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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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V. Kapitel: Sanitätszüge.

die sorgfältige Desinfektion der Züge zur besonderenPflicht zu machen und das dazu erforderliche Material zurVerfügung zu halten.

Stellte sich während der Fahrt die Notwendigkeitvon Aushesserungen heraus, so hatte sich der Chefarztdieserhalb an die betreffende Linien-Kommission undin dringenden Fällen direkt an die nächste Bahnverwaltungunter telegraphischer Benachrichtigung der Linien - Kom-mission zu -wenden. Die Reparaturen mussten mit thun-lichster Beschleunigung auf Rechnung der Militärverwaltungausgeführt werden.

Die aus Deutschland auf den Kriegsschauplatz leerzurückkehrenden Sauitätszüge wurden in ausgedehntemMaassstabe dazu benutzt, Lazarethbedürfnisse zur Ergänzungder Depots nach Frankreich zu schaffen, ein Verfahren,welches neben Ersparung von Frachtkosten den Vortheilrascher und sicherer Beförderung gewährte. AnderweitigeGüterwagen den Sanitätszügen anzuhängen, war zwar be-stimmungswidrig, hat sich aber nicht immer vermeidenlassen.

Die Fahrgeschwindigkeit der Preussischen Sanitäts-züge war auf 15 Minuten für die Meile bestimmt worden.Eine Erhöhung derselben auf 12 Minuten für die Meilewurde zwar mehrfach gewünscht, aber nicht zugelassen,weil einerseits dadurch die Sicherheit des Zuges auf denausgefahrenen Geleisen gefährdet erschien, andererseitsdas Schleudern der Wagen bei schnellerem Fahren aufden Zustand der Schwerverwundeten nachtheilig einwirkenkonnte.

In Bayern war es die dem Kriegsministerium unter-stellte Eisenbahn-Central-Kommission, welche die Aufstel-lung der vier Bayerischen Spitalzüge anordnete und dienöthigen Vereinbarungen mit den Eisenbahn- und Militär-behörden traf. Die kommandirenden Generale und dieDelegirten des Landeshilfsvereins wandten sich ihrerseitsan die heimathliche Militärverwaltung, um Nachsendungvon Spitalzügen an diejenigen Orte zu erwirken, wo einbesonderes Bedürfniss für Evakuation vorlag. Als dieEvakuations-Kommission in Epernay ins Leben trat, wur-den auch die Bayerischen Spitalzüge jedesmal dorthin be-ordert und dieser Behörde zur beliebigen Verwendungüberwiesen. Die Züge hatten Verwundete und Krankeohne Rücksicht auf deren Armeeangehörigkeit aufzunehmenund die von der Kommission vorgeschriebene Richtungeinzuhalten. Nur das war mit Rücksicht auf das freiwillig

fungirende ärztliche und Pflegepersonal ausbedungen,die leeren Züge nach München zurückkehren mussten]nicht längere Zeit in Feindesland zurückbehalten »Jdurften; auch regelte sich die Fahrt innerhalb BayerjJGebiets und die Abgabe der Beförderten an diesehen Lazarethe nach den Anweisungen der EiseulJCentral-Konimission in München, zu welchem Zveiijeweiligen Zugkommandanten an der Grenze dessehen Gebietes die nöthigen Weisungen zugingen.

Der Pfälzer und der Sächsische Sanitätsz»!hielten für ihre Fahrten die nöthigen Direktiven von!Evakuations-Kommission in Epernay.

In Württemberg hatte der unter der hohentektion Ihrer Majestät der Königin Olga stehende Saudverein die Angelegenheit der Spitalzüge unter MitwiJdes Kriegsministeriums und der Königlichen EisendDirektion in die Hand genommen. Der Württemberg!Kommissar für die freiwillige Krankenpflege, Prinz ]mann zu Sachsen-Weimar, übernahm den Verkektlden Militär- und Civilbehörden hinsichtlich der CirbiJder Württembergischen Spitalzüge, welche von BeginiKrieges an Verwundete und Kranke aller KontinjJaufnahmen und den Deutschen, grösstentheils aber'den Württembergischen Lazarethen zuführten. Im.meinen wurden die Fahrten der Württembergischen Srizüge durch die jedesmalige Bedürfnissfrage bestimmt.diesem Zwecke blieb der Königlich Württembergischelmissar mit den maassgebenden Behörden auf dem Kiijschauplatze in Verbindung.

Wenn auch der Badische Lazarethzug aufersten Fahrten vorzugsweise die Angehörigen des eiHeimathlandes zurückzubefördern bestrebt war, sosich doch bald auch für ihn die Nothwendigkeit heihiervon abzugehen und sich hinsichtlich seiner Verweilim Felde an die für sämmtliche Armeen thätigen EvakiiatjKommissionen anzuschliessen.

Die übrigen Sanitätszüge, welche in Nord-Mitteldeutschland von Seiten der freiwilligen Kraspflege aufgestellt worden sind, standen unter der ileitung des Königlichen Kommissars und InspekteuiJdie freiwillige Krankenpflege, Fürsten von Pleführten ihre Fahrten nach Maassgabe der Weisungen!welche ihnen von dieser Seite nach Vereinbarung mit|zuständigen Behörden zugingen.

P) Vergl. 8. 269.