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II. Abschnitt: Einrichtung und Ausstattung der Sanitätszüge. — Dienstbetrieb auf denselben.
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liehe Wartepersonal j„
1 Zug, sowie der KoclJ
5 fälzer Hilfsverein p
mit Ausnahme des Kin
unentgeltlich. Aaajl
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einem Militärarzt gelruhte Indien der ärztld, der Verkehr mit deij3S Zuges mit Leite"erband- und ArzneimitJteils erst auf dem KiiVereinsdepots erfolgte.
ersteir Fahrt im Felde][lazarethen entnonnueii.eiinath gestellt und imFazarethgehilfen, militari!l und Albertinerinnen.
der Württembergs
den vom Württemberg!
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nuten, dass die Anzaltl>mborgisehen Spitalzügel
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äörmisse eines Zuges einigermaassen hinausgegangen ist;eh Hessen sich Bedenken dagegen geltend machen, dass dieLj tun(r „{cht in einer Hand vereinigt war. Endlich erwies■1, dir freiwillige Bedienungsmannschaft, trotz ihres gutenlillens und ihrer Opferfreudigkeit, nicht immer zum Kran-ewlieiist «reinigend ausgebildet, noch hinreichend militärischfcplinirt, — ein Umstand, welcher sich dann besondersianwiiehm geltend machte, wenn es an ausreichenderfccbiiftigmig fehlte.
Der Badische Sanitätszug stand unter der Oberleitimg
B Personen, welche sich freiwillig hierzu erboten hatten
meistens dem Beamten- oder ärztlichen Stande an-
fej-ten. Acht Fahrten dieses Zuges leitete Prinz Karl
rjn Baden. Die Aerzte und Kandidaten der Medizin,
welche als Assistenzärzte fungirten, leisteten unentgeltlichihre Hilfe, ebenso die Chirurgen, die männlichen und weib-lichen Pfleger, welche sämmtlich vom Badischen Landes-hilfsverein für diese Dienste gewonnen wurden. Die männ-lichen Pfleger, deren Zahl bei den einzelnen Fahrten wech-selte, gehörten den verschiedenartigsten Berufsklassen an.
Das Personal der übrigen Deutschen Sanitätszügeentstammte durchweg der freiwilligen Krankenpflege, milAusnahme des von den Eisenbahn-Verwaltungen gestelltenFahrpersonals. Aerzte, Proviantmeister, weibliche Pflege-rinnen und theilweise auch das männliche Pflegepersonalleisteten zum grössten Theile ihre Dienste unentgeltlich,ein kleiner Theil wurde vom Unterstützungs-Komitee für„vom Kriege Notleidende" besoldet.
IV. Beköstigung auf den Sanitätszügen.
Mit alleiniger Ausnahme der Württembergischen■»lzüge, welche von Beginn des Krieges an sich inau«r auf die Beköstigung durch Mitnahme von Rachen-gen und Proviant auf eigene Füsse gestellt hatten, bliebenamtliche Deutschen Sanitätszüge während der erstenLnate des Feldzuges auf die Verpflegung durch die Etappen-hörden angewiesen.
Unter diesem für Preussen durch die Feld - Sanitäts-tniktion vom 29. April 1869 vorgeschriebenen System
die regelrechte Beköstigung der beförderten Verwun-en und Kranken oft recht empfindlich.
Ungeachtet der aufopfernden Thätigkeit der Etappen-Börden auch auf diesem Gebiete, liess sich doch nicht
neiden, dass es bei der Ueberlastung der wenigenknen Bahnen im Feindesland durch die Transporte vonanschaffen und von Armeebedürfnissen zu erheblichenttehrsstockungen kam und dadurch das Eintreffen dernitats/iige auf den Verpflegungsstationen bedeutenderzögerungen erlitt. Es konnte daher nicht lange währen,j die Selbstverpflegung als ein unabweisliches Erforder-emein erkannt wurde. Während die ersten Preussi-
fen geschlossenen Züge der Kücheneinrichtung noch er-pgelten, machte man schon bei den Weissenburger
arethzügen den Versuch, dieselben mit Küche und Proviantmisten. Die Verfügung vom 30. Oktober 1870 ordneteoch noch an, dass die Hauptspeisungen durch die be-benden Verpflegungsstationen an den Eisenbahnen zu er-
en hätten. Die mitgenommenen Vorräthe sollten eines-
is die Herstellung von Extradiät ermöglichen, anderen-
ls als Nothbehelf dienen, wenn die Beköstigung auf
Sanitits-BericUt über die Deutschen Heere 1870/71. I. Bd.
den Verpflegungsstationen äusserer Umstände halber sichnicht durchführen liess. Die Nothwendigkeit des Verbrauchsder Vorräthe musste seitens des dirigirenden Arztes motivirtund bescheinigt werden. Der zu diesem Zwecke denSanitätszügen mitgegebene, auf acht Tage berechneteProviant bestand in Thee, Kaffee, Hafergrütze, Gries,Zwieback oder Biscuit, Fleischextrakt, Chokolade undPräserven. Bald aber stellte sich die Unzulänglichkeitauch dieser Verpflegungsweise heraus, indem die Bekösti-gung der Zuginsassen sich zu einer sehr nnregelmässigengestaltete. Oefters konnte das telegraphisch vorausbestellteEssen aii den Verpflegungsstationen nicht abgeholt werden,weil es an der nöthigen Zeit zum Speisen fehlte; auchgab nicht selten die Speisung des Zuges zu störenden Ver-zögerungen des Transportes und zu Stockungen auf den Eisen-bahnen Anlass. Aus diesen Gründen wurde schliesslich aufdas unmittelbare Mitwirken der Etappenbehörden Verzichtgeleistet und die gesammte Verpflegung dem Sanitätszugeselbst übertragen, dessen Lebensmitteletat eine Umarbeitungund wesentliche Erweiterung erfuhr. (Die etatsmässigeLebensmittelausrüstung der Preussischen Sanitätszüge istin Beilage 76, sub 3, genau angegeben.) Der Etat gingvon einem Bedarf für 200 Kranke etc. bei einer achttägigenEisenbahnfahrt aus und umfasste zugleich den Bedarf für dasZugpersonal bei einer doppelt so langen Fahrzeit. BehufsBildung eines Reservevorrathes für den Fall etwaiger Ver-kehrsstockungen wurde dieser Etat um ein Drittheil erhöht. ImUebrigen hatten die Chefärzte der Sanitätszüge die Ver-pflichtung, eine Ergänzung der Bestände aus den Depots recht-zeitig zu bewirken und bei nicht vorauszusehenden Zwischen-
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