IT. Abschnitt: Einrichtung und Ausstattung der Sanitätsziige. — Dienstbetrieb auf denselben.
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Auf sämmtlichen Preussischen (staatlichen) Sanitäts-rubte die verantwortliche Leituno- des Dienstbetriebesier Hand eines Arztes aus dein Civilstande, welcherPreussischen Kriegsministeriurn berufen und zumlirirendeii oder Chefarzt des Sanitätezuges ernanntDerselbe erhielt bei seiner Einbeorderung vorrnahme der dienstliehen Funktionen mündliche In-ktionen von Seiten der Militär-Medizinal-Abtheilung.»r der Evakuationskommission in Epernav direktrgtelltj hatte alle wichtigeren auf den Dienstbetrieb.Sanitätszüge bezüglichen Verfügungen einzusehen und»Kenntnissnahme durch Namensunterschrift zu be-fcigen. Der Chefarzt war der Vorgesetzte des gesaminten,dem Sanitätszuge fungirenden Personals, ihm lag dieaclirichtigung der Behörden von dem Abgange undmfen des Sanitätszuges, die Kommunikation mit denLbehörden während der Fahrt, die Vertheilung dernken und Verwundeten, die Oberaufsicht über den ge-tcn Dienstbetrieb auf dem Zuge und die richtige Ab-rang der Beförderten an die Bestimmungsorte ob.n seinen sonstigen Kompetenzen erhielt der Chefarztdie Dauer der Hin- und Rückfahrt ein Tagegeld von■i Thalern für den Tag.
Ala eigentlich behandelnde Aerzte waren jedem Zugei Assistenzärzte, gleichfalls dem Civilstande angehörig,kgeben, welche aber nicht — wie der Chefarzt —nid bei dem Zuge verblieben, sondern seitens derkuationskommission für die einzelnen Fahrten über-eil und nach Bückkehr des Zuges abgelöst wurden.Der ärztliche Dienst bei den Kranken und Verwundeten,he im Zuge Aufnahme fanden, regelte sich in sinn-Bnässer Anwendung der für die Feldlazarethe maassgeben-n bezüglichen Bestimmungen. Einem der beiden Assistenz-lag gleichzeitig die Verwaltung der Verbandinittel-Ab-eiluim. dem anderen die Dienstleistung in der Dispensir-des Zuges ob. An der Krankenbehandlung bethei-rich der Chefarzt soweit, als es ihm seine übrigenafte ermöglichten. Die Assistenzärzte waren direktesetzte des Wärterpersonals, welches in den ihnen zu-senen Krankenwagen fungirte; sie selbst waren demChefarzt direkt unterstellt. Für die Dauer der Fahrt be-Hen die Assistenzärzte neben ihren übrigen Kompetenzeneine tägliche Zulage von 1 Thaler und 20 Silbergroschen.Zum Oberpersonal des Zuges gehörte ferner derMaterialienverwalter, welcher bei seiner kontraktlichenAnstellung verpflichtet wurde, alle Ausrüstungsgegenständedes Zuges unter Obhut zu behalten und die nicht ver-i ten Materialien bei Rückkehr des Zuges unter vor-wiftsmässiger Nachweisung des Zu- und Abganges richtigabzuliefern. Er unterstand direkt dem Chefarzt und war• direkte Vorgesetzte des Koches und der Küchenarbeiter.■lerseits durfte er das Engagement nicht willkürlich^n: bei Ungehorsam gegen den Chefarzt, bei Pflicht-ngkeiten und erwiesener Unfähigkeit konnte er hingegen
zu jeder Zeit und an jedem Orte abgelohnt und entlassenwerden. Für die Dauer seiner Funktionen stand ihm einetägliche Remuneration von 1 Thaler 15 Silbergroschen zu.
Der Koch war dein Materialien Verwalter zunächstunterstellt und unter denselben Bedingungen wie diesermit einer täglichen Löhnung von 1 Thaler angenommen.Er hatte die Zubereitung der Speisen für den gesamintenZug nach den Vorschriften des Chefarztes und unter Auf-sicht des Materialienverwalters zu besorgen. Zur Erledigungder gröberen Arbeiten standen ihm zwei Küchenarbeiterzur Seite, welche ebenfalls kontraktlich engagirt warenund eine Tageslöhnung von 20 Silbergroschen pro Kopfbezogen.
Das Pflegepersonal bestand aus 10 Heilgehilfenund 20 Krankenwärtern. Je zwei Krankenwärter wareneinem Heilgehilfen unterstellt; jeder Krankenwagen hatteseinen besonderen Wärter. Das Pflegepersonal wurde vomstellvertretenden Kommissar und Militärinspekteur der frei-willigen Krankenpflege gestellt und erhielt von diesemLegitimationspapiere, Neutralitätsbinden und Annahme-bücher. Während der Fahrt war es den beiden Assistenz-ärzten untergeordnet. Die Heilgehilfen erhielten von Seitender Militärverwaltung eine Tageslöhnung von 1 Thaler.die Krankenwärter eine solche von 20 Silbergroschen. —Die Heilgehilfen wurden staatlicherseits mit Verbandzeugausgestattet.
Wenngleich bei der Auswahl des Pflegepersonalsgerade für die Sanitätszüge seitens der freiwilligen Kran-kenpflege mit grösster Vorsicht verfahren wurde, so konntees doch unbeschadet der aufopfernden Hingabc Vieler,welche volle Anerkennung verdient, nicht ausbleiben, dasssich unter dem überwiesenen Personal hin und wiederElemente vorfanden, welche sowohl betreffs ihrer technischenBefähigung als auch hinsichtlich ihrer Führung zu ernstenKlagen Anlass gaben. Wiederholt mussten solche Leuteaus disziplinarischen Rücksichten in Feindesland entlassenwerden.
Ausser den männlichen Krankenpflegern sollten jedemZuge zwei Diakonissen zugetheilt werden. Der Umstand,dass bei der reichlichen Zumessung von männlichem Pflege-personal ihr Beschäftigungskreis ein beschränkter bleibenmusste, desgleichen die Schwierigkeiten, welche die Ab-grenzung ihres Arbeitsfeldes, besonders gegenüber dem-jenigen der Heilgehilfen, verursachte, sowie endlich derUmstand, dass ihre Anwesenheit auf dem Zuge das Mit-führen eines eigenen Pflegerinnenwagens nothwendig machte,haben im Laufe des Krieges dahin geführt, schliesslich aufdie Mitnahme weiblicher Pflegerinnen zu verzichten.
Die Eisenbahndirektion stellte für jeden Zug einenRevisionsschaffner, welchem die technische Beauf-sichtigung des Zuges zufiel, sowie das Bedienungs-personal für Lokomotive und Tender.
Die Bayerischen Spitalzüge I bis IV standen unterdem Befehle eines ständigen, ans den Reihen der pensio-