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i m PreussischeiLjgirenden oc,.,!,.. DerselbeLernahme deruklionen vonwar der Evt■erstellt, hatteler Sanitätszüge 1. Kenntnissnah]fcbigen. Per ChB f dem SanitätszjnaehrichtigungLtreffen des SaiBmhehörden wätanken und YerHunten Dienstbel
tferung der Be:licn seinen soni■r die Dauer derBei Thalern für iAls eigentlicli Assistenzär:kegeben, welcllemd bei dein■kuationskommiBen und nach 1Der ärztliche 1■ehe im Zuge .lasser Anwendubezüglichen Beh lag 1 gleichzei■hing, dem andf.stall des Zugesligii sich der CheBchafte ermöglic■gesetzte des Wipesenen Krank«Jefarzt direkt imgen die Assisten:i tägliche ZulagZum OberperikterialienvervStellung verpflicI Zuges unter (Meten Materialirifesmässiger Na«liefern. Er ui• direkte Vorgese
Ekrseits durftek; bei Ungehorigkeiten und er