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IT. Abschnitt: Einrichtung und Ausstattung der Sanitätszüge. — Dienstbetrieb auf denselben.
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je 24 .Sitzplätzen,
Nach diesen Gesichtspunkten lassen sich die DeutschenLjtätszüge in folgende drei Gruppen scheiden:
1) 19 Züge mit Durchgangssystem:die drei ersten geschlossenen Eisenbahnzüge aus Personen-wagen 4. Klasse (Preussische),
zwei Weissenburger Lazarethzüge,
die Preussischen Sanitätszüge No. I bis IX,
der Pfälzer Lazarethzug,
die drei Württembergischen Spitalzüge,
der Badische Lazarethzug (dieser jedoch erst vom Februar
1871 an),der Sanitätszug des Berliner Hilfsvereins.
2) 9 Züge mit Einzelwagensvstem ohne Interkom-
fcnikation:
die beiden Preussischen Güterzüge mit Lagerungseinriehtung,
der X. Preussische (Hannoversche) Sanitätszug,
die beiden Lazarethzüge des Herrn v. Hoeuika,
der Frankfurter Sanitätszug,
der Mainzer Sanitätszug,
der Hamburger Lazarethzug,
der Hattinger Sanitätszug.,'i) 7 Züge mit gemischtem System:
der Weissenburger Lazarethzug No. III,
die Bayerischen Spitalzüge I bis IV (aber nicht währendder ganzen Dauer ihrer Verwendung),
der Kölner Sanitätszug,
der ursprünglich nicht durchgängige Sächsische Sanitätszug.Das Ergebniss der mit diesen drei Systemen gemachtentliialiruiigen lässt sich kurz dahin zusammenfassen, dass nahe-Bämmtliche Führer von Sanitätszügen dem Durchgangs-vstcni den Vorzug vor dem Einzelwagensystem zuerkanntaliiii. In erster Reihe wurde übereinstimmend hervor-hoben, dass allein das Durchgangssystem die behandelnden(erzte in die Lage setze, den kranken und verwundetenIginsassen jederzeit und besonders auch in Fällen plötz-licher Lebensgefahr (Blutungen) rasche und rechtzeitigeHilfe zu gewähren. Nicht minder traten die Vorzüge dieses■stems hervor in Bezug auf den Dienst des Unterpersonals,lie Beköstigung, die Ventilation der Krankenwagen, dieJeaufsichtigung des Zugpersonals und der Kranken.
Soll auch keineswegs verkannt werden, dass die nichturchgängigen Züge bei der Evakuation ebenfalls gute[Henste geleistet haben, so hat sich doch die Durchgängigkeiter Wagen nicht nur als das zweifellos beste System, sondernkadezu als ein nothwendiges Erforderniss für eine an-Imessene Verpflegung und Behandlung zahlreicher Schwer-■rwundeter und Schwerkranker erwiesen.
Rangirung und äussere Kennzeichnung der Wagen.
Die Rücksicht auf möglichste Sicherung des Kranken-
dienstes auf den Sanitätsziigen führte im Verein mit
fingenden eisenbahntechnischen Gesichtspunkten dahin,
H8 die Aneinanderreihung der Wagen — eine Sache von
keineswegs untergeordneter Bedeutung — nicht dem Zufall
der dem Belieben des Einzelnen überlassen, sondern nach
"'stimmten Grundsätzen geregelt wurde. Zunächst erheischte
li«' Sicherheit des Zuges eine richtige Vertheilung der
Swittits-Bericht Aber die Dentacfcni Uepre 1870/71 I. IUI.
Bremsen. Sodann blieb darauf Bedacht zu nehmen, dassdie Wagen für Schwerkranke und Schwerverwundete, welchemöglicherweise einer raschen ärztlichen Hilfe bedurften, nichtzu weit vom Arztwagen entfernt lagen. Endlich musstensämmtliche Wagen um den Küchen- und Verwaltungs-wagen so gruppirt sein, dass die Vertheilung der Speisenund sonstigen Bedürfnisse möglichst schnell und gleich-massig erfolgen konnte.
Die Rangirungsinethoden, welche sich unter der Noth-wendigkeit, diesen Umständen Rechnung zu tragen, heraus-bildeten, wichen zwar bei den einzelnen Gruppen der Zügevon einander ab, gingen jedoch sämmtlich von den gleichenGesichtspunkten aus.
Bei den Preussischen Sanitätszügen No. I bis IXfolgten auf einander:
1 Gepäckwagen,
1 Haupt-Depotwagen.
1 Arztwagen,10 Krankenwagen,
1 Depotwagen,
1 Küchenwagen,
1 Verwaltungswagen,10 Krankenwagen,
1 Wagen für das weibliehe Pflegepersonal.
1 Brennmaterialienwageu.')
Bei dem Hannoverschen (X. Preuss.) Sanitätszuge:
1 Gepäckwagen,10 Krankenwagen,
1 Arztwagen,
1 Kohlenwagen.
1 Küchenwagen,
1 Depotwagen,10 Krankenwagen,
1 Personenwagen.Bei den Bayerischen Spitalzügen:
1 Vorrathswagen,12 Krankenwagen für liegend zu Befördernde,
1 Latrinenwagen.
1 Küchenwagen,
1 Arztwagen,
1 Kommandantenwagen,
1 Güterwagen (mit Matratzen) für
Pflegeschwestern,
1 Kohlenwagen,
1 Dampfheizwagen,
7 Personenwagen für sitzend zu Beförderade,
1 Vorrathswagen.
Bei dem Pfälzer Lazarethzüge:
1 Gepäckwagen,
10 Krankenwagen,
1 Zugführerwagen,
1 Arztwagen,
1 Hauptküchenwagen,
1 Beiküchenwagen,
1 Magazinwagen,
1 Krankenwärterwagen.
10 Krankenwagen,
1 Gepäckwagen.
') Diese Rangirung ist auch in der Kriegs-Sanitäts-Ordnung imPrinzip beibehalten mit denjenigen Aenderungen, welche sich aus derVermehrung der Wagen ergeben.
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