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I. Abschnitt: Eisenbahn-Transportwesen. — Uebersickt der ausgerüsteten Sanitätszüge.
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brechende Anzahl sitzend und liegend zu Transportirender
»fzunehmen hatten. Am 2. August 1870 erschien eine
gtruktion, welche auf die Verwendung des rollenden
ßalnunaterials fvir Sanitätszwecke besondere Rücksicht nahm.
Ausser der angemessenen Unterbringung sitzend zu
tansportirender war namentlich der Transport für liegend
Befördernde genau geregelt. Stroh und Heu sollten
nur als Füllung von Strohsäcken für den Transport Ver-
lendung finden, und auch für diesen Zweck in thunliehster
fjo-ehiänkung. Dafür wurde — neben der Verwendung
Feldtrageu Bayerischer und Norddeutscher Kon-
itruktion 1 ) vor Allem der Transport mittels der in den
Vergl. 8. 28 und 29 bezw. 34 und 37.
Bayerischen Feldspitälern üblichen Feldbettladen') befür-wortet. Das Verladen in die Eisenbahnwagen und ausdenselben, das Verhalten während des Transports, dieUebergabe und das Wiedereinrücken bei der Feldarmeewurde durch diese Instruktion genau, und zwar im Allge-meinen in Anlehnung an die Preussische Instruktion vom29. April 1869, vorgeschrieben.
Eine am 22. August 1870 erschienene Instruktion fürdie Bayerischen Spitalzüge regelte den Dienstbetrieb beidenselben (Zusammenstellung und Ausrüstung der Züge,Dienstobliegenheiten des Personals u. s. w.).
J) Vergl. S. 50.
[II. Gesammt-Uebersicht über die im Deutsch-Französischen Kriege ausgerüsteten
Sanitätszüge.
A. Norddeutscher Bund.
In Preussen stiess angesichts der gewaltigen An-orderungen, welche der Krieg nicht nur an die Militär-verwaltung, sondern namentlich auch an die Eisenbahnenlorddeutschlands stellte, die Einrichtung von geschlossenenstaatlichen Sanitätszügen Anfangs auf beträchtliche Schwierig-keiten. Die für den Krankentransport ausgerüsteten durch-ingigen Personenwagen 4. Klasse waren bei Ausbruchdes Krieges nach allen Richtungen der Windrose inDeutschland zerstreut. Gleichwohl gelang es den Eisen-ahubehörden zu Hannover in kurzer Zeit, 72 solcher Wagensammeln und dieselben — mit aufgehängten Tragen,wollenen Decken und den übrigen Geräthen ausgerüstet —iitte August 1870 fertig zu stellen. Zu diesem Zwecküberwies das Preussische Kriegsministerium 868 Kranken-wagen, sowie 3900 Gummi- und Lederringe der KöniglichenSisenbalmdirektion zu Hannover. Die Beschaffung der zurEinrichtung dieser 72 Wagen nach der Feld-Sanitäts-ptruktion erforderlichen Utensilien wurde der Provinzial-Dteudantur zu Hannover übertragen, welche ausserdemitweisung erhielt, für jeden Wagen 6, mithin inBumme 432 wollene Decken aus disponiblen Beständen zuntnehmen. Aus diesen 72 Wagen wurden zwei Züge zu36 Wagen formirt und dieselben den beiden General-Etappeninspektionen der 11. und 111. Armee durch Ver-legung vom 23. August 1870 zu dauernder Verwendungüberwiesen. Das begleitende militärische, ärztliche undPflegepersonal sollten die beiden General-Etappeninspek-
tionen aus dem Personal der freiwilligen Krankenpflegeentnehmen.
Am 27. August 1870 wurden weitere 28 Personen-wagen 4. Klasse in Hannover bezw. Münster ausgerüstetund zu einem dritten Zuge formirt.
Mithin waren bis Pmde August auf Anordnung derPreussischen Militärverwaltung 100, nach dem Durchgangs-system gebaute Wagen 4. Klasse zu drei Zügen ver-eint nach dem Kriegsschauplatz in Bewegung gesetztworden. In Folge von Zufälligkeiten, die ausserhalb derMacht der betreffenden Behörden lagen, gelang es leidernicht, diese Wagen zusammenzuhalten und geschlossen alsSanitätszüge der Heimath wieder zuzuführen.')
Ausserdem waren im Beginn des September die Eva-kuationskommissionen zu Saarbrücken und Weissenburgmit Vorrichtungen ausgestattet, um im Bedarfsfalle zweiGüterzüge zu je 20 nicht durchgängigen Wagen mittels Blatt-feder-Vorrichtung in Krankentransport-Züge umzuwandeln.Da indessen gerade damals die bereits vorhandenen, derMehrzahl nach Süddevttschen, Sanitätszüge für den augen-blicklichen Bedarf ausreichten, so verzichtete man zunächstdarauf, geschlossene Züge mit der Grundschen Einrichtungzu formiren, begnügte sich vielmehr damit, einzelne Wagenmit den gerade beförderungsfähigen Verwundeten zu belegenund anderen Zügen anzuhängen.
Mittlerweile hatte die Militärverwaltung veranlasst,dass die überall hin zerstreuten, nach dem Durchgangs-system gebauten Wagen 4. Klasse wieder gesammelt und
') Vergl. S. 240.
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