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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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266
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V. Kapitel: Sanitätszüge.

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abgelegenen Fenster oder der hinteren Thüren der Personen-wagen zu bewerkstelligen. Besondere Ventilations-, Heizungs-und Beleuchtungs-Vorrichtungen waren noch nicht vor-gesehen. Die Beköstigung der Zuginsassen hatte auf denZwischenstationen durch die Etappenkommandanturen zuerfolgen. Dem leitenden ältesten Arzt lag ob, die noth-wendigen Labe-, Verband- und Arzneimittel durch Ver-tu ittelung der Etappenkommandantur zu beschaffen. Alsmitzuführende Lebens- und Labemittel waren besondersempfohlen: Zwieback oder englisches Biscuit, Wein, Rumoder Arak; in kälterer Jahreszeit und bei längeren Trans-porten: Kaffee, Thee, Fleischextrakt. Behufs Bereitung derwarmen Getränke gehörte eine Theemaschine mit Berzelius-lampe zur Ausstattung eines Krankenzuges. Bei der Aus-wahl der Verbandmittel und Instrumente leitete vorzugsweisedie Rücksicht auf Mittel zur Blutstillung. Von Arzneimittelnwaren vornehmlich Analeptica, sodann Chloroform, LiquorAmmonii caustici, Liquor Ferri sesquichlorati, Tinctura Opii,Morphiumlösung (mit Spritze), Tartarus depuratus undAcidum citricutn, letztere beiden Gegenstände zur Bereitungkühlender Getränke, vorgesehen.

Als sonstige Ausrüstungsgegenstände für jeden Wagen be-stimmte die Instruktion: 1 Handlaterne mit 1 Licht, 1 Signal-flagge, 6 wollene Decken (bei rauher Jahreszeit entsprechendmehr), 1 Weinglas, 2 Trinkbecher, 1 graduirten Porzellan-becher zum Eingeben von Arzneien, 1 Steckbecken. Dienothwendigen Lagergeräthe, Leder- und Gummiringe, Blatt-federn etc. sowie Labe-, Arznei- und Verbandmittel warenaus dem Lazareth-Reservedepot an die Etappenkomman-danturen und von diesen an die Züge abzugeben.

Behufs Sicherung der rechtzeitigen Verpflegung sowieder ordnungsmässigen Empfangnahme der Beförderten anden Abnahmestellen war der telegraphische Verkehr aufden Zwischenstationen durch besondere Bestimmungen ge-regelt. Die Züge sollten nach ihrer Entlastung mit vollerAusrüstung und vollem Begleitpersonal alsbald wieder insFeld zurückkehren, um für die Zwecke der Evakuationdauernd in Verwendung zu bleiben.

B. Süddeutsche Staaten.

Auch in Süddeutschland, insonderheit in Württem-berg, dem einzigen Deutschen Staate, welcher vom Beginndes Eisenbahnbaues au durchgängige Wagen besass unddemnach für die Einführung Amerikanischer Lazarethwagendie güi stigsten Vorbedingungen bot, hatten die Vor-bereitungen für den Eisenbahntransport der Verwundetenund Kranken nicht geruht.

Im Jahre 1868 empfahl der damalige WürttembergischeRegimentsarzt Dr. v. Fichte in der Deutschen Viertel-jahresschrift für öffentliche Gesundheitspflege (1868, Heft II,No. CXXII) die Einführung des Amerikanischen Transport-systems und stellte zwei hauptsächliche Anforderungen andie Militärverwaltung:

1) Staatliche Organisation eigener Eisenbahnamtrayfür die Krankenabfuhr von der Armee; AusrMderselben mit eigens eingerichteten Spital wagen, $oJmit Küchen- und Kellerwagen (Proviantwagen)gewöhnliche Personenwagen für sitzend zu 'Jportirende; Ausstattung dieser Eisenbahnzügeeigenem ständigem Personal.

2) Kontraktmässige Verwendung des gesammten Wirdbergischen rollenden Eisenbahnmaterials im Kriegsjfür die gesammte Deutsche Armee.Bald darauf (1868) traten die oben erwähnten Esmanl

sehen Bestrebungen an die Oeffentlichkeit, welche sich aWesentlichen darauf beschränkten, eine verhältnissmdkleine Zahl von Eisenbahnwagen durchgängig machen)für den Krankentransport im Felde herrichten zu kJDer Vorschlag v. Fichtes, ganze Züge zur Beförderngrösserer Mengen von Kranken und Verwundetengesammten Deutschen Armee in allen Einzelheiten tjzubereiten, war damit seiner Verwirklichung nicht eilnäher gebracht; v. Fichte trat deshalb mit dem AYüntJbergischen Kriegsministerium in weitere UnterhandlnJein, in Folge deren eine technische Kommission nieigesetzt wurde, welche die Vorschläge v. Fichtes imgemeinen annahm.

Da jedoch die geringe Breite der Wagenthüreu Idenken erregte, geriethen die vorbereitenden MaassnaJwieder ins Stocken, bis der Ausbruch des Krieges«alle Bedenken hinweghalf. Bald erschienen die von Injprojektiven Württembergischen Sanitätszüge, gefördert idas energische Eingreifen des Ministers v. Varnbüleudie ersten durchgängigen Sanitätszüge auf dem KrifJschauplatze.

Gleichzeitig wurde eine vorläufigeVorschrift fürSanitätsdienst der Königlich Württembergischen TrupperJFelde" erlassen, welche einige Bestimmungen über den Ei-Jbahntransport Kranker und Verwundeter enthielt. Danalwar die Regelung dieser Angelegenheit im WesentlidJin die Hand der Etappenbehörden gelegt, welche fürBeorderung von Krankentransport-Zügen, für deren Jstattung mit Personal und Material, für das Verladerndie Beköstigung der Beförderten, sowie endlich für deiJordnungsmässige Ablieferung an die abnehmenden BpiMJund rasche Rückkehr Sorge zu tragen hatten.

Der weitere Kriegsverlauf brachte auch hier bald TiJänderungen mit sich.

In Bayern waren seit dem Kriege von 18661sondere Bestimmungen über den Eisenbahntransportwundeter und Kranker im Felde nicht ergangen.Ausbruch des Krieges zeitigte aber auch hier die in AIsieht genommenen Maassregeln. Am 18. Juli 1870 «Jeine Eisenbahn-Oentralkoninussion in München niedergeJlwelcher neben ihren übrigen Dienstverpflichtungen nlilvier Spitalzüge in kürzester Zeit fertig zu stellen. JflfZug sollte vierzig Eisenbahnwagen umfassen, die eine e

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