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I. Abschnitt: Eisenbahn-Transportwesen. — Üebersicht der ausgerüsteten Sanitätszüge.
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Hieb wurde für die schwerer Kranken und liegend zubefördernden Verwundeten die Verwendung de]- durch-gängigen Personenwagen 4. Klasse und der gedeckten(im Notlifall auch der offenen, hochwandigen) mit Grund-■ehen Stahl-Blattfedern versehenen Güterwagen in Aussicht
Zeichnung G. Blattfedern nach Grundschem System. (Seitenansicht.)
Mnommen. Diese, mit Stirntbüren, Stirnperrons und Wagen-Ürficken versehenen Personenwagen 4. Klasse, enthieltenin der vorderen und hinteren Hälfte des Wagenraumesbeiderseits je vier Stiele mit Haken zum Anschrauben derlianierebretter in zwei verschiedenen Höhen. Eben solcheHaken befanden sich in entsprechender Höhe an den Seiten-winden. Nach Wegnahme der Barrierebretter sollten diese
Ausserdem wurde die Krankenbeförderung in nichtdurchgängigen, besonders eingerichteten Güterwagen vor-gesehen, welche behufs elastischer Aufstellung der Kranken-tragen mit bogenförmigen Blattfedern nach GrundschemSystem ausgestattet werden sollten. Die Blattfedern
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Zeichnung 7. Aufstellung von Tragen auf Blattfedern. (Stirnansicht.)
Haken zur Aufnahme von 12 Krankentragen dienen (je 6 anjeder Längswand, und zwar je 3 in zwei verschiedenen Höhen),deren Stangenenden in Federschlaufen gesteckt, durchGrummiringe an den Haken der acht Wagenstiele und derSeitenwände aufzuhängen waren (vergl. Tafel XV11I). Gleich-zeit ig ward durch die Instruktion die Verladungsweise genaugeregelt, auch bereits darauf hingewiesen, dass unter Um-ständen eigene Züge aus solchen Personenwagen 4. Klassezusammenzustellen seien. Damit war die erste Anregungzur Bildung staatlicher Eisenbahnzüge für die ausschliess-liche Beförderung liegend zu Transportirender gegeben.
Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. I. Bd.
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Zeichnung 8. Aufstellung von Tragen auf Blattfedern. (Obere Ansicht.)
wurden an dem einen Ende von einem Schuh mit vierStacheln (zur Sicherung der Stellung auf dem Wagen-boden), an dem anderen Ende von zwei die Schwingungenerleichternden Rollen getragen und besassen oben eineeiserne Gabel zur Aufnahme von Querbäumen. Die Lagerungvon G Verwundeten in einem Güterwagen machte 4 PaarBlattfedern erforderlich, von denen je ein Paar in einemgewissen Abstände nahe den vier Wagenecken parallel mitder Längswand, ein drittes und viertes Paar in derselbenRichtung den ersten gegenüber zu beiden Seiten der Wagen-thüren aufzustellen war. Die Gabeln je zweier einanderin der Querrichtung gegenüberstehender Federn dientenden Querbäumen zur Stütze, auf welche zu beiden Seitender Thüren je drei Tragen gestellt werden sollten, so dassin der Mitte des Wagens ein Raum theils zum Aufenthaltfür das Pflegepersonal, theils zur Aufstellung von Geräthenbezw. eines Ofens, frei blieb. (Siehe Zeichnung 6, 7 und 8,vergl. auch Tafel XXI.)
Im Bedarfsfalle sollten diese Blattfedern auch inPersonenwaagen 4. Klasse verwendet werden, wenn derenoben vorgesehene Ausrüstung fehlte oder sich als mangel-haft erwies. Nur für den Nothfall war die Verwendungder früher gebräuchlichen Strohsäcke der Feldlazarett»?,sowie das Aufschütten von Heu oder Stroh instruktions-mässig zugelassen. — Das Personal für diese Kranken-Transportzüge hatten die Etappenkommandanturen, unterUmständen auch die Sanitätsdetachements zu stellen.
Das Fahrtempo sollte ein möglichst rasches sein, derletzte Wagen wegen der starken Schwingungen nicht mitSchwerverwundeten beladen werden. Ein Anhalten'desZuges während der Fahrt durfte nur bei schleunigst erforder-lichem ärztlichen Einschreiten erfolgen. Die Ventilationdes Wagens blieb durch Oeffnen der von der Windseite
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