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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
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254
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IV. Kapitel: Krankenzerstreuung.

band I,

X. Rückmarsch und Okkupation.

Am 15. März 1871 dem Tage, an welchem SeineMajestät der Kaiser und König von seinem siegreichenHeere in Frankreich Abschied nahm wurde seitens desPreussischen Kriegsministeriums angeordnet, dass dieKranken der zur Okkupation Französischer Gebietsteilebestimmten Truppenverbände nicht nach dem Inlande ent-sendet, sondern in die bei der Okkupations-Armee ver-bleibenden Sanitäts-Anstalten l ) aufgenommen werden sollten,mit Ausnahme der Verwundeten und der vor dem Friedens-schluss Erkrankten.

Hinsichtlich der Lazarethkranken derjenigen Truppen-theile, welche nach erfolgtem Friedensschlüsse den Heim-marsch anzutreten hatten, wurde am '23. Mai 1871 verfügt,dass beim Eintreffen des Marschbefehles die Transport-Iahigen in Krankentransport - und Sanitätszügen nachden heimathlichen Lazarethen des betreffenden Korps-bezirks überzuführen seien, zu welchem Zwecke die Feld-Korps-Generalärzte mit den heimathlichen Sanitäts- undIntendanturbehörden die nöthigen Vereinbarungen treffensollten. Die Zahl der auf Sanitätszügen zu Beförderndenmusste der Evakuationkommission in Weissenburg behufsAbsendung eines Sanitätszuges nach den betreffenden Laza-rethen in Frankreich angegeben werden.

>) Vergl. S. 218.

Jedesmal, wenn in Gemässheit des Friedensvertragein weiterer Gebietstheil Frankreichs von den Okkupationtruppen zu räumen war, wurden die transportfähigenKranken aus dem aufzugebenden Landstriche nach I Jaza .rethen in derjenigen Zone gebracht, welche die betreffendenTruppen neuerdings besetzten. Nur einzelne Kranke, z.Badekurenbedürftige, Invalide etc., wurden mit Genehrmgun»des Oberkommandos der Okkupations-Armee nach den hei-mathlichen Garnisonlazarethen übergeführt. Zur Abholun»solcher Kranker und Verwundeter, welche beim Abwai^lihres Truppentheils zurückbleiben mussten, dienten nach ein-getretener Transportfähigkeit eigens eingerichtete Sanitätswagen, deren Absendung die Intendantur des Gardekorjivermittelte.

Nachdem auf diese Weise die Fortschaffung der Krank«und Verwundeten aus Frankreich nach und nach vollstäudi»

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bewerkstelligt war, konnten auch die beiden an der Grenzeaufgestellten Evakuationskommissioiien aufgelöst werden.

Am 20. Mai 1871 erfolgte die Aufhebung der Eva-kuationskommission in Forbach.

Als am 15. Juli 1871 der regelmässige Lauf der Sanitätzüge eingestellt wurde, war auch für die Evakuatioiit-kommission in Weissenburg die Zeit gekommen, nachelfmonatlicher, angestrengter Arbeit ihre Thätigkeit ein-zustellen; ihre Auflösung erfolgte am 3. August 1871.

8chlussbetrachtung.

Die Ereignisse während des Krieges 1870/71 habenunverkennbar gelehrt, dass die in der Feld - Sanitäts-instruktion von 1869 theoretisch durchgeführte Einrichtung,die gesammte Krankenzerstreuung in die Hände der mitanderen Aufgaben vollauf beschäftigten Etappen-Behördenzu legen, eine unvollkommene gewesen ist. Die Kranken-zerstreuung blieb eine ungeordnete, so lange dieses Prinzipin Kraft stand; es gelang dagegen verhältnissmässig raschund vollständig, befriedigende Zustände auf diesem Gebieteherbeizuführen, sobald in den, selbstverständlich auf dasEinvernehmen mit den Etappen-Behörden und die Unter-stützung derselben angewiesenen, im Uebrigen aber selbst-ständig disponirenden Evakuationskommissioiien auch fürdiesen besonderen Zweck besondere Organe geschaffen waren.

Es konnte danach keinem Zweifel unterliegen, dassder Schöpfung von Krankentransport - Kommissionen im

Jahre 1866 ein richtiger Gedanke zu Grunde gelegen hatte.und dass lediglich in der Neuheit der Einrichtung in Ver-bindung mit der Kürze des Feldzuges der Grund dafürgesucht werden musste, dass die damalige Wirksamkeit derKommissionen hinter den Erwartungen zurückgeblieben war.Durch die Kriegs-Sanitätsordnung von 1878, in welcher der durch den Deutsch-Französischen Krieg entwickeltenBedeutung des Gegenstandes entsprechend die Be-stimmungen über Krankenzerstreuung umfangreiche Ab-schnitte einnehmen, sind in Folge dessen Krankentransport-Kommissionen in wesentlich fortentwickelter Gestalt 1 ) vonvornherein der Feld-Sanitätsorganisation eingefügt.

!) Nach der Kriegs-Sanitätsordnung wird jeder Etappeninspektioieine unter ärztlicher Leitung stehende Krankentransport-Kommissio«mit ausgedehnten Obliegenheiten und Befugnissen unterstellt.

pie GesammtzsHeimath Evakuirten

Die Gesammtzatos 30. Juni 1871 injer mobilen Arme«Lazarethbehandlzusammen 560 851 .der Gesammtzahl alRekonvaleszenten \Inlandes transportir

Die evakuirtenlängere oder kürze-chanplatz behandelTrappe aus frühzeitgegen gelangtenin grosser Zahl soglvorher in einem Fe:Sammelpunkten der

i) Nämlich: 2041brticken-Forbach und AIn diesen Nachweisungvom IG. bis 30. Septemseits sind darin die nachBitenthalten. Dazu ko:gesandten, desgleichenÜgermigskorps vor Straher ohne Berührung voisammtliche nach Aprilfür welche der Zugan1. September ziemlich sdass die Zahl der im Msich auf 35000-36 000der überhaupt Evakuirkranken im Juli (11 496oder theilweise in Lazaund Kranken der mobiBeilage 88, woselbst 4geführt sind, erklärt tSumme der in den einzVerpflegten darstellt, wZählungen einschliesst, dbehandelt worden sind,die direkt vom KriegsGelangten von denjenigtLazareth in ein anderesdem Rapportschema eigesehen; dasselbe ist jeeine Verwerthung dergänzlich ausgeschlossensich übrigens mit Sichaufgeführten Summe voiheimathlichen Lazarettn

2 ) Die im Juli IIBetracht, da die Grenz«

3 ) D. h. die GesanTage der Verwundungfügigkeit der Verletzuni

4 ) Einschliesslich i

5 ) Davon etwa 40 (

6 ) Vergl. S. 64.