Irischen freiwillige,,etzteren durch dieuf diese Weise wari Krankentransporteerlichem Landwege
Stunden erreichbar.hrten nunmehr vonl Krankentransport-
und mit Stroh be-als auch eigentlich,.Et sich in Versailleslsportfähige Krankererverwundeter undr durch Sanitätszügei eine grosse Menge
jrsailles diente beii den zunächst zuür alle diejenigenizarethen, welche inHier konnten dieseum die Weiterreise>S, bis zum 4. Mar;tung von Versaillesluplatze errichteten
die ersten Unruhenung der Kommunedie Gürtelbahn zu-
mussten für einigelitätszüge aufhören,;n dieselben wiedermgen der transport-n über Versaillesaigen Lazarethe undTruppen nicht mehrieben, übernahm diesichtlich der Ter-ir Heimbeförderung.
der Friedenspräli-ägefangenschaft ge-
tete: „In den nichtvird die Französischentschen Lazarethe und• freiwilligen Kranken-den einzelnen zurück-währen. Zur Abhobln«
Band I.
IL Abschnitt: Ausführung der Krankenzerstreuung.
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thenen U11( j nacü Paris gelangten Verwundeten und Krankenn-aren von dort schon am 1. und 2. März — den Tagendes Einzugs des Deutschen Kaisers und der DeutschenTruppen in Paris — durch ein Sanitätsdetachement nachVersailles zurückgeführt worden.
Der mit Kranken und Verwundeten überfüllten Fran-zösischen Hauptstadt wurde durch die Konvention vom11. Februar 1871 gleichfalls gestattet, 5000 Verwundeteaus Paris nach Deutscherseits nicht besetzten FranzösischenGebieten fortzuschaffen. Zu diesem Zweck durfte die Fran-zösische Regierung leer zurückkehrende Bahnzüge benutzen.
In Corbeil regelte sich die Krankenrücksendung fürdie aus dem Süden anlangenden Transporte in dieser Zeitdahin, dass die Transportfähigen aus den Lazarethen inBoissy St. Leger, Cre'teil, Yeres, Brunoy, Draveil etc. inCorbeil gesammelt und für die Krankentransport- undSauitätszüge gesondert wurden; Sanitätszüge brachten dieSchwerkranken auf der Gürtelbahn nach Lagny; Leicht-kranke erreichten denselben Ort auf dem Landwege überBoissy St. Leger.
IinMärzl871 war die Rücksendung so weit vorgeschritten,dass nur noch ganz vereinzelte Kranke und Verwundetein den nunmehr zu räumenden Französischen Departementszurückbleiben mussten.
Bereits am 2. März wurden sämmtliche Feld-Korps-und Etappen-Generalärzte angewiesen, der Evakuations-komuiission Epernay, wenn möglich telegraphisch, die Zahlder in nächster Zeit voraussichtlich transportablen sowieder nur auf Sanitätszügen zu befördernden Kranken anzu-geben. Die etwa noch verbleibenden nicht Transport-fähigen sollten in wenige Lazarethe vereinigt werden. DieEvakuationskommission in Epernay war angewiesen, Sanitäts-züge nach Maassgabe des Bedürfnisses zu requiriren unddieselben auch für weniger schwere Fälle zu verwenden.
In den Gegenden der Haupteinladepunkte des nörd-lichen Bahnnetzes, in Rouen, Amiens und St. Quentin,andererseits in Mitry, Gonesse und Juilly, harrten nur noch sowenige Kranke, dass sie in zwei dahin abgesandten Sanitäts-zügen Platz fanden.
Die Linie Le Mans—Chartres—Rambouillet—Versailles,ebenso Tours, war völlig geräumt; alle daselbst errichtetenLazarethe waren aufgelöst.
Ein von Epernay nach Orleans abgesandter Sanitäts-zug führte die letzten Transportfähigen von Vendome,Chäteaudun und Orleans zurück. Das Gleiche geschah mit
vonKranken können von Deutschland Sanitätszüge in die vorbezeichnetenLazarethe geschickt werden. Soweit dies nicht möglich, wird dieFranzösische Regierung für schnellen und sicheren Rücktransport derzurückbleibenden und zur Evakuation geeigneten Kranken mit allenMitteln sorgen. Die nicht transportablen Kranken, welche die DeutscheArmee jetzt oder später in den nicht mehr besetzten Departementszurücklässt, werden auf Kosten der Französischen Regierung bis zuihrer Evakuation unterhalten."
den Kranken in Corbeil und Umgebung. Ebenso nahmein Sanitätszug noch etwa 150 an der Bahn zwischenCorbeil und Blesme liegende Kranke auf.
In Rethel und Reims waren transportable Kranke nichtmehr vorhanden. Auf der Linie Lagny—Epernay fandensich noch: 40 in Lagny, 35 in Meaux, 4 in La Ferte sousJouarre, 4 in Chäteau Thierry, welche gleichfalls durcheinen Sanitätszug abgeholt wurden.
Bei der Süd-Armee hatte man die Verwundeten undKranken von Pontarlier aus über Beifort, von Arbois aus überDole und vom XIV. Armeekorps aus über Gray und Vesoul,von Dijon aus auf der Bahn nach Nancy dirigirt, wo-selbst drei Sanitätszüge die Rückbeförderung besorgten.Als das XIV. Armeekorps Ende März und Anfang Aprilden Rhein überschritt, kamen seine sämmtlichen Feld-Sanitäts-Anstalten in die Lage, ihre Thätigkeit einzustellen.
Am 23. März 1871 konnte die Evakuationskommissionin Epernay nach fünfmonatlicher, angestrengter und erfolg-reicher Thätigkeit aufgelöst werden.
Nur kurze Zeit (im Januar 1871) hatten die Kranken-transporte über Epernay eine Unterbrechung erfahren, als dieBahnlinie durch Sprengung der Moselbrücke bei Fontenoy(zwischen Toul und Frouard am 22. Januar) vorübergehendunfahrbar geworden war. Während dieser Tage hattendie Feldlazarethe Befehl, die Krankenabgabe auf das ge-ringste Maass zu beschränken.
In der Zeit vom 8. November 1870 bis zum 23. Mai1871 sind durch die Evakuationskommission in Epernay imGanzen 84 827 Verwundete und Kranke über Epernaybezw. Reims nach den östlich Epernay auf FranzösischemBoden gelegenen Lazarethen oder über Weissenburg, Strass-burg und Forbach in die Heimath befördert worden, davon19 000 Mann mittels geschlossener, heizbarer Sanitätszügein 98 Fahrten. Nicht gerechnet sind hierbei diejenigenFahrten der Sanitätszüge, welche vor Einsetzung der ge-nannten Evakuationskommission ausgeführt waren. 1 )
Die nicht auf Sanitätszügen beförderten 65 000 bis66 000 Mann sind fast sämmtlich eine Nacht in Epernaybeherbergt und verpflegt worden.
Von der Garnison Epernay waren zum Evakuations-dienst kommandirt: 2 Unteroffiziere als Revieraufseher,1 Lazarethgehilfe, 1 Schreiber, 1 Ordonnanz, 4 Köche,12 Krankenwärter, sowie in täglichem Wechsel 2 Unter-offiziere und 12 Mann. 2 )
' Nach Auflösung der Evakuationskommission verbliebin Epernay noch eine Uebernachtungs- und Verpflegungs-station mit 340 Betten, zu deren Verwaltimg 1 Stabsarztund 1 Offizier kommandirt wurden.
x ) Vergl. das Kapitel „Sanitätszüge".
2 ) Betreffs der freiwilligen Krankenpflege an den Evakuations-Centren siehe 8. Kapitel.