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es Friedensvertragesoii den Okkupation,iie transportfäliigaldstriche nach Laza-lche die betreffendennzelne Kranke, z.len mit Genehmig^,Lrmee nach den hei-iihrt. Zur Abholunglche beim Abniav^ien, dienten nach ein-ugerichtete Sanitäfe.tur des Gardekorp.
haffung der Krank«.und nach vollständig'eiden an der Grenztaufgelöst werden.Lufhebung der Eva-
ge Lauf der Sanität-ir die Evakuations-t gekommen, nachihre Thätigkeit ein-3. August 1871.
runde gelegen hatte.Einrichtung in Ver-ls der Grund dafürige Wirksamkeit der;urückgeblieben war.on 1878, in welcheri Krieg entwickeltenickend — die Be-,umfangreiche Ab-'u Krankentransport-;kelter Gestalt 1 ) voni eingefügt.
eder Etappeninspektioiintransport-Kommissioi |sen unterstellt.
II. Abschnitt: Ausführung der Krankenzerstreuung. Schlussbetrachtung.
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Die Gesammtzahl der vom Kriegsschauplatz nach derHeimath Evakuirten beläuft sich auf etwa 250 000 Mann.')
Die Gesammtzahl der in der Zeit vom 1. August 1870Ms 30. Juni 1871 in Lazarethe aufgenommenen Krankender mobilen Armee betrug 468 687, 2 ) diejenige der einerLazarethbehandlung bedürftigen Verwundeten 3 ) 92 164;zusammen 560 851 Mann. 4 ) Es sind somit etwa 44,6 pCt.der Gesammtzahl als noch Behandlungsbedürftige oder alsRekonvaleszenten vom Kriegsschauplatz in Lazarethe desInlandes transportirt worden. 5 )
Die evakuirten Kranken waren fast sämmtlich vorherlängere oder kürzere Zeit in Lazarethen auf dem Kriegs-schauplatz behandelt, da direkte Evakuationen von derTruppe aus frühzeitig untersagt wurden; 6 ) Verwundete hin-wen gelangten — namentlich nach grossen Schlachten —in grosser Zahl sogleich von den Verbandplätzen aus, ohnevorher in einem Feldlazareth verweilt zu haben, nach denSammelpunkten der Evakuations-Transporte.
i) Nämlich: 204192 nachweislich über Weissenburg, Saar-briicken-Forbaeh und Aachen Evakuirte (vergl. S. 240, 241 und 243).In diesen Nachweisungen fehlen die in der Zeit vom 1. bis 10. undvom IG. bis 30. September über Saarbrücken Transportirten, anderer-seits sind darin die nach Deutschland geschafften verwundeten Franzosenmitenthalten. Dazu kommen sämmtliche im Monat August Zurück-gesandten, desgleichen die während des ganzen Feldzuges vom Be-iageruugskorps vor Strassburg und dem südöstlichen Kriegsschauplatzher ohne Berührung von Weissenburg (vergl. S. 233 und 249), endlichsämmtliche nach April bezw. Mai 1871 Evakuirten. Eine Schätzung,für welche der Zugang im Monat August und der Bestand am1. September ziemlich sichere Anhaltspunkte abgiebt, lässt annehmen,dass die Zahl der im Monat August über die Grenze Zurückgeschafftensieh auf 35 000—36 000 Mann beläuft. — Die oben angegebene Zahlder überhaupt Evakuirten, vermehrt um den Zugang an Lazareth-kranken im Juli (11496 Mann), ist offenbar die Zahl der ausschliesslichoder theilweise in Lazarethen des Inlandes behandelten Verwundetenund Kranken der mobilen Armee. Der scheinbare Widerspruch mitBeilage 88, woselbst 453127 Angehörige der mobilen Armee auf-geführt sind, erklärt sich dadurch, dass letztere Zahl lediglich dieSumme der in den einzelnen Reserve-, Vereins- und PrivatlazarethenVerpflegten darstellt, welche eine grosse Zahl von Doppel- und Mehr-zählungen einschliesst, da Viele in mehr als einem heimischen Lazarethebehandelt worden sind. Das vorliegende Material gestattete nicht,die direkt vom Kriegsschauplatz nach einem inländischen LazarethGelangten von denjenigen zu trennen, welche aus einem derartigenLazareth in ein anderes transportirt worden sind. Allerdings war indem Rapportschema eine scharfe Trennung beider Kategorien vor-gesehen; dasselbe ist jedoch so vielfach irrig aufgefasst worden, dasseine Verwerthung der Rapporte für die in Rede stehende Fragegänzlich ausgeschlossen ist. Aus obiger Auseinandersetzung ergiebtsich übrigens mit Sicherheit, dass rund 44 pCt. der in Beilage 88aufgeführten Summe von 453 127 Mann auf Schiebungen innerhalb derkeimathlichen Lazarethe zurückgeführt werden müssen.
2 ) Die im Juli 1870 in Zugang Gekommenen bleiben ausserBetracht, da die Grenze erst Anfang August überschritten ward.
3 ) D. h. die Gesammtzahl der Verwundeten nach Abzug der amTage der Verwundung Gestorbenen (17 255) und der wegen Gering-fügigkeit der Verletzung bei der Truppe Verbliebenen (7402).
4 ) Einschliesslich Offiziere, Aerzte und Beamte.
5 ) Davon etwa 40000 mittels Sanitätszügen (vergl. 5. Kapitel).
6 ) Vergl. S. 64.
Für Beurtheilung der Frage, wie weit diese umfang-reiche Rücksendung durch das unabweisliche Bedürfnissdiktirt bezw. ob und wie weit letzteres überschritten wordenist, giebt nachstehende Tabelle I (S. 256) einen Anhalt.
Aus dieser Tabelle ergiebt sich Folgendes:
1) Trotz der grossen Zahl von Lazarethen, welche denDeutschen Heeren folgten, hätten erstere — auch wennman sie sich unausgesetzt etablirt und voll belegt denkt— von Mitte August ab zu keiner Zeit ausgereicht,um sämmtliche Lazarethkranken der mobilen Armee zubeherbergen. Durchschnittlich hätten sie nur für 68 pCt.der Gesammtzahl eine zulängliche Pflege zu sichernvermocht.')
2) Durchschnittlich lagen 56 pCt. sämmtlicher mobilenLazarethanstalten der Krankenpflege ob, während durch-schnittlich pro Armeekorps 6 Lazarethe nicht etablirtwaren. Da ein Theil der Letzteren stets als auf demMarsche von dem letzten Etablirungsort zum Armee-korps begriffen gedacht werden muss, so verringertsich die Zahl der den Truppen für Eventualitäten zurVerfügung stehenden Lazarethe auf etwa die Hälfteder jeweilig nicht etablirten. 2 ) Es ergiebt sich daraus,dass im Allgemeinen nicht mehr Lazarethe etablirtsein konnten, als thatsächlich etablirt waren. 3 ) Denktman sich diese wirklich etablirten Lazarethe beständigbis an die Grenze der dauernden Leistungsfähigkeitbelegt, so hätten gleichwohl durchschnittlich nur 38,6 pCt.aller Lazarethkranken auf dem Kriegsschauplatze ver-pflegt werden können.
3) Der durchschnittliche Bestand in einem etablirtenLazareth betrug 150 Deutsche. Bei Hinzurechnung derin Deutschen Sanitäts - Anstalten behandelten Fran-zösischen Verwendeten würde diese Zahl sich auf 165bis 170 erhöhen. Ein solcher Durchschnittsbestanderscheint bei einer auf 200 Mann berechneten Formationhoch, und um so höher, wenn man erwägt, wie häufigein Lazareth oder doch eine Sektion desselben beieiner verhältnissmässig kleinen Zahl Niehttransportablerzurückbleiben musste. Erklärlich wird derselbe ebennur durch die Thatsache, dass oft auch längere Zeit
!) Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass mancheKranken (namentlich Verwundete) in Lazarethen des Inlandes (ins-besondere in Vereins- und Privatlazarethen) einer längeren Lazareth-pflege theilhaftig geworden sind, als ihr Zustand unbedingt erforderte.Eine frühere Invalidisirung oder anderweitige Entlassung solcherPfleglinge würde — wenn Mangel an Lagerstellen eine derartigeMaassregel nothwendig gemacht hätte — die Durchschnittsziffer derLazarethkranken ohne Schaden für die Betreffenden etwas verringerthaben. Für das Gesammt-Resultat dürfte dieser Punkt kaum vonerheblichem Belang sein.
a ) Vergl. ausserdem Bemerkung 6 zu Tabelle I, wonach dieKavallerie- und Reserve - Divisionen bei Berechnung der pro Armee-korps nicht etablirten Lazarethe ausser Betracht geblieben sind.
3 ) Vor Paris wurde ausdrücklich befohlen, dass 4 Feldlazarethepro Armeekorps in Bereitschaft zu halten seien (vergl. S. 164).