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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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IV. Kapitel: Krankenzerstreuung.

IX. Waffenstillstand und Prälinünarfriedenszeit.

Sobald sich nach vorläufigem Abschluss eines drei-wöchentlichen Waffenstillstandes (am 28. Januar 1871) ab-sehen Hess, dass in nicht zu ferner Zeit der Einstellungder Feindseligkeiten ein definitiver Friede folgen werde,wurde die Räumung der weit über Frankreich zerstreutenFeld-, Kriegs- und Etappenlazarethe in Angriff genommen.

Wesentliche Vortheile gewährte dabei der Umstand,dass Eisenbahnen nunmehr in grösserer Ausdehnung benutztund Sanitätszüge bis an die Grenzen der von den DeutschenTruppen in Besitz genommenen Landestheile vorgeschobenwerden konnten.

Aus dem Südosten Frankreichs holten die Sanitätszüge,welche nach Pontarlier, Dijon und Dole vorgingen, die dortzerstreuten Kranken und Verwundeten zurück. Auf dersüdlichen Linie zwischen Chaumont und Orleans drangendie Sanitätszüge bis Blois und Tours vor. Nach Westenwurde die Bahn über Le Mans bis nach Beaumont surSarthe und Conlie fahrbar. Im Norden der Seine konnteder Bahnbetrieb bis Dieppe und Abbeville aufgenommenund ein regelmässiger Verkehr zwischen Rouen, Amiens,Reims und Metz ins Werk gesetzt werden.

Zunächst mussten die transportfähigen Kranken an denwichtigsten Knotenpunkten der Eisenbahn gesammelt werden;auf dem nördlichen Kriegsschauplatz besonders in Amiensund Rouen, auf dem südwestlichen in Orleans, Blois, Toursund Le Mans. Im Südosten waren Pontarlier, Lons leSaunier und Arbois die Hauptkonzentrationspunkte, nachwelchen demnächst die Sanitätszüge ausliefen.

Um diese Zeit kam Versailles als Evakuationsstelle zubesonderer Geltung. Dorthin gelangten nun die Kranken-transporte von den zahlreichen Lazarethen, welche beiRambouillet, Chartres, Vendome, St. Calais, Le Mans, Nogentle Rotrou etc. errichtet waren, theils unter Benutzung deretatsmässigen Fahrzeuge der Sanitätsdetachenients und Feld-lazarethe, theils auf Wagen der Fuhrparkkolonnen, theilsauf Landfahrzeugen, theils endlich auf der Bahn. In Ver-sailles selbst standen sechs etablirte Feldlazarethe zur Ver-fügung. Anfänglich sollten dieselben sofort geleert werden,durch die Friedenspräliminarien vom 26. Februar 1871wurde indess die Frist für die Räumung des linken Seine-Ufers bis zum 12. März hinausgerückt. Auf Grund eineram 11. Februar abgeschlossenen Konvention, 1 ) betreffenddie Benutzung der Pariser Gürtelbahn für Deutsche Kranken-transporte, durften die Krankenzüge leer oder beladen dasfeindliche Gebiet und einen Theil von Paris passiren, indemsie an dem Eintritt in die Demarkationslinie von Delegirten

!) Vergl. Beilage 70.

der Deutschen an Delegirte der Französischen freiwilligenKrankenpflege übergeben und von Letzteren durch dieFranzösischen Linien geführt wurden. Auf diese Weise warder Etappen-Hauptort Lagny, wohin die Krankentransportevon Versailles aus bisher auf beschwerlichem Landwegegeführt worden waren, innerhalb weniger Stunden erreichbarAuf der nördlichen Gürtelbahn verkehrten nunmehr vonMitte Dezember bis Mitte März sowohl Krankentransport-züge, aus gewöhnlichen Personenwagen und mit Stroh be-legten Güterwagen zusammengestellt, als auch eigentlicheSanitätszüge. Am 14. Februar befanden sich in Versaille-und Umgegend noch etwa 200 nicht transportfähige Krankenebst etwa der doppelten Anzahl Schwerverwundeter undschwacher Rekonvaleszenten, welche nur durch Sanitätszügefortgeschafft werden konnten, ausserdem eine grosse Mem»evon Leichtkranken.

Das Lazareth im Lyceurn 1 ) zu Versailles diente beiEinleitung der Krankenevakuation aus den zunächst ziräumenden Gebieten als Sammelort für alle diejenigenSchwerkranken aus den umliegenden Lazarethen, welche inSanitätszüge verladen werden sollten. Hier konnten dieseKranken einige Tage ausruhen, um dann die Weiterreiseanzutreten. Auf solche Weise gelang es, bis zum 4. Manden grössten Theil der in der Umgebung von Versaille-und auf dem südwestlichen Kriegsschauplatze errichteteLazarethe aufzulösen.

An diesem Tage brachen in Paris die ersten Unruhenaus, welche in der Folge zur Errichtung der Kommuneführten. Da unter diesen Umständen die Gürtelbahn zu-nächst nicht benutzt werden konnte, so mussten für einigeZeit die regelmässigen Fahrten der Sanitätszüge aufhören.Schon nach wenigen Tagen aber wurden dieselben wiederaufgenommen und konnten die Rücksendungen der transport-fähigen Kranken aus dem Südwesten über Versaillesvollends bewerkstelligt werden. Für diejenigen Lazarethe undKranken, welche auf dem von Deutschen Truppen nicht mehrbesetzten Französischen Gebiete zurückblieben, übernahm dieFranzösische Regierung die Sorge hinsichtlich der Terpflegung, Sicherheit und thunlichst baldiger Heimbeförderung,(§ 14 der Konvention zur Ausführung der Friedenspräliminarien.) 2 ) Die in Französische Kriegsgefangenschaft ge

i) Vergl. S. 160.

2 ) § 14 des Präliminar - Vertrages lautete:In den nichtmehr von Truppen besetzten Departements wird die FranzösischeRegierung für die Ruhe und Sicherheit der Deutschen Lazarethe undder mit Legitimation versehenen Mitglieder der freiwilligen Kranken-pflege einstehen. Ein besonderer Schutz ist den einzelnen zurück-bleibenden, nicht transportfähigen Kranken zu gewähren. Zur Abholim?

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