Band I
)ii blieben nach da
i, welche an akutemEingeweide, Typl,,,,lieh noch nicht i tt; von Verwundeten>'en der drei gr 0S8 e Djehenbrüchen u. .1«fortgeschafft werden,der Heilungsproz«imen war, sie würdenten Theile und ], eies Körpers bei dem
istermin für solchen es sich um Er-dhöhlen oder umtie handelte. Fü r;en Transportmittel3 genügende Iminu-ier verletzten Glied-)t besonders betont,nerlieh Kranke undRegel nicht fort;ge behalten werden,oder als schonun««-3 Rekonvaleszenten-:onnten.
mmten oder wegenhe zeitweilig unter-[i Feldspitälern sielron Verwundeten inssunden Orten statt>n ausdrücklich, dieeden Preis eintreten
r akuation lag inner-hierzu bestimmten- Etappeninspektion11 zugewiesenen -mete der dirigirendt:u Entlassenden um]dem Spitalkomnian-;r Evakuation über-vor Abgang dareichenden Leben-uch sollte für gutelit wollenen Decken1 mit den nöthigeuitteln ausgerüsteterizahl von Kranken-Gleiten. Die Grössedem Bestimmungs-geschickte berittene
Band 1-
lt. Abschnitt: Ausführline der Kruukenzerstreauntr.
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An Transportmitteln waren vorgesehen:
1) Die von ihrem Material entleerten Rüstwagen') derFeklsiiitäler. Da dieselben keine Federn besassen, sollten sie
. fjjj Leichtkranke zur Verwendung kommen. Im Innernkonnten Bänke für 8 bis 12 Mann angebracht werden,i aö o-ewölbte Dach Hess sich durch die eiserne Griffstange• prittelshöhe befestigen und durch vorn und hinten ein-setzte Bretter gegen das Zufallen sicherstellen. Lein--jnuVorhänge boten Schutz gegen Wind, Regen und Schnee.
2) Die mit Strohschüttung auszustattenden, theils ge-deckten, theils ungedeckten Wagen der Proviantkolonnen.
3) Requirirte landesübliche Fahrzeuge, thunlichst fürden Transport hergerichtet.
4) Die Sanitätswagen der Sanitäts-Kompagnien, insoferndieselben abkömmlich erschienen. Sie sollten vorzugsweisedein Transporte der Schwerverwundeten dienen.
i) Vergl. 8. 51.
5) Eisenbahnwagen und die für den Krankentransportbesonders ausgerüsteten Bayerischen Spitalzüge (vergl.hierüber das Kapitel „Sanitätszüge").
Nur für kürzere Wegestrecken war der Transport aufgewöhnlichen Feldtragbahren zulässig.
Die Vertheilung der Kranken auf die BayerischenReserve- und Vereinsspitäler unterlag der Leitung derEisenbahn - Centralkommission in München, unter welcherzwei Evakuationskoinmissionen, aus Offizieren, Aerzten,Eisenbahntechnikern, Oekonomiebeamten, Delegirten u. s. w.bestehend und in München bezw. Würzburg stationirt, dieweitere Vertheilung der Ankömmlinge auf die Lazarethein Bayern vermittelten. Würzburg versorgte die dreiFränkischen, München die übrigen vier Landeskreise. DieEntsendung der Kranken in die Pfälzer Lazarethe ordnetespäter die Evakuationskommission in Weissenburg an.
Für den Transport Verwundeter und Kranker aufWasserstrassen bestanden auch in den Süddeutschen Staatenbesondere Bestimmungen nicht.
Zweiter Abschnitt.Ausführung der Krankenzerstreuung.
I. Aufmarsch der Armeen.
Wassertransport auf dem Rhein und der Mosel.
Für den Aufmarsch der Heere 1 ) standen sechs Nord-deutsche und drei Süddeutsche Linien zu Gebote. DieNorddeutschen Linien waren:
A. Berlin — Hannover — Köln —Bingerbrück—Neun-
kirchen;ß. Leipzig bezw. Harburg—Kreiensen—Mosbach (viaBiebrich);
C. Berlin — Halle—Kassel—Frankfurt — Mannheim —
Homburg i. d. Pfalz;
D. Dresden bezw. Leipzig—Bebra—Fulda—Kastei (bei
Mainz);
E. Posen — Görlitz — Leipzig — Würzburg — Mainz —
Landau;
F. Münster—Düsseldorf— Köln—Call.
Vier Nebenlinien führten aus den nördlichen Provinzenieussens an die Hauptlinien heran.
') Vergl. Generalstabswerk I, 8. 86.
Die drei Süddeutschen Linien waren:
1) Augsburg—Ulm—Bruchsal;
2) Nördlingen—Krailsheim - Meckesheim;
3) Würzburg—Mosbach—Heidelberg.
Die rückwärtigen Verbindungen für die drei DeutschenArmeen hatten sich bis zum 5. August, dem Vorabend derSchlachten bei Wörth und Spicheren, in folgender Weisegestaltet:')
1) Die 1. Armee benutzte als Etappenlinie die Bahn-linie F, welche sich auf dem Landwege, 'der Eifelstrasseentlang, nach Trier fortsetzte. Ausserdem stand ihr dieLandstrasse von Cobleiiz über Hundsrück nach Hermeskeilzur Verfügung.
2) Der 11. Armee waren ausser den beiden von Berlinausgehenden Linien A und C noch die Bahnlinien B und D(letztere gemeinsam mit der III. Armee) zugewiesen.
i) Vergl. Generalstabswerk I, S. 213 u. 214.