Band 1.
Len fortzuschaffend^iten der Chefärzte.he Sorge zu trag^Corps-Generalärzten,Etappeninspektioaen
den Feldlazareth.der Ausgewählt«ippen - Generalaratatortes mit Hilfe deszu vermitteln, ßiappeninspektion der1 und Art der an;hen zu entlassendend Belegungsfähigkaiiwärtigen Lazarette,gen in regelmässig«,er Militär-Medizinal-Lspektionen gelange:eerenden Lazaretheiahmenden Etappen-n und das Krie»niächstigen Kranken: Kommandantur deegelmässigeRapportitörigen rückwärtigi[ für den Fall einerng gestellten Lager-ktion durch Vermii-Überweisung weitererstruktionsmässiggslazarethen ihr
und Art der zu er-n-Stabsarzt den Pialisponiblen Lazarettappen - Stabsarzt imen Eisenbahnbeamteii Krankenzüge festurüstung anzuordne:lantur des Etappe«ich die absendendenranken auf die rickdt des Abgang? knmandanturen an de«Anfangsorte von-effen und von derendlich die Aufnahm?.nkunftszeit der Zogzugehenden Krank«!
Eisenbahn hatten (ÜÜt Hilfe der von itenden, mit Startsuge. Auch war tpersonal bis zur I
Band I-
I. Abschnitt: Organisatorische Bestimmungen.
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itation zu stellen; für militärische Begleitung auf demEigenbahntransport hingegen sollte das Etappenkommandoagfga tragen. Das Pflegepersonal war instruktionsmassigin erster Linie der freiwilligen Krankenpflege zu entnehmenund W diesem Zwecke dem Etappen - Hauptorte von demFlappen - Generalarzte in Gemeinschaft mit dem General-Etanpendelegirten den verschiedenen Etappenkommandan-turen zu überweisen. Auf je 100 Kranke waren zweiLazarethgehilfen und 13 Krankenwärter gerechnet. Derden Bahntransport begleitende Arzt (1 bis 2 auf 100 Kranke)sollte entweder von dem absendenden Lazareth gestelltoder durch den Etappen-Generalarzt aus dem Reserve-nersonal hierfür kommandirt werden. Dem Führer desßeuleitkommandos sollten die namentlichen Krankenlistennebst Abrechnungsbüchern und Journalblättern zur Ab-lieferung an die aufnehmenden Lazarethe übergeben werden.Etwaige Abgänge durch nothwendig gewordenes .Zurück-lassen von Kranken auf den Zwischenstationen oder durchTod während der Fahrt waren auf den Listen zu ver-zeichnen. Für die Unterbringung der Kranken in denEisenbahnwagen bestanden genaue Vorschriften. (Vergl.das Kapitel „Sanitätszüge".) Die Evakuirten sollten pünkt-lich in die für sie bezeichneten Lazarethe abgeliefertwerden, worauf Begleitkommando und Pflegepersonal mitden Transportgeräthen (besonders Krankentragen u. s. w.)unverweilt zur absendenden Etappenkommandantur zurück-zukehren hatten.
An den Hauptstationen waren zur Erneuerung vonVerbänden, etwaiger Empfangnahme solcher Kranker, derenZustand sich während der Fahrt verschlimmert hatte u. s. w.,besondere Etappenärzte mit der Wahrnehmung des ärzt-lichen Dienstes bei den durchpassirenden Kranken zubeauftragen, während der freiwilligen Krankenpflege vor-wiegend die Darreichung geeigneter Speisen und Getränke,von Erfrischungs- und Genussmitteln aller Art, sowie dieHerbeischaflung von Verbandgegenständen und etwaigenKleidungsstücken zugedacht blieb, — Verband- und Er-IVischungsstationen.
Die aufnehmenden Lazarethe endlich hatten auf tele-graphische Benachrichtigung über den Abgang des Kranken-transportes die nöthigen Vorkehrungen zur Abholung derKranken vom Bahnhofe und zu deren Ueberführung in dasLazareth zu treffen. Waren mehrere solcher Lazarethe aneinem Orte vorhanden, so ordnete der vom Kommandantenoder Garnisonältesten bestimmte Arzt — Lazarethdirektor —die Yertheilung der Ankömmlinge auf die einzelnenLazarethe an.
Trausport mittel.Die Transportmittel unterschieden sich je nach derArt des Krankentransportes. Derselbe fand statt:
1) auf Landwegen,
2) auf Eisenbahnen,
3) zu Wasser.
1) Der Transport auf Landwegen kam vorzugsweisein Betracht bei den operirenden Truppenkörpern selbst,bei den Sanitätsdetachements, den im Korpsverbaude ver-bliebenen Feldlazarethen, endlich bei allen denjenigen derGeneral-Etappeninspektion oder dem Generalgouvernementunterstellten Lazarethen, welche nicht an einer Etappenbahnetablirt waren.
Zur Absendung der Kranken von der Truppe hattendie Feldintendanturen instruktionsmässig für eine aus-reichende Anzahl von Wagen mit Strohschüttung zu sorgen,welche ebenso wie die den einzelnen Truppenkörpernüberwiesenen Vorspannwagen im Fall einer Aktion denSanitätsdetachements zur Verfügung zu stellen und neben deneigenen Fahrzeugen der Detachements zu verwenden waren. 1 )
Die Norddeutschen Feldlazarethe besassen keine eigenenTransportmittel für Kranke und Verwundete, ebensowenigdie stehenden Kriegs- und Etappenlazarethe. Alle dieseSanitätsanstalten waren auf die von den Etappenkomman-danturen zu requirirenden Landfahrzeuge mit Strohschüttungangewiesen. Ausserdem sollten die Lazarethe, wennthunlich. die Transportwagen der Sanitätsdetachementszum Fortschaffen ihrer Kranken heranziehen.
2) Für den Transport auf Eisenbahnen enthielt Bei-lage 13 zu § 44 der Feld-Sanitätsinstruktion eingehendeVorschriften.
Diese Instruktion, in welcher besondere, für den Kranken-transport ausgerüstete Eisenbahnzüge (Sanitätszüge) nochnicht vorgesehen waren, ging von der Voraussetzung aus,dass die Bahnen bei den ungeheuren Anforderungen, welchealle Zweige der Kriegsverwaltung an sie stellen mussten,nicht im Stande sein würden, eine hinreichende Menge vonBetriebsmitteln für den Krankentransport bereit zu haltenoder rechtzeitig herbeizuschaffen, und dass die Rück-beförderung der Kranken nur in zweiter Stelle in Betrachtkommen könne.
Erst im gegebenen Falle, nachdem die Auswahl derfür den Eisenbahntransport bestimmten Kranken nach denoben angegebenen Prinzipien stattgefunden, sollten daherdie für deren Transport gerade verfügbaren Eisenbahn-wagen zugerüstet werden.
Für Leichtkranke und Leichtverwundete waren Coupe"-wagen 1. bis 3. Wagenklasse bestimmt; liegend zu Trans-portirende sollten auf Krankentragen oder auf den mitGurtschlaufen versehenen Strohsäcken der Feldlazarethe,eventuell auf starker Strohschüttung, befördert werden.Für den Fall, dass die Umstände es möglich machten, warübrigens die Zusammenstellung ganzer Züge aus durch-gängigen, mit Krankentragen ausgerüsteten Personenwagen4. Klasse zum Transport von liegend zu Befördernden aus-drücklich in Aussicht genommen. (Weiteres darüber siehein dem Kapitel „Sanitätszüge".)
] ) Vergl. S. 34 und 220, betreffs direkter Bvakuation von denTruppen aus auch S. 64
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