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IV. Kapitel: Krankenzerstreuung'.
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selben waren vielmehr stets an Ort und Stelle, nöthigenfallsin eigenen Krätzlazarethen, zu behandeln. 1 ) Bei Schwer-kranken hatten der Kräftezustand, das Krankheitsstadiuniund die Möglichkeit einer eventuellen geeigneten Unter-bringung während des Transportes als entscheidendeMomente zu gelten. Aus Orten, in welchen Cholera oderRuhr herrschte, sollten an Diarrhöe leidende Kranke nurausnahmsweise in ganz besonders dringenden Fällen fort-geschafft werden. Mit ansteckenden Augenkrankheitenbehaftete, Syphilitische und Simulationsverdächtige endlichwaren der besseren Kontrole wegen ausschliesslich ingrössere Lazarethe überzuführen und durften in Pflegestättender freiwilligen Krankenpflege keine Aufnahme finden.
Die absendenden Lazarethe hatten die Pflicht, in ihrenTransportanmeldungen (siehe später) folgende Kategorienzu unterscheiden:
A. Verwundete,
I. nicht weit zu transportirende,IL in entferntere Lazarethe zu transportirende,
B. Simulationsverdächtige,
C. Syphilitische,
D. Augenkranke,
E. Leichtkranke,
F. sonstige Kranke, bei welchen die Krankheit
unzweifelhaft erkennbar ist und Kontrol-maassregeln nicht erforderlich Bind.
Die Anzahl der von jeder Kategorie zu Evakuirendenwar durch vorstehend erläuterte Buchstaben und beigesetzteZiffern zu bezeichnen (z. B. 26 A. L, 3 C, 39 F.).
Die Landesangehörigkeit der zu Evakuirenden solltein der Weise möglichst berücksichtigt werden, dass durchZusammenlegung der demselben heimischen Bezirk ange-hörenden Kranken ihre Ueberführung nach den in ihrerHeimath oder in deren Nähe gelegenen Reservelazarethenerleichtert würde. Im Allgemeinen war die Richtung derTransporte schon durch das Armeekorps des absendendenLazareths oder Lazarethkomplexes bestimmt.
Hinsichtlich der kranken Kriegsgefangenen bestanddie Anordnung, dass dieselben, wenn Wiederkehr derDienstfähigkeit nicht zu erwarten stand, in der Regel beimAbrücken der Lazarethe den Ortsbehörden im Feindeslandübergeben werden sollten. Dagegen mussten diejenigentransportablen Kranken der feindlichen Armee, deren Ge-nesung binnen nicht zu langer Frist angenommen werdendurfte, in diejenigen staatlichen Lazarethe übergeführtwerden, die in der Nähe solcher Festungen errichtet waren,welche Kriegsgefangene aufzunehmen hatten. Nach ihrerGenesung wurden diese Kranken in die Kriegsgefangenen-Depots abgeliefert. In Vereins- oder Privatlazarethedurften kriegsgefangene Kranke nur dann abgegeben werden,wenn ihre Bewachung daselbst genügend gesichert erschien.
!) Eine derartige Maassregel ist nirgends nothwendig geworden.Ueberhaupt gewann Krätze nur vor Paris etwas grössere Verbreitung.(Vergl. S. 81.)
Die Auswahl der aus den Lazarethen fortzuschaffendenKranken gehörte zu den Obliegenheiten der ChefärzteFür geordnete Entleerung der Lazarethe Sorge zu traeafiel innerhalb der Korpsbezirke den Korps-Generalärzteninnerhalb des Bereiches der General - Etappeninspektionet,(bezw. der Generalgouvernements) den Feldlazarett-direkteren zu. Die Rückbeförderung der Ausgewählt«hatte nach den Bestimmungen des Etappen - Generalarztdie Kommandantur des Etappen-Hauptortes mit Hilfe daderselben beigegebenen Stabsarztes zu vermitteln. Zudiesem Behufe sollte die General-Etappeninspektion dergenannten Etappenkommandantur Zahl und Art der awden einzelnen Feld- und Kriegslazarethen zu entlassendenKranken mittheilen, ebenso Namen und ßelegungsfahigkeitder zur Aufnahme bereitstehenden rückwärtigen Lazarethe,welche ihre darauf bezüglichen Meldungen in regelmässigenZeitabschnitten durch Vermittelung der Militär-Medizinal-Abtheilung an die General - Etappeninspektionen gelang»Hessen. Letztere hatten den zu entleerenden Lazarethendie den Krankentransport entgegennehmenden Etappen-kommandanturen namhaft zu machen und das Kriea
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ministerium von dem zu erwartenden demnächstigen Krankentransport in Kenntniss zu setzen. Die Kommandantur faEtappen-Hauptortes, welche sichdurch regelmässige Rapportevon der Belegungsfähigkeit der zugehörigen rückwärtigaLazarethe in Kenntniss erhalten und für den Fall einetunzureichenden Zahl der zur Verfügung gestellten Lager-steilen bei der General - Etappeninspektion durch "Vermit-telung des Kriegsministeriums die Ueberweisung weitetetLazarethe beantragen sollte, liess instruktionsmässig aufGrund der von den Feld- und Kriegslazarethen ihr zukommenden Rapporte über die Zahl und Art der zu etwartenden Kranken durch den Etappen-Stabsarzt den Pkzur Vertheilung der Kranken auf die disponiblen Lazarettentwerfen. Desgleichen hatte der Etappen - Stabsarzt in:dem zur Etappenkommandantur gehörigen Eisenbalmbeamtetden Fahrplan für die abzulassenden Krankenzüge fedzustellen, sowie deren sachgemässe Zurüstung anzuordnaund zu überwachen. Die Kommandantur des EtappenHauptortes sollte hierauf telegraphisch die absendendaLazarethe von der Vertheilung der Kranken auf die rücwärtigen Lazarethe, von Ort und Zeit des Abgangs dBahnzüge, desgleichen die Etappenkommandanturen an daZwischenstationen und am Etappen-Anfangsorte von daAbgang, dem mnthmaasslichem Eintreffen und vonGrösse des abgelassenen Transports, endlich die Aufnahm?lazarethe von der fahrplanmässigen Ankunftszeit der Zigsowie von Zahl und Art der ihnen zugehenden Krankebenachrichtigen.
Den Krankentransport bis zur Eisenbahn hatten &absendenden Lazarethe zu bewirken mit Hilfe der von dlEtappenkommandanturen zu requirirenden, mit statt'Strohschüttung zu belegenden Fahrzeuge. Auch war «den Lazarethen selbst das Begleitungspersonal bis zur Bahn
HjihI l- _____________
Station zu stellen:Eisenbahntransport
Sorge tragen. Dasin erster Linie derum l zu diesem ZwEtappen - GeneralatEtappendelegirtenturen zu überweisLazarethgehilfen uden Bahntransportsollte entweder voder durch den ]personal hierfür 1ßegleitkommandosnebst Abrechnung;lieferung au die auEtwaige Abgängelassen von KrankeTod während derzeichnen. Für diEisenbahnwagen bda.- Kapitel „Sanitilieh in die für lwerden, worauf Bden Transportger*unverweilt zur abszukehren hatten.
An den Hau]Verbänden, etwaig(Zustand sich währebesondere Etappenliehen Dienstes 1beauftragen, währwiegend die Darrevon Erfrischungs-Herbeischaffung vKleidungsstückenfrischimgsstationen
Die aufnehmegraphische Benachitransportes die n*Kranken vom BähtLazareth zu treffeieinem Orte vornanoder Garnisonältestdie VertheilungLazarethe an.
Die Transpoi
Art des Krankentt
1) auf Lar
2) auf Eis
3) zu Was