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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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IV. Kapitel: Krankenzerstreüung.

ein General - Etappeninspekteur,') welcher einerseits vomArmee-Oberkommando, andererseits vom Kriegsministeriumressortirte.

Der General - Etappeninspekteur erhielt vom Armee-Oberkommando sämintliche Befehle über die Verwendungder Truppentheile. Um stets in enger Verbindung mitdem Oberkommando bleiben zu können, schlug er seinHauptquartier nur etwa einen Tagemarsch entfernt, in derRegel in dem vom" Oberkommando zuletzt innegehabtenQuartiere auf. Die Leitung des gesammten Sanitätswesensim Bereich der General - Etappeninspektion war dem zumStabe der General - Etappeninspektion gehörigen Etappen-Generalarzt übertragen.

Setzte sich die Armee aus mehreren Armeekorps zu-sammen, so stand an der Spitze des Etappenwesens einesjeden Korps ein Etappeninspekteur, der vom General-Etappeninspekteur ressortirte. Für die Leitung des Sanitäts-dienstes im Bereich der Etappeninspektionen waren so vieleFeld-Lazarethdirektoren aufgestellt, als Armeekorps zumVerbände der Armee gehörten.

Der Kommandant des Etappen-Anfangsortes ressortirteeinerseits vom stellvertretenden Generalkommando derheimathlichen Provinz, andererseits von der General-Etappeninspektion, in der Weise, dass das stellvertretendeGeneralkommando den rückwärtigen Verkehr innerhalbdes heimathlichen Korpsbezirks und den Vorschub bis zumEtappen-Anfangsorte bestimmte und überhaupt die terri-toriale Oberbehörde in allen militärischen Beziehungenrepräsentirte, während die General-Etappeninspektion denGesammtverkehr von der Armee bis zum Etappen-Anfangs-orte und umgekehrt durch Vermittelung der Eisenbahn-Exekutivkommission auf dem Kriegsschauplatze, beziehungs-weise durch Vermittelung der Linienkommissionen imheimathlichen Bahngebiete regelte.

Zur Wahrnehmung des ärztlichen Dienstes am Etappen-Anfangsorte war der dortigen Kommandantur ein Arzt bei-gegeben. Derselbe fungirte als Vorstand des daselbst zuerrichtenden Etappenlazareths, leitete die Verladung undden Weitertransport der Kranken und sorgte für die Ge-sundheitspflege am Orte.

Die Kommandanturen an der Etappenbahn ressortirtenlediglich von der General-Etappeninspektion. Ihnen lagdie militärische Ordnung auf den Bahnhöfen und die Sorgefür die Bedürfnisse der durchpassirenden Transporte ob.

Der ärztliche Dienst an den Eisenbahn - Etappenortenwurde von disponiblen Militärärzten, oder, wo solche nichtzu erlangen waren, von dafür engagirten Civilärzten besorgt.Auf den Bahnhöfen war für nicht transportable KrankeUnterkunft zu sofortiger Aufnahme zu beschaffen, ausserdemeine Verbiudestation zu errichten. War mit der Etappeein stehendes Kriea;slazareth verbunden oder ein solches

] ) Für die beiden Bayerischen Armeekorps bestand eine beson-dere General-Etappeninspektion. Vergl. Beilagen 14 und 71.

in der Nähe, so wurden die betreffenden Kranken dies»überwiesen.

Die Kommandantur des Etappen-Hauptortes ressortnivon der General-Etappeninspektion, wenn der EtappenHauptort der Endpunkt einer von mehreren Armeibenutzten Eisenbahn war; bildete er dagegen den Endpmi-der Etappenbahn nur eines Korps, so blieb diese Kommai-dantur der betreffenden Etappeninspektion unterstellt, p»dieser Ort meist ein Knotenpunkt für die zu den einzelnenArmeekorps führenden Etappenstfassen war, an welchemsich alle Nachschübe zur Armee und Rückschübe von de]Armee konzentrirten, so bestand die hauptsächlichste Auf-gabe der Kommandantur des Etappen-Hauptortes darindie beiden entgegengesetzten Strömungen im Flusse aerhalten und auszugleichen. Zur Wahrnehmung des antliehen Dienstes befand sich bei der Kommandantur faEtappen-Hauptortes ein Stabsarzt, welcher als Vorstanddes hier zu etablirenden Etappenlazareths und als Orwandes Etappen-Generalarztes beim Krankentransporte wirkte.

Die Kommandanturen an der Land - Etappenstra-erhielten ihre Befehle von derjenigen Etappeninspektjwelche über die betreffende Etappenstrasse verfügte,lange eine solche Inspektion nicht bestand, ressortirtenvon der General-Etappeninspektion. Befand sich am Etappenorte ein Feld-, stehendes Kriegs- oder Reservelazareth,ressortirte dieses zwar von der Etappeninspektion,Etappenkommandant besass aber dem Lazareth ge;über dieselben Rechte, welche ein Festungskommandatiin Bezug auf die Garnisonlazarethe ausübt. Bestandsolches Lazareth nicht, so errichtete die Etappenkommandantur ein Etappenlazareth, für welches auf AnordnungGeneral-Etappeninspektion das ärztliche, Verwaltungs-Pflegepersonal durch den Etappen-Generalarzt aus iLazareth - Reservepersonal gestellt wurde. Die Lazarettbedürfnisse für die Etappenlazarethe waren bei den LazarettReservedepots zu requiriren. 1 )

Die Leitung des Sanitätsdienstes im ganzen Bereichder General-Etappeninspektion lag wie erwähnt d«Etappen-Generalarzt ob. Zu seiner besonderen Dien.-!funktion gehörte die Leitung der Errichtung von Lazareth«innerhalb des Rayons, soweit derselbe das Auslandrührte, die Regelung der Thätigkeit der Feld-Lazarett-direktoren, die Sorge für geeignete Verwendung kLazareth-Reservepersonals, die Vertheilung des Personal'und Materials der freiwilligen Krankenpflege (in Gemein-schaft mit den Delegirten derselben), die Ueberweisung derGeheilten und Invaliden an die Etappenkommandantureidie Führung der Krankentransporte für den gesainuite«Etappenrayon. Der Etappen-Generalarzt unterstand eii»

Baml 1.

.1

] ) Beilage 71 enthält ein dem Generalstabswerke entnommeneVerzeichniss der im Januar 1871 auf Französischem Boden befinlliehen Etappeninspektionen und Etappenkommandanturei!. Fastallen der daselbst aufgeführten Etappenorte bestanden wie ans Jt3. Kapitel hervorgeht grössere Lazaretheinrichtungen.

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Der Generalnähme des Dienstebestimmte ärztlichpersonal das Lajteflt. Ausserdem vReservedepots, welhauptorte oder in il'ui ein wirksameseinzelnen im Bereithandenen SanitätslwEtappeninspektionsprechende Zahl voSobald das vifeindliche Gebiet ei

i) Betreffs der Feim Bücken der Armee(Anmerkung 3 Q. 4).

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Hinsichtlich de:Lrtirenden VerwirrFeld - Sanitätsinstrulniedergelegt.

Von den aufundeten solltenärztlichem Befundelicht bedurften undgenommen zu werdetunter militärischer Jlantur übergeben wund nach erfolgtereinigen der Generalheilen zurückzuseniraren in die Feitichwerverwundetenmf Fahrzeugen. Di«arschfähigen Verwin Feldlazarethe bec

Auf den Verbapnaportfahigkeit r«leisteten Hilfe inittels der Diagnose

BMitäts-Bericht über dit