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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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Band 1.

I. Abschnitt: Organisatorische Bestimmungen.

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»Streuung: das Vor-

immobiler Lazareth-rörtert (siehe 5. undusportes auf die Yen-a und medizinischenden wird.') In demh um Darlegung desizerstreuung währendteeren geübt wordeni, unter welchen dieie für dieselben offenjei verfahren wordenim Voraus getroffenen^elung des Kranken-aahmen. Die Meinungche hat durch denhe Umwandelung er-itsordnung von 187«!69 beweist. 2 ) Dieseegung der in Betrachtms, als einerseits daswährend jedes Kriegessse und während desösserem Umfange alsonskrieges zur Durch-Schienenstränge undlerung hergerichtetenrer Entwicklung ent-orgfältigste Regelungder Vortheil, welcherenden Kranken undr Kranker erwächst,irtirten erkauft wird.inkenzerstreuung für1 der Bevölkerungenage nach einer aus-relativ neueAufgaheführung ausgedehnterld im Verein mit jenerckmässigen Organisa-e hingestellt werden.

acht werden, in welchener bewegliche, mobilearethe der Preussischentransporte der letzterenbeförderten im Gegen-

Kapitel des III. Band«pitel.

Erster Abschnitt,

Organisatorische Bestimmungen, welche hei Ausbruch des Krieges in Kraft standen.

Im Jahre 1866') waren unmittelbar vor Beginn desKrieges bei der Preussischen Armee zur Regelung der Kranken-jersi reuung besondere Eisenbalin-Transport-Kommissionen(für jeden Kriegsschauplatz eine) aufgestellt worden, welchein Folge der Plötzlichkeit dieser Institution einen durch-greifenden Einfluss um so weniger zu gewinnen vermochten,als die kurze Dauer des Feldzuges ein Einleben in den zuGrunde liegenden Gedanken nicht begünstigte.

In der Preussischen Feld-Sanitätsinstruktion von 1869

') Durch dieInstruktion über die Evakuation der Feldlazarette"vom 22. Mai 1866.

war daher von der Aufstellung besonderer Organe zurLeitung der Krankentransporte Abstand genommen, dieRegelung der gesammten Evakuation vielmehr sowohlbei der Armee des Norddeutschen Bundes als bei den Süd-deutschen Staaten gänzlich in die Hand der Etappen-behörden gelegt.

Zum Verständniss der Art, wie die Krankenzerstreuungbei den Deutschen Heeren im Kriege 1870/71 von Stattenging, ist somit eine kurze Darstellung der hauptsächlichstenin Betracht kommenden Vorschriften für das Etappenwesenunerlässlich.

I. Organisation des Etappenwesens.

Durch Allerhöchsten Erlass vom 2. Mai 1867 über die[Organisation des Etappenwesens zur Zeit des Krieges"war dieser Theil des Heereswesens nach dem Kriege von1666 für die Preussische Armee neu geordnet; die Bestim-mungen dieser Instruktion traten auch bei den übrigenDeutschen Staaten unverändert in Kraft.

Das Etappenwesen umfasste die gesammte Verbindungeiner operirenden Armee mit der Operationsbasis und dembetreffenden Staatsgebiete. Zu den Aufgaben dieser Kriegs-organisation gehörte:

1) der Nachschub des gesammten Kriegsmaterials, dieHeranführung aller für die Armee bestimmten Menschen,Pferde, Güter und Materialien;

2) die Rückbeförderung aller von der Armee dauerndoder vorübergehend Zurückbefehligten, darunter na-mentlich der Verwundeten und Kranken, sowie derPferde und des Kriegsmaterials aller Art;

3) die Sicherung der Verbindungslinien der Armee mitder Operationsbasis und dem Vaterlande.

Die Etappenverbindung einer Armee erstreckte sichbis in die heimathlichen Bezirke derjenigen Armeekorps,aus welchen letztere sich ergänzten.

Das Armee-Oberkommando setzte die für die einzelnenArmeekorps bestimmten Etappenlinien und deren Rayons

fest. Wo Eisenbahnstrassen zur Verfügung standen, schlosssich die Etappenverbindung der operirenden Armee mit(\^v Heimath an jene an. Im Allgemeinen war in jedemArmeekorps-Bezirk ein grösserer Ort, welcher eine Eisen-bahn-Hauptstation sein musste, ausgewählt, um einerseitsals Sammelpunkt für den gesammten Nachschub zum mo-bilen Armeekorps, andererseits als Zerstreuungspunkt fin-den Rückschub von demselben zu dienen. Dieser Sammel-punkt hiess der Etappen-Anfangsort. Von ihm aus erstrecktesich die Eisenbahn - Etappenverbindung nach vorwärts bisthunlichst in die Nähe der operirenden Armee.

Diejenige Station, in welcher die Etappenbahnen hinterder Armee endigten, welche somit je nach dem Gange derOperationen wechselte, hiess Etappen-Hauptort.

Die grösseren Stationen der Etappenbahnen erhieltenin Abständen von 20 bis ,'30 Meilen je eine Kommandantur,- die Eisenbahn-Etappe.

Von den Etappen-Hauptorten zu den Hauptquartierender Armeen, auf feindlichem Gebiete auch neben derEtappenbahn, sofern nur eine einzige zur Verfügung stand,führten die Land - Etappenstrassen. An letzteren befandsich durchschnittlich alle drei Meilen ebenfalls eine Etappen-Kommandantur, Land-Etappenort.

Die leitende Spitze des gesammten Etappenwesenseiner aus mehreren Armeekorps bestehenden Armee bildete