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III. Kapitel: Thätigkeit der Sanitätedetachemente, Feld- etc. Lazarethe.
Band I.
waltete, um so mehr hervorgehoben werden, als zu dieserZeit die weitere Behandlung der Verwundeten aus denfrüheren Aktionen und die Pflege zahlreicher Kranken einenbeträchtlichen Theil der Sanitätsanstalten vor Metz und auden Etappenstrassen fesselte. Ebenso spricht für die An-passungsfähigkeit der Hilfebereitschaft an den Gang kriege-rischer Ereignisse der Umstand, dass in der absolut opfer-reichsten Schlacht (bei Gravelotte—St. Privat) auch die(absolut) weitaus grösste Zahl von Sanitätsanstalten, speziellvon Feldlazaretten, sich an der ersten Hilfe betheiligenkonnte, trotzdem zwei andere Schlachten, darunter die nachder absoluten Zahl der Verluste zweitgrösste, relativ aberblutigste Schlacht des ganzen Krieges (bei Vionville —Mars la Tour), unmittelbar vorausgegangen waren.
Angesichts der obigen Zahlen, welche bei Hinzu-rechnung des Sanitätspersonals der Truppen und Abrechnungderjenigen Todten und Vermissten, welche ärztlichenBeistand nicht erfordert haben, sich noch wesentlichmodifiziren, darf ausgesprochen werden, dass die erste Hilfenamentlich in den späteren Schlachten des Krieges 1870/71eine ausgiebigere gewesen ist, als in allen vorangegangenenFeldzügen, und in der Mehrzahl der Schlachten als eine aus-reichende hätte erachtet werden können, wenn lediglichdie Verwundeten der Deutschen Armee in Betracht ge-kommen wären. Aus Beilage 61 ist ersichtlich, wie sehrsich das Verhältniss der Hilfebereitschaft zum Hilfebedarfdurch die unterschiedslose Mitversorgung so zahlreicher ver-wundeter Franzosen zu Ungunsten des Resultates ver-schoben hat.
Im Rückblick auf die Thätigkeit der Sanitätsdetachementsim Besonderen lässt sich behaupten, dass diese Formationenihrem Zwecke, die Verwundeten rasch zu bergen, zu ver-pflegen und denselben den unaufschiebbaren Beistand ange-deihen zu lassen, entsprochen halten. Die Dauer des Ver-bleibens der Verwundeten auf dem Schlachtfelde war natur-geinäss je nach den besonderen Umständen, unter denendie einzelnen Schlachten geschlagen wurden, eine ver-schiedene. Der Grundsatz, dass es ein Gebot ebenso sehrder Menschlichkeit wie der Rücksicht auf den Heilerfolgund der Sorge für die Schlagfertigkeit des Heeres sei,sämmtlichen Verwundeten unter allen Umständen spätestensinnerhalb 24 Stunden den ersten Beistand angedeihen zulassen, war für die Thätigkeit der Sanitätsorgane überallmaassgebend. Dass es gelang, diesen Grundsatz so weit zurGeltung zu bringen, dass im Allgemeinen nur Vereinzelte,auf schwer zugänglichen Theilen eines Schlachtfeldes liegenGebliebene, eine Ausnahme von der Regel bildeten, warwesentlich das Resultat der steten Bereitschaft und leichtenBeweglichkeit der Sanitätsdetachements. 1 ) Dieser schwer-wiegenden Thatsache gegenüber verliert der oft hervor-gehobene und gewiss nicht gänzlich von der Hand zu weisende
J ) TJebrigeus wurden die Sanitätsdetachements bei Einholung,Unterbringung und Labung der Verwundeten durch Kolonnen derfreiwilligen Krankenpflege wirksam unterstützt (vergl. 8. Kapitel).
Einwand an Gewicht, dass die reiche Ausstattung j eil „Formationen mit ärztlichem und Unterpersonal, welch«der Hauptsache nach nur an einzelnen Tagen zu umfassend»Thätigkeit gelange, eine Brachlegung von Kräften sei dj.an anderen Orten (namentlich in den Feldlazarethenischmerzlich vermisst würden. Die Erfahrungen des Krieg«von 1870/71, weit entfernt, die Bedenken zu zerstreuen,welche vor demselben gegen den Grundsatz obwalteten, eineausreichende erste Hilfe durch Vermehrung des Sanität-Personals und Materials der Truppen oder der Lazaretheallein anzustreben, haben im Gegentheil die Ueberzeugun»befestigt, dass die Schöpfung besonderer, unmittelbar bden Truppen gehöriger Formationen für diesen besonderenund eigenartigen Zweck im Prinzip eine richtige gewesenist.') Die von Neuem gemachte Erfahrung, dass das Sanitätspersonal der Truppen allzu häutig vereinzelt und desltallinicht so erspriesslich, wie die technische Ausbildung seinerMitglieder unter anderen Umständen ermöglicht hätte, zurVerwendung gekommen ist, 2 ) erscheint nicht geeignet, die-?Ueberzeugung wankend zu machen.
Keineswegs im Widerspruch mit obiger Ausführumsteht die Thatsache, dass Sanitätsdetachements gelegentlielder Auftrag zu Theil ward, Lazarethanstalten einzurichtenund provisorisch zu verwalten, während andererseits injeder Schlacht Feldlazarette lediglich auf Verbandstationennach Art der Sanitätsdetachements wirkten. Diese iu derInstruktion ausdrücklich vorgesehene wechselseitige UnterStützung entspricht vielmehr durchaus dem Gedanken, an!welchem die Trennung beider Formationen von einanderberuht und ist bei ausreichender InanspruchnahmeSanitätsdetachements für Lazarethzwecke in Zeiten derWaffenruhe oder während langwieriger Einschliessungeifester Plätze wohl geeignet, den Vorwurf ungenügenderAusnützung der vorhandenen Hilfskräfte weiter zu entkräfte«.Dass im Uebrigen die Thätigkeit der Sanitätsdetachementsbei Lazarett-Aufgaben, d. h. bei länger dauernder Be-handlung von Verwundeten und Kranken, eine ungleicifruchtbarere hätte sein können, wenn die Krankentragezugleich mit der Wartung und Pflege der Kranken vertrautgewesen wären, ist allerdings vielfach zu Tage getreten.Von Wichtigkeit ist auch der Umstand, dass mehrals dreissig Mal Sanitätsdetachements getheilt zur Yiwendung gelangt sind, worin das Bedürfniss nach gm-möglicher Beweglichkeit dieser Formationen deutlich zumAusdruck kommt.
Schon an anderer Stelle 3 ) ist hervorgehoben wordenwie die Ausstattung der Sanitätsdetachements mit 6 bezv.8 Krankentransportwagen voraussetzt, dass ausserdem Vor-spannwagen zur Ueberführung der Verwundeten naetden Verbandplätzen und Feldlazaretten zur Verfügigestellt werden. Immer wird die Zeit, welche bis zur Unter
i) Vergl. hierzu S. 31 und 32.
a ) Vergl. S. 69.
3 ) Vergl. S. 34, Anmerkung 1.
Band I.
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