Oktober 1583,
und weit man zu der erforderlichen Menge Truppen weder zu Genf noch auf bernerischem Gebiete ge-nügenden Proviant aufzutreiben vermöchte. Um aber dennoch nicht unthätig zu sein, wird für rathsamerachtet, im Namen der beiden Städte Zürich und Bern an den Herzog von Savohen ein Schreibe»(31, October) zu erlassen, mit der freundlichen und ernsten Bitte und Ermahnung, er möchte den Gcwalt-thäligkciten seiner Amtsleute gegen die Stadl Genf Einhalt thuu, den Genfern den Bezug ihrer eigene»Früchte ab ihren im Savoyischen tiegenden Gütern, sowie freien Handel und Wandel gestatten und ge-mäß des Spruchs zu Baden, den auch er angenommen habe, den übereingekommenen Weg gütlichen oderrechtlichen Abkommens einschlagen, indem mau bei fortdauernden Feindseligkeiten und Plakereien nichtunterlassen könnte, den Genfern gemäß Bündniß und Verpflichtung beizustehen. Je nach dem Erfolgdieses Schreibens will man sich über das fernere Verhalten verständigen. Inzwischen soll man den Haupt-leuten ungefähr folgenden Bescheid geben: Man lasse es einsweilcn bei den ihnen ertheilten Befehlenverbleiben; man ermahne sie, ihre Knechte zu begütigen, den Herzog nicht zu reizen noch einen Ausfallzu unternehmen, wenn ihnen keine Veranlassung dazu gegeben werde und „wenn sie Ehren halber hin-ter den Mauern bleiben können"; denn es sei bald etwas angefangen, aus welchem später nur Verlegen-heiten erfolgen; übrigens werde man dafür sorgen, daß ihnen außer dem Getraide, welches von Mühlbausenund Basel unterwegs sei, noch einige hundert Stüke Vieb u, a, m, zugeführt werden. Ebenso will manunter Mittheilung dessen, was man mit dem König von Frankreich zu unterhandeln vorhat, an die StadtGenf schreiben, daß man sich dieses Mangels an Proviant bei ihr nicht versehen habe, daß man ihr aberso viel möglich auszuhelfen suchen werde, daß sie übrigens ohne dringende Roth keinen Ausfall unter-nehmen, sondern des Herzogs Antwort abwarten möchte, indem man der Hoffnung lebe, daß inzwischendurch die Gnade Gottes oder durch Vermittlung „anderer gutherziger Leute" sich die Sache besser ge-statten werde, I». Und weil der König von Frankreich mit den beiden Städten Bern und Solothurnbezüglich der Stadt Genf in einem VertragSverhältniß steht und ihm an dieser Stadt nicht wenig gele-gen sein muß, wird für rathsam und nöthig erachtet, demselben so bald möglich über diese VerhältnisseMitthcilung zu machen, ihn an jenen Vertrag zu erinnern und ihn zu bitten, das zum Unterhalt desZusazcs hinterlegte Geld zu verabfolgen, indem man so des Königs Intention vernehmen und ihm da-durch bald Veranlassung gegeben würde, vermittelnd aufzuireten, Bern übernimmt die Abordnung einervertrauten Person an den König, um demselben in seinem und Zürichs Namen das nöthige vorzustellenund gleichzeitig die Bewilligung auszuwirken, im Hcrzogthum Burgund für Genf Frucht ankaufen undausführen zu dürfen. Inzwischen sollen die Gesandten von Basel und Schaffhausen ihre Obern dahinvermögen, daß diese von sich aus ebenfalls au den König von Frankreich schreiben und ihm vorstellen,zu welchen Nachtheilen es ihm und gemeiner Eidgenossenschaft gereichen würde, wenn der Herzog vonSavohen sich mit spanischen Truppen verstärken und der Stadt Genf mit Gewalt zusczen sollte, v. DaHerzog Johann Casimir, Pfalzgraf bei Rhein, sich bisher gegen die evangelischen Städte besonders wohl-wollend erzeigt hat und ohne Zweifel auch für die Stadt Genf günstig gestimmt sein wird, so soll man inder beiden Städte Zürich und Bern Namen demselben die Veranlassung des ZusazeS in der Stadt Gentund des Herzogs von Savohen Benehmen umständlich auseinander sczen (3, November), ihm »littheilen,was man dieser Sache wegen an den Herzog von Savohen geschrieben und wie man diesen ermahnt habe,die Neuerungen abzuschaffen und zu einem gütlichen Vergleich die Hand zu bieten oder das Recht anzu-nehmen, um von ihm, un Fall Savohen abschlägige Antwort ertheilen sollte, zu vernehmen, wie er sich