KM der älter« Eidgenössischen Abschiede. Herausgegeben ans Anordnung der Bundesdehürden unter Leitung des eidgenössischen Archivars Joseph Karl Kriitli. gedrukt in der C, L e r n, Rätzcr'schen Buchdrukcrei. l80t^ ' Die Eidgenössischen Abschiede aus dem Zeiträume van 1556 vis 1586. B e nr bettet von Joseph Korö Krntli. l '/ » ^ ^ . Ii/ Der amtlichen Abschiedesammlung Band 4, Abtheilmlg 2. gedrukt in der Bern, Rätzer'schen 1861^ Buchdrukcrei^ VlIL, Vorwort. — — Die Periode von 1521 bis 1586 sollte nach dem der amtlichen Sammlung der altern eidgenössischen Abschiede zu Grund gelegten Plan eigentlich einen einzigen Band bilden. Die große Menge der abgehaltenen Tage jedoch, sowie die Reichhaltigkeit des Stoffes an sich, machten eine Trennung dieser Periode in zwei Abthcilnngen nothwendig, gleichwie dasselbe auch mit den Bänden III bis VII der Fall ist. « Die neue Glaubenslehre, welche in der ersten Halste des XVI. Jahrhunderts in der Schweiz außerordentlich schnell sich ausbreitete, veranlaßte die Orte oder Stände, wo sie bereits Wurzel gefaßt hatte, zu tief eingreifenden Maßregeln behufs vollständiger Durchführung derselben. Nicht minder machten die katholischen Orte alle Anstrengungen, diese Lehre von ihrem Gebiete fern zu halten. In Folge dessen theilten sich die schweizerischen Bundesglieder allmählig in zwei Gruppen, welche zwar gemein-eidgenössische und internationale Angelegenheiten in der Regel in voller Harmonie behandelte», dagegen für ihre confessionellen Angelegenheiten und daraus hervorgehenden Rüksichten und Zweke häusig gesonderte Couferenzeu abhielten. Dazu kam noch, daß, während zwischen und in den benachbarten Staaten wiederholt Unruhen und Kriege ausbrachen und namentlich in Frankreich jene blutigen Bürger- und Religionskriege wütheten, schweizerische Soldtruppen beider Confessionen mit Wissen und Willen ihrer Obrigkeiten lebhaft dabei sich betheiligten. All' diese Umstände hatte» zur Folge, daß sich die eidgenössischen Orte immer schärfer in zwei eonfessionelle Parteien ausschieden, daß sie ab- gesöndert mit fremden Fürsten und Städten sich verbündeten, bis diese Spaltung endlich zum Abschluß des s. g. borromäischen Bundes führte. — Es ist dabei nicht zu verkennen, daß die fremden Mächte nicht mir keine aufrichtigen Schritte thaten, eine Vereinbarung der in sich gespaltenen Eidgenossenschaft, ungeachtet der mit ihr bestehenden Bündnisse, herbeizuführen, sondern daß sie vielmehr bemüht waren, den Hader zn nähren und zu ihrem Vortheil auszubeuten. Schriftliche Belege hiefür finden sich eine Menge in nachstehenden Blättern; wie viele andere Beweise aber mögen gar nicht aufgezeichnet sein! Im Innern entwikelte sich inzwischen die Organisation des Geschäftsgangs auf Tagen und in der Verwaltung der Vogteien aus herkömmlichem Usus heraus allmählig zu bestimmtern VI Saznngen. Während die Kantonal-Souveränetät von den einzelnen Bundesgliedern mit ängstlicher Wachsamkeit gewahrt wurde, duldeten gemeine Eidgenossen keine Eingriffe in ihre Rechtsamen und Freiheiten, sie mochten kommen, von welcher Seite es wolle. Nach diesen allgemeinen, die Grundzüge unserer Periode enthaltenden, Bemerkungen halten wir es für angemessen, einige Erläuterungen zu geben über die Abweichungen, die wir in der äußern Anlage dieses Bandes, gegenüber den bisher erschienenen, für zwekmäßig erachteten. Gemäß Borschrift muß in dieser Periode mit der Ausscheidung der die Vogteien oder Herrschaften betreffenden Verhandlungen begonnen werden. Wenn diese Ausscheidung auch bei jenen Abschieden, welche ausschließlich Herrfchaftö-Angelegenheiten behandeln, weniger Schwierigkeiten darbietet, so verhält sich dieses bei allgemeinen Abschieden ganz anders. Während in späten Perioden die eine Vogtei regierenden Orte in besondern Sessionen die auf diese Vogtei bezüglichen Geschäfte behandelten, bieten die Abschiede unserer Periode ein buntes Durcheinander ; denn internationale, persönliche, eonfessionelle, auf Vogteien bezügliche, militärische u. s. w, Verhandlungen folgen regellos ans einander, je nachdem einzelne oder mehrere Gesandte in der Sizung gerade an- oder abwesend waren. Diese in mehrern Beziehungen charaeteristische Reihenfolge der Geschäfte glaubten wir wiedergeben zu müssen und habe» dieses durch gehörigen Orrs angebrachte entsprechende Verweisungen ermöglicht. Wegen der oft unmöglichen Ausscheidung von Vogteigeschäften waren wir wiederholt genöthigt, eine Verhandlung in den allgemeinen Tert aufzunehmen, selbe sodann aber auch bei der betreffenden Vogtei, freilich in gedrängterer Nedaetion, wieder zu bringen. Das bei der Bearbeitung zu Grund gelegte Eremplar haben wir jeweilen in erster ^iuie angeführt, sodann aber auch jene Eremplare, ans denen wir Ergänzungen schöpften. Es war nämlich auch in unserer Periode die Vergleichung mit den Eremplaren aller an einem Tage theilnehmeuden Orte nöthig und zwar aus den Gründen, die im Vorwort zur 1. Abtheilnng des lll Bandes näher angegeben sind. Daneben hielten wir die Angabe der Eremplare, die wir außerdem noch verglichen haben, auch wenn sie keine Ergänzung boten, für nicht überflüssig. Die Dauer der eidgenössischen Tage konnte selten ermittelt werden. Wo die anwesenden Orte oder deren Gesandten in den Original-Abschieden nicht namentlich aufgeführt sind, wurden die bezüglichen Angaben so viel möglich aus den Verhandlungen, oder aus andern Quellen, ergänzt. In der Regel haben wir die Abschiede aller, oder annähernd aller Orte, Tagsaznngen, jene nur weniger Orte, oder nur der katholischen oder evangelischen Stände, VII Conference» betitelt. Historischer Bemerkungen haben wir uns gemäß Vorschrift so viel möglich enthalten und uns meistens auf Angabe gleichzeitigen Materials oder ans treffende Randglossen des lueernischen Stadtschreibers Renward Cysat beschränkt. Bei der Darstellung der Herrschaftsaugelegenheiten strebten wir möglichste Einfachheit an, in der Meinung, daß zu große Detaillierung in den Rubriken mehr der Ueberstchtlichkeit schade, als großen Nuzen gewähre. Daneben haben wir es durch die in den allgemeinen Tert eingeschobenen Hinweisungen Jedem möglich gemacht, mit geringer Mühe sogleich jeden Abschied vollständig herstellen zu können. In der Abtheilung Herrschaftsangelegenheiten nahmen wir die Amtsrechnungen nicht nur der größern Vogteien ans, sondern auch jene der kleinern, leztere jedoch nur in gedrängten Ueberfichte», i» der Voransseznng, daß diese in vielen Beziehungen interessante statistische Streiflichter über damalige Zustände zu geben' vermögen. Die Beilagen wurden alle von den Originalinstrumenten, in so weit solche sich noch vorfinden, diplomatisch genau abgedruckt; nur bezüglich der Jnterpunetionen erlaubten wir uns in so weit Abweichungen, als wir diese überall da änderten, wo vermöge einer zwckmäßigern Jnterpunetion ein besseres Verständniß in die Construrtion gebracht werden konnte oder mußte. Als Anhang haben wir ein kurzes Glossarium der vorkommenden ungewöhnlichen Ausdrucke, sammt Verzeichnissen der mit der Eidgenossenschaft verbündeten oder ihr benachbarten Fürsten und deren Gesandten, sowie der bedeutendsten geistlichen Herren dieser Periode, beigefügt, ansierdem dem Bande ein Verzeichnis; der Abschiede vorgesezt. Bei diesem Anlaß müssen wir uns übrigens des bestimmtesten gegen die oft zu weit gehenden Anforderungen an vorliegendes Werk verwahren, Forderungen, die dasselbe mehr zu einem Geschichtswerk, als zu einer Quellensammlung machen möchte». Daß wir bemüht waren, dasselbe dem Staatsmann wie dem Geschichtsforscher, dem Theologen wie dem Nationalöconomen nuzbar zu machen, ergibt sich schon aus der Menge von Beigaben, die wir mühsam gesammelt und darin aufgenommen haben. Auf die Anlage des Registers endlich haben wir alle mögliche Sorgfalt verwendet, weil nur durch zwekmäßige Register der reiche Stoff solcher Werke genießbar gemacht werden kann. Da die Orts- und Personennamen in den Originalabschieden in der Regel außerordentlich nachläßig, verstümmelt, oft sogar unrichtig gegeben find, so bot deren richtige Herstellung der Schwierigkeiten viele, namentlich deswegen, weil wir wenig zuverlässige Handbücher befizen, die in dieser Richtung Aufschluß geben. Sogar Len's schweizerisches Leriron, das sonst eine VIli wahre Fundgrube genannt werden darf, mußte an vielen Stellen berichtigt werden; dagegen leistete von Mülinens Ilolvolli, sacni vortreffliche Dienste. Dieser Schwierigkeiten wegen kam es denn auch, daß noch einige, erst während des Drukes zum Vorschein gekommene, Berichtigungen in die Corrigenda aufgenommen werden mußten. Endlich bemühten wir uns, auch in Bezug auf die typographifche Anordnung allen billigen Forderungen Genüge zu leisten, daher wir z. B. den Ort der Tagsazung, sowie das Datum, mit fetten Typen, wie es schon im III. Band geschehen ist, denken ließen, in den Herrschaftsverhandlungen die Artikelsnummer, als wesentlich zum Nachschlagen, gegenüber den hier weniger wesentlichen Jahrzahlen hervorhoben. Anläßlich müssen wir unser Bedauern darüber aussprechen, daß unsere Ofsiein für das treue Wiedergeben des in den Beilagen vorkommenden Anfangsbuchstabens v, sowie des langen l' in der lateinischen Schrift, nicht die erforderlichen Typen besaß. Im Ganzen haben wir uns bestrebt, in der Sazweise unsere Nedaetion möglichst dem Original anzupassen, wenn dieses auch in der Negel auf Kosten eines blühenden Styls geschehen mußte. Nur auf diese Weise war es uns ermöglicht, Sinn und Geist jeder Verhandlung auch in Ton und Färbung richtig zu treffen. Von diesem Bestreben ausgehend haben wir uns, mit besonderer Gewissenhaftigkeit bei Behandlung eonfessioneller Streitfragen, möglichster Objee- tivität beflissen und den Zwek des Werkes, als amtlicher Quellcnsammlnng, nie aus dem Auge verloren. Was das in den verschiedenen Archiven der Schweiz vorfindliche Material für unsere Periode anbelangt, so haben wir das Staatsarchiv von ^ueern nicht nur als das an Abschieden reichhaltigste (von 758 Abschieden lieferte uns dieses deren 520) gefunden, sondern wir fanden hier außerdem am wenigsten Mühe für Auffindung von Specialabschieden und einzelnen Aktenstüken. Wir erfüllen schließlich eine angenehme Pflicht, wenn wir den Herren Archivaren der schweizerischen Archive, die uns bei unfern Nachforschungen mit außerordentlicher Zuvorkommenheit entgegen kamen, sowie den Herren vi-. B. Hidber und eidgenössischen Unterarchivar Jakob Kaiser in Bern für ihre werthvolle Beihülfe, unfern warm gefühlten Dank hier aussprechen. Bern, im August 1861. K. IX Verzeichnis der Abschiede. 133<» 1. Januar 20. Gaster. Schwhz und GlaruS. 2. Januar 22. Lucern. Lucern und Uri, 3. Februar 26. Lucern. V katholische Orte, 4. März 16, Lucern. V katholische Orte, 5, April 9. Baden. XIII Orte. 6, April 26, ? Bern und Freiburg, 7. Mai 11. — 15, Grandson, Bern und Freiburg, 8. Mai 14. Engclbcrg. Die III Schirmortc Lucern, Schwhz u, Unterwalden 9, Mai 18, — 21. Orbe, Bern und Freiburg, 10, Mai 29. Luccrn. V katholische Orte, 11, Juni 15. Baden. XIII Orte sJahr-Rechnungst 12, Juni 25, LauiS, XII Orte sJahr-Rcchnungs, 13, Juli 10, Luggarus. XII Orte sJahr-Rechnungs. 14. Juli 28, Luccrn, V katholische Orte, 15, August 17, Freiburg. Freiburg und Solothurn, 16, August 23, GlaruS. V katholische Orte sammt GlaruS, 17. August u. September, Vellen;. Uri, Schwhz und Nidwalden, 18, September 9. Luccrn, V katholische Orte, 19. September 10. Nri. Uri, Schwhz und Nidwalden. 20, October 12. Baden. XIII Orte. 21. Oktober 23, Aarau, IV evangelische Städte. 22. Oktober 29, Solothurn, Mit Frankreich verbündete XI Orte, 23, December 3. Brunnen, Uri, Schwhz und Nidwalden, 24, December 7, Freiburg, Bern und Freiburg, 1337, 25, Januar 18, Jlanz, Bundestag der III Bünde. 26, Februar 1, Baden, XIII Orte, 27. März 29. Grandson, Bern und Freiburg. 23. April 5. Baden. XIII Orte, 29, April 7. — 11. Orbe. Bern und Freiburg, 30, April 30. Luccrn. V katholische Orte und Freiburg, 31. Mai 10. Baden. Schicdverhandl, z, Schaffhauscn u, d, Grafen v. Sulz 32. Mai 13. Brunnen, Uri, Schwhz und Nidwalden, 33. Juni 3. Lucern, V rathol. Orte u, GlaruS, Solothurn n. Appenzell 34. Juni 16, Lucern. VII katholische Orte und GlaruS und Appenzell, X 35. Juni 24. Lauis. XII Orte sJahr-Rcchnungs. 36. Juni 27. Baden. XIII Orte sJahr-Rechnungl. 37. Juli 14. Luggarus. XII Orte sJahr-Rechnungs. 38. Juli 20. Baden. Mit Frankreich verbündete XI Orte. 39. August 2. Baden. XIII Orte. 40. August 24. Bcllcnz. Uri, Schwyz und Nidwalden. 41. September 5. Baden. XIII Orte. 42. September 25. Solothuru. Mit Frankreich Verbündete Orte. 43. October 26. Luecrn. V katholische Orte. 44. November 9. Lucern. V katholische Orte und Solothurn. 45. November 15. Freiburg. Bern und Freiburg. 46. November 30. Baden. XIII Orte. 47. December 2. Schwyz. Uri, Schwyz und Nidwalden. 48. December 20. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 49. Januar 10. Wallcnstadt. Die Sargans regierenden VII Orten, die III Bünde 50. Februar 10. Luecrn. V katholische Orte. 51. März 10. Luecrn. Luecrn, Uri, Unterwalden und Zug. 52. Mär; 15. > Luecrn. Lueern, Uri, Unterwalden und Zug. 53. Mai 12. Baden. Mit Frankreich Verbündete XI Orte. 54. Mai 25. Baden. Mit Frankreich verbündete XI Orte. 55. Juni 13. Engclberg. Die III Schirmorte. 56. Juni 19. Baden. XIII Orte sJahr-Rechnungch 57. Juni 25. Lauis. XII Orte sJahr-Ncchnungj. 58. Juli 15. Luggarus. XII Orte sJahr-Rechnungl. 59. August 1. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 60. August 27. Bcllcnz. Uri, Schwyz und Nidwalden. 61. September 14. Schiedvcrhandlung zwischen Bern und Freiburg. 62. October 4. Luecrn. VII katholische Orte. 63. Oktober 10. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 64. October 16. Baden. XIII Orte. 65. November 28. Freiburg. Bern und Freiburg. 66. Deecmber 4. Baden. XIII Orte. 1331». 67. Januar 22. Rapperswyl. IV Schirmorte der Abtei St. Gallen. 68. Februar 27. Lucern. V katholische Orte. 69. April 3. Schwyz. Uri, Schwyz und Nidwalden. 70. April 26. Muri. Die die Freien Aemter regierenden VII Orte. 71. Mai 22. Rapperswyl. IV Schirmorte der Abtei St. Gallen. 72. Juni 4. Baden. XIII Orte sJahr-Rechnungs. XI 73. Juni 6. Brunnen. 74. Juni 12. Engelberg. 75. Juni 26. Lauiö. 76. Juli 5. Rorsebach. 77. Juli 14. Luggarus. 73. Juli 31. Brunnen. 79. August 18. Alton. 80. August 26. Bellenz. 81. August 31. Kloster St. Gallen. 82. September 5. Brunnen. 83. October 17. Lucern. 84. Oktober 31. Lucern. 85. November 14. Lucern. 86. November 14. 87. November 27. Frei bürg. 88. November 30. Lucern. 89. Decembcr 11. Baden. 90. December 19. Kloster Rheinau. 91. Januar 27. Brunnen. 92. Januar 30. Lucern. 93. Februar 5. Baden. 94. März 12. 95. März 13. Frauenfeld 96 März 26. Lucern. 97. April 30. Lucern. 98. Mai 7. « Baden. 99. Mai 24. Lucern. 100. Mai 27. Cngelbcrg. 101. Juni 10. Lnecrn. 102. Juni 10. Zofingcn. 103. Juni 24. Baden. 104. Juni 25. Lucern. 105. Juni 25. Lanis. 106. Juli 15. Luggaruö. 107. August 6. Lucern. 108. August 19. Freiburg. 109. August 28. Bellen;. 110. September 2. Lucern. III. September 9. i Baden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die III Schirmorte. XII Orte sJahr-Rechnungh IV Schirmorte der Abtei St. Gallen. XII Orte sJahr-Nechnungs. Nri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Unterwalden und Zug. Nri, Schwyz und Nidwalden. Rcchtstag zwischen dem Abt u. den Toggenburgern. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. V katholische Orte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern und Freiburg. V katholische Orte. XIII Orte. Die Thurgau regierenden VII Orte. Z5S>. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. XIII Orte. IV Schirmorte der Abtei St. Gallen. Zürich, Lucern und Glaruö. V katholische Orte. V katholische Orte. XIII Orte. V katholische Orte. Die III Schirmorte. VII katholische Orte. Bern und Lucern. XIII Orte iJahr-Rcchnungh V katholische Orte. XII Orte sJahr-Rechnungs. XII Orte sJahr-Rcchnungh V katholische Orte. Bern und Frciburg. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. XIII Orte. XII 112. September 27, Lucern, 113. October 6, Einsiedeln. 114. Oetober 22, Lucern. 115, October 28. Baden, 116. November 8, — 15. Pcterlingen 117, November 18. — 25, Neuenburg, 113, November 21. Luccrn, 119. December 31, Lucern, 120. Januar 13. Baden, 121. Februar 11, — 19, Neuenbürg, 122. Februar 25, Lucern, 123, Februar 28, Uri, 124. März 11. Luccrn, 125. April 8, Lucern, 126, April 11, Altorf, 127. April 14. Stans, 128. April 14. Baden. 129. Mai 18, Basel, 130, Mai 19. Engelberg, 131, Juni 3, Luccrn. 132. Juni 15, Baden, 133. Juni 19, Brunnen, 134. Juni 25, Lauis. 135. Juli 10, Luggaruö. 136, Juli 29, Luccrn, 137, August 18. Freiburg. 138. August 24, Basel, 139, August u, September, Bellcnz. 140, September 9. Luccrn, 141. September 17. Einsiedeln. 142, October 1, Lucern, 143, October 6, — 8, Grandson, 144. October 9, Echallenö, 145. October 16. Einfiedeln, 146, December 15. Altorf, 147, December 18, Lucern, 148. Januar 27, Zofingcn, 149, Januar 29, Luccrn. V katholische Orte, XIII Orte. V katholische Orte, XIII Orte und Zugewandte, Marchstag mit Frankreich, Savohisch-Bernische Angelegenheit. V katholische Orte, V katholische Orte, XIII Orte und Zugewandte. Savohisch-Bernische Angelegenheit. V katholische Orte, Uri, Schwhz und Nidwaldcn, V katholische Orte. V katholische Orte, Uri, Schwhz und Nidwalden, Uri, Schwhz und Nidwalden, XIII Orte und Zugewandte. Vcrmittl.-Conferenz p>. Savoh.-Bern. Angelegenh, Die III Schirmortc, V katholische Orte, XIII Orte sJahr-Rechnungst Uri, Schwhz und Nidwalden, XII Orte sJahr-Rechnungs, XII Orte sJahr-Rechnnngst V katholische Orte, Bern und Freiburg, Zwölf Orte. Uri, Schwhz und Nidwalden, V katholische Orte, V katholische Orte, V katholische Orte, Bern und Frei bürg, Bern und Frciburg. RechtStag p°. Glarncrhandcl, Uri, Schwhz und Nidwalden, VII katholische Orte und Appenzell, 13cit 1497, der Gotteshauöbund seit 1498 Zugewandter Ort von Zürich, Lucern Uri Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Glarus; der Zchngerichtcnbund wünschte 1567 alcicke Auf,iadm-> i„ das Bündniß, diesmal noch ohne Erfolg. 3t. Gesandte: Luccrn. Lucas Ritter, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Sckclmeister; Spitalmeistcr Jäger; Vogt Glcsting, RathSrichtcr. Uri. Kaspar Jmhof, alt-Landannnann; Jakob A-Pro. Wegen des mit Getraide getriebenen Fürkaufs und der Abführung des aufgekauften Getraidcs über den St. Gotthard hatte Lucern den Schifflohn von jedem Mütt von l2 auf ll> Haller erhöht und einen Zoll von 4 Haller auf den Mütt gelegt; darüber hatte Uri sich beschwert. Nun werden über diese beiden Punkte folgende Artikel fcstgesezt: Wenn Getraide über den St. Gotthard und die Li- vinermarch geführt wird, so sollen die Beisaßen, welche nicht Landlcute zu Uri sind und in der Stadt Luceru chlbes auf Fürkauf kaufen, um es in Uri wieder zu verkaufen, von jedem Mütt 4 Haller Zoll geben; wenn es aber nicht über benannte March geht, so brauchen sie dasselbe nicht zu verzollen; für daS Abführen von Getraide durch den Lucerner-Pfisternaucn soll 1 Schl. vom Mütt bezahlt werden; wenn nicht so viel Getraide da ist, als die beiden Marktschiffe von Lucern und Uri führen können, so solicn die von Uri zu Luccrn Schiffuug nehmen nach dem üblichen Lohn; sind gerade Schiffe von Uri in Lucern, so können eS diese abführen. Diese Verabredung soll übrigens jene, welche vormals mit eigenen Schiffen auf den Markt zu Lucern gefahren sind, nicht binden. Welche aber auf Fürkauf kaufen, seien es Landlcute oder Bcisaßen zu Uri, und im Urucrschiff das Getraide nicht führen können, sollen den Schiffleuten im Lucerner -Pfisternaucn von jedem Mütt lk Haller Fuhrlohu bezahlen Wenn endlich l 2 Januar 1556, aus Maugel au Getraide dieß- oder >euseitö des Gebirgs mehr Getraide gekauft würde, als die beide« Marktschiffe von Luecrn und Uri führen können, so soll dieses Getraide mit Schiffung, wie oben augegeben, abgeführt werden, I». Da Uri einen neuen Zoll eingeführt hat, nämlich 6 Haller von jedem Lagel Wein, der nach Lucern geführt wird, stellt Lucern das Ansuchen an Uri um Aufhebung dieses Zolls, v. Uri wird auf sein Gesuch ein Auszug aus dem Zollbuch der Stadt Lucern mitgetheilt, S. Conferenz der V katholischen Orte, Lucern. Februar (Mittwoch nach der alte» Vaßnacht). Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bd. (). 2^t. fAuch im Landesarchiv Schwyz-I Gesandte: Lucern, (Nicht angegeben). Uri (Nicht angegeben), Schwhz, Georg Reding, alt-Land- ammann, Unterwalden, Niklaus Jmfcld, alt-Landammann, Zug, Vogt Heß. t». Auf eine Beschwerde der Priesterschaft des lV Waldstätter-Capitcls über die Behauptung des Freiherrn von Mörsburg, daß nämlich jeder Priester, der eine Mczc halte, verdammt sein solle und daß der Segen eines sündigen Priesters sich in Fluch verwandle, und auf deren fernere Beschwerde, daß ein Priester zu Einstedeln einige Priester nicht absolviert habe, weil sie ihre Mczen nicht haben entfernen wollen, ferner auf den Bericht des Ammann Reding von Schwhz, daß der Abt von Einsiedeln Maßregeln gegen solche gottlosen Priester wünsche, auf den Bericht endlich des Ammann Jmfeld von Unterwalden, daß der benannte Freiherr den Ammann Scheuber von sich gewiesen habe, wird beschlossen, dieses alles in den Abschied zu nehmen, damit jedes Ort die nöthigen Erkundigungen einziehe und die Berichte darüber schriftlich nach Lueern schike. — Der Priesterschaft wird das unpriesterliche Leben einiger Priester vorgehalten, wie sie liederliche Haushaltung führen, unmäßig trinken, ihre Mezcn an erste Messen, Jahrzcitcn, Hochzeiten, Märkte u, dgl, mitführen, damit sie suche, auf Capitclversammluugcu diesem Unwesen zu steuern und die Fehlbaren strafe, auf daß nicht die weltliche Obrigkeit genöthigt werde, strafend einzuschreiten. Die Priester danken für diese väterliche Ermahnung und bitten, jedes Ort möchte dieses in den Abschied nehmen, damit man sie überall im Strafen unterstüzc, K». (S, u. Freie Aemter). e, (S. u. Luggarus). ck. Vogt Heß von Zug wird angefragt, ob Zug gemäß Aufforderung der Gesandten der vier Orte die lutherischen Bücher habe verbrennen lassen oder nicht. Er hat darauf zu antworten keine Instruction und nimmt es in den Abschied, v. An den Abt zu St. Moriz wird geschrieben, er soll den V Orten berichten, was mit den lutherischen Büchern, welche durch Unterwalden nach Wallis geführt worden, geschehen sei, und wie es gegenwärtig im Wallis bezüglich der Religion stehe, k. Da der Herr von Bonstetten, Gubernator zu Neuenburg, an Solothurn geschrieben hat, daß er den Rechtstag über den Prediger von Ligniöres den VII Orten kund thun werde, so will man diese Anzeige abwarten, K. (S. u, Luggarus). I». (S. u, Freie Aemter), l. Ammann Jmfeld begehrt, es möchte jedes Ort den Ammann Scheuber (Einstedler Konrad Scheuber), wenn jemand arges von demselben spreche, in Schuz nehmen, (S, u. Thurgau). I. (S, u. Engelberg). Februar 155k, Man seke auch im Abschnitte Herrschafts- nnv SchlrmortSangelegcnliciten: Landgrafschaft Thurgau. Art, 271. Kirchliches u. Glaubenss, Landvogtei Freie Aemter. >> Art. t,8. Junizsache». l. Art. tll). Polizeiliches. Landvogtei Lnggarus. r> Art. 4L. Verwaltunc, im Nllgem. x Art. kl. Verwaltung im Allgcm. Abtei und Thal Kugelt,erg I Art. l. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern I,<». Mürz (Montag nach i.wlnre). Staatsarchiv Luccrn. Allgem. Absch. Bd. y. 2^8. lAuch im LandeSarchiv Schwyz.j Gesandte: Luecrn. Lucas Ritter, Schultheiß. Uri. (Nicht angegeben). Schwhz. Georg Reding, alt-Landammann. Unterwalden. Niklans Jmfeld, alt-Landammann. Zug. (Nicht angegeben). ». Zug verantwortet sich in Betreff seines zwinglischcn Lcutpriesterö und der zwinglischcn Bücher und Bibeln: Es habe den Gesandten der vier Orte am 2K. November 1555 bereits eine Antwort er- thciit und geglaubt, daß sie sich damit begnügen werden; auch seither sei über Zug vielerlei ausgestreut worden, worüber eS sein Bedauern auSdrükcn müsse; damit man aber sehe, daß solche Reden ohne Grund seien, habe es den Leutpricster entlassen und die zwinglischcn Bibeln und Bücher, die es habe auffinden können, verbrennen lassen und bei hoher Strafe andere zu kaufen verboten; es verlange nun, daß man eS ihm anzeige, wenn jemand in den vier Orten oder anderswo über Zug solcherlei rede; es habe stets Leib und Gut zum katholischen Glauben gcsezt und werde eS bis zum Ende der Welt thun; dessen dürfen sich die vier Orte zu ihm versehen. — Mit dieser Antwort geben sich die vier Orte zufrieden, mit der Bemerkung, daß sie, was sie gethan, in bester Meinung gethan haben, damit nicht die neue Lehre in Zug Wurzel fasse; denn auch an andern Orten sei der Anfang unbedeutend gewesen und doch habe man später der Sache nichl mehr Meister werden können; mau bitte also Zug, eS möchte sich nicht sondern und für Behandlung solcher wichtiger Sachen einen geheimen Rath aufstellen, wie in den sechs andern katholischen Orten auch geschehen sei; die Verantwortung wolle man in den Abschied nehmen. I». Ammann Reding übergibt die schriftliche Verantwortung des Freihcrrn von Moisburg und berichtet mündlich, was Schwhz mit dem Abt von Einsiedcln, dem Dccan und dem welschen Mönch gesprochen hat; es sei deS Abts und der Obrigkeit von Schwhz Ansicht, es sollten die Priester nicht also ohne Scham mit ihren Mezcn haushalten; der Abt habe dem welschen Mönch das Beichthörcn verboten und seinen Convent ermahnt, priesterlich zu leben und kein Acrgerniß zu geben, v. WaS Solothnrn an Bern und was Freibnrg an Solothnrn geschrieben hat, wird in den Abschied genommen. An Solothnrn wird geschrieben, eS möchte ohne Vorwissen der V Orte nichts thätlichcS beginnen, weil ja der Bischof von Basel den Eidgenossen versprochen habe, die Herrschaft Ergncl wieder an die Stift zu lösen, «t. (S. u. Luggarus). Auf einen Anzug in Betreff der im Zehndcn GomS verbrannten zwinglischcn Bücher wird nach Wallis geschrieben, t. Schultheiß Ritter meldet, daß der Wcihbischof von Constan; auf den 11. April zu Lneern ankommen werde. Man sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnbeiteii: Landvogtei LuggarnS " Art. t7. Verwaltung im Allgemeinen. 4 April l556. 3 Gemein - eidgenössische Tagsnzung, Baden. I33<», Donstag, den k». April. Staatsarchiv Lucern. Allgcm. Absch. Bd. l). 254. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. 122. tol. 1. und Tschud. Samml. XII. 3!r. 92. Archiv Aaran. lAuck in cen Archiven Bern, Schwyz, Freiburg und Solotburn.'. Gesandte: Zürich. Johannes Haab, alt-Burgcrmeister; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern. Wolfgang von Erlach; Ambrosius Jmhof, beide deö Raths. Lucern. Lucas Ritter, Schultheiß; Ulrich Dnlliker, Sckelmeister und des Raths. Uri. Kaspar Jmhof, alt-Landammann. Schwhz. Georg Reding, alt-Landammann. Unterwalden. Niklaus von Flüe, Landammann ob dem Wald. Zug. Oswald Bochmann, des Raths. GlaruS. Paulus Schuler, des Raths. Basel. Jakob Rudi, deö Raths. Freiburg. Hans List, Venner und des Raths. Solothurn. Konrad Graf, Schultheiß. Schasfhausen. Ulrich Pflaum, Panncrherr und des Raths. Appenzell. Joachim Mcggcli, Landammann. t». Es waltet ein Streit zwischen der Stadt Stein einerseits und dem Abt von Einsiedeln und der Gemeinde Eschenz im Thurgau anderseits, in Betreff eines Zolls. Der Abt nämlich hatte denen von Eschenz, die ihm der Niedern Gerichte wegen zugehörig, und auch den Fremden, welche Wein oder anderes zu Eschenz aufkaufen und den Rhein hinauf führen, verboten, den Zoll zu entrichten; darüber beschweren sich die von Stein, welche diesen Zoll gekauft und schon über hundert Jahre ohne Einrede bezogen haben, behauptend, ihr Geleit gehe weil über Eschenz hinauf und sie müssen den Rhein schiffbar erhalten. Die von Stein legen den Kaufbrief des Schlosses Klingen und der Stadt Stein von 1458, einen Vertrag von 138(1, einen solchen zwischen Zürich und den übrigen neun Orten von 1504 auf, während der Abt den Uebergabsbrief von Kaiser Otto vom 6. Januar 959 und eine spätere Erkanntniß auflegt. —> Da die Gesandten darüber nicht instruiert sind, wird die Sache in den Abschied genommen. Beide Parteien werden beauftragt, ihre Rechtsansprüche bis zur nächsten Jahrrechnung näher zu begründen; auch dem Landvogt im Thurgau wird befohlen, sich über die Rechtsamen der sieben Orte daselbst näher zu erkundigen. I». (S. u. Luggarus). v. (S. u. Vier eimetbirg. Vogteien überh.). «R. (S. u. Sargans), v. (S. u. Luggarus). L. Dem Walther Roll von Uri, Landschreiber zu Luggarus, wird vorgehalten: 1) er habe, als er wegen Hicronimus Mahona zum Herzog von Alba, Statthalter des Herzogthums Mahland, gcschikt worden, sich selbst eine Instruction ausgefertigt, worin gestanden, daß er den Herzog von Alba im Namen gemeiner Eidgenossen zu seiner Regierung beglükwünschcn soll; 2) er habe dem Herzog anerboten, ihm 5—6(190 eidgenössische Knechte zuzuführen, und, da jener Bedenken erhoben, seinen Leib zum Pfand gesezt, wofür ihm eine goldene Kette von 200 Kronen Werth geschenkt worden; 3) er habe sich in jener Instruction nicht Landschrciber, sondern Hauptmann Walther Roll von Uri genannt; 4) er sei dem Befehl, nicht nach Rom zu reisen, sondern seines Amtes zu warten, nicht nachgekommen, sondern troz des Verbots nach Mahland, Ferrara und Florenz geritten. — Obschon er dieses alles in Abrede stellt, so wird er doch seines Dicnsts als Landschrciber entlassen; auf nächste Tagsazung soll jeder Gesandte darüber instruiert werden, ob man ihn noch weiter bestrafen wolle. K, (S. u. Vier eimetbirg. Vogteien überh.). R». und t. fS. u. Luggarus). k. Der Gesandte der österreichischen Regierung zu Jnnsbruk begehrt Antwort von Zürich in Betreff der beiden Gotteshäuser Stein und Rütti. Da die Gesandten von Zürich darüber ohne Instruction April 1556. 3 sind, wird das Begehren in den Abschied genommen. I. Der Abt zu St. Peter auf dem Schwarzwald eröffnet: Es habe sein Kloster seit einigen Jahrhunderten eine incorporicrtc ProPstei zu Herzogenbuchsee sammt drei dazu gehörigen Pfarren Bnchsec, Seeberg und Hnttwhl; dieses alles habe Bern im Jahr 1527 eigenmächtig zu Händen genommen und bis heute dem Kloster St. Peter vorenthalten; die bisherigen Unterhandlungen haben zu nichts geführt, als daß Bern einen Rechtstag in die Grafschaft Wangen ange- sezt habe, den aber zu besuchen dem Abt nicht gelegen sei; er bitte nun, Bern dahin zu vermögen, daß es ihm benannte ProPstei sammt Zubehör gütlich übergebe, oder aber laut der Erbeinung ihm des Rechten sei. Da die Regierung zu Ensisheim ein gleiches Begehren (ä. ä. 1. März) gestellt hat, die Gesandten von Bern aber darüber nicht instruiert sind, wird es in den Abschied genommen. »». und ii. sS. u. Luggarus). «. (S. ii. Sargans), y». Schaffhausen beschwert sich, daß die Grafen von Sulz jüngst einen Bauer zu Trasadingen, Bartli Häuptli genannt, wegen etwas, das vor dreizehn Jahren geschehen sein soll, eingezogen und vor das Malefizgericht gestellt und, da Häuptli entwichen, die Hand über dessen Vermögen geschlagen, die Frau zum HauS hinaus gestoßen und von den Bürgen 40t) Gld. Strafe eingezogen haben ; Schaffhausen könne das nicht hingehen lassen; denn die Grafen dürfen die zu Trasadingen nicht verhaften, bevor sie ihnen durch Recht zuerkannt seien, indem dieses Dorf mit den Niedern Gerichten und der Mannschaft Schaffhausen zugehöre. — Daher wird au die Grafen geschrieben, daß man diese unbillige Handlung bedauere und erwarte, daß sie, ihrer Zusage an Zürich gemäß, mit denen von Schaffhausen sich gütlich oder rechtlich vertragen und sich inzwischen nachbarlich verhalten; sollte nicht entsprochen werden, behalte man sich die weitern Schritte vor. — Die Sache wird in den Abschied genommen. «>. Es wird Anzug gemacht: Da vor Jahren (1538) der Bischof von Constanz, Hans von Lnnden, die Reichenau au das Visthum gebracht, habe derselbe versprochen, daß er auf der Reichenau keine Festungswerke anlegen werde, welche den Eidgenossen zum Nachtheil gereichen möchten, und habe, gemäß einer Copie von Donstag nach Lichtmeß (5. Febr.) 1540 die Versicherung gegeben, daß er eine Urkunde darüber ausstellen werde; weil man nun nicht wisse, ob dieser Brief wirklich übergeben worden, soll es jeder Gesandte in den Abschied nehmen und auf nächste Tagsazung Jnstruetion darüber bringen, i-, (S. u. Mendris). «. (S. u. Vier ennet- birg. Vogt, überh.). t. (S. u. Mendris). Zug legt eine Schmähschrift auf, in welcher die katholische Religion und besonders Zug arg geschmäht werden. Es soll daher jedes Ort Nachforschung halten, wo dieselbe gedrukt worden, oder wer der Verfasser sei; auch soll jedes Ort die Bücherverkäufer streng beaufsichtigen und sie verhören, damit man der Sache auf den Grund komme, v. Bern macht Anzug, daß das „gehörnte" Silber abermals in Gang komme und daß damit viel Betrug geschehe; es sei daher Willens, dasselbe nicht mehr passieren zu lassen. — Jedes Ort soll Maßregeln dagegen treffen. w. Bern macht ferner Anzug in Betreff der „geschenkten Handwerke"; ein Gesell aus Frciburg habe bei einem Kannengießer in Bern sein Handwerk gelernt; in Basel aber habe man selben nicht dulden wollen, weil sein Lehrmeister eines „Scherers" Sohn sei; ein anderer, der das Gürtlerhandwcrk gelernt, sei von den Gesellen in Zürich nicht geduldet worden, weil er eines WcibelS Sohn sei; Bern müsse üch beschwere», daß man die jungen Gesellen also „verschupfe", und glaube, daß solches in der Eidgenossenschaft nicht geduldet werden solle, namentlich nicht von solchen fremden Gesellen. — Was Basel darüber berichtet hat, wird in den Abschied genommen, (S. u. Lauis). HS. u. MmdriSü Die VlI Orte sollen ihre Gesandten auf nächste Jahrrechnuug über den Handel des von Bcrnbausen wegen des Hauses Vuchsec instruieren. An den von Beenhausen wird geschrieben, er soll auf künftiger Jahrrechnung Bescheid geben, ob der April 1556, Orden oder er die Kosten bezahlen werde, wenn man das Recht an die Hand nehme, »>». Der französische Ambafsador Herr von St, Laurent meldet, daß der König, nm dem Wunsche der Eidgenossen nachzukommen, sich dazu verstehen wolle, daß die eidgenössischen Kauflcute vom Lieutenant zu Lyon Pässe nehmen und nur diesem von der Summe Anzeige machen, welche sie mit fortnehmen wollen; eö müsse dicß geschehen, damit Mißbräuche und Betrug vermieden werden; wenn man diesen Vorschlag annehme, werde er dann auch dafür sorgen, daß der Beschwerde der Kauflcute über den Vorfall auf lczter Lyoner-Mcsse abgeholfeu werde, — Wird in den Abschied genommen, Der französische Ambafsador meldet ferner, daß der Tresorier, der das Friedens- und Vereinungsgcld und die Pensionen bezahlen werde, vor einigen Tagen in Lyon angekommen sei, um das Geld zu verwechseln, und daß er nächstens allen Orten das weitere zu wissen thun werde, «e. und «I«I. (S. u. Vier ennetbirg, Vogteien überh,), «v. Schultheiß Graf von Solothurn macht die Anzeige, daß gemäß eines Spruchbriefs der XII Orte der Abt zu St, Johann auf der Insel denen von Landcron einen Pfarrer erhalten müsse, daß nun aber Bern ihnen nichts geben wolle, wenn sie nicht einen Predigerl annehmen, daher sie den Pfarrer auf eigene Kosten erhalten müssen und deswegen gcnöthiget werden, auf nächster Jabrrcchnung um Hülfe und Rath gegen Bern ein- zukommcn, — Wird in den Abschied genommen, sS. u. Thurgau). Die Gesandten aus dem Eremplar des Aarauer-Archivs. lt' ans dem Eremplar des Staatsarchivs Zürich. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanqelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau. «i. Art, 57i, Locales. I> Art, 272. Kirchliches u. GlaubcnSs Grafschaft Sargans. ,i An, 3ii, vehensachen. « Art, 150 Klöster, Vier ennetbirg Nogteie » nberh e. Art, 2K9 KriegSsachen «e Art, 172, Verkehr mit Mahlant. a „ !, Verwaltung im Ailgem, ,t«I , »> > 15 Polizeiliches, Landvogtei Lauis X Art 341, Polizeisacheu. Landvogtei Mendris e Art, 497, Märchen Z Art, 537, Polizeiliches, ». ,, 353. Zollsachen. Landvogtei LnggarnS, Art 48 Verwaltung im Allgein, t>. Art, 180, Instizsachen, o 35K. KlaubenSsachen, III ,. 220, I „ 294. Straßen, » 208 <». Conferenz der beiden Städte Bern und Frei bürg, ? ) 153«, 2« April Staatsarchiv Bern Zrcidurg. Abscli. U, t63, Gesandte: Bern, Jakob Tribolct, alt-Venncc; German Jenny, beide des Raths, Freiburg. Hans List, Venncr; Franz Gribolct, beide deö Raths, ». Es waltet ein Streithandcl zwischen den Bürgern von Avcnchcs und den beiden Dörfern Courtion und Misery wegen der zwischen den beiden Herrschaften aufgerichteten Landmarchen und der innerhalb derselben angesprochenen Waid- und Holzrcchtc, Nach Anhörung der Klagen und Antworten beider Parteien werden diese angewiesen, ihre prätendierten Rechtsamen schriftlich zu begründen, damit beide ") Der Ort der Verhandlung konnte nicht ermittelt werten. Der Abschied ist französtsch. April >556, Städte in den Stand gesezt werden, auf befriedigende Weise den Handel beizulegen, l>». Ein Anstand zwischen denen von AvenchcS und denen von Montagny bezüglich des Laufs des die beiden Herrschaften trennenden BacheS Longue wird dahin entschieden, das Abgeordnete beider Parteien und der beiden Städte so bald möglich sich an Ort und Stelle verfügen sollen, um das alte Bett des Baches zu ermitteln, e. Bei Besichtigung der Brüke über die Breche bei Domdidier stellen die Gesandten von Freiburg an die von Bern das Gesuch um die Erlaubnis, statt der hölzernen Brüke eine solche von Stein erbauen zu dürfen. Die Gesandten von Bern, darüber nicht instruiert, wollen es an ihre Obern bringen, ck. Bezüglich einer Differenz zwischen Avenches und Montagny wegen der Grenzen des Holzes, Biollcs genannt, sind die Gesandten von Bern nickt instruiert, ES wird nun eiustimmig verfügt, daß Abgeordnete den Sachverhalt an Ort und Stelle untersuchen und darüber berichten sollen, 7. Conferenz der die Vogtei Grnndfon regierenden Orte Bern nnd Freibnrg. Grandson. IZ — IS. Mai. Staatsarchiv Bern. Freiburg. Absch. N, ko! l!U. Gesandte: Bern, Anton Tillier, Sekelmeistcr; Jakob Tribolet, alt-Vcnncr, beide des Raths, Freiburg. HanS List, Pcnner; Sebastian Veillard, beide deS Raths. Der Abschied ist französisch. Mau sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Vogtei Grandson, » »n. Art, 422— 8, Conferenz der III Schirniorle des Klosters Engelberg. Gngelberg. Sit. Mai Staatsarchiv Lnecr». Akten: Engelberq. — Klosterarchiv Engetberg, Gesandte: Luccrn, Vogt Rudolph Haas. Schwyz, Jost Lünd, Obwaldcu, Sebastian Omli, alt- Ammann, Nidwalden, Melchior Lussi, Ritter, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte SchirmortSangrlegenhriten: Abtei und Thal Engelberg. » u, Art, 2—ä, Conferenz der die Vogtel Orbe mit Tfcherliz regierenden Orte Bern und Freiburg, Orbe S il8—2, Mai. StaatSarcliiv Bern. Freibnrg. Absch. li. LO8. Gesandte: Bern, Anlon Tillier, Sekelmeistcr; Jakob Tribolet, alt-Vcnner, beide des Raths. Freiburg, Hans List, Venncr; Sebastian Veillard, beide des Ratbs. Der Abschicd ist französisch. Man sehr ras Vrrhanvrlte im Abschnitte HerrschaftSanaelegenhriten: Vogtei Orbe mit Tscherll; » !. Art, S5-los. Mai 1556, 10. Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn 1330, 20. Mai (Freitag nach dem hl. Pfingsttag). StaatÄarchiv L!ucern. Allgeiu. Absch. Bd. y. 282. lAuch im Landcöarchiv Schwyz.j Gesandte: (Nicht angegeben). tt. Da man vernommen hat, daß Zürich Unterhandlungen mit den III Bunden in Churwalden angefangen, damit diese die fortgewiesencn lutherischen Luggarner zu Ruffle (Roveredo) wohnen lassen, und da man dieses zu hintertreiben für nöthig erachtet, so wird an die III Bunde geschrieben, sie möchten den vertriebenen Luggarncrn die Niederlassung in Ruffle nicht gestatten, weil dieselben seiner Zeit gar große Unruhen zwischen den VII katholischen Orten und den IV evangelischen Städten angerichtet haben und weil in dem darüber aufgerichteten Vertrage festgesczt worden, daß benannte Luggarner sich in den IV Städten aufhalten, in den sieben Orten aber nur durchpassieren dürfen; wenn die Bündner dem Gesuch der V Orte entsprechen, so werden diese ihnen stets dafür erkenntlich sein; sollten sie aber vorhaben, den besagten Luggarnern die Niederlassung zu erlauben, so bitten die V Orte, daß die Bündner zuvor einen allgemeinen Bundestag versammeln und die V Orte davon benachrichtigen, damit sie durch Gesandte ihre Bedenken dagegen auseinander sczen können. Inzwischen soll in den Archiven nachgeforscht werden, wie jedes Ort mit den III Bünden in Bündniß stehe; die, welche mit dem Obern Bund verbündet sind, sollen demselben für die Abweisung der benannten Luggarner danken, ß». Jeder Gesandte soll über den geschehenen Anzug, wie man dem Papst und dem Cardinal-Collegium danken wolle, um nicht für undankbar gehalten zu werden, referieren, «. Da Herr von St, Laurent geschrieben hat, er werde die besondern Pensionen in Dikpfenningen (nämlich die Krone zu 4 französ, Diken und 8 Turner, oder zu i Solothurner-Diken uud 2 Bazen) ausbezahlen, so wird sogleich an ihn geschrieben, daß die V Orte die Bezahlung also nicht annehmen können, indem sie auf jeder Krone 2 Schillinge verlieren müßten, und daß er daher dem Tresorier entsprechende Weisung ertheilen möchte; denn sonst würden sich die V Orte veranlaßt sehen, durch Gesandte den König zu erinnern, daß er gemäß Vereinnng die Pensionen auf Lichtmeß und zwar in währschaftem Gelde ausbezahlen müsse, «R. Jeder Gesandte soll darüber referieren, was in Betreff der Solothurner-Dikpfcuninge verhandelt worden, e. Ebenso soll jeder Gesandte an seine Obrigkeit berichten, was in Betreff derer von Glarus gesprochen worden; jedoch soll es geheim bleiben, 1. (S. u, Luggarus). Man sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnbetteii: Landvogtei Luggarus. k. Art, 4!). Verwaltung im Allgem, Ä». Gemein - eidgenössische Jahrrechnungs - Tagsazung. Baden. 1330, 13. Juni (Montag, St. Vitus- und Modestustag). Staatsarchiv Luccr», Albiem, Absch. Bd, y. 2»g. — Staatsarchiv Zürich, Absch. Bd, Nr. t'2^. toi. tii. iAuch in de» Archiven Bern, Sckwyz, Frciburg, Solvihurn und Aarau.t Gesandte: Zürich, Johannes Haab, Bürgermeister; Johann Escher, Stadtschrciber, Bern, Wolf- gaug von Erlach; Ambrosius Jmhof, beide des Raths, Luccrn. Lucas Ritter, Schultheiß, N r i. Juni 1556, Amandus von Niederhofen, Landammann, S ch w y z, Dietrich In der Halden, Nilter, Landammann, Unterwalden, Hans Bünti, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Sebastian Meyer, des Raths, Glarus, Paulus Schuler, Landammann, Basel, Jakob Götz, des Raths, Fr ei bürg, Franz Gribolet, des Raths, Solot h n r n, Konrad Graf, Schultheiß, Schaffhausen, Alexander Peyer, Bürgermeister; Dictcgen von Wildenbcrg, genannt Ringk, des Raths, Appeu ; el l, Joachim Mcggeli, alt-Landammanu, t». Gesandte von Burgermeister und Rath der Stadt Rotwyl berichten, was nach Beendigung des Reichstags zu Augsburg auf den drei schwäbischen Kreistagen zu Reutlingen, Giengen und Ulm verhandelt worden, und wie die Stände und Städte dieses Kreises mit einander übereingekommen, wessen sie sich bei Angriffen, wie jener des Markgrafen von Brandenburg, des Herzogs Moriz von Sachsen n, a. m, gewesen, gegen einander zn versehen haben, damit der Landfriede im Reich geschirmt werde; obschou nun die Stadt Rotwyl auf dem Kreistag zu Ulm sich bereit erklärt habe, wie bisher die ordentliche Reichs- stener geben zu wollen, so sei daneben doch von der Mehrheit beschlossen worden, eine Summe von 60,1)01) Gulden zusammen zu legen; daran treffe es Rotwyl 1100 Gulden; da nun Rotwyl dieses zu schwer faste und es dazu noch, wenn es diese Summe nicht auf die bestimmte Zeit bezahlen wurde, das Einschreiten des Kammergcrichts zu gewärtigen hätte, so bitten sie um Rath, wie sie sich zu verhalten haben; — wird zur Instruicrung auf nächste Tagsazung in den Abschied genommen, I». (S, u, Thurgau.) «. Die von Landeron beschweren sich, das; Bern, nachdem es die Abtei St, Johann auf der Insel zu Händen genommen, von den Einkünften dieser Abtei ihnen nichts mehr zur Erhaltung ihrerS Pfarrers verabfolgen und sich auf Unterhandlungen nur dann einlassen wolle, wenn sie den evangelischen Glauben annehmen; im Spruchbrief der eidgenössischen Gesandten von 1527 stehe aber deutlich, das; der Abt denen von Lan- dcron einen Pfarrer geben und erhalten müsse; auch haben die Eidgenossen die Grafschaft Neuenbürg unter dem Vorbehalt übergeben, das; die von ihnen crthcilteu Briefe in Kraft verbleiben sollen; sie bitten daher, mau möchte sich für sie bei Bern verwenden. Die Gesandten von Bern haben keine Instruction darüber, verlangen eine Abschrift dieses Vortrags und des Spruchbriefs in den Abschied und wollen auf nächster Tagsazung Antwort geben, Bern wird ersucht, dem Gesuch zu entsprechen, weil man in der Eidgenossenschaft Jedem, wes Glaubens er sei, seine alten Rechte schüze, ,1. Franz Poeeobello von Laniö meldet, daß sein Bruder Anton von dem Markgrafen von Masseran als Hauptmann in französische Dienste angenommen worden und als solcher dem Könige ncunthalb Monate gedient, aber nur für drei Monate bezahlt worden, daß derselbe im Krieg gefallen, und daß nun die Soldaten bei seineu Erben auf Bezahlung dringen; er bittet, man möchte ihm beim König behülflich sein, daß die noch ausstehende Besoldung bezahlt werde, — Es wird daher au den Markgrafen geschrieben, er möchte für Bezahlung sorgen; auch wird eS in den Abschied genommen, t. Paneraz von Stoffeln, Obervogt zu Tuttlingen, schreibt, daß Schaffbauseu zur Zeit, als die Eidgenossen mit Herzog Sigmund von Oesterreich in Krieg gestanden, den dritten Theil des Dorfs Tbayngen eingenommen und ihm bisher vorenthalten; er bitte nun, man möchte Schaffhauscn dahin vermögen, ihm sein Eigenthum zurükzugeben, oder doch wenigstens auf einem gütlichen Tage auf unparteiische Zusäzer und Obmann mit ihm zusammen zu kommen. Da auch ein gleiches Schreiben von der Ritterschaft im Hegau eingelangt und da Schaffhauscn um Aufschluß hierüber ersucht worden, will es davon nichts wissen und nimmt eö in den Abschied, Schaffhausen wird bemerkt, daß man es gern sähe, wenn es mit dem von Stoffeln in gütliche Unterhandlungen sich einlassen würde, 2 Juni i-Mi damit weiterer tlnwiile vermieden werde. — Wird in den Abschied genommen, f. (S. u. Sargans.) x. HS. u. Ennetb. Vogteien überh.) I», u. ii. HS. u. Thnrgau.) Ii., u. R, HS. n. Nheinthal.) in. (S. u Baden.) n. sS. n. Rheinthal.) «. sS. u. Ennetb. Vogteien überh.) A», und «K. (S. u. Freie Aemter.) >. Lneern soll im Namen der cilf Orte an den Cardiilat Caraffa, an den Herzog von Balliana nitd an Scnnor Don Antonio Caraffa Dankschreiben crlasscit für deren Verwendung, daß die zu „Prussa" (Perugia) cnttassencn eidgenössischen Kriegv- leute den Dienst in der Romagna erlangt haben. (Bericht des Gardehauptmanns Jost von Meggen in Rom über Auflösung der Garde in Prussa, ll. ll. lll. Juni). Hauptmann Perin und Peter Pandel sammt den andern aus Genf Vertriebenen fuhren Beschwerde, daß sie von den gegenwärtigen Regenten der Stadt Genf ganz unschuldig auö der Stadt, von Hans und Hof, Weib und Kind vertrieben und in ihrer Abwesenheit zum Tod vcrurthcilt worden, das; Bern, an welches sie sich gestüzt auf das Burgrecht gewendet, nichts für sie habe auszurichten vermögen, sondern vielmehr trozige Briefe aus Geuf erhalten; da uun die Eidgenossen stets mit armen Unglüklichcn Mitleid und Erbarmen gehabt und jedem so viel möglich zum Recht verhelfen, so bitten sie dringend, ihnen bei der Regierung von Genf sicheres Geleit auszuwirken, damit sie sich gegen die ungerechten Anschuldigungen vcrtheidigcu können, lind nachdem die Gesandten von Bern berichtet, was für Schritte Bern bisher zu deren Gunsten in Genf gethan, und gemeldet, wie zuverlässigen Warnungen zufolge viele Fürsten die Stadt Genf, weil sie an der Grenze von Frankreich, Savohcn, Burgund und der Eidgenossenschaft liegt, in ihre Gewalt bringe» möchten, was den Eidgenossen mit der Zeit zu nicht geringem Schaden gereichen könnte, so wird der Handel in den Abschied genommen. H Die aus Genf Vertriebenen eröffnen schließlich, daß sie nun bereits seit vierzehn Monaten flüchtig seien und nunmehr, weil man ihre Bitte in den Abschied genommen, das Gesuch stellen, man möchte in ihren Kosten eine Gesandtschaft von drei Orten nach Genf abordnen, um das Geleit auszuwirken, oder eS möchte jedcö Ort innert vierzehn Tagen seine Antwort nach Bern schiken, damit sie sich zu verhalten wissen. Lcztcrcs wird ihnen zugesichert. <. Zug beschwert sich über eine Schmähschrift, worin es beschuldigt werde, als habe es das Wort Gottes (lutherische Lehre) durch den Nachrichter verbrennen lassen. Ammann Bünti von llutcrwalden meldet, daß einer von Basel rcli- gionswidrigc Schmäh- und Lästerschrifteu zu lluterwaldcu seil geboten und dafür mit Thurm und Halseisen bestraft worden; Unterwalden wolle hiemit Jedermann gewarnt haben, daß es, wenn wieder Jemand mit solchen Schriften komme, denselben und die Bücher mit einander verbrennen werde. Die Gesandten von Zürich, Bern und Basel bemerken hierüber: ES seien solche Bücher bei ihnen nicht gcdrukt worden; wer solches von ihnen glaube, thue ihnen und ihren Drukern Unrecht; denn sie haben in ihren Drukereien Vorsorgen getroffen, daß nichts Neues, was wider die Religion wäre, dürfe gcdrukt werden; sie haben auch eigene Männer bezeichnet, welche Alles vorher durchsehen müssen. n. Zürich und Schaffhausen stellen an Bern, Lneern, Uri und Basel die Bitte, sie möchten zu Beilegung ihres neuen Anstandeö über das Bauen bei der Rheinbrüke den Sckelmeister Tillier, Schultheiß von Meggen, Vogt Apro und Jakob Rüdi auf deu lii. August nach Schaffhausen abordnen, v. Der Abt von St. Peter auf dem Schwarzwald begehrt von Bern Antwort wegen der Propstei Herzogenbuchscc. Da nun dieses eine Antwort gegeben, worüber jeder Gesandte, wenn es nöthig, an seine Obrigkeit referieren mag, so werden die Gesandten von Bern gebe- > Siehe hierüber: Nru^m. !>>oßrn>>I>. IN inslnr. exlrnils lies rechslros «in eonseil wenn >Io in Nvsiuhi. <><: iieneve clbs 150!:> ü 1792 iioiwvv gg. Juni 1556. teu, bei ihren Obern dabin zu wirken, daß selbe sieh mit dem Abt in einen freien AuSkauf einlassen, indem der Stifter der Stadl Bern, Herzog Bcrchthold von Zähringen, diese Gottesgabe an das Kloster St. Peter vergäbet;wird von den Gesandten von Bern in den Abschied genommen. Jedes Ort soll seinen Gesandte» auf nächste Tagsazung Vollmacht mitgeben, die Parteien zu vertragen. Gesandte von St. Gallen bringen abermals vor, daß sich ihre Kanflcute beschweren, die Pässe also, wie vorgeschlagen, nehmen und ihre mitführende Baarschast angeben zu müssen, indem ihre Angaben doch nicht verschwiegen bleiben und ihnen Gefahr daraus erwachse; da laut des Friedens jeder frei handeln und wandeln dürfe, ohne durch Neuerungen mit Zöllen oder anderen Beschwerden gehindert zu sein, bitten sie beim König auszuwirken, daß er sie dabei verbleiben lasse, weit man ja auch die Franzosen in der ganzen Eidgenossenschaft frei handeln und wandeln lasse. Der französische Ambassador, Herr von St. Laurent, erwiedert: ES haben die Kaufleute keinen Grund, sich zu beschweren, indem sie nur dem obersten Statthalter zu Lyon die Summe ausgeben haben, welche sie mit sich fortführen; eS sei deS Königs auSdrüklicher Wille, daß ihre Angaben verschwiegen bleiben ; es sei dem Könige aber viel daran gelegen zu wissen, wie viel Geld von der Messe zu Lyon weggeführt werde; wenn die Kaufleute sich noch ferner weigern, so sei fast zu vermnthen, daß eö nicht recht zugehe; weil nun dem Könige und dem Königreich so viel daran gelegen und die Kanflente keinen Schaden davon haben, so möchte man doch weiter nichts mehr dagegen haben. — Weil nun aber die Gesandten ungleicher Meinung sind, so wird die Sache wiederum in den Abschied genommen. Doch sollen sich die Kaufleute inzwischen an die Verordnung halten, v. Alt-Landschreiber Roll beschwert sich über seine Absezung, stellt die meisten der gegen ihn erhobenen Klagen in Abrede und bemerkt, daß er, um seine Unschuld darzuthun, vom Kanzler, der damals beim Herzog von Alba gewesen, und vom Landschreiber im Mainthal, der mit ihm geritten, und endlich vom Landvogt von Luggarus Kundschaft eingenommen; zudem erzeige es sich auS den Briefen des Herzogs von Alba, waS er mit demselben unterhandelt; er verlangt endlich Entschädigung für die erlittenen Kosten. — Da sich nun die frühern und die jezigen Angaben widersprechen, so wird, um mit der Sache auf's Reine zu kommen, beschlossen - Schwhz soll sich von seinem Landschreiber zu LuggaruS, Balthasar Mürdi, eine Abschrift jener Jnstrnetion verschassen und sich bei Landammann Reding erkundigen, woher er die Angabc habe, daß Roll dem Herzog von Alba 5 — 6000 Mann zuführen wolle; Solothurn endlich soll sich bei Hauptmann Frölich erkundigen, ob Roll sich beim Herzog als Hauptmann Roll von Uri genannt; — wird all roldronllum genominen. > . Der päpstliche Nuntius, Bischof von Terracina, eröffnet nach Ueberreichung eines päpstlichen Breve: Seit der Besteigung des päpstlichen Stuhls wünsche der Papst nichts sehnlicher, als einen dauerhaften Frieden zwischen den christlichen Fürsten, damit ein allgemeines Concilium gehalten und die Angelegenheiten der christlichen Religion berichtigt werden könnten, auf daß man dann mit aller Macht wider die Feinde des Glaubens sich wenden könne; bereits sei zwischen dem Kaiser und dem Könige von Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen und daher auch zu hoffen, daß bald ein Friede zu Stande kommen werde; der Papst habe an beide Fürsten Legaten gesendet, um sie zum Frieden zu ermahnen und ihnen die Nothwendigkeit des ConeiliumS vorzustellen; da nun die Eidgenossen bei allen Fürsten so hoch angesehen seien, so möchten sie nicht unterlassen, dieses christliche Unternehmen mit Gebet zu nnterstüzen und durch Abscndung von Gesandten zu fördern. — Wird in den Abschied genommen. zS. u. Lnuis). Weil der Schazmeister des Königs von Frankreich endlich nach langem Verzug das Friedgeld und die gemeinen und besondern Pensionen bezahlt, aber in schlechten Geldsorten, was weder der Vercinung l-2 Juni lsz56. noch den königlichen Verheißungen gemäß ist, so wird vorgeschlagen, eine Gesandtschaft an den König abzuordnen, um sich über solche Neuerungen zu beschweren und eine Verkommniß aufzurichten, damit man alle Jahre wisse, wie der Werth des Goldes stehe; — wird in den Abschied genommen. I»I». (S. u. Baden), ee. Ein Anwalt der beiden Prälaten von Stein und von Weissenau begehrt von Zürich auf seine wiederholten Gesuche Antwort. Dieses giebt nun folgenden Bescheid: Im Jahr 1550 sei von den eidgenössischen Gesandten ein Vertrag zwischen Abt NüSperli von Stein und Zürich abgeschlossen und beiderseits angenommen worden, gemäß welchem dem Abt und seinen Nachfolgern die Propstei Klingen zell sammt den auf Reichsgebiet liegenden Einkünften zugestellt worden, dagegen aber alles auf zürcherischem Gebiet Liegende bis auf ein allgemeines Coucilium Zürich gehören soll; es hoffe bei diesem Vertrag zu bleiben; der Abt in der Weissenau habe über das Gotteshaus Rütti keine Gerechtigkeit, als daß er sich daselbst pator dnmtm oder Hansvater nenne; Rütti liege aber in Zürichs hoher und niederer Gerichtsbarkeit; wenn nun der Titel pator llomus dem Abt eine Gerechtigkeit daselbst gebe, so müßte man mir gleichem Rechte die fremden Geistlichen auch über die Gotteshäuser Wcttingen, Dänikon und Münsterlingeu regieren lassen; Zürich verlange daher Abweisung. — Der Vertrag über die Einkünfte des Gotteshauses Stein wird bestätigt und daher der Prälat von Stein abgewiesen. In Bezug auf das Gotteshaus Rütti wünscht man, daß Zürich sich mit dem Prälaten in der Weissenau gütlich verständige. Zürich nimmt diesen Punkt in den Abschied. «I«I. Blau ist der Ansicht, daß das Einschmelzen der guten alten Münzen streng verboten werden sollte. Deßhalb wird beschlossen, daß jedes Ort seinen Münzmeistern dieses untersage und verbiete, „gchürntes" Silber oder alte gute Münzen einzuschmelzen; auch soll jedes Ort selber münzen, und seine Stempel nicht an Privaten leihen. Hinsichtlich der „geschenkten Handwerke" wird beschlossen: Wenn in einem Ort solche „Glükstäuber" sich befinden, die einen guten Gesellen nicht wollen arbeiten lassen, so soll man sie beim Hals nehmen, in's Gefängniß legen und nach Verdienen strafen. lfil. Der Papst begehrt in einem Breve an die VII katholischen Orte sammt Appenzell (ll. ü. IX Juni), sie sollen dem Bischof von Terraeina in seinen Aufträgen Glauben schenken, einander Freundschaft und Treue erzeigen und beim alten Glauben verharren, wie bisher; dagegen erbiete sich der Papst, ihnen in ihren Anliegen behülflich zu sein. — Wird all rokoroinlum genommen. KK. Wegen dieser und anderer Geschäfte wird eure Tagsazung nach Baden auf den 20. September au gesezt. I»I». Luccrn wird in den Abschied gegeben, daß seine Angehörigen fast alle Waarcn, welche zu Schiff die Reuß hinunter nach Mellingen kommen, unter ihrem Namen, als ob es ihr Eigeuthum sei, verführen wollen, wodurch aber dem Zoll zu Mellingen viel Abbruch geschehe; es möchte die geeigneten Maßregeln dagegen treffen, II. Rechnung der Landvögle und der Einnahmen aus den Geleitsbüchsen und an Zinsen (v. die einzelnen Vogteicn). (Summa des Ertrags 378 Gl. 7 Schl.). Utk.. Dem Gesandten von Zürich wird die Angelegenheit der Rosina Enderlin, welche im Kloster Wettingcn Pfründnerin gewesen, in den Abschied gegeben. II. Zürich wünscht von den drei Städten Bern, Basel und Schaffhausen zu erfahren, was sie hinsichtlich des Verbrenncns der Bibeln zu Zug und im Wallis beschlossen, indem man diese Schmach nicht hinnehmen könne, da ja die meisten dieser Bücher in den evangelischen Orten gcdrukt worden; es solle nicht den Anschein haben, als ob sie an einigen Stellen verfälscht worden. — Es wird verfügt, daß jede der drei Städte ihren Entschluß darüber beförderlich nach Zürich schike, damit dieses weiter zu handeln wisse. KI. und » nur im Zürchercremplar Juni 1556. Iii Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thnrgan Landvogtei Rheintkal Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Freie Aeuiter. Vier ennetb Vogteien überk». Landvogtei Lanis Landvogtei LnggaruS lk Art. StZ. Justizsachen. I» „ 116. Zehntsachen. it. Art. 64. Judicatur u.Comvetenzsach ». 137. LocalcS. t. Art. 64. Justizsachen. in. Art. 49. Umgeld. kl,. „ 188. Stifte und Klöster. p. Art. 126. Polizeiliches. y. „ 53. Märchen. x. Art. 56. Justizsachen. ü. Art. 359. Handel und Gewerbe. i. Art. 62. Verwaltung im Allgem. I. Art. 161. Justizsachen, lt. „ 6. AmtSrechnung. i». Art. 65. Judikatur».Competenzsach. lt. „ 24. AmtSrechnung. II. Art. 5. Amtsrechnung. lt. Art. 8. Amts- und Aeleitsrechng. Uli. Art l33. Zollsachen. II. „ l2. AmtSrechnung. «. Art. 116. Polizeiliches. 12. Ennetbirgischr Jahrrechmmgs - Tagsazunq. LaniS. I?»«. 25. Jnui. StaatSarci,iv Lucern Ennetbirg. Absch. !I. N0. Staatsarchiv Zürich. Gest. Xl. l^9. fol. lAuch in den Archiven Vern, Zchwyz und Solotl?urn.I Gesandte: Zürich. Johannes Wcgmann. Bern. Claudius May. Lucern. Leodcgar Golder. Uri. Hans Giöler. Schwhz. Gilg Wirz. Nntcrwalden nid dein Wald. Hans von Matt. Zug. Kaspar Zobrist. Glaruö. Jakob Stcili. Basel. Hans Juchtcnhainmer. Freibnrg. Peter Frho- Solothurn. Urs Wiclstein. Schaffhausen. Rochus Mosmann. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten - Lauis und Mendri« » u. t. Art. 9. Amtsrechnung. Landvogtei Lauis >>. Art. 378. Zollsachen. Art. 366. Handel und Gewerbe > r. „ 161. Bußenrechnung. It. „ 54. Beamte, «i. „ 79. Verwaltung im Allgemein. I. „ 342. Polizeisachen. «. „ 169. Märchen. n». 194. Justizsachen, t. „ 199. Justizsachen. Landvogtei Mendris. I». Art. 498. Märchen. »I. Art. 554. Zollsachen, m und i» aus dem Zürchereremplar. SS Ennetbirgische Zahrrechnungs - Tagsazunq. Lu.ggarus 155«, 1». Juli Staatsarchiv Lucern. Ennetbirg. Absch. l!. til lAuch in den Archiven Zürich, Vern, Schwyz und Solotvurn.I Gesandte : «Dieselben wie yl Lauis, 25. Juni 1556) I-t Juli 1556, Man sche da? VerGnrclte im Abschnitte HcrrschaftSangclcgknheiten: Vier einietb Vogteie» iiberh v. Ar!, 270. Kriegssachc». «. „ 173. Vcrkebr mit Mayland, k. Art. 55. Beamte, K. Art, 1. AmISrrchnungc». ». Art, 50, Verwaltung ini Allgem. u. „ 51. „ „ „ « „ 52, lt. Art, 10, AmtSrechnung. Landvogtci Lanis. LuggarnS und Mainthal Landvogtei Lnggarns U- Art, 357, GlaubenSsachen i. „ 80, Bnßenrcchnnng. It. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. ISSt», L8. Juli (Dienstag nach St. Jakobstag). Staatsarchiv Vucertt. Aktenband 3ir. ^1, ko!. 52. Gesandte - (Nicht angegeben), ». Weil Glarus seinen Zusicherungen, beim katholischen Glanben zu verbleiben, nicht nachkömmt, wurde gegenwärtige Konferenz ausgeschrieben. Nach Abhörung einiger Briefe, Abschiede und des Vertrags (vom tt, Dez, 1561) wird beschlossen, eine Gesandtschaft an die von Glarns abzuordnen, und den Vertrag und ihre Versprechungen vorstellen zu lassen. Da man sich aber noch nicht darüber verständigen kann, ob man von jedem Ort zwei oder nur einen Gesandten schiken wolle, so wird es in den Abschied genommen; jedes Ort soll seinen Entscheid darüber binnen acht Tagen nach Lucern melden, damit dieses sofort einen Tag für die Abreise der Gesandten festsczen könne, — Es wird ferner beschlossen, auch an Frcibnrg, Solothurn und Wallis davon Mitthcilnng zu machen, damit sie sich nicht zu beklagen Ursache haben, und weil Glarns jene Versprechungen auch ihnen gemacht. Und damit dieser Handel um so ordentlicher zu Händen genommen werde, wird beschlossen, einen eigenen Schreiber zu bestimmen, der die Briefe, Auszüge ans den Abschieden, den Vertrag, die Zusicherungen von GlaruS und überhaupt alles auf diesen Handel bezügliche ausziehen solle; hiczu wird der Stadtschreiber von Zug ernannt, mit der Bitte an Zug, daß es denselben auch als Gesandten bezeichne, ?». Dem Wolfgang Müller von Zug wurde in der Sonne zu Küßuach ein Beutel mit über hundert Gulden Geld unter dem Kopfkissen weggenommen. Es soll jedes Ort zur Auffindung des Thäters Maßnahmen treffen. Man ist hier zusammen gekommen, um sich über eine Antwort auf das Schreiben der V katholischen Onc zu vereinbaren wegen deren Handels wider die von Glarus, Nach allseitiger Erdauerung der Sache wird endlich beschlossen, gegenwärtig an der Botschaft der V Orte nach Glarus sich nicht zu be- thciligen, sondern ihnen folgendes zu antworten: Man habe ihr Schreiben sammt den beigelegten Copieen der Zusagen, Verträge und Verkommnisse betreffend die von Glarus erhalten und habe ihnen zu cr- wiederu, daß es den beiden Städten gegenwärtig nicht „fruchtbar noch gezimmeud" scheine, mit den HS. Conferenz der Heiden Städte Freiburg und Solothnrn, Frciburg. lSStö, 17 August. 'Archiv Solothurn. Absch. Vr. Nr. !)Z. August UM;, V Orteu eine Botschaft nach GlaruS von des Handels wegen, welchen die V Orte daselbst vorhaben, zu schiken, weil in den benannten Verträgen und den seither den V Orten gemachten Zusagen von de» beiden Städten gar nichts gemeldet werde und man auch aus ihrem Schreiben nicht entnehmen sonne, daß sie „von der beiden Städte wegen" nach GlaruS geschrieben, daß sie auf Sonntag vor Barcholomäi ihre Boten mit denen der V Orte daselbst haben werden; ferner und vorzüglich aus dem Grund, damit, wenn die V Orte und GlaruS dieser Sache wegen in'S Recht gegen einander zu stehen kommen sollten, was Gott wenden möge, alsdann den beiden Städten die Vermittlung nicht entzogen und den neugläubi- gen Orteu allein überlassen werde, und sie die Unparteilichkeit für sich wahren; deschalb bitte man sie, diese Entschuldigung in bester Meinung aufzunehmen, in ihrem Handel gegen die von GlaruS auf freundliche Weise fürzufahrcu, gemeiner Eidgenossen Wohl vor Augen zu haben, über den Erfolg ihrer Botschaft zu berichten und sich im klebrigen zu den beiden Städten zu versehen, daß sie alles, was.zu Frieden, Ruhe und Einigkeit und zur Erhaltung ihrer Aller Freiheiten und des katholischen Glaubens gereichen möchte, thun und an ihnen Bund und Burgrecht halten weiden, Iti. (Konferenz der V katholischen Orte summt Glarns. GlaruS it3-?t», ZZ, August sSonntag vor Bartholom»). Staatsarchiv Lncern. AkleiUd. Nr, -ii, tai. Iii. t». Freiburg und Solothurn haben an Lueeru geschrieben st?. August), sie können nicht wohl mit den V Orten Gesandte nach GlaruS schiken, weil in den Verträgen und den seitherigen Versprechungen von ihnen keine Erwähnung geschehe, besonders aber, weil sie bei einem allfälligen Rechtshandel gern als Vermittler auftreten möchten. — Wird all rokoronllum genommen, I». Die V Orte eröffnen folgendes vor der Laudsgemcinde zu GlaruS: Es habe ihnen Glarns bei den früher» Kricgsuuruhen wiederholt die Versicherung gegeben, beim alten christlichen Glauben zu verbleiben und sich von ihnen nicht zu söndern; dieses aber habe Glarns nicht allein nicht gehalten, sondern habe ihnen den „Proviant abgeschlagen" und sei ihrem damaligen Feind, denen von Gaster, zu Hülfe gezogen, ungeachtet sie laut der Bünde das Recht angeboten und keinen Anlaß zu Feindseligkeiten gegeben; obschon die V Orte Ursache gehabt, auch Feindseligkeiten zu beginnen, so haben sie cS doch unterlassen in Bcrüksichtigung, daß vielen im Laude Glarns dieser Zwiespalt herzlich leid sei, und in der Hoffnung, der barmherzige Gott werde der Eidgenossenschaft wieder zur Einigkeit Verhelfen; nach Herstellung des Friedens zwischen den V Orten und Zürich und Bern haben sie dann Gesandte an GlaruS geschikt, um es anzufragen, ob es in Glau- bcnSiachcu wieder zu ihnen stehen wolle; und damals sei dann an der Landsgemeinde den Gcjaudten der V Orte das Versprechen gegeben worden, daß in den vier Pfarren Liutthal, Schwanden, GlaruS und NäfelS die Messe wieder hergestellt werde; auf diese Zusicherung bauend haben sie GlaruS wieder als Eidgenossen aufgenommen; laut Vertrag vom 2l, Novemb, 1IM habe es nochmals versprochen, Bünde und Landfrieden treulich zu halten und den den V Orten gemachten Versprechungen nachzukommen ; troz allem diesem müssen sie vernehmen, daß die Prediger im Lande GlaruS nichts unterlassen, um die Bräuche des katholischen Glaubens, als Beicht, Fürbitte der Heiligen, Gebet für die Abgestorbenen, Feiertage u, a, in, zu verkleinern und dem Landfrieden und dem sechsten Artikel des benannten Vertrages entgegen zu u; August lüdst. handeln; sie stellen demnach das Begehren, daß Glarus sich unverzüglich nach Meßpriestern umsehe, die Prediger aus dem Lande weise und strafe und über vorstehende Beschwerden eine genügende Antwort gebe. —- Landammann und gemeine Landlcute zu Glarus geben folgende Antwort: Da die V Orte ihnen vorgehalten, daß GlaruS ihnen nach dem Krieg am 8. Dczcmb, lststl einen besiegelten Abschied gegeben, gemäß welchem in den vier Kirchgemeinden Glarus, Näfcls, Schwanden und Lintthal die Messe und die alte Religion erhalten und Priester angestellt werden sollen, daß aber gleichzeitig zu Glarus und Schwanden auch Prediger gehalten werden dürfen; da sie ihnen ferner vorgehalten, daß diesem Versprechen zu Schwanden und Lintthal nicht nachgelebt werde, so erklären Landammaun und gemeine Landleute einstimmig, daß sie dieser Zusage »achkommen und den V Orten die Bündnisse und den Landfrieden und den neulich ausgerichteten Vertrag treu und ehrlich halten wollen; die Zusage sei wegen der ausländischen Kriege, wegen Seuchen n a, m, in einigen Punkten nicht ganz gehalten worden, nicht aber aus Troz oder aus bösen Absichten; sie versprechen nun, im Lintthal einen ordentlichen Meßpriester zu halten und demselben Schuz und Schirm zu gewähren; sie bitten aber, mau möchte ihnen erlassen, zu Schwanden einen Priester zu halten, weil in dieser Gemeinde Niemand darnach verlange; sollten über kurz oder lang wenig oder viel Personen daselbst sein, welche einen Meßpriester wünschen, so werden sie einen solchen erhalten; sie versprechen auch jeden zu strafen, der einen andern der Religion wegen beschimpfen würde; wenn es sich herausstelle, daß der Prediger zu Bettschwanden gegen den katholischen Glauben geprediget, so werden sie denselben nach Verdienen strafen. « n. «R. (S. u. Thurgau). v. Das Ansuchen von Glarus um Begnadigung des Uli Zwingst, der vor einigen Jahren wegen Beschimpfungen bestraft worden, wird in den Abschied genommen. 1. Das Gesuch des Statthalter Tschudi, man möchte dem klein Fridli Vogel, der ein guter Altgläubiger sei und ein hübsches Haus im Lintthal gebaut, Fenster mit den Wappen der Orte in dasselbe schenken, wird ml rokoroiulum genommen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheitcn: Landgrafschaft Thurgan. v Art. 214. Justizsachen. <1. Art. 27a. Kirchliches n. Glaubeussach. 17. Jahrrechnung der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden drei Orte. Bellen; ISS«», im August und September Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden. 18 Conferenz der V katholischen Orte. Luceru. ISS«», 51. September (Mittwoch nach Maria Geburt). Staatsarchiv 4'ucern. Allgemeine Abschiede. «). 379, iÄnch im bandeSarchiv Schwyz.j Gesandte : «Nicht angegeben). Diese Tagsazung wurde ausgeschrieben, um den Bericht der in Glarus gewesenen Gesandten zu vernehmen. Nach Verlesung des Abschieds wird der Gntwnrf zu einem Schreiben an Glarus vorgelegt, September l55ll. >7 besonders zu Gunsten der Altgläubigen daselbst, welche an öffentlicher Landögemeinde gescholten worden, als ob sie nicht bieder und ehrlich gehandelt hätten in Bezug auf das Versprechen von 1531 und den Vertrag von 1532, und welche daher vcrschüpft werden und zu keinen Acmtcrn gelangen können. Dieser Vorschlag wird jedoch nicht angenommen und beschlossen, cinsweilcn nichts an Glarus zu schreiben, Lueern und Unterwaldcn beantragen, man solle an Glarus schreiben, daß eS laut seiner Zusage und des Vertrags die Messe zu Schwanden herstelle und den Priestern zu Glarus, Nafels, Linththal und Schwanden anbefehle, nicht nur Messe zu lesen, sondern auch das Evangelium zu predigen und daS Volk zu unterweisen Da aber Uri ans seiner Ansicht beharrt, da auch Schwhz und Zug beim Entwurf des Stadtschreibers von Zug verbleiben wollen und man sich über nichts verständigen kann, wird es in den Abschied genommen ; jedes Ort soll seinen Entschluß darüber unverzüglich nach Lueern schreiben, — Schwbz wird beauftragt, einen Abgeordneten nach GlarnS zu schiken, um in Erfahrung zu bringen, ob man daselbst den Versprechungen hinsichtlich der Priester u, a, in, nachkomme, und darüber zu berichten, —Die Ausfertigung einer Zusage der V Orte an die Altgläubigen zu Glarns wird verschoben, bis man in Erfahrung gebracht, wie die von GlarnS ihre Versprechen halten; der Abgeordnete von Schwhz aber soll dem Statt- balter Tschudi und den Altgläubigen zu Glarus müudlich versichern, daß die V Orte ihre Zusagen treu halten werden und daß jene sich darauf verlassen dürfen, I». (S. u. Rheinthal), r. (S. u. Ennetbirgische Bogteie» überh.). «K. (S. u, Mendris). « . (S. u, Luggarus). t. An Casar de Napolis wird für seine freundschaftlichen Erbietnngen ein Dankschreiben erlassen, K. (S. u. Thnrgan). I». Es wird beschlossen, daß jedes Ort dem Sladtschreibcr von Zug für seine Arbeiten beim Glarnergeschäst 1 Krone gebet! soll. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau, «r- Art. 274, Kirchliches », Glaubenssach, Laudvogtei Rheinthal. t», Art, 120, Kirchliches u. Glaubenssach, Vier Ennetb. Vogteieu iiberhpt, «- Art. 27l, Kriegssachcn, Laudvogtei Meudris. Art. 538. Polizeiliches, Laudvogtei Luggarus. « Art. 2l>2, Polizeisachen, I!>. Conferen; der drei Orte Uri, SGwyz und Nidwalden, Uri, !??<», September (Donstag nach Maria Geburt). Landesarchiv Tctiwyz. Gesandte: lRichr angegeben), t». Das Ordinariat von Mahland, sowie der Nuntius Bischof von Tcrraeina beschweren stch, das; durch die Verordnung und Eapitcl in Betreff der Priester zu Riviera und Bellenz ein Eingriff in ihre Zurisdielion gemacht worden; sie beschweren sich ferner über die heftige Antwort der drei Orte, Die drei Orte hatten aber durch ihre Verordnung nichts anderes bezwekt, als Zucht und christliche Ordnung unter ihrer Priesterjchaft zu pflanzen. Da die Jnstruetioncn verschieden lauten, wird es in den Abschied genommen, Es wird jedoch beantragt, daß Uri nochmals im Namen der drei Orte an den Bischof von Terracina, sowie an das bischöfliche Ordinariat schreibe: Die drei Orte haben nicht im Sinn, irgend einen Eingriff in die Rechte der Kirche zu machen, sondern werden dieselbe in ihren alten Bräuchen und Her- September linM. kommen bleiben lassen; man möchte sich auch zu ihnen versehe», daß sie nicht weiter gehen werden, als die Verordnung laute; sie erwarten, daß man sie dabei schirmen und unterstüzen werde; durch das erlassene Schreiben habe» sie keineswegs beabsichtigt, Jemanden irgend einen Abbruch zu thun. Wenn die drei Orte dazu stimmen, sollen sie es an Uri mittheilcn, damit dieses die Briefe ausfertigen könne — Statthalter zum Brunnen bittet, man möchte Uri wegen dieses Schreibens für entschuldigt halten! denn was es geschrieben, babe es im Interesse der zwei Orte sowohl als in seinem eigenen gethan, M.in sehe auch im Abschnitte He>rschaftSan>,ele>,enheiteii >' Bellenz, Bollenz und Rivicra. Art I. 2« Gemein - eidgenössische Tagsnznng Baden. IS»«, IL. Oktober (Montag vor St. Gallentagt. Ztaat»->rctiN> Liiccr». Altg-I» 'lbsch. Bd. »>. fol :!8Z. StaatSarctiiv Uüricv. X>I. Nr. tee. «»!. i». »IN Tschucischc S.rmaU. xn. 1«!r. UÄ, kol. X. Staatsarchiv Bern. !X'IX. 7-l7. lLandeSar^iv Sci)wyz. I'Auch in den 'Archiven Freiburq, 5vlotburn. Aarau.I Gesandte: Zürich. Jtal HanS Thumysen, des Raths; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern. Peter Thormanu, Venner; Crispiilus Fischer, des Raths, Lneern. Lucas Ritter, Schultheiß; Jost Pfhffer, des Ratks. Uri. Amandus voil Niederhofen, Landammann; Josna von Beroldingcn, Ritter, alt-Landammann. Schwhz. Dietrich In der Halden, Ritter, Landammann; Christoph Schorno, Pannerherr. Nnterwal- den. Johann Sigrist, alt-Landammann. Zug. Konrad Nußbaumcr, des Raths. GlaruS. Paulus Schu ler, Landammann. Basel. Jakob Götz, des Raths. Freiburg. Franz Gribolet, des Raths. Solo thurn. Urs Schwaller, Venncr, Sckelmeister und des Raths. Schaffbausen. Alexander Pehcr, Biu- germeister. Appenzell. Othmar Kurz, alt-Landammann. »T. Der Gesandte deS Königs von Spanien und England, Herr von Dissch, meldet: Es habe der Kaiser wegen seines hohen Alters für gut befunden, alle seine Reiche und Erblande, namentlich auch die Grafschaft Burgund, an den König, seinen Sohn, abzutreten (Anzeige des Kaisers Karl V. ans Brüssel, ü. ü. 27. Juni, an die Eidgenossen über seinen Rüktritt; im Zürchercxemplar lul. 5st. Schreiben des Königs Philipp II. an die Eidgenossen, «I. «t. 7. Juli; daselbst, lnl. ltl>; da nun die Grafschaft Burgund schon seit lange» Jahren mit der Eidgenossenschaft in Büudniß und Erbeinung stehe, und diese von de» Unterthanen dieser Grafschaft stets fest und unverbrüchlich gehalten worden, und da auch der König nichts Anderes begehre, als sie, wie seine Vorfahren, zu halten und mit den Eidgenossen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zu leben, so habe er dieselbe neuerdings ratifieiert H, und wünsche, daß auch die Eidgenossen sie ebenso durch Brief und Siegel bestätigen; der König danke den Eidgenossen für den dieser Grafschaft bisher verliehenen Schuz und bitte, sie möchten in dieser ihrer Freundschaft gegen dieselbe verharren. — Autwort: Mau danke für das gnädige Erbieten und sei überzeugt, daß die Eidgenossen die Erbeinung unverbrüchlich halten werde», sofern sie ihnen auch gehalten werde; da man aber keine Vollmache havr, pjx Erbeinung zu ratifieicrcn, wolle mau das Gesuch in den Abschied nehmen. I». Ab geordnete der Negierung zu JnnSbruk, Georg Spät, Hauptmann zu Eonstanz, und Hans Rudolf Vogt Beilage Ni >. Oktober l55t>. von Soinnccrau zu Prasbcrg eröffnen vor den Gesandten der Xlll Orte: Auf lczter Jahrrechnung zu Baden bade der Rath der Stadt Konstanz sich beschwert, daß man seinen Bürgern ihre Habe im Thur- gan auch bei nicht anerkannten Schulden mit Arrest belege; weil nun Constanz unter den Schuz deo Hauses Oesterreich gekommen, so bitte die königliche Regierung, man möchte die von Consta»; in solchen Fällen wie andere zu Oesterreich gehörende und in der Erbcinung Begriffene halten; — wird in den Abschied genommen. HS. u, Mendris). «I. tS. u. Mendris). « . (S. u. Lauis). t. (S. u. Lauis). K. (S. n. Ennetb. Vogteien überh.) I». (S. u. Mainthal), i. fS. u. Ennetb. Vogteien überh.) It.. (S. u. Ennetb. Vogteien überh.). I. (S. u. Thurgau). n». (S. u. Lauis). (S. u. Baden). «. Da fremde Keßler in allen Orten Panzer anfkanfcn und ans dem Land führen, so soll jedes Ort geeignete Maßregeln dagegen treffen. p.Jakob Bluntschli, Wirth zum rothen Schwert in Zürich, bittet um Fenster mit den Wappen der Orte in seinen neucrbauten Saal. Obschon früher beschlossen worden, dergleichen Gesuche nicht mehr in den Abschied zu nehmen, wird ihm doch entsprochen, weil daselbst viel fremdes Volk ein- kebrl, weil er ein braver Mann ist und die Ehrenwappcn gemeiner Eidgenossen dem Saale wohl anstehen werden, «z. zS. u. Thnrgan). i. Im Frieden zu Basel zwischen dem Haus Oesterreich und den Eidgenossen war festgcsczt worden, daß die Angehörigen keiner Partei auf der andern Gebiet Schlösser oder andere Güter kaufen dürfen. Da nun aber die Fngger und Andere im Thnrgan und in andern Vogteien sich einzunisten anfangen, so wird beschlossen, es soll dieses in Zukunft Niemanden mehr gestaltet werden. «. ;S. u. Freie Aemter). I. Der Vorschlag in Betreff der Passe der Kauflcutc wird angenommen, nämlich : Die Kanfleute sollen die Pässe nehmen und die Geldsumme, welche sie aus Lyon mit sich fortführen wollen, dem Lieutenant daselbst angeben; derselbe soll aber strenge Verschwiegenheit darüber beobachten, und die Pässe sollen den Kanflenten ohne Verzug und ohne weitere Abgabe verabfolgt werden; es soll dieses dem Frieden und der Vereinung unbeschadet sein und jedes Ort soll seine Kaufleute vor Betrug warnen. ». I. Leonhard Keller von St. Gallen klagt: Seit 1552 haben die Beamten des Königs von Frankreich zu Toulouse neue Zölle eingeführt, und da er selbe zu bezahlen sich geweigert, seien seine Waaren mit Beschlag belegt worden, bis er einen Bürgen gestellt; dieser Bürge sei dann genöthigt worden, den neuen Zoll zu bezahlen, und daher seien einige Ballen seiner Waare verkauft worden, um die Kosten zu dcken; er habe sich darüber beim Könige beklagt, und obschon derselbe den betreffenden Beamten bekohlen, das Geld zurükzugeben, habe es doch nichts geholfen; darum sei er nun genöthigt, zu begehren, daß man ihm gegen den König zu gebührendem Recht verhelfe. — Da nun die von St. Gallen dasselbe Begehren stellen, so wird dem Ambassador, Herrn von St. Laurent, intimiert, er möchte dafür sorgen, daß Keller ohne Verzug bezahlt werde, oder daß der König auf den 12. Januar seine Zusazer nach Peterlingen schike, damit der Handel rechtlich entschieden werde, v. (S. u. Thurgau>. tv (S. u. Sargans). «». «v. und n. Zürchcreremplar, i?!>, 1,1,, ,111s dem Schwy;erere»N'l.ir, «i. „US dem Bernereremplar, Oelober l55t>. 21 Man sehe auch Im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Landgrafschaft Tknrgau Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Landvvgtei Freie Aemter. Nier ennetb. «ogteicn übcrh Landvvgtei LaniS. Landvvgtei Mendris Landvvgtei Mainthal. k Art. 162. Zustizsachen. I. .. 572. LocaleS. Art. 37. Lekensachen. ». Art. 51). Umgeld. «. Art. 12t. Polizeiliches. Art. 775. Verkehr mit Moyland. > 176. e. Art. 37l>. Zvllsachen. k. „ 86. Verwaltung im Allgem. e. Art. 499. Märchen. I,. Art. 483. Jusiizsachcn. Art. 137. Kirchliches n. GlaubenSsach. lt. Art. 177. Verkehr mit Mailand. , „ 272. Kriegssachcn. n>. Art. 56. Beamte. «. Art. 415. Stifte und Klöster. >, 111. Zehntsachen. Art. 5M. Märchen. 21. Conferenz der IV evangelischeu Städte Zürich, Bern, Basel nnd Schaffhause». Aarau 23. Octvber. Staatsarchiv Vera, (^vanqcl. Al'scb. (V. tail. ». Bezüglich der auf leztem Tage zu Baden durch die Schiedleute von Glarus und Appenzell vorgeschlagenen Mittel über das Bundschivören wird beschlossen: Man wolle auf nächstem Tage nochmals mit „freundlichen und beweglichen" Worten den andern Eidgenossen vorstellen, daß die lV Städte bei ihren auf frühcrn Tagen vorgeschlagenen Mitteln bleiben möchten; sollte dieses aber leinen Anklang sin den, so wolle man auf Verschiebung der Sache bis zu gelegenerer Zeit oder andern Tagleistungen dringen; würden jedoch diese beiden „Werbungen" zu keinem Ziele führen, so wollen die Boten der IV Städte den Antrag ihren Obern hinterbringen, daß sie ermächtigt werden, auf dem angesezten Tage zu Baden bezüglich der vorgeschlagenen Mittel der Schiedsleute zu verlangen, daß die Vll Orte sich zuerst darüber aussprechen; dadurch bringt man dann in Erfahrung, ob diesen die Mittel annehmlich seien oder nicht; denn zu etwas sich zu entschließen, das dann den andern nicht annehmlich wäre, müsse man füglich unterlassen. Schließlich wird erkannt, daß die Boten der IV Städte, so bald sie zu Baden angekommen, vorläufig mit einander zusammentreten und über die zu gebende Antwort sich verständigen. Gesandte: (Nicht angegeben). tt. Der französische Ambassador harte diese Tagsazung ausgeschrieben, damit man stch über das Be gchrcn des Königs um einen Aufbruch vou ll- oder ^000 Maun cutschließe. Einige Orte haben Vollmacht zu bewilligen; die Mehrheit aber will es wiederum in den Abschied nehmen. Es wird nun beschlossen, die Herren von St. Laurent und von Mandosse anzufragen, ob sie noch etwas Weiteres vorzubringen haben. Da diese nun aber in ihrem Vortrage nichts anderes, als eben die benannte Anzahl Knechte begehren, so wird von der Mehrheit beschlossen, ihnen folgende Punkte und Beschwerden vorzuhalten nnd ihre 22. Tagsazung der mit Frankreich verbündeten XI Orte. Svlothuvn. 2V. -Octvber (Donstag nach Simon und Inda). Staatsarchiv Zürich. Tschadische Sammln»,,. VN. Nr. !>2. knl. XII. Oktober lsidll. Antwort zu erwarten, bevor man in ihr Begehren eintreten könne, t,) Die Mannscbafr dürfe nur laut Vereitlung gebraucht werden; die eidgenössischen Hauptleute und nicht der König sollen die Obersten ernennen; der König soll die Aemter nach altem Brauch, wie König Frau; l, getban, besolden, nämlich auf jedes Amt zehnfachen Sold geben; die Mannschaft soll am Anfang jedeo MonatS gemustert und ausbezahlt werden, T> Die Truppen, sie mögen gesund oder krank sein, oder vorher entlassen werden, sollen für drei Monate bezahlt werden; die Erben eines Verstorbenen erhalten den Sold für den ganzen Monat, wenn er den ersten Tag des Monats erlebt bat; auch die Kranken, welche nicht zur Musterung kommen können, sollen nichtsdestoweniger bezahlt werden; jedoch sollen die Hauptleute den MustcrungS- Eommissärcn anzeigen, wo sie selbe besichtigen können, Der König darf die Truppen nicht wider die Vereinnng oder Erbeinung brauchen, noch sie trennen, und soll ihnen solche Quartiere geben, wie die Billigkeit erfordert, 4,> Der König soll die Truppe» mit Gold und guter Münze bezahlen, so das, sie nicht daran verlieren müssen, wie im lezten piemontesischen Feldzug geschehen, 5,> Da die Eidgenossen bei einigen früher» Aufbrüchen verordnet, daß zum Beste» des Dienstes jeder Hauptmann dem gemeinen Mann nicht weniger als vicrtbalb Kronen als Monatssold geben soll, der König aber die Bestallungen der Hauptleute immer mebr verringert, so das; selbe keine „tapfern" Leute mehr aufbringen können, so verlange man, das; der König die Hauptleute dermaßen halte, das; ibm gut gedienet werde; in diesem Fall werde man dann auch die obne Pässe beimlanfenden Knechte so bestrafen, das; sie cber im Dienst verbleiben, ss) Da vorgekommen, das; Leuten, welche von ihren Obersten oder Hauptleuten Pässe erhalten, diele auf französischem Gebiete weggenommen worden, so verlange man, das; der König solches nicht mehr gestatte, 7 ) Wenn Leute sterben, oder sonst heimziehen, so dürfen die Musterungs-Eommissäre den Hauptleute» für jeden derselben nicht mebr als einen Monatssold, nämlich vierthalb Kronen, abziehen, bl,) Jeden halben Monat, oder auf das längste in Monatsfrist sollen die französischen Anwälte die Briefe, welche ihnen die eidgenössischen Hauptleute übergeben, abnehmen und für deren Versendung sorgen, damit man stets wisse, wie es um sie in Freud und Leid stehe, !l > Wenn eidgenössische Mannschaft zum Ziehen des Geschüzes gebraucht wird, soll ibr für diese Arbeit eine besondere Belohnung verabreicht werden, damit sie selbe um so williger verrichte, l(),) Da der König sich stets erboten, alles das, was sein Bater König Franz den Eidgenossen versprochen, zu halten, so begebre mau, das; er auch den Ehrensold wieder bezahle, wie die früher» Könige getban haben, — Auf diese Begehren und Beschwerden geben die französischen Gesandten schriftliche Antwort und sprechen die Erwartung aus, das; auch Schwhz den Aufbruch bewillige; lie erbieten neb auch, au den König über die noch streitigen Punkte hinsichtlich der Bestallungen, des Ebrensokds u, a, m, zu schreiben und ibn zu bitten, den Eidgenossen zu willfahren. Mit dieser Antwort gjebt man ncb für dicßmal zufrieden; es soll aber jedes Ort seinen Hauptleuten anbefehlen, das; keiner weniger als lsilltt Kronen als Bestallung annehme, bei Strafe an Leib und Gut, De» französischen Gesandten wird schließlich angezeigt, das; die fünf Orte Lueern, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solo- tburn zwar de» Aufbruch bewilligen, jedoch mit dem Vorbehalt, das; die Mehrheit dazu stimme. Die französischen Gesandten wünsche» darauf, daß sie, sobald die Mehrheit ihre Zustimmung erklärt, obne weiter» Verzug die Werbungen beginnen dürfen; was ihnen zugestanden wird. Die obbeuannten fünf Orte erklären noch, ^ ^ Recht vorbehalten, ihre Angehörigen wieder bcimzurufen, im Fall der Konig die oben angeführten Artikel nicht halten würde, — Die Gesandten von Uri, Glarus, Basel, Schaffbausen und App^,^^ die nur instruiert find, anzuhören und zu referieren, nehme» das Geschäft Octoder l556. in den Abschied und sprechen die Erwartung aus, es werde» ihre Obrigkeiten, weil die französische» Gesandte» auf die ihnen vorgelegten Begehren so zicmlich entgegen gekommen, auch ihre Einwilligung er- theile», I». Johann Baptist de Nusea Hilter für sich und seine Brüder um eine Bescheinigung, daß sie Unterthanen der Landschaft Lama seien, indem sie erwarten, daß man sie, die mit ihren Binaren nach Frankreich und in andere Lander zu handeln vorhahen, an dortigen Zollstätten wie Eidgenosse» halten werde; — es wird ihm entsprochen, 2». Konferenz der III die Grafschaft Belle uz regierenden Orte Uri, Schivpz und Nidwalde». Bruttueu. Decembor X'attvcSarchiv Srl'wni Boten: (Nicht angegeben). Man sebc ras Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsanaelegenheiten: Bellenz, Bollcnz und Riviera -» «>. Art, 2— z. 2^. Iahrrechiinng der dir Vogteien Grandsvn und Grasiburg regierenden Städte Bern und F-reibnra. ^reibnrg Mont,rg, den 7. Decemder ^ta»tsarct>>» Bcr», «reib. ^bs-I>, X. 223. Gesandte: (Nicht angegeben). Man seke ras Verhanecile in, Abschnitte Hcrrschaftsaiiakle>!e»h> ilcn: Vier Vogteien Graßbnrg» Orbe, rc. überhaupt. uu. Art, t. Vogtei Graßburg »»—«». >,i, Ii. »»„». Art 7 tt. Vogtei Grandso» » e.. a. n. Art, 4tN 4»«, 2^ Bnndestag zu Ilanz, Jlanz. i>?37, Januar, Staatsarchiv zjüricii. Tfchud. Sanillli. Xll. 9'.! fo>. Xltl. Geiandtc: I m N a in c >t der X i mit Frankreich v e r b ü n d e t e n O r t c : Sekelmeistcr Dul- liker von Luecrn; Statthalter Gilg Tschndi von Glarus; Schultheiß Graf von Solothurn, ». Die Boten der X> mit Frankreich verbündeten Orte eröffnen vor den Boten gemeiner III Bünde nach angemessener Begrüßung: Mail habe vernommen, daß einige Bündncr sich in den Dienst des Königs Philipp von England (Spanien) begeben, ja daß noch ein Aufbruch bevorstehe, ferner daß die Bündner den Feinden des Königs von Frankreich den Durchpas! durch ihr Land gestatten; dieses ;ei aber nicht allein dem Frieden und der Bercinnng mit Frankreich, sondern auch den cidgenössiichcn Perpflichtnngen zuwider; denn wenn man also gegen einander geführt werden und, was Gott verhüten möge, einander selbst beschädigen sollte, so möchte großes Unglük daraus entspringen; darum müsse man sie ernstlich ermahnen, die dem König Philipp Zugezogenen wieder znrükznrufen und Maßregeln gegen solche Zuzüge Januar 1557, zu treffen, indem man sonst veranlaßt würde, ans Anderes zn sinnen, — Die Bündner verdanken diese freundschaftliche Warnung und erklären, daß auch sie diese Verlezung der Mandate sehr bedauern, daß sie sogleich die Ungehorsamen bei ihren Eiden und Pflichten heimgcmahnt und dem Gnbernator von Mahland ernstlich geschrieben haben, dieselben wieder zu entlassen und in Zukunft keine Bündncr mehr wegzuführen, daß sie endlich ein strenges Verbot gegen alles unerlaubte Wegziehen in fremde Dienste erlasse,: und keinen Feinden der Eidgenossen den Dnrcbzug gestatten werden, — Diese Erklärung wird von den Gesandten der Eidgenossen in den Abschied genommen, 2<» Gemein - eidgenössische Tagsazung, Baden. Ii557, ». Februar TtaatSarcki» eurer». AUgcm. Absch. Vd. ii8, Dtixitsarchi» '.iiiricv Gest, XII, kal. 72 ». TschlU, Samml, Gest, .XII, ls>, I I. Dtaatöarchiv «er». Atsch. Bd. l>v, I. LandeSaretiiv Lchwyz. Archiv Aar«» i'Auch in den Archiven Freiburg und Solothurn.I Gcsandtei Zürich, Johann Haab, all-Bnrgcrmeistcr; Ital Hans Thnmhscn, des Raths, Bern, Peter Thormann, Vcnucr; Erispinus FisMer, des Raths, Lncern, Lucas Ritter, alt-Schnlthciß, U r i, Josua v, Beroldingen, Ritler; und Kaspar Jmhof, beide alt-Laiidammann, S ch w h z, Dietrich Zu der Halden, Ritter, Landammaiin, Unterwaldcn, Melchior Lussi, Ritter und des Raths, Zug, Jakob Nnßbaumcr, des Raths, G l a r u s, Paulus Schuler, Landammann; Gilg Tschudi, Statthalter und des Raths, Basel, Jakob Goß und Haus Eßlingcr, beide des Raths, Freiburg, Franz Gribolct, des Raths, Solothnr n, llrs Schwaller, Vcnner und Sekelmeistcr, S ch affhause n, Alexander Pcher, Bürgermeister; Heinrich Ramsaner, des Raths, Appenzell Joachim Meggcli, alt Landammann, t». und I». (S, u. Emn'tbirg. Vogteieu überh.» (S. u. Lauis.) «I» l.S, u. Thurgau.) e. (S. u. Ennetbirg. Vogtcien überh.) t. Das Gesuch des Landammann von Schwhz, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen in das neue Schießhaus der Bücbseuschüzcu zu Schwhz schenken, wird in den Abschied genommen, K. (S. u. Thurgau.) I». Auf lcztcm Tage war in den Abschied genommen worden, ob mau den Ammann Brügger von Uri und den Ulrich Nix von Freiburg immer als Zusäzer auf den Rechtslagen zn Peterlingen belassen, oder andere an ihre Stelle ernennen wolle. Nun bitten die Boten von Uri und Freiburg, man möchte die beiden alten Ehrenmänner dabei belassen, indem auch die frühern „Zugesaztcn" Schultheiß Hug von Luecrn und Ammann Arnstein von Unterwaldcn bis zu ihrem Tode dieses Amt gehabt ; nach Absterben der beiden gegenwärtigen könnte man dann eine Verordnung hierüber erlassen; — wird wieder in den Abschied genommen, t. Der mayländische Gesandte giebt auf die ihm auf leztem Tage überreichten Beschwerden folgende Autwort: l,) Es befremde den Gubernalor, daß sich die ennetbirgischen Unterthanen stets beklagen, indem ihnen stets mehr Korn verabfolgt worden, als wozu n gemäß per Capitel verpflichtet gewesen; man möchte den Landvögten schreiben, daß sie nicht mehr so viele Licenzscheiue ausstellen, indem sonst das Korn nicht mehr wohlfeil werden könne; seit drei Monaten sei den Eidgenossen zu lieb bewilligt, daß Jeder auf den Märkten im Mahländischeu vier Stär Korn o me Lieenzen kaufe» dürfe, was zu berükstchtigcn sei, 2,) Man möchte dafür sorgen, daß Licenzscheine nicht meh' cikaust werden, indem er seinerseits Feblbare streng bestrafen würde, T) Der Marchstreit Februar 1557. 25 zwischen denen von Stabbio und denen von Areisatc wäre schon längst beigelegt, wenn man den durch den Herzog von Alba angebotenen Vertrag angenommen hätte. 4.) Die Klage wegen des Zolls sei den Steuerbeamtcn überwiesen; wenn es sich finde, daß der Zoll ein neuer sei, werde den Kaufleuten ihr hintcrlegtcS Geld znrükerstattet werden, wenn nicht, so müssen die Kaufleute den Zoll ohne Weigerung bezahlen. 5.) Die Märkte seien wegen der in Venedig, Veltlin und in Graubündcn ausgekrochenen Seuche gesperrt worden; nichts desto weniger bewillige der Gubernator, daß alle die, welche sich auf den Markt nach Färris lVarese) mit Vieh und Pferden aufgemacht, diese dahin führen und verkaufen dürfen. — Nach Anhörung der Beschwerden der Abgeordneten von Lauis wird dem mahländischen Gesandten folgendes erwiedert: Man soll ihnen laut der Capitel freien Kauf ohne Liccnzen bewilligen, wenn das Korn 13 Pfund oder minder gelte; die Licenzen seien eine freiwillige Schenkung und der Gubernator könne damit verfahren, wie er wolle; welche sich aber dabei Betrug erlauben, werde man strafen; zu Berichtigung des Landmarchstreits zwischen Arcisate und Stabbio werde man den Landvogt von Mendris abordnen; mit der Verfügung hinsichtlich des Zolls zu Mayland sei man zufrieden, wünsche aber, daß die Sache befördert werde; schließlich bitte man, daß den cnnetbirgischen Unterthanen von jenen Gütern, welche sie auf mahländischem Gebiet besizcn, keine Steuern oder andere Beschwerden auferlegt werden und daß er darüber auf nächstem Tage Autwort gebe. Ii. Der mahländische Gesandte, AseaninS Marius, führt Klage, daß die französischen Befehlshaber, ungeachtet des Vertrages zwischen dem Kaiser nnd Frankreich, mit Hülfe ihrer eidgenössischen Truppen die Stadt Balenza im Herzogthum Mahlaud überfallen haben und bis nach Tortona, Alessandria und Pavia streifen, was Alles wider die Capitel sei, und verlangt, daß man nicht allein unverzüglich die Hauptleute davon abmahne, sondern auch die Sebuldigen straft. — Weil man jedoch zu solchen Befehlen keine Vollmacht hat, wird es in den Abschied genommen. I. und »». (S. u. Freie Aemter.) i». Der Ammann von Schwhz meldet, daß der Herzog von „Ferrara" (Mantua)*) schon seit vielen Jahren dem Kloster Einficdeln eine Summe schulde und daß bisher alle Bemühungen zu Einbringung der Schuld ohne Erfolg geblieben seien; er wünscht, daß die VII Orte darüber au den Herzog schreiben, indem sonst Schwhz gcnötbigt wäre, dem Kloster behülflich zu sein, daß es sich durch Beschlagnahme auf Kaufleute und Waarcu oder auf andere Weise selbst bezahlt mache. —Jedes Ort soll seinen Bescheid darüber beförderlichst nach Luecrn melden, damit dieses im Namen der Vll Orte das ^Schreiben au den Herzog erlassen könne. «». fS. u. Lauis.) p, fS. u. Ennetbirgische Vogteien übcrh.) «t» Da der mahländische Gesandte, Aöcanius Marsns, bei allen Geschäften stets alle Schuld auf die eidgenössischen Unterthanen schiebt, als ob dieselben den Capiteln nicht nachkämen, während sich nachher stets das Gegentheil findet, und da ferner derselbe immer verspricht, aber nichts halt, und auch neulich wieder Dinge angesponnen, die der Eidgenossenschaft zum Nachtheil ausfallen könnten, so soll jeder Bote auf nächsten Tag darüber instruiert werden, ob man ibn fortwcisen wolle, i. Der französische Gesandte, Herr von St. Laureut, trägt vor: Er habe vernommen, daß bei den Eidgenossen Klage geführt worden, ») Hier kömmt dieser Herzog als Herzog von Ferrara, im Abschied Nr. 30. aber als Herzog von Mantua vor. Der erste Herzog zu Mantua, welcher sich auch Herzog zu Montferrat schrieb, war Friedrich II., gestorben 1540. Vielleicht hat hier der Concipisi aus einem Markgrafen z» Montferrat einen Herzog von Ferrara gemacht. Daß es auch Herzoge zu Modena und Ferrara gab, ist bekannt. Im Jahr 1557 regierte Hercules II., hingegen hieß der damals regierende Herzog von Mantua und Markgraf von Montferrat Wilhelm. Erst dieser wurde 1573 aus einem Markgrafen zu einem Herzog von Montferrat, und zwar, weil er Schwager des Kaisers war. 4 2'i Februar !557. als habe das französische Heer sammt den eidgenössischen Truppen durch Eroberung der Stadt Valenza den zwischen dem Kaiser und Frankreich bestehenden Waffenstillstand gebrochen; er glanbe übrigens, daft der König von England (Spanien) zu den Reden seiner Anwälte nicht stehen werde, indem benannte Stadt zu den Feindseligkeiten den Anlaß gegeben; bekanntlich suche der König von England (Spanien) durch allerlei Umtriebe in Bünden, in einigen eidgenössischen Orten, und jezt wieder im Wallis Truppen für das Herzogthum Mahland zu erhalten, was jedoch dem Frieden und der Vereinung zuwider sei; die Eidgenossen möchten in ihrer guten Gesinnung gegen den König von Frankreich verharren und solche Werbungen nicht erlauben; der Tresorier werde auch nächstens die Pensionen ausbezahlen. — Nachdem mau dieses vernommen und auch in Erwägung gezogen, was der Gubernator von Mahland an die von Nnter- watden geschrieben und was in Bünden vorgegangen, wird jedem Boten aufgetragen, darüber au seine Obrigkeit zu berichten, auf daß jedes Ort gegen solch' nachtheilige Umtriebe geeignete Maßregeln treffe. Allen Landvögten wird anbefohlen, bei Ehre und Eid, Leib und Gut zu verbieten, daß Niemand in fremde Dienste ziehe. Wallis endlich wird ermahnt, auf das, was dort angezettelt würde, wohl Acht zu haben und nichts geschehen zu lassen, was der Eidgenossenschast Nachtheil bringen könnte. Gesandte des Königs von England(Spanien>und deSGnbernators dcrGrafschaft Burgund begehren Antwort über die gewünschte Bestätigung der Erbeinung und melden, daß der König bereits den Befehl erlassen habe, daß die Publikation der Bestätigung an den Grenzen beider Parteien ausgerufen werde, und daß er bitte, es möchten die Eidgenossen vier Commissarien dazu abordnen, damit die Publikation, wie im Jahr l52l auch geschehen sei, desto mehr Ansehen und Kraft gewinne.—Da nun aber die Boten darüber ohne Vollmachten sind, können sie eine Antwort nicht abgeben. Den Gesandten wird jedoch bemerkt, daß die Eidgenossen-gegeil eine solche Publikation der Erbeinung nichts zu erinnern haben, daß eS jedoch nie gebräuchlich gewesen, daß auch sie die Erbeinung mit Brief und Siegel also ratificieren müssen, wie er ge- than; denn bei den Eidgenossen bleiben die Regierungen, Räthe und Gemeinden stets als solche bestehen; beim Könige aber habe es eine andere Bewandtnis;, indem nach Absterben eines Fürsten die Regierung in andere Hände komme; die Eidgenossen werden die Erbeinung gegen beide Häuser, Oesterreich und Burgund, unverbrüchlich halten, sofern sie auch ihnen gehalten werde. Den Gesandten wird schließlich vorgehalten, daß der Cardinal von Trient (Gubernator zu Mahland) sich in Bünden um einige Fähnchen Truppen beworben, mit dem Vorgeben, sie seien laut der Erbeinung schuldig, dem Herzogthum Mahland Hülfe zu erzeigen; man halte jedoch nicht dafür, daß die Erbeinung sich auf alle seine Länder, z. B Mahland, Neapel, Sieilien n. a. m., erstrekc, sondern nur auf die Häuser Oesterreich und Burgund; und wenn der König diese Länder auch in die Erbeinung ziehen wollte, möchte es noch viel Anstände geben. — Endlich begehren auch die Gesandten der Grafschaft Burgund, daft man die Erbeinung, so weit es sie berühre, erneuern und publieicrcn möchte. — Dieses alles wird in den Abschied genommen, t. Der Päpstliche NuntinS, Bischof von Terracina, eröffnet: Der Papst habe ihn und den Kaspar von Silinon beaustragt, den Eidgenossen zu versichern, daß er seit dem Anfang seiner Regierung nichts sehnlicher gewünscht habe, als Frieden und Einigkeit zwischen den christlichen Fürsten, besonders zwischen dem Kaiser und dem Könige von Frankreich, um dann ein allgemeines Concilium abhalten und mit vereinter Kraft sich gegen die Türken wenden zu könne»; der böse Feind aber habe dieses gute Werk verhindert, indem einige seiner Unterhaneu sich vom Gehorsam der Kirche losgesagt, sich an die Truppen des Königs von England ( Spanien) angeschlossen und dem päpstlichen Stuhle durch Beraubung der Kirchen u. am. merklich ge- Februar 1557, 27 scbadcr haben; dadurch seien dann einige christliche Fürsten, wie der K önig von Franlreich und der Herzog von Ferrara, veranlaßt worden, als gehorsame Söhne des Papsts der Kirche ihre Hülfe zu erweisen; die Eidgenossen werden wegen ihrer Verdienste um die Kirche deren Beschirmer genannt; daber erwarten der Papst und das hl, Eollcginm, daß die Eidgenossen nicht zugeben werden, daß die päpstliche Regierung irgendwie angefochten werde, daß sie deren Feinden keine Hülfe erzeigen, denselben den Durchpaß verweigern und im Nothsall selbst Beistand leisten werden, — Der Vortrag wird in den Abschied genommen, damit dem Papst seiner Zeit gebührende Antwort darüber ertheilt werde, tDie V katholischen Orte antworteten an den Cardinal Carassa auf dessen Zuschrift vom 14, Januar, sowie auf die Vorträge des Nuntius und des Kaspar von Silinon am 3, Februar,) ii. v. (S. u. Luggarus.) Hv. fS. u. Ennetb. Vogicien überh. > X. Wegen dieser und anderer Geschäfte wird ein anderer Tag nach Baden anf Sonntag Judica <4. April) angcsezt, HS. u. Thurgau.) Vom Erbcinungsgcld des Hauses Oesterreich für das Jahr l55tt erhält jedes Ort 159 Gld, (die Krone zu 24 guten Bazen). (S. u. Freie Aemter.) KZ». Da die Grafen von Sulz deu Vergleich, welchen die Gesandten von Zürich hinsichtlich der Anstände mit Schaffhauscn vorgeschlagen hatten, zum Thcil, nämlich was den Häuptli anbetrifft, angenommen, zum. Theil aber nicht, so wird nochmals an die Grafen geschrieben mit der Bitte, sie möchten die vorgeschlagenen Mittel annehmen, oder dann sich dazu verstehen, daß Zürich neue Vorschläge entwerfe, «v. Die Voten von Glarns begehren Antwort in Betreff der lezthin den V katholischen Orten übcrgebenen besiegelten Zusage, Nach Anhörung des freundlichen Ansuchens und des Versprechens, daß sie allem getreulich nachkommen werden, was sie in Abschieden und Verträgen verheißen, wird ihnen geantwortet, daß man den Widerwillen gegen sie fallen lassen und wie bisher mit eidgenössischer Treue und Liebe mit ihnen leben werde, daß man aber anf den Fall, wenn ste ihren Versprechungen nicht nachkommen würden, sich freie Hand vorbehalte. — Hierauf melden die Gesandten von Glarus, daß bei ihnen beide Eonfessionen einig mit einander leben, daß sie laut Versprechen im Linththal einen Priester angestellt, ein genügendes Einkommen demselben angewiesen und Altar und Kirche gehörig ausgerüstet haben, daß sie auch für Schwanden sich nach einem Priester umgesehen, aber ohne Erfolg, daß übrigens daselbst kaum drei oder vier Katholiken seien und nicht einmal diese die Messe besuchen, wenn eine gelesen werde, daß selbe ungehindert nach dem nicht gar fernen Glarns zur Messe gehen können, so wie die von Mollis nach Näfcls gehen, und daß sie nun den Pfarrer zu Glarus, Heinrich Schüler, angewiesen, alle Wochen ein- oder zweimal in Schwanden Messe zu lesen, daß endlich Glarus die geschwornen Bünde, Landfrieden, Sazungen und Verträge unverbrüchlich zu halten suchen werde, — Die Gesandten der V Orte erklären, daß sie keine Vollmacht haben, von ihren Jnstruetionen abzugehen, daß sie aber in Berüksichtigung der dringenden Bitten der Gesandten von Glarus, vorzüglich des Statthalters Tschudi, ihr Begehren in den Abschied nehmen wollen, ,t,t. Zürich verlangt von Schwhz, daß es seine Untcrtbanen dazu anhalte, daß diese den Zicgelbrennern von Zürich an geeigneten Orten und gegen Bezahlung Holz zu kaufen geben, indem lezlcre ihnen auch Ziegel, Kalk u, a, m, verabfolgen, wenn sie solches bedürfen; — der Bote von Schwhz soll darüber referieren, v«. Der Abt von Einstedcln hatte den Fall von einem zu Grüningcn Verstorbene» angesprochen, der sein Leibeigener gewesen, Zürich aber batte dagegen protestiert, indem in der Herrschaft Grüningcn das Recht gelte, daß, wenn eine Eigene Person Jahr und Tag unangesprochcn daselbst gewohnt, der Fall der Herrschaft zugchöre. Nun verlangt Zürick, daß der Abt das darüber ergangene klrtheil in Kräften verbleiben lasse, mit dem Vorbehalt, daß es ibn dann, wenn er in Zukunft 28 Februar 1557 seine» nach Grüningen ziehenden Eigenen Leuten inner Jahr und Tag nachwerben würde, bei seiner Gerechtigkeit bleiben lassen wolle, kt. (S. n. Ennetb. Vogteien überh.). KK. Da I. Leonhard Keller und Mithaftcn von St. Gallen und Franz Poecobello von Lauis, die einige Ansprachen an Frankreich haben, um Recht gegen den König anrufen, so wird ein Rcchtstag nach Pcterlingen auf den 12. Juni ange- sezt. Iii». Abgeordnete derer von Landerou führen Beschwerde, daß sie hinsichtlich der Einkünfte ihrer Pfarre bei Bern nichts haben erlangen können. Die Boten von Bern entgegnen, daß die Räthe von Bern damals, als die Abgeordneten von Landeron nach Bern gekommen, wegen Abwesenheit nnd Krankheit einiger Mitglieder nicht beschlußfähig gewesen, daß dann die von Landeron den auf den l.März an- gesezten Tag zu besuchen sich geweigert haben nnd daß Bern gemäß des Burgrcchts mit der Grafschaft beim Rechtsbot zu bleiben im Sinn habe. — Nach Anhörung beider Parteien wird gegen Bern die Verwunderung ausgesprochen, daß eS nun wieder mit „dem Rechten" komme, während es doch zu einem gütlichen Vergleich geneigt gewesen; es wird dringend ersucht und crmahnt, beförderlichst denen von Landeron und deren Zugewandten von Solothurn einen Tag zu verkünden, um nochmals eine gütliche Verständigung zu versuchen. »», I»!, u. «o aus dem Eremplar im Zürcher-Archiv. «l«I, «« aus dem Eremplar im Schwyzer-Archiv. kk, xs aus dem Eremplar des Aarauer- (ehemals badischen) Archivs. I»I» aus dem Eremplar des Berner-Archivs. Anmerkung. Nach KI» folge» im Zürcher-Eremplar noch Verhandlungen, die aber erst zum Abschied vom 20. Juli gehören. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: >. Art. 57. Einkauf und Niederlassung. Landgrafschaft Thurgau Freie Aemter. «irr ennetb Vogteien überh. Landvvgtei LauiS Landvvgtei LuggarnS «I. Art. 416. Stifte und Kloster. !?. „ 573. LocaleS. I. Art. t22. Polizeiliches. IN. „ tl2. Justizsachen. ». Art. 28g. Zollsachcn. I». „ 83. Justizsachen. e. „ 273. Kriegssachen. I- „ 178. Verkehr mit Mayland. o. Art. 182. Landsteuer. u. Art. 321. Kirchliches. »a. Art. 138. Kirchliches u. GlaubenSsach. p. Art. 17g. Verkehr mit Mahland. v. „ 180. „ kr. „ 274. KricgSsachcn. «. Art. 57. Beamte. ». Art. 263. Polizeisachen. 27. Cvnferenz der beiden die Vogtei Grandson regierenden Städte Bern nnd Freibnrg. Grandson. ZSS7 2». März. Staatsarchiv Bern, ssreiburg. Absch. Ii. 122. Gesandte: Bern. Anton Tillier, Sckclmeister; Jakob Tribolet, alt-Venner, beide des Raths. Frei- burg^ Hans List, Venner; und Sebastian Veillard, beide des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Vogtei Grandson. »—?. Art. 483—511. Der Abschied jft i„ französischer Sprache ausgefertigt. April 1557, 2!> 28. Gemein - eidgenössische Tagsaznng, Bilden, I5S7» !Z, April (Montag nach tiicti,«). Staatsarchiv Lueern ÄUgem. 'Adsck'. Lb. (>2. ^90. Staatsarchiv Zürich. 122. fo>. 99. LandcSarchiv Sch,vvz lAuch in den 'Archiven Lern. Freiburg, Solorburn und 'Aaraul. Gesandte: Zürich, Johann Haab, alt-Burgermeister; Jtal Hanö Thumhsen, des Raths, Bern, Peter Thormann, Venner; Crispinus Fischer, des Raths, Luecrn. Lneaö Ritter, alt-Schultheiß; Wendel in Sonncnberg, Bcnner und des Raths, Uri, Josua von Beroldingeu, Ritter; und Kaspar Jmhof, beide alt-Landammänner, Schwhz, Dietrich In der Halden, Ritter, Landammann, Unterwalden. Heinrich Wirz, des Raths ob dem Wald, Zug, Michael Kaiser, des Raths, Glarns, Paulus Schuler, landammann, Basel, Jakob Rudi, des Raths. Frciburg, Franz Gribolet, des Raths, Solothurn, Konrad Graf, alt-Schnltheiß; Urs Schwaller, Venner und des Raths, Schaffhausen, Ulrich Pflaum, Pailnerherr und des Raths, Appenzell, Joachim Mcggeli, alt-Landammann, t». (S. u. Thurgau). I». Der Beschluß über Erwerbung von Herrschaften in der landgrafschaft Thurgau durch Fremde soll in den Urbar zu Baden eingetragen werden. Zugleich wird beschlossen, es sollen auf Tagen die Boten keine Befugniß haben, einem fremden Herrn zu bewilligen, im Thurgau oder in andern Vogtcien Herrschaften zu erwerben, sondern sie sollen solche Gesuche in den Abschied nehmen, < « sS, u, Thurgau), «t uud e. HS. u. Enuetb. Vogteieu überhaupt), l. sS, u. Thurgau). K. Gesandte der Stadt Genf führen Beschwerde gegen Bern, daß dieses das seit einiger Zeit ausgelaufene Burgrecht ungeachtet wiederholter Gesuche mit ihnen nicht erneuern wolle; die Stadt Genf, bemerken sie weiter, danke den Eidgenossen für die Mühe und Arbeit, die sie schon ihretwegen gehabt habe zu Schirmung ihrer Freiheiten wider die Herzoge von Savohen; wenn sie nun aber von aller Hülfe entblößt sei, so werden ihre Feinde Muth bekommen, etwas gegen sie vorzunehmen; und wenn ihr dann etwas widerfahre, so werden die Eidgenossen wenig Nuzen davon haben; sie bitten defihalb, man möchte die von Bern dahin vermögen, das Burgrccht zu Erhaltung beider Städte Freiheiten mit ihnen zu erneuern, oder wenigstens eine gleiche Form der Rechtsübung zwischen beiden Städten zu Beseitigung ihrer Mißverständnisse und zur Herstellung ihrer alten Freundschaft mit ihnen aufzurichten, — Worauf die Boten von Bern er- wiedern: Sie seien über diesen Anzug nicht instruiert und man möchte ihnen daher den Vortrag der Genfer abschriftlich mittheilcn; wenn übrigens die von Genf sich mit Bern über ein gleiches Burgrecht, wie es gegen andere Mitbürger auch habe, eingelassen hätten, wäre es ihnen nie verweigert worden, — Nach Anhörung beider Parteien wird den Boten von Bern vorgestellt, welchen Nachtheil eS Bern und der ganzen Eidgenossenschaft bringen würde, wenn die Stadt Genf in eines fremden Fürsten Gewalt käme; Bern möchte sich daher mit Genf in ein Burgrecht auf annehmbare Artikel einlassen, damit beide Städte uud ihre Untcrthanen gegen einander zu gleichen Rechten gelangen; auch möchten sie sich »flt einander über die Form der Rechtsübung nach dem Wortlaut des alten BurgrechtS verständigen und inzwischen nichts Unfreundliches gegen einander beginnen; endlich möchte Bern die auf seinem Gebiet sich aufhaltenden „Banditen" (Verbannten) von Genf dazu anhalten, daß sie von ihrem Hochmuth und Troz gegen Genf ablassen, — Alles dieses wird in den Abschied genommen, damit jeder Bote auf den Fall, daß sich die beiden Städte über die streitigen Artikel nicht verständigen könnten, instruiert werde, waS April !557, weiter zu thuu sei, damit der Eidgenossenschaft kein Nachrheil daraus erwachse, k. Auf das ad leztem Tage zu Baden au den Grafen von Sulz erlassene Schreiben hinsichtlich der Anstände zwischen ihm und Schaffhauscn antwortet er nun, daß er sich in gütliche Unterhandlungen einlassen wolle. Es wird daher ein gütlicher Tag nach Baden auf den 9, Mai angesezt, auf welchem Bevollmächtigte beider Parteien vor den Rathsbotcn der drei Orte Zürich, Lucern und Schwyz sich runfinden sollen; sollten diese keinen Vergleich zu Stande bringen, so soll es beiden Thcilen au ihren Rechten nicht nachtheilig sein, t. Zürich macht Anzug: Es habe den Beschluß gefaßt, zum Besten seiner Untcrthaucn selbst münzen zu lassen, und habe dann seinem Münzmcister eine beträchtliche Summe zur Verfügung gestellt, um Silber damit anzukaufen ; da nun derselbe im Reich einen Stok Silber, wobei einige silberne Münzen und auch silberne Kuchen gewesen, um NUU Gulden angekauft und nach Zürich habe abführen wollen, sei dieses Silber vom Cardinal zu Augsburg mit Beschlag belegt worden, mit der Anzeige, daß dieß ein verfallenes Gut sei, indem der Münzmeister dem RcichSgeneralmandat zuwider gehandelt; Zürichs Bemühungen beim Cardinal um Aufhebung des Arrests seien ohne Erfolg gewesen, und darum habe es sich an den Kaiser selbst gewendet und erst hier die Aufhebung des Arrests ausgewirkt, aber mit der Erklärung, daß Zürich in Zukunft gemäß des GeneralmandatS solche Silberaukäufe im Reich unterlasse; über dieses Mandat nun müsse sich Zürich beschweren, indem eS gegen die Erbeinung sei, — Daher werden dem kaiserlichen Rath, HanS Melchior Heggenzer von Wasserstelzcn, darüber Vorstellungen gemacht, daß dieses Mandat nicht allein dem alten Herkommen, sondern auch der Erbeinung zuwider sei, welche deutlich freien Handel und Wandel für beide Thcile zusichere, und daß er daher den Kaiser bitten möchte, den Silbcrverkauf im Reich wie von Alters her freizugeben, weil auch die Eidgenossen Jedermann auf ihrem Gebiete freien Handel und Wandel gestatten; er möchte darüber auf nächstem Tag entsprechenden Bescheid geben, — Wird in den Abschied genommen, Ii.« (S. u. Ennetb. Vogteien überh.). I. (S, u. Lauis). ,»». Da schon öfter Anzug gemacht worden, daß die Regierung zu Eimsheim sammt ihren benachbarten Fürsten, Ständen und Städten eine Fleischordnung erlassen habe, gemäß welcher der freie Fleischkauf auf dem Schwarzwald und au andern Orten Oesterreichs verboten wird, da man auch schon öfter darüber Reklamationen gemacht hat, aber ohne Erfolg, und da nun wiederum Schaffhausen klagt, so wird au den Kaiser geschriebeil, er möchte die Regierung zu Eusisheim dazu anhalten, dieses der Erbeinung widersprechende Verbot wieder aufzuheben. Au benannte Regierung wird geschrieben, daß man nicht glaubt, daß sie die Bcfngniß zu einem solchen Verbot habe, und daß man nochmals dessen Aufhebung begehre, indem man dann die Angehörigen der Eidgenossen dazu anhalten werde, kein Vieh auf Fürkauf aufzukaufen, — Wird zur Jn- struetionSertheilung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, ». Der mahländische Gesandte, ASca- uiuS Marsus, hatte auf leztem Tage begehrt, daß mau die in französischen Diensten stehenden eidgenössischen Truppen, welche bei der Eroberung von Valenza mitgewirkt hatten, abmabnc, daß man den König darum angebe, diese Stadt zurükzugebcn, und daß man die mit dem Herzogthum Mayland abgeschlossenen Capi- tei balte, und verlangt nun Antwort, — Darauf wird ihm folgender Bescheid: Man habe dem König das Kriegsvolk gemäß Vereinung zuziehen lasse», und zwar um dem Papst Hülfe zu leisten ; hätte die Stadt Valenza sich gegen das französische Heer nicht feindselig benommen, hätte sie demselben den Durchpaß erlaubt und gegen Bezahlung Lebensmittel verabfolgt, so wäre ihr kein Leid geschehen; man sei daher der Ansicht, daß man die Capitcl nicht gebrochen habe; übrigens seien jezt jene Truppen in Rom, daher mau ,ie nicht wohl aus des Königs Dienst heimmahnen könne, «, (S, u, Ennetb. Vogteien überh.). April t557 p. Freiburg macht Anzug, daß die Freiburger Schillinge ausgewechselt, weggeführt und irgendwo umgemünzt werden, und daß es Jedermann vor solchem warne, indem es Fchlbare streng bestrafen würde;— Wird in den Abschied genommen, q.(S, u. Ennetb. Vogwien überh.,, (S. u. Lauis), «.Abgeordnete derer von Landeron klagen, daß zu Abhülfe ihrer Beschwerden noch nichts geschehen, und bitten, man möchte ihnen gemäß des Abtretungsvertrags der Grafschaft Neuenburg einen Pfarrer ihrer Religion geben und ihnen die Einkünfte der Pfründe verabfolgen. —Die Boten von Bern erwiedern: Man möchte Bern bei seinen Burgrechtcn bleiben lassen, wo nicht, so wollen sie denen von Landeron vor ihrem eigentlichen Oberherrn, den Herren von Nenenbnrg, Red nnd Antwort geben, — Bern wird nun ersucht, den andern Orten zu Gefallen nochmals einen gütlichen Tag anzusezen, seinen Rechtboten und ewigen Burgrechten unbeschadet, und denen von Landeron zu verkünden und zu rechter Zeit an Zürich und Lucern davon Anzeige zu machen, damit diese Boten als Vermittler dazu abordnen können,—Wird auch in den Abschied genommen, t. Der französische Ambassador, Herr von St, Laurent, eröffnet nach lieber- reichung seiner Bollmachten: Die Kriege in der Christenheit seien leztes Jahr durch einen Waffenstillstand (zu VaucclleS vom 5. Februar 1556) eingestellt worden und man habe Aussicht auf einen guten Frieden gehabt; aber Frankreich sei bald darauf wieder zum Krieg genöthigt worden; nun werde ausgestreut, daß der König den Waffenstillstand gebrochen habe, was jedoch Niemand glaube, der nur ein wenig mit dem Verlauf der Dinge bekannt sei; der König habe ihm daher aufgetragen, den Eidgenossen, als seinen liebsten Bundesgenossen, alles gründlich auseinander zu sezcn; der Groll und der Haß des Königs von Spanien zeige sich nämlich aus folgenden Angaben: im verflossenen Brachmonat habe der Gubernator zu Lützelburg sich der Stadt Metz durch Vcrrath bemächtigen wollen; einen Monat nach Abschließung des Waffenstillstandes habe der Kaiser gemäß Aussage eines zu St. Qucntin gefangenen GascognierS gegen die Stadt Bordeaux etwas im Schilde geführt; um dieselbe Zeit habe der Meister Alaferre, der die Festung Mesnil bei Heödin gebaut, bekannt, wie er vom Herzoge von Savohen Auftrag erhalten, alle dort herum liegenden Städte, als Montreuil, St. Quentin, MeziöreS u, a, m, zu besichtigen; ja im verflossenen Herbst habe der Gubernator zu Lützelburg den Sod zu Marienburg zu vergiften versucht, um die dortige Bcsazung zu verderben, ein Greuel, den selbst die Ungläubigen nicht begehen würden; dergleichen Anschläge seien auch in Italien auf die vom Könige besessenen Pläzc versucht worden, z, B, gegen die Flekcn Monte-Alcino und Grosseto in Toscana; des Königs Ordensritter und Marschall, Herzog von Bouillon, sei als Gefangener unerhört roh behandelt und vergiftet worden, wie der Untersuch dargethan habe; ungeachtet aller dieser Feindseligkeiten von Seite des Königs von Spanien sei jedoch der König von Frankreich nicht zur Racbe geschritten, immer in der Hoffnung, derselbe werde sich eines bessern bedenken, nnd habe Geduld getragen, bis seine Feinde ihn offen angegriffen; ganz ohne Ursache habe der König von Spanien den Papst, der mit Frankreich in Bündnisi gestanden und im Waffenstillstand ausdrüklich vorbehalten worden, angegriffen; aus diesem allem aber gebe klar hervor, wer der Urheber des gegenwärtigen Kriegs gewesen; der König habe nur zu lange Geduld und Nachsicht geübt; während jeinc Feinde über den Frieden unterhandeln, bekriegen sie ihn, daher ihm der Friede viel schädlicher sei, als selbst der Krieg; er bitte zu Gott, daß er sein Volk von diesem Jammer erlöse und daß das Unglük auf jene Partei falle, welche es verschuldet habe; er bitte Gott auch, daß er endlich den so lang ersehnten Frieden verleihe, Der Gesandte des Königs von Spanien und England und der Grafschaft Burgund begehrt Antwort in Betreff der verlangten Ratification der Erbeinung, — Alle April >557, Orte, ausgenommen Basel, stimmen nun dabin, die Erbeinung mir der Grafschaft Burgund, wie sie mit Kaiser Maximilian aufgerichtet und seither gehalten worden, konfirmieren, ratificieren und nach altem Brauch publicicren lassen zu wollen, Basel will nicht dazu stimmen; wenn es jedoch für die Schuld des Herrn von Marne in den Bcsiz der verschriebenen llnterpfande gcsezt, oder wenn ihm Zins und Haupt- gut bezahlt werde, dann will es gebührend antworten, Zürich, Bern, Lncern und Uri werden bezeichnet, RalbSboten in die Grafschaft abzuordnen, um daselbst die Erbeinung im Namen der Eidgenossen zu ratificieren und zu publicicren; daneben soll jedes Ort die Erbeinung in den kleinen und großen Rathen und vor den Landsgcmeinden nach alter Nebung publicicren lassen, v. Abt Martin von Stein, wohnhaft zu Radolphszcll, eröffnet: Es habe sein Vorgänger, Abt Johann, mit Zürich im Jahr 1559 einen Vertrag abgeschlossen, gemäß weichem ihm und seinen Nachfolgern alle in den nellenbnrgischen Landen gelegenen Einkünfte übergeben werden sollen, und er begehre nun, daß diesem Vertrag nachgekommen werde. Worauf Zürich crwiedert: Es wäre eigentlich nicht verpflichtet, dem Abt vor den Eidgenossen Antwort zu geben; damit man jedoch sehe, daß es nichts anderes begehre, als dem Vertrag nachzuleben, gebe es einläßliche Antwort; der Vertrag sage, daß die Güter und Einkünfte in ncllenburgischer Obrigkeit, die im Rechten zu Stokach gewesen und die der verstorbene Abt angesprochen, dem Convente zugehören solle» ; nun aber seien die Zinsen und Zehnten, das Holz bei Emmishofen und die zwei Weingärten zu Oebningcn nie im Rechten zu Stokach gewesen; auch habe dessen Vorfahr, der die Güter alle wohl gekannt habe, dieselben nie angesprochen; Zürich begehre deßhalb, das; man den Abt in seinem Begehren abweise, — Nach Anhörung beider Parteien wird verordnet, es soll Lncern einen andern Schiedsmann an die Stelle des verstorbenen Schultheiß Bircher ernennen und denselben, Schwhz aber den Lattdammann In der Halden und Glarus den Statthalter Tschndi anweisen, noch vor der nächsten Jahrrechnnng zu Baden einen gütlichen Tag anzusczen, um einen Vergleich zwischen den Parteien, jedoch ihren Freiheiten und Rechten unbeschadet, zu versuchen; Zürich soll dann den Abt auch dazu einladen, HS. u. Freie Aemter). x u HS. u. Thurgau). Die beiden Znsäzer (für die Rechtslage zu Peterlingcn), Amman» Brügger und Ulrich Nix, will man bis zu ihrem Tode an ibrer Stelle belassen; sobald sie nicht mehr vorstehen könne», will man sich weiter berathen, wie man es in Zukunft halten wolle, HS. u. Lauis). I»I». Der päpstliche Gesandte, Bischof von Terraeina, eröffnet: Er habe schon auf leztem Tage gemeldet, wie der Papst wider Billigkeit und Recht von seinen Feinden bedrängt werde; es sei dadurch der König von Frankreich veranlaßt worden, mit seinen und den eidgenössischen Truppen dem Papst zu Hülfe zu eilen; der Herzog von Florenz aber habe den Papst durch Friedensverstchcrungen hingehalten und inzwischen Ancona eingenommen und dem Herzog von Alba übergeben; deswegen nun habe ihn der Papst beauftragt, die Eidgenossen als Beschirmer der Kirche um ein getreu Aufsehen zu ersuchen und sie zu bitten, jenen nicht zu glauben, welche den Papst dieser Sache wegen verunglimpfen sollten, — Wird >n den Abschied genommen, « «'. HS. ». Luggcuus). Der französische Gesandte, Herr von St, Lau- die Anzeige, daß der Tresorier das Friedensgeld und die Pensionen zusammengebracht habe, und baß sie noch vor Ostern anlangen werden, Es wird kein anderer Tag angesezt; es mag aber jedes Ort, dem etwas wichtiges begegnet, einen solchen ausschreiben, ff. Schultheiß Graf von Solothurn meldet vor den Boten der VII katholischen Orte.- Leztcn Montag sei Sebastian von Landenberg, Hofmeister des Bischofs von Basel, nach Solothurn gekommen und habe ausführlich berichtet, wie in Prun- nni allerlei verbandelt werde, um das Volk vom alten Glauben abwendig zu machen, und daß der Bischof April 1557, 33 an die VII katholischen One das Ansuchen stelle, die lutherischen Orte dahin zu vermögen, daß sie den Bischof auf feinem Gebiete ohne Beeinträchtigung regieren lassen; Solothurn habe ihn nun beauftragt, iu aller Eile den übrigen sechs Orten davon Anzeige zu machen, —Weil es nun den katholischen Orten sehr viel daran liegt, daß die neue Lehre daselbst nicht Wurzel fasse, und um dem Bischof von Basel eine entsprechende Autwort geben zu können, wird ein Tag auf den 20, April nach Luecrn angesczt, Auf demselben Tage soll auch ausgemacht werden, ob man den Hauptaufwiegler Farcllus, der überall sein Gift ausstreut, auf Betreten verhaften und für seine Lästerungen berechtigen wolle, Ein Entwurf zu einem Bündnisse oder Burgrccht zwischen den VII katholischen Orten und dem Bischof von Basel wird vorgelegt; gemäß demselben werden nachfolgende Artikel verabredet, jedoch mit Vorbehalt der Ratification der beidseitigen Committenten; über dieses Bündniß oder Burgrecht soll dann auf dem Tag zu Lucern am Mittwoch in den Osterfeiertagen (21, April) weiter verhandelt werden, Entwurf des Bündnisses zwischen den VII katholischen Orten und dem Bischof von Basel, 1) Bischof Melchior von Basel soll den VII kathol. Orten und deren Unterthanen in seinen und der Stift Schlössern, Städten und Landen keinen Schaden zufügen und nach Kräften auch nicht dulden, daß ein anderer ihnen Schaden zufüge, 2) Dasselbe sollen die VII Orte gegen den Bischof beobachten und ihn nach Kräften bei seinem Eigcnthum beschüzen, 3) Der Bischof ist verpflichtet, den VII Orten in allen ihren Nöthen seine Schlösser und Städte stets offen zu halten, ihnen gegen Bezahlung Essen und Trinken verabfolgen zu lassen, 4) Wenn Streitigkeiten zwischen den beidseitigen Angehörigen sich erbeben, so soll jeder dem andern das Recht da gestatten, wo der ansprechende Theil wohnhaft ist, 5) Sollten Anstände zwischen den Contra- benten selbst sich erheben, so sollen sie mit einander einen Tag in der Stadl Surfte halten durch zwei Abgeordnete von jeder Partei; dieselben sollen dann die Anstände entweder gütlich beilegen oder das Recht aufthun; ihren Urtheilen sollen sich beide Parteien ohne Widerrede unterziehen ; sollten die vier Schiedsmänner in ihren Urtheilen zerfallen, so sollen sie einen Obmann erkiesen entweder aus des Bischofs oder aus der VII Orte Rätheu; dessen Ausspruch sollen sich dann aber beide Parteien unterziehen, 0) Beide Eontrahcntcn sollen die geistlichen und weltlichen Personen deS andern bei ihren Rechten bleiben lassen, 7) Wenn der Bischof iu seinen und der Stift Städten, Schlössern u, s, w, wegen der Religion oder anderer Dinge angefochten würde, so sollen ihm die VII Orte in seinen Kosten Hülfe leisten; was dann durch einen solchen Zug gewonnen wird, soll dem Bischof und seiner Stift angehören; er wird ihnen jedoch „aus Gutem" etwas davon abgeben; wenn der Bischof aber den Vll Orten zu Hülfe gezogen und etwas erobert worden, so soll es auch den VII Orten gehören, 8) Es werden in diesem Bündnisse vom Bischof vorbehalten der Papst, das Reich und alle Freiheiten seiner Geistlichkeit und seiner geistlichen Gerichte; die Eidgenossen dagegen behalten sich vor den Papst, das Reich, alle ihre Freiheiten und die Bünde und Pflichten, welche sie vor Errichtung dieses Briefes mit einander oder mit jemand andcrm eingegangen, 9) Damit die VII Orte mit desto mehr Interesse für die Sicherheit des bischöflichen Gebiets sorgen, so sollen sie alle drei Jahre aus ihrem Rath einen frommen, verständigen Mann als Hauptmann ihm beigeben, den er mit zwei Pferden und anständiger Wohnung und Belohnung versehen werde; dieser Hauptmann soll ihm gehorsam und dienstwillig sein, H 1,1». Zürich ^lDer Entwurf wurde zu Lncern den 30, Avril nochmals durchberathcndas Bündniß kam aber dermalen noch nicht zu Stande, sondern er» 1579, nnd zwar in anderer Form, 5 April l557. beantragt, daß die oberländischen Schiffleute, welche schon seit lange nicht mehr geschworen haben, auf einen Tag nach Zürich zum Schwören citiert werden, Schwhz und GlaruS sollen ihren Entschluß darüber nach Zürich schreiben, tl. Die Rathsboten der III Bünde, auf einem Beitag zu Chur versammelt, schreiben, daß es ihnen nicht möglich sei, einen gemeinen Bundestag abzuhalten, um auf das Begehren der Eidgenossen in Betreff der Herrschaft Haldenstcin Antwort zu geben, daß sie aber, sofern mau sich mit der dem Gesandten der Eidgenossen auf dem Bundestag zu Jlanz gegebenen Antwort nicht begnügen sollte, das Schreiben gemeinen Bundesleuten vorlegen wollen, sobald ein anderer Bundestag abgehalten werde,— Es wird ihnen darauf geantwortet, daß man sich mit der zu Jlanz gegebeneu Antwort nicht begnüge und daß man begehre, daß sie es an Zürich melden, sobald sie einen gemeinen Bundestag halten wollen, Zürich soll dann den Statthalter Tschudi von Glarus davon benachrichtigen, oder, wenn dieser wegen Krankheit gehindert wäre, den Stadtschrciber Escher dahin abordnen, In Betreff der Ansprache des Abts von Einsiedeln auf den Fall eines zu Grüningen gestorbenen Leibeigenen wird der Wunsch gegen Schwyz ausgesprochen, daß der Abt seine Rechtstitel über diesen Fall au Schwhz sende, und daß dieses dann im Namen des AbtS an die Eidgenossen schriftlich das Ansuchen stelle, ihn bei dieser seiner Gerechtigkeit bleiben zu lassen, t»I, und ans dem Eremplar res Zürcher-Archivs, Nie aus dem des Schwyzer-Archivs, Deutsche gem Landgrafschaft Tkiurgan Grafschaft SarganS. Landvvgtei Freie Aemter, Aier enuetb Nogteien überh Landvvgtei LauiS Landvvgtei LuggaruS Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaiigeiegenheiteii: Vogteien nberh, l». Art, 14. Erwerbung V .Herrschaften. Art. 58. Einkauf u. Niederlassung, v. „ 39. Huldigung, t'. „ 574. Locales. Ii. Art. 53. Anstand wegen Haldenstein. Art. 178. Klöster. Art. 290. Zollsachen, «?. „ 8«. Justizsachen. >t. ,. 275. Kriegssachen. l. Art. 183. Landsteuer, r. „ 3S1, Handel und Gewerbe, ev. Art, 358. Glaubenssachen, Art, 2l5. Justizsachen. 328. Stifte und Klöster. Art, 181. Verkehr mit Mayland. 182 »».Art, 58, Beamte 2» Conferenz der beiden die Vogtei Orbe mit Tscherliz regierenden Orte Bern und Freiburg. «rbe I»Z7. 7.—Z I April TtaatSarctiiv Bern. Freiburg. Absch I!. Gesandte: Bern, Anton Tillier, Sekelmeister; Jakob Tribolet, alt-Beniler, beide des Raths, Freiburg, Hans List, Venner; Sebastian Veillard, beide des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: «ogtei Orbe mit Tscherliz » »» Art. 10« 117, Der Abschied ist in französischer Svrache ausgefertigt. April 1557. S«. Konferenz der VI katholischen Orte Lucern, Uri, Schwyz, llnterwalden, Zug und Freiburg. Lucern. 3U. April (Freitag vor St. Philipp und Jakob). Ttaotvarchi» L»ccr». Allgcm. Abfch. Br 557, K> Mai Staatsarchiv Lucer,». Atlgem. Absch. Ld 550. Gesandte: Zürich, Hans Heiilrich Spresi, des Raths, alt-Landvogt zu Baden, Lncern Weiidelin Soitnenberg, Pannerherr und dcö Raths, Schwhz, Christoph Schorns, Pannerherr und des Raths, ». Da ein Anstand waltet zwischen den Brüdern Wilhelm und Alwig, Grafen zu Sulz, Landgrafen im Klettgan einerseits und Burgermeister und Rath der Stadt Schaffhaujen anderseits, in Betreff ihrer Gerichte, Citation und Verhaftung übclbeläumdctcr Personen und Berechtigungen, weßwcgcn kürzlich Zürich den Bürgermeister Johann Haab und Stadtschrcibcr Johann Eschcr auf eilten Tag nach Kaiserstuhl abgeordnet hatte, um einen Vergleich zu Stande zu bringen, was ihnen aber nicht gelungen ist, so wurde im Einverständnis; beider Parteien gegenwärtiger Tag angesezt, um nochmals eine gütliche Verständigung zu versuchen. Nach Anhörung der Abgeordneten beider Parteien werden folgende VermittlnngSartikel vorgeschlagen, damit die Grafen von Sulz, als hohe Obrigkeit, und die von Schaffhanscn, wegen ihrer Niedern Gerichte in der Landgrafschaft Klettgau, sich in Zukunft in Betreff verdächtiger Personen zu verhalten wissen: In der Landgrafschaft Klettgan, in den schaffhanscnschcn Niedern Gerichten wohnende, aber pfandbare Personen, welche einer Zurede oder anderer Vergehen angeschuldigt sind, sollen zuerst vor das Landgericht eitiert werden; „verläumdete" Personen aber, die fremd und nicht pfandbar sind, sollen von der hohen Obrigkeit gefangen gesezt und vor das Landgericht gestellt, und dann dem Rechten sein ordentlicher Gang gelassen werden; wenn aber jemand einer Brandstiftung, eines Mordes, Raubes, Diebstahls oder anderer malcfizischer Verbrechen, welche vor die hohen Gerichte gehören, angeklagt und überwiesen ist, so sollen die Herren von Sulz diesen gefangen sczen, berechtigen und strafen. Die Entscheidung, ob eine Sache vor die hohen oder Niedern Gerichte gehöre, gebührt wie bisher dem Landgericht laut seiner Freiheiten, Wenn das Landgericht einen Fall der hohen Obrigkeit zugewiesen, von dem die von Schaffhausen glauben, das; er ihnen wegen der Niedern Gerichte gehöre, alsdann sollen die Herren von Sulz und die von Schaffhausen, beiden Theilcn jedoch an ihren Rechtsamcn und LehenS- pflichten unbeschadet, die Sache vier unparteiischen Männern zu entscheiden übergeben und, wenn diese vier in ihren Urtheilen zerfallen, so sollen sie in längstens zwei Monaten sich über einen Obmann verständigen, dessen Ausspruch dann beide Parteien sich zu unterziehen haben. Dieses alles soll den Grafen von Sulz an ihrer hohen Gerichtsbarkeit, Lchenspflicht und Landgericht, und ebenso der Stadt Sebaff Hausen an ihren Niedern Gerichten ohne Nachtheil sein. Ueber diese beiden Artikel, und ob sie auch den Bartholoms Häuptli, der an diesen Anständen schuldig, in diesem Vertrag vergriffen wissen wollen, sollen sich holde Parteien bis zum 24, Mai entschließen und darüber an Zürich berichten; wenn der Per trag beiderseits angenommen worden, sollen ne eS dem Landschreiber zu Baden melden, damit er die Vertragsbriefe ausfertige. Mai l557 32. (5o»fereuz der die Grafschaft Bellenz regierenden drei Orte. Brunnen 13 Mni Landesarckiv Scdwnz. Bote» : U r i. Fähnrich Lusser. (Die übrigen sind nicht angegeben. » Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Bellenz, Bollcnz und Riviera. » k Art. 6—tt. 33 Tagsazung der acht Orte Lurern, Uri, Schwyz, Unterwatden, Zug, Glarns, Solotdurn und Appenzell. Lncern. I -Z-??, 8. Juni sDienstag in den Pfingstfeiertagen). Staatsar^nv Vucer»». AUgein. Aiasch. Vd. lAuch in den Archiven Zürich, Schwvz, Freiburg und Zolotburn.I Gesandte: (Nicht angegeben). t». Dieser Tag wurde ausgeschrieben, weil der Papst um einen Aufbruch von MW Manu angesucht bat Der Nuntius, Bischof von Terracina, meldet nun, daß der Papst in seiner Bedrängnis) keinen Abschlag erwarte, indem auch er den katholischeil Orten, wenn sie in Noth gerathen sollten, Hülfe und Beistand leisten werde und weil er mit dem Könige von Frankreich einen heiligen Bund abgeschlossen. — Darauf stellt der französische Ambassador, Herr von St. Laurent, in umständlichem Vortrage das Begehren, daß man diesen Aufbruch dein Papst nicht bewilligen möchte. —- Bei Eröffnung der Instructionen ergibt ev sich, daß die Stimmen getheilt sind; denn Lucern, Schwhz und Solothurn wollen ihre Leute zu Hause behalten; Uri, Unterwatden ob und nid dem Wald und Zug mit dem äußern Amt dagegen wollen den Aufbruch bewilligen; Glarus und Appenzell endlich haben nur Auftrag, anzuhören und zu referieren. Erstere stellen nun an Uri, Unterwatden und Zug die Bitte, sich in gegenwärtiger Zeit von ihnen nicht zu sondern lind die schon Weggezogenen heimzumahuen, indem zu besorgen sei, daß denselben ein Unfall zustoßen möchte. — Zu fernerer Berathung hierüber wird ein Tag auf den 15. Juni nach Lucern angesezt. I». sS. u. Luggarus.) v. Der Entwurf zu einem Verkommniß oder Bündniß zwischen Bischof Melchior von Basel und den VU katholischen Orten wird jedem Ort abschriftlich mitgetheilt, damit man sich auf künftiger Jahrrcchnung zu Baden darüber zu entschließen wisse. «I. Die Antwort des fr an- zösischcn Ambassadors von St. Laureut über das, was ihm jüngst zu Baden vorgehalten worden, sowie in Betreff jener Personen, welche das Recht begehren, wird all rokoroiulum genommeil. < Auf nächste Jahrrechuuug zu Baden soll jedes Ort seine Boten in Betreff des Bischofs von Constanz instruieren. K. (S. u. Baden.) K. (S. u. Thurgau.) I». An Freiburg wird ein Abschied gegenwärtiger Tagiazung mitgetheilt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeiegenheiten- Landgrafschaft Thnrgan «. Art. zi?, J»sti;sachen. Grafschaft Baden. ^ Art. lkl. Stifte und Klöster. Landvogtci LuggaruS. Art. Zktt. Glaubenssache». Juni 1557 »4. Taqsazuiig der neun Orte Lucern. Ilri. Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus. Freiburg, Solothurn und Appenzell. Luccrn tt» Juni (Mittwoch vor (wrpo>'>5 t^Niisli). Staatsarchiv Lncern. Allgem. Absch. Bd. 55ii. und Cy5ut« (^olleetane» >1. No. I'. l>li. >Auch in den 'Archiven Zürich, Schwyz, Freiburg und Solvtburn.I Gesandte: (Nicht angegeben.) ». Betreffend den vom Papst begehrten Aufbruch, weswegen gegenwärtiger Tag angesczt worden, erklären Uri, Unterwalden und Zug, daß sie nickt Willens seien, ihre Pente hcimzumahncn.''und daß sie „im Namen Gottes" den Zug vor sich gehen lassen wollen. Die andern Orte dagegen sind einstimmig, in gegenwärtiger kritischen Zeit ihre Leute zu Hause zu behalten und diese nicht in vieler Fürsten Dienste ziehen zu lassen. — Nachdem nun der Nuntius, Bischof von Terraeina, über seinen lezten Vortrag schriftliche Antwort begehrt hatte und da die Boten beiderseits bei ihrem abgegebenen Votum verbleiben, so stellen jene, welche zum Aufbruch nicht stimmen, an benannte drei Orte nochmals die dringende Bitte, die Weggezogenen wieder znrükzurufcn und auf nächster Jahrrechnnng zu Baden entsprechenden Bescheid zu geben. — Zu Baden will man auch folgende Verordnung beantragen, nämlich, daß jeder Fürst oder Herr, der etwas von der Eidgenossenschaft begehren möchte, sein Begehren auf einem allgemeinen eidgenössischen Tag vorzubringen habe, damit gemeinsam darüber verhandelt werde, und daß man nicht gestatte, daß fremde Gesandte sich an die einzelnen Orte wenden und dort ihr Begehren ungleich vortragen, indem dadurch schon viel Verdruß entstanden sei. I». Ammann Püntiner von Unterwalden nid dem Wald macht Anzug, daß man, da die Truppen der Eidgenossen in Piemont schlecht besoldet werden, vom Könige zn erfahren suchen müsse, ob solches mit seinem Wissen und Willen geschehe, und daß man von ihm verlange, daß er die Vereinung halte, so wie er dasselbe von den Eidgenossen begehre; er beantragt, deswegen eine Gesandtschaft an den König abzuordnen. — Die Gesandten eröffnen nun dem Herrn von St. Laurent, cS möchten leicht einige Orte veranlaßt werden, die ihrigen ans dem Piemont zurükznziehen, wenn der König nicht Abhülfe schaffe. Worauf er crwiedert, daß er über die ihm zu Baden vorgehaltenen Artikel auf nächster Jahrrechnnng zu Baden antworten werde; über den Anzug in Betreff der Besoldung der Hauptleute und Knechte im Piemont giebt er schriftliche Antwort; er bittet endlich, bei der Entschließung über den päpstlichen Aufbruch die Angelegenheiten des Königs nicht außer Acht zu lassen. «. Sekelmeistcr Reiff von Freiburg meldet, daß Freiburg gegen Werbungen für päpstliche Dienste auf seinem Gebiete ein scharfes Mandat erlassen habe und verlange, daß seine schon weggeführten Leute von den Hauvtlenten wieder heimgesckikt werden. Juni 1557. -LU SS. Enlietbirgische Jahrrechuungö - Tagsiizung. «uuis. IS37, 2». Juni. ^TtaatSarckiv ^jurici;. Lupplein. der (5nnetbirg. Adsch. l'Auch in oen Archiven Bern, Zchwvz und Zolordnrnl. Gesandle: Z n r i ch. Marr Escher, des Raths. Bern. Hans Whß, des Raths. L u c e r u. Jost Pfhffer, des Raths. U r i. Heinrich Aldrecht, Vogt und des Raths. S ch w h z. Hans Kottig, Land- weibel und des Raths. Unterwaldcn. Melchior von Flüe, Landschreiber ob dem Wald. Zug. Sebastian Meher, des Raths. GlaruS. Georg Feigh , des Raths. Base l. Hans Schwarz, des Raths. Freiburg. Hans Reiff, Sekelmeister und des Raths. Solothurn. Urs Wielstein, Sekel- meister und des Raths. Schaffhausen. RochuS Mosmann, des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangeleqenkeiten: Viercnnetbirg Vogteie» überh l- Art. 27ti. Kriegssache». LauiS und Meudris Landvogtei Lanis ».».«.Art. l9. ÄmrSrechnnng. I>. Art. 38». Zollsachcn. c. «I e e. Laudvogtei Menvri«. ,, t»2. Bußenrechnung. „ 38t. Zollsachen. „ 24k. Juki',fachen. „ t84. Landfteuer. t85. Art. 5»I. Märchen. Ii. Art. 365. Fischenzcn. It. „ 362. Handel und Gewerbe ii> „ 429. Kirchliches. n. „ 2l>». Justizsachen. I». „ 59. Beamte. s<» Gemein - eidgenössische Iahrrechnungs - Tagsazung. Baden. ISZ7, 27. Juni (Sonntag nach St. Johann dem Täufer). Staatsarchiv Luecr» Allgei». Absch. Bd. 57Z. Archiv Aaran. !Auch in den Archiven Zürich. Bern, Schnchz, Frciburg nnd Solotdurn.! Gesandte i Znri ch. Hans Heinrich Sproß, und Jtel Hans Thumhsen, beide des Raths. B e r n. Peter Thormann, Venner; Crispinus Fischer, des Raths. Lucern. Lucas Ritter, alt-Schultheiß; Wendelin Sonncnbcrg, Paitnerherr nitd des Raths. U r i. Hans Brügger, Ritter, Landammann; Josna von Beroldingcn, Ritter, alt-Landammaitn. S ch w h z. Sebastian Schilter, Laitdammann. Unterwaldcn. Riklaus von Flne, Laildammailn ob dem Wald. Zug. Oswald Bachmann, des Raths. Glarus. Paulus Schüler, Landammann; Gilg Tschudi, Statthalter und des Raths. Base l. Hans Eßlinger, des Raths. Freibnrg. Franz Gribolct, Venner: Riklaus von Perromaitn, des Raths. Solothurn. Urs >schwallcr, Venirer nitd des Raths. Schaffhansen. Georg Hiltbrand, des Raths. Appenzell. Sebastian Thörig, Landammann. 4», HS. u. Luggarus.) (S. u. Ennetbirg. Vogteien überh.) v. Die von Landeron »rächen die Anzeige, daß sie immer umsonst auf den Lag gewartet haben, welchen Bern gemäß des lezten Abschiedes hätte ansezen sollen, und daß man ihnen die fürstlichen Räthe zu Neuenbürg, welche ihnen nicht gewogen seien, zur Juni 15Ö7, Vermittlung habe aufdringe» wollen; es sei nun abermals ihre dringende Bitte, daß man sie bei dem Unheil der XII Orte schirme und Bern dazu anhalte, ihnen die Einkünfte der Pfarre zu Landcron verabfolgen zu lassen; sie wollen sich dann auch nicht weigern, die schuldigen Primizen und Fälle zu leisten, — Die Gesandten von Bern erwiedern: Es befremde sie, daß die von Landeron die Räthc und AmtSleute ihrer natürlichen Herren „nicht bei der Sache haben wollen"; noch neulich habe die Markgräfin von Röttcln, der die Grafschaft von Neuenbürg gehöre, den Wunsch geäußert, Bern möchte ohne ihrer Amtolcute Bewilligung nichts mit denen von Landeron abschließen; darum erwarte Bern, bei dem ewigen Burgrecht mit der Grafschaft Neuenbürg bleiben zu können, und wolle denen von Landeron, nach dem Wortlaut desselben, des Rechten sein, — Nach Anhörung beider Parteien wird gegen Bern das Befremden ausgcdrnkt, daß es dem billigen Begehren derer von Landcron nicht entgegen komme, daß es dem Urlheil der XII Orte, der damaligen Herren zu Neuenbürg, gemäß welchem man denen von Landeron einen Pfarrer ihrer Religion geben und der Pfarre Einkünfte verabfolgen müsse, so wenig Rechnung lrage, während selbst der rechtmäßige Herr zu Neuenbürg, der Fürst von Nemours, denen von Landcron willfährig geschrieben habe; da bei der Uebergabe der Grafschaft Neuenbürg alle früher» Urtheile und Verträge als rechtsgültig erklärt worden, so bedürfe es keines Rechtens; man ersuche daher Bern, es bei dem benannten Urtheil der XII Orte bleiben zu lassen und auf nächstem Tage entsprechende Antwort zu geben; würde das nicht geschehen, so möchten einige Orte veranlaßt werden, ohne Recht nicht zuzulassen, daß Bern ein rechtsgültiges Urtheil ohne rechtmäßige Ursache aufhebe, «I. Die Gesandten der Stadt Genf geben nach Vermeidung deren freundlichen Grußes ihren Vortrag schriftlich ein, —, Die von Bern erwiedern, daß sie gemäß des lezten Abschieds mit denen von Genf unterhandelt, daß diese sich aber über folgende zwei Artikel nicht haben einlassen wollen, nämlich in Betreff der Art der Berechtigung von Schuldansprachen und dann in Betreff der Besteuerung von Gütern; sie bitten, man möchte ihnen die Stadt Bern mehr angelegen sein lassen und ihr nicht ein Burgrecht wider ihren Willen aufdringen. — Nachdem die Gesandten von Genf noch anoeinander gesczr, warum sie sich in jene Artikel nicht haben einlassen können, wird vorgeschlagen, sie möchten ein gleiches eidgenössisches Recht auf eine bestimmte Anzahl Jahre mit einander aufrichten, nämlich bei vorhandenen Streitigkeiten die Sache auf gleich viel Znsäzer und Richter und, wenn diese in ihren Urtheilen zerfallen, an einen unparteiischen Obmann zu weisen; wenn ihre Unterthancn über nicht anerkannte Schulden Anstände gegen einander haben, so soll der Ansprecher die Gegenpartei in den Gerichten suchen, wo leztcre seßhaft ist, und es soll kein Theil dem andern die Seinigen „verHeften," außer für anerkannte Ansprachen; man erwarte, daß sie sich hinsichtlich der Kriegskosten wohl werden mit einander verständigen können; wenn sie dann ein gleichförmig eidgenössisches Recht gegen einander annehmen, werden sie auch ihren Anstand wegen der Steuern auf gütlichem oder rechtlichem Wege beilegen können; man bitte Bern nochmals, einen gütlichen Tag mit denen von Genf abzuhalten, oder dann den Eidgenossen die Sache zur Schlichtung zu übergeben, ES soll dann jedes Ort seinen Boten umfassende Vollmachten ertheilcn, beide Theilc gütlich zu vereinbaren, und sog darüber instruieren, was man denen von Genf auf ihr frcnndnachbarlicheö Gesuch um Aufnahme in „Feindschaft" antworten wolle, Bern wird schließlich ersucht, bis zu Austrag. des Handels gegen die Genfer nichts unfreundliches vorzunehmen und den auf seinem Gebiete sich aufhaltenden Flüchtlingen von Genf anzubefehlen, daß sie sich in Worten und Werken aller Beleidigungen oder Schmähungen enthalten, — Der rühmende Bericht der in französischen Diensten befindlichen Hauptleute über die Freund- Juni 1557. schaft und gastliche »Aufnahme und Geldvorschnsse, welche ihnen auf ihrer Durchreise die Herren von Gens erwiesen, wird in de» Abschied genommen. «. (S. u. Ennetbirg. Vvgteien überh.) fS. u. Deutsche gem. Vogteie» überh.) K. (S. u. Thurgau.) I». Die Gesandten von Luecru eröffnen: Cs sei auf lcztcm Tage beschlossen worden, das? mau die beiden „Zngesezten" Ammanu Brüggcr von llri und Ulrich Nix von Frciburg bis zu ihrem Tode bei ihrer Function wolle bleiben lassen; Lueeru aber könne laut der Vercinung dieses nicht anders verstehen, als: wenn ei» Ort mit dem Könige in's Necht komme, so mögen beide Parteien ihre Znsäzer und Richter nach Peterlingen abordnen, sie seien übrigens nicht verpflichtet, sich Richtern und Znsäzern anderer Orte zu unterwerfen, i. Der Abgesandte des Bischofs von Consta»;, Bernhard Segesser, Vogt zu Kaiserstuhl, begehrt von den Vll katholischen Orten Antwort in Betreff des Vorschlags, ein Bündniß mit dem Bischof abzuschließen. Co wird nun das eingereichte Projekt dahin abgeändert: Wenn Jemand in des Bischofs Städten, Schlössern oder in der Reichenau wäre, der den Vll Orten gemeinsam oder einzeln Schaden zufügte, so solle der Bischof oder dessen Amts- leute denselben gefangen sczen nnd an die VII Orte davon Anzeige machen, damit sie ibn berechtigen können. - Da man in diesem Bündniß nichts den katholischen Orten nachtbeiliges findet, ja sich sogar Vortheile davon verspricht, wird cS zur Jnstruicrung auf nächsten Tag in den Abschied genommen. (S. u. Freie Aemter.) I. Cin Vortrag dcS Nuntius, Bischof von Terraeina, wörin er das Begehren um einen Aufbruch in päpstliche Dienste stellt und über die Verwendung dieser Truppen nähern Aufschluß crthcilt, wird in den Abschied genommen. i>». Bern führt Klage, so wie es auf leztem Tage auch Freiburg über Umschmelzung seiner Schillinge gcthan hatte, daß man fast keine Bazen mehr finde, indem sie anfgewecbselt nnd in schlechte Münze umgewandelt werden; Bern warne Jedermann, solches zu tbuu.— Daher vereinbart man sich dahin, daß jedes Ort, und namentlich die, welche münzen, Maßnahmen dagegen treffen nnd jene nach Verdienen strafen, welche die guten Münzen einschmelzen. Die französischen Gesandten , Herr von St. Laurent und Herr von Mandosse, stellen das Begehren an die XI Orte, man möchte dem Könige einen Aufbruch von 6—8000 Mann zum Schuz seines Landes bewilligen nnd darüber bis zum l5. Juli sich entschließen. Antwort: man könne in so kurzer Zeit die Räthe nnd Landsgemeinden unmöglich versammeln. Daher wird der Termin bis zum 20. verlängert. «». Der französische Gesandle, Herr von St. Laurent, übergibt eine Verantwortung über die ihm ans leztem Tage vorgetragenen Beschwerden. — Darauf wird ihm erwicdcrt: In Bezug auf die Musterungen, Besoldungen u. a. m. der Knechte werden seit einiger Zeit allerlei Neuerungen versucht, welche unter König Franz nicht üblich gewesen und auch der Vereinung zuwider seien; wenn das nicht aufhöre, so dürften vielleicht einige Orte davon Veranlassung nehmen, ihre Leute zurükzurufen, was dem Könige sowohl als den Eidgenossen uach- thcilig werden könnte. — Der französische Gesandte kann nun nicht in Abrede stellen, daß nicht einiges vorgekommen, was der alten Hebung nicht gemäß sei; er sucht aber den König dadurch zu entlchnldigcn, daß derselbe seit einiger Zeit in Bedrängnis; gewesen und einiges auch nicht gewußt habe; er habe aber Anordnungen getroffen, daß j» Zukunft keine Klagen mebr vorkommen solle». Weil nun einige Orte Grund genug haben möchten, die ihrigen heimzumabnen, weil es aber nicht lobcnswcrth wäre, den König gerade jezt in seiner Notb zu verlassen, so ist man der Ansicht, daß sich jedes Ort wohl bedenken möchte, was eS tbuc; darum soll auch jeder Bote auf nächsten Tag zu Baden Vollmachten mitbringen, ob man dieser Beschwerden wegen eine Gciandtschaft an den König abordnen, oder die Sache schriftlich abmachen, oder endlich gemäß Frieden und Vereinuug das Recht brauchen wolle, i». Cs wird kein anderer Tag 6 42 Juni Uiök angesezt, jedem Ort aber Bollmacht gegeben, nach Bedürfnis einen solchen auszuschreiben, «A. Am 8, Juli langt ein Schreiben an die eils Orte sammt den III Bünden und Wallis ein von den Hanptleutcn in der Romagna e. Art. 179. Klöster, t. 197. Justizsachen. t». Art. 183. Verkehr mit Mayland. Art. 69. Beamte. ». Art. 221. Justizsachen. x. Art. 1. Landgrafschaft Thurgan Landvogtei Rheinthal. Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemter. Vier ennctb. Vogteien überh. Landvogtei Lauis Landvogtei Lnggarus. Abtei St Gallen KN.Art. 7. Amtsrechnung. KK.Art 13. Amtsrechnunq. e. Art. 87. Jnstizsachcn. Art. 201. Justizsachen. »7. Ennetbirgische Iahriech»nnqs - Tngsaznng. LuggaruS IS?7, I». Juli. Landesarchiv Dci)wyz. lAuch in den Archiven Zürich, Snpplem. der cnnetb. Absch. , Bern und Solrlhurn.I Boten: (Dieselben, welche auf der Jabrrechnung zu Lauis gewesen). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Vier ennctb. Vogteien nberh. Landvogtei Lanis. Landvogtei Mendris Lnggarus und Mainthal Landvogtei Lnggarus. «. Art. 184. Verkehr mit Moyland. >. „ 185. „ o. Art. 62. Beamte. t. Art. 592. Märchen. I«. Art. 2. Amtsrechnung. Art. 264. Polizeisache». I». „ 322. Kirchliches. <1. „ 169. Justizsachen. t. Art. 29. Amtsrechnung. e. Art. 361. GlaubeuSsachen. l>. ., 53. Verwaltung im Allgem. lAuch 38. Tagsazung der XI mit Frankreich verbündeten Orte. Baden. 1557. 2« Äuli Staatsarchiv ttnccr». Allgem Abich. y'. kv>. K85. l» de» Archive» Zürich. Tschad. Samml. t°>. XX. Schwyz, Freiburg. Solotbur» und Aarau.! Gesandte: Lucern. Lucas Ritter, alr-Schultheifi; Wendeiin Sonnenberg, Panncrheri und des Raths. Uri. Hans Brügger, Ritter, Landammann; Josua von Beroldingen, Ritler, alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Schilter, Landammann. Unterwalden. Nitlaus von Flne, Landammann ob dem Wald; Melchior Stutz, Landammann nid dem Wald. Zug. Jakob Feifi, des Raths. Glaius. Kaspar Tschndi, Sekelmeister uud des Raths. Basel. Jakob Götz, und Hans Minger, beide des Raths. Freiburg. Franz Gribolct, Venner; Niklaus von Perromann, des Raths. Solothurn Urs Sury, Schultheiß; Juli 1557 Urö Schwalle» , Venne» und des Raths, Schaffhansen, Georg Hiltbrand, und Jtal Hans Zieglcr, beide des Raths, Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Landaimnann; Konrad schief», des Raths, ». Florin Eyscr von Como bringt an die XI Orte, daß sein Vater und seine Brüder nun schon seit vielen Jahren welsche Tücher, Sammct genannt, ii» das Hand gebracht, und dap er, weil leine Waa ren wegen der Unruhen in Italic»» leicht ii» Gefahr kommen konnten, nun nm sicheres Geleit bitte» er verspricht, keine KriegSgegenstände ins Hand zu bringen nnd Geleit und Zölle pünktlich zu bezahlen, — Wird in de»» Abschied genommen, »». Abgeordnete des Bischofs von Terraeina begehren Antwort auf den von» Bischof auf lezter Jahrrcchnung gehaltenen Vortrag, — Weil die meisten Orte noch nicht darüber instrniert habe», wird eS in den Abschied genommen, — Dieselben Gesandten legen auch ein Schreiben auf, welches die in päpstlichen Dienste»» befindlichen Hanptlcutc an den Bischof von Terraeina ge- schikt haben, t. ». LcmW, «I. Abgeordnete von St, Gallei» berichten über drei Beraubungcn, die ibren Kaufleuten >»» Haufe eines Jahres auf offener Straße in» Gebiete des Markgrafen von Brandenburg begegnet find, und bitten um Hülfe nnd Rath, da alle Rcelamarionen ohne Erfolg geblieben seien, — Es wird daher beschlossen, an de»» Markgrafen zu schreiben, er möge dafür sorgen, daß den Beraubten ihr Eigenthum zurükgestellt werde, oder daß man sie entschädige und daß in Zukunft solche Straßcnräubcrei auf seinem Gebiete nicht mehr vorkomme; man wünsche eine schriftliche Antwort darüber, — Der Handel wird in de»» Abschied genommen, um sich über fernere Maßregeln zu entschließe»», im Fall der Markgraf nicht gebührend antworten sollte. Und damit das Schreiben in gemeiner Eidgenossen Namen ausgehe, sollen die Bote»» von St, Gallei» sich auch an Zürich und Bern wenden, «. Der mahländische Gesandte, ASea niuS MarsuS, eröffnet» l ) Er müsse die in» lezten Schreiben des Cardinals von Trient, GubcrnatorS von Moyland, vorgekommene Irrung, daß die zehn Fähnchen, welche zum Vapst gezogen, sich ii» den Dienst des Herzogs von Ferrara begeben hätten, dahin berichtigen, daß der Cardinal nichts anderes vernommen habe, als, die Fähnchen, die Hauptmann Frölich aus der Romagna führe, sein» die nämlichen, welche in päpstliche Dienste ziehen; man möge ihn deßhalb entschuldigen, 2,) Man möchte den in» Piemont und Montferrat liegenden Hauptleutcn anbefehlen, dem Hcrzogthnm Moyland keinen Schaden zuzufügen, 3,) Wenn man den» Könige von Frankreich Truppen bewillige, so möchte man denselben anbefehlen, die zwischen den Eidgenossen und dem Könige von Spanien bestehenden Verträge und Capitcl nnverbrüchlich zu halten, —- Wird zur Jmstrnctionscrtheilung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, t. Die französtschen Gesandten, Herr von St, Laurent und Herr von Mandosse, begehren Antwort auf ihren auf lezter Jahrrechuung gehaltenen Vortrag, — Bei Eröffnung der Jnstrnctioncn aber ergeben sich die selben ungleich; denn einige Orte »volle»» den Aufbruch bewilligen, »venu der König wenigstens Willi Mann laut der Vereinung annehme; andcre haben nur Auftrag anzuhören und zu referieren; Obwalden will nichts bewilligen; wieder andere »vollen mit der Mehrheit stimmen; Schaffhansen endlich will seine Leute zu Hanse behalten, weil es schon zwei Fähnchen im Feld habe; es findet jedoch, daß es gut wäre, den iu Italien Befindlichen etwa 4000 Mann zu Hülfe zu senden, — Die französischen Gesandten, denen dieß eröffnet worden, erwiedern» Sic haben eine bestimmte Antwort erwartet, weil die Sache sehr dri» gend sei; sie stegeil »IUI» aber das Ansuchen, daß man bis Ende fließenden Monats einen Tag in de? Königs Kosten in Baden abhalte nnd dort endliche Antwort gebe; sie haben übrigens den bestimmten Auftrag, nur 42, Stifte »nb Kiester, Vandvogtei Lauis e, Art. 247. Ausiizsachen. Gemein - eidgenössische Tagsazmig, Vadeii I3S7, 2 August Ztaatsarclnv Lucern. Allgem. Absch. Vc. o.'iuch in de» Archiven Zürich. Tichud. Sammlung XXI, Schwyz, »reiSurg. Sol-tburn und Aura»,! Gesandte! Zürich (abwesend), Bern (abwesend). Lucern, Lucas Ritter, alt-Schultheiß; Jost Pfhffer, des Raths, Uri, Hans Brügger, Ritter, Landammaiin; Josna von Beroldingen, Ritter, alt- Landammann, Schwhz, Sebastian Schilter, Landammann; Dietrich In der Halden, Ritter, alt-Land- ammann, Unterwalden, Niklaus von Flüc, Landammann ob dem Wald, Zug, Jakob Uttinger, und Jakob Nußbaumer, des Raths, Glarus, Kaspar Tschndi, Sekclmeistcr und des Raths, Basel (abwesend), Frciburg, Franz Gribolet, Venner ; Niklaus von Pcrromann, des Raths, Solothnrn, Urs Surh, SRultheiß; Urs Schwallcr, Venncr und des Raths, Schaffhanscn, Georg Hiltbrand, des Raths, Appenzell, Joachim Mcggeli, alt-Landammann; Konrad Schieß, des Raths. ü. (S. u. Lauis). I». Solothnrn legt ein Schreiben von Hauptmann Wilhelm Frölich ans dem Feldlager bei Eorreggio vor <15. Juli), worin» derselbe berichtet, wie er mit sechs Fähnchen zum Herzog von Ferrara gezogen, wie eine Krankheit unter der Mannschaft des Hauptmanns Clerh ausgebrochen, wie sie Guastalla belagert und beschossen, endlich wie man glaube, daß nichts mehr unternommen werde, bis der Herzog von Guise mit seinen Truppen zu ihnen gestoßen sei, «». Der Gnbernator von Mahland, August U)N. Cardinal von Trienr, antwortet auf die ihm ab der enuetbirgischen Jahrrechnung zugesandten Beschwerden über sein Benehmen gegen die enuetbirgischen Unterthaneu fMissiv aus Pavia, «>. cl. k0. Juli). Da nun aber dieses Schreiben vielerlei enthält, und da auch sein Gesandter, AseaniuS Marius, Antwort begehrt in Betreff seines lezthin gestellten Verlangens, den Truppen im Piemont und in Montferrat anzubefehlen, daß sie nichts feindseliges gegen das Herzogthum Mahland unternehmen, so werden beide Schreiben zur Jnstruetionserthcilnng auf nächsten Tag in den Abschied genommen. «I. Obwalden läßt durch Ammann von Flüe vorbringen: Da der König von Frankreich nicht halte, was er versprochen habe, die Truppen weiter führe, als die Vereinnng zugebe, die Leute nicht bezahle, so daß sie darben und ans dem Dienst laufen muffen, und sich überhaupt so viel anmaße, als ob er der Eidgenossen Herr sei, so habe es schon einmal vorgeschlagen, daß man diese Truppen heimbernfe, daß man mit fremden Fürsten und Herren nichts mehr zu thnn habe und für das Baterland sorge; es bedauere, daß man seinen wohlgemeinten Rath nicht habe in den Abschied nehmen wollen, da es doch nichts unziemliches oder unrechtes begehrt habe; es beantrage nun noch einmal, daß man, wenn es nicht belieben wolle, die Leute heimzu- rnfen, doch wenigstens denselben anbefehle, sich auf des Königs Gebiet znrükzuziehen und sich nicht weiter gebrauchen zu lassen, als die Vereinung erlaube und daher auch nicht gegen Bündnisse mit Andern; eS bitte, daß »ran diesen Antrag in den Abschied nehme. — Es wird entsprochen mit dem Auftrag, auf nächstem Tage darüber gebührend Antwort zu geben. «. Der Oberst Hauptmann im Piemont, Peter von Pro von Uri, sendet ein Schreiben aus dem Feldlager zu Genola vom 28. Juli ein, worin er über den Sturm vor Cuneo tConi), über die Eroberung von Castelletto und über die Gcfangenneh- mung des Herrn Fornaro berichtet; — wird in de» Abschied genommen, I An Gubcrnator und Regenten der Grafschaft Burgund wird ernstlich geschrieben: Sie sollen berichten, ob in der Grafschaft Rüstungen gegen die Stadt Lyon vorgenommen worden; wenn es wirklich der Fall sei, so haben die Eidgenossen großes Mißfallen daran; sie sollen deshalb die Anstifter dieser Sache streng bestrafen und die Neutralität, die der König auf Verwendung der Eidgenossen mit der Grafschaft angenommen, pünktlich halten. — Wird in den Abschied genommen, um, je nachdem die Antwort ansfällt, das weitere beschließen zu können. K. Gesandte des Bischofs von Terraeina begehren Antwort auf ihren auf der Jahrrechnnng vor den Boten der Xi Orte gehaltenen Vortrag. Antwort: Weil sein Begehren nicht „lauter" sei, so wünsche man, daß er, wenn er in Zukunft für den Papst etwas vorzubringen habe, solches auf einem gemein-eidgenössischen Tage thnc, oder einen besondern Tag hiefür ausschreibe; dann werden die Boten sein Begehren an ihre Obrigkeiten bringen, welche dann dem Papst einen Bescheid geben werden, wie sie eS mit ihrer Ehre vereinbar finden, I». HS. u. Lauis). I. Weil aus den eingeklagten Rüstungen der Grafschaft Burgund gegen Lyon leicht etwas Unheil entspringen könnte, weil ferner der Cardinal von Trient in seiner Zuschrift mit scharfen Worten.alle zum Vorschein gekommenen Anstände auf die Eidgenossen schiebt, endlich wegen der „sorglichen" Zeitumstände, wird ein gemein-eidgenössischer Tag auf den 5. September nach Baden angesezt. Ii.. Zn Betreff des Aufbruchs von 4000 Mann, welche der König von Frankreich zur Unterstüznng der Truppen in der Romagna begehrt, sind die stimmen wie auf leztcm Tage gethcilt, was den französischen Gesandten mitgetheilt wird. Diese erwie- dcrn, daß sie diese Antwort nicht erwartet haben, weil der König diese Knechte nur zur Verstärkung und zur Sicherheit der schon in seinem Dienste befindlichen Eidgenossen verlangt, und daß sie einen entsprechender» Best.,cid wünsch?,, aber die eidgenössischen Boten sich an ihre Instruction halten, lassen sie August 1557 47 es bei der gegebenen Antwort bewenden, I. Zürich schreibt, es habe die kleinen Bologner Plappan mit dem stehenden Löwen, die Ferrarcr Plappart mit dem Gespann, die mit dem hl Stephan, und die mit dem Schwertlcin, und die Lothringer Dikcn mit dem Königskopf probiert und diel zu geringhaltig gefunden, — Wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort vor diese» schlechten Münzen warne» könne, »»». Herr von St, Laurent beschwert sich, das irgendwo geäußert worden, als sei jener Brief, worin die Truppen in der Romagna um Verstärkung bitten, falsch und zu Solothurn oder Baden fabriciert; man möge sich nur nach der Wahrheit erkundigen; wenn er die Verbreiter solcher Reden ausfindig machen könne, werde er sie berechtigen, — Er meldet ferner: er habe vernommen, daß die Gesandten des Bischofs von Terraeina behaupten, die Truppen werden nicht vom Könige, sondern vom Papste bezahlt; dieß sei aber nicht der Fall, denn der König müsse über zwei Drittheile der Kosten bezahlen; wohl möchte es sein, daß der Papst die lezten -'5000 Mann bezahlt habe; es müsse der König aber das an einem andern Orte crsezen; er mache diesen Bericht in bester Meinung, Man sebc auch im Abschnitte Herrschaftsan.iclcgenkeiten: Landvogtei Lauis Art, 2)8, Justi'ncicheii I>. Art, 87, Verwaltnna IM Alhiem Jcchrrechming der III die Grafschaft Bellen; regierenden Orte, Vellen; August Boten: llri, Heinrich Zgraggen, alt-Vogt zu Livinen Schwhz, Hans Ulrich, Nidwalden Jakob von Whl, Man sebe ?aS Verhandelte im Abschnitte HerrschafISaii.,e!ear»beiten: Vier ennetb, Vogteien ttbert». »- Art, 186, Verkehr mit Mailand, Bellen;, Bollenz nnd Niviera Art, 12-18. il. Geinein - eidgenössische Tagsazung, V»rden. iZ, Zoptember (Sonntag nach Verenas, ^laatSarciii» .iltria', »lest, XII, Nr, 122, kol, Irl und Tschud, Sammlunz, Nr. 82, koi. XXII und X.XIII, Sandcsarck,!» s-0»>»i i'Auch ili den Archiven Bern, Freiburg, Solotburn und Agran.I Gesandte: Zürich (abwesend), Bern (abwesend), Lneern, Lueas Ritter, alt-Schnlthciß; Jost Pfhffer, des Raths, Uri, Hans Brügger, Ritter, Landammann; Iosua von Beroldingen, Ritter, alt- Landammann, schwhz, Sebastian Schilter, Landammann; Dietrich In der Halden, alt-Landammann Unterwalden, Niklaus von Wie, Landammann ob dem Wald, Zug, Jakob Uttinger, und Jakob Ruß baumer, des Raths, Glarus, Kaspar Tschudi, Sekelmeistcr nnd des Raths, Basel «abwesend» Freiburg, Franz Gribolet, Venncr; Niklaus von Perromann, des Raths, Solothurn, Urs Surh, Schultheiß; Urs Schwallcr, Venner und des Raths, Schaffhansen, Georg Hiltbrand, des Raths, Appenzell, Joachim Mcggeli, alt-Landammann; Konrad Schieß, des Raths, September 1557. t». (S. u. Emictb. Vogteien übcrh.). »». Der Beschluß, daß die Boteu auf den eunetbirgischen Jahrrechnungen vor dem Anfang der Berhairdiuugeu einen Eid schwören sollen, von Urtheilcn und Gerichtsbändeln leine Miel, Gaben noch Schankungen anzunehmen, sondern dem Armen wie dem Reichen nach Billigkeit das Reckt werden zu lassen, wurde von allen Orten, außer Bern, ratifieiert, — Nun erklären die Gesandten von Bern, daß Bern bei seiner gegebenen Antwort verbleibe, daß es aber zu jenem Be- scklnß stimmen werde, wenn er auck ans die Jahresrechnungen und Tagsazungen zu Baden ausgedehnt werde. — Unterwaldcn will auch zulassen, daß seine Boten schwören, möchte es denselben aber nicht ab- scklagen, wenn ihnen nach dem Urtheil etwas geschenkt würde. — Solothurn ist der Ansicht, daß ein solcher Eid nnnöthig sei, denn seine Ralhsboten müssen jährlick schwören, den Armen wie den Rcicken zn rickten. Die Boten der andern Orte bedauern, daß man jezt wieder Schwierigkeiten mache, erklären siel» übrigens mit den gefallenen Anträgen einverstanden und stellen a» die drei Orte die Bitte, bis zum nächsten Tage ihre Zustimmung zn geben, daß alle Boten gemeinsam schwören müssen. <>. Abgeordnete von Rotwhl melden, daß seil einiger Zeit in ihrer Nahe in der Herrschaft Hachenberg Kricgs- rüstnngen veranstaltet werden, daß daselbst ein Musterplaz sei, wo bereits tausend Pferde, vierhundert Wagenrosse und einige Fähnchen Fußvolk angekommen, daß die Hauptlentc bereits um die Fähnchen ge- looset und daß die Mannschaft wider Frankreich habe schwören müssen; was beabsichtiget werde, wisse man nicht, nur heiße es unter den Leuten, daß, bevor der lezte Mann seinen Spieß auf sich nehme, der erste schon in des Feindes Land sei; die Stadt Rotwhl wisse zwar nichts, daß sie bei Kaiser und Reich in Ungnade stehen sollte, bitte aber doch, die Eidgenossen möchten ein getreu Aufsehen auf sie haben; vor einige» Tagen habe Graf Wilhelm zn Eberstein, Oberst des schwäbischen Kreises, sie ermahnt, sich mit ihrem Kriegsvolk gerüstet zu halten, und im Geheimen müssen sie anzeigen, daß Graf Jost Niklaus zu Hohenzollern au sie das Begehren gestellt habe, sie sollen dem Herrn von Bollwhler, Feldherrn des Königs voit England «Spanien), etwa zehn Tonnen Büchsenpulvcr gegen Bezahlung zusenden, und daß sie ihm dieses abgeschlagen. — Nachdem man noch einige Erläuterungen von den Abgeordneten von Rotwhl erhalten, werden ihnen ihre Berichte verdankt mit dem Begehren, daß sie jederzeit melden möchten, was sie ferner erfahren, und mit der Versicherung, daß man, was die Bünde verlangen, treulich thun wolle, wie es guten Eidgenossen zustehe, und daß mau ihre Bitte in den Abschied nehme, überzeugt, daß man ihnen gebührende Antwort werde geben können; es wird ihnen serner geratheu, mit der vom Oberst des schwäbischen Kreises begehrten Hülfe, so weit sie es mit Ehren thun können, möglichst hinzuhalten; endlich wird ihre dem von Bollwhler erthcilte abschlägige Autwort gebilligt. «R. Auf der Jahrrechnung zu Baden waren Zürich und Glaruö beauftragt worden, Boten in der Vit Orte Namen nach Bünden zu senden und Autwort in Betreff der Herrschaft Haldcnsteiu zn verlangen; nun berichten diese Boten, daß sie von den lll Bünden keine andere Antwort haben erlangen können, als, daß selbe Willens seien, bei der zu Jlauz gegebenen Autwort zu verbleiben, daß sie übrigens im Posscß seien und nur einem Rechtsspruche weichen werden, endlich das; sie, wenn man ihnen bis St. Martiustag Aufschub gebe, eine vollkommene Antwort nach Zürich schikcn werden. — Weil nun aber die Bünduer diesen Handel bereits seit fünf Jahren hingezogen haben und sich eines Possesses rühmen, den sie nie gehabt haben, so wird ihnen geschrieben, das, man verlange, daß die Sache einmal erlediget werde und daß sie längstens bis Martinstag ihre Antwort nach Zürich senden. — Die Sacke wird all iiwtrnonllnm in den Abschied genommen. « . Die E>linder der neuen Holzersparungskunsk stellen das Gesuch, man möchte ihnen, sowie sie von September tk>57. einigen Fürsten nnd Obrigkeiten ein Privilegium erhalten haben, daß niemand diese Kunst ausüben dürfe, der stcb nicht mit ihnen abgefunden habe, ein solches Privilegium auch für die gemeinen Vogtcicn ertheilen; — wird wegen gcrheilter Meinung der Boten in den Abschied genommen, f. HS. u. Lanis). K. Bern macht die Anzeige, das; es über den Herrn von CollenS einen Geldstag auf den l5. Januar l558 nach Morsce angesezt; — wird in den Abschied genommen, damit dessen Gläubiger überall davon benachrichtiget werden, l». (S. u. Lauis). i. Eine Anzeige über eine vorgefallene Verwechslung mit einem Ballen Tuch zu Zurzach durch einen Fuhrmann von Winterthur, sowie die Beschreibung der in beiden Ballen befindlichen Waaren wird zur Bekanntmachung in den Abschied genommen, Ii.» Da sich Bern und die von „der" Landeron über ihren Anstand noch nicht haben verständigen können, so werden sie nochmals zu- sammengewiesen mit dem Bescheid, daß die von Landeron, weil Bern ohne die fürstlichen Räthe zu Neuenburg in dieser Sache nichts handeln wolle, auch von einem oder zwei Orten ihnen beliebige Männer beiziehen sollen, indem man hoffe, daß sie sich dann werden vergleichen können; man erwarte auch, daß Bern die von Landeron bei ihren von den Xll Orten erhaltenen Briefen werde bleiben lassen, indem weder die fürstlicheil Nätbc von Neuenbürg noch andere das Necht haben, der Eidgenossen Ur- thcile umzustürzen, zudem sich die von Landeron erbieten, die Primizen und andere Verpflichttingen zu leisten; — wird all instruoullm» in den Abschied genommen, I. Gesandte der Stadt Genf eröffnen hinsichtlich der streitigen Artikel mit Bern dasselbe, was sie bereits vor den Näthen der einzelnen Orte vorgebracht haben, und wünschen Antwort ans ihr Gesuch um Aufnahme in den eidgenössischen Bund, damit sich die Eidgenossenschaft zur Stadt Genf nnd diese zur Eidgenossenschaft aller Hilfe und alles Trostes versehen können, — Nachdem man den Bericht der Gesandten von Bern über die gepflogenen Unterhandlungen vernommen, so findet man, daß die Differenz nicht mehr bedeutend sei, nnd hofft sie durch Schiedsleute beilegen zu können; deßhalb wird an Bern geschrieben, es möchte mit Beförderung einen Tag ausschreiben und davon die Stadt Genf und die vier Orte Zürich, Lncern, Schwhz nnd Basel benachrichtigen, damit leztere im Namen der Eidgenossen vermitteln können, — Hinsichtlich aber des neuen Bündnisses, in welches die Stadt Genf mit der Eidgenossenschaft zu treten wünscht, sind die Orte ge- theilter Meinung; denn einige erklären sich bereit, sogleich in die Berathung des Bündnisses einzutreten, andere wollen nur anhören und referieren; deßhalb soll jeder Bote solches mit allem Ernst wieder an seine Obern bringen; diese werden dann die drohenden Gefahren in Bernksichtigung ziehen, welche gegenwärtig rings um die Eidgenossenschaft schweben, und werden, weil sie außerhalb ihrer Grenzen wenig Freunde hat, finden, daß eS sehr nüzlich wäre, die von Gens als Freunde zu behalten, »»». (S. u. Deutsche gemeine Vogteien überh,). i». Der Gesandte der Grafschaft Burgund meldet, daß sich der Guberna- tor und die Regenten der Grafschaft nicht wenig über die Behauptung deS französischen Gesandten wundern, als werden in der Grafschaft Rüstungen gegen die Stadt Lyon veranstaltet, denn sie wissen von solchen Rüstungen gar nichts; sie seien sich auch nicht bewußt, daß sie irgendwie die Neutralität gebrochen haben, nnd bitten daher, man möchte solchen nnwahrhaften Vorgaben keinen Glauben beimessen. Darauf wird ihm crwiedert: Es gehe das Gerücht, daß der Kriegszug, der sich bei Rotwhl sammle, durch * die Grafschaft in das Hcrzogthum Burgund einfallen werde; wenn es also geschehe und wenn sie diesen Truppen den Durchpaß und Lebensmittel geben, so würden sie, auch wenn sie dabei sich ruhig verhalten sollten, dennoch die Neutralität brechen. — Nachdem der Gesandte beigefügt, daß bereits dem Obersten von Bollwhler erklärt worden, daß ihm die Grafschaft den Durchzug nicht gestatten werde, und daß sie September 1557 durch eineu Durchzug nur Schaden und Nachtheil erleiden mühte, wird ihm vorgestellt, wie die Grafschaft verpflichtet sei, die Neutralität strenge zu beobachten, indem die Eidgenossen ihr mit großer Muhe und Arbeit dazu verholfcn, und daß die Eidgenossen es geschehen lassen müssen, wenn sie wegen Nicht- bcobachtung derselben Schaden erleiden sollte, «». Der päpstliche Nuntius, Bischof von Terraeina, meldet, daß der Papst und das Cardinal-Collegium für die ihm und der Kirche von einigen Orten bewilligten Fähnchen danken und den Eidgenossen ihren Beistand zusicheren, wenn sie jemand von ihren Freiheiten zu verdrängen versuchen sollte, und daß der Papst dringend bitte, es möchten die Eidgenossen nicht dulden, daß jemand den Papst oder die Kirche unterdrükc, indem solches der Eidgenossenschaft nicht nüzlich, sondern eher schädlich sein würde. — Nach angemessener Berdankung dieses freundlichen Erbietens berichtet er noch über den Zug der zehn Fähnchen, wie es ihnen vor Paliano ergangen, und daß sie jezt zu Rom als Veschüzcr des Papsts und der Kirche crbalten werden, p. Die französischen Gesandten, Herr von St, Laurent und dessen Bruder, Herr de la Foreste, bitten,' es möchte jedes Ort seine Boten auf den bestimmten Tag nach Solothurn abordnen, weil die Sache nicht länger« Verzug erleiden dürfe; sie berichten auch, daß der Herr von Guise nächstens über Meer nach Marseille schiffen werde und den Oberbefehl dem Herzog von Aumale übergeben habe, und daß die eidgenössische Mannschaft bald heimkehren werde. Darüber zur Rede gestellt, warum troz der Versprechungen die eidgenössischen Truppen im Piemont noch nicht bezahlt worden seien, entschuldigen sie den König mit Unmöglichkeiten und andern Ausflüchten und versichern, daß sowohl jene, die in die Pieardie ziehen, als die im Piemont bleibenden binnen wenigen Tagen gänzlich bezahlt sein werden, «z. Herr von St, Laurent stellt das Ansuchen, man möchte den auf den 16, Oetober angescztcn Rechtstag zwischen dem König und Franz Poccobello von Lauis auf eine gelegenere Zeit verschieben, weil gerade jezt der König mit besonders wichtigen Geschäften überhäuft sei; — wird in den Abschied genommen. Der Panuerhcrr von. Schwhz hat wahrend des Vortrages der französischen Gesandten seineu Ausstand genommen; die übrigen Orte aber lassen diese» Vortrag in den Abschied von Schwhz stellen, im Vertrauen, Schwhz werde sich von ihnen nicht absondern, sondern das leisten helfen, wofür man Brief und Siegel gegeben habe, in Berüksichtigung, daß die Eidgenossen zur Zeit der burgundischen und des Schwabenkriegs keinen Freund irgendwo gehabt, der ihnen mit Geld und Geschüz so treu beigestanden sei, wie gerade der König von Frankreich, darum es nicht billig wäre, ihn jezt in seinen Nöthen zu verlassen, i. (S. u. Mendris). Da man seit dem Bericht derer von Rotwhl in Erfahrung gebracht, daß sich im Spaichingcrthal bei Rotwhl eine ziemliche Macht sammle, ohne daß mau deren Absicht hat erfahren können, so wird, um nicht unvorbereitet überfallen zu werden, beschlossen, daß jedes Ort die erforderlichen Rüstungen veranstalten solle. Dieser Beschluß wird an St, Gallen, Mühlhauscn, Wallis, die III Bünde und an alle Landvögte dieß- und jenseits des Gcbirgs mitgethcilt, mit der Weisung, daß sie sich rüsten, fleißig kundschaften und sogleich berichten sollen, wenn sie etwas Gefahrdrohendes erfahren, t. Weil am 24, dieses Monats eine Tagsazung in Solothurn sein wird, so erachtet man es nicht für ttöthig, einen Tag früher anzusezcn, II. Da vor einigen Tagen eine Abordnung der vier Orte Lueern, Uri, Untcrwaldcn und Zug in Schwhz nicht vorgelassen und angehet worden, so besprechen sich nun die vier Orte über diese ihnen angethane Schmach, die in ' der Eidgenossenschaft noch nicht oft vorgekommen ist; es soll deshalb jedes dieser Orte seine Meinung darüber nach Lucern senden, damit dieses dann im Namen der vier Orte an Schwhz schreibe, v. sS, », September 1557, 5! Baden). « Die Boten der VII katholischen Orte sollen darüber referieren, was hinsichtlich des Unterhaltes der Ampeln beim Grad des Bruders Klaus zu Sächseln zwischen ihnen verhandelt worden, ans dem Zürchereremvlar. «. >i»S dem Gchwyzcrercmplar; ebenso der zweite Saz von Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegcnheiten: Deutsche gem Vogteien überh, m Art 59, Kirchensachcn. Grafschaft Bade» Art 91, Straße». Vier ennetb, Bogteicn nberh, ». Art, 51, Juslizsachen, k, Art. 88. Iuttizsachen. Landvogtei Lauis. L. Ar,. 88. Verwaltung im Aligem. k. Art. 253. Justijsachen. Landvogtei MendriS. >-. Art. 593. Märchen. 42 Tagfazung der mit Krankreich verbündeten Orte. Solothurn 1557, 25. September. Stautsarcliiv Luccr». AUgem. Absch. Bd. <)-. 67l. lAuch in den Archiven Zürich, Schwvz und Freiburg.! Boten: (Nicht augegeben), ». Der Stadtschrciber von Landeron meldet, das; ihr Austand mit Bern über die Pfruudgüter noch nicht beigelegt sei, obschou zwischen ihnen ein Tag gehalten worden unter Zuzng des Peter Frho, Ven- ncr von Freiburg, und des Benedikt Ehambrier, Schaffner zu Neuenbürg, daß nun Bern Verschiebung bis auf Lucientag begehre, was ihnen aber wegen Einsammlung der Fruchte etwas zu lang vorkomme, und daß man ihnen rathen möchte, ob sie den Termin so weit hinausschieben dürfen, — Wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Boten weitcrn Befehl ertheile auf den Fall, das; Bern sich zu keinem Vergleich verstehen sollte, I». Franz Poccobello von Lanks bittet für sich und seine Brüder dringend, ihnen zu ihrer Anforderung an den König von Frankreich zu verhelfen, indem man es ihnen ja versprochen habe und weil ihre Gläubiger sie sonst in großen Schaden bringen möchten, —Der Ambassador, Herr von St, Laurent, wünscht Aufschub, weil der König jezt mit dringendern Sorgen beschäftiget sei, — Demnach wird der Termin bis zum ff Dceemb, verlängert; an diesem Tage aber soll dann der RechtS- tag zu Peterlingen abgehalten und das Nrtheil durch die eidgenössischen Zusäzer gesprochen werden, auch wenn die französischen Zusäzer sich nicht einfinden würden. Dem Landvogt von Lanis wird aufgetragen, die Gläubiger der Poccobelli bis dahin zu vertagen, «, AuS Basel eingelangte Berichte melden, wie der Oberst von Bollwhler in S Elsas; gezogen, um Strcifzüge nach Frankreich vorzunehmen und eine allfällige Hülfe der Eidgenossen abzuschneiden, und wie die Armeen der beiden Könige von Frankreich und England (Spanien) sich in der Nähe von Paris gegen einander gelagert haben, «>» Schaffhansen berichtet, daß viele „Brenner" (Brandstifter) sich herumtreiben, und theilt ein Namenöverzeichniß derselben mit, <5, i.ie französischen Gesandten, Herr von St, Laurent und sein Bruder Herr de la Foreste, begehren Antwort in Betreff der verlangten 8—10,000 Mann, Darauf eröffnen die Boten ihre Instructionen, Lucern (abwesend) schreibt: Obschou man mit dem König nicht zufrieden sein könne, weil er die Knechte der Eidgenossen so übel halte und nicht bezahle, so wolle es ihn in seiner Bedrängnis; doch nicht verlassen; es stimme zur Entsprechung mit der Bedingung, daß er die Leute richtig bezahle und 52 September lf,57. nur gemäß Vereinung brauche, liri (abwesend) schreibt: Da es bereits drei Fähnchen beim Könige habe und sonst viel Volk außer Landes sei, so könne es dem König keine weitere Mannschaft bewilligen; es wolle des Vaterlandes warten, Schwhz (abwesend) schreibt: Seine Landsgemeinde habe wiederholt ein strenges Mandat erlassen, es könne dieses nicht brechen, Obwalden hat seine Antwort dem Herrn von St, Laurent zugeschrieben und abgeschlagen, Nidwaldcn meint: Es sollte der König einmal mit den bereits erhaltenen Leuten sich zufrieden geben, weil man ihm bereits mehr geschikt habe, als wozu man gemäß Vereinung verpflichtet wäre; er bezahle die Leute nicht, darum wolle es seine Leute zu Hause behalten und habe das Fortlaufen bei Strafe verboten, Zug stimmt wie Nidwaldeu, Glarns will den König in seiner Roth nicht verlassen, weil es sich nun um dessen Krone und Reich handle; es behält sich aber vor, nach eingetretenem Frieden mit ihm zu rechten, weil er die Leute nicht bezahlt und nicht laut Vereiuuug gebraucht habe, Vascl hat Auftrag, anzuhören und zu referieren, kann fleh aber weiter einlachen, im Fall die andern Orte einstimmig entsprechen, Freiburg will seine Leute zu Hause behalten, weil es nicht für rathsam findet, das Land im gegenwärtigen Moment von seinen Leuten zu entblößen ; es will sich aber nicht sondern, wenn gemeine Eidgenossen den Aufbruch bewilligen sollten, Solothurn beschwert sich, daß der König seine Verpflichtungen und Versprechungen nie halte; es will ihm aber doch für diesmal ein Fähnchen bewilligen, aber nicht mehr, weil es ohnehin schon viele Leute fort habe, Schaffhausen, weil an der äußersten Grenze gelegen, hat viele Kosten und Mühe mit Wachehalten und wünscht, daß man es diesmal nicht weiter ansuche; wenn es aber nicht anders sein könne, wolle es sich nicht sondern und dem Könige ein Fähnchen bewilligen, mit der Bedingung, daß er die Leute richtig bezahle und gemäß Bereinung führe. Appenzell will entsprechen, doch soll der König die Mannschaft laut Vereinung halten, — Diese Voten werden den französischen Gesandten mitgetheilt mit der Bemerkung, daß man gefunden, wie wenig man auf ihre Versprechungen bauen könne, und daß die Eidgenossen darüber großes Mißfallen haben; auch wird ihnen die Beschwerde des Hauptmanns Schund von Uri, daß die Hauptleutc und Knechte im Piemont troz aller Versicherungen noch nicht bezahlt worden seien, vorgehalten, — Nachdem die französischen Gesandten versichert, daß sie selbst nach Lhon reisen und für die Bezahlung sorgen werden, danken sie den Orten, welche den Aufbruch bewilliget haben, und bitten die andern, den König gerade jezt nicht zu verlassen und sich von erstern nicht zu söndern; sie hoffen aber immer noch das beste und wollen mit dem Aufbruch noch sechs bis sieben Tage zuwarten; die betreffenden Orte mögen ihren Bescheid nur nach Solothurn melden; — wird in den Abschied genommen, t. Der Landvogt a Pro zu Baden legt eine Bescheinigung des Herrn von Brissae vor, daß die dreizehn Fähnchen im Piemont wohl gedient haben und, schon entlassen, wieder nach dem Piemont beschikt worden, K. Da von Mühlhausen ähnliche Berichte wie von Basel einlangen, wie zu besorgen sei, daß der Oberst von Vollwhler durch Burgund in Frankreich einfallen werde, so wird beschlossen, daß man überall „gut Aufsehen" haben wolle. An die von Mühlhauscn wird geantwortet, sie sollen wachsam sein und über alles, was vorfalle, berichten, »». Auf eine Zuschrift des Bischofs von Wallis wird ihm geantwortet nnter Mittheilung der Verhandlungen des gegenwärtigen Tages, i. An Uri wird geschrieben, es möchte, da der RechtStag wegen der Poccobeiu verschoben worden, deren Gläubiger in Livinen bis dahin zur Geduld ermahnen. October 1557. ili. Couferenz der V katholischen Orte. Lucern. >537, Ä<». .October (Dienstag vor Simon und Judas). Staatsarchiv Lucern. Allgem Abscb. Bd. lAucb im Landesarchiv Scliwvz.j Boten: Lueern. (Unbekannt.) llri. Ammann Jmhos Schwhz. (Entschuldigt.) Untcrwalden. (Unbekannt.) Zug. (Unbekannt.) t». Die in französischen Diensteit befindlichen Truppen im Piemont haben immer noch keine Bezahlung erhalten, obschon der Gesandte, Herr von St. Laurent, wiederholt Bezahlung verheißen; es wurde deßwegen gegenwärtige Konferenz ausgeschrieben. Schwhz entschuldigt sich schriftlich über sein Ausbleiben damit, weil es beschlossen habe, es wolle mit fremden Fürsten und Herren nichts mehr zu thun haben; es will aber zu allem stimmen, was den schon in fremden Diensten Befindlichen ersprießlich sein möchte. — Es wird nun beschlossen, an den Bischof von Orleans in Lyon eine Gesandtschaft abzuordnen, um dem- selben den Verlauf der Sache zu berichten und ihm vorzustellen, daß die Eidgenossen solchen Verzug sehr bedauern müssen, und ihn anzufragen, ob nun Bezahlung erfolgt sei; ist sie nicht erfolgt, so soll die Gesandtschaft darauf dringen, daß die Bezahlung unverzüglich und zwar in vertragsmäßigen Geldsorten geleistet werde, und dem Bischof eröffnen, daß sie nicht entsprechenden Falls Auftrag habe, die Leute aus Pwmont heimzumahneu, und soll dann sogleich von Lyon nach Piemont abreisen und die Mannschaft zur Heimkehr auffordern. Ammann Jmhof von Uri hat keine Vollmacht, sich so weit einzulassen, wird daher ermahnt, den Entschluß von llri beförderlichst nach Lucern zu melden. Lucern wird beauftragt, sogleich einen Rathsboten mit dieser Instruction abzuordnen. — Von diesem Beschlüsse wird an St. Gallen und die Graubündner Mittheilung gemacht, weil auch sie Leute im Piemont habeil; man erwartet, daß sie ihn billigen werden. I». Der Gesandte des jungen Herzogs von Savohen, Graf von „Arignan" (Carignano) hatte in Bern vorgetragen: Da der junge Fürst (Emanuel Philibert) zur Regierung gekommen, habe er gewünscht, die alte Freundschaft und Nachbarschaft mit Bern zu erhalten; schon lange habe der König von Frankreich den größten Theil des savohischen Landes ohne Ursache im Besiz; der Herzog habe nie zu dessen Restitution gelangen können, und sei daher gcuöthiget worden, sich mit dem König von Spanien zu verbinden, um zu seinem Rechte zu gelangen; hierauf erzählte er den Hergang der Schlacht bei St. Quentin (l(>. August), meldete, daß Herr von Bollwhler nahe an Bern s Grenzen vorbeiziehen werde, um dem Herzog zur Wiedercrobcrung seines Landes zu verhelfen, und sprach die Hoffnung aus, daß Bern nichts dagegen haben werde. Bern hatte geantwortet: es würde dein Fürsten wohl vertrauen, dem Herrn von Bollwhler aber traue es nicht; einen eigentlichen Bescheid könne es erst später geben. Abschriften dieser Vorträge werden jedem Boten in den Alstchied gegeben. Freibnrg und Solothurn an Luecrn erlassene Berichte über das Vorrüken des Herrn von Bollwhler gegen Lhon werden jedem Boten abschriftlich mitgetheilt. «>. (S. u. Luggarus.) v. Lucern macht Anzug, daß viele schlechte fremde Münzen im Land cursieren, daß Bern und Zürich dieselben bereits verrufen haben und daß es selbe auch probieren und dann deren Werth den übrigen Orten mittheilen werde; inzwischen. 54 Oktober 1557, möge jedes Ort vor der Annahme solcher Münzen warne», damit niemand in zu großen Schaden komme, wenn sie plözlich verrnsen werde», lk. An Scbwbz wird eine Abschrift dieses Abschieds mit- getheilt, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Vandvogtei Lnggarus. «i Art, 362. Glaubenssachen. Conferen; der VI katholischen Orte Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Solothurn. Lucern. ISS7, tt. ?!ovembcr (Dienstag vor Martini). Staatsarchiv Vacern. Allgem. Absch. Bd. (4^. 7 54. lAuch im Archiv Solvtburn.I Boten: Uri, Ammann Jmhof, (Die übrigen nicht angegeben ) ». Weil Bern, Freiburg und Wallis einen Auszug ihrer Mannschaft veranstaltet haben in Besorgnis), es möchte der König von Spanien nach seinem Sieg über die Franzosen bei St, Qnentin nunmehr gegen sie vorrükcn, um ihnen ihr savohischeS Gebiet wieder zn entreißen, wurde für nöthig erachtet, gegenwärtige Konferenz zu Berathnng einer gleichförmigen Instruction auf nächsten Tag abzuhalten. Es wird nun beschlossen, einen gemein-eidgenössischen Tag auszuschreiben; inzwischen soll jedes Ort die Bünde untersnchen; denn man hält dafür, daß solche Auszüge ohne Vorwissen der andern Orte zn veranstalten nicht eidgenössich und den Bünden gemäß sei; auch wird vorgeschlagen, an Bern, Freiburgund die Landschaft Wallis zu schreibe», sie möchten gegen Niemanden Feindseligkeiten beginnen und die Eidgenossenschaft in keinen Krieg verwikeln, indem ja der Herzog von Savohen bei seinem fürstlichen Wort erklärt habe, er wolle nichts wider die Eidgenossen vornehmen , und indem auch der König von Spanien und der Herr von Bollwhler sich znrükziehen. Weil aber Uri weder zu Ausschreibung einer Tagsazung, noch zu dem vorgeschlagenen Schreiben stimmen will, so wird es jedem Boten in den Abschied gegeben, damit jedes Ort seinen Beschluß darüber unverzüglich nach Lncern melde. Endlich wird ein gemein-eidgenössischer Tag auf den 30, Novemb, nach Baden ausgeschrieben, I». Ein Anzug des Ammann Jmhof von Uri über die hemmenden Maßregeln des Gnbernators von Mahland hinsichtlich des Getraidekaufs wird all simtruonsinm in den Abschied genommen, Lueern wird beauftragt, die neuen Lothringer Dikcn und andere in der Eidgenossenschaft kursierenden Mclzcr- und italienischen Münzen zn probieren und zn werthen und das Resultat den andern Orten mitzutheilcn, «I. Hauptmann Christoph Fecr von Lucern führt Klage, daß sein Sohn Beat durch Hauptmann Kaspar von Silinon in's Gefängnis; gekommen, und bittet um Verwendung beim Papst und beim Cardinal Caraffa, Es wird ihm entsprochen, v. Uri, Unterwalden und Zug werden benachrichtigt, daß ihre im Dienste des Papstes befindlichen Knechte in Rom ihres Lebens nicht sicher seien und von den Welschen wie Feinde bebandelt werden, f. (S. n, Lnggarus.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangeleaenheitcn: Landvogtei Lnggar,,« , Art, 363, Glaube,issachen. November 15,5,7 «S. Jahrrechnungs - Conferen; der die Vogteien Grandson und Grafiburg regierenden Orte Bern und Freibnrg. Frciburg IS37, >3 ?tvvembcr Staatsarchiv Bern. Freidurg. Absch. 244. »». Nachdem man die Antwort dcö Parlaments zu Düte auf das Schreiben der beiden Städte in Betreff des Bollwhler'schen Durchzugs verlesen, sowie das Schreiben des Gubernators und der Räthe der Grafschaft Neuenburg bezüglich des Zolls, welchen sie von denen von Murtcn von ihren Steinfuhren abgefordert haben, wird beschlossen, bezüglich der bnrgundischen Antwort erst dann sich zu berathcn, wenn man über den Verlauf der Sache sich näher informiert habe, und bezüglich des Schreibens derer von Neuenburg den Handel bis zur Rükkehr der Frau Gräfin einzustellen, sofern sie die von Mnrten mit dem prätendierten Zoll ruhig lassen. Dieser Entschluß wird denen von Mnrten mitgetheilt mit dem Begehren, daß sie sogleich an die beiden Städte Mittheilung machen sollen, wenn obiger Antwort nicht nachgelebt würde. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier Vogteicn Graßburg» Orbe, :c. überh. ? Art, 2 »». Art, t, Vogtci Graßburg, t—,, »>«> Art, 15—2>, Vogtei Orbe mit Tschcrlij >'!> Art, l 18 121 Vogtei Grands»» >,-1>. o«. Art 512—52», Gemein - eidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. IZS7, Nvvember. StaatSarcbiv Lueer». Allgem. Absch. Bd, t>!>9, Landesarchiv Dchwyz. Archiv Aaran, iAuch i» den Archiven Zürich. Bern, Zreiburg und Soioidurn,! Gesandte: Zürich. Johannes Haab, alt-Burgermcister; Jtal Hans Thumhsen, des Raths, Bern, Erispinns Fischer; Ambros Jmhof, beide des NathS, Lueern, Jost Pfhffer, des Raths, Uri, Kaspar Jmhof, alt-Landammann, Schwhz, Christoph Schorno, Pannerherr und des Raths, Unterwalden, Hans Bünti, Landammann ilid dem Wald, Zug, Oswald Bachmann, des Raths, Glarns, Paulus Schuler, Landammann, Basel, Jakob Rüdi und Hans Esllinger, beide des Raths, Freiburg, Sebastian Alt, des Raths, Solothurn, Urs Surh, Schultheiß, Schaffhansen, Georg Hiltbrand, deö Raths, Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Landammann, ZU, und I». lss. u. Eimetbirg. Vogteien überh,) sie zu ermabnen, ibrem Eid und der aufgestellten Ordnung nachzukommen, habe» die Schiffleute von Glarus dieses zugesichert; es zeigt sich jedoch, daß Deuting von Scbwhz die größte Schuld trage; deß- balb wird Schwhz ersucht, denselben zur Pflichterfüllung und zur Leistung einer Bürgschaft anzuhalten, 5. Auf eine Klage der Poecobelli von Lanis, daß der auf den l>, Deeemb, angeseztc Rechtstag laut einer Zuschrift des französischen Gesandten an Uri wieder nicht zu Stande tommen werde, und auf die vorgebrachte Entschuldigung des Herrn von St, Laurent wird dieser Nechtstag mit Zustimmung beider Parteien auf den l2, Januar 1558 verschoben; die eidgenössischen Zusazer sollen dann auf den bestimmten Tag zu Peterlingen sich einfinden und ihr Urtheil unfehlbar geben, wenn auch die französischen Zusazer und Richter sich nicht einfinden sollte», ». ans rem Eremplar im Schwyzrr Archiv, >, aus v>'»> im Aarauer Archiv Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSan ictegenheileii: Deutsche gem. Vogtrio» nberh. Freie Aemter. Vier ennetb. Vogteicu überh Landvogtei Mrndris ltandvogtei LuggarnS, Landvvgtei Mainthal. Art, 6», Kirchensa che», t>. Art, >13. Znilizsachen, n. Art, 52. I»sriflachen. >». „ 53, „ >. „ 2, Verwaltimg im Aligem, «i^.Art. 5t>4. Märchen, p. Art, 292, Müiizwesen, Art, 467 Instiflachen, I. Art, 69, Zutiratur ii. ^omvctenzsach. «r. Art, 89, Iukijsachen. „ >87, Verkehr mit Matiland, «7. Taflsazunfl der III Orte Uri, Sfflvnz und 9Udwaiden. Schwyz. »5S7, 2. Deceurber Bote»! «Nicht angegeben». Man sehe das Verhandelte im Abs-Mulle HerrschaftSanaelegenheittn i Vier Ennetb. Vvgteien übrrh. Art, t88, Verkehr mir Mavland. Bellenz, Bollenz und Rivicra » a . k I» Art 19-27. 18, T.tflfgziinfl der III Orte Uri, Scflwn; und Nidwalden, Brunnen I 5 57, December Landcdar-Niv Tchwyz, Boten: «Nicht angegeben). ». Die Landvögtc von Lanis und LnggarnS, sowie der „Eommiffär" von Bellenz bauen über den Ktieg, der sich jenseits des Langensees bei Antra, Palanza und Canobbio herumziehe, an die Ort? ein- benchret, Deßwegen wild nun den Landvögten von Lanis, LuggarnS, MendriS und Mainthal und den Eommissarien von Bcllenz, Bollenz (Blegno) und Riviera anempfohlen, wachsam zu sei» ^d eiligst bei Tag oder Nacht zu berichten, was sie in Erfahrung bringen, und ihre Unterthanen zu ermahnen sich Deeember 1557, gerüstet zu halten. Dem Eoniinissär von Bellenz, der die Stadtthore und Schlösser mit Wachen versehen hatte, wird geschrieben, daß man an seiner Porsicht Gefallen habe, daß er die aus Livinen hergezogene Mannschaft bis auf weiter» Bescheid in Bellenz bleiben lasse, und daß Ilri im Namen der drei Orte an den Gnbernator von Mahland sich gewendet habe, um von ihm eine Erklärung hierüber zu verlange», I». An die beiden Vandvögtc zu Bollenz und Ereseiano wird der Befehl erlassen, zu berichten, ob ihre Uiiterthanen mit den nöthige» Waffen versehen seien, und an jedem Ort fünfzig wohl gerüstete Männer für alle Fälle bereit zu halten, — An Zürich wird unter Mittheilüng des Berichtes des Land- vogls von Vnggarns gemeldet, was für Weisungen den ennetbirgischcn Vandvögtc» der XII Orte ertheilt worden und was man für Maßregeln zu Bellenz getroffen, — Dem AscaniuS Marsus wird auf seine Zuschrift an die Boten geantwortet, daß man erwartet, er hätte, da er von der Sache Kenntnis gehabt, darüber zuvor an die eidgenössischen Orte geschrieben, und daß man es, da dieses nicht geschehen, in den Abschied nehme» werde, nm die Obrigkeiten antworten zu lassen. Auch im Abschnitte Hcrrschciftseinj>elcgenheiten: Vier ennetb. Vogteien überh. » und i>, Art, ZKK. Kr!.,gsachen, Confereuz der VII die Grafschaft Sargaas regierenden Orte mit den Abgeordneten der III Bünde, Wulleustndt Itt. Januar fMontag nach hl, Drei-König). Staatsarchiv Rurich. Mscb. Vd. 1?'^. fal. Boten im Namen der VI I Orte: Vandvogt Sproß von Zürich und Statthalter Tschudi von Glarns, i». Die III Bünde begründen ihre Ansprüche auf die Herrschaft Haldcnstein also: Schon länger als Menschengedenken seien sie für Oberherren und Schirmer dieser Herrschaft gehalten worden; dieselbe liege auch innerhalb der bündncrischen Märchen; sowohl die Besizer als die tlnterthancn dieser Herrschaft haben stets bei all' ihren Anliegen sich an die III Bünde gewendet, hier Hülfe und Rath gesucht, hier nm Schuz und Schirm angerufen, was sie bei den VII Orten hätten thuu müssen, wenn diese ihre Oberherren gewesen wären; zudem haben die von Haldenstein wiederholt mit den Bündnern „gereiset"; deßhalb sei der III Bünde ernstliche und dringende Bitte an die VII Orte, sie bei ihrem hergebrachten Besize ruhig bleiben zu lassen; wenn auch die VII Orte einige Rechtsame» an Haldenstein hätten, waS die III Bünde jedoch nicht zugestehen, so erwarten nc doch, daß selbe in Berüksichtignng der dringenden Bitte gütlich davon abstehen werden; denn benannte Herrschaft sei den VII Orten gänzlich ungelegen und bringe ihnen keinen Nnzen; dagegen würde, wenn die Obrigkeit an Haldenstein den VII Orten zustehen würde, stets Zank und Hader mit den bündncr'schen Vandsaßen herrschen, — Die Abgeordneten der VII Orte erwiedern, daß sie diese Antwort nicht erwartet, sondern nichts anderes geglaubt haben, als die Iii Bünde würden endlich auf das wiederholt an sie gestellte Begehren einen Bescheid geben, ob sie die sechs unparteiischen Orte entscheiden lassen wollen, welche Partei Kläger und welche Antworter im bevorstehenden Rechtsstreit sein solle; sie seien einzig abgeordnet worden, um diesen endlichen Bescheid in Empfang zu nehmen; die Behauptung der lll Bünde, daß sie länger als Menschengedenken Ober- henen der Herrschaft Haldenftein gewesen, können die VII Orte nicht zugeben, denn eS werde sich zei- Januar 1556, ftl gen, daß die „Landherren" der Grafschaft Sarnaus und nachher die VII Orte, welche die Grafschaft Sarganö gekauft haben, der Herrschaft Haldenstcin natürliche Herren stets gewesen seien; die VII Orte können durch Urkunden beweisen, daß ste als die rechte Obrigkeit und Herren dieses Gerichts, vor vierundscchSzig Iakren bei einem „Auffall" die Herrschaft Haldenstein einem Burger von (5hur, Heinrich Ammann, zu kaufen gegeben haben, mit dem Vorbehalt, daß er sich, wenn er in den Fall komme, aus die VlI Orte, als seinen natürlichen Herren, verlassen dürfe; mit diesem Auffall hätten die VII Orte sich nicht abgegeben, wenn es sie nichts angegangen wäre; lange, bevor Sargans an die VII Orte gekommen, sei die Herrschaft Haldenstein den Herren der Landschaft SarganS verpflichtet gewesen; denn es habe vor anderthalb hundert Jahren die Herrschaft Oesterreich, der damals das Sarganscrland von den Grafen von Sargans verpfändet gewesen, den Cdellentcn von Greifensec die Herrschaft Haldenstcin durch einen Vertrag über geben, woraus zu entnehmen sei, daß Haldenstein der Grafschaft Sargans zugehöre; auch laut Urbar dieser Herrschaft, der im Besiz der VII Orte sei. seien die Herren von Grc.fensee, als Inhaber der Herrschaft Haldenstein, stets der Grafschaft Sargans dienstpflichtig gewesen; gemäß all' dieser Rechtsamen halten sich die VII Orte als die rechtmäßigen Herren dieser Herrschaft; wenn auch die von Haldenstein die III Bünde etwa um Hülfe und Rath angesucht, so sei dieses nur wegen der Nachbarschaft und wegen des Bündnisses zwischen'den VU Orten und den III Bünden geschehen; und wenn selbe auch zu Zeiten mit den III Bünden gereiset, so sei daraus noch auf kein Recht zu schließen; die VII Orte bitten daher, die III Bünde möchten von ihrer vermeintlichen Ansprache abstehen, oder doch den sechs unparteiischen Orten den oben berührten Entscheid überlassen, — Nachdem die Abgeordneten der III Bünde in ihrer Rcplie erklärt, daß sie sich weiter einzulassen keine Vollmacht haben, und ihre Bitte wiederholt hatten, wird der Handel beiderseits in den Abschied genommen mit dem Verlangen der Boten der VII Orte, daß die III Bünde ihre Boten auf nächste gemein-eidgenössische Tagsazung mit entsprechenden Vollmachten abordnen I». Die Boten der VII Orte führen Beschwerde, daß einige Bürger zu Chur einen Zehnten zu St Salvator daselbst dem Kloster Pfäfers nicht mehr geben wollen und daß alle ihre Reelamationen biSber ohne Erfolg geblieben seien; auf gegenwärtigem Tage hätten beide Parteien sich einfinden ,ollen, um den Streit rechtlicb entscheiden zu lassen; nun aber sei nur der Abt erschienen und d.e Zehntpsl.ch- tigen haben schriftlich erklärt, daß sie sich 'licht für verpflichtet halten, zu Wallenstadt zu erscheinen, und daß der Abt sie vor ihrem ordentlichen Richter, nämlich dem Gericht zu Chur, suchen möge; die III Bünde möchten daher ihre Bundesgenossen zu Chur dahin vermögen, daß sie jenen Pflichtigen anbefehlen, den Zehnten zu gebe», oder dann das Bundesrecht zu Wallenstadt mit gleichem „Zusaz zu halten, 5«. Konferenz der V katholischen Orte. Lucer«. IS»«, II». Fcbrnar (Donstag vor St, Valentin). Staatsarchiv Lucern. Allqem. Alftch. Vd. 15. fol. I'Aucl' im Landesarchiv Schnitz,! Boten: Schwyz, Ammann Dietrich In der Halden. (Die übrigen sind nicht angegeben.) tt. Weil der König von Frankreich die Mannschaft der Eidgenossen im Piemont noch nicht bezahlt hatte war Sekelmeister Ulrich Dulliker von Lucern hingcschikt worden, um dieselbe im Namen der Februar 1558, V Orte heimzumahnen, Da dieselben aber über diese Mahnung sich beschweren (Zuschriften der Haupt- leute aus dem Piemont, «I, 'I. (4, Januar», wird beschlossen, nochmals an Herrn von St, Laurent zu schreiben, daß man zwar die Abmahnung dieser Truppen eingestellt habe und zusehen wolle, ob dieselben bezahlt werde», daß man aber im nicht entsprechenden Falle die weiter» Maßregeln sich vorbehalte, I». Auf eine Zuschrift von Bischof, Hauptmann und Landschaft Wallis, worin sie in Bezug auf das ibnen von Bern und Freiburg zugekommene Schreiben in Betreff des eroberten savohischen Landes von den V Orten Rath begebre», wird ihnen geantwortet: Sie haben dieses Land damals i» Benz genommen, um nicht von Bern ganz umringt zu werden, und haben versprochen, eS dem Herzog wieder zurükzugeben, »venu er es wünsche und ihnen ihre gehabten Kosten vergüte; man erwarte nun, daß sie diesem Versprechen nachkommen und stch dieses Landes wegen mit niemanden in einen Krieg einlassen, indem man ihnen, wie man schon früher erklärt habe, in diesem Fall keine Hülfe gewähren würde; im klebrigen sollen sie stch zu den V Orten aller eid- und bundsgenössischen Pflichten vertrösten, «. Der Vorschlag, den Herzog von Ferrara um Entlassung der in seinem Dienste befindlichen Eidgenossen zu ersuchen, oder diese Truppen heimzuberufeu, wird in den Abschied genommen «I. ES wird vorgeschlagen, daß Lueern einen allgemeinen eidgenössischen Tag ausschreibe wegen der dem Könige von Frankreich zugekommene» Warnung, daß der Herr von Bollwyler (PolvillierS» aus Auftrag des Königs von Spanien durch die Grafschaft Burgund in Frankreich einfallen werde, Ammann Dietrich In der Halden von Schwhz berichtet, daß dem Abt von Einsiedeln seine vertragsmäßige Anforderung an den Herzog von Mantua immer noch nicht bezahlt worden und daß auf daS Schreiben der Vll katholischen Orte au den Herzog immer noch feine Antwort erfolgt sei. Deshalb wird an den Cardinal Gonzaga geschrieben, er möchte dem Abt von Einsiedeln zur Bezahlung verhelfen, indem man sonst demselben erlauben müßte, auf die durch die Eidgenossenschaft gehenden Waaren zu greifen; man erwarte Antwort, Es wird jedoch dem Abt noch nicht erlaubt, zu diesem Mittel zu greifen, ß. Da man vernommen bat, daß der Bischof von Constanz einen Prediger, welche» Zürich wegen Predigten gegen den Landsfrieden aus dem Land gewiesen, zu Mülheim im Thurgau angestellt habe, wo derselbe viel Unruhe pflanze, so wird an den Bischof geschrieben, er soll diesen Prediger entferne» und darüber an die V Orte antworten, K. Jedem Boten »verde» Abschriften der Schreiben mitgetheilt, welche der König von Frankreich an den Herrn von St, Laurent und dieser an Lueern geschrieben. 51. Konferenz der vier Orte Lueern, ttri, Unterwnlden ob und nid dem Wald und Zug, Lueern, 1558, II». März (Donstag nach NküMlijse.ki'o). Ltanksarctiiv vii-cr». M.'»: Unrubc» i» S-l>wYz> und SysaiS CvNe-a auf de, Ving, Bibiivlh, in «uci-rn. VI lac, Gesandte: l Nicht angegeben). Man hatte vernommen, daß Schwhz auf den Sonntag Ilominchocn'c; eine Landögemeinde abzuhalten beschlossen, wo vielleicht Anzüge gemacht werden möchten, die Unruhen und Todschlag zur Folge haben könnten. Deswegen hatten Lueern, Uri und Unterwalden Abgeordnete nach Schwhz geschikt, um wo möglich zn vennitteln. Diese hatten aber nicht hindern können, daß nicht an der LandSgemeindt, März 1558, ganz der bisherigen Nebnng zuwider, eine Veränderung in den Aemtern vorgenommen und einige*) aus dem Rath gestoßen und andere an deren Stellen ernannt worden, woraus bald große Unruhe» entstände» wären. Nun erscheinen vor den Boten der vier Orte als Abgeordnete der aus dem Rath Gestoßenen Hanplmann Hieronimns Staldcr, Hauptmann Degen und Jakob „Nutzer" (?Aüzer> und klagen, daß ihre Vettern und Eltern, entgegen dem Landesbrauch, so lang Schwhz regiert werde, ihrer Aemter e»t- sezt worden, ja daß gedroht werde, es müssen vier oder fünf enthauptet werden, und bitten dringend um Hülfe und Ratb, — Diesen Vortrag nehmen die Boten der vier Orte in den Abschied und erwiedern den Abgeordneten von Schwhz: Sie bedauern herzlich die vorgefallenen Unruhen und werden den tT März wieder in Luecrn zusammen kommen und wo möglich einen befriedigenden Entschluß fassen; inzwischen sollen die Betreffenden, in Berükstchtigung der Eidgenossenschaft Wohlfahrt, nichts Unfreundliches beginnen und das Recht erwarten, ,2. Cmlferenz der vier Orte Lueer», Uri, Unterwaldeu und Zug, Lucern. i , Z ! Mcirz (Dienstag vor dem Sonntag bmwro). Staatsarchiv ^ncern. Akten l Unruhen in Zchwvz. Gesandle: «Nicht angegeben), ». Gemäß des lezteu Abschiedes zu Luecru eröffnen nun die Boten der vier Orte ihre Znstrue- tiouen hinsichtlich der in Schwhz ausgcbrochencn Unruhen — Lueern stimmt dahin, daß die vier Orte nochmals Gesandte vor eitle ganze Landsgemeinde schiken sollten, um sie zu erinnern, daß die vorgenommenen Aenderungen dem bisherigen Herkommen zuwider seien, und sie freundlich zu ermahnen, einander bei ihren alten Freiheiten, Bräuchen und Gerechtigkeiten bleiben zu lassen, und ihnen zu erklären, daß man gemäß der Bünde dem gehorsamen Theil gegen den ungehorsamen Beistand leisten werde, — Uri bemerkt: Weil» Schwhz auch nicht beschlossen hätte, eine Gemeinde zu halten, so hätte mau dieses Begehren stellen müssen, um ibr die Beschwerden einiger Ehrenmänner über das heimliche Versammeln von Räth und Gemeindeil und über die Drohungeil, daß Einigen die Köpfe abgeschlagen werden sollen, vorzuhalten und eine Antwort zu verlangen; und wenn die Gemeinde sich nicht verantworten könne, loll man ibr eröffnen, daß sie wider die Bünde gehandelt habe und daß es gottlos wäre, jemanden unverschuldet oder um einer geringfügigen Sache wegen hinrichten zu lassen. Der Gegenpartei soll eröffnet weiden, dap ne sich iiber den Beschluß der Gemeindt auch nicht so sehr zu beschweren habe, wenn sie bedenke, was für Unglnk den eidgenössischen Knechten im Piemont durch Vorenthaltung deS Soldes von den Franzosen widerfahren sei, und daß sie bis zur nächsten Gemeinde sich gegenseitig friedlich verhalten und dann, wenn sie stch nicht gütlich verständigen können, gemäß der Bundbriefe das Recht gegen einander üben «ollen, gleichzeitig «oll Schwhz angegangen werden, daß die abgesezteu Rätbe und die neu erwählten bis zur Gemeinde der Ammannbesazung suspendiert bleiben, — Unterwalden stimmt gemäß einer Zuschrift von Obwalden au Nidwaldeu vom 12, März dahin, daß man die von Schwhz ermahnen solle, nichts wider die geschwornen Bünde zu handeln, und daß mau dem rechtsbegehrenden Theil gemäß B Nämlich Ammann Dietrich (In ver Halten», Ammann Redim,, Panncrlierr S-Vorno »nt viele andere Ehrenmänner. Marz >558, dieser Bunde zum Recht verhelfe» müsse, - Zug hat nur Auftrag anzuhören, was die andern Orte zu thuu gesinnt seien; es bedauert den in Schwhz ausgekrochenen Zwiespalt, will sich übrigens nicht sondern, wenn die drei andern Orte räthig werden, Boten nach Schwhz zu schiken; was man ihm in den Abschied gebe, wolle es in Treuen an seine Obrigkeit bringen. Da somit die Instructionen nicht gleichförmig sind, und jeder Bote an der seinigen festhalten will, so wird endlich nach einläßlicher Berathung folgender Vorschlag in den Abschied genommen: (5s sollen die Boten der vier Orte vor der versammelten Landögcmeinde in Schwhz erläutern, wie die Eidgenossenschaft zusammen gekommen sei, sollen daselbst, weil die Bünde schon so lange nicht mehr beschworen worden und sie viele Personen gar nicht kennen, den Bund der drei Länder, den Vierwaldstätter Bund, das Verkommniß zu Staus und den Bund der VIII alten Orte verlesen lasse», in welchen Bünden deutlich steht, wozu ein Ort gegen das andere verpflichtet ist und wann und wie das Recht zu brauchen sei; sie sollen dann kraft dieser geichworne» Bünde die Parteien ermahnen, ihren Streit an'S Recht kommen zu lassen, — Bevor jedoch die Gesandten vor die Gemeinde zu Schwhz treten, sollen sie sich mit einander verständigen, indem eS sieb nicht wohl geziemte, die Parteien zu Schwhz vereinbaren zu wollen, während sie selber verschiedener Meinung wären, —- Und da die abgesezten Räthe von Schwhz (nämlich alt-Landammann Dietrich In der Halden, Vogt Schorno, Vogt Büelcr, Commissär Schorno, Vogt Martin Ulrich, Vogt Merz, Vogt Schifflin, Sckel- meister Furrer) in einer Zuschrift vom lg, melden, daß sie vom Landammann die Versammlung einer Landsgemeinde auf den 29, März anbegehrt haben und daß man ihnen zum Rechten verhelfen möchte, wird an Schwhz geschrieben : Die vier Orte verlangen, daß auf den 20, März eine Landsgemeinde aufgeboten werde; daselbst werden ihre Boten erscheinen und in getreuer eidgenössischer Meinung ihr Anliegen vorbringen ; ma>l verlange umgehend Antwort. — Beschluß der Landsgemeinde zu Ubach vor der Brnke auf den Vortrag der Boten der vier Orte, am 20, März: Die abgesezten Räthe sollen wieder cingesezt sein bis zum Mai, wo die Aemter besezt werden; dann sollen die Viertel wiederum Gewalt haben, den Rath und das Gericht zu besezcn, wie von Alters her; dieses soll den neu erwählten Räthen an ihrer Ehre nichts schaden; aller dieser Sache wegen entstandene Hader, ausgenommen die malesizischen Beleidigungen, soll hiemit aufgehoben und vergessen sein; welche gegen das Verbot in den Krieg gezogen sind und sich vor dem zweifachen Rath zur Strafe stellen wollen, denen soll das Land geöffnet sein; welche das aber nicht annehmen wollen, mögen draußen bleiben 53. Dngfnznng der init Frankreich verbündeten VI Orte, Baden »55«, 12. Mai Staatsarchiv L5ilcer>» Allqcm. Absch. Bd. Ii. >!s). Archiv Aaran. lAuch in den Archiven Schwyz, Nidwalden, Frciburg und Solotluirn.! Gesandte: Lueern, Ln,r Ritter, Schultheiß; Ulrich Dnlliker, Sekelmeister und des Raths, Uri, Kaspar Jmhof, alt-Landammann, Schwhz (niemand), Unterwalden, Marquard Im Feld, des Raths ob dem Wald; Melchior Lnßi, des Raths nid dem Wald, Zug, Oswald Bengg, Sekelmeister, und Oswald Bachmann, des Raths, Glarns. Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Jakob Götz, und Lienbard Lntzelmann, beide des Raths, Freiburg, HanS Reiff, Sekelmeister; Franz Gnrnel, Stadt- Mai 1558, scbreiber, Solothurn, Urs Sury, all-Schultheiß, Schaffhausen, Georg Hiltbrand, und Heinrich Ramsauer, beide des Raths, Appenzell, Sebastian Thörig, Landammann ». Freiburg macht Anzug, daß es jene an Leib nnd Gut strafen werde, welche seine Angehörigen zu dem von Frankreich verlangten Aufbruch aufwiegeln oder wegführen; es möge sich nun jeder darnach richten, Schultheiß Sury von Solothurn macht die Anzeige, daß seine Obrigkeit an dem schon leztes Jahr gefaßten ähnlichen Beschlüsse festhalten werde, I». Handvogt Sproß und'Landammann Tschudi erstatten Bericht über ibre Sendung zu den Bündnern, die sie im Auftrag der VII Orte wegen der Herrschaft Haldcnstein und wegen des dem Abt von Pfäfers gehörenden Zehntens zn Ebur verrichtet haben; die Bündner, melden sie, wollen sich in keine gütliche Unterhandlung und kein unparteiisch Recht einlassen, indem sie selbst Ansprecher und Richter seien, — Es soll daher jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag instruieren, was man gegen die III Bünde vornehmen wolle, um dem Abt von Pfäfers zum „Rechten" zu verhelfen, Der Münzmeister von Zürich klagt, daß ihm abermals ein Quantum Silber, das er zu Ausscheidung des Goldes nach Augsburg geschikt habe, auf dem Gebiete des Bischofs von Augsburg verarre- stiert worden und daß er zu seinem Eigenthum noch nicht habe gelangen können, obschon seine Obrigkeit sich für ihn verwendet und erwiesen, daß er nichts wider die Mandate des Reichs gehandelt habe, und bittet um Rath und Hülfe, — Weil nun diese Reichsmandate der Eidgenossenschaft nachtheilig sind und weil es früher nie vorgekommen, daß ihr der Kauf von Gold, Silber und anderm auf Reichsgebiet verweigert worden, weil sie ferner stets denen im Reich freien Handel und Wandel bewilligt, weil endlich auf wiederholte Zuschriften an den Kaiser bisher keine Antwort erfolgt ist, wird der Handel zur Jn- struetionSerthcilung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, ,1. Der französische Ambasfador, Herr von St, Laurent, wünscht Antwort in Betreff des verlangten Aufbruchs, Die meisten Orte aber haben nur Auftrag anzuhören und zu referieren; Glarus sogar mit dem Antrag, die Vereinung dem Könige herauszugeben, weil er sie doch so schlecht halte; andere Orte mit andern Einwendungen, — Da man auch weiß, daß in den meisten Orten allerlei Unwillen und Klagen über NichtHaltung der Vereinung, der Kapitulationen und anderer Versprechungen laut geworden, so werden dem Herrn von St, Laurent folgende Beschwerden schriftlich mitgethcilt: l) Der König führe die Knechte ohne Bewilligung der Eidgenossen außer sein Land und verwende sie weiter, als ihm gemäß Vercinung gestattet sei, 2s Die Knechte werden nicht jeden Monat gemustert nnd ausbezahlt, wie die Vereinung vorschreibe; auch in Betreff der Kranken und Gestorbenen gehe es nicht, wie es sollte, ll) Gemäß Vereinung sollten fünft- balb rheinische Gulden als Monatssold auf den Mann bezahlt werden ; nun aber werde die Mannschaft nicht in dem Geldwerth ausbezahlt, wie in der Vereinung anSbedungcn sei, sondern in schlechter Münze, an welcher üe verliere, 4) Die Vereinung werde auch beim Begehren um Truppen nicht gehalten, indem diese nicht selten ohne Erlaubniß weggeführt werden, während er nicht weniger als sechstausend Mann annehmen dürfe und diese auf einer gemein-eidgenössischen Tagsazung begehren müsse, 5) König Franz habe wohlverdienten Kricgsleuten Ehrcnsold gegeben; das habe nun aufgehört und auch die Besoldung für höhere Aemter werde nicht mehr bezahlt wie krühcr; das heiße so viel, als ob die jezigen Eidgenossen des Ehrensoldes nicht mehr so würdig wären, wie ihre Väter, Ks Die Kriegsleute beschweren stch, daß ste zu bald wieder entlassen werden, bevor sie nur für ihre AusrüstungSkosten gedckt seien, während doch der König Leute von andern Nationen im Dienst behalte, 71 Aufrecht erkannte Ansprachen eidgenössischer Angehöriger werden verschleppt und nicht gemäß Vereinung berechtiget; eS komme N Mai 1658 sogar vor, daß spätere Ambassadoren sich nicht an die Vergleiche ihrer Vorgänger gebnnden glauben, 8) Gemäß des ewigen Friedens und der Vereinung zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft sollte das Vereinungsgeld jeweilen auf Lichtmeß ausbezahlt werden; auch das werde nicht gehalten und nur zu häufig komme vor, daß diese Gelder erst spät im Jahre anlangen und dazu noch in leblechter Münze statt in Gold, und die .Kronen nicht mehr zu 46 „Tärtsch", Endlich werden noch verschiedene andere Beschwerden einzelner Orte und Personen dem Ambassador mündlich vorgehalten, — In seiner Antwort sucht der Ambassador den König Punkt für Punkt zu verantworten, gesteht aber doch ein, daß die Vereinung in vielen Hinsichten nicht gehalten werde, und bittet schließlich, daß die Orte, welche den Aufbruch noch nicht bewilligt haben, es doch bald thun möchten; das werde dann ein glüklicher Anfang zu einer bessern, seit einigen Iahren etwas gestörten, Eintracht werden, — Es wird nun ein Tag nach Baden auf den 25, Mai angesezt, um dort über die Sache einen endlichen Bescheid zu geben, v. Der Gesandte der Grafschaft Burgund wünscht zu erfahren, welchen Bescheid der König von Frankreich auf die Verantwortung der Grafschaft gegeben und ob derselbe die Neutralität halten wolle oder nicht, damit die Grafschaft sich darnach richten könne, — Herr von St, Laurent, dem diese» eröffnet worden, erwiedcrt: Der König habe seine auf leztcm Tage abgegebene Antwort gebilligt, —- Der burgundische Gesandte vernimmt diese Antwort mit Bedauern und entgegnet: Der König beharre stetsfort darauf, daß die Grafschaft den Herrn von Bollwhler mit Geld, Geschüz und Munition unterstüzt habe; er sei aber im Irr thum, indem Herr von Bollwhler gegen den Willen der Grafschaft und zu deren großem Schaden den Durchzug unternommen habe; er stelle nun nochmals die dringende Bitte, die Eidgenossen möchten gemäß Erbeinung den König ersuchen, daß er die Neutralität halte und bis auf den 24, Juni darüber antworte, — Herr von St, Laurent, dem diese Antwort wieder mitgctheilt worden, erwicdert: Durch den geschehenen Einfall haben die französischen Unterthancn großen Schaden erlitte» und der König von Spanien würde, wenn man die Sache so hingehen lasse, glauben, daß solches nicht wider die Neutralität sei; wenn der König von Frankreich Sicherheit erhalte, daß der König von Spanien in Zukunft die Neutralität respektieren wolle, so würde sich vielleicht die Sache machen lassen; der Gesandte von Burgund möge dieses in den Abschied nehmen, — Der Handel wird auch von den eidgenössischen Boten in den Abschied genommen, um auf nächste Jahrrechnung Vollmacht mitzubringen, was man weiter in der Sache thun wolle, damit sie beiderseits in Ruhe bleiben. Die Gesandten sind nur im Gremplar des Aarauer- svormals badcnschen) Archivs angegeben, 54. Tagsazimq der mit Frankreich verbündeten Xl Orte Bade«. Mai TtaatSarchiv Lucern, Allgcm, Absch, Bd, N, tUN, und Archiv Aarou, iAuch in den Archive» Schwyz, NidwUdcn, Freiburg u»d Solotburn,! Gesandte: Lueern, Lur Ritter, Schultheiß, und Ulrich Dulliker, Sekelmeister und des Raths, Uri lniemand). Schwhz, Christoph Schorns, Panucrherr und des Raths, Unterwalden, Marguard Jm- feld, des Raths ob dem Wald; Melchior Lusfi, des Raths nid dem Wald, Zug, Beat Mchenberg von Baar, Glarus, Paulus Schüler, alt-Landamman und Pannerhcrr, Basel, Jakob Götz und Mai 1558. Hans Eßlinger, beide des Raths. Freiburg. Hans Reiff, Sekelmeister; Franz Gurnel, Stadt- schrciber. Solothurn. UrS Sury, alt-Schultheiß. Schaffhausen. Georg Hiltbrand, und Heinrich Ramsauer, beide des Raths. Appenzell. Sebastian Thörig, Landammann. Der französische Gesandle, Herr von St. Laurent, hatte auf leztem Tage an die eilf mit dem Könige in der Vereinung befindlichen Orte das Begehren gestellt, dem Könige einen Aufbruch von 6W0 Mann in die Picardie und einige Fähnchen zur Verstärkung derer im Piemont und im Fall der Roth noch WW Mann zu bewilligen. — Lueern, Zug, Freibnrg, Solothurn und Appenzell stimmen nun dahin, daß sie die verlangten WM Mann in die Picardie und die Fähnchen nach dem Piemont unter folgenden Bedingungen erlauben, nämlich, daß der König diese Truppen nicht wider die Vereinung noch gegen die Erbeinung brauche, daß die Erben der Gestorbenen für den ganzen Monat bezahlt und die Kranken auch in die Musterrödel aufgenommen werden, daß die Bezahlung der Hauptleute in Kronen geschehe, oder, wenn in Münze bezahlt werde, soviel für einen Kronen gegeben werde, um damit Goldkronen aufwechseln zu können, daß auch der Ehrcnsold wieder bezahlt werde, wie zur Zeit des Königs Franz, daß die Mannschaft alle Monate gemustert und ausbezahlt werde, daß die Hauptlcute solche Bestallungen erhalten, daß sie jedem Mann vierthalb Kronen Sold geben können, endlich daß die sieben Fähnchen in's Piemont n das dortige Regiment eingctheilt und daß denselben der betreffende Antheil an den Aemtern u. a. m. zuerkannt werde; über die noch darüber verlangten WM Mann werden sie Antwort geben, sobald er diesen Aufbruch gemäß Vereinung begehre. Scbwhz hat nur Auftrag anzuhören und zu referieren; es will sich mit den Angelegenheiten fremder Fürsten nicht befassen und nur gemein-eidgenössische Sachen verhandeln helfen. Obwalden verlangt, daß zuvor die verfallenen Pensionen bezahlt werden; wenn dann die Mehrheit dem Könige die Truppen bewillige, und er laut Vereinung Bestallung und Ehrensold geben will, werde es auch dazu stimme». Nidwalden will zuerst vernehmen, wohin der König die Truppen führen und ob er sie zu Beschirmung seines Landes brauchen wolle. Glarus kann nur zustimmen, wenn alle Orte dazu stimmen, sonst muß es die Sache wieder vor die Landsgcmeinde kommen lassen. Basel und Schaffhausen wollen ans verschiedenen Gründen keine Knechte bewilligen und ihre Leute zu Hause behalte». — Der französische Ambaffador, dem dieses eröffnet worden, dankt den Orten, welche den Aufbruch bewilligen, spricht die Erwartung aus, daß auch die andern es noch thun werden, und giebt die besten Versicherungen, indem die meisten der gestellten Bedingungen in der Vereinnng, die der König zu halten entschlossen sei, enthalten seien. H». Herr von St. Laurent macht die Anzeige, daß der König ihn abberufen und an seine Stelle den Herrn von Eoignet ernannt habe, »nd bittet, mau möchte, wenn während seines Hierseins etwas vorgekommen, das den Eidgenossen nicht gefallen habe, dieses nicht seiner Person, sondern den vom Könige erhaltenen Jnstruetionen zuschreiben; er sichert schließlich seine stete Dienstgefälligkeit zu. — Herr von Eoignet übcrgiebt seine Beglaubigung und verspricht, in zeinen Geschäften stets die Freundschaft zwischen dem Könige und den Eidgenossen zu erhalten zu suchen. Wird beiden verdankt. Da der Pannerberr von Schwvz sich mit dieser Sache nicht beladen wollte, wird sie ibm in den Abschied gegeben. Lneern, Basel und Schaffhausen machen die Anzeige, daß sie ein scharfes Verbot gegen das Anwerben ihrer Angehörigen erlassen haben und Feblbare nach Verdienen strafen werden. «>. Da die Anstände zwischen dem Abt von Pfäfers und denen von Chur in Betreff des streitigen Zehntens beigelegt find, so brauchen die Boten nicht mehr über diese Sache instruiert zu werden. (S. n. Lauisü. f. Nidwalden führt Beschwerde, daß viele aus den Orten sich 68 Mai 1558, um Hauptmanuschaften und andere Acmter beim französischen Gesandten bewerben, bevor man nur wisse, ob der Aufbruch erlaubt werde, daß aber dieses für die Eidgenossenschaft nicht ehrenvoll sei und daß deßhalb auch die Hauptleute zu feiner rechten Bestallung gelangen können; es beantragt, daß jedes Ort dieses verbiete und daß man auch den Zugewandten Orten und den Landvögten in den gemeinen Herrschaften anbefehle, ein solches Verbot zu erlassen. Die Gesandten aus dem Aarauer-Ercmplar. — i>. lezter Saz aus dem Schwyzer-Exemplar. — k. aus dem Eremplar des Landesarchivs Nidwalden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSan^elegcnheiten: Landvogtei LauiS. «. Art. 202. Justizsachen 35. Jahrrechnuiig der III Schirinorte des Klosters Eiigelberg. Cnqelbcrg. 1338, Z3 Juni 2t»at»arci>i» Luccr», Alle» — Enqelberg. Boten- Lucern, Benedict von Hcrtenstcin, des Raths. Schwhz, Vogt Güpfer, des Raths. Unterwalden, Kaspar Kaiser, des Raths ob dem Wald; Andreas zn Rotz, Landammann nid dem Wald, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirmortsanc>elegenheltcn: Abtei und Thal Engelberg. Art. 0—8. 5i». Gemein - eidgenössische JahrrechnnngS - Tagsazuug, Baden. >338, I?» Juni. Gtaarsormiv Luceri, Allgäu Abscb. N. 11^. Staatsarchiv 'Zürich' Nr fo«. 2Z6. Staatsarchiv Bern. <10- ^'7. Landesarchiv Schwyz. sAuck in den Archiven Freiburg, Solothurn und Aarau.! ^ Boten: Zürich, Johannes Haab, Burgermeister; Jtal Hanö Thumhscn, Statthalter, Bern, Erispinus Fischer, des Raths; Ambrosius Jmhof, des Raths. Lucern, Lucas Ritter, Schultheiß. Uri, Hanö Brügger, Landammann, Schwhz, Dietrich In der Halden, Landammann, Unterwalden, Hans Wirz, Landammann. Zug, Jakob Schell, Statthalter. Glarus, Gilg Tschudi, Laudanmiann, Basel, Jakob Rüdi, des Raths, Freiburg. Sebastiail Alt, des Raths. Solothurn, UrS Schwallcr, Sekel- mcister, Schaffhausen. Georg Hiltbrand, des Raths. Appenzell, Joachim Meggeli, Laudammaun^ Landammann Tichudi von Glarus bringt vor: Voriges Jahr sei man mit Heinrich Schüler, Pfarrer zu Glarus, übereingekommen, daß er jede Woche einmal oder zweimal zu Schwanden Messe lese; nun aber finde sich, daß in der ganzen Kirchhöre Niemand zur Messe gehe, und daher habe der obbenannte Pfarrer daselbst nicht mehr Messe le>cn wollen, weil es jedem Priester verboten sei, ohne Zeugen die Messe zu lesen; Glarus bitte demnach, dieses nicht übel zu nehmen und denen zu Schwanden die durch Halten eines Priesters erwachsenden Kosten zu erlassen; es verspreche aber, daß eö, sobald Juni 1558, 69 wieder einige Katholiken daselbst wären, sogleich für einen Priester sorgen werde. — Wird in den Abschied genommen, I». und v. (S. u. Sargans.) «». (S. u. Thurgau.) v. Bern macht die Anzeige, daß es ein strenges Mandat gegen das Werben seiner Angehörigen in fremde Kriegsdienste erlassen habe, indem sich bei nähern. Untersuch gezeigt, daß bei dreitausend derselben entweder freiwillig weggezogen oder durch Andere weggeführt worden; es möchte jedes Ort von diesem Verbot Kenntnis, nehmen und seine Angehörigen warnen, l. Zürich eröffnet: Es habe den in Betreff des Sebastian Hcgner, Convenrualei, zu Rütti, nach Rappcrschwyl angeseztcn gütlichen Tag zu besuchen abgeschlagen, um die Beweggründe auf einem gemein-eidgenössischen Tag vorzubringen; im Jahr 1525 habe es nicht allein zu Rütti, sondern in allen auf seinem Gebiete gelegenen Klöstern eine Reformation vorgenommen und sei damals mit Abt und Convent zu Rütti übereingekommen, alle nicht auf Pfarreien des Klosters befindlichen Conventualen anständig zu erhalten; die meisten derselben seien dann zur neuen Lehre übergetreten, die andern nach und nach gestorben; endlich sei nur noch der benannte Sebastian Hegner von Wintcrlhur übrig geblieben, der nicht mehr allein daselbst habe bleiben wollen, sondern auch den Austritt verlangt habe; Zürich habe sich dann mit ihm abfinden wollen, aber ohne Erfolg, weil derselbe sich auf den Gehorsam berufen, den er dem Abt aus der Weisscnau schuldig sei; weil nun aber Hcgner in vielen Hinsichten sich gegen Zürich übel benommen, Einkünfte des Klosters mit Beschlag belegt habe u. a, m,, so begehre Zürich, daß man denselben in seinen Anforderungen abweise und die Arreste aufhebe, denn eS wolle mit demselben nichts mehr zu schaffen haben. — Auf dieses erzählt nun Hcgner, wie er vor vierzig Jahren in s Kloster getreten, wie die Grafen von Toggcnburg vor vierhundert Jahren das Kloster gestiftet mit dem Recht, die Einkünfte selbst zn verwalten ohne Beeinträchtigung von Seiten Zürichs, wie die frühern Herren der Herrschaft Grüningen, in deren hohen Gerichten das Kloster gelegen, sich nicht nur keiner Rechte über das Kloster angemaßt, sondern dasselbe vielmehr von aller weltlichen Gerichtsbarkeit gefreit haben, wie später, als die Herrschaft Grüningen an Zürich gekommen, dieses dem Abt Gottfried eine Vcrschrei- bung ausgestellt habe, daß es ihn und sein Gotteshaus, Leute und Gut, in seinen besonder,. Schirm genommen ; wie nun Zürich sein Versprechen gehalten habe, liege am Tage, denn es habe das Kloster um seine Freiheiten und geistlichen Bräuche und um die Verwaltung seines Vermögens gebracht; er bittet endlich uni Hülfe, daß ihn, das Kloster sammt dessen Gütern und Einkünften wieder zu Händen gestellt werde, damit er den Convent wieder in Aufnahme bringen und dem Willen der Stifter gemäß leben könne.— Nachdem nun Hcgner einige Tage darauf eine Erwiederung auf den Vortrag Zürichs eingegeben, wird Zürich ersucht, sich mit benanntem Sebastian Hcgner, weil er doch den „Orden wieder angenommen" habe, gütlich zu vertragen, damit dieser Sache wegen Niemand mehr beunruhiget werde. — Der Handel wird auch in den Abschied genommen. K. Gesandte der Stadt Genf sowohl als Bern stellen das Gesuch, man möchte die Stadt Genf ebenso, wie St. Gallen, Rotwhl und Mühlhanscn in den eidgenössichcn Bund aufnehmen, jedoch dem Burgrecht zwischen Bern und Genf von 1558 unbeschadet. — Da nun einige Boten darüber ohne Instruction sind, andere Gefahr für die Eidgenossenschaft besorgen, wenn Genf in eines mächtigen Fürsten oder Herrn Gewalt kommen sollte, da man überhaupt den Inhalt des benannten Burgrechts zwischen beiden Städten nicht kennt, — so wird eS in den Abschied genommen I». sS. u. Baden.) i. Wilhelm von Fulach und Dietcgcn Rittgk, beide des Raths zn Schaffhausen, Hans Wellenberg, Vogt zu Rheinau, in, Namen des Abts daselbst, und Rudolf Stuki von Zürich führen Beschwerde, daß nach Ableben der lezten Äbtissin zu Klingenthal in der mindern Stadt Basel Abgcord- 70 Juni >558, Akte von Basel in daö Kloster gekommen nnd der lezten Conventfran llrsula von Fnlach, die gemäß Verlrag die Verwaltung des Klosters väite fortsezcn dürfen, die Schlüssel abgefordert, alles „inventicrt" und verschlossen haben; sie bitten nun, Basel dahin zu vermögen, daß es gegen ihre Schwester nnd Base sich gemäß Bertrag halte, damit sie nicht gcnöthiget werden, sich selber Hülfe zu verschaffen, Ein gleiches Gesuch stellen Frau llrsula von Fnlach und ihr Bruder Jakob, Landvogt im Klettgan, und die zu Riedlingen versammelten Grafen nnd Herren von Schwaben, — Der Bote von Basel, der darüber ohne Instruktion ist, wünscht die Klage in de» Abschied zu nehmen, Gr wird daber ersucht, dieses an seine Obern zu bringen und sie zu bitten, die Frau llrsula von Fnlach beim Vertrage bleiben zu lassen und darüber auf nächstem Tage Bericht zu erstatten, lt. (S. n. Rheinthal.) I. Der Streit zwischen den sieben Orten Zürich, Lucer», llri, Schwhz, lliitcrwalde», Zug und GlarilS einerseits nnd den III Bünden anderseits in Betreff der Herrschaft Haldenstein wird den sechs übrigen Orten zur gütlichen Vermittlung angetragen. Nachdem nun diese die Kundschaften, Rödel und andere Rechtstitel der steben Orte untersucht, geben sie folgende Erklärung: Da die Bündner ihre Kundschaften nnd Rechtsamen nicht bei Händen haben nnd die Vorlegung des Kaufbriefs um die Grafschaft Sargans verlangen, da ferner sie, die Boten der sechs Orte, zu einem Entscheide gegenwärtig keine Vollmacht haben, dürfen sie ohne Vorwissen ihrer Obern nichts erkennen; sofern aber die Parteien sich nicht gütlich vereinbare» können, wollen sie ibr Begehren in den Abschied nehmen ; auf nächste Tagsaznng sollen dann beide Parteien ihre Rödel, Kundschaften nnd Briefe, die sieben Orte insbesondere den Kaufbrief um die Grafschaft Sargans, mitbringen, damit sie alsdann einen Spruch erlassen können, — Dieses wird beiderseits angenommen. Die Boten sollen dann beiderseits ermächtiget werden, Zusäzer zu bezeichnen, damit die Sache endlich erlediget werde, n». nnd fS. u. Thurgau,) «». lS, n. Lnggarus,) I». Die Verwendung von Zug für Michael Hürlimann von Walchwhl, demselben Fenster mit den Wappen der Orte in sein neues Wirths- hans zu schenken, wird ml loloronllnm genommen, «z. , . und ,»>. (S, n, Freie Aemter.) i>. Nach An- hörung^der Rathsboten der Stadt Coustanz wird folgende Uebereinkunft vorgeschlagen: Wenn ein Eidgenosse an einem Burger von Coustanz eine Anforderung hat, so soll er das Recht zu Consta»; suchen und nicht weiter appellieren können, als bis an den Rath daselbst; ebenso wenn ein Constanzer an einem Angehörigen der Eidgenossen etwas sucht, so soll nicht weiter appelliert werde» als vor die Rathsboten der Eidgenosse», Und weil die Stadt Eonstanz nicht in der Erbeinnng begriffen ist, hält man dafür, daß sie auch nicht in dieselbe hineingezogen werden soll. Der Handel wird übrigens in den Abschied genommen, ,i. Der Beschluß, daß die Boten nnd Vögte auf den Tagsazungen dies;- und jenseits des Gebirgs einen Eid zu schwören haben, von Urtheilen weder Miet, Gaben noch Geschenke anzunehmen, wird von der Mehrheit bestätigt; auf nächstem Tage zu Baden soll der Anfang damit gemacht werden- v. Lucern macht Anzug, daß allenthalben wieder Bettler, Schelmen, Zigeuner und Heiden im Land umherziehen, Jedermann zur Last fallen und stehlen, aber weder arbeiten noch Kriegsdienste nehmen wollen, und wünscht, daß man Maßregeln gegen dieselben treffen möchte, — Es wird nun der Vorschlag, wirklich Armen, welche eine Bescheinigung von ihrer Obrigkeit besizen, Almosen zu verabreichen, dagegen gesunde, arbeitsscheue Bettler zu verhöre», zu bestrafen und ans dem Land zu verweisen, in den Abschied genommen, Uuterwaldcn beantragt, es möchten die Bünde wieder einmal beschworen werden, damit die lungen Leute v»n deren Inhalt Kenntnis! erbalten und damit jedes Ort wisse, wozu es gegen die ander» vetpflichtet sei; es würde das nach seiner Ansicht viel Vertrauen nnd Freundschaft erweken, — ES soll Juni 1558, 7t jedes Orl auf uächsteu Tag darüber instruieren, Die Bevollmächtigten, welche mit den beiden may- ländischen Commissären den Landmarchstreit zwischen Stabbio und Arcisate hätten berichtigen sollen, melden, daß sie mit leztern zu seinem Resultate gelangt und daß dieselben plözlich abgereiset seien, — AScaniuS Marsus dagegen behauptet, daß die mayländischc» Commissäre daran nicht schuldig seien, indem sie so viel möglich zu einer billigen Vereinbarung die Hand geboten hätten. Nach Anhörung der Protestationen der beidseitigen Abgeordneten wird an den Gubcrnator zu Mahland geschrieben, es solle die Sache vor Recht ausgemacht werden? übrigens wünsche man von ihm zu vernehmen, ob er die Capitel halten wolle oder nicht, Luccrn wird ersucht, in Zukunft, wenn es wieder Münzen abrufen wolle, einen Monat vorher die benachbarten Orte davon in Kenntniß zu sczcn, Der mahländische Gesandte, AScaniuS MarsuS, begehrt Antwort, ob man jene, welche bei der Eroberung der Stadt Valenza mitgewirkt , bestraft und ob man Anordnungen getroffen habe, daß dergleichen in Zukunft nicht mehr vorkomme! er verlangt ferner, daß man den dem Könige von Frankreich bewilligten Will) Knechten ernstlich anbefehle, nichts wider die Erbeinnng zu thnn und nicht gegen das Herzogthnm Mahland zu ziehen? er begehrt endlich, daß man Anordnungen treffe, daß der Guberuator nicht mit so viel Bittgesuchen um Berabfolgung von Korn und Reis übcrstürmt werde, indem er diesen allen nicht entsprechen könne, da bereits Gesuche für 55,Olli) Mütt eingegangen seien, — Antwort: Wenn die von Valenza sich friedlich gegen die Franzosen erzeigt und ihnen den Durchpaß nicht verweigert hatten, wäre ihnen nichts geschehen; den nach Frankreich ab ziehenden Kricgsleutcn werde man anbefehlen, nicht gegen bestehende Verträge zu handeln? hinsichtlich des Korns wolle man an den Capitel» nichts ändern, »»». Der König von Spanien und England schreibt in Betreff der Neutralität, daß er nie im Sinne gehabt, etwas wider dieselbe zu handeln, außer wenn sein Feind, der König von Frankreich, etwas gegen sie zu thnn sich unterstehen würde, und daß man aus seinen Handlungen erkennen werde, wie er nichts wider die abgeschlossenen Verträge thnc, — Der französische Gesandte, dem diese Antwort mitgctheilt worden, crwiedert: Es scheine, man wolle seinen Herrn unter dem Schein guter Worte hinhalten und keine deutliche Erklärung abgeben? es sei That- sache, daß durch den Durchzug des Herrn von Bollwhlcr durch die Grafschaft Burgund die Neutralität gebrochen worden; er müsse daher immer noch auf dem Begehre» bestehen, daß der König von Spanien eine unumwundene Erklärung abgebe, ob er die Neutralität halten wolle, — Da man nun Friede und Einigkeit zwischen den beiden Fürsten wünscht, so wird der König von Spanien in einer Zuschrift nochmals um die verlaugte Erklärung ersucht; zugleich werden Beide gebeten, bis zum uächsteu Tage keine Feindseligkeiten gegen einander zu beginnen. Der Handel wird übrigens in den Abschied genommen, I»I». Wegen dieses und anderer Geschäfte wird ein Tag nach Baden auf den lti, Oetober angesezt, ««. Bern und Freiburg verantworten sich über den Auszug, den sie beim Verrüfen des Herrn von Bollwhler gegen ihr Gebier veranstaltet hatten, und bitten, daß man es ihnen nicht übel nehme, daß sie sich zur Gegenwehr gerüstet haben, «t,I. Das Gesuch von Obwaldcn um Schenkung von Fenstern mit den Wap Pen der Orte in eine nengcbaute Capelle wird irr den Abschied genommen, Rechnungsablage der Landvögte (s, vir betreffenden Laudvogtcicn), Vor den Boten der vier Orte Zürich, Lucern, Schwhz und GlaruS eröffnet der Abt von St, Gallen, daß er sowohl, als sein Vogt zu Rorschach stets der Ansicht gewesen sei, daß, wenn jemand sich von der Leibeigenschaft loskaufen und fortziehen und darüber Brief und Siegel nehme» wolle, diese Schriften in seiner Canzlei ausgefertigt werden sollen, wie dieses in allen Gerichten seiner Landschaft üblich sei, gemäß der llrtheile zu Rapperschwhl; darin seien denn auch 72 Juni l558. die von Rorschach begriffen, indem diese nicht größere Freiheiten haben als andere Gotteshausleute; dessenungeachtet müsse er vernehmen, daß Ammann und Richter zu Rorschach daS Recht sich anmaßen, Leibeigenschaftsloskäufe von sich aus zu erlassen, was er aber nicht dulden könne, — Da nun die Abgeordneten von Rorschach darüber ohne Nollmachten sind, so wird die Sache bis auf St, Gallentag verschoben, wo dann beide Parteien mit ihren Rechtstiteln sich wieder einfinden sollen, um gütlich oder rechtlich Antwort zu geben; eS sollen aber inzwischen die von Rorschach bei den andern Gemeinden keine Umtriebe machen und auch niemanden ein Mannrecht ausstellen, oder andere Briefe ausfertigen, womit sie jemanden von der Leibeigenschaft freien möchte», KK'. Die Boten von Schwhz und Glarus führen Beschwerde gegen die Fischer ans dem Gebiete von Zürich, daß diese nach Schmcrikon hinauffahren, mit Angeln und Haken fischen und so die Karpfen vertreiben und vor dem Bnchberg in den Albelenlaich fahren, wozu sie gar kein Recht haben; fie verlangen Abschaffung solcher Uebergriffe, I»I». Abt Dict- helm von St, Gallen und Priorin und Gonvent zu St, Katharinathal bei Dießcnhofcn haben einen Streit mit der Gemeinde Basadingen über Klein- und Großzehnten, Nach Ncrhörnng beider Parteien wird rechtlich erkennt, daß in Zukunft die von Basadingen den Zehnten von allen ihren Gütern den beiden Gotteshäusern zu geben schuldig sein sollen, es sei denn, daß die Gemeinde oder einzelne Personen jezt oder in Zukunft Urkunden von den Zehntherren auflegen können, daß einige Güter vom Zehnten befreit seien, il. (S. u. Ennetb. Vogteien überh,). Die Boten von Bern sollen ihre Obern darum angehen, daß diese den Eidgenossen zu Gefallen ihrem Landvogt zu Baden schriftlich mittheilen, was ihre Geleitsherren von den Waaren, die zu Bern nicht gewogen werden, als Geleit beziehen, xx und I»K aus dem Eremplar im Zurcher-Archiv. Ii aus dem Eremplar im Schwpzcr-Archiv. iel» aus dem Eremplar im Bcrner-Archiv. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landftrafseiiaft Zchnrga» Landvogtei Rhcinthal Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Slemter Vier ennetbirg Vogteien nberh Landvogtei MendriS. Vandvogtri LnggaruS Abtei Tt. «alle., »I. Art, 396. Stifte und Kläger. n>. ., 273. Kirchliches u, Glaubenssach. n. ., 243, Gewerbe u.Landwirthschaft. t«. Art, 13t. LocaleS. >>- Art, 48. Leibeigenschaft und Fall, e. l3l. Kläger. l>. Art, 46. Landrechtssachen. Art. 62. Abzug, lr- „ 70. Iudicaturu.Compctcnzsach. ». Art. 90. Jugizsachcn. Art. 303. Märchen. «. Art, 3l!4. GlaubenSsachcu, er. Art, 2, »>tl, Art. i l2. Zchntsachc». ««?. „ 8, Amtsrechnung. «!». Art. 26. Amtsrcchnung. «:e. Art. 7. AmtSrechnung, «<>, Art. 10. Amts- u. Geleitsrechnung. «i, Art. 71. Iudicatur u. Con>petenzs. ee, „ 14. AmtSrechnung. >>. Art, 277. Kriegssachen. Juni 1558, 73 37. Ennetbirgische Jahrrechmmgs - Tagsaznncz. Lanis. 1338, 23. Juni (Samstag nach Johannes des Täufers Tag). Staatsarchiv 5!ttcer>». Ennetbirg. Absch. II. kol. l!K. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Glarns und Tolothurn.j Boten: Zürich, Junker Marz Esch er, Bern, Hans Whß, Lucern, Beat Sidler, U ri, Johannes zum Brunnen, Schwhz. Martin Degen, Unterwaldcn. Heinrich von Znben, Zug, Oswald Bachmann, Glarns, Fridolin Luchsinger, Basel, Beat Falkner, Freibürg, Georg Pradermann, Solo- thnrn, Mauriz Gugcl, Schaffhansen, Hans Leu, Man sein das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: Vier cnnetb, Vogteien überh LaniS nnd MendriS Landvogtei LaniS Landvogtei MendriS e. Art, 9!. Justizsachen. «I. „ 297, Kirchensachen. -> n. in. Art. tl. AnitSrechnung. >». Art. t93. Bußenrechnung, I>. „ 249. Justizsachen. ». ., 89. Verwaltung im Aligcm, x. Art. SVK. Märchen. e. Art. 3. Verwaltung im Allgtin. k. „ 278. Kriegssachen. N. Art. 343. Polizeisachcn. I. „ 234. Justizsachen, 3«. Eniiethirgifche Iahrrechmiluzö - Tagfazung. LiuzgaiuS 1338, 13. Juli. Staatsarchiv Zuriet,, Ennetbirg. Absch. Nr. t-til, ko>. 2Z2. Staatsarchiv Bern, 00. NIM, lAnch im Archiv Soiothurn.i Voten: (Die nämlichen wie zu Lauis am 25. Juni). I Aus dem Berner-Eremvlar, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangciegenhciten: Vier cnnetb Vogteien überh. Landvogtei MendriS LuggarnS nnd Mainthal Landvogtei Lnggarns. Landvogtei Mainthal «I. Art. t89. Verkehr mit Mayland. zx. Art. 483. Rechnungssachen. Art, 3. Amtsrechnung. n. Art, 199. RechnnngSsachcn. I.. .. ttv. e „ t79. Justizsachen. « 29k. Zollsachen. t, Art. 444. Rechnungssachen. «». Art. 2t. AmtSrechnung. I. Art 8t. Bußenrechnung, k. „ 299. Justizsachen. I 222, w 71 August 1558, SV. Tagfazung der lll die Grafschaft Vellen; regierenden Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen ISS«, I. August. Landedarehiv Schwyz. Boten: tlri, Sekelmeister zum Brunnen, Schwyz (nicht angegeben), Unterwalden (nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten- Bellenz, Bollcnz und Riviera. » ». '« Art, 28 u, 29, <»V Jahrrechnungs-Tagsaziittg der III die Grafschaft Vellen; regierenden Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Bellenz, >558, 27, August (Samstag nach Bartholomen), ^'andesarcliiv Sclnvyz. Boten: (nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten- Bellenz, Bollen; und Riviera, >» >, Art 39—98, tit. Couferen; der beiden Städte Veru llnd Freiburg in Gegenwart der Schiedboten von Vasel und Solothnrn. f ). IS««, I». September Dtaatsarctiiv Verl». Freiburg. Absch. It. s!79. Schiedboten: Heinrich Falkner, Stadtschreiber von Basel; Werner Saler, Stadtschreiber von Solothnrn, ». (S. u. Graßburg oder Schwarzenburg). I». Freiburg beschwert sich über Neuerungen am Zoll zu Aarberg, Da die Gesandten von Bern darüber nicht instruiert sind, so wird eS in den Abschied genommen, mit der Bitte der Schiedboten an Bern, den Handel wohl zu überlegen und Freiburg mit keinen Reuerungen zu beschweren, e. Auf einen Anzug der Gesandten von Bern in Betreff der Lehenschaft der Herrschaft Wippiugen, sowie einiger Ansprachen zu Montcuach, Bottens und Billarscl-le-Gi- bloup sind die Gesandten von Freiburg ohne Instruction, sprechen aber als ihre persönliche Meinung aus, daß Bern an benannten Orten keine Ansprachen habe und deßhalb auch kein Span sein sollte, indem ihre Herren und Oberen dieses im guten Bciiz haben. Diese Erklärung wird Bern in den Abschied gegeben sammt der dringenden Bitte der Schiedbotcn an beide Städte, sich freundlich zu verständige» und einander im ruhigen Besizc zu lassen, «I. (S. u. Orbs u, Tscherliz). v. Bezüglich des Spa»6 zwischen Bern und Freiburg in Betreff deS Berges la Nahe wird verabschiedet, daß beide Städte noch- ) Der Orr der Verhandlung konnte nicht ermittelt werden. August t558. 75 malS Gesandte mit Vollmacht dahin abordnen sollen, um den streitigen Berg nach Verhältniß der Zinse, welche beide Theile darauf haben, zu theilen, f. Es waltet ein Span zwischen Bern und Frciburg wegen einer von Bern vorgenommenen Pfändung ans der Höhe jenseits „Rova" (ltuo), Freiburg bestreitet Bern das Recht dazu, weil die Sache in seiner Herrschaft Rova vorgefallen; es bemerkt hiebet daß noch an andern Orten Marchsteinc weggekommen seien, ohne daß man wisse von wem und wohin, und begehrt, daß dieselben wieder aufgerichtet werden; sobald dieses geschehen, werde man dann leicht finden, in welcher Herrschaft der Ort der Pfändung gelegen sei, — GS wird nun verabschiedet und durch die Schiedbotcn erkennt, daß beide Städte einen Tag ansezen, mit ihren Gewahrsamcn daselbst sich einfinden und alle Anstößer sammt den ältesten Leuten der Gegend dazu einladen sollen, um die Märchen wieder aufzurichten; inzwischen soll der streitige Pfäudungshandel anstehen, K. Abt Morell von „Ocre" (Ilaut-tlrost), der auf dem Edelmann Pierre du Pre 9 Florin Bodenzins besessen, war ohne Leibes- erben gestorben. Frciburg beansprucht nun, daß die Ablösung ihm zukomme und daß es den Abt zu beerben das Recht habe, weil der fragliche Vodcnzins sein Lehen gewesen sei, Bern dagegen will das Be- erbungörecht für sich in Anspruch nehmen, weil der Abt ans bernerischem Gebiete gestorben, — Darauf wird verabschiedet, daß jede der beiden Städte die Hälfte der gelösten Summe nehmen und damit der Handel erledigt sein solle, I». Bezüglich der Zusage des Abts von Hant-Crcst zu Gunsten derer von Granges, Freiburger Herrschaft, wegen Ausrcutnng eincS Holzes, weisen die Gesandten von Bern eine Qnittauz vor, daß die von Granges den Abt scineo Versprechens entbunden haben. Diese Quittanz wird den Gesandten von Freiburg auf ihr Begehren abschriftlich in den Abschied gegeben, I. Es sind noch einige andere Anstände von den beiden Städten den Schiedboten zur Entscheidung übergeben worden ; diese aber bitten freundlich um Aufschub, was ihnen bereitwillig zugestanden wird. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenlieiten: Aogtei Grafiburg oder Tchwarzeubnrg, ». Art, 22. Vvgtei Orbc mit Tscherliz, > Art, >22 <»2. Konferenz der VII katholischen Orte. Lucern, >338, sil. Octvber (Dienstag nach Michaeli), Ttaatöarctnv Lucern. Allgem. Absch. Bd. tt. tv. I'Auch in den Archiven Gchwyz, Nidwulden, Freiburq und Solotlmrn.I ÄOten: (Nicht üNHeHeh(n). «,» Diese Eonfcrenz wurde vorzüglich ausgeschrieben wegen des von der Stadt Genf gestellten Begehrens um Ausnahme in das ewige Bündniß der Xlll eidgenössischen Orte, gleichwie St, Gallen, Rot- . whl und Mühlhausen, Die V Orte beschließen einstimmig, daß sie mit der Stadt Genf in kein Bündniß treten wollen, nicht allein wegen der Glaub ensvcrschiedenheit, sondern auch aus Besorgniß, es möchte nach Vereinbarung der beiden Könige von Frankreich und Spanien für die Eidgenossenschaft mehr Ge- 7li Oktober 1558. fahr als Vortheil daraus erwachsen. Der Gesandte von Freiburg hat Auftrag anzuhören, was andere Orte thun wollen, und sich in kein Burgrccht, in keine Verpflichtung einzulassen, welche den andern Orten nicht wohlgefällig noch nüzlich wäre. Solothnrn will ebenfalls anhören, waö die andern Orte thun wollen; es entschuldigt sich darüber, warum es sich für die Genfer verwendet habe. — Es wird demnach beschlossen, die Genfer in ihrem Gesuche abzuweisen und sie zu ermahnen, ihr Vorhaben aufzugeben. Zugleich wird dieser Handel in den Abschied genommen, damit man auf künftigem Tage zu Baden mit Einmuth in der Sache zu handeln wisse. — Da GlaruS ohne Vorwissen der übrigen Orte mit den Gcnfern sich zu weit eingelassen iam 19. September 1557 nämlich hatte es denselben erklärt, wenn fünf Orte zur Aufnahme stimmen, werde eö das sechste sein), was es aus Pflicht der Bünde nicht hätte thun sollen, so wird beschlossen, auf nächstem Tage Glarus dieses freundlich zu verweisen. I». Da man in Erfahrung gebracht hat, das; die Priester im Lande Glarus uur Messe lesen und nicht predigen, wozu sie doch nach den Sazungen der Kirche verpflichtet wären, und daß auf diese Weise der katholische Glaube daselbst immer mehr in Abgang komme, so wird beschlossen, auf nächstem Tage Glarus zu ermahnen, daß eö Priester halte, welche predigen und das Evangelium nach dem Text und nach der katholischen Religion auslegen, und es zugleich zur Rede zu stellen, warum es nicht gemäß Versprechen zu Schwanden Messe lesen lasse. «. Es sollen die nöthigen Anordnungen über Verrufung der Münzen getroffen werden, damit der gemeine Mann keinen Schaden leide, und damit die abgerufenen Sorten nicht höher angenommen oder ausgegeben werden, als wie sie tarifiert sind. «I. Die Boten von Uri machen Anzug, daß der Tuchhändler Hans Müller von Uri sammt einigen von Schaffhausen auf die Frankfurter Messe gefahren, daS sie zu Pforzheim wegen Mangel eines Geleitsbriefes angehalten und nur gegen das Versprechen freigelassen worden, sich binnen zwei Monaten wieder persönlich zu stellen; sie bitten nun um Rath, waö dieselbe» thuu sollen, weil doch die Eidgenossenschaft mit dem römischen Könige in Erbeinung stehe und dessen Angehörige ohne Geleit frei und sicher passieren lasse. — Wird zur Instruieruug auf nächste» Tag iu den Abschied genommen, Solothnrn erinnert daran, daß der Bischof von Basel in ein Vurgrecht mit den Eidgenossen zu treten wünsche, gleich wie man mit dem Abt von St. Gallen ein solches abgeschlossen, und daß eö nicht nur keinen Schaden bringen, sondern den Altgläubigen eher zum Vortheil gereichen dürfte. — Wird in den Abschied genommen, l. Es wird angeregt, daß durch den Fürkauf der Preis des Gctraides und Viehes in die Höhe getrieben werde und daß, während Lueern eine ganz zwekmäfiige Verordnung über den Kernen- und Viehkauf erlasse» habe, andere Orte solchem Fürkanf ruhig zusehen und Korn und Vieh aufkaufen lassen, so viel einer bezahlen könne. — Jeder Bote soll diesen Anzug all rolvroinlnm nehmen, damit überall so viel möglich der Fürkauf verhindert werde.— lind weil namentlich die Mahländer alles aufkaufen, was sie finden, das Land von allem entblößen und die Thcnrung verursachen, dagegen freien Kauf und Berkauf bei ihnen sperren, so wird vorgeschlagen, denselben die Capitel zurükzugeben, da sie selbe ja doch nicht halten. 55. Ein Bericht deS Hauptmanns Wilhelm Frölich aus der Schanze bei Amiens (vom 14. Septemb.» an Solothnrn über die Kriegs- begebeuheiten in Frankreich wird jedem Boten abschriftlich mitgctheilt. October 1558, 77 «» Taqsaziittg der III Orte Uri, Schwpz und Nidwalden, Brunnen I?S8, TV. .October LandeSarci,iv Sctnvyz. Boten: (Nicht angegeben». Man sebe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Bellenz, Bolle»; und Rivicra. » ,1. Art. 3g—42, «4. Gemein - eidgenössische Tagsaznng, Buden. IS38, ii<». October (St. Gallentag). Staatsarchiv L.'»«ceril Allgem. Absch. Bd. Ii. >^0. Landesarchiv Sctnvyz Archiv Aarau. lAuck in den Archiven Zürich, Bern, Odwalden, MaruS, Freiburg und Solotburn.I Gesandte: Zürich. Johannes Haab, Bürgermeister; und Meister Jtal Hans Thumysen, des Raths. Bern. CrisPinus Fischer, Venner nnd des Raths. Lueeril. Lux Ritter, Schultheiß. Uri. Jakob Arnold, alt-Landammann. Schwhz. Dietrich In der Halden, Ritter, Landaminann. Untcrwaldcn. HairS Wirz, Landammanil o b dem Wald. Zug. Jakob Schell, Statthalter und des Raths. Glarns. Gilg Tschudi, Landammanu. Basel. Heinrich Falkner, Stadtschreiber; Hans Esllinger, des Raths. Frciburg. Sebastian Alt, des Raths. Solothurn. Joachim Schcidegger, des Raths. Schaffhausen, Georg Hiltbrand, des Raths. Appenzell. Joachim Meggcli, Landammann. ». (S. u. Sargans.) I». Da wegen zu spätem Eintreffen einiger Boten die Verhandlungen erst am dritten Tage begonnen werden konnten, so wird verfügt, daß in Zukunft die Boten auf dem fest- gesczten Tage sich einfinden sollen, damit man gleich am andern Morgen die gemein-eidgenössischen Geschäfte zu Händen nehmen könne und die Zeit nicht in vergeblichen Kosten hingehe. «. Um den verderblichen Fürkauf und das Entblößen des Landes vom Vieh zu verhüte,», wird von der Mehrheit — die Länder haben nur Auftrag, anzuhören nnd zu referieren — vorgeschlagen, daß jedes Ort folgendes Mandat erlasse: 1.) Wer Rindvieh auskauft, soll eS sechs Wochen und drei Tage in seinen Kosten erhalten, bevor er eS wieder verkaufen darf; wer sich dagegen verfehlt, soll bestraft werden. 2.) Das Zusammentreiben voi» Vieh an fremde Fürkäufler ist verboteil. 5.) Da die Orte, welche Korn pflanzen, in Zeiten von Thcurung Vorsorgen treffen, daß der Preis desselben nicht plözlich zu hoch steige, so sollen die Länder, welche mehr Viehzucht treiben, dafür sorgen, daß das Land nicht zu sehr von Vieh entblößt werde. — Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort auf nächstell Tag darüber instruiere. Auf das an den Kaiser erlassene Schreiben in Betreff des Silbcrkaufö langt die Antwort ein, daß der Kaiser gegeil die Eidgenossenschaft nachbarliche Gesinnung hege, daß er aber, weil die Verordnung über Kauf und Ausfuhr von Silber nicht durch den Kaiser allein, sondern auf Reichstagen unter Mitwirkung der Churfürsten und Stände aufgestellt worden, von sich auö diese Verordnung nicht aufheben könne. Und da auf weiteres Befragen der kaiserliche Rath, HanS Melchior Heggenzer, erwie- dert, daß die Sacke auf nächstem Reichstage anhängig gemacht werden könne, so wird dieses in den Ab- October 1558. schied genommen, v. Die Gesandten der Stadt Genf begehren Antwort in Betreff deS Bündnisses. Bern unterstüzt deren Gesuch und übergibt eine Abschrift seines mit der Stadt Genf abgeschlossenen Burgrcchts um darüber zu beruhigen. Einige Boten haben nur Auftrag, anzuhören und zu referieren ; Basel zeigt sich geneigt, mit Genf die Kapitulation abzuschließen; die Mehrheit aber ist dahin instruiert, denen von Genf für ihr freundschaftliches Gesuch, sowie für die gute Aufnahme, welche sie der nach Frankreich durchgezogenen Mannschaft der Eidgenossen babcn zu Theil werden lassen, zu danken, ihnen aber zu eröffnen, daß man gegenwärtig mir Niemandem ein Bündnis; abschließen wolle, daß man jedoch, wo man ibnen sonst dienen könnte, es gerne thnn würde. Dieser Bescheid wird den Gesandten von Genf gegeben mit der Bitte, es in guter freundlicher Meinung aufzunehmen und sich für diese Sache nicht weiter zu bemühen, I. und K. (S. n. Thurgau.) Ii. Auf die auf lezter Jahrrcchnung von Statthalter Kuhn von Uri vorgebrachte Beschwerde über das zwischen ihm und Hauptmann Garmiswhl zu Frciburg erlassene Urlhcil verantwortet sich nun Freiburg dahin, daß es gegen Statthalter Kuhn nicht anders geurthcilt, als wie cS einer ordentlichen Obrigkeit zustehe, und daß es ihm das Recht ganz und gar nie abgeschlagen habe, daß es übrigens gar nicht verpflichtet sei, Jedermann um dergleichen unbefugte Ansprachen des Rechten zu Willisau zu sein, sondern daß die Bünde solches nur fordern, wenn die Orte mit einander in Streit gerathen. —> Statthalter Kuhn entgegnet: Er mache keine Ansprache an Freiburg bezüglich der 700 Krön., für welche er und Garmiswhl sich für de» Grafen von Greherz verbürgt hatten; es habe aber dieser Graf ihnen beiden die zwei Häuser zu Greherz als Lehen verliehen und an selbe habe er für seinen Theil 52 Krön, verbaut; daher glaube er, daß die Schuldner nicht das Recht gehabt haben, seine Verbesserungen an dem Lehen mit zu verkaufen; da nun Freiburg die zwei Häuser um 200 Krön, verkauft habe und auf keinen Fall so viel erlös t haben würde, wenn er benannte Verbesserungen nicht vorgenommen halte, so glaube er, daß ihm die 52 Krön, ersezt werden müssen; sonst würde er die Sache vor ein gemein - eidgenössisches Recht kommen lassen. — Es wird nun diese Antwort dem Boten von Freiburg in den Abschied gegeben, mit der Bitte, dem Kuhn zu entsprechen, indem man ihm sonst das Recht nicht vorenthalten könnte. — I. und It.. (S. u. Lauis.) I. Basel verantwortet sich auf die Klage der Frau Ursula von Fulach, Conventfrau des Gotteshauses Klingenthal zu Basel, daß eö gegen diese nicht anders gehandelt habe, als wie es einer ordentlichen Obrigkeit zukomme, indem es glaube, daß die benannte Frau nicht mit Recht die Verwaltung ansprechen könne, daß Basel sich übrigens erbiete, mit derselben auf gütlichem Wege sich zu vertragen. — Da nun beide Parteien keine weitern Vollmachten haben wollen, als die Sache wiederum in den Abschied zu nehmen, so werden sie gebeten, ihren Handel Schiedsleuten zu übergeben, mit dem Anerbieten, daß sie Boten von einigen Orten dazu nehmen mögen, oder aber, wenn sie es vorziehen, die Sache gemeiner Eidgenossen Boten zu einer gütlichen Vermittlung anzuvertrauen, auf nächstem Tage beiderseits mit hinlänglichen Vollmachten sich einzufinden. >»». Die Hauptlcute, welche leztcs Jahr in päpstlichen Diensten gewesen sind, berichten, wie der Papst das ihnen vor Paliano widerfahrene Unglük so viel möglich gut zu machen und Unterstüzungcn an die Weiber und Kinder der Gefallenen versprochen habe, wie sie auch nachher den Papst und die Kardinäle beschirmt, > Bündniß und Verkommniß zwischen Genf und Bern vom 7 August I53K'. »ur erneuertes Burgrcchl zwischen rensetbe» S-stdteu von. N. Ju..u.,r ,558. October lfifitt 7!» wie sie immer umsonst auf die Erfüllung der Verheißungen gewartet haben und wie selbst die Bemühungen der nach Rom Abgeordneten von Uri, Unterwaldcn und Zug ohne Erfolg gewesen seien; sie bitten nun um die Bewilligung, auf Guthaben des Papstes und der Kardinäle, wo sie solches in der Eidgenossenschaft finden, Beschlag legen zu dürfen, bis sie für ihre Anforderungen befriediget seien, i». HS. u. Thurgau.) «». Der Gesandte von Zug eröffnet vor den V katholischen Orten sammt Freiburg und Solo- thurn, daß mit Bewilligung der Obrigkeit zehn Ehrenmänner zweihundert Gulden zusammengeschossen und daraus eine Capelle auf dem Zugerberg, da wo im Zahr 15fi1 die Schlacht vorgefallen war, erbaut haben; noch sei aber die Capelle nicht geweiht, auch seien noch keine Paramente da, wofür noch ziemliche Kosten entstehen dürften; auch möchten sie gern eine Stiftung für eine wöchentliche Messe inachen; sie bitten daher, dieses in den Abschied zu uchmcn, damit ihnen eine llnterstüzung verabfolgt werde, z». Amman» Wirz von Unterwalden bittet um Schenkung von Fenstern in das neue Hans der Kinder seines seligen BrudcrS, «z. Auf diesem Tage hätten die übrigen sechs Orte entscheiden sollen, welche Partei bei Berichtigung des AnstandeS mit den III Bünden hinsichtlich der Herrschaft Haldenstein Kläger oder Antworter sein solle. Die Bündncr aber konnten nicht erscheinen, weil gerade ein Bundestag bei ihnen abgehalten wird. Deshalb wird ihnen nun von dem nächsten Tage Kenntnis gegeben, damit sie ihre Boten dahin abordnen können. Auch den sechs Orten Bern, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell wird dieses in den Abschied gegeben, damit sie ihre Boten auf nächsten Tag bevollmächtigen und beauftragen, einen Ausspruch zu thun, i. Gemäß Beschluß hatte man sich vorgenommen, auf diesem Tage den Eid zu teilten, bei Urthcilcn und Gerichtshändeln keine Miel, Gaben noch Geschenke anzunehmen; Solothurn aber ist darüber nicht instruiert. Deshalb und aus keinem andern Grunde wird der Eid auf gegenwärtigem Tage unterlassen, jedoch mit der bestimmten Erklärung, daß es auf künftigem Tage geschehen solle, «5. (S. u. Rheinthal.) t. (S. u. Luggarus.) Ii. (S. u. Rheinthal.) v. Lucern wird beauftragt, die Scheinhutmacher verhören zu lassen, . Der König von Spanien und England sendet eine Erklärung ein in Betreff der Neutralität der Grafschaft Burgund, die als genügend erfunden wird. (5, Septemb.) Sie wird dem französischen Gesandten mitgetheilt mit der Bitte, die Sache nicht mehr länger zu verzögern, damit die beidseitige» Untcrthanen endlich zur Ruhe kommen, x,. Der kaiserliche Hauptmann zu Couftauz, Georg Spät von Sulzberg, wünscht Antwort auf sein lezt- hin eröffnetes Begehren der Stadt Constanz, Da nun aber seither verschiedene Klagen über neue Zölle und andere Beschwerden von vielen Seiten, besonders von denen im Thurgau, gegen Constanz eingelaugt sind, so werden ihm diese Beschwerden zu Händen des Raths abschriftlich mitgetheilt, mit dem Ansuchen, die Stadt Constanz möchte die Eidgenossen und ihre Angehörigen bei ihren alten Bräuchen und Gewohnheiten bleiben lassen, — Wird i» den Abschied genommen, z. Das Gesuch des Freiherr» von Sax, es möchte ihm jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen in sein am Rhein neu gebautes Haus schenken, indem er fiets dafür erkenntlich sein würde, wird in den Abschied genommen. (S. u. Bellenz, Bollen; und Rwiera.) »»». Solothurn erneuert seinen Vorschlag au die Vit katholischen Orte, daß sie mit dem Bstchof von Basel ein Bündniß oder Burgrecht abschließen möchten. Da man aber die von Genf in einem ähnlichen Begehren bereits abgewiesen hat, so läßt man die Sache einstweilen auf sich beruhen; man will sie jedoch nich, gänzlich fallen lassen und zu besser gelegener Zeit mit dem Bischof weiter unterhandeln, I»I». Da viel geklagt wird über lothringische und welsche Münzen, welche in großer Masse in's Land kommen und höher cursicren, als sie wcrth find, so wird vorgeschlagen, daß diese und October 1558. die andern fremden Münzen probiert nnd dann tarifiert werden möchten, wie Lueern bereits gethan habe. Auch der Antrag, daß man sich über eine gemeinsame Münze und über ein gleichmäßiges Korn verständigen möchte, wird in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage weiter darüber zu verhandeln. ««. Das Haus Oesterreich bezahlt das Erbeinnngsgcld für zwei Jahre, ein Jahr bleibt noch ausstehend. Weil die Bezahlung in Vasler Münze geschehen nnd man bereits vier Tage daran zu zählen gehabt hat, so soll man sich auf nächstem Tage entschließen, ob man in Zukunft wieder Basler Münze, den Gulden zu 16 constanzischcn Bazcn, annehmen, oder siel, an die Erbeinung hatten wolle, welche nur von rheinischen Gulden, nicht aber von Gulden an Gold spricht. «I«I. Auch der Borschlag über Beschwörung der Bünde wird, da die Boten wieder getheiltcr Ansicht sind, in den Abschied genommen. t t. Bor einigen Jahren hatte man, mit Ausnahme Bcrn'S, einen Bertrag abgeschlossen, gemäß welchem ein Bestohlcner das ganze noch vorfindliche Gut, naeb Abzug der Prozcßkosten, znrükcrhaltcn solle. Nun beantragt Landammann Tschudi, es soll der Schaden, wenn gestohlenes Gut verkauft worden, zu gleichen Thcilen zwischen dem Bcstohleuen und dem Käufer getragen werden. — Der Antrag wird in den Abschied genommen und Bern zum Beitritt zu diesem Vertrag eingeladen. ßV. (S. u. Vier emietb. Vogteien überh.) MKx. (S. u. Thurgau.) I»I». Schaffhauscn macht die Anzeige, daß der Kaiser den Zoll zu Schwaz im Etschland auf den Centner Kupfer um einen Gulden erhöht habe, daß dieses aber wider die Erbeinung sei, welche deutlich sage, daß die Eidgenossen mit keinen neuen Zöllen beschwert werden dürfen. — Weil man darüber nicht instruiert ist, wird es in den Abschied genommen, iii. Hinsichtlich der Bettler wird von der Mehrheit beschlossen, daß jene, welche gesund nnd stark sind, nicht Kriegsdienste nehmen noch arbeiten wollen, das Volk belästigen und den nothdürftigen Armen das Brod vor dem Mund wegnehmen, eingezogen, verhört und dann nach Verdienen bestraft werden sollen. Diese Verordnung wird allen Landvögten zur Vollziehung mitgetheilt. kik.. Der Gesandte des Königs von Spanien und des Gu- bernators von Moyland, AscaniuS Marsus, übergibt seine Crcditive und einen Brief vom gegenwärtigen Gubcrnator, Ferdinand von Eordna, Herzog zu Sessa nnd Terra-Nova, worin derselbe für den guten Witten der Eidgenossen, die Eapitcl halten zu wollen, dankt und versichert, daß auch er für unverbrüchliche Haltung derselben Sorge tragen werde. Er eröffnet dann im Auftrag des Gubcrnators hinsichtlich der zwei Beschwerdepunkte der Eidgenossen, nämlich über den Kornkauf und die streitige Landmarch zu Stabbio, daß sein Fürst stets geneigt sei, die Liecnzen zum Kornkauf umsonst zu gewähren, wenn der Mütt weniger als 13 Pfund gelte, daß er dieses Jahr ungeachtet der Theurung mehr verabfolgt habe, als wozu er verpflichtet gewesen sei, daß man Jemanden bezeichnen möchte, dem er die 20W Mütt übergeben könne, endlich daß er, sobald die Theurung im Herzogthum und im Lager im Piemont nicht mehr so groß sei, die Hand noch weiter aufthun werde. — Nachdem man das freundschaftliche Erbieten des Königs nnd des GubernatorS angemessen verdankt hat, wird ihm crwicdert: Man habe zuverlässigen Bericht, daß seit dem Nenjahrötag ganz und gar kein Getraide verabfolgt worden sei, obschon der Mütt unter 13 Pfund gelte, daß neue Zölle und andere Beschwerden eingeführt worden seien, daß auch LauiS und Mendris seit langer Zeit kein Körnchen mehr erhalten haben; dieß alles sei wider den Buchstaben der Capitel; man erkläre deßhalb, daß, wenn der Gubcrnator nicht freien Kornkanf bewillige, wie die Eidgenossen ihm den freien Kauf von Vieh, Holz, Leder, Kohlen u. a. m. gestatten, man sich dann ge- nöthiget sehen würde, ihm die Capitel herauszugeben und auf andere Weise den Angehörigen zu helfen zu Illeben. Auf den Bericht des Landvogtö von Mendris, wie die Marchbcreinigung vor sich gegangen Oktober 1558. sei, erwiedert Marius, daß er stündlich eine befriedigende Antwort vom Herzog darüber erwarte. Nachdem man noch die »öthigcn Instructionen und Schreiben erlassen, wird dieses alles in den Abschied genommen. II. Wegen dieser und anderer Geschäfte wird wieder ein Tag nach Baden auf den 4. Decemb angcsezt. »»»«» und i»i>. tS. u. Freie Aemter.) «»«». Endlich nehmen die vier Orte den Strcithandel zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Rorschach in Behandlung. Nachdem nun der Abt seine Klage gemäß des lezten Abschiedes vorgebracht hatte, antworten die von Rorschach, daß man sie durch den auf leztcr Jahrrcchnung erlassenen Spruch, namentlich im Artikel über Besczung des Ammannamtes, von ihren Freiheiten verdrängt habe, was sie gegen ihre Nachkommen nie würden verantworten können, und daß sie daher dringend bitten, diesen Spruch wieder aufzuheben und ihnen das Recht wiederum aufzuthun. *) stueern, Schwyz und Glarus wollen den frühern Spruch bestätigen; Zürich aber stimmt dahin, daß man denen von Rorschach das Recht wiederum anfthun und alle ihre Beschwerden nochmals anhören und dann gütlich oder rechtlich darüber entscheiden müsse, und daß er, der Bote von Zürich, wenn die drei Orte sich nicht dazu verstehen können, nicht weiter in die Sache eintreten dürfe, sondern den Anstritt nehmen müsse. — Diese Erklärung vernehmen die drei Orte mit Bedauern, indem es bisher nicht üblich gewesen, daß ein Ort, wenn ihm etwas nicht gefällt, also sich benehmen und hindernd in den Weg treten könne; bisher sei ein Beschluß der Mehrheit, und wenn er auch einem oder mehr Orten nicht gefallen habe, stets als Beschluß aufrecht erhalten worden; sie protestieren deshalb und begehren, daß die Sache abgetha» werde; wolle Zürich dabei nicht mitstzen, so verlangen sie eine Erklärung, aus welchen Gründen es dasselbe nicht thnn wolle. — Da nun Zürich Verschiebung der Sache verlangt, so wird vorerst der lezte Abschied bestätigt und dann die Sache in den Abschied genommen, um die Obern darüber zu berichten, pz». (S. u. Bellenz, Bollenz und Riviera.) Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclegenheiten Deutsche gem. Bogteien iibcrh. Art. 29. Polizeiliche». Landgrafschaft Thnrgan Landvogtei Nheinthal. Grafschaft Sargans. Landvogtei Freie Aemter. Vier ennetb Ttogteicn nberh Landvogtei LaniS Landvogtei MendriS. Landvogtei Luggarns. Bcllcnz, Bollenz nnd Riviera. Abtei St Gallen k Art. tl3. Zchntsachen. „ 22t. Jnstizsachen. zr«?- « ., 2t9. «. Art. 72. Jnstizsachen. «. Art. 49. Leibeigenschast und Fall. inm. Art. 72. Judicatur u. Competenzs. ne. Art. 279. Kriegssachen. l Art. 982. Zollsachen. Kit. Art. 597. Märchen. t. Art. 255. Territorialstreitigkeitcn. Art. 43. pp. Art. 44. ««. Art. 3. Art. 299. Zollsachcn. 253. Kriegssachen. ». Art. l47. LocaleS. nn. Art. 73. Judicatur ».Competenzs. leU Art. >99. Verkehr mit Moyland, k. Art. 99. Verwaltung im Allgem. ft Bericht, wie die Leute, welche dem Kloster St. Gallen bisher mit Leibeigenschaft zugehört haben, gehalten wurden, auch was für Freiheiten sie von den alte» Herren erlangt haben, und bis auf diese Zeit nicht weiter, den» allein der Fälle und Faßnachtshühner halber, welche von der Leibeigenschaft hcrfiießen, gefordert und gegeben worden sind. — Als Instruction des Abts auf den Tag zu Baden am >6. Octob. in seinem Streithandel gegen die Gemeinde Rorschach. — Staatsarchiv Lucern — Akten: Abtei St. Gallen. I l 82 November 1558. «S. Jahrrechmmg der beiden die Vogteien Grnsiburg und Grnndson regierenden Orte Bern und Freiburg. Aroiburg. Zk5i58, 28 November Staatsarchiv Bern. Freiburg. Absch. 2Zb. tt. Die Gesandten der Stadt Berit machen Anzug, wie betrügerisch die Weinfuhrleute umgehen, und begehren, das; man Maßregeln dagegen treffe. Es wird daher beschlossen, daß allenthalben auf beider Städte Gebiet verboten werden solle, daß die Fuhrleute, so Wein über Land zu führen übernehmen, aus keinem andern Faß, als aus dem, das sie führen, trinken und niemand anderm daraus zu trinken anbieten dürfen bei 1(1 Pfd. Buße; ferner daß der Fuhrmann, der über die gewohnte Ordnung daraus getrunken, ebenfalls bestraft werden solle; wer ein Faß unter den Reifen oder anderswo anbohreil, oder beim Zapfen oder Spunten Wein auslassen und Wasser hinein schütten würde, soll als ein vorsäzlicher Dieb bestraft werdeil; zur Verhütung solcher Frevel soll jede Stadt au geeigneten Orteil zuverlässige Leute halten, die auf solches Acht haben, Fehlbare bei Eideil anzeigen und als Lohn den dritten Theil der Buße erhalte» sollen. Der Vorschlag der Boten von Bern, den Wein bei dem Maße, wie es vor Zeiten gebräuchlich gewesen, verkaufen zu lassen, indem dieses den Kauf- und Reblcuten zu besonderm Nuzcn gereichen würde, wird von den Voten von Freiburg in den Abschied genommen Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Graftburg. » » rr. Art. 2Z—27. Aogtei Orbe mit Tscherliz. » «v. Art. t2Z I2ii. Nogtei Grands»» i» ». «i<>. ««. Art. 527—547. litt. Gemelli - eidgenössische Tagsaznug. Baden ZSi58, December (Sonntag nach Andreas Apost.) Staatsarchiv Zürich. Nr. 122. koi. 17!>. LandcSarchiv Schwyz. lAuch in den Archiven Bern, Obwalde», Glarus, Srciburg. Solothuru und AarauN Boten: Zürich. Jtal Hans Thumhsen, des Raths; Johannes Eschcr, Stadtschrciber. Bern- Crispinus Fischer, Venner und des Raths. Lueern. Lucas Ritter, Schultheiß. Nri. Haus Brüggen Ritter, Laildammann; Jakob Arnold, alt-Laudammaun. Schwhz. Christoph Schorno, Pannerherr und des Raths. Unterwalden. Hans Wirz, Landammaun ob dem Wald. Zug. Niklaus Jten, des Raths. Glarus. Gilg Tschudi, Landammau». Basel. Jakob Rüdi, und Johannes Eßlinger, beide des Raths- Freiburg. Sebastian Alt, des Raths. Solothuru. Konrad Graf, Schultheiß. Schaffhausen. Georg Hiltbrand, des Raths. Appenzell. Sebastian Thörig, alt-Landammann. (S. u. Sargans). I». (S. u. Freie Aemter). «. sS. u. Thurgau). «I. Das Gesuch deö Landschreiber Hösli von Glarus um Schenkung von Fenstern mit den Wappen der Orte wird in den Abschied genommen. Der Gesandte von Bern giebt die Erklärung ab, daß Bern aus verschiedenen (nünden der Ucbereinkunft hinsichtlich deS gestohlenen Gutes nicht beitreten könne und sich freie Hand December 1558, 83 offen behalten wolle, daß es sicb aber in gegebenen Fallen stets so benehmen werde, daß man nicht unzufrieden sein könne, t. Ueber den in den lezten Abschied gefallenen Vorschlag, daß, wenn jemanden etwas gestohlen und dieses in einem andern Ort verkauft worden, der Bestohlcne und der Käufer den Schaden gemeinsam nagen sollen, können sich die Boten nicht verständigen, sondern wollen sich freie Hand behalten, K. Bezuglich der vielen schlechten Münzen schlagen einige Orte vor, daß man sich über ein gemeinsames Schrot und Korn vereinbaren, zuvor aber sich über die kleinen Münzen, als Angster und Helbling oder Haller verständigen müsse, damit nicht ein Ort mehr Schaden als das andere erleide. Andere Orte aber finden es unnöthig, gegenwärtig über dieses etwas zu beschließen, weil man ja noch nicht wisse, ob der Silberkauf im Reich den Eidgenossen wieder freigegeben werde, und weil dazu noch das Silber stets aufschlage. Dennoch wird beschlossen, cS soll jedes Ort sein Nachdenken darüber walten lassen, die schlechten Münzen, sie mögen ans deutschen oder welschen Ländern kommen, probiere», deren Werth den übrigen Orten mitthcilcn und jene nach Verdienen strafen, welche solche abgerufene Münzen über ihren Werth annehmen oder ausgeben, I». Weil man in Betreff deS gesperrten SilbcrkanfS auf schriftlichem Wege beim Reichstag nichts ausrichten zu können glaubt, so soll Zürich den Stadtschreiber Escher und GlarnS den Landammann Tschudi auf den Reichstag abordnen, damit diese im Namen gemeiner Eidgenossen beim Kaiser und den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs um Bewilligung deS freien Silberkaufs, um Aufhebung des Mandats, so weit dieses die Eidgenossen berühre, und um Freigebung des dem Münzmeister von Zürich verarresticrten Gutes sich verwenden. Die beiden Gesandten sollen ferner den Kaiser ersuchen, daß er die Zollcrhöhung auf Kupfer zu Schwaz im Etschlande wieder aufhebe, indem eine solche Neuerung der Erbeinung entgegen sei, Sie sollen endlich die Beschwerde von Basel, daß man es, ungeachtet seiner Freiheitsbriefe von den Fürsten von Oesterreich, nicht mehr beim freien Silberkauf im Leberthal bleiben lassen wolle, dem Kaiser vortragen und ihn bitten, Basel bei seinen erlangten Freiheiten gnädigst zu belassen, ii. Da man beim Nachschlagen in den alten Abschieden oft nicht herausfindet, welche Boten auf der betreffenden Tagleistung gewesen, so wird von der Mehrheit als zwekmäßig erkannt, daß in Zukunft die Namen der Boten je am Anfang des Abschiedes verzeichnet werden sollen, (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh,). I. Solothurn antwortet auf die Anfrage, ob seine Boten auch mit den andern schwören wollen, von Nrtheilen und Gerichtshändeln keine Miet noch Gaben anzunehmen, daß seiner Ansicht nach ein solcher Eid der Eidgenossenschaft eher zur Schmach, als zum Lob gereichen würde, daß eS jedoch, wenn alle Orte dazu stimmen, sich nicht sondern wolle, zuvor aber zu wissen wünsche, wie der Eid gestellt sei. Die andern Boten, die bereit gewesen, den Eid zu leisten, vernehmen dieses mit Bedauern; da sie aber den Boten von Solothurn nicht von seiner ^ustruction nöthigen wollen, unterlassen sie für diesmal den Eid und beauftragen jenen unter Mittbeilnng der Eidesformel, darüber zu referieren und ohne fernern Verzug auf nächstem Tage Antwort zu geben, ob die Boten von Solothurn mit den andern schwören sollen oder nicht, in« Auf die ab leztem Tage dem Vfalzgrafen bei Rhein und dein Markgrafen von Baden zugesendeten Beschwerden über die thlakereien, die auf ihrem Gebiete einigen die Frankfurter Messe besuchenden Kanflenteu begegnet sind, antwortet der ersterc, daß er aus erheblichen Gründen das Geleit auf andere Straßen verlegt habe, daß diese näher seien als der Umweg über Speyer, daß die Kanfleute wahrscheinlich deswegen angehalten worden, weil sie unkundig nicht den rechten Weg eingeschlagen, und daß er nun die angemessenen Weisungen erlassen habe. Der Markgraf entschuldigt sich, daß ihn das Schreiben auf der Jagd angetroffen, 84 Decembcr 1558. verspricht aber, Erkundigungen darüber einzuziehen, wie es bisher gehalten worden sei, und dann seinen Beamten anzubefehlen, daß sie die eidgenössischen Kaufleute mit keiner unbilligen Neuerung beschweren.— Beide Antworten werden ml iiwti uonclnin in den Abschied genommen, ob man »ich damit begnügen wolle. i>. Da die VII katholischen Orte sehen, daß die Evangelischeit keine Kosten für Erziehung ihrer studierenden Jünglinge sparen, so erachten sie es zu Erhaltung ihrer Religion für nöthig, sich nach einem oder zwei gelehrten Männern umzusehen und entweder zu Freiburg, Rapperschwhl, Vremgarten oder an eiitem andern geeigneten Orte eine Schule zu errichten und durch eigene und durch Beiträge der Prälaten und Klöster in den Orten und gemeinen Vogteien selbe zu uutcrstüzcu, damit mau jeue, welche Nei- guug zur „Lehre und zum Studium" hätten, dort studieren lassen könne. — Wird in den Abschied genommen. «». (S. u. Lauis). i» u. «ß. (S. u. Thurgau). i. (S. u. Lauis). 5». Die Orte, welche von Bakel und von denen von Fulach wegen ihres Rechtsstreites um Rathsboten ersucht werden, sollen die Angesprochenen dazu anhalten, daß sie auf den 8. Januar zu Baden sich einfinden, um wo möglich die Parteien gütlich zu vereinbaren. Zürich soll, sobald es von Basel Antwort erhalten, diese denen von Fnlach mittheilen. 4. (S. u. Lauis). «. Vor den Boten der vier Orte Zürich, Lueern, Schwhz und Glarus führen Abgeordnete von zwölf Gemeinden aus dem obern Thurgau Beschwerde, daß sie auS dem Rechtshaudel zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Rorschach vernommen haben, daß der Abt nicht allein leztere, sondern anch sie, die andern Gemeinden, als seine Leibeigenen anspreche, und bitten um Verwendung beim Abt, daß er sie bei ihren alten Freiheiten schüze und schirme, indem sie ihn sonst als ihren rechten Oberherrn anerkennen. Nach Anhörung deö Gesandten des Abts von St. Gallen, der begehrt, daß man den Abt bei dem erlassenen Rechtsspruch bleiben lasse, und in Berüksichtigung, daß benannte Gemeinden anerkennen, ihrem Herrn von St. Galleu Fall und Faßnachtshühucr schuldig zu sein, wird der Abt iu einer Zuschrift freundlich gebeten, er möchte die Gemeinden bei ihren Freiheiten, alten Bräuchen und Herkommen gnädigst bleiben lassen. Daneben wird einstimmig beschlossen, daß der auf lezter Jahrrcchuung erlassene Rechtsspruch iu Kräften bestehen soll, daß aber über zwei noch streitige Artikel desselben, nämlich über Entsczung eines Ammanns und über den achten Artikel, auf den 28. Januar ein Rechtstag zu Rapperschwhl gehalten werden soll. An den Abt -wird um seine Zustimmung geschrieben, v n. (S. u. Rheinthal). x. Da man der Ansicht gewesen, daß das Erbeiunngsgeld deö Hauses Oesterreich noch für das Jahr 1558 ausstehe, erläutert Haus Melchior Heggeuzer, daß dasselbe am lt>. October für die Jahre 1557 und 1.558 bezahlt worden sei. Nach der gefallenen Bemerkung einiger Voten, daß bei Ansbezahlung dieser Gelder drei Kronen für vier Gulden nicht aber Münze zu geben seien, erinnert Landammann Tschudi an die vor achtzehn Jahren abgeschlossene Uebereinkunft, gemäß welcher mau sich verpflichtet hatte, lll Coustanzerbazen in Münze für 1 Gulden beim Bezug des Erbeiuungögeldes vom Haus Oesterreich nehmen zu wolle». Auf die Bitte einiger von Zug, welche in gutem Eifer eine Capelle auf dem Schlachtfeld auf dem Zugerbcrg erbaut haben, beschließen die sechs Orte, daß jedes von ihnen ll Krön, dazu beisteuern wolle. 5. (S.u.Vier eimetb. Vogteien überh.). ttt». (S.u. Vellenz, Bollenz u. Rivicra). I»?». Alls die ab leztem Tage an den König von Frankreich erlassene Zuschrift, worin er ersucht worden, daß er, weil der König von Spanien und England das Versprechen gegeben, die Neutralität halten zu wolle», diese nun auch seinerseits halten möchte, damit Friede und Einigkeit zwischen den beidseitigen Unterthaneu des HerzogthumS und der Frcigrafschaft Burgund erhalten wmde, antwortet er, daß er dafür sorgen wolle, daß die Neutralität seinerseits, so lang sie währe, Deeember 1558, 85 treulich gehalten werde, — Wird aü rokorenäum genommen, ee. Nach reiflicher Erdancrung der Briefe, Rödel und Urbare, sowie der mündlichen und schriftlichen Borträge beider Parteien entscheiden die Gesandten der sechs unparteiischen Orte den Anstand zwischen den VII die Grafschaft Sargans regierenden Orten und den III Bünden in Betreff der Herrschaft Haldcnstein dahin, das; die III Bünde den altern Besiz haben und deshalb bei dem Besiz dieser Herrschaft wie bisher verbleiben sollen, das; aber, wenn die VII Orte von ihrer Ansprache nicht abstehen wollten, sie alsdann Kläger und die III Bünde „Antworter" sein sollen, (S. u. Bellcnz u. s. w.). vv. Da auf die vor einigen Jahren den; Herrn von St, Laurent zu Händen des Königs von Frankreich eingereichten Beschwerden über Fälle in Kriegszeiten noch keine Antwort erfolgt ist, so sollen die Boten der cilf mit Frankreich in der Vereinnng befindlichen Orte auf nächsten Tag darüber instruiert werden, It. Der Gesandte von Solothnrn eröffnet: Man habe beschlossen, auf künftigen Reichstag eine Gesandtschaft nach Augsburg abzuordnen; obschon nun Solothnrn nicht dazu gestimmt habe, aber die Kosten mittragen müsse, so glaube er doch, das; dieser Gesandtschaft auch besondere Anliegen SolothurnS Überstunden werden können. Diese Ansicht wird von den übrigen Boten nicht getheilt, weil sonst die gemeinsamen Angelegenheiten darunter leiden würden; wenn jedoch das eine oder andere Ort in Bezug auf seine Freiheiten oder Lehen ein Anliegen hätte, möge es solches auf nächstem Tage anzeigen, damit man sich darüber berathen könne, ob man deshalb an den Kaiser in aller Namen gelangen wolle, KK. (S. u. Thurgau). Iii». (S. u, Mendels). Ii. (S. u, Luggarus). I», ES wird jezt kein anderer Tag angcsezt; wenn aber einem Ort etwas wichtiges begegnet, soll es an Zürich Anzeige davon machen, damit dieses einen Tag ausschreibe, Schwhz begehrt Erläuterung von den mit Frankreich in der Vereinnng stehenden Orten, wie es sich hinsichtlich derer verhalte, welche im Kriegsdienste absterben, ob nämlich der König deren Erben den Sold für die ganze Dauer des Krieges, oder nur für so lange, als sie gedient, zu bezahlen habe? Die übrigen Orte geben folgenden Bescheid: Wenn der König die Knechte laut Vereinuug angenommen, so muß er die Erben bezahlen, wenn der Betreffende auch vor Ablauf der drei ersten Monate gestorben wäre; später aber ist kein Hauptmann verpflichtet, länger als bis auf den Monat zu bezahlen, in welchem der Knecht gestorben ist, er mag dann am Anfang oder am Ende des Monats abgegangen sein ?, ««, qq n Schwy;cr-Eremvlar, Januar 1559. Man seke auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenlieiten: Deutsche gem. Vogteien überh. Landgrafschaft Thurga« l» Art. 53. KricgSsachen. c. Art. 534. Stifte und Klöster. I». „ 254. Kriegssache». r. Art. 06 Judicatur u. Competenzsach. ». Art. 5». Leibeigenschaft und Fall. I, Art. 74. Judicatur ».Competenzsach. ie. Art. 280. Kriegssachen. ». Ar,. 54. Gerichtsherren. 414. Zehntsachen. «.Art. 12l. Glanbenssache». Landvogtei Rhcinthal. Grafschaft SarganS. Landvogtei Freie Aeniter. Bier ennctb. Vogteien überli «elt.Art. 40t. Verkehr mit Mailand. Landvogtei Lauis ». Art. 9t. Verwaltung im Allgem. t. Art. 255. Justizsachen. Landvogtei MendriS Landvogtei LnggarnS. Bellenz, Bollcnz nnd Riviera Abtei St. Gallen „ 383. Zollsachen. I,!,.Art. 508. Märchen. It. Art. 207. Zollsachen. -»».Art. 45. «rm .Art. 54. Verwaltung im Allgem. »>«> Art. 40. u. Art. 4. ?), Jtinttni' (Sonntag nach Sebastian). Staatsavcliiv Viicern. Aktenbd. Nr. 35). kol. 79 und Nr. L9. fol. hs^9. TtaatSarciiiv Hüvicli. Absch. Bd. Nr. fol. 21,1. Boten: Zürich. Jtal Hans Thumhsen, des Raths; Johannes Escher, Stadtschreiber. Lueern. Lux Ritter, alt-Schnltheiß. Schwhz. Christoph Schorno, Statthalter und Panncrherr. Glaruö. Gilg Tschudi, Landammann. tt. Zürich eröffnet: Gemäß des lczten Abschieds zu Baden habe man sich vereinbart, Gesandte auf den Reichstag zu Augsburg abzuordnen, um den Kaiser und die Reichsstände zu bitten, den freien Silberkauf im Reich wie von Alters her zu bewilligen; Zürich halte nun für zwekmäsiig, bei diesem Anlasse den Kaiser anzusuchen, daß er, wie Kaiser Karl V. auch gethan habe, die Freiheiten der Eidgenossen bestätigen möchte und zwar in solch' bestimmter Form, das; er nämlich gemeinen Eidgenossen und ihren Angehörigen alle und jede ihrer Gnaden, Freiheiten, Rechte, Handfesten, Briefe, Privilegien, Herkommen und alte gute Gewohnheiten, die sie haben und die ihnen verliehen sind von römischen Kaisern und Königen, seineu Vorfahren am Reich, erneuere, bestätige und eonfirmicrez es würde dieses nicht allein in ein und denjelben Kosten zugehen, sondern der Kaiser würde auch wahrnehmen, daß man seine Bestätigung nicht veuiehte, und man würde dann auch bei andern Angelegenheiten willfährigere Autwort erlangen. — Diese; Autlag gefällt den Boten der drei Orte. Weil nun aber der Reichstag bald beginnen wird und inzwischen kein gemein-eidgenössischer Tag kann abgehalten werden, so sollen alle Orte schriftlich davon in Kenntnii! gtsczt melden, damit sie so bald möglich ihren Bescheid nach Zürich einsenden lind dann die Gejandten sich zu verhalten wissen. I». Zürich macht serner Anzug, daß auf leztcm Tage zu Baden in den Abschied genommen worden sei, daß man überall die welschen Münzen probieren solle; Zürich habe seither mit einigen derselben die Probe vorgenommen; da es nun aber in Erfahrung gebracht habe daß in Deutschland alle wclsckeu Münzen verrufen werden, so babe es lezten Sonntag alle welschen Münzen, 8K Januar 1559, alte und neue, verrufen und bereits an die meisten Orte von diesem Mandate Mittheilung gemacht; es halte dafür, daß diese Münzen auf keine andere Weise schneller aus dem Hände zu bringen seien, und mache diese Anzeige, damit die andern Orte ihre Angehörigen zu warnen wissen, «. Rechtsspruch über die Anstände zwischen Abt und Convcut zn St, Gallen einerseits und Ammanii und ganzer Gemeinde zu Norschach anderseits, in Betreff folgender Punkte: Besezung des Ammann- und deS Weibel - Amts, Geriet,tsbesazung, Aushändigung von Urtheiten, Recht „Haft nnd Verbot" zu legen, Recht derer von Rorschach, Geldstrafen für Holzdiebstahl im „Gcmeinwerch" und für chrenrührer'sche Händel zu erkennen, „Vertädingen" malefizischcr nnd ehrverlezlieber Sachen, Recht, Bot nnd Verbot in den Fronwäldern und Gütern des Abts zu legen, Weiiizebuten von Baumrcben, Baupflicht an die gemeinen Reichsstraßcn zu Rorschach, Leibeigenschaft, Fall und FastnachtShcnuen, MannrechtSbriefe und Berichtigung der Kosten dieses Rcchtshaudels, (Der Rechtsspruch ist datiert vom 26, Januar 1559, Staatsarchiv Lueern. Akten, Abtei St, Gallen,) «I. Schwhz und GlaruS ersuchen Zürich um Nnterstüzung einer armen Frau von Männedorf, die im Gastcr krank geworden und der dann ein Bein habe abgenommen werden müssen, «?» Der Abt von St, Gallen und Landammaun Tschudi von Glarus bitten Zürich, es möchte ihrem Vetter Kaspar Blarcr verzeihen und den Aufenthalt im Lande wieder gestatten, indem derselbe sich nun gehorsam verhalten würde, <> und « ans dem Zürcher-Eremplar. Man sehe auch im Abschnitte SchirniortSan^elej,c>>heitcn: Abtei St. Gallen. e. Art, 5. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 97. Februar (Montag nach tteuli). Staatsarchiv Lucern. Allgcm. Absch, Vd. N, 207, Landesarchiv Tchwyz, iAuch im LanecSarchi» Obwalten.! Gesandte, tNicht angegeben), i». Es wurde diese Conferenz vorzüglich wegen deö massenhaften Eindringens neuer italienischer Münzeil ausgeschriebeil, um nämlich das Volk vor den Nachtheilen zu schüzen, die eö durch zu hohe Annahme derselben erleideil könnte, nnd weil Zürich, Basel nnd andere, namentlich auch das Reich, dieselben gänzlich verrufen haben, Uri nnd Zug schlageil nun vor, daß man diese Münzen probiere und tarifiere, indem sie es nicht für gut erachten, sie gänzlich abzurufen, Lucern, Schwhz und Unterwalden dagegen vereinbaren sich, diese Münzen unverzüglich zu verrufen, wie es an erstbenannten Orten bereits geschehen, I,. Da der französische Gesandte, von Eoignct, an Lueern geschrieben hat, warn», die Bezahlung der Hauptleutc nnd der Pensionen noch nicht erfolgt sei, mit der Versicherung, daß eö in den nächsten Tagen geschehen werde, so wird an denselben geantwortet, er möchte, weil doch der Köllig versprochen habe, alles halten zu wollen, wie seine Vorfahren, dafür sorgen, daß unverzüglich die nöthigen Anstalten zur Bezahlung getroffeil werden; dann würde man auch um so bereitwilliger thun, zu was man gegen en Köllig verpflichtet sei, Jedem Boten wird eine Abschrift der Nachrichten aus Deutschland mit- Februar 1559. gelbeilt, welche Herr von Eoignel von Solothurn aus eingcschikl hal, «Sie betreffen laut Beilage im Schwhzer-Exemplar den Tod des Königs von Dänemark, das Perhalten des Königs von Böhmen gegen die Türken, die Eröffnung des Reichstages zu Augsburg, u, a, m.) 6. Dem Ammann Reding wird eine Zuschrift von Zürich in Betreff des Sebastian Hegner in den Abschied gegeben. <1. aus dem Schwyzer - Ercmplar. «w. Appellationstag der drei Orte Uri, Schwpz und Nidwalden. Sckwyz. ISS?», 3 April. Sinidcsnrchiv Schwni. Boten: «Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanqelc.zenbeiten: Bellenz, Bollenz und Riviera. »—>«. Art. 47—5«>. 71» Eonterenz der VII die Freien Aemter regierenden Orte. Muri ISS?», 2« April StaatSarctiiv ^ucern. Urkunden. Gesandte im Namen der sechs Orte: Ital Hans Thnmhsen, des Raths von Zürich; Jakob Arnold, alt-Landammann von Uri, beide alt-Landvögte der Freien Aemter. Lucern. Lux Ritter, alt- Schultheiß; und Peter Marti, des Raths. Vertrag zwischen Lucern und den sechs andern die Freien Aemter regierenden Orten zu Beseitigung der Anstände bezüglich der Frevel und Bußen im Twing Dietwhl. Man sehe im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Landvogtei Freie Aemter. Art. 75. Jndicatur u. Comvetenzsachen. 71 Konferenz der IV Schirmorte des Abts von St. Gallen: Zürich, Lncern, Schwpz und Glarns. Rapperschwyl. ISS?», 22. Mai (Montag nach kl initatis). Staatsarchiv Zürich. Tschudische Sammlima Nr. !i2. f»l. XXIX. Gesaildte: «Nicht angegeben». t». Da einige von Rorschach das Gcschüz mit Gewalt ans dem Kloster halten wegführen wollen, wurden ztvei deftclben, nämlich Hans Flnk und der Weibel, ans Befehl der vier Orte durch den Haupt mann von Hertenstein gefangen gesezt; diese hatten im Verhör noch den Jakob Huttcnmoscr, Elemeus und Lorenz Bertschi und den Anton „Gropp" de» älter» als Gehülfen angegeben. Auf den mündlichen Bericht des Hauptmanns über das Resultat seiner Untersuchung und ans die Bitten desselben nnd des Vogtö von Rorschach, daß man die Gefangenen in Gnaden bedenken nnd ans der harten Gefangen >2 Mai >559, schaft, in der sie nun seit fünfzehn Tagen gelegen, freilassen möchte, und auf den weitern Bericht, daß die (befangenen ihren Fehltritt ernstlich bereuen und Besserung versprechen und daß deren Weiber und Kinder in großer Armuth hungern müssen, wird dem Hauptmann befohlen, unverzüglich sich nach Ror- schach zu verfügen und nochmals unter Androhung der Kolter die (befangenen zum Bekenntnis zu ermahnen. wer der Anstifter dieses Anfstands gewesen und wer jene „Tagherrcn und Obersten" im Hof zu Rorschach seien, welche die Sache unterstüzt hatten. Dem Hauptmann wird auch Bollmacht ertheilt, die (befangenen, wenn sie bekannt haben, gegen genügende Bürgschaft und bis auf weitere Weisung auf freien Kuß zu sezen, lind weil in Folge der Untersuchung noch andere Betheiligte zum Borschein kommen möchten, andere als schuldig Erwiesene »och frei sind und noch nichts gelitten haben, und weil hier der Handel jezt nicht entschieden werden kann, wird ein Tag nach Rorschach auf den 4, Juli angcsezt, Auf demselben sollen dann die Abgeordneten der vier Orte der versammelten (bemeinde von Rorschach eröffnen, es sei der ernstliche Wille der vier Orte, daß in Zukunft keine solchen Unruhen mehr gegen ihren Landes- fürstcn, den Abt von St, (ballen, und gegen die vier Schirmortc angestiftet werden, Sie sollen auch die Anwäldc der zwölf Gemeinden, welche mit dem Abt von St, (ballen „gerechtet", vor sich bescheiden und denselben vorhalte» , daß sie während des Proeesses mit ihren Drohungen und ungebührlichen Anmuthungen sich nngeschikt benommen und das Recht durch ihre unbefugten Einreden verzögert haben, welches Benehmen gegen ihren Landcsfürsten ihnen nicht wohl angestanden sei, zudem üe sich dadurch in große nnnöthigc Kosten gebracht haben; ferner, daß ans diesem Span der rorschachische Aufruhr erfolgt sei, daß sie also in Zukunft bei Processen „dem Rechten" seilten ordentlichen Gang ungehindert lassen und, bevor sie sich wieder in einen Proecß einlassen, verständige Männer um Rath fragen sollen, das; sie endlich sich befleißen mögen, mit dem Abt von St, (ballen in Frieden und Ruhe zu leben, und bedenken, daß aus Zwietracht nichts Gutes erfolge, — Der Hauptmann soll alles, was er inzwischen in Erfahrung bringen sollte, ans künftiger Jahrrechnung zu Baden den Gesandten der vier Orte mittheilen, auf daß sie darnach ihre weiter» Instructionen berathen können, I». Das Gesuch des Jtal Hans Blarcr, Bogts zu Rorschach, um Schenkung von Fenstern in sein neues Haus wird in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte SchtrmortSangelegeicheiten: -Abtei Tt. (Kalle» » Art t! 72. Geniel» - eidgenössische Zahreechliiliigö - Tngsnzllng, Baden «35?», 4 Juni. Staatsarchiv Zürich. Nr, 1-!^, fo!. Staatsarchiv Vera. 00. 4l)7. Lanvesarchiv Schwvz. Much in vcn Archiven Nidwalcen, GlarnS, Frciburg, Solothurn unv Aarau.j Boten: Zürich, Jtal Hans Thumhscn, des Raths; Johannes Escher, Stadtschreiber, Bern, Erispnrus Fischer, des Raths, Lucern, Jost Pfhffer, Schultheiß, Uri, Jakob Arnold, Landammanil' Schwhz, Dietrich In der Halden, Ritter, Landanmiann, Untcrwalden, Johannes Waser, Pannerherr und des Raths nid dem Wald, Zug, Jakob Uttingcr, des Raths, Glarus, Gilg Tschudi, Landann mann, Basel, Jakob Rüdi, und Bonaventura von Brun, beide des Raths, Freiburg, Sebastian Alt, Juni !559, !>l des Raths. Solothurn. Urs Schwaller, Setclmcister und des Raths, Schaffhansen, Dietcgen Ringk (von Wildenbcrg), Burgermeister. Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann. «. (S. u. Bade».) I», «?, «> nnd r. (S. u. Thurgau.) f und (S. u. Sargans.) I, und l. (S. u. Thurgau.) It.. Da unter den VII katholischen Orten schon wiederholt angeregt worden ist, daß ihre Priester so wenig der heiligen Schrift kundig seien nnd nicht selten ein ärgerlich Leben führen, was dem katholischen Glauben höchst nachtheilig ist, da ferner die Nothwendigkeit eingesehen wird, tüchtige gelehrte Priester heranzubilden, die ihrem Berus angemessen vorstehen nnd ihrer Gegenpartei in GlaubenSsachen gebührend Antwort zn geben wissen, indem der katholische Glaube durch die heilige Schrift und durch allgemeine Coneilien hinlänglich begründet worden ist und der Mangel an erfahrenen schriftkundigcn Priestern immer mehr gefährlich wird, da man sich endlich überzeugt hat, daß die Gegenpartei große Sorgfalt nnd Koste» anwende, um Schulen zu stiften und geschikle Leute zu bilden, und dadurch bereits viel Volk auf ihre Seite gezogen hat, während die Katholiken binlässig zusehen, unerfahrene junge Leute, die wenig studiert und nicht einmal das vorgeschriebene Alter haben, zu Priestern weihen, so wird auf Ratification hin folgendes verordnet: In Zukunft darf keiner beim Bischof zur Weihe empfohlen werden, der nicht das erforderliche Alter hat, durch die gelehrtesten Priester in Gegenwart einiger hiefür bezeichneten Räthe über seine Fähigkeiten zuvor examiniert worden ist und über seinen unbescholtenen Wandel sich ausgewiesen hat. — Nnd weil der innner »lehr fühlbare Mangel an Priestern daher entstanden ist, daß die Vermöglichen ihre Kinder nicht diesem Stande widmen, dagegen die Armen, die dazu Lust hätten, die Mittel nicht haben, sie auf entfernte hohe Schulen zn sänken, und um diesem Uebelstande abzuhelfen und geschikte Priester heranzubilden, welche der heiligen Schrift und der lateinischen, griechischen und hebräischen Sprachen kundig wäreil, wird beschlossen, eine „ansehnliche" Schule zu als einem geeigneten Plaze zu errichten, geschikte Lehrer an derselben anzustellen und zu einer jährlichen Beisteuer von .... Kronen aus dem Sekel jedes Ortes auf die nächsten zehn oder zwanzig Jahre sich zu verpflichten; ferner von jedem Kloster in den katholischen Orten einen jährlichen Beitrag von zwanzig aus tausend „Stük" jährlichen Einkommens während der festzusezendcn Anzahl Jahre zu beziehen, jedoch ihnen und ihren Schirmherren au ihre» Gerechtigkeiten unbeschadet. — Um es unvermögenden Eltern möglich zu machen, ihre Kinder zum geistlichen Stande zu erziehen, soll jedes Ort Erkundigungen einziehen, wer das thun möchte, soll dann die tauglichsten davon auswählen, deren Eltern und Verwandte um die Verpflichtung zu einer jährlichen Unterstüznng angehen, das noch mangelnde von Obrigkeitswegen zuschießen und auf diese Weise den Mangel an Priestern »ach und nach Miezen. — Diese Vorschlägt soll jeder Bote an seine Obrigkeit bringen, damit auf nächste Tagsazung danibet infiruiert werde. Und weil Glarns zum Thcil ähnliche Maßregeln hinsichtlich seiner Priester nöthig hat, wird ihm dieser Entwurf iu den Abschied gegeben, in Erwartung, daß es sich von den katholischen Orten nicht absondern werde. I und ,»». lS. n. Thurgau.) (S. n. Lauis.) «». Gemäß frnheim Beschluß schwören »»» Gesandten der Xlll Orte sammt dem Landschreiber zn Baden den Eid, von Uttbeilen nnd Gerichtshändetn weder Mict, Gaben noch Geschenke anzunehmen, sondern dem Armen wie dem Reichen das Recht zu Theil werden zu lassen. Zugleich wird an die Boten auf den ennetbirgischen Jahrrechnungen der Befehl erlasse», daß sie diesem Beschluß auch nachkommen und ebenso die Landschreiber, Malefizschreiber, Bankschreiber, Fürsprecher und Proenratoren dazu anhalten, diesen Eid zu leisten und ibn nicht nur auf den Tagsazungen und Jabrrechnnngen, sondern das ganze Vahr Juni l55N, hindurch zu haltein >». HS. u. Lauis.) «tz. Um Betrug mir den Bettelbriefen zu verhindern, wird beschlossen, es soll jedes Ort die Größe sammt de» besondern Kennzeichen und „Pressen" der Person, der es einen solchen Brief gibt, deutlich in den Brief sezen, i. (S. u. Bellenz, Bollenz und Riviera.) « und t. sS. u. Thurgan.) 11. Glaruö stellt an Schwhz die Bitte, es möchte denen von Bitten, welche nach Schanis kirchgenössig seien, die „Begräbnis!" zu Schanis gestatten, weil sie auch diese Kirche unterhalten helfen müssen, v. Jeder Bote schenkt dem armen Mann von Zug, der von seiner Obrigkeit eine Empfehlung vorgelegt hat, eine halbe Sonnentrone, Die beiden Gesandten, welche im Namen gemenler Eidgenossen auf dem Reichstage zu Augsburg gewesen, erstatten Bericht über den Erfolg ihrer Sendung, rühmen ihre gastliche Aufnahme in einigen Städten und das zuvorkommende Benehmen deS kaiserlichen Hofmarschalls, Hans Melchior Heggenzer, und des Landvogts zu Schwaben, die zu beförderlicher Erledigung ihrer Geschäfte ihnen bchülflich gewesen seien, melden, daß der Kaiser seine Gnade und gute Rachbarschaft gegen die Eidgenossen zugesichert und dazu jedem eine goldene Kette geschenkt habe, die sie aber nur zu Händen gemeiner Eidgenossen angenommen hätten, berichten schließlich, daß sie für Geschenke in die Eanzlci, für Zehrnng, Belohnung ihrer Diener und Tractiercn Ü8!l Krön, ausgegeben haben, und bitten, mit ihren Verrichtungen zufrieden zu sein, indem sie ihr möglichstes zu einer befriedigenden Lösung ihrer Austrägt gcthan hätten, — ES wird ihnen der Dank und die Zufriedenheit für ihre Verrichtungen ausgesprochen! die beiden Ketten, nachdem man sie zu Händen gemeiner Eidgenossen genommen, werden ihnen geschenkt ; endlich soll ihnen jedes Ort an ihre Auslagen und für ihre Bemühungen 4l) Krön, bezahlen, x. Die beiden Gesandten übergeben den kaiserlichen Bestätigungsbrief der Freiheiten gemeiner Eidgenossen und ihrer Zugewandten Orte, den sie auf dem Reichstage zu Augsburg erlangt haben, 'H Die Frage, ob man diesen Brief in Zürich, wo schon mehr solcher Briefe liegen, oder im Schloß zu Baden anfbewahrcn wolle, wird in den Abschied genommen, HS. u. Enuetbirg. Bogteien überh.) 5,. Die Gesandten des Abts von St, Gallen lege» einige Knndichaften in Betreff der Urheber der Unruhen zu Rorschach vor und begehre» Weisung, ob der Abt auch die andern zwölf Gemeinden auf den Tag zu Rorschach laden solle. Darauf wird beschlossen, daß jedes der vier Schirmorte zwei Bote» auf den Tag zu Rorschach abordnen soll; diese Boten mögen dann die zwölf Gemeinden, welche mit dem Abt im Rechten gestanden sind, nach Belieben entweder nach Rorschach oder an einen andern gelegenen Ort zusammenberufen, sollen ihnen dort ihr ungeziemendes Benehmen gegen ihren Lan- deöfürsten verweisen und sie ermahnen, in Zukunft dem Recht seinen ordentlichen Lauf zu lassen und den Rath verständiger Leute einzuholen, bevor sie wieder Händel anfangen. — Diesen Boten wird auch Vollmacht ertheilt, dem Landvogt im Thurgan zu befehlen, den nach dem Thnrgau geflüchteten Kreuze Jakob gefangen zu sezen und die Untersuchung gegen ihn anzuheben, damit er nach seinem Verdienen bestraft werde, lS. u. Lauiö ) I»I». (S. u, Ennetbirg. Vogteien überh.) lim den Fürkauf mit Vieh zu verhüten, schlagen einige Orte vor, daß Jeder, der ein Stük Vieh kaufe, selbes sechs Wochen in seinem Futter erhalten müsse und es bei Strafe vorher nicht wieder verkaufen dürfe. Es wird aber von der Mehrheit beschlossen, jedes Ort solle von sich aus die angemessenen Verordnungen gegen den Fürkauf erlassen «l«I Das Gesuch des Heinrich Schwendimann von Dierikon, nnter Vorlegung "1 Beilage Nr, z. Juni 1559 93 einer Empfehlung von Lucern, um Schenkung von Fenstern in sein neues Wirthöhaus wird in den Abschied genommen, — Da aber früher beschlossen worden ist, daß Gesuche um Fenster nicht mehr in de» Abschied genommen werden sollen, wenn sie nicht eine Kirche, Rathhaus oder Gesellenhaus betreffen, sondern daß die Bittsteller sich an die einzelnen Orte zu wenden haben, so soll sich jedes Ort ans nächstem Tage erklären. ob man daran festhalten wolle, ««. Hinsichtlich der Landstreicher und Bettler wird von der Mehrheit verordnet: Starke gesunde Personen, die nicht arbeiten wollen, sondern den eigentlich Bedürftigen das Brod und Almosen vor dein Mund weg betteln, sollen an der Folter über ihre Herkunft und ihren Erwerb verhört, die, welche nichts bekennen, eidlich über den Rhein gewiesen, die als Uebelthäter Erfundenen nach Verdienen bestraft werden; den hausarmen und presthaften Leuten, welche sich nicht anders als mit dem Bettel ernähreil können, tan» jedes Ort einen Bettelbrief, in welchem ihre Armuth, Gebrechen und ihr Aussehen beschrieben werden müssen, geben, damit der, welcher ei» Almosen spenden will, wissen könne, wie es angewendet sei, tll. Benediet Stoker von Schaffhansen verantwortet sich über die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen, daß er von dem Gclde des lczten picardischen FeldzugS etwas veruntreut, daß er ein Faß voll Realen aus Frankreich in die Münzen zum Einschmelzen gcschikt und daß er Münzstempel in Händen habe und nach Belieben münzen lasse. Seine Verantwortung wird in den Abschied genommen, —- lieber den Anzug, daß man Maßregeln gegen das Einschmelzen der guten Münzen treffen möchte, damit der Preis des Goldes nicht immer mehr gesteigert werde, soll jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag instruieren, KK. (S. u. Ennetbirg. Vogteien überh.) I»I». Appenzell macht die Anzeige, daß in Herisan über vierzig Feuerstätten sammt der Kirche abgebrannt seien, daß es bereits eine ansehnliche Nnterstüzung an die Vrandbeschädigten verabreicht habe, daß es aber denselben nicht möglich sei, die Kirche, Kirchthürme und Gloken herzustellen; eS bittet dringend, man möchte denen von Herisan eine Unterstüzung zum Wiederaufbau ihrer Kirche verabfolgen. — Das Gesuch wird in den Abschied genommen, Ii. (S. u. Luggarus,) (S. u, Rheinthal.) II. Marc Anton Bosso, der Gesandte des Königs von Spanien und des GubernatorS von Moyland, meldet nach Ucberreichnng seiner Creditive: Er sei an die Stelle des ASeaninS Marsns abgeordnet worden, um die Angelegenheiten des Königs und des GubernatorS und die Anfrechthaltnng der Erbeinung und anderer Verträge zwischen den Häusern Oesterreich und Burgund und den Eidgenossen zu besorgen; der König habe in den Frieden mit Frankreich auch seine Freunde und Bundesgenossen, die Eidgenossen, einverleibt; der König und der Gubernator wollen alle Artikel der Erbeinung und Capitel unverbrüchlich halten in der VoranSsezung, daß die Eidgenossen dasselbe thnn werden; der langwierige Marchstrcit zwischen denen von Stabbio und Arcisate sei beigelegt und der Herzog bereit, wenn man cS wünsche, den Vertrag zu ratifieieren; er bitte, die Eidgenossen möchten in ihrem guten Willen gegen die Einwohner des Herzogthnms Moyland verharren, — Antwort: Auch die Eidgenossen seien gesinnt, die Erbeinung mit den Hänjern Oesterreich und Burgund und ebenso die Eapitel und freundschaftlichen Beziehungen mit Moyland aufrecht zu erhalten, obschon lezterc bisher in einigen Artikeln ihnen nicht gehalten worden; sie danken dem König, daß er ste in den Frieden mit Frankreich eingeschlossen habe; sie halten für nn- nöthig, daß der Gubernator den Marchvertrag bestätige, weil derselbe schon hinlänglich durch Briefe versichert jei; sie würden aber dennoch, auch wenn dieses nicht geschehen wäre, für dessen Anfrechthaltnng gesorgt haben, i»in. Der französische Gesandte, Herr von Eoignet, eröffnet: Der König habe in seinem Juni 1559, Frieden mit Spanien und England auch seine vertrautesten Freunde, die Eidgenossen, inbegriffen H; er bitte um Entschuldigung, chaß die Bezahlung der Pensionen so lange verzögert worden sei; aber seine immerwährenden Kriege, der Unterhalt der Truppen in der Pieardie, im Piemont, in Italien und Korsika und an andern Orten mehr haben es ihm bisher unmöglich gemacht; auch werde die Vollziehung der durch den Frieden verabredeten Heirathen wieder große Summen in Anspruch nehmen; er hoffe aber bald seine Verpflichtungen erfüllen zu können, danke inzwischen für die bisher erzeigte Nachsicht und verspreche, daß solche Verzögerungen nicht mehr vorkommen sollen; seit einigen Jahren machen die Eidgenossen Schwierigkeiten bezüglich der Annahme französischer Münzen; der König bitte aber , Anordnungen zu treffen, daß diese Münzen, die an Gehalt und Gewicht den besten in der Christenheit nicht nachstehen, ihren Euro in der Eidgenossenschaft wie anderswo haben, damit der gegenseitige Verkehr erleichtert und auch die Anstände bei Bezahlung der Pensionen vermieden werden; da endlich einige französische Edellente sich beim Könige über Auflagen und Neuernngen an den eidgenössischen Grenzen beklagt halten, so bitte der König, daß man für Haltung der Verträge sorge und daß die französischen Unterthanen gleiche Freiheiten und Privilegien in der Eidgenossenschaft genießen, wie die Eidgenossen in Frankreich; daneben sollen sie versichert sein, daß der König es sich angelegen sein lassen werde, nichts zu unterlassen, was zur Erhaltung guter Freundschaft und der Vercinung gereichen möchte, — Antwort: Sein Begehren hinsichtlich der Pensionen habe man in den Abschied genommen; indes; bitte man ihn, sich beim Könige zu verwenden, damit die verfallene» Summen möglichst bald bezahlt werden; sein Begehren bezüglich der Münzen wolle man ebenso in den Abschied nehmen und ans einem künftigen Tage gebübrende Antwort darüber geben; von neuen .söllen, worüber sich einige Edellente beschweren, wisse man nichts ; der Ambassador möge aber darüber an die betreffende» Orte berichten, damit diese die erforderlichen Maßregel» treffen können; dagegen beklagen sich die eidgenössischen Kanfleute, daß die Beamten zu Phon sie wider altes Herkommen und gegen den abgeschlossene» Vertrag bezüglich der Pässe beHandel», dabcr man um entsprechende Weisung an den Gubernator zu Phon bitten müsse. — Auf sein Begehren, daß man für Abschaffung von Betrug und Kunstgriffen bei der Ausfuhr von Geld auS dem Königreich sorgen möchte, wird ihm erwiedert, er möchte solche, welche steh eines Betrugs oder der Verlezung der aufgestellten Ordnung schuldig machen, stets vorzeigen, damit man sie bestrafen könne, i>«. Die kaiserlichen Gesandten legen ihre Jnstrnetio» in Betreff der in de» Ober- und Vorder- Oesterrcichischen Landen errichteten neuen Fölle vor. Hierüber wird ihnen geantwortet: Die Eidgenossen hätten erwartet, daß man sie mit solchen Neuerungen verschonen und sie beim alten Herkommen bleiben lassen würde; denn »ach ihrer Ansicht seien selbe der Erbeinung zwischen dem Hanse Oesterreich und gemeiner Eidgenossenschaft gänzlich zuwider; daher müssen sie nochmals dringend bitten und begehren, sie bei ihren Freiheiten und bei ihrem alten Herkommen ruhig bleiben zu lassen; dasselbe werden sie dann auch gegen die Unterthanen des Hauses Oesterreich thuu; im nicht entsprechenden Falle aber müsse man um eine Erklärung bitte» , wie es der Kaiser in Bezug auf die Erbeinung verstanden wissen möchte, Und nachdem die kaiserliche» Gesandte» erwiedert hatten, daß es in ihrer Befugniß nicht liege, über die NesoluUen des Kaisers eine Erläuterung abzugeben, daß übrigens dieselbe ganz klar dabin laute, daß l Einschließung d.r Eidgenossen in den Frieden 511 Chnteau-Cambrosss, S, Beilage Nr. "0, Juni <55,9, die Landsaßen und Unterthanen beider Parteien auf österreichischem und eidgenössischem Grund und Boden bei Kausen, Verkäufen und andern Geschäften sicher wandeln, daß sie einander recht und redlich behandeln und daß kein Thcil des andern Landsaßen und Unterthanen mit neuen Auflagen und Zöllen beschweren solle, so wird ihnen entgegnet: Es scheine, daß der Eidgenossen Unterthanen und Landsaßen allein auf östcrrcicbischem Gebiet und ebenso die österreichischen Angehörigen nur ans der Eidgenosse» Grund und Boden beim alten Herkommen und den alten Zöllen bleiben sollten; man wünsche daher eine Erklärung darüber, ob man die eidgenössischen Kanflente, wenn sie Waaren zu Antorf «Antwerpen), Frankfurt, Augsburg, Nürnberg und an andern Orten mehr kaufen und durch österreichisches Gebiet in die Eidgenossenschaft führen, oder wenn sie in der Eidgenossenschast verarbeitete Waaren an benannte Orte spedieren wollen, ohne Beschwerung durch neue Zölle lassen wolle; denn sollte dieses nicht der Fall sein, sollte jene Zollbefreiung nur für den gegenseitigen österreichischen und eidgenössischen Verkehr verstanden werden wollen, so würde das den Eidgenossen schwer fallen, indem ihnen dadurch ihre Zölle verringert und der Paß gefährdet würde, und es müßte daraus folgen, daß den Unterthanen und Landsaßen des HanseS Oesterreich ihre in Frankreich, Italien u, s, w, gekauften Waaren, und umgekehrt, ebenso behandelt würden, was doch besser unterbliebe. — Die Sache wird in den Abschied genommen, um sich über eine angemessene Antwort an den Kaiser zu bcrathen, — Daneben wird de» kaiserlichen Gesandten eröffnet, daß ungeachtet der vom Kaiser auf dem Reichstage zu Augsburg gegebenen Versicherung, bis zu Anstrag des Handels Jedermann frei passieren lassen zu wollen, seither wieder einigt Verarrestiernngen vorgekommen und daß vor etlichen Tagen Einige, welche Pferde zu Ravensburg gekauft, daselbst gcnöthiget worden seien, den neuen Zoll zu bezahlen, daß man daher den Kaiser ersuche, seinem Versprechen nachzukommen, — Alles dieses nebst den hierüber gemachten Vorschlägen wird zur JnstruetionS - Erstellung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, «»«». Es wird beschlossen, daß die Städte, welche den Eidgenossen nnterthan sind, sich mit der auf dem Reichstage zu Augsburg erhaltenen kaiserlichen Bestätigung der eidgenössischeil Freiheiten und guten Gewohnheiten begnügen sollen und nicht von sich aus an den Kaiser um Bestätigung ihrer Freiheiten gelangen dürfen, indem solches eine Verkleinerung der Eidgenossen, als der rechten Obrigkeit, wäre, pz». Jedes der XII Orte erhält das ErbeinungSgeld vom Haus Oesterreich für das Jahr <559 mit <59 Gulden, Appenzell die Hälfte,*, ,y,ß. Jedes der XIU Orte gibt 49 Kronen an die Kosten der Gesandtschaft nach Augsburg und für Belohnung der beiden Gesandten, i-i». An die Kosten der Freihaltung der kaiserlichen Gesandten zu Baden bezahlt jedes Ort 4 gute Gulden, weniger l Ort, Es wird kein anderer Tag äugest^; j» dringenden Fällen soll an Zürich Anzeige gemacht werden, damit dieses einen Tag ausschreibe, Das nach dem Schluß der Tagsaznng von den kaiserlichen Gesandten gestellte Begehren in Lltreff eines künftigen Tages wird all roldroinluiu genommen, »m. (S. u, Freie Aemter.) w. GlaruS stclll das Begeh,en an Lucern hinsichtlich des Bnrgrechts der Herrschaften Werdenberg und Wartau, wovon Glarus jährlich 15 rheinische Gulden in Gold geben müsse, daß Lneern eine kurze Urkunde auf Pergament und besiegelt ausstellen möchte, daß dieses Burgrecht Glarus nur, so lange es Bcsizer dieser *, Der Gulden wurde zu <5 constanz Bazen, die Sonncnkronc zu 24 Bazen, die kaiserliche Krone zu 23 guten Bayz. Gefandre: «Nicht angegeben). Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Bellenz, Bollenz und Riviera » ». i, Art. 58 u 59. 74. Iahrrechnung der III Schirmorte des Klosters Engelberg. Engelberg. !55?>, 12. Juui SraatSarcl»,« 0»ccrn. Akten: tsngelberg. Boten: Lueern. Hans Hammer, des Natho. Schwhz. Jost Ulrich, LandSfähnrich. Obwalde». Wolfgang In, Grund. Nidwalden. Arnold Am Stutz. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirmvrisangelcgcnhciten: Abtei und Thal lKngrlberg. » «. Art. 9 lt. Juni l559. 7S. Ennetbirgisclle Jahrrechnnngs - Tugsazimg. likiZk», )»»ni (Montag nach Johann Baptist». . StaatSarckiv ^uecru. (6nne»birq. Absch. »t. i tK. «Auch in den Alchiven Rurich, Veru. l>ilaruS und Svlvrbutu.l Bote»: Zürich. .Haue Kambli. Bern. Hand Whß. pueern. Jakob von Wbl Uri. Peter Du». Schwhz. Haue Neding. Nidwalden. Mathäno Windli Zug Sebastian Mevcr. GlarnS. wandelt Ischudi. Bakel. Hano tzßlinger. Freibnrg. Niklano Gottrow. Solorbnrn. Niklano Degcnscher. Scbaffhauken. Kaspar Stierli. M.IN sehe d.ib Verhandelte im Abschnitts Herrschaflsa»>rcleaenl>eil,n 5 Vier Gunetb Vogteie» nberl,. <>- Art. 93. Jusrizsachen. LaniS und Me»t>ri6 ».».lt. Art. 12. Amtsrcchnnn- Vaiidvogtei Lanio 6 Art. 385. Zollsache». f. Art. 386. Zvllsachen. „ INI. Bußenrechnuna. t>. „ '>56. Justizsachen. >' SN3. Justizsachen. Vandvogtei MendriS. Art. 5N9. Märchen. i. Art. 521. Zustizsachen. 7«». (fonterenz der IV Schirm orte deo Ahls von St. Sailen. ?kvrscj)^cta. l kl >?. ^ttli (Mittwoch nach St. Ulrich). Staatöarctiiv Vttccrn. Akten : A'tei St Äallcn. lAuck in den Archiven Zürich, Scl'wv; und (ttlarus I Boten» (nicht angegeben». Schwhz. Ammann Reding und Pannerherr Schorno. Schon seit einigen Jahren waltete ein Anstand zwischen dem Abt von Sr. Gallen und den Gemeinden Rorschach, Goldach, Mörschwyl, Steinach, Tablat, Waldkirch, Wittenbach, Lömischwvl, Gaiserwald, Bern hardszell, Rotmonten, Berg und Stranbenzell in Betreff der Fälle, Faßnachiöhnhner »nd der Mannrechte wegziehender Personen. Während des Nechtotages zn Rapperschwhl über diese Anstände ballen dann einige aus der Gemeinde Porschach gewaltthätig dao Geschnz ano dem Gotleobano Porscharb genommen, was wegen der drohenden nnd gereizten Haltung derselbe» leicht hätte zn Unglnk fuhren können .stach Bcrhorung der Knndschaften über diesen leztcrn Handel, werden nun die Urheber der begangenen Frevel bestraft, nämlich Jakob Hertenstein, genannt Kreutz Jakob von Porschach, Kaspar Berlin ans dem Hol Porschach, .Hano .Heer, genannt NutfliS Glauo von Goldach, Pudi Bertscbi, Kaipar Fhromer, Hano Heer, Haue Graf und Andreas stindenmann zn Appenzell. Bian sehe auch j„i Abschnitte SchirmortSan-relcarnhcilcn r Nbtei St. Gallen Ist ilX Juli lst59. 77. Ennetbirqische Iuhrrechiulllgs-Tagsazung LuggaruS »55?», Juli TtaatSarckiv Lucer», (^nnetbirg. Absch. II. IAu6, in ven Archiven Zürich. Bern und Solorburn-I Boten : (Dieselben wie zu Laitis den An Juni löött). Man sehe das Verhandelte in, Abschnitte Herrschastsangeie.,enhe>tcn- Vier enuetd. Bogteieu iiberh. «>. Art 22 AnitSrechnunli. Landvogtei Meiidris. e. Art. 5 ,22. Juftigsachen. Luggarus und Mainthal » u. i» Ar,. 4. Amtsrechnu».,. Vandvogtei LuggaruH e. Art. 298. Zollsachen. <> Art. 82. Bußenrechnunq. 7«. (Konferenz der drei Orte Uri, Schwvz und Nidwalden Brunnen > 55?», 31^. Juli j.'a»»de^arciriv Seirwyz. Gesandte: (nicht angegeben». Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsannelegcnbeiten: Vier ennetb. Bogteien überh. e. Art. t93. Verkehr mit Mayland. u. Art. tt8. Polijeiliche« Bellenz, Bollen,; und Niviera. »».«>. Art. (>0—t>t. « n Arr. <(2 «.?. 7». Conferenz der drei Orte Uri, Unterwalde» und Zug Altorf »55?», Ii^. August ^arrdecarcliiv l>tnvalde»r. Bore»: Uri. gakob Arnold, paudammann; Amandus von Niederholen, alt-pandammaiiii; Kaspa» Zmhof, alt-pandammann; Magnus Bester, des Raths und alt-Landvogt zu Livinen. Obwalden. Jakob An der Halden, des Raths nnd ait-pandvogt ;n Sargans; Andreas Imfeld, des Raths. Nidwalde» Georg Wursch, alt-pandammann. Zug. Paul Zigerli, Aimnaun; Johannes Vetter, alt-Aiumann. »». Nach Verlesung eines Berichts des Zakob Tanner von Uri uitd des Hauptmanns Eamill Burgd von Bellenz, welche im Namen gemeiner Hauptleute an den Papst waren abgeordnet worden, um die Bezahlung der Ansprachen der Hauptleute und Knechte für ihre im Zahr lGD geleistete» treuen Dienste G betreiben, und »ach Vorlegung einiger Abrechnungen und Musterrödel der apostolischen Kammer mit den Hauptlenten, werden die Hauptleute insgemein vorbeschieden, um die Begründung ihrer A>^ sprachen und Beschwerden zu vernehmen. Dieselben übergeben nun den Handel zum Entscheid den vb benannten Gesandten, mit der dringenden Bitte um endliche Erledigung desselben. Hierüber wird >nw erkennt: Die Hauptleute sollen die littst Krön, für den Monat September, sowie die für de» Oetobe> August >550 bezahlten 2000 Krön,, mir einander theilen nach Anweisung der Rödel; die Summe van 1040 Kronen, welche der Papst für die bei der September - Musterung anwesende überzählige Mannschaft ausbezahlt bat, soll unter die Hauprlente in gleichen Theilen gctheill werden, weil man nicht weiß, wie die Musterungen geschehen, noch was für Knechte jeder Hauptmann gehabt habe; da für die Monate November und Deeember nur 040 Kronen bezahlt worden, weil die Hauptlente Bartholomäus Kuhn, Wirz und Zehnder ihren Antheil bereits bezogen haben, und da die „Regenten der heiligen apostolischen Kammer Noblen" verlangen, daß diese Hauptlente das zuviel erhaltene Meld wieder herauszugeben schuldig seien, so wird gesprochen, daß diese Hauptlente nichts herausgeben sollen, daß sie aber bei der Theilnng der 640 Kronen keinen Antheil haben und daß diese Stimme unter den sieben übrigen Hauptleuten nach der Anzahl ihrer Knechte distridniert werden solle; weil Hauptmann Zakob Tanner 1700 Kronen «zu l l0 Kreuzer), Junker Kaspar von Silinou 500 Kronen und Eamill Bnrgo 644 Kronen von der Hauptsumme bereits bezogen baden, so sollen sie hier mit einander abrechnen, damit, wenn der eine oder der andere oder alle drei zu wenig erhalten hätten, dieses ihnen aus der vorfindlichen Summe nachbezahlt werde, oder wen» sie zu viel erhalten hätten, dieses den übrigen Hauptleuten zu gut komme; bezüglich der Ranzionen wird auf das Ansuchen der Hauptlente beschlossen, die betreffende Summe in Nri hinter Recht zu legen; im übrigen, weil nun für die Ansprachen Aller quittiert worden ist, soll binsür niemand mehr irgend eine Ansprache für den römischen Feldzug erheben I». ES wird ml i-otoromlinn genommen, wie freundlich und mit welchen Erbietungen die fünf Eardinäle von Neapel, Trani, Bitcllo, Reomanns, EonsilieruS und der Bischof von Terraeina im Namen des PapstS an die drei Orte geschrieben haben, k<>. Bartholomäi-Iahrrechnung der drei Orte Uri, Schwy; und Nidwalden. Bellenz August. Landesarchiv Schwyj. Boten: (nicht angegeben). Man sehe ras Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bcllrnj, BoUrnz und Kivirra » r. Art. tili <1 81 Rechtstag. Kloster St Gatten I5SU. t!I August Laiidedarchi» ^chwnj. Rechrshandel zwischen dem Abt von St, Gallen und gemeinen pandlenten der Grafschaft ?,og- genbnrg wegen des von leztcrn beanspruchten Rechtes, durch ihren Zwölfer-Ausschuß pandlcnte annehmen zu können, — Der Abt verlangt, daß die Toggenburger, so wie er sie schon früher ermahnt habe, die anSgcschossenen Zwölfer abschaffen, indem er in seinem pand nicht zwei Regierungen dulden könne; die Grafschaft Toggenbnrg gehöre mit der hoben und Niedern Gerichtsbarkeit dem Abt und seinem Kloster an; auch seien in Betreff der Zwölfer mehrere Beschlüsse vorbanden, das; sie abgestellt seien, ebenso August lö-M rechtliche llrtheile de» beiden Orte Schwhz u>ld Glarus, wie der Abt den pandrath und das Landgericht besezcn solle, -Die Toggenburger weuden dagegen ein, daß in der Grafschaft .Toggenburg itets Uebnng gewesen, fünf bis sieben aus den Landleuten zu bezeichnen, nin die neuen Landleute anzunehmen, daß gegenwärtig van jeder „Gegni" iGemeinde) ein Mann lstefür auSgeschossen sei, daß diese Zwölfer nichts anderes verhandelt, als eben Landleute angeirommcn haben, und daß der Abr sie dabei bleibe» lassen machte, — Den Abgeardncten der Toggenburger werden die urkundlich belegten Rechte des Abts zur Kenntnißgabc an ihre Gemeinden mirgetheill, lieber gegenwärtige Verhandlung wird gegenwärtiger Akt ausgestellt und vam Abte besiegelt, «2. b'onferenz der drei Orte Uri, Schwyz nnd Nidwaldeu, Brunnen. I;««>, S September Man selie ras Verhandelte im Abschnitte HelrschaftSan^eie.>e»keiten BeUenz. Bollenz und Riviera Art, 72, Confereuz der V katholischen Orte, Lucern. >7. .Octvber (Dienstag nach Galli). ÄtNtitSar^iv ^.'uceru. Mqem. Absch. Vd. Ii. lAuch in den Archiven Zchw^z und Nidwaldr'n-l Baten: tnichr angegeben), »». Glarns hatte schon am l5i, September eine Zuschrift an die katholischen Orte erlassen, daher man sich jezt über eine einstimmige Antwort verständigen machte. Da nun aber die Znstruetionen nicht gleichförmig sind und man aus verschiedenen Gründen besorgt, daß man nichts Ersprießliches werde zu Stande bringen können, da ferner nach kein neuer Papst erwählt ist, da man endlich erwartet, daß die kathoti- lchen Fürsten inzwischen etwas mit einander unterhandeln dürften, das dem katholischen Glauben zum Besten gereichen möchte, so wird eine Antwort an Glarus entworfen, worüber jedeö Ort binnen acht Tagen seinen Bescheid nach Lueern melden soll, Zugleich wird beschlossen, daß, wenn Glarus etwa von irgend einem Ort eine besondere Antwort verlangen sollte, kein Ort von sich aus eine solche crtheiien dürfe, weil auch die Zusage der Glarncr alle V Orte gemeinsam berührt, I». Lueern macht Anzug, daß durch den Fürkanf leider überall große Theurung entstanden sei und nur einzelne reich werden, und daß es daher auf seinem ganzen Gebiete den Fürkanf strengt Verbote» habe; wenn nun aber in den andern Orlen nicht das nämliche geschehe, so sei das ohne den gehofften Erfolg; es soll daher jeder darüber au seine Obrigkeit berichte», damit auf einem gemein eidgenössische» Tage ein, gemeinsamer Beschluß gefaßt werden könne; denn wenn die Eidgenossen brüderlich mit einander haushalten wollen, so müssen sie einander in ihre» Anliegen bcbülflich sein, — Wird in den Abschied genommen. «?. Florinus Flerch, Psar >e> zu Goßau, eröffnet als Abgeordneter des Abts Diethelm von St, Gallen ! Der Abt habe ein Breve Oetober l55!) von Papst Paulus lV, erhalten, durch welches ihm gestattet werde, die erste ledig fallende Domherrnpfründe an der Domstift zu Konstanz sammt deren Einkünften in Besiz zu nehmen; nun sei neulich der Kustos an benannter Domstift, Melchior von Bubenhofcn, gestorben und der Abt habe von dessen Pfründe Besiz nehmen wollen, was ihm aber rund abgeschlagen worden sei; daher bitte er, man möchte sich für ihn verwenden, — ES wird daher zu Gunsten des Abts ein Schreiben an Domdechant und Kapitel der Hochstift Konstanz und ein anderes an den Papst erlassen, «>. Zug macht die Anzeige, das, die Capelle auf dein Aegeriberg nunmehr fertig sei, dankt für die dabei erwiesene Unterstüzung und meldet, daß der Weihbischof dieselbe am 23, Oetober weihen werde, wozu jedes Ort freundlich eingeladen sei, — Wird in den Abschied genommen, « . Landammann Jmhof legt einen vom Landvogt zu Mendris an Uri erlassenen Brief auf (vom 4,OMober>, worin gemeldet wird, daß die mahländischen Korneommissarien einen gewissen von ChaS auf eidgenössischem Grund und Boden verhaftet und nach Como geführt haben, daß er sich für dessen Freilassung beim Gubernator verwendet, aber noch keine Antwort erhalten habe, endlich, daß im Mahländischen ein gleiches Verbot hinsichtlich der Kastanien, wie jenes in Betreff des Korns erlassen worden sei, und daß er um Weisung über sein Verhalten bitte (Verordnung des GubernatorS, Herzog von Sessa, in Betreff deS Kornkaufs, 30, Juni), — Demnach wird an den Landvogt geschrieben, er soll über diesen Handel und über die Persönlichkeit des Verhafteten genaue Erkundigungen einziehen und das Resultat auf einen gemein-eidgenössischen Tag einsenden. Auch an Zürich wird zu Händen der übrigen drei Orte davon Mittheilnng gemacht, — Weil man nun auch zur klaren Einsicht gekommen, daß Mahland die Kapitel nicht halte und den Angehörigen der Eidgenossen ohne linterlaß Schaden zu füge, so soll aus einem gemein-eidgenössischen Tag darüber Anzug gemacht werden, um sich zu verstand! gen, wie man sich auch gegen Mahland verhalten wolle, t. Lneern berichtet, daß der französische Gesandte, Herr von Coignet, geschrieben habe, es seien Anordnungen getroffen, daß die Pensionen unfehlbar bis Ende dieses MonatS bezahlt werden. Darauf wird an den Gesandten geantwortet (23, Oetob.), daß man, wenn die Bezahlung alSdan» nicht erfolgen sollte, die Gesandten nach Lhon und an den König abordnen würde, K. An die Herrschaft Venedig wird ein Schreiben (13, Oetob,) erlassen, worin gemel det wird, daß man den Ritter Melchior Lnssi von llnterwalden an sie abordne, um die Begnadigung des Laurenz Rnsea von Lauis auszuwirken, der vor zwölf Jahren in einem Streite zu Venedig jeman den geschlagen und daher die Stadt Venedig habe meiden müssen, Man sehe auch im Abschnitte HerrschciftSangelkgenheiten: Vir» eunetblrg, iNogteie» nl»erh Art. 194, Vcrkrbr mit Mavlanb, Confercuz der V katholischen Orte. ituceri, I AI. ^Zctvber (Dienstag vor Allerheiligen). TtaatSarrkiv rucern. AUgem. Alisch Bd. n. '427, und wlarnerakrcu I Akrenband Nr. rt, fo!. 67, iAuch in den Archiven Sckwvz. Odwalven und Nidwalden.I Boren: (nicl)t angegeben). ». Weil die Lutherischen zu Glarus nicht halten wollen, was sie zugesichert haben, wünsche» die V katholischen Orte sich über ihr ferneres Verhalten gegen dieselben zu verständigen und halten daher Oelober >559, gegenwärtige (Konferenz. — Lueern, Schwhz, Ob- und Nidwalden sind nun der Ansicht, daß man den Altgländigcn zu Glarus die ihnen gegebenen Briefe hallen müsse und daß man sich berathc, wie man ihpen behülflich sein könne und wie man die Nengläubigen dazu anhalten wolle, ihren schriftlichen Zusicherungen Genüge zn leisten, llri und Zug dagegen haben nur Vollmacht, das jüngst beschlossene Schreiben an Glarus abzusenden und das, was weiter verhandelt werde, in de» Abschied zn nehmen.— Nun beklagen sich die drei erster» Orte, daß die V alt-katholische» Orte in einer so gerechten heiligen Sache, wo es sich um Haltung von Versprechungen handle, sich nicht verständige» können, und stellen daher an die beiden andern Orte die dringende Bitte, die Sache nochmals an ihre geheimen Räthe zu bringen und die sechs von Glarus den V Orten gegebeneu Verschreibnuge» H, der V Orte Klagartikel und die von den V Orten de» Altgläubigen zn Glarus gegebene Zusicherung nochmals gründlich zu erdauern und auf den G Novemb. sich wieder in Lueern einzufinden, auf daß man sich dann verein baren könne. «5. Honserenz der V katholischen Orte. Vucern. I tl. November (Dienstag nach Martini). Sn«at»ar « < >Auch im v.indeSarchiv Zchwvzi Boten: lnicbt augegeben». ». Es wnrde dieser Tag wiederum ausgeschrieben, um sich zu vereinbaren, wie mau den Altgläubigen zu Glarus behilflich sein könne. Nur Zug ist noch abweichender Meinung; dagegen verständigt sich llri mit den drei andern Orten dahin: Die vier Orte wollen den Altgläubigen zu Glarus alles, was sie ibnen zugesichert haben, ehrlich und treu wie fromme Eidgenossen halten und Gut und Blut zu ihnen sezen, sofern dieselben auch halten, wozu sie verpflichtet sind, und beim alten Glauben beharren. Da nun die Boten von Zng sich nicht weiter einlassen wollen, wird ihnen nach genommenem Ausstand aufgetragen, bei ihrem geheimen Rath und dann beim Stadt- und Landsrath anzuhalten, Zug möge sich nicht von den vier katholischen Orten sondern, übrigens alles ganz verschwiegen zu halten und dann unverzüglich an Lneern zur Mitthcilung an die andern Orte über seinen Entschluß zu berichten—Auf den Fall, daß es zum Krieg komme» sollte, wird von den vier Orten ans Ratification hin verabredet, wie viel jedes Ort an Mannschaft und Geschüz stellen müsse, und festgesczt, daß auf je hundert Mann zwanzig wohlgerüstete Buchseuschüzeu zn stellen seien, daß jedes Ort dafür sorgen müsse, daß niemand über die bestimmte Anzahl folge, indem man, wenn der Handel angeht, auch „auf anderes Spiel sehen" müsse, daß jedes Ort seine Kundschafter halte, ohne daß einer von dem andern etwas wisse, daß man sich nach welschen Büchsenschüzen und nach Geld umsehen müsse, welch' leztcres beim Fugger, der gut karlwlisch sei, wohl crhaltlicb wäre. Der Antrag, daß die katholischen Orte den neuen Papst schriftlich oder durch eine Gesandtschaft beglükwünschen und bei diesem Anlaß um Beistand ersuchen möchten, wird > Tncse Vcrschreib,,^^ v»n Glarus sind datiert vom Jahr 152«), Dienstag in de» Pfingstteiertagen t527, Sonntag Oouli >528, Mar!» Empfz„^nist tSIil, Donstag nach Olbmar 1532, Sonntag vor Bartbolomäi und 2. November I55K. November In:)!», i» den Abschied genommen. Inzwischen soll sich jedes Ort ans alle Borsalle gefaßt machen und der Mannschaft gegen ihre Obern Gehorsam anempfehlen, »». Um dem Kaspar Küng von Zug gegen Hans Noviglia von LauiS zum Rechten zu verhelfen, wird dem Landvogt von LauiS aufgetragen, dem Roviglia, sobald Uri einen RechtStag angesezt hat, davon Anzeige zu machen, damit er bei Strafe auf demselben sich einfinde, «. Auf das Schreiben des französischen Gesandten von Coignet in Betreff der rükständigen Pensionen wird ihm der gewünschte Aufschub abermals bewilligt, mit dem Bemerken, daß er endlich für die Bezahlung sorge und zwar in gutem Geld (den Thalcr zu l7 eonstanz, Bazen, oder die Krone zu 4«) „SoS" jSouSj oder 4 Diken mit Zulage von 8 Sehl,), ferner daß die Boten jedenfalls den 2t), des laufenden MonatS nach Lyon abreisen nnd, wenn da das Geld sich nicht vorfinde, zum König sich ver fügen werde», theilS um ikn zum Antritt seiner Regierung*» zu beglükwünschen, thcils um die Klage über die rükständigen Zahlungen vorzubringen, — Die vier andern Orte (außer Lucern) stimmen nur zu Absendung des Schreibens an Herrn von Coiguet, die Frage aber wegen Abordnung der Boten nehmen sie in den Abschied, «I. Lnceru macht Anzug in Betreff des UeberhanduehmenS der Bettler aus Welsch land, namentlich aus Savohen, daß die Mehrzahl derselben Krämer, daneben aber Brandstifter, Mörder und Diebe seien und den armen Landsaßen ungemein zur Last fallen, und wünscht, daß man geeignete Maßregeln gegen sie treffe, — Es soll jedes Ort das Angemessene verfügen und seine Boten auf einen gemein-eidgenössische» Tag darüber instruieren, damit ein gemeinsamer Beschluß gefaßt »verde» könne, »venu auch Bern und Frciburg nicht dazu stimmen sollten 8<». Appellntionstng der drei Orte Uri, Schwuz und Nidwal den, ? i i November Landesarchiv Scixvvj, Boten: «nicht angegeben). Man sehe dag Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegeuhelten: Vellenz, Bollcnz nnd Riviera » a Art 7Z—7«i, 87, Fahrrechnung der beiden die Vogteien Grandson und Grafiburg regierenden Städte Bern und Freiburg, Frciburg 27 November Staatsarchiv Bern, ^rcidurg. Absch, S, '77d, Man sebe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: Vogtei Graßbnrg ^ z,.,, Ttogtci Grandson „ , » ->48 äi>7, ') Heinrich N, »var am U». Juli geilorben; ihm folgte sei» Sohn Franz N, -«) Der Ort der Verhandlung kounte nicht ermittelt werden November l559. «8. (5 cnner ein der V katholischen Orte. Lucern lZik. November (Auf r».iie-«! .^,»»^i»l>). >ZtaatSart<,iv ^ncern. Allqcm. Al'fch. Bd. N. und Manusc. Burg. Bibliokb. t, l'Auch iin Landescn-chiv Nidwalden.I Boten: (nicht angegeben». ». Man will sich aus diesem Tage über eine Antwort ans die Zuschriften von Zürich und Glarns verständigen. Zug bat keine Instruction, über die Sache jezt einzutreten, sondern will seinen Boten auf den gemein-eidgenössischen Tag zu Baden am tt). Dceember mit Bollmachten abordnen; es babe nämlich geglaubt, es werde sich hier einzig »m Abholung der Pensionen bandeln; daher nimmt der Bote von Zug jezt seinen Austritt. — Es wird nnn von den Boten der vier andern Orte, aber auf höhere Genehmigung hin, beschlossen, Zürich für sei» freundschaftliches Erbieten zn danke» und dann auf dem Tag zn Baden Glarns zn antworten, das; man es anhören wolle, und zugleich eine Malstatt hiefür zu bezeichnen; es sollen aber die V Orte bei ibrcn Eiden diesen Beschlns; ganz gebeim behalten, damit die von Glarns nichts davon erfahren. (So weit wird die Verhandlung Zug in den Abschied gegeben.» Die vier Orte beschließen sodann, diesen Handel bis zum nächste» Tag zu Baden zn verschieben, um inzwischen in Erfahrung zn bringen, ob vielleicht die lutherischen Glarner mit den lutherischen Orten im Einverständnis; seien, oder was leztcre im Sinn haben. — Da nun aber die von Glarns dringend darum anhalten, sie anzuhören, so wollen die V Orte auf nächstem Tage zn Baden sich über eine einstimmige Antwort verständigen und dort Einsiedeln als Malstatt bezeichnen und, je nachdem deren Verantwortung ausfällt, ihnen dann rund heraus sagen, was man von ihnen verlange, nämlich das; sie ihren wiederholten Versprechungen nachkommen sollen, indem im nicht entsprechenden Falle die V Orte ihnen die Bünde herausgeben, sie nicht mehr für Eidgenossen halten und auf Tagen nicht mehr neben ihnen sizen würden, dagegen diejenigen Glarner, welche ihren Versprechen Genüge leisten, noch fernerhin als Eidgenossen anerkennen werden, k. llri beantragt, das; man, sobald ein neuer Papst erwählt sei, an denselben nnd an de» Bischof von Terraeina schreibe in Betreff des versprochenen Geldes und in Betreff von zwei Fähnchen welscher Büchscnschüzcn zn dreihundert Mann auf de» Fall, das; die katholischen Orte des Glaubens wegen in einen Krieg verwikelt werden sollten. Weil man aber de» Gardehanptman» zn Bologna, Azarias Püntiner, bereits beauftragt hatte, von einer erfolgten Papstwahl sogleich Kenntnis; zu geben, so will man vorerst dessen Bericht abwarten. «. Die drei Orte Uri, Sclnvhz und Unterwaldcn sollen durch ihren Vogt zu Bellenz nntcr der Hand und ohne daß die Mayländer etwas davon erfahren, nach welschen Bnchsenschüzen sich umsehen; es soll aber diesen Leuten nichts eröffnet werden, bis man ue aufbieten und brauchen will. «I. Es wird ausgemacht, was man an Freiburg, Solotbnr» nnd Wallis von obigen Verabredungen mittbeilen wolle. «. Da die Frage aufgeworfen wird, ob man im Namen der V Orte beim Fngger ober anderswo neb nach Geld umsehen wolle, wird beschlossen, allfälligc Anleihen jedem Ort selbst zu überlassen Deccmber >559, «!». (Gemein - eidgenössische Tagsazung Baden IklSi», II. Deceniber. Siaat^ar^iiv Zürich Adsch. Bd. Nr l'^ fvl- '^93. Vattdc^arcbiv Hckwnj lAuch in den Archiven Bern, GlaruS, Kreiburq. Sole'tdurn und Aarau.I Boten: Zürich, Bernhard von Cham, Sekelmeister; Johannes Escher, Stadlschreiber, Bern Riklaus von Dießbach, und Crispinus Fischer, beide des Raths, pneern, Jost Pfhffer, Schultheis!, Uri, Jakob Arnold, pandammann; Jakob A-Pro des Raths, Schwhz, Georg Reding, alt-pand- ammann; Christoph Schorns, Pannerherr und des Raths, Unterwaldcn, Johannes Waser, Panner- hcrr und des Raths nid dem Wald, Zug, Wolfgang Hörster, und Jakob Schicker, beide des Raths, Glarus, Gilg Tschudi, pandammann; Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Sebastian Doppen stein, und HanS Eßlinger, beide des Raths, Frciburg, Sebastian Alt, des Raths, Solothurn, Urs Schwaller, Venner und des Raths, Schaffhausen, Alexander Peyer, Bürgermeister; Georg Hilt- brand, des Raths, Appenzell, Joachim Meggeli, Handammann, »». Auf die abermalige Anregung, daß die Heiden, Zigeuner, arbeitsfähigen Bettler, Kräzentrager, „Genglcr" und welschen Krämer alle Orte durchlaufen, das arme Handvolk betästigen und bestehlen, wird beschlossen, allenthalben einen Ruf über sie zu erlassen und die als schuldig Erfundenen nach Verdienen zu strafen und die Andern aus dem Hand zu weisen — Dieser Beschluß wird allen Handvögten zum Verhalt mitgetheilt, I». (S. u, Baden.) (S. u. Mendris.) «I. Eine Abordnung der Stadt Rotwyl bringt vor: Die Stadt Rotwyl sei schon seit lange von römischen Kaisern und Königen mit dem „BirS- recht" gefreit worden, also daß sie in ihrem Bezirk ungehindert jagen, Hagen, schießen, fische» und krebsen dürfe; nun aber wolle Sebastian Jfflingcr und dessen Sohn Anton, welche gegenwärtig Grauuek be- stzen, die Burger und Hintersaßen von Rotwhl nicht mehr in der Eschach angeln und krebse» lassen, ungeachtet benannter Siz in der hohen Gerichtsbarkeit von Rotwhl liege, und dcßhalb habe diese Stadt den Kammcrrichter des kaiserlichen Kammergerichts zu Speyer „um Mandat und Recht" angerufen; Jff- linger aber habe seither bei Grafen und Herren und bei der zu Rotenburg versammelten schwäbischen Ritterschaft die Stadt Rotwhl verunglimpft und theilweise Gehör gesunde»! daher bitte sie um Rath ' Zu Bcrüksichtigung nun, daß solche Händel beim Kammcrgericht zwanzig und »och mehr Jahre herum- gezogcn z>, werden pflegen, wird denen von Rotwyl gcratheu, dem Anton Jfflinger zu schreiben, daß die Eidgenossen dielen Zwist bedauern und begehren, daß er sich gegen die von Rotwyl nachbarlich und neunbschaftlich verhalte, und daß sie eine Vermittlung zwischen den Parteien anerbiete», — Wird >nl icmti uoinlnin in den Abschied genommen, Ein Gesandter des Bischofs von Como meldet, daß in Folge Resignation des frühern Bischofs das Bisthum seinem Herrn übergeben, daß derselbe vom Papst eonfirmirl worden sei und daß er nun, da er auf eidgenössischem Gebiet viele Rechte und Gerechtigkeiten in geistlichen und weltlichen Dingen besize, bitte, ihm diese wie seinen Vorgängern verabfolgen zu lassen. Es wird ihm geantwortet: Die Eidgenossen werden ihm wie seinen Vorfahren seine Rechte und Gerech tigkeiten in geistlichen und weltlichen Dingen zugestehen, wenn er ihre Angehörigen bei den pehen für so lange sie geliehen worden, bleiben lasse und nach deren Ablauf die Angehörigen der Eidgenossen vor den Fremden berükstchtige, I. Es sollte nun der Eid, von Urtheilen und Gerichtshändeln keine Mict l4 December l.Vi!) Gaben noch Geschenke anzunehmen, geschworen werden Aus den Bericht aber, daß die Boten aus den ennetbirgischen .Jahrrechnungen diesen Eid nicht geschworen haben, und da einige Orte, namentlich Schwhz, diese» Eid nicht schworen wollen, iich dahin entschuldigend, daß man sich ja auch nicht über den Eid des Bundschwörend verständigen wolle oder könne, daß sie aber nichts desto weniger ihre Bote» dazu anhalte» werden, bei llrtheilcn und Gerichtshändeln zu handeln, wie es rechtlichen Leuten gezieme, wird von den Boten der übrigen Orte nicht für gut erachtet, den Eid nur theilweise zu schwören; der Handel wird daher wieder in den Abschied genommen. K. (S. u. Thurgan.) I». Hans Graf von Rorschach, der die ihm auferlegte Strafe von 500 Gulden bezahlt hat, bittet um die Erlaubnis;, sich nach Rorschach verfügen zu dürfen, um da einige Geschäfte, die seine persönliche Gegenwart erheischen, ablhun zu können, und sucht gleichzeitig um eine Empfehlung au de» Abt von St. Gallen nach. Amman» Tschudi bemerkt, daß der Abt nichts dagegen haben werde, und unterstüzt das Gesuch; die Gejandten von Lueern und Schwhz aber wünschen das Gesuch an ihre Obern zu bringen. 5. Der französische Gesandte, Herr von Eoignet, überbringt eine Entschuldigung des Königs über die so lange verzögerte Bezahlung der Pensionen und des Friedgelds, spricht die Erwartung aus, daß sich die Hauptleure deS piemontischen Feldzugs hinsichtlich ihrer ausstehenden Summen noch bis zum Mai gedulden werden, indem ihnen dann nebst den, Hauptgut noch ein ZinS von fünf vorn Hunderl bezahlt werde und indem es dem Könige wegen der großen Kriegslasten und den abgeschlossenen Heirathen nicht möglich sei, vor her zu bezahlen, wünscht Antwort über sein lezthin gestelltes Begehren in Betreff der französischen Münzen und begehrt schließlich, daß man jene, welche dem Könige Geld vorgestrekt haben und einen Zins von Iii V« begehren, dazu vermöge, sich mit einem geringer» Zins zu begnügen. - Antwort.- Die Entschuldigung wegen der ausstehenden Pensionen wolle man in den Abschied nehmen, in Erwartung, daß in Zukunft bessere Anordnungen getroffen werden ; den Hauptlenten müsse man überlasse» , nach ihrem Wille» zu handeln; man bitte aber um beförderliche Bezahlung derselben; hinsichtlich der Münzen wolle man auf nächstem Tage Antwort geben; über das Gesuch endlich um Heruntersczung der Zinsen mögen die antworten, welche daS Geld geliehen haben. It.. Da man sich über eine in Schrot und Kor» glcichhaltigc Münze nicht verständigen kann, und da »tan findet, daß die französischen Dikpfennige ctwaS besser seien als die andern und auch schon jezt mehr gelten, so wird verordnet, daß die Orte, welche die Proben besizen, selbe probieren und aufsczen und das gefundene Resultat den andern Orten mittheile» sollen, damit sie sich darnach zu verhalten wissen und damit nicht die guten Münzen eingeschmolzen und schlechtere daraus gemacht werde», l. Die eilf mit Frankreich in der Vereinung befindlichen Orte bewilligen den Hauptlenten, welche für ihren Feldzug in; Piemont Anforderungen an den Köllig haben, ein En>- pfehluilgöschrciben an den König. Jedes Ort soll seinem Hauptmann dieses anzeigen, damit sie sich verständigen können, wen sie mit diesem Brief an den König abordnen wolle». »»». HS u. Mendris.) ». HS. » Thurgau.j «». Der savohische Gesandte, Herr von „Lambelt" (Ioh. Easp. Lambert von la , übergibt seine Ereditive, berichtet, daß der Herzog durch den abgeschlossenen Friede» wiederum in den Besiz seines Hcrzogthnms gcsezt worden sei, daß er die uralte Freundschaft mit den Eidgenossen, sowie das Bündnis;, welches von den frommen Vorfahren zu beiderseitigem Ruzen abgeschlossen worden sei, treu zu erhatten wünsche, und begehrt Antwort über seine in den Orten gehaltenen Vorträge Bern und Freiburg sind darüber nicht instruiert, danken übrigens, daß man sie bei dieser Verhandlung habe mitsize,, lassen, und wünschen eine Abschritt des savolsische» Vortrags in den Abschied. ^>e Deecmbcr 1559, berichten daneben, daß sie bereue mil dem Herweg über Ansezung eines gütlichen TageS zu Ausgleichung ihrer Differenzen in Unterhandlung stehen, und wünschen, daß man über das Begehren des Gesandte« wicht eintrete, bis man gesehen habe, was der Herzog bezüglich der mit ihnen Hangenden Anstände für einen Bescheid gebe. Daher wird dem savohischen Gesandte» folgende Antwort erthoiltMan danke dem Herzog verbindlich für seine gnädige Gesinnung und sein ftenndliches Erbieten; da man nicht er wartet habe, daß er seinen Gesandten ans gegenwärtigen Tag abordnen werde, sei die Mehrheit der Boten über sein Begehre» nicht instruiert worden, daher man auch nicht darauf antworten könne; man wolle aber sein Vorbringe» in de» Abschied nehmen und ihm auf künftigem Tage gebührende Antwort errheilen. — Da nn» aber der Gesandte von Savoyen in seinem Vortrage von einem Bündniß ge sprechen bat, das lezte Bnndniß jedoch, welches zwischen den Eidgenossen und dem Herzog von Savohen abgeschlossen worden, bereits vor zweiundzwanzig Iahren ausgelaufen ist, dabei' man nicht einsieht, wie es der Herzog meine, so beantragen einige Boten, de» savohischen Gesandten um eine nähere Erklärung darüber anzugehen, >». Auf die Beschwerde der Gesandten von St, Gallen, daß ihre Kaufieute die Baarschaft, die sie aus Phon mit sich fortführen, de» Thorhütern zu Phon vorzeigen müssen, während sie früher die Summe, die sie daselbst fortgenommen haben, nur dem Lieutenant und zwar ganz geheim haben angeben müssen, und daß daher deren Sicherheit stets gefährdet sei, wird der französische Gesandte um seine Verwendung ersucht, daß die eidgenössischen Kauslcute ohne Pässe wie früher in Frankreich reisen können, indem es ja gegenwärtig Friede» sei, Herr von Coignet verspricht darüber an den König zu berichte», q. Statthalter Kuhn von Uri klagt, daß er von Freibnrg weder Entschädigung noch Ant wort hinsichtlich der mit Hauptmann Garmiswhl auf das heben zu Greherz verwendeten Unkosten erlangen könne, und bitter dringend, ihm gegen Freibnrg zum Rechten zu verhelfe» Der Bote von Freiburg ist darüber nicht instruiert und verlangt den Vortrag des Statthalter Kuhn, sowie die von demselben eingelegten Schriften in den Abschied, - Die Bote» von Uri erwiedern, daß sie ihren Angehörigen nicht nach Freiburg zum Recht weisen könne» , weil die betreffende» Häuser seither verkauft worden seien, und daß sie ein gemein-eidgenössisches Recht gemäß der Bünde verlangen, — Der Handel wird nach einer Ermahnung an Freiburg, sich mit Statthalter Kuhn gütlich zu vertragen, in den Abschied genommen, n. HS. u, Thurgan.s »>. Der Handel, die von Herisau betreffend, wird wieder in den Abschied genommen, T. Jedes Ort schenkt dem armen Mann von Böllstein, der durch einen Blizstrahl sein Kind, Haus, Vieh und de» Kornvorrath verloren bat, l Krone an seinen Schaden, ,1. Zürich beschwert sich gbx.,' Basel erlassene Verordnung, gemäß welcher Riemande>» gestattet werde, ans dem Markt mehr als sechs Sake Korn auf einen Wagen und mehr als drei ans einen Karren zu verladen. r.ie Gesandten von Basel erwiedern, das; diese Verordnung nicht neu und jedenfalls zu allgemeinem Vorrbeil sei. Die Klage wird ihnen in den Abschied gegeben, damit sie sich ans nächstem Tage erklärt», ob Basel den ireien Berkehr gestatten wolle, indem das auf die Markte von Zürich, llneern und geführte Koni nicht weiter als in die eidgenössischen Orre gebe, v. Der Ammann von Appenzell erinnert ari sein lezrbin gestelltes Gesuch um Untcrstüznng der Brandbeschädigten von Herisau, Räch dem man erfahren, was Zürich und Glarns ihnen bereits geschenkt haben, wird das Gesuch wieder in den Abschied genommen, Bv Die V lathol. Orte sammt Basel -beschließen ant Rarifieation bin , die guten französische» Dikpfennige zu G/z Plappart und den Real zu ll'/z Basler Plappart zu wertsten, nm die guten Münzen zu erhalten Es wird abermals beschlossen, die Gesuche um Fenster nicht med, >n December 195!» die Abschiede zu nehmen, wenn sie nicht für Kirchen, Rathhäuser und Gesellenstuben gestellt werden Der kaiserliche Gesandte meldet , daß die Regierung zu Jnnsbruk wegen Kürze der Zeit über die Zollbeschwerde noch nicht habe antworten können, ferner daß die Regierung zu Ensisheim wegen der im Sundgau und oberu Elsaß plözlich eingetretenen Theurung und auf eingegangene Berichte, daß viele aus der Eidgenossenschaft das Korn nicht allein auf den Märkten, sondern selbst bei den Müllern, in den Klöstern und Speichern aufkaufen, aufschütten und mit Gewinn wieder verkaufen, das Mandat vom 29, August li',49 wieder erneuert habe, jedoch stets bereit sein werde, gehörig gestellten Gesuche» um Bewilligung des Kornkaufs zu entsprechen, — Darauf wird ihm geantwortet - Der Kaiser habe auf dem Reichstage zu Augsburg bewilligt, daß bei seinen Zollstätten nur die Nameu der Kaufleute sammt deren Waaren verzeichnet werden, bis der Anstand hinsichtlich des Zolls beigelegt sei; nun aber seien wieder Klagen von Glarus, Appenzell und von St, Gallen eingelangt, daß die Zoller den Zoll prätendieren; daher müsse man dringend verlangen, daß die Regierung zu Jnnsbruk an ihre Zollstätten die entsprechenden Weisungen erlasse; ebenso wünsche man endlich Antwort auf die eingegebenen Klagen über Sperrung des freien Silberkaufs im Reich und im Leberthal und über das dem Münzmeister von Zürich verarrestierte Silber; dieser Anstände wegen habe man einen Tag nach Baden auf den 5, Februar künftigen Jahres angesezt, auf welchen die Regierung von Jnnsbruk Abgeordnete senden möchte; in Bezug auf den Aufkauf des Korns und das dagegen erlassene Mandat , dnrch welches den Eidgenossen der freie Kornkauf gesperrt werde, halte man dafür, daß solches der Erbeinung zwischen dem Haus Oesterreich und der Eidgenossenschaft gänzlich zuwider sei, indem gemäß des ersten Artikels derselben der freie und ungehinderte Verkehr gegenseitig zugesichert und die Einführung neuer Beschwerden und Zölle verboten werde; auch finde sich in den Abschieden, daß das Mandat von lställ damals als der Erbeinung zuwider erklärt worden sei; zudem werde sich nicht erwahren, daß das Getraide außer Land verkauft, oder daß das im Suudgau und ober« Elsaß gekaufte Getraide irgendwo aufgeschüttet werde; denn es werde auf die Märkte zu Zürich, Lucern und Zug geführt und von da in die Länder und in die lll Bünde, aber nicht weiter, verkauft; auch können die Herren der Regierung in ihrer Einsicht wohl ermessen, daß die Bündnisse und Erbeiuunge» nicht mit Rüksicbt auf wohlfeile, sondern auf theure Zeiten abgeschlossen worden sind; mau bitte daher, daß der freie Kornkauf auf den offenen Märkten und bei den Klöstern und Gotteshäusern erlaubt werde, indem dann jede Obrigkeit dafür sorgen werde, daß das Korn nicht aufgeschüttet, sondern auf die freien Märkte geführt werde ; den Entschluß hierüber möchte die Regierung schriftlich a» Zürich mittbeilc». Jede Obrigkeit soll ernstliche Maßregeln gegen das Aufkaufen von Früchte» und gegen deren Weiterverkauf treffe», Auf das ab der Iahrrechnung zu Baden an de» Pfalzgrafen bei Rhein und an den Markgrafen Karl von Baden erlassene Gesuch, die eidgenössischen Kanflente frei und ungehindert passieren zu lasse», antwortet der Markgraf, daß er seinerseits nichts dagegen habe und die entsprechenden Weisungen für sein Gebiet ertheilen werde, »»». Die nach Kreuzlingen abgehenden Boten von Zürich und Lueern sollen sich Mühe geben, daß der neue Zoll zu Constanz wieder aufgehoben werde, indem sonst die Eidgenosse» den Besuch des dortigen Marktes verbieten und sich nach einem ander» Markt umsehen würden; auch sollen sie darauf halten, daß die Appellationen nicht weiter als vor Bürgermeister und Rath zu Eonstanz geführt werden, 1,1». Die lstesandten von Zürich mache» Anzug: Seit Ausschreibung gegenwärtige» Tages habe Zürich vernom men, daß ein Zwist zwischen den V katholischen Orten und denen von Glarus entstanden sei; eö babe December 1559. daher beide Parteien freundlich ersucht, ihren gegenseitigen Unwillen fallen zu lassen, nichts Unfreundliches gegen einander zu beginnen und den angcsezten Tag zu erwarten; dieser Mahnung haben beide Parteien willfahrt, wofür Zürich herzlich danke; sie haben nun hier zu Baden auch die andern sechs Orte von diesem Zwist in Kenntnifi gesczt, was diese mit gleichem Bedauern aufgenommen haben; die sechs Orte sammt Zürich stellen demnach an die V Orte die ganz dringende Bitte, einen allfälligen Unwillen gegen GlaruS aus brüderlicher und eidgenössischer Treue und Liebe fallen zu lassen und ihnen die Vermittlung zu überlassen. — Die V Orte erwiedern: GlaruS habe an sie begehrt, eine Malstatt zu bezeichnen, um gebührende Antwort zu geben; sie haben nun Vollmacht, hierin zu willfahren. — Die Boten der übrigen Orte aber stellen die dringende Bitte an beide Parteien, in Berükfichtigung der gegenwärtigen Zeitumstände und weil die Eidgenossen so wenig Freunde und Gönner außerhalb ihres Gebietes habe», sonder» eher solche, die gerne Zwietracht unter ihnen anstiften möchten, sich mit einander gütlich zu vertragen und zu erlauben, daß auch die andern Orte Boten auf benannten Tag schiken, um wo möglich eine Verständigung zwischen ihnen zu Stande zu bringen. — Die Boten der V Orte verdanken diese freundschaftlichen Anerbieten der sieben Orte, erklären, daß sie deren Bitten zu lieb jezt einen Tag anzusezen unterlassen und darüber geziemend an ihre Obern referieren wollen. Dasselbe thun die Boten von GlaruS. - Der Handel wird in den Abschied genommen «v. sS. u. Vier Ennetbirg. Vogteien überh.) «Iii. Jedes Ort soll seinen Münzmeistern ernstlich verbieten, „gehürntes" Silber in den Tigel zu werfen und einzuschmelzen, damit die guten Münzen erhalten und aus diesen nicht schlechter« gemacht werden. « « und lki'. (S. u. Baden.) und « aus dem Schwyzer-Brcmpi»r. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten - Deutsche gem Vogteien überh. »- Art. 3». Polizeiliches. Landgrafschaft Thurgau >r- Art. 41«. Stifte und Klöster » „ 118. Achntsachen. Art. 223. Iustizsachen. »». „ 261. Zollsachen. er Art. IZll Kirchliches u GiaubenSsach Grafschaft Baden. t». Art. 77. Polizcisachen. ««. „ K2 Iustizsachen. Bier ennetb Bogteien überh. Laudvogtei MendriS «v. Art 165. Verkehr mit Mahland a. Art 525. Iustizsachen. »». Art. 52t. Iustizsachen. »«. Dagfaznng der VII die Grafschaft Thurgau regierenden Orte. Kioster Rheinau. IkiS5», 15». December (Dienstag vor St. Thomas Apost.) Ttaarsarckiv Lucern Akten Kloster Rheinau lAuch im Archiv MaruS.I Bolen i iNicht angegeben). Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSaNjtelcgrnheiten: Landgrafschaft 5h»rgan ». Art. m?. Stifte und Klöster «. An. Ztw. Stifte und Klöster >> .. ZV8 Januar 1566 Eronferen; der lll Orte llri, Schwyz imd Nidwalden Vrnnncn. Ä7. Januar (Samstag nach Pauli Bekehrung;, Londebar«h»v Lehwyz Gesandte i (Nicht angegeben;, », I», «, «R und «. (S, u. Bellenz, Bollenz und Rwiera), k Anzug von Unlerwalde» in Betreff beb Münzstempelb ") Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsanaeleaenkeiten: Bellrnz, Bollenz und Riviera. » «. Art 7?-«I, 'I Der Abschied ist sehr defect »nd hört mitten in rer Nerhandlung k auf, »2. Comerenz der V katholischen Orte, Luceru. Januar (Dienstag nach Pauli Bekehrung). 2,»aar»arct,iv Vuccrn. AUgcm, Abs». Bb, N. kol, r?K, >Aii» III den LandeSarchivcn s»wvj und '.»üdwaldcn,! ». Dieser Tag wurde ausgeschrieben, um sich darüber zu verständigen, was man von denen von Glarus verlangen und was man dann ferner handeln wolle, Es wird nun beschlossen, aus nächstem Tage zu Baden den sieben Orten, die ihre Vermittlung angeboten haben, hiefür freundlich zu danken, mit der Bemerkung, daß es dermalen noch nicht nöthig sei, sie dieser Sache wegen zu bemühen, indem die V Orte denen von Glarus eine Malstätte bezeichnen und in der sichern Hoffnung einer Verständigung das Angemessene thun werden, I». Da angeregt worden, ob man zur Begrüßung des neu erwählten Papstes (Pins VI,, erwählt den 25, Deeemb, >559 und gekrönt den 6, Januar >566; eine Gesandtschaft nach Rom abordnen wolle, und da man aus einem Vortrag des Albrecht Roshn vernommen, daß der Bischof von Terraeina wünsche, daß ohne sein Vorwissen keine Gesandten nach Rom abreisen möchten, so wird dieses in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage zu Baden sich hierüber verständigen zu können, «. Der Herzog von Venedig antwortet auf die Verwendung der V Orte für Haurenz Rusea von hauis, daß er denselben für, fünf Jahre liberiert habe. Daher wird ein Dankschreibe» (26, Februars an ihn erlassen, «i. Dem auf leztem Tage zu Baden vom Herrn von Silino» gestellten Ansuchen um ein Empfehlungsschreiben war von hueern entsprochen worden. Seine Antwort darüber wird nun verlesen, Auf das Gesuch des Abts von St, Galle» war ait-Schultheiß Jost Pfhffer im Name» der V Orte an die Domstift Eonstanz abgeordnet worden wegen eines EanonieateS, das der Papst einem Brnderssobn des Abts von St, Gallen verliehen hat. Dafür dankt nun der Abt und bittet gleichzeitig um eine Verwendung an den gegenwärtigen Papst, Es wird entsprochen; an den Abt wird jedoch geschrieben, er möchte, wenn es nicht schon geschehen sei, de» jungen Man» »ach de» Sazungen der römischen Kirche weihen lassen, f. Eine Zuschrift des Handvogts im Maintbal an llr> wird jedem Boten abschriftlich mitgctbeill, damit man sammt den beiden Orten Freiburg und Solothurn aus nächstem Tage zu Baden darüber zu antworten wisse Basel hat a» hueer» geschrieben, daß es Januar t5W wegen seltsamer Reden, die unter den Hauptleuten außerhalb der Eidgenossenschaft eursieren, fleißig kundschaften und alles, was es in Erfahrung bringen könne, nach Lucern berichten werde, I». Jedes Ort soll in seiner „Kanzlei" Nachforschungen halten, was die von GlarnS damals, als man während deS „BaarerkriegeS" (1531) von Ort zu Ort „Rechts" begehrt hatte, für eine Antwort gegeben, i. Jedes Ort soll sich darüber berathen, wie man sich in Betreff der französischen Diken, der Regale,r und anderer Münzen halten wolle; zugleich wird angerathen, daß jedes Ort seine Münzen selber schlage und dieses Recht nicht an Privatpersonen verleihen möchte, und daß man weder dem Stoker (von Schaffhausen) noch andern gestatte, die guten Münzen einzuschmelzen und schlechtere daraus zu machen, k. sS. u. Thurgaui. M in feste auch in, Abschnitte Herrschaft«-,,igeleaenbeiteii: Landgrafschaft Thurgan >» Ar«, 329, Stitte und Klöster, (Hemeln - eidgenössische Tugsazung Nade» ? Februar Staatsarchiv Zürich Absch. Vd. Nr. fo>. 3. ^alldesar^)iv Sctiwnz I'Aucb in den Archiven Vern, Marus, Freiburq, Kolotburn und Aarau-I Bolen - Zürich, Bernhard von Eham, alt-Sekelmeister; Johannes Eschcr, Stadtschreiber, Bern, Riklaus von Dießbach, des Raths ; Hieronimns Manuel, Penner und des Raths, Lucern, Jost Pfhf- fer, alt-Schulthezß; Peter Jeer, Selelmeifter und deS Raths, Uri, Josua von Beroldingcn, Ritter, alt Landammann; Jakob Kuhn, Statthalter, Schwhz, Georg Rediilg, alt - Landammann; Christoph Schorns, Pannerherr und deS Raths, llnterwalden, Sebastian Omlin, alt-Landammann ob dem Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter, und Jakob Schiker, beide des Raths, GlaruS, Gilg Tschudi, Landammann; Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Sebastian Doppeltstem, und HanS Eßlinger, beide des Raths, Frei bürg, Sebastian Alt, des Raths, So lothurn, Urs Schwaller, Benner, Schaff bansen, Alexander Peher, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann, » Hinsichtlich des beantragten Eides, von Gerichtshändeln und Urtheilen keine Miel, Gaben, noch Geschenke anzunehmen, erklären sich einige Orte bereit zu schwören, wenn es von allen geschehe; andere ve>langen, daß man den Eid thnn solle, wie es von Alters her üblich gewesen; wieder andere meinen, daß es unnöthig sei, auf den Taglcistungcn noch einen Eid zu schwören, da ja jeder sonst seiner Obrigkeit schwören müsse, über den Armen wie über den Reiche» zu „richten", und da, wenn einer einen Eid nicht halte, er auch zwei nicht halten werde, ferner daß im Ausland ein solcher Eid für die Eidgenossen nur schimpflich wäre, — Dieses wird wieder in den Abschied genommen mit dem Antrag, daß jedes Ort seinen Boten, die es auf die Tagsazungen dies;-- und jenseits des Gebirges schilt, ernstlich anbefehle, von llrtheilen und Geuchtshändeln weder Miet, Gaben, noch Geschenke anzunehmen, I», fS> u. Mendris). Auf leztem Tage war der neu erwählte Bischof von Como in alle geistlichen und weltlichen Rechte und Gerechtigkeiten, die er in de» eidgenössischen ennctbirgischc» Landschaften besizt, eingesezt worden, mit der Bedingung, das; er die Angehörigen der Eidgenossen bei ihren Lehen, bis diese ausgelaufen, be lasse und darin bei Wiedervergebung dieser Lehen die eidgenössischen Unterthanen vorzüglich bedenke. Februar 1560 Run aber langen Klage» ein, daß die armen Unterthanen von den Inhabern bischöflicher Lehen sehr bedrängt werden, daß ihnen mehr abgefordert werde, als wozu sie laut des Lehenbuchö verpflichtet wären, und daß sie in kostbare Proeesse vcrwikelt werden. Da man überzeugt ist, daß dieses nicht im Willen des Bischofs liege, so wird er um eine Abschrift deö Lehcnbuchs ersucht, um die armen Leute besser bei ihren Rechten schirmen zu können, «I. (S. u. Baden», v u. t". HS, n. Thurgau). K. Die Gesandte» von Zürich, Schwhz und GlaruS wollen dem Gesuche des Hans Graf von Rorschach um ein Verwcn- dungsschreiben au den Abt von St, Gallen entsprechen. Da die Gesandten von Luceru aber Anstand nehmen, dieses ohne Borwissen ihrer Obrigkeit zu thun, so wird ihnen der Entwurf des Schreibens in den Abschied gegeben mit dem Gesuch, sich bald möglichst darüber an Zürich zu erklären, damit dieses daö Schreiben im Namen der vier oder der drei Orte ausfertige» könne, I». (S, u. Thurgau). l. Basel theilt einige ihm zugekommene vertrauliche Nachrichten mit über die Pläne des PapsteS, des Herzogs von Savohen u, a, m, gegen die Eidgenossen, worin zur Wachsamkeit crmahnt wird. Es wird verdankt mit der Bitte, fernerhin sorgfältig zu kundschaften und über alles stets zu berichten, k. Gesandte der Stadt Genf eröffnen - Die Stadt Genf habe sich ungeachtet vielfältiger Drohungen von Seite des Herzogs von Savohen still verhalten ! sie habe vernommen, daß die savohischen Gesandten bei den Eidgenossen stets um ein Bündnis; werben; deßhalb müsse sie bitten, sie nicht zu vergessen, wenn ein solches zu Stande kommen sollte; sie bitte ferner, die Eidgenossen möchten bei allen Verabredungen und Verträgen der Stadt Genf eingedenk sein und sie endlich in den Bund aufnehmen, wie man ihr früher Hoffnung gegeben babe, damit der Herzog um so geneigter sei, in guter Nachbarschaft mit der Stadt Genf zu leben Dieser Vortrag wird in den Abschied genommen, mit der Versicherung, daß man gegen die Stadt Genf und deren Freunde stets zu nachbarlichen Diensten bereit sc^ l. (S. u. Vier ennetb. Voglen» überh.), I». Bern dankt verbindlich, daß mau es auf lcztem Tage au den Verhandlungen mit den savohischen Gesandten habe Antheil nehmen und deren Vortrag habe anhören lassen, und stellt die Bitte, daß man, da seine Anstände mit dem Herzog noch nicht beigelegt seien und da der Ausgang der Sache noch nicht vorzusehen sei, mit Abschließung des vom Herzog begehrten Bündnisses nicht eilen, sondern bedenken möchte, daß auch jener Krieg, in welchem Bern einen Theil des savohischen Gebiets in Besiz genommen, nicht ein gesuchter muthwilliger, sondern ein erzwungener gewesen sei. Da auch Freiburg dieselbe Bitte stellt, so werden Beider Dank und Gesuch in de» Abschied genommen, überzeugt, daß die Orte sich also verhalten werden, wie sie es gegen jedermann wohl verantworten könne» I». HS. u. Thurgau), «». Auf den Bericht, daß Uri von sich aus W Kronen an die Brandbeschädigren von Herisau verabfolgt habe, nehmen es Luceru, Schwhz, Uuterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn in den Abschied, um »ich auf nächstem Tage zu erklären, was und wie sie den armen Leuten schenken wollen, p. Der Gedanke, eine hohe Schule oder Universität zu errichten, wird abermals unter den VII katholischen Orte» angeregt. Da nun die Aebte von St, Gallen, Kreuzlingen, Rheinau, Wettingen, Muri », a, », ibre Uuterstüzung bereitwillig zusichern und da die Nothwendigkcit eingesehen wird, daß gelehrte Priester herangebildet werden, welche im Fall der Noth über ihre Lehre Rechenschaft zu geben Wilsten und den gemeinen Manu in der katholischen Religion gehörig unterweisen, so soll dieses jeder Bote an seine Obern bringen; kein Ort soll sich die darauf zu verwendende Summe reuen lassen, damit dwscö gottselige Werk endlich zur Ausführung komme, ein Werk, das der ganzen katholischen Eidgenos- »einchafi zum Lob und ihren Nachkommen zum Wohl gereichen wird. Was jedes Orr zu thun gesinnt Februar lrsiiN >st, darüber sei! es sich auf nächstem Tage erklären, «z. Nri, Zug und Solothurn werde» von Unter- walden an das Gesuch des Landammann Wirz um Schenkung von Fenster» »n> den Ortswappen >» lein neues Hans erinnerl, i. Der alt-Landvogl in den Freien Acmtern, Kaspar Achermann von Ilnter waldcn, bar eine Buße, welche er von de» Unterthanen wegen eines lutherischen Büchleins eingezogen balte, beim Landvogt in Baden hiiiterlegt, Da nun llri und Zug darüber nichi instruiert haben, so nebmen es die Bote» der V katholischen Orte in den Abschied, um auf nächsten Tag darüber Vollmacht zu erhalten, was man dem Vogt Ackermann, der dieser Sache wegen viel Müde und Arbeit gehabt hat, und ebenso dem Pannerberrn Waser von Unlerwaldc», der ihm dabei behilflich gewesen ist, als Entschädigung geben wolle, 8. Bern macht die Anzeige, daß ihm sei» Landvogi zu Thonon drei bleierne Dikpfennige mir dem Gepräge von Bern, Solothurn und Lothringen zugeschikt habe, Es wird daher jedem Ort anbefohlen, sorgfältig Erkundigungen einzuziehen, woher diese falschen Münzen kommen mochten, damit solche „Buben" nach Verdienen bestraft werden können, t. Schwhz macht die Anzeige, daß das Gottes baue Einsiedel» ungeachtet wiederholter mündlicher und schriftlicher Ermahnungen noch nicht zur Ruf zahlung jener Vorschüsse an Pferden und Geld habe gelangen können, welche es zur Zeit dem Herzog von Mantna gemacht harte, und stellt das Gesuch, daß man dem Abt nochmals eine Empfehlung an den Herzog bewillige und dann, wenn dieses nichts helfe, ihm gestatte, ans die KaufmannSgnter, welche von Mantua in die Eidgenossenschaft kommen, zu greifen, bis er für seine Anforderung bezahlt sei. Das Schreiben wird ihm ertheilt, das zweite Gesuch aber wird in den Abschied genommen, u. (S, », Baden). v. Gesandte des Herzogs von Savohen vermelden des Fürsten freundlichen Gruß und eröffnen: Durch den Frieden zwischen Frankreich und Spanien sei der Herzog wieder in den Besiz seines väter lieben Fürstenthnms dieß- und jenseits deS Gebirges eingesezt worden; der Herzog sei überzeugt, daß die Eidgenossen nicht wenig Freude darüber empfinden werdeil, sowie auch er von Herzen sich freue, wenn ihnen großes Glnk widerfahre; er wünsche sehr, mit all' seinen Rachbarn und besonders mit der Eidgenossenschaft in Friede und guter Rachbarschaft zu leben und stelle daher in Würdigung der Vorrheilc, welche seinem seligen Vater durch das Bündnis; mit den zwölf Orte» erwachsen , an gemeine Eidgenosse» das Ansuchen um Erneuerung dieses alten Bündnisses, — Die eilf Orte erwicdern; Sie danken dem Herzog für seine gnädigen und freundliche» Erbieten, auch er dürfe von ihrer nachbarlichen Gesinnung überzeugt sein; anS dem frühern Vortrag der Gesandte» des Herzogs habe man nichl klar werde» können, wie es der Herzog gemeint habe, da nicht von einer Ernenernng deS alten Bündnisses die Rede gewesen sei; da er nun aber das alte Bündniß mil den XIII Orlen der Eidgenossenschaft zu et neue' n begehre und eine solch' wichtige Sache vor ihre höchsten Gewalten in den Städten und Ländern gelangen müsse, so möge er es nicht ungnädig aufnehmen, wenn man gegenwärtig noch keine entscheidende Antwoil geben könne; man wolle daher sein Begehren in den Abschied nehmen. Die Boten von Bern »nd Fieiburg erklären sich dahin, daß vor einiger Zeit des Herzogs Gesandten anch vor"ihren Rathen ei schienen leie» und das alte Burgrechl zu erneuern begehrt haben, was sie denselben aber rund abgeschlagen, bevor ihre gegenseitigen Anstände erlediget seien, und daß sie daher bei ihrer früher» Instruction verbleiben, Hinsichtlich der umherschweifenden ,,Sondersieche»" und Bettler, welche dem gemeinen Mann zur Last fallen, wird beschlossen, die vor vielen Jahren beschlossene Verordnung allein halben zu handhaben, gemäß welcher jede Obrigkeit ihre Sondersicchen in ihren Häusern halten nicht auf Bettel umherziehen lassen »nd für ihre Armen so viel möglich selbst sorgen, nämlich die gesunden lst Februar lölltl. und starken zur Arbeit anhalte» und die „presthaftc»" »nd HauSarmen Unterstufen soll. An Bezug auf die „Knegsgurglen", die stch Eidgenossen nennen, nach landsknechtischer Weise umherziehen und sich des Bettelns nicht nur nicht schämen, sondern ihren Ruhm darin suchen, wird beschlossen, daß jedes Ort diese Leute in ihre Heimath weisen und die verdächtigen an der Folter verbissen soll - Diese Verord nungen werden alle» Landvögten zum Verhalt mitgerbeili, Es wird abermals angeregt, wie nüzlill, und ehrenvoll es für die Eidgenossenschaft wäre, wenn sie sich über ein gleichmäßiges Korn beim Münzen veraleichen könnte, und daß wohl auch „die Abtheilung" aufzufinden wäre, gemäß welcher niemanden „an seiner Münze Abgang geschähe/' Die von Zürich und Basel angestellten Proben tbnn dar, daß die französischen Ditpfennige um ein Loth besser auf die Marl sind, als die von Bern, Lneern und Solo- tbnrn: in Zürich gelten diese l> Schwyzerbazen, und es wird vorgeschlagen, daß auch Bern, Freibnrg, Solothnrn und Glarns sie in gleichem Wertste nehmen. Endlich wird gewünscht, daß jedes Ort gemäß frühern Beschlüsse» leinen Münzmeistern bei hoher Strafe verbiete, gute Münzen und „gestürntes" sil ber einzuschmelzen, daß jedes Ort die Stempel selbst behalte und sie »übt mehr an andere verleibe, die nur auf ihren eigenen Gewinn sehen. Es soll auf nächsten Tag darüber instruiert werden, In Betreff der Ansprache des Statthalter Kuhn von llri lautet die Antwort von Freiburg dahin: Es glaube nicht, daß es schuldig sei, ihm hierüber etwas zu antworte» ! denn glaube derselbe eine Ansprache wegen der Häuser zu GreHerz zu haben, möge er sich air die Käufer halten, die mit Urtheil und Recht in den Besiz der Güter des Grafen eingesezt worden; habe er aber eine Forderung an Hauptmann Garmis- whl, so wolle Freibnrg ihm auf sein Begehren gebührend Recht ergchen lassen, Statthalter Kuhn da gegen dringt auf ein unparteiisch gemein-eidgenössisches Recht, llri erklärt, daß es de» Kuhn nicht an s Recht zu Freibnrg weisen könne, weil Freiburg die Häuser, an denen die Verbesserungen vorgenommen worden, im Besiz habe, und verlangt ebenfalls, daß der Streit an ein unparteiisches eidgenössisches Recht gebracht werde, — Nach Anhörung der Parteien und da Freiburg begehrt, daß auch Uri abtreten müsse, weil es durch sein Rechtsbot sich zur Partei gemacht habe, wird der Handel in den Abschied genommen, damit llri bis auf nächsten Tag sich entschließe, ob es vom Rechtsbot gegen Frei bürg abstehen wolle oder nicht,. und damit jedes Ort seinem Boten darüber Bollmacht ertheile, wie mau dem Statthalter Kuhn zum Rechten verhelfen und wohin man ihn zum Rechte» weise» wolle, Ein Gesandter der lll Bünde eröffnet: Bekanntlich seien seit einigen Jahren allenthalben und besonders in Bünden die Früchte schlecht gerathen und haben bedeutend aufgeschlagen, so daß seine Obern genöthigt worden, sich überall nach Korn umzusehen, um die armen Unterthanen vor Hunger zu srlssize» ; nun werden die Bündner angeschuldigt, als ob sie auf Fürkauf und Gewinn Korn aufkaufen und nach Italien, Venedig und in andere Länder führen; auf die Kunde bievon habe man überall sorgfältige Erkundigungen eingezogen, aber niemanden schuldig gefunden; man habe jedermann »nd die Beamten bei Ehre und Eid aufgefordert, auf solche Uebeltbätcr Acht zu habe»; zwar sei allerdings wabr, daß sie vor einiger Zeit dem Korn, welches die Herrschaft Venedig mir Bewilligung des staisers in Bayern angekauft, den Durch- paß durch ihr Land gestaltet haben! sie bitten aber, sie deßwegen für entschuldigt zu halten. Des Ge- landlen Gruß wird verdankt, mit der Versicherung, daß die Eidgenossen stets bereit seien, den Bünd nern jegliche» Dienst und Liebe zu erzeigen, aber auch mit der Ermahnung, daß sie die Durchfuhr ss großer Masse» ai^r» durch ihr Gebiet in andere fremde Lande sich nicht mehr zu Schulden kommen lasse» moll ten, damit vi? Eidgenossen nicht zu andern Maßregel» genötbiget werben, »»». Da die Kaufieute Februar lWU. l von St, Galle» ihre Beschwerde darüber erneuern, daß in ihre Pässe, welche sie zu Lyon de» Thorhütern vorweisen müssen, die Summen eingeschrieben werde», welche sie bei sich führen, während bei der Verabredung über die Pässe festgesezi worden, das; sie einzig dem Lieutenant im Gebeimen jene Summen anzugebe» habe», so wird dem Herrn von Coiguet aufgetragen, beim Könige darum anzuhalten, daß die Kausleutc bei den Bestimmungen jener Verabredung belassen werden, denn die Eidgenossen seien nicht gesonnen, von den Traktaten des Friedens sich verdrängen zu lassein I»I». (S. u. Lauts». ««» ». «i,t. (S, u, Thurgau). <«. Basel bcmertt hinsichtlich seiner KornmarklSordnung, daß dieselbe keineswegs neu, sondern schon seil vielen Jahren in Uebung sei, daß dadurch niemand Schaden leide, sondern daß sie vielmehr Basel und der ganzen Eidgenossenschast zu großem Nuzen gereiche, indem dadurch das Stei gen der Preise nicht wenig gehindert werde; nicht selten kommen ans eilten Markt achtzig bis hundert Hobler und Fürkäufler und es vergehe keine Woche, daß nicht über fünfhundert Säke ans der Stadt geben; um den Markt desto besser im Gang zu erhalten, habe Basel von seinen Vorräthen mahlen lassen und unter die Bürger ansgethcilt; keinem Burger werde bei Strafe gestattet, mehr als vier Sake aus einmal zu kaufen; wenn jedoch ein Ort zum Unterhalt seiner Angehörigen Korn bedürfe, sowerde es diesem gestatten, einen Vorrath, soviel es jedesmal der Markt erleiden möge, anfznkansen und nach Ge legenheit wegzuführen; es hoste bei dieser Ordnung verbleiben zu können. Dagegen beschweren sich Zürich und Lncern, daß diese Ordnung, gemäß welcher kein Fuhrmann mehr als sechs Säke mit einem Wagen und mehr als drei Säke mit einem Karren wegführen dürfe, für sie sehr beschwerlieb sei, daß sie den Ländern und den III Bünden den freien Kauf ohne Verhinderung gestatten müssen, während sie sonst in gewöhnlichen Jahren für ihren eigenen Bedarf Korn genug hätten. Nach Anhörung beider Parteien wird Basel ersucht, daß es de» Fuhrleuten ein größeres Quantum zu verladen erlaube, weil ja im Snndgan und Elsaß Korn genug vorhanden sei, und daß es über seinen Entschluß ans nächstem Tage berichte, tll. Die sieben unparteiischen Orte wünschen von den V katholischen Orten und von Glarus Antwort, ob sie ihnen ihren Span zur gütlichen Beilegung anvertrauen wollen. Die V Orte verdanke» Zürich und den andern Orten deren srenndschaftliche, eidgenössische Gesinnnngen, unter Zu sicherung auch ihrer Dienstbereitwilligkeit; sie glauben aber, daß es unnötlsig wäre, die neben Orte dieses Handels wegen zu bemühen, indem sie im Sinn haben, sich mit Glarus auf friedlichem Wege zu vertragen ; bereits sei auch Einsicdeln als Malstätte bezeichnet und auch den Tag werden sie ihnen später kund thun. Ebenso verdankt Glarus den sieben Orten ihre eidgenössische Treue und Liebe und ver- nchcrt, daß es dieselbe nie vergessen werde; es hege, bemerkt eö weiter, gegen die V One ganz und gar leinen Unwillen und bitte, daß diese, wenn sie einen Unwillen gegen es hätte», selbe» falle» lasse», damit man m guter Einigkeit verbleibe. --- Diese Erklärungen werden mir großer Freude vernommen und man bostr, daß sie ihren Zusicherungen gemäß ihre Anstände mit der Gnade Gottes gütlich und friedlich vertrage» und auk keinen Fall etwas unfreundliches gegen einander beginnen werden. AsK'. Den kaiserlichen Eommisicnien wi>d binsielnlich der Anstände über die neuen Zölle folgender Vorschlag gemacht: Alle „Landsaßen" in der Eidgenossenschaft sind in Bezug ans alle Güter, welche sie in oder außerhalb des österreichische» Gebiets unter was immer für einem Namen kaufen und durch Oesterreich >» die Eidgenossenschaft führen, oder welche durch Andere auf die eidgenössischen Markte und zu ihrem Verbrauch anbergeführt werden, von dem neuen Zoll frei ; ebenso sind aucb alle Landsaßen in dm Eidgenossenschaft in Bezug auf die Güter, welche in der Eidgenossenschaft erzeugt oder verarbeitet worden, wie auch in > » Art, 41 Polizeiliches Art, NN Zehntsachen, i. „ 252, gollsachen. " Ali, !>l, Abzu,, n« „ 224, Jiiiltzsachen, <1,1 , 225 I> „ tlii. Stifte und Klöiler, Grafsrüafr Baden Vier ennetl'. Bogteie» »bort, Kandvvgtci VauiS Landvogtei MendriS Kandvvgtei Mainthai >1 Art 78, Polizeisache» o. Alt, 298, tiirchensache» KIi.Art 2t>4, Instizsacheil, t» Art, 525, Iiisiizsachen, n,«,,Art 484, gustizsachen, u. Art, 2, Beamte, > All, l!ti> Berlehr liiit Mapland, März iüllt) «» t. Conterenz der IV Schirmorte des AbtS von St. (Hallen, ? Ikltttt, ilÄ. M«rrz (Dienstag »ach ti,-i»li>i?ieoeo), Va»»deSarienheite», Abtei St Gallen. «rt, », »S Konferenz der Bolen der drei Orte Zürich, sturer» und Morus Frauonfeld »(!<»<», Itt März ^taa»»arct>>» Sucer», AUqem. Abs». !öd. N, 28i und >A»ch im Archiv Älaeu»! Bote» : (nicht angegeben). ». eite»: Vandgrafschaft Tburgau » Art 22tt. Iustizsachen. >t. Art, 5>t>2, hocale«, e Art, ti)7. Stifte und Klöster, Abtei St Gallei, k Art IN Konferenz der > katholischen Orte, tkucorn. !?<»<>, Z<», März (Dienstag nach «.»'iure). Staat»arckiv v'ieern. Allqem. Absch. Bd N lAurl, im LandeSarckiv Schwvz I Boten: iilicht angegeben» Schwvz, Pannerherr Schorno ') Der Ort der Co,ihre», ist „ich» anwarben März 1560 ». Uri hat diesen Tag ausgeschrieben, um sich zu berathen, wie man die vo» Appenzell, welche durch eine große Feueröbrunft heimgesucht worden, in ihrem Uuglüf trösten und unterstüzen wolle, ES wird nun beschlossen, jedes der V Orte soll einen Boten abordne» und 800 Gulden an Münz an sie verabfolgen! diese Boten sollen nächsten Freitag zu Rapperschwvl sich versammeln und dann am Sonntag Gl, März» früh zu Appenzell eintreffen! aucb wird verabredet, was man mit den Altgläubigen daselbst in Betreff der Religion sprechen wolle, — Es soll sich auch jede? Ort eutscl,ließen, wie viel es an die Brandbeschädigten vo» Heriian beisteuern wolle, und seinen Boten nacb Appenzell hierüber Pollmachten ertheile» I». Pannerberr Schorno von Srbwhz macht Anzug, daß die Altgläubige» von Eschenz einen andern Priester wünschen. Daher wird Schwhz beanftragt, den Abt von Einsiedel» darum anzugehen, daß er ihnen unverzüglich einen tücbtigeu Priester, der nicht allein Messe lese, sondern auch das Evangelium verkünde, znscbike, Ans den Bericht von Hug, daß ans der Wertbnng der sranzösilchen Düben zu 19 Schilling und der Regale» zu 7 Schilling großer Unwille entstanden sei, verantwortet sich puecrn, daß eS diese Münzen nicht abgerufen, sondern zum allgemeine» Besten eingewechselt und eingeschmolzen und Jedermann vor denselben gewarnt habe. Jeder Bote soll dieses ml rotinonchim nehmen, damit man sich später hierüber vereinbaren könne — Gleichzeitig wird beantragt, a» die übrigen Orte zu bringen, daß Benedikt Stocker von Schaffhausen die meiste Schuld an dieser Münzverwirrnng trage, und dann gemeinsam Schaffhanse» um angemessene Schritte anzugehen, «I. Lneern wird beauftragt, gemäß leztem Abschied zu Baden einen Tag nach Einsiedeln zu Berichtigung der Anstände mit Glarus anzu- sezen, 7?». (Konferenz der V katholischen Orte, ikttccrn HI». Äpvi'l (Dienstag vor Philippi »nd Jakobi», Ataatbarcbiv vilcern. Allqcm Msch. Vr N. ltttU. I')luch in dpn ^uiidesarchiven Sä'wy; und Obwalden.I Boten: «Nicht angegeben», »». Ritter Lusst, der von den eilf Orlen nach Rom war abgeordnet worden, »m vor dem neu erwählten Papst den Fnßfall zu leisten, erstatte! »u» Bericht, wie er io freundschaftlich aufgenommen (Brede Pins IV, an eilf Orte, «1. «I, 20, Februar, Dank für die Congratnlatio» zu seiner Ernennung) und mir einer goldenen Kette, 500 Kronen schwer, beschenkt worden sei, ferner daß ihm der Papst an die Reisekoste» 800 Kronen geschenkt habe, welches alles er den V Orten zur Perfügung stelle, — Es wird ihm für die gute Ansfübrung der erhaltenen Aufträge gedankt, mit dem Bemerken, daß ihm die Kette und das Geld ohne .'.weifel werden überlassen werden . daß man jedoch zuvor Pollmachte» einholen müsse I». Jedes Ort soll seinen Boten auf nächsten Tag zu Baden bevollmächtigen, über Anseznng eines Tages nach Einsiedeln wegen der Anstände mit Glarus sich z» verständigen ««. Da der Papst und die Ear dinäle gegen die V, auch gegen die Vll katholischen Orte »ich so gar freundlich erzeigt haben «Reerediliv für Ritter Melch, Vnssi, 25, März; "Begleitschreiben des Bischofs vo» Terraeina, des Eardinals Borro- mäus und anderer Eardinäle», so wird für angemessen erachtet, Dankschreiben an sie zu erlassen, «>. Es wnd beschlösse», auf nächster Jahrrechnung zu Baden vor gemeine» Eidgenossen in Betreff der Wieder- April UM» > IN räuferei zu Appenzell Anzug zu machen, damit Maßregeln dagegen getroffen werden, v. Auf künftigem Tage zu Baden will man mit Schaffhausen in Betreff des Benedikt Storker Rnksprache nehmen, indem man dessen Handlnngoweise mit de» Pensionsgcldcrn und den Münzen nicht mehr länger dulde» kann f. Mit dem franzonscden Gesandten von Coignct will man ernstlich sprechen, daß er dafür sorge, daß die Fried-, Vereinnngs- und Pensionsgelder in gutem währschaftem Geld ausbezahlt werde» und nicht in solchem, an welchem man Verlierst erleiden müsse, K. Lucern macht das Anerbieten, daß es, wenn andere Orte dasselbe tbun, die Stempel seiner Münzen zu Händen nehmen und selbst münzen wolle; es bean- tragt zugleich, daß man sich über einerlei Münzen vereinbaren möchte, I». Es wird beantragt, dem Gesandten des Herzogs vo» Savohen Anlaß zu geben, sich mit Freiburg und Wallis, wo man sich zur alten Religion bekenne, zu verständige», weil diese und die von Bern „ungleiche Ansprachen au dem ein genommenen Land" haben, I. Da zu Appenzell die Kirche sammt den Kirchengeräthen und Gloken ab gebrannt ist, so will man die Prälaten von St, Gallen, Muri, Mellingen, Kreuzliugen u, a, m, darum ansprechen, daß sie zur Herstellung der Kirche u. s, w. gemäß Sazung der katholischen Religion eine Unterstüzung verabreichen, k.. Es wurde schon früher vorgeschlagen, zu Aeufnung der katholischen Religion in einem der katholischen Orte eine hohe Schule zu errichten; daher soll sich jedes Ort darüber entschließen, was es jährlich dazu beisteuern wolle; dabei wird die Ueberzeugung ausgesprochen, daß das gottselige Werk zu Stande kommen werde, wenn jedes Ort jährlich lOO Kronen gebe, t. Das Gesuch der Äbtissin und des Convenls zu Rathhausen, daß jedes Ort ein Fenster mit seinem Ehrenwappen in ihr neues Haus schenken möchte, wird in den Abschied genommen, i», Hauptmann Tanncr von Uri läßt das Gesuch um eine Empfehlung an den Papst vorbringen. Da man jedoch dessen Zwek nicht kennt, wird die Sache verschoben, i». Da Schreiber Roll nnd Gehring von Uri sich zu Nizza am Hofe des Herzogs von Savohen benommen haben gleich als ob sie Gesandte der Eidgenossen wären, so wird Uri aufgefordert, dafür zu sorge», daß solches nicht mehr geschehe, lHemei» eidgenössische Tagsazung, «.»den I 5 Bazen), I». Der Gesandte des Gubeznators und der Regenten der Grafschaft Burgund vermeldet seiner Herren freundlichen Gruß und nachbarliche Gesinnung, berichtet, daß der auf Verwendung der Eidgenossen zwischen dem Herzogthum und der Grafschaft Burgund aufgerichtete Neu- tralitätSvertrag im Varste des Monars Juli zu Ende gehen werde, und stellt das Ansuchen, daß die Eidgenossen sich beim Könige von Frankreich um Verlängerung dieser Neutralität, wieder auf einige Jahre, verwenden möchten Wird in de» Abschied genommen, «. Bern führr Beschwerde, daß einigen seiner llntertbaueu die Ausfuhr von Korn, welches sie in der Grafschaft Burgund gekaufi habe», verboten worden, und daß auf seine beim Parlament zu „Dolle" vorgebrachte Reelamation dieses siel, damit entschuldiget habe, daß der Kaiser jegliche Ausfuhr verboten, was Bern aber als eine Verleznng der Erb- einung erkläre» müsse. Nach Anhörung dieser Beschwerde und nach Untersuch der Erbeinnng, deren fraglicher Artikel dahin lautet, „daß man zu beiden Thcileu mit kaufe» und verkaufen frei und sicher zu und von einander bandeln und wandeln solle und möge", wird dem burgundischeu Gesandten mit allem Ernst angezeigt, daß man dafür halte, daß der freie Handel und Wandel in der Grafschaft Bur gund den Angehörige» der Eidgenossen nicht verweigert werden dürfe, indem solches wider die Erbeinnng wäre, und daß man Abhülfe erwarte. Dieser Handel, sowie die Antwort des burgundischen Gesandten werden in den Abschied genommen, damit, wenn die Grafschaft auf ihrem Verbot beharre» sollte, auf nächstem Tage weiter darüber verhandelt werden könne, «I. HS. u, Mendels,) «?. Man läßt es bei dem jüngst gefaßten Beschluß iu Betreff der herumschweifendeu Sondersiechen, unpresthaften Bertler, Kriegs gurgeln, Landstreicher, Krämer und Kräzentrager verbleiben, mit der ferner» Bestimmung, daß jedes Ort seine Sondersiechen im Land behalten, die gesunde» Bettler aber, welche nur stehlen und nicht arbeiten wollen, sowie die Krämer u, dgl,, welche nur herumziehen und die Leute bekriegen, ans dem Land weisen solle, f. Statthalter Kuh» von llri bittet abermals, mau möchte ihm endlich zu einem unparteiischen Reckten gegen Freiburg verhelfen. Der Gesandte von Freiburg wünscht eine Erklärung von llri, ob es von seinem Rechtsbor abstehen, oder darauf beharren wolle. Der Gesandte von llri verlangt, daß Freiburg sich zu einem gemeinen unparteiischen Rechten, oder dann zu einem Rechten gemäß der Bünde ver stebe; er zeigt sich jedoch zu einer gütlichen Verständigung geneigt, Freiburg wünscht dieses Rechtsbot in den Abschied zu nebmen Nachdem man diesem Gesuch entsprochen, werden beide Parteien nochmals ermahnt, sich gütlich zu vergleichen; indessen soll jeder Bote auf nächsten Tag entsprechende Vollmachten über diesen Handel mitbringen, und I». ÜW, >2t vermittelnd in der Sache handeln, so werden Sekelmeifter von Cham von Zürich und Schultheiß Pfhffcr von Luccrn beauftragt, beide Parteien auf dcu 29, Mai zu Schaffhauscn vorzuladen und einen gütlichen Pergleich zu versuchen, Auf den Fall, daß dieser nicht zu Staude kommen sollte, soll jedes Ort seine Poren auf nächsten Tag darüber instruieren, um weiter in der Sache handeln zu können, — (Schiedsgerichtliche Verhandlung der zwei Schiedsbotcn zu Schaffhausen, «I. ü. 90, Mai, die zu keinem Resultat geführt,) i». (S. u, Lauis.) «». lS. u, Thurgau.) z». Der Ammann von Uri wird erinnert, die Antwort in Betreff der Empfehlung des Albrecht Scgcsser an dcu Papst mit aller Beförderung nach purer» zu schifett, q. HS. u, Rheinthal.) i». (S. u. Lauis.) j»i. (S. u. Thurgau.) t u. «. (S. u. Rheinthal.) v. Schaffhausen macht die Anzeige, daß die Grafen von Sulz auf das Schreiben der Eidgenossen noch keine Antwort gegeben haben, daß vor einem Monat, als Schaffhauscn in seiner hohen und Niedern Gerichtsbarkeit bei Ncukirch einen Wildhag gemacht, die Grafen durch ihre Diener denselben haben zerstören und zum Schimpk Schwabenkreuze in die Bäume hauen lassen, und daß, wenn es nicht abgewehrt hätte, bald schlimme Folgen daraus entstanden wären. — Sowohl diese Handlung der Grafen, als ihr Nicht- antworte» wird mit Mißfallen vernommen und dcßhalb an sie geschrieben, sie mögen mit Beförderung berichten, was ne zu einem solchen Benehmen und Troz gegen Schaffhauscn veranlasse und mögen von ferner» Feindseligkeiten ablassen und sich zu einer gütlichen Verständigung verstehen. Auch Schaffhausen wird dazu ermahnt. — Der Handel wird übrigens in den Abschied genommen, um sich auf nächstem Tage über die ferner« Maßregeln zu entschließen, wenn die Grafen wieder nicht antworten und in ihrem Hochmuts) gegen Schaffhansen fortfahren sollten, Hv. Der päpstliche Gesandte, Johann Anton Volpe, Bischof zu Eomo, übergibt ein Brcve <25, März) und seinen in Schrift verfaßten Vortrag und bittet, daß man ihn, da ihm der Papst das Bisthum Como verliehen habe, als Nachbar für empfohlen haben möchte, indem er jederzeit zu Diensten bereit sei, und daß man an den Papst und an de» Cardinal BorromäuS schreibe, wie er seinen Auftrag ausgerichtet habe, ES werden daher dem Papst und dem Cardinal BorromäuS ihre gnädigen Erbieten freundlich verdankt; dem Bischof, als geistlichen Oberen der cnnetbirgischen llutertbaneu, werden diese besonders anempfohlen unter Zusicherung gleicher Dienstbercitwilligkeit der Eidgenossen, x. Gesandte des Herzogs von Savoyen begehren Antwort auf ihre» früher» Vortrag, melden, wie das Haus Savoyen gegen die Eidgenossenschaft stets freundschaftlich gesinnt gewesen und wie nun der gegenwärtige Herzog, nachdem er endlich wieder in den Benz seiner Erblande gelangt sei, nichts sehnlicher wünsche, als daß das alte Bündnis; zwischen Savoyen und den Eidgenossen vom <59, April 1477 wieder erneuert werde, H — Da man nun aber von diesem alten Bündniß kein Wissen bat, so wird jedes Ort beauftragt, das Origiual desselben hervorzusuchen und auf nächsten Tag nach Baden zu bringen. Dem savoyischcn Gesandte» werden seine freundlichen Erbietuugen verdankt mit dem Ansuchen, auch seinerseits den besiegelte» Originalbrief, der in Händen des Herzogs liege, auf nächsten Tag zu bringe» Daraus eröffnen die Boten von Bern, daß die bisherigen Anstände zwischen dem Herzog und Bern in Betreff des eroberten Gebiets nächstens in Güte beigelegt werden dürfte»; da dieses jedoch noch nicht gescheben, so könne Bern einsweilen zu dem vom Herzog angetragenen Biind- Bünvniß (wischen der Herzogin Jolantha und den VIII alte» Orte» sammt ssreibur.,, Soiothurn und Biel, abgeschlossen Nisss (Nizza, den 23. Apri! 1177. Ma> <-M> nisse ntcht stimmen, ;a es müsse billen, mir der Sache nicht zu eilen, sondern einen günstigen: Zeitpunkt abzuwarten, bis die angeregten Anstände gänzlich beseitiget seien. Das gleiche Begehren stellt auch der Bote von Freiburg, Endlich machen die Boten von Bern Anzug, daß laut zuverlässigem Bericht der Herzog von Savoyeu den Herrn de la Croix als „Lägerherrn" (residirenden Gesandten) jn die Eidgenossenschaft abgeordnet habe, und daß daher Bern bitten müsse, diesem Gesandten keinen Aufenthalt zu gestatten, sondern ihn höflich abzuweisen, bis man wisse, wie der Anstand zwischen dem Herzog und Bern einen Ausgang nehmen werde, ob ans gütlichem Wege oder durch Krieg, — Dieses Begehren wird in den Abschied genommen, 5. Gesandte derer von Genf eröffnen, daß einige Anstände zwischen Gens und Bern immer noch nicht berichtiget seien, und daß nun Gens, da früher schon die Eidgenossen ihre Vermittlung angeboten und bereits Boten von Zürich, Luccrn, Schwhz und Basel damir beauftragt haben, sich erbiete, die Sache einem Urtheil gemeiner Eidgenossen zu übergeben, damit man erkenne, daß es nichts anderes begehre, als mit seinen Nachbarn in gutem Frieden zu leben. Da aber die Boten von Bern daraus zu antworten keine Vollmacht haben, wird es in den Abschied genommeil, (S. u, Mendels,) r»t». Schultheiß Pfhffer von Lucern macht Anzug: Lucern und ebenso einige Edelleute von Glarus und Solothurn haben dem vorigen Könige von Frankreich, in seiner Noth eine Summe vorgesteckt, wofür ihnen der König freiwillig einen jährlichen Zins von sechszehn vom Hundert versprochen und darüber eine Verschreibung ausgestellt habe; nun werden sie aber mit der Bezahlung stets hingehalten, daher bitten lic um Rath und Hülfe, damit sie zur Bezahlung gelangen, oder daß mau ihnen zum Rechten laut der Vereitlung verhelfe, — Es wird daher an den König geschrieben, er möchte Anordnungen treffen, daß benannte Anspreche: ohne weitern Verzug bezahlt werden, indem man ihnen lonst gemäß des ewigen Friedens zum Rechten verhelfen müßte. Der Handel wird in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage, wenn der König bis dahin nicht bezahlen sollte, weiter über Ansezung eines Rechlstages nach Peterlingeu zu verhandeln. I»I». (S. u. Mainthal,) lieber das von Uri auf leztem Tage gestellte Gesuch um Bewilligung eines Weggelds am Stalden zu Lrnis eröffnen die Boten ihre Instructionen, Mau findet nun, daß es, weil Uri bereits ein Wcggeld am Platiser zu beziehen bewilligt worden, zu viel sein würde, das Weggeld doppelt zu beziehen, und daß die Kaus- leutc leicht veranlaßt werden möchten, einen andern Weg auszusuchen, was den Eidgenossen nachthcilig wäre. Darauf entgegnen die Boten von Uri: Am Platiser habe Uri über llllllt) Krön, verbaut, ohne sich am Weggeld erholen zu können; für die gegenwärtig projcctirte Straße verlange der Werkmeister 1AX» Krön, an haar und noch anderes mehr; wenn man Uri nun dieses Weggeld nicht bewillige, fi' behalte es sich das weitere vor; es wisse übrigens zuverlässig, daß die Kaufleute und Säumer selbst die Herstellung dieser Straße begehren und daher sich über das Weggeld nicht beschweren werden, — Aus diese Erläuterung hin wird das Begehren nochmals in den Abschied genommen, «I«I. Basel hatte an Zürich geschrieben, daß es sich ungeachtet seiner Marktordnung bisher i» Betreff des Kornkaufcs so gehalten, daß sich gewiß Niemand mit Grund zu beschweren habe, und daß es dasselbe noch ferner thn» werde, so viel immer seine Märkte es erlauben. Darauf wird Basel crwicdcrt: Man begnüge sich )»>' dermalen mit seinem Erbiere» und bisherigen Verhalten, jedoch den geschwornen Bünden unbeschadet) übrigens finde man es sonderbar, daß Baiel stets seine Marktordnung und der Stadt Freiheiten vor- lchuze, ohne zn berüksichtigeu, unter welchen Bedingungen es in den Bund der Eidgenossen aufgcnvi» men worden, nämlich „einander freien Kauf zu gewähren und keine neuen Zölle zn errichten"; man halte Mai 1560, l23 dafür, daß die Bünde seiner Marktordnung vorgehen, (S. u. Lauis,) lkt. Die lieben Orte wünschen zu erfahren, ob die V katholischen Orte den gütlichen Tag mit Glarns abgehalten, oder ob sie sich sonst verständigt haben, und erbieten sich nochmals!, den Anstand nach Vermögen vermitteln zu helfen damit Freundschaft und Einigkeit hergestellt werde, indem nicht zu übersehen sei, daß die Eidgenossen allenthalben mehr Neider denn Gönner haben. Die Boten der V Orte drüken für dieses freundschaftliche Erbieten ihren Dank ans, bemerkend, daß bisher wegen der heiligen Zeit die Landsgemeinden nicht haben versammelt werden können, daß aber der gütliche Tag nächstens angesezt werde. Nachdem nun die sieben Orte ihre Bitte ohne Erfolg erneuert hatten, so stellen sie schließlich das Gesuch, es möchten die V Orte, wenn auf dem gütlichen Tag kein Vergleich zu Stande kommen sollte, nichts unfreundliches gegen die Glarner beginnen, sondern dann gemäß der Bünde das Recht brauchen. Auch an Glarns wird dieselbe Bitte und Ermahnung gestellt, jxzx. (S. u. Bellenz?c,) I»l». Die kaiserlichen Commis- saricn geben über den frühern Abschied folgenden Bericht: Der neue Zoll sei errichtet worden nicht aus Eigcnnuz, sonder» ans dringender Roth, vorzüglich aber, um desto eher den Erbfeind der Christenheit abhalten zu können; der Kaiser hoffe übrigens, daß die Eidgenossen sich nicht weiter darüber beschweren werden, da er aus besonderer Gnade ihn möglichst heruntergesezt habe; auch sei der Zoll nicht auf Lebensmittel oder nothwendige Bedürfnisse gelegt, sondern auf köstliche Waaren, welche das gemeine Volk wohl entbehren, dagegen der Vermögliche bezahlen könne; zudem könne der Kaiser in seinen Landen keine Ausnahme gestatten, um Betrug möglichst zu verhindern; damit aber die Eidgenossen sich nicht beklagen können, so schlagen sie, die Commissarien, auf Ratification des Kaisers hm vor, es solle der Kaiser, so lange dieser Zoll dauert, für die Waaren und Güter, welche in die Eidgenossenschaft geführt und darin verbraucht werden, jährlich eine bestimmte Geldsumme an die Orte bezahlen, jedoch der Erbeinnng unbeschadet, — Da man nun aber vom Buchstaben der Erbcinung nicht abgehen will, indem sonst leicht andere Fürsten de» Anlaß nehmen möchten, ähnliches zu versuchen, so werden die Commissarien gebeten, nochmals den Kaiser darum anzugehen, daß er die Eidgenossen bei der Erbeinung und ihrem alten Herkommen bleiben lasse und ans nächstem Tag darüber Bescheid zu geben; zugleich wird de» Commissarien bemerkt, daß man ihren Vorschlag heimbringen wolle, — Die Commissarien antworten ferner in Betreff des Silberkaufs im Reich: Wenn die Eidgenossen mit ihren Münzen sich der ncnen Reichsordnung an- Ichlicßcn würden, so würde der Kaiser es über sich nehmen, auch die Reichsstände zu einer willfährigen Antwort zu bestimmen. Es wird diese Erklärung in den Abschied genommen, In Betreff des Silberkaufs der Stadt Basel im Leber- und Eggkirchcrthal antworten die Commissarien: Basel beanspruche das Silber als Recht und gemäß seiner vermeinten Münzfreiheit; weil nun aber der Kaiser dieses Recht Basel nicht zugestehen könne und nunmehr auch die Rcichs-Münzordnung in's Werk getreten sei, so werde der Kaiser nach Gutfinden handeln, jedoch auf ei» Gesuch gemeiner Münzgenossen gebührend eingehen. Da man von den Commissarien auch hat hören müssen, daß die Art und Weise des bisherigen Mnnzcns den Obrigleiten zur Schmach und dem gemeinen Mann zum Schaden gereiche, indem der Kaufmann leinen Verlnrst auf die Waaren lege, so wird vorgeschlagen, man sollte über ein gemeinsames Korn und Gra» bei den Münzen vom Gulden abwärts bis zum Kreuzer sich vereinbaren, die kleiner» Münzen aber, als Haller, Angster, Hclbling, Rappen, Fünfer und Sechser, jedem Ort wie bisher zu schlagen überlassen und auch keinen Privatpersonen mehr die Stempel leiben, indem das Münzen ein Regal sei, — lieber dieses alles soll jedes Ort seinen Boten aut nächsten Tag umfassende Vollmachten 12t Mai l-M>, ertheilen, damit man einen besonder» Tag an einen geeigneten Ort ansezen und dort nnter Beiziehung von Sachkundigen über eine gemeinsame Münzordnung sich verständigen könne, lt. Hans Melchior Heggenzer eröffnet im Namen der Regierung im Ober - Elsaß , daß dieselbe auf den Wunsch der Eidgenossen den freien Kornkauf erlaube, wenn der Betreffende ans offenem Markt kaufe und von seiner Obrigkeit einen Schein beibringe, daß er nicht auf Fürkanf kaufe, — Man läßt es bei diesem und beim frühern Erbieten der Regierung von Enstsheim bewenden, mit der Erklärung, daß man den erlassenen Kornmandaten keineswegs beipflichte, indem sie wider die Erbeinung seien, lk.lt,. Der Gesandte des Gubernators von Mahland meldet, daß der Fürst geneigt gewesen wäre, den Angehörigen der Eidgenossen mit Korn auszuhelfen, daß es aber bisher wegen der großen Thcurnng nicht möglich gewesen, und daß nichts desto weniger die 2(Xlv Mütt laut der Capitel verabfolgt worden seien; er meldet ferner, daß der Fürst dadurch, daß er spanisches Kriegsvolk nach Como, Varese und Umgegend verlegt, den Eidgenossen nicht im mindesten habe schaden wollen, sondern daß er es deßwegen gethan habe, um diese Truppen denen im Herzogtbnm abzunehmen. Diese Anzeigen werden verdankt mit der Bitte, daß daS für die von Lanis bestimmte Korn nicht mehr nach Novara, sondern an einen besser gelegenen Plaz gebracht werde, >l. (S. u. Luggarus.) »»in. Der Landschreibcr zu Mendris, Konrad Gebrig von Uri, war mit Walther Rott ohne Bewilligung der Eidgenossen an den Hof des Herzogs von Savohen geritten, Defihalb sollen die V katholischen Orte ihre Boten, die sie auf die Iahrrechnung nach Lanis schikcn, beauftragen, beide zur Verantwortung zu ziehen und sie darüber anzufragen, wer ihnen die Erlaubnis! dazu gegeben babe, »». Lueern erbietet sich, an die Errichtung einer Schule jährlich 100 Krön, beizusteuern; die übrigen Orte, welche gegenwärtig verschieden instruiert sind, sollen auf nächsten Tag Vollmachten darüber bringen, i», <«, ii, »,,» und »« uns dem Gremplar des Landesarchivs Schwstz. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanstelegenheiten, Laiidvogtei Mendels Landvogtei VuggaruS. Landvoqtei Maintchal. Bellen;, Bollen; und Rlviera Landgrafskhaft Zchnrgau Vier ennetb. Vogteien nberli Landvvgtei LauiS Landvogtei Nheinthnl. ?. Art, 227, Justizsachen. I>. „ 420. Stifte und Klöster. . LocalcS, t. „ t22. GlaubenSsachen, NN. Art, l!)7, Berkehr mit Mastland, l. Art.tiü, Beamte. „ 205. Justizlachen, >1. Ait.52ti. Justizsachen. „ 527. », Art. 221!, Justizsachen. !>!> Art, 485, Justizsachen. xx, Art, 82, > Art, 20k. Justizsachen, «»>?. „ VI, Beamte, «, Art, 228. Justizsachen. », „ I2l>. Zekmtsacken. u, Art, 9, Berwaltuiist im Allstem. mm.Art, 474, Beamte, Mai 1500 125 Coiifereuz der V katholischen Orte, Luce»n. >?<»<>, Mai (Freitag »ach der Auffahrt). ^.taatVarUiiv vucer». Allgcm. Adsch. Vi. Ii aög. La»v-»arci>>>> Ridwalde». lAuch ii» LanteSarchiv Ichwyz.l Gesandte: Lucern. Schultheiß Pfhffer. Schwhz. Ammann Schorno. (Die übrigen sind nicht angegeben.) t». Da die von Glarus, besonders aber die Lutherischen daselbst, ihren den V katholischen Orten wiederholt gemachten Zusicherungen nicht nachkommen, wurde eine Besprechung darüber für nöthig erachtet. Lueern, Schwhz und Unterwaldcn haben Vollmacht, sich über einen Beschluß zu verständigen; Uri und Zug dagegen haben nur Auftrag, anzuhören und zu referieren. Daher werden leztere ersucht, sich von den drei Orten nicht abzusondern und ihren Entschluß möglichst bald nach Lucern zu senden, damit dieses dann wieder einen V-örtigen Tag ausschreibe. Endlich wird der Entwurf eines Schreibeils an Papst Pius VI. vorgelegt, in welchem die katholischen Orte die Vergehen der Glaruer gegen den katholischen Glauben erwähnen und ihren Entschluß melden, die Altgläubigen zu Glarus gegen die Unterdrüknng der Ncugläubigeu zu schirmen und leztere mir dem Schwert zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten, und daher um drei Fähnchen Büchsenschüzen und um Deponierung von 20,WO Krön, zu Lucern ansuchen, um sich derselben im Nothfall bedienen zu können, t». Weil gegenwärtig neue Freiburger Schillinge, nur l Kreuzer an Werth, geschlagen werden, so soll jedes Ort eine Warnung erlassen, damit Niemand in Schaden komme, t . Ritter Melchior Lusst von Nidwalden wird beaustragt, an den Landeshauptmann und au den Eastcllau Kleinmann im Land Wallis zu schreiben. «I. Der savohische Gesandte, de la Croix 'st, meldet unter Versicherung der freundschaftlichen Gesinnungen des Herzogs gegen die Eidgenossenschaft, daß derselbe das alte Bündniß besonders mit den katholischen Orten zu erneuern wünsche, und begehrt auf küuftigc Tagsazung Antwort darüber. — Es wird angemessen geantwortet. Zu, Namen der Vit katholischen Orte wird an den Papst und an einige Kardinäle für die günstige Aufnahme des Ritter Melchior Lusst ein Dankschreiben erlassen, wie schon zu Baden beschlossen worden, f. Was mit dem Bischof von Como (Nuntius) zu sprechen ausgemacht und was mir ibm unterhandelt worden, darüber mag jeder Bote referieren. K. Dem Schultheiß Pfhffer von Lucern werden Aufträge au den Bischof von Constanz erthcilt und dem Ammann Schorno von Schwhz In struetionc» , was er mit Landvogt Tschudi in Betreff des Abts von St. Gallen zu verhandeln habe. I». Au den Oberst A-Pro wird unter Uebcrmittlung eines Briefs an den König von Frankreich geschrieben, worin dieser um Hülfe angesucht wird, im Fall die katholischen Orte ihrer Religion wegen an gefeiudet werden sollten, z. Jedem B^teu wird anbefohlen, die gegenwärtigen Verhandlungen nur vor den geheimen Räthtn zu eröffnen; denn bevor mau etwas ThätlicheS beginnt, wird man denen zu GlaruS den Tag nach Einstedcln ansczen. K,. Jeder Bote soll an seine geheimen Räthe darüber referieren, was dem Ritter Lulst in Betreff der dreihundert Büchsenschüzen aufgetragen worden. I. aus dem Erempiar des Nidwalrner Archivs. st Dieser Gesandte Wirt in ren Abschieden bald Herr de la Croir. bald Herr vom Kreuz, bald Herr zum Kreuc genannt. Mai UM>, >«<» Zahtrechiiniig der >lk Zchirmorte de? Klvsterö (Küstelberg. (^nstclbcrst 2? Mai -L-taat-darc-inv ^ncer»». ?lkren: Enqclberst Bolen: Luccrn, Rudolph Haas, de? Raths. Schwhz. Leonhard Bühler, des Raths, Unterwal- den Melchior von Aa, des Raths od dem Wald; Johannes Bünti, Landammann nid dem Wald Man sehe im Abschnitte Schirmortsanqele>ienbeiten i Abkri und Thal Grigelberg. »—o. Art, 12—I-t. Ittl. (5oiifere»z der Vll katholischen Orte. Vucorn. l<». ^uili (Montag vor") <:<>ij»»-i5 « Nn>>l). Staatsarchiv Lucern. Allqcn». Absch. Bt tt. ltiii. l'Auch in den Archiven Schwvz, !)^idwalden, Freibnrg unc Lolotsturn.I Boten: > Nicht angegeben i, L nee in, Schultheis! Pfhffer. Uri, Ammann Arnold, Freiburg hatte zuverlässige Kunde erhalten, daß im Lande Wallis große Unruhen wegen der Religion entstanden, indem einige an verbotenen Tagen fleisch genossen, gegen die hl, Saeramente und die Heilige» gelästert, die Bilder ans einigen Kirchen geworfen »nd noch andere Frevel gegen die katholische Religion verübt haben. Man weiß auch, daß der gemeine Mann standhaft am katholischen Glauben bangt, daß dagegen die einflußreichen, welche an lutherischen Orten studiert haben und ihre Söhne auch dort studieren lassen, gegen die katholische Religion sind, und daß der Bischof sich denselben zu widersezeu nicht wagt, — Nachdem man nun diese Berichte und die Kundschaften Unterwaldens, sowie ein Missiv des Landeshauptmanns und des Castellans Kleinmann an die V Orte vernommen hat, so wird auf Ratification hin beschlossen, daß jedes der VU Orte einen Rathsboten abordne» soll, welche am 24, Juni nach Wallis abgehen, und dort jeden Zehnden versammeln und ihm das nöthige eröffnen sollen. Jedes Orr soll wobt beherzigen, wie viel den katholischen Orten an der Landschaft Wallis gelegen sein müsse, und soll sich daher die Kosten nicht reuen lassen, I». Schultheiß Pfhffer macht Anzug, daß seine Obrigkeit und auch einzelne Privaten dem verstorbenen Könige, Heinrich von Frankreich, in seiner Roth große Summen geliehen und bisher weder Zinsen noch Capital, noch auch eine befriedigende Antwort haben erlangen können, und begehrt dringend, daß jedes Ort seinen Boten auf künftige Jahrrcchnung zu Baden mit Vollmachten darüber abfertige, damit, wenn inzwischen den Ausleihern keine Antwort werde, dann gemäß des ewigen Friedens und der Vercinnng mit Frankreich die „Zugesazten" auf die March abgeordnet werden. Wird ml iiiKniomlnin in den Abschied genommen, «?. Weil seit einiger Zeit das Friedens- und Vcreinnngsgeld sowie die Pcnnonen nicht pünktlich ausbezahlt werden, so will man aus nächster Jahrrechnung mit dem französischen Gesandten darüber Rüksprache halten; auch will man dort Das Obwalvner tjremvlar fährt ras Datum: Montag »ach t'lirisii 117, Zum UM). über den Vorschlag berathcn. das! gemeine Eidgenossen hinsichtlich des FricdensgeldS, und die Orte welche in der Vercinung sind, hinsichtlich des VereinungSgeldS nnd der Pensionen, einen gemeinsame» Beschluß fassen, daß jedes Ort in Zukunft, wenn wieder solche Gelder ausbleiben, Boten nach Lyon ab ordnen solle, «». Der päpstliche Gesandte, Bischof von Como, meldet, daß der Cardinal Borromäuö der Cardinal Farnesc nnd andere ihn beauftragt haben, den VII katholischen Orten anzuzeigen, daß sie' die Cardinäle, lebhafte Freude empfinden über ihre Crbictnngen und über ihr Festhalten am alten Glanben; er legt ferner einen Bericht eines „Meerhauptmanns" an den Papst vor, daß der durch die Türken erlittene Verlnrst auf den, Meere nicht ein so großer sei, wie anfällglich ausgestreut worden, und daß im Königreich Neapel bedeutende Nüstungen veranstaltet werden. Diese Nachrichten werden ihm angemessen verdankt, «. Ammann Arnold von llri macht die Anzeige, daß Hauptmann Camill (Bnrgo) von Bellenz einen Vorrath NeiS angeschafft habe und daß, wenn eines der V Orte etwas davon wünsche, es solches nur an llri melden möge, t Obschon die Instrnetionen der V Orte in Betreff derer von Gla- rus ungleich sind, so wird dennoch von den Boten verabschiedet, daß jedes Ort seilte Boten auf künftige Jahrrechilung mit Vollmacht abordnen solle, am Schlüsse derselben denen von GlaruS den Rcchtstag nach Einsiedcln anzusezen, K. Lneern wird beauftragt, im Rainen der V Orte mit dem spanischen Gesandten Nüksprache zu halten. I». Der savoyische Gesandte, Herr de la Croix, erinnert in einem (verworrenen) Vortrage, man möchte dem Herzog endlich auf seine wiederholten Gesuche Antwort ertheilen, indem er nichts anderes begehre, als der VII Orie guter Freund nnd Nachbar zu sein, (Konferenz der beide» Städte Bern und stiieern, Zvfiingen IS<»<», Ii» Juni LtaatSnrci,»v t.'ttcern. Sammlq. der nicht qebund Abschiede. Boten: Bern, Crispinus Fischer; Ambrosius Jmbof, des Raths; Hans von Werbt, Vogt zu Aarburg; Samuel Tillmann, Schaffner der Stift Zofingen, hueern, Wendel!» Sonnenberg, Pannerherr; Sebastian Fccr; Hans Wätti; Perer Feer, nnd Ulrich Hcinscrli, alle des Raths; Beat Scbürpf, Vogt zu Whkon; Peter Kneubühler, Schultbciß, nnd Beat Trübler, alt-Schnlthciß zu Willisan, Neber den Spall zwischen denen von Aarburg, Zofingen nnd Brittnan einerseits, nnd denen von Reiben, Whkon und Meblseken anderseits, hinsichtlich der Wässerung aus der Wigger» wird nach Anbeiung beider Parteien und nach genommenei» Augenschein folgender Spruch erlassen: Die von Reidrn, Wvkon und Mehlfeken, welche bei der Mühle zu Unterwasser eine» Wässcrgrabcn angelegt haben, lollcn diesen Graben wiederum „zuschlagen" ; sie dürfen jedoch auf lneernischem Grund und Boden nntetbalb des >sarbachbaui»o einen Graben ans der Wigger» führen zur Wässerung nnd Verbesserung ihler Gure>, wenn sie das Wasser wiederum in die Wigger, nicht aber in die Altach, leiten. Weil» die Mühlen Mangel an Wasser wegen der Wässerung haben, so sind auf deren Ansuchen die von Reiben nnd Meblseken gehalten, die Brütschen zu schließen, und das nöthigc Wasser in die Wigger fließen zu lassen. Wenn das Wasser groß ist nnd trübe, so ist jedermann gehalten, die Brütschen also zu stellen, daß niemand Schaden leide und daß das trübe Wasser den eigentlichen Fluß hinunter fließe, bei Verpflichtung des SchadcnSeriazes, Die von Wvkon, die gleiche Wässerung verlangen, sollen in Juni t5Kt) ihrem Begebren abgewiesen sein und sieb mit dem früher erlangten Wasserrechte begnügen, gegen Ber- abfolgung eines jährlichen Zinses von zwei Mntt Haber an den Vogt von Aarbnrg, Damit zwischen den Parteien bessere Freundschaft und Nachbarschaft erballen werde, so soll jede ibre Kosten an sich selbst tragen. Dieser Spruch, den die Abgeordneten übrigens an ihre Obrigkeiten zur Bestätigung bringen wollen, soll beiden Parteien an ibren Gerechtigkeiten unschädlich sein Gemein - eidgenössische Zabrrechnnngs - Tngsnznng Baden, >?<»<», Juni (auf St. Johannes des Täufers Tag>. Staatsarchiv ^',,cern. Allqcul. At'scs,. Vd. li. Staatsarchiv Ziirir-H. Xll Nr. fvt. ö^. Staatöarcltiv Bern. tjtil- VandeSarchiv Schwyz. >Auch iit dcn Archiven ^dwaldcn, Nidwalden, FreibnrZ, Svlotl'ucu und Aarun.I Bolen: Zürich, Beruhard von Cham, Bürgermeister; Johannes Cscher, Stadtschrciber, Bern, Niklans von Diefibach, Statthalter; Hieronimns Mannet, Venner, beide des NathS. Lucern NiklauS Am Lehn, Schultheis, Uri. Jakob Arnold Landammann, Schwhz, Christoph Schorno, Landammann, Unterwaldcu, Sebastian Omlin, Landammann ob dem Wald, Zug, Peter Waldmann, des Naths, Glarns, Gabriel Hässi, Landammann, Basel, Bonaventura von Brun; Johannes Meyer, beide des Raths, Freiburg, Sebastian Alt, des Raths, Solothnrn, UrS Sury, alt-Schult- heiß, Schasshausen, Alexander Peher, Bürgermeister; Heinrich Namsauer, Pannermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann, ». (S. u. Baden). I». (S. n. Sargans), <. Schwhz macht abermals Anzug: Bereits im Februar habe man an den Herzog von Mantua geschrieben, daß er dem Kloster Cinstedeln die vor vielen Jahren geliehene Summe zurükerstatten möchte, aber ohne Crfolg; der nämlichen Sache wegen sei Ammann In der Halden beim Herzog gewesen und habe mit demselben einen Vertrag abgejchlosscn, der ebenfalls nicht gehalten werde; Schwhz bitte daher, dem Kloster zu erlauben, die aus Mantua in die Eidgenossenschaft geführten Maaren in Beschlag zu nehmen und ans diese Weise den Herzog zur Bezahlung der Schuld zu nöthigen, — Es wird aber beschlossen, nochmals an den Herzog zu schreiben und den Brief durch einen eigenen Boten an ihn zu schiken, damit man sicher Antwort erhalte, was er zu thun gesinnt sei; man behält sich jedoch die weitcrn Schritte vor, wenn die Bezahlung nicht erfolgen sollte, «I. (S. u. Thurgau). Abgeordnete des Markgrafen von Baden und der Grafen von Sulz verantwortet; steh hinsichtlich deS Streites, den leztere wegen des aufgerichteten Wildhags mit Schaffhauscn haben, und behaupten, daß dieses dazu weder Fug noch Reckt habe, Schaffhauscn dagegen behauptet, daß eS be^ nannten Wildhag aufzurichten das Recht gehabt habe, indem die streitige Stelle in seiner hohen und Niedern Gerichtsbarkeit liege, beide Parteien dort zu jagen berechtigt seien und also aneb beiden zum Nuzen gereiche. Da nun beide ant ihrer Meinung verharren und davon nicht abgehen wollen, ff werden sie gebeten, die Sacht durch Unparteiische untersuchet; zu lassen und gütlich sich zu vereinbaren, oder dann den Streit an's Recht zu bringe,;; inzwischen aber sollen sie keine Feindseligkeiten gegen einander beginnen, ß und (S. u- Thurgau). Ii. Es waltet ein Streit zwischen denen von Rotwhl nnd Anton Jfflinger von Granek, Da nun beide Parteien eine gütliche Beilegung wünschen, so werden Juni l.Ml, Zürich, flueern, Schwyz und Schaffhausen beauftrag!, auf beu l8, August Boren »ach Rorwyl abzuord- neu, Ilm da den Streit gütlich oder rechlich, abzuthuu, I. Uri begehrt Autwort in Betreff der Ansprache des Statthalter Kuhn von llri au Freiburg, flcztcres verantwortet sich nun schriftlch,: Es glaube sich nicht verpflichtet, dem Kuhn zu antworte»; denn jene Häuser zu Greyerz, auf welche derselbe seine Ansprache gründe, gehören den Gläubigern des Grafen von Greyerz; es seien noch viele andere, welche ältere Titel besizen als Statthalter Kuhn, die ihre Ansprache verlieren müssen ; Freiburg und Bern haben die Grafschaft um eine bestimmte Summe gekauft und bezahlt; wenn Kuhn nun glaube, daß die Gläubiger mehr verkauft haben, als wozu sie das Recht gehabt, so möge er diese dafür suchen; bezüglich seiner Anforderung an Hauptmann Garmiswhl erbiete sich Freiburg, dem Kuhn beförderlich gutes Recht zit Freiburg zu halten, denn es könne ihm nicht gestatten, einen Bürger von Freiburg seinem ordentlichen Richter zu entziehen; Freiburg bitte also, den Kuhn in seiner unbefugten Ansprache abzuweisen, so>tst müßte es demselben das Recht darschlagen, — Nach Anhörung beider Parteien wird an Uri das Begehren gestellt, daß es den Kuhn gütlich abweise, oder aber, wenn er durchaus nicht abstehen wolle, an ein unparteiisches Gericht weise, Nachdem der Bote von Uri darüber an seilte Obrigkeit berichtet hatte, sendet Statthalter Kuhn einen Gegeuberichl ein des Inhalts, daß er immer noch dafür halte, man solle ihm zu einem gemeinen unparteiischen Recht verhelfen, weil Freiburg nunmehr die Häuser, an die er sein Geld verbaut, selbst im Besiz habe, — Dieses alles wird nun in den Abschied genommen, damit jeder Bote auf nächsten Tag bevollmächtiget werde, wie man die Parteien begütigen oder zu einem gemeinen unparteiischen Recht weisen wolle, Ii, und I. (S. u. Thurgau). i>». Auch waltet ein Streithandel zwischen denen von Straubenzell und der Stadt St, Gallen in Betreff einer Straße und der Mitlcidenheit einiger Güter zu derselben. Die von Straubenzell verlangen, daß die von St, Gallen jene Güter, welche sie bei ihnen kaufen und stets noch vergrößern, versteuern, und daß die Anstößer der Straße ihren verhältnißmäßigcn Antheil an den Unterhalt derselben beitragen. Die von St, Gallen dagegen begehreu, daß die sechs Orte ihren vor einigen Jahren erlassenen Spruch über den Unterhalt der Straße erläutern, — Weil nun der Weg und die streitigen Güter in des AbtS von St Gallen hoher und niederer Gerichtsbarkeit gelegen sind, so wird denen von St, Gallen angezeigt, daß im Fall die von Straubenzell sich nicht begütigen lassen und um Recht anrufen, sie dann vor den Boten der vier mit dem Gotteshaus St, Gallen verburgrcchtcleu Orte Red' und Antwort geben müssen. Wird in den Abschied genommen, i». (S. u, Rheinthal), «». Der spanische Gesandte, Marc Anton Bosso, vermeldet die wohlwollenden Gesinnungen des neuen Gubernators zu Mahlaud, Markgrafen von Peseara, gegen die Eidgenossenschaft und erbietet ihr seine Dienste.—Diese Anzeigt wird ihm verdankt, mit der Zustchening gleicher nachbarlicher Gesinnungen, z». Die Kaufleute von St, Gallen führen abermals Beirbwetde, day die Baarschaft, die sie bei sich führen, i» die Pässe, welche sie unter den Thoren zu ssvon vorweisen mühen, verzeichnet werde, woraus ihnen große Gefahr für ihr flebeu erwachse, — Der fran zöstsche Gesandle, Herr von Coignet, dem diese Beschwerde mitgetheilt worden, verspricht für Abhülfe zu sorgen, «I» Die Boren von Schwyz sollen referieren, was die von Zürich mit ihnen in Betreff des Hans Spönli von Zürich, dessen Frau ein Holz zu flachen geerbt, gesprochen haben, i. Der französische Gesandte entschuldigt, unter Überreichung einer Zuschrift des Königs (23, Mai>, denselben über die lauge Verzögerung der Bezahlung der Pensionen und der Ansprachen der HaupNeute, welche im Piemont gedient haben, vorzüglich damit, weil er nämlich gegenwärtig einen Krieg in Schottland gegen 17 Juni lntit). die Königin von England führe, nnd verspricht, daß der völlig, sobald es ihm möglich, alles bezahlen werde. Diese Entschuldigung wird in den Abschied genommen, um ans nächstem Tage, wenn bis dahin die Bezahlung der Hauptleute nicht erfolgt wäre, zu entscheiden, wie man ihnen zur Bezahlung oder zum Rechten verhelfen wolle, « und ;S. u, Rheinthal), «. Die Gesandten der sieben unparteiischen Orte machen Anzug vor denen der V katholischen Orte: Es sei zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten mit Glarus ein RecbtStag nach Einsiedeln angesezt worden; sie bitten, man möchte auch eilten gütlichen Tag ansezen und ihnen erlauben, sich auf demselben einzufinden, indem sie immer noch hoffen, die Sache in Güte beilegen zu können. Die V Orte sczen nun diesen, gütlichen Tag auf den 2, Oktober fest, danken für die freundschaftlichen Anerbietnngen, finden aber unnöthig, daß die sieben Orte auch ihre Boten hinsenden, Und da nun auch Glarns erklärt, daß es gern sähe, daß Boten der sieben Orte gütlich vermitteln helfen würden, und da die sieben Orte um die Zustimmung der V Orte ansuchen, so wollen diese keine Bollmacht dazu haben nnd es in den Abschied nehmen, geben aber die Versicherung, daß sie bis dahin keine Feindseligkeiten dulden, sondern Unruhestifter strenge strafen werden, Der Handel wird allseitig in de» Abschied genommen, v. Ein Abgeordneter derer von Genf begehrt willfährige Antwort auf seinen lezthin gehaltenen Bortrag hinsichtlich der noch unerörterten Anstände zwischen Genf und Bern und stellt das Ansuchen, es möchten die Eidgenossen beim Abschluß des projectierten Bündnisses mir dem Herzoge von Savohen auch die Stadt Genf gütigst bedenken, — Nach Anhörung der Gesandten von Bern wird beiden Parteien angezeigt, daß die Eidgenossen es sich angelegen sein lassen werden, ihre Streitigkeiten zu schlichten, daß man aber das Begehren, in Betreff des Bündnisses mit Savohen in den Abschied nehmen wolle, »v. Die savohischen Gesandten begehre» nach Ueberreichung ihrer Ereditive Antwort in Betreff der jüngst angetragenen Erneuerung des alten Bündnisses und legen eine beglaubigte Abschrift des Original Bnndesbriefs vor. Auch die Gesandten der beiden Könige von Frankreich nnd Spanien bitten in ihrem und ihrer Fürsten Namen, daß die Eidgenossen das alte Bündniß mit dem Herzog von Savohen erneuern möchten. Dagegen eröffnen die Boteil von Bern: Laut ihrer Instruction dürfen sie bei dieser Verhandlung nicht mitstzen, ja sie müssen die Eidgenossen dringend ermahnen, das Bündniß mit dem Herzog nicht abzuschließen, sondern ein getreu Aufsehen auf Berit zu haben, weil Bern immer noch wegen der eroberten savohischen Lande mit Savoben in offener Fehde stehe; sie müssen ferner bitten, den „Legerbotben" (Gesandten) des Herzogs aus der Eidgenossenschaft zu verweisen. Endlich stellt auch der Bote von Freiburg das Ansuche», mau möchte das Bündniß mit dem Herzog nicht abschließen, bis Freiburg sich mit demselben vertragen habe, — Weil nun die Instructionen so ungleich lauten und weil der Originalbrief des alten Bündnisses nicht vorliegt, so wird der Handel wieder >» den Absäned genommen, — Dem Verlangen Bern s, den Gesandten des Herzogs aus der Eidgenossenschaft zu weisen, kann nicht entsprochen werden, weil derselbe ja nur Freundschaft und Bündniß von de» Eidgenossen wünscht. Das Begehren Bern s um ein getreu Anfseheu endlich wird in den Abschied genommen, weil die Instrnelioncu darüber verschieden sind, x. Der französische Gesandte eröffnet : De> König habe ihm aufgetragen, den Eidgenossen in Betreff jener, welche dem seligen König Heinrich Geld angcliehen, anzuzeigen, daß er anfänglich im Sinn gehabt habe, alles zu bezahlen, daß er aber von seinen Fürsten und den angesehensten Männern der Parlamente belehrt worden, daß jene Versprechungen nur von einigen aus der Stadt Lho» gemacht und nicht mit des Königs Ratification und Siegel ver ichen nncn, daß die Anforderungen allen göttliche», natürlichen und menschlichen Rechten und den Eo»c> ginn l5>!tt lie«-Beschlüssen widerstreiten: der König könne auch nicht glauben, das die Eidgenossen, welche sonst in allen Dingen rechtlich und der Krone Frankreich zngcthan seien, diese Forderungen für billig erachten; bereits baben sich auch einige der Ansprecher eingelassen, nur fünf vom Hnnderl als Zins anzunehmen, und wenn sich einige nicht so unverschämt gezeigt hätten, so wäre längst alles bezahlt; es bitte nun der König, daß die Eidgenossen jene zur Billigkeit vermögen; denn er sei entschlossen, jenen, welche sich dessen weigern sollten, das Recht an der March gemäß der Vereinung anzubieten, — Nachdem auch der Gesandte von Lueern in seiner Obern und einiger Privatpersonen Namen das Begehren gestellt, daß man ibnen zum Rechten gegen den König verhelfen möchte, indem es sich dort zeigen werde, was der selige König durch seine eigenhändig unterschriebenen und besiegeltet! Briefe versprochen habe, so wird dem französischen Gesandten angezeigt, daß Lueern Ansprecher sei und daß der König sich nicht selbst zum Kläger machen könne, daß man also einen Rcchtstag nach Pererlingen auf den l<>, Oetober ansezc, und daß die Eidgenossen ihre Znsäzer und Richter hinsenden und erwarten werden, daß der König laut Frieden und Vereinung dasselbe thue, — Nri wird beauftragt, den Landammann Brügger, und Freiburg den Ulrich Nir dazu anzuhalten, daß sie als Zusäzer und Richter gemeiner Eidgenossenschaft auf den bestimmten Tag zu Peterlingc» sich einfinden und daselbst das Recht vollziehen Helsen, — Aus das Gesuch des Herrn von Coignet wird jedes Ort beauftragt, die Ansprachen seiner Angehörigen vorher zu prüfen und die nicht rechtsgültigen abzuweisen, Schultheiß Am Lehn von Lueern macht Anzug! Es habe ei» Lueerner ans offenem Markt zu Zürich eine Schmähschrift gegen den katholischen Glauben gekauft, betitelt: „Sendbricf von der Messe Krankheit und ihrem letzten Wiste» dem Papst zukommen", mit der Jahrzahl 1559, aber ohne Angabe des Verfassers und Drnkorts, wiewohl zu vermachen sei, daß es in der Eidgenossenschaft gedrukt worden; da nun diese Schrift gegen den Landfrieden sei, gemäß welchem die katholischen Orte bei ihrem alten wahren Glanben unangefochten belassen werden müssen, und da dem Vernehme» nach noch viele dergleichen Schmähschriften in Zürich sein sollen, so erkläre Lucern, daß es solches nicht dulden könne, — Darauf erwiedert der Gesandte von Zürich: Es sei wobl möglich, daß durch fremde „Krälzentrager" solche Schriften feilgeboten worden, aber gewiß ohne Vorwissen Zürichs; denn Zürich habe drei Männer bezeichnet, ohne deren Untersuch keine Schrift gedrukt und veröffentlicht werden dürfe, und habe erst neulich einen Druker wegen eines derartigen Vergebens um >9 Pfd. bestraft; neulich habe auch ein gelehrter Jude den Talmud in Zürich druken wollen, waS ihm aber abgeschlagen worden ; dem Bernehmen nach habe derselbe nun beim Grafen von Sulz zu Tbiengen eine Drnkerei eingerichtet; man möge also Zürich für entschuldigt halten. Auch Bern und Basel erklären, dap bei ihnen das Drnken solcher Schriften strenge verboten sei und daß genaue Aussiebt geführt werde, - Es wird nun beschlossen: Jedes Ort soll auf Verbreiter solcher Schmähschriften achten und selbe nach Verdienen, andern zur Warnung, bestrafen. An den Grasen von Sulz wird geschrieben, er möge jenem pnden vel bieten, das angefangene Werk weiter zu drnken, und darüber antworten, damit man sich darnach zu verhalten wisse, Basel bittet, man möchte es bei seiner Marktordnung, die keineswegs neu sei, bleiben lauen, indem auch die Bünde sagen, daß man es bei seiner Stadt Freiheiten und altem Herkommen schüzen werde, — Weil man aber diese Sache für erledigt gehalten hat, so läßt man es dabei bewende», in Erwartung, daß auch Basel nichts mehr gegen jenen Beschluß einwenden werde, »»». Wegen borstehender unerledigter Gelcbäfte und um sich über eine gemeinsame Münzordnnng zu vereinbaren, wird ein Tag nach Baden ans den dl, September angesezt; jedes Ort soll auch die Männer, welche stch Juni l rillt). auf das Müiczen und das Silber verstehe», beiziehen, damit man sich über eine gleichförmige Münze vom Gulden bis zum Kreuzer, mit gleichem Korn und Gran, verständigen könne, I»I». Die sieben unparteiischen Orte stellen an die V katholischen Orte die Bitte, ihnen zu gestatten, sich anch auf dem Tage zu Einsiedel» einfinden zu dürfen und darüber auf künftigem Tage zu Baden entsprechende Antwort zu geben, - Auf de» Hall, daß die V katholischen Orte nicht einwilligen sollten, sollen die sieben Orte ihre Boten instruieren, ob sie nichts desto weniger ihre Boten dahin abordnen wollen, um zwischen den Parteien, wenn sie sich über diesen oder jenen Artikel nicht vereinbaren könnten, zu vermittel» und weitere daraus folgende Unannchmlichlcitcn zu verhüte», «?«. (S- Baden). «t«l. Auf Ratification hin wird »' Leber- und Eggkircberthal gnädigst möchte bleiben lassen, erklären die Commissarien, daß sie es bei der vom Kaiser gegebenen Antwort gemäß Abschied zu Augsburg bewenden lassen, — Endlich werden die kaiserlichen Commissarien ersucht, den Cardinal von Augsburg dessen Erbieten gemäß darum anzugehen, daß er den dem Münzmcistcr von Zürich vcrarrcstierten Stok Silber wieder freilasse, — Alles dieses wird beiderseits in den Abschied genommen, um auf nächstem Tag zu Baden, den 8, September, sich U' entschließe», ob man den abstehende» Vergleich über de» neuen Zoll annehme» wolle oder niäü Zum I sillt). «S. Rechuungsablage der Landvögte u. s. w. (siebe die einzelnen Landvogteien). kr. Jedes Orl erhält an Erbeiuungögeld vom Hans Burgund 37 Sonuenkronen. 1 aus dem Schwyzer-Sremplar. >>d, zweiter Saz, au« den Exemplaren der Archive Zürich, Bern und Schwvz. — «>«t aus dem Schwyzcr-Eremplar: der Vertra«, im Ercmplar des Berner-Archivs, toi. 711, Man selie auch im Abschnitte HerrschaftSangeleiienbeiten: Landgrafschaft Thnrgau. a. Ar!. 421. Stifte und Kloster. l. Art. 342. Stifte und Klöster. r. .. 22!I. Justizsacheu. lt 23». Justizsachen. ?. 42. Huldigung. «>e. >, 1». AmtSrcchnuniz. Landvvgtei Rheinthal. i». Art. 73. Justizsacheu. t Art. 123. GlaubcnSsacheu. 148. LoealeS. >. 28. AmtSrechuunji. Grafschaft Sargans. n. Arl. 2. Beamte. < e. Art. 9. Amtsrechnunj!. Grafschaft Baden. Art. 2W. Locales. Arl. 12. Amts- u. Geleitsrechnung. ew 124. Kirchliches u. Glaubens«'. Landvvgtei Freie Armter >'bwalde«. lAtlch i» von Archiven Lueern und Solotl?nrn I Gesandte: (Nicht angegeben). ». Die Gesandten der V katholischen Orte haben sich zu Lueern versammelt, um von hier aus in die sieben Zehnden der Landschaft Wallis wegen des Umsichgreifens des nenen „seelischen" Glaubens daselbst abzureisen. Uri hatte an jedes der V Orte geschrieben, daß es seit der lezten Tagsazung über diesen Handel Verschiedenes in Erfahrung gebracht habe, was auf die vorhabende Gesandtschaft nach Wallis Einfluß haben könnte, daher man zuvor seinen Gesandten anhören möchte. Nun eröffnet dieser: Er habe vor einigen Tagen von einer zuverlässigen Person im Wallis Bericht erhalten, daß die Walliser in allen sieben Zehnden gesinnet seien, solche, welche wider den wahren alten Glauben geredet oder gebandelt, zu bestrafen, daß man jedoch über die Art der Strafe noch verschiedener Ansicht sei, indem die zwei oben, Zehnden die Fehlbaren an Leib und Leben, die untern fünf Zehnden dagegen nur am Gut strafen möchten, daß man gegenwärtig eine Tagsazung von vier Boten aus jedem Zebnden abhalte: beschließe diese, die Uebelthätcr au Leib und Leben zu bestrafen, so gehe es gut, im andern Fall wäre zu belorgeu, daß daraus Unruhen entspringen möchten, indem in den obern Zehnden schon „etliche Mäzen" aufgelichtet worden, später habe ein Anderer aus dem Wallis, der vor acht Tagen von Naters ab- gereiset sei, den Bericht gebracht, daß jene Tagsazung beendet sei, daß man einige Priester wegen unehrbarer Handlungen und einige Laien wegen des Mißglaubens nur am Gut bestraft habe und daß mau noch nicht wisse, was weiter daraus erfolge. Nach Anhörung dieses Berichts wird »nn von der Mehrheit Unit Ausnahme NuterwaldenS) beschlossen, hierüber an die Obern zu berichten und einsweile» die beschlossene Abordnung von Gesandten einzustellen, bis man siebt, wie die beiden obern Zebnden jenen Juni UM), Beschluß aufgenommen haben; inzwischen soll Uri bei solchen, welche aus dem Wallis aus die urnerische« Märkte kommen, sich über de» Gang der Ereignisse genau erkundigen und unverzüglich an die vier andern Orte berichten, wenn etwas wichtiges vorfallt, damil sie sich zu verhalten wissen; auch an Freibnrg und Solothuru wird hievon Mittheilung gemacht mit dem Gesuch um schleunigen Bericht über alle Lorfälle; namentlich wird Freiburg ersucht, sich bei dem Abt zu St, Mauriz über den Stand der Dinge im Wallis genau zu erkundigen, I». Aus den Antrag, eine geeignete Person nach Freiburg und Wallis abzuordnen, um in Betreff des savohischen Landes gründliche Erkundigungen einzuziehen, wird für angemessener erachtet, eine Botschaft dahin abzuschiken, damit es ohne Argwohn und gründlicher geschehe. Deshalb wird an die Rathsboten der VII Orte in Baden diese Ansicht mitgetbeilt, auf das diese weiter darnach zu handeln wissen, i«»S. Emnethirczifehe JahrrechnmuzS - Tagfazung, Liuis. i Jtt»i (Dienstag nach Johannes des Täufers Tag). Staatsarchiv Vttcern. (ssnnctbirg. Al'sch. ll. !2Z. l'Anch in den Archiven Zürich, Bern, Marns, Hreiburq und Lolotlmrn.I Boten: Zürich, Hans Kambli Bern, Kaspar Wcisbahn, purer» pndwig Pfyffer, liri, Georg Drosch, Schwhz, Hans Jutzer, Unterwaldeu ob dem Wald, Jakob An der Halden, Zug, Jost Staub, Glarns. Jakob Schüler, Basel, Hans Eslinger, Freibnrg, Jakob Kenel, Solothuru Joachim Scheidegger, Schaffhauseu, Wilhelm von Fulach; alle des Raths, Man sehe eas Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Lauts und Mendris II u.t'. Art, >3, Amtsrechnung, Landvogtei Lanis >>. Art, ll>5, Bußenrechnung, a. Art, 387. Zollsachen, „ »I, Verwaltung im Allgem. «?. „ 257, Zustizsachen, Laudvvgtei MendriS. « Art, 52» Julii;sachen. Ennetbirgifche Jastrrechnnnszs - Tagsazuncz. Lnrzgtrrns lS Juli. Staatsarchiv Vucer»». Ennetbirg. Absch. ll. Staatsarchiv Zürich. (Knnetbirq. Absch. >4i». 5ol. Zh>s nnd lAuch rn den ".Archiven Bern. Osant'A, 5vreibnrq ilnd Sototstnrn.I Boten: (Die nämlichen, wie zu paniS den 25, Juui>, i aus rem Zürcher-Eremplar, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschastsangelegenhelten: Vier enuetb, Tlvgteien nberh. >>, Art, l!»8, Verkehr mit Mat?land, Art, 23 Amtsrcchnung, Luggerrus und Mainthal >> Art, ä. Amtsrechnung. Landvogtei LngguruS. ». Art, 3Kä, Glanbenssachen r. Art, 83. Bußenrechnung, « 44, Beamte, t>, „ lll, Rechnungssachen. «>, „ 29!». Zollsachen, t. 2li5, Pollzelsachsn. August 156(1, »«7 Eontereuz der V katholischen Orre, Lucern. > ?<»<>, i». August (Dienstag nach Oswald). Staatsarchiv vuccvtt. ')lllqeul. Absch. Bd. N. 4'^st. Boten: Uri, Sekelmeifter. Uilterwatden. Ammann Omlin. (Die übrigen sind nicht angegeben.) t». Zu Beilegung der Anstände zwischen den V katholischen Orten und Glarns ist ein „Entscheidtag" nach Einsiedeln ans den 2, Oetob, angcsezt, und die sieben andern Orte haben sich anerboten, ihre Bote» auch hinzusenden und durch diese den Streit vermitteln zu helfen. Nun wird man darüber einig, den sieben Orten ihr Anerbieten freundlich zu verdanken, mit der Bemerkung, das ihre Bemühung überflüssig wäre, indem man zuversichtlich hoffe, sich sonst vereinbaren zu können. Auf dem Tage zu Baden soll ihnen diese Ablehnung so freundschaftlich als möglich mitgetheilt werden. Die Boten von Freiburg und Solothurn will man dort von den dahcrigen Gründen insgeheim in Kenntniß sezen, überzeugt, daß sie sich damit zufrieden geben werden. Zug, das noch anderer Meinung ist, wird von den vier übrigen Orten gebeten, sich doch nicht von ihnen zu sondern und seine Stimme so bald möglich nach Lucern zu melden. I». Nri, Schwyz und Zug zeigen sich nicht geneigt, zu Abholung der Pensionen Boten nach Lyon abzusenden; Unterwalden und Lueern dagegen wünschen, daß Boten abgeordnet werden und zwar vorzüglich aus dem Grunde, weil durch Zuwarten dem König kein Dienst erzeigt werde und weil sonst nur einige Beamten des Königs ihren Borthcil dabei finden. «?. Die Zuschriften des Markgrafen von Peöeara, Gubernators zu Mahland, und des an ihn abgeordneten Marc Anton Bosso (an den geheimen Rath zu Uri, 25, Julii werden angemessen verdankt, «I. Der savohischc Gesandte, Herr zum Kreuz (de la Croix), erneuert dringend das Gesuch seines Fürsten, daß die V katholischen Orte das alte Vündnlß, das Niemanden zum Nachthcil gereiche, mit ihm erneuern möchten. Jeder Bote mag über die darüber gepflogenen Verhandlungen referieren, t. Der Bericht über die Verhandlungen der Boten der Vit katholischen Orte im Wallis wird auf nächsten Tag zu Baden verschoben und inzwischen an Freiburg und Solothurn mitgetheilt. Was auf die Meldung verhandelt worden, daß auch die vier Städte ihre Gesandten in das Land Wallis geschikt haben, darüber mag jeder Bote an seine Obern berichten. Wegen der außerordentlich viele» Arbeiten der Schreiber bei den Angelegenheiten mit Glarus und Wallls wird beschlossen, die Boten sollen auf den Tag zu Einsiedel'! darüber instruiert werden, wie man die Schreiber nach Verhältnis! ihrer Arbeiten entschädigen wolle, K?. Ammann Omlin macht Anzug, daß es in einigen Orten Personen gebe, welche behaupten, es dürfen die geheimen Räthe nichts von sich ans verhandeln, jondern müsse» alles bekannt werden lassen. Weil nun aber die geheimen Räthe bisher nichts gethan haben, als was jedem Orte zum Nuzen und Frommen gereicht, so wird cinmüthig beichlossen, daß in keinem O>t sieb jemand über die geheimen Räthe beschweren dürfe, sondern sie handeln lasten solle, indem ja ohne Vorwissen der höchsten Gewalten keine Feindseligkeiten begonnen werden, I», Ans Begehren des Sekelmeisters von Uri wird dem Atbrecht Eamuzio von Lauis eine Bescheinigung ausgestellt daß er ein Eidgenosse sei. August löttt). 108 Znhrrechliiiiiq der beiden die Vogteien Grasiburg lind Graiidson regierenden Orte Bern und Freibnrg. ^roiburg. i , I?» August Staatoarcltiv Bern Freiburg. Ab'ci,. V. ». Nachdem die Gesandten von Bern den Anstand zwischen beide» Städten in Betreff der Brüke zu Domdidier umständlich erläutert und gemeldet habe», daß man sich gütlich über alle Punkte verständigt, außer über den Obmann, als welchen Freiburg den Stadtschreiber von Basel zu erkiesen beantragt, während laut dem darüber aufgerichteten Bertrag der Obmann aus der Zahl der Räthe des betreffenden Ortes erkieset werden soll, nicht aber ein Stadlschreiber, Landschreiber, Rathschreiber oder Großwcibel, stellen sie das Ansuchen an die Gesandten von Freiburg, sie möchten laut Bertrag den Obmann aus der Zahl der Räthe erkiesen helfen, Freibnrg ertbeilt darauf seine Zustimmung, was von Bern freundlich verdankt wird. Man sehe auch im Abschnitte HdrrschaftSan.,cle>ie»heiten: Bogtei Graßburg >—t, , Art, 32—35 Nogtci Grandso» >, Art. 5K8—583, Vogtei Mnrte» <>. Art, 913, 100 Zahttechnlllig der drel Orte Uri, Schwyz ilud Nidwalde». Vellen; IStiO, August. VaudeSarchiv )tid,vatden. Bolen: «Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanqelegenheiten: Belle»;, Bollen; und Riviera » r. Art. 83 88 I Conferenz der V katholischen Orte. Aucern. September sMontag nach Verena). Staatsarchiv 1!»»ccrn. Allgem. Absch. Bd. N. ^^7. lAuch in den ^andesarchiveu Nchwyz und Nidwalden.I Bolen: «Nicht angegeben), König Franz ll. von Frankreich antwortet (7, August) auf die Zuschrift der katholischen Orte vom 24, Mai: Er habe mit Bedauern ihre Klage vernommen, daß die Rcugläubigen und Seetirer immer weite, m» sich greifen; es gehe übrigens dieses überall so zu; er hoffe aber, daß durch ein allgemeines Eoneilinm dem Zwiespalt ein Ziel gesezt werde; er ermahne sie indeß zur Einigkeit; sollten sie aber September 1560, <37 dennoch angegriffen werden, so sollen sie ans seine Hülfe zählein — Dieses Schreiben wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag zn Baden darüber instruiere, wie man dem König danken wolle, ?». Da man vernommen hat, daß die von Wallis auf nächsten Tag zu Baden eine Botschaft an gemeine Eidgenossen senden werden, um sich über die bei ihnen gewesenen Boten der VII katholischen Orte zu beklagen, so soll jedes Ort seine Boten in den Stand sezen, sich daselbst verantworten zu können, «. Da aus Rom geschrieben wird, daß Glareanus daselbst als Kezer und Abtrünniger erklärt worden sei, und da in diesem Schreiben die Hoffnung ausgedrükt wird, daß, wenn die VII Orte Zeugniß geben, Glareanus sei ein guter Christ, dann der Papst und das Konsistorium dieses glauben und ihr Urthcil aufheben werden, so wird dieses in den Abschied genommen, «I. (Deutsche gemeine Vogteien überh.). «. Hinsichtlich der eingeklagten Schmähschrift wider die hl, Messe behaupten die neugläubigcn Orte, daß sie nichts davon wissen und daß sie dieselbe mißbilligen. Es wird aber dennoch für nöthig erachtet, nach dem Verkäufer derselben sorgfältig zu forsten, um wo möglich herauszubringen, wo sie gcdrukt worden, — Da ferner bemerkt wird, daß ähnliche Schriften auch zn Baden feilgeboten werden und daß ein Stadtknecht daselbst geäußert habe, die von Baden seien auch im Landsfrieden inbegriffen und es könne da jeder feil haben, was er wolle, so soll jeder Bote darüber referieren, um zu berathen, ob man solches gestatten wolle oder nicht, t. Der Antrag, daß kein Ort einen Priester anstellen möchte, der nicht seinen Weihbrief und ein Zeugniß über seine Aufführung beibringe, wird in den Abschied genommen, damit man sich auf nächstem Tage zu Baden über ein gleichförmiges Verhalten in den V Orten verständigen könne, K. Der savoyische Gesandte, Herr zum Kren;, stellt das Begehren, es möchten sich endlich die V Orte über das wiederholte Gesuch des Herzogs um Erneuerung des Bündnisses auf nächstem Tag zu Baden erklären, — Wird in de» Abschied genommen Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten: Deutsche gem. Vogteien überh. «l Art. Kl. Kirchcnsachen. Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Baden. v September Staatsarchiv Lnecru Allgem. Absch. Bd. N. 435. Staatsarchiv Zürich. _XIl. Nr. 123. iol. 78. 5.'andeSarchiv Schwyz. lAuch in den Archiven Bern, Nidwalden, Glarus, Freiburg, Solothurn und Aarau.I Boten: Zürich, Bernhard von Cham, Burgermeister; Johannes Escher, Stadtschreiber Bern, Riklans von Dießbach, Statthalter; Hieronimus Manuel, Vcnner und des Raths, Luecrn, Riklaus Am Lehn, Schultheiß; Jost Pfyffxr, alt-Schultheiß, Uri, Jakob Arnold, Landammanu, Schwhz, Christoph Schorno, Landammanu, Unterwalden, Hans Waser, Ritter und Pannerherr nid dem Wald, Zug, Bnrkard Uttinger, alt-Ammann, Glaruö, Gabriel Hässi, Landammann, Basel, Bonaventura von Brun; Hans Eßlinger, beide des Raths, Freibnrg, HanS Reiff, Sekelmeister, Solothurn, Urs Surh, alt-Schultheiß, Schaffhausen, Alexander Peyer, Bürgermeister; Dietegen Rings, (von Wildcnberg), alt-Burgcrmcister, Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann, l». (S. u, Baden), ?»« >S. u. Lauis). r, (S. u. Mainthal), cl. Das Gesuch von Glarus, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen in das mit großen Kosten zu Glarus erbaute Rath- 18 September kgkitl. Haus scheuten, wird in de» Abschied genommen, «. Abgeordnete des Bischofs und des Domcapitels zu Constanz bringen vor: Bor einigen Tagen haben päpstliche und kaiserliche Gesandten bei ihnen daS Ansuchen gestellt, sie möchten den Schwcstersohn des Papstes, nämlich den Marc Sittich, Grafen zu Ho- henems und Bischof zu Kasan, als Coadjutor und künftigen Nachfolger des Bischofs zu Constanz annehmen; sie können dieses aber aus verschiedenen Gründen nicht thun und bitten, die Eidgenossen möchten beim Papst und Kaiser sich dahin verwenden, daß sie solcher Coadjutorci überhoben bleiben, — In Bcrüksichtigung, daß Bischof und Domeapitcl sich bisher gegen die Eidgenossen aller Freundschaft und Nachbarschaft beflissen haben, wird ihnen entsprochen; die Boten der übrigen Orte ermächtigen sich der Zustimmung desjenigen von llri, der ohne Vorwisscn seiner Obern einzuwilligen Bedenken trägt, L. (S. u. Vier ennctbirg, Vogteien überh.i. K. Der Gesandte der Grafschaft Burgund meldet: Ans das Begehre» der Eidgenossen um Bewilligung des freien feilen Kornkanfs in der Grafschaft habe diese sich an den König von Spanien als ihren natürlichen Herrn gewendet, um die Erlaubnis! dazu auszuwirken; darauf habe die Herzogin von Parma, Negentin in Flandern, an den Gubcrnator Herrn von Bergh geschrieben, daß sie im Einverständnis! mit dem König zu Erhaltung guter Freundschaft mit den Eidgenosse» bewillige, daß diese die Märkte in der Grafschaft frei benuzen und unter Beibringung der nöthigen Scheine für ihren Bedarf Korn kaufen dürfen, — Wird all lokoionlluin genommen, I». (S. u. Freie Aemter), I. (S. u, Rheinthalj. Ii. Ein Abgeordneter des Herrn von pullin aus Savohen führt Beschwerde, daß die Berner großen Haß auf ihn geworfen, das Schloß Lullin verbrannt und alle dazu gehörigen Güter eingezogen haben, obschon er und feine Brüder den Bernern in keiner Hinsicht verpflichtet seien und denselben auch keine Ursache zu solcher Ungnade gegeben haben; er begehrt, daß man seinem Herrn ein frei sicher Geleit gebe, damit er seine Unschuld darthun könne, — Die Voten von Bern antworten : Sie seien zwar über diese Sache ohne Instruction, wollen aber dennoch in aller Kürze melden, was Bern zu diesem Verfahren veranlaßt habe: Der alte von Lullin nämlich, Gubcrnator in Savohen. habe die größte Schuld am Kriege zwischen dem Herzog von Savohen und Bern gehabt; damals habe Bern die Herrschaft Lullin nach Kriegsrecht in Befiz genommen, später aber wieder zurükgegeben; in der Folge habe einer der Sohne, der Bern als Lehenmann verpflichtet gewesen, all' sein Vermögen auS dem Land gezogen und ungeachtet mehrfacher Aufforderung sich nicht verantworten wollen; darum sm dann Bern veranlaßt worden, die Güter des Ungehorsamen einzuziehen und dessen Schulden daraus z» bezahlen; es glaube hiezu volles Recht gehabt zu haben, — Wird all iimlruonlluiu in den Abschied genommen I. Der Anwalt des Statthalter Kuhn von Uri begehrt Antwort von Freiburg, was es z» thun gesinnt sei und ob es sich einem unparteiischen „Rechten" unterwerfen wolle, Freiburg erklärt, daß es hinsichtlich der unbegründeten Anforderung des Hauptmann Kuhn an Freibnrg und an Hauptmann Garmiswhl bei seinem frühern Versprechen verbleibe und hinsichtlich des Rechtsbots von llri den Entscheid der übrigen Orte erwarte. Da Uri von seiner frühern Erklärung nicht abgehen will, wird entschieden: Freibnrg sei gemäß der Bünde verpflichtet, Uri des Rechten zu fein, ob Freibnrg dem Haupt mann Kuhn in Betreff seiner Ansprache eines unparteiischen Rechten sein solle oder nicht; es solle» beide Orte das Recht brauchen, wie es die geschwornen Bünde vorschreiben. »». (S, u, Rheinthal>- » n- missarien ersucht, dafür zu sorgen, daß bis zum endlichen Vergleich keine Neuerung an den Zollstätten gegen die Eidgenossen angewendet werde, Die kaiserlicheil Commissaricn werden ersucht, beim Kaste» auszuwirken, daß der Silberkauf im Reich den Eidgenossen wieder bewilligt werde, weil er ja versprochen habe, daß er, wenn man nach des Reichs Ordnung (vom Ist, August 1559) zu münzen sich vereinbaren iseptember 1360 14t und Münzen prägen würde, welche auch im Reich kursieren könnten, die Bewilligung bei den Reichs- ständen auswirken werde, und weil man dieses auszuführen bereits im Begriff stehe, — Auf das Ansuchen Basels um Bewilligung des Silberkaufs im Leber- und Eggkircherthal erwiedern sie, daß die Münzgenossen, wenn ihnen an der Sache etwas gelegen sei, ihre Beschwerden gemeinsam beim Kaiser vorbringen sollen; sie erwarten davon, daß er ihnen entsprechende Antwort erthcilen werde, Zürich, Lucern, Schwhz und Schaffhausen werden beauftragt, zu Beilegung des Streites zwischen denen von Rotwhl und dem Anton Jfflinger ihre Boten auf den 27, November nach Rotwhl abzuordnen; auch den Parteien wird davon Mittheilung gemacht, Es wird eine andere Tagsazung auf Sonntag nach der hl, Dreikönigen-Tag (12, Januar 1561) nach Baden angesczt, I»I». Zürich legt den Entwurf einer Münzordnung vor, der durch die damit Beauftragten verfaßt worden und die Anzahl der Stükc auf die feine Mark, sowie den Gehalt jeder Münzsortc festsczt, wenn man die Mark Silber für U) Gld, 6 Krz, erhält, — Diese Münzordnnng wird auf höhere Genehmigung hin angenommen, mit dem Zusaz, daß jedes Ort Angster, Halter und dergleichen kleine Münzen nach Bedürfnis; schlagen möge, — Und damit diese Münzordnung fortan in Kräften verbleibe, wird ebenso ans Ratification hin verordnet: 1) Kein Ort darf die Stempel an Privaten verleihen, sondern jedes soll selber münzen, 2) Jedes Ort soll seinem Münzmeister das Silber verschaffen; der Münzmcister darf kein Silber auf eigene Rechnung kaufen und darf nur dasjenige verarbeiten, das ihm die Obrigkeit zugestellt hat; auch darf er keine andern Münzen schlagen, als die ihm von den Wardeinen befohlen werden; deswegen soll jedes Ort, das münzen will, Wardeine und Probierer anfiellen und selbe beeidigen, 6) Kein Münzmcister darf auf eiucr „Schmiede" mit mehr als fünf Gesellen münzen, damit der Silberkauf nicht vertheuert werde, 4) Jährlich soll ein allgemeiner Münztag abgehalten werden, um über den Silberkauf und andere nöthi- gen Dinge zu verhandeln und besonders, um über die Aufrechthaltung der Münzordnung zu wachen, 5) Weil die Lothringer Dikpfcnnige und besonders die „KraghälSlcr" an Gehalt schlechter sind als die in der Eidgenossenschaft gemünzten, so sollen sie einen Pfenning unter ihren Gehalt tarificrt werden; auf gleiche Weise soll es mit andern fremden Münzen gehalten werden, 6) Da welsche geringhaltige Münzen in großer Menge in die Eidgenossenschaft gebracht, dagegen die guten eidgenössischen Münzen zum Nachtheil des Landes ausgeführt werden, so soll solches bei hoher Strafe an Leib und Gut verboten werden, 7» Solche, welche Münzen verringern, beschneiden, schwächen, schmelzen, ausführen, abgieße», aufwechseln, fälschen u. Vgl,, sollen ohne Schonung an Leib, Leben oder Gut bestraft werden, 8) Bei Strafe des Feuers ist alles „granalieren, kurnen, seigern" und dergleichen betrügerische Handlungen, sowie fällchen aller alten guten Münzen verboten, 9) Ungangbare Münzen soll jeder seiner Obrigkeit vorweisen, damit diese sie entweder abnehme, oder dem betreffenden eine Bescheinigung ausstelle, auf daß er sie an einem benachbarten Orte verkaufen könne, 10) Wenn die Goldschmiede das für ihre Arbeiten nöthige Gold oder Silber nicht erhalten können und genöthigt sind, zu goldenen oder silbernen Münzen ihre Zuflucht zu nehmen, so mögen sie es thnn, aber nur nach Bedürfnis;, dürfen eS aber bei obiger Strafe nicht verkaufen noch ausführen und überhaupt nicht ohne Borwisten ihrer ordentlichen Obrigkeit goldene oder silberne Münzen „brechen," l». Aus dem Schwyzer-Eremplar, — q. Zweiter Saz aus den Nremvlaren der Archive Zürich und Schwm September 1560. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangeleqenheiten: Landgrafschaft Thnrgau Landvogtei Kheinthal Grafschaft Baden Landvogtei Freie Aemter. Vier ennetb. Vogteien »berh Landvogtei Lauis Landvogtei Mainthal Art. 422. Stifte und Klöster. i. Art. 141. Locales. ni. 149. „ ». Art. Sl Judicatur ». Compctenzs. k. Art. 43. Amtsrechnungen. I Art. 199. Verkehr mit Mayland. N. Art. 388. Zollsachen e. Art. 439. Beamte. Art. 23t. Justizsachen, p. Art. 124. Kirchliches. «. Art. 283. Kriegssachen. II« Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. Ä?. September (Freitag vor St. Michelstag). Staatsarchiv ^ncern. Allgem. Absch. Bd. Ii 46f» und 47V. iAuch im Landesarchiv Nidwalden.I Boten: tNicht angegeben). t». In Betreff des Auslandes der V Orte mit Glarns wird an lczteres eine Zuschrift erlassen, worin die Männer bezeichnet werden, welche Glarns auf den Tag zu Einsiedeln senden möchte. Auch wird jedem Boten eine Abschrift der Klagartikel mitgetheilt, welche man zu Einsiedeln denen von Glarus vorhalten will, damit, wenn das eine oder andere Ort noch andere Klagen kennen sollte, es seine Boten darüber instruieren könne. lDie Klagartikel im Staatsarchiv Lueern: Glarnerakten, Aktenbd. 41. kol. 124 u. 150.) I». Jedes Ort soll berathschlagen, wie man den Ammann anklagen wolle, welcher jene Fran freigelassen, die auf den Altar „ghofirt" hat. «. Im Wallis wird das Gerücht ausgestreut, als hätten die VIl katholischen Orte ihre Boten in das Wallis abgesendet, das Land zu besichtigen, um es später einzunehmen ; man weist aber, daß solches von jenen ausgestreut werde, welche gerne den gemeinen Mann wider die VIl Orte aufhezen möchten. Ferner wird ausgestreut, daß der Bote von Wallis Spielleute bestellt, lt)l)() Spießeisen zu Lucern gekauft habe und zu Lucern und Bern Hakenbüchsen verfertigen lasse. Darüber und was man für Vorsichtsmaßregeln treffen wolle, soll jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag instruieren. «I. Es wird beschlossen, daß jedes Ort auf den Tag zu Einsiedeln zwei Boten senden soll. v. Jedes Ort soll seine Angehörigen vor den Langhälsler- und Lothringer-Diken warnen, indem Zürich, Bern, Unterwalden, Glarus und andere selbe bereits verrufen haben, (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) K. Jeder Bote soll darüber referieren, was denen von Freiburg und Solo- lhurn auf ihr Begehren geantwortet worden. I». Jedes Ort wird beauftragt, alle besiegelten Origiual- briefe, welche die von Glarus den V katholischen Orten gegeben haben, hervorzusuchen und seinen Boten ans den Tag zu Baden mitzugeben. I. Jedem Voten wird eine Abschrift des Schreibens (vom 7. September» mitgetheilt, welches der Kirchherr von Zug (Joh. Hürlimann) an den Kirchherrn zu Einsiedel« (Ulrich Witwyler) in Betreff des Glarner Religionshandels geschrieben hat; dabei soll jedes Ort sich erkundigen, ob derselbe auch an andere Kirchherren geschrieben habe und was, und soll darüber auf dem Tag zu Einsiedeln berichten. It. Es werden die zu einem Bündniß zwischen Savohen und den sechs katho- September 156t) tischen Orteil entworfenen Artikel beratheil; eine Acnderung beb Artikels über Bewilligung des feilen Kaufs, sowie jenes über Ernennung und Beeidigung der Znsäzer und des Obmanns bei Streitigkeiten wird den savoyischen Gesandten in den Abschied gegeben, H Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenbeiten: Vier ennetbirg Nogteie» überh r. Art, 200 Verkehr mit Massland. IT» Gelneili - eidgenössische Tagsnzung. Cinsicdcln <». Dctober Staatöarcliiv Lucern. Allgenl. Absct». Vd. li. 475. Staatsarctiiv ^»üricli. Xil. ^1!r. fc>I. 94. LandeSarcliiv Scinvn^. lAuch in den Archiven Nidwalden und Zolotdurn.I Boten: Zürich, Bürgermeister von Cham, Schwyz, Ammann Schorns; Amman» Dietrich 5!tl und ihre wiederholten Versprechen nicht gehalten; darum könne man sie auch nicht mehr für Eidgenossen halten, wolle weder in den gemeinen Vogteien mehr etwast mit denselben zu thnn haben, noch auf Tagsazungen neben ihnen sizen und werde daher die Bünde ihnen herausgeben; die altgläubigen Glarner dagegen wolle man alst Eidgenossen anerkennen; weil ferner der seil 1556 waltende Anstand mit den Nengläubigen von Glarns noch »»berichtiget sei, so können auch die V Orte denselben gemäß der Bünde „dest Rechten" nicht sein ; sollten aber die Schiedsorte darauf besiehe», daß die V Orte gemäß der Bünde verpflichtet seien, das Rcchtbietcn anzunehmen, so werde man es durch ein unparteiisches Recht entscheiden lassen, ob man gemäß der Bünde dazu verpflichtet sei, — tKs wicd schließlich eine Zuschrift der Altgläubigen von Glarns verlesen, worin sie sich darüber verantworten, wann» sie den Tag zu Baden nicht besuchen werden, t». Dem Obern Grauen Bund wird der lezte October 1566, 145 Abschied zu Eiusiedeln mitgetheilt, «. Da in der Stadt und Landschaft Zürich, zu St, Gallen und an andern Orten, um den gemeinen Mann gegen die V Orte aufzuhezen, ausgestreut wird, es handle sich nicht allein um die Gtarncr, sondern der Papst gebe den V Orten Geld und habe eine Menge welscher Schüzen nach Lucern geschikt, um damit die Lutherischen zu überfallen, so soll sich jedes Ort darüber be- rathen, wie man auf nächstem Tage zu Baden diese Erdichtungen widerlegen und dem gemeinen Mann die Wahrheit und den Sachverhalt mit Glarus klar machen wolle, (Gesuch der V Orte an St, Gallen und Appenzell, Jedermann von der Unwahrhaftigkeit dieser Gerüchte zu belehren. — Missiv vom W, Octob, im Abschiedband kl, lc>l. 486,) «i. Aus daS Gesuch des Königs von Frankreich und seines Gesandten von Coignet, man möchte den RechtStag zu Peterlingen verschieben, mit den Pensionen und dem Friedens- und Vercinuugsgeld noch etwas Nachsicht haben und den König in seiner Bedrängnis; mit Mannschaft und Geld unterstüzen, wird nicht eingetreten, weil die Xll Orte auf dem lezten Tage zu Einsiedeln bereits darüber entschieden haben und weil Lucern verlangt, das; kein Ort dem Rechtstag Hindernisse in den Weg legen möchte, — Luccrn will den vier andern Orten nicht bergen, daß es einen Bolen nach Lyon abgeordnet habe, um gemäß Vcrcinung die gemeinen und besondern Pensionen abzuholen; denn würde man die Bezahlung länger anstehen lassen, so könnte Mancher um seine Ansprache kommen; es sei besser, am Buchstaben der Vereinung festzuhalten, v. Jedem Boten wird eine Abschrift eines von den beiden Städten Freiburg und Solothurn an Lucern erlassenen Schreibens (17. October) mitgetheilt, worin diese die V Orte dringend crmahnen und bitte», ja keine Feindseligkeiten gegen Glarus geschehen zu lassen, sondern in Berüksichtigung der für die ganze Eidgenossenschaft daraus zu besorgenden Gefabr und Zwietracht sich ruhig zu verhalten, IIS Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Baden. 28. October sauf Simon und Judä). Staatsarchiv Luccrn, Allgei» Mich. Bd, N, -Iü"E habe daher nicht unterlassen wollen, dem Kaiser davon Mittheilung zu machen, in Erwartung, derselbe werde zu vermitteln suchen; noch habe er aber wegen der zu kurzen Zeit keine Nachricht von dcmselbe» erhalten; weil er nun aber der Ueberzeugung sei, daß er damit dein Kaiser eineil Dienst erweise, bitte er die Eidgenossen, wohl zu bedenken, wie sie durch Einigkeit und brüderliche Liebe zu Ansehen u»d Größe gelangt seien, wie aber Uneinigkeit und innerliche Kriege ihren Untergang herbeiführen könnten > ein gleiches Schiksal haben die Römer gehabt; denn mit der Zwietracht und den Kriegen zwischen „Kaiser Julius" (Julius Cäsar» und PompejuS sei der Staat zu Grunde gegangen; so lange die Lakedämo»ie>' und Griechen in Eintracht zusammengehalten, habe sie der mächtige König Zierxcs aus Persien nicht bezwingen können: später aber in Zwietracht zerfallen, seien selbe in schmähliche Knechtschaft gerathen; a»äl die Türken haben erst dann den griechischen Fürsteil unterjochen können, nachdem die Griechen einande' selbst zu bekriegen angefangen; jezt Hausen die Türken im Ungcrland bis an die österreichischen Grcnzcu- und seien tezteö Jahr mit ihrer Flotte bis Nizza herumgestreift; der Moseowiter habe das Land „Brussa E Preußen» bis an zwei Städte dem Reich weggenommen, und so dringen überall die Feinde de> Christenheit gegen das Reich vor; es möchten die Eidgenossen diese Gefahren beherzigen und sich vcre>» baren; es werde wenig ausgerichtet, »venu man dem Glauben mit Gewalt Eingang verschaffen wolE' Kaiser Karl habe troz seiner gewaltigen Macht darüber bittere Erfahrungen gemacht; er, als gebo>»^ Oetobcr 1560, l^7 Eidgenosse, wünsche der Eidgenossen Glük nnd Wohlstand, darum habe er ihnen diese Eröffnung machen müssen, — Es werden ihm seine gm gemeinten Warnungen verdankt mit der Versicherung, daß mau sie treulich an die Obrigkeiten bringen werde, «I. Jakob von Fulach, Landvogt im Kletlgau, eröffnet vor den Voten der V kathol. Orte: Es sei bekannt, daß er wegen der Kinder seines Vetters Chrisostomuö von Fulach mit Schaffhausen im Streit gewesen und in Folge dessen gcnöthiget worden sei, für benannte Kinder das Burgerrecht daselbst auszugeben; er stelle nun das Gesuch, daß die V Orte diese Kinder in ihren Schuz und in ibr Burg- und Landrecht aufnehmen, — Das Gesuch wird in den Abschied genommen, (S. u. Freie Aemter.) ß» Die Boten der sieben unparteiischen Orte sammt denen des Abts und der Stadt St, Gallen und der III Bünde eröffnen hinsichtlich des Streites zwischen den V katholischen Orten und Glarus, daß sie herzlich bedauern, daß die Parteien sieb auf dem Tage zu Einsiedeln nicht habe» vertragen können, daß sie jedoch versichert seien, die V Orte werden nichts widerrechtliches gegen Glarnö beginnen, indem sie stets den Ruhm genossen, daß sie Jedermann, Einheimischen und Fremden, zum Rechten verhelfen; sie Hillen zu bedenken, wie in allen Ländern in und außerhalb der Christenheit Gefahren sich zeigen, wie ungeachtet der gesegneten Ernte die Theurung fortdaure, wie die Eidgenossen nur durch Einigkeit groß geworden und außer ihrem Gebier wenig Freunde haben; sie bitten endlich, die Parteien möchten den Streithandel zur Vermittlung ihnen anvertrauen. — Darauf erwiedern die Gesandten der V katholischen Orte: Sie anerkennen die gute Absicht der Schicdboten; sie haben übrigens itie etwas anderes begehrt, als daß die Glarner halten, was sie brieflich versprochen haben; dafür sei ihnen das Recht dargeschlagcn worden, was bei den Eidgenossen noch nie vorgekommen : schließlich müssen sie sich über die Verläumdung beschweren, als drohen sie nicht nur den Glarncrn, sondern auch andern ibrer Eidgenossen; denn stetS haben sie sich bestrebt, Bünde, Landfrieden nnd Verträge zu halten und mit Allen iit Einigkeit und Freundschaft zu leben; sie werden übrigens ihre Angehörigen, welche sich derartige Drohungen erlauben, nach Verdienen strafen, was man den V Orten wohl zutrauen dürfe, — Nachdem dann die Nengläubigcn von Glarus ihre Antwort über den Abschied von Einsiedel» nnd über die Beschwerden der VOrtc vorgelegt, und nachdem aus ihr Begehren der ewige Bund mit Glarus, sowie das Verkommniß von Staus abgelesen worden, bemerken sie mündlich: Tief schmerze, sie die Erklärung ihrer Eidgenossen der V Orte, denn anders können sie selbe nicht nennen, daß dieselben sie nicht mehr für Eidgenossen halten nnd auf Tagen nicht mehr neben ihnen sizen wollen, nnd daß selbe auch die Bundesbriefe ihnen herauszugeben drohen; denn sie glauben , solches nicht verdient zu haben, und hoffen, es werden die V Orte sich eines Bessern besinnen; sie sprechen die Schiedorte um Vermittlung an, Nachdem dann die Boten der V katholischen Orte und der katholischen Glarner sich Bedenkzeit erbeten hatten, diese von den Ncuglänbigen von Glarus schriftlich nnd mündlich gegebenen Antworten näher zu erdaucrn, geben die Boten der katholischen Glarner am 4, November eine weitläufige Antwort nnd Rechtfertigung ein, worin sie verlangen, daß die Nengläubigcn, weil sie ibre Altäre und Kirchcnzierden zerstört haben, diese ans ihre Kosten wieder herzustellen verpflichtet seien, — Nach Anhörung dieser und anderer schriftlichen Eingaben nnd Vorträge stellen die Boten der Schicdorre nochmals die dringende Bitte an die der V Orte, daß sie, wenn man auch sehe, daß die von GlaruS etwas gefehlt haben, und weil die Bünde ewig sein und bleiben sollen und nicht jedes Ort gleich die Befugnis; habe, dem andern seine Bünde herauszugeben, ihnen gestatten, eine Vermittlung zwischen den Parteien vorzuschlagen; sie werden sich bestreben, einen für beide Thcile annehmbaren Vorschlag zu Stande zu bringen; sie seien Oktober l-M). auch überzeugt, daß sie ihren Obern keine fröhlichere Botschaft heimbringen könnten, als daß es ihnen gelungen, diesen Span gütlich beizulegen. Darauf erklären die Boten der V Orte nochmals, sie haben keine Bollmacht, darauf einzugeben, wollen aber, was man ihnen in den Abschied gebe, heimbringen und nicht Handel» , wie die Glarner, welche ihnen eine solche Anmuthung abgeschlagen. — Diese Erklärung der Boten der V Orte wird verdankt mit dem Ansuchen, daß inzwischen bis zum nächsten Tage die Parteien feine Tätlichkeiten gegen einander beginnen möchten. — Und da die Boten der V Orte angehört haben, mit welch' unbegründeten Vorgaben die Neugläubigen von Glarus ihre Fehler, die sie auf dem Tag zu Einsiedel» haben zugestehen müssen, zu beschönigen suchen, wie sie alle Schuld auf ihre katholischen Mitlandleute wälzen möchten, und obschon die Schiedortc einen Vergleichst? orschlag in den Abschied gegeben, so befehlen sie dock, den katholischen Glarner,: kraft gegenwärtigen Abschieds, mit den neugläubigen Glarnern in keinerlei Unterhandlungen oder Verpflichtungen sich einzulassen ohne der V Orte Wissen und Bewilligung, und von sich aus in dieser Sacht nichts zu handeln, übrigens ihre Gegenpartei nicht zu beleidigen, noch ihr zu trozcu, sondern der V Orte weitern Bescheid hierüber abzuwarten. Die Gesandten von Zürich machen folgenden Anzug: Sic vernehmen, daß in einigen Orten etwas Unwille darüber sei, daß Zürich einen Auszug veranstaltet habe; sie müssen aber bemerken, daß es in der besten Absicht geschehen sei, obschon es eigentlich nicht einmal ein Auszug, sondern nur eine Ergänzung der fehlenden Lüken gewesen, die Zürich wegen der sorglichen Zeiten für uöthig erachtet habe; übrigens sehe mau ja deutlich, daß Zürich nichts Unrechtes im Sinne habe, sonst hätte es diese Tagsaznng nicht ausgeschrieben; es wäre ihm nichts angenehmer, als Beilegung der spännigeu Händel, Zürich habe Einige, welche beunruhigende Gerüchte ausgestreut, strenge bestraft. — Es wird nun jedem Voten in den Abschied gegeben, daß man überall die Unruhestifter und Verbreiter böswilliger Gerüchte an Leib und Gut bestrafen möchte, auf daß man um so eher wieder zu Friede und Einigkeit gelange Ii. sS. u. LauiS). I. Die Kaufleute von St. Gallen führen Beschwerde, daß der Herzog von Savoycn einen neuen Zoll auf die Maaren gelegt habe, und bitten, man möchte die Aufhebung dieses Zolls auswirken. — Es wird deswegen mit dem savohischcn Gesandten ernstliche Nüksprache hierüber genommen, damit er beim Herzog entsprechende Schritte thue. Auch soll jeder Bote darüber referieren, damit jedes Ort, im Fall der Herzog nicht entsprechen sollte, über die zu ergreifenden Maßregeln sich berathe- It. Landammann Tschudi von Glarus vertheidigt sich gegen die Anschuldigung, als ob er der sei, welche? die Zwietracht im Glarnerland augestiftet habe, und als ob er Laudesherr von Glarus werden wolle, erklärt die Verbreiter solcher Gerüchte als Lügner und verrätherische Bösewichte und versichert, daß de? Handel noch viel schlimmer ausgefallen wäre, wenn er nicht wiederholt in's Mittel getreten; auch de? V Orte Boten entschuldigen ihn, mit der Bemerkung , daß er vielmehr stets vermittelnd gehandelt habe.-" Beide Parteien von Glarus werden ermahnt, gegen einander friedfertig sich zu benehmen und einande? nicht zu beleidigen; das werde ihnen und der Eidgenossenschaft zur Wohlfahrt gereichen. I. fS- Rheinthal). »». „Heimlicher" Abschied, den die V Orte den Boten von Freiburg und Solotbnr» ) Mehrere« Kber diesen Glarnerhandel, Korrespondenzen, Projekte ». s. w. siehe bei den Akten de« Staatsarchivs Lucer»' De» Dorschlag der vermittelnden Orte zu einem Vergleich zwischen den V Orte» und Glarus. bestehend in sechs Artikel», st. st. 5. Novemb.. stehe im Schwy,er - Archiv Oktober l560 gegeben: Die V Orte danken den beiden Städten für die freundlichen Ermahnungen und gutwilligen Erbieten, welche in ihrem vor einigen Tagen an Lucern geschikten Schreiben enthalten seien; was bezüglich dcö spännigcn Handels zwischen den V Orten und den Glarnern verhandelt worden, werden sie aus dem Abschied und dem mündliche» Bericht der Boten vernehmen; die V Orte haben sich endlich entschlossen, den Glarnern zu antworten, daß man sie fürderhin nicht mehr als Eidgenossen erkennen und zu Tagen nicht mehr neben ihnen sizen wolle; da man nun aber nicht wisse, wie sich die Sache zwischen beiden ReligionSparteicn im Lande GlaruS gestalten werde, oder was Zürich und die drei andern Städte mit ihren Rüstungen bezweken, da man ferner keineswegs gesinnt sei, ohne besondere Roth oder Ursache Krieg oder Thätlichkciteu anzufangen, die neugläubigcn Glarncr aber, als die Mehrheit, gegen ihre altgläubigen Mitlandleute Unfreundlichkeiten sich erlauben möchten, durch welches man genöthiget würde, ihnen Schuz und Beistand zur Erhaltung des alten Glaubens gemäß der Zusagen zu teilten, so stellen die V Orte an die beiden Städte ihre höchste Bitte und Ermahnung sich zu entschließen, ob sie, in, Fall die V Orte zum Krieg gedrängt würden, ihnen Hülse und Beistand leisten wollten, oder wessen man sich in solchem Fall gegen sie versehen dürfte; man erwarte darüber unverzüglich freundlichen Bescheid, I, Aus dem Trcmplar des Schwyzerarchivs. i» Aus dem Solothurnereremplar, Absch, Bd. Nr, !)K. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landvogtei Rheinthal. > Art. ,42. LoealeS. Landvogtei Freie Aemter. Art. 114. Justizsachcn. n, Art. IZV. KriegSsachen Landvogtei LauiS I» Art. 4:w. Kirchliches Abtei St Gallen Ar,. 12. I «<» ^Marcl,6tag" zwischen den eidgenössischen und französischen Richtern nnd Zngesazten. Peterlingen I SM», «.—IS. November Ar»,» Dolothurn. Adsck. Bd Nr. »4, Richter und Zusäzer im Namen des Königs von Frankreich: PomponiuS von Belliövre, königlicher Rath im Parlament zu Paris; Claude Lambert, königlicher Rath im Parlament zu Dijon. Im Namen der Xlll Orte der Eidgenossenschaft: HanS Brügger, alt - Landammann nnd des Raths zu Uri; Ulrich Nix, der Räthc und alt-Benncr der Stadl Freiburg. Gemäß des ewigen Friedens zwischen der Krone Frankreich und der Eidgenossenschaft ist man all- hic, zu Peterlingen auf diesem von beiden Theilen angenommenen „MarchStag" zusammengekommen, um bezüglich der Anforderungen einzelner Orte und Partikularen an Frankreich für dargeliehene Summen rechtlich entscheiden zu lassen. Als Ansprecher treten nun auf: Ludwig Pfhffer, Peter Marti, Niklaus Flekcnstcin nnd Rudolph Mcttenwyl im Namen von Schultheiß und Rath der Stadt Lueern, sowie in ihrem eigenen und anderer Personen Namen, welche in der Schuldverschreibung des Königs für 84,000 Kronen betheiligt sind. Ferner Landschreiber Jost HöSli zu Glarus, Stadtschreibcr Werner Saler von Solothurn, Sekelmeistcr Christoph Waldkirch, Rudolph Huber und Benedict Stoker, leztere drei der Räthc und Bürger der Stadt Schaffhausen, in ihrem und anderer Mithaften Namen, welche an zwei November t500. Vcrschrcibungen, die eine von 20,000, die andere von 40,000 Kronen Hauptguts theilhaftig sind, Diese Ansprccher lassen durch ihren lsicfür erwäblten Redner, den Stadtschreiber von Solothnrn, mündlich voriragen: Der verstorbene Konig Heinrich II, habe im Jahr l558 in seinen Kriegsnöthen einige seiner Fürsten und Herren bevollmächtigt, in und außerhalb Frankreich, nameiulich auch in der Eidgenossenschaft, von guten Freunden und Gönnern Geld aufzunehmen und denjenigen, so ihm solche Freundschaft beweisen, lO vom lOO, oder andere Gaben, je nach der Größe der Summen oder dem Ausehen der Person, „für ein frhwillige Schenke vnd nit von eiuichs Zinses wegen, (jährlich abzurichten)" z» verheißen ; der Proeura Brief sei de» über die Anleihen errichteten Bcrschrcibnngen wörtlich einverleibt worden. Diese Fürsten und Herren haben dann kraft ihrer Bollmacht als Unterhändler und Bevollmächtigte andere umhcrgeschikt mit dem Auftrag, soviel Geld als möglich aufzubrechen und den AnS- leibern „gleich gültige" Verheißungen einzuhändigen; da nun diese substituierten Gewalthaber ihrem Auftrag nachgegangen und im Namen des Königs allenthalben in der Eidgenossenschaft um Geld sich umgesehen, haben pueern und obbenannte Anspreeber in Berüksichtignng der Roth des Königs und aus Freundschaft laut Berschreibnng vom 25, August 84,000 Kronen, laut einer andern vom 27, Oetober 20,0tX) Kronen und laui einer dritten vom 80, November l558 40,000 Kronen vorgesteckt ; in jeder der Berschreibnugen werden tO Kronen von lOO, jährlich zu Lyon zahlbar, als freiwillige Gabe versprochen und dieselben seien mit dem königlichen in der Stadt Phon gebräuchlichen Instegel bekräftigt ; die Anspre- cher haben sich deshalb versehen, der König und seine Nachkommen werden gemäß Erbietnng ihrer Gewalthaber und der ihnen gegebenen Proenrarion ihre Beamten angewiesen haben, daß ihnen, den Allsprechern, die versprochene Gabe auf den bestimmten Termin laut der verbrieften Artikel ohne Einrede und Weigerung ausbezahlt werde und daß sie nicht genöthigt wären, wie sie eS jezt thnn müssen, ihr ausstehendes Geld rechtlich einzufordern! weil nun aber die Bezahlung niebt erfolgt sei und bereits bis in das dritte Jahr verzögert worden, weil ferner alle Vorstellungen beim König, alle schriftlicheil und mündlichen Schritte bei dessen Ambassadoren bisher ohne Erfolg gewesen seien, weil sie endlich die Ratification ihrer Briefe, welche ihnen obbenannte Gewalthaber auszuwirken versprochen hatten, und um welchc sie wiederholt angesucht, nie haben erlangen können, seien sie genöthigct worden, ihre Beschwerde gemeinen Eidgenossen auf Tagen vorzubringen, ste um Hülfe und Rath zu bitten und ihnen zur Erlangung ihrer ausstehenden Summen auf freundlichem oder rechtlichem Wege zu verhelfen; deshalb sei ihnen gegenwärtiger „Marchstag" angesezt worden und deshalb sei jezt ihr dringendes Begehren an die vier Richter, diese möchten kraft ihrer Verschreibnngen beim königlichen Proeuralor darum anhalten, daß ihnen die ausstehende „Gabe" berichtigt werde, wie sie andern Personen aus deutschen und welschen Landen, weiche auf gleiche Weise dem König Geld dargeliehen hatten, ohne Widerrede bereits bezahlt worden, und daß ihnen auch bezüglich des Hanptgnts genügende Sicherheit unter Vergütung aller dieses Handels wegen erlittenen Kosten gegeben werde; sollte der königliche Proeuralor dem eben vorgebrachten nicht glauben wollen, so erbieten sie sich, durch ihre in Hände» habenden Briefe die Wahrheit genügend ZU beweisen, — Hierauf entgegnet der königliche Proeuralor, Meister Julius de Banav: Vor allem sei beherzigen die große Freundschaft und Liebe, welche stets zwischen der Krone Frankreich und der Eidsss nosfenschaft bestanden und welchc der König nicht allein zu erhalten, sondern sogar zu mehren sich litis b« Pissen habe; dao sei auch der Wille des jezt regierenden Königs, der keineswegs den Schaden seiner guien Freunde, sondern vielmehr Belohnung ihrer ihm erwiesenen Dienste begehre, so weit cS die Billigkeit November 1500 ertragen möge! nun aber müsse er begehren, daß nach der in allen Ländern üblichen Rechtsübung die von den Fürsten und ihren Bevollmächtigten gegebenen Verschrcibnngen in das Recht gelegt werden, um zu untersuchen, ob dieselben rechtskräftig seien, und um den Inhalt dieser Briefe sowie die, Namen derer, die das Geld dargeliehen, und derer, die die Verschreibuugen ausgcstelli haben, kennen zu lernen. Nachdem die Ansprccher erwiedert hatte», daß sie zur Zeit glaubwürdige Eopien ihrer Verschrcibnngen vorgelegt, wovon Einsicht zu nehmen des Königs Anwälte und er, der Procurator, hinlänglich Zeit gehabt hätten, daß sie es deshalb für unnöthig halten, ihm die Briefe in Händen zu lassen, daß es übrigens in eidgenössischen Landen nicht gebräuchlich sei, seinem Widersacher die Briefe und Gewahrsamen zu übergeben, u, a, m,, erwiedert der Procurator, daß er von den Briefen Einsicht zu nehmen wünsche, nicht in der Absicht, sie bei sich zu behalten oder die Anspreche»- zu hintergehen, sondern um hinlängliche Kenntniß davon zn erhalten und vielleicht Mittel und Wege zu finden, die Sache ohne fernere „Rechtfertigung" zu erledigen ; wenn mau ihm übrigens misttraue, möge man die Briefe allhier auf dem Gerichtshaus in Gegenwart der gemeinen Schreiber und des Stadtschreibers von Solothurn von ihm besichtigen lassen, Beide Parteien stellen endlich den Entscheid darüber, ob die Ansprccher schuldig seien, ihre Gewahrsamcn dem königlichen Procurator vorzulegen, den „Zugesazten" anHeim, Diese erkennen nun einstimmig, daß die Briefe alle, deren sich die Anspreche,- zu bchelfcn vorhaben, den Zugesazten übergeben werden sollen und daß es dem königlichen Procurator am heutigen Tage zugelassen sei, dieselben alle in Gegenwart beider gemeinen Schreiber und des Stadtschreibers von Solothurn und eines seiner Mithaften zu cr- dauern und zu prüfen. In Folge dessen übergeben die Ansprccher die drei oberwähnten Libelle und drei Quittauzcn darüber, die eine vom lezten August, die zwei andern vom leztcn November 1558; ferner ein Schreiben der Eidgenossen an Herrn von Coignet und dessen an Lucern darüber gegebene Antwort; ferner einen Abschied der Iahrrechnung zu Baden, worin sie als Ansprccher anerkannt sind; ferner die Copie eines Missivs von Lucern an von Coignet, in welchem derer von Lueern Ansprache gut erkennt worden! ferner ein Misstv und Zeugniß derer von Glarus, Solothurn und Schaffhausen, in welchem die Anspracht der Ihrigen ebenfalls gnt erkennt worden — Nach langen Unterhandlungen machen endlich die Zusäzer einen vermittelnden Vorschlag, gemäß welchem der König 5 vom 100 als Interesse und dazu 8 Kronen als freie Gabe für die Zukunft und für das Verflossene, unter Feststellung der Termine, zn bezahle» hat, — Nach vier Tagen Bedenkzeit geben die Ansprccher folgende Erklärung darüber! Sie verdanken den Richtern ihre Mühe und ihren Fleiß; sie habe» erwartet, daß der königliche Anwalt die Freundschaft und den Dienst, welchen sie dem König durch Darleihung des Geldes in seiner Noth erwiesen «welches Geld sie zum Theil selbst verzinsen müssen), wohl berüksichtigen und stch mit ihnen eben so gut verständigen würde, wie er es mit andern Ausländern gethan, die mit dem König nicht verbündet seien; weil dieses aber nicht geschehen sei nnd sie den gemachten Vorschlag nicht annch.nen können, so wie sie ihn zu Baden bereits verworfen haben, so bitten ste dringend, auf ihre Klage das Recht ergehen zu lassen. Der königliche Procurator drükt nun sein Bedauern darüber aus, daß die Anspreche»- den vermittelnden Vorschlag nicht annehmen wollen, stellt sodann die Behauptung auf, daß dieser „Marchstag" auf Begehren des Königs gehalten werde, daß derselbe als Kläger gegen den „überschwenglichen JnteressezinS" den Vortritt im Rechten haben soll, und sucht endlich zu beweisen, daß die drei eingelegten Verschreibungcn „argwöhnig und unrechtmäßig" seien, weil darin der Anfang des Interesse vor Empfang des Hauptgutes stipuliert worden und weil des Königs Siegel daran mangle ,5S November >5W. Die Ansprecher widerlegen hierauf die Einwendungen deS ProcuratorS und versuchen zu beweisen, daß sie die Kläger seien und das; der Proeurator des Königs als „Versprecher" seine Antwort auf die Klage zu geben angehalten werden soll, in welcher Antwort er, wenn eS ihm gefällig, die Schazung und Ermäßigung der Interessen fordern möge. Endlich giebt des Königs Proeurator zu, daß die Ansprecher bezüglich der Anforderung des HauptgutS und der Interessen Kläger seien, daß er aber im Namen des Königs bezüglich der Moderation und Schazung „des Interesse" Kläger zu sein prätendiere, — Nachdem nun auf diese Weise beide Parteien ihre vermeinte Meinung zu Recht gesezt, geben den l5, November die Rechtssprecher folgende Urtbeile, Erstlicb sprechen die „Zugesazten" des Königs : Die Ansprecher sollen mit ihrer Forderung auf Bezahlung der Hauptsummen und Interessen laut der Verschreibungen in diesem Handel als Kläger fürfahren, des Königs Proeurator aber als Versprecher; bezüglich der Schazung und Modericrung der Interessen aber soll der Proeurator als Kläger fürfahren und die Ansprecher als Versprecher darauf antworten. Damit jedoch wegen der Richter „Zwchnng" in ihren Urtheilen die Parteien nicht annehmen, daß man ihren Handel hinzuziehen suche, während des Königs und der Eidgenossen Wille und Meinung sei, ihn zu erledigen, so urtheilen ferner obbenannle zwei Richter, daß beide Theile, „vnangesechen des; so obstatt", sollen und mögen proeediercn und fürfahren nicht allein auf den Artikel, wer unter ihnen Kläger sein soll, sondern auch auf den Hanpthandel, in welchem sie ihr Urtheil zu geben sich erbieten, ohne daß sie die Erkanutuiß, wer Kläger oder Versprecher sei, hierin hindern soll, Die Richter und Zugesazten der Eidgenossen sprechen: Weil die Ansprecher auf leztcr Jahrrechnung zu Baden zu Klägern erkannt worden und zuerst ihre Forderung und Klage erhoben und darauf des Königs Proeurator seine Antwort gegeben und von deren Briefen Einsicht zu nehmen begehrt hat, was ihm vergönnt worden, sollen die Ansprecher billiger Weise „obne alle Fürwort" als Kläger in diesem Handel erkennt sein und des Königs Proeurator als Versprecher seine Antwort geben nnd es mag dann jeder Theil „darinn Jnwerffen", was zu Erweisung seines Rechtens dienen mag, — Den Parteien werden auf ihr Begehren von diesen Urtheilen besiegelte Abschriften zugestellt, IIV Conferenz-Verhandftmg zwischen Savoyen nnd Bern, Neuenbürg. 18. —2S November. Staatsarchiv Bern „Savov. Buch". I!. 3K5. Gesandle: Im Namen des Herzogs von Savoyen, Pierre Maillard, Ritter, Herr zu Bochet, Gubernator zu Cambrach; Louis Odinet, Herr zu Montfort, Vicepräsideut im savohischen Staatsrath i Michael von Villette, Freiherr zu Chevron, Bern, Niklaus von Diefibach, Edelknecht; Anton Tillier, Sekelmcister; Wolfgang von Weingarten, Vcnner; Hans Steiger, Sekelmeister; Ambrosius Jmhof, alle des Kleinen Raths. Es wird diese Conferenz abgehalten „zn fründtlicher Hinlcgung der Späne, so sin möchtend zwüschen dem durchlüchtigesten Fürsten Emanuel Philibert von Gottes gnaden Herzogen zn Savoh, Chablays vnd Ougstal :e. Eins, vnd minen Herren Schultheißen, Rhätten vnd gemehnd der Statt Bern Anders theylls," Nun eröffnen vorerst die savohischen Gesandten: Ihres Fürsten Willen und Begierde lei stets gewesen, in Frieden und Freundschaft zu leben mit allen Königen, Fürsten und Potentaten, November 1560. seinen Nachbarn, und vorhandene Anstände lieber in Freundlichkeit denn mit Recht oder Gewalt zu erörtern, insbesondere mit denen, welche von Alters her in Bündniß mit den Herzogen von Savohcn gestanden haben, daher auch mir gemeinen Eidgenossen und vorzüglich mit Bern. Diese seine Begierde habe er durch seinen Gesandten, den Herrn von Chevron, vermelden lassen und ebenso, wie er bereit sei, das Bündnis mit der Stadt Bern zu bestätigen und zu bessern, Bestand desselben auch den Hangenden Span zwischen beiden Parteien über Zurükerstattung einiger von Bern im Jahr 1536 eingenommenen Lande ans freundliche Weise zu berichtigen. Was das Bündnis anbetreffe, so seien andere Gesandten auf die Tagsazungen nach Baden abgeordnet worden, die einen guten Anfang gemacht, so daß „noch bessere Fürfarl zu verhoffen"; über den andern Punkt aber, nämlich „bekernng des Lands sampt siner zugehördt" zu verhandeln, sei die Malstätte damals hieher nach Neuenbürg und der Tag auf de» Oeto- ber des JahrS 1559 angesezt worden; der Herzog habe jedoch damals diesen Tag nicht beschiken können, weil er zu Nizza gewesen sei, wohin seine Gemahlin, Frau Margaretha von Frankreich, schwer erkrankt gekommen; inzwischen seien beide Parteien durch andere Geschäfte verhindert gewesen, diesem Handel nachzugehen, daher der angesezte Tag bis heute verschoben worden. Nun sei man endlich hier zusammen gekommen, um über die Zurükerstattung der von, Herzog angesprochenen Lande freundlich zn verhandeln. Demnach begehren sie nun, daß dem Herzog solle zurükerstattet werden alles, was Bern in Bcsiz genommen habe, es sei in der Landschaft Waadt, Chablais, Gex und einem Theil der Grafschaft Genevais, oder andern umliegenden Orten, daß derselben ledige und „vnvcrhaffte" Bcsiz ohne Verhinderung dem Herzog zurükfalle als sein vollkommenes Eigenthum, ferner, daß auch alle eingezogenen Nuzungen von der Besiznahme dieser Landschaften an bis ans den Tag derer Zurükerstattung, alle ordentlichen und außerordentlichen Teilen, Stenern, Auflage», welcher Art sie sein mögen, auch die Ru- znng der Stiftungen oder Kirchengüter in benannten Landen und Herrschaften, desgleichen die Kirchcn- zierden und fahrende Habe der Kirchen, welche meistens herzogliche Stiftungen und Vergabungen gewesen, zurükerstattet werden sammt allen diese Landschaften und Stiftungen betreffenden Gewahrsamen, Rodeln und Schriften; sie erklären hiebe!, daß sie sich vorbehalten, diese ihre Forderung zu „stärken" oder zu verbessern, wo es von Röthen sein möchte. — Auf diese Forderungen erwiedern die Gesandte» der Stadt Bern, daß sie, bevor man im Haupthandel weiter schreiten könne, begehren müssen, daß die savoh- ischen Gesandten ihnen ihre Klage schriftlich mittheilcn. Nachdem diese entsprochen, geben die Gesandten von Bern am Nachmittag desselben TageS die Erklärung ab, daß die heutigen Begehren der herzoglichen Anwälte den früher,, Vorträgen der Grafen von Challant und Carignano, sowie des Freiherr» von Chevron »übt gemäß seien, daß sie erwartet haben, die herzoglichen Anwälte seien mit einer mildern Instruction abgefertigt, und daß sie deshalb ernstlich bitten, man möchte ihnen diese eröffnen, damit sie einläßliche und „fugsame" Antwort darauf geben können. Die savohische» Gesandten bemerken darauf, daß der G,afe„ von Challant und Carignano Aufträge vorzüglich darauf gerichtet gewesen, über Bestätigung und, wenn nötlsig, über Erörterung der Bündnisse zu verhandeln, daß auch der Herr von Chevron zum Theil wegen de, Bündnisse Aufträge gehabt habe, vorzüglich aber, um Zeit und Ort zu den gegenwärtigen gütlichen Unterhandlungen festzusezen; zur Znrükfordcrnng des Savohcn weggenommenen Landes seien erst sie beauftragt ; iollte übrigens in ihrer Forderung etwas als allzu strenge erscheinen, so haben sie Vollmacht, zu deren Ermäßigung Hand zu bieten. Darauf verlangen die Gesandten von Bern eine Frist von drei bis vier Tagen, weil die Klage und Forderung dermaßen wichtig sei, daß sie zuvor ihre 20 November UM), Obern darüber berichten nnd weitere Vollmachten von ibiwu einholen müssen. Der Aufschub wird ihnen bewilligt, — Am Donstag darauf (2t, November) legen dann die Gesandten von Bern ihre Antwort ans die Klage und Forderung der savohischeu Gesandten schriftlich vor. Deren Hauptinhalt ist folgen der: Hanl Urtheil zu Peterlingcn von tstlll habe die Stadt Genf, als gefreite Reichsstadt, nicht allein das Recht gehabt, mit ihren guten Nachbarn und Freunden der Städte Bern und Frciburg Burgrecht und Freundschaft abzuschließen, sondern triftige Ursachen, indem ihre Burger durch den Adel und die Unterthancn des Hauseö Savohcu belästiget und beschädiget worden; deschalb habe sie sich mit Wissen und Willen des Bischofs, ihres damaligen Herrn, um Hülfe beworben; in Folge dessen habe sie mit den Städten Bern und Freiburg ein Burgrecht zu gegenseitiger Uuterstüznng abgeschlossen; wiewohl nun in diesem Burgrecht des Herzogs von Savohen Gerechtigkeiten zu Genf vorbehalten worden, so habe sich dieser damit nicht begnügt, sondern es haben seine Edelleute und Untcrthanen zuerst im Jahre tfcht) die Stadt Genf augegriffen, was dann die beiden Städte Bern und Freiburg zur Gegenwehr, zu Rettung der Stadt Genf, genöthigt habe; diesmal jedoch haben sie vom savohischeu Hand nichts eingenommen, sondern sich durch einen Abschied eidgenössischer Rathsboten zu St, Julien „abthädigcn" und alle Hand' lung nach Peterlingen zu Recht kommen lassen; allda haben sich im folgenden Jahr UM alle Parteien in's Recht gestellt und vor der Eidgenossenschaft Rathsboten und „willkurten" Richtern ihre Klagen und Antworten, Briefe und Kundschaften vorgebracht, woraus sich klar ergeben habe, daß die savoh- ischen Amtsleute, Adel und Unterthane» die Stadt Genf „mitt gwallt vnd trang veberfareu," weshalb dann die Richter in ihrem Urtheil dem Herzog auferlegt hatten, den beiden Städten an ihre Kriegskosten 2l,000 Krone» zu bezahlen; diese Summe babe der Herzog in bestimmten Terminen bezahlt und dadurch das ergangene Recht bekräftigt; die Stadt Bern sei daher in Hoffnung gewesen, daß der Handel gänzlich beigelegt sei; aber vergeblich; denn bald darauf haben des Herzogs Augehörigen auf vielfältige Weist die Stadt Genf feindlich angefochten, haben dieselbe wider alles Recht durch Sperrung der hebensmir tel, durch Raub, Brand und Todschlag jämmerlich geplagt, was alles die Stadt Bern von UM bis UM, mit großem Mitleiden angesehen und „allweg sich demüttigen müssen," mit Kosten, Mühe und Arbeit Boten an den Herzog zu verschiedenen Malen nach Augstthal, Cambrach, Thonon und andere ungelegene Orte geschikt, um der Stadt Genf Frieden zu verschaffen und alles, so spänuig sein möchte, auf ein gemein Recht, laut der Bünde zwischen Savohen und der Eidgenossenschaft, zu leiten; ja sie habe etliche Male den Genfern gcrathen, gutwillig vom Vurgrecht abzustehen, um den Herzog dadurch zum Frieden geneigter zu macheu ; später babe sie ungeachtet alles AuSscklagenö des Friedens, als einige Ncueuburger und andere, welche von den Genfern zur Hut ihrer Stadt waren bestellt worden, zu Gin gins einen Sieg wider die Herzoglichen erlangt hatten, dieselben aus dem Feld gemahnt und nicht nach Gent kommen lassen, um weiteres Blutvergießen zu verhüten, was alles durch Abschiede, Instruktionen, Missivs u, a, i», bewiesen werden könne; alles das aber habe „dhcin ausechen bei siner Fürstl, Gnaden erlangen mögen"; denn es habe derselbe, oder ohne Hinderung von seiner Seite dessen Angehörigen, gUss" die Stadt Genf einen muthwilligcn „vuverursachten" Krieg im Jahr UM angefangen, die Stadt Ge >u überfallen, belagert und einige Monate lang dermaßen bedrängt, daß die arme» Bürger und ihre We>U> und Kinder ihren Untergang durch Hunger, Schwert und Kälte täglich vor Augen gesehen. Um dicst'" Jammer zu begegnen, nnd da alle andern Mittel nichts gefruchtet, habe die Stadt Bern zum Schwei greifen müssen; zudem haben die immer noch gültigen Abschiede von St, Julien und Peterlingen u»te> November 1560, >55 anderm enthalten, daß, wenn der Herzog von Savoyen Gewalt für Recht ergehen lasse, alsdann die Landschaft Waadt der Stadt Bern „für sollichen gwallt" Unterpfand sein sollte; unter andern Kriegs- fübrern habe der Herzog den Bruder des Marquis von Musso oder Marignano, welcher der Stadt Bern abgesagter Feind gewesen, gebraucht und diesen mit seinem Kriegsvolk bis an die Grenzen der Stadt Lausanne, welche mit Bern verburgrechtet gewesen und zur Herrschaft Tsckerliz geHort habe, ziehen lassen, alles dieses den Bünden und guter Nachbarschaft zuwider; auS diesen Gründen sei Bern genöthigt worden, zu Rettung der Stadt Genf und zum Schnz seines eigenen Gebiets, nicht ohne großes Bedauern, die Waffen zu ergreifen und Leib und Gut zu wagen, Bern lasse nun jedes unparteiische Gemach, selbst den Herzog von Savoyen, obschon derselbe Partei sei, beurthcilen, daß seine Gegenwehr und daraus erfolgte Besiznahme des Landes nicht ein gesuchter muchwilliger, sondern ein erzwungener Krieg gewesen sei; es erwarte deßhalb, daß der Herzog und seine gegenwärtigen Gesandten von ihrer Forderung der Zurükerstartung des Landes gütlich abstehen, nicht darauf beharren, sondern sich aus den angegebenen Gründen bewegen lassen, die Stadt Bern beim Besiz dieses Landes sammt den darauf haftenden Beschwerden weiter nicht anzufechten; wenn das erhältlich sei und die savoyischen Gesandten sich mit den bernerischen über Regulierung der Berhältnisse ihres nunmehr zusammenstoßenden Gebiets besprechen wollen, so seien sie bereit, darauf einzutreten; denn der Herzog dürfe versichert sein, daß Bern vollkommen geneigt sei, ans ein beiden Ständen ersprießliches Verständnis: einzugehen. Nach Anhörung dieses Vortrags stellen die savoyischen Gesandten das Begehren, daß die Gesandten von Bern ihre Vollmachten, sammt diesem Vortrag und dem Abschied von St, Julien, dem Urtheil von Peterlingeu und andere in ihrem Vortrag berührten Gewahrsamen vorlegen. Die bernerischen Gesandten erklären sich bereit, Abschriften ihres Vortrags und ihres GewaltSbriefs den savoyischen Gesandten mitzutheilen, finden es aber nicht der Uebung gemäß, auch die andern Schriften vorzulegen, da man hier zu freundlichen, nicht zu rechtlichen Verhandlungen zusammen getreten sei. Da auf gemachte Einwendungen von Seiten der savoyischen Gesandten die bernerischen auf dieser Antwort beharren, bemerken erstere weiter, daß in dem angehörten Vortrage nur über das vermeinte Recht Berns an die Landschaft Waadt gesprochen, jenes aber auf die Herrschaften ChablaiS, Gez: und einen Theil deS Genevais übergangen werde. Darauf erwiedern die Gesandten von Bern: Jedermann wisse wohl, daß der Krieg meistens weder Ziel noch Maß habe; da nun Bern zum Schwert habe greifen müssen, theils um seine Bundesgenossen von Genf zu schirmen, theils um die ihm für den Bruch des Friedens cingesezte Landschaft Waadt einzunehmen und zugleich seine alte Landschaft zu erhalten, habe es alle Mittel gebraucht, das savoyische Kriegsvolk aus diesen Landschaften zu vertreiben, und bei diesem Anlaß sammt der Waadt die „Flekcn Gex, Chablais und einen Theil des Genevais eingenommen; denn hätte es das unterlassen, so wäre der der ^tadt Genf geleistete Zuzug unnüz gewesen, da die Stadt Genf täglichen Angriffen von Seiten Savoyens anSgesezt gewesen wäre; auch hätte Bern umsonst die ihm schon eingesezte Waadt in Benz genommen, wenn es das übrige nickt ebenfalls erobert hätte ; Bern bcfize demnack die Waadt kraft der Versaznng, das übrige nach Kriegsrecht; sie müssen deßhalb die savoyischen Gesandten bitten, auch von dieser ihrer Forderung abzustehen.— In ihrer Replik suchen die savoyischen Gesandten die von den bernerischen aufgestellten Behauptungen Punkt für Punkt zu widerlegen; vorab drüken sie ihr Bedauern darüber aus, daß Bern sich weigere, ihnen die allegierten Verträge, Nrlbcile, Abschiede und andere Gewahrsamen mitzutheilen; Bern eitlere in seiner Antwort ein Urtbeil zu Peterlingeu vom Jahr litlll obne 156 November 1566. anzugeben, an welchem Tag, zwischen welchen Parteien und worüber das Urtheil gegeben worden; Bern melde nur, daß die Stadt Genf als freie Reichsstadt die Befugnis; gehabt habe, ein Bündniß mit Bern und Freiburg zu machen, und daß ste wegen Beschädigung durch Savohen dazu genöthigt worden sei; diese vorgegebene Bedrängung sei aber nicht bewiesen, da der verstorbene Herzog seinen Unterthanen nie gestattet haben würde, seine Nachbarn anzufeinden; es sei ferner schwer zu glauben, daß die Stadt Genf einer Reichsstadt gleich zu halten sei, daher auch ihr Burgrecht nicht für währschaft angesehen werden könne, besonders nach den Urtheilen und Verkommnissen, die diesem widersprechen, unter andern nach einem Urtheil zu Peterlingeu vom 1. Oktober 1529, in welchem der Graf von Greherz als Obmann zwischen Savohen und Frciburg gesprochen habe; wenn man ältere Urtheile in gleicher Sache durch spätere abzutreiben vermeine, so müsse man wissen, wer die Richter gewesen, durch wen erwählt und bevollmächtigt, wie und mit welchen Vorbehalten, Verbindungen, unter wie großem Ursaz und wider wen solche Urtheile abgegangen seien, sammt andern Umständen, die niemand crrathen könne, wenn er sie nicht sehe; aber auch angenommen, die von Genf hätten das Recht gehabt, ein Burgrecht mit jemanden aufzurichten, so hätte es doch nicht mit Bern geschehen können und zwar wegen der Bundbriefe und anderer Tractate zwischen dem Haus Savohen und Bern, vermöge welchen Bern die Verpflichtung eingegangen habe, dem Haus Savohen Kriegshülfc zu leisten „hinter" den drei Bisthümern Sitten, Lausanne und Genf, in welchem sonder Zweifel die Stadt Genf auch gelegen sei, und niemanden zu Burgcru anzunehmen, der des Hauses Savohen Untcrthan oder in dessen Landen gesessen sei; wenn nun auch die von Genf des Hauses Savohen Unterthanen nicht gewesen, so seien sie doch wenigstens gänzlich von savohischem Gebiet umgeben; daher also sei das Burgrecht zwischen Bern und Genf nichtig, woraus folge, daß der Anlaß, Genf zu „entschütten"; nicht für genügend zu halten sei, die älter» Bündnisse zu brechen und die Landschaften Waadt, Chablais und einen Theil des GenevaiS einzunehmen; man sage, es sei mit Kriegsrecht zugegangen, vorzüglich wegen des KriegSheerS, das des Marquis von Mariguano Bruder, Baptista, bis in die Nähe von Lausanne und au die Grenzen von Tscherliz habe vorrüken lassen; ohne nun darüber zu disputieren, ob das lausannische Burgrecht währschaft und gut sei, und wer zuerst und billiger zu den Waffen gegriffen habe, antworten sie, daß weder benannter Baptista, noch ein anderer savohischer Hauptmann etwas der Stadt Bern zugehöriges betrete» habe, daß diese sich stets auf savohischem Gebiet gehalten haben, was die von Bern auf dem ihrigen ebenfalls hätten thun sollen; was übrigens die Landschaft Waadt anbetreffe, so vermögen sie nickt einzusehen, daß Bern durch das Vcrkommniß von St. Julien von 1536 etwas mehr Recht darauf erhalten habe; denn erstlich sei dieser Vertrag nicht vorgelegt worden; ferner sei unglaublich, daß der Herzog ihn angenommen habe, indem man sonst etwas darüber in seiner „Canzlei" aufgefunden hätte; endlich begründe er kein Eigenthumsrecht auf die Waadt, sondern nur ein Pfandrecht; zudem hätte eine solche Entfremdung der Waadt vom Haus Savohen nicht geschehen dürfen, da durch einen Vertrag zwischen Frau Jolautha und ihrem minderjährigen Sohn, dem Herzog, abgeredet worden, daß die Landschaft Waadt dem älteste" Sohn des Hauses Savohen ewig bleiben und zustehen solle; und wenn auch der Abschied von St. Julie» die Landschaft Waadt als Pfand einscze für allfällige Bedrohungen, so könne keine Partei sich mit eigener oder fremder Hand Recht verschaffen, bevor es erwiesen sei , daß wider den Abschied gehandelt worden, und bevor Urtheil und Recht in Gegenwart der Gegenpartei darüber ergangen sei; sie schließen demnach mit der Forderung, daß die Landschaften Waadt, Ehablais, Gex und anderes, welches die Herren November (WO 157 von Bern innehaben (was diese eher beschwerlich als uüzlich nennen), dem Herzog zurükgestellt werden; damit man endlich sehe, daß der Herzog jedermann zn befriedigen wünsche, so erbiete sich dieser, an Bern alles zu bezahlen, wofür er oder seine Vorfahren sich rechtmäßig verpflichtet haben und wofür die de. nannten Landschaften verpfändet sich befinden; er erbiete sich ferner, an Bern die Kosten zu vergüten, welche es durch die vermeinte Uebertretung des Herzogs erlitten und die durch von beiden Theilen Erkieste als rechtmäßig werden erkannt werden, — Nachdem noch längere Zeit über die von den savohischen Gesandten verlangte Vorlegung der allegiertcn Gewahrsamen gesprochen worden, welche die bernerischen Gesandten beharrlich verweigern, bemerken leztere, daß Bern, bevor man in der Sache weiter schreiten könne, noch eine Besprechung mit Freiburg und Wallis abhalten müsse, weil diese einen Theil der angesprochenen Lande besizeu, und daß man sich über einen andern Tag zur Fortseznng dieser gütlichen Verhandlungen verständigen möchte; als Malstatt schlagen sie Neuenbürg oder Peterlingen und als Tag den ersten Sonntag im März vor, — Endlich kommt man dahin überein, dieser, Handel auf den 10, Fe bruar „anzustellen" und an diesem Tage wieder allhier zu Neuenbürg sich einzufinden, II« Coiifereliz der V katholischen Orte, Lucern. H I,. November. (Donftag vor Konrad, Bischof.) Ztnatsarci,iv Lucern. Allgem. Absch. Vd. 5!tt. I'Aucli im Landesarchiv Schwyz.I ». Da Vogt Freuwler von GlaruS sich geäußert, daß einige Boten der V Orte ihn ermuntert haben, bei einem allfälligen Kriege zu ihrem Panncr zu stehen, und da nun keiner der jüngst zu Baden ge weseneu Boten mit Freuwler in Betreff der Panner u, d, gl, gesprochen haben will, so wird ein Schreiben au die katholischen Glarner erlassen, in welchem die Bote» der V Orte gegen solche Verläumdungen gerechtfertigt werden, I». Beat Muheim, Commissär zu Bellenz, hatte an Nri berichtet, wie sich die cnuet- birgischen Landvögte versammelt und eine allgemeine Rüstung veranstaltet haben. Da nun die V Orte nicht wissen, woher der Befehl zu dieser Rüstung gekommen, will man vorerst das Resultat der Nach forschungcn Uri's abwarten, v. Hinsichtlich des von den Schirmorten vorgeschlagenen Vergleichs zwischen den V katholischen Orten und den Ncugläubigeu zu Glarus wird auf höhere Genehmigung hin beschlossen: Die V Orte sollen nochmals Gesandte vor die Landögemeinde zu GlaruS schiken, um dieselbe an die alte eidgenössische Liebe, Treue und Freundschaft zu erinnern und sie zu bitten, wieder zum alten Glauben zu liehen; es möchte das vielleicht bessern Erfolg haben, als die Vorschläge der Schicdorte, «>. Amman» von Flüc von Obwalden berichtet, „was seiner Obrigkeit durch ein Frauenbild begegnet" ist, «. (S. u. Freie Aemter,) f. Ata von St, Galleu wird geschrieben, er möchte in seinein Schreiben an den Papst alle Scheltworte, die dem Landfrieden zuwieder wären, auslassen und selbe durch „glimpfliche" Worte crsezen, K. Auf die Zuschrift des Papstes an die V Orte wird geantwortet und den, nach Rom abreisenden Nuntius, Bischof von Eomo, zur Bestellung übergeben, (Staatsarchiv Lueern: Akten; Religionshändel, Missiv der V Orte an de» Papst i20, November), betreffend die zu leistende Hülfe und Hinterlegung von 2t),WO Kronen in Mahland) Man sekc auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite» : Laudvogtei Freie Armter » Art tls, Iusti,fachen. l58 Deeember l«r6t). IIS. (5o»fcren; der V katholischen Orte. Lncern. 31. December. Staatsarchiv Lltcern. Allgcm. Absch. Vt. N. 5l5. I'.'lutb im VandeSarchiv Obwaldcn.I Voten: (Nicht angegeben), t». Schwyz hat die vier andern Orte um ein getreu Aufleben gebeten wegen der Drohungen und Schmähungen, welche die neugläubigen Glarner gegen die V Orte ausgestoßen haben. Es wird nun auf Ratifikation hin beschlossen: Da man auf lcztem Tage zu Baden den neuglänbigcn Glarnern die Bünde und alle brüderliche Treue, Liebe und Freundschaft abgeküudct hat und da der durch die Schiedorte vorgeschlagene Vergleich nicht annehmbar ist, so soll cö bei dieser Abkündnng der Bünde, Treue und Bebe verbleiben und so wolle man auch mit ihnen nichts mehr zu thu» haben; ferner will man ihnen die Scheltworte, derer sie sich seither gegen die V Orte bedient haben, vorhalten und dann sehen, wie solches den Schicdorten gefalle, wie leid es den Glarnern sei und wie sie sich rechtfertigen wollen; damit dann aber die V Orte nicht angeschuldiget werden, als wollen sie den Glarnern nicht des Rechten sein, und damit man Aufschub gewinne, so wollen ihnen die V Orte anbieten, vor unparteiischen Richtern ihnen „des Rechten" zu sein, ob die V Orte verpflichtet seien, ihnen über eine „gichtige" Sache deS Rechten zu sein oder nicht; während dieies Verzugs werde das Coneilium anfangen und diese und andere Händel erwogen werden. — Damit man aber vorbereitet sei und damit bei einem allfälligen Angriffe jeder wisse, was er zu thun habe, wird »ach Verlesung des Abschieds zu Lneern vom l4. Novemb. 155ll beschlossen: Jedes Ort sott nach dem Beispiel Lneerns seine Fähnchen verstärken; sobald die v Orte angegriffen werden, sollen sie sich nach Besezung ihrer Grenzen mit aller Macht dahin werfen, wo der Angriff geschehen, um mit Gottes Hülfe die Feinde zu strafen. I». Ammann Arnold von Uri meldet, daß eine zuverlässige Person im Vertrauen aus Mahland geschrieben habe, daß die Mahläuder, sobald die Eidgenossen in Krieg ge- ralhen, alle ennctbirgischen Herrschaften derselben in Benz nehmen werden. «. Da zu Zürich die Rede geht, daß es, sobald der Krieg angehe, sogleich Rapperschwhl überrumpeln werde, so wird für nöthig erachtet, daß die Orte, welche ;n Rapperschwhl Schirmherren sind, die geeigneten Vorsorgen treffen. «I. An Wallis wird der gange Verlauf des Handels mit den Glarnern mitgcthcilt mit der Bitte an den Bischof, er möchte alle sieben Zchnden- darüber gründlich berichten, v. Jedem Boten wird eine Abschrift dessen mitgetheilt, was eine Frau von Nnterwalden geredet hat, um es ihren Geistlichen zuzustellen und damit diese die Leute noch zu rechter Zeit belehren, f. Der Papst hat durch eine Bulle befohlen, daß man bete, faste und gute Werke thue, damit das allgemeine Eoneilium zu Stande komme. Daher soll jedes Ort Tanz, Spiel, GottcSlästern und dergleichen Sünden streng verbieten. Ein gleicher Befehl wird an den Landvogt im Rheinthal erlassen, x. An den Bischof von Eomo tNuntius) wird zu Händen des Papstes ein Dankschreiben erlassen für dessen freundliches Erbieten gegen die V Orte. «Antwort des Papstes s. u.). I». Die Boten von Lneern, Ilri und Zug nehmen Rüksprache mit denen von Schwyz und Nnterwalden, weil in einigen Orten unruhige Personen seien, die ohne Wissen und in Abwesenheit der ordentlichen Obrigkeit Gespräche halten und Dinge anfangen, die besser unterbleiben würden. — ES soll Deeember 1560, daher jede Obrigkeit darüber wachen, daß niemand ohne aller V Orte Borwissen Thätlichkeiten anfange, weil dieses nicht nur Ein Ort, sondern alle V Orte, ja alle Altgläubigen bernbrl Man sebc auch im Abschnitte SchirmortSangelegenheiten: Rappersckwnl Art. t, >'ll?8 l'XI'X II». Nilvcli titü, 8gl»tv>» et Xsiosloiimu» i>cnv>rnrin>e »!N»s. »e e», Ne. 8c<> si cunti^eril, vos, c>uui<^el. Datuiu tinmae a>>u XnimI» Niscaloris, itie viiij .tanuarii, Nll.l.XI. t'nn- tikcalus diostri Xnnn 8cc»»>Ii>, XnN b>are!ie»»s l.nvc»inus. Itiiectis tiliis l.ueerine, Vrani-e, 8uit>!e, Intersz'lvaiiia! et kliuchi, Itelvetioiut» catlinlicuriim c»»t»»il>us, iiiiertatis ecciesiastjc»! «tetensuritius ssseineln - eidgenössische Tagsazung. B^den. ! , IZ. J«rnutrr sauf St. Hilarius Tag). Ttaatüarckiv ^ürici' Abjct' Lb. Äir. fol i?j. Vandesarchiv Sckwyz Zlrciiiv <^jluru». lAuch in den 'Archiven Lern, Obwalden, Nidwaldcn, Freiburg, Svlvtburn und Aarnu.I Boten: Zürich. Bernhard von Eham, Burgermeister; Johannes Escher, Stadtschreiber. Bern. Nikiaus von Dicßbach; Hieronimus Manuel, Veuucr, beide des Raths, Lneern. Jost Pfhffcr, Schultheiß; Niklaus Am Lehn, ait-Schulthciß. U r i. Jakob Arnold, Landammann; Kaspar Im Hof, alt- Landamman». Schwhz. Ehristoph Schoruo, Landamman»; Dietrich In der Halden, Ritter, alt-Land ammann. llnterwalden. Niklaus voit Flüe, Laudammanu ob dem Wald; HanS Waser, Ritter, Panncrherr und des Raths nid dem Wald. Zug. Jakob Schell, Statthalter; Hans Bolsinger, alt- Ammann. Glarus. Gabriel Hässi, Landammann. Basel. Bonaventura von Brun; Hans Eßlinger, beide des Raths. Freiburg. Hans Reiff, Sckclmeisterl Anto» Krumenstol, Venner und des Raths. Solothurn. Urs Schwaller, Schultheiß; Werner Saler, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Dictcgeit von Wildenberg, genannt Riugk, Burgermeister; Alexander Peher, alt-Bnrgermeister. Apperrzell. Joachim Meggeli, Laudammann. A bt zu ^t. Gallen. Sebastian tili, Reichsvogt zu Whl; Jakob Grass, Landschreibcr zu Toggen bürg. Stadt St. Gallen. Leonhard Keller; Kaspar Schlnmpf, Stadtammann. Grauer Bund, Doetor Planta, Herr zu Rhäznirs ; Ehristian von Sax, Landrichter. G o ttesha nsbu nd. Ambros Marti, Bürgermeister zu Chnr; Baptist von Salis aus Bergell. Acht Gerichte. Paul Buol ab Davos, Landammann; Hauptmann Florin Hartmann von Küblis aus Prättigau. Wallis. Peter Allel, Lands- Hauptmann; Hieronimus Welschen, alt-Eastellan zu Brig. M nhlhausen. Michael Tüffer, Bürgermeister R otwhl. Konrad Hättinger, Bürgermeister; Hans Rott; Lux Brenneisen, beide des Raths Januar 15lil t». Bern macht Anzug, daß laut Bericht des VogtS zu Lenzburg die Heiden und Zigeuner in großer Menge sich wieder in den Freien Acmtern aufbaltcn, von da aus des Nachts in das Bernergebiet hinüberstreifen, stehlen und, wenn sie verfolgt werden, sich wieder in die Freien Acmter zurük- ziehen, und daß demnach der im December 1559 in Betreff der Heiden, Zigeuner, Bettler, Landstreicher, Kräzentrager und welschen Krämer gefaßte Beschluß nicht gehandhaht werde, es verlangt, daß man benannter Verordnung überall nachlebe, — (5s wird daher jedem Ort anbefohlen, für Vollziehung dieser Verordnung zu sorgen; auch wird au alle Landvögte, besonders an den in den Freien Aemtern, die Weisung erlassen, dieser Verordnung bei Strafe und Ungnade nachzukommen und solche Personen obne Schonung zu behandeln, damit man von denselben befreit werde, I». Die Boten von Bern bringen vor, daß Bern jenem Beschluß, gemäß welchem jedes Ort die leichtfertigen und unnüzen Reden, die mebr Unruhen, als Frieden und Einigkeit pflanzen, streng verbieten soll, nachgekommen sei, daß sie aber vernehmen müssen, wie solche leichtfertige Reden in einigen Orten immer noch vorkommen und von den Obrigkeiten geduldet und nicht bestraft werden; sie wünschen, daß man jenem Beschluß überall nachlebe, - Wird zur Nachachtung in den Abschied genommen, «. (S. u. Mainthal, j «I. Der päpstliche Nuntius, Bischof von Eomo, meldet: Der Papst habe seit dem Antritt seiner Regierung in seinem christlichen Eifer nichts so sehnlich angestrebt, als vermittelst eines allgemeinen Eoneilinms die eingerissenen Miß- bränche und Lrrtbümer in der Kirche zu verbessern, und habe deshalb an alle christlichen Fürsten und Potentaten Gezandte» abgeordnet, um fle zur Einwilligung und zur Abscndnng ihrer Gelehrten zu vermögen ; da er nun liberal! Geneigtheit gefunden und bereits den Anfang dieses General-EoneilinmS auf nächste Oitern in die Stadt Trient festgesezt habe, so bitte er nun auch die Eidgenossen, dieses christliche Werk zu nnterstüzen und ebenfalls Gelehrte auf den bestimmten Tag nach Trient abzuordnen, indem es der ganzen Christenheit zur Wohlfahrt gereiche» werde. Der Papst habe ferner mit großem Leidwesen vernommen, daß zwischen einigen Orte» der Eidgenossenschaft ei» Zwiespalt entstanden sei, wodurch deren gute Freundschaft, Friede und Einigkeit getrübt worden; er ermahne sie daher väterlich, den gegenseitigen Unwillen abzulegen und sich mit einander friedlich zu vertragen, indem sie dadurch Gott ein angenehmes Werk und ihm einen großen Gefallen leisten; er, der Bischof, anerbiete seine bereitwilligen Dienste zur Ausgleichung des Zwistes, Endlich habe der Papst auf de» zuverlässigen Bericht, daß der Bischof zu Konstanz und das Domeapitel gar nicht die Beiordnung eines CoadjnlorS wünschen, und auf das in diesem Sinne gestellte Gesuch der Eidgenossen die Sache fallen lassen und verboten, dieselbe je wieder anzuregen. — Auf diese Anzeigen wird dem Nuntius geantwortet: Hinsichtlich deS Eoneilinms bitte man Gott, daß er dieses christliche Werk zu einem guten Ausgang führe, und werde darüber an die Obern referieren, überzeugt, daß diese darüber besondere Freude empfinden werden; bezüglich des Zwistes danke man dem Papst für seine väterlichen Ermahnungen, man hoffe übrigens zu Gott, daß die Anstände durch seine Hülfe friedlich werden beigelegt werden; daß endlich der Papst den Bischof zu Consta»; und die Domstift bei ihren alten Freiheiten wolle bleiben lassen, vernebme man mit hohem Dank und besonder»! Wohlgefallen, <>. (S. u. Lauis.) f. (S- u. Baden.) S» Die Mehrheit der Orte möchte die entworfene Münzordnung e Ermahnung wird geziemend verdankt mit der Anzeige, daß man die Hoffnung hege, den Span gutlich beilegen zu können, ß». Ebenso bitten Abgeordnete der ennetbirgischen Landschaften unterthänigst, diejen Religionozwiclpalt durch gütliche Mittel vertragen zu lassen, indem bei allfälligcn Feindseligkeiten niemand mehr gefährdet sei, als gerade sie, die an den Grenze» wobnen. Auch ihnen wird geantwortet, daß die Obern diese Bitte mit besonder»! Gefallen aufnehmen werden und daß man zuversichtlich hoffe, eS werde sich mit der Gnade Gottes dieser Span gütlich beilegen lassen Die Boten der neben Schiedorte, des AbtS und der Stadt St, Gatten, der III Bünde, des Bischofs und Zt tll 'Z Januar 156 t der Landschaft Wallis und der Städte Mühlhausen und Rotwhl wünschen von den V kathol, Orten ihre Antwort über die lezthin vorgeschlagenen Mittel Diese legen nun ihre schriftlich abgefaßte Antwort vor und bemerken, daß ihre Obern dabei verbleibeil und daß sie mehr gethan zu haben glauben, als sie zu thun schuldig wäre», daß ihre Obern ihnen übrigens den Auftrag gegeben, den Schiedorten für ihre auf diese Sache verwendeten Mühe und Kosteil verbindlich zu danken mit dem Erbieten, auch ihrer Gefälligkeit stets versichert zu sein, Nachdem dieser Bescheid den Abgeordneten der Neugläubigeu von Glarus mitgctheilt worden, geben auch sie eine schriftliche Rechtfertigung ein mit der Bemerkung, daß sie über den lezthin vorgeschlagenen Vergleich instruiert wären, daß sie »un aber, da die V Orte denselben annehmen zu wollen erklären, sich auch nicht veranlaßt finden, ihrer Obern Antwort zu eröffnen, Und nachdem der Schiedorte Boten beider Parteien Antworten vernommen, findeil sie nickt für gut, daß die Personen, welche sich bei der einen und andern Partei Drohungen und Schöttlingen gegen die andere erlaubt haben, namentlich bezeichnet werden, indem der Streit ohnehin hizig genug geworden; sie stellen aber den Wunsch, daß jede Partei solche Scheltungen ernstlich verbiete und bestrafe; den Boteil der V Orte insbesondere stellen sie vor, daß sie zwar gern vernommen haben, daß dieselben das Recht dargeschlagen, ob sie über eine zugestandene Sache deö Rechten sein müssen oder nicht, daß sie aber finden, daß „das Recht" wenig Freundschaft und guten Willen, sondern vielmehr Unwillen und Feindschaft bringe; sie wollen sie deßhalb nochmals dringend gebeten haben zu erlauben, daß sie andere Vorschläge versuchen, damit der Span, ohne zu rechten, auf gütlichem Wege beseitiget werde, Der ^ Orte Boten bleiben aber bei ihrer gegebeneil Antwort und erklären, daß sie zu nichts weiter Vollmacht haben. Die Boten der Neugläubigeu von Glarus bemerkeil darauf, daß sie sich „zum Rechten" über ob- bemeldte Fragen verstehen können, daß ihren Obern aber angenehmer wäre, mit den V Orten auf gütlichem Wege sich zu vereinbaren; die der Antwort der V Orte beigefügte Erklärung jedoch, daß dieselben, wenn inzwischen den Altgläubigen zu Glarus von den Neugläubigen etwas unbilliges zugefügt werden sollte, gemäß der besiegelten Zusicherungeil hülfreich beistehen werden, komme ihnen sehr beschwerlich vor, indem sie nicht für jede böswillige Aeußerung der vieleil Unruhestifter verantwortlich gemacht werde» könneil,— Da nun der Schiedorte Boten sehen, daß sie es troz all'ihrer Mühe und Arbeit nicht haben weiter bringen können, als daß die V Orte sich in keine anderir Vorschläge einlassen wollen, so lassen sie es bei dem dargeschlagenen Rechtsbot verbleiben und ermahnen und bitten beide Parteien dringend, sich beiderseits mit diesem dargeschlagenen Rechten zu begnügen und weder vor, während, noch nach dei» Rechten etwas gewaltthätiges gegen einander vorzunehmen, gemäß der geschwornen ewigen Bünde und deS Landfriedens, Auch wird an beide Religionöparteien in Glarus ganz ernstlich geschrieben, weder >» Worten noch in Werken wegen des Glaubens oder anderer Sachen einander zu schelten oder zu beleidige», uild einander zu helfen, allfällig Fehlbare an Leib und Gut zu bestrafen, — Der von einigen Bote» der Schiedorte gemachte Vorschlag, Rathsbolen vor die Großen Räthe und Landsgemcinden der V Orte zu schikeu, um sie zur Nachgiebigkeit zu vermögen, wird in den Abschied genommen, weil einiger Orte Boteil darüber nicht instruiert sind, — Nach diesem allem eröffnet der kaiserliche Rath, Hans Melchü" Heggenzer, vor den Boten der Schiedorte: Es bekümmere ihn sehr, daß die V Orte mit den Neugläubigeu von Glarus in'g Recht zu treten vorhaben, indem daraus nur Feindschaft und Haß erwachsen werde, er als geborncr Eidgenosse wünsche von Herzen ein gutes Ende dieses langwierigen Zwistes und habe daher in guter Absicht einen Vergleich entworfen; er hoffe, wenn die Schiedboten denselben den Parteien Januar 1561, zustellen und freundlich bitten, daß sie es Ehrenhalber ihnen nicht abschlagen können, ihn noch einmal an ihre Obern zn bringen; er erwarte davon günstigen Erfolg, Daher wird nun beiden Parteien eröffnet: Es sei von gutgesinnten Personen, die der Eidgenossen Nuzen und Ehre gern sähen, ein annehmbarer Vorschlag eingereicht worden, den man in den 'Abschied zu nehmen bitte, damit das Recht vermieden werden möchte; es möchten beide Parteien nicht zu sehr an unbedeutenden Punkten hangen und bedenken, daß der Fehler auf beiden Seiten sei, bei den V Orten, weil sie die Sache zu lange haben „ersitzen" lassen, bei den Glarnern, weil es ihnen wohl angestanden hätte, das zu halten, worüber sie Brief und Siegel gegeben haben. Die Boten der V Orte wiederholen ihre Erklärung, daß sie weitere Vorschläge anzunehmen keine Vollmacht haben, daß sie aber, was man ihnen in ihren Abschied lege, treulich an ihre Obern bringen werden, (Der V Orte Antwort aus der tuther, Glarner „lange unbegründete Schrift" ll, «I. 21, Januar, Staatsarchiv Lueern: Glarnerakten.) — Es wird schließlich für diesen Handel ein anderer Tag nach Baden auf den IT April angesezt, i. Der Burgermeister von Zürich macht die Anzeige, daß einer im Wirthshauö zu Schübclbach gehört habe, wie der Priester „schreckliche Dinge" geprcdiget habe, nämlich wie es so übel gehen werde, denn Zürich habe ein Faß mit Strikt« nach Glarus geschikt, womit die Altgläubigen zu Glarus alle gehängt werden sollten; er melde dieses in guter Absicht, um zn sehen, ob man solchen unruhigen Leuten ihre „Mäuler verbinden" könne, Laudammann Schorno meldet: Es habe einer im Wirthshaus zu Lachen öffentlich geredet, der Landammanu Schorno habe dem Bürgermeister von Cham öffentlich sagen dürfen, „wenn das nicht helfe, müsse man den alten Strähl, womit ihnen vormals gestrählt worden, wieder hervorsnchen"; er wünsche nun vom Burgermeister zu vernehmen, ob er solcher Auödrüke sich bedient habe, damit Ammanu In der Halden ihn bei seiner Obrigkeit entschuldigen könne, Bürgermeister von Eham versichert, daß Landammann Schorno sich stets nur anständig gegen ihn geäußert habe, Landammanu In der Halden bemerkt darauf, daß seine Obrigkeit auf jenes Gerücht hin eine strenge Untersuchung angestellt habe und den Ammann Schorno, wenn es sich als wahr erfunden hätte und wenn er auch noch so hoch im Amt stehe, gewiß gebührend bestraft hätte, t. Pannerherr Waser stellt den Antrag an die V katholischen Orte, daß man, da das Zutrinken und Gotteslästern überall und besonders auch iu den V Orten überhand genommen habe, solches allenthalben bei der höchsten Strafe verbiete, um die Strafe Gottes abzuwenden, — Der Vorschlag wird in den Abschied genommen. ,i. (S. u. Lauis.) V. (S. u. Vier ennctbirg. Vogteien überh.) sS. u. Freie Aemter.) x. Die V katholischen Orte wünschen von Bern die Namen jener ihrer Unruhestifter zu vernehmen, auf welche es auf dem lczten Tag hingedeutet habe, damit sie dieselben bestrafen können, — Die Boten von Bern nehmen das Begehren in den Abschied, Zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, daß jedes Ort solche Leute, die durch ihre Scheltungen nur Zwietracht und Empörung anrichten, unnach- sickcklich bestrafe, sS. ». Luggarus.) sS. u. Lauis.) »l». Der Pfalzgraf bei Rhein antwortet auf die leztes Jahr an ihn erlassene Zuschrift, daß er in Folge genauer Untersuchung gefunden habe, daß die eidgenössischen Kaufleute auf den gewöhnlichen Geleitsstraßen ungehindert passieren können, daß sie aber, wenn sie nach Bezahlung des GcleitSgelds zu Oggersheim andere Straßen, die er nicht zu „ver- glciteu" Pflege, einschlagen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn ihnen etwas begegne, I»I». Werner Wölfli und HieronimuS Jselin von Basel, Hans Peher und Rudolf Huber von Schaffhausen, Junker HanS Leonhard Mundprat von Spiegclberg und Ludwig Webrli von Frauenfeld machen in ihrem und ihrer Mithatten Namen die Anzeige, daß sie vor einigen Jahren dem Könige von Frankreich in seiner Januar I5tit Roth eine ansehnliche Summe gelieheil, die bis vor drei Jahren richtig verzinset worden, daß aber seither niemand mehr darüber Red' und Antwort geben wolle, daß sie der Gesandte von Coignet, wenn sie bei ihm reclamieren, an den König weise, und daß ihre Schritte am Hof auch vergeblich wären, indem die Bücher und Schuldrödcl in Lyon liegen; sie bitten daher um Hülfe und Rath, daß sie entweder zur Bezahlung oder zum Rechten gelangen, — Deschalb wird an den König geschrieben, er möchte Anweisung ertheilcn, daß an einem zu bestimmenden Tag mit diesen Ansprechern zu Lhon abgerechnet werde, indem man ihnen sonst, wenn sie um Recht anrufen, dasselbe gemäß Frieden und Nereinung nicht vorenthalten könnte. Die Sache wird auch in den Abschied genommen, Der savohische Gesandte eröffnet: Gr sei allein wegen Bestätigung des alten Bündnisses hieher gekommen, das sein Fürst mit den Eidgenossen abzuschließen so sehr wünsche; da die Sache von einer Tagleistung zur andern geschoben werde, so wünsche er endlich zu vernehmen, ob die Eidgenossen dieses Bündnis mit dem Herzog annehmen wollen oder nicht; er halte die Eidgenossen für so verständig, daß sie diese Freundschaft gegen den Herzog nicht abschlageil werden, da bereits einige Orte in ein Bündnis; mit ihm getreten seien. ^ Einige Orte wollen entsprechenden Bescheid geben, sobald der Herzog sich mit Freiburg und Bern vertragen habe; andere Orte haben nicht instruiert. Das Begehren wird daher all instruoncinm auf nächsten Tag in den Abschied genommen, Der savohische Gesandte antwortet auf die Reklamation wegen des neuen Zolls : Der Herzog habe sich dahin entschlossen, die Orte, welche das Bündnis angenommen haben, oder noch annehmen möchten, bei dem alten Zoll und Herkommen bleiben zu lassen und gegen dieselben keine Neuerung anzufangen, v«. Da die Grafeil voll Sulz sich damit einverstanden erklärt haben, daß ihr Anstand mit Schaffhausen wegen des Wildhags durch Spruchleute und eine» Obmann entschiedeil werde, da aber inzwischen ein neuer Streit wegen eines Wildschweins zwischen ihnen entstanden ist, so wird erkennt, daß die Spruchleute zuerst den zweiten Anstand erledigen sollen kt*. Etile Zuschrift des Königs von Frankreich (vom 4, Januar), in welcher Karl lX, den Tod seincö Bruders König Franz II, und seine eigene Thronbesteigung anzeigt, sich über die so lang verzögerten Zahlungen entschuldiget und die eine Hälfte der verfallenen Pensionen auf Ende März, die andere Hälfte auf Ende Juni zu bezahlen, für Tilgung der gemachten Anleihen aber entsprechende Anweisungen zu gebeu verspricht, sowie ein Vortrag des Ambassadors von Coignet werden in den Abschied genom- men, KK. Die Gesandten von Zürich machen an die von Schwhz und Glarus die Anzeige, das; die Kirche zu Wald in der Herrschaft Grüningen laut des Jahrzeitbuchs jährlich ein Viertel Kernen zu beziehen habe, daß aber der gegenwärtig Pflichtige Oswald Rüegg zu Goldingen diesen Zins nicht mehr entrichten wolle, obschon solche Zinsen unablöslich seien, und verlangen, das; sie den Rüegg zur Bezahl»»)! anhalten, — Das Begehren wird von den Boten von Schwhz und Glarus in den Abschied genomiuc» l»I». Die Anzeige Zürichs, daß einige Zinsleute in der March dem Kloster Rütti keinen Zins mehr geben wollen und Vorweisung der Briefe verlangen, und das Begehren, zu Vermeidung künftiger Ä»" stände die Zinsen dieses Klosters bereinigen zu lassen, wird von Schwhz in den Abschied genom»E" iii» In Folge gestellter Klage über die Fahrlässigkeit der Schiffleute von Schaffhausen, durch die lezte» Sommer eine ganze Fracht Salz an der Brüke zu Rheinau zu Grunde gegangen, wird an SchaffhauE» geschrieben, es möchte seine Schiffleute dazu anhalten, den Schaden zn vergüten und für die Zukuust Bürgschaft zu leisten. Auf den Fall, daß Schaffhausen nicht entsprechen sollte, soll jedes Ort >ei»r Boten über die zu ergreifenden Maßregeln instruieren, damit dieses Fahr nicht so ganz in Abgang ko»>»^ Januar t5Vt Die XI mit Frankreich verbündeten Orte erlassen eine Zuschrift an die Königin von Frankreich Katharina von Mcdicis, worin sie ihr Beileid über den Tod des Königs Franz aussprechen, über die Thronbesteigung des Königs Karl congratulieren und an die Bezahlung der rükständigen Pensionen und anderer Ansprachen erinnern; ferner erlassen sie eine Congratulation an den neuen König Karl IX. von Frankreich,*) II. Der Bürgermeister von Chur meldet, daß sich die Kaufleute über die Schiffmeister und Speditoren beschweren, diese beziehen nun einen höhern Lohn als früher und lassen oft zu Tugge» und an andern Orten Sake mit Getraide stehen, wodurch diese zu Schaden kommen, — Die Beschwerde wird in den Abschied genommen, damit die betreffenden Orte für Abhülfe sorgen, »,in. Mit den kaiserlichen Gesandten wird der Zollvertrag endlich abgeschlossen, **> k, U, », », V, S!i. I,!,. II aus rem Schwyzercremvlar. II aus dem Glarnereremplar, Mau sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten: Deutsche gern Bogteien überh. « Art. 32 Polizeiliches. Grafschaft Bade». k. Alt. 52, Judicaturu Competenzsach, IN. Art, 198, Kirchliches uGlaubenSsach, «, Arl, 173. Klöfter, »». Arr, 299. Kirchensachcn, Landvogtci Freie Aemter Bier ennetb. Bogteien überd Landvogtci LauiS Landvogtci LuggaruS, Landvogtci Mainthal. e. Art, 431. Kirchensachen, n. „ 94, Verwaltung im Allgem, n, Art, l8t. Justizsachen, e. Art, 449. Beamte, >. Art, 292, Verkebr mit Moyland, Art. 258, Justizsachen, Z-. Art, 171, Justizsachen. 121. Couferenzverhnlldiulig zwischen Snvouen und Bern. Neuenburg III»! I I.—I?» Februar SlaarSarctiiv Bern, Savoy, Bück. N. 40Z, Gesandte: Im Namen des Herzogs von Savohen, Pierre Maillard, Ritter, Herr zu Bochet, des Herzogs Rath und Kämmcrling, Gubernator zu Cambrach und der Landvogtci „Savoh"; Louis Odinet, genannt von Montfort und Herr daselbst, Vizepräsident des Raths in Savohen; Michael von Billette, Herr und Freiherr zu Chevron; dazu Johann Kaspar von Lambert, Herr zum Kreuz, des Herzogs Rath und ordentlicher Gesandter in der Eidgenossenschaft, Bern, Niklaus von Dießbach, Edelknecht; Anton Tillicr, Sekelmeistcr; Wolfgaug von Weingarten, Veuncr; Hans Steiger, Sekclmeistcr; Ambrosius Jm- hof, alle des Raths; und Niklaus Zur Kinden, Gencral-Coinissär. Die Gesandten von Bern eröffnen die Verhandlungen und sprechen die Erwartung aus, eS werde der Herzog seinen Gesandten Vollmacht ertheilt haben, andere annehmbare Mittel vorzuschlagen, damit die zwischen ihnen waltenden Anstände endlich beigelegt würden; denn die bisher vorgeschlagenen Mittel seien „beinahe so streng", als die Ansprache selbst, da der Herzog die unbedingte Restitution des einge- ') Im Tert des Abschieds ftebt nichts über den Erlaß dieser Misstve; die Eoncepte im Abschiedbd. 8, IM. ti, g ^ zz ^ Lnccrnerarchivs tragen das Datum vom t5, Januar 156t, ") S, Beilage Nr, 6, Ititi Februar 15E1, nominellen Landes verlange und der Stadt Bern nur die Vergütung ihrer Kosten in Aussicht stelle; da übrigens Bern noch nicht gesinnt sei, das Land gegen etile erst festzustellende Entschädigung herauszugeben, so bitten sie die savoyischen Gesandten, „sich fugsamlicher zuerlütheren," Nachdem die savoyischen Gesandten erklärt, daß die Ansprache des Herzogs nicht unbillig könne genannt werden, daß jedoch die Gesandten von Bern ihrerseits etwas annehmbares vorschlagen möchten, geben leztere ihre Antwort schriftlich ab, in welcher sie nochmals den Verlauf des Handels darsteilen und bemerken, daß man nach den bisherigen Unterhandlungen billigere Vorschläge hätte crwärten dürfen, daß sie aber gerne vernehmen wollen, ob den savoyischen Gesandten ihre Instruction erlaube, „leidlicbcre Mittel" vorzuschlagen, damit sie selbe ihren Obern mitthcilen können, von welchen sie gebührende freundliche Antwort zu erhalten die Zuversicht hegen; was aber das abermalige Begehren um Vorlegung des Abschieds von St, Julien, des Unheils zu Peterlingeu und ihrer andern Gewahrsamen anbetreffe, so müssen sie bei ihrem früher,; Abschlag verbleiben; denn es gebühre sich nicht, noch sei es zulässig, von hochachtbaren Personen abgeredete und aufgerichtete Akten, Abschiede, Urtheile, Briefe und Siegel in Zweifel zu ziehen und erlangte Rechte mit andern Rechten „auf die Probe zu führen; denn soilichs wythschweyffs gesüch sind, dcro man !>; Ehdtgnossischer Einfallt vnd dapferkeytt nitt gwondt,"— Die savoyischen Gesandten, welche die abschriftliche Mitheilung dieser Antwort begehrt und erlangt hatten, erwieder» am folgenden Tag (12, Februar), daß sie, wenn die Antwort Berns „etwas gemäßer vnd nächer" gewesen wäre, als die frühere, nicht Ursache hätten, auf schon berührtes'nochmals zurükzukommen; sie bemerken dann ferner, daß sie, nachdem Bern lezthin Verschiebung verlangt habe, um mit Freibnrg und Wallis über den Handel Rüksprache zu halten, gehofft, man würde ihnen billige Mittel vorschlagen, wie sie, die savoyischen Gesandten, unangesucht ge- than und noch thun; der Herzog anerbiete nämlich, an Bern alles das abzurichten, wofür er möchte verschrieben oder sonst Wichtig sein, und wie es sich gegenwärtig zwischen Abgeordneten beider Theile ausfindig machen möchte, wiewohl eö sonst nicht gebräuchlich sei, sich zu einer Abrechnung über Schulden zu verstehen, die noch nicht einmal zugesprochen seien; der Herzog habe bisher in allen seinen Handlungen der Welt zu erkennen gegeben, daß er nicht minder Treue und Glauben steif zu halten, als sein Recht mit Tapferkeit zu verfolgen wisse; die Vorlegung der Gcwahrsamen, auf die sich Bern stüze, haben sie nicht so fast begehrt, um zu sehen, ab sie in rechtskräftiger Form aufgerichtet seien, als vielmehr um sich zu überzeugen, ob sie das enthalten, was man angebe; bevor sie sich daher weiter einlassen, sei es nöthig, daß die Gesandten von Bern sich bewegen lassen, die oft berührten Gewahrsamen vorzulegen; übrigens seien sie zufrieden, daß man die Ansicht dritter Personen, die beider Theile Verbündete Freunde seien, darüber vernehme, wie' man sich vereinbaren könnte und ob die Anmnthung Savoyens, „fugsam oder vufuglich" sei. Die beruerischen Gesandte;; halten sich nicht für befugt, über diesen Vorschlag zu antworten, und wünschen, denselben ihren Obern zum Eutscheid mitzutheilen. — Der Aufschub wird bewilligt. Am folgenden Montag, (17, Februar,» berichten dann die Gesandten von Bern, daß ihre Obern den Vorschlag annehmen, daß unparteiische dritte Personen erwählt werden zu freundlicher Berichtigung obbeuanter Differenzen, daß sie sich jedoch vorbehalten, ganz oder zum Theil anzunehmen oder abzuschlagen, was durch die Schiedlente gesprochen werden möchte; sie stellen sodann das Ansuchen, es möchten d;e savoyischen Gesandten die Mittler und Schicdleute nennen, welche sie ihrerseits vorschlagen. Die savolh iscben Gesandten drükeu nun ihre Freude darüber aus, daß Bern ihren Vorschlag angenommen h^e, und icbiagen ihrerseits als Schiedlente vor die ordentlichen Ambassadoren der Könige von Spanien und Februar lükl Frankreich, dergleichen die Orte Lucern, llri, Schwhz, Unterwalden, Zug und Solothurn, welche mit beiden Parteien verbündet seien. Dagegen schlagen die Gesandten von Bern, nachdem sie bemerkt hatten, daß die beiden Könige wegen ihrer Verwandtschast mit dem Herzog dazu nicht geeignet seien, und daß die vorgeschlagenen sechs Orte, wenn sie diese auch für ihre guten Freunde und Eidgenossen halten, ebenfalls nicht wohl damit betraut werden könnten, weil sie erst neulich einen Bund mit dem Herzog abgeschlossen und es i» Folge dessen den Anschein hätte, als ob man zwischen ihnen und den andern fünf unparteiische» Orten Zürich, GlaruS, Basel, Schaffhansen und Appenzell einen Unterschied machen wollte, als „Vndcr- händler" alle benannten eilf Orte vor und zwar von Zürich Jtal Hans Thumhsen, von Luecrn Jost Pfhffer, von Uri Ammann Arnold, von Schwhz Georg Reding, von Unterwalden Niklans von Flüe, von Glarus Ammann Schuler, von Solothurn Urs Schwatter, von Basel Bürgermeister Krug, von Schaffhauscn Bürgermeister Peher, und von Appenzeil Ammann Meggeli. Die savohischen Gesandten geben nun zwar ihre Zustimmung zu den benannten Boten der eilf Orte, beharren aber darauf, daß auch Abgeordnete der beiden Könige von Frankreich und Spanien zugegen seien und erbieten sich, de» selben das Ansuchen mitzutheilen. Dagegen beharren die bernerischcn Gesandten auf der Ncensation der beiden Könige und bemerken, daß man über einen in beiden Sprachen erfahrnen Schreiber sich verständigen möchte, sowie über eine andere Malstatt, weil Neuenbürg für eine so große Versammlung „nicht wol beherberget" sei. Nachdem die savohischen Gesandten darauf entgegnet, daß jede Partei einen vertrauten Dolmetsch und Schreiber mitbringen möchte, und daß sie Solothurn oder Baden als Malstatt vorschlagen, crwicdern die Gesandten von Bern, daß sie es für gut finden, wenn sich jede Partei mit einem vertrauten Dolmetsch versehe, daß es aber der Eidgenossen Brauch sei, auch in freundlichen Handlungen einen gemeinen Schreiber zu haben, wie es zu St, Julien und Peterlingen auch geschehen sei ; sie schlagen Basel als Malstatt und den Stadtschreiber daselbst als Sekretär vor, der eine achtbare Person und beider Sprachen mächtig sei. Am Mittwoch den l9, Februar melden nun die Gesandten von Bern, daß sie ihren Obern Bericht erstattet und von denselben die Alstwort erhalten haben, daß sie die Beiziehung von Gesandten Frankreichs und Spaniens nicht annehmen können, wegen der Blutsverwandtschaft beider Könige mit de», Herzog von Savohen, daß sie dagegen die eilf unparteiischen Orte als Vermittler annehmen. Nachdem die savohischen Gesandten in ihrer Antwort an ihrem Vorschlage festgehalten und die bernerischcn nochmals dasselbe gethan hatten, verstehen sich endlich erstere zur Vermittlung durch die eilf Orte allein, jedoch mit dem Vorbehalt, daß beider Könige Gesandten in den Sessionen den Vorträgen beiwohnen dürfen; auch verstehen sie sich nach einigen Bedenklichkcitcn dazu, daß Basel als Malstatt und der «Vtadstchveiber daselbst als Sekretär bezeichnet werde. Auch über den Tag verständigt man sich, in dem der lst Mai als solcher festgesczt wird. Zu größerer Sicherheit, daß die erwählten Mittler ihre Wahl wstklich annehmen, zollen Abgeordnete beider Parteien am lti, März mit Briefen an jedes Ort, wo die erwählten ^chiedleute wohnen, sowie an die Schiedlemc selbst abgeben und von diesen die Zusicherung entgegen nebmen. 168 Februar 1561 R22. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 2». Februar (Dienstag nach i,na-:am>). Ttaassarcinv Lucern. Allgenl. Absch. Gd. 8. 20. »Auch im Vandesarchiv Scbwvz.i Boten: (Nicht angegeben). ». Auf lezteni Tag zu Baden, den >6. Januar, waren von den Schicdorten Artikel zu einem Vergleiche zwischen den V Orten und Glarus vorgeschlagen worden. Laut Bericht von Schwyz sind seither wieder Schcltungen vorgefallen, ländlich hatte Bern in einem Schreiben behauptet, daß die V Orte als Verstärkung wider die Glarner sich der Unterstüzung der Heiden versichert haben. Ans diesen Gründen war gegenwärtiger Tag ausgeschrieben worden. — ES wird nun beschlossen, Lucern soll im Namen der V Orte eine Botschaft nach Bern senden, um das Recht gegen die Heiden anzuheben und sich über alles zu verantworten. Da Unterwaldcn und Zug hinsichtlich des Vergleichs keine Instruktionen haben und man annimmt, daß kein Ort die vorgeschlagenen Artikel annehmen werde, so soll nochmals jedes Ort darüber berathen und andere Artikel entwerfen, die dem alten Glauben nicht nachtheilig sein möchten, und selbe auf den hiefür nach Luccrn auf den kl) März angeseztcn Tag bringen, um dort das zwekmäßigste daraus zu nehmen und über einen gemeinsamen Vorschlag sich zu verständigen. Schwyz und Nnterwalden, die auf dem Tag zu Baden zum Rechtsbot nicht gestimmt hatten, werden von den drei übrigen Orten ersucht, sich nicht von ihnen zn sondern, damit man mit Einmuth handeln könne. I». Der Anzug LucernS, daß Hauptmann Kaspar von Silinon die Garde zu Rom mit welschen Knechten statt mit Eidgenossen ergänze und sogar einen Türken im Dienst habe, wird in den Abschied genommen, damit die Boten auf nächsten Tag auch darüber instruiert werden. »2». Gonserenz der III die Grafschaft Vellenz regierenden Orte Ur>, Schwyz und Nidwalden. Urt. I'?<»!. 28. Februar. (Freitag den lezten Februar). La»d«5archiv Schwyz. Boten: Uri. Heinrich Püntiner, des Raths und alt-Commifsär zu LuggaruS; Johannes Gisler, des Raths und alt-Landvogt im Rheinthal. Schwyz. Dietrich In der Halden, Ritter und alt -Land- amman») Martin Güpfer, Statthalter. Nidwalden. Melchior Lusst, Ritter, des Raths und alt- Commissär zu Bellcnz; Mathäus Windli, Landweibel. Man sehe baS Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanqeleqenftciten: VeUcnz, Bolleuz und Riviera. -> Art. 89—93. März ldtll. 424. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. >5<»I, 41. Ntcirz (Dienstag vor riviar«). Staatsarchiv ^'ucev»t. Allqeitt. Absch. Vd. 8. '^5. i.'iuch iit doit Arcl'ivoit Obwalten tlnv ^tidwalden.j Boten: «Nicht angegeben), ». Die V katholischen Orte hatte» auf leztem Tage zu Baden den ueuglänbigen Glarncr» das „Recht angeboten", ob man verpflichtet sei, über eine so klare und zugestandene Sache „des Rechten" zu sein. Nun erklären Schwhz und Unterwalden, daß auch sie zu diesem Rechtöbot stimmen; erstcres sähe aber gern, wenn man die Sache hinziehen könnte, um nicht in'ö Recht zu kommen ; leztereS giebt seine Instruction schriftlich ab, — Hinsichtlich der durch die Schiedorte vorgeschlagenen Artikel wird ans höhere Genehmigung hin beschlossen: Man wolle ans nächstem Tage zu Baden den Schiedorten ihre gehabten Bemühungen und Kosten freundlich verdanken und denselben anzeigen, daß man ihren Vorschlag nicht annehmen könne und es bei dem Rechtsbot verbleiben lasse; ganz ins geheim wolle man daneben den altgläubigen geheimen Rätbcu zu Glarus schreiben, wie die V Orte durch zwei päpstliche Breve und durch Briese des Kaisers und anderer christlichen Potentaten ermahnt worden, daß man sich wegen des ausgeschriebenen Couciliums vor Krieg Hilten möchte, und wie mau im Siuu habe, bei dem RechtSbot zu verbleiben; sie sollen ihre Ansichten über jeden der vorgeschlagenen Artikel schriftlich mittheilen, damit man auf nächstem Tag die Grunde angeben könne, aus welchen mauste verworfen habe; sollten sie aber vorhaben, gar keinen der Artikel anzunehmen und den Krieg zu beginnen, so sollen sie darüber berichten. Jedes Ort soll seinen Entscheid nach Lucern berichten, ob dieses das Schreiben an die Altgläubigen zu GlaruS in diesem Sinne ausfertigen solle oder nicht, I». Bezüglich der au den päpstlichen Nuntius zu ertheileuden Antwort über den Besuch des Eoncilinms soll jedes Ort den Abschied, der am 26, Januar 1525 zu Lueern von den neun Orten sammr Wallis erlassen worden, hervorsuchen und zu Rath ziehen, um auf nächstem Tag über eine gemeinsame Antwort sich verständigen zu könneil, «. All Kaspar Leo von Silinon, Hauptmann der päpstlichen Garde zu Rom, wird geschrieben, er soll Eidgenossen, nicht aber Landsknechte, Welsche und Türken in dieselbe aufnehmen, und so bald möglich über sein Vorhaben berichten, (S. u. Luggarus), , . Jedes Ort soll sich ans nächsten Tag entschließen, ob es zum Antrag Lneerns stimme, eine Gesandtschaft nach Lyon abzuordnen, um das schon für zwei Jahre verfallene französische Friedens und Vereinnngsgeld einzufordern, 4. Auf das ab leztem Tage zu Luccrn an Bern erlassene Schreiben in Betreff der Lügen und Schmähungen der „Heiden" über die V Orte ist eine Antwort von Bern ein getroffen, CS wird dafür au Bern gedankt. Auf nächstem Tage zu Baden will man Bern die deßwe gen gehabten Kosten und Mühe mündlich verdanken, Zu Gunsten Niklans Schiunero aus Wallis werden an König Philipp von Spanien und au die Regierung von Mahland Schreiben erlassen, eben- 10 für Ritter Walther Roll von (Ei und für Hauptmann Eanull iBnrgo) von Bellcnz an den Herzog von Ferrara, I»« Auf leztem Tage zu Baden war von den V Orten eine Antwort an die ueugläubigen Glarncr aus deren unbegründete Schrift entworfen worden. Da nun noch nicht alle Orte selbe in Be- rathung genommen haben, wird jedem Ort mit allem Ernst eingeschärft, sich bis zum nächsten Tag darüber zu entschließen, 1. Auch über den Entwurf der an Bischof, Landshauptmann und Rätbe der sieben Zehn 22 kA> Mär; lölll. den im Wallis zu erlassenden Antwort ans ihren zu Baden gehaltenen Bortrag soll auf nächstem Tage Antwort gegeben werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangkletienlieiten,' Landvogtei LuggaruS. >> Art, 2L«i, Polizeisachen, 125 (soliterenz der V katholischen Orte, Lucern, I 5<»I , 8, April lDienstag vor «.u>!>5iii,(>,w). Staatsarchiv Lucer», Äitqen», Absch, Bd, 8. !i!>. lAuch in den Vcmdesarchiven Schwyz und Obwaldeu.I Gesandte! «Nicht angegeben», Schwyz, Ammann Schorns, ». Hinsichtlich des Schreibens, das man an die geheimen Näthe der Altgläubigen zu Glarus erlassen will, sind die Instructionen verschieden Schwyz und Unterwalden werden ersucht, auch dazu zn stimmen und ihren Bescheid nach yuceru zu senden, I». Weil im Entwurf zur Antwort an die neu- gläubigen Glarner einige scharfe AuSdrüke vorkommen, die füglich gemildert werden sollten, so sollen die Boten auf den Tag zu Baden darüber instruiert werden, «. An Freiburg und Solothurn wird geschrieben, daß die V Orte die vorgeschlagenen Artikel nicht annehmen können und daß man ihnen über die Gründe nähern Aufschluß zu Baden geben werde, «R. Auf nächstem Tage zn Baden will man i» Betreff der Schmähschriften, die gegenwärtig wieder verbreitet werden, Anzug machen, «. Hinsichtlich der Pensionen wird beschlossen, daß jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag zu Baden bevollmächtigen soll, dem Herrn von Coignet „sattsam" zu antworten, k. Auch darüber, wie man sich in Betreff des Coneiliums verhalten wolle, soll sich jedes Ort bis zum nächsten Tag entschließen, K. Ammann Schorns von Schwyz macht Anzug! Ammann Hässi von Glarus habe zu Baden den V Orten die Versicherung gegeben, daß er beim alten Glauben verbleiben und nach Kräften denselben unterstüzen »verde; nun heiße es, daß derselbe dieses Versprechen nur zu Gunsten der Neugläubigen gemacht habe, um nämlich der altgläubigen Glarner und der V Orte Nathschläge erspähen und dann jene warnen zu können, und daß er den Neugläubigeu versichert habe, er sowohl, als sein Bruder Fridolin, Vogt Freuwler und Schreiber Höslin werden sich, obschon sie katholisch seien,, zu ihnen stellen; wegen dieser Falschheit wolle Schwyz auf Tagsazungen nicht mehr neben Ammann Hässi sizen,—Diese Erklärung wird von den ander» Orten in de» Abschied genommen. Da jedoch der Fall eintreten könnte, daß dieser Ammann Hässi aus nächstem Tage zu Baden als Gesandter von Glarus sich einfände, nud da, wenn Schwyz den Beisiz od» weigert, leicht daS Fener größer werden möchte, so wird an Schwyz geschrieben, einsweilcn von seinen' Vorhaben abzustehen, Unterwalden stimmt nicht zn diesem Schreiben und nimmt es in den Abschied k. Auf nächsten Tag zu Baden soll jeder Bote Vollmachte» bringen hinsichtlicb des Zolls, weleben de» Kaiser zum Nachtheil der Eidgenossenschaft eingeführt hat. April ldvl. I7l 12«. Appellnlionstag der die Grafschaft Vellen; regierenden III Orte. Attorf. II«!. I I April. Vandesarctiiv Schwyz. Voten: llri Josua von Beroldiugen, Ritter, alt-Landammanu, — als Richter; Jakob Arnold, Land- aminann, — als Statthalter; Heinrich Pünliner, alt-Landvogt zu LuggarnS, des Raths; Johannes GiSler, alt-Landvogt im Rheinthal, des Raths. Schwyz, Dietrich An der Halden, Ritter, alt-Landamann; Martin Güpfer, Statthalter. Nidwalden. Melchior Lussi, Ritter, alt-Commissär zu Vellen; und des RathS; MathänS Windli, Landweibel und des Raths; Heinrich von llri, des RatbS. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: BeUcnz, Bollenz und Niviera. » i» Art. !>4—tl>«. 127 Konferenz der drei Orte llri, Schwnz nnd Nidwalden. Stans IS«I, I». April. ^.'andesarcliiv Schwyz. Voten: llri. Heinrich Albrecht, alt-Landammann; Johannes zum Brunnen, alt-Landvogt im Thnrgan Schwyz. Dietrich An der Halden, alt-Landammann; Leonhard Bnhler, alt-Landvogt im Gaster. Rid walden. Wolfgang Lnssi, Statthalter; Johannes Waser, Ritter, Pannerberr. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitein Belleuz» Bollenz nnd Niviera Art. nw—ns. 12«. Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Baden. 11«! , 1Ä. April (Montag nach tch>!>si,»»ch>). Staatsarchiv ^nccrn Allgcm. Absch. Bd. 8. Staatsarclnv .Zürich. Absch. Bd. 9»v. t'^8. fol. lii'^. ^alldesarchiv St'hwnz. l Auch in den Archiven Bern, Glarus, Frei bürg, Solothnrn und Aaran.I Voten: Zürich. Bernhard von Cham, Bürgermeister; Johannes Escher, Stadtschrcibcr. Bern. RiklauS von Dießbach; Hieronimus Mannel, Venner, beide des Raths, Luccrn. Jost Pfyffer, ^.chnltheiy; NiklauS Am Lehn, alt-Schultheiß. llri Jakob Arnold, Laudammann; Hans zum Brunnen, Sekelmcister. T-chwyz. Ehristoph Schoriro, Landammann; Georg Rediitg, alt-Landanlinann. llnter- waldcn. Niklans voir Flnc, Landammann ob dem Wald; HanS Waser, Ritter, Pannerherr und des Raths itid dem Wald. Zug. Jakob Schell, Statthalter; Hans Bolsinger, alt-Ammann. Glarus. Gabriel Hässi, Landammann. Basel. Bonaventura von Brun; Hans Esstinger, beide des Raths. Freiburg. HanS Reiff, Sekelmeistcr; Anton Krumcnstol, Venner, beide des Raths. Solothnrn Urs Schwaller, Schultheiß; Werner Saler, Stadtschreiber. Schaffhausen. Alexander Peher, Burger- 17? April i!)6I moister; Dietegen von Wildcnborg, genannt Rings, alt-Burgorincistcr, Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann, Abt von St, (hallen, Sebastian tili, Reichsvogt zu Will, Stadt St, Gallen, st, Leonhard Keller; Hans Wetter, beide des Raths, Grane Bund, Christian von Sar, Landrichter, GotrcS- hausbnnd. Ambrosius Marti, Burgerincistcr zu Chur; Acht Gerichte, Paul Buol ab Davos, Landaminann; Mühlhausen, Michael Tüffer, Burgermeister, Rot-whl, Konrad Hättinger, Bürgermeister! Hans Rott; Wilhelm Arnibruster, beide des Raths, ». Aits den stnstructioneil bezüglich der projezierten Münzordnung crgiebl sich, daß man sich über ein gleichförmiges Korn nicht vereinbaren tonne, indem Bern, Freibnrg und Solothurn bei ihrer Münzordnung, Basel bei der Rappen-Münze und Schaffhausen beim Rcichsschlag verbleiben moste», Jndeß verständiget man sich dahin, daß jedes Ort so »nutzen soll, daß es der Eidgenossenschaft nicht zur Unehre gereiche, und daß man die Stempel und den Silberkauf nicht an Privaten verleihe, die nur ihren Portheil und Gewinn suchen, — Die lothringischen Kraghälsler-Dikpfenninge werden verrufen, weil die Mark derselbe» nur 12 Loth statt lll Loth l Quint, Silber enthält, I». (S, u. Lauis). Hans Wer ner von Reilnan, Gesandter des Cardinats von Cms und Bischofs zu Kasan, überbringt von demselben ein Schreiben folgenden Inhalts: Nachdem die Eidgenossen ab voriger Tagleistung zu Baden auf Ansuchen des Bischofs von Constanz an den Papst und den Kaiser um „Abstellung" der begehrten Coadju torei und um Belassung des Domeapitels bei seinen Freiheiten geschrieben haben, so könne der Cardinal nichts anderes daraus entnehmen, als daß man glaube, er dränge sich unbefugt in die Angelegenheiten des Bisthums ein! daher müsse er sich darüber verantwortcn; der neue Papst habe nämlich auf Ansuchen des Domeapitels der Stift Constanz deren Freiheiten bestätigt; die Mehrheit dieses Capitels aber habe ihm, dem Cardinal, die bestimmte Versicherung gegegen, daß sie geneigt wäre, wenn auch der Bischof dazu stimmen würde, ihn zum Coadjutor und künftigen Bischof zu Constanz zu befördern; aus diesem Grunde habe er sich um die Coadjutorei beworben; er wünsche nun aber, daß auch die Eidgenossen ihre Einwil ligung dazu geben und sich dafür beim Papst und Kaiser verwenden, — Das Gesuch wird in den Abschied genommen, «>. Der Abt von Kreuzlingcn laßt vorbringen, es habe der Kaiser ihm ein Mandat zuge- schikt, daß der „große Fürst ans der Moskau" in Livland eingefallen sei H und großen Schaden angerichtet habe, ferner daß derselbe, wenn er noch die Städte Riga und Reval erobert, freie Schifffahrt nach Deutsch land bekommen und die an die See stoßenden Stände bedrohen würde, daß daher die Reichsstände ZU den frühern llXlMl Gulden noch 200,(Ml zu erheben bewilligt haben, um diesem grausamen Feinde W> verstand leiste» zu können; da nun der Kaiser auch ihn um die betreffende Rata angegangen habe, bitte er um Rath, wie er sich dabei zu verhalten habe. Wird in de» Abschied genommen, mit dem deuten, daß er inzwischen auf das Mandat keine Antwort geben solle, «. Bor den Boten aller Xl>> und der Zugewandten Orte eröffnet ein Abgeordneter des Kaisers: Der Kaiser habe vernommen, daß eiicige Orte wegen der Religion und wegen einiger Verträge uneinig geworden seien; da er aber nicht »w den Frieden erhalten möchte, sondern noch den Eidgenossen besonders zugethan sei. so möchte er ans dieffi B Schreiben des Kaisers Johannes Basti!? der Russen an den deutsche» Kaiser Ferdinand, als Antwort auf dessen Wendung für die Schlünder, und als Rechtfertigung seines Kriegs gegen selbe, Moskau S-> 7NKdi, 2s Februar: im 27, seine, Regierung, Staatsarch. Luccrn, Allgeiu, Absch, 8. fol, 2Nt>, April li)l!1 Uneinigkeit allfällig entstehende Folgen gcril verhüten und habt daher einen Commissarius auf diesen Tag abgeordnet, um sie zur Eintracht nnd zur Vereinbarung zu ermahnen; obschon übrigens sehr zu wünschen wäre, daß sie. wie durch ihre Bünde verbunden, so auch hinsichtlich der Religion einig wären, so bitte er, da dieses gegenwärtig nn» einmal nicht sein tonne, daß sie wenigstens christliche Geduld mit einander tragen, bis man in der ganzen Christenheil zur Einigkeit der Religion gelangt sei; das sei sein stetes Bestreben und er wünsche, daß auch die Eidgenossen, als nicht die geringsten Glieder der Christenheit, das ihrige dazu beitragen möchten, deswegen biete er ihnen seine Vermittlung an, — Dem Kaiser wird seine gnädige Gesinnung verdankt mit dem Bemerken, daß eS den Schiedorten gelingen werde, die Parteien entweder aus gütlichem oder rechtlichem Wege zu vereinbaren und Tätlichkeiten zu verhüten, I. Ebenso meldet der französische Gesandte von Coignet, daß, da kein Fürst ans der ganzen Welt sei, der gemeiner Eidgenossenschaft Ruhe, Wohlfahrt nnd Anlehen lieber sehe, als der König, dieser sowohl als die Königin Mutter und einige Fürsten ihm ausgetragen haben, die Eidgenossenschaft zu bitten, ihre Anstände friedlich beizulegen und in bisheriger Freundschaft gegen einander zu leben, — Wird vcr dankt, x. (S. u. Badens I». Der Abt von St. Gallen läßt durch den Reichsvogt zu Whl die Anzeige machen, daß auch ihm, wie dem Abt von Kreuzlingen, ein ReichSmandat zu einer Beisteuer wegen des Vordringens des Moseowiters vom Kaiser zugekommen sei und daß er um Weisung über sein Verhalten bitte, — Die IV Schirmorte nehmen es in den Abschied, I. Zürich meldet, daß beim Kauf von Vieh der Kaufpreis auf die bestimmte Zeir oft nicht bezahlt werden könne und daß dann große Koste» gemacht und sogar Zinsen auf die Hauptsumme geschlagen werden ; es habe daher verordnet, daß bei einer Strafe von 5 Pfd. weder Koste» versprochen, noch irgend ein Zins zur Schuld gerechnet werden dürfe und daß es in Zukunft nur über die Hauptsumme das Recht gestatten werde; die eigentlichen Mezger sollen indeß durch diese Verordnung nicht geschirmt werden; es mache nun diese Anzeige, damit jedes Ort seine Angehörigen vor Schaden warne, Ii,. Die Gesandten der sieben Schiedorte samnit denen des Abts nnd der Stadt St, Gallen, der lll Bünde, der Städte Mühlhansen und Rotwhl wünschen Antwort von den V katholischen Orten und Glarns, ob sie die aus lcztcm Tage gestellten „Mittel" an nehmen wollen oder nicht. Darauf legen die V Orte eine schriftliche Antwort ein auf de» Vortrag, wel che» die Neugläubigen von GlaruS auf leztem Tage gehalten haben, nnd bemerke» in derselben, daß sie den Schiedorten ihre Bemühungen herzlich verdanken, daß sie aber den gemachten Vorschlag nicht annehmen können, weil er mit den Zusagen von GlaruS nicht übereinstimme, und daß sie bei dem lezthin gestellten Rechtsbor verbleiben. Die Gesandten der neugläubigen Glarner antworten ebenfalls schriftlich über die von den t Orten auf leztem Tage eingebenen Artikel, Nach Anhörung der Reden und Antworten, der Repliken und Dupliken beider Parteien stellen die Schicdorte an die V Orte das Gesuch um Au Czuug der Malstätte, da die Glarner das dargeschlagene Recht angenommen haben, ferner das Gesuch um einsweiligcs friedfertiges Verhalten und um Bestrafung aller jener, welRe etwa Unruhe anstiften möchte» Aull' an die von Glarns „beider Religionen" wird geschrieben, sie möchten friedlich und brüderlich mit einander leben, wie es guten Freunden und standslenten zukomme, möchten einander weder mit Worteil noch Werke» beleidigen und die dawider Handelnden unnachsichtlich bestrafen, lind weil nun beide Parteien das Recht angenommen haben, so hält man es nicht mehr für nothwendig, daß die Boten der zugewandten Schiedorte auf künftiger Jahrrcchnnng sich einfinden; im Nothfall jedoch werden sie von Zürich Bericht erhalten, I. sS. u. Luggarus). Gesandte des Bischofs von Consta»; eröffnen: Auf !7i April l -Kit des Bischofs Gesuch habe» die Eidgenosse» ab dem Tage zu Baden im September an den Papst »nd den Kaiser geschrieben, sie möchte» den Bischof der Coadjutorei entheben und den Cardinal von Ems in seinem Begehren abweise»; nu» vernehme er, daß der Cardinal bei einigen Orte» der Eidgenossenschaft Gesandte herumgeschikt habe, z» welchem Zweke wisse er nicht; daneben dürfe er aber die Anzeige nicht vorenthalten, daß der Cardinal allerlei Umtriebe bei den Domherren mache, einige» derselben Pfründen, Propsteie» , große goldene Pfenninge », a, m, verheiße »nd schike, »m sich die Wahl als künftigen Bischof zu sichern; das sei jedoch Simonie und Courtisancrei und strenge verboten; da nun der Bischof nicht Willens sei, einen Coadjntor anzunehmen, so bitte er die Eidgenosse» dringend, den Cardinal bei einem allfälligen Gesuche abzuweisen und an das Domeapitei zu schreiben, daß eS den Bischof in seiner Regierung unangefochten lassen möchte, — Nach Anhörung dieses Gesuchs läßt man eS bei den früher» Zuschriften an Papst und Kaiser bewenden, mit der Versicherung, daß sich der Bischof zu den Eidgenossen aller guten Freundschaft und Nachbarschaft versehen dürfe; seinem Gesuch um eine Ermahnung au das Domeapitel wird entsprochen, der Handel übrigens in den Abschied genommen, i». Der Bischof von Eomo (Nuntius) begehrt im Namen des Papstes Antwort, ob die Eidgenossen ihre Prälaten und Gelehrten auf das Eoneilium nach Trient schiken werden; er meldet, daß bereits die apostolischen Hegaren, viele Bischöfe, Prälaten und Gelehrte in Trient angekommen seien, und giebt im Namen deS Papstes die Versicherung, daß ein jeder frei und sicher dahin kommen, dorr bleiben und auch ungehindert sich wieder fortbegeben löunc, -Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen erwiedcrn, daß sie noch nicht vernommen haben, ob der König von Frankreich seine Prälaten und Gelehrten hinsenden werde, daß sie jedoch das Begehren in ihren Abschied nehmen wollen. Die neun andern Orte geben die Erklärung ab, daß sie dem gehorsamen werden, was gemeine Christenheit verordne und für christlich und recht ansehe, «». Marc Anton Bosso übergießt zwei Beglaubigungsschreiben, das eine vom König von Spanien, das andere vom Guberuator von Mahland, worin diese Fürsten gute Freundschaft und Nachbarschaft erbieten und ihm, ihrem Gesandten, Gehör und Glauben zu schenke» bitte» — Die freundlichen Versicherungen werden angemessen verdankt unter Versicherung gleichen freundlichen und nachbarlichen Willens, »». Gesandte des haudvogts, Statthalters und der Räthe der Mümpclgardischeu Vormundschaft eröffnen vor de» Boten gemeiner Eidgenossenschaft: Sie zweifeln nicht, daß die Eidgenossen nicht schon vernommen haben, wie der Herr von Rhe durch Einnahme der Stadt Elineourt und der beide» zugehörigen Herrschaften „Element und Casselot" < ? Clairevaux, Ebastelot) den handfriede» frevelhaft gebrochen, und wie deß- wegeit die Regierung von Mümpelgard sich zur Gegenwehr gerüstet habe und bereits aufgebrochen seil bereits haben sie vom Parlament zu Düte Ausschluß begehrt, ob mit seinem Wisse» und Willen der Herr von Rhe dieses gethan habe; das Parlament habe erwiedert, daß ihm das geschehene sehr mißfalle und daß es eilt besonderes Mandat erlassen habe, daß niemand bei hoher Strafe und Ungnade dem Herrn von Rhe Hülfe oder Vorschub leisten dürfe; seit jener Antwort aber habe das Parlament benanntem Herrn und denen von Elineourt Pulver, Blei, Salz und anderes zukommen lassen; da nun daraus leicht große Unruhen erfolgen möchten, so bitten sie um Absendung einer Gesandtschaft nach Dole, um das Parlament anzugehen, sich dieser Sachen zu entschlagen, — Es wird ihnen entsprochen; Zürich, Lucern, Uri, Schwhz, Basel und Solothur» werden beauftragt, je eilten Rathsboten auf den i, Mai nacb Burgund abzuordnen, um die Sache beizulegen und ferneres Blutvergießen zu verhindern, «I» ^ u»d >«» lS. u. Luggarush. < h>,lf den Fall, daß der König von Frankreich mit jenen aus Bern, hucern, April lötil 175 Basel, Freiburg. Schaffbausen u, a, m,, welche ihm zur Zeit große Sunimeu vorgesteckt hahcu, nicht bis Ende Juni abrechneu sollte, wird ein NecbtStag nach Peterlingen auf den 27, Juli angcsezt, «. Da die Zusäzer des Königs von Frankreich auf dem Rechtstag zu Petertingen nicht erschienen waren, hatten die „Zugesazten" tind Richter der Eidgenossen über die Anforderung derer von Luceru, welche dem ver storbenen Könige Heinrich lnl)M> Krön, ans Zins angeliehen, ihr Urtbcil gesprochen (Schiedspruch der eidgenössischen Schiedrichter ,1. >1, 24, Januar l5Kt. Absch. im StaatSarch, Lucern. 8. k«l. 14), Da nun der König noch keine Antwort gegeben hat, ob er jenen Bertrag annehmen werde, da ferner die Gläubiger auf Bezahlung dringen, und Herr von Coignet sich nicht weiter einlassen will, als fünf vom Hundert als Zins und drei vom Hundert als königliches Geschenk zuzusichern, so wird an den König abermals geschrieben, er möchte den gütlichen Bertrag annehmeu, seinem Gesandten und den Spruchleuten die angemessene» Bollmachten geben und seinen Entschluß bald möglichst mittheilen, indem man sonst den Ansprechet» auf ibr Begehren auf andere Weile behülflich sein müßte. Zur Berathuug weiterer Maßregeln auf den Fall, daß der König nicht entsprechen sollte, wird der Handel in den Abschied genommen, v. Der savohische Gesandte begehrt von Zürich, Glarus, Basel, Schaffhansen und Appenzell Antwort in Betreff des vorgeschlagenen Bündnisses, Die vier erster» Orte erklären sich nun dahin, daß sie, sobald der Herzog sich mit Bern und Freiburg gütlich werde verlragen haben, gebührend Autwort geben werden ; Appenzell aber will die Sache noch an die künftige LaudSgemeinde bringen, Bv. Dem savohischeu Gesandten wird eröffnet, daß der in Savohen errichtete neue Zoll allen Orten, den verbündeten und nicht verbündeten, großen Schaden bringe, indem dieses Jahr altein der Zoll zu Baden bei 4(10 Gld, Abbruch erlitten habe; er möchte beim Herzog darum anhalten, daß er die Eidgenossen bei ihrem alten Herkommen belasse, oder daß er wenigstens bis zur Zeit einer Berständigung von den Kaufleuten nur Versicherungen annehme und sie dann mit ihren Waaren weiter fahren lasse. Er verspricht seine Mitwirkung, x. In Betreff der Heiden, Zigeuner, Landstreicher, Bettler, Kräzeutrager u, dgl, beläßt man es beim früher» Beschluß, um dieser lästigen Leute los zu werden, z. Die Vll katholischen Orte machen die Anzeige, daß sie gemäß des lezten Abschieds alles Schimpfen und Lästern streng verboten, daß sie nun aber vernommen haben, daß abermals Schmähschriften gedrukt worden, eine zu Bern und eine andere zu Zürich, in welch' lezterer das abzuhaltende Concilium hart angegriffen werde. Darauf erwidert der Burgermeister von Zürich: Es möchte sein, daß solche Bücher zu Zürich durch fremde Hau- nerer verkauft worden seien : das Büchlein über das Concilium habe Meister Heinrich Bullinger auf vielseitigen Wunich verfertigt; es werde sich aber gewiß nichts beleidigendes darin finden. Ebenso geben Bein und Basel die Versicherung, daß sie ihre Druker streng beaufsichtigen und Fchlbare ohne Nachsicht befilasen, 5 Der französische Gesandte von Eoiguet meldet, daß der König dem Gubernator zu Lyon lolche Weitungen crtbeill babe, daß sich niemand mehr in Betreff der Pässe zu beklagen haben werde, daß abci der König begehre, man möchte den Kauflcnten anbefehlen, keinen Mißbrauch zu üben. Darauf bemerkt .unsier Lconbcnd Keller von St, Galleu, daß des Königs Gesandten schon wiederholt versprochen haben, dafür zu lvrgen, daß den Kaufleuten die Geldsumme, welche sie aus Lyon mit fortnehmen, nicht mehr in die Paste gestellt werde, daß aber dieses nicht gehalten werde, indem jüngst seinem Sohne bei nahe großes Unglük dort begegnet wäre, — Daher wird an den König geschrieben, er möchte die Kanf- leute bei ihren Freiheiten bleiben lassen, keine Neuerungen vornehmen und auf nächstem Tag darüber antworten. Auch wird der Handel in den Abschied genommen Dietrich Rhff, genannt Welter April 15V1 hat bei seinem Ableben einige Güter hinterlassen, welche beben der Stift Consta»; und des Klosters St Gallen sind, Hans Rudolf Bogt zn Sommerau beansprucht dieselben als Knnkellehcn, Ludwig Rhff aber als Mannlchcn; deftwegen hat der Bischof von Eonstanz einen RccbtStag »ach Konstanz auf den 18, Mai angesczt, - Weil nun aber die Guter in der Landgrafschaft Tbnrga» liegen, so wird an de» Landvogt daselbst geschrieben, er solle sich über den RechtSgang in solchen Fällen genau erkundigen und darüber auf die Lahrrechnung zu Baden berichten, I»l>». HS. u. Rheinthal). Auf die neuerliche Reklamation der Kaufleute, denen einige Fässer mit Salz durch Fahrlässigkeit der „Fehren" von Schaffhausen bei Rheinau zu Grunde gegangen sind, nnd nach Anhörung der Berantwortung Schaffhauscns wird lezteres nochmals ersucht, dafür zu sorgen, daß sich die Parteien über die Entschädigung verständigen! das Begehren hinsichtlich der von den Fehren zu leistenden Bürgschaft will man fallen lassen; man erwartet aber, daß Schaffhause» nur kundige Männer beim Fahr anstelle, «I«I. (S, u, Lauis). « Die kaiserlichen Gesandten melden, daß der Kaiser die ans leztem Tage getroffene Verabredung hinsichtlich des Zolls in den österreichischen Ländern angenommen habe, daß die Briefe in der kaiserlichen Canzlei bereits ausgefertigt nnd besiegelt werden nnd daß nun der Kaiser wünsche, daß die Eidgenossen dieselbe» auch ihrerseits besiegeln, ferner daß Basel sich erkläre, ob es diesem Bertrag auch beitreten wolle oder nicht. Die Eidgenosse» tragen Bedenken, dieses zn thnn, weit an den österreichischen Zollstätten bereits eine für sie nachtheiiige Auslegung des Ausdrnks „verschlissen" angewendet werde, und wünschen nebst einigen Abänderungen, daß der AnSdruk „verbraucht und verschlissen" so zu verstehen sei, daß alles, was in der Eidgenossenschaft verbraucht, verkauft oder verschlissen werde, an de» kaiserlichen Zollstättcn zollfrei passiren könne, Basel erklärt, daß es jenem Vertrag nicht beitreten könne, daß es aber, wenn die vorgeschlagenen Abänderungen vom Kaiser angenommen würden, sieh weiter darüber berathen wolle, Wied allseitig nochmals in den Abschied genommen, II. Vor den VIl katholischen Orten wird angeregt, daß die Priester sich öffentlich mit Weibsbildern zeigen, früh und spät in den Wirthshäusern spielen und zechen, ihre Gebete und Verpflichtungen nachlässig verrichten nnd von einer Pfründe auf die andere ziehen, - Dieses wird in den Abschied genommen, damit jede Obrigkeit zu Aufrechthaltnng der christlichen Ordnung Maßregeln dagegen treffe nnd besonders dafür sorge, daß kein Priester mehr angenommen werde, der nicht über seine Aufführung nnd über die Ursache, warum er den Ort, wo er zulezt gewesen, verlassen habe, eine Bescheinigung beibringt, KK. Um die Verbreitung verführerischer lutherischer Bücher zn verhüten, wird vorgeschlagen, daß in jedem der VU katholischen Orte verständige Männer bezeichnet werden sollen, welche bei Ankunft eines Bücherverkäufers dessen Bücher untersuche» und ihn bestrafen sollen, wenn etwas dem katholischcir Glauben nachtheiligcS gefunden würde, Iii». Die sechs Orte Lueern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug und Solothnrn stellen die freundliche Bitte und Ermahnung an Freiburg, dem Herzog von Savohen freundlich entgegen zu kommen, weil derselbe mit ihnen in besonderer Freundschaft stehe nnd zn Beschirmung des katholischen Glanbens sich so eifrig zeige- II. Eine von Ritter Roll überbrachte Zuschrift des Bischofs von Terraeina an die V katholischen Orte, worin er seine Bemühungen beim König von Spanien meldet nnd seine fernern Dienste zusichert, wird in den Abschied genommen, »m sich zu berathen, was man ihm darauf antworten wolle, I^I< Die Ein^ frage des Ritter Roll, ob er dem Herzog von Sessa bei seiner Znrükkuiift ans Spanien nach Mahland danken und ihn nm Mittheilnng der Antwort des Königs von Spanien angehen solle, wird in den Abichied genommen, II. Wegen Amman» Hässi von Glarus wurde dienmal ans triftigen Gründen April löttt. 177 nichts verhandelt; jedoch soll man über de» Sachverhalr nähere Erkundigungen einziehen und auf nächstem Tage zu Luccrn an GlaruS darüber schreiben, Schwyz und Unterwalden erklären, daß sie ans Tagen nicht mehr neben Hässi sizen werden, (Missiv der drei Orte an Schwhz wegen Ausschließung des Landammann Hässi, ü, <>. ll, April, — Staatsarchiv Lucern: Glarnerakten.) aus den Eremplare» vv» Zürich und Schwyz. — v« >1^ aus dem Schwyzerercmplar, — II »II aus den Ereni- piaren von Schwyz und Nidwalven und de» Akte» im Staatsarchiv Lucern: Discipiin der Geistlichen. Man sehe auch liu Abschnitte Herrschaftsangelegenbeiten: Landgrafschaft Thurga» Landvogtei Nheinthal Grafschaft Baden, Landvogtei LauiS Landvogtei Lnggarud. Abtei St Gallen >1. Art. 843, Stifte und Klöster. KI,. Art, t43, LocaleS. Art. 82. Handel und Gewerbe t>. Art. 2i>3. Justizsachen. I. Art. 224, Justizsachcn. <> I, »», An. löt>, Jnstizsachen. «IN. Art, 38N. Zollsachen. „ 323. Kirchliches. Art, >3. Art, 2t>7. Polizeisacheu, , t>3. Verwaltung im Allgem. »»» Vermittlungs - Conferenz. Btifcl. , It^. Mai (Sonntag tXlnilii). Vandeöarci?iv Schwyz. I'Aucl' in, Archiv GlaruS.> Boten: Zürich, Ital Hans Thumysen, des Raths, Lucern. Jost Psyffer, Schultheiß, Nri, Jakob Arnold, alt-Landammann, Schwhz, Georg Rediug, alt-Landammann, Unterwalden, Niklaus don Flüe, Landammaun, Zug, Hanv Letter, alt-Ammann, Glaruo, Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Kaspar Krug, alt-Burgermcister, Solothurn, Wilhelm Frölich, Ritter, des Raths. Schaff- bauscn, Alexander Peher, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggcli, Landammaun, Nachdem obbemeldte Boten als erbetene Schiedleutc zur Vermittlung der Anstände zwischen Herzog Emanuel Philibcrt von Savohcil und Schultheiß, kleinen und großen Rätheu der Stadt Bern die schriftlichen und mündlichen Vorträge beider Parteien angehört und daraus ersehen haben, daß die savoyischen Gesandten üch auf „die Verkommniß" des Herzogs Philibcrt und der Frau Jolautha von Savohen mit gemeinen Eidgenossen berufen, gemäß welcher die Landschaft Waadt steto beim Hause Savohen verbleiben solle und nie davon getrennt werden dürfe, und daß sie behaupten, daß weder der Abschied zu St, Zulien noch die „Rechtfertigung" zu Peterlingeu dieses aufheben, während die Rathsanwälte der Lttadt Bern behaupten, daß jene Verkommniß durch die vom Vater deo gegenwärtigen Herzogs gemachten Verpfändungen und auf andere Weise gänzlich entkräftet worden, daß dagegen der Abschied zu St. Julien sowohl, als die „Rechtfertigung" zu Peterlingeu stets in Kraft verblieben seien; und da beide Parteien gemäß Abschied zu Neuenbürg den Handel den XI Orten zur Vermittlung anheimstellen, wird Von leztern folgender Vorschlag gemacht: Die Stadt Bern soll die ganze Herrschaft Gcx und alles, was s>e in der Landschaft EhablaiS und in der Herrschaft Genevois bisher besessen bat, sammt Land und Leuten W Mai Idttl a» den Herzog abtreten und die Einwohner von ihren Eidespflichten entbinden, jedoch unter der Bc diugung, daß alle von Bern während seiner Herrschaft hier festgestellten Märchen und gefertigten Käufe und Verträge gänzlich in Kraft verbleiben sollen, ferner, daß die Herrschaft Ger gemäß des ewigen Fric dens mit Frankreich denen von Bern stets für jeden Durchzug und Wandel frei und offen stehe und daß Bern den Herzog und seine Nachkommen um alle Verschreibungen und Verpfändungen auf benannte Herrschaften Gex, ChablaiS und Gcnevais gänzlich schadlos halte und ledige, Dagegen soll die ganze Landschaft Waadt saint allen Nechtcn und Gerechtigkeiten, wie die Herzoge von Savoheu sie bisher besessen haben, der Stadt Bern als rechtes Eigenthum verbleiben, damit zu schalten und zu walten wie mit ihrem andern Gebiet, ohne daß der Herzog oder seine Nachkomme» sie daran hindern dürfen, aber auch dieses unter der Bedingung, daß Bern die Bezahlung aller Summen, für welche Herzog Karl diese Landschaft verpfändet hatte, übernehme und de» Herzog davon gänzlich enthebe. Beide Parteien werde» dringend ersucht, diesen Vorschlag anzunehmen; keine will aber ihre Antwort zuerst abgeben, vielmehr wünschen beide ihn vorerst in ihren Abschied zn nehme», was ihnen auch bewilligt wird, — Die Gesandten beider Parteien werden schließlich ermahnt zu bedenken, wie viel Gutes durch gütliche Beilegung dieser Sache geschaffen, wie viele Kosten, Mühe und Arbeit dagegen daraus erwachsen würden, wenn dieses nicht geschehe, und beiderseits den Vorschlag bei ihren Committenteu zu unterstüzen; eS wird ihnen auch die Versicherung gegeben, daß sie die vermittelnden Orte stets bereit finden werden, weiter in der Sache zu handeln, wenn man ihrer bedürfen sollte. Die Räthe und Gesandten beider Parteien drüken nun den vermittelnden Orten ihren verbindlichen Dank auS für deren Fleiß und Mühe in diesem Handel und wünschen, daß auf den 24 August wiederum ein Tag in Basel abgehalten werde, um sich endlich darüber zu entschließe», — Die vom spanischen Gesandten Mare Anton Bosso und vom franzosischen Gesandten von Coignet personlich gestellten Anerbieten und Ermahnungen, diesen Handel endlich friedlich zu erledige», werden angemessen verdankt, Iahrrechuuitg der Iis Lchirmorte des Klosters Eiifleiberg, (^»«zelberiz > ?<»S, IMai Staatsarchiv L«crr»> Akten ! Engelterg, Boten, Lucern, Nudolf Haas, deS Naths, Schwhz. Jakob Betschart, des Raths Unterwaldeu. Heinrich Wirz, des Raths ob dem Wald; Johannes Lussi, des Raths nid dem Wald Man sehe das Berhandelte im Abschnitte Schirniortsanqeie>>enheiten - Abtei und Tdal Vngelberg, » u >,. Art, 15 u. 1b Juni löttl. T7«> 13». Conterenz der V katholischen Orte. Luccrn, t 3<» l, 3. Juni (Dienstag vor corporis clirisü). Ltaatsarctiiv ^ucevn. Allgein Absch. lU6. Irlich in den ^andesarcliiven Sclndwz und ^tidwalden.I Boten: (Nicht angegeben). »». Weit die Anhänger der nenen Religion zu Glarns ihre schriftlichen Zusicherungen gegen die V Orte nie gehalten, hatte» die V Orte ihnen die Bunde anfgckünder und ihnen erklärt, das die V Orte „zu Tagen" mehr mehr neben ihnen sizen und in den gemeinen Vogreicn nicht mehr neben ihnen regieren werden, und halten denselben das Recht angeboten , ob sie ihnen über eine so klare Sache „des Rechten" zu sein sebnldig seien oder nicht. Dessen ungeachtet hat Glarns nun wieder einen Boten auf die ennet- birgische» Jahrrechnungen und einen Bogt in die Freien Aemter erwählt, welche beide der neuen Religion anhangen. Es wurde deshalb dieser Tag ausgeschrieben, um sich über ein einmüthiges Verhalten zu verständigen. Der Entwurf eines Schreibens an die neugläubigen Glarner wird in den Abschied genommen. Hinsichtlich des Rechtsbots, worüber die V Orte gemäß leztem Abschied aus der Jahrrcchnung zu Baden Antwort geben sollen, wird auf Ratification hin beschlossen, den Schiedorten folgenden Bescheid z» geben: Zu Einsiedel« werde die schiklichstc Malstätte sein, der Rechtstag aber könne nicht füglich vor dem ll> Oelvber abgehalten werden. I». Schultheiß Pfyffer beschwert sich, daß einige ncugläubige Glarner vorgeben, er habe auf leztem Tage zu Baden den Boten von Unterwalden roh angefahren, als seien die Untcrwaldner zu hizig gegen die neugläubigen Glarner, und verlangt, daß man die gerade in Lueern anwesenden Boten von Unterwalden darüber einvernehme. Es geschieht dieses nun nach Abtreten des Schultheißen Pfyffer. Dieselben geben aber das Zeugnis, daß Pfyffer nicht anders gesprochen, als was der Ehre gezieme, und daß ihm unrecht geschehe.— Diese Verantwortung wird nun zu Jedermanns Kenntnis in den Abschied genommen. <. In Bezug auf die Erklärung der beiden Orte Schwyz und Unterwalden, auf Tagsazungen nicht mehr neben Ammann Hässi sizen zu wollen, wünschen die drei andern Orte, daß man, wenn man Klagen über Ammann Hässi habe, sie ihm eröffnen möchte, damit er sich verantworten könne; denn es wäre nicht eidgenössisch gebändelt, jemanden unverhört auszuschließen , und man habe auch kein Recht dazu; zudem sei gegenwärtig Feuer genug vorhanden und nicht gut, noch mehr anzuzünden.—Wird ml iimtrnoixlum in den Abschied genommen. «». Jedes Ort soll seine Boten auf nächste Fahrrechnung darüber instruieren, was man in Betreff der Schrift, welche der Prediger Bullinger in Zürich über das Coneilium herausgegeben hat, sowie in Betreff anderer Schmähschriften gegen den katholischen Glanben handeln solle und wolle, v. Da an vielen Orten katholische Priester Mezen halten, sich übertrinken und andere unpriesterliche Handlimgen begehen, ferner die Messe, die sieben Zeiten und vorgeschriebenen Gebete nicht halten, so soll darüber jeder Bote referieren, damit jedes Ort darauf halte, daß nur solche Priester, welche Weihbriefe und Zeugnisse über ihr früheres Verhalten bcstzen, angestellt werden. »'. Ritter Kaspar Leo von Silinon, Gardehauptmann zu Rom, verantwortet sich über die Anklage, daß er Landsknechte, Italiener, Lothringer und sogar einen Türken in seinen Dienst genommen habe, daß dagegen eidgenössische Knechte oft lange auf Anstellung warten müssen. Seilte Verantwortung wird genügend erfunden; auf seinen Wunsch wird auch eine Empfehlung für ihn an den Papst erlassen. Juni CM stx. Jede», Bote» wird eine Abschrift der Antwort in de» Abschied gegeben, welche Frciburg in Betreff des eroberten savohischen Landes eingeschikt hat. illl. Mai.) I». Auf Ansuchen der mümpelgardischen Regierung war auf leztem Tage zu Baden eine ?1iathsbotschaft an die Regierung der Freigrafschaft Burgund abgesendet worden, um die Anstände wegen Einnahme des Schlosses Eliucourt zu vermitteln, Run vernimmt man, daß ein Stadtläufcr der Stadt Baden, der den Abschied von Baden sammt andern Briefen in das Schloß Elincourt hätte tragen sollen, von der Regierung von Mümpelgard verhaftet worden sei. Darüber, wer diesen Boten abgeschikt habe, soll man sich geiiau erkundigen, damit er gebührend bestraft werden könne, i. Da Stoker von Schaffhauseil seit einigen Iahren die französischen Pensionen in schlechten Geldsorten ausbezahlt, so will man auf nächster Iahrrechnuug zu Baden mit Schaff- Hausen in Betreff des Stoker und mit dem französischen Gesandteil von Eoignet in Betreff der Be zahlungen Rüksprache halten, k,. Es werden Doppler mit dem Stempel von Uri, Schwhz und Unter- walden „zu Uri" geschlagen, die gemäß Probe von Zürich und Lucern nicht währschaft sind; ebenso finde» sich au den Dikpfenningen, Kreuzern und Kronen große Fehler, Deßhalb wird der Münzineistcr zur Verantwortung gezogen, — Wird all rokoroiillnm genommen. Gemein - eidgenössische Jahirechnmigs - Tagsazung Baden, > . LZ. Juni sauf St. Vit! und Modesti). Ztaatsarct,iv Vucern. Allgem. Absch. Vd H. 119. Vaildcsarciiiv 2ci>w»,z. lAuch in oen Archiven Zürich. Bern. MarnS, Freiburq, Solvtünrn und Aarau I Boten: Zürich, Bernhard von Cham, Burgermeister; Ital Haus Thumhsen, des Raths, Bern Riklaus von Dicßbach, des Raths, Lucern, Jost Pfhsfcr, Schultheiß, Uri, Kaspar Im Hof, Land- ammann, Schwhz, Christoph Schorno, Landammanu, Unterwalden, NiklauS vo >l Flüe, Landai»- mailn ob dem Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter; HanS Bolsinger, alt-Ammann, Glarus, Gabriel Hässi, Laudammailn, Basel, Heinrich Falkner, Stadtschreiber; Haus Cßlinger, des Raths, Freiburg. Hans Reiff, Sekelmeister, Solothurn. lkrs Schwaller, Schultheiß; Werner Saler, Stadtsckreiber, S ch aff b a n se n, Alexander Peher, Bürgermeister, Appe >lzell, Othmar Kurz, Land- ammanii (S. u. Thurgau». I». HS. u. Sargans). «. «l. t. (S. u. Thurgau). K. HS. n. LuggaruH. I,. Auf die Beschwerde, daß der vor einigen Jahren erlassenen Verordnung, betreffend die Versorgung der Soudersiechen, nicht nachgelebt werde und daß von diesen herumziehenden Leuten Anstekung anderer und Verbreitung von Krankheiten zn besorgeil sei, wird feile Verordnung erileuert, nämlich, daß jedes Ort dafür sorgen sott, daß diese Siechen in den Sicchenhäusern untergebracht werden und daß »ian ihnen nicht gestatte, in andern Orteil zu betteln oder herumzuvagieren. — Diese Verordnung wird auch an alle Landvögte zur Nachachtung mitgetheilt. Endlich wird den Grcnzorten anbefohlen, keine Bettler oder Landstreicher durchzulassen, sondern dieselben zurükznweiscu. — l. Damit die armen Leute auf dem Lande von den Bettlern, Landstreichern, welschen Krämern und Kräzentragcrn nicht so sehr belästiget werden, svtt jedes Ort die früher hierüber erlassenen Verordnungen genau handhaben, Jakob vou Juni 1561 181 Fulach Landvogt im Klettgau und Sebastian von Laudenberg eröffnen als Vögte der Kinder des Chri- sostomuS von Fulach, daß sie nicht in einen Auskauf der Mannschaft ihrer Leute zu Thahngcn einwilligen können, daß sie dagegen keineswegs im Sinn haben, die benannte Mannschaft von der Eidgenossenschaft wegzuziehen, sondern gern den Schirm von eine», oder zwei Orten annehmen möchten und im Fall des dcreinstigen Verkaufs dem nächsten Verwandten in der Eidgenossenschaft oder dann dem Schirmort das Zugrecht vorbehalten, — Schaffhansen erwiedert, daß es erwartet habe, man würde der lezten Verabredung nachkomme», daß es nun aber, da dieses nicht geschehen sei, begehren müsse, daß man die ergangenen Urthcilc kassiere und auch die Verantwortung derer von Thahngen anhöre, — Nachdem man nun auch in Erwägung gezogen, wie die von Thahngen auf lcztem Tage ihre Anhänglichkeit an die Eidgenossenschaft betheuert, wie sie versichert haben, daß sie lieber Eidgenosse» tod, als Schwaben oder Landsknechte lebendig sein möchten, und da die von Fulach in keine gütliche Unterhandlung sich einlassen wollen , so wird der Handel wiederum in den Abschied genommen, t. HS. u. Vier eimetbirg. Vogr. überh.). i»». Vor den Boten der vier Orte Zürich, Lucern, Schwhz und Glarus eröffnen Abgeordnete von Burgermeister und Rath der Stadt St, Galle» einige Beschwerden gegen den Abt von St, Gallen, namentlich daß derselbe glaube, er sei Herr ihres Landes, sei von Kaisern und Königen gerade wie ein anderes Ort der Eidgenossenschaft gefreit und daher nicht schuldig, über Mandate und Sazungen, welche er zum Wohl seiner Unterthanen in seinen Landschaften erlasse, denen von St, Gallen „des Rechten" zu sein; sie berichten ferner, daß zwischen ihnen Verträge bestehen, wie sie bei Streitigkeiten gegen einander das Recht suchen sollen. Da die Gesandten des Abts in keine gütliche Unterhandlung sich einlassen wollen, wird der Handel in den Abschied genommen, ». und «». iS. u. Nheinthal). p. Die Mehrheit der Boten hält dafür, daß jedes Ort, welches münze, den Silberkauf und die Stempel nicht Privatpersonen überlassen solle, indem nur auf diese Weise recht und zum Nuzen gemeiner Eidgenossenschaft gemünzet werde, — Auf die Anzeige, daß in Schaffhausen eine große Summe Regalen einge schmolzen und Thalcr daraus geschlagen worden, welches der früher» Verabredung zuwider sei, wird jede». Ort anbefohlen, solches bei strenger Strafe zu verbieten, i. Auf die Mahnung der Boren der sieben Schiedortc, die V katholische» Orte möchten sich nunmehr über den RcchtStag und die Malstätte hinsichtlich ihres gegen die von Glarus dargcschlagenen Rechtes entschließen, verdanken die V Orte vorerst den Schiedorten ihre dieses Handels wegen bisher gehabte Mühe, unter Anerbietung ihrer Gegendienste, und schlagen dann vor, daß der Rechtstag zu Einsiedeln und zwar am St, Gallentag abgehalteil werde, indem es wegen der Heuernte, wegen der Barthoiomäuö-Iahrrechitung der drei Länder zu Bel lenz und wegen anderer Tagleistungen früher nicht wohl stattfinden könne. Die „Lutherischen" von Glarus erklären lich damit einverstanden, obschon sie den RechtStag lieber früher gesehen hätten, ^ Nu» beschweren >ich die Neugläubigcn von Glarus, daß ihre altgläubigeil Mitlandsleutc auf lezter Landsgemeinde, wo es lich um Erwählung eines Landvogts in die Freien Aemter gehandelt habe, nicht erschienen seien und daß dielelben stch damit entzchuldigt habeil, sie wollen mit ihnen, den Ncugläubigcn, nicht Gemeinde halten, und bitten, man möchte ihnen rathen und helfen. Die Schicdorte dringen in Glarus, eine» Landvogt zu erwählen, der den v Orten genehm sei, daher uochiuals etile Landsgemeinde abzuhalten und bis zum 22. Juli dem Landschreiber zu Baden zu berichteil, was es zu thun gcsinnet sei. Die V Orte versichern dagegen, daß sie die katholischen Glarner dazu vcrmögcn werden, die Landsgemeinde zu besuchen, — Beide Parteien werden von den Schiedorten ersucht, inzwischen bis zum sestgesczten Rechts- Ik? Juni l5Kt, lag gemäß Bünden und Landfrieden keine Feindseligkeiten gegen einander anzufangen, Bürgermeister von Cham von Zürich berichtet in, Namen der Boten, welche in Burgund gewesen, was sie in Betreff der mümpelgardischen Vormundschaft bei dem Gubernator und beim Parlament zu Düle ausgerichtet haben. Die gute Besorgung ihrer Aufträge wird ihnen verdankt, Er meldet ferner, daß bei Mnmpelgard ein Stadtlänfcr von Baden verhaftet worden, auf dem man einige Briefe und die Abschrift des Abschieds von Baden gefunden habe; in einem der Briefe, ohne Unterschrift, stehe: „wenn der Herr von Rhe es wünsche, so wolle man ihm einige tausend Italiener verschaffen"; im Verhör habe dann der Läufer bekannt, daß er die Briefe vom Wirth zum Hecht in Baden erhalten habe; der leztcrc aber be- lbeuere, daß ihn ein Gast von Uri darum angesnebt, er möchte ibm einen Boten verschaffen, daß er aber niebt gewußt habe, was in den Briefen stehe. Nachdem nun der Landschrciber zu Baden berichtet hat, daß er jene Abschrift des Abschieds für Waltber Noll von Uri habe besorgen müssen, so wird Uri beauftragt, auf nächsten Tag zu Baden den Noll zur Verantwortung zu senden, — Wird all inKiuonlluiu in den Abschied genommen, t. Jene von Bern, Lueern, Basel, Freiburg, Schaffhanffn und einigen Zugewandten Orten, welche Anforderungen an den König von Frankreich haben, beschweren sich, daß ihre Abgeordneten zu Lyon zu keinem Resultat haben gelangen können, daß der Bischof von Orleans nur ihre Obligationen habe gutsprechen wollen, daß man sie von einem Tag zum andern vertröste, und verlangen, daß man ihnen gemäß der Vereinung und des ewigen Friedens zum Rechten verhelfe. Nach Anhörung des Herrn von Coignet, der nächstens persönlich beim Könige die Sache zu betreiben ver- spriebt, wird der Nechtstag nach Peterlingen auf den 29, September angcsezt und dem König schriftliche Anzeige (5 Juli) davon gemacht, «. Der französische Gesandte, Herr von Coigner, macht die Anzeige, daß der König seinen Trcsorier mir der Pension und dein Friedgeld für ein Jahr nach Solothurn abgeordnet habe und daß die Krone zu 25, der Thaler zu kB und der Dik-Pfenning zu l> constanz, Bazcu werden berechnet werden. Auf die Neelamation aber, daß diese drei Geldsorten zu hoch tazürt seien, will er sich nicht weiter einlassen. Es wird nun jedem Ort überlassen, nach Belieben zu Abholung deS Geldes Boteir nach Solothurn abzuordnen und später seine Bedenken geltend zu machen, v. Auf die wiederholten Beschwerden über die Neuerungen, welchen die eidgenössischen Kanfleute hinsichtlich der Pässe zu Lyon ausgesezt seien, antwortet »n» der König, daß er dem Gubernator zu Lhon befohlen habe, die Kaufleute der Eidgenossen mit keinerlei Neuerungen mehr zu belästigen. Daher wird dein Herrn von Coignet bemerkt: Es werde stets vorgegeben, die Neuerungen seien abgeschafft und denuvch werdei; die Kanfleute stetsfort damit belästiget; mau wolle nun abwarten, wie das Versprechen des Königs auf nächster Augnstmesse gehalten werde, und dann nöthigenfallS auf dem Rechtötag zu Peterlingen aw 29, September das Recht gemäß Frieden und Vereinung suchen, w. Einige der Hauptleute, welch? dem Könige von Frankreich im Piemont gedient hatten, führen Beschwerde, daß nun schon seit zw?' Zähren ihre Soldreelamationen zu keinem Ziele geführt haben, daß auch jezt wieder Herr von CoigitK ihnen Schwierigkeiten mache und daß sie große Summen, welche sie schwer verzinsen müssen, zu borge" genöthigct gewesen seien, um die Knechte zu befriedigen; sie verlangen, daß man ihnen beförderlichst eine» Rechtstag nach Peterlingen ansezc, — Diese Beschwerde wird Herr» von Coignet mitgctheilt, ">9 der Bemerkung, daß man, wenn er sich nicht beförderlichst mit jenen abfinde, ihnen zum Rechten vcn> belfei, werde, haust die Abscndnng der Boten auf den Tag zu Basel hinsichtlich seiner stände mit ^avohe», sowie für deren unverdrossenen Bemühungen, und berichtet, das; der savohische Gesandt? Juni 15>t>l noch keinen Bescheid vom Herzog erhalten habe, ob er den auf den 24, August angesezlen Tag besuche» wolle oder nicht. Daher wird an lezrern das Begehren gestellt, es sogleich an Zürich zu berichten, wenn die Antwort vom Herzog eingetroffen sei, — Auch in Betreff des neuen Zolls will der savohische Gesandte von seinem Herzog bisher keine Antwort erhalten haben, will aber sogleich an Zürich und Bern Mittheilnng machen, sobald er eine solche erhalten habe, Der päpstliche Nuntius, Bischof von Como, wünscht Antwort über den Besuch des Conciliums, Zürich crwicdert: Der Nuntius habe auf leztem Tage gesagt, das Coneilium habe bereits angefangen; es habe nun aber in Erfahrung gebracht, daß dasselbe bereits wieder aufgehoben worden sei, und daher keine Instruction hierüber ertheilt, Bern erklärt, daß es bei der vor einigen Iahren hinsichtlich des Coneiliums gegebenen Antwort verbleibe, GlaruS bemerkt: Amman» Schuler und Sekelmeistcr Tschudi haben von den neugläubigen Glarnern Instructionen gehabt; da sie aber bereits heimgekehrt seien, wisse man nicht, wie selbe gelautet haben, Anch Basel bleibt bei seiner früher gegebenen Antwort, Schaffhausen endlich erklärt, daß es für dießmal keine Instructionen erhalten; denn es habe vernommen, daß weder Frankreich noch die deutscheu Fürsten ihre Gelehrte» hinsenden werden, (S. u. Freie Aemter). »,». (S. u. Deutsche gemeine Vogteien übcrh.s. I»I». Da man nicht weiß, ob der vorgeschlagene Vergleich zwischen dem französischen Gesandten, Herrn von Coignet, und jenen Ansprechen!, welche dem Könige von Frankreich 150,000 Krön, geliehen hatten, von den Parteien werde angenommen werden oder nicht, und da nun Lucern dringend begehrt, daß mau die Urtheile eröffne und die Ansprecher dabei schüze und schirme, wie die geschwornen Bünde sagen, so wird erkennt, daß jeder Bote auf nächsten Tag Vollmachten bringe, ob man, wenn jene den gütlichen Spruch nicht annehmen, dann die Urtheile eröffnen und wie man sie dabei schüzen und schirmen wolle. Der savohische Gesandte macht die Anzeige, daß der Herzog zu dem gütlichen Tag in Basel auf den 24, August seine Einwilligung gebe; Bern thur dasselbe, —- Deßhalb werden die ernannten Schiedbotcn ermahnt, auf den benannten Tag sich dahin zu verfügen, ,I«I. Es wird gegenwärtig kein anderer Tag angesezt; sobald aber ein Ort es für nöthig erachtet, soll es an Zürich davon Anzeige machen, damit dieses den Tag ausschreibe. ««. Jedes Ort erhält 159 Gld, als Erbeinungsgeld vom Haus Oesterreich; welches Ort zu viel erhalte», soll es dem Laudschreiber zu Baden wiederum zuschiken, Rech uungsablage der Landvögtc tsiehe die betreffenden Landvogteien), Verhandlungen der Boten der V katholische» Orte insbesondere. K'K. ;S. u. Deutsche gem. Vogteien überh,!. I»I». HS. n. Thurgau). it. (S. u. Baden). (S, u. Thurgau). Ii. (S. n. Freie Aemter). >»»»». Auf das Begehren des CardinalS von Ems um Antwort auf )einen lezten Vortrag wird ihm folgender Bescheid ertheilt: Man wisse, daß der Bischof von Eonstanz in die gewünschte Coadjntorei nicht einwillige; bereits sei auch der Papst nach erlangtem bcsserm Bericht von diesem Handel abgestanden; man wünsche daher, daß er den Bischof von Eonstanz mit dieser Sache nicht weiter bekümmere: wenn er später durch ordentliche Wahl zu dieser Stelle gelange, möge man es ihm wohl gönnen und sei stets bereit, ihm Gefälligkeiten zu erweisen, — Uri stimmt ,licht zu dieser Antwort: Scbwhz bleibt bei seiner frühern Erklärung II, n, nun, aus dem Schwylereremplae. Juni lükl. Man Deutsche grm Vogteien überh Landgrafschaft Thurgau Landvogtei Nheinthal. Grafschaft SarganS. Grafschaft Bade». Landvogtei Freie Aeinter. Vier ennetb. Vogteie» nberh Landvogtei LuggarnS. Älbtei St. Gallen sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegc k. Art. 33. Polizeiliche». »«. 2». Justizsachen. » Art. 27K. Kirchliches u. GlaubenSs. .. >37. Justizjachen. N. „ 344. Stifte und Klöster. >. 3. Verwaltung im Allqem. n Art. INN. KrlegSsachen. «. „ >N5. Zollsachen. U. Art. tiö. Justizsachen. kk. Art. 13. Amts- und GeleitSrcchngn. Art. 15t. Klöster, kk. „ 17. AmtSrechimng. t. Art. 94. Justizsachen. Art. 277. Forstsachcn. r». Art. 14. eitcn: »x. Art. ö2. Kirchcnsachen. r. Art 232. Justizsachen. kk. II. Amtsrechuung. kt». „ 408. Stifte und Klöster. ltU. „ 184. Justizsachen. rr. Art. 29. Amtsrechuung. rr. Art. IN. Amtsrechuung. il. Art. 33 Judieatur ». Competenzs. it. Art. 9Z. Justizsachen. »33 Cvnferenz der III die (Hrnfschnft Vellenz regierenden Orte tlri, Sckwy; »nd Nidwnlden. Brunnen I?«»«, I» Juni Vandesarcinv Lcti'vni Boteil: ». Art. lilti. Bußenrechnung, r. 390. Zollsachen. -r. Art. 484. ÄechnungSsachen. «t. Art. Zgl. Zvllsachen. e. 2K9. Justizsachen. Ennetbirgischr Jahrrechnnngs ^ Tagsaznng. Luggarus t»«il, tu Juli Tlaarsorchiv Lucer». Enncibirg. Absch. II. lül l'Anch i» dcn Archiven Zürich und Sotolburn.! Bolen: (die nämlichen, wie zu ilauis, dcn 25. Juni.) I. ans dein Solothnrner Greniplar. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSanqeleqenheiten: stJier ennetb. Nogteirn ubcrh. >> Art. 55. Justizsachen Vandvogtei Lauts Luggarns und Mainthal Landvogtri Luggarus >. Art. 24. Amtsrechnung. «. Art. 432. Kirchensachen. K. Art. l>. Amtsrechnung. ». Art. 278. Forstsachen. «I 2lg. Justizsachen. 2ll. 2K8. Polizeisachen. x. Art. 225. Justizsachen. k. l!2. RechnnngSsachc». i. 3KK. GlaubenSsachen. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. tkktit, Juli (Dienstag nach St. Anna). Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bc. 8. liU. lAuch in den Laudesarchiven Schwyz und Nidwaldcn.I Boten: «Nicht angegeben). Es wird vorgeschlagen, daß die drei Orte ihren Münzmeister zu Uri ermächtigen, die französischen Dikpfenninge, schwere und leichte, einzuschmelzen und andere daraus zu schlagen, die aber nicht geringer sein 24 !8ti Juli l5lil dürfen als lll Loth l!) Quint. fein auf die Mark, und von denen 25 Stük auf die Mark geheil sollen, wie der Münznieister zu Lueern bereits ancrboteil hat; ferner wird vorgeschlagen, die vollwichtigen französischen Diken zu lll Schilling cursicren zu lassen und bei schwerer Strafe zu verbieten, einheimische gute Münze» einzuschmelzen oder wegzuführen. — Diese Vorschläge werden in den Abschied genommen. I». Einige Zuschriften der altgläubigen und der neugläubigen Glarner an die V Orte werden jedem Ort abschriftlich mitgethcilt; ebenso ein Schreibeil etlicher Glarncr an Landammann und „heimliche Räthc" zu Schwhz, . fo>. 1 Man sebe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSan^ele^enbeiten: Vogtei Orbe mit Tscherliz Nogtei Grands»» Nogtei Mutten » —N —» «. Art. 127 13g <«—e < Art. 584. Art. 314—gm August 150t. lk7 IS« Tagsazung der Xll Orte. Bnsel I5t»I, ÄÄ. August (auf St. Bartholomäus Tag). Ltaaisarclnv lLucern. Allgein. Absch. Vd. t). l'Auch in dcn Archiven Zürich. Obwnlocn und Hlarnö.! Bolen: «Nicht angegeben). t». «. «K. (S. u. Vier eunetbirgische Vogteien überhaupt). «d Die Schiedboten stellen die Anfrage an die savohischen Gesandten, ob der Herzog die auf leztem Tage vorgeschlagenen Mittel annehme? Sie erwiedern, daß der Herzog dieselben verwerfe. Die Boten von Bern erklären darauf, daß sie, da der Herzog abschlägige Antwort gegeben, keine Vollmacht haben, sich weiter in die Sache einzn- lassen, nnd das; ste nun diese dem lieben Gott anbefehlen. Die savohischen Gesandten anerbieten sodann, um eine Verständigung anzubahnen, Peterlingen, Eudrefin, Wislisburg und dazu noch 50,000 Kronen denen von Berit abzutreten. Da nun aber die Schiedboten wohl wissen, daß es denen von Bern weniger an Geld als an Land und Leuten gelegen sei, machen sie folgenden neuen Vorschlag: Die Berner treten an den Herzog Chablais, Genevois nnd Gex außerhalb der Waadt und dazu die Vogtei Nevis tNhon) in der Waadt für seine Ansprache ab, „jedoch mit der Beschwerde der l00,0« 10 Kronen". Diesen Vorschlag nehmen beide Theile weder an, noch verwerfen sie ihn, sondern begehren ihn in den Abschied zu nehmen, was von den Schiedboten bewilliget wird. Es wird ihnen aber anempfohlen, unverzüglich, sobald ste sich darüber entschlossen haben, einen andern Tag den Schiedorten anznsezen. I. Es wird als gewiß gemeldet, daß der König von Frankreich eine eigene Shnode nach Paris ausgeschrieben und dazu die Gelehrten aller Nationen eingeladen, ferner daß Zürich ans Begehr des Königs von Navarra bereits einen Gesandten, einen Italiener, dahin abgeordnet habe. Ferner wird berichtet, daß der Moscowiter, der König von Spanien und andere Fürsten ihre Gesandten auf das bereits begonnene Eoneilium zu Trient schiken und daß der Patriarch von Constantinopel persönlich daselbst erscheine» werde. — „Der Allmächtige möge seine göttliche Gnade zu einem glüklichen Ende verleihen!" e aus der Tschndi'schen Abschiedsaminlung «IN Staatsarchiv Ziirich. h". 92. in«. 37. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Nier cnnrtb Nogteien überh. ». Art. 203. Verkehr mit Moyland. e Art. 204. Verkehr mit Moyland. t>. „ It9. Polizeiliches. «i „ 205. lS!» Iahrrechnnng der die Vogteien Vellenz, Vollenz nnd Rlviern regierenden Ul Orte Uri, Schwnz und Nidwalden. Vellenz. iz«I, im Angnst und September Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden September t5K1 »4« Coilferenz der V kalholischeu Orte. Lucern. lS<»I, ?». September (Dienstag nach Maria Geburt). jenbtite» : Landgrafschaft Thurgau. >> Art. 409. Stifte und Klöster. Landvogtei Rheinthat. « Art. iss. Gla»ben«sachen. Bier enuetb Bogteie» uberd- ?- Art. 206. Verkehr mit Maylano. «4« Geheime (so»ferenz der V katholischen Orte. Einsiedeln IS<»I, I? September Ltc»at4arci»iv Lilcerz». Olarnercikten. Aktenband Nr. 41, 5oi. '^97. !Auci> in den Landesarchiven Obwatden und Nitwalden.I Boteiii Lncern. Jost Pfhffer, Schultheiß. Uri. lunbekannt). Schwhz. Amman» Schorno. tlnterwalden. tunbekannt». Zug. tunbekannt). w. Dieser Tag wird abgehalten, um sich zu verständigen, wie mau das Recht bezüglich des Glarner- handels vornehmen und wie man auf den Fall des Krieges sich organisieren wolle. Luceru hat Vollmacht, alles zum Rechtötag, der am tti. Oktober zu Einsiedel» sein wird, uöthige berathen und die Richter, Rathgeber, Schreiber n. s. w. crnenilen zu helfen; es bleibt im übrigen bei der am ll. September vorgelegten Instruction; endlich hat es Vollmacht, über die Hülfe und den Aufbruch einzutreten, wie man den altgläubigen Glarnern beistehen wolle, wenn jemaud gewaltsam sie vom alten Glanbeil zu verdrängen versuchen sollte; einen Krieg aber will Lucern nicht anfangen und will auch nichts damit zu thun haben, wenn einzelne Orte oder Personen einen Krieg ansangen würden. Uri hat Vollmacht, über den Krieg und Aufbruch gründlich Rath zu halten ; denn es will den Glarnern „die Versprechen" halten; jedoch soll kein Ort ohne der übrigen Wissen und Willen Krieg anfangen, außer wenn jemand die Altgläubigen vom Glauben verdrängen wollte; in Betreff des RechtstagS hat eS gleiche Instruction wie Lucern. Schwhz ist instruiert, artikelweise berathen zu helfen, wie mau den Altgläubigen zu Hülfe kommen wolle. Unterwalden hat gleiche Instruction wie Schwhz. Zug endlich will keinen Krieg! wenn ein Ort einen solchen anfangen sollte, so soll es densetbeu selbst ausmachen ; denn Zug werde sich niemandes anueh men; übrigens hat der Bote Auftrag, das erforderliche über den Rechtstag berathen zu helfen und zn allem mitzuwirken, was Friede und Einigkeit befördern möchte. — Da nun die Instructionen wieder »»gleich sind und da auch der lczte Abschied von Lucern verschieden gedeutet wird, so kann man sich einsweilcn über nichts vereinbaren. Daher soll jedes Ort den lezten Vortrag der altgläubigen Glarner und alle darauf bezüglichen Akten nochmals vor den geheimen Rath bringen und auf den Tag, der noch vor dem U>. Oktober gehalten werden soll, Instructionen darüber ertheilen. — Jedem Ort wird eine Abschrift des Vortrages mitgetbeilt, welchen die Gesandten der altgläubigen Glarner vor den Rathsboten der beiden Orte Schwhz und Unterwalden lwute hier zu Eiusiedeln gehalten haben. I». und (S. u. Thurgaut. Jedem Boten werden Ablchriften der Schreiben mitgetheilt, welche die lutherischen Glarner gemein sam und Ammann Hässi für seine Person an die V Orte geschrieben. «. Die in der Garde zu Ferrara dienenden Knechte aus den V Orten führen Beschwerde gegen ihren Lieutenant Heinrich Meiß von Zürich, daß er die aus den V Orten und überhaupt die katholischen verachte, viele obne Ursache weggeschikt und September 1561 andere aus Zürich an deren Stelle angenommen habe, und bitten um Abhülfe oder wo möglich um einen andern Lieutenant, - Wird all irnUruiZiulum genommen, 1. (S. u, Rheinthal), Dx. (S. u. Thurgau). I». sS. u, Sargans). i. (S. u, Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaflSangclcgenheitcn: Landgraffchaft Thurgau, k. Ari. 7iv, Stifte UIIV Klöster. x. Art, 593. Loeales, t?. „ 277, Kirchliche« u, Glaubcnss. », „ 278, Kirchliche« n, Glaubcnss, Landvogtei Nheiuthal. e. Art, I2li. G!aub«n«sacheii, Grafschaft SarganS. u. Art, 89 Kirchliche« u. Glaube»«,, 142. Konferenz der V kathoilscheii Orte. Luccri». I 5<» l, l. O°>ctvber 2.taatSarcl)iv Vlicern. Allgom. Al'sch. Vd. und Glarneralron; Aktent'd. '.^'r l fol. Ull. Voten: Lueern, Jost Pfhffer, Schultheiß; Riklaus AmLehn, alt-Schnltheiß, llri, < unbekannt)- Schwhz, Ammann Schorns, Unterwalden und Zug (unbekannt). (5s naht der Rcchtstag zu Einsiedel», auf welchem entschieden werden soll, ob die V katholischen Orte schuldig seien, den ueugläubigeu Glarueru über eine „gichtige" Sache „des Rechten" zu sei» oder nicht. Hinsichtlich der zu ernennenden Richter, Schreiber u, s, w, wird nun auf Genehmigung hin beschlossen : Der Eauzler des Abts zu Einsicdelu soll Schreiber der V Orte sein; Lueern soll den Redner, Uri und Schwhz sollen je einen „Zugcsaztcn", Unterwalden und Zug je zwei Rathgeber bezeichnen; als gemeinen Schreiber will man der Gegenpartei zuerst den Schreiber Gisler von Uri, dann den Stadt- schrciber von Zug, dann des Abts von St, Gallen Eauzler zu Whl und endlich den Landschreiber in der Grafschaft Toggcnburg vorschlagen; hinsichtlich des Obmanns soll sich jedes Ort entschließen, welcher den V Orten der annehmbarste sein möchte, I». Eine Zuschrift der nengläubigcn Glarncr an die beiden Zusäzer der V kathol. Orte wird abgehört, in welcher sie mit „trozigen hochmüthigen" Worten die Vermittlungsvorschläge verwerfen, — Es werden daher einige bezeichnet, welche eine gebührende Antwort darauf entwerfen sollen, Der Vater und die Verwandten des Ulrich Steiner, der jüngst bei der Engelwcihe zu Einsiedeln mit dem Rad hingerichtet worden, versichern vor den Voten der vier Orte Lueern, Uri, Unterwalden und Zug, daß Steiner laut seiner „Verzicht" in einigen Artikeln unschuldig gewesen sei, und bitten nm Verwendung bei Schwhz, daß man ihnen gestatte, denselben ab dem Vad zu nehmen und ehrlich zu begraben, indem Steiner durch sein Bekenntniß sich selbst unrecht gcthan u»d Schwhz ihn darauf nach dem Recht gerichtet habe, — Diese Vitte wird unter Fürsprache dem Aim»au" Schorno i» den Abschied gegeben, ,1. Es wird jedem Ort anempfohlen, Maßregeln zu treffen, da>nU schleckte und beschnittene Münzen nicht in s Land kommen. Oktober tvtil. 14». Cvnferenz der beiden die Vogteien Grandfon und Orbe mit Tscherliz regierenden Städte Bern und Freibnrg. Grandsv». , <». -«. Oetvber. 2raatSarci>iv Bern. Freiburq. Absch. N. u, 147. Gesandte: Bern. Bernhard von Erlach; Peter Stnrler, beide des Raths. Freibnrg. RiklauS Gottrew, Sekclmcister; Jakob ChinantL (Känel), Benncr, beide des Raths. Der Abschied selbst ist französisch, daizege» der Nachtrag von ,—e«? an ist oeutsch; vor iezterni steht die Bruierlung: „durch die Schriber n!t iugeschriben". Man sehe das Verbundelte im Abschnitte Herrschaflsau.iele.iknheiicn: Vogtei Orbe mit Zfciierliz > »'>- Art. Ii» Iii. Aogtei Grandfon »—^ Art. 585—K»7 Vogtei Murten. e«-. Art. !>u». Konferenz der die Bogtei Orbe sammr Tscherliz regierenden Städte Bern und freibnrg. t^chclltons >5<»ll, Octvber. Staatsarchiv Bern. Sreiburg. «vi». I!. 724. Gesandtem Bern. Bernhard bdn Erlach; Peter Stnrler, beide des Raths. Freibnrg. Riklans Gottrow, Sekelmeister: Jakdb Chinanl.r (Käncl), beide des Raths. Der Abschied ist in französischer Sprache ausgefertigt. Man sebe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Orbe mit Tfcherliz. »—o. Art. 146—15». Rechistag zwischen den V katholischen Orten und den Neugläubigen von Glaruö. (Hinfiedetn. 1, l<». ^ctobcr (auf St. Gattentag >. 'Staatsarchiv Vucern Aligelll. Absei'. Bv. 8. '^^0. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Marus nnd Svlvtburn.I Boten : Zürich Bürgermeister von Eham. Bern. Statthalter von Dießbach. Lueern. Schnitheis; Pfyffcr. Uri. (unbekannt). Schwyz. Ammann Schuler. Untcrwalden. Landvogt Wirz. Zug. (unbekannt). Glarud. Sekelmeister Kaspar Tschudi. Freiburg, (unbekannt). Solothurn. (unbekannt) Basel, (unbekannt). Schaffhausen, (unbekannt). Appenzell. Ammann Kurz. 19? Oktober löfll. t». Bernhard Segesser eröffnet im Namen des Cardinals Marc Sittich, Bischofs zn Kasan und Eonstanz: Da derselbe zum Bischof von Constanz ernannt worden sei, bitte er, man möchte seine AmtS- lente nnd Angehörigen in allen vorfallenden Sachen für „befohlen" haben; dagegen erbiete er den Eid- genoffen Freundschaft nnd gute Nachbarschaft — Dafür wird ihm gedankt, zum Antritt des bischöflichen Amtes Glük gewünscht nnd gleiche Freundschaft zugesichert, I». und « . HS, u. Thurgau). Peter Gnndel- finger, Gerichtsberr zn Pfhn, verantwortet flch schriftlich (Supplikation des Peter Gnndclfingcr ll, ll. l-i, Oetob,! über die gegen ihn erhobenen Klagen; davon wird jedem Boten eine Abschrift mitgetheilt, «I. nnd HS. u. Thurgau). F. (S. u. Luggarus). K. Der Stadtschreiber von Mühlhausen meldet, daß auf leztem Reichstage zu Augsburg die Stadt Mühlhansen außer der gewöhnlichen Reichssteuer mit einer außerordentlichen Schaznng wegen des Moskowiters nnd wegeil einer Gesandtschaft nach Frankreich belegt worden sei, »nd bittet um Rath, Da seit den im Iabr >547 erlassenen gleichartigen Mandaten auf der Eidgenossen Verwendung keine mehr eingelangt sind, so wird an das Kammergericht zu Speyer geschrieben, es möchte laut der Eidgenossen Freiheiten Mühlhansen diese Steuer erlassen, — Der Handel wird u,> eoloroinlnn, genommen, damit in Zukunft dergleichen Znmuthungen unterbleiben, I». und I» (S. u. Lauis). k,. Der päpstliche Legat, Bischof von Eomo, wünscht schriftlich nnd mündlich Antwort, ob man das Eoncilinm beschikcn werde. Weil die Mehrheit der Orte bei der früher gegebenen Antwort verbleibt, andere nicht instruiert haben, so wird das Begehren wiederum in den Abschied genommen zur Znstrnetionsertheilnng auf nächsten Tag, I. Mare Anton Bosso, Gesandter des Kölligs von Spanien und des Gubernators von Mahland, Markgrafen von Peseara, vermeldet, daß der König nnd der Gnbernator wabre Frenndschaft nnd gute Nachbarschaft mit den Eidgenossen zn erhalten wünsche», nnd bittet um gleiche Gesinnungen von Seite der Eidgenossen, — Es wird ibm zu Händen des Königs verdankt; an den Markgrafen wird geschrieben, er möchte in diesem seinem guten Willen verharren nnd den ennetbirgischeu Unterthanen der Eidgenossen „feilen Kauf" gestatten, — An alle ennetbirgischen Landvögte wird die Weisung erlassen, sich genau zu erkundigen, wieviel an Korn oder anderm Getraide ibnen ans dem Herzogthnm Mahland zukomme, ob man ihnen überhaupt feilen Kauf bewillige oder nicht, und darüber auf nächsten Tag zu berichten, in» (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.). i». Sekel- meister Reiff von Freibnrg und Hauptmann Grüningcr von Uri melden im Namen der beiden „zngesazten Richter" Brügger und Nix, daß der König von Frankreich nnd Herr von Eoignet dieselben als Znsäzer nicht anerkennen wollen nnd die Erwählung anderer verlangen, und daß sie nun um Rath nnd Hülfe bitten, damit dieser Schimpf von ihnen genommen werde, — Wird in den Abschied genommen, um die Boten auf nächsten Tag darüber zu instruieren, «». Ammann Kurz von Appenzell macht Anzug, daß im Rbeinthal ein Appenzeller einen andern umgebracht habe und daß nun der Landvogt im Rhcinthal die „Berechtigung" des Handels beanspreche, weil die That in seiner Botmäßigkeit geschehen, sei, während dagegen Appenzell dafür halte, der Proeeß gehöre vor seine Gerichte, indem beide Betheiligten von Appenzell seien,, — Wird ml iimtnioinlnm in den Abschied genommen, >». (S. ». Thurgau». «Z. Ammann Schuler bittet im Namen der nengläubigen Glarner, daß die V katholischen Orte jenen, welche sie verklagen, nicht sogleich Glanben beimessen, sondern die Sache zuvor untersuchen möchten; ergebe sich dann, daß üe gefehlt haben, so wollen sie es entgelten; können sie sich aber genügend verantworten, so hoffen l>e' daß man sich bann zufrieden stelle, — Es wird ihnen geantwortet, man wolle ihr Begehren in den Abschied nehmen; zugleich werden sie ermahnt, sich still und bescheiden zu betragen, ». (S. u, Baden). Oktober lWl. 193 ». und t. (S. u. Thurgau). ». Weil Landvogt Wirz von Unterwalden vor Beendigung gegenwärtiger Tagsazung abgereist ist, soll jedes Ort seine Ansicht nach Lncern melden, wie einigermaßen Vorsorgen zu treffen seien, damit die Boten bis zum Schluß der Tagsazungen bleiben, v Da der Nuntius darauf dringt, daß man Gesandte auf das Coneilium schike, so soll sich jedes Ort darüber berathen, wen man in der VII lalhol. Orte Namen abordnen wolle, und darüber ans nächsten Tag instruieren, ,v. Der savovische Gesandte, Herr von Kreuz (de la Croix), bringt die Sache wegen des Zwiespalts zwischen dem Herzoge und denen von Bern hinsichtlich einiger GebietStheile wieder in Anregung und meldet, daß die von den Scbiedbotcn auf zwei Tagen zn Basel vorgeschlagenen Artikel von beiden Parteien verworfen worden. Da man bemerkt, daß der savoyische Gesandte Vollmacht hätte, zn gütlichen Unterhandlungen die Hand zu bieten, werden beide Parteien ersucht, nochmals auf einem gütlichen Tag sich zn vereinbaren zu suchen, mit dem Anerbieten, eidgenössische Schiedboten dazu beizuziehen, Statthalter von Dießbach hat darüber keine Vollmachten und nimmt dieß in den Abschied, Bürgermeister von Cham stellt schließlich im Namen der Schiedorte die Bitte, es möchte jeder Bote seine Obrigkeit ersuchen, keine Feindseligkeiten anzufangen, weil der Handel „im Rechten" anhängig sei, Rechtshandel zwischen den V kathol. Orten und denen von Glarus, H *) Weil dieser Proceß ans diesem Tage nicht beendet worden ist, und fei» Spruch und feine Verständigung erfolgte, wird bier nnr des hierüber vorfindlichen Materials Erwähnuüg getha». Glarnerakten im StaatSarch. Lucern, Aktenbd. Nr, 4t: lol. 3l9. Rechtlicher Proeeß und Verhandlung zwischen denen von GlaruS der neuen Religion, als Kläger, und den V kathol. Orte», als Antworter, auf der Tagleistung zu Eiusiedeln an St. Gallcntag vor den Zugesazten. (Darin bringen beide Parteien ihre Klage» und Antworten, Repliken und Dupliken vor-, sich berufend ans ihren Eid, versuchen dann die Zugesazten noch einmal, den Streit in Güte beizulegen und schlagen einen Vergleich vor. (Z, lvi. 339 u, 34K.s). — l">. 33l>. Eidesformeln des gemeinen Schreibers und der vier Zugesazten. lol. 331. Der Zugesazten von Nri und Schwyz lalr-Landammann Kaspar Jmhof und alt-Landan»nann Dietrich Zn der Halden) Urtheil gegen die Glarner. — lnl. 334. Der Zugesazten von GlarnS (Sekelmcister Kaspar Tschndi und alt-Landvogt Jakob Vogel) Urlheil. — lol. 339 u. 34K. Freundliche Mittel und Artikel, welche die vier Zugesazten ans dem Tag zu Einsiedeln an St. Gallentag zwischen de» V Orten eines TheilS und denen von GlaruS der neuen Religion andern Theils vorgeschlagen haben, ans Genehmigung beider Parteien Obrigkeiten. — lol. 359. Instruction Lucerns für Wendel!» Sonnenberg und Sebastian Feer, wie sie Schwyz ermahnen sollen, sich ruhig zu verhalten. 22. Octob. iv>. 352. Instruction Lucerns für HanS An der Allmend und Kaspar Egli, wie sie Unterwalden ob und nid dem Wald ermahnen sollen. — koi. 354. Beschluß des Raths zu Schwyz in Folge de« Vortrags der lucernerischen Gesandten; >l. >1. 23. Octob. - lol. 355. Beschluß und Antwort des Raths zn Unterwalden am 23. Octob. — zzA Vortrag der Boten von Luccrn, Uri und Zug am 23. Octob. — lol. 3K9 Beschluß und Antwort Ob- waldens auf den Vortrag der Gesandten Lucerns vor Rath und Gemeinde; cl. «l. 23. Octob. — i'ol. 3K7. Zuschrift des Raths und der Landögemeiude der Mehrheit der Landleute zu GlaruS an die beiden Zugesazten von Uri und Schwyz, K, Decemb. k»l, 3K9 ». 222. Antwort und Ablehnung der V Orte auf die Zuschrift der neugläubigen Glarner an die Zugesazten von Uri nnd Schwyz vom K. Decemb.; Abschlag der eiusicdeln'schen gütlichen Mittel von beiden Parteien, mit Angabe aller Ursachen, was sie zum Abschlag bewogen. 2». Februar t5K2. Im Abschied des Nidwaldnerarchivs: Missiv der geheimen Rätbe der Altgläubigen zn GlarnS an Landammann und Geheime Räthe zu Schwyz und Unterwalden ob und nid dem Wald. 17. Novemb. l5Kt. 2k. Deeember 1561 Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheite» : Landgraf,chaft Thnrgau Landvogtei Nheinthal Kraffciiaft Baden. Vier ennetd. Vogteie» übcrh Landvvgtei Lauis Landvogtei LiiggaruS I, Art. 564. Locales. e. „ liil. Einkauf und Niederlassung. «I. 34. Leibeigenschaft und Fall. « „ 273. Kirchliches u. Glaubenss. «. Art. 68. Judicaturu.Competenzsach. n. Art. 54. Judicaturu.Competenzsach I. Art. 237. Verkehr mit Mayland. I,. Art. 73. Verwaltung im Allgeni. I Art. 273. Fvrstsachen. Art. 345. Stifte und Klöster. ». „ 346. „ „ „ «. ZZ3. »>. Art. 123 Polizeiliches. >. Art. 433. Kirchensachen. Tagsazung der III die Grafschaft Belle»; regiereildeu Orte. Altorf I5i»I, IS. December. ^'andesarciiiv Lcinvyz. Beten: ll r i. Johannes Brügger, Ritter, Panilerherr, alt-handammann; SJeinrich Troger, alt-Laitd- vogt zu Mendris; Heinrich Püntiner, alt-Landvogt zu iluggaruö; Johannes Gisler, alt-Landvogt im Rheinthal. Schwhz. Dietrich In der Skalden, Ritter, alt-Landa»u»ann; Martin Güpfer, Statthalter. Unterwalden nid dem Wald. Melchior Lussi, Ritter, Landammann; Mathäus Windli, Landweibel. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiien: Bellenz, Bollenz und Revier«! a n Art ll6 125. Couferenz der VII katholischen Orte, fauliilt Appenzell, itueern. ISiiI, Iti. Deceuibor sDonstag vor Thomas, Apostel). ^tnatsarciiiv Vncern. Att^eln. 'Adsch. Vd. 8. und ^65. uild I'Auct' in den Archiven Obwalden. ^rcibnrq und Zolnthurn.I Boten: (Nicht angegebeni. Schwhz. Ammann Schorno. ». Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben und begehrt Mittheilung des Abschiedes. Bon Appenzell ist weder ein Bote noch eine Entschuldigung eingetroffen. I». Nach Anhörung eines Vortrags des päpst" lichen Nuntius, Bischofs von Como, wird vou den V Orten einstimmig beschlossen, das Coneiliniii besuche» zu wollen, die daherigcn Kosten aber, weil es eine geistliche Sache betrifft, den Gotteshäusern zu über- binden. Dem Nuntius wird darauf folgende Antwort ertheilt: Die V katholischen Orte werden geistliche und weltliche Abgeordnete so bald möglich auf das Eoneilinm nach Trient schiken; von Solothurn sei de» Gegenstand nochmals in den Abschied genommen worden und an Freiburg werde man darüber berichten» man sei übrigens der zuversichtlichen Hoffnung, daß diese beiden Orte mitwirken werden. An beide Aebte von Einnedcln und St. Gallen wird geschrieben, sie sollen sich sammt andern zu den VII Orten gehörende» Deeember 1561, Prälaten über einen Gelehrten verständigen, den sie ans das Eoneilium sänken wollen Als weltlicher Abgeordneter wird ans Ratifiealion bin Landammann Melchior Lussi von Untcrwalde» nid dem Wald bezeichnet, «. Es wird vorgeschlagen, das die katholischen Orte einen bleibenden Gesandten nach Rom abordnen sollten, damit derselbe stet» an die Obrigkeiten berichten könnte, was etwa vorfallen sollte; derselbe müßte auf Kosten der Gotteshäuser daselbst erhalten werden, «R. Uebcr einen Anzug des Ammann Schorno von Schwyz, wie der Eardinal von EmS sein Bisthnm Eonstanz den V Orten anempfohlen, wessen er sich erboten habe und was nun darüber verhandelt worden, soll jeder Bote an seine Obrigkeit referieren, e. Da die neuglaubigen Glarner die von den vier Znsäzern vorgeschlagenen Mittel verworfen haben i laut Zuschrift an Uri und Schwhz vom 6. Deeember) und ein llrtheil begehren, so wird beschlossen, eine geziemende Antwort darüber anfertigen zu lassen, damit jedermann über die Sache gründlich unterrichtet werde; cS soll das aber ganz geheim bleiben, t. Dem Bernhard von Mcntlen wird ein Licenz- schein für den Bezug von 106 Saum Reis an den Markgrafen von Peöcara und an Marc Anton Bosso ausgestellt, K. Wegen Einführung schlechter Münzen in s Land wird verordnet, daß jedes Ort solche, welche dieses thnn, nach Gebühr bestrafen soll, I». Dem Gesuch des BaterS und der Verwandten des zn Einsiedeln mit dem Rad Hingerichteten tili Steiner um Ausstellung von Briefen, daß Schwyz den Steiner ans dessen „Verzicht" nach dem kaiserlichen und des Reiches Recht habe hinrichten lassen und daß dieses dessen Vater sowie dessen Verwandte» »nd Nachkommen an ihrer Ehre ohne Nachtheil sei, wird entsprocben, 148 Conterenz der beiden Städte Peru und stneern, Hosiu,zen 27 Januar Slantsurcinv Vncern Akren - Wiqgern. Boten: Bern, Erispinns Fischer; Ambrosius Imhof; Hans Wyß, des Raths; Peter von Werdt, Vogt zu Aarbnrg; Samuel Tillmann, Sä,affner der Stift Zofingen, Lueern, Wendelin Sonnenberg; Sebastian Fccr; Ulrich Heinserli, des Raths; Bear Sä,ürpf, Vogt zu Wykon; Beat Trübler, Schultheiß zu Willisan, Rechtsspruch über die Anstände zwischen den bernerischen Unterthanen von Zofingen, Aarbnrg und Brittnau einerseits, und denen von Reiden, Wykon nnd Mehlscken anderseits, betreffend die Wässerung aus der Wiggern, »4» Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. Januar sDonstag nach Pauli Bekehrung), z»i>->tsar-i,iv Luccr». All.,-»,. Absch. «d. 2SI. Landeöarchiv Schwy,. Boten: (Nicht angegeben), Unterwalden nid dem Wald, Johann Waser, Ritter, Panncrherr »». Weil die beiden Orte Frcibnrg und Solothurn ans die Mahnung der V Orte, betreffend Be- schikung des Eoneilinms von Trienl, Aufschub begehrt und weil die Neugläubigen von Glarus die Januar 1562. vorgeschlagenen VerglcichSartikel verworfen und verlangt haben, daß die Zusäzer und Rechtsprecher mit dem Urtheil und dein Rechteil fürfahren möchten, wollen die V katholischen Orte noch vor Ausschreibung eines gemein-eidgenössischen Tages über diese wichtigen Sachen sich besprechen und verständigen. I». Fürstabt Joachim von Einsiedel!! begehrt, daß man den Abt zu St. Urban und die Pröpste im Hof zu Lucern uud zu Münster im Aargan, die auf dem Tag zu Rapperschwhl ebenfalls behufs eines Beitrages ta.rirt worden seien, aber einen Beitrag verweigern, dazu anhalten möchte. Lneern dagegen erwiedert: In den von den V Orten an die beiden Prälaten erlassenen Missivcn seien nur die Gotteshäuser im Thurgau uud die, welche den VII Orten gemeinschaftlich angehöreil, als beitragspflichtig verstanden gewesen; zu Rapperschwhl habe mau sich nur versammelt, um sich über einen Gelehrten zu verständigen, den man auf das Eoncilinm abordnen wolle; die auf seinem Gebiet gelegenen Gotteshäuser leien daher nichts zu geben schuldig; zudem seieil sie arm. Die übrigen vier Orte aber bitteil Lucern, dieies gute Werk befördern zu helfeil und seine Gotteshäuser zur Leistung des Beitrages zu ermahneu. — Nach neuerdings einge Holter Instruction eröffnet Lucern: Obschon St. Urban arm sei, und erst leztes Jahr durch Hageljchlag bedeutendeil Eintrag am Zehnten erlitteil habe, so bewillige es dennoch, daß die Stift Münster 66 Gulden, die Stift im Hof 16 Gulden und St. Urban 16 Gulden (zu 56 lucern. Sehl.) ein für allemal beisteuern Der Abt von Einsiedeln erkärt, daß er seine von der Versammlung zu Rapperschwhl getroffene Erwählung zum Gesandten nach Trient annehme. «. Auf das Ansuchen des Peter von Pro wird Uri bewilligt, im Rainen der V Orte sich beim Könige von Frankreich um Bezahlung der ausstehenden Anforderungen desselben zu verweudcu. «t. Auf eine Zuschrift des Junkers Hans Leopold Grcbel an die V katholischen Orte in Betreff seines Vogtssohnes wird ihm geantwortet: Mail billige sein Benehmen; er soll sich in kein ander Recht einlassen und seine Angelegenheit auch den übrigen drei Orteil mitthcilen; sobald die acht Orte zusammenkommeil, werde man ihm weitern Bescheid geben, v. Nach Anhörung der Zuschriften von Freibnrg und Solothurn, worin sie sich entschuldigen, warum sie nicht zur Abordnung von Gesandten auf das Concilium zu Trient stimmen können, wird nochmals eine freundliche Ermahnung an sie erlasse» t. Die Zuschrift derer von Glarns an die beiden „Zugesazten" oder Rechtsprccher Aiiimann Jmhof von llri und Aminann Dietrich In der Halden von Schwhz (6 Decemb. 1561), worin sie begehreu, daß dieselben den Ausspruch gemäß der ergangenen llrtheile geben möchten, wird verlesen. Der Entwurf einer Antwort der V Orte auf obige Antwort wird jedem Boten in den Abschied gegeben, damit jedes Ort allfällige Acnderungen beifügen könne. (Sie wurde dann am 26. Februar erlassen). K. Auf dem Tag zu Luceru den 18. December 1561 hatte man für zwekmäßig erachtet, eineil bleibenden Gesandten nach Rom zu senden, damit derselbe sterö über alle Vorfälle berichte, und die daherigen Kosten den Gotteshäusern zu überbindcn. Der Nuntius, darüber angefragt, ob er die entsprechende Wahl treffeil wolle, erklärt nun durch seinen Bevollmächtigten Johannes Andreas Fontana, daß er die Wahl den V Orten überlasse. Run wird von den vier Orten Lneern, llri, Schwhz und Unterwalden Sekclmcistcr zum Brunnen von Ur> als Gesandter vorgeschlagen. Zug, dao sich gegenwärtig in die Sache nicht einlassen will, wird um seine Bcistimmnng ersucht, weil es lonst uie steh in Dingen, die christliche Religion betreffend, ell' gesondert habe: es soll seineil Bescheid so bald möglich nach llri melden, l». Es wird für ersprießlich erachtet, eine Abschrift der Antwort, welche man au die neugläubigen Glarner auf deren Abschlag erlasse» will, auch den altgläubigeil Glarneru mirzutheilen, indem es denselben zum Trost gereichen werde l. 5«» Konferenz der vier Orte Uri, Sänvyz, lluterwalde» und Zuq, Vrunnen I 5l»H, Februar ^a»tde»a»cinv SctnvnF. lAuch im Landesarchiv Nidwaiden.j Boten: (Nicht angegeben), l». Dieser Tag wurde ausgeschrieben, um sich bezüglich der Besteuerung der Gotteshäuser, worüber man sich auf leztem Tag zu Lucern noch nicht hatte verständigen können, zu beratheu, — Die Boten sollen auf nächsten Tag zu Lucern darüber instruiert werden, ob man es bei der geschehenen Taxation bleiben lassen wolle oder nicht, I». Der Abt von Einsiedeln läßt durch den Pfarrhcrrn zu Schwhz das Ansuchen stellen, man möchte ibn als Gesandten auf das Eoncilium zu Trient entlassen, und einen geschiktern erwählen ; wen» ihm entsprochen werde, wolle er die dem Kloster Einsiedel» auferlegte Bei steucr verdoppeln, ja wenn es nöthig noch mehr geben; wenn er aber nicht entlassen werde, möchte mau den Tag für die Abreise festsezen, damit er sich gehörig rüsten könne, und möchte ihm auch einen Bollmachtsbrief ausstellen. — Darauf wird ihm geantwortet, er soll sich bereit halten, indem auf dem bevorstehenden Tage zu Lucern sowohl der Tag für seine Abreise bestimmt, als auch der Bollmachtsbrief ausgefertigt werde, um dieses christliche Werk zu befördern. — Wird auch all inKrnonllnin genommen, r. Der Bstchof von Eomo (Nuntius» meldet, daß der auf dem Eoncilium befindliche Eardiual von Mantua wünsche, es möchten die V Orte ihre Gesandten mit möglichster Beförderung abordnen, damit ne gleich beim Beginn seien und an allen Verhandlungen Autheil nehmen könnten, indem dieses dem katholischen Glauben zum besonder» Nuzen gereichen würde, — Wird in den Abschied genommen, «I» Feder Bote soll darüber referieren, was man an den Abt von St, Gallen geschrieben hat. i»8 Februar 1562. ISN Konferenz der VII katholischen Orte. Lncern. II». Februar (Donstag vor lienuniscei-v). ^raatsarclnv Iluccrn. Allgein. Absch Vd. kl^. 303. LattdcSarclriv iTNrwyz. I'Auch in den Archiven Nidwalden, Freidurg und Solothurn.! Boten l (Nicht angegeben». Zug. Statthalter Schell. Freidurg. Petermauu von Elerh. Solo- tburn. Schultheiß Schwaller. »T. Solethuru hatte berichtet, daß der Herzog von hongncville und seilte Mutter denen zu Handeron, dem Landfrieden zuwider, eiueu littherischeit Prediger haben ausdringen wollen, daß zu Neuenbürg die von Handeron beschimpft, >a einige sogar in's Gefängnis! geworfen worden und daß deren Sicherheit höchlich bedroht sei Nach allseitiger Verathung wird daher an die Herzogin geschrieben, sie möge bedenken, unter welchen Bedingungen ihr die Grafschaft Neuenbürg wieder zuriikgestellt worden, und daß die von Handeron im Landfrieden inbegriffen seien; sollte sie etwas verfugen, was dem von Solothurn darge- schlagencn Recht entgegen wäre, so wurde man es nicht dulden. Nu die Regierung zu Neueilburg wird geschrieben, sie möge, weil sie in diesem Handel nicht für unparteiisch könne gehalten werden, die Sache bis auf weitem Bericht ruhen lassen und kein Urtheil fällen. Solothurn endlich wird anheim gestellt, einen gemcin-eidgenössischen Tag auszuschreiben. I». Die Anzeige des Petermann von Clerh von Frei- bürg, daß die Herzogin von hongncville das dem Spital zu Grandson vor einigen Fahren übergebene Einkommen der Kartbanse la hanee sich aneignen wolle, wird in den Abscbied genommen. «. Der König von Frankreieb wird an Bezahlung der zwei ausstehenden Pensionen, gemeine und besondere, erinnert. <2l». Februar» «I. Bern hat die schriftliche Anzeige gemacht, daß niemand bei Berlurst von Leib und Gut seine Angehörigen in fremde Dienste führen möchte. Jedes Ort soll sich daher darüber berathen, was man auf nächstem Tag Bern darüber antworten wolle, v. Der Porschlag, daß die VII Orte eine Verordnung über die DiSciplin der Priester erlassen möchten, wird in den Abschied genommen. Da man vernommen hat, daß der Herzog von hongncville das Burgrecht mit Bern erneuert, *) dagegen über Erneuerung des Erbburgrechts mit den drei Städten Lneern, Freibnrg und Solothurn noch kein Begehren gestellt habe, so will man auf nächstem Tag sich berathen, wie man sich dabei verhalten wolle. K. (S. u. Thnrgau). I». ES wird beschlossen, daß der geistliche und der weltliche Abgeordnete der VII katholischen Orte am 4 März auf das Coneilium zu Trient abreisen sollen. Dabei verwahrt sich Lucern nochmals gegen fernere Besteuerung seiner Stifte und Klöster, die ein für allemal 5ll Gld. an die Kosten beisteuern werden, i. Die vier Orte Lneern, llri, Schwhz und Unterwaldcn, die den Sekelmeister zum Brunnen einstimmig als Gesandten nacb Rom ernannt haben, bitten den Statthalter Schell, seine Obern ernstlich zn erinnern, sich von den vier Orten nicht zu sondern, sondern auch beizustimmen. Der Entwurf der Jnstrnetion für den Gesandten nach Rom wird genehmigt; daneben wird ihm als geheime Instruction mitgegeben, nichts zu tbun als wozu er aiisdrnklichen Befehl von den V Orten habe. (Ereditiv der v Orte ll. ll. 2l). Febr. an Papst PinS I V. und Jnstrnetion für den Gesandten. Im Lueerner Epem- > Eriikiirrtrg Bur.,rcchl yvischrn t>'m Hcrloq vvn iwn nn'villc »nd t>cr Stadt Bern. >1. il. 2. Januar >äb2. Staatsarchiv Vucrrn: Nrnrnbnr.,rras«en. Februar !562 Plar ich, 314 und 316,, — Zug wird eine Abschrift davon mitgetheill mit dem Begehren, seine Antwort darüber unverzüglich nach Lucern zn schreiben. It.. Das projectiertc Schreiben an die Zusäzer und an die altgläubigen Glarncr wird von den V Orten genehmigt; nur wird das Wort „falschlich" in „truglich" umgeändert und der Ausdruk „Hudler" ganz weggelassen. Auf höhere Genehmigung hin wird den vier Zusäzcru ein Tag nach Einsiedeln auf den 5, April angesezt; sollte ein Ort etwas anderes wünschen, soll eS darüber an Uri berichten, I. Die VII Orte geben ihrem Gesandten auf das Coneilium zu Trient eine Instruction; es wird ihm dabei anbefohlen, nichts anderes zu thun und in nichts einzuwilligen, als wozu er Vollmacht habe, und stets über alles zu berichten, was ihm begegne, »»». Auf Begehren deS Abts von Einsiedeln wird ihm ein Abschied ertheilt, daß die V Orte an die geistlichen Prälaten geschrieben haben, unter sich einen Gesandten auf das Coneilium zu ernennen, daß dann der Abt von Einsiedeln dazu erwählt und ihm der Auftrag gegeben worden sei, gemäß der Instruction, die ihm die Geistlichen gegeben, zu handeln, i>. Das Gesuch des Ritters Melchior Lussi von Uuterwaldcn um Entlassung als Gesandter auf das Coneilium von Trieut, wozu er nicht die nöthigeu Kenntnisse besize, wird nicht angenommen ; vielmehr wird ihm mit der Zusicherung, daß man volles Vertrauen auf ihn seze, befohlen, sich reisefertig zu machen, «». Die Gesandten von Freiburg und Solothuru wünschen, daß man in ihren Abschied stelle, daß die V Orte den Sekelmeister zum Brunneu von Uri als Gesandten nach Rom schiken wollen, und daß mau ihnen auch eine Abschrift des Credeuzbricfcs au den Papst mittheile; denn ihre Ober» werden sich vielleicht auch dabei bctheiligen, — Es wird ihnen entsprochen, — Sie begehre» ferner eine Abschrift des Abschlagbriefs der ueugläubigen Glarner, sowie der Gegenantwort der V Orte, — Wegen des Umfangs dieser Schreiben kann ihnen gegenwärtig nicht entsprochen werden; es wird ihnen jedoch deren Nachsendung zugesicbert mit der Meldung, daß der Tag für die Rechtsprecher auf den 5. April nach Einsiedel» augcsezt sei, p. Auf Begehreu des päpstlichen Nuntius wird Schutt heiß Schwaller von Solothuru beauftragt, bei seinen Obern auszuwirken, daß Solothuru sich nicht von den secbs andern Orten hinsichtlich der Abordnung von geistlichen und weltlichen Abgeordneten auf das Coneilium von Trient absondere und daß cS so bald möglich seinen Entschluß darüber nach Lueern melde, q. Schwhz verwendet sich bei Lucern für Balthasar Whß von Küßnacht, der vor einigen Iahren den Sebastian Lütinger getödtet bat und sich nun noch mit Jakob Zingg von Meggen vertrage» möchte, — Beide werden auf den 27, Februar nach Lucern citiert. i> u. >, au« den, Schwnzererrmplai, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«angelee>enhe>ten: Landgrafschaft Thurgau Art, 317, Stifte »nd tklöster, 132 Consereuz der vier Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhause». Aaran. I 5<»2, 2's. Mar; St.,.,tS»r.t>iv -i'iricti. Atsch. «», Air, >2Z, toi, 2> >. Staatsarchiv «er», Vvangel. Abs», ä- !»!>, Boten- Zürich, Bernhard von Cbam, Bürgermeister, Bern, Niklaus von Dießbach; Niklaus von Grafcnried, Sekelmeister, Basel, Hans Echinger, des Raths; Heinrich Falkner, Stadtschreiber, Schaffh a usen, Alerander Pever, Bürgermeister; Dietegen von Wildeuberg, genannt Riugk, Burgermeister März 1562. t». Die Boten von Bern geben folgende Ursachen der Ausschreibung gegenwärtigen Tages an, weil nämlich die V und die Vll katholischen Orte wiederholt besondere Konferenzen abgehalten, ohne die vier evangelischen Städte dazu einzuladen, ferner weil der Glarnerhandel immer noch nicht berichtiget iei, endlich wegen des ConcilinmS und verschiedener Bern zugekommener Warnungen. Sie eröffnen dann weiter, daß Bern nichts anderes anstrebe, als Friede, Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft zu erhalten, den geschworncn Bünden, dem Landfrieden und allen eidgenössischen Pflichten treu und redlich nachzukommen; es sei aber die Lage der Dinge dermalen so beschaffen, daß die Nothwendigkeit erfordere, sich zu unterreden, ob und wie man bei den Bünde» und bei den eidgenössischen Pflichten bleiben und selbe einander halten solle und möge; besonders sei es der Glarnerhandel, den man mit großer Mühe zu einem „rechtlichen Anlaß" gebracht habe, dessen endliche Erledigung aber immer noch nicht erfolgt sei, weil auf der einen Seite allerlei berathschlagt und angezettelt werde, in Folge dessen kaum an eine rechtliche Entscheidung zu denken sei, besonders auch weil das Coneilinm und andere Umtriebe nur Unruhen und Unfriede stifteil, wie man durch vielfältige .Kundschaften beweisen könne und wie selbst der König von Frankreich erfahren babe; ohne Zweifel trachten die Katholischen dahin, mit ihrem Anhang unversehens aufzubrechen und die Evangelischen anzufechten, die doch gerne friedfertig und ruhig bei Recht und Billigkeit bleiben möchten; daß so etwas im Hintergrund steke, sei daraus zu entnehmen, daß der Glarnerhandel zum großen Nachtheil der Freiheiten der evangelischen Glarner stetsfort hinausgeschoben werde, bis die Gegenpartei sich vollkommen hergestellt habe; aus allen diesen Gründen habe es Bern für unvermeidlich nöthig erachtet, sich mit den drei Städten insgeheim zu besprechen, wie man, wenn der Feind des Friedens es zum Krieg bringen sollte, wenn alles Fricdhalten und Rechtbieten umsonst wäre, wenn die vier Städte angegriffen/ oder die Mehrheit zu Glarus wider das „veranlassete Recht" bedrängt werden sollten, alsdann in diesem Handel sich benehmen und zuvor die katholischen Orte an ihre Bünde und Pflichten erinnern und ermahnen wolle, gegen Glarus nichts anzufangen, eingedenk der Pflichten, die jedes Ort gegen den rechtöbegehrenden schuldig sei; denn sobald es zur That gekommen, wäre es für die evangelischen Städte zu spät, sich nach Rath und Rettung umzusehen; daher bitte Bern, man möchte die Dinge etwas näher und schärfer als bisher inS Auge fassen, und die Jnstrnetioneu darüber eröffnen; wenn aber die drei Städte nicht mit genügenden Vollmachten versehen wären, darauf einzutreten, sondern nur Auftrag hätten anzuhören, was Bern vorbringen werde, so begehre Bern, daß sie das vorgebrachte in den Abschied nehmen und etwa zwei Tage vor dem auf den 5. April nach Einsiedeln angesezten Tag in Zürich sich einfinden, um daselbst über obbenannte Sachen, zwar etwas geheimer als bisher, sich G besprechen und zu verständigen. — Die Boten der drei andern Städte erwiedern, daß sie allerdings nicht mit den nötbigen Instructionen versehen seien, weil sie nicht gewußt haben, was Bern vorbringen werde, daß sie jedoch bereit seien, zu allem mitzuwirken, was der Eidgenossenschaft nüzlich, nnd zur Erhaltung von Friede, Ruhe nnd Einigkeit geeignet wäre; den Vorschlag betreffend, daß die nach Einsiedeln abgeordnete» Boten der vier Städte sich zu Zürich über diese Dinge berathen möchten, so halten sie dieses nicht für nöthig, weil der Glarnerhandel „zum Rechten veranlasset" nnd daher ibrer Ansicht nach keine be- sondere Gefahr zu besorgen sei; sie halten eS vielmehr für rathsamer abzuwarten, was sich zu Einsiedel» weiter zutragen werde, und den Rechtöbotcn umfassende Vollmachten dahin mitzugeben, sowohl an die Stelle des Sekelmcister Tscbudi von GlaruS, wenn derselbe wegen Krankheit nicht erscheinen sollte, einen andern Zusäzer zu ernennen, als andern Zufällen, z. B wenn die „Zugesazten" in ihren llrtheilen zcr März 1562. falle», oder über Erwählung des Obmanns sich Anstände erheben würden, u. dgl., zu begegnen; sollten die Umstände aber sich dermaßen gestalten, daß ein Ausbruch zu besorgen wäre, so sollten diese Boten Bollmacht haben, sich sogleich nach Beendigung der Verhandlungen zu Einsiedeln in die Stadt Zürich zu verfügen und daselbst über das erforderliche sich zu beratben und einen andern Tag der IV Städte fcstzusezcn. — Auck wird für gut erachtet, daß den Boten nach Einsiedeln aufgetragen werde, die „Zu- gesazten" und die V Orte freundlich zu bitten, den „zum Rechten veranlassten" Handel nunmehr friedlich erledigen zu lassen, ferner die von Glarus ernstlich zu ermahnen, daß sie sich „gebührlich" verhalten und ihre lieben Eidgenossen der V Orte weder durch hizige Schriften noch Reden erbitter», damit die Sache zu einem gütlichen Ende gebracht werde. — Nachdem sich die Boten in Betreff der Besuchung des TagS zu Einsiedeln vereinbart haben, wird Zürich beauftragt, auch Freiburg, Solothurn und Appenzell dahin einzuladen. ?». Bern beantragt, eS möchten die IV Städte sich über eine gleichförmige Antwort in Betreff des Coneiliums vereinbaren, und meldet, daß es nicht gesinnt sei, dem Bischof von Como (Nuntius) über sein Begehren eine Antwort zu Einsiedeln zu ertheilen, und daß es bei seiner frühern Erklärung bleiben wolle, im Fall der Bischof den Handel auf einem gemein-eidgenössischen Tage wieder anregen sollte.—Die Boten der drei andern Städte lassen sich dieses auch gefallen, und ersuchen Bern um Mitthcilung obbenannter Erklärung. Nachdem Bern entsprochen, wird verabredet, daß inzwischen jedes Ort über die Antwort, welche es dem Bischof geben will, sich entschließe und den Boten nach Einsiedeln Bollmacht gebe, sich mit den Boten der drei andern Städte über eine gemeinsame Antwort zu verständigen. <. Auf die Anzeige der Boten von Basel, daß der Herr von Bollwhler und „Granwyler" bedeutende Rüstungen veranstalte, ohne daß man wisse, gegen wen, und auf die Meldung der Boten von Bern, baß zu Bcsanoon eine bedeutende Geldsumme liege, deren Zwck man auch nicht kenne, wird jedem Ort anempfohlen, auf dergleichen Anschläge wohl zu achten, um sich und das ganze Vaterland vor Kummer und Jammer zu bewahren. »S» Konferenz der V katholischen Orte. Lnccrn. Z.3K2, 7. April (Dienstag nach ^uaslaw»^ gumil). Staarsnrchiv Luccr». Allgem. Absch. Vd. 8^. Z2Z VAuch in den Archiven Schwyz und NidwiNden.i Boten: (nicht angegeben). Schwhz. Ammann In der Halden, llnterwalden. Johannes Wascr, Ritter, Pannerherr. i». Weil Kaspar Imhof, alt-Landammann von llri, einer der Rechtsprccher im Glarnerhandel, gestorben ist, wird llri aufgetragen, einen andern an dessen Stelle zu ernennen. An Glarns wird davon Mittheilung gemacht. I». Der Abt von Einsiedel» schreibt von Trient aus um Geld. Deßhalb wird dem Abt von St. Gallen geschrieben, er solle nochmals die Prälaten aus dem Thnrgau und Aargau, wo die V katholischen Orte „gemeinsam zu regieren" haben, in Rapperschwhl versammeln, um eine angemessene Taxation der Gotteshäuser vorzunehmen. Lneern verwahrt sich wiederum gegen Besteuerung seiner Gotteshäuser. Damit die Gotteshäuser nach Verhältnis; ihres Vermögens besteuert werden, sollen Lneern und Schwyz auf jene Versammlung der Geistlichen in Rapperschwhl Boten ab- 26 April 1562 ordnen; den Vorschlag, auch Freiburg und Solothurn um Besteuerung ihrer Gotteshäuser anzugehen, nimmt Lucern in den Abschied, v. An den französischen Gesandten, Malchaus von Coignet, wird in Betreff der ausstehenden Pensionen und Vereinungsgelder geschrieben, «R. Hans Hosang, Untervogt zu KrienS, wünscht im Namen der Verwandten des Uli Steiner Antwort, ob Schwhz ihren Bitten entspreche. Da aber Ammann In der Halden darüber nicht instruiert ist und da SteinerS Verwandte in beiden Orten Lucern und Unterwalden wohnen, wird Schwhz nochmals ermahnt, dem Gesuch zu entsprechen, v. Jedes Ort soll unter seinen Schriften nachsuchen, mit welchen Rechten Gottlieben dem Bischof von Konstanz übergeben worden und was für einen Vogt er dorthin zu sezen habe, und soll seine Boten auf nächsten Tag mit Vollmacht versehen, was man an den Bischof schreiben wolle, weil er einen Anhänger der neuen Religion zum Vogt erwählt hat, I. Auf das Begehren des Bischofs von Como, daß man auch die neugläubigen Orte ersuchen möchte, am Concilium theilzunchmen, und daß man die altgläubigen Glarner sowie Appenzell dahin vermöge, den Gesandten der VII Orte Vollmacht zu geben, auch in ihrem Namen zu handeln, wird ihm geantwortet, er möge selbst an die Betreffenden darüber schreiben, Mmi seke auch im Abschnitte HerrschaftSangetegenheiten: Landgrafschaft Thurgau « Art. 8t, Aesening der bischvfl. censtanz, Bo peien. IS I. Conferenz der V katholischeu Orte, Brunnen IS«»2, 21. April TtaatSarctnv Lucern. Allgem. Absch. Bd. 5^. 330 l'Auch im Lcindesarchiv Obwalden.I Boten: (Nicht angegeben), Unterwalden, Landvogt Wirz, t». Ritter Roll meldet im Auftrag des spanischen Gesandten Marc Anton Bosso, wie der König sich freue, daß die katholischen Orte Gesandte auf das Concilium geschikt haben, — Wird mit Verdankung in den Abschied genommen, I». Der französische Gesandte von Coignet hat einen Tag nach Solothurn ausgeschrieben, um Truppen zn verlangen. Weil jedoch Frankreich in Bezahlung der Pensionen so säumig ist, will man gemäß des lczten Abschieds zu Lucern diese nochmals fordern; Freiburg und Solothurn werden ersucht, sich von den V Orten nicht zu sondern und Herrn von Coignet nichts zu versprechen, bib er genügende Antwort gegeben habe. Auch wird beschlossen, auf dem Tag zu Solothurn zu verlangen, daß der Gesandte das Originalschreibeu des Königs vorweise. «. Die Boten sollen auf den Tag G Solothurn darüber instruiert werden, ob mau an den Herzog von Guisc schreiben wolle, wie von Coignet mit den katholischen Orten umgehe, sowohl hinsichtlich der Zahlungen als in andern Fällen, und ihn um vertrauliche Antwort zu ersuchen, ob der König damit einverstanden sei, «I. Der Vorschlag, die Gesandte» des Papstes, des Königs von Spanien und des Herzogs von Savohen in Solothurn darum anzugehen, daß sie sich hxj Potentaten darüber erkundigen möchten, welche Bewandtnis; es mit den Kriegs rüstungen in Frankreich habe, wird in den Abschied genommen, t. Da Ammann Lussi begehrt, man möchte für den ehrenvollen Empfang, welcher dem Abt von Einsiedel» nnd ihm in Trient zu Thcil April 1562, 203 geworden, an die Vorgesezten des Coneiliums ein Dankschreiben erlassen, so sollen die Boten auf den Tag zu Solothurn darüber instruiert werden, ob man dieses Dankschreiben im Namen der Vit Orte erlassen wolle, f. (S. u. Baden). K u, I». (S. u. Thurgau). i. (S. u. Baden). Boten: Lueeru, Jost Pfhffer, alt-Schultheiß, tlri, Amandus von Niederhofen, alt-Landammann ; Hauptmann Jost Schmid, Schwhz. Dietrich In der Halden, alt-Landammann, Unterwalden, Heinrich Wirz, alt-Laudvogt im Thurgau; Melchior Stulz, alt-Landammann, Zug, Auton Zur Lauben; Hauptmann Heinrich Heinrich, B asel, Bonaventura „zum Brunnen" (von Brun); HanS Esilinger. Freiburg, Niklaus Gottrow, Sekelmeister, Solothurn, Urs Schwaller, Schultheiß; Urö Surh, alt-Schultheiß; Schaffhausen, Alexander Pcher, alt-Burgermeister, Appenzell, Othmar Kurz, alt-Ammann; Hauptmann Bartholomäus Klam, Die französischen Gesandten, von Coignet und von PaSquiöre, begehren laut schriftlich eingegebenem Vortrage einen Aufbruch von 4000 Manu, damit der König seine rebellischen Uuterthanen wiederum zum Gehorsam bringen könne. Die VI! katholischen Orte sammt Appenzell erklären einstimmig, daß sie, wenn der König zuvor die zwei verfallenen Pensionen bezahle, dann ihm gebührend Antwort geben werden, Basel und Schaffhausen haben hinsichtlich der Pensionen keine Instructionen, hätten aber Vollmacht, sie in Empfang zu nehmen, wenn sie bezahlt würden; auch zur Bewilligung des begehrten Aufbruchs können sie gegenwärtig nicht stimmen, weil ja kein fremder Feind den König bedrohe; sie finden es für zwekmäßiger, wenn die Eidgenossen gemeinsam eine Gesandtschaft abordnen würden, um die Anstände zwischen dem König und seinen Unterthanen zu vermitteln, Die französischen Gesandten, denen diese Erklärungen eröffnet worden, versichern, daß der König gegenwärtig nicht im Staude sei, beide Pensionen zu bezahlen, daß der König, seine Mutter, der König von Navarra und andere Fürsten bereits Anordnungen für Verwendung eines Thcils der königlichen Einkünfte an die Bezahlung der Pensionen getroffen haben; sie widerlegen das Gerücht, als ob die Truppen in ganz andern Absichten als zum Schuz des Königs und zur Erhaltung des Staates begehrt würden; wenn die Vlll Orte darauf bestehen, bemerken sie schließlich, daß beide Pensionen bezahlt werden, so halten sie es für eine abgeschlagene Sache; die Boten nchgen dies; aber nochmals in den Abschied nehmen; inzwischen werden sie Antwort vom König einholen und dann am 17, Mai einen andern Tag abhalte», I». Auf die Warnung Berns, daß niemand bernerische Unterthanen anwerben oder wegführen möchte, wird der Vorschlag, Bern zu ersuchen, es möchte dafür sorgen, daß niemand seine Hcimath verläugne, damit nicht etwa unschuldige Landgrafschaft Thurgau Grafschaft Baden Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: x, Art. 280. Kirchliches u, GlaubenSs. !». Art. 411, Stifte und Klöster, k, Art, IM. Kirchliches u, GlaubenSs, i Art. 87. Kriegssachen, 133 Tagsaznng der mit Frankreich verbündeten Orte. Lolothurn I7<»2, Montag den 27. April Staatsarchiv tincern. Allgem, Absch. Gr. 8^. Z1V. iÄnch i» den Archiven Zürich, Bern, Sckwyz, GlaruS und Solvthurn.i 2ch in pueern, 62. 657,>, Ein Ausschuß jener, welche dem König Heinrich eine bedeutende Geldsumme geliehen hatten, beschwert sich schriftlich (Supplikation derer v, Bern, Bajel und Schaffhausen, bezüglich ihrer Ansprachen an Frankreich, — Zürcherexemplar, !»!, 266,) und verlangt Ansezung eines Rechtstags, Dem Herrn von Coignet wird Mittheilung davon gemacht mit der Erklärung, daß man, wenn nicht Bezahlung erfolge, auf nächster Jahrrechnuug einen Rechtstag ansczen werde; auch wird die Sache ml irwtrukintrim genommen, I. Ritter von Clcrh übcrgiebt aus Auftrag deö Herrn von Coignet ein Schreiben des Königs von Frankreich vom 15, Februar, worin derselbe Aufschub für Bezahlung der Pensionen bis zum nächsten Jahr wünscht. Der Ambassador, dem über die lange Hinterhaltung dieses Briefes das Bedauern ausgedrükt wird, entschuldiget sich dahin, daß dergleichen Briese au die XIII Orte bisher stets auf gemeinen Tagen präsentiert worden seien, — Wird ml rol'oroiuluin genommen, K. Abgeordnete von Zürich und Bern, nämlich Burgermeister von Cham, alt-Schultheiß Hans Franz Nägeli und Junker Niklaus von Dießbach, eröffnen nach Vermeidung ihrer Obern freundlichen Grußes, daß es denselben nicht thunlich scheine, dem König von Frankreich den begehrten Aufbruch zu bewilligen, sondern daß sie es für besser halten, wenn man eine Gesandtschaft im Namen gemeiner Eidgenossenschaft nach Frankreich abordnen würde, um zwischen dem König und seinen Unterthanen zu vermitteln, — Ihr Vortrag wird in den Abschied genommen, I», (S, u. Thurgau). Ii. lieber den Entwurf des Zollvcrtrags mit dem Kaiser soll jedes Ort nochmals reiflich berathen, ob nicht einiges darin abzuändern sei, bevor man ihn annehmen könne. Auf nächster Jahrrcchnung soll darüber abgestimmt werden, Zürich wird beauftragt, dem Hans Melchior Heggenzer zu schreiben, damit die kaiserlichen Commissarien ebenfalls mit Vollmacht sich einfinden, Ii. (S, u. Luggarus). I. Die Boten von liri berichten, daß Ammanu Brügger schon dreimal auf dem Rechtstag zu Peterlingen gewesen, ohne vom französischen Ambassador eine Entschädigung dafür erhalten zu haben. Derselbe drükt sein Befremden über dieses Begehren aus, meint aber, er würde sich Ammann Brügger, wenn er zugegen wäre, wohl verständigen können, — Wird all instruonllum genommen- i Randbemerkung des lucernischen Stavtschreibers Rentvard Cysat: „Ein fyne Sach; Bern mant andre ab, vnd batt abe> grad damit Ihre bouvtlütt vnd Jenolin den Hugenotten zuziehen lassen." Landgrafschaft Thurgau Itandvogtei LuggaruS. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelrgenheiten: I>. Art, 412, Stifte nnd Klöster. U, Art. 2St>. Territorialstreitigkeiten, April 1562, WZ IS« Confereuz der V katholischen Orte mit den Prälaten. Ainppcrsckwpl i!S<»2, 27. April (Montag nach dem Sonntag c-iiit-ae). Staatsarchiv .^'ncern. Akten deS Tridentlner Conciliuins. Gesandte im Namen der V Orte! Rudolph von Mcttenwhl, Spitalmcister von Lncern; Georg Reding, alt-Landammann von Schwhz, tt. Abt Dicthetm von St, Gallen läßt durch Joachim Waldmann, Statthalter zu Will, und Balthasar Tschudi, Landvogt im Toggenburg, vorbringen: Der Abt habe die V Orte und die Prälaten abermals ans diesen Tag eingeladen in Folge des Schreibens, welches die V Orte von dem Tage zu Lueern am 7, April an ihn erlassen haben, um zum Unterhalt des AbtS von Einsiedeln ans dem Coneilium zu Tricnt nochmals eine Taxe auf die Geistlichkeit zu legen; wiewohl nun der Abt und sein Gotteshaus davon gefreit seien, so habe er doch diesem Schreiben gehorsamen und seinen guten Willen erzeigen wollen und erkläre sich zu einem Beitrag bereit mit dem Vorbehalt, daß dieses in künftigen Zeiten ihm und seinem Gotteshaus an ihren Freiheiten und Rechtsamen ohne Nachtheil sei. Die beiden Gesandten der V Orte erwiedern: Weil über die frühere Anlage Klagen eingegangen seien, so haben die V Orte zu Förderung der Billigkeit sie anher geschikt mit dem Auftrag, daß jeder Herr und Prälat seines Gotteshauses Einkommen gewissenhaft angeben möge. Die in der Versammlung anwesenden Herren und Prälaten bemerken nun: Einige Herren, namentlich St, Gallen und Rheinau, die hohe und niedere Gerichte haben, seien von dieser Angabe der Einkünfte ihrer Gotteshäuser gefreit; den andern sei es auch nicht wohl möglich, gewissenhaft darüber zu berichten; zudem haben die Eidgenossen die Rechnungen einiger Gotteshäuser in ihrem Schloß zu Baden und daher Kcnntniß von deren Einkünften; daher bitten sie, die V Orte möchten ihnen diese Angabe erlassen; sie erbieten sich übrigens, mit ihnen die Taxation nach Billigkeit vorzunehmen. Die Gesandten der V Orte entgegnen, daß sie einzig, um der Ungleichheit und den Klagen zu begegnen, diese Angabe gewünscht haben, nicht aber, um dem Abt von St, Gallen oder andern Rechnung abzunehmen, daß sie übrigens die Angabe sehr gern'gesehen hätten und nur wegen der geäußerten Bedenklichkeiten davon abstehen, — Demnach wird in Gegenwart und unter Mitwirkung der Gesandten der V Orte folgende Taxation gemacht: Abt von St, Gallen für beide Gotteshäuser St, Gallen und St, Johann 26(1 Gld. Propstci zu Znrzach 60 Gld. ,, von Einsiedeln 60 „ ,, Werdbühl 15 „ „ „ Rheinau >00 „ n, Restan; der früher» „Teil" 15 ,, „ „ Wettingen KX, ^ Propstci Klingenzcll „ „ „ Mini ^ Commenthurci Tobel 60 „ „ ., Kreuzlingcii 100 „ „ Leuggern 12 „ „ Pfäferö 50 ,, u, Rcstanz der frühern Teil 12 „ „ „ Fischingcn 60 „ „ Klingnau 60 „ „ „ Engelberg 20 „ u. Restanz der frühern Teil 20 „ Vater zu Jttingen 40 ,, „ Hizkirch 20 „ ?<>li April 1502, Äbtissin zu Dießcnhofen 45 Gld. Äbtissin zu Frauenthal 0 Gld. Feldbach 50 „ Hermetschwhl 10 „ Münsterlingen 40 „ „ SchäniS 25 „ „ Magdenau >5 „ „ Dänikon 50 „ „ Kalchern l0 „ I». Das Begehren der Prälaten, daß Klingnau und Lenggcrn, die ihren lezten Beitrag nicht geleistet haben und auch jezt wieder ausgeblieben sind, zum Gehorsam angehalten werden, nehmen die Gesandten -nl roloronelum. v. Die Prälaten stellen ferner an die Gesandten das Ansuchen, man möchte auch den Abt von St, Urban und die Pröpste im Hof zu Lucern und zu Münster besteuern, weil sie auch anfangs bei der Erwählung der Abgeordneten und andern Dingen sich betheiligt hatten, nicht mehr als andere Gotteshäuser gefreit seien und weil dieses heilige und nothweudige Werk sie eben so gut wie andere Ehristeulcute betreffe. Der Gesandte Lueerns antwortet - Die Ausschreiben seien stets nur an die im Thurgau und Aargau liegenden Gotteshäuser, wo die VII oder VIII Orte regieren, gerichtet gewesen, nun liegen die benannten Gotteshäuser auf lucernerischcm Gebiet, weßhalb Lucern auch jezt wieder, wie schon wiederholt, bitten müsse, auf seine Gotteshäuser die Tel! nicht zu legen. Die dringenden Vorstellungen Ammanns Reding und der Prälaten nimmt Lueern in den Abschied, 137. Cviifereiiz der IV evangelischen Slndte Zürich, Bern, Lasel und Schaffhause». Svlvthurn 3<» April. Staatsarchiv Ziirich. Absch. Bd. Nr. 123 fol 237 Bolen : Zürich, Bürgermeister von Eham, Bern, Hans Franz Nägeli, Schultheiß; Junker NiklauS von Dießbach, Basel, Bonaventura von Brun; Hans Eßlingen Schaffhausen, Alexander Peycr, alt-Burgermeister, Nach Verlesung einer Zuschrift des Pfalzgrafcn bei Rhein wird Bern beauftragt, dcmscibeu im Namen der IV Städte für den Bericht zu danken und ihm zu melden, was auf dem gegenwärtigen Tage zu Solothurn verhandelt worden, wie namentlich Boten von Zürich und Bern die andern Orte freundlich abgemahnt, dem Könige von Frankreich den Aufbruch zu bewilligen, und vorgeschlagen haben, eine Gesandtschaft zur Vermittlung nach Frankreich abzuordnen, und wie zu besorgen sei, daß die acht Orte den Aufbruch bewilligen werden, Bern wünscht schließlich, daß mau den Pfalzgrafen und andere evangelischen Fürsten ersuchen möchte, eine Gesandtschaft nach Frankreich abzuordnen, I». Au den Prinzen von Eondö will man auf sein Ansuchen antworten: Man beklage die großen mannigfaltigen Wider-' wärtigkciten, die ihm begegnet seien, und müsse ihn zur Beständigkeit ermuntern; cö sei zu besorgen, daß auf das wiederholte Ansucheu seiucr Gcguer Eidgenossen aufbrechen werden; wegen der großen Gefahren im Vaterlaude sei es jedoch nicht möglich, ihm Hülfe und Beistand an Mannschaft oder Geld zn erzeigen; er möchte dieses nicht übel aufnehmen, indem man auf alle andere Weise suchen werde, gemäß christlicher Liebe den Verpflichtungen gegen ihn nachzukommen; gegenwärtig könne man keine andne Hülfe erzeigen, als zu Gott dem Allmächtigen für ihn und seine Anhänger mit unablässigem inbrünstigem April I5K2 Gebet zu flehen; man habe ihn unverzüglich davon in Kenntniß sezen wollen, damit ihm wegen Ausbleiben der gehofften Hülfe kein Unfall begegne, «. Die übrigen Aufträge an den Prinzen von Conds sollen dem jungen von Erlach, der mit dem Brief an den Prinzen abgefertigt wird, mündlich erthcilt werden, damit, wenn der Brief aufgefangen würde, es „den vier Städten nicht zum Schaden gereiche". Diese Aufträge bestehen darin, der Prinz möge eS nicht ausschlagen, wenn es ohne Nachtheil des göttlichen Wortes und der wahren Religion zu gütlichen Unterhandlungen kommen sollte; die Sachen stehen mißlich, daher seien Behutsamkeit und Vorsicht zu empfehlen, «t. Am lezten Abschied zu Aarau wird nichts abgeändert ; nur wird fcstgcsezt, daß jede Obrigkeit den Boten auf nächsten Tag zu Baden, damil mau vorsichtig mit Rath und That dem Schaden, der unversehens zustoßen möchte, wirksam begegnen könne, umfassende Vollmachten ertheile, darüber das nöthige zu beschließen, «. Zürich wird überlassen, eine angemessene Antwort hinsichtlich des Coneiliums zu entwerfen und dieselbe den drei übrigen Städten mitzutheilcn; eS soll darin auch angegeben werden, warum man das Coneilium nicht als ein allgemeines anerkennen könne Conferenz der V katholische» Orte, Lucern. IAI»H, I.A. Mni (Freitag vor denn hl. Psingsttagl, Staatsarci'iv Lucern, Allgene Absch, «d, 8^, ü«>0 und lAucb in de» Archisen SchwNz und Obwnlde»!, Boten: (Nicht angegeben), Uri, Ammann Arnold, Unterwalden, Johannes Waser, Ritter, Dieser Tag wurde in Folge einer Zuschrift von Schwyz v, 9, Mai ausgeschrieben. Nachdem nun die Boten von Schwhz die Erklärung abgegeben, daß sie glauben, ihre Obern werden ohne der bicr Orte Borwissen und ohne ganz triftige Gründe nichts gegen die ncugläubigen Glarner vornehmen, und nachdem sie erzählt hatten, was den katholischen Glarncrn und Schwyz schon begegnet sei und noch begegnen möchte, wird von den vier andern Orten verabschiedet: 1) daß sich keines der V Orte weigern solle, neben Ammann Häsn auf Tagsazungen zu sizcn; 2) daß Schwyz den Frcuwler als Vogt im Gastcr anfressen lassen möchte, daß man aber, sobald man sich über ihn zu beklagen habe, strafend gegen ihn einschreiten solle; 3) daß kein Bote der V Orte neben dem lutherischen Boten von Glarus auf den cnnct- birgischcn Tagen sizen werde; 4> daß keines der V Orte ohne Wissen und Willen der andern Orte Tätlichkeiten beginnen solle, damit sie nicht beschuldiget werden können, den Krieg angefangen und den Erfolg des allgemeinen Coneiliums zu Trient vereitelt zu haben, I». Es wird vorgeschlagen, im Namen der VIl katholischen Orte an die beiden Gesandten auf dem Coneilium zuschreiben, daß sie das Coneilium dahin vermögen sollen, daß zuerst über die Hauptartikel in Glaubenssachen, besonders über die heiligen Sacramente verhanoelt werde, indem dieses den VII Orten und der ganzen Christenheit zur Wohlfahrt gereichen würde,—Auf dem Tag zu Solothurn soll darüber entschieden werden, v, Ammann Arnold wird beauftragt, den Nuntius Bischof von Como freundlich zu bitten, daß er nicht mehr so ungeschikte Leute zu den pricsterlichcn Weihen empfehle und daß er den Bischof von Constanz, Cardinal von Ems darum ansuche, auch in Eonstanz solches nicht zu gestatten, Ä. Da der Cardinal von Ems auf dem Mai 1562, Eoneilium den Gesandten der VII Orte alles Gntc zugesichert hat, so wird der Vorschlag, auf dem Tag zu Solothurn ein Dankschreiben an ihn zu erlassen, all ii^tnunnlum genommen, «. Dem Bernhard Rosin von Bellenz wird eine Empfehlung nach Mahland zum Bezug von 26(1 Saum Reis ausgestellt;; ebenso wird dem Hauptmann Flekcnstcin eine Empfehlung an den König von Spanien crtheilt um die Erlaubnis;, von „Sälis" < ? Salins) Salz in die Eidgenossenschaft fuhren zu dürfen, 'Auch im Abschnitte HerrschustSunueleqcnhtiteu: Grafschaft Nznach und Gaster >4, « 5?» Gemein - eidgenössische Tagsazung. Svlvtkurn. 17 Mai. 2taatv«'rcinv ^llcern Allgcm. Absch. Bd. i75. lAuch in den Archiven Zürich. Bern, Lchwvz Ol'walden, Älaru^ und Solrtl'urnj. Bolen: Zürich, Ital Hans Thumhsen; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeister, Bern, Hans Franz Nägeli, Schultheiß; Junker RiklauS von Dießbach, L n c e r n, Jost Pfhffer, Schultheiß, U r i, Amandus von Niederhofen, alt-Ammann; Hauptmann Jost Schmid, Schwhz, Kaspar Abhberg, Landammann; „Ammann Dietrich" «Dietrich In der Halden, alt-Landammann), Unterwalde n, NiklanS Wirz; Thomas Zelger, Ammann, Zug, Kaspar Zobrist; Heinrich „Hagimann," Glarus, Gabriel Hässi, Landammann, Basel, Bonaventura „zum Brunnen" (von Brun); Hans Eßlinger, Freiburg, Niklaus Gottrow, Sekelmeister, Solothurn, Urs Schwailer, Schultheiß; Urs Snrh, alt-Schultheiß, Schaffhansen, Alexander Peher, Bürgermeister, Appenzell, Othmar Kurz, Ammann, Die französischen Gesandten von Eoignet, von PaSquiöre und de la Eondrc bitten im Namen des Königs um Bewilligung der begehrten Truppen und melden, daß die eine Pension schon längst bereit liege und daß man nc nur abholen möchte, Antwort: Die französischen Gesandten haben vordem versprochen, daß sie das Geld Hieher werden bringen lasse» und daß man die Truppen nicht abziehen lassen müsse, bis das Geld bezahlt sei; deßwegen können die Vll katholischen Orte sammt Appenzell eins- weilen keine Antwort über den begehrten Aufbruch geben und werden die Sache wieder in den Abschied nehmen. Nachdem nun die französischen Gesandten noch verschiedene Entschuldigungen vorgebracht, entschließen sich endlich Lneern, Uri, Obwalden, Zug, Frciburg und Solothurn dahin: Sie wollen dem König wegen seiner gegenwärtigen Bedrängnis die verlangten Knechte bewilligen unter der Bedingung, das; vor deren Abmarsch die Pension für das Jahr 1561 zn Solothurn ausbezahlt werde, Lneern ste^ außerdem noch die Bedingung, daß der König eine im Mai verfallene vertragsmäßige Schuld abtrage- Schwvz und Nidwalden wollen gegenwärtige Verhandlung in de» Abschied nehmen. Appenzell stimmt zur Bewilligung der Knechte, wenn alle Vll Orte dazu stimmen, Glaruö, Basel und SchaffhaustU können nicht zum Aufbruch stimmen, sondern nur zu Absendung einer Gesandtschaft, indem durch diese die Anstände in Frankreich wobt beigelegt werden könnten; sie warnen auch vor Werbung oder Verlokuug ibrcr Leute, — Demnach werden die 4666 Mann von der Mehrheit unter obgenannteu Bedingungen bewilligt. Die französischen Gesandten verdanken diesen Beschluß, erbieten sieb fünfzehn Fähnchen, alss Mai >562, 20» fünfthalbtanscnd Mann anzunehmen und versprechen den Hanptlcutcn solche „Bestallungen" zu geben, das; sie „ehrliche und tapfere" Mannschaft erhalten, I». Jedem Boten wird eine Abschrift des Schreibens des Königs von Frankreich an Oberst Wilhelm Frölich (9, Mai) mitgetheilt, worin er sich beschwert, das; der Entscheid über den Aufbruch so lange verzögert werde, und anzeigt, das; der Paß durch die Grafschaft Burgund offen stehe, v. Gesandte des Prinzen von Condö halten vor den Boten der XI Orte einen Vortrag und legen auch Schriften vor, worin von einem neuen Bündniß zwischen dem Prinzen und seinen Anhängern „der neuen Lehre" Erwähnung geschieht Die französischen Gesandten, davon in Kenntnis; gesezt, danken für die Mittheilung, bemerken aber, das; sie nichts beizufügen haben, indem sie überzeugt seien, das; die Eidgenossen wohl merken werden, wer die Wahrheit gesagt habe, «I. Die Gesandten von Zürich und Bern stellen abermals den Antrag, daß die Eidgenossen gemeinsam eine Gesandtschaft nach Frankreich abordnen möchten, »m die Unruhen zwischen dem König und seinen Uuterthanen zu vermitteln, — Für diese gute Meinung wird ihnen gedankt mit der Bemerkung, daß, weil man gemäß der Vereinung verpflichtet sei, dem König in seinen Nöthen Beistand zu leisten, die Mehrheit auf das dringende Gesuch des Königs ihm bewilligt habe, eine Anzahl Truppen zur Beschirmung seiner Person anzunehmen, HS. u. Lugganis). f. (S. u. Lauis). K, Hinsichtlich der Beschwerde des Ammann Brüggcr von Uri und des Ulrich Nix von Frciburg wird mit dem Ambassador von Coignet Nüksprache genommen. Derselbe behauptet, das; die Kläger für den ersten „Marchstag" bezahlt worden seien und das; er für die übrigen nichts schuldig zu sein glaube,— Der Handel wird inl iimtruoinlum auf nächste Jahrrcchnnng genommen, I». Jene Orte, welche dem Könige von Frankreich den Aufbruch bewilligt haben, erinnern die französischen Gesandten, das; sie bei der „Bestallung" der Hanptleute nicht zu sparsam verfahren möchten, indem sonst dem Könige mit schlechten Knechten übel gedient wäre. — Die französischen Gesandten versprechen, sich gemäß Vereinung halten und mit den Hanptlenten zu deren Zufriedenheit sich verständigen zu wollen; sie geben aber zu verstehen, das; sie de» Hanptlenten nicht zu viel werden geben können, indem des Königs Finanzen geschwächt seien, M>in sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaiijzelegentietleii i Landvogtei LauiS. 5- Art. Mt. Kircheiisachcn, Landvogtei Lnggarns, « Art, vtt. Justizsachen !<»<>. Conferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel nnd Schaffhalften. Svlvthurn. 20. Mai (Nachmittag). Staars„rc>,>v Äürick, Absch. Bd, Nr. ,t2Z. kal, 'tzz. TtuatSarchiv Brr», Evaiigel, Absch ^ 2'^ Boten i Zürich, Jtal Hans Thumhsen; Hans Heinrich Sproß, Bern, Johann Franz Nägeli, alt- Sibnlthciß; Niklaus von Dicßbach, Basel, Bonaventura „zum" «I Konferenz der V katholische» Orte, Lucvrn ll6<»L, Mvntnff de» i. Juni Staatsarchiv vucerl». Allgem. -Absch. Bd. 5^. >Auch in den Landcsarchiven Schwyz und Oswalden. I Boten - (nicht angegeben), Uri, Aiiunann Arnold, Schwhz, Ammann Dietrich (Zu der Halden». »T. Da die Lutherischeu in Frankreich die de»» Eidgenossen gehörigen Pensionen daselbst in Beschlag gelegt haben, um den vom Könige zum Schirm seiner Person und zur Bestrafung der Ungehorsamen bei den Eidgenossen begehrten Aufbruch unmöglich zu machen, so will man sich nun berathen, ob man dem Könige dennoch die Knechte zuziehen lassen wolle oder nicht, Pier Orte erklären nun einmüthig, daß sie, weil eö die Beschirmung und Erhaltung dcS katholischen Glaubens betreffe, Willens seien, ihre Knechte ziehen zu lassen, Ammann Arnold von Uri hat nur Bollmacht anzuhöreil und zu referiereil,— Dem Herrn von Coignet wird nun im Namen der V Orte geschrieben, die Truppen seien ihm erlaubt unter einigen Bedingungen, die man ihm bald eröffnen werde, S». Weil der Gubcrnator von Phon in Einem Schreiben nur vom Friedgeld, nicht aber von der Pension Erwähnung macht, wird er um Auf- schluß angegangen, ob er das Geld binnen acht Tagen nach Solothurn schiken werde, oder ob man es in des Königs Kosten abholen solle, e. Es wird ein Tag für die VU I katholischen Orte auf den 6, Juni nach Lueern angesezt, «R. Weil die neugläubigen Glarner einen Anhänger ihrer Lehre zu ihrem Boten auf die ennetbirgische Iahrrcchnung erwählt, soll jedes Ort auf nächsten Tag darüber instruieren, wie man sich hiebei verhalten wolle, Au die altgläubigen Glarner wird geschrieben, sie sollen ihren BollmachtS- brief auf das Coneilium mit ihren Siegeln besiegeln; denn es werden ihre Siegel daselbst eben so viel Gewicht haben, als wenn das Landessiegel daran hängen würde, ll. Die Boten von Lueern, Uri, Unter- walden und Zug bitten den Ammann Dietrich von Schwhz, seinen Obern dringend vorzustellen, daß lie die gegenwärtigen Zeitumstände wohl beherzigen, niemandem zum Krieg Anlaß geben und auf Tagen ihre Gesandten neben Ammann Hässi von Glarns sizen lassen möchten, wie es die Boten der vier Orte auch thun; sie möchten auch den vier Orten zu lieb den Frenwler als Bogt im Gaster aufreiten lassen, weil ja derselbe sich katholisch nenne und weil ja Schwhz immerhin in Glaubenssachen im Gaster allein zu strafen das Recht habe; die vier Orte erwarten auf dem nächsten Tage entsprechende Antwort von Schwhz, K. Es soll jeder Bote ganz geheim an seine Obern referieren, was über den Borschlag, an den Papst, an den Kaiser u, a, m, zu schreiben, verhandelt worden, Lueern glaubt, daß man gegenwärtig an keinen Potentaten schreiben sollte; nur sollte man sich beim Gesandten in Rom erkundigen, wie es sich in Betreff der versprochenen 20,00V Kronen verhalte, k». Verzeichnis der Klöster, welche die ihnen auferlegten Taxen für Absendung der Gesandten auf das Coneilium nocb nicht bezahlt haben, li. Gemäß 212 Juni 1562, Zuschrift Solothurus au den in Lueern anwesenden Hauptmann Frölich (28, Mai) hatte Freiburg au Solothurn gemeldet, wie einige vornehme Personen in- und außerhalb der Stadt Bern geäußert haben, man sollte die „Götzenfresser" ausrotten und den dem Könige von Frankreich bewilligten Truppen den Durchpaß, wenn nöthig mit Gewalt, verweigern, indem solche Aufbrüche die Auflösung des Bundes herbeiführen, — Wird all roloronllum genommen. Man sehe auch IUI Abschnitte HerischaflSangele.incheiteli t Grafschaft Uzuach »lud Gaster. » A>r, i >, Il»2. Gemein - eidgenössische Jnhrrechiiungo - Tngfazmig, V»rdt'N. S Sonntag den ?. Jnni. Sta»itsavct,iv Lucern. Allqem. Absch. Bd. 8^. Staatsarchiv Zürich Absch. Bd. !)ir. !2Z, fol. 2ii0. lAuch in den Archiven Bern, Schwyz, Glarns, Freiburg, Solvtburn und Aarau.I Boteil: Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Haus Heinrich Sproß, Sckelmeister und des Raths, Bern, Hieronimus Manuel, Setelmeister, Lueern, Niklaus Am Lehn, Schultheiß, Uri, Josua von Bcroldingen, Ritter, Landammann, Schwhz, Kaspar Abhberg, Landammann, Unterwaldeu. Wolfgang Lussi, Statthalter, Zug, Kaspar Stoker, Ammann, GlaruS, Gabriel Hässi, LandamulailN Basel, Bonaventura von Brun; Hans Cßlinger, beide des Raths, Freiburg, Franz Gribolet, des Raths, Solothurn, Joachim Scheidegger, Venner und des Raths, Schaffhausen, Dietegen von Wildeuberg, geuaniit Ringk, Burgermeister; Alexander Peher, alt-Burgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, Landamiimnn, »» le, I». fS> i>. Rheinthal). «. HS. u. Thurgau). «I, HS. n. Baden), v. (S. ti. Rheinthal), l, HS- u. Baden). K'. HS. n. Freie Aemterj. I». HS. u. Baden), i. fS. n. Thurgau). It., HS. u. Sargans). I. «». i>. «». (S. u. Freie Aemter). >». Der Rechtstag für Erledigung des StreithandclS zwischen den V katholischen Orten und den Neugläubigen von GlaruS wird von den zugesazten Richtern, Landammann von Beroldingen voil Uri (der für den verstorbenen Ammann Jmhof erwählt worden), Landammann In der Halden von Schwhz und Vogt Vogel von GlaruS auf den 2V, Juli nach Einsiedeln angesess u, i'. (S. u. Thurgau). HS. u. Baden), t. fS. u. Rheinthal). Der spallische Gesandte, Mar»' Anton Bosso, giebt sciilen Vortrag, worin er über die zwischen Genf und Bern entstandenen Differenzen spricht, in den Abschied, Weil nun der Handel sehr wichtig ist und weil die meisten Gesandten Auftrag haben, alles mögliche zu Berichtigung der Sache zu versuchen, so werden Bürgermeister von Cham und Landammann Abhberg beauftragt, in Aller Namen so bald möglich nach Bern zu reiten, daselbst Vorstellungeil zu machen, wie leicht Unruhen erwachsen könnten, wenn es zu keiuem gütlichen Vergleich M verstehe, und es nochmals um Verständigung zu ersuchen, Ueber das Resultat sollcu sie danu an die andern Orte berichten, H. fS. u. Baden). HV. Ein Abgeordneter der Commune Lauiö eröffnet vor den Boteil de» XU Orte: Es seieil in der Landschaft Lauiö viele, welche vom Bisthum Como Lehen besizeil, welche sie nach dem Tode des Bischofs Trivultio (Cäsar Trivultio von Mahland f 1540) von dessen Nachfolge' Beruhardin della Croee wieder als Lehen erhalten und dafür den gebührenden Ehrschaz bezahlt haben l Juni I5llT nun behaupte der gegenwärtige Bischof (Johann Anton Volpe), daß die betreffenden ihre Lehen wieder von ibn, empfangen müssen; sie dagegen glauben, daß sie dieses zu thun nicht schuldig seien, so lang der alte Bischof (della Croec» noch lebe; sobald jedoch dieser gestorben sein werde, wollen ,sie sich nicht mehr länger weigern. Der Bischof von Como (I, A, Volpe) antwortet darauf, daß er weder mit der Commune noch mit dem Schaffner, weil eS beide nicht betreffe, sondern allein mit einigen Lehenlenten zu thun habe; er gebe jedoch unter Verwahrung seiner Rechte folgenden Bescheid: Bischof Bernhardin habe ans das Bisthum resigniert und habe daher keine Gerechtigkeit mehr am Bisthnm oder an den Lehenlenten; daher müssen leztcre den neuen Bischof als ihren geistlichen Obern anerkennen, wie eS auch in andern BiSthümcrn üblich sei und wie bereits andere Lehenleutc, die den Eidgenossen nicht unterthan seien, ja selbst ihre Nntcrthanen von Bellen;, Lnggarus, Mendris und thcilweise Lanis schon gethan haben; er bitte nun die Eidgenossen, sie möchten die betreffenden zum Gehorsam anhalten, den Abschied von Baden von lM) bestätigen und die nach Verdienen strafen, welche seine Lehenlentc zum Ungehorsam aufwiegeln, — Wird ml iwNnnnnlum in den Abschied genommen, x. (S. u. Thurgau). z. Der savohische Gesandte erwiedert auf die Beschwerde der Kaufleute über den neuen Zoll, daß dieser, wie er glaube, bereits wieder abgeschafft sei, daß der vom Kaiser in seinen Landen errichtete neue Zoll zu diesem, neuen Zoll in Savohen viel Anlaß gegeben habe, daß er aber unverzüglich an den Herzog und an das Parlament in „Eambrach" (Ehamberh) darüber schreiben wolle, Abgeordnete von Glarns eröffnen: GlaruS habe mit Schwhz zur Zeit die beide» Herrschaften Uznach und Gaster gekauft und es haben bisher beide Orte diese Vogteic» in Friede verwaltet und abwechselnd den Landvogt ernannt; nun habe GlaruS an lezter Landsgemeinde den Andreas Freuwler zum Vogt nach Gaster erwählt, der katholisch und e>n Ehrenmann sei ; Schwhz aber habe den Unterthanen daselbst verboten, diesem Vogt zu huldigen, daher derselbe immer noch nicht habe aufreiten können; GlaruS müsse sich darüber beschweren, indem beide Orte gleichviel Rechte an dieser Vogtei haben; daher bitte es um Verwendung bei Schwhz, daß es dem benannten Vogt gestatte, die Unterthanen daselbst in Eid und Pflicht zu nehmen. Auch Vogt Freuwler beschwert sich, daß man ihn an der Besiznahme der ihm verliehenen Vogtei hindern wolle, und bittet um Hülfe, — Daher wird an Schwhz geschrieben, es möchte den Freuwler anfreiten lassen, um weitern Unwillen zu vermeiden; wolle eS sich nicht dazu verstehen, so soll die Sache bis ans künftigen RechtStag zu Einsiedeln verschoben werde» und unterdessen der Untervogt zu Kaltbrnnnen, Fridolin Kleger, die Vogtei verwalten, (S. u. Thurgau). !»I». Der päpstliche Nuntius, Bischof von Como, dankt den Orten, weisse Abgeordnete auf das Evneilinm zu Trient geschikt haben, nnd wünscht von den andern Antwort, Zürich, Bern nnd Schaffhansen erwiedcrn, daß sie das gegenwärtige Eoneilium für kein allgemeines halten können, weil nur der Papst und seine Partei dabei vertreten seien, und daß sie daher weder ihre Gelehrte» noch Gesandte hinsänken werden. Der Bote von Glarns meldet, daß nur die katholische Partei von Glarns dazu eingewilligt nnd daß er von der evangelischen Partei keine Zn- struetionen habe, Basel bemerkt, däß dem Vernehmen nach das Eoncilinm zu Trient beendet sei nnd an einen andern Ort verlegt werden soll, daß eS übrigens bei der den VII katholischen Orten schriftlich gegebenen Antwort verbleibe. Appenzell endlich hat keine Jnstrnetion, « «. Der spanische Gesandte Mare Anton Bosso meldet, daß der König aus Achtung und Liebe zu den Eidgenossen wünsche, daß die wegen deS Herzogthums Mahland abgeschlossenen Eapitel wieder erneuert werden möchten, doch also, daß er davon keinen Schaden leide nnd daß man in Zukunft keine Ursache mehr habe sich zu beklage», wie SU Juni (562. es iu lezter Zeit häufig geschehen sei, sondern daß man vielmehr erkenne, daß die Eidgenossen keinen bessern Freund haben als den König. — Er meldet ferner, daß der Senat zu Mayland wünsche, man möchte in den cnnetbirgischen Herrschaften Anordnungen treffen, daß keine „Banditen" aus dem Herzogthum Mahland, selbst nicht mit Bewilligung der Landvögtc, daselbst geduldet werden, unter Anerbietnng gleiche» Verhaltens. — Beide Begehren werden ml in^linoulluin in de» Abschied genommen. «I«R. (S. ». Vier emictbirg. Vogteim überh.). Der kaiserliche Rath Hans Melchior Heggenzer eröffnet: Die Eidgenossen haben sich mit den kaiserlichen Eommissarien am 25. Januar l5til über Verzollung auf österreichischem Gebiete in der Hauptsache verständigt und es seien darüber gleichlautende Verträge ausgefertigt worden, die der Kaiser seinerseits besiegelt habe; er bitte nun, daß die Eidgenossen dieses auch thn». Antwort: Man habe einige Bedenken gegen diesen Vertrag; daher wünsche man, daß der Kaiser durch einen Beibrief erkläre und an die Zolkstättcn die angemessenen Befehle erthcile, daß den angeregten Mißbränchcn und Beschwerden werde abgeholfen werden; die Eidgenossen ihrerseits werden dann dafür sorgen, daß von ihren Angehörigen kein Betrug vorkomme. An die Regierung zu Jnnsbrnk wird geschrieben, sie möchte dieses Gesuch beim Kaiser unterstüzen. — Uebrigens wird die Frage, was man weiter thun wolle, wenn der Kaiser bei seinem Vorhaben verbleiben und den Beschwerden nicht abhelfen sollte, -ul m5ti'n,!mlm» genominen. II. fS. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.). NN» Dem Gesuch Nri's um Schenkung von Fenstern mit der Orte EhrenwaPPcn in sein neu erbautes SchüzenhanS wird von der Mehrheit entsprochen. Iii». Da der Rechtstag nach Einsiedeln auf den 26. Juli angesczt ist, wird beschlossen, die Schiedortc sollen ihre Boten auch dahin senden, um wo möglich" den Streithandel in Friede und Einigkeit beizulegen; ebenso solle» auch die Katholischen von Glarus ihre Boten senden; eS sollen übrigens keine andern Geschäfte daselbst vorgenommeil werden, außer wenn etwas ganz wichtiges vorfallen sollte. II. Auf Ansuchen deS französischen AmbassadorS wird der auf den 2. Angnst nach Peterlingen angcsezte Nechtstag bis zum lli). Angnst verschoben. K.K.. (S. u. Baden). It. RechnungS- ablage der Landvögte und Geleitsherren (siehe die betreffenden Landvogteien und Geleitsbüchsen). »»»»». Schon seit einiger Zeit waltet ein Anstand zwischen dem Abt von Einsiedeln und den Kirchgenossen von Burg. Auf dem gegenwärtigen Tage legen nun Abgeordnete des heil. Geist-Spitals zu Stein einige Freiheitsbriefe und Urkunden auf, die theilweise auch den Kirchensaz zu Burg berühren, und begehren, daß man, bevor man mit „dem Rechten fürfahre", vorerst von diesen Schriften Einsicht nehme Räch Eröffnung der Instructionen wird von der Mehrheit beschlossen: Der Abt von Einsiedeln soll bei seinen Freiheiten, Stiftnngs- und Bestätigungsbriefen verbleiben, demnach die Kirche zu Burg >»it Kirchenpflegern versehen, jährlich gemäß Mandat von ihnen Rechnung abnehmen und dafür sorgen, daß nicht unnöthige Kosten der Kirche angerechnet werden und daß die ohne Recht und Ursache von der Kirche verkauften und verschenkten Güter wieder an dieselbe zurükkommen, jedoch alles dieses dem Spital zu Steiil, wenn er „von seinem Rechten" nicht abstehen sollte, an seinen Rechten gegen den Abt unbeschadet. MI«, aus dem Ziirchki'ercml'lar. Zum 1562. >15 Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite» : Landgrafschaft Tbnrga» c. Art. I3li Judicatur n. Competenzs. ». Art. 348. Stifte und Klöster. I. „ »78. Jnstizsachen. »i>. » 349. <> „ 370. Stifte und Klöster. II. „ t2. AmtSrechnung. » „ 331. >»>» . 28l. Kirchliches u. Glaubenss. Landvogtei Rhrintkal !». Art. 69. Judicatur u. Competenzs. I. Art 107» Zollsachen. K. litt. Kriegssachen. II. „ 30. AmtSrechnung. e. „ Utk. Zollsachen Grafschaft Sargans. It. Art. Kit Jnstizsachen II Art. lt. AmtSrechuung. Grafschaft Baden. ,1 Art. 55. Judicatur u. Competenzs. v. Art. lll. Kirchliches u. Glaubenss. r „ K3. Justizsachen. ItN 83. Handel und Gewerbe. I>. „ IN». Kirchliches n. Glaubenss. II „ 14. Amts-u. Geleltsrechnung. >«. „ 88. Kriegssachen. Landvogtei Freie Aeinter. «. Art. 76. Judicatur n. Competenzs. ». Ari. 90. Jnstizsachen. I „ 123. Polizeiliches. « „ 45 Amtsrechnung. I» 44. AintSrechnung. II „ 18. Amtsrechnung. Bier ennetb. Bogteien »derb ct. Art. 146. Verkekr mit Mayland. ,1,1. Art. 95. Jnstizsachen. cc. I2l. Polizeiliches. II. „ 208. Perlelir mit Mayland. Landvogtei LauiS t» Art 435. Kirchensachen. Grafschaft Nznach und Gaster. / Art. lll. Abtei St Gallen » Art. 15. Art. lll. Conferenz der VII kolhol ischen Orte summt Appenzell. Luccrn. Mvntng den Juni Sraate>archi» Lucer». Ailgcm. Absch. Bd. 8^. -iNS. und 4«Z. !Auch in den Archiven Schwyz »ud Solothurn.» Beten: (Nicht sngegtben». Luoe»». Schultheiß Pfyffdr. Schwyz. Ammcinn Dietrich (In der Halden». ». Zug entschuldiget schriftlich sein Ausbleiben. Nach Verlesung der Zuschriften des französischen Ambassadors von Coignet, sowie Zürichs und Berns und des Herrn von Tondes, Gubernators zu Lyon, wird von den Vll Orten einstimmig beschlossen, dem Könige von Frankreich die begehrten WW Mann zu bewilligen. Da aber Appenzell nur anhören und referieren will, wird es an seine zu Solothurn gegebene Erklärung, sich nicht von den VII Orten sondern zu »vollen, erinnert. I». Ein Herr, der sich des Fü»»ten von Coudü Guberuator zu Lyon nennt, aber nicht des Königs Gubernator dchelbst ist, hat an Zürich geschrieben, es möchte jedes Ort das Friedgeld bei ihm in Lyon in Empfang nehmen. Da aber die acht Orte nicht mit dem Herrn von Cond«' sondern mit den» Könige in Frieden und Bcreinnng stehen, so wird an Herrn von Coignet als Gesandten des Königs geschrieben, daß, »venu er den acht Orten nicht die Zusicherung gebe, das; die Pension für das Jahr t56t bis zum 23. des fließenden Monats in der Stadt Solothurn ausbezahlt werde, alsdann Gesandte der acht Orte in des Königs Kosken nach Lyon reisen werden, um dort das Geld abzuholen, und daß dieselben, wenn sie es auch dort nicht erhalten würden, sich sogleich an den Hof des Königs verfügen werden, um denselben gründlich über Zill Juni 1562, das bisherige Benehmen des Ambassadors gegen hie acht Orte, sowie über seine widersprechenden Zusicherungen zu berichten, «. Die Boten der VII Orte sollen an ihre geheimen Räthe ganz geheim berichten, was verhandelt worden bezüglich jenes Boten, welchen die VII Orte an den französischen Hof gcschitt, der aber noch keine Antwort zurükgcbracht hat und von dem niemand weiß, ob er todt oder lebendig sei, «I. Auf eine Zuschrift von Bern wird geantwortet, daß die VIII Orte gemäß Verpflichtung dem Könige von Frankreich den begehrten Aufbruch bewilligt haben, daß man von Bern erwarte, es werde diesen Truppen den Durchzug gestatten und jeglichen Vorschub gewahren, daß endlich Bern seinen Angehörigen verbieten möchte, Namen und Herkunft zu verläugncn, damit nicht Unschuldige wegen Anwerbung von Bernern bestraft werden, wie Bern angedroht habe, v. Da verlautet, daß die von Wallis eine Gesandtschaft nach Bern gcschikt haben, und da die VlI Orte gern wissen möchten, was daselbst verhandelt worden, so wird Uri als Nachbar aufgetragen, dieses so viel möglich in Erfahrung zu bringen, Solothnrn soll sich bei Oberst Wilhelm Frölich erkundigen, ob der Landschaft Wallis nicht auch eine Hanptmannschaft gegeben worden sei; denn wenn lezteres der Fall wäre, obschon Wallis in diesen Aufbruch zu ziehe» nicht Willens sei, so wäre zu vermnthen, daß etwas den VII Orten nachtheiliges im Geheimen zu Bern verhandelt worden, I'. Schultheiß Pfhffcr soll an seine Obern referieren, was Schultheiß und Rath zu Freiburg an Luccrn in Betreff derer von Wallis geschrieben haben, K. Die Anzeige von Schwhz, daß es der Bitte der vier Orte nachgebend auf Tagsazungen wieder neben Ammann Hässi von Glarns sizeu wolle, wird dankbar aufgenommen, I». An die Boten der vier Orte Lucern, Uri, Unterwaldcn und Zug in Baden wird geschrieben, sie möchten die Schiedorte um Verwendung bei GlarnS ansuchen, daß es statt des Frenwler einen andern Vogt nach Gaster und statt des auf die ennetbirgischen Jahrrechnungen erwählten Boten einen andern sende, indem Schwhz und die im Gaster ans guten Gründen den Frenwler nicht als Vogt haben, und die Boten der V kathol. Orte nicht neben jenem Voten sizen wollen, — Die Boten von Freibnrg und Solothnrn werden beauftragt, an ihre Obern zu berichten, aus welchen Gründen Schwhz und die im Gaster den Frenwler nicht als Vogt haben wollen, und sie zu bitten, sammt den andern Schiedorten Glarns zu ermahnen, daß es einen andern Vogt nach Gaster und einen andern Bote« über das Gebirg erwähle, I. Jedes Ort soll die nach Lhon abzuordnenden Boten bezeichne», damit dieselben sogleich, wenn von Eoignet seinem Versprechen nicht nachkommen sollte, miteinander von Solothnrn abreisen können. It.. Die Zuschriften des Abts von Einsiedel» und des Ritters Melchior Lnsfi, welche als Abgeordnete der VlI Orte auf dem Coneilinm in Trient sich befinden, werden jedem Boten abschriftlich in den Abschied gegeben, I. Abgeordnete der Garde im Piemont, welche eine Forderung von einigen tausend Franken an den Köllig von Frankreich hat, werden an die Boten zu Baden g^ wiesen, »»». Da in der Garde zu Ferrara zwischen Lieutenant Heinrich Meiß von Zürich und Andreas Münch voil Lneern ein Streit entstanden ist, infolge dessen einige »verhaftet worden sind, wird an den Herzog von Ferrara geschrieben, er möchte diese freilassen, Die Boten der V Orte sollen an ihre geheimen Räthe berichten, was man an den Nnntins, zur Weiterbeförderung nach Rom, geschrieben Habel jedoch soll er zu Baden den Boten, welche nicht geheime Räthe find, keine Mittheilung davon machen,'") «» Solothnrn soll eine Abschrift des Vortrages des Prinzen von Eondö N) In Iii >562. SI7 damit dieses auch den vier andern Orten Mittheilung davon machen könne, p. Der Bote von Solo- thurn soll sich bei Oberst Frölich erkundigen, welchen Weg die Truppen nach Frankreich nehmen werden, damit man sich darnach zu verhalten wisse, Oberst A-Pro wird von den sechs Orten an den Herzog von Savoven abgeordnet mit einem Schreiben folgenden Inhalts: Die sechs Orte baben sich versammelt, »in sich wegen der „sorglichen Zeitläufe" über ihr Verhalten zu beratben, wie ihm Oberst A-Pro weiter mündlich anseinandersezen werde; da man mit dem Herzog in guter Freundschaft und in Bündnis! stehe, so ermahne und bitte man ihn, stets über alles zu berichten, waS er etwa den sechs Orten nachtbeiligcs in Erfahrung bringe» könne, und ersuche ihn auf den Fall, daß ihnen etwas begegnen sollte, um ein getreu Aufsehen und Beistand; die sechs Orte werden auch ihrerseits stch bemühen, alten ihren Verpflichtungen gegen ihn nachzukommen. >> Abschd. Bd. 495. im Lncerner Archiv. Man sehr auch im Abschnitte HerrschastSangclcgrnhcitcn: Grafschaft Uznach und tHaster. >> Art >7 ein bös Romor in Franckrhch zutragen nch villichl wo» wüsscndt vnd derhalben der König vier Thusendt man» vß der Eydt- j!»oschafft zu eiuer Guardy Siner Person begertt, dicselbigen vnsere Herren vnd Obern Sincr Knnigklichen Mahcstet mit etwas Conditionen erlonpt. Aber vntz sithar söilichs verzogen, das der halbe» der Vffzng vnd Handel! gan Trient knnimen, darnmb dann der Streng, vest vnd wys Herr Melichior Lnssh Ritter den >4. tag meyen vnsere» Herren vnd Obern zugschryben, wie das die dnrchliichtigeste» Hochwürdigesten Fürsten vnd Herren Caroinäll Bäpstlichcr Hehlligkeit Legarten vff diserm Ertstenlichcn lsonehllium inne bericht vnd mit imc ernstlichen Redt gehallten, wöllicher maffen die Sachen in Franckrhch dle Religion beträf- fendt leyder gstalltet, ouch zu Lyon mitt vergiessung vill Eristeuiichs blntts grossen schade» leyder entsprungen, wöllicher schade» gmeiner Cristenhcytt nitt minder nachtheyllig dann ouch höchlich schädlich. Vnd diewyll sy dieHochwürdigesten Legatten svernomment, das die Königs. Mähest. Franckrhch des Vorhabens gebnrlichs insachenS zethun vnd die abwürfstgen wlderspännigen Rebellen der Hcylligen Cristenlichen Killchen vnd Siner Mahestet Mitt Sincr Kriegsmacht zestraffen vnd von dersclbigen Einigen vrsach wägen bnscr Herren vnd Obern Kriegs Knächte» begertt, So she ir gnädigest bcgeren an ine gewellten Herrn Amman Lusst», vnsern Herrn vnd Obern gantz trnngenlichen vnd Ernstliche» zeschryben vnd Inen anznhallten vnd znbitte», zu Fürderung Söllichen Cristenlichen glitte» wärls vnd zu vßrüttnng des schandtlichen Sectischen Franckrychischen vollckS das diesclbigen sich harin Ritterlich bewyse» vnd crzöigcn wöllendt wie vnsere frommen vorder» vnch allwägen gethan, vno vnser Kriegsvvllck vnverzogenlich in Sölllche billiche eristciiliche Reyst passiere» lassen, daran werden vnsere Herren vnd Obern zuvor Gott dem allmächtigen vnch Bäpstlicher Hehlligkeit vnd inen den Hochwürdigesten Cardinällen ein angnämS gfallen thnn. — Vff söllichs lieber vnv getrnwer Ambaffador, diewyll vnd nun vnsere Herren vnd Obern dem König ire Knecht erlonpt vnd Hochgemellt Legatten, wie vorgcmellt darzu fug vnd vrsach geben vnv wir deßhalben von den Nöwglvubigen in Vilser Ehdtgnoschafft SelbS mitt Krieg (des wir vilS genhlich versächen) aiigefochten vnd beladen wurden, mögen ir Selb bedencken, was vns da» mangelbar oder Nottwänvig. Dcrhalben lnnanien vnser aller Herren vnd ober«, So sollent ir angeich vnd gantz ernstlichen By vnd mitt bäpstlicher Heplligkeit anhallten Sich zu entschliessen Einer gewnsnen vnd Sattlichen antwnrtt, weS wir vns im Fall Söllicher Rott vnd Angryff, zu dero Es Eye mitt darstreckung gellts alls Nämlich der 20,00» Cronen halb, wo man dieselbige» finden vnd nemcn, ouch mitt was kriegslntten vnd werinen wir vns getrösten vnd behellffen mvchtindt. Sölllche lüttere antwortt, So Ir by Bäpstlichcr Hehlligkeit erlangen vnd finden werrendt vnS angentts in yll zuverstendigen, wie dan das alles ir der nvl- tnrsst nach woli handle» können. Hiemitt nch vnd vns in den schirm gott des allmechtigen bevellchende. Datum vnd initt vnsern getrüwen. lieben allten Eydtgnoffen von Lneern Statt Secrctt Jnfigcll inn vnser aller Namen verschlossen, vff mentag den «. Iunii lS62. Der fünff Orlten von Lucern, Vry, Schwytz, Vnderwalld vnd Fug Rattsbotten zu Lneern zetagen versampt. Aus den Akten: ReligionShändei — im Staatsarchiv Lneern. Juni 1562, Couferenz der V katholische» Orte, Lucern, ZHiiÄ, Z.H. Juni (Montag nach Medardus), Staatsarchiv Lncera. Allgeili. Absch. Ve. I-Auck iil den Landesarchiven Tchwyz lino Ol'walden.I Boten: (Nicht angegeben), ». In Folge einer Zuschrift von Freiburg und Solochurn an die V Orte, ferner wegen einiger Drohungen Bernd gegen Freiburg und weil die beiden Städte Frcibnrg und Solothnr» die V One um ein getreu Aufsehen ermahnt haben, wurde gegenwärtiger Tag ausgeschrieben, Nun wird au die beide» Städte folgendes geantwortet: Man danke ihnen für ihre Mitteilungen und gebe ihnen die Zusicherung, das! sie sich zu den V Orten keines andern versehen dürfen, als daß diese ein gut Aufsehen auf sie haben werden, so wie sie von ihnen dasselbe erwarten; die Kundschafter haben erfahren, das; im Land Wallis ausgestreut werde, der König von Frankreich sei lutherisch und wolle mit Waffengewalt sein Königreich lutherisch machen; man sehe jedoch wohl ein, das die Nengiäubigen im Wallis solcherlei ausstreuen, um das Volk gegen de» König zu erbittern und damit ihm niemand zuziehe; ferner melden die Kundschafter, daß die Obrigkeit zu Sitten sich zur lutherischen Lehre hinneige, daß sie öffentlich gegen Bilder, Ceremonien n, dgl, sich ausspreche; man ersuche die beiden Städte, auch ihrerseits den sechs katholischen Orte» z» berichten, was ihre Kundschafter auS dem Wallis erfahren; der Schultheiß von Bern habe nach Empfang der Antwort der acht Orte, welche dem Könige von Frankreich den Aufbruch bewilligt habe», dem Boten geantwortet, das Schreiben bedürfe keiner Antwort; hinter den freundlichen Zusicherungen des Vogts zu Wangen u, a, m,, daß sie den durchziehenden Truppen allen möglichen Vorschub leisten werden, sei Trug zu besorgen, daher man sich wohl vorsehen müsse; auf das Schreiben der acht Orte an den Ambassador von Coignet in Betreff der ausstehenden Pension habe derselbe eine „schimpflich^ Antwort nach Lueern eingeschikt; auch könne man sich das Ausbleiben des an de» König von Frankreich gesendeten Boten nicht erklären; die Büchsen, Harnische, Gewehre n, dgl,, welche einige Kaufleute »ach Lucern geliefert haben, laugen nichts; daher man die beiden Städte vor dem Ankauf solcher Waffc» warne; aus all' diesen Gründen habe man für die acht Orte, welche Frankreich den Aufbruch bewilligt haben, einen Tag nach Solothurn auf den 2l, Juni angesezt, um sich daselbst über das fernere Verhalten zu berathen und zu verständige» und zugleich zu entscheiden, ob man eine Gesandtschaft au den König abordnen wolle ; die V Orte haben beute eiligst an Solothurn das Ansuchen erlassen, dafür zu sorgen, daß von Coignet nicht aus Solothurn entweiche, und ihn, wenn er sich nach Baden verfüge» möchte, zuriikzubalten und ihm zu verbeulen, daß er den Bescheid der acht Orte ans Bade» erwarte» solle. I». Da der Vogt zu Wangen in Solothurn gemeldet, wie die von Bern ihm aufgetragen habe», der da vorbeiziehenden eidgenössische» Mannschaft alle Ehre zu erzeigen, und da der Wirth zu Thörige» den Hanptlenteu versprochen hat, daß er sich auf ihre Ankunft mit Speise und Trank versehen werde, so soll jeder Bote referiere», was darüber verhandelt worden, r. Nachdem eine Zuschrift des Her'» von Coignet verlesen worden und da man viele seiner Handlungen verdächtig findet, indem er z ^ sich öffentlich über die Sendung eines Boten von Seite der Vll katholischen Orte zur Abholung de> Pensienen seltsam ausgedrükt, an die lutherischen Städte geschrieben hat, er wolle de» Aufbruch »s» Juni >562, hindern, es sei ei» Pfaffenkrieg, ferner Geld nach Zürich geschikt hat, die AuSbezahlung der Pensionen stets verzögert nnd alles den VII Orten znm Nachtheil rhut, wird ein Tag nach Solothur» anf den 2t. Juni ausgeschrieben. An Solothnrn wird geschrieben, es möchte dafür sorgen, daß von Eoignet sich nicht ans Solothnrn entferne, sondern dort erwarte, was die acht Orte mit ihm zu reden haben. «R. Auf Genehmigung hin wird beschlossen, daß, wenn die Lutherischen die nach Frankreich ziehenden Truppen der acht Orte angreifen sollten, dann Freiburg und Solothnrn sich zu leztern halten, daß Uri, Schwhz und Zug dann Rappcrschwhl, Wädenschwhl und andere wichtige Pässe gegen Zürich besezen, die Brüke zu Mellingen abbrennen und Bremgartcn besezen, daß Unterwalde» ob und nid dem Wald den Brünig gegen die Berner besezen und, wenn cS nöthig, in das Gebiet von Bern einrüken sollen, daß gleichzeitig Lneern seine Landschaft gegen die Berner sicher stellen, die gewöhnlichen Sturmzeichen bereit halten und auf nächstem Tag zu Solothnrn mit beiden Städten Frcibnrg und Solothnrn die geheimen Wortzeichen beratheu soll. Es soll jedoch kein Ort ohne Porwissen der andern augreisen. «. Wie man den Papst, die Legaten anf dem Coneilium, oder den Bischof von Eomo in Kenntnis? sezen solle, daß der Bischof von Wallis die lutherische Lehre im Lande Wallis ungestraft um sich greifen lasse, darüber soll jeder Bote referieren, f. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß die Knechte mit währschaften Büchsen, Eisenbnten nnd Harnischen von den Hanptleuten versehen werden. Conserenz der VII katholischen Orte samint Appenzell, (welche Frankreich den Aufbruch bewilligt haben). Solotliurn. >5» kol. «K. >Auck i» de» Archive» Bern Schwvz, Nidwatdrn und Sololhurn.j Bote»! Zürich. Hans Kambli. Bern. Vinzenz Pfister. pneern. Rudolf von Mettenwvl. llri Bartholomäus Kuhn. Schwvz. Jakob Ulrich. Unterwalden nid dem Wald. Hans Waser. Z"ü Oswald Hübsch. Basel. Bernhard Brand. Frcibnrg. Hans Ruginet. Solothurn. Urs Rncht> Schaffhausen. Hans Schmid. ''l Zuschrift des Prinzen von Cond» (Ludiv. v. Bourboni und des Aomirals de Eolignh an die Eidgenosse», worin sie dai- zuliiuu suchen, daß sie am Kriege keine Schuld haben, »nd worin sie versichern, daß die von ihnen in Beschlag genommene» Pensionen nicht vorenthalte» werden. I. Juni. — Absch. Bd. 5^. im Staatsarchiv Lucern. Juli 1562, Man sehe ras Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangeiegenbeiteii: Vier ennetb Vogteien »berh. a. Art, 122, Polizeiliches, LaniS und Mendris ».r Art, 15 Amisrechnunq, Landvvgtci Lanis >> Art, 107, Bußcnrechnung, <°, Art, iw, »Kechnnngssachen. e, „ 2i>1. Iustizsachen, Eonfereiiz der III die Grafschaft Vellen; regierenden Orte llri, Schwyz und Nidwalden, Bruuuen I »<»2, 8. Juli (Mittwoch nach St. Ulrichstag). La»»desarci,iv Schwyz. iAuch iill Landesarcliiv Nivwdldcn I Boten» (Nicht angegeben», Unterwaldcn, Aimnan Wiirsch; Stattdalter hnssi. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaflSangeieaenheiten: Belleuz, Bollenz und Rivtera Art, 126—162, t««. Ennetbirgifche Iahrrechnnngö - Tagfa;nng, Luggnrus IZ<»2, ?» Juli StaatSarctliv (>nnctbirg. Absch. XI. 'iltr. koi. K7. ^alldcSarctliv Ztidwatdeu. I'Aucl' in ocn Arcluven Bern und Zolottnirn.i Beten » lDie nämtichen wie zu hauis 25, Inn» t-162», b ans dem Eremplar des KandeSarchivS Nidwalden, Man sebe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschafisangelegenheiten: Vier ennetd, Vogteien nbrrh. «' Art, 25, Amtsrechnung, Lnggarns nnd Maiuthal e. Art 7, Amtsrechnung, Landvogtei LnggarnS >>. Art, 212, Iustizsachen, 4 Art 226, Iujtizsachen, >1. ,, 84. Bußenrechnnng, t>- „ 124, Kirchliches, Landvogtei Mainthal. », Art, 468, Anftizsachen, sr Art, 445, RcchiningSsachen, Iii?» Iahrrechimng der III Schirmerte des Klosters Engelberg, Engelbert, It5«2, >21. Juli (Auf Maria Magdalena Abend). Staatsarchiv X'ucern. Akren: Engelberq. Boten» hueern, Jakob von Whl. des Raths, Schwyz, Martin (Mpfer, Statthalter, Unter Wa ide n Melchior von We, Handschreiber ob dem Wald; Ulrich hangenstein, handschreibcr nid dein Wald, Man sehe das Berkandelte im Abschnitte Schirmortsangelegenheiten - Abtei und Thal Engelberg, »—>«. An, 17 -2t. 222 Juli l5l>2. 17«. Cvuferen; der VIl katholischen Orte saniinl Appenzell, Lueern. l Juli sDonstag nach Maria Maczdal.). ^tantHarctnv Vuceri». .'«liqeiu. Absch. Vd 527. I'Auch in ren 'Arcluven Lchwvj und Lolollnvn.I Boten: (Niebt angegeben», llei, Ammann von Niederhofen, Solotbnrn, Schultheiß Schwailer, »». Ein Entschuldigungsschreiben Berne wird in den Abschied gegeben, damit man neb entschließe, ob man schriftlich oder durch eine Gesandtschaft darauf antworten wolle, t». Weil den katholischen Orlen an der bandschaft Wallis viel gelegen ist, so wird der Entwurf zu einem Vortrage, den man vor dem Bischof, Landeshauptmann und vor den sieben Zchndcn daselbst halten will, in den Abschied genommen, Auch wird beantragt, die Erneuerung des Burg- »nd Laudrechts dort zu verlangen, Manu »ach llri schiken soll, um in's Wallis zu ziehen, und daß dann Freiburg und Solothurn auch ein getreu Aufsehen haben sollen, I». Eine Zuschrift des Herzogs von Savoyeu wird jedem der VI Orte ablchriftlich mikgetheilt; man soll ste aber ganz geheim halten. Auch sollen in jedem Ort zwei bezeichnet werden, welche in dieser Sache zu handeln haben, i. (S. u. Freie Aemter). lt. Nach Verlesung der Schreiben, welche dem Oberst Frölich vom König von Navarra, von der Königin Katharina, Gl), Juni) vom Counetable von Montmoreueh und von vielen andern Fürsten zugekommen, wird beschlossen, noch die Antwort Frölichs auf den ihm von Solothurn aus zugeschikten umständlichen Bericht abzuwarten und dann an den König von Navarra, den Herzog von Guise, an die Königin und an das Parlament zu schreiben, sie sollen den Gesandten von Coignet abberufen und einen andern schiken, indem man dem von Coignet daS Geleit abgekündel habe l. Das Begehren des Schultheiß Schwaller von Solothurn, man möchte dem Gesandten, welcher so lange am französischen Hof gewesen und eine bedeutende Summe verbraucht habe, ein "I Uebcr die Vorgänge in Frankreich liegen den, Abschied noch folgende Akte» bei: IM, «NN Misslv des Cardiuals vo» Kotln'in.lrn an seine Mutter, betreffend die Wikdereinnahme von Orleans, IM, <>77, Beschluß des Parlaments in Paris «>' Betreff der Friedensstörer zwischen den, König und seine» Unterthanen, 30 Juni — l'ol. «78. Gespräch zwischen dem Prinzen von Uond» und der Königin in Betreff des Friedens. — IM, litit Bericht von dem Hofe in Frankreich und über das Verfahren gegen die Hugenotten in Toulouse, l Juni, Juli Geschenk machen, wird in den Abschied genommen, «». Der savohische Gesandte Herr de ia Eroir wünscht Antwort ans sein lezthin gestelltes Gesuch nm einen Aufbruch von c!UV0 Mann, — Wird ml in^lrnointum in den Abschied genommen, ». Im Auftrag des Statthalters Kuhn von Uri meldet Ammann von Niederbofen, daß Hauptmann Garmiswbl von Hei bürg de» Kuhn laut der Bunde vor seinem ordentlichen Nichter suchen müsse, — Wird dem Boten von Freiburg in den Abschied gegeben, «». Bernhard von Mentlen, Dolmetsch des spanischen Gesandten Marc Anton Bosse, begehrt im Namen des Königs, man möchte die Verbannten, welche sich in den enuetbirgischcn Herrschaften aufhalten, fortweisen und ans nächsten Tag zu Einsiedel» ihm hierüber sowie über seine andern Begehren Antwort geben, Wird ml itwli'noinlnw auf nächsten gemein-eidgenössischen Tag in den Abschied genommen, y». Peter A-Pro begehrt, man möchte ihm für seine Sendung au den Herrn von Guise sowie an de» Herzog von Savohen eine angemessene Belohnung geben; er rechtfertigt sich ferner gegen das Gerücht, als Hab ecr dem Könige dreihundert Eidgenossen nm zwölflmndert Kronen zuzuführen anerboten. Seine Recht fertigung wird angenommen, sein EntschädignngSgesuch aber in den Abschied genommen, «Z. Der Nuntius, Bischof von Como, wünscht Antwort auf sein vor einiger Zeit gestelltes Gesuch um eiuen Aufbruch von 4 bis l',Ut)U Mann, indem der Papst den VII Orten in ihrer Roth auch zu Hülfe gekommen sei. Wegen Ungleichheit der Vollmachte» wird das Gesuch wieder in den Abschied genommen, um auf dem Tag zu puceru am 5, August sich darüber zu entschließen, licbrigens wird dem Nuntius bemerkt, er möge au den Papst berichten, daß man die schon in seinem Dienst befindliche Mannschaft jezt gar nöthig hatte, Auf Begehren des Nuntius wird ihm eine Abschrift der Antwort mitgetbeilt, welche Basel zur Zeit den Vll katholischen Orten in Betreff des Coneilinms gegeben hatte, M m skt'k "Mb INI Abschnitte Heri'schaftsnn.ieikjieill'kiten: Grafschaft Sargans. >- A>t, «ii, Zustichache», Vaudvogtoi Freie Aemter. « Art um. Klbster, I7R Rechtotaq, ^«»siedeln. >'»<»2, Jnli. (Montag nach Jakob, Apostel). ^tantsarckiv Vucer»». Allqem. Hdsch Vv. ',^7. und Älarncratten. '.'Mendd. ,>". tl. fol. Z7«». I.'lucl' in ocn Archiven ^nrich, Vcru, Obwnlvcn und Solotl'urn Bolttt und Ncchtsprecher: (Nicht angegeben», t». Da im «treithairdel zwischen den Evangelischeu zu Glarus als Klägern und den V katholischen Ölten pueern, Uri, schwhz, Unterwalden irird Zug als Autwortcrn die vier „zugesaztcn Rechtssprcct>er" in ihren Ultheilen „zerfallen", so begehren die Boten der sieben Schiedorte, daß sich die Zugcsazten oder beider Parteien Ratbsboteu über eine» Obmann verständigen und einen andern Tag zur Erledigung des Rechtshandels ansezeu, ferner daß die Parteien einander freie Sicherheit versprechen, daß sie innch scheu keine Feindseligkeiten gegen einander vornehmen, sondern sich „des Rechten" begnügen und sich Ab schriften der >ezt gegebenen Urthcile mittheilen. Nachdem die Rechtsbrecher laut ihres Eides und ans Juli andern Gründen den Odinann zu erwählen abgelehnt, erklären die Bote» der V Orte, daß auch sie keine Vollmacht haben, einen Obmann zu ernennen, oder einen andern Tag anzusezen, daß sie aber den Vorschlag in den Abschied nehme» wollen und es hinsichtlich der verlangten Sicherheit bei ihren früher?» Erklärungen bleiben lassen; sie stellen das Verlangen, daß die Schiedorte bei den nengläubigen Manier?» auswirken, daß diese ihre katholischen Mitlandlente, die V Orte und die schwhzerischen Unterthanen im Gaster nicht beleidigen oder beschimpfen und zu keinen Unrnhcn Anlaß geben ; sie geben dagegen die Versicherung, daß sie auch die katholischen Glarner ermahnen werden, sich friedlich und ruhig z» verbalrcn, I». Jedem Boten wird eine Abschrift mitgetheilt des vom spanischen Gesandten, Marc Anton Bosso, eingelegten Vortrags, in welchem er über die Unterstüznng berichtet, welche Spanien an Frankreich zur Unterdrüknng der dortigen Unruhen geleistet hat, nämlich UsUUO Mann zu Fuß und zu Roß <4Wt) deutsche Knechte, !!W«> Spanier und RM) Italiener, lUUU „ Scbwarzrenter" und lt>X> „Kürsett" ans Flandern), «. Mare Anton Bosso stellt das fernere Ansuchen, man möchte nochmals bewilligen, daß dem Bürgermeister von Eham und dem Ammann Abhberg der frühere Auftrag, nämlich in Bern eine Antwort auszuwirken, ertheilt werde. — Es wird bewilligt unter der Bedingung, daß der König von Spanien beim Herzog von Savohen auswirke, daß dieser auch in Betreff der Genfer unterhandeln lasse, «Die Antwort Berns aus den Vortrag der beiden Abgeordnete» erfolgt erst den l. Oetober, — Zürchcrexeinplar. k»>, A)2), «I. Ans eine Zuschrift des französischen Gesandte» von Eoignet wird ihm geantwortet, daß man es bei dem angeiezten „Marchstag" unverändert bleiben lasse. «. Der Bischof von Eomo iNnntins) stellt das gleiche Begehren wie zu purer». Es wird darüber nicht eingetreten, sondern ans den angesezten Tag zu pneern verschoben, f. Jeder Bote soll bei seinen Obern auswirken, daß dem König von Spanien für sein gnädiges Erbieten gedankt werde. K-. Der nach Lueern angesezte Tag wird bis zum lt) August verschoben, l». Der französische Gesandte von Eoignet schreibt, mach möchte den angesezten Marchötag weiter hinaus sczen und die, denen der König etwas schuldig sei, ans den Anfang Augusts nach Solothurn weisen, damit er sich mit ihnen verständigen könne; wenn auch einige in der Eidgenossenschaft sich Mühe geben, ihn beim König und bei?» Herzog von Gnise durch unwahre Angaben zu verunglimpfen und ihn in Ungnade zu bringe», so hoffe er doch, daß seine der Krone Frankreich geleisteten treuen Dienste viel mehr gelten werden. — Was ihm darauf geantwortet worden, darüber mag jeder Bote referieren. I. Die Gesandten von Schwyz geben »veitläufig ihre Erklärung ab, warum sie gegen die Ernennung des Frcnwler als Vogt in? Gaster protestieren müssen. Darauf erwiedern die Gesandten von Glarus, daß sie, da die wiederholten Bitten der Schiedorte an Schwhz bisher ohne Erfolg gewesen, nunmehr keinen Auftrag haben, sich weiter in die Sache einzulassen, daß sie, was sie gethan, in der besten Absicht gcthan habe??, daß fit ihrerseits gar nicht wahrnehmen, daß Vogt Freuwler ihrer Religion sei, und daß sie und Vogt Frcnwler sich nnr durch einen Rechtsspruch abweisen lassen »verde». Es werden nun beider Parteien Antworten von den Boten der Scbiedorte in den Abschied genommen mit der Erklärung » Es solle inzwischen der bisherige Vogt die Vogtei verwalten; beide Parteien sollen sich gegen einander friedlich verhalten; wen» Glarus jedoch sich inzwischen anders besinnen, und einen andern Vogt erwählen würde, was jedenfalls das beste wäre, so solle es dem Vogt Freuwler an seiner Ehre keinen Nachtheit bringe?». Mau sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanaelenenheitkn: Grafschaft Nznach und Gaster i Art I«. August töö2. 225 172 Comoren; der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen. Zürich >3i»2, I. August Ätaaesarctnv Zürict,. Adsch. Bd. Nr. l'2Z. tc»t. '2!!^ Bolen: «die ad dem RechtStag zu Einsicdeln zurükkehrenden». Die Boten von Bern eröffnen: Noch immer sei der langwierige Streik zwischen den V karholi- schen Orten und GlaruS unerledigt, odschon bisher die Schiedorte allcit möglichen Fleiß angewendet haben, die Sache in Güte beizulegen; da nun aber der Handel immer weiter hinausgezogen werde, dabei allerlei Troz und Drohungen vorkommen und daraus schlimmes erfolgen möchte, wenn man nicht einschreite, sei Bern veranlaßt, dieses an die drei Städte zu bringen, und mit ihnen sich zu berathen, wie mau sich, im Fall die V Orte gegen Glarns Feindseligkeiten beginnen sollten, gegen einander halten und wessen man im Fall der Noth sich zu einander versehen solle; sie seien nun, weil diese Sache wiederholt in Solothurn, Aarau und Baden auch angezogen, aber nichts ausgerichtet worden, beauftragt, mit den Boten der drei Städte sowohl über diesen Punkt, als auch über andere die Religion betreffende Sachen sich zu unterreden und auf höhere Genehmigung bin einen Beschluß zu fassen, oder aber, wenn es gegenwärtig ">cht gelegen sei, einen geeigneten Tag anznsezen, besonders auch dafür zu sorge», daß Glarus bei seinen Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben möge; sie bitten, man möchte diese Begehren, sowie sie von Berit in der besten Absicht geschehen, eben so freundlich aufnehmen und ihnen eine entsprechende Antwort ertheileu. — Die Boten von Zürich versichern, daß Zürich , so wie es sich bisher zu Beilegung des Streiks zwischen den V Orten und GlaruS keine Kosten noch Mühe habe dauern lassen, auch noch fernerhin dieses zu thun bereit sei, sowie zu allem mitzuwirken, was zum Frieden, zur Ruhe und Wohlfahrt der Eidgenossenschaft gereichen möchte; sie haben aber gegenwärtig nur Vollmacht anzuhören, was Bern vorbringen werde, und darüber zu referieren. — Die Boten von Basel melden, daß sie über diesen Handel keilte Instructionen erhalten, weil Basel erwartet habe, er werde auf dem Tag zu Einsiedelu erledigt werden, daß sie aber den Vortrag von Bern i» den Abschied nehmen wollen. — Der Burgermeister von Schaffhansen endlich erklärt: Seine Obern haben geglaubt, daß jezt nichts anderes als der Span zwischen den V Orten und Glarus zur Sprache kommen werde; er sei zwar überzeugt, daß die andern Anträge in gar guter Meinung geschehen seien; da er jedoch darüber zu antworten keine Voll machten habe, bitte er, es ihm in den Abschied zu geben. - Nachdem die Boten von Bern gebeten, daß die Boten der drei andern Städte ihr Begehren beförderlich an ihre Obern bringen möchten, wird einstimmig beschlossen, daß Basel und Schaffhausen ihren Entscheid, ob man darüber eilten Tag anlezcn solle oder nicht, nach Zürich und dieses sie dann samml seinem eigenen Votum mit Beförderung nach Bern senden solle, damit man sich bei diesem gefahrdrohenden Stand der Dinge besser zu verhalten wisse. Endlich wird beschlossen: Es sollen Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich und Schultheiß und Rath der Stadt Bern an die Mebrhcit zu Glarus (wie der Abschied zu Eiusiedcln zum Theil auch enthält) mit allem Ernst schreiben, die Unruhestifter zu entfernen, in Betreff des Vogt Frcnwler einsweilen nichts zu thnn, nichts unfreundliches zu beginnen, sondern sich aller Ruhe und alles dessen, was zu Friede und Einigkeit dienen möchte, zu befleißen. 2t> August tftttZ, 17». Couserciiz der VII katholischen Orte 4kucern. I?<»^, >1. August (Dienstag nach St, Lauren;) Ttaatsarllii» Luccr», ANgc>u Avsch Vv ^ S<>», j'lluch in v n eltchiven Zvlnvnz nnd Svlnrlnun ! Boten- «Nicht angegeben,, Freidurg, Sekelmeister Gottrow, ». Auf das Gesuch von llri und Schwhz, man möchte sie, da ibrc Zusäzcr ibr llrtbeil über den Glanlerhandel abgegeben haben, nunmehr in Bezug aus diese Sache in Ruhe lassen, werden sie ermahnt und ersucht, die Betreffenden dahin zu vermögeil, daß sie fernerhin das Beste lhnn, In Betreff An- sezuitg eines Tags nnd Ernennung eines Obmanns wird an Zürich geschrieben, daß man wegen der gegenwärtig beginnenden Iahrrechnung zu Belleuz, wegen der Korn- und Heuernte nnd weil man allenthalben mit unruhigen Händeln beschäftigt sei, sich darüber nicht habe verständigen können. Jedes Ort solle sich inzwischen über den Obmann entschließen, I». (S. u, Freie Aemterch «. Ans eine Zuschrift der Altgläubigen von Glarus an die V Orte wird ihnen geantwortet - Man habe keinen Gefallen an dem Benehmen der neugläubigen Glarner; man werde ihnen, sobald man weitere Befehle eingeholt habe, unverzüglich antworten; sie sollen sich einsweilen gedulden, man werde sie nicht verlassen, «K und v- (S. u. Freie Aemter). f. Schwhz macht Anzug: Es habe die im Gaster wieder zu Gnaden aufgenommen nnd beide Neligionsparteien von Glarus Habel« sich damit einverstanden erklärt, daß Schwhz in GlaubcnS- sacheil im Gaster zu strafen habe; dieser Artikel sei jedoch im Abschied von Einsiedeln ausgelassen worden, weßhalb man es nachträglich in denselben sezen möchte. Weil nun dieses aber eine Sache ist, welche die übrigen Orte auch angeht, so will man an jenem Abschied nichts ändern; Schwhz soll daher seine Beschwerde aus einem andern Tage vorbringen, K. Jedem Boten werden Abschriften mitgetheilt des Bc richtes des Oberst Wilhelm Frölich ans Frankreich «v, 24, Juli» sowie dessen, was Solothnrn ihm zu ant wortcn beauftragt worden ist, I». In Betreff des Gesuchs voir Solothnrn, man möchte jenem Boten, welcben es im Namen der Vli Orte nach Frankreich geschikt nnd der während seiner langen Abwesenheit eine große Summe verbraucht habe, ein angemessenes Geschenk machen, wird beschlossen, sich vorerst z» erkundigen, was diesem Boten in Frankreich geschenkt worden, I. Der spanische Gesandte Marc Anton Bosso begehrt abermals Antwort auf das Schreiben des Kölligs, Nachdem man ihn darüber angefragt, ob er die Antwort aus einem gemein-eidgenössischen Tag erwarten, oder gegenwärtig von den Vit Orte» haben wolle, und er das leztere begehrt, wird dem Köllig eine freundliche „unvergriffenliche" Antwort folgende» Inhalts zugcsebikt: Man habe mit Freuden vernommeil, wie der Köllig den jungen König von Frankrcicb nnterstüze, damit Friede nnd Einigkeit in Frankreich hergestellt und die Ungehorsame» daselbst unterworfen werden; man sei überzeugt, daß er dieses ans keiner andern Ursache getban ha^' als zur Erhaltung des katholischen Glaubens nnd danke verbindlich dafür; man empfehle sich schließlieb in des Königs Gnade, It,. (S. u. Nur emietbirg. Vogteie» überhpt.). I. Der päpstliche Nuntius, Bischof von Como, erinnert abermals an die vom Papst verlangten Truppen und bemerkt, der Papst begehre nicht Krieg zu führen, sonder» nur den hl, Stuhl und den katholischen Glauben zu sichern und habe besonderes Vertrauen zu de» Eidgenossen, — Es wird ihm schriftlicb geantwortet, i«. Der französische Gesandle August 1502, 227 von Eoignet hatte ein Schreiben (v, 25, Juli) an die XIII Orle nach (Ansiedeln gesendel nnd darin die VII katholischen Orte angeschuldigt, als hätten sie ibn beim Könige von Frankreich und beim Herzog von Guisc verunglimpft und ihn in Ungnade bringen wollen. Daher wird beschlossen, ihm vor dem Herrn von Mandosse dieses vorzuhalten und ihn anzufragen, ob er beweisen wolle, das man nicht mit der Wahrheit umgegangen sei. Auf solches erwiedert von Coignct: Er habe Gefallen daran, daß man ihm den Handel und die Beschwerde vorgehalten; auch stelle er nicht in Abrede, daß er benannte Zuschrift an die XIII Orte erlassen habe; er habe aber nicht geglaubt, daß man es so aufnehmen wurde: erwünschte, daß man daS französische Original jenes Schreibens vorlegte, indem er dann auch „heitere" Antwort darüber geben könnte; er bitte übrigens, ihn für entschuldigt zu halten, — Es wird ihm nun das Geleit anfgekündet < 13, August > und dem König davon Mittheilung gemacht, — Ungeachtet seines An suchens um eine mildere Antwort wird dieselbe bestätigt, ». Freiburg macht Anzug, daß die von St, Gallen, Biel nnd Neuenbürg gegen die katholischen Orte ausgezogen seien, weßhalb man gemäß Vorbehalt wohl das Recht hätte, Neuenburg wieder anzusprechen, — Wird zum nähern Untersuch in den Abschied genommen; an den Landschreiber zu Baden wird geschrieben, er soll den Originalbrief der Ueber- gabe der Grafschaft Neuenburg hervorsuchen, «». Der neue französische Gesandte, Herr von Mandosse, übergibt seine Creditive, begehrt beförderliche Antwort in Betreff der verlangten Truppen und übergibt einen schriflichen Bericht über alles, was sich in Frankreich zugetragen hat,—Wird in den Abschied genommen. i». Hauptmann Bartholomäus Kuhn begehrt im Namen seines Vaters, daß Hauptmann Garmiswhl, wenn er eine Ansprache an ihn zu haben glaube, ihn laut der Bünde vor seinem ordentlichen Richter suchen müsse. Nach Anhörung der Erwiederung des Sekelnieistcrs Gottrow wird Freibnrg ersucht, dem Hauptmann Kuhn das Recht entweder zu Baden, wo die Beleidigung geschehen, oder zu Uri ergchen zu lassen, «z. Auf leztem Tag zu Lucern wurde angeregt, man sollte sich berathen, wie man sich wegen eines Auszugs derer von Bern verhalten wolle. Nun verständigt man sich aber dahin, die Sache miöwcilen auf sich beruhen zu lassen und bis zu einer gelegener» Zeit weder mündlich noch schriftlich etwas in der Sache zu thuu, i. ES wird abermals Anzug gemacht, daß mau in jedem Ort einige von den geheimen Räthen bezeichnen möchte, um vom Papst einen Bescheid in Betreff der 20,000 Kronen zu erlangen und um auch beim Herzog von Savohen oder andern christlichen Potentaten Zusicherungen von Hülfe auf de» Fall der Noth auszuwirken, Deßhalb wird ein Tag nach Brunnen ans den 23, August "ugesezt, wohin jedes Ort zwei oder drei von den geheimen Rathen abordnen soll; diese sollen nicht nur für den gegenwärtigen Fall, sondern auch für die Zukunft Vollmacht haben, in Religionösachen das angemessene zu verfügen; dieses soll aber ganz geheim bleiben, «. Einstimmig wird beschlossen, Gesandte in s Land Wallis abzuordnen, ES wird nun an den Bischof von Sitten geschrieben, daß die VII Orte mit ihm und mir den Zehnden der Landschaft Wallis über das Burg- und Landrecht und über andere Sachen zu verhandeln haben. Die Boten sollen am 22, August zu Freiburg sich versammeln und am 25, zu Sitten sich einfinden; zugleich werden ihnen umfassende Vollmachten crthcilt, i. Auf den Anzug, wie man sich gegen die Altgläubigen im Wallis halten wolle, wenn die „Malzen" daselbst eine» „Fürgang" haben und die Berncr ihnen zu Hülfe kommen sollten, wird der lczthin zu Lueern gefaßte Beschluß bestätigt, Inzwischen soll sich jedes Ort darauf gefaßt machen und es möglichst verschwiegen halten August l 5)02 Man selic auch >n> Abschnitte Herrschaftsangelcqenkieite» ^ Landvogtei Freie Aemter, n Art. l?n. Klöster. e- Art. Z. Bcrwaltuna im Alldem, «i „ 9-l. Justizsachen. Vier enuetb. Vogteie» uberk k. Art. LNS. Verkelir mit Ma»>an?. Grafschaft llznach »»d Gaster r Art. lst. I?«. Geheiine Collferenz der V katholischen Orte. Brunnen l?<»Ä, August Ztaat4art-t,iv Lucer»». Zeuttillt. v. llichr gebunv. .'lb'chieve. I')luch in, Lanvcsarchiv Nidwalden.I Beten: «Nicht angegeben! ». Auf Ratification bin wirb beschlossen, nochmals an den Papst zu schreiben und den Sekelmeister zum Brunnen, sowie den Nuntius um ihre Verwendung anzusprechen, damit die 20,000 Kronen in einem der V Orte hinterlegt werden gegen genügende Versicherung, dieselben nicht anzugreifen, außer wenn die V Orte des katholischen Glaubens wegen genöthiget würden den Krieg anzufangen, oder wenn sie angegriffen würden; im vorigen Krieg sei Mangel an Geld die Ursache eines solchen Friedens gewesen; denn, wenn man alle Wochen nur 4000 Kronen gehabt hätte, wäre der neue Glaube gänzlich ausgerottet worden. — Ferner wird beschlossen, an den Papst das Begehren zu stellen, daß er den V oder Vit katholischen Orten, wenn sie des Glaubens wegen angefochten würden, oder den Krieg anfangen müßten, mit einer Anzahl Büchsenschüzen zu Hülfe komme, oder seilten Vetter den Cardinal von Ems beauftrage, eine angemessene Anzahl bereit zu halten, und daß er diese heute auch besolde, wie es «eine Vorsahren ebenfalls gethan haben; denn die Vll altgläubigen Orte und der Herzog von Savohen schweben gegenwärtig >" großer Gefahr, und wenn es ihnen mißlingen würde, was Gott verhüte, so könne der Papst leicht ermessen, wie es ihm und den andern altgläubigen Potentaten gehen würde; die katholischen Orte wer den, gleich ihren Vätern, Leib, Gut und Blut zum alte» Glauben sczen und erwarten eine gnädig? Antwort — Jedes Ort soll seinen Entscheid, ob es zu einem solchen Schreiben an den Papst stimme, nach Schwhz senden, damit dieses dann in aller V Orte Namen die Ausfertigung besorgen könne. I». Jedes Ort soll an seine geheimen Räthe bringen, ob man den Herzog von Savohen schriftlich ersuchen wolle, daß er sich beim König von Spanien um Hülfe bewerbe; denn sollte dieses geschehen, so würde eS den altgläubigen Orten zu großem „Trost" gereichen. Den Entscheid darüber soll jedes Ort nach Lueern melden; wenn dann die Mehrheit zu diesem Schreibe« stimmt, will man eS auch dem Amman» Lussi und dem Sekelmeister zum Brunnen melde». <. Eine Zuschrift der Altgläubige» von Glarus in Betreff der großen Kosten, welche sie seit einigen Jahren erlitten, wird in den Abschied genommen. Inzwischen joll Schwhz ihnen schreiben, sie möchten sich bis auf weiter» Bescheid vom Gericht und Rath nicht znrnk *) Der Original-Abschied ist überschrieben: <-! I<- «!«><' kUi i>. August 1562 2ZS ziehe». An Herrn von Coignel wird geschrieben, man verbleibe gänzlich bei der ihm zu Lucern gegebenen Antwort; Lueern wird beauftragt, an Freibnrg und Solothurn davon Mittheilung zu machen. S. Das abermalige Begehren des Kölligs von Frankreich um eine Anzähl Truppen läßt man auf sich beruhen; sollte er aber das Gesuch wiederholen, so sollen alsdann die Vis Orte sich darüber vereinbaren, was man ihm antworten wolle, f. Uri wünscht Aufschluß, ob man, da man dem Herrn von Coignet das Geleit anfgckündet habe, nichtsdestoweniger die Richter auf den Rechtstag nach Peterlittgen sende» wolle. Es wird beschlossen, den Tag nicht zu besuche», sondern die Sache bis auf einen gemein-eidgenössischen Tag zu verschieben : Lueern soll dieses nach Zürich sowie dem Hauptmann Flekenstein melden, da mir niemand nach Peterlingen gehe. I7S. Tästsazunq der Vll katholischen Orte mit Wallis. Sitten I S<»2. 2ii — 28 August Vaudeöarctiiv Odwalden. Gesandte; Lueern. Jost Pfhffer, Schultheiß. Uri. Heinrich Albrecht, alt-Vogt zu Liviuen. Schwvz. Georg Reding, Laudammann. Unterwalden. Peter zum Weißenbach, Sekelmeister ob dem Wald. Zug. Heinrich Zchnder, Vogt. Freibnrg. Pankraz Wild, Venner. Solothurn. Urs Ruchti, Pannerherr. — Für das Bistbum Sitten. Johannes Jordan, Bischof zu Sitten, Präfcet und Graf im Wallis; NiklauS im Eich, Landeshauptmann. — Landschaft Wallis—: Für die Stadt und den Zehnden Sitten. Junker Hans am Hengart, Pannerherr; Petermann am Hengart, Castellau der Stadt Sitten ; Hauptmann Hans Ricdmattcn; Anteil Kalbcrmatten, alt-Vogt; Kaspar de Erettaz, Statthalter am Ahent; Peter Blatter, alt-Castellan an Saviesh; Anton Perris „Whscho", zngeilannt Marth: Anton Meichtrh, Statthalter von Evolena; Jakob „Geladt" Mechtrall von Magy ; Haus Meyer zu Bernamiesh; Bartholom« Larsehr von Nax; Thomas Pcrrin von Ve.r. Für den Zehnden Sidcrs. Heinrich Haas, alt- Castellan; Paulus Tagnio, Schreiber; Peter Ruwa, Statthalter; Christian Jacquier, Statthalter. Für den Zehnden Lenk. Peter Allet, alt-Hauptmailn; Anton Jakob Meher; Peter zun Gaffinen, alt-Vogt; Junker Hans Perrin, Bogt. Für den Zchnden Raron. Hans zun Triegcn , Meher; Hans Rotten, Pannerherr; Riklaus Walker, Meher zu Mörill; Hans Gerolds Venner. Für den Zehnden Visp. Hans Felacher, Castcllan; Peter in Albon, alt-Castellan; Ailtoil Perrin, Meher; Bartholomä in der Gassen, alt-Castellan. Für den Zehnden Brig. Kaspar Furgger, alt-Vogt; Jakob Venetz; RiklauS all den Bülen; Ailton „Helmowlig", alt-Castellan. Für den Zehnden GombS. Hans shber, alt-Vogt; Peter Lagger, alt Meher; Hans Portis, alt-Animann Die Gesandteil der VII katholischen Orte entbieten dem Bischof, dem Landeshauptmann und der Landschaft Wallis im Namen ihrer Obern deren freundlichen Gruß und eröffneil dann gemäß ihrer Instruction; Der Fürst von Condö mit stillem Anhang habe sich gege>l seinen Herrn, den König von Frankreich, empört; der König, dadurch genöthigt sich in Gegenwehr zu sezen, habe von den Eidgenossen laut Vereinung einen Aufbruch begehrt, den ihm die acht Orte bewilligt haben; auch der Landschaft 28V August 1562 Wallis sei ein Fähnchen zu stellen erlaubt werden, was aber die Landschaft von der Hand gewiesen und bei Verlnrst von Leib und Gut verboten babe, sich in einen fremden Kriegsdienst zu verfügen; ungeachtet dessen haben dann einige aus der Landschaft Wallis beim Fürsten von Conds Hauptmannschaften angenommen und entgegen dem Frieden und der Vereinung mit der Krone Frankreich, ebenso entgegen den alten Bünden und dem Burg- und Landrecht der Landschaft Wallis mit den VlI Orten, zwei Fähnchen demselben zugeführt; da nun dieses bei den VlI Orten große» Unwillen erwckt habe, seien sie hieher abgeordnet worden, um dem Bischof und den sieben Zehnden dieses in bundsgenössischer Wohlmeinung vorzuhalten und, um künftiger Zwietracht vorzubeugen, die Erneuerung des Burg- und Landrechts ganz freundlich zu begehren. Nachdem dann der Bischof, der Hauptmann und die Abgeordneten der Landschaft für diese freund-eidgenössische Wohlmeinung und Ermahnung freundlich gedankt, erwiedern sie: ES sei zwei oder dreimal im gesessenen Laudrath bei hoher Strafe jedermann verboten worden, in diese» Krieg zu zieben: da nun aber einige bcimlich und bei Nacht obne Wissen und Willen ihrer Obrigkeit weggezogen seien, jedoch keineswegs mit offenen Fähnchen, so bedauere die Landschaft dieses tief und fühle sich verpflichtet, die betreffenden, sobald sie zurükgekehrt sein werden, nach Verdienen zu bestrafen, damit das Büuduiß und das Burg- und Landrecht sowie der wahre alte Glaube aufrecht erhalten werde, welchen der Bischof, der Hauptmann und die fromme Landschaft zu schirmen fest entschlossen seien; was übrigens die von Frankreich der Landschaft angebotene Hauptmanuschaft betreffe, so haben sie nichts versprochen, sonder» nur zugesagt, daß sie sich von den übrigen Orten nicht sondern werden; hieraufseien einige Tagleistungen abgehalten worden und dann der Aufbruch geschebeu; bezüglich endlich der begehrten Beschwörung des Burg- und Landrcchtö von Zehnden zu Zehnden, so halten sie es nicht für nöthig, vor die einzelnen Gemeinden zu reiten, weil einige Zehnden und Gemeinden gar weit entlegen und dieselben gegenwärtig mit Einsammlung ihrer Feldfrüchte zn sehr in Anspruch genommen seien; sie erbieten sich aber in ihrem und der Landschaft Namen, wie eö früher auch schon geschehen sei, dieses Burgund Landrecht zn erneuern und mit dem Eid zu bestätigen und ebenso den Eid abzunehmen und dabei das Burgrecht vor allen Gemeinden verlesen zu lassen; sollte dieser Vorschlag den Gesandten der VII Orte nicht genehm sein, so möchten sie Tag und Ort festsezen oder von Ort zu Ort reiten, wie ihnen beliebig, um die Erneuerung des Burg- und Landrechts vorzunehmen. — Die Gesandten der VII Orte halten sich nicht für ermächtigt, auf dieses freundliche Anerbieten einzutreten, und begehren, mau möchte ihren Ober» dieses alles schriftlich zustellen, die dann zn gelegener Zeit und nach ihrem Gefallen gebührende Antwort darüber geben wurden, I7l». Zahrrechnlmqs-TagsazlMI zu Bellen;. Nellcnz. IZi»2, 28, August i Freitag »ach Bartholomäus), ^andeöarciiiv Schwyz. Boten: (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaft«angelegenheiten: B'Uenz, BoNruz und Riviera » 5, Art, IZZ IZY, September 1562. 177. Coiiferenz der VI! katholischen Orte, sammt Appenzell. Lucer». I 1.7. September (Donstag nach hl. Kreuz Erhöhung». 2taursc,rcl,iv Lncern. Allqettt. Abstt,. Ve. t»N. VattdeSa» ci,iv Sct,wyj. I'Allch ill den Archiven Obwalden, Freibnrq nno Solothurn.I Goten: (Nickt angegeben». Im Abschied kommen als Goten vor: llri. Ammann von Geroldingen. Schwhz. Annnann Reding. II nterwalden. Johann Waser, Ritter nnd Pannerherr. ». Nach Verlesung des Bnrgrechts, welches die VII katholischen Orte mit dem Gischof und Dom- eapitcl, Landeshauptmann und den VII Zchndcn der Landschaft Wallis haben, erstatten die im Wallis gewesenen Boten Bericht, was sie daselbst ausgerichtet nnd was sie für eine Antwort erhalten haben.— Demnach wird vorgeschlagen, an den Bischof, Landeshauptmann nnd an die Landräthe der Landschaft Wallis ein Dankschreiben zu erlassen; der Entwurf zu diesem Schreiben »vird in den Abschied genommen, k. Auf das Gesuch des Herrn von Mandosse um ein Fahnchen Knechte von jedem der VIII Orte, nnd da man bemerkt, daß derselbe des Herrn von Coignet Schreiber nnd Dolmetsch bei sich habe, wird beschlossen, durch Solvthurn ihm antworten zu lassen: Man ersuche ihn, sich mit zuverlässiger»! Schreibern nnd Dolmetschen zu versehen, weil dem Schreiber, welcher Herrn von Eoignet gedient, nicht zu trauen sei ; sein Begehren selbst betreffend, so wünsche man, daß er den VIII Orten zu lieb auch von der Landschaft Wallis ein oder zwei Fähnchen begehre; denn die zwei Fähnchen aus Wallis im Dienst des Herrn von Condö seien ohne Bewilligung ihrer Obrigkeit fortgezogen und werden dafür bestraft werden; er könne die dadurch entstehenden geringen Kosten gegen den König wohl verantworten; »venu er das thne, so hoffe man ihm günstigen Bescheid geben zu können; »venu er daher einen Tag ausschreibe, möchte er auch Wallis dazu einladen. — Solothurn »vird noch ersucht, die Antwort des Herrn von Mandosse beförderlich mitzuthcilcn. r. Dem Ammann Reding wird aufgetragen, seine Obern »in Antwort zu mahnen, ob sie gemäß der Bünde den Hans Chrlcr „in's Recht" gegen Jakob Hankrat stelle»! wollen oder nicht, damit man sich darnach zu richten wisse. «I. Da der König von Navarra, der Herzog von Guise nnd der Connetable begehren, man möchte Bern dahin vermögen, seine Angehörigen heimzumahnen, wird beschlossen: Solotbnr» solle den» Herrn von Mandosse anzeige», daß es unnnz sei, die Berner, welche wider den König nnd wider die Truppen der katholischen Orte in das Delphinat gezogen seien, beimznmahnen; denn da sie weder den ewigen Frieden mit Frankreich, noch Bünde nnd Landfriede» geachtet haben, würden sie, »renn es ihnen wohl gehe, ein solches Abmahnen nicht achten und nur noch bochmüthiger werden, »venu es ihnen aber nicht nach Wunsch gehe, über eine Heimberufung froh sein und glauben, es sei ihnen alles verziehen, v» Auf de» Bericht des Venners von Freiburg, welche Aenßerungen sich die Neuenburger erlaubt haben, wird Frciburg beauftragt, genau nachzuforschen, wer dabei gewesen nnd wer nnd woher der sei, welcher so geredet habe. f. Jedem Boten werden Abschriften der Briefe des Königs von Navarra, des Herzogs von Guise nnd des Connetable mitgetheilt. K. Ein Anzug deS Ammann von Beroldingen in Betreff der Langhälsler- und Lothringcrdiken, die höber eursie- ren als sie wcrth seien, wird in den Abschied genommen. Auch »vird jedem Ort, das Münzen schlägt, anempfohlen, dafür zu sorgen, daß die Münzen nicht in einem höher» Wertste ausgegeben »verde», als September 1562, sie werth sind, das Münzen selber zn Händen zu nehmen und nicht mehr zu verpachten, l». Uri wird aufgetragen, den Meister Peter von Lauis, der dem Jakob Ammann von Lueern gemäß Rechtsspruch eine Summe schuldig ist und nun appelliert, zur Ruhe zu mahnen, l. Ammann von Beroldingcn klagt, daß Freiburg der ab dem lezte» Tage zu Lucern erhaltenen Weisung hinsichtlich des Schnldstreits zwischen Statthalter Kuhn von Uri und Hauptmann Garmiswhl von Freiburg noch nicht nachgekommen sei. Der Bote von Freiburg ist darüber nicht instruiert und nimmt eS in den Abschied, Ii. Die VI katholischen Orte wenden sich schriftlich «kll, September» au Herzog Emannel Philibert von Savoheu und an König Philipp von Spanien und bitten um Antwort auf ihr früheres Gesuch, nämlich dem Riklans Flekenstein von Lueern zn erlauben, jährlich ein Quantum Salz in Burgund kaufen und zollfrei bis in die Eidgenossenschaft führen zu dürfen, I. Zuschriften der V katholischen Orte an den Herzog von Savohen, betreffend Borsorgen in Kriegsgefahr 7t Noveinber Ltaat4ar». Art, I5t 174 ^togtki itzrandson, ' u,». Art, kW», KM», «ogt«i Murte» I.I.—Art, >>2»—»M, Conferenz der VN katholischen Orte, rXlceri», t ?t fftovember l Montag vor Martin, Brschos, ^ltaats>'r>» Luecrn, ?Nlgein. Absch. Ztr. und inj». IAuc1< in den Archiven Schwyz, Nidwalden nnd Snlottturn.i Bote» i < Nicht angegeben), Solothnrn, Urs Snrh, »». fS, u, Luggarusj, l». Gemäß Auftrag hat der Landschreiber von Baden den Brief über die Ueber^ gäbe der Stadt und Grafschaft Neuenbürg durch gemeine Eidgenossen an Frau Johanna (v, Longueville) ans dem Landbnch ausgezogen und zu Händen der Vll Orte nach Lucern gesendet. Derselbe stimmt aber nicht ganz mit der zu Lneern liegenden Eopie überein nnd man glaubt, daß der Originalbrief in Zürich liege Was nun darüber verhandelt worden, sowie den Bericht über die Schmach, die den nach Frankreich zogcnen Truppen der VIII Orte in Neuenburg begegnet ist, soll jeder Bote an seine Obern referieren, damit diese über den Handel sich berathen, Zedem Boten wird eine Achchrift des Berichtes des Her>» von Mandosse (vom 8, November) an die VII Orte in Betreff der Eroberung der Stadt Ronen durch de» König mirgctheilt. Der Bericht wird Herrn von Mandosse verdankt, (Bericht dcö Obersten Frölich an Solothnrn aus dem Lager vor Ronen, 28, Oktober). «I Da künftige Lichtmeß schon die dritte Penston zur Bezahlung verfällt und da auch die schon im Mai verfallene Bezahlung der Anleihen noch nicht bc^ richtiger ist, wird Herr von Mandosse schriftlich ersucht, dafür zu sorgen, daß die Bezahlungen so bald möglich geschehen, indem dieses guten Willen erwekcn werde, Freiburg nnd Solothnrn sollen mündlich nur ihm darüber spreche», v. Da der Gesandte des Herzogs von Bayern den Vorrang vor den Gesandten der VU Orte auf dem Eoneilium zu Trient anspricht, so wird an das Concilinm nnd an Ammann Lnist geschrieben, man möchte die angewiesenen Size beibebalten, oder dann, damit niemand an seiner Eh>k beeinträchtiget werde, von Woche zu Woche im Vorsiz wechseln, , lt. Als Obmann für de" Glarnerhandel werden von den V Orten der Abt von St, Gallen, Junker Hans Melchior Hegge»zr>, Hauptmann Florin aus Bünden, Schultheiß Frey zu Baden und zwei Orte der Eidgenossenschaft vor geschlagen Gg werden verlesen die Zuschrift der Katholische» von GlaruS an die V Orte voi» November i 5>i>^ llll, Oetober, ferner die Kuirdschaften über die Mißhandlung des budwig Krenrer, endlich die Klage der Boten von Schwhz über Beleidigung ihrer Angehörigen zu Wesen und im Gaster durch die evangelischen Glarner, Demnach wird, wie schon auf dem Tage zu Bruuucu, au die katholischen Glarner geschrieben, ste mögen sich noch gedulden; man werde auf dem nächsten gemein-eidgeuösflschen Tag den Schiedorlen Mit tbeiluug davon macheu und erwarte guten Erfolg, Auch wird der Bescheid, den man zu Brunnen Schwhz gegeben hat, nochmals bestätigt, Ii. Ammann Tschudi entschuldigt sich, das; er von GlaruS nach Rapperschwhl gezogen sei, versichert aber, das; er nichts dcstoweniger Gut und Blut zu den katholischen Glarner» und zu den V Orten sezen werde. Seine Verantwortung wird mit Befriedigung aufgenommen, I. HS. u. Freie Aemter). Ii.. Gesandte der drei Städte Lueern, Freiburg und Solothuru sollen auf den 16, Novemb. zn Solothuru sich einfinden und alle Gewahrsamen und Urkunden in Betreff ihres Burgrechts mit dem Grafen von Neuenbürg, sowie alles, was Stadl und Grafschaft Neuenbürg berührt, mit sich bringe» I. Die Boten von Freiburg und Solothurn sollen an ihre Obern berichten, wie sehr sich die V Orte über den Troz und Hochmuth der neuglciubigcu Glarner gegen die Katholischen zu Schwhz und Glarus beklagen; auch wird ihnen die Klage der altgläubigen Glarner in den Abschied gegeben n». Wege» der „sorglichen Zeitläufe" will man einsweilen darüber hingehen, daß Bern, entgegen dem ewigen Frieden mit Frankreich, entgegen den ewigen Bünden mit den VIll Orten und dem handfrieden, eigenmächtig einen Aufbruch veranstaltet hat; man will aber zu besser gelegener Zeil wieder darauf zurnkkommen, >». (S. u. Vier ennetbirg, Vogteien überh). «». Weil Hauptmann Garmiswhl von Freiburg gegenwärtig im französischen Dienst sich befindet, so sollen die Anstände desselben mit Hauptmann Kuhn von Uri bis zu seiner Heimkehr verschoben bleiben; sollte lezterer nicht warten wollen, mag er den Handel vor gemeine Eidgenossen bringen, p. Freiburg soll dem Herrn von Maudosse anzeigen, daß man mir Mißfallen vernommen habe, daß die eidgenössische Mannschaft so getheilt worden und daß sie durch die Pest so großen Schaden erlitten habe, ferner daß die Korrespondenz so schlecht besorgt werde, «ß. An Zürich wird geschrieben, es möchte einen Tag ausschreiben, jedoch nicht vor Weihnachten, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitrn,' Laudvogtei Freie Aemter. ». Art. tün, .ttiämr. Vier ennetb. Vogteien überh. »- Art, 2il, Vcrkcchr mit Mayland, Landvogtei LuggaruS. », Art, Gianbeiiüsachc». I«I. Coufereuz der drei Städte Vueeru, Freiburg und Solothuru. Solothurn I?» November Stc,»,tsarckiv Vncern. Alton Neucndurg. lAuch im Archiv Solotl'urn.! Bolen: hurern, Jost Pfhffer, alt-Schultheiß. Freiburg, Petermau» von Elcrh, Ritter Solo lbnrn. Urö Surh, Schultheiß; Urs Ruchti, Veuner und Sckelmeister; Urs Wieistein, Sekclmeister; Foachim Scheideggcr, Hauptmann November 1562. ». Gemäß des lezten Abschiedes von Lucern waren die drei Städte beauftragt worden, alles das Burg- recht mit Neuenburg und die Uebergabe dieser Grafschaft betreffende zusammen zu suchen und auf gegen wältigen Tag zu bringen. Aus den vorliegenden Schriften ergiebt sich, daß zuerst Freiburg, dann Solo- thurn, endlich Luccrn in ein Burgrccht mit Neuenbürg getreten war. Da man sich nun wohl erinnert, waS auf frühern Tagen in Betreff der Neuenburger, welche den Rebellen gegen den König von Frankreich Hülfe geleistet hatten, verhandelt worden, und wie schändlich sie sich gegen die nach Frankreich ziehende Mannschaft der acht Orte beim ersten und beim zweiten Aufbruch benommen, so daß man wohl Ursache hätte, die Grafschaft wieder zu der altgläubigen Orte Händen zu ziehen, so ist man nun doch der Ansicht, daß es in gegenwärtigen Kriegszeiten nicht thunlich wäre, den König von Frankreich um Uebergabe der Grafschaft anzugehen; weil» jedoch der Krieg sich zu Gunsten des Königs entschieden hat, so wollen dann die Vit katholischen Orte sich wieder berathen, wie man sich gegen die Grafschaft Neuenburg halten, und ob man derselben ihren Uebermnth und Troz also hingehen lassen, oder ob man deswegen an den König sich wenden wolle. I». Freibnrg meldet, daß es gemäß Auftrag mit Herrn von Mandosse Rüksprache genommen habe, sowohl wegen der ausstehende,: Pensionen, als wegen Beilegung von sechs Fähnchen an einen Ort, wo die Pest regiert habe. Derselbe habe sich also gerechtfertigt: Die Fähnchen seien aus dringenden Gründen von einander getheilt, seien aber nicht in Orte verlegt worden, wo schon die Pest gewesen, denn des Königs ältester Bruder sei selbst dabei gewesen, sondern die Pest habe sich erst später unter der Mannschaft gezeigt; schon vor der Mahnung habe er sich an den König und dessen Frau Mutter gewendet, um die Bezahlung der Pensionen und der andern Schulden auszuwirken ; nur die unruhige Zeit habe diesen Verzug veranlaßt; er wolle jedoch nochmals an den Hof schreiben und allen möglichen Fleiß anwenden, damit die Bezahlung so bald möglich erfolge. «. Mit Herrn von Mandosse wird ganz ernstlich gesprochen in Betreff der ausstehenden 156,666 Kronen Capital sammt Zinsen, welche der König gemäß Bertrag vom August 1561 zu bezahlen schuldig sei. Dabei wird ihm erklärt, daß die Anleiher im Fall der Nichtbezahlung wiederum das Recht suchen werden und daß er berüksichtigen möge, wie lange man schon dem König zur Erhaltung guter Freundschaft nachgegeben habe. Antwort: Dem König sei die Bersänmnng der Bezahlung gewiß sehr leid und er wisse auch die bisherige Nachsicht zu schäzcn; bereits seien dem Tresorier große Summen angewiesen gewesen, doch der leidige Religionskricg habe alles wieder „aufgefressen"; er hoffe übrigens, der König werde bald bezahlen können. 182 Confereilz-Verhmldliltlst zwischen Savoyen und Bern. Nyv» ISi»2, T—3. Dccember. Staatsarchiv Bern. „Savoy. Buch." k. 78S. Nach verschiedenen von beiden Parteien, gemäß ihrer Instruction, gemachten Vorschlägen, stellen die Abgeordneten Berns das dringende Ansuchen, daß man zuerst und vor jeder andern Sache das "1 Der Titel res » französischer Sprache abgefaßten Abschiedes lautet: blnmoien ei linnilnil ««»miuiirn cln nn, <,«>" »n^otie «ur I» Smirnnn n» Iii rill«! «In N )«n killen In« «Inlejeun« n «Inn «In 8-ivnzn «I'iine part, ^ In» nulluni, «In» mn «,!ntts,.i ninß nen-, »oixuutn iln.u». Deeember 1502 NeutralitätS-Geschäft zu Händen nehmen möchte und daß sich die savohischen Gesandten darüber erklären, ob sie gestatten wollen, daß die Stadt Genf und deren Unterthanen, mit Bern durch ein ewiges Burg recht verbunden, im benannten Neutralitätsvertrage eingeschlossen sein sollen. Die savohischen Gesandten erwiedern: Es sei zwar immerhin mit etwas Bedenklichkeiten verbunden, die Stadt Genf in den Neu tralitätsvertrag einzuschließen; es scheine ihnen übrigens angemessen, daß die Genfer, wenn sie den Ein schluß wirklich wünschen, sich an den Herzog von Savoyen wenden möchten; da dieselben nun aber dieses nicht gethan, habe man keinen gerechten Anlaß, sie in die Neutralität aufzunehmen; nichts destoweniger geben sie dem Begehren der bernerischen Gesandten nach und stimmen dazu, die Genfer in den Vertrag über die Neutralität und die Verfahrungsweise (malle lle vivre) aufzunehmen, unter der Bedingung, daß, wenn diese Sache zwischen den Abgeordneten beider Parteien geregelt sein werde, es dann den bernerischen Gesandten belieben möge, auf die Hauptsache, uämlich die Restitution des rcclamierten Landes, einzu treten, indem dadurch die Schlichtung aller Differenzen auf der künftigen Tagsazung zu Basel erleichtert würde; denn beide Punkte stehen in solchem Zusammenhang, daß es unmöglich scheine, zu einem guten Ziele zu gelangen, wenn man nicht beide zugleich in Behandlung nehme; sie wollen übrigens gern vernehmen, ob die Gesandten von Bern darüber Vollmachten haben, wenn nicht, ob sie selbe einholen wollen; denn wenn diese glauben, benannte Vollmachten nicht erhalten zu können, so wüßten sie, die savohischen Gesandten, nichts mehr anderes zu thun, als die dieser Sache wegen nach Basel angesezte Tagsazung abzuwarten, ohne sich hier länger mit dem Neutralitätsgeschäft aufhalten zu lassen. Die bernerischen Gesandten geben darauf folgende Antwort: Ihre Instruction crstrekc sich nicht weiter, als mit den Gesandten Savohens sich über keine Vorschläge noch einen Vertrag über die Rcstitutionsfrage einzulassen, also ausschließlich über oberwähnten Neutralitätsvertrag zu verhandeln und die von Genf darin einzuschließen; was dann die Hauptfrage betreffe, nämlich sich mit einander über annehmbare Mittel zur Pacification der zwischen beiden Staaten streitigen Punkte zu verständigen, ohne die Restitutionsfrage zu berühren, so glauben sie, von ihren Herren und Obern keine ausgedehnter» Vollmachten hierüber erhalten zu können; da sie nun ihren Wünschen nicht besser entgegenkommen können, so sei ihre Bitte an den Herzog und dessen Gesandten, in ihrer guten Gesinnung gegen Bern stets zn verharren, so wie dieses auch seinerseits nichts unterlassen werde, wahre Freundschaft und gute Nachbarschaft an den Tag zn legen. Die savohäschen Gesandten sprechen ihren verbindlichen Dank dafür ans. Und damit die beidseitigen Unterthanen sich dieses guten Willens erfreuen, wird verabredet, daß die Unterthanen der einen und andern Partei sammt denen der Stadt Genf gegenseitig freien Handel und Verkehr mit Lebensmitteln, Kaufmannswaaren u, s, w, genießen, inzwischen aber die gewöhnlichen Abgaben und Zölle entrichten sollen, daß aber die Stadt Genf, wenn sie dieser Begünstigungen theilhaftig sein wolle, beim Herzog von Savohen oder seinem Staatsrath zu Chamberh darum nachsuche» müsse bis zum 20, laufende» Decembers, Gegenwärtige Uebereinkunft soll währen, so lange es der einen oder andern Partei gefällig ist. Indem schließlich die Gesandten beider Parteien die Unbegnemlichkeit in Betracht ziehen, welche für sie und die eidgenössischen Orte dadurch erwachsen würde, daß die nächste Tagsazung zu Basel in so kurzer Zeit stattfinden sollte, und in Berüksichtigung der strengen Winterszeit wird auf Genehmigung hin des Herzogs und Berns beschlossen, den angesczten Tag auf den 25, April 1560 hinauszuschieben. Die Gesandten von Bern übernehmen es, die IX Orte in Kenntniß davon zu sezen, die savohischen dagegen versprechen, den Entschluß des Herzogs bis zum 20, dieses Monats an Bern zn melden: bis auf diesen Deeember 15K2, Tag soll auch Bern Anzeige mache», im Fall ihm die Prorogation des TageS ni Basel nicht genehm sein sollte, - llnterschrieben ist der Abschied von den beidseitigen Seeretären de Pilla und Zurkinden, I«». (Gemein - eidgenösfifche Tagst; ;>>>lg, V-rdon den Ä Junuar D'i«eer>» olitzcul. AdüP. Bd. I . -V .»in ie'kt. A>''ch. Vt. »' 'Nrriiiv in l .'ii .'It tl'lr'e'n TH'l» , Frc.t'ur.s, Lolvtl »lvil lino l/tarau.j Boten : I n r i ch, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmcister, B e r n Beai Wilbelm von Mnlinen; Anibrosius Jnthof, Vcnner, deide des Raths, pueern, Jost Pfhffer, Schultheiß, llri, Josna von Beroldingen, Ritler, Vandammann; Jakob Arnold, alt-pandammann. Schwvz, .leaspar Abvberg, vandammann; Dietrich In der Halden, Ritter, alt-pandauimann, llnter- walde», Heinrich Wirz, des Raths ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, Pannerherr und des Raths nid dem Wald, .jng, Kaipar Sloker, Amman», Glarus, Gabriel Hässi, pandammann, Basel, Bonaventura von Brun; Hans Melier, Heide des Raths, Frei bürg, Anton Krnmenstol, Venner und des Raths, ^oloihnrn, Joachini Scheidegger, Sekelmeister und des Raths, Schaffhausen Dietegen von Wildenderg, genairnt Ringk, Birrgermeister, Ap penzcl l, Joachim Meggeli, pandammann, und I». lS. u. Freie Aemrer». «?. S. u. Thurgau). «I. sS. u. Freie Aemter). «. und f. (S. u. Thurgau». A. Das Gesuch Appenzell s, es »lochte jedes Orr ein Fenster mit seinem Wappen in sein neu erbautes Rarbhaus zu Appenzell schenken, wird in den Abschied genommen, t». Vogt Wirz von Unrerwalden bittet nn Ranren der Kinder des Amman» Jmfcld sel,, dein vor Jahren Fenster und Wappen in sein neues Hans geschenkt worden, welches Haus aber wieder abgebrannt ist, um Fenster und Wappen in ihr neu erbautes Haus, Wird in den Abschied genommen, i. Das Gesuch des AbtS von Einstedeln, man möchte ibm beim Bezug der den Prälaten und Gotteshäusern auferlegten Steuer behülflich sein, wird all mBennnllnm genommen, k.» Die Bitte zweier Brandbeschädigten von Windisch um Unterstüzung wird all iiwti nnnllmn genommen, I. Die Boten von Schwhz erklären, daß ste nicht »lehr neben Ammann Hässi von Glarns „lagen" wollen. Auch wird Anzug gemacht, daß die von St, Gallen auf allen Tag- saznngen um Hülfe für ihre Kanflcute wegen des PaßwesenS zu schon anhalten und dennoch gegenwärtig wider den Köllig gezogen und und den ewigen Frieden gebrochen haben, Obbenannte beiden Artikel, sowie ei» Anzug m Betreff der Reuenbnrger solle» die Boten der V katholischen Orte an ihre geheimen Räthe bringen, »i lS. ». Lauisj. i«. Man finde es beschwerlich, daß die Geistlichen nur vor geistliche» Gerichten »in Schulden n, dgl, belangt werde» können; '»an wolle es jedoch .»! lachucuillnni nehmen, Überzeugt, das; auch die Obrigkeiten keinen Gefallen daran haben; Man finde es ungeziemend, daß die Verwandten und Diener des AbtS zu Krcuzlingen gegen die Abgeordnete» des Vischels rrozige Reden stch angemaßt haben, und werde für Abhülfe sorgen. Januar llrtist. Der Bisch»s beschwere sich, daß einige Prälaten in der Eidgenossenschaft sich anmaße», Kirchen, Kirch Höfe, Altäre, n, d.gl, zu weihen, indem dieses Recht nur dem Papst und ihm als dem ordentlichen Bischof zustehe. Darauf müsse man ihm erwiedcrn. daß einige Prälaten vom Papste diese Freiheit erhalten haben ; man werde jedoch denselben von der Klage Meldung machen und erwarte, daß sie dem Bischof genügende Antwort geben werden; 4) Man werde den Bischof bei seinem Vorhaben, die an die (Grasen von Sulz verpfändeten Herrschaften Küssenberg und Thiengen wieder einzulösen, nach Kräften unterstüzen; 5) Das Begehren, daß die Priester für die Weihen 5 Gulden rhein, bezahlen, oder für so viel Bürgschaft leisten müssen, sehe man als eine Neuerung an und wünsche daher deren Abschaffung, >». Im Streitbandcl zwischen Gtarus und den V katholischen Orten begehrt erstereS, die V Orte möchten ihre Zusäzer be^ auftragen, einen Obmann gemäß der Bünde erkiesen zu Helsen, Die V Orte erwiedern, daß sie sich dam auf nicht einlassen können, indem sie nur in ein „gütlich Recht" getreten seien und zwar nicht nach Inhalt der Bünde, da sie ja schon zu Einsicdeln an Glarns die Bünde abgckündct, Die Boren derer von Glarns, denen von den Schiedbotcn diese Erklärung eröffnet worden, können nicht begreifen, daß die V Orte jezl solche Einrede» machen, da ja der bisherige Rcchtsgang ganz gemäß der Bünde gewesen sei l sie stellen aber die dringende Bitte, man möchte im Hinblik ans die Freundschaft ihrer Voreltern einen allfälligen Fehler ihnen verzeihen und sie wieder»», in Freundschaft und Huld ausnehmen, denn dieser Span sei ihnen herzlich leid und sie wünschen nichts so sehr, als mit den V Orten wieder in Freundschaft zu lebe». Die V Orte bleibe» bei ihrer Antwort und bemerken, daß dieser Span denen von Glarns wohl nicht gar leid sei, jonjt hätten he rich gegen ihre katholischen Mitlandlente nicht so übermüthig benommen und die Thäter mit Ernst bestraft. Auf die Bitte der Schiedorte werde» endlich als Obmann vorgeschlagen von Seite derer von Glarns Burgermeister von Cham von Zürich, Junker Beat Wilhelm von Mülinen von Bern, Stadtschreiber Falkner von Basel, Burgermeister Pehcr von Schaffhausen, Burgermeister Schlnmpf von St, Gallen und Burgermeister Marti von Chnr; von Seite der V Orte aber der Abt von St, Gallen, der kaiserliche Rath Hans Melchior Heggcnzer, Sekelincister Gortrow und Venner Krumenstol von Frciburg, Stadtschreiber Saler von Solothnrn und Schultheiß Frch von Baden, Da jedoch die Parteien sich über keinen derselben vereinbaren können und nachdem noch andere vermittelnde Vorschläge gefallen waren, so nehmen sie den Handel »ochmals in den Abschied unter Dankesdezengung an die Schiedboten, welche bisher mit so vieler Mühe und Ausdauer sich diesem Geschäft unterzogen, «>. Da von Schwhz Antwort wegen des zum Vogt von Gaster ernannten Freuwler begehrt wird, erwiedert es, daß es diesen Anzug nicht erwartet habe und vielen Unwillen besorge, wenn es die Sache an die Landsgemeinde bringen müßte; eS zählt nun eine Menge Fälle auf, bei denen die Katholischen mit Schmähungen und Drohungen angefeindet worden seien. Die Boten von Glarus haben von all den erwähnten Vorfälle» keine Kunde, wollen sie aber in de» Abschied nehmen, damit über die selben nachgeforscht und über die Schuldigen strenge Strafe verhängt werde, und bitten schließlich, man möchte stch de> ^arbe annehmen und nicht gestattet,, daß Unschuldige leiden müssen, — Die ^tchitdbolen erklären hieraus, daß sie an den Schmährcdeu des Freuwler und der andern, wenn sie als wahr sich ergeben sollten, gar leinen Gefalle» haben und daß sie sich sehr wundern, daß Vogt Freuwler nicht ein friedliebenderes Herz habe und nicht freiwillig resigniere, da ihm ja zu verstehen gegeben worden sei, daß es ihm nicht allein an seiner Ehre nichts schaden, sondern ihm vielmehr zum pob und zur Ehre gereichen würde: sie ermahnen auch beide Parteien, stch gegen einander friedfertig zu verhalten und einander zu S4<> Januar 1563, verzeihen; denn auf diese Weise würde endlich die glükliche Stunde kommen, da dieser Span in Güte könne beigelegt werden, — Hauptsächlich dieses Handels wegen wird ein anderer Tag nach Baden auf den 14. März angesczt, i. Es wird abermals beschlossen, daß jedes Ort seine Sondersiechen und Armen zn Hause behalten soll, damit sie nicht herumschweifen und andern Pente» zur Last fallen. Die Boten sollen auf nächsten Tag darüber instruiert werden, wie man solches in den gemeinen Bogteien anch abstellen wolle, »i. Die von Schaffhausen hatten dem Grafen von Sulz wegen ihrer Anstände in Betreff des Abzugs zu Wilchinge» das Recht vor gemeinen Eidgenossen auf gegenwärtige Tagleistung dargeschlagen Da jedoch der Graf verhindert worden, sich bier einzufinden, soll jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag bevollmächtigen, den Handel durch einen Spruch zu erledigen, t. (S, u. Thurgau). ». (S, u. Lauis). v und (S. u. Luggarus). ». Das Gesuch des Heinrich Rubli, Löwenwirth zu Aarau, um Ernencrung der Fenster mit der Orte Ebrenwappen in der von ihm angekauften weitbekannten Wirthschaft wird in den Abschied genommen, 5". Da diese Tagsaznng wegen der Ankunft des Kaisers in Konstanz abgekürzt worden und daher einige Geschäfte nicht in Behandlung genommen werden konnten, so soll jedes Orr seine Boten sowohl über dieselben als über den Abschied von Lauis und Luggarus auf nächsten Tag instruieren, Dem Hans Melchior Heggenzer wird gedankt für seine den eidgenössischen Gesandten beim Kaiser geleisteten Dienste, mit der Bitte, er möchte sich dahin verwenden, das; das „Anloben" an den kaiserlichen Zollstätten abgeschafft werde und daß der Kaiser bis aus nächsten Tag darüber antworte, (Antwort des Kaisers, den 19, Januar zu Konstanz auf der Pfalz durch vr, Sölden ertbcilt,) »»». Bürgermeister Marti von Ehur bringt vor den Boten von Zürich, Schwhz und Glarus folgende Beschwerden vor: 1) Die Kaufleute aus Bünden beklagen sich über die Schifflcnte und Fuhrleute der drei Orte, daß dieselben mehr als den vertragsmäßigen Lohn fordern; 2> Die Schifflcnte der drei Orte haben die Gewohnheit, daß sie in Zürich ihre Schiffe bis zu einem bestimmten Zeichen laden, dann an verschiedene» Orten noch Weinfässer darauf laden und dann bei ihrer Ankunft in Lachen nicht lcztere, sondern das Korn aus den Schiffen werfen, was den Kaufleuten zu großem Schaden gereiche; 3> Obschon den Kanfleuten das Korn nur bis Lachen geführt werde, prätendieren die Fuhrleute doch denselbeit Lohn, als ob sie es nach Wallenstadt geführt hätten. Er stellt schließlich die Bitte, daß ein anderer Tag nach Wesen hiefür angcsezt werde, — Demnach wird ein Tag nach Wesen auf den 6, Februar angesczt, wohin jedes Ort auch seine Schiffleute eiticren soll, Iii». lS. u. Freie Aemtcr). -»», „uS den Äremplaien der Archive Zürich und Schwyz. — I»I, aus dem Glarnerercmplar, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: Landgrafschaft Thurgau " Art, 95. Leibeigenschaft und Fall, r, si „ 332, Stifte und Klöster, « L, Art, 350, Stifte und Klöster, t. 96, Leibeigenschaft und Fall- Grafschaft Bade». Laudvogtei Freie Armter n. Art. 43 Märchen. ». Art. 77. Judicatnr » Cvmvetcuzs, «>, Art, 46, AintSrechuung, NN. „ 9l, Justizsachen, u. Art, l.3l, Rechnnngssachen «. Art. 227, Justlzsachen 4'andvogtei LauiS Vandvogtei LuggaruS „ 54, Märchen, 1». Art, 71, Beamte, v, Art. 431, LocaleS, Grafschaft Uznach und Gaster q Art, 20, Januar lövil. »84. Konferenz der VII katholischen Orte. Lucern. Obne Datum (ISV3, Januar). Staatsarchiv Vucern. Akten - (^oneiliuni von Trient. Gesandte: (Nicht angegeben). ». Nachdem man einen umständliche» Bericht verlesen, mit welchem Eifer und Ernst die Bäler ans dem allgemeinen Coneilium zu Trient bemüht sind, dasselbe zu einem glüklichcn Schluß zum Wohl gemeiner Christcnbeit und zur Aeufnnng des katholischen Glaubens zu führen, da man aber nicht übersieht, daß, ungeachtet daselbst angestrebt werde, eine christliche Reformation durch Abschaffung der Mißbräuche im geistlichen Stand ins Werk zu sezen, dennoch viele ans Eigennuz diese so nöthige Reformation zu hintertreiben suchen, und obscho» man guter Hoffnung ist, daß Gott der christlichen Bersammlnng seine Gnade verleihen werde, so wird nun doch vorgeschlagen, ein gründliches lateinisches Schreiben an das Coneilium zu erlassen, um dasselbe zu einer durchgreifenden Reformation, zu Versöhnung des Zornes GotteS und zur Vereinbarung der Christenheit in der wahren Religion zu ermuntern; denn den katholischen Orten müsse an dieser Sache viel gelegen sein, indem sie zur Zeit ihrer frommen Altvordern sowohl als erst neulich wieder durch den glorreichen Sieg in Frankreich (zn Drenr am 19. Deeemb.) zur Hebung des alten wahren Glaubens viel aufgeopfert haben. I». An den König von Frankreich ist bereits ein „süberlichS herrlichs" Beglükwünschnngsschreiben über den neulicheu Sieg erlassen worden. Da nun aber der Fürst von Condö noch gefangen liegt, der bei dieser Empörung gegen den jungen König, seinen nächsten Blutsverwandten, Anführer gewesen, und da wohl einige Vornehme am Hofe demselben aus der Gefangenschaft zu verhelfen suchen möchten, so wird für dringend nöthig erachtet, Gesandte nach Frankreich abzuordnen , damit dem schändlichen Fürsten sein verdienter Lohn werde und die wahre Religion um so eher in Frankreich erhalten bleibe. — Obschon nun obbenannte beiden Artikel den Gesandten dringend nöthig scheinen, so wollen sie doch ohne Vorwissen ihrer Obern nichts definitiv besä,ließen und nehmen sie in den Abschied. Sobald dann die an den König abgeordneten Gesandten wieder zurükge kehrt sein werden und man von ihnen gründlich vernommen, wie es seither in Frankreich ergangen sei, soll beförderlich ein VII örtischer Tag ausgeschrieben werden, auf welchen die Gesandten mit umfassende» Vollmachten über beide Artikel abgefertigt werden sollen. «. Jeder Bote soll an seine Obern berichten, wie freundlich Amman» Lnssi siä, anerboten, alles, was die VII Orte ihm künftig auftragen werden, mit allem Fleiß und Ernst auszurichten. Der Vorschlag, ein angemessenes Danksä,reiben an denselben zu erlassen, wird in den Abkcbied genommen. / 242 Januar l5tiss t8S. Couferenz der V katholischen Orce, Lucern. 4 Z». Januar (Montag, Pauli Bekehrung». Ttaat»arct,iv Vliceru. Allge»«. Absch. Bo. l'. 20. I'Auck in oen Lnnvesarchivcn Schwyz und ^tidwalden.j Boten: (Nicht angegeben). Schwyz. Animann Dietrich (In der Halden), llnterwalde n. Pan- uenneister Waser. ». Ans einen Bericht von Solotbnrn, daß eiitige dentsche Nenter bei Nacht neben der Stadt und durch ungebräuchliche Straßen mit Fenerbüchsen passiert seien, was dem König von Frankreich und den in dessen Diensten befindlichen Trnppen der kathol. Orte nachtheilig werden könnte, und auf dessen Gesuch um Rath, wie es sich zu benehmen habe, hatte Lucern diesen Tag ausgeschrieben. Nach Eröffnung der Instructionen wird beschlossen, au Freiburg und Solothurn zu schreiben, sie möchten die Pässe gut bewachen und solche Durchzügler durchsuchen und ausfragen und über das Resultat sogleich berichten. Man erachtet es jedoch nicht für gut, etwas darüber an die IV evangelischen Städte zn schreiben, sondern hält es für besser, auf dem nächsten Tage einen Anzug darüber zu machen. I». Schwyz meldet, daß das Kloster Einsiedeln immer noch nicht zur Bezahlung seiner Anforderung an den Herzog von Mantna habe gelangen können, und sucht um die Bewilligung nach, auf Waarcn aus Mantua Arrest legen zn dürfen. — Wird bis auf künftige Tagleistung verschoben, weil man nicht weiß, ob Ammauu hussi zu Trient mit dem Eardinal von Mantna etwas über diese Sache gesprochen habe, v, Unterwalden beantragt, einen Kreuzgang zn U h. Frau zu Einsiedeln zu veranstalten, um Gott für das Glük und den Sieg zu danken, den er den Waffen des Königs von Frankreich und der in Frankreich befindlichen Truppen der katholischen Orte verliehen Wird ml iiwti'uoinliint genommen. I8<». Coufereuz der III Orte Uri, Schwyz und Nidwulden. Brunnen i5 Februar Vottdeöarciiiv Scjnvnz. Boren: (Nicht angegeben». t». ß». sS. u. Bellen;). Das Gesuch des Ioder Kempf von Uri, Schwagers des Statthalters Kilbtte um ein Fenster in sein neues Haus wird in den Abschied genommen. Man sebe auch im Abschnitte HerischaftSamieleiienbeiren: Belle»;, Bolle»; und Niviera -« n. >,. An. Mi»». mi 1500 Februar, 243 Konferenz der V katholischen Orte. Pucern tkkktt, 22, ^ebkU». Weil Ammann Lussi aus Trient geschrieben hat, daß die katholischen Orte ihr Anbringen an das Eoneilium besser schriftlich als mündlich ausrichten wurden, wie es andere Fürsten durch ihre Gesandten auch thun, so wird der vorgelegte Entwurf eines Schreibens an das Coneilinm genehmigt und Lucern beauftragt, dasselbe im Namen der VII Orte auszufertigen, v. Bezüglich der Anstände zwischen den V katholischen Orten und GlaruS walten verschiedene Meinungen ; denn Uri beantragt, daß auf künftigem Tage zu Baden zuerst die Klagartikel wegen Bogt Frcnwler zur Sprache gebracht werden sollten; Schwyz möchte die zwei Orte Areiburg und Solothurn „darschlagen"; Untcrwaldcn wünscht, daß den Schiedorten überlassen werde, aus den sechs vorgeschlagenen einen Obmann zu ernennen; Zug schlägt vor, daß man nochmals mit den „Zugcsazten" über einen andern Vergleich sich verständigen möchte; Lueern endlich glaubt, daß die vorgeschlagenen Mittel annehmbar seien, und wünscht, daß man die übrigen Orte ermahne, GlaruS dazu anzuhalten, daß eS diesem nachkomme,— Da man sich nun über nichts verständigen kamt, werden die verschiedenen Vorschläge :n> ikkoionllnm genommen, «R. (S, u. Gaster). «. Was in Betreff der 20,000 Kronen und der 1000 Büchsenschüzcn, welche man vom Papst verlangt, verhandelt worden, soll jeder Bote an die geheimen Räthe referieren, damit auf nächsten Tag darüber Instructionen ertheilt werden, t. Schwyz wird ersucht und ermahnt, sich hinsichtlich des Ammann Hässi nicht von den vier andern Orten zu söndern und denselben neben den Boten von Schwyz auf Tagen sizen zu lassen, Ammann Schorno erwiedcrt, daß der Rath von Schwyz aus verschiedenen Ursachen einstimmig beschlossen habe, den Ammann Hässi ganz und gar nicht mehr zu dulden und lieber seine eigenen Boten zu Hanse zu behalten, und daß er dieses auch nach GlaruS geschrieben habe. Dieses eigenmächtige Benehmen von Schwyz wird mit Mißfallen vernommen, besonders da man dadurch eine Vereitlung der Bemühungen der Schiedorte besorgt, — Daher wird der Vorschlag, durch eine eigene Gesandtschaft Schwyz von seinem Vorhaben abzumahnen, von den vier andern Orten in den Abschied genommen, K. HS Freie Aemter). I». Nach Verlesung einer Zuschrift einiger Kardinäle an die VII Orte in Betreff des Vorrangstreites der bayerischen Abgeordneten zu Trient mit denen der Eidgenossen, und »ach Anhörung einer mündlichen Relation deS Ammann Lussi wird die lezthin gegebene Antwort und Instruction bestätigt, l. Auf die Anzeige, daß einige Prälaten immer »och nicht die ihnen auferlegte Steuer entrichtet haben, wird beschlossen, den ungehorsamen Prälaten solches zu verweisen und ihnen vorzustellen, wie diese Besteuerung zu einem christlichen Werk geschehen sei und daß die katholischen Orte ja auch ihre Gotteshäuser mit Gul und Blut erhalten und schirmen, daß man übrigens gegen die Säumigen andere Mittel ergreifen werde, Lueern Februar IM! wird beauftragt, die Mahnbriefe iu der V Orte Namen auszufertigen, Ii.. Jeder Bote soll an seine Obern darüber referieren, was man an Landammann Tschudi von Glaruö geschrieben hat. Zu Baden will mau sich über die den katholischen Glarnern auf einem Kreuzgang nach Schwanden widerfahrenen Beleidigungen beschweren, I. (S. u. Thurgau). Da man vernommen hat, daß einige in Frankreich in der lezten Schlacht sich feldflüchtig gemacht, so will man sich über gleichförmige Bestrafung derselben vereinbaren, Weil jedoch nicht nur Angehörige der V Orte, sondern auch solche aus den drei andern Orten sich dieses Vergehen haben zu Schulden kommen lassen und einige derselben höhere Stellen bekleidet hatten, so soll auf dem nächsten Tage zu Baden vor den Boten der acht Orte die Sache vorgebracht werden i». Aus Frankreich gehen keine zuverlässigen Nachrichten ein, wie es mit den Angehörigen der acht Orte stehe; dennoch verständigt man sich dahin, noch acht Tage zuzuwarten; wenn aber dann immer noch keine Nachrichten eingegangen sind, so soll L/uccrn in der V Orte Namen eiligst einen Boteil an die Haupt- leutc abordnen,") «». ». Ammann Schorno wird erinnert, den Abt von Einsiedel» zu ermahuen, das; er keine Personen mehr kopulieren lasse, ohne den Orten, woher dieselben sind, davon Kenntnis; zu geben, I». au« dein Schwpzerereinplar. Man sehe auch im Alischnitte HerrfchaftSangelegenheite» : Landgrafschaft Thurgau l. Art, 315, Stifte und Klöster, ». Art, 402, Stifte un» Klöster, Landvogtei Freie Aeiuter. cr- Art, 171, Klöster, Grafschaft Uznach und Gaster. <>. Art, 2t (foiisereiiz der drei Orte ttri, Schwyz und Nidwulde», Brunn»» I Zi» !, I März Vandesarekiv Vandeöarckiv ^tidwalden Boten: (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelle im Abschnitte HerrfchaftSangelegenheite»: Bellenz, Bollenz und Riviera. » »>. Art, 142—145, Rapperschwnl Art 2, ») Staatsarchiv Lueern, Absch, Bd, 5>2. i»l. 701 und 702, Schreiben des Königs an Herrn von TavanncS in Betreff ve> Niederlage des Prinzen von Condd. 21, und 24, Deeeinber 15K2, — tal, 704. Bericht SolothurnS an Lueern, daß vor Paris eine Schlacht geschehen und der Prinz von Cond« gefangen worden. 01, Deeeinber, — li>i, 70<>. Bericht der eidgenössische* Hauptleute ab der Wahlstätte über den Sieg gegen die Hugenotten und Verzeichniß der zu Blaville au Dreur gefallenen eN genösstschen Offiziere, 22, Dceenibcr, — Misstve der Könige von Frankreich, Nr, 155 und 15t>: König Karl ix berichtet übe die Schlacht bei Dreur vom 13, Deeeinber und belobt die Tapferkeit der eidgenössischen Truppen, denen er eigentlich den S>e.I zu verdanken habe, 23, Deeeinber. — Akten, Frankreich; Unruhen: Lied von der Schlacht bei Dreur oder Blaville und vo Sieg der Katholiken über die französischen Kezer oder Hugenotten, — ibidem, Antwort der VUl Orte auf die Zuschriften Hauptleute vom 22, und 2«>. Deeeinber. - März 15kü 245 Cvnferenz der VII katholischen Orte, tkucern 8. Möirz (Montag vor «<>»>>). StaatSarcl)iv Vttcevl» Atlqettl. Absct'. Bd. I'. !i4. I'.'tuch in den Archiven Sckmvj st'ier defeer), Hreibnrq nno Gvlotsturn.j Bolen: (Nicht angegeben», ». Nach Verlesung einer Zuschrift SolothurnS a>» die V Orte und der Briefe des Königs und der Königin von Frankreich, sowie des Herzogs von Guise, des Obersten und der Hauptleute der in Frankreich befindlichen Truppen, und nach Anhörung der Instruktion des Hauptmanns Tugginer wird beschlossen, die in Frankreich befindlichen Fähnchen zu ergänzen und den Hauptlcuten zu erlauben, Knechte anzunehmen, Hievou wird auch an Appenzell Mittheilung gemacht in Erwartung, es werde sich nicht absondern, — Ueber das, was au den König, die Königin und den Herzog von Guise geantwortet wordeil, kann jeder Bote referieren, I». Hauptmann Tugginer beschwert sich über Verlänmdungen, die Georg Pfister von Schwhz u, a, in, über ihn ausgestoßen haben, und verlangt, daß man dieselben dazu anhalte, ihm vor Gericht Rede zu stehen, damit er sich dort vertheidigen könne; denn wer so von ihm rede, lüge „wie ein meineidiger, treuloser, feldslnchtiger Verräther, Dieb und Bösewicht," Nachdem man ihn für genügend gerechtfertigt erklärt hat, wird Ammann Schorno von Schwhz beauftragt, sich über den Georg Pfister und den Sachverhalt gründlich zu erkundigen, damit auf dein nächsten Tag zu Baden üder die Sache nach Gebühr verhandelt werden könne, «. Bernhard von Mentlen begehrt im Namen des spanischen Gesandten Mare Anton Bosso, daß ihm auf nächstem Tage zu Baden Antwort in Betreff der vorgeschlagenen Erneuerung der Eapitel mit dem Herzogthum Mahland gegeben werde, — Weil dieses alle XII Orte angeht, wird es in den Abschied genommen, «I. Solothuru führt Beschwerde, daß man zwei seiner Angehörigen, nämlich Georg Habcrmanu und UrS Gubelin, die in der lczten Schlacht in Frankreich verwundet und dann zum Verbinden an einen sichern Ort geführt worden, unverschuldet ihrer Aemler entsezt habe, und begehrt Restituicrung, — Daher wird an den Oberst und die Hauptleute geschrieben, sie sollen darüber berichten. « . (S. u. Lauis). I. Der savohische Gesandte de la Eroir über gibt seinen Vortrag in Betreff der Anstände zwischen dem Herzog und denen von Bern, damit die Boten auf dem hiefür angesezten Tag zu Basel am 25, April dem Herzog in seiner Sache „beholfen" sein möchten, — Wird in den Abschied genommen mit der Versicherung, daß die katholischeil Orte ihr möglichstes thiln »vcrden, K. Der Abt von St, Galleu wünscht Weisung, wie er sich in Betreff der von Frankreich begehrten Truppen zu verhalten habe, Antwort: Die Vll Orte haben die Werbung bewilligt und erwarten, daß auch Appenzell es thun »verde, I», Hillsichtlich des Streithandcls zwischen Glarus und den > katholischen Orten wird auf höhere Geuehmigung bin der Vorschlag von Schwhz angenommen, nämlich den Neugläubigen zu Glarus zuerst Freiburg i»ld Solothuril, dann die früher vorgeschlagenen sechs Männer als Obmann darzujchlagen, endlich, »venu von diesen keiner gefallen sollte, zu beantrage», daß zu den übrigen zugesazten Richtern von beide» Parteien noel» vier erwählt werden, um nochmals Vergleichsartikel zu entwerfen, — Wird ml mmi'„oi»tum genommen, i. Jedem Boten wird eine Abschrift ^es Briefes (II Februar» mitgetheilt, welchen Oberst Ptteriuann von Clerk» von Frciburg ans Blois a» Mär, 15M. seine Obrigkei! geschrieben, und worin er berichtcr, wie er mit Niklans von Perromann glüklich in Paris angekommen sei, wie er die Hauptteute und Truppen angetroffen habe, welche Hauptleute zu Dreux gefallen oder verwundet worden, daß die Mannschaft sehr zusammengeschmolzen sei, daß der neue Ambas- sador Herr von Orbais, sonst la Eroix genannt, sich viele Muhe gebe, einen großen Theil der verfallenen Penstonen mit sich in die Eidgenossenschaft bringen zu können, wie er der Königin vorgestellt habe, wst nothwendig es sei, daß die Pensionen bald bezahlt werden, u. a, m. 1^. Die vier katholischen Orte erlassen eine Zuschrift an Schwhz, worin sie dieses dringend bitten, zu Erhaltung von Friede und Einigkeit und um die Bemühungen der Schiedbote» nicht zu verunmöglichen, sich wenigstens auf dem nächsten Tage noch nicht zu weigern, seine Boten neben Ammann Häsfi von GlaruS sizen zu lassen, M m sehr anch im Abschnitte HcrrschaftSanqelcgcnbcitc» : Vier ennrtb. Ttogteien überh. ». Art, t-ttt. Kapitel mit Maytanv. Landvogtci LaniS Art, 7?, Beanitc. Eiemeui - eidgenössische Tagsazung. Baden, Marz (auf Sonntag 0>»!i in dcr Fasten). Staatsarchiv «necr». Allgcm. Absch. Bd. I !A«ch in de» Archiven Zürich. Bern, Lchwnz. Kreiburg, Sotothuni und Aarau.i Boten: Zürich, Bernhard voll Cham, alt-Burgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeistcr und des Raths, Bern, Beat Ludwig von Mülinen; HieronimuS Manuel, Sekelmeister und deS Raths. Lueern Jost Pfhffer, Schultheiß, llri, Jakob Arnold, alt-Landammann; Jost Schmid, Statthalter und des Raths Schwhz. Kaspar Abhberg, Laildammailn; Dietrich In dcr Halden, Ritter, alt-Landammann, Untcrwalden Heinrich Wirz, des Raths ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, Paunerherr uild deS Raths nid dem Wald Zug. Jakob Schell, Statthalter; Hans Bolstuger, alt-Ammann, GlaruS, iabweseud). Basel. Bonaventura von Brun; Hans Eßlingcr, beide des Raths. Fr ei bürg. Anton Krnmenstol, Vcnner u. des Ratbs Sololhurn, Joachim Scheidegger, Benncr und des Raths. Schaffhausen. Dictegen von Wildenberg, genannt Ringk, Burgermeister; Alexander Pcher, alt-Burgermcistcr, Appcirzcll. Joachim Megge<>, Landammann, z» und I». iS. u. Lauiö). «. Zürich macht die Anzeige, daß seine Schmied- und Schlossermcister stch über Erhöhung des Preises und Verminderung des Gewichts des Werk-Eisens beschweren, das sie aus Lausen- burg beziehen, Obschon bekannt ist, daß dieses Eisen überall thenrcr geworden, weil auch das Erz und die Kohlen aufgeschlagen haben, so wird doch au den kaiserlichen Obcrvogt Schönau zu Laufenburg geschrieben, er möchte dafür sorgen, daß das Wertesten im frühern Gewicht fabrieiert werde, und möchte seine Meinung dar über nach Zürich melden,— Die Sache wird in de» Abschied genommen, «I. Dcr Kaiser läßt das Erbcinnngs geld für das Jahr l5i«l2 ausbezahlen; jedes Orr erhält <28 Thaler und lE eonstanzer Bazen ; «der Tba>^ Zu >7'/z constanz, Bazen), Dcr Bazeu Uebcrgeld auf de» Gulden ist durch die Kosten der Gesandtscha > nach Eonstanz, durch Ausfertigung der Quittung, durch das Siegelgeld u, a, m, draufgegangen, u. Lnuis». f. ^ Meudris). Kx. Die Boten der sieben Schiedorte, dcr Stadt St. Gallen, der III Bund März 1563 247 und der Landschaft Wallis begehren von GlaruS Antwort über den lezten Abschied. Dieses verdankt den Schiedboten die dieses Handels wegen bisher gehabten Kosten nnd Arbeit, bittet, sie möchten es sich angelegen sein lassen, den Handel in Güte beizulegen, oder ihm dann zu einem eidgenössischen Rechten gemäß der Bünde zu verhelfen; es versichert, daß es bisher Gut und Blut zur Eidgenossenschaft gesezt, Lieb und Leid mit ihr gctheilt habe und es auch ferner thuu wolle. — Auch die Boten der V katholische» Orte verdanken den Schiedboten ihre Bemühungen, bedauern aber, daß GlaruS die zu einem Obmann vorgeschlagenen Männer ausgeschlagen habe, und erbieten sich zu neuen Vorschlägen. Die Boten von Glarus erwicdern, daß die V Orte ja auch die von GlaruS als Obmann Vorgeschlagenen anzunehmen sich weigern, daß sie daher, weil auch neue Vorschläge zu nichts als zum Unwillen gegen die Vorgeschlagenen führen würden, begehren nnd bitten, man möchte ihnen „zum Recht" gemäß der Bünde verhelfen. — Da nun beide Parteien ungleiche Begehren stellen, indem die eine nach dem Inhalt der Bünde, die andere durch ein unparteiisches Gericht die Sache „berechtigen" lassen will, so werden sie von den Schiedboten ersucht, den Handel zu einer gütlichen-Beilegnng ihnen anzuvertrauen.— Nach langer Berathung wird endlich auch von GlaruS der von den V Orten gemachte Vorschlag angenommen und in Folge dessen werden von Glarus Bürgermeister v. Cham und Beat Ludwig v. Mülinen, von den V Orten Sekelmeister Gottrow von Freiburg und Stadtschreiber Saler von Solothurn als jene bezeichnet, welche mit den vier Zusäzern (Uri hat für den verstorbenen Ammaun von Beroldingen noch einen andern zu ernennen) nochmals versuchen sollen, beiden Parteien annehmbare gütliche Mittel vorzuschlagen; statt Einsiedeln wird Baden als Malstättc und der 23. Mai, weil es wegen anderer Geschäfte früher nicht wohl möglich ist, als Tag festgesezt. I». Hauptmann Fridolin Hässi vcrtheidigt sich gegen die über ihn vorgebrachten Anschuldigungen des Heinrich Greller von Wesen, als habe er in Meilen zu Vogt Freuwler gesagt, daß die acht Fähnchen erschlagen und die vor Ronen gewesenen vierzehn Fähnchen von den Engländern erwürgt worden seien. Ferner meldet Glarus, daß Jost Küng und Sebastian Marti laut der aufgenommenen Kundschaften entschieden in Abrede steilen, als haben sie über Schwhz gescholten. — Nach Verhörung des langwierigen Handels und der Kniidschaften, sowie der Beschwerden von Schwhz, daß GlaruS über geringfügige Sachen weitläufige Kundschaften aufgenommen habe, nicht aber über die wichtigcrn Händel, z. B. die Scheltung des Vogts Freuwler, die höhnische Beleidigung jener, welche wegen des Sieges in Frankreich einen Krenzgang zu St. Sebastian veranstaltet haben u. a. m., nachdem endlich die Schiedboten von beiden Parteien die Versicherung erhalten, daß sie einsweilcn keine Tätlichkeiten gegen einander anfangen werden, wird an beide Parteien geschrieben, sie sollen sich aller Schmähungen und Beleidigungen enthalten, indem dann die Anstände auf dem nächsten gütlichen Tage sicher werden beigelegt werden, und sollen den Vogt Klcger beauftragen, die Vogtei Gaster bis auf weitern Bescheid noch zu verwalten, I. Die Bote» von Glarus machen die Anzeige, daß Schwhz an GlaruS geschrieben habe, es wolle „zu Tagen" seine Boten nicht mehr neben Ammann Hässi sizeu lassen und daher keine Boten mehr schikc», und daß aus dicier Ursache über Vogt Freuwler keine Kundschaft aufgenommen worden. It. HS. u. Lauis). I und lll» HS. u. Thurgau). i». fS. u. Freie Aeinter). «». Da der Strcithandcl zwischen Gchaffhausen und dem Grafen von Sulz in Betreff des Abzugs zu Wilchingen, welchen Schaffhausen wegen seiner nieder», der Graf aber wegen »einer hohen Gerichtsbarkeit daselbst anspricht, immer noch nickt erlediget ist, werden beide Parteien ermahnt, sich auf gütlichem Wege zu vereinbaren. — Der Handel wird übrigens in den Abschied genommen, damit man sich auf dem nächsten Tage darüber verständigen könne, wie man sie zu März l56ll. einem Vergleich oder zum Rechten veranlassen wolle, z». Die Stadt St, Gallen bittet nm Hülfe und Rath, da der Kaiser seinem Cauzlcr Mathias Paul Straßbcrgcr bewilligt habe, die Steuer der Stadt St, Gallen an sich zu lösen, indem dieses der ganzen Eidgenossenschaft zum großen Nachtheil und zur Schmälerung ihrer Freiheiten gereichen würde, — Darauf wird St Gallen folgender Bescheid crtheilt: Mau glaube, daß der Kaiser nur einen Versuch habe machen wollen und nicht darauf beharren werde; es solle daher zuwarten und nichts darauf antworten, wenn eine fernere Jntimation einlangen sollte, sondern es vor die Eidgenossen bringen, *> — Dabei wird die Besorgnis ausgesprochen, daß das nämliche auch den Eidgenossen begegnen könnte, indem Stadt und Grafschaft Baden, Mellingen, Bremgarten, Sursee und das Landgericht im Thurgau ebenfalls Pfandschaften des Reiches seien; dagegen vertröstet man sich mit dem Frieden, den König Ludwig zwischen Herzog Sigmund von Oesterreich und den VIll Orten vermittelt hatte, gemäß welchem beide Parteien bei all' ihren Landen, Schlössern, Dörfern und Märkten, die sie in früheru Feiten erobert oder au sich gebracht, unangefochten verbleiben sollen, «K. Es wird einstimmig beschlossen, daß jedes Orr seine „Sondersiechen" und Armen zu Hause behalten und ihnen das Beiteln in andern Orten'vcrbieten, dagegen die gesunden, starken Landstreicher und Bettler allenthalben ausweisen und, wenn nöthig, selbe an der Folter verhören soll, — Dieser Beschluß wird au alle Landvögte zu ihrem Verhalt mitgctheilt, — Auch wird Anzug gemacht, wie man die welschen Keßler, welche überall umhcrstreife», stehlen und das gestohlene in den Städten verkaufen, desgleichen auch die lästigen welschen Krämer auö dem Land fortschaffe» könne, i. Der Vorschlag, eine gemeinsame Verordnung über Verhütung der großen Kosten zu erlasse», welche Verkäufer von Wein, Vieh, u, dgl,, wenn sie auf einen bestimmten Termin nicht bezahlt werden, gewöhnlich ihren Schuldnern zu machen pflegen, wird in den Abschied genommen, ,»i. Die Regierung zu JnnSbruk berichtet, daß mau den Silberkauf im Reich und in den Ländern des Hauses Oesterreich denen bewillige, welche gemäß der publieierteu Mandate dem Kaiser und Reich gehorsam seien. Daneben meldet eine Zuschrift des Kaisers ab dem Tag zu Frankfurt, daß er sich mit den Ehurfursten und Fürsten auf dem Reichstage zu Augsburg über eine Münzordnuug verglichen habe, daß er dieselbe im Laufe dieses Jahres in den vorder-österreichischen Landen zu publicieren vorhabt und daß er vor dem Verschmelzen der guten Münzen warne, — Beide Anzeigen werden all iinNrunmlnln in den Abschied genommen, — < (S. u. Freie Aemters, i». Aus einen Vortrag des Gesandte» des Bischofs von Eonstanz vor de» Rathsboten der V Orte antworten diese-Man gebe mit seiner Annäst nicht einig, daß alle Händel der Geistlichen nur vor die geistliche Obrigkeit gehören ; denn man besize darüber verschiedene Privilegien und Freiheiten von Kaisern und Königen; sollte der Bischof ans seinem Begehre« verharren, so müsse man ihm bemerken, daß die Sache nicht allein die V Orte, sondern auch andere Orte der Eidgenossenschaft berühre; daher bitte man ihn, gütlich davon abzustehen; man wolle es übrigens nochmals i« den Abschied nehmen. Was seine zweite Beschwerde betreffe, nämlich daß einige Prälaten i» der Eidgenossen' schaft durch Weihung von Kirchen, Kirchhöfen, Altären, Kelchen », dgl, seinen bischöflichen Rechten Eintrag leisten, müsse man ihm bemerken, daß einige Orte und Prälaten, namentlich Uri, der Prälat zu Einsiedel», de> zu Muri, Propst und Eapitel der Stifte im Hof zu Lueern und zu Münster, der Abt von St, Urban u, a, >» Absch. Bv, IN', im StaaiSarchiv Bern: !>»!. 5,47, Losung der ReichSgener zu St, Gallen durch M, Str »ßter>chr> t>. Febr. I5kz. — liajsxr Sigmund veriezt der Stadl St, Wallen die Reichsiiener NN, 2» den Abschied genommen, kk. Da Uri den Walther iNoll» nach Mahland gescbikt hat, um dem Herzog von Sessa zum Antritt seiner Regierung Glük zu wünschen und ihm die ennetbirgische» Untertbane» anzuempfehlen, wird beschlossen, er soll dieses auch in der vier Orte Lueeru, Scbwhz, Unterwalde» und Zug Namen ausrichten tEreditiv und Instruction für Walther Roll an den Herzog von Sessa, Gnbernator zu Mavtand, l7, u, 18, Mai, — Absch, Bd, '>'. !<»>. 77 u, 78), Man sehe auch im Abschnitt»' HerrschciftSan>>eIe»>enheitrn: Deutsche ae»> Vvgteie» ttberh <> Art. 44. PullzeilicheS, Landqrafscliaft Thuraau >, Art, >21, Zehntsachen. », Art. 5 ,77. Persvnelles. >», „ 444, Stiste und Klöster, ?«, „ 47t. Stifte und Klöner, Grafschaft Baden. er. 2lrt. »4, Justi^sachen, tili. Art. li5>, Justizsachen. Landvogtei Freie 'Aemter «. Art, 4. Verwaltun», in, Alljiei». t«. An, 14», Kirchliches n, chlanbensr t. 7b!, Jndleatur n. Competenzs, Vier eunetb. Vogteieu uberh >»>». Art, 14», Eapitel mit Moyland. er. Art, 1»4. Zustizsache». haudvogtei Lauis » Art, 142. Rechnnn»iSsachen, e. Art 74, Be»unte, I». „ 2l>2, Justlzsache», tc, „ 2t>4, I»stlss»rchen. Vandvogtei Mendris, t Art, Kirchliches, Vandvogtci Lug^aruS Art, 22b>, Znst>gs>ichen Grafschaft Nzuach ,„,d Laster. I>, Art 22 April lök!l. IUI. Konferenz der V II katholischen Orte. Luccru. ISiiet, >8. April (Sonntag Gmsinmll»), Ltauf-harciiiv Vucern. Allfieiu. Absch Vd, j'. tili. >Auch iiu -Atchi'.> Svlothurn,! Boten, (nickt angegeben», Paul den Verbandlungen waren anwesend von - purer», Schultheiß Pfyffer Schivyz, Animaun Neding. llilterivaldcn ob dein Wald, pandvogl Wirz. ». Auf die von den VII Orlen an den Bischof, pandeshanpunann, pandräthe der sechs Zebnden sainint der Kirchböre Münster in der pandschafr Wallis erlassene Zuschrift langt eine Antwort ein. Nach Verlesung derselben wird eine Gegenantwort entworfen, worin dieselben besonders vor Uneinigkeit und Zwietracht im (»»landen gewarnt werden ; der Entwurf wird in den Abschied genommen, I». Der französische Gesandte de la Eroix (Herr v, Orbais» entschuldigt den König in einer Zuschrift an die VII Orte hinsichtlich ' der ausstehenden Pensionen, Es wird ihm geautworter, er möchte für Bezahlung der Penstonen sowohl als der an den König gemachten Anleihen besorgt sein, ^hurflau». i»». Freibnrg nnd Solothnrn schreibe» (!! April» a» die V Orte» Sie haben gehofft, daß die Anstände wegen Glariis ans gütlichem Wege beseitiget würden; da »nn aber ^cbwvz die Er' klä>nng aogtgcbtn habe, daß es nicht mehr neben Amman»» Hässi tagen »verde, nnd da auch der Anstand hinsichtlich des Vogt Frenwler noch nicht erlediget sei, was bei den Schicdorten immer »»ehr Unwillen erweke, so müssen sie Schwh; ermahnen, fernere Unruhen zu verhüten nnd keine Thätlichkeircn anzufangen, »». Uebcr das Gesuch des Aminanns Neding von Schwyz, jedes Ort möchte den» Sebastian Kenel ein Fenster mit seinem Wappen in dessen nenes Hans »schenken, »'oll auf den» Tag zu Basel And 252 April >56!'. wort gegeben werde», «. Jedes Ort soll der Neuerungen, welche der Bischof von Constanz einzuführen beabsichtigt, eingedenk sein, damit dem Bischof auf nächstem Tage zu Baden gebührende Antwort darüber gegeben werden könne, p. Das Gesuch des Landvogt Wirz von Obwalden im Namen des Heini Michel um Schenkung der Orte Ehrenwappen in sein ueueö Haus wird acl irwiruenäum genommen, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und Schirmortsangelegenheiteu - Landgrafschaft Zchurgan > Art, 372. Stifte und Klöster. Landvogtei Lauis. «- Art. 2«>7. Zustizsachen. Landvogtei Luggar, >S. t Art. 368, Glaubenssachen, Abtei und Zikal Engelberg a Art 22 Tagsazuncz der XI Orte. Basel. L».—? April (Woche nach Georgii). 2taat»arci,iv Luceru. Akten « Savoüen, Anstände mit Bern- lAnch in de»l Archiven Zürich und Obwalden.I Boten «Nicht augegeben». ». Da der Herzog Emanucl Philibert von Savoyen und Schultheis« und Rath der Stadt Bern auf die dringenden Bitten deö Königs von Spanien und der XI Orte dazu eingewilliget haben, daß die zwischen ihnen waltenden Anstände beizulegen auf gegenwärtigem Tage versucht »verde» möchte, st' »verde» nun von den Schiedboten die Lorträge beider Parteien angehört. Aus denselben ergiebt sich, daß Bern auf seinem Begehren, die Stadt Genf zu dieser schicdlicheu Lertragshandlung auch bcizuziehe», besteht und das« die Lorschläge der Schiedboteu beiderseits nicht angenommen »Verden »vollen. Lezlere geben aber deßwegen die Hoffnung auf eine gütliche Verständigung noch »licht auf und entwerfen neue Lermitrlungsvorschläge über die Hauptsache, nachdem sie einige minder wichtige Punkte in Nichtigkeit gebracht, und geben beide» Parteien gleichlautende Abschriften in den Abschied *) mit der Bitte und Ermahnung an die Abgeordneten, dieselben ihren Eomittenten anzuempfehlen und inzwischen gegenseitig sich aller Feindseligkeiten zu enthalten. Schließlich wird de» französischen und spanischen Gesandten für das, was sie dieses Handels wegen an die Schiedboten geschrieben haben, gedankt. I». Dersavohische Gesandte erinnert an den Abschied von Lucern vom Jahr l5«i5, worin die Gerechtigkeiten, die der Herzog und der Bischof von Genf an der Stadt Genf zu haben glauben, dargcthau worden « dagegen geben die Gesandten der Stadt Genf «Michael Noset und Stadtschreiber Peter Chenalet) ausführliche Memorialc ein «. Der Bote von Schaffhansen begehrt, man möchte sich beim Herzog von Savoyen dahin verwcude», das« der neue Zoll gegen die Eidgenossen wieder aufgehoben werde, indem derselbe ungeachtet der lczthi» erhobenen Beschwerde neuerdings verliehen worden jei und jezt noch schärfer gehandhabt »verde. Ta aber die Schiedboten darüber keine Jnstruetio» haben, wird der Gegenstand in den Abschied genommeu Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. 124. l»I. 77 ». »2««l,. Der Schiedherr» gestellte lsonditionc« und Mittel, in U'tV che» nach ihre», gehabten Bedenke» der Herzog zu Savoyen die Herrschafte», Land und Fleke», so die Stadt Bern bisanhl» inngebabt, wieder zugestellt, uuv wie e« sonst von derselben wegen zu beide» Seiten gehalten werden solle nnd möchte. Mai l56Ü »?»». Geiuein - eidgenössische Tagsnzung, Baden. Rkk<»3, 23. Mai (Sonntag vor Pfingsten). Staatsarchiv Luccrn. Allqein. Al'sch. Bd. l. 87. Staatsarchiv iinrict, '.Ibsch. Bd. S!r l'^4, f<»l. lAucti in den '.'Ucinven Bern, Sct'wvz, Odwalden. l^larus. Freidurg, Sr'lotl'urn nnd '.'laruu.I Boren: Zürich. Berilhard von Cham, alt-Burgermeister. Bern. Beat Ludwig von Mülinen, des Raths. Luecrn. Jost Pfhffer, Schultheiß; Niklaus Am Lehn, alt-Schultheiß. Uri. Amandus von Niederhofen; Jakob Arnold, beide alt-Landammänncr. Schwyz. Dietrich In der Halden, Ritter;*Georg Reding, beide alt-Landämmanncr. llnterwalden. Niklaus von Wie, alt-Landamman». Zug. Jakob Schetl, Statthalter. GlarnS. (abwesend). Basel, (abwesend). Frcibnrg. Niklaus Gottrow, Sekelmeister. Solothurn. Werner Saler, Stadtschrcibcr. Schaffhausen, (abwesend). Appenzell, (abwesend). ». Zürich beschwert sich über das Gerücht, als habe es ein großes Quantum Korn verderben lassen und deshalb in s Wasser schütten müssen, und erklärt jeden rechtlich belangen zu wollen, der so etwas verbreite ; es meldet zugleich, daß es gerade jezt viel Korn aus seinen Borräthen auf den freie» Markt bringe, um bis zur Ernte die Preise niederzuhalten. I». (S. u. Vier ennetbirg. Vogteie» überh). v. n. 6 (S. u. Lauis). «. Auf die Zuschrift an die ennetbirgischen Landvögte, sich bei ihren llntcr- thanen zu erkundigen, was sie an den frühern Capiteln mit Moyland auSzusezen haben und was sie bei Erneuerung derselben beigesczt wünschen, bringen nun Abgeordnete dieser Landschaften einen Entwurf (Vorschlag der vier Landschaften über die mit Moyland zu erneuernden Eapitet. Abschied im Archiv Schwhz). der mit dem Herzogthum Moyland abzuschließenden Capitel. Es wird ihnen aufgetragen, zwei Abgeordnete auf den nächsten Tag zu Baden zu senden, damit dieselben bei den Unterhandlungen mit Marc Anton Bosso die nöthigen Aufschlüsse -,.ben können, l. (S. u. Baden), x. Der französische Am bassador, Herr von Orbais, vermeldet des Königs freundlichen Gruß und bemerkt sodann, daß die fran- zöflschen Gesandten schon auf vielen Tagen die Eidgenossen ersucht haben, ihre Zwistigkeiten beizulegen; obschon nun der König nicht für nöthig finde, sie zu belehren, was sie thun oder unterlassen sollen, so bitte nnd ermahne er sie doch freundschaftlich, sich den Jammer nnd den Zwiespalt in seinem Königreiche zn Herzen zu führen, nnd wie dieses dadurch an den Rand des Verderbens gebrockt worden; Zwietracht erzeugt Unglük, Friede und Einigkeit dagegen Glük und Wohlstand; daher bitte er sie dringend, ihre gegenseitigen Anstände gütlich beizulegen - ES werden ihm Gruß nnd Warnung verdankt mit der Ver sickcrung, daß die Obern mit Wohlgefallen dieselben aufnehmen werden. I». Knndsckaft über Laste rnngen des Fridolin Zwiki von Glarns. i. Thomas Bengger von Bremgarten meldet, daß Mathias Meyenberg zu Bremgarten seiner Tochter die Ehe versprochen habe, nun aber vor den geistlichen Gerichten sich weigere sie zu Heirathen, und bittet um Beistand. — Wird ml mKi'noinluin genommen, k. Vor de» Boten der VII kathol. Orte wird Anzug gemacht, daß in Straßbnrg ein Büchlein gcdrukt worden, in welchem stehe: „als man sich in Frankreich geschlagen, sei man des Nackts abgezogen, so daß man nicht wisse, welcher Thcil gesiegt; dabeiseien der Schweizer Hauptleute und achtzehn ihrer Fähnchen zu Grund gegangen." — Dieses wird in den Abschied genommen, um auf den nächsten Tag zu instruiere», ob und was man denen von Straßburg diessr Lügen halb schreiben wolle. I. Der Mnnzmcister von Zürich Mai I5K3, Jakob Stampfer, beschwer! nch, das die Werkberren im ^eberlbat ungeachtet des nnl ihnen abgefchlosseuen Vertrags ibm kein Silber mebr verabfolgen wollen, indem sie ein erhaltenes kaiserliches Verbot Vorschauen; er begehrt, man möchte an die beiden Bergrichter ernstlich schreiben, das; ihm das Silber gemäß Kanfsverabredung verabfolgt werde. Wird entsprochen und in den Abschied genommen, um auf nächsten Tag un instruieren, was man bei allfällig erfolgender abschlägiger Antwort weiter thun wolle, m. Die Klagen über allgemeine Tbenernng und über den Wucher der Fürkaufler und Hodler wird in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage angemessene Maßregeln dagegen treffen zu können. Jedes der V karhol. Orte bezahlt an die Kosten der Schiedboten und des gemeinsamen Schreibers >4 Krön ». Tie vier Orte llri, Srbwhz, Unterwalden und Zug sollen ihre Boten auf den 14. Juni nach Lueern senden, i». Die > kathol. Orte sollen so bald möglich ihre höchsten (Gewalten versammeln und sich auf nächster Iahrrechnung zu Baden erklären, ob sie die vorgeschlagenen Mittel zwischen ihnen und denen von Glarus annehmen wollen, oder sollen wenigstens melden, wann nc diese Erklärung abgeben werden, damit man nch allseitig darnach zu verhalten wisse. tVcrtrag und gütliche Mittel, so die Zngesazten z» Baden vorgelegt den 24. Mai >562. o>m Zürchereremplar Inj. 122». «>. iS. ». Thurgau). >i ans rcm Zürchrrkrempiar. M.in sctic auch im Abschnitte HcrrschafISam.ci>->;rn>.tilru.- V anvarafschaft Zhn.ga» >,. Art. 373. Iiis.-- uiw KlSstcr. <6rafsrl,ast Baden I. An titi. Iiistich'chen. Bier eniierb. Bogtcirn liberh. N. An Uli. .tiigizs.iche». Art. >5U. Capitei mit Manlain. Landvogtri LaniS Art 2K4. Anäi,fachen. «' Art. 74. Beamte. I'X S; chiedoge richtI > che Vc rlni» dln >iq. Ändou I - t ,ri sMontag nach der Auffahrt). Vandesaroiiiv <>b,valdcn im .'lrcl'iv Luccrn.j EKsaudie; lAicln angegeben». Aachdem die „erkiesten Zngesazten" und Schiedboten von Zürich. Bern, llri, Schwyz, («larnS. me.bnrg und ^olothnrn einer,e.ts die Elesand.en der V katholischen Orte und anderseits die der nen- glaubtgen Elarncr bezüglich ihres langwierigen Ltreithandcls angehört und darauf alle auf diesen Handel bezüglichen gürl.chen und rechtlichen Verhandlungen gründlich erdancr. haben, so vereinbare» sie sich, um größern Unwillen und Zwiespalt zu vermeiden und dagegen Wieden. Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft zn Pflanze.!, über folgende gütliche Mittel.- l) Es solle., alle Zusage» Verträge und Ab- 'ch.ede ,ei- den. Zabre l52. in Kraft bestehen und bleiben, also daß von beiden' Meilen denselben nachgelebt werde; da zu Schwanden gegenwärtig niemand die Messe.begehre, so soll der Priester z" ^nmnden ... Z..k....ft j„ Ikarus neben den zwei andern Meßpriestern wohnen, die bisherige Eompetenz belüilfliä^"^"" 6" ^"arns in Ausübung des Ewttesdienstes ' 'vllten spater wieder einige pandlente zn Schwanden eine» Priester und die Messe ver- Mai I'ä>,i, langen, so soll es den Altgläubigen zu Glarus anhei», gestellt sein, diesen Priester zn Zeiten hinauf »ach Schwanden zu schiken, um Messe zu lese», oder aber zu cutscheiden, ob derselbe zu Schwanden wobnen solle oder nicht ; wen» dann der Priester sich wieder zu Schwanden niederlasse, so solle ihm das gegenwärtige Pfrundhaus sammt Zubehör wieder übergeben werden; was an Kirchenzierden nothwendig, solle man aus dem Kirchengnt anschaffen, oder, sofern dieses nicht hinreiche, ans dem gemeinen Landessckcl, jedoch den andern Artikel» in jenen Verträgen und Abschieden unbeschadet, 2) Sollten Kirchen im Lande Glarus sein, die im früher» Vertrage inbegriffen sind, jedoch seither entweiht worden, so sollen die Altgläubigen zn Glarns dieselben wiederum nach altem christlichem Brauch einweihe» lassen; die daherigen Kosten sollen ans dem Landessekel bezahlt werden, Fürderhin sollen im Fleke» Glarns zwei Priester, welche die Altgläubigen mir Messe, Predigt und andern religiösen Bräuchen zu versehen haben, und da neben auch ein Prädieant ans den Pfrundeinkünften erhalten werden; sollten die Einkünfte der Pfründen dazu nicht hinreichen, so sollen sie aus dem gemeinen Landessekel ergänzt werden, damil die Geistlichen ihr ordentliches Auskommen haben; das Haus und Gut, das gegenwärtig der Prädieant bewohnt, soll diesem verbleiben; ebenso mögen die Altgläubigen die andern drei Pfrundhäuscr ihren Priestern anweisen ; der Unterhalt dieser Häuser soll aus dem gemeinen Landessekel bestritten werden, 4) Die Altgläubigen von Glarns sollen an Sonn und gebotenen Feiertagen ihren Gottesdienst sammt Kirchgang so verrichten, das sie während des Sommers um acht Uhr, des Winters um nenn Uhr in der Kirche fertig sind, damit sodann der Prädieant seine Predigt und den Gottesdienst auch abhalten kann; an Werktagen sollen die Altgläubige» ihren Gottesdienst eine Stunde früher abhalten als an Sonn- und Feiertagen; die Alt- und Reugläubigen können sich jedoch über eine andere Ordnung verständigen; der Mesnner soll zur Predigt der neuen Religion nicht läuten, ausier wenn der Gottesdienst der Altgläubigen gerade beendet ist; es soll auch niemand mit Unordnung in die Kirche gehen, bis man in die Predigt geläutet hat, damit sich niemand zu beklagen habe, wie es früher vorgekommen ist, D Beide Theile im Lande Glarus sollen einander des Glaubens wegen in keiner Weise schelten, anfeinden noch hassen, sondern einander alles vorgegangene verzeihen; insbesondere sollen die Prädieanten den alten wahren Glauben weder ans der Kanzel noch an andern Orten schmähen oder verkleinern; desgleichen sollen auch die Mespriester nichts wider den Landfrieden predigen noch jemanden schelten; wer sich dagegen verfehlt, den soll Landammann und Rath zu Glarns mit allem Ernst bestrafen, li> Da man alljährlich die Räselser Fahrt mit Andacht, Kreuz und Fahnen nach altem christlichem Brauch begeht und nun seit einigen Fahre» ein Prädieant dort geprediget hal, so soll man in Zukunft damit abwechseln, also daß der Priester das eine Fahr und der Prädieant das andere ans dieser Fahrt predige» und das Wort Gottes verkünden sollen ; dabei soll aber keiner gegen die andere Religion oder wider den Landfriede» predigen, sonder» die „snndlichen Laster und das älebel strafen", damit Frieden, Ruhe und Einigkeit gcänsnet und gepflanzet werde; ans der nächsten Fahrt soll der Vrädieant „mit der Kehr" anfangen, ?> Die Reugläubigen von Glarns sollen und wollen gegen die Altgläubigen bei Beseznng des Ammannamtes, der Rätbe, Vogteien und anderer Ehrenämter ganz und gar keine Gefähr üben, sondern selbe auch dazu kommen lassen, Weil die obwaltenden Anstände meistens Religionssachcn betroffen haben, so sollen die Reugläubigen von Glarns. wenn inzwischen durch die Gnade Gottes ein allgemeines christliches General-Eoneilinm abgehalten würde, sich allem unterziehen und gehorchen, was auf demselben beschlossen wird — Und weil nach diesem allem die V Orte etwas Zorn und Unwille» gegen die Reugläubigen von Glarus wegen deren Zusagen gefaßt Mm ls,irT haben und »u» gegenwärtige gütlichen Artikel darüber anfgestellt worden sind, so sollen die V Orte, wenn diese Artikel von beiden Tbeilcn angenommen und zu halten versprochen worden, diesen ihren Zorn und Unwillen fallen lassen, und es sollen die von GlaruS bei den ewigen Bünden, Landfrieden und ihren andern Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben und man soll sie fürderhin zu Tagen, in den gemeinen Vogteicn und in andern eidgenössischen Angelegenheiten wie ihre frommen Altvordern regieren, handeln und sizen lasse», ihnen diesen Handel nicht mehr vorwerfen, sondern sie für liebe getreue Eidgenossen anerkennen und halten; dagegen sollen die Neugläubigen von Glarus sich auch befleißen, alles das gegen die V Orte zu Halten, was die Bünde, der Landfrieden, die Verträge, Abschiede und Zusagen enthalten, jedoch vorbehalten die Neligionsangelegenbeiten im Gaster, die sie mit Schwhz besonders zu regulieren haben, Außerdem sollen die Landlente zu Glarus von beiden NeligionSparteie» bei ihrem Landbuch altem Herkommen und ibren Laudessaznngcn gänzlich verbleiben und vorstehender Vergleich soll ihnen daran unschädlich sein. Desgleichen sollen der Schiedorte gütlichen Unterhandlungen ihnen an ihren Freiheiten, ihrem alten Herkommen, Religions- und andern Sachen unvorgreiflich und ohne Schaden sein. Und weil endlich die Zugesazten und Schiedboten gegenwärtige gütlichen Mittel nur in guten Treuen gestellt haben^ jedoch jedermanns Rechten nnnachtheilig, so stellen sie an die V Orte und an Glarus die ernst" llche und freundliche Bitte, dieselben in ihrem ganzen Inhalte gütlich anzunehmen, damit fernerer Unwille, Span und Zank verhütet werde. Sollten aber diese Mittel einem oder beiden Theilen nicht genehm lein, was man übrigens nicht erwarte, so begehre man von beiden Parteien, daß sie nichts gewalt- thätiges gegen einander vornehme», sonder» das angefangene Recht zu Ende führen, und daß ebenso beide Religionsparteien zu Glarus nichts arges oder unfreundliches gegen einander beginnen, wodurch Unruhe und Uneinigkeit entstehen möchte, sondern daß sie den AuStrag des angefangenen „Rechten" erwarten, L?>Ä (Konferenz der V katholischen Orte. Vucorn. > >'- A't, ^ Justizsachen. (Hemeln - eidgenössische Jahrrechnnngs - Tagsaznng, Baden. Sonntag den Litt. Juni. Staatsarchiv Lucern Allgein. Abjch. Bd. '4'. !)3. Staatsarchiv Bern. tvl. Zttl. Br»tnv Zlarau. iAuch in den Archiven Zürich, Schmyz, Obwatden, Glarui? und Zolvthnrn!. Bolen: Zürich. Bernhard von Eham, Bürgermeister; HanS Heinrich Sproß, Sekelmeister und des Raths, Bern, Beat Ludwig von Mülinen, des Raths, Lueern, Jost Pfhffer, Schultheiß, Ur i Heinrich Albrecht, Landammann; Amandus von Niederhofen, alt-Landammann, Schwyz, Kaspar Abhbcrg, Landammann, Unterwalden, NiklanS von Flüe, alt-Landammann ob dem Wald; Zug, Heinrich Echinger, des Raths, GlaruS. (Abwesend), Basel, Hanö Eßlingcr, des Raths, Freibnrg, Niklaus Gottrow, Sekelmeister, Solothurn, Joachim Scheidegger, Venner und des Raths, Schaffhausen. Dietegen von Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister, Appenzell. Joachim Meggeli, Landammann, t». (S. u. Freie Aemter). I» und t . (S. u. Sargans). «I. « nitd I. (S. u. Thnrgau). K und I». (S. u. Rheinthal). I. (S. u. Thnrgau). Ii.. (S. n. Rheinthal). I. Die Keßlcrmeistcr voit Zürich, Lueern, Baden, Bremgarten n, s, w bitten, sie bei ihren alten Freiheiten zu schirmen und den fremden Keßlern das Herumziehen mit ihren Waaren zu verbieten, und erbieten sich dagegen, jährlich in die Orte, wo keine ihres Handwerks wären, drei bis viermal zu gehen, da zu verkaufen und das schadhafte zu reparieren. — Obschon man annimmt, daß jede Obrigkeit die nöthigcn Maßregeln getroffen habe, wird eö doch in den Abschied genommen, um auf nächstem Tage zu berathcn, ob man für die gemeinsamen Bogteien hinsichtlich der fremden Keßler und welschen Krämer eine Verordnung erlassen wolle, in. (S. u. Lnggarns). ». (S, u. Thnrgau). Der französische Gesandte, Herr von OrbaiS, entschuldigt den König, warum derselbe die Pensionen und andere Ansprachen noch nicht habe berichtigen können, versichert, daß es dem König dieses Jahr nicht möglich sei mehr zu bezahlen, als das Fricdgeld und die Pensionen für ein Jahr, und auf Martinstag die Hälfte des Kapitals der ihm gemachten Anleihen sammt den Zinsen für drei Jahre, bittet um Geduld für das übrige und ermahnt schließlich, man möchte die vorgeschlagenen Mittel zur Beilegung der gegenseitigen Anstände in der Eidgenossenschaft annehmen und stch Frankreich zur Lehre dienen lassen, was ein Bürgerkrieg fei, p. lS. n. Baden). Ein Vortrag des Gesandten «Bernhard Segesserl 88 Juni IM» des Cardinals Marc Sittich, Bischofs zu Constanz, vor den Boten der V katholischen Orte, betreffend die Jurisdiction über Geistliche, das Recht einiger Prälaten, Kirchen u, a, in, zu weihen, die Losung der beiden Herrschaften Thiensen und Küssenberg zu Handeil der Stift, endlich die Beschwerde über die von den Ordinanden zu bezahlenden Taxen, wird verdankt, weil der Bischof in einigen Punkten entspricht, die Entscheidung der andern nach dem Schluß des Conciliumö in Aussicht stellt, und in den Abschied genommen, Hauptmann Clerh von Freiburg, Gardelieutenant in französischen Diensten, eröffnet nach Ucberreichnng seiner Bollmachten vom König und der Königin Mutter: Man dürfe sich nicht wundern, daß der König das eidgenössische Kricgsvolk nicht entlasse, obschon der Friede in Frankreich hergestellt sei; denn es geschehe dieses ans drei Ursachen, erstlich weil sie sich so tapfer gehalten und daher der König ganz besonderes Zutrauen zu ihnen gefaßt habe, dann weil sie dem Landvolk so lieb geworden seien und endlich, um sie sogleich zur Hand zu haben, wenn einige seiner Unterthanen sich wieder empören sollten. Darauf wird an den König und seine Mutter geantwortet (6, Juli): Man danke ihnen für ihren freundlichen Gruß und ihre gnädige Gesinnung; man bitte, sie möchten die Bezahlung auch der zwei andern Pensionen befördern, und begehre, daß die Fähnchen, welche die eidgenössischen Truppen in der Schlacht erobert haben, die aber vom Herzog von Guise in einer Kirche aufge- stekt worden, den Truppen zurükgestellt und daß die Truppen nur gemäß Vereinung gebraucht werden. Die Lästerung des Fridolin Zwiki von GlarnS „die Pfaffen seien alle Buben und ebenso die, welche ihnen beichten," nehmen die Boten der Vll katholischen Orte ucl rokoiomlniu, t. Abgeordnete der Stadt Genf bitten, man möchte Genf unangefochten bei der Eidgenossenschaft bleiben lassen und es möchte der Herzog von Savohen ilch als gütiger und freundlicher Fürst gegen sie erzeigen; sie sprechen auch die Erwartung aus, man werde die nachbarliche Gesinnung der Stadt Genf nicht allein in diesem Handel, sondern auch bei allen andern Anlässen nicht vergessen. Da man noch nichts davon gehört hat, ob eine Vereinbarung zwischen dem Herzog und denen von Bern zu Staude gekommen sei, so wird der Gesandten von Genf Vortrag in den Abschied genommen, ». v. und »v. (S. u. Bade»), x. Es waltet ein Anstand zwischen den Kindern des ChrisostomnS von Fnlach sel, und denen von Schaffhauscn darüber, wie die Vogtleutc zu Thahngcn einen Vogthcrrn annehmen sollen. Da nun einer von Thahnge» wegen seiner Weigerung, der Wittwe des von Fulach das Vogthuhn zu geben, vor das Landgericht zu Srokach citiert worden und da in dem von den eidgenössischen Boten vormals zwischen den Parteien erlassenen Spruche über diesen Punkt nichts entschieden worden, so wird an den Landrichter zu Stokach geschrieben, er möge mit dem Recht innehalten und die Parteien auf nächsten Tag vorladen, indem »tan sie vereinbaren zu können hoffe, — Wird ml iu^lrnoniluin in den Abschied genommen, Bernhard Scgesser, Vogt zu Kaiserstuhl, hatte auf diesem Tage den Gesandten von Genf, Statthalter Roset, g? schlage». Auf des leztern Klage verantwortet sich Segcsscr, daß er dieses gethan habe wegen dessen früher" Beleidigungen und Lästerungen, daß er übrigens nicht gewußt habe, daß Roset in der Eigenschaft als Gcsandtcr von Genf hier sei. Die Stadt Baden, die gemäß ihrer Freiheit diesen Vorfall zu berechtige» und zu bcurtheilen das Recht hat, büßt den Segcsscr erstlich für den Frevel und dann wegen Beleidigung eines Gesandten um ZU Pfd, und versöhnt die Parteien. — An die Stadt Genf wird von diesem Vorfall Mittheilung gemacht unter Bedauernsäußcrung ; auch soll jeder Bote darüber an seine Obern referiere», damit man sich allseitig berathe, was man an die Stadt Genf, wenn sie es nicht dabei bewenden lasse» möchte, weiter antworten wolle, Junker Hartmann von Hallwyl meldet, daß sein verstorbener Schwäl»' Juni tstkst. von Bärenfels dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg als Hauprschuldncr und den beiden Grafen von Hohenzollern und Eberstein als Mitschnldncr eine Summe von lö>00 Gulden zum gewöhnlicben Zins geliehen habe; obschon nun die Eidgenossen schriftlich und mündlich den Kaiser ersucht, die benannten zur Bezahlung anzuhalten, so sei er doch noch zu keinem Ziele gelangt, ja es werde ibm vor dem Kammergericht zu Speyer das Recht dargcschlagcn; er bitte deschalb um Rath und Hülfe, Daher wird nochmals an den Kaiser geschrieben und der Handel ml iinüi'uomlniu genommen, »t». Da der Kaiser die Steuer, welche die Stadt St, Gallen vor hundert und sechs und vierzig Jahre» von Kaiser Sigmund um 2000 Gulden rhein, an sich gelöst hatte, seinem Diener Mathias Paul Straßbcrger wieder einzulösen bewilligt hat lsiehc S, 248) und nun verlangt, man möchte die von St. Gallen dazu vermögen, dem Straßbcrger die Losung zu gestatten, so wird an den Kaiser geschrieben: Man wundere sich über dieses Verlangen und besorge daraus entstehenden Unwillen; er >ei aber wahricbcinlich von der Sache nicht rccbi unterrichtet; die Stadt St. Gallen habe nämlich freiwillig die Steuer an die früher» Kaiser bezahlt, damit sie bei ihren Freiheiten geschirmt werde; da sie später mit ihren Nachbarn in Krieg verwikell worden und von den Kaisern keine Hülfe erhalten, habe sie mit den Eidgenossen ein ewiges Bündnis, abgeschlossen nnd sich seither dabei wohl befunden; man ersuche also den Kaiser, das er, da der Straßbcrger ihr keinen solchen Schirm erzeigen könne, davon abstehe nnd seinen Diener auf eine andere Weise beschenke,—Wird in den Abschied genommen, I»ß». Die Brüder und Verwandten des Paul Schwerter von Baden, der in der lezten Schlacht in Frankreich feldflüchtig geworden, stellen die Bitte an die Boten der V Orte um Verwendung bei der Stadl Baden, daß sie ihn wiederum begnadige, Antwort: Man könne der Stadt Baden, an deren Regierung die V Orte bisher ihr Wohlgefallen gehabt haben, nichts vorschreiben, jedoch werde sie nach Billigkeit gegen ihn verfahren; auch sei in den Orten noch nichts beschlossen, wie man sich gegen solche Deserteure verhalten wolle, ««. Die Gesandten der Stadt St, Gallen melden: ES sei ihren Obern leid, daß einige von St, Gallen nach Lyon gezogeil; sie haben es aber nicht hindern können, haben dagegen die Ungehorsamen nach ihrer Heimkehr bestraft; sie bitten deßhalb, man möchte sie für entschuldigt halten, «R«I. Schaffhansen macht die Anzeige, daß es sich mit dem Grafen von Sulz in Betreff deS streitigeil Abzugs zu Wilchingen in keinen Vergleich einlassen könne und daß es erwarte, man werde den Grafen in seinem Begehren abweisen, weil es daselbst die Niedern Gerichte samint der Mannschaft gerade wie im Dorfe Alton besizc, wo die hohe Obrigkeit nach Stokach und die Niedern Gerichte nach Schaffhausen gehören; es erklärt schließlich, daß es sich in „kein ander Recht", als zu Zürich, einlasse» werde, — Da die Gesandten des Grafen nur Vollmacht zu gütlichen Unterhandlungen haben, so wird der Handel wieder in den Abschied genommen; auf dem nächsten Tage aber sollen beide Parteien mit Vollmachten sich einfinden, in der Sache handeln zu lassen; die Boten sollen auf den Fall, daß Schaffhansen sich in keine gütlichen Unterhandlungen einlassen wollte, darüber Jnstruetioncn bringen, wohin man sie an s Recht weisen wolle, «v. Auf die Anzeige, daß die Haller, welche Lucern und llri Nach der alten Währung gemünzt haben, in S Thnr- gau, Rheintkal und Sarganserland verhandelt und dort zu 7 Stük auf den Kreuzer, nnd zu 28 Stük auf den eonstanzer Bazen ausgegeben werden, während sie im Werth von 40 ans den Bozen nnd von l0 auf den Kreuzer gelchlagen worden, wird verfügt, es soll jedes Ort das angemcsstne dagegen verordnen, An die Landvögte wird geschrieben, sie sollen ein Mandat erlassen, daß niemand bei Strafe diese Haller höher annehmen und ausgeben dürfe, als wie sie geschlagen seien, N. Jedes Orl wird bcanf- iragt, gegen den Fürkauf und Kornwucher Maßnahmen zu treffe» nnd namentlich solche, welche die Juni lokll. Früchte aufkaufe», aufschütte» und auf Theurung hin aufbehalten, hart zu bestrafen. Den Anzug, daß die Müller zu Reinach und einige von Aarau und Lenzburg die „Divisionen" zu Münster und sonst noch überall Korn aufkaufen und aufschütten, soll der Bote von Bern oll roloremluin nehmen, MK. Vor Jahren war beschlossen worden, daß man gestohlenes Gut dem Eigenthümer nach Abzug der Gerichtökosten wieder zurükstellen solle. Nun beantragt Zürich, man solle, weil gemäß Erfahrung selten Jemand das ihm gestohlene wieder erhalte, dasselbe dem Eigenthümer ganz zurükstellen, da ja jede Obrigkeit verpflichtet sei, das Uebel zu strafen; diese solle den Richterlohn und die Kosten tragen, — Der Antrag wird i» den Abschied genommen, I»I». Leopold Grebel von Baden beschwert sich, daß NiklauS Gatt von Constanz seinem Vetter Hans Melchior Stcinbok llM) Gulden schnlde, aber nichts bezahlen wolle, — Daher wird an Burgermeister und Rath zu Constanz geschrieben, sie möchteil dem Knaben Stcinbok sein Gut verabfolgen lassen und den Galt zur Bezahlung anhalten, indem man sonst auf das im Thurgau befindliche Vermögen des Gatt Beschlag legen würde, II. Die Verordnung gegen die Bettler und Landstreicher wird bestätigt; auch will man den welschen Krämern verbieten, im Land herumzuziehen und das Volk mit ihrem Kram und ihren Pulvern zu betrügen, — Von diesen Verordnungen wird den Landvögten zur Nachaclsiung Kenntniß gegeben, It.lt. Obschon man sich auf diesem Tag in Betreff der Münzen nicht verständigen kann, so wird doch verfügt, daß jedes Ort, welches Münzstätten hat, seinen Münzmeistern bei strenger Strafe verbieten soll, gute Münzeil einzuschmelzen, 11. Auf das an die beiden Bergrichter im Lcberthal ab dem lezten Tage erlassene Schreiben, betreffend das Verbot der SilberauS- fuhr aus dem österreichischen Gebiet, antworten sie, daß sie darüber an den Kaiser supplicirt, aber noch keine Antwort erhalten-haben, — Daher wird dieses nochmals oll rokoroinlum genommen, damit man auf den Fall, daß der Kaiser dem Stampfer den Silbcrkanf nicht bewilligen sollte, über weitere Maßregeln sich berathc, »»«». Die acht Orte, welche Truppen in französischen Diensten haben, beschweren sich über eine in Straßburg gedrukte Schrift, worin es heißt, „daß die Schweizer des von Guise in leztw Schlacht alle umgekommen, und daß von achtzehn Fähnchen nur eines übriggeblieben;" während Haupt- leute und Knechte nach dem Zeugnis! des Königs selbst sich ritterlich gehalten, die Feinde geschlagen, deren Fahnen erbeutet und nach altem eidgenössischen Brauch drei Tage und drei Nächte auf der Wahlstatt tun Feind erwartet haben; würde dieses Büchlein auf die Nachkommen gelangen, so möchte man meinen, es wäre also ergangen, — Die Beschwerde wird in den Abschied genommen, da die meisten Boten ohne Vollmachten darüber sind, «n. (S. u. Nhcinthal). «»«». Bern macht die Anzeige, daß es auf erhaltenen Bericht, daß ein Schmählied über die Schlacht in Frankreich bei seinen Buchhändlern sich vorfinde, diese zur Rede gestellt und zur Auskunft erhalten, sie haben diese Lieder tauschweise von fremden Bnchhäiidle>n erhalten; es versichert, daß es, wenn das Lied von einem seiner Angehörigen gedrukt worden wäre, den selben bestraft hätte >»>». Auf die Beschwerde der Gewerbsleute über neue Zölle in Savohen, ssw'e über Beschädigung und Oeffnung der Waarenballen, erwicdern die savohischen Gesandten: Es seien gege" die Angehörigen der Orte, welche mit dem Herzog in Bündniß stehen, keine Neuerungen eingeführt worden, und wenn die andcrn ihre Siegel auch an das Bündniß hängen, werden sie der gleichen Vortheile tbeil haftig; her Herzog habe übrigens wie andere Fürsten das Recht, auf seinem Gebiete die Zölle zu erhohen oder zu mindern; es sei auch nicht vorgekommen, daß von hundert Kronen Werthfünf als Zoll Hab"' entrichtet werden müssen; allerdings seien Ballen geöffnet worden, doch erst als man in Erfahrung gelnach habe, daß einige Kaufleutc unter Angabe schlechter Waarcn köstliche durchzubringen versucht haben nn Juni l5tll! 2ssl somit hie und da Betrug vorgekommen sei, Sie werden nun ersucht, ihren Fürsten darum anzugehen, daß er unter den eidgenössischen Orten keinen Unterschied hinsichtlich der Zölle mache und es bei den bis- herigen Zöllen bleiben lasse, indem auch die Eidgenossen gegen seine Untcrthanen keine Neuerungen einführen, und daß er längstens bis zur nächsten gemein-eidgenössischen Tagsazung darüber Antwort gebe. Die Boten der sieben Schiedortc stellen an die der V katholischen Orte die Bitte, in Betreff ihrer Anstände mit Glarus endlich Antwort zu geben, ob sie den vorgeschlagenen Vergleich annehmen wollen. Die Boten der V Orte erwicdern darauf: Sie danken im Namen ihrer Obern den Schiedortcn für gehabte Kosten, Mühe und Arbeit; die gestellten Mittel aber betreffend, so müssen sie bemerken, daß dieselben erst vierzehn Tage nach der Taglcistnng zu Baden ihnen zugekommen seien; dann sei man in den „Ländern" zu Alp gefahren, wo ein jeder gern bei seinem Vieh sei; dann sei der „Heuet" gekommen, daher sie die Landsgemeinden nicht haben versammeln können, um über eine Antwort sich zu entschließen; gegenwärtig sei die Ernte und dann komme der Herbst, wo es auch nicht wohl möglich sei, LandSge- meinden abzuhalten, — Nun wird im Einverständniß beider Parteien ein gcmein-eidgenössischer Tag nach Baden auf den l2, September angesezt. Beide ReligionSParteien von Glarus sollen inzwischen jene, welche sich Schmähungen und Lästerungen erlaubt haben, nach Verdienen strafen, damit man sehe, daß es ihnen leid sei; Vogt Frenwler solle im Gaster nicht aufreiten bis zum Anstrag der Hauptsache und Vogt Kleger solle bis auf weitern Bescheid diese Vogtei treulich versehen, 11. (S. u. Baden). «G, Gemäß Abschied zu Basel sollen der Herzog von Savohen und Bern längstens bis auf gegenwärtige Jahrrechnung den Schicdboten Antwort über die vorgeschlagene» „Mittel" geben. Die savohischen Gesandten erklären sich nun bereit dazu; Bern aber ist der Ansicht, daß die savohischen Gesandten ihre Antwort dem Burger Meister Krug von Basel übersenden und daß dieser dann dieselbe an Bern zur Einsicht mitthcilen soll, da mit dieses auch seine Antwort darüber ihm zusenden könne. Um nun dieses Mißverständnis? zu heben, wird die Art der Mitthcilung der beidseitigen Antworten an die Schicdboten feftgesezt, 17. Judicatur u. Comvetcnzs. r. 5st. Gerichtsherren. >c. 'Art. 85. Justizsachen. t> „ l.5<). LocaleS. N. Il>8. Zollsachcn. Ii. 'Art. 85. Zollsachen u. Snstgeld. lil». Juilizsachen. x,. Art 151. Stifte und Klöster. 84. Handel und Gewerbe. 2ll>. LocaleS. n Art. 48 Huldigung. »>. Art. 151. Verkehr mit Mayland. ,». Art. 3ti!t. GlaubenSsachcn Art. 21 »r. n. l. Art. 17 ». 18. l. 'Art. 174. Stifte und Klöster. ». ., 134. u«. „ 13. AmtSrcchnung. »n. Art. 144. LocaleS. >>». „ 11. Amtsrechnung. „u. Art. >2. Anitsrechnnng. SIrt. 2l8. LocaleS. e»-. 170. Stifte und Klöster, nn. 15. Amts- u. Gcleitsrechnung. uu. Art. II AmtSrechnung. t?>7. (5uiittl»rqische Zahrrechniiilgg - Tagsazinig. iknnis 2i5. Inn«. (Freitag nach Johann Baptist). Ztaalsarchiv vueern. Knneibirg. Absch. II. >38 i'Auch i» den Archive» Zürich und Solotdurn.i Boteni Zürich. Felix Cngelhard. Bern. .Yans Sager. purer». .Hans Tammailn. llri. Kaspar Gisler. Schwhz. SHanS Ccberg. tlnterwaldcn ob dem Wald. Melchior von Aa. Zug. Paulus Kolin Basel. Jakob Heptenring. Freibnrg. Christoph Quintin. Solothurn. Georg Habermann. Schalt bansen. Kaspar von Wildenberg, genannt Ringk. Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten i LauiS und Mendri« » «<. 'Art. Ist. AmtSrcchnung. Landvogtei Laui» K. 'Art. 1V8. Bußenrcchnung. „ >33. RechnnngSsachen. >r. .. >34. Vandvogtei MendriS. ». Art. 519. Polizeiliches. Art. 392. Zollsachen, k. 2L5. Iustizsachen. i. . 2stti. e 547. Grenzverkehr geg. stltahl"" Juli t5(tll, Zii! IS« Eunetbirgische Iahrrechnungs - Tagsazung. Luggarus IS«3, 14. Juli Staatsarciiiv Luceru. Ennctbirg Absch. ll. l!j9. Staatsarchiv (»iirict,. Cnnetdirg. Absci». !.1v. fol. >zj. lAuch in» Archiv Sototdurn.I Boten: (Die nämlichen wie zu Lauis den 25, Juni», q, ^ «, aus de»! Zürchereremplar. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaflSaiigelegcnheiten: Vier enuetb Vvgteie» «berh. Landvogtei LauiS Lnggarus »ud Mainthal Landvogtei Lnggarus. Landvogtei Mainthal. I», Art. 105, Justizsachcn, l. Art, 267, Jnstizsachen. n. Art, 8. Amtsrechnung, a, Arl. t»3. RechnuiuzSsachen, , 230. Art, 446 RechnungSsachc», RSS. Confereliz der Vll katholischen Orte, sauinit Appenzell, Lucern, Juli (Montag nach Saoudi Nachrm). StaatsarNiiv vueer» Allgeni. Adsch. Bd. I' 12 !, »Auch in den Archiven Schwyz, Freibnrq und Golotdnrn.i Voten: (Nicht angegeben», t». Appenzell entschuldigt sich schriftlich und giebt den VIl Orten Bollmacht auch in seinem Namen zu Handel», I». Bereits ist Frankreich für drei Jahre das Bereinungsgeld, ferner die gemeinen und besondern Pensionen, endlich die schon im Mai verflossenen Jahres verfallenen Anleihen schnldig. Nach Anhörnng aber der Entschuldigungen des französischen Gesandten de la Croft finden sechs Orte nicht für thunlich, bei gegenwärtigen Zeitverhältnissen eine Gesandtschaft nach Frankreich zu schiken, um die Ber einnng anfzukünden und die Truppen heimzumahncn; Lucern dagegen will nicht länger warten und droht, von »ich ans Gesandte an den König abzuordnen; es wird aber von den andern sechs Orten ersucht, einsmeilen noch damit zuzuwarten, — Demnach wird nun ein anderer Tag auf den 22, Anguss nach Lueern angeftzt. An den König wird über diese Sache geschrieben und begehrt, er möchte auf benannten Tag Antwort geben, «. Johannes zum Brunnen von llri, der als Gesandter der VII katholischen Orte in Rom gewesen, überbringt ein päpstliches Breve (25, Juni) und zwei Briefe von den beiden Cardinälen Borromänö, und Otto von Augsburg (2(i. Juni» und erstattet mündlichen Bericht Sein Wohlverhalten wird ihm gebührend verdankt. An den Papst und die beiden Cardinäle werden Juli >5W, Dankschreiben erlassen, «i. Die Bolen der an demselben See liegenden IV Waldstätte sollen bei ihren Obern beantragen, daß die Fischlaiche, besonders der Hascllaich, besser beschirmt werden möchte, indem sonst bald Mangel an Fischen eintreten würde; waS dann jedeö Ort verfügt, soll eö den andern mittheilen, Hans Wagcnbach, Burger von Lueeru, war vor ungefähr vier Monaten von den VII Orten bestellt worden, in gewissen Angelegenheiten nach Frankreich zu reiten, und hatte zu diesem Zweke ein Roß und Kleider angeschafft. Weil er dann aber nicht abgeschikt worden, ist er in großen Schaden ge- ratben; deßhalb soll jedes Ort all iiunruoiuluiu nehmen, wie man ihn entschädigen wolle, f. In Betreff der Weigerung des Melchior Hässi, den Zoll für die zu SarganS vorbeigetriebenen Schafe zu bezahlen, sowie bezüglich der Scheltung des Fridolin Zwiki von Glarus gegen die Meßpriester soll jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag instruieren, K. Oberst A-Pro von Uri, der von den V Orten an den Herzog von Savohen war abgeordnet worden, begehrt Entschädigung für seine gehabten Auslagen, I». Dem Hauptmann Siber aus dem Wallis, der wegen seiner Anhänglichkeit an den katholischen Glauben verfolgt wird, wird zugesichert, daß Lueeru im Namen der VII Orte ihm auf sein Begehreil eine .Ve» Wendung ausstellen werde und daß, wenn er Rathsboten von einem der VII Orte begehre, diese im Namen der VII Orte, zu handeln die Befugnis! haben, i. Dem neuen Gubernator zu Mahland, Herzog von Sessa, wird für die ehrenvolle Aufnahme des Ritter Walther Roll von Uri, der an ihn zur Begrüßung war abgesendet worden, und für die demselben gemachten freundschaftlichen Zusicherungen gedankt, Tagsazung vo» XI Orten. Baden. 5M. Juli (Freitag nach Jakobi). Staatsarchiv v»cer». Akten: Savoyeii! Anstände mit Bern, Archiv Aarau iAuch i» den Archiven Zürich und Obwalden.l Boten : Zürich, Jtal Hans Thumhsen, des Raths, Bern, Hans Steiger, Schultheiß; Hieronimns Manuel, Benner und des Raths, Lueeru, Jost Pfhffer, Schultheiß, Uri. Jakob Arnold, Landaim manu, Schwyz, Georg Rcding, alt-Laudammann, Unterwaldeu, Niklaus von Flüe, Laudamma»» ob dem Wald, Zug, HauS Letter, alt-Ammanu, Glarus, Paulus Schuler, alt-Landammann und Po" nerherr, Basel. Kaspar Krug, Bürgermeister. Freiburg, (Niemand), Solothurn, Urs Smh, Schultheiß, Schafft?«uscn, Alerander Peyer, Burgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, alt -La »d ammann. Nachdem die Gesandten des Herzogs von Savohen und die der Stadt Bern ihre Antworten den lezten Abschied zu Basel vorgetragen, gemäß welcher der Herzog die gestellten Mittel anzunclb men bereit ist, wahrend Bern sich nicht darauf einlassen will, so wird beschlossen, daß die scl)v" 6" Basel bezeichneten Boten von Zürich, Lueern, Schwhz und Basel in der andern Schicdboten Namen » ID August in Bern sich einfinden und daselbst gemäß Instruction handeln sollen. U Das Aarauer-Erenivlar ist datiert: Mittwoch den 28. Jnli. Die Bote» ans dem Aaraiier-Eremplar, August lästst. 2«I. Verhandlung der Schiedboten zwischen Savoyen »nd Lern. Bern. 17. August (Dienstag nach St. Laurenz). Staatsarchiv Lucern. Akren: Savoyen. Anstände nnt Vern. lAuch im VanveSarchiv Obwalden.l Schiedboten: Zürich. Ital Haue Thumhsen. Luccrn. Schultheiß Pfhffer. Schwyz. Ammann Rediug. Basel. Bürgermeister Krug. (Im Namcu dieser vier Orte sowie der auderu sieben Schiedorte llri, linterwalden, Zug, GlaruS, Solothuru, Schaffhauscu und Appenzell). Nachdem die Boten der vier Schiedorte zuerst vor dem Kleinen, und dann vor dem Großen Narbe zu Bern ihre Instruktionen betreffend die Anstände Bernd mit dem Herzog von Savohen eröffnet und dringend ermahnt und gewarnt hatten, Bern möchte in Verüksichtigung dessen, was bisher über diesen Handel verhandelt worden, wenn immer möglicb auf die zu Basel vorgeschlageneu „Mittel" eingehen, verdanken der Kleine und der Große Rath zu Bern zuerst den Schiedboten die dieses Handels wegen bisher angewendete Mühe und Arbeit und erklären darauf, sie möchten bei ihrer wiederholt sowohl schriftlich als mündlich abgegebenen Antwort verbleiben; die Schiedboten möchten bei den savohischen Abgeordneten auswirken, daß dieselben sich diese Antwort gefallen lassen; wenn dieses nicht erhältlich sei, könnten sie sich auf weiteres nicht einlassen, sondern müßten zuvor den Handel „an die Ihrigen j» Stadt und Land" gelangen lassen. - Nun verfügen sich die Schiedboten nach Murten, um such niit den savohischen Abgeordneten zu unterhandeln. Sie schlagen denselben als Mittel zu einer Verständigung vor, daß vorerst der jüngst zu Basel abgeredete Artikel hinsichtlich der Religion vollzogen werde, daß der Herzog nach dem Begehren Berns eine Versicherung in Betreff der Stadt Genf gebe, daß endlich beide Parteien in Betreff der jüngst zu Basel vorgeschlagenen Abtheilung des Gebiets einander etwas nachgeben und demnach der Herzog die Herrschaft und Bogtei Gcx sammt dem zuvor verabredeten Theil von Genevois und Ghablais ennethalb des See's, Bern aber die Herrschaft und Bogtei „Nicws" (Nhon), sammt dem Theil von der Herrschaft MorgeS, der zuvor dem Herzog zngetheilt worden, erhalten sollen; wenn der Herzog aus diesen Borschlag eingehen würde, so werde man auch Bern dazu zu vermögen suchen. — Die savohischen Gesandten nehmen diese Borschläge :>,l roloroinlum, ebenso die von Bern. Beide Parteien werden schließlich ersucht, ihre Antworten an Z. Thumhsen in Zürich, zur Kenntnißgabe an alle Schiedorte, einzusenden. 2<>2. Cvnferenz der VII katholischen Orte. Vnccrn. 23. August (Montag vor Bartholomäus). TraatSarchiv Xnccr». Allg-Ni. Absch. Vi. I. IZZ. I'Aucst in den Archiven Obwalden, Areibnvg und Solotburn.! Boten: (Nicht angegeben). t». Dieser Tag wurde ausgeschrieben, um sich zu verständigen, ob man eine Gesandtschaft nach Frankreich abordnen wolle, um vom König die Bezahlung der ihm gemachten Anleihen sowie der rückständigen August lstllst Pensionen zu begehren. Da Luceru nochmals auf Abordnung von Gesandten dringt, macheii die andern sechs Orte Vorstellungen, daß man die Knechte dem König der Religion nicht aber des Geldes wegen bewilligt habe, daß es auch nicht an der Zeit sei, die Vcreinuug aufzukünden oder die Knechte hcimzu- mahnen, daß kein Ort ohne Vorwisseu der übrigen die Vereinung aufzukünden befugt sei und daß bei gegenwärtiger Lage der Dinge in Frankreich die Bezahlung wohl nicht mehr lange ausbleiben werde. — Darauf begründet Lueern nochmals sein Begehren und stellt dar, wie die französischen Gesandten stets so unschuldig lhun, als ob sie gegen die Eidgenossen nie gefehlt hätten, ferner wie die Vereiuung zugebe, daß man Gesandte nach Frankreich abschiken könne, wenn innert Monatsfrist nach Lichtmeß die jährliche Pension nicht bezahlt sei, und wie jezt bereits drei verfallen seien, ferner wie die Rükzahlung des An- leihcns sammt Zinsen schon im Mai verflossenen Jahres hätte erfolgen sollen, wie die Entschuldigungen und Ausreden des Königs auf nichts beruhen, u, f w, — Auf die Bitten der andern Boten bewilligt endlich Luceru einen Aufschub bis auf nächsten Tag zu Baden. I». Der Antrag, nicht zu gestatten, daß der französische Ambassador stets seine Diener und lutherischen Dolmetscher in die Rathsstube vor die Eidgenosse» bringe, um airzuhören, was da verhandelt werde, wird in den Abschied genommen, r. M't dem französischen Ambassador wird in Betreff seiner lutherischen Dolmetscher und Diener gesprochen; auch wird ihm angezeigt, daß man seinen Vortrag und des Königs Zuschrift in den Abschied genommen habe und daß die Obern, wie man glaube, wenig Vergnügen daran finden werden. «I. Jedem Boten wird eine Abschrift der Predigt mitgetheilt, welche der Prediger Abraham Müsli zu Zofingeu wider de» katholischen Glauben gehalten, v. (S. u. Luggams). k. Oberst und Hauptleute der drei und zwanzig Fähnchen in Frankreich schreiben aus Havre de graee unterm 21. Juli: Sie danken den Vll katholische» Orten für ihre Zuschrift aus Baden vom 29. Mai; man könne sich über Theilung der Fähnchen nicht beschweren, indem dergleichen früher auch schon geschehen sei; nicht der Herr von Condö sei ihr Oberst, sondern der Marschall von Brissac; denn dem erster» würden sie nicht dienen! es stehe mit ihnen jess leidlich, etliche seien krank, aber bisher seien weitige gestorben; wegen Mangel an Gelegenheit können sie nur so selten schreiben Antwort: Sie sollen, da ihr Schreiben vor der Eroberung von Havre de graee abgegangen, so bald möglich berichten, wie es daselbst gegangen sei, wo sie jezt liegen, und solle» sich die geringen Kosten nicht reuen lassen, die Vll Orte stets über alles zu berichten. K. In Bezug auf die Anstände der V Orte mit GlaruS will man an dieses die Frage stellen, ob es das gegenwärtige Concilium zu Trieut für ein allgemeines General-Coneilium halte und anerkenne. Auf nächsten Tag sollen die Boten so instruiert werden, daß die V Orte einstimmig ihre Voten abgeben, kein Ort abe> ein besonderes, damit die Gegenpartei nicht inne werde, daß die V Orte nicht gleicher Meinung ieie" I». Das Gesuch des Oberst A-Pro, der mit geheimen Aufträgen an den König von Frankreich n»b den Herzog von Savoheu war abgeordnet worden, um Entschädigung für gehabte Auslagen wird noch' mals in den Abschied genommen, I. Die Boten der vier Orte Lueern, llri, Schwhz und llnterwalde» sollen an ihre Obern bringen, ob man durch gemeinsame Maßregeln den Fischlaich schirmen, oder d>e von Lueern erlassene Verordnung annehmen wolle. Ii, Es wird beschlossen, daß jedes der Vll Orte dem Haus Wagenbach von Lueern an seinen Schaden l'/z Krön, verabreichen soll Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSamieleqenlieiten: Landvvqtei vuggarus. « Art. Z7Z. K»,anben«sachen. September töllll. 2<»3. Iahrrechnung der die Koglnen Kellenz, Köllen; nnd Rimern regierenden lll Orte Uri, Scdwu; »nd Nidwalden. Bellen;. IStikj, im August nnd September Der Abschier fonrue in den betreffenden Archive» nicht auf^efnndc» werden. 2ttA. Crniserenz der Iii Orte Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen 7 September i.'a»ldesarcitiv Sctiwyz. Boten - (Nicht angegeben). Uri haue diesen Tag ausgeschrieben in Folge einer von Lucern an die drei Orte erlassenen Zuschrift binsichtlich der vorgeschlagenen „Mittel" über den Glarnerhandel. Nach allseitiger Eröffnung der Instructionen hat man sich, jedoch auf höhere Genehmigung hin, dahin vereinbart: Man wolle den achten Artikel, handelnd vom Coneilium, fallen lassen, an dessen Stelle soll aber gcsezt werden, „in Glaubcns- sachen, es sei auf Tagsazungen oder in den gemeinen Vogteien, sollen die neugläubigen Glarner nichts zu sprechen haben, sondern sich dieser Sachen gänzlich entziehen." — Jedes Ort soll seinen Entschluß über diesen Vorschlag an Uri mitthcilen, damit dann dieses an Lucern und Zug antworte und sie bitte, sich von den drei Orten nicht zu sondern, indem man ihnen zu lieb nnd damit man sich um so eher verständigen könne, den Artikel über das Eoncilinm habe fallen lassen 2a»»ara,iv vuccr». Mqem. Äbsch. Bd.'I'. l-IU. Staatsarchiv Altrich. Absch. Bd. Ar. l'^i. foi. wt. vandcsarchi» Schwyz. l'Äuch in den Archiven Bern. Obwnldcn. Glnrus. Solotlnirn und Aaran.i Boten: Zürich. Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeistcr nnd des Raths. Bern. Beat Ludwig von Mülincn, des Raths. Lucern. Jost Pfyffer, Schultheiß. Uri. Heinrich Albrecht, Landammann; Amandus von Niederhofen, alt-Landammann. Schwyz. Kaspar Abybcrg, Landammann. Unterwalden. Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wald. Zug. Jakob Schell, Statthalter; Hans Boksinger, alt-Ammann. GlaruS. (abwesend). Basel. Bonaventura von Brun; Hans Rudolph Fäsch, beide des Raths. Freiburg. Franz Gribolct, Venncr und des Raths. Solothurn . Joachim Scheidcgger, Venner und des Raths. Schaffhausen. Dictegen von Wildenberg, genannt Ringk, Burgermeilter. Appenzell. Joachim Mcggcli, Landammann. (S. u. Thurgau). I». «. n ,1. HS. u. Lauis). Zürick, Lucern, Sctnvhz, Unterwalden und Zug nehmen den Vorschlag an, daß man gestohlenes Gut den Beschädigten frei und ohne Abzug znrükstellen September 1563, solle, indem jede Obrigkeit schuldig sei, Verbrechen zu strafen und die Kosten und den Richterlohn au sich selbst zu rrageu, Bern will sich freie Hand offen behalten, Uri will anhören und referieren. Die andern Orte endlich wollen sich nicht sondern, wenn man gemeinsam diesen Vorschlag annehmen würde, — Wird daher nochmals int iw-Nrnoiuluin in den Abschied genommen, ll'. Den fremden Keschern, welche nch in der Eidgenossenschaft niedergelassen, werden ihre alten Freiheiten, soweit che solche in den gemeinen Herrschaften und Vogteien genießen, bestätigt. In den Orten selbst aber mag jede Obrigkeit die gnt- findenden Maßregeln treffen, 55. und I». , Januar 1564 hicfür angcsezt. Beide Parteien werden ermahnt, bis dahin mit einer entsprechenden Antwort sich verfaßt zu machen, damit dieser Handel endlich erlediget werde, und inzwischen nichts unfreundliches gegen einander vorzunehmen, v. (S. u, Baden)' '»v. Die Boten der V kathol. Orte sollen bei ihren Obern anhalten, damit Hauptmann A-Pro für leine GesandtichaftSkosten entschädiget werde, X. sS. 11. Vier ennetbirg. Vogteien üderhpt). September löllll. 2tit) Luggarus). I»I». Weil der Graf von Sulz gegenwärtig außer Land sich befindet, so wird sein Anstand mit Schaffhanscn in Betreff des Abzugs zu Wilchingen auf nächsten Tag verschoben. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überhpt). «»«I. Der spanische Gesandte Marc Anton Vosso macht Vorstellungen, daß, wenn nach dem Wunsche der Eidgenossen in die mit Mahlaud aufzurichtenden Eapitel der vorgeschlagene Artikel über freien feilen Kauf aufgenommen würde, daraus viel mehr Unannehmlichkeiten erfolgen möchten, als wenn man bei der bisherigen Uebung verbliebe; der König und der Gubernator erbieten sich ja, den eidgenöss. Angehörigen hinlänglich Korn zukommen zu lassen, doch müsse dabei stets ein gewisses Maß innegehalten werden; er bitte daher, man möchte sich bei den ennetbirgischen Unterthanen erkundigen, wie viel Korn sie jährlich bedürfen, und ihnen verdenken, daß sie nur nicht zu wenig begehre» sollen; auf nächstem Tage möchte man dann mit ihm über Erneuerung der Eapitel bcrathen. — Da jedoch die Eidgenossen von ihrem Begehren nicht abgehen wollen, wird der Handel wieder in den Abschied genommen, vv. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteie» überhpt). tt. Der Streithandel zwischen denen von Thabngen, mit Beistand von Schaffhauscn, einerseits, und den Erben des Ehrisostomus von Fulach anderseits wird auf künftige» Tag verschoben, da leztere keine Vollmacht haben, den gemachten Vorschlag anzunehmen. K-K-. (S. n. Freie Aemter). I»I». Endlich werden die Mißverständnisse hinsichtlich des Ausdruks „verschleißen und verbrauchen" an den österreichischen Zollstätten durch eine Uebereinkunft mit den kaiserlichen Eommissaricn beseitigt. Leztere versichern, daß sie darüber einen Beibrief, mit dem kaiscr lichen Siegel versehen, den Eidgenossen zustellen werden, welchen dann jedes Ort mit seinem Stadt- odcr Landessiegel versehen möge. (Dieser Bcibrief trägt das Datum 24. Septemb.). Endlich wird auch mit ihnen abgeredet, daß sie an alle Zollstättcn die Weisung erthcilen sollen, daß den Angehörigen der Eidgenossen nichts weiteres angemuthet werde, als wozu sie gemäß Vertrag und Bcibrief verpflichtet find. lR. Auf den Bericht des MünzmeisterS von Zürich, daß die Regierung zu JnnSbruk durch den Bcrg- richtcr im Leber- und Eggkircherthal verboten habe, den Eidgenossen Silber zukommen zu lassen, wird an den Kaiser und an benannte Regierung geschrieben, sie möchten das Verbot wieder ausheben, indem es gegen die Erbeinnng sei. Dem savohischen Gesandten werden verschiedene Beschwerden der Kauf leure gegen den neuen Zoll vorgehalten. Er entschuldigt sich, daß ihm bisher vom Herzog keine Antwort zugekommen sei, daß er sie aber jeden Augcnbljk erwarte. II. Die ungeschikten Reden des Fridolin Zwiki und des Predigers zu Zofingeu läßt mau wegen des Glarnerhandcls einsweile» auf sich beruhe». »»»». Es wird ein Urtheil über einen BürgschaftSstrcit zwischen dem Stadtschrciber zu Whl und Ulrich Göticbi von Wuppcnau erlassen. Landammann Abhbcrg stimmt nicht dazu. IUI», ans de»! Schwpzeieremvlar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: vandgrafschaft Thnrgan. ». Art. 138. Judicatur u. Competeuzs. -> „ 578 Personelles. 1. „ 535. Stifte und Klöster. .. Art. 375. Stifte uns Klöster. ». „ 233. Polizeiliches. Landvogtei Rheinthal. Grafschaft Baden. «r. Art. 7i> Judicatur u. Competeuzs. '> Art. l74. Klöster. Bier ennetb Bogteieu überh ». Ari. tW. Justizsacheu. er „ 2!ll. Zollsachen. ?rir. Art. 7l>. Judicatur n. Competeuzs. .'.'.Art. l52. Verkehr mit Mauland. «e. „ tN7. Justizsacheu. 270 Sevtember 1563. Laudvogtei Lauis Landvogtri Luggarus. Abtei 2t. Gallen k. Art. 269. Jizstizsachcn. - „ >35. Rechnungssachen. tt. Art. >83. Iustizsachcn. e „ >15. Rechnungssachcn. .. IIb. » Ar». >9. »t Art. >36. RcchnungSsacheu. m 279. Iustizsachcn. 2, Art. 45. Beamte. »». 399. Zollsachen. 2««. Conferen; der die Grafschaft Bellen; regierenden M Orte Uri, Schwyz nnd Nidwalden. Schwyz si. November Vandcöarchiv Schivyz. Bote,»! (Nicht angegeben). «t. (S. u. Bellenz). ß». Unlerwaldeit schlägt vor, man möchte dieß- und senscits des Gebirgs dafür sorgen, daß das Anbieten nnd Annehmen von „Miel nnd Gaben", wodurch das Recht erkauft werde» wolle, abgeschafft werde. — Wird ml m-aruomlnm genommen, v. «R. «. (S. ». Bellen;). Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangcieqenheiten: Bellen;, Bollen; und Riviera » e v. Art. >46 —>49. (5onferen; der drei Orte Uri, Schwyz nnd Nidwalde». Scilwyz November Vandcöarct,iv Sc!)wyz Boten: Uri. Ammann Brügger; Bogt Troger Schwyz. pandammann Abyberg Unterwaldeiv < Unbekannt). ». I». «. «I. «. « S. u. Bellenz), t. Uri wird ersucht, den neuen Zoll zu Meten fallen zu lasse» Iis. Ammann Brngger nnd Bogt Troger sollen ihre Obern dahin vermögen, daß Jakob Bagg aus tll vinen sich zu Schwyz stelle nnd hinsichtlich seiner Schuld an Georg Appenzeller von Schwyz gütlich oder rechtlich Antwort gebe, oder sonst zahle. I». (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenkeiten: Landgi afsrhaft Thurgan >>. Art. 376. Stifte und Klöster. Bellen;, Bollen; und Riviera. -> An >59—154. Zahrrechnlliig der die Vogtcien Mnrten nnd „Orbach" regierenden Orte. Hrriburg k» Drcember Staatsarclnv Bcr» streiburg. Atsch. <7. s»>. 04. Die Boten von Bern machen folgenden Anzug: Es sei bekannt, wie die drei Städte Bern, bnig und Solothurn die Güter des Stadtschreibers Hertwig von Solothnrn zu Händen ihrer Wondec Deccmber NM! 271 siechenhänser gezogen und wie sie ausgeschieden haben, was jedem der drei Siechenhänser zukommen solle; nun finde sich im bezüglichen Abschied ein Artikel, der mit der Zeit de» drei Städten zum Nachtheil gereichen möchte, indem gemäß desselben die Boten der drei Städte versprochen hatten, die Frau und Erben des Schultheißen Schwaller alles Schadens zu entheben, der ihnen wegen der Bürgschaft für den Herrn von Combcfort erwachsen könnte. Nachdem nun Freiburg erläutert hat, in welchem Sinn die Verhandlung abgeschlossen worden sei, wird beschlossen, die Erben dcS Schultheiß Schwaller mit Beförderung um eine Erklärung über ibre Ansicht zu bitten; ist dann deren Meinung, daß die Bürgschaft sich nur auf die Hälfte crstreke, so soll der Artikel im Abschied in diesem Sinn verbessert werden; prätendieren sie aber, daß die drei Städte allein die Schadloshalter sein sollen, so soll alsdann die Stadt Solothnrn um Rath und Hülfe angesprochen werden, — Die Boten von Bern nehmen dieses in den Abschied, Mc>» sebc auch im Abschnitte HerrschaftSan^kleaciibeitcn: Vogtei Grafit'nrg ^ Art, Z>>, Vvgtri Orbe mit 5scl>erliz Art. 175 Vogtei Multen >> » »—«>«>, n Art, VI—V5, 2M». Coiiferenz der katholischen Orte Lileern, Uri. Schwyz, Unterwalden, Zug, und Sololluirn. Zolothurn Dccembe». Staatoarckiv Vllcern. AttZeiu. Absch. Bd. I'. 137. !Auä> in den Archiven Gchwi^, Äüdtvnlden nnd Lolotluirn. I Boten: tNicht angegeben). Die erneuerte Beschwerde des französischen AmbassadorS, Herrn von Orbais, daß einige Eidgenossen fremde Schulden an sich ziehen und kaufen nnd dann meinen, daß auch über diese Ansprachen auf den Marchtagen das Recht ausgeübt werden müsse, wird nochmals ml nmlrnoinluin in den Abschied genommen, I». Herr von Orbais meldet ferner, daß der Cardinal von Lothringen, der gegenwärtig ans dem Coneilinm zu Trient sich befinde, für seine Sicherheit besorgt sei, wenn er durch die Eidgenossenschaft heimkehren würde, und bittet darüber um Bescheid, Antwort: Man finde nicht, daß irgend ein Unwille gegen den Cardinal vorhanden sei, vielmehr seien die katholischen Orte ganz günstig gegen das Haus Gnise gesinnt; er möge daher an den Cardinal berichten, daß man ihnen mit solchen Zumuthungen unrecht thue, daß sie ihm vielmehr alle Ebre erweisen werden nnd nicht nöthig finden, ihm Geleit anzubieten, indem es sonst den Anschein hätte, als habe er wegen eines begangenen Fehlers das Geleit erlangen müssen, v. Da Solothnrn vernommen, daß der gewesene französische Ambassador von Coignet fich herausnehme, in die Geschäfte zwischen dem König nnd den Eidgenossen sich zu mischen, so wird einstimmig bejchlossen, dem gegenwärtige» Ambassador bei seiner vorhabenden Reise nach Frankreich aufzutragen, daß er dem König und dessen Rath anzeige, die Eidgenossen wollen „weder wenig noch viel mit dem Coignet" mehr zu thun haben nnd werden auch bei der geschehenen Aufkündnng deS Geleits bleiben, auch wenn der König ihn wieder hersenden sollte, - Und weil die meisten Orte durch die Handlungen dcS Herrn von Coignet Nachtheil erlitten haben und da man vermuthet, daß er bei Ans- theilung der Gelder vieles unterschlagen habe, so wird beschlossen, daß jeder Bote dieses an seine Obern 27? December 1563, bringen solle, damit sie ans nächsten Tag zu Baden Instructionen ertheilen, was man darüber mit dem gegenwärtigen Ambassador sprechen wolle, «I. Der Porschlag, daß man in Zukunft, wenn Zahlungen aus Frankreich anlangen, vor der Pertheilnng der Gelder sich mit einander verständigen möchte, wie hoch jede Geldsorte anzunehmen sei, damit niemand zu kurz komme, wird all iimtruoinlnm genommen, v. Den beiden abwesenden Orten Freibnrg und Appenzell wird von abstehenden Verhandlungen Mittheilnng gemacht, in Erwartung, daß sie auch dazu stimmen werden, 210. Conferenz der V katholischen Orte, Lkucern >»<»(!, 20. Dccember (Montag vor Thomas). Httiatsarctnv Vuccri» Allgem. 'Absch. Vd. 'lV Ilil). lAuch im Vandesarchiv Schwyz.! Boten: (Nicht angegeben). Laut den Verhandlungen von Lucern: Schultheiß Jost Pfhffer, »». Man ist zusammen gekommen, um sich über eine gleichförmige Antwort zu verständigen hinsichtlich der vorgeschlagenen „Mittel" wegen des Glarnerhandels, Uri, Schwhz und Unterwalden haben Auftrag, sich auf gegenwärtigem Tage auf Ratification hin zu vergleichen; Lucern und Zug aber wollen bei ihrer frühern Antwort und bei den von ihnen vorgeschlagenen Mitteln verbleiben und stellen die dringende Bitte an die drei andern Orte, tich von ihnen nicht zu sondern und die gestellten Mittel ebenfalls anzunehmen, Die drei Orte endlich verständigen sich dahin, daß sie auf einer besondern Konferenz Mittel und Wege zu finden versuchen wollen, wie man sich vereinbaren könnte, I». Auf die Klage deö ÄbtS von St, Gallen gegen die Umtriebe der Redner Brämwald und Vogler von Zürich wird beschlösse»! Jeder Bote soll an seine Obern darüber referieren und auf nächsten Tag zu Baden Vollmacht mitbringen, in der Sache zu handeln, «?. Schultheiß Jost Pfhffer von Lucern beschwert sich über das Schreiben, welches ab dem lezten Tage zu Baden an die altgläubigen Glarner erlassen worden, indem dieses bei Hauptmann Jost Tschudi etwas Unwillen gegen ihn erwekt habe,— Nach Verlesung dieses Schreibens, ch- wie der Entschuldigung des Landschrcibers zu Baden und nach Anhörung der Verantwortung des Schultheißen Pfhffer wird der Handel in den Abschied genommen. «I. An den Papst wird ein Schreiben >n Betreff des Klosters „Morbein" t? Morbegno im Vcltlim erlassen. 211. Konferenz der drei Orte Uri, Schwpz und Unterwalden ob und nid dein Wald. Brunnen Deccmber. Vandesarckiv Hiidwalden. Boten: (Nicht angegeben). Ans dem lezten Tag zu Lucern war von deu V katholischen Orten beschlossen worden, daß, da Lucer« und Zug einstimmig erklärt haben, bei ihrer gegebenen Antwort hinsichtlich des Glarnerhandels zu ve» bleiben, die drei übrigen Orte nochmals über die vorgeschlagenen gütlichen Mittel sich berathcn sollew Nun legen Schwhz und Nidwalden ihre Ansichten und Abänderungsvorschläge über obbenannte Mitto Deeember 1568. vor, crsteres mil der Erklärung, daß es sich uichr weiter ciutasseu werde.— Daher wird diese Erklärung samml den Verbesserungen, die mau an einigen Artikeln wünscht, ml imkoiomluiu und l>»«> nöinlum ge- nommeii. Eouferenz der vier Ovle Lueern, Uli, Schwyz und Unterwalden ob und nid dein Wald. Lucern. 7. Jannar (Freitag nach hl. drei Königen). Stnntsarciiiv Lttceru. ,A'(itt'sproroeoil XXVIl. toi. 4« Boten: (Nicht angegeben). Abgeordnete der drei Orte Uri, Schwyz uitd Unterwatden stellen vor dem Nalhc zu Lueern bezüglich der Anstände der V Orte mit den neugläubigen Glarnern das Begchreit, Lueern möchte sich in dieser Sache von ihnen nicht sondern und mit einer Antwort zuwarten, bis sich die V Orte hierüber vereinbaret haben; auch bitten sie, man möchte die dem Concilinm und den altgläubigen Glarnern gegebene Verheißung nicht übersehen. Darauf geben Schultheiß, Rath und Hundert von Lucern cinmülhig folgende Antwort: Lueern werde dem Versprechen der VII katholischen Orte, den Beschlüssen des Coneilinins gehorsam zu sein, nachleben, ebenso der den altgläubigen Glarnern gegebenen Zusicherung, sie in GlaubenSsachcn vor Gewalt zu schirmen und „Leib und Gut zu ihnen zu sczeu"; das von Schultheiß Pfhffer bezüglich des Eoncilinms jüngst abgegebene Votum stimme vollkommen mit seiner Instruction überein; darum verbleibe Lucern gänzlich bei demselben; da übrigens zu erwarteil sei, daß die lutherischen Glarner den Schicdsprnch nicht halten werden, so habe man alsdann bessern Anlaß gegen dieselben aufzutreten; Lu- ceru habe bisher gehandelt, wie eS frommen, redlichen Eidgenossen gezieme; denn wenn mau m den vorgeschlagenen Mitteln noch weiter „grübeln" wollte, würde man alle Schicdorte unwillig machen; könne man etwas besseres vorschlagen, so habe der Gesandte LucernS Vollmacht darauf einzutreten, wenn 'licht, die Mittel anzunehmen; Lueern werde an die drei Orte schreiben, daß es bei der Antwort bleiben werde, welche sein alt-Schultheiß bezüglich des Eoneiliums zu Badeil abgegeben habe; jedoch bezüglich der Kerzell nach Einsiedeln und der Predigt auf der Näfelser-Fahrc werde der Gesandle Vollmacht er halten, zu allfällig bessern Vorschlägen zu stimmeil. Gemein - eidgenössische Hagsazung. Baden, iJanuar (Sonntag nach hl. drei Kömgen). s»«at»ar«t>i» L»c«r». Mgem. Abich. «d. I'. lkt, TlaatSarcinv iurici). Absch. Bd. Nr. l'eä. tal. NN. va»d»«ar- schiedener Anficht sind, soll jedes Ort auf nächsten Tag darüber instruieren, l. sS. u. Lauis). »» tl» terwalden stellt das Ansuchen, dem Statthalter Heinrich Wirz, alt-pandvogt im Thnrgau, Fenster »m Wappen in sein neues Hans zu schenken, — Wird in den Abschied genommen, >». HS. u, Luggarus) «». (S. U .Freie Aemrer), ß». (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh. >. «ß, ck' nachgelebt werde und nach Anhörung der Klage», Antworten und Gewahrsamen beider Parteien, wei^" diese ersucht, die Vormünder der Wittwe und Kinder des Chrisostomus von Fulach möchten mir SAM Hausen aus einen zn bestimmenden Tag zusammentreten, um sich über einen gütlichen Kauf um die richie, Vogtlente, Mannschaft, Zinsen, Gülten, Güter nnd Gerechtigkeiten, welche die von Anlack G Thahngen haben, entweder insgesammt oder im besondern zu verständigen; sollte dieses nickt erhalt» sein, so sollen sie zn allen Tbeile» anf künftiger Jahrrcchnung zu Baden ihre Kauf- nnd Vertragshu^O Kundschaften und Gewahrsamen vorlegen, damit alsdann die eidgenössischen Rathsboten ihre ErkannlNll darüber geben; inzwischen aber sollen die Vorladungen nach Stokacb eingestellt bleiben, Dem ss^u^ sichen Gemndten, Herrn von Orbais, wird am seinen Vortrag folgende Antwort crtbeilt - Man da» Januar lü«>4, dem König verbindlich für seinen freundlichen Gruß und seine geneiglc Gesinnung und ihm, dem Ge sandleu, für sein freundschaftliches Anerbieten; man habe sich überall genau erkundigt, aber nicht gefunden, das; jemand Schulden von Fremden gekauft, oder sonst au sich gebracht habe; früher möge dieses wobl der Fall gewesen fein; darüber aber habe man sich auf einem Tag zu Petcrlingeu gütlich vertragen; man halte nun dafür, daß es beim Vertrage gänzlich zu verbleiben habe; über Schulden indes;, die von jczt an von Fremden durch Kauf oder Tausch erworben werden, sei der König nicht schuldig, „das Recht" zu Petcrlingeu zu halten; mit großer Freude habe man seinen Bericht vernommen, daß eine Aussöhnung zwischen dem König und seinen Unterthanen zu Stande gekommeil, und bitte zu Gott, daß er dem Köllig eine glükliche und lange Regierung verleiben möchte, ». Die Boten der acht alten Orte stellen au den französischen Gesandten das Begehren, er möchte sich beim Könige dabin verwenden, daß den Truppen, welche in der lezten Schlacht sich so tapfer und ritterlich geHallen und Leib und beben für den Köllig und seine Krone eingesezt haben, nach alter llebnng der Schlachtsold ausbezahlt werde, ferner, daß den sieben Orten der unter von Coignct geschehene Abbruch an den Pensionen wieder ersezt werde, Cr verspricht, all' seinen Einfluß beim König anzuwenden, damit das gute Einvernehmen zwischen dem König und den Eidgenossen erhalten werde, — Ucbrigcns wird über beide Punkte all deil König selbst geschrieben (W, Fanuar), v. (S. u. Thurgau). ,v. In Betreff des Allstandes zwischen den V katholischen Orten und den Neugläubigcn von Glarus erklären die Boten von llri, Schwhz und Unterwalden, daß sie die vorgeschlagenen Mittel nicht annehmen können, indem namentlich der Artikel über das Eoneilinm der im Fahr l-istl voil Glarus schriftlich abgegebenen Erklärung nicht entspreche, und schlagen nun andere Mittel vor. (Mittel zwischen den drei alten katholischen Orlen und den Neugläubigcn zu Glarus; gestellt zu Baden, lii, Januar, — Abschied im Staatsarchiv Zürich, lol, llZF), Die Boten von Glarus haben nur Auftrag, die Antwort der V Orte zu vernehmen, ob sie die von den Schiedboten vorgeschlagenen Mittel annehmen wollen oder nicht. Lucern und Zug endlich erklären, daß sie die gestellten Mittel annehmen werden, wenn Glarus sich folgende Zusäze gefallen lasse; t) Daß bei der nächsten Fahrt nach Näfels der Meß- pricster die erste Predigt halte, in Zukunft aber der Meßpriester nnd der Prädieanl jährlich abwechseln sollen; 2) daß in Zukunft die Kerze nach Einsiedeln aus dein gemeinen Landessekel und nicht mehr von den Katholiken allein bezahlt werde; nnd i!) daß die dieses Handels wegen erlaufenen Kosten ebenfalls ans dem LandeSsekcl zu bezahlen seien, — Da nun der Hanptanstand immer noch der achte Artikel, handelnd vom Eoneilinm, bildet, so wird derselbe von den Schiedboten also gestellt; „aulreffend das Eoneilinm, so zu Trient gehalten nnd kürzlich vollendet worden, so soll man dasselbe jezt in Ruhe nnd in seinem Werth bleiben lassen nnd sehen, wie sich die Häupter der Christenheit, als der Papst, Kaiser und die Könige von Frankreich nnd Spanien darauf halten"; schließlich bitten sie die drei Orte und die Nengläubigen von Glarus, sich diesen Artikel also gefallen zu lassen und die vorgeschlagenen Mittel lammt den von Lneern und Zug beigefügten drei Artikeln anzunehmen und bis auf nächsten gemein- eidgenössischen Tag, der auf den ll, April angcsezt wird, nichts gewaltthätiges gegen einander vorzunehmen, lind damit die ^ache zu einem guten Ende gelange, wird verordnet; Die sieben Schiedorte sollen inzwischen von Ort zu Ort Gesandle schiken, um die Annahme der Mittel sammc den Erläuterungen auszuwirken; Glarus aber soll sobald möglich seinen Eiltscheid, ob es die Mittel annehmen wolle oder nicht, nach Zürich melden, damit dieses sich zu verhalten wisse, In Betreff des Gerüchts, als hätten sich die VII katholischen Orte gegenüber dem Eoneilinm verpflichtet, mir Gewalt in Vollziehung sezen zu Januar lstki4. helfe», was da beschlossen morden, verantworten nch dieselben dahin, daß sie sich nur dem Concilium unterworfen haben, Der kaiserliche Vertragsbrief über die neue Zollübereinkunft sammt dem Beibrief werden im Schloß zu Bade» niedergelegt, damit jedes Ort oder deren Unterthanen, welche davon Ab schrifte» bedürfen, dieselben zu finden wissen, «. (S. u. Vier mnetbirg. Vogteien überh.), Da auf das Begehren des päpstlichen Nuntius, auf päpstliche Kosten einen Gesandten auf das Eoneilium nach Tricnt abzuordnen, pandainmaun Melchior husst dahin geschikt worden war, und da der Papst denselben lezte» Sommer sogar wegen eigenen Geschäften hcrgeschikt hat, dagegen dieser Gesandte für seine bedeutenden Kosten »och nicht entschädigt worden, so beauftragen die sechs andern katholischen Orte hncern, in der VII Orte Namen sich nachdrüklich für Entschädigung des pandammann pussi zu verwenden, — I»I». Die Vll katholischen Orle ersuchen den Junker Hans Melchior Hcggenzer, sich beim Kaiser zu erkundigen, was er hinsichtlich des Eoueilinms zu thun gesinnt sei, ob er dasselbe annehmen und in Vollziehung sezen, vdcr dir Sache wie bisher bleiben lassen wolle, und dann darüber so bald möglich an hueern, zu Händen de> geheime» Näthe, zu berichten, — Marc Auto» Bosso erbietet sich, daß er, wenn man ihm Eredenzbriet'e an den König von Spanien und an den Herzog von Sessa gebe, nch genau erkundigen werde, was de> König in dieser Hinsicht zu thun gesinnt sei, und das; er im geheimen bald darüber berichten werde, — Jeder Bote soll dieß an seine geheimen Näthe bringen, — lind weil zu vermuthen ist, daß diese und andere Fürsten ihre Entschlüsse darüber an den Papst mitthcilen werden, so wird vorgeschlagen, entweder durch die Gesandten Vogt zum Brunnen von Uri und Amman» hussi von Unterwaldcn oder dircct den Papst zu bitten, seine eigene Meinung sowie das Vorhaben der andern Fürsten hierüber so bald möglich mitz» theilen, damit die katholischen Orte, als gehorsame Söhne der Kirche, sich darnach zu verhalten wissen, — Der Vorschlag wird in den Abschied genommen, «v. Da der Eanzlcr von Einsiedeln schon über drei Iah" im Streilhandel mit GlarnS gearbeitet und beinahe auf allen Tagleistungen zu Einsiedeln und Bade» das ihm aufgetragene unverdrossen besorgt hat, ohne bisher eine Entschädigung erhalten zu haben, jd wird Nil iiwtrnoinlum genommen, wie viel man ihm als Belohnung geben wolle. Er erbietet sich dagegen bis zum Ende des Handels die Sache zu besorgen, «R«K. und (S. u. Thurgau). <>«> nur im Zürchereremplar, nur im Schwhzereremplar: M i» sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanqelegcnheiten : Landgrafschaft Thurgan Landvvgtei Nheintlial Landvvgtei Freie Aeinter. Vier ennetb. Vogteien nbcrl,. Landvvgtei LaniS Landvvgtei LuggarnS Abtei St Gallen ', Art, 377, Stifte und Kläger, „ 42» „ 378 «>,I. Art, IM, Judicatur Competentf 185, Justizsachen. Art 13! 8„, Art, 7 t, Justizsachen, KriegSsachcn. Judikatur und Eonipetcnzs, Arl. 123. Polizeiliches, !>, Art, 137, Rechnunqssachen, », Art I!7, Rechnungssachen, NN , Art, 2t> Art, 81, Judicatur u, Eompe ,. 155, Klöster, Art, 232, Zollsachen, Art, 271 Zustizsacke» tench Januar t564 277 2» 4. Tagsaznug von VI Orten. Nhcina« I 5<» t t!<» Januar (Sonntag vor Lichtmeß). ^taatsarcliiv L»ce>». Akleu Ktostc, Rheinau. Staatsarchiv iiitici'. eibsch. Bd. Sil. i'e>. sah ^7 I Voten: t. Stifte nur Kläsier. >I Ar,. 382. Stifte nnr Klbiter. l, 38t». „ „ 38:!. „ „ o. „ ii8l. „ „ „ t 38 t. 2IS. (fonfereuz Oer vier Orte Lueer», Zug, Kreiburg und Svlothimi. Luceru. Februar (Montag nach Uommm,,>,',>). StnatsarcUiv Vnceru. Akten Anstände Bern» mit 5reil.'u»q. lAuch im Archiv Solotlnirn.! Bolen: (Nicht angegeben). Freiburg macht Anzug: ES bessze gemeinschaftlich mit Bern die Herrschaft Tschcrliz; in einem Flekcn derselben, Goumoöns genannt, sei ein Prediger, wiewobl die Katholiken daselbst die Mehrheit haben; »un sei dem Prediger ein Kind geboren worden, das nach dem Willen der Frau vom katholischen Priester hätte getauft werden sollen; der Prediger habe das nicht zugegeben und so sei das Kind ohne Taufe gestorben und in der Kirche neben dem Altar begraben worden; Freiburg habe gegen lezteres protestiert und begehrt, das; das Kind in die nngewcihtc Erde begraben werde; Bern aber habe sich des Predigers angenommen. — Es wird beschlossen: Freiburg soll den Handel auch den drei Orten Uri, Schwyz und Unterwalden mittheilen und bis zum nächsten Tage zu Baden darüber Kundschaften aufnehmen, damit alsdann die VlI Orte nach Gebübr zu handeln wissen. 2RU. Verhandln»^'» der uu Gltunerhaiidel vermittelndeu (leben Orte Zürich, Vern, Basel, Freiburg, Solvlhur», Schaffhausen und Appenzell. Unterwalden, Uri und Schwyz. l 5<»4, I.—7. Marz Ttae'.tsarci'iv Bern. Absch. Bd. 1'Auch im Archiv Solottmrn.I Boten: (Nicht angegeben). Auf dem leztcn Tage zu Baden, der bauptsächlich wegen des Spans zwischen den V katholischen Orten und der Mehrheit der Landleute zu Glarns war abgehalten worden, hatten Lnecrn und Zug die von den „ Zugesazten" vorgeschlagenen „Mittel" sammt derer von Glarns Erläuterungen, unter Beifügung von drei Artikeln, angenommen; die übrigen drei Orte Uri, Schwyz und Unterwalden aber hatten selbe anzunehmen abgeschlagen und andere Mittel in Vorschlag gebracht: die Boten von GlaruS endlich hatten 278 März tR'.D beides i» de» Abschied genommen Glarns hatte dann an Zürich zn Händen der andern sechs Orte be- richtet, daß es die Mittel mit den Erläuterungen und den drei angehängten Artikeln wie Lueern und Zug annehme, daß es dagegen auf den Vorschlag der drei übrigen Orte nicht eintreten könne; gleichzeitig hatte es gebeten, man möchte die Sache nicht „ans Händen" lassen, sondern gemäp des Abschieds von Bade» in die drei Orte vor die höchsten Gewalten gelangen und sie bitten, die Mittel wie Lueer» und Zug auch anzunehmen. Demzufolge haben die sieben Orte Voten an die drei Orte abgefcrtiget, »in vor zweifachen und dreifache» Rathen den Handel nochmals nachdenklich vorzubringen, — Als Antwort erhalten sie nn» sin Unterwalde» am l, Marz, in Ilri am ö, und in Schwhz am 7,), daß es den drei Orte» gegenwärtig nicht möglich sei, ibre handsgemeindcn zu versammeln, daß sie aber auf dem nächsten Tage z» Baden, den !>, April, Antwort geben werden. Die drei Orte werden dann ermahnt, ihre pandsgemeindcn beförderlich abzuhalten und deren Entschluß noch vor dem Dag zn Baden mitzntheilen, was sie auch zusichern. Schließlich wird in Beratbnng gezogen, wie man siel, verhalten wolle, wenn die drei Orte gemeinsam oder einzelne von ihnen die Mittel anzunehmen abschlagen würden und „des Rechten nicht ge- ständig" sei» wollten, während Glarns gemäß der Bünde und des Landfriedens mahnen würde, UN" zum Rechten zn verhelfen lieber diese Frage sollen die Boten auf benannten Tag zn Baden instruiert werden, sowie darüber, ob man in diesem Falle auch die beiden Orte hueern und Zug zur Mahnung auffordern wolle; endlich auch darüber, wie man ank den Fall, daß die drei Orte die Mahnung »>üst annehmen, sondern ungeachtet des dargeschlagcnen Rechts twas man ibnen übrigens nicht zutraut) »ut Gewalt gegen die von Glarns vorzugehen unterstehen würden, denen von Glarns zn Hülfe komme» und sich gegen die Orte, welche also Gewalt brauchen, verhalten wolle, 217. Hst'iifere»; der drei Orte Ilri, Sebwuz und Uiiterwaldeii oh und nid dem Wald Rlttilttt'ii 20 März lAuci) im ^anresarchiv Odwaldcn.'i Boten: (Riebt angegeben;, ». I». « .«I. «. e möchten den neben Sebicdorten auf deren Bortrag einsweilen keine einläßliche Antwort crtheilen, damit man sich gemeinsam über eine Antwort verständigen könne, wurde dieser Tag ausgeschrieben. Nun w>O eine Antwort entworfen und zn Anbringung allfälliger Abänderungen in den Abschied gcnommen, db- schon die Gesandten von Schwhz dem Artikel betreffend das Eoneilinm nicht beistimmen, sondern den» frühern Borschlag verbleiben wollen, lieber den Borschlag, den altgläubigen geheimen Rälhen zn Glarns obige Antwort mitzntheilen und sie zn bitten, zur endlichen Beilegung dieses Handels mitzuwirken, sollen llri und llnterwalden ibre Ansicht an Schwhz einsenden, damit dieses ganz geheim an benannte zn Glarns schreibe und deren darauf erfolgende Antwort den beiden Orte» mitthcile, — Und da die vsi- geschlagenen Mittel über diesen Handel in jedem Ort vor die höchste» Gewalten kommen solle» und e^ noch ungewiß ist, was daselbst angenommen werde, was nicht, damit aber dennoch sich die drei Orte »bm eine gleichförmige Antwort verständigen können, wird verabredet, die höchsten Gewalten deßhalb zn März 1564. 27S sammeln und eine Antwort zu bcschliefieit, dann aber auf de» 6. April wieder in Brunne» sich einzu finden, die Stimmen zusammenzutragen und dort über eine endliche Autwort sich zu vergleieben. Man sehe auch in, Arschnitte HerischaftSaiu;e!e>ienbeiten: Bellenz, Bollenz und Viviera. »->«. Art. M5—litt (5v>iforenz der III Orte Uri, Scfiwyz und lluterwalden. Brunnen. <». April fDonstag nach Ostern!. Oaildeonrctnv Obivalden. Man ist hier zusammengekommen, um sich darüber zu verständigen, was man ans der bevorstehenden Tagsazung zu Baden den Schiedorten über die von ihnen vorgeschlagenen Mittel bezüglich des Streithandels zwischen den katholischen Orten und Glarus antworten wolle. Ans Ratifikation hin wird folgendes ver abredet: Bezüglich der Frage, bei welchem von den beiden vorgeschlagenen Artikeln in Betreff des Conci linms und des ObmannS man bleiben wolle, ob bei dem zu Brunnen oder bei dem von den altgläubi gen Glarnern vorgeschlagenen, soll man von den nengläubigen Glarnern begehren, sie möchten, weil sie „weniger als ein halbes Ort" seien und weil die V Orte stets zu ihnen gehalten, während sie den V Orten nichts gehalten haben, sich nunmehr wie billig zu den drei Orten halten und unter den drei Obmännern, welche ihnen die V Orte vorgeschlagen haben, einen annehmen! sollte» die nengläubigen Glarner sich hiczn nicht verstehen wollen, so soll jeder Theil nochmals einen vorschlagen, wenn nicht, so soll die Sache wieder in den Abschied genommen werden. Gemein - eidqeuWsche Tagsazung. Buden. Ikl. April (ans «M"",,-»!» ^e>>iu). 2»a»tsarciii>> Lncer». Ali.,em. Absch. Bd. I . l!>«. Vandesarciiiv ^ch>»»z. lAuch in vc» Archiven Zürich, Bern, Fr-iburg. Lowtl'iun und Aarau.! Boten: Zürich. Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeister und des Ratbs. Bern Bear Ludwig vonMülinen; Petermann von Wattcnwhl, beide des Raths. Luecrn. Jost Pfhffer, alt-Schultheifi. tlri. Jost Schund, Statthalter; HanS Kuhn, alt-Statthalter. Schwhz. Kaspar Abvberg, Landammann; Dietrich In der Halden, Ritter, alt-Landammann. Unterwaldcn. Andreas Schönenbnhl, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Jakob schell, Statthalter; Hans Bolsinger, alt-Ammann. Cilarus. labwesend). Basel. Bonaventura von Brun; Hans Eßlinger, beide des Raths. Frcibnrg. Franz Gribolet, Venner und des Raths. So- lorhurn. Joachim Scheidegger, des Raths. Schaffhansen. Dietcgen von Wildenberg, genannt Ringk, alt-Bnrgermeister; Christoph Waldkirch, des Raths. Appenzell. Joachim Meggeli, alt-Landammann. Der lezte Bejchlnß über Zurükstcllung gestohlener Sachen, sowohl jener, die beim Thäter aufgefunden werden, als jener, die durch Verkauf oder Tausch bereits in die dritte oder vierte Hand gekommen sind, wird von zebu Orten bestätigt. Daber soll jede Obrigkeit ihre Angehörigen warnen, beim April l-'M. Kauf oder Tausch solcher Dinge vorsichtig zu sein. Mau erwarte! von dieser Maßregel Verminderung der Diebstähle. I». sS. u. Freie Aemter). (S. u. Vier ennctb. Vogt, überh.). «I. u. v. (S. u. Luggarus). t. und Ki?. HS. u. Baden). I». (S. u. Luggarus). l. HS. u. Sargans). sS. u. Vier ennetb. Vogt, liberh.). I. >S. u. Thurgaul. i»». Basel bittet iin Namen seiner Schüzc» nm Schcirknng von Fenstern und Wappen in ihr neues Schüzenhaus, wie Zug bereits gethan habe.— Wird in den Abschied genommen. i>. Man berathschlagt, was wohl der Grund sein mochte, warum der Kaiser ans die wiederholten Gesuche, den Silberkanf in den österreichischen Landen zu bewilligen, nicht antworte. Einige Orte schlagen nun als Mittel, den Silberkauf im Ncich zu erlangen, vor, das; man sich vereinbare, nach dem Reichs- schlag zu münzen; andere, die Obrigkeiten sollten die Stempel nicht aus den Händen geben und daS Münze» nicht Personen uberlassen, welche nur ihre» Gewinn suchen, daher schlechte Münzen schlagen und so dem betreffenden Orte, das sei» Wappen so wenig als sein Siegel auf einem Briefe verlängne» könne, Schande bereiten; wieder andere, man soll bei Lebensstrafe den Münzmcistern verbieten, Münzen einzuschmelzen, damit mau die guten Münzen behalte. — Diese Vorschläge werden in den Abschied genommen, nm darüber weiter zu berathen. «». (S. u. Thurgau). >». llri macht Anzeige von der Hinrichtung des Peter Schmid von Dietikon, der falsche Thaler mit dem Wappen der drei Länder und Dik- Pfenninge mit dem von Solothuru fabriziert habe, und signalisiert gleichzeitig dessen zwei Gehülfen, «ß. sS. u. Luggarus!. >. (S- u. Vier euuetb. Vogt, überh.). «>i. (S. u. Lauis). t. Die Boten der sechs Orte vereinbare» sich hinsichtlich der Feldflüchtigen in Frankreich dahin; Wer in der Schlacht vor irgend einem Angriff geflohen, soll an Leib und Gilt bart bestraft werden; wer aber nach dem Angriff flüchtig geworden ist, den mag jede Obrigkeit nach den Umständen bestrafe». ». Der französische Gesandte, He"' von Orbais, übergibt seinen Vollmachtsbrief und eröffnet: Der König wünsche sehnlich die Vereinnng mit den Eidgenossen zu erneuern; die Eidgenossen können keinen nüzlichern Freund haben als den Kenig; denn Gott selbst habe diese zwei Nationen zusammen verpflichten und für andere Völker unüberwindlich machen wollen. Antwort; man finde es sonderbar, daß er von Erneuerung der Vereinung spreche, dagegen nichts meide, wann und wie die vielen rükständigen Anforderungen werden bezahlt werden. Er zeigt nun, wie die Bezahlung an jedes einzelne Ort erfolgen werde, und meldet, daß dm Hauptlente für den Schlachtsold bereits quittiert haben, v. Hinsichtlich der Anstände zwischen Glarus und den V katholischen Orten erklären Uri und Nnterwalden, daß sie den Artikel betreffend das Conc>- linm nicht fallen lassen können. Schwyz will es bei feiner lezten Erklärung über das tridentinische Con- eilium gänzlich bleiben lassen, weil es christlich abgehalten und beendet worden; wenn nun der Papst- der Kaiser und die beiden Könige von Frankreich und Spanien es anerkennen, so sollen auch die »en- gläubigen Glarner demselben gehorsamen und zwar obne allen Vorbehalt. Glarns erklärt, nachdem über diese neuen Bedingungen seine Verwunderung ausgesprochen, daß es, wenn die drei Orte die vo» den Schiedboteu vorgeschlagenen Artikel sammt der darüber geschehene» Erläuterung und den von Luem" und Zug angehängten Artikeln nicht auuehmc», dann zu nichts weiter Vollmacht habe. Da nun ans diese Weise eine Vereinbarung nicht erl ältlich ist, und auch das lleberweisen des Handels an s Recht j» weit führen würde, indem ein Tbeii dem andern „des Rechten" sein will, wie es zu Einsiedel» angesaugt worden, während der andere das Recht nach Vorschrift der Bünde und des Landfriedens brauche» ' io werden die Artikel von den Schiedboteu nochmals zu Händen genommen, theilweise abgeändert uu beiden Zbeilen in den Abschied gegeben mit der Ermahnung an alle, möglichst für Erledigung der ^aäff April 4564, zu wirken, Endlich wird hiefür ein gemein-eidgenössischer Tag naä, Bade» auf den II, Inni angesezt, »v. GlaruS berichtet an die V katholischen Orte, daß der Priester von Schwanden wegen Friedbruch und Schuldenmachen sich geflüchtet habe, und bittet, sie möchten es nicht übel nehmen, wenn es nicht sogleich einen andern bekomme, x. Auf die Anzeige derer von Rotwyl, daß die Regierung von Jnnsbruk auf österreichischem Gebiete den Zoll von ihnen fordere, wird an benannte Regierung geschrieben, sie möchte davon abstehen und die Rotwyler wie andere Eidgenossen behandeln, — Die Sache wird auch in den Abschied genommen, um sich aus dem nächsten Tage zu entschließen, wie man den Rotwhlcrn, im Fall sie nicht wie andere Eidgenossen geHallen würden, weiter behülflich sein wolle, und sS. n. Vier emietb. Vogt überh,). !»». Herr von Roll, als Abgeordneter des Herzogs von Savohen, übergibt seinen Vortrag, Derselbe wird jedem Boten der X ll Orte abschriftlich mitgetbeill, «Der Vortrag konnte nirgends aufgefunden werden, daher wir dessen Inhalt nicht kennen), KI». Am Ende der Sizung eröffnen die Gesandten von Zürich einen ihnen gestern von ihren Obern zugekommenen Bericht, dahin lautend, daß dieser Tage dreizehn Männer aus dem Gaster zum Zollhaus an der Zicgelbrüke gekommen und von dem Sustmeister Manosser verlangt haben, er solle ihnen einen Kapf Wein herausbringen, daß sie sodann, nachdem sie ausgetrunken, mit Manosser Streit augefangen und ihn gebunden nach Schä nis geführt haben, wo ihm die von Nieder-Urnen zu Hülfe gekommen und ibn befreit, daß endlich ein Altgläubiger von GlaruS, dem der Vorfall erzählt worden, geäußert habe, man werde wohl noch mehrere gefangen nehmen, - Weil man aber gerade jczt in gütlichen Unterhandlungen steht und solche Vorfälle ll »ruhen und Empörung veranlassen möchten, wird dieses von der Mehrheit den Gesandten von Schwhz in ihren Abschied gegeben, mit dem Begehren, Schwhz möchte seinen Angehörigen im Gaster solcherlei ernstlich verbieten, Uli. nur im Schwyzcrercmplar. Man sein auch im Abschnitte HerrschaftSangelegeubeiten - ilandgrafschaft Thurgan Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Slemter. Bier ennrtb Bogteien nberh. landvogtei lanis. landvogtei VnggaruH. I. Art, 424. Stifte und Klöster. i. Art, 38, Lehensachen, e, Art. t«>3. Stifte und Klöster, I>. Art, 82, Judieatur », (5ompetenzs, ,>. Art, 2!>3. Zollsachen. N, „ l24. Polizeiliches, e. „ «53, Capitel mit Moyland. Art. 75. Verwaltung im Allgem. «I, Art, «l8. Rechnungssachen, <-. «tl». „ Art 385. Stifte und Klöster. Art t!7, Zustizsacheu. Art «»8. Iustizsachen. „ 4. Verwaltung im ANge»,. K 1 Art. >73, Iustizsachen. 2t>9, Pollzeisacheu, Grafschaft Nznach und Gafter >,i>. Art, 25, April li)64 Geheime Couferenz der V talhollscheli Orlr. Baden «Ohne Datum). I ?i» i, Gnde Äpriis ^taatsarckiv vucern Saiuiillunq nicht gebundener Abschiede. Boren: «Dieselbe» wie im vorigen Abschied). ». Ammann stufst macht aus Auftrag des Papstes Anzug, daß derselbe wünsche, ganz gebeim >">t de» katholischen Ortei« eine Abredung nnd Vereinbarung zu treffen, damit jede Partei, wenn ihr ves Glaubens wegen etwas widerfahren sollte, wisse, wessen man sich gegen einander zu versehen habe; wen» stucern damit einverstanden sei, möge es zu weiterer Berathuug hierüber beförderlich einen Vorlagen Dag nach stucern ausschreiben. I». Abgeordnete des Bischofs von Eonstanz, nämlich der Weihbischof und I»»- ker Bernhard Segesser, begehren Hülfe nnd Rath, wie sich der Bischof bezüglich des abgehaltenen Eon- ciliumS zu verhalten habe, damit diesem auch auf dem Gebiete der V Orte, wo ihm die geistliche Verwaltung zustehe, nachgelebt werde. — Wird unter Verdanknng für das gnädige Erbiete» in den Abschied genommen. «. Schon auf dem vorigen Tage hatte man sich an die kaiserlichen und spanischen Gesandte» gewendet, damit sie sich ganz geheim bei ihren Fürsten erkundigen, was dieselben in Bezug auf das allgemein Concilium zu tbun vorhaben. Da nun noch keine Antwort darauf erfolgt ist, sollen benannte Gesandte» nochmals mil allem Ernst und ganz im Geheimen daran erinnert werden, damit sich die V Orte um so besstt zu verhalten wissen, ^l. Die Berichte des Abts von Kreuzlingen über die grossen Rüstungen in Deutschland, sowie daß der Herr von Grumbach, der jüngst Würzbnrg erobert und geplündert habe, mit sei»«»" Zug zu Roß nnd Fuß aufwärts ziehe, ohne daß mau wisse, wo er hinaus wolle, werden -nl rokoronüm» genommen. Ammann stufst übergibt ein an die VIl katholischen Orte erlassenes Breve fv. 14. Febrt- worin sie der Papst ermahnt, als gehorsame Söhne der Kirche und Anhänger der katholischen Religio» das allgemeine christliche „trientische" Eoneilium nunmehr auch anzunehmen und Gott den Herrn ernstlich zu bitten, daß die ganze Ehristenheit demselben gehorsame nnd zur Einigkeit der wahren Religio» lange. — Auf nächsten Tag zu stueern soll jeder Bote darüber Instructionen bringen, damit mau dein Papst gebührend daraus antworten könne. Spnichvech.uldluiist der ill Olle Un, Schivy.z ii»b Uitlenvuideii. Brunnen I<» Mai Boten: «Nicht angegeben). Man scl>e ras Ptrtiandrltc im Abschintre He> nchaflsa».,ele.,e»>>eitc» . Nellenz, Bvllenz und Riviera » ». t> Art im. Mai I5V4 222. (Konferenz der III die Grafschaft Belkcnz regierenden Orte Uri, Sebwu; und Nwwalden. Brunnen »» Mai ^andcöarctnv Dr^wyz. Man sel't r«is Vtrbanvelte im Abschnitl«' HerrschaNt»an lelfgfnlicitt'n BeUrnz Botlrnz und dkiviera ». Air. >we. 22» Cvnferenz der VII katholischen Orte sainmt Appenzell. ^ncern. Mai (Sonntag rxunNi). Staatsarchiv ^uccrn. Allqcm Adscli. l. '^«IS. ^andcsarchiv Dctiwnz. (inanqelk'aft i Boten: «Nicht angegeben). Solothur» entschuldigt siel, sclnistlich über sein Ausbleiben, versichert aber, daß es auf bevorstehende Tagsazung zn Baden seinem Gesandten angemesseire Jnstrnetioncn mitgeben werde, mir den kathol Orten zu verhandeln. I». tchndamman» und Rath zn Appenzell haben ebenfalls feinen Rathsboten ge- lchikt, sondern geschrieben: Sie haben nicht genau gewußt, ob dieser Tag zu Stande kommen werde oder nicht; sie machen aber die Anzeige, daß sie nicht gesonnen seien, über die Vereinung mit Arankreich etwas j» verhandeln, bevor der Schlachtsold und das ausstehende Ariedgeld und die Pensionen vollständig bezahlt seien; den» der französische Gesandte habe viel versprochen aber nichts gehalten; sie wünschen übrigens, daß man ihnen gegenwärtigen Abschied mittheile. — ES wird beschlossen, beiden Orten diesen Abschied mitzntheilen. r. Dieser Tag war ausgeschrieben worden, um sich über das auf lezter Tag- sazung zn Baden vom französischen Gesandten gestellte Begehren um Erneuerung der ausgelaufenen Vereinung zu berathcn. Da jedoch weder der Schlachtsold, noch die drei ausstehenden Pensionen, noch die dem König gemachten Anleihen und andere Schulden bezahlt und auch kein Termin angegeben worden ist, wann Bezahlung erfolgen werde, so sieht man deutlich, daß dem König an der Vercinnng wenig gelegen sei; und weil nun überdies; der Vortrag des Herr» von Orbais weit weniger in Aussicht stellt, als dieser zn Baden erboten hatte, so wird ihm verdentet, daß an eine Erneuerung der Vereinnng nicht zn denken sei, wenn er keine andern Vollmachten habe. it. (S. u. Baden). «. Auf lezter Tagsazung zn Baden hatte der Bischof von Konstanz von den V katholischen Orte» Rath und Hülfe begehrt, wie er sich bezüglich Vollziehung des Eoneilinms da, wo ihm die geistliche Jurisdiction zustehe, zu verhalten habe. Gegenwärtig sind nicht alle Boten darüber instruiert; man will ihm auf künftiger Zahrrecbnung antworten, daß die VI! katholischen Orte beschlossen haben, den Beschlüsse» des Eoneilinms gehorsam zn sein, daß es aber den V katholischen Orte» nicht gezieme, dem Bischof in geistlichen Dingen zu rathen, und daß sie sich zu ihm aller Gnaden und freundlicher Nachbarschaft versehen. I. *> pandamman» hussj und pandvogt G"' Brunnen machen Anzug: Ohne Zweifel erinnere man sich, wie sie vom Papst den Auftrag erhalten haben, den katholischen Orten dessen väterliche Zuneigung gegen ne auszurichten und ") Verkwndlum; der gekeimen Rätlw der > fatl,elis»en Ort,-. Mai 1KU zugleich ihue» vorzuschlagen, zum Schuz und Schirm deS katholischen Glaubens und der Kirche und beider Parteien Gebiete und Gerechtigkeiten ein Bündnis! mit ihm abzuschließen; eine Anregung hierüber auf dem lezten Tage zu Baden sei in den Abschied genommen worden; sie bitten nun ihnen zu eröffne», ob man Vollmachten habe, Artikel zu entwerfen, indem sie dann gerne bereit seien, dieselben dem Papst mitzn- theilen und alles fördern zu helfen, was zum Nuzen und zur Ehre des Vaterlandes gereicht, — Da nicht alle Orte darüber instruiert haben, sollen die Bote» auf künftige Jahrrechnnng zu Bade» Vollmachten darüber mitbringen ; und damit der Papst in seiner gnädigen Gesinnung verharre und die Verschiebung nicht übel nehme, wird beschlossen, an de» Papst eine Zuschrift zu erlassen. Der Entwurf dazu wird in den Abschied genommen, (S. u. Freie Aemter». Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSan^etel>eiiheilen: Grafschaft Baden «I. Art, m. Judikat»! II t6vi»veten, Justins.,che». 22 Verkandlumz der Mgeorduete» von Lueern, Ilm, Untenvnloe» und Zmz vor LaiidginMtNili »nd gesessenem Rath zu Schwyz. Sckwyz. 27 Mai GtaatSarcliiv Luccr». (»klürneiakten! Aklcnb.ni!!, bi". >1, kn>. r»z. Die Gesandten der vier Orte eröffnen: Sic haben vernommen, daß Schwhz nach alter llebuug eint» Vogt in das Gaster erwählt und daß Glarus als Vogt nach Uznach den Lnchsinger, der diese Vogtci scho'l zweimal versehen und sich unklagbar benommen, bezeichnet habe; weil nun Luchsinger sich seither vom alten Glauben abgewendet, weigere sich Schwhz, denselben auf der Vogtei Uznach zu dulden; diesen Anstand bedauern die vier Orte sehr; sie hätten allerdings lieber gesehen, wenn Glarus jemand anders zum Vog> erwählt hätte, der Schwhz gefällig sei; sie ersuchen aber, Schwhz möchte den Bitten der vier Orte zu lieb und in Berüksichtigung der beunruhigenden Zeitverhaltnisse den Luchsinger aufführen lassen, oder aber, wenn wider Erwarten ein Abschlag erfolge, die Sache bis zu künftiger Jahrrechnung ruhen lassen, indem man die Hoffnung hege, dort die Sache in Güte beilegen zu können. — Landammann und Rath Schwhz danken den Abgeordneten der vier Orte für ihre Fürsorge und bemerken sodann: Sie habe» allerdings an GlaruS geschrieben, warum sie den Lnchsinger nicht als Vogt zu Uznach dulden könne», und haben aus dessen Handlungen und Worten bewiesen, das; er nicht zu den Katholiken halte; daran? babe Glarus dem Lnchsinger das Zengniß gegeben, daß er zum alten Glauben sich bekenne und denselbm' nie vcrtäugner habe; in Folge dessen habe Schwhz gestern an die Rcugläubige» zn Glarus geschnob"'' wenn Vogt Lnchsinger ohne Verzug nach Einsiedel» gehe, daselbst beichte und das hl, Saerament »aä> christlichem altem Brauch empfange, wenn er ferner einen Eid zu Gott und den Heiligen schwöre, ode> eine» besiegelten Brief ausstelle, daß er beim alten Glauben verharren und sich von den Altgläubig^ nicht sondern, sondern bei ihnen in Lieb und Leid, mit Rath und Thal stehen und bleiben wolle, wolle Schwhz ihn die Vogtei zu Uznach versehen lassen; Schwhz bitte nun, die vier Orte möchte» >s mir dieser Antwort zufrieden geben und berükstchtigen, daß die neuglänbigen Glarner vor Jahre» im Gaster zum Treubruch und Meineid verleitet haben; Schwhz könne jezt keine andere Antwort get^ ' Mai lmisi. iondern müsse den Handel wieder an den zweifachen Rath, oder an die „große Gwalt" bringen- Die Gesandten der vier Orte werden durch diese Antwort nicht befriedigt, sondern bemerke», daß sie dieselbe ml roteiom.lnin nehmen und ibrcn Obern das weitere anheimstellen wollen: sie bitten und ermahnen ganz frenndlich und ernst, Schwhz mochte nichts unfreundliches oder thätliches beginne», wenn GlarnS den hnchsinger aufführe» sollte; sie versichern an Glarns schreiben zu wollen, entweder mochte buchstuger dem von Schwhz gestellte» Begehren nachkommen, oder Glarns möchte einen andern altgläubigen Vogt statt des hnchsinger ernennen, oder aber die Sache bis zu künftiger Iahrrechnnng ruhen lassen; sollte indeß etwas unfreundliches ohne der vier Orte Borwissen begegnen, so würde man das als eine Versitzung der alten Freundschaft, Treue und hiebe zwischen Schwbz und den vier Orten ansehen, — Schwhz dankt schließlich für die dieser Sache wegen gehabte Mühe und Arbeit, ist zufrieden, daß die vier Orte an Glarns schreiben wollen, erklärt aber, daß es die Untertbane» nicht dazu anhalten werde, dem hnchsinger zu huldigen, und stellt endlich die Behauptung in Abrede, als seien nur etwa fünf oder sechs Altgläubige in Glarns, die diesen Handel betreiben; denn sichern Rachrichten zufolge seien daselbst neun und zwanzig Ehrenmänner ans sechs und zwanzig alten Geschlechtern ansgeschossen, um die Interessen der Altgläubigen zu besorgen. Man sehe auch im Abschnitte Hn rsch.sitSa»,ieleaenl»silc» : Grafsci»aft ttznach u»d (Laster An 2«>. 225. Iaintechuilug der lll Schirmorle des K losters Engel berg. (?ngo!bvrg 2k». Mai (Montag nach hl, Dreifaltigkeit). Staatsarchiv Luceru. Akten: Enqellerq. Boten: hueern, hudwig Pfhffer, Pannerherr und des Raths, Schwhz, Jost Hund, des Raths und alt Bogt zu Engelberg, ll nte rwal den, Heinrich Wolf, des Rarbs und Banineister ob dem Wald; Hans hussi, des Raths nid dem Wald, Man sehe r»e> Perhandelte iin Abschnitte Schirmortsangelegenketten: Abtei und Z»,al zs„gelber,, ». », >' Ait, 2!, n 22«. Eonfereiiz der beiden Städte Bern und F-reibneg. <5et,allens 1, 5 > Mai. Ätaatsarctiiv Ber»». Freiburg. Absch. tt. äEl!. Beten. Be>n, Bernhard von Erlach; Adrian Baumgartner, beide des Raths. Freiburg, HanS von haute», genannt Heid, Schultheiß; Bartholoms Rchnold, Benner, beide des Raths. Die Silage und Ansprache Freibnrgs wegen Bezug von Zehnten und Zinsen durch die von hausannc herrührend vom Kloster Thele, genannt de Montherond, und wegen der Jurisdiction zu Poliez-le- Grand, wird nach Anhörung der weitläufigen Borträge beider Parteien ml imkoioinlnm genommen. Der Abschiev ist in französischer Sprach., Juni 1s>vT 227. Conterenz der drei Orle llri, Zchivpz lind ttnlerwnldt». Vriliine» 7. Juni Bete»! (Nicht angegeben». ». Dieser Tag wird abgehalten, inn sich in Betreff der lczten zu Bade« vorgeschlagenen „Mittel" zu verständige«, damit mau aus bevorstehender Iahrrechnuug den Schiedorten eine übereinstimmende Antwort geben könne. Nun steilen die Gesandten von llri und Unterwalden an jene von Schwyz die freundliche Bitte und dringende Ermahnung, ste möchten bei ihren Obern darum anhalten, daß sie benannte Mittel auch annehmen, damit dieser Handel nicht mehr länger aufgezogen werde; denn wurden die Mittel nunmehr abgeschlagen, so würde eine Mahnung gemäß des Bundes von den Alt- und Ncngläubigen erfolgen, und was datin daraus erwachsen würde, weit» dieser Mahnung nicht nachgelebt werden sollte, sei wohl zu bedenken; die beiden Orte seien bereit, die Altgläubigen von GlaruS gemäß der denselben gegebe neu Zusagen bei ihrem Glauben zu schüzen und zu schirmen gegen jeden, der sie davon zu „verdrängen" suche; deshalb wolle mau ihnen und der ganzen Eidgenossenschaft zur Ruhe verhelfen und sich über die „Mittel" verständigen und nicht mir solcher Hize vorgehen; sie haben von ihren Obern den Auftrag, Schwyz dieses mit allem Ernst vorzutragen und es „auf ihre Seite zu bringe»."; was sie bisher verheißen, haben sie auch stets gehalten nnd werden es auch fernerhin thun; es sei nun besser, das jezt mit Gunst und Willen zu thun, was man vielleicht später mit Ungunst und Widerwille» tbu» müßte; auch sei bekannt, was man einander zugesichert habe, daß nämlich kein Ort ohne Borwissen des andern etwas feindseliges anfangen dürste; sollte diese freundliche Bitte und Ermahnung ohne Erfolg sein, so würden ihre Obern veranlaßt, mit ihren getreuen Eidgenossen von Schwyz „etwas weiteres" zu sprechen; denn sie hoffen, die Fürsten der Christenheit werden auch ihre Mitwirkung eintrete» lassen, — Auf den Fall, daß die Mittel von allen drei Orten angenommen würden, will man dann mit den Altgläubigen von Glaruö sich bera- lben und sehen, was für Znsicherungen man ihnen ganz geheim machen wolle, I». ;enhelten - Bellenz, Bvllenz und Rivierci. >> Art UM. 22«. Ciemeui - eidgenössische Zahrrechmuigs - Tagsnziing, Bttdon. i i, Anitt sSouutag vor St. Vitus). Z-taatSarfinv .'lllqeiu. Msch. Vc p '^t4. lAucl' in den Arcl,iv,'n Zürich, '^ern, MarnS, Sn'iliuvq, Svlotl-uru und Aarnu.I Boieiw Zürich, Bernhard von Chain, Burgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeister und des Raths, Bern, Beat pudwig von Mülinen; Hieronymus Manuel, Sekelmeister, beide des Raths, Lueern- Rikians Am pehn, Schultheiß, Uri, Heinrich Albrecht, yandammann. Schwyz, Christoph Schorns, vaudammann und Panncrherr, Unterwalden, Andreas Schöncmhühl, alt-yandammann ob dem Wald, Melchior vussi, Ritter, alt-llandammann nid dem Wald. Zug. Haus Bolstnger, Ammann; Jakob Schell, Juni >564, W7 Statthalter Glarus «abwesend!,") Basel, Bonaventura van Ben»! Hans Meyer, beide des Raths, Freiburg, Villaus von Pcrromann, Vcnner und des Raths, Solothnrn, Joachim Scheideggcr, des Raths, Schafshauscn, Dietege» von Wildcnberg, genannt Ringt, Bürgermeister: Ebristoph Waldkirch, Sekclmcister, Appenzell, Joachim Meggeti, bandamman», »». und I». sS. n. Baden). t. «S. n. Thurgau), «R Abgeordnete voil Bnrgermeister nnd Rath der Stadt Rotwbl beschweren sich über die Wiltfrau zum Schramberg, die schon wiederholt, ungeachtet die Stadt Rotwbl vom ,chaiser die Freiheit freien Birscns erhalten, ihren Wildhag zerstört, den Unterthanen gedroht und bei beibesstrafe verboten habe, etwas i» die Stadt zu führen, viele mit (Gefängnis! »nd Geld gebüßt nnd sie nun sogar vor das .chammergericht nach Speyer eitieri habe; sie bitten deschalb um Hülfe nnd Rath, Daher wird au die Frau geschrieben, sie möchte die Rotwylcr bei ihrer kaiserlichen Freiheit des freien Birsens und namentlich beim Vertrag, der dieses Spans halb zwischen dem Herrn von bandenberg, als damalige» Vestzer des Schrambergs, und denen von Rotwyl durch eidgenössische Voten zu Dießenhofen aufgerichtet worden, bleiben lassen, vom Rechtsbot abstehen, sich aller Gewaltthätigkeiten enthalten nnd guter Rachbarschaft sich befleißen, ^ Der Handel wird ans den Fall, daß die Frau zum Schramberg von ihrem Troz nnd ihren Gewaltthätigkeiten gegen Rotwyl nicht ablassen sollte, ml in rlruenlluin in den Abschied genommen, «, sS u. Freie Aemter). k. und K. sS. u, Sargans), I», (S. u. Freie Aemter). i. Hans Meyer, Wirlh zum Sternen in Zürich, bittet um Ernenernng der Fenster und Wappen in seiner uralten Herberge, an welche er bedeutende Kosten verwendet habe, — Das Gesuch wird in den Abschied genommen, It, Die von Schaffhansen und St, Gallen führen Beschwerde über Erhöhung der Zölle nnd über andere Abgaben in Savoyen nnd über Durchsuchungen nnd Eonfiseatio. neu, denen die durch dieses band reisende» unterworfen nnd ausgesezt sind, Deschalb wird an den Herzog geschrieben, er möchte diese Neuerungen wieder aufheben und es bei dem alten Herkommen bleiben lassen, Der Handel wird zugleich ml nmlrnomlni» genommen, um auf nächster Tagsazung die weitern Schritte berathen zu können, im Fall der Herzog nicht entsprechen sollte, I, Die auf leztem Tage vorgeschlagene Uebereittkunft, betreffend Zurükstellung von gestohlenem Gut, wird von allen Orten angenommen; einzig Basel hat darüber nicht instruiert, nnd Bern macht den Vorbehalt, sie annehmen zu wollen, sofern alle Orte dazu stimmen, «», An den Kaiser wird eine Zuschrift erlassen mir dem Gesuch, er möchte gemäß Erbeinnng den Eidgenossen den freien Silberkanf im Reich und in den österreichischen banden be willigen nnd endlich Antwort darüber geben. Jedes Ort soll seinen Gesandten ans nächste Tagsazung Vollmacht mitgeben, über die ferner» Maßregeln sich zu berathen auf den Fall, daß der Kaiser auf seinem Verfahren beharren würde, »>. Um das fortwährende Steigen der Fleischpreise zu Verbindern, sollen die Gesandten ans künftige Tagsazung mit entsprechenden Vollmachten zu einer Verordnung über den Flestmkanf verleben werden, «». Jedes Ort soll geeignete Maßregeln treffen, damit nicht von >cinen An gehörigen „nngewichtiges" Gold in s band gebracht werde, nnd daß man Gewicht und Korn überall gleich mache nnd Fehlbare bestrafe, z». Die vier Orte bneern, llri, Untcrwalden nnd Zug geben bezüglich der Anstände zwischen den V katholischen Orten nnd den Reuglänbigen von Glarns folgende Erklärung ab« Auf die dringende Bitte der lieben Schiedorte und zur Erhaltung von Frieden und Einigkeit in Eidgenossenschaft haben sie die ans dem lezten Tage zu Baden entworfenen Mittel angenommen, jedoch > Ain Im gül'chkrcrkmvlar: PmNiw ZwiNcr, att-?andamm.nui. Juni I5t>4. unter der Bedingung, daß darüber nichts weiter disputiert werde und daß die Mittel auch also von denen von Glarus angenommen werden. Schwhz gibt seine Instruetion in den Abschied. Glarus endlich wünscht, nach gebührender Verdankung der von den Schiedortcn in dieser Sache gebabten Bemühungen, daß der Artikel betreffend das Eoncilinm besser erläutert werde, indem es dann die andern Artikel, wiewohl sie ihm etwas nachtheilig seien,, auch annehmen werde. — Nachdem die Schiedboten noch einmal gütliche Vereinbarung versucht und nachdem die Boten von Glarus neue Justruetione» eingeholt habeil, begehren ledere nach ihrer Nükkehr am it. Juli zu wissen, was man ibnen in dieser Sache z» thuu anrathe. Die Schicdboten gebe» ibnen nun beinahe einstimmig den Natb, dem Frieden, der Ruhe und Einig- kcil in der Eidgenossenschaft zu lieb die vorgeschlagenen Mittel anzunehmen. Nun gibt Glarus endlich seine Zustimmung. Die Gesandten der vier katholischen Orte bezeugen ibre Freude darüber und nebmen Glarus gemäß des lezten Artikels wieder in den Bund und pandfricdc» auf. Dein pandschreiber zu Baden wird von den Gesandten der zwölfOrtc aufgetragen, die Vertragsbriefe auszufertigen und mit den Siegel» der Schiedboten zu bekräftigen. "» Schwhz nimmt noch Anstand wegen des Vogt pnchstnger, wird aber von den andern Orten dringend ermahnt, sich der Mehrheit anzuschließen, oder doch eiuswei len gegen Glarus uiebts lbätliches vorzunehmen und seinen Bescheid bis zum August nach Zürich zn melden. Auch Glarus wird gemäß Bünden und Landfrieden ermahnt, sich gegen die von Schwhz friedlich zu vcr ballen und bis auf weitern Bescheid den Puchsinger nicht als Vogt in Uznach aufzuführen. Da Schwhz beharrlich ans seiner Antwort verbleibt, bittet Glarus die andern Orte, ibr möglichstes zu rhu», damit Schwhz dem Verlrage auch beitrete. Schwhz beschwert sich, daß derer von Glarus pandleute von Nieder-Ur- nen de» Manosser, der wegen wiederholten Friedbruchs durch die von Gaste, gefangen genommen worden, gewaltsam befreit habe», und verlangt, daß Manosser wieder zurükgegebe» werde, damit man ihn »ach Verdienen bestrafen könne, und daß auch die von Nieder-Nrnen gestraft werden, indem es solche Eingriffe nicht dulden könne! Zürich sei über den Handel ganz falsch berichtet worden. —> Nach Anhörung der Verautworrung von Glarus, sowie der von Schwhz über den Handel aufgenommenen Kundschaften, werden die beiden Orte ermahnt, sich über die Bestrafung der Angeklagten zu verständigen. Die französischen Gesandten wiederhole» ihr Gesuch betreffend Erneuerung der Vereinung. Es wird nun ein Ausschuß an sie abgeordnet, um den verdienten Schlachtsold, die ausstehenden Pensionen und Vereinnngs- gelder, Abbezablnng der Anleihen und Befriedigung der Hauptleute, die im Piemont gedient, von ihnen zn begehren Da tie jedoch keine genügende Antwort geben wollen, wird von einigen Orten an den König und an den Eonnelable geschrieben, sse möchten nunmehr endlich Anordnungen treffen, daß die Anforderungen der Eidgenossen so bald möglich bezahlt werden, oder möchten wenigstens, wenn dieses unmöglich s?'- erklären, wann und wie die Bezahlung erfolgen werde, damit man der ewigen Klagen endlich los werde, und möchten schriftlich darüber antworten. — Die Sache wird ml iiiKru,'uch»n genommen, x. Herr von Noll macht im Namen des Herzogs von Savoheu die Anzeige, daß der Herzog auf die verschiedenen Beschwerden und Neelamationen der Eidgenossen betreffend de» neuen Zoll bisher nur darum mit eine' Antwort znrnkgebalten, weiter immer gehofft babe, daß seine Anstände mit Bern durch Vermittlung der Eid- genösse» beigelegt würde»; diese Hoffnung hege er immer noch; wen» sie verwirklichet sei, alsdann möchte .... - » - "" Schiedortr. B.ite», Monia., vor St. Ulrich (K Juli.) tt>i>4. — Beilnq« Nr. N. Juni >564 Ä5!» man das alre Bündniß mil dem Haus Savoyen erneuern und alsdann werden auch die neuen Zölle wieder aufgehoben werden, — Antwort an den Herzog: Die Eidgenossen seien von jeher, auch wenn sie mit Savoyen nicht in Bündniß gestanden, nie wider altes Herkommen mit neuen Zöllen beschwert worden; sie bitten ihn daher, eS auch dabei bleiben zu lassen und seine Antwort darüber Bern zuzusenden, t. (S. u. Rheinthal). ,1. (S. ». Baden). V. RcchnnngSablagc der yandvögte (S. tt. die betreffenden Vogteien). v» (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSan^eleaenheile» : Landgrafschaft Thurgan Landvogtei Rheinthat. Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Laudvogtei Freie Aemter Grafschaft llzuact) und Gaster. e. An, 336. Stifte und Klöster, ' tt. AmlSrechnnna. t, Art. löä. Personelles. r Art. 36, Lehensache». „ 82. Handel »»o Gewerbe », Art. 62. Zelisachcn, >>, „ >7> Stifte und Klöster >' Art, litt. Iustizsache». k. 132, Krie^sfachen, ,» n, «i, Art, 2? n, 28, 22'». ,» Art. 386. Stifte und Klöster. Art. 32 Art 13, AmtSrechnung. AmtSrechnnng. » Art 38, Unterstnzun^en. ,, „ >6. Amts-n, GeleiISrech»»n>i. , Art, 2tl, Amtsrechnnna. (Lunelbltsslsche Zahrrechlinngv - Tngsaznug. Muttis II'?»»'», 2»». Juni (Montag nach Johann d. Täufer). ^ta.ltHnrctnv ^nccrn. ^nnelbirq. Absch. I«. l itt lAuch in den Archiven ^nricl', Bern. ('»Uarus nno Sotvrl'uvn.! Bolen: Zürich, Felix Engelhard, Bern. Jakob Meyer, yueern, Ulrich .siieiserlin N ri, Walthcr Roll, Schwyz, ä^einrich Pfyl, Unterwalden ob dem Wald, SZeinrich Wir;, Zug, Jakob Schicker, Glaruö, Rudolph Gallati. Basel Werner Wölfli, Freiburg, Franz Rndela Solothurn, NrS Grass, Schaffhauscn, .ffonrad Bärri, Man scbe das Verhandelte IM Abfchnitle HerrfchastSangelcgenheiten I Vier ennetb. Nogteien nberh Art, 123, Polizeiliches, U. Art, lö7. Verkehr mit Mahland. i. „ ll>!>, Zustizsachen. LauiS und Mendris I., Art. 17. Amisrechnung, «. Art. Kl. Zustizsachen, Laudvogtei LauiS Art. 1U6. Bnßcnrechnnng. r Art. 138. Rechnungssachen. arrkiv vuceri». Eninudirg. Ansch lk. Ar^iv ^vlottturn. lAucit in ven Archiven Znlich, Veril und MarnS I Bolen: (Wie zu yauis. d, 26. Juni). p. an« dem Solothnrnercremplar. ?W Juli tkM. Man stlse ra« Verhanteltk im Abschnitte Herrschaftsaniietetieiiheijen: Vier ennetb Äogteie» iiberd. Lnggarus und Mainthal Landvogtei Lugaarus. >>. Art. II«. Ziistijsachen. V „ 2l2. Vcrkebr mit Map!and. ». Art. 9. Amtsrcchnunji, «? Art. ttti. Bußenrechni,n»>. a. „ 124. RcchnniigSsachcn. «>. .. >22. r. 213. Justtzsachen t. „ 279. Policeisachen. I». Art. III. Zustizsacheu. I» 27. AmtSrechnnvg. I». Art. 214. Iuülzsachdr,. » ^ 1»4. »,. .. 231. n. „ 374. Glaubenssachcn. «». „ 12t). Rechnungssache». Verh.uidlilttcz der Abgeordnele» von Lnoern, Uri, llnterwaldeii und Zug vor «undammanli, Nöthen und ganzer Gemeinde van Srhwyz zu Jbact' vor der Brüte. Scliwyz >»«'<, «» August Die Gesandte» der vier Orte eröffnen vor Landammann, „Räth" und ganzer Gemeinde von Schwhz^ Sie haben dem Frieden und der Ruhe und Einigkeit zu lieb nach gründlicher Erwägung des ganze» Handels die lezthin vorgeschlagenen „Mittel", betreffend die Anstände zwischen Glarus und den V kathol Orten und de» Aufritt eines Vogts zu Uznach, im Namen Gottes angenommen und erwartet, auch Sckwhz würde dasselbe thun; laut Beschluß lczter Iahrrechnung zu Baden hätte Schwhz auf den t. August seinen Entschluß an den Bürgermeister von Cham schiken sollen! da dieses aber bis heute nicht geschehe», seien sie von den vier Orten abgeordnet worden, um Schwhz zu erinnern, mit welcher Freundschaft und Hebe ibre fromme» Altvordern mit einander gelebt, wie ne bioher mit Gut und Blut zu einander gestanden »»^ das Gebiet der V Orte zu Ansehen und Ehre gebracht haben, ferner um Schwhz vorzustellen, wie die Fürsten zu Frieden und Ruhe ermahne» und auf die Beschlüsse des eben beendigten Coneiliums vertröste», endlich um Schwhz die feste Versicherung zu geben, wie die vier Orte, wenn die ncugläubigen Glar»e> etwas gegen die altgläubigen, oder gegen die zu Wesen, Uznach und Gastcr, dem alten Glauben »"^ der Billigkeit zuwider, handeln sollten, Leib und Gut zu Schwhz und den altgläubigen Glarnern seC» würde» ! darum bitten sie ganz dringend und freundlich, mit ihnen im Namen Gottes diese Mittel auzu- nehme» und den Vogt zu Uznach anfreiten zu lassen. - Nachdem nun der Bund der VIII Orte, de> Landfrieden, der iüngste Abschied zu Baden sammt den vorgeschlagenen Mitteln verlesen und reifl'st' erwogen worden, nachdem mau auch die den altgläubigen Glarnern gegebenen Zusicherungen in BetracC tung gezogen, erklärt Schwhz, daß es gegenwärtig die Mittel nicht annehmen könne, sie aber auch »'^ verwerfen, sondern erwarten wolle, was das allgemeine Coneilium annehme und erkenne, da ja die Ne» gläubigen von Glarus steh ans dem Rechtstag zu Einsiedeln geäußert haben, daß man nicht eilen, so»de>" zuwarte» möchte, indem ne dem, was das Coneilium beschließe, sich unterziehen werden; betreffend ve" Vogt Luchsinger, so habe Schwhz demselben zwei Vorschläge gemacht, unter welcher Bedingung es ihn a»t reiten lassen wolle; nehme er eine» derselben an, so lasse Schwhz ib» ausweiten, wenn nicht, so vcrweigo><' August >564. eS de» Aufritt und zwar gemäß Landfrieden; Schwyz danke übrigens de» vier Orten für ihre vielen Kosten und ihre Mühe dieses Handels wegen nnd werde eS ihnen nie vergessen Auch im Abschnitte Herrschaft«angelegcnkeite»: Grafschaft Uznach und Gaster. An ZS Konferenz der vier Orte Lucern, Uri, Nidwaiden und Zug. Luccrn. ISiiÄ, I I. August (Freitag nach St. Laurenz). Staatsarchiv Vncern Nllqcu«. Nbsch. Vd. I'. '^(7. Boten: «Nickt angegeben). ». Weil Schwyz die von den Schiedorten vorgeschlagenen Mittel, betreffend die Anstände zwischen den V katholischen Orten nnd Glarus, noch nicht angenommen hat, ungeachtet es so dringend darum ersucht worden, weil ferner Schwyz den Luchstnger nicht als Bogt in Uznach auffuhren lassen will, wurde für nöthig erachtet, gegenwärtige Confcrenz abzuhalten, um sich, da Zürich bereite eine gemein-eidgenössische Tagsaznng nach Baden auf den 22. August ausgeschrieben bar, noch zuvor über ein einstimmiges Volum verständigen zu können. —^ ES wird nun beschlossen, ein freundliches Schreiben il2. August) an Schwyz zu erlassen. - Den beiden Orten llri nnd llnterwalden wird in den Abschied gegeben, daß es von Erfolg sein würde, wenn auch sie, wie Lueern nnd Zug bereits getban haben, Schwyz ermahneten, nichts wider Bünde nnd Landfrieden vorzunehmen, sondern, wenn es „gegen GlaruS etwas hätte", ge »>äß Bünden und Landfrieden das Recht zu brauchen. I». Eine beleidigende Aenßerung des Hans Ee- berg von Schwyz gegen Zug, wegen Annahme der Mitte! bezüglich des Glarnerbandels, wird von allen bier Orten, weil es alle vier gemeinsam berührt, ml iiiKruoinlum genommen. Q. Es wird ein Schreiben an Zürich entworfen, mit dem Gesuch, GlaruS darum anzugehen, daß es einSwcilen, jedoch seinen Freiheiten und Gerechtigkeiten unbeschadet, unterlasse» möchte, de» Luchsinger als Vogt in Uznach aufzuführen. Weil Obwalden auf gegenwärtiger Eonferenz nicht erschienen ist, wird ihm der Entwurf zur Er- theilnng seiner Zustimmung übersendet. «I. Die „Amtleute" nnd Knechte der päpstlichen Garde in Rom machen an die acht Orte die Anzeige, daß nach Absterben ihres Hauptmanns, Kaspar von Silinon, ein unehelicher Berter deS Papsts, Johann Baptist Serpclon genannt, zu ihrem Hauptmann ernannt worden sei. Derselbe erbietet in einer Zuschrift an die acht katholischen Orte alles Gute. —Es wird -ul in- ^trunnclum genommeil, ob die acht Orte zugeben wollen, daß ein welscher Hauptmann über die ihrigen gesezl werde, während Lueern das Recht zusteht, die Hanprmannsstelle durch einen seiner Rätbe nnd Burger zu besezen. Auch im Al'schiiitir HrrrschastS.iii^e!e,zciil>citrii: Grafschaft Uznach und Güster , Art W 2!>2 August l.'»64 Geniel» - eldstenösnsche Tagsazung Bade». ISiit, 2^. Bugust HDienstag vor Bartholomäus), Staatsarchiv ^ncern. Allein. Abscl». Vo. l. t. sAuch in oen Archiven Zürich. Bern. Zchnn?z, Claras, Krcidnrq, Svlort'nrn und Aaran i Betone Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeister und des iliaths, Bern Beat Ludwig von Mülincu; Hicronimus Manuel, Sekelmeister, Heide des Raths, Lueer». Riklaus Am Lehn. Schultheiß, Uri. Heinrich Albrecht, Landammann; Jost Schmid, Statthalter, Schwl't Christoph Schoruo, Landammann und Panncrherr; Georg Rediug, alt-Landammann, Unterwalden Kaspar Kaiser, Sekelmeister ob dem Wald! Wolsgaug Lussi, Statthalter nid dem Wald, Zug, HanS Bolstuger, Ammann; Jakob Schell, Statthalter, Glarns, Paulus Schüler, Lairdammann Basel, HanS Meyer; Haus Eßlinger, beide des Raths. Freiburg, Haus von Lauten, genannt Heid, alt-Schultheiß Solothnrn, Joachinr Schcidegger, Penner nnd des Raths, Schaffhansen, Dietegen von Wildenberg^ genannt Ringk, Birrgermeister, Appenzell. Joarlum Meggcli, Landammann, ». Die Gesandten des Königs von Frankreich eröffnen schriftlich und mündlich! Der König habt vernommen, daß die Anstände betreffend GlaruS noch nicht gänzlich erledigt seien; er bedauere es seht und bitte die Eidgenossen dringend, zu beherzigen, wie viel Krieg nnd Jammer seit vierzig Jahren nicht allein in Deutschland, sondern auch in England nnd in Frankreich wegen Religionszwiespalt entstände» sei, nnd beschwöre sie, in Einigkeit nnd Liebe mit einander zu leben nnd allfällige Anstände in Güte beizulegen," Antwort! Man danke dem König verbindlich für seine Warnung und werde an die Ob"'" darüber berichten; indessen hoffe mau zuversichtlich, daß der benannte Anstand bald in Güte erledigt «ein werde, t«. Die französischen Gesandten überreichen ferner Briefe vom König und der Königin Mutt" an die Xlll Orte der Eidgenossenschaft, worin dieselbe» ibrc gnädige Gesinnung versichern und üb" Erneuerung der Vereinung, sowie über Bezahlung der ausstehenden Pensionen und Schulden ausführlich sprechen.— Sie werden nach gebührender Verdankung ml ii,Ki »emt»>» in den Abschied genommen «. Mahnungen des Papstes, dcö Kaisers, der beiden Könige von Frankreich nnd Spanien, des Herzogs von Savoyen nnd anderer Fürsten und besonders ihrer Miteidgcnossen wohl zu beherzigen und bis > ^eptemb, entsprechende Antwort zu geben. Sobald Schwvz seine Antwort, ob es die früher» oder d>e August U',t>4 2!>Ü jezt entworfenen Mittel anuehmcu werde, an Zürich eingcschikt hat, soll dieses a» GlaruS davon Mit theilung inacheu, damit dieses den Vogt iu Uznach aufführen kann ; sollte aber Schwhz wider Erwarten beide Mittel verwerfen, alsdann soll Zürich mit Beförderung eine Tagsaznng ausschreibe». auf welche dann jedes Ort seine Gesandten mit umfassenden Vollmachten abzuordnen hal, wie stch jedes Ort in diesem Falle verhalten wolle; inzwischen sollen Uri und Unterwalden eine Ermahnung an Schwhz erlassen und, daß sie es gethan, an Zürich schriftlich es melden, damit man stch auf nächster Tagsaznng desto besser zu verhalte» Wiste, Endlich wird von den Gesandten der vier Orte Zürich, Bern, Bieern und Zug beiden Parteien ihre auf dem lezten Tage an Schwhz erlassene Ermahnung abgelesen und bestätigt. Die Ge- sandten von Schwhz erklären, daß sie keine Vollmacht haben, etwas anzunehmen, daß sie aber, was man ihnen deßhalb mitgebe, an ihre Obern bringen werden. Endlich geben jene von Glarus die Erklärung ab, daß sie es gänzlich bei der von ihren Obern an alle Orte gerichteten Mahnung, sowie bei ihrer eröffnete» Instruction bleiben lassen, indem sie keine Vollmacht haben, sich weiter einzulassen, (S. u. Thurgau), I'. Marc Anton Bosso bittet, man möchte seinem Vetter, der im Herzogthum Mahland eine» andern in der Notbwehr getödtet habe, einige Zeit auf eidgenössischem Gebiet Sicherheit und Unterkommen gewähren. Wird all inKnwnstmn in de» Abschied genommen, K. (S. u. Lauisll. I». Die französische» Gesandten beschweren sich darüber, daß die französischen Dik-Pfenninge von den Münzmeistern, Goldschmiede» und Krämern ausgewechselt und eingeschmolzen werden, und wünschen, daß sich die Eid genossen mit Frankreich über gleichen Werth der Münzen vergleiche», indem dann dieses Aufwechseln und Einschmelzen von selbst aufhören würde. Nachdem die Gesandten von Zürich sodann erläutert hat- ten, daß laut der in Zürich vorgenommenen Probe t! solcher Diken mehr werth seien, als 1 Thaler zu ltt eonstanz, Bazen, „indem sie auf die Mark ü Kreuzer mehr als die Thaler hakten", wird auf Natifiea tion hin beschlossen, daß in den gemeinen Vogteien diese Diken zu l> eonstanz, Bazen oder 1>> BaSler Plappart gehe» solle» und daß jedes Ort das Einführen und Einschmelzen solcher Münzen verbieten möchte, um bei guter Münze zu verbleiben. Ferner wird in Bezug auf die „ungewichtigen" Kronen vor sügt: Jedes Ort soll dafür sorgen, daß bei Goldwaagen richtige Gewichte gebraucht werde» und daß die Goldschmiede die uugewichtigen Kronen nur mit Dukatengold löthen oder vergolden und kein Schlag- lotb dazu brauchen und für jeden Gran an ungcwichtigen Kronen nicht mehr als einen halben Bazen abziehen, I. Bern gibt die Erklärung ab, daß es dem Vertrag betreffend Zurükstcllung von gestohlenem Gut auch beitrete, daß es aber, weil Basel sich nicht dazn verstehen wolle, gegen dasselbe zu nichts verpflichtet sei» möchte. It. (S. u. Baven». Landgrafschaft Thnrgan Grafschaft Bade» Vier ennetb. Vogteien nderl, Landvogtei Lauis Landvogtei Lnggarus M»u srkic >i»ch im Abschniite HnrschafWamiNkqnllieitnn «, An, >40, Iudic.ilni », Compctenzs, l». An, 172, Zlisle »in Nießcr, t. An, IA. Polizeiliche«, », An, 2W. IuiUssachn! «, An, >145, ltunizs .ichel'. August 15.64 231!. Iastrrecstliiiiig der dir (Grafschaft Aelleiiz regiercndtu lll Orte Uri, Schwpz ii»d Ridwalden Bellen;. i t ü!?t Angust (Dienstag nach Bartholomäus). Bolen l . Schwhz macht vor den Boten der VI> katholischen Orte Anzug: Vor einiger Zeit habe Ammann Hässt von Glarus erklärt, er wolle eben so gur wie irgend ein Gesandter der V Orte den katholischen Glauben aufrecht erhalten helfen; nun ergebe sich aber aus drei Briefen, die derselbe eigenhändig an Schreiber horiti nach Muri geschrieben, gerade das Gegentheil davon, indem darin stehe, daß die Handleute von GlaruS Hülfe und Beistand von Zürich, Bern und den „Granen Bünden" zu gewärtigen haben, wenn jemand sie überfallen wollte; deßbalb können die Gesandten von Schwvz nicht mehr neben Hässt auf Taglcistnnge» stzen. Weil jedoch gegenwär tige Tagiaziliig ourch die französischen Gesandten ausgeschrieben worden ist, will man für dießmal den Ammaiin Hälsi uzen lagen; dabei behalten sich indcß die V Orte vor, nach dem Schluß der Tagiazung denjelbeii vor sich zu berufen und ihm ihr „Anliegen" vorzuhalten, damit er sich darnach zu richten wisse t. Die Gesandten von Rotwhl beschweren sich, daß die Frau Merkin anf dem Schrambcrg in ihrer Ant wort auf das aus Baden an sie erlassene Schreiben, betreffend Zerstörung des Wildhags derer von Rotwhl, der leztern Ehre angegriffen habe durch die Behauptung, als hätten sie widerrechtlich gejagt, und bitten, daß man sie bei dem deßhalb gemachten Vertrage schüzen möchte, da der beim kaiserlichen Kammergericht bereits anhängig gemachte Proeeß siw in die zwanzig bis dreißig Jahre verschleppen dürfte Oktober li>64. und sie so um ihre Recktsamen kommen könnte», da die Frau sich inzwiswen in den Besiz sezcn lassen möchte; sie verlangen ferner, das man sich beim Kaiser dahin verwende, das die Kauf- und Gcwerbsleute von Rotwhl wie die ander» Eidgenossen und deren Zugewandte hinsichtlich des Zolls im Reiche gehalten werden. Diese Anliegen werden ans ihr Gesuch in den Abschied genommen, Die französischen Gesandten cErcditiv für die sranz Gesandten - Marschall von Vieillevillc, Sebastian de l'Aubespine, Bischt zu dimoges, und Kilians de la Eroiz;, Herr zu Orbais, danken für den „fleißigen" Besuch dieser Tagsaznng und sprechen die Erwartung ans, daß ihnen nunmehr in Betreff der angetragenen Erneuerung der Bcreinnng entsprechende Antwort werde gegeben werde»; sie erbieten sich, mit den Orlen, welche allfällig ein besonderes Anliegen vorzubringen haben, sich zuvor verständigen zu wollen; sie melden endlich, daß der König ihnen anempfohlen habe, zur Beilegung der Anstände zwischen Schwhz und Glarus möglichst mitzuwirken, daß ne nun aber zu ihrer Freude vernommen, wie die Sache aus dem besten Wege zur Erledigung sei, - Aus der Berathung hierüber ergibt sich, daß die V Orte auf der Bezahlung des wohlverdienten Schlachtfeldes, sowie der verfallenen Pennonen n, s, w, verharren, daß die andern Orre aber in Berükstchtigung der schweren Kriege in Frankreich und wegen andern erheblichen Gründen dem König willfahren möchten. Die französische» Gesandten antworten dem au sie abgeordneten Ausschusse, daß es dem König jezt ganz unmöglich sei, die gewünschten Zahlungen zu leisten, daß sie auch nichts anderes erwartet haben, als daß man die zu Baden entworfenen Artikel nunmehr annehmen und keine weitern Einreden vorbringen würde. Nach wiederholten dringenden Vorstellungen versprechen nc endlich, daß der Schlachlsold ans pichlmcß über s Fahr unfehlbar samml den Pensionen werde bezahlt werden, hoffen, daß nunmehr dem Eintreten über die Artikel der Vereinnng nichts mehr im Wege stehen werde, und geben die Versicherung, daß die Beschwerden der Landschaft Wallis wegen des Salzes sowie jene der Kaufleute von St. Gallen wegen der Zölle ihre gebührende Berükstchtigung finde» werden, Nun erklären sich die Gesandten von Zürich, Bern, Glarus, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen be-, reit, in die Berathung der Artikel einzutreten, in Berükstchtigung, daß man es sonst nicht weiter bringe»- möchte und daß es den Eidgenossen gezieme, mit dem König als ihrem besten Freunde Mitleide» z" haben, pueern, llri, Schwhz, Uuterwalden, Zug und Appenzell aber nehmen dieses in ihren Abschied, >» Hoffnung, daß ibre Obern nach Erwägung der Roth und der ausgestandenen Trübseligkeiten des Königs sich von den andern Orten nicht sondern, den Vorschlag annehmen und auf der nächsten Tagsaz»»g entsprechende Antwort geben werden, — Run werden durch einen Ausschuß der Orte, die früher »»t König Heinrich in Vereinung gestanden habe», mit den französische» Gesandten die Artikel der Vcr- einung durchberatben und jedem Bolen abschriftlich in den Abschied gegeben (Abschied Bd,, MI); d>e Gesandten aber von Zürich, Bern, Obwalden und Appenzell haben nur Vollmacht anzuhören und j» referieren (Zu dueern wurde der Entwurf vor der Gemeinde „in der Cappel" aus Olhmar j lli, Rdv I angenommen). Die französischen Gesandten begehren schließlich, daß der von Zürich au den 22. Octobcr angcsezte Tag in Betreff der Anstände zwischen Schwhz und Glarus etwas weiter hinausgesezt werde» möchte, theils um besser Zeit zu finden, über obstehendes Geschäft zu instruieren, lheits weil schv» Tacffazung wegen der Anstände zwischen dem Herzog von Savohcn und der Stadt Bern ans Tag angesezt sei und fast alle Orte auf lezterm sich einfinden müssen; sie werden aber nächstens >>> Königs Kosten einen Tag ausschreiben. Antwort- Man könne diese Sache nicht wohl länger verschiebet, weil es der ganzen Eidgenossenschaft nicht wenig daran gelegen sei, und werde also den Tag auf Oetober lüti-k 2i>7 stimmte Zeit abhalten; inzwischen werde das Geschäft der Bercinnng an die Gemeinden gebracht; sie möge» dann zwei oder drei Wochen später ihren Tag ausschreiben. Die französischen Gesandten geben sich mit diesem Bescheid zufrieden. Den Gesandte» der andern, sowie der Zugewandten Orte werden die nunmehr auf Ratification bin festgestellten Artikel der Vereitlung vorgelesen und auf ihr Gesuch abschriftlich in den Abschied gegeben. I». Abgeordnete einiger Burger von Bern, Freiburg, Solothnrn uud Basel, welche sich für den Grafen „von der Kamern" um eine namhafte Summe verbürgt hatten, beschweren sich, daß der Herzog von Savoyen die durch Bertrag festgesezten Zinsen nicht bezahle und das; sie dieser Sache wegen bereits große Kosten gehabt; sie bitten, man möchte ihre Klage in den Abschied nehme» und den Gesandten auf die nach Lausanne angesezte Tagsazuug Vollmachten mitgeben, mit den savobischcn Gesandten ernstlich darüber zu verhandeln. Gs wird ibnen entsprochen, i. sich ans nächster Tagsazuug zu Baden verantworten zu können. Dieser Handel wird in den Abschied genommen, nm sich zu berathen, ob man ihn künftig auf Tagsazungen sizeu lassen wolle. »». Schwhz stellt die dringende Bitte, man möchte ihm seine Antwort an Zürich in Betreff der wegen seines Handels mit Glarns auf den 22. fließenden Monats nach Baden angesezte» Tagsazuug nicht verargen, indem dieselbe durch die Aeußerung von Glarns, „wenn Glarns zu Recht gegen denen von Schwhz kommen möchte, würde man sehen, wer gehalten hätte oder nicht" provoeiert worden sei; die andern sechs Orte möchte» deßhalb mit Schwhz Mitleiden haben und nicht allzu hart gegen es verfahren. » Den Boten der VII katholischen Orte sollen Instructionen erthcilt werden, ob man in Betreff des ffoneiliuniS etwas thnn wolle, wie Nnterwalden beantragt. ,». Statthalter HanS Kuhn von llri verlangt, daß Hauptmann Garmiswhl von Freiburg sich über eine Aeußerung gegen ihn entweder vor den eidgenössischen Gesandten zu Baden, oder vor seinem ordentlichen Richter zu Uri verantworte. Der Beklagte crwiedert, Knbn habe sich zu Freiburg in'S Recht eingelassen und soll dem Urtheil von Freibnrg sich unterziehen. Da man die Parteien bier nicht vereinbaren kann, werden Klage und Antwort in den Abschied genommen. Mm selw auch im Abschnitte Hcrrsch.fltSan.,ele.,e»heiten; Landvogtei Freie Aemter. i Art. IUI. Klbilci. Vier ennetb Vogteien nberh «>. Art. 213. Vcrkcbr mit M.chland. Vandvogtei LuggaruS Art. >23. Rech»n».,ssachen. Honferen; der vier Orte Lueern, Uri, ttittcrwalden »nd Zng. Lkiicer«. ,7. «ctvbcr (Dienstag nach Galli). Staatsarchiv Lueern. Hllgem. Adsch. Bd. 27t». I'Auch in» VandrSarchiv Obwalden.I Boten; (Nicht angegeben). GlaruS meldet in zwei Zuschriften, daß Scbwhz die vorgeschlagenen Mittel nunmehr gänzlich abgeschlagen und vorhabe, den ganzen Handel vor ein freies unparteiisches Gericht zu ziehen Weil 38 Oktober lö>U4 nun jeder Eidgenosse verpflichtet ist, dem andern herauszusagen, was zu sagen ist, und da man deßhalb für nöthig erachtet, daß die vier Orte sich darüber verständigen, was sie mit Schwhz reden und handeln wollen, damit man beiderseits wisse, woran man sei, so wird beschlossen, an Schwhz ei» ganz freundliches Schreiben zu erlassen, mit der Ermahnung, es mochte leine Ursache zu einem Zwiespalt in der Eidge- nosscnschaft geben, zn den lathol, Orlen halten, die vorgeschlagenen Mittel annehmen und den huchsinger als Vogt in Uznach ausreiten lassen, Obwalden, das nur Vollmacht hat anzuhören und zu referiere», soll bis morgens Mittag seinen Bescheid nach hueern senden, wenn eö zn diesem Schreiben nicht stimme» sollte, damit hueern dasselbe im Namen der übrigen Orte ausfertigen kann; stimmt es dazu, so braucht es nichts zu melden, I». Jedem Gesandten wird eine Abschrift des Schreibens mitgetheilt, welches die oberösterreichische Regierung in Betreff des Abts zu Kreuzlingen an die V Orte erlassen hal, damit jedes Ort auf künftige Tagsazung zu Baden darüber instruiere. Auch an Schwhz wird Mittheilimg davon gemacht, «. Ebenso wird eine Zuschrift des Ammann Hässi an die V katholischen Orte jedem Ort abschriftlich zugestellt, Obwalden giebt die Erklärung ab, daß es, wenn Ammann Hässi wieder als Gc- sandter von Glarus auf einer Tagsazung erscheine und ein Ort seinen Gesandten nicht neben ihm M« lassen wollte, auch seine Gesandten so lange nicht neben ihm sizen lassen werde, bis er sich besser verantwortet habe, als bisher geschehen sei. — Dieses wird ml rokoroinlum genommen, «I. Der Gesandte vo» Zug stellt die Anfrage, ob man die Aeußerung des Hans Eeberg von Schwhz „die vier Orte habe« faule nichts taugende Mittel angenommen" hingehen lassen wolle. Wird ml instruoinluin genomme«- Auch über den Vorschlag, sich zu verständigen, ob man die französischen Dik-Pfenningc zn W ScbU lingen kursieren lassen wolle, sollen die Gesandte» auf nächste Tagsazung zu Baden Instruktionen »>U' bringen. Gemein - eidgenössische Tagsazung, Naden, I 5t» tl, Ä2. Vctober (Sonntag vor Simonis und JudÄ). 2taut»arl' Dietrich In der Halden, Ritter, alt-handammann, il >ttc r w a l d c n, Kaspar Kaiser, des Raths ob dem Wald; Melchior hnssi, Ritter, Handammann nid dem Wald, Zug, Hans Bolsittgcr, Amman»; Schell, Statthalter, Glarus, Kaspar Tschudi, Sekelmeistcr; Jakob Vogel, des Raths, B a j et, H« Mehcr; Hans Eßtinger, beide des Raths, Ireibnrg, Hans von Hanren, genannt Heid, sch«^^^ Petermann von Elerh, Ritter und des Raths, Solothnrn, goachim Scheideggcr, Venncr »«d ^ Raths, Schaffhauscn, Dietegen von Wrldenberg, genannt Ringt, Burgermciiter App'«5 Mauriz Heg, Handschreiber, Oktober 1564, ». Der französische Gesandte, Bischof von himoges, meldet- Der König habe mit großer Frendc vernommen, wie eine Annäherung zwischen den beiden Orten Schwvz und Glaruö in Aussicht stehe, und wünsche, daß die übrigen Orte nun alles aufbieten möchte», damit dieser Handel endlich erlediget werde; da der König mit alle» Orten der Eidgenossenschaft die Vereinung aufzurichten und zu erneuern begehre, so möcbtc sich jedes Ort beförderlich darüber entschließen und die Sache nicht länger verschieben, — Wird ml i'oldi'omluiii genommen, l». Auf lezter Tagsaznng war beschlossen worden, daß die französischen Dif- Pfenninge in den gemeinen Vogteien zu ll consranz. Bazen oder l() Baster Plappart enrsieren solle», Nu» wird vorgejchlagen, es möchte jedes Ort dafür sorge», daß benannte Münzen auch ans seinem Gebiete diesen CnrS habe», und seinen Münzmeistcrn mir allem Ernst verbiete», dergleichen Münzen einzuschmelzen , auch möchte man ein gleiches Gewicht darüber feststellen, Der spanische Gesandte Marc Anton Bosso eröffnet: Der König wünsche nicht allein die Eapitel zwischen dem Herzogthum Moyland und den Eidgenossen zn erneuern, sondern auch gute Nachbarschaft herzustellen; er bitte nun um Antwort über die ans der Iahrrechnnng zu Baden zugestellten Artikel; zudem wünsche er, daß die Eidgenossen mir niemanden ein Bündniß abschließen, das der Erbeinung mit dem HauS Oesterreich und Burgund zuwider sein möchte, — Antwort - Da er die ihm seiner Zeit mitgetheilten Artikel der Eapi- tnlation verworfen und auf lezter Tagsaznng über die von ihm vorgeschlagenen keine Antwort begehrt habe, lo habe man sich nicht darüber derathen; da er überdicß bei keiner Meinung beständig verbleibe, könne »>an nicht wissen, was die Obern in der Sache weiter zu thun gesinnt seien. Es kömmt nun auch zur Sprache, daß die Mayländer den eidgenössischen Unterthanen allen Paß und Verkehr abgeschnitten haben, daß sie die, welche in ihre Gewalt kommen, schmählich behandeln und überhaupt weder Freund schaft noch gute Nachbarschaft beobachte», und daß man zn vermnthen Grund habe, diese feindseligen Hand, lnngen möchten ohne Wissen und Willen des Königs geschehen, Deßhalb soll jedes Ort seine Gesandten aus nächste Tagsaznng mit Instructionen abfertigen, ob man einen Gesandten an den König von Spanien abordnen wolle, um ihm darüber Vorstellungen zn machen und von ihm zu vernehmen, ob das sein Wille "nd seine Meinung sei, oder wessen man sich zn ibm zn versehen babe, «I. und «. sS. n, Thnrgau), r. sS, », Freie Aemter). K. Der kaiserliche Rath Hans Melchior Hcggenzer crwiederl auf die Anfrage, ob ihm vom Kaiser oder vom Erzherzog Ferdinand noch keine Antwort in Betreff des reelamierten Silberkanfs zugekommen sei, daß er noch keine Antwort erhalten habe; es mögen die vielen Geschäfte des Kaisers daran die Schuld sein; er müsse übrigens bemerken, daß der Kaiser keine Gewalt habe, ohne Wissen und Willen der Fürsten und Stände des Reichs den Silberkanf zu bewilligen; nächstens werde Erzherzog Ferdinand die vordcrösterreichischen Hände persönlich in Pflicht »nd Eid nehmen; dann sei Gelegenheit, durch eine Gesandtschaft mit ibm zn unterhandeln. — Er wird nun ersucht, die Eidgenossen von lezterm in Kenntnifi zu sezcn, I». Auf die Anfrage an die Gesandten von Basel, ob Basel der llebereinknnft betreffend das gestohlene Gut beitrete oder nicht, antworten sie, daß ihre Obern den lezten Abschied noch nicht in Beratbung genommen haben, und daß sie allein über den Span zwischen Schwyz und GlaruS instruiert seien, - Daher wird Basel schriftlich nochmals zum Beitritt eingeladen, i. Auf der nächsten Tagsaznng zn Freiburg sollen die Gesandten die Anstände zwischen Statthalter Kuhn von Uri und Hauptmann Garmiöwyl von Freibnrg beizulegen suchen, k. Anton von „Saal", Bürger zn hueern, bitter, ihm daS Recht gegen einen von Como wegen einer streitigen Schuld wieder anfzuthun, indem er >»it seinem Gegner abrechnen möchte, und ibm zugleich die Strafe der 50 Krön, zu erlassen, I. Der October 15V4, Köllig von Frankreich läßt durch einen Edelmann sciuen freundlichen Gruß vermelden, mir dem Gesuch, die Angelegenheit der angetragenen Vereinung zu befördern und alles aufzuwenden, damit die beiden Orte Schwhz und GlaruS gütlich vereinbart werden, — Wird all noloi'nnlluni genommen, i». Da SchwhZ um Antwort angegangen worden, ob eS die „Mittel", welche die vier Orte und Glarus mit einander angenommen haben, oder die zulezt vorgeschlagenen Mittel anzunehmen sich entschlossen habe, gibt es folgen den Bescheid: Es danke den Eidgenossen für die viele Mühe und Kosten, welche sie seinetwegen in diesem Handel gehabt und bedauere herzlich, daß es ihnen bisher nicht habe willfahren können, werde übrigens stets dafür erkenntlich sein; inzwischen müsse es bei der Ailtwort verbleiben, welche eö schriftlich an Zürich geschikt habe; auf die vielfältigen Bitten jedoch aller und einzelner Orte und Gesandten wolle es sich dazu verstehen, daß huchsinger als Vogt in Uznach aufreite und die Unterthanen nach altem Brauch >» End nehme, aber mit dem Vorbehalt, daß derselbe nichts wider den alten Glauben vornehmen dürfe und bestraft werde, wenn er es dennoch thun würde, — Zu Betreff des Beisizens gibt es die Erklärung, daß es zur Erhaltung von Frieden und Ruhe in der Eidgenossenschast neben den Gesandten von GlaruS sizcu werde, außer, wenn Glarus jemanden auf Tagsazungen schikcn würde, der etwas gethan, was sich nicht ziemt, — Auch die Gesandten von Glarus danken für die dieses Handels wegen bisher aufgs- wendeten Bemühungen und Kosten und bitten, man möchte bei Schwhz dahin wirken, daß es die Mitt^i annehme, oder es ermahnen, daß es die von Glarus gemäß der beschwornen Bünde „mit Recht" suche. Obschon nun die eilf Orte erwartet haben, Glarus würde nach den von Schwhz gemachten Zugeständnissen eine mildere Sprache führen, so hegt man doch die Hoffnung, daß nunmehr, nachdem Schwhz de» beiden Hauptartikeln nachgegeben, die Parteien sich auch noch in den spänigeu Artikeln friedlich vertragen werdeil! sie werden daher beiderseits ermahnt, alle früher» Zwistigkeitcn oder Beleidigungen ffch gegenseitig zu verzeihen und zu vergessen und nichts wider den angenommenen Verlrag zu thun, ^ diesem Sinne wird auch an die von Glarus beider Eoufessioucn geschrieben. Man erwartet übrigens, daß Schwhz auf künstiger Tagsazung zu Freiburg endliche Antwort geben werde, daß es den von de» vier Orten angenommenen Mitteln völlig beitrete, ». (S. u, Luggarus). Man sehe auch im Äbschiulic Hc >rich.n> e.> »qeir,, rnt> eitcn: Laudgrafschaft Zchurgau, a ein, Z4>, Zudicatur u. Compktenzs. An, >»!t, guftizsachrn, Landvogtei Freie Aernter. r. An. «t. Fall und Shrscha,, Vier eunetbirg Vogtcien übe» h. «. .in iZ-t. Verkehr mit Maylmio. Landvvgtei Luggarus ». An, Mit. Justizsachen, Grafschaft Uznach und Gaster ,» An, ti. Schiedsgerichtliche Verhandlung der Schiedboten der Xl unparteiischen Orte, ctvber. Staatsarchiv Lucer»» Aktet» Savoycn. Anstäncc mir Bern. Zu Sache» der Anstände zwischen dem Herzog von Savohen und der Stadt Bern danken Anwälte beider Parteien vorerst den „Thediiigsmännern" iSchicdmänner) für ihre dieses Handels weg Ort ober aufgewendete Mühe und Arbeil, melden sodann, daß sie über einige streitige Artikel sich bereits vereinbart, andere erläutert haben, und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Auf die Bitte der Parteien an die Schiedbotcn, sie möchten nunmehr über den Handel einen Brief aufrichten, wird ihnen entsprochen. Nach gehaltener Besprechung mit beiden Theilcu wird erkennt, sie möchten dem angenommenen freundlichen Spruch beiderseits nachkommen; Bern soll demnach dem Herzog von Savoyen die kraft dieses Vertrags zugesprochenen stände und Herrschaften, nämlich die Herrschaft Chabtais „ennet dem See und Rotten", desgleichen Genevois und die Herrschaft Gex auf den Ansang des kommenden Monaco März übergeben, dagegen alles übrige eroberte und bisher besessene band in Zukunft als rechtes Eigeuthum behalten H. I». Da bei diesem Anlasse auch die Anstände zwischen dem Herzog von Savoyen nnd der Stadt Genf in Behandlung gekommen sind, man aber nach Anhörung beider Parteien zu keinem Resultat gelangen konnte, wird auf den Vorschlag der Schiedboten beschlossen: Es sollen beide Parteien einige Richter sammr einer Malstätte bezeichnen; diese sollen dann die Sache zuerst auf gütlichem Wege beizulegen suchen und, wenn dieses ohne Erfolg wäre, alsdann rechtlich entscheiden. Bis zu Austrag des Handels sollen die Stadt Genf und ihre Bürger vor allen Beleidigungen und Gewalrthätigkeiten von Seite des Herzogs gesichert sein; bis zum l7. Deeember soll die Stadt Genf nach Chambers» berichten, ob sie diesen Vorschlag annehmen wolle oder nicht, v. Von den Schiedbolen wird ein Schreiben au Bern in Betreff des Termins, bis zic welchem es dem Herzog die ihm zugesprochenen bände und Herrschaften zurükzustellen habe, und ein anderes an die Stadt Genf erlassen, betreffend den oben gemachten Vorschlag. Ä. Was der französische Gesandte sowohl dieser Sache wegen, als auch in Betreff der neuen Vereinung vorgebracht hat, wird ml rtllsnvnllcnn genommen. «. An den Herzog von Savoyen wird eine Mahnung (M Oetober) erlassen in Betreff der Bürgschaft, welche einige von Bern, Basel, Freiburg und Solothurn gegen einige Personen in Deutschland für den Grafen „von der Kamern" eingegangen sind, mit der Bitte, er möchte für Bezahlung der Betreffenden sorgen, da er sich ja für den Grafen von der Kamern laut Briefen verschrieben habe 23!» Gemen, - eidgenössische Tagsazmig. Htaatsarckiv Vueern. Msiem. Avsch. Vt. l . lAuch in oen Archiven Sei>nH?,z, Glarus, FrcivurZ nur Aolotsiuru.i Boten: Bern. NiklauS von Grafcnried, Sekclmcistcr; Hieronimus Manuel, Venner; Claudius May bucern. Niklaus Am Lehn, Schultheiß; budwig Pfyffcr, Pannerherr. Nri. Heinrich Albrecht, band- ammanu, Zost Schmid, Statthalter. Schwyz Christoph Schorno, bandammann und Pannerherr; Dietrich Zu der Halden, Ritter, alt-bandammann. Unrerwalde». Balthasar Henzli, bandammann ob dem Wald; Melchior bussi, Ritter, alt-bandammann nid dem Wald; Hans Waser. Zug. Paulus Kolin, Panner mcistcr; Beat Mehcnberg. Glarus. „Hans"(PauluSllSchuler. bandammann. Basel. Kaspar Krug, Burgermeister; Werner Wölfls des Raths. Frciburg. Niklaus von Pcrromann, Schultheiß; Peter Amman»; 's Beilag« Nr. ». Schiedvertrag z» vailsanne zwischen Gavoyen und Bern. -t. 4. Hans von Tanten, genannt Heid, beide ali-Schultheiß; Petcnnann von Clerb, Ritter und des Raths. Solothurn. Joachim Scheidegger, Venner; Urs Wielstcin, Sekelmeister; Werner Saler, Stadtschreiber. Schaffhansen. Dictegen von Wildeirberg, Bürgermeister; Hans Schmidt, Zunftmeister. Appenzell. Ammann „Mäkli" «Mcggeli»; X. Pauker, Pannermeister. »». Die (Gesandten der VII katholischen Orte versammelte» sich vor Beginn der Siznng, n»> in Gegenwart derer von Appenzell, die auch ihres Glaubens sind, ihre Instructionen einander mitzuthcilen, damit das, was jeder Gesandte im Geheimen zn eröffnen Auftrag hat, um so geheimer gehalten und verhandelt werde. — Demnach eröffnen zuerst die Gesandten von puecrn - Ihre Obern haben de» Abschied und den Entwurf der Vereinnng vor „den großen Gewalt" gebracht und von demselben Vollmacht erhalten die Vereinung abzuschließen, jedoch statt der begehrten zwölf nur fünf Jahre zu bewilligen (für die Dauer des Bündnisses nach des Königs !od), und zwar, weil die französischen Gesandten den V Orten die bestimmte Versicherung gegeben haben, der König werde beim alten Glauben wie seine Vorfahren verbleiben und weil pneern sich zn nichts gegen ihn verpflichtet halte, wenn diesem nicht nachgelebt würde. Uri erklärt sich dahin: Seilte pandsgemcinde habe auf die Erklärung des Königs, daß er beim alten Glaubeil bleiben wolle, die Artikel der Vereinnng, wie sie gestellt seien, sammt dem Schlachtsold anzunehmen bewilligt und noch etwas mehr als die fünf Jahre zugestanden; es erachte übrigens für rathsam, daß die acht katholischen Orte durch ihre Gesandten, welche sie zur Besieglung der Vereinung nach Frankreich senden werden, dem König und ander» vertrauten katholische» Fürsten ganz im Geheimen eröffnen sollen, daß die Vertiiinng auf jene Zusage bin, er werde vom Glaube» nicht abfallen, angenommen worden sei und daß man vom König zuversichtlich erwarte, er werde wie andere christliche Fürsten in seinem Reich dem Eoneilinm Vollziehung verschaffen. Schwhz meldet: Seilte „große Gewalt" habe die Vereiiiung auch anzunehmen beschlossen; es möchte indes; nicht mehr als fünf Jahre bewilligen n»d nlllerstnze in; klebrig«» die Ansicht von llri. Ganz gleiche Meinung äußern llntcrwalden ob und nid dem Wald; nur wünschen sie, daß zuvor der Schlachtsold gänzlich bezahlt werde. Zu gleicher Ansicht bekennt sich Zug. Freiburg will die Vereitlung annehmen, wenn es die übrige» katholischen Orte ihn», und will dem Könige neun Jahre bewilligen; über das andere, das angezogen worden, sind seine Gesandte» nicht instruiert; sie nehmen aber an, daß man so lange in der Vereinnng bleiben werde, «As der König beim alten Glauben verbleibt. Solothnrn möchte die Vereinnng ganz so annehmen, wie ne entworfen worden, will sich übrigens wegen einem oder zwei Iahren von den andern Orten nicht sondern Die Gesandten von Appenzell haben keine Vollmacht, gegenwärtig die Vereinnng abzuschließen, weil die pandsgemeindc noch nicht habe versammelt werden können; sie sind jedoch überzeugt, daß ihre Ober", tvenil sie gewußt hätten, wie die Sachen jezt stehen, sieb von den andern Orten nicht würden gesönde't haben Auf das Ansuchen nun der französischen Gesandten wird an Glarns und Appenzell geschriebe"- daß die VII Orte einstimmig beschlossen haben, die Vercinnng anzunehmen, und daß sie erwarten, d>e beiden Orte werden sich von ihnen nicht söndern. Das von den französischen Gesandten gewünscb^ Schreiben an Basel wird bis ans weiter» Bescheid verschoben. Die ferner» Verhandlungen werden au Montag vertagt Am 4. Deeember stellen nun die französischen Gesandten in weitläufigem Vortrage vor de» Ge sandten der XII Orte «Zürich ist abwesend» das Gesuch, sie möchten nunmehr die Vereinnng annehmet und, wen» einige Orte allfällig feine Vollmacht hätten, möchte» sie neue Instructionen einholen Deeember IWä sich von Glarus, Basel nnd Schaffhauseu nicht beirre» lassen, indem deren vernieinien Beschwerden ans gütliche», Wege nnd zu deren Zufriedenheit werde abgeholfen werden ; auch wünschen sie, das man dem König i» den begehrten zwölf Iahren willfahren möchte; sie wünseben endlich, das, man nicht viel gebe auf die Intriguen der mayländischen Gesandten, welche ohne Wissen nnd Willen ihres Königs Philipp, der mit dem König von Frankreich in bester Einigkeit lebe, in Uri und in Ehnr die Sache zu hintertreiben suchen, so daß der spanische Ambassador in Frankreich seinen König zu verantworten gc nöthigt worden sei. Nach Anhörung dessen eröffnen die eidgenössischen Gesandte» ihre Instruetiouen. Bern, Basel und Schaffhausen haben unr Vollmacht anzuhören und zu referieren, Glarus wünscht, daß zuvor sein Anstand mit Schwvz laut Abschied von Baden berichtiget werde» möchte. Auf die Erklärung der übrigen Orte, daß sie sich entschlossen haben, in die Vcreinung mit Frankreich nach dem Wortlaut der früher» zu treten, nehmen es obbcnannte vier Orte in den Abschied, Die übrigen Orte endlich erklären den französischen Gesandten, daß sie Vollmacht haben, mit ihnen die Vereinung abzuschließen, sofern sie sich zuvor mit den Orten, welche Beschwerden haben, verständigen; ferner daß sie bereit seien, Gesandte und Briefe an die Orte zu schikcn, welche jezt keine Vollmachte» gehabt habe» , sofern der Vortrag in des Königs Namen gestellt werde; endlich daß sie das Begehren wegen der zwölf Jahre, obschon man lieber bei fünf Jahren geblieben wäre, in den Abschied nehmen wollen. Darauf wird beschlossen, es soll jedes Ort seinen Gesandten, welche es zur Besieglung der Vereinung »ach Frankreich senden wird, Voll macht mitgeben, sich mit den übrigen Orte» in Betreff der Anzahl Jahre und ob »ran dem König auf sein Begehren zwei oder mehr Jahre zugeben wolle, zu verständigen. Dieses soll auch den Zugewandten Orten i» den Abschied gegebeil werden, damit sie sich zu verhalten wissen. Demnach wird von den Orten, welche die Bereinnng anzunehmen sich entschlossen haben, den übrigen Orten, die irr der frühern Ver eiuung begriffen gewesen sind, vorgestellt, wie beider Altvordern so treu zu einander gestanden, picb und Leid mit einander getragen und wie gut diese Verbindung gewirkt habe; sie mögen dieses daher an ihre Obern bringen und sich von ihnen nicht sondern und gleichfalls mit ihnen in die Vercinung treten. Hierauf werden die Gesandten des Abts und der Stadt St, Galleu, von Wallis, Mühlhansen und Rotwvl vorbeschicden und um ihren Entschluß hinsichtlich der Vereinnng angefragt. Der Gesandte deö Abts von St, Gallen erwicdert, daß er Vollmacht habe, mit der Mehrheit der Orte die Vereinung zu beschließen; jene der Stadt St, Gallen haben Austrag anzuhören und zu referiere»; die von Wallis sind bereit, mir der Mehrheit der Vereinung beizutreten, sofern die französischen Gesandten ihrer Be scbwerde abhelfen; die von Mühlhausen wollen anhören und referieren; die von Notwhl endlich bc merken, daß ihre Obern nicht dazu stimmen, wenn nicht alle Orte gemeinsam der Vereinnng beitreten, außer wenn man eS ihnen rathe und ihnen verspreche, sie vor allem, was ihnen deßhalb begegne» möchte, zu beschirmen; wnst begehren sie alles in den Abschied zu nehme», — Nachdem dieses den franzönschen Gesandten eröffnet worden und nachdem diese nochmals an die Gesandten der Orte und Zugewandten, welche ihren Beitritt zugesichert haben, das Ansuchen gestellt, sie möchten den Handjchlag leisten, und an die andern, sie möchten beförderlich, und zwar bevor die Briefe zur Besieglung herumgeschikt werden, ihnen ibre Antwort zuschiken und irr ihrer guten Gesinnung wie bisher verharren, geben endlich die, Gesandten der VII vorbcnannte» I». Eine Zuschrift des zu Ulm wegen der Münzordnung versammelten schwäbischen Kreises wird jedem Gesandten abschriftlich in den Abschied gegeben, damit die Orte bis zur nächsten Tagsazung sich darüber entschließen. «. Das Crbeinungö- geld des Hauses Burgund für die Fahre lkM! und lütiü wird ausbezahlt ; jedes Ort erhält 74 Kronen, dabei wird der Vorbehalt gemacht, daß dieses dem alten Brauch, gemäß welchem die Bezahlung stets z» Baden geschehen sei, keinen Cintrag bringen solle. «I. Die Gesandleu der VII katholischen Orte belprechc» sich insgeheim in Betreff der „bägcrherrn" und Dolmetscher des Kölligs von Frankreich in der Cidge^ nossenschafl und beschließen, daß, was gesprochen worden, ganz geheim gehalten werden soll. Da »>ci» dieses dem Marschall, «von Vieillcville) und dem Herrn von bimogeS, in Abwesenheit des Herrn von OrbalS sowie der Dolmetscher von Neuenbürg, im Vertrauen mitgetbcilr hat, bitten dieselben, diesen Artikel nneröffner bleibell z» lassen, bis der katholischen Orte Gesandten in Frankreich angekommen seien, wo man ihnen dann zu Willen sein werde. Die nach Frankreich bestimmten Gesandten der kathol. Orte solle» darüber instruiert werden. «. Die Boten von Wallis wünschen Antwort von den Vll kathol. Orte» auf ihr Begehren über Erneuerung deö ewigen Burg- und bandrechts. Dieses Verlangen wird dem Bischof und bandeshanptmann, den Kathen und Gemeinden der sieben Zehndcn der bandschafl Wallis gebührend verdank! mir der Bemerkung, daß man finde, es werde zur Erhaltung der Frenndschaft bess^' sein, wenn das Bnrgrccl'l lani seinem Buchstaben im bände Wallis selbst beschworen würde, wie es b>s her üblich gewesen sei, und daß man weder Kosten noch Arbeil scheuen und die Gesandten ans die Ztii hinsenden werde, die ihren Mitbürgern und Mitlandlenren am gelegensten sei, daß man übrigens diele» Modus wünsche, damit die jungen beute im Wallis de» Zuhält des Burgrechts kennen lernen, und es ihnen immer noch unbenommen sei, ihre Gesandteil von Ort zu Ort zu schiken, ja daß man eine solche Gutwilligkeit sogar mit großer Freude aufnehmen würde. Die Boten von Wallis nehmen diese Vorschläge in den Abschied. I'. Oberst von Clerh beantragt, daß die nach Frankreich abzuordnen den Gesandten bevollmächtigt werden möchten, beim König um Erhöhung der Besoldung der Garvc" knechte und Verbesserung ihrer Bekleidung sich zu verwenden. — Wird ml >>wt>'>nnnlllin genommen ix. c.S. u. Freie Aemter». I». Amman» bussi von llnterwalden erinnert an das Begehren des päpstliche" Nuntius an die ^l> Orte, die Beschlüsse des Coneilinms von Trient in der Eidgenossenschaft in ziehnng zu sezen, und an das „hülfliclw" Bündniß, welches der Papst mit den VII katholischen Orte» Frommen beider 4belle in Betreff des Glaubens abzuschließen wünscht - Da man hierüber ohne Bo macht ist, wird es in den Abschied genommen, i. Das Begehren des Tresorier des Königs von c^a" reich, es möchte ihm jedes Ort einen Schein geben, was es an die gemeinen und besonder» Pensts»" i '.>!, lc>. 'Ncreinun.i »icl i? ,il IX von Fnwkrcich, /!. <1. -Deeember 1564. für das Jahr 1561 erhalten habe, wird act rotoroinlum genommen, nicht weit man das Begehren unbillig findet, sondern weil man eS ohne Borwissen der Obern nicht thun möchte. Mail sehe auch Im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landvogtei Freie Acmtrr « Art t Verwaltung im Allgem. 2 4V. Conferenz der VII katholischen Orte. Viicer» IKtiN, ?». Jnnnnr (Dienstag nach 'i'riui» Staatsarchiv Luccrn. Allgein. Absch. Bd. jAuch in den Archiv", «chwvz, Ol'waldcn, Freibnrq und Solotl'urn.I Boten: (Nicht angegeben). ». Der Papst stellt durch seinen Anwalt Herrn „poys" (Ereditiv für pouis Vincola, 4. «I. l . Septemb. 1564) das Begehren, daß in den katholischen Orten die Beschlüsse des tridentinischen ConcilinmS zu halten bei hoher Strafe geboten werden solle (Jndnlgenz wegen Vollziehung der Beschlüsse deS Konsiliums- Brede Nr. 44 vom 2!>. November 1564 im Staatsarchiv Lueern), ferner daß man sich über das angetragene Bündnis; unterrede und dasselbe abschließe. Der Entwurf des Bündnisses wird in den Abschied gegeben, loll aber ganz geheim gehalten werden, damit diese wichtige Angelegenheit nicht offenkundig werde. I». Abgeordnete des spanischen Gesandten, nämlich Anton Ealmona und Ritter Walther Roll von Uri, geben ihren Vortrag, sowie Abschriften eines Missivs der Vit Orte aus Freiburg au die lll Bünde lvom 7. Deeember) und eines andern von Freibnrg (vom 18. Deeember 1564> in den Abschied. Obschon man sich dieses Vortrags nicht versehen und daher darauf zu antworten keine Vollmacht hat, wird ihnen dennoch bemerkt: Es sei weder den eidgenössischen Gesandten noch ihren Obern je in den Sinn gekommen zu glauben, daß die spanischen Gesandten zn dem, was sie vortragen , vom König nicht beauftragt feien; wenn daher die spanischen Gesandten solches zn verstehen geben, so sollen die Angeber dieses verantworten; was das Schreiben anbetreffe, welches die Vll Orte ans Freiburg an die Bündner erlassen haben, «es enthält eine Ermahnung zum Beitritt in die Vereinnng mit Frankreich und die Anzeige, daß Schaff bansen, Appenzell, St. Gallen, Mühlhausc» und Biel lezte Tage ihren Beitritt auch zugesichert haben), so sei dieses weder dem König von Spanien, dem Fürstenthum Mahland noch irgend jemand znm Nachtheil geschehen, indem die Eidgenossen gegen einander verpflichtet seien, einander an das, was zur Wohlfahrt der Eidgenossenschaft gereiche, zu erinnern, damit sie vor Zwietracht bewahrt bleibe; da der spanischen Abgeordneten Eredenzbriefe an die Xlll Orte gestellt seien, so mögen sie dieselben in Zürich, als dem ersten Ort, nach alter llebnng eröffnen lassen, indem dieses deren Inhalt dann den übrige» Orten mit rheilcn werde. (S. u. Thurgau). «I. Weil der Bischof von Eonstanz meistens abwesend ist, den Sprengel bisher nie besucht hat nnd viele Neuerungen mit den jungen Priestern daselbst vorgenommen werden, so wird der Vorschlag gemacht, den Papst um Errichtung eines eigenen Bisthnms für die VII katholischen Orte und die Altgläubigen zn Glarns nnd Appenzell nnd um Abtrennung vom Bisthum Eonstanz anzugehen.—Jedes Ort soll sich darüber bcrathen und auf künftige Konferenz seine Gesandten mit Jnstrnetionen darüber versehen; denn man zweifelt nicht, daß gerade jezt, wo man mit dem Papst über ein Bnndniß in Unterhandlungen steht, derselbe darauf eingeben werde (Antwort Papsts Pius IV 3t> Januar 1565, vom 16, Febr. 1565. Brede Nr, 45). «?. Der französische Gesandte, Herr von Orbais, meldet, wie der König über den Abschluß der Vereinung sich freue und daß der Marschall von Vieilleville und der Bischest von LimogeS (Sebast, de l'AubeSpine) ihm aufgetragen haben, sich zu beurlauben, ferner daß der König vernommen habe, wie einiger Fürsten Gesandte vorhaben, mit den Eidgenossen Bündnisse abzuschließen zum Nachtheil ihrer Einigkeit und erlangten Freiheiten, und daß er sie daher ganz freundlich warne und bitte, mit keinem fremden Potentaten sich zu verbünden, sondern mit der kürzlich mit ihm erneuerten Bereiuung sich zu begnügen, — Dieses wird verdankt und in den Abschied genommen! auch wird ihm auf sein Gesuch eine Verwendung, „doch in allweg unvergriffenlich", an die III Bünde bewilligt, Bischof, Landeshauptmann und Landräthe der Landschaft Wallis haben an Lueern ein Schreiben erlassen in Betreff Erneuerung und Beschwörung des Burg- und Laudrechts, — Nachdem man dasselbe verlest» und Lueern mit der Beantwortung beauftragt hat, wird eS in den Abschied genommen, Da der alte Herr von Sax in der Pfarre Sennwald und Rotenkirchen die Priester entlassen und Prediger angestellt und dadurch wider den alten Glauben und den Landfrieden gehandelt hat, so soll jedes Ort die Briest betreffend die Uebergabe dieser Herrschaft an den Herrn von Tax hervorsnchen, um die guten Leute be> ihrem Glauben und dem Landfrieden schirmen zu können! Schwhz soll im Geheimen jene Leute tröste» lassen, daß man ne nicht verlassen werde, auch soll es sich bei Ammann Tschudi, „der so viele alte Freiheiten der Eidgenossen kennt", erkundigen, wo jene Uebergabsbriefe zu finden sein möchte» )' endlich soll es in Betreff der Todtschläge, die der Herr von Sar an den Seinen begangen hat und die noch nicht bestraft sind, Erkundigungeil einziehen, I». Es wird vorgeschlagen, an den Papst zu schreibe», daß er den Erzbischof von Mainz, den Bischof von Eonstauz und andere Prälaten und Geistliche da.z» vermöge, dem Eoneilinm Vollziehung zu geben, und daß dann auch die VII Orte ihrerseits thuu werde», was ihnen gebühre. — Der Vorschlag wird ast iimii'uoinlnm genommen, — Weil indeß die Anwälte de- Bischofs von Eonstanz die Schuld, daß dem Eoneilinm nicht nachgekommen werde, auf die V Orte w^ zen möchten, soll sich jedes Ort darüber bcrathen, wie man auf nächster Tagsazung sich diesfalls vcra»t Worten wolle. Jedem Gesandten werden Abschriften einer päpstlicheil Bulle, in welcher der Papst de»' heil, tridentiuischcn Eoneilium zu gehorsamen gebietet, sowie eines Mandats der Herrschaft Penedst gleichen Inhalts mirgetheilt, ii. ES wird eine andere Tagsazung für die VII katholischen Orte aus 29, Januar nach Lueern angesczt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanaeie>tenheiten - Landgrarseiiaft Thurgau. «' Art. lw>. Jnstistachen, 2/1S. Hoiifereii.z der VII katholische» Orte, Vncorn. I3«. Januar (Dienstag Uvr Maria Lichtmeß). ^ucern. 'Allqem. Absch. Vv ltly. Landesarctnv I'Auch in den 'Archiven Freiburq und Solvthurn. I Boten: Lueern, Jost Pfhffcr, Schultheiß: Hans An der Allmend: Sebastian Feer: Kaspar bü ' alle des Raths, Uri Jakob Arnold, Landammanu; Jakob A-Pro: Laudvogt zum Brunnen Seh"' > Die Antwort >es Gist Tschubi an Schwin <»>l, sttii.s ,i, ,1, Li>, Januar ist nicht nninteressanl. Januar liM.T :K>7 Georg Rcding, Laudammann; Jost Auf der Mauer, Sekclmeister. Obwaldeu. Andreas Schöneitbühl, Landammaun. Nidwalden. Melchior Lussi, Ritter, Landammanu. Zug. Melchior Widmer. Freiburg. Niklaus vou Perromann, Schultheiß. Solothuru. Weruer Salcr, Stadtschreiber. ». Wie auf lezter Eonferenz zu Lueern verabschiedet worden, soll mau sich uuu über die Antwort vereinigen, die mau dem Papst auf sein wiederholtes Begehren um Aufrichtung eines Bündnisses zum Schuz und Schirm und zur Aeufnung und Erhaltung des katholischen Glaubens geben wolle. Da nun aber Freibnrg und Solothuru erklären, daß sie aus triftigen Gründen sich in kein Bündnis; mit dem Papst einlassen können, wird die Sache verschoben. — Die V Orte aber antworten dem Papst (itk. Januar), daß sie den Bischof von Constanz bei Ausführung der Beschlüsse des Coneiliumö unterstüzen werden, daß sie beiliegend einen neuen Entwurf zu einem Bündnis; übersenden und seine Antwort dar über gewärtigen. S». Es wird ml lokoioinlnm genommen, was der französische Gesandte, Herr von Orbais, vorgetragen hat und was ihm darauf geantwortet worden. <. Ans lezter Eonferenz war beantragt worden, den Papst darum anzusuchen, daß er für die VII Orte sammt GlarnS und Appenzell ein besonderes Bisthum ausrichte. Weil nun aber der gegenwärtige Bischof von Constanz deö Papstes Statthalter und Verwandter ist und dieses Gesuch mit Mißfallen aufnehmen und die geneigte Gesinnung des Papstes gegen die VII katholischen Orte ändern möchte, weil zudem die beiden Orte Freibnrg und So- lothurn gegen ihren Bischof keine Klage haben und nicht Willens sind, sich von ihm zu trenne», so wird beschlossen, diese Sache einsweilcu ruhen zu lassen. «>. Auf das Gesuch des Bischofs und Landraths der Landschaft Wallis an Lneern betreffend Erneuerung des Burg- und Landrcchts wird der Antrag in den Abschied genommen, daß die VII Orte ihre Rathsboten von Zehnden zu Zehnden schikcn und diese um einen gelegenen Tag zur Vornahme des Bundeöschwurö angehen möchten, indem die daherigen Kosten nicht übel angewendet würden. An Wallis wird dieses mitgetheilt und um Antwort gebeten. «. (S. u. Lauis). il'. (S. u. Freie Aemter). K. Den Boten der vier Orte Uri, Schwhz, llnterwaldeu und Zug wird der Entwurf eines Schreibens an Zürich, betreffend das Verfahren des Herrn von Sax gegen die Priester zu Sennwald und Rotenkirchen in den Abschied gegeben; wenn bis nächsten Montag nichts eingewendet wird, soll Lneern dasselbe im Namen der V Orte ausfertigen. Lucern, Schwhz und Zug sollen inzwischen die Missivc hcrvorsnchcn, welche der Herr von Sag' in den Jahren IMI, logt) und I5Jl an die V Orte gerichtet hatte. Schwhz soll im Namen der V Orte an Vogt Khd schreiben, daß er des Herrn von Sax Unterthanen ermuntere, beim alten Glanben zu verharren. Ii. DaS Gesuch des Niklaus Jmfeld, Sohnes des Ammann Jmfeld von Nidwalden, um Fenster und Wappen in sei» neues Haus wird ml rkloromlum genommen. Landvogtei Freie Aemter Landvogtei Laui« Man sel,c auch im Abschnitte HerrschaftSan.;c>e.;eiii>citcn: t. Art. 8K. Juiiizsachen. «- Art. I7l> Märchen. Februar 15)65, 242. Confeienz der V katholischen Orte. Lucern, 2<». Februar (Montag vor der Herren Faßnacht). Ztaat»ar«1>iv V»»eern. Allgein. Absch Vd. VandeÄarckiv Sckwyz. lAuch iln Landesarchiv Obwaldcn.I Bote»! Lueern, RiklanS Am Lehn, alt-Schultheiß; Ludwig Kündig; Hans an der Allmend; RiklanS Schall, alle des Raths, Uri, Jakob Arnold, Landammann, Schwhz, Dietrich In der Halden, Ritter, Handammann, Obwalden, Balthasar Henzlin, Landammann, Nidwalden Melchior Lusfi, ?liit- ter, Landammann, Zug, Johannes Bolstnger, Ammann. »». Schwhz macht Anzug, daß die neugläubigen Glarner den Landammann Tschudi nnd andere Ehrenmänner vor Abschluß der gestellten Mittel als Landesverräther gescholten haben, worüber die Betreffenden sich beschweren, — Daher wird beschlossen, daß jedes Ort seinen Gesandten auf nächste Tagsazuug darüber Bollmachten crtheilcn solle, was man mit den Schiedorten und den neugläubigen Glarneru sprechen wolle, damit den guten Anhängern des alten Glanbens in GlarnS zur Ruhe und Bewahrung ihrer Ehre verhelfen werde. I». Der Weihbischof zu Constanz beklagt sich, daß aus einigen der V katho tischen Orte auch gar zu ungeschikte Ordinanden ihm zugeschikt werden, nnd bittet um Abhülfe, Hieraus macht Lueern die Anzeige, es habe für seine Stadt nnd Landschaft Examinatoren angestellt, um jene Ordinanden vor ihrer Absendung nach Constanz gehörig prüfen zu lassen. Dieses wird in den Absch'^ genommen, damit jedes Ort Maßregel» treffe, daß nicht ungeschikte oder ungeprüfte Leute, sondern tuclstilss und gelehrte zu Briestern befördert werden, t seinen Gesandten »ach Baden Bollmacht ertbeile, sich dort darüber mit einander zu verständigen; den» würde man nicht gleich im Anfang sich vorsehen, könnte es wieder wie früher, gehen, Betreff deo Herrn von Sax, der zu Scnnwald und Rotenkirchen die Priester entfernt, Bilder nnd Eeremonie» ob g eschafft nnd eigenmächtig Prediger angestellt hat, werden nun die Berichte verhört, wie die VIll dao Rheintbal regierenden Orte ihm die Burg Frischenberg und das Dorf Sax übergeben haben, ferner de> Revers, welchen des Grafen Bater darüber ausgestellt hatte, endlich die darüber mit Zürich gefüh>^ Correspondenz, in welcher uuter anderm gemeldet wird, daß der Herr von Sax nicht im Landfrieden be griffen sei, auch von jenem Revers nichts wisse. Deshalb wird an den Abt von St, Gallen, a» Am»iaw> Tschudi, an Ammann Meggeli von Appenzell, an Bogt Grüninger ans Blattei) und an den LandsehE' bcr von Baden hierüber geschrieben, ll. Lueern beschwert sich gegen Schwhz, daß Ammann Eichbach ^ Küßnacht das Salz zu langsam spediere und 17 Schillinge vom Faß fordere, während andere es u>" ' Schilling zu führen sich anerbieten; eS verlangt, daß Schwhz dein abhelfe, indem es sonst genöthigt wa>e, gegen den Eichbach „das Reckt" zu brauchen, e aus Schttchzcrercmplar. März >565 24». Abschied oeö Beitags gemeiner M Bünde. Chur 15«; I Marz Gtaat»arBiv Vucer». Allqem. Absch. Bd. '1^. :nes. Staat»ar«i»i» Züricli. Absch. Bd. Nr. l!i<> kol. 278. Staat»ar«t,i» Bern. »I». so!. I. LandeSarcliiv Schwyz. Archiv Glarn». lAuch in den Archiven .dreidurg und Sviotlrnrn.l Boten: Zürich. Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter und des Raths. Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Statthalter; Bernhard von Crlach, deS Raths. Lueern. Ludwig Pfhffer, Panncrherr. Uri. Peter A-Pro, des Raths. Schwhz. Dietrich In der Halden, Ritter, alt- Landammann. Unterwalden. Balthasar Henzlin, Landammann ob dem Wald. Zug. Christian Heinrich, des Raths. Glarus. Paulus Schiller, all-Laudammaun. Basel. Wcruer Wölfli; Bernhard Brand, beide des Raths. Freiburg. Petcrmann vou Clcrh, des Raths. Solothurn. Joachim Scheidegger, Venner und des Raths. Schaffhausen. Dietegen von Wildeuberg, gcnaniit Ringt, Bürgermeister; Christoph Waldkirch, Sckelmeistcr. Appenzell. Joachim Meggeli, Laudammann. t». und I». (S. u. Lauis). Vorzüglich wegen der Unruhen in Blinden ist diese Tagsazung ans geschrieben worden. Die Gesandten der >>> Bünde berichten nun, was aus ihrem Beilage zu Chur (>. März» verhandelt worden"», übergeben sowohl diesen Abschied als eine Zuschrift der >I> Bünde an 5» Abschied des Beilage» in Chur v. i. März 1565. — » Zuerst wirr ein aus Zlirich eingelangtes Schreiben verlesen, worin gemeldet wird, daß wegen der in Bunden anSgebrochcnen Unruhen und um daran» sür die Eidgenossenschaft entspringende Gefahren zn verhüte», ein gemein-eidgenössischer Tag auf den 4. März nach Bade» ausgeschrieben sei. Deßhalb wird für nöthig erachtet, einen Gesandten dahin abzuordnen, um zu vernehmen, was die Eidgenossen dieser Sache halb zu thun gesinnt seien. >». Der französische Gesandte von Belliovre eröffnet: Er habe vernommen, daß wegen der mit Frankreich abgeschlossenen Vereinung Unruhe» und Empörung in Bünden ausgebrochen seien, daß besonders einigt Gemeinden dieselbe auf alle Weise zu zerstöre» suche»; ei ermahne, daß man solch' nngebührlicheS Unterfangen und solche Unordnungen unterdrüke und eS bei der angenommenen Bereinung bleiben lasse, indem er sonst das Recht darschlagen und „des Rechten" hierüber gemäß des ewigen Friedens erwarte» müsse; er rechtfertigt «ich ferner gegen die über ihn verbreitete Anschuldigung, als hätte er einige Boten abwendig gemacht und bestochen. — Da nun diese Begehren als billig erfunden worden, wird jede Gemeinde ermahnt, den König bei seinem Darbieten bleiben zu lasse» und Unordnungen nicht zu gestatten: sollte ein Gericht oder eine Commune sich verfehlt habe», würde man behülflich sein, dieselbe nach Verdienen zu bestrafen. «. Es wird berichtet, daß einige Gemeinden, besonders im Ober- und Unter-Engadiu und Oberhalbstei», auch einzelne Personen gedroht haben, die Stadt Chur mit Gewalt zu überziehen, daß einige einen Auszug veianstaltei und die Fäbneben, Geschüze und anderes inspiriert haben-, ferner, daß die Ober- »nd März 1565, die Xlll eidgenössischen Orte und melden, das; sie auf gegenwärtige Tagsazung abgeordnet worden, um anzuhören, was man zum Besten der Bündner bcrhandeln werde, und das; der Grane Bund einen Bundestag nach Trnns auf den ltt, März angesezt habe und daß sie gerne sähen, wenn die Eidgenossen Gesandte vahin abordnen würden, — Darauf wird beschlossen: Zürich, Lueern, Schwhz und GlaruS sollen Gesandte auf benannte» Bundestag abordnen; diese sollen dem Granen Bund ernstliche Vorstellungen machen, damit die mit Frankreich abgeschlossene Vereinnng in Kräften bleibe, sollen ihn ermahnen, sich von der Mehrheit der Orte nicht zu sondern, indem das gemeiner Eidgenossenschaft zur Wohlfahrt gereichen werde, und dem französischen Ambassador von Belliovrc, wenn derselbe nicht entsprechenden Falls „das Recht" darschlagen sollte, gemäß Frieden und Vereinnng „des Rechten" zu sein. Den Gesandten wird auch Vollmacht gegeben, nicht nur zum Grauen Bund, sondern auch in die beiden andern Bünde sich zu verfügen und alles anzuwenden, was zum Frieden und zur Ruhe und Einigkeit dienen möchte, — Da endlich der spanische Gesandte in seinem Vortrag an die lll Bünde die Orte, welche in die Vereinnng mit Frankreich getreten sind, verunglimpft hat, als ob diese in allen Kriegen einem allein alle Ehre und That zueignen und den Bündnern keinen Antheil daran gönne», so soll sich jedes Ort bis zur nächsten Tagsazung darüber entschließen, was man mit dem spanischen Gesandten deshalb sprechen wolle, «I. (S. Freie Aemterch Basel tritt endlich der llebereinkunft wegen Zurükstellnng von gestohlenem Gut unter dem Vorbehalt bei: l) Das; dem, der auf öffentlichem Markt in Gegenwart rechtlicher Personen um einen angemessenen Preis etwas unverdächtiges gekauft habe, sein ausgelegtes Geld wieder zurükerstattct werde; 2) das; man dem, der eines solchen Kaufs wegen Recht begehre» würde, solches billiger Weise nicht abschlagen könne, — Weil aber das nämliche früher schon von andern Orten auf die Bahn gebracht worden, die dann davon abgestanden, und weil der Diebstahl vorzüglich dadurch erschwert wird, wenn der Dieb nicht weiß, wie er das Gestohlene verkaufen kann, und wenn ihm auch die Gelegenheit der Märkte abgeschnitten wird, so wird Basel nochmals ersucht, diese» Vorbehalt fallen zu lassen und auf nächste Tagsazung endlich entsprechende Antwort zu geben. Der Gesandte von Glarns erwiedert auf die an ihn gestellte Frage, das; er keine Vollmacht habe, dem Vertrag beizutreten, die Sache übrigens in dcn Absch'^ nehmen wolle, t. Auf der Tagsazung zu Frciburg war ein „ganz scharfes" Schreiben des schwäbisilssN Kreises, betreffend Einschmelzung guter Rcichsmünze durch eidgenössische Mnnzmcistcr, in den Abseist^ genommen worden. Da mau die eingeklagte Beschwerde nicht ganz grundlos findet, wird an den schw^ bischen Kreis geantwortet: Man könne nicht in Abrede stellen, das; hie und da von den Münzmeistel» in der Eidgenossenschaft, freilich ohne Vorwisseu ihrer Obern, solches geschehen sei; man habe nun geeignete Maßregeln getroffen, das; dieser „Fehler" nicht mehr vorkomme, — Der Handel wird in Abschied genommen, weil eS den Eidgenosse» zum Schimpf gereicht, solche Vorwürfe anhören zu uiiii!^"' Unter-Engadiner lhr Borhaben den: Pfleger auf Ehnrberg eröffnet, der ihnen Beistand ;ugestcheri habe; ferner rast mann Hertie von Eleven, der Virar Angnstin v, SaliS, Hans TraverS von Zntz u, a, m, ltiXXl Kronen erhalte» haben, da ^ die Vereinnng aebrochen werde; ferner daß Herr Adrian dieser Tage von Mahland nach „Sulg" gekommen, dessen chläue unbekannt seien; endlich daß Mathias Knnpi n, a. in, „vorgeben" und rathen, mit keinem fremden Fürsten oder Herrn zulassen, daneben aber andern Herren sich anschließen, und Miet und Gaben verheiße», damit die Berel»»»» iE ^ werde. — Diese und andere »»gebührliche Handlungen nnd Umtriebe werden den Gemeinden eröffnet, damit sie sehen, stehe, und ob dieses bundeSaenössssch sei und des Landes N»; nnd Ehre dadurch gefördert werde, mit ernster Grmahnung- le> ,n bestrafen. März 1565, und um sich wo möglich über Gleichmäßigkeit in Korn und Gehalt beim Münzen zu vereinbaren, zx. Dem Gesuch des Pannerherrn Pfhffer um Schenkung von Fenstern mit der Orte Ehrenwappen in das neue HauS des viel verdienten Stadtschreibers von Lueern wird entsprochen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß wenn ein Ort nicht dazu stimmen sollte, es dieses auf nächster Tagsazuug anzeigen möchte, I», Die spcw nischcn Gesandreu Graf Johann Anguisola, Balthasar de Molina, >>r, der Rechte, und Mare Anton Bosso übergehen ihren Eredcnzbrief svoi» 5, Ottober) und einen schriftlichen Bortrag, — Weil sie nun aber das Herzogthum Mahland auch in die Bcreinung ziehen wollen und man darauf zu antworten keine Vollmachten hat, jo wird ihnen zu Händen des Königs für dessen gnädiges Erbieten gedankt, mit der Anzeige, daß man ihren Vortrag ml iiwlruonllnm genommen habe, i. (S. u, Freie Aemtcr). 1^. Ammann Schuler von Glarus meldet, daß auf der leztsabrigeu Näfclserfahrt gemäß Bertrag mit Lueern und Zug der katholische Priester den Gottesdienst hätte halten sollen, eS aber unterlassen habe, und begehrt nun eine Erläuterung, durch welche Religionspartei es dieses Jahr zu geschehen habe. Darauf wird erkennt: Weil der Bertrag damals noch nicht mit den vier Orten abgeschlossen gewesen, so jollen die katholischen Glarner auf künftiger Fahrt nach Näfels den Priester stellen; dieser soll daselbst die Messe lesen und Predigen; in Zukunft soll es dann gemäß Vertrag jährlich abwechseln, I. In Bezug auf die im Land Glarus vorgefallenen gegenseitigen Beschimpfungen zwischen den Alt- und Neugläubigen und auf die Klage der vier katholischen Orte über die schmähliche Beschimpfung des Landammann Tschudi als Lan- desverräthcr, wird von den sieben Schiedorten folgender Vergleich vorgeschlageil: Weil man nicht um olle Reden, die in diesem langwährenden Streithandel vorgekommen, jedem das Recht ergehen lassen könne, indem sonst noch größerer Zwiespalt entstehen möchte, so sollen „Zureden" einer Partei als solcher gegen die andere gemäß Vertrag gegenseitig aufgehoben und kraftlos erklärt sein; wenn aber eine Person steh an ihrer Ehre angegriffen glaubt, so mag sie ihre Klage vor dem Rath zu Glarus vorbringen ; betheuert dann der Beklagte bei seinem Eid, daß er seineil Widersacher ans keiner andern Ursache gescholten habe, als wegen des benannten Streithandels, und daß er ihn sonst für einen Ehrenmann halte und nichts als gutes von ihm wisse, so hat er sich genügend verantwortet und kann nur mit einer angemessenen Geldbuße bestraft werden; will der Beklagte aber den Eid nickt leisten und ist die Beleidigung wegen etwas anderm vorgefallen, alsdann soll gegen denselben nack Form Reckte,is verfahren werde». Und weil gemeiner Eidgenossen Gesandten den Amman» Tschudi für einen frommen braven Mann halten, so sollen die vier Orte ihn beförderlich bitten, sich mit obberührtem Vergleich zufrieden zu geben. An beide Reli gionsparteien von Glarus wird geschrieben, sie sollen den aufgerichteten Vertrag auf nächster Landsge- meiude öffentlick verlesen lassen, damit sich jedermann darnach zu halten wisse, Eudlick wird SchwUz nock mals dringend gebeten, mit den vier andern Orten ohne Verzug in den Vertrag zu treten, damit dieser Handel endlich erlediget sei, und auf nächster Tagsazuug endlich eine befriedigende Antwort zu geben, Ii». Die vier Orte Zürich, Lueern, Schwvz und Glarus sollen ihre Rathsboten unfehlbar aufden 15, März zu Wesen haben, Die Stadt Rotwvl begehrt durch einen Abgeordneten Antwort auf ihre Beschwerde gegen die Frau von Schramberg wegen ihrer Anstände über das Jagen und den Wildhag, serner auf ihre Beschwerde über den neuen Zoll in der österreichiscken Herrschaft Hohenberg, Da die Gesandten gegenwärtig darüber nicht instruiert sind, soll jedes Ort den lezten Artikel des Abschiedes vom l>, Avril 1564, sowie den vierten Artikel des leztjäbrigen Jabrrechnuugsabschiedes zu Ratbe ziehen und seine Ge sandten auf nächste Tagsazuug mit Vollmachten verleben, wie man denen von Rotwvl in ihren beiden März l5)05. Anliegen beholfen und berathen sein könnte, «. Die Gesandten von Lucern und Zug bringen vor: Früher seien ihnen die Kosten für den Untersuch der Reuß auö der Geleitsbüchse zu Mellingen vergütet worden; dafür haben sie die Strafbaren den Landvögten zum bestrafen übergeben; später habe man ihnen an die Koste» nichts mehr vergüten wollen, dagegen ihnen bewilligt, die Strafbaren selbst zu bestrafen; nun haben sie vor drei fahren den Hans Fischer von Birmenstorf „wegen zu weitem Fachen in die Rens" um 25> Gulden bestraft nnd dieses Jahr wieder wegen demselben Fehler um 25, Gulden; derselbe weigert sich aber, diese Buße» zu bezahlen, vorgebend, daß nicht die zwei Orte seine Herren seien, sondern die acht Orte nnd in deren Namen der Landvogt von Baden; sie begehren nun, daß man ihnen die Kosten für „Befahrung" der Reuß ans der Geleitsbüchse zu Mellingen erseze, — Daher wird der Landvogt von Bade» mit dem Bezug jener 5)0 Gulden beauftragt und der Handel in den Abschied genommen i». Hans Melchior Heggenzer übergibt seine Beglaubigung von Erzherzog Ferdinand von Oesterreich nnd meldet, daß der Erzherzog, dem nach Absterben des Kaisers Ferdinand die ober- und vorderöste» rcichischen Lande zugefallen seien, die Erbeinnng, welche zur Zeit zwischen Kaiser Maximilian nnd den Eidgenossen in Bezug auf diese Lande aufgerichtet worden, treulich halten wolle nnd dasselbe auch von den Eidgenossen erwarte, — Der Bortrag wird in den Abschied genommen, um auf nächster Tagsazung dem Erzherzog darauf zu antworten. Alsdann will man sich auch in Betreff des Silberkaufs in de» österreichischen Landen berathcn, wie man denselben vom Kaiser erlangen möchte, obschon man dazu wenig Hoffnung begt, wenn man kich nicht zuvor mit deS Reiches Mnnzordnung „vergleichen" würde, «Z und i-, sS. u. Luggarus), 5. Da die V katholischen Orte sich darüber verständiget haben, keinen mehr Priester werden zu lassen, der von den Eraminatoren nicht als tauglich erfunden worden sei, so beantragt nun Lueern, an den Bischof zu schreibe», daß er auch seinerseits nur als tauglicb erfundene zu Priestern weihen mochte. Die vier Orte sollen ihren Entscheid an Lueern einschiken, ob sie zum Erlaß eines solche» Schreibens an de» Bischof stimnien, t. Der französische Gesandte, Herr von Orbais, vermeldet des Ko^ »igs, der Königin Mutter und des Eonnetable's Gruß und bemerkt sodann: Der König habe vernommen, daß die spanischen Gesandte» ein neues Bündniß mit den Eidgenossen abzuschließen und das Herzogt!)»'" Moyland in die Erbeinnng einzuverleiben beabsichtigen; cS sei aber dieses Herzogthum ein rechtes „^>b thum" der Krone Frankreich, der cn) mir Gewalt entrissen worden, mit der Zeit aber derselben zni»^ gestellt werden dürfte; der König begebre deshalb, die Eidgenossen möchten mit Spanien nichts abschließt"- was der Bereinung irgendwie zuwider sei : dagegen habe er gegen Abschließnng von Eapiteln >'» reresse der beidseitigen angrenzenden Untcrthanen, anfGrundlage der bisherigen, nichts einzuwenden berichtet, daß die Königin von Spanien, deS Königs von Frankreich Schwester, eine Zusammenk"»^ mit lezterem und ibrer Mutter in Bajoune veranstaltet habe, nnd daß der König, nachdem er dieselbe wieder nach Spanien zurükgeleitet, dann die Bcsieglung der Bereinung mit den Eidgenossen vornehmen werde. Endlich meldet er, daß der Tresorier die Asngnationen für Bezahlung der verfalleneu Pcilstvnv" n, s, w, bereits erbalie» habe und unverzüglich mit dem Geld herkommen werde, — Darauf werde» dw Grüße angemessen verdankt, mit der Zusicherung, daß die Eidgenossen mit niemanden neue die dem ewigen Frieden nnd der Bereinung zuwider, abschließen werden, und mit der Bcmerkung, er den Tresorier zu beförderlicher Bezahlung bewegen möchte, indem man sonst nicht hindern könnte, nicht einige Orte Gesandte nach Frankreich absenden würde». «. Bon Bürgermeister und Rath der " Ebu> langt der Bericht 65, :!i:j Schloß Remüs im Unter-Engadin überrninpclt und angezündet baden, auf wessen Anstiften wisse man noch nicht, daß aber bereits zwei nnd zwanzig der Thäter fcstgesczt worden, nnd daß man dieses Ereignisses wegen einen gemeinen Gotteshaustag auf den 15, dieses Monats nach Chur angesezt habe; mit dieser Anzeige überschiken sie die Abschrift eines Sendschreibens, welches die mahländischcn Gesandten, nach Abschluß der Vereitlung mit Frankreich, allenthalben in den Gemeinden der III Bünde ohne Wissen und Willen der Obrigkeit verbreitet hatten (vom 16, Februar), — Daher wird den vier schon bezeichneten Gesandten anbefohlen, sich so zu beeilen, daß sie unfehlbar auf dem benannten Bundestag sich einfinden, daselbst gemäß Instruction handeln und allem aufbieten, um Frieden und Ruhe in der Eidgenossenschaft zu erhalten, v. Auf die Anfrage an die Gesandten von GlaruS, ob sie ebenfalls dem Vertrag über Zurükgabc von gestohlenem Gut beitreten wollen, erwicdern sie, daß sie darüber nicht instruiert seien und ans nächster Tagsazuug Antwort geben werden, Die V katholischen Orte bemerken, daß ohne Zweifel der Hauptbricf, wie die Eidgenossen dem Herrn von Sax die Herrschaft übergeben haben, und ebenso der Revers des Herrn von Sax zu Zürich liegen und daß Zürich diesen, wenn er etwas gethau habe oder thue, wozu er nicht befugt sei, davon abmahnen und mit Beförderung darüber berichten möchte (S. u. Baden), ze. Der Gesandte von Uri meldet: Es seien einem armen Landmanu von Uri, der für einen Kaufmann einige Ballen Seide geführt habe, diese aufgeschnitten worden; ein ziemliches Quantum der gestohlenen Seide sei dann in die Hände des LandvogtS von Lenzburg gekommen; da nun der Fuhrmann vom Kaufmann um Schadensersaz belangt werde und da sonst solche Waaren überall frei und sicher sein sollten, so bitte Uri die übrigen Orte um Verwendung bei Bern, daß dem armen Mann entweder die Waare oder deren Werth zu Händen gestellt werde. Der Gesandte von Bern entgegnet, daß diese Waare, nachdem sie schon mehr als Jahr und Tag zn Lenzbnrg gelegen, endlich verkauft nnd daß der Erlös zum Theil unter die Amtsleute vertheilt nnd ein kleiner Theil an die Obrigkeit verabfolgt worden sei, — Da man nun einsieht, daß das unter die Amtsleute vertheilte nicht wohl mehr erhältlich sei, so wird Bern ersucht, seinen erhaltenen Theil dem armen Manne zn schenken, damit er dem Kaufmann nicht etwas bezahlen müsse, was er nie genossen habe, nnd auf nächster Tagsazung entsprechende Antwort zu geben, e Ie;ter Sa; aus dem (Älarnereremviar, ,. und » aus dem gürchereremviar, ». aus dem Schwhzererempiar, ?, aus dkm Bernereremplar, Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangeiegcnheiten: Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemtrr. Landvogtei Lanis. Landvogtei Luggar,»H. a. Art. tt>4. Reuß. «I, Ar», K-t. Fall u Ehrschaz. » Art, 334. Pvlizeisachen. »i. Art. 187, Justizsachcn, », Art. 173, Stifte und Klöster. I, Art, 5, Beamte, i>, Art, i7i, Märchen, e, Art i24, Rechnungssachen. März 1565 2AS Bundestag gemeiner III Bunde, DavvO »«iS, 2« Marz — I. April OtantSarchiv Vncern. Akten !II Bünde. lAuch im Archiv Vereinung verharre»! die Eidgenossen müssen nun aber vernehmen, daß einige in Bünden durch unwahrc Vorgaben den gemeinen Mann zu überreden suchen, die Vereinung mit Gewalt zu brechen; sie gebe" jedoch zu bedenken, wie übel ein solches Benehmen gegen einen so großen Fürsten anstehen würde; deshalb ermahne man sie, die Waffen niederzulege» und die Gewaltthätigkeilen einzustellen und allsäiligs Anstände mit Frankreich gemäß des ewigen Friedens „durch das Recht" eutscheiden zu lassen; denn es könne die Eidgenossenschaft solchen Unruhen nicht gleichgültig zusehen; zudem sei die neulich abgeschlossene Vereinung ganz der früher» gleichlautend, außer daß der Artikel in Betreff des Schlachtfeldes verbepeA worden und daß niemand genöthigt werden könne, in einen Krieg zu ziehe»! die ganze Eidgcnossensch^ habe mir Schmerzen vernommen, wie einige das Schloß Rcmüs geplündert und i» Brand gestekt habe», welches Schloß ein Schlüssel der III Bünde und der Eidgenossenschaft gewesen; darnm verlange» daß die Thatcr nach Verdiene» bestraft werden, und erwarten entsprechende Antwort, — Die Raths boten gemeiner III Bünde verdanken nun den freundlichen Gruß und die treue Fürsorge der Eidgenosse und erbiete» sich, mit Leib und Gut in eid- und bundsgeuössischer Treue solches zu verdienen, ^ französische Gesandte Herr von Vellisivre eröffnet sodann: Der König habe an die gesammtc Eidgenoift» schaft und an die III Bünde das Gesuch um Erneuerung der alten Vereinung und Freundschaft gesft^ und es sei dann auf einem Bundestag von der Mehrheit die Vereinung angenommen worden; dal»»' begehre er, daß die III Bünde diesem nachkommen; denn der König werde, was er in derselben gemeinen III Bünde» versprochen habe, ehrlich halten und schlage gemäß des ewigen Friedens jenen Gemeinbs»- die es allenfalls nicht halten wollten, das Recht dar; die Gemeinde» Bergün, Puschlav, auch M»»I^' thal und Avers haben die Vereinung angenommen und ihm darüber Brief und Siegel zu Hände» stellt; darum befremde es ibn sehr, daß gerade diese Gemeinde» sich von der Vereinung abwenden ^ üe nicht halten wolle», — Der Abgeordnete aus Bergün crwicdcrt: Es sei wahr, daß sie ft»b^ Veielnung mit Mehrheit angenommen haben; auf wiederholte Schreiben und Drohungen ihrer ? im Engadin aber haben sie zulczt beschlossen, die Vereinung nicht zn halten. Die von Puschlav e; März >G'ö. lern, daß ihre Boten und einige vom Rath dem Ambassador allerdings eine Bescheinigung gegeben, die Vcreinung annehme» zu wollen, daß aber die Mehrheit nie dazu eingewilligt habe. Die aus dem Münsterthal antworten wie die von Bergan und fugen bei, daß sie denen im Engadin fünfzig Mann baden abgeben müssen. Der Abgeordnete von Avers endlich bemerkt: Auf Verheißungen hin eines von Ehur haben sie die Vereinung angenommen; da diese Verheißungen aber ihnen nicht gehalten werden, wollen sie die Vereinung auch nicht halten. — Hierauf beschließen endlich die Gesandten der lll Bünde, nämlich die Mehrheil des Obern oder Granen Bunds, die von den X Gerichten und einige Gerichte im Gotteshansbnnd, bei der angenommenen Vereitlung zu verbleiben und dieselbe zu halten, und versprechen, daß ihre Gesandten sammt den andern eidgenössischen Gesandten nach Frankreich reiten werden, die Vereinnng zn besegeln ; sie bitten und ermahnen bei Ehre und Eid alle, die sich bei diesem Handel empört haben, ihre Waffen niederzulegen und sich gemäß des gcschwornen Bundes ruhig und friedlich zn verhalten, und erbieten jedem ein unparteiisch Recht, der sich über etwas zn beschweren habe; sollten aber einige Gerichte und Gemeinden die Vcreinung nicht halten wollen, so mögen sie in ihren Kosten das Reebt brauchen laut des ewigen Friedens und sollen dieses binnen fünfzehn Tagen den drei Häuptern anzeigen; sie erlassen endlich an die Ober- und Unter-Engadiner eilte Ermahnung zur Ruhe und Einigkeit und begehren auf den 2. April schriftliche Antwort, ob diese die Waffen niederlegen wollen, unter Androhung von Gewaltsmafiregeln: sie fordern de» Gotteshansbnnd auf, sechs Eonimissarien zu bezeichnen, welche jene, die den Frevel am Schloß Remüs begangen, nach Verdienen strafen sollen, ferner den Hauptmann zu entschädigen und das Schloß nnverzüglich wieder aufznbauen, wobei sich die zwei andern Bünde vorbehalten, weiter in der Sache zn handeln, wenn dem nicht nachgekommen würde; andere Vergehen soll jedes Gericht mit unparteiischen Rechten nach Verdienen bestrafen. 2 tl». Beitacz gemeiner III Bünde. (5liur 2 — !«> April Staatöaxiiiv Luccr». Akten - NI Bunde. Boten. — «Die nämlichen wie zu Davos am W. März). Gemäß Beschluß zu Davos war von den lll Bünden an die Hauptleute und das gemeine Kriegsvolk die ernste Mahnung erlassen worden, von ihrem unbefugten Benehmen, ibrer bewaffneten Empörung abzustehen und wiederum heimzuziehen und unverzüglich eine Antwort hierüber nach Ehur zu lchikcn. Die eidgenössischen Gesandten waren dringend gebeten worden, bis zu Austrug der Sache zu bleiben und obbenaunte Antwort abzuwarten. Da nun diese Antwort nicht einlangte, wurde eine zweite Mahnung an das Kricgsvolk erlassen. Die endlich heilte eingetroffenen Antworten an die eidgenösiischen Gesandten und an die Rathsboten gemeiner III Bünde zu Ehur abgehenden Gesandten sollen sich beim Papst mit Nachdruk dahin verwenden, daß die 2l),0«)l) Krone» bei den V Orten hinterlegt werden; seine Erklärung über den Entwurf soll jedes Ort bis zum 18, April nach Lueern senden; auf den Fall, daß man einstimmig wäre, werden auf den Wunsch des Nuntius als Gesandte nach Rom Landvogt zum Brunnen und Ammann Lussi bezeichnet, «Die Antwort des PapsttS erfolgte mit Breve vom lll, Juli), I». (S. u. Thurgau). «. Ammann an der Halden berichtet, daß Jos»" Brnmaun aus dem Toggenburg sich beschwere über Joder Lieb, der alle, welche an der lezten Schläfst in Frankreich theilgenommen, als feldflüchtigc gescholten habe. Die darüber aufgenommenen Kundschaft werden dem Abt von St, Galle» mitgctheilt, «I. Ammann Arnold von Uri macht die Anzeige, daß Freiburg in Betreff des langwierigen Streithandels zwischen Statthalter Kuhn und Hauptmann Ga> miswhl einen RechtStag angesezt habe, daß Kuhn aber bitte, man möchte Freiburg um Verschiebung des Handels ersuchen. Es wird entsprochen. Das Begehren des Bischofs, Hauptmanns und Raths du Landschaft Wallis «v, 7, März) betreffend die Erneuerung des Burg- und Landrechtö wird ml jimli 'ueiulnm in den Abschied genommen, t". An den geheimen Rath von Obwalden wird ein Schreiben betreffend Ernennung eines Gesandten nach Frankreich erlassen, x. Jedem Gesandten wird eine Abschrift des vo»> Papst an die katholischen Orte geschiktcn Ablaßbriefs mitgctheilt; jedes Ort mag demnach seine Angehörige" ermahnen, demselben nachzukommen, I». (S. u. Thurgau). I. Hinsichtlich des Gesuchs deS Herzogs von Savohen, man möchte Gesandte abordnen, um einen Vertrag zwischen ihm und denen von ^e»l zu vermitteln, lauten die Instructionen verschieden, Lueern nämlich will keinen Gesandten bewillige» bis zu Vollziehung dcö Vertrags zwischen dem Herzog und Ben«; Ob- und Nidwaldcn erklären, daß sie sich der Genfer in gar nichts annehmen wollen, — Was weiter darüber verhandelt worden, wird rotoroiulun« genommen, Ii. Lueern führt Klage gegeil Ammann Eichbach von Küßnacht, der das „F"l?> daselbst gekauft habe, aber Salz, Leute und Gut nicht nach alter Uebung befördere, sondern höher» Ls)> ) Bündniß der V katholische» Orte mit Pavst Pius IV, r>. 10, Avril 15«iä, — Beilaak Nr, 11, April 1565. fordere; wen» nun Schwhz nicht für Abhülfe sorge, werde man eine andere Straße suchen müssen.- Diese Klage und was noch mehr mit Schwhz darüber gesprochen worden, wird ml rokoroinlnm genommen, l. Urs OechSli, Organist in Uri, widerruft vor den Gesandten der vier Orte die Beschimpfungen, die er gegen Lueeru ausgestoßen hatte. »». Das Gesuch des Ammauu Schöuenbühl, jedes Ort möchte dem NiklauS Jmfeld ein Fenster mit seinem Wappen i» dessen neues Haus schenken, wird in den Abschied genommen. An den französischen Gesandten Herrn de la Croix wird „ganz ernst" geschrieben, er möchte dafür sorgen, daß die versprochene Penston unverzüglich bezahlt werde, indem man sonst über diese Verzögerung beim König klagen würde; man erwarte sogleich Antwort «». (S. u. Baden). Man sebc auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau k. Art. 112. Judikatur u. Eompetenzs. d. Art. 187. Stifte um Klöster. Grafschaft Baden. » Art. 151. Stifte und Klöster. (5onferenz der VII die Aiudgrafschaft Thurgall regierenden Orte. Nheinnu. 3u»!»i»(»It> üeniN). Staat4arct»»v Zürici,. Absch. Bd. ^Z!r. fo!. 298. I'Aucli iin Archiv l>tlaruS.I Boten: . .. .. o. „ Ist. Stifte und Klöster. r. „ 19» Enlietdirgische Iahrrechnnngs - Tagsaznng. iLauiS. I s«»s, SS. Juni. sMontag nach Johannes des Täufers Tag). «raatdarcbiv Bern. Ennetdirq. Absch. koi. 97. lAnch in den Archiven Zürich. Älaru» und Zotothnrn.l Boten i Zürich. Konrad Esther. Bern. Kaspar Willading. hueern. Niklans Schall. Uri Beat Hofer. Schwhz. Mauriz „Trnbach." Untcrwatdcil nid dem Wald. Kaspar Bnchsli. Zug. PanluS Koli». Glarus. Mathäus handelt. Basel. Hanö Jakob Keller. Frciburg. Johannes Garmiswhl Solotburil. Urs Gibeli. Schaffhausen. Beat Brunner. Man sebe das Verbandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bier ennetb. Vogteie» übrrh. «. Art. 127. Polizeiliches. n Art. l58. Verkebr mit Mahlan». Lauis und Mendris «.».i Art. l8. Amtsrcchnung. Landvogtei Lauis. d. Art. Igst. Zollsachen. Art. 139. Rechnungssachen. « .. 271. Justizsachen. « » 363. Handel und Gewerbe. < ,, 2s». .. It. „ tl». Bußenrechnung. » 271. „ »>. „ 315. Polizeisachen Juli 1565. 25«. Hemeln - eidgenössische Jndrrechnnngs - Taqsaznng. Baden I. Jnl» Staatsar»^iiv Vueeru Allqcm. ?lbscb. Vd. 359. 5.*ande»arthiv Si4>wnz. in een Archiven Zürich. Vcrn, Obiv.ildrn. i^ilaruS, Hreiburg, Lulotl'urn und '.'larau.i Bore»: Zürich. Bernhard von Eham, Bnrgermeistert Hanv Kambli, Sratthalrer Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Statrbalrer. Lneern. Niklans Am Lehn, alt-Schnltheiß. llri. Peter A-Pro, Stalthalter. Schwhz. Christoph Schorno, Landammann. llntcrwalden. Thomas Zeiger, Landammann nid dem Wald. Zug. Jakob Trinkler, des Raths. Glarns. Kaspar Tschndi, Landammann. Basel. Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Sebastian Alt. Solorhnrn. Urs Sury, Schultheiß. Schaff- Pansen. Cbristopb Waldliräi, Sekelmeister. Appenzell. Sevastian Thörig, alt-Landammann. fS. u. Baden). I». «. «I. « . >S. u. Sargans). ir. Lneern bittet, man möchte seilten Unter- ibanen zu Eschbolzmatl Fenster und Wappen in ihr neues Gesellenhans schenken. Landammann Schorns stellt ein gleiches Gesuch für einen 511 Küßnachl, der ein neues Wirthshaus gebaut. — Beide Gesuche werden in den Abschied genommen. K. Hans Melchior Heggcnzer von Wasserstelzen wünscht Antwort über das, was er im Namen des Crzherzogs Ferdinand von Oesterreich auf lezter Tagsaznng vorgebracht hatte. Nach Eröffnung der Instructionen wird folgendes geantwortet: l) Die Eidgenossen werden die Crbeinnng treulich hatten, wenn dieselbe auch ihnen gebalten werde, und sie wünschen, das der Erzherzog dieselbe ratifieiere; weil die Erbcinung deutlich sage, das; beide Theile einander freien und ungehinderten Handel, Wandel und Verkehr gestatten sollen, so sei der Eidgenossen Ansicht, das; der Erzherzog ihnen den freieil Silbcrkanf in den österreichischen Landen bewilligen müsse. 2) Kaiser Maximilian habe bei Aufrichtung der Vereinnng denen von Basel einen Beibrief in Betreff der geistlicheil Gerichte und des „vcrbietbens" ausgestellt, der von Köllig Ferdinand im Jahr >556 bestätigt worden sei; der Erzherzog möchte nun diesen Brief auch bestätigen, indem man sich sollst nicht mit ihm in die Bereinung einlassen würde. Die von Solothnrn haben zu ihrem Zeitthnrm bei 76 Zentner Kupfer auf österreichische'» Gebiet kaufen lassen und von jedem Zentner l Gulden Zoll geben müssen, was dem Vertrag und dem kaiserlichen Beibrief zuwider sei; daher möchte er dafür sorgen, daß denen von Solothnrn ihr ausgegebenes Geld zurükerstattet werde. 4) Endlich möchte er an seine Zollstätten die Weisung erlassen, das; den Eidgenossen nicht mehr Zoll abgefordert werden dürfe, als obgenannte Briefe zugeben. I». (S. >1. Freie Aemter). I. Der französische Gesandte, Herr von OrbaiS, dankt im Namen des Königs den Eidgenossen für die Mühe und Kosten, denen sie sich zn Beilegung der Unruhen in Bünden unterzogen haben, und eröffnet weiter, daß die Bemühnilgen der spanischen Gesandten für Einschluß des Herzogthnms Mavland in die Erbeinilng keinen andern Zwek haben, als »m Verwirrung und Uneinigkeit in der Eidgenossenschaft an- znricblen, daß die Römer und die Türken ein ähnliches Verfahren eingeschlagen, indem sie stets an einen Theil sich gehängt, bis sie ihn nnterdrükt und dann den andern auch zu Grund gerichtet haben; weil übrigens das Herzogthnin Mahland rechtes Erbe der Krone Frankreich sei, obschon eS ihr jczt gewaltjani vorentbalten werde, so können die Eidgenossen dieses Herzogthnm nicht in die Erbeinung einlchliejssn lassen; denn sonst müßten Spanien und andere Länder, welche König Philipp bestze, auch darin einge^ jcblossen werden; die Eidgenossen möchten überhaupt nichts vornelmien, das dem ewigen Frieden, de> Juli Mtt,'- Vereinung und guten Freundschaft zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft entgegen sein könnte; wenn vielleicht Werbungen bei ihnen begehrt werden sollten nnter dein Borwand, es sei gegen die Türken, wie denn gegenwärtig in Italien nnter diesem Borwand Aufbrüll,c veranstaltet werden, so sollen sie sich darauf nicht einlassen; denn es möchte bald der Fall eintreten, daß der König selbst Knechte bedürfe.— Dieser Vortrag wird nach Berdankung des Grußes in den Abschied genommen. It. (S. u. Thurgau). I. Glarus und Basel werden von den eilf Orttu um Antwort angesucht, ob sie dem Vertrag über Zurük- stellung von gestohlenem Gut ebenfalls beitrete», oder nicht. Glarus tritt dem Vertrag bei. Basel aber will sich dazu nicht verstehen, weil der Bertrag wider die Freiheiten der Stadt Basel sei. — Es wird dieses all loldronllnm genommen, damit sich jedes Ort in solchen Fällen gegen Basel zu verhalten wisse, i». Die spanischen Gesandten begehren Antwort auf ibren Vortrag, den sie auf lczter Tagsazung ge halten.— Darauf wird ihnen nach angemessener Berdankung der freundnachbarlichen Anerbieten des Kö nigs von Spanien und des Gubcrnators zu Mahland erwiedert: Alan habe in der Erbeinnng nachgc sehen, aber nicht gefunden, daß sie sich weiter als auf die beiden Häuser Oesterreich und Burgund erstreke; denn Kaiser Maximilian melde im Anfang derselben, daß er die „Gelegenheit" seiner beiden Häuser Oesterreich und Burgund, weil sie der Eidgenossen Nachbarn seien, in Betracht gezogen habe; auch werde von Oesterreich und Burgund jährlich ein Erbcinnngsgeld an die Eidgenossenschaft bezahlt, woraus zu entnehmen sei, daß das Herzogthum Mahland darin nicht begriffen sei; übrigens seien die Eidgenossen Willens, die Erbeinnng treu und unverbrüchlich zu halten, sofern sie ihnen auch gehalten werde ; und weil vormals die Herzoge von Mahland und zulezt Kaiser Karl V für das Herzogthum Mahland eine Kapitulation mit den Eidgenossen abgeschlossen, diese aber nun ausgelaufen sei, wäre man geneigt, mit den spanischen Gesandten neue Capitel auf Ratification hin zu entwerfen, was beider Z belle Unter thanen in Bezug auf Handel und Verkehr, Zölle u. s. w. nur vortheilhaft sein möchte. »». stueern beschwert sich, daß ein Schneider von Unterwalden mit falsche» Briefe» und Schriften einige Tnchhändlcr zu Lueern zu hintergehen gewußt, daß derselbe dann die ihm anvertraute Waare in Unterwalden ver kauft und sich darauf flüchtig gemacht habe; da nun dieses als gestohlenes Gut zu betrachten sei, so ver lange man Zurükstellnng der Waare oder den betreffende» Werth. — Amman» Zelger erwiedert, diese Sache sei schon vor dem Rath zu Unterwalden und „vor Recht" verhandelt, und da man es nillst für gestohlenes Gut halte, das Tuch den Käufern zuerkannt worden. — Der Handel wird all i„llruo»llnm genommen. «. (S. u. Luggarus). >». GlaruS eröffnet: Vor einigen Jahren haben ihm Sebwyz samml den vier andern katholischen Orten die Bünde aufgekündet und den Beisiz auf Tagsazungen, sowie die Regieruug in den gemeinen Vogteien „abgeschlagen"; seitdem habe es sich durch Vermittlung der stehen Schiedorte mit den vier Orten gütlich vertragen, auch sei es von denselben wieder in die Bünde und den Landfrieden aufgenommen worden; seither habe auch Schwhz so viel nachgegeben, daß es neben den Gestind- ten von Glarus auf Taglazungcn wieder size und dieses in den gemeinen Vogteien mitregieren lasse: Glarus bitte nun um Verwendring bei Schwhz, damit dasselbe es anch wieder in die Bünde und den hairdfrieden aufnehme, wie die vier andern Orte gethan haben. — In diesem Sinne wird eine Zuschrift an Schwhz erlassen, «z. (S. u. Thurgau). i«. Bafel meldet, daß die österreichische Regierung zu Eimsheim ein Mandal <14. Juni) über Herunterseznng der eidgenössischen Münzen erlassen habe, in welchem festgesezt werde, daß nach einem Termin von sechs Monaten die eidgenössischen ganzen Thaler zu 68 Kreuzer, die halben Thaler zu 64 Kreuzer, die eidgenössischen und lothringische» Dik-Pfenninge zu 2« Kreuzer und die Juli 1565, „Dolchlin" zu 7 Angster gelte» und genommen werden sollen, und beantragt, daß man diese Münzen, weil sie sich sonst im Elsaß, Sundgan, BrciSgau und in Basel zu sehr anhäufen würden, ebenfalls zu diesem Werth cnrsieren lasse. Wird ml roleroiulum genommen, damit jedes Ort sich darüber berathe nnd seine Unterthanen warne, Um sich über ein gleichförmig Korn und Gehalt in den groben Münzen bis zum halben Bazcn hinunter zu vereinbaren nnd in Zukunft der Reichsmünzordnnng gemäß zu münzen, damit man den Silberkauf im Reich und in Oesterreich wieder erlange, ferner um solcher schmählicher Zuschriften überhoben zu sein, wie man eine vom schwäbischen Kreis jüngst erhalten, wird beschlossen, es sollen Bern, Lueern, Basel nnd Schaffhansen ihre Münzmeister auf den 15, August nach Zürichsenden; diese sollen dann mit dem Münzmeister von Zürich sich bcrathen, wie man die groben Münzen bis zum halben Bazen in Kor» nnd Gehalt nach der Reichsordnnng münzen könne nnd in welchem Werth jede in der Eidgenossenschaft eursierende Münze genommen werden soll; siesollen dann ihren Entwurf der Regierung von Zürich mittheilen, damit diese denselben sogleich den andern zwölf Orten zuschike nnd diese sich darnach zu verhalte» wisse», t. Der Bund der X Gerichte i» Bünden (nämlich Land und Gericht zu Davos, Land und Gericht zum Kloster im Prättigau, Land und Gericht zu Kastels, Land und Gericht zu Schiers nnd Sccwis, Chorhcrrngericht zu Schiers, Gericht zu Malans und Ienins, Gericht zu Mayeuseld, Land nnd Gericht zu Belfert, Land nnd Gericht zu Ehurwalden, Gericht z» St, Peter in Schanfigg, Gericht au der LangenwicS in Schanfigg) stellt das Ansuchen an die sieben Orte Zürich, Lueern, Uri, Schwyz, Uutcrwaldeu, Zug nnd Glarus (50, März», sie möchten mit ihm eben so ei» Bündnis; aufrichten, wie sie es mit den beiden andern Bünden gethan haben, und darüber einen besiegelten Brief ausstellen. Da aber die Mehrheit der Gesandten darüber nicht instruiert ist, wird ihm freundlich geantwortet: Es sei in den meiste» der Vll Orte Uebnng, eine solche Sache an die Landsge- meinden, als der höchsten Gewalt, bringen zu müssen; sobald diese abgehalten werden, werde man ihnen dieses Gesuch vorlegen, lind weil nun auch die beiden andern Bünde das Gesuch unterstüzen, wird es u" Sprache komme» würde, indem nur eine Antwort verlangt worden, ob das Herzogthnm Mahland nird Juli I5l>5, auch in der Erbeinilng begriffen sei, daß sie also ihre Erklärung wiederholen müssen, sie haben über diese beiden Artikel keine Vollmacht; dagegen wollen sie über die andern Artikel, als Zölle, Pässe und waS zur Erhaltung guter Einigkeit, Freundschaft und Nackbarschaft diene, und nicht „krieglickc Wehr" betreffe, gern mit ihm unterhandeln, Vom spanischen Gesandten über die Gründe angefragt, warn», die eidgenössischen Gesandten glauben, daß die benannte» beiden Artikel ihren Obern nicht genehm seien, antworte» diese, das; die Eidgenossen sich bisher nie also verbindlich gemacht haben, indem es ihren Freiheiten entgegen wäre. Der spanische Gesandte versickert, daß der König »nd die mahländische Regierung nie im Sinn gehabt, der Eidgenosse» Freiheiten zu mindern, sondern daß sie selbe vielmehr vermehren möchte»; er wünscht, daß die Eidgenossen die vorgeschlagenen Artikel und besonders den siebenten und zwölften nochmals reiflich in Berathnng ziehen und auf künftiger Tagsaznng ihm endlich Antwort geben, — Die Sache wird beiderseits in den Abschied genommen, 5 (S. u. Vier ennetbirg, Vogteien überhaupt). »«,. Es wird kein anderer Tag angcsezt; findet ein Ort einen solchen nöthig, mag es Zürich davon benachrichtigen, I»I». Rcchnungsablage der Landvögte und Geleitsherren n, s, w, (S. u. die betreffenden Landvogteien). sS. u. Luggarus). nur im Schwyzercremplar, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcqenheiten: I» Art, 5K5, LocalcS, kt>, Art, 15, >>, 385. Stifte »nd Klöster, kl». Art, 33, AmtSrechnung. Landgrasschaft 5h„rgan Vandvogtri Khcinthal Grassel,aft SarganS. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemter Vier riinetb. Bogteien nbrrh. Laudvogtei LnqgaruS. >i i, .. «> u. Art, 8l>, Zollsache» u. Sustgeld. 37, Landrechtssachen. „ !N>, Stifte »nd Klöster Art, 174. Stifte »nd Klöster. „ INS. Reust. Art, Ml. Klöster. „ 83, Judicatnr nnd Competcnzs, Art. löö, Capitel mit Mayland. ,, 5«i. Justizsachen. Art. 375 GlanbenSsachen, „ !88. Jnstizsache», «>. Art, 37, »,>. 14 », Art, III«!, t,l>. ., 17 >,I>. Art. 2l, z. Art, läti, .. 214, Anitsrechnnng. Stifte und Kloster, AmtSrcchnunq, Reust, Amts- u, GeleitSrechnung. AmtSrcchnnna, Capitel mit Mayland. Verkehr mit Manland, Art, Ml, Jnstizsache», 231. (.simetblrglsche Iahrrechiiliiiqo - Tagsaz»»fl, Lng^arnS >««»», Ki Jnti. TtantHtircliiv Bern. Ettnetbirg. Ai'sch. fol. Zlrctiiv Lolottnirn. l'Auch in den Archiven Zürich nnd Glarns.I Boten: (Die gleichen wie auf der Iahrrechnnng zu Lanis.) » nnd I». l»d Rath zu „Pfcvdt" lFaido) i» hj- dinen um Schenkung von Fenstern in ihre neuerbaute Kirche wird a<> in8trno.in!nm genommen, ,1. k. jl?. I». 1. It. (S. n.Luggarust, I, sS. u. Luggarus »nd Mainthal). »»». (S. u. Vier ennetbirg. Bogt überh,). m nnd I, ans dem Schwy,ereremplar. 4l Juli 1565. M>ni sci,e ciuch im Abschnitte Herrsch,ntSangrlegenlieiren: Vier enuetbirg Vvgteien über h. »» Art. 28. Amtsrechiiun,,. LuggarnS und Mainthal > Art. tt>. Anitsrechn»»,, Landvogtei LuggaruS. ». Art. 2l>». Zollsachen. ^ An l25. Rechnun^ssaäien. >,. „ 222. Jnnizsache». K. .. 222. Zusttzsackkn. «> .. 422. Locales. i. 1W. «. .. 87. Bußenrkchnun^. U. „ 234 4. 2IS. Justizsachen. 232 Abschied des Vuiidesfchwurö der mit Frankreich verbündeten Orte. Mvnt de Marfan IiZ<»!5, !2I Jnti Dtaar»aeki,iv Luceru. Akten, Frankreich—Bündnisse. SandcSiirchiv ^chwy,. Boren: Lueern. Jost Pfhffer, Schultheiß. Uri. Jost Schmid, Landanimann. Schwhz. Kaspar Abhberg, all-Landaminann. Obwalden. „Mareus" lMarquard) Jmfeld, Statthalter. Nidwaldeu. Hans Lussi, Sekelmeistev. Zuz. Jakob Nußbaumcr. Glarirs. Gabriel „Hciirst" l?Hässt), Bogt. Basel. „Bernhard" «Werner» Wölfliii, des Raths. Freibnrg. Niklaus von Perroinauu, Schultheiß. Solo- thurn. Werner Saler, Stadtschreibcr. Schaffhansen. „Kaspar" (Dietegen» von Wildenberg, genannt Ringk, Bnrzcrineister. Appenzell. Joachim Mcggeli, Handammann. Abt von St. Gallen. Balthasar Tschndi, Landvogt zu Lichtensteig. Stadt St. Gallen. Anton Gerwer Obere oder Graue Bund. Hans Florin, Landrichter. Gotteshausbund. Hauptmann Gregorius Carli von Hohenkirchen. Zchngerichtcnbund. Hauptmann LueiuS Girgelberg von Moos Wallis. Anton Kalbermatter, Landvogt; Hans zum Thurn, Landvogt; Peter am Bühl. Mühlhauscn Franz Wurms, Burgermeister. Biel. Heinrich Jeger, des Raths. »». Jeder Gesandte kann darüber berichten, wie die Reise abgelaufen und wie alle in der WoäK Margarethä t ll!. bis 21. Juli) zu Mont-de-Marsan in der Gaseogne eingetroffen sind, wohin sie der König beschieden hatte, und wie sie daselbst empfangen worden. I». Den Iii. Juli läßt der König eine Erklärung verlangen über die Dauer der Nereinung nach seinem Tod und wünscht, daß zehn Jahre an genommen werden; Luecrn, Uri, Nidwaldeu, Basel, Freiburg, Solothnrn und Schaffhausen, der Abt von St. Gallen, die III Bünde, Wallis, Mühlhanscn und Biel stimmen für sieben Jahre; Schwhz, Obwalden, Zug, Glarns und Appenzell dagegen wollen nur fünf Jahre zugeben und nehmen es in den Abschied «. Dem königlichen Rath, Herrn von LimogeS, wird angezeigt, daß man sich in die Besieglnng noch niäst einlassen könne, indem noch einige Ansprachen nnerörtert seien. Derselbe läßt im Namen des Königs er wiedcrn, daß man deßwegen die Besieglnng nicht verzögern und ihm ein Berzeichniß über alle Aniprwäw" einhändigen möchte, indem der König am 21. auf jede Supplikation befriedigende Antwort geben werde «I. Nachdem man ihm die vorhandenen Supplikationen zugestellt hat, wird die Besieglnng bewilligt Jene Orte, welche zu sieben Jahren gestimmt haben, lassen diese Bestimmung also in die Bercinungs Urkunde eintragen; den andern wird es noch in den Abschied gegeben, «. Am 21. schwört der Kömg irr seinem Rath in Gegenwart der Kölligin nnd vieler Fürsten und der eidgenössischen Gesandten der Hand auf dem Evangelium, alles halten zu wollen, was die Bercinnng enthalte. Hierauf sebwr» Juli l 565, im Namen der eidgenössische» Gesandten Schultheiß IostPfyffer von Lucer», ebenfalle unter Berührung de? „Buches", daß die Eidgenossen alle?, was sie dem König versprochen haben, treulich halten werden, wie ihre srommen Altvordern gethan, und begehrt, ihm diese? in seinen Abschied zu stellen, damit jedermann sehe, wie er gehandelt habe, und das; er die Eidgenossenschaft keineswegs „vertiefen" wolle, t. Nachdem man erwartet harte, der Herr von Limogc? wurde seinem Persprechen nachkommen und die Antworten auf die eingereichten Ansprachen bringen oder schiken, und nachdem man ihn und den Con- netable noch in der Nacht vom Samstag ans den Sonntag daran erinnert hatte, „machte er sich sammt dein Hof in der Nacht davon," — Daher wird diese? in den Abschied genommen, damit die Obern nach ihrem Gefallen da? weitere beschließen, Jedem Gesandten wird eine Kette geschenkt, sammt Vergütnng der Kosten für die Hin- und Herreise, l». Landammann Abhberg gibt nicht nur hier, sondern noch wiederholt auf der Heimreise die Ursachen an, warum seine Obern ihm in Bezug auf die Anzahl Jahre (der Daner der Pcrcinung nach de? König? Tode) nicht weitere Vollmacht gegeben haben, protestiert dagegen, daß er sich weiter eingelassen habe, und begehrt, daß man ihm dieses zu seiner Rechtfertigung in den Abschied gebe, i. Die Gesandten der VII katholischen Orte, in Gegenwart derer von Appenzell und de? Abt? von St, Gallen, unterreden sich wiederholt, was man dem König und der Königin Mutter, sowie den geheimsten Rathen, welche sich zum katholischen Glauben bekennen, laut Verabredung zu Freiburg eröffnen wolle. Bei einer Confercnz in Agcn erklärt der Gesandte von Appenzell, daß er an den Be- rathnngen nicht tbeilnehmen könne, weil er keine Vollmachten erhalten hätte; der Gesandte de? Abts von St, Gallen dagegen meldet, daß er wohl wisse, daß seine? Herrn Wille sei, sich in Sachen der Region von den katholischen Orten nicht zu sondern. Man findet jedoch während der Berathnng, daß es gegenwärtig nicht der geeignete Zeitpunkt sei, dem jungen König, der Königin, dem Connetable, dem Herrn von Limoge? oder andern etwa? über die Religion zu eröffnen, und daß es besser sei, die Sache also ruhen zu lassen; deswegen und weil man die Angelegenheiten der Religion in Frankreich ziemlich befriedigend findet, und um den andern Orten nicht Veranlassung zu geben, ebenfalls mit dem König , eonferieren, wird dieser Auftrag nncröffnet gelassen, — Obwalden hatte ein besondere? Anliegen beim König und hat es ihm in Abwesenheit der andern Gesandten der katholischen Orre vorgetragen, (Der Gegenstand wird nicht berührt). u ans dem Schwyjkreremplar »z» Mlmz-Ctnlfen'nz. Zürich. kSttiZ, SS. August. S»aa»»ar«I>iv Vu«er», Mimzakten und Bürg, Bibl. Mannst. B, Nr. tI4. toi- l«i>. !A»ch im Archiv Warus.I Abgeordnete: Die Münzmcister von Zürich, Bern, Lueern und Schaffhausen «der von Basel ist ausgeblieben) sammt einigen Rathen von Zürich und Bern, tt.» Da schon aus vielen Tagleistungen der Antrag gestellt worden, (ich beim Münzen über Gleichmäßig- lch in.ffor» und Schrot zu verständigen, um den gemeinen Mann vor Schaden zu schüzen, und da früher schon da? Reich und neulich wieder Erzherzog Ferdinand von Oesterreich fast alle eidgenössischen Münzen August 1565 verrufen habe», und weil jüngst der schwäbische Kreis ein für die Eidgenossen gar schmähliches Schreiben an sie erlassen Hai, wurde auf lezter Fahrrcchnnng zu Baden der Beschluß gefaßt, daß die vier Orle Bern, Lueern, Basel und Schaphausen ihre Münzmeister nach Zürich senden sollen, damit diese samntt dem Münz- meister von Zürich die Sache gründlich erörtern und sich über gleichmäßiges Korn und Gehalt beim Schlagen der groben Münzen bis zum halben Bazen herunter zu verständigen suchen. Nach reifliche» Bcrathuug und nach Einsicllt der im Fahr 1561) ausgestellten Münzordnung wird ans Ratification hin beschlossen - 1> Wenn im Reich die Mark Silber zu ll« Florin !) Kreuzer angekauft werden kann, so sollen 6 Thaler, deren einer 6)1 Kreuzer gelten soll, 15 444h 6 Quintiin wiegen und die feine Mark 14 444h 1 Qti, halten; auf diese Weise wird die seine Mark ausgebracht um 11) Fl, 26 Krz, l'/s Haller, u»d daher bleiben dem Münzmeister au die Kosten 11 Krz, l'H Hlr,; 16 Stük halbe Thalcr, deren einer 64 Krz gilr, sollen ebenfalls 1514h, und 6 Qtl, wiegen und 14 44h, 1 Qti, fein halten; auch hier blei bcu dem Münzmeister an die Kosten ll Krz, lf-2 Hlr,; ganz die gleichen Verhältnisse sollen bei den Biertelsthalcru izu 1? Krz.) beobachtet werden, 2) Bon den Dik Pfenningen, deren einer 6 Schwyzer Bazen gelten soll, sollen 25 Stük eine Mark wiegen und 14 44h, 6 Qtl, fein halten, so daß die feine Mark um >6 Fl, 66 Krz, 6 Hlr, ausgebraclst wird und dem Münzmeister au die Kosten 24 Krz. 6 Hlr, bleiben, 6> Bon einem Stük, das 6 coustanz, Bazen oder 12 Kreuzer gelten soll, sollen 46 Stük eine Marl wiegen und >4 444h fein halten; bei diesen wird die feine Mark ausgebracht um Ii)Fl, 61) Krz, 6 Hlr.) daher dem Münzmeister 21 Krz, 6 Hlr, an die Kosten bleiben, 4» Bon den zehn Kreuzer wcrthigen Stükc» sollen 55 Stüke l Mark wiegen und l4 444h ft>>> halten; also wird die feine Marl um ll) Fl 26 Krz, 4 Hlr, ausgebracht, und bleiben dem Münzmeistt'' an die Kosten 1!) Krz, 4 Hlr, 5> Bon den Schwyzer Bazen sollen 71» Stük 1 Mark wiegen und 7 44h, 2 Qtl, fein halten; daher werden ans der feinen Mark Ii» Fl, 27 Krz, 6 Hlr, ausgebracht und bleiben an die Münzerkoste» 16 Krz, 6 Hlr, 6i Bon den halber» Bazen sollen 126 Stük 1 Mark wiegen und 6 444h fein halten; also wird die feine Mark ausgebrarbt um 11) Fl, 46 Krz, und verbleihen au die Münzerkosten 61 Krz. 7> Bon den Doppelvierern sollen 171 Stük 1 Mark wiegen und 7 44h, fein halten; daher ans de» feinen Mark I«) Fl, 25 Krz, GH Hlr, gebracht werden und an die Kosten lli Krz. GH Hlr, bleibe». 6) Bon den Bierern sollen 21»6'H Stük 1 Mark wiegen und 6 444h fein hallen; daher aus der feinen Mark 16 Fl 26 Krz. Vi.-, Hlr. gebracht werden und an die Kosten 17 Krz. Hlr. bleibe» 1») Dabei wird jedem Ort überlassen, Münzen unter dem halben Bazen, Angster und Haller >wä) Bedürfnis! zu schlagen; jedoch sollen diese kleinen Münzen auch nach obbeineldtem Korn und Gehalt »"d in guter Währschaft gemacht werden, 16> Sobald der Preis des Silbers über 16 Fi, 1» Krz, steigt, oder tiefer sinkt, so soll man sich wicdm berathen und vereinbaren, wie man die Stüke im Gehalt verringern oder verbessern wolle, danG «allweg geng und geb" bleiben, 11. Damit gegenwärtige Verordnung desto eher in Kräften verbleibe, so wird festgesczt: Kein in der Eidgenossensckaft darf die Münzstempel an Privaten verleihen, sondern es soll jedes Orl Hl 1 Augnn liiLö, münzen; jedes Ort hat den Münzmeister mit Silber zu versehen, svll ihn nicht selbst Silber kaufen und bei seinem Cid kein anderes Silber verarbeiten lassen, als was ihm von der Obrigkeit überleben worden; die Münzmeister dürfen keine andern Münzen schlage», als die ihnen von den Wardeinen zu schlagen geheißen wird; jedes Ort, das münzen will, soll Wardeine und Probicrer anstellen, welche die Münz- ordnnng zu beaufsichtigen und alle „Werke" fleißig zu probieren haben; kein Münzmeister darf bei seinem Eid ein Werk anfangen, oder das Münzen beginnen, bevor die Wardeine die Probe darüber vorgenommen haben! alle Jahre >oll ein gemeiner Münztag abgehalten werden, um über den Silberkanf und andere nothwcndige Dinge zn verhandeln und besonders um Acht zn haben, daß jedes Ort nach obbenanntem Korn münze und um allfälligen Fehler» vorzubeugen, I». Da viele fremde geringhaltige Münzen, besonders welsche, in die Eidgenossenschaft gebracht und hier höher ausgegeben werden, als sie gemünzt sind, und dagegen die guten in der Eidgenossenschaft geschlagenen Münzen ans dem Hand kommen, so soll in der Eidgenossenschaft streng verboten werden, daß in Znknnfr niemand fremde Münzen, welche geringhaltiger sind, als die eidgenössischen, in s Hand bringe, daß auch niemand die Münzen beschneide, schwache, schmelze, ausführe, abgieße, anfwechöle oder falsche, bei nnnachstchtlichcr Strafe an Gut, Heid und heben. „auch soll man bei der Strafe des Feuers verbieten das granalieren, kürnen, seiger» und andere dergleichen Fälschungen der alten und netten guten Mün Zen," Wenn jemand ungangbare Münzen bcsizt und sie verkörnen lassen möchte, so soll er an seine Obrigkeit davon Anzeige machen, damit diejelbe durch ihre biezn Angestellten das Körnen vornehme, und >b»i entweder die Münzen abkaufe, oder über die Körnung eine Bescheinigung ausstelle, so daß er sie an eine benachbarte Münzstätte verkaufen kann «I. Wenn Goldschmiede für ibre Arbeit das nötbige Gold oder Silber nicht bekommen können, jo dürfen sie goldene und silberne Münzen dazu brauchen, boch nur so viel als gerade nötbig ist, « . Es wird jezt nicht für zwekmäfiig erachtet, alle Münzen zu tarifiercn, oder einige abznrnfen oder zn verrufen, sondern man will sich einSweilen an das in Oesterdeich ausgeschriebene Mandat halten, und jedem Ort die entsprechenden Maßregeln überlassen, f. Um endlich den Silberkanf im Reich wieder zu erlangen, sollen die erforderlichen Schritte beim Erzherzog von Oesterreich und seinem Gesandten Hans Melchior Heggenzer gemacht werden, mit der Versicherung, daß man fürhin gute währschafte Münzen nach der Reichsordnung schlagen werde; einSweilen soll jedes Ort mir dem Ausmünzen von Stäken über dem halben Bozen innehalten, K. Jedes Ort soll seinen Entschluß über obbenannte Bestimmungen sobald möglich an Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich kinsende», Iahrrechnung der die Vdgleien Vellen;, Vollenz und Riviera regierenden III Ttte, Bellen; im August und September ^rr Abschied konnte in de» betreffende» Archiven nicht aufgefunden werden. September lölid. >35. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. I3<»3, 2. Teptembcr. (Sonntag nach St. Verena). Ttaatscirchi» Lucer». Allgcm. Absch. Vd. I" 378. iAuch im ^andesavchiv Obwalven I Bolen: Lucern. Jost Pfhffer, Schuttheiß; Hans Alt der Allmend; Sebastian Feer, des Raths. Uri, Heinrick Albrecht, alt-Landammann; Beat Mnheim, des Raths. Schwhz. Christoph Schorns, Landam- mann. Unterwalden. Nittaus von Flne, pandammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Landammann nid dem Wald. Zug. Peter Waldmann. ». Die beiden Orte Freibnrg und Solothnrn entschuldigen sich schriftlich über ihr Ausbleiben, geben aber die Versicherung, daß sie ihre Gesandten auf künftige Tagsazung zu Baden mit Jnstrnetioncn in Betreff des Vortrages, de» die Gesandten des Bischofs von Constanz auf lezter Jahrrechnung zu Baden vor den VII katholischen Orten gehalten haben, abordnen werden. Deshalb kann jezt über diesen Vortrag, m welchem eine Zusicherung über Vollziehung der Beschlüsse des tridentinischen ConeiliumS verlangt worden, in Abwesenheit der beiden Orte nicht weiter eingetreten werdeil; eS wird aber an sie geschrieben, sie möchten die Jnstruierung ihrer Gesandten über diesen Gegenstand auf nächsten Tag nicht versäumen. I». (S. u. Luggarus). Der zum Bischof von Chur erwählte Beatus von der Porten, stellt ausführlich dar, worüber die Stift Chur und er sich zu beschweren haben, "ft — Deshalb wird im Namen der VII karboliichen Orte an den Papst und au den Cardinal von Ems darüber geschrieben. «I. In einem Brcve an die V katholischen Orte (Brevc vom lg. Julis belobt Papst Pins der IV deren Anhänglichkeit an die Kirche, drükt seine Freude aus über das abgeschlossene Bündnis und beglaubigt neuerdings den Johann Anton (Volpe) Bischof von Como als Nuntius. Auch langen Zuschriften ein von Cardinal Borromäus und vom „Cardinal von Ems"; endlich berichtet Ammann Lussi über seine Mission nach Rom und meldet, das er nächstens in jedes Ort kommen werde, um das mit dem Papst abgeschlossene Bündnis zu besiegeln. Seinen Bescheid hierüber soll jedes Ort nach Lueern schiken, damit dieses die gebührenden Dankschreiben an den Papst, an Cardinal Borromäus und an Ammann Lnssi ausfertigen kann. «. (S. u. Freie Aemter). ... E^r. 22. Mal ,5SS. - Mi. B.llmach. ihrer Gemeinden beschließen die M„e-»..et'« w n " 'v",ca""c ' ^ ^"bNel n»c» Bischof erwählen u> lassen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß es mit Rath. Gunst W.llen der Ra.h-bo.en .e.neinen Go.teShan-bnnde- .„schehe. damit der ;n Erwählende dem Go.te-Hausbnnd aefälli., und annehm- ar ,e,. daß er dr. sechs Art,kei. welche Bischof Thomas anqenommen und halten .,cschworen habe, auch annehme und beschwöre, daß er den Arme» nach b.shcrn,er Uebung das Almosen vcrabfo,.,cn lasse, daß er das Lehen, Schaiuhofcn acnannt sobald n.ö,lich wiederum löse nnd einem Go.teShanSmann verleihe, daß er dem noch tassenden Beschluß betreffend die ss'hr-ich- Rewnnna-abla.e über der S.is. Einkünfte nnd über Verwendnn, des NeberschnsseS nachkomme. Da das Sachte! sich über d-e.en Beschluß beschwert nnd dringend bittet, man mochte es bei seinen Verpjlich,nn„en nnd herbrachten Branchen und Freisten bleiben lassen, verharr, der Go-.e-hansbnnd bei seinen. Entschluß und ermahn, da- Cach.el, mit der Wahl ...cht fürz"- chhren ohne des Gotteshauses" Rath und Zustimmung - Das CaPitel aber erwähl, den Beat de.la Porta ,„m Bischof. Der Geme.ne Got.e-Hansbnnd da,e.,en erwähl, den ErzPriester von Sali- ...... Bischof. über,leb. il.m den Passes, nnd läßt sich oo" wolle ^ ^ Thomas beschwornen sechs Artike'. samn.t obenerwähnten drei neuen Artikeln halte" .eueres o/' ^Ue-han-bnnd ..das Rech," vor. wenn jemand dagegen Einsprüche zn haben ,lanbe; jedoch s°" bne res Got.eshausbnnds nnd der Stift Kosten nnd Schaden aeschehen. - sJm LandeSarch.v Scbwch). September I5U5 jL7 t. Da von zuverlässigen Personen berichtet worden, daß es nicht möglich sei die Erneuerung des Burgund Landrechts mit der Landschaft Wallis von Zehnden zu Zehnden vorzunehmen, so wird vorgeschlagen, aus jedem Zehnden zehn der einflußreichsten Männer an einem geeigneten Plaz zu versammeln, welche im Namen und mit Vollmacht ihrer betreffenden Zehnden den Bundesschwur zu leisten haben und welche darauf ihre Zehnden versammeln und diese auch schwören lassen sollen; diesen siebzig Männern sollen die Gesandten der VII Orte auch schwören, — Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen; jedes Ort soll seine Stimme hierüber und was an die beiden Orte Freibnrg und Solothurn defchalb zu schreiben ist, mit Beförderung an Luecru schiken. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaflSangelegenheiten: Landvogtei Freie Aemter. «, Art, l4l, Kirchliches u, Glaubcnss. Landvogtei Lnggarns u. Art, 28l>, Handel und Gewerbe, 23<». Iahrrechnung der die Vogteien Mutten und „Orbach" regierenden Orte. Areiburg I?<»5, I <1—I ^ September (In der Woche twueis Erhebung). Staatsarchiv Bern. Freiburg, Absch, til. ZU. Boteni Bern, Nikiaus von Grafenricd, Sekelmcistcr! Niklans von Dießbach, beide des Raths Freiburg, (Nicht angegeben). Zu Berichtigung einiger Anstände zwischen Bern und Freiburg betreffend die Herrschaft Grandson und die Landmarchen wird ein Tag auf den 22. Octobcr angesezt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten : Bogtri Graflburg e Art. 37, Vogtei Orbe mit Tscherliz, <> - u, >>, », <, -. »» Art. t89 — 202, Bogtei Grandson I «r >> Art, Kiv—iite, ^ogtei Mnrten. i,i> Art. 946—953. 237. Iahrrechnnng der die Vogteien Grandson und Tscherliz regierenden Orte, Graudsvn. im Octvber. Bvteil: Bern, Niklans von Dießbach; Niklans von Grafenried, Sekelmeister, beide des Raths, Frei bürg, (Nicht angegeben). Der Abschied konnte nicht aufgefunden werden; im Staatsarchiv Bern, (Freiburg, Absch, L, kol, 4t,) ist nur eine Jnstruc? st. st, )l. Octobcr, für obbenannte Gesandten vorbanden. A Oetober <565, 25«. Eonferen; der VII die Freie» Aeiitter regierenden Orte. Mnri l^5<»5, I« Oktober Ttaat4ar<4iiv ^ucern. Allqem. Absch Bd. '1^. 3^'^. lAucl' in den Archiven Zürich und Glarus.I Boten: «Riedl angegeben), Laut den Verbandlnngen war von Lneern Spitalnicister Rndolph von Meitenwhl anwesend. ». HS. u. Freie Aemter). t». «S. u. Baden». (S. u. Freie Aemter). «t. Zürich macht die Anzeige, daß von der lezten Frankfurter-Messe eine große Anzahl neuer Thaler in die Eidgenossenschaft gefuhrt worden, die nur einen guten Gulden werth seien, und begehrt, daß jedes Ort vor denselben warne.—- Wird ml roloronchiln genommen. Der Gesandte von Lucern, Rudolph von Mettenwbl, stellt das Gesuch, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen in das von einem braven Burger von Lneern erbaute neue Haus schenken. Man sehe anch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnbeitcn: Grafschaft Baden. n. Art. 9lt Zoll- und GeleitSsachcn Landvogtei Freie Aemter. ». Art. It2. Kirchliches u. Glaubens«. Art I5«i. Klöster. 255>. Conserenz der V katholischen Orte. Klvftor St. (Hallen. I5<»5, I«. Oktober sDonstag nach Galli). Staatöarctiiv Liiecrn. Akten: Abtei St. wallen Bolen: «Nicht angegeben). ». Die Boten wohnen der Benedietions Feierlichkeit des neu erwählten Abts, Othmar li. (Kunz von Whl) bei. ?». Hauptmann Jost Tschudi voil GlarnS >lnd Vogt Grüninger zu Blatten berichten, was sich hinsichtlich des Herrn von Sax seit lezter Jahrrechntlng zu Baden zugetragen habe; Herr von Sax babe nämlich die Altäre in den Kirchen zn Saletz und Sennwald abbrechen lassen; er babe sich gegen den Pfarrer zu Sax also benommen, daß derselbe eine Pfründe im Sarganserland angenommen, wenn aber dieser Pfarrer wegziehe, so werde ohne Zweifel ein Prediger daselbst angestellt; er habe den Pfarrer zum Trinken gegen sein Gewissen genöthigt unter lästerlichen Ausdrüken; da die Priester am Oberricd beim jährlich üblichen Krenzgang nach Rotenkirchen und Sennwald nicht in die lutherische Kirch? haben gehen wollen, und dann die Gemeinde am Obcrried beschlossen habe, mit dem Kreuzgang fürzu^ fahren, habe der Herr von Sax seinen Ammann an den Vogt zu Blatten geschikt, damit derselbe d>e von Oberried dazu anhalte, ihn in seiner Kirche ruhig zn lassen; da der Pfarrer am Fronleichnamsfest? nach alter Nebnng mit dem bl. Sacrameut um die Güter gehen wollte, habe der Herr zu ibm gesagt, er soll ibm nicht mit diesem „Gugelwerk" durch sein Gut gehen. — Hierauf wird beschlossen, dieses rote, «>n,tun, ^ nehmen! dem Vogt zn Blatten wird anbefohlen, scher die Sachen weitere Erkundigung einzuziehen und ganz im Geheimen den Karholikeu daselbst zuzusprechen; dem Hauptmann Tschudi wird aufgetragen, daß er, sobald der Pfarrer von Tax zn St. Leonhard aufgezogen, bei demselben durch den Oelober tststst, Landvogt zu Sargans Kundschaften übe, des Herrn von ssar Handlungen aufnehme» lasse und selbe den V Orten zuschike, «. Hauptmann Tschndi meldet, warum die altgläubigen Glarner laut des Vertrage Zwischen den vier Orten und Glarus bieder sich noch nicht um einen Priester beworben haben weil nämlich die Nenglänbigen die Kosten noch nicht bezahlt, die den Altgläubigen gutgesprochen worden und weil leztcrc besorgen, es möchten die Pfründen zu gering sein und ee möchte sogar dae, wae sie für einen Priester auszusezen bereit waren, bei den Neuglänbigen auf Widerstand stoßen; er berichtet ferner, da,! die Neugläubigen den Altgläubigen zngemurhct, sie möchten mit ihnen an Schwyz schreiben, daß es die Mittel auch annehme, wie die vier Orte getban, indem sie ihnen dann obbcnannte Kosten bezahlen würden, was aber die Altgläubigen zu tbun sich weigern, — Darauf wird dem Hauptmann Tschndi bemerft, er soll an die Orte davon Mittheilung machen ; diese werden dann an die von Glarus schreiben, was sich gebühre, «I. Lueius Ringg von Baldensiein meldet, wie er einen Proeeß über sein väterlich und mütterlich Erbe gehabt und wie ihm durch Urtheil zu Ehnr seine Ansprache gnt erkennt worden, »nd bittet um Verwendung, damit er dabei geschirmt, oder aber das; ihm das Recht gegen seine Gegenpartei gemäß der Bünde zu Wallenstadt gehalten werde, - Das Begehren wird ml , otoionünn, genommen k - HS. u, Thurgau). NNni sehe auch im Abschnitt,' H!'i'i'schliftS»li,zclc,!,'ntwitcn, "a„d.z, afschaft Thnrgan « Art Igti, Jumgs.ichcn, 'Abtei St Gallen. » Art, 21, Couferenz der V katholischen Orte, Lucern, I Jnnunr HDienstag nach hl. drei Königen). Staalöarviiiv Allqem. Absch. Vd. lill». lAuch im Landesarelnv Schwyz.l Boten: (Nicht angegeben), i>> Auf erhaltenen Bericht, daß Basel durch ein Mandat alle eidgenössischen Münzen abgerufen ^be, wird beschlossen, bei der aufgestellte» Münzordnnng zu verbleiben. Zwar sucht sich Basel in einer Zuschrift an Lneern bezüglich dieses Mandats zu entschuldigen. Weil aber dieses eine Sache ist, die alle Eidgenossen berührt, so wird an Zürich geschrieben, es möchte unverzüglich einen gemein-eidgenössischen ausschreibe» und Basel ermahnen, die Vollziehung dieses Mandats bis auf diesen Tag einzustellen. Nach Verlesung eines päpstlichen Brede und eines Schreibens deS „Eardinals von EmS", sowie eines e>deru des Bischofs von Ehnr, wird au leztern, der um Verwendung beim Kaiser und beim Erzherzog ^'n Oesterreich ansucht, geantwortet, er möchte einen Entwurf zu diesen Schreiben, wie er sie gestellt 'aben möchte, mittheilen; Lueern werde dann diese Schreiben im Namen der VII katholischen Orte aus- duigen, Damit gegen den unpriesterlichen Lebenswandel der Geistlichen eingeschritten werde, soll je- ^ Ort den von den Vtl katholischen Orten auf der Jahrrechnung zu Baden l5li2 gefaßten Beschluß e Berathung ziehen und seine Gesandten auf künftige Tagsazung darüber instruieren, «I. Hiuuchtlich Begehrens des Zehngcrichtcn-Bunds um ein Bündnifi mit den eidgenössischen Orten wird Bedenke» Ptragx^ darauf einzugehen, weil dieser Bund größtentheils zwinglisch und dem HauS Oesterreich unterdessen ist ,„an daher wider die Erbeinung sich verstoßen könnte. Damit aber die V Orte in dieser 42 Januar l Villi, Sache eiilstinnuig gehen, soll jedes Ort seine Gesandteil ans nächste Tagsazung mit Vollmachten darüber abfertigen. Lucern erklärt, daß es mit diesem Bund nie ein Bündniß eingehen werde, v. Den abermals gemachten Anzug, es möchten zehn Männer von jedem Zehnden der Landschaft Wallis an einem geeigneten Ort versammelt werden, damit dann diese siebzig Männer im Namen gemeiner Landschaft den VII Orten das Burg- und Landrccht beschwören und diese hinwieder den sieben Zehnden schwören, und daß, wenn dieses geschehen, die zehn Männer jedes ZehndenS unverzüglich ihre Gemeinde versammeln, derselben den Bund vorlesen und ihn also gemeinsam beschwören lassen, findet man zwekmäßig. Aus den nächste» Tag sollen daher die Gesandten darüber instruiert werden; auch wird an Freiburg und Solothurn davon Mitthcilung gemacht, il. (S. u. Luggarus). K. Jedes Ort soll in seiner Eanzlei die allfälligen Briese aufsuchen lassen, aus welchen ersichtlich, wie vom Rheinthal einige Landschaften an den Herrn von Sax übergeben worden; Schwhz soll durch seinen Vogt zu Blatten zu erfahren suchen, was allenfalls bei den beiden jungen Herren von Sazc und ihren Verwandten und bei den Aebten von Roggenburg und St, Lucius (bei Chur» in Betreff der Religion und des Herrn von Sax Unterthanen zu finden sein möchte, und soll das Resultat ans künftiger Tagsazung zu Baden deit V Orten insgeheim mittheilcn; auch über Entschädigung des Vogts zu Blatten für seine Arbeiten wegen dieses Handels soll dort ver handelt werden, Man sehe auch tni Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten : Landvogtei Luggarus. r, Art, :>?«, KlanbenSsachen, 2VI. b'oiisereliz zwischen den Abgeordneten der VII katholischen Orte und den Rathsboten des Gotteshausbnndes. Chur Ik5<»»5 > Februar ZtaarÄarciiiv Lucer»». — Akten; ViHtlnml Cl'ur. Boten im Namen der VII katholischen Orte: Jost Pfhffer, Schultheiß von Lucern, Ehristopb Schorno, Landammann von Schwhz, ». Die eidgenössichen Gesandten eröffnen: Die Vll katholischen Orte haben mit Bedauern erfahre», daß zwischen den zwei Domherren zu Chur, Erzpriester von Salis und Beat von der Porten in Betreff des bischöflichen Amts ein Streit entstanden sei, und haben sie daher auf gegenwärtigen Bundestag ab^ gefertigt, um wo möglich eine gütliche Vereinbarung zu Stande zu bringen, oder, wenn dieses nicht erhältlich wäre, den Gotlcshausbund zu ermahnen und zu bitten, daß er dem um Recht anrufenden Thc>> zu einem unparteiischen Recht verhelfe, — Die Gesandten von Bünden danken für daö freundschaftlich'' Anerbieten, bedauern, daß der Streit bisher in Güte nickt habe beigelegt werden können, nehmen übr> genS den Antrag in den Abschied, da sie weitere Vollmachten nicht haben, I». Die beiden Abgeordnete» erlassen im Namen der VII katholischen Orte eine Zuschrift (si. Februar» an den Erzherzog von Oestc> reich, mit der Bitte, er möchte die in der Grafschaft Tvrol befindlichen Einkünfte der Stift Chur »i^ gemäß seiner Resolution an die Domherren, sondern an den rechtmäßig erwählten und von Papst u»^ Kaiser bestätigten Bischof Beatus verabfolgen lassen, «Die Antwort der österreichischen Regierung G Jnnsbruk ist datiert vom lss, Februar», Februar tdvk. Auf dem Beitag zu Chur (7. Februar) beschließen dann die Abgeordneten der zwei Bünden nämlich des Obern (Grauen) und des Zehngcrichten-Bund«, auf das Ansuchen der vil katholischen Orte dem Bischof von der Porten gegen den GotteS- hausbund und die Domherren ein „gemein Recht", (von jedem Bund acht Männer), gewähren zu wollen; der Rechtstag wird ans den tk> Avril nach Ilanz angesezt. Gemein - eidgenössische Tagsnznng. Baden Sonntag den Februar Staatsarchiv dkneer». Allgem. Absch. Vd 1'^. S8S. Staatsarchiv Zürich, Absch. Bd. Nr, t !it. kol, Z't«, Staatsarchiv Bern. yy. SS. ^al»deö>arctiiv iSciiwyz. lAnck in den Archiven GlnrnS. Zreiburq, Solotl'urn und Aarau.l Boten: Zürich, Bernhard von Cham, Burgermeister; Hans Kambli, Statthalter, Bern, Beat Ludwig von Mülinen, Statthalter nnd des Raths, Lneern, Ludwig Pfhffer, Pannerhcrr und des Raths, iiri, Jost Schmid, Landammann, Schwhz, Christoph Schorno, Landammann, tlnterwatdcn, AlldreaS Schöncnbnhl, alt-Landammanit, Zug, Kaspar Stoker, alt-Ammann, Glarus, Kaspar Tschudi, Landammann, Basel, Bonaventura von Brun, Zunftmeister; Hans Meyer, des Raths, Frei bürg, Pctcr- mann von Clery, Ritter und des Raths, Solothurn, Urs Wielstein, Sekelmeister, Schaffhausen, Dietegen von Wildenberg, genannt Ringt, Bürgermeister; Hans Schmid, Zunftmeister, Appenzell, Joachim Meggcli, Landammann, Mld I». HS. u. Thurgau), «k. Bern, Lueeru, tlri, Schwhz, Unterwalden, Zng, Freiburg und solothurn beschweren sich, das Basel ihre Münzen ganz wie fremde abgerufen habe, daß es, wenn es üegen ein oder mehr Orte etwas zu klagen gehabt hätte, dieses nach altem eidgenössischem Brauch und Herkommen mündlich oder schriftlich hätte thun sollen, nm auch die Berantwortung darüber zu vernehme», daß es vor dem Verrufen nicht einmal die Münzen probiert habe; sie stellen deßhalb die ernste Bitte und Ermahnung, daß Basel das Mandat wieder aufhebe, damit weiterer Unwille unter den Un- ierthanen vermieden bleibe. Die Gesandten von Basel, die darauf zu antworten keine Vollmacht ha- bmi, nehmen es in den Abschied und bitten daneben, man möchte nicht dulden, daß jemand sich Schmähungen oder Drohungen gegen Basel erlanbe, wie es in jüngster Zeit vorgekommen sei, — Dieses wird mi roktmonüni» genommen, damit jedes Ort eine entsprechende Warnung erlasse, «I. (S. u, Thurgau), (S. u, Freie Aemter). t. HS. u. Thurgau). K. Landammann Schmid von Uri stellt das Gesuch, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen denen von Faido in ihre neue Kirche schenken; ein gleiches Gesuch stellt Unterwalden für Niklaus Jmfeld, Sohn des nm die Eidgenossenschaft hochverdicn- imi Ammann Jmfeld. — Beide Gesuche werden all iimtruonllnm genommen, I». Vor den lV Schirmortcn des Gotteshauses St, Gallen (Zürich, Lueer», Schwhz und Glarus) klagen Gesandte des Abts gegen die Stadt St, Gallen, daß diese lezthin bei der Benedictio» des neu erwählten Abts nicht nur ans die Einladung nicht erschienen sei, sondern die fremden Gäste mißtrauisch überwacht nnd den Abt selbst wie knien Gefangenen gehalten habe, ferner, daß die Hofrichtcr ans der Stadt wegen Widcrsezlichkeit ihr Beisjzrecht verloren und daher der Abt das Hofgericht mit seinen eigenen Leuten nach Gefallen besczen könne, daß die Stadt dem Abt bei einem Zngrcchtsstreit das Recht wie einem Fremden dargeschlagen, daß sie einer Wittwe Tochter anS erster Ehe, die ei» Gotteshans Kind sei, gegen die Landsaznng als Februar l-Ml. Bürgerin angenommen, baß die Stadt zwei Gotteshausleute wegen Holzfrevel bestraft habe, statt sie dem Abt zur Bestrafung zu überweisen, daß sie, wenn einer aus der Stadt eine Tochter aus des Gotteshauses Landschaft geheirathet, die Auslieferung deren Vermögens ohne Versicherung verlange, daß sie die gebotenen Feiertage nicht halte, endlich daß sie, wenn ein Burger in den Gerichten des Gotteshauses protestiert und gegen ein Urtheil appelliert habe, die Caution für die betreffenden Kosten zu erlegen sich weigere; da nun der Abt solche Beschwerden nicht mehr länger ertragen könne und dürfe, bitte er die IV Schirmorte um Schuz, — Dem Begehren der Gesandten der Stadt St. Gallen, daß man ihnen die acht Klagarrikel in den Abschied gebe, damit sie aus nächster Tagleistnng darüber antworten können, wird entsprochen. Beide Parteien werden ersucht, die Sache inzwischen an Schiedleute kommen zu lassen, um durch sie eine gütliche Verständigung zu erzielen"), oder dann auf künftiger Tagsazung sich wieder einzufinden, um sich zu erklären, ob sie vor den IV Schirmorten, oder den acht alten Orten einander „des Rechten" sein wollen, i. Der Abt von St. Gallen führt Beschwerde: Das Gotteshaus St. Gallen be- size jenseits des Rheins zu Geißau die hohe und niedere Gerichtsbarkeit; nun haben jüngst zwei Augehörige von Geißau zwei Rehe gefangen nnd dem Abt nach Rorschach gebracht; der Vogt zn Feldkirch aber wolle sie deshalb bestrafen und habe eine friedliche Verständigung mit dem Abt abgeschlagen, behauptend, daß dort die March zwischen dem österreichischen und eidgenössischen Gebiet sei, wo bei stillem Wetter eine Feder den Rhein hinunter fließe. -Da nun die Eidgenossen nicht der Ansicht sind, daß der Rhein überall die Grenze zwischen ihnen lind Oesterreich bilde, wird an den Vogt zu Feldkirch geschrie ben, er möchte sich zu einer gütlichen Unterredung mit dem Abt verstehen, indem dieser ihm sonst das Recht Vorschlagen würde, und möchte schriftlich darüber antworten. — Der Handel wird ml iimlrnoullnni in den Abschied genommen, k. lS. u. LuggarnH. I. (S. u. Thurgau). »». nnd (S. u. Freie Aemterf «». Die V katholischen Orte entwerfen eine Verordnung, wie sich die Laienpriestcr zu betragen haben, nnd nebnien dieselbe in den Abschied. Jedes Ort soll seine Meinung, ob es dazu stimme, nach puecrn schiken. z». pandammann Schorno von Schwhz berichtet: Dem Gesuch des Bischofs von Chnr an die VI! kathol Orte, sie möchten Gesandte an den Gotteshausbund abordnen, um diesen zu ersuchen, den Bischof zum Besiz des Bisthums gelangen zu lasseil, weil er auf ordentliche Weise zum Bischof erwählt sei und vom Papst die Confirmation nnd vom Kaiser die Bestätigung der Freiheiten, nnd Regalien des Bisthums erlangt habe und als Fürst des Reichs aufgenommen worden, haben die sieben Orte entsprochen; ihre Gesandten aber, Schultheiß Pfhffer nnd er, haben ungeachtet aller Bemühungen und Vorstellungen nichts ausrichten können: daher haben sie auf das Ansuchen des Bischofs um ein unparteiisch Recht einen Rechts- tag auf den 2l . April angesezt; weil nun die Parteien „zum Rechten veranlasset" seien, bitte der Bischof, die übrigen Orte möchten an den Gotteshausbund schreiben, daß er inzwischen keine Tätlichkeiten beginne , sondern den Rechtstag erwarte; dieses und nichts anderes haben sie in Bünden gehandelt; man möchte daher, wenn etwas anderes berichtet werde, diesem keinen Glanben beimessen. — Darauf antworten ihnen die übrigen lechs Orte: Weil der Gotteshansbund nun auch seine Beschwerden eingescbikt, haben sie die Sache in den Abschied genommen; denn es gezieme ihnen jczt nicht, ohne Vorwisscn der Obern an den Gotteshausbund etwas zu schreiben, iß. Burgermeister von Eham erstattet Bericht über seine Sendling an den Herzog von Savohen wegen der Beschwerden der Kaufleute über neue Zölle' ' ) Beilage N> . IS. Anlaß une Rick-tung re> IV Schirniorle zwischen dem Gotteshaus nur der Stadt St. Gallen, l. Juni l'«>i>. Februar lllllll Der Herzog und dessen geheimen Räthe haben ihn zu Ehamberv gar wohl empfairgen und ihm alle Ehre ei'wiesen und versichert, wie sehr sie die Fortdauer des guten Einvernehmens mit der Eidgenossenschaft wünschen; zum Abschied habe ihn der Herzog mir einer goldenen Kette beschenkt, die er aber nur mit dem Vorbehalt angenommen habe, selbe zur Verfügung gemeiner Eidgenossen stellen zu wolle» ; dieses thue er hiemit und bitte seine Verrichtungen genehm zu haltein — Zum Dank für den durch seine Bemn- Hungen und Gcschiklichkeit erreichten glüklichen Erfolg seiner Sendung wird ihm die Kette geschenkt, i'» Ans das Gesuch des Gesandten der e^tadt Ät, Gallen um nochmalige Verwendung beim Herzog von ^avoven, damit c> den neu errichteten Zoll wieder aufhebe, wird an den Herzog und dessen geheimen Räthe geschrieben, sie möchten die eidgenössischen Kauf- und Gcwerbslente bei den bisherigen Zöllen gnädigst bleiben lassen, indem dieselben der an den Zolistättcn aufgestellten Ordnung pünktlich nachkommen und für allfälligen Betrug bestrast werden sollen, und möchte» bis zu künftiger Tagsazung entsprechende Antwort darüber ertheilen, Der Herzog von Savohen begehrt, daß Bern dem zu vansanne abgeschlossenen Vertrag nachkomme, wie er seinerseits ihn zu halten versichere, und daß die übrigen sechs Drtc zur Erneuerung der alten Vereinung zwischen ihm und den Eidgenossen einwilligen, damit ihm cm Anlaß gegeben würde, die eidgenössischen Kanfleutc von den Zöllen zu befreien und den Eidgenossen »och auf andere Weise seine Freundschaft zu erzeigen, — Dieses wird all loloronllnm genommen, t. Der 5» Zürich abgeschlossene Münzvertrag wird von allen Orten, außer Basel und Schaffhausen, angenom >»en, sofern man dadurch den Silberkauf wieder erlangen würbe. Ferner wird verordnet: Alle Jahre soll c»> gemeiner Münztag abgehalten werden, um sich über den Gehalt der Münzen, je nach dem Steigen cder Fallen des Silbcrpreises, zu verständigen; einswcilen soll man allenthalben das Münzen einstellen, »in so eher den Silberkauf zu erlangen; endlich wird ein Tarif über den Eurs der fremden und ein heimischen Münze» aufgestellt-), jedoch mit dem Vorbehalt, daß diese Münzvergleichung keinem Ort der Eidgenossenschaft an seinen Regalien, Freiheiten und Gerechtigkeiten schaden soll; die Gold- und Silber- Lünzen, die von einigeil Fürsten und Städten in- und außerhalb der Eidgenossenschaft um etwas abgerufen worden, sollen nur so genommen werden, wie selbe sie gewcrthct haben, und zwar bei Strafe; Schaffhanseist Appenzell, St, Gallen, Thnrgan und Rbeiilthal können bei ihrer bisherigeil eonstanz, Wäh u»lg verbleiben; ebenso sind Bern, Freiburg und Solothnrn, die eine eigene Münzordnung bcsizen, an gegenwärtige Münzordnnng nicht gebunden, Zürich bleibt bei seiner Tarisiernng der französischen Dik- ^scnningt und erbietet sich gegen Schwhz und Glarns und andere, die seine Märkte bestichen, die Lünzen ihnen wieder so abzunehmen, wie sie selbe zu Zürich angenommen haben. An Sl, Gallen und die iii Bünde wird geschrieben, sie sollen, weil vorzüglich wegen der seit einiger Zeit in der Eidgenossenschaft ücschlagcnen geringen Münzen der Silberkauf gesperrt worden, das Münzen einsweilen einstellen, bis Mci» in Betreff des Silberkanfs erfolge. Dem HanS Melchior Hcggenzer, der von seiner Re Münzlarif. Alll eidgcnöfstschen Münzen unter dem Thaler tollen in ihrem gegenwärtigen Cur-' verbleiten bis zu Mtrr andern Münzvcrgleichnng, Die Tkaler sollen in den Orten und gemeinen Herrschaften, wo bisher vir alten Münze» cursterten . für >7 Hz eonstanz ^Ben ausgegeben und angenommen werden; gewichtige französtsche Dik-stlfenniiige zu t> eonstanz, Bazen oder 2» Luecrner Schilling; Lothringer Dik-Pscnningc zu 5 eonstanz, Bazen, oder st Stüt für einen guten Gulden; Dolchlin, Margret» und Hetzer z» 7 alte» Anglter oder 7 Hälbllng, lieber die Goldmünze» wird »ichis verfügt, den» man will es der Zeit überiassc», He vollgcwichtigtS Gold anzunehmen ist Februar löflfl. gierung noch keine Antwort erhalten hat, wird in den Abschied gegeben: Man sei der Ansicht, daß der Erzherzog gemäß der Erbeinung verpflichtet sei, den Eidgenossen den Silberkauf auf österreichischem Gebiet frei zu geben, «. Lucern wird bevollmächtigt, im Namen der Vll katholischen Orte dem Bischof von Ehur auf jede Weise bchülflich zu sein, v. Die frühern Verordnungen in Betreff der „starken, unprest- haftcn" Bettler, Gengler und Landstreicher werden bestätigt, nämlich, es soll dieselben jedes Ort aus dem Land weisen; jene, welche nicht arbeiten wollen und dem Volk zur Last fallen, soll man einziehen, an der Folter verhören und nach Verdienen bestrafen; das gegenseitige Zuführen der „presthaften" aber soll aufhören; endlich sollen die Heiden und Zigeuner, die meistens Diebe sind, überall aus dem Land gewiesen werden; wenn sie aber nicht Folge leisten, sollen die Gemeinden aufgeboten werden, um sie festzunehmen und der Obrigkeit zur Bestrafung zu überliefern,— Gegenwärtige Verordnung wird auch allen Landvögtcn zur Nachachtung mitgctheilt, an» dem Schwvjereremplar, Februar 1566 Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten - Deutsche gem Vogteien nberb. Arl. :jg. Polizeiliche« Landgrafschaft Thurgau. II? Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemter Vier ennetb. Vogteien überti Landvogtei LuggaruS Abtei St Galle» ». Art. Z9t. Stifte und Klöster. K „ t. Verwaltung im Aligei». »I. „ t97. Justizsachen, t. „ It.!. Judicatur u. Comvetenzs. »« Art I»7. Reuß. «. Art. 95. Zehnten und Zinsen. »». .. 157. Klöster. «. Art >12. Justizsachen. k. Art. 287. Fischenzen t K >. Art. 22 —2t l. Art. 282. Kirchliches u. Glauben«!. 2t?. Fischenzen u. Jagdrechte. KU. „ 566. Locale«. kk. Art. 151. Stifte und Klöster. u. Art. 119. Kirchliche» u. Glaube»«!, tt. „ 8t. Judicatur u. Eompetenzs. ».. Ar«. Z77. Glanbenssachen. 2«»». Cvlisere»; der III die Grafschaft Belle»; regiereude» Orte Uri, Schwpz und Nidwalde». Brunnen IS««, lg Februar Laude^arri'iv Sttiwvz. Beten: (Nicht angegcbcn>. Mau seke da» Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenbelteu: Bier ennetb Vogteien iiberl) tc. Art. 215 Verkehr mit Mavland. Bellen;, Bollen; und Riviera » > » > Art. 17» — i??. RechtStag des Graue» »»d des Zehttgerichteu-Vuuds. Jlnnz, IS««, 2«. April AtaatSarclnv ^ueer». Akten; BiStlnnn Chu» Bote» im Name» der VII katholische» Orte: siiudolph vou Metteuwhl, des Raths vou ^uecrn »nd Spitalherr. Jost Äuf der Mauer, des Raths und Sekelmeister von Schwhz. Nach angehörter Bitte und Ermahnung der RathSbolen der VII katholische» Orte, ma» inöchtc dem Bischof Beatus vo» der Porten „das Recht" gegen Bartholomäus von Salis, ErzPriester vo» Sonders, ohne weitern Verzug ergehen lassen, damit er zum ruhigen Besiz des Bisthums gelange, wird von Liand Achter und gemeinen Rathsboten dcö Grauen- und dcS Zehngerichten-Bunds folgender Rechtsspruch blassen: Da der Bischof Beatus von der Porten durch besiegelte Instrumente, und durch rechtsgültige kundschaften dargethan hat, daß er auf rechte nnd ordentliche Weise vom Domeapitcl zum Bischof von ^hur erwählt worden und vom Papst die Confirmation und darauf vom Kaiser die Bestätigung erhalten habe, so soll er „rechter erwählter Bischof zu Ehur" sein und fortan im Pofsesi bleiben mit allen Rechten, ifteihesif^ und Gerechtigkeiten, die zum Bisthum gehören und wie sie der verstorbene Bischof Thomas hftessen habe; dagegen soll er die GotteshauSlcute in allen Dingen auch halten, wie sie Bischof Thomas Ehalten ; der Erzpriestcr und der Hofmeister sammt den Bürgermeistern im Namen des GotteshauSbundS April 1,'sill!. sollen auf den 7. Mai das Schloß verlassen nnd dem Bischof Beatus alle Schlösser, Hänser, Einkünfte, Freiheiten nnd Gerechtigkeiten sammt allem der Stift gehörenden zn Händen stellen, wie es Bischof Thomas hinterlassen; die Eide, welche das „gemeine Gotteshaus" dem ErzPriester geschworen und er ihm, sollen aufgelöst nnd nichtig sein und ihnen keinen Rachthcil bringe» ; der Hofmeister nnd der ErzPriester von Salis sind verpflichtet, dem Bischof Rechnung abzulegen über aste Einnahme» nnd Aufgaben während der Zeit, als sie im Schloß gewesen; die Kosten für den gemeinen RechlStag zu Ilanz soll für diesmal der Bischof bezahlen; sie sollen ihm aber von seiner Gegenpartei zurükerstattet werden; die übrigen Kosten soll jede Partei an sich selbst tragen, 2«»S. Berunttliuigö-Coilferenz, («Hur i 5<5«i, AI Mai — 9. )»ni >Ttaatoarckiv ^uccvn. — Akten; Vistlum» (5l'ur. Boten,- Zürich, Hans Kambli, Statthalter; Hans Lux Escher, Sekelmeister, Bern Beat pudwig von Mülincn, Statthalter; Niklaus von Grarenried, Sekelmeister, stueern, Rudolph von Mettenwhl, Spitalmeister, Scbwhz, Jost Auf der Mauer, Sekelmeister, (Die beiden leztern in ihrer und der übrigen V katbol. Orte Namen), Gla rns, Paulus Schüler, alt-Landammann und Pannerherr, Basel, Bonaven^ tnra von Brun, Oberstznnftmeister; lllrich Schitltheß, Schaffhansen, Dietegen von Wildenberg, geriannt Ringk, Bürgermeister, In Betreff der Anstände zwischen den beide» als Bischöfe zn Ehur ernannten Beatus von der Porten und Erzpricster Batholomäus von SaliS werden von obstehenden Gesandten folgende Schiedartikel aufgestellt: l< Wiewohl in dem zu Ilanz im Jahr lk)2ll aufgerichteten Bundesbries gemeiner >ll Bünde festgesezt worden, daß, wenn ein Bischof zu erwählen ist, das Eapitel dieses „mit Rath" des ganze» Gottesbansbunds tbnn solle, nnd wiewobl der Brief vom 2l, Dcccmbcr lki^ll unmittelbar vor der Wabl des Bischofs Thomas sagt, daß die Herren vom Eapitel eine» Bischof zu erwählen haben, der dem ge- meinen Gotteshans genehm ist und den dieses anzunehmen oder zn verwerfen das Recht hat, so wurde» doch diese Sazungen bei der neulich vorgenommenen Bischofswahl zu wenig beobachtet, indem gleich darauf, als das Eapitel mit Mehrheit den Beatus von der Porten zum Bischof erwählt hatte, der Gottcshausbund neben demselben den ErzPriester Bartholomäus von Salis ebenfalls zum Bischof erna»»t nnd in den Besiz des bischöflichen Hauses gesezt hat. Da nun aber der lezterc weder die päpstliche Confir'- mation, noch die Bestätigung der bischöflichen Regalien vom Kaiser erhalten hat, während dem erster» beides zu Tbcil geworden, so hatte man sich der Hoffnung hingegeben, es werde Bartholomäus von Salis, alS Freund des Friedens nnd der Gerechtigkeit, gütlich auf das ihm vom Gotteshausbnnd übertragene bischöfliche Amt verzichten nnd jtin Baterland nicht in Gefahr bringen; darum so läßt man den Beatus bei der bischöflichen Wabl verbleiben ; demnach soll Bartholomäus ohne Rachthcil der Ehre des Geschlecht derer von Salis ans dem Schloß ziehen nnd Beatus in den vollständigen Besiz aller Güter und Ei» knnftc, Freiheiten und Rechte des Bisthnms cingese.zt werden, 2> Weil der gegenwärtige Span z»'" Tbeil wegen der bei der Wabl vorgekommenen Unordnung entstanden ist, so soll in Zukunft, wen» es sich wieder um die Wahl eines Bischofs handeln wird, dieses „mit Rath" deS GotteShansbnndS und gemäsi April 1566. der Bundes- und anderer darüber aufgerichteten Briefe geschehen. 3) Bischof Beatus soll de» GotteShausbnnd bei allen seineu Freiheiten, alten Herkommen, Bündnissen, Vertragen und andern Briefen bleiben lassen, wie seine Vorgänger Purins und Thomas es gethan; ebenso soll der GotteShausbnnd den Beatus bei des BisthumS Freiheiten und Briefen bleiben lassen. 4) Tic vom Erzpricster Bartholomäus dem GotteShausbnnd und die von diesem jenem geschworene „Eidespflicht" soll aufgehoben sein, beiden an ihrer Ehre obne Nachtheil; dagegen soll Bischof Beatus dem GotteShausbnnd und dieser hinwieder dem Biscln'f den vorgcichricbenen Eid leisten, wie es zu den Zeiten der Bischöfe Lneius und Thomas geschehen. G lim anszumitteln, wie es seit dem Tode des lczten Bischofs mit Verleihung der Aemter und Lehen, mit Verpfandungen, Anleihe», Unkosten, dem Inventarinm n. d. gl. stehe, sollen beide, Beatus und Bartholomäus, je drei unparteiische Männer auS dem Gotteshausbund ernennen; diese sollen dann auch den leztern über seine Anliegen sowie über seine Forderung für die bei Besiznahme des BiSthums erlittenen Kosten anhören und die betreffende Entschädigung feststellen; sollten die sechs Männer sich darüber nicht verständigen können, so sollen sie den Sachverhalt sowie ihre Bedenken an Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich zur Kenntnifigabe an die andern Orte mittheilen. 6) Da dieser Sache wegen etwas Unwillen zwischen den UI Bünde» cutstauden, so ist der Schicdlentc bestimmte Meinung, daß alles bisher biernber verhandelte in Kräften bestehen und daß es keinem Thcil an seinen Gerechtigkeiten, Privilegien, Herkommen und Gewohnheiten Nachthcil bringen soll. 7> AllcS zwischen beiden Parteien und ihren Verwandten und Anhängern bis heute sowohl in Worten als Werken vorgefallene soll aufgehoben und dergepcn sein; auch «soll niemand, weder geistliche noch weltliche Personen, es entgelten dürfen, zur Wahl des einen oder andern mitgewirkt zu haben, sondern der ganze Handel soll allen Theilen an ihren Würden und Ehren ohne irgend welchen Nachtheil sein. 4. Juni. —- Den Gesandten dcS Gotteshausbunds wird gestattet, obstcbcndeu gütlichen Spruch in den Abschied zu nehmen unter folgenden Bedingungen: Sic sollen bis zum 2U. dieses Monats ihre endliche Antwort darüber abgeben; inzwischen sollen zwei achtbare Männer im Schloß die Verwaltung ü'ihreu; der Erzpricster soll bis dahin den gebührenden Tisch haben, die große Hofhaltung aber soll er einschränken und das Hofgesinde vermindern, damit nnnüze Kosten ersparet werden; er soll fortan keine bischöfliche Gewalt mehr ausüben. Auf dem obbcmeldtcn Tage werden dann Gesandte von Zürich, Lueern »nd Glarus im Namen der XIII Orte sich wieder einfinden und allfällig nötlstg gefundene Aendcrungcn an den BcrgleichSartikeln vornehmen; und wenn auch die Gemeinden des Gotteshausbunds sich über die Artikel nicht vereinbaren könnten, waS man nicht erwartet, sollen doch der ErzPriester und sein Hok- lssfinde auf obbenanntcn Tag das Schloß verlassen, welches dann bis zu Austrag des Handels durcb zwei hiefür zu bezeichnende Personen verwaltet werden soll. Juni 1566, Honsereiiz der V katholischen Orte. Krouzlnnzoil S3, ». Abgeordnete des Eardinals Mare Littich von Ems, Bischofs zu Eonstailz, cröffneit, daß gemäß des allgemeinen lrtdenlinischen Eoneiliums allenthalben Seminaricn, Lehr- nnd Zuchtschulen errichtet werden sollen, nm die jnngen Leute also und so lauge dariu zu unterweisen, bis sie mit gutem Vorbild der Gemeinde vorstehe» können, daß der Bischof sich entschlossen habe, dieses uothwendige nnd christliche Werk mir Hülfe und Beistand der katholischen Orte auszuführen nnd eine namhafte Summe dazu beizusteuern, daß er aber erwarte, es werden die katholischen Orte, in deren Gebiet sich viele Stifte, Klöster nnd Gotteshäuser befinden, ihre Geistlichen nicht allein zur Bcrathuug über dieses christliche Werk, sondern auch zu eilten, entsprechenden Beitrag vermögen, damit dadurch die Ehre Gottes gefördert, der Glaube befestiget nnd vor weiterem Abfall bewahrt werde. — Wird »6 roloronrluur genommen. I». Alt-Landammann Gilg Tschudi von Glarus bringt für sich und im Namen der Altgläubigen zu Glarus vor: Durch den vor einigelt Jahren zwischen beiden Religions'parleien abgeschlossenen Bertrag sei ihnen unter ander», bewilliget worden, zwei Priester anzustellen, die den Gottesdienst nach altem christlichem Brauch nnd nach den Saznngen der katholischen Kirche zu versehen haben; da nun aber die Einkünfte beider Pfründen so gering seien, daß sie keilte gcschikten Priester darauf erhalten können, nnd da sie jezt einen tüchtigen gelehrten Geistlichen von sittlichem Wandel ausfindig gemacht, so bitten sie nm die Bewilligung, die Einkünfte beider Pfründen verschmelzen nnd daraufhin mit demselben unterhandeln zu dürfen - Das Gesuch wird in den Abschied genommen, Gotleshaiiotag in blinden. Vcrgun. 22. nnd 25!. Juni. Staatsarchiv Succr». — Akten' BiSthvm t§l'ur, Bolen im Namen derXI! lOrte: Hans L»r Escher, Sekclmcister von Zürich; Rudolph von Met- tenwvl, Spitalmeiiter zu Lneern; Paulus Schüler, alt-Landammann von Glarus. Goitesbans- bnnd, Ambrosius Marti, Bürgermeister von Chnr, Die Gesandte» der.Xlil Orte eröffnen, daß sie gemäß des lezteu Abscbiedes hicher abgeordnet worden, um die Antwort des Gotteshausbnnds zu vernehmen über die vorgeschlagenen Mittel hinsichtlich der Anstände, die steh wegen der Wahl der beiden Bischöfe erhoben, Nacbdei» sich die Gemeinde Bcrgüu an, W, deshalb noch vcriammelt hatte, wird den eidgenössischen Gesandten von den Abgeordneten des Gotteshausbnnds folgende Antwort ertheilt: Die Mehrheit der Gemeinden habe beschlossen, die Artikel nicht anzunehmen, weil sie dem Gotteshausbund mit der Zeit zum Nachtheil und Schaden gereicht» möchte». Ein nochmaliger Versuch vor den Gesandten des Gotteshausbnnds führt zu keinem besser» RepUlat Endlich stellen die eidgenössischen Gesandten, nachdem sie dargestellt, wie unbillig es sei, dab Juni l -Ml. der ordentlich zum Bischof erwählte Beatus von seinem Bistbnm nicht Besiz uehuieu könne, während der Erzpricster Bartholomäus von Salis, der nnrect?tmäsng in die Verwaltung des Bisrhnm gcsezt worden, im Schloß bleibe, an die Gesandten des GottcshausbnndS die dringende Ermahnung und Bitte, sie möchien den Erzpricster mit seinem Hofgesinde beförderlich ans dem Schloß ziehen lassen und zwei unparteiische Männer in's Schloß sezen, die bis zum Anstrag dcS Handels die Verwaltung des Bisthums zu besorgen haben. Hierauf wird ihnen laut eines besiegelten Abschieds zur Antwort: Sie haben keine Vollmacht, irgend eine Aendernng am BiSthum vorzunehmen, oder den Salis abzuweisen; sie wollen sich aber den Eidgenossen zu Gefallen dazu verstehen, daß zwei unparteiische Männer die Verwaltung besorgen; sie danken schließlich den eidgenössischen Gesandten für die dieses Handels wegen aufgewendeten Kosten und Bemühungen. Gemein - eidgenössische Jahnechnnngs - Tngsaznng. Baden. !>»<»<», Juni (Sonntag vor Johann Baptist). >Ttaatsar»-lnv Vncern. Mqem. Abscl'. Nd. Zurici). Avsch. Vd. Nr. fol. ^.taaiHarclnv Bclll. !25>. Landesarchiv Ächwyz. lAuch in den 'Archiven GlarnS, Freiburg, Solc'tbnrn nnd 'Aarau.I Boten: Zürich. Bernhard von Cham, Burgermeister; Hans Kambli, Statthalter. Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Statthalter nnd des Raths, pncern. Niklans Am Hehn, Schultheiß, llri. Jost Schmid, pandammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, pandammann. linterwalden. Hans Wirz, pand- ammann ob dem Wald. Zug. OSwald Schön, Sckclmcister nnd des Raths. Glarns. Kaspar Tschndi, Landammann. Basel. Bernhard Brand, des Raths. Frcibnrg. Petermann von Elerh, Rirrer nnd des Raths. Solothurn. Joachim Scheidegger, Venner und des Raths. Schaffhansen. Dietegen von Wildenberg, genannt Ringk, Burgermeister. Appenzell. Joachim Meggeli, alt-tllindammann. HS- Sargans). I». Es wird angeregt, daß in den eidgenössischen gemeinen Herrschaften einige Zinsherren prätendieren, daß die Inhaber einiger Höfe, von denen sie seit vielen Jabren nur den Zins bezogen haben, diese Höfe von ihnen als Erblehen in Empfang nehmen und auch den Ehrscbaz geben sollen. — Wird all insieuoinlnin genommen. «. Doetor Simon Oswald Hug, Burger zu purer», nnd leine Frau, eine geborne von Schüren, klagen gegen der lezteren Bruder, Hans Konrad von Schirren, daß sie in ihrem väterlichen nnd mütterlichen Erbtbcil benachtheiligt worden, indem ne nur llttXl Gulden baranö erhalten haben, während der Bruder bei 4t),tX)l) Gulden besize, und melden, daß sie auf einiges Guthaben desselben im Thurgau Arrest gelegt, wozu sie gemäß der Erbeinnng berechtigt seien. Der von schirren beschwert sich darüber nnd behauptet, daß seine Schwester, wenn sie eine Erbsansprache an ihn su haben glaube, ihn da suchen müsse, wo er wohnhaft nnd wo das Erbe gefallen, wie dieses in- nnd Außerhalb der Eidgenossenschaft überall üblich sei. Daneben stellt die Ritterschaft des «t. Georgen Schilds Hegau die Bitte, man möchte es beim alten Brauch nnd Herkommen bleiben lassen, indem es gemeinem Landesbrauch zuwider sei, jeden Theil einer Erbschaft dort zu berechtigen, wo er gelegen. — Dieser Anstand wird in den Abschied genommen, damit sich jedes Ort darüber entschließe, wie der Artikel der Erbauung, handelnd von den Erbfällen, zu verstehen sei nnd wohin man die Parteien an s Recht weisen Juni l5ül>. wolle, «I. und «. S, u. Thurgau). t. (S. u. Freit: Aemter). K'. HS- u. Luggarus). I». Bein macht Anzug: Es komme häufig vor, daß die Landvögte und Gesandten dieß- und jenseits des GebirgS „ganz ungereimte" Urthcile fällen, was der Vermuthung Raum gebe, es möchten hie und da Geschenke, Miel und Gaben davon der Grund sein ; dieses gereiche den Eidgenossen zur Schmach und bringe die Unterthanen in große Kosten; ohne Zweifel rühre dieses daher, weil einige Orte gewöhnlich Personen aus ihren Gemeinden auf die Dagsazungen und Landvogteien schikcn, welche der Rechte nicht kundig und vorher nie weder zu Gericht noch Rath gebraucht worden; es bitte daher in guter eidgenössischer Meinung, dieses wohl zu beherzigen und ans Abhülfe zu denke», Landammann Schund von Uri bemerkt hierauf: Seine Obern haben bereits mit Schwhz und Nidwalden Rüksprache gehalten, wie solchem Mißbrauch in ihrer Vogtei zu begegnen sein möchte; auch habe Uri au der Landsgemeinde beschlossen, daß kein Beamter für Urthcile Geschenke annehmen dürfe und daß die Rathe und Beamten, sowie die Gesandten und Vögte, ehe sie ihre Verwaltung antreten, dieses eidlich beschwören müssen, - Dieses wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Gesandten über den Erlaß einer gemeinsamen Verordnung gegen diesen schändlichen und unehrenvollM Mißbrauch Instructionen ertheile. i. (S, u. Thurgau). Ii.» S. u. Rheiuthal). l. Auf dem Dag zu Chur waren von den eidgenössischen Gesandten gütliche Artikel vorgeschlagen worden, um die Anstände zwischen den zwei Bischöfen und dem Gotteshausbund zu vermitteln; bis zum 2t>, Juni sollten sich beide Parteien darüber entschließen; ans dem Bundestag zu Bergün aber' auf welchen man Gejandte von drei Orten abgeordnet hatte, um diese Antwort in Empfang zu nehmen, waren dann die Artikel vom Gotteshausbund verworfen worden; darüber und über den fernern Verlauf des Handels, sowie, daß die Stadt Chnr und einige Gerichte im Gottcshausbunde die gütlichen Mittel an zunehmen eingewilligt haben, berichten nun umständlich die Gesandten der drei Orte, - Demnach wird nun wieder an den Gotteshausbund geschrieben: Man habe diesen Abschlag von ihnen nicht erwartet und müsse daher das ernste Mißfallen und Bedauern darüber aussprechen, daß sie nicht mehr Achtung vor den Eidgenossen haben und nicht einmal einen rechten Grund für ihr Verhalten anzugeben wisse», während die Eidgenossen doch stets mit Gut und Blut für sie eingestaudeu seien; man habe vernommen, daß einige Gerichte ihres Bundes die Mittel angenommen haben; diesen danke man dafür und werde cd ihnen stets gedenken; da nun der ordentlich zum Bischof erwählte Beatus vom Papst die Confirmation und vom Kaiser die Bestätigung der Freiheiten und Regalien deS BiSthums und die Anerkennung als Fürst des Reichs erlangt habe, und da zudem die beiden andern Bünde ihn als ihren ordentlichen Bischof anerkennen, so erachte man, daß sie sich zu viel vermessen, wenn sie solchen Potentaten und dem Recht sich ss frevelhaft widcrsczen; weil nun der Bischof abermals um Gottes und der Gerechtigkeit willen gebeten habe, ihm zum Rechten zu verhelfen, und weil man diesen Span viel lieber in Güte beigelegt sähe, ss bitte und ermahne man sie nochmals ganz ernstlich, dieses wohl zu beherzigen, und zu bedenken, in welclst Gefahr und Kosten sie durch ihre Widcrsczlichkcit sich bringen; auch wolle man ihnen nicht verhehle», daß man dem Bstchof Beatus, wenn er gemäß der Bünde das Recht anrufen würde, dazu zu verhelft entschlossen sei; desihalb begehre man nochmals, daß sie die vorgeschlagenen Mittel annehmen und iln't Entschließung darüber bis zum 25. Juli nach Zürich senden.—-An die Familie von Salis wird gesclss^' bcu, sie soll die Mittel auch annehmen und ihren Vetter, der sich eigenmächtig in das Bisthum gedräwst habe, nicht länger in seinem Unrecht nuterstüzen. — Endlich wird der Bischof della Porta unter M'U theilung obiger Schreiben ermahnt, bis auf weiter» Bescheid die Sache ruhen zu lassen. — Der gan.ss Funi 1566 Handel wird in den Abschied genommen, damil jedes Ort seine Gesandten- auf nächste Tagsazung mit -^vllmachtcn versehe auf den Fall, daß der Gottcshausbnnd von seinem unbilligen Verhalten nicht ab Beben und der Bischof zum Rechten mahnen sollte, i». Dem Andreas Fmhof, Bnrgcr zu Basel, wurden "us lezrcr Zurzachermcssc Waaren im Werth von ltX> Gulden gcstohleit, später aber bei einem der Tbater Aufgefunden; da nun Basel um Zurükerstattung dieser Waaren bittet und im Sinn jenes Vertrages, '"es noch beigetreten ist, Ancrbictnngen macht, so wird das Gesuch in den Abschied genommen, Rheinthal), «». (S. u, Freie Aemwr). p. llri stellt das Gesuch, es mochte jedes Ort ein Fenster lmiem Wappen ihm in sein neues SchüzcnhauS schenken, — Weil man aber darüber nicht instruiert ist, d Ebschied genommcu, «>. Schultheiß Pfhsfcr von Luecrn läßt durch Schultheiß Am Lehn ^u alle Orte stellen nm Fenster mit ihren Wappen in sein neues HauS auf seinem Gut,- Fn uu llchtigung seiner Verdienste um die Eidgenossenschaft wird ihm von der Mehrheit entsprochen, Ans ein Gesuch des Junker LueiuS Ringg von Baldenstein in Bezug aus das an den Gotteshaus feinctwegen erlassene Schreiben wird erkennt- Sobald Zürich die Antwort des GottcshauSbuudcs enpsall es selbe sogleich an die übrigen Orte und an den Ringg mittheilcn, damit die Gesandren "f künftig Tagsazung darüber instruiert werde» können, genner wird bestätigt ; daher soll man solche Leute allenthalben aus dem Land weisen, die l achtigen an der Folter verhören und nach Verdienen strafen. Dagegen soll jedes Ort für seine Ar ^ u viel möglich selbst sorgen, damit sie durch ihr betteln niemanden beschwerlich fallen; solchen, welche sich 'um Heimath mit dem Almosen nicht ernähren können, soll der Vogt einen Schein über den Sachverhalt m ellcn, Endlich soll man auch in den Orten und gemeinen Vogteicn die „Sondersicchcn" zu Hause und nicht also umherziehen lassen, ^ Diese Verordnung wird allen Landvögten zum Verhalt M »«lt. Abgeordnete der XI Gerichte in Bünden erneuern ihr Gesuch an die sieben Orte um 'ahme in ein Bündniß in gleicher Form, wie man die beiden andern Bünde auch aufgenommen habe, Lech dringend, mau möchte zu Herzen nehmen, wie sie stets mit der Eidgenossenschaft Lieb und getragen und noch stets bereit seien, Gut und Blut für sie einzusezcn. Auch die beiden andern ah" "^erstüzcn schriftlich dieses Gesuch, — Da nun einige Orte Vollmachten darüber haben, andere ^ ^lU'den die Abgeordneten der XI Gerichte angefragt, ob sie berichten können, warum damals, ^ die beiden andern Bünde mit den sieben Orten in ein Bündniß getreten, ihr Bund nicht in dasselbe dcre Büttgen, oder ob sie gegen das Haus Oesterreich dermaßen verpflichtet seien, daß sie kein an- Bündnis; eingehen dürfen, Sie geben darauf folgende Erläuterung: Sie müssen allerdings dem di/^ ^ktcrreich jährlich etwas entrichten und haben darüber keinen Anstand; daneben bcsizen sie aber wss PMlt und Kaiser, mit Königen, Fürsten und Herren Bündnisse abzuschließen, 10- ^ »e denn auch kürzlich in die Vereinung mit Frankreich getreten seien; daraus sei zu entnehmen, daß fss "lenn sie zu lezterm die Befugnis gehabt, dann nm so viel eher mir den Eidgenossen sich verbunden unen, mit denen sie seit jeher in Freundschaft gestanden; das Haus Oesterreich könne dieses in keiner "licht —Vcrdanknng ihres freundlichen GrnßeS und ihrer guten Gesinnung wird dieieS "Bich von den sieben Orten in den Abschied genommen, damit sich jedes Ort bis zu künftiger Tagsa- ^'lg darüber entschließe, und seinen Gesandten Vollmacht ertheile, die Sache endlicb zu erledigen, Der Kaiser übersebikt drei Mandate, gemäß welcben Wilbelm von Grumbach, Wilhelm von Stein, Juni 1566, Ernst von „Mandeßloe" (Mandelsloh), Jobst von Zedtwirz, Dietrich Pickst und Michael Feißlen wegen pandfriedensbruch an> Bischof und der Stadt Würzburg in die Acht und Aberacht erklärt werden, und ermahnt die Eidgenossen bei Strafe der Acht, den Geächteten keinen „Nnterschlanf" oder Borschub zu gewähren, Der savoyische Gesandte Herr von Roll eröffnet nach Neberreichung seiner Credeuzbriefe, daß der Herzog sehr bedauere, die eidgenössischen Gesandten in Augsburg nicht mehr angetroffen zu haben, um sich mit ihnen in Betreff der Beschwerden der Kailfleute über den nencn Zoll und die Abgabe einer halben Krone vom Hundert verständigen zu können, daß er nun aber, da der bis zum 24, Juni bewilligte Termin bereits abgelaufen sei, den Eidgenossen zu gefallen, den Termin dieser Zollfrcihest bis Michaelis (28, Septemb,) verlängert habe, Weil jedoch die Kaufleute diesen Termin für zu kurz hallen, indem am l, November wiederum eine Messe in Lyon sei, und abermals dringend bitten, siebe« den Zollstätten wie von Alters her zu halten, so wird an den Herzog geschrieben, er möchte den Termin der „Freiheit" von diesem neuen Zoll bis auf Iohanni <24, Juni) 15,67 verlängern und darüber antworten , damit sich die Kaufleute darnach zu verhalten wissen, Der savoyische Gesandte bemerkt des ferner», daß der zwischen dem Herzog und der Stadt Bern abgeschlossene und beiderseits besiegelte Bertrag 78 Kro»e» in die Eanzlei geschenkt, ihrer Diener Reitlohn bezahlt und Ehren halber und um ihre Angelegenheiten zu fördern, einige Gastmähler haben geben müssen; sie bitten schließlich, man möchte ihre BerriclstuUjssv genehm halten, — ES wird ihnen für die getreue Besorgung der erhaltenen Aufträge der Dank auSg^ sprechen; zugleich werden ihnen die Trinkgcschirre geschenkt; an die Kosten soll jedes Ort sammt d" Stadt St, Gallen 55 Kronen bezahlen; den sich ergebenden Neberschuß sollen die Gesandten unter st«b thcilen. Da die Gesandten von Bern, Basel, Freibnrg, Solothurn und Schaffhansen nicht dazu sti»»»^ wollen, „ermächtigen sich ihrer die übrigen Orte", Bei diesem Anlasse wird auch festgcsezt, daß in knnft, wenn mau wieder Gesandte an fremde Höfe abordnet, dieses von Ort zu Ort abwechseln st ) Bestätigung der Freiheiten rer Eidgenossen durch Kaiser Marimiiian tl, vom ch Mai lütiii, S, Beilage Nr, >3. Juni 1566, damit alle au die Reibe komme», Ferner wird beschlossen, daß dieser kaiserliche Eonfirmationsbrief wie der frühere in Zürich aufbewahrt werden soll und das; Zürich einen Revers ausstelle, daß beide Briese dort liegen: der pandschreibcr von Baden soll jedem Ort eine beglaubigte Abschrift des Eonfirmationsbriefes zustellen, Endlich wird verfugt, daß die Städte, welche der Eidgenossen Unlerthanen sind, sich mit diesem Bcüätiguugsbriefe auch „bcbelfen" und nickt besonders um Bestätigung ihrer Freiheiten de» Kaiser an- sollen, indem dieses die Ehre der Eidgenossen, als ihrer rechten Obrigkeit, schmälern würde, Bom -Haus Oesterreich wird das Erbeinungsgeld für das Jahr 1565 ausbezahlt; davon erhäll jedes der zwölf Orte Gulden (zu lli eonstanz, Bazen), Nachdem jedes Ort an die Gesandtschaftskosten uuch Augsburg 55 Kroneil oder 6l Gulden und lli eoustanz, Bazen, ferner dem liandvogt und llandschreiber für die Quittung l Gnldeu bezahlt hat, verbleiben jedem »och 67 Gulden (zu l5 eoustauz, Bazen, und 5 Bazen, «»». Gesandte des Kaisers, der Churfürsten, Fürsten und Stände des Reichs übergeben ihre ^reditive, vermelden ihrer Eommitrenren freundlichen Gruß und gnädige Gesinnung, und legen ihren Borlrag schriftlich vor,'*» Darauf wird ihnen geantwortete Man verdanke dem Kaiser, den Ehurfürsten, Kurilen „„5 Ständen des Reicks ihren Gruß und gnädige Gesinnung; man bedauere von Herzen, daß 'l'uen von den Türken wieder solche Gefahren drohen, und bitte zu Gott, er möchte sie gnädigst von 'l»>en abwenden; da schon auf dem Reichstag zu Augsburg au die eidgenössischen Gesandten das Begeben in» Hßlfx gestellt, dabei aber nicht gesagt worden, in was dieselbe bestehen soll, so haben die meisten ich, darüber nicht entschließen können; dagegen wolle man das jezt deutlicher gestellte Begehren in Abschied nahmen und sobald möglich darauf Antwort crtheilen, I»I». Auf ihr Gesuch an den Kaiser, Eburfüriten, Fürsten und Stände dcS Reichs auf dem Reichstag zu Augsburg um Aufhebung des tuc>al-MandatS und um Bewilligung des freien Silberkaufs im Reich hatten die eidgenössischen Ge- Wudtcm dorl folgende Antwort erhalten: Wenn die Eidgenossen die Münzordnung des Reicks annehmen ""d halten, gemäß derselben münzen, die Probationstage mit den ander» Münzständen besncken, ihre "»zen auch probieren lassen, die Ucbcrtreter strafen und überhaupt allem nachkommen, was im Mnnz- wandar verordnet werde, und dieses alles urkundlich versichern, so soll ihnen jährlich ein noch zn bestimmendes Quantum Silber zum Bermünzen verabfolgt werden, — Da nun aber die Gesandte» sich dar- ^"znlasscn keine Bollmacht haben, und da noch kein Eremplar der neuen ReichS-Münzordnnng mit ^ will worden ist, so wird dieser Gegenstand ml nwlniomluin genommen, — Erzherzog Ferdinand von Erbl^>^ "utwortct "»f das an ihn gestellte Begehren nm Bewilligung des freien Silberkaufs in seinen onden gemäß Erbeinuug, daß er als Fürst des Reichs sich mit den andern Ständen über die Silber- - berständiget habe nnd von sich ans davon nicht abgehen könne, ohne sich der Strafe ansznsezen, ^ m lo »ich: G seiner Mackt stehe, den Eidgenossen zn willfahren, Anch diese Antwort wird ml rot,-- " nm genommen, um die Obern entscheiden zn lassen, ob sie die Sacke auf sich beruhen lassen, oder Zür" überzog das Recht gemäß der Erbcinnng brauchen wollen, ««. Da in einigen Orten der zu ^Mch aufgoftM^ Münzordnnng uicht nachgelebt wird, indem nicht währschafte Doppelvierer nnd an- Aeino Münzen, namentlich in Zug, geschlagen worden, so wird von den eilf Orten einstimmig belli» Ni des GnifV» Ulrich ;» Mvniforl, Vandvogts der vorder-ösrerreichischcn Lande und des Hans Melchior Hegge»'er iae"^ Walsers und gemeiner Neichsnände), des Paulus von Slppenzliofcn (in, Name» des Bischofs von (5o»iiani> r^n Uli» (in! Namen des Markgrafen Karl z» Bade» »nd Höchberg) im Bernerercmplar- i)»l, l<>8 -177 Juni >>Mi, schloffen, bei obbenannter Münzordnung zu verbleiben, nur währschafte Münzen prägen zu lassen und die Stempel nichr an Privaten zu verleihen; auch soll jedes Ort verpflichtet sein, seine geringhaltigen Münzen einzuwechseln und gute Münzen dafür zu geben, «I«I. (S. u. Rheinthal) rr. Zürich legt eine schriftliche Verantwortung der mahländischen Gesandten vor, in welcher diese unter auderm melden, daß derAbschied vom verflossenen Februar nach ihrerAnsicht viel zu scharf abgefaßt sei, daß es gut sei, wenn der König von Spanien und der Gnbernator von Mahland ihn nicht zu sehen bekommen; würde man sich allemal über den Grund der vorgebrachten Klagen genau erkundigen, so würde man finden, daß oft gerade das Ge- genlbcil stattgefunden habe; denn die eidgenössischen Untcrlhancn werden in Bezug auf den Kornkans viel günstiger gehalten, als andere Nachbarn deS Herzogthums Mahland, und die jährlich zur Zeit der Ernte erlassenen Ausfuhrverbote geschehen nur im Interesse der eigenen Unterthanen, um das Land nicht zu sehr vom Korn zu entblößen; überdies; hätte eher Mahland Grund sich zu beklagen über Mordthatc», Plünderungen, Brandstiftungen n, dgl,, welche sich die enuetbirgischcn Unterthanen seit einigen Jahre» erlauben; wenn Mare Anton Bosso versprochen, daß jene drei auf den Galeeren Befindlichen freigelassG werden, so habe er gegen seine Befugnisse gebändelt. Ferner langt ein Bericht ein von den Gesandten ad der Jahrrechnuug zu Lauis, worin diese melden, daß zwei jener Gefangenen bereits freigelassen seien, daß aber der dritte die Bürgschaft ohne Nachsicht habe bezahlen müssen, ferner daß der feile Kauf im Mahländischen immer noch gesperrt und daß der Durchpaß für das auS Savohen bezogene Getraide mit vielen Umständen und großen Kosten verbunden sei. — Daher wird nun an die mahländischen Gesandten in Zürich geschrieben: Der frühere Gesandte M, A, Bosso habe gemäß seiner Eredenzbriefc Bollmacht gehabt zu versprechen, daß die drei Gefangenen ohne Lösegeld freigelassen würden, wenn man ihm den Uebelthäter Franz Negri übergebe; man verlange daher, da das leztere geschehen sei, die Entlassung deo dritten jener Gefangenen von der Bürgschaft, sowie dessen Entschädigung; mau begehre auch, daß sie beim Gubernator die Bewilligung des freien Kaufs auswirken; betreffend die eingeklagten Gewaltthätigkcfte» gegen mahläudische Unterthanen, so halte mau dafür, daß dem nicht also sei, weil ja die frühern ländischcn Gesandten leztes Jahr bei den wiederholten Unterhandlungen über den feilen Kauf nie e>» Wort davon gesprochen haben und weil, wenn es dennoch wahr wäre, jedem das Recht offen gestände» hätte, — Der Handel wird in den Abschied genommen, um, wenn die Plakereien fortdauern sollten, sith zu entschließen, ob man eine Gesandtschaft an den König von Spanien abordnen wolle, denselben übm' alles umständlich zu berichten, II. Das Gesuch der Königin von Frankreich, daß man ihr zu lieb »<-»d ein Jahr für die Dauer der abgeschlossenen Vereitlung zugeben möchte und daß diese daher so laug dm König lebe und noch acht Jahre nach seinem Tode dauern und Kraft haben solle, wird ml umteuoiKuw genommen, KK. . (S. II. Lauis). II. Statthalter Kuhn von Uri hegehrt, daß ss'" Rechtshandel mit Hauptmann Garmiswhl von Freiburg zu Uri berechtigt werden solle, und anerbietet sich, demselben für die zu Baden ergangenen Reden vor gemeinen Eidgenossen Rede zu stehen, Dagtjss" erwiedcrt Freibnrg, daß auf dem angesezteu RcchtStag, auf welchem Kuhn nicht erschienen, bereits dar Urtheil über die Ansprache deS Klägers im Betrag von 35(1 Kronen erlassen worden sei. Die sftaiss' wohin man die Parteien weisen wolle bezüglich der zu Baden vorgefallenen Beleidigung, wird »ü w mimomwm genommen, Die Gesandten der cilf in die Vcrcinung mit Frankreich getretenen Or' mahnen den Herrn von Belliövre an Ausbezahlung des Schlachtsoldes. Er verspricht Bezahlung iu»ol halb zehn Tagen. II. sS. u. Sargans). Die Landvögte und Geleitsherren legen über ihre Juni l5W, "ahmen Rechnung ah; jedes der Vlll Orte erhalt 4l>7 Gulden in Münz, HS, u, die betreffenden Land- vogteten und Geleitsbüchsen). i»ii. Die Beschwerde des Hand Seßlcr zu Muri, der der Jahren wegen Schulden Zürich hatte verlassen müssen, das; ihn nun die Erden des M, Blas;, den dem er zur Zeit etwas Geld geherzt habe, den seinem jezigcn Besizthnm zu vertreiben drehen, wenn er sie nicht bezahle, und sein Anerbieten, an diese Schuld jährlich 4 Gulden abbezahlen zu wellen, wird den Gesandten den Zürich in den Abschied gegeben, «»«». (S. u. RheinthalH z»>». Handammann Abhberg den Schwhz meldet, ver einigen Jahren dem Statthalter und Andern „Paternoster", „beschlagene Messer" und anderes gehöhten und zu Mellingen versczt worden, das; er diese Sachen wiederholt reelamicrt habe, und nun, weil sss Eidgenossen zugefallen, von ihnen zu lause» wünsche, — Das verlangte wird ihm geschenkt, HS. u, Bellen;). »». Bor den Gesandten der vier Orte Lucern, Uri, Unterwalden tlnd Zug meldet alt-Landammann Gilg Tschudi von Glarns, was seine Obern bezüglich des Einkommens der katholischen ^Ü'ünden, des Unterhalts der Pfrnndhänser und der Anstellung eines Schulmeisters verfügt haben, getroffenen Anordnungen betreffend die Herstellung der Pfrnndhänser werden gebilligt, ebenso die füglich der Priester; bei leztern jedoch behält man sich freie Hand vor, im Fall man später Aendernn- hk» für nöthig finden sollte, ^ chisaz aus den, Bernereremhlar — »», aus dem Zürchereremplar. — ««, p„. . Art. 37, Polizeiliches. Deutsche arm Boateirn übrrh Laudgrasschast 5h»rgan andvogtri Rkrinthal. Grafschaft Sargan». Grafschaft Baden. Landvogtci Freie Aemter. Vier rnnctb Bogteicn nberh. ^andvogtei LaniS. ^andvvgtei LnggarnS. Vellen;, Bollen; «nd Zsiviera. it. «l,i. II Art. 16. Lehensachen, „ 21. Justizsachen. Art, 179, Justizsachen, „ 3.36. Stifte und Klöster, „ 337- .. Art, 127, GiaubenSsachen, 15,6 Personelles. 128, GlaubenSsachcn. Art. 98. Stifte nur Klöster. „ 46. Lehcnsachen. » Art, 14t. Judlcaturu. (sompetenzs, 1, „ 198, Justizsachen, in»», 16, AmtSrcchnung, »»in. Art, 34, «», „ 75, AmtSreainunq, Justizsachen. nun, Art, 18. AmtS-u.GcleitSrcchugn. Art, 158. Klöster. ,. 175. ee, Art, 216. Verkehr mit Mahland, I»I». Art. 269. Justizsachen. Art. 64, Verwaltung im Allgem, i«l. Art, 186, »»»».Art. 15, AmtSrechuuug, »nn», Art, 22, Amtsrechnung, t>. Art, 96, Justizsacheu. ikie Art, 378, GiaubenSsachen, 44 Juni l villi. 200 Ennerbirqischo Jaürrechnnnqs - Tagsauing. Luuis. Juni (Dienstag nach Johann d. Täufer). Staatsarchiv Lucern. (^innetbirg. Absch. II. lAuch in vcn Archiven Zürich, Bern, Glarus nnd Solothurn.! Boten. Zürich. Konrad Escher, des Raths. Bern. Kaspar Willading, Benncr. Lneern. Wallher Krcpfinger, des Raths. Uri. Johannes "Acht" >. Art. Z95. Zollsachen. «. ,, 210. Justizsachen. >i Art. 559. Kirchliches. t> n Art. 4K7. LocaleS. „ III. Bustenrechnnnq. Art. 529. Justizsachen. >70 Enuetbirgische Inhrrechnungs - Tagsazung Luggarus Juli Staatsarchiv ^'ncern. Ennetlnrq. Absch. !I. 143. lAuch in dcn Archiven Zürich, Bern und Solothnrn.I Boten: > i> <>. i Art. 29. AmtSrechnnnq. Art. Itl>. NechnungSsachen. Art. 92. Jnstizsachcn. Art. 302. Zollsachen. „ 12k. Nech>i»nqs.sachen. „ 903. Zollsachcn. „ »27. RechnnnaSsachen. Nu nr.Arl. 11. AmtSrechnnng. ?. Art. 128. RechnungSsachen. >>' „ K5. Verwaltnna i>» Allgenn öö. 88. Bußcnrechnung 27 Z. Couserenz der vier Städte Zürich, Bern, Schaffhause» und Genf. Zniicit i K. August. Staatsarchiv Zürich. Absch. Vd. Nr. 1'Zü. fei. li»Z. Staatsarchiv Born. t)(>. fol. I^l Boten: (Nicht angegeben». Auf das Gerücht, daß auf den t. September ein Tag zu Erfurt solle abgehalten werden, um über Unterdrükung nnd Verdammung der ebangetischen Lehre, sowie über die Lehre betreffend das Nachtws August l5W, 347 Zu berathschlagen. hat Bern es für uöthig crackrel, gegenwärtigen Tag nach Zürich auszuschreiben. Nachdem nun der Gesandte von Bern Berückt erstattet hatte, geht die Meinung einiger dahin, man solle an die Reichsfürsten der Angsburgischen Confession, namentlich aber an den Landgrafen zu Hessen, das freundliche Gesuch stellen, daß sie das benannte Vorhaben wieder aufgeben; andere beantragen, man ll'Ute zu diesem Zwekc Gesandte hiuansschifen; Zürich endlich berichtet, daß vor einiger Zeit der Pfalz- gras bei Rhein insgeheim einen Boten an Meister Heinrich Bnllinger, den Kirchenvorstand zu Zürich abgeordnet und etwas Unterhandlungen mit demselben gepflogen habe, daß lezterer seine Ansicht, darüber H an den Pfalzgrafen schriftlich überschilt und nachher sammt andern Dienern der Kirche M den Landgrafen zu Hessen und dessen Sohn Wilhelm, der auch der evangelischen Lehre eifrig zugethan sein soll, ebenfalls geschrieben und beide dringendst gebeten habe, dafür zu sorgen, daß in Glau- denssachen leine weitern Spaltungen aufkommen, endlich daß der Kaiser ans dem lezten Reichstage zu Augsburg von den Fürsten und Ständen des Reichs verlangt habe, den Pfalzgrafen bei Rhein, sofern ^ sich in der Religion nicht ändern sollte, ans dem Frieden auszuschließen; da nun der Bote, welcher lene Briefe vertragen, noch nicht zurük sei, könne man nicht wissen, wie die Sachen gegenwärtig stehen, — wird daher als zwclmäßig gefunden, gegenwärtig nichts zu beschließen und vorerst die Antwort des Landgrafen zu Hessen abzuwarten; sobald diese eingetroffen sein wird, soll Zürich an Berit und Sckaff- Ücksten Abschriften davon, sowie seine eigene Ansicht darüber, mittheilen; Bern soll auch Genf davon in Knintniß sezen; jedes Ort soll sich dann darüber beratbcn, was ferner in der Sache zu lbun sei, soll übrigens alles geheim halten, 272. Iahrrechullllg der die Vogteien Bellen;, Bollenz und Rwiera regierenden III Orte. BeUenz. im Llngust und September Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden, 27». Konferenz der VII katholischen One. Lucern, Z. September. (Dvnstag nach Verena).^* Staatsarchiv Lncerii. Allgeui. Absch. Vd. 'I'O -tütt. Ulld lAuck iui LandeSarchiv Sckwyz.l Bote»! Lucern, Niklans Am Lehn, Schultheiß; Sebastian Feer; Kaspar Ggli, Landvogt; Rudolph bo» Mettenwhl, Spitalmeister, alle des Raths. Uri, (? Hans) zum Brunnen, Landvogt, ^ckwhz. "^uimann Dietrich" (Dietrich In der Halde») Ritter, Landammann, Untcrwaldeii. Andreas ^chönen- ') i», Bcrncreremplar s«l. 195, Schreiben res Heinrich Bnliiiijzer NN den Psalzgrafen, l<>. Juli. Mist. toi. 199. Misssv der P-arrer, Prediger und Professoren in der Kirche und Schule »> Zürich .rn de» Landgrafen Hesse», nm ihn in seiner Confcssio» r» bestärken, tö. Juli. " f> Der Abschied führt das Datum Donstag vor Verena (29. August); es soll aber wohl Donst rg n a ch Sterena (5, Ze,iten,b^ bklsien, weil das Misssv ab diesem Tag an Zürich vom Z. Scvtember datiert ist. September l5tit>. bühl, Landammann ob dem Wald! Melchior Lussi, Ritter, Landammann »id dem Wald, Zug, Peter Waldmann, ». Der Bischof von Ehnr, Beatus della Porta, begehrt Hülfe und Rath, um iu den Besiz seines Bisthums zu gelangen. Räch Anhörung eines Berichts dcö Landvogt zum Brunnen, wird im Rainen der VII Orte an Zürich geschrieben (5, September» und dem Bischof geantwortet. An Freiburg und Solothurn werden Abschriften des au Zürich erlassenen Briefs mitgetheilt. Ebenso wird eine jüngst vom Bischof von Ehnr an Lucern erlassene Zuschrift jeden» Gesandten abschriftlich in den Abschied gegeben I». Ans den Bericht, daß die Berncr den Wallfahrtern nach St, Beat den Paß verweigern, ja einige derselben gefangen halten, wird an Bern freundlich geschrieben, es möchte berichten, warum es dieses thuc, Inzwischen soll jedes Ort die Wallfahrter ermahnen, gegen niemanden trozig oder unfreundlich sich zu benehmen, v. Abt Johannes zu St, Moriz stellt ans Auftrag des Bischofs Hildebrand zu Sitten und des Landeshauptmann und der Landräthc der Landschaft Wallis das Ansuchen, die VI! katholische" Orte möchten sich für ihn um Nachlaß der Annaten und Taxen beim Papst verwenden. — Es wird entsprochen, «I. Der Abt von St. Moriz wünscht, daß man sich beim Herzog von Savohen in Betreff einiger Einkünfte, welche das Kloster St, Moriz im Augstthal zu beziehen hat, verwenden möchte, ^ Auch hierin wird ihm entsprochen und ein Schreiben an den Herzog erlassen, v. Das Ansuchen des Abt von St, Moriz, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen, von denen jedes acbt Krone" kosten würde, in die Kirche des Gotteshauses St, Moriz schenken, wird in den Abschied genommen, ^ Der Bischof von Eonstanz hatte seinen Weihbischof von Ort zu Ort gesebikt mit bewußten (?) Aufträge" Da nun aber die Gesandle» darüber nicht instruiert sind, wird es in den Abschied genommen, JedeS Ort soll seine „Stimme" darüber beförderlich nach Lueern schiken, damit dieses im Namen der V Orte dem Bischof antworten kann, K. Die XI Gerichte in Ehnrwalden hatten auf lczter Iahrrcchnnng 5" Baden das Ansuchen um Aufnahme in ein Bündniß, gleich dem mit den beiden andern Bünden, gestellt Weil jedoch diese Gerichte dem Haus Oesterreich gehören und in der Erbeinung steht, daß die Eidgenosse" österreichische Unterthanen in keinen Schirm aufnehmen dürfen, wenn sie nicht bei ihnen sich förmlich niederlassen, und weil endlich die XI Gerichte sich gänzlich zur neuen Lehre bekennen, so findet man "'äst für gut, sie in ein Bündniß aufzunehmen. Daher wird dieser Artikel in den Abschied genommen, "M ans künftiger Tagsazung über ein gleichförmiges Votum sich zu verständigen. Inzwischen soll diele» Abschlag, bis der Handel wegen des Bischofs von Ehnr erlediget ist, ganz geheim gehalten werde»- I». Nach Verlesung der Zuschriften des Papsts lBrevc Papst Pius V an die V katholischen Orte, "b" Aufnahme von Jünglingen in die lombard, Seminarien, ü,ü. 12 Juli» und des Kardinals Borromäud an die V Orte in Betreff der zwanzig Knaben, welche ans päpstliche Kosten in Italien studieren kö""e"' sowie in Betreff der Ebedispensen bei naher Verwandtschaft, wird erkannt, daß diese Schreibt" bei Gelegenheit gebührend verdankt werden sollen. Inzwischen aber soll jedes Ort nach Knaben, welche in der Grammatik bereits gute Forstchritte gemacht, sich umsehen, indem ungcschikte nicht angenomme" würde»! auch will man sich nächstens über die „Abtheilnng" dieser Knaben verständigen, I» (S- Mainthal», k. sS, u. Baden). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleaenheiten ^ Grafschaft Baden K Art. 57. Judikatur und Conipetenzs, Landvogrei Maiuthal >- Art, 4!»8, Polizeiliches, September 1566 27A. Konferenz der IV Schirmorte des Gotteshnilfes St. Gallen (Zürich, sturer», Sckwuz nnd Glarus.) Rorscdack !«<»<» I<» September Staatsarchiv Vuceru. Akten. Bisthunl Cbur. Allgem. Absch. Vd. fol 452. Boten: (Nicht angegeben), tk» Bischof Beatus von Chur stellt in eindringlichem Vortrage seine nnd der Stift Noth und Lage dar; ^ erinnert daran, wie die eidgenössischen Gesandten vor einiger Zeit Artikel zu einem Vergleich ^llchen ihm nnd denen von Salis aufgestellt haben, welche er, obschon sie ihm nnd der Stift ziemlich ^schwerlich seien, der Eidgenossenschaft zu Ehren angenommen, während seine Gegenpartei des Papstes ^"finnation, des Kaisers Regalien, der zwei Bunde llrtheil nnd die vorgeschlagenen Mittel „in den ^ind geschlagen" nnd auf dem Tag zu Bergnn die Mittel verworfen habe; deshalb habe er sich genöthigei ^ikhe», l'raft des Bündnisses mit den lieben Orten nnd weil sonst die Eidgenossen jedermann stets zu Pbührcndem Recht verhelfen, Gesandte auf die Tagsaznng zu Baden abzuordnen und um Hülfe nnd »th anzurufen; von dort aus haben die XIII Orte ein ernstes Schreiben an die Gotteshanslente er- »!stn und bis zum 25, Juli eine endliche Antwort begehrt, ob diese den aufgestellten Mitteln nachkommen »'»llen oder niebt, nnd beigefügt, daß die Eidgenossen, wenn nicht entsprechende Antwort erfolge nnd ^Ue Klagen eingehen würden, dann nicht unterlassen könnten, dem Bischof, ibrem Bundesgenossen, zu leinige» zu verhelfen; später sei abermals ein Gotteshanstag zu Tinzen gehalten worden, ans schein Abgeordnete der zwei Bünde ernste Vorstellungen gemacht, in Folge derer zwar Barthoio '»aus von Salis entfernt worden, jedoch nicht ohne der Stift großen Kosten und Schaden, wo man hinsichtlich der Mittel nichts ausgerichtet nnd nur leere Ausflüchte erhalten habe; ja eS verlaute, ^a>! der Eidgenossen Schreiben aus Baden nicht allen Gemeinden mitgetbeilt worden sei; endlich habe »»^ Zürich an die Gotteshanslente nnd an die Stadt Ebnr die Bitte gestellt, sie möchten die Mittel »»nehme»; aber auch dieses sei ohne Erfolg geblieben, daher zu vermnthen sei, daß auch diese Briefe wie ^ frühern nicht die erforderliche Mitrheilnng gesunden baben; schließlich müsse er sich beschweren, daß >l»n das Schloß Fürstenburg samint Zubehör ans Anstiften derer von Salis von den Gotteshanslente» ^enthalten werde; darum bitte er ganz dringend um Gottes nnd der Gerechtigkeit willen, ibm zu dem ^» verhelfen, was ihm gemäß billigem Recht geböre, — Darauf wird beschlossen: Jeder Gesandte soll »K Beichwerdcn beförderlieb an seine Obern bringen nnd zugleich Lnecrn sie au llri, Unterwalden nnd ^»Ü mittbeilen, damit jedes Ort sobald möglieb seinen Entschluß darüber an die von Zürich sebike, ob ^»nch nochmals iu der sieben mit dem GotteSbansbnnd verbündeten Orte Namen von diesem eine Gdljchf Antwort verlangen solle; desgleichen ob ihnen gefalle, den beiden andern Bünden zu schreiben, Möchte» den GotteShanSbund dazu anhalten, die gestellten Mittel anzunehmen nnd den Bijchof zu »'» leiuige» kommen zu lassen, damit das BiSthnm nnd die Stift nicht also zu Grunde gerichtet werde; »»vlich oh ibnen,gefalle, ein Gesncb an den Erzherzog Ferdinand von Oesterreich zu erlassen, da;; er die Bc i»zu»g aus dem Schloß Fürstenburg entferne und dieses dem Bischof übergebe, I». LueinsRingg von Bälden ikei» beschult sich, daß das von den Xill Orte» ab der lezte» Jabrrechnnug zu Baden an den GotreS September 1566, hansbnnd erlassene Schreiben ebne Erfolg geblieben sei, indem Hilbert Rnginelli ihn nord nidn genial! der ergangenen Urthcile bezahlt habe, »nd bittet, man möchte ihm gestatten, aus das Guthaben seines Schuldners oder derer im Gottcshausbund, die denselben nnterstüzen, Arrest zu legen, — Die Beschwerde wird in den Abschied genommen; puecrn soll an Nri, Untcrwalden und Zug davon Mittheilnng mache»' jedes Ort soll dann seine Ortsstimmc, ob man nochmals an den Gotteshausbund schreiben, oder de>» Kläger den Arrest erlauben wolle, nach Zürich sänken, (Berhandlnng vom 11, September, Absch Bd. I-. 452», 273. Konferenz der V katholische» Orre. Stnns, September ! Sonntag Michaelis). Staatsarchiv Vucern. Allqcm. Absch. Vd. I'". ^ tti. I'Auch in den bandesarchivcn Lchwvz und Obwalten. I Boten: (.Nicht angegeben), t». Da iir Obwalden wegen der Paßverweigerung der Berner nach St, Beat Unruhen ausgebrochen siild, haben die V Orre für nöthig erachtet, sich an die handsgemeindc daselbst zu wenden und dieselbe nach Verlesung der Bünde und des Landfriedens zu crmahnen, ohne Bewilligung der V Orte keine Thätliän keilen anzufangen, indem dieser Handel sie alle betreffe. Darauf hat die pandsgemeinde beschlossen, Gesandte an die höchsten Gewalten oder Gemeinden der andern Orte abzuordnen. Darüber nun soll jeder Gesandle referieren, damit die V Orte über diesen Handel einstimmig bleiben, I». Da der Papst (durch Breve vo>» >2. Juli) bewilligt, daß die V Orte zwanzig Jünglinge in die lombardischen Kollegien ans Kosten de» Bisihnmer sänken dürfen, so schlagt pueern vor, die Jünglinge noch vor Beginn des Winters unter Begleitung eines hiesür geeigneten Mannes ans den V Orteil an ihren Bestimmungsort zn sänken, »nd diesen Maiin znglciä, zn beauftragen, als Gesandter der V Orte dem Papst persönlich zu danken n>u den Fnßfall zn leisten. Deshalb wird ein Tag nach hneern ans den 7. Qetober angcsezt, auf welche" jedes Ort seine Boten mit Pollmacht versehen soll, einen Gesandten zn ernennen und dessen o» struetion fcstzusczen, «. (S, u. Luggarns). «I. Das Gesuch Uri's nm Schenkung von Fenstern »>6 Wappen der V Orte in die neue St, Jakobs Capelle wird in den Abschied genommen, «. Nidwalde» bittet jedes Orr um Feilster mit seinem Wappen in das neue WirthsbanS des Andreas Kreh, t'. b»"»» legt ein päpstliches Breve vor, womit der Papst großen Ablaß ertheilt nnd ermahnt, in einer Woäw Krenzgänge abzuhalten, diese drei Tage zn fasten nnd zu beichten »ud am darauf folgenden Sonnüdl das heil, Saerament zn empfangen; es meldet zugleich, daß es in der ersten Woche des Advents diese»» nachkommen werde, — Darauf wird beschlossen, daß jedes Ort eine Woche dazu verwenden n»b Gesandten auf den nächsten Tag darüber instruieren soll. Man sehe auch im Abschnitte Herrschafteanqeleaenhciten: Landvogtei L»ngar»s >', Art, 288. Fjschcnzen, Oelber llMl 27<». Confeleuz der V katholische» Orte. Lucer». 7. .Octvber (Montag nach Leodegar». TraatSarriii» Lliccr». Allgeni. Atsch. Vr. 'I''. , it. Lattdesarciii» ^Ta>w»z. Boten: Lucerir. Jost Pfyffer, Schultheis'! Kaspar Egli, Laildvogt. Uri. Amandus voil Niederhofen ^DLandammann; (? Hans) zum Brunnen, Landvogt. Sckwhz. Christoph Schorns, Landammauu. tln ^Nvaldeu. iX. von Flüe, ob dem Wald, Landvogt; Melchior Lnsst, Landammann nid dem Wald. Zug Zchnder, Hauptmann. >5. Alt-Landammann Melchior Lussi von Nldwalden wird bezeichnet, um die zwanzig Kitaben in die Kollegien nach Italien zu begleiten und als Gesandter der V Orte dem Papst den Fußfall zu leisten; ledes Ort soll nun die vier Knaben, welche es schiken will, bis zum ll.Novcmb. reisefertig halten; durch das Loos jedem sein Collegium angewiesen werden; jeder soll in der Grammatik einen guten Anfang haben, damit mau keine Schande au ibnen erlebe. S». Bezüglich des vom Papst ausgeschriebenen Jubiläums und der damit verbundenen Andachten erachtet man, daß die erste Woche im Advent hiefür geeignetsten sei; doch soll jedem Ort freistehen, eine andere Woche hiefnr zu bestimmen; während ^ betreffenden Woche sollen die Gerichte eingestellt werden, damit die Kreuzgäuge mit Andacht und Gottesfurcht vor sich gehen; während der ganzen Adventzeit sollen alle Spiele in den V Orten verboten werden. Die vier Orte bewilligen, daß in die Capelle zu St. Jakob in Uri auf ihre Kosten Fenster bestellt werde,, ,z. lieber das Gesuch des Andreas Kretz von Unterwalden um Fenster in sein neues Wirths- daus e>em nächsten Tage Autwort gegeben werden; Lneeru stimmt schon jczt dazu. « . Da Bogt ^rüuinger zu Blatten ans seiner Sendung in Sachen des Herrn von Sax ltt Kronen Auslagen und diele Msthc und Arbeit gehabt hat, so soll man sich aus dem nächsten Tage darüber entschließen, wie mau entschädigen wolle, t. (S. u. Luggarusj. K. Der Gesandte von Obwalden berichtet, daß Uri eine ^'upel habe anfertigen und zu Sächseln beim Grab des Bruders Klaus aufhängen lassen, und daß es iiill Gulden bezahlt habe, um aus dem Zins das Licht zu unterhalten; es wünscht Bescheid, ob die an- ^tt'n Orte es auch so machen wollen. — Wird in den Abschied genommen, ll». Obwalden wird ersucht, Amman» Henzli wieder zu begnadigen und ihm zu verzeihen. Die vier andern Orte wollen dem ^knzli zu einem unparteiischen Rechten verhelfen, wenn Obwalden ihn nicht gütlich begnadigen sollte. Den, Junker Hans Arnold Scgeffcr, des Ratbs zu Lueer», wird eine Verwendung an den „Cardinal iwu Cins" j>, Betreff des Schlosses Wasserstelzcn bewilligt ; Ritter Lussi soll das Gesuch auch mündlich 'Uiterstüzen. lk.» Auf die Beschwerde des Gardchanptmanns zu Bologna, daß in diese Garde auch Welsche ^genommen worden seien, wird an den Papst geschrieben, er möchte dieses verbieten, weil es gegen die ^Gnniig sei. Dem Ammann Lussi wird anbefohlen, noch mündlich sich der Sache anzunehmen. I. An Oswalden wird ein allgemessenes Schreiben betreffend die dortigen Unruhen erlassen. »»». Ferner wird ^ Bern in Betreff der Straße nach St. Bear geschrieben und Antwort begehrt. >». Auf lezter Confe fkvz zn Lneeru harte der Abt zu St. Moriz an die V katholischen Orte das Gesuch um Fenster in sein October l56N neu erbautes Gotteshans gestellt, billige Orrc haben »u» bereits die betreffenden acht Kronen bezahlt, Echwhz und Zug werden daran erinnert, »>. aus dem Schwdzereremplar. Min sehe anch im Abschnitte HcrrschaftSaNsjclegcnhcitcn: Landvogrei Lnggariis. > Art, Sttw Aiichcnzen, 277. Zahvrcchnnng der die Vvgteien Mnrte» und Tscherliz regierenden Orte, Bern. >?<»<», 4—7, ?tvvembcr. Staatsarchiv Bern. «^veiburZ. Al'sch. t^. Pl.>ten: (Nickt angegeben). tt. Die Gesandteit von Freibnrg führen Beschwerde, daß der Landvogt zu Lausanite denen ve» Billarzel zngemnthet habe, „etwas Zehnten aufzustellen", während diese denselbeir nicht schuldig zu sc"' glauben, und begehren, daß man sie dessen entheben mochte. Die Gesandten von Bern, die nichts darn>» wissen, wollen sich bei ihrem Amtmann erkundigen und dann Freiburg darüber antworten, I». Auf l"" Bitte Freiburgs, man möchte dem gewesenen Statthalter Boncl zn Riaz seineil Fehler verzeihen und die Rükkehr wieder erlauben, indem er durch seine Entseznng hart genug bestraft sei, erwiedert Bern, es wäre sonst ganz geneigt, Freibnrg zn besondcrm Gefallen zn willfahren; weil aber des Statthalters Ver- geben so „abscheulich, unerhört und greulich", daß man ihn mit gutem Fug nicht begnadige» könne» N' lasse man den Handel auf sich beruhen, wünsche jedoch sehr, daß Freibnrg dieses in Würdigung öc> Gründe nicht übel nehmen möchte. Muu sthe auch im Abschnitt? H?r> schafisnn.nlk.nnhcite» i Vier Vogteien Graßbnrg, Orbe :c uberh. «. Art, 5, Vvgtei Orb? mit Dsrlierliz «- «' > — >, ? Art, SM - SM. Vogtei Mnrten. » k »>—x Art, 954—99?!, 27«. Lchiedsgerichlliche Verhandlung. Zsj ?^vvoinl»er. Ätaatsarciiiv Vnceril. Akten: Viötbuln (5hur. Schiedbolen der XIll Orte: Zürich Johannes Kambli, Statthalter; Hans Ludwig Gscher, ^el nitlster, Bern, Beat Ludwig von Mülinen, Statthalter; Niklaus von Grafenried, Sckclmeiste^ Lnecrn, Rudolph von Metreitwhl, Spitalmeister und des Raths, Schwhz, Jost Aitf der Mauer, See meister und des Raths. Glarns, Paulus Schüler, alt-Landammann und Pannerherr, Basel, Ben^ Ventura von Brun, Oberst-Zunftmeister; Ulrich Schnltheß, beide des Raths. Schaffhansen, Diethe' von Wildcnbcrg, genannt Rings, Bürgermeister, ^ Spruch der eidgenössischen Schicdboten über die Anstände zwischen den beiden zu Bischöfe» h>bnr ernannten Beatus von der Porten und Bartholomaus von Salis, — nachdem von der Mctt November 1566. des Gotteshansbuuds auf einem Gotrcsbanstag zu Bergi'iu die Annahme der am tlt. Mai vorgeschlagene» gütlichen Mittel . Jahrrechnmig der die Vogteien Grandsvu und Graß bürg regierenden Orte. Freiburg 1300 O December Ätaat^arciiiv Bern, Freiburq. Absch. tot. 67. Boten: Bern. Niklaus von Dießbach; Niklaus von Grasenried, Sekelmeister, beide des Raths ^eeibnrg. (Nicht angegeben). M»n sehe da» Verhandklte i>n Abschnitte Herrschaft»anaclcgcnl>eiteii: Bogrei Graßburg. i,i, Ii „>> Arr. 48—42. ^vgtei Orbe mit Tsklicrliz i ->». An. 210 211. ^ogtei Grandsvu »—ie. »>—? «jr.,»«, Art 614-642. ^»fttei Murteu >,»» Art. 666. 2««. Tagsaznng der mit Frankreich verbündeten XI Orte. L-olothurn. .1.307, 7. Januar (Dienstag nach 4,1a», N.^unch. Staatsarchiv Succr». Allgem. Absch. Bd. V. kol. X. lAuch in den tlandeSarchivc» Nidwalde» und Glarus.1 Boten: stueern. Jost Pfhffer, Schultheiß; Heinrich Bircher, Sekelmeister. llri. Jost Schmid, stand- ^»incmn; Johannes zum Brunnen, Sekelmeister. Schwhz. Kaspar Abhberg, standammann; Dietrich der Halden, alt-staudammaun. Ilntcrwalden. Ck Peter) zum Wcißcnbach ob dem Wald; Johanns Walser, Pannerherr; Johannes Lussi, Sekelmeister nid dem Wald. Zug. Paulus Koliu, Panner- Glarus. igin das Begehren, mau möchte zu den bereits bewilligten sieben Jahren, welche die neue Vereinung bei» Tode des Königs dauern soll, noch ein Jahr zugeben; endlich begehrt er im Namen des Königs, ^ Man dem Gubernator zu stvou 166 Manu behufs Errichtung einer Garde bewilligen möchte; wäre König nicht so günstig gegen die Eidgenossen gesinnt, hegte er nicht sein größtes Zutrauen zu 45 Januar lölll. ihrer Treue und Tapferkeit, so würde er wohl seine eigenen Unlerthanen dazu brauchen, — Die Mehrheit der Orte will dem König die verlangten IMXI Mann bewilligen, sofern die Pension für das Jahr l!M, sowie die auf nächste Lichtines; verfallende gemäß Zusicherung bezahlt werde, Basel kann uicht dazu stimmen, theils weil der König die ihm gemachten Zusagen nicht hält und das Friedens- und VereinungSgeld nicht gemäß Vereinung bezahlt, theils weil einigen Angehörigen von Basel ihr Hab und Gut weggenommen und „vergantet" worden ist, Schaffhausen und Appenzell endlich haben uu> Vollmacht anzuhören und zu referieren, — Darauf wird von den Orten, die den Aufbruch bewillige», dem Ambassador eröffnet: Es sei ihrer Obern dringende Bitte und Begehren, er möchte den König Z» vermögen suchen, daß derselbe den Hauptleuten eine solche „Bestallung" gebe, daß sie ihm brave tapfer Mannschaft, die ihm treu diene und ihrem Vaterland Ehre mache, zuführen können, und damit die Knechte nicht Mangel leiden müssen; der Königin zu Ehren wolle man das gewünschte Jahr zugeben, erwarte aber, daß sie dessen stets eingedenk sein werde; betreffend endlich ^as Begehren, für Errichtung einer Garde in Lyon Knechte zu bewilligen, so sei man geneigt, zu entsprechen; man wünsche jedoch zuvor z» vernehmen, wie es mit der Besoldung und Bekleidung gehalten werden soll, und begehre, daß die Haupt" mannsstelle und die andern „Acmter" mit Leuten aus den Orte», die in der Vereinung sind, beidst werden, ^ Der Ambassador dankt für den geneigten Willen, will darüber an den König und die Ks" nigin berichten und spricht die zuversichtliche Hoffnung aus, daß sie den Wünschen der Eidgenossen Rech" nung tragen werden sowohl in Bezug auf die Bestallungen, als auf die Ernennung des Gardehaupt manns; er versichert, daß der Tresorier schon seit längerer Zeit vom König entsprechende Weisungen erhalte» habe, damit die rükständigen.Zahlungen zur Zeit geleistet werden, »». Die Gesandten der VII kathol, -Ot'tt unterhandeln mit dem Ambassador, daß die Hauptmannsstclle und die andern Aemtcr in der Garde Z» Lhon nur mit Leuten aus den katholischen Orten besezt werden möchten, — Er verspricht seine Verwe» dung, v. Mit dem Ambassador wird Rüksprache gehalten über die Beschwerden Basels gegen den Kö»>g' Er verspricht, daß er darüber an den König schreiben und alles thnn werde, um einen Vergleich ^ Stande zu bringen, Basel dankt für diese Verwendung, will übrigens die Antwort des Königs abwarte»- bevor es sich weiter einlassen kann, «I. Dem Gesandten von Obwalden, der erst beim Schluß der Tag' sazung eingetroffen ist, wird mitgcthcilr, was man dem König bezüglich des Aufbruchs und der Ga>d^ in Lyon und der Königin hinsichtlich des begehrten Jahrs bewilligt habe. Gemäß seiner Instruction n theilt auä, er seine Zustimmung, v. Es wird festgesezt, daß die Orte, welche den Aufbruch bewillig haben, ihre Hauptleute ermahnen sollen, keinem Gemeinen weniger als vicrthalb Kronen monatlich »^ Besoldung zu gebe» t. Auf den Bericht Lueerns an die altgläubigen Orte, daß nunmehr Beatus der Porten förmlich in den Besiz des Bisthums Chur eingcsezt worden sei, wird Lucern ersucht, a»^ für diese Sache zwekdienliche zu besorgen, K. Die Gesandten von Freibnrg melden, daß der Bißtp von Sitten um eine Verwendung beim Papst behufs Auswirkung seiner Konfirmation bitte Wird bewilligt und Solothurn damit beauftragt, I». Das Ansuchen der Gesandten von Glarus im' ^ men des Vogts Heiß, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen ihm in sein neues H» schenken, wird all rokoivullum genommen, I. Am Ende der Tagsaznng kommen Gesandte von ' nämlich Bear Ludwig von Mülinen und Venncr Ambrosius Jmhos uud eröffnen, nach Ausru: ^ ihres gewöhnlichen Grußes: Ihre Obern haben zuverlässige Nachricht erhalten, daß der König von nien mit einer starken Armee durch Savohen in die Niederlande zu ziehen vorhabe; da nun Bern > Januar 1567. Versicherl sei, daß diese Truppen nicht bei ihrem Durchzug das berucrische Gebiet beschädigen, oder der Stadt Genf Gewalt anthun werde», wodurch diese „als ein Schlüssel zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft" in anderer Fürsten Hände fallen könnte, so habe Bern zur Vorsorge lt>,000 Mann aufgeboten, um sich und seine Verbündeten vor Gewalt zu schüzen; man möge übrigens nicht glauben, als wolle Bern dadurch die Unterhandlungen zwischen dem König von Frankreich und den Eidgenossen stören; denn Bern habe aus keinem andern Grunde, als wie oben angegeben, den Auszug veranstaltet; sie bitten schließlich, man möchte die Hauptleute, welche für Frankreich werben werden, ermahnen, keine Werner anzunehmen, indem Bern seinen Angehörigen streng anbefohlen habe, im Land zu bleiben und eines Aufrufs ihrer Obrigkeit gewärtig zu sein, — Da man diese» Vortrag billig gefunden, wird er in den Abschied genommen, mit dem Gesuch an die Gesandten von Bern dafür zu sorgen, daß niemand leine Herkunft verleugne, wie es früher oft vorgekommen sei, indem dann die Hauptleute sich nichts werden zu Schulden kommen lasse», Ii,. An die lll Bünde wird von den Verhandlungen mit dem französischen Ambassador Mittheilung gemacht und gegen sie die Erwartung ausgesprochen, sie werden sich von der Mehrheit nicht sondern, 281. Vnndestng. Ctiur IZ<»7 Januar. Staatsarchiv Succr», Akren ^ Bistlmm Clnrr. Boten, im Namen der VII katholischen Orte: Jakob von Sonnenberg von Lueern, Beschluß der III Bünde, daß sie die von den eidgenössischen Gesandten vorgeschlagenen Mittel und Artikel in aller Form und Weise, wie sie auf dem lezten Gotteshaustag zu Bergün durch das Mehr angenommen worden, annehmen, ferner daß sie den Eidgenossen für ihren freundlichen Gruß und ihre bereitwilligen Anerbieten, sowie für die dieses Handels wegen aufgewendeten Bemühungen und Kosten verbindlich danken und dieses Wohlwollen stets „zu verdienen" suchen werden. 282. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. >s», März (Montag nach WM-»'.'). Staatsarchiv ^uceri». Luccrn. 'Abscli. Vd. fol. l. Boten: Lueern, Jost Pfhffcr, Schultheiß; Sebastian Feer; Kaspar Egli; Ludwig Pfhsser, Panner- Herr; Walther Krepsinger, Rathsrichtcr, Uri, Jost Schmid, Landammann; Johannes zum Brunnen, Schwyz, Kaspar Abhberg, Landamniann, Unterwalden, NiklauS von Flüe, Landammann ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, Landammann nid dem Wald, Zug, Hierouimus Heinrich, vandweibet, Landamniann Lussi erstattet Bericht über seine Reise nach Italien mir den zwanzig Knaben, wie er diese gemäß des Abschieds zu Lueern in Mayland durch das Loos verthcilr und versorgt habe, wie Kle Bischöfe sie angenommen haben mit Ausnahme desjenigen zu Pavia, wie er dann vor dem Papst ven Fnßfall gethan, der auf sein Ansuchen an den Bischof von Pavia geschrieben babe, endlch wie gnädig 356 März 1567, der Papst gegen die V Orte gesinnt sei und ihnen alles Gute erbiete; er meldet ferner, wie viele Personen an den verstorbenen Papst noch Ansprachen haben und um Fürsprache beim gegenwärtigen bitten; endlich berichtet er, daß der Papst die 20,61X1 Kronen, welche sein Vorgänger gemäß Bündniß zu Mahland hinterlegt hatte, wieder zu Händen ziehen und an den Bau eines Klosters verwenden wolle. — Dem Ammann Lussi wird darauf die Zufriedenheit mit seinen Verrichtungen ausgesprochen; auch werden Entwürfe zu Schreiben an den Papst und an einige Eardinälc in den Abschied genommen; betreffend die 20,000 Kronen, so will man die Sache gehen lassen, weil die Kirche gegenwärtig wegen Malta, in Ungarn, Schottland n. a. O, m, viele Kosten hat und diese Summe den V Orten doch wenig Vorschub leisten mochte, k. Nach Verlesung der Zuschriften, welche drei Kardinäle an die V Orte erlassen haben, wird beschlossen, ihnen für ihre freundschaftlichen Erbieten verbindlich zu danken mit der Bitte, die V Orte stets für „befohlen" zu haben, v. Bezüglich der Erneuerung des Burg- und Landrechts mit Wallis beantragt Lueern, es sollten Gesandte der Vli Orte sich von Gemeinde zu Gemeinde im Wallis begeben, dieselben an die alte Liebe und Freundschaft erinnern und ihnen anerbieten, in den VU Orten die Gemeinden für sie zu versammeln, sofern sie es wünsche», — Der Vorschlag wird oll iimtnioinlnm genommen, «>. Früher wurde im Bad tLeuki im Lande Wallis laut einer besoudern Verordnung Messe gelesen; da jedoch seit einigen Jahren die Neugläubigen verschiedene Hindernisse den Altgläubigen in den Weg legen, so wird für nö- thig erachtet, daß sich die Gesandten mit dem Bischof, Landeshauptmann und den Landräthen darüber besprechen, wie die alte Badordnung hergestellt und dem Uebermuth der Neugläubigen begegnet werde» könnte, e. Eine Zuschrift des Herr» von Belli« vre an die V Orte in Betreff der Bezahlung der Pensionen wird jedem Ort abschriftlich mitgetheilt, t'. Jedes Ort wird daran erinnert, daß Zürich eine gcmcin-cid- genöstilche Tagjazung auf den 6, April nach Baden angcsczt habe, Da der Eidgenossenschaft der Sil- berkauf im Reich immer noch nicht gestattet wird, besonders weil immer noch Privatpersonen Münze» schlagen, so wird verfügt, daß jedes Ort sich pünktlich an die zu Zürich aufgestellte Münzordnung und an die Rcichsmünzordnung hatten und daö Münze» einstellen solle, Ii. iS, u. Vier mnetbirg. Vogteie» überh.), I. Nidwalden stellt das Gesuch, die Orte möchten ihm je ein Fenster mit ihren Ehrenwappcn in das nenerbantc Beinhaus schenken, Ii,. Weil die Pest in den ennetbirgischen Vogtcien um sich greift, und deßwegen sich viele entschlossen haben, in den V Orten sich niederzulassen, hatte Uri dieses bei 5 Gulden Buße verboten. Nun beschließen die vier andern Orte, daß dieses bei ihnen bei einer Buße von 10 Gulden verboten werden soll, und beauftragen Uri, seine Schiffleute zu warnen, niemanden herauszuführen; Schwhz soll zu Wesen und Wallenstadt, Obwaldeu auf dem Brüuig die nötlsigen Vorsorge» treffen, I. In Betreff der Umtriebe des Walthcr von Roll von Uri, ein besonderes Bündnis; mit Spauie»- sowic einen Aufbruch in s Werk zu bringen, soll auf nächster Tagsazung zu Baden mit Uri Rüksprache genommen werden; Lueern soll inzwischen im Namen der vier Orte Uri ermahnen, dafür zu sorgen, daß von Roll nichts der Eidgenossenschaft nachtheiliges unterhandle, i». Jedes Ort soll Maßregeln treffen, damit die fremden Bettler gemäß der wiederholte» Beschlüsse zurükgehatten und fortgeschafft werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhelten: Vier ennetbirg, Vogteicn nberh. «». Art, 217, Verkehr mit Maylanb. Mär; 1567. Z57 283. Cvnferenz der V katholische» Orte, Lucern. I? Art 2l8, Verkehr mit Maytanr, April IäV7, 25Ä. Geniel» - eidgenössische Tagsaznng, Ändcn l^<»7, Ii. Äpril (Sonntag <)»i^>iinnl» ^taat^arftnv ^iiceru. Allqem. ^.'tb'ch. Vd V. lc>l. 2>>. ^tciatsarckiv inricii. Nr. lV5. fnl l Staat^arci^iv Bern. (><>. ^'andesarciiiv Sct,wnz ?lrct,iv C5larn». l'Auch in den Arci'ivcn Freiburq, Zolorburn und Aarau.l Gesandte: Zürich, Bernhard von Eham, Bürgermeister; HansKambli, Statthalter und des Raths, Per», Beat Ludwig von Mülincn, Statthalter; Niklaus von Grafenried, Sekelmeistcr und des Raths, Lue er», Jost Pfyffer, Schultheiß, Uri. Jost Schmid, Landammann. Schwyz. Kaspar Abybcrg, Landammann, l! n terw a lde n, Melchior Lnssi, Ritter, Pandaminann nid dem Wald, Zug, Oswald Schön, Sekelmeister und des Raths, Glarns, Paulus Schuler, alt-Landammann, Basel, Werner Wölfli; Lucas Gebdart, beide des Raths, Freiburg, Niklaus von Perromann, Schultheiß, Solothuru, Urs Snry, Schultheiß, Schaffhauscu. Dietegen vou Wildcnbcrg, genannt Ringk, Bürgermeister; Christoph Waldkirch, Sekelmeister und des Raths, Appenzell, Joachim Mcggeli, Landammann, »». Jedem der Xll Orte wird vom Haus Oesterreich das Crbeiunngsgeld für das Jahr lizW mit >4» Gulden lzu t» eonstanz, Bazen» ausbezahlt, I». Weil die von Breisach den Zoll auf der Brüke und auf dem Rhein erhöht haben, harte Zürich, auf das Ansuchen Basels, im Namen aller Orte an die von Brcisach geichricbe», sie möchten dieses gemäß Erbcinung unterlassen und es bei dem alten Zsll bleiben lassen Nun antworten dieselben, daß sie einzig wegen ihres durch den Rhein erlittenen grolwn Schadens und gemäß ihrer von Kaisern und Könige» erhaltenen Freiheiten, nach Bedürfnis! ihre Zölle erhöhen und hcruutersezen zu dürfen, dieses gerhau haben und es thnu müssen, weil sie sonst nicht im Stande waren, ihre Brüke gehörig zu unterhalten, daß sie jedoch guter Freundschaft und Nachbarschaft zu lieb für die bevorstehende Frankfurter Messe den Zoll nach bisheriger Nebung beziehen werden, ihren Freiheiten übrigens unbeschadet. Es wird daher nochmals an sie geschrieben, sie möchten nichts gegen die Erbcinung thnn; sie möchten ferner bedenken, was für Streitigkeiten erwachsen würden, wenn alle, denen Schaden durch Austreten der Flüsse begegnet sei, ihre Zölle erhöhen dürften, möchten daher gütlich davon abstehen und mit Beförderung an Basel darüber antworten. Wenn dann die Antwort nicht im entsprechenden Sinn ausfällt, soll sie Basel den übrigen Orte» abschriftlich mittheilen, damit dann diele ihre Meinung darüber nach Zürich sänken; dieses aber soll i» aller Orte Namen bei beiden österreichischen Regierungen zu InnSbrnk und Eimsheim mit allem Ernst über diesen Zoll sich beschweren, ihnen vorstellen, wie derselbe nicht nur den eidgenössischen Handelsleuten, sonder» allen andern, die ihre Waaren zum großen Nnzen aller und einzelner Orte durch die Eidgenossenschaft führen, zu bedeutendem Schaden gereiche, und ne bitten, von solcher Erhöhung der Zölle zu Breisach und an andern österreichstcheu Grenzen und Zollstätten abzustehen, indem sie wider die Erbcinung zwischen dem Haus Oesterreich und der Eidgenossenschaft seie, und auf künftige Jahrrechnung zu Baden eine schriftliche Antwort einzusenden. Auch sollen den Gesandten auf diese Jahrrcchnnng Jnstrnetionen darüber mitgegeben werden, was man weitei thnn wolle, wenn nicht entsprochen würde, e. (S, u. Thurgau). «I. Da die Verordnungen gegen die Bertlcr, Landstreicher und Gcngler, gegen die Heiden und Zigeuner und gegen die Sondersiechen weder >n den Orten »och i» den gemeinen Vogteien vollzogen werden, so sollen auf künftiger Jahrrechnung April l -i67 ernstliche Maßregeln darüber berathe» werden. «?. Graf Änguisola übergibt seinen Ercdenzbrief als Gesandter des Königs bon Spanien und eröffnet sodann: Der König habe ihn hergeschikt, weil er ver- »dimnen, daß seine Kriegsrüstungen im Herzogthum Mahland und an andern Orten mir Mißtrauen angesehen werden; er müsse berichten, daß alle Bemühungen des Königs, die Unruhen in den Niederlanden beizulegen und seine Autorität daselbst herzustellen, bisher ohne Erfolg geblieben seien, daß seine vielfältigen Gnaden und die augekündigte allgemeine Verzeihung die Unordnung und den Ungehorsam daselbst nur noch gesteigert und daß der König daher beschloffen habe, persönlich eine genügende Armee dahin zu führen, um mit Gewalt den Hochmuth zu beugen und sich Gehorsam zu verschaffen; aus diesem Grunde habe der König eine ziemliche Anzahl Reisige und Fußkuechte im Reich bestellt, sein altes spanisches KriegSvolk nach dem Herzogthum Mahland geschikt und, um Zeit zu gewinnen, den Herzog Ferdinand von Alba, den man täglich in Mavland erwarte, beauftragt, benannte Truppen durch Savohen "ach Luxemburg zu führen, wo die ganze Armee gesammelt und organisiert werden soll; diese Truppen "'erden niemanden beschädigen und gegen die Unterthanen wenn immer möglich Gnade erzeigen; bereits habe er auf seiner Durchreise in Uri, in Lueern und in Bern Erläuterung über den Zwek dieses Feld- öugs gegeben und versichere nun hier, daß es den König bemühe, die Waffen gegen sein eigen Volk övauchen zn müssen, während er im Begriff gewesen sei, seine ganze Macht wider die Türken zu wenden, Und bereits Malta entsezt habe. — Der Bericht wird dem Grafen verdankt und in den Abschied genommen. f. Bon den eilf Orten wird die zu Zürich aufgestellte Münzordnniig nochmals zu Kraft erkennt; an die III Bünde und an die Stadt St. Galleu wird davon Mittheilnng gemacht. Die drei Städte Bern, Freiburg und Solothnrn dürfen übrigens bei ihrer Münzordnung verbleiben. K. Auf die Anlage an Basel, ob cS gemäß des lezten Abschieds in den Vertrag über Zurükstellung von gestohlenem G»t zn treten sich entschlossen habe oder nicht, gibt es folgende Erklärung ab: Seit einigen Iahren sei wiederholt vorgekommen, daß eS gestohlenes Gut au den Bestohlcnen ohne weiters zurükgcstellt habe; daher bitte es die acht Orte, sie möchten das ibrem Bürger gestohlene und beim Landvogt zu Baden hinter ^egtc Gut demselben wieder zn Haude» stellen; in diesem Fall habe Basel Vollmacht, sich mit den zwölf D"en in Unterhandlungen darüber einzulassen, wie mau sich gegenseitig hinsichtlich gestohlenen Gutes verhalte,, wolle; es könne dem benannten Vertrag übrigens deswegen nicht beitreten, weil es besorge, ^ möchte mit der Zeit de» Freiheiten der Stadt Basel Nachthcil bringen und den Obrigkeiten zu viele Achten aufbürden. — Nachdem man nochmals die gemachten Einwendungen und Bedenken der Gesaud- von Basel zu widerlegen versucht hatte, werden sie gebeten, auf der künftigen Iahrrechnuiig endli- thcu Bescheid zu gebe». Zugleich wird jedem Ort anempfohlen, seine Angehörigen vor verdächtigen Käufe» warnen l», HS. u. Deutsche gemeine Bogt, überh.) I. Da fremde Herren und Prälaten viele Güter 'u der Eidgenossenschaft und deren Vogteie» ankaufen, aber zur Zeit der Roth keine „Beschwerden" Achsen wolle», so werden alle Landvögte beauftragt, solches nicht mehr zu bewilligen, k.» (S. u. Lugga I. die dringende Bitte derer von Ehur und mit Zustimmung des Burgermeisters Ringt von "mphausen wird der Arrest, der auf Güter des GotteSbausbunds gelegt worden war cmit Ausnahme ^ Güter des Ruginelli und des von Salis zu Rapperswhl), wiederum aufgehoben, unter der Bedin daß die Urheber dieser Unruhen bestraft und daß Ringg von Baldcnstein für seine Ansprache be i"hlt Werde. »»». HS. u. Deutsche gemeine Bogt, überh.). »». tS. u. Thurgau). «». (S. u. Vier ennetbirg. überh.). >». Abgeordnete der Xl Gerichte in Bünden begehre» von den siebe» Orten Antwort auf April 1507 ihr lezthin gestelltes Gesuch, melden, welche Zuneigung bei ibnen all und jung zu den Eidgenoyen hege, wie sie iiiimer bereit seien, Heid und Gul für sie einzusezcn, wie sie bei allen Bündnissen mit Frankreich stets zuerst auf Seite der Eidgenossen getreten, wie sie zum HanS Oesterreich in feinem dienstbaren Verhältnis; stehen, sondern die Freiheit haben, sich mit jedem Fürsten und Herrn, wie es ihnen beliebe, zu verbünden, wie auch die Bündnisse, welche die sieben Orte mit dem Grauen- und dem Gottes- Hanö-Bnnd angenommen haben, nicht zu gleicher Zeit, sondern etliche Jahre auseinander abgeschlossen worden seien, und wie endlich die benannten beiden Bünde selbst ihr Gesuch unterstüzen; ne bitten dringend, sie ebenfalls in ein Bündnis; aufzunehmen. Auch der französische Ambassador Herr von Belliövre bittet im Namen des Königs, man möchte dem Gesuch entsprechen, weil die XI Gerichte stets mit den andern Eidgenossen in die Bereinunge» mir Frankreich getreten seien, sich von ihnen nie gesondert und hieb und Leid mit ihnen getragen haben, — ES wird nun anerkannt, das; die XI Gerichte zu jeder Zell sich zu gemeiner Eidgenossenschaft gehalten und bei Anständen mit den beiden andern Bünden den Eidgenossen redlich beigestanden haben; auch wird anerkannt, daß das Bündniß mit dem GotteöhanSbund keine besondere Verbindlichkeiteil enthalte, als das; man beiderseits ein getreu Aufsehen zu einander haben, friedlich und freundlich mit einander leben, allfällige Streitigkeiten durch das Recht austragen, bei Angriffen einander beistehen und einander feilen Kauf gestatten wolle, Weil jedoch die Gesandten nickt mit gleickcn Vollmachten verschen sind, und die XI Gerichte ihr Gesuch so dringend stellen, wird es wieder in den Abschied genommen. Jedes Ort soll eS nochmals an die höchsten Gewalten bringen, das Bündnis; mit dem Gotteshausbnnd zn Rathe ziehen und sich bis znr künftigen Jahrrechnnng G Baden über eine endliche Antwort entschließeil, «j. Das Gesuch um Untcrstüznng des Wirthö zum Stvr- ckeuft in Rapperswhl, dem wegen Fahrlässigkeit seines Nachbars sein Haus mit aller Fabrhabc abgebrannt ist, wird ml iioNrnomlnin genommen. i. Der Gesandte von Freibnrg macht an die V katholischen Orten Anzeige, das; der Propst zu St, Niklaus, Claudius von Wyler, der über der ganzen Priesterschaft in der Stadt Freiburg und deren Gebiet stehe, vor dem Rath Klage geführt habe, daß einige Priester, die sich wegen ihres leichtfertigen und üppigen Lebens geflüchtet, in den V Orten sich niedergelassen und ihn daselbst als Tyrannen gescholteil haben, obschon er nichts anderes gegen sie gethan, sls wozu er vermöge seines Amtes verpflichtet gewesen sei ; Freibnrg habe die Klage gegründet gefunden und birre daher, die V Orte möchten diesen Priestern keinen Glauben schenken und überhaupt keinen Purster ans Freibnrg anstellen, der nicht eine Bescheinigung über sein Wohlverhalten vom Propst beibringe Der Landvogt von Baden macht die Anzeige, das; das Pfarrhaus zu Eich, in der hohen und Niedern Gerichtsbarkeit Lneerns gelegen, abgebrannt sei. Da nun diese Pfründe nur eine Filiale der St, Niklaus- Eapelle zu Baden sei und deren Eollatur den VIII Orteil oder ihrem Landvogt gehöre, die VIll Orte aber keine andern Gerechtigkeiten daselbst besizen, da zudem die Pfründe durch Bauten und Anleihen schon ss >" Anspruch genommen worden sei, daß man aus deren geringen Einkünften nicht mehr bauen könne, ss scklage er vor, das Pfrnndlehen sammt Rechten und Einkünften an Lneern zn übergeben, sonst jedes Ort an den Wiederaufbau des Pfrnndhanscs beisteuern,— Dieser Vorschlag wird all imllruonchnn genommen, Bern bcgebrl Antwort über sein schriftlich gestelltes Ansuchen, eS möckte ihm jedes O>i ein Fäbnchen sammt einem Hauptmann zum Sckuz seines Gebietes gegen allfällige Ucbergriffe des vo> ^ l»m „Steinen" laut dem Glarucreeciuplar, April 1567, 86 t Erziehenden spanischen nnd italienischen Kriegsvolks senden, — Zürich entschuldigt sich, warum es keine -iMtrnelwn hierüber ertheill habe, und will anhören, was andere Orte vorbringen. Die V katholischen D>te sj,iv Ansicht, daß nach den Versicherungen des spanischen Gesandten, Grafen von Anguisola, urchts zu besorgen sei, wenn Bern keinen Anlas; zu Feindseligkeiten gebe, GlaruS will anhören und regieren, Basel will gemäß eidgenössischer Verpflichtung Bern beistehen, wenn es angegriffen würde, ^ciburg hat nicht instruiert, Solothnrn bleibt bei seiner Bern bereits gegebenen Antwort nnd will in Abschied nehmen, was weiter darüber verhandelt wird, Schaffhausen meint, man sollte Bern im Fall Roth entsprechen, aber unter der Bedingung, daß die Knechte nur zum Schirm seines Gebiets gebaucht werden. Appenzell will anhören und referieren, — Daher wird nun Bern folgende Antwort er- gilt: Man würde herzlich bedauern, wenn ihm eine Gewaltthätigkcit zugefügt würde; Graf von Anguisola habe jedoch fest versichert, daß die Truppen nur zur Unterdrükung der Unruhen in den Niederelben verwendet werden; auf diese Versicherung hin habe man die Sache nicht an die Großen Räthe gd LandSgemcindcn gebracht; sollte Bern aber dennoch etwas zustoßen, so soll eö nur berichten, indem ibni dann freundeidgcnössische Antwort ertheilen werde; man erwarte übrigens, daß es niemanden ^ulaß zu Feindseligkeiten gebe, — Endlich wird an den Grafen von Anguisola gemeldet, man erwarte, g' der König entsprechende Anordnungen werde getroffen haben, damit bei diesen Durchzügen die Eid- gk'wssenschaft und einzelne Orte alle Sicherheit genießen. (S. u. Luggaruö). v. und (S. u. Hurgau), x,. Herr von Roll macht im Namen des Herzogs von Savohcn die Anzeige; Der Herzog '"de dem König von Spanien wegen ihrer Verwandtschaft und laut ihrer Verträge nicht wohl abschlagen "'Uicn, mit seinem Heer durch das savohischc Gebiet zu ziehen; weil es aber bei solchen Durchzügen '"»»er solche gebe, welche von der rechten Landstraße abgehen und andere schädigen, so habe der Herzog ^Um Schuz seiner Untcrthancn an geeigneten Orten zweitausend Mann aufgestellt; er mache nun diese ^kigc, damit die Eidgenossen nicht etwa ungcgründcte Besorgnisse haben, — Diese Gefälligkeit wird an- ^uiesscu verdankt, Bezüglich der Erbsaitsprache seiner Schwester behauptet Hans Conrad von Schi- '^u, daß dieselbe bei ihrer ersten Vcrhcirathung sich mit der Summe von 1666 Gulden als ihr väter- »nd mütterlich Erbe zufrieden erklärt und auf mehrereS Verzicht geleistet habe; er verlangt, daß man Klage abweise und den auf sein Gut im Thnrgau gelegten Arrest aufhebt, oder aber, daß Dr. Si- "^u Oswald Hug oder seine Frau nach Landesübung ihn dort suchen, wo er wohne. Dagegen behauptet ^3, baß seine Frau keinen Verzicht geleistet habe, daß es unbillig und unerhört wäre, wenn seine Frau 1666 Gulden und ihr Bruder 46,666 Gulden als väterliches Erbe besäße, endlich daß der Arrest ^ allem Recht gelegt worden, weil gemäß Erbeinnng Erbsfälle da berechtigt werden sollen, wo die Güter er bittet, daß man ihm als gebornem Eidgenossen in der Eidgenossenschaft zum Recht verhelfe ^ >hn nicht an fremde Gerichte weise. Nach Einsichtnahme von dem betreffenden Artikel in der Erb- ^Uung der Handel auf künftige Jahrrcchnung zu Baden gewiesen, wo man die Parteien zu verein- suchen will; auf den Fall aber, daß der von Schüren sich nicht dazu verstehen und die Ritterschaft Hegäu „das Recht der Erbeinung" darschlagen würde, sollen die Gesandten auf der Iahrrechnung Klnicicht bcsizen, sich zu entschließen, ob man ans dem Artikel der Erbeinung beharren und mir ihnen Nechr annehmen wolle oder nicht, «, HS. u. Thurgau), «»». Der Kaiser überschikt drei AchtSbriefe ^ verlangt, daß man den Wilhelm von Grumbach und Mithaften, welche allenthalben im Land um- ^Ichweifm, auf Betreten verhafte und ihm Anzeige davon mache, damit diese Landfnedensbrccher nach April >567 Verdienen bestraft werden, — Wird all i^koronllnni genommen Iii». In Betreff des vom savohiscbe» Gesandten lezthin gestellten Begehrens, man möchte Bern um Vollziehung des Vertrags zwischen Sa- vohen und Bern angehen, gibt der Gesandte von Bern, aber nur als seine persönliche Ansicht, folgende Erklärung ab: König Philipp von Spanien habe in seinem Bcstätigungsbricf einen Vorbehalt üb" eine Sache gemacht, die ihn nichts angehe und wozu Bern sich nie verstehen könne; denn Bern bade das fragliche Gebiet nicht nur, wie einige glauben, mit dem Schwert erobert, sondern eigentlich gekauft, da nämlich eine große Schuldenlast darauf gestanden habe; Bern wurde viel bester thnn, das Geld wieder zurükzunehmen und das Land fahreil zu lasten. Da nun Herr von Roll, der gegenwärtig >st- kein weiteres Begehren stellt, so läßt mau den Handel auf sich beruhen, «v. - II. (S. u, Deutsche gemeine Vogt, überh.). kli.. Auf nächster Jahrrechnung soll man sich darüber entschließen, ob man, wenn der Erzherzog von Oesterreich auf das au ihn in Betreff des SilbcrkaufS erlassene Schreiben nicht entsprechend antworten sollte, „das Recht" gemäß der Erbeiuung gegen ihn snä>e«' oder wie man sich ferner in dieser Sache verhalten wolle. II. (S. u. Mendels). um». »A». (S, u. Luggarus). «z«l» HS. u. Thurgau), Die Gesandten von Basel bemerken, daß jedes Ort ein Fenster in das Sebiizenhaus zu Basel zu schenk" verheißen und daß einige Orte bereits entsprochen haben; sie bitten, daß die andern Orte ihrem sprechen ebenfalls nachkommen möchten, PI> a»S dem Schwnzereremvlar. >. aus dem Zürcher- unr> Bernercremplar, -»r, »„S rem Glarnererenixlar, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Deutsche gem Vogteien überh. Landgrafsrhaft Thurgau. Grafschaft Raden. Vier ennetb Aogteie» überh Landvogtei LauiS Landvogtei Mendris Landvogtei LuggaruS Laudvvgtei Maiuthal. I>, Art, 75. Kirchensachcn. I, 15. Erwerbung v, Herrschaft. «? Art 186. Justizsacheu n. l»!). ' .. l5!>. v. ,, 244. Gewerben. Landwirthsch. Art, tZI, Kirchliche« u, Giaubenss, <». ^Art. 294. Zellsachen, ««, „ 14, Verwaltung im Allgei», «e. Art, 275. Justizsachen, II. Art, 5kl>. Kirchliches, >t. Art, 129. Rechnungssachcn « „ 67, Verwaltung im Allgei», no, Art, 442, Beamte, ii. 5, »» >><1- Art 17, 69 Lehensachen. Kirchensache», «>t, I8tl. Justizsacheu, 66. Lchcnsachen, >- 167. Justizsacheu. 145. Judicatur u. Cempetenjl I>t>. Art 2>9, Verkehr mit Ma»l'>»^ >»m Art 4Z9. Lveales, PN 68. Verwaltung, nu Allgcw April 1567. 283 Buiideseriieuetlliig der VII katholischen Orte mit Wallis. Sitten. I 5^ Reiff, Sekelmeister; Bartholoms Rchnold, beide des Raths, Man sehe !>aS Verhandelte im Abschnitte Herrschaslsangeleacnbeilen - Ttogtei Orbe mit Tscherliz > Art, 212. Nogtei Grands»» » z« t» » Art, «4Z 6Z6. Der Abschied ist in franjögscher Sprache abgefaßt, 287. Schiedsgerichtliche Verhandlung. Frauenfeld, 22, Ä)tai (Donstag nach Pfingsten). Staatsarchiv ^'ucern. Akren. Abtei Lt. Gallen. lAuch in ven Archiven Obwalten. Glaru-j uno Svlotburn i Schiedboteni Im Namen der X Orte- Bernhard von Cham, Burgermeister von Zürich; '-Seat Ludwig von Mülinen, Statthalter und des Raths von Bern; Jost Schmid, alt-Landammann von Uri, ^ Im Namen des Abts von St, Gallen: Balthasar Tschudi von GlaruS, Landvogt der Grafschaft Toggenburg; Jakob Zimmermann, Schultheiß zu Wvl: Nillaus Hoffmann von Baden, Vogt zu Rose»' berg Mai 1567, Z65 Vergleich zwischen den Abgeordneten der X die Landgrafschaft Dhnrgan regierenden Orte nnd denen des Abtö Othmar von St, Gallen in Betreff ihrer Anstände über die niedere Gerichtshcrrlichkeit des Gotteshauses St, Gallen im Thurgau, Man sehe im Abschnitte HerrschaftSaiiqelc.ienbeiten,' Landgrafschaft Thurgau, Art. t-tti, Iudicatur n. Cennveteini. Abtei St, Galle» Art 2ä, Gemein - eidgenössische Jnhrrechnnngs - Taqsazunq, Baden IZ«7, « Juni Dtaatsarctiiv Lnccr». Altgeni, Absch, Bd. V, ko! 7>. iAuch in den Archiven Zürich, Bern, Ichwyz, Obwaiden, Glarus, Freiburg, Zoioti'urn nnd Aarau.I Gesandte: Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter nnd des Raths, Bern, Beat Ludwig von Mülinen, Statthalter, Lneern Jost Pfhffer, Schultheiß. Uri, Peter A-Pro, Landammarrn, Schwhz, Kaspar Abhberg, Landammann, Unterwalden, Andreas Schöncnbübl, Land- ^Mmann, Zug, Hieronimns Heinrich, des Raths, Glarus, Paulus Schuler, Landammann, Basel, Abwesend), Freiburg, NiklauS von Perromann, Schultheiß, Solothuru. NrS Ruchti, Schultheiß, ^chaffhauseu, Dietegen von Wildenberg, genannt Ringt, Burgermeister, Appenzell, Othmar Kurz, L^udammann, sS. u. Deutsche gemeine Vogt, überh.). t». (S. u. Freie Aemter). HS. u, Sargans), «t. Die Verordnung von 1562 über das Versahreu gegen die Wiedertäufer wird fast einstimmig bestätigt; den Landvögten in den gemeinen Vogteien wird die Weisung erlheilt, pünktlich derselben nachzukommen, lS, n. Baden). K, (S. u. Thurgau). K. HS. u. Baden). I». HS. u, Lauis), i. (S, u Sargans). (S. u, Thurgau). I. (S. u. Baden). II». »». und «». sS. u. Thurgau). p. sS. u. Mainthal), Jedes Ort schenkt dem braudbeschädigteu Wirth zum Sternen in RapperSwhl 5 Krön, als Unrer- i^biuirg, Weil auf das lczthiu an den Erzherzog von Oesterreich erlassene Schreiben in Betreff des ^'lbcrkaufs auf österreichischem Gebiete immer noch keine Antwort erfolgt ist, wird nochmals an ihn geschrie bsii und Antwort begehrt. Auf nächste Tagsazung sollen die Gesandten Vollmacht bringen, zu entscheiden, Man, wenn abschlägige Antwort erfolgen sollte, alsdann „das Recht" gemäß der Erbeinung brauchen tvolle oder nicht, Die Beschwerde Lucerns, daß den Fuhrleuten, welche Wein nnd Korn nach Lneern ^"igen, zu Basel und auf der Hard mindestens 5 Plappart für ein Mahl angerechnet werde, während ^°ch Kern nnd Wein wohl um die Hälfte abgeschlagen haben, wird den Gesandten von Basel in den Ebschied gegeben; an die Regierung zu EnsiSheim wird geschrieben, sie möchte ihre Wirthc zur Her »nteyezung ihrer Preise anhalten, t. Es wird abermals beschlossen: Die kräftigen, gesunden Bettler, Landstreicher nnd Gengler, welche nicht arbeiten wollen und den Leuten zur Last fallen, soll man überall ^"ziehen und zwei- bis dreimal foltern und bestrafen, wenn sie Verbrechen begangen haben, nnd dann uus der Eidgenossenschaft weisen; den Landstreichern sollen ihre Feuerbüchsen weggenommen werden; ""ch loll kein Ort dem andern die presthaften Bettler zuführen, sondern jedes >oll die fremden forlweisen ""d die eigenen versorgen; die Sondersiechen soll jedes Ort in seinem Gebier nnd in den gemeinen Juni >567, Vogteien in den Häusern behalten und nicht umherziehen lassen, sondern sie da, wo Siecbenhänser sind, in denselben versorgen; die frühere Verordnung gegen die Heiden und Zigeuner belaßt man in Kraft, Allen Landvögten wird von diesen Verordnungen zur Nachachtung Mittheilnng gemacht, Ii. (S. u. Thurgau). V. Bern führt weitläufig Klage gegen Obwalden, daß eiwer seiner Angehörige», der in Geschäften in Unterwalden gewesen, daselbst auf offener Straße von drei starken Männern, worunter ein Priester, angefallen, mißhandelt und beinahe getödtet worden, daß einige Unterwaldner, ungeachtet deS von Bern gegen die Wallfahrten erlassenen Verbots, nach St, Beat wallfahrten, dort Messe halten, Licbter aufsteken und anderes allda verrichten, was wider die Bünde und den Landfrieden sei; man könne wohl ermessen, daß die katholischen Orte auch keinem Prediger gestatten würden, ans ihrem Gebiet zu predigen; es erwartet, künftig mit solchen Sachen in Ruhe gelassen zu werden, und verlangt, daß man Obwalden dazu anhalte, jedermann nnbelcidigt und »»bedroht dort wandeln zu lassen und den Mss- handelten zu entschädigen; es erklärt schließlich, daß es, wenn so etwas nochmals begegnen würde, ftu' die Folgen nicht gut stehen könnte, Landammann Schönenbühl erwiedert; Seine Obern bedauern diejen Vorfall sehr; wenn der Beschädigte um Recht anrufe, werde ihm unverzüglich gut Recht gehalten und er für seinen Schaden gewiß entschädiget werden; er glaube übrigens, daß aller Unwillen sich legen würde, wenn Bern die Wallfahrt nach St, Bear wieder gestattete, — ES wird an Obwalden geschrieben mit der dringenden Ermahnung und Bitte, es möchte jene, welche den eingeklagten Frevel an dem Berner begangen haben, dermaßen strafen, daß man sehe, wie sehr ihm der Vorfall leid sei, und möchte beförderlich einen gütlichen Tag ansczcn. Der Anstand aber wegen der Wallfahrt nach St, Beat wird ml in^linon- ilnni genommen, um nch später darüber zu entschließen, was man gegen Unterwalden vornevmen wolle, wenn es der Bitte nicht willfahren und dem Uebcl nicht abhelfen sollte, damit für die Eidgenossenschaft keine schlimmen Folgen daraus erwachsen, Der französische Gesandte, Herr von Belliövre, übergibt ei» Schreiben des Königs', worin derselbe begehrt, daß man nicht gestatten möchte, daß einige unruhige Personen etwas gefährliches anstiften, und daß Walthcr von Roll sill, mit Werbungen für Savoyen abgebe; denn daß etwas dergleichen vorgehe, bezeugen dessen Handlungen, auch wenn er eS in Abrede stelle; wenn dann diese Knechte und die in französischen Diensten befindlichen gegen einander geführt würden, so möchte das der Eidgenossenschaft zu großem Unglük gereichen; er bitte daher alles zu verhüten, was dem ewigen Frieden und der Vereinung zuwider sein möchte, — Landammann von Pro entgegnet' Uri habe einen genauen Untersuch über den Sachverhalt angestellt, aber nichts gefunden; man dürfe Ur> zutrauen, daß es nichts gestatten werde, was der Eidgenossenschaft nachthcilig sein könnte; man möchte nch daher um solch' nngegrnndete Gerüchte nichts kümmern. Endlich bemerkt Schultheiß Pfhffer: Seine Obern haben auf die Kunde von solchen Umtrieben ein Mandat erlassen, daß niemand bei Verlurst von Leib und Gut einem andern fremden Fürsten, als dem König von Frankreich, zuziehen dürfe; Lucern werde die Ungehorsamen sowohl als die Aufwiegler nach Verdienen bestrafen, — Ueber dieses alles svll jeder Gesandte seiner Obrigkeit Bericht erstatten, damit jcdeö Ort gegen solche Umtriebe das geeignete verfüge; seine Meinung darüber soll dann jedes Ort Zürich mitthcilcn, damit dieses, wenn die Mcbrhe^ nch bicfür ausspricht, die angemessenen Weisungen an die Landvögtc erlassen kann, x,. Die Anzeige dci Gesandten von Zürich, daß einige Goldschmiede messingene und kupferne Becher n, a, m, verfertigen und dieselben vergolden und versilbern, und daß damit großer Betrug geübt werde, soll jeder Gesandte an leine Obern bringen, damit wirksame Maßregeln gegen solchen Betrug ergriffen werde», Juni I5K7, macht Anzug, daß von den ennetbirgischen Gesandten erlassene Urtheile zu Baden oft wieder aufgehoben Morden, und beantragt, daß, wenn einer einmal ein Urtheil erlangt habe, der andern Partei eö dann mckt mehr gestattet sein soll, den Proceß weiter zu treiben, außer wenn neue Rechtsamen zum Vorschein kommen, — Wird ml in^limoinlnin genommen, Das Gesuch deS Gesandten von Zug, jedes Ort '"ächte ein Fenster mit seinem Wappen in das neue Wirthshaus des Paul Heinrich von Aegeri schenke», Mied in de» Abschied genommen, »»»». Bezüglich des Zolle zu Breisach wird nichts verhandelt, weil Gesandten von Basel abwesend sind, I»I». Auf das abermalige Gesuch der Abgeordneten der XI Gerichte Bünden an die VII kathol. Orte um Antwort über die gewünschte Aufnahme in ein Bündniß, gleich äom mit de» beiden andern Bünden, wird ihnen von der Mehrheit folgender Bescheid crthcilr: Wegen gegenwärtig schwierigen Zeilen könne man sich jezt in kein neues Bündniß einlassen, weil ihnen und ^"Eidgenossen daraus nur Gefahr erwachsen könnte; man hege übrigens nicht im mindesten einen ^"willen gegen sie, und wünsche es beim bisherigen Verhältnis bleiben zu lassen, also daß man sie sters liebe Eids- und Bnndsgenossen halten und auch so nennen werde; dasselbe mögen sie auch gegen k>w Eidgenossen sammt und sonders thun vl. sS. u. Freie Aemter). «I«R. Es werden folgende Vortlage gemacht: I ) Bei Gütertheilnngen soll dem das Gut zngethcilt werden, der den Zins davon gibt; Die zinsbaren Güter sollen verzeichnet werden, damit sie nicht zweimal versezt werden können; Ge "'orbe lollen bei Erbstheilnngcn nicht zum Nacktheit der Jnnhaber gcthcilt werden; 4) Bürgen sollen lodigc llnterpfänder einsezen, oder „lieber" nicht Bürge werden, 5) Keiner darf sein Erblehen ohne ^owilligung seines Lehenherrn versczen, — Sic werden ml iimirnonlliiin gcilommcn, rt. Weil Basel twewnd ist, kann ihm das Betrcffniß für die geschenkten Fenster in sein SchüzenhauS nicht bezabli Morden, 11^, fS. u. Freie Aemter). MK. Denen von Bürgten wird ein Markt bewilligt, Iii». In Be ^cff des Erbschaftstreits zwischen Hans Konrad von Schinen nnd seinem Schwager Vi'. Simon Oswald H"g von pneern wird nach Anhörung eines Vortrags des österreichischen Raths Paulus von Appen; äoscn ej„ gütlicher Vergleich vorgeschlagen, II. Die VII katholischen Orte erlassen eine Zuschrift an Papst, (2l>, Iilnit worin sie sich um die Confirmation des neu erwählten Bischofs zu Sitten, Hilde ärand von Riedmatten und nm Rachlaß der Annaten verwenden. IK.K,. Rechnung über die Einnahmen Vlii Orte von den Landvögten nnd ans den GelcitSbüchsen; — jedes Ort erhält 19 Sonnenkronen, ^ »eue Kronen, 878 Pfd. Halter und 29 Schilling; — (S. ". die betreffenden Landvogteien). II. fS. u. ^arganz). »»»»»». Das Collatnr- nnd Patronatsrccht der Pfründe Eieb wird sammt deren Einkünften an ^"oern abgetreten, (S. n. Baden). Alan sebe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^ourfchx gem. Vogteien überh. »- Arl. li-t Kirchensachen. «. Art. Z8. Poliwiliche« >1. 7l>, ^""dgeafsrtiaft Zchnrgau k Ai r. stst7. Stifte und Kloster. ». Art. ll>5. Jnstissachen. I.. „ 147. Judicatur», Competeuzs. », 188. »,. „ 1Kl>. Zustizsachen, i,I>, „ l8t. ,, » .. 40Z Stifte und Kloster kle, .. 17 Amtsrechnunq, ^"»dvogtei Kheiutlial Art. st.i, Anitsrechnung. ^'"ffchaft TnrgauS. e. Arr, 8st. Handel und Gewerbe, Arl, Il>. Amlbrechnunq. >'. M>, Stifte nnd Klöster. " t»0- Stifte und Klöster. Jnni 1567. Grafschaft Bade». Landvogtei Freie Beuiter Vier ennetb. Vogteicn übcrh. Landvogtei LaniS. Landvogtei Mainthal. »», ?irl. >98. LecaicS. sr. 79. Polizeisachcn. I. . 175. Stifte mir Klöster. I>. Art. 49 Hnldigniig. «!«. ., 69. Lehcnsachen. ?. Art. 58. Justizsacheii. Art. 141. RechnungSsachcn. I>. Art. 443. Beamte. >>rn>. Arl. 132. Kirchliches n. Nianbenss NN. 19. Amts-».Neieiisrechng". N. Art. 162. Klöster, tele. „ 23. AmlSrechiinng. VitttlS 28«». Ennetbir^ischt' Jahrrechiuings- Tagsaziiug. !3<»7, 23. Juni. (Mittwoch nach Johannes des Täufers Tag). Staatsarchiv Lncern Ennetbirg. Abscb. ll. 14 t Staatsarchiv Bern. (Snnetbirg. Absch. toi. lAnch in den Archiven Zürich und Sololburn.I Boren: Zürich. Konrad Escher. Bern. Jakob Wyß. Lncern. Jakob Sonnenberg. Uri. Adrian Kuhn. Schwvz. Heinrich Gaffer. Unterwaldcn ob dem Wald. Melchior von Flne. Zug. Heinrich Elsinger. Glarus. Georg Fcigy. Basel. Lienbarl Liizelmann. Freiburg. Hans Marti. Solothur». Stephan Schwaller. Schaffhau scn. Ouopbrion Waldkircb. i. aus dem Bernerercnivlar. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangclegenheitcn: Vier ennctbirg. Vvgteien übcrh. e Art. 169. Verkehr mit Mahland. Lanis nnd Mendris ».»r Art. 29. Amtsrcchnung. Laiidvogtei Lanis >> Art. 142. Rechnungssachen. Landvogtei Mendris. «>. 276. Justizsachen. «>. 366. Fischenzen. c. Art. 548. Grenzvcrkehrg.Mahland. t. Art. 277. Justizsachen. t>. „ 112. Bußenrechnung. i 396. Zollsachcn. 2«><» Ennetbirgische Iahrrechnungs - Tagsaznnq. Lugguruö I3<»7, Ii». Juli. ) Staatsarchiv Vncern. Ennetbirg. Absch. II. 145. Archiv Solothnrn. lAnch in den Archiven Zürich, Bern und Glarus. I Boten: (Die nämlichen wie auf der Jahrrechnuug zu Lauis am 25. Juni). Man sehe das Verhandelte im Abschalte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennctbirg. Vogteicn übcrh Art. 59. Justizsachen. i Art. 3g. Amtsrcchnung. LuggaruS und Mainthal t. K. Art. 12. Amtsrcchnung. Landvogtei LuggaruS >' Art. 7V. Verwaltung im Allgem. e. Art. 326. Kirchliches. >39. RechnnngSsachen. t>. „ 89. Bußenrechnung. <>. .. 235 Justizsacheii. Das Svlothiiriicrcremplar ist datiert vvni 21. Juli. August 1567, 2k>I. Conferenz der V katholischen Orte, Lucern, August HMontag nach ,x>s>>m>uuu> »-ubH. StantSarcitiv lLllccru. Vllcern. Absrl). Vd. L. 7. Boten: Lneern, Jost Pfyffer, Schultheiß; Hans Au der Allmend; Niklans Am Lehn, des Raths, stri, Pftcv von Pro, Landammann; Jakob Arnold, alt-Landammann, Schwyz, Dietrich In der Halden, bitter, alt-Landammann, II n t er walden, Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wald, Johannes Waser, Ritter, Landammann; Melchior Lnsst, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Caspar Sclwll, Statthalter, i». Dieser Tag wird abgehalten, weil der Cardinal Marc Sittich), Bischof zu Consta»;, eine Synode der Prälaten und Geistlichen auf den l, September nach Eonstanz ausgeschrieben bat. Zuerst nun wird die Instruction verlesen, welche die VII katholischen Orte dem Landammann M. Lussi von linter- waideii auf das Coneilium zu Tricnt mitgegeben harten; dann bittet der Abt von Muri für nch und im Rainen der Prälaten von Rheinau, Wettiugen und Fisclüngcn um Rath, wie sie nch ihrerseits zu veralten haben, da die beiden Prälaten von St. Gallen nnd Einncdeln die Synode zu besuchen sich bereits ^schlössen haben; endlich suche» auch der Lcutpricstcr zu Lneern und der Cammercr zu llri im Namen Bierwaldstätter-CaPitelS um Weisung über ibr Verhalten nach, — Darauf wird nun folgende Ant- wort beschlossen: Aus der dem Landammanu Lussi nach Trient ertheiltcn Jnstruetio» ergebe sich, das er in nichts weiter einzulassen den Auftrag gehabt habe, als mitzuwirken zu dem, was zur Reformation katholischen Wesens zwckdienlich sei; das dürfe aber nicht also verstanden werden, als ob sich die VIl katholische» Orte ihrer Freiheiten und Gerechtigkeiten, Bräuche und Gewohnheiten, die sie von Päpste», Kaisern und Königen und von geistlichen und weltlichen Herren erlangt haben, begeben wollen; ^eii« nun das Mandat sage, daß die Geistlichen versprechen und geloben sollen, alles stät und fest zu halte», pjx Gesandten dcS Bischofs auf dieser Synode werde verhandelt und gesprochen wer- ^n, somit dieses Mandat den katholischen Orten an benannten ihren Freiheiten Cinrrag thnn möchte, Indern ste Lehen- und Schirmherren der Pfründen und Gotteshäuser auf ihrem Gebiete sind, so seien ^ entschlossen, sich nicht weiter einzulassen, als die vorhandenen Mißbränche unter Geistlichen und Welt ^hen reformieren zu helfen, — Dieser Beschluß wird dem Bischof von Constanz durch einen eigenen Bote» überschikt und dem Abt von Muri zu Händen der vier Prälaten mitgctbeilt; den drei Priester» ^shann Hurlimann, Leutpriester zu Lneern, Heinrich Heil, Kirchhcrr zu Uri und Cammcrer, und Ehrl ltoph Binder, Kirchherr zu StanS und Decau, wird er zu Händen des Vierwaldstätter-Capitels iustrue t>o»swcis mitgetheilt, mit der Erklärung, daß, wenn andere Capitel oder Geistliche in ihrem Namen an ^n Verhandlungen in Constanz Antheil nehmen wollen, uc dieses im angeführten Sinne rbuu mögen. Es wird angeregt, wie ersprießlich es wäre, wenn in der Eidgenossenschaft, etwa in RapperSwyl, ein ^wuiittcmu,,, oder eine Schule errichtet würde. Darüber soll sich jedes Ort beratheu, « . Aue das Ge>ucb Ammaun Lussi und anderer um Verwendung beim Papst, damit ihre Amprmbeu an ihn bezahlt werden, wird ein Schreiben entworfen und in den Abschied genommen; Lucern toll es ausfertigen, wenn kei» Ort dagegen Einwendungen macht, «>. Die Gesandten von Uri glauben, dap die Verhandlung auf bester Jahrrechnnna z» Baden über das Gesuct, der XI Gerichte in Bünden um Ausnahme in ein Bund 47 37» August tRil Itiß ilicht st' in de» Abschied gestellt worden, wie der Beschluß gelautet habe, Jedes Ott stll Pd darstbct bcrathen, was mau auf künftiger gemeiu-eidgenösfischer Tagsazung darüber anziehen und ob »>a» beantragen wolle, daß in Zukunft die Abschiede vor der Abreise der Gesandten abgelesen werden solle» v. f. sx. (S. u. Luggarus). l». Das Gesuch derer von Untcrwalden um Fenster in ihr neues Beinbanv wird in den Abschied genommen. Man sebe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegcnheiteu - Laildvogtci LuggaruS, « Alt. 7l. Verwaltung im Allgcm. s, Nil. 327, Kirchliches, k, „ 379. Glaubenssachen. 2«>2 Vergleichsverhandlnng zwistchen Lneern uud der Abtei Engelberg. SittS. I«. Slugust. StaatSarct)iv Vucer»». Akten: (sn^elberq. Abgeordnete: Lue er», Rochus Helmli, Baicmeister; Rudolph von Metteitwhl, Spitalmeistcr! Amrhhil, Korumeister, Abtei Engelberg, Laurenz Mauhart, Kirchherr zu Lins; Peter Sigrist, Start Halter zu Engclberg; Jakob von Whl von Lucern, Schaffner des Gotteshauses Engelberg, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Echirmortsangelcgenheiten: Abtei und Thal Engelbern Art 25, 2»». Eonserenz der III die Grafschaft Vellen; regierenden Orte llri, Ichwpz und Nidwalden, Brunnen I>»<»7, 2 September Vandeöarctnv Scttwnz. Boteic: (Nicht angegeben), ». I». v. «I. (S. u. Bellenz), Mau will an Lucern das Gesitch stellen, daß es zu Vermeid»"ö weiterer Unkosten die Tagsazuugcn, die cS nach Lucern ausschreibt, stets auf einen Dienstag ausschrei^' auch wird der Vorschlag, bei Ausschreibung von Tagsazuugcn eine Kchrordnung einzuführen und dw selben in den Hauplorten abzuhalten, in den Abscbicd genommen, f. Jeder Gesandte soll bei sei»^ Obern darauf dringen, daß der Abschied von Baden, betreffend die Antwort an die XI Gerichte in den, abgeändert werde, nämlich daß man die Worte „achten" und „sie dafür halten" auslasse; bei Sclch" ben ail die XI Gerichte dagegen will man sich an die bisherige Uebung halten, K. Auf Ratification wird beschlossen, daß in Zukunft auf gcincin-eidgcnossistbcu Tagsazuugcn, bevor mau auseinander gebb die Abschiede abgelesen werden sollen, damit in dieselben nicht mehr aufgenommen werde, als was l't schlössen worden, I». Man findet, daß das erlassene Mandat, daß niemand einem fremden Fürsten edu Herrn, außer dem König von Frankreich, zuziehen dürfe, für die eidgenössischen Orte nicht eben eh>e» voll sei, ja daß. es so viel heiße, als sei man des Königs Uuterthan, Deswegen vereinbart man sich dal»'b daß jeder Gesandte dieses an seine Obern bringen soll, damit auf künftige Tagsazung dahin instnu werde, das Mandat wiederum aufzuheben. Auch wird beschlossen, Zug davon in Kenntnis? zu sezcn und ^ auf nächste» Tag zu Schwhz ebenfalls einzuladen, i. Jeder Gesandte soll bei seinen Obern darauf d"" September (5t»7, b!. September ^andeöarckiv Sctnvnz. Boten: (Nicht angegeben). Man sehe ras Verhanrelte im Abschnitte Herrschastöan^eteqenbciten: Velleiij, Volle»; und Riviera. » >>- Ali, 2?»S. Konferenz der vier Orte Vueern, Uri, Uncerwalden ob und nid dein Wald und Zug. Schwyz Z3<»7 September. Laildesurc!,iv ^»chwyz. Boten: (Nicht angcgebeit). Von Obwaldcn war Ammann pnssi anwesend, Belreffeird das Gesuch der XI Gerichte in Bünden um Aufnahme in den Bund, gleieb den beiden Widern Bünden, wird beschlossen, an Zürich und an den Bürgermeister von Cham zu sei,reiben: Bei Dnrch- ilchung des lezlen Abschiedes zu Baden habe man gefunden, daß in denselben mehr gcsczt worden, als "UN, beschlossen habe; wie dieses gekommen sei, wisse man nicht; man begehre nun Verbesserung des Ohlers und Anzeige an die XI Gerichte, daß man an dem Beschlüsse festhalte, wie er von den V Orlen gsirft worden, und daß man die Worte „achtelt" nnd „dafür halten" auslasse und dem standschreibcr von ^eii anbefehle, den Artikel laut Beschluß in den Abschied zu stellen; im übrigen habe man nichts da- an die XI Gerichte nach alter Uebnng zn schreiben, I». Anläßlich des Antrags, die Tagsaznngen gst ei„xx Kehrordnung von Ort zn Ort in den Hanptflekcn abzuhatten, wird ans Ratification hin begossen, Lnecrn freundlich zu ersuchen, daß es die Tagsaznngen nach Lncern stets auf einen Dienstag "'gchrnbe, indem es den Orten, die den Weg über den See machen müssen, desto gelegener sei, v. Weil die Abschiede in Lueern lheuer bezahlen muß, wird der Antrag gestellt, pnecrn zn birken, daß es glen Schreibern billigere Taren anbefehle,—Wird in den Abschied genommen, «I. An Betreff des er- Alenen Mandats, daß niemand einem andern Fürsteil oder Herrn zuziehen dürfe, als dem König von ^linkreich, stimmen Uri, Untcrwalden nnd Zug dahin, das Mandat wieder aufzubeben nnd pneern zu ''^en, dasselbe zu thun; Schwyz hat noch nicht instruiert; dcßbalb wird es von de» drei andern Orten glicht, cms festigen Freitag den zweifachen oder gesessenen pandralb zusammenzurufen und sich über !N2 September 1567. diesen Artikel zu entschließen; tritt es dann dem Beschlüsse der drei Orte bei, so soll es in der Vitt Orte Namen Lncern »m Bcrsammlung von Rath und Hundert ersuchen und die drei Orte davon be nachrichtigen, damit auch sie ihre Gesandten auf diesen Rathsrag abordnen können, v. Weil nicht stste» in den Abschieden Unrichtigkeiten vorkommen, indem mehr darin steht, als wirklich beschlossen worden, w>>v erkennt: Es sollen in Zukunft die Abschiede oder die Hauptarrikcl derselben abgelesen werden, bevor dN Gesandten auseinander gehen; nach dem Schluß der Tagsaznng aber soll niemand mehr angehört werde» t. Wenn in Zukunft der König von Frankreich wieder Knechte begehrt, so soll er dieses nach früherer Uebnng auf Tagsaznnge» thun und dabei anzeigen, wohin und wie er sie brauchen wolle, Landen» mann Lnssi stellt das Begehren, man möchte der Tochter der Leberlin wiederum zu ihren Kleidern vc> helfen, welche Bogt Tammann ihr weggenommen habe und darüber auf künftige Tagsazung Vollmacht^» bringen, I». Es soll jeder Gesandte bei seinen Obern darauf dringen, daß in Zukunft kein „Bandü mehr ohne Borwissen der Obrigkeit libcriert werde, l. Was Ritter Roll im Namen des Grafen vv» Anguisola vorgebracht bat, wird verdankt und all eoleieinlum genommen, Ii,. (S. u, Bellen;», Mlin selic auch im Abschnitte HerrschnftSan.ieieqcnbetten: Belle»,;, Bolle»; und Kiviera >». An rbg, (Konferenz der V katholischen Orte, ilucern, i ><»7, 7, Lctvbor (Dienstag vor Dionus». Staatsarchiv lncern. Lueor,» . Absch. Vd. 45. 5ol. iL. lAuch in, Landesarchiv Zchw'.?;.! Boten: Lneern, Jost Pfhffer, Schultheiß; NiklauS Am Lehn, alt-Schnltheiß; Kaspar Egli; Hcinserli, beide des Raths; Sebastian Schindler, Rathsrichter. Uri, Johannes zum Brunne», RittG alt-Landamma»n, Schwhz, Dietrich In der Halden, Ritter, alr-Landammanu, Unterwalden. Andrea^ Schönenbühl, Landammann ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, Landammann nid dem Wald, Z"ü Hieronimus Heinrich, des Raths, ». (S. u. Thurgaui. I». Das Geschäft wegen der Synode zu Eonstanz, sowie der Borschlag Errichtung eines SeminariumS werden wieder all i'oloronllnm genommen; inzwischen soll jedes Ort stt'^ Priesterschaft vorladen und darüber einvernehmen, was sie für Beschwerden habe, « . (S. u. Luggar»bk «R. Weil im Abschied der lezten Jahrrechnung die Bcrhandlnng, betreffend das Gesuch der XI Gericht um Aufnahme in ein Bündnis;, mehr enthält, als beschlossen worden ist, soll auf dem nächsten gc>»e>» eidgenössischen Tag der Antrag gestellt werden, daß in Zukunft die Artikel über so wichtige GeschO vor den Gesandten, welche an der Bcrhandlnng Tbcil genommen haben, abgelesen werden möchten, b» mit solche Unrichtigkeiten fürderhin unterbleiben, v. sS, u Luggarus), t. lasscnen Mandats, daß niemand einem andern fremden Fürsten zuziehen dürfe, als dem Königv vo» Frankreich; er drükt seilte Berwilndernng darüber ans, daß die drei Orte zuerst zu Brunnen, dann Beiziehung von Zug zu Schwhz getagct haben, während doch Luecrn stets Leib, Ehre, Gut und Bl>ü zu den vier Orten gesezt. Die andern Orte entschuldigen sich: In Brunnen seien sie zusammcngekonu»^ Octoder !5>i>. - ^ in -chwvz aber sei allerd.ngs etwas über das Mm.dat vertu Geschäften die drei Länder deucnend, ^ aesgrehen, weil Schultheiß Pfvffer ioinen bandelt werden; daß man Lueern '»cht dazu bsigezogen, weil das Mandat»» Anzug ans Auftrag der obersten Behörde . ^ keiner andern Abncht gesche- Namcu gemeiner Eidgenossen, anßer Uri, er ancn ^ Unkosten daranf Bedacht sc», mostne, bei ben, I». (5s wird Anzug gemacht, daß man zu ' «m » Abends auszuschreiben, I. Alt-Land- AusschrUbnng von Tagsaznngen dieselben sewe; en ar Scknid daran trage, daß einige von den cmnnan» Lussi von Unterwaldcn verantwortet aß nck ver ranzig Knaben aus Italien wieder lw'Mselauttn w ' , rm Orr andere antworten zn wollen; er wünscht auch, da;, man ^ ^ ^ Acmterch .» dl. d» «--«»-f. ........ -- «-» ^"">'^7. S»»d»»g„>i «,w>rr . ' 7 im. »» ». ^ 2«»7. Taqsnziliig der mit Frankreich verbiindele» XI Orte, Zolvtliurn I ^<»7 Octvbcr ^«aatSarciriv Lnceru, Altgein. Absch. B° V, tot. t I ?. ! >luch in reu Archiv.» Nidwalde» und Glarud.! all ^iaiidrci Lueern, Jost Pfpffer, Schultheiß, Uri, Heinrich Albrccht, alr-Landammann; Jost Schniid, ^ anrcnninann, Sstnvhz, Kaspar Abhbcrg, Landamniaiin; Dietrich In der Halden, alt-Landa»imann, Ist Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wald, Melchior von Jstüe, Landvogl; " '^uncs Waser, Landammann nid dem Wald, Zug, Paulus Kolin, Pannerberr: Zcvnder, Hanpt- n, Glarus, Paulus Schüler, Landammann, Basel, (entschuldigt», Frcivnrg, Hans von Lauten, Nug"^ Schultheiß; Niklans Gottrow, Sekelmeister, S olothnrn, Urs Snrh, Schnltbeiß; Urs üi, alt-^chultheiß; Joachim Scheidegger, Penner, Schaffhausen, Dictegen von Wildenberg, ge- ""k tßing^ Bürgermeister; Alexander Peher, alt-Bnrgcrmcister Appenzell, (abwesend), >5» Der französische Ambassador, Herr von Bellinvrt, meldet, daß er noch 4UUU Mann zur Berstär- "ß de» j„ Frankreich befindlichen <>UUÜ Mann begehren »inffe; er berichtet, daß einige rebellstche " tubanen zwischen Meaux und Paris den König und die eidgenössischen Truppen angegriffen, daß sch^^ tapfer vertheidigt und den König sicher nach Paris geleitet baben H; er vcriichert, wie ^ ^ König mit ihrem Wohlverhalten (»frieden sei und wie er dieses der Eidgenoffenichaft stets i» ^ ss'tenndsst,aft zu erkennen geben werde; weil nun aber die ffeinde »ich seither bedentend verstärkt, 2^ ^>'a>Nsarchjv Lueern, — Akte»: Frankreich. Bericht über riete renkwürriqc Tbal res Oberncn Vurwig Pirrffcr am / Skvlember, ,1. a. Paris. Z. Oetober, — Absch. Br. V. iä», Bericht rer Hauvtleute Urs zur Matten »nr Wilbeim Tua- ^ "er an Tolothnrn über den Borfall r» Meaur, N, <>, r, November I5K7. Ociober 1007, die Pässe zu Wasser uud zu Land um Paris herum innehaben uud auf den Strafe» Gewaltthätigkefle» und Raub verüben, sv das; zu besorgen sei, sie werden die Stadl Paris sammt dem König und dem eidgenössischen Regiment einschliefen und durch Hunger zur Uebergabe zwingen, so müsse der König schleunige Hülfe haben uud bitte daher dringend, ihm die 4000 Mann zu bewilligen; bereits habe e> Anordnung getroffen, das; sie unter hinreichender Bcdekung durch den Herrn von TavanneS ihm siä»" zugeführt werden; auch werden wäbrend dieser Tage die drei Fähnchen aus Bünden ebenfalls anrüken Taraus läfl man ihm durch einen Ausschuf antworten! Man bedauere von Herzen das Mifgcschii und die Roth des Königs; man begehre aber, das; er gemäf Vereiunug OOtlOMann annehme, damit sie dc»> König um so bessere Dienste leisten können, uud das; er, weil es auf den Winter gehe, „die Bestallung der Hauhtleute erhöbe, damit sie um so tüchtigere Leute erhalten können, sowie es denn früher wieder- holt vorgekommen, das; man die lczren Bestallungen verbessert habe, — Auf die vom Ambassador ge- machten Einwendungen, das; der König wirklich nicht mcbr als 4000 Mann bedürfe und daf gerade »isisi überflüssig Geld vorbanden sei, und auf seine Zusicherung, daf er mit den Hauptlcuten zu ihrer Zu- friedenheit sich verständigen werde, werden ihm endlich die 4000 Mann bewilligt mit der Bitte, er möchte dem Herrn von Tavannes die nöthige Sorge für diese Truppen anempfehlen. Zugleich wird an den Herrn von Tavannes geschrieben, was man im Interesse der so eben bewilligten Mannschaft s>" angemessen findet, I». Glarus begehrt, daf man zu Vermeidung von Blutvergießen auf Mittel bedacht sein möchte, wie eine Vereinbarung zwischen dem Köllig und seinen llnterthanen zu Stande zu bringt» wäre; lollte dieser Autrag nicht zum Beschluß erhoben werden, so müsse der Gesandle die Verhandlunge» dieses Tages all rilloeoullum nehmen, «. Tic Gesandten der katholischen Orte besprechen sich iuSgehc»» mit Herrn von Belliövre über Entfernung der lutherischen Dolmetscher und Diener aus seiner Nähe, über welche Angelegenheit schon ans verschiedenen Tagleistungcn, namentlich ans der zu' Freiburg »»^ Marlchall Vieilleville und dem Bischof von Limoges, und lczthin wieder bei Beschwörung der Ven einung zu Mont-de-Marsan mit diesem leztern und dem Connetable verhandelt worden; sie erkläre» ihm offen, daf die katholischen Orte mit solchem „Gesinde" nicht verkehren können, indem des Konisch Angelegenheiten durch solches mehr gehindert denn gefördert werden uud nichts verschwiegen bleibe? könne er sich darauf nicht einlasse», so werde man an Oberst Ludwig Pfhsfcr und die andern katholische" Hauptleute in Frankreich schreiben, damit diese dem König den Handel mit allem Ernst vorstellen. Der Ambassador dankt für die wohlgemeinte Warnung und freundschaftliche Gesinnung gegen den König »»^ verspricht angemessene Verwendung bei demselben. «I. Basel entschuldigt sich schriftlich über sein A»e- bleiben, mit der Anzeige, daf eS dem Ambassador seinen Entschluß bereits mitgcthcilt habe, und mit der Bitte, man möchte die Hauptlcute warnen, seine Bürger oder Unterthancn aufzuwiegeln oder anzuwer^ ben, «. Da Bern au die zu diesem Aufbruch bestellten Hanptleute ein Schreiben erlassen, und ilM" darin bei scharfer Strafe verboten bar, beruerische Unterthancn anzunehmen, wird an Bern geschrieben; Man werde die Hauptlente warnen; dagegen möchte es dafür sorgen, daf von seinen Unterthancn »>^ mand seine Herkunft vcrlaugne, indem es sonst unbillig wäre, die Hauptlcute dafür büßen zu lasse»- f. Zürich stellt in einer Zuschrift das Gesuch, man möchte eine „ansehnliche" Gesandtschaft gemeiner Eid- geuosscnschaft nach Frankreich abordnen, um den Frieden zwischen dem König und seinen Unterthane» G vermitteln, indem ohne Zweifel dadurch viel Gutes geschaffen und viel Blutvergießen verhütet würde. Tiefes wird Zürich verdankt; im übrigen läßt man die Sache aus sich beruhen, K. Der Abt vo» Oetober Ulli? >^- Urban stellt in seinem nnd der Prälaten van Rheinau, Wcltingen und Muri Namen an die Gesandren Z katholischen Orte die Bitte, sie mochten ein Schreiben an den Bischof von Eonstanz erlassen, Wird ucl i-olei'oinluiu genommen, I». Am Schlich der Tagsazung begehrt auch Schaffhausen die Abord >>»ng einer Gesandtschaft »ach Frankreich zur Vermittlung eines Friedens zwischen de», König und sei- "kn Unterthanen, Darauf wird folgender Bescheid ertbeilt: Die sieben Orte haben ans die vom Ambassa vorgebrachten Grunde hin dem König die begehrten 4UUU Mann bewilligt, 2S8. (5oufereliz der V katholische» Orte. Lucer« 3. November. Lraats.'rcinv Lucer»». Lucern. Lldscv. Vc. K fol. 17 Voten: Lueern. Villaus Am »lehn, alt-Schultbeiß! Kaspar Egli, Landvogt; Heinricl'Birci,er, Sekcl seiner; Ulrich Heinserli, Landvogl; Sebastian Schindler, RathSricbler. Uri, Peter von Pro, Landammann "'whz, Kaspar Abhberg, Landammann, Untcrwalden, Andreas Schvnenbühl, Landamman» ob dem Johannes Waser, Landammann nid de», Wald, Zug, Pcrer Waldmann, k- Da Bern eine Tagsazung auf den ll>. Novemb, nacl, Baden ausgeschrieben bat, »m sich darüber beiatben» wie der Empörung und dem Krieg in Frankreich Einhalt gethan werden könnte, hatte Lueern »othjg gefunden, gegenwärtige V-örtiscbe Eonkerenz auszuschreiben, um sich über eine gemeinsame ! "^srl auf diesen Vorschlag zu vcritändigen, — Es wird nun beschlossen, den betreffenden Orten ^ siende Antwort zu crthcilcn: Nachdem die Untcrlhanen sich vor einigen Jahren wider den König empört und großes Unglük über Frankreich gebracht, babe der König ibnen eine» gnädigen Frieden bewilligt, dein sie wobl hätten bleiben können; nachdem aber im verflossenen Sommer die Empörung sich erneuert ""5 der König zur Erhaltung seiner Krone und seines Reiches eine Anzahl eidgenössischer Knechte sich ^Uchafft babe, haben die Rebellen es gewagt, den König sammr den eidgenössischen Truppen unversehens ^ überfallen, um ihn in ihre Gewalt zu bringe» und zu Grunde zu richten; unter diesen Umständen nun ^nrde die Abordnung von Vermittlern obne Erfolg sein und nur Zagheit nnd Schwäche vcrratben, — Von Beschluß wird an Freiburg und Solothurn Mittheilung gemacht, I». v. «I. (S. u. Lnggarust, tÄ, u. Thurgan). k. Man will eine Antwort des Bischofs von Eonstan; in Betreff der dortigen ^b»ode abwarten; die Antwort der ganzen Pricsterschaft an de» Bischof nach abgehaltener Shnodc soll b'deni Gesandten abschriftlich mitgetheilt werden, K. Wegen der „sorglichen Zeitkäufe" soll jedes Ort ^issmcssene Vorsorgen treffen, Gebete anordnen und Tanz und Spiel verbieten, I». Schultheip Pfvffer einen zuverlässigen Bericht vor, gemäß welchem vor einigen Tagen die Altgläubige» und Hugenotten ^ Tage lang mit einander in Paris sich geschlagen babcn: man wisse aber nicht, ob die Eidgenossen "bn gewesen seien oder nicht. Weil man nun aber weiß, daß die Straße für die Post offen ist, wird " den Ambassador mit allem Ernst geschrieben und das Befremden auSgedrükt, daß er noch nichts darüber ^richwt babe, mit dem Begehren, er möchte in Zukunft über solche Ereignilse fleißiger Bericht erstatten, — "ä' bat mari Nachricht, daß in Paris über einen Frieden unterhandelt werde, I. An Tolotburn wird lsslchrwben, es möchte, wenn immer möglich, den Herrn Abrecht festnehmen nnd dann darüber berichten, ' (S. u. Engelberg). November >567, Man scbe auch lm Abichnltic Herrschafts- und GchirmortSangelcgenkicitcv: Landgrafschaft Thurgan >'» Art. 148. Judicatur u. Comvctenzs. Landvogtei LnggarnS d. Ar«. 73. Verwaltung im Atlgcm. »t Art. 382. GiaubcnSiachen «. 381. GlaiibenSsachen. Abtei St Gallen ». Art 2ti. Schirmvogtei Engelberg n. Art. 21, 2?»?» Geniel» - eidgenössische Tagsaznng. Ättdrn. Ii». ?rvvettlbt'r sauf St. Othmarstag). Ättiatsarchiv Vuccrn. Allgem. Abstit. Vt. V. >Aucb in oen Archiven Rurich, Bern, ^chwvj, l^larus, Zreidurq. Solotbllrn und Aarau.I Gesandte: Zürich. Bernhard von Ebam, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter und des Raths Bern. Beat Ludwig von Mnlinen, Starrhalter; Ambrosius Imhof, Venner irnd des Raths. Lnccrn Jost Pfhffer, Schultheis!. liri. Pcler von Pro, Landammann. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landanuna»»' Dietrich In der vZaldcn, Ritter, alt-Landammann. llnterwa lden. Andreas Schönenbühl, Landanuna»» ob dem Wald. Zug. Kaspar Stoker, alt-Ammann. Glarns. Paulus Schüler, Landammann. BaÜ^ Werner Wölfli; Bcrnbard Brand, beide des Raths. Frei bürg. Nitlans Gottrow, Sekclmcistcr n»d des Raths. Solothnrn. IlrS Surh, Schitllbeis!; Werner Salcr, Stadtschreibcr. Schaffhansen. Dietege» von Wildenberg, genannt Ringt, Bürgermeister; Ebristoph Waldkirch, Sekelmcistcr ilnd des Raths, AP Penzell. Joachim Meggeli, Landammann. tt. Das Gesuch des Wirths zum Rothen .Haus in Brugg an die VIII alten Orte um Fenster n»l ihren Wappen in sein neu hergestelltes WirthShauS wird ml iiiKrnomlum genommen. ?». Gesandte de> Frau Margaretha, Herzogin zu Parma, des Königs von Spanien Statthalter!» in den Niederlande», melden, das; die Fürstin wegeil wichtiger Geschäfte in ihre Fnrstenthümcr in Italien mit ungefähr view hundert Pferden sich zu verfügen vorhabe, und um frei sicher Geleit durch die Eidgenossenschaft, wie eS ib> im Jahr 1559 auch bewilligt worden, bitte. — Bon der Mehrheit wird ihr entsprochen; Bern und L"' eern können ohne Bewilligung ihrer Obern nicht dazu stimmen. <. llri hatte auf lezter Tagsaz»"ö einen Anzug gemacht in Betreff der Urtheile, welche nicht selten auf den Tagen dies;- und jenseits des GebirgS von den eidgenössischen Boten wiederum aufgehoben werden, weil solches zu verschiedenen Geda»" fen Anlaß gebe. — Darüber wird nun von der Mehrheit beschlossen: Es sollen die Capitel, welche die vo» Lauis und LuggaruS von den Xll Orten erlangt haben, und gemäß welchen der, welcher ein von de» eidgenössischen Boten erlassenes Urtheil ans irgend eine Weise und ohne neue Rechtsame vorbringe» U' können, zu stürzen sncbt, in eine Buße von W Kronen verfällt, gänzlich in Kraft verbleiben, »«d dürfen weder die Landvögte nocki die Geiandten auf Tagen dieß- und jenseits des Gcbirgs dagegs" handeln. Der Porschlag, daß in Zukunft kein Ort mehr seine Stimme einer Partei schriftlich geben mötlsts- wird ml in>>rnon genommen, weil man künftige Anstände und Unannehmlichkeiten durch eine sv^^ Verfügung zu vermeiden hofft. Den ennetbirgischen Landvögten wird anbefohlen, sich streng an obbc nannte Saznng zu halten und dawider Handelnde unnachsichtlich zu bestrafen. «I. (S. u. Luggar»^' Bern, das wegen der Unruhen in Frankreich gegenwärtigen Tag ausgeschrieben hat, eröffnet: November 1567, ' .^7, ^>"fe nicht uuthätig zuwarten, bis die Parteien in Frankreich einander zu Grunde gerichtet habe», obschon Man zur Zeit noch nicht wisse, welche Partei eigentlich Urheber sei) die Eidgenossenschaft sei wesentlich dabei interessiert, indem diese von der Krone Frankreich vielfältige Gutthaten empfangen habe und mancher Fürst, der gerne etwas an der Eidgenossenschaft „gesucht", wegen deren Freundschaft und Bündnis; mit Frankreich sein Porhaben habe aufgeben müssen, und indem auch Frankreich damals weder Muhe noch Kosten isslpart, Einigkeit, Frieden und Ruhe zwischen den Eidgenossen wieder herzustellen, als sie durch Bürgerkriege entzweit gewesen; Bern erachte eS daher für gnt und erfolgreich, wenn die Eidgenossen eine Gesandtschaft nach Frankreich absänken würden, um eine Versöhnung beider Parteien zu versuchen. Und da auch der übrigen Orte Gesandten ebenso wie Bern diese Unruhen in Frankreich tief bedauern, so ü'nd der französische Gesandte, Herr von Belliövrc, um Rath gefragt, wie diesem Unglüt wohl abgeholte» werden könnte. Derselbe verdankt nun vorerst diese Theilnahme der Eidgenossen am Schiksal Frankreichs und berichtet dann, wie der König im September ein Edict in ganz Frankreich erlassen habe, daß keiner an andern dem aufgerichteten Vertrag und Frieden zuwider anfeinden oder beunruhigen soll, wie nichtö- Woweniger einige seiner Unterthanen abgefallen seien und die Waffen ergriffen haben, wie er den Renigen erzeihung zugesichert habe und die andern mit Waffengewalt zum Gehorsam zu bringen genöthigt sei; er ' ttt, die Eidgenossen möchten auch fernerhin für des Königs Angelegenheiten sich interessieren, indem eyelbc ihre Aufmerksamkeit gehörig zu schäzen wisse, — Einige Orte stimmen nun dazu, man sollte eine . ndtschast nach Frankreich abordnen, um einen Frieden zwischen den Parteien zu vermitteln; die ehrheit aber hat nur Vollmacht anzuhören und zu referieren,—Da man sich daher jezt nicht verständige» kann, wird der Handel acl jnstiuonllum wieder in den Abschied genommen, ß". Auf die an den Erz- /rzog von Oesterreich erlassene Beschwerde über den neuen Zoll, welcher den Kaufleuten von St, Gallen 'u der Grafschaft Throl abgefordert werde, antwortet derselbe, er habe Weisungen erthcilt, das; den eidgenössische Kaufleuten, wenn sie gehörige Schriften von ihrer Obrigkeit beibringen, kein höherer Zoll ^gefordert werde, als bisher üblich gewesen, K. (S. u, Lauis). I». Einige Geschäfte, welche die Landvögte Thurgau und in den Freien Aemtern auf leztcr Jahrrechnung zu Baden vorgebracht hatten, werden wieder den Abschied genommen, weil nicht alle Orte darüber instruiert haben, I. Auf die an den Erzher- von Oesterreich in Betreff des Silberkaufs in den österreichischen Erblanden gemachte Reklamation antwortet nun derselbe: Wenn er auch in diesen und andern Dingen gern willfahren möchte, so sei es 'üin doch dermalen nicht möglich; denn der verstorbene Kaiser, sein Vater, habe sammt den Fürsten und blanden des Reichs bei strenger Strafe verboten, ungcmüuzteS oder unverarbeitetes Silber oder ^nld aus dem Reiche auszuführen; nun sei er ein Glied deö Reichs und dürfe als solches nichts wider dessen Edictc und Mandate thun, ohne Strafe zu gewärtigen; daher bitte er, dieses von ihm nicht übel ^üfzunehmen, — Es wird nun beschlossen, diesen Gegenstand wieder vor die Obern zu bringen, damit diese aussprechen, obste wegen der Zeitverhältnissc die Sache einSweilcn liegen lassen, oder aber „das ^echt" anheben wollen, Ii,. Die auf leztcr Jahrrcchnung erlassene Verordnung in Betreff der starken gesunden Bettler, Gengler und Landstreicher, der Sondersiechen, Heiden und Zigeuner, sowie der „prest- ^aften" Bettler wird erneuert; allen Landvögten wird anbefohlen, die Pässe wohl zu hüten und niemanden durchzulassen, I» Luecrn führt Beschwerde über die Redaetion der Antwort, die auf lezter Tagsazung de» XI Gerichten in Bünden auf ihr Gesuch um Aufnahme in ein Bündnis; zu geben beschlossen worden, '»dem eS am Ende derselben beiße, „daß man die XI Gerichte für Eids- und Bundsgenossen achten und 48 375 November (567. halten, sie also nennen, und ihnen so zuschreiben werde, was sie auch thun mögen." Der Landschrcibcr von Baden verantwortet sich, daß er die alte Ucbung der Titulatur ohne höhcrn Auftrag nicht habe ab ändern dürfen, und wünscht Weisung über sein ferneres Verhalten. »». Uri macht Anzug, daß hie und da über einzelne Artikel der Abschiede Mißverständnisse entstehen, indem in denselben mehr gesagt weide, als beschlossen worden sei, und beantragt, daß in Zukunft die Verhandlungen stetö vor allen Boten, d>c Antheil daran genommen, abgelesen werden möchten, damit jeder allfällige Einwendungen dagegen mache" könne und nicht Ehrenmänner in ungerechten Verdacht kommen. Die Gesandten der übrigen Orte dagege" sind der Ansicht, daß durch dieses eine unnöthigc Verlängerung der Geschäfte entstehen würde; zudem werden ja die Eonceptc des LandschrciberS über alle wichtigen Sachen stets verlesen; sollten aber Be schtüsse und Mandate der Mehrheit dann von einzelnen Orten, die nicht dazu gestimmt haben, wieder angegriffen werden können, so würde man zu keinem Ziel kommen und auch „zu Tagen" nicht mehr mit einander verhandeln können; auf der leztcn Jahrrcchnung fei der Landschreiber von Baden beauftragt worden, Mandate an alle Landvögte zu erlassen, daß niemand bei Verlurst von Ehre, Leib Gut einem fremden Fürsten, außer Frankreich, zulaufen dürfe; dieses müsse man Uri und dcrn Orten, die sich allenfalls über dieses Mandat beschweren möchten, bemerken, i». (S. u. Badend «». Da am Schluß der Sizung die Anfrage gestellt worden, wann wieder eine Tagsazung in Vetren der Angelegenheiten in Frankreich abgehalten werden solle, erklären die Gesandten von Zürich, Basel und Schaffhausen, daß ihre Obern, weil jezt die Abordnung von Gesandten nicht beliebt habe, "" beide Parteien in Frankreich mit möglichster Beförderung schreiben werden, um von ihnen zu vernehmt"' ob sie sich zu einer Vermittlung durch die Eidgenossen verstehen würden; wenn dieselben dann dazu e>"' willigen und Gcleitsbricfe senden, so werden die vier Orte sammt den andern Orten und Zugewandte", welche sich allenfalls dabei bcthciligcn wollen, ihre Gesandten nach Frankreich schiken. Es wird nun Z" rich überlassen, nöthigen Falls einen Tag auszuschreiben. I». (S. u. Baden). «A. fS. u. Thurga")- D. (S. u. Baden). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Deutsche gem. Nogteien überh. n. Art. 30. Polizeiliches. Landgrafschaft Thurgau. a Art. 404. Stifte und Klöster. Grafschaft Baden. n. Art. !?4. Zoll- und Geleitssachen. >. Art. ll2. Kirchliches u. Glaubens I». „ lS3. LocaleS. Vier ennctb. Vogtcien überh. «. Art. Kl. Jnstizsachcn. Landvogtei Lauis 6. Art 2ll. Justizsachen. Landvogtei LuggarnS. «>. Art. 74. Verwaltung im Allgem. Jahrrechnnng der die Vogteien Grandfon und Graßbnrg regierenden Orte. Freiburg. 13t»7, 17 November. Staatsarchiv Bern. Freiburg. Abich. (l. !>7. Boten: Bern. Niklaus von Dießbach; Niklaus von Grafcnried, Sekelmeister, beide des Frei bürg. (Nicht angegeben). November 1567, 379 Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangclc,;enheiten Nogtci Graßburg. »-«. Art. 43-48. Bogtei Orbe mit Tscherliz t? Art. 2!3-2I8. Vogtei Grandson. »-m Art. K57-KK8. »ttk. Conferenz der VII katholischen Orte. Luccr». 13K7, 23. November (St. Katharinatag). 2tacitoarchiv Lucerii. ^ucern. Absch. Vd. I'Aucl, im LandeSarchiv Schwvz.I Boten - Lueern. Jost Pfhffer, Schultheiß; Niklaus Am Lehn, alt-Schnltheiß; Kaspar Egli, Landvogt; ^lrich Heinserli, Landvogt; Sebastian Schindler, Rathsrichter. Uri. Peter von Pro, Landammann. Kaspar Abyberg, Landammann. Untcrwalden. Andreas Schöncnbühl, Landammann ob dem ^ald; Johannes Waser, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. Hieronimus Heinrich, des Raths, »reiburg und Solothuru. (Abwesend, aber haben Vollmacht gegeben). Diese Confercnz wird abermals abgehalten, weil die vier Städte Zürich, Bern, Basel und Schaff- wlsen und ihre Anhänger „sich vermessen," die Anstände zwischen dem König und seinen widerspenstigen "tcrthanen zu vermitteln und beide Parteien zu einem „Anlaß" zu ermahnen. — Es wird nun beschlossen, dem Oberst Ludwig Pfhffer einen Vollmachtsbricf an den König zuzusenden nebst einer Jn- uiction, was er sammt den hiczu geeigneten Hauptleuten dem König vorbringen solle. (Staatsarchiv ucern: Absch. Bd. V. 152. Misstv der kathol. Orte an den König von Frankreich; Lueern, 25. November — swurdc durch Beschluß vom 15. Deeember zurükbehaltenj). An Freibnrg und Solothtlrn wird ^üvon Mitthcilung gemacht. ?». (S. u. Thurgau). e. (S. u. Baden), «t. ES langen Berichte auS Frank- ^>ch ein von Oberst Ludwig Pfhffer und von Herrn von Bclliövrc über den Sieg, welchen der König ""t Hülfe der Eidgenossen (zu St. Denhs, den 10. November) erfochten hat. (Staatsarchiv Lueern, Akten: «^»kreich. Berichte von L. Pfhffer vom 12., von R. von Mcttcnwhl vom 14., von Herrn von Bellilvre vom "ch Nov. 1567 über die Schlacht zu St. Denhs und den Tod des Connetabte). Jeder Gesandte schenkt ^cni Ueberbringer dieser freudigen Nachricht 1 Krone als Botenlohn, e. (S. n. Luggarns), t (S. u. Aemter). K. (S. u. Lauis). I». Jedes Ort soll für Vollziehung des vom Papst ausgeschriebenen Jubiläums sorgen; an Freiburg und Solothurn werden ebenfalls Bullen überschikt. Man soll sich all- darüber bcrathcn, wie man die Priester reformieren wolle und wie das Trinken und andere Laster ^ beseitigen seien, i. Weil öfters schon Abschiede unrichtig abgefaßt worden sind, so will man darfst bestehen, daß wenigstens die wichtigern Artikel vor den Gesandten, welche darüber verhandelt haben, verlesen werden; jedenfalls soll es vor denen der V oder VlI katholischen Orte geschehen, deren Ge- landten nicht abreisen dürfen, bis jeder seinen Abschied erhalten hat. An Freiburg und Solothurn wird trüber geschrieben. 380 December 1567, Laudgrafschaft Thurgau Grafschaft Baden. Landvvgtei Freie Veulter. Landvvgtei Lanis. Landvvgtei LnggarnS. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsamzelegenbeiten: I>. Art. 200. Justizsachen, v. Art. t!Z. Kirchliches u. Glaubenss. t. Art. 85. Judicatur ». Competenzs. ix. Art. 4ZK. Kirchensachen, e. Art. 38Z. Glaubenssachen Konferenz der VII katholischen Orte. Luccrn. 13. ) December vZtaatsarctnv Lucern. Lucern. Absch. Vd. 24. Archiv Tolotburl». Boten: Lucern. Jost Pfhffer, Schultheiß; NiklauS Am Lehn, alt-Schultheiß; Kaspar Egli, Laildvogl» Ulrich Hcinserli, Landvogt; Sebastian Schindler, Rathörichter. Uri. Jost Schmid, Landammann. Schwhh Kaspar Abhbcrg, Landammann. Untcrwalden. Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wal?' Johannes Waser, Landammann nid dem Wald. Zug. Johannes Letter, alt-Ammann. Frciburg klaus Gottrow, Sckclmeister. Solothurn. Weritcr Saler, Stadtschreiber. ». Weil man vernommen hat, das; Zürich, Bern und Basel auf ihrem Gebiet einen Auszug veranstaltet haben und sich zum Krieg rüsten, ohne das; man weiß, was sie damit vorhaben, so hat man für nöthig erachtet, sich darüber zu berathen, was man deßhalb mit ihnen sprechen oder an sie schreiben wolle. Vorerst wird nun beschlossen, das auf dem lezten Tage an den König von Frankreich entworfene Schreiben einsweilen zurükzubehalten. Bezüglich der Frage, ob man ebenfalls einen Auszug veranstalten wolle, weil sich jezt alles zum Krieg rüstet, wird beschlossen, dieses ciusweilen zu unterlassen, weil eS doch nicht ganz geheim geschehen könnte; indeß soll sich jedes Ort mit Proviant und Futter, mit Pulv"' und Munition versehen, um im Falle der Roth daran keinen Mangel zu haben. Damit man sich desto sicher auf einander verlassen könne, sollen die geheimen Räthe von Freiburg, Solothurn und Lucern sich üb?? geheime Wortzeichen verständigen, wie man einander geheime Nachricbten mittheileu könne; damit keine Verwirrung entstehe, soll das Ort, welches Gefahr besorgt, oder beleidigt wird, den beiden andern Städten gleiche Warnung und Wortzeichen schitcu. Und weil sich die IV evangelischen Städte um hang umsehen, wird vorgeschlagen, sich ebenfalls um zuverlässige Hülfe umzusehen, es sei im Wallis, oder beim Papst oder beim Herzog von Savohcn; über diesen Vorschlag solle» sich die geheimen Räthe berathen und dann an Lueern berichten, wie dieses bei Wallis, da vom Papst und von Savohen wenig zu hosten ist. am schillichsteu anzubringen sein möchte; Frciburg soll inzwischen bei vertrauten Personen im WalU? Erkundigungen einziehen. Ferner sollen sich jene darüber berathen, was wegen Rapperswhl, Bade«, Vrcmgartcn, Mellingen, Dießcnhofen n. a. m. mit vertrauten Personen zu reden sei. Endlich beschlossen, daß sich jedes Ort, weil die Lage der Dinge jezt bedenklich ist, bestreben soll, jeweilen Gesandte an> dem geheimen Rath zu schiken, auch da;; jedes Ort dem andern ein Verzeichnis; seiner geheimen Ratb? mittheile, welche die Wortzeichen zu entziffern wissen. I». Landammann Schmid verantwortet sich I Das Solothurnereremvlar ist votiert vom tk. December. Deeember t56I gend hinsichtlich der Aeußerungen des Scherrer von SinS. c. (S. u. Luggarus). «I. (S. u. Freie Aeimer), ^ Jedem Gesandten wird eine Abschrift der Nachrichten mitgetheilt, welche heute einer vertrauten Person Zugekommen sind, Landammann Abhberg meldet, daß Glarus wieder einen Nengläubigen als Bogt nach Gaster ernannt habe, daß Schwyz früher ähnliches übel habe entgelten müssen, indem durch solche Vögte seine Angehörigen treulos und meineidig gemacht worden, und daß GlaruS auf gemachte Reklamationen ausweichende Antwort gegeben habe; er bittet dcßhalb um Rath, — Das Gesuch wird in den Abschied genommen, Ma» sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: ^andvogtci Freie Aemter. u Art. 145. Kirchliches u. Glaubeusu ^andvogtei Luggarus. c Art, 384, Glattbenssachen, Grafschaft Uznach und Gaster >, An 32 Konferenz der III die Grafschaft Bellen; regierenden Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 25». Dccemlier. (Montag nach der „Kindlein Tag"). Landesarcliiv ZNdwalden. lAucb im Landesarchiv Sckw)?z, aber bier defeet.I Voten: (Nicht angegeben). Jeder Bote soll insgeheim an seine Obrigkeit berichten, was Herr Cammerer von Uri im Namen Priester in den drei Ländern hinsichtlich des Geschenks vorgebracht, welches ihnen die drei Orte wegen ^ Synode verabreicht haben, und an welchem die Priester von Lncern auch Antheil zu haben prätendieren, und soll seine Meinung darüber nach Uri senden, I». Auf die Beschwerde des Andreas Tatt, 'hm im Mahländischen einiges Guthaben verarrestiert worden sei, wird den Landschreibern zum Brunen und Mürdi aufgetragen, sich für Aufhebung dcS Arrestes beim Cardinal Borromäus und beim Gu- ^uator persönlich zu verwenden, r. «I. v. (S. u. Bellenz), k. K. (S u. Luggarus), I». I. Ii,. I. u». ». Bcllenz). i>. S. u. Vier eimetbirg. Vogt, überh.). «. Z». (S. u. Bellenz), Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanqelegenheiten: Vier eunetb. Vogteieu uberh u. Ael. 37, Justizsachen. ^andvvgtci Luggarus t, Art, 385, GlaubcnSsachen, ? Art 295, Straße». V^llenz, Bollenz und Riviera. r o. i> ,» » Art. 190 199, 3»^. Geheimes Verkommniß zwischen den drei Städten lncern, Freiburg und Solothurn. Lucern. tZ Junuar StaatHarctiiv lncern» Akten; Religionsbandel und Kriege. lAucb iin LanvcSarchiv Nidwalven.I Boten: Die geheimen Räthe der drei Städte, (Die Namen der Boten lind nicht angegeben). Nachdem vor vielen Jahren in Deutschland und zum Theil auch in einigen Orten der Eidgenossenschaft wegen der Religion Zwietracht und zulezt Krieg entstanden war, so hatten, um weiterm Ucbel vor 383 Januar 1566, zubeugen, die drei Städte Lueern, Freiburg und Solothurn sammt den Orteu Uri, Schwhz, Uuterwalden und Zug und der Landschaft Wallid ein „christliches Burgrecht und Bündniß" zu Beschirmung undAuf- rechthaltuug des alten Glaubend mit einander abschließen müssen; und weil Bern damals in Bezug ans den Glauben sich gesondert und, auf seine Macht gestüzt, sich verschiedene Unfreundlichkeiten gegen die kathol. Orte erlaubt hatte, waren leztere genöthigt worden, zu ihrer Sicherheit und um sich vor einem unvorhergesehenen Ueberfall zu schüzen, über einige geheime Wortzeichen sich zu verständigen; zwischen Lueern und Solothuru nämlich wurde ein Feuerzeichen auf der Wartburg bei Ölten und auf dem Schloß Wykon, zwischen Freiburg und Solothuru aber Wortzeichen von dreierlei Metall, nämlich von Zinn, von Kupfer und von Messing, wovon jedes gemäß darüber aufgerichteter Briefe seine besondere Bedeutung hatte, verabredet, — Da nun nicht allein in Deutschland, sondern auch in Frankreich und andern nahe gelegenen Orten die Verhältnisse hinsichtlich des Glaubens und der Religion sich immer schlimmer ge- gestallen, da sogar einige Orte der Eidgenossenschaft verschiedene Drohungen merken lassen und ihre Unterthancn sich zu rüsten ermahnen, ohne daß man weiß, wem dieses gelte, hat man in frommer cid- genössischer Meinung beschlossen, die alte Ucbcrciukunft bezüglich der Wortzeichen hcrvorzunehmen und in Betracht, daß die bisherigen Feuerzeichen zwischen Lucern und Solothurn bei schlechtem Wetter oft nicht anwendbar sind, folgende Artikel verabredet: Die Wortzeichen aus dreierlei Metall, halbrund und mir I? und 8 (S. u, Fig. 1) bezeichnet, welche bisher zwischen Frciburg und Solothuru üblich gewesen, sollen gemäß der darüber bestehenden Anwcndungs-Vorschrift unverändert in Kraft bleiben. Die Feuerzeichen auf der Wartburg und auf Whkon sollen zwischen Lueern und Solothurn nicht mehr angewendet, dafür sollen in Zukunft Zeichen von dreierlei Metall, nämlich von Zinn, von Kupfer und von Mcstulll gebraucht und ein Vorrath davon zu Händen jeder der drei Städte übergeben werden. Die zwischen Lucern und Freibnrg künftig zu gebrauchenden Wortzeichen sollen drciekig geformt und von einander geschnitten und der eine Theil mit dem Buchstaben 6, der andere mit dem Buchstaben bezeichnet werden (S. u. Fig, 2), und elfteres derer von Lueern, das andere derer von Freiburg Wortzeichen heißen und sein. Die zwölf Wortzeichen von einerlei Metall sollen alle Eine Bedeutung haben, nämlich die von Zinn ein getreu Aufsehen, weil Gefahr vorhanden, daß Bern oder andere Nachbarn gegen die Stadt, von welcher das Wortzeichen kömmt, etwas böseS vorhaben. Die zwölf von Kupfer sollen bedeuten, daß der Feind „mit einem starken Fähnchen nnd mit mittelmäßiger Gewalt" gegen die Stadt, von der das Wortzeichen kömmt, aufgebrochen und im Anzug sei; sobald dieses Wortzeicheu angekommen, soll die Stadt, der es geschikt worden, sogleich der andern zu Hülfe ziehen; und wenn ein solches Wortzeichen von Freiburg oder vou Solothurn nach Lucern gekommen, soll dieses unverzüglich die andern vier Orte aufmahnen, mit einer entsprechenden Macht der betreffenden Stadt zu Hülfe zu ziehen, und die vier Orte sollen unverzüglich der Mahnung Folge geben. Die zwölf Zeichen von Messing endlich sollen bedeuten, daß die Stadt Bern oder andere Nachbarn mit aller Macht aufgebrochen seien und die Stadt, von der das Zeichen kömmt, angreifen wollen, daher dann die Stadt, die das Wortzeichen erhalten, unverzüglich mit aller Macht sich erheben und auf das Gebiet des angreifenden Theils ziehen soll, um dem angegriffenen Theil „Luft" uud Hülfe zu geben, In diesem Fall soll Lucern auch die übrigen vier Orte so- gleich mahnen, mit aller Macht zu Hülfe zu ziehen. Wenn dann der Widerstand so groß wäre, daß Lucern allein mit seiner Macht nicht vorrüken könnte, so soll es sich zurükziehen, bis die vier andern Orte mir ihrer Macht nachgerükt sind, und dann sollen die fünf Orte mit vereinter Macht der bedrohten oder Januar 1568. Z8Z gegriffenen Stadt zu Hülfe ziehen und den Feind soviel möglich an Leib und Gut schädigen. Dabei >st verstanden, daß, wenn eine Stadt ein solches Wortzeichen erhält, auch die andere Stadt ein gleiches llvn derjenigen, die cS geschikt, erhalten habe, und somit ebenfalls aufgemahnt sei. Die Wortzeichen zwischen Luecrn und Solothurn sollen von ebendenselben drei Metallen sein, mit gleicher Bedeutung, in Weicher Anzahl und in nachstehender Form von einander geschnitten (S. u. Fig. 3). Die mit 1. bezeichneten gen derer von Lucern, und die mit 8 bezeichneten derer von Solothurn Wortzeichen sein und heißen; 'o verschiedenen Metalle sollen dieselbe Bedeutung haben, wie oben bei den Wortzeichen zwischen Lu- ^vn und Freiburg angegeben worden, und eS soll die Stadt, die ein solches Wortzeichen empfängt, verpflichtet lein, unverzüglich der Bedeutung desselben nachzukommen. — Weil aber in solchen Fällen die Muffen und Pässe meistens besezt sind, und die Boten, die das Wortzeichen tragen, vom Feind leicht ^gefangen und zurükgchaltcn werden können, und damit kein Mißverständnis daraus entstehe, wird verabredet, daß auf einigen der Wortzeichen auf der Rükseitc Punkte oder Striche angebracht'werden sollen. Bei allen drei Metallen soll das erste ohne Punkt sein, damit der Empfänger wisse, daß es daö ^lle pon diesem Metall sei; wenn aber ein mit einem Punkt versehenes Zeichen einlangt, soll daraus ovtiiomnien werden, dag schon ein anderes abgeschikt, aber aufgefangen oder verloren worden; wenn wichen »lit zwei, drei oder mehr Punkten kommcn und keine der vorhergehenden abgegeben sind, so ist ^zunehmen, daß die früher abgeschikten Hinterhalten worden und daß jene Straßen besezt seien, wo die vvgcr früherer Wortzeichen aufgefangen worden; daher sollen dann andere Straßen benuzt werden; ^plich stt zu beobachten, daß die Wortzeichen mit und ohne Punkte von demselben Metall alle nur Eine vdeutung haben. — Diese Uebercinkunft trcn und fest zu halten geloben sich gegenseitig bei Ehre und die drei Städte für sich und ihre Nachkommen. «°n des Der Originalvrrtrag ist mit den Siegeln der drei Städte besiegelt (sowie ein späterer v. t5. t8 u. ZV. Septemb. IK8Z). — den Wortzeichen befinden sich noch gegenwärtig eine Anzahl im Staatsarchiv z» Lncern. — Zum nähern Verständniß und "ich! geringen Interesses wegen wurde die Verhandlung etwas umständlich gegeben. Fig. 1. Fig- Fig. 3. F! 305 Tagsaznng der die Grafschaft Sargans regierenden VII Orte. Sargans. KSt»8, 8. Januar. Staatsarchiv Lucern. Akten: Bistbum Cbur. Bolen: (Nicht angegeben). Balthasar Hertner und Peter Sprecher eröffnen als Gesandte der istadt Ehur: Da der langwie- Span zwischen dem Bischof und dem GotteShausbund oder denen von «aliS durch die neun hiefür 384 Januar l568, bezeichneten Männer noch nicht habe beigelegt werden können und auf den 25, Januar wiederum ein Tag angesczt worden sei, in der Hoffnung, daß der Handel endlich berichtiget werde, so möchte man ihnen nicht Übel nehmen, daß sie den von Zürich auf den 9, Januar ausgeschriebenen Tag nicht bcschiken können ; wegen des großen Umfangö des GotteShausbundeS wäre eS nämlich nicht möglich, in so kmZ. Art. ZS2. Stifte und Klöster. 3<>U. ^'onfereuz der drei Orte Uri, Schwyz und Untermalden ob und nid dem Wald. Brunne». Z.3K8, 22. April (Donstag nach dem hl. Tag zu Ostern). m VandcSarchiv Schwyz. -Loten: (Nicht angegeben). Decan und Cammerer des Vierwaldstätter-Eapitelö tragen vor: Nach Absterben des lezten Decanö Leutpriester Hürlimann an den damaligen Cammerer geschrieben, er möchte ein General-Capitel ^rwählung eines Decans versammeln auf dem Seelisberg oder an einem andern Ort ; demgemäst 49 ^ April l5K6 sei ein General-Capitel nach Sarnen ausgeschrieben und dort nach alter Uebung ein Decan erwäbll worden; später habe Leutpriestcr Hürlimann zu Lueerir diesen Beschluß umzustürzen gesucht; jezt sei wicdc> ein Kapitel nach Lucern ausgeschrieben und sie bitten nun um Weisung, ob sie dasselbe besuchen sollt" oder nicht. Darauf wird für das zwekmäßigste erachtet, dem Dccan und Cammerer zu rathen, das künd tige Capitel zu Lucern zu besuchen und dort geziemende Antwort zu geben; ferner wird ihnen "bei lassen, ein angemessenes Schreiben an Lucern zu richten, oder aber aus jedem Ort einen Gesandten t" erwählen, (von dem leztern erwarte man mehr Erfolg, weil Briefe gewöhnlich auf die Seite gelegt werde» und mündliche Berichte mehr wirken) damit diese bei Lucern sich dahin verwenden, daß es die PrieltN ermahne, von diesem ihrem Beginnen abzustehen und es bei der stattgehabten Erwählung bleiben l" lassen. Als Gesandte werden bezeichnet Statthalter Püntiner von Uri, Landammann Abhberg von Schwl'» Landammann Wirz von Obwalden und Landammann Waser von Nidwalden; zugleich wird für ne Verbesserung hin derer von Uri eine Instruction entworfen, durch welche ihnen anbefohlen wird, t"^ Anerkennung der zu Sarnen getroffenen Wahl des Pfarrers von Altorf (Heinrich Heil) zum Dc»a", ferner für Aufhebung des siebzigjährigen Vertrags und Aufstellung anderer Artikel zu wirken, Sollte" dann Lucern und die Priester zu Lueeru die Wahl des Decans nicht anerkennen wollen, so soll auf dl»" Tag zu Uri am!), Mai der Verlauf der Sache zu Lucern wieder angeregt werden, um sich zu entschließ"' ob mau den Handel nach Constauz bringen, oder sonst in's Recht treten, oder wie man sich überhaupt Verhalten, wolle, I». Diese Konferenz wurde eigentlich ausgeschrieben, um die von Cardinal Vorrom»"' vorgeschlagenen Artikel anzuhören und darüber Antwort zu geben, ferner um die von Uri und Unte» waldcn beschlossenen Verordnungen gegen Umtriebe, Recht verkaufen u, dgl, zu vernehmen und ein gleichmäßiges Verhalten in solchen Fällen sich zu vereinbaren, Weil man aber mit andern dringe»^" Geschäften überhäuft ist, zudem die Gesandten von Nidwalden wegen der Landsgemeinde zu Obwalde" abwesend sind und Schwhz jezt in die Sache einzutreten für nnnöthig hält, werden beide Geschäfte dem Bollenzcr Handel auf deu Tag zu Uri am !), Mai verschoben, l. Schwhz wird Vollmacht ertbn in Betreff der verschiedenen Anforderungen au deu Papst nach Zug zu schreiben, dieses möchte den drei Orten eine unvorgreifliche Empfehlung an den Papst erlassen, «ll. (S. u. Luggarus). e (S. u. Bellenz). Landammann Lussi übergibt die Briefe betreffend den Landmarchstrcit zwische" und Schwhz auf der Rußalp und begehrt von jedem Ort 2 Kronen Schrciberlohn, während er fü> " selbst nichts begehrt. Es wird all rokoionllum genommen, wie man ihm die gehabte Mühe verdanken w» Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanaelegenbeiten: Landvogtei Luggarus. u. Art. 386. Glaubenssachen. Bellen;, Bollen; und Riviera «- und r. Art. 200 und 201. 3N». Conferenz der drei Orte Uri, Sehwy; und Unterwlllden. „Uri." S» Mai Laut Beschluß der drei Orte auf der Conferenz zu Brunnen vom 22, April sollte diese Conferenz abgehalten we^ Der Abschied selbst konnte nicht aufgefunden werden. Juni 15K5. 3»l Confercn; der drei Orte ttri, Schwyz und Nidwaldeir Altorf Itt Auni (Donstag nach Pfingsten). 2a»dcsarchiv Tchwyz. Boten: (Nicht angegeben). — Laut den Verhandlungen waren anwesend von Schwyz. Abyberg; ^eumiissär Kothing. Nidwalden. Ammann Waser. t»« I». und v. (S. u. Bellenz). «R. Ed wird einmüthig beschlossen, an der vorgeschlagenen Verord- """ü, dasi die Abschiede stets vor dem Auseinandergehen der Gesandten abgelesen werden sollen und daß man nach dem Schluß der Sizung niemanden mehr anhören dürfe, festzuhalten und den Gesandten auf künf- "he Jahrrechnung zu Baden Auftrag zu crthcilen, daß sie dieses vorbringen, jedoch zuvor mit den Geluvten von Lucern, Zug, Freiburg und Solothnrn sich darüber besprechen; auch soll vorher an die bekannten Orte geschrieben werden, damit auch sie ihre Gesandten instruieren, e. (S. u. Luggacus). ^ Auf lczter Confercnz war „verabschiedet" worden, an den Cardinal Borromäus sowohl, als an den »kardinal von HohencmS" und seinen Vicar zu Constanz über den Strcithandel wegen der Erwählung "Nnes Dccanö und CammererS, sowie über das Benehmen des Leutpriestcrs von Lucern in dieser Sache "nytandlich zu berichten und sie zu bitten, die drei Orte bei der bereits mehr als vierzig Jahre alten iwttng bleiben zu lassen. Da man nun aber vernimmt, daß der Cardinal von HohenemS bereits auf ^ Ankreise von Rom begriffen ist, so werden die Schreiben nicht erlassen, sondern es wird Schwyz ^austragt, durch seinen Pfarrer in Erfahrung zu bringen, wann der Cardinal zurükgckehrt sein werde, "'^ unverzüglich den andern Orten davon Mitthcilnng zu machen. K. Das durch den Lanbammann als Obmann erlassene Endnrthcil über den Streit zwischen Uri und Schwyz in Betreff der Land- w'ch der Rnßalp wird nun von beiden Parteien angenommen; dem Obmann wird seine in diesem -mndel gehabte Mühe und Arbeit verbindlich verdankt und all instinonclum genommen, wie viel man 'w> als Entschädigung verabreichen wolle; auch wird beschlossen, daß Abgeordnete beider Orte auf den Juli auf die Rußalp sich verfügen und die Märchen gemäß Urtheil durch Graben oder Mauern be- ^'chncn und hiczu den Ammann Lussi beistehen sollen; dort sollen dann auch die Marchbriefc ausgewechselt werden. I». I. k. I. «». ». «». p. «». (S. n. Bellenz). i. Die drei Orte erlassen das . Mich au Lucern, es möchte auf künftige Jahrrechnung zu Baden seine Gesandten instruieren über den eychlag vcS Bischofs von Constanz, zur Förderung des christlichen Glanbens eine hohe Schule oder Seiuinarjum .G Constanz oder an einem andern gelegenen Orte zu errichten, welcher Vorseblag seit "uger Zxjt ju Vergessenheit gerathen sei. Man (che auch im Abschnitte HerrschaftSanjicleqcnhcitcn: »dvogtei LuggnrnS e. Alt. 387 GlaiibcnSsachcn. ^ 'enz, Bollenz und Riviera. -> U <«. Art 202 213. 385 Juni 1566, »12. Emietbirgische Jahrrechnmigs - Tagsaziilig. LauiS. 13ll»8, 2S, Juni (Freitag nach Johann d. Täufer). Staatsarchiv Luccril. Ennctinrz. Absch, Bd. It. 147 Staatsarchiv Zürich. Ennctbirg. Absch. Nr, 1Z!>. kot, 149, LaudeSarlhiv tülar» lÄuch iin Archiv Solotburn.I Boten: Zürich. Hans Wegmann, Bern, Hans Anton Tillier, Lucern, Rudolph von Metternich! Uri, Heinrich Püntincr, Schwyz, Hans Ulrich, Unterwalden nid dem Wald. Heinrich von Ui>> Zug. Hieronimus Heinrich, Glarus, Michael Bäldi, Basel, lllrich Schnltheß, Freiburg, Baitbo lomä Rcynold, Soloth nrn, Urs Rudolf, S chaffhanscn, Michael Thönig, >. aus dem Zürcher- und Glarnercremplar. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb, Vogteien übcrh. i». Art 281. Kriegssachen. ->. It. Art. 21. Amtsrechnung. I'. «. Art. 3S7. Zolisachen. k. ,1. „ 278. Zustizsachen, I. «t. „ 113, Rechnungssache», I. «. „ 113. Bußenrechnung. Landvogtei Luggarus i. Art, 328. Kirchliches, LauiS und Mendris Landvogtei Lauis Art, 1, Verwaltung im Allge»'- Art. 168. LocaleS. „ 137. Kirchensacheu. „ 27g. Zusttzsachen. »1» Genieili - eidgenössische Jnhrrechnungs - Tagsazung, Bade» i:!? Juni StaatSariliiv Lucern. Allgeni. Absch. Vd. X. 2N2. StaatSar^iv (Zürici). Absch. Vd. Nr. 12.?. toi. 71. Staatsarchiv Bern, lAucff in den Archiven Schwyz. Nidwalden, GlnruS, Freiburg, Svlotburn und Aarau.I Gesandte: Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter und des Rat!'^ Bern, Beat Ludwig von Mülinen, Schultheis;; Ambros Jmhof, Venner und des Raths, Lucci"- Hans Ulrich Heinserli, Schultheis, Uri, Peter von Pro, Landammann, Schwyz, Christoph SiM''"' Ritter, Landammann und Pannerherr, Unterwalden, Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann uvd Panncrhcrr nid dem Wald, Zug, Wolfgang Brandenberg, Baumeister und des Raths. Glar»? Paulus Schuler, Landammann. Basel, Werner Wölfli; Hans Meyer,, beide des Raths. bürg. Niklans Gottrow, Sckelmeister, Solothnrn, Joachim Scheideggcr, Venncr und des Rath^ Schaffhauscn, Dietegen von Wildcnberg, genannt Ringk, Burgermeister, Appenzell, Joachim Mcst geli, Landammann, t». und I». sS. u. Baden). cbt abgehen könne, indem diefi nicht in seiner Befugnis stehe, wie gerne er es auch thun wollte, wird 5en Abschied genommen, damit sich jedes Ort entschließe, ob man die Sache einsweilen auf uch beruhen lassen, oder was man weiter thun wolle, 5'. Bezüglich der zu Zürich aufgerichteten und zu Baden den eilf Orten angenommenen Münzordnung erklärt Nri, daß auch eS derselben gerne nachkommen ^M'de, sofern alle Orte es thun, daß es aber, wenn eines oder mehr Orte dieses nicht thun, ebenfalls ^^bi dabei bleiben werde, Auf eine Beschwerde Luecrns, daß Basel vor ungefähr zwei Jahren die ^old- und Silbermünzen heruntergesczt habe, also daß es eine Sonnenkrone nur noch um 2V, eine kai- 390 Juni 1568, serliche Krone um 23, einen Dik-Pfenning zu 5 constanz. Bazen uud einen französischen Diken zu si'/' Plappart nehme, und das es ungeachtet aller Reklamationen dieses Mandat nicht aufheben wolle, wird au Ratification hin beschlossen: Jedes der eilt Orte soll ein Mandat erlassen, das: niemand von den Vasler» Gold- und Silbermüuzcn in einem höheru Werth annehmen dürfe, als Basel sie gewerthet hat; wen» Basler solche Münzen in den Orten oder gemeinen Vogteien höher ausgeben, sollen sie nach Verdiene» bestraft werden, t»«. Da der Erzherzog von Oesterreich schreibt, man möchte gegen den Zoll von Vre> sack nichts weiter einwenden, indem die von Breisach die Freiheit haben, ihren Zoll zu erhöhen eder herunterzusezcn, und indem die Erböhung nur für einige Zeit stattfinden werde, als etwclcher Ersaz ^r Kosten für Herstellung der durch den Rbcin beschädigten Rheinbrüke, wird ihm geantwortet: Man ke»»s eine solcke Erhöhung der Zölle zu Breisach und an andern Orten nicht dulden; denn es sei wider die ^ cinung zwiscken dem Haus Oesterreich und der Eidgenossenschaft, von der die von Brcisach nicht aus genommen seien; auch in der Eidgenosscnsckaft habe das Wasser großen Schaden augerichtet, ohne " man deswegen gegen die österreichischen Untcrrhanen eine Neuerung vorgenommen habe; wegen diu«» Zollerhöhung würden die Kanflcute andere Straßen einschlagen, was beiden Thcilen nachtheilig waec, man bitte ihn daher, die von Brcisach dazu anzuhalten, daß sie es bei dem alten Zoll bleiben lasse», damir weitere Streitigkeiten vermieden und gute Nachbarschaft und Freundschaft erhalten werde, ^ Handel wird ml insteuornlum genommen auf den Fall, daß die von Breisach nicht nachgeben wollte»- I»ß». und v«. (S. u. Luggarus), «Iii. Der französische Gesandte, Herr von Bclliövre, meldet, daß c>» Friede in Frankreich zu Stande gekommen sei, daß der König das fremde Kriegsvolk aus dem Lande geschafft habe, daß er jür das Anerbieten der Eidgenossen, den Frieden zu vermitteln, sowie für die »»' gesendete Hülfe verbindlich danke und dafür stets bestrebl sein werde, der Eidgenossen Ehre und Webl- fabrr zu fördern, endlich daß die eidgenössischen Truppen in Frankreich sich tapfer und brav und zur vollen Zufriedenheit des Königs, der Königin und des Königs Brüder gehalten haben; er übergibt c»d lick ein Schreiben des Königs <26, Juni) in Betreff der verfallenen Pensionen. — Sein Vortrag >»ir^ ihm angemessen verdankt und er gebeten, für möglichst baldige Bezahlung der verfallenen Pensionen besorgt zu sein, Der Tresoricr der Grafschaft Burgund bezahlt das Erbeinungsgeld für das J»br 1568 «jedem Ort 36 Kronen, l Thalcri, dankt kür den geneigten Willen der Eidgenossen für die Webb fabrr nnd Erhaltung der Grafschaft, nnd bittet um eine Erklärung, welcher Hülfe sich die Grastch»^ von den Eidgenossen zu versehen hätte, im Fall sie von einem Feind unversehens angegriffen würde u»d man nicht mehr Zeit hätte, hier oder bei jedem Ort um Hülfe anzusuchen, und an welches Ort sich >» bisu»' Fall die Grafschaft zu wenden hätte, — Wird in den Abschied genommen, Auf die Anzeige de» Gesandten von Bern, daß einige Bcrner, welche Salzgülten auf der Salzpfanne zu „Sälis" (? Sali»^ besizcn, das jährliche Salz nicht einbringe» können, ungeachtet dort kein Mangel an Salz sei, wird »G dem Gesandten von Burgund gesprochen, er möchte beim Herrn von Vergh und den Regenten der Grafschaft anhalten, damit jene jäbrlichcn Salzzinsc verabfolgt werden, KK. (S. u. Luggarus). I»I» <5"" Beschwerde der V katholischen Orte, daß, entgegen dem Landfrieden, einige vom katholischen Glaube» abgefallen seien, um Töchter heirathcn zu können, die sie sonst nicht erhalten hätten, wird in den Abschieb genommen, li. :S. u. Rheiuthal). kk. und II. (S. u. Luggarus). «in». Uri macht abermals den Vor- schlag, daß am Schluß jeder Tagsazung die Abschiede verlesen werden möchten, um in Zukunft Miß»^ ständnisse zu verhüten; es beantrage dieses, versichert es, in keiner argen Abficht, und glaube, es werbs Juni 1568 keinem Ort beschwerlich fallen, einen Tag länger auf der Tagsazung zu verbleiben, wenn dadurch Mißverständnissen vorgcbogeu werde; es halte ferner dafür, daß man, wenn es zu einer Sache nicht gestimmt ^be, leinen Namen nicht in den Beschluß stellen dürfe und daß „kein Recht es dazu zwingen könne". Wird ml iimlruonlluin genommen. im. Es wird Anzug gemacht, daß Sebastian Kuab von Lucern, welcher jährlich für große Summen Reib, Anken, Käse und andere Waareu die Reuß hinunterführe, zu ellingcu kein Geleit bezahlen wolle, behauptend, er sei Bürger von Luccrn und als solcher davon ge- Weil mau nun die Rechtsameu Lueerns in dieser Beziehung nicht kennt, wird beschlossen, Lueern ^il den Knab dazu anhalten, daß er innert Monatsfrist mir dem Landvogt von Baden abrechne, oder l>efc aufweise, daß er und andere Burger von Lucern von diesem Geleit gefreit seien, «»«». sS. u. ^ uüsche gemeine Vogt, überb.). A»z». Unter den Gesandten der V katholischen Orte wird Anzug gemacht: er ungefähr fünf und neunzig Jahren habe Andreas Roll von Bonstctten, Herr zu Hoheuiar, eine ^Pe Messe in der Pfarrkirche zu GamS gestiftet und nebst andern Zinsen auch aus dem Großzehnten ^ Scix, der nach Forstegg gehört, zehn Viertel Waizeu und einen Scheffel Gersten dazu angewiesen; "un weigere sich der gegenwärtige Herr von Sar, diese Einkünfte an die Pfründe zu verabfolgen, und ml ^ siecht dar, während er doch nicht Ansprecher ilnd Richter zugleich sein könne. — Dieses wird 'oloimnllum genommen. (S. u. Freie Aemter). II. Rechnung über die Einnahmen der Laitd- ^ GclcitSbüchscn und an Zinseit (S. u. die betreffenden Landoogteien). ««. Der savohische geoiduetc Herr v. Roll eröffnet vor den Rathsboten der sechs Orte Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaff- und Appenzell nach Vermeldung des GrußeS und der wohlwollenden Gesinnungen deS Herzogs: >e bekannt, seien die Anstände zwischen dem Herzog und Bern durch die besondere Gnade Gottes güt- " beigelegt worden; da nun der Herzog mit einigen Orten der Eidgenossenschaft ein freundschaft- len^ rvic man sich gegen eiilander Verhalten soll lwovou er jedem Ort eine Abschrift mitthei- ^ will), eingegangen habe, so bitte er ganz dringend, es möchten in Berüksichtigung des freundlichen "erbietcus seines Fürsten und der Nüzlichkeit eines solchen Bündnisses, sowie des Verhaltens des rzogs, der seit einigen Jahren freiwillig den ennctbirgischen Unterthanen freien Kauf und Paß aus ^"en Landen gestattet habe, und weil endlich dieses Bündniß keine wcitern Verbindlichkeiten, sondern gute Freundschaft bezweke, auch die sechs Orte dasselbe mit ihren Städte- und LandeSsiegelu befesti- Bx Gesandten von Bern erklären darauf, daß sie es bei der Antwort bleiben lassen, welche Mi/" Herzog auf sein Gesuch bereits gegeben habe. Die von Basel halten dafür, daß ihre Obern sich Herzog in kein Bündniß einlassen werden, bevor er ihnen auf eine ihm eingereichte Supplieation ssuochen habe. — Dem Herzog wird für sein freundliches Ansuchen gedankt mit der Anzeige, daß man Abschied genommen habe und daß dann die Obern angemessen darauf antworten werden. ' ^luf den Bericht, daß auch die von Lindau ihren Zoll erhöht haben, wird Zürich anbefohlen, stch a,/p Sachverhalt zu erkundigen und dann, wenn dem also wäre, in gemeiner Eidgenossen Namen ^ >c von Lindau zu schreiben, daß sie den neuen Zoll aufheben möchten, im. ES wird beschlossen, an ^ bo>, i^>tein zu schreiben, sie möchten ihren „Grädmeistcr" anweisen, daß er in seinen Briefen an die estslcute zu Baden angebe, was für Waarcn und Güter in den Ballen und Fässern nch befinden; ' Zürich so^ dem Grädmeister eine entsprechende Weisung zukommen lassen. aus dein Zürcher- und Bernereremplar. «. und uu. aus dem Zürchereremplar. W2 Juni 1566. Man Deutsch? grm Vogteien überh. Landgrafschaft Thurgau sehe auch im Abschnitte HerrschasrSangelegenheiic»: «». Art. 65. Kirchcnsachen. Laudvogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden- Laudvogtei Z?reie Acmter Vier cnnetbirg Vogteien itbcrh Laudvogtei LuggaruS Art- 97- Leibeigenschaft und Fall. K. „ öl Einkauf u. Niederlassung. i. „ 567. LocaleS. k. „ 46. Märchen. u. Art. lt>9. Zollsachen. ii. „ 146. LocaleS. t. Art. 154. LocaleS. «s. „ 87 Zollsachen und Sustgeld. ». Art. l76. Stifte und Klöster. d. 68. Justizsachen. «>. Art. 97. Justizsachen. e. „ 56. Huldigung, ao 134. Zollsachcu. I. Art. 62. Justizsachen. m. Art. 304. Zollsachen, kd. 236. Justizsachen, eo. „ 305. Zollsachen. «I r r>e Art. 256. Kriegssachen. 392. Stifte und Klöster. t8. Amtsrechnung. Art. 36. Amtsrechnung. Art. 17. Amtsrechnung. ,-r Arr. 20. Amts- u. GeleitSrech »u"g- «in Art. 19t. LocaleS. ri». 24. Amtsrechnung. xx Art. 75. Verwaltung im Allgem> Itit. „ 56. „ „ » II. „ l46. Märchen Bellenz, Botlenz und Rivicra Ii Arr. 214. 314. Eimetbirgische Jahrrechnungs - Tagsazung. Luggarus. 13. und I». aus dem Zürchereremplar. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogteien überh. Art. 285. Kriegssachen. k. Art. 3t. Amtsrechnung. Laudvogtei Lauis- Arr. 212. Justizsachen. Laudvogtei Mendris. « Art. 549. Grenzverkehr g. Mayland. Luggarns und Mainthal t. Art. IZ Amtsrechnung. Laudvogtei Lnggarns. «I Art. 388. Glaubenssachen. z. Art. I9l. Justizsache». o» „ 329. Kirchliches. Iü. ^ zz? ?. 90. Bußenrechnung. August 1568. SIS. Konferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Lern, Vase! und Schaphausen. Aaran. I S«« . » August. Staatsarcinv Zürich. Adsch. Bd. Nr. l'25. 5ol ii i. lAuch im Staatsarchiv Bernl. Boten; Zürich. Haue Kambli, Starthalter und des Raths. Bern, Basel und Schafft)auseu. Ulubekauut). tt. In Bezug auf das Ansuchen des Prinzen Wilhelm von Oranicn, Grafen zu Nassau und Kalzen- ^ endogen, an die IV evangelischen Städte um Porschuß einer dedeutenden Geldsumme, wird folgender 'Ichlag ertheilt: Mit großem Bedauern haden die IV Städte seine Bedrängnis! vernommen, wie er 'Mallen, seine Lande ihm weggenommen und seine guten Unterthanen verfolgt worden, und nehmen ^herzlichsten Anthcil daran; sie würden dcßhald auch gern seinem Ansuchen um einen Gcldvorschuß ^sprechen, wenn es ihnen immer möglich wäre; ader sie habe» seit einigen Jahren durch viele Unfälle, Is-'nderS durch eine langwierige Theurung, selbst viel zu leiden gehabt, so daß ihre HülfSqnellen gänz- ' ^'schöpft jeien; täglich müssen sie leider vernehmen, wie überall ihre wahre Religion von den Gcg- m> derchlben angefeindet werde, wie erst neulich ein Perkünder des göttlichen Worts wider alles Recht fali^^" "^ggeführt worden sei, so daß die IV Städte und ihre Anhänger stets auf einen solchen llcber- ^ auch gefa^ ^in müssen; zudem stehen sie sammt andern Eidgenossen mit der Grasschaft Burgund, Ezt dem König von Spanien unterthan sei, in einer steten Erbeinnng und müssen sich bütcn, etwas ^I^be zu Handeln; daher bitten sie, er möchte in Bcrüksichtigung der erwähnten Umstände den uag ihnen nicht übel nehmen nnd versichert sein, daß sie stets bereit seien, nach ihrem Vermögen Kundschaft und GnteS ihm zu erweisen; sie bitten zu Gott, daß er ihn nnd die Seinigen in seinen ^ "nn nehme und von den Bedrükern befreie. I». Weil die evangelischen Stände wegen der jczt allenthalben ^ l'ch gehenden Kriegsrüstnngcn eine „thätliche Anfechtung" zu besorgen haben, so wird beschlossen, daß ^ Städte sammt andern ihrer Glaubensgenossen sich so bald möglich versammeln nnd verständigen k", wie man sich im Fall eines Angriffs gegen einander halten nnd wessen sich jeder Tbeil gegen den Widern zu versehen habe, und daß Zürich einen Tag hiefür ausschreiben soll. lieber die Beschwerde ^ ^ kathol. Orte, daß in den gemeinen Herrschaften viele zum neuen Glauben übertreten, um Frauen ^ erhalten, die man ihnen sonst nicht geben würde, nnd daß die Betreffenden gemäß des Landfriedens -" einer Verweigerung keine Befugnis haben, soll jedes Ort sein Nachdenken walten lassen; inzwischen ^ Bern die V Orte ermahnen, der Ruhe zu lieb keine Neuerung anzufangen. «I. Von den Boten ^ örei Städte Zürich, Bern nnd Schaffhausen wird einstimmig beschlossen, Basel soll an den Ab- sandten des Prinzen von Oranien, der in Basel auf Antwort wartet, oben erwähnte Entichnldignng '"»blich eröffnen nnd an den Prinzen, sowie an den Pfalzgrafen bei Rbein, der jenes Gejnch unter-- hatte, sie schriftlich übersenden. 50 August 1568, 31t». Coiifercnz der VII katholischen Orte. Luccr», i August (auf St. Lorenzen Tag). Htaatsarckiv Luceri». Luccrn. Absch. Vd. iAucb in den Archiven «chwyz und Solvtburn.! Beteiu Lnecrn, Jost Pfhsscr, alt-Schultheiß; Niklaus Am Lehn, alt-Schultheiß; Haus An de» Allmend; Kaspar Egli; Wendel Bisling, Rathsrichler, Uri, Heinrich Püntincr, Statthalter. SehwhL Christoph Schorns, Landammann, tl nterw aldcn, Niklaus von Flüe, Landammann ob dem Johannes Waser, alULandammann nid dem Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter, Freiburg, Niklau^ Gottrow, Sckclmeistcr, Solothurn. Urs Wielstcin, Sekelmeister, Da man den Bericht erhalten, das; einige Städte der Eidgenossenschaft mit Fürsten nnd fremde" Städten heimlich über Bünditisse unterhandeln, nnd da man für nöthig erachtet, solches zn vereiteln odc> sich ebenfalls nach Hülfe umzusehen, wird beschlossen, dem Hans Melchior Heggenzer, sowie dem "aild schreiber zu Baden ihre bczüglicheit Berichte freundlich zn verdanken mit dem fernern Gesuch, sie möchte" ihre Erkundigungen fortsezcn und zn erfahren suchen, ob diese Bündnisse abgeschlossen seien oder nicht, "iE dann insgeheim darüber berichten; dem Heggenzer soll zugleich bemerkt werden, daß man nicht zweite, es werde die Crbcinung ihnen trcn gehalten werden, sowie man nicht crmangeln werde, sie ebenso^ zu halten; auch werden ihm einige von Freibnrg und Solothurn eingelangte Nachrichten mirgcthcitt I». Die Gesandten der Grafschaft Burgund hatten auf der Tagsaznng zn Baden eine Erklärung bcgei"^ welches Beistandes von der Eidgenossenschaft sich die Grafschaft im Fall eines Angriffs versehen könnte Beim lintersuch des betreffenden Artikels in der Erbcinnng wird nun niebtö weiter gefunden, als das, wenn ein Thcil angegriffen werde, dann der andere ein getreu Aufsehen haben solle, und seinen Auge hörigen nicht gestatten dürfe, am Krieg gegen den andern Theil Anthcil zn nehmen. — Dieses wird dcit Abschied genommen, damit sich jedes Ort über eine gebührende Antwort berathe nnd cntiäff^I'^ « . Auf nächste Tagsazung soll sich endlich jedes Ort darüber entschließen, welchen Ort es für das >" Eidgenossenschaft zn errichtende Seminar als den geeignetsten halte, damit man sich über diesen P"" vereinbaren kann, Eonstanz findet man unter keinen Umständen dazu für geeignet; zudem ist der Bssbet schon gemäß Beschluß des Coneiliums verpflichtet, ein Seminar zu Konstanz zu errichten; Freiburg ab^' wenn dieses sich zur Uebernahme dieser „Universität" verstehen würde, oder NappcrSwyl, hält mau st" .passend, «l. Der Borschlag Lneerns, kein Ort möchte einen Priester anstellen, der nicht genüge"^ Schriften bcsizc, wird in den Abschied genommen, «ü. Nach Anhörung eines Vortrags dcS JolM"" Angelo Maria de Eastanea, der sich beschwert, daß der Cardinal Borromäus sich unterstehe, seine Props^' zil St, Johann in Haitis in ein anderes Gotteshans zn verlegen, obschon er vom Papst und den ^ ^ Orten bestätigt worden sei, und daher um Schirm ansucht, wird beschlossen, denselben in den Abjclst^ zu nehmen, weil schon auf der cnnetbirgischen Jahrrechnnng etwas darüber verhandelt worden ist; ist aber der Ansicht, daß die Obern von ihrer Jurisdiction nnd Lehenschaft nicht abgehen werden! dc>^ Ammann Lnssi habe auf dem Concilium keine andern Vollmachten gehabt, als über Religionssacheu s ^ !"r „Herstellung" einer christlichen Reformation mitzuwirken, nicht aber eine Beschränkung der ItN'isdieste^ oder eine Verminderung der Gerechtigkeiten der Eidgenossen zu gestatteil, f. Die Frage, ob mau August 1568, zr)Z ^uzöstlchni Ambassador au Bezahlung der Peusioueu erinucru wolle, wird iu den Abschied genommen. Binnen acht Tagen sott jedes Ort seine» Entschluß darüber Luecrn mittheilcn, K. Ein Anzug des Ammann Schorno bezuglich der Frühmesse zu GamS soll den Gesandten von Frcibnrg und Solothurn den Abschied gegeben werden, I». (S. u-Thurgau). i. Hinsichtlich der Belohnung des Stadtschrcibers Freiburg, der die Vcrtragsinstrumente in Betreff der Wortzeichen ausgefertigt hat, wird verfugt, da>! jedes Ort das, was es ihm geben will, zu seinen Händen nach Lucern schikcn solle. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelcgenbcilcu. ^^"vgrafschaft Dhurgau. >>. Art, ?K8. LocaleS. ^Nlidvogtei vauis ?, Art, 438. Kirchensachcn, Tagsazuug der die Laiidgrnffchaft Thurgan regierenden VII Orte. DieHenhofen. I3<»8, 23. August (Mittwoch nach Bartholomäus). Lt.iatöarchiv Vncern. Allgem. Absch Bd. V. La,»desarchiv Tcinvyz. lAuch in den Archiven Zürich, Obwalden und Glarns.l Boten: (Nicht angegeben), Laut den Verhandlungen waren anwesend von: Zürich, Bernhard von A?c»n, Bürgermeister. Lueern, Jost Pfhffer, alt-Schulthciß. »». Der Bischof von Chur führt Klage, daß seine Gegenpartei dem ergangenen Urtheil nicht uach- ^»iine, und bittet, die Eidgenossen möchten als Beschirmer der Gerechtigkeit den Gotteshausbund dazu ^hasten, daß er den verbürgten Sprüchen Folge leiste, und möchten auch die beiden andern Bünde um ^Wirkung ailsprechen. Darauf wird ihm geantwortet: Man habe an dieser Widerspenstigkeit und Nicht- ung verbürgter Versprechen kein Gefallen) man zweifle daher nicht, daß die Obern, sobald sie vom unftige» Bundestag Kcnntniß erhalten, au den Gotteshausbund schreiben und ihn ermahnen werden, Erhaltung guter eidgenössischer Einigkeit den „angenommenen Mitteln" unverzüglich nachzukommen, ""d daß sie ebenso an die beiden andern Bünde die Mahnung erlassen werden, sie hierin zu untcrstüzeni zweifle mau nicht, daß wenn der Gotteshauöbund hierin nicht willfahren sollte, man dann die weiter» 'litte überlegen werde, damit das Recht gefördert und die Gerechtigkeit gehandhabt werde, ^ Jedes ^ ssll seine Meinung darüber beförderlichst nach Zürich senden, k». Der Bischof von Ehnr beschwert lp daß der in Chur residierende französische Ambassador gegen ihn und die Stift Partei nehme und l'l denen von SaliS halte, daß er ihn und alle, welche der katholischen Kirche anhangen, verhaßt zu .^e» luche, daß er hergelaufene Prediger unterhalte und sogar am Eharfreitag Fleisch esse; er wüuicht, Man im Interesse der katholischen Kirche den König insgeheim ersuche, denselben abzuberufen, — lrd in deil Abschied genommen, damit sich die geheimen Räthe in jedem Ort ganz geheim darüber Zöthen, wie diesem Treiben zu begegnen sei, und damit dann jedes Ort seinen Entschluß darüber an ^ geheime» Räthe von Lueern schike. «. (S. u. Freie Acmter). «I. u. v. (S. u. Thurgau). 4. Zürich ^ld beauftragt, die böhmischen Halbbazen, Kreuzer und Zehner, die mit dem Stempel von Ehnr neulich Umlagen worden, aber viel zu geringhaltig sind, durch seinen Münzmeistcr probieren zu lassen und das lchfltat den andern Orten mitzutheilcu, K. Die Anzeige Uri's, daß viele halbe und ganze Thaler eurncren, ^"n welchen leztern einige nicht einmal einen guten Gulden Werth seien, ferner, daß Dneaten, halbe und August lststtt. ganze Kronen und rheinische Gulden viel höher ausgegeben werden, als sie iuncrn Gehalt haben, und das! dadurch der geiueiue Manu betrogen werde, wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Auge- hörigen warne und geeignete Maßregeln treffe, I». I. Ii,. I. (S. u. Thurgau). i>». Luceru meldet den Boten der andern katholischen Orte, daß es dem Stadtschrciber von Freiburg für seine Bemühung be> Ausfertigung des bewußten Vertrags 3 Kronen geschikt habe, und wünscht, daß auch die andern ihren Antheil beförderlich demselben zuschikcn. — Wird von ihnen ml rokeroncluin genommen, i». Lucern niaSü die Anzeige, daß Kaspar Tschndi von GlarnS und andere, welche viel „Sommer- nnd Wintersalz" verfüb ren, zuweilen auf der Straße das Wintcrsalz gegen Sommersalz vertauscheil oder verkaufen, wodnrcb aber der gemeine Mann benachthciliget werde, indem das eine viel besser als das andere sei; es begehG daß mail entsprechende Maßregeln dagegen treffe, — Die andern Orte nehmeil dieses nü rokero>n>">" nnd versprechen Abhülfe, wenn wirklich etwas derartiges geschehen wäre. »» und » aus dki» Schwyzereremplar, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Landgrafschaft thurgau n, Art, 62. Einkauf II. Niederlassung. t, Art. 250. Fischenzen II, Iastdi «. 50. Märchen. I., „ 47. Märchen, I>. .. 575. LocaleS. , 4Z2. Stifte und Kloster Laudvogtei Freie Aemter v, Art. 5l. Huldigung. ech>^ 31«. Iahrrechuung der die Vogteien Vellenz, Vollenz und Riviera regierenden drei Orte. Bellenz 1St»8, im August und September. Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden. 31». Iahrrechuung der die Vogteien Grandson und Graßburg regierenden Orte Bern und Freilmrff Freiburg IStt«, September Staatsarchiv Bern Freiburg. Absch. l^. 107. Boten : (Nicht angegeben». Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Vier Vogteien Graßbnrg, Orbe zc. überhaupt. », Art, « Vogtei Grastburg ? Art. 49, Vogtei Orbe mit Tfcherliz »>, » Art. 2lS und 220. Vogtei Graiidsvu »—i. » Art 669—689 September 1508. Z97 Tagsaznng der mit Frankreich verbündete» Orte. Solvthurn. t!7 September Staatsarchiv Lueern. Allgein. Absch. Vv. V. lAuch in den Archiven Schwyz, Obwalden. Glarus und Freidnrg.I sandte: Lnecrn. tllrich Heinserli, Schultheiß; Jost Pfhffer, alt-Schultheiß. U r i. Heinrich Al- ^ )t, alt-Laildammann. Schwhz. Dietrich In der Halden, alr-Landainmann! Kaspar Abhbcrg, alt-Land- ^»ma»n. tl nter wa lden. Andreas Schönenbühl, alt-Landammann ob dem Wald! Johannes Wascr, ^ ^tiandammann nid dem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg „aus der Stadt"; Gotthard Schmid Arth. GlarnS. Fridolin Bögeli. Frciburg. NiklanS von Perromann, Schultheiß; Hans von anniswhl, Hauptmann. Solothnrn. llrs Nnchti, Schultheiß; Urs Snrh, alt-Schultheiß; Stephan üvaller, Hauptmann. Appenzell. HanS Bodmcr, Landammann. «-» Schultheiß von Mnlinen und Benner Ambrosius Jmhof eröffnen als Abgeordnete Berns: Ihre ern haben vernommen, daß der französische Ambassador, Herr von Bclliövre, gegenwärtigen Tag anö- ^lchucben habe, um im Namen des Königs einen Aufbruch eidgenössischer Knechte zu begehren; deßhalb " e man he beauftragt, auf ihrer Durchreise auf die Tagsaznng zu Baden hier vorzukehren, um die ^ anwesenden eidgenössischen Gesandten zu begrüßen und ihnen die Ansichten Berns mitzntheilcn; e'dcr ieie>, die Zustände in Frankreich so beschaffen, daß der lezthin abgeschlossene Friede nicht haltbar, ^ großer Jammer, Verfolgung und Blutvergießen zu besorgen sei; um nun diesem vorzubeugen, halte ^ Bern für erfolgreich, wenn die Eidgenossenschaft eine ansehnliche Gesandtschaft an den König abordnen würde, um alles zu einer gütlicheil Verständigung zu versuchen; der Eidgenossenschaft würde solches zu großem Ruhm und zu hoher Ehre gereichen; man möchte Bern diesen Vorschlag nicht verargen, eun er komme aus gilter eidgenössischer Wohlmeinnng und ans dem Wunsche, den König mit seinen Narthauen versöhnt zu sehen — Den Gesandteil von Bern wird dieser Vortrag verbindlich verdankt n»t Anzeige, daß man ihn an die Obern bringen werde, welche dann auf künftige Tagsaznng zu «den darüber gebührende Antwort ertheilen werden. I». Nach Vorlegung seiner Credenzbriefe eröffnet ^ französische Ambassador, Herr von Belliövre: Ans der Zuschrift des Königs habe man ersehen, wie gegenwärtig die Angelegenheiten der Krone Frankreich beschaffen seien, nnd wie der König nichts anderes erwartet habe, als daß der lezthin aufgerichtete Friede von seinen Unterthanen würde gehalten werden; ^ babe zich jedoch in seiner Erwartung gctänscht; denn jene, welchen der König großmüthig verziehen habe, Ermessen sich wieder, den Frieden zu brechen; namentlich habe der Prinz von Eondö sich unversehens Theben und rüke mit seinem Anhang nach Rochelle vor, welche Festung die Empörer schon lange dem ^enig vorenthalten; deßhalb bitte nun der Köllig dringend, ihm noch Will) Mann zu bewilligen, um das eginient wie im vorigen Feldzuge auf 10,000 Mann verstärkeil zu können; wegen der besondern Dring- nhkeit bitte er um schleunigen Entschluß; denn wenn der Prinz von Eondö, der nch täglich verstärke, ^zlvjscheii über den Fluß sezen nnd sich mit dem Prinzen von Oranien vereinigen würde, könnten ne e>den Kbnjgx,1 von Frankreich nnd Spanien bedeutenden Schaden an Land und Leuten zufügen! daher ^ Eile nöthig, jenen Uebergang zu hindern! die Eidgenossen werden durch schleunige Bewilligung des Aufbruchs den König auf ewige Zeiteil sich verpflichtet machen. — Bei Eröffnung der Instructionen zeigt 398 September 1568. 'ich, daß dieselben ganz verschieden lauten. Denn Luecrn ist der Ansicht, der König müsse gemäß Vcre>' nung 6666 Mann annehmen und ein besonderes Regiment daraus bilden; wenn aber der Ambassadre hiczn keine Vollmacht habe und ans der Zahl der 46611 beharre, so müsse doch ein besonderes Regiment mit einem eigenen Oberst daraus formiert werden. Uri will zuerst abwarten, was ans der Tagsaznng Baden darüber werde verhandelt werden, und dann alles lhnn, wozu es sich gegen den König verpflichtet hält! es stimmt jedoch zur Ergänzung der schon in des Königs Dienst befindlichen Fähnchen. SchwhZ verlangt, der König müsse laut Vercinnng 6666 Mann annehmen und diese als besonderes Regimen! bestehen lassen, indem sonst zwischen den alten und neuen Knechten viel Reibungen entstehen möchten Obwalden will nur anhören, was die andern Orte zu tbnn gesinnt seien, und dieses sodann an eine Landsgemeinde bringen. Ridwalden stimmt zur Bewilligung von 6666 Mann als besonderes Regiment, kann sich aber auch zu Bewilligung von 4666 Mann, mit Vorbehalt eines besondern Regiments, verstehe», wenn der Ambassador keine andern Nollmachten hätte und bezüglich der Ansprache des Hauptmanns Lnsn und dcS Hauptmanns zum Weißenbach an den König entsprechenden Bescheid geben würde. Zug kann auch zu den 4666 Mann stimmen, wenn es die andern Orte thnn. Glarns Witt anhören und referieren- Frcibnrg und Solothurn wollen einstimmig ohne Vorbehalt dem König die 4666 Mann erlauben. Appa»^ zell wünscht vorerst sichere Nachricht, welche Partei in Frankreich den Frieden gebrochen habe, und stellt das Begehren, daß jedes Ort denen, welche sich um HanptmannSstcllcn bewerben, verbiete, vom Ambast sador Geld anzunehmen, bevor die Knechte bewilligt worden. — Der Ambassador käme sich auf die A"' nabme von 6666 Mann nicht einlassen, weil der König, wiewohl er gerne so viel hätte, die Kosten scheue; in Hinsicht der Bestallung der Hanptlentc aber verspricht er sein möglichstes zu thnn. N"" bewilligen Luecrn, Nidwaldcn, Zug, Frcibnrg und Solothurn den Aufbruch auf die Bedingung hin, ^ ans den 4666 Mann ein besonderes Regiment gebildet werde; Uri, Schwhz und Obwalden nehmen es in de» Abschied und sprechen die zuversichtliche Hoffnung aus, daß ihre Obern sich von der Mehrh^ nicht sondern werden; Glarns und Appenzell bleiben bei ihrer abgegebenen Erklärung. — Schlieft wird der Antrag gestellt, den König zu ermahnen, daß er in Zukunft einen Aufbruch nur laut Vcreinung begehren möchte, indem er sonst auf eine abschlägige Antwort gefaßt sein müßte; denn man wolle hink»' nicht mehr in die Vercinnng „lochen" lassen. 321. Gemein - eidgenössische Tagsnznng. Baden. ltS->i«-irri>>» Uuccr» Allqem. Rl'sch. Bd. V. 27». Tttiatbarciliv Ziiricii. Absch. Bd. Nr. ISO. kol. 127. TlaatKarckiv Bor», Zlrclnv (Hlarns. lAuch in de» Archiren Schwvz, Solrtl,urn und Aarau.l Gesandte: Zürich. Bernhard von Eham, alt-Bnrgermeister; HanS Kambli, Statthalter und des Raths. Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiß; Ambrosius Jmhof, Venner und des Raths. L u cern- Jost Pfhffcr, alt-Schulthciß. Uri. Peter von Pro, Landammann. Schwhz. Christoph Schorno, Land- ammann; Georg Rcding, alt-Landammann. Unterwaldcn. Niklaus von Flüe, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. Hicronimus Heinrich, deS RarhS September 1566, ^larns, Paulus Schuler, vaudammann, Basel, Werner Wölfli; Haus Eßlinger, beide des Raths »Biburg. Franz Gribolet, Penner und des Raths, Solothurn, Joachim Scheidegger, Beuucr und ''s Raths, Schaffhausen, Dieteren den Wildcnberg, genannt Ringk, Bnrgermeister; Christoph Wald- "ch, Sckelmeistcr und des Raths. Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Vandammann, ik» (S. u. Luggarus). I». Auf den Bericht, daß einige Hauptleute aus Bünden sich unterstehen, in den k'dgenösnschen gemeinen Bogteicn Knechte zu werben, um ü» in französische Dienste zu fuhren, ferner daß ""üe Personen vom Adel und Andere fremden Fürsten und Herren zuziehen, was milder Zeit den Eidge- ^chien zum Nachthcil gereichen möchte, wird an alle vandvögtc geschrieben, üe sollen unverzüglich ein andat erlassen, daß niemand bei einer Buße von zwanzig Gulden einem fremden Fürsten oder Herrn, ""t Ausnahme des Königs von Frankreich, zuziehen dürfe, ferner daß man den Fehlbarcn ihre Weiber ""b Kinder nachschiken und die Aufwiegler nach Verdienen bestrafen würde. >— Dieses wird in den Ab- Ichicd genommen, damit stch jedes Ort darnach zu verhalten wisse, Der spanische Gesandte, Graf Jo- "w von Angnisola, vermeldet des Königs Gruß und wünscht eine Erklärung über die auf lezter Jahr- "chnnng vom Tresorier der Grafschaft Burgund gestellte Anfrage bezüglich der Erbeinnng mit dieser "Mchast, Antwort: Die Eidgenossen werden die Erbeinnng mit dem Haus Burgund in jeder Bczic- ""Ü Pünktlich halten; in Betreff aber der Bedeutung des Ansdruks in derselben „ein getreu Aufsehen ü^ssn einander haben", halte man für unnöthig, eine Erklärung darüber zu geben, weil nach Abschließnng Mclbcn während der steten Kriege zwischen Kaiser Karl V und König Franz l von Frankreich dieselbe > "s unverbrüchlich gehalten worden und weil die Eidgenossen auch seither, da Markgraf Albrccht von randcnbnrg vorgehabt, sein Winterquartier in der Grassel,aft Burgund und im Elsaß aufzuschlagen, '"sss durch Gesandtschaften und Schreiben abzuwenden gewußt baben und so stets für die Ruhe und " Sicherheit der Grafschaft besorgt gewesen seien; daraus möge man entnehmen, wie jener Ansdruk von Zeiten der Eidgenossen aufgefaßt werde, «I. Schaffhansen berichtet über das Resultat der Untersuchung, es mit den neuen nach der Reichswährnng geschlagenen Münzen der III Bünde vorgenommen habe, ^robe der neuen Churer Münzen, im Luecrncr Exemplar, lpl. W6), ES wird nun an leztere geschrieen, sie sogen das Schlagen solcher geringhaltiger Münzen einstellen, nur gemäß der zu Zürich aufge- hellten Münzordnnng münzen und an keine Privaten mehr die Stempel leihen, damit man keine Ver- ""nst mehr zu hören bekomme, e. Diese Tagsaznng war vorzüglich wegen des in Frankreich wieder aus- gebrochenen Kriegs ausgeschrieben worden. Nun stellt der Gesandte des Prinzen von Cond,' von Zürich e>us das Gesuch an die VIII die Grafschaft Baden regierenden Orte um ei» frei sicher Geleit nach Baden, a»iit er leines Fürsten Anliegen vorbringen könne. Weil man jedoch findet, daß eS dem ewigen Frieden ^üchen Frankreich und den Eidgenossen entgegen wäre, wenn man einem Gesandten des Prinzen von ^sndö, der gegenwärtig des Königs Feind ist, ein Geleit ertheilen würde, und daß man dieses daber thnn dürfe, wenn der Ambassador des Königs, Herr von Belliovre, seine Einwilligung nicht dazu ""heilt, so wird lcztercr darüber angefragt. Nach Vorlegung eines weitläufigen Vortrags meldet nun ^'escrDer König habe vernommen, daß einige seiner Feinde, welche nach Frankreich ziehen, ihren Weg h'lrch pjx Eidgenossenschaft oder doch dicht neben deren Grenze hin nehmen; er verlange aber, daß man h"ses nicht gestatte, und begehre gemäß des achten Artikels des ewigen Friedens, daß man den Gesand- ^"n des Herrn von Conds gefangen nehme; er überlasse es übrigens, antwortet er auf eine neue an gestellte Frage, der Eidgenossen Ermessen, jenen Gesandten anzuhören oder nicht, und erbiete sich, September l5ll8. eine allfällige Zuschrift desselben an den König besorgen und eine Antwort auswirken zu wollen, N"N sind einiger Orte Boten der Ansicht, daß man dem Gesandten des Herrn von Eondö einen Gelcitsbrief zusenden und ibn anhören sollte, weil es stets üblich gewesen, Gesandte fremder Mächte, sogar der Türken und Heiden, in ihren Geschäften anzuhören; dagegen wird von der Mehrheit beschlossen, jencm Gesandten das Geleit abzuschlagen, da offenbar der Herr von Eondö und seine Anhänger sich gegen ihren natürlichen Herrn empört haben und weil gemäß des ewigen Friedens kein Thcil des andern Feinde auf seinem Gebiet dulden dürfe.— Zugleich wird der Handel in den Abschied genommen, t'. Land ammann Lussi meldet gemäß seiner Instruction: Es haben seine Obern einen frommen, durch seinen Wa" dcl allseitig geachteten Mann um seine Ansicht angefragt, was er von gegenwärtiger Wassergrößc halte. Derselbe habe sich dahin ausgesprochen, daß Gott diese Strafe wegen ibrcr Sünden über die Menscht kommen lasse und sie „warnen" wolle, sich zu bessern, die Hoffart, Unkcnschheit, Unmäßigkcit im Essen und Trinken, besonders aber den Eigennuz und andere Laster abzulegen; ohne Zweifel werde dann Gott der Herr als ein Vater der Barmherzigkeit sich über die Menschen erbarmen und seinen Zorn stillen; würden sich aber die Menschen nicht bessern, so würden noch viel größere Strafen über sie kommen. Dieser zng wird in den Abschied genommen, damit jedes der V katholischen Orte seinen Gesandte» auf nächste V-örlische Konferenz Vollmacht crthcile, in dieser wichtigen Sache etwas zu beschließen, K. Zürich wacht Anzug, daß beim Verkauf des Korns, welches ans dem Snndgau, Aargan und anderswoher auf b>c ^ Wocheumärkle zu Aaran, Bremgarlcn, Mellingen und Baden, und von da nach Zürich, Lnecrn und Zug gebracht werde, bedeutender Betrug geschehe, indem die Müller und Kornhudler schönes Korn oben aus die Sake und Standen thnu und untcnhcr ganz schlechtes und unsauberes, daß daher Zürich veranlaßt werden sei, eine Verordnung hierüber zu erlassen, — Dieses wird :nl rokoron.Ium genommen, damit auch andere Orte gegen solche Betrügereien einschreiten; auch wird an alle Landvögte und an die von Baden, Bremgartcn und Mellingen der Befehl erlassen, auf solche Betrügereien ein wachsames Auge zu habe" und Fchlbare nach Verdienen zu bestrafe», I». Der spanische Gesandte, Graf von Anguisola, und der Trc- soricr der Grafschaft Burgund, denen oben ilill,«-.) erwähnte Antwort mitgethcilt worden, erwiedern darauf- Sic danken im Namen des Königs für die in der Antwort der Eidgenossen enthaltenen freundschastl> chen Erbieten und seien auch vollkommen überzeugt, daß ihre Handlungen mit ihren Worten übercin stimmen werden; die Verhältnisse seien aber nicht mehr die frühern, indem man es jezt mit Personen Z" thun habe, die den Eidgenossen durch nichts verpflichtet seien und daher auf ihre Bitten wenig achten möchten; dcßhalb wünschen sie, daß man sich näher erkläre, was für Hülfe und Beistand die Eidgenosse" im Fall der Roth der Grafschaft erzeigen würden, und zwar um so mehr, da der Feind bereits iw Feld sei; oder wenn man darüber keine Vollmacht habe, so möchte man ibnen wenigstens Bescheid gebe", ob Mdn de», König auf seine Kosten Kriegsvolk bewilligen würde. — Da man aber hierüber sich Z" e"t schließen ohne Vollmacht ist, wird dieses Begehren ml iimlrnomlnm genommen. Dabei findet man, baß man die Sache gründlich erwägen müsse; denn zu was man sich gegen die Grafschaft Burgund einlasse, dazu sei man im gegebenen Fall auch gegen des Hauses Oesterreich Untcrthancn verpflichtet, I. Schultheis Pfvffer macht die Anzeige, daß einige dem König von Frankreich feindlich Gesinnte durch daS Gebiet von Bern nach Pruntrut ziehen, worüber sich der König mit Grund beklagen möchte, und daß cS nacb seiner Ansicht besser wäre, dieses zu Verbindern, Bern verantwortet sich, daß es davon nichts wisse; wv' seien einige französische Flüchtlinge, da sie in Frankreich nicht mebr sicher gewesen, mit Weib und Kinb September l 568. "ach Genf gekommen und haben sich auf bernerischem Gebiet, niedergelassen; von denen aber seien einige Banner schon wieder weggezogen; wenn nun der Herr von Bellsswre sich über etwas zu beschweren habe, ""'he eres nach alter Uebung mündlich oder schriftlich zu Bern thnn, wo ihm auch befriedigende Antwort gegeben werde, k. i»tn anncbmcn darf, so wird der Antrag in den Abschied genommen, dem französischen Gesandten zu "stehe» zu geben, daß man in Zukunft nur gemäß Vereinung Knechte bewilligen werde. >». Zürich ^ / "n alle Orte die freundliche Ermahnung und Bitte, mall möchte im Hinblik auf die bedenklichen '">re>, ulip Haß. welchen die meisten Fürsten gegen die Eidgenossenschaft hegen, deren glatten "rten keinen Glauben schenken, sondern in Einigkeit zusammenhalten, wie die Altvordern gethan, und Nsth einander nicht verlassen; Zürich wolle allen Orten samint und sonders anerboten baben, die den pandfrieden und was es zu thnn schuldig, treulich zu halten und kein Ort weder wegen der " "stion „och aus einem andern Grunde zu verlassen; eS erwarte übrigens dasselbe von den andern wünsche aber nichtsdestoweniger eine unumwundene Erklärung von ihnen, wie sie sich ihm seinen RcligionSgenossen gegenüber zu verhalten gesonnen seien; wenn man sich darüber jezt nicht ^ststeil könne, so möchte man sein Begehren in den Abschied nehmen.— Weil man nun wirklich darüber "'stst instruiert ist, wird es ml mstrueiulnm genommen. «». Herr von Noll eröffnet im Namen des Her- i"gs von Savoven: Die von Wallis haben im Iabr 1565 in friedlicher Absicht, wie ste sagen, vier Voglen des savohischen Gebiets in Besiz genommen, aber seither troz wiederholter Neelamationen nicht wieder zurükgcbeii wollen; dieses nun sei dem Bündniß von 1528 zwischen Savohen und Wallis znwi 51 t<>2 September 1566, der, daher er gcnöthiget werde, Gegenmaßregelit zu treffen, was er den Eidgenossen, als mit beiden Pa» lcien verbündet, hiemit anzeigen wolle, — Es wird deswegen an Wallis geschrieben, damit es sich 5" Verhalten wisse und einer Vermittlung durch die Eidgenossen, wenn eS selbe wünsche, sich versichert h^ ten könne, ß». (S. u. Lauis). «>. Da ungeachtet der wiederholten Reklamationen die Bewilligung ss"" Silberkanf auf österreichischem Gebiet nicht erlangt werden kann, will man die Sache einswciten sich beruhen lassen, jedoch zu gelegener Zeit selbe wieder anregen, i. Die Mehrheit beschließt, dal! Zukunft jewcilen vor der Abreise der Gesandten von den Tagsazungen die Abschiede abgehört werbt» sollen, weil dieses höchstens einen Tag in Anspruch nehmen, aber viele Mißverständnisse zwischen de» Orteil verhüten wird, j>». (S. u. Vier ennetvirg. Vogt, überh.). <. HS. u. LuggaruS). und V» 1^' " Vier ennetvirg. Vogt, überh.). H». Die erlassenen Verordnungen in Betreff der Bettler, Landstreicher, den, Zigeuner, Sondersiechcn u, dgt, werdeil bestätigt; ans deren Aufrcchthattung soll streng gehal"" werden, auch soll man sie jährlich überall in den Kirchen verkünden. Berit soll die von Biel und Nene» bürg dazu anhalten, daß sie die welschen Bettler znrütweiscn; Uri soll dasselbe auf dem Gotthard u»d ans dem See rhu», ebenso Schwhz und GlaruS zu Wesen, damit keine welschen Bettler auo BündG durchgelassen werde». An die lll Bünde und an den Abt von St, Gallen wird geschrieben, sie ihre Armen auf ihrem Gebiet behalten und versorgen; Zürich soll dafür sorgen, daß die von Winterst'»' ihre Sondersiechen in ihren Häusern behalten und nicht herumschwcifen lassen; dasselbe soll der Landrwss im Tburgan denen von Francnfeld anbefehlen, x. Bern warnt, es möchten die Orte, welche bei dein einigen Tagen bewilligten Ausbruch nach Frankreich sich betheiligen, ihre Hanptlcutc ermahnen, keine Bn»" anzuwerben; weil jedoch vorkommen möchte, daß der eine oder der andere seine Herkunft und seinen Na»>t» verhcimliebt, so mögen die Hauptlente, sobald sie dergleichen erfahren, sie bestrafen; damit geschehe Bn» ein Gefallen: auch möchte man die Hauptlente ermahnen, auf ihrem Durchzug sich anständig zu bcnch»»"' und nicht wie leztes Jahr zu Hansen, als ob sie in Feindesland wären. Auch Zürich erklärt, daß es »» seiner Verordnung gegen das NeiSlanfcn festhalte, — Dieses soll jeder Gesandte zur Nachachrung >» Abschied »cbmen, z. Die zu Zürich verabredete und zu Baden bestätigte Münzordnnng wird von t> Orten zu Kraft erkennt; von Uri unter der Bedingung, daß alle Orte sich daran halten, indem man st»' nicht znmuthen könnte, im Schaden zusei». Ferner wird festgesczt, daß, wenn ein oder mehrere Orte »» dieser Münzordnnng gemäß münzen sollten, dann die andern Orte diese Münzen probieren und ^ betreffende Ort warnen sollen; sollte dieses ohne Erfolg sein, so mögen die andern Orte diese Mü"ss" ans ihrem Gebiet verrufen; es solle» auch die Orte, welche münzen, dafür sorgen, daß die Münft"^^ keine guten Münzen einschmelzen, und sollen die Fehlbarcn an Leib und Gut bestrafen, (S. u. Th>» gau). Auf das an den savohischcu Gesandten gestellte Ansuchen um Verlängerung deS Termin^ innert welchem die eidgenössischen Kaufleutc noch beim bisherigen Zoll auf savohischem Gebiet verblei" dürfen, antwortet derselbe, er habe nur Vollmacht, die Verlängerung bis zur künftigen Tagsazu»g 6 bewilligen, I»I». Ans der lezteu Tagsaznng hatten die V katholischen Orte sich beschwert, daß in de» ü' meinen Vogteicu viele vom alten Glauben abfallen, was dem Landfrieden entgegen sei; auch wurde malS die Frage in den Abschied genommen, wie dieser Artikel des Landfriedens zu verstehen sei, — Obch" nun gegenwärtig die Gesandten sich darüber hätten entschließen sollen, so lassen die V Orte die ^ dennoch wegen der schwierigen Zeiten auf sich beruhen, «v. Basel lehnt abermals ab, dem Vertrage u Znrüksteilnilg von gestohlenem Gut beizutreten, erbietet sich aber, gestohlenes Gut, das in dicHänbe' September 1566, ^bngkeit gelange, ohne irgend eine Entschädigung dem Eigcnthümer znrükstellen zu wollen. Dieses wird dni den andern Orten zu künftigem Verhalt in de» Abschied genommen.Ebenso wird ml i>>-iti »onll>im Pnommen das El mich Basels, man möchte seinem Burger Andreas Jmhof die Bürgschaft von 5t) Kro- "kn erlassen, da es nun obiges Anerbieten gemacht habe, «I«R. Die Gesandten Basels melden, das laut "gicht des zu Basel wegen Mord und Brandstiftnng Hingerichteten Michel Fchmer von Thann derselbe "ud „och Mitgehülfcn (sie werden beschrieben) beim Muschafcn in Zürich einander versprochen ba- in den drei Orten Scbwhz, llntcrwaldcn und Glarus alles zu verbrennen, - Fedes Ort soll daher Acht ans dieselben haben, vv. Weil in Betreff der leibeigenen Leute allenthalben viel Streitig- entjteheil, so wird auf Ratification bin beschlossen: Wenn ein leibeigener Mann oder Frau ans niciii Ort der Eidgenossenschaft zu ziehen und sich loszukaufen wünscht, kann die betreffende Obrigkeit ^ in Gnaden bedenken und von der „Eigenschaft" entlassen, damit sie in andern Orten wohnen von^"' gemeinen Vogteicn aber soll man in Zukunft keine mehr annehmen, die sich nicht zuvor ^ Leibeigenschaft gelöset! und wenn ein freier Mann eine Leibeigene zur Frau nimmt, so soll lcz- Uch von der Leibeigenschaft lösen, ES wird kein anderer Tag angesezt; wenn aber einem Ort ^ wichtige begegnet, mag es an Zürich davon Anzeige mache», damit dieses einen Tag ausschreibe, wu>' ^ ii. Die katholischen Orte verständigen sich dabin, das die zu errichte hohe schule aus wichtigen Gründen auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft, nicht anserbalb sein . Z^'ar etwa zu Rapperswhl; doch soll jeder Gesandte zuvor ganz im Geheime» an seine Obern ^ uöthige Geldsumme sowohl zu Errichtung und Erhaltung dieser Schule als für andern "cdarf iell von den Orten und den Gotteshäusern zusammen geschossen werden; Landammann vriio isll Hans von Ehrcnbcrg darüber Rüksprache halten; Ammann Lnssi soll an Peter wo, andere Jesitilen schreiben, damit dieselben zur Aenfnnng dieser Schule herzukom- rig ^^^I^hen, lili,. Der savoyische Abgeordnete, Herr von Roll, begehrt von den sechs Orten Zü- '- Bern, GlaruS, Basel, Schaffhauscn und Appenzell Antwort auf die lezthin gestellte Anfrage, ob sie > wie die andern sechs Orte in daS Bündnis mit Savohcn treten wollen. Bei Eröffnung der ^^'^>onen ergibt sich, das dieselben ungleich lauten; denn einige Orte haben nur Vollmacht anznbö- ii> rudern Orte Meinung sei; andere erklären, das; sie ohne Vorwisse» ihrer Landsgemcinden Artj/^ ^ache nichts zusagen können; Bern endlich erläutert, warum ihm der zweite und der sechste ' des vorgeschlagenen Bündnisses nicht annehmbar sei; dieselben sagen nämlich, das; kein Theil je- ^chilligen dürfe, bewaffnet durch sein Gebiet gegen den andern zu ziehen, und das; kein Theil ' andern offenen Feinden Aufenthalt gestatten dürfe; nun aber stehe Bern mit der Stadt Genf in , ^urgrecht, und wenn diese von jemanden sollte angegriffen werden, könnte Bern einen Zuzug ß, ffchs eidgenössischen Orte Boten haben vermittelnde Artikel zwischen Savohen und ., ^^'srfen und beiden Parteien übergeben; der Herzog aber habe sich bisher nicht entlchlopeu, ob annchnien wolle; zudem habe sich der Herzog auch mit Freiburg und Wallis noch nicht verständigt, ^ohl deren Bündnisse mit den Eidgenossen älter seien und diesem neuen Bündnis; vorgeben würden; Kleben könne Bern nicht verhehlen, das es früher mit dem Haus Savohen in einem Bündnis gestanden öas verbindlicher als das jezigc sei und das Bern vor dem Krieg mit dem Herzog diesem aushin- . e„, Fürst aber noch immer in Händen habe; und wiewohl der Herzog an Bern das Begehren ^^llt, dieses alte Bündnis mit ihm zu erneuern, so habe sich doch Bern nicht dazu verstehen können, bevor -i«U September lülsZ, der Herzog sich mir der Stadt Gens vertragen habe; dcschalb bitte Bern, man möchte den favohischen i^u sandten nin Verwendung bei seinem Fürsten angehen, daß dieser sich entschließe, vb er die gestellten annehmen wolle oder nicht, — Die Boten von Basel erklären, daß ihre Obern nicht Willens seien, unl dem Herzog in irgend ein Bündnis; zu treten, bevor er sich mit der Stadt Genf vertragen und die A» fordernng seines Bürgers bezahlt habe, — Demnach wird mit Herrn von Roll ernstlich gesprochen, e> möchte all seinen Einfluß bei seinem Fürsten anwenden, damit derselbe sich entschließe, ob er die „gest^ ten Mittel" mit der Stadt Genf annehmen wolle oder nicht, — Der Handel wird übrigens wicdn den Abschied genommen, I?. (S. u. Freie Aemter). kk. aus den Eremplaic» von Zürich, Bern »»d Glarus, Man sehe auch im Abschnitte HerrschuftSlMgelegcuhciteu: Deutsche gen», Vogteieu nberh. >i. «- La u d g ra fsch aft T l, u rg a u Laudvogtei Nheiuthal. Laudvogtei Freie ?leu>ter Vier ennetbirg. Vogteien ilberh. Laudvogtei Lauis ,»> Landvogtei LuggarnS, ». Art. 7!>. Kriegssachen. ,, 27. Polizeiliches. Art. 25 l. Fischcnzeu u. Jagdrechte. z>st. « iZa, Stifte u. Klöster. N. Art. llv. Zollsachcu, II Art, 52. Huldigung, Art, I>Z Justizsachen. „ l5, Verwaltung im Allgem, Art >47, RechnuugSsacheu, Art, 2:tk!, Justizsachen, ee. Art. !8, Leibeigene Leute, «>I>. Art, Vit, Einkauf », Nieoerlaff»»!!- Art, 22!, Verkehr mit Mariane, I. Art, ZOK, Zoklsachen, (soliferenz der VII katholischen Orte, ^uccntt, tZi» .October (Donstag vor Simonis und Judäi, ^taatsarctnv Luceru Lucern. Abscl?. Vd. k Zt>. iLaudeÄarci'iv ^clnvn;. ^lrctnv l'Aucl' im 'Archiv ^reiburgA Bolen: Lneern. Ulrich Heinserii, Schnltbeiß; Jost Pfvffer, alt-Schnltheiß; Riklans Am Lch», ^ Schultheis;; Kaspar Cgli, des Raths; Sebastian Schindler, Rathsrichter, U r i, Jost Schmid, LandanimanU' Johann zum Bruniten, Ritter, Schwhz, Christoph Schorno, Ritter, Landammann und Panncrheu Unterwalden, NiklanS von Flüc, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, ait -Landamma»^ nid dem Wald, Zug, Heinrich Mehcnberg, Freibnrg, Riklans Gottrow, Sckelmeistcr, Solotb»'" Werner Saler, Stadtschrcibcr, z,. Der spanische Gesandte, Graf Johann von Angnisola, hatte auf lcztcr Tagsazung zu Baden kraN der Crbeinnng zu Erhaltung des Hauses Burgund Hülfe verlangt. Gegenwärtiger Tag war nun au°> geschrieben worden, um sich über eine bezügliche Antwort zu berathen. Nach Verlesung des Ablst'^^ von Baden, einer seither von benanntem Gesandten eingegangenen Zuschrift, eines Vortrags des na» Mischen Gesandten, Herrn von Belliövre, endlich der frühern und der gegenwärtigen Crbeinnng, wcideu einige Artikel entworfen und dem Grafen mirgetbeilt, — Seine Antwort darüber wird in den Ablstu genommen, I». Auf dem lezten Tage zu Baden halte Zürich erklärt, wie es Bünde, Landfrieden u, > " October liäW. Neulich halte» wolle, und hatte eine Erklärung begehrt, wie die ander» Orte sich ilnn nnd seinen Rcligions- berwandten gegenüber halten wollen. Da eS dabei aber nicht gemeldet hat, welches diese Religions- ^ttwandtcn seien, so will man eine nähere Erläuterung darüber erwarten. «. Weil der französische Ambassador in Bünden sich zur neuen Religion bekennt, sich nngeziemcnd benimmt nnd lutherische Doll- "ttt,clM hält, wird im Namen der V Orte an den König geschrieben, «t. Landammann Schorno macht ^ Anzeige, daß das Wasser iin Lande Schwhz großen Schaden angerichtet habe, nnd bittet um Bewilligung k'ucs angemessenen Weggelds, nn> die Straßen herstellen zu können. — Wird in den Abschied genommen. Dem lpanischen Gesandten wird eröffnet, man wolle sein Begehren an die Obern bringen; er solle "öcr inzwischen nicht weiter fürfahren und weder Hauptleule noch Knechte annehmen, bevor die Orte ^^schlammt darüber entschieden haben werden, t. Jeder Gesandte soll den Anzng, den Landammann z» Baden gemacht harre, an seine Obern bringen, damit den Lastern einigermasscn Einhalt gethan kerde. -5. Gz ml iolo>on,lnin genommen, ob man, da einer der Richter zwischen dem König von blutreich und den Eidgenossen gestorben ist und der andere krank liegt, wieder andere Richter ernennen ^chle, oder wer diese zu ernennen habe. I«. Den Hauptlcuten Jakob Tanner, Eamill Burgo nnd HanS wird bezüglich ihrer Ansprachen an den König von Frankreich bewilligt, nach Form Rechtens Kundschaften anfznnchmen. i. Solothnrn usttd daran erinnert, den Handel zwischen den beiden Stiften Münster Schönenwcrd zu einem Ende zu führen. aus dc»i Schwyzere.remvlsi'. i. aus rem Sslvtlmrucreremula:. (Konferenz der V katholische» Orte. Vucern. I > 7. ?toveml»er (Mittwoch nach St. Othmart. Staatsarchiv vucera. Vucern. Absch. Bo. itst. tAucl, im LanbcSavchiv Scl'wyz.I Voten: Lneern. lllrich Heinserli, Schultheiß; Jost Pfhffer, alt-Schulthciß; Niklans Am Lehn, ^'^chultheiß. llri. Johann zum Brunnen, Ritter, des Raths. Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, Mdanunann; Georg Reding, alt-Landammann. llntcrwalden. Marquard Jmfcld, Statthalter ob Wald; Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. .lug. Wolfgang Brandenberg, VMmeister. tT. Der spanische Gesandte, Graf von Angnisola, hatte diesen Tag ausgeschrieben, damit man sich ^ eine Antwort auf seinen Bortrag in Betreff des bnrgundischcn Aufbruchs entschließe. Nach Eröffnung her Instructionen und nach Anhörung eines abermaligen Bortrags des Grafen wird beschlossen, 'n König von Spanien den Aufbruch zu bewilligen unter folgenden Bedingungen, l) Es geichche kraft der Erbcinnng, sondern ans guter Nachbarschaft nnd zu Erhaltung der Religion; darüber f-il der König einen Revers ansstcllcu. 2> Die Knechte dürfen nur in der Frcigrafschaft Burgund gebucht werden. Als Gegenleistung begehre man, daß der König in Zeiten der Noth ihnen IllM ^üzcn bewillige und llt)M1t) Kronen bei den V Orten hinterlege, um diese Schüzcn zu erhalte». H Der ^i'uig möge den V Orten, während sie ihre Knechte in seinem Dienst haben, „feilen Kauf" gestatten. Die bewilligten Hülfstruppen sollen Fähnchen mit weißen Kreuzen führen; den Hauptleule» bleibt November l566. überlassen, die Feldzeichen zu bestimmen, ll) Die „Bestallungen" sollen mir den Obrigkeiten Vereinbarl werden, damit man wakcrc Leute erhalle, 7) Ist der Feind im Feld, so dürfen die Truppen der Eidgc- nossen nicht gctheilt werden; sonst aber mag man die Fähnchen in den Pläzen vertheilen, Die Mann- schaft soll von ihrem Abmarsch an bis zu ihrer Heimkehr besoldet werden und zwar wenigstens auf drei Monate, auch wenn der Dienst nicht so lange dauern sollte, t>> Alle Monate sollen die Knechte gemustni und bezablt werden, U)) Gemäss Anerbieten soll die Mannschaft mir Reisigen und Schnzcn, auch mll Munition und Geschüzcn „versehen" werden, II) Wenn die Orte ihre Leute im Nothfall heimmabneu, so soll der König sie unverzüglich entlassen, 12) Wenn der König mit seinen Feinden einen Frieden schlicht, so sollen die Orte, welche an diesem Fcldzngc theilncbmcn, auch darin eingeschlossen werden- Ut> Wenn sich Anstände über Besoldung n, a, m, ergeben, so soll jede Partei „mit gleichen Zusäzcu" NM" darüber bezeichnen; der Obmann soll ans einem unparteiischen Ort der Eidgenossenschaft genommen werden l4> lieber die Artikel, ans welche zu antworten der Gesandte allenfalls keine Vollmacht hat, soll er biunG drei Monaten vom König eine Antwort bringen, indem man sonst die Mannschaft wieder zurükbernfen würde I». (S. u. Thurgau). v. Der französische Gesandte, Herr von Belliovre, behauptet, die Erbeinung mir Bnrg""s verpflichte die Eidgenossen nicht zu thätlicher Hülfe, und begehrt, man möchte in dieser gefährlichen Z Zürich im Umlauf sind, so werden Junker Atbrecht von Landenberg und Ludwig von Heidenheim er sucht, insgeheim über den Sachverhalt Erkundigungen einzuziehen und darüber im geheimen zu berichte"- I. Jedem Gesandten werden die Nachrichten abschriftlich mitgetheilt, welche der Landschrcibcr zu Baden im Namen des Junker Hans Melchior Heggcnzer an Schultheiß Pfhffcr geschikt hat, i»». Ebenso weiden einige „Zeitungen" ans Frankreich, sowie das Ediet, welches der König von Frankreich in Betreff dm katbolischen Religion erlassen hat, jedem in Abschrift mitgegeben, ii. An Freiburg und Solotbnrn wi>^ von den Verhandlungen mit dem Grafen von Anguisola Mittheilung gemacht. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastitanqclegenhciten: Deutsche gem Vogteien überh >i, Art, «ik. Kirchensachc», Laudgrafschaft Thurgau, >> Art, 434, Stifte nnd Klöster. Art, 48 Märchen, Konferenz der V katholischen Orte. Lncet'l«. >.<-»<»8, 7. Dccember sDienstag nach Nicolai), 2-t.i.itsarcinv Lncern. ^ncern. Abschiede. Vd. ^3. Landeörircbiv Tckwn;. lAuch im ^andesavchiv ^bwalven.I Boten - Lneern, Ulrich Heiisserli, Schultheiß; Jost Pfhffer, alt-Schulthciß; Niklaus Am Lehn, Schultheiß; Kaspar Egli, des Raths; Sebastian Schindler, Rathsrichter, Uri, (? Heinrich) Troger, de Deeember 1566. ^07 ^arhs. Schwhz. Christoph Schorns, Ritter, Landaminann und Pannerherr; Georg Reding, alt-Land- a»i»iail>u Unterwaldeu, Niklans von Flüe, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, alr- Landammann nid dem Wald. Zug. Jakob Schicker, Ammann; Gotthard Schund, des Raths. Da der Graf von Angnisola einige der vorgeschlagenen Artikel in Betreff des burgnndischen Aufbruchs nicht annehmen will, wird der Handel beiderseits in den Abschied genommen, mit der Bemerkung, daß jedes Ort seine Meinung darüber nach Luecrn schiken soll. — Und weil ans dem Tag zu Baden angezogen werden möchte, daß die V Orte diesen Aufbruch bewilligt haben, wird beschlossen, alsdann folgende Antwort zu geben: Die V Orte haben sich noch keineswegs entschlossen, wie die Erbcinnng Erstanden werden solle; auch haben sie sich für die Zukunft keineswegs verpflichtet, thätliche Hülfe zu Gilten; weil aber die Frcigrafschaft Burgund so nahe an der Eidgenossenschaft gelegen sei, und der König den Spanien besorgen müsse, daß dieselbe von seinen eigenen ungehorsamen Untcrthanen überfallen Mmden möchte, wodurch die Salzlicfcrnng aus dem Sundgan und Elsaß unterbrochen würde, was auch den mdgenösflichen Knechten im französischen Dienst wenig Nuzen bringen möchte, so haben sie diesen Auf- ^u>ch bewilligt. Auch mit Frcibnrg und Solothnrn will man sich hinsichtlich dieser Antwort verständigen. ^edem Gesandten wird ein AnSzug mitgetbeilt aus dem Vortrag und Büchlein, welches die Gesand- M» des Prinzen von Eondst an Luecrn überschikt haben. t. Landammann Lussi legt ein Schreiben Oetober> vor, welches obgenanntc Gesandten an die neugläubigen IV Städte Zürich, Bern, Basel ^'"d Schaffhansen sammt Glarus geschrieben — Auch dieses wird jedem Gesandten abschriftlich mitgethellt, aniit sich jedes ^)et darüber berathe. «I. Jedem Gesandten wird eine Abschrift mitgegeben von einigen °us Solothnrn eingegangenen Berichten. « . Ueber das Weggeldbegchrcn von Schwhz soll auf künftige agsaznng in Baden instruiert werde», t. (S. u. Thurgau). und I. ans dem Eremplnr des Landesnrchivs Schwm. Man sehe auch im Abschnitte Heeischaftsan^elegenliciten: aIIdarafschaft T h n >1 Ii I Alt. 445. Stifte nne Kleseei. 32». (sonsereiiz der drei Orte Uri, Setuv»; und Nidwalden. ^cdwyz I?> December. Landesarc!,iv Boten: (Nicht angegeben». I». t. «t. (S. u. BeUenz, Bollenz und Rivieras. « . Alt-Landammann Melchior Lussi von llnter- Mtllden »id dem Wald bringt vor: Er und andere Personen ans den V Orten haben Anforderungen den Papst für geleistete Dienste und Auslagen; ungeachtet mündlicher und schriftlicher Reelamationen Bezahlung desjenigen, was unter den Päpsten Paul lV und Pius IV ihnen versprochen worden, Mden sie doch noch zu keinem Ziele gelangen können; ja sogar die dcmüthige Bitte der > Orte an den ^genwärtigen Papst um Ueberweisnng der Sache an ein unparteiisch geistlich Recht von vier Prälaten Mi abgeschlagen worden; dcßhalb seien sie gcnöthigt zu bitten, ihnen nochmals einen Tag anzusezen und Mstien „beholfen und berathen" zu sein, ob ihre Ansprachen rechtmäßig und billig seien. Daraus wird er- Miint: t) Betreffend den „Ritt" nach Rom, der laut der Abschiede durch den Bischof von Terraeina in -lW Deeember lö68. des Papstes Kesten begehrt worden und auf welchem Ammann Schorno und Ammann Lnsst jede» l'e> 000 Kronen und Hauptmann Schönbrnnner über 20t) Kronen Auslagen gcbabt haben, so soll dieses eine gerechte und billige Ansprache sein, 2) An der nämlichen Zeit batte Cardinal Caraffa beide vor beschiedcn und jedem jahrlich 200 Kronen Dicnstgcld zn geben versprochen mit der Bedingung, daß dem Papst stets zu Diensten für Krieg oder für andere Falle stehen sollen. Weil man keinen Zwe>C in die Dichtigkeit ihrer Angaben sczt, öbschon sie keine Beweise vorlegen können, so wird auch dielt An spräche für eine rechtmäßige erklärt, Ol Wahrend Lussi auf dem Coneilinm zu Trient gcwtlen, hatte ^lm der Papst an die V Orte abgeordnet, um ein Bündniß mit ihnen aufzurichten, und ihm jährlich ' Kronen als Provision verbeißen; bereits sind achtzehn Monate verflossen (Hier bricht der >ll schied ab). Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaflSanqetelzenkeiten: Bellenz» Bollenz nnd Niviera »—>«. Art, 2l,i 2>8. Genieiii - eibgenösstsche Tugsazuiiq. Baden 15<»8, Zvuntag den 12 Deceinbee Ttaaksar.'I'i» «ueern, ANgem. Al'ich. Bd. V a2li, Dtaat»ar«I,i» Zürich, Abscht Bd. Nr, I2S. kol. >7». Staat«archt» B-r«. YO' Irlich in den Archiven 5chwvz, Obwnlden, Glarns, -vreiburq Tolorl'urn und Anrnu.I Gesandte- Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter und des Ratb- Bern, Hans Steiger, alt-Schulthciß; Ambrosirrs Jmhof, Venner und des Raths, Lueern, Jost Pk'dst^' alt-Schnitbeiß, llri, Peter von Pro, Landammann, Schwhz, Christoph Schorno, Ritter, Landammai»^ Oieorg Rcding, alt-Landammann, Unterwalden, Niklaus von Flüe, Landammann ob dem Wald' Melchior Lnsst, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, HieronimnS Heinrich, dcS Raths, l^cr rils, Kaspar Tschndi, alt-Landammann, Basel, Werner Wölfls; LneaS Olebhart, beide des Raths, bnrg. Hans von Lauten, genannt Heid, alt-Schnlthciß; Peter Krumcnstol, des Raths. Solothu^u Werner Taler, Ttadtschrciber, Schaff Hausen, Dietegcn von Wildenberg, genannt Ringk, Bnrger»>e> sterr Hans Jakob Ziegler, Statthalter, Appenzell, Hans Bodmer, Landammann, Cs langt an die Vll Orte eine Zuschrift ein von der österreichischen Regierung zn AmlSbUl , worin sie ihre Befriedigung ausspricht über den Abschlag, welchen die Eidgenossen den Zchngerichte» >>» Prättigan ans deren Gesuch nm Ausnahme in ein Bündnis! ertheilt haben, 1». Die Gesandten von Zu rich legen ein Schreiben vor, welches der Bischof von Chnr an ihre Obern erlassen hat, worin derselbe den Eidgenossen für ihre Verwendung bei den zwei Bünden und denen von SaliS verbindlich dankt uiid anzeigt, daß er erst auf dem nächsten Bundestag, den 6, Jänner, Antwort erhalten werde, daß er ale bitte, ihn in dieser so billigen Sache nicht zu verlassen, Zürich wird nun beauftragt, daß es, wenn de» Bischof und ihm ab benanntem Bundestag keine entsprechende Antwort zukomme, dann in aller Eidrss nosscn NaMen nochmals an die zwei Bünde und an den von SaliS mit allem Ernst schreibt nnd ih»kdoch mögen die drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn bei ihrem Münzvertrag verbleiben. ,1. HS. ^uggarus). Auf abermalige» Anzug verbleibt Basel bei seiner früher» Antwort in Betreff des gerochenen Gins, in dem Sinne, was an gestohlenem Gut zu Händen der Obrigkeit gelange, wolle es dem betreffende» ohne Kosten zurükstellen; wenn aber solches Gut in die Hände seiner Angehörigen Nomine, oder iil die zweite oder dritte Hand verkauft worden sei und es deshalb um Recht angerufen ^'be, so wolle es jedermann gebührend Recht darüber ergehen lassen. — Diele Erklärung wird von o» e>lf Orten in den Abschied genommen, um in ähnlichen Fällen gegen Basel Gcgenrechl zu halten. ledoch bemerkt, das es keine Vollmacht habe, sich gegen Basel in irgend eine Söndernug einzulassen. ' Baden». (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrh.). I». Da von den bisherigen Zusäzern für Bc- ^cchjgung voir Anständen mit Frankreich der eine, nämlich Ulrich Nix von Freiburg, gestorben, der an- k'o, Ammann Brügger von Uri, wegen Altersschwäche unfähig geworden ist, so wird beantragt, zwei üudere Zusäzer oder Richter zu ernennen; der Vorschlag dcö Stadtschreiberö Saler von Solothurn, das 'oje Stellen, die bisher lebenslänglich gewesen, nach bisheriger Uebung von Ort zu Ort abwechseln ">ou und das nunmehr Schwyz und Solothurn an die Reihe kommen würden, wird ml in^liuoiuluin ^"oninien. I. sS. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). Ii.. Auf der lczlen Tagsazung war der Beschlus iil Abschied genommen worden, das, wenn eine leibeigene Person aus einem Ort der Eidgenossenschaft ssehen und sich loszukaufen wünscht, die betreffende Obrigkeit ihr entsprechen möge, das aber in den ^Meinen Vogteien keine leibeigene Person mehr angenommen werden dürfe, bevor sie sich von ihrer .^Eigenschaft gelöset habe, daß endlich, wenn ein freier Mann eine leibeigene zur Frau nimmt, sie zuvor von ihrer Leibeigenschaft lösen müsse. >— Dieser Beschlus wird nun von den XIII Orten zu '^cht erkannt. I. Die Anstände wegen des SilberkanfS auf österreichischem Gebiet last man wegen der iikgenwärligen Zeiten einSweilen auf sich beruhen, i». l.S. u. Thurgau». i>. ir Bezeichneten alles vorher durchgelesen »verde, und bittet um Mittheilung der Schrift, um die gchö- Untersuchung darüber anstellen zu können. Auch die Gesandten von Bern und Basel versichern, das '^ke Obern von dieser Schmähschrift kein Wissen haben und das sie diese Sache sehr bedauern; auch sie ^llen eine Untersuchung bei ihren Drukern anstellcn lassen. Das Begehren aber um Verhaftung der ^ndö'schen Gesandten wird von den übrigen Orten in den Abschied genommen. D». Auf das Begehren Gesandten von Zürich uin Antwort auf ihre lezthin gestellte Anfrage, wessen sich Zürich und seine ^Uigionsverwandten im Fall der Noth zu den andern Orten zu versehen haben, erwiedert Bern, eS wolle 52 Deeember l',t>!> gegen Zürich treitlich erfülle», zu was sich dasselbe selbst anerboten habe. Die VlI katholische» Orte ver sichern, daß sie, ebenso wie Züricl>, Bünde, Bnrgrechtc, Landfrieden nnd alles, wozu sie gemäß Briete» verpflichtet seien, redlich halten wollen, wie es Eidgenossen gebühre; ne wünschen aber zn vernehme», welches die Neligionsverwandtcn seien, die Zürich meine. Glarus hofft zuversichtlich, es werde wobl »>e mehr dazu kommen, daß Zürich mir Waffengewalt angegriffen würde; sollte der Kall aber dennoch u» treten, so würde es ihm, wie andern lieben Eidgenossen, gemäß Bünde» und Landfrieden beistehe». De» gleichen versichern Basel, Schaffbansen und Appenzell, daß sie Bünde, Landfrieden und alle Verträgt gtgc» die andern Orte halten werde»; lezteres beantragt noch, man möchte wieder einmal die Bünde deM" ren. — Die Gesaudtt» von Zürich verdanken diese Erklärungen nnd versprechen, ans nächster Tagiazu»g über das Begehren der Vit katholischen Orte befriedigende Antwort zu geben. «K. Die Gesandten Zürich melden, warum sie für nöthig erachtet haben, gegenwärtige Tagsaznng auszuschreiben. Es sei . ans dem lezien Tage vom spanischen Gesandten, Graten von Angnisola, nnd vom Tresorier dcrGrastä'"^ Burgund das Gesuch gestellt worden um eine Erklärung über den Sinn des Ausdruks in der Erbei»»uü „getreu Aufsehen", sowie um eine Antwort, ob man dem König von Spanien, wenn er Knechte beg ren sollte, selbe bewilligen würde; beide Gegenstände seien damals in den Abschied genommen wende» seither baden einige Orte dem Grafen Knechte bewilliget; Zürich dagegen habe auf das Anzucht» ^ Grafen von Angnisola den Bescheid gegeben, daß es seit vielen Iahren seinen llnterthanen verböte» habe, in fremde Dienste zn laufen nnd daß es an diesem Verbote festhalte; es sei auch zu besorgt"' daß, wenn man sich dem Haus Burgund verpflichten würde, dann auch das Haus Oesterreich gleicht Pflichten ansprechen werde, weit in der Erbeinnng beide Häuser, das eine wie das andere, beguüe> seien. ^ Darauf gibt der spanische Gesandte, Graf von Angnisola, in einem Vortrage die Gründe warum er mit seiner Werbung nicht bis zur gegenwärtigen. Tagsaznng habe warten können. Aull' ^ französische Gesandte, Herr von Belliövre, legt einen schriftlichen Vortrag vor, worin er berichtet, der Herzog von Oranien in Krankrcich eingefallen sei, und daß der König wünsche, die Eidgenossen ten ihre Mannschaft im Lande behalten, damit er im Kall der Roth von daher Hülfe erhalten könnte; t> streitet, daß die Eidgenossen gegen Burgund zn einer Gütlichen Hülfe verpflichtet seien, und ve>la»g ' daß man den Aufbruch nicht bewillige. — Sodann begründen Zürich, Bern, Solothnrn, Schaffh»"^ und Appenzell, warum sie der Ansicht seien, daß unter „getreu Aufsehen" keine thätlichc Hülfe veUta" den werden könne. Demnach richten die acht andern Orte an die V katholischen Orte, nachdem sie ihre Be> wunderung nnd ibr Bedauern ansgedrükt, daß leztere entgegen dem lczten Abschiede und obicin'" über den Sinn jenes Ausdruks sich noch gar nicht verständiget hätte, dem Grafen von Angnisola t» Knechte bewilligt haben, die dringende Bitte, die Sache wobl zu überlegen nnd zu bedenken, was da>a»- mit der Zeil für die Eidgenossenschaft erfolgen konnte, und sie einsweilcn bis zum nächste» mein eidgenössischen Tag cinznstellen. Die V Orte verdanken diese freundwidgenössische Ermabnnnü bemerken, daß ne den Aufbruch nicht in dem Sinne bewilligt haben, sich auf irgend eine Wests verbindlich zu machen, sondern ans freiem Willen, nnd weil die Kreigrafschaft Burgund an die nosscnschaft grenze und ibr mit verschiedenen Handelsartikeln aushelfe; denn würde die Grassä au ^ schädiget oder verwüstet, so müßten es auch die Eidgenossen entgelten; das Gesuch, diesen Handel m ^ mals >u den Abschied zn nehmen, können sie nicht abschlagen. —- Endlich wird dem Grafen von »^^ sola auf ffiii Ansuchen um Antwort über seine gestellten Begehren erwiedert, man müsse die Sa>be > Deeember 1568, o.. vir rnsirnetionen zn nnglcich lauten, I. Sebastian Knab, Bürger '»a.o .n den AHMed nehmen, w - ^ ^machten Anzug und versichert, daß die unter seinen, von tzueern. verantworte, nch über ^ z ü z^^j^^hnm gewesen seien und Namen d.e Rens, herunter führten Wamen Srtn.ltbciß Psyffer. das. die Bürger von daß er die Schifsieute gcbor.g bezahlt habe . . Eidgenossen Hand gekommen, vom Zoll zn Mel- hueern schon lange, bevor die LandschaN Uarg. ^ ^ ^ (Nelei? zn l'ngen gesreu gewesen, ja vom 5t. Gotthard vio nach W'" ^ jedoch wcern nmabm. bezahlen schuldig seien. Die Verantwortung oniad o Wim a?. ^gheilen alle die Rens, herunter »drn .dcn und Burgnn »-» Uur -ru >,»..ed»»ud. u ' ^,> „,j,d in> -»dkic- z -nuuiii.a- der Gcleitsmann zu Mellingen kick darnach z» veralten st^ ^ >S. u. nössischer Tag wiederum nach Baden angesezt an? Thurgau,. » , , ^agent,. Bündniffeo mit 5a- b.rg. Logt, über.).). Die sechs orte bespreche., nch Bctr ch re^ ^ doycn. Weil aber kein Begebrcn deshalb gestellt nrmrn . ^ 'iber angezogen werden sollte, jeder destoweniger aber soll ans künftigem Tag zu Baden, wenn etwas darüber g z ü Gesandte zn antworten Vollmacht haben, ie. (S. u, sargans), ans d.m Zürcher- uns Bernereremplar. >- aus den. Zürcher.r-mrlar. vr Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelegenheiten: utsche gem. Bogteien überl, ^""dstrafscl'aft Thurga» ^rafschnft Targan». Baden. Landvvgtei Freie Aemter- ^irr enuetb Bogteien nberh. ^andvogtei LnggarnS. NI >. f. <>. Art. >9, Leibeigene Leute. Art. 957. Kriegssachen. „ Mti. Stifte und Klöster. Art. 7?.. Polizeisachen. Art. . Heinrich Heil, '^^orr zu Altorf, macht die Anzeige, daß sich zwischen dem (»apitel nnd dem Lenlprieiter sammt den ^'vltern zu tziicern einige Zwistigkeiten erhoben haben, nnd daß er an? lezrem bapitel zu ^lano beauf- st Nach Lcn's Lericon: Ioachi in, Januar lfiW tragt worden sei, deswegen an den Leutpriester sowie an die andern Priester von Lueern zu schreiben wird nun jedem Ort eine Abschrift dieses Schreibens in den Abschied mitgegeben, um zu gewärtige», darauf geantwortet werde! sollte bis zum 5, Februar keine oder eine unbefriedigende Antwort erfolgen, l" solle» dann Lchwvz und Untcrwaldcn ihre Meinung darüber nach Uri schiken, damit dieses an Luccr» davon Mittdeilung mache, «». >». q. i». G» (S. u. Bellenz», t. Eine eindringliche Porstellung und Eunal' nnng von Uri, man möchte gegen das unselige Kaufen und Verkaufen des Rechts sowie gegen das Nachjagt nach Aemtern ernstlich einschreiten, um die Strafe Gottes abzuwenden, wird in den Abschied genoi»nuN' Man si'li? auch im Abschnitte Herrschaftsaiuieleaenbeiten: Belle»;, Bollen; und Kiviera » n». » - Ait 2l»— Confereuz der VII katholischen One, Vuceru I Siik», ü!<». J,rnuar (Mittwoch nach Pauli Bekehrung). Staatsarchiv ^»»eeru. Lucevn. Absch. Bd. 17. Archiv Solotkurn. lAuch in den Archiven «ci'wvz und ^reiburg.I Bolen: Lueern, Ulrich Heinserli, alt-Schultheiß; Niklans Am Lelm, alt-Schultheiß; Kaspar Egil^ des Raths, Uri. Heinrich Püntiuer, Statthalter, Schwvz, Christoph Schorno, Ritter, Landau»»"»"' Georg Reding, all-Landammann, Unterwalden, NiklauS von Flüe, Landammann ob dem Wald; chior Lnsfi, Ritter, alt-Landammann nid de», Wald. Zug, Jakob Schell, Stalthalter. Freibin'ss (entschuldigt!, Solothurn, Werner Saler, Stadtschreiber, ». Wegen der bennrnbigenden Berichte der in Frankreich befindlichen Truppen wurde dieier Tag ausgeschrieben. Nachdem man nun den gerade in Lueern befindlichen französischen Gesandten, Herr« ^ Bclliövre, nm nähere Aufschlüsse ersucht hatte, antwortet derselbe: Die Eidgenossen möchten bedenke», welches Elend wegen der immerwährenden Kriege in Frankreich herrsche, da so mancher gewaltige s»> und eine große Menge vom Adel und anderes Kriegsvolk stets im Felde liegen müssen; der Feind ^ sich in solche Vortbeile gesezt, das; es nicht möglich sei, ihn obne großen Verlurst anzugreifen; übuge» sei die Loire demselben so versperrt, daß die Prinzen von Oranien und von Eondö und andere, die ^ Deutschland kommen möchten, (ich miteinander nicht vereinige» können; des Königs Bruder habe i»ss^ scheu seine Truppen in die Städte verlegt, damit sie sich erholen können, und habe dem König die sssGl rieten Vorsorgen anempfohlen; er sei überzeugt, daß die Truppen der Eidgenossen an nichts Ma»g leide», möchte übrigens vernehmen, was man ibm in den Abschied gebe, — Für seine freundliche ÄG thcilung wird ihm gedankt mit der Bitte, er möchte an den König schreiben, damit die Eidgenossen tu»' Ursache fich zu beklagen haben, I». Der Graf von Angnisola hat an Lneern berichtet, daß der HcrzG von Alba über alles an de» König geschrieben habe. — Man will dessen Antwort erwarten « acht Orte hatten auf lezter Tagsazung zu Bade» von den V katholischen Orten Aufschluß begebU Betreff des Aufbruchs, welchen der Graf von Angnisola verlangt. Da nun die Gesandten nnsike»'^ Instructionen darüber baben, wird die Sache in den Abschied genommen, um sich bis auf nächsten Tag »^ eine gleichförmige Antwort zu verständigen. Einige Orte meinen, man könne nichts angemesseneres a ^ Worten als: Da der Gras von Anguisola sich beurlaubt habe und den Aufbruch nicht mehr begehre, Januar ^ »l»f »äcknem Tage zu Baden soll über das Wcggeld- es »nnöthrg. stch we.ter darüber zu . heu werdeu. Auf eine Warnung des begehren deS Landammann Schorns von ^chwhz - ^ Kriegsvolk den in Frank- Junker Hans Melchior Heggenzer, daß von den deut.chen Fu st und ^ reich dienenden Eidgenossen vor allen andern zugeschikt, die Obersten und Hauptleute beider Regimenter «- an« dti» Go>atk»rnkrkrc,»plar. 32«». Gemein - eidgenössische Tagsaznng, Baden. ISK?», Sonntag den « Februar ^taatSar^tnv Lucern. Absch. Vd. V". iA8. Staatsarchiv Zürich. Adsch. Vd. Nr. l'^5. toi. 298. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. l>f^. kol. 957. lAucl' in den '.Archiven Glarus, Freiburq, Zt'lotl'urn und Aarau.! ^^'^'bte: Zürich. Bernbard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Stattbalter und des Raths. Ä»l " Steiger, alt-Schultheiß; Ambrosius Imbof, Bcnner und des Raths. Lue er». RiklauS bes ^^^^^rrltbeiß; Riklaus Kloos, des Raths. Uri. Jobannes zum Brunnen, Sekelmeister und ^a»d Schwhz. Cbristoph Schorno, Ritter, Landammann. II n terw a lde » RiklauS von Flüe, Elfi, Wald; Melchior Lusst, Ritter, Landamman» nid dem Wald. Zug. Heinrich 'gcr, des Raths. Glarus. Paulus Schüler, Laildammann und Pannerherr. Basel Werner Gebbart, beide des Raths. Frei bürg Hans von Lauten, genannt Heid, alt-Schultbeiß; do>/! ^^"»ienstel, des Raths. Solotburn. Werner Saler, Stadtschreiber. Schaffbansen. Dietegen " ^ildcnberg, genannt Ringk, Bürgermeister! Cbristopb Waldkirch, Sekelmeister und des Raths bnizell. Joachim Mcggcli, alt-Landammanii. . ^ Gesandten von Zürich melden, daß ihre Obern ans die Beschwerde der VII katholischen Orte die zum Theil gedrnkte, zum Tbeil geschriebene Schmähschrift des Cond,"scheu Gesandten, der sich ^"chchch nenne, eine llntersuchung angestellt und gefunden haben, daß dieselbe nicht in der Stadt uch gxdrukt worden sei; auch haben ihre Obern nicht in Erfahrung bringen können, ob sie durch des ^ andren Schreiber und Dolmetscher verfaßt worden; Zürich bedauere diese Sache herzlich; sollte derselbe Studie nochmals nach Zürich kommen, so weide es auf Begehren der VIl Orte gut' Recht über ibn er- lassen. Aull, Bern erklärt, daß es an diesem Borfall keinen Gefallen habe: könne es übrigens (gl' ^dtter in Erfahrung bringen, so werde es ihn nach Gebühr bestrafen. Ebenso verantworten sich auch ^ a>»o, Schaffhausen und Appenzell. — Die Gesandren der Vll Orte nehmen diese Erklärungen be» Abschied, in Erwartung, daß ihre Obern allseitig nch damit befriedigen werden, ß». Auf die »och- ^ ble Anfrage an Basel, ob es dem Bcrtrag über Zurükstellung von gestohlenem Gut noch nicht bei- wolle, gibt es die frühere Erklärung und bitter, seinen Bürger Andreas Imbof von seiner gege- Bürgschaft freizulassen. Bern erklärt darauf, daß es, weil Basel Vielem Bertrag mir den Xll Orten ^t beitrete, sich auch zu nichts gegen Basel verpflichtet halte, llri nimmt die Erklärungen in den Ab- '^b; pjx rudern Orte nehmen ne zu ibrem künftigen Berbalr -nl lokoroinlnm. — Die VIII Orte ent- ""b» ans wichtigen Gründen den Imbof von seiner Bürgschaft, betreffend das ibm zu Zurzach ge- Februar lökfl. stoblenc, beim bandvogl zu Baden hinterlegte Gut. «. Zürich führt Beschwerde über Erhöhung der Zöü> auf Salz iu Oesterreich, iiameutlich zu Zirl, bei der „Fcereiistciner" Elnse und zu Eonstanz, indem dieselbe dem Vertrag mit Kaiser Ferdinand zuwider seit auch S-chaffhanscn beschwert sich über erbebte» Salzzell. Daher wird au die österreichische Regierung zu Znnsbrnk und au die den Eonstanz und binda» mit allem Ernst geschrieben, sie möchten von diesen Neuerungen abstehen, damit man nicht veranlaß würde, auch etwas gegen sie vorzunehmen, das ibueu mißbeliebig wäre! besonders aber wird vom EE Herzog von Oesterreich eine Erklärung verlangt, ob er den mit seinem Vater aufgerichteten Vertrag » halten gesinnt sei oder nicht, damit man sich zu verhalte» wisse. — Die Sache wird all ümlrnouchu» genommen. «I. Die Angelegenheit betreffend den Silberkanf ans österreichischem Gebiet will man eun weilen auf sich beruhen lasse», bis obige Antwort vom Erzherzog eingetroffen ist. < . Die eilt Orte laist» es bei der zu Zürich beschlossenen und zu Baden bestätigten Münzordnnng gänzlich verbleiben, weshalb jcrr- Ort gemäß derselben zu münzen bat; dabei wird den drei Städten Bern, Freiburg und Solothurn Münzvergleich vorbehalte»! wenn daher geringhaltige Münzen zum Vorschein kommen, soll jedes das andere warneu. t. ich erhoben haben, indem der Gotteshausbund dem Besch!»!' beiden andern Bünde »ich wiederum nicht fügen wolle, und einen Gotteöhanstag angcsczt habe. Daher wird an die zwei Bünde und an den Goltesbansbnnd ganz ernstlich geschrieben, sie sollen dat>u sorgen, daß dem Spruch nachgelebt, Rübe und Einigkeit erhalten und die Gerechligkeil nicht also nutet- drütt werde; denn man würde der gerechten Sache beistehen. I. Zürich macht folgenden Anzug! A»! der Dagsaznng zu Baden im verflossenen September habe es in treuer eidgenössischer Wohlmcinung dtE» die Erklärung abgegeben, wie es Bünde, Vandfricden und alle andern Verpflichtungen gegen die andc>» Orte treulich erfüllen, kein Ort der Religion noch anderer Sachen wegen verlassen und sich stets »er halten wolle, wie es frommen Eidgenossen gebühre; obschon es von den ander» Orten nichts andet^ erwarte, so habe es doch eine Gegenerklärung begehrt, wessen es sowohl als seine Religionsverwandtc» sich zu ihnen versehen können; ans dem lezten Dage haben alle Orte ihre Erklärung abgegeben; dancbr» aber haben die VII katholischen Orte eine Erläuterung begehrt, welche Religionsverwandren gemi»^ seien; auf diese Anfrage nun erkläre Zürich, daß unter diesen Retigionsverwandten niemand andcE verstanden sei, als die eidgenössischen Orte, Bnndsgenoffen, Zugewandte und llnrertbanen, welche ü^' zu seiner Religio» bekennen und im „Bezirk" der Eidgenossenschaft sich befinden; da es nnn seine A» sichten frei eröffnet habe, so bitte es die tll Orte um eine eben so offene Erklärung, oder aber, wen» sie es jezr nicht thnn können, um Antwort auf künftiger Dagsaznng. — Die VII Orte erwiederiü haben diesen Anzug nicht erwartet, sondern geglaubt, es sei eine abgemachte Sache; sie können aber Z" rich die Versicherung geben, daß sie Bünde, Landfrieden, Burg- und Landrcchte und alles, wozu »e ^ pflichtet seien, treu und ehrlich halten wollen, wie cö frommen Eidgenossen zukomme, und daß sir rs meinen; deßbalb lassen sie es bei ihrer früher» Antwort gänzlich verbleiben und werden das Begeht Zürichs ml mslrnoinlnm nehmen »»». Herr von Roll überbringt als Antwort des Herzogs von «avovtth Februar ldttss - ^ß derselbe auf den Wunsch der Eidgenossen ihren Kaufleuten de» neuen Zoll bis auf künftigen St. ^haniiestag erlassen wolle, dagegen aber erwarte, die VI Orte werde» sieb inzwischen über Bcneglnng Bereinung init ibm gänzlich entschliefen, damit dieser Handel einmal erlediget werde. Dem Her- wird f»r seinen gnädigen und geneigten Willen gedankt. Bern meldet, daß es wegen seiner Nachbarschaft mit dem Herzog von Savohen gerne m das angetragene Bündniß treten möchte, daß es b'sses aber nicht rhnn könne, bevor der Herzog sich mit Berns Mitbürger», denen von Genf, vertragen und den Vertrag von Rewis (Moni angenommen habe: würde der Herzog das lcztere nicht ihn», so "webte» leicht llnruben in der ganzen Eidgenossenschaft daraus erwachsen. «». Weil in vielen Orten der ^Hzenosienschaft und in den gemeinen Bogteien die Wege und pandstraßen so schlecht sind, daß man daran» weder geben, fahren noch reiten kann, so soll jedes Ort für Berbcssernng derselben sorgen, auf daß Fremde und Einheimische neb nicht zu beklagen haben: auch wird an alle pandvögtc der Befehl er- ^assen, ibtw llnterthanen bei lll Pfund Buße zur Verbesserung der Straßen anzubalte» und die Stauden ">>d Aeike aus den Straßen hauen zu lasse», damit jedermann bei Tag und Pacht sicher wandeln könne. ^ ^arn meldet, daß die Meister der „geschenkten Handwerke", besonders die Kupferschmiede, die im Reich ^bebenden Statuten und Ordnnugen auch in der Eidgenossenschaft einzuführen trachten, daß Berit aber davo,, befreit zu sein glaube und nun zu erfahren wünsche, wie die andern Orte nch in diesem Fall zu dktbalicn gesinnt seien. — Wird ml nokoeomlum und nnNmnnuInin genommen. «I. Der französische Ge- ^»dle, Herr yeu Belli,'wre, überbringt eine Zuschrift des Königs (aus Ebalous den W. Zannar) und d^uiieldet dessen aufrichtige Gesinnung gegen die Eidgenossenschaft und daß er ibr in allen Fällen und issge» jedermann Beistand leisten werde. — Wird verdankt und in den Abschied genommen. i. fS. u. UN' ernetbirg. Vogt, überh.). >i. Aus Auftrag der österreichischen Regierung zu Ensishcim berichtet Heggeuzcr, wie das ganze Elsaß bis Straßbnrg durch das fremde Kriegsvolk verwüstet sei, so daß es Uä' in fünfzig Jahren kaum mcbr werde erholen können, und wie uu» auch Pfalzgraf Wolfgang, Herzog von ^wcibtüken, durch das Elsaß und Burgund zu ziehen beabsichtige, was der Eidgenossenschaft ebenfalls ssnii Schaden gereiche» würde: er bittet gemäß Erbeinung um ein getreu Aufsehen.— Das Gciuch wird 'u de» Abschied genommen, Ans die in Betreff des Zolls zu Mellingen auf dem lezten Tage vorge- ^cbtc Beschwerde gibt nun lwecrn vor den VII! Orlen die Erklärung ab, daß es, um Betrug zu vereiden, seinen Baumeister beauftragt habe, alle Waaren von puecrncrn, welche zu Schiff oder s^and nach Mellingen geben, zn verzeichnen nnd mit einem eigenen Siegel zu versiegeln: weit» nnn einer seiner Bürger das vorgeschriebene Zengniß nicht bcnze, so möge der Zollner zu Mellingen den Zoll oder das ^ieit von ibm abfordern. — Mit diesem Erbieten Breerns gibt man nch zufrieden: an den Zollner ^ Mellingen wird die entsprechende Weisung erlassen. 11. Da der spanische Gesandte, Graf von An- Mssola, und der Tresorier aus Burgund Antwort begehren, wie man den in der Erbeinung entbaltenen ^usdruk „getreu Aufsehen" verstehe, erklären die acht Orte Zürich, Bern, Glarus, Bchcl, Frciburg, So- ^tbnrn, Schaffbausen nnd Appenzell, daß sie bei der tczthin gegebenen Antwort verbleiben: ne begehren Gie Erklärung von den V katholischen Orten, was sie darunter verstanden wissen wollen k pueern er Niedert» Weil der Graf von Anguisola durch den Sclneiber von Mentlen habe anzeigen lassen, daß ge- ^äß Bericht des Herzogs von Alba der Prinz von Oranien abgezogen und daß also nichts mehr zn Endeln sei, so habe Lueern die Sache auf fich beruhen lassen; auch die vier andern Orte ichließen fjch ^sser Antwort an v. und H». sS. II. Tburgauj. ». sS. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrk.). A-, sS. u. Lauis). 4l« Februar 1569, Der Anzug, ob die sechs auder» Orte dein Bündnis», welches die VI katholischen Orte mit dem ^erzog von Savohen eingegangen sind, ebenfalls beitreten wollen oder nicht, wird wegen der ungleichen Instructionen abermals in den Abschied genommen, um auf künftige Iabrrechnung darüber instruiert z» werden, .1»« de» Eremplare» rcr Staatsarchive von Zürich und Bern. Man sebe auch im Abschnitte HerrschastSangeiegenheiten: Deuts«f)e gem Vogteien überh. ». Art, ää Straßenwesen, Landgrafschaft 5hnrgau Landvogtei Freie Älemter Vier ennetb Vogteien nberk. Landvogtei Vauis t. e. >. »r Art, 4Z7. Stifte und Klöster Art, Ist«. Zollsachen, Art, «ig, Ziistizsachen. „ Vcrkcßr mit Mayland. Art, 76. Verwaltung im Allgem. « Art. Iä<>, Zndieatur n. Competenil' » Art, tkl, Verkebr mit Mayland, t Art, lt5 RechnungSsachen, (5oufereu; der VII katholischen Orte. Lucern, >5«»?», L. Marz (Mittwoch vor Non.inwooroch ^tnatsarciviv Vnccrn. Luccrn. Absch. Vd. k. 4^. !Auci' illi LandeS.irchiv Scbwvz.I Bote»! pueern, Ulrich Hcinserli, alt-Schultheiß; NiklauS Am Hehn, alt-Schultkeiß; RiklauS Kloos^ Hauptmann, Uri, Johann zum Brunnen, Ritter, des Raths, Schwhz, (Christoph Schorno, Rit'e>- pandamniann und Pannerberr, U nrerwalden, Andreas Schöncirbühl, alt-pandammann ob dem W»>^' Melchior pussi, Ritter pandainmann nid dem Wald, Zug, Jakob llttinger, alt-pandvogt zu Bade» Frciburg, Hans von Tanten, genannt Heid, Schultheiß, Solothurn, (entschuldigt», ». Da die Gesandten der VII katholischen Orte auf leztcr Tagsazung zu Baden gefunden, dal' ^ gut wäre, wenn sie bei gegenwärtigen Kriegszcilcn sich über alles nothwcndige zuvor berathcn würde», so hatte pucern gegenwärtigen Tag ausgeschrieben, Es wird nun beschlossen, es bei der an Zürich Ü»bt' gegebenen Antwort bleiben zu lassen, nämlich, daß man Bünde, Landfrieden, Burgrechte, Verkomm»'" u, s, w, treulich halten wolle, sofern Zürich dasselbe thue. Sollten inzwischen die Anhänger der »e»"' Religion mit Fürsten oder Städten in Unterhandlungen sich einlassen, so soll jedes Ort, das vergleicht" in Erfahrung bringt, an vueern davon Mitthcilnng machen, damit dieses wieder einen Tag ausschreibt I«. Man will durch Kundschafter zu erfahren suchen, was andere Fürsten und Herren, sowie ande»e Orte zu thun vorhaben! die dahcrigen Kosten will man geiiicinschaftlich tragen, Damit aber die Sache geheim bleibe, soll sie in jedem Ort vor dem geheimen Rath behandelt werden «?. Im ferner» wir beschlossen, es solle jedes Ort die Aemter und gcsammtc Kriegsordnung in solchen Zustand sezc» , ^ mau ans alles gefaßt sei, Ein Bericht des Schultheiß „Heid" wird in den Abschied genommen M»» etwas vorfällt, sollen die verabredeten geheimen Wortzeichen angewendet werden. Die Frage, ob »"" die evangelischen Orte, wenn sie sich mir Straßburg oder andern Potentaten einlassen würden, gewähre» lassen, oder ob man Einsprache dagegen erheben »volle, wird in den Abschied genommen «I» März UM). ^7 ^'Uaiidle kann darüber referieren, was an den Abt von St. Gallen, an den Sandvogt im Thurgan und an Hans Melchior Heggcnzcr geschrieben worden ist; auf nächsten Tag soll darüber instruiert werden, ob man ^halb auch an die ennetbirgischen Unterthanen schreiben wolle, r. Es wird eine päpstliche Bulle Oetober), betreffend Reformation des Ordens der Humiliaten verlesen. Weil nicht alle Gesandten darüber instruiert siud, wird ml in«tr>icb an die VII katholischen Orte in Betreff der lutherischen Dolmetscher abschriftlich mitgethcilt, ferner, Wae von Clerh dieser Sache halb verhandelt hat. K. Der Borschlag, sieb schriftlich oder mündlich den König von Frankreich zu wenden, damit er seinen Ambassador auS Bünden zurükberuse, wird :nt '^^inoinlnm genommen. I». Uri wird beauftragt an die Büudner zu schreiben, daß sie ihre Angehörigen zu Hause behalten möchten, i. Da Schwhz bezüglich seines Begehrens um ein Weggeld noch nicht gemeldet bat, ^ und wie es dasselbe zu erheben gedenke, wird eS dem Sandammann Schorno in den Abschied gegeben, u. Thurgan). I» HS. u. Engelberg). Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchiniwrtSaiigelegknhciteii: undgrafschaft Thnrgan Art. Stifte und Kläster. und Thal Engelberg > Art. 27. «31. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. März fDienstag »ach Nmiiiiii^'M'e). Staatsarchiv Lucer». Lucer». Absch. Bd. U. ZZ. sAuch in de» Archiven Schwhz und Obwatden.! Boten: Sueern Ulrich Heinserli, alt-Schultheiß; NiklauS Am Sehn, alt-Schultbeiß; NiklauS Kloos, RathS; NiklauS Schall, Statthalter im Rathsrichteramt. Uri. Johann zum Brunnen, Ritter, ^ Raths. Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, Sandammann und Pannerherr; Georg Rediug, alt- /Uidammann. Uuterwalden. Andreas Schönenbühl, alt-Sandammann ob dem Wald; Melchior Suski, ^ker, alt-Sandammann nid dem Wald. Zug. Jakob Schell, Statthalter. Auf deu Bericht Basels, daß Pfalzgraf Wolfgang, Herzog zu Zweibrüken, gedroht bade, er werde » der Nähe Basels ein Säger aufschlagen, und auf daberigcs Gesuch um ein getreu Aufsehen, bat Zürich ^'^u gemein-cidgenössischen Tag nach Baden ausgeschrieben. Die V Orte sind daher bier zusammen '^^minen, um über eine gleichförmige Instruction sich zu verständigen. Auf Ratification bin wird nun blossen, Basel, wenn es eine Antwort begehrt, zu antworten, das; man nicht glaube, daß Herzog Wolf- ihm ein Seid zufügen werde, indem es, wie eS gemeldet, keinen Anlaß dazu gegeben habe; zollte ^ aber von diesem oder andern Fürsten angegriffen werden, so werde man ihm, wie es treuen Eidgenossen ^^oinine, behülflich sein. I». Hinsichtlich der an Zürich zu erlassenden Antwort bleibt man beim schon ^hebenen Bescheid, mit dem Zusaz, daß man niemanden Ursache gegeben habe oder geben wolle, in einen verwikelt zu werden. «». Von gegenwärtigen Verhandlungen wird an Freibnrg und Solothnrn ^ittkwilung gemacht. in'. März ll>69. Gemei» - eidgenössische Tngsnzung. ?Nade» 15«?», IL» Mär; Hta»t»arcü>» Lucer». Aü>>cm. Äbsch. Bd. v^. r?L StaatSarciii» Zürich. Allgcm. Abscü. Bs. vll i^7. i»l 'c'i ^taat»arci,iv Aern. Absch. Bd. <)(>. fol. Va»»desarct»»v t»»laru». i'Auch in den Archiven Schweiz, Odwalden, Freiburg und Solotburn.I Gesandle: Surick. Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthaller und des Ralh^^ Bern. Beat Ludwig von Miilinen, Schultheiß; HicronimuS Manuel, Sekelmeister und des Raths, huee> " Niklaus Am Hehn, alt-Schultheiß: Niklaus Kloos, des Raths. Uri. Haus zum Brunnen, Ritter und des Raths. Schwhz. Christoph Schorns, Ritler, Landammann und Pauucrherr; Georg Reding, ull' Landammann. Untcrwaldeu. NiklauS von Flüc, Landammanil oh dem Wald; Melchior Lussi, 9ilt>n, Haudammann nid dem Wald. Zug. Heinrich Zigerli, alt-Ammauu. GlaruS. Paulus Schuler, L^" ammann und Pannerherr. Basel. Werner Wölfli; Ulrich Schulthcß, Heide des Raths. Freibiuß HanS von hanten, genannt Heid, Schultheiß. Solotburn. UrS Ruchti, Schultheiß. Sä>affhau>d» Dietegen von Wildcnderg, genannt Ringt, Burgermeister; Christoph Waldkirch, Setelincister und de? Raths. Appenzell. Joachim Meggeli, alt-handammann. tt. I». «?. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteicn ülierh.). «t. hindert worden sei, weil die „KricgSempörung," welche der Herzog von Zweibrüken bei Strastburg fangen habe, sich täglich weiter ausbreite, so das; Ziel und Ende derselben nicht abzusehen sei; derltlbe b> daher im Namen deS Königs, die Eidgenossen möchten auf das Haus Burgund ein getreu AuM haben und ihn von daberigen Gefahren in Kenntniß sezen, was er seinerseits auch thun werde Weil man aber darüber nicht instruiert ist, so wird eS zum Verhalt in den Abschied genommen, ^ " / März >'>69, ^,,, nochmalige Begehren Zürich? um Antwort, wessen es sich zu den Vis katholischen Orten zu versehen ^be, wenn cS der Religion oder anderer Sachen wegen angefochten werde» sollte? antworten diese ^>! sie es bei der früher abgegebenen Erklärung bleiben lassen, indem sie es gegen Zürich und alle Orte Rusitz g„t meinen, und daß man sich mit diesem Bescheid zufrieden geben mochte, l. Da dieser Tag "issntlich ausgeschrieben worden, weil Herzog Wolfgang von Zweibrüken eine drohende Zuschrift an Vasel gcichjft hat, so wird nun für nöthig erachtet, sogleich darüber an den Herzog zu schreiben, und ^us schreiben <16, Marz) durch einen eigenen Boten unter Mitwirkung derer von Strasburg in des unten hager bringen zu lassen, Basel wird Vollmacht ertheilt, des Herzogs Antwort aufzubrechen und uorlsigl.,, Falls den andern Orten abschriftlich mitzutbeilen — Hinsichtlich der Mahnung Basels ist der einstimmiger Wille, gemäß den geschwornen Bünden, Landfrieden, Burg- und Landrecht n, s, w, usel bei einem allfälligen Angriffe treulich beizustehen und es auf keinen Fall zu verlassen. Die Ge- ^»dte» von Basel danken im Namen ihrer Obern verbindlich für diese freundlichen Erbietnnge» und geben 'k Versicherung, daß Basel solches vergelten werde, wann und wie es könne, — lind da man nichl ,^>ß, was Herzog Wolfgang eigentlich im Schilde führt, so wird auf Ratification bin beschlossen, daß lkdes Ort seine Mannschaft bereit halten und mit Feldgcschüz und guten Handbüchsen versehen solle ; sobald Aufbruch nöthig wird, soll sogleich eine Tagsaznng ausgeschrieben werden. An die lll Bünde, Wallis, t und Stadt St, Gallen, Rotwhl und Mühlhausen wird davon Mittheilung gemacht, mit der Mahnung, sie ^ "ud Fähnchen bereit zu halten, Auch an die ennetbirgischen Landvögtc wird geschrieben, tollen 2(M gute Bnchscnschüzen ausziehen und selbe mit Pikelhaube und Seitengewehr wohl aus südlich wird an alle Landvögte diesseits des Gebirgs der Befehl erlassen, dafür zu sorgen, daß ^ llnterthanen mit Harnisch und Gewehr versehen seien, um auf den ersten Ruf mit der sie betref- ^ uu Anzahl den Eidgenossen zuziehen zu können, i»». Bern macht Anzug: Es habe vernommen, daß ^ übrigen Orte, besonders aber die VIl katholischen, etwas Unwillen und Verdacht gegen Bern hegen, unter anderm bei ihnen das Gerücht gehe, als habe Bern einigen fremden Fürsten und Städten si'oße Geldsummen vorgcstrekt, um ein Kriegsherr zu Roß und zu Fuß aufzubringen, was der Krone unkreich n,^ der ganzen Eidgenossenschaft zum größten Schaden gereichen würde; ferner als habe Bern einigen Fürsten und Ständen im Reiche Bündiiissc und Verträge abgeschlossen, was für Hülfe sie jenseitig im Fall der Roth einander znsenden wollen; endlich als ob einige von Bern geäußert, man weil man sich doch keiner Hülfe zu den Vll Orten versehen könne, bei andern Bündniß und Frennd- Utt luchen; cS müsse daher bitten und begehren, daß jedes Ort sich darüber erkläre, — Einige Orte ' darüber nicht instruiert, andere erklären, daß sie von dieser Sache noch gar nichts gehört habe», — Uchdcni man dieses den Gesandten von Bern eröffnet hat, geben sie noch^ folgende Erläuterungen über ^>c Angelegenheit: Der Pfalzgraf habe wiederholt an Bern das Gesuch gestellt, ihm eine bedeutende uiiime gegen gebührenden ZinS zu leihen, mit der Versicherung, daß er das Geld keineswegs zu KriegS- ^Hisilkn verwenden, sondern damit eine Pfandschaft an sich bringen wolle; wegen der Gulthaten, welche ^'talzgraf gegen Bern und seine Angehörigen, besonders gegen seine Studenten in Heidelberg ,cu Uge erwiesen, habe es seine Bitten nicht abschlagen können und ihm endlich gegen l!i,t>lX> Kronen vor- ^>tvekt, sh würde es sein Geld nicht so öffentlich, wie es geschehen, biuabgeichikt haben; Bern müsse iW März 1569 auch in Abrede stellen, daß es mir fremde» Fürsten in Unterhandlungen »der Bündnisse sich eingelass» habe, und begehre, daß man ihm jene nenne, welche solche verläumderische Reden ausstreuen ; da »>"» Bern durch solches verdächtigen möchte, während es doch alles zu thun bereit sei, was Bünde, Landfliedcn und Verträge vorschreiben, so bitte cS, solchen unbegründeten Reden keinen Glanben beizumessen und ihm beförderlich darauf Antwort zu geben. — Die Gesandten der VII Orte erwiedern, daß allerdinsp solche Gerüchte bei ihnen im Umlauf seien; sie wollen übrigen? die Verantwortung Berns in de» Ab schied nehmen und auf einer künftigen Tagleistung gebührende Antwort darauf geben. — DaS Gssnä? Berns um baldige schriftliche Antwort soll jeder Gesandte mit allem Ernst an seine Obern bringt» i». Der französische Gesandte, Herr von Bclliövrc, eröffnet i Er habe vernommen , daß diese Tagjazu»!! wegen der allenthalben vorkommenden Kriegsempörungen abgehalten werde und daß die Eidgenosse» be schlösse» haben, den Feinden Widerstand entgegen zu sezcn; er bitte Gott, daß er sie in dieser brüdn lichen Eintracht »och lange erhalte, indem sie dann allen ihren Feinden gewachsen seien. Wird vu dankt und ml roldromluin genommen. «». Ein Gesandter von Rotwhl berichtet, daß im Eliast »» BreiSgan sich Truppen sammeln und daß die Pässe im Schwarzwald versperrt werden, und bittet dit Eidgenossen um ein getreu Aufsehen, um Rotwhl im Nothfall Hülfe und Schuz gewähren zu könnt»' dagegen erbieten sich seine Obern in allen Fällen Gut und Blut zu den Eidgenossen zu sczen und »t^ über alles zu berichten, was sie in Erfahrung bringe» können. Auch Abgeordnete derer von M»^ Hausen stellen ein gleichartiges Gesuch und versichern gleicht Anhänglichkeit an die Eidgenossenschaft Darauf wird ihnen crwiedert: Der Pfalzgraf bei Rhein habe gegen Basel gedroht, man wisse aber wie weit er gehe» werde: darum seien die Eidgenossen veranlaßt worden, ein vollständiges Aufgebot erlassen; deswegen müsse man auch Rotwhl und Mühlhauscn crmahnen, sich gemäß der Bünde geuM zu halten; wenn übrigens jemand sie angreifen sollte, werden die Eidgenossen ihnen beistehen »>ft ^ gut möglich Schirm gewähren, p. Die Gesandten der VU katholischen Orte sollen an ihre Ober» " fcrieren, was zwischen ihnen in Betreff des Seminarinmö und der Berufung der Jesuiten »ach perswhl verhandelt worden, damit ihnen ans nächsten VII- örtischen Tag Instructionen darüber trtbt'^ werden, «z. Der Handel wegen Bestätigung der Pröpste zu Lauiö und LuggaruS wird von den ^ katholischen Orten in den Abschied genommen; ebenso, was man an den Papst auf sein Breve und a» de» Cardinal BorromäuS antworten wolle. lBeschluß der XII Orte zu Baden 17. März 1569, in auf die Anzeige des Papsts, daß der Cardinal BorromäuS zum Schirmherr» deS Humiliate »-Ordc>" ernannt worden sei, und über dessen Begehren an die Eidgenossen, die auf ihr Gebiet geflüchteten Pr^'^ und Priester auszuliefern.) i. Ueber die Frage, ob die sechs evangelischen Orte ebenfalls in daS niß mit Savohe» treten wollen oder nicht, sollen ibre Gesandten auf künftige Jahrrechnung mit W' machten abgefertigt werden. , aus ?cn Äremplaren der Archive Zürich. Bern und Giarus. Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten l Vandgraffchaft Thurgau «' Art. ZgZ. Stifte uno Klöster. Grafschaft Raden. . t. Art. 197. Locaies. Vier ennetbirg Vogteien überh » Art. 17. Verwaltung im Allgem. e Arr. IK2. Verkehr mit t». „ 224. Verkehr mit Maylanv. Landvogtri LauiS »!. Art. 78. Verwaltung im Atlgem. Mär; 15NN. j.) »33 Tagsazung der die Landgrafschast Thnrqau regierende» Orte. Diepenbofen IZt»?,, ZU März (Sonntag i.!>an,-<>). (Vtaatsarcbiv Zuriet,. Absch. Bd. Nr fol ^5'^. lAuch in den Archiven Bern. Zchwvz und t^larnS.I Bolen: Zürich. Bernhard den Cbam, Bürgermeister. (Die andern unbekannt». 5k» Wae die zwei Bünde in Churwalden und der Gotteshausbund auf das Schreiben, das ab der ^jten Tagleistung zu Baden in Betreff des Bischofs von Cbur an sie erlassen worden, geantwortet ha- kann Zürich aus den ihm zugekommenen Missiven erfahren. I». Die Antwort (18. März» des ^lzgrafen Wolfgang bei Rhein auf das ihm durch einen eigenen Boten geschikle Schreiben gemeiner ^'dgenossen wird jedem Ort abschriftlich »ütgethcilt. «?. Ebenso wird von einer Zuschrift Basels an die versammelten Boten jedem Ort eine Abschrift in den Abschied gegeben. «I. Hans Graf von Ror- 'chach stM an die Gesandten der vier Orte das dringende Ansuchen um Verzeihung für seine begangenen hohler. Das Gesuch soll jeder Gesandte an seine Obern bringe»! wenn die Verzeihung auch von hueern v»d Schwyz erfolgt, soll Zürich in der vier Orte Namen eine freundlicht Verwendung an den Abt von St. Gallen erlassen, damit dieser ibm auch verzeihe und seinen Amtsleutcn und Uutertbanen an- e ehlc, den Graf in Zukunft unangefeindct zu lassen. «». i Art. 27. 33'1. Conterenz der V katholischen Orte. ^rnuenfeid IZUU, Zti März (Montag »ach.»»ilirn in der Fasten». S»aat»aret>iv «»-er». — Akten .Kloster iNschinqen. !A»ch in> ?an«cSa>chio «chwdzl. Boten: (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSanj,ele.,enhcite»: ^"bftrafschaft Thurgau ». Ar». :ZZ8. Stiste und Kläger. o Art. 2tl-t. Kirchliche« II. Klanbenss. k .. 1SI. Judieatur u. Sompetenzs. N „ 43. Huldigung. 33S. Conserenz der VII katholischen Orte. Lueorn. IN. April sDicnstag nach (tnll«ii»»-Ia). >ZtaatSarct,iv Luceru. Lucern. Absch Bd. k. fol. 33. lAucb im Landesarchiv Schwvz.I Boten: Kueern. Ulrich Heinscrli, all-Schultheist; Niklaus Am Hehn, alt-Schultheiß: Kaipar Eglii ^stlaus Kloos, beide des Raths; Walther Krepsingcr, Rathsrichter. Uri. Heiirrich Püntiner, Statthalter, ^chwhz, Christoph Schorns, Ritter, Landaiiiiiiaiin und Pannerherr. Unterwalden. Niklaus von Flüe, -422 April l-M>, Laudainmann ob dem Waid; Melchior Lussi, Rirrer, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Hand Beb singer, alt-Ammann. Freiburg und Solotburn l entschuldigt). ». Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrüken hat seine Truppen durch das Elsaß und Sundgan gesnl»> und liegt nun in Hochburgund. Da er das Land übel schädiget, begehrt der Elubcrnator, es machten die Eidgenossen ein gelreu Aufsehen gemäß Erbeinnng haben. Nach Anhörung der Entschuldigung FreibinP und Solotburns über ibr Ausbleiben und eines Vortrags des Bernhard von Mentlen im Namen dtt spanischen Gesandten, Grase» von Anguisola, wird beschlossen, die nach Bade» ausgeschriebene Tagiazung zu besucben. I». Ein Anzug, daß im Lande Wallis die neue Religion um sich greife, wird ml in«lruonüu>u genommen; auch an Freiburg und Solothnrn wird davon Mitthcilung gemacht, v. Auf nächsten ssl-ig will man noch keine Antwort geben über den Vortrag, den Bern auf lezter Tagsazuug zu Baden geva ten hat. «I. Lneern hat beschlossen, Gesandte nach Lyon abzuordnen, um gemäß Vereinnng die franze fische Pension abzuholen : es erwartet, daß die andern vier Orte sich nicht von ihm sondern werden Wird ml ln.-G nomlnm genommen. «». Landammann Schorno stellt im Namen des Landschreibers M>>^' von Luggarns das Ansuchen, man möchte ibn den ausgezogenen Schüzcn zum Führer geben ^ all' diesen Geschäften soll an Freiburg und Solotburir Mittheiluug gemacht werden. K, Die eingegangen" Berichte des Herrn von Bellibvre, des Oberst Pfhffer und des Sebastian Knab an Lneern werden ss dem Ort abschriftlich mitgctheilr. lBcricht über die Schlacht bei Bibrae am llb März zwischen dem zog von Anjon und dem Prinzen von Eondü und dem Admiral.—Im Absch. Bd. )V. 7tk> deS Staats arässvs Lneern i. Ii. Auf einen Beriätt des Laudvogts in den Freien Aemteru, betreffend einen Gesänge"^" zu Lenzburg, wird an Bern geschrieben. I. Es wird für zwekmäßig erachtet, auf Ratification bin mit de« beiden Gesandten, Grafen von Anguisola und Herrn von Bclliävre, insgeheim Rüksprache zu baltcn in Betren des Durchzugs der protestierenden Fürsten nach Burgund und Frankreich, ihnen zu Beförderung ^ Sache Mitwirkung anzubieten und Antwort auf nächsten Tag zu Baden zu begehren; wenn sie die sten nicht scheuen, werde man mit der Hülfe Gottes „tapfer zusezeu", wenn sie es aber nicht thnn w»' den, wolle man gegen alle Folgen protestiert haben. Obschon zu vermuthen ist, daß weder schriftliche m» mündliche Verwendung etwas nüzen wurde, so hat man dennoch, da man Autwort wünscht, die ausge scbriebene Tagsaznng nicht abändern wollen, namentlich auch, um bei den andern Orte» nicht Argweb' zu erweken. Wenn der Vorschlag allseitig beliebt, so sollen Laudammann A-Pro sammt einem Ralbsge sandten von Lneern bei Herr» von Belliövre, Landammann Schorns aber sammt einem Abgeordneten ee» Uri bei dem Grafen von Anguisola am nächsten Montag dieses vorbringen. Bis nächsten Freitag fest jedes Ort darüber schriftlich an Lueern erklären. Man sche auch im Abschnitte Herrsch,iftsiinqelcacnbcitcii. Landnogtei Freie Aeniter. n. Art. l<7. Imtissachen. »31». Geniel» - eidgenössische Tagsaznng. Baden I3«i«>, Mai Staatsarchiv Lacern. Allqem. Absch. Bd. 5l»7. !Auch in dcn Archiven Zürich, Bern, Schwvz, Obwalden, ^larus. Freiburg, Solotburn und Aarau.l ,. Gesandte: Zürich. Bernbard von Eham, Bürgermeister; Hans Kambli, Stattbalter und des Ral Bern. Hans Steiger, alr-Schuilbeiß: Hieronimns Manuel, Sekelmeisser und des Ratbs. Ln>e> Ma, lststll, Zittaus zß», ^l>„^ alt-Schultbeiß; Rochus Helmli, Baumeister i»ld des Raths, llri, Heinrich Pünriner, Statthalter und des Raths, Schwhz, Christoph Scherns, Ritter, Landammanu und Pannerherr, Un- ^walden, Niklaus von Flüe, Landamniann ob dein Wald, Zug Wolfgaug Brandenberg, Baumeister und des Ratbs, Glarus, Paulus Schuler, Landammanu und Paniierherr, Basel, Bernhard Brand, ^ Raths, Freiburg, Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheis, Solothurn, Werner Saler, ^^dtschveiber, Lchaffhauscn, Dietegen von Wildenderg, genannt Rings, Bürgermeister Appeu- Joachim Meggeli, alt-Landammann, ^ Basel verdankt die auf dem lczteu Tage von den Eidgenossen gegebene Erklärung, wie ne sich gegenwärtige» Kriegsgefahren gegen Basel verhalten werden, und versichert, daß es ihnen dieses nie Hessen und im Fall der Roth Gut und Blut zu ihnen sczen werde, I». Auf das Schreiben an die ' en Grafen von Fürstcnbcrg und Sulz, worin mau um Durchpaß durch ihre Grafschaften für die eid- ^uösnschen Truppen und um Berabfolgung des nöthigen Proviants gegen Bezahlung angesucht hatte, 'ttworten diele, daß stc ihre Bewilligung ertheilen, daß sie aber zu rechtei .feit von der Ankuufl benach- Uchtigr lein möchten, «?. Die III Bünde antworte» auf das au ne erlassene Schreiben um Bcreithaltung ^r Mannschaft, daß sie die entsprechenden Anordnungen getroffen haben: man möchte ihnen nur zu Kenntniß geben, indem lie dann Gut und Blut zur Eidgenossenschaft sezen werden, <1. Die Luvten von Zürich melden, daß die III Bünde in ihren Vogteieu zu Eleven und Mayenfeld die Zölle ^hohr baben, welches gerade jezt, wo man über Herabsczuug der Zölle in lliiterbandlung stehe, nicht Plaz sej^ Daher werden die Bündner ersucht, von dieser Reuerung abzustehen und darüber zu antreten, Wird all iiwlrneiillnni genommen, «. und t. n^t> uonünm genommen, I». Auf die Beschwerden ^gc» die von Eonstanz über Erhöhung des Salzzolls antworten dieselben, daß der langwierige Span ^ge» des Salzzolls und andere Anstände nunmehr durch einen gütlichen Spruch beigelegt seien, und Eonftanz dabei den alten Pfenning- und Hallerzoll habe falle» lassen: ma» möchte es daher bei je- Uei» Vertrag bleibe» lassen, — In Berüksichtigung, daß der Vertrag mit Wissen und Willen der VII ^ ^audgrafschaft Thurgau regierenden Orte abgeschlossen worden ist, und daß jene Verzichtleistung den wenig erhöhten Salzzoll wohl aufwiegt, läßt man es bei dem Vertrag bleiben, l. Die Gesandten Bern begehreu Antwort über ihre leztlstn vorgebrachte Verantwortung hinsichtlich der ausgestreuten suchte, ^ habe Bern dem Pfalzgrafen Geld zu seinen Rüstungen vorgestrekr und mit Fürsten und ^ädtx,, deo Reichs Bündnisse abgeschlossen. — Die Gesandten der V katholische» Orte erklären, daß ne ^>>bcr GM instruiert seien und geben als Grund davon an, daß es wegen Abhaltung der Landsge ^Nide» und wegen anderer Geschäfte nicht habe geschehen können, — Die andern neben Orte dagegen stsnügml sich mit der Verantwortung Berus,— Bern nimmt es in den Abschied und erstickt die > Orte, ^ dem nächsten Tage darüber entsprechende Antwort zu geben, k (S, u. Luggaruö!, I. Aus die von ^ Kaufleuten auf dem lczten Tage vorgebrachte Beschwerde, daß der Lieutenant in Lhon die Geldsummo, ^ tw mir sich führen, in ibre Pässe stellen wolle, und daß er ihnen 4l)t) Franken zur Erhaltung seiner Mai 1569 Garde abgefordert, balle man an denselben geschrieben, er möchte den Verlrag den l556, der mir Kö«>g Heinrich in Betreff der Pässe der Kaufleute abgeschlossen worden, in Kraft belassen. Darauf antwm er.- Gr habe bisher keine Neuerung vorgenommen und nur getha», was seine Vorgänger! in Be>üksich rigung aber der gestellten Bitte und in Erwartung, daß die Kaufleute keinen Betrug üben werden, wo er die Pässe ohne Vormcrknng der Geldsumme ausstellen! den andern Punkt belangend, lo bade c König befohlen, daß die fünf Nationen, welche zu Lyon ihr Gewerbe haben, alle „Quatember" will u siebzig Franken bezahlen; sollten aber die eidgenössischen Kaufleute auf ihrer Klage bestehen, >o we er darüber an den König schreiben Dein Anerbieten wird verdankt und Herr von Bellfl'wre ersucht, beim König um Aufhebung dieser Beschwerde sich zu verwenden, n». Der savohische Gesandte, H^u von Noll, eröffnet: Er habe vernommen, daß man sich aus gegenwärtiger Tagsazung entschließen we^ ob man dem Haus Burgund, das mit der Eidgenossenschaft durch die Erbeinuug verwandt sei, attf deiE> Hülfebegehren mit Schreibe» oder Gesandten oder mit Mannschaft bebülflich fein wolle, wenn es auge griffen wurde; da nun der Herzog von Savoyen mit den Eidgenossen, auch in Bündniß stehe, so bitte im Namen desselben, auch ihn in diese Erklärung einzuschließen, damit er wisse, wessen er sich >«' " der Notb zu den Eidgenossen zu versehen habe. — Das Begehren wird ml in.-NniomInin geno»u»e>> Basel beschwert sich über Mißhandlungen seines Bürgers Johann Angel Calderin in der Grafsch^ Burgund, und begehrt, man möchte darüber mit dem Grafen von Anguisola und dem Herrn vouWug!' ernstlich sprechen, damit Calden« ohne Lösegeld freigelassen und für seine erlittenen Kosten und Schw^ zen entschädiget werde; geschehe dieses nicht, so werde Basel sich auf andere Weise zu Helten suche« sich dann nicht mehr an die Erbcinung gebunden halten. — Der Tresorier aus Burgund, dem diese Klage vorgehalten worden, erwiedert, daß er von diesem Vorfall nichts wisse, daß man ihm aber die Klage >« den Abschied geben möchte und daß er guten Erfolg erwarte. — Er wird um sofortigen Bericht a» d- „ Regenten" der Grafschaft ersucht. «». Es wurde diese Tagsazung eigentlich allein wegen der Grassel)^ Burgund ausgeschrieben. Nach Anhörung eines Vortrags des Tresorier wird ihm geantwortet: W sein Begehren weiter als früher gehe und weil er sogar eine Erklärung verlange, mit wie viel Mau« schafr die Eidgenossen der Grafschaft zu Hülfe ziehen werden, so habe man keine Vollmacht, ihm darauf zu antworten und müsse es daher ml rokoronsimn nehmen; man dürfe ihm übrigens nicht verhehle», bat man gegen den Herzog von Zweibrüken und dessen Genosse» sich nicht so drohend einlassen könne, ^ er verlange, und daß man durch die Erbeinuug dazu auch nicht verpflichtet sei; was mau jedoch buu'b Schreiben oder Gesandte ausrichten könne, wolle man gerne thun. Auf eine Erwiederung deS Trech^ beschließe» Zürich, Lucer«, Lchwvz, Unterwaldcn, Glarus, Freiburg, Solothurn und Appenzell, Gesandt bereit zu halten und durch den Landschreiber von Baden eine Jnstruetion an de» Herzog von ZweibG ken ausfertigen zu lassen, worin das Ansuchen gestellt werden soll, er möchte die Grafschaft nicht we>t" anfeinden oder beschädigen. Als Geflindle werden erwählt Sekelmeister Manuel von Bern — i« C>wa> tung, daß Bern sich nicht jönder» werde —-, Landammann Schorno von Schwhz, Landammann von von Unterwalden und Schultheiß Heid von Freiburg. Die andern fünf Orte aber nehmen es in schied; sie sollen jedoch ihren Entschluß darüber mit aller Beförderung nach Zürich sänken, damit diesig den Landschreiber von Baden behufs Ausfertigung der Jnstruetion davon benachrichtigen kann. I»« ^ ^ der XII Orte erhält flti Sonncnkroneu und 2 Diken vom Haus Burgund als Erbeinungsgeld flE ^ Jahr lKig; — davon werden ltl Kronen für Fenster und Wappen in das Kloster Rheinau verabfo ü Mai !-M), Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangeleaenh Landgrafschaft Thurgan. ''l" »m.nland » Art. m. Verwaltnnq im Alldem, «irr enn-tb, «ogteirn nberh. ° Art. 225. Verkehr m.t Mah-anv «andvogtei LuggaruS. «... SS». Kirchlich.-- Abtei St. Gallen. « ^ ^ »37. Tagsazimg der die emietbirgischen Vogteien regierenden -X4! ^)rte. Bellouz und LuggaruS. > !2tt. Mai. Staatsarchiv Lltcoril. Ennotbirg. Absck. II. !5t> lAuch iin Archiv Solothurn.I Urj Bernhard von Chain, Bnrgerincister. Lneern. Ulrich Heinserli, alt-Schnltheiß. >> 2akob Arnold, Landammann. Schwhz, Dietrich In der Haldeit, Ritter, alt-Landammann. Unter- en. Melchior Lnssi, Ritter, alt-Landammann. Solothnrn. Urs Snry, alt-Schultheis. — . Art. 7k. Verwaltung im Allgeni. «uz, Vollenz und Rjviera. » Art. 23k. 338. Jahrrechniing der UI Schirniorte des Klosters Engelberg. Cngclberg >3K», !»3 Mai Staatsarchiv Lncern. — Alton i Kloster Engelberg. ^ Boten: Lneern. Sebastian Feer, des Raths. Schwhz. Sebastian Hospitaler, des Raths. Unter- ^den. Marqnard Jmfeld, Statthalter ob dem Wald; Thomas Zelger, Landammann nid dem Wald. ^ Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirmortsangeleqeuheiteii: ^«Mvogtei Engelberg und t> Art 28 und 29. 33«». Gemein - eidgenössische Jahrrechnnngs - Tngsnznng. Baden. !«». Juni. Staatsarchiv Luccr». Attzci». Absch. Bd. V^. SKU. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. >25. kol. 27?. Staatsarchiv Bern. Absch Bd. yy. loön. Archiv tMarus. I'Auch in den Archiven Schwyz, Freiburg. Svloiburu und Aarau.i ^ Gesandte: Zürich. Bernhard von Cham, Burgermeister; Hans Kambli, Statthalter und des Raths, ^ern. Ambrosius Imhof, Venner und deö Raths. Lucern. Niklaus Am Lehn, alt-Schultheiß; Sebastian ^ er, des Raths. Nri. Jakob Arnold, Landammann. Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, Landammann ^ Pannerherr. Unterwal den. Niklaus von Flne, Landammann ob dem Wald. Zug. HieronimuS 54 H2li Juni I5K9, Heinrich, des Raths, GlarnS, Paulus Schuler, Landammann, Basel, Lucas Gebhart, des Raths Frciburg, HauS Reiff, Sekelmeister und des Raths, Solothurn, UrS Wielstcin, Sekelmeister und deS Raths, Schaphausen, Dietegen von Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister, Appenzell, Bodmer, Landammann, ». (S. u. Thurgau). I». (S. u. SargauS). «. Der savshische Zolleinnchmer zrr Susa, PhilibeU Berthelier, eröffnet: Cr sei vom Parlament zu Chamberh abgeordnet, um sich hinsichtlich der Bcschwmdc einiger Kanfleutc über eine neue Zollabgabe näher zu erkundigen. Darüber wird ihm folgende AutwoA ertheilt: Man danke dem Herzog ganz freundlich und werde über seine wohlwollenden Crbietnngen be> den Obern Bericht erstatten; übrigens werde man über den Sachverhalt selbst Erkundigungen einzieht" und das Resultat dem Parlament mittheilen. Der Handel wird ml mktruoinlnin genommen, «I» u. LuggaruS). «. Lncern macht Mittheilnng von einer Supplication, welche seine Priesterschaft von und Land eingereicht habe hinsichtlich der Reformation, deS tridentinischen Coneiliums und des von Ln cern gegen das Conenbinal und den unsittliche» Lebenswandel der Priester erlassenen Mandats; da cs nun aber den Priestern, besonders denen in der Landschaft, nicht möglich sei, ihre Zehnten und lä>n künfte einzuziehen und dabei den Altar und ihren Kirchendienst zn besorgen, so sei nöthig geworden, eine Verordnung aufzustellen, wie sich die Priesterschaft in Zukunft zu verhalten habe; Lnrern gebe »»" diese Verordnung den sechs katholische» Orten in den Abschied, damit man sich ans einem künftige" Vll-örtischcn Tage miteinander berathen könne, wie man sich gegenüber der Priesterschaft verhalten und was man ihr antworten wolle, sS. u, Thurgau). K. (S. u. Rheinthal). I»» Der savohische Gesandte. Herr von Roll, begehrt ^christlich Antwort ans seine lczthin gestellte Anfrage, wessen sich der Herzog Z" de" Eidgenossen versehen könnte, wenn er angegriffen würde. Weil aber die Mehrheit der Orte darüber »iäü instruiert ist, wird ihm geantwortet: Da der Herzog von Zweibrükcn nicht mehr in der Grafschaft Burgn"^ sich befinde, sondern nach Frankreich abgezogen sei, so erachte man es jczt nicht für angemessen sich dcnnb>n zu entschließen, sondern lasse die Sache einSweilen auf sich beruhen und nehme sie wieder in den Alstch' i. Hauptmann Remigius von Schancnstein von Chnr überbringt als Abgeordneter des Bischofs Chur einen Brief, worin dieser meldet, daß die Partei derer von SaliS abermals vor den Gesandten ^ zwei Bünde zu Ilanz um Recht gegen den Gotteshansbnnd angehalten habe, und zuwider dem genc» Spruch die Kosten von den Gotteshanslenten einzuziehen sich unterstehe, daß deshalb ans gehaltenem Beitag die Mehrheit der Abgeordneten deS GotteShauSbundS der Meinung gewesen. ^ ans itMl Gulden belaufenden Kosten ans dem Stiftsgnt zn nehmen, wenn der Bischof selbe nicht g> willig bezahle; der Bischof habe ihnen deshalb das Recht dargeschlagen und stelle nun das Gesuch, und die Stift vor Gewalt zu schüzcn und jenen Spruch der nenn Männer aufrecht zu erhalten. ^ wird nn» an die !ll Bünde die Mahnung erlassen, sie möchten dafür sorgen, daß jener Vollziehung gesezt werde, damit Ruhe und Einigkeit erhalten und die Gerechtigkeit nicht also werde; denn man werde die klagende Partei bei ihren erlangten Rechten schüzcn; sie sollen ihre AntwoU m über behufs Mittheilnng an die andern Orte mit Beförderung nach Zürich schikcn, k.» Auf dm Tagsaznng hatte man an die lll Bünde geschrieben, sie möchten die neuen Zölle zu Eleven wieder aufheben. Weil nun darauf noch keine Antwort erfolgt ist, wird die Mahnung holt, — Der Handel wird zugleich in den Abschied genommen, damit man sich auf nächstem Tos" berathen kann, wenn allenfalls abschlägige Antwort erfolgen sollte, I» (S. u. Luggarus). »» Juni 156R Am Lehn von Lueern macht vor den VI I katholischen Orten einen Anzug in Betreff der Landschaft Wallis. "« In einer Zuschrift melden Bischof, Landeshauptmann und Räthc der Landschaft Wallis, daß sie in Folge der an sie erlassenen Mahnung mit dem Herzog von Savoyen auf einem Tage zu Thonon sich gütlich vereinbart haben und daß sie daher den Eidgenossen für ihre Warnung und Verwendung danken und bitten, mail möchte sie wie bisher in eidgenössischer Treue bedenken. — Wird :nl rotolonllnm genommen. Da der Herzog von Savoyen auf das Ansuchen der Eidgenossen an seine Zollstätten die Weisung lassen ha^ hjg Johanni von den eidgenössischeil Kauf- und Gewerbslcnten die neuen Zölle nicht zu Wichen, so wird ihm nun dafür gedankt mit der Bitte, er möchte, da nun der Termin abermals abgerufen sei, es hillsichtlich der Zölle bei der althergebrachten Uebnng zwischen dem Hans Savoyen und der Eidgenossenschaft bleiben lassen und die Kanfleute mit neuen Zöllen nicht weiter beschweren, indem man irgeii jeine Untcrthancn das nämliche beobachten werde; sonst möchte er doch wenigstens den Termin U'lederilm bis Johanni verlängern. K». Der Gesandte des Königs von Spanien und des Gubernators bo» Moyland vermeldet die wohlwollende Gesinnung dieser beiden Fürsten gegen die Eidgenossenschaft "ud sichert seine Mitwirkung zur Erhaltung dieses guten Einverständnisses zn. Antwort: Man sei bereit, gegen den Köllig und seine mayländischen Unterthailen Freundschaft und gute Rachbarschaft zn beobachteil; "'uii könne aber nicht verhehlen, daß gemäß der Berichte der Amtslente und der zu Bellenz versammelten sandten der sechs Orte die cnnctbirgischcn Unterthanen von Seite der Mayländer nicht geHallen nnd tändelt werden, wie man erwarten dürfe, indem erst jüngst wieder einigen armen Lenken ans der Herr- >afk Mcndris ihre nothbedürftigen Lebensmittel zn Como ans offener Straße von den mayländischen Ultsleuten weggenommen nnd Angehörige der ennetbirgischcn Herrschaften mit Gewalt ans dem Bcstz U'»er an das Hcrzogthnm grenzenden Alp getrieben worden seien; aus solchem könne man enrnehmen, ^1? den ennetbirgischcn Unterthanen wenig Freundschaft und Rachbarschaft von Seite der mayländischen cainteil erzeigt werde; weil aber die Eidgenossen den Unterthanen Moylands feilen freien Kauf gestatten, ^ stelle man an ihn das Begehren, daß er beim Gubernator Einstcllnng dieser Feindseligkeiten auswirke, ""bei,, ein solches Benehmeil nicht mehr länger hinnehmen könnte, «j. Hauptmann Tanner von Meldet, wie er und Hauptmann Camill Bnrgo von Bellcnz dem König von Frankreich im Feldzng 'MchFcrrara gedient, demselben eine ziemliche Anzahl Knechte zugeführt und einige Monate auf eigene Kosten galten haben; er für seinen Thcil habe W4 Kronen zn fordern und seine Obern haben ihm diese seine ^"st-'rache erkennt; deshalb bitte er, ihm zum Recht gegen den König für diese seine eilfjährige An Ordern,lg zn verhelfen. Der französische Gesandte, Herr von Belli,''vre, dem diese Klage zur Kenntnis? ^bracht worden, wünscht schriftliche Mittheilung derselben; Tanner dringt auf Anseznng eines Rechts- Usis. Weil aber die zwei bisherigen Richter der Eidgenossen, nämlich Pannerhcrr Brngger von Uri nnd trich Nir von Frciburg, mit Tod abgegangeil sind, so sollen die Gesandten auf künftige Tagsaznng ^ollmächtigt werden', zwei andere Richter und Zusäzer zn erwählen und einen Marchtag anzulezen. ''' Bern begehrt von den V katholischen Orten Antwort auf seinen lczthin gehalteilen Vortrag in Betreff k" siegen Bern im Umlauf befindlichen grundlosen Gerüchte. Diese erwiedern, daß sie es bei der freund ^heil Berantwortnng Berns gänzlich bewenden lassen. Solothnrn bemerkt, dal? es nötbig ^ei, an um Stelle der beiden verstorbenen Richter für die Rcchtsstrcitigkeiten mit Frankreich, Landammann Brngger Uri und Ulrich Nix von Frciburg, zwei andere zn ernennen, und daß nun die Reihe an Schwyz Und Solothnrn komme. — Wird nst uwlrnoinlim, genommen. «. (S. u. Rheinthal,. HS5 Juni 1569. andeic Tagsaznng angesezt; wenn aber einem Ort etwas wichtiges zustößt, mag es einen Tag ausschreiben oder durch Zürich ausschreiben lassen, v. Rechnungen über den Ertrag der Landvogteien, Geleitsbüchsen und Zinsen, (S. u. die betreffenden Landvogteien). Jedes Ort hat erhalten 466 Gl. 65 Schl. 2 Hlü H». (S. n. Lnggarus). X. (S. u. Bellcnz). Die Gesandten von Zürich bringen vor, daß die Schiff' leute von Schwhz und Glarus die Waaren „schlecht verführen" und zu viel Lohn fordern, und wünschen Abschaffung dieser Unordnung. Demnach wird von den drei Orten Zürich, Schwhz und Glarus aus Ratifikation hin beschlossen: Zürich soll die Schifflcutc der beiden Orte Schwhz und Glarus auf einem Markttag vorladen und sie mit allem Ernst ermahnen, die Waaren gemäß der Ordnung zu führen und für das ihnen anvertraute besser Sorge zu tragen ; auch sollen Schwhz und Glarus ihre SchiWutt' ermahnen, von solcher Unordnung abzustehen. «. aus dem Zürcher- und Berncreremplar. ». aus dem Bernereremplar. z'. aus dem Zürcher- und Glarnereremplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgan n. Art. 2Z8. Kriegssachen. v. Art. 13. Amtsrechnung. t. „ 123. Zehntsachen. Landvogtei Nheinthal. Art. 87. Handel und Gewerbe. ». Art. 37. Amtsrechnung. < „ l02. Kriegssachen. Grafschaft Sargan«. «>. Art. 88. Zolisachen und Sustgeld. r. Art. 18. Amtsrechnung. Grafschaft Baden. V. Art. 21. Amts- u. Geleitsrechnung. Landvogtei Freie Aemter V. Art. 25. Amtsrechnung. Bier ennetb. Bogtcicn überh. I>. Art. 22k. Verkehr mit Mayland. Landvogtei Luggaru«. >1 Art. 33t. Kirchliches. » Art. 148. Marcheu. l. „ 77. Verwaltung im Allgcm. Bellenj, Rollenz und Riviera Art. 237. ». Art 238. Elinetbirgische Zahrrechmuigs - Tagsazung. Lauis !?<»?>, 27. Juni (Freitag nach Johann d. Täufer). >Z5taatöarc!nv 5.'uceri». (5nnetbirq. Absch. II. lAuch in den Archiven Zürich, Schwvz und Solotburn.I Boten: Zürich. Hans Wegmann. Bern. Philipp Kilchberger. Lueern. Hans Kaspar Sonneuberst llri. Bartholom« Megnet. Schwhz. Ulrich Ceberg. Unterwalden ob dem Wald. Matthias Signff Zug. Wolfgang Brandenberg. Glarus. Heinrich Elmer. Basel. Franz Nechberger. Frei bürg. Krumtnflol. Solothurn. Georg Gugger. Schaffhauscn. Franz Ziegler. Mau sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Lauis und Mendels. " 4 Art. 22. Amtsrechnung. Landvogtei Lanis. n. Art. 338. Zollsachen. r. Art. 433. Kirchcnsache». „ 346. Polizeisacheu. x. 280. Justizsachen. " 4K3. Locales. K. tt4. Bußenrechnung. Landvogtei MendriS. Art. 515. Juftizsache». Juli 1569. 429 Coilfereilz der drei Orte Uri, Schwyz und Zug. Brunnen. 13«S», tl. Juli (St. Ulrichstag,. SandcSarchiv 2chw»z. Voten: (Nicht angegeben,. Diese Konferenz war ausgeschrieben worden wegen der in Lueern ausgekrochenen Unruhen, in Folge dki'er einige ans dem Rath gestoßen worden sind, und weßhalb Kaspar Pfhffer nach Frankreich zu reisen u>i Begriff ist, um denen, welche in dortigen Diensten sich befinden und die dieser Vorfall berührt, dieses anzuzeigen. Daher wird nun an Lucern geschrieben, eö möchte auf künftigen Freitag seine höchsten Gewalten versammeln, indem die drei Orte Gesandte dahin abordnen werde»,*) um eS freundlich zu bitten "nd zu ermahnen, seine Anstände ihnen zur Vermittlung zu überlassen. Auch wird festgesezt, daß jedes Du eine zweifache Gesandtschaft dahin schiken soll. Weil von Unterwalden niemand anwesend ist, wird as unter Mittheilung der an Lucern erlassenen Zuschrift schriftlich ersucht, ebenfalls seine Gesandten zu schiken. 342. Emietl'it'gische Jahrrechi»liigs - Taqfnzilng. Luagarus 15««», 2<». J»li Ttaatsarcliiv Succr». Cnnctbirq. Al'sch. I>. lsa. lAuch in dc» Archiven Zürich. Gchwyz und Solvthurn.i Boten: tbirg. Nvgteie» überb »». Art. 32 Amtsrechnniu,. und Mainthal i It. Art. lt. Amtsrrchnnna. ^audvvgtei LnggarnS. ->. Art. 307. Zollsachen. r Art. 200. KriegSsachen. 240. Justizsachen. » „ t3l. RechnuiuzSsachen. «I. „ 102. „ „ >>. l32. „ 2St. Kanfconstscierter Güter. I. „ 0l. Vnßcnrechnnn>z. ^andvogtei Mainthal. >». Art. 450. Märchen. 343. Cotlfereuz der drei Städte Berit, Freibnrg nild Solothurii. Bern 15«il, 8. An.zust StaatÄarcinv Bern Freidurg. Absst?. i l'« Voten: (Nicht angegeben). ik» Weil kündbar geworden, daß seit einiger Zeit fremde Mezger, sowohl aus der Eidgenossenschaft, chs auch „Lamparter," Mahländcr und andere, auf dem Gebiet der drei Städte „gehürntcö" und anderes »»»»> s,„» »>f w„d,». Pj<> August 1569, Vieh iu großer Menge vou deu Landlenten bei ihren Häusern, auf den Waiden und Bergen und auf den gewöhnlichen Jahrmärkten aufkaufen und sich dabei den Verkäufern gegenüber anabedingen, das bestellt und gekaufte Vieh noch eine Zeit lang zu futtern, bis sie es gelegentlich aus dem Lande führen können, so wird, um diesem Mißbrauch zu begegnen, folgende Verordnung erlassen i Wiewohl man niemanden den freien feilen Verkauf des Viehs versperren könne noch wolle, so soll doch jede der drei Städte ans ihrem Gebiet Maßregeln treffen, daß solcher Fürkauf nicht mehr geschehe, und den Käufern und Verkäufer» bei naäp folgender Buße und „Peen" anbefehlen, sich solcher Mißbränche zu enthalten. Wenn nämlich einer etwas kaust, so soll er „die Waare" binnen vierzehn Tagen abführen, bei Verlnrst derselben , und die Verkäufer sollen es nicht länger behalten, bei Verlnrst der „Losung"; diese Büßnng soll sich übrigens allein auf die fremde» Mezger und Käufer erstreik» und der drei Städte llntcrthanen nicht binden, indem ein llntertha» und Landsafie dem andern sein Vieh wohl aufbehalten und sömmern darf. Und weil die größte Vertheiw- rnng des Viehs von den Lampartcrn und Mahländern herrührt, welche dasselbe allenthalben bestelle», aufkaufen nnd in großer Menge wegtreiben, man ihnen aber den freien feilen Verkauf nicht wohl ,,a sinken" kann, man aber gleichwohl etwas beschränkende Maßregeln am Plaz findet, so sollen stc >» knnft von allem aufgekauften Vieh, bevor sie es ans dem Land führen, ein bestimmtes Tratten- odee Abfnhrgeld bezahlen, weil die Mahländer das nämliche gegen die eidgenössischen Unterthanen ss»E des Gebirgs ebenfalls thnn; es sollen demnach die Landleutc nnd Unterthanen der drei Städte dur eine öffentliche Bekanntmachung angewiesen werden, den Lampartcrn, Mahländern oder andern fremde» Aufkäufern nur gegen Bezahlung des Abfnhrgelds Vicb zu verkaufen, bei Verlnrst des Viehs und dm Losung; auch sollen sie schuldig sein, bei ihren Eidcspflichten den Amtölenten anzugeben, was » Fremde verkauft haben nnd wie theucr, damit das Tratten- oder Abfnhrgeld von ihnen zu der benes senden Obrigkeit Händen eiwzchzogen werden kann, — lind damit sich jeder beim Kauf und Verkauf st verhalten wisse, so wird festgesezt, daß jeder Käufer von jedem Stük Vieh, es mögen Pferde, Grinde', Schafe, Kühe », f w, sein, bei einer Kanfsnmme bis auf 29 Pfund von je >9 Schillingen l ^chilU».?- bei höhern Kanfsnmme» den halben Zehnten als Abfuhr- oder Trattcngeld bezahlen soll, der Kauf >»^ nun in Pfunden, Gulden oder Kronen abgeschlossen worden sein. Zur Bezahlung dieses Abfnbrg^ sollen übrigens nnr die lampartische», mahländischen nnd alle andern fremden Biehkänfer verpflichtet ' welche den drei Städten weder durch Bnrgrecht, Bündniß, Vercinnng, noch auf andere Weile ststss ^ sind, nicht aber ihre Eids- und Bundesgenossen, die Zugewandten, noch des Hauses ^Oesterreich > Burgund Unterthanen; denn alle mit der Eidgenossenschaft nnd den drei Städten durch Verein»»!? pflichteten sollen von diesem Abfnhrgeld befreit sein nnd den freien feilen Kauf wie von Alters b^' !? nießen. Man erwartet, daß durch obstchende Verordnung den Mistbräuchen einigermaßen abgeht und das Land nicht allzu sehr von Vieh entblößt werde, I». Damit aber die Fürkäufer keinen verüben nnd sich nicht der Bezahlung des Trattengelds dadurch zu entziehe» suchen, daß sie der Eidgenossen beauftragen, in ihrem sder leztern) Namen Vieh aufzukaufen nnd ihnen zuzuführen, jede der drei Städte ihre Landlente warnen, niemanden Vieh zu verkaufen, der nicht eine Beschs»'» ^ von seiner Obrigkeit bestzt, daß er es „zu Händen der Obrigkeit und der Gemeinden", von den Schein erhalten, gekauft habe, nnd zwar bei Verlnrst des Viehs; ferner soll jede ihren Amts e»^ Wachsamkeit anbefehlen, damit dieser Verordnung nachgelebt werde. — Die Publiciernng diejei »nng, nachdem alle Theile sie angenommen, soll übrigens verschoben werden, bis der Gubernatoi August 15N9. Mahland auf die von der lezte» Jahrrcchnung zu Baden au ihn geschiklen Begehren um Aufhebung der vielfachen Beschwerden, Röthigungen, Tratten und andern Auflagen gegen die ennetbirgischen Uiiterthanen Antwort ertheilt hat; je nachdem dann diese Antwort ausfällt, soll mit der AnSkündnng vvrgcschritten werden. Tngsaznng der mir Frankreich verbündeten katholische» Orte. Svlvthurn. I 5i»k» IZ. Augnst Staatsarchiv lvuceril. Ällqeiu. Al'icl,. Vt. lAucl, iin Landee>arcl'iv Zcsnv«z.I Geiaiidre: Luecr». Riklaus Am Lehn, alt-Schultheiß; Riklaus Kloos, Hauptmann, tl ri. 569. AÄS. Konferenz der drer Orte Uri, Schwyz und Nidwnlden. Brunnen i<» August Landesarcviv Schwyz. Boteil: tl r i. Jakob Arnold, Landammanll; Peter voil Pro, alt-Landammann. Schwhz. )o>t ^>st der Mauer, Statthalter und Sekelmeister; Leonhard „Euler" tBüeler), alt-Laudvogt zu Uzuach. tl n- terwalden. Georg Zelger, Landammann; Andreas von Rotz, alt-Landammann. Man ist hier zusammengekommen, um über die zu Schwhz entworfenen Artikel, betreffend Ab- stellnng der Miet und Gaben und des Rechtcrkanfens, sich zu entschließen, ttri will gänzlich bei de» gestellten Mitteln verbleiben; Schwhz will anhören und referieren; Unterwalden beantragt einige Mit- derungen, damit Schwhz sich dazu versteheil könne. Znlezt stellen die Gesandten von tlri die ganz freund liche Bitte, die von Schwhz und Unterwalden möchten sich bei ihren Obern nachdenklich dahin verwes den, daß sie die gestellteil Mittel ebenfalls annehmen, indem man dadnrch ein gutes Werk vollbringe« und desto mehr Glut und Heil empfangen würde; denn wenn solch' Erkaufen des Rechts fortdauern sollte, möchte es mit dem Glük und dem freien Wohlstand bald ein Ende nehmen, da schon viel niäch tigere Staaten durch dergleichen ärgerliche Sachen zu Grund gerichtet worden seien. Iuhrrechmlng der die Bogteieu Bellenz, Bollenz und Niviern regierenden drei Orte- Bellenz im Augnst und September. Der Abschied tonnte i» den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden. (5onfere»z der drei Orte ttri, Schwyz und Nidwalden Brunnen lliZii?», IkZ September. Landesarchiv Dchwyz. Boten: U ri. Jakob Arnold, Landaiiimann. Schwhz. Dietrich In der Halden, Ritter, alt -Landa>n mann Unterwalden. Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten Bellenz, Bollen; und Riviera Art. 2ZN. Oktober lük>9. SÄ«. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. > s1. 5!>. lAuch i>n Landesarchiv Schwvz-I Boten: Lueern. Sebastian Feer; Wilhelm Herbort. Uri. Johann zum Brunnen, Sekelmeister. ^whz, Christoph Schorilo, Ritter, Landammauu, Unterwaldcn. Niklaus von Flüe, Landammann ^em Wald; Melchior Lussi, alt-Landammann nid dem Waid. Zug. Jakob Schiker, alt Ammann. ». (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrh.). I». (S. u. Thurgau). «, Im Kappeler Krieg hatten die V Ue angelobt, die sieben Frauentage zu feicru; da dieses aber von einigen Orten nicht gehalten wird, w wird erkennt, es sei billig, daß alle V Orte diesem nachkommen, indem sie es in der Roth versprochen ^ wn. ,5. Hg ^er Papst au die VII katholische» Orte ein Schreibe» iu Betreff des Concubinats der bester erlassen hat (Brede vom 9. Septemb.), so soll sich jedes Ort darüber berathen und entschließen, wie gemeinsam dabei sich verhalten wolle, v. (S. u. Luggarus). I. Weil im Lande Wallis die Vor- ^Rpten sich zur lutherischeil Lehre bekcnueu, wird beschlossen, zu Baden vor den Gesandten der VII Wuschen Orte darüber einen Anzug zu machen, was man dagegen thuu wolle entweder durch Abord- u>ig von Gesandten oder ans andere Weise. K. Die Boten von Lneern sollen auf künstiger Tagsazung ^ Baden ciilc Conferenz der Vl> katholischen Orte veranstalteil, um sich über ein einstimmiges Votum zu ^'händigen iil Betreff der Angelegenheiten des Bischofs von Chnr, dem nicht gehalten wird, was von den .Achten k^stgesezt worden; daher soll jcdcö Ort seine Rathsboten mit allem Ernst instruieren, ob man " des Bischofs Begehren Gesandte abordnen, den Ernst brauchen und nöthigenfallS die Buudbriefc ^uksordern wolle. I». Zu Baden soll mit dem französischeil Gesandten gesprochen werden, damit er ^ svrge, daß der Garde zu Saluzza der bereits seit zwölf Monaten ausstehende Sold endlich bezahlt werde. Man sehe auch im Abschnitte Hervschaftsaiigelegenheiten: ^"^kusschaft Thurgau. >». Art. 4M. Stifte und Klöster. riiux^h Aogteicn nberh. ». Art. 227, Verkehr mit Maistaud. Luggarus. n. Art, 3Z2. Kirchliches. SÄ». Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Vnden. IS«?», 23 Octvber. DtaatSarchiv Lneern, Allgem. Absch. Bd. V^. «ivl, Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Str. I2S, ta>. 2bl. Staatsarchiv Bcr». Absch, Bd. YY. tv!I7. Landesarchiv Schwyz. Archiv Glarns. iAuch i» den Archive» Frciburg, Solothnrn und Aara».l ^^wndte: Zürich, Bernhard von Cham, Burgermeister; HanS Kambli, Statthalter und des )s, Bern. Ambrosius Jmhof, Veuueruild des Raths. Lueern. Sebastian Feer; Hans an der All- " , beide des Raths. Uri. Jakob Arnold, Laildammann; HanS zum Brunnen, Ritter und des Raths "^whz. Christoph Schorns, Ritter, Landammann und Paiinerherr; Kaspar Abhberg, alt-Landammann c>l) Oelber 1569, Unterwalden Riklaus von Ftüc, Landammann ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, alt -Landamma»n nid dem Wald, Zug, Jakob Schiker, alt-Ammann; Welti Bachmaun, Sekelmcistcr, GlaruS, Paul»-' Schuler, Landammann und Pauucrherr, Basel, LueaS Gebhart, des Raths, Freibtlrg, Haus ve» Lauten, genannt Heid, Schultheiß, Solothuru, Urs Ruchti, Schultheiß, S chaffhausen, Dietegt" von Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Landammann, t». Der französische Gesandte, Herr vou Belliovre, ubergibt sein Creditiv (6, Oetober), sowie jcinrn schriftlich abgefaßten Vortrag, worin er über den Sieg berichtet, welchen der Herzog vou Anjou »w Bourbonnais am 9, Oetober in der blutigen Schlacht bei Moncoutour über den Admiral und die aus rübrerischeu Uuterthaueu deS Königs erfochten bat,— Wird verdankt und in den Abschied genommen, > I». (S. u. Badein, «. Der savohische Gesandte, Herr von Roll, schreibt, daß der Herzog auf die Reelama tionen der Eidgenossen angemessene Weisungen an seine Zollner erlassen, daß er (der Gesandte) aber Betreff der Verlängerung des Termins noch keinen Bericht erhalten habe. Darauf wird ihm gcantwvltei' Man danke ihm verbindlich für die gehabte Mühe und ersuche ihn um seine Verwendung bei dem Herzog, daß der neue Zoll zu Susa gänzlich abgeschafft oder doch wenigstens der Termin abermals bis zur kunl tigen Jahrrechnnng verlängert und daß den Kaufleuten von Basel und Schaffhausen ihr zu viel bezahl ter Zoll znrnkerstattet werde, «I. «. und I'. "l ii^truonliuul genommen, >». sS. u, Baden), «z. Zürich meldet, daß es eine Verordnung in Betreff Kornkanfs erlassen habe, weil eS in Erfahrung gebracht, daß die Bündner so viel Korn, als sie erhalten können, ank den Wocbenmärkten aufkaufen und in das Herzogthnm Mahland und an andere Orte ver fuhren, weswegen große Theurnng zu besorgen sei. — Die Bnndner verantworten sich und Hegel" o" Aufhebung des von Schwhz und GlarnS auf Korn gelegten Arrestes, — Lcztere bemerken, daß lie zu dieser Maßregel genöthigt worden, weil die Bnndner große Massen von Korn hinaufgeführt haben, Ü daß beide Susthänser zu Wallcnstadt und Wesen voll gelegen, wo ein ziemlicher Theil verdorben len haben nichts dagegen, den Bündnern freien feilen Kauf für ihr Land zu gestatten, nicht aber für lw»eu Landschaften Veltlin, Eleven und PlurS, — Demnach wird beschlossen: ES sollen alle Orte, nanientsi ) die, wo Viehmärkte gehalten werden, die geeigneten Maßregeln treffen und alles Aufkaufen und u» schütten von Getraidc verbieten und den Fürkauf streng bestrafen; Schaffhausen soll zu verhindern l» chen, daß nicht so viel Roggen nnd Korn nach Lindau ausgeführt werde; die Landvögte und die StälV Baden, Bremgarten nnd Mellingen sollen die nöthigen Mandate erlassen, i. (S.u. Vier ennetbirg- überh.l, »i. Zürich meldet, daß die Herrschaft Bergün schriftlich das Gesuch gestellt habe um die Bew> ligung, ein Qnantllin Korn in der Eidgenossenschaft kaufen zu dürfen. - AnS wichtigen Gründen w" eS abgeschlagen, Der Bischof von Ehnr läßt durch seinen Schwager, Remigius von Schancnstcin, u Sprüche und Verträgt zwischen dem Bischof und den Gotteshanöleuten vorlegen und das Gesuch ihm nnd seiner Stift behülflich zu sein und Gesandte von zwei Orten nach Bünden zu stinken, weil Utende« *1 !'<»!. l»89. Bericht über diese Schlacht v. 3. Oetober, in welcher bei 150W Hugenotten umgekommen, ohne bedeu Veriursi der Eidgenosse», ivi. KNl und 7NI, Ausführlicher Bericht über die Schleicht bei PoitierS aus dem Lage» «di nauld," 4. Oetober, Lucernerercmplar. Oetober I9K9, jwe, Bünde die vormals annullierten Urtheile zu Jlanz am 9, September wiederum bestätigt haben, — Daher wird beschlossen, daß Gesandte von den sieben Orten Zürich, Lueern, Uri, Schwhz, llnterwaldeu, Zug und Glarns auf den <7, November sich zu Chur einfinden sotten, mit Jnstruetione» an den Gotteshaus- ^und und die beiden andern Bünde, um den Bischof und die Stift bei ihren erlangten llrtbeilen und ^ssnichei, zu schirme» und nöthigcnfalls andere Maßregeln anzudrohen, «. >nunln>n genommen, Da ein Anstand waltet zwischen den drei Ländern Uri, Schwhz und Nid- Dulden und den III Bünden in Betreff derer von „Rnfflc" lRovercdo), so wird den sieben Orten, welche sandte nach Bünden schiken werden, anempfohlen, daselbst auch über diese» Span Anzug zu machen. Weil auf das ab der lczten Jahrrcchnung an den Vogt zu Feldkirch erlassene Schreiben hinsichtlich der ""tleiite von Lindau, welche den Rhein hinauf nach Bünden Waarcn führen, noch keine Antwort ein- ^Uosseu ist, st, wird nochmals an ihn geschrieben, er möchte von seinem Vorhaben abstehen und seine ' "'Wort darüber beförderlichst nach Appenzell behufs Mittheiluug an die andern Orte senden, I»I». (S. well'^^"^' ^ ^ Städte Bern, Frcibnrg und Solothnrn melden, daß sie, ihr'König von Spanien und beim Gubernator von Moyland gemachten Rcelainationcn über ^''halten gegen die eirnetbirgischen Unterthancn obne Erfolg geblieben, nunmehr sich veranlaßt sehen, w Uebereinkunft mit einander abzuschließen, gemäß welcher in Zukunft die lombardischen, mahländi- ^ w" und andern fremden Kauflente, welche Vieh auf ihrem Gebiet kaufen, vor dem Abführen desselben " balben Zehnten oder einen halben von je zehn Gulden oder Kronen zu bezahlen haben: dieser Ab- Wien übrigens nur die unterworfen, welche mit den drei Städten weder durch Bnrgrechr, Bündniß Verhalten verwandt seien; um jedem Betrug vorzubeugen, haben sie an ihre Landlenre eine War- "'"ü erlassen, niemanden Vieh zu verkaufen, der nicht von seiner Obrigkeit eine Bescheinigung bringe, die ^ ^ niemand anders gekauft habe, als zu „Händen der Obrigkeit oder der Gemeinden", die ^ ^^Kiniguug ausgestellt, und daß er es auch nirgend anderswohin treiben wolle, — Dieses wird " de» andern Orten in den Abschied genommen, «v. Es wird ein Anzug gemacht in Betreff der Jungfrauen halte», tt. Der Kirchberr zu Baden macht Anzug in Betreff des Shno- die"n' ^ ^""fianz, AsK» kS, ». Mainthal). I»I». Die drei Schiffmcister, welche Güter den Vee und hinauf und hinunter führen, legen vor den Gesandten der drei Orte Zürich, Schwhz und ">ns einige Beschwerde-Artikel vor. Da man nun aber nicht weiß, ob, wen» man den schiffineistern ö"' Loh» erhöhen würde, sich die obcrländischen Kauflente darüber beschweren, und ebenso, wie nch die i'e Verhalten würden, so wird ein Tag nach Schanis auf den IT November angewzt, ' Hans Dettling von Schwhz beklagt sich vor den sieben Orten, daß er in einem Proeeß mit einer 'zu Wallenstadt im Recht verkürzt worden, nnd bittet, das Recht ihm wieder „ans,zuthun,"—Dieses Schwhz iu den Abschied gegeben, um die Sache näher zu untersuchen, kk. Abgeordnete von Oetober 1509. Rappersivhl Hilten vor den Gesandten der vier Orte um die Erlaubnis!, ihren Brükenzoll um die Haltte erhöhen zu dürfen, — Wird ml mKi'uonclum genommen, II. sS, u. Lauis). I>I>, aus den Eremplarc« der Archive Zürich, Schwyz »nd Glarus. I! und Itlt aus dem Schwvzereremptar, II, suS ee» (Zremplsren der Archive Zürich, Bern und Schwyz. Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmortSan>>eIe. Unterstüzung, Art. 124. Polizeiliches. ». Art. 228, Verkehr mit Moyland. >1. Art. 44t). Kircheusachen. «. „ 347. Polizeisachen. r. ., 28t. Justizsacheu. «. Art. 2St. Kriegssachen. «'A. Art. 457. Märchen. ItK.Ark. 3. I>. I u i. Art. 125. Zehntsachen. i>. Art. tl><). Unterstüzuna. »r. Art. tK3. Klöster. ,. Art. IK3. Verkehr mit Moyland. u. Art. t4t>. RechnungSsachcn. ee. „ 282. Justizsachen. II. „ 470. LocaleS. !>>>.Art. 3t>8. Zollsachen. 3S<» Konferenz der drei Orte Zürich, Schwyz und Glarus. SclieiniÄ ?tovember. DtaatSarriiiv Zürich. Absch. Bd. Nr. t2Z. tat. ZZ-i. !Auck im Lcmdcsarchiv Schwyz.l Boten: Zürich. Bernhard von Eham, Burgermeister. Schwyz. Kaspar Abyberg, alt -Landam»ianU' Melchior Kyd, Landvogt der Herrschaft Windegg und Gaster Glarus. Kaspar Tschudi, alt-Landamniann »»,. Es waltet ein Streit zwischen den Schiffmeistern und Rekern (aufdem Zürichsee». Bei Anhöinnö beider Parteien zeigt sich, daß lcztere bei ihrem bisherigen Lohn, nämlich 25 tonstanz. Bazen von jedem Zug, ^ bleiben sich erbieteil, daß sie drei Züge und sechs Pferde stellen wollen, wenn die Schiffmcister in ihren Koste" auch zwei Pferde stellen, damit jedermann ungehindert „geferget" »verde. Beide Parteien nehmen diele gegen einander an. Dabei wird ferner verfügt, daß, »venu später die Schiffmcister und Reker drei Zwst genügend finden würden, sich aber darüber nicht verständigen könnten, dann der Ober- oder Nnterv0jst sammt dem Landschreiber und Sekelmeister zu Gaster darüber zn entscheiden haben. I». Wenn der zuqefriert, mögen sie wöchentlich einmal aufwärts und einmal abwärts über Land mit ihren gewöhnlich"' Pferden, die sie zu ihrer Rekerei brauchen, fahren und sich mit Schlitten und anderm dazu nöthstst" versehen: sie sollen sich aber mit einem angemessenen Lohn begnügen. «. Weil schon wiederholt vollst kommen ist und noch vorkömmt, daß die Reker und ihre Knechte zu Wesen und an der Zicgelbrnto st ». O. m, sich betrinken und dann auf der Straße Waaren liegen lassen, so werden sie hicmit V Lachen u, a. solchem gewarnt, indem sie allen durch Fahrlässigkeit entstandenen Schaden zu vergüten und dazu Strafe zn gewärtigen haben. Demnach soll an dem betreffenden Artikel des von den drei Orten im »oä» Jahr 1522 aufgerichteten Vertrags festgehalten werden. «I. Die Schiffmcister bitten ferner um Erhöhung Lohnes, weil jezr alles ziemlich aufgeschlagen habe und sie jezt 28 statt wie früher 20 Gulden fü> November 1569. Schiff geben müsse», »»d die Wirthc 5 statt wie früher 4 gute Schillinge für jedes Mahl fordern. In Verüksichtignng dieser Umstände wird ihnen bewilligt, von einem Mütl Kernen l guten Bazen und von einem Eimer Wem 2 gute Bazen zu fordern. Da Landammaiin Tschndi nicht dazu stimmen will, wird er von den beiden andern Orten ersucht, dieses in den Abschied zu nehmen. (Durch Zuschrift vom ^ Dezember an Zürich erklärt dann auch Glaruö seine Zustimmung). r>. Den Schiffmeistcrn wird bewilligt, von denen auS dem Sarganserland während des Sommers 24 Schwhzerbazen und während des Winters 26 von jeder „Ledi" als Lohn zu nehmen; es sollen sieben Eimer Wein für eine Ledi gerechnet werden. Bon denen aus Bünden aber dürfen sie während des Sommers 28 und während des Winters 66 Schwhzerbazen auf jede Ledi beziehen. Von einem Mäh Salz abwärts zu führen dürfen sie 17 Angster Lneern. Währ, fordern, f. Die Kaufleute oder ihre Faetoren sollen es den Schiffmeistern wenigstens einen Tag vorher anzeigen, wenn Eilgüter zu spedieren sind; haben dann die Schiffmeister die Schiffe bereit, ^ sollen die Kaufleute, wenn sie säumig wären, selbe angemessen entschädige». K. Auf die Beschwerde ^ Schiff»,elfter, das; die Kaufleute oft ihre Waaren andern Schiffleuteu zu verführen übergebe», wenn ^ wegen widrigen Windes nicht fahren können, wird erkennt, das; die Kaufleute denselben nichtSdesto- weniger den ganzen Lohn zu bezahlen haben, das; aber die Schiffmeister gehalten seien, so bald möglich öu fahren. I», Betreffend das Begehren der Kaufleute, daß die Schiffmeistcr, wenn achtzehn Saum Güter ^'banden sind, verpflichtet seien, diese mit aller Beförderung abzuführen, anerbieten sich die Schiffleute, dieses zu thuu. i. Auf das Begehren der Kaufleute, das; die Waaren mit Scheitern u. dgl. unterlegt werden sollen, damit sie vom Wassev keinen Schaden leiden, erklären sich die Schiffmeister dazu bereit, tedoch g^„ angemessene Entschädigung, k. Die Schiffmeister versprechen, die Deken zum Schuze der Waaren gehörig troken zu halten. I. Die Kaufleute beschweren sich, das; die Schiffskuechte, wenn sie die- gute Sorge für die Waaren anempfehlen, ihnen grob begegnen, so das; sie bald genötlsigt wären, andere Strafen einzuschlagen; die Schiffmeister drüken ibr Bedauern darüber aus und versprechen Ab hülfe. »SR. Gütlicher zwischen Scbwyz, Glarus und de» III Bünden. Wesen. >570, Januar Staatsarchiv ^üricti. 'Absch. Vd. Nr. 1-!5. fc>I. I'Auch im Archiv Glarus.I Voten: (Nicht angegeben). Landammann Schuter meldet, wie die Kaufleute aus den til Bünden seit einiger Zeit nach Zürich äu Markt fahren, daselbst große Massen Korn aufkaufen, dasselbe lange Zeit in der Tust zu Wallen stadt liegen lassen, wo ein Theil davon zu Grund gehe, und wie Glarus dadurch veranlaßt worden, Ge iandte »ach Wesen zu schiken und die Kaufleute zu mahnen, benannte Sust zu leeren; wiederholt habe Glarus an die III Bünde geschrieben, den Fürkauf abzustellen und dafür zu lorgcn, baß die Suiten allenthalben geräumt werden, unter Androhung, im nicht entsprechenden Falle alles Gut zu Wcsien mit ^rest zu belegen; da alles dieses nichts gefruchtet, habe eS im Namen beider Orte daS zu Wesen liegende Korn verarrestiert und gegenwärtigen Tag ausgeschrieben, um sieb über entsprechende Maßregeln Januar 1570, gegen den Fürkanf zn beralhen, — Die bündnerischen Gesandten verantworten sich, daß die III Bünde der von den Gesandten der sieben Orte lezthin zu Ehur aufgestellten Verordnung nachgekommen leien und den Beamten zn Eleven und im Velttin anbefohlen haben, kein Korn nach Mahland oder an andere Orte ausführen zu lassen, daß sie auf eingereichte Klage der zwei Orte auf dem lczten Bcitag zu Ehur fernere Maßregeln getroffen, daß sie allfällige Nebertreter der Verordnung bestrafen werden und gerne über die Mittel beratben helfen, wie der Fürkanf abgestellt werden könnte; sie verlangen Aufhebung des gelegten Arrestes und ungehinderte Bewilligung des Kornkaufs gemäß der aufgestellten Ordnung und gemäß der Bünde; wenn die beiden Orte Schwyz und Glarus glauben, daß sie gemäß der Bünde nicht verpflichtet seien, nach Veltlin, Eleven und Plnrs Korn gehen zu lassen, so mögen sie in Berükstcht'- gnng der strengen Theurnng und ans bnndsgenössischer Liebe, nicht aber aus Verpflichtung, gegenwärtig es geschehen lassen, — Auf dieses hin bewilligen Schwhz und Glarns, das legten Freitag in Zürich g^ sanfte Korn, in nngefäbr fünfzig „Ledincn" bestehend, abführen zu lassen, sofern Zoll und Schifflol'N bezahlt werden; für die Zukunft aber wollen sie es den Bündnern überlassen, entweder 40 Ledinen >n Zürich zn kaufen und dazu zehn Ledinen ans dem Vorrath zn Wesen abzuführen, oder aber wöchentlich fünfzig Ledinen von Wesen abzuführen, bis der Borrath zn Ende ist, und inzwischen die Märkte >n Zürich nicht zu beschweren. Zum Schluß vermeinen die Bündner, daß die beiden Orte ihnen die Kosten bezablen und das Gut nach Wallcnstadt, bis wohin es verzollet sei, abzuführen bewillige» sollen, weil der Arrest wider den Wortlaut der Bünde gelegt worden sei, Conserenz der Vit katholischen Orte, Luccr», > »70, 20, Februar sFreitag vor St. Matthias). StantSnrclnv Vnccrn. Lucern. Absch. Bd. k. K?. I'Auch in den Archiven Schwyz und Ol'walden.) Boten: Lueern, Villaus glekenstcin; Jost Razcnhofer; Niklans Kloos; Ulrich Dnlliker, alle des Raths, llri, Jost Schmid, alt-Landammann, Schwhz. Georg Reding, alt-Landammann, Unterwalden Andreas Schönenbühl, alt-Landammann o b dem Wald, Johannes Waser, Landammann; Wolfgang Luflll Statthalter, nid dem Wald, Zug, "Jakob Schell, Statthalter, Freibnrg und Solothurn, (eilt- schuldigt), Freiburg ilnd Solothurn überschiken ihre „Ortsstimmen" in Betreff Errichtung eines Semina- riums. lieber dieses Geschäft wird nichts beschlossen, weil Uri, Schwhz und Unterwalden vorerst von Lueern zu erfahren wünschen, ob es seine Gotteshäuser auch dazu anhalten wolle, jährlich wie andere Gotteshäuser einen verhältnismäßigen Beitrag daran zn leisten —Die Sache wird daher nochmals in Abschied genommen. I». Da entgegen den Beschlüssen des Coneilinms von Trient ein Minderjährig^ zum Propst auf die Propstei zu Lnggarus erwählt worden, so will man darüber mit Freibnrg und So lotburn ernstlich sprechen, damit dieser Fehler wieder gut gemacht werde, indem sonst die V Orte vcran lasn sein würden, die obersten Gewalten beider Orte anzufragen, ob das ihr Befehl gewesen. Auch Betreff der Uebergabe der Propstei zn Lanis und des Klosters Jttingen an die Jesuiten wird Anzug gemacht, sS, u. Bellenz), «I. Da zn Rnffle eine Capelle zur Nachtzeit abgebrochen worden und die Februar >570. Bnndncr ihren, Versprechen, dieselbe wieder aufzubauen, nicht nachkommen, da fcriier die Misorcr zuwider den geschworncn Bunden Verbannten Predigern Aufenthalt gestatten, so sollen die Gesandten auf künftige» Tag zu Baden dahin instruiert werden, von den Betreffenden eine Erklärung zu verlangen ob he ihren BnndeSpflichtcn nachkommen, die Capelle, wie sie versprochen haben, wieder aufrichten und Prediger fortweiscn wollen. «. Zu Baden soll man darauf dringen, daß über den zwischen Bellen; "ud Misor zn Wallenstadt abgeschlossenen Vertrag förmliche Briefe aufgerichtet und besiegelt werden, k. Da die französische» Dik-Pfcnuinge ausgewechselt und ganze Fäßchen voll derselben nach Bologna geführt werden, wo man daraus schlechte Leucn-Plapparte schlagt, so soll ein Anzug darüber auf knnfti- ger Tagsazung zu Baden gemacht werden. K. Hinsichtlich der Frage, ob die drei Orte Lueern, llri und gemeinsam, oder jedes Ort besonders über den vorgeschlagenen Münzvergleich Antwort geben wollen Aklärl Lueern, daß es für sich selbst eine Antwort ertheile» werde. I». (S. u. Tlnwgau» i. lS. u. Deutscht? geweint! Vogwien überhaupt). 1^. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschafis- und SchirmvrtSan>,elcjie»l>eiie» : ^''utsrtie gem. Bvgteie» nt>erl>. » Ar,. t>8. Kirchcnsachen. ^"Udgrafschaft Thnrgan >>. Art. 283. Kirchliche»' u. KNanbenes. N. Art. i>3. Einkauf u. Nieteriassnng. ^andvogfxj LuggaruS. >-. Art. 323. Kirchliches. ^kllenz» Bollenz und Riviera. e. Art. 230 ^btei St. Galle» Ar,. 20. ^hrrechmmzz der die Vogteie» (ffrandlo» und (st rastbürg regierenden Orte Bern und Freiburg. Froiburg Februar Staatsarchiv Bern. Frciburg. Atsch, lt t2» Beten: iNicht angegeben). Bezüglich derer von Saanen sowie der Schwelle zu Babenberg eröffnen die Ralhsboten von Bern, ^ sie die abschlägige Antwort Freiburgs nicht erwartet haben, indem bei Ucbergabe der Grafschaft den kkntcrthanen alle ihre Freiheiten, Briefe und Siegel vorbehalten worden, daß sie aber, damit Freibnrg ^ ü'Mndlicheu Absichten Berns erkenne, sich erbieten, mit den freiburgischcn Gesandten auf de» Augen- lchein zu ,'eit<>n und freundliche Mittel zn suchen, damit der Handel ohne Nachthcil der beidseitigen ^lechtigkeiten ausgemacht werde. — Die freiburgischen Gesandten nehmen diesen Vorschlag gerne an. b» Bern verwendet sich für Johann Favro, Freiburg möchte denselben in Gnaden bedenken, weil dessen W gemäß der Reformation zulässig sei und er nicht wider den Vergleich zwischen beiden Städten ge landest habe. Freibnrg versichert, es werde dieser Bitte eingedenk sein, wenn Favro sich stelle und dem Aheil, das es nicht widerrufen könne, sich unterziehe, e. In Betreff der Beschwerde Freiburgs, daß Bern Alle bestimmte Stunde angesezt habe, innert welcher die freiburgischen Angehörigen auf den Wachen A'liktm, ,u der Stadt Bern Korn kaufen dürfen, während eS seinen eigenen Angehörigen die freie Wahl äffe, vor dieser Stunde zu kaufen, was ihnen beliebe, erklären die Gesandten Berns, daß ihre Obern, dem Burgrecht zuwider nichts handeln möchten, gern geneigt seien, die freiburgischen Angehörigen 3b»z wie ihre eigenen zu halten und jene, welche den vorgeschriebenen Schein bringen, vor der Stunde Februar >5)70. Korn taufen zu lassen, daß sie aber bei diesem Anlaß nicht übergeben können, wie einigen ihrer Burgen, welche in Freibnrg Wein kaufen, 8 Pfenning von jedem Faß, und auch denen, io den Wein verkaufen, das llmgeld abgefordert werde, welches ebenfalls eine Neuerung und wider das Bnrgrecht >ei; Freiburg möchte daher hierin auch Abhülfe schaffen. «I. Bezüglich des Weinkaufs und des MaßcS der Fässer erklären die Gesandten Berns, daß Bern bereit sei, sich mit Freiburg hierüber zu verständigen, es se>, daß man den Wein beim Saum oder beim Sester kaufe und verkaufe, und daß die Fässer gcstnnet werden, oder daß man statt dessen „Visierer" halte, die den Inhalt jedes Fasses berechnen. «. Anfeine Beschwerde Freiburgs bezüglich des IagenS bemerkt Bern, es habe den Jakob von Wattenwhl darüber befragt» derselbe habe versichert, daß er seines Wissens noch niemanden am Jagen gehindert, und einzig einen Bauer, welcher ihm bei feinem Hano einige zahme Rebhühner weggeschossen, dafür bestraft habe; el werde auch fernerhin die Bürger FreibnrgS in seiner Herrschaft jagen lasseil wie bisher; Freiburg möchte sich mit dieser Entsebuldignng und Versicherung begnügen, t. Endlich wünscht Bern, daß man die Neuerung der „Erkanntniße" des Klosters du Lac-de-Joux bei Romainmotier vollendeil lasse, da das .!»» Mrm>mn5 einiger Euren hinter Echallens diesem Kloster zugehöre, während die gegenwärtigen Eurate» die Zinsen nicht wolle» „erkennen" lassen.—Da nicht hinlänglich mehr Zeit ist, über die vier lezten Punkte' zu antworten, erklären die frciburgischcn Gesandten, daß ihre Obern nächster Tage dieses thnn werde» Man sehe auch im Abschnitte Hereschaftsanqeleqenheiteu: Vogtes Grastbnrg ii—«<». >,<, Art. sv—sr. Vogtes Grandson «—nie. Art. >>M—72». Ven»jttliliiqSt>erl)n»dllllig der vier Orte Uri, Schwyz, Uiiterwulden und Z»st Lucer». l!iZ7<», !2lörg Reding Allt ! Landtaman. von Vnderwalde» Andreas Schvnenbüel, Allt Landtaman od dem Wald, vnd Melchior Lussi Ritter Allt Landtaman nitt dem Kernwald, vnnd von Zug Jacob Schall statthalter. Diser Zyth bevelch vnd vollem gwalt unser aller Herren vnd obern Inn der Statt Luccrn byeinandern s versampt. Bekän- ne«d öffentlich vnd tyund Kund Menigklichem init disem brief. Alls sich dann Endtzwüschendt den Edlen Strängen Frommen Ehrenvesten Fürsichtigen vnnd Wysen vnsern Jnsonders gutten fründen vnd gethrüwen Lieben allten Eidt- Mossen Schultheß Klein s vnd groß Rathen, so man nempt die Hundert der statt Lucern vnd gemeinen Burgern ^selbst Ei„Z theils, Sodanne Iren der Statt Lncern zugehörigen vnd Eidtspflichtigen Eignen Vnderthane» Einer Auisze» gmeind der Grafschafft vnd Ampts Rottenburg anders theils, Ein Zuthar ett- > was spännen Zwytracht vnd errungen ghallten hatt, Als von wägen Jr dero zu Rottenburg Amptsbuch,-welches sy (Jrem antzeigen nach) ver- Zangner Zyth Iren Herren vnd obern vf dern begern gen Lucern gschickt, das Inen aber volgendts vne sigell wider ^ rrandtwnrt, nitt wüstende s wie eß damit zugangen syge, Derglychen ettwas betchwärnng Zoll oder iväggelts, ouch Waffen vnd bussen, Item gfangenschafften oder fängklicher Jnziechnng, vnd sonst anderer artticklen halber mee, ^ ""vtt hie alleß der Länge nach ze mälden, Sover das gesagte von Rottenburg vermeint wiewol I Inen zngsagt "d versprochen, Sy belyben zlassen wie von Alltcrhar, So syge Inen doch Inn demselbigen Jetzundcr ein Zvthlang ' ^lei nüweruugen vnd bcschwärlicher vfsätzen als sy geachtet gmacht worden, Vnnd desshalb vs Jrem einvalttigen '^uieinen Inn übelbedachter vnbefüegter wyst Jres schuldig- j en Eidts vnd pflichten vergässen, zu der weer vnd Waffen gegriffen, Vf Zinstag nach dem Sonttag Reminissere diß louffenden Sibentzigisten Jars Gegen der statt -ucern bis an die Aemmen brngk gezogen, deß Vorhabens obermelte Schultheß Klein vnd groß Räth vnd gemeine urgere als Ire von s Gott verordneiten Rechten nattürlichen Herren vnb obern zuüberfallen vnd zwnngenlich da- Au zenöttigen Inen Jrer vorhabenden vnghorsami vnd sälbst eignen guttdnnckens zugestattnen. Alls aber wir dar- Jage» d„rch vorgedachte unsere Jnsonders glitten fründ vnd getrüwen lieb- f en Allten Eidtgnoffen schultheß Klein gxyh gemeine bürgere der statt Lucern bricht worden. Die ouch mit warheit erscheindt vnd gnug- ^>»lich dargethan, das su nie nützit anders gegen Iren zugehörigen vndcrthonen deß Ampts Rottcnbnrg ghandlet '^ch fürgnomen, dann desse sy gutt fug macht s gwalt Fryheit vnd grächttigkeit ghept, vnd habend nie verer begert a»n wo gfällt worden, das übel nach zimlichheit zestraffen vnd das rächt zefürdern, daniit der gutt vor dein bösen Msürmpt vnd rächte zimliche vnd billiche ghorsami bi de» vnderthonen erhalten wurde, wie einer Jeden frommen j ^rkeit zethu» gepürre, vnd sy sonst keins wägs wider billichs noch rächts beschwärt. Dann sovil das iväggält be- s'ch), Habend s» desselbigen Mitt machen vnd vfhaltung der straffen grossen schaden, Es gebe ouch saust mengkli- ^ srvnibd vnd heimsch söllichS mit danck von wägen der glitten straß, vnd s sygend sy gfrygt vnd bestiegt, das loschen vnd Jnzeuemen. So habend sy ouch die sträfflichen fäler so Je zu zytten begangen, Me mit gnaden dann ^ ) scherpfe deß rächten gestrafft, Vnnd darinne überal niemandts iveder mitt gfangenschafften bussen noch anderm ^cher höcher oder wyter ghalt- s en dann er wol beschuldt vnd verdient, ouch die noth vnd glegenheit der zyth vnd ^sffen söllichs ervordert, Sonders allivägen Inn demselbigen wie obgemelt Mittel gepflägen gnad vnd nachlas er- K>gt. Das dann fürgäben vnd sy Inn zwyfel gestellt ivordeii, Ills ob sy das sigell ab dem Ampts- f buch gethon, Hab giiugsaui und durch Jr dero zu Rvttenbnrg selbs eignen Kandtnus befunden, das dasselbig vor und Ee das zu Ire» Händen Inn die statt Kommen, darab vnd nitt mer vorhanden gwäsen, derhalbe» sv unsere Jnson- glitten früiid vnd gethrüwen Lieben Allten Eidtgnossen j Schultheß Räth vnd bürgere verursacht zu Ableinung vnbillichen verklaguugen vnd zu widerstand Jrer vnderthoneli deß Rottenburger Ampts vngcpürlichen fräffen- 'chci, »nd tättlichen fürnemens ouch zur gegenwcr zegryffen, Sich sälbst daS rächt vnd billichheit damit zu beschir- 5t! Februar l57l). men. . Alls ^ nun wir oie obgemelten gsandten vß bevelch vnser aller Herren vnd obern anderer gschefften halber diser Zyth allhie gwäsen, vnd disers spanS vnd vfrurs verständiget worden, Ist vns derselbig waarlichen Inn gc>"- tzen thrinven von Herste» Leid gsin. Darmit dann verere vfrnr Jammer nott vnd ^ Christenlichs pluttvergiepe» so darus entspringen mögen, vermitten plibe, vnd zwüschendt Inen beidersyts als ordenlicher oberkeit vnd zugehe rigen vnderthanen zu diser eilenden gfarlichen Zyth widerumb frid Ruw vnd einigkeit erhalten vnd pflantzet wurde, VnS weder mhüe noch Arbeit nitt bedur- j en lasstn, Sonders sind bester thrüwer Eidtgnössischer wolmeinnng one allen Verzug hinus an die Aemenbrugk zu dickermälten von Rottenburg glitten, Erstlichen mit Inen, Vnd dem- nach mitt wolgedachten vnsern Lieben Herren gutten fründen vnd gethrüwen Lieben Allten Eidtgnossenn j Schnlthek Klein vnd gros« Rathen vnd gemeinen burgern der Statt Lueern Sovil gearbeittet ghandlet grett pittlichen verinandk vnd anghaltcn, Das sv zu beiden theilen die waaffcn widerumb niderglegt, vnd vns zugelassen vnd vergundt ha- bend, Inn Iren spännen güettlichen vnd fründtlichen zwüschendt j Inen zehandlen. . All so sind wir vf das a»' heim zu vnser aller Herren vnd ober» glitten, Sy diser Handlung vnd was sich darin verloffen ordenlich verstandiget, Wellichen nun diser zwyspalt nitt wäniger dann vns Inn trüwen leid gsin, Bnnd habend vns derhalbe» glych j angenst widerumb mitt vollkomnem ernstlichem gwallt vnd bevelch abgeverttiget, verer allen flvß anzewenden, Mittel vnd wäg zesuchen, Dardurch söllicher span vnd vfrnr zwüschendt dickgemelten beiden parthygen Möchte Inn fründtschafft vnnd güettigkeitt zerlegt vnd zuendtschafft gepracht werden. > Disem unserer Herren vnd obern beve habend wir wie billich stattung gethou, vns glvch vnverzogenlich miederumb Inn die statt Lucern verfüegt, vnd na ^ vilgehapter mhüe vnd arbeitt, Ouch gnugsamer verhörung beider parthygen Klag vnd antwurt Sy Lcttstlich l>' verlvchung Göttlicher gnaden) diser j sachen spänn vnd flössen halber güettlich vnd fründtlich gegeneinandern grnh geschlicht und vertragen, Jnmaßen vnd gstalt wie hienach von einem arttigkell an den andern ordenlich gemeldet und vcrschriben stath. Nämlichen vnnd deß ersten, das sich ein ganste gmeind deß Ampts Rottenburg > heittcr bekenne, das su Ire Herren vnd obern unsere gethrüwen Liebe» Allten Eidtgnossen Schultheß Klein vnd gros, Rath vnd gemeine bürgere der Statt Lucern vor vns den gsandten der vier ortten vnwarhafftigklich beschuldiget vnd verunglimpfen, Inen ouch gwalt zekurst vnd unrecht gethon habend, Mitt Iren für- > gebrachten Klag arttigklen, v»t sonderlich deß Sigels halber, welches (wie sy selbs anred) verloren gwäsen, vor vnd Ee das buch Inn die sta Komme» ist. Zum andern alsdann diser vfrur vnd span durch ettlich vnrüewig Personen antriben vnd hargfloffe'"' Sonst ein gmeind darin nitt Komen wäre, Da j ist abgeredt vnd betädiget, diewvl ein gmeind söllcher gstaltt J"^ gefüert ivorden, Sölle sv desse billich verer dann Hienach verschriben stath, nitt endtgelten. vnd der vnrüewige» anstifstern oder vfwiglern halb, Söllend noch wellend sy vnser gethrüw Lieb Allt Eidtgnossen diser Jetzigen s verlosinen em- ! pörung vnd widerspennigkeit halber Inn der ganste» Grafschafft vnd Ampt Nottenburg denieinandt- vom Lüben zum tod Richten lasse» noch sonst am Lvb straffen, Sonders die Jhenigen so schuld daran tragen^ Es syge glvch die so Jetzuuder Inn gfangenschafft ligend, oder noch mitler Zyth erfaren werden möchtend, ! Sv»! Inn auterwäg nach gepür vnd gnaden, vnd nitt am Lvb noch Lüben straffen. Wo aber derselbigcn einer oder hinfüro über Kurst oder Lang Zyth wuter vnghorsam »väre, vnd strafbare tatten begienge, Es träffe glvch ^ Jetzig empörung oder ander vnbillich sachen au, Da soll durch disen vertrag j vnsern gethrüwen Lieben Allten Eid - gnoffen von Lucern überal nützit benommen, Sonders Inen Jr Fryheil vnd grächttigkeit heitter vorbehalte» Allsv das sv Mengklichen so nach daito biß briefs wutcr vält, wol nach svnem verdienen vnd gstalltsannne der I» straffen lassen mögend. Zum dritten ant- j trässend die besatzung Jr dero zu Nottenburg paner vnd Arnd'^ derglychcn die vier wcibel zu Rottenburg vnnd Hochdorf Alda bishar durch die Jnwoncr vnd Landtsässen desff gen Ampts Inn söllichen besastu»ge>» vil gfaaren brucht, Hesitig pratticiert vnd vil Kostens daruf thribcn ^ ' Also das Je einer ^ vs den andern gepotten, vnd vil widerivillens Inn der gmeind erweckt hatt, demselbigen suvi komen ist bedingt vnd beschloffen, das vilgedacht vnser gethrüw Lieb Allt Eidtgnossen zu Lueern, oder Je Z" then Ire vogt Inn sölchen besatzungen, Es syge zum paner, zum Fändli ald de» vier weiblen Jedem Ampt svnderheitt allwägen zwen Erbar Mann vs den gmeinden fürschlachen vnd darstellen, vnder denselbigen zweyen ^ Es suge zu wellichen obermelten Aemptern es »volle, die gmeind einen zenemen schuldig sin soll. Vnnd wellicher . ^ der gmeind das meer hat, denselbigen söllend vnd wellend unser gethrüw s Lieb Allt Eidtgnossen zu Ltucrn Februar 1570. "uch gfallen lassen Inn Hoffnung söllichs Inen vnd Iren vnderthonen zu guttem erschiessen würde. Zum vierd- so sollend vilgedachte Amptslüth Inn der Grafschafft Rottenburg fürohin Keine vnrüewigen gmeinden noch sonst Rotten vnd vcrsamlungen stellen, halten > noch anfachen, One Irer rächten nattürlichen Herren vnd ober», unserer gethrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen zu Luccrn vorwüssen vnd bewilligen, By vermydung derselben schwären straff vnd vngnad, damitt allerlei vnrath so Jetzunder hierus ervolgt vnd noch Künfftigklichen ouch beschächen nwchte jvermitten ptybe. Zum fünften, das alle die, so vnsere gethrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen von Lueern Inn d'ser vfrur gewannt, Inen zugezogen, das best geredt, hillfflicheu bystand, dienst vnd gfallen bewisen, wie das »amen haben möchte, all gmcinlich vnd ein Jeder Insonderheit Söllend one Meß j mittel von einer gantzen gmeind vnd -lllen Ampts Lütten zu Rottenburg diser fachen halber vngefechd vngehassedt vnd Inn allwäg gantz vnverhindert Aiiewig st,, vnd plyben, S« sygend glych Im Ampt Rottenburg anheimsch, oder vS andern Aemptern liberal nie- wandts vsgenommen. Wellicher aber ^ das übersächen vnb hieran brüchig wurdi, der sölle syner Herren vnd obern, onserer gethrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen zu Lucern Vngnad vnd schwären straff zugcwarten haben. Zum säch- ^o n, diewyl die Im Ampt Rottenburg sich sidhar lettst gehalltiiem schweertag Mitt diser vfrur so vnghor- j sam Zeigst Vnd aber Jetzunder widcrumb In Irer Herren vnd obern gnad vnd straff ergeben habend, So füllend sy hiemit a^ gmeinlich Jrem Landtvogt anstatt vnd Jnnameu vilgedachter vnser gethrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen zu Lu- ^rn >viderumb vf ein uüws schweeren, den Eid so ^ sy vnd Ire vorder», Ouch alle andere Ire Aempter vnd vn- ^rlhonen bishar geschworn habend, Iren vnser gethrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen, vnd Je zu Zyten Irer vog- ^n gebotten vnd verbotten ghorsam vnd gwärttig zesinde. Vnnd diewyl dann die von Hochdorsf sich Inn diser s pörung so gar vnghvrsam ertzeigt, vnd mer vf die von Rottenburg geachtet, dann vf Ire Herren vnd obern, füllend sy ouch schuldig sin, denselbigen vnsern gethrluven Lieben Allten Eidtgnoffen vszerichten vnd zegäben, o» fntter Haber vnd die hüner, Glychcrmassen vnd gstallt wie die and- I ern, so Inn der Grafschafft Rottenburg «utter Haber vnd Hüner zegäben schuldig sind. Zum Sibenden vnd Lettsten so ist hierin Lutter vorbehalten ab- Zeredt vnd beschlossen, das diser vertrag vnd alle Handlung so sich darin vnd darunder verloffen, vilgedachte» vu- >m> gethrüwen Lieben» j allten Eidtgnoffen zu Luccrn an allen Iren oberkeitteu, Hochheitte», Fryheitten, Rechten, Irachttigkeiten vnd zugehörungen gentzlichen vnd gar one allen schaden vnd Nachteil sin, Vnd ein gantze Ampts öweind Rottenburg vnder vnser der gsandten eignen Jnsiglen Inen desse brief geben sölle, i Damit dann söl- 'chs alles desterbas ghalten vnd erstattet wurde, vnd sich niamandts Inn der Grafschafft Rottenburg zu beclagen h^"e, Alz glicht vnd vertrag on syn wüsten vnd willen, allein durch ettlich sonderbar Personen Angnomen worden, So habend wir die gsandten zu gutt der I fach begärt, vns ein gantze vollkomne Ampts gmeind zu Rotten- zestellen, daran alle die Jhenigen, so Inn dicselbig Grafschafft ghörig, Ouch viertzächen Jar vnd darob Allt ^^rind, Komen söllten. Welches dann vf Hütt datto diß briefs beschechen. Vnd habend wir die vilgemelten schidlütt fründt- ! lich vndertädinger Obgedachte Arttickell vnd beredung Inn gegenwirttigkeitt und bvsin unserer ge- chrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen von Lucern fürthräffenlichen Eeren Ratspottschafften An gantzer vollkouiner Meind eröffnet, vnd von wort zu wort verläsen Lassen, der» Nun sy Im Ampt j Rotteuburg gmeinlich niemandts igoschlossen, Gegen vns den gsandten, Ouch vorab gegen Iren Herren vnd obern der Statt Lueern danckbarlicheu ^»d gantz mol zefriden gsin. Vnnd vf das habendts vilgemelte vnsere gethrüwen Lieben Allten Eidtgnoffen, Eochnlt- blö Klein vnd groß Rath, vnd ge- s meine bürgere zu Lucern von vnser vnderhandlung vnd Ernstlichen Pitt wägen angnommen, Vnnd allso beid theil für sich vnd Ire nachkamen zugesagt glopt vnd versprochen, das Allso ^ar und stäth zehalten dem gestrackts zegeläbeu vnd nachzekommen on all büß gevärd. Es hatt ouch vilge- > dachte gmeind des Ampts Rottenburg glych Inn vnser der gsandten bysin zu stund vnd Angentz dem Frommen Ehrnve- vnd wysen Niclaus Klose», Fänderich vnd deß Kleinen Rats der statt Lucern, Als diser Zyth Jrem Landtvogt, Eid widerumb von nüwem geschworn Jnmaßen vnd gstallt wie von Alter- i har, vnd söllichs der sächst artti- Z^il Ja» angenomnen Mittlen vswyst vnd zugipt, Alleß vfrecht Erbarlich gethriuvlich vnd vngevarlich. n»d warem vesten vrkund aller obgeschribnen dingen, So habend wir die vorg-melten gsandten von vier ortten Als schidlütt vnd s fründtlich vndertädinger vnsere eignen Jnsigell All gemeinlich vnd ein Jeder Insonderheit öffentlich häncken lassen an disen brief, Vnd söllichcn vilgedachte» vnsern gethrüwen Lieben Allten Eidt- Februar lökt). gnosseii, Schultheß Klei» vnd groß Rath vnd gemeinen bürgern der Statt Lucern Inn Craffr deß Sibenven vnt j Lettsten Arttickells dises Vertrags zugestellt vnd überantwurt, doch vnser aller Herren vnd ober», Ouch vnS viw vnser aller erben gantz Inn allwäg one schaden vnd liberal vnvergriffenlich. Vst Sontag Oeuli Inn der Vasw", Als man zalt von der gepurt Christi Tnscndt Fiinffhundert vnnd j Sibenhig Iare. Vnnd >vas diser Sunttag > vf den Sechsund zwentzigisten tag Hornung. ^ Gemein - eidgenössische Tagsnzung, Vado» Ä<». Mbru«rr (Sonntag (leuii). >Ttciutöarckiv Vncelil. Allgein Absch. Vd. V^. I.'iuch Ii» den '.'lrchiven Zürirb, Vern, Sckwyz. Olnvatde», Glarns, ^reiburg, -solvrburn uno Aarau.! Gesandte: Zürich, Beruhard den Cham, Bürgermeister; Haus Kambli, Statthalter und des Raths Bern Beat Ludwig vou Mülinen, Schultheiß; Ambrosius Jinhof, Veuuer uud des Raihs, Lueeru, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Pauncrherr uud des Raths, llri, Jakob Arnold, Laudammau», Jost Schmid, alt-Landammauu, Schwhz, Georg Rediug, alt-Landammann; Kaspar Abyberg, alt-La»d ammann, ktilt e r wa ld eu, NiklanS voil Flüe, Laudammauu ob dem Wald, Zug, HauS Bolsingt», Ammauu, G laruS, PaulilS Schuler, Laudammauu uud Pauuerhcrr; Kaspar Tschudi, alt -Lairdam»>autt Basel, Werner Wölfli; tllrich Schultheß, beide des Ralhs, Freibicrg. Peter Krumeustol, Burger »iciite> uud des Raths. Solothuru, Stephau Schwallcr, des Raths, Sch affh a useu, Dietcgen voil Wiide» berg, geuauul Ringk, Bilrgernieister, Appenzell, Joackim Meggeli, alt-Laudammauu tt. ilud I». sS, u. Vier ennetbirg, Vogt, überh.). <. uud «t. (S. u. Baden), v. Es waltet e»> Streit zwischen Schwhz und Glarus einerseits uud den III Bünden anderseits in Betreff des Kaufs, Durchpasscs uud der Niederlage des Korns, Ein deßwegeu zu Wesen gehaltener Tag war ohne Erfolg geblieben. Um diese Anstände beizulegen, wurde gegenwärtiger Tag ausgeschrieben. Nach Anhörung beider Parteien und der vou ihnen beigebrachteil Urkunden wird nun folgender Eutscheid gegeben: Die allfäillg zwischen beiden Parteien vorgefallenen beleidigenden Aeußerungen sollen aufgehoben uud vergessen se>u> die Bündner dürfen gemäß der zu Zürich erlassenen Ordnung daselbst Korn kaufen und den See h die Bündner aber sollen genaue Aufsicht halten, daß ihre Unterthanen kein Korn in die angrenzeudeu fremden Landschaften abführen; die zu Wesen und im Sarganscrlaud gelegten Arreste sollen aufgehabt» sein und sede Partei soll ihre erlittenen Kosten an sich selbst tragen, t. (S. u. Lauis). K-. »"" dem von den eilf Orten augenommencn Münzvcrtrag nachlebe, indem es sonst geuöthigt sein würde, d>e schlechten Münzen ohne Rüksicht darauf, wer sie geschlagen habe, öffentlich zu verrufen; es möge "ich jedes Ort die nöthige Aufsicht halten, k. Hauptmann Camill Burgo von Bcllcnz verlangt für »ch für Hauptmann Tanner, man möchte ihnen bezüglich ihrer Ansprache an den Köllig vou Frankreich Rechteil" verhelfen, —> Weil man sie in ihrem schon wiederholt gestellten Begehreil nicht abweise» kaum so wird mit Borwisfcn des französische» Ambassadors, Herrn von Belliovre, ein Rechtstag auf den 26, ^»»' nach Pcterliugen angesezt; als Rechtssprecher werden Landammann Rediug von Schwhz und Schuldest' Ruchti von Solothuru bezeichnet, I. Auf nächster Tagsaznng soll darüber entschieden werden, ob wa" Februar liiit). l l.J '-'bbenanule beiden Rechrssprechcr lebenslänglich für alle Rechtsstrcitigkcitcn mit dem König als Richter lassen, oder ob man die Kchrordnung eintreten lassen wolle. »». Die Gesandten von Basel rechtfertigen 'lue Obern in Betreff des Gerüchts, als habe Basel dem Herzog Wolfgang von Zweibrüken bei dessen Zug „ach Frankreich mit Geld und Geschüz Vorschub geleistet; es sei dieses unrichtig, obschon der Schein iu leinen Ungunsten spreche; sie bitten ihre Verantwortung in den Abschied zu nehmen, «. Landschreiber b"u Mcutlen von llri entschuldigt den mahländischen Gesandten della Eroee über sein Wegbleiben von d'kier Tagsazung und meldet in dessen Namen, das; seine Bemühungen den Erfolg gehabt, das; der Gnber- uator bereits die angemessenen Weisungen zur Abhülfe der von den Eidgenossen eingereichten Beschwerden ^tbeilt habe, —> Dafür wird an benannten Gesandten ein Dankschreiben erlassen mit fernerer Empfeh- uug, Luggaruö». >». Die Herrschaft Bergün stellt das schriftliche Gesuch um die Erlaubnis!, ^u Onantni» Korn in der Eidgenossenschaft kaufen und heimführen zu dürfen, oder aber den Dnrchpas lUt ausserhalb der Eidgenossenschaft gekauftes Korn ihr zu gestatten, — Wird in den Abschied genommen, ^ u. Thurgaul. I. Der österreichische Rath Hauö Melchior Heggcnzer berichtet, das sich Anstände Phöben haben in Betreff des im See bei Wangen ertrunkenen Stadtschreibcrs von Stekbor», indem die uitsleute der Landgrafschast Ncllenburg, in deren Bezirk der Leichnam gefunden und dann von denen ^'u Stekborn weggenommen worden, einen Revers verlangt haben, daß solches der Landgrafschaft Vellen 'P an ihrer Gerechtigkeit zu keinem Nachthcil gereichen solle, — Wird ml itmli'nomlnm genommen, l«, u, Deutsche gemeine Vogt, überh.». S. Der abermalige Autrag, das in Betreff der Priester eine ^esdnung erlassen werden sollte, wird von den V Orte» ml inMruoinlnm genominen 11. Die Gesandten bou Lueern erhalten zu Händen der Tagsazung eine Zuschrift ihrer Obern, s,l. U, >,Marz> worin über ^u Hergang des Aufstands im Amte Rothenburg Bericht erstattet wird, mit der Versicherung, dan man U' schuldigen nicht nael' Recht, sondern nach Gnade strafen werde. Man sehe auch lm Abschnitte Herrsckaftsam,e!c.,euheiten> gen, Bogteien überl» ^""^strafschaft Thiirga» ^"afschaft Baden. kniietdirg, Bogteien überl, ^a»dvogtei Lanis ^a»dvvgtei VnggainS ^»»dvogeei Maintkal. <> Art, t>», Kirchensachen, Art, 126, Zehntsachen, Art, NU, tlnterstüzum>, „ 2211, LocaleS. », Art, >K4, Verkehr mit Mayland, t. Art, 248. Polizeisachen. <». Ar«, 24l. Justizsachen, Art, 487, Justizsachen. ,. Art, >,12, Judieatur u, Coinpetenzs. l>. Art, l8!>, LoealeS, K. Art. 22», Verkehr mit MaNlank, (foiiserenz der V kntholifcheil Orte. Lucern. ZSS. Äpri! Staatsarchiv Lliceril. Luccrn Abscli. Vt. lst. iio. iAuch tili Vanvesarchiv S'I'wyz.I Boteit: Lueern. Rochus Helmli, Schnltbeis; Peter Marti», Pannerhcrr; NiklauS Kloos, Fähnrich "ud des Raths, Uri, Jakob Arnold, Landammann: Jost Schmid, alt-Landammann, Schwhz, Georg Dtff April 157(1, Rediug, alt-Landammaun, Unterwaldeu, Andreas Schönciibühl, Landammann ob dein Wald; Mei ckior Lussi, Ritter, alt-Landammaun nid dem Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter, t». Dieser Tag wurde ausgeschrieben, um sich über die Errichtung eines Semiuariums zn beratff scklagen, Weil die Vll katholischen Orte dem Cardinal BorromäuS Briefe nnd Siegel gegeben haben und weil dann gleich darauf dem gegebene» Versprechen zuwider gehandelt worden, indem Freiburg nnd ^elo thnrn etilen «siebenjährigen Knaben) zum Propst von Luggaruö ernannt haben, so wird nun vorgeschlagen, eine Gesandtschaft der V Orte an diese beiden Städte abzuordnen, nm sie an die gegebene Verschreibnng (N erinnern und zu bitten, sich von den V Orteil nicht zu sondern und jene Wahl wieder aufzuheben, ferner ihnen vorzustellen, das« man ans den Einkünften der beiden Propsteien zn Lauis und Lngch"'^ fromme gelehrte Jesuiten zu Luggarus anstellen möchte zur Ausrottung der neuen Lehre, zum Unleniclst junger Leute in der lateinischen und welschen Sprache und zur Pflanzung christlicher Zuckt und Acut nnng des katholischen Glaubens, Als Zeitpunkt für die Abreise der Gesandten wird der Anfang des festgesezt und Lncern und Unterwaldeu werden als die Orte bezeichnet, welche Gesandte im Namen dci V Orte schikeil sollen, «Justruetion für die beiden Gesandten Rochus Helmliu von Luccrn und Land a»imann M, Lussl von Unterwaldeu, l«>, April, Euuctbirg, Absch, III, l,) Jedes Ort soll leine» Entschluß über diesen Vorscklag nach Lucern senden, I». (S. u. Luggarus), «. Auf künftiger Tagsazuuß loll jedes Ort «ick erklären, ob mau die zwei ausstehenden französischen Pensionen einfordern wvllc «I. Jedem Gesandten wird ein Schreiben derer von Basel an den „Grauwälen" (? Grauvella), der, „Z" wider der katholischen Religion", mit dem Herzog von Zwcibrüken nach Frankreich gezogeil ist, abscheisti^ mitgetheilt, r>. Es wird verordnet, daß in den V Orten jeder Pfarrer die Beschlüsse des trident, Eonciliu»^ den geistlichen und weltlichen Personen von der Kanzel eröffneil solle mit der Ermahnung, denselben nachzukommen, und daß die Priester denselben auch nachleben sollen ; ferner wird beschlossen, »u de» Papst zu schreiben, daß die weltliche Obrigkeit bisher nichts versäumt habe und der geistlichen Obrig c Sckuz und Schirm gewähren werde, f. HS. u, Lewis), zx. Die drei Orte Uri, Schwhz nnd Untcrwalde» ersuchen Lueern um die Bewilligung, mehr Schiffe auf den Kornmarkt schikeu zu dürfen, weil ihre Zw" Marktschiffc nicht mehr genügen und weil sonst ihre armen enuetbirgischen Uilterthanen HungcrS sterbe» müßten; sie versprechen dabei, genügende Vorsorgen gegen Wucher und Fürkauf treffen zu wolle», Lueern nimmt eS in den Abschied, !». An Zürich wird das Gesuch gestellt, es möchte dafür sorge», bK die Bündner das Korn nicht auf der Straße und in den Susten verderben lassen und daß sie nicht kaufen, als sie abführen können, Ii. (S. u. Engelberg). Ii,. (S. u, Mendris), Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschafts- »nd Schirmvrtsan>,elegenheiten! Laudvogtei Lauis >. Art, 33», Zollsachen, Landvogtei MeudriS Art, ä«,l, Kirchliches, Laudvogtei Luggarus, Art. ,33t, Kirchliches t> Art. 383 Glanbcnssachen, Abtei und Thal G„g,lberg. i. Art, 3t>, Mai tö70. »57. Iahrrechiillllg der III Schirmorte des Klosters Engelberg. Engelberg 1570, 22 Mai. ^tatitSarctDiv iLucern. — Akten: Kloster ( Juni ^ande>>arct?iv Nidwnldeu. Vnndesaretnv ^ctnvn;. Boten: tlri, Jost Schinid, Ritter, alt-vandammann; geHann zum Brunnen, deS Raths, alt-pand "Ist in, Dhurgan, Schwhz, Kaspar Abhberg, Pandaminann; Dietrich Jit der Halden, Ritter, alt-pand "»"»ann; H^dencr, des Raths, alt-Commissär zu Bellcuz, R idwalden, Johannes Waser, Ritter, ^^-handammaiul und Pannerhcrr; Wolfgang Vussi, Statthalter und des Raths, Die Gesandten von Schwhz bringen vor, das; Verena Kenel, des Vogts Zu Käs Wittwe, sel'on "uge nnisonst die 2l)l) Kronen Eheding, die ihrer Schwester bei deren Verheirathung mit Ammann pussi ^»abreicht worden, in Untcrwalden reelamiert habe, das; die Erben des pnssi Gegenforderungen stellen, über welche sie gemäss der Bunde das Recht in Schwhz suchen sollten; sie bitten nun um Verwendung llnterwalde» , damit der genannten Verena ihr Gut verabfolgt werde. I». Die drei Orte erlauben Mnnzmeister Peter zu Uri zu münzen unter folgenden Bedingungen: Das; er >Wt> Gulden Bürg lchaft leiste, das; er jedem Ort jährlich 15 Kronen Schlagschaz entrichte, das; er noch sechs Jahre mit drei Gsellen und einem Buben münze, das; er bei Strafe an Ehre, peib und Gut nach der Probe zu puecrn "'"uze und das; man das Recht babe, ihm das Münzen aufzukünden, sobald sich die Orte in Betreff des Lünzens werden verständigt haben; er soll übrigens den Wardtin und den Aufziehet in seinen Kosten Balten, ,1. I'. ßx. . Geniel» - eidgenössische Iahrrechiiliiigs - Tngsaziing. Buden I57<» . Juni. 2taotSarcI>>v Vuccr», Allqein, Absein Vd. V^, 7Nt. StaatSorciiiv Bern. Absch. Ld. NN, koi. ü:i. eaudcsarrliiv Zcliwn,. iAuch in den Archiven Zürich, Obwolden, Älarue, Freiburo, Solothnrn und Aoroul. Gesandte: Zürich, Bernhard von Eham, Bürgermeister; HanS Kambli, Statthalter uitd des Raths Bern. Ambrosius Jmhof, Venncr ilnd des Raths, pneern Rochus Helmli, Schilltheiss; Hans Dam Juni 1->70, mann, des Raths, llri, )akob Slrilold, Laildammann, Schwyz. Kaspar Abhberg, Landammanii, Unie> walden, Niklans von Flnc, pandainmanil o b dem Wald; Melchior pussi, Ritter, pandammann nid dem Wald, Zug Jakob Nußbanmcr, des Raths, Glarus, Paulus Schüler, pandammann und Pauneil?eu Basel, plieas Gebhart, des Raths, Freibnrg, Peter Krnmenstol, Bürgermeister und des RatbS, lsthuru. Stephau Schwaller, des Raths, Schaffhauscu, Dietcgen von Wildenberg, geuannt R>»g, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, pandammann, ^ «. HS. u. Thurgauj. I». (S. u. Baden). «I. uird «. HS. u. Thnrgau). li. Es waltet ein ^tle zwischen dem Pfleger des Gotteshauses St, Katharina zu St, Galleu und Jakob Forrer von BilchaE zell über vierzehn Picrtel Russe, welche die von Auwhl au das Kloster jährlich zu geben gelichtet, aber seil der Religionsänderung zu St, Gallen ferner zu geben sich geweigert haben, - Nachdem man nun mim" Brief von Bürgermeister und Rath der Stadt St. Gallen von llilll), sowie einen Spruchbrief der Orte vom 22, chauuar lösui über diesen Handel verlesen, wird er in den Abschied genommen, K» u. Thurgau), I». i. HS. u. Nheiuthal), 1^. l. HS. u. Thurgau), »»». 27 sei zwischen Bürgermeister und Rath der Stadt Basel und Riklaud, t'lbk zu Bellclah, ein Bertrag abgeschlossen worden, gcmäsl welchem sie sich gegenseitig verpflichtet haben, u>a die linterthauen des andern Theils in Schuz oder Burgrcchl ailszunehmen; nun aber habe Solothuuü zuwider diejem Bertrag, mit den lluterthauen der Stift Basel in der Herrschaft Erguel im Jahr im>'' eine Berabredung getroffen, gemäß welcher, wenn über kurz oder lang der Bischof oder die Stift Bat die Herrschaft Erguel einem Fürsten oder Herrn, einer Stadt oder einem band verkaufen, vcrsczcn adm abtreten würde, die Unterthancn dieser Herrschaft keinen andern Schirmherrn noch Obrigkeit luebe» adm annehmen dürfen, als allein Solothnrn, und gemäsl welcher sie sich serner mit niemanden verpflichte verbnrgrechteu oder aus irgend eine Weise einlassen dürfen, Bon dieser Abrcdung seien zwei gleicht" tende Briefe, verseheil mit dem großen Siegel der Stadt Solothnrn und, ans die Bitte der Untertbaiwu der Herrschaft Erguel, mit dem großen Siegel von purer» ausgefertigt worden; der Bischof sei überzeugt, ^ak Lueern sich nicht zu dieser Besieglnug hergegeben haben würde, wenn es von dem früher» Bertragc Ken» gehabt hätte, und wolle es ihm deshalb auch nicht übel nehmen; da nun aber diese Berabredung dem schos und der Stift Basel sebr nachtheilig und ohne ihr Wissen geschehen sei, so habe er seine ll»te> thaneii in der Herrschaft Erguel darüber zur Rede gestellt und selbe dahin vermocht, daß sie ihre Berpflicht""^ Solothnrn wieder anfgekündct und jenen „Abrednngsbricf" ihm, dem Bischof, zu Händen gestellt habe"' Solothnrn aber habe er noch nicht dazu bringen können, dessen Brief herauszugeben oder kraftlss st' machen; er bitte demnach die übrigen Orte der Eidgenossenschaft Solothnrn dazu anzuhalten, daß es ilM entweder jenen Brief zu Händen steile oder in Gegenwart seiner Gesandten eassiere, indem er saust ^ Recht anzurufen genötbiget wäre, — Nach Anhörung dieses Begehrens wird die Bersichcrnng ausga sprochen, daß man im Namen der XII Orte im gewünschten Sinne an Solothnrn schreiben wolle, > soll jeder Gesandte an seine Obern darüber referiereil und auf nächste Tagsazung Bollmachtcn mitblU gc», was man, wenn Solothnrn nicht entsprechen sollte, weiter thnn wolle, damit gute Freundschaft zw> scheu den Parteien erhallen werde, «». >». «I. sS, u, Baden), I'. Juni 1570, ^r sonders! cchen und der so lästigen Bettler und Landstreicher wird verfügt: Es soll jedes Ort dafür sorgen, daß da, wo Siechcnhäuser sind, die Kranken darin behalten nnd verpflegt werden nnd daß man Ue nicht umherschweifen lasse; in Betreff der fremden Siechen aber wird verordnet, daß allen Zöllnern und Schifflcutcn am Rhein verboten werde, solche Pente durchzulassen; dem Abt von St, Galle», den pandvogten im Thnrgan nitd Rheinthal sowie zn Baden werden die nötbigcn Maßregeln anbefohlen; ebenso soll Zürich zu Stein itnd Eglisan dasselbe thun; endlich wird verordnet, daß man die Heiden und Zigeuner, die seit einiger Zeit viele Verbrechen verübeil, überall einziehen, an der „Marter" peinlich be- kragen nnd dann nach Verdienen bestrafen soll, — Von diesen Verordnungen wird an den Abt von St. Gullen, an alle Landvögte dieß- nnd jenseits des GebirgS nnd an die Städte Bremgarten nnd Mellin- Ütn Mittheilung gemacht, «>. Da der zu Zürich aufgestellten Münzordnung nicht überall nachgelebt wird, so wird nochmals beschlossen, das; jedes Ort nur gemäß derselben münzen solle, daß keine Obrigkeit die Tempel an Privatpersonen verleihen dürfe und daß jede darüber wachen soll, daß kein Betrug geschehe, ^aiel und Schaffhansen bleiben bei ihrer früher abgegebenen Antwort, v. Bürgermeister von Eham legt oniige falsche Kronen, Dikcn, Zürcher- und Lnecrncr Schillinge vor, welche von einigen zu Prnntrut Zugerichteten Schelmen geschlagen worden. Jeder Gesandte soll an seine Obern darüber referieren, damit ^ermann vor solchen fallen Münzen gewarnt werde, T». sS. u. Lauis). v. c andere Tagsaznng auf den l!, September nach Baden angesezt, Die Landvögtc und Geleitsheneu legen Rechnung ab >S. u. die betreffenden Landvogteien und Geleitsbüchsen), n. (S. n. Luggarus). Walter ei» Streithandel zwischen denen von Billmergen einerseits nnd Junker Hartmann von Hallw ' zu Hallwhl im Namen der drei Gemeinden Ammcrswvl, Dietikon >lnd Egliswhl anderseits, erstlich lv Betreff des Waidgangs, dann in Betreff der Appellationen zu Wohlenschwhl, wo der Hofmeistc> ZU Königsfelden die Niedern Gerichte besizl, ferner wegen des dem Kloster Königsfelden gehörenden H^" zehittens zu Wohlenschwhl, endlich wegen Ueberfachnng der Bünz, Es werden itun von den sieben Olte» Hauptmann Tannnann voir Lneern nnd Landammann Abhbcrg von Schwhz beauftragt, auf den 27, Anguß in Muri sich einzufinden, wohin auch Bern Abgeordnete senden soll, um in Begleit des HofmeistenS, des Hartmann von Hallwhl nnd der Effinger über die streitigen Punkte Augenschein anfznnehinou (S. u. Thurgaul, sS. ». Freie Aemter», aus dem Erempiar des Staatsarchivs Bora, x », »», ans dem Gremplar des Landesarchivs Schwyz, Man sede auch im Abschnitte Herrschafts- nnd Schirmortsangelcgenbciteu: Deutsche gem Vvgkeien nbrih t. Art. 4», Polizeiliches, ll Art. 7i), Kirchensachen, Landgrafschaft Thnrgan <> Art. 54?, Stifte nnd Klöster, !' Art, 413. Stifte und Klöster, «! „ 127, Zehntsachen, „ IKK. Justizsachen, <1 „ 153, Judicatur u, Compctenzs. «I' 3lk, Stifte und Klöster, „ 2i!4. Zvllsachen, II 441 !i- „ 538, Stifte und Klöster. NN 2». Amtsrechnuug, N „ 128, Zehntsachcn, X „ 1K7, Justizsachen, > „ 182, Justizsache», Landvvgtei Rheinthal. i, Art, 138, Locales, NN Art, 38, Amtsrcchnnua- i 7K, Justizsachen, Grafschaft Sargans. IN Art, ?i>, Kirchliches u, Giaubcnss. NN Art, I?, Amtsrechnuug, Grafschaft Bade», I, Art, 12», Kirchliches », GlaubcuSs, NN Art, 1K4, Stifte und Klöster- >» 221. Locales, «ii „ 1?». Locales, , l> „ 47, Abzug, NN 22, Amts-u,GeleitSrc-br n- 14? Stifte u, Klöster. Art, 87, Judicaturu .G'NwG" Landvvgtei Freie Aemter, NN Art, 2K, Amtsrechnung, IIN „ 8K, Juvicatur u, Compctenzs, Art. 1K5. Vcriebr mit Mavbi Vier ennetb. Vogteien tiberh. gla;»>u), Lkauis IS7«, -«. Inni (Montag nach Johann d. Tanfers Tag), Staatsarchiv Ln.rr». snnclbirch Absch. Vt, IN, >Auch in d.m Archiv.» Zürich, Gin».» «»- SvlvUnrn.i ?.'»» - ZSrich, H°u« We,,i,>°m>. Bcr», >? zm»> Wns.n- «ms« Pim.m.., Ri...., Schw.)j,«n,. z.-„, >ach. pandschreiber ob dem Wald, Zug, Heintick nngtt p->a,ts ^ckeidegger, Scbaffhanien, liechderger, Freibnrg, Paiteraz Wild. Bürgermeister, ^olotlnn », Haue - Konstanz Keller; — alle des Raths. Man s.chc ras Verkanvcitr im Abschnitt.' Hcrrschast -an,..'lrm'"!>"t c>>: »irr enuetb. Vogteicn überl, " Kirchcnsachen, c'. t». n Art 232, Prrtebr mit Mariane, -r Art, 213. Zujlizsachen. >80 Landsteucr. »>, 115. Blißcnrechnniig. 283, Justijsachen, i, „ 147, Rechnnnassacheii '^8,r itnltiisachen. . Art, 23, Amterechnunq. i-anls nnd MendriS 213. Instizsachen. Konferenz der V katholischen Orte. Lnccrn 13?^, t!. Staatsarchiv Lurcr». tlurrrn, At'sch, «d 0„ IA»ch im VandcSarchiv Obwnidrn.l Boten- Lucern. Rochno Helmli. Schultheis; Sebastian Zeer; Hans An der Allmend; Hans Tam- l->nn, alle des Raths, Uri. Jakob Arnold, Landammann, Schwyz, " ^ lnterwalden, Niklans von Flüe, Landainmann ob dem Wald; Melchioi dusn, . > em Wald, Zug Kaspar Stocker, Ammann, ». sS. u. Baden). I». (S. u. SarganS». t . HS, u. Deutsche gem. Vogte'en uberh,>. , ^ Auf künftige Tagsaznng zu Baden soll jedes Ort seine Gesandten »bei ^ ül jedes Ort seine in k-chcn insttmnmr HlnslchMch d» c„ kann, -- »..2.-...». 0.« d.. «n . z-«snnr- °m. «m O.. «»lmu»., «°»°- .. ..'.»MMN.st >S, m T, «"!»», O« .i« C.pst d» Züsch.« d.° H°.nnm.»u S.z°ss°. n> stich» -» rst.sch» «.. üetheilt, I. HS. n, Engelberg). ist? Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts- und Schiruwrtsaiuielejieubeiteu l Deutseste gem Vvgteieu iiberh. Landgrafschaft Tlinrgan. (Grafschaft SarganS. Grafschaft Bade». Landvogtei Lnggarns. Abtei »nd Thal Gngell>erg Art. 71. Kirchcnsachen. !i. Art. :!l7. Stifte und Klöster. I«. Art. »I. Kirchliches u. Glaiibcnss. ». Art. >2>. Kirchliches u. GlaubenSs. >>. Art. :»!'>. Kirchliches, i. Art. i!2. (sonsetonz der vier knthvlische» Orte Lucerii, Schivyz, IIiiterwAldeu und Zug Lucern. Z7. Juli 2taatSarcl,iv ^»»ceru. Lucern. Absch. Vd. k. 7'^. Boten: Lueern. Rochus Helmli, Schultheiß; Hand A» der Allmend; Sebastian Fecr; Hans Tam man n t Wendest» Piwsfer, Ratbsrickter, alle des Raths. Schwhz. Kaspar Abvbcrg, Landammann. llntei walden. Andreas Schönenbühl, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, Landamman» nid dem Wald. Zug. Jatob Schiker, Ammann. ». Dieser Tag war ausgeschrieben worden wegen der ausgestreuten Reden, daß in den V Orte», besondere zu Uri, sich einige befinde» sollen, welche als Hanptlentc bestellt worden nnd darauf Geld empfangen haben, dem „hugenottischen" Admiral in Frankreich wider den König zuzuziehen, bc>onde>s aber, weil Hauptmann Tauner zu Uri im Haus des Hauptmann Muheim bei einer Mahlzeit, als unin anderm auch der Krieg in Frankreich zur Sprache gekommen, unverholen geäußert hat, er würde, wen» er nicht einen Sohn in des Königs von Frankreich Diensten hätte, dem Admiral zuziehen; als die An wesenden erwiedert, er würde dieses doch nicht thun, sondern den ewigen Frieden und die Vereinung zwischen der Eidgenossenschaft nnd Frankreich nnd den katholischen Glauben und die in Frankreich bestnD liehen Truppe» der Eidgenossen berüksichtigen, habe er geantwortet, er sehe das alles nicht an, und Ichs'" nur seines Sobnes, sonst würde er zum Admiral ziehen; ein anderes Mal habe er sich ans ähnliche in Gegenwart des Hauptmanns Eastelberg aus Bünden geäußert; durch einen guten Freund gewauG habe er demselben schriftlich geantwortet, er habe es nicht ganz so gemeint; er sei aber noch des Sinnes, daß er, wenn er Gelegenheit hätte, wider den König von Frankreich ziehen würde; denn die Franzost" hätrcn's nm ibn verdient, weit sie ihn nun schon seit langer Zeit betrogen und ihm bereits seit dreizehn Jahren die schuldigen Zalstungen vorenthalten, so daß er nie zum Recht habe gelangen könne»; »>»» werde wobt noch sehen, daß es Krieg genug geben werde; wo er könne nnd möge, wolle er sich a»i Konst rächen. Darauf wird beschlossen, ernstlich darüber an Uri zu schreiben, (l8. Juli» daß eS eine strensst Uurersuchnng gegen Tanner anstellen und ihn also strafe» solle, daß man sehe, wie sehr ihm der Bouail leid sei, ferner daß es auch über die andern ausgestreuten Gerüchte Kundschaften aufnehme, »m dm Sache ant den Eirund zu kommen. I». Es wird eine Zuschrift der Herzogin von Württemberg Baden verlesen, worin diese sich über die ihr von denen von Baden aus Befehl der V Orte aute»»^ Strafe von Alt) Gld. beschwert und Nachlaß derselben begehrt. Und da auch Zürich sich für sie venvc» det und Burgschaft für sie zu leisten anerbietet, wird an die Herzogin und an Zürich geantwortet, da» Juli l576. '"an den Handel bis auf nächste allgemeine Tagsaznng eingestellt habe, «. Auf die Nachricht, daß die französischen Diensten befindlichen Hauptleute zu viele Knechte fortziehen lassen und sich zu weit von- ^»ander entfernen, so daß ein Ungliil zu besorgen sei, wird in den Abschied genommen, was man den lrlbcn darüber schreiben wolle, damit bessere Ordnung geschaffen werde. Auch an llri, Frcibnrg und Solotburu soll geschrieben werden, damit auch sie an ihre Angehörigen die entsprechenden Weisungen Der Bericht des Ammaun Schikcr, daß die Zigeuner nicht gemäß des badenschcn Abschieds ">rs dem eidgenössischen Gebiet vertrieben werden, sondern noch stets haufenweise herumziehe», besonders 'u den Freien Aemtcrn, wird Schwhz in den Abschied gegeben, damit es seinem Landvogt in den Freien knittern die angemessenen Befehle erthcile, Handammann Abhbcrg stellt die Anfrage, zu was sich irdes Ort in Betreff der Beisteuer an den Kirchenbau in Hachen entschlossen habe. Weil jedoch dieser nnr für vier Orte ausgeschrieben worden und die Gesandten darüber nicht instruiert und, wird die Gliche bis auf künftigen Tag zu Baden verschoben. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangeletienheiten, Grafschaft Baden. >>. Art. ,22. Kirchliches u. MlaubenSs, LandvvtUei Freie Aemter '>- Art. 125. Polizeiliches. tznnctbirgische Iahrrechnungö - Tagsazung. Luggarns 1370, August LtnatSarci,iv Vueern. (>nnetbivg. Adsch. Bd. III 1". >Ttaatoarci,iv ^üricit. Supplonient ennctl'irq. >2tnat»arcttiv Bern. ('»nnetbirg. Absch. f<,l. 1ZI und 1Z). lAuch in don Archiven (illarnS und Solotl'urn. I Boten: Die gleichen wie auf der Jahrrechnnng zu Hanls den 26, Juni, '' ans dem Bernerereniplar. u und l> aus dem Zürchereremplar. Mau sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelejiciiheiteu: Bier eiinetb Vogteie» ül>ert>. <. Art. 33, NintSrechnniur. ». Art. 233. Verkehr mit Maylane. Art. 172, Märchen >,. Art, !5. AmtSrechnuna. I>. Art. 92. Bußenrechnum,. I>. Art. 391, Glaubenssachcn, .1, Art. 359 Märchen. « Art. 5»3. Fischerei. ^'""dvogtei LaniS ^'"»Narn« und Mainthal ^"»dvvqtei LugaariiS. "'""dvogtei Mainthal. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern I370, August >2taatSclrcitiv Vucern. Lucern. Adsch. Bd. k. 7k. lAncs) ii»t Landesarchiv Odweildcn.j Boten: -hurern, Rochus Helmli, Schultheiß; HanS ander Allmend; Sebastian Feer; hndwig Pfyffor, ^annotherr! Wendclin Pfvffcr, RarhSrichter, alle des Raths, llri, JobanneS zum Brunnen, Sekelmei^ -i5-t August lstU), ster, Schwhz, Martin Ulrich pandvogt, llntcrwalden Melckior pusst, Ritler, alt-standammann dem Wald, Z u g, l? Appollinar) Zigerli, alt-Ammann, ». werden sollte. Wird ml GKi'uonüiim auf künftigen Tag zu Baden in den Abschied genommen, I» Bezug ans die ungeziemenden Reden des Hauptmanns Jakob Tanner von Uri wird von den Gesandten der vier Orte stneern, Schwhz, Untcrwalden und Zug an Uri geschrieben Gl August), es möchte dw Sache mit allem Ernst an die Hand nehmen, damit Tanner nach Verdienen gestraft werde. Auch soll aus nächsten Tag zu Baden jeder Gesandte alle Berichte und Kundschaften mitbringen, damit weiter üb" diese Sache verhandelt werden kann, M.NI seli? auch in, Abschnitt? Herrsch,rstSsn,i?!eqk»briten: Grafschaft Raden. Art, I lö. Kirchliches II, Gi.nibciiss, Landvvgtei Freie Aemter. <>, An, !it>, Kirchliches u, GllinbenSs, Iahrrechttniig der die Pogteie» Grnndson und Grnßhnrg regierenden Orte, Freiburg Llti, August 2-taatsarct)iv Bern. Freiburg. Abich. Boten- Bern, Niklans voir Grascnried, Sekelmeister; Kaspar Willading, alt-Benner, beide d" Raths, Freiburg, (Nicht angegeben), Bern ersucht Frcibilrg um Anseznng eines Tags zu Berichtigung des Anstaudö zu „Maupaz' l ' zwischen Peterlingen ilnd Dompicrre, Frcibnrg sezt den Tag ans den I I, September an, einzig sen Span zu erledigen, da ihm kein anderer Span bekannt ist, der zwischen beiden Städten zu erledigt' wäre. Ms» sehr auch im Abschnittc Herrsch,nts.inqe!?>n»beiten: Aogtri Grafidurg ^ Art, 55, Rogtei Grandson Art, 72l -7Z7, Rogtoi Mnrten, Arr 97N—97Z, August 1570, Iahrrechiiiilig der die Bogleie» Belle»;, Bolle»; mid Riviera regiereiiden drei Orte. Vellen; l>?7<>, im August und September. Der Abschied sonnte in den betreffe»??» Archiven nicht anfqesnnbe» werben. Geutei» - eidgenössische T»gs»;»ug. Baden Z. Septculber. Staatsarchiv ^.'ucera Allge»«. Absei'. Bo. V^. i)^a. Staatsarctnv Absst'. Vt. I'^a. toi. Vandesar^iiv Scinvy;. Zlrci)iv t^larns. lAuch in bell Archiven Bern, Obwalben, Freibllrq, Svlvtbllrll nnd Aarall.I Gesandte- Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Kambli, Statthalter nnd des Raths, ^ern, Ambrosius Inibof, Benner und des Raths. Lncern. Rechne Helmli, Schultheis!; Ludwig Psvffer, bitter, Pannerhcrr nnd des Raths, Uri, Jakob Arnold, Landammann; Hans zum Brnnnen, Stattbal- "'ff Ritter nnd des Raths, Schwvz. Kaspar Abhberg, Landammann, llnlerwalben. Riklaus voit Flüe, ^ndammann od dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald, Z n g, Kaspar Stokcr, ^»iinann, Glarns. Panlns Schüler, Landammann »nd Panncrberr, Basel, Werner Wolfli, des Raths. Biburg. Franz Rndela, des Raths; Peter Krnmenstol, Bürgermeister nnd des Raths. Solothnrn. llts Wielftein, Schultheiß, Srliaffhausen, Dietcgen von Wildenderg, genannt Ringk, Bürgermeister, ^bpcnzell, Joachim Meggeli, Landammann, Der Äldr von Einsiedel« läßt die Bitte stellen, es möchte wegen Abwesenheit des Kaspar Ludwig Heidenheim sein Streithandel mit Schaffbansen dis auf künftige Zahrrechnnng verschoden werden.— ^ üstrd entsprochen. I». Der Landschreiber von Sargans eröffnet im Namen des Christoph Tschndi de» Glarns Greplang, daß seiner Frau ihre Zinsen und Eapitalien „ans dem Neverstaven" auf Be hehren des Herrn von Nhäzüns vom Odern (Grauen) Bund in Chnrwalden mit Arrest delegt worden üRn, weil Tschndi dem Herrn von RhäzünS die Adlosung verweigert habe; man möchte ihm daher erlauben, Eigcntdnm derer ans dem Obern Bund, wo er solches auf eidgenössischem Gebiet finde, verarresticrcn G dürfen, ««. Der französische Gesandte, Herr von Belliövrc, übergibt das Original des königlichen Schreibens, von welchem früher jedem Ort eine Eopic zugekommen war, «I. Der Abt von St, Gallen läßt durch seinen Gesandten vorbringen- Er habe lczthin einen Dieb im Gefängnis; zu Whl gehabt, welcher in Zürich Sammct gestochen; Zürich habe ihn ersucht, dem bestohlenen Bürger den Sammet ohne ^lle Entschädigung verabfolgen zu lassen, mit der Versicherung, daß es in ähnlichen Fällen dasselbe thun U'nde; darauf habe er entsprochen; nun vernehme er, daß die Mehrheit der cidgenöstischcn Orte eine Übereinkunft mit einander getroffen baden, gemäß welcher entwendetes Gut ohne alle Kosten znrüier littet werden soll; er bitte nun, man möchte auch ihn in diese llebereinknnft aufnehmen. Weil aber l-ät Gesandten darüber nickt instruiert sind, wird das Gesuch ml inKi'noinlnm genommen. Rudolph Hüni, Wirth zu Horgcn am Znrichsee, bittet, eS möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Ebrenwappen 'lün in sein ncuerbanteS Wirrbshans schenken, das zu Wasser nnd Land sehr besucht sei. li. » Martin Elerieo von Ebnr überreicht eine Zuschrift von Bürgermeister nnd Rath der Stadt Ebnr, stöli September klick). worin diese melden, daß der handvogl zu hanis dem Elerieo rechllich anbefohlen habe, zu bewegen, baß neu angenommene Bürger von Ehnr aller Gerechtigkeiten nnd Freiheiten wie die alten Bürger thcilbat tig seien, und daß sie also hiemit dieses bezeugt haben wollen; er bittet nun, man möchte ihn wie an dere Borger von Ehnr halten nnd die Handvögte zn Hanls nnd hnggarus anweisen, daß sie ihn »nt seinen Waarcn zollfrei passieren lassen nnd daß der auf seine Maaren gelegte Arrest wieder aufgelwbcn werde. — Der Handel wird zn naherm Untersuch in den Abschied genommen; inzwischen loll Eleuec glaubwürdige Schriften über sein Herkommen >Nach hen's Pexie, wanderte dieser Martin, ans dem alt-adclicben Geschlecht Elcriei, von homazo im Mahländiswcn lcikik) nach Ehnr ein », über seinen Wandel und seinen Abschied ans seinem natürlichen Vaterland Mb verschaffeit nnd bis zur künftigeil Tagsazung deil stell bezahlen. I». Albrewt von handenbcrg, seßhaft zn Vürglen, meldet, daß er die Herrschaft Bürgte» vom Herrn von Sar gekauft; nun habe der alte Herr von Sar das Recht besessen, jedem, der einem anbei» Herrn mit heibeigenschaft angehöre, zu Vürglen die Niederlassung verweigern zu dürfen, so lange e> steh von der heibeigenschaft nicht gelöst! habe; er bitte nun, ihn und. seine Herrschaft Vürglen wicdec ">ü dieser alten Freiheit zn begaben. — Wird ml m.M'uoinlniu genommen, i. sS. u. Thurgau). k Die Ge sandten des Vischofs von Vasel wünschen Ailtwort auf ihren auf der Jahrrcchnnng zn Vaden gehaltene» Vortrag in Betreff HerailSgabe oder Entkräftnng des „Bcrednißbriefcs" von 1555 zwischen Solorbni» nnd den bischöflichen Untertbanen der Herrschaft Ergnel. Schultheiß Wielstein von Solothnrn verliest nun seine Instruction, deren Hauptinhalt folgender ist: Solothnrn habe diesen Anzug des Bischsfs von Basel nicht erwartet; ste haben beiderseits Verträge, in welchen deutlich enthalten, wie ihre gegenseithss" Streitigkeiten zu erörtern seien; die eingeklagte Beredniß sei übrigens dem BiSthnm Basel gar nachtbeilig und allein deßwegen gemacht, damit die Untertbanen der Herrschaft Ergnel beim Bisä?^- ihrem natürlichen Fürsten, bleiben und nicht anderswohin verkauft oder versezt werden; wenn die biMt lichen Gesandten behaupten, daß die Beredniß dem frühcrn Vertrag zuwider sei, so dürfe Solothnrn a>» nicht unberührt lassen, daß der Bischof von Basel das Schloß Augenstci», welches, in den alten Kriege» zerstört, gemäß Verträgen nie mehr Härte aufgebaut werden dürfen, weil es an der Grenze gelegen cm für Solothnrn nnd die ganze Eidgenossenschaft verderblich werden könnte, wieder habe ausbauen lassen« dieses sei den Verträgen auch zuwider; Solothnrn erkläre nun, daß es, wenn dieses Schloß wieder « gebrochen werde, dann hinsichtlich des Bercdnißbriefcs auch entsprechende Antwort geben werde.— Da XU Orte Gesandten beider Parteien Vorträge vernommen haben nnd das Begehren des Bischofs von nicht unbillig finden, wird Solothnrn ganz dringend gebeten, den Eidgenossen zn Gefallen den nnln erwähnten Brief dem Bischof herauszugeben, oder denselben in Gegenwart von Gesandten beider M teien eassieren zu lassen; alsdann werde man den Bischof ersuchen, den Unterthanen der Herrschaft giiel gnädig zu verzeihen; wenn dann Solothnrn glaube, daß das Schloß Angenstein ihm oder ^ genossenschaft verderblich werden möchte, was man übrigens zn glauben keinen Grund habe, sv ihm frei, gemäß ihrer Verträge die Sache gütlich oder rechtlich auszuführen; es möge sich auf dem n« ^ steii Tage erklären, was es zn thun gesinnt sei. —Nun besorgen aber die bischöflichen Gesandten, möchte auf diese Weise die Erledigung der Sache zn lange verzögert werden, und wünschen Ansez ^ eines Termins; die Gesandten von Solothnrn entgegnen, dsß man besiegelte Verträge bcstze, wie, ^ nnd vor wem über streitige Sachen das Recht gebraucht werden solle. — Um nun einen Rechtsha» zn verhüten, wird erkennt: Lnecrn nnd Freiburg sollen im Namen der XU Orte auf einen zn besinn»»" September 1579, 5ag Gesandte nach Solothnrn schiken, um es zur Entsprechung in obigem Gesuche zu vermögen ; lallte Solothnrn wider Erwarten abschlägige Antwort ertheilen, so sollen sich beide Parteien ans dem »achsten Tag zu Baden mit ihren Gewahrsamen und Verträgen einfinden; es sollen auch alle Orte ihre Gesandten mit Vollmacht abfertigen, alles zu thuu, was zur Rnbe und Einigfeit zwischen beiden Parteien dienen möchte, I, (S. u. Lnggarus), «1. (S. u. Thurgau), 1». tS. u. Mainthals, «». (S. u, hanis). Die Verordnung in Betreff der starken nupresthaftcn Bettler, handstreichcr, Sondersicchen, Heiden "ud Zigeuner läßt mau in Kraft verbleiben. Daneben melde» die Gesandten von Zürich, daß ibre An- iftbörige», welche von solchen heuten bestohlen worden, denselben in die Freien Aemter und in andere ^nichle ilachgejagt haben und daß Zürich dasselbe auch ans seinem Gebiet niemanden Verwebren werde, ^ ^er Gesandte von Basel macht Anzug: Auf die Znschrifte» der Eidgenossen an den Eardinal Bor- Gmäns, an den Gnbernator von Mahland und an den Inquisitor daselbst um Aufhebung des Arrests Pch'» Balthasar Ravalesea habe» die beiden erster» einsprechend geantwortet; der Inquisitor aber habe »len bestimmten Bescheid gegeben, weßwegcn Ravalesea nnd andere Bürger von Basel nicht wissen, ob de i» der Stadt und im Herzogthum Mahland mit Leib nnd Gut frei und sicher handeln und wandeln uen, man möchte daher den Inquisitor um eine deutlichere Antwort ersuchen; er erklärt schließlich, wenn dem Ravalesea oder ander» von Basel durch den Inquisitor etwas zugefügt würde, dann "ü'l gleiches Recht gegen Mahländer nnd deren Gut ausüben werde. Dieses soll jeder Gesandte nR-ronch»» nehmen, 1. Auf den Anzug, daß Zürich, Bern, Basel, Schaffhanse» nnd andere evange- ^cben Orte gelehrte Schulmeister für ihre heranwachsende Jugend ballen, um diese in ibrer Religion zu Helsen, während die katholische Jugend in der hehre des christlichen Glanbens nur lässig unterrichtet wird, vas per katholischen Religion mit der Zeit zum Nachthcil gereichen möchte, wird von den katholischen ^Uen beschlossen, zu berathschlagen, ob man nach einem gelehrten Mann sich erkundigen und wie und man denselben halten wolle, damit sich die Jugend nicht also „verliegc", üi. Die Gesandten der Vit ^ bvlischx,e sollen an ihre Obern referieren, daß man zufolge der dem Eardinal Borromäns vor 'wbreii gegebenen Briefe, die Propsteien zu hanis und zu huggarns gemäß der päpstlichen Bullen .und ^ tridentinischen Eoneilinms versehen zu wollen, die Wahl des neulich ernannten jungen Propsts zu "ügarns einstimmig aufgehoben habe nnd daß mau jeden fcruern Anzug in dieser Sache abweise» wolle, - wer,, wird beauftragt, au den Eardinal zu schreiben, er möchte dem Jüngling de Orello von huggarns, ^ »ch auf benannte Propstei hatte wählen lassen, den VII Orten zu lieb verzeihen, denselben in seinen ^miuarien in der Gottesfurcht nnd guten Sitte und hehre anferziehen lassen nnd ibn, wenn er mit ^ Gnade Gottes die priesterliche Würde erlangt habe, mit einer guten Pfründe bedenken, hneern soll ^>»er an den Eardinal schreiben, daß die VII katholischen Orte durch die llebergabe der beiden Propren zu hanis nnd huggarns bezwekt haben, dieselben zu verschmelzen und mit Bewilligung des Papsts Seminarinm zu huggarns mit gelehrten, gotteöfürchtigen Jesuiten daraus zu gründen, und daß er Verwendung hiefür eintreten lassen und den Papst um die Eonfirmation nnd um eine angemessene ^ssteuer bitten möchte. Dieselbe Bitte soll hneern auch an den Papst selbst richten,-Sollte vor der itäch- Tagsazung zu Baden keine katholische Eonferenz abgehalten werden, so soll hneern dem Statthalter "nd dem handschrciber zu hanis ernstlich anbefehlen, beim Beginn der Aasten einen Ruf zu erlassen, ^ß ledermann in der handschaft und im Dorf LaniS allen christlichen Bräuchen, als beichten, eommunieie- " s, w, nachkommen solle, ansonst man die liebertretenden ohne Nachsicht an Heid nnd Gut strafen würde 58 September 1570, t. (S. u, Thurgau), ,I. Odschon vorhin beschlossen worden, daß Lucern und Freiburg IM Namen der XII Orte Gesandte nach Solothurn schikcn sollen, um eö dringend zu bitten, den „Berednißbrief" dem Bischof von Basel entweder herauszugeben oder in Gegenwart von dessen Gesandten kassieren zu lasse», so wird nun doch für besser gefunden, diese Gesandtschaft nicht abgehen zu lassen. Der Bischof wird indeß dringend ersucht, er möchte den Eidgenossen zu Gefallen seinen Unterthancn in der Herrichast Erguel alles geschehene gnädig verzeihen, selbe bei ihren Freiheiten wie von Alters her bleiben lassen und einen angemessenen Schadensersaz von ihnen nehmen! man hege dann die Hoffnung, daß Solothurn den Brief ihm zuschiken oder in Gegenwart seiner Gesandten kassieren werde; er möge beförderlichst »aä' Zürich darüber berichten, H (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.». Hv. (S, u. Lauis), x,. (S. u. Baden» Das erneuerte Gesuch des Landammann Abhberg von Schwhz um eine Beisteuer an den Kirchenbau zu Lachen wird wieder in den Abschied genommen, (S, ». Freie Aemter», »»». Dietrich Staussactw> von Glarns eröffnet vor den Gesandten der vier Orte Zürich, Lnccrn, Schwhz und Glarnö im Name» seines SchwäherS Hans Graf ans dem Nheinthal, daß es ihm schwer werde, das Recht gegen den Bogt von Rorschach zu vollführen, weil er beim Abt zu St, Galleu in Ungnaden stehe, und daß er daher bitte, ihm gemäß des Burg- und Vaudrechts zwischen den IV Schirmortcn und dem Abl und Kloster St Gullen zum Rechten zu verhelfen, — Das Gesuch wird ml inztriioinlnin genommen, I»I». (S. u, Lugganw' «v. Der savovische Gesandte, Herr von Roll, eröffnet vor den Gesandten der sechs Orte Zürich, Bern. Glarns, Basel, Schaffhanse» und Appenzell und der Stadt St. Gallen nach Ueberreichnng seiner Ork denzbriefe: Der Herzog habe schon wiederholt an sie das Ansuchen gestellt, sie möchten wie die secch' andern Orte in das Bündniß mit ihm treten und dasselbe mit ihren Siegeln bekräftigen; er habe daraus gewöhnlich den Bescheid erhalte», daß sie ihm, wenn er sich zuvor mit Bern verständiget habe, enM'^ chcnde Antwort geben werden! da nun durch die Gnade Gottes und unter Mitwirkung von Schicdbolu, der eilf Orte alle seine Anstände mit Bern glüklich beigelegt und zudem erst kürzlich das alte Bünd»>b zwischen dem Haus Savohen und der Stadt Bern enger und kräftiger erneuert worden^), so stalle nun an die sechs Orte und die Stadt St, Gallen die freundliche Bitte, daß sie wie die V katboliiäw" Orte sammt Solothurn in das Bündniß mit ihm trete» möchten, indem dieses zwischen beiden Thcilc» gute Freundschaft und Nachbarschaft fördern würde, — Nachdem darauf die meisten der Gesandten erlst^ hatten, daß sie nur Bollmacht haben anzuhören und zu referieren, meldet der Gesandte von Bern ^ Ober» seien von dem Gesandten des Herzogs schriftlich ebenso angesucht worden und haben dcßhalb dw Bündniß näher besichtiget; weil sie aber gefunden, daß dasselbe mit dem hülflicheu Bündniß, welcbeo »; erst kürzlich mit dem Herzog aufgerichtet, nicht ganz übereinstimme, können sie sich jezt darüber nicht et klären und werden später, wenn man sie wieder darum ansuchen würde, gebührende Antwort erlheistU' seine Obern haben ihn ferner beauftragt, dafür verbindlichst zu danken, daß die andern Orte sich mit dem Herzog in kein Bündniß haben einlassen wollen, und daß sie die Sache bis heute verschoben habe»' weil nun aber durch die Gnade Gottes und durch Hülfe der eidgenössischen Schiedboten alle Anstaut zwischen Bern und dem Herzog beigelegt und dazu noch ein hülflicheS Bündniß abgeschlossen worde» st - so möchte es Bern wohl leiden, ja es würbe besonderes Wohlgefallen daran haben, wenn die fünf Orte sammt der Stadt St, (stallen mit dem Herzog in dieses Bündniß trete» würden, — D" nun 'st S, Beilage Nr, l!, Bündniß zwischen Bern und dein Herzog von Savoycn, vom 5, Mai 1570, September l57l). l5l> Gesandten der fünf andern One nnd der Stadt St, Gallen finden, daß das benannte Büudniß kein küitliches sei, sondern daß es nnr vorschreibe, daß man beiderseits gegen einandcr gntc Freundschaft beobachten, einander freien seilen Kauf ohne allen Vorbehalt gestatten wolle, daß es gänzlich bei den allen Zöllen zu verbleiben habe, nebst andern freundlichen Artikeln, so glauben sie, daß man dem Herzog südlich inst entsprechenden Antwort entgegen kommen sollte, da er sich mit Bern vertragen und ""»mehr um Abschluß des Bündnisses auf zehn Jahre nachgesucht babe. Weil jedocb im vierten Ar >>tel des Bündnisses steht, daß allein die Ehe- und geistlichen Händel ausgenommen seien, nnd daß sich ^ ^ katholischen Orte sammt Solothurn den Papst und den heil. Stuhl zu Nom darin vorbebalten babc», >o hält man dafür, daß der Herzog nichts dagegen haben würde, durch einen Bcibries oder einen "e»en Buudesbrief diese Artikel zu modificicren, Dcßhalb soll jedes Ort dieses an seine höchsten Gewal- bringen und auf künftige Tagsaznng seine Gesandten bevollmächtigen, dem Herzog eine endliche Aut- '"alt zu ertheilen. «Iii. (S. u. Baden), ««. Es wird ein ailderer Tag auf den 12. Januar >571 ange- Zürich soll die vier Orte Basel, Frciburg, Solothurn und Appenzell auch dazu einladen; alle Orte üfilen auf denselben ihre Gesandten über alle in den Abschieden unerledigten Geschäfte instruieren, IN Betreff der Ansprachen des Hauptmann Tanner von llri und des Hauptmann Eamill iBurgo) Bellenz an den König von Frankreich wird beschlossen, daß, wenn der König sich inzwischen milden ^"sprecheru nicht gütlich vertrage, dann der Rcchtstag nach Peterlingcn auf künftigen St, Michclstag ^Pesezt sein soll; Schwhz soll den Landammanu Reding nnd Solothurn den Schultheiß Rnchti als Zu i,„d Richter auf diesen Tag abordnen, im Fall sie inzwischen nicht andere Weisung erhalten, Landammanu Abhberg soll dem Landvogt in den Freien Acmtern anzeigen, daß er nach Ende des " ^bsts einen Tag nach Bremgarten ansezen und den Landvogt zu Baden davon in Kenntnis! sezeu soll, (S. u. Thurgau), vt», <><> <«' aus rem Zürcherercmplar, — ii!i, aus dem Schwyzcrereinplar, ^ KK, ans den» Äiarnerereinplar. Mau sehe auch im Abschnitte Hcrrschafts- und SchirmortSangclegenbeiten: ^"»dgrafsrliaft Thurgau ^'"ssel,ast SarganS. "''"tschast Bado». ^'""dvogtei Fr Bi rie Aemter rr ennetb. Vogteicn überh. ^"»dvogtei LauiS, Laudvogtei LuggaruS. ^andvogtei Mainthal ^ellcnz, Bollcnz uud Riviera. 'lbtri St, Galle», k. Art, 65, Einkauf n, Niederlassung, t ., 265, Zollsachen, ,» ., 98. Leibeigenschaft und Hall, t>. Art, 7l, Justizsachcn, k. Art. 165. Stifte und Klöster „ llli. Kirchliches u, Glaubenss, Art. 98. Justizsachcn. «. Arr, 361. Kirchensachen, «, Art, 148, Rechnungssachen. I. Art, 149, Märchen. ». Art, 466, Märchen, I, Art 246, -, Art, 3t. t. Art, 183, Justizsachcn. KI, „ 442. Stifte und Klöster. i, Verwaltung ini Allgen>, Art. 32 Oktober t57t». Houfereilz der V katholische» Orte, Lucvr» Vctober Staatsarchiv Liieerl». Vucern. Aksch. Bd. lAurh in den Archiven Zchwyz nnd Obwalden.j Boten: Lueern Ulrich Heinserli, alt-Schulthciß; Hans A» der Allmend: Sebastian Feer; Ludwig Pfhffer, Pannerherr: Wcndelin Pfhffer, Rathsrichter, Uri, Johannes zum Brunnen, Landvogt, Schwy; Kaspar Abhbcrg, Landamman»; Melchior Khd, Landvogt, tt »rerwa ld en, Andreas Schönenbühl, all- Landamman» ob dem Wald: Melchior Lnssi, Hilter, Landammann nid dem Wald, Zug, Oswald« Bachmann, Amman» i». Es wurde diese Conferenz ausgeschrieben wegen des Bündnisses, welches der Herzog von vohen vor kurzem mit Bern abgeschlossen bat Man sieht nämlich nun ein, wie wenig von den Bei sichernngen des savohischen Gesandten Herrn von Roll, die er den Gesandten der V Orte auf dem lezteu Tage zu Baden in Betreff der Religion gemacht, zu halten sei; man mißkennt auch nicht, wie viel a» dieser Sache gelegen nnd wie, da der Herzog auch bei den übrigen neugläubigen Orte» um ein P""^ uiß nachgesucht, dieses dem im Jahr lirlil» zwischen den V Orten und Savohen heimlich abgeschlossene" Bündniß entgegen sei; denn wenn die V Orte, was Gott verhüten möge, mir Bern in Krieg gcrathe» sollten, so wäre zu besorgen, daß alsdann die Zusage von Hülfe, wie das Bündniß vorschreibt, >" Folge dieses nun mit Bern abgeschlossenen Bündnisses eben schlecht möchte gehalten werden, Deßwcge" wird dem Landammann Abhberg von Schwvz und dem Landaminann Lnssi von llnterwaldcn, welche wegen eines andern Spans nach Ztalie» sich zu verfügen beauftragt sind, der Befehl erthcilt (Credit» vom »!(>, Oerober nnd Instruction der V Orte für obige Gesandten an den Herzog, Cardinal Borromäi" n, a, m,, betreffend die Artikel i». el, ü. 2G Oktober», nach Erledigung ihrer Geschäfte sich ^ sönlich zum Herzog von Savohen zu begeben, ihm das mißliche der Sache vorzustellen und »ich sss""" über alles zu erkundigen, wie dieses Bündniß zwischen dem Herzog nnd Bern beschlossen worden »>" ob die älter» mit den katholische» Orten abgeschlossenen Bündnisse in demselben vorbehalten »cien, dann den Bescheid des Herzogs ihren Obern mitzntheilcn, die alsdann die übrigen Orte davon i» Ke»»^ niß sezen werden Da Uri nnd Zug aber über eine solche Abordnung von Gesandten nicht >iist>"^ sind, wird es ihnen in den Abschied gegeben mir dem Auftrag, ihren Entschluß darüber bis auf künMch" Freitag nach Lueern zu melden, I». Hinsichtlich der Bereinigung der beiden Propsteien zu Lauis u> Lnggarus nnd der Gründung eines Scminarinms zu Luggarus aus den Einkünften derselben wird obhss" Gesandten aufgetragen, persönlich den Cardinal Borromäuö darum anzugehen, daß er die Sache oh>» weiter» Berzng i» Ausführung bringe, und ihn zugleich an die versprochene Beisteuer zu Das Schreiben Lneerns an de» Papst ni» die Confirmatio» dieser Ineorporierung, so wie um die willignng zur Errichtung des Seminars, samiiit der Bitte um eine Beisteuer, soll diesen Geso» ^ mitgegeben werden, damit sie es, je nachdem sie vom Cardinal einen Bescheid erhalten, fortscnden l. zurükbehalten können, Lneern soll den Gardehanptmann Jost Segesser beauftragen, sich beim -p ^ mündlich für diese Sache zu verwenden, >nln>n genommen, damit sich jcchx.5 Ort bis auf künftigen Freitag darüber entschließe, ob man schriftlich oder mündlich a» ^"Vorstellungen darübermachen wolle, l». Landvogt zum Brunnen von Ilri bemerkt, daß der Abschied ^ic Baden hinsichtlich der Bettler nnd Landstreicher viel zn strenge sei und daß man einen Unterschied "lachen ^iltt zwischen fremden Landstreichern nnd kranke» lähmen Personen, ferner Reisenden, armen ^Uegesienten, Pilger» n. dgl. — Wird ml in-Ni'uonclnm ans nächsten Tag in den Ablchied genommen. ' "urern hat denen von Lachen an ihren Kirchenban bereits lU Krön. geschenkt! die übrige» Orte nehmen ts in de» Abschied, um sich darüber bis zum nächsten Tag zn entschließen, k. (S. u. Thurgauh l. Von ist „sch keine Antwort in Betreff des Hauptmann Tanner erfolgt Weil nun »och andere Klagen h>ni Vorschein gekommen sind nnd die zwei Orte Schwitz nnd Unterwalden deßhalb einen Tag nach um»«.,, ans künftigen Montag angesezt haben, so wird der Handel bis dabin verschoben! alsdann sollen ^ ihre Meinung darüber so bald möglich an Lncern und Zug berichten > Art. !t>2. Kircheusacheu. ^^»dvvgeei Lanis. >>. Art.-itl. Kircheusawen. ^"ndvvgfei Ltiggarn» ». Art. 3W. Kirchliches. (^eiiieiii - eidgenössische Tagsaznng. Bode». > e!71, 7 —I iZ. Jnuu«rr (Sonntag nach hl. drei König). ^ta.it»aeiv Lucer». Att.,eu>. >Il>s». «I. rv I. ZtaatSar> .turietl. Allg-I». Abslt'. Vd. Nr. t^Ii. tot l Staatsarchiv Bern. Absch. Vd !7 ». VandeSarchiv Schwnz. Zlrchiv t^IarnS. lAuch ill den Archiven Freiburg. Seletburn nnd Aarau.I iHeiandte c Zürich. Bernhard von Cham, Bürgermeister! Hans Kambli, Statthalter nnd des "tbs. Bern. Beat Ludwig von Müliiic», Schultheiß; Ambrosius Jmhof, Benner nnd des Rath?, ^er», Rochus Hclmli, alt-Schultheiß! Junker Sebastian Fecr, des Raths. Uri. Jakob Arnold, ^ttdanimann; Hans zum Brunnen, Ritter und des Raths. Schwvz. Kaspar Abvberg, Landammann Unterwalden Niklans vonFlüe, Landamman» ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, alt-Landammann Iannar lNl. nid dem Wald. Zug. Jakob Schikcr, Ammann. GlaruS. PauluS Schuler, Landammann und Pan ncrberr. Basel. Lucas Gebhart, des Raths. Frei bürg. Frau; Ritdela, des Raths, ^oloth»»» Urs Bhß, des Raths. Schaffhausen. Dietegen von Wildcnberg, genannt Ringt, Burgermeistc» Appenzell. Joachim Meggeli, Landammgitn. ». Glarus macht Anzug - Auf dem Wallcnsee sci lcztes Jahr eine große Menge Menschen ertrunken, von denen viele noch nicht anfgenindeu seien; solche Nnglüksfälle kommen daher, weil, wenn der W>»b ungestüm wehe und man wegen der Lchneemasse nicht über den Berg kommen könne, dann viele, u»> Kosten oder Versäumnis; zu ersparen, sich über den gefährlichen See wagen; Glarus bade sich deswegen entschlossen, eine rechte Straße dem See entlang zu hauen, um den Pas; zur WinterS- und SommerSze't stets offen halten zu können; da nun aber dieses Werk bei 4t)l)t> Gld. kosten werde und es wohl wnff, daß es keine Neuerungen gegen die eidgenössischen Unrerthanen vornehmen dürfe, so bitte es diefen Bau zu bewilligen und den Bezug eines angemessenen Weggelds zu gestalten; das nähere würde es an künftiger Mai-Landsgcmcindc berathen und dann auf der nächsten Fahrrechnung zu Baden einen W" schlag bringen. Das Begehren wird ml insliuoinluin genommen. I». HS. u. Mainthals. Freie Aemter). «I. Eine Eintrage Berns, wie man sich in Betreff der Rothgießer und der herumichwei' senden Keßler zu verhalten habe, da den erlassenen Verordnungen nicht nachgelebt werde, wird in ^n Abschied genommen, «t. Bon Bern wird vorgebracht, daß die herumziehenden starken gesunden Bettle» den eigentlich Hülfsbedürftigen das Brod vor dem Mund wegnehmen, daß es deshalb seinen Amtslentc» die Ausstellung von Bettelbriefen untersagt habe, weil viel Betrug damit geschehe, indem die Leute ein ander selbe abkaufen oder »>e erben oder stehlen; es beantragt nun, daß man allenthalben die Bettelbriefe verbiete, ferner daß man hinsichtlich der fremden Krämer, welche die Leute mit ihrer Waare bekriegen und Weib und Kind auf den Bettel sänken, eine Verfügung treffen möchte. — Es werden daher die früher» Beschlüsse über Bettler, Landstreicher und Gcngler bestätigt; das Ausstellen von Bettelbriefen wird verboten. Dieselbe Weisung wird an alle Laudvögte erlassen; an den Abt von St. Gallen, an die von Baden, Bremgarten und Mellingen wird davon Kenntnis; gegeben, f. Znnkcr Benedikt Stokcr von Schaffhansen bittet um Verwendung beim König von Frankreichs damit er, weil jczt das deutsche Salz so thcuer sci, weißes Mccrsalz um einen billigen Preis ins Land schaffen könne. der Mehrheit wird ihm entsprochen; jedoch soll jeder Gesandte an seine Obern darüber referieren, da»u> man, wenn Stokcr wirklich aus Frankreich Salz erhalten, aber die Eidgenossen damit beschweren mochte steh weiter zu berathen wisse K. (S. u. Baden). I». Eine Anzeige Berns von seiner Verordnung tstu stchtlich jener, welche ihre Güter verschreiben, oder ohne des Grundherrn Wissen und Willen vcrfczen, wird ml loloiomluin genommen. I. i.S. it. Thurgau). Ii.. (S. u. Freie Aemter). I. Lucius Riugg vou Baldenstein beschwert sich, daß ungeachtet des Beschlusses zu Dicßenhofen der vom Gotteshausbnnd »"'k sein Gut gelegte Arrest nicht aufgehoben werde, und daß „Regncil" «Ruginelli» ihm die drei ausstehen- den Zinsen nicht bezahle; er wünscht, daß man den Landschrciber von SarganS in seinem Namen in d>e lll Bünde schike, indem er sonst wegen der vielen Kosten ganz in Armnth fallen müßte. — Daher wnd an den Gotteshausbnnd mit allem Ernst geschrieben, er solle den „Regucll" zur Bezahlung deS R'ingß anhalte», und darüber antworten. Der Handel wird zudem in den Abschied genommen. »» Mail'" Elerieus von Ehur stellt nochmals das Gesuch, man möchte ihn, da er von Burgermeister und Rath ^tadt Ehur als Burger angenommen worden, zu LaniS und Luggarus hinsichtlich des Zolls wie ande» Januar lö?l Burger von Ebur ballen; statt des begehrten MannrcchlS legt er eine Kundstchaft auf, worin bezeugt w>rd, daß er aus keiner andern Ursache aus seinem Vaterland verbannt worden als wegen ReligionS- lachen, ,,g inslnuziuliu» genommen, i». HS. u. Mainthal>. «. (S. u. Luggarusj. p. Sebastian Knab von Lueern, der unter andern Waarcn Harnische, Büchsen u. a, in, von Frankfurt, Antorf hu dazu anhalten wollen, genaue Angaben zu machen, was für Waaren in jeder Balle enthalten seien nnd kuas davon in der Eidgenossenschaft verbraucht und was weiter spediert werde, Deßbalb wird an die ^wrnng zu Ensisheim und an Herrn Heggcnzer geschrieben, nc sollen solche Anmnthungen ihren Zoli- untersagen und darüber antworten, — Wird ml iimli ucnnlnin genommen auf den Fall, daß dieser ^-ünill ohne Erfolg wäre, «y. ES wird vorgeschlagen, daß jeder, dem von den Heiden oder Zigeunern kstvas gestohlen worden, diesen in alle Orte nnd Bogtcien nachjagen dürfe, daß er aber die Z,Haler ^e>n Ort ^er der Boglci, wo er sie betrete, überantworte, damit sie nach Verdienen bestraft werden. > »Neb nnd Schwvz haben dieses bereits mit einander angenommen, I'. Basel erneuert sein Begebren, Ua» möchte den Inguisilor zu Mahland, weil auf das lezte an ihn erlassene Schreiben noch keine Ant- erfolgt lei, nochmals um Bescheid angehen, ob Balthasar Ravalesea in der Stadt »nd im Herzog "w Mahland mit Leib und Gut frei nnd lieber wandeln nnd werben dürfe; es wiederholt dabei seine M wenn dem Ravalesea in Mabland etwas begegnen sollte, dann „gleiches Recht" gegen blander (j^t üben würde, — Wird wiederum in den Abschied genommen, s. Schaffhausen " >t fg^ stlne Angehörigen um die Bewilligung nach, Korn im Aargau kaufen »nd nach Schaffbansen " '^ii zu dürfen, da seine Nachbarn nicht mehr zu ihm auf die Märkte kommen, — Wird-nl !n,^, »o»llnm ^»«.Milien, tz. ES wird vor den Gesandten der Vlll alten Orte Anzug gemacht, daß einige von Schaff ^llen ,,»d oon andern Orten Salz in die Eidgenossenschaft spedieren nnd hinwieder Korn nach Schaff- ^ llen und von da den See hinauf nach Lindau führen. Daher wird denen von Baden, Bremgartcn ""5 Mellingen befohlen, nicht zu gestatten, daß Korn hinaus nach Schaffhausen geführt werde, außer ^>>» der betreffende bei seinem Eid versichert, daß er es nur in seinem Hans brauchen wolle, 11» (S. UBatnmi, v. Auf den Bericht, daß der Münzmeister von Zng 4000 Gld, in französischen Diken in ^ei, habe aufnehmen wollen, um aus je zwei Stükcn fünf Oswalder zu schlagen, von denen jeder ' ^»stanz, Bazen gelte, und aus 4000 Gld, auf diese Weise 0000 Gld, zu erhalten; ferner, daß in Bünden ^",alls die guten Diken eingeschmolzen und unter des Bischofs Namen vermünzet werden; ferner daß aus 'u ^chwabenland „Pfenninge" nach Basel kommen, die i! constanz, Bazen gelten sollten, aber nur ll Kreuel Werth wie»; ferner daß im Reich und auf österreichischem Gebiet alle eidgenössischen Münzen verboten alles nur daher komme, weil einige Orte ihren Münzmeister» gestatten, die guten u»zen auszuwechseln, einzuschmelzen und daraus schlechtere Münzen zu machen, — wird auf höhere , ^klmligung hin beschlossen, daß gemäß der früher» Abschiede kein Ort seine Stempel an Privatperlonen Küchen dürfe nnd daß jedes Ort seinen Münzmeistcrn bei Verlnrst von Ehre, Leib und Gut verbiete, Mll Münzen auszuwechseln und einzuschmelzen, endlich daß jedes Ort und jede Person, deren Münzen ^u»wn werden und wieder in s Land kommen, gehalten sei, selbe wieder in dem Werth einzuwechseln, ^ ste ausgegeben worden. Jedes Ort soll auf nächsten Dag zu Baden sich erklären, ob man bei diesem ^kschlnß verbleiben wolle, oder was weiter in dieser Sache zu handeln wi, damit nicht die Eidgenossen Januar >571, scbaft wegen ihrer Münzen überall verunglimpft uird verschrieen werde, endlich ob nian a» den Bi>äw> von (»hur, die III Bünde, und die von Genf von diesem Beschluß Mitteilung machen wolle, ^ ^ u. VauiS). »,. Der französische Gesandte, Herr von Belliövre, hält vor de» Gesandten der XIII Orte seinen Abschiedsvortrag, Die Versicherungen der wohlwollenden Gesinnungen des Königs werden ve> dankt; dabei wird die Hoffnung ausgesprochen, der König werde stetSfort in denselben gegen die ^d genossenschaft verbarren. Zum Abschied werden ibm sein Wohlwollen gegen die Eidgenossenschaft wäb rend seines Hierseins und sein Bestreben zur Erhaltung des Friedens und der Ruhe in derselben, svwu' der freundschaftlichen Beziehungen zwischen ihr und dem König angemessen verdankt mit der Bitte, seiner geneigte» Gesinnung auch fernerhin zu verharren, — Der neue französische Gesandte lHsrr de Fontaine Gandart) schmeichelt sich in seiner Antrittsrede, daß er die Ehre habe, dem König bei dww' frommen und tapfern Nation zu dienen und bofft, ihren Wünschen also nachkommen zu können, daß „dG> König, seinem Herrn, »ach ihrem Wille» und Gefallen werde gedient sein." zp. HS. u. Lauis). ^ Bericht von Uri, daß das Wasser die neue Bandstraße am Platifcr verheert und viele Bröken wegiss rissen habe, so daß es selbe nicht mehr bauen könne, ferner ein bestätigender Bericht der beiden ammanner von Schwhz und llnterwalden, sowie die Anzeige, daß Uri vorhabe, eine sichere Landsttasn an einem andern Ort anzulegen, werden inl entnnnulnm genommen, »»». p «I«I. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.). «»«». HS. u. LuggaruS). II. Ein Anzug LueernS über Be ltrafnng des Hauprmanit Tanner von llri wird wieder in den Abschied genommen, weil einige GesoulB darüber nicht instruiert sind, tS. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). Iii». Das Ansuchen des ammann Bäldi um Fenster und Wappen in sein neues Hans wird ->«> nwti'iiomlnm genommen savohische Gesandte, Herr von Roll, eröffnet vor den Gesandten der sechs Orte Zürich, Bern, Glau"' Basel, Schaffhausen und Appenzell sammt denen der Stadt St, Gallen nach Permeldung des freundlich^ Grußes und der wohlwollenden Gesinnungen des Herzogs : Da der Herzog nun schon wiederholt an das Ansuche» gestellt habe, daß sie ebenso wie die sechs katholischen Orte mit ihm in das Bünduih netc» und dasselbe mit ihren Siegel» bekräftigen möchten, und da lezthin der Entscheid hierüber auf wärtige Tagsazung verschoben worden, so bitte er nun im Namen deS Herzogs um Entsprechung- Eröffnung der Instructionen findet sich nun aber, daß tinige Orte Vollmachten haben einzutreten, ander dagegen nur anzuhören; Basel will zuvor mit Herrn von Roll eonferieren. Deshalb wird die -a nochmals in den Abschied genommen, um auf künftige Tagsazung darüber zu instruieren, Basel >vll zwischen, was es bei Herrn von Roll ausgerichtet haben wird, so bald möglich an Zürich zur Mitthei>""ö an die übrigen Orte berichten, - Was der savohische Gesandte nachträglich vorgebracht hat, dar» sollen Zürich, Glarns, Basel »nd Schaffhansen an ihre Obern referieren, Ii,k. (S. u. Thurgau), >> ^ Abt von St. Gallen wird in die llebereinknnft zwischen den zwölf Orten aufgenommen, gemäß jede Obrigkeit de» llntcrthancn der andern gestohlenes Gilt ohne alle Kosten und Schaden wiecN zustellen soll < ltl, Januar». »»»»»». (S. ». Thurgau). »»!». aus dem Zürchererempsar. — ü. aus den Gremplaren der Archive Zürich, Bern, sHlarnS. Schw»;ereremvtar, — l>, min, aue oen Akten der Abtei St. Gakie» ini Staatearchiv Lneern, Deutsrlie grm, Boglricn übrrd Vandgiafschaft Thurgan ^rafsriiaft Raden ^audvogeei s^rcie Vemter. Vier ennrtb, Bogtrien nberh. pandvogtei LaniS "andvvgtei LnggarnS. ^andvogtei Mainthai. VrUenz, Bollen; und Rioiera. 'Abtei Zt. wallen Jannar Man sehe auch im Abschnftlc Herrschaft.'- und Schirmart^augifteaeuheftcu i«i5 v Art, ftl, PoliftkillcheS, i, Art,9S, AbzujZ. Irl«, „ t-tt. Stifte und Klöster. L. Art, 117, Kirchliches», Glaubenss, ». Art, IM. Iiistizsachen, >t,I Art, ltiti. Verkehr mit Matftaiid, r, Ait,tt2 Kirchcnsache». Art, 17-!, Märchen, », Art, liSS. KlaubeuSsacheu, »n, „ ltZ7, Kirchliches, l> Art, -ltll, Märchen, >-«», Art, 2t7, »>>», Art, Zlj, »»>». Art, !>t>, Leibeigenschaft n. Fall. n. v«, >>>,. Art, t8, Ad;ug, Arr, tit», Jnstnsachen. Art, KV, Kirchensachen, Art, L8t>, Iusllftsachen. Art. I5>», Marcheu, Arr ütiz, Nuierstsi^nna, Conserenz der V katholischen Orte, lhucern ltZ März (Montag nach n,nuini>tunH. Staatsarchiv Siiccrn, Lueer», Absch. Ve. x riu, Boteiu hneern, Ludwig Pfhsser, Ritter, Schultheiß und Vannerherr; Sebastian Fee« i Haue An ^ Allmend, beide des Raths, tlri, Jakob Arnold, handainmann; Johannes zum Brunnen, Ritter und ^ Raths, Schwhz, Kaspar Abhberg, Landammann, tlnterwalden, Nitlans von Flüc, handammaun den, Wald; Melchior hnssi, Ritter, Handammann nid dem Wald, Zug, Hans Müller, Sradtschreiber, t». (S, u. Vier eimetbirg. Vogt, überh.), I». Schwhz begehrt, es möchte in Zukunft, wiewohl dem Schultheiß von Mülincn zu Gunsten seines Tochtermanns gegen den aufgerichteten Vertrag entsprochen Molden, kein Ort mehr vor den andern einen Beschluß herausgeben noch von de» Verträgen, namentlich luie» RetigionSsachen, abgehen, v. Die aus Savohen znrükgekehrten Gesandten rühmen ihre Aufnahme und wie es dort i» Betreff der Religion wohl stehe. Die Frage, ob man an den Herzog Beschenkung der Gesandten ein freundliches nnvorgreifliches Dankschreiben erlassen wolle, wird ii e» Abschied genommen, «I. Bester wird eine Verwendung bezüglich seiner Bürgschaft gegen die von Basel an den Herzog von ^dohen crtheilt, I». Eine Verantwortung des Münzmeisters von Zug über die zu Baden gegen ihn gebrachte Anschuldigung wird in den Abschied genommen, I. Jeder Gesandte >oll über die eingelangten ' chlbriften zweier (Kardinäle an seine Obern referieren, Zt., Da noch keine Antwort von tlri eingelangt ob Hauptmann Tanner für seine beschimpfenden Reden bestraft worden sei oder nicht und überdies nicht '^e Gesandten darüber instruiert sind, wird eS zu Händen der geheimen Räthe wieder in den Abschied genommen. Was hueern und Zug über diesen Handel beschlossen baben, mag jeder an seine Obern 'eferieren, Gl in Marz l l Man sctie auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten: Landgraffkiiaft Thurgau N Act. t4'>. Stifte und Klöster. k Art. 5W. Iliite unr Klöster Vier ennetbirn Vogteie» tiberd -> Art. :;nr. üirchensachen. Landvogtei Mainthal Art. rt>2. Märchen. ii7I Hjemeiu - eidgellössische Tngfazulig. Bttdr'N. >771, t2 7. Nknvz (Sonntag I.!>auri^ zu Mittefastenl. ^taatsarci'iv Vuccrn. Al'sch. Vd. >V. :N. Staatsarchiv »nrict,. Adsch. Vv. Nr. l2t». N'I. 27. Staatsarchiv Bcr»l. Abich. Bd. t'.tt- 27!> und »27. ^andeSar^nv Sci,w»;. Zlrckiv <»ilari»». I in veu Archiven Freil.'urg, svlothnrn und Aarau.! Gesandte: Zürich Bernhard von Ebam, Bürgermeister; HanS Kambli, Statthalter. Bern. Ambl^ siuS Zmbof, Bcnner nnd des Raths, Luecrn. Rochus Helmli, alt-Schulthciß; Hans an der Allmend deö Ratbs. Uri. Hans zum Brunnen, Ritter und des Raths. Schwhz. Kaspar Abyberg, Landammau" Unrerwalden. Niklans von Flüe, Landammann oh dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Lc»tda»i"w"" nid dem Wald. Zug. ^akob Schikcr, alt Ammann. Glarus. Paulus Schüler, Landammaun und nerherr. Basel. Werner Wölfli, des Raths. Frei bürg, ssranz Rudcla, des Raths. Solothur» Surv, Sekelmeiitcr itnd des Raths. Sch affhau se n. Dietegcn von Wildenberg, genannt Ringk, B»G^ mcister. Appenzell. Joachim Mcggeli, Landammann. ». Zuritt' macht die Anzeige, das! einer seiner Bürger ans der Zamilie Sprüngli also in Schuld" gerathen sei, daß dessen Bruder eine große Summe für ihn habe bezahlen und verbürgen müssen; sdutn dieser eine Pfründe im Spital für ihn getauft habe, so wolle jener doch nicht dort bleiben, sondern sich umber und babe nü' nun zu Dietikon in der Grafschaft Badeil niedergelassen; um nun ein alss^ ges Unglüt zu verhüten, bitte Zürich um die Erlaubnis;, diesen Sprüngli, wo es ihn betrete, velbafte^ und nach Zürich führen zu dürfe», indem es ja feine malefizische Sache sei. — Die Bewilligung ^ crtheilt. I». fui Betress der Rothgießer und Keßler wird abermals beschlossen, daß es wie von Aiu>- der bleiben soll, weil ne selbst ihren erlangten „Abschied" nicht gehalten haben; jedoch mag jedes nach Beliebe» von sich aus in Betreff seiner Rothgießcr Verfügungen treffen. «. Die Gesandten Bern macheu Anzug, daß ihre Unterlhanen auf Güter, die nicht ihr eigen sind, sondern dem geheu der den Grundzins darauf hat, Geld borgen, wodurch die Ausleihcr betrogen werden; deßhalb sie hiemit jedermann gewarnt haben. — Diese Warnung wird verdankend aufgenommen mit dem ^ gehren an Bern, es möchte seinen Landvögteu und Schreibern verbieten, Briefe über solche Sacben ' n treibe zurichten, «t. ssrciburg bemerkt: Es sowohl als seine Burger und Unterthancn bcsizen Lehen >» ' ^ alten Landschaft; es wolle nun ebenfalls, wie Bern auf dem leztcu Tage gethan, jedermann ge>^ haben, Geld darauf auszuleihen, und wünsche, daß mau dieses in den Abschied nehme, damit Ort seine llnrertbancn auch davor warnen könne. — Wird ml rvloronclum genommen. «» Der Tag gemachte Vorschlag über Verbot der Bettelbriefe wird nunmehr angenommen; bei groswm unglnk aber mag jede Obrigkeit solche Briefe wohl crtbeilen. t. Betreffend die Straße, welche ^ ^ dem Wallensec entlang zu bauen beabsichtigt nnd wofür es um ein Weggcld augesucht bat, vu bewilligt, den Hau auszuführen; wenn es dann die Straße Vollender habe, möge es auf einer Lands üenieindc bcrathen, ein wie Hobes Weggeld es begehre, und dieses dann auf der darauf folgenden Tag- wzung z» Baden vorbringen, damit man sich darüber entschließen könne, K. Die erlassenen Verordnnn- üeii in Betreff der starken unpresthaften Bettler, Gengler und Landstreicher, sowie jene hinsichtlich der dttftvaften Bettler werden bestätigt; lezlere soll man über ihre Herkunft befragen und dann nach ihrer Äeiimith führen, I». Hinsichtlich der Sondersieeben wird festgesezt, daß jedes Ort und ebenso die gemei »cn Bogteien ihre Arme» nnd Siechen selbst erhalten sollen; an die Landvögte und an die von Dießen- Elsten wird davon Mittbeilnng gemacht, Zürich soll seinen Angehörigen von Stein und Eglisan die e»r stechenden Weisungen zukommen lassen, l. üN auf dem nächste» !.age berarhen werde», ob nian deßhalb ei» Schreibe» a» llri erlasse» wolle, » »»^ »». (S. u, Mendris), Der Gesandte von Basel macht die Anzeige, daß, weil der Inquisitor in Betreff des RavaleSea noch keine Antwort gegeben habe, Basel bei seinem frühern Beschlüsse bleiben werde, er glanbe aber, es werde dessen Vollziehung bis zum nächsten Tag verschoben bleiben, weil es der Eidgenossen Begehr sei, >. (S. u. Thurgau), Da der Anstand zwischen dem Bischof von Basel und dene» von Solothnrn hinsichtlich des BerednißbriefeS der leztcrn mit den bischöflichen Nnterthanen in der Hen- schaft Erguel noch nicht erledigt ist, was man den von beiden Parteien eingelangten Zuschriften entnimmt, so werden Gesandte von Lneern und Freiburg ncnerdingö nach Solothurn abgeordnet, um nochmals z» bitten, sich gegen den Bischof guter Nachbarschaft zu befleiße», auf eine» bestimmten Tag zusammenzu treten, die Bercdnißbriefc beiderseits zu eassicren nnd jeder Partei und Lueern ihre Siegel zurückzustellen, endlich sich Mühe zu geben, daß die Nnterthanen in der Herrschaft Ergncl mit dem Bischof sich hinnst'' lich der Koste» verständige»; werde das abgeschlagen, so sollen die Parteien mit den Bcrednißbriefe» s»' nächster Iahrrechnnng zu Bade» sich einfinden, indem man dann dort alle» möglichen Fleiß anwende» werde, de» Anstand gütlich beizulegen. »»». Basel überschikt einige Mandate, welche der Kaiser auf dem lezten Reichstage zu Speyer (Kaiserliches Münzmandat vom 2l). Januar 1571 > nnd die Stadt Straßbuig in Betreff der Münzen erlassen habe» Gesandte des zu Ulm versammelten schwäbischen KreiseS, deSAbts Ebristoph von Petersbausen, des Grafen Joachim zu Fürstenberg und der Stadt Ueberlingen lege» ib re» Bortrag schriftlich ei». Der Münzmeister von Zug verantwortet sich und legi die zu Zürich gemach tcn Probe» auf. Und da man sich nun jenes schmählichen Schreibens erinnert, welches der schwabint»' Kreis im Jahr l'sthr hinsichtlich der Münze» auf eine Tagsaznng zu Freiburg geschikt (welches Übrigend nnr zu viel wahres enthalten habe), und da der Kaiser, Strasburg, alle Reichsstäude, selbst die nächste» Nachbar», als Waldsbnt, Laufen bürg, Sekinge» nnd Rbeinfelde» alle eidgenössischen Münzen verrufen habe», woraus folgt, daß Angehörige der Eidgenosse» an diesen Orten ohne bedeutenden Nachtheil nichts mtl" handeln könne», zudem daß die Eidgenossenschaft durch ihre geringen Münzen nnd durch das Einschmel zen anderer Münze» nicht wenig ,, verkleinert " wird, und daß alle Waaren, Korn, Wein, Salz, Eue» u.a. m, dadurch sehr vertbenerr werden, so wird anf Ratification hin beschlossen, einSweilen alles Mü»E» einzustellen lvorbebalten Angster, Kreuzer, Doppler bis zum halben Bazen, die nach der zu Zürich gestellten Münzordnung zu münzen sind», — Da auch angezogen worden, die Eidgenosse» hatte» da durch, dap sie ibre Stempel an Privatpersonen verlieben, ihre vom Kaiser erlangte Münzfreiheit verwstst- 10 wird erkennt, daß man fortan die Stempel nicht mehr an Private», die nnr auf Gewinn »in»E>b verleihen dürfe und daß man solche, welche gute Münzen einschmelzen, an Leib nnd Gut bestrafen we>dc > es werden endlich noch andere Verordnungen, z, B, jene über das Abrufen von unwährschaft erfundene» Münzen und jene über die Verbindlichkeit zur Einlösung solcher Münzen, bestätigt, — Jedes Ort fl'st über dieses alles berathen, damit man auf künftiger Iahrrechnnng zu Baden den Gesandten des scb»'a bischen Kreises genügende Antwort geben könne. Auch soll jedes Ort seine Münzen probiere» lasse» »»' überlegen, wie man „auf die Reichsmünzordnung komme", nnd die Proben auf nächsten Tag mitbring'» I»?». Basel meldet, daß das Münzmandat des Kaisers und der Stadt Straßburg begreiflicher Weist il"» nicht geringe» Schaden bringen werde, indem die Nnterthanen des Reichs bei hoher Strafe nur Reist'- münzen nehmen dürfen, daß man eS daher für entschuldigt halten möchte, wenn es zu entspreche»^' Gegenmaßregeln greifen würde, «<«. Der französische Gesandte, Herr von Brunnen cde la Fontaine März l-nl, "'acht ucitch lleberreichung seiner Credenzbriefc die Anzeige, da?; der König den festen Willen habe den Flieden und die Vereitlung gegenüber der Eidgenossenschaft treu und ehrlich zu halten; wenn daher jemand etwa., anbringen wollte, das zur Schwächung dieser Verträge Anlas! geben tonnte, so möchte man ihn Gesandten, in Kenntnis! davon sczcn, damit er die dießsalls nöthigen Schritte thnn könne, Das chlNgc Anerbieten wird verdankt und ml reloroinlnin genommen, «l«l. Da sehr viele Landstraßen durch ^aberichwemmungeu fast unbrauchbar geworden sind, so wird verordnet, das; jedeo Ort für deren Her Willing ans seinem Gebiet sorgen soll, Anch wird an alle Landvögte geschrieben, sie sollen dieser Ver lldnung nachkommen, <«. Ans das von Schaffhausen auf lezter Tagsaznng gestellte Ansuchen, ihm de» ' llutanf im Aargau zu gestatten, wird nun folgender Bescheid ertheilft Man habe ganz und gar nicht ^inn, Schasshansen den freie» feilen Kauf abzuschlagen; wegen Mißbrauchen der Salzfuhrleute aber ">an zn beschränkenden Maßregeln veranlaßt worden; wünsche jedoch einer seiner Burger im Berner ßftiet oder an andern Orten im Aargan einen oder zwei Wagen Korn zu kaufen, so habe man nichts lssgen, weiin er eine Bescheinigung von seiner Obrigkeit beibringe, daß er dieses Korn nirgend an ^»swolstn verkaufen, sondern i» seinem Haushalt verbrauchen wolle, tt. lS. u, Freie Aemter), AK« Bogt ^esler Kaiserstnhl berichtet, daß vor einigen Tagen zwei von Bischofszell ein Crneifir gesteinigt und ^>l»eche» haben, daß Vogt Khd im Namen des Eardinals sBischofs von Eonstanz) den einen der Thä verhafftt habe und nun um Weisung über sein Verhalten bitte. Es wird daher an Statthalter ""5 Näthe des Bischofs von Eonstanz geschrieben, ebenso an die von Bischofszeil, ne möchten den Gefan- und den andern Thäter, wenn ne seiner habhaft werden, vor das Malesiz- und Landgericht stellen ""5 ein unparteiisch Recht über sie ergchen lasse». Der Handel wird zudem in den Abschied genommen, ^ Die Landammänner Abhberg und Lnssi waren von den VII katholischen Orten an den Eardinal ^uomäns abgeordnet worden, um in Betreff der Verschmelzung der beiden Propstcicn zn Lanis und " hst"l'»s und deren Uebergabe an die Jesuiten, behufs Errichtung einer Schule, mit ihm zu uuterhan " ff» seiner Antwort meldet der Cardinal, daß er bereits vom Papst ein Breve erhalten, worin die ^"''lligung dazu ertheilt werde, und daß er nur noch auf Bescheid vom „Obersten" der Jesuiten warte, er die „guten Herren" schiken werde. Wird in den Abschied genommen, - Daneben wird ver ^'>edet, daß die Gesandten von Lueern und Frciburg, welche nächstens in Sachen des Bischofs von Basel ^olorhurn abgehen werden, im Namen der sechs katholischen Orte mir Solotburn ernstlich sprechen daß <.» gg, auf künftiger Fahrrcchnnng in den Punkten, worüber die VI> Orte an den Papst gc sieben n„d „nt Cardinal Borromäus unterhandelt haben, nicht sondern möchte, und ikik. >1, damit ihm das Recht daselbst wiederum geöffnet werde. Da man nun der Anstcht ist, daß Recht" bei der Bürgerschaft eher Unruhen und Unwille als Frieden und Einigkeit erzeugen würde »,a» lieber Frieden nnd Ruhe unter ihnen pflanzen möchte, da man hinwieder in Berükstchtigung daß Schultheiß Pshsser in eidgenössischen Angelegenheiten nnd Händeln steh ltetS nntadelbaft bc ^"vien habe, so werden Uri, Sebwhz, Unterwaldcn nnd Zug ganz freundlich ersucht, ihn Rathsboten ^ Donstag nach Ostern < lk>, April) nach Lueern zn schiken, um des folgenden Tags jamntt der Ver "'"»dtschaft des Schultheiß Pshsser vor de» Rath der Stadt Lueern zu treten und diesen dringend zu den Schultheiß Fost Pshsser zu begnadigen, Stadt und Land ihm wiederum zn öffnen ^70 März <571 und ihn in seine Ehre» wieder einzusczcn. Aus diese Weise hofft man, daß auch seine andern Anstände mit einigen seiner Widersacher beigelegt werden mochten. Dem Schultheiß Pfhffcr wird ernstlich anbc fohlen, den gütlichen llnterhandlunge» keine Hindernisse in den Weg zu lege». »»»»»». sS. u. Thurga»» »i». und «»«». (S. u. Lauis). I>. aus den Eremvlaien der Archive Zürich, Bern nur Glarus. — »in,, aus dein Beruer- und Schw!uerc>e>npsc n». >,«». aus dem Schwy^ereremplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft»- und SchlrmorlSsngklcgsiihcltc» : Deutsche gsui Bogteie» überl, Vandgrafschaft Thnrgan Laudvvgtei Rheinthal Grafschaft Bade». Laudvvgtei Freie Aemter Bier ennetb Bogteien Nbcrh. Laudvvgtei Lauis Laudvvgtei Meudris. Laudvvgtei Luggarns Abtei Dt. tsZalleu I>. Art. 42. Polizeiliches. >. Art. 266. Zollsachcn. ». Art. 7. Verwaltung ini Allgem. ii. Art. 7». Znftizsachen. It. Art. 88. Judikatur u. Competcnzs. Iik.Art, 305. Kirchensachen. ». Art. 443. Kirchcnsachen. »>> „ l?4. Märchen. v. Art. 550 Grenzverkchr g. Mayland. >. ,, 562. Kirchliche«. i. Art. 216. Juslizsache». >». 70. Verwaltung im Allgem. . Art. 34. a»t. Art. 56. Straßenwcseu. «»»> Art. 446. Stifte und Klöster- Nl». Art. >01. Locales. Art. 140. RechnnngSsachen. Rrt. 5l6. Zustizsachcii. „ 540. Polizeiliches. Art. 303. GlaubenSsachen »72. (5onfereiiz der drei s^rte Zürich, Schw«z und Marus. Zürich IS7I Ä. April Vtiitdeöarckiv (^larus. Boten: ^iieich. .Hans Kambli, Statthalter und des Raths. Schwhz. Kaspar Ahhberg, Landaw mann. Glarus. Paulus Schüler, Landammann und Pannerherr. Seit einiger Zeit wallet ei» Streit zwischen den Schiffmeistern der Heiden Orte Schwhz und Glau und dem Schiffmeister zu Zürich. Räch Anhörung beider Parteien werden nun ihre Anstände gütlich cüü verglichen: l) Wiewohl der Schiffmeistcr und die Zunft der Schifflente zu Zürich prätendieren, daf wenn der See gefroren, oder wenn das Wasser so groß ist, daß man die Linth nicht hinauffahren kniM, dann die Waareit allein führen dürfen und daß auch der betreffende Lohn ihnen allein gehöre, so soll d>^' ses in Zukunft nicht mehr der Fall fein, fondern der ander» beiden Schiffmeister „Schiff und Geschirr" dazu auch gebraucht werden ; demnach sollen die drei Schiffmeistcr alle Güter und Waaren zur Sommers- »n Winterszeit unten und oben im See gemeinsam führen und den Lohn theilcu, es wäre denn der F" ' daß die Zunft der Schiffleute in Zürich darthun könnte, daß sie daS beanspruchte Recht wirklich beüff 2> Damit bezüglich des Lohnes wegen der Länge der Zeit nichts vergessen werde und damit den keilen der drei Orte am Zoll und Umgeld kein Abbruch geschehe, so soll über alle Waaren und Güte, welche die Woche über verführt worden, stets am Freitag im ZunsthanS zum Meggen in Zürich >n wart aller drei Schiffmeister ordentlich Rechnung abgelegt werden, auf daß jedem zugestellt werde, April 15? l, gebührt !-!> Wen» zu Zeilen, da der See gefroren ist, von Kanflcnte» etwas eingestellt wird, so ^llen die drei Schiffmeistcr verbunden sein, einander Rechnung darüber zu gebe» ; ebenso wenn einer von ^'"en etwas einnimmt oder ausgibt, was alle drei betrifft, so soll er aufzeichnen, wie, wo und warum ^ geschehe», und stets ordentlich Rechnung stellen -Ii Weil beim Hineintragen der Güter und Maaren in b'e schiffe bfj,„ Fernhaus j„ Zürich die und da den Schiffmeistcrn Unrecht geschieht, indem nicht ordcnt eingezahlt wird, weil ferner der Zoll den Obrigkeiten nicht richtig bezahlt wird, endlich um bösem verdacht der Schiffmeistcr gegen einander vorzubeugen, sollen die drei Schiffmeister eine Person bestellen, welche jeden sz,eirag heim KornbanS sein und über alle Maaren und Güter, die verlade» oder cinsweilcn ^"gestellt werden, ein genaues Verzeichnis! führen soll; diesen Schreiber zollen dann die drei Schiff "luster jeden ffreitag zu gleichen Meilen bezahle». 5t Bezüglich der fünf Gulden, die der Schiffmeister Zürich dem „Schiffsbschauer", und der sechs Gulden, die er dein Wirtb zu Tuggen bezahlt hat und "u» von den beiden andern Schiffmeistcrn einfordert, ferner bezüglich der nenn Gulden, die er vom ^gmeister eingenommen und verrechnet haben will, sollen die drei Schiffmeister an den betreffenden ^ltei, »ich crfnndigtn, und was sich dann als nicht bezahlt aber verrechnet, oder als eingenommen aber nicht "u>ech»et ergibt, davon soll der Schiffmeister von Zürich de» beiden andern Schiffmeistcrn ihren Antheil "klabfolgen; können sie sich darüber gütlich nicht verständigen, so mögen die beiden Schiffmeister ihn vor "'"er ordentlichen Obrigkeit dafür rechtlich belangen. Die drei Schiffmeister erklären sich mit diesen Ar zufrieden und geloben denselben nachzukommen; ihr Gesuch aber um die Erlaubnis!, den Winter l ü>, der nur zwei Bazen höher als der Sommcrloh» sei, auch während des Sommers zu beziehe», da jezt l's w thcner sei, wird in den Abschied genommen, da man dieses zu bewilligen keine Vollmacht hat. (5onferc»z der V katholischen Orte. Pucern. IS7I, 8. Mni Gtautsarciiiv vnccr» euccni. Much. Bd. N. Mi. Much im Ltinv-s.irchiv Odwutdcu.i ^ Voten: vn eer». budwig Pfvffcr, Ritter, Schultheiß! Rochus Helmli, alt-Schulrheiß; Sebastian ^eer; Haue An der Allmend, alle des .Raths; Hans Arnold Segesser, Rathsrichter. U ri. Jost Schund, '""bammann. Schwhz. Kaspar Abhderg, pandammann. Untcrwalde». Margnard Imfcld, Panda,» ">s»n eb dem Wald; Melchior pnssi, Ritter, ^andammann nid dem Wald. Zug. Jakob Heinrich von ^egeri. Zu Betreff der neuen Münzordnung im Reich und des Vortrags des schwäbische» Kreises wird ^"Beschluß gefaßt. (Im Abschied ist hier eine Luke und daher nicht bekannt, was beschlossen worden ist.» l«. Thurgau). sS. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). Da Beril seinen Angehörigen veiboten "K, Münster oder anderswohin Gctraidc zu führen, und vielleicht neue Märkte errichtet, wird be- ^loffe», d„ß und Obwalden im Namen der V Orte Bern ermahnen sollen, von dieser Neuerung ^zustehen. «. Abgeordnete des IV Waldstätter-Eapitcls bitten um Verwendung beim Papst, daß er ihre ""eheliche» Söhne „dispensiere", Priester werden zu können. — Das Gesuch wird i» den Abschied ge "oninie,, z. Jeder Gesandte soll darüber referieren, was der pandvogt von stnggarus geschrieben und Mai <571 was handaminann Lnssi »isindlich berichtet bai, tlnd was darauf wieder an de» handvogr gcichuclwu ivordcn, «Der Inhalt dieser Verhandlung wird nicht angegeben,— purer» instruierte darüber, man ss'llC zu Baden „Versorgung" der Schlösser zu Bellenz beantragen,» x. An Uri wird in Betreff des HauPl man» Tanner geschrieben i wenn inzwischen kein anderer Bericht köiniitt, daß er härter beltraft »voide» sei, soll auf künftigem Tag weiter darüber verhandelt werden, Alan sehe auch im Abschnittt HerrschastSangeleqcnbcitcn : Laiidgreifsehaft Thurgau >>, Art, -ige, Stifte und Klöncr. Vier ennetbirg, Bogteien üb» rh > Art Mb. Klrchensachen. Cvlifereiiz der vier i^rte llri, Schwpz, Unterwalden ilnd Marus. Nappcrswyl »» Mai Vaudege schriebeue Cid geleistet. Des Burgvogts Eid ^u RapperSwul, Der Burgvogt soll schwöre»: „Diewil der Vertrag, so im lä32 Jar vermag, iveicher gstalt ein Burg Vogt »"vi angenoinen vnd beflät weide», Das er den vier Orttcn v»d der Stat Rapi'c> N»S vnd Ecr zu füreern, Iren schaden zn wenden mit allen Trnwe», das i'chloß zu Händen der sier Orttc» oder der Met vndcr Inen vnd der Stat »Itapverschtvil vffzenthalten, als Lang st» Laben wärt; er sol such dhelne vßlendische versvne» schloß la» »veder tags noch nachts, sömlichs sei er onch allen den sine» vcrbietten; zu vngwoiilicher Zit sol er »it vom » gan : Ob aber er 5,1» Zilien vßertbalb den, schloß belibcn will ßner geschefften halb sol er ein eren Man diewil Ä» verorndnen, damit dassälbia versorgt st) : Ob in da», wie dan der Vertrag vermag, uotttvendig bedächte, knecht i» bas ^ zenenien, Das so! er an Verzug den fier Ortten oder der Mertbeii vnder Ine» zn »vüffen ihn» ; Er sol onch niemaM geschütz old Bulffer zeigen, vnd ob In etwaß in gheim anzeigt wnrd, das sol er niemant anzeigen, darvon den ster vnd der Statt Rapperschwil Ntachrbeill Entl'pringen möcht. Auch in> Abschnitte SchirmortSangelegenheitcn: NapprrSiviil Art. t. Iainrechinuig der III Sclmniorte des Kieslers Hügel Heeg (?ngslberq IS7I. Mai Staatsarchiv ^uccrn. — Aftcu; Klotter (ANZelberq. Boten: pueern. Joseph Am Rhhn, deS Raths. Schwvz. Sebastian Schiller, alr-vandammann. ^urerwalden. Marqnard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Georg Würsch, Landammann nid dem Wald. Man si'lie das Vrrhandeltc im Al'schliitte SchirmorISanii<'le>;ensmitkn : ,,„x> » ,,. Alt. Zj—:n> 37<». Heilseren; der die Voqteien Orbe uril Tscherliz und Grand so» regierende» Z-rndte Bern und Freiburq. Grandsvn. 1371, I« Juni. Staatsarchiv Bern. Frcibiirg. I). Boten: Veen. Bernhard von Erlach; Simon Wurstenbcrger, beide des Raths. Frei bürg Bar '^lomäus Rehnold, Benner; Peter Krnmenstol, beide des Raths. ^ »« Zwischen den berncrischen Unterthauen von Sassel in der Herrsä,aft Peterlingen einerseits und sreibnrgischen Angehörigen von Rnvillh anderseits waltet ein Streit über ihre gemeinen „Träktede" "d Waidgang. Erstere prätendieren nämlich, daß ihnen wegen des Eapitels z» Lausanne »nd der Abtei /^^rlingen die Feldfahrten in der ganzen Jurisdiction Sassel ohne Ausnahme zugehören nnd daß sie "ugt gewesen, die von Rnvillh, welche an dem spänigen Ort, genannt An Bocher, ihre Gaißen gewaidel zu pfänden. Die von Rnvillh wenden dagegen ein, daß der spänige Ort sammt allem „Erdreich" ^'» Sassel „zur großen Feldfahrt" gehöre nnd daß sie demnach so gut wie die von Sassel das Recht des Abgangs daselbst haben. Nachdem nun beide Parteien ihre Rechtsamen genügend erörtert habe», „pro- ^stieren" vorerst die Gesandten beider Städte, daß ihnen alles das, was sie dieses Spans halb zwischen u en Parteien handeln werden, an ihren hohen und nieder» Gerechtigkeiten nnd Jurisdictionen irgend ""on Abbruch oder Nachtheil bringen dürfe, und ermahnen dann die Parteien, einen freundlichen „Be anzunehmen. Nachdem sich diese dazu verstanden, wird folgender Ausspruch gegeben : Die Parteien IGen hinfür gegen einander in Freundschaft und guter Nachbarschaft leben nnd sollen bezüglich des Waid Bangs, weil derselbe die Herrschaft nnd Obcrherrlichkeit betreffe nnd mit dem Rechten müsse ausgetragen ^lden, beiderjeitS bei ihrem bisher gemeinsam besessenen Waidgang verbleiben, nämlich die von Nu ^^h dürfen mit ihrem Vieh, jedoch nicht mit Gaißcn, auf den spänigen Ort fahren, die von sassel auf Vie Trättcde derer von Nuvillh. Dem Begehren derer von Sassel sodann um Verzeichnung ihrer dieses Hans halb erlaufenen Kosten nnd ihrer eingelegten Kundschaften wird entsprochen. l>». Der „Tschacht ^ von Montagnh hatte sich die „Mafifekung" in Bradcrvants Müllle zu Eoreelles bei Peterlingen ^Pnnaßt und dadurch in Berns Oberherrlichkeit daselbst eingegriffen. Die freiburgischen Gesandten legen """ auf dch Reelamation Berns einige Erkanntnisse vor, durch welche sie dieses Recht ihres Amlmmanns l.s» Juni lftll begründen wollen Dagegen eröffnen die dcrnerischeu Gesandten einen Tauschbrief, welchen die -stadie Freiburg und Petcrlingen bezüglich dieser Mühle aufgerichter haben, und durch welchen Freibnrg denen von Petcrlingen alle Jurisdiction über diese Mühle abtritt, Die Gesandten von Freiburg erklären, daß sine Obern von diesem Tausch keine Kenntniß gehabt haben, wollen ihnen aber den Inhalt desselben „relativ reu", damit sie Bern mit gebührender Antwort begegnen, «. Zwischen den bernerischen Unterthancn von Missv nnd den freibnrgischen Zugehörigen von St, Anbin waltet ein Anstand über ihre gemeinen „Trat rede" nnd Waidgang, Beide Parteien beschweren sicl,, daß die andere ohne ihr Porwissen einige ^lük> von der Feldfahrt eingeschlagen nnd zu Matten gemacht nnd dadurch die Gemeinschaft gebrochen bade. Nachdem nun die Gesandten versucht, die Parteien zu vereinbaren, und nachdem sie die von St, Anln» ohne Erfolg crmahnt hatten, von dem Rcchtsbol abzustehen, erbieten sich die Gesandten von Freibnrg, den Handel nochmals an ihre Obern zu bringen, damit diese ihre Angehörigen von St, Anbin zu einer gütliche» Vereinbarung mir ibren Rachbaren von Missh vermögen. Es wird beiderseits i» den Al schied genommen, Mau sklie auch im Abschnitte Hc>rschaft?auge>ej;cul,rite»- Vogtei Ort>e unv Tscherliz. n>> >>n Art. 22» — L27, VvHtei Grauvson i> n« » A>t, 73>»-7kl, Geillein - eldgenössssche Zahrrechnungv - Tagsaznng, ?Äadeu, i r!7> , tZtt, Juni lAuf Johann Baptist), ^taritSarcinv Vucern. Allge,». Absch. Vd. VV. 58. Staatsarchiv Bern. Ab'ch. Vd. KU. 579 und ti^I. ^.'attdcsarchiv SctnvvZ. Archiv Svlvtl)»»rn. !?luch in den Archiven Zürich, Freibnrg nnd Aaran.I Gesandte - Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; Heinrich Thommann, Sekelmeister und des Rntbe Bern, Ambros Jmhof, Penncr; Simon Wnrstenbergcr, beide des Raths, Lucern, Ludwig Pthsier, Ritter, Schultheiß; Rochus Helnili, alt-Schnlthciß, llri, Heinrich Albrecht, Landammann, Schwel Kaspar Abhberg, Larrdaiirmaun, U nterwalden, Melchior Lnssi, Ritter, alt-Landammann n i d dem tWE Zug, Hans Letter, Ammann, GlarnS, Paulus Schuler, Landammann nnd Pannerherr, Basel, Wcun> Wölfli; lllrich Schnltveß, beide des Raths, Freibnrg, Franz Rndela, des Raths, Solothnr». ll>> Sirrh; llrs zur Matten, beide des Raths, Schafshansen, Dietegcn von Wildenberg, genannt Riwss, Burgermeister, Appenzell Joachim Meggeli, Landamman», sS. u. Baden». I». und v. (S. u. Thurgau». «I. Der Trcsorier des Königs von Frankuul' vermeldet des Königs, dessen Gemahlin, der Königin Mutter und des Herzogs von Anjou freundliche Grüße, bezahlt die eine der verfallenen Pensionen nnd entschuldigt den König, daß er für dicMal rn andere nicht bezahlen könne, aber für baldige Berichtigung derselben entsprechende Weisungen crtn> habe. Er berichtet auch, daß der frühere Ambassador, Herr von Belliövre, den Eidgenossen seine nu^ lichei» Grüße sende und stets zu Diensten bereit sei, - Die Grüße werden verdankt, daS andere n in den Abschied genommen, « . HS- u. Luggarus). t. Der französische Gesandte, Herr de la Fonrarn überbringt eine Zuschrift des Königs, worin derselbe meldet, daß sein Vetter, der Herzog von Long"«'"' Juni l57l. wegen eines Anstands in seiner Grafschaft Renenburg den Herrn von Maniguer, Hon»einer bei des Königs ^>au Schwester, an die Eidgenossen abgefcrtiget habe, und begebr«, daß sie demselben „günstige Audienz" kltheilcn möchten. Nun übergibt auch der Herr von Maniguet keine Beglaubigung. Lein Portrag wird i» ^n Abschied genoninie», nni ans dein nächsten Tag darüber Antwort zn geben. «Portrag des »enenbnrg Gesandten, betreffend die Ansprache ans die Gerechtigkeit nnd Rechtsame bezüglich der Oberbcrrlichkeit über ^le Grafschaft Valendhs; Ereditiv — Staatsarchiv Lueerim Rcncnbnrger Akten». K. zS. ». Thmgau). ^ lS. u. Rheinthal), I. . Ritter Roll von Uri meldet, daß er von Pompejns della ^'ec, dem Gesandten des Königs von Spanien nnd des Gnbernators von Mahland. den Auftrag ^l'alten babe. ihn wegen seines Ausbleibens von dieser Tagsaznng zu entschuldigen. «». Gesandte der ^tadl St. Gallen tragen vor: Ihre Obern haben vernommen, daß die eidgenössischen Orte mit einander ""e Übereinkunft in Betreff g«sstohlcnen Guts getroffen haben; nun sei bei ihnen ein Sti'ik peinwand ab ^ Bleiche gestohlen und zu Schaffhansen verkauft, der Thäter aber daselbst gerichtet worden; Schaffhansen ^ sieb anerboten, die Leinwand unentgeltlich zurükzustcllen, wenn die Stadt St. Gallen eine Beschei- 'Ugung ausstelle, daß sie in ähnlichen Fällen Gegenrecht halten werde; sie bitten daher nm Aufnahme >ene Uebereinknnft. — Wird ml inst, uoinlnin genommen, i». Die Anzeige Lueerns, daß vor einigen ^ugen zwischen Zofingeu und Sursce drei Italiener angefallen, geknebelt nnd beraubt worden, wird ''choronchim genommen. «>. Gesandte des schwäbischen Kreises begehren Antwort auf ihren auf lez- ^ Tagiaznng gebaltenen Portrag in Betreff der geringen Münzsorten, welche in vielen Orte» der ' ' Genossenschaft geschlagen werden. — Pon der Mehrheit wird folgende Antwort erlbeilr: Man sei '^erzeugt, daß ihr Anbringen ans guter nachbarlicher Wohlmeinung geschehe; vor einigen Iahren habe "w» i,, der Eidgenossenschaft das Münzen eingestellt; weil sich dann aber im Reich allerlei welsche nnd "wdt»ländischc Münzen eingeschlichen, die an Gehalt geringer als die eidgenössischen gewesen seien, „haben "sige Orte gegen den Willen der andern also münzen lassen, damit ihre Unterthanen ihre Gläubiger w Reich desto besser bezahlen können"; nnd weit nun die zu Speher beschlossene Miinzordnnng selbst im ^ »" Wendel Häberlin von Salcnstein um eine bedeutende Summe für Hieronimuö Carlin verbürgt, die>e> Bürgschaft wegen, da auch er zu keiner Bezahlung gelangen könne, daS pand habe meiden müssen! er bitter um Hülfe. Demieach wird an die II! Bünde geschrieben, sie möchten die betreffenden Schuldner z»> Zahlung anhalte», t. (S. u. Baden). ,i. HS. u. Rheinthal). ». pueern >lnd Zug hatten lezthi» du Erklärung abgegeben, daß sie den Hauptmann Tanncr, wenn sie ihn auf ihrem Gebiet betreten, wegen seiner unchristlichen Aeußerungcn nach Berdiencn bcskrafeil werdeil, weil llri denselben allzu gelinde bestraft habe. Es sollen nun die beiden ander» Orte Schwhz und Unterwalden unverzüglich nach Lneeru bericb tcn, ob ne dasselbe lhnn wollen. H». Gesandte des „CardinalS von Ems" berichten an die X katbol Orce, wie die von Blschofszell gehandelt haben, und übergeben ihre Klage schriftlich an pueern zur M>t theilllng an die vier andern Orte. x. HS. u. Mendris). Auf einen Anzug Lucerns, daß wegen des Fürkanfs der Hodler das Korn sehr lhener geworden und daß es die Fürkäufler zum warnenden Be> spiel für andere bestrafe» werde, wird beschlossen .- Jede Obrigkeit soll geeignete Maßregeln treffen, danut der Fürkanf abgestellt und niemanden gestattet werde, Korn, Roggen, Haber n. dgl. weder in den Gottes Häusern, Speicher», Mühlen, Häusern, noch auf dem Feld aufzukaufen! wer etwas zu verkaufen bat, soll es ans die freien Märkte in die Städte führen und daselbst verkaufen; wer sich dagegen verfehlt, soll bestraft werde»! jede Obrigkeit soll ihre Müller dazu anhalten, daß diese recht und währschaft mahle», damit niemand betrogen werde. Dieser Beschluß wird dem Abt von St. Gallen, den III Bünde», allen pandvögtcn und den Städten Baden, Bremgarten und Meilingen mitgctheilt. Benediet Stoker von Schaffhausen und der „Zilei" fZhiin) von St. Gallen und Mithasten führen Beschwerde, daß ihnen eine bedeutende Geldsumme, welche sie aus Phon durch das Herzogthum Savohen haben führen wollen, do>t ohne alles Verschulden verarrestiert und nach Camerach geführt wordeil, unter dem Vorgeben, sie hätte» dieses Geld nicht nach Vorschrift eonsigniert und beim Zollner angegeben. Es wird an den HcrE'ü geschrieben, er möchte das verarresticrte Geld verabfolgen lassen, oder dann berichten, was für Ben»ö geübt worden ; dieses wird auch ml »nNrnomInm genommen. Gesandte der Stadt St. Gallen berichte» - Vor einigen Jahren sei durch die Schiedlenle der vier Orte eine Vereinbarung zwischen dem Abt »>" der Stadt über alle streitigen Artikel vermittelt worden, vermöge welcher die Stadt vom Gotteshaus abgesondert worden; „Nun shen shc Vorhabens, diewhl das Gotchns Sannt Gallen mit einer Ringü""" Inbeschlossen, ein frhheit zemache», damit mengklich, so derselbig Tags oder nachts nottwendig, i>^ selbigen gebrucheu könne;" sie wolle nun ihr Gesuch beim Kaiser vorbringen und bitte z» diechw Behuf um eine Verwendung der Eidgenossen. - Es wird ihnen erwiedcrt, man wolle ihren W»»^' dem Abr von St. Gallen mittheilen, weil man nicht wisse, ob die Sache ihm genehm wäre oder nicht Das Begehren wird ml >n Stadt Genf bitten um Autwort auf ihr lezthin an die Gesandten der XIIi Orte und nachher jedes Ort einzeln gestellte Gesuch um Aufnahme in daS Bündniß mit den Eidgenossen und «»> theilnug dessen, was allenfalls der Herzog von Savohen dagegen einzuwenden versucht habe, damit iw stch gehörig verantworten können ; ne bemerken ferner, daß ein Bündniß mit der Eidgenossenstluift, Juni INI j-- ^"»dSgeuossc auch der Herzog sei, diesem nichts schaden werde, und stelle» schließlich die Vortheilt eines Wichen Bündnisses dar, - Da einige Gesandte» darüber gar nicht, andere nnr zum anhören instruiert ""b, wird es ml inxtniunilnin genommen, t'll'. (S, u, Baden), K-K-. HS, u. Freie Aemrer). I»I». n, II. HS. u. ^hurgaii». l^i^. (S. Mainthal). II. Wegen eines vom Papst eingelangten Brede ll(), März, bctref- w»d die Erecntion des trident, Eoneiliums im BiSlhnm Eomo), sowie wegen der Frauen zu Dänikou, ^ i'ttcern zu gelegener Feit eine Konferenz der VII katholischen Orte ausschreiben, «»»». Der V kathol, ^Ue Gesandten solle» bei Abbolung der Pension in Solothnrn Bollmacht baden, mit Solothnrn gemäß uabrednng zu sprechen, >>i». (S. u. Thnrgau), «»«». Es wird eine aitdcre Dagsaznng ans den ä, Rovem wiederum nach Baden angesezt, i»i». Rechnungen der pandvögte und Gcleirsherrn IS. n. die vetref- wndcn Vandvogteien und Geleitöbuchseii). «I«I Die Stadr Mnhlhansen läßt durch tbre Gesandten Welti „nd Meister Daniel Wieland, Stadlschreiber, folgende Erklärung abgeben; Sie habe sich schon oft ci der Regierung zu Ensisbcim beschwert, daß mait sie bei ihrem alte» Stadtrecht und ihren erlangten ' ^ilwiten nicht unangefochten bleiben lasse, indem ihre in des Abts von Hützel Gerichtsbarkeit liegenden Ute» verarrestierl worden, indem sie ferner troz aller erlangten Rechte im Kirchhosischen Handel herum Wzogen werde; ferner darüber, daß ihr ein neuer Zoll vom Brennholz, Stenern und „Schaznngen" von ^ Maßmünster und andern Orten im „Fürstcnthnm" Oesterreich liegenden Gütern, sowie der Erbgut- ' ^'sii j„ Itght vorkommenden Fällen, abgefordert werden; endlich, daß ne ihre Anstände inir Funker Vi ^^dajtian zu Rhein nie berichtigen könne. Räch Anhörung der Verantwortung des österreichische» sandte» Heggenzer auf diese Beschwerden wird ihnen erwiederl; Sie möchten dem Heggenzer nähere darüber stebcn, in welchen Punkten und von wem ihre Freiheiten beeinträchtiget werden, Mochten inzwischen bis zur künftigen Dagsazung nichts unfreundliches gegen das Hans Oesterreich >'»'« Der Faktor einiger Kanflente bittet um Verwendung für sie bei Bern, Da jedoch dieses ^stßolne» „ur angeht, so will man sich dieser Sache nicht annehmen ><«!<». und II. (S. u. Thurgan). ' ^kzüglich des langwierigen Spans zwischen Bischof Melchior von Basel einerseits und Schultheiß Rath der Stadt Solothnrn anderseits wegen des von lcztcrn mir den Unterthanen in der Herrschaft ü»el aufgerichteten BerednißbriefS wird voit de» Boten der XII Orte nach Anhörung der Vorträge ' ^ Parteien und mit Znstimmitng derselben folgender gütlicher Sprilcb erlassen ; l) Alle dieses Spans vorgekommenen Unfreundlichkeiten zwischen den Parteien sollen biemit „aufgehoben" sein, 2> Der ^^Mbrief zwischen dem Bischof und Solothnrn soll beförderlich aufgerichtet und von beiden Parteien ^ wgcstt werden ; eS soll aber darin anödrüklich angegeben werden, das; der Bischof seine Untertbanen der ^ ^^^^^)aft Ergnel bei ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben lasse ;!> Die Unterthanen ^ ' Herrschaft Ergnel sollen ihrem Fürsten, dem Bischof von Basel, an seine erlittenen Kosten R>(» sonnen U»d ^ ^Z^üeir. 4) Beide Parteien sollen auf de» li), August ihre Berednißbriefe nach hueern bringen ^ dort in jh^tr »„d lueerncrischer Abgeordneter Gegenwart cassteren lassen ; dort soll jeder Partei ibr ^vl, tzniwrn das seinige, wieder zugestellt werden, st) Wenn die eine Partei an die andere noch eine ^»jprache zu machen hätte, die sie gütlich nicht „vertragen" können, sosoll diese Aniprache laut des ^'Urgs von lst?7 durch daS Recht ausgeführt werden, (Samstag nach Peter und Panl s;!U, ^nnij I57l s, ' 'NW dci» Beniercreinvlar. ans de» Beencr- unk Schwvccrcrcmplar, — << ^>taat«archi» Sncern; Akte» ^ Abtei > > wallen. »n, an« rem Selotbiirnerereini'lar, Man sehe auch Deutsche geni Vogteie» uberk. Landgrafschaft Thurgan. Laudvogtei )klieiutl>al. ttZrafschaft Sarnaus. Grafschaft Raden, Laudvogtei Freie 2leu>ter, Vier euuetb. Rogteieu iiberli Laudvogtei Lauis Laudvogtei Altendris Laudvogtei LuggaruS. Laudvogtei Maiutlial Rrlleuz, Rvllruz uud Nivirra Hkapperswul Juni lö7l liu Abschnitte Herrschaft«- und Schirmort i> Art. 2K, Polizeiliche«, >». Art, 25!>, KricgSsachen. e, ,, 245. Gewerbe n.Landwirthsch. ic, „ 57!>. Personelle«, », „ 254 Polizeiliche«, >, ,, 540, Stifte und Klöster, >>«,, „ 255. Polizeiliche«, i> Art, >57. Personelle«, > „ ich!, Straßen, ,,,, Art, 20, SImtSrechnung, » Art, i!l2, Lveale«, i, „ ?i, Iusiizsache», k!i. Art, IK5. Loeales. »Iii, Art, 254. Verkehr mit Moyland. >,>,. Art, «44, Kirchensachen. V. Art, 5I>5, Kirchliche«, »-, Art >5l, Märchen, t»l». An, 405, Märchen, Art, IG, >» Art 5, ngelegenbeiten: ii, Art 24t>, Gewerbe n. Landwii thsch^ nn .. 247. PP, „ 2l, Aintsrechnnng. ,. 44k. Stifte u, Klöster, " „ »>», Leibeigenschaft und M. n, Art, 77. Austizsachcn. ^ p>> „ 50, AmtSrechnnng r«. Art, k!l, Krieg«sachen, pp ,, 25, Amt«-», Geleit«re-b", pp Art, 27, AmtSrechnnng, «»-. Art, 57 Verwaltung in, Allgk"^ (5»nttl'U'qische Zghlrechiiiiilgc' - Taqsa;»nq, VnuiS, > 571 , Juni sMonlag »ach Johann b. Täufers Tag), ^taatsarci)iv ^'«iccrn. i>nnctbirq. Al'sch. Vd. III. '^5. in dcn Archiven Hlivici,. Obwalden und Solotluun.I Bolen: Zürich, Wilpert Zollcr, Bern, Haus Rudolph Harenberg, Vcuucr, pueeru .yans der Allmend Uri, Jakob Muheim, Schwhz, Hans Kalchoffner, U ntcrwalden nid dem Wald, lllu Mettler, Zug, Heinrich Elsinger, G lar us, Gabriel Doldcr, Basel, Riklans Diirr, Frei bürg H""' bcri Tschachtii, Solothurn, Urs Bhß, Schaffhan sc», Alerander Fättli; — alle des Raths, Man sehe da« Verhandelte in, Abschnitte HerrschaftSangeiegenheiten ,- Lauis und Mendris ->, u, Slrt. 24, AmtSrechnnng. >,. Art, 4t, Znstizsachcn- Laudvogtei Lauis Art 214. Iusiizsachcn. r. ?lrt, K2, Verwaltung im Ai>4 «l. 401. Zollsache». i>, „ 4t4, Nnterstlizungen, »'. „ 2K7. Jnßizsache», i. „ llli, Bnßcnrechnung. Laudvogtei Mendris «r Art, 475, Beamte, Slrt 4K5, Rechnung «s«ä?c>u Bellenz, Bolleuz und Riviera > Art 549 Juli 1571 »7». Eillietbirgischt' Iakrrechliuilgö - Tugsazuiig. Luggarus IS7I, Ä«. Jnli ^taatsorcltiv Lucern. (5n«ctdirg. Adsch. Ul. Zü. iAuch in den Archiven Zürich unv Solott'urn.I 2Zoten: «Die nämlichen wie auf der Zahrrechnung zu Lauis den 25. Iuni.l ^ Ma» scl>c da» AeclmiidcNe im Abschnitte Heri'schaftSamicielieiibcitcn : ^»nett, P^gteie» übelh. I» Art. :11. AnitSicchnunq. ^ ' Sogrri vanis I,. Art. !5>lt. Pdli^eisachin. t Art. -bt >. tiiichensachen. KgaruH ,,„v Mainthal «I Art. :tz. Hochwälder. «i. Art. lti. Anilsiechnu»t>. Art. t!7t. Poliieisachen. t>. All. !>!. Biißenrechnun. ^andvvfttci L'ngqarnS .. .. A,t. äl>i. Fischerei ^audvvfttei Mainthal b'oiiferellz der V katholische» Orte. Lucern >571, August .ZtaatSnrctnv Vncern. Lncern. Absch. Bd. 9ti. ^'te„.- Lurcrn. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheis; und Pauuerherr; Sebastian Feer; Haus Tai» st l"'^^ Raths: Wendelin Pfyffer, Rathsrichter. Uri. Jost Schmid, alt-Landammann. Schwhz. Ehri- ^chorno, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. U uterwald cu. Niklans von Flue, alt-Land- Wald; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammanil und Pauuerherr uid dem Wald. ^Phdlliuar Zigerli, alt-Ammann. zu ^ ^tt»as; des auf der Fahrrechuuug zu Baden gefaßten Beschlusses waren die Heiden Propsteicn und Luggarns dem Eardinal Borroinäus zuerkannt worden, wogegen aber die sechs Orte Zürich, ^a>»s, Pasel, Solothurn und Schaffhansen Einsprache erhoben baden; namentlich baden Bern biir 'ich beftig dagegen beschwert und durch eine am litt. Juli abgeordnete Gesandtschaft Freiburg der/^'^"^ erklärt, daß sie ihrerseits die Sache nicht also wollen fallen lassen; sie baden von Frciburg es gemäß des Burgrechts sie bei ihren Rechten schüzen möchte. Ferner hatte Solothurn gegen ^iärr, daß es nicht zugeben tonne, daß der Landvogt von Baden bei gleichgethcilten Stimmen äe, . geben dürfe. Auf diese verschiedenen Ansinnen aber hatte Freibnrg ablehnenden Bescheid insgeheim an Lurcrn berichtet worden ist. — ES wird nun beschlossen: Da es bisher stets das stewescn, daß bei gleichgetheilten Stimmen der Landvogt von Baden den Entscheid gegeben und Abwesenheit des LandvogtS der Untcrvogt oder Landschrciber dasselbe gethan bat; weil ferner nie a»'v "" kardinal Borromäus etwas zu vergeben, indem das Eintommen der Propsteien > ne Gründung eines Seminars zu Ausbreitung der katholischen Religion verwendet werde, so soll man B Zusammen halten, „damit cS gänzlich dabei verbleibe." I». Landammann Schund von llri macht An. ah? ^ Allschein nach Solothurn nicht viel Zuneigung zu den katholischen Orte» hege, daß es " "'cht g,n wäre, wenn man dieses Ort verlieren sollte. Weil nun die sechs Orte während der nach. sdll August l'»II stkn Tage eine Eonfercnz in Aaran abgalten werden, so wird vorgeschlagen, inzwischen an den Eardiw'ü Borromaus zu schreiben, daß ibin die zwei Propstcien „conditionaliter" übergeben worden, n>» niit Bt willignng des Papstes dieselben zu verschmelzen und zn einem Scminarium für Heranbildung gelebrkn Priester im Flcken Luggarns einzurichten, wie er selbst anerboten und gemeinen Eidgenossen verspreche" hahe, daß daher deren Einkünfte nirgend anderswohin, am wenigsten außer das eidgenöffstche Geb«' verwendet werden dürfen ; dcßhalb wünsche man von ihm unverzüglich eine bestimmte Antwort, ob er die sein nachkommen wolle oder was er im Sinn habe. Wen» man dann vom Eardinal entsprechende A«> worr erbaltcn und inzwischen erfahren bat, was von den sechs Orten zn Aaran verhandelt worden, Ü soll eine Gesandtschaft der V Orte, noch vor der nach Baden angesezten Tagsaznng, nach SolotlM" abgeordnet werden, um eS nochmals zu ermahnen, sich bezüglich dieses Handels gegen die andern D>E nickt „zn fast zn vertiefen" und sick von den katboliscken Orten nickt zn sondern ; darüber soll auch a" Freibnrg gesckrieben werden, Endlick wird jedem Gesandten eine Abschrift deS Schreibens mstgctdtilst welckeS der Papst an den Eardinal Borromaus in Betreff der Jneorporiernng der beiden Propstcien erlaßt« hat. Dieses alles soll jeder Gesandte mir allem Ernst an seine Obern bringen, damit sie sich entschließe«/ ^ man diese Schreiben also erlassen wolle, «. sS. u, Thurgau), «I. Jedes Ort soll sich bis z«>» «aästtt« Tag entschließen, was man dem Papst ans dessen Zuschrift tBreve Papst PiuS V, >l, «I, lt, Juni)/ send Bollziehnng des tridcntinischen Eoneilinms und Visitation der katholischen Orte, antworten wolü' «. ' Art, t4!>. Stifte unv Klöster, >v An. 5tt, Stifte nur K«'ste>' Grafschaft .Bade». » Art, 5. Verwaltung im Allgem. Tdier ennetl'irg Nogteieu iiberh, -», Art, 3N7, ,uirche»sacheii, i>. Art, 3l>n, Kircheiisachcu, Anglist U'U I !i«i. Konferenz der sechs Orte Zürich, Bern, Glnrns, Basel, Svlothnrn und Schaffhnnsen. Aar.,,, >57«, 20 August Staatsarchiv Bern. Absch. Vt NN. toi — und (>v.ingel. Abist, X. '^<7. I'.'lucs, in d,n Arsttivcn und Tolotlu'.n ! Gesandte: (Nicht angegeben). Laut den Verhandlungen waren anwesend von Solotburn: Urs ^etflei», Schultheiß; Urs Snry, Sekelmeister. Die «echs Orte beschweren sich in einer Zuschrift an die sechs latbolischen Orte - Nach aller Uebnng man die Propste! zu Lauis gemeinsam verlieben; der Erwäblte habe vom pandvogl und später von XII Orten die Bestätignngsbriefe erlangt; es haben aber lezthiu die sechs katholischen Orte den ^'wählten auf Begehren des Eardinals Borromäus wieder entlassen und diesem bewilligt, die Propste! ^derwärts zu verleihen, welchen Entscheid bei glcichgctbeilten Stimmen der pandvogt zu Baden ans lez- ^ Tagiaznng gefällt habe; sie müssen nun daran erinnern, wie die Xll Orte bisher die Vogte! pauis gc- ^lnsmii regiert, wie weder der Papst noch andere geistliche Herren bei Verleihung von Pfründen oder in ^ Verwaltung geistlicher Guter sie irgendwie gehindert haben, weshalb sie sich diesem Entscheid des ^ndvogts nicht unterwerfen können; denn niemand habe das Necht, ihre Freiheiten und Rechte, die ibre bordcrn mit dem Schwert erworben, zu vergeben ; vielmebr sei jedes Ort verpflichtet, die andern bei Gerechtigkeiten, Freiheiten und herkömmlichen Rechten zu schnzcu und zu schirmen; übrigens wissen ^ >rohl, daß bei gemein-eidgenössischen Dingen, wobei es sich nicht um die Freiheiten eines Ortes handle, Veichlnß der Mehrheit verbindlich sei; sie bitten schließlich, die sechs katholischen Orte möchten von oberwähnten Entscheid abstehen, oder doch wenigstens, wenn sie von ihren eigenen Rechten dem ^dinal abtreten wollen, die sechs ander» Orte bei ihren Rcchtsamen belassen; sie erwarten beförderlichst ^sprechende Antwort darüber. Auch im Abschnitt,- HerrschaftSangeiegenbeiten: ^"dvosttri Lauis. ». Art. rr<>. Kirchensachen. Iahrrechttiiiifl der die Bogteien Bellen;, Bollen; und Niviera regierende» drei Orte. Bellenz tS7I, im August uud September. Der Abschied sonnte in den betreffende» Archiven nicht aufgefunden werden. Änbrrechnnng der die Bogteien Mnrten, Orbach nnd (5clinllens regierenden Orte Bern nnd Freibnrg. Hreiburg. tk!7I, 3 September Staatsarchiv Bern. Areiburg. Adicb. t7. t55. Voten: «Nicht angegeben). til September 157 t Meli sehe res Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSanaelegeiiheiten ^ Vogtei Orbr mit Zschrrli; » ^ «t<> Art. 228—251. Nvgtei Mnrten. ««,. Art. »74—»7». Genieiu - eidgenössische Tagsiizung, Bade». IZ?>, litt. September (Sonntag nach St. Michaelis). Hraat»a> chiv Viicern AUgei». Absch. Bd.vv. 8«. Staat»arei»iv Bern. At'sch.Bc. NN. <0 t. eandcsarri'ivc Sctiwyj, Obwatde» >>' I'.'luck' in den Archiven .',ürich. Freisiurq. ^vlotl'nrn und '.'laruu.! (Gesandte! Zürich. Hans Kambli, Burgermc ister; Heinrich Themmanii, Sekelmeister und des Ralh^ Bern. Ambros Imhof, Venncr; Simon Wnrstenberger, beide des Ratbs Lueer n. Ludwig Pshst^'' Ritter, Schultbeiß; Rochtis Hclmti, alt-Schultheiß. llri. Heinrich Albrecht, Landammann Schn'l'r Kaspar Abvbcrg, Landammann; Christoph Schorno, Ritter, alt-Landammann. II nterwalde». And>ea- Schönenbühl, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammaun nid dem Wald. Z"ü Heinrich Elsinger, des RatbS. Glarus. Paulus Schnlcr, Landammann und Panncrherr; Melä»^ Hässi, Stattbalter und des Raths. Basel. Werner Wölfl!; Ulrich Schulthcß, beide des Raths. F>s' bürg. Franz Rrrdela, des Raths. Solothnrn. NrS Snry, Sekelmeister itnd des Raths. Schsl Hansen Dieregen von Wildenberg, genannt Rings, Bürgermeister. Appenzell. Joachim Landammann. ». Ans die Beschwerde einiger Kanslente, die ans ibrer Rükreisc von der Frankfurter-Melst Ladenburg vom Gcleitsbauptmann des Pfalzgrafen bei Rhein angehalten und um ihre GeleitSbriech fragt worden, batte man ans der legten Iahrrechiluug an den Pfalzgrafen das Gesuch erlassen, er die eidgenössischen Kauf und Gewerbslcute ohne Geleit frei und sicher handeln und wandeln lasten, vom Pfalzgrafcn darauf eingelangte Antwort, worin er angibt, wie die Kailsleute sich zu verhalten wird in den Abschied genommen. I». das; in den Orten und gemeinen Herrschaften öffentliche Gebete angestellt werden »»5 ^ die Pfarrer und Prediger von der Kanzel das Polt fleißig ermahnen, Gott dringend anzurufen, ' möchte von seinem Zorn ablassen und seine göttliche Gnade wieder verleihen; 2) daß überall die Luilba^ keilen, Spiel, Tanz, Hurerei, überflüssige Gastereien n. dgl. verboten werden; 5) daß überall weißes ^ ^ zu baten verboten werde, aicher für die Wöchnerinnen und alten und kranken Personen; 4) bat ^ freie feile Kauf wieder überall bewilligt werde, doch immer unter Beachtung der in jedem Ort belle ^ den Verordnungen; 5» daß der Fürkauf gänzlich verboten werde; l>) daß es im übrigen bei der leztcn Jahrrechnung zu Baden erlassenen Perordnung über den Kornkauf gänzlich zu verbleiben sonst aber soll diese Verordnung keinem Ort an seilten Freiheiten und Sazuugen nachtheilig Bern erklärt, bei seiner Verordnung über den Kornlauf bleiben zu wollen; ebenso Basel, Frcibiug September lö»7l. ^vlothnrn, Diese Orte werden daher ersucht, ihren llebcrbcdarf a» Kern ans den Märkten auserhalb chreo Gebiete verkaufen zu lassen, K. Die Gesandten der Stadt Genf bitten um Antwort auf ihr Ge such um Aufnahme in den eidgenössischen Bund, — Zürich, Basel, Freibnrg, Solothnrn, Schaffhansen und Appenzell wollen anhören und referieren, Bern bleibt bei seiner gegebenen Erläuterung, Die V ka 'boliicben Orte endlich sprechen sich dabin and, das sie seit einer langen Reibe von fahren mir Frank- ^>ch j„ Bündnis und Vereinnng stehen, das sie mit den Hänsern Oesterreich und Burgund durch Erbauung verwandt und erst vor einigen Jahre» mit dem Herzog von Savohen in ein Bündnis gerrere» ^um; va ne nun nicht wissen, ob sieb die Stadt Genf mit dem Herzog über alle Punkte verständigt bade, und da üischnwärtige Zeiten Besorgnis erwekcn, seien sie dermalen nicht gesonnen, sich in ein Bündnis einzulassen, ^>a»uo endlich erklärt, cd habe vor Fahren der Stadt Genf schriftliche Antwort gegeben, und müsse die ^-ache an die oberste Gewalt bringen, — Deshalb wird das Begehren wieder allseitig in den Abschied gc- uonimen, I». Gesandte der Stadt Mühlhansen übergeben ibre Klagartikel gegen die österreichische Rc- hleuniH, Diese werden dem Herrn Hcggenzcr überschikt mit der Bitte, bei der Regierung zu Eimsheim kur gütliche Beilegung dieses Spans uachdrüklich verwenden zu wollen und über den Erfolg auf nächsten "ü zu berichten. Wird ml inülrnonclnin genommen i. (S, u, Mainthal). lt. und l. lS. u. Rhein- ^>a>>, Verwendung beim Kaiser für Erlangung einer „Freiheit" in der Sradt wird ^nen Gallen zugesichert, sofern auch der Abt dazu einwillige; sollte der Abt nicht dazu ein öligen wollen, alsdann sollen beide Parteien auf nächstem Tage wieder vor den eidgenössischen Gesiind- eu nch einfinden, die dann einen Entscheid darüber geben werden, »,. Auf lezrer Tagsaznng war dem Petershairsen, als ^Abgeordneten des schwäbischen Kreises, zugesichert worden, das man das ^ unzen bis uns weitern Bescheid einstellen wolle; dessenungeachtet baben die Münzmeister von Ilri und ^ ug wieder Münzen geschlagen ttri entschuldigt sich darüber, ebenso Zug! einige Orte, namcnli ich ZG- ^u, geben die Erklärung ab, das sie solche Münzmeistcr auf Betreten verbaften und nach Verdienen ^luafen werden, — Es wird beschlossen, das man hinfür das Münzen ganz einstellen und die Stempel ^ Händen nehmen solle, «». lS. u. Thurgan), >». sS. u. Lauis), «ß. Die Gesandten von Basel legen ein ^'en Obern ab dem Kreistag zugekommenes Münzmandat (>l, ,l. 14, September) vor und bemerken, dus man es Basel nicht übel nehmen möchte, wenn es mir der Zeil auch veranlaßt würde, der Münzen 'Ugen Masregeln zu treffen. Gleiche Meinung eröffnet auch der Gesandte von Schaffhansen, i . Die steige des pandammanns Albrecht von klri, das; Hauptmann Tanncr von tlri und Hauptmanir Eamill Gurgel von Bellen; für ihre Anforderungen an Frankreich befriedigt worden seien, sich aber weigern, von den eidgenössischen „Säzen", pandamman» Reding von Schwhz und Schultheis Rnchti von So- ^^Nirn, gestellte Kostenforderung für ihre Bemühung auf dem Rechtstag zu Pererlingcn zu bezahlen, Uud inmnnnnl,,,,, genommen, «» Anwälte des Funker Benedict Stoker und Mithafte» begehren, mair ^vchte, da wegen Kürze der Zeit vom Herzog von Savohen noch keine Antwort ans ibre Reelamation ^'stgen der verarrestierten Geldsumme habe eintreffen können, die Sache wieder in de» Abschied nehmen, ^»lit sie in Vergessenheit komme, T. Der französisctw Gesandte, Herr de la Fontaine, v ermeldet ^ Königs Grus und Gewogenheit und erbietet seine bereitwilligen Dienste, - Wird angemessen versinkt, ». 44 September lö<1. sollen ihre Antwort in Betreff der Zuschrift des Papste beförderlich nach Lneern schifein «« Thurgan). I»I». Art. 447. Kirchensachcu. LuggarnS und Mainthal » Art. 56. Hochwäleer. Landvogtei ikuggarnS. Art. 58. Verwaltung im Allgem Landvogtei Mainthal Art. 464. Märchen. Bellenz, Bollenz und Niviera- Art 250. Scitirmvogtei RapverSwnl. Art. 6. >,I, Art. 71. Judicatur u. lzoniretenzk Cvuserenz der V katholischen Orte, ikucern. 2. November. sFreitag nach Allerheiligen). Staatsarchiv Vucern. Lucern. Absch. Vd. I ILluch in: Landesarchiv Zchwyz.I Boren: Lneern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheis!; HanS An der Allmend; Sebastian Acer; Holdermehcr, des Raths; Wendelin Pfhffcr, Rathsrichter. ll ri. Heinrich Albrecht, Landammann. SebwhZ Kaspar Abhberg, Landammann. Unterwalden. Andreas Schönenbnhl, Landammann ob dem Wald' Melchior Lnsii, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. Jakob Schiker, alt-Ammann. ». Gerechtigkeiten „abzubrechen" suchen. <» An den Grafen Hannibal von Ems wird ein freundlich^ Schreiben erlassen und die Berwcndung bei den III Bunden nnvorgreiflich bewilligt. «I. Sebastian K»cst' von Lueern anerbietet sich, ein Quantum Korn herzuschaffen, wenn man ihm bezüglich des Passes sonst behülflich sein wolle. — Wird bewilligt und freundlich verdankt, r. lieber daö, waö Landamma»" Albrecht von llri bezüglich einer Zuschrift Berns in Betreff des Kornkanfs angezogen hat und darüber verhandelt worden, sowie was Lneern dabei anerboten hat, mag jeder Bote referieren. I» mann Schiker meldet, das; der Baumeister von Bremgartcn vierzig Mütt Korn nach Schwaben audjss fuhrt habe. Daher wird dem Landvogt anbefohlen, er soll die.-von Bremgarten ermahnen, bessere nnng zu halten. Auf nächsten Tag solle» die Bolen darüber instruiert werden, wie man den Banmcstw strafen wolle, zx. Schultheiß Pfhffcr stellt ans Auftrag des Herzogs von Longuevillc die Anfrage, westc" dieser sich z» den V Orten zu verschen hatte, im Fall der Handel, den er mit dem Grafen von Avh November l57l. s'eucn von Bern gemeine Eidgenossen komme» würde. Weil man aber darüber nicht instruiert 'ü, lo wird es »cl i»>ii »< ixlum genommen I». Creditiv der V katholischen Orte für ihren Gesandten, ^ urer Walther von Roll von llri, an den Papst, an den Herzog zu Florenz an den Gubernator von Ehland und an den Eardinal Borromans. Schreibe» derselben an den Gardehanptmann Jost Scgesser '« 'stoni und an die Eardinäle Farnesc, Slmulio »nd t'lleiate «Staatsarch. Putern: Sainmlnng der nicht ^bttnd. Absch,,. ^ M^I! sc!?e .»ich im Abschnitt,' Herrschasr^a»,»>c,icnl>cilcn: ^^i^arafsrt>aft Thnrgau » Art. i'>>. Ziifte und >tk!b>'in, !!«<». Konferenz der drei Orte Uri, Sänvyz lind Nidwaldeii, ? ') 1571,« November ^b>re» ^ «Nicht angegeben!. sc» und Nidwaldcn bemerke», daß, obschon der Zoll zu Flüelen eine uralte Gerechtigkeit gewe ob» ^ L'ander diesen aufgehoben habe, indem in diesem bestimmt werde, da'? man Vrw und Gut srei zu und von einander wandeln könne. Uri erwiedert: und »ach habe der Kaiser diesen geboten, den Zoll zu geben: daber ^ d'C beiden Orte sich dessen weigern; Uri habe ibn mit schwerem Geld gekauft; e diese» Zoll zur Erhaltung der so schwierigen Straße über das Gebirg, die man fast unmöglich seine sonnst, »öthig habe, so sollte man es eher begünstigen als hindern: es hoffe, daß man es bei dr„ ^driefte» Freiheit belasse; übrigens haben auch Uri und Unterwalden sich gegen Schwhz über Snst- und Weggeld zu beschweren, das Schwhz zu Brunnen, Steinen, Küßnachr, Zm- uich/^ snder» Orten mehr beziehe und erst seit dem Bund eingeführt habe. Schwhz ist darüber soll "Ud nimmt es :ul roloroininm. - Hieraus wird folgeitde Verabredung getroffen: Erstlich z» Wei», den Schwhz und Unterwalden für ihren Bedarf, nicht aber zum Wiederverkauf, beziehen, la», ^ cillen Zöllen frei sein: Kastanien aber, Reis und andere Waaren, von denen jährlich viele V" ^uum durch llri geführt werden, sollen zu Wielen verzollt werden; jedoch sollen die Gesandten, ^ ÜU und Schloßkncchte bei ihrem Hin< und Herziehen mit ihrer Waare und Habe zu ihrem Hans- sü>,"h ^liielen zollfrei sein; selbe dürfen auch jährlich ans St. Martinstag ein Rind und zwei «ä»me ^^» Hausbedarf zu Flüelen zollfrei vorbeitreibcn: dcßgleiclten sollen auch die von Schwhz ans ihrem lass^" ^'tchlet die von llri und Unterwalden mit Waare, Hab und Gut ohne alle Beschwerde tnrfahren soll ^ eigenem Schiff und Geschirr sein Gut selbst führen. Die>e Verabtednilg ^ die Gesandten der drei Orte beförderlich an ihre Obern bringen, damit, wenn ne allseitig angr- ^^u»w>, wird, Brief und Siegel darüber errichtet werden können. ^ llri behält >icd noch vor, alle bis Tag dieser Verabredung verfallenen Zölle einzuziehen. l Do, Ort kcr Vkrhniiklunq ist nicht nn,,e>!kbeii. November l'Ot 3«7. Appeilaiionslag der drei Orte Uri, Schwy; nnd Nidwalden, Staus. I37l, 13 ?tvvember 5'attdcbarcliiv )!idwalden. Bolen: llri, Heinriel, Trogcr, ait-pandvogl ;n MendriS; Hauplmann Bartholomaus Kuhn, R>ltt>, ait-pandvogl in Bollenz, Schwhz, Kaspar Abyberg, pandammann; Marlin Degen, alt-pandvogl >»> Thurgan, Nidwaldcn, Johannes Waser, Rilter, alt-Landammann; Wolfgang pussi, Statthalter, Richter: Georg Würsch, Pandaminann zn llntcrwalden nid dem Wald, Ml» sehr kii» Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bellen;, Bollen; nnd Niviera. Alt, 2ö>—25,^, 388. Konferenz der drei Orte llri, Schivyz lind Nidwalde», Stans I37i, 28 ?tovembc». ^andcöarchiv Sciiwnz. Boten: Uri, Heinrich Troger, altpaudvogr ;n Mendris; Hauptmann Bartholomäus Kichu, Rillr>, atl-pandvogt zn Bollenz, beide des Ralbs, Schwdz, Kaspar Abyberg, pandammann; Marti» Dege»^ alt-pandvogt im Tburgan, R i dw al den, siobannes Waser, Ritter, alt-pandammann nnd Pannerben ' Wolfgailg pussi, Statthalter, Richter: Georg Wnrsch, pandainmann zu llnrerwalden nid dem Wald, Man »che das Verhandelte ini Abschnitte HerrschastSangelc,>enheiten: Belle»;, Bollen; nnd Nioiera, »—i. Art, 25« 2i>9 38'». Tllsisgzung der VUI alte» lSrte, Lkncern «37 l, 3 December Staatsarchiv Vueern. Vucern. Absch. Vd. lt>5. lAuch in dcn Archiven Zürich, Schwyz, Glarus und Aaran.I „ Boteil: Zürich, Heinrich Thonimann, Sefelmeistcr nnd des Raths, Bern, Beat pndwig vsii linen, Schultheiß; Nitlaus von Grasenried, Sekelmeistcr und des Raths, plleern, Rochus HeltnU, > ^ Schultheiß; Sebastian Feer; Hans An der Allmeild; NiklauS Kloos, alle des Raths; Weudelin Rathsrichter, llri, Heinricli Albrechl, pandammann, Schwhz, Ghristoph Schorns, pandam>»an>> Pannerherr. ll ilterw a ld en, Andreas Schönenbühl, Pandaminann ob dem Wald; HanS Waier, > pandammann nid dem Wald, .sug, Riflaus sitten, des Raths, G larns, Melchior Häsli, ^tatt'a nnd des Raths, , » . Da wegen der schweren nnerhörlcn Thellrnng die ganze Gidgenossenschast und jedes Ort > sondere viele nüzliebe Vorsorgen getroffen, unter anderm aber Bern ein scharfes Mandat lein Getraide außer sein Gebiet ;u Markt zn führen, so hatten sich die übrigen Orte sämmtliib Deeember 157 l, ^>e>es Mandat beschwert, weit es ihre» Märkten schade! und wider die allen Bräuche ist, und hatten Bern ichon wiederholt ersucht, dieses Verbot aufzuheben und den freien Verkehr wieder herzustellen, Bern ^tte darauf geantwortet, es werde auf den 5. Deeember Gesandte nach Lueern schiken und dort Bescheid ""d Antwort geben, — Deshalb hat jedes der VI II alten Orte seine Gesandten Hieher abgeordnet, ^"« eröffnet Bern: Es habe zwar erwartet, man wurde sich mit seiner früher» Antwort und dem den ^ Orten gemachten Vorschlag begnügen, indem es nichts unbilliges, nichts wider die Bünde oder den ^""dfrieden getban habe; es lasse jedem nugehindert den freien Verkehr und seze nicht minder als andere ^ue Heid und Gut zur Eidgenossenschaft; es bitte daher, man möchte gegenwärtig Nachsicht haben, '»dem vas Mandat allein dem armen Mann zum besten erlassen habe, Antwort: Es sei jedes Ort "huldig, zu Zeiten der Roth den andern mit Leib und Gut beizustehen: wenn andere Orte auch handeln bürden wie Bern, so möchte das weit führen, den alten Märkten schaden und dem armen gemeinen Mann schwerlich fallen ; man begebre deshalb, das es sein Mandat, indem es eine Nenernng sei, wieder auf köc und das es seine Antwort an Zürich schike, I». a» ,st>urb berichtet seinem früher» Anerbieten gemäs, was.er in Betreff des Kornkaufs ausgerichtet '"be, Deshalb wird an Hans Zakob Keller freundlich geschrieben und gedankt I». sS. ».Baden», i. Da biichöftichc» Häuser zu Arbo», Romanshorn, Gotllieben, Kaiserstuhl, Klingnau und Zurzach ganz bau- Und, »Zstl darüber auf nächstem -Tag bcrathen werden, k. und I. HS. n. Engelberg», Mit dem 'slandten von Zug wird in Betreff der Fischenze» und des Wubrens zu Sins eine Verabredung ge- trofff,, Mau sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmvrtSaNjielegeuheiteu: geiu, Bogteicn überh. » Art, 2, Beskjiinq der bischäft, eoiista»^. Vajsteieu, ^""sgrafsi-strift Thurgan. e. Arl, »t>8, Iustizsacheu, Baden. >> Art. I5i>, Stifte unk Klbster «. Art, :4, Jugistacheu. „ 7Z, Iustiffachen, l>, 2t»>, LocaieS, ^t'tri „nd Tkal <.?ngelbrrg i. Ar,, :»?, > Ar, Nd,, Geinein - eidgeiiösstsche Tagsazung. Baden , Sonntag den Februar SiaatSarchiv vuecr», Allgci», Absch, Bd. rv , 122. <2taa»»arU>iv-iurieii, Abs», Bd. SN. I2L, 97. DtaatsarNriv Bern, Absch, Bd, NN, 22». LandeSarchi» SN»»yi. »Auch in den Archiven Obwaldcn, saiotdurn »nd Aarau.I ^ E»e»andte: Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Escher, Sekelmcister und des Raths. Beat Ludwig von Mülinen, Schultheis; Simon Wurstenbcrger, des Raths, Lueeru, Rochus l'"li, Schultheis; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheis und Pannerherr, U r i. Jost Schund, alt-Land- ""»»an» Schwhz, KasparAbhbcrg, Landammann, lln termal den, Melchior Lussi, Ritter; Hans Waser Februar lc>72. Ritter und Paunerhcrr, beide alt-vandammänner nid dein Waid. Fug. Hans Müller, Siadtschrelbet Glarns. Paulus Schuler, pandammann und Pannerberr. Basel. Werner Wölfli; lllrich -schnltbcß, beide des Raths. Frei bürg. HauS von bauten, genannt Heid, Schultheis!. Solotbnrn. Urs Rncbth alt-Schnlthcis;; Werner Salcr, Stadtschreiber. Lchaffhausen. Dietegen neu Wildenberg, genannt Ringt, Bürgermeister. Appenzell. Foachim Meggeli, pandammann. i,. (S. n. Freie Aemterp I». Gesandte der Stadt Mühlhansen melden, daß ihre Obern erwaUel habe», der österreichische Ratb Heggen zer werde über ihre ans lezter Fahrrechnnng eingereichten Klage- punkte nunmehr Antwort geben, und daß sie nun, da derselbe jezt keine Vollmachten habe, bcgelne», man möchte diesen Handel ml mMruomlniu nehmen. «. purer» macht die Anzeige: Ein Schuhmacher aus Unterwalden habe in bueern beute werben wollen, sich aber durch die Flucht der Verhaftung entzöge»' ferner, es seien drei Fremde in bneer» zum weißen Kreuz eingekehrt und haben verlauten lagen, hätten Vollmacht, für den Grafen von Martigas tausend Eidgenossen und eben so viele Franzosen „aw zunehmen"; diese seien ebenfalls der angeordneten Arretierung durch die Flucht entgangen; derwlbe Guts von Martigas habe leztes Fahr fünfhundert Eidgenossen nnd eben so viele Franzosen von bvon »mb Venedig geführt nnd auf die Fusel Dnleigno verlegt; da dann die Türken diese Fusel belagert, ba^ der Graf mit diesen eapitnliert, bei welchem Anlaß nur der zehnte Thcil obbenannter Mannschaft davon gekommen sei; die andern seien tbeils niedergehauen, theils in die Sklaverei geschleppt worden, bandammanner bussi nnd Wascr von Unterwalden verantworten ihre Obern bezüglich des Schuhmachers. Da übrigens allgemein bekannt ist, daß überall in den Orten nnd Vogtcien Aufwiegler sieb bernnitw ben und Knechte nach Venedig wegführen, da ferner bandammannn Schund von Uri berichtet, daß gauss Truppen täglich durch Uri panieren und auf Befragen zur Antwort geben, sie marschieren nach Venedig, wahrend sonst stets üblich gewesen, daß Kaiser, Könige nnd Fürsten, wenn sie etwas vorzubringen gehabt oder Knechte anzuwerben gewünscht haben, zu diesem Zwek Gesandte an die Eidgenossen gcscbikt und nbc> das wie nnd wohin Auskunft gegeben, nnd weil man besorgt, es möchte dieses Weglaufen von Knechte» der Eidgenossenschaft zum Schaden gereichen, so findet man, daß hier Einhalt gcthan werden müsse schon einige Gesandte nur Vollmacht haben anzuhören und zu referieren, wird dennoch beschlossen-' .^^ Ort soll ans seinem Gebiet das Weglaufen in fremde Dienste streng verbieten und Aufwiegler nachte' dienen strafen; die an den Grenzen und Pässen gelegenen, besonders Uri, sollen niemanden durchla'ss" nnd die betreffenden beim Eid wieder in ihr Vaterland zurükweisen. Von diesem Beschluß wird an Waülch die lll Bünde, den Abt von St. Gallen, die Städte Mühlhanscn nnd Rotwhl, sowie an die pandvögle dies;- nnd jenseits des Gcbirgs und an die Städte Baden, Bremgarten, Mellingen, Dießcnhosen und Bischofszell Kennlniß gegeben. «I. Gesandte des schwäbischen Kreises überbringen ein Schreiben von de» zu Frankfurt am Mai» versammelten kaiserlichen Commissarien, Ehurfürsten und Reichsständen l'l. ü 5>. September l'Ol), worin diese begehren, daß die Eidgenossen in Bcrükstchtignng, welche Nachtheile dnub die Ungleichheit und durch die ungerechte Schwächung der Münzsorten für den Handel erwachsen, »»d wie dadurch Tbeurnng der für den Lebensunterhalt nothwcndige» Bedürfnisse herbeigeführt werde, »aü' der Reichsmünzordnnng münzen, nnd worin sie dagegen das Verbot des Silberkaufs aufzuheben ve' sprechen. Die eidgenössischen Gesandten erläutern darauf, wie ihnen unmöglich sei, daS kaiserliche M»'U ediet zu halten, gemäß welchem man bei Strafe der Consiseation keine andern als Reichsmünzen Reich ausgeben dürfe, nnd bitten um eine Antwort, ob man ihnen den Silberkanf im Reich bewillige' Februar >-',72. 7^«; würde, wenn sie die Thaler, Gulden, Halbgnlden, Orr, Zwölf- und Zchnkreuzerstuke »ach dein Schrot u»d Korn der Reichsordnung, die geringer» Stükc aber, die sie für ihren Verkehr nicht entbehren können, als Bazen, Halbbazen, Schillinge, Kreuzer bis auf den Angster oder Halter nach bisheriger llebnng Münzen; sie machen dagegen das Anerbieten, das! die bei ihnen vorzüglich kursierenden französischen Dik- Üsenningc und eidgenössischen Mnirzen probiert und gewerlhcl werden sollen, Die schwäbischen Gesandte» heben ,zate Hoffnung und wollen die Sache ans dem nächsten Kreistage vorbringen, et. Der savohische Gesandte, Herr von Roll, übergibt seine Gredinve, meldet, das; der Herzog mil Bern einen Vertrag ab heichloffen habe, gemäß welchem dieses übelbeleumdete schlechte Personen nach der Verurtbeilung dem Herzog überliefern könne, um sie einige Fahre auf die Galeeren zu tbnn, und stellt das Ansuchen, die andern Orte möchten diese» Vertrag in den Abschied nehmen. - Schwhz macht die Bemerkung, daß ^üeiilhalben nnpreskhafte Bettler bewaffnet umherschweifen, den armen Untertbanen zu Stadl und band Ms dem Hals liegen, diesen das Almosen wegbctteln, stehlen und rauben, daß die Bettler, ungeachtet schwhz Bettelvögte aufgestellt habe, dennoch bei Rächt in's stand kommen, und beantragt, daß man ent 'brechende Maßregeln dagegen treffeil möchte. Beide Vorträge werden in den Abschied genommen, » Der Gesandte des Herzogs von stongncville bittet »m Antwort über den von Herrn von Manigner Ms lezter Fahrrechnnng gehaltenen Vortrag, inden, der Herzog nur die alte Freundschaft zu erneuern wünsche, Darauf bemerken die Gesandte» von Bern, daß die Grafschaft Neuenbürg und die Herrschaft alendhs mit Bern ein Bnrgrecht beschworen, daß vermöge eines Testaments der Graf von Madrnz die '^U'tchaft ValendhS an sich gezogen habe, daß dessen Schwager, der Graf von Tornielli, ein älteres ^ darauf z» habe» glaube, so daß beide mit einander in s Recht gekommen seien, das; aber der Herzog M iongneville der Ansicht sei, die Herrschaft ValendhS gehöre mit aller Herrlichkeit zur Grafschaft -'eittnbnrg, daß dann Bern gemäß des Burgreebts sich in s Mittel gelegt habe, freilich bisher obne Er- . ü Weil man aber über diesen Handel nicht instruiert ist, wird er ml instonimünin genommen ; inzwischen last jedes Ort in seinem „Behalt" nachsuchen, ob etwas über diese alte Freundschaft zur Grafschaft '"uenburg aufzufinden sei, K. und I». HS- Thurgau», >. Der österreichische Rath Hans Melchior ^ßgcnzer von Wasserstelzcn meldet, daß der schwäbische, der fränkische und der bayerische Kreis sich in 7 ^ der Münzordilnng mit einander verglichen haben, daß auch der österreichische Kreis sich ibnen an fliehe» werde, und wünscht, daß die Orte, welche kaiserliche Münzfreiheiten besizen, in Zukunft nur ^tichsordnung münzen, indem dann der Silberkanf ihnen auch wieder bewilligt würde. Nachdem Unn nun vorgestellt, daß man die gröber» Sorten bis zum Zehnkrenzerstük nach der Reichsordnnng ^ lchlagen nch wohl verstehen könnte, daß es aber nicht wohl möglich wäre, die geringer» Sorten vom abwärts nach derselben zu schlagen, spricht er die Hoffnung ans, es werde nun bezüglich des das ü>ohl entsprochen werden. It. Dem österreichischen Rath H. M. Hcggenzer wird geklagt, len ^ Kornkanf auf österreichischem Gebiet durch Mandate beschränkt ici, dap den von Eidgenop nicht öiterreichischen Orten gekauften Früchten der Dnrchpaß durch das öjterreiäniciw Gebiet ge- werde, die Regierung im Ober-Elsaß an vier verschiedenen Orten Korn aufspeichern lasse und !' einige» österreichische» Nnterthancn, welche nach Basel zu Markt haben fahren wollen, an den Zoll- e te» die Pferde von den Wagen genommen worden seien. Ferner wird geklagt, daß die Regierung u Oesterreich den Salzkanf ganz an sich gezogen und zwei Faetoren aufgestellt habe, wodurch jedes " W' um g bis 4 Gld, höher zustehen komme. Da nun solches alles wider die Erbeinnng sei, die man l!2 -üül Febrnar >512, eigentlich für Zeiten der Roth aufgerichtet habe, fo bitte marr deu Herzog gauz ernstlich, er möge gemäß der Eröeinuug den Eidgenosse» und ihre» Angehörigen den freien Kauf von Silber, Korn und Sali auf österreichischem Gebiet nicht weiter hindern; geschehe das nicht, so würde man diese Klagen an dn höchsten Gewalten bringen, um sich über Maßregeln zu entschließen, wie man für die Zukunft solcher Be;chwc> den möchte überhoben werden, Nachdem Heggenzer auf alle drei Punkte geantwortet und einiges in Ab rede gestellt hat, werden sie ihm auf sein Begehren schriftlich zugestellt, >. und «». (S. u. Vier emietlmg- Vogt, überh.'. II. Ein Vortrag des französischen Ambassadors de la Fontaine, worin er versichert, da!' der König gegen die Eidgenossen alle Freundschaft hege, und bittet, das; sie den bösen Einflüsterungen der Feinde des Königs, welche da ausstreuen, der König nehme vom türkischen Kaiser Geld an, um da mit einige christliche Fürsten und Potentaten zu bekriegen, keinen Glanben beimessen möchten, wird n»tu Perdanknng in den Abschied genommen, «». Solothnrn macht die Anzeige, es babe für das zur Eindekung des atirchlhnuns zu Scbwaz gekaufte Kupfer an den österreichischen Zollstätten die neuen Zölle bezahl;» müssen, was doch dem abgeschlossenen Zollvertrag gänzlich zuwider sei; auf eine bei der osterreichissü" Regierung zu Fnnsbrnk nndZbei Herrn Heggenzer erhobene Beschwerde babe man dort versprochen, das ausgelegte Geld ans Gnaden wieder znrükznstellen; es babe jedoch dieses ausgeschlagen, Obscho» man ihm spater die Znrükerstattnng nicht ans Gnade, sondern gemäß des Zollvertrags versprochen, habe cs doch nicht unterlassen wollen, die Eidgenossen davon in Kenntnis; zu sezen, >». (S. u. Thurgau», «t i. HS, u. Mainthalj. (S. u. Baden», tz. Das Gesuch von Schwhz, es möchte jedes Ort ein Fe»stu mit seinem Wappen in die neu hergesteilte Capelle zu St, Anna am Steinerberg schenken, wird ml >»' 5li'»oinlni» genommen, «. (S. u. Sargans), v. Die Gesandten der VII Orte erlassen an den „Cardinal von Eonstanz" eine Mahnung, er möchte endlich die Häuser Arbo», Gottlieben, Kaiserstnhl und Kling»«» sammt den betreff, Pfarrhäuser» in der Eidgenossenschaft wiederum herstellen, » Fenster mit seinem Wappen in das neu erbaute hübsche Schüzenhans zu pneer» schenken, wird von dc» andern Orten ;n> ln^ninmlnm genommen, Schwhz führt Beschwerde, das; Richter Aeschmann z» denschwhl eine neue Müble erbaue und zu diesem Zwek ein Wasser abgrabe, das schon seit lange von rl» sog, Strikels Mühle, in den Höfen von Schwhz gelegen, bcnnzt worden sei; cS stellt nun die freundlich' Bitte an Züricli, es möchte dem Aeschmann sein unbefugtes Vornehme» untersagen, indem Schwhi sonst ans andere Weise helfen müßte, ,»». pneern stellt das Begehren an Zürich, es möchte denen Wintertbnr anbefehlen, daß sie die Gebrüder Stüdli daselbst dazu anhalten, ihrem Versprechen, »a>» ^ ihres Bruders Schulden zu berichtigen und dessen Sohn zu sich zu nehmen, nachzukommen, I»I» Ci» der Gesandten der Stadt Genf wird, da man darüber nicht instruiert ist, von der Mehrheil ml ünin in den Abschied genommen. ?, aus dc» ErenN'tareu der Archive Zürich, Acru nur Tchtvy,. — aus rem Zürchcrcrcmplar jz 7, Zürchrrrrciuplar ljj, ia, — >»>>, aus tri» Berurrereuiplar, aus rc>« Februar 1572, Deutscht gcn> Vogtrirn übrrh "andftrafschast Zhnraau Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Va»dvr>fttei Freie Arneter Vier eniietd Bogteien nberh- ^aiivvvgtri Mendris. ^audvogtri Mainthal Mau sehe auch im Abschnitte Heirschafts.ni.nleqenlielteu Art. 5!>, KriegSsachcn. a> ?i>t. 2«)2. Iiisiizsachcu, l. „ 71»!. „ u. Äri. 72. Jusliziachen. «. Art. 15,>j. Stislc n»v Klöster. » Stet. titt. Zebntr» und Zinsen. e. Ait. t2!>. Polizeiliches. >. „ 2!5>. Verkehr mit Mattiand. 'Art. 1717. Jiislizsachen. »I. Art. t88. Znüizsachen. >. 'Art. lt. Besezuim b. biich.eonft. 'Voqt. e». «et. liäts. Stifte unt> Klöster. «u. Sil t. 2.tn. Verkehr mit Mailand. 'Art. tttö. Marchei Conferonz der drei Städte Bern, Freilmrg und Solothur». Svtoth»l»l I57üt, Mnr; ^tnaraaritiiv Ncr». Aösch. Bd. NX. NNl. Boten: (Nicht angegeben >. Abzüglich des von der Stadl Genf wiederholt gestellte» Ansuchens »in Aufnahme in den eidge "^bischen Bund eroffnen zuerst die Gesandten von Freibnrg: Es haben ihre Obern ano dein vor ihnen ^^»lrenen Portrag und and der dabei an sie gerichteten freundlichen Ermabnnng entnehmen können, solches aus ganz gntcr eidgenössischer Wohlmeinuug geschehen sei und daß dabei nicht nur der drei Städte, sondern gemeiner Eidgenossenschaft Nnz und Wohlfahrt von beiden Städten angestrebt werde, ,ie ganz verbindlich zn danken beauftragt seien; inzwischen geben ihnen zwei Punkte in dieser ^ache z,i Bedenken Anlaß, als erstlich, daß in dein Bund zwischen den VlII alten Orten und den beiden ^labten Freibnrg und Solothnrn gemeldet werde, wie die beiden Städte hinfür ohne der VI kl Orte ' sk>> und Willen mit niciiianden in ein Bündniß treten sollen, und ferners, daß die Stadt Genf sich ium nämlichen Glanben bekenne, wie die beiden Städte, weßhalb z» besorgen sei, daß die V kathol. k dieses mit Mißfallen aufnehmen und vermeinen möchten, eS seien die beiden Städte zur Abschlie eines solchen Bündnisses nicht befugt und sie handeln wider obbenannten eidgenössischen Bund! ^de», möchten die beiden Städte in Kriegszeitcn, oder wenn man zum Sehuz der Stadt Genf HntfS upswn zn schjken im Fall wäre, sich mit ihnen in Neligionssachcn nicht vereinbaren können! einzig aus ./lu> Gründen nnd nm seine Besorgnisse den beiden Städten Bern und Solothnrn vorzustellen und mst ihnen zn verständigen, wie man die Sache zn Händen nehmen, dem zn besorgende» Unwillen ^ V ONx zuvorkommen nnd was man für eine Antwort der Stadl Genf geben wolle, habe Freiburg Tag angesezt; dabei müssen sie begehren, was hier verhandelt werde, abschiedsweise ml rchoromsum ^ Uthmo», damit ihre Obern das nöthige Nachdenken darüber eintreten lassen können. — Nach langer ^ ^ssticher Besprechung nnd nach Berlesnng des erwähnten BnndbriefS vereinbart man nch auf Nati Lotion hl,, tisfy. Stadt Genf wegen viele nnd verschiedene „seltsame und geschwinde Praktiken" ^banden nnd zn besorgen sei, daß, wenn die Eidgenossenschaft oder einige Orte ste nicht in Srbnz Marz lIiL Schinn und Bündnlß anfnchmen, dann dieselbe i» die Gewalt eines mächtigen Kirsten fallen w»!^ und mußte, was ohne gemeiner Eidgenossenschaft und besonders der drei Städte empfindlichen Schade», Beeinträchtigung des freien Handels und Wandels n, a, in, nicht geschehen möchte, so soll auf künsNgu Tagleistung zn Baden die Sache von den Gesandten der drei Städte angezogen werden mit der freuin- lichen Ermahnung an die übrigen Orte, in dieser Sache weniger ans die Personen zn sehen als ans dw Sache selbst und daber, weil die Stadl Gens der Schlüssel und das Bollwerk der eidgenössischen ^re» zen sei, den schon öfters angebotenen Bortheil nicht in de» Wind zu schlagen; wenn man auch dicWsl, wie es seiner Zeit bezüglich der Stadt Eonstanz geschehen, die günstige Gelegenheit versäumen würde, w würde der Erbfeind der Eidgenossenschaft gestärkt und das Versäumte nie mehr eingeholt werden kön»s»- während man es jezr ganz ohne Hoste», Mühe und Arbeit, der Eidgenossenschaft zur Ehre und Wohl fahrt, zur Sicherung des freien Handels und Wandels nach Frankreich und aller daraus fließend!» Vorrbeile, thnn könnte. Wenn dann ans diese Vorstellungen bin einige Orte ihre Zustimmung gebe», die V karbolischen Orte aber die Sache gänzlich von der Hand weisen sollten, dann soll man lezte>» erklären, daß die drei Städte in Würdigung der drängenden Umstände und der günstigen Gelege»be>l sich samint den willfährigen Orten mit der Stadt Genf „verburgrechten" werden, jedoch ohne irgend welche Verbindlichkeiten bezüglich der Beschirmung ihrer Religion einzugehen. Im Fall aber die ^ O>>e der Ansicht wären, daß die beiden Städte Freiburg und Solothurn wider den Wortlaut des B»»d- bandeln und daß sie obnc Verleznng desselben und ohne Zustimmung der V Orte, als der Mehrhe" der VIIl alten Orte, stch mir der Stadt Gens nicht verbinden können, so sollen die Gesandten der beide» Städte Vollmacht haben, den Sinn des fraglichen Artikels und jenes Bunds zu erläutern, »»d s"S einander zn sezcn, wie sie nicht dafür halten, das! jener Bund sie so sehr einschränke, daß sie nicht besuch wären, sich guter Rachbarschaft zu versichern. Eoiisereiiz der V katholischen Orte, Lncern. I Z7l2, 3. Mai (Montag nach hl. Kreuztag im Mai-. Staatsarchiv Lucern. ?ucern. Absci». Bd. k. IN. Boren: vueern, Rochus Hclmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß und Pa»»^ Herr: Hans An der Allmend; Sebastian Feer, alle dcS Raths; Hans Arnold Segesser, Rathsrichll» Uri Jost Schund, Landammann; Walther von Roll, Ritter, des Raths, Schwhz, Kaspar Abholst, Landammaun, U ntcrwalden, Marqnard Imseld, Laudammanu ob dem Wald; Melchior Lusfi, AG"" ali-Landamman» nid dem Wald, Zug, Zchnder, des Raths, i,. Es war dieser Tag vorzüglich wegen des streitigen Handels in Betreff des Gotteshauses P»" dies, ferner wegen einiger die Gerichtsherren im Thurgau betreffenden Artikel, endlich wegen des gehreus des Herzogs von Savohen und der Genfer ausgeschrieben worden, I». (S. u. Thurgau). cn H'^ sichtlich des Ansuchens der Genfer läßt man es bei der früher» Antwort verbleiben, nämlich, da» ^ nichts mit ihnen zn schaffen haben wolle, Schultheiß Pfhffer und Laudammauu Abhberg werde» ^ Freiburg und Solothurn abgeordnet, um diese beiden Städte dahin zu bearbeiten, daß sie ebenfalls der Genfer in nichts annehmen, «I. Räch Anhörung eines mündlichen Vortrags deS Conrad P ^ Mai l572 ^omdeeaus zu Ehnr, und nach Einsicht der van ihm eingelegten Schriften, nämlich der Eonfirmation ^t'n Erzherzog Ferdinand, dessen Zuschriften an die lll Bünde sl4, April) und an seine A-ntsleute zu vuiwbruk, saniint eine». Schreiben des Grafen Hannibal von Ems (!! Mai), wird beschlösse», ihm über Ted seines Baters, IN. Zobann Planta, den die zwinglischen Bündner wegen seiner Anhänglichkeit den karbelische» Glauben grausam hatten foltern und Angesichts der eidgenössische» Gesandten und "»geachtet derer Fürbitte hinrichten lassen, das Beileid zu bezeugen, seinen Bortrag in den Abschied zu '"lnnen, das von ihm gewünschte Schreiben an den Papst zn bewilligen, dem Erzherzog für seine gnädige ^'eünnnng zu danken . Mai> und ebenso an den Grafen Hannibal von Ems zn antworten, (S. u. ^hurgau), l'. Wegen der Bedrütungen der Unterthanen durch die pandvögte und paudschreiber soll auf Zünftiger Tagsaznng ei» Anzug gemacht werden, damit man für Abhülfe sorge, K. Eine von den Bich- j„ Bünden eingelangte Zuschrift wird jedem Gesandten abschriftlich mitgethcilr, I». Bcrnbard von Aleutleu, Vandschreibcr zu llri, meldet im Namen des spanischen Gesandte» Pompejus della Eroee, das der neue Gubernator des Herzogthums Mahland ihm aufgetragen habe, den Eidgenossen seine geneigte ^eniuiung und gute Nachbarschaft zu versichern, — Seinen Entschluß über die Frage, ob mau dem Fürsten ""eiftlich »der durch eine Gesandtschaft dafür danken wolle, soll jedes Ort nach purer» sänken, i. Ei» Eilzug von Schwvz, wie die von Zürich ihr Fcldgeschüz „beschossen" haben und daß die im Gastcr ver ^chiedeues von denen von GlaruS leiden müssen, wird inl roldi onclnin genommen, damit man sich darnach 6" u ästen wisse, Zt. Das abermalige Ansuchen des Lantammann Abhberg, es möchte jedes Ort ein ^"sier mit seinem Chrenwappen in die Kapelle zn St, Anton auf dem Steinerberg schenke», wird wieder "ä i>^>, lwuäuin genommen, I. Der savohische Gesandte „Gavain von Noll oder Bcailfort" stellt das ^kgehren, man möchte ihm, weil seither noch andere Orte in das Bündniß zwischen Savoven und den ^Aen samiut Solothurn getreten seien, den Bundesbricf aushändigen, damit diese Orte ihn ebenfalls ^'legeG können, — Weil jedoch Solothurn sich noch nicht darüber entschlossen hat, wird die Sache auf ^ Äcihrrechuuug z» Baden verschoben. Auf des Gesandten Anzug hinsichtlich des Gesuchs der Genfer um Aufnahme i» den eidgenössischen Bund erklärt man, es bei der früher gegebenen Antwort bleiben zn ^ffeu, Hauptmann Konrad Planta klagt über die Unbilden, welche seinem seligen Bruder, dem Herrn von Nbäzüns, zugefügt worden und nun auch gegen ibn angefangen werden, und bitter um Got- >»>d der Gerechtigkeit willen, ibm, seiner Frau und seinen Kindern Bciständer auszuwirken, — ES "'Ud entsprochen, i». (S. u. Thurgau). «». Walther von Noll, Ritter und des Raths von Uri, berichtet "ber den Erfolg seiner Gesandtschaft an den Papst und meldet, daß der Papst einSweilen keinen Nuntius ^»ke» werde; betreffend die an ihn geltend gemachten Forderungen einiger Privaten, so werde er solche gelegener Zeit bezahlen, — Es werden nun an den Papst, an einige Eardinäle und au den Herzog Florenz auf deren Znschristen freundliche Dankschreiben erlassen, >». Art t!. Mai Ur72, Jlihrrecchiumst der Ikl Scbirnwrte des Kiottert. (5iistelbcrst. rul>citc» : Abtei »nb 5hal Engelber.z. » »»? K Art iüt nur itt, Eoufereuz der die dstmdstr.ifsch.nt ?h»rst.m restiereiiden Orte. Kreuzlinstcn t'?72, Ik» Mai (Montag nach m.miij. 2t.iatHarrdiv L»:ceril. Akren - Krcuzlinsten. l)k'.:ch iin ^.rndeSai.Ilnv Oswalden.l Voten: «Nicht angegebenr Man skkc ras Vcrlmnrrltc in. Abschnitte Heirsch.ittSa» >e!esrnbeiten : 2cinvgrafscli.rft 5t>nr.zn» ». Art. Nn. Stifte und .Kiöitei. Art. Iii. stifte »nr Kioiiei >> ,, lüt. .Indicstnr u. tsemvetenn, (5t'»fere»z der beiden Städte Kern und (stirer«. Sciiattstuau im t^mmenthal l«72, 28 Mai St.rat»arc!ii» Vnccrn. Sa>n»ul. der nicht gebund. Abschiede. Bolen: Bern, Hans Whsi, des Raths; Castorius Wehermann, Schultheiß zu Thim; Haus BitaU. alr-handvogr zi> erachsetwald; Pelcr Berchtbold, Handvogt. hneern. Ulrich Heinserli; Sebaitia» Nitlails Kloos, alte drei des Raths, Es waltet ein Streit «wischen Heini nnd Haus Vieri von Schangnan und ihren Nachbarn Ehistt»^' Hölscher nnd Niklans Marbacher zil Marbach im Hand Entlebnch. Erstcre nämlich haben ein Verbot erlait^l in Betreff einer Aestvaid nnd einiger „Schwenden"; beide Parteien aber glauben Rechte, zu habe« >« nnd Waid, Holz und Feld, Nach Anhörung beider Parteien nnd der Kundschaften und nach vielen V?'"" billigen, den Span beizulegen, die ohne Erfolg gewesen, rheils weil das Wetter es unmöglich gemacht die spänigen Orte zu besuchen, tbeils weil die beide» Vieri erst jezt andere ganz neue, bisher taiinte Anstände auf die Bab» 'brachten, wird nun beschlossen: Sie sollen beiderseits sechs nnparte'»' ^ Männer «die bezeichnet werden) beauftragen, so bald möglich auf den svänigen Plaz sich zu begebe». ^ sammt de» beide» handschreibern im Emmenthal »nd Entlebuch uud in Gegenwart aller, welche dw stände angehen möchten, die Aussagen nnbetbeiligter Personen aiiznhören, alles geilan zu und alsdann sicb alle Muhe zu geben, den Streit sowobl über den Waidgang, als über andere men beizulegen; sie sollen jedoch nichts festes beschliefen, sondern alles an ibre Obern zur Gri>eb»>b Mai l5I2, ^ ^nige», Dabei behält man sich jedoch vor, Frevel au der Landmarch oder wegen Schwenden? in den Hoch waldern selbst zu bestrafe». Inzwischen sollen sie ihre Aezwaidcn einander uuzen und niesen lassen, bis Handel gütlich oder rechtlich ausgetragen sein wird, Beide Parteien sollen ibre bisher erlaufenen schien tragen: was aber später die Schiedrichter der einen oder andern Partei auflegen werden soll leisten, Gemein - eidgenössische Iahrrechuuugs - Tugsazuilg. Vaden. Juni (Auf Viti und Modestl). Vuccr»». Aliqem. Absch. Bo. >V. 1^0. Ltnatsarlliiv ^nric^. Al'sci'. Bd. l?. !.'>! Arcinv Irlich in den Vt>'cl'iv.'n Bern. s>reil.'nrq, Solotbnrn nur 'Aaren.I Gesandte: Ha„j? .nanibli, Bürgermeister: Heinrich Thommann, Sekelmeister und deS Raths, l'r n, Becu Ludwig von Mülinen, Schultheiß: Simon Wurstenberger, des Raths, Luecrn, Rochus '-Klnili, Schultheiß; Ludwig Pfvsser, Ritter, alt-Schultbeiß und Pannerherr. Uri, Heinrich Albrecht, s^^ainmann. Schwhz^ Dietrich In der Halden, Ritter, Landannnann, llnt e rwa lde n, Marqnard Im handammann ob dem Wald, Zug. RiklanS Ilten, des Raths, Glarns, Paulus Schüler, Land """»an» und Pannerherr, Basel, Werner Wölfli; Franz Rechbergcr, beide des Raths, Frei bürg, Pau- Wild, des Raths, Solothnrn, NrS Surb, Sekelmeister; Urs zur Matte», des Raths, Schasfhansen, "^'egen von Wildenberg, genannt Ringt, Bürgermeister, Aipptnzell, Joachim Meggeli, Landammann, itz» lind I». IS> n, Baden), «. (S. u. Freie Aemter), «I. (S. u. Sargans). «?. Landammann Albrccht ^ un Raulen seiner Obern das Ansuchen um Schentnng von Fenstern mit der Orte Ehrenwappcn in ^ ue» hergestellte Kirche bei St, Jakob am Riedweg, — Wird ml inKrnomlnm genommen, t. Felsr ^Utuh Zürich stallt die Bitte an die Ratbsboten der XIII Orte, sie möchten ibm Fenster mit der Wappen j» sei» neues zu einer Wirthschast eingerichtetes Haus schenken, Auel, dieses Gesuch a.l n.^,„e,ulnin genommen, K. ä,, Gebiet versperrt sein solle, während vier Kornmagazine im Elsaß und ^nndgan angelegt werden, 'u daß die eidgenössischen Untertbanen für den Transit von anderwärts gekauftem Korn auf der Eanzlei ^'istsheim Erlaubnißscheine lösen müssen: hinsichtlich des dritten Punktes, nämlich des hallischen Sal- sei man überzeugt, daß je zwei Fässer Salz um vier bis fünf Gulden billiger wären, wenn der Salz- bei de» Salzpfannen zu Hall nach alter Ucbung gestattet würde; man wünsche also eine entspre wndere Antwort; wen» der Erzherzog eine solche gebe» wolle, möge er sie an den Landvogt in Baden Iklli Juni l->7L. zur Mittheilnng au die Orte senden, dauiit sich diese zu verhallen »vil'sen. Die Aulwert der österreichische» täeniiuissaricu auf diese Vorstellungen wird ml rowrinuinm und innl» »>iiln genommen, i. Der franzo stsche Ambassador de la Fontaine Gaudarl übergibt seinen Vortrag, betreffend Beilegung der in Bü»d>w ausgebrochenen tlnrnben. Es wird ihm zu Händen des Königs, dessen Frau Mutter, sowie der Kö'ttg'" für ihre freundlichen Gruße und wohlwollenden Gesinnungen gedankt und der Vortrag in den AdsclM genommen, um zu berarlffchlagen, wie man sich bei diesem Handel Verhalten wolle. Ii.. Ein Bevollmächtig^ des Tresorier von Burgund überbringt das Erbeinnngögeld des Hauses Burgund für die Jahre Ir>71 und l5i72; jedes der XII Orte erhält llll» Sonnenkroneu. I. sS- u. Luggarus). »». Es waltet u» Streit zwischen deneit von Saanen iit der Grafschaft Greherz, zu Bern gehörig, einerseits und dem" von Freibnrg anderseits. Erstere verlangen Wegschaffung einer Schwelle bei der Mühle zu Bnbcnlw>ch indem dieselbe das Wasser zurnkschwelle und den freieit Strich der Fische hindere; der Bote von Hcibuch ist darüber niebt instruiert und begehrt die Klage in seinen Abschied. Der Handel wird allseitig >u Abschied genommen, um sich zu berathen, wohin man die Parteieil an s Recht weisen wolle. >» » Herr von Roll stellt an die sechs mit Savoven verbündete» das Begehren, man möchte ihm den zu Lnecrn aufbewahrten Bnndesbricf aushändigen, damit e> > ^ von Zürich und den andern diesem Bündnis beigetretenen Orten besiegeln lassen könne. Lnecrn be»w> dagegen, das; es sich nicht dazu verstehen könne, diesen Brief herauszugeben, bevor ihm der Gras sr Eampofort die ibm geliehene beträchtliche Geldsumme sammt den Zinsen znrükerstattct habe, üud nun ailch Solotbnrn berichtet, das; einige seiner Bürger die Bezahlung aufrechter Ansprachen von dase nicht erlangen können, wird das Begehren in den Abschied genommen. Zugleich wird beschlossen, das; >»su- im Fall man den Brief zum Besiegeln anShingeben würde, alsdann jemanden beauftragen solle, uüt Herrn von Roll in den Orten herumzureiten. H «I. > eine Verordnung zu erlassen nöthig sei, wird der Vorschlag, die Zölle an de» Meistbietend/n zu ^ ^ in den Abschied genommen. TV. Melchior Lnsst und Johannes zum Brunnen berichten ans Lenk ' Zuschrift vom ll!. Juni an die V katholischen Orte», das; der Bischof und die Landschaft Wallis »ich »ut Genferit in kein Bündnis; einlassen werden, ferner welche Ehre ihnen im Wallis erwiesen wo>de» x. Rechnung über den Ertrag der Landvogteien und Gclcitsbüchsen; jedes der VIII Orte erhält nenkronen, 15 französische Kronen, st Thaler, stE'/z Gld., 4l»t) Pfund und lti Schilling. lS. «- b"' sende», Landvogteien». I'. Kaspar Splis; von Schaffhansen und Wendel Häberli von Salenstein l«chtN Bemerkung von ssysat, Diser PnnvtSbrieff in volgendts vcrivllliget, aber durch den von Roll law er hvinglischen Kloubcn gcinertcn geben, vud ssnem Fürsten nit meer, dann er ein sronimer catholischcr Fnrit. dienen g,ieob Lnecrn i» der Herberg beide Originalia mit ssyß vergessen vnd liegen lassen, bis vffs >',77 Jar, da s!» der ve>t tnnden, vstbracht vnd in die Ort geschickt und Itglen lassen. JUNI Uli- 197 - < ^ Drvreeber nnd Lucius Dek von Cbur, ivs sie solches iu n «.Willi,,m.z «».«.27 7^'7'!^. 7.d ,l...» °.n r..»lnlwi. b.wil,.,.., der Eidgenossenschaft finden, Arrest legen z Mich. Schwyz, GlarnS und Freiburg aber stimmen n.ckt razn. >. ans de» Eremplare» der Archive Zürich »"d GlarnS. Man sehe auch im Abschnitte Herrsch.,, tsan.,ele.,enhc>ten . Landgrafschaft Thurga» Landvogtci Nheinthal Grafschaft SarganS. Grafschaft Bade» Landvogtei sfrrir Acmtcr. ^ier ennctbirg Bogteien übevh Landvogtci LnggarnS Landvogtci Mainthal. Art. 205. Justizsache». ». Art. 40. Amtsrechnung. U. Art. 02. Kirchliches n. Glaubeuss. n Art. 80. Pvlizcisachen. >, „ 177. Stifte und Klöster. t». Art. 100. Jnstizsacheu. ». Art. 107. Verkehr »0t Mahland. t. Art. 394. GlaubenSsachcn. ». Art. 400. Märchen. », Art. 22. Slmtsrechnnug. » 'Art. 21. AmtSrcchnuiig. j.. Art. 222. LoealeS. » „ 24. Amts- n. Geleitsrechnuug. » Art. 28. AmtSrechnung. »> Art. 237. Verkehr mit Mahland. , Art. 59. Verwaltung i»> Allgem. Eiinetbirglsche JahrrechnnngS - Tagsazung. Lltuis 1372, Mittwvct) den 23 Juni Staatsarchiv Liieer«. Eniwtbir,,. Atsch. III. II. sAuch in de» Archiven Zürich, Bern nnd Svlothurn.l Boten: Zürich. Wilstedt Zoller, des Raths. Bern. Hans Bikart, des lfiarhs. Luecrii. Joseph Mrhhn, des Raths. Uri. Kaspar Rhuer, deö Raths. Schwyz. Jost Zorn, des Raths. Untermal den. Hans Rosiacher, deö Raths ob dem Wald. Zug. Heinrich Elsinger, des Raths. GlarnS. Heinrich Heer, ^ Raths. Basel. Marx Nnszinger, des Raths. Freiburg. Junker Ulrich von Engelsperg, des Raths, ^olotbnrn. Christoph Kuhni, deö Raths. Schaffhausen. Kaspar Rudolf, des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschafts.,ngclegeuheiten: '"'auis nnd Mcndris. ^-»dvogtci LaniS Land vogtri Mrndeis. ».». Art. 25. AmtSrechnung. I». Art. 215. Justizsachen. ,, 288. «>. „ 402. Zollsacheu. x. „ 351. Polizeisachen. «l Art. 480. RechuungSsacheu. l>. Art. 42. Justizsache». l. Art. 210. Justizsacheii. N. „ 289. l. „ 150. RechuungSsacheu. »». „ ll7. Bnßenrechnnng. t. Art. 5t8. Justizsachen. (5ii»ethirgische Iuhrtechliliugs-Tugsazimg. Lsuggarus 1372, 21. Juli LtaatSnrci)iv Vncern. (.>nnetbirZ. Absch. IN. jAucl? in den Archiven Zürich, Bern und Zolothnrn. I Boten: (Dieselben wie ans der Jahrrechnung zu LaniS am 25. Juni 1572). t.J 49k Juli 1572. « k. t. «I. «». f. lS. ». Laudvogleion Luggarus und Maiuthal). K, Auf das Gesuch der Geiand teu von Solothnrn und Schaffhause» schenkt ihnen jeder Gesandte 5, Dik-Pfenningc an Fenster, K. I. IN. (S. u. Luggarus und Mainthal; Mendris u. a. m.), Man sehe das Verbandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenbeiten: Bier ennetbirg Bogteieu überst, Landvogtei Mendris LuggaruS und Maintlial Landvogtei LuggaruS. Ii l >». i I. » I» «I Landvogtei Maiutkal. Art. 35. Amtsrechnung. Alt, 473, Beamte, Art i?. AmtSrechnung, Art, 217, Juiiiffachen, ., 272, l-4, Art, 747. Nechnnngssachen. K, Art. 37. Hochwälder, «, Art. 352. Kirchliches, k „ 434. Personelles. >, „ 34. BuKenrechnnng Iahrrechuung der die Vogteien Murten und Orbach regierenden Orte. Freiburg R572, 25t August Dtaatsarctliv Bcr». Freibnrg. Absch. t! 172. Beten: Bern, Niklanö von Grafcnried, Sekelmcistcr; Hanö Rudolf Hagenberg, beide des Rathö Frcibnrg, (Nicht angegeben), ». Ans den An.^ug der Gesandten von Bern, Freibnrg möchte wie früher den berncrischen Handwclks lenten bewilligen, auf dem Land Lohrinde zu kaufen, erwiedert Freibnrg, cS werde den Handel ff' bald möglich untersuchen und gebührende Antwort geben, Ma» sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten: Bogtei Orbs und Tseherliz. >> », <>>> Art, 252 - 27l, Bogtei Grands»» »' n, -r«, Art, 732—734. Bogtei Murten « ><-. ee. Art, !»a» !>b!b!, Iahrrechuung der die Vogteien Velleuz, Vollenz und Niviera regierenden drei Orte. Bellen;, im August und September 1572. Der Abschied konnte in de» betreffende» Archiven nicht aufgefunden werde», K» I Couferenz der V katholischen Orte, Kuceru 1572, 51. September lDieustag nach.«»tivilotis Staatsarchiv Lncern. Vueeru. Absch Vd. k. l lk<. VaudeSarc«,iv T<«,wyz. lAllch im Landesarchiv Obwalben.j Boten: Lnce rn, Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheisi und Panncrherr; Hans An der Allmcn Sebastian Feer; Peter Martin, Pannerherr! Wendelin Pfvffer, RathSrichter, alle des Raths, tili 0 September tl)72, ^chmid, Landamman», Schwhz, Dietrich In der Halden, Ritter, Landammann; Kaspar Abhberg, alt- ^»dammann, Unterwaldcn, Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, ^"»dammann und Pannerberr nid dem Wald, Zug, Hans Müller, Stadtschreiber, »5« (S. u, Thurgau). I». Jedem Gesandten wird eine Abschrift der Supplication des Doindecan ^ Planta von Chur, sowie der Verwendung des Grafen Hannibal von Ems für denselben mitgctheilt, damit sich jedes Ort darüber berathe, wie man den Planla schen Erben behülflich sein, oder was man au Erzherzog Ferdinand hierüber schreiben wolle. Inzwischen wird ihm eine freundliche Empfehlung an die ^1 Bünde crtheilt. «. fS. u. SarganS). «I» ), Ii,. Der spailische Ambassador della Eroee übersendet Nachrichten in Betreff des Admirals «Eolignh) in Frankreich I. Ein Vortrag des Zresorier Crange, im Namen des französischen Ambassadors, wird jedem Ort absäuiftlich übergeben, ' aus dem Schwüsereremplar. Ma» sehe auch im Abschnitte He>rschnftbn».,eleqc»heiten: 2a»dgrafschaft Thnrgan. » Art. 4S3. Stifte und KlSfter. >>, Art, 237, Paiigciliche-, Grafskh^^ SarganS. Art, 73. Jnstin'ache», Art NN, Stifte u, Klöster. Grassel,aft ltznacb Nied Gaster >« Art, 3t, (Konferenz der IV evangelische» Städte. Aarau IS72, Scptombor Staatsa»»hiv Absch. Bd. Nr. l Iii. toi. l itt. Staatsarchiv Verl». (Tvangel. Absch. Bd. V. '^.4 I. Boten! Zürich, HanS Kambli, Bürgermeister; Hans Thommann, Sekelmeisler und des Raths, Ber n, Beat Ludwig vo>l Müliiten, Schultheiß; NiklauS von Grafenried, Sekelmeister, Basel, Werner Franz Rechberger, beide deS Raths, Schaffhansen Dieregen von Wildenberg, Bürgermeister; Ronrad Mchcr, Sekelmeister und des Raths. n» Da man leider nur zu sichere Nachrichten erhalten hat über die furchtbaren Mczelcien und die grausame Verfolgung"), welche in Frankreich gegen den Admiral und seine Anhänger und andere Ehrist- glänbigc verübt worden, und da man ernste Besorgnisse hegt, es möebre sich diese Verfolgung nicht auf Frankreich allein beschränken, sondern weiter auf andere Stände und Anhänger der evangelischen Re ') lZeituuq über die erschrekliche Mordnacht zu Paris s Bartholomäusnacht I im Bernereremvlar r.u, 2äü j 500 September >572, ligion ausgedehnt und zur Vollziehung des tridcutinischeu Eonciliums geschritten werden, so wünsib> nun jedes Ort von dem andern zu erfahren, wessen cS sich im Fall der Noth und thätlichen Anfechtung gegen daS andere zu versehen habe und wie man sich bezüglich der Hülfelcistung gegen einander halten wolle. Deshalb vereinbart man sich nun über folgendes- Wenn eine Stadt oder deren Unterthanen that lich angegriffen wird, so sollen die andern Orte oder Städte ihr treuen Beistand und Hülfe leiste» »nd zu Beschüzung des gemeinen Vaterlandes und der evangelischen Religion Leib, Ehre, Gut nnd Blut „darstreken"; dessen soll sich jedes Ort zn dem andern versehen, Danebeil soll jedes Ort an seinen Gre» zen sorgsam wachen nnd seine Unterthanen gegen einen Angriff oder Uebcrfall durch Anschaffung von Proviant, Munition nnd anderer Bedürfnisse gerüstet machen. Damit der nöthige Beistand desto beso> derlichcr geleistet werde» sann, soll jedes Ort ans seinem Gebiet eilte Fusipost der Art organisieren, das sie leicht mit einander eorrespondicren können; deshalb soll auch jedes Ort dem andern von leint" hiezn bestimmten Posten mit Beförderung schriftlich Kenntnis geben, damit jedes seinen Läufer unte» richten kann, wie sie sich gegen einander halten sollen. Und da Zürich nicht für nöthig erachtet hatte, die Zugewandten Orte evangelischer Religion, als Stadt St, Gallen, Mühlhausen und Biel auf gegenwa» tige Konferenz einzuladen, so wird beschlossen, denselben durch eine Abordnung von obftehender Verab rednng Mittheilung zn machen nnd gleichzeitig von ihnen zn erfahren, wessen man sich im Fall thätliche> Anfechtung gegen sie vertrösten könne. Daneben sollen auch Privatpersonen in Wallis, Bünden n, > > die sich zur evangelischen Religion bekennen, schriftlich nnd mündlich von obiger Verabredung in Ken»' nis gesezt werden; Bern namentlich soll im Wallis, zn Biel nnd bei denen von Neuenbürg, Reuenstadt nnd im Münsterthal das nöthige verhandeln. Auch wird für angemessen erachtet, einigen benachbarten Fürsten, Herren und Städten, als Württemberg, Strasburg n, a, >»,, die sich ebenfalls zur evangelisch^" Lehre bekennen, die drohende Gefahr vorzustellen und von ihnen gleicher Weise zu erfahren zn suchen, wessen man sich zu ihnen im Fall der Roth versehen könne. Alle diese Punkte werden einstimmig Ratifieation hin festgestellt! seine Antwort darüber soll jedes Ort an Zürich mittheilen,'*) I»> Eine 6" schritt deS Michael Roset, Shndiens der Stadt Gens, worin er im Namen seiner Obern neuerdings das Ansuchen um Aufnahme in die „Zugewandtschaft" stellt, wird jedem Gesandten abschriftlich mitgctbeili und in den Abschied genommen. Daneben wird besprochen, das die lV Städte, wenn der Stadt Gull in ihrem Gesuch nicht willfahrt werden sollte, ihrerseits nnd zu ihrer mehrern Sicherheit mit derselbe" in Unterhandlungen sich einlassen sollten, t. Von den nnglüklichcn in Frankreich gefänglich eingezogene" Glaubensgenossen langen Bittschriften ein, eS möchten die IV evangelischen Städte sich beim König allem Nachdrnk dabin verwenden, das die Verfolgungen eingestellt werden! auch möchten sie den GnbU nator um freien sichern Dnrchpas für die vertriebenen Gläubigen ersuchen, — Weil man aber darübe» nicht instruiert ist, wird das Gesuch in den Abschied genommen, ') Bernerercmplar NN, 2tit>: Entschluß Bösels, betreffend seine Einwilligung zur hülstrcheu Vereinbarung der evangelisch^ Städte wider tbätiiche Anfechtung, t>. Oetober, — toi, 2KK. Anzeige Zürichs-, daß auch Schaffhausen und St. Gallen daz stimmen, 8, Oetober, — toi, 2K8, Anerbictuiig der Stadt Biel, im Fall thätlicher Anfechtung mit Gut und Blut zu de» cvai gelischcn Städten zu stellen, Ii, Oetober. — toi, 27l>. Gleiches Anerbiete» von Neucnstadt. 2t», Oetober. — toi. 2, >, Ent schtuß und Bericht Zürichs über die Beistimmung aller evangelischen Orte nnd der Zugewandten zum Aaran'sche» Abschu 3, November, — Oetobcr 15,72 Tagsazimg der mit Frankreich verbündeten IX Orte, Solvtkurn »2, October >Ttar,tSarrtiiv Vnccrn. Nttqe»,. Absck'. Vk. VV. lAuci, im Arcl'iv l^larus.j Gesandte» Luecrn, Ludwig Pfhffer, alt-Schultheiß; Hans Tammann, Hanptnran», llri, Heinrich iecht, Landaniniann! Jost Schmid, alt-Landammann, Schwhz, Dietrich In der Halden, Landammann; ^tin Degen, Bogt, ll nte r»va l de», Melchior vonFlüc, Hauptmann! Peter zum Weißenbach, Hauptmann, beide des Raths ob dem Wald, Hans Waser, Landammann nid dem Wald, Zug, Jakob Nuß- ">»er, Hauptmann; Jakob Widmcr, Glarns, Jost HöSli, Landvogt. Freibnrg, Hans von Lanten, ^"annt Heid, Schultheiß! Hans von Garmisivhl, Hauptmann, Solothurn, tlrs Rnchti, Schultheiß; Bielstein, alt-Schultheiß; Stephan Schwallcr, Bcnner, Appenzell, Hans Bodmer, Landamman», ^ kranzösischc» Gesandten vermelden des Königs, der Königin, der Königin Mutter und der ' Herzoge (des Königs Bruder» freundlichen Gruß und geneigte Gesinnung, übergeben ihren Ercdenz- »,^ eröffnen sodann, daß der König wegen der zwei großen Armeen in den Niederlanden und »in ^ Grenze zum Selinz seines Reichs M)l1 eidgenössische Kriegsknechte anzunehmen wünsche »ich stmmäß Bercinnng nur zum Schiri» »einer Lande und Leute gebrauchen zu »vollen versichere, u»d^ jemanden damit anzugreifen, indem er mit seinem Schwager, dem König von Spanien, ^ "llen andern benachbarten Fürsten in Frieden und Einigkeit lebe. Hierauf erklären Lneern, Uri, ^"terwalden ob und »id dem Wald, Zug und Solothurn, daß sie dem König die begehrten ' Mann bewilligen »vollen. Der Gesandte von Freiburg möchte wegen verschiedener Bedenken die ^ j» den Abschied nehmen, hofft aber, seine Obern werden sich nicht sondern. Nachdem nun die Orte, ^ we den Aufbruch bewilligen, den französischen Gesandten ihren Entschluß mitgetheilt, sprechen sie die ^ 'Mtnng a„s, daß der König die ausstehende Pension bezahlen und daß er in Berüksicittignng deö Utters ui»d der herrschenden Thenrnng den Hanptlenten solche Bestallungen geben »verde, daß sie ihm Astert Leute zuführe» könne»! denn wenn der König begehre, daß die Eidgenossen gegen ihn '^ereinnng halten, so sei es auch billig, daß er seinen Bersprcchen nachkomme, - Jedes Ort soll seine ^"Ptleiite ermahnen, den Knechten einen solche» Sold zu geben, daß sie nicht Mangel oder Hunger e»>/" Fulge dessen sie krank »verde» könnten, Glarns endlich niinnit das Begehren ml roidromluin, ^ »verde» seine Obern nach Empfang dieses Abschiedes einen angemessene» Beschluß fassen, ^^uso stj,»,»f Appenzell, t». Gesandte von Bern, nämlich Schultheiß Beat Ludwig von Mülinen und Ha»t> Rudolph Hagenberg, eröffnen vor den Gesandten der nenn Orte: Bern habe mit großer ude va» dieser Tagsaznng vernommen, indem ihm dadurch Gelegenheit gegeben »verde, seine Anliegen l>» s ^^G'M'den vorbringen zu können! es »verde nämlicb ausgestreut, als ob Bern eine» Auszug ver- ^ Harnische gemustert und GestWz hin und hergeführt habe, um einige Orte nngewarnt zu als ob es die in Frankreich geschehene furchtbare Thar (Blnthochzeit in Paris am ''lugus^ rächen beabsichtige; Bern habe aber nichts dergleichen im Sinne, habe auch niemanden " aß zu sinein solchen Arg»vohn gegeben» es habe freilich einen „Auszug" veranstaltet, aber nur zu», "»iz »»d seiner welschen Lande »nd der Stadt Genf, wegen seltsamer Reden »»h Dro- Oetober 15?), Hungen, die es vernommen habe, und zur Stärkung des geliebten Vaterlandes; der frühere Auszug Ü' nämlich durch Todfälle und Länge der Zeit mangelhaft geworden und daher habe es denselben ergänzen müssen; betreffend das Geschüz, so habe die Stadl Zofingen ihre nnbranchbar gewordenen Stüke nmgiU'kU lassen und daher sei selbes hin- und hergeführt worden; wenn man Bern keine Ursache gebe, weid« niemanden beleidigen, sonder» vielmehr Gut nnd Blut an die Erhaltung der Eidgenossenschaft lezc»' man möge daher Bern in Bezug ans obige nnwahrhaften Gerüchte für entschuldigt halten und nicht ü gleich jedem nnznverlässigcn Gassengeschrci Glauben schenken, was es seinerseits auch thnn we>d»' habe aber jemand eine Beschwerde gegen Bern, so möchte man es davon in Kenntnis; sczcn, aus ds» ^ sich gebührend verantworten könne; sollte übrigens dem König von Frankreich der begehrte Ausbruch willigt werden, so bitte Bern, daß jedes Ort seine Hanptlente verwarne, keine Angehörigen von Bern anzunehmen oder zum Ungehorsam zu verleiten, bei Vermeidung der Strafe, welche es vor eiuigvu reu darauf gcsezt habe -Auf dieses wird ihnen folgendes geantwortet: Man danke Bern für seinen f>cn> lichen Gruß nnd sein ehrliches Anerbieten; wenn auch mancherlei Reden gehört worden seien, sv e>wa>l man dennoch von Eidgenossen, daß sie nichts unfreundliches gegen einander beginnen, sondern vwl» Einigkeit, Ruhe nnd Frieden im Vaterland erhalten helfen; man wolle übrigens die Vcrantwoiruu.l Berns in den Abschied nehmen, in der Hoffnung, daß sie vollkommen befriedigen werde; anä» werde ^ die Hanptlcntc angemessen warnen, keine Unterthanen Berns anzuwerben, bitte jedoch, jene zu tss"., rcnder Verantwortung kommen zn lassen, welche ohne Wissen nnd Willen solche, die ihre Herkunft sa angegeben, angenommen haben, damit niemanden Unrecht geschehe, — Mir dieser Antwort erkläre» die Gesandten von Bern befriedigt. Conserenz der V katholischen Orte, ikncern, >3?2, 20. Actober (Montag nach Linas Evangelist). Staatsarchiv Lucern. Lucern. Absch. Bd. k5. lÄl. Boren: Lne ern Ludwig Pfbffer, Ritter, alt-Schultbeiß nnd Pannerhcrr; Sebastian z Tammann, beide des Raths, Uri, Fakob Arnold; Jost Schmid, beide alt-Landammänner, Georg Reding, alt-Landammann, Unterwalden, Riklans von Flüe, alt-Landammanit ob dem Hans Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug, Hans Müller, «tadtMvl »H. (S. u. Rheinthal». I». nnd «?. ;S. u. Thurgan). «I. Es wurde dieser Tag besonders wegen i bewegten Zeiten, wegen seltsamer Reden, Kricgsrüstnngen nnd Warnungen, die man von vertäue ^ Seiten her vernommen hat, ausgeschrieben, um sich nämlich zu verständige», wie man sich dabei ve> w wolle, Uri verliest nun seine Znstrnetion nnd erstattet mündlichen Bericht, Was hierüber und ders über die Frage, wo man sich um Hülfe umsehen könnte, verhandelt worden, soll jeder allen Treuen an die geheimen Rätbe bringen; seinen Entschluß darüber soll dann jedes Ort nach schiken, damit dieses die nothwendigen Ausfertigungen besorgen kann, «». Es wird ml ^ >,„» « »n. «bt i. mid »» dc>s «M »Dl. lowi, ' s" P-qmr,, c>«,, z,.,,,, mi'S-'l '0 Antworten an dre.elben, Auf sein Ansuchen wird dem Gabriel Rusea von Bellenz Oetober l»i7T Jtt! te . ^ Ank.iuf von t(X)0 Sak Getraide und für deren freie Empfehlung an den Herzog von Vavoven tu. reu U Ausfuhr ausgestellt, (2t Oetober). q» ,n ,'ebk auch '»' Abschnitte Herrsch.'ft.'.in.,-lkaenbc!tt» - ^ ^ r Art 170, Zuftizsnchcn. ^"dg.affcl.aft Tdurgau «", .89, Just.zs-che.,, ^"dvogtei Nk-inthal. >' «>'- G-.'nden»,.chcn 4ttS. Coufereli; der VII katholischen Orte, Lucer», I >,. ?tovember (Auf Martini». ^taxtsarchi» Luccril V»r-rn, Absch. Äe. k l2 ! Laude».,rckiv Ztchw»;, La»de»archi« Nidwaiden, »Auch in den Archiven Freidurq und Soidlburn.» Boten» Lueern. Rochus Helinli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß und Panner- Hans An der Allmend; Sebastian Feer; Hans Tammann, alle des Raths, Uri. Jost Schund, aiimiaii»; Johannes zum Brunnen, Ritter, Sckclmcister und des Raths, Schwhz, Georg Reding, ^andamiiiann; Christoph Schorno, Ritter, alt-Landai»mann und Pannerherr, llnterwalden, An- ^khl,'»enbnhl, alt-Landainmann ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, Landamman» und Panner- . ' »id de,,, W^ld, Zug, Hano Müller, Stadtschrciber, Freibnrg, HanS von Lauten, genannt » ^d, Schultheiß, Solothnrn, llrs zur Matte», des Raths, Und ^ ^ »vnrdc ausgeschrieben wegen der überall vorkommenden Empörungen, Rüstungen ieltsaiiicn Vorgänge in und außerhalb der Eidgenossenschaft. Nachdem nun jeder Gesandte berich- dat, was seinen Obern schriftlich und mündlich darüber zugekommen ist, wird beschlossen» Es soll ein ^/'"-eidgenössischer Tag ausgeschrieben werden, n»> mit den nenglänbigen Eidgenossen in Betreff ihrer H^^"üungf„ Rüksprache zu halten, I». Hans Meher, Wirth zu Meilen am Zürichsce, bat schändliche »vider die V Orte ausgestoßen ; ebenso hat der Prediger zu Biel ungeziemende Aenßcrnngcn sich aus """ wird auf künftige gemein-eidgenössische Tagsazung verschoben, die auf den 7. Decemb. ^ üeichrieben wird, <». Der Antrag Freiburgs, die eidgenössischen Bünde wieder einmal zu beschworen, ml in^i, Abschied genommen, «l. Jedem Gesandten wird eine Abschrift der neuen ^ ^'Münzordnung mitgetbeilt, damit man dieselbe durchgehe und auf künftigen Tag darüber instruiere, 'Es wird ein Schreiben au den König von Frankreich beschlossen, worin mau eine Antwort auf das d/ ^ ^U'eiben begehrt, k. Da viele der rebellischen Hugenotten ans Frankreich sich nicht allein an acd Grenzen, sondern selbst in einigen Orlen der Eidgenossenschaft aufhalten und dort zu, ^mden, soll in obbemeldtem Schreiben auch Erwähnung davon geschehen. Auf nächste Tagsa- a»o^ ^ Gtsandteu Vollmacht mitbringen, ernstlich darauf zu dringen, daß dieses fremde Volk de» komme. Auch in der Grafschaft Neuenbürg soll dem nachgelebt werde», K« Weil viele a> s ^,^'^k.ssou im Lande Wallis in Betreff ihres Glaubend verdächtig und, so sollen die Geiandten sie ' Tagsazung darüber instruiert werden, was man mit denen von Wallis iprcchen oder an lchteiben wolle, um zu erfahren, wessen man sich zu ihnen zu versehen habe, I». Frciburg beklagt '' daß es von denen von Saanen vor den eidgenössischen Gesandten verunglimpft worden, und stellt freundlich die Bitte, man möchte in solchen Fällen nicht jede.» sogleich Glauben schenken, sondern 5t)2 November l572, den angegriffenen Thcil sich vcrantworlcn lassein l. Freibnrg begehrt, baß jeder Gesandte über das, was der Herzog von Savohen in Betreff Romonl's und anderer Dinge gefordert hat, an seine Obern in allen Treuen referiere, — Darauf wird Freiburg die Versicherung gegeben, daß die katholischen ^ es treu meinen und ein getreu Aufsehen haben werden, Ii. Zuschriften deS Abts von St, Gallen n>^ des Grafen Hannibal von Ems an die V Orte werden jedem Gesandten der V Orte abschriftlich »i getheilt, I. Dem Landammann Lussi wird nachgeschrieben, was er beim Cardinal von Ems ansnchCU soll; auch werden ihm Jnstrnetioncn ertheilt bezüglich des Itr, Konrad Planta und der beim Papst uu ' zusnchenden Hülfe, ferner eine Empfehlung um Beförderung des „Calmona" zum Cardinal, endlich » Betreff deS Balthasar Zweher, i«. CS wird abermals beantragt, den spanischen Gesandten della Cac^ insgeheim um Hülfe anzusuchen, oder ihn anzufragen, wessen man sich zu ihm versehen könnte, ^ aber noch nicht alle Orte darüber instruiert haben, soll es ans nächstem Tage geschehe», JedeS Ott dann seine Gesandten auö den geheimen Rathen nehmen, Art, IM), Glunbenssachen, Grafschaft Baden, «>. Art, >57, Stifte »nd Klöster, Bier ennetb. Bogteien überh. > Art, 23X, Verkehr mit Mayinnd, Cieinei» - eidgenössische Tagsnzuug, Acrdon, l7>7!2, 7, Docember (Sonntag nach Nicolaus). X'ttccr»». 'Allqom. Absci'. Vd. XV. Zlrctiiv Dvlotlili»»». I'Aucli itl oen Archiven Zürich. Bern, Lchwvz, Obwalden, Kreil'urq und Aarau l Gesandtem Zürich, Hans Kambli, Bilrgermeister.; Heinrich Thommailn, Seke'lmeister und des Ratlu^ Bern, Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiß; NiklauS von Grafenricd, Sekelmeistcr und des Natbs Lneern, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheiß und Paunerherr, U'» Heilirich Albrecht, Landammann; Jost Schund, alt-Landammann, Schwhz, Dietrich In der Halde», Ritter, Landammaniti Christoph Schorno, Ritter, alt-Landammann, ll nterwalden, NiklanS von Wie, alt-Landammann ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, Landammann und Pannerhcrr nid dem W» ^ Zug, Hans Bolsiuger, Ammann ; Hans Müller, Stadtschreibcr, Gla rus, Paulus Schuler, Landamma ^ und Pannerhcrr; Melchior Hässi, Statthalter, Basel, Werner Wölsli; Franz Rechberger, beide Raths, Freiburg, Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Peter Krumenstol, Veuner und ^ Deeember 1572. Raths. Solothurn, Urs zur Matten, des Raths, Schaffhause» Dielegeu von Wildenberg, genannt ^>ugk, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Mcggeli, Landammann, «» (S. u. Luggarus). ?». (S. u. Luggarus und Mainthal). «?. (S. u, Rheinthal). «I. Die von den österreichischen Commissarien abgegebene Autwort über die drei Beschwerden der Eidgenossen wegen des ihnen erschwerten Silber-, Korn- nnd Salzkaufs ist mit der frühern fast gleichlautend, Sie wird in einer einläßlichen Gegenantwort widerlegt, e. (S. ». Luggarus), t. Auf den Bericht, daß der Erzberzog von Oe- sierreich eine große Masse Heu in der Grafschaft Throl aufgekauft und den Unterthaucn verboten habe, Winand andcrm als ihm Heu zu verkaufen, wodurch es den Eidgenossen unmöglich werde, mit Wagen oder Saumrossen zu den Salzpfannen zu fahren, wird Laudammann Mcggeli beauftragt, sich darüber uäher zu erkundigen und auf nächstem Tag zu berichten. K. Der Gesandte der Stadt St. Gallen führt Beschwerde, daß in Folge des neuen Münzediets, welches der Kaiser und die Fürsten nnd Stände des Geichs, sowie der schwäbische, fränkische und bayerische Kreis erlassen haben, es ihren Handelsleuten, die nicht nur nach dem deutschen Reich, sondern auch nach andern Ländern Handel treiben, unmöglich geworden sei, ihr Gewerbe zu betreiben, indem die verbotenen Münzen, worunter auch die schweizerischen ^griffen seien, nur noch bis zum l, Januar angenommen und dann auf bestimmten Pläzen anfgewcch- Wlt, eingeschmolzen nnd zu RcichSmünzen geschlagen werden sollen; bezügliche Reelamarioneu bei Oester- 'uch seien ohne Erfolg geblieben; deshalb bitte er um schriftliche oder mündliche Verwendung beim Rassen — Daher wird an den Kaiser geschrieben, er möchte verfügen, daß im Reich die eidgenössischen Lünzen nicht ganz verrufen, sondern valntierr werden, und daß de» Handels- und Gewerbsleuten bewilligt werde, die Reichsmünzcn, welche sie im Reich ans ihren Waaren erlöse», in die Eidgenossenschaft '^zuführen; man erbiete sich dagegen alle Unordnungen und Mißbräuche, welche bisher in der Eidgenossen- bhaft vorgekommen sein mögen, mit allein Ernst abzustellen und Fehlbare nach Verdienen zu bestrafen,— Gallen wird schließlich ermahnt, seinen Kaufleuten, welche ihre Waaren nach Wien nnd bis in die Türkei versende», das erlöste Geld aber einzuschmelzen, in Platten zu schlagen und dann als feines Silber wieder in der Eidgenossenschaft zu verkaufen Pflegen, dieses strenge zu verbieten, l». Die Vit katholischen Orte drüken ihr Bedanern darüber auS, daß in den andern Orten Kricgsrüstnngen und Mu- heruiigen veranstaltet nnd Wachen aufgestellt werden, gleich als wenn man mitten im Krieg stünde, daß ^nige unter anderm sich haben verlauten lassen, sie wollen nicht warten, bis sie ermordet worden, wie es "w Frankreich dem Admiral und seinen Anhängern ergangen sei; sie bemerken, daß sie in Folge dieser Vorfälle veranlaßt worden, auch einen Auszug zu veranstalten, nm sich gegen einen allfälligen Angriff wehren zu können, daß sie jedoch nichts anderes im Sinn haben, als ihren lieben Eidgenossen von Städten und Ländern alles das treulich zu halten, was die geschwornen Bünde, Verträge und der Land- üieden vorschreiben, wie eö wahren Eidgenossen —Die Gesandten der IV Städte crwicdern - sie t^be» diesen „schweren Anzug" ganz nnd gar nicht erwartet, haben aber a» dieicr offenen Mitrheilnng Wehr Gefallen als Mißfallen; sie bitten jedoch freundlich, die VII Orte möchten erklären, ob sie bei ihrem ^nzug djp IV Städte insgemein oder einige Orte besonders meinen, nnd möchten ibnen jene Periouen Linien, welche solche Schmähungen sich erlaubt babeu. Auf eine Replie der Geiandten der Nl fei- llwlischtu Orte erwiedern jene von Zürich: ES habe sich in Zürich das Gerücht verbreitet, daß siel) Kriegs- ^slf iu Eonstanz sammle; deshalb nnd weil wegen Abgang die Erneuerung des Auszugs nöthig gewor- babe es die Ergänzung seiner Mannschaft vorgenommen, um auf alles gerüstet zu sein; das Land 64 Deeember 1572, Volk habe von sich aus, ohne Mitwisscu der Regierung, während der Engelweihc (zu Einnebeln) Wacht» auf dem Horgerberg ausgestellt, aber nur gegen das herumstreichende Gesindel, — Die Gclandtcn vo» Bern, von Basel und Schaffhauseu verantworten sich ungefähr in gleichem Linne; sie wollen ihren Ms zug nur wegen der überall vorgekommenen Rüstungen, wegen der Vorfälle in Frankreich u, dgl, erncucU haben; antb sie erklären Bünde, Verträge und Landfrieden treu halten und zur Eidgenossenschaft (Mt und Blut sezen zu wollen, — Die Gesandten der VII Orte erwiedcrn, daß diese Erklärungen sie voll kommen befriedigeil; sie anerkennen, daß die IV Städte durch Ergänzung ihres Auszugs in dieser gesäl» lichen Zeit wohl und recht gethan, wie es einer vorsichtigen Obrigkeit zustehe, hätten aber gcwünläst' daß man sieb der vertriebenen Franzosen, die in Frankreich soviel Unruhe angerichtet, weniger angenoi» men hätte Die Gesandten von Glarns und Appenzell freuen sich über die gegenseitigen Gesinnung" und Erbieten und beantragen, man möchte endlich wieder einmal diö Bünde erneuern und beschwor», indem dieses die Feinde und Neider der Eidgenossen abschreken, dagegen in der Eidgenossenschaft Itlbü viel guten Willen crwekcn würde. Dieses wird ml mKnmmImn genommen, i. Der französische Geiandtc, Herr von Bellidvre, vermeldet nach Ueberreichung seiner Ercditive des Königs, dessen Mutter und Bt» der und der Königin freundliche Grüße und berichtet, daß der König sich guter Gesundheit erfreue >»" mit der Hülfe Gottes und seiner guten Freunde das durch den Admiral von Ehatillon und dessen M Hänger angeschürte Feuer zu dämpfen hoffe; man soll versichert sein, fährt er fort, daß der König alle Mittel, die ihm Gott verliehen habe, zum Wohl und zur Erhaltung gemeiner Eidgenossenschaft anwende» werde; der König bedauere sehr, daß er an verschiedenen Orten in deutschen Landen wegen der jüngst^" Ereignisse fälschlich angeschuldigt werde, während er doch alles nur zur Sicherung seines Leibs und 7e bens, sowie zur Erhaltung seiner Krone qetkan habe; er übergibt sodann eine ausführliche Rechtsern gung des Königs (bezüglich der Ereignisse in der Bartholomäusnacht; im Berncr Exemplar, >0» ^ dankt für die ibm erwiesene Ehre und Freundschaft, bittet, ihn in gutem Andenken zu behalten, »'" wünscht schließlich, daß man die III Bünde, unter denen abermals ernstliche Unruhen ausgebrochen ;eicn, U" Erhaltung der Ruhe und Einigkeit dringend ermabuen möchte, — Nachdem man dieses alles angebt, werden die ausgerichteten Grüße und Auerbietungen angemessen verdankt. Dabei wird die Hoffnung gesprochen, daß es dem König gelingen möge, die Rube wieder herzustellen. Der Ambassador wnd ge beten, auch fernerhin die Eidgenossenschaft mit seinem Wohlwollen zu bedenken; seinem Wuuphc e»dl»b bezüglich der III Bünde wird entsprochen, k. (S. u. Luggarus). I. (S. u. Mendris), 1». Der Gew»^ der Stadt St, Gallen verantwortet seine Obern gegen die Anschuldigung, als hätten sie dem Auto» ds»s Donada Brief und Siegel gegeben, daß die Löwcn-Plapparte laus Bologna), welche er neulich aus ot» lie» gebracht und ausgegeben habe, gute Reichswährung haben; er berichtet, daß man in St, Galle» bE» zu Dreibäzlern umgeschlagen, so daß man jezt nur noch Ut statt lll auf lM Stükc daran verliere, ^ her wird dem Landvogl zu Luggarus befohlen, den Schein sich zu verschaffen, welchen dclla Donada »l. denen von St, Gallen erlaugt hat, und ibn auf künftige Tagleistung zu Badeil einzusenden, »» " Vier ennetbirg, Vogt, überh.), >S. u. Mendris), 1». ^ seines Hierseins stets bemüht gewesen, Frieden und Ruhe in der Eidgenossenschaft zu erhalten, »>" Deeember lö72. ^ in seiner neuen Stellung am Hofe der Eidgenossen Wohlfahrt sich aiigelegen sein lassen werde; ^ bitter schließlich, ihn in freundlichem Andenken zu behalte». Es wird nun an den König geschrieben ^ möchte den Herrn de la Fontaine gnädigst aufnehmen. i. (S. n. Maiuthal», «. (S. a. Deutsche gemeine ^ogt. überh.), t. (5in Gesuch des handammann Waser, man möchte in das neue köstliche Haus des .Hans ^ch>, gegenwärtigen Landvogts zu Lnggarus, Fenster mit den Ehrenwappcn der Orte schenken, wird n,l m^lmiinnlnin genommen. Ii. (S. u. Lauis). V. (S. u. Freie Aemtcr). H». (S. u. Thurgau). ». Da die im -^kich abgeritsenen Münzen in großer Menge und zum großen Schaden des gemeinen Mannes in die Eidgenossenschaft geführt werden, so wird beschlossen, daß man dieselben nicht höher, als wie sie taxiert ^vtden, annehmen und daß jedes Ort die entsprechenden Maßregeln treffen und zuwider Handelnde nach ^dienen bestrafen solle.— An die Landvögtc wird die Weisung erlassen, ihre Untcrthancn beförderlichst dielen Münzen zu warne». 5. Gegenwärtig wird kein anderer Tag angesezt; wenn ein Ort es für »oibig findet, soll es an Zürich darüber schreiben, Solotbnrn soll in der Vll katholischen Orte Namen d?» Prädieanten zu Biel „berechtigen", ans dkm Golothiirneroecmplnr. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrsch.iftSaiigklcgcnhkiten: ^^ntsrlie gni» Ttogteien überh >> -'Iil 73. Kirchcnsnwe». Dhnrgan. Art. 299. Juingsachrn. ^andvogtei Rheinthal >' Art, 93, Welnschnzung. ^andvogtei Freie Aemtcr. »- Art. llll, Initizsachc». eniictbirg, Ttogteie» überh. »- Art. 239, Verkehr mit Mayland. ^audvogtei Lauis I>, Art 95,. Verwaltung in, Allgein. Art, 99. Verwaltung im Allgem, ^"»dvogtei McndriS. I. Art 487. Rcchnnngssachc». A>t, 5l3, Juftizsachcn. ^^ggarns „Iid Mainthal. I>, Art, 38, Hochwälder. "a»dvr>atei (.'»aaarllS. ». Art. 395. Glanbenssachen ^ Art. 25,2. tian'eontis.ierter Güter. « 152. Märchen. ^aiidvogtci Mainthat, Art. 479. ^»stisiachtn, ^''üenz, Rellenz «nd Riviera. «> Art. 279, '<«»7. Geheime Confereuz der V katholischen Orte. Lncern. IS7Ä, Januar StaatSarctiiv Vucerl». Akten l Bündliisse mit Spanien und Mailand. Oebeime (Korrespondenz. Tie z Orte erlassen im Geheimen folgende Zuschriften: l) An König Philipp von Spanien: Da > genwänig „vielfältige Pratiken" allenthalben, besonders in deutschen Händen vorgehen, die der katho- 'u> Ncligion zum Nachtheil gereiche» möchten, so habe man sich über einige Sachen vereinbart nnp 'kü dem Ambassador PompejnS dclla Eroee, der wegen seines Wohlwollens und seiner Einsicht und '^gen der guten Dienste zwischen dem König und den V Orten alles Vertrauen verdiene, mitgetheilt ">ir der Bitte, sie ihm, dem Köllig, im Geheimen vorzutragen; man bitte ihn nun, diesem Ambassador Allem Glauben zu schenken, was er ihm von Seite der V Orte und im Interesse der Neligion ans- Januar l57lv richte» werde, 2) An den Gnbernator in Mayland lUnimnoinInlin nnißgioi' rio U:wtj-;Iiili: Man habeU>ä' entschlossen, wegen „etlicher trefflicher Geschäfte" mit dem König von Spanien zu verhandeln; und weil man gesehen, mit welchem Ernst, welcher Weisheit und Affection der Ambassador, Pompejus della Enne, die Geschäfte, welche er bei den V Orten zu verrichten in Befehl habe, bisher besorgt, habe man fn> gut befunden, diese wichtigen Angelegenheiten durch denselben bei Ihrer Majestät im Geheimen vortrage» zu lassen, doch zuvor alles mit ihm, dem Gnbernator, abzuhandeln; man bitte ihn daher, er möchte „für dersam" Mittel finden, damit man durch seinen Einflufi vom König baldige Antwort erhalte, und möäM dem Ambassador in allem, was er von Seite der V Orte vorbringen werde, vollkommen Glauben sä>c» kcn, lt) An den Grafen von Anguisola, Gnbernator von Como - Man habe den Pomp, della Croce be auftragt, einige Sachen beim König vorzubringen, jedoch sich zuvor mit dem Gnbernator von Matstaud darüber zu bereden und dessen Einfluß dabei in Anspruch zu nehmen: man bitte nun auch ihn, >» Sache beholfcn und bcrathen zu sein, Coufereuz der drei Orte Uri, Schwuz und Nidwuldeu, Bollen;, «Ohne näheres Datum.) Vandesarctnv Sclnvn;. Boten: «Nicht angegeben», Man sebe das Verhandelle im Abschnitte Her>schaflSa»>reIci,enbeiten: Belle»;, Bolle»; und Niviera » A >t, 2 ?l 275>. (5o »fere»z der drei Orte Uri, Schwyz und Nidwuldeu, Altvrf I 57-4. 2«». Januar ^andesaret,iv Tclnvnz. Boten: Uri, Heinrich Albrccht, pandammann; Jost Schund; Peter von Pro, beide alt -Landamma» ncr, Slch wvz, Dietrich In der Halden, Ritter, pandammann; Kaspar Abvberg, alt-Landammann walden, Wolfgang pnssi, Statthalter! Heinrich von Uri, Sckelmcister, ». und I». (S, u, Vellen; ?e,>. Weil in geistlichen und weltlichen Dingen häufig Anstände »>" Uebcrgriffe vorkommen, so daß angemessene Vorsorgen nöthig geworden sind, so wird beschlossen, du' Freiheilsbriefc, die man sammt den Zeichen in den Pannern vor vielen Iahren von den Päpsten erlangt hat und gemäß welchen man sich gegen die Geistlichen nicht so weit verpflichtet hält, hervorzusuchc» »»^ wenn man in den drei Orten weder die Originalien noch Copien finden sollte, diese von Zürich odci ^ cern einzuvcrlangen, damit man die Sachen wieder in den alten Gang bringen kann, «I v ^ I. It. (S. u. Vellenz ».). I. cklieker Vorlcklag wird ;n> mülrneminm in den Abschied «c«. oder an einem andern gelegene» Orre. - Dieser ^oriw.ag genommen. Man s-bc auch im Abschnitte HerrschastSangeiegenbelten ^ .. . . , Art. IN. Märchen. ^andvogter LugqaruS. ^kllknz, Bollrnz und Niviera «. t> » u. An -.' - > ;Z<». (soufereiiz der VII katholischen Orre. Lucel'tt. Ii». Februar (Montag nach u,>i»ioi!.eere>. ^taatsarckiv Vtlcevn. Lucern. Abscl.'. Be. k. t^7. s'.'tnch in den 'Archiven schwvz. 'lliidwalven, Freivurg une Sciotburn ! bo ' bueeru. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheis! uud Pannerherr; Rochus Helmli, alt-Schult- Sch„ Allmend; Haus Dammann; Niklaus Kloos, alle „der heimlichen Räthe". Uri. Jost ^.^"'^/""damma»»; Johannes zum Brunnen, Ritter, des Raths. Schwyz, Dietrich In der Halden, Ritt^ ^^"^'uulann. Uutcrwalden. Andreas Schonend«!)!, Landammann od dem Wald; Hans Waser, ""d Pannerherr nid dem Wald. Zug. Hans Müller, Stadtschreibcr Frcibnrg. l Kruiiienstol, des Raths; Franz Gnrncl, Stadtsckreiber. Solotburn. Urs zur Matten, desRatks; ^"'.er Laler, Stadtschreiber. hte> ^ Herzog von Savohen mit Hülfe des Königs von Spanien etwas gegen die Stadt ^ ""ternebmen beabsichtigt, wurde auf Begehren der geheimen Räthe von Freibnrg und Solothuru ausgeschrieben. Nachdem nun die Gesandten beider Städte mündlich über die er h)r/'?^ -^hrichten „„d Warnnngen berichtet haben, wird den beiden Städte» für ihre Umsicht und sthen"^'^ verbindlich zu danken beschlossen, mit der Bitte, sie möchten auch fernerbin „fleißig Auf ^ ' baden. I». Der französische Gesandte, Herr von Belliövrc, vermeldet des Königs gnädige Gesiu- lstgn t ' die Lage der Dinge in Frankreich und was ihm in Betreff der Stadt Genf de vo'n w ^ Weil aber die Gesandten nur Bollmacht haben anzuhören und zu referieren, wird dem Herrn »ei,<^ ^ Bortrag sowie die darin ausgesprochene geneigte Gesinnung und seines Bruders, des. vo» ^^"'^bsvdors, freundiiches Anerbieten angemessen verdankt. «?. Auf die Zusicherung des Herrn zu ^ nächstens eine Pension anlangen werde, wird er ersucht, für Beförderung der Sache b'erd ^ " Daneben wird ihm bemerkt, daß man die Dik-Pfenninge nickt höher als bisher annehme» er u ' ^bschon sie gegenwärtig in Frankreich höher stehen. Endlich wird das Begehren an ihn gestellt, so , ^ ^ "nnmehr den dem König bewilligte» Aufbruch wegführen, indem man das Kriegsvolk nicht hessf ^ " Hals" haben könne und sonst geuöthigt sein würde, die Hanptlente aufbrechen zu stille bandammann Lussi beschwert sich, daß ihm nachgeredet werde, als habe er auf dem Eoncilinm Ü»ii ^'^"^bten übcrsckritten; er legt dcßhalb seine Jnstruetio», sowie eine Oratio» und eine Danksa T>a^ ^oneiliums vor und spricht die Erwartung aus, daß mau sein Verhalten billige» werde, s. k'ird erklärt, daß er sich genügend entschuldiget habe; obbenanutc Aktenstüke werden jedem Ge st'" absckriftljch mitgctbeilt Was nock weiter darüber gesprochen worden, soll geheim verbleiben 510 Februar 1575!, r. dandainmanu vnssi, der mir dem Gardehanptmann Fest Segesser vor dem Papst den Fnßfatl stet, meldet des Papstes väterlich Anerbieten, das mit PinS lV abgeschlossene Bündnis; zn erneuern, ner das; derselbe, auch wenn dieses niebt belieben sollte, dennoch nicht ermangeln werde, zur Zeit re> Roth Hülfe zn leisten, dagegen von den katholischen Orten dasselbe erwarte, wie das beigebrachte Brere lvom l!l, Fannar» sich näher ausspricht,'^» ll'. Feder Gesandte soll darüber referieren, >vas die Cardlna von15ms, R'ovo-Comensis, von Medieis, Bnoneompagno, BorromänS, Aleiatns und Farncsins geichliabc», und welcb' gnädige Anerbieten in seiner Zuschrift der Herzog von Florenz den V Orten gemacht 'a L>. Von der neuen österreichischen Münzverordnung wird jedem Gesandten eine Abschrift mitgeM l». puecrn beklagt sich, das; es wegen Hinrichtung von zwei ,,übcl> ni'inlnnnn genommen, i. 15s wird ein anderer Tag nach pneern auf den 2, März angest^ '2 I t Homere»; der VII katholischen Orte, Lucern, März sDicnstag nach I.miiiiu). ^uceru. Vueern. Absch. Vd. l'Zl. l.'lurl' in de» Archiven Sctnvyz, Nidwaldcn. Trci^uvg und 5otlZtiurn.j Bote»! pueern, hndwig Pshffer, Ritter, Schultheis; und Pannerhcrr; Rochitö Helmli, Hans An der Allmend; Hans Tammann; Riklans Kloos, alle des Raths Uri, Percr von Prs, ammann; Fohanncs zum Brunnen, Ritter, des Raths, Schwyz, Dietrich Zn der Halden, ^ ^ 1'andammann; Kaspar Abhberg, alt-pa»tammann, IIn tcrw a lden, Riklans von Flu e, Landammatt»^ dem Wald; Fohanncs Waser, Ritter, handammann nid dem Wald, Zug, HanS Müller, Stadthl)^^ Freibnrg, Peter Krumcnstol, des »tialhs; Franz Gnrnel, Stadtschreiber. Solothnr» ^ ^ Saler, Stadtschreiber; tirs zur Malten, des Raths, ") Vrevc Papst t^re^ortus Vlll. ,!.«!. l!t. Januar t57!j. Greijorius. l'i'. Xllt. Diluuti tili, s-uulei» , ^tulii-mu >»e«u «iii tiuutun. l.e^imuki liliuiiti-j-^imu vu6liii-< litt»;!'««-;, lutliliclui «u»t iu'mzj'iiuu-^tjuu ' " s!iuuti:uu, «puuu n >!»ib! i,I«>uu tuuu 5m!i i»i jmlilic u Voiw« iltulium liuti-um uu^tiuilim ??!mutii«^ ltumiui.iu uiolotil-u ^ ,,jl,lt«' lium «lui^iaittu iu ju"«ustitlu uut «li^niim v<'5ti'ii pi» tutu. < l ptuputuu ciitliulii u«; r^litziunit« iirulLtZsiuiuv .^i«t l)t)U^ «ji^iulu»' tiuili«uu«'um um i iU'tcl uinuu^lu: umuium, <^ui ulistiu.ili um«!«»?: :» pu» iki.'iim.» liiillmkiuuu vuiitutii !ul < ^ ^ uuiilu liisuuln«« ru « iu itut«' viu«: muapu; mljuu^iiu iul ^iu^«nu -iiuuu iu !»:»<' vitu, ut in iuturu s»c» veiiiiiul :ul -iu«»l>ilt >»« ^ tvli^itiilem, iu «s«t:> ju»t< ut uu .^«uivi-i^iiu!« ««'--., «^ui iufti-ulliuutiu' ml «liviuitiitom, ,^i Oljiutttiil^uu :u! Clui-ili mmwml»!''" uuuututi'u«: ijuu ijiulli ui um« liiiilum clm'jt via, i -illmlit:» uimuiim lulu5, . u,«u «'ur/u ?»/, u,/,,/ ^ ^ ^ /,c/^, e/u,/.«., uoi «« ,„t».«./,,/ «o.«» u/x' ,u< ' ^ ^ uu/uu» /.v L„,„ ««'>/,t./ ^„t'vluk ttlinm VLiU«'!« jm-vlulttlii >iiu^«llk«tim » «'.ijuiutlum«?; tliiitui « Vt'.itio, n c>uu :>t,juv alin l'u^imi :u.< ipitilis. l^u«-» ^ ^ X««»"^ vvt» ->un «riiiliii, Lunuilutijui: uiwu tum i«i li:««'. tum iu tuluin vilu, l'^lit itulu. Dutum ltuuun' ujim! -iiiiu tum !<;ti»>n ^ ^ ^ «tie. xviiij lnuuui'ii >l. l). l.xxiij l'uutiti« ut««^ Vu-ili i Xum» l'i iuu». t .^nt. liut-< Mär; t57g. 5,, ^ In Betreff der auf der leztpn Eonserenz von den beiden Städten Freiburg und Solothurn dvrgebrachtcn und damals in den Abschied genommenen Warnungen bezüglich der (Gefahren, die der Stadt Genf drohen, geben nun die V Orte de» beiden Städten tinstimmig folgende Antwort: Ihre Oheimen Räthe seien nicht der Ansicht, daß es nöthig sei, diese Angclegenbeit so eilfertig vorzunehmen; "uch glaube» sie nicht, daß der Eidgenossenschaft so viel an dieser Stadt gelegen sei» tonne, besonders ^ »ig» von Gott eher Zorn und Strafe dieser Sache wegen zu gewärtigen als Nnzen zu hoffen habe; kfhalb sei es nochmals ihre gutgemeinte Ansicht, daß man dem allmächtigen Gott wie bisher vertrauen "ud des „schändliche» Volks" sich nichts annehme» solle; sollten jedoch die beiden Städte für gut finden, der Stadt Genf in ein Verständnis; sich einzulassen, so können auch dann die geheimen Rätbc der /^'te sich ,sicht dazu verstehen; denn die beiden Städte werden sich wobt noch erinnern, daß bei den 'herholten Gesuchen der Stadl Genf an gemeine Eidgenossen, sie in Schuz und Schirm oder in ein 'uidnch aufzunehmen, die V Orte gemäß Beschluß ihrer höchsten Gewalten einstimmig erklärt haben, ^ sie sich t^wr von Genf in keiner Weise „beladen" wolle» und daß deshalb die V Orte au beide adle Gesandte abgeordnet haben, um sie freundlich zu erinnern, sich darauf nicht einzulassen, sonder» ^ »>tt den geschwornen Bünden und Bnrgrcchtcn zu begnüge»; sie können nun wohl begreifen, daß g'siüsinien Räthe ihre Vollmachten nicht überschreiten dürfen, sondern den Handel wieder au ibre böeh- ^" Gewalten bringen müssen: wenn dann die beiden Städte glauben, daß ihnen, im Fall die Stadt Gens dj/"'^ ^mden Potentaten Gewalt kommen sollte, Gefahr daraus erwachsen möchte, so gebe mau ihnen i^^sicherung, daß die V Orte ihnen gemäß der Bünde allen möglichen Beistand leisten und mit Gut sie schirmen helfen würden, wie es guten Eidgenossen gezieme. Da nun die beiden Städte wohl ^ ^ Orte Bote» ibre Instructionen nicht überschreiten dürfen, wünsche» sie von denselben ich ^ ^^"ug, vb man es ihnen wehren würde, wenn sie zum Schuz und Schirm von Land und Leuten "in der Stadt Genf in ein Verständnis; einlassen würden, oder ob man überhaupt glaube, daß sie dazu aber die Gesandten der V Orte keine weitere Vollmacht haben, nehmen ^ ^ ui den Abschied mit der Zusicherung, de» beiden Städten unverzüglich antworten zn »vollen. I». Auf " Bericht, daß in Bünden die Unruhen immer mehr nm sich greifen, daß Dietege» von Salio zwei ^Uvuen getödtet habe und gegenwärtig zn Pfäfers „in der Freiheit liege", wird beschlossen, das; jeder ^landte darüber an seine Obern referieren solle, damit diese ihren Entschluß, ob man den von Salis, Bg Unruhen die meiste Schuld trägt, in der Freiheit bleiben lassen und ob man deshalb an die ^u>d»vr ichreihen wolle oder nicht, mit Beförderung nach Luecrn schiken. Uri wird beauftragt, in sgeheim ^ 'Gdiguugei, einzuziehen, was in Bünden vorgehe. «». Das Gesuch des Landammanns Waser au die sir möchten seinem Landsmann Haus Kaiser Fenster mit ihren Wappen in sein neues Haus iiwlnn'iulni» genommen. «I. Der Antrag des Landammanns von Pro, das; man vcr th ^^ehte, die überhand nehmenden fremden Münzen höher anzunehmen, als wie sie im Reich gcwer ^ sind, wird in den Abschied genommen. < . Luecrn beklagt sich abermals über das „scharfe" schreiben, s^. dom Papst wegen der Hinrichtung von zwei „übelthätigen" Priestern zugekommen sei, daß es dieses Handels wegen in den Bann gethan worden, und bittet nochmals nm Rath. — . wird beschlossen^ in einem im Namen der VII katholischen Orte an den Papst zu erlassenden Schrei- ^ demselben den Sachverhalt gründlich auseinander zu sezcn und ihn darum anzugehen, das; er de» II 2 März 1578. Bau» gnädigst wieder aufhebe» möcble, tUri, >1. <1. V. Von. älart. 1578) H. k. Lairdanunaun ^ zehrt einen besiegelten Abschied, daß er sich in Betreff seines Verhaltens ans dem Eoueilium zu ^ae genügend gcrechtfertiget habe.— Ed wird entsprochen. K. Sekelmeister zum Brunnen macht die Auze>. - daß ein armes Mädchen, welches zu Franenfeld aus Kosten der VII Orte erzogen werde, zu nöthig habe. — Es wird bewilligt; die Koste» sollen ans der Iahrrechnung bezahlt werden. I» ammann Lnsst stellt das Begehren, daß man an den Papst und einige Eardinale, sowie an den Hou > von Florenz wiederum schreiben und ihnen freundlich danken sollte. — Dieses wird beschlopeu, > allein will nichts damit zu thnn haben, weil es beim Papst in Ungnaden siebe. Gemein - eidgenössische Tagsazinig. Baden. 1573. 3. Mai. ^taatsarri,,» V»cc>» Allgem. Absch. Vd. XV-. 2^!!. Sandcearchiv S?t»»»j. lAuch i» den Archiv?» .Ulrich. Bern. Frciburg. Solothurn und Aarau.l . Gesaildtc: I strich. HaiiS Kambli, Bürgermeister; Heinrich Thommann, Sekelmeister und des . ^ ^ Bern. Beat Ludwig von Mnlincn, Lchnltheiß; Nit'laus von Grafeuried, Sekelmeister und des. a Lue er». Ludwig Pshffcr, Ritter, Schultheiß; Rochus Helmii, alt-Schulrheiß. Uri. Jost ammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, alt-Landammann. U nterwalden. Niklans von Flüe, ammann ob dem Wald; Heinrich von Uri, Landammann nid dem Wald. Zug. NiklauS otte>U ^ Raths. Glarus. Melchior Hassi, Statthalter und des Raths. Basel. Wcriicr Wölfli, des Frei bürg. Franz Rndela, des Raths. Solothnrn. Werner Salcr, Stadtschreibcr. Schafsho"^ Dietegcn von Wildenberg, genannt Ringt', Bürgermeister. Appenzell. HanS Bodmer, ^anda»i»u t». (S. n. Menvris). I». Bern eröffnen Bekanntlich seien die eidgenössischen Münzen im Wut' > etwas abgerufen worden, daher dieselben jezt „haufenweise" in'S Land zilrükkommeii; es habe nichts dagegen, daß die selbst geschlagenen Münzen im Lande bleiben; dagegen werden jezt eine - ' Zuger-Krenzer oder Vierer ausgegeben, die im Reich nicht angenommen werden, was auf de» verkehr hemmend wirke; daher habe Bern im Sinn, dieselben zu probieren und ihren EurS festzusezcu, ^ aber sie ganz zu verrufen; es mache nun in guten Treuen davon Anzeige, r. (S. n. Thmgau). «I ^ österreichische Rath Funker HanS Melchior Hcggenzer von Wasserstelzcn meldet, daß wenn man gegenwärtig in den vorder-österreichischen Landen weilenden Erzherzog eine Gesandtschaft abordnen »' um die allfälligen Beschwerden hinsichtlich der Münzen und des Silber-, Korn- und Salzkauss sönlich vorzutragen, er davon günstigen Erfolg sich verspreche. Es wird ihm für seine Ü'ouudlicbe lheilnng gedankt mit der Bemerkung, daß man jezt darüber nicht instruiert sei. Da man jedoch daß die Geschäfte des Erzherzogs im Elsaß, Sundgau und Brcisgau sich wohl bis zur Jahrrechuuuß dehnen möchten, so wird der Antrag, beim Beginn der Iahrrechnung sich zu entschließen, ob Gesandtschaft abordnen wolle, n>l mKimomlum genommen. «. Mit Bedauern vernimmt mau, dah MchrereS über diesen Handel stehe in den Akten im Staatsarchiv Lneern: Geistliche Jmninnltät; gg; 2t. Januar (Nr. 55), durch welches Papst Gregor Xtll über Lneern den Bann verhängt! ferner Breve v. ll>. Apr» durch welches derselbe wieder die Absolution crtheilt. Mai l.VIÜ, Unruben in den III Bünden angebrochen seien, daß die von den Gesandten der VII Orte ab dem Tage zu RapPerswbl an sie erlassene Ermahnung und Bitte ohne Erfolg geblieben dap das nuordentl.chc Bericht mit seinen Proeesscn iind Strafen fürfahre. daß ».an i>ch dort Ei-.gr.ffe .n r.e Rechu et» Van- „ » 7-Bffffwst »».. ffmn» ..l°nd°, ».» °>l.° die «»z.n.ff.u Un..m..M.,ch-°,..n ... «.°l» d.. M B>'.„», »öffn.,. s.dnnn. A, B»nd.... »° ... d.-w . Z...,>.> ..., »>,- « »»w m,,,i, S-dw-iß «.» »>.. ffch "> »- «»—-M b« — ein unparteiische" Gericht aufgestellt worden, um die schuldige, z ^ »e ^ worden —hierauf eroffnenHai.pt- "c erlassene Citatio» gestellt haben, se. übrigens gut Recht gehalten ne.d «»,. PI»».. «-»"ff- °°" S"li« ll>». B.,ch«..»..n - »nd ^ 7 7 ' ' Orte die Borrrrae beider Parteien angehört, wird beschloß», dap jedes der sieben »»t den III Bunden derbündetn. ^ auf den .1 Mai Gesandte »ach Bünden abordnen soll. Dieser Gesandtschaft w.rd erne Änstrncti^ wnint eGem Schreibe., in der sechs übrige.. Orte Namen zugestellt, wor... begehr w.rd daß sie de.» Frieden und der Wohlfahrt ihrer und der eidgenössischen Lande zu l.eb unverzugl.ch dar ""gesezliche Gericht anfhebeu und das Recht also ausführen, wie ihre frommen Borsahren gethan haben, denn wenn jeder Bund ernstlich über seine Freiheiten wachen und solche, welche d.e Bundesordnungcn '"cht halten mit gebührendem Recht strafen würde, möchten v.el unnoth.ge Kosten erspart, mochte auch die Eidgen« in Rube erhalten werden; die Gesandten sollen auch allen ^'st anwen en dam.t de» Flüchtlingen ein frei und sicher Geleit zu und vom Rechten gegeben werde, ans das, r.ese s.ch verant- Worten können l Schwhz beschwert sich, daß ungeachtet der wiederholten Beschlüsse. >cdes Orr solle seine >. aus dem Schwyzereremplar. . < Man sebe auch im Abschnitte Herrichast-anqeleg-nl.e.ten. v""dar-„fsch„ft Thur-ga.. Art, 2i>7. «cht'., "-...dvvgtei Mendri«. » Sit., 488, Rechnnn„ssach.n, 4t». Iahrrech.mng der I« Schirmorte des Klosters (vngelberg, Engelberg. ,S7S. l Mai Staatsarchiv Sneer». - Klvs.er Sngclt.ee-,. wiuch i.» r-ande-archiv Nidwaid-U^ Sebastian Hospitaler. des Boten: L.teer», Hans Spengler, deS Raths, ^ Kaspar Odermatt, ^aths. B.gs, Unterwalden, Heini Wolf. Baumeister, des Raths ob de... Wald. K "il-Kirchmeyer und des Raths nid dem Wald, .tai„ieie,e»Keiteu: ^ Mau sehe va- Berkandel.e im Abschnitte Sch.rm°rt-ange.e,,e.chet.e Nbtrj „nd Thal Engelberg. » ' Art, 41 " ^^r-.s ^meiner ... Bünde ».m -S. Oe.eber ,S7... - Bei.a,.- Nr ^ Mai lsilll. 7 Ii Konferenz der III Schirmorte des Klosters Eitgelberg. Gngelberg 1373, SS Mai Staatsard dem Wald Man üb? das Verhandditc im Abschnitt? Za'>>'i»Lrtsan>ieIeqi'nsu'ttcn - Abtei und Thal Engelberg -> und >,. Art. t.i n . ti> 113. Gemein - eidgenössische JastrrechnlingS - Tagsazung, Bade». 1373, 31 Mai Staatsarchiv Vucern Allgcm. Absch. Bd. VV^, :NZ. Staatsarchiv Ziirici,. Absch. Vd. illr. toi. Staatsarchiv Bern. liN. 39'». Archiv (YlaruS. lAnch in den Archiven Obwalten, ,rreiburq nnd Solotbnrn.i Gesandle - Zürich. Hand Kambli, Bürgermeister; Heinrich Thommann, Sekelmeister und des Rat!'«-'- Bern. Anton Tillier, Venner und des Raths, Lneern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pan nerhcrr; Rochus Helmli, alr-Schultheiß. llri. Jost Schmid, Landammann. Schwhz. Dietrich o>i dc> Halde», Ritter, Landammann. llnterwald en. Riklaus von Fliie, Landammann ob dem Wald. Z"g Hans Letter, Ammann. Glarns. Paulus Schuler, Landammann nnd Pannerhcrr. Basel W"N" Wötfli, des Raths, Freibnrg. Franz Rndela, des Raths. Solothnrn. llrs zur Matten, des Ratlch Schasshansen. Dietegcn von Wildcnberg, genannt Ringt, Burgermeister. Appenzell. Hans „Brunn" (Bodmer), Landammann. «. Rechnung über die Einnahmen der Landvögte, GelcitSherren n. s. w. (S.u. die betreffende» ba>» vogteien). I». (S. u. Sargans). «. Da die in Bünden geschlagenen Zehner, Halbbazen und Kreuzer n> iil dem Werth befunden worden, in welchem sie enrsieren, so wird verordnet: Es sollen nicht allein den Orten, sondern auch in den gemeinen Vogteie» Mandate erlassen werden, das; die Churcr -Zohn" nirgends höher als für dritthalb constanz. Bazen ausgegeben und angenommen werden dürfen. D>ei" Beschluß wird an alle Landvögte mitgetheilt. «. I'. M. (S. u. Thnrgan). I». Gegen daS Ueberha»^ irehmen der herumziehenden unprcsthaften Bettler, Gengler und Landstreicher, die dem armen Mann Z>u Last fallen nnd Verweigerung des Almosens mit Diebstahl und Brandstiftung vergelten, wird verordne > Jedes Ort soll seine Armen untcrstüzcn und verpflegen; fremde presthafte Bettler soll man über ssu Herkunft verhöre» und in ihre Heimath abführen; die starken nnpresthaftcn Bettler, Landstreichers . aber, die arbeiten könnten und es nicht thun, soll man festnehmen, soll eine oder zwei Proben am Füllte^ seil mit ihnen vornehmen nnd schauen, was hinter ihnen steke, nnd sie strafen, wenn sie eines Velgc schuldig sind. -Diese Verordnung wird an alle Landvögtc behufs Bewachung der Pässe mitgetheilt. I» lezter Tagsaznng war beschlossen worden, daß die sieben mit den III Bünden Verbündeten Ort ean Mai l'nN, Bericht j„ Thuns Gesandte mit einer Znstruelion samml einem Schreiben der sechs andern Orte abord- »en solle», um dort Ruhe und Einigkeit herzustellen zu suche». Nun berichten die alldort gewesenen Ge- ia»dten, was sie vor dem Gericht zu ThusiS, wo von jedem Bund das Hanpt sammt sechs ehrbaren Männern erschienen sei, vorgebracht, wie sie nach Vorlegung des Schreibens ibrer Miteidgenosscn allen ^nist »nd Fleiß angewandt und ermahnt und gebeten haben, von dem nuordentlichcn Rechtsverfahren Zulassen und nach Nebuug ihrer Vorfahren und gemäß ibreS VuudeSbricfS das Recht zu üben, wie lie aber keine Antivort darauf haben erlangen können Sodann langen Zuschriften ein von „Richter und Gericht" zu ThusiS im Namen der III Bunde und von den BundSgenofseu im Obern (Grauen) Bund ^beide vom W, Mai). Endlich eröffnen Hauptmann Konrad Planta, Hauptmann Baptist von Salis nnd b?i Sohn deS Herrn von Nhäzüns: Statt den Vortrag der Gesandten der sieben Orte und das Schreiben der sechs andern Orte den Gemeinden mitzutheileu, wie versprochen worden, haben einige Richter >>e vor den Gemeinden verklagt, daß sie die Schuld tragen, daß die Eidgenossen Gesandte geschikt baben; ^Ztes Jahr habe man sie auS gleichen Gründen citiert, habe sie aber, da man nichts gegen sie habe beweise» können, freigesprochen, wegen der großen Unkosten jedoch den einen um UM), den andern um Kronen bestraft ; dessen ungeachtet habe daS Gericht zu ThusiS sie jezt an Leib, Ehre und Gut gedurft und das frühere Urtheil aufgehoben, habe die Wittum und den Sohn des Herrn von Rhazüns aus dem Schloß Rhäzüns vertrieben, das doch dem Erzherzog von Oesterreich gehöre, bade ihre Guter belauft und den Käufern den dritten Theil nachgelassen, nm baares Geld zu erhalten; deshalb bitten "e um GolteS nnd der Gerechtigkeit willen, man möchte ibnen zu einem unparteiischen Rechten gemäß ^ Bundesbriefs verhelfen. Ferner führt der Spital z» Eomo Klage, daß das Gericht zu Thusis seine ''Umten zu MoncGerio im Veltlin, welche er schon über bnndert Jahre bezogen habe, vermindert nnd ^»dere Neuerungen nnd Beschwerden vorgenommen habe. Die Herrn von Beeearia, welcbe schon über bnndert Zahre ein Lehen im Veltlin vom Bischof von Eomo besessen, beschweren sich, das; man ihnen blescs Lehen entzogen, daß man sie vor das Gericht zu ThusiS citiert, weil sie dem Bischof den Leheneid bristet haben, nnd daß sie endlich sich haben fluchten müssen, nicht weil sie Scheu vor dem Rechren gebebt, sonder» weil sie daS Verfahren gegen die gesehen, welche doch später als unschuldig erfunden wor- leicn. Endlich werden eine Zuschrift von Erzherzog Ferdinand von Oesterreich <20. Mai) nnd zwei B^ichlnsse der III Bünde*) verlesen. Nach Anhörung von all' diesem wird von den sieben mit den III Zünden verbündeten Orten an die zwei Bunde gemeinsam »nd an die VIII Gerichte besonders nnd von andern sechs Orten an gemeine III Bünde geschrieben: Sie möchten tief beherzigen, wie diese Un- Ghen »nd Rechtsunordnnng zum Verderben ihrer Freiheiten gereichen, möchten daS nngcsezliche Straf- ^Ucht auflösen, die erlassenen Urtheilc aufheben und denen, welche sie für strafbar halten, ein nnpar- ^Gch Recht halten; ferner möchten sie in daS Eigenthum nnd in die Rechte des Herzogs von Oester- ücb keinerlei Eingriffe erlauben, möchten den Bischof von Eomo nnd den Spiral daielbfl bei ihren ^le» FrMejtxn ,lnd Lehengerechtigkciten bleiben lassen nnd die zu ThusiS ergangenen llrtheile aufheben; wen» ihnen dcßhalb etwas begegnen sollte, wisse man »orb nicht, wie flcb die Eidgenossen gegen sie l Staatsarchiv ;u Lucer». All.,em. Absch. Bd. A? ,ui. ZW. Beschluß der Richter und Mike .,emeiuer llt Bünde. hj„. »,' der Beschwerde des Erzhcr,v.zS Ferdinand vvn Ocüerreich und hinsichtlich der AInchtlin.,e. "/». Mai I57Z. . z ^ ^sciNni! der Al>.,eordneten gemeiner III Bünde ,n Tkusis. 2ii. Mai I57Z. 1 , verhalte» würde»! endlich möchteil sie de» Flüchtlingen zu einem unparteiischen Rechten verhelfen lind damit man mit dieser Sache nicht mehr bemüht werde, wird verordnet, daß jedes der Xlll O>lr auf den 5, Juli einen Gesandten auf den nach Cbnr angesczten Tag schiken solle. Ii,. Lucern beannagl, man möchte eine Verordnung erlassen, daß lein Ort ohne Wissen und Willen der andern Orte die Befugnis! habe, einem fremden Fürsten oder Herrn Truppen zu bewilligen, indem solch' vereinzeltes! Vorgehen lcicbl der ganzen Eidgenossenschaft zum Nachtheil gereichen könnte; Landammann Lussi habe jüngst in "li" Eile einige Fähnchen aufgerichtet und den Vcnctiancrn zugeführt; das sei den frühern Beschlüssen zu wider, gemäß welchen jeder Fürst ein derartiges Gesuch vor gesammten Eidgenossen vorbringen lasic» müsse, Und nachdem man über dieses Benehmen des Landammann Lussi seine Verwunderung ausgedrnkt und da Landammann Scbmid bemerkt hat, daß Uri ein freies Ort sei und als solches daS Recht habe, dem HüiE Begehrenden zu Hülfe zu ziehen, da man endlich in Betracht gezogen, daß solch' einseitiges Vorgehe» de» gcschwornen Bünden und der Vereinnng mit Frankreich entgegen sei, so wird der Antrag in den Abschi^ genommen, Daneben wird allen Landvögten diest- und jenseits des Gebirgs die ernste Mahnung cUbe> - unverzüglich strenge Mandate zu erlassen und bei Vcrlurst von Leib, Ehre und Gut zu verbieten, ei>w>" Fürsten oder Herrn, mit Ausnahme Frankreichs, zuzuziehen, und Achtbare nach Verdienen zu beiträte» I. Es wird eine Zuschrift des Kaisers au gemeine Eidgenossen bezüglich der „Münz-Eonsorten" verlese» Und weil über die eidgenössischen Münzen stets Klagen eingehen und die Unterthancn immer »ieh> G Schaden kommen, da ferner Basel und Schaffhausen nach der Reichsmünzordnung münzen, während rw drei Städte Bern. Freiburg und Solothurn bei ihrem Münzvertrag verbleiben, wird von den Gesang ten der sieben andern Orte auf Genehmigung hin beschlossen, auf den 25, Juni eine Münz-Eonfcrc»z in Zürich abzuhalten, um dort eine Vereinbarung zu erzielen. »». Herr von Hautefort, Gesandter n"d geheimer Rath des Königs von Frankreich und Präsident im Delphinat, eröffnet nach Vermeidung de» gewöhnlichen Begrüßung: Der König habe mit Vergnügen den Beschluß der Eidgenossen zu BcilegnMi der Unruhen in Bünden vernommen und verspreche sich davon guten Erfolg; da die Verhältnis^ " Frankreich sich besser gestaltet haben, behalte er von dem ihm lczthin bewilligten Aufbruch nur zwei Fäd" chen zur Bewachung der Pässe zurük und zwar die von Solothurn, weil ohnehin Hauptmann Tugg»^ des Königs Garde-Lieutenant sei; endlich müsse er berichten, daß der Bruder des Königs, der HerEü von Aujou, von den Ständen in Polen einstimmig zum König erwählt worden sei, was die EidgenssE» gewiß mit Freuden vernehmen werden, — Diese Berichte werden angemessen verdankt: dem Herzog Anjon läßt man zur Krone von Polen Glük wünschen, i». Bei der lezten Ausbezahlung dcS Fried- »n Vereiuungsgelds und der Pensionen hatte der französische Trcsorier den Dik-Pfenning für sechs eonME Bazeu und einen Kreuzer anrechnen wollen; man hatte jedoch die Bezahlung in herkömmlichem W" verlangt. Nun wird dem Ambassador mit allem Ernst anempfohlen, an den König darüber zu berichten «. Da der Herzog von Oesterreich bezüglich des Korn- und Salzkaufs gemeinen Eidgenossen das Rer^ laut der Erbeinung darschlägt, wird ein Ausschuß an den gerade in Baden anwesenden österreiäntätt' Rath Heggcnzer abgeordnet, um ihm vorzustellen, daß man vom Herzog eine entsprechendere Antwort e ^ wartet habe und daß man sich wundere, wie dieser über Sachen, die in der Erbeinung genügend crlänre> seien, das Recht anbiete, ferner daß der freie Korn- und Salzkauf seil einigen Jahren verweigert wer obschon im Elsaß, Snndgau und Breisgau kein Mangel an Korn gewesen und während die Unternmi dieser Landschaften bei Strafe ihre Frucht an vier bestimmte Orte zu Markt bringen müssen, daß Mai !57l> 5!7 de» Salzkanf bei der Salzpfanne zn Hall erschwere, indem alles in gnter Reichs- oder österreichischer Münze bezahlt werden müsse, endlich daß deS Herzogs Salzfaetoren altes Hen an der Straße d"" Lindau bis Hall aufkaufen, was alles gegen den Wortlaut der Erbeinung sei; man müsse ihm übrigens bemerken, daß man mit dem Herzog in das Recht nicht eintreten könne ohne Zustimmung der Höchen Gewalten! man bitte ihn daher, er möchte beim Herzog eine entsprechendere Antwort auswirken — H^ggenzer begehrt nun, daß man, was mau ihm da mündlich vorgehalten habe, „in einen Abschied fasse", in- de»i er dann beim Herzog sein möglichstes thnn wolle, damit Friede und Einigkeit zwischen dem Haus Österreich und der Eidgenossenschaft erhalten bleibe, Z». Es wird jezt kein anderer Tag angcsezt; welches Drt eine Zusammenkunft für nöthig erachtet, soll an Zürich davon Anzeige machen, q. nung der Waaren zu sorgen, damit zu keinen ferner» Klagen mehr Anlaß gegeben und mau nicht ^NKHigtt werde, andere Schiffmcister anzustellen, Bezüglich der begehrten Lohnerhöhung läßt man eS r> den bisherigen Taxen verbleiben, — Die fernere Klage der Schiffleute, das; sie, wenn sie die Linth 'Gunter bis Horgen Salz geführt, dann die leeren Schiffe mit großen Kosten wiederum die Linth hin- ^"ssühren müssen, und ihr dringendes Gesuch nm Fcstsezung einer dicßfallsigcn Entschädigung, wird ml genommen, >>. Bezüglich des Arrests, den Kaspar Spliß von Schaffhauscu und Wendel Haberli von Salenstein auf Waaren deS Luzi Dek und Peter Sprecher zu Wallenstatt gelegt haben, ^'nnien gemeine Orte dahin, daß gegen Leistung der angebotenen Bürgschaft die Güter abführen zu ^ssen sxjr,,; Gesandte von Zürich aber ist dazu nicht ermächtigt, v. (S. u. Luggarus und Mainthal), ans rem Bernerercmvlar, «, aus den Ercmvlaren der Archive Zürich, Schwvz und KlarnS, >> und », aus dem Kirch "eremplar. D Man sehe auch im Abschnitte Herrschattsangelegeiihciten: dntscho griu Bogteiru nberh ^andftrafschaft Thurge >au ^audvogtri Nheinthal Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Laudvogtei Freie Aemter ^"ggarus und Mainthal ^andvogtei Luggarns ^rllenz, Bollen; «nd Rivrera r I. ». >i. Art, 54. Miinzsacken, Polizeiliches, It. Art, 5i, KriegSsachen, Art, 24. AmtSrcchmina, „ 208, Zustizsachen, „ 158, .. ,, Art, 41, AmtSseckmu»!,, Art, 22, AmtSrechnnng. Art, 25, Amts-», GelcitSrechn, Art, 2S, Amtsrechnung, Art, 49. Hochwülrer. Art. 154, Märchen. Art, 28«. r a. u. Art. 5, Verwaltung im AUgem. Art, 581, Personelles, Art, 7», Art, 49. Polizeisachen, Amtsrechnunge», Juni 157!!, Emiettmgjsche Iahrrechnungs - Tagsaznug. «auis. »»73, 2S. Juni Ttaatdarcknv Lllcern. Ennctbir^. Adsch. Bd. III. 6'^. lAuck' in den Archiven Zürich. Bern nnd Sowtl'urn.l Bolen: Znricti, Haus Wilpert Zoller, Bern, Wolfgang May, Luce rn. Niklans Krus, U>> lher Zeffel, Schwvz, Heinrich Hagli, Obwalden, Heinrich Bncher, Zng, Walther Bachinann, Glaru^ Hans Kieliger, Basel, Jakob Oberried, Frcibnrg, Johannes Messels, Solothnrn, llrs Glicht Schaffhausen, Martin Bucher;—alle des Raths, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanqeieqenheilen: Vier runrtb. Vogtrien übrrk » Art, 240. Verkehr mit Mayland, LauiS und MendriS Art 20, Amtsrcchnung. Landvogtri itauis. i>. Art 40Z, Zollsachen, n Art. 448. Kirchensachc», „ 290. Jnstizsachen. III. 29t. Jnstizsachen. r SIS. UnterüüziiNji, tt. tl8. Bußenrechnilnil «c „ 404, Zollsache», U .. 195. Jiiiiizsachen, „ 007, Fischenden, Landvvgtei svtrndris ,1. Art, 000 Justizsachen, d>!4. „ „ I Art, Zollsachen, Lnndvogtei Maintkal n. Art, 4^9 Jnstizsachen. tI7 Mnnzconfereilz. Zurick I»7tj, 27 Juni ^.tant»nrrt>iv Vnccrn. Akten! Münzwesen. iAucti in den Archiven Zürich und GlaruS-i Anlheilnchmende Orte: Zürich, Lneern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug nnd Gla>>^ (Die Boteil sind nicht genannt). ». Man ist überzeugt, das; man vieler Unannehmlichkeiten hinsichtlich der Münzen überhoben sen wäre, wenn man sich streng an den Abschied von 15ll5 gehalten haben wurde; man findet aber ebc»l^ daß man gegenwärtig nicht über alle in der Eidgenossenschaft cnrsicrenden Münzen etwas festssE" könne, weil im Reich selbst stets vielfältige Aenderungen vorgenommen werden. Weil man nun die ' willignng zum Silberkauf noch nicht hat erlangen können, wird beschlossen, einsweilen keine Muwss" schlagen nnd die Stempel zu der Obrigkeiten Händen zn nehmen. Gleichzeitig werden BerfügnNiss" lassen über den Cnrs der französischen nnd Lothringcr-Diken, über die Dreibäzler von Zug, ^ Ehur u, a. >»,, über die zu leichten Münzen, über das Einschmelzen guter Münzen, über den Gold ^ Silberverbrauch der Goldschmiede, über die Werthung neuer in s Land kommender Münzen, «bei ^ Einziehen der Zuger-Haller nnd Angstcr: endlich wird das Resultat des am ll), Juni vorgenonimt Untersuch? der gangbarsten Münzen vorgelegt, I». Zur Erleichterung des Verkehrs in der Eidguu Juni lülst >chaft wird vorgeschlagen, eine gleiche Elle beim AuSmcsscn des wollene» und leinenen Tuchs, sowie des ^annnctS und der Seide zu gebrauchen -- Es soll auf nächste Tagsaznng darüber instruiert werden. ÄIS5 (Yemettl-eidgenösssschr Vermilllu»gö-(5o»serenz. <5hur. I>; ;7, .«» Juli ^taar»arckiv Vnceru Atlge,». Absch Vv. VV'. Z'^-! ^tatitSl,rt^iv Nern. Ntt. "<"> und Nrctiiv Lolottnivn. !Äuct, im (^laruS.I E'esandte: Zürich, Heinrich Thoinman», Sekelmeister, Bern, Riklaus von Grafenried, Sekelmcister. >uern, RochuS Helmli, alt-Schultheifi, llri, Walther von Roll, des Raths. Schwyz, Dietrich In ' Halden, Ritter, pandammann, U n tcrwal d cn, Heinrich von Uri, Landainmann nid dem Wald "st Wolfgang Brandenberg, des Raths, Glarns. Melchior Hässi, Statthalter. Basel, HanS Werner ^s>>, des Raths, Freibnrg, Ulrich von Engelsperg, Bürgermeister, Solothnrn. UrS Wielstcin, alt- "chnlihtjß Schaffhanscn, Hans Konrad Meyer, Sekelmcister und deS Raths, «,» Es wird von den III Bünden Antwort begehrt auf das von gemeinen Eidgenossen an alle GeEnden erlassene Schreiben, Hierauf geben die Gesandten der III Bünde folgende Antwort ab: l> Sie E>e» das Gericht zu ThnsiS gänzlich auflösen und dem Hauptmann Baptist von Salis, Hauptmann ^'»radi»" Planta, Commissär Balthasar Planta und den drei Brüdern von Bceearia und Johann de uiosta das Recht wiederum aufthnin deschalb werde ein neues unparteiisches Gericht, nämlich acht ^ '^'ecber von jedem Bund, auf den W, Juli z» Ilanz sich versammeln, an welches Gericht sie den "a»iilen Flüchtlingen ein frei sicher Geleit geben wollen, 2> Hinsichtlich der Beschwerde des Erzherzogs Uiaud von Oesterreich haben sie sich einstimmig entschlossen, in dessen Rechte und Freiheiten keinerlei >stuss zi, machen, laut der dem Erzherzog darüber gegebene» Briefe, und die Erbeinung in allen Ellen zu halten; sollten übrigens einzelne Gerichte oder Personen der III Bünde oder das Gericht 'einer lii Bünde zu ThusiS und deren Eommissärc und Bögte sich dagegen verfehlt haben, so soll das ^e Gericht dieselben zu jedermanns Warnung nach Verdienen strafen, l!) Bezüglich der Beschwerde des Como gegen die von SonderS (Sondriol, Malenk lMalcneo) und Eastione wegen ^^'"Ens n, a, m,, so halten sich diese Gemeinden nicht für verpflichtet, denen von Becearia den "En zu gehen; da sie aber de» Bischof in seinen Rechten nicht beeinträchtigen möchten, so haben sie "'est" bktvsiststt/ jhrx Beschwerden neuerdings an die Gemeinden zu bringen, damit sich diese ^ E darüber bcrathschlagen mögen, — Weil null diese Antwort in vielen Beziehungen nicht befriedigt, ^ "Elben ^ Gxsg^btcn der III Bünde dringend ermahnt, eine entsprechendere abzugeben, — Aufdieie "stknde Mahnung bezeichnen die Bündncr von jedem Bund acht Männer, welche andere Artikel ent- l>/!^ ^ Gemeinden bringen wollen,— Am folgenden Mittwoch finden sich die Gesandten der fix. wiederum ein und eröffnen das Resultat der Stimmen aller Gemeinden, Laut derselben wollen "» die Ansprache der Erben des Herrn von Rhäzüns, die sich auf 15,tXX) Gulden beläuft, 7>XX) Gld, ' jeder Bund noch llXX) Kronen geben, — Da nun die Erben den Handel den eidgenössische» Ge- "En übergeben, wird durch der leztcrn Vermittlung mit den Bevollmächtigten der III Bünde ein Berich abgeschlossen, bestehend in neun Artikel» und mit Datum vom 2l.l, Juli 157!st; derselbe wird vom 5W Juli >573, den eidgenössischen Gesandten in den Abschied genommen, I». Als die Gesandten bereits restefertig waren, erhebt sich noch ein nener Span in Betreff des Nichters, weil derselbe ans dem Obern Bund und k» tholisch ist. Mir vieler Mi'ihc wird der Handel beigelegt. Schließlich werden die Häupter der III B»n^ vorbeschiedcn, ernstlich ermahnt und gebeten, im Verein mit andern braven Männern in Zukunft dann zn sorgen H, daß keine wcitcrn Unruhen entstehen und daß sie sogleich, wenn sich dergleichen zeigen lolirc», an Zürich und GlarnS Mittheilnng machen, damit man zu rechter Zeil Vorsorgen treffen könne Sie sicher» dieses bereitwillig zn, «. Der Gesandte des Gnbernators zu Moyland dankt den ^ scheu Orten für den Fußsall, den sie durch pandammann yusst dem Papst haben leisten lassen, ferne» t>u ihre Verwendung beim Papst um Beförderung des Pomponins (5ota zur Cardinalswürde; er bittet um Nath, was in der Sache ferner zn thun sei, da die Wahl noch nicht stattgefunden habe, — Wird in »e» Abschied genommen, «I. yandammann Lnssi verantwortet sich durch den Gesandten von Unterwalden Betreff der Anschuldigung der gemeinen Knechte, als habe er sechs Bezahlungen erhalten und ihnen nw drei gegeben, und bittet um Verwendung beim König von Frankreich, damit ihm die verweigerte Penn»" verabfolgt werde « . Sckelmeister Thommann von Zürich berichtet im Namen seiner Obern und der an der» sechs Orte, welche sich auf der Tagleistnng zn Zürich <27, Juni) in Betreff des Münzwcsens berathe« haben, daß sie sich ans verschiedenen Gründen mit einander vereinbart haben, einsweilcn das einzustellen und bei harter Strafe das Einführen schwerer Silbermünzen und das Einschmelze» Beschneiden derselben, sowie das Schlagen geringhaltiger Münzen ans denselben zn verbieten, Davon wird nun den drei Orten Bern, Freibnrg und Solothurn, die an ihrer Münzordnnng festzuhalten iff sonnen sind, Mittheilnng gemacht, mit dem Wunsch, daß sie dafür sorgen möchten, daß man mit il»u Münzen nicht allzu sehr „überschüttet" werde, - Die Gesandte» der drei Städte verdanken diese thciliing und nehmen sie mit der Zusicherung, daß ihre Obern entsprechende Anordnungen treffen we> den, in den Abschied, «', Vtlchaudluim vom II. Juli. Aus von Kremplareu der Archive Bern und Solothur«. Couferenz der III Orte Ilri, Sestwuz und Unterwalden oh nnd nid dein Wald, Bvunuen 17573, 23 Juli archi» 4. bwaldcn, Ulrich' Boten: Uri, Peter A-Pro, alt-pandammann; Heinrich Trogcr, alt-Vogt, Schwyz, ^ ^ S tatthalter; Christoph Schorns, alt-Landammann; Kaspar Abyberg, alt-standammann. Untermal» e tstiklans von Flüe, pandammann ob dem Wald; Wolfgang Lnssi, Statthalter nid dem Wald, ^ ». Nach Verlesung einer Zuschrift des französischen Ambassadors ans Solothurn (III, zu Brunnen versammelten Gesandten der drei Orte, worin er sich über lczthin zn Brunnen vorgeh ^ beleidigende Aeußerungen gegen die Krone Frankreich beschwert, nnd nachdem die Gesandten und Schwyz bemerkt haben, daß ihren Obern gestern ein gleiches Schreiben zugekommen >ei, die von Unterwalden melden, daß ihres Wissens ihren Obern nichts zugeschrieben worden, Ambaffador geantwortet: Man wisse nichts davon, daß auf benanntem Tag im Nath oder an den ' i Am i>, Februar 1574 murre rauu von qemriiieu U! Bliudeu der s, .j, Dreisieqlcr-Bricf errichtet, — Beiiach Znli b'lche Reden, wie er in seinem Schreiben angebe, gefallen waren; deßhalb wolle man sich hicmil verantwortet haben; was aber sonst etwa geredet worden, wolle man jeden seiner Zeit selbst verantworten bsssen. K.^Zwek der gegenwärtigen Versammlung ist, sich über eine einmüthige Verantwortung zn ver- unbaren, warum die drei Orte den Zuzug nach Venedig bewilligt haben, Es wird nun beschlossen, fol- Sende Antwort zu geben! Da seit einiger Zeit bekannt sei, daß Unterwalden sich durch Ammann Lussi "Ut Venedig in Unterhandlungen eingelassen und dann dieser Aufbruch zn Stande gekommen, und da wan gesehen hätte, wenn der Antrag allen oder einigen Orten wäre eröffnet worden, was aber wohl wegen der Dringlichfeit unterblieben sein möge, so glaube man nicht, daß man dadurch Bündnissen oder ''uoern Verträgen zuwider gehandelt habe, besonders weil das Unternehmen gegen den Erbfeind und Ewiger der Ehristcnheil gerichtet sei; weil sie also nichts wider Bündnisse, Brief und Siegel gctha» " tM, s» man ihnen in Zukunft keine weiter» Schranken sczcn, sondern sie bei ihren uralten Frei- wchm und Herkommen bleiben lassen; übrigens werden die drei Orte das, was Bündnisse, Vereinnng, "wnnng, Landfrieden, Brief und Siegel von ihnen fordern, stets gewissenhaft halten und ihren - 'ündgcnossen alle eidgenössische Treue und Liebe erzeigen, Melchior Lnssi, Ritter und alr-Landam- wann von Ridwalden und gewesener Oberst des Zngö nach Venedig, hatte auf dem lezten Tage zu Winnen in Gegenwart seiner Mithauptlcnte über diesen Zug umständlich berichtet; er anerbietet Wss, stch ger„ „och weiter verantworten zu wollen, im Fall man sich mit seiner Verantwortung nicht be- ^u'igen würde. Die Verantwortung wird vollkommen genehm geHallen. «I. An Lueern wird ein Schreite" ^/ssnden Inhalts erlassen! Lueern sei bereits bekannt, mit welchem Begehren die von Genf sich an w beiden Städte Freiburg und Solothnrn gewendet haben; wenn es daher Lueern und ebenso Zug fällig sei, möchte es in der V Orte Namen die beiden Städte ermahnen, sich in kein Bündnis; oder ^ stssecht mir denen von Genf einzulassen, bis gemeine Eidgenossen wieder zusammenkommen ; und da w Gesandte von Solothnrn auf dem lezten V-örtischen Tage zu Lueern angefragt, ob seine Ober», zu Sicherung ihrer Stadt, Land und Leute mit denen von Genf irgend ein Abkommen treffen wollen, dazu nicht befugt wären, so wünsche man die Ausschreibung eines V-örtischen Tages, um sich die daherige Antwort zn verständigen, o. Da Uri die Anzeige macht, daß es seine neulich geschlagnen Doppler durch Hauptmann Bartli Kuhn und zwei Goldschmiede habe probieren lassen, welche sie ' /s Angster werth gefunden habe», wird beschlossen, auf nächstem V-örtischen Tage sowohl Lueern als ^ wch darum anzugehen, daß sie die Doppler und anderes Geld nach ihrem Schlagwerth annebmen, w» ja andere schlechtere Münzen nicht abgerufen seien, f. K. I». l. lk.. l. Art. 287—2N2. (5iinetbirgische Zahrrechniliigs - Taglllzung. Vuggnrus IS73. 27. Zttli. «TtaalSarctnv V»»cevn. Ennetbirq. Absch. tlt 77. lAuch in den Archiven Zürich. Bern um Lolothurn.l Bote»: —-«Die nämlichen wie auf der Jahrrechiiung zu Laufs den '25. Juni lüllls. ill! Juli l57ll. ». und I». (S. n. LtiIZarns). r» sS. LaniH. «I. und «. (S. u. Luggaras). l. Auf das Gesuä' res Landvogts zu LuggaruS, Haus Lussi von Uuterwalden, uiu Schenkung von Zeitstern mir den Was'pc» der XII Orre iu sein neues Haus zu Unterwalde» schenkt ihm jedes Orr in Berüksichtigung irine» Verdienste 4 Kronen. K'. (S. u. Luggarus). I». HS- u. Bcllenz). I. (S. u. LauiS). 1^. . fS. u. Bier ennetdirg. Vogt. überh.). Man setie auch im Abschnitte HerischaftSan^elc^enheiten l Vier e>itietl> Vogteien überh. Landvogtei Lauis LnggarnS und Mainthal. Landvogtei Luggarus. i. z> a Belle»,;, Bollen; und Ziivirra >> Art. 2«>. Amtsrechilnilli. Art. 2!>e, Iustizsllchen. Art. lb>. Amielechniinl!. Art. 292. Münzwese». .. 2.57. Tcrritvrialüreitiakeiten. 252. Kauf cvnssSeicrter Güter. „ 175. Justizsacheil. Art. 292 iu Art. .258. Hände! und Gewerbe. Art. 2.54. Kauf evnstSeieiter Güter. „ 1,55. Märchen. 95. Bnßciircchniina. 'iL: I . Konferenz der drei Orte Zürich, Schwyz und Glnrus. Zuriet,. I , 3. Auczuft Vclttdcsar^nv ^cinviiz. Beten i «Nicht augegebe»). Weil man vernommen bar, daß die Schiffmeister des Oberwasser-ßahrs, nämlich Wilhelm Zürich, Melchier Lindauer von Schwhz und Zakob Müller sammr tllrich Landoll von GlaruS wegen höhung des Zehrgelds bei den Wirthen in Schulden gcrathen sind und daß dcßhalb Lindauer und reu ler in Zürich eingestckr worden, weßhalb das ffahr jezr nicht gehörig versehen wird und wodurch den du Orten an ihren Zöllen, Geleiten und andern Gefallen bedeutender Nachtheil erwächst, so haben und Glarus Gesandte nach Zürich abgeordnet, um die benannten vier Schiffmeister über ihr Thun ni" Lassen, über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verhören und daö Resultat ml rekoroncluin zu nclM» Die Schiffmeister legen nun über ihre Einnahmen und Ausgaben speeisieierre Rechnung ab. Eine 4". > derung des Wilhelm Ustcri ans der Zeit, da er die Schifffahrt von Zürich bis Lachen allein venel»'»' wobei er wegen Zufrieren des Sees in großen Schaden gekommen war, wird abgewiesen; ebenso wnd il»" überbnnde», wegen einer abfälligen Entschädigungs-Reelamation für eine in jener Zeit zu Grunde gega»jff'» Ladung Salz gemäß der alten Schiffsordunng allein Rede zu stehen, ohne die drei andern Schiff»'"^ belangen zu können. Nach genauer Untersuchung der Schulden dieser Schisssgcsellschaft und nach vernähme der hier anwesenden Gläubiger ergibt sich, daß der Rükstand sich auf W14 Pfd. ^ ll Hllr. belänft, was auf jeden Tbeil 12(14 Pfd. 17 Schil. 7> Hllr. bringt, die sich auf 4(1 Pfd bech"^ den Gefangenschaftskosten des Lindauer und Müller nicht inbegriffen. Die Schiffmeister erkläre» , ^ sie gegenwärtig nicht im Stande seien, die Schulden zu bezahlen, daß sie aber mit all' ihrer liege» ^ und fahrenden Habe für dieselben einstehen; sie bitten, daß man einen Aufschub bei ihren GlänblßU auswirken möchte. Da lezrere jedoch auf sofortiger Bezahlung bestehen und eine Vereinbarung hältlich ist, wird cS in den Abschied genommen, damit jedes Ort sich darüber entschließe, wie man August UäU!. -» «f. w.«. «». « « »»-> - '"-«. "»» - z.d-« >.°do«. ,tn »,,f «w. «-ist «'U »»«> "O"» w «-M—- wldm» und Mu»-r «M. »««. «Bm B«w. «. -» --»« — Z-» w-dl.n »°-!«>»dkn u«d si! ,» ninckrn. dik dnd-n Tchiffmnstn frne» Fn« »zr» m» 1-M,» ,,-b dn> .!». «.» !u l.ss„". u»,.n >«un «. «» dazu ui». «Btt». ,» »"«». - "nd noch feriter ergehenden Kosten ans ihre Rechnung kommen. 't22. V'olifereii; der V katholische» Orte, Vucern, 1S7Li, 17. August (Montag nach Maria Himmelfahrt). Ttaatöal ctnv V«ccrn. Lucern. Absch. Bd. k. l38. l'Auch iui Landesarchiv Schwyz.I Voten: Lneern. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Roebns Heimii, alt-Schult- Hans Ait der Allmend ; Sebastian Feer, beide des Raths. Ur i, Peter voil Pro, alt-Landammann; 'd.>ntich Troger, des Raths. Schwhz. Dietrich I» der Halden, Ritter, alt-pandammann; Kaspar Abh- alt-pandammann. tl n terwatden. Marqnard Umfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Heinrich ^ llu, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Peter Zehnder, Sekelmeister und des Raths. ^ i». Diese Konferenz wurde abermals und vorzuglich ausgeschrieben wegen des Vorhabens der beiden ^radte Frcibnrg und Solothnrn, mit der Stadt Genf ein Bnrgrecht oder Verständnis; abzuschließen. ^Kothurn hatte vor einiger Zeit in einem ausführlichen Schreiben eine Erklärung von den V Orteil ßehet, wie sie dieses aufnehmen wurde» und ob sie glauben, daß es dazu Fug und Recht habe. Räch erlesnng dieser Zuschrift und bei Vergleichung der Instrnetionen findet man, daß die V Orte nichts lieber ^ben, als wenn die beiden Städte sich derer von Genf in gar nichts annehmen wurden. In diesem Sinne ^>d nun ein freundliches Schreiben an sie erlassen (18. August). 1». Uri meldet, daß durch die von sieben Orten jüngst zu Zürich erlassene Münzverordnnng einige Münzen gar zu sehr hernntergesezt ^'den, »nd begehrt Aenderung in einigen Pnntten. Vei der Beralhnng theilen sich die Stimmen; jueer», Schwvz und Obwalden nämlich wollen es bei dem ergangenen „Ruf" bleiben lassen; Ridwaldcn ^sgt vor, daß die Münzen da, wo sie geschlagen worden sind, in ibrem vollen Werth angenommen ^den müsse»; Zug mochte aneb an der Verordnung festhalten und wünscht nur eine Aenderung in der Angstcr. — Auf eine Einfrage von Uri, wie man sich in Betreff jener, welche Geld über das ^birge spedieren, zu verhalten habe, wird Lneern beauftragt, Zürich um Erläuterung darüber anzugehen. ' lS. u. Thurgau). «R. Der Abt von St. Gallen läßt durch seinen Landvogt zu Lichtenstcig das Geiuch ^li», es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen in das neu erbaute Gotteshaus zu St. ^banii schenken. Wird in den Abschied genommen. «. Sebwhz macht Anzug in Betreff einer Frau Seelenmntter genannt, welche seit einiger Zeit mit „nnchristlichen Phantasten, fast der Here- ^ sbnlich"^ umgehe und deshalb jüngst durch die Geistlichen des Vierwaldstätter-Eapitels eraminiert '^rden sei; p.i »nn selbe so mancherlei über Todte und Lebendige gemeldet habe, wovon das Gegcntbeil ^»getreten sei, und da Schwvz glaubt, daß auch in andern Orten, besonders zu Lneern, steh Kundschaften V'vber vorfinden möchten, so bitte es, ibm diese mitzntbeileii. — Wird zur Entsprechung und zum August >573, gründlichen Untersuch in den Abschied genommen t. Der Münzmeister von Zug, Oswald Bogt, stellt die Bitte, man möchte die Zuger-Angster nicht verrufen, indem er sich erbiete, jedem Ort etwa für >W Kreil wieder abznnehmen, und erwarte, daß die übrigen sich bald verlieren werden, — Dieses Gesuch des M>ntt Meisters sowie seine Verantwortung werden ml roloroiuknin genommen, K. (S, u. Freie Aemter), I»« franzönscbe Ambassador entschuldigt sich hinsichtlich der Gerüchte, die über ihn und den König verbreite! werden, indem nämlich unter andern, in einigen Orten ausgestreut werde, der König gebe sein Geld an etwa zwei oder drei, um einen Fond zu gründen, aus welchem sie dem König, sobald er es nöthig lMr, Mannschaft aufbringen könnten. Der Handel wird zum nähern Untersuch in den Abschied genommen i. (S. u. Bcllcnz). k,. lS. u. Engelberg). I. puecrn beklagt sich, daß in Uri und Unterwaldcn ausge streut werde, als seien die pneerner des Königs von Frankreich Eigene Pente und als wollen sie die nb>> gen vier Orte regieren oder beVogte»; es verantwortet sich über diese unwahre Zulage und begehrt, dal man solche Beschimpfung streng bestrafe, indem es sonst sich selbst Recht schaffen würde. Daraus wi" Lueern folgende Antwort ertheilt: Man bedauere die Sache sehr, sei jedoch darüber nicht instruiert, weil die Obern noch keine Kenntniß davon gehabt haben; übrigens werde man gegen die Verbreiter solche» Reden also verfahren, daß Lucern damit zufrieden sein soll, pueeru dankt und begehrt, daß man du Sache in de» Abschied nehme, -- Wird entsprochen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts- und Schirmortsamielc^enheiten: Landgraffchaft Thur-gau, c Art. -ist Stifte und Klöster, Landvogtei Freie Aemter, « Art, It7, Kirchliches u, Glaubens,', Bellenz, Bollenz und Rivicra «, Art 29t Abtei nnd Zchal Engelberg u Art, t? 42!!. Inhrrechnnng der die Vogteien Bellenz, Vollen; und Riviera regierenden drei Orte, Bellenz ZS73, im August und September. Der Abschier konnte in den betreffenden Archiven nicht anfstefnndcn werden. 42Ä. Jahrrechnnng der die Vogteien Mnrten und Orbnch regierenden Orte Bern nnd Freiburff Freiburg I» September Staatsarchiv Bern Frciburg. Absw. L, 18!!, Boten: (Nicht angegeben). Man scbe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangeie.,erhellen: Bogtei Orbe mit Tscherliz, Art, 272—288, Vogtei Mutten, » —» " Art, 989—993 September l5?3. ,25 423. Couferenz der drei Orte Zürich, Sct»vuz und Marus, Rapperswyl. 1373, 21 September t.'andeöarci'iv 2eiiw»,z. Boten: Zürich, t? Matthias) Schwerzenbach, Schultheiß. Schwhz. X. lNrich, Statthalter. GlaruS. l' Äwmas> Sllimid, Sekelmcister Ed wird folgende Verordnung über die Schifffahrt im Oberwasser aufgestellt: 1) Jedes der drei ^Ue jall kräftige brave Männer zu Schiffmeisteru erwähle», welche von den beute», denen sie ihr (»int buhlen, angemessenen Loh» nehmen. 2) Jedes der drei Orte mag einen Schiffmeister erwählen, wann ds ihm gefällig ist; diese drei Schiffmcister sotteil „theil und gemein" haben, was sie führen von Zuuch vis Wallenstadt und umgekehrt. .'!) Wer zum Schiffmcister erwählt wird, soll nicht allein für das, ^as bei der Schifffahrt zu Grunde geht, sondern für alles, was bei Wirthen, Seilern, bei den Schiffen, ^ Knechtelohn n. s. w. unbezahlt ansstcbt, Bürgschaft zu leisten verbunden sein. — Ferner werden ^ Ulkes aufgestellt: l> über den Dienst, der Schiffmeister und ihrer Knechte; D betreffend den Ort, wo u Kanflente den Schifflcnten ihren Lohn bezahlen solle»; über die Verhältnisse zwischen den Schiff ^k>llern und Nekern; 4) über das Verführen von Kanfmannsgütern, über Entschädigungen; 5,> endlich »lw» dieTa.rcn der Schiffmeister. I». Bezüglich der Frage, auf welche Weise die Schulden der alten Schiff- »eiste» bezahlt werden sollen, können sich die Gesandten nicht vollständig vereinbaren. Die von Zürich ^d Schwyz nämlich beantragen, das; alle, welche an die drei Schiffmeistcr insgemein Forderungen haben, an ^"'"6 der schon entworfenen „Abthcilung" gewiesen werden, und daß die Schiffmeister erst, nachdem 'd Forderungen ihrer Gläubiger berichtigt sein werden, sich bezüglich dessen, was sie auf gemeinsame niniig eingenommen haben, sowie über ihre gegenseitigen Ansprachen gütlich oder rechtlich verstän- ßen wllen. Der Bote von Glarus dagegen wünscht, daß die Schiffmeister sich zuerst über ihre gegen- lUtigeu Forderungen mit einander abfinden und daß erst dann die Ansprachen der Gläubiger von ihnen ^»icinwm nach Verhältnis; bezahlt werden sollen; er will übrigens den Antrag der beiden ander» Ge- ^udlen ins i'oldi'lnntnin nehmen. 42«». Cvnfereuz der IV Waldstätte. Altvrf. «373. 2« October. Gtaatsarc<»iv Vucern. --- Ulkten: Spanien und Mailand, ^'ande^arelnr» lAuch im LandeSarchiv Obwaldcn.I Boren: Lue er n. Rochus Hctmli, alt-Schiilthciß. llri. Jost Schmid, Landammann und Richter; ^ukdb Arnold, alt-Landammann; Heinrich Albrccht, alt-Landammann; Johann zum Brnunen, alt-Land' l-'Üd Schwhz. Christoph Schorn», Ritter, alt-Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann. Untcr- ^ulden. Niklans von Flüe, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lnss!, Ritter, alt-Landammann " ' d dem Wald. ^ tt. (S. il. Vier ennetbirg. Vogt, überhaupt). «». Der Bischof von Comp, als geistlicher Oberhcrr, lind Altgläubigen im Veltlin suchen um die Bewilligung nach, zum Verkünden des Wortes Gottes, zur Oktober i'nl!. 'Ausjpendnng der bl. Saeramenle n. s. »v. Geistliche halten und an ihre» geistlichen Oberberru >un ^»^' Pensalio» in Ehehändcln und ni» Bestätigung von Pfrnndlehen sich wenden zu dürfen. — Wird in! >»- jitrnnniinm genommen. «?. Lueern verlangt, daß beim Kornkaus kein Fürkauf getrieben, daß das Ko>>» nicht aufgeschüttet und nicht über das Gebirge geführt werden dürfe, daß ans dem Markt zn Lueern die Kornkänfer nicht so hastig anfkanfen, wie es besonders die aus llri thnn. -— Darauf wird allseitig sc» sprochen, entsprechende Maßregeln zn treffen. «I. Es wird beschlossen, Lueern soll wegen der gegenwärtig in den Abschied genommenen Artikel, wegen des Dießenhofcn'schen Handels und anderer Geschäfte halbe» eine Eonferenz der V katholischen Orte auf den lll. November nach Lueern ausschreiben. Bortrag des spanischen Ambassadors ans das Begehren der V altgläubigen Orte «Altorf den 2t. Oetober loD!) - Der König habe mit Vergnügen den guten Willen und das Vertrauen, welches die katholischen Orte ff» ihm hegen, sowie ihre Sorge für Erhaltung deS katholischen Glaubens, vernommen; deßhalb könne e» troz verschiedener Bedenken und ungeachtet der Gefahr, die in seinen eigenen Landen von Unruhestifter»» drohe, ihr Gesuch um Hülfe, die sie zu Scbirmung des katholischen Glanbens begehren, nicht nnbcachtt» lassen; der König habe ihm befohlen, in seinem Namen zn versichern, daß er, wenn sie des Glaubens wegen beleidiget oder angefeindet würden, sie nicht verlassen, sondern nacb Kräften ihnen bchülflich st»» wolle und zwar so, wie es ihnen am zuträglichsten sein werde, wie der König überhaupt stets gethau, »venu es sich um Beschirmung des katholischen Glaubens gehandelt habe. lk. sS- >»- Bellenzst > .ins dem Schwyzercremplar. Man >ehe auch im Abschnitte HerrschastSaiuiele^enheiteu: Vier ennetb. Vogteien nberh. ». Art. 2il. Verkehr mit Moyland. Bellen;. Bollenz nnd Nivirra « Art. 2»>ä «27. Honrereiiz der V katholischen Orte. Lncevn. >373, Montag den 23. ?tvvcmbe» ^taatSavclnv Vuecr»». Vueern. Al.'sch. Vd. l'.. l^'>. Allqein. Absch. '^d. >v". Z7i. s'Auch iu den Archiven -schwvz ilnd tÜ'l'wfflden. I Boten: Lueern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß nnd Pannerherr; Rochus Helmli, all->^»d»»^ beiß; Hans An der Allmend; Niklans Kloos, — alle des Raths.; Hans Spengler, Rathsrichter. U ri. G Schmid, Landammann; Johannes zum Brnniltn, Ritter, des Raths. Scbw hz. Christoph Schorns, Rit»»'»' all-Landammann nnd Pannerherr; Kaspar Abhberg, alt-Landammanu. Unterwalden. Niklans von Flüe, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald Z »»st Gottbard Schmid, des Raths, alt-Landvogt im Thurgan. ». Auf die Anzeige Lueerns, daß zwischen den Aemterit Rothenburg >»>»d ^ Michelsamt und den freien Remtern zwei Marchsteine umgefallen seien, wird beschloffen, Zürich ff» ^ suche», in seinem und der V Orte Namen den Landvogt in den Freien Acmtern zn beauftragen, »»» » Abgeordneten von Lueern an einem zn bestimmenden Tag zu Verhütung künftiger Anstände die steine wieder aufzurichten «. Bernhard von Meutlen, Landschreiber zu llri, bitter im Namen des ) Aus den Akten im kueeruer-StaatSarchiv: Geheime Uuterhandiuuqen der katholischen Orte mit Spanien. November lsisti, z.z- lchofs von Eomo und der Altgläubigen im Veltlin, ihnen behülslich zu sein, damit sie nicht also wider dv» Landfrieden „von ihrer Religion getrennt", sondern daß ihnen anst, Priester zugelassen werden, — ^s wird entsprochen und dabei ihm überlassen, schriftliche oder mündliche Verwendung nach Belieben zu Wahlen, «I. Dem vnnker Balthasar von Grissach wird für dao, was er im Namen dco Königs von ^a»krcich und des Ambassadors in Sololhurn vorgebracht nud anerboten hat, gedankt! daneben wird ^ vigilcht, sich dahiit zu verwenden, daß in Berüksichtignng der Thcnrnng die verfallene Pension bezahlt "ud daß die Bezahlung der nächstens verfallenden nicht mehr so lang verschoben werde, indem dann die ^ Dttc auch nicht ermangeln werden, gegen den König alles zu leisten, zn was sie verpflichtet seien, und l. (S. n. Thurgau». K. Die Gesandren von llri, Schwhz, linterwaldcn und Zug eröffnen: Alt- Schultheiß NiklauS Am Lehn von Lueern, der sich gegenwärtig in Unterwaldcn aufhalte, sei mir Haupt- wann Jakob Schinid voil Luzcrn in einen Proeeß verwikelt; nun haben sie vernommen, daß Am Lehn üch gegen seine Obern verfehlt habe, weswegen sei» Vermögen mit Arrest belegt worden sei ; sie bedauern diews von Herzen und bitten, Lueern möchte beförderlich den Großen Rath versammeln, vor dem sie ^wun jhvc weiteru Auftrage eröffnen werden. Die Gesandten von Lueern erwiedern: Sie seien darüber "«cht instruiert! jener Arrest auf das Vermögen des Schultheiß Am Lehn sei wegen dessen strafbaren Re siegen seine Obrigkeit verhängt worden; sie wollen übrigens das Gesuch der vier Orte in den Ab 'chwd nehmen, damit ihre Obern sich so bald möglich darüber entschließen können, I». Zug wird erinnert, eine» Gesandten abzuordnen, der mit dem Gesandten von Lueern am 4, Dezember die Inspeetion der '^uß vornehmen soll, I. Der spanische Gesandte, Pompejus vom Kreuz, berichtet zn Händen der gehest "wn Räthe, was für eine gnädige Antwort er vom König auf das, was er auf den Wunsch der katho- sichen Orre ihm mitgetheilt, erhalten habe, — Es werden nun an den König, an den Commendator mag- si'vr, an den Grafen von Ahamont, gegenwärtigen Gnbcrnator zn Mayland, und an de» Grafen von ^ugusivla Dankschreiben erlassen,"') It,. (S. u. Engelberg). l. Schwhz führt Beschwerde, daß seine Ange- ^l'igc», wenn sie an Angehörige von Zürich etwas schuldig geworden, in Zürich gefangen gesczt werden u»d dadurch in große Kosten kommen; es behauptet, daß gemäß der eidgenössische» Bünde Schuldner da 5" belangen seien, wo sie wohnen, und begehrt Rath über sein Verhalten. — Wird ml inslruonsiniu ge- "uninwn, Lueern berichtet über die Maßregeln, die es mit llri hinsichtlich des KornkanfS getroffen lwbe; Schwhz dankt für diese weise Fürsorge, — Weil man nun aber in Erfahrung gebracht hat, daß ^uvich Schaffbanseu Korn hanfenweise aufkaufen und ihren Angehörigen erlauben, dasselbe über das Gebirg zu spedieren, und da es den V Orten nicht möglich ist, die ennctbirgischcn Untcrthancn mit ^vrn ab ihren Märkten zu versehen, so soll dieses ans einem künftigen eidgenössischen Tage angeregt Wochen, «. Entschluß über die auf der Eonfercnz zu Altorf in den Abschied genommenen Artikel hin- Üästlich der Anstände mit Mabland, Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- mir SchirmortSaiwelenenheiten: va«dgrafs»l,«ift Thurgau », Art, r,ä>. Stifte und Klöster, r. Art. A«i. kirchliches «. Glaubens,, u „ ?>t o, „ Freie Vemter. Art, 55. Marcheu ^blri und Thal Nugelberg. Art. ') Geheime Unterhaudluugen niit Spanien im Vucerucr-StaatSarchiv, Misiivc au die Benaunten, rl, ei, 25. November 52K Dceembcr lii7st. Appellntlonslnsz der drei Orte Uri, Schivyz und Nidwalde». Altvrf 2 December. VaildeSarclDiv L^ftiwnz Veten: llri. Jätet' Arnold, alt-Landammann! Heinrich Planzer, „weiland" Landvogt zu Bollen;- Tckwhz. Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann; Jost Ans derManer, alt-Landvogt in den Freien Aemter» und Laildcssekelmeister. Nidwalden. Heinrick von Uri, Landammann; Wolfgang Lnssi, Statthaltern ». -— «ß, fBelleuz, Bollenz und Riviera). ». tlri beschwert sich, das; es in den Orten einigermaßen vernngliinpft worden nnd ersucht die Boten von Schwhz und Unterwalden, ihren Obern zu Hinterbein gen, sie möchten solchen nngegründeten Reden feinen Glanben beimessen ; denn Uri habe eine strenge Ber ordnnng erlassen, vorläufig bis zum Neujahr gar fein Korn auszuführen; übrigens werde in blrl gn> fein Korn auf Fürkauf aufgeschüttet, worüber es sorgfältig wache ; allfällige Uebertreter werde es ebne Schonung bestrafen! es babe dem Hauptmann Bartholomäus Kuhn erlaubt, ein geringes O.»a»t"'" Korn anznfaufen, aber so, daß eo dem Markt zu pneern nickt nachtheilig sei; dieses Korn werde aufgeschüttet, noch über den Berg gefübrt, sondern an die Landlente nach und nach etwas nnte> dem laufenden Preise verabfolgt, daher die Märkte zu Lueern auch um etwas „erleichtert" werden; Uri habe ferner seinen Schifflenten, die gewöhnlich auf den Markt zu Lueern fahren, ernstlich anbefohlen, beim Ankauf der Frucht sich aller Bescheidenheit zu befleißen, damit in Folge dessen kein Aufschlag veranlaßt werde; in Uri sei es üblich, das; die Landlente, wenn sie im Herbst die Losung vom Vieh nnd von de» Mnlcken erhalten, nch ans das ganze Fahr mit Korn versehen, daher dieses ein Grund sein mochte, warum seit einiger Zeit zu Lueern elwav mehr Korn eingekauft worden sei; doch werde dieses jezt bald aufhören. Diese Rechtfertigung wird :nl rokoromlnin genommen. G. Die Gesandten von Schwhz brüiiss" vor: Uri nnd Unterwalden ob und nid dem Wald haben abermals a» Schwhz das Begehren gestellt, eS möchte die Landogemeinde versammeln, damit sie bezüglich des Ansuchens der Stadt Genf an Fre>b»Ul nnd Solotbnrn um ein Bnrgreckt Gesandte vor dieselbe abordnen können; Schwhz wäre nun zwar be reit, diese Gesandten anzuhören, dagegen sei jezt der Zeitpunkt ganz ungelegen, eine ganze Landsgr mcinde zusammenzurufen; daher bitte es ganz freundlich, eS dessen gegenwärtig zu überheben; dagcgt" erbiete es neb, einen dreifachen Landrath anznsezen nnd vor diesem die Gesandten anzuhören; ss dieses den beiden Orten nicht genebm sein, so würde es zwar die LandSgemcinde abzuhalten stck weigern, dock müsse eS dabei bemerken, daß solches vor der Rükkehr seiner Kricgslente nicht wohl sss scheben könnte; eS bitte daher, man möchte kick mit dem dreifachen Landrath begnügen Wird ml Ichmnlnm genommen Man sehe auch im Abschnitte HerrschnstSanqcleqenheite»: Belkeu;, Bolle»; »nd Riviera » » Art zu Deeember. lö7t>. Conferen; der vier „Znqesazte»" der Vkli alten Orte und Lchaffkansens. Baden 1575, I t und I?. December Staatsarchiv Vilccra. Aktcn! Kloster Paradiek. lAuck in den Aräiiven Zürich nnd 5chw^z.! Bolen: «Riclu angegeben). Man seht ras Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanqelcjZenheiten: ^.andgrafsclxift Thurgan Art. -lSti. Stifte unr Klästrr. Konferenz zwischen Schwyz nnd Glarnv. Wesen >'574, 25. Januar Vandesarchiv Lchwyz. Bolen: Schwyz. Melchior Kvd, Vandvogr der Herrschaft Windegg; Michael Swriber, all-vandvogt, beide des Raths. Glarns, Adam Stäger, alt-handvogt zu Windegg; Balthasar Knbli, vandvogt der ^tafschafr tlznach, beide des Raths. 6s wird irachfolgende llebereinkunft zwischen den Salzherren nnd den Schiffmeistern, nachdem beide Parteien ihren Handel den Bolen beider Orte zur gütlichen Vereinbarung übergeben hallen, fcstgestclll: > Die Satzherreil sollen den Schiffmeistern von jedem Maß Salz, das sie die binlh hinnnterznfübren baben, < gnlen Bazen geben. 2) Sic sollen ihnen von jedem leeren Schiff die Linlh „hinaufznrcken" ^ilthalb gnte Gulden ausrichten. N> In Znknnft sollen die Schiffmeisler die Kaufherren stets mit schiffen und Speditionsmitteln genügend versehen, so daß keine Klagen entstehen. 4) Die Schiffmeister in den Schiffen das Salz ans Brüken laden, damit, wenn Wellen in das Schiff schlagen, das Salz gesichert ist; auch sollen die Meister ihre Knechte daz» anHalle», daß sie das Salz stets ans einander, nicht "eben einander laden, damit es sauber bleibe; die Meister solle» für die „Machen", welche ihnen die ^""fleute und Salzherren zum deken des Salzes geben, gehörig sorgen, damit sie nicht verloren geben. Diese,- Pertrag soll dauern bis auf St. Iakobstag. Konferenz drr V katholischen Orte. Luccrn t57't, ?> Fcbrnnr Staatsarchiv Vnccr»». Lucern. Absch. Vc. k. Boten: vneern. vndwig Pfyffer, Ritter, alt Schultheiß nnd Pannerherr; ^ebaitian ^ecr; Riklans ^iooo, beide des Raths, llri. Johann zum Brunnen, Ritter, des Raths. Schwhz. Marlin Degen, des ^"lhs. llnterwaldeit ob nnd nid dem Wald. (Baltbasari Henzli, ^tatthaltel und des Rarbs o b ^Ni W^sp Z u g Heinrich Mehenberg, des Raths. t'ft Februar >574 ». Iii Folge einer Zuschrift der drei Orlc Uri, Schwvz und Uutcrwaldeu au Lneern, mau mächtk sich darüber verständigen, was mau den beiden Städten Frciburg und Svlvthurn eröffnen wolle, umM vom projeetierten Bündnis; mit Genf abzubringen, war gegenwärtige Confercnz ausgeschrieben worden ES zeigt sieb aber, das die Jnstruetionen ungleich lauten; zudem hat der Gesandte von Zug keine Voll macht, weiter zu reiten. Und da auch im Bundesbrief nicht erläutert ist, wie man in diesem Fall das Recht zu üben habe, so wird der Handel in dem Sinn wieder ml roloroinlnin genommen, daß je zwei Gesandte von jedem Ort ans künstigen Montag (15, Febr.» sich hier einfinden und von hier auS zu de» beiden Städte» zu reiten beauftragt werden,*) I». Die Gesandten, welche sich zu den beiden Städte» verfügen werden, sollen Vollmachren baben in Solothurn den französischen Ambassador an Bezablung beiden verfallenen Pensionen zu erinnern und ihm zu erklären, daß man, wenn diese nicht sofort aus bezahlt werden sollten, Abgeordnete nach Lhon schiken würde, um sie dort zu holen. 4»2. Gemein - eidgenössische Tngsaznng, Baden I?7 t, Februar ^taat»ar>»>-»> allen Bürgern, Landlcnten, Untcrthanen und Kaufleuteir uild allen, welche ihre Wochen- und Jahrnuu besuchen, die Anzeige machen, daß bei allen Käufen, Verkäufen und Zahlungen keine andern M»>ft^' als die nach der Reichs-Münzordnung geschlageilen, auf ihrem Gebiet angenommen werden und daß dw sein zuwider Handelnde gemäß deS Reichsabschieds bestraft würden,—Der Inhalt dieser Zuschrift de» Landvögten im Thurgau und Rhcinthal mitgcthcilt, damit sie ihre Unterthanen warnen; übugcu wird der auf der lczteu Jahrrcchnuug gefaßte Beschluß in Kraft belassen, ß». Der Erzherzog von reich läßt durch den Hofzahlmeister von Ensisheim, Martin Tyffer, das ErbeinungSgcld für die G Im liuecrner Staatsarchiv, — Genferattcu: l^orreSvondenz, Vorträge, Instructionen u.a. m, der fathoiii»» iibcr diesen Handel. Januar und Februar 1574, Vortrag der V Orte zu Freiburg am t9. Februar, zu Solothurn am 22. i e Februar l'>74 ^>72 und l57st ausbezahlen; jedes der XII Orte erhält sttX) Gulden «zu lti eonsranz 2>azen), «. I rolovonilmn genom- "ch», o. Der spanisch-niavländische Gesandte Pompejns „zum Kreuz" «della Eroee» vermeldet des Königs und des GubernatorS freundlichen Gruß und Wohlwollen und eröffnet sodann: Auf der Tagsazung am Deeember l7,72 sei beschlossen worden, daß Gesandte von hneern, Uri, Schwvz und llnrerwalden zu Hagener Zeit mit ihm zusammen treten und versuchen sollen, sich über die gegeuseiligeu Anstände zu bk>ei,ihai-x„. das sei nun geschehen und es seien darüber Artikel aufgestellt worden, die man auf Begehen abhören könne. - Nachdem man nun auch de» Bericht der zu Altorf gewesenen Gesandten vernom- 'Uan, lammt deren Vorschlag, daß mau auch über die zwei noch nicht anSgetrageneu Punkte, nämlich 'Utgen der Nuzuug derjenigen Güter, welche eidgenössische Uuterthanen auf mahländischem Gebier haben, ^uüe bezüglich des Passes, Artikel feltiezeu möchte, werden die früher» Gesandten nochmals beauftragt, "Ul Herrn zum Kreuz sich über diese beiden Artikel zu vereinbaren und auf nächstem Tag selbe vorzir- ^issn, f äiag? Verlesung eines Schreibens deS Erzherzogs von Oesterreich an Zürich hinsichtlich des ^aizkaufs wird au ihn geantwortet.- Er möchte wie von Alters her gemäß Erbeiuuug das Salz verabfolgen Bussen und g^h^n Preise der Salzfaetoreu zu Hindan herunter sezeu. Daneben wird ihm die Ver > "urwortuug Solothilrns bezüglich einer Beschwerde über Siegelmißbrauch mitgetbeilt, Da mau in ^Nahrung gebracht hat, daß die Salzhändler zu hohen Gewinn am Salz nehmen, wird verordnet, es ^l jedes Ort fleißig darüber wachen und Fehlbare nach Verdienen so strafen, daß andere abgeschrekt wer I». Es wird eine andere Tagsazung nach Baden angesezr auf Sonnlag Harare <21. März), l. Die «>>t dem König von Frankreich in Vercinnng stehenden Orte erinnern den französischen Ambassador, '-Klrn von Hantefort, Gcheimrath und Präsident im Delphinal, an Bezahlung der zwei verfallenen kustoiien unter Hinweisnng auf die nicht geringen Dienste, welche die Eidgenossen in den lezten Ggen der Krone geleistet haben. Darauf entschuldigt er den König so gut möglich, lezt dosten Wohl ^'llen uiid Dankbarkeit auseinander und bittet um Geduld, — Er bemerkt ferner, daß er lieh eigentlich ^ä>l j„ andere Geschäfte mischen sollte, als die ihm aufgetragen seien; nichts desto weniger müsse er im i^nicn des Königs sein Bedauern anSdrükcn über den immer hiziger werdenden streit zwstchen den Obsten offen, nämlich den Vlll Orten und der Stadt Schaffhansen, in Betreff des Klosters Paradies, ^übeil Zwist ihre Feinde leicht zur Ausführung ihrer längst gehegten Pläne benüzen könnten; wie ver- ^ftstieh innere Kriege seien, dafür können ihnen das herrliche Königreich Frankieich sowie die Nieder- warnenden Erempcl dienen ; wenn er den Eidgenossen zu Beilegung dieses Zwistes irgendwie ^b'ilflich fti,, könnte, würde er es von Herzen gern tbnn. — Diese freundschaftlichen Anerbieten werden Februar >574. unter Verdankung luden Abschied genommen. Ii.» Gemäß der oben «litt. «.) erwähnten Verabredung kommett nun die Gesandten der vier Orte mit dem spanischen Ambassador vom Kreuz zusammen, wobei man übel folgende Klagpunkte sich verständigt: l > Begleitung des durch das Herzogthum Mahland transitierenden Korns durch mahländische Eommissäre und deren Entschädigung. 2) Beeinträchtigung der eidgenössische» Unterthailen durch die mayländischeu Beamten, selbst innerhalb ihrer Grenzen. 3) Beschlagnahme von Vieh auf den Waiden durch die von der Treis; und Bürgschaft für Bezahlung der Steuern und Abgaben. 4) Berichtigung der streitigen Märchen. 5) Transit des Getraides durch das Herzogthum Mahland gege» Bezahlung der Hälfte des gewöhnlichen Zolls, tl) Bezug des Ertrags der auf mahläudischem Gebiet gelegenen Güter und Erlassung der Tratta; Eingabe eines Verzeichnisses dieser Güter und des Ertrags derselben an den Magistrat zu Mahland. 7) Entfernung der an den Grenzen sich aufhaltenden „Banditen" (Verbannte und Flüchtlinge». 3s Leitung des Baches Aroila durch die von Ligornetto i» be> Landschaft Meudris in das rechte Bett, tl) Freigcbung des verarrestiertcn Guts des Johann Pc»e> Gaggio von Eomo. lU» Zurükerstattung des denen von Lanzio abgenommenen Gelds und Aufhebung der Bürgschaft, l l» Endlich bezüglich der Beschwerde des Johann Anton Tschudi von Uri über das ib>» zil Mahland widerfahrene. ^ Schließlich wird noch ausgemacht, daß, wenn es der Ambassador nach Em pfang der Antwort aus Mahland für gut finden würde, sich mit den Gesandten der vier Orte noch der angesezten allgemeinen Tagsazung hierüber zu unterreden, er dieses auf einem V-örtischeu Tag 6» Lucern thuu oder nach Belieben einen besonderu Tag ausschreiben möchte. Ma» sehe auch im Abschmttc Herrschafts- »»d Schirmvrtsangell'gknlm'tcn: Vaudgeafschaft Thnrgan Ar». ^7. Lehmihrcheii. Landvogtei Rheiuthal. o. Art. !»4. Weinschazun.,. Vier ennetb. Vogtcie» iibclh. «. Art. 242. Verkehr mit Maylanv. Arl. 242. Berkehr mit Mattla»!'. Abtei Dt. (Hallen. »?. Art 2.°>. (soufereiiz der V katholischen Orte, ikuccrn. (Dienstag nach u<>»Niv^er,J. >2ttiatsarct)iv ^ncern Vuccrn. Absch. Vd. L. lZ'». I'.'luch im LA Ildes Archiv Schwyz.I Boren: Lucern. Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritler, alt-Schulkheiß und Pan»c> Herr: Hans An der Allmend! Niklaus Kloos; Niklaus Krus, alle des Raths. Uri. Johannes zu»' Brunnen, Ritrer, des Raths. Scbwhz. Dietrich In der Halden, Ritter, Landammann. Unterwaldeu. Niklaus von Flüe, Landammaun ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammaun nid dem Wai^ Z u g. Hans Bolsinger, Ammann. ». Nach Anhörung des Berichtes der Rathsboten, welche nach Freiburg und Solothurn waren ab geordnet worden, über die daselbst gemachten Vorstellungen, um sie vom Bündnis; mit Genf abzuhalle», sowie nach Verlesung der erhaltenen schriftlichen Antworten (vom >9. und 22. Febr.), wird verablch><^' den beiden Städten für die freundliche Aufnahme der Gesandten zu danken und sie nochmals um w> fahrige Antwort anzugehen. I». (S. u. Thurgaus. t . Balthasar von Grisiach, Dolmetsch der französisch^» März 1574. zgg ^Uandtschasl, meldet im Rainen des Ambassadors von Hantefort, daß laut Bericht des Tresoricr die eine Tension bis Ostern werde bezahlt werden. Er beschwert sich sodann, daß ausgestreut werde, als ob der Ambayador von Hantefort nnd dessen Brnder, der Herr von Belliovrc, und auch er lutherisch oder hu genottisch gesinnt seien, nnd verlangt, daß man ihnen die betreffenden Personen nenne, damit sie gegen „nach Rechtens" verfahren tonnen, — Antwort: Man halte sie für vollkommen entschuldigt, habe solche» Reden nie etwas gehört nnd werde ihre Entschuldigung in allen Treuen in den Abschied »elnuen; bezüglich der Pensionen aber könne man nicht verhehlen, daß die Obrigkeiten über den langen Vcr- ganz unwillig seien, indem sie erwartet haben, daß beide verfallenen Pensionen bezahlt werden, ' ^n'", Um, Schwhz nnd Unterwalden sollen an die von Rapperswhl schreibt», ste möchten die ^"»lasche» Erben dort wohnen lassen, da man dieselben des Vaters Handlnngen, an denen sie nnschul hl seien, niebr entgelten lassen möge. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastlUimGcgnibi'lte» : Thinga». >> Art, 7^7, Stifte und Klbstcr. Be.» Gemein - eldgenössssche Tngsazung, Bndcn. 1574t, 21. Älkvirz (Sonntag Inninno zu Mittelasien), Itaarsnrct,,» «»cer». Atlgem. Adsch, Vl, XV-, 4(N, iAuch in den Archiven giirich, Bern, Zchnwz, Obw.rldcn, Freibnr.;, Solrtlinrn und Anrau,i ^viandte: Zürich, HansKambli, Bürgermeister; Heinrich Thommanii, Selelmeister und des Raths, ^ u, Beat hndwig von Mnlinen, Schultheiß; RiklanS von Grafenricd, Sekelmcister nnd des Raths, 'Uern, RochuS Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schnltheiß nnd Pannerherr, llri, ^a„s znm Brunnen: Bartholomä Kubn, beide des Raths, Schwhz, Dietrich In der Halden, Ritter, udammann; Martin Degen, des Raths, Unterwalden RiklanS von Flüe, Handammann ob dem ^ald; Melchior Bsssi, Ritter, alt-handammann nid dem Wald, Zug, Heinrich Mehenberg, des Raths, ^^N u s, Paulus Schüler, Handammann und Pannerherr; Melchior Hässi, Statthalter und des Raths, ^Uel, Werner Wölfli; Ulrich Schnltheß, beide deS Raths, Freibnrg, Franz Rndela, des Raths, "lotbnrn, Urs zur Matten, des Raths, Lchaffbausen, Dietcgen von Wildenberg, genannt Ringk, "'üermeister. Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Landamman», »». Das Gesuch der Gesandten von Schwhz, dem Balthasar Meltlcr von Brunnen Fenster mit der B ^ ^^st'Pen in dessen neneS Hans zu selwnken, wird uü insirinnulnm genommen, I». Zürich stellt das Lehren, man möchte- dein Sohn des Hans Koch von Stein den vom Abt von Einsiedel» verlangten ^Gentid erlassen und sich an die geschwornett Bünde nnd den handfrieden halten, gemäß welchen jeder den andern ungehindert bei seinem Glanben bleiben lassen solle; cS versichert, im übrigen treulich 6 U» zu wollen, was eS sonst dem Gotteshaus Einsiedel» »ach hebenrecht zu leisten pflichtig sei, nnd 'ltcr, diese Antwort ml roloi-oinlum zu nehmen. Die Gesandten von Schwhz erwiedern, daß sie diesen '^ug nach dem lezten Abschied nicht erwartet haben, hoffen aber, man werde daS Gotteshaus Einstedelu ^ seinen Freiheiten, Rechten nnd hehcnsgercchtigkciten unangefochten bleiben lassen; denn es sei Inder La»dgrafschafl Thnrgan, in welcher fragliche Güter gelegen seien, stets Uebnng gewesen, daß die heben Mär; lDD lcute diescir Lcheneid haben schwören müssen; man wolle niemanden von seinem Glanben verdränge»; wer aber den Leheneid nicht leisten wolle oder tonne, möge sein Lehen aufgeben, Zürich rcplieiert: Es cht allerdings wahr, daß die Lehenbriefe dieses vorschreiben, auch daß die neuen Lehcnbriefe ganz wie d>e altern lauten; weil aber der junge Koch nicht im Thurgan, sondern zu Stein seßhaft sei, so hoffe es, man werde denselben bei seinem Glanben bleiben lassen, — Die fünf übrigen Orte entsprechen nun dem Au- snrben Zürichs und nehmen dessen Begehren in den Abschied. «». Bürgermeister und Rath der Stadl Lindau verwenden sich für ihren Bürger Zakob Taller, dem zu Stekborn eine Summe Geld entwendet worden, welche Summe man aber auf dem gleich darauf ergriffenen Dieb gefunden habe; sie bitten, man möchte ihm das Geld wieder zu Händen stellen, erbieten sich dagegen, in ähnlichen Fallen das gleiche tbnn zu wollen , sowie dieses überhaupt bei allen Nationen übliches Recht sei. — Wegen Mangel an Iustruetionen wird das Begehren ml inMnnnnllnn genommen, «I. tS. u, Thurgau). «. Gin Bortrag des franzöülchou Ambassadors, in welchem er zur Ginigkeit ermahnt und bittet, die Eidgenossen möchten sich wegen go- ringsügigen Dingen nicht entzweien lassen, wird freundlich verdankt und in den Abschied genommen, f. Der Ganzler des Abts von St, Gallen macht im Namen des AbtS und des Hauptmanns den 'T-o> sllllag, man möcllle die kleine nnbegneme Wohnung des Hauptmanns zn Whl, da jezt gerade zwei Hnu- ser dort feil seien, zu vertauschen suchen, —- Wird ml inllrnonllnin genommen, K. Der spanisch -mahla» dilllw Ambafsador, Herr zum Kreuz, übergibt seinen Bortrag, in welchem er berichtet, zu was sich ^ Gnbernator bezüglich der ibm eingereichten Beschwerden entschlossen habe. — Wird zur Ziistrniernng >r»l nächsten Tag in den Abschied genommen. Bei diesem Anlaß wird der Ambafsador um Berwendung beim Gnbernator ersucht, damit den armen ennetbirgischen Unterthauen bis zur nächsten Tagsaznng ihre Z>"' sc», die sie aitt mahlcindischem Gebiet haben, verabfolgt werden und damit ihnen bis dahin erlassen werbe, von jedem Saum l! Realen z» geben, indem man sich dann auch zn einer entsprechenden Antwort entschließen könne, Ii. Ichirmortsangeicgenhciten: ikaridgrafscliast Lhnrgan, k. Art, NN Lcheusachen. >t. Art,. ttN. Leibeigenschaft l>. l!l- Iuhijsachen, Vier rniietblrg Vogteien überh r: A>t, N>N, Verkehr mit Mahlaud, Lnndvogrei Lanis k. Ari, Verwaltung iui Allgem, Abtei St. Gallen ' Art Mi, Coiifere«; der V katholische« Orte. Lucevn IA7^ll, Dvnstng den Äv April Staatsarchiv ^„ecrn. Altern. Absch. Bd. L. «Auch in cen Archiven ^chwyz tlNd Ol'walocn.i Ralbsbotcn t Lneern. RockuS Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfvffer, Ritter, alt -Schultheiß nnb -G"' nerberr; Hans A» der Allmend; RitlanS'Kloos, Fahnrill,,— alle des Raths Hans Kaspar Sonnenborg, April lN4 ^iachsrichter. Uri. Johannes zum Brunnen, Ritter, des Raths, Sckwuz, Kaspar Abvberg, Landam- >>ia»nj Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr, Nnterwalden, Niklans von Flüe, ült-handai»ma>in ob dem Wald, Melchior hilfst, Ritter, att-Landammann nid dem Wald, Zug, Gotthard Schmid, des Raths, alt-Landvogt im Thnrga», (S. u. Thurgau). l». uft der beiden Städte Freiburg uud Solothurn iu Betreff des spanischen Aufbrucks absckriftliä, mit- stetbeilt, ,1. pucern Verwunderung und sein Mißfallen darüber aus, daß einige Orte ohne ^"»eigc anLneern den Aufbruch nach Spanien bewilligt haben, indem es hätte erwarten dürfen, daß solckeS "ach altem eidgenössischem Brauck auf einer Tagsaznng geschehe, damit man einstimmig stä, bätte entschließen ^nneii; „lau möge bcdenfcn, mit welchem Crnst die drei Orte dor dem Großen Rath zu Lueern erschie und ihn gebeten und ermabnt babcu, sich von ibneu nicht zu sondern, als Genf um ein Büuduiß ""l Freiburg uud Solothurn geworben; so sei auch an einigen Gemeinden öffentlich geredet worden, "'as die zwei Orte Uri und Schwyz tbun, wolle man anch tbun, gleich als ob die von Lueern nicht auch 'h^ Miteidgeilosscu wären; Lueern wünsche deßhalb zu erfahren, wessen es sich iu Zukunft zu ihnen Aschen könne und ob man im Sinn babe, fürohiu nichts mehr mit ihm zu handeln. Die Gesandten andern Orte, darüber nicht instruiert, entschuldigen so gut möglich ibre Obern und nebmeu die Sache u> den Abjchied, «>. Der französische Ambassador, Herr von Hautcforl, stellt die freundliche Bitte, die DUe möchten Spanien den Aufbruch nicht bewilligen und allfällig gemachten Zusicherungen keine Folge ^dcn, und zwar in Berüksichtigung der Gefahr, die nicht allein dem König, sondern auch dieser Mann 'cht selbst drohe, uud iu Crwägnng, daß der König gerade jezt auch HülfStruppeu bedürfe und den "kbruch schon längst begehrt bätte, wenn er die verfallene Pension hätte berichtigen könne»; übrigens "webte man auf de» 18. oder A), Mai Gesandte nach Solothurn abordnen, um die eine verfallene Pen Eiupfung nehme» und den bisherigen Verzug den Kricgsuurnhen in Frankreich zuschreiben; ^ förderliche AilSbezahlung der andern Pension werde er Sorge tragen, — Der Vortrag wird in den lckied genommen; dem Ambassador werden seine freundschaftlichen Crbieteu verdankt. Au den König geschrieben, er möchte für Bezahlung der ausstehenden Pension sorgen, indem die katholischen Orte treulich zum König halten und ihren Verpflichtungen nachkommen, l. Auf die Beschwerde des her Schießer, Canzler des Abts von Cinsiedcln, daß in Folge eines Verbots von Zürich einige "tger von Stein, welche zu Eschenz im Thurgau Lehengütcr deS Abts besizen, den Leheneid zu den °^>sien zu schwören sich weigern, wird einstimmig beschlossen, den Abt bei seinen Freiheiten und Gc- ^'tigkeiten, die er von jeher besessen hat, zu schüzen ; er soll jedoch seine Gewahrsamen und Knnd Ickten auf künftiger Tagleistung zu Baden auflegen, wie es von Alters her üblich gewesen sei, u, (S. ». Lauis). K, (S, u. Engelberg), k,. Auf oben füll, «>.) angeführte Klage LueernS gegen die schließlich die Gesandten von Schwhz, daß ihre Obern nie anders gesinnt gewesen ^n, als mit Lnecrn in aller Freundschaft, Treue, Liebe und Einigkeit zu verkehren, Lneern verdankt Erklärung; die Sache wird aber nichts desto weniger in den Abschied genommen. April 1574, fchc auch in Abschniilc» Hcrrsch.i'ls- »nd Schii'morlSangcie^cnhcilc»: vandgrafschar 5hurgau » Ärt, 458. Stifte und Kloster. k Art, 89, Lchtiisiichen, ?»jrr eiinetbirg Vogteien Nberh !». Art, 244, Verkehr mir Manland, Landvogtri Lanis x. Art, 29Z Jnstirsachcii. I, Arl, 294, Jnsiijsachen, Abtei und Zchal Engelberg. > Ar!, 49, Gemein - eidgenössische Tngsaznng. Baden, , ?», Mai lSonntag ctuntiNej. ^»iceril. Allgein. Aln'ch Vt il i I.'tttet' in den Archiven Rurich, ^chwv;. Obwalten. Freiburg, ^-r'lothttrn und Aaraul- Gesandle: Zur ick, HansKambli, Burgermeister; Heinrich Thommann, Sekclmeister und des Rasiw' Bern Beat Ludwig von Müline», Schultheiß; Simon Wurstcmberger, des Raths, pueern, ReR») Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt Schultheiß nnd Panncrherr, Ul i, Hans zum Brunnen > Bartboloinä Knbn, beide des Raths, Schwyz, Kaspar Abhbcrg, pandammann; Ebristopb Scheune', Riltcr, alt-pandamman» nnd Pannerberr, Unrerwalden, NiklailS von Flnc, Landaininann ob den. Wald; Melchior pnssi, Ritter, Vandammann nid dem Wald, Zug, Wolfgang Brandenberg, des Ratbs Glarns, Melchior Hässi, pandannnann; Paulus Schüler, alt-pandammairn nnd Panncrherr, Bai^b Werner Wölfli; Ulrick Schnltheß, beide des Ratbs, Freibnrg, Franz Rndela, des Raths, Lolothin" Urs zur Matten, des Ratbs, Schasfhansen, Dictegcn von Wildcnbcrg, genannt Rings Bnrgermeiltew Toetor lHans Konrad Mehcr), des Ratbs, Appenzell, Zoachim Meggcli, pandammann r». Zu Betreff des im Werl begriffenen spanischen Aufbruchs eröffnet Bern: Es bitte vor alle"', daß man das, was es vorzubringen im Fall sei, nicht übel aufnehmen möchte, daß man auch nicht glaube, ^ wolle pebren ertbeilen; aber man möchte beherzigen, wohin eS mit der Zeit lommcn wurde, weil» ^ Knccbte also aufgewiegelt nnd binweggeführt werden; der spanische Ambaffador, der sich einige Zc>t » Uri aufgehalten, habe bei den V katholischen Orten um einen Aufbruch angesucht, um die Untettbanc in den Niederlanden wiederum zum Gehorsam zu bringen; die Werbung sei ganz geheim geschehen, wa)i aus einem gemein-eidgenössischen Z ag darum hätte angesucht werden sollen, wie Frankreich zu thun welches doch gemäß Bercinnng nicht einmal dazu verpflichtet wäre; Bern könne auch nicht finden, daß > ^ gegenüber dem König von Spanien verpflichtet sei, zum Stünz der Niedczlandc oder zur UnterweuM^ seiner Untertbancn Hülfe zu leisten; man möchte in Betracht ziehen, wozu eine solche Bewilligung der Zeil fübren könnte, nnd daß es eigentlich darauf abgesehen sei, durch gute Worte oder dnrä^ ^ nach nnd nach die Eidgenossenschaft zu trennen, nnd zugleich, zu welchem Rachtheil dieser Aufbruch reich gereichen könnte, dessen Ruhe noch gar nicht hergeskellt sei; Bern bitte zu bedenken, daß man, w man fremden Herren dienen wolle, vorab gegen Frankreich verpflichtet sei; wenn einem Ort wäre, nach Belieben einem fremden Fürsten zuzulaufen, so könne man es auch den andern nicht dasselbe zu thnn, Bern vernebme, daß die Hauptlcute eine ziemliche Anzahl seiner Angcbörige» werben baben, nnd begehre, daß man diese ans den Nödeln wieder streiche, wogegen es das den > wordenen bereits verabreichte Geld znrükerstatten wolle; denn würde das nicht geschehen, säbe " Mai l57D .ssj? ^eranlaht, die Hauptleure und Aufwiegler, wo es sie finde, zur Rechenschaft zu ziehen. - Darauf wird ^e»i Ipanischcn Ambassador sein eigenmächtiges Benehme» vorgehalten, mit dem Begehren, sich zu erklären, ob er den Aufbruch von sich and angeordnet, oder ob er dazu vom König von Spanien oder einem andern Fürsten Vollmacht gehabt habe.-Derselbe meldet nun, daß der König ihm dazu den Auftrag gegeben, daß die Gubernatoren in deö Königs nieder-burgundischen Erblanden und in Italien die königliche Vollmacht besize», mit allen Fürsten in Europa zu nntcrdandeln, die abtrünnigen rebellischen Untertanen z» unterwerfen und die von denselben eingenommenen Pläze wieder zu erobern; der Gubcrnator Hbe ihn daher im Rainen des Königs beauftragt, in den Orten, welche früher dem Herzog von Alba burch Vermittlung des Grafen von Angnisola einen Aufbruch bis ans 8t)Ul) Mann bewillig! hatten, wieder 45W Mann anzuwerben; ano diesem möge man cntnebmen, daß er nicht eigenmächtig gehandelt ^be, sondern aus Auftrag des Königs und seiner Regenten; übrigens habe er seit seiner Anwesenheit der Eidgenossenschaft schon oft gesehen, daß eines derartigen Gesuchs wegen nicht immer eine Tagsa- ^>ng ausgeschrieben worden; auch habe er von einem bezüglichen Verbot nichts gewußt, obgleich er schon sechs Wochen öffentlich werbe, würde sonst, wenn man Einsprache dagegen erhoben hatte, sogleich Werbungen eingestellt haben; man möchte daher sein dießfallsiges Verschen ihm nicht so gar übel "^»iien und sich mit dieser Verantwortung zufrieden geben. — Hierauf erzählen die Gesandten von bau,, die von Schwhz und von Zug den Verlaus der Unterhandlungen mit dem Ambassador, lez- beiden insbesondere, wie sie die Werbungen ans ihrem Gebiet verboten haben. Ans die Anfrage R den Ambassador, welche Orte dem Grafen von Angnisola die >dUl1U Mann ertaubt baben, antwortet er, R> dncern, Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug und noch einige andere Orte ihm solches bewilligt. Sein /Rehme» in Schwhz und Zug sucht er ans die dienstthnenden Hauptleute zu wälzen, welche ibn über Beschlüsse ihrer Gemeinden übel berichtet und denen er ans dieses hin die Anstellnngs-Patcnte und k'd verabreicht habe. - Nach Anhörung aller dieser Vorträge, Anschuldigungen und Entschuldigungen 'vnd Handel in den Abschied genommen. — Und da der Aufbruch bereits so weit vorgerükt ist, daß ^ ohne großen Schade» nicht mehr rükgängig zu machen wäre, so soll jeder Gesandte auf nächsten Tag Drüber instruiert werden, wie für die Zukunft solcher Unordnung zu begegnen sei. I». Der französische ^'»bassador, Herr von Hantefort, überbringt ein Schreiben des Königs an die Vl> katholischen Orte . "-'lpril), worin dieser meldet, wie er mit Bedauern vernommen habe, daß Fremde in der Eidgenossen ^Rft Zwietracht zu pflanzen nch bemühen, wie er aber der Eidgenossen gewohnten Weisheit zutraue, A' >>e nichts beschließen werden, das der Ruhe und Einigkeit ihres Vaterlandes nachthcilig sein möchte - "Rs Schreiben wird jedem Gesandten abschriftlich in den Abschied gegeben. Aus lezter Tagtaznng Rten die von Pindan die Zurükstcllung einer Geldsumme begehrt, welche einem Schiffmanu von pmdau ^ ^-tekborn war gestohlen worden. Da man nun nicht weiß, wie die von Hindan sich bisher in solchen hegen die Eidgenossen verhalten haben, so wird der Abt von St. Gallen ersucht und den band 5älle» . , l- ^ t,ii '» erkundigen und aus Bisten im Tburgau und Rheinthal der Auftrag gegeben, u ^ (S. u. Lauis). N- Der Bischof nächster Iahrrcchnung zu berichten. (S. u. Freie h^e. der den erlassenen Ur- Nen Ebur beschwert sich, daß der Gottcsbansbunc ^ Firmen. - Daher wird an den seilen und Sprüchen ganz zuwider, und bittet, >,» "" ^ „„begründeten Vorhaben abstehen und ^otteshausbund geschrieben, er möchte von seinem m ^ . sei Der französische Ambassador. "us künftige Jabrrechnung berichten, was er zu > ^ Mai Eng, Her, von Hanlesort, melden De» König habe mit großem Leidwesen vernommen, daß wieder ein groper Theil seiner Unterthanen sich empört habe und böses im Schild führe, obschon er alle väterliche sorge angewendet, wahre Rnhc und Einigkeit unter ihnen zu pflanzen! um solchem nun begegne» zu könne», müsse er sich verstärken und bedürfe zu diesem Zwek einer Anzahl eidgenössischer Truppen, auf deie» Mannbeit und Tapfcrkeir er besonderes Vertrauen sezc; er bitte daher, ihm einen Aufbruch von Manu zu bewilligen und auf den 2-i, des fließenden Monats bevollmächtigte Gesandte nach solothin» abzuordnen, — Das Begehren wird in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Hc>'i'schasts.inqele,iciibc!tk»: Landgl-afsrbaft Tburga». «' Ait, >72, Injtissachen, Landvogtci Freie 'Keinter n. Ai>, Ii Märchen Landvogiei ?auis Art, 2!>z. Iuüi^sachcn, r. Art, 84, Vkl'wiiltumi im A»sN'" InhtN'chttiillfl der III Schiruwrte des Klosters Engelberg. tSnstvlbcrg, i? 7i, (Montag »ach Nxumtt). ÄtnatSarct»in X'ucern. - 'Akten - Kloster (^NFelberg. Boten: Lucern. Wailber Krcpsiuger, des Raths und Landvogt, Schwhz, (?Johannes) Julss>, des Raths und Vogt, Un tcr iva ldcn, Konrad Schmid, Sekelmeister ob dem Wald; Kaspar Zclgc>, Sekelmeister nid dem Wald, Man sehr das Verbandcltc im Abschnitte AchirniaitSanaele»cnl>eitrn: Abtei und 5hal Gugelberg. » und >>, Are, 5>N uno Conferenz der »tik Frankreich verbündeten IX Orte. Solothuru IS7«, Mai >^taatSarct)iv lLucer»» Allgem. 'Abscl'. Bt. l'.'luls, iin Archiv' Älavus.I Gesandte; Lueern, Rochus Hclmli, Schultheiß; Ludwig Pfhsscr, alt Schultheiß, tlri, Ioit Schw'^' Landainmann, Schwpz, Kaspar Abhbcrg, Landammauii; (Jost) Auf der Mauer, Sekelmeister, waldeu, Andreas Schönenbühl, Landammann; Heinrich zum Weißenbach, Hauptmann, des Rath? ^ dem Wald (Melchior) Zelger, Landainmann; iX, Waser, Hauptmann, des Raths nid dem Wald, (Heinrich) Mehenberg, Hauptmann ; HanS Itten, Vogt, G la r us, Bernhard Schießer, Oberst; K» '' Hauptmann, Freiburg, Hans von Lauten, genannt Heid, alc-Schultheiß; Hans von Gari »isw>> Hauptmann, Solothnrn, Urs Ruchti, Schultheiß: Urs Wie!stein, alt-Schulthciß; Stephan schw^b^' Bcnncr, Appenzell, (Hans) Bodmer, Landainmann Es eröffnet der französische Ambassador Herr von Hautcfort: Er habe gemäß erhaltener Vollma auf dem lezten Tag zu Baden nm eine» Aufbruch von (i(XX) Mann angesucht, damit der Königs rebellischen Unterthanen wieder zum Gehorsam bringen und die von denselben bereits eroberten ^ ^ Mai >574, uud Fleken wieder in seine Gewalt dringen könne; er hoffe nnn, daß mau seinem Gesuch beförderlich entspreche, indem der König die verlangten Truppe» sehr nvthwendig bedürfe. Durch einen Ausschuß nurd ihm nun mitgetheilt, daß man nichts anderes erwartet habe, als daß er jezt und vor allem aus die versprochene Pension bezahlen würde und daß mau nun von ihm zu erfahren wünsche, ob er diese baar entrichten könne oder nicht, damit man ihm dann über den andern Punkt antworten könne. Der Am- baffador sucht den König damit zu entschuldigen, daß er das schon bereit gehaltene Geld für seine Trilp die er zur Erhaltung seiner Krone und zur Bekämpfung seiner Feinde aufgeboten, wieder habe "»greifen müssen, und bittet, noch einige Zeit geduldiges Mitleiden zu haben, indem er dann allen möglichen Fleiß anwenden werde, auf daß die Bezahlung nicht lange mehr ausbleibe, — In Berüksichtignng ^r vom Ambassador vorgebrachten Gründe und in Betracht, daß man den wahren Freund nie besser als '» der Roth kennen lernt und daß der Aufruhr unerwartet schnell gerade von solchen ausgegangen ist, denen ^ der König am wenigsten zugetraut hatte, wird der begehrte Aufbruch bewilligt, also daß der Ambassa, mit der WerbungZ sogleich beginnen kann, jedoch nnter der Bedingung, daß er für beförderliche Abzahlung der Pension sorge, wie er selbst anerboten habe; denn wenn leztcres nicht geschehe» und dem König cj,, Schaden dadurch erwachsen würde, könnte man niemand anderm als dem König die Schuld Bben; dem Ambassador wird hiebei auch gemeldet, daß er mit Rnksicht auf die in Frankreich herrschende ^wurmig den Hanptleutcn solche Bestallungen geben möchte, daß sie tapfere heule erhalten. Der >'ü»bassador giebt auf alles die besten Versicherungen Eonfereiiz der V katholischen Orte, Brunnen >3? t, i > Inn» Staatsarchiv L««eru. Mg«in. Zlbsch, Vd, 4 31. Boten: Lneern, Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß; Riklans Kloos, des Raths, Hauptmann. Jost Schmid, Landammann, Schwhz, Kaspar Abhbcrg, Landammann; Dietrich In der Halden, bitter, alt-Lnndammann, U Itter wal den, Balthasar „Henselcr" (Henzli), Landammann ob dem Wald; 'Heinrich) von llri, Landammann nid dem Wald, Zug Beat Uttinger, des Raths, Gegenwärtiger Tag war ausgeschrieben worden wegen der ernstlichen Antwort der beiden Städte Heiburg und Solothnrn auf die freundliche Bitte der V Orte, sich bezüglich der „Lenfischen Werbung "'ä)ts zu beladeil" sondern Gott und jseinen lieben Heiligen zu vertrauen H lim sieb nnn über eine ^»stimmige Antwort an diese verständigen zu können, wird beschlossen: Die V'll katholische» Orte ^lkeii zu gelegener Zeit sich versammeln und alle freundlieben Mittel anwenden, damit jeglicher Un "Rle beseitiget werde und damit die beiden Städte von ihrem Vorhaben bezüglich des Bündnisses mit ^»f abgebracht werden, Lnecrn soll die beiden zu Freiburg und Solothnrn gehaltenen Vorträge "»t künftige Lahrrechnung bringen, damit die Gesandten gehörige Kenntnis! davon nehmen können ' ^>nf den Anzug, wie Uneinigkeit zu vermeiden nnd Erhaltung der Freundschaft zu erniöglichen sei, ^ Durch die Brcve vom 27. Februar sNr, til), vom 2» Mär; (Nr, >>2 und «>:!> und vom ü, Juni >5,74 74. wenn fremde Fürsten ihre Ambassadoren in einzelne Orte abfertigen, wie swon öfters und jüngst wiede> wegen des spanischen Aufbruchs vorgekommen ist, wird verabschiedet: Es soll auf einem gemein -eidge nösstscheu oder Vll-örtischcu Tag eine ordentliche Verabredung darüber getroffen werden, damit mau nä' in Zukunft in solchen Fällen zu verhalten wisse, r. Der Anzug Luecrns, das es auf seine BeichwcE' gegen die vier Orre, welche ibre Knechte fremden Fürsten und Herren zuziehen lassen, noeb keine A»i wort erhalten habe, wird wieder in den Abschied genommen, (ffenie>i> - eidgeiiosstsche Jalnrechiiinistv - Tngsaziuig, Baden, l Bt, Juni (Sonntag vor Johann Baptist). Staatsarchiv Lucern. Altgeni. Absch. Vt, tat. lAucii in den Archiven Zürich, Bern, Odwnlden, Kreiburg, ^olvlftnrn und Aarnu.1 Gesandte: Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Escher, Sekclmcistcr und deS Ralb- Bern, Simon Wurstembergcr, des Raths. Lueer». Rostius Helmli, Schultheis!; Sebastian Feer, dt. Raths, ll r i, Jost Tchmid, handammann. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Handammann, lluterwaldc» Heinrich von llri, Handammann nid dem Wald. Zug, Niklans Jtten, des Raths, Glarus. Mclän^ Hässi, Handammann, Basel, Franz Rechbcrger, des Raths, Freibn rg. Franz Rudela, des Raths, thnrn, Stephan Schwaller, Venncr und des Raths. Schaffhanscn, Dietegen von Wildenberg, iff nannt Ringt, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, Handammann, tt. Der österreichisciie Gesandte, Hans Melchior Heggenzer, überbringt den V katholischen OUtN eine Antwort des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich auf ihre Beschwerde bezüglich des SalzkanE- Sic wird den Gesandten von hncern übergeben, damit sie für jedes Ort eine Abschrift ausfertigen laist" Mit Heggenzer verständigt man siel, über einen gütlichen Tag, der am 24, August zu Eonstanz abgehe ten werden soll, I». sS. u. SargauS), «. «I. «d. (S. n. Thurgau), f. Jakob Taster von hindau abermals »in Znrükstcstnng der dem Schiffmann zu Stekborn gestohlenen Geldsumme. Ans eine Verweu dnng deS Bürgermeisters und Raths der Stadt Lindau und ans den Bericht des Abts von St, Gaistu und des Handvogts im Rbeinthal, das die von Hindan in solchen Fällen sich stets ganz nachbarlich ttst'ü' haben, wird das noch vorhandene Geld an den Betreffenden znrükgestellt. Das Schreibe» von Linda" wird dem Handschreiber zu Baden zum Aufbewahren übergeben, damit man sich in künftigen Fällen l" verhalten wisse. Kx. sS. u. Thurgau), Ii, I. Der Tresorier der Grafschaft Burgund bezahlt das ErbcinnngSgeld ftn ") Lucern erklärt ttch i» seinem Schreiben an Zürich rahin: Weil man gegenwärtig »on keinen KriegSrü »n»ücn höre, weder von Seite des Psalzgrasc» noch anderer, sinde es nicht für nöthig eine Gesandtschaft abzuordnen; wenn der G>'U wirklich etwas begegne und ite davon Anzeige mache, werde man thnn, zu was man gemäß Grbeinnng verbffiwtet sei Juni ikET s^hre l57N und U',74; jedes Orr erhält 7!> Kronen. »». Die Gesandte» der V katholischen Orte unterreden sich »,it denen von Freiburg und Solothnrn bezüglich des „freundlichen Spans" mit ihnen wegen des Bündnisses mit der Stadt Genf Die V Orte wünschen Anseznng eines gütlichen Tages, indem Pf ej„e friedliche Vereinbarung davon erwarten. Freibnrg und Solothnrn sind darüber nicht instruiert itnd nebmen es in den Abschied. Damit in Zukunft nicht mehr vorkomme, das Gesandte. Ucindcr Fürsten und Herrschaften in einzelnen Orten Hanptlcute und Knechte anwerben, unter allerlei vorgaben die Pente zum Ungehorsam verleiten und obne Bewilligung der Mehrheit der Orte aus dem ^ud führen, und damit Frieden, Nnbe und Einigkeit unter den Eidgenosse» erhalten bleibe, wird auf ' urifiearion hin folgende Verordnung erlassen: Wenn in Zukunft eilt Gesandter eines Fürsten oder einer Herrschaft einige Zeit in der Eidgenossenschaft sich aufzuhalten wünscht, soll er zuerst auf einer gemein ^gcnöschchk» Tagsazung vor de» NathSboten der Eidgenossen erscheinen, seine Beglaubigung" abgeben und melden, was er für Geschäfte zu besorgen babe; wenn ein solcher Gesandter dann in dem Orr, wo ^ steh aufbalten will, angekommen ist, so soll dieses Ort ihm sogleich bei seiner Ankunft anzeigen, das u und ilstne Begleitung sich „gleitlich" verhalten sollen, daß er, wenn er im Namen seines Herrn Trup- ^u oder anderes begehren wolle, was nickt allein das Ort, wo er sick aufzuhalten wünscht, sondern auch ckidere Orte berühre, sich hüten möchte, weder bei dem einen noch dein andern Ort, weder selbst noch andere Personen etwas zu unternehmen, sondern sein Begehren auf der nächsten Tagsazung oder "us einen, in seinen Kosten auszuschreibenden Tage vorzubringen und daselbst de» Beschluß der Mehrheit nwarte» dabe; wenn ein fremder Gesandter bei einem, zwei oder mehr Orten ohne Wissen nndZn- "unnng der Mehrheit der Orte etwas Handel» würde, es sei durch Hinwegführen von Truppen oder etwas anderes, was für die Eidgenossenschaft nachtheilig werde» könnte, so soll dieser Gesandte ""ck vsrbcrigcr Warnung von dem Ort, wo er sich aufhält, festgenommen und nach dem Urtheil gcmei- Eidgenossenschaft oder der Mehrheit an Leib und Gut bestraft werden; vorbehalten sind hiebe! der ^cktzöiischc Ambassador, weil die Mehrheit der Orte mit Frankreich in hilflichcr Vereinnng steht, und die i'Andren, deren Herren mit einigen Orlen besonders verbünder sind; zu Verhülnng künftige» Unwil- ^>>s aber Zwiespalts in der Eidgenossenschaft soll die Mehrheit der eidgenössischen Orte daS oder die welche ohne Vorwissen der Mehrheit einem fremden Fürsten oder Herrn, der mit den Eidgenossen verbündet ist, Werbungen bewilligen, davon abmahnen; wenn Hanptlente mit Bewilligung einiger ^ jedoch »icht der Mehrheit, sich anstellen lassen, so dürfen sie weder selbst noch durch ihre Nottmei ^'"der ft den Orte» noch in den gemeinen Herrschaften, Mannschaft anwerben oder wegführen, bc; a» solchen soll auch kein Ort den freien Durchpaß zu gestatten schuldig fein. — ^!c Verordnung soll jeder Gesandte so bald möglich an seine Obern bringen, die dann ihren Entschluß Biiber an Zürich, welches das Resultat allen Orten mittheilcn wird, zu vermelden haben. Auch loll ,^u> dwlc Verordnung sogleich in allen Herrschaften pnblieicrt werden. «». Der französtsche Ambanador, so» Hantefort, übergibt ein Schreiben sich zu verhalten gesonnen seien; bezüglich der Pensionen verlasse man sich darauf, daß den gegebenen W> sprechnngen nachgekommen werde; was die Vereinung anbetreffe, so werden die Eidgenosse» derselbe» stets in allen Punkten nachleben und nichts gegen dieselbe rhu», sosern sie auch von Frankreich gehalten werde; in Betreff endlich des Aufbruchs nach Spanien bedauere man, daß derselbe mit der Verei»»"ö im Widerspruch geschehen sei, habe übrigens für die Zukunft Vorsorge getroffen, daß dergleichen nicht melff geschehe; schließlich danke man dem Ambassador für seine wohlmeinende Warnung und werde über diel? referieren, >». Pannerherr hochmann von Zürich bittet um Fenster und Wappen in seinen neu erbaute» hübschen Saal, Die Mebrheit gibt ihre Einwilligung, die andern Orte nehmen das Gesuch in den '-?ft schied, q. Der «avohische Gesandte, „Herr von Iacot" «Wilhelm Franz Ehabo, Herr von St. Jacques», vermeldet des Herzogs freundlichen Gruß und übergibt seinen Eredenzbrief, in welchem gemeldet wird, daß der Herzog wegen der freundschaftlichen Gesinnungen der Eidgenossen gegen ihn sich entjchichftu habe, diesen Gesandten zu einem „Hägerherrn" zu ernennen, und daß man demselben in Allem vollkommen Glanben schenken möchte, — Der Gruß wird verdankt, der Gesandte willkommen geheißen, > ^ Golteshansbund antwortet ans das an ihn ab leztem Tage erlassene Schreiben, daß er mit Bcdancr» vernommen habe, wie er angeschuldigt werde, als ob er den Bischof von den erlangten Urthcilcn, trägen n, Vgl. verdrängen und denen von Znh zu keinem Rechte» gegen die von Fontana Merla mr helfen wolle, dap man, wenn man zuvor anch seine Veranrwortung angehört, dieses Schreiben an >h» nicht erlassen hätte; ferner daß er dem Bischof wohl eineir Hofmeister gesezt habe, aber ans keiner andern Ursache, als weil derselbe seine Schulden nicht habe bezahlen wollen, daß er (der GotteshanSbnndl dm Recht dazu zu haben glaube, weil auch die Eidgenossen zu St, Gallen, zu Pfäfers und in andern Klo stern Hofmeister ernennen. Die von Salis verantworten sich schriftlich, daß sie in den Gemeinden kc>»c Umtriebe gemacht haben, und verlangen, daß man ihre Ankläger ihnen nenne, um sie berechtigt» i» können, Anch die Gemeinden ob Fontana Merla verantworten sich schriftlich gegen die von Znh bm meldet der Bischof von Ehnr, daß er dem GotteshanSbund das Recht dargeschlagen habe, und dak bitte, ihn und die Stift bei ihren Freiheiten zu schüzen, — Nach Anhörung von all' diesem wird an GotteShansbnnd geschrieben, er soll in Betracht, daß der Bischof ein Fürst und Glied des Reichs IG von seinem nngegrnndcten Vorbabcn abstehen und ihn und die Stift bei ihren Freiheiten und » samen bleiben lassen, indem man sich sonst veranlaßt finden würde, der Stift zum Rechten zu ve»helfen Den Gesandten , welche die VU Orte nach Pfäfers schiken werden, sollen auch darüber Instructions mitgegeben werden, >4. Der spanisch-mahländische Gesandte, Pompcjns zum Kreuz, meldet ans im Februar an ihn gestellte Begehren: Es sei seinen Verwendungen beim Gubernator gelnngei^ für die ennetbirgischen Unterthancn den Transit eines SanmeS um Realen bewilligt zu erhalten, ^ Betreffenden müssen jedoch glaubwürdige Bescheinigungen beibringen, — Diese Antwort wird >» ^ Abschied genommen, i. Rechnung über den Ertrag der Landvogteien, GeleitSbnchsen nnd Zinsen, die betreffende» Landvogteie»), Juni 1574 Man sehe auch im Abschnittc Herrschaftsangeicgenheiten : Landgrafschaft Thurgau Landvogtei Rheinthal Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemter Vier ennetb. Bogteien über», « Art. 35K. Stifte und Klöster. t. Art. 173. Zustizsachen. „ 51. Märchen. ?. 203. Art. «59. Klöster. t Arl. 30. Anitsrcchnun^. Art. 245. Verkehr mit Madland. Eiiuetbuqische ZahrrechnunstS - Tuqsaziuig. LuniS «579 , 25. Juni 2taatSar3>iv Luecen. Ennerdirg. Adsch. Be. Iii. 92. iAuch i» den Archive» Zürich, Obwalde«, Klaru« und Soletdurn.l Äoteiu Zürich. Kaspar Gimpcr, des Raths. Bern. Wolfgaug May, des Rai luv yueern. Jost Holdermehcr, des Raths. Uri. Heinrich Troger, des Ratluv Schwhz. Jost Holdencr, des Raths. Un- ^rwaldeu. Ulrich von Matt, des Raths nid dem Wald. Zug. Paulus Heinrich, des Raths. GlaruS Caspar Schmid, des Raths. Pasel. Alexander Lössel, des Raths. Freiburg. Paneraz Tcchtermaun, Raths. Solothurn Wolfgang Frölicher, des Ratluv Sed a ffb a use n. Johannes Grimm, des Raths. ' ' L«»is ,.„d Landvogtei 4'aui«. Man sehe da« Verhandeln- im Adschniltc HerrschaftSangciegenheite» : La„d vogtei Mendri» n r. Ari. 27. AnitSrcchnun,!. r. Art. 29t>. Justizsachen. Art. 302. Zustizsachen. «I. 297. „ I .. 303. „ 301. „ IS. 307 i Art. 449. Kirchensache». «, Art. i5t. Rcchnnnqssachen u. Art 489. RechnunqSsachen. Ennetblrgische IahrrechnilugS-Tagsazinig- Luggarus Z57», 2«. Juli Staatsarchiv Luccrn. Ennrtbirg. Adsch. Bd. lll l'24. lAuch in »on Archiven Zürich, Obwalden und Solothurn. j Boten: n.ulk,iknkciten: Vier ennetbirg. Vogteien iiberh. » Art, «7. Lukizsache». k. Ari. 37 LuggaruS und Mainthal, «i. Art, in. AmtSrechnun.,. Landvvgtei Lnggarns, l>. Art, 309. Zollsachen, An, Mi >'. „ 15,li, Märchen, Beile»;, Bollen; und Hkiviera <- Art, :!!?, (Kontoren; der VII die Grafschaft SnrgnnS regierende» Orte. Pfafcrs 27. Juli Boten: (Nicht angegeben). Funker Haue Jörg von Manuele, Landvogr der Zehngericble zu Kastels, eröffnet ans Auftrag ^ Bischofs Beatus von fthur: Der Bischof muffe sich abermals über die Befchwcrden beklagen, welche du Gottesbansbnnd ibm und seiitcr Stift bezüglich des Hofmeisters u, a, m, aufladen wolle, und bitte, ib» wie bisher bei seinen Sprüchen, Vertragen und Rechten zu schüzen und zu schirmen, Antwort: Man danke für des Bischofs freundlichen Gruß; da vom Gotteshansbund jezt niemand erschienen sei, vielleicht wegen der Aeucrsbrunst in Ehur, so lasse umil es cinsweileu bei dem Schreiben bewende», weicht man ab leztcr Dagleistnng zu Baden an den Gotteshansbund erlassen habe, in der Hoffnung, die vom Gotteshausbnud werden dieses Schreiben und alle Umstände wohl beherzigen, dem Bischof mir cnftpn chender Antwort „begegneil" und von ibrem bisherigen Vorgehen abstehen; geschehe das aber nicht »in habe der Bischof sieb wieder zu beschweren, so werde man nicht anstehen, ihn bei seinen SprnchbnfttM Vertragen und Rechten nach Kräften zu schüzen und zu schirmen. Konferenz der drei Orte Zürich, Schwn; und Glarns, Zürich »571, 28 Juli La»»desarci)iv SZiwyz. Boten: Zürich. Gabriel Kippenhan, Statthalter; Matthias Schwerjenbach, Sekelmeistcr; Bleuwler, des Raths. Schwhz. Hans Loser, des Raths, Glarns. Gebhard Heintz, des Raths. ». Auf Ansuchen der beiden Orte Schwhz und Glarns an Zürich, mau möchte Ordnung damit von den drei Schiffmeistcrn des Oberwasscr-FahrS, nämlich Heinrich Wunderlich von Ziiriä', v» ^ Znd von Schwhz und Zalob Müller von Glarns, gemäß des Rapperswhler Abschieds einma! schafr und Bescheid verlaugt werde, wie ste ihren Dienst versehen und wie sie sich bezüglich des uehmenS und Ausgebens uiid der Bezahlung ihrer Schulden verhalten, wurde gegenwärtiger lag" nach Zürich angcsezt. Demnach legen jezt die vorgeladenen Schiffmeistcr vor den drei Orte spceifieierte Rechilung ab. Die Einnahmen belaufen sich zusammen auf 437 Pfd> 3 ^ 8 Hll,, die Ausgaben auf 374 Pfd. 2 Sclst. 3 Hll.; daher verbleiben als lleberschuß 33 Pfd- ^ 2 Hll, Die Rechnung befriedigt und man ist überzeugt, daß, wenn die drei Schiffmeister und ilne - , Amtörechnung. Bnjiciirrchmln,;. Juli 1574. 5^- '^lger mil solcher Ordnung forlfahren, dieses nicht nur ihnen »üzlich, sondern allen drei Obrigkeiten bezüglich ihres Fahrs bortheilhaft sein werde. — Damit nun aber diese Ordnung fortbestehe und fernere Anstände unter den Schiffmeistern unterbleiben, wird folgendes festgestellt: Jeder der drei Schiffineister wll bei leinem Eid geHallen sein, alles, was er von der Schifffahrt am Freitag zu Zürich eiuuimml wwie alles, was er für Zoll, „Fnhrleiti/ an Schiffineister, Seiler, Knechte, Reker, Wirrhe, Schöpfer "nd anderes mehr auf der ganzen Fahrt ausgibt, genau und speeifieiert und mil Angabe des Datums '^clwinänder aufzuzeichnen, oder wenn er des Schreibens nicht kundig wäre, aufzeichnen zu lassen ; "acb Abfluß jeden Monats sollen die drei Schiffineister im Zunfthaus zu Meggen in Zürich zusammeu- /A"»e», ihre Rödel vorlegen und über ihre Einnahmen und Ausgaben Rechnung geben; nach über Fronfasten sollen sie im benannten Zunfthauö wiederum zusamineukommeu und dort in Gcgen- einiger Räthe der Stadt Zürich Rechnung ablegen; waö sich dort als Vorschuß oder Rükschlag loll in ein besonderes Buch eingetragen werden; dieses Buch, sammt den RechnnngSrödeln ^ schiffineister soll beim Bürgermeister von Zürich liegen, damit jeder stets Aufschluß zu finden weiß. ^ luch alt-Schiffmeister Wilhelm llstcri und Jakob Müller von Glarus über Abbczahlung der , Pfd. nicht vereinbaren können und da sich beim Untersuch ihrer Rechnungen ergibt, daß Usteri an lk»e Schulden bereits ltkUt Pfd. l7 Schl., Müller dagegen nur 44 l Pfd. 6 Schl. bezahlt bat, wird er- ^"ut, dap Müller das, was er für seinen Antheil zu bezahlen schuldig ist, ohne Verzug berichtigen und ^uhigenfalls von seinen Obern dazu angehalten werden soll; für fernere Ansprachen aber, nachdem . "ller seinen Aniheil bezahlt haben wird, mögen sie einander gütlich oder rechtlich suchen. Auf die Uchwerde des W. Usteri und Jakob Müller sammt Ulrich pandolt, daß M. stiudauer von Schwhz, der ^ ^ Antheil an den Schulden ihrer Gesellschaft ebenfalls lstlst Pfd. l(l Schl. bezahlen sollte, nicht gut ushalte, ;o daß sie für diesen Antheil belangt zu werden besorgen müssen, während er ihnen überdies! 7(>i Pfd. schulde, und auf ihr Gesuch, daß mau dessen Bürgen zur Bezahlung anhalte, wird nach anernilg alten Schiffordnung von i5ll2 und l55U, welche sagt, daß der Sstuffmeister jedes Orts Gld. Zürch. Wahr. Bürgschaft leisten soll, erkcuul: Es soll, weil allenthalben üblich ist, daß urgen von ihrer Bürgschaft vor Abzahlung ihrer verbürgten Schulden nicht befreit sind, die Bürgschaft ^ Landvogt Lili und Hauptmann Ulrich an keine bestimmte Anzahl Jahre gebunden sein, sondern sie ^e sollen die versprochenen lt)00 Gulden zu Händen des Usteri und Müller abliefern. «I. Die drei "cnen Schiffineister Wunderlich, Jud und Müller beklagen sich über den Waagmeistcr Dnrs Kung in Jülich, daß derselbe ihren verdieilten Schifflohn von den Waaren, die sie den See hinauf führen, nicht ^U>ehen wolle, was ihnen bei Besorgung des mit großen Kosten verbundenen Fahrs hinderlich lei. Waagmeister behauptet, daß sein Amt sich nicht weiter erstreke, als den Zoll und das Hausgeld einziehen und bezüglich der ihm überlieferten Waaren Red und Antwort zu geben. In Würdigung der ^stände wird erkennt: Dnrs Kling und nach ihm jeder Waagmeister zu Zürich loll von allen Nemden ^d tinheimiichen Kausteuten, welche ihre Waaren den See hinauf spedieren lassen, gemäß der neuen ^llssffordnung den Schifflohn vor dem Verladen einziehen; man erwanct, daß die Kaufleure fich darüber beschweren werden ; der Waagmeister soll alle Wochen mit den Schiffmeistcru abrechnen; von jedem ^ fund, das er zu Haudcu der Schiffmeister einzieht, bekömmt er l Schl. als Hohn, bezüglich der bis- ,'^igen Exstanzen aber sollen ihn die Schiffineister nicht übereilen. - Der Waagmeister erklärt fich für i^fiie Person mit diesen Verfügungen einverstanden. Zwischen den diei ^llfiffmeistern und ihren 09 Juli lüI4. Knechien einerseits und den Safttagen, in Zürich, den Sustmeistcni und Austrägern zu Wallcnitair, Tuggeu, Horgcn und a. O. m, anderseits walte» verschiedene Anstände wegen „unsorgsamcm" Ein- und Austragen der Früchte, Güter in st w. in die Schiffe, wobei viel verloren geht, anderes beschädiget wild und wofür dann die Schiffmcister ni» Entschädigung „berechtiget" werden. Lezterc begehren imn, dap su> das Verladen, Verpaken und Controllieren eigene Leute angestellt werden, indem sie bereit wäre», de» selben einen angemessenen Lob» zu geben. — Dieses Begehren wird ,n> iinNrnoinliim in den Abiä'ie^ genommen (Z einen, - eidgeiiösfische Tagsazung. B^dett. > bi, ti. ÄluHttst (Sonntag vor St. Laurenz). 2taatSarA,iv Vlleern. Allqcl»». Absch. Bd. W^. Uil> lAuch in oen Archiven Zürich, Bern, Freiburg, Solvtburn und Aarnu.l Gesandie: Zürich. Hans Kambli, Vurgermcistcr; Konrad Escher, Sckclnicister und des Kalbs. Ve, » Beat Ludwig von Mütine», Schultheis. Lueern. Ludwig Pfhffer, Kitler, alt-Schultheis; und Panne» Herr: Hairs An der Allmend, des Katbs. llri. Jost Schmid, Landanimann; Peter von Pro, alt-La»d anrmaun. Schwhz. Ehristoph Schorno, Kilter, alt-Landammann nird Paitnerherr. Unterwaldc» (Andreas) Schönenbüht, alt-Landammann ob dem Wald, Melchior Lnssi, Ritter, alt -Landammann »>d dem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, des Raths. GlaruS. IostHösli, des Raths. Basel. Ul»»ä' Schulthtß: Franz Rechberger, beide des Raths. Freiburg. Ludwig von Affrh, Schultheis;. Soloth»»»- Stephan Schwaller, Venucr und des Raths. Schaffhauseu. Alexander Peher, Bürgermeister: l>>. H»"' Konrad Mehcr, des Raths. Appenzell. Haus Bodmer, alt-Landammann. ». Der Landvogt von Baden macht Anzug: Er habe vor einiger Zeil auf die Zigeuner und H^' den wegen ihrer Diebereien und anderer Vergehen Jagd macheu und ihnen die Pferde sammt dem der" wegnehmen lassen und unter lezterm viel gestohlenes Gut und Dietriche gefunden: er mache (»»>.» Anzeige, damit man jedermann vor denselben warne. — Es wird daher an alle Landvögte dich- »»^ seits des Gebirgs geschrieben, sie sollen die Zigeuner und Heiden, wo sie solche finde», gefangen » mcn und strafen. — Hierauf meldet Schwhz, das; unter diesen Heiden die Männer Diebe, die Wcüe Hexen seien und das; dieselben, als es Leute ansgeschikt habe, um sie aus de» Alpen gefangen zu neh>»^ sich also in den Felsen verstell haben, das; mau nicht habe zu ihnen gelangen können. — Dieses »»' in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Maßregeln zu deren „Ausrottung" treffe. I»' ^ leztcr Iahrrechnnng harten die Gesandten der Grasschaft Burgund begehrt, das; man die vor fü»k ^ reu ausgestellten Instructionen und Eredenzbriefe den betreffenden eidgenössischen Gesandten erneneu möchte, damit sie dabin, wo sie nöthig, abgeordnet werden könnten. — Ihrem Begehren wird entsst >säH v. Dem mahländischen Gesandten Pompejus zum Kreuz war auf leztcr Tagsazung unter Ratifüatu" Vorbehalt zugestanden worden, das; die ennetbirgischcn Unterthanen von jedem Saum, den sie durch das H^ zogthnm Mahland führen, l! Realen Transitgebühr entrichten sollen. — Dieses wird nun bestätigt. <1 den Gesandten einiger Orte war lezthin eine Verordnung bezüglich der Aufbrüche und des Ve» »» fremder Gesandten oder „Lägerhcrren" in der Eidgenossenschaft entworfen und in den Abschied gc> ». August 1574 >»eu worden. — Diese Verordnung wird nun von der Mehrheit der One bestätigt. «». Vorzüglich wegen ber steten Unruhe» und Kriege, die seit einige» Jahren zwischen dem König von Frankreich und seinen Untcrthanen wüthen. war dieser Tag ausgeschrieben worden. Zürich bittet nun, man möchte diesen Janv ">er und dieses Blutvergießen, das Frankreich zum äußersten Verderbe» führe, zu Herzen nelnnen und "ch darüber zu verständigen suche», wie diesem großen liebet begegnet werden könnte, damit man end- zu einem dauerhaften Frieden gelange; Zürich habe einen Vortrag des Prinzen von Cond«' allen ^tten mitgethcilt, mit der Anfrage, ob es einen gemein-eidgenössischen Tag ausschreibe» soll, und da die Mehrheit dazu gestimmt, habe es gegenwärtigen Tag angesczi. Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen u>»»nen dabin, man solle gemeinsam eine Gesandtschaft an den neuen König abordnen, um ihm zum Antritt seiner Regierung Glük zu wünschen und ihn zu bitten, mit seinen Unrcrthanen einen gütlichen Antrag und Frieden abzuschließen. Die ander» neun Orte äußern sich dahin, daß sie diesen Anzug "'cht erwartet, sonder» vielmehr geglaubt habe», der Tag sei allein wegen des Prinzen von Cond«' ans ^schrieben worden, daß sie deßhalb auch keine Vollmacht erhalten haben, zum Erlaß eines Schreibens "^r zur Abordnung einer Gesandtschaft mitzuwirken. Die Gesandten der I V lutherischen Städte drükcn "un ihr Bedauern darüber aus, daß die der neun Orte nicht mit entsprechenden Vollmachten versehen wollen ihnen jedoch nicht verhehlen, daß ihre Obern entschlossen seien, ohne Verzug Gesandle an König abzuordnen; sie bitten deßhalb ganz freundlich, die Gesandten der nenn One möchten ihr ^sichren ich rotonnulnm nehmen, um bis zum 22. des laufenden Monats sich zu entschließe», ob auch bei der Gesandtschaft nach Frankreich sich bctheiligen wolle», t. Da die VII mit Frankreich verbün- ^^n katbolischen Orte von den IV lutherischen Städten vernommen haben, daß diese sich entschlossen, ^Kjandte an den König abzuordnen, nicht allein um ihn zu begrüßen und ihm Glük zu wünsche», son- uu, auch ,1^, andere Anliegen beim König vorzubringen, finden sie sich veranlaßt, auch ihrerseits mit blander sich z,, beratheu, wie sie die Sachen zum Besten der katholischen Fürsten, Grafen, Cdeln, Her- und insbesondere der französischen Untertbanen an die Hand nehmen wollen; deßhalb vereinbaren >>ch auf Ratification bin also - Es sollen beförderlich im Rainen der acht Orte Schultheiß Pfhffer, ^"dammanii Schorno, pandammann Lusn und Schultheiß von Affrv mit Jnstrnetioncn und Eredenz- Aefen an den König abgeordnet werden, um ihm das Beileid über den Tod seines Bruders, des K la»d ihn zu bcglükwiiuschcn, daß er aus dem Königreich Polen so glüklich in seinem Erb- ^^^'"üetroffen sei, und iln» Heil, Wohlstand und lange Gesundheit zu seiner Regierung zu wünschen; brj„" ^ Gesandten der IV Städte noch anderes in Betreff besonderer Personen beim König vor ^ sollten, jo sollen die Gesandten der acht Orte sich dessen nichts annehmen, sondern sich genau >» « '^^"^"^iou halten. — Dieser Beschluß wird in den Abschied genommen, damit jedes Orr so bald > > ' sich darüber entschließe und seinen Entscheid puecrn mittheile zur Kenntnißgabc an die bezeichneten andren. Die Koste» der obgenannte» Gesandtschaft wollen die achr Orte trage»! sie ballen sich da- >»«/" ^ ^ berpflichtet, an jene der Gesandten der IV Städte etwas beizutragen. K. (S. u. Lugga- " "nd Bellenz). I». »S de», Kiwnicrtrenivlar. August 1574, Man Deutsche gem. Aogteien ubrrh. Vier euuetb Vogteie» liberh. Laudvogtei Lauis Landvogtei Luggarus. Bellen;, Bolle»; und Niviera. sebe auch im Abschnitte Hei rschafiaaii>ieiee>enlseitkn: », Art 44, Polizeiliches, v. Art, 24K, Verkehr mit Maylant, U. Art. 217. Justizsachen, «, Art, 157. Märchen, «. An, 5lZ, AA<». Collfereuz der V katholischen Orte, Lucern August Ltaatbarckiv L.'ucern. Lucern. Adsch. Bd. k. lkti. Allqeul. Absch. Be. w'. 47V. lAilll) in den Archiven Schwyz und Obwalden.I Rathsbotcn: Luc er», Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß uub Pannerherr: Haus Au der Allmend; Sebastian Feer; NiklauS Kloos,— alle des Raths; Wendel!» RathSrichter. U ri, Jost Schmid; Jakob von Pro, beide alt-Landammänner, Schwvz. Kaspar Abpberg, Landammann, U n terwal d eu, Marquard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Melcbior Lnsti, Ritten Landammann nid dem Wald, Zug, Hans Nußbaumcr, des Raths und Hauptmann ». Der geheime Rath, Herr von Belliovre, der mit dem König von Frankreich (Heinrich Ut> Polen zurükgekehrt ist, hatte die Ausschreibung der gegenwärtigen Conferenz begehrt. Er übergibt nun persönlich ein Schreiben (Mantna, lt, August) des Königs an die V katholischen Orte und eröffnet sodai» mündlich: Der König habe auf die Nachricht vom Tode seines Bruders (Karl IX), in Betracht, bah Frankreich dnrck innere Kriege zerrüttet sei, dagegen das Königreich Polen mit allen benachbarte» La» dern und Potentaten im Frieden stehe, beschlossen, nach Frankreich zu reisen, habe also den ^ Polen verlassen, den Durchzug durch Deutschland genommen, wo ihm vom Kaiser und andern F»i ^ viel Ehren erzeigt worden, und sei dann Willens gewesen, durch die Eidgenossenschaft zu reisen, jedoch wegen der Unruhen im Dclphinat, in der Provence und in Languedoe für nöthig gefunden, nächsten Weg nach Frankreich einzuschlagen; er habe nun ihn, den Herrn von Belliovre, hieher ' lim den katholischen Orten feinen freundlichen Gruß und gnädige Gesinnung zu vermelden, mit de; sie möchten in ihrem guten Willen gegen ihn verharren; der König habe mit Bedauern vernommen, sie mit der Bezahlung der Pensionen so lange hingehalten und wie deswegen einige Orte worden seien, ihre Leute in den Dienst eines andern Fürsten ziehen zu lassen; da nun dieses Zeit Unruhe und Uneinigkeit zwischen ihnen erregen könnte, so bitte er, dieses in Zukunft nicht Niel" ' thun, indem er sich dann bemühen werde, seine gute Gesinnung auf alle Weise an den Tag zu und hierin selbst seine Vorfahren zu übertreffen; er, der Gesandte, bitte hicmit freundlich, ihn als > guten Freund zu halten: denn er werde sich bestreben, daS, was die katholischen Orte bisher . haben erlangen können, beim König auszuwirken, — Antwort: Man danke ihm zu Händen ^ für dessen freundlichen Gruß und geneigte Gesinnung, danke Gott, das; er den König ans seiner - so glüklich geleitet habe, wünsche ihm Glük zu seiner Regierung, Wohlstand, Gesundheit und lanch^^ ben, wolle den Obern rühmend berichten, das; der König den Herrn von Belliövrc Hieher gescbikt August löc4 dn König dürft gleichfalls ihrer Freundschaft und Dienste versichert sein; man sei auch überzeugt, daß '"an im Kall der Nvth zu feinem ander» Fürsten mit mehr Vertrauen seine Zuflucht nehmen könne, als 5" diesem König, unter dessen glüklichem Oberbefehl ihre Truppen in so viele» Schlachten Sieg, Ehre ""d großen Ruhm erlaugt haben: die Mehrheil bedauere sehr, daß der spanische Aufbruch vor sich gehangen; derselbe sei aber schnell und heimlich so weit gediehen, daß er nicht mehr abzuwenden gewesen; "drigcms sei der Unwille wegen Nichtbezahlung der verfallenen Pensionen hauptsächlich die Ursache davon; '"a» werde in Zukunft solchen Unordnungen nach Kräften zu steuern suchen, wenn die Pensionen richtig a»f die Verfallzeit bezahlt werden ; man scbe den Herrn von Belliövre gerne hier, weil er als Ambassa dc'r des Königs Karl stets Nuhc und Einigkeit zu erhalten gesucht habe, daher der König keine angenehmere Person hätte schiken können: mau bitte, der König möchte in seiner gnädigen Gesinnung gegen d>e katholischen Orte fernerhin verharren, wogegen er ihrer Freundschaft und Dienste versichert sein dürfe, ^ Herr von Belli,''vre cutschuldigt das Ausbleiben des Herrn von Hautefort mit Geschäften, End- ^'ch kömmt zur Sprache die mit dem spanischen Ambassador „vom Kreuz" am llt, April (Montag nach ^Uimmwch,; gepflogene Unterhandlung, Er hatte damals vor den geheimen Räthe» von Lueern eröffnet, dc>i: der König den V katholischen Orten für den Fall der Noth Hülfe und Beistand mit Geld und Leu- zuiicht,^ ,,„d seinen Gubernator in Mahland bereits entsprechende Weisungen erlassen habe; er ^ tk gleichzeitig einen Aufbruch von fünfzehn Fähnchen oder 4500 Knechten verlangt, um selbe in sei- Erbland Burgund zu gebrauchen gegen einen allfälligcn Einfall seiner rebellischen Niederländer, '"cht almr auf's Meer oder zum „Sturm" oder überhaupt entgegen eidgenössischem Brauch: endlich hatte ^ gemeldet, daß er auch die beide» Städte Frciburg und Solothnrn darum begrüßt habe, daß er es , alb sür unnötbig halte, eine Tagsazung darüber auszuschreiben, daß er dann aber die Orte, welche "> entspreche,, wollen, ans einen Tag einladen werde, — siucern hatte damals darauf geantwortet- Es ""ke ihm für sein freundliches Anerbieten: weil er jedoch in einigen Orten „hinterrüks" und ohne Be- AUlßung »neerns der andern Orte Zusicherungen sich zu verschaffen gewußt habe, statt zuerst au tiueern ^ de», „vordersten" unter den katholischen Orten zu gelangen, oder einen V-örtischen Tag anszuschrei- k", wie sonst gebräuchlich gewesen, weil er ferner bereits einige Hanptleute ernannt und Knechte ange- "oni'iien habe, so lasse es stueern bei dem frübern Verbot verbleiben und möchte die Hauptlente gewarnt " cm, sftioorner anzunehmen, ^ Staatsarchiv lMcern, Kelieime Bcrlinndlunaen mit Swun'e» n»d Movianv, Eonserenz mit den österreichischen Abgeordneten, l^viiftnuz I77'<, 2't August Staatsarchiv i/ucern. Alldem. Absch Bd. VV". ^78. Instruction Lueerns für Schultheiß Rochus Hclmliu zu den Verhandlungen mit den österreichischen "kheii j» Constanz in Betreff des Salzkanfs bei den Salzpfannen, (S. oben Abich, Nr, 440. » IDer Abschied konnte nicht aiif.ierunvcn werden.) 5,50 August 1574, Iahrrechiiiing der die Vogleien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden drei Orte, Bellen; I57A im August und September. Der Abschlev konnte In den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden, t't'l. Konferenz der Vll katholischen Orre, Lncern le!7't, Dienstug de» S. Dctuber Staatsaleiliv Lueeru. Lucern. Abschiede. Vr ^ lP9. lAucb iu den Archiven Zchwvz. Obwnlden. Freiburg und Solothurn.I Rathsboren; Lnecrn, Rochus Helinli, Schultheis!; Ludwig Pfyffer, Ritter, Alt-Schnltheiß uiid Pannerherr; Haue An der Allmend; Rillaua Kloos, alle des Raths; Weudcliu Pfyffer, Rathsrudl^ U r i, Jost Schmid, Landammann, Schwvz. Kaspar Abybcrg, Landammann; Christoph Schorns, Rlttcr, alt-Landaminann und Pauuerhcrr, Uutcrwaldcu, Marqnard Amfcld, alt-Landammann od dem Wald? Johannes Wascr, Ritter, alt-Landamman» und Pannerhcrr nid dem Wald, Z u g, Oswald Mchenbeeg, des Raths. Frei bürg. Hans Messels, des Raths, S o lot hn r n, Wilhelm Tngginer, Ritter, des Raths- ». Dieser Tag ward ausgeschrieben, weil der Prinz von Conds, Heinrich von Bourbon, vor einigst Tagen in die neugläubigen Orre gereisel ist »nd daselbst ohne Zweifel, da er ein offener Feind deS Königs von Frankreich ist, so viel möglich zum Rachtheil des Königs und der Krone Frankreich, sowie der gegenwärtig in des Königs Dienst befindlichen Truppen heimlich intriguiert hat, Weil zudem vcrlclue dene beunruhigende Gerüchte im Umlauf sind und bereits auf frühern Tagen mit den nenglänbig^ Orten geredet worden, das; sie dem Prinzen von Cond«' keinen Aufenthalt bei sich gestatten möchte», st hielt man dieses für die Ruhe des Vaterlandes und für das Wohl der in Frankreich befindlichen ^ust Pen der katholischen Orte für bedenklich und daher eine Besprechung für nöthig, Da nun die Gesandte» von Freibnrg und Solothnrn melden, das; sichern Rachrichten zufolge der Prinz von Conds sammt >ei»e» Anhängern für einen längern Aufenthalt Wohnung und anderes zu Lausanne bestellt und daß der hu»-? dieser Tage etwas Kriegsvolk zu Genf gemustert habe, so wird für dringend nöthig erachtet, Borsorge» zu treffen, damit nicht des Königs offene Feinde auf eidgenössischem Gebiet geduldet werden, Hiua»l berichte» die Gesandten von Lnecrn, was ihren Obern in dieser Sache „begegnet" ist, und daß der PU>st und seine Anhänger sich geäußert haben, wie sie nach Frankreich gegen den König ziehen wolle», daß sich auch rühmen, der Geldnnterstüznng und des Beistandes einiger Orte der Eidgenossenschaft vcn sichert zu sein, daß sie ferner in einigen Orten mit Chrenschnsse» empfangen und geleitet worden, w alles dem ewige» Frieden mit Frankreich und den geschworncn Bünden zuwider sei, — Weil »»» nicht alle Orte darüber instruiert haben, wird eS in den Abschied genommen, damil sich jedes st ^ möglich darüber entschließe, was in dieser Sache zu thnn sei; Freibnrg und Solothnrn werde» "N» auf dieses „unruhige, gottlose Volk", das so nabe an ihren Grenzen liegt, ein wachsames Auge z» und bei Tag oder Nacht zu berichte», was ihnen etwa begegnen möchte, k. Seit der lezten TKgltU ' zu Baden haben Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen Gesandte nach Frankreich abgescbikt, dene» st" Oetober >ö'?4 ^Uch »och GlarnS einen evangelischen Gesandten nachgesendet hat. Wiewohl nun die katholischen Orte zu Baden bereits vier Gesandte bezeichnet babc». so halten sie es jezt aus wichtigen Gründen für uölhig, und fnr die Wohlfahrt des Vaterlandes und ihrer Angehörigen in Frankreich für besonders ersprießlich, auch damit nicht mehr evangelische Gesandte als katholische dort seien, daß von jedem der VIl katholischen Drte ein Gesandter abgeschikt werde. — Der Antrag wird zum Entscheid und zur beförderlichen Kennt- Uh'gabe an Lueern in den Abschied genommen. Eine Zuschrift (8. August) des Herzogs von Savohe» dw Vl> katholischen Orte in Betreff der Stadt Genf wird jedem Gesandten abschriftlich mitgetheilt. Vneeri, verantwortet sich bei Frcibnrg und Solothnrn wegen der Anschuldigung, als habe es ihre Kimmen in Betreff der Gesandtschaft nach Frankreich an Zürich nicht mitgetheilt. Wege» dieses Unter- Mus waren nämlich die beiden Städte von Zürich und Bern verunglimpft worden. «. Uri, Schwhz uud Unterwalden fuhren Klage, daß mir den nothwendigsten Lebensmitteln, als Korn, Wein u. dgl. ein "»gebührlicher Wucher und Fürkauf getrieben werde, melden, daß fie in der Grafschaft Bellenz und ihren u andern ennetbirgischen Vogteien dicßfallsigc strenge Weisungen an ihre Landvögtc erlassen habe», ^ud beantragen, daß dasselbe in allen Orlen und in den ennetbirgischen Landvogteien geschehen möchte.— "u»ach wird die früher dagegen erlassene Verordnung bestätigt und, weil die Sache keine Verzögerung ^ieiden darf, im Namen der Vll Orte an die ennetbirgischen Landvögte eine angemessene Weisung cr- ^u. An Zgj-jch Kenntnißgabe an die andern Orte davon Mitthcilnng gemacht; auch wird . »». Auf das Schreiben von Ob- und Nidwalden an Lueern in Betreff über den Ankenkanf und den Markt in der Stadt Lueern aufgestellten Sazungcn bcrathen sict, die sciftgen Gesandten darüber von Artikel zu Artikel. Wegen Kürze der Zeit aber kann die Antwort ^utlchnldignng Lneerns (l. Oetober) nicht mehr in den Abschied gestellt werden, daher sie so bald Mich „ach Unterwalden gescbikr werden soll. y Man sehe auch !,n Abschnitte Herrschaft»- und SchirmortSanaele^enhetten; ^.^^Utfsrhaft Thurgau >». Art ssa. Stifte II. Klöster. A ^ ^^Uetbirg. sUogteie» nberh Art. ttn. Polizeiliches nnd Thal Engclberg Art. üs ^ Art >i. 552 Ottober iN4, t3t» Konferenz der Iii Orte llri, Schwpz und Unterwalden, Nri IS7Ä. 13 Qctober ^ande^arcbiv <>l>waldcn. Boten: Uri, Lost Schund, Landammann; Heinrich Püntiner, Statthalter; Heinrich Plauze», ^ Landvogt in Bollenz, Schwhz, Kaspar Abhbcrg, Landammann, Unterwaldeil ob itnd nid dem Wald lentschuldigt, niit der Erklärung, die Beschlüsse der beiden Orte annehmen zu wollen», »». Diese Eonferenz wurde ausgeschrieben, um sich darüber zu verständigen, wie jenen durch eiiurss Orte jüngst zu Baden gemachten Borschlägen zu Verhinderung unordentlicher Ausbrüche, welche schlage man den alten Freiheiten der drei Orte als nachtheilig erachtet, zu begegnen sein möchte, und was man Lneern ans sein aus dem lezten VU-örtischen Tag <5, Oetober» gestelltes Begehren um eine Erklärung, wessen es sich sürohin zu den drei Orten zu versehen habe und ob man wirklich gcsonm» sei, nichts mehr mit ihm zu tbnn zu haben, antworten wolle. Weil nun Lucern sich bereits erklärt bat, daß es geneigt wäre, zur Beseitigung obbenannter Borschläge mitzuwirken, wenn man ans seine BeM'" den befriedigende Antwort erthcilcn würde, und weil man es für höchst nöthig erachtet, Lneern zu »»> sprechen, wird eine freundliche Verantwortung 14, Oetober) an dasselbe geschikt. Sollte Lneern, was mau nicht erwartet, den irr diesem Schreiben vorgebrachten Beschwerden nicht entsprechen, und sich weigern, die gestellten Artikel seinerseits zu widerrufen, so soll den auf nächste Tagsaznng in Lneern abzuordnenden Bote» der Auftrag ertheilt werden, die höchste Gewalt in Lneern dahin zu bereden, daß sie sich von de» drei Orte» in diesem Punkt nicht absondere; wenn dann die Boten eine zusagende Antwort von Lueern auswirkc», zur Aufhebung jener beschwerlichen Artikel mir den drei Orten mitwirken zu wollen, so sollen die Bouu der vier Orte Bollmacht haben, auch an Zug und an andere katholische Orte sachbezügliche Ermahuuuchw zu erlassen, I». Es wird beschlossen, auf nächster Tagleistnng der VI! katholischen Orte in Lueer» tu» Freibnrg und Solothnrn eine endliche Antwort bezüglich des langwierigen Handels mit der Stadl Ge»l zu verlangen, Lnzwischen soll Uri im Namen der drei Orte bei Lueern um Mitwirkung arstucheu ^ der Bitte, auch an Zug darüber zu schreiben, damit die Gesandteil entsprechend instruiert werden ^ laut dem lezten Abschied zu Lneern der Prinz von Cond» seit einiger Zeit sich in der Eidgcnossttst^ nmhertreibt und da von den ncngläubigen Orten demselben viele Ehreilbezeugungen erwieien werde»' da ferner verlautet, derselbe habe in Lausanne eine Wohnung und anderes für einen längeren Aufeul halt bestellt; da endlich bekannt geworden ist, daß kürzlich in der Stadt Gens Kriegslcnte ge>»»I^^ worden, was alles bei den katholischeil Orten, namentlich bei Freibnrg und Solothnrn, Unwillen n»d ^ Befürchtung erregt, es möchten diese Umtriebe und Vorgänge von Seite des erklärten Feindes des Koii'iP von Frankreich diesem Königreich und der katholischen Religion mit der Zeit zu großem Rachthml rss reichen, so erwartet man zuversichtlich, es werde der französische Ambassador sich angelegen ssiu lall diesen ungebührlichen nneidgenösstjst)cn Handlungen zu begegnen und kraft des ewigen Friedens zwG) Frankreich und der Eidgenossenschaft die neuglänbigcn Städte davon abzumahnen, wobei man deum und seinem Ambassador allen möglichen Rath und Beistand zu leisten bereit wäre. Sollte aber der bassador wegen Abwesenheit oder aus andern Gründen darauf nicht eingehen können oder wolle», sollten Freibnrg und Solothnrn ernstlich darauf dringen, daß dieser öffentliche Feind in der Eidge»» Oktober (574. 553 iffafl nicht geduldet werde, so soll jedes Ort seine Boten ans künftigen Tag zu Lueern mit Bollinacht ^fertigen, mit den übrigen katholischen Orten sich zu verstandigen, auf welche Weise man die nengläu- hffn Städte davon abmahnen wolle, auf das; die beiden Orte Freiburg und Solotbnrn sich nicht über Langel an eidgenössischer Liebe und Treue zu beklagen haben, «I. sS- u. Bellen;). «. Schwhz beschwert "ff, daß einige Landleute von Uri sich lczthin geweigert haben, das neue Wcggeld zu Brunnen zu cnt- ufften; Schwhz sei zur Erhebung dieses WeggeldS genöthigt worden wegen der großen Kosten für die ^ntellung nnd den Unterhalt der neuen Straße von Brunnen nach Schwhz, und weil es überdies; die lach korrigieren nnd eine stattliche Brüke darüber bauen wolle; übrigens seien die eigenen " lenke eben so gut wie fremde zur Entrichtung des WeggeldS gehalten nnd dasselbe werde nicht von o' und Waaren bezogen, die man in den Orten verkaufe und brauche, sondern nur von solchen, die ^ Fnrkauf über den Gotthard geführt werden; zudem habe Uri damals, als es um Bewilligung dieses Alfelds angesucht worden, dasselbe nicht verweigert, sondern vielmehr erklärt, es wolle vorerst die Her- uing Straße abwarten nnd dann entsprechende Antwort geben ; dcßhalb stelle nun Schwvz an Uri ^ ^itte, seine Zustimmung zu geben, — Uri nimmt es in den Abschied, t. (S. u. Bellen;). Mn» sehe auch in, Abschnitte HereschaftSaiigeleqenheitein AvIIen; »nd Rivirra. ^ ^ ''lrt, Zla nnd ,'tia. <31. Coiitereiiz der VII katholischen Orte. Lueern. I37< Dienst«,^ den 2<» i>ctvber. Staatöarcliiv ^ncern. Vmern. Absch. Bt. L. I'.'luci' in don Altlnven SchwUz, ^n'il'urZ und Svlotlinrn.I ^aiheboten ^ L neern, RoevuS Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schnlthcis; nnd Pan- '^hetr; Hans An der Allmend; Niklans Kloos, alle des Raths; Wendelin Pfhffer, Ratbsrichtcr, Uri. Landammailn; Heinrich Pnutiiter, Statthalter, Schwhz. Kaspar Abhberg, Laitdammann; 'Ujtoph Schorns, Ritter, alt-Landammann nnd Pannerherr. U n terwalden, Margnard Jmfeld, Land- ^"»iann ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann tlnd Pannerherr nid dem Wald, ^ "ff Wolfgang Brandenberg, des Raths, Frei bürg, (entschuldigt), S olokhnrn, Urs Surh, des ths und Sekclmeister. ^ Wegen der Umtriebe des „ealvinischen" Prinzen von Eonde und seiner Anhänger nnd weil der- ' !"r einen längern Aufenthalt Wohnung und anderes zu Lausanne bestellt hat, wurde gemäß des ^ o» Abschiede zu Lueern diese Eonferenz angesezt. Die Gesandten von Lueern und Solotburu berich- """, was seither vorgefallen, nämlich, daß der Prinz sich von Genf nach Lausanne und Bern und "" da nach Biel und Basel begeben habe und daß verlaute, er werde nach Straßburg und Heidelberg ^falzgrafen reisen. Damit man nun um so sicherer in dieser Sache handeln kann, wird für ange- "^seii erachtet, vorerst die Ankunft dcS französischen AmbassadorS abzuwarten nnd zu vernehmen, ob er ""o» Auftrag habe, die evangelischen Städte und Orte, wo der Prinz gewesen, zu crmahnen, daß sie öoniäß ewigen Friedens solchen offenen Feinden des Königs und solchen Rebellen keinen Aufenthalt gewäh- sollte er feinen derartigen Auftrag haben, so soll ihm insgeheim dazu Anlaß gegeben werden; sollte ^ weder der König noch der Ambaffador etwas in der Sache tbun wollen, so findet man ans erheblich,.,, 70 Oktober 1574, Gründen für nölhig, nicht mehr länger zu dulde», daß der Prinz öffentlich wider die in Frankreich befindliche,t Truppen der katholischen Orte „practiciere" und sich als deren offenen Feind erzeige, ?» verständigt sich, den Entscheid über die Frage, ob man Gesandte an den König von Frankreich abordne» wolle, bis znr Ankunft des französischen Ambassadors zu verschieben, Bezüglich der beantragten Pe> Wendung für BesoldungSanfbesserung der Garde in Paris will man erwarten, ob es znr Abordnung einer Gesandtschaft kommen werde, und dann diese Gesandtschaft beauftragen, die Sache dem König vo> zustelle»; wenn es nicht dazu kömmt, soll im Namen der VlI Orte an den König geschrieben we»de», die „guten Gesellen" in Gnaden zu bedenken. Daneben soll die Sache auch dem Ambassador empfehle» werden, «I. Der savovische Gesandte, Herr von Jakob (von St, JacgncS), wünscht Antwort auf das lezth>» abgegebene Schreiben des Herzogs in Betreff der Stadt Genf und bittet nochmals, man möchte ans de»"' Gesuch um ein Vündniß nicht eintreten, sich um die rechtmäßigen Ansprachen des Herzogs auf dieselbe nicht- kümmern und in der bisherigen Freundschaft gegen den Herzog verharren. Die V katholischen Orte e> wieder» hierauf, daß sie sich derer von Genf ganz und gar nichts annehmen wollen, wie sie bereits w>c derholt versichert haben, und daß sie, wen» ein Ort sich mit denselben einlassen würde, nicht ermang werde», es davon abzumahnen, Freiburg, das wegen eines Jrrthums bei der Ausschreibung anfdieu'» Tag nicht erschienen ist, hat seine Ansicht darüber schriftlich an Lnecrn »utgetheilt, Dem Gesandten vo» Solothurn, der darüber keine Instructionen besizt, wird eS in den Abschied gegeben, mit der freundliche" und ernsten Bitte an seine Obern, nichts mit Genf zu unterhandeln, und mit der Anzeige, daß am' Freibnrg dasselbe thun werde, indem man es dringend darum ersucht habe, und daß man der Ansicht 1^' die beiden Städte bedürfen keiner weiter» Abmahnung, wenn sie in Betracht ziehen, welche schändliäV Umtriebe dieses gottlose Bolk der Genfer nicht allein gegen den König von Frankreich, sondern »M" alle katholischen Fürsten, gegen die katholischen Orte und die katholische Religion sich erlaube.--Obs«!»» man nun an dem Erfolg dieser Ermahnungen nicht zweifelt, so wird doch au die beiden Städte die ni» gende ernste Bitte erlassen, sie möchten darüber antworten, ob sie den Genfern ihre „Anmuthnng züglich des Bündnisses abschlagen wollen oder nicht, — An den Herzog von Savoven wird im Ra»m der VII Orte für seine freundschaftlichen Erbieten, sowie für die bisherige gütige Verabfolgung von traidc ein Dankschreiben erlassen (26, Oktober», « . Das Gesuch dcS Uli WaldiSbühl von Rothenbmg' dem vor einiger Zeit sein HanS abgebrannt ist, um „Fenster und Wappen" in sein neuerbautes st ^ wird in den Abichted genommen, t. (S. u. Thurgau), K. Schwvz macht Anzug, daß in der Ma>ä'- Gaster und im Sarganserland der Fürkanf und Wucher mit Gctraidc und Haber immer mehr übeil'»' nehme und daß dadurch auch der Wein, den die Säumer daselbst durchführen, bedeutend vcrtbeuert we>dc es habe bereits mir Glarus die nvthigen Maßregeln getroffen und wünsche, daß dasselbe auch bei de' Unterthanen der VU Orte im Sarganserlaud gescheht. Dieses wird au Zürich »utgetheilt, damit es den Laudvogt entsprechende Weisungen ertheile, — Eine Beschwerde dueerns über Fürkauf von ^st"^ durch Untcrthancn von Sebwhz wird lezterm Ort in den Abschied gegeben,—.Endlich wird bclchleÜtN^^ gelegner Zeil auf einer gemein-eidgenössischen Tagsaznng dieses anzuregen, damit allenthalben Orten auch Verordnungen in Betreff der Wirthe erlassen werden, I». Die Gesandten der drei Uri Schwhz und Unterwalde» unterreden sich mit denen von Lueern in Betreff ihrer zwei ZuM' über die aufgestellten Artikel bezüglich der fremden Fürsten und ihrer Gesandten, Lueern bezüglich der obbenannten zwei Schreibe» i ES sei eben so wenig als ein anderes Ort gesonnen, Ottober 1574, Freiheit zu vergeben, und bade deßhalb zil diesen Artikeln gestimmt; eS wünsche jedoch den Vortrag der d»ei Orte in den Abschied zu nelnnen, um ihn gründlicher beantworten zu können Erster? geben nun die Gründung ihrer Beschwerden denen von Luecrn in den Abschied, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaften.,elcaeicheiten ^andgrafsrhaft Zhnrgan r Art, -t.ä!> Stifte und Klinker, IlS2. Konferenz der IV evangelischen Städte. Unrein, Ükl ??vvembcr tl'iuui!lii»n). ^taarsarciii» Bern, Svanqel, Absch, tun, NathSboleit: Zürich, Hand Kambli, Bürgermeister: Konrad Escher, Sekelmeister, Bern, Riklaus Dießhach; Riklans von Grafcnried, Sekelmeister Basel, Werner Wölfli, des Raths, Schaff- '""'en, H^„.x Konrad) Meher, Sekelmeister, Der Prinz von Eondö hat wiederholt an die IV evangelischen Städte das Ansuchen gestellt, sie niöch- eine Gesandtschaft au den König von Frankreich abordnen, um zur Beilegung des langjährigen ^Uegs Frieden zu vermitteln : ebenlo hatte derselbe gegen Bern de» Wunsch geäußert, die cvangeli- ^en Orte möchten sich auch an die Königin von England und an den Herzog von Savohen wenden, ""ur auch diese beim König von Frankreich ihren Einfluß zu gleichem Zweke geltend machen, lim sich darüber zu bcrathcn, ob und mit welchen Jnstrnttionen man eine Gesandtschaft an den König ab- ^ »nd ob und wie man die gewünschten Schreiben erlassen wolle, ist mau hier zusammen gekommen, "»lach eröffnen nun die Gesandten ihre Jnstrnttionen, Bern dringt auf Abordnung von Gesandten " den König von Frankreich und auf Erlaß von Schreiben au die Königin von England und an den dzog Savoye», weil nicht zu ver mnlhen sei, daß auch die übrigen Orte bei der Abordnung einer he- sich bcthciligen werde», Zürich, Basel und Schaffhansen sind zwar auch der Ansicht, daß man "les gute, erwünschte Friedcnöwerk auf alle Weise fördern und hiebe! weder Kosten, Mühe noch Arbeit "uen müsse, halten aber aus triftigen Gründen es für rathsam, sich hiebet von den übrigen Orten der ^ ' Genossenschaft nicht abzusöndern, sondern sich mit denselben auf einem gemein-eidgcnössischcn Tage unter '^Heilung ^ Vorhabens der IV Städte sowohl über die Vegation als über die den Gesandten mit- 'ßebende Jnstruelion zu verständigen; denn dadurch würde möglichem Unwille» vorgebogen 'Nonia und der Vv» .V. "Verdachts" über die differierenden Ansichten der Eidgenossen überhoben. Der Gesandte d'e erw"l Obern, weil man auf früher» Tagen darüber einig geworden, daß lich x ^nedcnsvermittliing im Interesse beider Eonfessionen stattfinden solle, es für gut und nüz- ^bei ^„Werbung" als eine allgemeine FriedeuShandlung vor sich zu gehen habe und daß ichla, ^^^fiion uicht besonders gedacht werden möchte, daß seine Obern übrigens, wenn dieser Vornan ,Städten nicht belieben sollte, von diesen sich nicht absondern werden. Im übrigen ist ^ leitig darüber einig, daß die IV evangelischen Städte sanimt ihren rcligionsvcrwandteu Städten »lau 5Ur (5, l'oi, ""fl il)ler Reputation und Achtung und zur Vermeidung übler Rachrede Gesandte an den König Nz "^'eh abzuordnen nicht unterlassen sollten, auch wenn die übrigen Orte nicht dazu stimmen, — " >»in die Sache keinen längern Verzug erleiden darf, wird beschlossen, eine allgemeine eidgenössische November 1514, Tagsazung auf den 12, Dccember nach Baden ailszuschreiben, In dem Ausschreiben soll Zürich bemerken, daß die IV Städte auf gegenwärtiger Taglcistung zu Aaran, die sie allein dieser Sache wegen abgchaiu», sich dahin entschlossen haben, ihre Gesandten »ach Frankreich abzuordnen, um einen allgemeinen Frieden beim König auszuwirken, und daß sie deshalb die übrigen Orte und Zugewandten freundlich bitten, uä> von ihnen nicht zu sondern, sich bei dieser Legation ebenfalls zu betheiligen und zu diesem Ende ihre Be ten auf obbcnanntc Tagleistnng zu Baden mit umfassenden Vollmachten abzufertigen, sich mit denen du IV Städte auf Ratifikation hin zu berathen, wie und mit welchen Aufträgen man Gesandte nach Frauknnh abordnen wolle, damit diese auf Sonntag nach hl, Dreikönigentag <9, Januar 1575) abreisen können. (Zement - eidgenössische Tagsazung. Baden 1574, Sonntag den 12. December Tlaatsartiiiv Vucern Allgcm. Absch Bv iil«». StaatÄarci)iv ZüritZ». Absch. Vd. Nv. fal. I?luch in oen Arel'iven Gleirus. ^reil'urq, Sotoldurn und 'Aaran. I Gesandte: Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Escher, Sekelmcifier und des Ralbs, Ber n, Simon Wnrstcmbergcr, des Raths, Lueern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheiß und Pannu Herr; Hans An der Allmend, des Raths, llri, Jost Scbmid, Landammann, Schwhz, Christoph Scheu"'. Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, II nt crw a lden, Marguard Jmfeld, Landammann ob du» Wald; Melchior Zelgcr, Landammann nid dem Wald, Zug, Gotthard Schmid, des Raths, Glarus Ludwig Wichsler (auch Wichser), des Raths, Basel, Werner Wölfli, des Raths, Freiburg, Ludwig von Affrv, Schultheiß, Solothnrn, Stephan Schwaller, Vcnner und des Raths, Schaffha»N" Dietegcn von Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister! in , Hans Eonrad Meher, des Raths, Ap v zell, Joachim Meggcli, Landamman», ». Es waltet ein langwieriger Span zwischen dem Erzherzog von Oesterreich und dem Abt w» St, Galle» betreffend die hohe und „forstliche" Oberhcrrlichkeit zu Geißau und Umgegend, Lue baiw» sich dahin verständigt, die Sache durch Schiedlente gütlich vergleichen zu lassen, Nun stellt der Abt a die IV Schirmorte das Gesuch, gemäß Burg und Landrecht ihm einen Beistand zu geben, der am >4 ^ nuar im Kloster St, Gallen zu erscheinen hätte, — Es wird ihm überlassen, eine ihm genehme 'hui^ aus den vier Orten zu bezeichnen; dieselbe werde dann von ihrer Obrigkeit angehalten werden, ilv» der Sache bebolfen zu sein, I». (S. ». Abtei St, Gallen», v. Zürich eröffnet: Man habe auf Tage den Beschluß zur Ratifikation in den Abschied genommen, eine Gesandtschaft von allen Orten Frankreich abzuordnen, theilö um dem neuen König zu seinem Regierungsantritt Glük zu wünhhe»' theils um ihn zu bitten, die KriegSunruhen in seinem Reiche zu einem guten Friede» und Ende Z" bringen: die Sache habe sich bisher verzögert, weil der Ambassador, Herr von Belliävre, noch wort darüber gegeben habe, wann es dem König gelegen sei, die Gesandtschaft zu empfangen; Z'" ^ habe inzwischen mit Bern, Basel und Schasshausen einen Tag zu Aaran abgehalten, wo beschlossenen den sei, eine gcmcin-eidgcuössische Tagsazung auszuschreiben, Run eröffnet der französische Ambasicus ^ Herr von Hantefort, »ach Bermeldung des Grußes des Kölligs, der Königin Mutter und des Bruder: Der König habe mit großer Freude der Eidgenossen Entschluß vernommen, ihn durch eine December 1574, ^udtichaft zu begrüßen! da er aber zur Herstellung der Ruhe und der Eintracht in seinem haudc viel 5" schaffe» und zu sorgen habe, so wolle er spater, sobald er Zeit finde, die eidgenössischen Gesandten ^rne bei sich sehen und ihn, den Ambassador, über Zeit und Ort in Kenntnis? sezcn; mau möchte also dahin stch gedulden und die Gesandten noch nicht abschikcn, Gruß und Anerbieten werden verdankt, ^ Bortrag j„ den Abschied genommen. Die meisten Gesandten halten es nunmehr und bis auf weiteres kgehrei, nicht für nöthig, Gesandte an den König abzuordnen, «I. Eine Zuschrift des Erzherzogs "diiiand von Oesterreich au die Xlll Orte in Betreff des Salzkaufs bei den Pfannen zu Hall im v hat wird ml msli'uonclnni genommen, «?. Es wird jczt kein anderer Tag angcsczt; wenn einem n aber etwas wichtiges begegnet, soll es davon an Zürich Anzeige machen, k. Auf lezter Jahrrech- ""'P harte Schaffhauscn das Gesuch um Schenkung von Fenstern in sein »euerbautes Schüzenhaus ^stellt, Run hat zwar die Mehrheit der Gesandten Vollmacht zu entsprechen, einige aber nicht; daher "Milien rs leztcre wieder in den Abschied, k- aus dem Zincherercinxlar. Man sehe auch in, Abschnitte Sch>rmertSain?ele>?euheitc»: l>lri Galle» » und >». Ret, nur (iz der V katholischen Orte. Lucern. R157 3, Mvntncz de» Ztt Jnnunr. ZtuatSaretiiv vuecr». Luccrn. Absch. Ve. k. t8i. >Auch im Landesarchiv Zchwyj.I Rathsbotein hueern, hudwig Pfhsfcr, Ritter, Schultheiß und Paunerherr; Haus Air der Allmend; > laus Flckensteiu; Niklaus Kloos, alle des Raths; Joseph Amrhhn, Rathsrichter. U r i. Johannes zum "'»neu, Ritter; Heinrich Püntincr, Statthalter, beide des Raths. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Land- ""'"lann, Unterwalden, Marguard Jmfeld, handammaun ob dem Wald; Wolfgaug hussi, Statthalter 'b dem Wald. Zug. Hans Rußbaumer, des Raths. Es wurde diese Eonfcrenz ausgeschrieben wegen der auf der lezten Iahrrechnilng zu Baden aufstellte» Artikel bezüglich der fremden Fürsten und ihrer Gesandte» und der Aufbrüche in der Eidge- ''vssenschaft. Die drei Orte llri, Schwhz und Unterwalden weigern sich, dieselben anzunehmen, und haben 'Ue>n wiederholt schriftlich und mündlich ersucht, ebenfalls davon abzustehen. Nach Eröffnung der In sen^^^" darüber gepflogener Berathuug wird, damit irnter den katholischen Orten über dic- huukt Eiititimmigkeit walte und damit mau mir „desto bcsscrm Fug und Glimpf" alsdann vou dic- " 4>iiiel» abgehen könne, auf Ratification hin folgende Verordnung aufgestellt.- 1) Wenn in Zukunft ^ Elesandter eines fremden Fürsten oder einer Herrschaft bei einem der katholischen Orte ankommen ">d begehre,, würde, an diesem Ort Ambassador oder „Hägerherr" seines Fürsten zu sein, so soll ihm 'vles Ort bei seiner Ankunft eröffne», daß er und die seinen sich „glcitlich" verhalten müssen, daß er, ^vn er im Namen seines Fürsten um Hülfe, Bündnis? oder andere auch die andern katholischen Orte Zischenden Sachen werben wolle, seinen ordentlichen Auftrag oder Credenzbricf, bevor er etwas vor- "^>»e, vorlegen, dann sein Gesuch öffentlich vor den obersten Gewalten vorbringen müsse und weder 558 Januar 1575, selbst nach durch andere, weder beimlich noch öffentlich Umtriebe sich erlaube» dürfe, sondern dem Amts- mann, Schultheiß oder Landammann dieses Orts sein Anliefen zu eröffnen und mit demselben siä' 6" berathen habe. Wenn dann der Gesandte sein Gesuch iu solcher Ordnung vorgebracht hat, so svll Ort, bei dem die Werbung zuerst geschehen, den Gesandten anweisen, den betreffenden Orten, eS seien die V oder VII katholischen Orte, einen Tag anzusczen, damit sie über die Sache gründlich berathen kon neu; was dann dort mit Mehrheit beschlossen worden, dabei soll cS bleiben und die Minderheit dart die Mebrheit nicht daran hindern, ist aber auch nicht verpflichtet, nachzugeben. Es steht nun noch an den Obern, sich zu verständigen, ob man als V oder als VII katholische Orte also handeln wolle; was dann also beschlossen worden, darnach sollen die betreffenden Orte im gegebenen Fall gemeinsam mit einander handeln und nicht mehr ein, zwei oder drei Orte für sich allein, wie schon vorgekommeil ist; vorbehalte» bleibt jedoch, wenn der Papst oder ein anderer katholischer Fürst oder Stand von einem einzelnen O>te eine Garde begehren würde, der Eidgenossenschast unbeschadet und auf genügende Briefe hin; in diesem Fall dürfen die andern Orte es nicht hindern, 2) ES darf niemand, bevor dergleichen Sachen von den Obern bewilligt worden oder gar nach erfolgtem Abschlag, Werbungen beginnen oder Knechte veefnluG, noch überhaupt etwas versprechen, das der Eidgenossenschaft nachtheilig fein möchte; Ncbertreter sollen a» Ehre, Leib und Gut bestraft werden; will jemand aus freiem Antrieb einem Fürsten oder einer Henicha dienen, so darf es ihm nicht abgeschlagen werden, wenn er von seinen Obern die Bewilligung dazu ^ halten hat, D Kein fremder Gesandter darf Hauptleutc oder Knechte bestellen, bevor er sich die Bew> lignng dazu von de» Obrigkeiten ausgewirkt bat; verfehlt er sich dagegen, ungeachtet der ihm bei stinn Ankunft eröffneten Warnung, so soll er mit Verweisung oder anderm bestraft werden, 4t Wenn ein be gebrter Aufbruch nicht bewilligt worden ist, so sollen die Orte, die zur Mehrheit gestimmt haben, P' ihr Gebiet und in den gemeinen Pogteien die uöthigen Perbote erlassen, damit die Hauptleutc, .liott meister n, a, m, nicht Leute anwerben, bevor die Tagsazung darüber berathschlagt hat; Ungehorsame E lle> ergriffen und an Leib und Gut bestraft werden, — An dieser Verordnung soll festgehalten werden, »iag es sich um Werbungen, Bündnisse oder anderes handeln, jedoch den geschwornen Bünden, PeUomn^ nissen und andern Freiheiten unbeschadet, — Uri stimmt nicht dazu; von allen andern Orten ^ Sache in den Abschied genommen. I». An den französischen Feldherr» Marschall von Rah und an Herrn von Mnseri werden Dankschreiben erlassen für ihr wohlwollendes Benehmen gegen die Krüeg leule der V Orte, «?. Auf die vor einigen Tagen von einem spanischen Grafen vorgebrachte Klage gG^ den Landvogt zu Lanis, Heinrich Elmer von Glarus, daß dieser ihm wegen tragen von Pistslen Buße abgefordert habe, wird dem Landschrciber daselbst aufgetragen, sich insgeheim über den . Art, 3Ai, GlaubenSsachcu, Februar l575. ÄSS. Conserenz der drei Orte Uri, Sckwyz und Nidwnlde», ?Vrunnen 137?, Februar Veten: Uri, Hauptmann Bartholomäus Kuhn, Ritter und alt-Landvogt in Bollenz^ Schwyz^ Jost Us der Mauer, Sckelnieisteiv Nidwaldcn, Melchior Lussi, Ritter; Johannes Waser, Ritter, beide alt- "^udammMner, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: BoNenz und Niviera ^ Air. IS«. Coufereiiz zwischen Llirern und Uri. ilnccvn 1373, 1^3 (Dienstag »ach Valentins). ^tt'ut>Karctiiv Lucern. — Summ!. der nicht s.ebund. Abschiede. Voten: Lueern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Rechne Helmli, alt-Schult- Jost Schund, Landammann; Heinrich Püntiner, Statthalter und des Raths. -'lach Verlesung der früheru Verabredungen und Verträge, besonders des Vertrags von 1544, nach Auhörung 5^. Bürger und Landlentc beider Orte, welche im Namen der beidseitigen Schiffer- ^ lschafte» und „Achren" bcigezogen werden, wird beichlessen, es bei den alten Verkommniffen bleibe» ^ sollen; ferner, weil gemäß der Verträge beide Marktschiffe von Lueern und llri aui Mittwoch zu Ln- " f>ei jcin sollen, gleichwie die Schiffleute von Lucern am Freitag und die von Uri am Montag zu ^ >ole» auch gefreit sind, es auch hiebe! verbleiben zu lassen, mit der Erläuterung, daß die „Fehreu" von ^ "klen, wenn sie an einem Mittwoch nach Lueern kommen und ein „Gefährt" antreffen, es seien Per- ^'wn oder Waaren, dasselbe mitnehmen dürfe», ohne daß die Schiffleute von Lueern und Uri, auch die ^ 5c» Marktschiffe» nicht, sie daran hindern können, daß ebenso die Fchren und Pfisterleute von wenn sie zu Mieten dergleichen Gefährte am Freitag antreffen, befugt seien, von jedermann un- ^ selbe mit wegzuführen; bezüglich des Führens von Getraide in beiden Marktschiffcn von Lu- n»d Pfistovleutc von Lueern nicht verpflichtet sein, denen von Uri etwas zu führen, e; wen» stc sich mit einander darüber verständigen. Zu Verhütung fernerer Anstände wird obbenannte Utdunng »och dahin erläutert: Die Schiffleute von Lueern und Wielen sollen hinnchtlich der Gc- a» beiden Orten gleich gehalten werden, also daß jeder Theil ein Gefährt, wo er es antreffen ff a»f der Rükfahrt mitnehmen darf, wenn auch die Schiffleute dort, wo der Fall vorkömmt, eS bereits ^ »ngen hätten; denn das Fahr soll frei und offen sein, vorbehalten Zoll und „Fuhrleite" jedes Orts; !"ll auch fxj,, andern zu Leid oder Schaden jemanden aufweisen oder abwendig macheu, ^ »,jt ^ fahren; wenn vorkömmt, daß sie einander nahe beim Land antreffen und der eine schon vom Land gestoßen wäre, sollen sie einander fahren lassen; wären aber Güter eingeladen und nicht vom Land gestoßen, dann möge» die Ankommenden sie in Empfang nehmen, jedoch gegen Be- ^blung des Eintragerlohns, nämlich l Kreuzer von jedem Saum; die Pfisterleute beiderseits dürfen ein Februar IND ander die Gefährte nicht ablaufen und überhaupt nicht? einander nachtheilige? ihn«, Hinnchtlich der Abwechseln? auf offenem See soll e? wie bi?her geübt werden, doch gegen gebührende Entschädigung nach Verhältnis; der Entfernung, Jede? Ort soll seine Angehörigen ermahnen, da? ungebührliche Klagen bei den Obrigkeiten in bisheriger Weise zu unterlassen und die Beschwerden und Anliegen zne;Ü benn Amrmann de? betreffenden Orte? anzubringen und da Bescheid zu erwarten, ob der Streitbandel sog?' berichtiget werden könne. Obstehcnde Verabredung wird ans Verbesserung oder Genehmigung beide; Obrigkeiten angenommen; sobald die Ratifikation erfolgt, sollen ordentliche Briefe darüber anogefntigt und Strafen für die Uebertreter festgesezt werden, I». Die Gesandten von Uri sollen an ihre Obc;n u fcricren, wie die Fehren von Mieten den über da? Gebirg znrükkehrenden Gesandten von Lueei» m andern Orten ungebührlich begegnet sind, damit dieselben zur Verantwortung gezogen werden, <'» einigen Tagen war zwischen den Schifflentcn von Lucern und denen von Wielen ein Streit entltan;? wegen eine? spanischen Grafen, der von Wielen nach Lncern gefahren und den die Schifflcute von ecrn, welche gerade zu Wielen gewesen, zu führen schon verdungen gehabt haben. — Dieser Handel wn der Freundschaft und Ruhe zu lieb ausgeglichen, «I. llri beschwert sich über die neue Verordnnng^^ ecrn?, gemäß welcher die „Habersäke" nur I Mütt Lneernermaß halten sollten, und verlangt, dal' ^ von anderthalb Mütt gemacht werden, — Die Gesandten von Lueern nehmen e? :n> rnloi'omlnm, «57. I.ilM'echniliiF der die Vögteien Mutten, Orbach und Erhallen? regierenden Orte Bern und Freiburg. Frcibnrg. iS??, Februar Staatsarctiiv Rern Fveil'urg. Al'stli. Boten: «Nicht angegeben», ». Die Boten von Bern melden, das; ihre Unterlhanen von Saanen bezüglich ihrer Geich""" wegen der Schwelle ander Mühle von Bubenberg dringend um ihre Verwendung bei Freiburg baben, damit dieser Handel einmal in Güte oder rechtlich erlediget werden möchte, und bitten, W' ' möchte die von Saanen bei ihren erlangten Briefen bleiben lassen und dafür sorgen, daß die entfernt werde, Freiburg erwiedert darauf: Man werde sich noch erinnern, wa? ans dem spänigcn verabreder und wie dann ein Kanal in den Felsen geHaue» worden so tief, al? Bern e? gewünscht " ^ es babe deshalb sich versehen, daß man die Sache ans sich beruhen lassen würde, besonder? da die sänn ^ dem „Strich" der Fische nicht? schade; übrigen? sei e? bereit, mit Bern den Handel an Ort nnd zu erledigen nnd den Kanal noch tiefer hauen zu lasse», wenn e? nöthig wäre; denn die Schwab ' die Mühle zu entfernen würde der Landschaft an der Brüke und der Müble großen Schaden bring?" Mnn sehe auch im Abschnitte HerrschnftSnnqcle^enheitcn: Vogtci GraHbnrg. «»«. Art, 56 Vogtei Orbr und Tscherliz. l>—<»„. Art. 289—;»l5, Vogtei Grandso». Art. 765. Vogtei Murten NU —n„. Art, 994 llt«)4. März >575 ^38. Conferenz der V katholische» Orte. Lucern. Z3?A, Dienstag den I. März. ^tctatsarctiiv Vucern. Lucern. Absch. Vd. l94. lAuch im Landesarchiv Obwalden.l Ralhsbolen: pueern. Ludwig Pfyffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Rochus Helmli, all- ^üinltbciß; HanS An der Allmend, — alle des Raths; Joseph Amrhdn, Rathsrichtcr. li r i. Jost Sctnnid, ^^udainmanu; Heinrich Pünliner, Statthalter und dcS Raths. Schwbz. Kaspar Abyberg, yandammann; Ebrjstaph Schorno, Ritter, alt-pandammann und Pailnerberr. U nterwal de n. Margnard Jmfeld, ^»dainniann ob dem Wald; Melchior stussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, des Raths. ». Bezüglich der projektierten Gesandtschaft nach Frankreich bat Zürich abermals eine gcmein-eidge-- "ossische Tagsazung aus den K. Marz nach Baden ausgeschrieben. Deschalb wird nnn ailf Ratifiearioll folgendes beschlossen: Obscl,on mau eö eigentlich für besser erachtete, das- die Gesandtschaft ganz inner- bliebe, >o finde man cö dorb, weil die IV evangelischen Städte bereits erklärt haben, das sie Gesandte "bmdnen werden, anch wenn die katholischen Orte nicht mithelfen, anS wichtigen Gründen für nöthig, die VII katholischen Orte eben so viele Gesandten wie jene schikcu; es soll jedoch die Gesandtschaft "'u so wenig Begleitung und Pracht als möglich abgehen und keinen andern Auftrag erhalten, als dem > önig über den Tod seines Bruders, des Königs Karl, das Beileid zu bezeugen, zu seiner glüklichen uknnft aus Polen und zu seiner Regierung ihm Glük zu wünschen, ihm zu danken für die vielfältige Kundschaft, für die Ehren und die Gutthaten, welche er den Truppen der Eidgenossen in den frühern ^gen erwiesen, endlich ihn zu bitten, in seinem Wohlwollen gegen die katholischen Orte wie bisher zu ver- Ue»,—Dieses u»d waS noch weiter darüber verhandelt worden, soll jeder Gesandte an seineObcrn bringen, ""üt sie auf künstigen Tag zu Baden darüber instruieren ; anch an Freiburg und Solotburn wird davon ""Heilung gemacht, damit sie ihre Gesandten auf benannten Tag abzufertigen wissen. I». sS. u. Vugga- «?. lS. u. Thurgau). «I. Der Antrag Ulis, daß die wegen des Jubeljahrs nach Rom abzuordnenden sandten beim Groschcrzog zu Florenz zusprechen sollten, um demselben über den Tod seines BaterS Beileid zu bezeugen und zum Antritt seiner Regierung Glük zu wünschen, wird in den Abschied gc- "vnnncn. zx-j„ Bericht des Oberst Tugginer aus Frankreich ail die V Orte sammr einem Büchlein ^ die Krönung deS Königs wird verdankt und jedem Orr mitgctheill. l. (S. ». Engeiberg). M. Vu- ^u, Uri und Schwyz werden an Bezahlitng der dem Hans Kaiser von Unterwalden früher geschenkten k»stcu erinnert; ebenso Uri, Schwyz und Unterwalden an Bezahlung der dem Uli WaldiSbübl von Rothen- verjprochenen; jedes der lezteru kostet » Kronen. I». hueerii willfahrt dem auf lezter Tagleistung ^ Uri geitellten Begehren bezüglich der Größe der Habersäke; Uri dankt und ist überzeugt, daß ^ One die Fehlbaren ohne Schonung bestrafen werden. Man sebe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmortSangclegenheite»: ^"'^^^'afskchaft Thurgan ». Art. titi. Einkauf ». Niederlassung, aildvogtej LuggarrrS >>. Art. 397. ENaubriiSfacheu. und Thal Kngelbrrg r Art. .3t. März «S«». Geineill - eidgenössische Tagsttzulig Bcidcn. Zi57iZ, i». Mar; (Sonntag «wutn. Z.taat4av^«v ^ucern. Mqem. Vtbsch. X. fa«. 1. ?lrc<»iv <>iltirns. Art1»lv ^o!otl,u»n. - i.'tuch in den Archiven Bern, Freiburg und Aarau.j Gesandte: Zürich. Hans Kambli. Bürgermeister; Konrad Eschcr, Sekelmeister und des Rath^ Bern Brat Ludwig von Mülinen, Schultheiß. stneern. studwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Pan»u Herr, tlri Jost Schmid, standammann. Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, standammann und Pa»»u Herr. ll nrerwa ldcn Marguard Imfcld, standammann ob dem Waid; Melchior stufst, Ritter, land aminann nid dem Wald. Z ng. Oswald Schön, des Raths. Glarus. studwig Wichscr c tegeu von Wildenberg, Bürgermeister; I>>. Hans Konrad Mever, des Raths. Appenzell. Meggeli, standamman». ». Auf die Anfrage an den französischen Ambassador, was er vom König für eine» Bescheid eU'al ten habe, meldet derselbe; Der König habe ihm ans die Nachricht, daß die Eidgenossen ihn mit u»c> Gesandtschaft beehren wollen, mitgetheilt, daß er zu Anfang des Monats März in Paris oder Umgi'buMi zu finden sei ; da er wünsche, daß derselben alle mögliche Cbre und Freundschaft erzeigt werde, indem die Cid genossen seine besten Freunde auf der Welt seien, möchte man ihm den Tag der Abreise der Gesandte» kund tbnn, damit er überall, wo dieselben durchreisen, die nöthigen Befehle erthcilen könne, auf daß >>'»"' alle Cl»e und Freundschaft erwiesen werde: der König sei jezt gerade damit beschäftiget, einen dauerhaft^ Frieden in seinem Reiche herzustellen — Es werden nun vier Gesandte mit Entwerfnug der JnstnuG und Crcdenz (9. März> an den König beauftragt. — Da man von den lV Städten Zürich, Bern, und Schaffhausen vernommen hat, daß stc vorhaben, von jedem Ort einen Gesandten abzuordnen, ^ wird von den andern Orten beschlossen, daß in der neun Orte Name» jedes der vier Orte st»^^^ Schwhz, Unterwalden und Freiburg ebenfalls einen Gesandten schiken soll: der Tag der Abreist auf Sonntag Qnasimodo < ll). April) angesezt; in Dijon sollen die Gesandten einander erwarten - seS alles wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Entschluß darüber bis zum an Zürich berichte. Die Boten der übrigen Orte, welche bei dieser Gesandtschaft sich nicht bctheiligcn wo ^ erklären, daß sie keine Kosten wolle» tragen helfen. I». (S. u. Luggarus). v. und «t. (S. n. ThullG «. »^ Man scbc auch im Abschnitte Herrschaftsaiigele^enbeite» ; Landgrafschaft Thurgau «. Art. 67. Einkauf u. Riederlaffuna. a. Art. Zw. Zustissachen. Landvogtei Freie Aemter. « Art. 16». Klöster. Landvosttei Lugstaru« Art. »98. Glaubenssachen April lü75>. Evilferenz der VII katholischen Orte. Hsucern Z.S7i?, 7. April (Dienstag vor yua^iumgo). Staatsarchiv Vucern Vuccrn. Absch. Vd. jll! i.'andcSarct,iv Sct,w„z lAllch in dr 'tt Arcl'lEttt Ol'waldcn. ,vrcibnrq und Salt .'tt'UlN I Rarhsbote»; stucer», studwig Pfhsser, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Hans A» der Allmend; Sebastian Heer; Niklaus Kloos, alle des« Raths. llr> Peter von Pro, standammann, Schwhz, Kaspar Löhberg, standammann, llnterwalden. Margnard Fmfeld, standammann ob dem Wald; Melchior ''usst, Ritter, ait-standammann nid dem Wald, Zug, Gotthard Schmid, des Raths, Freibnrg, lenr- bbnldigt), Solothnrn, Werner Satcr, Stadtschreiber, ». Die drei Orte Uri, Schwhz und Unterwalden stellen das Begehren, daß den Gesandten der ^tbolischen Orte nach Frankreich der Auftrag crtheilt werde, insgeheim den König zu ersuchen, das; er Bündnis;, welches seine Borfabren mit dem türkischen Kaiser abgeschlossen und nun durch Ableben bkS Kaisers Soliman abgelaufen sei, nicht mehr erneuern möchte, indem es ohne Nachtbcil für die ganze ^briswnheit nicht bestehen könne, standammann stufst bemerkt dazu, daß seine Ober» dafür ballen, eS "ulßte dieses dem König nur warnungSweise angemuthet werden, daß sie sich jedoch von den übrigen ^Uen nicht söndcrn wollen, — Nach Anhörung der Instrnelion der Gesandten von Solothnrn und "US verschiedenen wichtigen Gründen, besonders aber, weil man nicht weiß, ob der gegenwärtige König »och j„ diesem Bündnis; stehe oder darüber unterhandle, wird für besser erachtet, diesen Anzug cinSweilen unterlassen und die Sache dem allmächtigen Gott vertrauensvoll anHeim zu stellen I». Dem kranzö- "lchcn Ambassador in Solothnrn wird geschrieben, er möchte sich für beförderliche Bezahlung der ver- ^llenen Pensionen verwenden. Ebenso soll den nächstens nach Frankreich abgebenden Gesandten der ^tbolischen Orte der Auftrag ertheilt werden, am Hof und beim König die Sache mir allem Nachdrnk ^rzustellen und leztern um unverzügliche Bezahlung der Pensionen und der in seinen Diensten be- budlichen Truppen der katholischen Orte anzugeben, «5. Ein Diener der Kauflcutc Annone von May- ^"d fsihtt Besä,werde, daß Bern auf Begehren der dorl sich aufhaltenden „admiralisthen" Franzosen ^ge» einiger ihnen zu Mahland eonfiseiertcn Kleinodien H einige Kaufmannswaaren zu Aarbnrg ibnen "'ftlgenommen habe, obschon die Annone seit viele» Fahren sicheres Geleit in der Eidgenossenschaft habe» "ud an jenem Borfall keine Schuld tragen. Da nun dieses sowohl einzelnen Orten, als den Xll Orten ^ ihren Zöllen und andern, nachtheilig werden möchte, wird den Gesandte» nach Frankreich aufgetragen, auf ilnoa' Durchreise Bern ernstlich zu ermahnen, von dergleichen abzustehen, «I. Der Domdecbant von ^bnr beschwert sich im Namen des Bischofs bezüglich der Anstände zwischen dem Bischof und denen von ^-alis, Obschon man darüber nicht instruiert ist, so wird dennoch in der VII Orte Namen an Zürich ^schrieben, eö möchte im Namen aller Xlll Orte die III Bünde so bald möglich mit allem Ernst er- ^ohnen, daß sie die von SaliS dazu anhalten, es bei dem von gemeinen Eidgenossen zwischen ihnen ««>,»». in Frankreich. bestanden aus einem .Nessele!» und aus 'l Diese Kleinodien, hcrrl'.i.rend vom ermordeten ^ ae,iert: in waren durch dl-- Soi.ne ded Ad- 'l"cr Tasse aus Achat .»schnitten und ml. <«°ld und ander... ko.tl.chen schnöd t "'inns in MaNland vertäut, und durch die Jnquintion .on„-..ert worden. April l.'nü aufgerichteten Vertrag bleibt» 5» lasse» und den Bischof »ichl wciicr zu beeinträchtigen.— Ebenso wird den, Bischof eine Verwendung an de» Erzherzog bo» Oesterreich ausgestellt, damit die österreichische» Aintslente und Bögte sich fernerhin keine Eingrifft mehr in die Neckte des Bischofs erlauben, Dem Landammann von Pro von Uri wird bewilligt, daß llri im Namen der Vit Orte eine Verwendung a» den Herzog von Savoheu um Bezahlung einer Anforderung ihm ausstelle, l". Schwhz wird erinnert, die drei Kronen für das dem Waldiobnbl von purer» geschenkte Fenster zu bezahlen ans tci» Schlvyzercremplar. 7<»I Conferenz der drei Orte llri, Schtvpz uud Nidwalden. >2tnns. Ii??!?, l<>. sSonntag (.»un-iiin,»!»). VandeSarckiv Tct,wnz. Boten: U r i. Bartholomäus Kuhn, Hauptmann uud alt-Landvogt in Bollcnz; Bartholomäus Schieli, Lieutenant, beide des Naths. Schwb z. Jost auf der Mauer. Sekelmeister; Vogt Mclch>»> Bürgler, beide des Raths. Nidwalden. Wolfgang Zelgcr, Ritter, Landammann; Johannes Wa>e>, Ritter, alt-Landammann und Panucrherr; Wolfgang Lussi, Statthalter. Alan scbe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanaelegenheitcn: Nestenz. Bollenz und Riviera » Ar«. 817 Verstniidluiigeli der (Fesflndtschaft an Heinrich III, König von Frankreich und Pole» Paris 1575, 7. Mai. ^taatöarclnv ^'»»cern Allgem. Absch. Bt. X. Gesandte: Zürich. Hans Kambli, Bürgermeister. Bern. Beat Ludwig von Mnlincn, Sckultbeck Lneern Ludwig Pfhffer. Ritter, Schultheiß. Schwhz. Ehristoph Schorno, Ritter, alt -Landam »iann Unterwalden. Melchior Lussi, Ritter, Landammann. Basel. Werner Wölfls, dcS Raths. Freib»>ss Ludwig von Affrh, Schultheiß. Sch Uffhausen. Dietegen von Wildcnberg, genannt Ringt, Binch« meistcr; — im Namen der XIII Orte. Zu Paris am 5. Mai angekommen, machen die Gesandten der IV Städte Zürich, Bern, Basel »» Schaffhausen den im Namen der Vll katholischen Orte abgeordneten Gesandten von Luceru, Schwöb Unterwalden uud Freiburg die Anzeige, daß sie neben der ihnen von den XIII Orten zu Baden ertbe'l ten Instruction noch wegen der schon so viele Jahre in Frankreich dauernden Kriege von den IV Städte» die besondere Instruction erhalten haben, den Köllig um einen Frieden mit seinen Uuterthaneu »»"" sprechen, und verbinden damit die Bitte, die Gesandten der VII Orte möchten sich bei diesem gutenW^ von ihnen nicht absondern. Diese crwiedern, daß sie sich an die ihnen zu Baden crthciltc Jnstnut»' halten und sich daher mit FricdenSunterhandlungen nicht befassen werden. — Am Samstag den « übergeben die Gesandten im Namen der Xlll Orte dem König ihre Ereditive und lassen ihm dinck l ^ nen Dolmetsch und Kämmerling Junker Balthasar von Grissach anzeigen, daß ihm die Eidgenosse» » Mai IN5, dc» Hinschtid seines Bruders, des selige» Königs Karl, ihr Beileid bezeugen, daß sie ibm zur Re Perung beider Königreiche Frankreich und Polen und zu seiner Heirath Glük wünschen und daß sie ^>chts lieber sehen würden, als wenn ihm seine Untertbanen gehorsam wären, damit er nnd sein nnglük- liches stand nunmehr endlich zur Ruhe gelangen. — Darauf dankt ihnen der König als seinen vertrau teste» Freunden nnd BnndSgenossen, mit der Anzeige, daß es an seinem gute» Willen nie gefehlt babe, leine Unterthanen in Gnaden aufzunehmen, und daß er auch jezt noch dazu bereit sei, sofern sie ihm, als ihrem von Gott verordneten natürlichen Herrn nnd König, gehorsam sein wollen. — Am Dienstag t'sr Pfingsten <17. Mail verabschieden sich dann die Gesandte» beim König, rühmen des Ambassadors, Herr» von Hantefort, Woblverhalten in der Eidgenossenschaft, nnd empfehlen die eidgenössische Garde üw Erhöhung ihres Solds. Der König entläßt die Gesandte» mit der Bitte, die Eidgenossen möchten ^ ihrer geneigten Gesinnung gegen ihn wie bisher verharren. Und weil die Gesandten der Vll karelische» Orle von jenen der IV evangelischen Städte vernommen hatten, daß sie außer der allgemeinen ^ustruetio» noch die besondere haben, den König um eine» Frieden mit seinen ungehorsamen Uutertba asn anzusprechen, nnd da sie häufige Zusammenkünfte zwischen dem Prinzen von Condö, dem Marschall ö'lnville, den Gesandten der Stadt sta Rochelle nnd ans den Provinzen Languedoe und Delphinac und ds» Gesandten der IV Städte wahrgenommen, eröffne» sie dem Herrn von Bclliövre und andern ver Gilten Herren, daß sie von ibren Obern Auftrag habe», sie um ihre Fürsprache beim König zu bitte», sr möchte mit seinen rebellischen Unterthanen sich über nichts vereinbaren, das der Ehre Gottes nnd dem ^holijchen Glauben zum Nachtbcil gereichen könnte; denn wenn solches geschehen sollte, waS sie zwar sm König nicht zutraue», würde eS einen solchen Unwillen crwekc», daß sie bezüglich der Vercinnng nnd ^ ^'eundschaft mit dem König Besorgnisse hegen müßten. Bei einer von den Gesandten der katholischen ^s bei», König nnd der Königin Mutter erlangten Audienz eröffnen erster?.- Sie habe», da der IV ^der» Orte Gesandten^»!» einen gemeinen Frieden mit den rebellischen Unterthanen den König anzu- ^en vorhaben, von ihren Obern den besonder» Auftrag, beiden Majestäten in der besten Meinung ^zustellen, daß jene nur im Interesse ihres neuen Glanbens dieses thun, daß sie daher beide Majestä- bitten möchte», mit den Hugenotten sich in feinen Frieden einzulassen, der der Ehre Gottes nnd ""katholischen Glauben zum Nachtheil gereichen könnte; wenn die katholischen Orte dem König zur ^ sfördernng des katholischen Glaubens irgendwie behülflich sein könnten, werde er sie hiczu stets bereit doch werden sie mit den Hugenotten nnd deren Gesandten sich in nichts einlassen. — Der König sn Gesandten für den geneigten Willen der katholischen Orte und versichert, daß er, wiewohl er sind danke d kcst^ '"üsse, »m dem großen Jammer seiner armen Unterthanen abzuhelfen und Rnhc und Einig theil doch nichts eingehen werde, waS der Ebre Gottes nnd dem katholische» Glauben nach- ^ 'g lein möchte. — Diese Versicherung wird angemessen verdankt. Die katholischen Gesandten bitten Mö -stönig und seine Mutter, den Herr» von Bclliövre nnd andere vornehme Herren, jo bald ge» ^ Zuordnungen zu treffen, daß die in Frankreich befindlichen Truppen bezahlt und die verfallenen bei>/^^ ^snsioiltn berichtigt werden; denn wenn Unordnung im Feld oder Unwillen im Vaterland aus h " ^^ug erwachsen würde, müßten die katholischen Orte alle Verantwortung von sich wälzen Es wird bke Bezahlung zugesichert. .'Mi Mai l575. ^ahrrechnung der III Schirmorte de? Klosters Engeiberg. Gagel borg I37S, X» Mai. Staatsarchiv Vuccrn. — Akten: Kloster (ängelbcrg. Boren: pneern. RillanS Schumacher, handvogl. Schwhz. Martin Degen, pandvogt. Unretwal de». Hanotmann von Fli'ie, des Ratbs ob dem Wald; Nlricb von Mall, pandvogt, des RatbS »>d Wald. Man sehe das Verhandelt? im Abschnitte Gchiemvns.'.n.ie^cnheittn. Abtei und Thal Gngelberg. » »nd t, Art. und ,K. t«»Ä. Eonferen; der VII die Grafschasl Sargano regierende» Orte. Pfeifers t»7iZ, t» Juni Staatsarchiv Vttcern. — Akren Kloster Pfäser». Baten: Anriet,. Hans Wilpert Zoller, de? Raths. Lueern. Riklaus Krus, des Raths, alt -^andvogl z» Rotbenvurg. Uri. Riklans Mitheim, pandschrciber. Schwbz. Hans Fntzer, des Raths, alt -d'andvogl itii Sarganserland. Untcrwaldcn. Fakob Wirz, des Raths. gng Riklans Ilten, des RatbS, air^ant Vogt im Rheinthal. Glarns. Jakob Dolder, des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangclc.n»beite» : Grafschaft SargauS « Art. !t>2. Stifte lind Klöster. «<»s. Geinein - eidgenössische Iahrrechnnligs - Tagsaziliig. Baden. I.t7», 12. Iuit. ^tootSoeanv Vtlcee». Aitjcm. '.'lösch. Vv X :i:j. LtaarSaretriv Nuricti. Atnch. Ld. :'ir. I'd7. toi. !. Lottde^archiv a''' lAuch in vcn Archiven Bern. )!idwaldcn. Freiburg, Solotburn und Aaruu.I Gesandte: giirich. Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Escher, Sekelmeister nnd des Berit. Simon Wnrstemberger, des Raths, stneern. Rochns Helmli, Schultheis;. ll ri. Peter bandamnianil. Schwhz. Kaspar Slhybcrg, pandammann. Unterwalden. Margitard Imscld, panda»in>au> ob dem Wald, gng Wolrgang Brandenberg, des Raths. Glarns. Melchior Hässt, pandaninian> Basel. Werner Wölsli, des Ratbs. Freihnrg. Peter Krnmenstol, des Raths. Solothnrn Gugger, des Raths. Schaffha nscn. Dietegen bon Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister. RPp^ zeit, goachim Mcggeli, ^andammanii. t». sS. u. Freie Remter), k. nnd «. lS. u. Baden). 575. Zilien aufgerichtet habe; er bitter um die Erlaubnis!, dergleichen anch l» der Eidgenossenschaft aufrichten dürfen und, wenn sie als vorthcilhaft befunden werden, um Ausstellung einer Bescheinigung darüber. Wird all roloroullui» genommen, I. Abgeordnete derer von Thalwbl am Zürichsee bitten um Fenster mit der Orte Ehrenwappen für ihre zu erneuernde Gescllcnstubc.—Das Gesuch wird all in^truonllum gcnom >»en. Ii. sS. u. Thurgau). I. und in. (S. u. Rheinthal). «» >S. u. Thurgau). «». Lairdammann Imfcld ^on Unterwalden bittet um Fenster in das neue SchüzenhauS daselbst uiid in die Häuser des pandam Manns Wascr und des Felix Burrach. — Wird all in.^lrnonllnm geirommen. p. Der französische A »Ibas iador, Herr von Hantefort, übergibt eine Zuschrift seines Königs (Paris ldi. Mai» und meldet, daß der- lelbe die nach Frankreich geschikten Gesandten mit besonderer Freude empfangen habe, das; er ftir ihre ^ttnühnng und Sorge um Herstellung der Ruhe und Einigkeit in seinem Reiche verbindlich danke, daß ^ bitte, die Eidgenossen möchten in dieser ihrer geneigten Gesinnung gegen ihn anch fernerhin verhar- lG, daß er dagegen alles zu thun versichere, was zur Erhaltung der Eidgenossenschaft gereichen möchte, ^iese woblwollendcn freundschaftlichen Znsicherungen werden angemessen verdankt. «Z. Die Gesandten IX mir Frankreich verbündeten Orte mahnen den Ambassador an Bezahlung der zwei verfallenen 'httistoiwn und um Bezeichnung des Tages, an welchem die Ausbezahlung erfolgen werde; ferner beschwe- sie nll», das; man die in französischen Diensten befindlichen Truppen also streng brauche und dazu noch ^»leiben den ausstehenden Sold nicht bezahle. — Der Ambassador entschuldigt den König mitZMangel Geld, kann nichts sicheres versprechen, will aber allen möglichen Fleiß anwenden, daß die Zahlung er ^lge; or gibr zu, daß es allerdings wahr sei, daß der Mannschaft etwas Sold ausstehe, versichert aber, "h der König Anordnungen getroffen habe, damit derselben Brod, Wein und andere nothwcndigc Rah ^'ng zugeführt werde; ja er glaubt annehme» zu dürfen, daß ihr nun auch Geld gegeben worden, weil Man Languedoc herunter führe. — Es wird für die Bezahlung als Termin Ende August ^itgesezr >. Basel beschwert sich über Neuerungen, »reiche die österreichische Regierung zu Enstshcim in ^ug auf hjf den Niederlanden »lach Italien und umgekehrt transitierendcn Waarcn an dortigen Hollstätten eingeführt habe, durch welche die Kauflcute genöthigr werden, andere Straßen zu suchen. Weil dieses nun den die ennctbirgischen Vogteien regierenden Xll Orlen, besonders aber den drei Orten Schwbz und Unterwalden an ihren Geleiten und Zöllen zu bedeutendem Rachthcil gereichen würde, wird an den Erzherzog von Oesterreich und an dessen Rath H. Melchior Heggcnzer geschrieben, eS lochten diese neuen Zölle wieder aufgehoben und schriftlich darüber geantwortet »Verden.— Wird nll in- in den Abschied genommen. «. (S. n. Lauis). I. Abgeordnete der Gemeinde Znl, im Oder ^ugadin berichten über ihren Rechtsstreit mit der Gemeinde ob Fontana Mcrla und die darüber cr- üangeiitn Urtheile, über die gehabten großen Unkosten und über die Drohungen und Gefahren, denen Iw »tets ausgesezt sei, indem diese kein Buirdesrecht, kein Urtheil, keinen Eid respektiere, und bitten um und Hülfe. —Die Klage wird in den Abschied genommen, weil man darüber keine Instructionen ^haften bar. Daneben wird an gemeine IU Bünde und besonders an Bürgermeister und Rath der wtadt ^hiir geschrieben: Sic sollen die Gemeinde Zutz bei ihren Freiheiten, Gerechtigkeiten, Urtheilen n. dgl. ^üizen und der Gemeinde ob Fonrana Merla ihr unbegründetes Beginnen und ihre Halsstarrigkeit ^weisen und, was sie zu thun gesonnen seien, binnen Monatsfrist an Zürich berichten, damit man sich iwr das fernere Verhalten auf künftigem Tage berathen könne. «. (S. ». Freie Aemter). v, Aittvälte beide» Handelshäuser Ravalesea, Ealdrini und Mithaften, welche ihre Waaren durch die Eidgcnoft Juni l5>75) senschaft spediere», führen Beschwerde, das; ungeachrcl des ihnen vor vielen fahren von den XIII Orlen erthcilten Geleits Bern ihnen zu Aarburg Waaren mit Arrest belegt habe, die einige tausend Kronen Werth seien; ans welchen Gründen wissen sie nicht, da sie aus keine Weise das Geleit gebrochen haben. Da der Gesandte von Bern erklärt, das er darüber nicht instruiert sei, wird von den XII Orten an Bn» geschrieben: Bern habe zur Zeit mit andern Orten den Beschwerdeführern Geleit zugesichert; wen» ^ dem Herrn von Mülinen diesen Arrest zu legen bewilligt habe, weil ihm im Herzogthum Mahland einige Kleinodien weggenommen worden, so haben doch diese Kauflcute keine Schuld daran; dabei sei >wcb ,» derüksichtigcn, daß dieser Arrest den Eidgenossen an ihren Zöllen und Geleiten merklichen Schaden bringe' daber ermahne man Bern ganz ernstlich, diesen Arrest wieder aufzuheben. -— Bern verspricht baldige A»l wort darauf. sFreundliche Mittel zwischen Schultheiß von Mülinen und den Faktoren der Kauflwnen, betreffend die verarrestierten Güter. — Absch. im Staatsarch. Zürich, knl. 18. — Die Antwort Bc>»s erfolgte mit Schreiben vom 29. Juni». »». DaS Haus Burguird entrichtet das Grbeinuugsgeld lul das Jahr lf,75>; jedes Ort erhält 94 Souncnkroncn irird 2 kaiserliche Kronen. Auch vom Haus Ocstn reich wird das GrbeinnngSgeld für die Jahre 15)74 und 45 ,75 ausbezahlt. Die Landvögte und Gt leitsberren legen litechnung ab sS. n. die einzelne» Landvogtcien und Geleitsbnchsen). zp. GS waltet ein ^I-Nin zwischen dem Abt von St. Gallen und den Kirchgcnossen der Pfarre zum hl. Kreuz. Der Abt nämlich ist der Ansicht, daß er als Gollator ihnen eine» Prediger, der ihm gefällig sei, geben könne und dap denselben unterhalten müssen; die Kirchgenossen dagegen behaupten, daß sie einen ihnen gefällige» P^e- diger erwählen können. — GS wird nun von der Mehrheit erkennt, daß cS beim Abschied von l5>4U z» verbleiben habe, daß der Abt ibnen laut des Landfriedens einen Prediger geben solle, welcher bei ihm» zu wobnen habe, und daß die lezthin getroffene Wahl in Kraft bestehen soll. Die Gesandten von ZüUlb und Glarus stimmen nichr dazu. 5. Landamman» Abyberg von Schwhz und Landammann Hassi Glarus werden beauftragt, bei Anlaß ihres Rittes nach Bischofszell auch wegen der Chorherren j» ^ Stephan nach Gonstanz sich zu verfügen, um deren Span zu Andwbl zu untersuchen, damit sie, nötlsig, darüber berichten können. Zusaz zu ». au» dem Schwvzereremplar. — ,. au» dem Zsirchererempiar. — au» dcm Schwyzereremplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsallgelegenheiten: Vaiidgrafsriiaft 5l,»rga» Laudvosttei Kheiiithal. Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden Landvogtei Freie Aemter. ttandvogtei LaniS a «. !k. I IN. I, Art. :tlt). Stifte und Klöster. „ 174. Justizsache». I»2. Leibeigenschaft und Fall. r» Art. 55. Niederlassung. 7N. gustizsachcn. Art. Lt. AmtSrechnung. Art. Il)5. Locaies. ., S5. Zoll- u. Geieitss. Art. 18t. Klöster. ., U. Verwaltung im Allgem. ». Arl. Iii? RechnuugSsachen. Art. 52. Märchen. ., 4M. Stifte und Klöster. Art. 25. AmtSrechnung. Art 45. AmtSrechnung. Art. 27. Amts- ». Geleitsrcch"- Art. 187. Locale«. ., 5t. AmtSrechnung. ^NNI I >')<>', ^nnerl'irgischt' Jahrreehiiiiiigs - Tagsazung. Lauis I?7S, 2». Juni TtaatSarctnv Vlicern. Ennctbir^. Abscb. ill. l'^9. l?lucb in dcn Archiven Zürich, Obwalten und Eolotbuvn.i Bolen: Zürich. Kaspar Gimper. Bern. Petcrmann von Werdr. pucern. Haue Haas. Uri. Jakob omhof. Schwhz. Balthasar Bökli. Unlcrwalden. Kaspar Jöri, des Raths ob dem Wald. Zug. Os wald Mehenberg. Glarns. Samuel Diirst. Basel. Jakob Obcrried. Freibnrg. Melchior (Lornet So- ^'tbii rn. Peter Mannsleib Schafft)au sc». Jakob Rudolf; - alle des Raths. Mini selir das Vcrdaudclrc im Abschnltlc Herrsch,ifts.in,,eleqfiil,cltk»: ^auis ,,„d MrndriS ^andvvqeoi Vanis r'andvogtei Mendels ^andvogeei LuggarnS. >,. >, ii. Art. Ldt. AmISrechn»»,,. >>. Art. !!>«>. Juslizsachr». >. „ 405. Zollsachcn. s. „ 218. Jnstin'achcn. e 153. Rechiiuiijissachkn. N. Art. 531. Jukizsacheu. « Art. 3Nv 3l!t. c^nlschädlannq t. Art. ! IN. Bußenrechining. K. 3W. Zitstlzsachen. t. 3UN. ,, »> „ 175. Märchen. >' Art. 532. Iiiftlzsnchen. ^t«»7. (Konferenz der VII ki,lhoi> schon Orte. Lttccrn t?7?, Mvnta«; dcn (t. Juli SttiatSarrkiv ^uccrn. buccrn. Abschied, '^d »c. sAuei' in dcn Archiven 5chwvj. Obwnlden, Hreibnrq und Svlotbnrn I Rathsbote» : Vueern. vndwig Pfpffer, Ritter, Schultheis! und Panncrherr; RochnSHelmli, alt-Schult- Sebastian Fecr; NiklanS Schumacher, —alle des Raths. U r i. Johann zum Brunnen, Ritter; Bartbo ^mäus Kuhn, beide des Raths. Schivvz. (Christoph Schorns, Ritter, alt-pandammann und Pannerherr. ^»terwaldcn Marqnard Imfeld, paudammann ob dem Wald; Melchior pnssi, Ritter, ali-pandai»i»ann »>d dem Wald. Zug. Kaspar Mövenberg, des Raths, Freibnrg. 5f>ans.faeid (von Paulen), Ritter, ^kl'liltheis!; Franz Gnrncl, Stadtschreiber. Solothurn. Stephan Schwaller, Benner und des Raths. Ruf den Bericht über den Unfall, der den in französischen Diensten befindlichen Truppen der Acholischen Orte zu Dve im Dclphinat durch den hugenottischen Kriegsobcrst Montbrnn ans von Garmiswvl und Ulrich von Engcllperg an Freiburg aus de», pager ^.ye l8. Juni. — Absch. Bd. X. l..I. 72). und »ach Anhörung eines mündlichen Vortrags Balthasar von Grissach i>» Namen des französische» Ambassadors wird beschlolic», dem Ambassador sej„e freundliche tröstende Zuschrift zu danken, zugleich aber auch an den König zu lchreiben (I. Julj> "»d ihn, zn verstehen zu geben, da» er an diesem Unfall die Schuld trage, weil uiclit bessere Ordnung gehalten, weil den Hanptleuten ungeachtet der Reelamationen weder Bescheid noch Geld gegeben und diese 57t) Juli 1575). daher genöthiget worden, aus Lauguedoe nach ihrem Vaterland zu ztehen, endlich ihn an Bezahlung de» Pensionen zu erinnern, t». An die Hauptleute und Knechte im Feld im Delphinat wird tröstend geschrieben, damit sie um so beherzter ihren Unfall rächen und stets über alles, was ihnen begegnet, gründ lich berichten e eS sich zu verhalten habe. —- ES wird entsprochen. I. Lucern beantragt, daß man wegen der „unglnl reichen" Zeiten, Theurung, Krieg und Pestilenz so viel möglich Tanz, Spiel und alle „andern Laster' verbiete und Kreuzgänge anstelle, um die Strafe und den Zorn Gottes einiger Maßen abzuwenden «nd zu stillen. — Wird ml lotoronllnm genommen, k. Ebenso wird die Bitte des LandammannS Schorn^' um Schenkung von Fbnstcrn in das schöne neue Haus des Balthasar Mettler in Schwhz in den Ablch'^ genommen. Emiethirgische Zahrrerbnuiigö - Taqfttziing. Lnggnrus I 575, 18. Juli Ttaatsarchiv Vuccrn. (znnetbirZ Absch. Bd. «Ii. 149. '.Auch in cen Arckivcn .iuricl, une . Ainlsrechnunq. Landvvgtei LtiggaruS. -> Art. Iä8. Marchcn. Art. »7 BuHcnrech»»n>>. Bellen;, Bolle»; und -Jtiviera ->. Art :t>8 "uili (5olifereii; der Vkl katholischen Orte, Lncern. IZ7?, 2<», Inli ^taatsarri?iv Vilcern Vucern. Absch Vd. 2lt». iAuch in den Archiven Schwvj, Dl'wnldcn. Freiburg, und svtvtdurn.I Rathsboten: pneern, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß »»d Pannerhcrr; Rechne Heimli, alt- "chulrbeiß; Hans An dcrAllmeild; alillans Kloos, - alle des Raths; Niklans Schumacher, RathSrichler Johannes zum Brunnen, Ritter; Hauptmann Bartholomäus Ruh», beide des Ratbs, Schwhz, ^bristoph Scliorno, Ritter, alt-pandammann und Pannerhcrr; Hans Gaffer, des Raibs, tl u terwägen, ^largnard Umfeld, alt-paildammann eb dem Wald; Melchior stufst, Ritter, alt standamiirann nid dem ^ald, Z u g, Welfgang Brandenberg, des Raths, Frei bürg, Hans Heid (den Pallien», Ritter, Schnlt- Franz Gurnel, Stadtschreibcr, Solorhnrn, Stephan Schwaller, Bcnncr und des Ratbs, ». Alls den Bericht Frcibnrgs, daß sich zu Bern, Neuenbürg und Genf fremdes Kriegsvolk sammle, ^u> lich auch Unterthanen und Angehörige dieser Städte anschließen, und überhaupt wegen der „sorgli- Zeitlanfe" war gegenwärtige Konferenz ausgeschrieben worden, Nachdem nun vorerst Freibnrg u»d >solothnrn mündlichen Bericht erstattet und nachdem man Zuschriften des spanischen Gesandten, .^ompcjna bom Kreuz, verlesen, sowie das mündliche und schriftliche Begehren des burgundischen Gt- Wudten um ein getreu Aufsehen angehört bat, wird für dringend nöthig erachtet, so bald möglich einen ücmein-cidgenössischeu Tag abzuhalten. Derselbe wird aus den 1, August nach Badeil angcfezt, I». Federn ^wandte» werden Abschriften von zwei Miffiven des Königs von Frankreich «5, Füll» und des fran- ^'Ulche,, Ambaffadors (24, Juli» mitgetheili, worin sie ihr schmerzliches Bedauern über den Unfall ans- ^echen, welcher den Knechten der katholische» Orte im Delphinat begegnet sei, «. Der spanische Ge- ^"dle PompejnS vom Kreuz erinnert an die Reelamation der Kaufleute von Mahland, deueil Bern ^uigc Waaren zu Aarbilrg verarresticrt habe, lind an den Streithandel zwischen Fohann Peter Gaggio von ^onio und dem „Gazzetti" «Gazzino» von Bissone in der Landschaft stanis, Hinsichtlich des erstern Punktes w»d beschlösse», die Sache rnben zu lassen, bis die Kanflente selber klagen ; bezüglich deS andern Punk- ws wird der Gesandte gebeten, eS bei der zu Baden geschehenen Verabredung bleiben zu lassen, indem wa» lwff^ drss die Gesandten, welche wegen der streitigen standmarchen gegen das Herzogthnm Mavland ^bcr das Gebirge kommen werden, die Sache gütlich werden beilegen können, - Dieses wird auch de» beide» standvöglen von stanis und Mendris mitgetbeilt, damit sie inzwischen keiner von beiden Parteien wlilerc Eingriffe gestatten, «I. Hauptmann Rudolph Rediug von Schwbz, der lczthiu nach Frankreich ^ch abgeordnet worden, um in Betreff deS den Truppen der katholischen Orte daselbst begegneten leidigen Zufalls Erkundigungen eiilznziehen, erstattet nun umständlichen Berich«, Auch werden jedem Geiandtcn w Schreiben abschriftlich mitgetheilt, welche bcuailnte Truppen aus dem pager gesrbikt haben «Schreiben des 'Hauptmann Tuggiircr aus Paris an die Vll Orte vom 2T Juli», Freiburg wird uuu aufgetragen, in ^11 Orte Namen dem König von Frankreich vorzustellen, wie eS dielen Truppen ergangen zei, wie ^ durch den Herrn von Gordes verfuhrt und nicht gehalten worden, wie man ihnen verheißen, und dann b"« ihm nachdenklich zu verlangen, daß diese Truppen bezahlt nnd gemäß der Vereinnng geführt und gehalten werden. Dem Hauptmann Tngginer, dem dieses Schreiben durch einen eigenen ..Läufersboten" August >575, 57,j >a»pou gemacht haben"), sowie von Truppcusammlungcn in benannreu pandschaflcn und a» der Grenze "V» Basel, die neue Feindseligkeiten besorgen lassen; er bitle deßhalb um Aufrechthaltnng der Erbeinung ""b um Antwort. — Die Gesandten der VII katholischen Orte bemerke» nun, daß sie auf die Nachricht diesem Ueberfall eine» Tag in Lucern abgehalten, daß sie aber dorr gefunden haben, diese Sache, "wiche die ganze Eidgenossenschaft angehe, könne viel besser mündlich als schriftlich behandelt werden; da- haben sie gegenwärtige Tagsazung ausgeschrieben; sie müssen nun freundeidgcnössisch erklären, daß, da Ueberfall auf die Stadt Besauoon von einigen Unruhestiftern und vertriebenen Franzosen ausge- ichugcn iei, es für die ganze Eidgenossenschaft viel besser wäre, wenn solche deute auf ihrem Gebiet gar geduldet würden. Die Gesandten von Bern erwicdern: Es sei ihnen lieb, daß mau an jenem Vor- ch> »cht ihren Obern die Schuld beimesse; auf eine Anzeige aus Burgund, daß dort Unruhen angczct- cht werden, habe Bern sogleich seinen AmtSlenten angemessene Weisungen crthcilt; inzwischen sei jener Überfall geschehen, was Bern »m so mehr bedauere, da ich die von Besanoon stets freundlich und nachbarlich Bern gegenüber verhalten haben; auf eine Beschwerde des Gubernators, daß bei jeuein Vorfall ^nierichx M^h^rige, namentlich der Freiherr von „Aulbona" sAubonne) sich betheiligt haben, habe Bern ueje» vorgeladen! derselbe sei jedoch außer Landes, die andern Tbeilnehmer seien verhaftet; was Fremde ^»», dafür könne Bern nicht einstehen! denn ihr band sei ein freies offenes band, wo jedermann passic- ^t» könne; Bern glaube übrigens nicht, daß die Stadt Besanoon in der Erbeinung begriffen sei; denn ^ freie NeichSstadt und gehöre unmittelbar zum Reich, — Der Gesandte von Basel meldet, ^»e Ober» habe» auf die Beschwerde des Gubernators und des spanischen Gesandten geantwortet, daß hal'^^'^ ^ Erbeinung unverbrüchlich halten, daß dieselbe aber ihnen und ihre» Bürgern nicht ge ^ werde. Hierauf übergeben der spanische Gesandte Herr zum Kreuz, Herr Angieourt und Scn- ihre Ereditivc (vom 5, August) »nd halten mündliche Vorträge. — Ein Gesandter der Frau ^'"Ugräfin zu Rötteln, Gräfin zu Neuenbürg, lehnt den Vorwurf von ihr ab, als ob sie von der „Meu- ^ >^enntnifi gehabt habe, bevor sie ausgeführt worden, und wünscht, sie für entschuldigt zu halten, k'ii »e die Schuldigen und Anfrührer strafen werde. Nach Anhörung all' dieser Vorträge und Ent- ^ 'guugen wird an die Markgräsin von Rötteln geschrieben: Man könne sich mit ihrer Verantwortung, ' ."k an der benannte» Eonspiration keine Schuld trage, nicht begnüge» und wolle sehen, wie üe die Gbrer bestrafen werde. Den drei Gesandten dcS Königs von Spanien und der Grafschaft Burgund ^ u, freundliche Anerbieten verdankt, mit der Versicherung, wie sehr den Eidgenossen jenes ikid iei, wie sie gern in Frieden und Ruhe bleiben möchten, wie sie die Erbeinung in jeder Hinsicht »nd redlich halten wolle»; das Gesuch um bewaffnete Hülfe im Fall der Roth werde man in den Ab- kc Uebnn',1 — Auf das Gesind der VII Orte um Antwort ans ihren Vortrag wird ihnen von den sechs cn versichert, daß sie mit Dank deren Anzeige und sorgsame Vorsicht vernommen haben, daß baß' ^ G thnn bereit seien, was zum Frieden und zur Wohlfahrt der Eidgenossenschaft gereiche, ^ »e vjf Unruhestifter und vertriebenen Franzosen bestrafen und fortwehe» werden. Der Gesandte ^wsikl endlich entgegnet auf die Andeutung, daß der zu Barel wohnende Prinz von Eondn an jenem ^ > Staatsarchiv Lurcin, Akt.,,: Nrntralität rc, Grafschaft Bnrgunr. Sinfall drr Franzasr» in Burgund; Ucdrr.a» der ^ 'wsaueon-, Abordnung cidgcnösßschrr Gcsandtcr an dru König um Kinürlkung der Fcindsctigkritcn und Srßaltuug dkl ^r Grafschaft Burgund, 1574 1581, ') Escutcr Vinccuz Bcnoyt, Hauptmann zu Doung (Lcricon v, Leu) Z7st August lN.ss Ueberfall auch tbeilgenommen habe, mau würde sich wohl zufrieden gebe», wenn mau wüßte, unter wel che» Conditioncn Basel denselben auf- und angenommen habe; er wolle es übrigens in den Abschi^ nehmen, I». Der französische Ambassador übergibt den VII katholischen Orten eine Antwort des Könige (23, Juli» auf ihre Zuschrift vom tt, desselben Monats, worin sie sich über den Mangel und die Noll) ihrer Kricgslente im Delphinal und über den denselben begegneten Unfall beschwert hatten, und überreichl gleichzeitig seinen Bortrag und ei» Schreiben des Hauptmanns Tugginer s23, Juli), Zu allen diesen Zuschriften wird das lebhafteste Bedauern über jenen Unfall ausgesprochen, sowie die Versicherung, c angemessene Borsorgen für die Zukunft getroffen worden seien. Der König insbesondere verspricht de» in Dyc eingeschlossenen und hart bedrängten Eidgenossen Entsaz und bessere Verpflegung und eiMm» digl üch, daß er die zwei ausstehenden Pensionen wegen seiner eigenen Noth noch nicht habe bezahl" können, Nach Verlesung dieser Aktenstüke wird dem Ambassador ernstlich anempfohlen, beim König auszu wirken, daß die KriegSlcntc bezahlt und daß ihnen wenigstens Eine Penston ausgerichtet werde, ^ Gesuch Solorhurns um Schenkung von Fenstern mit der Orte Ehrenwappen in sein neu hergestellt^ Rathhans wird ml n^lrnmulnm genommen, «I. Die Faetoren der Kanflente, welche ans Italien »> den Niederlanden und umgekehrt Güter spedieren, beschweren sich neuerdings über den ihnen zu Aalbnüt gelegten Arrest und den Schaden, der ihnen dadurch erwachse, und bitten, beim Herrn von Mnline" Aufhebung dieses Arrests oder Verschiebung der Versteigerung auf drei Monate auszuwirken, sch"> ' von Mülinen berichtet nun, wie der Gubernator und der Inquisitor zu Mayland seine Pfänder widc> alles Necht ihm weggenommen und seine Diener auf die Galeere» geschikt habe, und wie er, da alle st'" Reelamationen nmsonst gewesen, von seinen Obern die Bewilligung zu diesem Arrest erhalten er wolle nun de» darüber angesczten RechtStag erwarten, — Darauf wird Herr von Mülinen e>i>t ^ mit der Versteigerung »och drei Monate zuzuwarten! der Gubernator wird um Freilassung de> fl^e Diener von den Galeeren angesprochen (22, August», «». (S- u. Rheinthal», f. ( S. n. Luggarus» ' u. Lauis), I». HS. u, Thurgau», l. (S, u, Rheinthal). Man seke auch ini Abschnitte HerrschnftSa»qele.,eichkitrn: Landgrafscliaft Thurgau, i» Art, Z57. Stifte und Klöster, Landvogtei Rheinthal Art, 7!>, Justizsachcn, i. Art.tM, Instichrchen, Landvogtei vauis «r, Art, '7I!>, Iustizsachen, Landvogtei Luggarus. t, Art, <59 Märchen, BeUeuz, Bollenz und Riviera e Art »ist. >471. Konferenz der VII die Lnndgrasschnst Thnrga» regierende» Orte sninint Schaffhansen. Klvster Paradies I?7Z 2<» August >) Stnatöarclnv ^.'ucern. Akten; Kloster Paradies. La»»desaret,iv Sci,wu;. I?luch iin Staatsarchiv Vern.j ^ Bolen: Zürich. Hans Kamdll, Bürgermeister, Lucern Niklaus Kloos, Stadtfähnrich. Uri ^whz. Nnierwalden. Zug. (Nicht angegeben). Glarus. Landammann Hässi. Schaffhansen, 'cht angegeben). . « aus dem Eremplar res Landesarchivs Schwyz. Man sehe ras Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSanaeieqenhkile»: "Grafschaft Thnrgan » Art. tti2-t«2. Stifte »nr Klöster. 't7Ä. ^»hrrechniliig der die Vogteie» Velten;, Volle»; »»d Riviera regierende» drei Orte. Bellen; >Z7i5 ini August und September. ^kr Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden 47S. Conferenz der VII katholische» Orte. Sursee I»7S, September StaatSarc!>iv Vucern. Allgctn Adsch. Vd X. lAuch in oen Archiven Odwalden unv Zolotlmrn. j Nathsboten: Luc er». Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Sebastian Fecr, des Raths, ll ri. ^ "lthcr von Roll, Ritter, des Raths. Schwhz. Dietrich An (In) der Halden, Ritter, alr-Landammann ^ "lcrwalden. Marquard Zmfeld, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann de», Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, des Raths. Freiburg, (entschuldigt). Solothurn. ^ Wielftein, Schultheiß. Bezüglich der von Frankreich au die in seinen Diensten befindlichen Truppen schuldigen Zahlun- ^ wird »ach Anhörung der von Funker Balthasar von Griffach im Namen des französischen Ambaffa vorgebrachten Entschuldigungen nnd Versicherungen „verabschiedet": l) au den Ambassador in So- 5" schreiben, er möchte für Bezahlung nicht allein der Pensionen sondern auch der Truppen ' vnwenden nnd unverzüglich darüber berichten, indem man sonst gcnöthigt sein würde, nach andern 'ktol,, sich umzusehen; 2) dem Herrn von Mandelot auf seine Ziftchrift zu danken, mit der Bitte, die ^vpdcn, beförderlichst zu befriedigen; an die Obersten und Hauptlcutc beider Regimenter zu schrei- l>e sollen es sogleich berichten, wenn sie noch nicht bezahlt icien. I». llri macht die Anzeige, daß ^ lvanischx Ambaffador Pompejus vom Kreuz in Betreff des Vortrages der bingundischcn Gesandten, i Das Schwvzereremplar ist datiert vom t8. August. 57i» September >575, wie die thätliche Hülfe zu verstehen sei, an Uri die Erklärung abgegeben habe, daß jene Hülfe uiclü kraft der Erbcinung begehrt werden sei, indem man es „bei dem Buchstaben derselben" gänzlich bleibe» lasse, — Man läßt es nnn dabei bewenden, und <1. lS. u. Lnggarus). «?. Grafschaft Burgund und der Eidgenossenschaft durch denselben, wird beschlossen, eine gemein -tidgcnolB Tagsaznng auf den IV. September nach Baden auszuschreiben, Freiburg soll inzwischen auf alles Acht ^ den und berichten, was ibm begegnet, Bt.i» sehe ciuch im Abichiullc Hcrrsch.lsle,i»qcIc^>'»I?citcii: Ttire runrtb Ttogteie» überh. Art, 247, Verkehr mit Mrnlaiid, Landvogtci Lnggarus. Art, lkv, Märchen, -l. Art ,!2U, Enlschaci^unii BeUenz, Votlenz »nv Niviera >, Art, >2«, «7't. Hjeinein - eidgenössische Tagsaznng. Vadou, il7t. September (Auf hl. Kreuz Erhöhung», TlN<>r»ara>>» Vncer» Allgcm, Absch, Vc, X l lr, TtaatSarchiv Ziiricl). Adsch, Vd, Nr. 127, sol, im, 'NriOiv <>i >>>e»4 lAuch in den Archiven Vern, Obwalden. Zreiburq, Svlotsinrn und Aarau.j Gesandle: Zürich, Hans Kainbli, Bürgermeister; Konrad Eschcr, Sekclmeister und des Bern, Bernhard von Erlach, des Raths, bueern, Sebastian Feer; NiklaitS Kloos, beide des ^a llri, Peter von Pro, Landammann, Schwhz, Georg Reding, alt-Landammann, ltnlerwaldc», - ^ gnard gmfeld, Landammann ob dem Wald; Hans Wascr, Ritter, alt-Landammann nid dem Zug, Gotthard Schmid, des Raths, Glarns, Melchior Hässi, Landammann, Basel, Franz beiger, des Raths, Frei bürg. Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß, Solothurn Urs stein, Schultheiß, Schaffhanscn, Dietegen von Wildeitberg, genannt Ringk, Bürgermeister: >>». Konrad Meher, des Raths, Appenzell, Bartholomäus Thciler, des Raths. ». Die VII katholischen Orte berichten, warum sie gegenwärtigen Tag ausgeschrieben: nämlich vernommen, daß überall Rüstungen veranstaltet werden, daß der Prinz von seinen Anhängern, dem Pfalzgrafen bei Rhein n, a, m,, eilten „Haufen" Kricgsvolk von und Fußvolk gesammelt habe und durch die Grafschaft Burgund, welche mit der Eidgenossenschaft ^ Erbeinung verbunden sei, zu ziehen vorhabe; sie besorgen nun, es möchte bei diesem Durchzug allein der Grafschaft Burgund, sondern ancb der Eidgenossenschaft bedeutender Schaden erwachs» September 1575. 577 <""e Tbcnrung einstehen ; sie seien nun deaustragt, mit den ander» Orlen sicb darüber zu derathcu, wie ^esen Nebeln vorgebeugt werden könnte; sie seien ferner beauftragt, den beide» Städten Bern und Basel Erstellungen darüber zu mache», daß sie einer Menge von Flüchtlinge» llnterschlauf geben und dadurch die Eidgenossenschaft gefährden. — Darauf erwicdert Zürich im Namen der andern sechs Orte: Sie "'he» ga„z gern, vaß die VII Orte diese Tagsaznng ausgeschrieben haben, und seien auch ganz überzeugt, ^ri! dieses nur in guter eidgenössischer Absicht geschehen; übrigens müssen sie bemerken, daß der Prinz Eondö mit seinem Kriegsvolk nicht dnrcb Burgund ziehen wolle, sondern daß er bereits den Durch- zu Elsaß-Zaber» über die Steig durch das Herzogthnm Lothringen genommen habe; sollte derselbe ^ Grafschaft Burgund inskünftig mit einem Durchzug beschweren, so seien sie erbötig, durch Gesandte (de» Briefe der Grafschaft Burgund behülflich zu sein; den Ausdrnk in der Erbeinnng, „ein getreu Auf- l^e» haben", können sie aber in keinem Fall so weit ausdehnen lassen, daß cS ein „hülsliches Bündniß" bedeute. — Bern hat nur Auftrag anzuhören und zu referieren — Die VII Orte replieieren: Sic seien Ansicht, daß man sich verständigen sollte, wie diesen Sachen zu begegnen sein möchte, und daß man zusammenstehen müsse; vor Iahreit, als der Herzog von Zweibrükcn nach Frankreich habe ziehen "u-llen, habe man auf das Gesuch Basels einen Auszug veranstaltet und sich gerüstet; das habe außer . Uldes viel Redens verursacht und der Eidgenossenschaft großen Ruhm gebracht; wenn man nun auch einen freien Auszug veranstalte, so werden die Kosten nicht gar so groß sein und es habe den Vor- daß die Ausziehenden sich um so fleißiger rüsten und daß man nicht erst im Fall der Roth sich müsse. Glarns will der Grafschaft Burgund durch Gesandte oder Briefe behülflich sein, zu thät- Hülfe aber kann es sich noch nicht entschließen; den Borschlag, einen gemeinen Auszug zu verau- " v», ^ Abscbied nehmen. Das Votum von Basel ist diesem gleich; es wünscht, daß man ^ Flüchtlinge nenne, welche sich in Basel aufhalten solle». Schaffhansen und Appenzell wollen die ^öandlung i» den Abschied nehmen. — Es wird nun einzig beschlossen, daß Basel, wen» der Prinz Condo seinen Weg durch Burgund zu nehmen versuchen würde, im Namen der XIll Orte ihn davon '"ahnen solle; das andere wird in den Abschied genommen. I». Auf einen Antrag LueernS um Ab '"^"g überhand nehmenden Lothringcr-Diken und Leuen-Plapparte kann nicht eingetreten werden, selbe i» den angrenzenden, besonders österreichischen Ländern enrsiereu. ^v"en steigenden Summe angesprochen werden, ist. Lneern stellt an die fünf alten Orte das Gesuch ^^breichnng einer Brandsteucr an das vor einigen Tagen abgebrannte Kloster Neucnkirch, nahe ' ^-ursee. — Das Gesuch wird in de» Abschied genommen «5. lS. u. Lauis). t. ls. ». Luggarus). Der französische Ambassador, Herr von Hautefort, eröffnet vor den acht Orlen, welche mir demKö- s Bereinnng stehen und Truppen in Frankreich haben: Der Gubernator in Lhon, Hell von Man- ^ dabe ihm geschrieben, daß er mit den Kriegslenten sich abflnden, ihnen Franken ansbezahleir f>ir den Rest Eertifieate habe geben wollen, daß aber die Obersten und Hanptlente dieses anzu- ^ü"eil stch geweigert haben; da nun die Bestallung dieser zwei Regimenter ans Mann gelautet da bei diesem Feldzug sehr viele gestorben lind bei jenem nnglüklichen Treffen lbei Dhe) viele um- ^svm,„e„ bedauere, so bitte er, man möchte die Hanptlente zur Annahme die 75 57" September 1575, ser Summe vermögen Antwort: Herr von Mandelöl habe nur mir den noch Lebenden sich abfinde» wollen und habe der Wittwen und Waisen der Verstorbenen und Gefallenen nicht gedacht; man ersuch ihn für Bezahlung aller Rükstände besorgt zu sein, der König möge nun die Truppen noch längere Zeil brauchen oder aber entlassen wollen: sein Begehre», die HauPtlente zur Annahme der Certificate zn be wegen, wolle man in den Abschied nehmen; man ersuche ihn ferner um seine ernstliche Verwendung, das: die zwei schon seit längerer Zeit verfallenen Pensionen ohne weitern Aufschub bezahlt werden; er möcbw ferner für Bezahlung der lt>1 Kronen, die man für die Sendung des Hauptmanns Reding und andein nach Frankreich vorausbezahlt habe, besorgt sein: endlicb möcbte er dem Gubernator zn „Bläst" (?Bloisl Verabfolgung des Vermögens, welches Heini Bnssi von Glarus daselbst hinterlassen, schreiben, da B»»> noch eine eheliche Tochter zu Glarns habe, -- Ter Ambassador verspricht, in all' diesen Punkten stim Verwendung eintreten zu lassen, I». Es wird dem französischen Ambassador gemeldet, daß man de» Hauptmann Reding an den Hof schike, weil Hauptmann Tugginer heimzukehren vorhabe, und daß >""" demselben ein Creditiv an den König mitgebeil werde, damit man desto eher eine Antwort erhalte; ^ soll übrigens dieses ihm, dem Ambassador, in jeder Beziehung unschädlich sein. Derselbe erwiedert daraus Wenn solches früher schon geübt worden, möge man es thun, wenn nicht, so möchte man diese NeuelUMl unterlassen, weil man sonst am Hofe glauben möchte, als ob er des Königs Angelegenheiten nicht res» besorge, was ibm Unwille» zuziehen könnte; er sei jedoch stets bereit, dem Hauptmann Reding i» allem beförderlich zu sein. Diese Antwort wird ml i .gdi viulniu genommen, I. (S. u. Rhcinthal). Ii,. Von de> Mehrheit werden dem Landammann Waser von Unterwalden die Fenster und Wappen in sei» »c»^ Hans bezahlt: einiger Orte Boten sind darüber nicht instruiert. Dasselbe geschiebt bezüglich der Fm" ster im neuen Schüzenhaus zu Unterwalden I. (S. u. Baden), I, aus den: Zürchrreremplar, — N und I, aus ecn, Glainerercinplar. Man scbe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelcgeiihkitrii: Landvvgtei Vheinthal. i. Art.«!, Justipachen, Grafschaft Baden t. Art, lü-t. Locales, Landvvgtei Lauis Ari, lät, RechnunnSsachrn. Landvvgtei Luggarns t, Art IUI Marc^e», BeUenz, Bvttenz und Riviera. < Art, !0! «75. Conferenz zwischen der ingplnndischen Regierung und den XII die ennetbirgischen Voglen'» regierenden Orten, MendriS 1575, 28. September — 7 Getobe» vandeOarchi» VNaru». Gesandte: Im Rainen Maylands: Camillo Sorman: Fiscal Antonio Calmano, Secrcläi de Herzogthnms Moyland: mit Beistand des Aloisins „Dellathur", Im Namen der Xlk Orte: von Pro, Landammann zu Uri; Kaspar Abhberg, Landammann zu Schwhz; Melchior Lussi, R'ttn »> Landammann zu llnterwalden nid dem Wald, September 1575, 5,7t» N»rr eunetb Vogteien übcrl,. Landvogtei Va»i». Man sehe ras Vcrhandrltc ini Abschnitte HcrrsivaflSanqclc^cnhcikkn: Va„dt, vgtci Mendri« <>. Ar». tt>9. Verkehr mit Mayland. » Ar». 179. Märchen, k 177. „ «. ,, »78. !tu». Iuttizsachen. I. Ar». 5>I<». Märchen. Art. »7!». Märchen. »». „ 2S1. Justizsachcn. « .. 3I>. l». Art. 551. Gren^verkrhr,;. Maniand. Konferenz der V katholischen Orte. ( sich »ni einander belprccheii, was bei den überall bor sich gehenden Kriegsrüstungcn zu thnn sei, und weil auch die "^gläubigen Orte wegei» der Flucht des Herzogs von Aleneon,*, des Königs von Frankreich Bruder, einen "ü »ach Basel ausgeschrieben. GS wird nun beschlossen - JcdeS Ort soll seine Auszüge, die durch die ' "kge „iid dnrch Absterben lükenhaft geworden, unverzüglich ergänzen, um aus alle Fälle vorbereite» zu ^>n Vueern und Nidwaldcu machen die Anzeige, daß sie ihre Auszüge bereits geordnet haben! darüber 'Ale,, die andern Gesandten an ihre Obern berichten. Gin Antrag, bei den katholischen Fürsten »nd stg, um Hülfe und Bündnis! umzusehen, wird in den Abschied genommen, weil man etwas hierüber verhandeln sich nicht für ermächtigt hält ! doch wird den Gesandten von pueern und Uri befohlen, mit " beiden bei ibnen residierenden Gesandten von Spanien und Savohen insgeheim sich zu unterreden, man in, Fall der Roth von ihnen erwarten dürfte. An die beiden Städte Frciburg und Solotbnrn Mitgelheilt, was man hinsichtlich der Auszüge ausgemacht habe. Dem französischen Ambassador wird leine Nachricht von der Flncht des Herzogs von A leueon freundlich aber unvorgreiflich geantwortet. Ruf das Schreiben der Obersten und Hauptlente der noch in Frankreich befindliche» zwei Rcgimcn- ^ a» pjf ^ katholischen Orte wird geantwortet »si. Oetober»! Sie sollen im Hinblik auf die vor "ch» lchwebende Roth sich billig finden lassen! man »verde übrigens nicht ermangeln, ihnen stets berathen " ^ beholfen z» sein. «. Der Herzog von Florenz stellt das Begehren an die V Orte, ihm bei den Bünden bezüglich zweier sieb dort aufhaltender Verräther behülflich zu sein Daher wird Walther Roll beauftragt, sich persönlich nach Bünden zu verfügen und in der > Orte Namen dieses auszn- Dein Herzog wird auf sein Schreibe» freundlich geantwortet. «I» llri, ^ebwvz und llnterwalden 1 Hp. X. i<»!. tki - Dl'ilfjchrift: inkit,» «te lil.'i « l Iltln t!«- li«»v. «I September lülü. begehre» von Lueern Aufhebung der erlassenen Verrufung der „Raghälsler" (Kraghälsler) und Löwen Plapparte, Schultheiß Pfhffer entschuldigt Lueern, eS habe nur eine Warnung, nicht aber ein Verbat erlassen, und nimmt den Anzug in den Abschied, «?. Da ungeachtet des fruchtbaren Jahrs die Wirthe, Fuhrleute und Säumer von ihren hohen Preisen nicht herunter gehen, da überhaupt mit den Bietualicn arger Fürkanf getrieben wird, wird beschlossen, jedes Ort soll entsprechende Maßregeln treffen; auch möchte» die drei Orte in ihren gemeinen cnuetbirgischen Vogteien in dieser Beziehung Ordnung schaffen Zudem wird an alle ennetbirgischen Landvögtc die Weisung erlassen, dem leztjährigen Beschluß bezüglich der käufler nachzukommen und die Uebertrcter zu strafen, Zu gelegener Zeit soll auf einem gemein -eidge nössischen Tag hierüber ein Anzug gemacht werden, f. Der Gesandte von Nidwalden meldet, daß dc> Sohn deS Eberhard Pfenningcr von Münster sich gegen die Kellnerin des Pfarrers zu Staus gerühmt habe, daß die Weinführer gegenwärtig dreißig Kronen an jedem Wagen Wein gewinnen. Derselbe je» zur Verantwortung gezogen werden, «77. (5 onsere uz der III die Grafschaft Pelle uz regierenden Orte. GerSt»» I Z7S, Octvber (Montag vor Allerheiligen), VandcSarchiv Tchwyz. Boten - Ur>, Beat Hofcr, alt-Eommissär zu Bellenz, Schwvz, Kaspar Abhderg, Landamman» R't' waldcn, Hans Würsch, alt-Landvogt in Bollenz, I». t'. «R» (S, u. Bellenz). « . Scbwhz macht Anzug, daß die von Zürich durch Ausstellung »o» Wachen und aus andere Weise zum Krieg sich rüste» und daß, obschon gegenwärtig für die drei OaB nichts zu besorge» sei, dennoch wegeil der Wichtigkeit des Plazcs in Erfahrung gebracht werden »injU, wie das Schloß RapperSwhl mit Gcschüz und anderm versehen sei. Weil nun die Landammänner Ab» berg uitd Schorns nächster Tage anderer Geschäfte wegen nach Einsiedel» reiten werden, wird ibne» aufgetragen, den Burgvogt von Rappcrswhl auch dahin zu bescheiden, um von ihm zu erfahren, wie man dort versehen sei und was noch mangeln möchte, ferner ihn zur Wachsamkeit zu ermahnen und dann an beiden ander» Orte zu berichten, wen» sie weitere Maßregeln für nötbig finden, (Soll an die geheimen Räthe gebracht werden), Ma» stche auch im Abschnitte HerrschaftSangeleqenbeilen - Laudvogtei LuggaruS, n Art. t«i2 Marchc». Bellenz, Bollenz und Riviera n Art.-W -rss. Ä7«. Coliseronz der V katholischeu Orte Küfinactit « November ZtaataarMiw Lucer». Allgeni. Absch. Bd. X. 175. l'Zluch im LandcSarchiv Obnialdeu.t Rathsbotcn: Lueern, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Pannerherr Uri Walther von Rd»- Ritter. des Raths Schwhz, Kaspar Abhberg, Landammann, Unterwalden. Johann Wascr, Rill^'' November l575, ^Ü-Laudaminann und Pannerherr nid dem Wald lim Namen beider Orte», Zug, «Zakob» Schiker ^»»»ciiin: Kashar Schell, Statthalter, Zug hatte an Luecrn berichtet, daß i» der Stadt und Landschaft Zürich große Aufregung herrsche ^ß dort bedeutende Rüstungen veranstaltet werden, daß man dort allgemein besorge, die V Orte wollen Zürich überziehe», daß daher Zürich das Zeughaus geöffnet und den Bauern Harnische und Gewehre ver abfolge, E» wird »u» beschlossen: IedcS der V Orte soll auf nächsten Sonntag einen Gesandten nach 6ü>ich abordnen, um sich darüber zu beschweren, daß Zürich starke Wachen gegen die V Orte aufgestellt abe, um ferner Zürich in Erinnerung zu bringen, wie zu Bade» verordnet worden, daß jedes Ort sei- "cn Auszug bereit baltcn soll, welchem Beschluß die V Orte Folge geleistet haben: endlich sollen sie die k>nchern»g abgeben, daß die V Orte die Bünde und den Landfrieden allen denen halten werden, welche ^ «treue an ihnen nicht brechen: Zürich möge demnach solche Gassenrcdcn nicht so hoch nehmen und itrafcn, welche dergleichen ausstreuen, «Vortrag der Gesandten der katholischen Orte in Zürich am ^ November, — Staatsarch, Luecrn: Akten: ReligionShändel», I». Lueern macht Anzug, daß jezt beide kgimenter, ohne vom König bezahlt zu sein, ans Frankreich heimgekehrt seien und daß nun die Haupt- "tc Geld borgen müssen, um die Knechte befriedigen zu können, — Lueern wird daher beauftragt, in ^meiner Drte Namen den französischen Ambassador ernstlich zu crmahnen, daß er die zwei verfallenen cniioneii bezahle, indem man sonst gemäß Vercinnng zu Abholung derselben Gesandte nach Lyon ab- e» würde, « . Lueern entschuldigt sich, warum es die Raghälsler und Löwcn-Plapparte abgerufen ^ und bedauert, daß die drei Länder unwillig darüber geworden. Die drei Länder erklären, daß sie einen, besondern Unwillen nichts wissen, «I. (S. n. SarganS), e. Landamman» Abhbcrg bemerkt: ' wisse bereits, daß Oberst Dietrich In der Halden und dessen Bruder in Frankreich umgekommen : die Betrübnis! des Amman» Dietrich wäre aber noch größer, wenn man sagen sollte, jener habe Fähnchen verloren, ungeachtet er vom Schaft noch ein ziemliches Stük und auch den untern „Züttel" ^ßlttweisen habe, ES wird nun erkennt: Weil der Schaft, den der Fähnrich in den Händen gehabt, ^Mint dem untern Züttel noch vorhanden sei, so soll das Fähnchen »ach altem Brauch und Ordnung als verloren gelten, f. HS. u. Thurgan). Man sebe auch im Abschnitte Herrschaftsan^eleaenheiten: Thür»»» r Art, 48Z. Stifte »nb Klöster, "tschafl TnrgaiiS. U, Art. tl>8 Stifte nur Klöster, '479. Konferenz der IV evangelische» Städte Zürich, Ver», V»>el und ^chasshaute». Aarau 4»7» November 2,,aa»»°rchiv ZiiriN', «bsch. v». Nr. 127. kol, 5». D»°at»°rN,'° ««"' vr. ,-r. «0., . Die Gesandten von Bern eröffnen: Es haben sich einige Angehörige der stadr Bern uurer- ^"den. ,h„, Wissen und W.llen ihrer Oben, mit ungefähr fünf und zwanz.g Fähnchen dem Herzog K->s'"Ur ^geu Frankreich zuzuziehen, Auf die Kunde hievon haben „ch unverzüglich Rath und Burger Umwelt und den ewigen Frieden mit Frankreich vor ihnen verlesen lassen« auch vom französischen Am 58L November 1571». bassador in Solothnrn, Hern von Hanteforl, seien sie zur Haltung des ewigen Frieden-? mit Frankrextr ermahnt worden, Hierauf habe es sich ereignet, daß einige bei Nacht und ohne Wissen ihrer Ober» aus der Stadt Bern gezogen, worauf man sogleich zu Stadt und Hand das ernste Verbot habe verkünden lassen, sick in den Dienst fremder Fürsten oder Herren zu begebe», und gleichzeitig die Weggezogen?» zur unverzüglichen Nükkcbr bei Verlurst von heib, Ehre und Gut ermahnt. Die Gesandten der ander» drei Städte erklären, daß ihre Obern von diesem Aufbruch irud Neifilauf nichts gewußt haben, daß vc» den ihrigen, soviel sie wisse», niemand weggezogen sei, daß vor einigen Tagen Herr von Hautet ihre Obern schriftlich ermahnt habe, bei dem ewigen Frieden mir Frankreich zu bleiben, und daß dwl? bei baber Strafe verboten, in einen fremden Krieg zu ziehen, ß». Iuuker Balthasar von Grjssach, ^ eretär und Dolmetsch des Königs von Frankreich, übergibt seinen vom französischen Gesandten in ^ lothurn ausgestellten Eredenzbrief «vom 28, November) und eröffnet sodann mündlich: Der Ambastadc? von Hautcfort, der vernommen, daß Gesandte der IV Städte sich hier versammeln, habe ihn hieb?' ü? geschikt, um ihnen feinen frcnndlichcn Gruß und geneigte Gesinnung zu vermelden; verleibe hoffe, dal' sie die Briefe werden erhalten haben, die er unlängst bezüglich einiger Aufbrüche, welche heimlich a ihrem Gebiet im Name» des Prinzen von Eorrdö und des Herzogs Easimir wider den König gcsch?ö?'- an sie erlassen habe; obschon er noch keine Antwort darauf erhalten, so hoffe er dennoch, daß Maßreg?^ getroffen worden seien, dairur dem ewigen Frieden mit Frankreich nicht zuwider gehandelt und R»h? " Einigkeit im Vaterland erhalten werden; er könne ihnen nun nicht bergen, wie die andern Orte der Eidgenossenschaft ein großes Mißfallen über diese Rüstungen empfunden und wie er sie dann nrün^' und schriftlich ermahnt habe, für Erhaltung der Ruhe und Einigkeit die geeigneten Maßregeln G "'N?'^ indem auch dem König an der Rübe nnd Wohlfahrt der Eidgenossenschaft nicht weniger gelegen s?>. an der seines eigenen Königreichs; weil er nun erwarte, daß auf gegenwärtiger Tagleistung etwas dar über verhandelt werde, so bitte der Ambassador dringend, die Sache wohl zu überlegen und dafür K sorgen, daß die Rüffnngcn eingestellt und die Weggezogenen heiingemahnt werden, damit man nicht lag?' könne, man habe wider den ewigen Frieden gehandelt, nnd weil ihnen der König keine Ursache gegeben, sondern den ewigen Frieden treulich gehalten habe; der Ambassador glaube auch, die lV s- haben von dem Waffenstillstand zwischen dem König nnd seinem Bruder, dem Herzog von ' Kennrniß erhalten, der bis zu St, Johannes Tag im Sommer danern soll; der Körrig habe icinem ^r>^ sechs der bedcutcndcrn Srädre zur Sicherheit überlassen; inzwischen soll ein dauerhafter Friede g?>^^ und durch die Stände des ganzen Körrigreichs bestätigt werden; nnd weil nun der Körrig ;»>' NnsN ^ rrrng dieses Waffenstillstands versprochen habe, die von Herzog Easimir aufgcbrachrerr Reiter zu beza' nnd es der» König gegenwärtig nicht möglich sei, eine so große Snmme aufzubringen, so wende c> an die IV Städte, in Betracht, daß iie stets eine gute Gesinnung gegen den König an den Tag gd ' be- schon beim Beginn dieser Bürgerkriege großes Bedanern gezeigt haben nnd auf alle mögliche W?>l?- ^ sonders neulich durch Abordnung einer besonder» Gesandtschaft, für Herstellung des Friedens b?»"' gewesen seien, mit der Bitte, ihm eine Summe von 2W,0M Kronen zu leiben, oder, wenn stc tig nicht so viel Baarscbaft bestzen, für so viel sich bei Herzog Easimir zu verbürgen, wofür er ibn?» Sicherheit köstliche Kleinodien im Werth von mehr als Kit),Mb) Krone» zu Händen stellen wolle, die IV Städte dem König willfahren, thnn sie ein gutes Werk und tragen zur Herstellung ^ t?n Friedens wesentlich bei; der König würde ihnen ewig dafür verpflichtet sein, — Nach A»hö>n"ö November 1575. ses Vortrags entschließe» sich die Gesandten der IV Städte dahin, auf das Anleihen nicht einzutreten, weil sie der Ansicht sind, daß dieses auch bei ihren Obern keinen Eingang finden werde, ungeachtet die König als Pfand angebotenen Kleinodien mit Edelsteinen hinlänglichen Werth besize» möchten : es soll ledoci, jeder Gesandte dieses Gesuch an seine Obern bringen, damit diese ihre» Bescheid darüber schriftlich »ach Bern schike», v. Herr de la Noelc, Kämmerling des Herzogs von Alenpon, stellt in ausführlichem Nortrage dar, wie sein Herr ganz besondere Achtung gegen die Eidgenossen, die alten treuen Freunde der Krone Frankreich hege, ferner, warum derselbe sich gegen den König, seinen Bruder, erhoben habe, weil »»mlich dec König sich mit schlechten Rathgebern umgeben, die nicht die Ehre und die Wohlfahrt Frankreichs, tondern ihr eigenes Interesse im Auge haben, das Volk durch Steuern und unerträgliche Lasten Eliten, das Land in Schulden stürzen und Unordnung und Verwirrung unterhalten: er erläutert, warum ^ solcher Sachlage seinem Herrn vor allen andern Fürsten gebühre, solchen Anmaßungen cntgcgcnzu ^ete», und daß dessen persönliche Sicherheit erfordert habe, sich vom Hofe zu entfernen und alle Mittel, w ihm Gott an die Hand gegeben, anzuwenden, damit die Krone erhalten werde: er bittet, die Eidge ^»sseii möchten sein redliches Streben nicht übel deuten, allfälligcn Verlänmdungen feinen Glauben ^'enken und auf Mittel und Wege sinnen, wie der Friede in Frankreich hergestellt werden könnte, indem »ch dadurch bei allen Völkern ewigen Nnhm erwerben würden, — Es wird nun beschlossen, an de» ^e»>g und an seine Frau Mutter zu schreiben und dieselben dringend zu ermahnen und zu bitten, einen iwden mit dem Herzog anzunehmen, damit alle Zwietracht beigelegt werde. Ebenso so» auch an den »eizog von Alenoon geschrieben werden Eouferenz der VII katholischen Orte. Willisau 5 k! December. Ätaute-arciiiv Lnccrn. Allgem Adsch. Sc. X. I'/luch in den Archiven Schwvz. Nid'valren uns Solorhurn.I ^ Nathsbolen: Luccr n, Ludwig Pfyffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr: Sebastian Feer, des Raths, Walther von Roll, Ritter, des Raths, Schwhz, Kaspar Abhbcrg, Landammann, Untcrwalden, »rguard Imfcld, Landammann ob dem Wald! Johann Waicr, Ritter, alt-Landammann nid dem Zug. Kaspar Schell, Stalthalter, Frei bürg, Fohann von Lauten, genannt Heid, Schultheiß, ^'lorhurn, Wilhelm Tnggincr, Ritter, des Raths Sichern Nachrichten zufolge hat sich im Verlauf der lcztcn Tage Kriegsvolk aus Wallis, Biel " Neuenburg unter einigen Hanptleuten von Bern, Biel und Neuenbürg an den Grenzen veriam »>» in den Dienst der beiden Herzoge von Alenoon und Cond» gegen den König von Frankreich iiehe»; auch verlautet, daß ein „Anstand" in Frankreich abgeschlossen sein soll, und da>! dieses Kriegselt vicsil>icht unter obbenanntem Schein etwas anderes beabsichtige Nachdem man nun einen Bericht Freiburg und Solothurn angehört hat, sowie einen Bericht des Herrn von Hautefort, was er zu H» auf jxju Verlangen uni Verhinderung dieses Kriegszngs für eine Antwort erhalten habe; nachdem wser ferner das Gesuch gestellt hatte, man möchte die Markgräfin und die Regenten der Grafschaft Biburg um Einstellung dieser Aufbrüche angehen und sich gegen den Gesandten des Herzogs von Deeemder >575, Alenoon, wenn derselbe, wie zu Freiburg und Solothurn, auch vor den V Orten einen Vortrag halte» sollte, gemäß Beschluß zu Bade» verhalten, — wird beschlossen, nach Bern hinauf zu reite», um dene» von Bern die Sache ernstlich vorzustellen und sie an ihre Verspreche» und an das, was hierüber vor wenig Jahren zu Baden beschlossen worden, zu erinnern, mit der ernstlichen Bitte und Ermahnung, >h^ Angehörige» unverzüglich beimzumahnen, weil dieser Aufbruch dem ewigen Frieden nnd de» cidgenöss' schen Bünden nnd dem Landfrieden zuwider sei. Und weil man vernommen hat, daß auch Schaffhauss» an diesem Zug theilnchmc, will man dasselbe auch dort durch eine Gesandschaft vorbringen lassen, ^ »eben wird an die Markgrasin zu Neuenbürg ein gar ernstes Schreiben erlassen, I». Bezüglich der j» Aarburg verarrestierren Waaren wird llri beauftragt, im Namen der VlI Orte in Mahland eine AntwoU zu verlangen. Auf künftigen Tag zu Baden soll jeder Gesandte über diesen Handel instruiert werde» Mit dem französischen Ambassador wird über Bezahlung der Pensionen nnd der Hanptlcute mit allem Ernst gesprochen, damit dieselbe ans den angesezten Termin erfolge nnd damit man nicht gcnöthijss werde, Gesandte nach Lyon abznschiken, «I. Die Gesandten der V Orte verständigen sich binsicbtlich de> Wirthsta.re» dahin, daß die Wirthc bis auf weitere Verfügung nur folgendes beziehen dürfen: Für e>» „gsabt Mahl" 8 Schilling; für eine Morgensnppe, Abend- oder Tagürthi und Schlaftrunk je 4 Schiaß' für I Vierling Haber 4 Shilling; „für ein Roß für die Stallmiethe über Nacht" 3 Schilling, alles »wd Lneerncr-Mafi und Währung gerechnet, Jedes Ort soll genau darüber wachen nnd Ungchoriainc de strafen, «. iS. u. Lugganis). ß. (S. u. Lauis und Mendels), zx. (S. u. Mendris), I». Die V Orte werde» an die angcsuchle Brandstener für das abgebrannte Kloster Neuenkirch erinnert, I. llri und schwP sollen je !! Krone» für ein Fenster dem Uli Waldisbübl von Lneern bezahlen, k,. sS. u. Sargans». . Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnbciten: Grafschaft Sargans» l«, Art. ia-i. Stifte »nb Klöster, Lauis und Meudris, k. Art, 2, Verwaltung im Allgeni, Landvogtei Meudris sc Art, 477, Beamte, Laudvogtei Lnggarns. Art, Kirchliche« Conscrenz der VlI fgtholische» Orte sammt Bern, Bern Ii57!5, 7 December ^taatsarctii» Vucer» Atlgcm, Absch. Bd. X, kol, l!>7 »nd «24, iAuch in den Archiven Zürich, Schnchz und chlarn« ! Ratbsboten: (Dieselben wie zu Willisau am 8, Deeember), Vortrag der ab dem Tag zu Willisan abgeordneten Gesandten der VU katholischen Orte vor Sä>» heiß, Rätl, nnd Burgerit zu Berit wegen des Aufbruchs, welchen Angehörige von Bern in die Die»! ^ des Herzogs von Aleneon nnd des Prinzen von Eondö unternommen haben, — Sic machen >» dein» ^ Bern ernstliche Vorstellungen, wie dieser Aufbruch früher gefaßten Beschlüssen entgegen sei, wie e> Ruhe und den Frieden der Eidgenossenschaft gefährde; sie verlangen Heimmahnung der Weggezvge" ^ sie beschweren sich über die von einigen Aufbezern ausgestreuten Reden und Verdächtigungen, nie etwas anderes im Sinne gehabt haben, als die Bünde, den Landfrieden nnd die alte eidgenvl Deeember lö>7-). ^kne und Freundschaft gegen Bern und gegen jede», dtr lie such ihlie» Halle, fcsr zu Halle»; sie verfugen die Bestraf,t„g solcher Aufbezer, indem sie dasselbe auch lhnn werden. Bern versichert in sei- Antwort, das? es alles gelban habe, diesen Aufbruch zu hintertreiben, das; es ans die Nachricht von ^>» stattgehabte» Auszug eiue „stattliche" Gesandtschaft au die Hauptlenie und Sine.lue abgeserligel f'be, NM diese fräst der geschworueu Bünde, des Landfriedens und des ewigen Friedens mit Frankreich bei Ghre, „ud (»lut ab- und heimzumahnen, das; es seinen AiutSleuteu die Gestattung eines Durch» ernstlich verboten, daß es am F. Deeember nochmals Gesandte sammi einem Herold an die lingc- bchsanlen abgeordnet, daß eS an den Herzog Gasimir und an den Prinzen von Gondö mir allem Gruft ßttrieben habe, sie möchten diese Leute wieder Heimschifen, daß endlich auch Bern innig wünsche, es "tvchte» Anfheziingcn und erbitternde Reden unterbleiben und vorkommenden Falls bestraft werdend) <82. Geniel» - eidgenössische Tagsazung. Äerdon. Iek7i5, 1.8. Deceittber (Sonntag vor Thvniäl. 2»aatsl>r»>iv Vnccr» Allqem. Absch. 'vd, X 22». lAttl't' in den Archiven Zürich, Bern, Obwalden, GlarnS, ^reiburg, Zoloilsnrn und Aaraui. ^ Gesandte: Zürich. Hans Kanibli, Bürgermeister; Konrad Gsclwr, Sekelmeister und des Rarbs. Beat Ludwig von Mülincn, Schultheiß; Simon Wursremberger, des Raths. Lneern. Ludwig ^ '»er, Ritter, Schultheiß und Pannerherr. U ri. Jost Schmid, Sandammann. Schwb z. Kaspar Abbbcrg, "udaniman,^ ll »terwalden. Marguard Jmfeld, Landammaun ob dem Wald; Hans Wascr, Ritter, ^udammanu nid dem Wald. Zug Heinrich Glnuger, des Raths. Glarns. Melchior Hässi, Landau""»; Paulus Schuler, alt-Landamniann und Panuerberr. Basel. Werner Wölfli, des Raths. ^.^b»rg. Hans vo» Lauten, genannt Heid, Schultheiß. Solotl'nrn. Wilhelm Tuggincr, genannt ' ^'lich, B^,^jsa„g, Baumeister und des Raths. Schaffhausen. Dictegen von Wilden- genannt Ringk, Bürgermeister; Ni-. Hans Konrad Mever, Sekelmeister und des Raths. Apven- 's Zvachjm Meggeli, Landammaun. ^ ^""^r Burkard von Hallwhl stellt an die Ratbsboten der XIII Orte die Bitte um Schenkung Fenster,, Ghrenwappen der Orte in das neue Schüzenhaus, das er leinen Unterlhaiicu zu ^^"sskn von Grund auf gebatlt habe, indem nicht allein seine Nurerthanen, sondern auch die Ilnterlha- ^ ' b'vl VII Oage in den Freien Aemtcrn dabin kommen und mir einander um die Gaben schießen. — ^ksuch wird -ni in-cli'noinltii» genommen. I». HS. u. Lauiss. Ncn ^ Erlünterung seines BcnehnicnS-, 2t. Oktober. >'»!. 'tU8. Vortrag de« Herrn dt !a Nu.lt- Hg -ss — k">- l«z. Schreibe» de« Herzog« vo» Alens-on an die IX Orte und Vortrag desselben : 7. Deeember. i,g. 2,7 Vn.n',,0 die ?itt Ort. über obige Angelegenheit-, t-t. Deeembee. 7ä Deeember lNü, 12 Kronen als Brandstener an das abgebrannte Kloster Ncuenkirch! die andern Orte, darübor »>ä't instruiert, nehmen dic Sache wieder in den Abschied. «, (S. u. Baden», f. Die Gesandten der >>> ka tbolischeu Orte eröffnen vor jenen der andern sechs Orte: Sie danken freundlich für den Besuch ge»stn wärtiger Tagsazung! sie nelnnen an, man werde ans dem Ausschreiben dic Ursache desselben vernom»»» baben, und glauben auch, daß man allseitig wisse, daß sie einen Tag zn Willisan abgehalten habe»! lez leres sei deßwcgen geschehen, um gründlich in Ersabrung zu bringen, wie es sich mit dem KrieMug verhalte, der an den Grenzen gesammelt »norden und bei welchem anch Unterlhanen Berns sein sollen, Willisa» sei dann beschlossen worden, persönlich Bern zu ermahnen, daß es seine Angehörigen zuriikrutt' daneben habe man für angemessen gefunden, gegenwärtige gcmeinwidgenössischc Tagsazung auszusch"^"' Ilm in gutem Frieden, i» Ruhe und Einigkeit gegen einander bleiben zn könne»! sie müssen lchlidßt"^ noch melden, daß der französische Dolmetsch, Junker Balthasar von Grissach, bei ihnen das Verlangt'» gestellt habe, daß man den Ambassador anhören möchte. — Nach Anhörung eines Vortrags dieses A»> bassadorö, worin er dic Heimmahnnng der Weggezogenen dringend begehrt, bemerke» die Gelaudlc» tw" Bern, daß Bern de» Gesandten der VII Orte bereits eine angemessene Antwort crtheilt habe, daß »c aber zn wissen wünschen, ob dic VII Orte noch etwas weiteres vorzubringen beauftragt seien, damit »t ihnen darauf antworten können. — Nun eröffnen die Gesandten der VII Orte: Vor ungefähr Jahren habe man sich gegenseitig erklärt, wie und wessen sich jedes Ort gegen daö andere zu halten »i zu versehen habe! damals habe man erklärt, daß man den Landfrieden und alle andern Briefe ci»»»^' halten und alles thu» wolle, was zur Wohlfahrt und Einigkeit der Eidgenossenschaft gereichen mochte, Bern habe versprochen, daß es die zu diesem Aufbruch Weggezogenen znrükberttfen »volle! es aber noch nicht geschehe»! der Aufbruch sei wider den ewigen Frieden mit Frankreich, sei wider die B»»^ und den Landfriede»; zudem geben sie zu bedenken, zu welch' unseligen Folgen es führen könnte, da »> noch vier Fähnchen beim König und eines in Lhon haben und da man noch überdies; gcmei nsam M»»» schaft in der Garde habe; sie ermahnen da her Bern nochmals, seine Angehörigen heimzumahnen, i»^' sie sonst „zur Erhaltung ihres Leibes und Lebens" dic Sache vor die höchsten Gewalten bringen mulüe»' Die Gesandten von Bern replieicren: Sie danke» den Gesandten der Vll Orte für die Eröffnung > Jnstruetion; sie müssen nun aber erklären, daß dieser Aufbruch ganz wider Berns Wisse» und W ^ geschehen sei; zwar sei ein gewisser I»r. Büttench < Bcutrich» aus Württemberg, der in des Pfalzgrafen - ^ skebe, viel im Lande herumgereist, habe selbst vor dem Rath zn Bern etwas vorzubringen gehabt, ^ aber mit jenem Aufbruch in keiner Verbindung stehe, so daß man keinen Argwohn gegen ib» gehegt ' wenn auch einige Franzosen zu Bern gewesen, so sei doch »veder vom Herzog Easimir, noch vom Pu von Eondö, noch vom Herzog von Aleneon irgend eine Werbung dort geschehen! Bern habe vom bruch nichts gewußt, bis er geschehe», und habe tiefes Bedauern darüber empfunden, habe auch an ^ seine Landvögte sogleich angemessene Weisungen zur Bewachung der Pässe erlassen: und da seine thancn während der Nacht und auf Abwegen sortgezogen und da der Aufbruch ohne sein WNE» ^ Willen, ja gegen seine aiisdrüklichen Verbote geschehen, so begehre Bern ganz freundlich, dat bezüglich dieser Sache für entschuldigt halte.— Nach Anhörung all' dieser Vorträge und Antworte» Bern ganz ernstlich crmahnt, nochmals eine Gesandtschaft in das Lager abzuordnen und leint Aug ^ ^ gen mit allem Nachdrut von diesem Kriegszug abzumahnen: wenn das geschehe, werde cS maus»» ^ Herzen gehen und ihn zum Gehorsam gegen seine Obrigkeit znrükfübren: es »verde das nicht » December 157S. Einigkeit und Wohlfahrt der Eidgenossenschaft gereiche», sonder» die beide» Fürsten Herzog Casimir nnd 1'Unz von Cond«' werde», wen» sie sehe», wie sehr de» Eidgenossen daran gelegen sei, die bernerische» Angehörigen heimziehen lasse», x. Gesandte der Frau Herzogin von pongneville nnd ihrer Söhne geben »ack Vermeidung ihres freundlichen Grußes ihren Vortrag schriftlich ab; ebenso der Gesandte der Fran Biarkgräfin von Nöttelu Nack Anhörung beider wird der Uebergabsbrief, enthaltend die Vedingnngcn, u»ter welchen die Stadt und Grafschaft Neuenbürg von den Eidgenossen seiner zeit abgetreten worden ist, bieten, lind da nnn besprochen wird, mit welchem Hochmutb und Troz die Neuenburger sich stets gegen die durchziehende eidgenössische Mannschaft benehmen und wie sie nun mit einem fremden Fürsten gegen König, „ihren Oberherrn", sich eingelassen haben, wodurch sie Unruhen und Uneinigkeil nnrer den ^'hgcnoiscn anstiften »lockten, so soll jeder Gesandte an seine Obern darüber referieren, um sick allseitig 5" öerarhen, wie mau sick hinfür gegen die Neuenburger verhalten wolle,— 'An der Verantwortung der -Harkgrafi» bat man kein Gefallen, weil offenbar ist, daß ste um den 'Aufbruch gewußt habe nnd daß er "ur ihrem Wissen nnd Willen geschoben sei, l». sS. n. Vier ennetbirg, Vogt, über!,.). I. Der spanische Ge lckidre. He,-,- zum Kreuz, mackt 'Anzeige an die VU katholischen Orte, daß der Gnberuator zu Mahland »»d der Inquisitor die Vern zugehörigen Kleinodien, sofern und sobald der Papst ihnen dieselben zu ^anveu stelle, ohne alle Entgeltniß ihnen überantworten werden. Auch Hauptmann Jost Segesser bcrich- daß der Cardinal von Como beim Papst ausgewirkt habe, daß zu Mahland Anordnungen für Zu '"^Gattung dieser Kleinodien getroffen werden — Der Ambassador wird daher ersucht, beim Guberna- ^ »nd Inquisitor die entspreckcuden Schritte in dieser Sache zu thun, k. In Bezug auf das Begeh-- 'cn des französischen Ambassadors um eine Erklärung, ob die Eidgenossen gesonnen feie», in Zukunft ewige» Frieden gegen den König zu halten, erklärt Zürich, daß es den ewigen Frieden und alle an Briefe gegen den König zn halten entschlossen sei, sofern dieser dasselbe thue, daß es aber wünsche, möchte einmal diesen ewigen Frieden verlesen, um zu sehen, ob dieser sich auf den König allein, ^der civer auch auf seine Nachkommen, Brüder nnd das ganze königliche Geschlecht erstreke. Bern meldet, ^ habe seine Antwort dem Ambassador schon abgegeben nnd bleibe dabei. Die neu» Orte erklären, sie seien ^ts Wstlx.,,5 gewesen und seien eo nock, den ewigen Frieden gegenüber der Krone Frankreich und dem »nverbrücklich zn halten, Glarus und Basel nehmen es in den Abschied, I. Die Gesandten der ^ katholischen Orte, welche in Bern gewesen, mache» an die von Bern die Anzeige, daß in dem über ^ dortige» Verhandlungen ausgefertigten Abschied einige Worte stehen, dereit ne nie gedacht, nnd daß ^st daher bei ihren Obern etwas Unwillen erweken möchten. Die von Bern entschuldigen sich damit, daß ^lor Fehler dabei komme, weil ibr Stadtsckreibcr damals unwohl gewesen nnd nnr der Nathsschreiber dem "'h beigewohnt habe; man möchte ihnen den Abschied zur Umänderung zustellen Cr wird ihnen "bergebrn. Man seht auch im Abschnitte Herrsch-iftsangele-ienheiten - Vade». Art, NM, Stifte und Klöster, ^'''r Ttvgtrien nberk >>, Art, Verkehr mit M-i»la»b, »dvvgrri Marlis t», Art, l5>i, RechnnnqSsachen, Januar t57ti. Coutereiiz der IX ,uit Frankreich verbündeten i^rte. Solvtburn. Z?7<» 12. J„uunr 'Ztaeitsarriiiv X'ucer«. Allgein. Absch. Vv. X. t'.'tuch in» vai»deSc»rchiv Olnvalden. j RathSdoten - purer». Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schnltbeiß. il >'>- Schiuid, pandammann; Heinrich Trogcr, Vogt. Sch whz. Kaspar Abhberg, pandammann; Jakob Bcllmo»> llnterwaldeii. Andreas Schöncnbühl, pandammann; Kaspar zum Wcißenbach, des Raths o b bei» Walb Melchior pussi, pandammann; Johann Waser, Ritter, alt-pandammann nid dem Wald. Zug- lss gang» Brandenberg, Vogt. Glarns. tpudwig» Wichscr, Statthalter. Frei bürg. Hans von Paule», genannt Heid, Schultheis! ! pndwig von Affrh, atr-Schultheis!. So loth nrn. llrs Wielstein, Schultbcst" Urs Rnchti, alt Schultheiß; Stephan Schwaller, Venner. Appenzell. Hans Bodmer, pandamma»»' X. Wild. ». Ter französische Ambassador, Herr von Hantcfort, hält einen Vortrag und übergibt leinen lfu denzbricf, folgende» Fnhalts: Ter König habe bisher alle Mittel versucht, um seine ungcb^ samcn llnterthancn zu begütigen, aher uinsonst; ja dieselben vergessen sieb so weit, daß sie die gegen ihn erhebe»! dadurch werde er genöthiget, sich zu stärken, um ihren Hochmut!) und Troz mit tüe walt zu bezwingen; bereits habe er eine ziemliche Anzahl Reisige und französisches Fußvolk gesammelt, müsse steh aber noch mit einem gewaltigen Hausen eidgenössischen Kriegsvolks versehen, um dem W»d geziemend begegnen zu können: er bitte daher um einen Aufbruch von tiW«) Mau», die er gemäß ü.ie> einung annehmen und brauchen werde. - Mau läßt nu» durch einen Ausschuß dem Ambassador folgen^- antworten ; l > Man bedauere herzlich die immerwährenden Empörungen und Kriege in Frankreich > sei bereit, dem König Hülfe.und Beistand zu leisten, wenn auch er den ewigen Frieden und die Ve>c> nuug halte; da aber die dritte Pension nächstens verfallen werde, so sei man dahin instruiert, diese TniPst'' nicht eher fortziehen zu lassen, als bis wenigstens Eine Pension bezahlt sei. 2> Der Ambaliadoi m. auswirken, das; die versprochene Bezahlung der Truppen, welche am lczten Feldzug im Delphi»^ genommen haben, unfehlbar bis pichtineß geleistet werde, li) Er möge den Hauptlenten solche Bestalluwss' geben, das; sie wakere heute erhalten können. 4> Man soll den Truppen, sobald sie in Frankreich gelangt sein werden, zuverlässige Befehlshaber so» königlichem Geblüt geben. s>> Man soll die Tiupl mir Geschstz, Munition, Reisigen und allem zum Krieg nothwendigc» wohl versehe», sie nicht und nur gemäß Vercinnng brauchen. — Der Ambassador antwortet ml l > daß in höchstens vier» Tagen das Geld für Eine Pension in Solothnrn anlangen werde; ;ul 2> daß er darüber ernstlich »u ^ König geschrieben habe und Entsprechung erwarte; ml !i) daß er sich gern dazu verstehen wollt, Abgeordnete bei der Festsezung der Bestallungen zugegen seien, daß er aber erwarte, es werden die lenke sich billig finden lassen, da in Frankreich gegenwärtig alles wohlfeil sei; ml 4) daß dei >t ^ wahrscheinlich den Feldzug selbst mitmachen werde; ml daß der König bei diesem ernsten KuG ^ mit möglichst großer Macht an Geschstz, Reisigen, Munition und allem nothwendigen versehen ^ Eidgenossen in keine größere Gefahr bringen werde als sich selbst und seinen Adel. — Dar a vfw"d von der Mehrheit der Aufbruch bewilligt, doch mit der Bedingung, daß vor Abzug der Truppe Januar lsstt», Pennon bezahlt werde: Schlvyz, Olnvalden und GlaruS baden leine Vollmacht, deir Aufbruch zu bewil ii,Pu, und nehmen es in den Abschied, I». Von der schriftlichen Anzeige (ll, Januar» Beruo, daß es verblei, habe, seine Angehörigen anzu»vcrbcn oder wegzuführen, wird jede», Ott eine Abschrift mitgethcilt. Gesandte des Herzogs von Longnevillc, Grafen zu Neuenbürg, und der Markgräfin von Rötteln sei- "er Großmutter, soivie der vier Ministralen, Räthe und Bürger der Stadt Reuen bürg geben eine Entschuldung ein, dabin gehend, daß jene ihrer ungehorsamen Unterthanen, welche dem Prinzen von Condc; und d» Herzog Eastmir zugezogen, dieses obnc höhere Bewilligung gethan haben, wünschen, daß man sie d bisher in „günstigem Befehl" halte, und versichern dietes stets durch geneigte Gesinnung und Beobachtung guter Freundschaft und Nachbarschaft zu verdienen zu suche». Die Gesandten der VlI katholischen H>'le, an welche die Eredcnzbriefc und Vorträge gerichtet waren, antworten darauf: Sie baden vernommen, d Gesandte in s vager abgcschikt ivordcn, »nn die Unterthanen hcimznmahneu und daß die Heimgekehrten d'baftet »vorden seieil! man wolle nun seben, »sie dieselben bestraft werden, da jene, welche vor einiger Besanoon gezogen, nicht nach Verdienen bestraft worden ; und da früher den Truppen der Eidgenosse,,, »venu sie durch die Stadt und Grafschaft Neuenbürg gezogen, mit Troz und Verachtung iiutt mix Freundschaft und Liebe begegnet worden, werde man nun achthaben, wie die nächstens nach ^ankrrstv durchziehenden Truppen behandelt werden, «t. Einigen Kauflenteu von St Gallen wird u»t ihr Gesuch eine Empfehlung an den Gubernator in vvon bezüglich einer ihnen daselbst zugefallenen ^dschaft bewilligt: ihr Gesuch aber um einen „Marchtag" wird ml inst» uomlum genommen, Vueern Mt von Bern eine Antwort erhalten in Betreff der projeelierten Abordnung von Gesandten der katbol, D>'te i„'s vager, um die ungehorsamen Unterthanen Berns beimznmahnen, — Weil dieses Schreibe» ^de> „eg, ^ katholischen Orte zugekommen ist und die Instructionen ungleich tanrc», so ^"d es Abschied genommen. Die beiden Städte Freibnrg und Solothnr» sollen ihrcil Entschluß drüber beförderlich nach Vuecrn sänken, — Der französische Ambassador ersucht die katholischen Orte, sie lochte» Gesandte auf Kosten des Königs mit den Gesandten von Bern in das Vager senden, um die ^"gehorsamen heimmahnen zu helfen; der König würde dieses mir großem Dank aufnehmen, t. Obschon Ambassador gestern zugegeben hatte, daß bei Abschließnng der Bestallungen mir den Hauptlenren Abgeordnete zugegen sein dürfen, so stellt er nun doch »nieder das Gesuch, man möchte ihm in dieier '-Mbe vertrauen und von dieser nngewöhnlichen Neuerung abstehen, indem der König es ihm übel nehmen ^^üe, Gs wird entsprochen, A. An die von Biel und Mühlhausen wird geschrieben, sie sollen nch "ttibcr, daß sie ihre Angehörigen dem Prinzen von E.ondö und dem Herzog Eastmir haben zuziehen "hen, auf nächster Tagsazung verantworten, Inzwischen will man in den Bundesbriefeu nachsehen, ob ne befugt gewesen oder nicht Eoiiterenz der V katholischen Orte, Goröau 2Z. Januar Staatsarchiv Luccr», Attgcai, Absch, Br, X. ^aihsbotcn: Lueerii, Nochus Helmli, Schultheiß, Uri, Heinrich Püntincr. Säallhatlcr, Schwhz. Dietrich Halden, Ritter, alt- Landammann, Unterwalden, Melchior Vnssi, Ritter, Vandam nid dem Wald, Zug, Villaus Jttcn, des Raths, Januar I5W, ». Es wurde gegenwärtiger Tag vorzüglich dcßwegcn ausgeschrieben, weil Bern au die >>> katbo lischen Orte ein freundliches Gesuch (,l. >1. l t. Januar) erlasse» hat, sie mochte» mit ibm Gesandte >»- hager zum Pfalzgrafen schiken, um die ungehorsame Mauuschaft von Bern heimmahueu zu helfen N»» ist die Mehrbeit der Ansicht, daß eS unnöthig sei, Gesandte abzuordnen; man möge aber an Bern ss'l gendes antworte»: Man könne sich dermale» »icht dazu verstehen, Gesandle zu schikcn, halte nbrigous Bern für so gewaltig und standhaft, daß es seine Ungehorsame» wohl selbst abmahnen könne, weil dnw wider den ewigen Frieden, wider die Bunde und de» Landfrieden weggezogen; wen» man übrigens Ber» sonst dienen könnte, sei man stets dazu bereit. Seinen Entschluß darüber soll jedes Ort so bald niögüä' »ach Buer» schike». I». Buer» wird beauftragt, im Namen der V katholischen Orte an den iranzönMn Ambassador die Mahnung zu erlassen, daß er für Bezahlung der Pensionen und der Hanptlentc besorgt sein möchte, l Antwort des französischen Ambassadors, 7. Februar). « . Der Bischof von Chur beklagt stch in einer Zuschrift, daß man ihn an seinen Briefen und Verträgen beeinträchtige. — Dieses wird >» den Abschied genommen, um sich darüber zu entschließen, ob hueern an Zürich und Glarns »>» Abda tniig eines Vll-örtischcn Tages zu NapperSwvl schreiben soll «8S. ZahrreGnung der die Vogteien Murten lind Orbach regierenden Orte. Freiburg I»7«, Ikj Februar Staatsarchiv Bern Frei bürg. (5. '^27. Boren: Bern. Niklaus von Grafenried; Hieronimns Manuel, beide Sekelmeister und des Natl» Fr ei b ürg. (Nicht angegeben). ». Freiburg stellt an Bern die Bitte, es möchte Erkundigungen einziehen über den Schaden, dt» den armen Sondcrsiechen zu Bürgle» bei Anlegung eines Weges durch ein Stük Neben zu M"UU' dadurch erwachsen, daß ihnen bei diesem Airlaß mehr als eine halbe Iuchart davon weggenommen worden' es seien nämlich der Armen viel und deren Einkünfte ohnehin gering. Man sehe auch !>» Abschnitte HerrschaftSan.,eleqenhkite» : Vogtei tHraptinrg. Art 5>7— Vogt»» e>rbr ,„it Tsitiertiz r> »». Art 3I>> Vogtei lyrandso» «,i> Art. 7Mi 7ti>«. Vogtei Murten rr Art. IW5—nxi. (5Miseren; der V katholischen Orte. Lucern Februar Staatsarchiv «»»»»». Vuccrn. «bsch. «». k. 2 Iii lAuch i» den Archive» Schw»; und Obwaldcn.I Nalbsbolen: i'uecrn Zoft Pt'yffer, alt-Schultheiß; Sebastian Feer; Peter Martin, Pannerheu' Niklaus Kloos, — alle des Natbs; Hans An der Allmend, Nathsrichtcr. ll r i. Peter von Pro, Handammann; Heinricb Püntiner, Stattbalrer. Scl'wvz. Kaspar Abvberg, Handammann tl ntcrwaldt> Februar 1570. , ^arquard Imfcld. pandammaun ob dem Wald; Melchior pnsfi, Nirtcr, pandammanu ui d dem Wald, -^»g. Wolfgaug Brandenberg, des Narhs. ». De» Haupt- und Kricgöleulen der V Orte, welche den Feldzug im Dclphiuat mitgemacht, hätte Kniäß llebereinkunft ein Theil des ausstehenden Soldes vom König Vau Frankreich auf pichtmeß bezahlt werden lolleu: laut Abschied zu Soiotburn aber ist die Bezahlung nach nicht erfolgt, worunter die Begehenden empfindlich leiden müssen; um »uu diesem Uebelstand abzuhelfen und um sich über die zu er- cheifeude» Maßregeln zu bcratheu, wie mau jenen zur Bezahlung verhelfen konnte, hatie Putern gegenwärtige (Konferenz auogcschrieben. Nach allseitiger Eröffnung der Iirstruetioneu, sowie nach Anhörung Mliudliche» Vortrags der Hauptleiue wird beschlossen: Es sollen Hauptmann Beat Jakob Fee» ^'» pneern, Oberst Sebastian Tanncr von llri und Schultheiß Heid (von Paulen» von Freiburg im "Men der V Orte, sowie der drei Orte GlaruS, Freiburg und Solotburn, mit entsprechende» ^ "llruetioneu und Beglaubigungsbricfe» zuerst in Phon bei Herrn von Mandelöl nachdrüklich auf Be- d^hiung dringen und dann, wenn sie daselbst nichts ausrichten, zum König selbst sich verfügen. Dieser ^schlup wird benannte» drei Orten mitgetbeilt, damit, wenn auch sie dazu stimmen, die Gesandte» auf ^'lten der Hauptleute allsoglcich abgefertiget werden können; auch dem französischen Ambassador wird >"jZc»chjkt unter angemessener Darstellung des Handels. I». Auf das Gesuch des Gesandten von Fug ^>d den, Priester Hans pebmann von Fug, der eines im Elsaß verübten Todschlags angeschuldigt ist, ^e> winc Unschuld bctheuert, eine Verwendung um Absolution an den Papst ausgestellt. Dem Garde ^^w"nn Jost Segesser von pueern wird anbefohlen, für diese „Dispensation" die geeigneten Schritte ^un (S. u. Sargans). «I. Bezüglich der zu Aarburg verarrestierte» Waaren wird llri aufgttra- ök->, in, Pinien der V Orrc die Antworten des Eardinals und des Inquisitors zu Mahland den Prin glaltn der Kanfleutc in Mahland abschriftlich mitzutheilen, damit sie sich darüber entschließen: »venu sie von den V, oder VII, oder allen XII Orten weitere Verwendung wünschen, »verde mau nicht er ^»geln, ih„e„ zu willfahren. « . paudanimann pnsfi macht Anzug, daß seit einiger Zeit wiederholt Erd- ^bei, verspüre worden. Da man besorgt, daß dieses eine Strafe Gottes um der Sünden willen bedeute, '""5 es j» den Abschied genommen, um sich zu entschließen, ob man in den V Orten das große allge- Gebet anstellen wolle, wie vor Feiten bei dergleichen Anlaßen mehr geschehen, ß. Eine dem Stadt- ^"eiber von pneern von einem zuverlässigen katholischen Edelmann gemachte Mittheilnng über den Er- ^'lg der Abmahnung des bcruerischcn Kriegsvolks im Elsaß wird ml lokoiminlniu genommen. Dem '^"dammann von Pro von llri wird eine Verwendung ausgestellt an den Herzog von Savohen, bezüg- ' einige, Anforderungen an den Herzog und an einige seiner Untcrthanen und Eommuncn. I». Jeder 'eül an die geheimen Nätbc bringen, was die Gesandten des Herzogs von Savohen in Betreff eines eu,,^ Biindiliises (Erstes Prostet des Bündnisses mit Savovcn, ,l. cl. it. Februar. —«ftaatsarch. pneern. ^ - Bilndnisse mit Savohen. » vorgebracht haben, damit sich jedes Ort darüber bcrathe und »eine ^Umine nach pneern schike. I. Ebenso soll jeder Gesandte über die aus Zürich und Basel eingelangten '^uungen au die geheimen Nathc berichten. Zug wird bcionders beauftragt, durch eine vertraute Per- Nci, in Zürich gher alles zu erkundigen und die geheimen Näthe vom Resultat in Kenntniß zu sezen. Man scbe auch im Abschnitte Herrschafteattiiclcgenheiten: ^^sfri»aft Sarnaus. « It>5. Stifte »NN Klölier. Februar lc>7li. '^«7. Honterenz der iV mit Nenenburg verdiirgrechrelen Städte. Svlotbur« DS7<», 23. Februar Dra.itsarchiv L»eer». — Aktc» ^ Neuenbürg. Narbsboten» Bern. Bear Vudivig von Mülinen, alt-Schulthciß. Luecrn. ?floch»»s Hclmli, ^chullheU' Freibu rg. Hand von Tanten, genannt Heid, Schultheiß. Solothurn. Uro fliuchti, alt-^chultheit Der französische Amdassador, Herr von Hantefort, meldet im Auftrag seines Königs: Er müsse du Eidgenossen bitten, daß sie die Fran Maria von Bonrbon, Herzogin von pongucville nnd Gräfin i" Neuenbürg, sammt deren Söhnen bei ihren guten Neckten i»nd Ansprachen an die streitige Oberhcnlüd feir der Herrschaft Valendhs nnd Zilbehördei» schirmen nnd ihr alle Mittel nnd Wege zeige», durch welche sie zu einem beförderlichen Anstrag des langwierigen Streits gelangen könne. — Hieraus mc^et der Abgesandte der Herzogin nnd ihrer Söbne, Herr von Manignct, nach Ueberreichung seine» 7» mackten, was die Frau Herzogin veranlasse, diesen langwierigen Streithandel zu führen; er legt einen Auszug der Briefe nnd Gewahrsams» ans, welche die Herzogin in Bezug auf ihre Sonveränetälsicchü benzt; endlich legt er auch seine Antwort ans den Bortrag vor, welchen der Graf und die Gräfin von Avv vor einiger ^eil zu Bern i» Betreff dieses Handels gehalten hatten. — Nach Verlesung aller dieie» Aktenstüke nnd in Würdigung der obwaltenden Umstände wird folgendes beschlösse»»» Bern soll im Namen der vier Städte, mit denen die Grasen von Neuenbürg verburgrechtet sind, an die Frau Gräfin von A»Y schreiben, wie die Frau Herzogin von Longneville für sich nnd ihre Söhne abermals über die Verzog» rnng dieses Handels sich beklagt, ihre NechtStiiel ans die Herrschaft Valendhs den vier Städten vo»ge legt nnd sie gebeten habe, ihr gemäß des Bnrgrechts mit der Grafschaft Nenenbnrg in dieser Sacln -n hülflich zu sein, nnd wie sie nickt ruhen »verde, bis diese Sacke erlediget sei; deshalb möge die FG» Gräfin oder ihre Proenratoren ans den W, April zu Solothurn sich einfinden, mit allen ihren NockE titeln versehen, auf welche gcsiiizl sie die Oberherrlichkeit nnd den Besiz der Herrschaft ValendhS s" spreche; »venu sie jedoch auf diese Eitaiion nickt erscheinen würde, so würden die vier Städte die st»»"' Herzogin und deren Söhne gemäß des Bnrgrechts nnd schuldiger Pflicht schirmen nnd schüzen. Konferenz der V katholischen Orte, ikucern. 22. März Dtaatbarckiv vueern. Vucevn. 'Adsch. Bd. L. l lAuck in den ^andeSarchiven Schwyz »tnd Obwnlden.I Nalbsboten » p»»eer»>. No»chus Helmli, Schilltheiß; Fost Pfhffcr, alt-Schultheiß; Sebafiian Niklans Kloos, alle des Naths. Uri. Pete» von Pro, alt-paudaniniann; Heinrich Püntincr, Statthall»^ Schwyz. Kaspar Abhbcrg, pandammann; Hauptmann Hans Gasser, des Naths. Unterwalden. Ma»gu» Imfcld, pandammann ob dem Wald; Melchior pnssi, Ritter, tüindamma»»»» nid dem Wald. Zug Wo Brandenberg, des Naths. ». Gegenwärtige Tagleiffung wurde vorzüglich wegen der „Werbung" Savohens au die flv e> Nätbe um Aufrichtung eines »»eilen „hilflichen und beschirmenden" Bündnisses niil gemeiner EidgenB März >57,!. »l'afl ausgeschrieben. — Der savohischc Gesandte hält nach Ueberreichung seiner Vollmachten einen ^'nfllichen nnd mündlichen Vertrag. Wahrend nnn die Gesandten von llri nnd Zug nur zum anhören "»d referieren instruiert sind, haben die drei andern Orte gleichförmig de» Auftrag, die vorgeschlagenen ''lrtstel zu erdauern, wo es nöthig wäre, zu verbessern nnd zu sehen, ob man sich vereinbaren könne, w>c es des Vaterlandes Ehre nnd Wohlfahrt erfordert, jedoch nichts definitiv zu beschließen, sondern nur "'^Ratification hin. Deßhalb wird zuerst in Betracht gezogen die uralte Freundschaft und das gute Ver- zwischen dem Hauö Savohen und den Eidgenossen nnd wie dieses Verhältnis! beiden Parteien "»bi wenig Rnzen gebracht habe, ferner das besondere Wohlwollen des gegenwärtigen Herzogs, dann "w gerade jezt die Christenheit in großer Gefahr schwebe, wie namentlich die katholischen Orte im und "»üerhalb der Eidgenossenschaft wenig Freunde haben ; zudem wird in Erinnerung gebracht, daß man gc- "Ust, des V-örtischen Abschieds zu Gcrsan im verflossenen Herbst nach Hülfe und Trost für den Fall der -^lh lich hei den katholischen Fürsien und Herren umsehen müsse. In Berüksichtiguug nun alles dessen wird dem Gesandten für seine freundschaftlichen Erbietungeu gedankt und, nachdem mau von ihm vcr- "^»inien, daß er Vollmacht habe, in die Berathung über die Artikel selbst einzutreten, wird von den drei ^>tei, Lncern, Schwhz nnd llnterwaldeu, in Gegenwart der Gesandten von llri nnd Zug, in die Sache ^»getreten. Unter Bennzung der beiden altern Bündnisse mit Savohen, der Bündnisse und Vereinum mit Frankreich, nebst andern hiezu dienlichen Schriften wird der Entwurf des Bündnisses artikelweise ^'uhberathcn und daran geändert und verbessert, was man für die Ehre und Wohlfahrt des Vaterlan- für ersprießlich erachtet. Schließlich wird verfügt, daß eine Abschrift des hier beratheilen Entwurfs k em der i Orte zugestellt werden soll, damit jedes seine Meinung darüber beförderlichst nach Lucern ^'ld, daß dieses dem favohischcn Gesandten das Resultat mittheilen könne. Auch au die beiden ^tädte Freibnrg nnd Solothnrn wird von gegenwärtiger Verhandlung Mitthcilnng gemacht, ß». AuS "Nrag hes spanische» Gesandten Pompejns zum Kreuz berichtet Ritter Roll von llri bezüglich des ' '"Rhandcls z,l Aarburg und der zu Mahlaud coufiseicrtcn Kleinodien, ferner in Betreff des Herzogs Florenz u, a. m. Darauf wird Uri aufgetragen, dem spanischen Gesandten für die gemachten Mit haiiken und ihn um seine nachdrüklichc Verwendung für Restitution der Kleinodien zu damit dann auch die Kaufleute ihre Reelamationen geltend mache,l können. An den Schuld von Mnlinen wird abermals geschrieben, er möchte Anfschttb bewilligen Endlich wird dem Ritter ^'ll u,,d dem Landammann Lnssi aufgetragen, dem Herzog von Florenz zu danke» und Glnk zu wüm »jedoch ohne der V Orte Kosten". Die Einladung derer von Straßburg auf ihr nächstens Zuhaltendes Schießen wird in den Abschied genommen. «I. Auf die abermalige Bitte der Obersten und ^uptleute ans den katholischen Orten, man möchte ihnen beim König von Frankreich zur Bezahlung > auf Lichtmeß verfallenen Summe, herrührend vom Feldzng im Delphins», verhelfen, wird ihnen be- ^Pt, ve» z,uei beliebigen Orten Gesandte zu bezeichnen nnd auch ihrerseits zwei auszuschießcn; diese lui dann mir Vollmachten und Jnstruetione» an den Ambassador in Solothnrn abgehen, nochmals nrit l. It,. steanjielc>jenbciten: Nicr enuetbirg Bontrien iiberh. >'. Art. tibi. stnilizsachc». Landvogtei itaniS. u Art. cot. Verwattnnq in, Allt,en>. Landvvgtei Mendris t. Alt t78. Beamte. Landvogdei Luggaru«. Ar«. ??:«. Polizeisackcit. ^ u. .'rl. t«a. Märchen. Belleuz, Bollenz n«d Niviera u Art. >vt>. (souferenz der evangelischen Städte und Zugewandten Orte. Brugg. >»7«. 2?» Marz ZuriZ,. Avsch. Vd. Sir. i27 t«I l-Zt. i?luch iili Staatsarchiv Bern.! Rathsboten : Zürich. Haits Kambli, Bürgermeister; Konrad Eschcr, Sekeimeister. Bern ..«uitkn Bernhard von Erlach, des Raths; Anton Gasser, Vcnner. Basel. Werner Wölfls, des Raths. SclGt Hausen Dietcgen voir Wildenberg, genannt Ringt, Bürgermeister; In. Kourad Meyer, Sekelmusi^ Stadt St. Gallen. Leonhard Zollikofcr, Sekelmeistcr. Mühlhauscn. Kaspar Kucnz, Burgermt'ü^ Peter Ziegler, des Raths. Biel. Hans Heinrich von Farny, des Raths; Boirifaz Reiff, Stadttclneibn Weil es sich zeigt, das; allerlei „arglistige, böse Praktiken" gegen die evangelischen Orte und des Glaubens und anderer Sachen wegen von vielen Rationen versucht werden, das; es namentlich ^ Unterdrükung der evangelischen Lehre abgesehen sei, und weil abermals ein Reichstag nach Regen- > ausgeschrieben worden und aus verschiedenen Berichten zu vermutheu ist, das; nicht nur über allge>» Reichsgeschastc, sondern auch über die Angelegenheiten der „hierländischen" Kirche und das daselbst werde verhandelt werden, so hatten Zürich und Schaffhausen es für nöthig erachtet, das ^ evangelischen Städte sich versammeln, theils um zu beratben, ob mau Gesandte auf diesen Reicl'dtcht' ordnen wolle, rbcils um von einander zu erfahren, wessen sich jedes Ort im Fall der Roth »»5 cher Anfechtung gegen das andere zu versehen habe. — Demnach wird nun auf Ratifleatiou h»>^^ schlössen: >> Bezüglich der Beschikung des Reichstags, das; man aus verschiedenen wichtigen weil man noch nie auf einen Reichstag eingeladen worden, nunmehr unaufgefordert sich nicht wolfl verfügen könne, indem mau sich bei der Gegenpartei in Verdacht bringen könnte, als ob man b>»l^ gliä' er Handel etwas Gefahr besorge, und das; man dcsibalb diese Abordnung unterlassen solle. 2) BIl>, Gräfin eingetroffen, soll die Herzogin nicht? weiter vornehmen, Nach dem Schluß der Verhandlungen überbringt ein Bote von Balendhö ein Missiv vom UZ, October 1575, welches der Herzog von Savohen zu Gunsten des Grafen von Challant an die Stadt Solothurn erlassen hat. Conferenz der beiden die Vogtei Gaster regierenden Orte. Wesen IS7«, II M.,i LandeSarckiv <^larus. iÄuä' im LandcSarcl'i? Schwpz.I Boten : S ä, w y z, Vogt Kvd; Bogt Anna; Landvogr Gasser, G la r u s. Bogt Salineni Bogt Kill'll' Landvogt Stägcr Die Salzkäufer führen Klage, das; die Schiffmeistcr seit einiger Zeit schadhafte Schiffe brauchen, dar erst neulich zwei Schiffe untergegangen und das; die Schiffmeister nicht die gehörige Anzahl „GegenläMc halten, wefitvegen das Verführen des Salzes nicht regelmäßig vor sich gehe, — Ferner liegt eine Klag' vor, daß bei Ungewitter», oder wenn Stöke in der Lintb liegen oder Wellen in die Schiffe schlagt», Waarcn und besonders das Salz Schaden leiden; daßbalb wird verfügt, daß die Schiffmeistcr i» Schiff zwei drcizölligc Laden legen sollen, - Endlich wird geklagt, daß die Schiffmeister sanimt ibrt» Knechten nicht mehr der alten Ucbung nachleben, bei Ankunft der Boten der beiden Orte i»> <5^'' Wesen den Schiff-Rodel zu beschwören, wcßhalb sie viel hinlässigcr geworden und den alten SazmbE" und der alten Schiffordnnng nicht inchr nachkommen wollen. 112. (5o»fereuz der drei Orte Uri, Schwyz und Nidwalden Scirwvz I »7 ü' Ann gekauft bat, wie einen Meineidigen an Leib, Ebrc und Gut bestraft haben; dann soll der jeweils Landammann an der Gemeinde jedermann mit allem Ernst erinnern, wie die Bäter dadurch viel und Gnade erlangt und die Freiheit erworben, daß sie diesem Bund getreu nachgelebt haben; ^ her einer dagegen handeln und für sich oder einen andern eines Amtes wegen etwas bieten sollte, w> man diesen laut des Bundes an Leib, Ehre und Gut bestrafen; wer auf diese Weise schon ein A»ü ^ worden hat, soll abgesezt werden und zu keinen Ehren mehr gut sein; wenn ein Amtmann odc> ^ Mai tfi7t> uiann lolchcs Practiciercn ficht oder davon hört, soil cr bei scincni Eid dem pandammann davon An machen! dann soll darüber Kundschaft aufgenommen und der Fehlbarc bestrast werden; geschieht b'stes nicht, so sollen die andern beiden Orte dessen Bestrafung verlange» ! bleibt dann diese Ermahnung rrfolgloo, weil das betreffende Orr entweder den Ucbcrtrcter zu lieb bat, oder weil dieser zu großen Anhang gemacht, so sollen die beide» andern Orte mit gleichem Zusaz den Uebertreter strafen helfen; ^ciin aber einer eilten ander» wegen eigener oder seiner Vorfahre» Verdienste zu einem Amt empfiehlt, dabei aber nichts bietet, bittet noch anmuthct, so soll ein solcher nicht strafbar sein; rechtmäßig erwählten Anilölkutcn oder Boten soll man h.ei ihren Eiden gebieten, weder vor noch nach den Urthcilcn Miel, ^abe» oder Geschenke anzunehmen, sondern sich mit der bestimmten Belohnung zu begnügen; wer das übersieht, soll wie ein Meineidiger bestraft werden; wäre es aber Sache, daß einem Ehrenmann, Vogt aber Boren hier oder außerhalb Landes nach Austrag des Handels freiwillig etwas geschenkt wurde, so dieses ihm ohne Nachtheit sein, — Die enucrbirgischcn Amtlenie und Untcrlhancn sollen alle zwei ^ahre, wenn der Commissär oder pandvogt cingesezt wird, diese Verordnung zu halten schwören; auch in vcn drei Orten soll sie jeder bei seinem geschwornen Eid halten. Wer diese Ordnung oder Sa- nicht halten wurde, soll an Heid, Ehre und Gut bestraft werden. Es soll auch jeder den andern „leiden", wenn er dergleichen irgendwo dieß- oder jenseits des Gcbirgs vernimmt, bei dem Eid, ar teiner Obrigkeit geschworen hat. Man sebe auch in, Abschnitte Her>schaftSaiij,eIe.ienbciten: ^elte„z Botlrnz und Hkiviera » nnb I». Art >27 nnb ^ Jahr rech nung der Ist Schirmorte des Klosters Engel berg, ori»an>>clejtrnbeitcn ^ " und Zhat Engelverg » <'. Art an—t>I Gemein - eidgenössische Tagsaznug, Baden. Ick7<», Freitag de» Z Juni. ZtaatSarctnv Vucern. 'Allqeni. Absch. Vd. X. W7. I'Auch in vcn 'Archiven Zürich, Bern, Ol'waldon, Kroidurg, Solotburn und Aarau.I ^ ^eiandtc; Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Eschcr, Sckclmeifter nnd des Rarhs, Vc, " Ludwig von Mnlincn, Schultheiß, pucer ii, Rochus Helmti, alt-Schnlthciß; NiklauS Kloos, ^ '"er, Nxj pandammann; Jost Sännid, all-Landammann, Schwhz, Hans Gasser " ''»imann: Kaspar Abvberg, alt-öandammaiin llnierwalden Marquard Jmfeld, standammann ob 5!tK Juni l.'r76. dem Wald; Hans Waser, Landammann nid dem Wald. Zug. Gotthard Schmid, des Raths. Glarns Ludwig Wichscr, Statthalter; Jost Hösli, des Raths. Basel. Werner Wölfls; Jakob Oberried, beide des Raths. Freiburg. HanS von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Franz Rudela, des Raths, lothurn. Urs Surh, Sekelmcister, des Rarbs. Schaffhauscn. Dietegen von Wildenberg, Bürger meister; in. Hans Konrad Meyer, Sekelmeiftcr. Appenzell. Hans Bodmer, Landammann. ». Zürich harte diese Tagsazung auf Begehren des savsyischen Gesaitdlen und auf Kotten des -pu zogs ausgeschrieben. Vorerst eröffnen nun die savoyischen Gesandten nach Präsentierung ihrer Credtlivc. In Felge des Friedens zwischen Frankreich und Spanien sei der Herzog wieder in den Bcslz seiner Herzogthums gelaugt ; min wünsche er nichts mehr, als die alte Freundschaft und das Bündnil;, wclcbG zwischen seine» Vorfahren und den Eidgenossen bestanden habe, wiederum zu erneuern; die bczügliänn Unterhandlungen seien wegen der Anstände zwischen dem Haus Savoycn und der Stadl Bern bisher G keinem Ziele gelangt; sie bitten um entsprechende Autwort. Räch Anhörung dieses Vortrags wird reu savobischen Gesandten ihr freundlicher Gruß sowie ihre wohlwollende Gesinnung verdankt mit der Bc merkung, daß mau ihr Gesuch, weil man darüber jezt nicht instruiert sei, in den Abschied nehmen werre. Sie geben sich damit zufrieden und versprechen de» Entwurf zu einem Bündniß allen Orten mitzuthtilr», damit man auf künftiger Fahrrechnung oder auf einem andern Tage, den sie im Namen des Herzsch ausschreiben würden, willfährige Antwort geben könne. I». Anwälte der Landschaft Luggarus bringt vor: Sie haben vernommen, daß man vorhabe, sich mit dem Herzog von Savoyeu in ein Bündniß c>n zulassen; weil nun der Herzog sie in den theuren Jahren gnädig mit Korn versehen habe, ohne webhA viele der euilctbtrgilchen Unterthauen Hungers hätten sterben müssen, so bitten sie, man möchte sie beim Abschluß dieses Bündnisses gnädig bedenken. — Wird zum Verhalt in den Abschied genommen. ^ sandte des Gubernarors und der Regenten der Grafschaft Burgund danken für die Verwendung Eidgenossen, in Folge welcher die Truppen des Prinzen von Eondö und des Pfalzgrafen Eastnm > ihrem Zug nach Frankreich die Grafschaft nicht beschädigt haben, und bitten diese Verwendung noch AN mal eintreten zu lassen, indem dieselben Truppen nunmehr nach abgeschlossenem Frieden wieder zn> ziehen werden. Es wird ihnen auf ihren Wunsch überlassen, Gesandte von den beiden -Städten BA und Freiburg zu bezeichnen, welche im Namen der XIII Orte zu Pfalzgraf Casimir sich verfügen E um ihn von Beschädigung der Grafschaft abzumahnen; sofern sie aber eine schriftliche Verwendung w>u scheu, stehe mau zu Diensten, «t. (S. n. Lnggaruss. v. Zug macht die Anzeige, daß vor einiger Zd>! liebe Pferde ab den Allmenden und Waiden gestohlen worden, und bittet, man möchte entsprechende sorgen treffen und verdächtige Personen festnehmen.—- Wird :ut r«!lorn»il»i» genommen, t*. (S- u. dris). A'. Zürich führt Beschwerde, daß einige seiner Burger im Mayländischeu verhafter worden >cE>' obgleich die „Sterbend" schon seit einiger Zeit in Zürich aufgehört habe, und daß man die Gefangen^ fast Hungers sterben lasse und deren Hab und Gut eoufiseiert habe ; deßhalb habe sich nun Zürich cntsä'lA sen, Guthaben von Mayläudern ebenfalls zu verarrcstiereu. — Dieses wird ml i'kloi'omlnin gend»" l». Der französische Ambassador, Herr von Hautefort, übergibt ein Schreibe» des Kölligs tv. 2-». ? p ' worin Heinrich III verlangt, daß die Eidgenossen sich nicht in das vom Herzog von Savoycn ^ gene Bündniß einlassen möchten. Er eröffnet sodann; Gott habe dem König Knd seiuen Unterlhanen Gnade verliehen, daß nunmehr nach vieljährigen Kriegen ein Friede zu Stande gekommen >ei, er erwarte, daß die alte Einigkeit und der Gehorsam seiner Untertbanen wiederkehren werde; e> ssi c Juni lJIll. uberzeugt, daß die Eidgenossen sich herzlich darüber freue»; der König habe vernommen, daß der Herzog von Savohen mit den Eidgenossen über ein Bündniß in Unterhandlung stehe und daß derselbe unter anderm "nige Artikel begehre, die dem ewigen Frieden und dem Bündniß zwischen Frankreich und den Eidgenossen iiouzlich zuwider seien; der König könne nämlich nichts anderes annehmen, als daß das verlangte scbirmliche bündniß, um welches der Herzog ansuche, wider niemand anders, als wider ihn gerichtet sei; denn keiner bade so gegründete Ansprüche auf Savohen, als er, welche Ansprüche im lezten Frieden zwischen Heinrich Ii und dem gegenwärtige» König von Spanien ausdrüklich vorbehalten worden und deren sich weder Franz I, Heinrich ll, Franz lt, Karl IX, noch der gegenwärtige König je begeben haben ; der König wünsche mit dem H^zog j„ Friede» und Freundschaft zu leben, scze aber solchen Werth auf das Bündnis, mit den Eid isonossen, daß er nichts geschehen lassen könne, was demselben nachtheilig sein möchte; er bitte, diese seine Erklärungen in guter Meinung aufzunehmen. — Brief und Bortrag werden ml in.>lonon«I»i» in den Ebschied genommen, i. Eine andere Zuschrift des Königs von Frankreich an die VII katholischen Orte ^o», s> Mail, worin er sich wegen Nichtbezahlung der Pension und des ausstehenden Soldes an die leinen Diensten gestandenen Truppe» entschuldigt und um Nachsicht bittet, und ein schriftlicher Bor- irag des Ambassadors über denselben Gegenstand, in welchem derselbe ferner die Ansicht der katholischen zu widerlegen sucht*), als ob der Friede in Frankreich nicht zum Bortheil der katholischen Neli ^o» abgeschlossen worden sei, werden von ihnen ebenfalls in den Abschied genommen, k.. Das Gesuch os Geiandten von kluterwalden um Schenkung von Fenstern mir den Wappen der Orte in das neue Haus seines Landsmanns Hanö.Kaiser, dem lezthin sein HanS abgebrannt sei, wird in den Abschied ge Uutuiitn, I. ßS. u. Luggarus). »»». Art. 2t». Verkehr mit Mavland. ^andvvgn-j MrndriS. Lands t Art. ät». Justitsachen. vgtei Luggarns. ». Art. tZO. Vocalee. ,u Art >«t. Märchen „ K». Vcrwaltun., im All.iem. ^^t,»., Bolle»; ,,„d Biviera Art. !2!> Hchiiferenz der V kolholiuheii Orte, tkuccr» IS7<», Z». I«n> Staatsarchiv Liiccr»,. Vuccrn. Ädftl?. Ge. I'. .'Sit. ^ Parhsboteu i purer». RochuS Helmli, Schultheiß; Jost Pfbffer. alt-Schultbeiß; Niklaus Kloos, Fabn Sebastian Feer. beide des Naths. kl ri Peter von Pro, pandammann; Heinrich Püntincr, Statthalter ) Denkwnrdl,>e Verantworlu»^ res Hr v. Hanlefort über die ge,,en seinen Vortrat, n. -t. Juni, von den kalhol. Orten An -ilelluiiaen, besonders ,,ege,i seine Vebauptung. raß der Friede in Frankreich der katkiol. Aeligion nicht nachikeili, ^ ^ Sucern. Rrch. Abs». Bd. X. s..I .nun t öäli und des Raths. Schwhz. Zobann Gaffer, vandamman»! Kaspar Abyberg, alt-Vandammann. Unic' waldcn. Riklaus von Flne, s'andammann ob dem Wald; Johannes' Waser, Ritter, Vandammann und Pannerbcrr nid dem Wald. Zug. Hauptmann HieronimnS Heinrich, des Raths. ». (5s war dieser Tag hauptsächlich wegen des „hülslichcn" Bündnisses ausgeschrieben worden, welches der Herzog von Savohen mit der ganze» Eidgenossenschaft, besonders aber mit den katboliMU nnd vorab mit den V katholischen Orten anfzurichtcn wünscht nnd über dessen Entwurf schon wiedeU"'!' beralhen worden. Der savovische Gesandte nnd sein Sccretär und Dolmetsch, Jakob voil Alling, genannt von Roseh, begehren nun Antwort. Obschon tlri nnd Zug sich dahin erklären, das! »e es für besser halten, in gegenwärtiger Zeit kein neues Bündnis! einzugehen und sich mit den alle» zu begnüge», das sie aber anhören nnd referieren werden, so glauben die andern Orte doeb, >» ^ rüksichtignng, daß eigentlich die V Orte durch den Abschied zu Gersau dem Herzog Anlast zu seine»' Antrag gegeben haben, daß es nun für sie nicht ehrenvoll wäre, diese Freundschaft auszuschlagen, "»d daß diese Freundschaft bisher den ennetbirgischen Untertbauen nur zu großem Vortheil gcweien. halb nehmen sie nun in Gegenwart der Gesandten von tlri nnd Zug die vorgeschlagenen Artitc! Bündnisses in Beraihnng, ändern nnd verbessern daran, was sie für nöthig nnd zwekmäßig finden, »»r tbeilen den nunmehr verbesserten Entwurf den savohischen Gesandten mit, welche ihn nach einigt» änderungcn annebmen, jedoch beiderseits alles auf Ratification hin (Der verbesserte Entwurf des B»"' nisscS; ltl. Zum. ls>Ui. S. Akten im Staatsarchiv sjueern, Bündnisse mit Savohen). Bis auf kiinfuch Fahrrcchunng zu Baden >oll dann jedes Ort sich darüber entschließen. I». Ein Bericht des Ober» chinss^ in Frankreich an vnecrn wird jedem Gesandten abschriftlich mitgethcilt. v. " schlechtem Geld soll jedes Ort seine Gesandten nag, Baden instruieren, damit jedermann gewarnt "»d die Verbreiter solchen Geldes bestrast werde» K. An Freiburg wird mitgetheilt, was die savohiM' Gesandten in Bezug auf die immer noch hängenden Anstände zwischen Freibnrg und Savoven haben, nämlich, daß der Herzog diesen Handel den V Orten zur Beurtbeilung übergeben werde, s» ' Freiburg dem Büuduiß mir ihm beigetreten sei. I». ' obersten Gewallen bringe» werde, die dann die Frage in Berathnng ziehen dürften, ob sie noch mit dem König in der Vcreinung bleiben nnd mit ihm handeln wollen oder nicht. Ii. Jedes seine Gesandten auf die Fahrrechnnng zu Baden in Betreff der Umtriebe gegen das Hcrzogthum ^ gnnd instruieren; was inzwischen vorfällt, wird hneern den übrigen Orten mitthcile». I. (S- in. Eine Zirsammenstellung der hästernnge» wider den katholischen Glanben, deren sich Fähnrich ^ ^ knöpf und Georg Holdener von Glarus zu St. Johann im Toggenburg schuldig gemacht Habs», jedem Gesandten in den Abschied gegeben Juni >576, Man lebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn : Laudgrafschaft Thnrga« >' Art. -t^. Stifte und .ttiöster. Grafschaft Baden. ^ Stifte und .tttöüer. Landvvgtei Freie Aemter. '7l>> >»5. Kloster. Nirr ennetd Bogteien überlt- >.» Art. litt, .netizsachi». La„dvo,,tei LauiS l. Art. >5K. Rechnnn.,»fachen. tiNl Eni.stb'rgische Iahreechnnngs - ?agsa;»ng. LaniS IS?«, 2S. Inn, ^.aa.»ar.t.i° r»r.r». Mun-Idira. >»"- ^1,u-l. in de» 'Archive» Zürich. V.r.. »nd Sototburn.i . '»>.,. «... R.'l, Tch-M-U,.». «... - all' d» Man sehe oa» Verbände»» In. Abschnitte Herrschaf.Sanaelenenl.eiten: Wer ennetb. Vegteien «bert,. «- A-'^ 70. Zust-ssachen. Vn..!« . . Art. 2t». AmtSrech»»».,. . Art. Zollsache». 6' . Maitis 222. Iiistlzsachen. .. Art.'tti. Polizeiliche». . . ,. Alt alt!». Beamte. ^«»dvogtei MendriS " Gemein - eidgenössische Tngsaznng. Baden IS7I», Sonntag den I. Juli. Ttaataarchiv Vuecr» Allgci». Abfch. Bd. X. Zliä. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. »!r. >27. kal. INN. DtaatSar»'liiv Bern. Absch. Bd 85. fal. 5)^3. Archiv <^larn^ lAncl, in den Archiven Obwalden, Frciburq, Solvtbnrn und Aarnn.I ^ ^»sandle: Zürich. Han,s Kambli, Burgcemcistee; Keuead Gscher, Sekelmeistee und des Raths, »nd " ^^>> e 11 Wuesteinbe>qedes Raths, hueeeu. RechusHelmli, Schultheis!; NiklauS Klees, Bennee ^ Raths, Nei Petee veil Pee, haudaiiimauu Sebwhz. Haus Gassee, Laudammauu. llutee- M l -^klaus veit Fliie, haitdammau eb dem Wald. Zug. Jäkel? Triuklee, Sekelmeistee. Glaeus. Hässi, ffaildanimailil. Basel. Weener Welfli; Franz Rechberger, beide des Raths. Feeibueg. ^ ^u^cla, des Raths; Geerg ve» Dießbach, des Raths. Selothueii. lleS Sury, Sekelmeistee. ^ Uffhausen. Dietegen ve» Wildenbeeg, Burgeemeistee; lt>. Hans Kenead Meher, Sekelmeistee. SlP- "^ll. Joachim Meggeli, handammaiin 7ti lss>> Juli 1576, n. lS. u. Freie Aenner j. I». In Betreff des noch unerledigten RcchrsstreilS zwischen denen von Zuß und denen od Fontana Merl» wird an die III Bünde geschrieben, sie möchten ihrem Versprechen gemal- für Erledigung des Handels und Bollziehung der ergangenen Urtheile sorgein O. «I. lS.». Sargansj. f. (S- n. Thurgaui. >». sS. n. LauiS). I. sS- u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.) Ii,. HS. ». Freie Aeinlcr). I. (S. ». Thurgaul. »». Der spanisch-mavländische Gesandte meldet, daß der Gnbernator Marquis vo» Ahamont cS sich werde angelegen sein lassen, in allem, was nur immer möglich, den Eidgenossen zu willfahr», daß er nun im Rainen des Papstes und des Königs von Spanien den Eidgenossen die wiederholt von ibuG reelamierten Kleinodien zum Geschenk schike, und daß der Papst und der Gubcrnator auf jede Abgabe da- von verzichten. - Diese Mitthcilung wird in de» Abschied genommen, i». Das Gesuch des SladttchreibeE von Solothurn um Fenster mit der Orte Wappen in seinen „neuen hübschen Bau" wird in den Absägt genomine» «». Alerius OechSlin von Schaffhansen und Mithaflen beschweren sich, daß die österreichtt^" Saizfaelorcii ihnen nicht mehr gestatten wollen, das Salz bei den Pfannen zu Hall zu kaufe», und ras. sie selbes von de» Faetoren in Hindan nehmen müssen, wcßhalb sie es nicht mehr so billig in die Eidgenvssc» schaft schaffen können. Da nun gemäß Erbtiunng den Eidgenossen freier Handel und Wandel gestatte! werden muß und da man in Erfahrung gebracht hat, welch' großen Gewinn die Salzfaetoren in weittsss» Jahren gemacht haben, so wird beschlossen, nicht nur den gegenwärtigen Reklamanten, sondern jedem, dtt ein Eidgenosse ist nnd in den Orte» wohnt, eine bezügliche Verwendung an den Erzherzog zu gebe» Wird int lokoioiulnin genommen. >». Die Gesandten derer von Basel, als Kastvögtcn des KlosterS G St. Alban, beschweren sich gegen die Regierung zu EnsiSheii» und geben ein umfassendes Memorial t ein über die Rechte dieses KlosterS auf den Dinghof zu Rieder-Ranspach in der österreichischen Herrscht Landser und bitten um Hülfe und Rath. Deßhalb wird an Erzherzog Ferdinand geschrieben, er mochte für Abschaffung dieser Beschwerde» sorgen, damit keine weiter» Unannehmlichkeiten daraus erfolgen, mochte darüber antworten. «Z. Der savohische Gesandte, Herr von Jaeob, meldet, daß der Herzog u'ä'tt sehnlicher begehre, als das Bündniß nnd die uralte Freundschaft und hiebe, welche stets zwischen, dem Ha"^ Savohcn und der Eidgenossenschaft bestanden haben, zu erneuern, und daß er eine entsprechende Antwort a die übersendeten Artikel erwarte; da er jedoch der andern dringenden Geschäfte wegen gegenwärtig wohl kctttt Antwort erwarten dürfe, so bitte er um die Erlaubnis!, eine eigene Tagsazung auf deS Herzogs Kosten am schreiben, oder Gesandte von Ort zu Ort schikcn zu dürfen, um die Antworte» einzuholen Antwort! Ma» danke für den überbrachten freundlichen Gruß und die wohlwollende Gesinnung des Herzogs und >ve>^ seinen Bortrag -nl roloroiulum nehmen. >. handammann Hässi bittet um Fenster und Wappen neue Haus des Konrad Bäldi im Fleken Glarns; auch handammann A-Pro stellt ein gleichartiges Gcl>u zu Gunsten der Frau Doetorin Dorothea Mubeiin, die ein neues „ArzcthauS" gebaut hat. ^ Beide l^e suche werden ml iuKi'noiuluin genoiiunen. eg. lS. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). Auf die Anzeige hiueG^ daß viel? nnwährschafte» welschen Münzen und halbe Silbcrkroneu im Umlauf seien, wird besthlaP" Jedes Ort soll von sich aus geeignete Maßregeln dagegen treffen. Basel mitthcilr ein Mandat l Regierung zu EnsiSheii» in Betreff der Howe» Plapparte oder Mönchsköpfe. — Dasselbe wird aü >> Kurzer Betriff der Rechte des Klosters St. Alban am Dinkhof zu Nieder-Nanspach uud was von de» ^ »ach geschehenem Eingriff »er ianbserischen Aögte bei der Regierung im Ober,Glsaß verhandelt werten. rucr>> Vlar, lol. 4iü. Juli tiUss könne» Ein Vortrag (unbekannten Inhalts) 'o.ni.nn genommen, nm das entsprechende ^ Abschied genommen, " Ein Ge^ des französischen AmbassadorS wird angemessen ^ Tanten such des Abts von Wettingen nm Fenster mit ^ Frankreich verbündeten Orte er- Hof wird -..I m-»..m..w,n genommen, ^ l^-. ». ^ ,„st Mißfallen sebe. wie nngcachtet öffnen dem französischen Ambassador. Herrn von . „och die Zahlungen des rükständ.gen der wiederholten Versicherungen weder die aus, c hatten, nocb die für den Dienst vor üa Röchelte Soldes an sent. welche de» Feldzng "» Dclp nna he„ testen Aufbruch nicht bewilligt berichtigt werde» und daß man, wenn man ^ abgeben, wann diese Zahlungen geleistet baden würde; der Ambassador möge nun ein. e. könnte, — Darauf wiederholt der Ambassabor, werden, indem man sonst für die Holgen Br-„g ans seine dießfalls gcthanen schritte gcant was er auf die Zuschrift der > katholischen r ^ alle Mühe beim König gegeben habe, >ene ....... .Mi»..'., d.I> ' ' 7 7° 7 Od..st... Msf" d.n.f.... -> z«......».» -»«!»..«.». .. ü-d "°7,7,.7...m..^.'-...d... ihm d.-I... a»cb. wie der König herstich bedancre, ' ' erfüllen: wann übrigens d,e Zahlnugc» erwacht habe... seine VcrPslicktungen „,g„ gebe»; den» vor zwei Iabre» , als er salgen werde... darüber könnt er t.ne lfestgefest, fti diese wegen neuen auf ein ähnliches Begehre» einen b , " girriorechen tu lösen, genöthigt gewesen ic., eine «M.. " " ...... .... ii» dm.»-. ^UIMIW vo» 7t).(stit) Kronen zu borgen. h ^ ^ j,„ Stande sein, wenn gegenwärtig alle Mühe, die Summen zusammen zu > ü ^ . ^^.stwortnng des Ambassador- wird " die fremde» Truppen aus de.» pand ^ j„ stj„,„, guten Wille» forlznfabren "M Befrieb.g.ing aufgenommen t er wnd ^ Der Handel wird übn- 'Md keine Mühe zu spare... damit erwab' -n. ^b. ^„„dstbafte>. Fähnrich Go.dknoPt nnd geus i„ hen Abschied genommen «. Da laut . > ä „^^stg^cn sich verfehlt, gegen d,^Katholiken ^eorg Holdencr vo» Glarns vor einiger w> - werden Luecr» und ^cwh; von gröbliw gescholten, auch gegen die katholisches ,.nd Lolothnr» darum ange^ V Orlen beanstragt. den Proeep gegen .itü A» de» pandvogt im Toggenburg w... Wochen. z„ he,, v Orten zu steben. »ebmen es »> . ^ z-bmaans, I»I» Rechnnngen der bandvoglt geschrieben, er .'oll einen Rechtstag hiefür ansezen. »«' ^ zuverlässige Nachricht erhalten bat, ""d GeleitSberren l'S, u die betreffende» Landvogtewn). , - ' Unterrhane», welchem' e. ^aß die vo» Neuenbürg, Biel und Neuenstadt .amml e» g ^ ^ ^ (5a,.»»r nach Wi.le„ ihrer Obern und der Eidgenolien und wne. . ^ gczvge'. seien, ^ankreich ge^ogeil waren, wieder beimgelrbit n». st solchem vorbeuge.i inline, nn ans "Nd da man die Notwendigkeit einsieht, daß "^'"7"' ' ' ' ^,'indliche Erkundigungen einziehe» nnd, ^ifieation hin beschlossen: Freibnrg soll über de» ««chdestM , ^ ^ Acholischen Orte Namen 'VN... die Angabe» richtig sind, es B.eern """l'nlv". ' ' Unwille» vernommen, w.e die von Bern, Biel und Neuenstadt schre.be., w" ^ f,j„o» Artikel des ewigen aber erwarte, sie werden die Uttgebor,ame>. ,tias^^^ ^ fgr hie Zuknistt andern zum war- Wiedens Entschuldigung finde; wen» sie 'treust j„ der Eidgenosse,.schasr fördern : »e»dx„ vjonon niid Freundschatt, i n der ihrigen mit offenen Fähnchen geduldet", an ihrem Ernst zu zweifeln Ursache hat, so wird auch au sie geschrieben, daß man eine exemplarische Bestrafung der Frevler erwarte und darüber Antwort wünsche. ^ All die Herzogin von Longucville will man schreiben, daß man solche Unordnungen tief beklage, daß d>e Markgräfin von Rütteln, seit sie in der Grafschaft wohne, bereits zu verschiedenen Anständen Vera» lassnng gegeben habe, und daß man auf deren beförderliche Entfernung dringen müsse, indem es ivust ihre» Söhnen zu großem Nachtheil gereichen möchte, — Endlich soll auch au den König von Frankreich und an die alte Köiligin (Katharina von Medicis) geschrieben werden, wie seinen Interessen schädlich dw Markgräfin bier gewirkt babe, «t«I. (S. n. Thurgau), <> aus den Grcmplaren der Archive Zürich, Bern und GlarnS, «»!, aus rein Bcruererenivlar — II and de». Marin' ereinplar. Laudgrafschaft Zhnrga« Laudvogtei Skheiiithal. Grafschaft SarganS Grafschaft Bade», Landvogtei Freie Aemter, Vier euiictb. Vogteien überh Vandvogtei Lauis Man sehe auch i>» Abschnitte Herrschaftsaugelegenhcitcn: i>>,. >»>> Art, Inn. Zndicatur u, Gompetenft. „ 08, Ginkauf u. Niederlassung. „ 485. Stifte und Klöster, Art. 44, Amtsrechuung, Art, 42, Lehcusachen. „ Illii, Stifte unr Klöster, Arl, 224, LocaleS. 28. Amts- u. GcleitSrechugn, Art, 47. AmtSrechnuug. „ 192, Locales. Art, 250 Verkehr mit Mavlaud, Art, 04, Verwaltung im Allgein, >,>« <><> 1,1, Art, 2», Amtsrechuung, „ 480. Stifte und Klöster- Art, 107, Stifte und Klöster. „ 25, Amtsrechnung. Art. 8ii, Handel und Gewerbe- >»>«, Art, 42, Amtsrechuung. u. Art. 295, Zollsachen. I, Art, 180, Märchen, Eiittetbirczischl Iahrrechnuligs - Tagsazung. Lnqgavus Ii». Juli. Staatsarchiv Lllceru. (znnetbirq. 'Absch. Bd. III. >t»7. i'Auch in den 'Archiven Zürich unv Bern I Boten: (Die nämlichen, wie zu Lauiö den 25. Juni). Antust 15>7<; Mau i'che tas Äerhandeltt im Abschuittr Hr>rschafl>ian^cle,,eilhn'tki,: ennrtbi»g. Vvgteirn »bork. I» Art. 3». AiittSrcchnnüq. ^»»dvogtoi LaniS, »- ?>rt. :!l2. Jngitsachcn. ^ggarus und Maintbal r ?!rt. 2l. Amlerechnunu. LuggarnS. >> Art. 274. Priigrisachc«. »? '.'tri. I >i. Nrci'nuiiqssachkn. lW. Iustijsactien. «'. „ W. BiiKenrrchnuns. >i. 3tl>. grllsachrn. (5o»sereiiz der V katholischen ssrle, sgmnit F-reiburg. Lucoru >^7 ^licern. 'Absch. Vr. ^ sAllch ilti ^andeSarchiv ^^itwalden.j Rathsbolcn: Lneern. Rockns Hclmli, Schultheis; Jost Pftssser, alt-Schnltheis; Riklaus Klees, <°'»r,ch; Riklaus Schall—alle des Raths; Jost Ekhart, RalbSrichtcr. kl r i. Peter von Pro, Landam- Heinrich Püntiner, Starthalter und des Raths. Schwvz. Iehannes Gaffer, Landammann; Ka- ^lbhherg, alt-Landammann. Untcrwalden. Riklans den Flüc, Landammann ed dem Wald; Jo- «»neSWaser, Ritter, Landammann nnd Panncrhcrr nid dem Wald. Zug. Gotthard Schmid, des Raths. ^Nbnrq. Johannes von Lauten, genannt Heid, Ritter, Schultheis! Franz Rndcla; Georg von Dies- beide des Raths; Franz Gnrnel, Stadtsehreiber. ^ »T. Freibnrg hatte die Anssckrcibnng gegenwärtiger Eonferenz begehrt wegen seiner Anstände mit Herzog von Savohen über einige im Jahr t-M» in Besiz genommene Stüke savoyischen Gebiets. ^ Gesandten von Freibnrg sczen nun schriftlich und mündlich den Sachverhalt auseinander nnd bitten wulstige Atifnahmc nnd Benrtbcilnng dieses Handels, indem sie versichern, das Freibnrg dieses nie- vergesse», sondern stetS in allen Treuen dessen gedenken werde. Ans die 'Anfrage der V katholische» Ue a» Feeib»,-^ ob es in dem Sinne, wie der savohische Gesandte eS gethan habe, den Entscheid dic- ^ ^treitlmiidels den V Orten übergebe, nämlich, das alsdann Freibnrg dem Bündnisse aneb beitrete, ^Uviedevn die (Gesandten von Freibnrg: Ihre Obern haben ibne» bezüglich des Streithandels Bollmach- Zuheilt, nicht aber bezüglich der Annahme des Bündnisses, daher sie zuvor um Mitthcilnng des Utwurfs z» diesem Bündnis, sowie auch dessen, was die V Orte in Betreff des Bündnisses zu ..'Uli Willens seien, bitten müssen. ES wird ihnen nun eine Abschrist benannten Entwurfs zugestellt; >ci» si»'»cw„ Begehre» aber um Mittheilung des Beschlusses der V Orte kann noch nickt entsprochen ^en, diese hjx Sacke bisher nur vor den Rathen behandelt nnd noch nicht an die Gemeinden ^lachl vc,ven; jedoch wird ihnen beförderliche Kcnntnisgabe versprochen, sobald lezlcrcs geschehen sein Da die savoyischen Gesandten nun auf die durch einen AnSschus an sie gesteltle Anfrage erkläre», "b sie den Anstand zwischen Freibnrg und dem Herzog den V Orten zum Entscheid übergeben, geben die Gesandten von Freibnrg ihre Einwilligung dazu, jedoch mit der Bedingung, das der Spruch in Kraft trete, bevor Freiburg ihn angenommen. — Dieses alles nnd noch andere darüber gepflogene "Verhandlungen werden allseitig in den Absckied genommen. I». Gemäs deS lezten Abschieds zu Baden August 1570 sezt der Landvogr im Poggenburg den RecklStag gegen Goldknopf und Holdcucr von Glarns wegen ihrer Halterungen gegen die katholische Religion und den Landfrieden auf den 2l. August nach Licklenltcig an; demnack werden Lueern und Sckwhz beauftragt, ihre Gesandten auf diesen Tag dahin abzuordnen und inzwischen sick bei Frcibnrg und Solothnrn zu erkundige», ob sie in dieser Sache zu den ^ Orten stehen wollen 'An GlarnS wird gescl,rieben, es »röchle die beiden Beklagten znm Reckt halten. Ter Abt voir St. Gallen, auf dessen Gebiet die Sacke vorgefallen ist, wird ebenfalls ersnckt, auf dem Rechteckig zu den katholischen Orlen zu hallen. Tie Gesandten werden schließlich angewiesen, sich in keine weitere Unterhandlung mehr cinznlassen, sondern fest dem Rechten nachzugehen. Lucern macht die Anzeigt daß es morgen eine öffentliche Warnung in Betreff der italienischen Panliner-Mönchsköpfc oder Leuen plapparte und Langhälsler erlassen werde: es berichte deswegen darüber, damit man sich darnach zu uck ten wisse. «I. (S. n. Sarga»s>. (S. n. Thurgau). f. Räch Berlesnng des IahrrccknnngS -Absckicdcs hinficktlick derer von Renenbnrg lind Mnblhaiisen und in Erinnerung jenes dringende» Bittlckrcibens, welckes die von Mühlhansen im ^cahr l'iill, nachdem sie mit den andern Rcugläubigcn gegen die lall» llisckcn Orte gezogen waren, an leztcre erlassen hatten, wird nun für besser erachtet, die an selbe »»5 Bern vorgeschlagenen Schreiben zu uiilcrlassen und den Handel wieder an die Obern zu bringen, da»»t sick diese mit allem Grnst berathcn, was in Betreff Renenbnrgs zu thnn und was mit denen von Rl»i" Hansen und andern ihresgleichen, die so frevelhaft wider die Bünde, wider den Landfrieden und w>de> ihre eigenen Briefe bandeln, durch Gesandle oder sonst zu reden sei. Hingegen läßt man fick gefalle», daß die andern Schreiben an den König von ,Hankreick «Iii. Juli und 2V. August), an die König'" Mutter, an die Herzogin von Longneville <7.Angnst) und an die Markgräfin von Rötteln mit Beforde rnng in der VII Orte Rainen ansgeferligl und erlassen werden. K. An den französischen Ambaiiadm in Solothnrn wird mir allem Gruft geschrieben, er möchte hinsichtlich der ausstehenden Pensionen n»d KricgSzahlnngen beförderlick eine Grklärnng geben, auf wann man die Bezahlung sicher erwarten tön»', indem man sonst genöthigt wäre, den Handel an die höchsten Gewalten zu bringen; mit seiner leztln» gegebenen Antwort könne man sich nämlich nickt zufrieden geben. ZndeniZwird die Sacke zu nähr"'' Berarbung, was weiter zu tön» sein möchte, in den Abschied genommen. I». Bezüglich der „admiralihlw" Kleinodien, welche beim spanischen Gesandten Pompejus vom Kreuz in Uri liegen und laut des Abl^'^^ zu Traden den VII Orten übergeben sind, wird an den spanischen Gesandten und an die Kanflente > ^ Basel geschrieben, sie möchten sick mir einander verständigen, damit die Kleinodien so bald möglich kann und dann dem Schultheis; von Mülinen von Bern seine Ansprachen daraus bezahlt werden o" zwischen soll jedes Ort in ernste Beratbnng ziehen, was man zu gelegener Zeit mit Bern dieier n»b> gen Handlung wegen spreche» wolle. Ii. Schultheiß Heid «von Lauten) von Freiburg berichtet, wie c> seinen Auftrag an Pfalzgraf Gasimir in Frankreich und an die Regenten in Burgund ausgerichtet habe It.. Dem Schultheis; Helmli von Lneern, der in einigen Tagen anderer Geschäfte wegen sick ^ lotburn begeben wird, wird anfgelrage», denen von Solothnrn zu berichten, warum die katholische»^ gegenwärtige Konferenz ausgeschrieben habe», was hier zwischen Freibnrg und dem Herzog von savvh^ verhandelt, ferner was an den französischen Ambaffador bezüglich der ausstehenden Pensionen und ansprachen geschrieben und was sonst »ock in Sachen, welche die VII katholischen Orte berühren, vei ^ delt worden, und es gleichzeitig zu bitten, darüber nickt »»willig zu werden und sich von den k» scheu Orte» nickt zu sondern, im Fall dieff das Bnndniß mir dem Herzog von Savohe» annehme» G>7 August >57«, er luaebt. daß auch Sololbur» neben de» V Or- die an de» savohifchcu Gesandten ^'lc -e ' ,.nd Herzog zugelassen werde, er- le» bei der Beurthnlung des ^n'Ui.al Schultheiß Heid und Schultheiß Helml. klärt sich der Gesandte danut euiverttande . ^ ^ acwinne und von einer -sönderung persönlich denen von Solothnru »uttheilen, dann nn A^jfcl des Bündnisses »uttbeilen. I. Lu- ->bbaltt! schließlich sollen sie ihnen, wenn ne es ^ubrlobn fordern und trozige» Betern führt Beschwerde bei Uri, daß die Zehren , .. . r.„„r,r die Angehörigen von Nri wie scheid geben, wenn man etwas dagegen einwen e, ' Pfisterlcule im Kaufhaus zu „Uri" seine eigenen Bürger halte; es beschwert 'ich teuier, ^em neien Markt Einirag geschehe. Ueber ungebührliche Neuerungen angewendet werden ihn deßhalb in den Abschied; den ersten Punkt sind die Gesandten von Un uu, ^ ^ berichtet worden, als sie sich verhalte. Hinsichtlich des andern verantworten nc »ch da . ^ ^ und daß sie für ihre genaue Aufsicht, dam., durch ^ 'Adrige Vertrag in Betreff der ^chiffleute in den Abschied gegeben, damit ne uit >>irl Sti'le und .iiidßer. Naudgraffchaft 5l,nrgau ' S.jf,. ...,d Klbner. Grafschaft Sargan«. SIN» (5o»fere»z der IV mit Neileiiblirg verhiirgrecblete» Städte. Lvlottiurn I?7i», I I . Slugnst Ztuatsarciiiv Vuceru. — ; Neuenbürg. ^ Nalhsbole»: Bern. Beat Ludwig von Mölme», Schultheiß. Lueern. Rochus Helmli, Schultheiß. ^'pttrg. Hans von Lamen, genannt Heid, Schultheiß. Solothnru. Uro Ruchti, Schultheis!, d.'n Anhörung eines Vortrags des Herrn von Maniguet, Bevollmächtigten der Frau Herzogin Toulcvillc und ihrer Söhne, worin er die Rechte der Herzogin auf die Souveräneben ^ ^rrschaft Valcndho begründet und sich auf seine Vorträge vom 2c!. Februar »ud ct. Mai fließen ^^^^beriift, nach Priifnng der vorgelegten Urkunden^), in Grinnernng, wie die Gidgenoffen die Aud ' vom Zuii lliNll, gemäß welchem Jobann rbeodor und Uliich. Herren zu ValendNS, das Lehe» von Graf da? ^ ^"'"'b'irg empfanden. llitunve v. it. September IlNZ. gemäß wctchcr Johann von Starben, Herr zu Vatendps, ^iarb. ^ Iran Jsabclla Graß» zu Neuenburg cnipfängt. Urkunde v. 29. Jannar tljtll, gemäß welcherJohann von ' n„n Neuenbürg erhält. — Urkunre v. i». Znli t4tt. gemäß welcher Graf Wilhelm von . >lr..,-nl>»ra empfängt. — Urkunde von demselben! ">w„ von Krau ^lavcuu >»>»,... ... das beben pp» Graf Ludwig von Neuenbürg erhält. - Urkunde v ^ , „ Urkunde von dem.e.pen, ^"g. Herr », Aalend»« das Lehen p°» Graf Conrad zu Frciburg und Nrnenbnig emrsa » , ^ , 7"^«..iMl». «-5».- '7°"'7^ '°""»eu bekennt, daß er die Herrschaft Aalend.,s vom Graten von Neuenbürg zu rei.en trage. L»es V. 2i>. Mai 14»a. ae Aarbl Aarb Dai ttW August liäW. Grafschaft Rontnbnrg mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, wie sie selbe besessen, der Frau Fohanna von Hochberg und deren Nachkomme» übergeben haben, woraus erhellt, daß damals die Oberherrlichkeil über die Herrschaft Valendys ohne Einspruch zur Grafschaft Neuenbürg gehört habe, endlich in Betracht, wie Herr von Maniqnet sowohl das Ausbleiben des Grafen von Avy und die Ausflüchte dessen Gemahlin, als der Frau Gräfin von Ehallant trozigcn Brief tv, 12. April» an Bern genügend widerlegt hat, und nach Verlesung allu auf diesen Handel bezüglichen Aktenstükc, wird folgender Spruch erlassen! Weil der Graf von Avy »ud seine Frau, die Gräfin von Ehallant, nach Ableben ihres SchwäherS und Vatcrö, des Grafen Reinha>d von Eballant, die ganze Herrschaft Valendys eigenmächtig sich angeeignet haben, gestüzt auf einen ve^ meinten Kauf zwischen Graf Reinhard und einem Propst zu Valendys, Elaudc Eollicr, ferner weil sie diech Herrschaft der Herzogin von pongneville und ihren Kindern widerrechtlich vorenthalten, das Pesten nach altem Herkommen zu empfangen sich geweigert, ihren rechtmässigen Bcsiz nie erwiesen und auf alle Weste den Handel in die hänge gezogen haben, und weil der Graf von Ehallant im Jahr lW! das pehen de» Obcrberrlichkeit Valendys wiederum empfangen und weil Graf Reinhard von Ehallant im Jahr lnst^ ch Neuenbürg persönlich als ychenmanu bei den I V Städten gesessen und den Eid des Gehorsams seinen Obe> Herren geleistet, weil endlicb der Graf und die Gräfin von Avy durch ihre Ausflüchte an der Versclstel pnng des Handels allein schuldig sind, während die Herzogin stets das Recht oder gütliche Unterhaus lnng anerboten und gemäß Bnrgrccht um Beschüzung bei ihren Freiheiten und Rechten angehalten ha-, so soll die streitige Oberberrlichkcit der Herrschast Valendys samml allen Rechten, wie sie die Eidgenosse» l5>2ll übergeben haben, znr Grafschaft Neuenbürg gehören und demnach die Frau Herzogin von hong>^ ville samml ihren Kindern dabei geschüzt werden: wenn der Graf und die Gräfin von Avy dielen nicht annehmen nnd das Recht anrufen wollten, so wird die Herzogin von pongncville gemäß ihres w>o dcrholtcn Erbietens gebührende Antwort geben. I». Auf eine eingereichte Supplieation des Herrn d >-> tiers, Bevollmächtigten des Grafen Joseph von Tonrnielle nnd dessen Frau Philiberta von Ehallant, w>u beschlossen: Weil die Vollziehung des Urtheils, welches der Graf von Tonrnielle im Jahr lsill znNe»m' bnrg wider den Grafen von Avy erlangt hatte, auf Ansuchen Berns eingestellt worden, bis über ^ streitigen SouveränctätSrechte entschieden sei, und weil nun am heutigen Tag die Oberhcrriichkcit übe die Herrschaft Valendys der Frau Herzogin von pongueville und ihren Kindern, als Besizcrn de> ^ schast Neuenburg, kraft des BnrgrechlS zwischen ihr nnd den IV Städte» zugesprochen worden, sv kenne man die Frau Herzogin nnd deren Kinder als ordentliche Richter über die spänige AistPvaebk ovo Erbschaft der Herren von Tonrnielle nnd Avy auf die Herrschaft Valendys und erwarte znverfichi > > daß erstere als Obcrherren ihnen beförderlich gut Gericht und Recht halten werden. maß weichen, Graf Lohann zu 'Aarberg, Her,' zu Valendys, das Lehe» von Graf Lohann von Freiburg und Nenenbn>!l ptängi. Bertrag v. 22. Februar li>2tl zwischen dem Bischof von Basel und den Eidgenossen, durch welchen anSgcit" ^ w,re, daß die Burg Valendys samint der dazu gehörigen Landschaft mit der ober,, GerichtSherrlichkeit über da? Stok und Galgen »nd dem Meyengcricht sammt dem halben Thcii des Val-de-Ruz u s. w. der Grafschaft NeuenbuG ' hören sollen. — Urkunde v. t-M, durch welche Graf Reinhard, der leztverfforbeue Herr zu Valendys, das Lehen Eidgenossen, die damals die Grafschaft Neuenbürg besessen, empfängt nnd leztere als seine Oberherren anerkennt. August 1576. SOI. Dritthalbörtische Jahrrechmmg. Bellenz. 137k, 2^. Zlugust (auf Bartholome). La»deSarchiv Schwyz. Voten: Uri. Beat Hofcr, des Raths und alt-Commissär zu Bellenz. Schwhz. Gilg Büeler, des Raths. Nidwalden. Niklaus Odcrmatt, des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanZelegenheiten: ^ellenz, Bollenz n»d Riviera. «. - I. Art. 330 - 338 302. Confereuz der V katholischen Orte. Lucern. 137t», Ä September. BtaatSarciiiv Lucern. Lucern. Abschied. Bd. '2t8. — Akten : Savoyen. Rathsboten: Lucern. NochuS Hclmli, Schultheiß; Niklaus Kloos, Vcnncr; Niklaus Schall; Jost ^ckhart, Rathsrichter, — alle des Raths. Nri. (hat den Tag nicht besuchen wollen). Schwhz. Johannes ^"iser, Landammann; Dietrich An(Jn) der Halden, Ritter, alt-Landammann. Unterwalden. Andreas chönenbühl, Landammann ob dem Wald; Johannes Wascr, Ritter, Landammann und Panncrherr nid Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, des Raths. «.» Gegenwärtige Tagleistung ward hauptsächlich angeordnet, um sich in Betreff der Erneuerung ^ Bündnisses mit Savohen zu vereinbaren. Lnccrn hatte das Bündniß durch Beschluß vom 27. Au- Rsst angenommen; ebenso Unterwalden ob nnd nid dem Wald; in einigen Orten aber erheben sich ^Gierigkeiten, wcßhalb Unwillen und Zwietracht zwischen dem gemeinen Mann und den Obrigkeiten besorgen ist; Uri hat diesen Tag nicht besuchen wollen; Schwhz bleibt bei dem Bescheid, der von der "ndsgeineinde ^rthcilt worden; Zug hat Auftrag anzuhören und zu referieren. Und nachdem nun die l"her darüber ergangenen Abschiede zu Baden nnd zu Luecrn, die Antwort Freiburgs auf das Aus- üeiben, endlich die Gründe, welche Lneern nnd Unterwalden bei Annahme des Bündnisses geleitet haben, ^gehört worden, und nachdem die Gesandten von Lucern noch mündlich auseinander gesezt, daß zu erwar- ^sci, es dürften die Unterhandlungen Freiburgs und Solothnrns mit der Stadt Genf dadurch abge- ^ochcn werden, und wie man nicht übersehen dürfe, daß man für den Fall der Noth sich um Hülfe und ^tnng umsehen müsse, wie schon zu Gersau und auf andern V- und Vll-örtischcn Taglcistungen an- ^annt worden, wird alles vorgebrachte „mit ernstlichen thrüwen" in den Abschied genommen. Uri ^ben diese Verhandlungen mitgethcilt. Luecrn wird schließlich beauftragt, an Freibnrg zu berichten, daß füglich mit Savohen aus erheblichen Gründen noch nichts habe vorgenommen werden "'uien. Es wird eine Zuschrift des spanischen Gesandten Pomp, vom Kreuz in Betreff der admiralischen Ueinodien verlesen. Man erachtet es jedoch für besser, die Sache auf einem gemein-eidgenössischen Tag behandeln, sich inzwischen gehörig vorzubereiten und dann auch die Kauslente dahin zu bescheiden, k'u (Panischen Gesandten wird geantwortet, er möchte sich nach einem Käufer dieser Kleinodien um- ^ben und darüber berichten, damit der Verkauf angeordnet werden könne, v. In Betreff des glarner 77 610 September 1576, scheir Rechtshandels (wegeil der Lästerungen des Fähnrich Goldknopf und Georg Holdener) werden Lucern und Schwhz beauftragt, in der VII Orte Namen auf den 26, laufenden Monats Gesandte nach Glarus abzuordnen; Schwhz soll inzwischen Kundschaft nach Form Rechtens aufnehmen und die Beklagten auch dazil einladen, «R. (S. u, Mendris). «. Schwhz beantragt, man möchte sich beim Gardchauptmann in Rom erkundigen, wie beim Papst eine zuverlässigere Hülfezusicherung auszuwirken sei, und möchte sich ferner entschließen, ob man die beschlossene Gesandtschaft nach Florenz abgehen lassen wolle, We> die Boten darüber nicht instruiert siud, werden die Anträge all rokoi-oinlmn genommen; jedes Ort soll seine Stimme darüber nach Lucern schikcn. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaligelegenheiten: Laudvogtei McudriS, «l, Art. 480. Beamte. SO«. Jahrrechnung der die Vogteien Grandson und Graßburg regierenden Orte. Freiburg 137<», Itt September Staatsarchiv Bern, Freiburg. Absch. L. 2-tg, Boten - (Nicht angegeben). Auf die Anzeige der Boten von Bern, daß der Kirchherr von Gurmelö ihrem Prädicanten Nicdcrbalm am Werch- und Siebzehnten, der von jeher der Kirche zu Nicdcrbalm zugehörig gewesen, eV was Eintrag thue, erwiedern die von Freiburg, daß sie sich beim Kirchherrn über den Sachverhalt erkum digcil werden, I». Freiburg erinnert Bern an seinen leztcn Anzug bezüglich des Schadens, der de" armen Siechen der Stadt Frciburg an ihren Neben bei Mutruz durch Anlegung eines Weges zugcsug worden, indem einige Mannwerke Reben davon „weggcschrcnzt" worden und die Herstellung der Zäu>^ ihneil große Kosten verursacht habe; cö wünscht deshalb, dem Erbieten Berns gemäß, eine angemcss^ Entschädigung, Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: Nogtei Grasiburg. x—1,1,. UK. Art Kg—71 Ttogtei Orbe mit Tscherliz. r »»d it. Art 339 und 340. Nogtei Grandson «—q, il. Art. 770 - 789, Conferenz der drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn, Bern 137t», 2t». ?^vvember. Staatsarchiv Luccrn. —Samml. der nicht gebund, Abschiede. Rathsboteil: (Nicht angegeben). ^ Gesandte der Grafschaft Burgund eröffnen vor den Rathoboten der drei Städte Bern, Freiburg und ^ ^ lothurn dem Wesen nach folgendes: ES möchten die drei Städte kraft der Erbeinung zwischen dem ^ Oesterreich undBurgund und der Eidgenossenschaft bei diesen Gefahr drohenden Zeitkäufen und bei den >> ss Anzeichen eines plözlichen Ueberfalls auf die Grafschaft ein getreu Aufsehen haben, mit Rath und November t576. >hr beistehen und zum Schuz derselben thätlichc Hülfe leisten. Hierauf wird ihnen erwiedert: Weil ^ sich um eine Sache handle, die in ihren Folgen sehr wichtig, und an welcher der ganzen Eidgenossenschaft, besonders aber den drei Städten, als Grcnzorte», aus verschiedenen Gründen nicht wenig gelegen sei, und die zudem kraft der Erbcinung alle Orte der Eidgenossenschaft berühre, so hätten die drei Städte es für angemessen gefunden, daß man nicht nur sie, sondern alle Orte darum angesprochen und um die thätliche Hülfelcistung ersucht hätte; eö möchte dieses übrigens vermuthlich auö dem Grunde unterblieben sein, weil früher auf einigen Tagleistungcn zu Baden verabschiedet worden, daß, wenn die Grafschaft Burgund thätlich angefochten würde, sie ihre Zuflucht zu den drei uächstgelcgcnen Städten uehmen solle und daß diese ihr dann mit Boten und Briefen alle mögliche Hülfe zu erzeigen haben; drßhalb glaube man auch, daß man ihr dieses Gesuch unter obwaltenden Umständen nicht übel nehmen dürfe und daß man vielmehr trachten müsse, sie nicht ohne Trost zu lassen, sondern ihr einige Hoffnung ouf getreues Aufsehen zu geben; es würde sich jedoch den drei Städten nicht geziemen, ohne Vorwissen "ud Zustimmung der übrigen Orte etwas zu verfügen oder thätliche Hülfelcistung zu versprechen, indem sonst per eintreten könnte, daß, wenn den drei Städten dieser Sache wegen ein Leid oder Unfall dogegnete, sie von den andern Orten wenig Hülfe zu erwarten hätten, besonders weil der Handel immer "och sehr zweifelhaft sei und weil die burgundischen Gesandten sich noch nicht darüber ausgesprochen daben, welches die Fürsten oder Potentaten seien, die die Grafschaft anzufechten oder zu überfallen vorhaben, und weil man daher auch nicht wisse, warum diese Hülfe begehrt werde; es liege daher die Verniuthung nicht ferne, daß eö entweder geschehe, um sich vor künftigen Beschädigungen durch die an den Grenzen umherschweifenden Kricgsleute sicher zu stellen, von welchen jedoch kaum etwas zu besorgen sei, in- bcin eine solche Vcrmesscnhcit gegenüber der Macht des Königs von Spanien und andern Beschüzern der Grafschaft nicht anzunehmen wäre, oder daß eö geschehe, um, wenn ihnen die begehrte Hülfe von den hrei Städten zugesagt worden, dann das zu erlangen, nach welchem die Grafschaft schon so lange gestrebt Hobe, nämlich den Ausdruk „getreues Aufsehen" in der Erbcinung auf thätliche Hülfeleistung auszudeh- "o» und in der Folge für wirkliche Hülföpflicht zu halten; bisher habe man sich jedoch auf verschiedenen ^ogen nicht so weit aussprechen wollen, zudem noch viel anderes wohl zu bedenken sei; wie dem aber etwas müsse für die Grafschaft dennoch gcthan werden. — Deßhalb wird nun nach gründlicher Ve- Grechung ans Ratification hin beschlossen: Weil der ganzen Eidgenossenschaft, besonders aber den drei Städten sehr viel daran gelegen sein müsse, der Grafschaft Wohlfahrt zu erhalten, indem deren llntcr- 3ong od^ Verheerung nothwcndig mit Schaden und Gefahr für die Eidgenossenschaft verbunden wäre, ho soll man der burgundischen Gesandten Vortrag Zürich und Lucern mittheilen und sie bitten und lohnen, den Handel mit allem Ernst zu überlegen und den übrigen Orten ebenfalls mitzutheilcn, damit, "^»n Zürich deßhalb eine Tagsazung ausschreiben würde, man dann im Fall wäre, sich darüber besprechen ">>d über eine angemessene Antwort sich entschließen zu können. Den Gesandten der Grafschaft wird o'Pezeigt, daß sie sich um eine solche Tagansezung bewerben mögen, unter Zusicherung, daß die drei Städte tcts bereit seien, nach dem Wortlaut der Erbcinung alles für die Erhaltung der Ebre und Wohlfahrt Grafschaft zu thun. 612 December 1576, 303. Conferenz der V katholischen Orte. Gersa«. 137«, 3. December. Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bv. X. 477. sAuch im Landesarchiv Nidwalden.j Nathöboten: Lucern. Rochus Helmli, Schultheiß; Jost Holdcrmeher, Sekelmeister und des Raths. Uri. Jost Schmid, alt-Landammann; Johann zum Brunnen, Ritter, des Raths. Schwhz. Kaspar Abh- berg, alt-Landammann; Jost Ans der Mauer, Sekelmeister und dcS Raths. Uutcrwalden. Andreas Schönenbühl, Landammann; Marquard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald. Johann Wascr, Ritter, Landammann und Pannerhcrr nid dem Wald. Zug. Jakob Nußbanmer, des Raths. Gesandte der Grafschaft Burgund haben vor einigen Tagen zu Freiburg und hernach zu Bern unter Berufung auf die Erbeinung das Begehren gestellt, die Eidgenossenschaft möchte ihr bei zu bc- sorgendem Ucbcrfall thätliche Hülfe leisten. Da deshalb ein gemein-eidgenössischer Tag veranlaßt worden, so hat Luccrn für nöthig erachtet, gegenwärtige V-örtische Tagsazung auszuschreiben, um sich zuvor über eine einmüthige Instruction zu verständigen. Nach Verlesung einer Zuschrift Frciburgs und der zu Bern von den drei Städten den 26. November gepflogenen Verhandlungen, sowie der von Bern mitgethciltcn Vorträge der burgundischeu Gesandten, endlich der alten und neuen Erbcinungcn von 1474, 1477 n»d 1511, wird auf Ratification hin verabschiedet! Wiewohl man auö vielen Gründen die Grafschaft Burgund nicht zu Grunde gehen lassen dürfe, so wolle man doch, bevor man deswegen etwas verfüge, en>c Erklärung von den burgundischeu Gesandten erwarten, von wem sie einen Ucbcrfall besorgen, in welche"' Maße sie thätliche Hülfe begehren und ob auch sie Hinwider den Auödrnk „treues Aufsehen" auf die Eidgenossen im Fall der Roth angewendet wissen wollen.—Jeder Gesandte soll nun über die heutigen Verhaud- lungcu an seine Obern referieren; jedem wird eine Abschrift des Abschiedes von Bern mitgetheilt; inzwisilst" soll sich jedes Ort über eine Antwort entschließen. Freiburg wird ersucht, beförderlichst an Lucern zu berichten, was es hierüber in Erfahrung gebracht habe; wenn ein gemein-eidgenössischer Tag ausgeschriebe" würde, soll Lucern zuvor eincu VU-örtischen, oder, wenn dieses nicht möglich, einen V-örtischen Tag schreiben. I». und e. (S. u. Luggarus). «I. Auf die Klage der Hauptleutc von Uri, daß ihre Fe"'^ ruugen an Frankreich immer noch nicht bezahlt seien, wird dem Junker Balthasar von Grissach ein bcn an den Ambassador übermittelt. Die Gesandten und der Stadtschrciber von Luccrn bemerke», daß hinsichtlich dieser Anforderungen weder Mühe noch Arbeit gespart haben, v. Dem Hans Kastel von Uutcrwalden waren in sein Haus, bevor es abgebrannt war, Fenster versprochen, aber noch nicht beza) worden; sein erneuertes Gesuch um Fenster wird in den Abschied genommen. Melchior Küttcl »u Jost Müller von Gersau werden ermahnt, Frieden und Recht einander zu halten und sich zu vertrage", indem man sonst der Gemeinde wider den ungehorsamen Thcil Beistand leisten würde. Man sehe auch im Abschnitte' HerrschaftSaNjielejzcnheiten: Landvogtei Luggarus. I«u v Art. zgg». 4t>v. GlanbcnSsachen. December 1570. 3«t». Dritthalbörtische Conferenz. Brunnen. 137<», 7. December LaudcSarcbiv Sclnvyz. lAuck im Landesarchiv Nidwalden.I Boten: Uri Beat Hofcr, des Raths, alt-Commissär zu Bellen;. Schwhz. Johann Gaffer, Ritter, ^ndammann; Dietrich In der Halden, Ritter; Christoph Schorns, Ritter, Pannerherr, beide alt-Land- animänncr. Nidwaldcn. Ulrich Mettler, Ritter, deö Raths, alt-Vogt der Riviera. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Bollenz nnd Riviera >» Art. 3Z!>. 307. Conferenz der VII katholische» Orte. Lncern 137t», BZ December Staatsarchiv Luccrn. Lucei». Absch. Bd. n. 22k. — Achum. Absch. Bd. X. 27-jb. lAuch in den Archiven Obwaldc», Frcibnrg und Solothurn.I Rathöboten: Lucern. Rochus Helmli, Schultheis!; Ludwig Pfhffer, alt-Schulthciß und Panner- Niklanö Kloos, Benncr; Jost Holdcrmchcr, Sekelnicistcr, beide des Raths. Uri. Jost Schmid, alt- ^"dainmann; Johannes zum Brunnen, des Raths und Sckelmeister. Schwhz. Johannes Gaffer, Ritter, ^baiiimann; Kaspar Abhbcrg, alt-Landanimann. Untcrwaldcn. Andreas Schöncnbühl, Landammann ^cin Wald; Johannes Wascr, Ritter, Laiidammann und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Hans olhngcr, Ammann. Freibnrg. Johann von Lauten, genannt Heid, Ritter, Schultheiß. Solothurn. ^ Surh, des Raths nnd Sckclmeister. Da ungeachtet wiederholter Ermahnungen, Schreiben nnd Verhandlungen die Bezahlung der ^ständige,l Pensionen und Soldansprachcn von Frankreich nicht erfolgt ist, da nun auch Oberst Pfhffer Achtet, wie die Sachen in Frankreich stehen, was ihm und seinen Truppen begegnet sei, nnd waö er, ^6hlend er noch in Frankreich gewesen, beim König und seinem Rath für Schritte dieser Sache wegen ^chan, so wird beschlossen, es sollen Lncern und Uri eine „ansehnliche" Gesandtschaft abordnen, welche ^ Instructionen nnd Creditiven versehen am 27. fließenden Monats (später ans den l. Januar verscholl nach Frankreich abreisen soll, um beim König und den zu Blois versammelten Ständen die Sache Endlich und mit allem Nachdruk zu betreiben. Dem Oberst Pfhffer wird für befriedigende Ausrichtung ^ erhaltenen Aufträge gedankt. I». Der spanische Gesandte Pompejus vom Kreuz übergibt die admi- ^hchen Kleinodien, die zu Mahland confisciert gewesen und nun vom Papst und vom Jnguisttor zu Ehland den Eidgenossen geschenkt worden sind, und begehrt Quittung dafür. — Diese wird ihm (mit Da- vom 20, December) gegeben. Die Kleinodien werden bis zu Austrag der Sache zu Lucern deponiert. Ol Vortrag der Kauflentc wird jedem Ort abschristlich mitgetheilt. Dem Gesandten Pompejus vom Kreuz für seine Bemühungen gedankt. Uebcr eine Anforderung von 25 Kronen des Landschrcibers zum runnen für seinen „Ritt" nach Mahland dieser Sache wegen soll auf künftiger Tagleistung verhandelt wer- Deccmber 1576, den. Luccrn nimmt die Kleinodien mit dem Vorbehalt in Verwahr, daß es keine Verantwortlichkeit best halb übernehme, v. (S. u. Lauis), «R. Auf Berichte Frciburgs und SolothnrnS vereinbart man sich bczng' lich der burgundischen Angelegenheit dahin, die Sache einsweilen auf sich beruhen zu lassen; wenn d>e von Burgund bei dem einen oder andern Ort etwas begehren sollten, so soll man sie einfach nach Zürich verweisen. Inzwischen soll jedes Ort sich darüber berathen, wie die Worte „getreues Aufsehen" in der Erbcinung zn versteheil seien, «. HS. u. Luggarus). t. Auf Verwendung der Gesandten von Freiburg wird dem Herrn von „Vaultelusa" (Vauelusc), Domherrn zu Bcsanoon, eine Empfehlung au den Papst bewilligt, betreffend Resignation auf ein Priorat in Burgund zu Gunsten seines Vetters, K. (S, u. Vier cnnetlnrg- Vogt, übcrh.). I». Oberst Pfhffcr bittet, man möchte den nach Frankreich abzuschikendcn Gesandten nicht nur die Ansprachen der VII Orte und seines Regiments, sondern auch die von GlaruS, Appenzell, Wallis und des Abts voil St, Galleu anempfehlen und lcztcrc über den Stand der Sache unterrichten, — ^ wird entsprochen, l. Bezüglich der Personen aus welschen Landen, welche seit einigen Jahren Brandl steuern sammeln und denen Marguard Müller, Notar zu Basel, ihre Briefe übcrsezt, wird gesunde», daß lezterc ihrer Verschiedenheit wegen verdächtig seien. — Daher wird darüber au Basel geschrieben' Ii,. Auf eine durch Gardehauptinanu Jost Segcsscr im Namen des Bischofs von Como eingereichte Be- schwerde werdeil die III Bünde in einem ernsten Schreiben aufgefordert, den Bischof bei seinen Gerecht tigkeiteu bleiben zu lassen, I. (S. u, Luggarus). ,»». Auf den Antrag des Oberst Pfhffcr wird den sandten nach Frankreich in ihre Justruetion gestellt, sie sollen auch dem Herzog von Aleneou, Bruder des Königs, ihre Aufwartung machen und ihm die Freude der katholischen Orte über seine Aussöhnung mit dem König vermelden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangcleaenheitcn: Vier cinietbirg, Nogteic» übcrh. Art. Mi, Polizeiliches, Landvogtci Lauis » mann, Schwhz, Johann Gasser, Ritter, Landainmann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann, Uuterw den, Marguard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lussi, Statthalter nid dem Zug, Bogt NiklauS Jtten, des Raths, Gegenwärtiger Tag wurde ausgeschrieben, um sich über die Antworten auf die freundliche» 6" schriften und Anerbieten des Königs von Spanien, seines Bruders Don Johann d'Austria, des / nators zu Mahland Marquis von Ahamont, und deS spanischen Ambaffadors zu Altorf, zum Kreuz, zu berathen, desgleichen, um sich über die eingelangte Klagschrift der vier Fähnchen ^ ° des Königs von Frankreich sMissiv der Hauptleute W, Tugginer, Kaspar Ratzenhofer, Balthas, März 1577. 615 ^eorg Reding und Hicron. Kallenberg an die drei Orte Lucern, Schwhz und Solothurn; Blois, 11. Februar 1577. — Ablch. Bd. X 492. — Sowie deren Antwort auf die Zuschrift vom 15. März; Blois, 17. April. — Daselbst, lol. 510.) bezüglich ihres ausstehenden Soldes zu verständigen. Die beschlossenen Antworten an den König von Spanien, an Don Johann von Oesterreich und an den Gubcrnator zu Ehland, worin man für den den katholischen Orten angebotenen Beistand, wenn sie der Religion wegen ^gefochten werden sollten, dankt, werden Uri zur Ausfertigung im Namen der V Orte übertragen. Ludern wird daneben beauftragt, die in seiner Canzlei liegenden Korrespondenzen hervorzusuchen, die vor- kals iu gleicher Angelegenheit zwischen dem König von Spanien und den katholischen Orten geführt worden. Lucern wird ermächtigt, in der V oder VII katholischen Orte Namen an den König von Frankreich zn schreiben, damit die Anforderungen der an seinem Hof befindlichen vier Fähnchen berichtigt werden. «. (S. u. Sargans). Man sehr auch i», Abschnitte HerrschaftSangelegenbeitcn: Grafschaft Sargans. c. Art. t»g. Stifte und Klöster. Conferenz der beiden Städte Bern und Lucern. St. Urban. 1377, 18. März (Montag nach i.aNui'o). Staat»., rchi» Luccr». — Akten: Bern. Rathsbotcn: Bern. Niklaus von Grafenricd, Sckelmcister; Petermann von Wattcnwhl, beide des aths; Anton voit Grafcnricd, Bogt zu Aarwangcn. Lucern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und ^»nerherr; Niklaus Kloos, Vcnner; Jost Holdcrmchcr, Sckclmeistcr; Christoph Sonnenberg, — alle ^ Raths; Nenward Chsat, Stadtschrciber. >5» Gütliche Tauschverabredung zwischen den Boten der beiden Städte Bern und Lucern. Bern be- ^ nämlich auf lueernerischem Gebiet in der Grasschaft Willisau die Collaturen der beiden Pfarreien Knutwhl und Luthcrn; dagegen bcsizt das Kloster St. Urban ebenfalls zwei Collaturen auf bcrnerischcm ^biet, nämlich die zu Madiswhl in der Bogtei Aarwangen und die zu Whnau in der Vogtci Wangen. wird auf Ratification hin von den beidseitigen Boten mit Einwilligung des Abts und Konvents ^ Abtausch um den Kirchensaz oder das .jus palroimlu« sammt dem Corpus oder den Einkünften der kannten Pfarreien beschlossen (die Einkünfte der vier Pfarreien werden spccificiert angegeben); jeder bcil so(l dem andern die in seinen Händen liegenden Titel und Urkunden über diese Collaturen zu Mauden stellen. I». Eine Anforderung des Kapitels zu Langenthal an das Kloster St. Urban für Ga- krung des Kapitels an einigen Festtagen und eine Gegenforderung dcö Klosters werden gegen einan- ^ aufgehoben. «» Bern besizt im Dorf Knutwhl die Niedern Gerichte, Gebot und Verbot, die „Reis", an einigen Personen die Leibeigenschaft, wie solches früher die Stift Zofingen besessen hatte. Dage- bestzt das Kloster St. Urban den Zehnten zu Aarwangcn, der jährlich wenigstens 45 Malter beträgt. . ^e Rechte werden gegen einander ausgetauscht; zur Ausgleichung des Mehrwerths übergibt Bern Kloster 6 Malter „Guts", welche die Stift Zofingen auf dem Haus Pfhffer zu Altishofcn bestzt. Dhr Borschlag für Austausch der Zinsen und Zehnten zu Knutwhl gegen die Collatur, Zinsen und Zehnte» zu Niedcr-Bipp wird in den Abschied genommen. «16 März 1577. S1«. Coilferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1377, 28. März. Staatsarchiv Lncern. Luccrn. Absch. Bd. k. ^«4. Landesarchiv Nidwalden. lAuch in den Archiven Freiburg und Solothurn. I Rathsboten: Lucern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Niklauö Kloos, Ben- ner; Jost Holdcrmchcr, Sckelmeister, beide des Raths. U r i. Peter von Pro, Landammann; Jost alt-Landammann. Schwhz. Johannes Gasser, Landammann; KasparAbhberg, alt-Landammann. Unter- walde n. Melchior von Flüe, Ritter und des Raths ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, Landai» mann und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, deS Raths. Fr ei bürg. Johanne von Lanten, genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Peter Krumcnstol, Burgermeister und deö Raths. So lothurn. Urs Surh, deö Raths und Sckelmeister. l». Die ab der Tagleistung zu Lucern am 20. Decembcr 1576 an den König von Frankreich abge ordneten Gesandten überbringen einen Borschlag deö Königs über Bezahlung der Truppen und der ans- stehenden Pensionen und erstatten mündlichen Bericht. Nach Anhörung desselben wird vorerst all rotoro» ünm genommen, wie die beiden Gesandten ihre Aufnahme in Solothurn, beim Vogt zu Neuenbürg nn bei den vornehmsten Fürsten und Herren am Hof gerühmt haben; dann wird den Gesandten für gewissenhafte Erfüllung der erhaltenen Instructionen die Zufriedenheit ausgesprochen; bezüglich ^ Hauptsache aber wird beschlossen, vor der Hand von der Aufkündnng der Vcrcinung zu abstrahieren, da gegen an den König ein ernstes Schreiben zu erlasse», desgleichen auch an die Königin, an den von Guise und an andere einflußreiche Personen am Hof zu schreiben, was man für die Sache erspu lich erachtet, endlich die beiden Herren von Belliövre dringendst zu ersuchen, ihre möglichste Verwendung eintreten zu lassen. — Solothurn wird mit der Ausfertigung dieser Briefe beauftragt. I». (S. «. ^ garus). e. Es wird erinnert, man solle gemäß des gar scharfen Schreibens, welches der Papst vor o»u gen Jahren an die VII katholischen Orte erlassen hatte, den Pricster-Coneubinat überall streng Lucern und Freiburg bemerken, daß sie dieses bereits gethan haben, und ermahnen die andern Orte, ihre Priester strenge Aufsicht zu führen. «I. Freibnrg wünscht, daß sein schon wiederholt angeregter stand mit dem Herzog von Savohen, betreffend den seit vielen Jahren besessenen Theil der Landl ui Waadt, endlich erledigt werde. Dagegen verlangt der savoyische Gesandte, daß Freibnrg über seinen ^ tritt zum Bündniß mit Savohen sich endlich erkläre,indem, wie er schon früher bemerkt, die mit dem verbündeten Orte dann über obigen Anstand ein Nrthcil sprechen sollen. Die Gesandten von F^'bu ^ entgegnen, daß ihren Obern noch keine Anzeige zugekommen sei, ob au dem leztjährigcn Entwurf des B>" nisscs etwas abgeändert worden, daher sie wünschen, daß man ihnen eine Abschrift der von den V O^^ angenommenen Artikel in den Abschied gebe. Ihrem Begehren wird entsprochen, mit der Bemerkung, ^ man den Beitritt Freiburgs zuversichtlich erwarte. Bezüglich der „starken, nnprcsthaften" abermals angeregt, daß jedes Ort genaue Aufsicht über sie führen soll und daß man auf künftiger < leistung zu Baden beantragen solle, eine Verordnung in Betreff derselben zu erlassen, t Das Ge des Hans Kaufmann von Horw um Fenstep mit den Wappen der katholischen Orte in sein Haus wird acl iiwtnionclum genommen. K. Ilnterwaldeu soll seine Müller dazu anhalten, daß stc März 1577. ^7 Markt zu Lucern die Hodler nicht also betricgen. I». Die Gesandten von Uri werden beauftragt, dafiir zu sorgen, daß ihr Pfarrherr, der Decan Heinrich Heil, das Original des Brevc's Papst Pius V "der Abschaffung der Priester-Dirnen wieder an Lucern znrükgebe. l. Oberst Tanner von Uri, der einer der Gesandten an den Hof des Königs von Frankreich gewesen, wird über einige von ihm nach Hause geschriebenen Briefe zur Rede gestellt, indem durch selbe die Ehre vieler Personen angegriffen sei, nnd znr ^klärnug aufgefordert, ob er Personen in der Eidgenossenschaft oder gar in gegenwärtiger Versamm- gemeint habe. Er verantwortet sich, er habe keinen der anwesenden Gesandten und auch sonst "Winanden in der Eidgenossenschaft damit gemeint, sondern andere Personen, die nicht Eidgenossen "ud zu nennen jezt unnöthig seien; er bittet, sich mit dieser Entschuldigung zufrieden zu geben.—Seine Verantwortung wird für genügend erklärt nnd zugleich erkennt, daß die betreffenden Worte niemanden in der Eidgenossenschaft an seiner Ehre nachtheilig sein sollen. Ii. (S. u. Lauis). I. Die Gesand- tcn von Nidwalden sollen an ihre Obern berichten über die Beschwerde LucernS, daß einige Müller, Melche auf den Markt zu Luceru kommen und den Landsasscn Korn abkaufen, nicht bezahlen können, oder "H, ohne bezahlt zu haben, heimlich entfernen, waö viel Zank und Arreste veranlasse. w und I. aus dem Nidwaldncr-Ercmplar. Man sehe auch llv Abschnitte Herrschaflsangclcgenheiten! ^»»dvogtei Lauis. U Art. 224. Justizsache». ^»dvogtci Lnggarus. >». Art. 402. Glaubcnssachen. 311. Conferenz der IV Waldstätte. Luceru. 1377, 7. Mai. Staatsarchiv Lucern. Lucevn. Absch. Bd. k. — Akten; Bündnisse mit Savoyen. Nathsbotcn: Lucern. Ludwig Pfyffcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Jost Pfhffer, alt-Schult- Niklaus Kloos, Fähnrich nnd des Raths. Uri. Jost Schmid, alt-Landammann; Peter von Pro, ^ ^andammann. Sch whz. Johannes Gasser, Ritter, Landammann; Kaspar Abybcrg, alt-Landammann. '^orwalden. NiklauS von Flüc, alt-Landammann ob dem Wald. Melchior Lussi, Ritter, alt-Land- ^minauu; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr nid dem Wald. n,. Auf daö Begehren des savohischcn Gesandten, Herrn von Jakob, war gegenwärtige Eonferenz beschriebe worden, um sich nunmehr über die Besicglung des jüngst von den vier Orten mit Sa- )cu angenommenen Bündnisses zu verständigen. Nachdem nun der savohische Gesandte seine Ereditive Mgebcn und in seinem schriftlichen und mündlichen Bortrage gebeten hatte, daß der aufgerichtete Bundes mit möglichster Beförderung besiegelt und der Handel allseitig beschlossen werden möchte, wird vor- dem Ambassador für seine freundschaftlichen Erbictungcn angemessen gedankt, dann werden die Ar- ^ des Bündnisses noch einmal vollständig abgelesen und die ausgefertigten Originalbricfe damit ver- ^ 'cheu; ,rnd weil in der Ausfertigung einige wenige Worte zu bcsserm Verständnis!, aber ohne Aende- des Sinnes, seit der lezten Verhandlung hinzugesezt worden, wird eine getreue Abschrift deS Bünd- ^lfcs jedem Gesandten mitgctheilt und beschlossen, eS soll sich jedes Ort beförderlichst darüber entschließen ""d den savohischcn Gesandten in Kenntnis! sczen, wann er ihm die BundeSbricfe zur Bcsieglung über^ 78 ' ' Mai 1577, schiken solle, damit die Sache nicht weiter verzögert werde,*) ?». Graf Johann Baptista Borroniäus von Arona, dem das Unglük begegnet ist, seine Frau zu tödtcn, bittet um eiil sicher Geleit, bis zu Austrag des Handels sich iu Luggarns aufhalten zu dürfen, und um Abordnung ciucS Geiandtcu ail den Herzog von Parma, um iu der Sache vermitteln zu helfen. In Berüksichtigung der Freundschaft und der Wohlthaten, welche er und seine Vorfahren stets den Angehörigen der Eidgenossen crwicsc» haben, wird ihm entsprochen, Uri wird von Luccrn um Zusendung eines des Fclsenbrechenö knndigc» Meisters ersucht. «I. (S. u. Thurgau). «. Schwhz berichtet über das Unglük, welches dem Kloster und Flckcn Einsiedcln vor einigen Tagen durch eine furchtbare FcuerSbrunst begegnet ist, und bittet um U>" terstüzung und um entsprechende Verwendung beim Papst, da das Kloster unmittelbar unter dem heilisss" Stuhl stehe, ferner bei den Kardinälen Borromäus und von Hohen-Ems, beim Bischof von Como und beim Grafen von Ems für Beisteuer und Hülfe,— Den Gesandten von Schwhz wird ihr Bericht verdankt, das Beileid über das Unglük auSgcdrükt und in Bezug auf die gewünschten Schreiben entsprochen; an d" übrigen drei Orte Zug, Frciburg und Solothurn wird davon Mitthcilung gemacht. Endlich wird anf NaNP- cation hin beschlossen: Jedes Ort soll auf den Pfingstmittwoch einen Gesandten nach Einsicdeln abordne» und diesem eine Unterstüzung mitgeben, die jczt ans 500 bis 400 Gulden beantragt wird (beim Brandl unglük zu Appenzell hatte jedes Ort 200 Kronen beigesteuert). — Die Gesandten von Schwhz danke» im Namen ihrer Obern, Uri, das über die Angelegenheit bezüglich der admiralischcn Kleinodien b» genaueste Kenntnis; hat, wird beauftragt, ein Schreiben an Bern zu entwerfen und dasselbe Luccrn zu' Einsicht mitzuthcilen; inzwischen soll sich jedes Ort nichts desto weniger darüber bcrathcn und sc"" Gesandten auf künftige Tagleistnng mit Vollmachten abfertigen. Man sehe auch Im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: Landgrafschaft Thurgau, »i Art. 488. Stifte und Klöster. SI2. Jahvrechuung der III Schirmorte des Klosters Engelberg. Engelberg. T377, IB. Mni (Montag vor dcr Auffahrt). StaatSarcliiv Luccr». — Akte» , Kloster Engelberg. Rathsbotcn: Luccrn, HanS An dcr Allmend, Rathsrichtcr, Schwhz, Martin Degen, alt -Landvcist im Thurgau, Unterwalden. Konrad Wirz, alt-Statthaltcr ob dem Wald; Jakob Lussi, Landschrc'^ nid dem Wald, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirmortsangelegenheiten: Abtel und Thal Engclberg » «. Art, «2—K4. ') MehrcreS auf diese Aündnißangclegcnlicit bezügliche, als Entwürfe, Vortrüge, Korrespondenzen, Erlü »te>»ni Einwendungen Frankreichs, Instructionen, u, a, m. stehe im Staatsarchiv Lucern: Bündnisse mit Savohcn. Mai 1577, l>!9 51» (5o»feren; der beiden Städte Bern und Lucern. St Urban. 1577, I«. Mai Staatsarchiv L.'uccru. Akten: Bern. Rathsbotcn: Bern, Niklauö von Grafcnried, Sckelmcister; Anton Gasser, Venncr; Hans An- Tillier,— alte deö Raths, Lncern, Ludwig Pfyffcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Rochus Helmli, alt-Schultheiß; Jost Holdcrmeycr, Sckclmcistcr; Christoph Sonnenbcrg, beide des Nathö; Renward (Lysat, Stadtschrcibcr. Bezüglich des Abtausches des Zehntens zu Aarwangen gegen die Nechtsamen der Leibeigenschaft und der Niedern Gerichte zu Knntwyl wird die lczthin getroffene Verabredung bestätigt; doch darf der ^ Aarwangen, dem dieser Zehnten für die zwei folgenden Jahre verliehen worden, denselben noch >o lange beziehen, Um den Abtausch deö KircheusazeS, des großen und kleinen Zehntens und der Aodenzinse zu Nieder-Bipp gegen den Zehnten und Bodcnzins zu Knntwyl ausführen zu können, wird dcr beidseitige Ertrag speeifieicrt und das, was jeder Theil dem andern heraus zu geben hat, fcstgcsezt; >eder Theil tritt von heute an in die Nnznng des Ertanschten und übergibt dem andern Theil die Briefe u»d Gewahrsamen über das Abgetretene, -- Dieses wird also angenommen auf Bestätigung hin beider Städte Obrigkeiten. 5 SK. Konferenz der VlI katholischen Orte, Lucern, 1577, tMa: (Pfingstinittwoch). Staatsarchiv lncern. Lucevn. Absch. Bd. 27 j. lAuch in den Archiven Nidwalden, Freiburq und Solotburn.I Rathsboten: Lueern, Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Rochus Helmli, alt- s-'^ultheiß; NiklanS Kloos, Fähnrich und deö Raths, Uri, Jost Schmid, alt-Landammann, Schwyz, ^'Hannes Gasser, Ritter, Landammann; Kaspar Abyberg, alt-Landammann, Untcrwalde», Mar- chiard Jnifcld, alt-Landammann ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann und Panncr- nid dem Wald. Zug, Kaspar Meyenberg von Baar. Frcibnrg, Johann von Lauten, genannt Ritter, Schultheiß; Peter Krnmenstol, Bürgermeister und des Raths, Solothnrn, Stephan ^chwaller, Venncr und des Raths. Betreffend die Untcrstüznng an daö Kloster und die Thallente zu Einstedeln wegen ihres ^^Nidunglüks läßt man eS bei den Beschlüssen der einzelnen Orte verbleiben Daher sollen die Abordneten Vollmacht haben, ihre Beisteuer so zu vertbeilcn, wie sie von ihren Obern beauftragt sind, Hans Ludwig Göldlin, des Bischofs von Chnr Sceretar und Gesandter, führt Klage, wie diesem einigen seiner Gegner in Bünden Gefahr drohe, und bittet um Rath nnd Hülfe, In Erinnerung an s/w vom Papst hierüber erlassenen Brcve (16, April) wird an die III Bünde abermals ernstlich geschrieben, "lochten den Bischof und die Stift nicht wider Recht nnd Billigkeit, wider Sprüche nnd Briefe drän- noch jemanden solches gestatten nnd das auf dem lcztcn Bcitag auf Anhalten der Gegenpartei Bc «20 Mai t577. schlossenc wieder aufheben; würde das nicht geschehen, so mühte man die Sache an die höchsten Gewalten bringen, die dann ihre Gesandten auf künftige Jahrrechnnng zu Baden beauftragen würden, mit den übrigen Orten das zu beschließen, wozu ste befugt zu sein glauben; denn es möchte den milden III Bunden verbündeten Orten nicht mehr gut anstehen, fernerhin mit Leuten, die keine Billigkeit achte» und weder Gelübde, Sprüche, Verträge noch Brief und Siegel halten, in einem Bündniß zu verbleiben. Auch an Zürich wird zur Kenntnißgabc an die übrigen Orte davon Mittheilnng gemacht, v» Auf lue Anzeige, daß die von Wallis eine Zeit lang einen seelischen Prediger in der Stadt Sitten haben predigen lassen, bis er vom Bischof wieder fortgewicsen worden, und daß weder der Bischof noch jemand anders an die katholischen Orte darüber berichtet habe, was mit Bedauern und Mißfallen aufgenommen wird, wird Schultheiß Heid nach Wallis abgeordnet, um dem Bischof im Vertrauen solches vorzuhalten und sich über den Sachverhalt genau zu erkundigen; ferner um ihn an Erneuerung des wieder ausgelaufenen Burg- und Landrechts zu erinnern. Auch Uri wird beauftragt, nähere Erkundigungen einzuziehen, «I. lS. u, Thnrgau). «. Dem Grafen Borromäns wird auf sein dringendes Gesuch außer dein Geleit bewilligt, sich und sein Hofgesinde zu bewaffnen, um sich gegen einen Ucberfall und gegen Gewalt- thätigkeiten sicher zu stellen, I. (S. u, Thnrgau). K. (S. ». Baden), I». (S. u, Freie Aeinter). i Antrag, die nnprcsthaftcn Bettler und verdächtigen Müssiggänger auf die Galeeren zu schiken, wird, da einige Fürsten sich bereits für deren Nebernahme anerboten haben, aü irwtrnoinlnm genommen, Ii.» ^ Gesandten von Freiburg bitten abermals um Erledigung des Strcithandclö zwischen Savohen und FW- bürg, Darauf wird ihnen folgender Bescheid crthcilt: Man sei zwar bereit, Freiburg in diesem Handel allen möglichen Vorschub zu leisten; gemäß der frühcrn Abschiede aber müsse er den Orten, welche de'» Bündniß mit Savohen beitreten, übertragen werden; man erwarte nun, daß Freiburg diesem Bündniß gleich den V Orten beitrete; dadurch werde zwischen den katholischen Orten größere Freundschaft, Ei'Ulü kcit und Zutrauen gepflanzt; sobald dieses geschehen, sollen die Rechtsbrecher ernannt werden; und damit sie sich um so besser darüber entschließen können, wird ihnen eine Abschrift des Bündnisses mitgetheilt, - " Die Gesandten von Freiburg verdanken diese Antwort und nehmen sie in den Abschied, I. Dem HeU" von „Vaultelusa" wird nochmals eine Verwendung an den Papst, bezüglich des Priorats, bewilligt- i»». Die Bitte des Stadtschrciberö von Solothurn um Fenster mit den Wappen der Orte in sein ns»^ Sommerhaus wird ml msli-uornlum genommen, i». Bezüglich der admiralischen Kleinodien wird Uri aber mals aufgetragen, im Namen der VII katholischen Orte an Bern zu schreiben, daß es seine GesandtG auf künftige Jahrrechnung darüber instruieren und die Kaufleute dahin bescheiden möchte. Man sehe auch Im Abschnitte HcrrschaftSangclegenheiten! Landgrafschaft Thnrgau, «I, Art. 489. Stiste und Klöster. r. Art. S59. Locciles. Grafschaft Baden. -r- Art. 8t. Pvlizeisachc», Landvogtei Freie Aemter. i», Art, 148. Kirchliches ». Glaubenss. Juni 1577. 3 »3. Gemein - eidgenössische Iahrrechniings - Tcigsaznng. Baden. 137?, Montag den 17. Juni. Staatsarchiv Luccr». Allgein. Absch. Bd. X. S2j. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. l27. to>. tZ2. Landcsarchiv Nidwaldc». Archiv Glarus. Archiv Aarau. lAuch in de» Archiven Bern, Frciburq und Solotl»ir».i Eeiandtc: Zürich. Haus Bräm, Bllrgcrmcistcr; Konrad Escher, Sckelmeister und des Raths. Bern, ^at Ludwig von Mülincn, Schultheiß; Niklans von Grafcnricd, Sekclmcister. Lnecrn. Ludwig Pfhf- Ritter, Schultheiß; NiklauS Kloos, Nenner und des Raths. Uri. Heinrich Püntiner, Landammaiui. chwhz^ Hans Gaffer, Ritter, Landaniinann. Untcrwaldcn. Johannes Wascr, Ritter, alt-Landam- ^"n ni d dem Wald. Zug. Niklans Ilten, des Raths. Glarus. Melchior Hässi, Landanunann. Basel, klner Wölfl!; Franz Rcchbcrgcr, beide des Raths. Freibnrg. Hans von Lantcn, genannt Heid, "tcr, Schultheiß; Peter Krnnienstol, Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Hieronimus von ' ^ , des Raths. Schaffhauscn. Dietegen von Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister. Appcn- Hans Bodmcr, Landammann. j ^ Sargans). (S. u. Thurgau). 1. (S. u. Baden). K'. I». HS. u. Thurgau). 'bezüglich der in die Abschiede genommenen Gesuche einiger Orte nm Fenster wird voic der Mehrheit ^ lchiedcn, daß man selbe bezahlen solle, obschon die Gesandten einiger Orte darüber nicht instruiert sind. » und I. ^S. u. Thurgau). «». (S. u. Fr.ie Aemter). «. De Villa Nova, Statthalter der Grafschaft Niklauö du Camp, Senator des Parlaments zu Düte, als Abgeordnete des Gubernators, " Rarlanicnts und der Stände der Freigrastchaft Burgund, danken laut eingelegtem Vortrage für die Nmndung der Eidgenossen, daß die Grafschaft durch den Prinzen von Conds und Herzog Casimir »ur worden, und behaupten, daß es im Sinn der Erbcinnng liege, daß die Eidgenossen nicht durch Briefe und Gesandte, sondern uöthigcnfalls durch „getreu Aufsehen" die Grafschaft schirmen. — f und Anerbieten werden angemessen verdankt, mit der Bitte, in dieser ihrer geneigten Gesinnung ^ u die Eidgenossen auch fernerhin zu verharren; ihr Vortrag aber wird ucl inslimcnnluin genommen, des'""" darüber nicht instruiert ist. «». (S. u. Thurgau). >». (S. u. Luggarus). «>. Eine Zuschrift siche Wallis an die Vll katholischen Orte (v. 14. Juni), worin er für das wachsame Auf- ku dankt, über einen Anstand mit den Bürgern zu Sitten wegen eines Priesters, dem er zu predigen ech""»" ^nässet und bezüglich der Erncucrnng dcS Bnrgrechtö baldige Antwort verspricht, sowie Rundlicher Bericht des Schultheiß Heid werden ml rokoromluin genommen. Freibnrg wird bcauf- Nc^' Namen der VII katholischen Orte dem Bischof zu antworten. Jedes Ort erhält 74 Son- ^ " wncn vom Haus Burgund als Erbcinungsgcld für die Jahre 1576 und 1577. «. (S. u. Baden), wa ^ Zungen verschiedene Schreiben ein vom Erzherzog zu Oesterreich in Betreff des Salzkaufs. Da " aber vernommen hat, daß die geheimen Näthe des Erzherzogs, zuwider der Erbciuuug und ohne ^n und Willen des Fürsten, mit den Salzfaetorcn sich vereinbart habe» und mit ihnen „unter einer ^ stckeu, und da man auch weiß, daß die Schreiben in die Hände dieser Räthc gelangen, so wird ^ Glosse,,, eine Gesandtschaft von zwei Orten, nämlich von Lucern und Glarus, an den Erzherzog selbst ^ordnen. Der Landschreibcr zu Baden soll die Crcdenzbricfc und die Instruction ausfertigen; die ^»dtcn sollen auf künftiger Tagleistung über den Erfolg ihrer Sendung berichten. ,i. (S. u. Luggarus). 62Z Juni 1577. V. und (S. u. Vitt ennetbirg. Vogteien überh.). X. Hinsichtlich der Landstreicher, Mörder Nttd Brand' stifter wird eine strenge Verordnung erlassen und allen Landvögtcn mitgethcilt. Da man besorgt, da>, wenil man die bisherigen Wachen aufheben wurde, dann solche Leute ungehindert in'S Land komme« könnten, so wird der Vorschlag, in Zukunft „Profosen" anzustellen, wie eS die benachbarten Länder auch ihn« acl msti'noinlum genommen. (S. u. Baden). «. HS. u. Thurgau). »»».. Basel meldet, dap eS einen S5c> mit Erzherzog Ferdinand von Oesterreich habe in Betreff der beiden Klöster St. Alban und Klingent - und verlangt, daß man die Sache für eine gemein-eidgenössische erkläre. — Das Begehren »truomlum genommen. >»Ss. Ein Vortrag der Abgeordneten von Znlz im Obcr-Engadin wird >» Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten auf nächste Tagsazung mit Vollmachten abfertige. Hiebe! wird man nochmals veranlaßt, an die Bundesgenossen ob Fontana Mcrla zu schreiben r diese zu erinnern nnd zu ermahnen, daß sie ihre Bnndcspflichtcn besser in Obacht nehmen mögen als alle Neuerungen unverzüglich abschaffen und sich gegen die von Zutz nnd die übrigen Gemeinden c Engadins gemäß ihrer geschwornen Verträge nnd der von den III Bünden besiegelten Urkunden sicglcr Brief v. 1574) verhalten, daß sie denen von Zutz die Gant aufthnn nnd ihre Gülten und nnverhindert bezahlen nnd nichts thätlichcS wider sie vornehmen; wenn sie diesen Ermahnungen ' ^ nachkämen, müßte man, wenn auch ungern, zu andern Mitteln schreiten; sie sollen binnen drei Woche« wohl erwogene Antwort an Zürich schiken. Auf einen Vortrag gemeiner III Bünde wird von Gesandten der VII Orte geantwortet: Man halte dafür, daß man in dem an sie erlassenen Schreib" ihre Reputation nnd Ehre keineswegs angegriffen habe, sondern eS sei, was geschrieben worden, in 3"^ treuer eids- nnd bundsgenössischer Wohlmcinnng geschehen. Es wird jezt kein anderer gcsezt; welchem Ort indes etwas begegnet, mag darüber an Zürich berichten, damit dieses einen ausschreibe. Da ein Anstand waltet zwischen Zürich, Schwhz nnd Glarus einerseits nnd den >U ^ anderseits, wie die beidseitigen Kansleute nnd Schiffmcistcr das Recht gegen einander üben sollen, jv I c die Gesandten der übrigen Orte an beide Parteien das Gesuch, sie möchten sich dazu verstehen, daß pe ^ Handel durch einen freundlichen Spruch erledigen. Nachdem die Parteien dazu eingewilligt, wird fosiff Spruch erlassen : Wenn in Zukunft den Schissmeistern der drei Orte von den Kaufleuten ans den IU Bu« ihre Waarcn cingczählt worden, so sind die Schiffmeister verpflichtet, diese ihnen übergebencn gegen den bestimmten Lohn nach Wallenstadt zu führen nnd daselbst dem Hansmeister vorzuzählen;^^ dieser Meister ein oder mehrere ihm eingezählte Stüke liegen, oder verliert er etwas, so ist er zw schädignng verpflichtet; glaubt er aber daran keine Schuld zu haben, so sollen die Meister den Kaufte«^ zu Wallenstadt stets ans den Dienstag des Rechten sein; ereignet sich ein Schiffbruch, oder komme« ) Schifslcute durch Sturm in solche Roth, daß sie zur Erhaltung ihres Lebens die Güter hinanswuff müssen, oder vernnglüken Personen im Wasser, so sollen solche Fälle dort, wo sie vorkommen, berech b werden. In allen.andern Artikeln soll der bestehende Vertrag in Kräften verbleiben, i'i'- (S. «- K'A'. Abgeordnete der IU Bünde bitten um Ausstellung eines Vidimns des Abschieds vom ^ ^ den sie damals erhalten haben, nun aber nicht mehr finden können. Weil Schwhz und einzuwilligen keine Vollmacht haben, wird das Gesuch iimtrnomlnm genommen. lS- «- gau). Amtsrechnnngen der Landvögte sS. u. die betreffenden Landvogteien). aus den Erempiarc» der Archive Zürich und GiaruS. - rr. aus dem Nidwalener Grempiar. —tkk- "»S du» ereniplar. — i,i, zz Akten des Liicerncr Archivs: Kiosker Paradies. ki«. aus dein Aarauer -Eremv« Juni 1577, Man ^"»dgiafschaft Thurgau. Landvogtei Nheiuthal. Grafschaft Sargans Grafschaft Bado» Landvogrei Freie Aeinter. ^'ier ennetbirg- Nogteien über!,, "andvogtei Lauis Üaudvogtei Luggarns. ehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcge e, Art, 252. Fischenzen », Jagerechtc. ßs, „ 2t l, Justizsachen, I, 414, Stifte u»? Klöster, ü. tili. Jnstizsacheu, >t .. 2K7, Zollsachen. Zelt, 'Art 43, AmtSrechuung. -> Art, cht, Lcbensachrn, !>. 44, «. „ 43, „ „ k Art, t23. Kirchliches ». GlaubenSl. », „ 00, KrlcgSsachc». in. Are. 188, LoealeS. A,t. 71, Justizsachen. K' Art. 181 Märchen, p Art, 24t, Justizsachru, citen: «», Art 5kl, LoealeS. » „ Kg, Einkauf». Niederlassung. I>t>, 430, Stifte und Klöster, " ^ leiie, 27, AmlSrechnung. et, Art, t3Z, Klöster, leite „ 26, Amtsrechnung, , , Art, 1g5, LoealeS. lete, „ 29. Amts, u. GclcitSrcchug». iete, Art. 33, AnitSrechnung. Vi. Art. 2gü, Zollsachen, u Art, 134, RcchttungSsacheu. Uri Ennetbirgische Jahrrechnungs - Tagsazung, Lauis. 1377, 23. Juni. Staatsarchiv Lurcru. Eunctbirq. Absch. III. l72. lAuch in dcn Archiven Zürich, Bern, GlaruS und Svlotburn.I Rathöbotcn: Zürich, Konrad Großmann, Bern, Georg Thormann, Lueern, Leopold Feer. Marx Jmhof. Schwpz, Johann Trnbbach, Untcrwalden nid dem Wald, Hauptmann Johan- Lussj. Vcat Jakob Brandenberg, Glarns. Johann Glarner, Basel, Remigius Fäsch, ' Biburg, Martin Gottrow, Solothnrn, Ludwig Grimm; — alle des Raths, Schafft)anscn, Sannes Forrcr, Stadtschrcibcr, ennetb. Vogteien über!, ^auis und MendriS, Landvvgtci Lanis '""dvogtei MendriS Man selie das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnl,citen: Art, 72. Instizsachcn. Art, 30. AnitSrechnuiig. Art, 157, RechuungSsachen, >, e k. I>. o. «I 407, Zollsacheu, 223. Iustizsacheii, 408. Zollsacheu, Art, 533. Iustizsacheii, 542, Polizeiliches, t, Art. 41K, Unterstiizuugen. ie „ 22K, Justlzsachc», I, .. 252, n, 12t. Bußenrechnung, «, Art, 55k. Zollsacheu, Juli 1577. 517. Eimetbirgische Jahrrechnungs - Tagsazung. L»ggarus. 1577, 17. Jnli. Staatsarchiv Lucern. Ennetbirg. Absch. Bd. lll. 190. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Glarus und Solothurn.j Rathöboteu - (Die nämlichen, wie zu Lauiö am 25. Juni 1577). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier cinietbira Vogteien «bcrh. LuggavuS und Mainthal Landvvatei Lnggarus Landvvgtei Mainthal «. Art. 73. Justizsachen. ii. Art. 22. Amtsrechnung. Art. 476. Jnstizsachcn. >,. „ 494. « „ 311. Zollsachen. >!. Art. 348. Rechnnngssachen. Art. 40. Amtsrechnung. Art. 403. GlaubenSsachen. 39. Bußcnrechnung. S18. Confereiiz der V katholischen Orte. Lucern >577, >3. August. Staatsarchiv Luceru. Lucern. Absch. Bd. '280. !Auch iin Landesarchiv Nidwalden.I Rathsboten: Lueeru. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheis! und Pannerherr; Rochus Hclmli, Schultheiß; Sebastian Fecr; Niklans Kloos, beide Fähnrich und des Raths. Nri. Heinrich Pü »ti>M7 Laudammauu. Schwhz. Johannes Gaffer, Ritter, Landammauu. Uuterwaldcn. Melchior von e " ' Ritter und des Raths ob dem Wald; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammaun und Pauuerhcn " dem Wald. Zug. Jakob Trinkler, des Raths. (S. u. Thurgau). >». Im Namen der VIl katholischen Orte wird au die Factoreu der (Christoph Davon und Franz de Jnsula) in Basel geschrieben, sie sollen antworten, ob sie den ihnen gema ^ ten Vorschlag in Betreff des Geleites sowie des Vergleichs mit dem Schultheis; von Mülineu annehme^ wollen oder nicht, damit man ferner in der Sache handeln könne. Dem spanischen Gesandten Pomp zum Kreuz, der nach Mahland reisefertig ist, werden sachbczügliche Austräge mitgegeben. «. (S- u- ) gau). «1. Auf einen Bericht des Schultheis; Pfhffcr von Lueeru über die uachthciligen Umtrieb; ^ Sectischen in Bünden wider die Katholischen, und wie man dort damit umgehe, in Religionssache" Katholiken zu beeinträchtigen, wird Uri beauftragt, vertrauten Personen daselbst ermuthigeud und tro; zu schreiben, e. Eine Klage deS Adrian Zicglcr von Zürich, als Faetor und im Namen einiger ita scher Kaufherren, denen zu Strasburg und Basel Waaren vcrarrestiert worden, wird inl ^ genommen, damit ihnen auf künftiger Tagleistuug zu Baden geholfen und eine Verordnung er werde, auf das; in Zukunft solche Augriffe unterbleiben. 1. Bezüglich der Ansprache des Jakob Tanner von Uri an den Herzog von Savohen „cttlicher Jareu vßsteudige Edelmans plaiffl Jr Durchlaucht hoff Provision halb" wird mit dem savohischen Gesandten RüksPrache genommen, ^ August 1577, tzzz Ansprache ohne fernere Koste» zur Bezahlung gefördert werde, K. Jedem Gesandten wird ein Bericht aus Solothurn, betreffend Rüstungen der Bcrucr und deö Pfalzgrafcu gegeil Frankreich, in den Abschied gegeben, damit jedes Ort seine Gesandten auf künftige Taglcistnng darüber instruiere, I». Die ^sandten sollen auf nächsten Tag mit Vollmachten versehen werden in Betreff der Anforderung von ^ Krön, der Erben des alt-Landschreibcrs zu Lanis für dessen Reise nach Mahland in Sachen der "bliiiralischcn Kleinodien. I. (S. u. Sargans), Ii,. Weil ungebührliche Wucherzinscn für angcliehcneS ^eld in Hebung gekommen sind, indem einige außer dem gewöhnlichen Zins, 5 vom lvv, noch alle Monate 9 Vis 4 vom tili) nehmen, waö zu Übeln Nachreden gegen die Eidgenossen Anlaß geben könnte, ^ soll jedes Ort auf nächste Tagsaznng darüber instruieren, I. Uri wird von Lucern erinnert, den mit Schiffleiiten beider Orte abgeschlossenen Vertrag anzunehmen und zu bestätigen, damit die Briefe ^nibcr ausgefertigt und besiegelt werden können, »». Eine Zuschrift des Bischofs und Landraths im Wallis ail die Vll katholischen Orte, in welcher die Erneuerung des Burg- und Landrcchts anbcgehrt ^'d, wird j„ Abschied genommen; Abschriften davon werden auch an Frciburg und Solothurn üverschikt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcijenheiten! ^^"dgrafschaft Thurgau. » Art. 492. Stifte und Klöster, «?, Art. 3i!I, Locaics. ^^»fschaft SarganS. « Art. lin. Stifte und Klöster, 3LS>. Confemiz der VII katholischen Orte. Lucern. 1,377, 2«. August. TtautSarchiv Lucern. Lucern. Absch. Vd. L. 2»S, »Auch in den Archiven Nidwuldcn, Freiburg und Solothurn.! . Rathsboten! Lueern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß; RochnS Helmli, alt-Schultheifi; Seba- Ü>aii F^^,. Kloos, Venner, beide des Raths. Uri, Hauptmann Walthcr Zeffel, des Raths, ^lwhz^ Johannes Gaffer, Ritter, Landammann; Kaspar Abybcrg, alt-Landammann, Unterwaldcn, ' "lchjor von Flüc, Ritter, des Raths ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann und "Mlerherr nid dem Wald, Zug, Kaspar Mehenberg, Freiburg, Johanii von Lauten, genannt Heid, >ttcr, Schultheiß; Peter Krumcnstol, Bürgermeister und des Raths, Solothur n, Stephan Schwaller, ^"ner nild des Raths, Solothurn hatte ai» Lucern berichtet, daß Herzog Casimir, Pfalzgraf bei Rhein, wiederum Rü- >»n^'^ ts^on Frankreich veranstalte und daß die Berner ihm abermals zuziehen. Nachdem man nun oen Berichten der Gesandten von Lucern, Frciburg und Solothurn vernommen hat, was seither ^ dringend ilöthig erachtet, beförderlichst eine gemein-eidgenöstische Tagsaznirg ß; abzuhalten. Dieselbe wird auf den 1, September angesczt, Dahin soll dann jedes Ort seine ^"ndten Vollmacht darüber abordnen, was man nunmehr mit Bern dieser brache wegen sprechen damit es dergleichen „mnthwillige, frevelhafte" Handlungen, welche nicht allein dem ewigen Frieden 5»ankreich, sondern auch den gcschwornen eidgenössischen Bünden und dem Lands»jeden so sehr cnt- ' sind, nicht mehr gestatte und die Ungehorsamen gemäß Versprechen besUafe, Auch will man eine Klärung von Bern begehren, ob es Bünde und Landfrieden, Eid und Ehre besser als bisher halten 79 lZ?ti August 1577, wolle oder nicht, — Darüber wird uuu au Bern geschrieben, damit sich seine Gesandten auf obbenanntcm Tage zu Baden zu verantworten wissen. Auch an Zürich wird davon Mittheilung gemacht, damit e Glarus, Basel, Schaffhanscn und Appenzell diesen Tag verkünde. Ebenso wird Frcibnrg aufgetiagcn, was eS denen von Biel und Mühlhauscn und dem Vogt zu Neuenbürg schreiben soll, weil man vernonu men hat, daß dieselben ihre Angehörigen abermals zu diesem Zug haben laufen lassen, Freibmg, c> nächstgelegencr Ort, soll ferner den Gubcrnator von Bcsanoon vor den Umtrieben und bösen Ansässigen des Freiherrn von „Aulbona" (Aubonne) nnd anderer Hugenotten gegen die Stadt Bcsaneon wainen Endlich will man zu Baden den Gesandten von Basel ernstlich vorhalten, daß Basel den von Bern un anderswoher dem Pfalzgrafcn Casimir Zuziehenden mit Schiffen und Geleit Vorschub geleistet haw. I». Abgeordnete der Gemeinde Zutz im Ober-Engadin klagen gegen ihre Nachbargemeinde ob Fontana Merla und bitten um Hülfe und Schuz (Akten über den Streit zwischen den beiden Gemeinde», die hohe Obrigkeit, Stok und Galgen betreffend, 1575—1577; im Staatsarchiv Luccrn, Akten: III Bünde) Deßhalb wird an Zürich geschrieben, es möchte im Namen gemeiner XIll Orte mit allem Ernst den Ul den eröffnen, daß man erwartet habe, sie hätten diesen Streit nunmehr beigelegt, daß aber, da >e nicht geschehen, die Eidgenossen nicht mehr länger zusehen können; man verlange demnach, daß sie Streit zwischen den beiden Gemeinden in Güte beilegen, oder, wenn sie keine Vereinbarung zu ^lai bringen können, dieselben auf nächste gemein-eidgenössische Tagsazung zu Baden weisen, — Der Hau wird gleichzeitig all msirnonllum genommen, «. Auf das freundliche Schreiben der Bnndsgcnoffen »" Wallis um Erneuerung des Burg- und Landrcchtö wird Frciburg beauftragt, so bald möglich durch esse« eigenen Boten denselben anzuzeigen, daß man beschlossen habe, auf künftigen St, Mauriz Tag (22, tcmberl Gesandte nach Sitte» zu schiken, um diese Erneuerung vorzunehmen, und daß sie Anordnung treffen möchten, damit hernach ihre Gesandten zugleich mit den Gesandten der katholischen Orte alnciscu können, um in den katholischen Orten den Gegenschwur zu leisten, «I. Balthasar von Grissach »bellst eine Zuschrift des französischen Ambassadors, Herrn von Hautcfort, entschuldigt diesen mündlich, ungeachtet dessen Bemühungen die Bezahlung der Pensionen und Soldansprachen bisher nicht eist s sei, und versichert, daß spätestens Ende dieser Woche das Geld zur Bezahlung einer Pension und e>> ger anderer Anforderungen in Solothurn bereit liegen werde, v. Frciburg und Solothurn we Abschriften mitgctheilt von den Verhandlungen über den Arresthandel derer von Straßburg und ^ gegeit einige Kanfleutc aus Italien; jedes Ort soll seine Gesandten auf künftige Taglcistung zu ' ^ darüber instruieren, k. An den Landvogt zu Lauis wird die Weisung erlassen, er soll die 25 Kn Kosten, welche die Erben des Laudschrciberö zum Brunnen für dessen Reise nach Moyland in der admiralischen Kleinodien von den XII Orten fordern, an dieselben bezahlen, K. Bezüglich der forderung des Hauptmann Jakob Tanncr an den Herzog von Savoyen werden demselben Empfclsswg^ an den Herzog nnd seinen Gesandten ausgestellt, I». Die Schriften über den Strcithandcl zwisässu V katholischen Orten und Glarus liegen immer noch bei Hauptmann Grass, Landschreibcr und P""' Herr der Grafschaft Toggcnburg, der damals gemeiner Schreiber gewesen und noch 20 Krön, als ^ und an seine Kosten fordert. — Es wird ihm nun geschrieben, er soll diese Akteil an Lucein ^ liefern, das ihm dann benannte Summe bezahlen und ihn seines Eides entbinden werde. Jedes ^ soll inzwischen den fünften Thcil dieser Kosten an Lucern schiken. K. Eine freundliche Einladung Schwhz an „uns V katholische Orte sammt Glarus" auf das am 20, September abzuhaltende Schlei August 1577, ES? tv>rd in den Abschied genommen, Ii,. Auf die Ermahnung und den scharfen Befehl des Papstes an die katholischen Orte haben Lucern, Schwhz und Frciburg bereits angemessenc Verordnungen zu Abschaffung der Priester-Concubinen erlassen. Der Weihbischof von Eonstanz ermahnt nun auch die übrigen zu ähnlichen Maßregeln, damit man besonders in den V Orten in diesem Punkte einig gehe und damit alles Aergerniß vermieden bleibe. Daher werden Uri, Unterwaldcu und Zug crmahnt, diesen Besohlen nachzukommen, SSI». Dritthalbörtische Jahrrecstiiliiig. Bellenz und Bvllenz. IS77, 2«. August (auf Bartholome). LandcSarchiv Sciiwyz. Rathöboten: Nri, Johannes Zgraggcn, Schwhz, Johannes Kündig, Hauptmann, Nidwalden. Villaus Leu, Landweibcl. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangele>,enheiten: Allenz, Bollcnz und Rivicra. »-I. Art, 34» -35». SSI. Gemein - eidgenössische Tagsazung. Buden. I.S77, 2. Teptember (Montag nach St. Verena). Staatsarchiv Lucern. Alldem. Absch. Bd. X. SS2. Staatsarchiv Zürich. Absch. Vd. Nr. 127. toi. 182. lAuch in den Archiven Bern, Obwalden, GlarnS, Freiburg, Solothurn und Aarau.l ' Gesandte: Zürich, Haus Kambli, Bürgermeister; Konrad Esther, Sekclmeistcr und des Raths, crn, Beat Ludwig von Mülincn, Schultheiß; Hans Auto» Tillicr, des Raths, Lucern, Rochus Hrlmli, alt-Schulthciß; Niklaus Kloos, Vcnner und des Raths, Nri, Hans Wipfli, des Raths, Schwhz, Hans Gaffer, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Laudammann, Unterwaldcu, Melchior von Flüe, des ^lhs ob dem Wald; Johann Wascr, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Wolfgang Bran- ^»bcrg, Raths, Glarus, Melchior Hassi, Landammaun, Basel, Werner Wölfls des Raths, Frci- Franz Rudcla, des Raths, Solothurn, Stephan Schwaller, Venncr, Schaffhanscn, Dr, Hans ^»rad Meher, Bürgermeister; Dictcgen von Wildenberg, genannt Ringk, alt-Burgermeister, Appen- s^l Joachim Meggeli, Landammann. t». In Betreff der Kricgsrüstnngen des Herzogs Casiinir, Pfalzgrafen bei Rhein, gegen Frankreich Offnen die Gesandten der VII katholischen Orte: Sic haben mit großem Bedauern und Mißfallen ^'uominmi, daß Herzog Casimir auch bei denen von Bern zu seinem beabsichtigten Zug nach Frank- ^ch Knechte geworben und weggeführt habe; denn dieses sei wider die gcschworncn Bünde und den "udfrjeden und wider den ewigen Frieden mit Frankreich, auch zum Verderben der Mannschaft, die sie '^itö in »es Königs Dienst haben, ferner wider die Versicherungen, welche Bern ihnen im Jahr 1575 Ebschied, Bern, 7, Deccmber 1575) gegeben; sie haben deshalb ab einem Tag zu Lueern an Bern das schreiben erlassen, welches gestern vor den Gesandten gemeiner Eidgenossen verlesen worden; sie bc 6W September 1577, rcn nun, daß die Gesandten von Bern ihnen darauf antworten, -- Diese geben nun folgende A»t- wort: In dem benannten Schreiben der VII Orte werde gemeldet, daß Herzog Casimir vorhabe, gegen Frankreich zu ziehen, und daß Bern seine Knechte zu diesem Zug laufen lasse; Bern wisse nun aber nicht, was die Vit Orte für Kundschaften hierüber erhalten haben; denn Bern dürfe in guten Treuen versichern, daß ihm ganz und gar unbekannt sei, ob Herzog Casimir Rüstungen vornehme; sie können nun aber den VII Orten nicht bergen, daß ein Bürger von Bern, Bernhard Tillmann genannt, der im vorigen Zug unter Herzog Casimir Hauptmann gewesen und seither weder in der Stadt noch ans der Landschaft vor den Kriegskncchten, die unter ihm gedient hatten, sicher gewesen, sich im Land herum- getrieben, einige Burger und Landleutc aufgewiegelt und weggeführt habe; Bern habe auf die Kunde hievon sogleich au seine Amtsleute angemessene Befehle erlassen, jene zu verhaften; in Folge dessen sew» einige über vier Wochen im Gefängnis gewesen; auch an Basel habe Bern das Ansuchen gestellt, de» Tillmann auf Betreten festzunehmen; Bern bitte daher die VII Orte, sie möchten nicht Mißtrauen hegen, als ob es die Bünde und den Landfrieden nicht achte, oder sich mit jemanden in ein Bündniß einlasse, das Frankreich oder diesen Bünden zuwider sei; Bern hatte erwartet, daß, wenn die VII Orte, und bc sonders Freiburg und Solothurn, etwas an ihm zu suchen hätten, sie dieses schriftlich oder mündlich thuu würden; daher sei auch nach seiner Ansicht diese Tagsaznng auszuschreiben nicht nöthig gewesen, — VII Orte wiederholen hierauf in ausführlichem Vortrage: Bern habe schon wiederholt daö Gcgentheil von dem versprochen, was es jezt nicht gewehrt habe; sie finden, daß die Behauptung Berns, als ob es von dem srühern Aufbruch kein Wissen gehabt, als ob ihm dieser unlieb gewesen, u, dgl, nicht richtig sei, indem es die heimgekehrten Knechte gar freundlich aufgenommen, sich für selbe um den ausstehenden Sold bc> Herzog Casimir verwendet, ja ihm selbst eine ansehnliche Summe vorgestrekt habe, die zu diesem Krwg gebraucht worden; sie verlangen endlich zu wissen, ob Bern den ewigen Frieden, die Bünde und de» Landfrieden furohin besser als bisher halten wolle, indem ihnen dergleichen „Acffnngcn" und trozigc Handlungen, welche sich seine Angehörigen schon wiederholt angemaßt, nicht mehr erträglich seien, Nacss dem nun die Gesandten von Bern und die der VII Orte sich nochmals naher gegen einander erklärt hatte», danken lcztere für daö freundliche Anerbieten unter angemessenen Zusicherungen. I». (S. u, Thurgaud «. Die Gesandten der VII katholischen Orte machen Anzug, daß seit jener Zeit, da Herzog Wvlfg^sil von Zweibrüken seinen Zug nach Frankreich durch das Elsaß genommen habe, und auf das Ansuche» der Stadt Basel eiir allgemeiner Auszug in allen Orten, auch den Zugewandten und in den gcmcincu Bog teicn veranstaltet worden, die Auszüge durch Absterben und durch Lauge der Zeit lükenhaft gcwordc» seien, und beantragen, daß man neuerdings einen allgemeinen freien Auszug vornehmen möchte; den» es würde den Neidern und Feinden der Eidgenossen Respekt einflößen, wenn sie gewahr werden, daj> dw Eidgenossen in Frieden, Ruhe uud Einigkeit mit einander lebe», — Dieser Vorschlag wird all insti'uo» clnm genommen, «I. Christoph Davon zu Basel, Factor der mahländischen Kauflente, legt den alten 6K- leitsbricf vom W, November 1551 vor, sowie eine Abschrift des neuen; nach Verlesung derselben werde» sie in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten auf nächsten Tag darüber instruiere, ob »mv den Kauflcuteu das Geleit nach dem alten oder nach dem neuen Gcleitsbricf erthcileu wolle. Die Gesandte' von Bern erklären hiebei, daß Bern wohl cinöweilen zu keinem von beiden stimmen werde, eS wäre dc»n, daß man seine Angehörigen ebenfalls sicher im Hcrzogthum Mahland handeln und wandeln lasse. < > Bischof zu Sitten, Hildcbrand von Riedmattcn, berichtet an die VII katholischen Orte mit Zuschrift vr» September 1577, ^ Augujt, dast die Zehnden der Landschaft Wallis erst ans den 4, September versammelt werden können, "'U hinsichtlich der Erneuerung des Burg- und Landrcchts einen Beschluß zu fassen, Frciburg wird aufgctra- diesen Beschluß, sobald ihm derselbe zugekommen sein werde, nach Luecrn zu schiken, damit dieses so- Peich einen Tag ausschreiben könne, t". Basel macht die Anzeige, daß die Verwendung der Eidgenossen bei», Erzherzog von Oesterreich bezüglich der beiden Gotteshäuser St, Alban und Klingcnthal von wenig gewesen, und bittet, man möchte den Gesandten, welche ohnehin wegen des Salzkaufs und Passes zum Erzherzog abgeordnet werden, angemessene Aufträge auch hierüber mitgeben. — Daher wird dem ^udsthrcibcr zu Baden aufgetragen, selbes in die Instruktion zu stellen, zx, (S. u. LauiZ). I», „Studier cuoit von Joignan" (Vinecnz Benoht, königl, span, Esenicr und Hauptmann zu Aoung), Gesandter des Gubcrnators, der Stände und deö Parlaments der Freigrafschaft Burgund, bittet um Verwendung Pfalzgraf Casimir, damit er bei seinem Zuge nach Frankreich die Grafschaft nicht beschädige, und um k"ic Erklärung, wohin sich diese bezüglich der nöthigcu Schreiben und Instructionen zu wenden habe; ^für werde die Grafschaft stets erkenntlich sein, —Für den vermeldeten Grus; wird gedankt; im übrigen ihm gemäß Erbcinung überlassen, von beliebigen Orten Gesandte zu bezeichnen, welche mit Credi- ^cn und Instructionen versehen im Namen gemeiner Eidgenossen zu Herzog Casimir reiten sollen; ^cnii ex glaube, daß durch Briefe etwas ersprießliches ausgerichtet werden könnte, so wolle man ihm auch >erin entsprechen, — Dieses wird ml rolöroiulum genommen, ii. Ilri wünscht, daß jedes Ort seine Bett- ^ selbst erhalte und selbe nicht von Ort zu Ort umherziehen lasse, hat aber nichts dagegen, wenn man Presthaften Personen, denen eS das Almosen gar nicht abschlagen will, Bettelbriefe ausstellt, — jedoch früher das Ausstellen von Bettelbriefen verboten worden, wird der Anzug in den Abschied ße»ommen. Auch wird verfügt, daß jedes Ort auf Mörder und Brandstifter ein wachsames Auge halte. » Der Gesandte von Basel legt ein soeben von seinen Obern erhaltenes Münzmandat vor, das Erz- ^zog Ferdinand von Oesterreich am 5l, Mai erlassen hat, — ES wird in den Abschied genommen, da- '">t jevxg seine Angehörigen vor Schaden warne und damit sich jedes Ort entschließe, wie mau sich ^ Zukunft hiebet verhalte» wolle, I. Ritter Roll vou Uri verantwortet sich mündlich u'd Landammann ^ Pro schriftlich gegen die Anschuldigung, als ob sie gewöhnlich auf die ennctbirgischcn Jabrrechuungen begeben, um daselbst die Händel, welche sonst zu der Kammer Handcu verfallen wären, zu „verthä- >ßen", Jh^ Rechtfertigung und Entschuldigung wird genehm gehalten, »». Adrian Ziegler von Zürich, »aetor der Kauflcutc aus Italien, eröffnet! Balthasar RavaleSea, gewesener Bürger zu Basel, Herwegen chuldeu flüchtig geworden, habe eine Summe von mehr als 4Wl) Kronen nach und nach in Wechseln ^flssnommeu; die Basler, da sie gemerkt, daß sie sich für ihre Ansprachen auS der znrükgelasscnen Habe ">cht bezahlt macheu können, haben die im Kaufhaus befindlichen Waarcnballcu mit Beschlag belegt, welche ' ^balesea hätte spedieren sollen; dcßwegeu nun haben ihm die Kaufherren eine Vollmacht zugeschikt, diese Giter zu Basel wieder frei zu machen und an ihren Bestimmungsort zu spedieren; denn wenn sie wider ihr ^'hoffen solche Gefahren für ihre Waarcn besorgen müßten, würden sie und andere Kaufleute in Italien Durchpaß durch die Eidgenossenschaft meiden und andere Straßen einschlagen; auf diese Weise sei t>e,te eine Menge Waarcn unterwegs über den Bodcnsec und durch Piemont in die Niederlande, be- ^uders nach Autors, woraus zu entnehmen sei, welche Nachtheile für die «schiff- und Fuhrleute, für die ^umer, Wirthe und „andere HandwerkSlcutc" und für die Eidgenossenschaft an ihren Zöllen, Geleiten ^ >b Weggcldcrn daraus erwachsen könnten; seine Bemühungen bei Basel seien bisher ohne Erfolg ge- 630 September 1577. bliebe», ja dieses habe beschlossen, benannte Waaren zn verganten, wenn bis Pfingsten niemand komme, die Wechsel zn bezahlen; es sei aber nicht billig, daß jemand in eigener Sache Richter sei; er bitte daher um Rath, wie dieser Handel gütlich könnte beigelegt werden, oder dann, ihm zu einem unparteiische" Rechten zu verhelfen. — Nach Anhörung der Gesandten von Basel wird der Handel in den Abschied genommen; Basel wird ersucht, mit dem Verkauf der Waaren bis zur nächsten Tagsazung zuzuwarten. »». (S. u. Thurgau). «. (S. u. Sargans). >». ES wird kein anderer Tag angesczt; welches Ort eS für nöthig findet, mag darüber an Zürich Anzeige machen, damit dieses einen Tag ausschreibe, «1 Züuü) meldet, daß es an die beiden Gemeinden Zutz und ob Fontana Merla geschrieben habe, sie möchten sich ans diesem Tag einfinden, daß dann erster? zn erscheinen zugesagt, leztere aber geantwortet habe, den angesczten Bundestag erwarten zu wollen. Nun bitten Abgeordnete der Gemeinde Zutz ganz dringend, man möchte ihren Span entweder gütlich vereinbaren oder aber ihnen zum Recht verhelfen. Daher wird nun an die III Bünde nochmals mit allem Ernst geschrieben, sie sollen beförderlich berichten, waS sie auf benanntem Bundestag verhandelt, ob sie die beiden Parteien vereinbart haben oder nicht, oder waS jeder Bund und jede Gemeinde zn thun gesonnen sei, und sollen dieses Zürich mitthcilcn, damit dic^ seS die übrigen Orte davon in Kenntniß sezcn oder nach Gntfinden die beiden nächsten Orte ScbwhZ und Glarus zur Abordnung von Gesandten nach Bünden anweisen könne. «, aus dcm Znrchcrcrkmplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSainiele^enbeiten: Landgrafschaft Thurgau >>. Art. 268. Zotlsachen. ». Art. 4W. Stifte »nb Klöster. Grafschaft Sargaus. ». Art. in. Stifte und Klöster. Landvogtei Lauis. «. Art. 158. Rechnun.zssache». 522 Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1577, 17 September Staatsarchiv Lucern. Lmern. Absch. Gd. k. '^97. lAuch in» LandeSarchlv Obwaldcn.I Rathsboten-, Lncern. RochuS Helmli, alt-Schulthciß; Sebastian Fecr; NiklauS Kloos, Fähnrich' Jost Ekhart, Rathsrichter, — alle des Raths. Nri. Ulrich Walcker, des Raths. Sch whz. Georg Rcdmg. alt-Landammann. Unterwalden. Melchior von Flüe, Ritter, des Raths ob dem Wald; Heinrich Uri, Landammann nid dem Wald. Zug. Hauptmann (HanS) Nufibaumcr von Aegcri, des RathS Nach Verlesung der Antwort des Bischofs und Landraths von Wallis bezüglich der Erneuernnä des Burg- und Landrechts, sowie eines Gutachtens derer von Frciburg, wird einstimmig beschlossen, Begehren derer von Wallis, welche meinen, daß jezt die Reihe an ihnen sei, Gesandte zur Ernenn > des Bundes in die VII Orte abznschikcn, zu willfahren und denselben im Namen der VII Orte 6"^ ben, sie möchten ihre Gesandten unverzüglich von Ort zu Ort schiken, man werde überall die o w Gewalten versammeln und ihnen alle Ehre, Freundschaft und bundSgcnössischcTreue und Liebe nachher werde man bei erster Gelegenheit Gesandte zu ihnen von Zchndcn zu Zchndcu schiken; man daß durch diese Bundeöcrneuerung wahre und beständige Freundschaft und Liebe werde gepflanzt September 1577, 631 den, —Es bei diesem Anlaß auch besprochen, wie einige Anhänger des neuen Glanbens im Wallis dieses Burgrccht, durch welches die Erhaltung der katholischen Religion bezwekt wird, dahin auslegen, daß, kenn man einen Theil vom Glauben zu verdrängen versuchen wollte, dann der andere Theil ihm Schirm geben soll, daß aber, wenn jemand freiwillig einen andern Glauben annehmen, oder vom katholischen Glauben abfallen möchte, das Burgrccht ihn nicht daran hindern soll. Ferner wird vorgebracht, daß im Wallis viele ungeschiktc Priester seien, die nicht predigen können, auch wenig katholische Bücher besinn, daß unter den Geistlichen insgcsammt „keine Reformation, sondern jegliches Aergcrniß vorkomme", daß die Landlcute, besonders die Vornehmen, ihre Kinder an seelische Orte in die Schule schikcn, wo sie wenig Gutes lernen, — Es soll daher mit den Gesandten von Wallis und durch die Gesandten der ^11 Orte mit vertrauten Leuten im Wallis nachdenklich darüber gesprochen werden, wie solchem abzuhelfen sciu möchte. Von dieser Verhandlung wird an Frciburg und Solothurn schriftliche Mitthcilnng gemacht, I». Da ungeachtet der Vertröstung auf lezter Tagsazung zu Baden noch keine Zahlungen aus Frankreich eingelangt sind, so wird an Balthasar von Grissach ernstlich darüber geschrieben, «. Jedes ^rt soll seine Angehörigen auf das Mandat aufmerksam machen, welches Schwhz bezüglich des künftigen Markts zu Steinen erlassen hat, und in welchem bei 20 Gulden Buße verboten wird, vor dem Montag Morgen Vieh oder Pferde aufzuführen, «I. Jedem Ort wird die Abschrift eines Schreibens von Freies mitgethcilt, in welchem derer von Neuenburg Erbieten und Verspreche», nicht mehr fremden Fürsten ^ziehen, sondern sich den Eidgenossen gefällig verhalten zu wollen, gemeldet wird, «?. (S. u. Sargans), k. Da die Abschiede von Baden zu langsam ausgefertigt werden, wodurch uicht selten Mißverständnisse ^tstehcn, so wird beschlossen, daß man an dem frühern Beschluß festhalten wolle, gemäß welchem die ^sandten auf die Abschiede warten und sie vor ihrer Abreise auf dem Rathhauö verlesen lassen sollen; wa>c jedoch der Abschied zu groß, so soll wenigstens ein Exemplar ganz ausgefertigt und vor dem Ano- kinandergchen abgehört werden. Ma» sel>c auch im Abschnitte HerrschaftSanaelcgcicheiteu l Morgans, „ Art, 1K, Lchensache». 32S. Conferenz der V katholischen Orte. GerSnu >377, 7. October. Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bd. X. 63t. Raihoboten: Lucern, Rochus Hclmli, alt-Schnltheiß; Niklaus Kloos, Vcnncr und des Raths, ri, (entschuldigt), Schwhz, Johanu Gaffer, Ritter, Landammaniii Kaspar Abhbcrg, alt-Laudammann. "terwaldcn, Heinrich von Uri, Landammann nid dem Wald, Zug, HanS Essener, des Raths. «. Weil die französischen Gesandten für Bezahlung einer Pension einen Termin angesezt haben, ">r Berichtigung der Kriegöansprachen aber, obschon es versprochen worden, kein Geld vorhanden ist, ^wd daher großer Unwille oder gar Unruhen unter dem gemeinen Mann zu besorgen sind, hatte Lueern uöthjg erachtet, gegenwärtigen Tag auszuschreiben. Es wird nun auf Ratification Hill beschlossen i D'e Gesandten, welche zu Abholung der Pension abgeordnet werden, sollen mit Balthasar von Grissach ernstlich sprechen und ihm die große Roth vorstellen, ferner ihn daran erinnern, wie der Ambassador, wie Oktober 1577, der König und seine Frau Mutter und der ganze Rath wiederholt sowohl schriftlich als mündlich zu zahlen versprochen, ahcr nie Wort gehalten haben; man könne solches nicht mehr länger dulden und weide unverzüglich Gesandte an den König abordnen, um sich ernstlich bei ihm zu beklagen und eine bestimmte Erklärung zu begehren, ob und wann er zahlen wolle, Ei» anderer Vorschlag geht dahin, dem König gemäß Vereinung das Recht darznschlagen. Auf nächstem Tag zu Baden soll dann jedes Ort seinen Entschluß mitthcilcn und zugleich über den Bescheid berichten, welchen die Gesandten jüngst u»> französischen Hofe erhalten haben. Auf diese Weise erwartet mau, daß die Hauptleutc und Knechte stä> beruhigen werden, wenn sie diesen Ernst ihrer Obern sehen, — Von dieser Verhandlung wird an ile> schriftliche Mittheilnng gemacht, S». Lueern macht die Anzeige, daß es wegen der von Oesterreich in bellen ober» Landen verrufenen Münzen eine Warnung erlassen habe und die Fremden, welche eine Gcldssnte höher ausgeben, als sie dieselbe erhalten, bestrafen werde, — Dieses wird von den Gesandten der übrigen Orte in den Abschied genommen, (S. n. Lauis). «I- (S. u, SarganS), v. Die von Walln schreiben, daß sie ihre Gesandten zum Bnndesschwnr auf den 15, dieses Monats nach Uri und von da nach Unterwaldcn, Lueern, Schwhz, Zug, Solothurn und Frciburg senden werden. Daher soll jedes OU sich darauf vorbereiten. An die von Wallis wird geantwortet: Man sehe ihrer Boten Ankunft mit Freude entgegen und werde ihnen alle Ehre und Freundschaft erzeigen; es sei übrigens nicht der Fall, daß es den Gesandten der katholischen Orte beschwerlich falle, im Wallis von Zehndcn zn Zehnden zu reiten, w>c sie in ihrer Zuschrift andeuten, daher man es beim frühern Beschluß bleiben lasse, 1. Jedes Ort so> Lueern 6 Kronen übcrschiken an die Kosten, welche dieses dem Landschrcibcr im Toggcnburg wegen des GlarnerhandelS bezahlt hat. Man sehe auch im Abschnitte HcirschaftSangclcgenheiten: Grafschaft SarganS. <>, Art, 80, Pvlizcisache», Landvogtei LauiS. «. Art. NIZ. Instizsachcn, Conferenz der V katholischen Orte, Baden. 1377, 1,3. Octobev (Sonntag vor St, Gallus). Staatsarchiv Lnccrn. Allgei», Absch, Bd. X, KiS, Archiv Aara», Rarhsboten: Lueern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Rochus Helnili, alt Schultheiß, Uri, Jost Schund, alt-Landammann; Hans zum Brunnen, Statthalter und des Raths- Schwhz, Kaspar Abhberg, alt-Landammann; Jost Auf der Mauer, Sekelmeistcr und dcS Raths, lln- terwalden, Andreas Schönenbühl, alt-Landammann; Melchior von Flnc, des Raths ob dem Wald Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Wolfgang Brandenberg, des Raths, t». Konrad Planta, Domdcchant der Stift Chur, eröffnet vor den Gesandten der V katholischen D>td Es sei bekannt, daß sein seliger Vater, der Herr von Rhäzüns, bei den lczten Unruhen in Bünden (nn gerichtet worden, und zwar nicht wegen eines Verbrechens, sondern allein wegen des katholischen Glan bens; er bitte nun, man möchte ihm eine Urkunde darüber ausstellen, damit er im gegebenen Fall n ihrer bedienen könne, -— Die Urkunde wird ihm bewilligt, der Gegenstand übrigens all i-olorocnlnn genommen, 1». (S. u. SarganS). Lueern macht die Anzeige, daß es die Löwen-Plapparte und die nn October 1577, 633 gewichtig,i halben Silbcrkronen habe verrufen lassen, weil selbe seit der Abrufung in Oesterreich „haufenweise" in sein Gebiet kämmen, «I. Schwhz beschwert sich über eine Zuschrift des ZchndenS Visp im Wallis, in welcher es verdächtiget werde, mit denen von Visp Briefe aufgerichtet zu haben, die seiner ^bre höchst nachthcilig seien; da die schmähliche Verdächtigung auch die vier übrigen Orte berühre, weil die V Orte stets zusammen gehalten und sich nie von einander gesondert haben, so bitte es um Rath, d-'ie es sich dabei zu verhalten habe,— Deshalb wird Uri beauftragt, mit den andern sechs Zchnden, die 'i)re Gesandten bereits dort haben werden, mit allem Ernst zu sprechen, das; sie den Zchnden Visp dazu anhalten möchten, für diesmal den Bund ebenfalls zu beschwören ; sollte zwischen Schwhz und dem Zchnden Wöp ein Anstand wirklich walten, so solle dieser vor den sechs Orten und den sechs Zchnden gemäß des Burgund Landrechts gütlich oder rechtlich ausgeführt werden; Uri soll dann über den Erfolg seiner Rüksprache un Luccrn und Unterwalden berichten, v. Auf dringendes Anhalten der Obersten und Hanptleute bezüglich Soldansprachcn an Frankreich wird von den V katholischen Orten ein ganz ernstes Schreiben un den König von Frankreich und Polen erlassen, ebenso an die Königin Mutter und an die Herren von ^elliövre und Hautefort, t. Der Gesandte des Herzogs von Savoycn macht Anzug: Er sei im Begriff, 5u seinem Fürsten sich zu verfügen; daher begehre er, das; man nunmehr dem Vertrag auch noch beifügen ^usse, wie viel Hülfe die verbündeten Orte dem Herzog jcweilcn bewilligen wollen,—Weil man darüber nicht Mstrniert ist, wird ein anderer Tag auf den 2l, October nach Luccrn angcsczt, K'. Sobald die Stimmen über den anguisolischen Handel von den andern Orten Luccrn zugekommen sein werden, soll es im Na- uwu dcr Mehrheit an den Landvogt zu Lanis mit allem Ernst schreiben, Rathsbaten aus dem Aaranercremplar, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten- ^U'ufschaft SarganS, >», Art, ll2. Stifte »nd Klöster. ^U»dvr>Htei Lanis, « Art. Zll, Jniiissache», C-nfm»; d-r V katholisch-» Ort-, 'S"' v-tob-. >A»ch im LandeSarchiv Ol'waldcn.i a-lnsj ist- ^ Rathsboten- Luccrn. Ludwig Pcter^Msl^'L^ldsfähiirich und des Raths. Schultheis; Niklauö Klooö. Vcnncr und des - p alt-Landammann, Unterwalden. Schwhz. Johannes Gasser, Ritter. Laudammann; "'s M 'v . ,lt-Laudammann nid dem Melchior von Flne, Ritter, des Raths ob dem Wald; Melch.or Lust., ^uld, Zug, Gotthard Schmid, des Raths. ^ ^ Gesandte», man möchte sich nunmehr Nach Anhörung des dringenden Begehrens res G r^^ ^ Mistenden Hülfe erklären, damit über den Umfang der Savohcn bei einem Ucbcrfall ^ fZune, und nach Verlesung einer b>eses in den im Bundesbrief ^u gelassenen Raum cmge^^ ^^^ darüber zu beschließen einräumt, Zuschrift Frciburgs, worin dieses den V ^cn un wrmg ^ ^willigenden Hülfötruppen Bimmen Lueern, Schwhz und Unterwalden dah.n. das d.e Anz ^ 634 Ottober 1577, nicht unter 6669 und nicht über 12,999 Mann betragen soll. Uri und Zug haben keine Vollmacht, eine solche Anzahl zu bewilligen, daher es ihnen in den Abschied gegeben wird mit der Bitte, sich bald darüber zu entschließen und das Resultat nach Lucern zu berichten, weil der savohische Gesandte abzureisen wünscht, bevor die Straßen und Pässe wegen der näher rükendcn Pest gesperrt werden, I». (S, u. LauiS). «. (S- u. Sargans), «t. Die von Wallis haben denaufdculll.Octob, zum Bnndcsschwnr festgescztcn Tag wieder abgeschrieben nnd auf eine andere Zeit verschoben wegen des Auslands, der sich zwischen Schwhz und dem Zehndcn Visp erhoben hat. Sobald nun Schwhz die Antwort von Visp erhalten haben wird, soll es selbe mit den andern aufdw- scn Handel bezüglichen Akten mittheilen; alsdann soll auch an Frciburg und Solothurn darüber geschrieben werden, mit dem Begehren, über den Sachverhalt genau sich zu erkundigen; Uri und Unterwalden sollen ebenfalls über die Ursache dieses Ausbleibens und Verschiebend Erkundigungen einziehen, e. Schultheiß Pfhffer bittet abermals in seinem und der übrigen Hauptleute Namen, mau möchte ihnen zur Bezahlung ihrer Anforderungen an Frankreich behülflich sein; er beklagt sich über die Anschuldigung, als habe er für sich und seine Hauptleute vom Trcsoricr Geld empfangen, aber den Hauptlcuten nichts davon abge- geben, und als sei er im lcztcu Kricgözug die Ursache gewesen, daß die Hauptleute nicht bezahlt worden seien, ferner, daß er unrecht gehandelt, Paris zu verlassen; er bittet, seine Verantwortung in den Ab- schied zu nehmen, damit solche Unruhestifter bestraft werden. — Darauf werden ihm und den HauPtlcu- ten die schon zu Baden entworfenen Vcrwendungsschreiben an den König, die Königin Mutter und den Herrn von Belliövre ausgestellt. Seine Verantwortung wird genehm gehalten. Inzwischen soll jedes Ort den Hauptleuten gegen ihre Kricgsleute Schuz und Schirm gewähren, bis sie bezahlt werden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelejienheiten: Grafschaft Sargans «. Art, 81, Poltzeisachen. Laudvvgtei Lauis, »«. Art, 3>5, Jnftizsachen. 52«. Geheime Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn I »77, Ii» November. Staatsarchiv Vuccru. Lucern. Absch. Vd. k. 31t). — Akten: Spanien und Mayland. Rathsboteu: Luccru, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Rochus Helmli, alt^ Schultheiß; Niklaus Kloos, Fähnrich und des Raths, Uri, Jakob Muhcim, des Raths, Schwhz. hanneö Gasser, Ritter, Landammauu, Unterwalden, Melchior von Flüe, des Raths ob dem Wa > Heinrich von Uri, Landammauu nid dem Wald, Zug, Hauptmann Hans Nußbanmer, des Raths, (Alle der geheimen Räthc.) Der spanische Ambassador, Pompejus zum Kreuz, übergibt seine Beglaubigung vom König (1. 2" und vom Markgrafen von Ahamont, Gubcrnator zu Mahland, (4, Octobcr) und eröffnet darauf des: Da er Bericht von gegenwärtiger Tagsazung erhalten habe, komme er, um im Namen seines Kon g ' der der V katholischen Orte vertrautester Freund und Bundesgenosse sei, und im Namen des von Ahamont sie zu begrüßen und ihnen zu wissen zu thun, daß der König ein besonders gropcs gnädiges Gefallen empfunden, da er ans ihrem lczten Schreiben ihre besondere Neigung und ten Willen ersehen habe, beim wahren unbezwcifcltcn katholischen Glauben zu verharren, dessen der November 1577. ">g ein besonders eifriger Beschüzer sei und für dessen Erhaltung er stets alle seine Macht aufbieten werde; ja der König wolle denselben nicht nur in seinen eigenen Staaten erhalten, sondern auch jedem Fürsten, jeder Regierung, die denselben zu erhalten wünschen, dabei behülflich sein; unter diesen liegen ü)"'. besonders die katholischen Orte am Herzen; denn er habe ihm, dem Gesandten, aufgetragen, in hinein königlichen Namen neuerdings die Versicherung zu geben, daß er, wenn sie ihrer Religion wegen ""gekochten würden, auf ihr Ansuchen um Hülfe und Beistand nicht ermangeln werde, ihnen mit all' seiner Macht beizustehen*); dagegen erwarte er von ihnen einen eben so guten Willen bei vorkommenden Fällen; der König habe dem Gubernator zu Mahland ausdrüklich anbefohlen, dieses durch ihn, den A'nbassador, den V Orten kund zu thuu. Dieser Vortrag sammt allen eingelegten Briefen wird in den Abschied genommen, um sie an die geheimen Näthe zu bringen; diese sollen sich darüber reiflich be- eathen, damit man auf künftiger Tagleistung, die ausschließlich deswegen von den geheimen Rathen gehalten werden soll, sich verständigen könne, wie man dem König und dem Markgrafen antworten und danken ^olle, „wie es einer so wichtigen und tröstlichen Zusage zufolge angemessen sein möchte/—Auch soll jeder Gesandte an seine Obern berichten, wie hier ausgemacht worden, daß diese Verhandlung ganz geheim Ehalten werden soll, — Dem spanischen Gesandten wird für seinen „gutherzigen Eifer und Fleiß", den ^ >n diesen und andern Geschäften zur Wohlfahrt und Erhaltung der Eidgenossenschaft erzeigt habe, verbindlich gedankt mit der Bitte, in diesem seinem Wohlwollen verharren zu wollen. Der obbenanntc endlich wird auf Montag St, Katharinentag (25, November) nach Gcrsau angesezt. Welche Orte ihre Gesandten gewöhnlich durch die Gemeinden ernennen, sollen eS in dieser wichtigen geheimen Sache nicht i" weit kommen lassen, sondern cö sollen die geheimen Räthe in aller Stille ans ihrer Mitte Abgeordnete bezeichnen, damit die Sache ganz geheim bleibe, 327. Konferenz der VII katholischen Orte. Willisau 1377, > 7. November Staatsarchiv Lucer», Allgcm. Absch. Ld, X. Wo. iAuck in den Archiven Freiburg und Solothurn.I RathSbotcu: Luecrn, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Sebastian Fecr, des Raths, Laudvogt zu Willisau, Uri, Jakob Muheim, des Raths. Schwyz, Johann Gaffer, Ritter, Landamman». Untcr- ^alden, Melchior von Flüc, Ritter, deS Raths ob dem Wald; Heinrich von Nri, Landammann nid Wald. Zug. Hauptmann Hans Nußbanmer, deS Raths. Frciburg, Hans von Lauten, genannt Schultheiß; Hanö Mcsselo, deS Raths. Solothuru, Stephan Schwaller, Vcuner; Wilhelm "Wnier, Ritter, beide deS Raths, "i Ir» In Venire 8M»n>'w s»»o i>.ivlli, elie Ii snni, ,»'» n euoie, I'er >1 el.e >» »"<> ttenle nonie «Ii .... <>r ' '' «»per, eke «,>,.rn In pinsln rieliesln ,..n,.a« ,>or enunn .I'e°-n. Insner» i.^uielnti, el.e 8,.» Ii »>n,.el...rn .le I.Mi Ii nvi»Ili ^ «Iie Ii Sern poss.l.ile, et .,»elli el.e nlle Vvslre 8ix,».rie sern.in ,)i>. ...n.ncli ele. 636 November 1577. t». Dieser Tag war von Freiburg hauptsächlich wegen der Bundeserneuerung mit Wallis aus- geschrieben worden. Nun berichten die Gesandten von Freiburg, was sie im Wallis erfahren und w>e die Gesandten von Wallis sich verantwortet haben, warum sie auf den bestimmten Tag zu Erneuerung des Bundesschwurs nicht erschienen seien. Auch wird ein so eben angekommenes Schreiben des Bischoff zu Sitten an die Vll katholischen Orte verlesen, worin die bcmcldten Entschuldigungen ebenfalls cntha ten sind. Da nun die von Wallis immer noch auf ihrer Meinung verharren, daß der Bnndcsschwur nur an Einem Ort im Wallis und nicht in jedem Zehndcn einzeln vor sich zu gehen habe, indem lcztcres eine Neuerung wäre, dabei sich aber erbieten, dafür sorgen zu wollen, daß Rathsboten aller sieben Zehn- den, auch der Bischof und das Domcapitel zu Sitten sich an einem beliebigen Orte zu diesem Bundes schwur versammeln werden, und erklären, daß, wenn die katholischen Orte nach dem Bnndcsschwur »o ) an die Zehnden gelangen wollen, um ihnen etwas besonderes mitzutheilcn, sie selbe gern begleiten nn ihnen alle mögliche Freundschaft erzeigen würden, so wird für gut erachtet, die von Wallis diesmal nich mit Strenge zu nöthigen, damit sie nicht unwillig werden und die Sache sich noch verschlimmere, nn sich mit deren Anerbieten zufrieden zu geben, — Und weil der Span zwischen Schwhz und dem Zeh" den Viöp noch uncrörtert und es nöthig ist, denselben noch vor dem Bnndcsschwur zu berichtigen, w>r Schwhz ersucht, seinerseits diesen Span den Gesandten der katholischen Orte und derer von Wallis, welche auf dem BundeSschwur zusammen kommen werden, anzuvertrauen; auch an die von Wallis wird in diesem Sinne geschrieben, mit der Bitte, die von Visp dahin zu vermögen, daß auch sie diesen Spa" den obbcnannten Gesandten übergeben. Sobald dann die Parteien über diese Vorfrage einig, soll der Tag für dcil Bnndcsschwur angesczt werden, L«. (S. u. Luggarus), «. Balthasar von Grissach, Dolmetsch des französischen Ambaffadorö, dankt für die Verwendung bei Bern, in Folge deren es seine Angehörige" nicht wider den König habe ziehen lassen, und bittet, über das lange Ausbleiben der Kricgszahlungen sowie des Ambassadorö nicht unwillig zu werden ; er übergibt auch ein Missiv des Königs, worin dieser die Hoffnung ausspricht, daß er nunmehr nach abgeschlossenem Frieden werde bezahlen können, und eine» Brief des AmbassadorS, worin dieser meldet, mit welchem Erfolg er beim König die Zahlung betreibe. Auch Oberst Tugginer von Solothuru entschuldigt den König, «I. «5. I. K-. (S. u. Lauis). I» Freie Aemter), I. Die V Orte ermahnen in einer Zuschrift den Bischof von Chnr, er möchte sich nm Gc leit bewerben und mit Beförderung auf seine Stift ziehen, damit im Gottesdienst und in andern VasinU die Ordnung erhalten werde; man habe nämlich vernommen, daß wegen Nachlässigkeit der Priester ka tholische Kinder von ncugläubige» Predigern getauft werden. It. Die vier Orte Lueeru, Nri, Untcw walden und Zug sollen ihren Gesandten auf nächsten Tag Vollmachten crtheilen bezüglich des Gesuchs derer von Glarus, daß man Schwhz dahin vermögen möchte, ebenfalls dem Vertrag beizutreten, wie d>e übrigen Orte gethan haben, I» Die Gesandten der vier Orte machen die Anzeige, daß ihre Obern d>c Entschuldigung des Schultheiß Pfhsscr von Lueeru, bezüglich der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen' auf dcu leztcn Kricgözug sich beziehend, gutheißen, Da man in Erfahrung gebracht hat, daß einige fremde Banditen, welche leztes Jahr am Ueberfall von Besanaon theilgcnommen und neuerdings wieder mit gefährlichen Anschlägen umgehen, sich in der Grafschaft Neuenbürg aufhalten, so wird an den G»bcr nator geschrieben, er möchte diese Leute fortwciscn. November 1577. 637 Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Landvogtei Freie Slemter. «>. Art. lkö. Klöster. Landvogtei Lauis. «> Art. 3ll>. Justizsachcn. r. Art. 317. Justi,fachen. e. „ 97. Verwaltung im Allgei». !?. „ 318. „ „ ^^»dvogtei LuggarnS. «» Art. tüli. Statuten der Landschaft. 328. Geheime Conferenz der V katholischen Orte. GerSnu. ^1377, 2<». November (St. Konradstag). Ttantsnraiiv Lucer». — Akten: Bündnisse mit Moyland. Rathsboten: Lueern. Niklaus Kloos, Venner und des Raths. Uri. Johann zum Brunnen, Ritter, Klhalter. Schwhz. Johann Gaffer, Ritter, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann. Unter alden. Melchior von Flüe, Ritter, des Raths ob dem Wald; Heinrich von Uri, Landammann nid ^»> Wald. Zug. Jakob Nnslbanmer, des Raths. — (Alle der geheimen Räthc). «». Dieser Tag wird gemäß Beschluß zu Lueern vom 16. November abgehalten, um sich über eine »gemessene Antwort an den König von Spanien auf dessen gar freundliche und tröstliche Anerbieten ^verständigen Eröffnung der Instructionen und Verlesung der Schreiben und Vorträge, sowie r Zuschrift, die man bei einem ähnlichen Anlaß im Jahr 1573 erlassen hatte, wird beschlossen, eine ^he Antwort, nur mit Abänderung einiger Worte und so kurz und freundlich als möglich und mit ^'^»cilpue auf die frühere Antwort, an den König zu erlassen. In diesem Schreiben soll dann auch ^ ^sandten Pompejus zum .Kreuz in Gutem gedacht werden, „aber mit etwas kürzern Worten als schr^" ^ beschlossen, an den Gubernator von Moyland, Markgraf von Ayamont, ein Dank- wie früher zu erlassen (29. November). Dem Gesandten von Uri wird aufgetragen, im Namen ii/ ^ Herrn Pompejus für alle seine Mühe und Gefälligkeiten zu danke» und ihn zu bitten, »diese», seinem Wohlwollen zu verharren und die Briefe an den Köllig und an den Gubernator zu 5». Es wird ein Brief vorgelegt, welchen Don Johann von Austria, Gubernator in den Nie- ^»"dcn, an die Stände, Städte, Prälaten, Edeln und gemeinen Personen daselbst in Betreff dcS -. der Niederlande gegen Spanien erlassen hat. Lueern soll sobald möglich eine Abschrift davon ^>» Ort zuschikcn. v. Uri macht einen Anzug bezüglich des Schreibens, welches Basel vor einigen ^grn in Betreff des auf Waaren gelegten Arrestes eiugcschikt hatte; hinsichtlich der Verantwortung über ncicl^' diesem Schreiben berührten Vorfälle zu Lueern und zu Uri macht es den Vorschlag, sogleich n ^ gemein-eidgenössischen Tag auszuschreiben, um diese leidige Sache und den noch "ll'ledigtcn Anstand wegen des Geleites der Kauflcute berichtigen zu können; auch möchte im Schrci- am ^ Begehren gestellt werden, daß es seinen Gesandten über die Abtretung seines Autheils Kloster Paradies Vollmachten mitgebe. — Darüber soll sich jedes Ort beförderlich entschließen und »^u Entscheid »ach Lueern schiken, damit dieses das Schreiben an Zürich noch zu rechter Zeit erlassen "»" «I. Bezüglich des von Glarus an die vier Orte gestellten Begehrens, sie möchten Schwyz dahin ^»ögeii, daß es dem vor Jahren abgeschlossenen Vertrag (v, 3. Juli 1564) endlich auch beitrete, sind 638 November 1577, die Gesandten von Lucern und Zug nicht instruiert, weshalb eö wieder in den Abschied genommen wird Jedes Ort soll sich darüber entschließen, ob eö die Sache schriftlich oder durch Gesandte ausrichten lassen möchte. 52». Dritthalbörtischer Appellationstag. StanS. 1.377, 1. Dccember (Sonntag »ach St. Andreas). LandeSarchiv Schwyz. Rathöbolen: Uri, Melchior zum Büel, alt-Landvogt in Bollenz; Bernhardinus Aschwandcn, des Raths. S chwhz, Martin Ulrich, Statthalter; Jakob Bcllmont von Rikenbach, alt-Commissär zu Bellen; Nidwalden, Heinrich von Uri, Landammanu; Melchior Lusst, Ritter, alt-Landammann; Johannes W« ser, Ritter, alt-Landammann und Paunerherr, (S. u. Bellenz). I». Die Boten von Unterwaldcu stellen den Antrag, daß mau dem Ammann Lust, der in Privatgeschäften über daö Gcbirg zu reisen vorhabe, einen Credcuzbrief zur Beglükwünschung dcd neuerwählteu Herzogs von Venedig und des jungen Herzogs von Parma und „Plcsenza" (Piacenza) zustelle. — Uri nimmt den Autrag all mKruemwm. und «1. (S. u. Bellcnz). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Belle»;, Bolle»; und Riviera. » r u. >i. Art. 35t — 353 53». Dritlhalbörtische Conferen;. Ltans. 1377, 31. Dccember. LaudcSarchiv Tchwnz. Rathsboteiu Uri. Beat Hofer, alt-Commissär zu Bellcnz und des Raths Schwhz. Martin Ulrich' Statthalter; Melchior Bürgler, alt-Landvogt zu Luggarus und des Raths. Nidwalden. Heinrich ds Uri, Landammaun; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann und Paunerherr; Melchior Lusti, Nittel, alt-Landanimann. t». und I». (S. u. Bellenz, Boltenz und Riviera). v. Hans Kaiser stellt die Bitte an Uri und wchw) ' sie möchten ihm wegen seines Brandunglüks eine Beisteuer verabfolgen lassen und Fenster und Wapp" schenken. — Wird in den Abschied genommen. «1. (S. u. Bellenz). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSam;eIegenheiten: Vellen;, Volle»; und Riviera. -> >> » >i. Art. 354 3öö. Januar 1578, «31» 331. Tagsazlmg der XIII Orte. Baden. 137«. 12. Januar Staatsarchiv Kucer». Allgem. Absch, Bd, r, I, Staatsarchiv Zürich. Absch, Bd. t27, kol, 2lr, Archiv tSlaru». >Auch in den^Archivcn Bern, Schwvz, Solothurn und Aaran.I ^ Gesandte: Zürich. Hans Kambli, alt-Burgermcister; Konrad Escher, Sckclmcistcr undZdcö Raths. ^ er», Beat Ludwig von Mülincn, Schultheiß; Niklauö von Grafenricd, Sckelmcister und des Raths, ^"cern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß; Niklaus Kloos, Venncr und des Raths. Uri, Johann ^ Brunnen, Statthalter; Werner Käs, des Raths. Schwhz. Hanö Gasser, Landammanu; Kaspar K'crg, alt-Landammann. Unterwaldcn. Marquard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Heinrich Uri, Landammann nid dem Wald, Zug. Hans Müller, Stadtschreiber, Glarus. Melchior Hässi, ^ldanimann; Ludwig Wichser, Statthalter und des Raths. Basel. Werner Wölfli; Franz Rechbcrger, e des Raths. Freiburg. Haus von Lantcn, genannt Heid, Schultheiß. Solothurn. Stephan chwallcr, Venner und des Raths. Schaffhauscn. vi. Hans Konrad Mcher, Bürgermeister; Dictegen " Wildcnbcrg, genannt Ringk, alt-Burgermcister, Appenzell. Joachim Mcggeli, Landammann, Anläßlich des Zuges deö Herzogs Casimir mit seinem Kriegsvolk durch das Elsaß unddieGraf- Burgund nach Frankreich war auf Begehren Basels ein „freier und gemeiner Auszug" nicht allein in uiid^^"' sondern auch bei den Zugewandten nnd den Unterthancn in den gemeinen Bogteien dicß- EnscitS des Gcbirgs veranstaltet worden; da nun aber dieser Auszug wegen Länge der Zeit lüken- geworden ist, so hatten die VII katholischen Orte auf dem lcztcu Tage vorgeschlagen, diesen Auszug in, ^ erneuern, indem dieses den feindlich Gesinnten nicht wenig Respekt einflößen würde. Es wird "ber beschlossen, es bei dem Auszug bleiben zu lassen, den jedes Ort für sich selbst anordnet, soweit die Polmer und Fähnchen betrifft und insofern cS die ganze Eidgenossenschaft oder ein einzelnes Ort ^ die Verbindlichkeit zur Hülfclcistung berührt, — Die VII katholischen Orte begehren sodann in guter gonössischer Wohlmcinung, daß man sich erkläre, ob die Eidgenossen, wenn in Zukunft fremde Truppen Durchzug durch das Elsaß und Burgund, welche Länder ihnen durch Bündnis: und Erbeinung ver- rcn / Zugleich ihre „Brodkasten" seien, nehmen und diese Länder verwüsten würden, dieses mit ih- " Auszug und ihrer Kriegsmacht wehren wollen, nachdem sie alle andern Mittel erschöpft. — Diese ^stge wird :>«! imUrnoiuIuiii genommen, I». In Betreff der Frage, ob man den Bettlern, Gcnglern ' Landstreichern Bettelbriefe ausstellen wolle oder nicht, wird beschlossen, cS wie von Alters her blci- ^ Zu lassen, weil mit solchen Bettelbriefen viel Betrug verübt wird. Jedes Ort soll daher, weil diese Armen das Brod vor dem Mund wegbetteln, die geeigneten Maßregeln gegen sie treffen, sie ^ ^ssen und aus dem Land verweisen, e. Solothurn macht Anzug, daß man auf sein Ansuchen Fenster s^, ^ D)rtc Ehrcnwappcn in sein Rathhans zn schenken versprochen habe, und legt die „Visierung" die- Wappen zur Einsicht vor. Man vereinbart sich nun dahin, daß jedeö Ort beförderlichst nach Solo- vi melde, wie cö sein Wappen haben wolle, DaS Gesuch des Oberst Wilhelm Tuggincr, genannt ^ich, Hein Solothurn um Fenster mit den Wappen der Orte in sein schönes neues HauS zu Solothurn in den Abschied genommen, «. Der burgundischc Gesandte, Hauptmann Seudicr Bcnoit von "^0'g>lan," vermeldet des GubcruatorS, Grafen von Champlhte, und des Parlaments zu Düte Gruß, Januar 1573, dankt für den bisher der Grafschaft erwiesenen Schuz und Schirm und bittet, die Eidgenossen möchicn in dieser wohlwollenden Gesinnung anch fernerhin verharren; die Eidgenossen, versichert er, können » gegen die Grafschaft gleicher Freundschaft versehen; er hege die Zuversicht, daß diese uralte Vcrbündung beiderseits Wohlstand, Ruhe und Frieden auch ferner fördern werde; er stellt das Gesuch, mau mochw endlich über den Sinn dcS in der Erbcinung enthaltenen AnSdrukö „treues Aufsehen" eine erwünschte An wort geben, da seit dem 23, Juni 1577 sich jcdeö Ort wohl darüber werde entschlossen haben; er an für die Verwendung, welche die Eidgenossen durch ihr Schreiben vom 6, September an Herzog Caü"»r um Verschonung der Grafschaft Burgund hatten eintreten lassen, indem in Folge dieser Verwendung t»e Grafschaft vor Ileberfall, Raub und Brand verschont worden; da nun aber Herzog Casimir eine bedcn tende Anzahl Reiter und Fußvolk den Ständen in den Niederlanden zuzuführen sich verpflichtet un geäußert habe, daß er mit einigen Untcrthancn der Eidgenossen sich heimlich über einen Aufbruch der ständigt und deswegen seine Boten in einige Orte gesendet habe, so bitte er im Namen deS Gnbeuw torS und deS Parlaments dringend, man möchte nicht dulden, daß jemand von den Eidgenossen ctw verderbliches wider die Grafschaft vornehme, oder mit Rath und That dazu Vorschub leiste, — Antwo Man danke für den freundlichen Gruß und die wohlmeinende Gesinnung ; man werde die Erbcinung zwsiäw" dem Haus Burgund und der Eidgenossenschaft in allen Thcilen redlich und unverbrüchlich halten; wen" Herzog Casimir oder ein anderer Fürst oder Heerführer in Zukunft seinen Durchzug durch die Gras! d Burgund zu nehmen und die Freigrafschaft zu beschädigen sich unterstehen würde, seien die Eidgeum! auf Begehren stets bereit, diese Fürsten und Heerführer durch Briefe ganz ernstlich davon abzumahnen i hicmit wolle man auch ein Vcrwcndungöschrcibcn an Herzog Casimir, oder wohin es ferner nöthig wäre» bewilligt haben, f. Sekelmeister Holdermchcr von Luccrn und Landammann Hässi von GlaruS, wc wegen deS freien SalzkaufS bei den Pfannen zu Hall an den Erzherzog Ferdinand von Oesterreich w^ ren abgeordnet worden, überbringen eine schriftliche Antwort vom Erzherzog und melden, daß ihre Kosten weder wenig noch viel vom Fürsten verehrt worden; sie überlassen es den Eidgenossen, man sie entschädigen wolle. Es wird nun verordnet, daß ihnen jedes Ort 25 Sonnenkroncn solle, — Die Gesandten von Basel bemerken, daß ihnen die Antwort deS Erzherzogs bezüglich beiden Gotteshäuser St, Alban und Klingenthal nur eine Verzögerung zu sein scheine, bitten, man mo im guten freund-eidgenössischen Willen gegen Basel verharren, und erklären, ihren Antheil an die Km obbenannter Gesandtschaft bezahlen und nichts desto weniger „im gemeinen Kosten" begriffen sein zu wo o Kx. und I». (S. u. Luggarus). I. Adrian Zicgler von Zürich, Factor der italienischen Kaufleute, die > Waarcn durch die Eidgenossenschaft spedieren, verantwortet sich gegen die Anschuldigung Basels, KS ^ er auf der Zugleistung im verflossenen September die Sache nicht so dargestellt, wie sie sich verhalte, l als habe er seine Vollmacht überschritten; er erörtert nun sseitlaufig, daß Basel kein Recht zurPsä"^'^ jener Waarcn gehabt habe, daß die Kauflente nicht für den RavalcSca zu bezahlen schuldig seieu ' auch an dessen Ruin keine Schuld tragen; er widerlegt die Antwort Basels und die derselben lw'ö^^ ten Beispiele und bittet schließlich um Aufhebung des Arrests, weil es „keines fcrnern Rechtens" lw u Nach Anhörung der Verantwortung der Gesandten von Basel wird an Basel die ganz ernstliche ^ erlassen, cö möchte den Eidgenossen zu Gefallen sich mit benannten Kaufleutcn gütlich Handelnden Eidgenossen zur Entscheidung anvertrauen und seinen Entscheid beförderlichst «ach melden, Ii,. Der Streithandel zwischen den beiden Gemeinden Zutz und Fontana Mcrla wird ans ^ Januar 1578. dringende Ansuchen der Gesandten von Zürich durch die hicfür bezeichneten unparteiischen Richter ent- >)ieden. Das Urtheil wird beiderseits zur Genehmigung in den Abschied genommen) bis zum 25. Januar wilen die Parteien darüber Antwort geben. I. Da sich die III Bünde über das ihnen ab dem lczten agc zugekommene Schreiben beschweren, so wird, weil das Schreiben nicht gemäß Beschluß ausgefertigt forden war, beschlossen, daß in Zukunft vor dem Auseinandergehen der Gesandten der Abschied sowohl ^ die darauf bezüglichen Missive abgelesen werden solle». «». Ein Anzug LucernS, daß man nicht ku von den Landstreichern an der Folter nichts herausbringen und daher mit dem Rechten nicht für- ' )rcn könne, daß man sich daher verständigen sollte, ob man dieselben auf die Galeeren schikcn wolle, ^ wie ^ loswerden könnte, wird all in.Nrrionllrrur genommen, i». Es wird beschlossen, den uf- Gcwerbslcnten aus dem Herzogthum Mahland das Geleit nach bisheriger Form zu erneuern, !ugljch dxg Verfahrens bei gegenseitigen Anständen in Fordcrungs- oder Schuldsachen werden entspre- Xnde Bestimmungen festgesezt; dagegen wird jedoch begehrt, daß auch den Kauflentcn aus der Eidgc- ^sseuschaft, welche iu das Herzogthum haudelu, ciu gleichförmiges Geleit vom Potestat und Senat zu ^ Ehland zugestellt werde; dabei wird zugesichert, daß die Kaufleute gegenseitig jeder Verbreitung von ^christc,, und Reden, sowie alles Diöputierens über religiöse Sachen sich enthalten sollen. Dieses soll vi ^ seine Obern bringen, welche dann ihren Entschluß darüber nach Luecrn schiken sollen. Die ^^^ndten von Basel können nur dann zu obigem stimmen, wenn auch diejenigen seiner Burger in das nt eingeschlossen werden, die ursprünglich Mahländcr gewesen. Uri wird deßhalb beauftragt, mit dem nie» Pompejus dclla Croec darüber zu unterhaudclu, wenn obiger Vorschlag gemeinsam angeuom- ' wurde. «». Die Gesandten von Bern begehren ans Auftrag ihrer Obern eine urkundliche Bcschcini- doii^' ^ September 1577 sich über die Klage der VII katholischen Orte bezüglich des Hinlaufens kau ^"echteu in den Dienst des Herzogs Casimir genügend verantwortet haben. Die Gesandten der VII erklären sich mit der Verantwortung Berns, nämlich daß es die Sache, die ohne sein Wissen »ich sieschchen sei, bedauere, und daß es nicht anders gesinnt sei, als die Bünde, den Landfrieden de» ewigen Frieden treulich zu halten, vollkommen befriedigt und erwarten, es werde solches nicht ^ ^ siisschehcu. ^ u. Thurgau). «F. (S. U .Freie Aemter). i. (S. u. Sargans). (S. u. Thurgau). "-Freie Aemter). ». Balthasar vonGrissach, Dolmetsch der französischen Gesandtschaft, übergibt ab ^ Königs an die IX mit ihm verbündeten Orte (ll. ll. 4. Januar), sowie seinen schriftlich faßten Vortrag, beide von den rükständigen Zahlungen handelnd. — Sic werden in den Abschied ^' Balthasar von Grissach eröffnet im Auftrag des GubernatorS der Herzogin von Longue- ihr^^ Neuenbürg, wie der Streithandcl zwischen den Grafen von Torniclli und von Avh, im Namen un/ ^^"^^uuien, des Grafen von Challant Töchtern, über das Erbthcil der Grafschaft ValendhS stehe, öerN^^^ Rcchtsamen die Herzogin von Longucvillc auf die Souveränetät dieser Grafschaft habe; er >wt serner, wie der Herzog von Savohcn den Rechtshandel, den diese beiden Grafen vor dem Se- dav ^"werach gehabt haben, zu beurtheilcu anspreche, und bittet, man möchte den Herzog ersuchen, — Es wird nun ein Schreiben in diesem Sinn an den Herzog erlassen <18 .^anuar). ' Die Gesandten der vier Orte sollen an ihre Obern referieren, was sie mit Schwhz bezüglich dessen z ^ Glarus abgeredet haben. X.» (S. u. Freie Aemter). A"» Lueern erinnert an das vor einiger eingelangte scharfe päpstliche Breve hinsichtlich der Priester und deren üppigen Lebens und bean- "lair möchte gemeinsam verordnen, daß kein Priester mehr eine Jungfrau zu sich nehmen dürfe. — 81 642 Januar 1573, Dieser Anzug wird all rokoromllim genommen, damit jedes Ort die gebührenden Maßnahmen ucffe. Der Gesandte von Obwaldcn macht Anzug: Nor einiger Zeit sei ein Komet am Himmel erschienen, und zur selben Zeit habe man gegen Anbruch des Tages einen andern großen Stern bemerkt, der kenw Ruthe, wohl aber ein rothes Schweizerkreuz gehabt habe; dieses bedeute seiner Ansicht nach eine drohende Strafe Gottes; man mochte sich daher mit einander vereinbaren, ob man den Zorn Gottes abzuwenden ein allgemeines Gebet, einen Krcnzgang oder etwas anderes anordnen wolle. — Wird in den Abseht genommen, »tt,. Im Auftrag des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich eröffnet sein Rath Hans Mel- chior Hcggenzcr von Wasserstelzen vor den Gesandten der VIl katholischen Orte, daß der Bischof vcm Chnr so schwer krank geworden, daß an seinem Aufkommen zu zweifeln sei, daher der Erzherzog zwckmäßig erachte, daß die VII Orte demselben einen Coadjutor beigeben, — Weil man es jedoch nicht für angemessen erachtet, dieses zu thun, wird Hcggenzcr zu Händen des Erzherzogs für dessen wohlmci nende Gesinnung gedankt mit dem Auftrag, bei demselben Aufschub auszuwirken und stets zu berichten, was vorgehe, I»I». (S. u. Thurgau), Es wird jezt kein anderer Tag angesczt; wenn einem Ort cum erhebliches begegnet, soll es an Zürich davon Anzeige machen, damit dieses einen Tag aussaM «R«>. (S. u. Thurgau). «IN. ans dem Zürcher- und Glarnercrcmplar. Man sehe auch iin Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheite»: Landgrafschaft Thnrgan Grafschaft SarganS Landvvgtei Freie Zleinter. Landvogtei Lnggariis t. «r. Art, 494. Stiste und Kläger. „ 2kg, Zollsachen. Art. 1)3. Stifte und Klöster. Art. K7. Zehnten und Zinsen. I7K, Klöster. Art, 340, Kirchliches, >>>'- Art, 287, Kirchliches u. GlaubenSs, «>«I. 248- WirthschaftSrechtu Umgele. Art, t8g. LocaleS, I» Art. Kl), Verwaltung im Allgcm- 332 Conferenz der VII katholischen Orte, Lucern. 1378, 21. Februar (Freitag vor NomiiiisoorH. Staatsarchiv ^uccrn. Lucern. Absch. Vd. 316. lAuch in den Archiven Schwyz, Freiburg und Solotburn.I Rathsbotcn: Lucern, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt -Schnlthcist nn^ Panncrherr; Sebastian Feer; Niklans Kloos, Vcnilcr, beide des Raths. Uri, (entschuldigt), Schwh^ Georg Neding, alt-Landammann, Unterwaldcn. (Konrad) Wirz, Statthalter ob dem Wald; H^'"' von Uri, Landammann nid dem Wald, Zug, Kaspar Mchenberg von Baar, des Raths, FreiblNlV Pancraz Wild, des Raths, Hauptmann, Solothurn, Stephan Schwaller, Nenner und des Raths- Hinsichtlich des BnndeSschwurs mit Wallis wird an den Bischof und Landrath wiederum g^ freundlich geschrieben, man überlasse es ihnen, diesen Schwur entweder nur in einem oder in jedem ^ VII katholischen Orte zu leistcu und ebenso einen ihnen beliebigen Ort in ihrem Land zu bezeichnen, die Gesandten der VII Orte hillkommen sollen, um die Bundcserncucrung vorzunehmen; ste ^ durch den Ueberbringer gegenwärtigen Schreibens Bescheid geben; den Tag für den Eidschwur ltt 643 Februar 1578, Orten habe man auf Sonntag (stmmmollo nach Ostern (6, April) angesczt, — Jeder Gesandte soll an seine Obern referieren, was bezüglich des aus Sitten fortgewicscncn Predigers verhandelt wor- cn und wie jezt die Angelegenheiten des Glaubens im Wallis stehen. Für den Vundcsschwur im Wallis midct man keinen Ort geeigneter, als den zu Unserer Lieben Frau zu Glys, welcher fast in der Mitte ^ Landes gelegen ist; doch soll dieses ganz geheim bleiben und Zeit nnd Ort denen von Wallis erst, awnn sie in die Vit Orte kommen, bekannt gemacht werden, ü». Schwhz macht die Anzeige, daß es die ustragnng des Streits mit denen von Visp den Gesandten beim Bundesschwnr anhcimgcsteUt habe, ^ auch die von Visp gcthan; jedes Ort möge seine Gesandten darüber instruieren. Es wird dieses ueu von Wallis mitgctheilt, in Erwartung, daß man die Sache gütlich werde erledigen können, Schwhz auf seinen Wunsch zugesichert, daß der Handel „an gleichviel Säzc" von jeder Seite kommen werde, ' Der Gardchauptmann zu Rom, Jost Segeffcr, meldet, daß er reisefertig sei; er anerbietet sich, Briefe ^ cunige Cardinäle mitzunehmen, und bittet, ihm über sein Verhalten bei den ihm aufgetragenen Geschäf- " ein Zcugniß auszustellen, — Es wird ihm entsprochen. Gleichzeitig wird ihm noch aufgetragen, ^ ^ über alles wichtige zu berichten und beim Papst das Ansuchen zu stellen, daß er an den Bischof im a Ich Crmahnung erlasse, besser für sein Bisthum zu sorgen, «K. Auf den Bericht, daß der Landaber von Lnggarus, Balthasar „Mürdi", dem man vor einiger Zeit bezüglich des Salzhandclö eine " "stsschrifft" an den Papst ausgestellt hatte, in Rom noch andere ihm nicht aufgetragene Geschäfte abge- Bis/' ^ andern, begehrt habe, der Papst möchte einen Nuntius herausscndcn, nnd daß er den zu ^ ^ssMckw" im Wallis über Sachen entschuldigt habe, über welche man früher beim Papst ^ Asen sich veranlaßt gefunden, wird an Mürdi geschrieben, er solle sich auf dem nächsten eidgenössischen üc darüber verantworten, Jedem Gesandten wird eine Zuschrift des Pompcjus zum Kreuz in Be- ^ der Libcrationen zu Mahland abschriftlich mitgctheilt; dem Gubcrnator zu Mahland wird auge- üb gedankt, f. Es kömmt zur Sprache, daß ein unchristlichcr Wucher in der Eidgenossenschaft ^ nehme, indem nicht nur ll) bis 12 jährlich, sondern sogar 3 bis 4 monatlich vom 100 als ZinS ' »niien werden. — Dieses wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten auf "Reu Tag darüber instruiere, wie diesem abzuhelfen sein möchte, zx. Uri entschuldigt sich über sein aber ^ diesem Tag damit, daß Lneern ihn nicht auf einen Dienstag ausgeschrieben habe, Lueern rechtfertigt sich darüber, — Weil es übrigens ans verschiedenen Gründen nicht zwekmäßig erscheint, Mzungcn auf einen Montag oder Dienstag nach Lueern auszuschreiben, besonders wegen des Wochen- s. mancherlei fremdes Volk hier zusammenkömmt und viel Lärm macht, und weil dann die Geeste weniger geheim bleiben, so wird beschlossen, daß dieses nur in außerordentlich dringenden Fällen ""d daß billiger Weise sich jedes Ort etwas gefallen lassen und allfällige Uubeguemlich- si l ^ anschlagen müsse, Deßhalb wird an Uri geschrieben, es möchte sich in Zukunft das, wozu me ändern Orte verstehen, auch gefallen lassen; man bedauere, daß cS bei einem so wichtige» Geschäfte geblieben sei und die geringen Kosten gescheut habe, während andere Orte sich noch gröhern Kosten ""ziehen müssen; auf einen früher» dicßfallsigen Anzug sei ihm nichts versprochen worden. — Jedes " soll seine Stimme, ob eS Lucern für verpflichtet halte, die Tagsazungcn auf einen Montag oder "ustag auszuschreiben, beförderlichst einsenden, I». (S. u. LuggaruS), I. Gemäß des Abschiedes zu Baden "lgch jedes Ort über den Antrag, betreffend Ablieferung „unuüzcr" Leute auf die Galeeren, entschließen, """t man mit dem Gesandten von Savohen oder dem von Spanien Unterhandlungen darüber an- 644 Februar 1573, knüpfen kann, Ii,. Auf den Bericht des Oberst Tugginer von Solothurn, daß die Anwälte dcS Königs von Frankreich den vier daselbst dienenden eidgenössischen Fähnchen ganz unannehmbare Bedingungen bezüglich ihrer Bezahlung gemacht haben, wird an Herrn von Belliövrc geschrieben, er möchte sich für ^ zahlung dieser Fähnchen und der Anforderungen der andern Hauptlcnte und Mannschaft angemessen verwenden, I. (S. u, Thurgau), i»». Die zum „Wallis Handel" bezüglichen Schriften wird man so bald möglich nachschiken. i». (S. u. Thurgau), Mmi sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaiMlegenheiten: Landstrafschaft Thurstau l, Art, 358, Stifte und Kläger. " Art, 4-35, Stifte und Kläger, Landvogrri LugstarnS. I>. Art, 163. Märchen, Belleuz, Bollenz und Riviera «>, Art, 357, 333. Conftrenz der V kntholtscheii Orte summt Glo.rus, Kloster PttrtidieÄ. 1378, 23, Februar (Dienstag nach Noimmsoere). Staatsarchiv Luccr». — Akten! Kloster Paradies, Rathsboten: (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSaiuielegenheiten: Landgraffchaft Tk>n»-gau. n x, Art, 4W-502, Stifte und Kläger, 334. Conftrenz der VII katholischen Orte sammt Glarns und Appenzell. Vtldeit. 1378, 17. März (Montag nach Milien). Staatsarchiv Lueern. Allgem. Absch. Vd. V. 36. lAuch in den Archiven Glarus, Freiburg, Solothurn und Aarau.j Rathsboten: Lnccril, Rochus Hclmli, Schultheiß, Uri, Melchior Spitz, des Raths, Schmilz- isiel,ug Neding, alt-Landammann, Unterwaldcn, Heinrich von Uri, Landammann tlid dein Wald, Zug- roitimuö Heinrich, des Raths. G taruö, Ludwig Wichser, Statthalter und des Raths, Frei bürg, H"" von Lauten, genannt Heid, Schultheiß, Solothurn, Stephan Schwaller, Venner und des Raths, 'lp Penzell, Hans Bodmer, Landammann, t». Jil einer Zuschrift melden Bischof, Hauptmann und Räthe der sieben Zehnden im Wallis, dag ihnen der ans Sonntag Uuammoelo (6, April) für den Bundcsschwur angescztc Tag gefällig sei und daß sie Lucern, als das „vornehmste" der sechs Orte, ebenfalls als besonders geeignet für den Ort der Hau^ lung halten, ferner daß sie damit ganz wohl zufrieden seien, wenn die katholischen Orte' für den Geg^u bundschwur einen Ort bezeichnen. Es wird ihnen geantwortet, daß man sich am bestimmten Tage zu ^ cern einfinden und dort dann Ort und Zeit für den Bundcsschwur im Wallis festsezcn werde, cern legt ein Schreibendes Bischofs von Como an die VII katholischenOrtc vom 21, Februar vor, wm>u sich dieser über das Verfahren der ennctbirgischen Landvögte gegen die Geistlichen, ferner über in die geistliche Jurisdiction und bezüglich der geistlichen Lehen beschwert, sowie einen Borschlag, März 1578, Lucern glaube, daß in dieser Sache zu handeln sei.— Wird all mslrnonllnm genommen, «.Landammann Rcding entschuldigt im Auftrag seiner Obern und im Namen des Landshauptmanns und Landschreibcrs Zu LuggaruS, Balthasar Luchsinger, genannt Mürdi, leztcrn bezüglich der Anschuldigung, als habe er in ^r katholischen Orte Namen beim Papst um Sendung eines Nuntius angehalten; wohl habe derselbe auf die Anfrage des Papstes seine persönliche Meinung ihm dahin eröffnet, daß er und noch viele andere ehrenwcrthe Personen einen Nuntius für nöthig und heilsam hatten; er werde sich übrigens auf einem gcmein-eidgenössischcn Tag genügend zu verantworten wissen, — Landammann Rcding bemerkt nun des karnern: Auf dem Tag zu Lucern am 13, August 1577 haben Uri, Untcrwaldcn und Zug vorgeschlagen, ^ "lochte,, die VII oder doch die V katholischen Orte den Papst um Hcrsendnng eines Nuntins ersuchen, auiit derselbe eine allgemeine Reformation in geistlichen und weltlichen Dingen vornehme; da es in gegenwärtigen trübseligen Zeiten in Betreff der BiSthümer Chur, Basel und „Wallis" (Sitten) gar übel k ahe, da ferner der Cardinal Borromäus viele Neuerungen und Eingriffe sich erlaube, so schlage Schwhz man möchte den Papst um Anhcrsendnng eines Nuntius angehen, — Weil man aber darüber jczt d'cht instruiert ist, wird der Vorschlag in den Abschied genommen, «I. Schwhz spricht sein Bedauern dar- ^cr aus, daß Landammann Mcggcli von Appenzell wegen seines Spruchs als Obmann im Marchstrcit ^llchcn LuggaruS und Bellen; verunglimpft werde, meldet, daß es demselben kürzlich eine Urkunde zustellt, er habe, was er in diesem Handel gcthan, aller Ehren gemäß gethan, und bittet, die Sache als erledigte zu betrachten, — Dieses wird in den Abschied genommen, in der Meinung, daß man diesen Handel nunmehr für einen ausgemachten halten solle, «, Solothurn bittet um Schenkung von Fenstern ut den Wappen der Orte in die wieder hergestellte Kirche zu Kricgstcttcn, — Wird all inslruonllnin ^»oinmcn, ß, Gemeine Hanptlcnte bitten um Verwendung beim König von Frankreich, damit ihnen ^ Ansprachen für die Fcldzügc vor La Röchelte, in der DanPhinö und für den leztcn endlich bezahlt wer- Daher wird auf höhere Genehmigung hin beschlossen: Jedes der vier Orte Lnccrn, Schwhz, Glarus Frciburg soll einen Gesandten an den König, und zwar in dessen Kosten, abordnen; diese Gcsand- " sollen sich cim 6, April zu Frciburg versammeln nnd von da mit Crcdenz und Instruction verschen gehen, — GlaruS erklärt, daß es, weil es wegen des Königs stets in Unkosten komme, sich vorbehalte, ^se mit der Zeit einzufordern, Bundeöschwur der VII katholischen Orte mit Wallis. Lucern 1137«, 7 und «. Slpril. Staatsarchiv lucern. Lucern. Absch. Bt. L. 3x!4. — Akten: Wallis. lAuch in den Archiven Ot'walden, Freiburg und Solvtl'nrn.i Gesandte: Lnccrn, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhster, Ritter, alt-schultheiß und Pan- "kchcrr; Sebastian Fcer; Niklaus Kloos, Vcnner, beide des Raths. Uri, Heinrich Püntincr, Landam- Jost Schund, alt-Landammann; Heinrich Troger; Hans Tanzenbcin; öl. Jützer, Fähnrich, — alle ^ Raths, Schwhz, Johannes Gaffer, Ritter, Landammann; Georg Rcding, alt-Landammann. Unter- ^ldcn. Andreas Schönenbühl, alt-Landammann; Konrad Wirz, Statthalter und des Raths ob dem Heinrich von Uri, Landammann; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammann nnd Pannerherr nid 646 April 1578, dem Wald, Zug, Hans Bolstuger, Ammaiiil, Freiburg, Peter Krnmenstol, Bürgermeister; Pancraz Wild, Sekelmeistcr, beide des Raths. Solothurn, Stephan Schwaller, Venner uud des Raths, Gesandte von Wallis: Johannes in Alben, alt-Landshauptmann, im Namen des Bischofs und D omcapitcls, — Anton de Torrente, Statthalter nnd Castellan zu Sitten, für den Zehnden Sitte», Franz am Hengarten, Pannerherr, für den Zehnden Siders, Stephan Locher, Pannerherr, für den Zehnden Lcuk, Jodcr Kalbcrmatte», Pannerherr und Meher, für den Zehnden Naron, Hauptmann Michael am Steg, für den Zehnden Brig, Hauptmann MathäuS Schinner, Landvogt zu St, MoriZ, für den Zehnden Goms, Hauptmann Jost Kalbermatten, Pannerherr, für den Zehnden Vi SP, Die Gesandten von Wallis entbieten denen der VII katholischen Orte ihren buudsgcnösstsäM Grnsi mit der Versicherung, das; der Bischof nnd die VII Zehnden der Landschaft Wallis ganz crfrcnt seien über die Ernenernng des Bündnisses nnd des Burg- uud Landrcchtes, die jezt mit GotteS H»^ zu Nuz und Wohlfahrt des Vaterlandes vorgenommen werden solle, ?». Hinsichtlich des Auslandes zwischen Schwhz nnd dem Zehnden Viöp werden beide Parteien nochmals angefragt, ob sie die Sache dem Ausspruch der übrigen sechs Orte und der übrigen sechs Zehnden übergeben wollen. Nachdem beide Parteien ihre Zustimmung ertheilt haben, wird die Sache in Behandlung genommen, Der Strcithandcl war entstanden wegen „etwas TrösilinS", worin das Siegel des Zehnden Visp sammt einigen Büchel und Bildern gegen den katholischen Glauben gewesen nnd das vor einigen Jahren zu Schwhz gemäß erlassener Mandate angehalten worden, Und als man nun beider Thcilc Klage nnd Antwort, sowie die darüber erlassenen Schreiben angehört, wird gesprochen: Weil kein Theil den andern geflissentlicher Beleidigung beschuldige und weil das Mißverständnis! eigentlich daher rühre, dasi man einander nicht >o deutlich, wie es jezt geschehen, zu verständigen gesucht habe, so soll dieser Handel beiderseits gänzlich a»ss gehoben und vergessen sein; er soll beiden Parteien für ewige Zeiten an ihrer Ehre und ihrem gute" Namen, an ihren Freiheiten und Gerechtsamen ohne Nachtheil sein; beide Parteien sollen ihre diese» Handel betreffenden Schriften an Lnecrn ausliefern; sie sollen einander wie bisher als liebe Eids- »'^ und Bundsgeuossen, Mitbürger und LandSlcute achten nnd halten, — Die Parteien nehmen Viesen Sprn^ an und versprechen ihn zu halten, «. Die Gesandten von Wallis eröffnen: Es sei schon wiederholt vorgekommen, dasi der Bischof, das Domeapitcl oder gemeiner Landschaft Wallis Hauptmann und Üia wegen Glanbenssachen angeschuldigt uud verläumdet worden; sie wünschen dcsihalb, dasi man nicht sogt" jedermann Glanben schenke, sondern ihnen zuvor davon Mittheilung mache; denn sie seien nicht andc^ gesinnt, als alles treu nnd ehrlich zu halten, wozu sie gemäss Burg- und Landrecht und als gute Bunds^ genossen verpflichtet seien; wenn auch hie und da durch den bösen Feind ein räudiges Schaf heu»^ unter die fromme katholische Heerde komme, so dürfe desiwcgen der Bischof oder die Landschaft nicht sogl^) „verkleinert" oder beschuldigt werden, — Die Gesandten der VII Orte danken für dieses treuherzige bieten und für diesen christlichen Eifer zu Erhaltung des katholischen Glaubens. Es sollen aber d>e Gesandten auf den Bnndesschwur im Wallis in Betreff eines falschen Mönchs, der unter der Larve ei»^ katholischen Priesters und Predigers die katholische Religion zu untergraben begonnen hat, instriuor werden, mit dem Bischof und den Anwälten der Landschaft vertraulich darüber Rüksprache zu nehmet «I. Die Gesaudtcu von Wallis beschweren steh darüber, dasi Angehörige von Wallis, die sich in den Olteu niederlassen, bei Käufen nicht billig gehalten werden und dasi jene, welche sich mit Angehörigen vu Wallis verheirathen, ihr Burg- und Landrecht verwirken. Darauf wird ihnen geantwortet: I» April 1578, ^7. dcr VII Orte seien andere Freiheiten, Bräuche und Gewohnheiten, gelte ein anderes Stadt- und Laud- recht, und dcschalb sei in dieser Beziehung kein Ort wie das andere; übrigens wisse man nichts anderes, als daß die von Wallis gerade wie die Nächstwohucuden und wie Angehörige der VII Orte gehalten und behandelt werden, «5. Die Gesandten von Wallis machen die Anzeige, daß unter ihren Landleutcn über die Berthcilung der Hanptmannöstcllcn bei Aufbrüchen nach Frankreich einiger Unwille herrsche. Ant- Mau bedauere, daß man, wie es scheine, bei ihnen etwas verunglimpft worden; man wolle jedoch 'brc Beschwerde in den Abschied nehmen und in Zukunft bei Ernennung der Hauptlcnte sich für sie bei G Königs Anwälten verwenden, t'. Da man in Erfahrung gebracht hat, daß Personen, denen in Bezug auf den Glaube» nicht recht zu trauen ist, im Wallis des Königs von Frankreich Angelegenheiten der Hand haben, was man nicht für zuträglich findet, so wird mit Balthasar von Grissach ernstlich arüber gesprochen x. Für den Gcgenbundesschwur im Wallis wird Brig als Ort und der 1. Juni "ls Tag fcstgesezt; der Buudesschwur soll in der Licbfraucnkirche zu GlhS geleistet werden, in Hoffnung, . urch die Fürbitte Unserer Lieben Frau Glük und Heil zu erreichen. Ii. Der Stadtschreibcr von Lu- ^>> wird beauftragt, die Instruction für die Gesandten der VII Orte nach Wallis zu entwerfen und 'kselbe zur Begutachtung jedem Ort zu übersenden, I. Bezüglich deö Geleits der Kauflcutc wird au ^»ich mit allem Ernst geschrieben, um cö von seiner Ansicht abzubringen und zur Annahme des zu "den beschlossenen Geleits zu vermögen. Auch über den Allstand der andern Kauflcutc mit Basel wird ^ Zürich geschrieben, damit es bei den Kaufleutcn sich erkundige, ob sie sich zu einer gütlichen Vcrcin- ^"u>g verstehen wollen. Ii,. Der auf lcztcm Tage zu Baden gemachte Borschlag bezüglich der an den llchof vvu Como zu erlassenden Antwort wird angenommen, I. Auf einen Vortrag des Balthasar " Grissach in Betreff der französischen Zahlungen wird ihm schriftlich geantwortet: Weil schon so oft Rundlich und schriftlich vom König und seinen Gesandten Termine für die AuSbczahluug angcsczt, aber ^ etwas gehalten worden, wolle man die Sache an die Gemeinden und höchsten Gewalten bringen, ^jeugt, daß cö denselben nicht mehr gelegen sein werde, mit dem König länger in der Bercinuug bleiben. ,»». Der Landschreiber zu Luqgarus, Balthasar Luchsinger, Ritter, verantwortet sich bezüglich Anklar NN. Was ^ Pilpst uichr als ihm befohlen worden verhandelt, und berichtet soda Ber ^ ^"^bst bezüglich deö Salzes und des Jcsuitcn-Collegiums zu Luggarus erlaugt habe. Dieser tion ' Abschied genommen. Und da er sich darüber verantwortet, was er »eben der Justruc- Bifil einzelner Personen daselbst verhandelt, und wie er lediglich nach eigener Meinung den ivcite^ Wallis entschuldigt habe, so wird seine Verantwortung als genügend erfunden, daher ihm auch ,,D,bewilligt werden, 1». Auf den Bericht über daö Zerwürfnis; zwischen denen im do„ i> außerhalb wohnenden werden die Laudammänner Gaffer von Schwhz und Lussi der», dahin abgeordnet, damit sie sich bei vertrauten Personen erkundigen, wie die Sache reu ^ ^ Ausbruch von Unruhen Verhütet werden könne, «». Gemäß gestrigem Beschluß schwö- ivart""" ^ Gesandten der VII katholischen Orte in der St, Pctcrskapclle in Gegen- ^!ätl Landeshauptmann und der Gesandten von Wallis im Namen ihrer Obern, besonders aber die Und ^ Bürgerschaft der Stadt Luecrn, den feierlichen Eid zu Gott und den Heiligen, dieses Burgheil "üt Wallis treu, wahr und fest zu halten, unter Anrufung der Gnade GottcS, diesem ferj'^" ch^idlichen Werk seinen Segen zu verleihen. Jeder Gesandte soll darüber an seine Obern re- ^'en, besonders aber über die treuherzige Ermahnung deö Landeshauptmanns von Wallis, der bei kW April 1578, der Entgegennahme deö Eides zn beherzigen gegeben hat, welch' Glut und Wohlfahrt den Voreltern auö dieser gegenseitigen Frenndschaft erwachsen sei nnd wie dieses Burg - und Landrccht die Erhaltung und Beschirmung des katholischen Glanbens vorzüglich bczwckc, — Es wird noch fcstgcsezt, das zum ewigen Gedächtnis; für die Nachkommenschaft sowie zu Pflanzung innigerer Freundschaft zwei gleichlautende Briefe über gegenwärtige Bundeserneucrnng aufgerichtet werden sollen, H p. Meister Fabian de Bafsis und andere Steinmczen zu Lauis haben eine Ansprache an den Herzog von Savoheu für Bauarbeiten an der Festung Vereclli, — Es soll daher mit dem savohischcn Gesandten ernstlich darüber gcsprocheu werden, damit die guten Leute bezahlt werden, «>. Die vier Orte Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug werden erinnert, in Zukunft die Abschiede schneller und gründlicher in Berathung zu nehmen, sich über Sachen, über welche man ihre Stimmen erwartet, schneller als bischer zu entschließen, mit Abordnung der Gesandten ans Tagsazungcn bessere Ordnung zu halteil und denselben umfassendere Vollmachten zu erthcilcn, indem man sonst nicht mehr mit einander tagen könnte. 3»«. Jahrrechnung der M Schirnwrte des Klosters Engelberg, V,igelberg, 137«, 12. Mai. Staatsarchiv Lncern. — Akten: (5ngelberg. Rathsboten! Lucern, Gilg Grebel, des Raths. Schwhz, Joseph Kencl, des Raths, alt -Landvogt zu Baden, Unterwalden, Heini Buchendes Raths ob dem Wald; Johannes Wascr, Landanunann nid dem Wald, Man sehe das Verhandelt? im Abschnitte SchirmortSanGelegenheiten: Abtei »nd Thal Engclberg, » «. Art, öS—7t, 3!t7. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 137«, 13. Mai sDienstag vor Pfingsten). Staatsarchiv ^uceru. Lucern. Absch. Bd. L 349. lAuch im Landcsarchiv Schwhz.I Rathsbotcn: Lucern. Jost Pfhffcr, alt-Schultheiß; SebastianFecr; Niklauö KruS, beide des Rath^ Uri, Peter Gislcr, Landsfähnrich; Melchior zum Bücl, beide des Raths, Schwhz, Kaspar AbhbmJ' alt-Laildammann, Unterwalden, Marquard Jmfeld, alt-Landammanil ob dem Wald; Melchior Lusn- Ritter, alt-Laildammann nid dem Wald, Zug, Hans Müller, Stadtschreibcr. Luceril hatte dieseil Tag ausgeschrieben, damit man sich über geeignete Maßregeln gegen wcitcru Aufschlag des Korns berathe. Da nun auch noch berichtet wird, wie durch einzelne eigennüzige Personen Fürkanf getrieben werde nnd daß namentlich einige Mahländer und Venetianer auf dem Markt zu Z" °) Staatsarchiv Lucern. — Akten: Wallis. Umständliche Beschreibung der Feierlichkeit, der Feste, der beim auf den dreißig Tischen aufgestellten Speisen; Verzeichniß eer geladenen Gäste; Verfügung bezüglich des Silbergeschirrs, Mutanten, u. ci. ni. tU9 Mai 1578, . ^ n.v-.l-. Personen aus Bünde» große Massen Korn auf- -ich »ud °>, -udi-u O-I-u durch °i»^°^" S«w«! «ud Gl--»- f-ll-u im «-»„>, dr. ,-»!« k.ufn, uud i!ch !-«--» I-ff-», «>-» . ^°-d„-„, u». di.st« -» st»--- -«»>-»>- V°-k°«° O-i. mit mözlichst.- V°fS-d°-uug G-I-ndi- n-ch Z- z-,ch--.b... !» -.iuu-r» „ud zu -ru»-n M-ß--z->» !» -u mSudlich I- -«-»». m.gi.ch >°--d.u, Obb-u-uui. G-s-md.-,. !-«-» ->-ch s» „ ,c„gch°m°u u»d d.» Uu.°-.».»-u -» »->- «-i-°id. -uß.-i-ud-- .u l.ss°», »-'»>-»»- 1° » j...., m-.ch- im N-m.u d°. « m. °»»-ibirzi,ch-n L-udsch-st-» -u-zch-lf--- «-->--» ^ ^ W»,dr- >-->»-», d--> «»..,» uu « uud «uzgurud «---- d-b- ' " " da- G-.-.id- uich. -l- -um«--. i.u d-kibst z.fch-.cb-u, ü. st-ii-u '?^»°u°» -^-» «i-d°- -»' « kaufsprciö und unter Anrechnung der a Btanfsichtigung seines Wochcnmarkts erma), Erkundigungen deanstragt, Luccrn Gablungen Gesandte nach Frankreich zu sch> en.un Bezug uns den Antrag, wegen der 'usstelM n ZMrngm ^ ^ Unttrwaldm nochmal- «» 2 die wiederholte Klage der Hauptleutc. n ) sondern, indem d.e incr Orte le.e, - übrigen Orte die Ermahnung, sie mochten ) ^ei, Frankreich abordnen werden Z g Gesandte mit entschiedenen Auftragen ^ s^nerr Entschluß s° bald möglich nach tvird dringend ersucht, sich ebenfalls n. ) z ^s Fürkaufs verantworten, «ueern zu schikerr, «. ^ammann A-P^ mit de.r Wappen der Wird ml ros.mon.li.ni genommen, Dav ^ genommen, «. Ans eine Zuschrift Berno m ^ etr ff Vrte in ihr neues Gcscttenhaus wird rn den . ^ ^ genommen habe und erwarte, der Stadt Genf wird freundlich geantwortet. ^.^^^eich wird Bern mitgetheilt. was n.an b^- d>c Obern werden angemessenen Beschclr ^ igirftige Jahrrechnung zu Baden sollen r>c iüglich des Kornkanfs beschlossen hat, ^er die Zuschrift Zürichs in Betreff d-s Gel ts ^Ka^^ ^ s^^^^ "Ut der Handel an ein Ende komme, k». D' ^ BnndeSschwnr rm Wallis 1 den Monats zu Lueern sich einfinden, nm >- ^ von Florenz wird jedem Ehrentitel ^nnen, I». (S n. Thurgau). i Eine Zufiü'if ^ verzog arr dem Glükwunsch zrl lc»i ^ ^ «ch m-ig-ch-iii, i-ud-mm.uu wich..', »»° '» I°ll u-i d-m st-uilch-» G-'-» P°m».iu- ,u.u K«,.j >u- U-d.»ui...u»g »'»» d.m ,S,S.--.«, B'.ch «°»E°^ Stimm- »-- » d°m den katholischen Orten geschenkten Bücher ge ^ bezüglich der Aufnahme der s ar cn Herzog von Savohcn anznküpfendcn Unter )an ' ^JxveS Ort soll Acht ?a wn ^ 'lch-u B.NW aus s-iu- G.<°°.°u, u-ch ficht, .., ,. Gil.»d..u b---» «. «-»«..b-u-ch. st -Nr- !»r V.rminiuug dir d°>n ^ d°s , ter D°r°.>,r° W-iti» -»Wh-Ib mchu-udm» »»»'"' ^ niuu°.I, dafist !» Si°»d- w»>«, °d°r daß gen. ,K. Landammann Jmfcld ^ - ihres KindcS e,n Vergleich z den Verwandten ihres Mannes m Betreff ^ nichtigen. "Mn ihr das Kind abnehme 650 Mai 1578, Man Landgrafschaft Thnrgau Grafschaft SarganS. Landvogtei Freie Aemter. Vier ennetb Vogteic» überh. e auch im Abschnitte HerrschaftSanj>elcgcnheiten: I,. Art. 508. Stifte und Klöster. It. Art. tt-t. Stifte und Klöster. «. Art. 140. Kirchliches u. GiaubenSs. ». Art. 132. Polizeiliches. 338. Cvnferenz der VI katholischen Orte. Lucern. 1378, 21. Mni HPfingstmittwoch). Staatüarcj,iv Lucern. Lucern. Absch. Bd. 356 und 340. lAuch in den Archiven Schwyz, Obwalden und Freiburg.1 Rathöboten: Lucern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheis! uud Panuerhcrr; Sebastian Fcer; Leopv^ Feer, beide des Raths. U r i. Heinrich Püutincr, Landammann; Martin Jmhof. Schwhz. Chriüap Schorno, Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Abhberg, alt-Landammann. llntcrwaldci > Konrad Wirz, Statthalter und des Raths ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, alt-LandcniunaN" und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Jakob Halter, des Raths. Freiburg. Johannes von Laute», genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Hauptmann Pancraz Wild, Sekelmeistcr und des Raths. t». Die Gesandten Freiburgs, auf dessen Begehr gegenwärtiger Tag ausgeschrieben worden, danke» vorerst im Namen ihrer Obern für dessen Besuch und bringeil dann vor: Schon auf einigen TagsaZ"^ gen zu Lueern haben sie bei Anlaß der Unterhandlungen über Abschließung des Bündnisses mit Savolss» begehrt, daß über die Anstände zwischen Freiburg und Savohen, betreffend die vor Jahren in BchZ ^ nommenen scivohischcn Landestheilc, von den katholischen Orten ein Entscheid gefällt werde; inzwisss^ sei jenes Bündniß auch von Frciburg angenommen worden, der Ausspruch aber unterblieben; nun » sichtige der Herzog neuerdings Gesandte abzuordnen, um diesen Span zu besprechen; Frciburg P"" aber, daß die Sache dadurch nur verzögert würde und daß dieselbe zu Turin, zu Camerach (Chaim^ - und zu Evian bereits zur Geuüge verhandelt worden sei, und bitte daher dringend, ihm in der " Hülfe und Rath zu ertheilen, indem es in die katholischen Orte sein volles Pertrauen seze. Sic eUa^ tcrn ferner die Gründe, warum Freiburg auf das Ansuchen der V Orte zu der den Gesandte» Frankreich mitzugebenden Instruction nicht habe stimmen können, und bitten, ihm dieses nicht »b^ ! nehmen; denn was Freiburg sonst zu Förderung der Sache thun könnte, würde es von Herze» ß ^ thun. — Darauf wird ihneu vou deu Gesandten der V Orte folgende Autwort ertheilt: In Bez»Ü ^ den Anstand mit Savohen sei man immer noch bereit, Freiburg nach bestem Vermögen beholfcn und rathen zu sein und ihm alle brüderliche und eidgenössische Liebe und Freundschaft zu erzeigen; >»a» " ihnen auch für das Zutrauen, das sie zu den katholischen Orten hegen, und werde daher ihren in den Abschied nehmen, um nach Verglcichung der frühcrn Abschiede mit dem savohischen von Jacob das angemessene verhandeln zu können; besonders den Abschied vom 6. August ko ' ^ jedes Ort reiflich erdauern.— Bezüglich der Gesandtschaft nach Frankreich erinnert man sich der vier Orten darüber früher abgegebenen Stimmen und verliest nun auch die von Zug, Solothiu» Appenzell; da nun aber lezterc bei der zu Baden abgegebenen Erklärung verbleiben und da ma» 65 t Mai 1578. ^gemessen findet, „allso gesiindcrt vnd vnglych" zu instruieren, so wird dieser Handel in den Abschied genommen. Jedes Ort soll aber seine Gesandten auf künftige Jahrrcchnung zu Baden mit hinlänglichen Vollmachten abordnen, sich über die Sache zu vereinbaren. ?». Die Gesandten von Frciburg berichten un Vertrauen, das! Bern Gesandte von Freiburg, Solothurn und der Landschaft Wallis auf den 25. Mai in sich nach Bern eingeladen habe, um über Beschirmung und Rettung der Stadt Genf sich mit ihnen in berathen. Daher werden nun die Gesandten von Freiburg dringend ersucht und ermahnt, ihren Obern Vorzustellen, was früher über die Sache verhandelt worden und was für nachthcilige Consequenzen daraus entstehen möchten, und sie zu bitten, solches wohl zu bedenken und stch in die Beschirmung einer so gott- 'oscii Stadt nicht einzulassen. In diesem Sinn wird auch an Solothurn geschrieben mit der Anzeige, man in Folge eines von Bern auf diesen Tag eingelangten Schreibens dazu veranlaßt worden sei. ^ Bern antwortet in Betreff des Kornkaufs, wie es auf seinem Gebiet angemessene Vorsorgen getrof- habe und wie es für nöthig erachte, daß die katholischen Orte an den Pässen genaue Aufsicht halten; ^ begehrt zudem, daß man auf sein lcztes Schreiben in Betreff der Stadt Genf auf nächster Jahrrcch- """g zu Baden Antwort gebe. — Es wird nun verfügt, daß jedes Ort seine Stimme über diesen Punkt »ach Lucern schikcn soll, damit man in Baden sich zu verhalten wisse. «R. (S. u. Thurgau). v. (S. u. Vier ^nnetbirg. Vogt, überh.). L. Ncbcr das Gesuch Lueerns um Fenster mit den Wappen der katholischeil Orte 'u das neu erbaute Jesniten-Collegium zu Lueeru sollen auf nächste Tagsazung den Gesandten Vollmach- crtheilt werden, x. Auf den Bundesschwur im Wallis soll jedes Ort zwei Gesandten abordnen, wie ^üher schon beschlossen worden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: ^»dgrafschaft Thnrga». '> 50S. Stifte und Klöster, rnnetb. Nogteien ttberh. « ->rt Polizeiliches. Gemein - eidgenössische Jahrrechnungs - Tagsaznng. Baden. Sonntag den «. Juni. Staatsarchiv t!»c-r». Slllgc».. Absch. Bd. V. «7. Archiv Aar-».. iÄuch in de» Archive» Zürich. Vcr». Schwyz, Obwalte», Älarns, Freibnr-, »nd Solo.bnr».! Gesandte: Zürich. Hans Kambli, Bürgermeister; Konrad Escher, Sekelmeister und des Raths. Bern. Vcat Ludwig von Müttnen, Schultheiß. Lueeru. Rochus Hclmli, Schultheiß. Nri. Heinrich Puntiner, ^udammann. Schwyz Christoph Schorns, Landammann und Panncrhcrr. Un terwa lden. Konrad ^rz. Statthalter ob dem Wald. Zug. Beat Zur Lauben, des Raths. Hauptmann. Glarus. Ludwig 5'chser. Landammann. Basel. Franz Rcchbergcr; Alexander Löfflcr, beide des Raths. Frei bürg. von Lauten, genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Franz Rudcla, des Raths. Solothurn. Stephan Schwallcr, Vcnncr. des Raths. Schaffhauscn. Haus Konrad Meyer, Burgermc.stcr; D.etegen von Rudenberg, genannt Ringk, alt -Burgermeistcr. Appenzell. HanS Boviner, Landammann. (S. u. Freie Acmter). I». Schwyz bittet um eine Beisteuer zum Wiederaufbau der' im iai abgebrannten Klosters zu Steinen und um Verwendung bei den reichen Gotteshäusern unr Klöstern in der ^"dgr-cssschnft Thurgau in der Grasschaft Baden und an andern Orten, damit diese ebenfalls eine Un- ^'stlizung verabreichen' — DaS Gesuch wird -u, inmrnomlrrm genommen; den Laudvogten im Thurgau 652 Juni 1578, und zu Baden wird aufgetragen, ihre Gotteshäuser um Unterstüzung anzusprechen, «. (S. u. Badust- «I. sS. u. Freie Aemter), v. und (S. u, Thurgau), K. (S. u. Rheinthal). I». (S. u. Thurgau). I Balthasar voir Grissach, Dolmetsch des Königs von Frankreich, übergibt eine Zuschrift deö Königs (Breslb 9. Juni) an die neun mit ihm verbündeten Orte, worin er verspricht, daß er bis St, Michelötag den Haust leuten und Knechten unfehlbar zweimalhunderttausend Kronen bezahlen und im Oetobcr noch Hünen tausend Kronen zu Bezahlung einer Pension und anderer Schulden schikcn werde, — Dem Courier w> nun eine vorläufige Antwort an den König mitgegeben, in welcher der Empfang der Zuschrift bcschcm g wird; eine einläßlichere Antwort wird entworfen und all ratilleaulluin in den Abschied genommen, Uebcr den Borschlag, zu Förderung dieser Zahlungen an den Großcanzlcr und an Herrn von Belliotuc zu schreiben, sollen die VII Orte ihre Meinung nach Lucern schiken. Endlich wird der Bericht dco 6K sandten von Solothurn, daß der König die in seinem Dienst befindlichen vier Fähnchen gar schlecht )a und ihnen den Sold für neun Monate schuldig sei, in den Abschied genommen, um sich zu entschließe", ob man deßhalb an den König schreiben wolle, Ii,. Ein Bortrag des savohischen Gesandten, Herl» vew Jacob, an die VI katholischen Orte, worin er sich über den gewünschten Beitritt Frciburgs zum Bündnis mit dem Herzog, ferner über den noch hängenden Anstand mit Frciburg und über die Anstände dev H^ zogs mit der Stadt Genf ausspricht, wird verdankt und in den Abschied genommen, I. Auf die schwerde Frciburgs, daß der Herzog von Savohen durch einige Doctorcn den Anstand zwischen ^avoym und Freiburg zu untersuchen vorhabe, während er sich schon früher anerboten habe, den Handel ^ leuten der katholischen Orte anheimzustellen, wird der Wunsch ausgesprochen, daß der Span vor de" Spruchleutcn nochmals eröffnet werde, damit sie über den Sachverhalt genaue.Kenntnis; erhalte" i». (S. u, Lauis). «, Das Gesuch von Glarus um Schenkung von Fenstern in sein schönes Schüzenhaus wird in den Abschied genommen. Ebenso ein gleiches Gesuch des Schultheiß H^'"^ ^ Namen des Müllers zu Münster, der seine durch Brandstiftung vor einiger Zeit abgebrannte ?^» mit großen Kosten wieder aufgebaut hat. «». und K». (S. u. Freie Aemter), «F. (S. u. Thurgau). > Freie Aemter). Lucern bringt vor, daß in einigen Orten der Eidgenossenschaft übertrieben große cherzinsen, nämlich 2 bis -1 monatlich vom 1l)t), was 48 vom 19l) im Jahr betrage, bezogen werden dieses der Eidgenossenschaft zu großer Schmach gereiche und daß man sich verwundern müßte, wen» ^ nicht schwere Strafen deswegen senden würde, und beantragt, daß man solches in den Orten und >» ^ gemeinen Bogteien streng verbiete, — Wird all instruanlluiu genommen, Vor zwei Jahren wcnen im Kreuzgang zu Wcttingen befindlichen Fenster mit den Wappen der Orte durch Hagel zertrüniw worden; auf lezter Jahrrcchnung hatte man den Abt ermächtigt, die Fenster wieder herstellen z" lalE ' nun begehrt derselbe für jedes 5 Kronen. Die VIII alten Orte bezahlen ihr Betreffniß; die Gesandte» fünf Orte Basel, Freibnrg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell sind darüber nicht instruiert und in' es in den Abschied, stellen aber in Aussicht, daß ihre Obern keine abschlägige Antwort geben u. W"' , daß Gott >1. (S. u. Thurgau). V. Bezüglich der von den VII katholischen Orten auf dem leztcn Tage gestellt^ auch »ul ' " ^ , - - Anfrage, ob man, wenn in Zukunft ein Fürst durch das Elsaß und die Grafschaft Burgund nacy » reich ziehen und diese Länder, die der Eidgenossen „Vrodkästcn" seien, verwüsten wollte, dielen thätlichcr Hülfe zuziehen wolle, um sie vor Nebcrfall und Gewaltthätigkcitcn zu schüzen, um kennt: Man lasse es gänzlich bei der Erbcinung und bei dem Ausdruk „treues Aussehen' vcr also, daß man diesen beiden Ländern Elsaß und Burgund mit Gesandten und Schreiben auf > w L5Z Juni 1573. stets behülflich sein werde; es soll jeder Gesandte an seine Obern darüber referieren. Bern warnt dor den neuen Bazcn, Halbbazen und Kreuzern von Wallis und beantragt, daß man eine entsprechende Verfügung treffen möchte, wie diese Münzen wieder wegzubringen seien.—Daher wird an Wallis geschrieen, es möchte Ordnung schaffen und die Stempel nicht an Privatpersonen verleihen; auch sollen die Gerichten dieses an ihre Obern bringen, damit jedes Ort seine Angehörigen vor diesen Münzen warnen kann. x. Schultheiß von Mülinen von Bern eröffnet ans Auftrag seiner Obern: Bern zweifle nicht, man noch in frischem Gedächtnis; habe, wie und warum es mit dem frühcrn Herzog von Savohcn einen schweren Krieg gerathen und bei diesem Anlaß einen Thcil des savoyischcn Gebiets in Bcfiz genommen, wie man dann viele Mühe und Arbeit angewendet habe, eine Vereinbarung zu Stande zu Bingen, bis endlich auf die Verwendung der cilf Orte und auf die Ermahnung der Könige von Frankreich und Spanien ein freundlicher Spruch erlassen worden, gemäß welchem Bern einen großen Theil des Landes, welches es mit Gottes Hülfe erobert, wieder zurükgestcllt habe; weil die Eidgenossen durch diesen Spruch eine» Theil des benannten Gebiets Bern als Eigcnthnm zuerkannt, hoffe es, daß man dieses Land nicht minder als sein vordem besessenes Gebiet in die Bünde und in Schuz und Schirm Aufnehme; Bern wünsche deßhalb, daß man sich darüber erkläre, wie man bezüglich dieses Landes gesinnt ^i- Da man aber darauf zn antworten keine Vollmacht hat, wird der Anzug all mKruoulluin gcnom- "'r» Basel meldet, daß die österreichische Regierung zu Berichtigung seiner Anstände mit Erzherzog dinand von Oesterreich in Betreff der beiden Basel schirmvcrwandtcn Klöster St. Alban und Klingen- lal und ^ denselben zugehörigen Dinghofs zu Niedcr-Nanspach und des Ehwalds einen Tag angcsczt und stellt die Bitte, man möchte Gesandte erwählen, welche ebenfalls zur bestimmten Zeit „auf dem zu erscheinen haben. — ES wird hierauf Basel überlassen, von zwei, drei oder vier Orten nach sieben Gesandte zu bezeichnen. ». Da der Erzherzog von Oesterreich ein strenges Münzmandat erlassen gemäß welchem die Kraghälslcr-Dikcn auf 5 constanz. Bazcn, die Leucnplapparte auf 10 Kreuzer, " Lueernerschilliuge „auf gar uichts" hcruntcrgesezt, die Sounenkroncn zu 24 Bazcn und die kaiserlichen Kloueu zu 23 Bazen gewcrthet worden, so wird dem österreichischen Rath, Hanö Melchior Hcggcnzcr, ^lcs vorgehalten. Auf seinen Rath wird nun an den Erzherzog geschrieben, er möchte gemäß Erbcinung ^«Mandat wieder aufheben. Hierauf bemerkt Basel, es nehme diese Münzen noch in ihrem bisherigen ^'th, wäre aber wegen seines Handels und seiner Märkte genöthigt, sie ebenfalls abzurufen, wenn Österreich das Mandat nicht aufheben würde. Es wird ersucht, damit zuzuwarten, bis eine Antwort ' (S. u. Rheinthal). I»I». (S. u. Baden). «5«. Das Gesuch ^ sxjuc thcilweiS Österreich das Mandat meist aniye.r. ,,RheintyaU. ,^'ine theilwcis den Oesterreich eingetroffen sern wno. ^ Fenster mit den Wappen „„tischen Gesandten, »«»--1° Wirtblchast «i.d «jdzn.-ffn- G--f!ch-st b-! Hauptmann Scndier Benoht, worin er , ^ „„r Schonung de» wdcs Ort seine ^ A.n.n w ihm d.. ^ich um Erneuerung der Neutral, a Mittheilung an die Frcrgrafst) , Gesandte bei einem Am».., du.ch .... « BN» !» st » K°»fl°»tn Zii-.ch >«>nd° °i> bemerkt, die Grafschaft yaoe l>^, "Itcn behülflich sein müßte, hiefür an Bern zu wenden, ve. ^>0 „ age in den Abschied genommenen Entwurf zu einem Gclcitsbricf für die Kaufleutc. Zürich würde es auch thuir. kaun'eö aber deßwegen nicht, weil so die seit dreißig Jahren in Zürich niedergelassenen «54 Juni 1578. Luggarner kein Geleit in das Hcrzogthum Mayland haben würden; auch Basel erklärt, nicht beistimmen zu können, wenn nicht einige seiner Burger, deren Väter aus Mahland gewesen und von dort verbannt worden, liberiert würden und wenn denselben nicht alles zurükerstattct würde, was man ihnen wegg^ nommen habe. — Der Handel wird nochmals a«l instruondum genommen, kk. Die Landstreicher, Bettler, Gcngler u. dgl, fallen wegen ihrer Diebstähle, Brandstiftungen u, s, w, immer mehr dem Land beschwer lich, wcschalb strengere Maßregeln gegen dieselben nöthig geworden sind; man will nun über deren Ab' liefcrung auf die Galeeren mit dem savohischen Ambassador unterhandeln, — Da derselbe aber vorerl Weisungen darüber vom Herzog gcwärtigt, wird jedem Ort anbefohlen, inzwischen geeignete Maßreg^" zu treffen und solche lose Buben zu strafen. KK. Schwyz hatte an Lueeru berichtet, daß ein Gefangener zu Lachen bekannt habe, er habe Einsiedeln anzünden geholfen und das Pulver zu Schaffhauscn gekauft- Deßhalb soll jeder Gesandte an seine Obern darüber berichten, damit überall verboten werde, solchen vcr dächtigeu Personen Pulver oder „Fcuerscilcr" zu verkaufen, I»I». Die Gesandten von Freiburg stsl!^ die Bitte au die V katholischen Orte, sie möchten das Bündnis; mit Savohcn nicht eher besiegeln, als b> Freiburg sich mit dem Herzog über ihre gegenseitigen Anstände vertragen habe, — Wird in den Abschw genommen, II. Auf den Bericht, daß die Wiedertäufer auf den Landmarchen sich versammeln und sned' gen und sich, wenn sie verfolgt werden, von einem Gebiet auf das andere zurükziehcn, wird für nötlng erachtet, gemeinsam gegen diese „abcrgläubigeu Leute" einzuschreiten und sie zn verhaften, wo man P beisammen antrifft. Daneben soll jeder Gesandte an seine Obern bringen, ob mau, wenn vergleicht Leute sich bei ihrer Verfolgung auf anderes Gebiet flüchten, dann in diesem lcztern ihnen nachjagt dürfe, Kit,. fS. u. Baden). II. und «»»». fS. u. Thurgau), im». Schwyz wünscht, daß man die Nonnt aus dem Kloster in der Au zu Steinen bis zum Wiederaufbau dieses Klosters im Kloster Paradies nw terbringen möchte. — Das Gesuch wird all mstruomliim genommen, ««. und z»>». (S. u. Thurg «K«K. fS. u. Sargans). II . Amtsrechnungen der Laudvögte fS, u. die einzelnen Landvogteien). aus den Akten im Lncernerarchiv: Pfäkers. — ri». aus dem Aaraner-Ereinplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiteu i a»)' Landgrafschaft Thurgau. Landvogtei Rhcinthal Grafschaft Sargans Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Äleinter Landvogtei Lanis »!. r. >> » «r, !»». e 1,1, Ii >1 t>. Art. 503. Stifte und Klöster, .. 35,3. „ .. .. „ 103. Leibeigenschaft und Fall. 560. LocaleS. 70. Einkauf u. Niederlassung. Art. I3t. GlaubcnSsachcn. „ 82. Justizsachen. Art. tt5. Klöster. Art. 126. Kirchliches u. GlaubcnSl. 58. Judicatur u. Competenzs. Art 193. LocaleS. 109. Justizsachen. 110. Justizsachen. Art. 150. Kirchensachcn. II i»in «<» l>I» Art. 504. Stifte und Klöster- 505. „ » 506. „ „ » , ,-s 288. Kirchliches u. Glaube" „ 28. Amtsrechnung. Art. 46, AmtSrcchnung. ' ' Art. 27. Amtsrechnung. lelt, Art, 127, Kirchlichesn. Glsiwe"l >'«- .. 30. Amts-u. Geleitsrechn- I», Art, 68 Zehnten nuv Zi»b^ e. „ 190. LoealeS, er' 34, AmtSrechnung. t Juni 1578, 655 SÄ«. Gegen-Vundesschwur der VII katholischen Orte mit Wallis. Brig. 1S78, >'t. Juni. Staatsarchiv Lnccrn. Akten: Wallis. Rathöbotcn: Lucern. Sebastiail Feer, des Raths; Jost Holdermeycr, Sekelmeistcr und des Raths; Renward Chsat, Stadtschreiber. U ri, Bartholomäus Kuhn, Hauptmann; Walther Zeffel, Hauptmann, ^chwhz, Georg Reding, alt-Landammanik, Unterwaldcn. Kaspar Gchrig, Laudschreiber ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug, HauS Nußbaumcr, des Raths, Hauptmann. 6reiburg, Peter Krumenstol, Bürgermeister; Pancraz Wild, Sekelmeistcr, Solothurn, Hieronimuö ben Roll; Johann zur Matten, Im Namen des Bischofs und der Domstift zu Sitten: Hildebrand von Riedmattcn, Bischof Sitten; Adrian von Riedmattcn, Dcean; Werner Halabarter, Sacristan; Claudius „Jeteta", (? Gui- ^^c>), Cantor; Bartholomäus In der Gassen, Kirchherr zu Sitten; Peter „Browischeu" (? Brantschen), ^'chhcrr zu Leuk; Jakob Schmidciden; Peter Mchcr. — Im Namen des Hauptmanns der Land- ^nft Wallis: Anton Mahcnzett, Hauptmann, — Für den Zehn den Sitten: Petermanu am Heuert; Bartholomäus Mctzilten; Moriz Waldin; Anton de Torrente u,a m. Für den Zehndeu Siderö: ^nz am Hengart; Haus Fromm; Franz Frili; Johann „Sapicnt". Für den Zehndcn Lcuk: Anton in er Gassen; HanS de CabaniS (zen Gaffinen); Stephan Locher; Peter am Vüel, Für dcn Zehnden />ro,l: Joder Kalbermattcn; Hilarius Mattisch; Hans Rothen; Stephan Bcrold; Thomas „Venezalt" . Bcncz, alt) ll, a, III, Für den Zchnden Visp: Hans In Albon; Jost Kalbcrmatten; Joder Krizer; ^rtholomäns in der Gassen, Für den Zchnden Brig: Peter Streler; Hans Megentschen; Michel Steps; Jakob Benetz; Anton Stockacher u, a, m. Für den Zchnden Goms: Peter von Riedmattcn; elchior Schund; Matthäus Schiuncr; NiklauS Biderbostcn u, a, m, Man ist hier zusammen gekommen, um die Erneuerung des Bündnisses, des Burg- und Landrcchtö zwi- >e>: katholischenOrten der Eidgenosscilschaft, nnddcmBischofund der Domstift zu Sitten, LandshauPt- und allen sieben Zchnden der Landschaft Wallis nach alter Uebung vorzunehmen und mit dem Eid ^ bekräftigen, was laut Inhalt dieses Bundes von zehn zu zehn Jahren stattzufinden hat, Abgeordnete ^ Bischofs und der Landschaft Wallis hatten am 8. April zu Lucern in der St, Pctcrskirchc von den Acholischen Orten die Erneuerung des Burg- und Landrechts durch einen feierlichen Eid „empfan- > deshalb sind nun heute die Gesandten der VlI katholischen Orte hier in der St. Anton-Kapelle ' Brig erschienen, um sich von Bischof, Hauptmann und Landschaft Wallis dieses Burg- und Landrecht N dein Eid bestätigen zu lassen, — Es eröffnen nun die Gesandten der VIl katholischen Orte, nach ^'Meldung ihres bundsgcnössischcn Gruses und nach Erbietung aller Treue, Liebe und Freundschaft, ^ sie beauftragt seien, obschon zwar dieses Burgrccht dem Wortlaut nach nicht so weit gehe, doch zu kschirniung des katholischen Glaubens auf beidseitigem Gebiete folgenden Zusaz - Artikel zu dcm- ^ben zu beantragen: So sich begebe, was Gott wenden möge, das vielleicht fremde Fürsten und Herren oder andere Widersacher des katholischen Glaubens die VII katholischen Orte insgemein oder ^'«jeln in ihren Städten, Landen, Gebieten und Herrschaften von ihrer Religion mit Gewalt zu verengen suchen, so sollen der Fürstbischof zu Sitten. Domstift und gemeine Landschaft Wallis die VII 656 Juni 1573. Orte insgemein und besonders in handfester, mitbürgerlicher, bnndsgenössischer Treue, mit Darstrckuug Guts und Bluts, zu schirmen Pflichtig und schuldig sein, mit geneigter Anerbictung und Zusicherung, dasi Bischof, Domstift und Landschaft Wallis die VII Orte zu gleicher Pflicht bereit finden werden. Bischof, Domstift, Landshauptmann und die Abgeordneten der Landschaft Wallis verdanken Grus; und Anerbieten, versichern, daß sie den Bund von Mittwoch vor des hl. Apostel Thomas Tag (17. Deccmbci) 1533 in allen Theilcn fest und stät halten werden, bemerken aber, daß sie von ihren Rathen und Ge mcindcn keine Vollmacht erhalten, viel oder wenig dazu oder davon zu thun, sondern allein den christ' liehen alten Bund, Burg- und Landrccht mit dem Eidschwur zu bekräftigen.—Die Gesandten der VII Orte verstehen sich endlich dazu, obschon ihr Auftrag weiter geht, es bei dem alten Bündnis; bleiben zu lassen,-^ Hierauf wird beiderseits beschlossen, das; in der Urkunde über den lczteu Buudcsschwur zu Lucern drr Zusaz „in oder außerhalb unscrn Landen und Gebieten, ohne alles arguieren und disputieren" buchst" " lich nach dem Wortlaut des BundeSbriefeö von 1533 verbessert werden soll. — Nachdem dieses geschehe", verfügen sich die Gesandten der Vit katholischen Orte, der Bischof und das Domeapitel, der LaudcshanPt mann und die Gesandten der sieben Zchnden der Landschaft Wallis nach Glhs in die Kirche U. L. hier schwören, nach öffentlicher Ablesung des Burg- und Laudrechtsbricfs, vor dem Amt der hl. Meli der Bischof mit au die Brust gelegter Hand, das Domeapitel, der Landeshauptmann und die Gesandten der sieben Zehuden im Namen der Landschaft Wallis aber mit aufgehobenen Fingern zu Gott, ff" Jungfrau Maria und dem ganzen himmlischen Heer, dasselbe treu, wahr, steif und fest zu halten. Z">n Beschluß wird noch festgesezt, daß über gegenwärtige Bnndeserneucrung ein besiegelter Brief nach Ln^»" überschikt werden solle, wie lezthiu zu Luecrn ebenfalls geschehen.H Confereiiz der beiden Orte Freiburg und Solvthurn mit Wallis. Freiburg. 1S78, llt». Juni Arciiiv Tolvthur» Rathsboten! (Nicht angegeben). Freiburg hatte diesen Tag ausgeschrieben, damit sich die drei Orte bezüglich der ihnen von ^ gemachten Anmuthung um eine Erklärung, wessen es sich zu ihnen zu versehen habe, wenn es gcnot ss würde, der Stadt Genf Hülfe, Schuz und Schirm zu geben, über eine gebührende Antwort entschließ Nach gegenseitiger Mittheilung der Instructionen und nach Besprechung des Handels vereinbart nw" sich dahin, den Entschluß hierüber bis nach Beendigung der gemein-eidgenössischen Jahrrcchnnnil zu Baden zu verschieben, besonders deswegen, weil man aus dem Abschied zu Bern entnonune hat, daß Bern auch an andere Orte über diese Sache geschrieben und ohne Zweifel auf benann Tage eine Antwort begehren werde, weil ferner der Gesandte von Wallis keinen andern ^ gehabt hat, als anzuhören und zu referieren, was die beiden andern Orte vorbringen und ^ würden. Wallis entschuldigt sich, das; es wegen des Vundcsschwurs verhindert worden, den Abschied *) Beilage Nr. 19. Ernencrnnq des BurjjiechtS zwischen den VII katholischen Orten nnd dem Bischof und Domä'l Sitten und der Landschaft Wallis, -I. <1. 9. Juni 1578. Juni 1578, <557 Bern in Berathung zu nehmen, will leztercs aber thun, sobald es vernommen haben wird, was auf der Äahrrechnuug zu Baden über die Sache verhandelt worden ist, Es wird iudeß beschlossen, eine angemcs- senc Entschuldigung an Bern zu erlassen, warum dieser „Aufschlag" geschehe und warum mau sich noch 'ucht habe erklären können. S42. Eimetbirgische Jahrrechniings - Tagsazililg. Lnuis. 157«. 23. Juni. Staatsarchiv Luccrn. Ennctbirg. Absch. IN. 2»t. iAuch in den Archiven Zürich, Bern, Glarus und Solothurn, i Rathöboten: Zürich, Konrad Großmann, Statthalter. Bern, David von Römcrstal, Luccrn. Riklaus Schall, Landvogt, Uri, Bartholomäus Schieli, Lieutenant, Schwhz, Melchior Bürgler, Vogt, ^nterwalden. NiklauS von Flüe, Sekelincister ob dem Wald, Zug, Bartholomäus Mchenbcrg, Gla- Hans Elmcr. Basel, Marx Rußinger, Frciburg, Hans Meyer. Solothurn, Hans Ulrich Sury. ^chaffhansen, Kaspar Stierlin; — alle des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSane>eieacnhciten: rnnetb Vvgtcicn ttberh. ^"»is »>,d MendriS, Vandvogtei LaniS. La„dv ogtei MendriS. n. Art, 74, Jnstizsachen. I. Art. 3l, Amtsrechnnng. I». Art. 227. Justizsachen. , 3>3. v, „ 4l7. Unterstüzuna. L, „ 409, Zollsachen. >t, Art. 499, Rechnuinzssachen. «. Art. 419. Zolisachen. >>, 4ll, u, „ IZZ, Bußenrechnnna. I. Art, SZ4. J»9izsachen, Cvnferenz der VII katholischen Orte. Lucer». 157«, S3. Juli. Staatsarchiv Luccr». Luccrn. Absch. Bd. L. sKZ, Allgcm. Absch. Bd, V, tll!>. tlt — >>lnt Heid, Ritter, Schultheiß; Franz Nudela, des Raths. Solothurn, Stephan Schwaller, Vcnner ""d des Raths, tt. Wegen deS auf der lczten Jahrrechnung zu Baden gehaltencit Vortrags der burgundischen Ge- ^udten über Erneuerung der Neutralität und über den Sinn des Ausdruks „treues Aufsehen" in der Meinung, sowie wegen anderer wichtiger Geschäfte hatte Lucern für nöthig erachtet, gegenwärtigen Taa 83 ^ «58 Juli 1578, auszuschreiben, I». Bezüglich des von Bern auf gleichem Tag zu Baden in Betreff seiner savohische" Lande gemachten Anzugs wird einmüthig beschlossen, in Betracht der bedenklichen Zeiten einsweilen keine entscheidende Erklärung an Bern zu geben, sondern den Handel zu verschieben und, wenn Bern wieder um Antwort anhalten würde, dann ausweichend sich damit zu entschuldigen, das; einige Orte diesen wichtigen Handel noch nicht an ihre obersten Gewalten haben bringen können, u, d. gl, e. Hinsichtlich der angcsuchten Erneuerung der Neutralität der Grasschaft Burgund wird das Bedauern ausgesprochen, das; die Burgunder sich stets nur an Bern wenden, da doch zu vermuthen sei, das; Bern eben nicht sehr geneigt sei, den Herzog Casimir in seinem Vorhaben zu hindern, da zudem stets Berner ihm zuziehen, ungeachtet Bern immer seine Zuversicht zu den Vll katholischen Orten erkläre. Aus diesen und andern Gründen und wegen der misstichen Zeitkäufe, sowie in Betracht, wie viel den Eidgenossen, besonders ober den katholischen Orten an der Erhaltung der Grafschaft Burgund liegen müsse, wird auf Ratification hin beschlossen: Lucern, Schwhz und Freiburg sollen Gesandte an den Gubernator und an das Parl^ ment in Burgund abordnen, um sich mit diesen im Vertrauen zu unterreden, ihnen Hülfe in Aussicht zu stellen, wenn sie ohne Ursache von einem hugenottischen Fürsten sollten angegriffen werden, ihnen Trost zuzusprechen, damit sie als Katholiken bessern Muth fassen, und endlich über alles sich gründlich zu erkundigen. — Dem Landschreiber zu Baden wird befohlen, mit Beförderung jedem Ort eine Abseht des lezteu Ncutralitäts-Vcrtrags von 1557 mitzutheilen; jedes Ort soll dann seinen Entschluß hierüber unverzüglich nach Luccrn schikcn. Auch findet man nicht mehr für angemessen, etwas au Herzog Casimir zu schreiben, da derselbe sich so trozig und drohend gegen gemeine Eidgenossen und gegen die Burgund (Missiv vom l>, Juni) benommen und nur an Bern allein geantwortet hat, und zudem ein solches Schreibe" ihn nur übcrmüthigcr machen, die Eidgenossen dagegen erniedrigen würde, «I. Man findet, das; die nein gläubigen Orte ans den wiederholten Anzug der VII katholischen Orte, wie man sich bei einem DnrchM eines fremden Fürsten durch das Elsas; und Burgund verhalten wolle, unbestimmt geantwortet habe", obschon einige dieser Orte damals, als der Herzog von Zweibrüken nach Frankreich gezogen, dringend »m Hülfe angesucht hatten; daher will man nächstens mit allem Ernst eine bestimmte Erklärung verlange», v. Der savohische Gesandte, Herr von Jacob, vermeldet des Herzogs freundlichen Gruß und bell Bitte, ihn zu entschuldigen, daß die Bcsicglung der Bundesbriefc sich so lang verzögert habe, indem höchster Wunsch sei, das; dieselbe mit aller Beförderung vor sich gehen möchte, und eröffnet des HmDs Wunsch. daß man auf Ende des fließenden Monats Gesandte nach Evian abordnen möchte, m wo möglich auch der Herzog sammt seinem Sohn kommen werde, — Hierauf bringt Freiburg vor, der Herzog den schon längst Hangenden Anstand wegen der Grafschaft Romont zu keinem Ende b''^ obschon cS Freiburg von den savohischen Gesandten verheißen worden, wenn es dem Bündniß m>t voyen beitrete; Freiburg sehe sich deshalb genölhigct, auch seinerseits die Sache einzustellen und sie befehlen; man möchte ihm aber dieses nicht übel nehmen, sondern wie bisher in Treuen sich sm""' nehmen und es nicht verlästerst indem es sich mit Leib und Gut ihrem Schuz empfehle, Nach rung der ausführlichen Darstellung des Sachverhalts von Seite Frciburgs bedauert man, daß dw Anhö- Sache noch nicht weiter gediehen und daß der Herzog die Beficglnng der Bundesbriefc so lange verzögert ? und gibt die Versicherung, das; man weder Muhe noch Kosten sparen werde, um die Sache zu günstigen Resultat zu bringen; man ermahnt Frciburg, den aufreizenden Reden solcher, die a» habe, kineM diese"' Bündniß kein Gefallen haben und niemanden Gutes gönnen, nicht zu viel zu trauen. Der savohisclss Juli 1578, sjgs, CCsandtc, dem diese Beschwerde Freidling mitgetheilt worden, stellt in Abrede, daß er die verlangte Ab- Ettling von Romont so bestimmt verheißen habe. Nach langer Verhandlung über diese» Anstand gibt Biburg endlich die Erklärung ab, daß eS,. wenn man ihm die gewünschte Qnittanz über die Abtretung dttschaff^ dann ohne weitere Einrede mit den andern katholischen Orten Gesandte zur Bcsieglung des Bündnisses schiken werde, — Es wird daher an den Herzog darüber geschrieben (16, Juli) und die ^ache in den Abschied genommen, I. Da verlautet, daß Junker Baltbasar von Grissach, des Königs Frankreich Dolmetsch, dieser Tage zu Bern vorgebracht habe, der König wünsche sich mit Bern be- ^glich Beschirmung der Stadt Genf zu vereinbaren und wolle dagegen das von Bern in Besiz genom- ^»e savoyischc Gebiet auch in Schirm und in den ewigen Frieden aufnehmen, wünsche aber, daß Bern die von Frciburg, Solothnrn und Wallis zur Mitwirkung vermöge, und daß Grissach ferner den ^öiiig über seine Absichten ans Genf entschuldiget habe, wird Grissach, da er gerade in Lueern anwesend 'Ü, in die Versammlung eingeladen und darüber angefragt. Er versichert nun, daß er in Bern nichts Anderes vorgebracht habe, als den König in Bezug auf seine Absichten auf Genf zu rechtfertigen *) — Antwort wird als befriedigend angenommen, K. Jedes Ort soll seine Meinung darüber, ob man Wiedertäufern in den Freien Aemtern etwas von dem ihnen eonfiscicrten Gut herausgeben wolle, möglich nach Luecrn schiken, damit dieses die Antworten an Zürich mitthcilen kann; im übrigen P die Mehrheit der Ansicht, denselben nichts zu verabfolgen. I». Die Beschwerde LneernS, daß Kaspar Nied zu Wolfenschießen den dem Barfüßer Kloster zu Lueern schuldigen ZinS nicht bezahlen wolle, ü>rd dem Landammann Lnssi in den Abschied gegeben, I. Da der Bericht eingekommcn, daß eine bedcu- k»de ^-nmmc französischer Gelder in Lhon angelangt sei, so will man mit der Abordnung einer Gesandtschaft Frankreich noch zuwarten; Uri erklärt dagegen, daß eS auf den t, August seinen Gesandten abschiken ü^'dc, Wcsil einseitiges Vorgehen für die Sache nur hinderlich hält, wird llri ersticht, ' "icht zn sondern und sich noch ein wenig zu gedulden, indem man, wenn das Versprechen abermals gehalten würde, dann gemeinsam Gesandte schiken werde. Die zn Baden entworfenen Briefe an König und an andere Herren werden angenommen, aber etwas verschärft, (Schreiben der IX Orte an Cardinal von Birago, Großeanzlcr des Königs von Frankreich und Polen; an den französischen ^bassador Pomponius von Bellviüre; an den König von Frankreich, — ü, ,1 15, Juli - Staatsarchiv Luecrn, Absch, Bd, V. 116—125), Ii. (S, », Lauis). I. (S. u, Vier ennetbirg. Vogt, übcrh,), i». Dem ^kelmcister Holdermeyer von Lnccrn, der gegenwärtig im Wallis eine Badeeur macht, wird anbefohlen ^ür zu fortan, daß der Abschied und die ReverSbricfe über den BnndeSschwnr im Wallis, die nicht ^ü'tig abgefaßt worden sind, in Nichtigkeit gebracht werden, i». ES werden einige Schmähschriften und 'rder wider den katholischen Glauben und die geistliche Obrigkeit aufgelegt, welche neuerdings in Zürich, rni und Basel gedrukt und in den katholischen Orten verbreitet worden; Lueer» hat dieser Tage einen rikäufer solcher Schriften gebührend bestraft und die vorgefundenen Bücher vor dessen Augen am ^Ugey verbrennen lassen. Da solche Schmähschriften nun den Verträgen, dem Landfrieden und den ^erholt darüber erlassenen Abschiede» entgegen ist, so wird eS in den Abschied genommen, damit jedes , . s Iten worden nnv ist war gsin. daß diser fürt»,; allst ') lstsa. sagt in einer Randbemerknng bei: Hie Mavestät Ar Statt Jenff in schirm genommen 5" Bern bescherendas bat sich erscheint, dann Im nächst n ^ WiA-rstil im Werck erzeigt. ^ -in »erstend.nnß mit Jr° amacht, vnd stnd allst dir Reden 660 Juli 1573, Ort seine Gesandten auf künftigen Tag zu Baden beauftrage, die betreffenden Orte darüber zur Rede zu stellen. «». Jedem Boten wird eine eingelangte Warnung vor Mordbrennern in den Abschied gegeben. I». Venner Schwaller von Solothurn trägt einen Streithandel zwischen einigen solothurnischcn Untere thanen zu Dornach und einigen Oesterreichern im Amt Landser vor in Betreff einer schmählichen Beschimpfung der Eidgenossen durch lcztere, — Wird zur Jnstrnierung auf nächsten Tag in den Abschied genommen, Solothurn wird ersucht, dafür zu sorgen, das; inzwischen mit dem Handel nicht fürgefahren werde, «I- ^ wird neuerdings geklagt, das; im Reich und in andern Ländern die Münzen zum großen Schaden gemeinen Mannes abgerufen worden, — Weil man indes; ohne Instruktion darüber ist und weil Erzherzog von Oesterreich noch keine Antwort eingeschikt hat, wird die Beschwerde in den Abschied ge" nommen, ». Schwyz sucht darum nach, man möchte die Schwestern des abgebrannten Klosters zu Steinen so lange in's Kloster Paradies aufnehmen, bis jenes wieder aufgebaut sei. Weil man jedoch verschiedene Bedenken dagegen hat, wird das Gesuch in den Abschied genommen; indeß ist man bereit, an den eine Unterstüzung zu verabfolgen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier cnnetbirg. Vvgteien übcrh i, Art, 134, Polizeiliches. Landvvgtei Lanis k Art, 451, Kirchensachcn. Ennetbirgische Jnhrrechnungs - Tagsnzung, Linzgarus Juli. Staatsarchiv Luceru. Cnnetbirg. Absch. Bd. lll. 229. Staatsarchiv Zürich. Cnnetbirg. Absch. Nr. 150. kol. 329. Staatsarchiv Bern. Cnnetbirg. Absch. I. 23s». lAuch in den Archiven Obwalten, Glarus und Solothurn.j Rathsboten: (Die nämlichen, wie zu Lauis den 25, Juni 1578), Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennctb. Vvgteien übcrh Landvvgtei McndriS Luggarns und Mainthal, Landvvgtei Luggarus. I». Art. 341. Kirchliches, e. „ 312. Zvilsachen, «I, „ 435. Personelles, e, „ 313. Zollsachen. in, Art, 41, Amtsrcchnung, I. Art, 520. Justizsachen, t». Art, 23. Amtsrechnung. k. Art. 196. Justizsachcn. »r „ IlXl. Bußenrcchnnng. I. „ 218. Justizsachcn, «t. ,, 244 Landvvgtei Mainthal. a. Art, 449, Rechuunizssachen. Der Bote von Zürich fügte dem Ende seines Abschiedes die Bemerkung bei: Nachdem die Gesandten von Zürich, Glarus. Basel und Schaffhauscn in der Beglaubigung, dasi alle Geschäfte erledigt seien, abgereiset waren, sind die der sieben andern Orte verblieben, haben Personen vorgeladen und bestraft, „obs der Cammer schädlich oder nit, mag man gedenken." Juli 1578. 661 Verhandlungen der VII katholischen Orte insbesondere: „nd Maintlial. Art. ti>» 41. Kirchliches. Vandvogtei SnggaruS. " «- t. Art. 4U4-4U8. GlaubcnSsschni. ' N. .ms de», Zürcher- »rd «ernerereniviar. — l ans dem Bcrnercremplar. Vergleichs - Verhandlung. Zt. Wallen. SSV«, 21. Jnli. La„dcsarcl,iv Glaruü. Rathsboten: Appenzell. HanS Bodmcr, Landammanuz Joachim Meggeli, alt-Landammann; HanS auiicr, Hauptmann zu HeriSan; Herrmann Zidlcr, jung Landschreibcr. Abt von St. Gallen. Jun- ^ Alwic Rhf, genannt Welter von Blydeck, Hofmeister; Dr. Georg Jonas, Kanzler; Lorenz Raner, auf Obcrberg. Rheinthal. Kaspar Zelger, des Raths zu Unterwalden, d. Zeit Landvogt imRhein- ^ Stadt St. Gallen. Andreas Mörlin, Bnrgcrmeister; Konrad Fridenrcich, alt-Burgermeister; ^spar Schlnmpf, Reichsvogt; Ambrosius Schlumpf, Zunftmeister; Josua Keßler, Stadtschreibcr. Weil seit einigen Jahren ein arger Wucher mit Werch, Garn, Lebensmitteln und andern Bedürf- ' ku großen Schaden des gemeinen Mannes eingerissen ist und derselbe länger nicht mehr gcdul- kann, weil jedoch eine einzelne Obrigkeit diesem Nebel zu steuern nicht im Stande ist, und ^lchalb die benachbarten Obrigkeiteil einander hierin nnterstüzen müssen, endlich damit die durch die Älpler in Abgang gekommenen Märkte erhalten und wieder geäufnct werden, wurden durch Abgeord- ^kc der vier Obrigkeiteil folgende Artikel, namentlich über den Werch- und Garn-Grempel, auf Ratifi- ^l'on hix entworfen: 1) Der Grcmpel mit Garn und Werch ist gänzlich verboten; deßhalb darf niemand, cw Mann noch Weib, jung noch alt, weder auf Märkten noch auf den Straßen oder in Häusern, uh oder Garn aufkaufen und dasselbe auf Gewinn wiederum verkaufen; wenn jedoch eine arme Person ^ltcn Krankheit, Mangel an Kleidern oder auS andern Ursachen nicht selber auf den Markt gehen kann, ° darf ge jh^ ^l.. Werch ihren Nachbarn zu kaufen geben, und der Käufer kann dasselbe auf iwem Markt feilhalten und verkaufen, darf aber dabei keinen Wucher, Grcmpel, Betrug u. dgl. sich auben, bei Strafe. Wenn jemand im Algäu oder jenseits des See'S oder RhcinS Garn oder Werch auft hat, ^ auf die freien Märkte der vier Obrigkeiten bringen und daselbst aufrecht ^ >edlich zum Nuzen des Reichen wie dcS Armen, aber ohne Falsch und Betrug verkaufen; jede Obrig- soll eine Strafe darüber fcstsezen und Fehlbarc uilvcrzüglich und streng bestrafen. 2) Die Korn- ^aplcr sollen vor ihre ordentliche Obrigkeit bcschicden und bei ihrem Eid ermahnt werden, für Zoll " Umgeld ilud andere Unkosten nicht mehr als 1 guten Kreuzer auf das Viertel Korn aufzuschlagen; >oll es gleichgültig sein, ob sie zu Markt reiten oder gehen, viel oder wellig verzehren; und damit wisse, ob sie dieser Bestimmung nachkommen, so soll man sich hie und da in Zell, Uebcrlingcn, chafflwuseu und an andern Orten, wo der Kornkauf üblich ist, erkundigen, wie die Preise stehen, und W" jene Grcmplcr. welche sich verfehlt haben, bestrafen. 8) Weil der Wein und Most von Gott für Reichen und Armen geschaffen wird, wegen des Fürkaufö aber der gemeine Mann, Kranke, arme '"dbetterinnen u. dgl. dessen entbehren müssen, wird fcstgcsezt, daß jeder wohl Wein ausschenken, daß W2 Juli 1578. er aber auf die Maß Rheiiithaler nicht mehr als 2 Denierö über die Taxe des jährlichen RebbriefS schlagen dürfe; von auö andern Orten hergeführtem Wein aber soll der Verkaufs- nach dem Ankaufsplei und den andern Auslagen berechnet werden; die WeinanSschcnker sollen von ihrer Obrigkeit mit Eni und beim Eid ermahnt werden, diesem nachzukommen; die Lagerwcine, die schon Jahr und Tag gelegen und gewöhnlich besser sind, als die neue», sollen von jeder Obrigkeit taxiert werden; auch soll jeder llehein thaler gehalten sein, solche, von denen er das Jahr über Geld zu seinem Nnzen empfangen hat, vor allen andern mit Wein nach dem laufenden Preis zu bezahlen. 4) Bezüglich dcS Mösts wird verordnet- im August oder Herbst der neue Most gemacht wird, so sollen Abgeordnete des AbtS und der ^tcu St. Gallen einen „Schlag" festsezcn. 5) Endlich soll aller unziemliche, eigcnnüzige Wucher, Grempel un Fürkanf mit Haber, Mulchen, Obst und andern Lebensmitteln streng verboten sein. — Hierauf der Landvogt im Rhcinthal, daß er gern zu Abschaffung deS Wuchers hülfreiche Hand bieten möchte, da> er aber, weil die von Rhcineck und Altstättcn gefreite Märkte haben, und er von den Vlll Orte» keine Vollmacht habe, etwas zu bewilligen, gern sähe, wenn man dieses zu Tagen anziehen würde. Seiner Gründen wird Rechnung getragen in Erwartung, daß die andern sieben Orte auf ihrem Gebiet n> weniger Maßregeln gegen den Wucher treffen werden, als Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen cS zum Nnzen des gemeinen Mannes im Rheinthal gethan haben. M>>» srhc auch im Abschnittt HerrschnftSn>wcl>',wnbtitcn- iiandvogtei Rheinthal. Art. 88. Handkl unt> Gewcrbt. Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Vadcn. I 57« , 17. August. Ttavtsarchiv Snceru. Allgeni. Absch. Vr. V. 127. TtaatSarNnv ZüriNi. Absch. Bd. Nr. 127. ko!. 2t!1. Archiv Glar»^ lAuch in den Archiven Bern, Obwalden, Freibursi, Svlvtburn und Aarau.) Gesandte- Zürich. HanS Kambli, Bürgermeister; HanS Keller, Obmann und dcS Raths. Bei" HanS Anton Tittier, Veniler und des Raths. Lucern. RochuS Helmli, Schuttheiß; Ludwig Ritter, alt-Schnlthciß nild Pannerherr. Uri. Bartholomäus Megnct, des Raths. Schwh z. Kaspar Äff berg, alt-Landammann. Unterwalden. Marguard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior iul » Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Hans Müller, Stadtschreibcr. Glarns. Ludwig Wichser, La>u ammann. Basel. Franz Rechbcrger, deS Raths. Frcibnrg. Franz Rndela, dcö Raths. Solothur Stephan Schwaller, Venner und des Raths. Schasfhanscn. Dictegen von Wildenberg, genannt Ni'bl ' Bürgermeister; Hairs Konrad Meyer, alt-Burgenneister. Appenzell. Joachim Meggcli, alt-Landamma>»r ZT. Auf lezter Jahrrechnung war die Anfrage Berns in den Abschied genommen worden, eb " Eidgenossen daö durch eineil gütlichen Spruch Bern zuerkannte savoyische Gebiet ebenso wie seine von er« besessene Landschaft in Schuz nild Schirm aufnehmen wollen. Da nun Bern Antwort begehrt, die inerj Orte aber wegen Kürze der Zeit darüber nicht haben instruieren können, wird eS nochmals in den An ^ genommen. Basel wünscht, daß man Bern willfahre, weil das benannte Gebiet durch einen gütlichen Vertrag der Eidgenossen Bern zugesprochen worden sei und weil die beiden Könige von nien und Frankreich den Vertrag bestätigt haben. ?». sS. n. Lnggarns). v. Der savoyische Gesandte a>^ wertet auf die an ihn gestellte Anfrage, ob der Herzog die ihm zugeführtcn Bettler und Landstreicher August 1578. tjljz Icinc Galeeren aufnehme» würde: Der Herzog sei geneigt, den Eidgenossen solche Leute abzunehmen, wenn diese „mit Recht" dazu verurthcilt worden, wenn man ihm jcwcilen schriftlich mitthcile, was ein icdcr verbrochen habe, und wenn man selbe auf eidgenössische Kosten dorthin liefere, wohin Bern die ^>nen bringe. — Wird in den Abschied genommen. «I. (S. u. Baden), v. Den beiden Landvögten zu "den und in den Freien Aemtern, desgleichen denen von Bremgartcn und von Mellingen wird mit ^lcm Ernst anbefohlen, auf die „täuferischcn" Aufwiegler zu achten, sie gefangen zu nehmen und nach ^'dienen zu bestrafen. Auf lcztcm Tage war besprochen worden, daß die Wiedertäufer auf den Land- warchen zusammenkommen und sich, wenn sie verfolgt werden, von einem Gebiet auf das andere flüchten, eßwegcn wird nun verabredet, daß man solchen Leuten von einem Gebiet aus das andere nachjagen "Ne, daß sie jedoch der Obrigkeit, auf deren Gebiet sie betreten werden, ausgeliefert werden sollen, und die Obrigkeit oder der Laudvogt, in deren Bezirk solche Täufer wohnen, deren Hab und Gilt zu Hunden ziehen dürfe. Und weil solche Täufer, wenn sie fortziehen, ihre Höfe und Güter verkaufen und wi Erlös mitnehmen, wird anbefohlen, in den gemeinen Vogtcicn einen Ruf zu erlassen, daß in Zukunft 'Winand den Täufern Güter abkaufen dürfe, tl'. Weil sich im Hcgäu allerlei Kricgsvolk sammelt, dessen Uchte» man nicht kennt, hatte Schaffhausen die Ausschreibung gegenwärtiger Tagsazung von Zürich "ngt. eröffnen die Gesandten von Schaffhausen: Bei den drohenden Anzeichen habe Schaffhau- ^ nicht unterlassen dürfen, den Eidgenossen hicvon Kenntnis! zu geben, gleichwie Basel vor Jahren °Uch gcthan habe, als Herzog Wolfgang von Zweibrüken seinen Durchzug durch daS Elsaß und Burgund wch Frankreich genommen; dieser habe damals auf der Eidgenossen dringendes Schreiben seinen Plan Ändert; nun habe Schaffhausen durch Kundschafter in Erfahrung gebracht, daß GrafHannibal von Ems wsc Tnippen „bestellt" habe, und den „Mustcrplaz" zu Stokach, also dicht an der Grenze, zu halten " lichtige; oh übrigens diese Truppen in die Niederlande, oder gegen das Herzogthum Württemberg, /w gegen den Pfalzgrafeu, oder gegen die Eidgenossenschaft, oder nur gegen einzelne Orte bestimmt w», habe eS nicht in Erfahrung bringen können; der Graf habe bereits Waffen und Harnische nach "kach lassen; Schaffhausen könne nun nicht bergen, daß einige seiner Angehörigen den Muster- Zerstört haben würden, wenn eS nicht davon abgewehrt hätte; es wolle gegen niemanden Feindsclig- , ^ anfangen, würde sich aber bei einem allfälligcn Augriff nach Gebühr halten und bitte daher um ^ hetreu Aufsehen. — Hierauf macht Zürich die Anzeige, daß ihm von denen von Stein ein gleicher 'w'cht zugekommen sei und daß cö denselben anbefohlen habe, sich still und ruhig zu verhalten und — Nun eröffnet der spanische Gesandte Pompejuö zum Kreuz, nach Vcrmcldung der wite des Königs von Spanien, dessen BrudcrS Johann von Oesterreich und des GubernatorS von Ehland: Mit Bewilligung des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich sammle Graf Hannibal von Ems ^ Regimenter deutscher Knechte in der Grafschaft Ncllcnburg; man möchte aber deßhalb nichts bcsor- ^ denn weder der König noch Graf Hannibal wollen Schaffhausen oder der Eidgenossenschaft Leid chscn; der König wolle diese Truppen in den Niederlanden gegen seine rebellischen llntcrthancn brau- wenn man einigen Zweifel hierüber hege, so wolle er sich persönlich nach Schaffhausen verfügen " dort bleiben, bis die Truppen abgezogen sei» werden; übrigens dürfen die Eidgenossen sich nicht "udern, daß man diesen Mustcrplaz gewählt habe; denn schon Kaiser Karl V, als er nach Meß gezogen, . daselbst einige Regimenter gesammelt; auch GrafHannibal habe vor einigen Jahren zu seinem Zuge Mustcrplaz bei Feldkirch gehabt, ja sogar in der Reichenau; er müsse nun bei diesem Anlaß auch 6" Auszug veranstaltet worden sei, so wünschen sie eine Erklärung, ob man, im Fall Burgund und das saß nochmals bedroht würden, dann durch Gesandteden angreifenden Theil davon abmahnen, oder, wc"" dieses ohne Erfolg wäre, es mit Gewalt wehren wolle und wessen man sich alsdann gegen einander ver^ sehen solle, — Der Handel wird ml in>lruonllnm genommen, K. Anf leztem Tage hatte Schultheiß Hm'" für den brandbeschädigten Müller zu Münster um Fenster angehalten,-—Weil nun nicht alle Orte ist'?" bezüglichen Beitrag zusichern, wird die Sache nochmals all iimlrnonllnm genommen, I». Bezüglich dj" auf dem lezten Tage gemachten Anregung, daß von einigen ein übertriebener Wnchcrzins, nämlich ^ ^ 4 Kronen monatlich vom lvl) genommen werde, wird erkennt - Es soll jedes Ort, wie bereits in einig?" geschehen, für Abstellung dieser Wncherzinsen die geeigneten Maßregeln treffen und dafür sorgen, daß d?? gebührende Zins, nämlich 5 vom IM bezogen werde; die Landvögte werden angewiesen, in diesem Si"" Mandate zu erlassen. Ferner wird verfügt, daß bei Anleihen „auf die Faust" der Auslcihcr nicht un ? fordern noch nehmen dürfe, als monatlich 1 vom Illt), und zwar bei Strafe, I. Hinsichtlich des Gelm der Kaufleute erklärt Zürich, daß es sich nicht gern von den andern Eidgenossen absöndern möchte, es aber zu dem vorgeschlagenen Geleit nicht stimmen könne, weil man seine Burger und Hintcrsaßeu, ihr gutes Mannrecht eingelegt haben, davon ausschließen wolle, daß eS jedoch sich dann dazu verliest?' könnte, wenn man die schon in Zürich Niedergelassenen, worunter Meister Hans Muralt und seine Söst"?' darin einschließen würde, Basel bemerkt, daß es nichts dagegen habe, den Conduetoren und Spedit"'"" in der Eidgenossenschaft ein frei sicher Geleit zu geben, daß es jedoch ohne Verlezung seiner Freistes" den mahländischcn Kauflcnten solch' Geleit nicht erthcilcn könne, indem es sich nicht binden dürfe, je'""'" den das Recht zu versagen, daß man übrigens versichert sein könne, es werde niemanden etwas "" ges widerfahren, — Dem spanischen Gesandten wird auf sein Begehren das Verzeichnis; derer mitgetst?' ' welche Zürich in das Geleit eingeschlossen wissen möchte, Basel endlich wird ersucht, seinen Eondncwr und Faetorcn, welche den Sinn des verlangten Geleits nicht richtig aufgefaßt haben, diesen erläutern, It,. (S. u. NHAnthal), I. »». und ». (S. u. Luggarus). «». Baumeister Gmünder von Gallen meldet, daß Appenzell, der Abt von St, Gallen, der Landvogt im Rheinthal und Bürger""" ^ und Rath der Stadt St, Gallen zum Besten des gemeinen Mannes und zur Verhinderung des W" ss August 1578, 065 und Grempels einige Artikel aufgestellt haben, und wünscht deren Bestätigung.— Wird .all mslnnmllnin genominen, (Antwort von Bürgermeister und Rath der Stadt St, Gallen auf die ihnen von Landam- >»ann und zweifachem Landrath zu Appenzell schriftlich zugestellten Beschwerde-Artikel, betreffend: Marktordnung und Abstellung des Garngrcmpcls, Entstellung des LandcSwappenS durch die Glasmaler, Mnn- 5on, Fürkauf und Zoll, Mulchcn und Futter, Holzausfuhr u, a, in,, ll, ll. 9. Februar 1579,— Im Laudes- orchiv GlaruS), >». und «>. sS. u. Thurgan). i. (S. u. Baden). ES wird jczt kein anderer Tag an- gosezt; welches Ort cS für nöthig findet, soll an Zürich Anzeige machen, t. HS u, Thurgau). Auf der ^ohrrechnung zu Baden hatte Schwyz um Aufnahme von sechs Frauen des abgebrannten Klosters in ^ Auw bei Steinen in das Kloster Paradies gebeten, bis deren Kloster wieder aufgebaut sei. Da je- ^'ch wegen der Verschiedenheit der Ordensregel Uneinigkeit zu besorgen wäre, und da mau noch die drei ^cnieuflöster Münsterliugen, Fcldbach und Däuikon im Thurgau hat, so wird beantragt, de» Äbtissinnen loser drei Kloster zu schreiben, es mochte jede zwei dieser Frauen während der gewünschten Zeit aufrechnen, — Wird all nwti'uonllnm genommen, H, (S. u. Luggarus). HV. HS. u. Thnrgau). " aus'dem Zürchercrcmplar, K, 2V, Deutsche gem. Bogteien iiberh Land Grafschaft Thurgan Landvogtei?thciuthal. Grafschaft Baden, ^sndvogtei Lnggarns. Mau sebc auch im Abschnitte HerrschaftSansseleizenheiten: , Art. 77. Kirchensachen, p. Art, 71. Einkauf u, Niederlassung, >, „ 289. Kirchliches u, Glaubcnss, t. „ 510. Stifte und Klösser, It. Art. 56. Niederlassung. ,1, Art, 128. Kirchliches n, GlaubcnSs, I», Art, 196. Justizsachcn, I. „ 314. Zollsachcn. in. „ 219, Justizsachen, » II. V, Art. 511, Stifte und Klöster. „ 360. Art, 89. Handel und Gewerbe, Art, 59. Judicatur u. Gompetenzs. Art. 353, Kirchliches. „ 281. Handel und Gewerbe. 3ahrrechnnng der die Vogteien Bellen;, Vollen; und Niviera regierenden drei Orte. Bellen; IS7«, im August und September. Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden. S't«. Conferenz der VI katholischen Orte. Luceru I.S78, 3—S. September. Staatsarchiv Liiccrn. Lucern. Absch, Bd. N, Z7S. — Akten: Bündnisse mit Savoycn, iAuch in den Archiven Schwyz und Obwaldcn.I H^^^sbolcn: Lneern, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfpffer, Ritter, alt-Schnlthciß; Niklans o os, Venner und deö Raths, U r i, Jakob Muheim; Bartholomäus Schieli, Lieutenant, beide des alt n" ^ol)w h z, Christoph Schorns, Ritter, Laudammaun und Pannerherr; Johannes Gasser, Ritter ondammaun, Unterwalden, Marquard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Johannes Waser' gfjg September 1578, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug. Haus Nußbaumer, des Raths, Hauptmann, Frei bürg, Franz von Affrh, Schultheis;; Johannes von Lauten, genannt Heid, Ritter, alt-Schnlt- heiß; Peter Krnmenstol, Bürgermeister; Franz Gnrnel, Stadtschreiber, ». Der savohische Gesandte, Herr von Jakob, mittheilt die Antwort des Herzogs (vom 4, August) auf das Schreiben der V Orte (vom 16. Juli) bezüglich des noch unerledigten Streithandelö zwiM» ihm und Frciburg, damit man sich darüber berathcn und sodann auch die Frage über Besieglung dcS Bündnisses erledigen könne. Nach Verlesung dieser Antwort, worin der Herzog erklärt, daß er wegen der bcsondcrn Freundschaft der katholischen Orte gegen ihn, sowie wegen der großen Hoffnungen, die er von diesem Bündnis; hege, ans alle seine Ansprachen an der Grasschaft Nomont gänzlich verzichte und die Gesandten der katholischen Orte zur Besieglung dcS Bündnisses auf den 1, September in Turin erwarte; nach Anhörung sodann des Vortrags des savohischen Gesandten, in welchem dieser die Znne>' gung des Herzogs zu den katholischen Orten näher erläutert, die freiwillige Vcrzichtlcistung desselben auf Romont bestätigt und die Bitte stellt, die katholischen Orte möchten ihre Gesandten zur Besieglung deö Bündnisses nach Turin senden; endlich nach Anhörung der Voten FrciburgS, welche skia' die viele Mühe danken, die die katholischen Orte dieser Sache wegen bisher gehabt haben, und auf die Versicherung des Gesandten hin, daß bei der Besieglung des Bündnisses die Abtretungsurkunde über Romont und die andern savohischen Landschaften, die Freiburg seiner Zeit in Bcsiz genommen habe, ihnen wc>de übergeben werden, verdankt man freundschaftlich den Gesandten von Frciburg ihre brüderlichen Gest»' nnngen. Dem Herzog wird in einem Schreiben für die gnädige Willfahrung, betreffend die Abtretung von Romont an Frciburg, gedankt mit der Bitte, die versprochene „Quittung" in bester Form ausfertigen zu lassen. Endlich wird dem savohischen Gesandten für seine vielfältigen Bemühungen bei dicjcm Ee schäft in verbindlicher Weise der Dank ausgesprochen, — Und da nun alles zum erwünschten Ziele iE diehcii ist, also daß kein Hindernis; mehr obwaltet, so sollen nunmehr die zur Besieglung bezeichnen Gesandten nicht länger säumen und sich bereitmachen, auf den 25, September in Turin einzutreffen, die Besieglung dcS Bündnisses mit dem Herzog daselbst vorzunehmen, k». Die Gesandten der ^ sprechen gegen die von Frciburg ihr Bedauern anS über die in Frciburg herrschende Pestilenz und vn die Gnade GotteS an, daß er diesen Jammer lindern und die Krankheit hinwegnehmcn möge; dagech' drüken sie ihre innige Freude darüber aus, daß endlich die Anstände mit dem Herzog von Savohcn, einem so erwünschten Ziele gelangt seien, «. (S. u. Thurgau). «I. Den nach Savohen abzuordnen Gesandten soll der Auftrag mitgegeben werden, sich für die Kanflcute Rotmund von St, Galle» Herzog zu verwenden, damit deren vcrarrcstierte Waaren freigegeben werden, «. Jeder Gesandte st an seine Obern referieren über das vertrauliche Schreiben und Anerbieten (2-1, August) des Grast> Hannibal von HohenemS an die VII katholischen Orte auf die Bcglükwünschnng, welche man ihm d»^ Ritter Roll von Uri hatte ausrichten lassen, und in Betreff der zwei eidgenössischen Fähnchen, Dienst zu geben anerboten hat, sowie darüber, was man ihm darauf geantwortet, t. Da dieses > das Gctraide ziemlich wohl gerathen ist, so soll jedes Ort auf seinen Wochenmärkten genaue >ln führen, das; kein Wucher oder Fürkauf getrieben werde; besonders Uri soll das angemessene vo> e ^ das Aufkaufen, Aufschütten und den Wucher mit Gctraide düb- ' > ES wird daran erinnert, denen von Horw für jedes Fenster u Gescllcnhaus 8 Krön, zu bezahlen. UcbrigenS werden Maßregeln gegen das Aufkaufen, Aufschütten und den Wucher mit Gctraide düb- jenseits des GebirgS besprochen. K'. ES wird daran erinnert, denen von Horw für jedes Fenster u> September 1578, ttl>7 Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSam,c!i'ak»l>citen: Landstrafschaft Thnrgan o. Art. 82, Bescznncz d, bischöfl, constanz Vogt, Ä'tK. Conferenz der IV Waldstätte. Nr« 1!578, LS September. Staatsarchiv Lucern. — Akten: Kornmarkt lAucs, im Landesarchiv Obwalden.I Rathsboten: Lucern, Rochus Helmli, Schultheiß; Jost Holdermchcr, Sekclmeister, llri, Heinrich Nntiucr, Laudammann, Schwhz, Georg Rebing, alt-Landammaiin, Nnterwaldcn, Marguard Jmfeld, Laudammann ob dem Wcild; der Landweibel (?) nid dem Wald, Nor dem Landrath uild zweifachen Rath zu llri eröffnen die Gesandten der drei Orte nach ^'Meldung des eidgenössischen Grußes und Zusicherung aller Freundschaft und Liebe: Sie haben in Ehrung gebracht, daß hier von vielen Leuten großer Fürkauf getrieben werde, daß auf den Märkten ^ "uceru nur Fnrkäufler mit Anderer Geld Geschäfte treiben und daS Korn über das Gebirge und an- ^wohiil führen, auf welche Weise schon einmal eine Theurung entstanden sei; ferner daß auch fast aller km ausgesät, in der Landschaft Liviucu in besondere Keller gelegt und dann später wieder thcurer "'kaust werde; dieses können sie nicht zugeben und müsseil daher Uri ernstlich ermahnen, diesen Fürkauf ' Wucher abzuschaffen und in allem gntc Ordnung zu halten, indem man sonst zu andern Schritten ^Uvthicss würde. Ehe die Gesandten abtreten, gibt alt-Landammaun Peter von Pro, der mit Bewilligung ^U> Orte in der Gegend von Mühlhauscn etwas Korn gekauft hat, Bericht über seine Geschäfte als^ ^ darüber in Händen habenden Briefe auf; der Rath von Nri erklärt dessen Verantwortung genügend. Nun gibt alt-Landammann Heinrich Püutiner den Gesandten der drei Orte folgende 'wort: llvi baute für den Gruß und die gutgemeinte Ermahnung; es kenne übrigens ans seinemGe- niemanden, der in der Eidgenossenschaft auf Fürkanf Korn aufgekauft habe, sondern es sei alles ^"iwrhalb derselben und mit deren Bewilligung geschehen; wenn die drei Orte jemanden wissen, der auf ""'Markt zu Lueern oder sonst über Gebühr aufgekauft oder aufgeschüttet habe, sollen sie ihn nennen, ^ "'it ,„au jhu bestrafen könne; Nri sei bereit, die nöthige Aufsicht zu führen und dafür zu sorgen, daß "ch die Säumer kein Korn ohne gehörige Erlaubnis; ausgeführt werde; cS komme jedoch bisweilen vor, und Bund, von Disscntis, Tawetsel, u, s, w, auf die Märkte kommen, Korn kaufen w ^ ihrem Rükeu mit großer Mühe heimtragen; diesen könne man es gemäß der Bünde nicht Tcg ^kenne Nri niemanden, der wider die bestehenden Verordnungen Wein aufgekauft habe ae»z sxj Verordnung erlassen, daß niemand mehr als fünfzig Brenten aufkaufen lb uebmon mir ondern Orten Ort ; zu oder an eine h^f "ehmcn dürfe; wenn etwas gcfeblt worden, wolle eS mit den andern Orten Ordnung schaffen ihn möchte übrigens nicht sogleich jedem Gerücht Glauben schenken, sondern allfällige Klagen ^ zuvor mitthcilcn, — Diese Verantwortung wird von den drei Orten in den Abschied genommen, ' stellt das Begehren, daß man keine fremden Siechen über den See auf sein Gebiet bringen die Schifflcute nicht bestraft werden müssen, und versichert, daß es auch seinerseits das nö- unordnen werde. ihige «68 September 1578, S3<>. Cvliftrenz zwischen Zürich, Schwyz und Glarus. Rappevswyl IS78, 23. September Landesarchive Schwyz und (ylaruS. Rathsboten: Zürich, Landvogt Kaspar Gimper. Schwyz, Landvogt Melchior Bürgler, Glarus- Hauptmann Mcinrad Tschudi, Der Gesandte von Glarus eröffnet: Es leiden die aus dem Lande Glarus, aus dem Gaffer »» Sarganserland, überhaupt alle, welche Wein auö dem Gebiet von Zürich den See hinauf führen, cim pfindlichen Schaden, indem nicht nur die Schiffsknechte und andere im Schiff Befindliche, sondern Haufen Voltes" an den Schiffsländcn unverschämter Weise die Fässer öffnen, nach Belieben Wein dar aus trinken und sie dann wieder mit Wasser zufüllen, daher es zur Erhaltung der Schifffahrt nöthig ff'- diesem Unfug zu steuern. Deshalb wird nun beschlossen, in den Gemeinden und Kirchhören am Zürichs' in der March und im Gaffer bis nach Wallcnstadt hinauf folgendes Mandat bekannt zu machen: 3" Zukunft darf niemand mehr weder Schiffmeister, Knechte, Rekcr, Schöpfer, noch andere Personen a»o einem verkauften Faß mit Wein in oder neben den Schiffen ctwaö nehmen, vielmehr ist jedermann halten, die Fässer voll und verschlagen bleiben zu lassen; desgleichen darf niemand aus solchen Fäsff'" und „Legeln" weder mit Spuhlen noch auf andere Weise etwas trinken, sondern man soll jedem sein kauftcö Eigenthnm frei und unbeschädigt zukommen lassen, bei einer Buße von 5 Pfd, I». Den Schff^ meistern des Oberwasser-Fahrö, den Rekern und allen ihren Knechten, die man vorgeladen hat, wird die im Jahr 1573 erneuerte Schiffsordnung vorgelesen, mit der Ermahnung, laut dieser Ordnung jeden Mittwoch ein Schiff an der Zicgelbrüke zu haben, denen von Glarus ihr Gut beförderlich zu fern, im Herbst die Schiffe vor dem Kornhans in Zürich nicht lang im Wasser stehen zu lassen, sondeub sobald sie geladen sind, hinaufzuführen, das Salz in den Schiffen nicht mehr auf den blossen Bode», sondern auf Untcrlagcr zu laden, und für Beschädigungen gehörigen Orts gemeinsam des Rechten zu ff'"' endlich wird den Schiffmeistern bei Strafe der Entlassung geboten, immer bei ihren Knechten im zu sein. Die Schiffmeister, Rcker und Knechte danke» für diese Verwarnung und versprechen allen horsam, «.Glarus verlangt, das der im Jahr 1576 den drei Schiffmeistern erhöhte Lohn wieder herunter gcsezt werde, weil jezt wieder alles wohlfeil geworden sei. Die Schiffmeister bemerken dagegen, das, schon Korn, Wein und andere Lebensmittel wieder in einem erträglichen Preise stehen, doch die SelM s Seile und anderes zur Schifffahrt nöthigc immer noch theuer, ja noch einmal so thcuer als vor d>r> oder vier Jahren seien und daß man es daher bei dem bisherigen Lohn bleiben lassen möchte, Weil »>'" der Gesandte von Glarus hierin nicht entsprechen will, wird das Begehren der Schiffmeister in den ^ ' schied genommen, «I. Schwyz und Glaruö stellen das Gesuch an Zürich um Antwort in Betreff ^ Verzollens der „Zwilchballen", welche den See hinauf nach Wallcnstadt geführt werden, ferner das Sakträger in Zürich denen von Glarus außer dem bestimmten Lohn nichts weiter abfordern. CCt) September 1578. zsi. L.„.d.«wm °°-V> -».isch.. 0.tt mtt Sa°°>>.n. 2». S-Ptc>"b». . „ .. ^ Akten: «ünrmffe mit Savoyen. TtaatSarcliiu t.uccr». ....... «Ml»««««. - »'-77^^.. dcivc «. G.°ß'» »"-» v «at. G.°v.l»..ib°t. M-um Kl»'i „.i. Gcd.°..S..ik«.G.i->vb'--! «off,.- «a.tp.ma.tn; Han- H-imich B-Vmc. °°"ch"'" ' Schw.,,. Z-»-»» «-Ist'. G„ b i,c « ct. Z^.«. «M.. d»" 7"' I « vcstcn S°h°: K'.d. »W« sta»; Jost U«. st-nvsst.>clb-ri v°» Wie. »-« °>»»°» >-«»«' W-. a-t^rmann; beigeordnet: M- ch^^ «imr. a^arrdammamr; (be^e- Melchier von Flne, Hauptmann). N' Melchior Weingarstner; Ulrich Mcttlcr). ordnet: Christoph Wascr. dessen ^einrich Elscner, Hauptmann; Hano Zur ^ , ^uben, Statthalter, Hauptmann; (bcrgevr ^ ^„ten, genannt Heid, R.ttcr, n> °bisten Sohn; Wolfgang Frey). Fr-tburg. ^ - «hm bcigcorvncl: Pclcrmann von Pemomlu Johann Baptist, in wclst'c.n vor P t ». Dom f-ic,. ist.cn Hochamt >- "» ^ « Bc«"dist»n.,. vi. Rcssc °.« , . lst'-st i» Tnrin. Hicronimn« d- l- R°°n°. ctavin» o, f„..c,a lirncc. Bischof ,n t!-r°i- i dcr G° -»d ° »l-dricn. wohnc» bci vcr p-pstü»-. G-°li-lmo-n.r -ndwi-t v° B»-«. Vstch-s ' d" Hcrr.st.af. Pcn.vt.f «ran,ist. « B.-b..°. » " ^ «.„«cnst von « g i°-Ä.-f p.«rn,-I-. M»r,st.»f°n «-» ^ ß,r°f oon Sanff... °'K > «° ° -».dcstchcr Sohn. d°. M-.tst.af S-na.o und vor R,st.-n!-mmcr; A--.MN- "nv Aencas Pins von Savoyctt, sti.llcl. . an....... ..... LaMNö; Pl.il.bcrt bc PtNstc ' «°bda. ...rohprior ist. Pi-mont. °c° Graf .. B.rrnai «»dc von «allant. >« SM., Staat«»», «nd Ncscr-ndar.»«. » !. ^ l!l,°b°t. Holt !> ^ ^ H-.r,n «an,ct. Gnh.,..°t°. »°- Sa» Scvcrin. «°mmc..tb»c,» P lavohischcr Ambassador in der E.dgenosscuschaf , . OrdcnS; viele andere Herren «°.l° «ran»«, Graf von d°'d° »»» °°° ^ ,cli,st,cn Or.c lamm, ihr.r '^"'"7 l-..° am Hof. ,.rn.r vi. obbcnann.cn Phillb... °°.i Bccndiznnz dcs G-tt-Sdi-nitc- -rl>-l» ."t> - ^ Gcncvais nnv dcm > ^ kinc« so» . P.M P.i»,.n im ««»«'. 7' ow M.ttict. z.°il.c.-n °°u «. n... «cvvt. nnv vom Staat---»» «-rst.l». Nach von ^lausfin, ^ ^rs savohischen ldigung des Gottesdienites ervct». „ . l' Sohn, dem Prinzen im Piedmont. und vom Herzog von Geneva,s u..^ ..... - des Herzogs Nepot, und dem Staatsrath Ludwig Milliet. Freiherr., von ^-avergcS Praudent Ustchen Senats, der wegen Abwesenheit des CanzicrS dessen Amt versteht und verfug stch zu ""o»i in der Mitte dcö ChorS aufgerichteten Altar, auf welchem aus e.ncm nnt Go d ge,t.ttcn c rme.nn- 7b°n Sammetkissen ein Crneifip und ein offenes Meßbuch liegt, beim B. d deS CanonS anfge.chlagen. U"d nachdem der Stadtschreiber Renward Chsat von Lueern im Namen der e.dgenosnlchen sandten ^'"e (lateinische) Anrede gehalten und das Ansuchen gestellt hat. daß nunmehr der Herzog zum Beschluß u»d zur Solenn.sation des am 8. Mai 1577 zwischen dem Herzog und se.nem Sohn eurer,e.ts und den 67t) September 1578. VI katholischen Orten Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Kernwald, Zug und Freiburg anderseits aufgerichteten Bündnisses sein großes Siegel an den BundcSbricf hängen lasse, gleichwie dw Eidgenossen schon gcthan, und nachdem der Freiherr von Favergeö gebührend darauf geantwortet und das große Rittersiegel dcö Herzogs an den Brief gehängt worden, bestätigt und solennisirt der Herzv.fi seinerseits das Bündniß*), indem er auf die heil. Canones, auf welche er die Hand legt, und auf das Kreuz unsers Erlösers schwört und bei seinem Fnrstcnwort verspricht, daö Bündniß unverbrüchlich und von Punkt zu Punkt zu halten, so wahr ihm Gott helfe und die gebenedcite Jungfrau Maria und dw hl. Evaugelia. Hierauf thut dasselbe sein Sohn, Prinz Karl Emanucl von Savoycn. Endlich nähcrn sich die eidgenössischen Gesandten dem Altar und schwören mit erhobener Rechten, indem ihnen des Hew zogS Dolmetsch, Herr von Rosch, die in ihrer Instruction vorgeschriebenen Worte vorspricht, alles, w^ ihnen hier eröffnet worden sei und was die BundeSbricfe enthalten, wahr und stät zu halten, getreulich und ohne Gefährde, so wahr ihnen Gott helfe und die Heiligen. — Nebcr diese ganze Handlung wurde auf Befehl des Herzogs gegenwärtiger Abschied ausgefertigt und von Ludwig Niclaus Calusius, Notcw und Secrctär des Herzogs, und von Rcnward Eysat, Oberstadtschreiber der Stadt Lucern, unterschrieben. ) I». Die Gesandten der VI katholischen Orte sollen au ihre Obern referieren über ihren herrlichen pfang, sobald sie auf dem savohischen Gebiet angelangt waren, über die großen Ehren, die man ihnen >u Turin erwiesen habe, und über die Begleitung auf ihrer Heimreise durch das Augstthal, desgleichen w>c so stattlich und herrlich der Herzog mit seinem Sohn das Bündniß beschworen, wie sie und ihr Geleite so reichlich beschenkt und auf der ganzen Hin- und Herreise ganz kostenfrei gehalten worden, wie st freundlich der Herzog von Anemors und der Gesandte der Herrschaft Venedig ihnen begegnet, wie der Ambassador, Herr von Jacob, sie bis Turin geleitet, dem Herzog vorgestellt und ihnen jegliche Gunst erwiesen, dann wie der Herr von Pillargel, Gubernator des Augstthalcs, sie bewillkommt und bis an den St. Bcrnhardsberg zurükbcglcitet habe, endlich wie dieser und sein Bruder, der Herr von Chatillow und die Frau Markgräfin von Suriana, Gräfin von Avh, sie auf ihren Schlössern im Augstthal gastest bewirthct und ihnen alle Ehren erzeigt haben.***) «. Der Herzog von Savoycn stellt an die Gesandtes der beiden Städte Lucern und Freiburg beim Abschied die ganz freundliche Bitte, sie möchten sich ^ ^ Frau Markgräfin von Suriana bezüglich ihrer Ansprache an die Herrschaft Valendys bei ihren Obc^ nachdrüklich verwenden und zwar gegenüber den Prätentionen der Herzogin von Longucville, die gewaltthätig aus dem Besiz des Schlosses Valendhs getrieben habe und die bei ihren Ansprüchen vv»- König von Frankreich protegiert werde. Beilage Nr. 18. a. Bündniß zwischen den sechs katholischen Orten und dem Herzog Emanucl Philibert von S'woyc vom 8. Mai 1577. -) Beilage Nr. 20. BundeSschwur zu Turin zwischen Savoycn und den sechs katholischen Orten, el. <1. 28. Septemb- w ««») Bei den Akte» im Staatsarchiv Lncern befinden sich die Original-Ausfertigung des BnndeSschwurS auf Pergawe»^ ein ausführlicher Gesandtschaftsbericht v. 16. Seytemb. — 15. October, endlich die von den katholischen Orten erlassenen Da» schreiben für die ehrenvolle Aufnahme ihrer Gesandten; <1. «I. 28. November. Octobcr 1578, 67 t 5S2. Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Vadcn. 1.378, ?». October sDonstag vor St. Dionys). Staatsarchiv Lncern. Allgcin. Absch. Vd. V. l4!>. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Schwyz, Obwalten, Glarus, Freibnrg, Solvtbnrn nnd Aaraul. Gesandte: Zürich. Hand Kambli, Bürgermeister; Hans Keller, Obmann, des Raths. Bern. Bernhard von Erlach, des Raths. Lueern. Lildwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß. Uri. Peter von Pro, ^t-Landamma»». Schwhz. Christoph Schorno, Landammann. Unterwalden. Marguard Jmfcld, alt- ^"daininann o b "dein Wald; Wolfgang Zclger, Landammann nid dem Wald. Zug. Kaspar Merenberg, ^ Raths. Glarus. Melchior Hässi, alt-Landammann. Basel. Franz Rechbcrger, des Raths. Frci- ^'kg^ «udwig von Affrh, Schultheis;; Paneraz Wild, Sekelineistcr und des ÜlathS. Solothurn. Urs ^Ury, Schultheiß. Schaffhanscn. Dietcgcn von Wildcnbcrg, Bürgermeister; Hans Konrad Mcher, ^^-Vurgermeister. Appenzell. Joachim Meggeli, alt-Landammann. Lueern eröffnet: Es habe sich veranlaßt gesehen, gegenwärtige Tagsazung auszuschreiben, weil es ^'erläsiige Berichte erhalten, daß französische Truppen in die Grasschaft Burgund eingefallen seien, ci- "hse Ortschaften geplündert haben und sich nun in derselben befestigen, was wider die Neutralität sei, welche Vermittlung der Eidgenossen zwischen dem Hcrzogthnm nnd der Grafschaft Burgund aufsuchtet worden, ferner weil die Grasichaft mit den Eidgenossen durch Erbeiuung verbunden sei und ein ^siuss dieselbe auch den Eidgenossen Nachtheit bringe. — Nach Anhörung der Gesandten von Bur- und jener des Königs von Spanien beantragt Bern, daß man, bevor man diesen Gesandten eine wort anheile, auch den Balthasar von Grissach anhören möchte, den der König von Frankreich dieser wegen hiehcr geschikt habe. — Derselbe übergibt seine Creditive, sowie seinen schriftlich abgefaßten ^ Nach dessen Ablesung berichten Lueern und Unterwalden, daß sie Gesandte im Namen der XIII »ach Burgund (Berichte der Gesandten R. Helmli und M. Lussi auö Burgund; «t. «I 16. Oktober. Lueern: Samml. der nicht gebnnd. Absch.ch und wenn uöthig, au den König von Frankreich di/ Bruder, den Herzog von Aleueou, abgeordnet haben, indem es dringend nöthig sei, die in ^Guifschaft eingefallenen Franzosen aus dem Land zu bringen.—Da jedoch die Gesandten der andern darüber zu beschließen ohne Vollmacht sind, wird es in den Abschied genommen. Den 's"" tischen spanischen Gesandten wird Gruß nnd geneigtes Erbieten verdankt mit der Bemerkung, ffueu, i„r Falk die beiden eidgenössischen Gesandten nichts ausrichten könnten und das französische fernere Feindseligkeiten verüben sollte, dann freistehe, eine gemein-eidgenössische Tagsazung ans teil auszuschreiben, ans welcher die eidgenössischen Gesandten mit Vollmacht bezüglich dcS verlang- zufw sich einfinden werden. — Mit der Verantwortung des Königs von Frankreich gibt man sich zu ^ entschuldigt, indem man hinlänglich einsieht, daß er alles anwende, das Uebel tc>, er wird aber ersucht, dafür zu sorgen, daß in Zukunft die Grafschaft Burgund unangcfoch- ^ube. A». Basel bringt folgende Beschwerde vor: Auf lcztcm Reichstage zu Rcgeusburg sei eine Türkensteuer und Hülfe beschlossen und ihm sowohl als der Stadt Mühlhausen von Kaiser h/^^I auf Betreiben des KammcrproenratorS zu Speyer unter Androhung der Acht die Aufforderung "sch'kt worden, auf eine bestimmte Zeit zu erscheinen und die Türkensteuer, welche sich für ihren An- U72 Oktober 1578, theil auf einige tausend Gulden belaufe, zu bezahlen, ungeachtet sie laut kaiserlichen und königlichen Briefen davon befreit seien; da nun dieses für Basel und Mühlhansen sehr beschwerlich sei, so bitten sie um beförderliche Verwendung beim Kaiser, damit der kaiserliche „Kammerproeurator-Fiscal-Gcneral" von seinem Begehren abgemahnt und sie bei ihren Freiheiten geschirmt werden. Nach Verlesung dcö obbc- nannten kaiserlichen Befehls, sowie der aufgelegten Freihcitsbriefe, und nachdem die Gesandten von Zu- rich berichtet, dasi in dem erwähnten Abschied von RcgcnSbnrg nicht allein Basel und Mühlhanscn, >ou- dern alle Eidgenossen begriffen seien, wird der Handel in den Abschied genommen, «. Zürich und erklären nochmals, dasi sie sich zu dem beantragten Geleit für die Kauflcute nur unter der Bedingung verstehen können, wenn man auch die bei ihnen wohnenden Lnggarner auf mayländischcm Gebiet gleit- lich halten wolle, Sic werden nun ersucht, die Namen dieser Personen an Lucern zur Mittheilnng an den mahländischen Gesandten zu übcrschiken, damit dieser sich möglichst dahin verwende, daß den Lug- garncrn und dem Christoph Davon, der nicht wegen NeligionSsachen, sondern schon in seiner Jugeu auS Mahland weggekommen, ein frei sicher Geleit zugestellt werde. Um übrigens die Sache endlich cinina zu erledigen, wird beschlossen, den Geleitsbricf den Factorcn und Condnctorcn zuzustellen mit dem Von behalt, denselben wieder aufzukündcn, wenn bis Weihnacht keine entsprechende Antwort aus Mah 6' bezüglich der Lnggarner eintreffen sollte; Zürich und Basel wollen sich binnen acht Tagen darüber au Lncern erklären, «I. (S. u. Freie Aemter), Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landvogtei Freie Aemter. «i, Art, igt, Locales. 333. Dritthalbörtische Conferenz, Uri. 1378, November. Landeöarcliiv ScUwyz. Rathvbotcn: Uri, Heinrich Püntincr, Landammann; Heinrich Trogcr, alt-Landvogt zu MenduG Ambrosius Lirer, Fähnrich und deS Raths, S chwhz, Johannes Gasser, Ritter, alt-Landammann, l>t>d walden. Heinrich von Uri, alt-Landammann, !». I». v. «I. <5. (S, u. Bellenz, Bollenz und Riviera). I'. Das Gesuch deS Boten von UntcrwaldcW man möchte dem Uli Holzmann am Bürgenberg Fenster und Wappen in sein neues HauS schenken, w> in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenbeiten: Bcllcnz, Bolleuz und Riviera, Art 3S8 - 3ti2 November 1578, 673 KSA. Gemein - eidgenössische Tagsaziuig, Baden. 1378, 13. November. Staatsarchiv Lucer», Allgei». Al'sch Bd, V, lkk, — Staatsarchiv Zürich, Absch, Bd, !?7, kol, zoi, Laudesarchiv Schwyz, Archiv scl, Franz Rcchbcrger; Iaeob Hoffmann, beide des Raths. Freiburg, Haus von Lauten, genannt )eid, Ritter, Schultheiß; Paneraz Wild, Sekelmcister und deö Raths, Solo thuru, Urs Sury, Schult- Stephan Sckwallcr, Sckclmeister und des Raths, Schaffhausen, Dietcgeu von Wildcnbcrg, Bur- ^r»ieistcr; Hanö Konrad Meyer, alt-Burgermeister, Appenzell, HanS Bodmcr, Laudammanu; Herr- u>an» Zidter, Landschreibcr, ti» Solothuru beantragt den Erlaß einer Verordnung über die Wirthötaxeu, da nunmehr daS Korn u der Wein wieder billiger geworden seien, — Jedem Ort wird das angemessene zu verfügen auem- ^hlcn. Auch an alle Landvögte wird diese Weisung crthcitt, ß». Auf lezter Jahrrechnnng war Erzherzog y^"6ud von Oesterreich ersucht worden, er möchte das Mandat über Abrufuug der Dreibäzner oder ^uchsköpfe Dolchlcr wiederum aufheben. Nach Verlesung dessen Antwort (27. October) und weil ^'uige die Münzen höher ausgeben, als sie werth find, wird beschlossen, daß jedes Ort die nöthige Auf- halten und Fchlbare bestrafen soll. v. Gegenwärtige Tagsazung ward durch die burgnndischen Gehübten uild auf ihre Kosten ausgeschrieben. Nun eröffnet der spanische Gesandte Pompejus zum Kreuz, "achdem er des Königs und des Gubernators von Moyland freundliche Grüße vermeldet: ES werde der ^/mudte der Freigrafschaft Burgund, Tendier Benoyt, näher berichten, wie die Franzosen im Namen des Herzogs vonAlenoon neuerdings der Grafschaft Veranlassung gegeben haben, um der Eidgenossen Schuz ^.^"suchen; er bitte daher, man möchte sich nunmehr entschließen, 8066 Mann in den Dienst dcö ^/'Uigs von Spanien zur Beschirmung der Grafschaft zu bewilligen; er vernehme, daß ein Gesandter des ^zogs von Alenoon hier sei, um eine Hülfelcistung zu hintertreiben, und daß derselbe eine öffentliche udicnz begehrt habe; er wünsche nun, daß dieses in seiner Gegenwart geschehe, um ihm gebührend ant- ^ können; der König werde eher sein halbes Reich daran sezcn, als Burgund fallen lassen. Der der Grafschaft uuterstüzt den Vortrag deö spanischen Gesandten, Hierauf halt Balthasar von ^lfach jm Namen des Königs von Frankreich einen Vortrag, sodann nach Ueberreichung seiner Credi- ^ (2. October) der Gesandte des Herzogs von Alcnxon, Herr von Montlouet, Endlich eröffnet auch ^ Rath des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich, Hanö Melchior Hcggenzer zu Wasserstclzcn, seinen luftrag und gibt ihn schriftlich zum Abschied, — Nach Anhörung dieser fünf Gesandten wird zur Bcra- geschritten. Einige Orte sind der Ansicht, daß der in der Erbeinung enthaltene Ausdruk „treu 67-j November 1578. Aufsehen" keine thätliche (bewaffnete) Hülfe bedeute, sondern das; darunter nur Abordnung von Gesand- ten oder Erlas; vou Briefen zu verstehen sei. Andere sind nur bevollmächtigt anzuhören und zu refen^ ren, weil sie wegen Kürze der Zeit ihre höchsten Gewalten nicht haben besammeln können. Wieder andere sind dahin instruiert: Wenn die Grafschaft Burgund, welche mit den Eidgenossen durch die Erbeinung verwandt sei, durch den Herzog von Alenoon überfallen oder beschädigt würde, so sollen die Eidgenossen Gesandte an ihn schiken mit dem Auftrag zu erklären, daß die Eidgenossen dieses mit Gewalt zu hindern suchen würden, nicht auS Verpflichtung, sondern freiwillig und wegen der guten Freundschaft und Nach' barschaft zwischen der Grafschaft und den Eidgenossen. — Endlich verständigt man sich dahin, den sandten des Königs von Spanien, des GubcrnatorS von Mahland und des Gubernators von Vurgu»^ folgenden Bescheid zu erthcilcn: Man danke für ihrer Fürsten Grus; und wohlwollende Gesinnung; Eidgenossen bedauern von Herzen die Feindseligkeiten gegen die Grafschaft; damit aber dem Uebel vor- gebogen werde, sollen die Gesandten aller Orte nach ihrer Heimkehr sogleich dafür sorgen, das; die höchst^ Gewalten versammelt und das; denselben der Sachverhalt vorgelegt werde; feinen Entschluß soll dann std^ Ort bis zum 26. oder 28. des laufenden Monats Luecrn mitthcilen; wenn dann den Obrigkeiten gcsällliZ wäre, nochmals Gesandte abzuordnen, um dcu Handel ohne Blutvergießen zu erledigen, so sollen om den bestimmten Auftrag erhalten, dem Herzog die daraus entspringenden Folgen mit allem Ernst vorzU stellen; sollte inzwischen die Grafschaft zu ihrer Sicherheit Hülfe bedürfen und daher den Aufbruch ^ gchrcn, so möge sie ohne Verzug und in ihren Kosten denselben in den Orten, die ihn bewillige», ^ anstaltcn. — Dem Balthasar von Grissach wird für seinen freundlichen Gruß gedankt mit der A»zGss> daß man durch dcS Königs Entschuldigung befriedigt sei. Auch dem Herrn von Montlonet werde» Herzogs von Alenoon freundschaftliche Versicherungen angemessen verdankt, mit der Bemerkung, daß erwartet hätte, der Herzog würde gegen die Grafschaft keine Feindseligkeiten beginnen, daß man ih» ernstlich ermahne, von seinem Vorhaben abzustehen und seine Schritte anderswohin zu wenden, man solches, da es der Erbeinung gänzlich zuwider sei, nicht dulden dürfe, und damit nicht die g»t" Freundschaft zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft getrübt werde. — Endlich wird de»; Hcggenzer für seine freundliche Warnung gedankt mit der Versicherung, man sei überzeugt, daß ß" ' guter Meinung geschehen. — Uebrigcns wird der ganze Handel in den Abschied genommen. «I- Laiu""' mann Schorns hält dafür, daß man jezt, da man vom König von Spanien um thätliche Hülfe chcn werde, den Anlas; bcnuzen und für die cnnetbirgischen Unterthanen sorgen sollte, damit ih»e» freie Kauf im Herzogthum Mahland bewilligt werde, v. Frciburg, Solothurn und Appenzell incld^ daß sie der Grafschaft Burgund auf deren Begehren Knechte erlauben werden, jedoch nicht auS Verpst' tung, sondern allein ans Freundschaft und guter Nachbarschaft, und mit der Bedingung, daß diese K»"l drei Monate im Dienst behalten, wenigstens für so lange bezahlt werden, auch wenn man dieselben her entlassen sollte, und das; man sie nur zum Schuz der Grafschaft verwende, worüber der Kö»ih^", Revers auszustellen habe. Die Gesandten von Appenzell fügen die Bemerkung bei, daß ihre Ober»" deswegen diesen Aufbruch bewilligen, weil sie glauben, man sollte Appenzell wie ein anderes Ort ^ ^ dcln, während es bisher nur wie ein Zugewandtes gehalten worden sei. t. Die von Bern aus Jahrrechnung gestellte Anfrage, ob man das durch Vertrag ihm zuerkannte savohische Gebiet et".» ^ in den eidgenössischen Bund, Schuz und Schirm aufnehmen wolle, wie seine alte Landschaft, ^ heutige Bemerkung der bernerischen Gesandten, das; in der neuen Landschaft eine hübsche Ma»»! ) 675 November 1578, -5 .e^st im Fall der Noch gute Dienste leisten möchte. sr-s!>.»chells Hale»schü!°». i'b ^^«ichi d .zeiio»»».. s- B-ll-gunz der Slrell.stte.l-» »s.d weze» Mauzel Z»stn.°»°» .» "-» « ' ^ daselbst uud auf .<>. Begehre., wlsch... «...germelste. und R°». der S.° . R°«> ^ Burgen»»".. « ^ »..fd.» »erde» Burgeruielster Kamblt. staud-»..»»» ' Bsdffir stellt »» die »Uder» s-cho kalhol.sche» Olle t», »»....-/ ld?» dahi» abgeord»» ^ da« sr.....dllche Gesuch um Sch-»l..»g °°» w N .M.» sei,..» Schwager.'. de« Sladtschrechn- '« w° . ^ .«eh. -s- » ««.«> »...ste... ,„l. de. °.l. Sl.....°.h»e» "> -»u «' ^ 'osten. - Wird all l..»»..°.u>.>»> geuomm.». >- lS. > ^ ., ... .» ».«>-- «. a»S dem Zürcher- und Schwyzereremdlar, Zürich, Schwy; und GlaruS. y.,,scl„,itte HerrschaftSangelegenhciten: Mrin sehe auch tm ° , Art. 84 Handel ». Gewerbe. Grafschaft Sargans. ^ ^ ^ mit Ma»laud. Vier ennrtbirg. Vogteien nberch. " 555. Conferenz der VII katholischen Orte. Luccrn ?7vven.bev. .. emeru. Msch «r. .. .2. M .m .'.dich. wd. V. tiü. TtaatSarcliiv ».»cor». !A»ch im Land-Sarchiv Ntdwaldc».! ^ ^ r» Nathsboten: Lneern. Niklaus^es^Nat^S ch wl)!' Tele!,»eiste., — alle des Rath«, Uri. Am'.dt „«.ga»da»....a»n ob de... Wald . »o >au» r b»g. alfstauda........... Z»ü Schell. S.°..».l.°. »nd Glaser, Ritter alt-Laudammann und Pan beö Raths. Freiburg und Solothnrn. wUlchu ^ gemein-eidgcnös.iichcr^ag ». Weil auf das Begehreu der bürgerst ) ^ ^^g^en Aufbruch voit 8000 Mann zum ) ^ nach Baden ausgeschrieben worden, um den früh ) » ^ Grafschaft eingefallenen FrauzrO z b°r Grafschaft Burgund und zur Austreibung katholischen Orte zu versammeln um N ) erlangen, hatte Lueern für uöthig erachtet, noch v ^ ^ Solothnrn d.eseu Tag «glich llbe. gleichsdnuigeSlsumeuso wl .d de. Haud .l d.uu.ch n ^ besucht und sich über ihr Ausbleiben schriftlich e' l . Instructionen es se.nc b°»d.u»z .,e..e„,m°,e Nachdem uuu i«°°.» Bade,, daddu Mi»»..«»» " ^ «ch Bade» abgeo.duel »abe. .ol.d ..'.»»>. au dl. -rm°» ^ - fernen. «ustrag. das. st- "ch - f' 5. '^steu. f 2» ° . chaucu. welche seit einiger Zeit von Malllau uc ^ ^ katholische» Orte» du. ? . , .st dl-I-S für dl. «rh»ll»..g der Grafschaft ^ folge».-ich «. Veuu.r Kloo« m>»«^- ' buud.» sei, ,°«le für dl- I°,»°llsch° N°ldl-o'> « > d.. Franzose» »..»ommen l>ab > H°id...,.e>.» be.lch.eu ...... ««. ««---« 7 «>'d lu de» Abschied zeuo»«". . O.«u »ud lü.zlich lu -»«» »« N.ed.,. "« der. Herz..,. do»A.°»a°» <»-!-»»-» « ° 676 November l578. lande vorgetragen hatten. Endlich soll jedes Ort eingedenk sein, was man, wenn in der Folge über die der Grafschaft Burgund zu leistende thätliche Hülfe verhandelt werden wird, den Burgundern und was den evangelischen Orten antworten wolle, wie man die Sache ansche. I». (S. u. Freie Acmter). v» einer Zuschrift des Papftö und dem Crcdcnzbrief des Gardehauptmauns Segcsser in Rom au die VII kw tholischen Orte werden jedem Ort Abschriften mitgetheilt, damit man allfällige Aufträge durch leztern beim Papst besorgen lassen könne. «R. (S. u, Sargans), e. Auch wird jedem Ort der Abschied des Bundesschwurs in Turin abschriftlich übergeben, damit sich jedes beförderlich darüber entschließe, wie man dem Herzog und andern Herren angemessen danken wolle. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: Grafschaft SarganS «>, Art, Iii-, Stifte und Klöster. Landvogtei (freie Llemter >». Art. 15ll, Kirchliches ». Glaubcuss, 3S<». Cvnferenz der vier Orte Zürich, Lueern, Schwyz und Glarus, Baden. 1378, 7. December (Sonntag nach Nicolai). Staatsarchiv Lnccru, Allgcm, Absch. Kd, tgt. — Archiv Aarau. iAuch im LandcSarchiv GlaruS. l Rathsboten: H Zürich, Hans Keller, Obmann und des Raths. Lucern, Heinrich Flekensteiu, di^ Raths, Schwhz, Kaspar Abhberg, alt-Landammann. Glarus, Ludwig Wichscr, Landammanu. Landammann Abhberg meldet: Er habe vernommen, daß nicht nur in den Freien Aemtern Kern?", Roggen, Haber u, d, gl, in den Mühlen, Speichern, Häusern, auf dem Felde, und an besondern geh^ men Orten aufgekauft uud aufgeschüttet werde, sondern daß dieses sogar auf dem Gebiet von geschehe; dieses aber gereiche dem gemeinen Mann zu großem Schaden; er halte deswegen dafür, man hierin Ordnung schaffen müsse. Der Landschreibcr von Baden berichtet nun, daß bereits einigelt Jahren ein Mandat hierüber erlassen uud in den gemeinen Vogteien bekannt gemacht woidw sei, — Der Anzug wird in den Abschied genommeil, Landvogt Flekeustein soll auch an Nnterwaldw davon Mitthcilung machen, 1». Die Anstände zwischen Statthalter und Räthen des Kardinals und schofs zu Coustanz einerseits und HauS Melchior Hcggenzer zu Wasserstelzen anderseits werden beigelegt, Erstere wollen sich aber, weil inzwischen neue Differenzen cutstanden sind, nur auf RatiPa tion hin einlassen und dann ihren Entschluß Zürich mitthcileu. Die hicfür bezeichneten CommissüU sollen sammt dem Landvogt und Landschreiber zu Baden auf den 26, April zu Kaiscrstuhl sich einfinde"' um die neuen Differenzen in Güte beizulegen, wobei immerhin beiden Parteien das Recht vorbeha sein soll, «?. (S. u. Baden). Man sehe auch in, Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Grafschaft Baden, Art. Kit. Judicatnr ». Competenzs. ') Die Rathsboten aus dem Aarauer-Gremplar, Deccmbcr 1578. t>77 337 Ebschied des von den sechs Schwnorten in Sachen des Klosters Paradies Beauftragten (Sekelmeister Jost Holderineyer von Lucern). Kloster Porodies. 1.378, 17. Dccember (Mittwoch nach inioiiv). StaatSarcliiv eurer». — Akten: Kloster Paradies. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiteiu vandgrafschaft Thurgau n-k. Art. 512-519. Stifte und Klöster. 338. Konferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1378, 1?>. Dccember. Lucern. Lucern. Absch. Bd. N. Z!>«. — Allgcm. Absch. Bd. r. 1S7. 20Z und 201. — Landcsarchiv Sciiwyz. lAuck in den Archiven Freiburg und Solotburn.I Rathsbotcn: Lucern. Rochus Hclmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schulthciß; Riklaus Kloos, Venner; Heinrich Flekcnstciu, Ritter, Venncr, beide des Raths. Uri. Bartholomä Kuhn, des und Hauptmann. Schwyz. Christoph Schoruo, Ritter, Landammann. Untcrwaldcn. Mar- Ämfeld, alt-Landammann ob dem Wald; Johannes Lussi, des Raths nid dem Wald. Zug. ^istian Widmer, des Raths, Hauptmanu. Frei bürg. Johann von Lauten, genannt Heid, Ritter, chultheiß, Solothurn. Stephau Schwaller, Veuncr und des Raths. Die Hauptleute, welche in Frankreich gedient hatten, beklagen sich, daß ihnen ihre ausstehenden oldansprach^ immer noch nicht bezahlt worden, und bitten dringend um Verwendung beim Ambassador ^"Hautcfort, damit sie endlich befriediget oder daß wenigstens die jczt vorhandenen Summen ihnen auö- ^cheilt werden. Der Ambassador bringt folgende Entschuldigung vor - Es habe bisher weder an seinen ""ch seines Bruders vielfältigen Bemühungen gefehlt, auch nicht au der Bereitwilligkeit des Königs; ">c»i möchte sich daher noch einige Zeit gedulden; denn er hoffe, daß der Rest der versprochenen Summe wenigen Wochen auch anlangen werde; den Termin vermöge er jedoch nicht bestimmt anzugeben; denn ^ e abermals wie früher Verzug eintreten, möchte mau ihn der Unwahrheit beschuldigen; wenn übrigens - ' " ' vv- ...... ^ ei > v , ^ ^ ^'folgen würde, möge man alsdann...dic Abordnung von Gesandten vor sich gehen lassen, oder wißen hin beschlossen, auf diese Versicherung hin noch bis Lichtmeß 1579 zuzuwarten, jedoch mit dem . .. ...... ,e..c. ... e.rr. N)as man für gut finde; er wolle auch nicht ermangeln, den Balthasar von Grissach sogleich an König abzuschikcn, um diesem die Sache nochmals dringend an's Herz zu legen. ES wird nun auf Wen/"^'^" Vorbehalt, die früher beschlossene Gesandtschaft sogleich an den König abgehen zu lassen, ^ ^ Bezahlung auch dann nicht erfolgen sollte, und dem König die Vereinung herauszugeben, weil I5ell/ ^ hatte. — Ucbcr diesen Beschluß wird dem Ambassador eine besiegelte Urkunde zuge- , damit er sie dem König mitthcilcn könne. Und weil es wünschbar ist, daß alle Orte in dieser Sache zeg^ ^ Ort seine Stimme so bald möglich an Lucern schiken. Auch an Glaruö und Appcn- w'rd davon Mitthcilung gemacht. I». Da man in Erfahrung gebracht hat, daß zu Rolwht neben 678 Dccembcr 1573, andern daselbst herrschenden Zwistigkeiten auch Umtriebe für den neuen Glauben gemacht werden, und da zu besorgen ist, daß bei der nächsten Weihnachten daselbst stattfindenden Besczung des Raths und der Aemter Unruhen entstehen möchten, wird an die von Rotwyl geschrieben, sie möchten die Besezung ihrer Aemter noch bis zur Ankunft der eidgenössischen Gesandten verschieben, indem man hoffe, sie K» einbaren zu können. An den Pfarrherrn daselbst wird geschrieben: Man vernehme, daß unter dem Schi»» von Wahlumtriebcn noch andere Pläne, besonders gegen die katholische Religion, verfolgt werden; möchte deshalb den Katholiken Muth zusprechen und möchte, wenn ungeachtet des Begehrens der katlst- tischen Orte in der Sache vorgeschritten würde, zu verstehen geben, daß die katholischen Orte Bedenke» tragen würden, länger mit ihnen im Bündnis; zu bleiben; von diesem möchte er auch an I)r, Sprctti»' Mittheilnng machen (Die Antworten der Stadt Notwhl und des Pfarrers sind datiert vom 23, Decembff v. Zuschriften deö Königs von Spanien, seines Ambassadors Pompejns vom Kreuz, sowie des Gubn- natorö in Burgund, werden jedem Gesandten abschriftlich mitgetheilt. Der Gesandte entschuldigt fih darin über sein Ausbleiben; es wird ihm geantwortet, «I. und v. (S. u. Lauis). L. Uri, UnterwaldcM Zug und Freiburg werden erinnert, denen von Horw für ein Fenster je 3 Kronen zu bezahlen- K- »"^ I». (S. u. Freie Aemter). I. und Ii,. (S. u. Thurgau). I. Der Gesandte dcS Bischofs Jaeob Christi zu Basel, I)r. Johann Rebstok, stellt im Namen des Bischofs das Ansuchen, die VII katholischen möchten mit ihm eine Vereinbarung zur Aeuffnnng und Erhaltung des katholischen Glaubens aufrichte»' indem einige seiner Unterthancn bereits schon vom Glauben abgefallen seien und zu besorgen sei, mit der Zeit noch andere ihren schuldigen Gehorsam „abwerfen" möchten, was doch nicht allein dem ^ schoß, sondern auch den katholischen Orten zu großem Nachtheil gereichen würde; eine solche Verein»»!! würde übrigens zur Erhaltung der katholischen Religion und zur Vergrößerung deö Ansehens und der Macht beider Thcile wesentlich beitragen; zudem sei der Bischof ein geborner Eidgenosse, auch Macht nicht klein, denn jüngst haben ihm 14,000 Mann Unterthänigkcit geschworen. Er übergibt »»» den Entwurf zu einer solchen „Verständnis" (Ungefährer Vergriff, wie der Bischof zu Basel mit de» VII katholischen Orten in eine Freundschaft und Verständnis; :e, sich einzulassen gedenke, — Staatsar )> Luccrn. Akten: Bischof von Basel) und wünscht, daß man auf nächster Tagsazung, welche der Bst ) deshalb ausschreiben werde, mit entsprechenden Instructionen sich einfinden möge. Demnach wiib c> Ausschuß bezeichnet, welcher mit dem Canzler diese Artikel von Punkt zu Punkt durchgehen und nöthigcn Abänderungen vornehmen soll, — Der also umgearbeitete Entwurf wird all instrueiutuV in den Abschied genommen, »»». Dem Gesandten von Uri wird in den Abschied gegeben, daß ungeaä) c der Zusicherung seiner Obern, gegen den Fürkauf und Wucher entsprechende Maßregeln treffen zu woüc»' wöchentlich bei hundert Saum über den St, Gotthard allein nach Bcllenz und Luggarus gehen, " ammann Schorns wird beauftragt, betreffend eine an Lncern um 20 Gulden vcrseztc Gült von 6 Pl»' Geldes, haftend auf Galli Schnbels Hofstatt zu Rikenbach, Nachfrage zu halten, ob jemand den lösen wolle. n, aus dem Schwyzereremplar. Januar 1579. 679 Man sehe auch im Absch . v...,.v»>"'»>>ur>r>zr»yr»cnc Landgrafschaft Thurst«,», Art. «Z. Besezungd.bisch. const.Bvgl. U Art. 520. Stifte und Klöster. Landvogtci Freie Aeuiter !? Art. I2K. Polizeiliches. >» Art. tll2. Justizsachc». Landvvgtei Lanis. Landsteuer. e. Art. 22S. Justizsachcn. 3S^. Conferenz der drei Orte Uri, Schwyz und Glarus (im Namen der VI Schirmorte des Klosters Paradies). Kloster Paradies. I 57.9, t». Januar. StaatStirehiv Lucern. — Akten: Kloster Paradies. Rathsboten: (Nicht angegeben). Laut den Verhandlungen war anwesend von Glarus, Landam- W-"iN Hässj. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSaiijZeleiN'nheiten: ""dgrafschaft Thurga». Art. 52l-52Z. Stifte und Klöster. Konferenz der VII katholischen Orte. Luceru. 1375», IZ. Februar. Ttaatsar-i>iv L!»cer». Lucern. Absck. Bd. N. — Attgeni. Absch. Bd. V. L60 und 2«!Z. — 5!andeSarcI>i» Schwyz. iAuch im Archiv Solothurn.i Scl Lucern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Rochus Hclmli, alt- Niklaus Kloos, Vcnncr; Jost Holdermchcr, Sckclmeister; Heinrich Flckcnstcin, Ritter, — alle ^ ' Peter von Pro, alt-Landammann; Jakob Muhcim, des Raths. Schwyz. Christoph ^ Ulo, Ritter, Landammann und Pauitcrhcrr; Johannes Ulrich, des Ratbö, Hauptmann. Untermalte" -^uguard Jmfeld, alt-Landammann; Jakob Wirz, des Raths ob dem Wald. Melchior Lussi, Nit- Wald. Zug. Johanil Müller, Stadtschreiber. Freibnrg. Ludwig von Bei/' Peter Krumenstol, Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Stephan Schwallcr, und des Raths; Hans Jakob zum Staat, Stadtschreibcr. Begehren des Bischofs Jacob Christoph zu Basel war gegenwärtige Confcrenz ausgeschrieben ONao/"' das den VU katholischen Orten ans dem Tag zu Lucern am 19. Decembcr 1578 öenb Biindniß zu entschließen. Nun berichten des Bischofs Gesandten, Matthias Jakob von Lan- aus H^'"cister, und Iii-. Johann Ncbstok, Kanzler, was den Bischof veranlaßt babc, diesen Tag ^ »"schreiben, und was bisher in der Sache verhandelt worden. Darauf wird den bischöflichen Rathen ertheilt: Man danke ihnen zu Händen des Bischofs für den freundlichen Gruß und ü'fädigcn Erbieten; anbelangend das Bündniß, so habe man an des Bischofs christlichem Eifer und für iiutherzigen Vertrauen zu den katholischen Orte» ein besonder großes Gefallen; da man aber »n,weiter in die Sache eintreten könne, werde man sie wieder in den Abschied nehmen, üe vor die höchsten Gewalten zu bringen, was aber vor dem Mai nicht stattfinden könne; deren Ne- 680 Februar 1579, solution werde mau dauu dem Bischof unverzüglich mittheileu; übrigens werde man, in waS immer man dem Bischof inzwischen dienstlich sein könne, stets bereitwillig thun und erwarte, derselbe werde in Bcrükuch- tigung der Wichtigkeit der Sache cinsweilen an dieser Antwort ein gnädiges Begnügen haben, lln da immer noch einige Anstände zwischen Solothurn und dem Bischof von Basel unerledigt sind, so wird den bischöflichen Gesandten bemerkt, daß man eS zu Beförderung obbenannter Sache für nöthig halte, jene zuvor zu berichtigen, — WaS dann noch weiter über die Sache gesprochen worden, was dabei zu thun und zu lassen sei, wird in einem bcsoudern Memorial zusammengefaßt und jedem Gesandten mit- getheilt, damit er es an seine Obern bringe und in allen Thcilcu erläutere,*) ES wird nun noch ango- ordnet, daß durch einen Ausschuß der verbesserte Entwurf der Vercinungs-Artikcl aufgezeichnet und >u einem besondern Memorial dem Abschied einverleibt werde, sammt den Vorbehalten der katholischen Ölte- (Artikel der Vereitlung, nach der lcztcn Verbesserung auf dem Tag zu Lucern, sammt dem Memorial, beide ll, «i, 12, Februar, — StaatSarch. Luccrn, Lucern, Absch, k, 4l3. und Allgcm, Absch, V. 269 n, 282, -^"0' I». lieber die eingelangten Antworten des Königs von Frankreich, des Herzogs du Maine (de Mahennc), des Herrn von Belliövre und deö GubcrnatorS und der Stände in Burgund bezüglich beigelegten Kriegs in der Grafschaft soll jeder Gesandte an seine Obern referieren. Dem Gesuch de Stände in Burgund um abschriftliche Mittheilung der Antworten auS Frankreich wird entsproässM «, Freiburg dankt verbindlich für das brüderliche Mitleid, welches man zur Zeit, als cS von der M heimgesucht gewesen, mit ihm gehabt habe, sowie für die angeordneten Gebete, Processioncn und Kreuz- gänge zur Abwendung dieser Strafe Gottes, mit dem innigen Wunsch, daß Gott Alle vor solchem wahren möchte, «I. Die Zuschrift des französischen Ambassadors, Herrn von Hautefort, sowie der Bern) des Jakob Ballier in dessen Namen bezüglich der ausstehenden Kriegs- und Pensionszahlungen, dc>eu Anzeige endlich, daß Balthasar von Grissach sich am Hof ernstlich für die Sache verwende, daß deue bis Ende dieses Monats mit dem Geld ankommen werde, daß man sich daher noch diese kurze Zeit ge dulden und die beschlossenen Maßregeln einstellen möchte, soll jeder Gesandte an seine Obern bringt Uri jedoch will sich nicht länger mit leeren Versprechungen hinhalten lassen und ist entschlossen, Gesandten auf den 29. dieses Monatö an den König abzuordnen, und spricht dabei die Erwartung ^ es werden sich die andern Orte von ihm nicht sondern. Dem Junker Ballier wird geantwortet, man wolle ') Die Hauptgedanken dieses Memorial» („nothwcndige Punkte uns Bedenken") sind: i) Da» Bündnis! bczwekt die Gottes, die Wohlfahrt der Kirche und die Erhaltung de» katholischen Glauben». 2) Der Bischof ist kein fremder noch legencr," sondern ein geistlicher benachbarter Fürst und ein geborner Eidgenosse 3) Durch da» Bündniß werden ^9? ^ ^ lichen Seele» au» den Banden de» Teufel» erlöst und ohne Aufruhr und Schwcrtschlag wieder in den Schasstall bracht, Durch das Bnndnifi wird da» Ansehen und die Ästacht der VII Orte verstärkt. 5) Mau ist al» Christ »nd vss ^ de» von der Kirche erlangte» Ehrentitels verpflichtet, diese» zu thun, indem von den jezt lebenden nicht weniger als von ihren Vätern erwartet wird. 6) Die gegenwärtigen Zeitverhältniffe drängen, diese gute Gelegenheit nicht a ^ schlagen; auch würde ein Ausschlagen viele abwendig machen; wenn man auch noch einige Bedenke» hätte, so se> ^ reits so weit gediehen und Freunden und Feinde» so offenkundig, daß ein Zurükgeheu dem Bischof und der Stift nur ^ lich sein konnte. 7) Wenn dem Bischof Gefahr, Abfall oder Beleidigungen begegnen oder drohen, so wäre man ^ Christen auch ohne die Vereinung verpflichtet, ihm die Hand zu reichen und beizustehen. 8) Wenn man auch sage» ^ es wegen der vielen Burgrechtc und Bündnisse, in denen man mit Fürsten, Städten und Gotteshäusern stehe, besser w> ^ Bündnisse zu meiven, so wird doch jedes Ort in Bcrnkflchtigung der Gründe und Umstände fleh dazu verstehe», VII katholische» Orten mit Einmuth tu der Sache gehandelt werde, Februar 1579, "och bis Ende des Monats zuwarten, dann aber, wenn bis dahin das Geld nicht angekommen wäre ohne weiterö mit der Gesandtschaft fürfahren, e. Die Anzeige, daß die Anstände zwischen Bürgermeister ""d Rath der Stadt Rotwhl und der Gemeinde daselbst beigelegt seien, sowie das darüber abgeschlossene olkonimnifi wird all rekoronllum genommen, (Vcrkommuißartikcl der Richtung zwischen Bürgermeister ""d Rath der Stadt Rotwhl und der Gemeinde daselbst, Staatöarch, Luccrn; Akten: Rotwhl), — Lneern k>rd Vollmacht erthcilt, je nach Gutfindcn denen von Rotwhl daö nöthige zu schreiben, t. Die Landsmänner A-Pro von Uri und Lnssi von Untcrwaldc» erstatten Bericht, wie der Handel in Betreff des oleits zu Mahland erledigt worden, Uri wird daher beauftragt, die bezüglichen Schriften auszufertigen, omit das Geleit beförderlich aufgerichtet uud die Straße wieder geöffnet werde. Sobald sich Gelegenheit ^ot, mill man dem Gubcrnator und andern für die ehrenvolle Aufnahme der Gesandten danken. Von einer Zuschrift des Bischofs zu Sitten (ll. ll. 5, Januar), in welcher die Gründe erläutert werkst warum Wallis auf die Begehren der Vis Orte bezüglich des Abschieds über Erneuerung deS Vünd- ^os zu Brig nicht eingehen könne, wird jedem Gesandten eine Abschrift mitgegeben. Da es den An- IM, als ob die von Wallis ihre Zusicherungen nicht halten wollen und die lczthin gepflogenen Wandlungen daselbst unrichtig deuten, so soll jedes Ort bei seinen Gesandten, welche auf dem leztcn ^osschmur gewesen, über den Sachverhalt genau sich erkundigen, damit man auf nächster Tagsazung ^ bcrathen könne und besser zu antworten wisse, Ii. (S. u. Lauis), i. Lneern sucht um die Bewilligung bin' Münzen schlagen zu dürfen, weil es großen Mangel daran habe, — Das Gesuch wird all und genommen. It,. lS. u. Thurgau), I. (S. u. Lauis). Die Landammänncr A-Pro von Uri ^ussi von Unterwalden melden, daß der Cardinal Borromäus in Mahland sich anerboten habe, den wuschen Orten zu Ehren und Gefallen sechözehn Knaben im Seminar oder Kollegium zu Mahland unterhalten, und daß er auch bezüglich der Errichtung eines Jcsuitcu-Collcgiumö in Luggarus sich ^gesprochen habe,*) — Dieses wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Ansicht, ob und ^u man deßwcgen nach Rom schiken wolle, mit Beförderung an Luccrn mittheilc. i,. Jedem Gesandten Uld die Eopic Schreibens deS Herzogs von Savohen mitgetheilt. «». An Bern wird auf seine i>n^^^ geantwortet, warum man nicht für thunlich erachte, den Tag zu besuchen, den es wegen seiner ^esiz habenden savohischen Lande ausgeschrieben habe, p. (S, u, Freie Aemter), (S. u. Vier ennet- "g-Vogt. überh.). Jedes Ort wird erinnert, dem Hauptmann Tugginer von Solothnrn 7 Kronen ein Fenster und Wappen zu bezahlen, (S. u. Luggarus). S. Es walten Anstände zwischen dem Bi- ^ von Chur und den UI Bünden (Zuschrift des GotteöhauSbnnds an die VII Orte, vom 19, Januar ^ ^iaatsarch. Lucern; Akten: lll Bünde), ferner zwischen dem Bischof von Como und den Velt- uncrr ^ — in Betreff der Visitation, .Die hierüber eingereichten Klagen, sowie Zuschriften des Papsis ^VIII ^ ^aiuiunou. »a^ie eliigrioiipirn ^ '' (Brede bicra e ^^'""ber 1578 und 7. Februar 1579) und des Nuntius über diesen Handel werden verlesen; M, ^ ^ ^ w't allem Ernst an beide Parteien das nöthige geschrieben. Bezüglich der guten Leute tzch ^ liuf Mittel sinnen, ihren Beschwerden abzuhelfen. «. Die Gesandten werden von ks ersucht, bei ihre,, Obern um eine Brandsteucr von l() Kronen an das abgebrannte Gotteshaus 'Wvsss'/ bcmerlt sticzu ! GS ist zu Wilsten, daß jepi.,er Papst KIre.;oriuS Xlll bist C°llei,iun. oder Seminariun. den Kyd- 5. . ^ ^ " sviichs zum thistl vom Papst erworben. .. .. .....r.,, oirz«: «s nr zu u»,ii>-», -"» i-vn»- picnst j,..stifft vnd Herr Kardinal BorromSuS allein Superintendent darüber ist; doch so statt Kr auch etwas darzu 86 082 Februar 1579, Steinen anzuhalten, wie Lucern und Solothurn bereits gethan haben, v. Luccrn ersucht Schwhz u»l eine beförderliche Antwort in Betreff einer Klosterfrau zu Neuenkirch. Hv. Schwhz wird von Luecrn daran erinnert, ob man den an Luecrn vcrseztcn Gültbrief von 6 Pfund Gelds zu Rikcnbach lösen wolle oder nicht, u v, >», aus dein Schwyzercrcmplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgan. k. Art, 84. Beseziinqd, bisch const, Vo.zt, Landvvgtei Freie Aemter. »». Art, t27. Polizeiliches, Vier ennctb Vogteien überh. «i- Art. 252. Verkehr mit Moyland. Landvvgtei Lanis I» Art, 22g. Juiiizsachcn, t Art. 37i>, Straßen und Flüsse. Landvvgtei LuggaruS «, Art, 282, Handel und Gewerbe. 3t»I. Conftreuz der beiden Städte Bern nnd Lueern. St. llt». Älteirz (Montag nach Nvininiseere). Staatsarchiv Lncern. — Akten: Bern. Nathsboten! Bern, Niklauö von Grafeitried, Sckclmeistcr; Hans Anton Tillier, welscher Eckel- meister; Anton Gasser, Venner und dcö Raths, Lucern, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheis; ilnd ncrherr; Rochuo Hclmli, alt-Schulthcis;; Jost Holdcrmehcr, des Raths und Sekelmcister; Rcnward sat, Stadtschreiber, Diese Confcreuz wird abgehalten, um bezüglich des am 18, März und 18, Mai 1577 untcrhan deltcn Abtauschö einiger Zinsen und anderer Gerechtigkeiten zwischen dem Gotteshaus St. Urban n> der Stift Zosiugen sieh zu verständigen, Ruit meldet Bern, das; ihm einige der vorgeschlagenen Bode« zinsc nicht annehmbar, weil sie an verschiedenen Orten zerstreut seien. Demnach werden die 'lM beliebigen weggelassen nnd die andern nochmals berechnet; diese zu Nieder-Bipp, Aarwangcn und »i ^ Schaffnerei Zofingcn gelegeneu Bodenzinse betragen 29 Pfund, 19 Schilling, 4 Halter Geld; 1 ^ Kernen; 3 Mütt Roggen; 1 Viertel Bohlten; 28 Malter, 3 Mütt, 3 Viertel Dinkel; 23 Malter, ^ 3 Viertel Haber; 16 alte und 26 junge Hühner und 249 Eier, Diese Bodcnzinse tritt St. Urban ^ Stift Zofingcn gegen die Vodenzinsc zu Knutwhl ab, welche ertragen 27 Pfd., 3 Schill., 3Vs , Pfenningen; 167 Malter, 1 Mütt, 6 Viertel, l'/z Vlg, Dinkel; 13 Malter, 1 Viertel Haber; 2 Kcrncit; 6 Mütt Roggen; 22 alte nnd 49 junge Hühner nnd 313 Eier; nach Verrechnung der renzen zwischen den Beschwerden des Zehntens zu Nieder-Bipp nnd denen zu Knutwhl hat ^ bau noch zu vergüten 191 Malter, 1 Mütt, l'/z Vrlg, Dinkel; 1 Mütt Kernen; 3 Mütt Roggen; b a^ und 14 junge Hühner und 73 Eier nnd tritt als Gegenwcrth an die Stift Zofingcn den QuaU Zehntens zu Hcrzogenbuchsee ab, Hicmit sollen dann beide Theilc für ihre gegenseitigen Ansprachen verglichen und bezahlt sein, sollen einander die Urkunden, Rödel und Urbare über das Erlauschte ^ händigen; wenn dem einen Theil etwas abgehen sollte, so das; er den ganzen Ertrag nicht könnte, soll ihn der andere gebührend entschädigen; hiemit soll auch die Abrechnung und der ^ vom 18, Mai 1577 aufgehoben und kraftlos sein, mit Ausnahme der abgetauschten Kirchensäza Zehnten zu Nieder-Bipp, Aarwangen und Knutwhl; denn diese sollen in Kraft verbleiben. März 1579, 083 5ti2 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1Z7ZZ, 23. März. Staatöarclnv Lucern. Luccrn. Absch. Vd. k. -t'22. — Allgem. Absch. Vd. V. 285. l?luch im LandcSarchiv Schwyz.i Rathsbo'ten: Lueern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Rochus Helmli, alt- Schultheiß; Niklauö Kloos, Vcnner; Jost Holdermeher, Sekclmcister; Heinrich Flckenstciu, Ritter, — alle Raths. Uri, Johannes zum Brunnen, Ritter, Statthalter, Schwhz, Kaspar Abhbcrg, alt-Landam- "u»ln, Untcrwaldcn, Johannes Waser, Ritter, alt-Landaminann und Pannerherr nid dem Wald, ^"g- Christian Schön, Hauptmann. Dieser Tag wurde auf Begehren der drei Orte Uri, Schwhz und Untcrwaldcn ausgeschrieben, stch über eine gleichförmige Instruction bezüglich des Begehrens Berns um Aufnahme seiner savohi- ^Mi Lande in den eidgenössischen Bund zu verständigen. Nach allseitiger Eröffnung der Instructionen ""kd auf Ratification hin folgendes beschlossen: Im Fall Bern noch vor der Jahrrechnnng zu Baden '""eu Tag ausschreiben sollte, will man denselben besuchen; sollte es erst auf der Jahrrechnnng oder auf k>"er andern allgemeinen oder besonder,! Tciglcistung über diesen Handel Antwort fordern, so will man °gende Erklärung abgeben: Man wisse zuverlässig, daß eS den Altvordern nie habe gefallen wollen, den "Ifang der Eidgenossenschaft zu erweitern, ungeachtet verschiedener Gelegenheiten, die ihnen geboten kuen und die sie ausgeschlagen haben; man könne sich auch wohl erinnern, mit welch' wohlgemeintem äcmösstschcui Eifer „der Handel des Buudschwörcns" vor Jahren betrieben worden, dann aber ans ^Üigeu Gründen unterblieben sei; die V katholischen Orte seien auch jezt noch bereit, die eidgenössi- , Bünde, wie die beidseitigen Altvordern gethan, in der alten Form zu beschwören, und wünschen, "b Man ihnen auf dieses Begehren gebührend antworte, — Es soll jeder Gesandte an seine Obern dar- ' kr referieren, was außerdem über diesen Punkt noch verhandelt worden, wie die V Orte zur Zeit wegen Uer eroberten Lande gegen Bern protestiert haben, und was man sonst noch für Ausreden und Ent- ^digungcn habe, z, B, wegen der Stadt Genf, die man auch unter der Deke glaubt, u, a. m,, und ^ für Gefahren und Unruhen man sich dadurch auösezcn würde, Uebrigenö soll eS in jedes Ortes Be- ^ kn stehen, sich für sich selbst darüber zu entschließen und seine Gesandten auf nächsten Tag zu instruie- "der seine Stimme Luecrn zu überschikcn, k». Bezüglich der französischen Zahlungen lauten ^ Instructionen verschieden, Lucern nämlich will zuwarten, bis man von Balthasar von Grissach Ant- ^ erhalten hat, Uri meldet, daß eö seinen Gesandten schon vor einigen Tagen abgeordnet habe und f es erwarte, die andern Orte werde ihre Gesandten nachschikcn, Schwhz will stch der Mehrheit an- ^kße», beantragt aber, den Ambassador in Solothnrn darum anzugchen, daß er die vorhandenen sum- ciustheile, Untcrwaldcn hat Bericht erhalten, daß dieser Tage wieder eine Geldsendung in Solothnrn "gekommen und daß man den neuen Ambassador und den Junker Balthasar täglich erwarte; wenn aber 'k Mehrheit für Absänken der Gesandten stimmt, will eS sich nicht söndcrn, Zug möchte ebenfalls der für Abschiken der Gesandten stimmt, ^nannten Ankunft abwarten, — Obschon nun Uri bei seinem Votum verbleibt, sänken doch die an- Obh dernOrte durch einen „Läufersboten" ein Schreiben an den Ambassador, um einen endlichen Bescheid zu 684 März 1N9, verlangen; je nachdem die Antwort ausfällt, hat Lucern Vollmacht, einen V- oder Vll-örtischcu Tag auszuschreiben, e. und «t. (S. u. Lauis). M,in sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangele>zeiihkiteil: Landvogtei Larris, «. Art. 230, Justizsachcn. «I. Art, 452, Kirchensachen, Eonferenz der beiden Städte Freiburg und Solothurn, Freiburg. S37SK, IÄ. Mai. "Zlrctiiv Tolvtliurn. Absch. Vd. Nr. 95. Die Stadt Vesaneon hatte schriftlich folgendes an die beiden Städte gelangen lassen: Ans verichm- denen Ursachen, die den Gesandten wohl bekannt seien, finde sich die Stadt Besaneon genöthiget, das alte Bnrgrecht, welches sie 1518 mit den drei Städten Bern, Freiburg und Solothurn auf fünfzig» Jahre errichtet hatte, mit ihnen und andern Orten wieder zu erneuern; sie bitte daher, man möchte M darüber „erläutern"; und weil dieses Burgrecht zu nichts anderm verpflichte, als daß man die Stadt Besanoon schirmen und ihr Rath und Hülfe beweisen soll nach beider Städte gutem Willen und mit der Anzahl Kriegslcute, die ihnen gefallen wird, und hingegen die Stadt Bcsanoon in beider Städte Nöthen „ihr offene Statt vnd Paß, Schutz vnd Schirm shn solle", so bitten sie um eine entsprechende Entschb^ ßung und um Erneuerung benannten Burgrechts; dieses werde den beiden Städten „wol erschieß" und die Stadt Besanoon werde unter solchem Schirm unangefochten bleiben, besonders von denen, d >c sie gern beunruhigen und sie vom katholischen Glauben, in welchem sie zu verharren wünsche, Z» bringen und ihre Freiheit zu schwächen suchen. Nach Verlesung dieses Vortrags erklären sich die burgischcn Boten dahin: Sie halten dafür, daß man dieses Begehre» nicht sogleich abschlagen solle, sowohl >» Betracht „der Stadt Besaneon Gelegenheit", als weil es sich allein um Erhaltung und Schirm der wahren katholischen Religion sowie ihrer Freiheiten handle, ferner, damit sie nicht gcnöthigt werde, andere Schirmherren zu suchen, was auch nicht gut wäre, und damit ihren „Widerwärtigen" kein Anlaß gegel'^ werde, gegen diese Stadt etwas ThätlicheS zu unternehmen; denn wenn leztercö geschehen würde, möchte jeder Verständige wohl ermessen, welcher Schaden den Katholischen und mit der Zeit der Eidgenosse" schaft daraus erwachsen würde; Bcsanoon sei eine wohlgelegcne starke Stadt, durch welche der König »",'» Spanien den Durchpaß iu seine Niederlande nehmen müsse; dieses Burgrecht aber sei weder dem Kasse^ noch dem König von Spanien, noch jemand anderm schädlich; auö diesen Gründen sei Freiburg vcran m worden, auf derer von Bcsauoon freundlich Begehren diesen Tag anzusezen; Freiburg wolle nicht eiufllt'ö in Unterhandlungen sich einlassen und wünsche nun die Ansicht SolothurnS hierüber zu vernehme»- Die Boten von Solothurn erwiedcrn, daß sie auf die Einladung Freiburgs anher abgeordnet um zu vernehmen, was Freiburg bezüglich dieses Burgrcchts zu thuu gesonnen sei, daß der Stadt ^ saneon Abgeordnete bei ihren Obern einen dem Inhalt nach gleichen Vortrag gehalten und oaß ^ nun den Auftrag haben, auf Ratification hin mit Freiburg in die Sache einzutreten, Hieraus das alte Burgrecht von 1518 von Artikel zu Artikel durchberathcn, daran verändert und was man für nöthig findet, und dann verabschiedet, daß jede Stadt ihre Meinung darüber befö> erläutern und längstens bis Montag über acht Tage den Abgeordneten von Besanoon eine Nntu Mai 1579, 685 geben soll, ob sie Willens sei, das Bnrgrecht abzuschließen oder nicht, und od sie „denen von Bisantz zu Gunst" ein freundlich Schreiben an Lucern und an andere Orte, welche sie wünschen, bewilligen wolle, 3K4 Conferenz der beiden Städte Bern nnd Freiburg. ? ) IS75», 22 Mai. Staatsarchiv Vcrn Frciburg, Absch. II. ZS5, Zwischen denen von Pcterlingen und Corcellcs einerseits nnd denen von Dompicrre und Russh anderseits ist wegen eines Waidgangs an der Stelle, genannt En Serpcnt, ein Streit entstanden. Die den Dompierrc, untcrstüzt von den Gesandten Frciburgö, behaupten, daß der streitige Ort stets zu Mon- ^nacl), nicht aber zu Pcterlingen gehört habe, daß sie daselbst seit langer Zeit gewaidct und Heu und H^z davon an die von Pcterlingen verlauft haben. Die von Peterlingen dagegen suchen darzuthun, daß ^ spänige Ort in der Herrschaft Peterlingen gelegen sei nnd zwar gemäß eines Spruchbriefs des Herzogs don Savohen vom Jahr 1373. Da die Boten sich nicht verständigen können und jede Partei bei ihren Zugelegten Briefen zu bleiben verlangt, verlangen die Boten von Bern, daß inzwischen beide Parteien, t^boch Rechten unbeschadet, diesen Waidgang mit einander nnzen, oder aber bis auf weitcrn Be- toid stille stehen und keine Neuerungen daselbst vornehmen sollen. Die Boten von Frcibnrg aber wollen darauf nicht einlassen, sondern wollen über den Handel beförderlich an ihre Obern referieren, FernerS waltet ein Anstand zwischen den Pflegern dcS Spitals zu Romont einerseits und den Zehnt- ^utcn zu Dompierre in der Castcllanci Lucens anderseits wegen des Zehntens auf einem Stnk Land, plannt Montchervet, in der Dorfmarch Prövonloup. Die beiden Städte sind ungleicher Meinung, in Alchen ThcilS Herrlichkeit eS gelegen sei. Es werden nun an Ort und Stelle beider Parteien eingelegte "ose und Gewahrsamen untersucht; dabei stnzt sich Freiburg auf einen Spruch der Schiedlcutc von "sol und Solothurn von 1559, durch welchen der streitige Ort innert seine Märchen falle; Bern da- ^n stsjzt sich auf einen Spruchbrief von 1455 zwischen dem Bischof von Lausanne wegen seiner Herrschaft LueenS und denen von Romont, — Weil jedoch beide Parteien auf ihrer Meinung verharren, wird ^Handel in den Abschied genommen, «?. In Folge einer Beschwerde Frciburgö über eine durch den ^kchel von Lucens vorgenommene Pfändung wird erkannt, daß der Unterthancn von Frcibnrg Güter, ui der berncrischen Votmäßigkeit gelegen sind, gepfändet nnd aufgehoben werden können, «I. Da die Milden, LueenS, Oron, Nue und Surpierrc sich über die von Peterlingen beklagen, daß durch die oberhalb der Vrohc-Brüke den Fischen ihr „Schwung" hinauf in den Fluß gesperrt werde, ^ren die Gesandten von Bern, daß sie nicht finden können, wie die von Peterlingen ohne großen ^aden die Schwelle irgendwo aufbrechen könnten, außer wenn eine steinerne Schwelle mit einer Brntsche ^ Auf- und Znthnn hergestellt würde. l -5er Ort der Conferenz konnte nicht anSjzcmittelt werden. 686 Juni 1579. S<»5. Emietbirgische Iahrrechnungs-Tagsazung. Lauis. 137?», 23. Juni. 2taatöarc!»iv Lucern. Ennetbirg. Absch. IN. 245. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Scliwyz, Glarus und Solothurn.1 Rathsbotcn: Zürich. Konrad Großmann, Statthalter. Bern. Niklaus Manuel. Lucern. Heinrich Flekcnstein. Uri. Heinrich Troger. Schwhz. Gilg a» der Matt. Un terwalden. Konrad Wirz, Statt- Halter ob dem Wald. Zug. Wolfgang Frei. Glarus. Fridolin Vögelin. Basel. Hans Jakob Hoffmann Frciburg. Jakob Odet. Solothurn. Urs Pfluger. Schaffhausen. Bartholomäus Oswald; alle des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten : Nico ennetbira Vogteie» nberh. i>. Art. 75. JuKizsache». Lauis und Mendels. i. Art. 43. Jnstillachc». <». Art. 32. AmtSrechnuiig. Landvoatei LaniS. .. Art. 418. Untcrsiüzungen. I. Art. 197. Justizsachen. >» >, 321». Iustizsache». >». .. 232. >i . 231 „ » „ 123. Bußenrechniing. u. 453 Kirchensacheii. Landvvgtci Mendels i» e Art. 543. PslizeilicheS. 481. Beamte. Art. 491. RechnungSsachcn Landvogtei LuagarnS i» Art 342. Kirchliches. Gemein - eidgenössische Jahrrechnnngs - Tngsnznng. Änden. .137?», 28. Juni sSonntag vor St. Peter und Paul). Staatöarcliiv Luceru. Allgem. Absch. Bd. V. 3l)5. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Schwyz. Obwalden, Glarus. Freiburg, Solotburn und Aarau.4 Gesandte: Zürich. Hans Kambli, Bürgermeister; Hans Keller, Obmann und des NathS. Bern- Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiß; Anton Gaffer, Venner und des Raths. Luecrn. Ludwig Ritter, Schultheiß; RochnS Hclmli, alt-Schulthciß. Uri. HanS zum Brunnen, Landammann^ Schü)h^ Christoph Schorno, Ritter, Landammann. Untcrwa lden. „Melchior" (Andreas» Schönenbühl, alt -La»d ammann ob dem Wald. Zug. Kaspar Mehcnberg, des Raths. Glarus. Ludwig Wichser, Landammauu Basel. Alexander Löffler; Remigius Fäsch, beide des Raths. Frei bürg. Ludwig von Affrh, Schu heiß. Solothurn. Urs Surh, Schultheiß; Hans Jakob zum Staat, Stadtschrciber. Schaffhause'' k»r. Hans Koirrad Meher, Burgcrmcilter; Dietegen von Wildenberg, genannt Ningk, alt -Burgerme>llr Appenzell. Bartholomäus Thciler, Landammann. »T. (S. u. Thurgau). I». Bern eröffnet vor den Gesandteil der XI Orte: Es habe Frankreich dann" a gesucht, seine eroberten savohischen Lande, sowie die Stadt Genf, „als ein Bollwerk der EidgcnoffwsN^ mit welcher Bern auf Anrathen der Eidgenossen ein Burgrecht aufgerichtet und der es sich Z" thätlicher Hülfe verpflichtet habe, in den ewigen Frieden aufzunehmen; die Unterhandlungen seien bereits zum . Abschuß Juni 1579, ^87 gediehen; man möchte es Bern nicht übel nehmen, das; cö nicht schon früher Anzeige davon gemacht habe; den» da es in Erfahrung gebracht, daß der Herzog von NeverS die Stadt Genf, den Fleken „AeviS" ,d Gesandte Frciburgö bittet um Fenster mit den Wappen der Orte für den Junker lklans Lombardt, der in der Stadt Frciburg ein prächtiges Haus gebaut habe. Dieses Gesuch, sowie ^ gleichartiges dcS Gesandten von Glarus für Sekclmeistcr Schmid, wird in den Abschied genommen, l Beilage Nr. 2>. Berkommniß zwischen Frankreich, Bern und Seiotburn über Beschirmung der Stadt Genf: «I der König hätte keine den Eidgenossen angenehmere Person schiken können; man bitte ihn, sich für zahlnng der vier verfallenen Pensionen sowohl als der andern Ansprachen nachdrüklich zu verwende»- t. Graf Paulus zu Salm und andere adclichc Räthc melden als Abgesandte des Herzogs Karl von Calabrien und Lothringen, daß der Herzog das alte Bündnis; mit der Eidgenossenschaft zu erneuern wünsche. — Der Vortrag wird nach angemessener Vcrdankung in den Abschied genommen. A» ^ Gesandte von Lucern stellt die Bitte, man möchte dem verdienten Sekelmcister Holdcrmcycr Fenster' mit den Wappen der Orte in sein neues Hans schenken. — Wird all iiwtrnvnllnm genommen. I». ^ neue savoyische Gesandte, Rudolph „Fabri" (Favre), meldet, das; der Herzog ihn an die Stelle des bc urlaubtcn Herrn von Jacob hergesendet habe, daß er sein möglichstes thnn werde, das Wohlwollen der Eidgenossen sich zu erwerben, und daß Herr von Jaeob sich durch ihn entschuldigen lasse. A»t wort: Man hätte es gern gesehen, wenn Herr von Jaeob länger hier geblieben wäre; weil es al»r dem Herzog gefallen, denselben abzuberufen, so erwarte man, das; er, der neue Gesandte, die freundstövst liehen Verhältnisse mit den Eidgenossen zu erhalten suchen werde, so wie Herr von Jaeob cS gcthan hat» I. (S. u. Luggarus). Schwyz macht die Anzeige, daß es vor einigen Tagen einen Verbrecher ha verbrennen lassen, und beschreibt dessen zwei Gehülfen, welche gar „böse Buben" und Brandstifter sei?" ^ Diese Anzeige wird behufs Ergreifung der nöthigen Maßregeln in den Abschied genommen. I.JcdeS dcrVIkatbo- tischen Orte schenkt dem Meyer zu Aernen im Wallis 3 Kronen für ein Fenster in dessen neues Haus, i» SchwP dankt für die dem Kloster und Flcken Einsiedel» nach dem Brand verabreichten Untcrstüzungen und vcl^ sichert, dieses nie vergessen zu wollen; es bittet dann um Fenster mit den Wappen der Orte in schöne neue Haus des Vogt Weidmann zu Einsiedel», das über hundert Fenster habe. — Dieses , wird all iiiKnicnllnm genommen. »>. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrh.). «». Da das jährliche Einlom» der Landvögtc dies;- und jenseits des Gebirgs merklich abnimmt, so wird vorgeschlagen, durch . cvcndc Maßregeln diesem zu begegnen. Z» Der burgundische Gesandte, Herr von Villa Nova, vcu»e >- Juni 1579, des Königs von Spanien, des Herzogs von Parma, des Grafen von Champlpte und der Stände der Frcigrafschast Burgund Gruß und wohlwollende Gesinnungen, was ihm in Gegenwart des spanischen ^sandten Pompejus zum Kreuz verdankt wird. Da er aber in seinem Vortrag begehrt hatte, daß man de» in der Crbcinung vorkommenden Ausdruk „treu Aufsehen" also deute, daß thätliche Hülfe, nicht aber ^oß Boten oder Briefe, darunter zu verstehen sei, so wird ihm bemerkt, daß man bei der frühern Auslegung verbleibe. Hierauf übergeben diese beiden Gesandten einen Vortrag sammt zwei Schreiben an den König von Frankreich und die „domalen Regentin" in Burgund und wünschen, daß man auch diese in be>i Abschied nehme. — Es wird entsprochen mit der Bemerkung, daß man bei der gegebenen Antwort verbleibe, ,z. Die sechs katholischen Orte Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Frciburg halten Solothurn vor, daß es sich sammt Bern mit dem König von Frankreich wegen der Stadt Genf in ein ^ündniß eingelassen, dritten ihr tiefes Bedauern darüber ans und bemerken, daß sie das von Solothurn "'cht erwartet haben, indem ja die Stadt Genf mit ihrer „faulen Seele" die ganze Christenheit betrübe, "'ofiir die Strafe Gottes nicht ausbleiben werde; sie bitten es dringend, mit dieser Stadt nichts zu zu haben und sich mehr an die katholischen Orte anzuschließen, Cs wird Solothurn ferner vorgehalten, daß HieronimuS von Roll lczthin sich gegen den katholischen Glauben ausgesprochen habe, daß ^'"or „ein Armbruster" und ein Zimmermann heimlich dort predigen; dcfihalb wird eS freundlich ersucht, " k' Zeiten dieses Feuer mit Wasser zu löschen, damit es später nicht mit Blut gelöscht werden müsse." le Gesandten von Solothurn begehren, daß ihnen dieses alles in den Abschied gestellt werde, i. Auf Bericht von Zug, daß lezthin einer aus dem Zürichgebiet öffentlich geäußert habe, sein Roß habe ^">en bessern Glauben als die V katholischen Orte, wird Zug befohlen, denselben in der V Orte Namen 5" berechtigen oder, wenn er keine Bürgschaft geleistet hätte, dieses zu melden, damit man gemeinsam ihn h Recht ziehen könne, — Wird ml rokeroullum genommen, (S. u. Thurgau). t. Nachdem die Gesand- der sechs katholischen Orte einen Vortrag des päpstlichen Abgeordnete», Bischof della Seala, angehört, Hb diesem folgende Antwort ertheilt: 1) Betreffend sein Begehren, dem Bischof von Chur einen Coadju- (in der Person des Abts von St, Gallen; Breve vom ?, Februar) beizuordnen, wolle man zuerst "bwarteu, was zwischen dem Bischof und den III Bünden auf dem gütlichen Tag zu Feldkirch ausgemacht hbe, 2) Hinsichtlich desjenigen, der ein Buch wider die hl, Dreifaltigkeit geschrieben und nun zu Basel h'tn lasse, wolle man mit Basel Rittsprache halten und ihm dann das Resultat mitthcilen. 3) Bezüglich ^ llewünschteu Verbesserung der Disciplin in den Klöstern wolle man gern mitwirken; man wünsche seine Verwendung beim Papst, daß diese und andere „Mißordnungen" stets abgeschafft werden; auch h.chie baß, weil man gegenwärtig wegen Abwesenheit des Bischofs in großer Gefahr sei, der Papst hk» anhalte, nunmehr von seinem Bisthum Besiz zu nehmen, 4) Man sei bereit, die Jung- '"ue» den Priestern wegzunehmen; doch wünsche man, daß er dieses zuvor bei den Domherren vornehme, Mau wolle seinem Begehren, ein getreu Aufsehen auf das Bisthum Basel zu haben, gern nachkom- jedoch wünsch? man, daß er auch dabei mitwirke, — lieber diese Punkte soll jeder Gesandte an seine bm, referieren, ». Auf die Anregung der Mehrheit, daß es gut wäre, wenn die Neutralität zwischen ^ Hcrzogthum und der Grafschaft Burgund wieder erneuert würde, stellen die Gesandten der Graf- das freundliche Begehren, eS möchte zu Verhütung jeglicher Unordnung diese Neutralität nicht nur dem König von Frankreich, sondern auch mit dessen Kindern, Bruder und der ganzen königlichen Familie ^"euert werden und zwar auf fünfundzwanzig bis dreißig Jahre,— Wird all insli nonllnm in den Abschied liiio Juni 1579. genommen, v. (S. u. Baden). Das Erbeinungsgeld für die Jahre 1578 und 1579 wird von den Häusern Oesterreich und Burgund entrichtet, x. Die Gesandten von Bern melden, daß schon lange ein Land- marchstreit zwischen Bern und der Grafschaft Burgund walte und daß, ungeachtet man übereingekommen sei, es solle biö zur Erledigung des Streithandels kein Theil den andern beleidigen, die Burgunder dielt Verabredung nicht halten. Die Gesandten von Burgund, denen dieses mitgetheilt worden, antworten. Sie halten dafür, daß, wenn die burgundischen Unterthanen etwas unbefugtes gethan, die Berner dazu Anlaß gegeben haben; fehle einer der ihrigen, wollen sie ihn gern nach Verdienen strafen, hoffen aber, daß Bern dasselbe thun werde; was übrigens die Hauptsache selbst betreffe, so habe der Prinz von Parma im Namen des Königs von Spanien sich anerboten, den XII übrigen eidgenössischen Orten den Streit zum Entscheid zu übergeben; sie hoffen daher, daß auch Bern sich dieses gefallen lassen werde, Zf (S.u. Thurgau). Dem bischöflich-constanzischen Statthalter Wohlgemuth wird vorgehalten, daß er auf Bug- teicn, die dem Bischof gehören, aber auf eidgenössischem Gebiet liegen, Ausländer gesezt habe. Er ent schuldigt sich damit, daß er nicht gemeint, unrecht zu thun, indem der junge Gall, den er zum Vogt >» Vischofszell erwählt habe, Gerichtsherr im Thurgau sei und zum Theil dort wohne; er bittet, man möchte den Bischof bei seinen Freiheiten und Rechten bleiben lassen, und gibt die Versicherung, daß er in Zu- kunft die Vögte nur aus der Eidgenossenschaft nehmen werde. — Man läßt es für dießmal dabei bewem den, nimmt es aber all rclloronllum. »»»». Rechnung über den Ertrag der Landvogtcicn und Gelcitsbilcff sen u. s. w. (S. u. die betreffenden Landvogteien). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Deutsche gen« Vogteien iiberh. » Art. t. Verwaltung im Atlgeni. Landgrafschaft Thurgau » Art. g3. Abzug. t»4. Leibeigenschaft n. Fall. r. .. 34». Stifte und Klöster. Landvogtei Nheinthal »». Art. 47. Amtsrechnung. Grafschaft Sargans »» Art. 28. AmtSrechnung. Grafschaft Baden. Art. k. Verwaltung im Allgem. Landvogtei Freie Aemtcr. »!». Art. 35 Amtsrechnung. Vier enuetb Vogteien überh. N. Art. 7». Justizsachen. Landvogtei LuggaruS. I Art. 4»g. GlaubenSsache». ,1» Art. 85. Bcscziingd. bisch. const. Bogt ., 2g. AmtSrechnung. ». Art. 3t Art. 5 Amts- u. Geleitsrcchng"' Verwaltung im Allgum 3, 2KS. iAuch >» den Archiven Zürich, Schwhz, Glaru« und Svlothurn,! Rathsboten: (Die nämlichen, wie zu Lauiö den 25, Juni 1579), Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSaugelehenheiteu: rnnetb. Vogteien überb vogtci Vauis Landvvgtri Mendris. ^"ggarns und Mainthal Land vogtri LnggarnS. Art. 286. Kricgssachcn, Ii. Art, 233. Justizsachcn, «. „ t88. Landsteuer, ,1 „ t38, Jnstijsachen, «. Art, 564, Kirchliches n, Art, 24. AmtSrechniin.i. x, Art, 4t6. Glaubenssachen, I, 315, Zollsachen. «», Art. 42, AmtSrcchnung. I. Art, 38. Verwaltunq im Allqem. Ii. ,, Z2l, Justizsachen, I, Art, 412, Glaubenssachen, »» „ INI, Bußenrechnnng, Dritthalbörtische Iahirechiiiliigs-Conferenz. Brunnen. 137», 21. August (auf St. Bartholomäus). LaudeSarchiv Schwyz, ^athsboten: Nicht (angegeben), I». «. ,1. sS. u. Bellenz, Bollenz und Riviera), K, Eine ausführliche Bcschwerdeschrift ^^iesterschaft an die drei Orte gegen die vom Nuntius, Bischof von Vereelli, begonnene Re- Geistlichkeit und dessen Anmaßungen und Eingriffe in die Jurisdiction der Eidgenossen, ^ ihr Begehren um Befreiung von dieser eigenmächtigen Visitation wird in den Abschied genommen, ^ ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsan.ieleqenhei'ten: ">j. Bollen; und Riviera « r Art, 363 - 368. K9Z September 1579, 570. Jahrrechlilmg der die Vogteieu Grandfon und Graftburg regierenden Orte Bern und Freiburg. Freiburg 1570, 0 —17. September Staatsarchiv Bern, Freiburg, Absch. c. 26g, Rathsboten: (Nicht angegeben), ». HanS Philipp von Offcnbnrg, der von beiden Städten anstatt des Grafen von Grchcrz einen Ochsenzins anspricht, wird abgewiesen, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Voglci Graftburg. lll— »»». Art, 72—80. Vogte» Orbe ntit Tscherliz coe— Ni. u»n. Art. 341—349. Vogte» Grandson »>—u Art. 790-840. Vogte» Murteu e. u ItUir. Art. 1012», 1013. 571. Conferenz der drei Orte Uri, Schwyz und Unterwalden, Bruune» 1570, 11. September Dtaatsarckiv Lueer». — Akten : Geistliche DiSciplin. *) lAuch im Landesarchiv Obwalden.I Rathöbotcn: (Nicht angegebeil). Die gesammte Priesterschaft gibt ihre Beschwerden ein über das, was der päpstliche NnntinS, Bisä)^' von Vcrcclli, ihnen auferlegt hat; diese werden in den Abschied genommen. Die Priester geben nun schriftlich folgende Versprechen: 1) daß sie den Bischof von Constanz als ihren Bischof anerkennen »» ihm gehorsamen wollen; 2) daß sie ihre vom Bischof von Constanz bestätigten CapitelSstatuten www' brüchlich halten werden; 3) daß sie bezüglich der Priester-Jungfrauen der weltlichen Obrigkeit vertraue' wollen; 4) daß die weltliche Obrigkeit ihnen vorschreiben möchte, wie sie sich in Hinsicht der zu verhalten haben, indem sie diesem nachkommen werden; 5) daß sie streng beobachten werden, weltliche Obrigkeit ihnen in Bc-zug auf den Besuch der Wirthshäuser vorschreiben werde; l>) ^ Bischof von Bercelli einige Neuerungen in Bezug auf die hl, Sacramente vorgeschrieben habe, wowlv-, wenn sie dem nachkommen würden, Aergerniß entstehen möchte, so begehren sie bei der alten verbleiben, immerhin die Weisungen ihres Bischofs vorbehalten; 7) sie bitten schließlich, daß ihnen fremde Visitator Vcrcclli abgenommen werde; wenn sie übrigens die weltliche Obrigkeit ersuchen, ihnw Vorschriften zu erthcilen, so thnn sie dieses nicht, um von der geistlichen an die weltliche keit zu appellieren, sondern damit die weltliche sehe, wie sehr sie nach Billigkeit reformiert zu wer wünschen, -) Ebendaselbst: Misstv LuccrnS an de» Bischof v, Verceiii, betreffend d. Reformation der Priesterschakt. 18. August twort desselben an Luccrn. 10. August. — Vortrag der Priesterschaft der III Orte auf dem Vll-örtischen Tag ^ Octobcr, — Verantwortung des Nuntius auf dem Tag zu Lueern. 29. October. — Summarium dessen, was zn >th von Lucern und der geistlichen Obrigkeit in Betreff der Reformation der Geistlichen verhandelt worden. Oetober 1579, 372. Couferenz der VII katholischen Orte. Lucern 137!», 2!» Octvber Dtaatöarcl»iv Lucern. Lucern. Absch. Bd. 420. — Mgem. Äbsch. Bd. V. 340. INucli in den Archiven Schivnz, Freiburg und Solotburn.j Rathsboten: Luccrn. Ludwig Pshffcr, Ritter, Schultheis? und Panncrherr; Rochus Helmli, alt- ^ultheiß; Sebastian Fccr; Jost Holdermeher, Sekelmeister, — alle des Raths; Niklaus Haas, Raths- ^chter, Uri. Johannes zum Brunnen, Ritter, Landaminann; bi. Planzer, des Raths, Vogt. Schwyz. Aajpar Abhberg, alt-Landammann; Melchior Bürgler, des Raths und Landvogt. Unterwaldcn. Mar- stuard Jmfcld, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. Hans Vossard, des Raths. Freiburg. Ludwig von Affrh, Schultheiß. Solothurn. Urs Rudolf, ^akelii,elfter und des Raths. ^ Wegen der überall vorkommenden Bewegungen und Unruhen, ferner, weil „verlaufenes Kriegö- lich im Sundgan, Elsaß und in andern angrenzenden Orten sammelt und Vorbereitungen trifft, s beabstchtige es nächstens einen Ucberfall zu machen, weil jedoch niemanden dessen eigentliche Absichten akannt sind und Basel ihm „Durchpaß und Munition gestattet" haben soll, hatte Lueern für nöthig gegenwärtigen Tag auszuschreiben. Nach Verlesung der eingegangenen Berichte und der Antwort Regierung von Ensisheim, wohin Lucern einen eigenen Boten abgcschikt hatte, ferner eines Schrci- "s von Zürich, sowie der Berichte der Gesandten von Freiburg und Solothurn, in Erwägung ferner, aß Basel dieses französische Kricgsvolk, Obersten und Hanptlcutc, schon lange in der Stadt geduldet, ^a> Munition, Schiffe, Lebensmittel, Durchpaß und alle mögliche Uiiterstüzung gewährt habe und daß '' ^hhiiier von Basel ihr Anwalt und Faetor sein soll, daß ferner, wenn dieses Volk länger im Lande liegen a, die ohnehin schon drükcndc Thcurnng noch größer würde, wird beschlossen, einen gemein-eidgenös- ' -an Tag ans den 15. November nach Baden auszuschreiben. Auf diesen Tag sollen dann die Gesandten ""t Vollmacht abgefertigt werden, nicht allein den drohenden Gefahren wirksam zu begegnen, sonder» um Basel sein troziges Benehmen zu verweisen und ihm vorzustellen, wie sehr sein Handeln die Ugen Orte gefährde, und es zu ermahnen, sich dieser fremden schädlichen Leute, denen es mit Hülfe, Vorschub leiste, zu entschlagen. An Zürich wird geschrieben, es soll Glarus, Schaffhausen 'Appenzell von dem ausgeschriebenen Tag unverzüglich in Kenntnis! sczcn; Solothurn soll Batet zum ^ ^ch benannten Tags einladen und den Bischof von Basel ersuchen, stKs über alles zu berichten. Das Ge>nch des Hans Seiler, Wirth zu Scmpach, um Fenster und Wappen in sein neu hergestelltes Ara^^^ rekoroinlnin genommen, v. HS. u. Thurgau). «l. Der päpstliche Nuntius ^ohann Bischof zu Vercclli, hält einen Vortrag in Betreff der Reformation der Geistlichen, beion- aber über Abschaffung des Beischlafs der Geistlichen, über die Clausur der Franenklöster, n. a. m.; '"sldet, wie der Papst eine Pfründe zu Novara, die 1t)9l) Kronen jährlicher Einkünfte habe, dem cid- ^"iPischen Eolleginm zu Mahland incorporicrt habe; er bittet und ermahnt endlich, die VII Orte möch- ^ vbbenannte Punkte gemäß den Beschlüssen des tridcntinischcn Eoneilinms und als gehorsame Kinder ^ Glieder der katholischen Kirche halten. - Nach Anhörung der Instructionen jedes Orts wird die weil von der Priestcrschaft niemand erschienen ist, um Antwort zu geben, all iimtrnvnllum ge- fi<)4 Oktober 1579, irommcri, e. Dem Christoph Haller von Hallcrstein wird eine Empfehlung an den Herzog von Savoyeu ausgestellt bezüglich seiner Ansprache an diesen, I. u Moyland deir Salzhandel derer von Luggarus beeinträchtige, wird der Nuntius ersucht, Abhülfe Papst auszuwirken, «». Die sechs Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothuru haben kürzlich ein Bündnis; zum Frommen des katholischen Glaubens mit dem Bischof von Basel abjff schloffen^)! da nun aber Uri demselben noch nicht beigetreten ist, stellt der NuntiuS im Namen deS PK^ die dringende Bitte an dasselbe, cö möchte sich in dieser wichtigen Sache von den andern nicht söudcu'U' Die Gesandten von Uri nehmen dieses in den Abschied, z». Solothurn wird ermahnt, sich der Be muug der Stadt Genf in nichts anzunehmen, auf die bezüglich ihrer Religion verdächtigen ^ genau Acht zu haben und gemäß des leztcn Abschieds zu Baden so bald möglich Antwort q. (S. u. Sargans). I-. Uri, Schwyz und Unterwalden werden erinnert, dem Oberst Tugginer zu lothurn für Fenster und Wappen je 7 Kronen zu bezahlen; ebenso Uri, Zug und Solothurn, dem ^ meister Holdermeycr von Lucern die 4 Kronen für die geschenkten Fenster und Wappen zu beuch b 8. (S. u. Mendris). t, (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: tkandgrafschaft Thurgan «. Art. 72 Einkauf II. Niederlassung, « Art, 524, Stifte und Kläger, „ 344, Stifte und Kläger, Grafschaft Sarnaus. «i Art, !I7. Kläger, Vier ennetbirg Vogteien überh «. Art. ll4, Jngiffachen, Landvogtei Mendris, «, Art 544, Polizeiliches, ') Beilage Nr. 22, Stiftung des Lnlle-Pum liarrnmivnm lielveticnm in Moyland; 1, Juni 1579, ^ "> Beilage Nr, 23. Bnndniß der katholischen Orte mit dem Bischof v, Basel; auf St, Michels Abend (28, Se November 1579. 605 37» Gemein-eidgenössische Tngsazung. Baden. 13. November (Sonntag vor St. Othmar). ^taatsarclii» Lucer». Allgsm. Absch. Bd. ZSt !Äuch in den Archiven Zürich, Bern, Schwyz, Obwalcen, Freiburg und SolotbunN. Gesandte: Zürich. Hans Kambli, Bürgermeister; HanS Keller, Obmann und des Raths. Bern, ^"ton Gaffer, Venncr; Niklaus Manuel, des Raths. Lueern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Rochus Hclmli, alt-Schultheiß. Uri. Hans zum Brunnen, Ritter, Landammann; Peter Gisler, des "chs und Landssahnrich. Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, Landammann. Unterwaldcn. Mar- ßuard Jnifeld, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. Eisgang Brandenberg, Amman«. Glaruö. Ludwig Wichscr, Landammann. Basel. Remigius Fäsch; Rußingcr, beide des Raths. Freiburg. Ludwig von Affrh, Schultheiß. Solothurn. Stephan chtvaller, Sekelmeister und des Raths; Hans Jakob zum Staat, Stadtschreibcr. Schaffhauscu. ^ Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Dietegen von Wildcnbcrg, alt-Burgermeister. Appenzell. Meggcli, alt-Landammann yx cursiercn verschiedene Münzen, namentlich Löwenthaler, die höher ausgegeben werden, als ^ kwrth sind, und voit denen einige laut Probe von Zürich und Basel höchstens 15 Bazcn oder l Gul- Werth haben. Da nun das gemeine Volk selbe nicht zu unterscheiden weiß und betrogen wird, und / si'iches der Eidgenossenschaft sowohl zum Schaden als zur Unehre gereicht, so wird verordnet: Zürich ^ diese Münzen und Thaler, mit Ausnahme der Reichsmünzcn, probieren und tarificrcn und Abbilden davon jedem Ort und den Zugewandten mittheilen, damit überall die angemessenen Warnungen fassen werden können; jedes Ort soll die Verbreiter solcher Münzen bestrafen und die andern Orte Mich benachrichtigen, wenn wieder eine neue Münzsorte zum Vorschein kömmt. I». Den Gesandten °» St. Galleu wird vorgehalten, daß zwei ihrer Burger über 30,000 Thaler in die Eidgenossenschaft kommen lassen und hier das Stük für 18 Bazen ausgegeben haben, während sie nur 12 wcrth "'d, und daß der gemeine Mann dadurch sehr bcnachtheiliget worden. Sie verantworten sich damit, daß "e zwei die ausgegebenen Thaler alle wieder haben einlösen müssen, die dann in der Münze einge- Mlzcn worden. Es wird ihnen nun anbefohlen, ihre Kaufleutc vor dem Einführen nnbckannter ^ ^svlten in's Land zu warnen und Fchlbare zu bestrafen, e» (S. u. Lauis.). «R. (S. u. Freie Aemter). der ^ ^ ennetbirg. Vogt, überh.). Ks» (S u. Lauis). It. (S. u. Mendris). I» Die Gesandten des ^ ^^olischen Orte crössncn: Sic seien veranlaßt worden, gegenwärtigen Tag auszuschreiben wegen Sundgau und Elsaß sich herumtreibenden KriegSvolkö und weil man nicht wisse, wer dessen und Führer sei (Berichte aus Basel, Ingolstadt, Pruntrut, u. a. m. in Betreff der fremden Truppen ^ -pruntrut und Elsaß. — Absch. Bd. V. 375 — 385); bis zu jüngster Zeit habe Basel nichts darüber M>tct, obschon es seit bereits vier Monaten diesem Kricgsvolk Munition und Proviant verabfolgt, zugerüstet und den Durchpaß bewilligt habe; besonders die V Orte können solchem nicht ruhig ^bcn, sie ihr Getraidc größtenthcilö aus dem Elsaß und Sundgau beziehen und in Roth kom wenn diese Gegenden von solchen Truppen heimgesucht und verwüstet werden. Die Gesandten von ^ ^ lind nur instruiert anzuhören und zn referieren; sie entschuldigen aber ihre Obern damit, daß die <>96 November <579, erwähnten Truppen ganz unerwartet angerükt seien und den Durchpaß mit der Meldung verlangt haben, daß sie in die Niederlande dem Prinzen von Oranien zuziehen, ferner daß Basel noch niemanden den Durchpaß verweigert habe; eS möge wohl geschehen sein, daß den Truppen Munition, Proviant u, a, »i, geliefert worden, allein Basel sei eine Gcwcrbsstadt und die vielen Kaufleute treiben mancherlei Ge- schäfte, Zürich, Bern, Glarus, Schaffhausen und Appenzell sind instruiert, anzuhören und zu refeuc- ren, — Es wird demnach der Handel all roforonllum genommen und auf Ratifikation hin beschlossen« Wenn in Zukunft ein oder mehrere Orte in Erfahrung bringen, daß sich fremdes Kricgsvolk an den Grenzen niederlasse, so soll cS unverzüglich die übrigen Orte davon benachrichtigen; auch soll in Zukunft kein Ort Kriegsfürsten oder Kriegsvolk den Durchpas; bewilligen ohne Wissen und Willen der übujff" Orte; was ein jedes Ort in dieser Hinsicht zu thun gesonnen ist, darüber soll eö unverzüglich nach Zun berichten, Ii,. Abgeordnete deö Erzherzogs Ferdinand zu Oesterreich und der vorder-österreichischen Land« stände geben ihren in Schrift abgefaßten Vortrag ein, in welchem sie sich im Namen deS Erzherzoge über den Durchzug französischen Kriegsvolks durch die vorder-österreichischen Lande beschweren, Begehren wird ein Ausschuß zu ihnen abgeordnet, welcher mit ihnen gemeinsam einige Artikel entwm Nach Verhörung derselben wird ihnen für ihren freundlichen Gruß und ihre nachbarliche Gesinnung g^ dankt mit dem Bemerken, daß man ihnen auf nächstem Tage Antwort geben werde und daß man gcnm Erbeinnng bereit sei, auf ihr Begehren und auf ihre Kosten mit Briefen oder Abordnung von Gesandten ihnen bchülflich zu sei», I. Landammann zum Brunnen bittet im Namen deS Gedcon Striker von Ur>, ebenso Landammann Lussi im Namen des CommissärS Rhscr von Unterwaldcn um Fenster mit den Ehren- Wappen der Orte in ihre schönen neuen Häuser, — Beide Gesuche werden all inMruonllnin genommen in. Unterwaldcn macht Anzug: In neuester Zeit habe das Korn wieder aufgeschlagen; daran tragende Hodler und Aufkäufler die Schuld, die überall das Korn aufkaufen und aufschütten; man möchte da ff gegen dieselben ernste Maßregeln ergreifen,— Wird all lekorcunlum genommen, ». Der erneuerte Anzug bezüglich der Kosten für die Abordnung von Gesandten zur Erlangung deS Geleits für die Kauflcutc,^^ welche eS auf jedes Ort 25 Kroncu trifft, wird wiederum in den Abschied genommen, damit jedes ^ seinen Entschluß mit Beförderung an Lucern schike, <». (S. u. Luggarus,), >i. (S. u. Thurgau), wird jezt kein anderer Tag angesezt; welchem Ort etwas erhebliches begegnet, mag an Zürich davon zeige machen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsamzclegeuheiten: Landgrafschaft Thnrgau i>, Art. tZN. Zehntsachen. Landvogtei Freie Aeinter. >>. Art. UZ3, Justizsache». Vier cnnetb. Vogteien überh. «. Art, 77. Justizsachen. r. Art, 78. Justizsache», Landvogtei Lauis. «. Art. 234, Justizsache», k Art, 454. Kirchensache», Landvogtei Mendris, k Art, 4N2, RechnunqSsachen. Landvogtei Luggarus. Art. 343, Kirchliches. November 1579, 997 37A. Münz - Konferenz, Zürich 1S7!» 2». November Sraat-Zarcliiv Luccr». — Akten 1 Münzwesen. Archiv Solothurn. Rathsboten: Zürich, Hans Kambli, Bürgermeister; (Johannes) Bräm, alt-Burgermeister; (Konrad) ^'oßmann, Statthalter; (Konrad) Eschcr, Sckclmeister; (Matthias) Schwerzcnbach, Sekclmeister; (Hein- "ch) Thommann, Landvogt ; Junker Hans Lux Eschcr; Hans Keller, Obmann; Meister Hans Ulrich Stampfer, Wardein, Luccrn, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; (Ulrich) Dullikcr, Landvogt, Uri. lWalther) Jmhof, Sekelmcister, U nterwalden, Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann nid dem ^ald, Zug. (HanS) Nußbaumer, Hauptmann, Zürich war auf der lezten Tagsazung zu Baden beauftragt worden, die Löwen- und andere fremden ^haler, die zum Schaden des gemeinen Mannes höher cnrsicrcn, als sie Werth sind, „anfzusezen" und 6" wertsten; thcilö wegen der Menge dieser Thalcr aber, von denen über fünfzig Sorten vorhanden sind, thcils weil im benannten Abschied nicht ausdrüklich vorgeschrieben worden, auf welchen Gehalt, Schrot ^d Korn diese Probe stattfinden soll, hatte Zürich an Lucern das Ansuchen gestellt, es möchte sammt ^ übrigen vier Orten zu einer Münzconfcrcnz in Zürich sich einfinden, — Man ist nun vorerst darüber ^'üg, daß man diese Thaler nicht zu hoch tarificrcn dürfe, indem ihr Zndrang sonst immer größer würde, auch uicht zu niedrig, indem sonst statt derselben schlechtere Münzen in's Land kämen. Daher wird ^Ratification Hill beschlossen: Da die niederländischen und welschen Thaler fünferlei Werth haben, 'wnilich zwölf Sorten zu 12 constanz, Bazen, nenn zu 19 constanz, Bz., fünf zu 14 constanz, Bz., acht- zu 15 eonstanz, Bz, und zehn zu 16 constanz, Bz, nach der Rcichswährung, so sollen sie nach diesem gewerthet werden; alsdann werden dieselben neben den andern kursierenden Münzen bestehen können ''"d im Lmide bleiben; dabei soll aber streng verboten sein, sie höher auszugeben; jedes Ort soll sich daran halten und, wenn neue Sorten zum Vorschein kommen, diese sogleich probieren; jedes Ort ferner zwei kundige Männer bezeichnen, welche das Münzwesen zu beaufsichtigen haben; auch wird für "Uheilhcift erachtet, daß man die groben Münzen nach der Reichswährung schlage, damit jene aus der '^enossenscbaft, welche Handel und Gewerb im Reich treiben, nicht Schaden an den Münzen leiden ^"ssen; weil dieses jedoch gegenwärtig nicht wohl ausführbar ist, soll es zu gelegener Zeit wieder zur brache gebracht werden. Seinen Entschluß über diesen Vorschlag soll jedes Ort beförderlichst nach Zürich Elsten, das inzwischen die Abbildungen aller Sorten sammt Angabe deren Gehalts und Werths im Druk ^ausgkchech allen Orten und den Zugewandten mittheilen und zum Verkauf feilbieten soll. *) ^ Beilage finden sich zierliche Zeichnungen von sechs am N. Oetobcr <570 zn Bösel probiciten Tbalern von l57g sammt Angabc der Proben, In der Sammlung der basischen Abschiede im Solotbnrnerarchiv befindet sich ein Zürich December 1579 bei El>. Froschower gedrilltes Tableau mit den Abbildungen der fremden Thalcr, die zu ' 17 coi,j?anz Bazen vasutiert worden. 88 698 December 1579, S7S. Dritthalbörtische Conferenz. Altorf . 18 December. Landesarchiv Dchwyz und Nidwaide». Rathsboten: U ri. Johannes zum Brunnen, Landammann; Heinrich T«oger, alt-Landvogt zu Mcn dris; Walther Jmhof, Sekelmeister, Schwyz, Melchior Bürgler, alt-Landvogt zu Luggarus; Joseph Kenel, alt-Landvogt zu Baden, Untermal den. Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammann und nerherr; Melchior Wildrich, Statthalter. Man sebe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaflSangelegenheilcn! Bellenz .Bolleuz »lud Riviera »u Art, 36ö -378, S7<». Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1Z8l», 3. Januar Staatsarchiv Luccr». Lucern. Abschied. V» ?. 1. tAuch im Landesarchiv Obwalden.i Rathsboten: Lucern, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritler, alt-Schulthciß und nerherr; Sebastian Fecr, Bcnncr; Jost Holdermcyer, Sekelmeister, beide des Raths, Uri, Heimuh Püntiner, alt-Landammann, Schwhz. Kaspar Abhberg, alt-Landammann, U nie rw a l d e it. Andrew Schönenbühl, alt-Landammann ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerlst>> nid dem Wald, Zug, Hauptmann (Hans) Echinger, des Raths, ». Abt Hieronimus von Muri führt Beschwerde für sich und im Namen der Klöster Wettings und Hermetschwhl über die Visitation und die erlassenen Verordnungen des päpstlichen Legaten, Bstciss'- voil Vcrcelli, indem es nicht möglich sei, ohne der Gotteshäuser erheblichen Schaden dieselben zu ziehen, und bittet die Kastvögte um Hülfe und Rath; ferner langen Klagen ein der Klöster Jttmlss"' Dießenhofcn und Dänikon; endlich wird eine Zuschrift des Bischofs verlesen. Da man nun sieht, weicht Unwillen überall der Bischof durch sein Verfahren erregt, so soll Lucern ihm Vorstellungen darüb^ machen und ihm rathen, bis zu einem fcstzusezenden Tage in der Sache nichts weiter zu verfügen, zwischen soll jedes Ort die Schriften, Verträge n, dgl. gegen die geistliche Obrigkeit, ferner die von be» Päpsten und Concilicn erhaltenen Bestätigungen der Freiheiten und was man sonst noch finden kann, zusammen suchen, damit man sie auf künftigem Tag bei Händen habe; auch werden Abschriften der c»' gereichten Beschwerden jedem Boten mitgethcilt; endlich wird an die beiden mit dem Kirchenbann belegte Landvögtc im Thurgau und zu Baden geschrieben, sie sollen sich anhcr zum Bischof verfügen, nm d' Absolution von ihm zu empfangen, und sollen ferner an Lucern berichten, was die Klöster für andere Beschwerden haben möchten. I». fS. u, Thurgau). «. Jedem Ort wird anbefohlen, gemah ^ Abschiede zu Zürich und Baden das Münzwescn genau zu beaufsichtigen. Bezüglich einer neuen geringhaltiger Löwenplapparte wird an Zürich geschrieben, es möchte dieselben probieren, valutiercn über das Resultat berichten, «I. (S. u. Thurgau). e. Die Gesandten von Lucern melden, daß Luccl Januar 1580. 699 "w lezten Beschluß zu Baden, betreffend Durchzüge fremder Fürsten und Herren an den Grenzen der Eidgenossenschaft, festhalte und seine Antwort in diesem Sinn an Zürich geschikt und daß Zürich crwiedert habe, cö werde die eingelangten Antworten ans einem gemein-eidgenössischen Tag vorlegen. — Es soll nun jeder Bote an seine Obern darüber referieren, damit sie sich bis zum nächsten Tag in Lucern auch darüber entschließen, indem es gut wäre, wenn die VII katholischen Orte in dieser Sache zusammen stimmen wurden. Auch wird dem Schultheiß Pfhffcr, der nächster Tage zur Vcsteglung des Bündnisses mit dem Bischof non Basel nach Pruntrut abreise» wird, aufgetragen, mit den Gesandten von Frciburg und Solothnrn sich darüber zu unterreden, 1. Christoph Halter von Hallcrstcin von Nürnberg bittet abermals, ih,n bezüglich seiner Ansprache an den Herzog von Savohcn behülflich zu sein. — Wird -n> M8trnon- üuin genommen. K. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). I». (S. u. Freie Aemter). I. Zug wird an Bezahlung des dem Sekelmeister Holdermchcr von Lucern geschenkten Fensters erinnert. It. Die Gesandten ^llen ihre Obern mahnen, dem Mchcr zu Acrnen im Wallis für Fenster und Wappen je 3 Krön, zu Dahlen und den Betrag dem Stadtschrciber von Lucern zu überschikcn. Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^audgrnfsrhaft Thurgau, >' Art. 2!»0. Kirchliches u. Glaubeuss. «I. Art lZl. Zehntsachen ^uiidvogtei Freie Aemter. u. Ars. Ui7. Klöster. ^»er ennetb. Aogt überh. «s. Art. 288. Flüsse und Bäche. 577. Bundesschwur zwischen den VI katholischen Orten und dem Bischof von Basel. Pruntrut. 1589, 11 11 Januar. Staatsarchiv Lucern. — Akten: Bischof von Basel. Gesandte und deren Begleiter: Lucern. Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schulthcifi und Pannerherr, "ls Gesandter; Kaspar Kündig, des kleinen Raths; Leodcgar Pfhffcr; Jost Segesser, Ritter, Garde- Muptniann in Rom, beide des großen Raths, als Begleitung nebst vier Dienern. U r i. (Nicht anwesend). H chtvhz, Schorno, Ritter, Landammann und Pannerherr; nebst Konrad Heinrich Abhberg, ' '^ar, und einem Diener. Obwalden. Marquard Jmfeld, Landammann; nebst Kaspar Jörg, Land- chrecher und ki. Jmfeld, Lieutenant. Nidwal den. Melchior Lussi, Ritter, Landammann; nebst Hans "G, Landschrciber, und Melchior Vockingcr. Zug. Hauptmauu Beat Zurlaubcn, des Raths; nebst Adam Schwann, Landschrciber; Peter Wikart, Großwcibcl. Frciburg. Hans von Lauten, genannt Heid, >tter; Franz von Affrh, beide Schultheißen; jeder mit seinem Sohn, nebst Petcrmann von Perromann ^Junker von Dießbach und vier Dieiccrn. Solothnrn. Stephan Schwallcr, Venner und des Raths; Jakob vom Staat, Stadtschrciber; nebst des erster» Sohn mit zwei Ncberreutern. 0 Mit Zuschrift vom 3. Mai meldet dann Lucer» au Zug, Freibnrg uud Solothurn, daß die LandSgcmeinde vv» ttri ^ ^wer freundlichen Ermahnung von Seite der Gesandten des Bischofs und der übrigen sechs mit ihm verbündeten Orte WUltheiß Helmli von Lucern, Landammaun Schorno von Schwys und Landammann Lusss von Uuterwaldcn) den, Büudniß ^^"falls beigetreten sei und sein Siegel an den BuudeSbricf gehängt habe. 700 Januar 1530, Eine Stunde von Pruutrut kommen den Gesandten entgegen fünf Fähnchen wohlgerüsteten Fußvolks, Schüjen, „Harnast" und Spießer, etwa 2000 Mann, nebst des Bischofs Bruder und bei zwanzig andern Hof- und Amtsleuten zu Pferd, Hier werden sie vom bischöflichen Kanzler, 0r, Johann Rebstok, freund- lich empfangen und nach Pruutrut in'S bischöfliche Schloß begleitet, unter dem Donner der Gcschuzc von den Thürmen und Mauern, Sowohl diesen Abend als die ganze andere Zeit werden sie mit Gesellschaft beehrt, mit SpeiS und Trank im Schloß tractiert und gastfrei gehalten. Am folgenden Tag- Dienstag den 12,, ruhen die Gesandten aus, Mittwoch den 13, eröffnen die Gesandten dem BischK- mit was für Instructionen sie abgefertiget seien, alsdann werden sie vom Bischof und dessen geistlichen und weltlichen Hof- und Amtsleutcn in die Pfarrkirche begleitet. Nach einem feierlichen Hochamt begibt sich der Bischof sammt den Gesandten aus dem Chor in die Kirche, allwo die zwei Bundcsbriefc, welche am vorhergehenden Tag der Bischof und die Domstift auch besiegelt hatten, sammt einem Evangclicnbuch auf einem Tisch liegen; nach einer kurzen Anrede der Gesandten an den Bischof und das versammelte Volk wird der eine Buudcsbrief vom Kanzler abgelesen, gleich darauf das Bündniß zuerst vom BstchK und dann von den Gesandten nach gewöhnlicher Form beschworen und die Feierlichkeit mit einem l'o lloum lauü!uuu5 beendigt. Beim Austreten aus der Kirche donnert das Geschüz vom Schloß und in der Stadt, An diesem Tag und am folgenden Morgen werden die Gesandten herrliä, traetiert. Am Donstag den 14, nehmen die Gesandten vom Bischof Abschied, nachdem sie zuvor reichlich beschenkt worden, nämlich jeder der neun Gesandten mit einem schönen silbernen, vergoldeten Trinkgcschirr, ungefähr 100 rhcin, Gld an Werth, jeder der sie begleitenden Edclleute mit 15, jeder Ueberreutcr mit 9 und jeder der übrige» Diener mit 6 rhcin, Gld, Ilebcrdicß wurden die Gesandten auf ihrer Reise von Solothurn bis Pru"' trut und von hier bis nach Hause gänzlich „zehrung und kost" frei gehalten. 378. C°»fcm,z de. v k-ch.ttsch«, O«. > > a,«>,>„, L..«rn, ^ ^ ^ Rathsboten- Lucern R'cl 5 ^ "" S-bwyz.j Kloos, Venner und des Raths/"nri^l5c,'ni?"!5^^' Ziffer, Ritter, alt-Scbulthcifi; Niklaus dls^R """ ^ Raths. Schwhz, Kaspar'«^ Hauptmann Bartholomäus ^ " w' Unterwalden, Johann Waser, Ritter alt ^-Landammann; Vogt Joseph Kenei, Zug, Fahnr.ch Kaspar Mehenberg, des Raths ""^"dammann und Pannerberr nid dem MW, Nach Anhörung der Verantwortung der Landw^ - R^s^' Nuntius. Bischof'von Vercelli ! s"" ^hurgau und von Baden bezüglich des aK. e " ^"b^ung ferner ihrer Berichte über die n'e/ "in Hülfe und .hersttt.. der zr«„ „ ... ^/^»'.rde,, der Gdileebaaser ... ,ber d» »ellea, >-»»d«ogl ,m Tl,„raa„ dir kaiholischen Orlc aicht habe» »»' hatte es ""d ju bestrafe,,, ?,„e d, welche die Kraue,, z,„„ Nagel,-rs-w »-«- -- kr da» beste, „e.„, «afrage -„.wer.ei der Naa.iu-, -- ' d,.s.r Ka„e„ i„ Verhast fe,ea wst.de »,,d -beafd ei-ü,- Januar 1580 70 l derjenigen, welche sie in ihrem Ungehorsam bestärken; er stellt in Abrede, daß er einigen Priestern in der Grafschaft Baden erlaubt habe, ihre Beischläferinnen beizubehalten; denn er habe nur einigen Chorherren in Zurzach, die eigene Häuser haben, gestattet, diese abgesondert von den Jungfrauen zu belohnen, Bezüglich der lateinischen Verse, die er im Kloster Jttiugeu unter das Wappen der Stadt Zü- "ch gesezt, verantwortet er sich also: Er habe diese „Mappe" in einem katholischen Kloster gefunden mit schändlichen Neimen über den katholischen Glauben und habe daher für billig erachtet, auch katholische Beyc darunter zu sezen; man könne deßhalb nicht behaupten, daß er den Landfrieden verlczt habe, indem Zürich den ersten Fehler begangen; hinsichtlich des Klosters zu Dicßcnhofen endlich könne er nicht nachleben, wolle aber darüber an den Papst schreiben und sich dahin verwenden, daß dem Wunsch der katholischen Orte willfahrt werde, — Dem Nuntius werden nun Vorstellungen darüber gemacht, daß er so heftig auf Vollziehung des tridcutiuischen EoneiliumS dringe und sogar mit dem Baun gedroht habe, er gerade in den katholischen Orten, wo man wie vielleicht nirgends auf Erhaltung guter Ording des Gottesdienstes, Aeussuuug der katholischen Religion und gute Zucht in den Klöstern halte, es durchsein wolle, während die geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren unangesucht bleiben, ^ daß es den Anschein habe, mau wolle die Eidgenossen, die mit einander in Bündnissen, Verträgen ^d im Landfrieden stehen und bei denen die lutherischen Orte eben so gut als die katholischen in gemeinen Vogteicn zu regieren haben, wiederum zu Krieg und Blutvergießen anhezen; er möge sich trüber erklären. Der Nuntius verantwortet sich hierüber also: In Deutschland sowohl als in Spanien l>on Einleitungen für Vollziehung deS Conciliums getroffen; bezüglich Frankreichs habe er nichts zu ^twortcn; seine Maßnahmen gegen die Frauenklöstcr Dänikon und Hcrmetschwhl, sowie gegen Wettingen ^d Jttingen seien allein aus dem Grunde geschehen, um das gegebene Aergcrniß möglichst zu beseitigen; e»ie Absicht in diesen und allen andern Sachen sei nicht, Unruhen oder Zwietracht zu stiften, sondern ^Ües zuv Ehre Gottes und der katholischen Religion und zur Entfernung jeglichen AcrgcrnisseS auS der ^'rche mit Hülfe und Rath der katholischen Orte zu thun; er bitte schließlich, ihm zu seinem bevorstehenden Besuch in den III Bünden ein Zeugniß auszustellen, daß er, durch gegenwärtige Tagleistung und logen des Handels zu Sitten verhindert, nicht früher habe kommen können, und ihm gemäß des badi- schen Abschieds wegen der Angelegenheiten des Bischofs von Chur zwei Rathsgcsandte mitzugeben, — ^lse seine Verantwortung wird als vollkommen genügend erachtet und aufgenommen, I». (S. u. Baden), Bezüglich der Reime an der „Zürchermappa" wird dem Rector der Jesuiten zu Lueern aufgetragen, l be herzubringen; der Nuntius wird übrigens vor ähnlichem Vorgehen gewarnt. Mit lezterm wird auch ^ Betreff des Klosters zu Dießenhofcn Rüksprache gehalten, «R. Hinsichtlich der andern die Reformation Reffenden Geschäfte bat man nichts anderes beschließen können noch wollen, sondern hat alles all rolo- ^llurn genommen. Dieses wird dem Nuntius gemeldet mit der Anzeige, daß man sich bezüglich der Klö- ^ »icht weiter einlassen könne, ohne den Unwillen des gemeinen Mannes und Aufruhr in den gcmei- Vogteien besorgen zu müssen,^daß man dagegen alles zu thun bereit sei, was zur Beteiligung von torgcrniß und Mißbräuchen geeignet sei und ohne Abbruch der Gotteshäuser und der katbolstchen Orte Seiten und Herkommen geschehen könne, wobei man übrigens seine Mitwirkung erwarte. Auch hierauf ü'bt er die besten Zusicherungen und bittet, man möchte nicht sogleicb jeder grundlosen Verunglimpfung Glauben schenken, sondern ihn zuvor davon in Kenntnis: sezen, damit er sich verantworten könne, v. Da Landvögte und Landschreiber im Thurgau und zu Baden sich gegen den Nuntius gehorsam erzeigt 70Z Januar 1580. haben, gibt man sich mit ihrer Verantwortung zufrieden mit dem Zusaz, daß der Vorfall ihnen an ihrer Ehre keinen Nachtheil bringen soll. k. Dem Nuntius wird in Betreff der begehrten Botschaft und der Zuschrift an die III Bünde entsprochen und es werden ihm Statthalter Kuhn von Uri und Landammann Waser von Untcrwalden mit Instruction beigeordnet. K. Auf den Bericht, welche Schmach lezthin dem Nuin tius durch die von Sitten zugefügt worden, indem sie ihn nicht haben wollen einziehen lassen, ungeachtet er nicht zur Visitation gekommen, wird den anwesenden Abgeordneten von Wallis dieses vorgehalten. Der Landeshauptmann entschuldigt sich im Namen des Bischofs von Sitten und der Landschaft Wallis, cS sei ihnen dieses leid und sie hätten lieber, es wäre nicbt geschehen. Der Abgeordnete derer von Sitten bittet, man möchte ihren Fehler nicht gar zu hoch aufnehmen und ihn vergessen. I». (S. u. Luggarus)' l. Seit einigen Jahren haben welsche Burgunder wiederholt Vrandstcnern in den Orten gesammelt; da man jedoch Betrug vermuthet, und da deren Häuser auch gar zu schlecht auS Hürden und Lehm gebaut und nichts werth sind, so wird beschlossen, sie in Zukunft abzuweisen. Den angrenzenden Orten Freiburg, Solothurn und Basel wird davon Anzeige gemacht. Ii.« (S. u. Freie Aemter). I. (S. u. Sargans). i»»> Christoph Haller, Ritter von Nürnberg, wird eine Empfehlung an den Herzog von Savohen ausgeltclll (22. Januar), i». (S. n. Lauis). «». Die Orte, welche sich über den Artikel des leztcn Abschieds, betreffend die Durchzüge fremder Fürsten, noch nichr entschlossen haben, sollen es beförderlich thun. Z». Uri, Schwh! und Untcrwalden sollen die dem Meyer zu Aernen versprochenen Fenster mit Beförderung bezahlen. « und i'. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugclegcichciteii: Art. 74. Einkauf u. Niederlassung' Luudgrafsrhaft Thurgau. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemtrr Landvogtei Lauis Landvogtei Luggarns »u.o. Art. 29l. Kirchliches II. GlaubenSf. 9l. „ 73. Ginkauf u. Niederlassung. I. Art. 118. Klöster. »n.«i. Art. 13Z. Kirchliches u. GlaubcnSs. kt. Art. 195. LocalcS. ». Ar». 471. LocalcS. lli. Art. 197. Justizsachen. »i Art. 134. Kirchliches ». GlaubeuSs- 579. Conferen; der IV evangelischen Städte. Auruu 158«, 1 Februar Staatsarchiv Bcr». Evangel. Abschiede N. kol. 4. Rathsboten: Zürich. Heinrich Thommann, alt-Sekelmeister; Hans Keller, beide des Raths. Niklaus von Meßbach; Anton Gasser, Venner. Basel. Bonaventura von Brun, alt -Burgermcister; rich Mcrian, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Meyer, beider Rechte Doctor und Bwg^ meister. Die Gesandten der IV evangelischen Städte sind auf gegenwärtiger Konferenz zusammengckomm ' weil man vernommen hat, daß die VII „papistischen" (katholischen) Orte ein Bündniß mit dem Bü ) von „Brunnentrut" (Pruntrut) abgeschlossen und beschworen haben, aber nicht weiß, was dieses > ^ niß enthält, während zu vermuthen ist, daß, weil dieses Bündniß mit großem Pomp in der Kirchc Februar 1530, 70Z schworen, jedoch nicht öffentlich verlesen worden, möglicher Weise etwas gegen den evangelischen Glauben damit bezwekt werde; ein fernerer Grund dieser Confercnz ist, weil der „welsche Bischof" von Nereelli sNuntiuS) in der Eidgenossenschaft umher reist und die Katholiken aufstiftet, keine Gemeinschaft mit den Evangelischen zu haben, welches alles der Eidgenossenschaft nicht zum Guten gereichen und die Fortwci- sung des Bischofs auS dem Land nöthig machen durfte, Dcschalb wird nun beschlossen: Bezüglich des Bündnisses zwischen den katholischen Orten und dem Bischof von Basel sollen die Gesandten an ihre Obern referieren, damit mau Zwek und Inhalt benannten Bündnisses in Erfahrung zu bringen suche; ie nach dem Erfolg dieser Nachforschungen soll man binnen vierzehn Tagen an Zürich melden, ob man allerseits die Ausschreibung einer gemein-eidgenössischen Tagsaznng für nöthig erachte; eS sollen jedoch die iv evangelischen Städte noch vor dieser Tagsazung sich mit einander verständigen, was man den VII Orten bezüglich dieses Bündnisses und deS welschen Bischofs vorhalten und eröffnen wolle. Ferner wird ^schlössen, daß man an dem, was die IV evangelischen Städte im Jahr 1572 bei Anlaß des „Mords in Frankreich" verabredet hatten, festhalten und stets einander mittheilen wolle, was man in Erfahrung bringt, 38». Conferenz der beiden Orte Bern und Freiburg, An der Sense. IiZ8<>, I. Februar. Staatsarchiv Bern. Freiburg. Absch. n, tz. Rathsboten: (Nicht angegeben). Um in der Landvogtei Wiflisburg und in der Herrschaft Murtcn die Lehen- und Zinögüter von drn Ueberzinscn oder Pensionen zu entladen, wird auf Ratification hin folgendes verabredet, Vorerst b"rd eine von Bern im Jahr 1553 erlassene Verordnung, betreffend die Ueberzinscn, verlesen und angekommen, des Inhalts, „daS ire Vnderthancn Jnhabcren ircr güttcrcn söltendt ihrem Comissarh ire güt- "lcr vnnd bodcnzinse erkhcnnen, anc Meldung derselben Ueberzinscn, theillung, Tusch, oder ander vnge- »bürlicheil fachen, doch daß selbige Zinßlüth irer ansprachen halb vor irem Lächeitrichter erschinen, vnnd "söllichcr Uebcrzinsen halb mitt dem Jhcnigen, so Inen gelt oder geltSwärt entlenet vnnd fürgesetzt hct- "lcndt, übcrcinkhomen," Es soll diese Verordnung nochmals bekannt gemacht werden, damit niemand '"ehr solche schwere Ueberzinscn und Pensionen auf der beiden Städte Lehengütcr schlage; was aber bis- gelchehcn, sollen die Bestzcr der Güter mit denen, welche die Uebcrzinsen darauf geschlagen haben, ""ch billiger Schazung abschaffen, I». Auf den Anzug FreiburgS, daß viele von denen, welche eigene und ^freite Güter haben, liederlich haushalten, so daß sie verarmen und später dem Spital zur Last fallen b^'bcn, wird verfügt, daß jede Stadt angemessene Vorsorgen dagegen treffen solle. «. Die Gejandten bvn Bern beantragen, daß man vermittelst eines „Kännels durch die Fluh" das Wasser von der Aare zur Blühle zu Bubenberg leiten solle, indem man dann die Schwelle niederer machen könne, wodurch die Fstche ^ber „ihrst wohn erfüllt, theilö wegen der durch den Bischof von Vereelli in den gemeinen Vogteien vorgenommene" Visitation und Reformation und weil namentlich Bern glaubt, derselbe habe auf seinen öfteru Reste" durch Bern aus Verachtung gegen Bern dort nicht zugekehrt, theils endlich, weil Pfalzgraf Casimir die Hauptleute der IV Städte, die ihm schon früher gedient, nach Fraukenthal geladen und an die Obr>D keiteu mehrmals trozige Briefe geschrieben hat. Ferner wird berichtet, was Solothurn einem Abgeordnete" von Bern über diese Punkte geantwortet hat, nämlich, es trete mit dem Bischof von Basel in ein B""^ niß, weil ihr Gebiet an einander grenze und um in Zeiten der Gefahr, wie die gegenwärtigen, cinanvor beistehen zu können; es könne auch nicht finden, daß der päpstliche Gesandte Krieg oder Unruhen stifte, indem er nur gekommen sei, die Geistlichen zu reformieren und Mißbräuche und Unordnungen obz" schaffen. Endlich vernimmt mau, daß 0r. Bütterich uud Gesandte des Herzogs von Alenoon und ^ Prinzen von Condö dieser Tage zu Mümpelgard bei einander gewesen seien. — Es wird nun auf - " tification hin beschlossen, auf dem nächsten Tage zu Baden einstimmig an der frühern Verabredung M zuhalten und von den übrigen Orten eine gründliche lautere Erklärung zu verlangen, wessen man ssst ^ ihnen versehen könne und was sie bezüglich der Gestattung von Durchmärschen zu thun gedenken, soda"" Februar 1560, 705 über die andern Punkte sich in dein Sinn zu verantworten, wie Solorhurn gethan hat, I». Lncern "'acht im Vertrauen folgenden Anzug: Da jezt die Lage der Dinge bedenklich sei, niemand deren Ausgang voraussehen könne und da es besser sei, sich bei Zeiten gegen einen Ncbcrfall zu rüsten, so halte es für dringend nöthig, daß vor allem jede Unordnung und Hinlässigkeit, welche bei ettlichen Orten seit einiger Zeit überhand genommen, beseitiget werde, besonders in Betreff Austhcilung der in den LandeSsekel gehörenden Gelder unter den gemeinen Mann; denn durch dieses Vcrtheilcn entblöße man sich, während d>e Gegenpartei sich auf alle Weise versehe und verstärke; ferner werde in den Orten zu wenig Aufsicht gehalten, daß die Harnische und Gewehre, welche bei Aufbrüchen in fremde Dienste in Abgang gekommen, durch die Vermöglichen wieder ersezt werden; obschon Lucern seit einiger Zeit große Auslagen für Bauten gehabt habe, halte es dennoch über Harnische und Gewehre eine gute Aufsicht, indem es alle zwei Jahre "uf der Landschaft und abwechselnd auch in der Stadt eine allgemeine Musterung abhalte, ganz unversehens Leute in die Häuser schike, um nachzusehen, ob alles in Ordnung sei, und auf dem Lande jeden, dvr zweihundert Gulden vermöge, und in der Stadt jeden Bürger mit einer ansehnlichen Buße bestrafe, vlenn er ohne Harnisch angetroffen werde. Die Gesandten der übrigen vier Orte nehmen diesen gutgemeinten und zugleich „hochnothwcndigen" Anzug in ihren Abschied, um ihn an ihre geheimen Räthc i» bringen, damit auch bei ihnen sowohl bezüglich des GeldvertheileuS als der Rüstung die angemessenen Vorsorgen getroffen werden, v. Es wird auch in vertraulicher Absicht angezogen: Weil man wegen der ^ligionstrennung leider nicht zur Erneuerung der eidgenössischen Bünde gelangen könne, und da die Gegenpartei, besonders Bern, allem aufbiete, um eine Spaltung zwischen den katholischen Orten oder k'»e Theilung ihrer Stimmen zu erlangen, und da ferner Bern mit den beiden Städten Freibnrg und Solothurn in eine Mitbrüderschaft getreten sei, wäre eS in dieser gefährlichen Zeit heilsam, wenn die ^ ^rte mit benannten beiden Städten, mit denen sie bereits durch Freundschaft und Mitbnrgerschaft Urkunden seien, auch eine Mitbrüderschaft abschließen würden; das würde der Gegenpartei „Schreken" ^'"flößen, unter den VII Orten aber größere Freundschaft und Liebe erweken, viel Mißtrauen unter ihnen ästigen, besonders aber in wichtigen Geschäften größere Einstimmigkeit bewirken, — Diesen Vorschlag ^ll ftdcr Gesandte ebenfalls an die geheimen Räthc bringen und dafür sorgen, daß jcdcö Ort seinen ^"tschluß darüber mit Beförderung an Luccrn schike. Dieser Artikel soll übrigens ganz geheim gehalten werden, ,z. Der Bericht des Schultheiß Helmli über die wegen des Klosters Dänikon gepflogenen ^'Handlungen wird all rokoreullum genommen, damit jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag zu Baden ""t Instructionen sowohl hierüber, als bezüglich des TrozeS und der Schmähungen deS Herrn von "» gegen die katholischen Orte, abfertige, v. Jeder Gesandte soll an seine Obern berichten, waö dem "»dvogt zu Mcndris in Betreff der Feicrtagsprcdigten zu Balerna befohlen und was nach Mahland füglich der eidgenössischen Studenten im Seminarium daselbst geschrieben worden, t Dem Martin "üigari von Lauis wird eine Empfehlung an den Herzog von Savoyen bezüglich seiner Anforderung ^ diesen ausgestellt. K. (S. u. Freie Aemter). I». Da der Streithandel zwischen Beat Flckenstein von "kern und Rudi Gehring von Niederberken nach Zürich appelliert worden, die Appellation aber nicht '^) Zürich, sondern nach Baden gehören soll, so soll jedes Ort seine Gesandten nach Baden mit Jn- "vuctivnen darüber abfertigen, i. Auch hinsichtlich der ausstehenden Pensionen und anderer Anforderungen Frankreich soll jedes Ort seine Gesandten nach Baden mit ganz ernstlichen Vollmachten ausrüsten; '»au hält es nicht für unthunlicb, Gesandte an den Hof oder nach Lyon zu schiken, wenn man zu 80 Februar 1580, Bade» nicht günstigen Bescheid erhalten sollte, Ii,. Jedes Ort soll sich darüber bcrathen, was man dem Bischof von Bercelli auf sein Schreiben (50, Januar) in Betreff Errichtung eines Seminariums zu Baden oder RapperSwyl antworten wolle, I. Uri und Unterwalden werden erinnert, dem Meyer zu Acrnen im Wallis für Fenster und Wappen je 5 Krön, zu bezahlen. Man sehe auch !m Abschnitte Hcrrschaftsangetcaenbciten: Landgrafschaft Tbnrgau. <> Ait. 5t5. Stifte und Klöster. Landvogtei Freie Remter. «r, Art, 128, Polizeiliches, Landvogtei MrndriS e. Art, ö65. Kirchliches, 382. Gemein - eidgenössische Tagsnzung. Bade». 1380, 23. j^edruar (Matthistag in der Fasten), Traatsar-Niv Lnccrn, Allg-m, Absch. Bd. tl!>. Staatsarchiv Zürich. Absch, Bd. Nr. 128. toi. 3. Landcsarchiv Klara», lAuck in den Archiv!» Bern, Schwvz, Freiburg, Soiothnrn und Aarau.j Gesandte: Zürich, Hanö Kambli, Burgermeister; Hans Keller, Obmann und des Raths. Bern- Anton Gasser, Benncr; Niklaus von Dießbach, beide des Raths, Lueern, RochuS Helmli, Schultheis' Ludwig Pfyffcr, Ritter, alt-Schulthciß. Uri, Jost Schmid, alt-Landammanu; Peter Gisler, LandeSfahu- rich und des Raths, Schwyz, Christoph Schorno, Ritter, Landammann; Joseph Kcnel, des Raths, Unterwalden, Marquard Jmfcld, Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lussi, dcö Raths nid dem Wald, Zug. Wolfgang Brandenberg, Ammann, Glarus. Ludwig Wichscr, Laildammauu; Jost Hl'slll Statthalter und des Raths. Basel, „Romius" (Remigius) Fäsch; Ulrich Merian, beide dcö Raths, Fr ei bürg, Ludwig voll Affry, Schultheiß, Solothurn, Stephan Schwaller, Sckelmeistcr und dc^ Raths, Schaffhausen, Or. Haus Konrad Meyer, Bürgermeister; Dietcgen von Wildcnberg, genau" Ringk, alt-Burgermeister. Appenzell, Bartholomäus Theiler, Landammann, Die Regenten und Kammerräthe deS Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich zu Enstshc»» Ober-Elsaß begehren in einer Zuschrift Antwort über ihre auf leztem Tag zu Baden vorgeschlagen^ Mittel in Betreff nachbarlicher Hülfcleistung, Antwort: Man sei jezt darüber nicht instruiert, werde aber wieder all rotoronlluin nehmen, damit man auf künftige Jahrrechnung Vollmachten darüber er)' I». Freiburg beantragt, man möchte im Hinblik auf die überall in der Christenheit vorkommenden Kueg- Unruhen den seit langen Jahren nicht mehr vorgenommenen BundcSschwur erneuern, indem diftes z">" Frieden und zur Ruhe, zur Wohlfahrt und Einigkeit in der Eidgenossenschaft wesentlich beitragen, Freunden derselben Freude, deren Feinden und Widersachern aber Schrekcn einflößen würde,— Der Antrag wird all iiwtliionllum auf künftige Jahrrechnung in den Abschied genommen, e. Auf Begehren Linons hatte Zürich diese Tagsazung ausgeschrieben, um sich über das Verhalten der Orte zu verständigen, fremdes Kriegsvolk an den Grenzen sich lagern, oder gar den Durchpaß begehren sollte. Zürich ^ nun, daß die ihm hierüber zugekommenen Antworten der einzelnen Orte ungleich seien, weßhalb es ^ übrigen Orte auch nicht habe benachrichtigen können, wessen man sich zu einander zn versehen habe, ^ wird nun auf Ratification hin beschlossen: Wenn in Zukunft ein fremder Kriegsfürst oder fto>" Kriegsvolk, sie seien mit den Eidgenossen verbündet oder nicht, an den Grenzen zu lagern sich F.bluar Iö8l). rii? II.»... Mr.. °d.. di.s.s !U ,I.UN 1° ,°ll O.l. d°» s°I«..' ". l-.!-».....z bringt >.n°..jüg- Ib . .. Ol. ... b°I°...... °» Z.'mch 18.°°,. dm».. .... g......°>.°I . Ich - T-7. w..°. m.. m-» A> «« l-°«>»°8 °>> d'°'« '» W mch'I °° ...I stwch . > O.. T...P»'.. D...»°-sch M-m«.»., P.°°i.... sou ana, furisln ie..i . Willen; hingegen oll die es keinem Ort an ..f°°..°Uch. 8°w-».°n °h... d.. ..b - ° - D° di° B...I.. Im..,. z..il>."... ..... ^ b,...ln b.lZftiz... s°..».r.. ...ch I...I. >Nid Landstreicher das gcmunc ^ widcrsezcn darf, ans Bcsorgniß. jene möch- wi nch durch Feuereinlegen rachei, ^ s in t>!,ii>r Weise ru schonen. r. lS. i>. Thurgau). fehlen, solche „Landfahrer" festzunchmen ^ olmbasfadorS Herrn von Sanch, worin er mit schö- d-i-l»...! I. ,°u... »u« ,.!»> .... Z.I.P»»" °»S'b-». «°»° dl. Z»I>I..»S-.. ».'..II.. »Ich.» .°s,° w°,-».- w°. i»m «.SS«» >b»". °->..i> ...-Ikwch... w°>..I da« m -.^an Li. (S. u. Badon)^ vi. Bern bittet um eine endliche Antwort, od das Begehren >n den Abschied geben- 5 der eidgenössischen Gesandten und dnrch Im. ..... G.W. i.D.. G.W...... ... ,r«..--li,»...S.°..° begehren wird ->.l .n»tlnon.>nm >,i den Av,m g aetreuer eidgenössischer Mei- Zllrlch. Bas.l ,..,. S»-ffI>°»I... ^ Urr Schw.)!^ I>.>>°rw»I...-. Zuz. Als sl. s.l....Z.., «'»«""'»''''s ^ ^ w°..°„, -Ich ..." I» B.I"d..>H Treiburg und Solothurn vom Bischof vo würde weil nicht alle Orte darum an- WI-.N II. »Ich. «wi. d.ch W...I.,. gesprochen wordeii, sondern haben erwartet, c-, w» , eidrcnössischen Tage davon Anzeige stens von der. V.I Orte.i kraft alter Freundschaft auf e.nem sthm^ ci gewacht werden; nun aber haben sie vor einigen Tagen vernommen. ^ d.^ ^woren flntcrwalden, Zug, Freiburg uird Solothurn dieses Bnndmf m> vn im ^ > verlesen, sondern ganz babcn. daß aber die Artikel dieses Bündnisses nicht nach ^ ^ f^uie eS ihnen nie- g^'cim gehalten worden seien; wenn sie sich in Erfahrung zri bringen; wand verargen; sie haben sich Mühe gegeben, ' ^ ^ eröffnen wolle was da verhandelt worden sei; allein die Sache werde so geheim gehalten, ras! uwwaii ^....vjatc'r Abschriften desselben, damit sie bah.- stellen sie ganz freundlich das Gesuch nm Mitthe.lung beglaub'^^lls^s oder deren ''ch überzeugen können, ob nichts darin ^ ^ vernommen, daß der Bischof von Wieden und Wohlstand nacktheilig ^ ^ j^n auch zu regieren haben, und wo die Februar 1580, Unterthanen beider Religionen bisher in gutem Vernehmen mit einander gelebt haben, allerlei Neuerungen vorgenommen, die gegen Bünde und Landfrieden seien und woraus leicht Zwietracht und Treu- nung entstehen möchte; da nun dergleichen fremde Legaten stets mehr Unruhen denn Einigkeit in der Eidgenossenschaft angerichtet haben und da auf einem Tag im Jahr 1574 beschlossen worden, man wolle, wenn Ambassadoren oder „Läzerherren" in die Eidgenossenschaft kommen, daraufhalten, daß sie nichts hc»u^ lich unterhandeln oder iutriguieren, sondern auf allgemeinen Tagen ihren Auftrag vorbringen, so begehren sie, daß man diesem Legaten nicht gestatte, solche Neuerungen auf eidgenössischem Gebiet vorzunehmen, und daß man sich des Vaterlandes Frieden und Wohlfahrt lieber sein lasse, als einen solchen fremden Legaten, der mit des Landes Verhältnissen nicht bekannt sei; sie bitten, diese Eröffnung, die sie in gntm' eidgenössischer Absicht gemacht, ebenso aufzunehmen; auö dieser und aus keiner andern Ursache haben ne vor einiger Zeit einen Tag in Aarau abgehalten.— Die Gesandten der sechs katholischen Orte nehmen diesen Anzug ad iuMruouduw. (Antwort der VII katholischen Orte auf diesen Vortrag der IV evangelischen Städte. Staatsarchiv Lucern: ReformationSaktcn). Ii.» (S. u. Freie Aemter). I. (S. u. Sargans). »»». fS. u. Baden), i». Es wird darüber gesprochen, ob cö nicht besser wäre, den Gotteshäusern wieder wie früher jährlich Rechnung abzunehmen. «». Ans die Bitte des Herrn von Hallwhl waren lezthin Fenster und Wappr" in das neue SchüzeuhauS zu Sccngen bewilligt worden; Uri, GlaruS und Appenzell haben jedoch d>e ihrigen noch nicht bezahlt.—ES soll daher jedes Ort seine Boten auf künftigen Tag darüber instruieren, p. Herr vou Villa Nova, im Namen des Königs von Spanien, und die Herreu Jaquimet uudHauP mann Studier Benoht, im Namen der Frcigrafschaft Burgund, danken nach Ueberreichung ihrer Crcdcnz- briefe für die nachbarliche Fürsorge, welche die Eidgenossen zur Wohlfahrt, Ruhe und Einigkeit dei Grafschaft Burgund dieser haben angcdeihen lassen; sie berichten über Feindseligkeiten und Uebcrgufst, Beschädigungen und Bcraubungen, welcher sich die Franzosen seit einiger Zeit schuldig gemacht haben, und bitten dringend, die Eidgenossen möchten sich bei Erneuerung der Neutralität beim König von Frankreich dahin verwenden, daß die Urheber dieser Feindseligkeiten bestraft und zur Entschädigung sn- gehalten werden, und möchten auch dafür sorgcu, daß in den Neutralitäts-Vertrag aufgenommen werde, daß die Eidgenossen gegen solche, welche die Neutralität brechen, der andern Partei beistehen werden, sie sprechen endlich den Wunsch aus, daß im Namen gemeiner Eidgenossenschaft zwei achtbare Männee bezeichnet werden, welche bei Pubtieicrung der Neutralität in Dülc und Dijon gegenwärtig sein sollen- Der französische Ambassador, dem dieser Vortrag mitgetheilt worden, meldet, daß der König bereit die Neutralität mit der Grafschaft Burgund zu erneuern, daß er aber sich nicht dazu verstehen könne, daß der Herzog vou Aleneon und andere Fürsten königlichen Geblüts in derselben neben dem Könbl genannt werden, und daß er wünsche, die vorgefallenen Beschädigungen möchten gegen einander autg^ hoben und vergessen werden; bezüglich des vorgeschlagenen ZusazeS zur Neutralität, so habe er keme Vollmacht, au derselben etwas abzuändern. — Nachdem die burgundischen Gesandten bezüglich der Eut- schädigungSforderuug noch Einwendungen gemacht, sich aber endlich dazu verstehen, daß der bisherig NeutralitätSvcrtrag ohne Abänderung auf ueunundzwauzig Jahre erneuert werde, wird dem Landvog- zu Baden befohlen, nach bisheriger Hebung im Namen gemeiner Eidgenossen den Vertrag zu besiegeln Nachdem daS leztcre geschehen, wird an den König ganz ernstlich und freundlich geschrieben, er n>e > für Entschädigung der betreffenden armen Burgunder sorgen. Den beiden Gesandten von Frankreich u> Spanien, die man dann auf das RathhauS „in die vordere große Stube" eingeladen, wird zu Hsude Februar 1580. 700 ihrer Fürsteil angemessen gedankt mit dem Gesuch, sie möchten nunmehr gemäß ihrer Vollmachten und nach gewöhnlichem Brauch auf das hl. Evangelium schwören, diese Neutralität fest und unverbrüchlich zu halten. Nachdem auch dieses geschehen, wird jeder Partei ein besiegeltes Instrument») übergeben und eine Abschrift dem Landschreiber zu Baden zur Aufbewahrung zugestellt. D.e eidgenössischen Getandten geben nun unter Vorbehalt höherer Genehmigung ebenfalls ihre Zustimmung zu dem von ihnen vor. wittelten Ncutralitätsvertrag. Den Ambassadoren von Frankreich und Spanien wird tchl.cpl.ch überlassen Zwei Gesandte aus den eidgenössischen Orten zu bezeichnen, welche bei der Publikation der Neutralität zu Dülc und zu Dijon anwesend sein sollen. ». aus dem Glarnereremvlar. ^ p- a»S dem Zurchereremdlar. Mau sel.e auch im Abschnitte Hcrrschaf.Sangelegenbcitc»: Deutsche qem. Bogteien uberh. " ^ Polizeiliches. Uaudgrafschaft Thurgau. ° «iukauf ... Niederlassung. Grafschaft Sargans. ' Art. >.9. Klöster. Grafschaft Baden. '3',. Kirchliches u. GlaubenSs. >» Art. 178. Stute »u° Kleste.. ^andvofttei Freie Aemter. " '28. Polizeiliches. Conferenz der beide» Städte Bern und Freiburg. Vubcnber.z I I Marz. Staatsarchiv Ber» Freiburg. Absch. i>. 37t Schon seit längerer Zeit waltet ein Anstand zwischen den freiburgischcn Unterthancn von Saanen ^lucrseits und den beruerischcu Uutcrthanen von Bubeuberg anderseits wegen der Schwelle bei der Mühle zu Bubenberg. Die von Saanen verlangen nämlich vermöge ihres von den Grafen von Greherz erhaltenen Freiheitöbriefs, daß die Schwelle weggerissen werde, damit die Fische, wie von Alters her, ihren uch und Schwung aufwärts haben. Bereits hatte Freiburg bei erfahrnen Meistern Erkundigungen Zugezogen, ob nicht durch Anlegung eines Kanals durch den Felsen zur Mühle dieser so viel Wasser ^geführt werden könnte, daß sie ohne die Schwelle stets Wasser genug hätte und daher die Schwelle Schaden entfernt werden könnte. Da noch einige andere Vorschläge gemacht worden, welche aber ll von Saanen nicht genügend finden, und da sie lcztlich verlangen, man möchte ihnen die bisherigen chtcn von drei bis vierhundert Kronen ersezen und ihnen daneben eine bestimmte Summe für ihre usvrache verabfolgen, da sie dann von ihrem Begehren wegen der Schwelle abstehen würden, wird von lw>ed und Ruhe wegen der beidseitigen lluterthauen und um weitere Kosten zu vermeiden, von Freiburg ^Pkschlagcn, von Seite beider Städte denen von Saanen für ihre Ansprache eine Summe Geld zu Zehren. — Dieser Vorschlag wird beiderseits in den Abschied genommen. ^ Beilage Nr. 2-t. Vertrag zwischen Frankreich und Suanien, betreffend dir Neutralität der Freigrasschaft Burgund: ^ 23. Februar t58l>. 7jl> April 1580, 384. Conferenz der VII katholischen Orte. Lncern. ?lpvil (Dienstag nach d. Sonntag Nisei'iecii'üm). Tt^otSarchiv Lucer». Luccrn, Abjch. Bd. k°. iü. —^ Allgcm. Absch. Bd. 1^. 42Z. Landesarchiv Dchwyz. Arciiiv Soloth»r>>- lAuch i» den Archivin Otwaldrn nnd Frciburg.I Rathsbotcn: Lnccrn. Rochus Hclmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß; Scba- stiau Feer; Niklanö Kloos, beide Vcnner uud des Raths, llri. Johauu zum Brunnen, Landammann. Schwhz. Christoph Schoruo, Laiidammauu. Untcrwaldeu. Marquard Jmfeld, Laudammauu ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Laudammauu uid dem Wald. Zug. Johauu Bolsinger, alt-Ammann. Freiburg. Ludwig von Affrh, Schultheiß; Ulrich von Eugelsperg, des Raths. Solothnrn. SteplM Schwatler, Venner uud des Raths; Hans Jakob vom Staat, Stadtschreiber. Vorzüglich wegen der ausstehenden französischen Pensionen und Kriegözahlnngen, ferner wegen der Einwendungen der IV evangelischen Städte gegen das Bündnis; der katholischen Orte mit dem W- schof von Basel nnd gegen, die Maßnahmen des Bischofs von Vcreelli, sowie wegen des Begehrens von Bern um Aufnahme seines savohischcn Gebiets in den eidgenössischen Schirm und wegen anderer Gc- schästc hatte man gegenwärtigen Tag auszuschreiben für nöthig erachtet. — Zuerst eröffnet nun Manns Hugine, des Bischofs von Basel Rath nnd Bogt zu Oelsberg: Es habe der Bischof mit Bedauern den Verdruß und Unwillen einiger Orte über das Bündnis; der katholischen Orte mit ihm vernommen und daher nicht unterlassen wollen, ihn auf gegenwärtige Tagsazung abzuordnen, um für Befestigung dicst>. christlichen Werkes zu wirken; der Bischof stelle ferner die Bitte, man möchte auf Mittel bedachtste, wie einige seiner Unterthanen, die durch Prediger von Bern und Basel vom katholischen Glanben abwm^ dig gemacht worden, wieder zu demselben zurükgebracht werden können; er bitte ferner um Rath,^u welche Weise er die an die Stadt Basel vcrsczten Landschaften nnd Gerechtigkeiten wieder an die zurüklösen könne; er bitte endlich um Verwendung bei Uri, damit es ebenfalls dem Bündnis; der katlff tischen Orte mit ihm beitrete. — Nach Verdankung des von ihm vermeldeten Grußes und gnädigen ^ bietens geben die sechs Orte folgenden Bescheid: Sie werden ihm ihre Verantwortung gegen Städte abschriftlich mittheilen, damit er sich desto besser zu verhalten wisse; bezüglich der Loinng Pfandschillings, sowie der Religionsangclegenheiten seiner Unterthanen etwas vorzunehmen, h^te gegenwärtig die Umstände nicht für geeignet und wolle vorerst die Antwort der IV Städte ans ihre e antwortnng abwarten, die man auf diesem Tag entwerfen und jedem Ort mittheilcn werde; hinsu) ^ des Gesuchs, Uri zum Beitritt zu diesem christlichen Bund zu vermögen, stelle man ihm anHeim, von einem oder mehrern Orten zu bezeichnen, welche die Sache unterhandeln und im Namen der st^ Orte auf nächster Landsgemcinde zu Uri das Gesuch vorbringen sollen. I». Dem französischen dor, Herrn von Sanch, wird auf seinen Vortrag geantwortet: Man habe eine solche Verzögerung ^ Bezahlung der Pensionen nnd Kriegsansprachen nicht erwartet, sondern geglaubt, dieselben den versprochenen Termin berichtigt werden, in Bernksichtigung, wie treu man dem König in jeincn c ^ beigestanden und wie viele tapfere Leute man verloren habe, deren Wittwen nnd Waisen nun ssv'" lange der Bezahlung ihrer Anforderungen entgegen harren; wenn daher der König die nicht gebe, daß längstens bis Ende Mai zwei, oder doch wenigstens eine Pension, deren bereits vier April 1580. fallen seien, sammt den rükständigcn Kriegszahlnngen berichtiget werden, so werde man gemäß Vercinnng unverzüglich Gesandte nach Lyon abordnen, um daselbst die Bezahlung zu fordern, und wenn auch dieses ohne Erfolg sein würde, an den König selbst; wenn denn aber auch hier nichts erhältlich wäre, sollen die ^sandten unverzüglich zurükkchren, damit man sich über die wettern Maßregeln berathen könne; es habe hoi den katholischen Orten nicht wenig Unwillen crwckt, daß er, der Ambassador, in deö Königs Namen u>it den Hauptlcutcn von Bern, die doch als Feinde wider ihn gezogen, bezüglich ihrer Zahlungen sich ^'händigt und selben stattliche Geschenke gegeben habe, während jene, welche dem König als Freunde Zugezogen und Gut und Blut für ihn eingesezt haben, Roth leiden müssen. Der Ambassador erläutert "un umständlich die Ursachen, die dem König die Bezahlung bisher unmöglich gemacht, versichert, daß lene Verständigung mit den Hauptlcuten von Bern den anderweitigen Zahlungen nicht im mindesten hinderlich sein werde, und bittet um Geduld und um schriftliche Mittheilung des gefaßten EnUchlusseö. Freiburg und Solothurn sind der Ansicht, daß man bei der vorgeschlagenen Erneuerung der Bünde ho» Eid zu Gott dem Allmächtigen wohl leisten dürfte, weil derselbe daS höchste Gut und die Heiligen Unter seinem Namen auch gemeint und begriffen seien; denn ans diese Weise würde den übrigen Orten fuo Möglichkeit gegeben, den Schwur leisten zu können, und eS würde das löbliche Werk endlich zu blande gebracht; würde man dagegen beiderseits nicht nachgeben, so dürfte wahrscheinlich ans der Sache u>chts werden,—Die Gesandten der andern fünf Orte erläutern dagegen, aus welch' wichtigen Gründen hk von der alten Form, nämlich zu Gott und den Heiligen zu schwören, nicht abgehen können, — Der Handel wird nun wieder in den Abschied genommen, ,1. Der lezthin von den V Orten gemachte Vor- ^hlag, ,„jt und Solothurn in eine engere Verbindung und Mitbrüderschaft zu treten, soll an lssheinien Räthc jedes OrtS gebracht und alles angewendet werden, damit dieses gottselige Werk zu 'Ude komme, v. HS, u. Luggarus). k. (S. u. Thurgau), K. Auf das Gesuch deS Landammann Lussi uud des Landeshauptmann Mürdi von Luggarus wird Lncern ermächtiget, in aller Orte Namen Beiden ^ ^hfohlungen auszustellen, wenn sie deren bedürfen sollten. I». (S. u, Luggarus!. i. (S. u, Lauts). ^ Es wird ein Ausschuß ernannt, um eine Verantwortung auf den scharfen Vortrag zu entwerfen, ^chen die evangelischen Städte jüngst zu Baden gegen die katholischen Orte in Sachen der beiden Echöfc von Basel und Vcreclli gehalten hatten; eine Abschrift davon soll dann so bald möglich jedem . ^ zugeschikt werden, damit jedeö seine Gesandten auf künftigen Tag zu Baden mit entsprechenden ^liiiachttn darüber abfertige, I. Nach Anhörung einer Snpplieation des Meisters'Martin Calligari ^'lglich sej,^. Ansprache an Savohen wird ihm bewilligt, ein beliebiges Ort zu bezeichne», das hicmit ^"ächt^cll wird, dessen Rechnungen zu untersuchen und ihm allen Vorlchub zu leisten, und hierauf, wenn ve Aipprarhe als begründet erfunden würde, den Herzog gemäß Bündniß auf die March ins Recht fordern, — Freiburg und Solothurn aber nehmen dieses rnl irwlrnonrlnm, in. !5n Betreff des von rrn auf leztcm Tag zu Baden gestellten Begehrens, bezüglich seiner neuen savohstchen Lande, vcrein- sich die V Orte Lueern, Uri, Schwyz, lknterwalden und Zug dahin, daß sie laut den auf dcrn^ag Vucern am 28, März 1579 angegebenen Gründen und in Kraft der Protestation. welche man vor ^on dieser Lande wegen gegen Bern gemacht hatte, eS nicht thnnlich finden, hierin zu willfahren, daß daher auf künftiger Jahrrcchnung zu Baden diesen Bescheid in möglichst „glimpflichen" Worten an ^n abgeben wolle; sollte aber Bern auf seiner Behauptung verharren, daß man lich dessen, was man rechtlich zugesprochen, annehmen müsse, so will man bemerken, daß diese Behauptung ungcgründet 712 April 1560, sei, indem die Orte nur als erbetene Schiedleute den Handel entschieden, sonst aber durchaus keine wer- tcre Verpflichtung übernommen haben, — Dieser Beschluß wird den Gesandten von Frciburg und Solo- thurn mündlich eröffnet, i». Die Orte, welche ihre Stimmen über die zu Baden entworfene Verordnung bezüglich der Durchzüge fremder Fürsten und Herren noch nicht an Zürich eingeschikt, werden erinnert, die- ses beförderlich zu thnn, «». u, p» HS. u, Freie Aemter), «y» Da nicht alle Boten bezüglich der Vorsorgen für Kriegsgefahren und der Ergänzung des nöthigen Vorraths an Harnischen und Gewehren Vollmacht ten haben, sollen die geheimen Räthe jedes Orts mit Beförderung sich darüber entschließen, Eine Zu- schrift des Bischofs von Vercelli, betreffend die Reformation und andere Dinge, wird verlesen. Man will seine Ankunft abwarten, Jedes Ort sotl darüber wachen, daß kein Priester angestellt werde, der niäfl gute Schriften über sein bisheriges Verhalten besizt, t. (S. ». Freie Aemter). ,i. Landammann Schorn^ legt einen Bericht vor über zwei kürzlich in Einsiedeln geschehene Mirakel, I, IN n <», II, «I, I',!«, t, aus dem Schwhzerercmplar. — u. aus dem Solothurnereremplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau » Art, 546. Stifte und Klöster. Landvogtei Freie Aemter. «. Art. 184. Loeales. i, Art. 152, Kirchliches u. Glanbenss zi. „ läl. Kirchliches u. GlaubenSs. Landvogtei LauiS > Art, 368, Fischenzen, Landvogtei Luggarus. « Ar-, 413, Glaubenssachcn. !i, Art, 344, Kirchliches, Conferenz der beiden die Bogtei Gaster regierenden Orte. (Ort nicht angegeben) 7. Mai. LandcSarchiv GlaruS, Rathsboteu: Schwhz, Michael Schreiber, Hauptmann; Heinrich Gasser, Landvogt; Vogt Holdencr 5IZ. Es ist dieses eigentlich kein Abschied der Verhandlungen dieses TageS, sondern vielmehr eine Angabe dessen, waS Gesandte» von Schwhz in den Abschied „aus hinderlich bringen" gegeben worden; daher auch die Gesandten von GlarnS w angegeben sind. Man sehe im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Grafschaft Nzuach und Gaster » »>. Art, 35 -38, Jahrrechliliilg dor III Schirmorte des Klosters Ellgelberg. Engelberg Iii. Mai. Staatsarchiv Lnccrn, — Akten- Kloster Enqelberq, LandcSarchiv Nidwaldc», Rathsboten: Lucer,l, Junker Wcndclin Pfhffer, des Raths, Schwhz, Lieutenant Ceberg, Raths, Unterwalden, Vogt Roßacher, des Raths ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, La» ammann und Pannerherr nid den, Wald, e. x, k ans dem Nidwaldncreremplar, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte SchirmortSangclegenheitc»: Abtei und Thal Engelberg. K. Art. 72—73, Mai 1580 713 387. Couferenz der IV evangelischen Städte, Aaran. 138«, 23. 'Mai. >Ttacitöavct?iv Zuriet?. Al'sch. Vd. Nr. >28 so!. 27. mir> Nr >29. tol I'?luch im Staatsarchiv Vern.I Rathsboten: Zürich, (Heinrich) Thominaiiu, Landvogt; Hans Keller, Obmann; Gerold Escher, ^tadlschreibcr, Bern, Nillaus vonDicßbach; Anton Gaffer, Venner, Basel, Bonaventura von Brun, Bürgermeister; (Ulrich) Merian, Schaffhauscn, Jakob Hünerwadel, Sclelmcistcr. Bern hatte diesen Tag ausgeschrieben, um sich darüber zu bcrathen, ob man nicht den Bischof bon Basel durch ein Schreiben oder durch Gesandte ernstlich ersuchen wolle, leine Neuerungen in Rcli- Vonösachen seinen Unterthanen vorzunehmen. Nach Anhörung der mündlichen Berichte der Gesandten Bern und Basel findet man es dermalen nicht für thunlich, schriftlich oder mündlich etwas beim Bischof vorzubringen, in Hoffnung, das; er, wenn er auch einige Aenderungen vorzunehmen im Sinn hätte, doch gegenwärtig nichts unternehmen werde. Und weil die VII katholischen Orte auf das lezthin 6" Baden an sie gestellte Begehren um Mittheilnng einer glaubwürdigen Abschrift des mit dem Bischof Basel abgeschlossenen Bündnisses bisher noch nicht geantwortet haben, wird man vorerst diese Ant- abwarten müssen. Weil jedoch vorauszusehen ist, das dieselben weder den wahren Grund dieses Uttdnisses angeben noch eine Abschrift nach dem Original vorlegen, sondern mit guten Worten versichern Alchen, das; darin nichts den andern Orten nachthciligeS enthalten sei, so hält man für nothwcndig, daß IV Städte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben sollen, indem laut der Copie, die man unter der Hand zu erhalten gewußt hat, durch das Bündnis; bczwckt wird, des Bischofs Unterthanen, die der wahren ^ustlichen Lehre zugethan sind und von denen einige Fielen und Commnnen mit den beiden Städten und Basel durch ein ewiges Burgrecht verbunden sind, von ihrer Religion wieder abwendig zu Zachen, daher die VII Orte auf künftiger Jahrrcchnung zu Baden eine Abschrist benannten Blindestes vorzulegen sich weigern und die Sache wieder in den Abschied nehmen wollten, so sollen die Ge- ^"dten der IV Städte sie mündlich und schriftlich nochmals ermahnen und ihnen dabei zu verstehen daß man diesen ihren Abschlag nicht erwartet, das; man indeß zu vermnthen Grund habe, sie würden Mittheilung nicht so lang vorenthalten, wenn das Bündnis; an und für sich recht, eidgenössisch, friedlich den Bünden und dein Landfrieden nicht nachtheilig wäre, daß sie durch ihr Benehmen den Argwohn ^'stärken, es möchte etwas dahinter steken, das die IV Städte nicht dulden können und das zur Zer- "ttung der Einigkeit führe. Inzwischen müsse man die VII Orte für dermalen noch im Glanben lassen, ^ habe man von den Artikeln des Bündnisses noch keine Kenntnis;, Ferner möchte es am Plaz lein, ^ Bischof von Basel um Mittheilnng einer Abschrift des Bündnisses zu ersuchen, worüber die Gesandten e IV Städte auf künftiger Jahrrcchnung sich entschließen sollen, Sollte sich inzwischen etwas „sorgliches" fragen, so soll Basel die drei andern Städte sogleich davon in Kenntniß sczen, I». Die Gesandten ^ IV Städte sind ferner beauftragt, sich über eine gleichförmige Antwort bezüglich des Durchlasses emden Kricgsvolks zu verständigen. Auf höhere Genehmigung hin wird nun hierüber folgendes be- Glossen - Man könnte sich mit der im badischen Abschied niedergelegten Ansicht zufrieden geben, wenn aufrichtig gemeint wäre und ihr stets nachgelebt würde; weil man aber aus der katholischen Orte 90 Mai 1580, emsigem Betreiben dieser Sache zu vermnthen Grund habe, daß diese Orte, wenn man sich in eine solche Verbindlichkeit einlassen wurde, dieses stets nur zu ihrem Vortheil bcnuzcn möchten, und weil die cvan- gelischeu Städte an ihren Freiheiten benachtheiliget sein würden, wenn sie die Zulässigkcit eines Durch- zugö stets von dem Entscheid der katholischen Orte abhängig machen müßten, so will wan sich auf künf- tigcr Jahrrechuung dahin erklären - Man glaube bisher immer nur so gehandelt zu haben, wie es dc> Wohlfahrt gemeiner Eidgenossenschaft zuträglich sei, und werde auch nicht crmangeln, dieses fernerhin ZU thun; auch möge man wohl leiden, daß, wenn ein mächtiger Fürst mit einer starken Kriegsmacht sich der Nähe eines eidgenössischen Ortes zu lagern unterstünde oder dort den Durchpaß nehmen wollte, dann dieses Ort ohne der andern Norwisscn den Durchpaß nicht gestatten dürfe, sondern selbe zuvor um Natb angehen müsse; hicmit aber wolle man daS Recht nicht hingeben, nach Belieben jedem den Durchpaß ZU gestatten oder zu verweigern, und sich dabei stets offene Hand vorbehalten, — Bern, Basel und Sä,äff- Hausen sollen ihren Entschluß hierüber noch vor der Jahrrechnung zu Baden an Zürich mitthcileu, wiederholt sein Begehren um Aufnahme seiner welschen Lande in den alten eidgenössischen Bund und stellt an die drei Städte als ihren Rcligionsgcnossen die Bitte, sie möchten auf künftiger Jahrrechuung zu Baden eine willfährige Antwort crtheilen, indem es keinem Ort zum Nachtheil oder zu Unruhen gc- reichen würde, — Die Gesandten der drei Städte nehmen es in den Abschied, «R. Basel wünscht, da die IV Städte sich in Betreff der Beschwörung der Bünde über eine cinmüthige Antwort verständige» Hierüber wird nnn einstimmig beschlossen: Wenn auf künftiger Jahrrechnung zu Baden wiederum ei» bezüglicher Anzug geschieht, so sollen die Gesandten der IV Städte den andern erklären, daß ihre Obc>» gern helfen wollen, die Bünde zu erneuern und zu beschwören; über die Form des Eidschwurs selbst w> man aber nichts erwähnen, in Hoffnung, daß, wenn die Sache einmal so weit gediehen, daß man uaä) altem Brauch zusammen kömmt, dann keines der papistischen Orte in den evangelischen Städten bei Heiligen erwähnen, sondern daß dann die Sache ihren Fortgang haben werde; im Fall aber die Gew» ten der andern Orte anregen, wie der Eid geschworen werden solle, und verlangen sollten, dag im > schwur die Heiligen auch genannt werden, alsdann sollen ihnen die Gesandten der IV evangelstelff Städte bemerken, man wisse wohl, was der Landfrieden enthalte, nämlich, daß man einen jeden bei ssM> Glauben solle verbleiben lassen; man erwarte daher, daß in dieser Sache auch nichts anderes vorgcnoi» mcn werde; und wenn dann die Gesandten der V Orte auf ihrer Ansicht beharren, sollen die Gesa»dtc> der IV evangelischen Städte die Sache wieder in den Abschied nehmen, — WaS nun jede der U gelischeu Städte in dieser Sache zu thun Willens ist, soll sie noch vor der künftigen badischcn ü" rechnung den drei andern Städten mittheilen, damit man sich allseitig bei Ertheilung der Jnstruct.oi zu verhalten weiß. Juni 1580 7,5 388. Dritthalbörtische Conferenz. Brunnen. 1380, !». Juni Landcdarchiv Tcliwyz. Rathsboten- Uri Hauptmann Troger, des Raths, Schwyz, Martin Ulrich, Statthalter; Balthasar Ebcrhart. alt-Commissär zu Belle»; uud des Raths, Nidwalden, Wolfgaug Lussi, alt-Landvogt Zu Baden, deS Raths. ?». e. (S. u. Belle»;). «I. ES wird beantragt, eine zweifache Rathsgesandtschaft ans die Jahrzeit- Wcr nach SemPcud abzuordnen, indem dieses ohne Zweifel zur Beförderung guter Freundschaft beitragen werde. Weil aber Uri uud Schwyz darüber nicht instruiert und, wird der Antrag in den Abschied genommen. M.ni sehe auch im Abschnitte Htrrschafts.imzcleaenheitcn: ^ellrnz, Bollen; und Rivicra, « Art. Z7S-38> S8«>. Gemelli - eidgenössische Jahrrechnnngs - Tagsazung. Baden. 1380, 12. Inn» (Sonntag nach St. Medardus). Staaröarctiiv Lncerii. Allgem. Abscb. Bd. ^7 0. — Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. DI) ?lt. I'Auch in den Archiven Zürich, SchnchZ. Nidwalden, Glarus. Freiburg, Solvtburn und Aarau.I Gesandte: Zürich, HanS Kambli, Bürgermeister; Haus Keller, Obmann und des Raths, Bern, ^rat Ludwig von Müliuen, Schultheiß; Anton Gasser, Venner und des Raths, Luecru, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß, Uri, HauS zum Brunneu, Ritter, Landamniann, ^whz, Kaspar Abyberg, Landammanu, Uuterwa lden, Melchior Lussi, Ritter, alt-Landamman» uid k'" Wald, Zug, Gotthard Schmid, deS Raths. GlaruS, Ludwig Wichser, Landamman», Basel. Bo- "^eutura von Brun, Bürgermeister; Ulrich Merian, deS Raths. Freiburg, Ludwig von Affry, Schult- Solothurn, Stephan Schwaller, Sckelmeister und des Raths, Schaffhansen, Dietegen von ildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister; HanS Konrad Meyer, alt-Burgermeister, Appenzell, ^^"chim Meggeli, Landammann, (S. n. Freie Acmter). I». v. «I. «. 1. I». i. K,. I. «I. (S. u. Sargans), i». (S. n. Rheinthal). ' und I». ßS. n. Thurgan). «ß. Weil jährlich so viele Gesuche um Fensterschcnkuiigeu eiulaugen, wird Schlosse,,, in Zukunft auf eidgenössischen Tagen keiner,Privatperson mehr Fenster zu schenken, noch o che Gesuche in den Abschied zu nehmen, vielmehr mögen die Betreffenden ihr Gesuch von Ort zu Ort ^bringen; vorbehalten bleiben jedoch Kirchen, Rath-, Schüzcu- und Gesellschaftshäuscr, >. Landam- ^u» Abyberg macht Anzug: Wie bekannt sei vor drei Jahren das Gotteshaus uud Dorf Einsiedel» abge- ^'riit; nun haben die Waldleute mit großen Kosten ein neues Rathhaus daselbst erbaut; deshalb bitte es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen in dasselbe schenken, — Das Gesuch wird all genommen. Bezüglich deS von Frciburg auf leztem Tage gestellten Antrags auf Cw- ^Ueruug der Bünde haben nun einige Boten Vollmacht darüber einzutreten: andere sind nicht instruiert; 7lli Juni 1580, noch andere schlagen vor, Boten zu bezeichnen, welche Mittel und Weg zu suchen hätten, wie die Biindc zu beschwören seien. — Der Gegenstand wird daher wiederum in den Abschied genommen, t. Landammann Lussi bringt au? Auftrag des Nuntius, Bischofs von Bcreelli, vor: Der Papst habe denselben lcztes Jahr als Nuntius in die Eidgenossenschaft geschikt mit dem Auftrag, die Kirchen, sowie auch wegen ihres unordentlichen Lebens die Geistlichkeit zu reformieren; nun aber müsse er vernehmen, daß ihn einige im Verdacht haben, als beabsichtige er Unruhen in der Eidgenossenschaft anzustiften; da er jedoch bisher nichts gethan habe, als was seine Jnstruetion ihm vorschreibe, so bitte er, ihn für entschuldigt zn halten; daß er übrigens in einigen Orten auf seiner Durchreise nicht angehalten, sei in keiner bösen Ab-" ficht geschehen, sondern nur deshalb, weil er in solchen Orten sein Unterkommen suchen müsse, wo er täglich sein Gebet und den Gottesdienst verrichten könne; endlich lege man den von ihm gebrauchten Ansdrnk „Heretici" ganz anders aus, als seine Absicht gewesen; deshalb erbiete er sich, wenn man es verlange, zu erläutern, wie derselbe zu verstehen sei; er bitte schliesslich, man möchte sich mit dieser seiner Vc» antwortung zufrieden geben, — Wird ad rokoronduin genommen, ». Nach Anhörung eines Vortrags des' französischen Ambassadors, Herrn von Sanol), werden ihm zu Händen des Königs dessen Gruß n»d wohlwollende Gesinnung verdankt mit der Anzeige, das man die neuerdings in Frankreich ausgekrochenen Unruhen herzlich bedauere. Um Frieden und Einigkeit wo möglich herzustellen, wird ein Schreiben an den König entworfen, worüber jedes Ort seine Antwort bis zum 11, Juli nach Solothurn zu säM" hat. Des Ambassadors anderes Begehren, „alle Widerspenstigen und Unruhstifter," die in der Eidge- nosscnschaft betreten werden, an den König ausliefern zu dürfen, wird ad instruomlum genommen- v. Auf leztem Tage war ein Ausschufi beauftragt worden, ans Ratification hin eine Ordnung darüber zu entwerfen, wie man sich in Zukunft gegen einander zu verhalte» habe, wenn fremdes KriegSvolk an den eidgenössischen Grenzen zu lagern sich nochmals unterstehen würde; den Entwurf hatte man all m Mruondnm genommen. Nun eröffnet jeder Gesandte seine Instructionen darüber; da dieselben aber vcr schieden lauten, wird dieses Geschäft wieder in den Abschied genommen, Hv. (S. u. Thurgau). X.» Gesandte der Grafschaft Burgund legt die vom König von Spanien ratificierte Erneuerung der Nsn^ tralität zwischen dem Herzogthum und der Grafschaft Burgund vor, sammt einer Zuschrift des laus Mcrida, 12, Mai); er bezahlt ferner das Erbeinungsgeld des Hauses Burgund für daS Jahr ^ au jedes der XII Orte mit 37 Sonnenkroncn, Das Erbeiuuugsgcld vom Haus Oesterreich fnr ' welches auf jedes Ort 150 Gulden bringt, wurde auf die Bauten am Schloß zu Baden verwende 5'. Auf das Begehren der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn an ^ VII katholischen Orte um Antwort über ihren leztcn Vortrag geben lcztere ihre Antwort schriftlich a (Antwort der VIl katholischen Orte über den von den IV Städten am 24, Februar gehaltenen Vortrag Staatsarchiv Lueern. Akten: Bischof von Basel), Die Gesandten der IV Städte drüken >hrv ^ wundcrung über diese Antwort aus, indem sie nicht geglaubt haben, daß ihr gutgemeinter Anzug den VII Orterr so übel aufgenommen werden würde; sie verlangen nochmals, daß ihnen daS Bnn^ mit dem Bischof von Basel zur Einsicht mitgctheilt werde, und wünschen, das man offener mit elnai ^ handeln möchte, denn nur dieses würde Frieden, Ruhe und Wohlstand der Eidgcnossenjchaft , versichern schließlich, das sie die Bünde und den Landfrieden in allen Treuen halten werden. Die Gesa« von Bern fügen hinzu, das die Antwort der VII Orte einem Abschlag gleich sehe, daß man stets lich mit einander reden nnd handeln sollte, das sie die Mitthcilung des Bündnisses begehren müssen, Juni 1580, 7! 7 üch überzeugen zu können, ob darin nichts wider die Bünde enthalten sei, daß sie dafür halten, es habe kein Ort das Recht, sich „hintcrrüks der andern Orte" mit irgend einem Fürsten zu verbinden, Basel und Schaffhansen insbesondere beschweren sich, daß man ihnen vorhalte, sie seien die jüngsten Glieder "u Bunde, während sie glauben, sich stets als gute Eidgenossen gehalten zu haben, Freiburg und Solo- thurn verantworten sich damit, daß sie nichts gethan haben, wozu sie nicht befugt gewesen, indem ihr Bund alle altern Freiheiten und Gerechtigkeiten vorbehalte; denn bald nach ihrem Eintritt in den eidgenössischen Bund im Jahr 1481 sei ein Bündniß mit Bischof Kaspar von Basel (1484) abgeschlossen worden, »in welchem Zürich, Bern, Uri, Schwhz, Untcrwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn auch gewesen," — Nach langem Hin- und Herreden wird der Handel nochmals in den Abschied genommen. (S, u. Luggarus). »»». Schaffhausen stellt das Gesuch, man möchte der Zunft zu den Fischern in ^chaffhausen Fenster und Wappen in ihr mit großen Kosten erbautes Zunfthauö schenken. Ebenso bittet Landammann von Untcrwalden um Fenster mit der Orte Ehrenwappen in das schöne neue Haus ^ Hans von Erwil in Obwaldcn, Beide Gesuche werden all irwlrnvinlum genommen, I»I». (S. u. Bwr ennetbirg. Vogt, überh.). . i» i, ,i Art. 175. Justizsachen, .. 132, Zehntsachen, 507. Stifte und Klöster, Art. 90. Handel und Gewerbe, Art. 120. Klöster. „ 74. Justizsachen. 4. Verwaltung im Allgem. U<>, Art, 270, Zolisachen. 1,1,, ., ZV, Amwrechnung. I»I>, Art. 48. AmtSrechnung. e. Art. t55. Locales, t ua „ 121-427, Klöster, I»I>, „ 29, Amtsrechnuna. 718 Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Llcmter. Vier ennetb. Vogtcien nberh. Landvogtei Lnggariis. Juni 1589. ee Art. 96. Zoll- und GeleitSsachen. «e. 75. Jnstizsachen. ». Nil. 9. AmtShauS. kk. ?!rl. 79. Jnstizsachen. «. Act. Iii. GlaiibenSsaehen. KI.. Art. 3?. Amts- ii. GeleitSrcchngn- KK Art. 36. AmtSrechnung. 3Stt Eniietbirgische Jtihrrechnmigs - Tagseizung. LauiS. 2». Juni. 2taatsarctnv Lucern. Ennetbirg. Absch. III. ?9t). Archiv Solothurn. !Auch in den Archiven Zürich, Bern, Schwyz und Glarus.j Rathsboten: Zürich. Hans Lux Eschcr. Bern. Peter THHS. Lucern. Haus An der Allmends U r i. Peter Jauch, Hauptmann. Schwyz. Gilg Holdcner. Unterwalden. NiklauS Leu, Landwcibc nid dem Wald. Zug. Oswald Stadli. Glarus. HauS Listi, Hauptmann. Basel. Ludwig Ringlcr. Frei bürg. FranzRudela. Solothurn. Wilhelm Tugginer, genannt Frölich, Oberst.*) Schaffhauie" Heinrich Schmidt; — alle deS Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetbirg Vogteien überh. LaniS und MendriS Landvogtei Lanis. Landvogtei MendriS >». «. e i!>. Art. 89. Jnstizsachen. Art. 33. AnitSrcchnnng. Art. 1l9. Nntcrstnzungen. 233. Jnstizsachen. . l59. RechnnngSsacheii. Art. 515. Polizeiliches. 535. Jnstizsachen. »I. Art 135. Polizeiliches. ». Art. 369. Fischenzen. k. >89. Landiteucr. m. ., 121. Blißenrcchnnnh. Art. 193. Rechnnn.zSsachcn. 3 k» S. Conferniz dcr VII ».«„„lisch,,, Orte itucer-. 13 Rarhsbotcn.- Lucern. Rochuv 5ielml""^7'"'^"''"^ une So-o.,......., Vcnner und des Raths, ll ri. Waltber Jmbof ^^clmeiste alt-Schulthciß; Ritlaus Kloos, Landammann. ilnterwalden. Nitlaus von Mo 9,.,. " "^6. Schwyz. Kaspar Abybcrg, alt-Landammann nid dem Wald. Z „g, 35^,..-' ' ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Ludwig von Affrl), Schultheiß. Solothu/n H-"oium„s Heinrich, des Raths. Frei bürg, vom Staat, Stadtschrciber. ^ Sekelmeister und deS RathS; HanS Jatob ') Im Sololhurnereremvlar steht: Wilhelm Fröhlicher, genannt Tu-zginer. Juli 15L0, 71:» ». Da sowohl iu Betreff des auf leztcm Tag zu Baden entworfenen Schreibens au den König von Frankreich bezüglich der Friedenshandlung, als in Betreff deS Begehrens des AmbassadorS, Herrn von ^aneh, „,an möchte die Rebellen und Widersacher dcS Königs in der Eidgenossenschaft nicht dulden, die ^sandten ungleich instruiert sind, wird alles wieder in den Abschied genommen, Uri, Schwhz, Unter- Calden und Zug sollen längstens bis zum 2ll. dieses Monats ihre Antwort über beide Punkte nach (w- ^rn schiken, damit dieses dieselben an Solothurn mittheilcn kann, — Es wird hiebe! vorgeschlagen, dem sunker Balthasar von Grissach die Entschuldigung der V!I Orte, warum sie das vorgeschlagene Schreien an den König erlassen (im Fall nämlich dasselbe beliebt wurde), mündlich vorzutragen; jedoch soll e>en geklagt habe, welche die Ihrigen im Dienste des Königs verloren, sowie die Verlegenheit der uptlcnte, die dcschalb in große Schulden gerathcn seien; man verlange daher, daß er genügendern Be- ^ wch, besonders bezüglich der KricgSzahlungcn gebe, bevor man sein Begehren an die höchsten Gewalten ^"gen könne, »». Die Gründe, warum die Gesandten der VI! katholischen Orte das auf der Jahrrech- '""g Bechen vorgeschlagene Schreiben (im Fall nämlich die Obrigkeiten dazu stimmen! an den König Frankreich in Betreff eines Friedens mit seinen Rebellen erlassen und dieses insgeheim dem König die^^ i?urch Balthasar von Grissach abgeben lassen wollen, sind folgende: l) Weil von Grissach dann s/ ^ wegen dieses Schreibens mündlich entschuldigen kann, daß nämlich besonders die cvangcli- ^ wn Orte so heftig darauf gedrungen haben (warum wisse man nicht), und daß man sich nur dcßhalb ^Z" verstanden habe, um nicht in den Verdacht zu kommen, als wünsche man keine gütlichen Unterhandelten und als sehe man lieber Krieg und Blutvergießen als Frieden, nicht aber um dem König den ^ Zu erthcilen, mit seinen Rebellen und Ungehorsamen Frieden zu schließen; damit er ferner den ""ig versichere, wie sehr die katholischen Orte die immerwährenden Unruhen in Frankreich bedauern ""d wie sch ljebiw sähen, daß sich die Rebellen gegen den König gehorsam erzeigten, 2) Hätten die tatho- 720 Juli 1560, tischen Orte ihre Zustimmung zu diesem Schreiben verweigert, so würden sie dadurch nicht allein jcnr Rebellen angeklagt und verunglimpft haben, als ob selbe zu keinem Frieden, wohl aber zum Krieg und Blutvergießen geneigt seien, sondern sie hätten auch ihre evangelischen Eidgenossen mit Mißtrauen nn Unwillen erfüllt und ihnen Ursache gegeben, ihre Bürger und Untcrthanen abermals wider den König ziehen zu lassen, wie vordem auch schon geschehen sei. Im übrigen wolle man hiemit deS Königs Hohcü nicht zu nahe treten, sondern seiner Klugheit anheimstellen, zu thuu oder zu lassen, was er für angemessen finde; wenn ihm dieses Ansuchen mißfällig oder ungelegen, oder wenn die gewünschte Unterhandlung ihm oder der katholischen Religion nachtheilig wäre, möge er nach Gutfinden handeln, — Wenn dieser Borschlag den geheimen Rathen also gefällt und sie ihre zustimmende Antwort nach Solothurn geM haben, soll dieses dem Balthasar von Grissach diesen Auftrag mündlich, nicht aber schriftlich, mittheileu und ihn mit einem Creditiv versehen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheiten: Grafschaft SarganS. >> Art, >28. Klöster. Grafschaft Baden, k. Art, >36. Kirchliches ». Glaubenss, Landvogtei LuggaruS. «. Art, 415, Glaubenssachen, S»2. Eiinetbirgische Jahrrech>ul>lg6-Tagsa;»ng. Luggarus. 1Ä. Juli. Staatsarchiv Lucern. (5nnetbirg Absch. lll. ^90. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Schwyz, GlaruS und Solvtlmrn.I Rathsboten: (Die nämlichen, wie zu Lauis den 25, Juni 1580), Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsanqeleczenheiten: Bier ennetb, Vogteien nbcrh. e. Landvogtei MendriS. LnggaruS und Mainthal Landvogtei LnggaruS. Landvogtei Mainthal v, >, i. Art. 8t. Justizsachen, „ 82. „ Art, ökk. Kirchliches, Art. 25, Amtsrcchnnnlj, Art, 4lti, GlanbcnSsachen. „ 245. Justizsachen, Art, 480, Justizsachen, Art, 43, AmtSrechnuNj,, Art, 4l7, GlanbcnSsachen, „ 1N2, Bußenrechnttniz. Konferenz der V katholischen Orte Lucern. I38<». Iii. August, Staatsarchiv Lucern. Lucern, Abich, Bd. N. Zg, — Allgcm, Absch, Bd, SZ>!, j'Auch im Landesarchiv Nidwaldcn.j ^ RathSbotcni Lneern, Rocbuo Hclmli, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt -Schulthe>is " Panncrherr; Sebastian Feer; NiklauS Kloos, Venner, beide des Raths, U ri. Walther Jmhof, und Sekclmeistcr, Schwpz. Kaspar Abhberg, Landammann, Unterwaldcn, NiklauS vou Flüc, ^ August 1580. 721 -MM.NN ob d.m W-ld. Zoh»»n W-sor, Rillor, L-nd-,»m-u» „nd Ponnorborr „id do». Wölb, z»g, d^ R-ch-^ ^ ^ ^ ., Mo» ls. .llsoi.lg d.rlib.r >w w «- >"" V.rordnung ÄMNW. i-d°ch ml. en und einige nngehor,ame Dm. n am 8e.b best^ 6'g ^ ^ gleichförmiges Ver- ttn uud Zug mündlich und ^ vierzehn Tagen nach Luecrn be- whren zu verständigen, Icdco Ort so pünktliche Vollziehung dessen, was schon angenommen, Endlich wird beschlossen. ^ ^ ^ktl.che^ "0N worden und noch angenommen ^ ^ ^ der französische Amhassador versichert zl'oi,. z b-»w.ii°n wo.do °n«bcj°l». w.rdon, is. di.soS noch »ich. »Mch«. D'ichchb Em.s. °» ih» «.'»nobon, or moch.o bofti^ondo.. B«o.d '»^..N b.sorzo,. wö.o, d.s. d.r schon »-°si- Unwül. «ss ^ ' "» dos njpmlch-n Nu»,ins, Bischofs °°n V-noi.., .»«» .»och« « -> Inn« Bis.dumS schroibo» wird dor E»l«.»f !» nun» sochb-jt.jsl.chn. M.ff.« ,rdn» Low. i» NN «..» «mbls^rs !o.,. Pr°.o,o.i°» °i» A >>>. (S,», S-.»-..»,, ... z.dos O-. I-i. i .ch ,„w, W0..0, ... AuznAn Moll- P.ln«l)»use» «ufeuchal. und Sole.« ... dkl Kor» i» Sododc» s-»ft» !» d.irfrn, - °°» Bollonj bl.t-1 »». Vorwonduuz w»«w^ dos Blschos« °°» Vor-olll wird dom °r, Zoll»».. M°d Wird ag .n-nti'uonüum genommen, -lus ^ g . Verwendungsschreiben an Bern ausgestellt, ^on Wallis, einem Verwandten des Bischoso vo>l . (S. u. Mainthat). Grafschaft Bade», "andvoqtri Mainthal. Grafschaft S argans. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: ->, Art. <29. Klöster. «>, s K. „ 13». „ i». e. „ 73. Jnstizsachcn. «s, Art, <37. Kirchliches u. GlaubenSs, h, v. Art, 6. Verwaltung im Allgem, q. Art. 44t. Beamte, >1. Art. 3. Verwaltung im Allgem. in. „ 93, Kirchliches u. GlaubenSs. 91 723 August l 580, Conferenz der IV evangelischen Städte. Slarau 138«, ü!« 'August Staatöarcl>iv Bern. Cranges. Absch. k. kol ^7. Rathsboten: Zürich. Heinrich Thommann, alt-Sekelmeister; Haus Keller, beide des Raths. Bern. Antou Gasser, Venner; Haus von Büren, des Raths. Basel. Franz Rcchbcrger, alt -Obcrstzuuftmeistcr, Ulrich Mcriau, des Raths. Sch affhauscn. Hans Kourab Meyer, der Rechte Doctor und Burgermciilcu Herzog Johann Casimir, Pfalzgraf bei Rhein, hatte an Zürich berichtet, das; der Kaiser mit den Ch>"' fürstcn und Ständen des Reichs am 23. August einen Reichstag zu Nürnberg abzuhalten vorhabe und da;; »u besorgen sei, es werde daselbst die Angelegenheit des Concordicn-Buchs in Bcrathung kommen, was, wen» sie durchgcsezt würde, den Anhängern der evangelischen Religion zu großem Nachthcil gereichen winde, er hatte mit dieser Anzeige das ernstliche Gesuch verbunden, eö möchten die evangelischen Orte der Cid- genossenschaft neben den übrigen evangelischen Ständen beim Kaiser und den Fürsten anhalten, das, dm Buch nicht in Vollziehung komme. Deshalb hatte Zürich gegenwärtige Conferenz ausgeschrieben. Cs wird nun, ungeachtet die Gesandten von Basel keine Vollmacht für Abordnung einer Gesandtschaft haben, at Ratification hin beschlossen: Obschon man noch nicht gewiß wisse, ob auf dem Reichstag diese Sache an- geregt werde, so halte man dennoch für ralhsam, daß die Evangelischen in der Eidgenossenschaft sawwt den Ul Bünden in gemeinsamen Kosten einen Gelehrten, den man in der Person des Professor Willssl'» Stuki in Zürich bezeichnet, zu Herzog Johann Casimir abschiken, damit derselbe sich mit dem HerM oder seinen Gelehrten nach Nürnberg verfüge, dort mit den andern evangelischen Fürsten, Ständen »m Städten erwarte, ob bezüglich des Coneordienbuchs etwas angezogen werde, und sobald er dessen tss wiß, oder wenn sonst etwas wichtiges vorfallen sollte, unverzüglich durch einen Boten an Zürich bericlste, damit man sogleich sich wieder versammeln und vereinbaren könne, was man ihm für Vollmachten zu schikcn wolle und wie weit oder mit wem er sich einlassen dürfe; wenn aber dieser Sache wegen kein AnM geschehe, so soll er sogleich wieder zurükkehrcn. Auf diese Weise hofft man den Sachverhalt gründlich zu ^ fahren, was die aufzuwendenden Kosten wohl wcrth wäre. Inzwischen soll dem Herzog Johann CaP""' sowie dem Landgrafen Wilhelm zu Hessen dieser Entschluß mitgctheilt werden; Bürgermeister Mehcr vu Schaffhansen soll den Herzog von Württemberg, der ebenfalls der Sache noch nicht beigetreten >st- Aller Namen freundlich zur Standhaftigkeit ermahnen. Vis auf St. Felix und Regula Tag (Il.ScPteum soll jedes der drei Orte seinen Entschluß hierüber nach Zürich schikcn. Ks. Da man von den V>l latlss" scheu Orten auf das an sie gestellte Gesuch um Mitthcilung ihres Bündnisses mit dem Bischof von Bai auf leztcm Tag zu Baden nur eine unfreundliche Antwort erhalten hat, so verständigt man sich ^ hin, auf künftiger Tagleistnng sie nochmals freundlich und mit Ernst um Mitthcilung einer Abschrift d>c ses Bündnisses, da dieses ja nach ihrer Behauptung nichts gemeiner Eidgenossenschaft nachthciligcs cu halte, anzugehen; wenn sie dann entsprechen, will man die Sache ml roloroinlum nehmen, um Ü>!> über zu verständigen, was den VlI Orten dcßhalb vorzuhalten sei; im Fall sie aber den Inhalt f Bündnisses mitzutheilcn sich weigern, sollen die Gesandten der IV Städte Vollmacht haben, steh u>>t ander zu unterreden, wie man denselben die in Händen habende Abschrift eröffnen und deren " darüber erwarten wolle. Wie es scheint, wird der lezthin in den Abschied genommene Vorschlaft " August 1580. ^2» Beschwörung der Bünde abermals ohne wesentlichen Erfolg sein. Sollte übrigens die Sache nochmals ""geregt werden, so wollen die Gesandten der IV Städte einstimmig (jedoch mit verschiedenen Worten) ""gcfähr folgende Antwort geben: Sic finden, daß hierüber nicht viel Unterhandlungen nöthig seien; """l man mit einander gute Berkommnissc und einen auödrüklichen Landfrieden abgeschlossen habe, der jeden Theil frei und unangefochten bei seiner Religion bleiben lasse, so bitten die IV evangelischen Orte freundlich und ernst, eS möchten die übrigen Orte dieses gute und gemeinem Baterland nüzliche nicht hindern, sondern es zu einem glütlichen Fortgang kommen lassen; es werden die evangelischen Orte dieses um sie ganz eidgenössisch und freundlich zu verdienen bestrebt sein. Die darauf erfolgende Antwort will man dann wieder all reloromlum nehmen, 3?>3. Jnhrrechiiiing der die Vogteien Belle»;, Böllen; und Riviera regierenden drei Orie. Bellen; 1381», im August und September. Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aiimcnindc» werden 3?>t». Konferenz der beiden Orte Bern und Frei bürg, Murteu I38S), iZ September Staatsarchiv Bcr», Freibnrg, Absch. I>, 4?7. 55» Zwischen beiden Städten waltet schon seit längerer Zeit ein Streit in Betreff des Berges Nahe ""d der darauf bezogenen 0 Groß Bodenzins, Freiburg begründet sein Eigenthnms- und Inrisdietions- durch die geschehene Abthcilung beim Kalif des GrchcrzcrlandeS, Bern sucht durch vorgelegte Limitationen zu beweisen, daß der Berg sein Eigcuthnm sei, und erklärt sich bereit, Freibnrg die prätendierte» N Groß anderwärts anzuweisen, — Da kein Theil von seinen Ansprüchen abgehen will, wird die ^"chc wieder in den Abschied gcnommcn, I». Ebenso wird ein Streithandcl zwiscbcn beiden Städten ^gcn des Zehntens auf4Jucharten zu Mcniöres wieder in den Abschied genommen, «5. Die von Miss!) Wistcnlach führen Klage, daß ihre Nachbarn von St, Anbin sie im Weidgang ans ihren gemeinsamen »eldfahrtcn beeinträchtigen und ihr Vieh pfänden. Dagegen melden die von St, Anbin, daß solche Pfän- ""g nicht ohne Ursache geschehen sei, weil ihre Nachbar» von Missh seit einiger Zeit einige gemeinsame ^lgen eingeschlagen haben und ihr Bich darauf treiben. Nach Anhörung der Klagen und Antworten ^"lahnen die Gesandten beide Parteien zur Einigkeit nnd beschließen, es soll jeder Theil seine Untertanen dazu anhalten, die des andern bei ihren Ehchaftcn, „Trättedcn" und Gerechtigkeiten bleiben zu "jfen und von deren Zeigen oder Brachen nichts einzuschlagen; die erlaufenen Kolken tollen gegenjeitig ^'"Penficrt sein. 724 September 1580, 5k>7. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern, 1380, 13 September (Dienstag vor Onieis zu Herbst). ÄtaatSarcbi» Lucern Lucer». Absch, Bd. 3K. — Allgem. Absch, Bd. 5-tL. — Landesarchiv Schwyz. lAuch im Landesarchiv Oswalden.I Rathsbotcn: Lucern, Rochus Helmli, Schultheiß; Ludwig Pfyffcr, Ritter, alt-Schultheiß; NiklauS Kloos, Venner; Sebastian Feer, Venner, U r i. Jost Schmid, alt-Landammann, Schwyz, Kaspar Aby- berg, Landammann. Unterwaldcn. NiklauS von Flüc, Landammann ob dem Wald; Johann Walto Ritter, Landammann nid dem Wald, Zug, Wolfgang Brandenberg, Ammann, ». Man hat sich hier versammelt, um sich darüber zu vereinbaren, was man dem französischen Llm bassador auf sein leztes „hizigeS" Schreiben antworten wolle. Nun eröffnet Junker Vallicr, vom Ambas sador mit Creditiv hieher abgeordnet: In wenig Tagen werde das Geld in Solothurn anlangen und eine Pension bis Ende dieses Monats ausgcthcilt werden; in Folge der ernstlichen Verwendungen dE der Genfer und anderer seelischer Nachbarn für die Städte des jungen Fürsten und für die katholstäw Religion Gefahr erwachsen möchte, so verspricht man sich nicht wenig Erfolg, wenn die mitSavoycnt'O bündeten Orte durch eine Gesandtschaft oder schriftlich den jungen Fürsten begrüßen, ihm ihr Beill> auSdrüken und „trostlich zusprechen" würden, — Auch an Frciburg wird davon Mitthcilung gcw"^ v. (S, u. Vier einietbirg, Vogt, übcrh.), «l. (S. u. Lauis). «. Uri meldet, daß der alte Deean von Uri geistlicher und weltlicher Obrigkeit die Bewilligung erlangt habe, daß seine alte Dienerin ihn pstO)^' dürfe, weil von beiden kein Aergcrniß mehr zu besorgen sei, Obschon man nun dem Deean nichts nn ehrbares zutraut, so wird dennoch, damit sich nicht andere Priester darauf berufen können und im UngclMb'"" bestärkt werden, beschlossen, er soll auf dem nächsten EaPitcl der IV Waldstätte seine Entschuldigung ^ bringen, — Zng soll sich in Betreff Abschaffung des Concnbinatö nnd Reformation der Geistlichen ^n lieh entschließen, weil die andern vier Orte in diesen Punkten bereits einstimmig sind. k Das des „Gladi" (ClaudiuS) Studcr, Bürger zu Lueern, um Fenster und Wappen in seine neu eU'an- Wirthschaft beim Bad im Rothen bei Lueern wird in den Abschied genommen, K. Ungeachtet Korn »> September 1580 ^em abgeschlagen habe», sind Zehrung und Fuhrlöhne dieß- und jenseits des Gebirgs theuer geblieben deshalb soll jedes Ort auf seinem Gebiet das angemessene verfügen; namentlich soll Schwhz dem Land- zu Sargans anbefehlen, geeignete Maßnahmen zu treffen und sich auch mit den III Bünden hier "ber zu verständigen, I». Auf ein Gesuch des Hauptmann Andreas Zweher von Uri wird seine Sache IPanischcu Gesandten Pompcjus zum Kreuz bestens anempfohlen und Uri ersucht, sich seiner bcson- anzunehmen. Der Ambassador ist seinerseits geneigt, dem Zwever so viel möglich bcholfen zu sein, weil derselbe sich in des Königs Dienst so brav und waker gehalten habe, ES wird ihm schließlich ange- daß man, wenn dieser Handel nicht gütlich erlediget würde, dann dem Zwehcr nicht verweigern »niie, das „Recht" zu brauchen, I. sS. u, Baden», Ii,. Nach Anhörung eines Vortrags des spanischen wbasjadors Pompcjus zum Kreuz wird ihm zuerst für sein freundliches Begrüßen und Anerbieten im amen des Königs gedankt mit der Versicherung, daß die katholischen Orte gleiche Freundschaft und Nach, «sschaft beobachten werden; dann wird dem Gubcrnator zu seiner neuen Stelle Glük gewünscht; endlich ^ud dem Ambassador persönlich versichert, daß man seine freundschaftlichen Gesinnungen bei den Obern führend anrühmcn werde, I. Zug wird ersucht, zur Vergütung der Kosken für die Abordnung von Gesandten nach Mahland ebenfalls einzuwilligen l, aus dem Schwyzererrmp'ar, Man sehe auch Im Alischnitte Herrschaflöangelegrnhelten: ^nfschnst Bade». I, Art, 138, Kirchliches II, GlanbeiiSs, e»»etb. Bogteie» üderh « »0t. 7, Verwaltung Im Allaem, Lauis -I. Art. 455, Kirchensachcn, Couferenz der vier Orte Lueern, Schwyz, Uiiterivalden lind Glnrlio. Pfeifers IZ8N, 13. September Staatsarctiiv Lucern. — Allen Kloster Pfäfers, ^athsboten: (Nicht angegeben), ^ Man seke das Verliandelte Im Abschnitte HerrschaftSaiigelegenlieltcii i ""ischaft Targans Art, 131-133, Klöster, Coiifereiiz der IX mit Fmnkreicl) verbiiildeteii Orte. Solvthur». 215, .Vctvber (Dienstag vor Simon und Judäj. (Staatöarckiv Lucern. Allgeni. Absch. Vd. 571. lÄuct, in den Archiven Obwalden, Freiburg und Svlothnrn.I Nathsbotcn: Lucern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheiß; Joseph Amrhhn, des Ratho, Urs, zum Brunnen, Landammann; Jost Schmid, alt-Landammann, Schwhz, Kaspar Abhberg, Land- """«»n, Untcrwalden, Niklaus von Flüc, Laudammaun; Marguard Jmfeld, alt-Landammann ob 7W Oktober 1580, dem Wald. HanS Wascr, Landammann nid dem Wald. Zug. Hans Nußbaumcr, des Raths. Glarus. Hans Schmid, Sekclmeistcr und deS Raths. Freiburg, (abwesend). Solothurn. UrS Ruchti, ^chust^ heiß; Urs Sury, alt-Schulthciß. Appenzell. Bartholomäus Thciler, Landammann. t». Man hatte ganz bestimmt erwartet, daß nicht allein die Pension für daS Jahr >577, iondcrn auch noch eine ansehnliche Summe an die schuldigen KriegSzahlungcn jczt werde ausbezahlt werden. Da jedoch nur daö erstcre crfolgl ist, wird dem französischen Ambassador Herrn von Sauch vorgestellt, wie die HauPtleutc in so große Roth gekommen seien, daß sie, um die Knechte befriedigen zu können, all ihr Hab und Gut haben versczen nnd verkaufen müssen, so daß den Wittwen und Waisen der Abgelten- bcnen nichts übrig geblieben, wie aber die Eidgenossen dieselben in ihrer Roth nicht verlassen werden» weil nun aber bisher alle angcsezten Termine ohne Zahlung abgelaufen seien, so habe man den aus- drüklichcn Befehl, von hier aus dircet zum König zu reisen und diesem die Antwort deS Ambassadore mitzutheilen und inzwischen durch die höchsten Gewalten entscheiden zu lassen, waS weiter zu thun st>» möchte; denn man wisse gar wohl, daß der Fehler nicht am König liege, und habe vielmehr Grund vermutheu, es möchten ihn einige von seinem guten Willen abwendig gemacht haben; weil die Eidgenossen wegen der Religion gegenwärtig in Spaltung seien, sei ihre Macht nicht so groß, um nach Sitte ihrer Väter mit Gewalt die Bezahlung erzwingen zu können; jedoch möchte man bald sehen, daß sie nicht st weit getrennt seien, um sich nicht für eine Sache vereinbaren zu können, die ihnen allen zum Unterg^ö gereichen könnte; zudem möchte die große Roth die Hauptlcute leicht zu Schritten drängen, die besser unterbleiben würden; daher bitte man ihn ganz ernstlich, einen entsprechenden Bescheid zu geben. ^ dieses antwortet der Ambassador: Es wäre nicht mehr als billig, daß den Hauptleuten ihre Anforderungen bezahlt würden, damit sie unverdrossen in deS Königs Dienst verbleiben; man möchte jedoch beherzig^"' welch' ungeheure Summen die Kriege gekostet haben, die bereits sieben bis acht Jahre in Fra»ku> wütheu nnd welche der König nicht um Reichthum oder Ruhm zu erwerben, sondern zur Erhaltung ^ katholischen Religion führen müsse; der König zweifle nicht, daß die katholischen Orte, anch wenn " ihm in keinem Büudniß ständen, ihm in dieser göttlichen Sache beigestanden wären; denn sie seien n> weniger als er selbst interessiert, daß seine Feinde nicht die Oberhand in Frankreich gewinnen; daß nun der König die Last des Widerstandes auf sich allein genommen, während die übrigen nicht weniger droht gewesen, dafür sollte man ihm Dank wissen und ihm die Schulden, in die er deswegen gerann"' tragen helfen; der König hege guten Willen gegen die katholischen Orte und wünsche nichts so icln, a ihren Begehren nachkommen und die HauPtleutc so bald möglich bezahlen zu können; daher hätte a» die Gesandtschaft, die man an ihn abzuordnen vorhabe, keinen andern Erfolg, als daß dem König ne> mehr Kosken aufgebürdet würden nnd daß die Benachbarten Verdacht schöpften, als wolle man über echnj andere Sachen unterhandeln; er erbiete sich übrigens, selbst sich zum König verfügen zu wollen, nm die traurige Lage der HauPtleutc vorzustellen und mit allem Ernst auf Bezahlung derselben zu dringen. Obschon man besorgt, daß die Obern es übel nehmen werden, wenn man der Instruction nicht nachtun» so wird gleichwohl im bcsondcrn Vertrauen auf die Zusicherungen des Ambassadors beschlossen, he'"^" kehren nnd die Obern zu bitten, die Gesandtschaft an den König nicht abzusenden. Der Ambapa e wird aber dringend gebeten, nach seiner Ankunft bei Hofe bald möglichst zu berichten, waS für ten er beim König gefunden und auf welchen Zeitpunkt die Bezahlung der Hauptlcute erfolgen wer ^ inzwischen wolle man bei den Hauptleuten auswirken, daß sie noch bis Lichtmeß sich gedulden. October 1589, sichert dieses alles zu und bittet, mau möchte während seiner Abwesenheit dafür sorgen, daß nichts dem König uachthciligcS von dessen Feinden angestiftet werde, und über dieses alles an die Obern referieren. da man schließlich überzeugt ist, eS werde auch Freibnrg zu obigem stimmen, wird ihm eine Abschrift dieses Abschieds übcrschikt. Ebenso wird dem Ambassador eine Abschrift in bester Form ausgefertigt, damit er bei Hofe dieselbe vorzeigen könne, k». Das Gesuch des Peter Schriber aus dem Gaster, gewesenen Gardekncchts zu Saiuzza, für sich und im Namen seiner Mithaften, man möchte ihnen beim König zur Bezahlung ihres Dienstgeldes verhelfen, wird dem Ambassador mitgetheilt. v. Das Ansuchen des Landammann Abhbcrg von Schwvz im Namen der Waldlcute zu Einsiedeln um Fenster und Wappen ^ ihr neues RathhauS wird nochmals all instinonllum genommen, «t. Ebenso wird die erneuerte Bitte des Gladi (Studer), gewesener Furier und jezt Wirth und Badmcistcr bei der Emmenbrüke bei Lueern, nm Muster und Wappen in seine neue Herberge wiederum in den Abschied genommen, v. Auf Begehren des Landammann zum Brunnen von llri wird dem Gardchauptmann zu Bologna ein Schreiben an den ^apst und an den dortigen Eardinal bewilligt in Betreff einiger in der eidgenössischen Garde daselbst Angeführter Neuerungen, t. Der Gesandte des Bischofs Jacob Christoph von Basel, Marx Hngine, Dbervogt zu DelSberg, vermeldet des Bischofs Gruß und bundsgcnössische Treue und Liebe und erinnert die auf leztem Tag zu Lueern in den Abschied genommenen wichtigen Artikel und erwartet willfährigen ^Kschtid. Da man aber darüber nicht instruiert ist, wird der Vortrag sammt den mitgethcilten Abschrif- ltn der zusistvcu dem Bischof und der Stadt Biel gepflogenen Korrespondenz rnl iimtruonllnm genommen. Confereuz der V katholischen Orre. Gorsan. ii>Z8l!>, 8. November fDienstag vor Martini). TtaatSarNiiv r'ucern. Allgcm. Absch. Bd. V^. Sß7. lAuck im Landes.,rchiv Oswalden.! Rathsboten! Lucern. Ludwig Pfpffer, Ritter, alt-Schultheiß und Panncrherr. Uri. Heinrich Püntiner, ^^Landammann; Vogt bi. Planzcr idc Palanda), des Raths. Scbwhz. Christoph Schorno, Ritter, alt- ^ndammann und Panncrherr. Ilntcrwalden. Niklaus von Flne, Landammann ob dem Wald; Johann ^^'er, Ritter, Landammann und Panncrherr nid dem Wald. Zug. Wolfgang Brandenberg, Ammann. und k». fS. n. Thurgau). «. (S. u. Baden), «t. Der Lentpricster von Lueern und die Pfarrer Schwyz und Arth mittheiien einige Verordnungen, die der Bischof von Vcrcelli für das ganze Ca- d'tel erlassen hat.-Jedes Ort soll sich mit seinen Pfarrhcrrcn darüber in'S Einverständniß sezcn. «d. Die -Priester führen Beschwerde, daß, während sie sich in den Custoreien ankleiden, andere Personen hinkom- und da ihr Geschwäz treiben. — Jedes Ort soll für Abhülfe sorgen. I. fS. u. Baden). K. Lueern "» Namen der V Orte an die lll Bünde in Betreff des Bischofs von Chur schreiben, was es für ^gemessen finde, indem man ihm nichts vorschreiben wolle. I». (S. u. Luggarus). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelejUnsteiten: ^""dgrafschaft Thurqa« Art. Zkt. Stifte und Klöster. >'. Art. 2Z8. Pnlizcilichee. ^^^^schaft Baden Arl. I7S. Stifte »nd Klöster. l Art. IZ9. Kirchliche-u.Glaut'enSs. LuggarnS. Art. t98. Znstizsachen. 728 December 1560, V«I Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarcttl. 138V, 3. December. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. l28. fol. 34. l'Auch im Staatsarchiv Bern. Vvangel. Absch.I Rathsboten: Zürich, Heinrich Thommann; Junker HanS Keller, beide des Raths, Bern, Ulrich Megger, Sekelmeistcr; Anton Gaffer, Bcnner und des Raths, Basel. Franz Rechbcrger, alt-Oberst- zunftmeister; Ulrich Merian, beide des Raths, Schaffhausen, Johann Konrad Meher, beider Rechte Doctor, Bürgermeister, t». Auf Begehren Basels hatte Zürich diesen Tag ausgeschrieben wegen der Exeommunicatio» u»d des Bannprocesses, welchen der päpstliche Legat, Bischof von Vercelli, und der Erzbischof von Bescnuff», unter dessen geistlicher Jurisdiction Pruntrnt gelegen ist, gegen die zwei Statthalter zu Pruntrut, malu scheinlich auf Betreiben des Bischofs von Basel, eingeleitet haben. Nach Eröffnung der Instructionen wird nun einstimmig beschlossen: Weil dieser Handel von großer Wichtigkeit und von unabsehbaren Foliff^ ist, indem, wenn das Vorhaben gegen die zu Pruntrnt ausgeführt werden sollte, dieses mit der Z auch auf andere Unterthancn deö Bischofs von Basel, die mit Bern und Basel durch Nachbarschaft n» andere Pflichten verbundeil sind und mchrenthcilö ihrer Lehre anhangen, ausgedehnt werden möchte, und weil ferner im BiSthum Basel vor dem gegenwärtigen Bischof viele Jahre beide Religionen neben cinaudcc in gutem Frieden gelebt hatten, müsse man den guten Leuten zu Pruntrnt zusprechen und diese vorbo bende Inquisition so viel möglich zu verhindern suchen. Deshalb wird, jedoch alles auf höhere Genehm' gung, für angemessen erachtet, daß von jeder der IV evangelischen Städte eine ansehnliche Nathsbotflh air den Bischof von Basel abgeordnet werden solle, um ihn nach Anerbictung gebührlichen GrußcS bitten und zu ermahnen, seine Unlerthanen in NeligionSsachcn, wie sein Vorgänger, in Ruhe und den bleiben zu lasseil und keine Neuerungen vorzunehmen, auf den Bischof von Vercelli, der nut c Bräuchen dieses Landes und Volkes keineswegs bekannt sei, nicht zu viel zu hören lind die Exco»i»ul nication, aus welcher eine spanische Inquisition erwachsen könnte, nicht in Vollziehung zu sezen, »u sonst zu besorgen wäre, daß er in seinem Bisthum statt Einigkeit nur Unheil und Unruhen würde; ferner um ihm vorzustellen, wie eS anderwärts gegangen sei, wie der sieghafte Kaiser Kall > Religionsangelegenheiten nie nach seinem Sinn und Willen habe einrichten, wie die Könige von F^' ^ reich und Spanien ungeachtet alles Blutvergießens nichts erhebliches in diesen Sachen haben sclssll können, wie überhaupt zweierlei Religion in ein und derselben Herrschaft gar nichts neues sei, fast überall Juden und Christen neben einander geduldet, ja sogar in Italien eigene Kirchen und ^ bräuche solcher gelitten werden, die mit der römischen Kirche gar nicht übereinstimmen und in k'" . Artikeln sogar weiter gehen als die Evangelischen; wie die Könige von Böhmen zu Verhütung ^ ^ Uebels die Hussitcn geduldet haben, wie in vielen Orten der Eidgenossenschaft beide Religionen Frieden, Ruhe und Einigkeit mit einander leben; um ihm endlich zu Gemüth zu führen, daß Freundschaft der IV Städte höher schäzen möchte, als die einiger fremder Anstifter, — Man dieser Mission an den Bischof jedenfalls den Erfolg, daß noch andere Pläne möchten aufgegeben ^ . wenn der Bischof steht, daß die IV Städte sich der Sache annehmen, — Obschon man nun der A>ü Deeember 1560, daß ^ wäre, mit den V oder VII katholischen Orten, welche den Bischof von Vereclli begünstige» u'lsprache zu nehmen, sc will man doch dieses verschieben, bis man Antwort vom Bischof von Basel erhalten hat, I». (S. u. Thurgau), v. Die Gesandten von Zürich machen Anzeige an die von Basel, daß ein gewisser I)r, StupannS in Basel in der Vorrede zn einem dem Bischof von Basel debitierten Buche diesen ^cgcn seines Bündnisses mit den katholischen Orten, sowie wegen Herstellung deö rechten Gottesdienstes icinem Bisthum lobt und hoch erhebt, und geben die wohlmeinende Ermahnung, Basel möchte über wie Drnkereien bessere Aufsicht führen, Die Gesandten von Basel entschuldigen ihre Obern damit, daß ^sts ohne deren Wissen und Willen geschehen, und nehmen die Anzeige acl rokorenüum, damit der Autor ""d der Drukcr gebührend bestraft werden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnheiten: ^a»da»afsrsiaft Thurgau Art, Stifte und Klöster. Conferenz der V katholischen Orte. Lncern 1380 20. Decemder (Dienstag vor Thomä). Staatsarchiv Lnccrn, Luccrn. Absch, Bd. k', tv, sAuch im Landesarchiv Obwaldcn.i ^ ^athsbotein Lueern, Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß; Sebastian Feer; Villaus Kloos, beide ''""er und deö Raths; Jost Holdermchcr, Sckelmcister nnd des Raths, llri, Johann zum Brunnen, Landainmann, Schwhz, Kaspar Abhberg, Landammann, Unterwaldcn. NiklauS von Flüe, ""daniinann ob dem Wald; Johann Wascr, Ritter, Landammann nid dem Wald, Zug, Johann Finger, att-Ammann, t». Mit Bedauern nnd Mißfallen wird der Bericht vernommen, welche Schmach dem NnntinS, Bi- "st von Vereelli, in Bern begegnet ist, indem solch' unerhörtes Benehmen gegen den Gesandten des . ""Ptes der Christenheit nicht allein den Papst, sondern auch die VlI katholischen Orte beleidigt, abge- davon, daß der Bischof einen Ncbcrrenter von Lneern mit der Standesfarbe bei sich gehabt, wäh- ^Kh Bern auf leztem Tage sich beklagt hatte, daß der NnntinS ohne abzusteigen durch Bern gereiset ""d demselben alle Freundschaft nnd Ehren zugesichert hatte, — Der Bericht wird in den Abschied ge- siich"^" ^ dieses auch Freiburg nnd Solothnrn berührt und noch andere Dinge mehr vorhanden ' d>e nicht längern Verzug erleiden dürfen, so soll so bald möglich ein Vll-örtischer Tag ausgeschrie- h , ^'"deii. Weil endlich Bern auch gegen die katholischen Orte unfreundlich und mit Verachtung sich ^ ^""»it, jedes Ort seine Gesandten darüber instruieren. Schließlich wird auf nächstkommenden airgesezt, I», (S. II. Luggarns), »». (S. u. Thurgau). Man sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelelienbciten: Landgrafschaft Thnrgan. Grafschaft SarganS. Grafschaft Baden. Landvogtel Lnggarns. Act. 307. Stifte und Klöster. 3i>2. Art. t34. Klöster. Art. 149. Kirchliches u. Glaub,'»Ss. Art. 283. Handel »nd Gewerbe Art. 547. Stifte und Klöster. I- Art. t80. Stifte und Klöster. Confereiiz der VII tatholischeu Orte. Lneeru , litt. Jtinunr ^taatsarrl>iv ^.'ncern. Lucern. Absch. Bd. I'. 44. — Allgem. Abscs'. Bd. 55. kol. 'i. lAuch in den Archiven Freiburg und Solotburn.I Rathsboten: Luccrn. Heinrich Flckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Sä?>fii heiß und Pannerherr; Sebastian Feer; Niklaus Kloos, Venner, beide des Raths. U r i. Johann Brunnen, Ritter, Laitdammanu; Vogt Scherrer, des Raths. Schwhz. (ilnbckannt). Unterwalde^ Niklaus von Flüe, Landammauit ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, Landammailil nid dem Lös Zug. Oswald Herster, Sckclmcister; Gotthardt Schmid, beide des Raths. Frciburg. Johau'l Lauten, genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Hauptmann Paueraz Wild, Sekelmcistcr und des Ru Solothurn. Stephan Schwallcr, Benner lind des Raths; HanS Jakob vom Staat, Stadtfchrcib^' ». Nach Anhörung der Berichte über die Beleidigungen, welche dem Nuntius, Bischof von Bu"' ^ vor einiger Zeit in Bern widerfahren sind, findet man anö vielen Gründen, daß es nun einmal ^ sei, mit denen von Bern ein ernstes Wort zu sprecheil und ihnen den vielfältigen Troz und den sie seit einiger Zeit nicht nur gegen die katholischen Orte, sondern auch gegen deren Bundes Rcligiousgenosscn zu erzeigen sich herausnehmen, vorzuhalten und eine Erklärung von ihnen zu gen, wessen man sich nunmehr zu ihnen zu versehen habe und ob sie Bünde, Landfrieden, Abschiede, besiegelte Briefe und wiederholte Versicherungen halten wollen oder nicht. Alles dieses n Mail denen von Bern auf der gemein-eidgenössischen Tagsazuug vorhalten, welche auf den 10. nach Baden augcsczt wird, und auf welcher tue Boten mit ausgedehnten Vollmachten sich einfinden ll'P'' Durch einen bcsondern Ausschuß läßt man die Hauptpunkte und Beschwerden, welche man auf bcnan" tem Tage denen von Bern vorhalten will, zusammenstellen. Dieser hierauf durchbcrathcne Entwurfs in den Abschied genommen, damit jedes Ort sich darüber entschließe und seinen Entschluß ci» überschikc, auf daß dieses sodann die Instruction ausfertigen könne. Luccrn soll alsdann in der ^ Namen denen von Bern von dem angesczten Tage Anzeige machen und inzwischen auch Zürich davon Kenntniß sczen, damit dieses die übrigen Orte Glarus, Basel, Schaffhauscn und Appenzell auch einlas Auch au den Papst und den Bischof von Vereelli wird das uöthigc über diesen Handel mitge Summarisches Ber^eichniß der Beschwerten, welche die VIl Orte denen von Bern am 19. Februar Z" halten wollen. Staatsarchiv Lueern: Akten: RelitponSbändel. Januar 1561, . (S, u. Lauis). , . lS. u. Vier ennetbirg. Vogt, nberh.), !>i. OSwald Vogt ^ Zug hatte eine Schuldfordcrung au Vogt Schall von Lueern; der lezterc hatte ihm dann einige ^chuldposten zu Laniö, MendriS, Como n, a, O, m abgetreten, welche dann Lueern ihm als Eigenthnm ^llä dann aber Oswald Vogt diese Posten hatte einziehen wollen, ergab es sich, daß andere ^Uth dieselben bereits eingezogen, weshalb Lueern auf seine Klage ihm bewilligte, aus der leztern üben, wo er solches finde, Beschlag zn legen Vogt stellt nun auch an die andern Orte das Gesuch gleiche Bewilligung, — ES wird von diesen all insli'iionllnm genommen, I. An den Herzog von ^"Hen wird geschrieben, er möchte dem Christoph Halter von Hallcrstein, Meister Martin Ealligari Lauis und Karl Tatt von Bellen; ihre Anforderungen an ihn berichtigen und den Gesandten, die er ^ ^"'Neuerung des Bündnisses hersenden werde, darüber Vollmachten erthcilcn, indem man sonst den beiden den zuvor veranlassctcn NechtStag auf die March nach Bellen; gemäß Bündnis bewilligen müßte,— 732 Januar 1581, Die Gesandten von Freiburg und Solothurn nehmen es in den Abschied, i». Es wird an das Gesuch deö Gladi Studer von Lueern um Fenster und Wappen in seine neu erbaute Wirthschaft zum Rothen erinnert; jedes kostet 5 Münzgulden. v. Dem Jodcr von „Buna" zu Unterwalden wird zum Bezug einer Erbschaft eine Empfehlung an den Herzog von Jülich und die Städte Cöln und Rotterdam ui Holland crtheilt, Hv. (S. u. Luggarus). x (S. u. Freie Aemter). zp. fS. u. Thurgau). « (S, u. Freie Aeim ter). t»t». HS. u, Thurgau). I»I». An die von Bellcnz und Lanis wird der Befehl crtheilt, die junge Fu> stin von Parma mit ihrem Gefolge frei und ungehindert durchpassieren zu lassen und derselben alle Ehre zu erzeigen, v«. (S. u. Lauis). Mit Junker Balthasar von Grissach wird ernstlich gesprochen, dast er sich beim Ambassador von Sanch für Bezahlung der ausstehenden Penstonen und der andern rungen auf den versprochenen Termin nachdrüklich verwende, «v. (S. u. Lauis). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Deutsche gein, Vogteien übcrh, Landgrafschaft Thurgau. Grasschaft Sargans. Landvogtei Freie Aemter Vier ennetbirg Vogteien überh Landvogtei Lauis Landvogtei Luggarus Vellenz, Bolleuz und Rivicra ii Ii ii <> r Art, 74. Kirchensachc». Art. 292. Kirchliches n. Gtanbenss. „ 239. Polizeiliches, Art. 435, Klöster. .. 439, An, 49, AmtShanS, Art, 253. Verkehr mit Moyland, Art, 4514, Kirchensache», „ 99, Verwaltung im Allgem, Art, 284, Handel n, Gewerbe, Art, 382, ->», Art. 548. Stifte und Klöster. i- Art, 94, Kirchliches u, Glaubens, " .. 437. Klöster, ' - Art. 453, Kirchliches u, Glaubens,'. ee, Art, 499. Landsteuer, e«. „ 457. Kirchensache», «, Art, 436, Personelles, Zahirechnung der die Vogteien Grnndfon und Gmßbnrg regierende» Orte Bern und Freibmst Freiburg I Kebrunr Staatsarchiv Veen. Freiburg. Absch, tl. 2!I2. Rathsboten: (Nicht angegeben), >e schein über den Befund der Münzen und dereit „Aufzahi ,.cr^ ». Die Gesalldten sollen an ihre Obern über den Befund der Münzen und deren „Aufzahl u> Probe berichten, daß nämlich der Fehler an der Aufzahl nicht so groß sei, als in der Stadt Bern „ schieneil". Bezüglich des „gemeinen Zusehens" der drei Städte und der Landschaft Wallis wird überlassen, der Stadt Solothurn und dem Bischof oder der Landschaft Wallis einen „vcrrumtcn" Tag die Projektierte Münzvcrgleichung zu bestimmen, I». Bern soll sich bei seinem Spitalmeister oder ^ erkundigen, wer und woher jener Fuhrmann sei, der den Pierre Monncron lahm gehauen, und ssll an Freiburg darüber berichten und den Fuhrmann auf Betreten ausliefern. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Vogtei Grastburg. x—iiii. ,ni». Art, 84—87. Vogtei Orbe mit TscherUz «e-iiii. Art, 359—355. Vogtes Grandson e— » Art. 841—869, Vogtei Murten ii -II. Art. 49l4-4946, Februar 158l «»OS. Gemein - eidgenössische Tagfazuiig, Bndeu. « S8« , I?« Aebrunr (Sonntag Nnnniiiüoore; in der Fasten), SlaatSarc!,,» Luccr», Ailgcin, At'ich, Bd, ?. SÄ. StaatSorciiiv üiiiricli, Absch, Bd, Str. 128. toi. 2, Z-taatsarehio Bern Absch, Bd VN kol, !il, LondeSarchiv Lciiwyz. lAuch in de» Archive» Obwalren, GlaeuS, Frciburg, Zolotburn »nd Aarau.j Gesandte: Zürich, Hand Kambli, Bürgermeister; Haue Keller, Obmann und dcö Raths/ Bern, ^ccit Ludwig von Mülincn, Schultheiß; Anton Gaffer, Benncr und des Raths, Luccrn, Heinrich Flckenstein, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schulthciß und Pannerherr, Uri, Hans zum Grünau, Ritter, Landammann; Hans Scherrer, des Raths. Schwhz, Kaspar Abybcrg, Landammann; Hauptmann Michael Schribcr, des Raths. Untcrwaldcn, Niklaus vonFlüe, Landammann ob dem Wald; Hans Maser, Ritter, Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug, Oswald Herster, Sckelmcister; Hauptmann Jakob Nußbaumer, beide des Raths, GlaruS. Ludwig Wichser, Landammann; Melchior Häffi, alt-Landammann, Basel, Franz Ncchberger, Zunftmeister; Remigius Fäsch, beide des Raths, ^reiburg, Haus von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Pancraz Wild, Sekclmeistcr und des Raths, ^slothurn, Stephan Schwaller, Sckelmcister und des Raths; HanS Jakob vom Staal, Stadt- Treiber, Schaffhansen, Dictegen von Wildenbcrg, genannt Ringk, Bürgermeister; vr. Hans Konrad Meher, alt-Burgermeister, Appenzell, Bartholomäus Theiler, Landammann, Jedem Gesandten wird eine Zuschrift des Kaisers Rudolph II (20, Deeembcr 1580) bezüglich der Umtriebe, die an verschiedenen Orten gegen die Grafschaft Burgund im Werk sind, abschriftlich mitgeteilt, damit man sich dessen zu erinnern wisse, wenn weitere Reelamationen erfolgen sollten, I». Schwhz Macht die Anzeige, daß es vor einigen Tagen einen Verbrecher (Hans Wilhelm) habe hinrichten lassen, "ud mitthcilt einen Auszug ans dessen Vcrgichten über seine Gehülfcn, Da gegenwärtig viele Landstrei- chM', Bettler u, dgl, umherschweifen und in den Städten sowohl als auf dem Lande stehlen und brenne», t wird beschlossen, daß in den Orten und gemeinen Vogteicn jeder, dem durch solche Leute Schaden zu- ^fügt wird, diese überall hin verfolgen dürfe, daß ferner jedes Ort ein Eisen anfertigen lassen solle, um ^che Leute, wenn sie an der Folter nicht bekennen wollen, an der Stirnc zu zeichnen, — Daneben beuchtet der Landschreiber von Baden, daß ein Landstreicher, der schwarze Giger genannt, neulich falsche Kronen und Doppclkroncn ausgegeben habe, die ein Goldschmied zu Aarau fabrieicrc; daher soll jedes auf denselben achthaben, e. (S. u. Sargans). 0. (S. u, Freie Aemter), «5. Der österreichische Rath Melchior Heggenzcr von Wasserstelzcn wünscht Antwort auf das Begehren der österreichischen Regierung Stände in Betreff nachbarlicher Hülfeleistnng. — Wird all iimlrnomlmn in den Abschied genommen, ' Klccrn macht die Anzeige, daß eS einen Münzmcister angestellt habe, um wegen großem Mangel an deiner Münze eine hinreichende Menge Schillinge und Kreuzer zu schlagen, und erwartet, dap man ibm ^seS gestatten werde, — Es wird bewilligt unter der Bedingung, daß nur währschafte Münzen geichlagen Werden, K. Betreffend den Span zwischen den VII katholischen Orten und Bern legen erstere ibre Jn- f^tion^vor und dann ihre Antwort auf den Vortrag der Gesandten von Bern") Nachdem die Gcsand- m Absch, Bd. X. im t'ucern. Archiv. IM. SS und li8: Beschwerden der VII Orte gegen Bern, - Daselbst. IM. «5 u, Akten: Ne- 'G°»sl.z,idel: Instruction der VII Ortc üdcr diesen Handel, - Ebendaselbst : Weitere Antwort der VII Orte ans die Berant- ^rtung Berns, — Absch, Be. im Znrcherarchiv lol, 14«: Antwort nnd Apologie Bern- auf die Jnstrnction der VII Orte, 73-i Februar 1581. leu der fünf vcriiiitleludeii Orte Zürich, Glarus, Basel, Schaffhansen und Appenzell beide Parteien angehört, melden sie, daß sie diesen Zwiespalt herzlich bedauern und daß sie beauftragt seien, allen Fleiß anzuwenden, damit der Streit beigelegt und Frieden, Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft erhalten werde, Sic stellen nun an die Gesandten der VII Orte die Bitte, ihren Obern zu Gefallen ihnen zu überlassen, über die Klageartikcl und Verantwortung einen gütlichen Spruch zu fallen. Dieselben geben ihre Zustimmung, ebenso die Gesandten von Bern, an die das gleiche Ansinnen gestellt worden. Darauf schlagen die Schiedortc folgende Mittel vor: ES sollen die Artikel betreffend die Kriegslcnte, Züge, Verhaftungen u, s, w, beiderseits aufgehoben sein und es soll kein Theil derselben gegeil den andern weiter gedenken, sondern sie sollen gute Freunde, Eidgenossen und Brüder heißen und sein; die von den beidseitigen Unterthanen ohne Wissen ihrer Obern gemachten Drohungen sollen ebenfalls gegenseitig aufgehoben sein; wenn in Zukunft einem oder mehr Orten etwas verdrießliches begegnet, so soll es schrill lich oder mündlich beim betreffenden Ort die Beschwerde vorbringen und es bei den Bünden und beim Landfrieden ermahnen, davon abzustehen, und dann dessen Bescheid darüber erwarten, und nicht gleiss eine Tagsaznng ausschreiben, weil öfters von unruhigen Leuten ohne Wissen und Willen der Obrigkeit mancherlei unnüze Reden zuwider der Wohlfahrt der Eidgenossenschaft gebraucht werden; erst dann, wen» ne sich nicht verständigen können, mag sich das klagende Ort weiter darüber berathcn, ob eine gemein- eidgenössische Tagsaznng deshalb auszuschreiben sei oder nicht; jedes Ort soll übrigens dafür sorgen, daß solche Unruhestifter nach Verdienen bestraft werden; hinsichtlich des Geleits des Bischofs von Vcrcelü durch das Gebiet von Bern sollen die VII katholischen Orte der Ruhe und Einigkeit zu lieb den Bstchbl ermahnen, die andern Orte in Ruhe zu lassen; sollte derselbe aber der Reformation der Geistliche» oder anderer wichtiger Geschäfte wegen durch das Gebiet von Bern passieren müssen, so soll das betref- sende Ort um die Bewilligung bei Bern ansuchen und dann den Nuntius mit der Standcsfarbc begieß ten; Bern wird dieses nicht abschlagen und seine Unterthanen ermahnen, denselben sicher nnd nnbelcidigl passieren zu lassen; Gesandte dcS Papsks, der Eardinäle nnd anderer hoher Potentaten sollen wie bishc» frei und sicher passieren dürfen, müssen sich aber „gleitlich" verhalten*»; wenn Truppen der VII katl>ol> scheu oder von mehr Orten in den Dienst des Königs von Frankreich ziehen und durch das Gebiet vo» Bern passieren müssen, so sollen die betreffenden Orte ihren Hauptlcnten nnd Knechten ernstlich »»^ fehlen, ans ihrem Durchzug sich gegen die bernerischen Unterthanen aller Beleidigungen zu enthalte»^ ebenso soll Bern und andere Orte ihren Unterthanen anbefehlen, jene frei und sicher passieren zu läge»' betreffend die zwei Züge der Bcrner nach Lyon nnd unter Pfalzgraf Casimir, bei welchen Anlässe» gegen die Truppen der VII Orte gezogen sind, so soll, damit solches in Zukunft nicht mehr vorko»»»^ Bern seinem Erbieten auf der Tagleistnng im Jahr 1577 gemäß handeln; beide Parteien sollen ilwc» Priestern nnd Predigern alles Schelten nnd Lästern verbieten nnd dafür sorgen, daß keine beleidige»^" Bücher oder Lieder gcdrukt werden**); nnd da beide Parteien sich anerboten, Bünde, Landfrieden, ^»^ü und Landrcchte, Vorkommnisse, Verträge n s, w, zu halten, sofern es auch von der andern Partei gel»' ' 's Rnndchosse von Kysat: linne nut, diser» neinlichen nnjedi»>>e» sich chcitlich chatten, dicwyl sy in aar keiner onch weder biichsen, teae», tolchen, noch einieherlei chvör, sonder k»n> ein brot mciserlin Habens, köntend kuni ein innk»" legen, ' s Wie oben: ig ein fync fach; in de» V!I Katholischen orten iii gar kein trncker». Februar 1581. W bitte mau sie dringend, diesem ihrem Anerbiete» nachzukommen und einander alle eidgenössische Treue und Liebe zu erzeigen*). — Beide Parteien nehmen diese Artikel an und verdanken den Schicdboten lhre dieses Handels wegen gehabte Muhe, Arbeit und Kosten; die Schiedboten danken ebenfalls für die von beiden Parteien gegebenen willfährigen Antworten, l». Die Gesandten von Bern machen die An- daß ihre Obern vorhaben, den ordentlichen Auszug zu ergänzen und die auf den Schlössern im Rargan befindlichen schadhaften Gcschüze umgießen zu lassen und Munition anzuschaffen; um allerlei Reden, die darüber entstehen möchten, vorzubeugen, machen sie davon Mitthcilnng, I. Der Gesandte des H'U'zvgs Karl von Lothringen, Melchior von Rhnach, meldet, daß der Herzog eine Garde von vierzig -Rann Eidgenossen zu errichten wünsche und den Girard von Rhnach als Hauptmann und den Philipp ^akob von Wartensee als Lieutenant für dieselbe bestimmt habe, und bittet um die Bewilligung. — Das bestich wird in den Abschied genommen; jedeS Ort soll seine Entschließung hierüber nach Lnecrn stinken, damit der Lieutenant so bald möglich mit der Werbung beginnen kann; Solothnrn soll die Ordonnanz Garde in Frankreich beförderlich an Lueern mitthcilcn, indem die Knechte gemäß dieser gehatten wer- dk» sollen. It., fS. u. Vier ennetbirg. Vogt, nberh.). I, wieder anSgebrochenen Kriegs seinen Verpflichtungen noch nicht habe nachkommen könne», daß dieser '"de,; abermals einen Frieden abgeschlossen habe und zu Gott hoffe, es werde derselbe besser, als es bisher ^!cheheii, von seinen aufrührerischen Nntcrthanen gehalten werden; er meldet ferner, daß laut einer Mit- ststnng des AmbassadorS der König steh nächstens entschließen werde, welche Summe er an die Eidgenossen Güsten wolle und auf wann; sobald dieser Entscheid erfolgt sei, werde er darüber berichten; die bisherige trzögerung rühre daher, weil der Hof wiederholt getrennt gewesen und die Finanzräthe abwesend; er ' te daher, noch ein wenig Geduld zu haben; endlich drükt er sein Bedauern ans über den Zwiespalt Aschen ^ katholischen Orten in Betreff des Nuntius und versichert, daß er sein möglichstes aufbiete» werde, um Frieden Ruhe und Einigkeit herzustellen.—Antwort: Man sehe mit Bedauern, daß die Zahlungen ungeachtet aller Znsicherungen immer weiter hinausgeschoben werden; obschon man zwar Pollmacht ^Ue, Gesandte an den Hof zu schikcn, so wolle man dennoch bis Ostern sich noch gedulden; man danke übrigens für seine Theilnahme wegen der MißHelligkeiten zwischen den Eidgenossen und für sein ^bieten, könne ihm jedoch die erfreuliche Nachricht geben, daß die Differenzen bereits gehoben seien, "»d (S. „ zzwr ennetbirg. Vogt, überh.). Ein Portrag des AbtS Martin von Stein am Rhein ^ ml iiwti'noruluin genommen, weil dieser Abt dem Vernehmen nach für das Gotteshaus nicht gut Aushalten soll. i. (S. n. Baden). (S. u. Lnggarus). <. Beschluß der Vll katholischen Orte auf einen "Urag per bischöflich-basclschen Gesandten betreffend die den IV evangelischen Städten zu gebende Ant- ^ Ii. Bern wird erinnert, die 2.5 Kronen an die Kosten der Abordnung nach Mahland an Lneern ^ überschjkxu. v. Ein Gesuch tlri'S um Fenster in das neue HauS deS Gedcon Stüter, ein gleichartig von Schwhz um Fenster in das neue RathbauS zu Einsicdeln, endlich ein Gesuch von Schaffbanscn i Lueern behauptet, daß in dieüm Abschied r-er Artikel ausgelassen worden, daß die von Bern sich anerbolen und daß '""n von den Schiedorten aukeriegt worden, niemanden an- den VII Orten wegen Zureden eigenmächtig ,» bestrafen, sondern -dr Bunde jeden da ,n berechtiaen. wo er seßbnft sei. 73k Februar 1581, um Fcuster in das Zunsthaus zu Fischern daselbst waren auf leztcr Jahrrechnung in den Abschied genom- inen worden, Obschon nun die Mehrheit ohne Instruktion darüber ist und ungeachtet neulich beschlossen worden, keiner Privatperson mehr auf einem Tag Fenster zu schenke», sondern selbe mit ihren Gesuchen an die Orte zu weisen, so wird nun doch beschlossen, obigen drei Begehren noch zu entsprechen. Es soll daher jedes Ort, das noch nicht bezahlt hat, dieses auf künftiger Jahrrechnung thuu, » . Die sechs katholischen Orte Luccr», Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Freiburg erneuern mit den savohischen Gcsand- tcu das Bündniß zwischen den katholischen Orten und dem Herzog von Savoheu vom 8, Mai 1577, ) « Staatsarchiv Lucern. Akten: Bischof von Basel. — », nur im Berncrereinviar, — in de» Eremplarc» de' Archive Zürich, Bern und Schwyz. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanyelcyenhcitcn: Grafschaft SarganS « Art 138, Klöster. Grafschaft Bade», i An, 131. Kirchliches u. Glau!>c»ss, Laudvogtei Freie Aenlter. «>, Art, lt. Amtshaus, Vier ennetb. Vogt überh. N. Art 8, Berwaltnn,, im Allgcm. Art. 83, Justizsachcn. in, 253. Bcrkehr mit Mayland, i» .. 255, Verkehr mit Mahiank, Landvvgtei Laiiis. > An, 1W. Rechnuni,ssachcn, Landvogtei Lnggarus. » A>r, 275. Polizcisachen, ««<». Geheime Verhandlung der V katholischen Orte. Bade». >581. ?» März StaatSarctnv Vilcer». Akteu; Bündnisse init Spanien und Mailand. (Hehcilnc Berüandlungen. Bezüglich der Differenzen mir Bern erlassen die V Orte folgende Schreiben, l) an König PlPÜd o - ^ ' - V Or^ von Spanien, Portugal und Indien : Da sich dieser Tage Dinge zugetragen, wodurch zwischen den tcn und ihren Miteidgcuossen von Bern in Sachen des alten wahren katholischen Glaubens leicht rüttung und Uneinigkeit hätten erfolgen können, so habe der Gubernator zu Moyland, Don Sanchw, Ambassador Pompejus vom Kreuz schleunigst auf gegenwärtige Tagsazung hergesandt, den V Orten ^ zuzusprechen und von Seiten des Königs „alle gnädige und wohlgeneigteste Hülfe im Fall der - anzubieten"; dieses habe den V Orten nicht „klcinfügen trost" gegeben; denn da sie sich an ihr ( ^ vom 25, November 1573 an Ihre Majestät erinnert haben, sie möchte die Hülfe, welche sie ihnen > den Ambassador vom Kreuz (versehen mit Eredeuzbriefen des damaligen Gubcrnatorö zu Mayland, Eom»ion dator Maggior de Eastiglia, vom >2, September 1573) angeboten und zugesagt, nämlich sie beim fatholijclff Glauben zu schirmen, nunmehr augedeiheu lassen und den Guberuatoreu zn Mayland, gogenwar >! und zukünftigen, anbefehlen, den V Orten im Fall der Noth die versprochene Hülfe zu leisten, so das gegenwärtige Erscheinen des Ambassadors sie in ihrem Vertrauen bestärkt ; deschalb können sie nun unterlassen, ibm für diese Eontiunatiou seines Wohlwollens ganz ergebtust zu danken; wiewohl '1 Bcilaqe Nr. 25. Erneuern»., des Bnndn.sseS (vom 8. Mai ,577) zwischen sc» sechs katholischen Orten »nd on Savoyen; 25. Februar ,581. .Sc» März Uxstl. durch die Gnade Gottes jene Differenzen mit Sern geschlichtei seien, so bitten sie ch» doch, die zuvor '"'gebotene und versprochene königliche Gnade zn continnicren und solche Weisungen zu crtheilcu. dasi er Gubcrnator zu Moyland ihnen im Fall der Roth die begehrte Hülfe, kraft seiner gnädigen Aner- 'cteii und Zusicherungen, unverzüglich zukommen lasse, wogegen sie sich anerbieten, bei allen Gelegenheiten '"'eh gute Freundschaft und Nachbarschaft gegen seine Unterthailen dieses zu verdienen; bei diesem An- uffe tonnen sie nicht umhin, den bcsondern Eifer und die Fürsorge des Ambassadors für Erhaltung der übe und Wohlfahrt ihrer Städte und Lande gebührend zu verdanken. — 2> A» Don Sanchio, Guber- "ator zu Mayland und obersten Feldhauptmann in Italien - Das; er die Versprechungen, welche ihnen König vor einigen Jahren bezüglich der Hülfe gemacht, welche sie von den Regenten zu Mayland "" Fall der Noth zu gewärtigen haben, in gutem Gedächtnis; habe, davon habe man sich so eben wieder 'erzeugt, indem er den Ambassador Pompejus vom Kreuz so schleunig hergeschikt, sie „der trostlichen ""'gliche,, Zusag und Versprechung zu versichern und zu vergewissern"; beschall' könne man nicht unterteil, ihm hjefür besonder» Dank zn erstatten und habe in einem besonder» Schreiben an den König "es anerkennend bemerkt ; man bitte ihn, in diesem seinem Wohlwollen auch fernerhin zu verharren, ""d werde dagegen durch gute Nachbarschaft gegen seine Unterthanen dieses zu verdienen suchen. Couferenz der V katholische» Orte. Lucern »8 »Zlpril. S-taatönrctiiv ^ucer»i. Lucevn. Absch. Vd. 5 t. AUqelii. Adsch. Vd X. .^ii. lAuch in den Archiven Schwy; und Obwaldcn.! Nathsboten: Vueern Heinrich Flekenstciu, Nitter, Schultheiß; Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schult- ^>ß; Sebastian Feer, Venner und des Raths; NiklauS Kloos, Benuer und des Raths. llri. Sebastian ' """, Panuerberr; HanS Jauch, Landesfähurich, beide des Raths. Schwyz Kaspar Abhberg, Land- ^"nia»„. N u terwa ldc n NiklauS von Flüe, Laiidammann ob dem Wald ; Johann Wascr, Ritter, ""dainmann und Panucrherr nid dem Wald. Zug. Hauptmann Hieronimus Heinrich, deS Raths. ^ Nach Verlesung der in Betreff der französischen Zahlungen geführten EorreSpondenzen wird Schlosse«. ^ por Ambassador die Bezahlung einer ansehnlichen Summe auf Mitte "> versprochen haben, wolle man sich bis dahin gedulden An Balthasar von Grissach wird mit allem Ernst ^ "leben, das; man auf die erhaltenen Versprechungen hin bis zum bestimmten Termin zwar Aufschub '»Zwilchen den großen Unwillen unter dem gemeinen Mann zu beschwichtigen suchen wolle, last wenn die Bezahlung abermals ausbleiben sollte, die Sache an die höchste» Gewalten kommen b ^ "'e>de, welche dann sogleich einen gemein eidgenössische» Tag ausschreiben und eine stattliche RathS- ^wft an den Hof abfertigen werden; er möge daher den König und den Herr» von Saney davon Kenntnis, seze». I». „Ily , 22. Mai Landeöarchiv Nidwalde». Rathöbotenll r i. Hauptmann Sebastian Kuhn, Pannerherr; Bogt Jauch, alt 'Landvogt im ^ gau, beide des Raths. Scb wh z. Bogt Jobannes Jützer, Statthalter; Jost Auf der Mauer, Sckclnin ^ Commissär Eberhart, alle des Raths, Nidwal den, Heinrich von Uri, Landammann; Johann Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Juni lft8l Man sehr das Verhandelte im Abschnitte Herrschafts- »nd ZchirmvrtSangclejzenhciteiu ^>lli>„z, Bollenz und Riviera -» nnv >, A>>. 383 und 384, r. Art. 38Z—387. Al'tri und Thal Engelberg. e Ar,. 8« titi» Conserenz der VII katholischen Orte sanunt Glarud »nd Appenzell. Lucern 1^81, i Juni. ^taatöarci)iv Lncern. Lucern. Absch. Vd k-'. 59. lAucl, in den Archiven Schwyz. FreiburZ und Solotl'nrn.I Kathöboten: Luecrn. Heinrich Flckcnstein, Ritter, Schultheis; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schult- Sebastian Fccr; NiklauS Kloos, beide Venner; Jost Holdermchcr, Sckelnicistcr, — alle des Raths. Sebastian Tanner, Ritter, Statthalter und des Raths. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Auf der Mauer, Sekelmcistcr und des Raths. Unlerwalden. Johannes Nosachcr, Landammann ^ ' dem Wald; Jobann Wascr, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Hauptmann Heinrich ^ kner, des Raths. GlarnS. Hauptmann Kaspar Gallati, des Raths. Frcibnrg. Hauptmann Peter ^uienstol, Bnrgermeistcr und des Raths. Solothnrn. Hauptmann Stephan Schwaller, Sekelmeister "d des Raths. Appenzell Hauptmann Bartholomaus Thciler, Landammann. Nach Anhörung des Oberst Tngginer von Solothnrn und des Junker Balthasar von Grissach uach Verlesung der Zuschriften deS Königs von Frankreich »nd seines Ambafsadors wird einstimmig "vssen: Weil man doch keine grundliche Versicherung bezüglich der Zahlungen erhalt und da ans den ^Vtcncn Berichten zu entnehmen, das, wenn man nicht ernstlich zur Sache thue, die Zahlungen »och ""^bleiben werden, da ferner der Unwille und die Roth immer mehr überhand nehmen, so das ' Ungern, Verzug schlimmes zu besorge» wäre, so soll mit der beschlossenen Abordnung einer Gesandt- ^ft fnrgefahven werden; spätestens acht Tage »ach Johanni sollen die Gesandte» abreise». Auch den evangelische,, Städten wird von diesem Entschlns Mittheilnng gemacht, damit sie, wenn sie wegen ^er Ansprachen anw Gesandte mitschiken wollen, ihren Boten ans nächste Jahrrechnnng zu Bade» Boll- mitgeben, sicb mit den andern Boten darüber zu berathen und die Jnstruetion festzustellen. WaS "" dort beschlossen werden wird, dabei soll man unabänderlich verbleiben und eS ausführen, damit Nch Ansehen und Achtung verschaffe. Die Gesandten von Glarus, Freibnrg, Solothnrn und Appen- ej ""t Ratifieation hin ihre Zustimmung; nichts desto weniger wird dem Balthasar von Griffach ^"ll'Mniig ein besiegelter Abschied über diese Verhandlung mitgetheilt. I». und . lS. u. Lauis). f. (S. u. Sargans). K. (S. u. Baden). I». Be- ^^ 'ch der Handlung des AbtS von Stein „will man den Proecfi auS Rom erwarten" und dann nach A das weitere verfügen — Wird zur Erinnerung in den Abschied genommen, i. Im Fall der "»litis Bischof von Vercclli in Betreff der Angelegenheiten des BiSthnms Chur die Abordnung einer ^bSbotschast »ach Ehnr begehren würde, soll sie ihm bewilligt werden, k. lS. u. Rhcinthal). 7W Juni l58l Man sebe auch im Abschnitte HerrschaslSangcleacichciteu : Laudvogrei Nheinthal >» Art. 152. LocalcS. Art. 2. Verwaltung im Allgem. «. „ 132. Glaubenssachen. Grafschaft Aargans. t. Art. I3!t. Klöster. Grafschaft Bade». s Art. I«2. Stifte nnb .tilbster. Vier ennetbirg Bogteie» tiberh. a Art. ». Verwali. in, Aiigenn s'andvvgtei LaniS «». Art >!>>. Landstrner «s I. (Zeineiii - eidgenössische JahvvechitungS - Tagsazung Bade«. 4. Juni. 'Ztaat >nrc1,iv lLuccrn Allgcm. Hl'sch. Vd. l ! >lum in ve»l ^lrcviveii Züriä', Vr'rn, Zct'wyz. Odw.ilden, Nidwalden, OlaruS. Freibupg, Zolorburn und Aarau-I Gesandte: Zürich. Hans Kambli, Bürgermeister; Hans Keller, Obmann und des Raths. Bernhard von Erlach; Anton Gasser, Benner, beide des Raths. Lneern. Heinrich Flekcnstcin, heiß. Uri. Jost Schmid, Landammann. Schwhz. ädaspar Abhberg, Landammann. Unterwalden. - klaus von Flüe, alt-Lairdammann ob dem Wald. Zug. .Hauptmann Beat Zurlauben, des Raths, ^a rus. Ludwig Wichser, Landammann. Basel. RemigiusFäsch, des Raths. Frciburg. Ludwig von Afs^p' Schultheiß. Solothtlrn. Stephan Schwallcr, Sckclmcister und des Raths. Schaffhauseil. Ilm H"'" Kon, ad Mehcr, Bürgermeister; Dietcgen von Wildenbcrg, genannt Rings, alt-Burgermeister. AP pst zell. HanS Bodmcr, Landammann. ^ ». (S. u Baden). Z». (S. n. Bier ennetbirg. Bogt, überh.). s?, Auf deit Bericht, das; die Regierung Mayland ein Mandat in Betreff der leichten Kronen und anderer geringer Geldsorten erlassen habt, . maß welchem die mahländischcn Untcrthancn binnen einer bestimmten Frist diese Geldsorten bciderOUä keir auswechseln sollen, uitd da zu besorgen ist, daß solche Münzen nun in die cnnctbirgischcn Landp)a gebracht werden, wird beschlossen, es soll jedes Ort seine Angehörigen davor warnen. An die enne^ ^ scheu Landvögtc wird die Weisung erlassen, ihre Untcrthanen ebenfalls zu warnen. «I» (S-u. bau «. und (S. u. Thurgau). K. Landammann Wichser von GlaruS eröffnet aus Auftrag seiner ^ ES habe zwischen den Herrschaften Werdenbcrg und Badnz ein Wnhrstreit gewaltet, welcher auf teiische Säzc „veranlasset" worden; Glarus habe dann zu Beilegung des Streiks Boten abgeordnet, ipa ^ an den Verwalter der Herrschaft Vaduz ein Schreiben durch einen Fußboten mit der Standesfatbc Glarus gcschikt; dieser aber sei mit so schmählichen Worten vom Landschrciber der Herrschaft ansssss^^ worden, daß Glarus großes Mißfallen darüber empfunden und über den Handel Kundschaften G aufgenommen habe; da nun aber der Schimpf und die Schcltungen nicht allein Glarns, sondecn gemeine Eidgenossen berühren, so habe Glarus geglaubt, diese Anzeige ihnen nicht vorenthalten » fcn. - Deßhatb wird nun an die graflich-snlzische Vormundscl'aft die ernste Ermahnung Beamte,c solche Schmähungen, die man ganz und gar nicht dulden werde, zu Verhütung von Gin. ^ und Mißhelligkeiteu zu verbieten, sich in Zukunft guter Freundschaft und Nachbarschaft zu g,i den Landschreiber dermaßen zu bestrafen, daß man erkennen könne, daß die gräfliche Vormunc ) 7-ii Juni iiM. . . ^ -ur ffenirt .rißnahmc in den Abschied genommen. d!»m V °rstl> tri» Grs».!-» >>»>» 7 B»sr. »»>> Sch-M-»«-». w»ü str »dr. d.r -» »r ». «»f u! «»ft .gr «. dir .V S.w.. « d°» Kirch °°» «..»,..>» bchuft «°M °-s°ff.»r Zuschrift i» Brttrff Ad--»«»« D.ri.ibr», Srld dr. H°»st. °»'r " ^ ri.ir.»», dr, schu.digr» Summ.» « ^ Ich.-ist.» »udru. ..mi.dr.» B..«, B-,-> D-imr«. «M-I» °« «Ml«». »» w..d » . Zst.ich stimm, »ich. d°I» "''^1 "' I Z-'rb «M. « >» ««» -»««' .. s°, ich . > Emstf°»st d°d irs.r» «'»"»- '°"7 ^ " ./«ch»d»»»st °°» «««« ««' d.d. mrd ».i. !»..» T.g drssr» «»--» rn« i Ichirbr» »»d >wch -.»r» M°»»> st« I» ^ «,s,chi.» ,..»>, >m>d l'»1st.Is°», °..i...g.» „rrdr. D° r. s.d.ch z„str»°.ir» »»d !» ten abzuschiken, Zugleich wird der En wr ^ seinen Gesandten aus rcn a "> den Abschied genommen; ferner wird cicgcn ' , ^ ^g^n eigenen Kosten rs' s°.°.w,» >».d.» s°... d.i. "»«ftw., d.i..«»».».«ich.. diese Gesandten keiner änderte Ansprache daran tehrci , .Mm»m Mi. g».°» W°..r° w.r d.s. srd» 0» dr» N.M.» ftm dir .»f d.r d.sti.»m,° 7rs°r di.Z»i'>»r.i°>>»i.d Crrdr«s»..°,c>'.S°« «°I°»d,.» dr». st°»dich..id.r!» B-«" »""»^"77«d'r K--l '» >» drstrgr.» «»»., ,. l«. ^ «'°7s"^7/77dr!.°...... °>" - °°' m ..,«» C,rdr»sd.i°. ^ »„d V°,ft°g m°>°» S.r.un Herzog gestellte Gesnch n». e.n ^ ^ou Schwhz erzählt umständlich, ^^^ge in u^'lnen.lu.» ge,rommcn. i Heinrich nach den. Leben g^bt, rvu ^ gbenslängli- und Leonhard Gosli seinem .söhn - , Steiner vor einiger Zeit vernl > , ..-u gäbe; Rom und Bologna genommen haben nn ^ Gefängnis; zu enttr-mm ; ' chnn Gesängn.ß vernrtheilt worden, .eun a ^i. ,nf den Steiner Acht zu h " °r bittet, da er nun weder seines ^beno n > Gnt^s ^ ,,,g.eb aeno« ^ lede^^^ M' Betreten an Sehwhz anoznliescrn - >-,mmaun Schmid von Uri stellt rae^ 7 . r^enkcn^ b'e entsprechenden Maßregeln treffe, «». "> r' ^ erbaute öran^ - ^ WS Ort ein Fenster mit seinem WreuwaPPrn m dd ^ vas neu "wnte Kloster ^ ^ ^in gleichartiges Gesnch stellt SchulthM vo ' ff ... (S. u-Vwr ennetb.rg. Vogb . - Rhff, Beide Gesuche werden in dcnUst N et evangelischen Städte Zw'c). - ' . u. Badend ... hS.u.Lanis). ... Die OM um Mittheil.n .g chres m.t de^^^. ^chaffhansen crircuern ihr Begehren an d>e dasselbe enthalte nno d e ^ j,^^„e>,s- ^nBasel abgeschlossene»Bündnisses, ..jcht instruier. , Ferdinand von Da aber die Gesandten der Vll Wasserste.zen, Rath ''d » Regierung "um, ... Junker Hans M-lch.or H.gg i EomMMnen der ^ ^ Oesterreich, wünscht Antwort ^^lMung "'«ich verbleiben; die Eidgenossen und Stände in Betreff nachbarlicher >„ ...gebenden Vcrcinung ganzw «... °.s.rn... »»d dr. ». «rst.7i7.d st' werden übrigens auch in Zulunsl n ^ ^ Vier ennctdirg, Vogt- n cr). gehalten werde, »<» (S. u, Luggarn^l 74? Juni l58l Ertrags werden die Lehen der Gcleitsbüchscn auf die Steigerung gebracht,. Weil aber auf einige jc^ gar zu wenig geboten wird, werden diese ihren bisherigen Inhabern wieder übergeben, — Wird -nl ro- I'>!I'0»«I»IN genommen, V. (S. u. Luggarus), ,v. sS. u, Baden), Rechnung über den Ertrag der Land- vogteien, Geleitsbüchsen u, s, w, HS, n. die betreffenden Landvogteien). Jedes Ort erhalt das ErbeiuungS' gcld vom HauS Oesterreich für das Jahr 1581 mit 150 Gulden (zu 1(i eonstanz, Bazeu), Man sehe auch im Abschnitte He> rsch>>flSnngcle.;cnbeite»: 1?a»dgrafsrl>aft Zhnrgnn. Vaiidvvgtei ?kl,ei»thal Grafschaft Dargans Grafschaft Baden Laiidvogtei Freir Arniter. Bier eimetb Bogtrien iibrrh. Laiidvogtei Lauis Landvvgtei ituggarus. >» >1. AU, 53, Märchen, ,, 105, Leibeigenschnsl und ^all. An 95 Weinsch.iznn.,. Art, 30 AmtSrrchnun,;, Art 7 Verwailun.j ini All.ikm, . INS, Unterst»;»»;,, Ar, 37, Amtsrechnun,,, An iO, Verweiilunq ini All.,eni, ,, NM, Polizeiliches, Ali, lOO, Verwitlun., in, AtN,en>, Art. 240, Juftizsnchen Sil 2 Art, 31, AnttSrechnnn.;, Art, 49, Anitsrechnu»;,. Art, 40, Anltsrtchnnnjie», „ ZZ. Amts. >i, Gelcitsrechnli'lP Art, 259 Verkehr >nit Mshisnd, , 94, Jniiizsachen, Art, 458, Kirchensachen, > Art 248, Territorialsneitiiiteitc" Eo» seien z der III die Grufschust Vellen; regierende» Orte, Scliwttz. ^<», Inn,' ^'cittdcsarctnv Lciiwnz. Rathsboteni Uri, Hauptmann Sebastian Kuhn, Pannerherr; Johannes Jauch, alt-Landvogt im ?>'»> gau, beide des Raths, Schwhz, Johannes Jüßer, Statthalter; Jost Ans der Mauer, Sekelmeister alt-Landvogt in den Freien Acmtern; Balthasar Eberhart, alt-Eommissär zu Bellenz, alle dcS Ratl^^ Nidwalden, Heinrich von Uri, Landammann; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSam,eis,,enheiren , Bellruz Bollenz und Riviera » «e Art 388 394, Tngsnznng der VII katholischen Orte suinnit Glarns und Appenzell, ^ucern IS8I, Juli, ^taatöarcdiv ^.'ttccvu. Luccrn. Adsch. Vd iilj. j'Aucl» in oen Archiven Oswalden. Freiburg und Solorburn.i Rathöbotell: ^llcern. Heinrich voll Fletenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffer, Ritter, ^ Schultheiß und Pannerherr; Sebastian Feer; Jost Holdcrmeher, Sekelmeister und des Raths, U" alb Rath^ b dc>» bastiau Tairncr, Ritter, Stalthalter und des Raths; Hauptmann HanS Jakob Troger, des Lchwhz, Kaspar Abhberg, Laudammann. N nterwalden, Johannes Roßacher, Laudammanu oi Wald, Heinrich von Uri, Laudammanu; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald o Hauptmann Heinrich Elsencr, des Raths, GlarnS, Ludwig Wichser, Laudammanu, Freiburü l Juli 1581, . huldigt), Solothurn, Hauptmann Stephan Scltwaller, Sekelmeister und des Raths, Appenzell Hauptmann Bartholomäus Theiler, Landammaun, Uri, Schwhz und Unterwaldcu hatten diese Tagsazung ausgeschrieben, theilS um sich über die Abordnung einer Gesandtschaft an den König von Frankreich wegen der ausstehenden Pensionen und ^ucgszahlungen zu entschließen, theilS wegen der jüngst nach Frankreich gezogenen vier Fähnchen, Nach Erlösung der Zuschriften des französischen Ambassadors und des Balthasar von Grissach, sowie der nach büicern eingeschikten OrtSstimmen, findet man, daß leztcrc gar verschieden lauten, indem einige die Gerätschaft abschiken, die Mehrheit aber de» vom König versprochenen Termin abwarten möchte, Deßhalb ^>ll man jezt in der Sache nicht weiter vorschreite» und beschließt auf Ratification hin: Wenn bis Ende September die versprochenen Zahlungen nicht geleistet werden, so sollen die Gesandten der neun Orte "ufthlbar und ohne weitere Besprechung mit ihrer Instruction sammt dem lezten an die neun Orte er ^ssenen Brief des Königs aus den 8, Oetober sich in Solothurn versammeln und von dort sogleich nach Hvf abreisen; binnen vierzehn Tagen soll sich jedes Ort über diesen vorläufigen Beschluß entschließen ""b sej„e Stimme nach Luecrn schiken; sind dann alle Orte einstimmig, so soll auch an die IV evangelischen Städte davon Anzeige gemacht werden, mit der Einladung an sie, ebenfalls Gesandte mitzuschikcn, (S. u, Bier eunetdirg. Vogt, überh.). «». (S. u. Luggarus). «R. Luecrn stellt das Ansuchen an die katholischen es möchte jedes ein Fenster mit seinem Wappen in den zu Luecrn mit großen Kosten erbauten neuen ^ftütal schenken,—Wird ml iimlmioiuluin genommen, e. Schwhz macht Anzug: Es habe ein angesehener Mann einem eidgenössischen Ort öffentlich in Schwhz geäußert, er lasse sich den Kopf abschlagen, wenn der König Frankreich von den lezten Schreiben und Versprechen Kenntniß habe; der König habe dieses Schrei- ^ so wenig gemacht oder unterzeichnet, als der Herrgott den St, Michelsbricf gemacht habe, Schwhz daher beauftragt, über diese Acußerung gcschworne Kundschaften aufzunehmen und sie dem Ort, jene Person wohne, mitzutheilen, damit diese nach Verdienen bestraft werde und kein unschuldiger verdacht komme, (Landschreiber Muheim von Uri war der Betreffende und hat sich schriftlich verant Mottet), l. sS, u. Rheinthal). K. (S. u. Thurgau). Man sehe auch i.» Abschnitte HerrschaftSangelc.,enheiten: ^""dgrafschaft Thurga» -? Art, W8. Stiste und Klöster, ^"»dvogtoi Rhoiuthal, r, Art, »«, Wcinscha,nng, ^ rniiktb, Bogtcic» tiberl,. >' Art IZ7, Polizeiliches ttnggarnö e Art, ?4ö, Kirchliches, Conferenz der III die Grafschaft Bellenz regierenden Orte, Bellen;. 24. August (auf Bartholomäustag). LandcSarchiv SMwyj Rathsboten,- Uri Niktaus Mubeim, Landschreiber Schwhz H'eronimuo Uliich, Nidwalden ^""»ad Käs. Fähnrich, ^ Man sehe das Verhandelte im Abschnitte H °rrschaftSan.,ele-,enhe,ten: Bollcnz und Riviera » 7 j i September I58l, Euilelbltglsche Zahrrechnullgö - Tagsazung. Lnuis. S>Z8S, September (St, Michelstag). Ttaatönrctnv Bern. Ennetbirg. Absck. Vd. (t549 — Ilito) fol. IA uch in, «Staatsarchiv Zürich.! Rathsbotcu: Zürich, Heinrich Zicgler, Zern, Peter ThyS (Dys), Lncern, Haue von lenwhl, Uri, Kaspar Romanns Bester, Schwhz. Georg Erler, Untermal den Jakob Wolf, Land weibel ob dem Wald, Zug, Adain Bachinann, Landschreiber. Glarns, Rudolph Zach. Basel, Melchu"' Hornlocher. Freiburg, Paneraz Wild Sololhur», Ehristian Langendörfer, Schaffhausc», 2° ^ Rudolf; — alle des Raths. » I, aus dcin Znrcherereinplar. Man sehe das Verliandelte im Abschnitte Hcrrschafrsaii,leie,jenbei!r>i i LeiniS und Mendels. Vandvoatri Lanis Vandvvgtei Mendels » Art. 4, Verwaltung im I» 4, „ 4 t. g» Hz lachen. a „ 45. A't, Nil, RechiiuiiqSsachcii. 452. Polizeisachen. « ,. 42», Uiitcriinzniigen. l. „ 422, Initizsachcn. », Ar!, t!I4, Rech» nii.>Ssache!i, < Art, 4», gniiizsachen, < ö, Perwaltiinn >>» Allqrni. k 44, Aiiitsrechnini,!, -» Art, 47», Fischenzen t» „ lK2, RcchniiiilzSsacheii, »i 47t. Fischeiizen. «i. Art, 5,iL Grenzvc erkel.r Ciinerbitgische Zahrrech » »11gs - Tagsaz»t > g, 5f«g»HLrns lZ8>, I t Lctvber Staatsarchiv Bern. Ennetbirg. Absch Vd. (15-jy—1<;l5) lo!. IA»lch in den Archiven Zürich sdefcct) und Solotbnrn.I Rathsboten: (Dieselben, wie auf der Iahrrcchnung zu LauiS den 28, September). Man sehe das Verhanrelte im Slbschnitte Herrschaftsan.ieleqkiiheiten: Nier ennetb. Aogteien nbexh r. Art 44 Aintsrechnung. vnFgaruS und Mainthal »>. Art, 2(>, Anitsrechnnnq, «2andvogtei LnggariiS. >». Arn 247, Instizsachen, a Art l»4 BiißenrechinuNi Landvogtei Mainthal, » Art, i»7, Hochwälder, Art 45» Rrchnnichdsache"' Oelober löttt. «»»7. Konferenz der V katholischen Orte, Luceru IS8I, Zlß -October. StaatdarltDiv Viicer«. ^ucern Absch. Bd. lAuch im Landesavchiv Zchwvz-l Rathsboten: pueern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheiß und Pannerherr; Sebastian Fcer; 'lklaus Kloos, beide Venner n»d des Raths, tlri Jost Schmid, pandammann, Schw hz, Kaspar Aby- pandammann, U nterw aldcn, Johannes Roßacker, pandammann ob dem Wald; Johann Waser, äter, alt-pandan»»ann nid dem Wald, Zug, Hauptmann Jakob Widmer, des Raths, »» Weil ungeachtet der vielfachen Versprechungen ans Frankreich immer noch keine Zahlungen eingelangt ferner weil die IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn wegen des abtrünnigen ts von Stein vor einiger Zeit zu Aarau sich versammelt hatten, endlich um sick über eine Antwort Zürich auf seine lezte Zuschrift zu bespreckcu, wurde gegenwärtige (Konferenz ausgeschrieben, — Nach )öruug einer Zuschrift des französischen Dolmetsck Balthasar von Grissack an die V Orte, worin er Meldet, daß er auf Befehl deS AmbassadorS zur Abholung des Geldes nach Phon reisen werde, wird nun Ratification hin beschlossen: pueern und ltri sollen unverzüglich je einen geschworucn päuferSboten ^^iefcn an Herrn von Mandelot, Herrn von Hantefort und Balthasar von Grissach, welche jezt alle >» Phon sind, abfertigen; diese Boten sollen daselbst stck erkundigen, ob Geld vorhanden sei oder "äst, Bericht sogleich znrükkehren; inzwischen sollen Uri, Sckwhz, llnterwalde» und Zug ^>ber st^ beratben, waS weiter zu thun sei auf den Fall, daß die Bote» mit der Nachricht zurükkehren, ^ ^i daselbst kein Geld vorhanden; bis künftigen Montag soll jedes Ort seine Stimme hierüber nach >5 sü>iken und, wenn dann die V Orte einstimmig sind, sott Pueern im Namen der V Orte deren " iästnß an die andern vier Orte Glarus, Freiburg, Soiotburn und Appenzell mittheilcn und sie ertönen, sich ebenfalls hierüber zu entschließen und sick von den V Orten nicht zu sondern I». sS- u. ^urgau). (5j„ Vortrag des Bernhard Wagner, Ganzler des AbtS von Beiershausen, wird a.l icmtiii.!»- " den Absckied genommen Dem Ganzler wird gemeldet, daß man auf näckstem gcmeiu-eidgeuösst- wo der Abt selbst erscheinen oder durch einen Bevollmächtigten sich vertreten lassen möchte, ^chc vornehme» werde, «I. Martin Calligari von Porza beschwert sich abermals, daß der Handel, dix bttrcl^"^ Anforderung an den Herzog von Savohen, immer noch nicht erlediget sei, ungeachtet er Mehrere Kundschaften die Rechtsgültigkeit seiner Ansprachen erwiesen habe.— Daher wird im Na te„ ^ "n den Herzog geschrieben (<>, November), er möchte den Galligari gemäß seiner erlang- ü'eite> stcmäß des Bündnisses bezablen, damit man nickt genöthiget werde, über die Sache He>" ""^zudenken, — Ebenso wird dem Carlo Talt von Bellenz bezüglich seiner Anforderung an den la»dr ^ ^Tavohen ein Verwendungsschreiben an diesen bewilligt, «. sS. n. Rh-inthal). t. Die Gc- dg ptleern bitten um Erneuerung der Fenster und Wappen im Gesellsckaftshaus zum Fritschj, »> Zu' ^'^htligcn durck das Alter schadhaft geworden seien, —Wird in den Absckied genommen, », Art, tt8, Kirchliche« n, Glaubeuss, t. Arr, 180, Loeale«, citri: : », Art, t!>9. Stifte und Klöster, Esilferellz der beiden Orte Bern lind Freiburq. Bern ?tvvember ^taatsaret,iv Bern. Freiburq. Absch. Bd. !> 4?it. ». Da Abgeordnete der Stadt Peterlingen erschieilen sind, in» de» spänigen Waidgang En auf friedliche Weise zu erörtern, melden die Gesandten der Stadt Freibnrg, daß cS ibnen dermalen nicht möglich, den Span beizulegen, sondern daß es nöthig sei, auf den Augenschein zu reiten, damit nach g» nauer Besichtigung des Streitobjektes eine „heitere" Ausmarchung zwischen den beidseitigen Untcrlha»»» vorgenommen werden könne, — Demnach wird der Handel verschoben, I». Der Streit zwischen dem Ktoste» Pcterlingen und dem Kirchhcrrn von Mcniöres wegen spänigen Zehnten auf vier Iuchartcn Land En ^ kömmt abermals zur Behandlung, Der Eommissär des Klosters Peterlingen ineldct, wie die Landes heu lichkeit daselbst tauschweise von Freiburg an Bern gekommen, während die Gesandte» von Freiburg ^ Jurisdiktion als ihren Obern gehörig ansprechen. Nach langer Verhandlung vereinbart man sich ^ ^ lich dahin: Dein Kirchherrn von Meniäres soll jezt und in Zukunft der Nnttizehnten in der Dort»»" MenioreS ab allen Stufen, so von nun an gereutet und mit dem Pflug oder der Haue aufgeb»»'»'^ werden, drei Jahre lang zugehören; wenn sich zuträgt, daß dergleichen Guter, so von nun an che» und dem Kirchherrn die drei Jähre zchutbar geworden, wiederum mit Gestäud überwachst» » sonst unbebaut bleiben und später nochmals aufgebrochen werden, so soll der Kirchherr keinen tcn mehr davon erhalten, außer wenn diese Stüke nach aufgehobenem Nnttizehnten dreißig Iah»» » - unbebaut geblieben wären. Schließlich läßt Bern seine Ansprache auf die Garben, welche der K>»»> auf obbeuannten vier Iuchartcn des Hofs Bruit „aufgenommen", gütlich fallen. Auf die Porste»»»» der Eommissäre von Peterlingen, wie nöthig es sei, die zehntpflichtigen Sinke anSzumarchen, wird e> e> ^ daß die Eommissäre und AmtSlcute von den ältesten Landlcuten aus der Gegend Erkundigungen Heu, wo und wie daselbst die Zehnten von Alters her aufgenommen worden, und dann deren ^ schaftlichc Aussagen den beiden Städten mittheilen sollen, «. Bezüglich des StrcithandelS zwiselch» Städten in Betreff des Berges Nahe verbleiben die Gesandten von Bern bei ihrer zu Murte» l gegebenen Erklärung Die von Freiburg halten es für nnnöthig, weitere Erkanntnisse a»fz»lege», fen sich auf den Schiedsspruch des Heinrich Falkner von Basel und Werner Saler von Solothm» ^ k558 und glauben, daß gemäß desselben der Berg abgcthcilt werden sollre. Da Bern die seS Spruchs bestreitet und noch fernere Gewahrsame vorzulegen sich erbietet, wollen die freib»»»' Gesandten vor der Hand sich nicht weiter einlassen, sondern die Sache wieder an ihre Ober» » > ^ «I» Auf die Beschwerde derer von Wifliöburg über den Zoll zu Domdidier erklären die Gesandten im Namen ihrer Obern, daß man dem Zöllner zu Domdidier die Weisung ertheile» November 1581, "nien von Wiflisburg guter Nachbarschaft wegen keinen Zoll von Korn und andern Früchten abzuiteh- wen, ,osern sie darthun, daß solches ihr eigen Hab und Gut und daß feine Gefahr noch Betrug im spiele sei; was dieselben aber für andere Leute um Lohn sichren, das sollen sie verzollen, e. Die /chndten von Frcibnrg beklagen sich, daß ihre Bürger und Untcrtbanen nicht allein mit dem Pfundzoll Bendes in der Stadt Peterlingen, sondern auch im Thal mit dem Ruage beschwert werden, Auf " Erläuterung aber derer von Peterlingen, daß dieser Pfundzoll, von dem »nr die Stadt Bcsanoon , Zweien, von Alters her selbst von ihren Burger» ohne Widerrede bezahlt worden, und auf die ""lerung der Commissarien von Lausanne, daß die Gerechtigkeit deS Ruage uralt, daß sie von Fremden ' ^'"heimischen, selbst von den Bürgern der Stadt Bern, mit einziger Ausnahme der Geistlichen und ">011, entrichtet werde, wollen sich die sreiburgische» Gesandten nicht weiter widersezen und geben zu, >bre Bürger und Unterthanen die BendeS von Peterlingen, sowie den Ruage, nämlich 2 Pfenning ledcm Faß Wein, bezahlen sollen, t*. Auf den Bericht des Commiffärs von Lausanne, was für Recht- leine Herren und Obern, anstatt des Bischofs von Lausanne, im Fielen „Chanlx", zwischen Chätel ^ Denys und Corsier, desizen, wo auch die Stadt Freiburg die IuriSdietion anspricht, stehen die frei- ielb> ^'^" ^''^""ken von ihrer Ansprache ab, jedoch mit dem Beifügen, daß, wer besondere Rechte da- > "«spvech^ diese mil dem Rechten daselbst suchen muffe, K-. Bezüglich einer Waidgangs-Streitigkeit l'ätt ^rnen von Courtion, Chandon, Mcziöres und Olleires vermeine» die Gesandten von Bern, eS "»Parteiischen SchiedSherren de» Handel nicht wohl erläutert. Die von Freiburg dagegen ^ an vvn Perträgen festhalten und glauben, daß allein nöthig sei, Märchen zwischen den beid- hgte^"-^'^^" ""^"vichten Demnach wird verabschiedet, es sollen von beiden Städte» Bcvollmäch- B?,. h"" Augenschein abgeordnet werden, um den Span so gilt möglich zu entscheiden und so ferner» ^ l'ver>tändniss<>n vorzubeugen, I». Den Streit betreffend zwischen beiden Städten wegen der Messelerie ^' "'"varterei> von „AgnenS" und der Allmenden zu St, Anbin produeiert der Commiffär von Pcterlin- ^ l'"»er Hern, und Obern Rechtsamen daselbst. Die Gesandten von Freiburg bestreiten, daß durch die Erkanntnissc bewiesen worden, daß die Messelerie von Agncns der Capelle zu Ressndens ^ Hübet ffj Nachdem die Gesandten von Bern noch vorgestellt, daß es sich nicht um die IuriSdietion und "veränetät bandle, welche unbestritten Freiburg angehöre, sonder» um einen geringfügigen Zins, daß . von ihren Rechten nicht abgehen können, wird der Handel -»> roloronilmn genommen, l. Huldas. Anstandes der Stift Lausanne wegen einiger Lehenguter hinter Tscherli; wird beschlossen. > Lansannt der Herrenzins mit dem il«nni>lio iliroet» über diese Stüke zustehen, der Stadt >lkr Viüreffniß der beiden Städten erkannten Zinse ausgerichtet werden solle, lk. Des Franz >el"''""'^ begehrte Währschaft einiger Guter zn Ctagniöres wird von den berncrischen Gesandten -nt iibk, ^ ücnoinmen, I. Cin Streithandel zwischen dem Commiffär der Stift Lausanne und Krumenstol He h^hvnspflicht einer Partikel im Zehnten zu PnllhtPoliez)-lc-Grand wird an das Gericht zu Zffcherliz >»ön^" ^ Begehren der Comiiiissarien von vansannc im Namen ihrer Herren und Obern, eS ^ Üe dav Schloß Villarzel-le-Giblonx und Zubehör sammt dem Zehnten von Areonciel dem BiSthnm ^^ch'ne als Cdellehen zuerkannt werden, wird auf die Zahrrechnnng nach Frcibnrg gewiesen, ». Ob- ^ "'">te Commiffarien machen die Anzeige, daß der Bogt zu Snrpierre seinen AmtSangehörigen öffent- ste, ^^boten habe, zu Händen des PrioratS „St, Mapre" angesprochene Lehen- und ZinSpflicht zu lei- " D'e fteibnrgischen Gesandten verstehen sich dazu, bei ihren Herren und Obern um Aufhebung dieses 74k November tstttl, Verbots aiezuhalreii, damit die Commissarien ihrem Ailftrag nachkommen und ihre „Gerechtigkeit" vo» den Pflichtigen einziehen konnein «». Auf die Beschwerde der nämlichen Commissarien über den Eintiag, welcher ihnen bezüglich der Gerichtsübung ans einigen Lehenleuten und Gütern zu Remauffens geswcln, weisen die freiburgischen Gesandten dein Sekelmcistcr Rchnold die bezüglichen Erkanntnisse vor, I»» ^ diese Commissarien bezüglich der Ansprüche des Priors von St, Sales ans ein Lehen darthun, dal! diefln Lehen nach Lausanne gehöre, mittbeilcn die Gesandten FrciburgS dem Prior die bezüglichen Instrumente, damit er auf nächste Jahrrcchnung seine Antwort darüber abfassen kann, «ß. Ein Rechtshandel zwiM» den Inhabern der Zehnten in der Dorfmarch GrangeS wird dem Landvogt von Oron überwiesen, damit er mit dem Rechten fürfahrc. i. Ein Streit zwischen beiden Städten über den Zehnten ad ei»e> oder mehr Iucharten in der Dorfmarch von OnlcnS war schon früher dem Landvogt von Lanjannc und dem Amtmann von Tschcrliz zur Erledigung überwiesen worden, Frcibnrg will den IustiflcationSbciiäü darüber einholen, 8. Der Vogt von Snrpierre wird mit dem Entscheid über eine» streitigen Zehnten von Villcneuvc zu DessouS-lcS-RochcS, welchen die Stadt Bern anspricht, beauftragt, 4. Bezüglich des Be gehrcnS des Herrn von Grandeourl um Einscznng in das Lehen in den Dörfern Antavaux, Rnclne>. und Forel wollen die freiburgischen Gesandten an ihre Obern referieren, «. Der ^roenrator gab»»" malm von Lausanne spricht die Jurisdiction der Mühlen und „Bläuwen" zu Greng bei Mnrten t»>, welche früher dem Bischof von Lausanne zugestanden hatte. Die freiburgischen Gesandten spreche» Verwunderung darüber aus, das Bern mit dieser und andern vom BiSthum Lausanne herrührenden A» sprachen und Prätensionen hervorkomme. Es kommt nun ein Vergleich zu Stande folgenden Inhalt Bern lässt Frciburg bei der Jurisdiction fernerhin verbleiben, welche beide Städte bisher in de» gemeinen Herrschaften besessen; desgleichen bei allen Rechten, Lehe», Gütern, Zinsen, Zehnten » l " ' welche Freiburg seit dem burgnndischen Krieg in benannten Herrschaften zugleich mit Bern inncgcm^ jedoch soll die Herrschaft Mnrten von der anstoßenden Herrschaft WifliSburg abgemarchct werde»' Ansprachen, welche die eine Stadl an der andern Unterthanen haben möchte, sollen vor den geb»b"> Gerichten „aussündig" gemacht, dabei auch die Edellehen vor ihre Lchenrichtcr gezogen werden; bezng ^ der neuen Landschaften soll jede Stadt bei ihrer inhabenden Jurisdiction und Sonvcränctät verbüß was jede Stadt vor Eroberung des Landes und seither ruhig besessen hat und worüber bisher lei»^ gewesen ist cdie gegenwärtigen Streitpunkte vorbehalten», bei dem allem soll jede Stadt verbleiben. sind übrigens Ansprachen und Rechte von Privatpersonen nicht begriffen. Die übrigen Späne w»r ^ auf nächste Tagleistnng nach Frcibnrg „veranlasset", v. Die Gesandten von Bern dringen uene^ > ^ auf Wegschassung der spänigen Schwelle bei der Mühle zu Bnbenbcrg oder Montbovon, damit de» > ^ leuten von Saanen ihr Brief, den sie vom Grafen von Grchcrz ausgebracht, nicht „eingelochct" wc>^ Freiburg bedauert, daß Bern noch keinem der gemachten Vorschläge habe zustimmen wollen, übrigens zur Wegschaffung der Schwelle verstehen, sofern Bern den Landleuten dortiger ^ angemessene Entschädigung leiste, Bern will sich endlich dazu verstehen, daß die Schwelle »och biv stehen bleibe, dann aber entfernt werde, iv. Bern spricht nochmals das Eigenthumsrecht am Be>g an, Frciburg stüzt seine Rechte auf eine Accensatio» eines Grafen von Grevcrz von l!tt>7, -n Gesandten vereinbaren sich, künftigen Frühling, sobald der Berg wieder wegsam, auf den Augenselw'» begeben, um dort beider Theile Gcwahrsamen zu untersuchen, in Hoffnung, es werde sich der SP»" wobl vergleichen lassen, Bezüglich deS Streithandels wegen der Mcsseleric von AguenS und der 7U» November l.ib5t °us ichnldigen zwei Mütt Waizen wird verabschiedet, daß das Lehen der Messclcrie dem Herrn von St, "bin wie bisher, dagegen die zwei Mütt Waizen ewigen BodcnzinscS, wegen der Vergabung des Guil- a»l»c von Grandson an die Kirche zu Rcssudenö, der Stadt Bern gehören sollen; bezüglich der „verlegenen-- Ziilstii mögen die von AgnenS deil Nath von Bern um Nachlaß ansuchen, Es werden Eom- ^llsarien bezeichnet, um einen Strcithandel zwischen de», Commissär von Lausanne und dem Prior von '^>alcs bezüglich eines auf Lehen des Schlosses Oron bezogenen Lobs zu untersuchen Bezüglich ^ Spans zwischen beiden Städten wegen der Jurisdiction über den Flckcn Chaur zwischen Ehntcl St, enys und CoreeltcS wird erkennt, daß eS bei dem bestehenden Vertrag verbleiben solle, daß jedoch durch Städte Gesandte eine March aufgerichtet werden müsse, ttt». ES kommen noch verschiedene andere Festigkeiten zur Sprache, die ml iimtriieinluni genommen werden. Die Gesandten sehen wohl ein, wie '''ch es für beide Städte wäre, wenn obbenannte Anstände durch annehmbare Mittel verglichen werden lntcn, Demnach beantragen die freiburgischen Gesandten, Freiburg wolle zu Guusse« Berus auf das "l Allerens, welches jährlich >00 Groß Zinsen an das Schloß Milden entrichtet, verzichten, wofern kni die zwei spänigen Häuser zu Cbatonnayc in der „Beherrschung" der Stadt Frcibnrg bleiben lasse. Da- Hegen schlagen die bernerischen Gesandten vor, Bern wolle von seiner Ansprache an das Schloß Biliar ">>d des Herrn von Stäfis Lehen in den Dörfern Autavaur, NueyreS und Forel abstehen, sofern und allein von dem Stük AllcrcnS, sondern auch von des Johann Frossard von BrenleS Lehen von den beiden Häusern zu Ehatounabe abstehe,— Beide Parteien nehmen diese Vorschläge in den Ebschied Coitferenz der VlI katholische» Orte, Lucern Il558I, ?tvvember Staatsa»ci»«v Lucer» Lucern. Absch. Vd. t>', 7Z. — Allqem. Abscir. Vd. X. !i»?. lAuch in den Archiven Schwyz, Ol'walden, tneiburg und Zolvthurn.I Aathsboteu: Luecrn. Heinrich Flckenstcin, Ritter, Schultheiß: Ludwig Pfyffer, Ritter, alt Schult- Pa^' Kloos, Vcnner; Nitlaus KruS, beide des Raths, llri, Hauptmann Sebastian Kuhn, ""»erherr und des Raths, Schwvz, Kaspar Abhberg, Laudamman», Unterwaldeu, Johannes k 'ßache^ Landammaun ob dem Wald; Johann Wascr, Ritter, alt -Landammaun nid dem Wald, Zug, ^'^Herstcr, Sckelmeistcr und deS Raths, Frei bürg, Hauptmann Pancraz Wild, Sekelmeister und ^atbs, -volothurn, Hauptmann Stephan Schwaller, Veuner und des Raths, Vest^' luuner noch keine Zahlungen aus Frankreich eingetroffen lind und der Unwille unter dem sclnm zunimmt, findet man, daß man die beschlossene Gesandtschaft nicht mcbr langer auf- ^ ^ kn dürfe. Obgleich man deren baldige Abreise gern gesehen hätte, 10 wird dennoch in Zirnkstchtig- dr> obwaltenden Umstände, weil nämlich der König in der hl, Zeit und an den Festlagen am ^ l»ste des JahrS den Gottesdiensten, Ecremonien und der OrdenSsolenuität beizuwohnen pflegt und k'uahe vierzehn Tage keine Audienz crtheilt, und um große Kosten zu vermeiden, fcstgcsczt, daß jedes ^ leine,, Gesandten auf den l7, Deccmbcr nach Solothurn abordnen joll, daß diese Gesandten die '"^Uletion nochmals durchberathen und dann ohne Verzug und ohne sich durch Verheißungen abwendig 750 November l58l machen zu lassen, an den Hof abreisen sollen; wenn auch eines oder mehrere Orte leine Gesandten schiken, soll dieses die andern von ihrer Abreise nicht abhalten. Dieser Beschluß wird allen übrigen Orten mit) gethcilt, damit sie sich zu verhalten wissen. Der Landvogt und der Landschreiber zu Baden werden ans benannten Tag nach Solothurn beschicken, damit sie die Instruction ausfertigen und besiegeln, Uebe» daS, was Balthasar von Grissach geschrieben und Junker Vigier mündlich vorgetragen, und was man z" Förderung der Sache au die Herren vo» Mandelot und von Hautcfort geschrieben hat, darüber mag jeder Gesandte an seine Ober» referieren, I». (S, u, Luggarns), «. HS. u. Thurgau). «I. Da der ab gesezie Abt von PeterShausen um ein Unterkommen im Gebiet der V Orte nachsucht, wird an den We>h bischof zu Konstanz geschrieben, daß man nichts dagegen habe, insofern die geistliche Obrigkeit es erlaube, unter der Bedingung jedoch, daß der Abt sich still und ruhig verhalte, v. Die von Basel und ihre M ligionsgcnosse» sind über den Bischof von Basel erbittert, weil er an einigen ihm untcrthänigen OU möchte den Rvbincr um eine Erklärung angehen, ob er die Obrigkeiten oder besondere Personen meine Jedes Ort wird erinnert, denen von Lucern für Fenster und Wappen in die Spitalkirche l() Kn'» zu bezahlen, l. Das Gesuch SolothurnS um Fenster und Wappen in seine neue Kirche an der En»»? unweit der Stadt wird in den Abschied genommen, »»». Die Klagen und Antworten über de» streit Handel zwischen Landammaiin Waser und seinen Miträthen von Nidwalden einerseits und Osma Bogt und Michael Weber von Zug anderseits werden nochmals abgehört. Früher hatten sich die teien bereit erklärt, den Handel zur gütlichen Beilegung an einige Unparteiische aus de» übrige» O»K> überweisen zu lassen; auch jezl noch erachtet man für das beste, daß die Parteien diesem nachkommen sollte» sie aber darüber sich nicht einigen können, so soll der Handel ans nächstem Tag entschiede» werden > inzwischen sollen sie aber die Schulden miteinander abrechnen. Man sehe cinch im Abschnitte HerrschaftSangeleaenheite»: Laudgrafschas» Thurgau, «, Art, M>. Stifte »ni> Klafter, K, Art, ZA». Stifte und Klafter, > „ 5 ,2«. Grafschaft Bade» ,c, Art, ina Stifte unc> Ktöfter, Landvogtei LttggaruS >>, Art, t!8, GliinbenSsachen Iahrrechnling der die Vogteien Mllrleii lind Tscherliz regierende» Orte Bern und Hreil'uus ^reibnrg , 4—7 December Staatsarchiv Bern Kreibarg, Absch. N, ZI2 Rathsboten: «Nicht angegeben,) Decembcr tüttl Man sebe ->«« Ä-rh-ndeltc im Abschnitte Herr,ch-fISa„^leg. »betten Vogt.i GraHburg -- ^ ^ogtei Orbe mit Tsch-rlij . «. «« A.i. Züb !?i ^°atei Grandson " Ar' ^i ^"gtei Murten q nn Art. ii'lt-U»' «21 Tagsazulig von zwölf eidgciiösstfcheii Orten. Solotburn IS8I, It? December Staatsarchiv Lueern. Allqem. Absch. Gd. X. 176. — Akten: Frankreich, Pensionen. l'Auch in den Archiven Glarus, Freibnrg und Solotburn.I ^ Nathsbvlen: Bern Marguard Zchnder, des Raths. Sutern, Ludwig Pfhffer, Ritler, Schultheiß. ^ " Sebastian Kuhn, Paitncrherr und des Raths. Schwyz. Kaspar Abvberg, Landammann llnter- Pa> 5'"" Wcifienbach, dcö Raths ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, alt-La»dami»ann und Selelmeistcr und des Raths. Glarns. Ludwig S ol^"' Basel. Jakob Obcrried, Sekelmeistcr. Freiburg. Paneraz Wild, Sekclmcister. B„ Stephan Schwaller, Vcuner und des Raths. Schaffhausen. Haus Konrad Meber, ^^rineistcr. Appenzell. Bartholomäus Theiler, Landaminan» ngch^' der XII Orte sind hier zusammen gekommen, um sich bezüglich der Abordnung b ^""k'reich in Sachen der vicljährigen Anforderungen ihrer Haupttcule zu vereinbaren. Vorerst kern^ katholischen Orte von den fünf ander» Orten Antwort auf ihre Zuschrift ans Lu- Auf dieser Angelegenheit. Diese erklären, das! fle an der Gesandtschaft Antheil nehmen werden. At»b ^"irage an Balthasar von Grissach, ob er seit den lczten Zusicherungen des Königs und des ah.Herrn von Sanch, keine weiteren Aufträge erhalten habe, gibt derselbe folgende Erklärung habe sich stets hjx Sache sehr interessiert und den zu Luecr» gefaßten Beschluß in aller Eile >h»i überschikt, habe auch an den Gubcrnator zu Lhon, Herrn von Mandelöl, geschrieben, der ^ Zuschrift vom 7. fließenden Monats geantwortet habe, daß an demselben Tag eine bedeutende Zur s/ ' Paris in Lhon angekommen, die zur Bezahlung der Anforderungen der Eidgenossen und der Vereinung bestimmt sei; die Bevollmächtigten für die Unterhandlungen über lcztern der bereits unterwegs; man möchte also mit der Abordnung der Gesandten bis zur Ankunft bellen Bevollmächtigten zuwarten; denn er lebe der Hoffnung, daß diese jedermann zufrieden aber die eidgenössischen Gesandten jezt abreise» nnd inzwischen die französischen ^^Pten hier anlangen, so könnten diese nichts vornehmen, bis erstere zurükgckehrt sein wurden; ^a» ^ ^>vde viel Zeit verloren gehen; sollte man übrigens seinen Worten nicht glauben, so möge ^"'""den »ach Lhon abschiken, um siel» von deren Wahrheil zu überzeugen. — Da man jedoch diesen . ^^"gvn nnd glatten Worten keinen Glauben mehr schenken und sich von dem gefaßten Entschluß Air machen lassen will, so wird beschlossen, nunmehr an den französischen Hof abzureisen. — ^ Nachricht hievon stellt Balthasar von Grissach die dringende Bitte, die Gesandten möchten ibren ^ "ber Lyon nehmen, indem sie alsdann fleh überzeugen werden, daß dort eine „stattliche" Geldsumine 75? Deeember l58l. bereit liege und daß er übereinstimmend mit Herrn von Mandelöls Schreiben die Wahrheil gesprochen habe. Indem man nnn einsieht, daß man, wenn dem also wäre, in Lyon bei Herrn von Mandelöl gleich viel ausrichten möchte, wie beim König selbst, nnd weil man auch vernommen hat, daß in der Champagne und besonders um Trohes herum eine gefährliche Krankheit grassiere, so wird die Reise über Lyon fest gesezt; sollte wider Crwarten das Geld sich dort nicht vorfinden, so will man dann von dort aus de» nächsten Weg nach Paris einschlage», I». Die Gesandten von Bern nnd Schaffhauscu melden, das wegen der Anforderung des Iii , Rhhiner von Basel an den König von Frankreich auf dem Marwrag gewesen nnd daß der Handel, weil die Zusäzcr in ihren Urtheile» „zerfallen" seien, an einen Obmann übergeben worden. Der Doetor stellt nnn daS Ansuchen, es möchten die Gesandten sich beim Kö»>ll persönlich verwenden, damit dieser Handel in Güte beigelegt werde, — Da man sich jedoch mit keilten aiide>», als mit den in der Instruetion enthalteneu Angelegenheiten befassen darf (S, d, Instruction der Xlll OUe für die Gesandtschaft an König Heinrich von Frankreich und Polen, Staatöarch, Lueern Aktein franze fische Pensionen», so wird sein Begehren i» den Abschied genommen; Rhhiner mag aber die Sache 'U künftiger Iahrrechnuiig vorbringen Jedes Ort soll sich inzwischen erkundigen, ob jemand von seine" Angehörigen an dieser Ansprache auch bethelligt sei. Konferenz der mit Snvoyen verbündeten VI katholischen Orte, Lucern, Januar (Freitag nach Aiitonn). S.t.intSnrclnv Vuc-ril, Luccrn. Mich. Vd, r, 77. — All.,cm. Al'sch Bd, 224 ». 22i. lAucl» in von Archiven Schwvz und Freidnrg.I Rathsboten: Lueern Heinrich Flekenstein, Ritter, Schultheiß; Sebastian Feer; Niklans KlvsS' Stadtfähnrich; Jost Holdermeher, Sckelmeister nnd des Raths, Uri, Jost Schmid, Landamwann? Hann zum Brunnen, Ritter, alt-Laildainmann, Schwyz. Georg Reding, alt-Landammann; Ehus Schorns, Ritter, alt-Landammann lind Pannerhcrr, Unterwalden, Johann Roßacher, Landamma»> ob dem Wald l Heinrich von Uri, Landammann nid dem Wald, Zug, Hauptmann (Heinrich) berg, des Raths, Frei bürg, Franz Rudela, des Raths, »».. Die Gesandten des Herzogs von Savoyen, Herr von Jakob und Herr Manfredi de Gvvc. Doetor der Rechte und Künste, eröffnen mündlich und schriftlich die Beschwerden ihres Fürsten gegei die leztes Lahr zu Bellenz ergangenen Urtheile in Betreff der Ansprache des Martin Calligari von Lan> und des Carlo Tart von Bellenz an ihn. Dagegen verantworteil sich d>e beiden Zusäzer, welche je>^ Urtheile gegeben, nämlich Oberst Lnssl, Landvogt zu Lauis, und Ritter Luchstngcr, Landeshauptmanns Luggarus, Rachdei» maii auch noch die Antwort und Replik der Ansprecher vernommen, richten du ten der sechs Orte an beide Parteien das freundliche Begehren, sie möchten ihnen diesen Handel zu e> ^ gütlichen Ausspruch übertragen. Die savoyischen Gesandteil aber wollen sich darauf nicht der Entschuldigung, daß sie keine Pollmacht hiezn habe», nnd begehren eine Frist von sechs bis , che», ilm dieses an ihren Fürsten zu bringen. Die Boten der sechs Orte entsprechen ihnen nnd . den Termin auf Mitte März fest mit dem Bescheid, daß, wenn dann niemand von Seite des erscheinen würde, um den Handel erledigen zu helfen, alsdann die Eidgenossen denselben zu 75Z Januar t562. .'-55» Rnwrechern ihren ttnlerthanen, zu Hülst kommen konn »chmeu und trachten werden. wie sie den beiden Ast frischen Gesandten mit entsprechenden ten, das; man jedoch der getrosten Hoffnung ^ . mühselige Handel endlich erlediget werde. Im Vollmachten sich dort einfinden, damit d>e,er ai. ^ ^ j„ diesem Handel nicht anders gehandelt »brigcn wird erkennt, das; Oberst Lnsü und Ritte . . ^ ^ vorgeschriebe» und w.e haben. ald wie eS chreuwertben Männern uw ^ehen; defibalb wirlo ihi.e.r es ihnen anbefohlen worden, was selbst du w ^ ^ ^ ^ Luggarus). «I. Die Der- auch jede Verantwortlichkeit in dieser Sache abgeumnmeu. autwortnng des Stadtfähnrich von Lueern, N> verschiedener Beschwerden ernstlich gesprochen, halten. Mit dem savohischen Gesandten wird nbcr . i < Kardinal BorromäilS. zur Erz.eluug bester er «- Dem Paudan.ma.ni stussi werden Austrage ge^ ^^«..g.ingc. und an den Gnbnnator zu Sorge für die im Eollcginm zu Mahland st» u ^birgischeu Unterthaue» aus n .aylandich.em Mahlaud betreffend die Nuzuug der Güter. we cl'^^enue ^ ^ ^^ruug G.ük wni..,chen. Gebiet besizen ; leztcrm soll er auch nn Name.-. . . Empfehlung an den Herzog von «avoye. t-. (S. Lcruis). Dem pandau.mann Schorns uue st. u ^ ^ ^ Januar, bezüglich einiger Ansprachen an den st ' ^ übergetreten .st. b.s Pf.ugst.u >vud ersticht, den' Jakob Keller von Zürich, er ^ Priesterweihe .n den w Kloster Einsiedel» aufzunehmen, dam.t derie.be ,.cb da, ^r-emonien und im Gesang übe.. ^ ^ ^ ,„.,-^,....->0...^.^ ^ Art. ltl. Rhein. > «-» ^ »rrr ^ Glnubenos.rche». ^andvvgtei LngqaruS. «2». ^^haiidliinge» der wegen der ausstehenden Zahlungen an den König von Frankreich abgeordneten Gesandten der Eidgenossen. »«»—23 Januar ordneten r-yr,«..^ Paris. I»«2. 2<» 23 Januar. Staatsarcinv Vucer«. Akten : Frankreich, Pensionen. ür>- Sebastian Kuhn, Panncrhcrr ^ ^ - ^ ^ Wald; pandammann. .um Weißenbach. al.-pandvogt in. TlMüau. ^vig Wichst . ^ 'Mnrann nid dem Wald. Zug Chr .st.au Wild. Sekelmeisstr. Bartholomäus ?»sel. Jakob Oberried, des Raths, ^e.b M-ben). Appenzell. ^chwallcr, Venner. Schasfhausen. < ha ^ ^ Betreff der Ansprachen ^'Mler. ait-Landamma,i>.. s,a„,ösischeu Hof abgeordnet worden. u^ fg, angeliehene ». Die Gesandten find an de. t Anforderungen e.nzclm^ ^ ^^e,r mit dem König ^ Obersten. Haupt- und Kriegöleute. der r Fnedgew und verbürgte Summen sammt Zinsen, cn , Januar I5tt2, persönlich zu verhandeln, Den lü, iil der Nähe von Paris angekommen, werden sie vom Ambapador rn» Sanch uiid dem Herrn von phverdis empfanden und mit einem kostbaren Bankett tractiert, von da >» die Stadt geführt nnd von einem großen Gefolge von Edellenten und von der eidgenössische» Ga>dc bis zu ihrer Herberge geleitet, Am andern Morgen werden sie vom König zur Audienz eingeladen, Nach nochmaliger Durchberathung der zu Baden entworfenen Instrnetion wird der Tag zur Verhandlung de» 20, angesezt, An diesem Tage werden sie in königlichen Wagen nach Hof abgeholt. Nachdem lue> der König den Gesandten nach alter Uebnng und „eidgenössischem Brauch" die Hand zur Bcwillko»»" ung gereicht, werden ihm die Crcditive sammt der Instruction zugestellt mit dem Gesuch um eine cul sprechende Antwort nnd mit der Bemerkung, daß man, wenn keine willfährige Antwort erfolgen svÜlO Auftrag habe, „weiteres mit ihm zu sprechen". Am W, ertbeilt dann der König in feierlicher Audie»> schriftliche Antwort, Nachdem die Gesandlcn aus derselben ersehen, daß sie nichts ferneres erlangen U» neu, nehmen sie dieselbe in den Abschied, nebmen gnädigen „Urlaub" vom König nnd danken unter ge ziemenden Zusicherungen für die ibncn erwiesene ehrenvolle Aufnahme, I». Es langt eine Zuschrstl e von >>l Rhhincr aus Basel bezüglich seiner Anforderung an den König, Wegen „Unförmlichk^»» war jedoch dieser Handel schon in Solothurn ans eine gemein-eidgenössische Tagsazung gewiesen wor^u Unterhandlungen in Phon hatten ebenfalls zu nichts gcfsihrt, Da übrigens die Zuschrift erst nach N ^ gehabter Absebiedsandienz eingetroffen ist, hat man den Handel nicht mehr weiter bringen könne» »^ wollen und an Basel darüber geschrieben, Consereiiz der IV evangelischen Städte, Atrrrru 158:!, Dlt'iisttieg den U», JtlttUl»» Staatsarct'iv Bern, lvraliael. Al'scl». Ii. f«I. .. . ^ern- Nalbsboteii! Zürich, l?Heinrich) Thoniman», pandvogt; (? Gerold) Eschcr, Stadtichreiber Gasser, Benner; Niklans Mannet, Basel, Bonaventura von Brun, Bürgermeister: OU, hart, Oberstzunflmeister, Schaffhansen, Iii , Hans Konrad Meher, Bürgermeister, ^ Man hatte erwarter, der Bischof von Basel werde in Folge der jüngst an ihn abgeordnete»^,^ Heimen Bolschaft von seinen Näthe» ermahnt werden, in seinem Bisthum keine Neuerungen in fachen vorzunehmen, sonder» es bei der Uebnng seiner beiden Vorgänger nnd bei dem Burgrccht, » ^ die Stadt Basel seit langen Jahren mit fünf zum Bisthum gehörigen Dörfern ohne Einrede gc'» gänzlich verbleiben zu lassen; allein aus der vom Bischof vor einigen Tagen an Basel überschikten ' » ergibt sich, daß derselbe zu den von ihm ergriffenen Maßnahmen das Recht zu haben prätendier t> hatte er gegen die obgenanntcn geheimen Gesandten die Andeutung fallen lassen, jenes sei nicht ans rechtmäßige Weise aufgerichtet worden. Nachdem nun die Gesandten der Stadt ^ führlich berichtet, was seither vorgegangen, nnd um Rath nnd Bescheid angesucht haben, w>e ^ Obern hiebei verhalten sollen, gelangt man nach reiflicher Besprechung des Handels alsteitig z^^ ^ ficht, daß es am zwckmäßigstcn sei, nochmals den Weg gütlicher Unterhandlungen einzuschlagen ^ doch Basel als Partei nicht wohl in dieser Sache öffentlich auftreten kann, so machen die Gesa» drei andern Städte folgende zwei Vorschläge, die sie der Genehmigung des Raths der Stadt 755 Januar 1562, >rei -lädt? sollen sich ilochmals zum 2ssschos verfugen, lassen. Der eine Vorschlag lauter: Gesandte deii evangelischen stehre gehalten, nun aber um dessen Einwilligung auszuwirkeu, das er ,e . genöthiget. sondern daß Freiheit »i die Messe begehre, dieses erlauben mochte, ^ deshalb anfeinden dürfe; man hofft, der Glaubenssachcu gelassen werde, also daß kein „„g, bezüglich «isehof werde auf diese Weise zu einigem Rast'ger > Verschlag aber geht dah.n: We.l des Bnrgrechts zu einer billigen Verständigung ^ ^ ^ „ verbündeten katholischen One m "icht zu erwarten ist. daß der Bischof ohne «o^.s.°n ^ Städte durch sandte Etliche Unterhandlungen sich einlassen weide. " ^ z« stneer». oder endlich von Ort entweder nur de» beiden Städten Freibnrg ^ vorzunehmen sich unterstehe, und mochten iu Ort mit,heilen, was für Nenernngen der ^ abzubringen. Welchen von d.ew" selbe freundlich ermahnen und bitten, de» ^ ^ möglich den drei Städten n»n,n ». beide,. Vorschlägen nun Base, für bess-n' te ' e l ^ ^^nden Ende zu br.n- welche dann weder Kosten noch Mühe d^uen '"w. ^ ^ Renernngen t'Mah- üeu. Sollte inzwischen, wird ferners ^»r ^ ^„e ? bat.chte.ten een. so soll Basel zur Erhaltung von Fu, > ^ath von Basel aber mochte, ssba r anzufangen, sondern die gebührende ^ den Bischof durch ein freundliches <-clne> des Bischofs weiteres Vorgehen ver^su. wo^darau andern drei Städte nnverzüalich davon be» davon abzumahnen, und. wen» , n> Kenntniß zu sczen E'onforoiiz der V katholischen Orte. Lucern Z7. Februar ^.taatsarNiiv Lttcerir. euccili. At'sch, Bd. 8ii. — 'Ailgdin. '.'tbsch. Bd. X". "71. viittdexil cliiv SNdwalde» lAuch in, Landesarchiv Schwyz.I ^bsboten.> stucern, stildwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Panuerherr; Heinrich Flefenstein, '^^^^ultheiß; Sebastian Fcer; Jost Holdermeher, Sekelmeister, beide des Raths, llri, Jost a»>»w' bchndaiiimann; Sebastian Kuhn, Panuerherr und des Raths, Schwhz, Kaspar Abhberg, stand- band ^nterwalden, Johann lRoßacher, standammann ob dem Wald; Johann Waser, ?1titter, alt- Julian,, und Panuerherr nid dem Wald, Zug, Oswald Herster, Sefelmeister und des Raths, ^!l ist hier zusammengekommen, um sich über eine gleichförmige Instruction auf künftigen ^ Bot Betreff der Vcrhandlnngen in Paris bezüglich der französischen Zalstnngcii, sowie G^s ber Ansprache des »>, Rhhiner von Basel zu verständigen. Nach Verlesung des Abschieds der ^fo'd^" ^ ^ Paris über die ausstehenden Pensionen, die angeliehenen Gelder und die bes der Hanptlente und nach vernommenem Bericht über die wohlwollenden Gesinnungen ^bzug der Königin Mutter wird einstimmig beschloffen, de» im Abschied festgestellten Termin khre ^ (S. u. Thurgau). «. An Bern und Freibnrg wird ein Dankschreiben erlassen für die sei,i/o'^ ^'^""hme der aus Frankreich znrükgekehrten Gesandten. «I. Ist, Rhhiner von Basel hatte "fordernng an den König von Frankreich zuerst ans stebemiialbuudert und dreißigtansend Franken 7Jli Februar 1582 gestellt, später aber sich mit zweimalhnndert und dreißigtausend Franken begnügen wollen. Dieser Handel wird nach genommener Rüksprachc mit Balthasar von Grifsach, der begehrt, daß man vor Ankunft de> königlichen Abgeordneten darin nicht weiter procedicrcn möchte, in den Abschied genommen. Zn Baden will man den Rhhiner ernstlich darüber anfragen, ob er die V Orte oder aber Privatpersonen für sei»c „Gmeinder" halte, nm aus allem Verdacht zu kommen, e. (S. u. Luggarus). I. Der Bericht, welchen de> Bischof von Basel an Schultheiß Pfhffer geschikt hat, wie es mit der Herstellung der katholischen Reli gion bei seinen Unterthancn gehe, wird verlesen. — Jedes Ort soll auf nächsten Tag zn Baden darübc» instruieren. K. (S. u. Rheinthal), I». S. u. Sargans). I. Den Gesandten nach Baden soll Vollmacht nnt gegeben werden, die in den neuen Spital zu Lnecrn geschenkten Fenster und Wappen, von denen jede^ 2G/z Gld. kostet, zn bezahlen. It. Der Gesandte von Zug soll dafür sorgen, daß seine Obern den Munt meister Oswald Vogt und den Michael Weber dazu anhalten, dem auf vorigem Tag „veranlasscten" gut liehen Vertrag mit Landammann Waser von Nntcrwalden und Mithaften nachzukommen, damit diese» Handel endlich beseitiget werde. u aus deni tZrempwr des Nidwaldneraechivs. Man sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelc^enlietten - Landgrafschaft 5hurgan. >» Art. 527. Stifte und Klbiier. Landvogtci Rheinthal. -i. Art. Mü. Kirchliches. Grafschaft Sargans. «> Art. tt<>, Kibiter. Landvogtei Lnggarns. Art. 42l. Glanbenssache». «2t». Gemein - eidgenössische Tagsnzung. B«rden. IA82, I I.. März (Sonntag Nomiiuscert! in der Fasten). StnatSarcüiv Lucvr». Ailgem. Absch. Bt. 2-t2. Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. 128. foi. 2t>7. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. INI fai. ?bb. LandcSarchiv Schwyj. Archiv GlaruS. iAuch in den Archive» Obwaldcn, Frciburg, Solothurn und Aarau.i Gesandte: Zürich. Heinrich Thommann, Sekelmeifter; Hanö Keller, Obmann, beide ^ Bern. Anton Gasser, Vcnner! Marquard Zchndcr, beide des Raths. Lnecrn. Heinrich Flckcnsteiu, Schultheiß. U r i. Jost Schmid, Landammann; Sebastian Kuhn, Pannerherr und des Raths. S thw ) ^ Kaspar Abyberg, Landammann. Unterwalden. Hanö Roßachcr, Landammann ob dem Wold; Waser, Ritter, alt-Landammaun und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Oswald Schmid, des Ra ^ Glarns. Ludwig Wichscr, Landammann. Basel. Bonaventura von Brun, Bürgermeister; Rem>jll Fäsch, des Raths. Freibürg. Pancraz Wild, Sekelmeifter und des Raths. Solothurn. Step' Schwaller, Vcnner und des Raths. Schaffhanscn. Hanö Konrad Mcher, Bürgermeister; Dictcg von Wildenberg, genannt Ringk, alt-Bnrgcrmcister. Appenzell. Bartholomäus Theiler, ». Zwck dieser Tagsaznng ist, nm sich gemeinsam darüber zu verständige», ob man den vom Koiug ^ die Bezahlung der verfallenen Ansprachen an Pensionen, Fried- und Vereinniigsgeld, Soldrükständen u angcscztcn Termin abwarten wolle oder nicht. Es wird nun in Berüksichtignng der Ehren und die den Gesandten in Frankreich erwiesen worden, beschlossen, bis Ostern noch sich zu gedulden; fördernng der Sache wird ein Schreiben an den König erlasse». Der Herzogin von Longuevillc 757 März >582, Marz lur djx ehrenvolle Aufnahme, welche ihr Gubernator, der Herr von Grandeourt, de» Gesandten ans ihrer »eiinrejsc zu Neuenbürg erzeigt hat, angemesscn gedankt, I». Vor de» Gesandte» der vier Orte Zürich, ueeru, Schwhz und Glarus eröffnen Abgeordnete des Abts Joachim von St, Gallen, nämlich Notgerus bitter), Statthalter zu Whl, und David Studer, Hofmeister, daß der Abt vor einigen Tagen eine kaiser ' Kitation ( l, Januar) auf nächsten Reichstag zu Augsburg erhalten habe und nun um Weisung bitte ^ er sich zn verhalten habe, da seine Regalien und Freiheiten vom gegenwärtige» Kaiser schon vor Zungen Jahren bestätigt worden seien. Da man nun nicht weiß, wie es früher in solchen Fällen gehalten ^cnde», ustrd dem Abt aufgetragen, die bezüglichen Schriften in seiner Canzlci anfsuchen zu lasse» und sie ^ Mitthcilnng an die andern Orte an Zürich zu übersenden, «. Die erneuerten Gesuche Uri's und »wbnrgv nn, Fenster in ihre beiden wieder aufgebaute» Gotteshäuser werden nochmals ml in.Nrnomium ^»oinnien, «>. l)> . Rhhiner von Basel meldet bezüglich seiner Ansprache an den K önig von Frankreich: Er habe u> König ein Salzlehc» in der Provence erhalten, das er mit großen Kosten betriebe«! später sei ibm den Weibcl zu Lyon der koutraet wieder aufgekundct worden, weil sich aus einer Handschrift er ^i'en, daß er einige Gcschäftsgenossen habe; er habe aber nie ein oder mehrere Orte alo Cousorten ge- annt^ Wird ml rokoroinlnin genommen, « . sS. u. Rheinthal), t". (S, u. Lauis), K. (S. ». Vier ennetbirg, überh.). I». (S. u. Mendris), I. Nach Anhörung eines Vortrags des Gesandten des spanischen Feld- u, ,ii de» Niederlanden, Prinz von Parma, sowie des Gubernators in Burgund lViueeuz Benovt), au den Herzog von Anjon und Alcneon gcscluicben, er möchte nichts gegen die Neutralität der . Grafschaft Burgund geschehe» lassen. Das Begehren aber des Gesandten um Abschikung einer Gesandt- Xll^! den König von Frankreich wird in den Abschied genommen, Ii,» (S. n. Thnrgau). I. Jedes der ^ ^>rte erhält das Erbeinungsgeld vom Haus Burgund für das Jahr >58l mit tili Sonncnkrone», ' "»d »i, HS. n. Rheinthalj. «». Ein Bericht der Gesandten von Zürich über die Verhältnisse des ^Hauses Stein, sowie über die vom österreichischen Verwalter zu Stokach, vom Bischof von Con- "5 und vom Abt zu Pctershausen gestellte» Ansinnen wird in den Abschied genommen. Z». (S.u. ^"U'tbirg- Vogt, überh.). und >. (S. u. Rheinthal). «. Lueern macht den Vorschlag, daß man dem ^Bdincis Vorromäus für die Stiftung des Kollegiums in Mahland, sowie dem Kardinal von Ems für f,j^ ^"^'poration eines Klosters ") zn diesem Kollegium danke» nnd dem Ambrosius Fornaro von Freiburg >eiue guten Dienste in diesem Kollegium eine Erkenntlichkeit zukommen lassen möchte, — Wird ml ^ genommen, t. Auf einen Vortrag des bischöflich-basclschen Gesandten «Marz- Hugine) vor ' Gesandt«.,, der vll katholischen Orte wird geantwortet, daß man de» Handel an die Obern bringen des ^ ^>cn, Bischof mit Rath und Thal beizustehen, ». Hinsichtlich Abschaffung ^.„^^iker-Coneubinats in der Vogtci Baden finden die V katholischen Orte, daß die zu pnccrn ein ^U)>te nämlich die Ungehorsamen von ihren Pfründen zu entsezcn, ganz zwekmäßig iei; da Kdoch darüber nicht instruiert find, nehmen sie die Sache in de» Abschied, »« sS. u. Thnrgau). ' lS. u, Rheinthal). >nw Atten: BischofSrcll, in: Staatsarchiv Vnrern. — " a»S ven Kreiiiplare» der Archive Zürich, Bern, Schwor ' ^Uariw. 'I Siehe Beilage Nr, 22, 758 Mai 1582. Man sehe auch in de» Abschnitten Herrschasts- »nd SchirmvrlSa»jjclc>,c»heitcn: Va n d g rafsel> aft Th u r», a u t. A>t. 7b. Kink.nif n. Nicdki'laffnnq. Art. 32l. Stiftc und Klöster. Landvogtei Nlieiuthal. e. All 57. Adzu.,. «t- Art. tl. Vcrwaltnn., im All.,cm »» .. >77. EirchlichrS. > >2. n k- Verwaitunq i»l Allgrm. ., >12 Rbcin. Gra ffrli aft Bad e » u Art. >72. Kirchlichrs n. Glaubens,. Bier ennetbirg Bogteie» überh 1 Vrrwaltnn., Im All.,rm. Art. >7». Vrrbültnli! ,n M">ln"d Vaiidvogtei LaniS. I Art. tlitt. Nl.'chnnli,,Ss.ichl'n. Vandvogtei Mrndris Art 57b. Polin'itichr«. Abtei St Gallen »> An Mi <»27. (5o>ifere»z der VII katholischen Orie, ^ucer». 2 Mai ^triatsarcbiv Vncer»». Luccrn. Absch. Bd. .^11. — Allqem. Absch. Bd. '^7 5. I'Aucl, in von Archiven Zchwyz, Odwaldcn. Zreidnrg und Svlothurn ! Ratbsboten: Luecrn. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Fsekenstein, Ritter, alt-Schu^' beiß; Sebastian Feer! Jost Holdermcyer, Sekclineister, beide deS Raths. Uri. Johann zum BrnnuG, Ritter, alt-Landammann; Sebastian Tanncr, Ritter, Statthalter. Schwyz. Kaspar Abvberg, alt-La»^ ammann. Unterwalde». Andreas Schönenbühl, Landammann; Johann Roßacher, alt Landammann ^ dem Wald. Heinricl, von Uri, Landammann; Johanil Wascr, Ritter, alt-Landammann ilnd Pannerbeu iri d dem Wald. Zug. Hauptmann Hans Rnßbaumer, des Raths. Freibtlrg. PeterKrnmenstol, BnAl^ meister und des Raths. Solothurn. Hans Jakob vom Staat, Stadtschreiber. ». Hinsichtlich des Unwillens und der Unruhen, welche die Maßregeln deS Bischofs von Basel zu Wiederherstellung der katholischen Religion bei einigen seiner Unterthanen veranlaßt haben, Hut nach Verlesung der hierauf bezüglichen Briefe nun nichts dagegen, daß das vom Bischof als AntwoU ^ die drei Städte Zürich, Bern und Schaffhansen entworfene Schreiben an diese erlassen werde, wünscht man eine Aenderung der Stelle, wr von der Ernennung der RechtSsprechcr ans den '»U a^ tischen Orten gesprochen wird, sowie, daß darin gemeldet und vorbehalten werde, daß dieses Bischof und feiner Stift an ihren Freiheiten und Rechtsamen unschädlich sein solle. Bezüglich des Volt in der Kirche zu Pfeffingen zur Untcrdrüknng des katholischen Glaubens findet man für ange»^" daß der Bischof die Urheber und Rädelsführer nach Verdienen bestrafe. Dem Bischof wird endlich sichert, daß man ihm, wenn er wieder Rath bedürfen sollte, nach bestem Vermögen beholfcn und sein werde. Solothurn allein hat nicht so ausgedehnte Vollmachten und nimmt den Handel in den schied. I». Der savovische Gesandte, Herr von Jaeob, meldet, daß sich der Herzog wegen der Rüstu» Berns und weil er besorge, es möchte etwas wider ihn oder einige benachbarte Herrschaften men werden, zur Gegenwehr gerüstet habe, und daß er eine freundliche Antwort darauf wünstlss ' ^ wort: Man bedauere von Herzen, daß Bern sich so unruhig verhalte, und hätte lieber gesehen, Verträge und Bündnisse besser halten würde, als cS der Fall sei. Da jedoch dieser Handel und man darüber nickt instruiert sei, nehme man ihn in den Abschied. Auf den Wunsch des Gew» Mai l582. d ' er ru diesem Zwek gern noch einige Tage »,.r di.id.., «». «st» -"' ««» w Such.., »« «nf°rd"u»z°» - Gesandte meldet des fcrucrn, da,! der ^ Beschluß nachkommen nn . stanio und des Carlo Tatr vo" Etlichen Ausspruch von beideit Parteieu zu erneuneiuc - ^ NechtSsprecher crucnuc. ^ ^ »..., v.l., ««chw.. «-»-. ««.»d-st-du» ...» v,ist..,,v.u. ».kl ««» „«wm,...».«..«>. >. Dn «" "°°»isch. Savoyen verbündeten katholisch! , Luggarus). «» iS- - Gruß und bundS- der Handel bis zum Auffahrtsfest ver ag '.^ des Herzogs M»»dUch^m. ?uss.. er- Ambassador, Herr de la Bastie, ^ ^^danki K. Der bandvogr Mahland ßenössische Gesinnung. - Wird in Betreff deS eldgcno,Mchen tz^egiums stattet Bericht, was er beim Card'na Cardinals von Cms d> - dankt. Zugleich ausgerichtet habe und wie durch du ^ ^^ worden. Seine Bemühungen wer ^ daselbst eini- um »u »..»III. >sl..iich.r Zw," Di..,st. ... Pru.c...«' st« ^.>,ist,..,st «st», »-.»-„ ».,.. W..s,.,.,,.«' M«i ,.-» vv.sch.« «»> »n.,.°s,.n d.ivli...., i» , ... s vcmi.id.u Tust ,, " ..... ..... Zust u„ «ich,,.,.., G,«.,».,. -.« »" U ^ «.b.r ....» Mw, ^ ^ dcrs.its ,.. .......Ii,.., versuch. « ^ ....... Anfurderunst «„ f. '/ Malcheser-L,»"! ..., vi. ist Bund. .NW« st..... sei,.., S°d,.° ° st».«, riur und... -,. v.» z.schisl.« M»n» „»st' "östr-ff pSpst««°„ auch wird ihm Vollmacht gegeben. ^ - nueern Instruetionen mitgc^ ,S. u. Vier ennetbirg. ioll scineir Gesandten auf nächsten dvu Abschied gegeben Josua Stnder Brcve's, dao auf dem lcztcn Tage z" ^ ^ den Bericht, ,aß - Herzogs ^übe,.,). «. .S.n.«°«-nz), p- ^ aus dem Thu^m^.. D ^ ^ dvn St^ Gallen sich unterstehe, vier ff, ^ ncute ang von Alen. on in die Niederlande zu M)" ^ ^„d Thurgan geschrieben. ^ vvn St. Gallen und an die 'andvogte >m ^wn.C ^ ^ owst Tan^vou Ur. ^ stiudcrn slichcn. I'. fS. u. Thnrgau) . ,„, 1, ig, der Ansprache lv>nc>, ^ 5.» ,zodcr Rechbergcr »'.ist.,.,, ,.. v.,. ^ VW. " ^ «stich.. i„ B...Ä d ,. w.m.',»°„ ?«. >.. (S. >,. V-d.,,>, U'i «,.» »°,, ,., »-V. M. s» i» .i». cd.,.»b d„ ,.... vl.ch !.>.»>."> Wörtern »nissen, oder »it. damit st) sich )>» iC'gi - «Ist., skl.c i.» Ab 2a,.Grafschaft Thurgan- ^ Ii:». Rbeln ^ ,4t. Kirchliches », v>.au'cn i. ^andvogtei Vhrinthal. ' ^ KilchliN^- u. Giaubei, i ^Barschaft Baden. " ,2/ Vcrwal»»>a <"' ^ zz?. Züschs-"^"- ^'rr ennetbirg Vogteien uberh. Z«sti,fachen. ^andvvgtei LauiS 422. GlauicuSsachc ^andvogtei LnggarnS ^rUrnz, Bollenz und Niviera reu. Art. M7- Mai 1562, «2« Gonfereuz der III die Grafschaft Vellen; regierenden Orte ttri, Tchwn; und Nidwalden. Brunnen. 1S82, 8 Mai VandcSarchiv Schwyz. Rathsboten: «Nicht angegeben». Man sehe das Verliandeltk im Abschnitte HcrrschaftSan>se!cqciihe!tcn: Bellrnz, Bollriiz nnd Nivicra » <> Art tW-aii, <»2». Konferenz der drei Orte Zürich, Schwyz nnd Glarns, Wesen Ii5«2, k» Mai. ^audesarctiiv Schwyz. Rathsboten: «Nicht angegeben), ». Anwälte derer von Wesen lassen durch alt-standammann studwig Wichser von Glarns vorbriirch'», das; die Scbiffmeister des Obcrwasfer-Fahrs einige» unter ihnen, welche zu Zürich Getraide kaufen ni zir Wesen dann von den Säumern Sah;, Wein, Reib u, a, in, dagegeil eintauschen, zu Zürich ihre Fr» zurükbehalten, wenn sie von solchem Berkauf und Tausch nicht abstehen, oder aber von der „Ledi" F>n )' die sie nicht für ihren Hausbrauch gekauft haben, 56 Bazen bejahten; sie wünschen dringend, das« ihnen, die sonst wegen Mangel an Boden kein Gewerb betreiben können, diesen kleineil Verdienst da auch die von Rapperswyl, Ujnach, stachen ^ dasselbe thun; überdies; habeil die Schiff»^' sich über keinen Abgang zu beklagen, indem ihnen vor einigen Jahren der Schifflohn bedeutend worden, — Dagegen antwortet Meister Anton Oehri, des Raths von Zürich, im Namen der drei ^ Schiffmeister des Oberwasser-Fahrs: Wenn die von Wesen nicht eine so große Menge Frucht an ländischen Kornkäufer nnd über den Rhein in einer so kurzen Zeit verkauft hätten nnd allein bei ^ Vertauschen der Frucht gegen andere stebensmittcl verblieben wären, hätte es keinen Anlaß i'" f gegeben; weil aber die Schiffmeister an jeder Ladung, welche die von Wesen unter ihrem Namen 12 gnte Gulden Einbuße haben, könne man ihnen ihr Benehmen nicht verargen; die angeführte hnng des Schifflohns sei ihnen gestattet worden, weil die Schiffe und anderes Material jezt mehr kol sie bitten, man möchte sle in Gnaden bedenken und denen von Wesen ihr Unterfangen Nach Anhörung dieser Borträge, sowie der von Schwyz nnd Glarns aufgenommenen Kundschaft, > einstimmig beschlossen; Weil keines der drei Orte noch ihre Unterthanen dulden können, daß zu ^ oder an andern Orten ein besonderer Korn- oder Fruchtmarkt aufgerichtet werde, und da ein des Vertrags von 1546 zwischen den drei Orten den Fürkauf, das Aufschütten und die , von Frucht bei Strafe verbietet, so soll es dabei verbleiben; demnach kann zu Wesen kein Kornmarkt geduldet werden nnd es dürfen die von Wesen den oberländischen Kornkäufern keine zuschiken, sondern es müssen leztcrc auf den gewöhnlichen Wochenmarkt in Zürich, oder wo so>6 Kornmärkte sind, kommen; weil jedoch die zu Rapperswyl, Uznacb, stachen und andere Nachbarn / 7U! Mai 1582, vv» Wesen für Salz, Wein, Reis u, d, gl, Frucht einzutauschen gewohnt sind und damit fortfahren wür- auch wenn eS denen von Wesen untersagt wäre, weil ferner die von Wesen an eine», großen Paß, mit s/"'^ ^"^n ""d Gewerb gelegen, dieses Eintauschen schon seit langen Iahren geübt, so soll ihnen erlaubt - von de» Säumern, sonst aber von niemand anderm, Kernen, Roggen oder Haber gegen andere Lcbens- wtcl einzutauschen und hie und da höchstens zwei bis drei Saum diesen zu verlaufen ; sollten dann / Wesen sich beim Tausch oder Verkauf nicht an obige Bestimmungen halten, worüber die Laud- llstc z„ und Wesen, die auf dem ZunfthauS zu Meggen in Zürich Angestellten und die Schiff- h vv genaue Aufsicht führen werden, so solle» die Fehlbarcn nach Verdienen bestraft werden, I». Da >a» j„ Erfahrung gebracht hat, daß die Schiffmeistcr des Oberwasscr-FahrS dcßhalb in so große Schulden ^lhen sind, weil sie und ihre Knechte die Wirthe in den Herbergen mit Wein, den sie in Zürich und ^ c>swo auf borg gekauft haben, bezahlen, so wird verordnet, daß die Schiffmcister und ihre Knechte " Zukunft ihre Zehrung mit baarem Geld bezahlen und die Wirthe den Wein nach ihrem Gefallen Hii lassen sollen; will dagegen ein Schiffmeifter auS seinem eigenen Gut und nicht aus der „Gmcin- chafi" Wein kaufen und selben den Wirthen zuführen, soll es ihm erlaubt sein, ES wird auch für k m-jfjg daf. hje beiden Schiffmeister von Schwhz und von GlaruS abwechselnd das Schiff- k»csi verwalten und daß inzwischen die andern bezüglich des Lohns und der Zehrung wie SchiffS- ih»/^ schalten werden. «. Jakob Usteri beschwert sich gegen die andern Schiffmeister, daß diese von den Früchte», die er mit ihnen den See hinauf führe, nicht den vollen dritten Theil des Lohnes »,/."' "v sehr viel Getraide umsonst ihren Verwandten zuführen, und erbietet sich, jedem Schiff- he/f ^ Schwhz "nd GlaruS jährlich >k> Mütt Kerne» und U) Eimer Wein ohne Lohn führen zu vn, wen» sie ihm dagegen von dem, was sie mehr hinauf führen, seinen gebührenden Antheil des »»/ ^ Zukommen lassen. Weil man dieses Begehren nicht nnziemlich findet, wird ihm entsprochen den ander» Schiffmeistern anbefohlen, diesem nachzukommen, «I. Auf die Klage der Reker an der ), daß sie »an jenen, welchen sie Streue, Holz, Kohlen u, a, in, auf der Linth führen, den gebührenden ^ u von iE Schilling auf jedes Schiff nicht erhalten können, obschon die Schiffmcister Wege und Brüllt»/" ^ in ihren Kosten unterhalten, und auf ihre Bitte um Ausstellung einer Urkunde, daß sie ^".^vzug dieses Lohns berechtigt seien, wird verordnet: Weil laut der alten SchiffSorduung jeder, u»/^" b"''ch die Schiffmeister führen läßt, vor der Abfahrt der Schiffe den gebührenden Schiff- ^"drlohn bezahlen muß, so sollen die Reker kein Schiff rekcn, bevor sie von jedem Schiff neben dem Sc, die 16 Schilling für Unterhalt der Straßen und Brüken an der Linth zu Händen der Pfa>» erhalten haben; weigert sich jemand zu bezahlen, so sollen die Reker bis zur Bezahlung der/ "vhmen; waS die Reker also einnehmen, sollen sie den Schiffmeistcrn abliefern oder mit ihnen idsic ^iuffen. Wenn die von Wesen ein ncueö Schiff durch die Linth hinauf in de» Möllensee führen H . ' tauche» sie von dem ersten Gang die 18 Schilling nicht zu bezahlen, wohl abci fin jedes folgende dlej ' Der nach Mainthal neu erwählte Landvogt Michael Bäldi von Glarus stellt an die Schiff- "cr das Begehren, sie möchte», da sie von den „Eiscnhcrrcn" zu Flun.s nur t Bazen vom Zentner "der Eisen nehmen, auch ihn und seine Mithaftcn, welche Eisen auS dem Glarnerland hinab spe- Da/"l halten, „indem der Zentner geringer und die Fuhr näher sei," Die Schiffmeister entgegnen: b sie den Eisenherren zu FliimS den Zentner nm < Bazen führen können, habe seinen Grund darin. " ^ denselben jährlich ein großes Quantum Kernen, Wein und anderes hinauf führen und also W Mai t582. Gegcnfuhr haben, während dieses bei den Eisenherren zu GlaruS nicht der Fall sei, weßhalb sie von de» 5 Krz. nicht abgehen können. — Man läsit es bei dem bisherigen Lohn verbleiben. Coilferenz der mit Savoyeu verbündeten VI katholischen Orte. Lucern. IS82, 1.2. Mai (Samstag vor c-mi-ae). TtaatSarchi« Lucer». Lucern. Absch. Bd. k°. g«. Landesarchiv Dchwyz. lAuch i» den Archive» Obwalden und Freiburg.! Rathöbotcn: Lucer». Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flekenstein, Ritter, alt-Schuü heiß; Sebastian Fcer, Venner; Jost Holdcrmeycr, Sckelmcistcr. Uri. Johann zum Brunnen, Rittc>, alt-Landaminann; Sebastian Tanner, Ritter, Statthalter. Schwvz. Christoph Schorns, Ritter, Lan^ ammann; Kaspar Abyberg, altLandammann. Unterwalden. Andreas Schönenbühl, Landaminantt >. dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug. (Jakob) Brandenberg; Haut mann Hans Nußdaumer, beide des Raths. Fr ei bürg. Franz Rudela, des Raths (ist erst nach ^ Schluß der Konferenz eingetroffen». ^ »». Auf der lezten Confercnz zu Luccrn war dieser Tag angesezt worden, um dem savohischen sandten Herrn von Jakob auf seinen Vortrag bezüglich der Rüstungen Berns Antwort zu geben. ^ Verdankung des besondern Vertrauens, das der Herzog zu den katholischen Orten hegt, wird von c V Orten folgender Bescheid ertheilt: Man bedauere herzlich, daß der Herzog also beunruhiget werde; dagejff sehe man mit besonder,» Gefallen, daß er sich dabei so weise benehme; daher habe man sich ^ das Bündniß mit ihm in allen Punkten treu und redlich zu halten und gemäß desselben im Fall ^ Roth ihm Hülfe zu leisten, indem man in ähnlichen Verhältnissen dasselbe von ihm erwarte.D^r sandte von Freiburg, der erst am Tag darauf eingetroffen ist, stimmt ebenfalls zu diesem Cn I > k. Ein Bericht Solothurns in Betreff der Unruhen in Bern wird jedem Gesandten abschriftlich > theilt, damit jedes Ort auf künftigen Tag zu Baden Vollmacht crtheile, Solothurn diese Meldung ^ lich zu verdanken und ihm „zuzusprechen." e. Auch soll jedes Ort seine Gesandten nach Bollmacht abfertigen, auf daß in den gemeinen Vogteien dieß- und jenseits des Gebirgs die n Vorsorgen und Auszüge für den Fall eines Krieges veranstaltet werden und die katholischen darüber vereinbaren, damit man die Mehrheit habe. «I. Der Handel zwischen Unterwalden und ^ ^ Weber von Zug wird auf den Tag zu Lucern am 25. Mai verschoben. «. Da die Zeitverhältmll bedenklich sind und da früher in solchen Fällen aus wichtigen Gründen besondere geheime Näthe o > stellt worden, damit nicht alles zum Nachtheil des Vaterlandes offenkundig werde, so wird der Vor! diese Näthe wieder zu erneuern, in den Abschied genommen, t. Jedes der Orte Uri, Schwhz, , und Glaruö sowie Wallis sollen an Luecrn für die in die neue Spitalkirche geschenkten Fenster und 20>/z Gl. bezahlen. K. Hauptmann Studer von St. Gallen verantwortet sich schriftlich in Betreu Aufbruchs. I». Hauptmann Jost Kalbermattcr von Wallis eröffnet als Gesandter des Bischofs und schaft Wallis: Da seine Herren gesehen, daß in Savohen, im Delphinat und an den burgundischen ' sich Truppen sammeln, daß auch Beru sich rüste und die Pläze an den Grenzen mit Kriegsvolk sie veranlaßt worden, einen Gesandten an den Herzog abzuschikcn, um ihn zu warnen und von ihm zu I Mai 1582 71,3 '"e». wessen sie sich im Fall der Roth gegen ihn Z» verschen haben; auch habe sich Bern durch eine Raths- Abordnung in Betreff der vermeinten feindlichen Absichten gegen den Herzog bei ihnen entschuldigt, mit der Klärung, daß es nicht im Sinn habe, jemanden zn überfallen oder zu beleidigen, noch weniger etwas wider Verträge'und Bündnisse zu handeln, sondern daß es einzig zum Schirm seiner Lande diese Maßregeln treffe; da lie nun daraus ersehen haben, daß diese Unruhen nur aus einem Mißverständnis? entstanden, haben als mit beiden Parteien verbündet, Gesandte an beide abgeordnet, um sie um Eiusiclluug der Rüstungen zu ersuchen, haben aber nicht unterlassen wollen, sich bei den lacholischen Orten zu crtundigen, ^ diese zu tbun gesonnen seien; er. der Gesandte, bitte daher, man möchte ihm dieses offenbaren, d°"'it Bischof und Landschaft sich um so besser darnach zu verhalten wissen, und gebe dre Versilberung, ^ die katholische,; Orte sich zum Bischof und zur Landschaft Wallis aller bnndsgenössi,chen Treue und Vcbe.versehen können - Diese Versicherungen und Erbictungeu werden gebührend verdankt unter wichen freundschaftlichen Anerbieten und mit der Anzeige, daß man diese Unruhen in Bern bedauere '"'d daß man gebührend anerkenne, was die von Wallis in redlicher Absicht zur Versöhnung der Par- gethan; da jedoch Bern dieser Sache wegen einen allgemeinen Tag nacb Baden ausgeschrieben ^be, so werde man, was daselbst beschlossen worden, dann an Wallis mitthcilen, <»31. Jahrrechnung der II! Schirmorte des Klosters Engelberg. Vi,Helberg, TS82, Mai (Montag nach l'.!i»i!>l.!). Staatsarchiv Lucer». — Akte» - Kloster Engelbcrg. Rathsboteii: Lneern, Leodegar Grimm, Landvogt. Schwvz, Zicbler 1? Ceberg), Lieutenant; ^ost Hilter, Thalvogt, Unterwal den, Wolfgang tt, Laudweibel ob dem Wald; NiklanS Leu, wekelmeffter "'b dem Wald, Man sehe da- Verhandelte im Abschnitte Schirmort-an.ieleaenheiten- Und 5hal «„aelbera .. Art. 81-8-t, «»32. Gemein - eidgenössische Tagsazung. Baden. «»«2. 2«. Mai Staatdarctiiv Lucern 'Allgem. Absch. ^ d. X - ^ >A»ch in den Archive» Zürich. Schon?;. Obwalde». WlarnS, Freibnrg. e-oioil'».» ec. c a , 0rans Keller. Obmanu und des Raths, ^sandte- Zürich, Hans Lux Escher. alt-^ekelme.ster, ^ Mai 1582, Zng. Jakob Schell, Stallhalter! Heinrich Elstuger, beide des Raths, Glarus. Melchior Hässi, ammann; Ludwig Wichser, alt-Landa»nnann, Basel, Remigius Fäsch; Ludwig Ringler, beide des RaM Freiburg. Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Peter Krumcnstol, Bürgermeister und dc Raths, Solothurn, UrS Surv, Schultheiß; Stephan Schwaller, Venner und des Raths, Schutt Hausen, Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Dictegen von Wildenbcrg, genannt Ringt, alt-Burg" meister. Appenzell, Joachim Meggeli, alt-Landammann, t». Ein Vortrag deS savoyischen Gesandten, Herrn von ,,la Abadia" sdc la Bastia), in welchem e> des Herzogs wohlwollende Gesinnungen gegen die katholischen Orte auScinandcrsczt, wird verdankt u> in den Abschied genommen, I». (S. u. Vier ennetkirg. Vogt, überh.), v. «I. v. (S. u. Lauls). k. sandten von Bern vermelden ihrer Obern freundlichen Gruß und eidgenössische Treue, danken stu be» Besuch gegenwärtiger Tagleistnng und bemerken sodann, daß man auS dem jedem Ort übcrichikten ben hinlänglich erfahren habe, warum Bern diesen Tag ausgeschrieben, daß sie aber wegen der W>cbt>g keit des Handels wünschen müssen, daß der savoyische Ambassador, sowie der französische Dolmetsch thasar von Grissach, auch zugegen seien. Da jedoch lezteres nicht beliebt worden, eröffnen sie ihren Vortrag vor den Gesandten der XII Orte; in diesem begründen sie, daß Bern zu den gegenwärtigen Feindselig keilen dem Herzog keinen Anlaß gegeben habe, daß die savoyischen Truppen immer näher an die G>e» zen gerükt seien, obschon des Herzogs Gubcrnator und Hauptmann dieses stets irr Abrede gepellt haben sie bitten dringend, daß man Bern bei seinem guten Recht schirmen helfe, damit eS sich nicht selbst zu helfen genöthigct sei. Auf Begehren geben die Gesandten von Bern auch Aufschluß, mit waS für M trägen es Gesandte an den Herzog abgeordnet habe. Nach Anhörung dieses und des Vortrags des voyischen AmbassadorS wird im Namen der XII Orte ein ernstes Schreiben an den Herzog erlassen ">> der dringenden Bitte, er möchte beförderlichst sein KricgSvolk zurükzichen, oder doch wenigstens diess'U anbefehlen, daß es bis zur Ankunft der eidgenössischen Gesandten nichts thätliches beginne. Zugleich den Obmann Keller von Zürich, Schultheiß Flekenstein von Lucern, Landammann Hässi von Glarns Bnrgcrmcistcr Krumenstol von Freiburg als Gesandte mit einer Instruction an den Herzog abgefertigt Der Handel wird übrigens in den Abschied genommen, um sich über die weiter» Maßregeln zu bccatbn, auf den Fall, daß der Herzog nicht entsprechen sollte, Ax. Ei» von Syndic und Rath der Stadt c gestelltes Gesuch um ein getreu Aufsehen wird in den Abschied genommen, weil man darüber mäst ^ struiert ist, I». Basel macht Anzug: Es seien ihm von zuverlässigen Orten' her Warnungen zugtkom»>c>' daß dahin gearbeitet werde, Uneinigkeit zwischen den Eidgenossen zu stiften, und daß man nicht a c die Stadt Genf, sondern auch die Stadt Basel zu überfallen beabsichtige; obschon nun Basel niü u> manden in Fehde oder Feindschaft stehe, so erwarte es doch von den Eidgenossen im Fall der Roth ^ Trost und jegliche Hülfe; deßhalb habe es auch in der Stadt und auf der Landschaft einen AnSzug anstaltet, aber nur zu seiner Sicherheit, Wird ml n'koroinlnm genommen, i. Da allenthalben gen veranstaltet werden und da besonders an den mayländischen Grenzen viel Kriegsvolk sich ^ während dem Vernehmen nach die cnnetbirgischen Unterthancn gar nicht sicher gestellt, noch ^ sind, so wird den ennetbirgischen Landvögten anbefohlen, ihre Untcrthanen dazu anzuhalten, Büchsen, Gewehr und Harnischen nach eines jeden Vermögen sich versehen; jedoch soll dabei nicht ' oder Gewinn gesucht werden. It. (S, u. Lauis), I. sS. u. Luggarus), i». (S. u. Lauis). i» schen Gesandten, Herr von Mandelot, Gubernator zu Lyon, und Herr von Hantefort, deS Kö»>!ss 765 Mai t-M > - . <,»„tter und Gemahlin freundlichen Gruß und geben ihre» heimer Rath, vermelden des Königs. depen .„gerichteten freundlichen Gruße und die woblwol- Vortrag schriftlich ab. Antwort: Man danke für Gemahlin; man erachte es übrigens für lenden Gesinnungeil des Königs und seiner ^ral ^^„cneruna der Vcreinnng so vornehme Personen eine große Ehre, daß der König zur Bestätigung »n ^ zur Ruhe und Einigkeit er- abgesendct habe; daraus und insbesondere, wc, gegen die Eidgenossen hege; mahne, erkenne man je länger je mehr den guten .'chrdigen; zwar habe man gegenwärtig keine diese freundschaftliche Ermahnung wisse man lssbsng 5 ^ antworten, wolle aber nicht ermangeln. Vollmacht, über die angetragene Erneuerung ^ Vernnm g z ^ ^-ru und Savoycn habe man das Begehren in den Abscbied zu nehme»; bez»gi>^, ^ crmahnen und zu e'»e Gesandtschaft an den Herzog abgeordnet. ^^,^„schgst zurükziehc, und habe auch Bern verlangen, daß er sein Kriegsvolk von den ien» ^ mit dem „March-Rechten zu vertragen, ermahn., seine Anstände mit Savohen ^crbrccherbande. damit man vor solchen seutem Schwhz mitthcilt einen AuSzug aus en wirklich Armen das Almosen entzogen wir . siä> wohl hüte. Weil übrigens durch solche Urndtre^ ^„m Ausweis mitgeben und gegen d.e s° soll jedes Ort seinen armen Unterthanen e.n Zeilen G siandstreicher strenge einschreiten, H„csa.ms.emu,e.e,e..l.n.c..: Ma» sel>e >'»w "" ^ Kiie>,Ss«chcn , «rt III Verwaltunq im Achum. ' ' . .. . ^ Bier ennetb Voateie» überti. « Art. W. ?»>r>n>ichc», .nerv, «ogrr... RechnungSl.'chen. ^ «andvvgrei LaniS. ^ gv. Vcrivaliung im Alldem. 324. Jlistich'chc». 2^8. itandvogtri LnggaruS. Ari. i«8. Struer,,. (soilfereiiz der V katholischeu Orte. ,, Ii5«iZ, 2. Jutti (Samstag hl. Pfingstabend). ,s>v. Lkucor» v . „ Staatsarchiv Luccri». Lucern. Absch. Vd. ^ ^^ihsbotc»: Lueern. Ludwig Pfhsscr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr, kiri, Johann zum si iil ^^^r, alt-Landammaun. Schwhz, Christoph Schorns, Ritter, Landammann und Pannerhcrr. Calden, Andreas Schönenbühl. Landammailn ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Land- ^>u u,ch Paiinerhcrr nid dem Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter und des Raths, eidtw^'-?^ ullcnthalbcn das Gerücht geht, daß der Herzog von Alcneon damit umgehe, einige Fähnchen Epa ^>!>Icher Knechte „aufzubrechen", um dieselben in die Niederlande zu führen gegen den Köllig von die e Schirm der Rebellen und Hugenotten, was aber, wenn es ausgeführt würde, für U»d ^ete nicht allein unverantwortlich, sondern auch gegen ihr Bündnis! mit dem König wäre s^ndv"^" ^ christlichen Potentatcil zur Schmach gereichen würde, so wird beschlossen, an alle Lejh ^ deutschen gemeinen Vogteicn den Befehl zu erlassen, das Reißlanfen bei Verlierst von che» zu verbieten, ohne jedoch eine andere Ursache anzugeben, als-daß es wegen der bedenkst- ^ ' Zeiten und aus Fürsorge für das Vaterland gescheht. In diesem Sinne wird auch au den Abt von ^llen geschrieben; an Zürich und GlaruS wird ebenfalls Mjttheilung davon gemacht, I». Gütlicher 766 Juni 1582. Spruch der eidgenössischen „Sätze und Mittler" über die Anstände zwischen dem Herzog von Savoyen und Carlo Tatt von Bellcnz, bezüglich des Lcztern Anforderungen an den Herzog (Staatöarch. Lueern-^ Allgem Absch. Bd. 289). Deutsche geui Vogteien iiberh » Art 52. ttrirqssüN'en. «S^I. Tagsazung der XIII eidgenössischen Orte. Zvlvthurn. >8. Juni ^taatsarctiiv Vnccrn. Allstem. Absch. Vd. lAuch in den Archiven Zürich. Schwyz, Obwalden, SNdwalden, Glarnö nnd Freibnrg.I Gesandte: Zürich. Heinrich pochmann, Pannerhcrr; Junker Hans Cscher, alt-Schultheiß. Ber» Beat Ludwig von Mülincn, alt-Schultheiß; Junker Niklaus von Dießbach, des Raths, Lueern. Lud- wig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Stadtvcnncr und des Raths. U r i. Peter A-P^> alt-Landammann; Hauptmann Walthcr Zeffel, des Raths. Schwyz. Christoph Schorno, Ritter, Land ammann; Hauptmann Michael Schräder, des Raths, ll n te r w a l den. Andreas Schöncnbühl, Landow mann; Hauptmann Melchior von Flüe, des Raths ob dem Wald. Hans Waser, Ritter, alt -Landammann > Heinrich von Uri, alt-Landammann; Wolfgang Lnssi, alt-Landvogt zu Baden nnd des Raths nid dem Wold Zug. Jakob Srstell, Statthalter; Jakob Halter, Sckclmeister und des Raths. GlaruS. Ludwig Wicss ser, Landammann: Gabriel Brnnncr, Landweibel. Basel. tSebastian) Krug, des Raths. Freiburch Ludwig von Affrv, Schultheiß; Franz Rudela, deS Raths. Solothurn. Urs Rnchti, Schitltheiß; llro Surh, alt-Schultheiß; Stephan Schwaller, Penner; Urs Rudolf, Sekelmeistcr nnd des Raths („welcstw die Frag stielt"». Schaffhausc». Dietegeu von Wildcnstcrg, genannt Riugk, Bürgermeister. Appo" zell. Bartholomäus Theiler, Landammann; Joachim Meggeli, alt-Landammann. »». Die französischen Gesandten Franziseuö von Mandelöl (Ritter, Hauptmann über hundert lcststst Pferde, des Königs Ordonnanz, Guberuator und oberster Lieutenant zu Lyon und der Hcrrjchastd" Lyonnais, Foreste, Beanjolais :e.), Johann von Bclliövre (Ritter, Herr z» Hautefort und Albeotst- oberster Präsident des Parlaments im Dclphinat) und Herr von Fleury (des KönigS Koinwtt junker und neu erwählter Ambassador in der Eidgenossenschaft), alle drei des Kölligs geheime Rot w, vermeldcu des Königs und der Königin freundlichen Gruß und gnädige Gesinnung, sammt dem bieten aller eid- und bnndSgenössischen Treue, nnd übergeben ihre Vollmachtsbricfe (ü. ü. ^ und ihren Portrag bezüglich Erneuerung der Pereinnng. Da man jedoch nicht weiter instruiert ist, anzuhören, was die königlichen Gesandten vorbringen werden, nnd darüber zu referieren, so wird Portrag in den Abschied genommen. Inzwischen werden die französischen Gesandten ersucht, dem Ko'Ust für seine wohlwollende Gesinnung gegen die Eidgenossenschaft deren Dank nnd Dienskwilligkcit ""0» richten. I«. Es eröffnen die Gesandten von Bern folgendes : Noch werde in frischem Gedächtnis st wie Bern sich auf leztcm Tage zu Baden beklagt habe über die Aeußernng des Herzogs von , auf einem gemeinen Landtag im Wallis und später auf einem VlI-örtischen Tag zu Lueern, als bca ^ tige Bern die durch die zwölf andern Orte der Eidgenossenschaft dem Herzog restituierten drei Bog wieder einzunehmen, nnd wie man darauf Gesandte an den Herzog abgeordnet habe, um die Zurufst Zum -NN ni verlanaen, oder aber das sttocht laut bc> - -» d-n «MM Ii«»«?» '"^"»abe Bern °°-n°nn"°>,, d-ii M «-V °°" S-Peh.» n» ««" Bin», darüber walle,, i» l-ff-»l nun ft° , . „ggs,,,, bade, »», ss. i,. die Ottichas..,, ,„„ Genf be.„m chen von den V katholischen Orten degcvrr ^ ^ ^.z,^ wcnlg- i» legen; Bern hätte jedoch ^glaubt erwarten stens bis zur Rükkehr obbcnanntcr Wissen und Zustimmung aller Orte habe wenn einige Orte dem Herzog wider ^ ^ ^ Sonn- Bern mit der Stadt Genf ein Burgrech > Akten: Genf) aufgerichtet und damit die Vertag nach dem neuen Jahr ^.. leisten; wenn nun der Herzog gegen alle Vertrage, Wchtung übernommen, dieser Stadt ^ ' wcülte und Bern gemäß Burgrccht denselben zuziehen hegen alles Nechtbieten die von Genf Verstärkung senden, so möchte große Feindschaft Wusse, dagegen aber die V Orte dem -Veschalb bitte Bern, man möchte sich mit dem schon ,o oft an- und Zwiespalt im Vaterland daraus erwach, ' ' «^kkehr der Gesandten vom Herzog den schon ..b°..„e„ Rech. .„Med.,, «er einig.» Z°»r°" .->«>»! .«« bewillig,e» Anfbruch .»riilb-lln,, dk.ua ,,»d S°l-.hu„, «de. d,e Srh»>.»»g »ischei, de,» S»»ig »°„ z-a»l«> > , de. qanj-n Eidg„,ess-»sch»s> Nnje». de. S.ad. Gens °b„.,chl°ss» . . /deml, dl. V Ott. NM sreundlich.» B«-id «w »- «« »ei. ,,„d W-hlsahr. diesen Vettrag i» de» Abschied i» ,,.>»,..» »,.d -rw-ne». ab.,» _ Di. Gesai.d.e» »°r » ° ° we.de» ,,„d das, il>,,°,. -»i-°'>e. "'"de» d-ii ihr, Ober,. ei,,e genügende K'ch Gr,and,e» der siebe» »»p-r.-iische» Orle da» A». nichts wider die Bünde thun. Aufbruch noch zurükbaltcn, oder wenigstens dafür ,orgen, '»che» °» die V Ott., sie ,.,°ch'e« »'«2 ,ch n G'« « «..leg. werde», »,, Bett, sie".» » - »st». d»s, chr. Truppe» «'r»-"d>' 22briae„ Ott. ,-in- fremde» Truppen !» H'Uf- !">>"' "ft ''« >« mbch.e ebne Wisse» »nd Wille« de, ' big»»gen. - Beide P-ir.eie» gebe» -».iprech-ndc Zu- »>« »»s wei.ere» ,«i. den, Auerbie.e» de, ^rsi» T,a»del° wegen »ngewendeie Mühe. <.- Be. Be «cheniug.» und perdaule» den Sch.-d-Ue ^ ,,.„d die Umfrage gest-Il.. °b und welede Aba». '-'»»,,g über de» Bd..«» de. fr°»j°f«°° "> ^,,»sch. werde». Die °°» ««» VM. st-- be.»»->„, -llenfall- in der !>, -">°uttud->- ^ Gesa,.dien °»f il>r Begehre» schr„.»ch ""'Seide..., '"chlageu.» «bis,.de..,.,-.... we-d'»f°u °"^ wd S«.iber °°» Sch«.. n d °'»» darauf gegebene RepM >°»d i» den ^ .^„Wendung bei dem srani-sischen G.s-nd.en, d» ch>-»>- bitte, in, Nam.» der G-rd. !» S°> 'U zj»,.„ bejalss. werde. - i-e wird ,b», » »», ihr endlich ein»,», ihr w°l)l«°rd>.n.« D » ^ «libeim Tugginer sami». sc,»-« Betlem. «che,, ..„d ,»gleich -in An«"» w»»' . ner dem bitte» -„, N°.n.» de. .,dg.,,°Ii,sch°° H°>,p„„a,.„ Wilhelm «-°lich°e '»>» bei der »...habend.» Ern.ne.nng de, B.re,»»»g ^ ^ ... «.«>».»",«.»«- -- —- ....«...... '^Ukn und zu schirmen. 2. Nichtaufnahme ^ Versicherung, da? b>S zur v° , der Kanf- ' ^°rherige Berichtigung der ausstehenden Zah » g ^ abbezahlt wer c. , . Ehelich dreimalhunderttausend Kronen unv noch ^ dreimalhunderttausend Kronen und ^We von den neuen Zöllen Juni 1582, sowohl auf Verbesserung ihres Soldes als auf Zugabc eines Winterkleids Bedacht nehmen — ES wird zugesichert und, damit cS nicht vergessen werde, in den Abschied genommen. Auch wird besprochen, die erforderlichen Schritte zu thnn, daß dieser Garde ein Hauptmann aus der Eidgenossenschaft statt eines französische» vorgesezt werde, I'. Der Sccretär des französischen Ambassadorö, NiklauS de Harlah Freiherr» zu Monglat und Herrn zu Sanch, übergibt ein gar freundliches Abschiedsschreiben seines Herrn. — Darauf wird diesem ein Dankschreiben für die erwiesene Ehre und Liebe durch den Secrctar überschikt, x» »r. Friedrich Ryhiner von Basel bittet um Jnstrnicriulg der Gesandten auf künftige ^ahr- rechnnng zil Baden, damit er bei seinen erlangten Rechten in Bezug auf seine Ansprache an den König von Frankreich geschüzt werde, I». Auf eine Zuschrift des Bischofs von Basel <13, Juni) an .die VII katholische» Orte, worin er sieb über den Troz und die Gewaltthätigkciten seiner nengläubigcn Untcrthancn n" Pfeffinger-Amt gegen die Katholiken daselbst beschwert und nm Abordnung von drei Gesandten DclSbcrg bittet, wird beschlossen, es sollen Gesandte von Luecrn, Unterwalden und Solothurn sainwt dem ncuerwählten Rathgeber deS BisisiofS ^) auf den 29, Juni nach Dclsberg sich verfügen. <»»5. Confere»; der !V evangelische» Städte. Baratt Dienstag den Jnni Staatsarchiv Äürich. Absch. Bd. Nr. <28, kol. zto. lAuch im Staatsarchiv Bern.I Rathsboten: Zürich, (Matthias) Schwerzenbach, Sekelmeister; Gerold) Escher, Stadtschicibc> Bern, (Anton) Gasser, Benner; (Hans Rudolph) Sager, Bcnner, Basel. (Bonaventura) von Br»», Burgermeister; 'Remigius Fäsch, des Raths, Schaffhausen, (klr. HanS Konrad) Meyer, Bing?' meister. Da seit einiger Zeit verschiedene Bemühungen und Versuche zur Untcrdrükung des christlich^' Glaubens und der Anhänger desselben wahrgenommen worden, und da besonders die V katholischen ungeachtet sie auf leztem Tag zu Baden dazu gestimmt hatten, den Herzog von Savoyen zur Zurükziehunö seines an die eidgenössischen Grenzen gelegten Kriegsvolks durch eine Gesandtschaft zu ersuchen, nn» Begriff sind, demselben einige Fähnchen mit Knechten zuzuschiken, so haben die lV evangelischen Städte nöthig erachtet, gegenwärtige Tagleistung abzuhalten. Nachdem jeder Gesandte darüber berichtet hat, w^ seinen Obern bezüglich dieser Angelegenheit zur Kenntniß gekommen ist, und nachdem man darüber rathen, wie diesen Sachen zu begegnen sein möchte, konnte man doch gegenwärtig noch zu keinem tiven Beschluß gelangen, Weil nun der besagte Aufbruch ohne Zweifel am leztcn Sonntag von Landsgemeinden bewilligt worden nnd daher nicht wohl wieder abzuwenden ist, so wird für drin ^ nöthig erachtet, eine stattliche Gesandtschaft der kV evangelischen Städte (und wer sich ihnen ^ schließen will), vor die LandSgemeinden, oder wenn man ihnen selbe nicht besammeln wollte, wenü *) Gcmäsi Bündnis! zwischen de» VII katholischen Orten und dein Bischof von Basel hatten elftere abwechselnd genannten „Bundesrath" dem Bischof als Nathgeber beizuordnen, der je zwei Jahre zu snnetionieren hatte. Juni 1562. 76» vor die zweifachen oder dreifachen Räthe der V katholischen Orte abzuordnen; uni ihnen die Beschwerden ver evangelischen Städte vorzubringen. Ueber das fernere, sowie über die dieser Gesandtschaft zu erthei- lende Jnstruetiou soll jedes der IV evangelischen Orte seinen Gesandten auf bevorstehende Jahrrechnnng Zu Baden Vollmachten mitgeben. I». Die Gesandten von Bern machen im Vertrauen die Anzeige, daß Bern, im Fall der Aufbruch der V Orte und Freiburg'S (das seit einiger Zeit über sein dießfallsigcS Verhalten zurükhaltend sei) in Ausführung kommen würde, sich bereits entschlossen habe, zweitausend Mann aus seinem deutschen Gebiet in ihr Land zu schike», jedoch nicht um jemanden zu schädigen oder ju beleidigen, wenn man ihnen keinen Anlaß zur Gegenwehr geben würde. Die Gesandten der andern drei Städte stellen aber im Namen ihrer Obern an die von Bern die Bitte, sie möchten, wenn immer '»öglich, diesen Auszug einstellen, bis sie erfahren haben, wohin die fünf oder sechs Fähnchen ihren Weg nehme»', oder daß die vier nach Savohcn abgeordneten Gesandten wieder heimgekehrt seien; je nachdem Ergebnis möge dann Bern handeln oder den drei Städten seine ferner» Entschlüsse mittheilcn. Dem Bürgermeister Meher, der anderer Geschäfte wegen nach Solothurn sich verfügt, wird aufgetragen, daselbst ">>t den Personen darüber Rüksprachc zu halten, „die Inn thunlich sin bedunckt". v. Die Gesandten von Bern machen ferner Anzug: Weil nunmehr die Sachen so weit gediehen, daß Bern in einen Krieg ver- w'kelt werden könnte was Gott übrigens lange abwenden möge, und da die IV evangelischen Städte sich schon wiederholt das Wort gegeben haben, für Beschirmung des Vaterlandes und zur Erhaltung des wahren christlichen Glaubens Leib, Gut und Blut zu einander zu sezen, und da es sich bei gegenwärtiger Sachlage nicht allein um die Stadt Genf und um sein neues Gebiet handle, sondern auch um die Rc- s'ßion, und es deshalb mehr erfordere, als nur ein treu Aufsehen auf einander zu haben, so haben sie Auftrag, von den Gesandten der drei Städte zu erfahren, welche Hülfe, es sei an einer Anzahl Knechte "der an' Freifähnchen, es vorkommenden Falls von jedem Ort zu erwarten habe. — Weil nun aber die Gesandten der drei Städte hierüber ohne Instruction sind, nehmen sie das Begehren ml inslnxm.I.im. «l- Bezüglich eines von alt-Shndic Roset von Genf an die Gesandten der IV Städte geschiktcn Schreibens bemerken die Gesandten von Bern- Da die Stadt Genf, mit den IV Städten „rcligionsver- wandt» und zugleich Schlüssel gemeiner Eidgenossenschaft, schon wiederholt um Aufnahme in das Bünd- '"K angehalten habe so wünsche Bern, sofern man die Stadt Genf nicht wie andere zugewandte Städte in den Bund aufnehmen möchte, daß wenigstens die drei Städte ihren Namen und ihre Einwilligung in der Ncbcreinkunft welche zwischen dem König von Frankreich und den beiden Städten Bern und Solothurn zur Beschirmung der Stadt Genf abgeschlossen worden, geben möchten; und da ferner der «->-« d°„ z«„kr°ich da- nene Gebie. Berns. «.-che«.« -heil« dnrch «an,. -heil« dnrch einen Spruch -»meiner Eid-erwff-n e,w°rben. in w.-«!»-- -ned-n en,geschlossen habe ->l° erneuere Bern fern ch«. "iederlrol, MM.« Gesuch. das- di. drei S.-ld.e b.rn.rrich. Gelne. auch m d.„ "dg.,.«scheu Bund und Schirm aufnehmen. «>- «°i< di. s-efaud.eu de. drei S.äd.e jedoch auch „iernder °»'-° Zuflrnelion si„d. nehm... iie -- °u- 1«"' u. den Mschred. m de, Hoffnung. da« Obern Bern «I« der S.ad. Genf °nf ihre Begehre,. g.d.,»r.„d, «n.wor, ercherl.u «erden. Rr.e«. .--"V °- i- >.«,..s. "U 't Ikut Schaffs.a..srn .IM 11 . April. Fre.lmr., am 7. -v-i". oa .r ^ NU..). Juni > 582, Ennetlnrgische Iahrrechiiungs - Tagsazung. ^auis 1)582. 2Ä. Juni Staatsarrliit, Lucer». Euuetbirg. Atsch. IV. ZS4. TlaatSarchiv Iürich. Supplement d. eirnelbirz. Absch. lAuch in den Archiven Bern und Uololhur».! Ratbsbotcn: Zürich. Heinrich Zieglcr Bern, (abwesend). Lueern. Hans Haas, Hauptmann Uri. HanS Jakob Troger, Hauptmann. Schwhz. Hans Betschart. Unterwaldcn ob dem Wald. Bat- thasar Rorer. Zug. Hieronimus Heinrich, Hauptmann. Glarus. Hans Glarner. Basel. Theodor Hertenstein. Freiburg. Hans Frho. Solotburn. Hans Lorenz Aregger, Hauptmann. Schaffhansen Ludwig Buggin; — alle des Raths. „ >». <>. »> 4 !k. I» ». aus dein Zürcherrreuipiar. Mau sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangeleqcnheiten : Vier eunctbirg Vogteien überh. ' An. t7l. Verkehr mit Maylaud. Lauis nuv MendriS « Art. «. Verw.iltuii., ini Alt^cm. e Art. 48. Iustizsschen. i«. „7. „ N. „ 8. Vermalt. im Allgrtt e. „ 47. Juiiizs.rchi'n. „ 35. AmtSrechnung. Landvogtsi VauiS «> Art. I«5. Rechnu».jSsschcn «. Art. 328. Justissachcu. .. löb. a .. 239. i». .. N>7. I> „ 329. I 32t>. JiiNizsachrn. z«. 24». I. .. 327. u „ 353. Politkisachen. ,»» .. «7. Verwattunq im Allrem. X „ 125. Bußknrcchiiltng. Laudvvgtei Mendris > Art. 482. Bramtr ru. Art. 495. Rechinin^Ssache». .. 5«7. Kirchliches. .. 49«. Landvvgtei Luggarns. Art. 428. NNriibenSsachen. Gemein - eidgenössische Jnhreechnungs - Tagsazung. Buden. 1)582, 2Ä. Juni (Sonntag, war St. Johann des hl. Täufers Tag). ^taats>arc!,iv Lucertl. Aligei»». Absei'. Bd. >1kl). — Lande4arci,iv Sct»wy;. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Odwnlden. lÄlarüs, Freiburg, Sr'lotl'urn und Aarnu.j Gesandte: Zürich. Haus Kambli, Bürgermeister; Hans Lux Escher, alt-Sekelmeister und des Rath-' Bern. Riklans voil Dicßbach; Anton Gasser, Benner, beide des Raths. Lucern. Ludwig PM"' Ritler, Schultheis!; Sebastian Feer, des Raths. Uri. Sebastian Tanner, Statthalter und des Rath' Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, Landammann. Unterwaldcn. Hans Roßachcr, alt-Landanimauu ob dem Wald. Zug. Heinrich Echinger, des Raths. Glarus. Jost Hösli, Statthalter und ^ Basel. Bonaventura von Brun, Bürgermeister; Remigius Fäsch, des Raths. Freiburg. Ludwig Affrh, Schultheiß; Franz Rudela, des Raths. Solothurn. ..Stephan Schwaller, Venner und des Ra^^^ Schaffhausen. Dietegen von Wildcnbcrg, genannt Ringt, Bürgermeister; Hans Konrad McchU Burgermeister. Appenzell. Bartholomäus Theiler, Landammann. Juni 1562, 77l ». i-udvo-l P-ut N-riu drrichtet im R-m-u des Od-r« iGr-u-ui Bund-, wie die vo» Rufsle im «tlsor.rlb.ii dri B-sezuug d-r «mm°uusch-ft »ud -uder-r «-,»>-> -ii-rtri tluruiil» -u«-f»»gr» d-d-u, «°b°i sou»r Mord und Todschi-« »°rz-f-iteu sei, fcr»-r wir mim Bote» hiug-schiN d-dr, um die Ii». rühr» zu stiit.u und dir vo-z.f-tl-u.u «rrdei,« d-str-f-u, wir m-u d-»u, d° dir« -dir. Erfolg g-w-s-u, Nie „°!l,w-udi- Pfund-,i. mit W-ff-ug-w-ti dru «el,°rs-m „-rzust-il-n, -udiich wir dir drri «»ud,r „Ii. Schwu. uud Nutrrw-Ideu !„ di°,°,u Zw°- dru D«rchv°s, d-wittigt, Gi-ru» d°grgru «on -rust-u M-«. r-grtu -bgrr-.d-u h-b-j des fr-nr.n d-schwrr. -r sich, d-ii riuige s-u-r B»u>ul,n, «ich. zu Nuffi, so t«-udlich-M°rdtd°.°u b-g-«»°u d-beu, tu d-m G-di-, de, deri «udr. «ud,u dru .uu-,,.g,scheu B°g,.,-u Nu,-.komm-,, fiudru, steur. d-ß Am«°»u P-t-r M-d u, m, -uf «ud.gruud.t. B°rg.d-U tuu vom «-udvo.t zu iu.,-°ru.' °°.d°uu, »ud d°i ri». i»m g°»S-ig- Summ- °°u ,-ch»I,„uder, chrou.n °rr°rr.. »in, Word.», -r mrld-t, d-i> s-iu- 0b-ru sich g.ru «°iu °--st.I>.» wü,d.», „ir d,° Zufuu.t u» zu -i°b-rn, d-ii ,-iu Tdrii -nd--- «-udi.-u duidru d«-f.; er drrich.r. schit-iiitch, d-ii m»u dru.» »o» Rufs,- ->ib,°-rdri.f «uPfchi't >md -iu-u T-g u-ch Zt-uz -ug-s-z, h-d-, d-, u-chst.u« w.rde °bge- ii-lir» wrrdru -^D-Hrr wird »«„ »„ die »»f d-r Z-I,rr-chuuug zu ti-urs d-siuditch-u G-i-udt-u ,ow,- -- dir -uu..dirgtsch°u tt-udvigt- di. Wrisuug r.i-ff.u, ü- s-il... dir B.ud.tru °.r«,iru uud u-ch «... di°,,rn b-s,r°fru di- Vrrd-uuuug °->' M-i. uud dro «MM-UN M-r- uud M„i,°„ru wid.rrufru uud d.u -°i.gt-u «'--kt -usdrd°u, - Der V-rschi-g, d.zt'tgiich d.r B°udi,ru -i» »rb,r„u- k-mmru zu trrffru sowi- der H°>td°> wird in d-u «'schied geuomm-u, I>. >S, u, ««z,»ruS>, (S, u Tdu-««-, >1. «uf irji-u, T-,,r zu Sototduru w-r-u vo» dru Vit k-choiisch-n Orteu Et-t-udl- »» de» Bischof «°u B»sri -bgeordu-t word-u, um d,ffru „ug-dors-m-n Uuirrii>»u-u im «ml P,cfslug-u --»stlich ii,rr V-rg-d-u °«„ui>-it-u »ud Ü- zu -rm-churu, dirsruigru nicht -uzuf-iud-u, weiche -,» f-,I>°. lisch.» Si-Ut.-U f-sth-itru woit.u, »ud d°m Bifchof g.dorfom zu tri,, N-ch Br.tr, uu« -tu-.' «chlcht« d,.' 'er Gesandten und einer Zuschrift deS Bischofs (Uf Juni) wird denen vo» Pfeffingen unter Borhaltung j>, " . katholischen Glanben und die Anhänger desselben eroffnel, dafi die r v..fa^> Neve gegen de b 'sch ^ befische,. Orte gemäß . r S Bun ' ^ ^ ^ Halsstarrigkeit ablasse., "-U.U zum Gedors-U, -u - t.u « doch d°e dw ,^^^ ' IN gt.,flicht» und wc I >en s , .st..chft bleibe; wenn sie sich aber bessern, werde man den Bischof °.i..u iu d.. «d,.uoff.„,ch.t. Utch. -u -Uf d-u T.« m So. ru, di- wodid-rdirul- Str-t- zu « . ,,-,ch,i-d-u, r. möchte rd.uf-iio G-s-»d,r -uf °»»„u iu d-u «dschird «-„ommru, « ^ H.,, „S. B-iirmout", „ud in, M-..i„ dru T.z S°.°.i,u.u -borduru, .. « Zm z-»r iNt. s-, fch-.f P-uiu.' zu ^ ,ug -roffucu -ls iUrsoudtc dco Ptz.! ' ' oir Eid.zcuoss-u -d«cfrrti.zk word-u, um üdrr -m s-mmt -udern N-th-u vom ,r u, ^ «usuchcu sei dem Herzog uoch f-iur Aut- «dichi,°ii„„z -in-o Btiudmff« zu dir Erururruu., dr, -it-u d>ort aewoiden - daber seien fit nun mit umfassenden ^o.imm'" ' > / ' . ^ . ... .«°rr «v d s. zwi ch u d.m H-u.' -otdring.« uud d.-«d«.uoist».ch°fi uu.rtch.udriut -i. H°,t»t. ^ Menn der Herzog in einen Krieg verwsselt wird te dieses Bnndnisscs schlagen >e ^ il fiöchstend t>0»0 Mann, wohl bewehrt, bewilligt - d um HM, -.„»cht, fd°7 iw wrmgs.^ , vi.,r.M-uujch.f. « dru, «. >°ug. dersetdru -uch vor «dt-ut dt-fev Mou.te Monatssold ausbezahlt werden; wenn der Herzig 772 Juni 1562. läßt, so bezahlt er ihnen nichtsdestoweniger einen Sold, als ob sie drei Monate gedient hätten; wenn der Aufbruch geschehen und die Obersten und Hauptleute, welche der Herzog nach Belieben auS allen conföderierten Orten auswählen kann, mir ihrer Mannschaft präsentiert worden, sollen diese Truppen binnen zehn Tagen in's Feld zu rillen schuldig sein. 2) Jedem Ort sollen jährlich auf daö Datum dieses Bündnisses zweihundert Sonnenkronen zn Basel ausbezahlt werden. Da nun der Herzog nichts sehnliche' wünsche, als in Freundschaft und in ein immerwährendes Bündniß mit der Eidgenossenschaft zn treten, so bitten sie in dessen Namen ganz freundlich um entsprechende Antwort. — Nach Anhörung dieses Vortrags und nach erhaltenem Bericht, wie der Herzog die in seinem Dienst befindliche eidgenössische Garde so wohl halte, wird des Herzogs freundlicher Gruß und ehrenvoller Antrag angemessen verdankt mit der Bemerkung, daß man das Gesuch, weil die Mehrheit der Gesandten darüber nicht instruiert sei, in den Abschied nehmen und auf nächstem Tag darüber Antwort geben werde, f. Die Gesandten von Basel erkläre», daß ihr auf leztem Tage gemachter Anzug über die erhaltenen Warnungen, wie beabsichtiget werde, Zwietracht in der Eidgenossenschaft anzustiften und die Städte Genf und Basel zu überfallen, in der besten Absicht geschehen sei. Antwort: Wenn in Zukunft ein oder mehrere Orte dergleichen anregen, so sollen sie zugleich auch angeben, wer solche Drohungen gemacht habe, damit niemand unschuldig in Verdacht komme; übrige»'' halte man dafür, daß Basel diesen Anzug in bester Absicht gemacht habe. K. Das Gesuch des Landai»- mann Gasser von Schwhz, es möchte jedes Ort ein Fenster mit seinem Wappen ihm in sein neues Haus schenken, wird in den Abschied genommen. I». Der Cardinal, Bischof zu Constanz, läßt durch sc>»e" Statthalter Wohlgemuth den V katholischen Orten vorbringen, daß er zur Ehre Gottes und der M»tte' Maria und des ganzen himmlischen Heers ein Kollegium zu Mahland gestiftet und einige tausend Kronen an dasselbe vergäbet habe, um stets vierundzwanzig deutsche Knaben unter gewissen Bedingung^ dort zu erziehen und zwar zwölf auö der Eidgenossenschaft und zwölf aus andern Theilen des Bisth»»"' Constanz, und daß das Collegium im August den Anfang nehmen werde. Diese Anzeige wird hoch u»b freundlich verdankt; zugleich wird festgesezt, daß jedes der V Orte zwei Knaben Hinschiken solle und daß die zwei noch übrigen Pläze durch die Zugewandten zu bcsczen seien. I. Die auf lezter Taglcist»»ö an den Herzog von Savohen abgeordneten vier Gesandten erstatten schriftlich und mündlich Bcnäst (Bericht der Gesandten über ihre Mission vom 20. Mai — 2. Juni), wie sie über Bern und Frciburg »"^ Genf gereiset, dort vom Rath und der Burgerschaft ehrenvoll empfangen und tractiert worden, wie dann in Thonon den savohischcn Kriegsoberst Graf von Raconnes aufgesucht, demselben der Eidgenosse Begehren um Zurükziehung seiner Truppen von den Grenzen und einsweiligc Einstellung der Fei»b seligkeiten eröffnet und von demselben ganz freundlichen Bescheid erhalten haben, wie sie auch in T»'"' vom Herzog glänzend empfangen und gastiert, aber mit nicht ganz befriedigender Antwort entlaß" worden seien. (Antwort des Herzogs auf den Vortrag der Gesandten, 20. Juni. - Staatsarch. Lueer» Ak teu: Savohen»; sie bitten schließlich um Entschädigung für ihre Auslagen. Nun berichten die Gesandt" von Bern, daß Bern die Bemühungen obbeuanntcr Gesandten pflichtschuldigst verdanke, daß es übrige"' von den savohischcn Gesandten sowohl vor den V katholischen Orten als im Wallis mit Unrecht a»ge schuldigt worden sei, als trage es an diesem Kriege die Schuld; denn es habe auf die Bitte der Orte und zum Wohl gemeiner Eidgenossenschaft ein Burgrecht mit der Stadt Genf abgeschlossen und E im Vertrag zwischen Savohen und Bern laute der zweite Artikel, daß dieses Burgrecht bestehen »»d ^ halten werden soll; ne geben deshalb ihren Vortrag schriftlich zum Abschied. — Da man nun findet, Juni >562 775 »nrch „.».„alige Abordnung von G-s-ud... die Sache NU- ,n die Sang. gesogen wurde. wird -in er,.». d-sie« Sch.eiw, (».Anw °° d°» H°rs«g ----^» »»» --mi'lb.» durch ..„.„den «°ie„ e,l,gft sxgeschikt I- Dir spanische Gesandle Pompes,,« i»,n Kren, Iidergrbt swe, Vortrage. den -,ne» besugltch z ge ch.tt. It.. Der lpanl, ) I Erneuerung der Vcrcinung. Ebenso legt Scudrer Benoht, der Bandiwn. d-n und.-., m B Er,,^ ^ «U»«. und gemeiner S.-nde der i -sandte des spanische» . -, Gesandte» seinen Bortrag vor. Endsich langen auch znschrt,t.t, -ttt vom König. °'UU V->> » , es>.s-ttd.ett gestellte Gesuch NN, D.° Bor..ige werden "g«i^ tonnte, leg, « die Artikel ... eine,.. Vertrag vor. -wen Vorschlag. w,e man dschi-d gen«,,.,,. I. B„-»°.,,,.ift°- und Rath der Stadt iindan i-tere werden -ei „wlrno,„in,,. « >« n ^ ,-.de. daderige Anfstanchnng de-See-. schweren sich über MM „ sn. diet.de -Dalle, werden Zürich und Schaff. der f.e,.n Schiffs-»,- u ° ^ ab.nichi,.». den Sachvechalt .n „„terfnchen an,.,, deanstragt. .n -°.eg«. » 7^,Isw, °°r,ch°i,ei!. .... Ur. «)»i.,.r von »-schwer. - d d.e er oder..» ' . ^.zadlnng seiner »„fordern,,gen an den Kdnig von «ranwich d-de A) .dermal-, da. er <^-« ^.sögernn» ans de» andern w-il,e. nnd »eil. da« Ansuchen. r^ ^'n-nem Eidgenossen zu seinem erlangten Rechten verhelfen und aus künftigem » mochte ihm a » ge ^ , französischen Ambassador betreiben. — Wird :n> instinoinlum genom- T g zu So.othunr d.e S che dem lra. z U ^ ^ ^ ^ ^ ^ abberufene» Herrn von Saneh ne>" ",'s s" >>lmbassador Herr von Flcurh, wird von Herrn von Hautcfort vorgestellt. I. D.e V katholischen Orte 6 , ^ der Herzog von Savohen w.der alle g haltenen Vortrag, ^ern enstäM^ ^ Vertrage Besazungen au d.e Grenzen g ^ ^ Gesandten von Bern in den b'et vor einem Ueberfall zn schuzew - ^ ^ ^ Solothurn senden. Ebschied. «K. sS. u. Rhcinthal). i. .rc » ^ ^ betreffenden Landvogteien und Geleitöbüchsen). T. (S. Rechnungsablagc der Landvogte u l U- Luggarus). >. »nr in, Ere.nplar -e- Schwuzerarchi.'- ..^,,f,^^,,oi,leoenl!eiten' Ml,., s-ve auch im Abschnitte Herr ,chaft-a..c,elegenli-.ten. . .»e,. zg4. Kirchliche- Glauben-s. «. Art. 32. A.»t»rcch.m..ss. irl Zi, Amtsrcchiiung- .a-arlchaf, Sarg.,,-. ^ G.i.i,-..«-..-^ GrafschaftBc.de>,. « "lri 3« AinlSrechn»..sN 38. Polizeiliches ^"er enuetb. Vogtercn über» « ^ Art. 424. Gla»be»ssachei.. La«,... ^ - .v d. Art. 34«. Kirchliche-. ^andvogte, vuggaruS. 77-e Juni lö>62. Konferenz der V katholische» One, Luccrn l!58!2, tt<» Jnni. ^taats>nrctiiv Vuccrn. ?lbsch. Be>. I-'. ts>2. !Aucii iitl LanceSarchiv Obwalten.! Rathsbotcn: Lue er» Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß; Jost Pfhffcr, alt-Schultbeiß; Joicpb Llmrhhn, Nenner und des Raths, ll r i, Peter von Pro, alt-Landammann; Hauptmann Walther Zetl^h des Raths, Schwhz, Kaspar Abhberg, alt-Landammann, llnterw a l den, Andreas Schöncnbühl, Land" annnann o b dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug Hauptmann Beat Znrlanben, des Raths, t». Die Gesandten der V Orte sind hier zusammen gekommen, um sich ans künftigen Tag zu So»'- thnrn sowohl in Betreff der vom König von Frankreich angetragenen Erneuerung der Bereinnng, in Betreff des Kriegs zwischen Savohen und Bern über eine gleichförmige Instruction zu verständige» " Bezüglich nun der Anstände zwischen Bern und Savohen wird eine Antwort an Bern ans deficit zu Solothnrn am 18, Juni gehaltenen Vortrag entworfen und zur Ratification jedem Gesandten i» dc» Abschied gegeben. Dagegen findet man nicht für nöthig, an die in savohischen Diensten befindlichen Tt'»P- Pen zu schreiben, weil man ihnen mündlich und schriftlich die Instruction gegeben hatte, wie nc »cl, Z" verhalten haben, und weil bereits jedes Ort das nöthige an Bern und an den Ambassodor in Solothiu» geschrieben hat. Bis nächsten Mittwoch soll jedes Ort seinen Entschluß darüber nach Lucern schiken; a» ^ Gesandten der V katholischen Orte in Baden soll die Weisung erthcilt werden, in dieser Sache »icht vorzugeben, bevor sie diese Antwort erhalten, I». Der spanische Ambafsador in der Eidgenossenschaft, Pu"' pejus vom Kreuz, eröffnet: Er habe vernommen, daß die französische» Gesandten die Eidgenossen da>»>» angegangen haben, die Bereinnng mit dem König von Frankreich wieder zu erneuern, und daß >»"" dabei beabsichtige, auch den Artikel in Betreff der Herrschaften und Lande, welche König Franz > "» Jahr l'i2l in Italien besessen hatte, in dieselbe wieder aufzunehmen; dieser Artikel, der unter dekten Worten den bisherigen Bündnissen einverleibt worden, laute: „wenn der König von Franir diese Herrschaften ohne der Eidgenossen Hülfe wieder einnehmen würde, so sollen die Eidgenosse» »c>^ pflichtet sein, dieselben zu schirmen und zu erhalten, dagegen denjenigen, welche diese Herrschaft» Befiz haben, keinen Vorschub zu leisten;" da nun der Sinn dieses Artikels weit gehe und delw nicht nur den König von Spanien, den Bcschüzer der katholischen Religion und gegenwärtigen BefiE des Herzogthums Mahland, welches darunter auch verstanden werde, sondern auch noch andere F»rl^' und Staaten berühre, da endlich den Eidgenossen ihrer cnnetbirgischen Untcrthanen wegen und wcg^ des Passes und nachbarlichen Verkehrs, den sie mit Mahland haben, viel daran gelegen sein habe er nicht unterlassen können, darüber Vorstellungen zu machen und zu bitten, man möchte Artikel nicht mehr in das neue Bündniß aufnehmen, — Dieser Vortrag wird angemessen verdankt ^ ml i'izkoi'omlnm genommen, v. Balthasar von Grissach gibt die nötbigen Aufschlüsse über jede» der zu erneuernden Bereinnng, Daher soll nun jedes Ort diesen Handel reiflich überlegen; nur >» des Ausdruks, daß das französische Bündniß allen andern Bündnissen mit andern Fürsten vorgehe» ' werden Einwendungen erhoben; im übrigen ist man gesonnen, cS beim Wortlaut der früher» Veic>» Juni lö«2. bleibt» z» lassen; dagegen wünscht man aber, daß eine bessere Versicherung bezüglich der Zahlungen nicht außer Slchi gelassen werde Enlietbirqische )ahrrechnu»gs-Tagsa;>lng. Luqgarus IS82. im Juli Staatsarchiv Luc-r». Ennclbirq. Adich. IV. itt". fAuch >» de» Archive» Zürich und Bern.! Raibadolen - w. «imlillik«. wie °»f »» Zabrrechnung „ Lanid,. ». ,. La,,d-inm-nn Lusn leg, dir Sln.wdr, «er. d,e l!ard„,°i Bor,»man« Ibm. alz «>e,-„d,en der V» .a.boliicheu O>«. b-i«gli» -- «"->»» "» eidgeui,„scheu Solieg,,,,,, M Maylaud erlbeii. bar « — I« » lebe °utt> in, Abschnitte Hcrrs-l>astS.nirteIe.,cnl,eilen : ^ier ennetbirg Vogtenen nberd ^»»dvogtei LauiS ^"«garus ,„,v Mainthal ^nndvvgeri LnggaruS vgtei Mainthal Art 45. AnitSrechnnn., ». Art. 24!. Znstizsachen. 45g. Kirche,isachc». Art. 27. SlmtSrrchiiun» s Art. i<>4 Bußenrechniin.i z „ 425. GlaubcnSsachen. s Art. 451. Rechnunr,ssncheii. It. Art. >4K. Polizeiliches. «>. Art. ZW. Justizsachen. I Art. 42K. Gkaiibenssache». in. Art. 490. Justizsachen. «4«». Gemein - eidgenössische Tagsazung Sv lothurN. I-S82, 21- Ä»»li l>'st>U" K-'S.'-iIen-»). Staatsarchiv Lueer». Akte». Frankreich , Bündnisse. sÄnch. in een Archive» Zürich. Sck«»,. Obwaiden. Gl.ru« und Z-eiburg.i H-inri»-echmann. Bannerl,-,r. beide d» Ra.b«. «e°. Lnswig don M«Iine„. al.-Schnl.beißi Ni.lauo °°» D'»-». « Ra.iu, Lneerm Ludwig »dffee. Ritter, a.,-Schn„beiii i Zosepb Amrbbn. Slad.d.uu-, nud de-R° b». Nr, fabweeudi. Sch«»!. «'w°dl, Schorno. Ritter, Land.,,,,.,.,.,, i Michael Schocher. de.. Ra Hau „„.UN. "n '.«°Idd° ^-.a- Scheuend-»,. -.„.am,,,...,, l Ml«« «> V. -» - ««»'« °» de,,, Wald. Melchier Lu,„. Ritter. Land.,,..,,»,,,, i Z° aun W-ser. R,«.,. al.-andammauu, > «»ist.,., der. Ralde, Handln,.,.„ Pe.e. Weibeubach. d°o R. - n,d dem W. . Zug^Za. °b Ni.sil.auu, e, Hau»,,,,.,.,,, Za.od Hairer. Settlmeisier. beide de» Rad«, «t..... MW» «um.. Ha nn , -aaer de.. Nach... Basel i°we,°»dl. Zrerdurg. Ludwig »du Affr». air- ^'Ul'heliii zraur «„deich dei «.»». Sdio.b-r... >„» Zinch». °i.-Schu.q°ib, SrePban Schwalle,. >»> »««ndois. Sei.imeiger, Hau« Z°-°b S.aai. °-.-d.s»r°,der Scha rbaufeu. D,e.gen «iidenberg. Bürgermeister, lld. Hand K-ur.d Me«.r. -„-Bürgern,e,„er Addenzeil. B.r.bald. ^r.d Tdeiicr, Landau,mann! Joachim Meggeii, ait-Laud.„„„ia„u Juli >562, Abt von St, Gallen. Balthasar Tschndi, Landvogt zu Lichtensteig, Stadl St, Gallen, (Leonhard) Zollikofer, Sckclmcister; vi. Melchior Rotmund, des Raths. Wallis. Johann in Alben, Landeshauptmann; Anton Mahenzett, Landeshauptmann; Bartholomäus Uebersax, Landeshauptmann, Müb^ Hausen (abwesend), Biel. Christoph Wittenbach, Mcher; Christoph Klenk, Stadtschreiber, Vor den Gesandten der XII eidgenössischen Orte und deren Zugewandten (ausgenommen !lr>, Basel und Mühlhauscn) eröffnen die französischen Gesandten Franziscus von Mandelot (Herr zu Pc>5ß u. s, w,, Ritter, Geheimralh und Statthalter zu Lyon), Johann von Belliövrc (Ritter, Herr zu Hautefort, Geheimrath und Präsident im Dclphinat) und Heinrich „Clausse" (Tanssc), Herr zu Flcury (Geheiw rath und Kaimncrjunkcr und ordentlicher Ambassador in der Eidgenossenschaft), alle drei außerordentlich bevollmächtigt (mir Creditiv vom 22, April) zur Erneuerung der Vercinnng: Nachdem sie jüngst ZU So- lothurn und ebenso zu Baden den Wunsch des Königs, die alte Freundschaft und Vereinnng zwiiäw" der Krone Frankreich und der Eidgenossenschaft wiederum zu erneuern, mitgctheilt, so erwarten ne »""' daß die eidgenössischen Gesandten mit ausgedehnten Vollmachten zum Abschluß versehen seien. Währet nun die Gesandten von Zürich, Bern, Nidwalden und Schaffhauscn erklären, keine Vollmacht zu in die Vereinnng zu treten, und die von Uri, Basel und Mühlhausen abwesend«sind, erklären dagegen Lucer», Schwyz, Obwaldcn, Zug mit dem äußern Amt, Glaruö, Freiburg, Solothurn, Appenzell, und Stadt St, Gallen, Wallis und Biel einstimmig, daß sie im Namen Gottes die Vereinung, wie lw zur Zeit mit König Karl IX zu Freiburg abgeschlossen worden, annehmen, jedoch unter folgenden ^ dingungen und Vorbehalten: Weil die Vereinung mit Frankreich die älteste ist, soll sie alten ander» st> dem Jahr l52l mit andern Fürsten abgeschlossenen Bündnissen vorgehen; hinsichtlich der Dauer der Bcr- einung nach Ableben deö Königs soll die frühere Bestimmung, nämlich sieben Jahre, in dieselbe ansgc nommen werden; bezüglich deö Marchrechtens und Obmanns bei gegenseitigen Streitigkeiten soll es bcw Buchstaben der früher» Vereinnng verbleiben; noch vor der Besieglung soll der König genügende ncbernng geben, daß die versprochenen Zahlungen und Pensionen auf einen bestimmten Termin untcy ausbezahlt werden, wie schon wiederholt auf Tagen und jczt neuerdings wieder zugesagt worden, a>G man sich an nichts gebunden halte (Glarns nimmt dieses in den Abschied); endlich wird auch vor' ^ ten, daß man den verbündeten Orten stets einige Personen bezeichne, die über die erledigten Pensionen Red' und Antwort zu geben haben, und daß die Kaufleute mit keinen Zollerhöhungcn verschleppenden Processen, wie bisher wiederholt vorgekommen sei, belästiget werdeil, zöflschen Gesandten verdanken diese Mittheilungen und den willfährigen Beschluß unter ^ Zusichernilgen, I». Der Courier von Basel überbringt ein Schreiben des Herzogs Karl Emaiiue Savoyen vom 22, Juli an die XII Orte, als Antwort auf der lcztcrn Zuschrift vom 9, gleiche» in welchem derselbe bemerkt! Er habe erwartet, daß man sich mit der den Gesandten gegebenen An bezüglich seiner Anstände mit Bern zufrieden geben und nicht ihn neuerdings ermahnen würde waffnen, daß man vielmehr Bern dazu zu bewegen sucheil würde, das Burgrecht mit Genf ^ »m jedoch die gute Einigkeit in der Eidgenossenschaft zu erhalten und um zu beweisen, wie ieln ^e ^ allein den Eidgenossen zu willfahren strebe, habe er sich entschlossen, seine Truppen von den rükzuziehen, in Erwartung, daß man ihm auf andere Weise zur Erlangung dessen, was ihm ^ Genf zugehörig sei, beförderlich behülflich sein und vor allem aus Bern dazu bewegen werde, auch ^ ^ seits das a» die Grenzen gelegte Kriegsvolk zurükzuziehen und daß Bern in Worten und Wtlko» Juli 1582. 777 wi.«..... »w tchr.ftl.ch mitgetheilt. e. Landammann l ab- Ortc auf das ;u Tricut gehaltene > on Orte verdächtiget werde», als habe er auf diesen geordnet worden; nun vernehme er, Bclaacrnng der Stadt Genf mit Rath nud That Anleitung wiederholte.. Missionen zu 5" gegenwärtig ^g Instructionen nicht gewesen sei und daß er gegeben; er betheuere aber he.l.g, da« so et ^ ^ seine Entschuldigung in den Ab- b'e Befehle nie überschritten habe, er ver g ^ ^ Gardcknccktc in Frankreich bitten um Wed nehme, damit jedermann sc.nc wistchniv - . Besoldung etwas verbessert werde.- Verwendung, damit jedem Mann cm ^ katholischen Orte macht Schultheiß Psyffer D'eses wird ihnen zugesichert.^ Pilger von Mehrenschwand und Muri jüngst zu Morsee v°n Lucern Anzug, wie zwei ^krbrl „^fallen, arrsgcfragt und beschimpft worden seien, und "nb an. Gcufcrscc von den bcrncr.schc g ^ Landamman" Schorns und die verlangt, daß man Bern daruber ^>n . j.,nda»i>na>rn Lnssi stellt das Gesuch, die VII Orte Schultheißen von Affry und Rucht. ^auttragd ^ ^ Stand bezüglich der Zahlung '"Wen sich bei den französischen ^ die „Gemeinde" zu Nid- !ile>ch wie andere Orte gehalten w rdc. Annahme der Vereinung von den andern Orten '""-den geschrieben werde, sie ^ ^wesener Dolmetsch in der Eidgenossenschaft. )i sonder... 5. Hng ^^»-0. g ^ ut V Berüksichtigung seiner v.eljährigen b'tiet um Verwendung be. den ^^^Pt werde. Die französisebcn Gesandten ver- Dienste sein gewöhnliches Jahrgek > ^ Gesandte soll sich bei seinen Obern dahin verzechen darüber au den König zu "te"^ , ' ^ ^ Protcctor der im Collegium zu Mahland weuden, daß dem Ambrosius Foruaro von . r angemessene Belohnung verabfolgt werde, wie studierenden Knaben sich sv verdient geu.a ) . ' worden, l. Dem Eisenschmelzer Niklaus Robi,chou schon auf dem Vll-örtischeu Tag zu Lucern ^ schenkt jedes Ort wegen des erlittenen von Herbetswhl in der solothurnischc» ^ Gallen, man möchte sich be, den ^Mdunglüks l Krone. K Der Bitte des )e ^ ^ Frankreich erlittenen Schaden entschädiget t^nzösischew Gesandten für ihn verwenden, Beistand des Bürgermeisters Brun von Basel '""de. wird entsprochen. I. J^uu Fr.cdr.ch^ . . bestätigen und ihm endlich zur c> i». beehrt, mau möchte seine lssge"''^^ . ^ verhelfe». - Es wird ihnen bewilligt. Berichtigung seiner Forderungen und 5'" ' ' französischen Gesandten darüber unterhandeln solle», "'"ige Gesandte zu bezeichnen, welche mit er des Hauptmanns Lorenz de AgoMs von Dasselbe wird dem Dr. Muralt von Zürich . ^ssteile ,.„p seiner daherigeu Anlprache ^ggorus. bezüglich seiner im Piemont nmegedabte.^^ s,avzo,stchen Ge- "" den König von Frankreich bewilligt- gandvogt und der Landschrciber von Baden tu. Wien auch hinsichtlich der Kosten sprechen, wc , - ,S. n. Freie Aemter,. »..„„.ich ... B.«ff d°. Z.A..S-N . »r?ar i a Magdalena <24. ^uli). ». w d» . ». «s d-zchie» d.k G-,»»»>». »°« -s «>-»..,»>» W». »ch «>«- '« « 778 Juli 1582, Auftrag erthcilt werde, über dcu Artikel im ewigen Frieden, den Handel und Wandel der Kaufleute betreffend, mit dem Konig das nöthige zu verhandeln und daneben auch für Entschädigung des Fcl>r Keller sich zu verwenden, «z. Bezüglich der Anforderung des Dr, Rhhiner von Basel an den König von Frankreich wird mit Zustimmung beider Parteien ein Tag auf den 5, August nach Solothurn angc sezt; beide Parteien sollen sich dort mit ihren RechtStitcln einfinden, i. Die Gesandten von Bern e^ öffnen! Da vom Herzog von Savohen ungeachtet seines Versprechens noch keine Antwort eingelangt in und da sie vernommen, das; das Kriegsvolk der V katholischen Orte sich mit denen, welche vor Gent liegen, vereinigt habe, so müsse nun Bern überlegen, was cS fernerhin zu thun habe. Auf die Erklär nng der Gesandten der V Orte, das; sie hierüber zu antworten keine Vollmacht haben, stellen die de; andern sieben Orte die dringende Bitte an sie, ihre Mannschaft von Genf nnd den bcrnerischcn Grenzen znrükznbcrufen oder wenigstens dafür zu sorgen, das; dieselbe in piemontesische Pläzc verlegt weide' an Bern stellen sie das Begehren, inzwischen keine Feindseligkeiten zu beginnen, (Missiv der sieben "" parteiischen an die V katholischen Orte in Betreff des GcnferkriegS, 24, Juli. — Schreiben der französisch^ Gesandten Mandclot, Hautefort und Fleury an die V Orte wegen der gleichen Sache; 25, Jul> Staatsarchiv Lneern, Akten: Savohen), Die V Orte sollen ans den 29. Juli in Lucern sich versannnc >, um sich über die begehrte Revokation ihrer Kricgöleute zu entschließen, und dann ihren Entschluß st'si ^ den übrigen Orten mittheilcn, damit man die Gesandten auf den 5, August darüber instruieren law Die Gesandten der sechs katholischen Orte sollen an ihre Obern darüber referieren, waö ihnen Gesandte des Bischofs von Basel in Betreff dessen ungehorsamen Unterthanen zu Pfeffingen beuc» e hat. Die von Pfeffingen werden durch ein Schreiben zum Gehorsam ermahnt, M>in übe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Landvogtei Freie Aemter. », Art, 404, Juslizsachcn. «AR. (5ouseren; der V katholischen Orte. «ucer» 30 Juli. 2taatsarcj)iv Vuccrn. Lucern. Abscb. Vd. fV I'Aucl, in den Archiven Schwyz und Obwalden.I Rathsboten! Lnccrn, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flckenstein, Ritter, alt-Scbui heiß; Niklans KrnS, des Raths, llri, Walthcr von Roll; Bartholomäus Schieli, beide deö RaD^ Schwhz Christoph Schorno, Ritter, Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann, Unterwaldc^ Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lussi, Statthalter nid dem Wald- Z"' Peter Zchnder, des Raths, «. Auf Begehren der sieben Orte Zürich, Glaruö, Basel, Frcibnrg, Solothurn, Schaffhauseu Appenzell wurde dieser Tag ausgeschrieben wegeil der fünf Fähnchen, welche jüngst auö den ^ ^ ischcn Orten in den Dienst des Herzogs von Savohen gezogen sind. Nun meldet der savohisäff ^ sandte Herr de la Bastia, daß ihm endlich die vom Herzog versprochene Antwort ans die Zusäst'^ ^ XII Orte zugekommen, daß er selbe gestern nach Zürich geschikt nnd daß er hoffe, sie werde allgemc^ ^ friedigen. Da man nun den Inhalt derselben nicht kennt, findet man für unnöthig, weiter dain Juli 1562 779 d-.li-nd.ln und will i-ib- «m» ...» WM - «--»w» — Sdl-.i>n.„ d.„id°- in,t-,»-.-„. D.» ^ s m. I °-w. Z°d.m wird d-,ch.°«... d.s. dl- G-lM.d..n w-ich- auf d-n a- , . d. . m^den am 3 August sich zu Lucern einfinden ,ollen, damit man Tag zu Soothnrn abgeor nordenIn einer Zuschrift au die VI. kathol- ) 'orher über eine „eiu >a ig .. möchten den neuen Kalender bei ihnen auch einfuhren, chen Orte stellt der Papst ^ ^ ^ ^ ^ ^ JedeoOrt soll seinen uc os d .e andern ^olifche" ^ ^ S^olh,un Pollmacht mitgeben, auf eine den V Orten soeben zuwandten auf ^ ^ Ambassadorö Pompcjuö vom Kreuz bezüglich der Banditen in den """ene Zuschrift des fpa, ^ ^st inzwischen mit dem Ambassador über die aufzustcllen- ennctb.rgischcn Herrschaften zrr ^ ^ Fassung: Wenn einem Banditen und Ucbelthäter nach- den Artikel sich besprechen. Man ««M ^ genommen hat. mit Leib und Gut ausgeliefert Se.agt wird, so soll derselbe von der Obr.gmi. o.c .y , ! worden, damit er nach Verdienen bestrast werden kann. <» Confereiiz der V katholischen Orte. Lucern. 1382, 3. August Tt.,.i,S.,rtIii» euccr». Lucern. Absch. Bd. l'. 108. — All.,cm. Absch. Bd. ii>7. lAuch im LandcSarchw Schwyz,! Rathsboteu: Lncern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheis! und Pannerherr; Heinrich Flekenstein, bitter, alt-Schultheiß ; Sebastian Fecr; Niklans Krus; Jost Holdcrmeycr, Sckelmeister, — alle des Raths, "rr Hauptmann Peter Jauch; Bartholomäus Schieli, beide des Raths. Schw hz. Christoph Schorno, ^'tter. Landammanu und Pannerherr. Nnterwaldcn. Hauptmann Melchior von Flüc. des Raths ob ^-» Wald - Melchior Lussi Ritter, Landammanu nid "dem Wald. Zug. Kaspar Meycnberg, des Raths. ». N-'ch .Lc-l-snn. d°« ii-th-ll« !>. P-t-ril»g-.> °°» s-»«- d-r l-ji-n An,»««, d-s S.«°n-„ „«» „„cht.,,, .,w« -in- n,il>»l!ch° nn., d°° s.«°i,lsch-n«nch.ss.d»« nbn d!-l- °». wi,d d-schl„ff.„ d.s. dl- G-s-ndi-» d-, V O»° »nf d-m T.., zu S«,°Il,nn, i« -li-» Dl.«,.n w>! -lnftlmml., s.ln d.ß si- Inn--- und -uswr>'°-d «-Ii>Ml«. ild°.l!»..,« bei .il.u G-l-g.nh-i,-n «ch ^>»»s» b-nchm-n s-ii-n. d.mi, di- G-ss-uiw-in ihn ««»->, ..ich, wl-d-r s- iwld -rf.i«-. «l° ...f T-. «sch-sw« is, d.s. «e wmf l'-l'-n — «» V-rlrfunz d-s ,« B-d-n .» d-n H"Vl> -.inss-n-» Sch-sld-.,.' »nd dn d.m..f MW» dw «°>.,.i,-«d» O-i. lw Silmm-zn. d-rnb-, nnd d.s. «. d-n", ««-» -» - ««- -..-i-ltt-n s-ll-n. i-ndilch wird d.s«i°ss°n. d-m H.« °dU f.» w°I,iw°li-nd- ^ttwd» d.nk.n. z. d-n,,-ii.-u i.!n°- B-.,...» d« , ..-rd.-i-nd d-> X i O.i- ."«A» „nd ,n s-in°. Ansprach- l« G-nf >..l,.'.l?l« » s-». ...» w w. «M»» »nd « - '»!»«. « schi-m-,w !! , d-s. B-n. T...PP-.. Mi« -b.s.ch-n i.ss-; «. B..N .« M- «.».b°i-» nnd dl- P«W-n H°u- ."» - °MM.« ddl,,.m,, nnd I» -..».hn-n, «ch d-r G-nf-r .»«' m» «ch d°» d-n, „.ch,i,°,in,-„ Bn,zr-ch, Z„w ml'.»» 780 August 1582, zurükzuzichen uud sich gegen den Herzog sowohl als gegen die Eidgenossen in Worten und We>ke» freundlich und nachbarlich zu erzeigen, I». (S.u. Baden), v. Hinsichtlich der zwölf eidgenössischen Knabe», welche der Cardinal von Ems im Scminarium zu Mayland zu erhalten sich anerboten hat, soll jede? Ort sich möglichst bald entschließen, damit die Knaben längstens bis zum 1, September nach Luccrn gc schilt, hier von den Jesuiten examiniert und dann dem Dr. Müller übergeben werden können, der »e nach Mahland führen wird; sollte ein Ort leinen schulen, so soll es bald möglichst darüber nach Luec>» berichten, damit die Anzahl durch andere ergänzt werden kann und die Pläze nicht mit fremden Knabe» besezt werden Ma» sehe auch im Abschnitte Herrschaftitniigelc^enheite» : Grafschaft' Baden, >> Art. 145. Kirchliches », Glanbenss. Tagfazting der XIII eidgenössischen Orte, Svlvtliurn. 1382, 3. August. TtaatSarchiv Lucern. Allgein. Absch. Vd. 'ii!. iAuch in Archiven Zürich, Äern, Schwyz, Obwalden, Glarus und ,;reidurg.j Rathsbotein Zürich, Hans Keller, Obmann; Hans Heinrich Bochmann; Hans Escher, —alle des chathe Bern, Beat Ludwig von Mülincn, alt-Schultheiß; NiklauS von Dießbach; Anton Gaffer, Benner, — « ^ des Raths, Luecrn, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schitlthciß und Panncrherr, Uri, Peter Jauch; Bartho lomäus Schieli, beide des Raths, Schwhz, Christoph Schorno, Landammann. Untcrwalden. Meh>sil-> voit Flüe, des Raths o b dem Wald ; Melchior Lusfi, Ritter, Landammann nid dem Wald, Zug- Kaipn Mehcnbcrg, Bogt, des Raths, Glarus. Melchior Hässi, Laitdammann; Hauptmann (Fridolin) Sä)U^ Basel, Bonaventnra von Brun, Bnrgermcister; Remigius Fäsch, deS Raths, Freiburg, Franz des Raths, Solothurn, llrs Ruchti, Schultheiß; Stephan Schwallcr, Benner; Peter Man»^^'- ' Bauherr, Schafshausen, Iii'. Hans Konrad Mcher, Bürgermeister. Appenzell, HanS Bor»>^ Landammann, . ». Bor den Gesandten der VII katholischen Orte wird eine Zuschrift (2, August) des Mcher und der Geschwornen und Gemeinden der Bogtci Pfeffingen verlesen, in welcher diese fremden äußern, daß mau sich mit ihrer früher abgegebenen Berantwortung nicht zufrieden gebe, und t ferncrn bemerken, daß sie damals, als sie dem Bischof von Basel beim Antritt seiner Regierung l^si digt, dieses mir dem Borbehalt gethan haben, daß man sie bei ihrer Ncligionsübung wie unter den m»' gen Bischöfen verbleiben lasse, daß sie übrigens in weltlichen Sachen dem Bischof allen Gehorsam c>^ gen, Zinsen, Zehnten und Steuern pünktlich ihm ausrichten, endlich daß man sie ungestört bei ihrn ' ^ ligion verbleiben lassen und diese ihre Rechtfertigung als genügend anfilehmen möchte. — Dieses Ken wird jedem Ort abschriftlich »litgetbeilt.—Dagegen klagt der Bischof von Basel den VII Orten, daß seine Nntcrthanen zu Pfeffingen troz aller Crmahnungen ihm alle mögliche Schmach "» obschou er niemanden zur hl, Messe zwinge, daß sie an der Brüke zu Dornek geäußert, sie mehr bischöfliche Unterthanen seilt sondern sich unter den Schirm SolothurnS begeben, daß sie ^ Müller, der zum katholischen Glauben zurükgekchrt, von HauS und Hof gejagt und daß sie ! August 1532, 78 t Diener geschossen haben; er bittet, mau möchte sie nochmals zum Gehorsam ermahnein — Es wird daher eine nochmalige ernste Ermahnung an sie erlassen, I». Vor allgemeiner Versammlung werden die Zu schritten des Herzogs von Savoyen und dessen Gesandten de la Vastia verlesen, die an Zürich waren überschitt worden. Auf die Frage der VI! Schiedorte an die V katholischen Orte, ob sie ihr Kricgsvolk von den bcrnerischen Grenzen zurükzichcn wollen, antworten diese, daß sie eine gütliche Beilegung der Differenzen hoffen; denn da der Herzog im Sinn habe, sein Kriegsvolk abzumahnen und besagte Mannschaft sich unter demselben befinde, bedürfe es keiner andern Mahnung, Auf die Anfrage an Bern, ob ^ ebenfalls abziehen wolle, crwiedcrt es, daß der Herzog noch keine bestimmte Erklärung, was er zu thun Willens sei, gegeben habe, Bern sezt nun umständlich auseinander, was für Kosten und Schaden es erlitten, wie die Stadt Genf zum Thcil belagert und feindselig behandelt worden; Bern habe dieses geschehen lassen immer in der Hoffnung, eine befriedigende Antwort vom Herzog zu erhalten; auf das iezte Schreiben des Herzogs zu antworten, habe es jezt keine Vollmacht und bitte daher, sich mit dieser Erklärung zu begnügen. Da nun Bern sich nicht erklären will, ob es die Waffen niederlegen wolle oder "'cht, wird ihm vorgehalten, daß man lieber gesehen hätte, es hätte den Eidgenossen ihre wiederholten schritte beim Herzog erspart, indem es seinen Zusicherungen doch nicht nachkomme. Bern rechtfertigt ""u sein bisheriges Benehmen, vorbringend, daß cS stets bemüht gewesen, Frieden, Ruhe und Einigkeit zu Ehalten, daß es sich stets anerboten habe, jedem rechtlich Red und Antwort zu geben, der an Bern oder an seine Mitbürger Anspracheil zu haben glaube, daß es erst, nachdem alles Rechtbieten ohne Erfolg geblieben ""d nachdem der Herzog die mit Bern verburgrechtete Stadt Genf feindlich angefallen, zu den Waffen gegriffen habe, Weil nun von Bern keine andere Antwort erhältlich ist, werden die Gesandten der Schiedorte nach Bern geschikt, um vor Rath und Bürgern daselbst die Ansichten und Wünsche der Eid- grnossen zu eröffnen. Der savovische Ambassador gibt die Zusicherung, daß, sobald die bcrnerischen Truppen ^gezogen seien der Herzog die seinen sogleich von den Grenzen znrükzichcn werde, — Die von Bern 5U"'ikgekehrten Abgeordneten der sieben Schiedorte legen die schriftliche Antwort Berns auf ihren Vortrag vor - Nun wird durch einen Ausschuß die Norm festgesezt (l3, August), wie von beiden Parteien ^ Abzug stattzufinden habe Damit, aber beiderseits um so sicherer die Waffen niedergelegt werden, '^rden Obmann Keller von Zürich und Franz Rndcla von Freiburg beauftragt, in Begleit des franzö- ''schen Ambassadors in beide Lager zu reiten und diese zu ermahnen, gemäß der aufgestellten Norm auf den ^ dieses Monats mit dem Kriegsvolk aufzubrechen. Schließlich werden Dankschreiben (15, August) erlassen an den Köllig von Frankreich und an seinen Ambassador für ihre vielfachen Bemühungen in diesem Handel, ebenso an den Herzog von Savohen für seine gnädige Willfahrnng, «. Auf Begehren Berns ">"'d ei.l anderer Tag auf den 30 September nach Baden angesczt. ,1. Ucber einen abermaligen Anzug ""'s in Betreff der Banditen sollen die Gesandten auf nächste,. Tag instruiert werden, e. Bezüglich der ^rdernng des 1,r Rvhiner an den König von Frankreich wird ein gütlicher Spruch erlassen; dem er- »ern werden statt der früher als Entschädigung wegen der Salzpfannen zu ..PiquaiS« (Peeeais) begehr- t-n 200.000 Kronen oder 720.000 Franken nunmehr 18.000 Kronen ^gesprochen. 782 August 1532, Conferenz der III die Grafschaft Vellen; regierenden Orte, Altvrf 1582, 21. August LandcSarchiv Schwyz Rathsboten: llri. Peter von Pro, alt-Landammann; Vogt Jakob Muheim, Schwhz. Hans Jühm, Statthalter; Balthasar Ebcrhart, Eommissär, Nidwaldcic, Melchior Lussi, Ritter, Landammann; Hein- rich von Uri, alt-Landammann; Jakob Am Bauen; Hans Achermaun, beide des Raths, Msn sehe das Verhandclts iai Abschnilte Hcrrschafts.inaell'qi'aht'itcii: Bellenz Boltenz »nd Riviera -> e Arr, 4lS--4lö. <1t3. Conferenz der V katholischen Orte, Gersau 1582, 22. August. Staatsarchiv Lucern. Allgeni. Abscli. Bd. />". lAuch im Landesarchiv Obwalden.I Rathsboten: Lneern, Ludwig Pfhffer, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Flckenstcin, alt -Schult- heiß, Uri, Hauptmann Peter Janch; Lieutenant Bartholomaus Schieli, beide deS Raths, SchwhZ' Christoph Schorno, Landammann und Pannerherr; Johann Gasser, alt-Landammann, Unter waldcm Johann Roßacher, alt Landammann ob dem Wald; Johann Waser, alt-Landammann und Pannerherr »id dem Wald, Zug. Paul Heinrich, Sekelmeister, t». Weil fremdes Kriegsvolk unversehens in daS bischöflich-baselsche Gebiet eingefallen ist, ciMist Dörfer ausgeplündert und zwei arme Baueric erschlagen hat, ward gegenwärtige Conferenz von Lmun ausgeschrieben, ES wird beschlossen: Luecrn soll unverzüglich an die beiden Städte Freibnrg und Solo thuril antworten und sie ersuchen, bei Tag oder Nacht sogleich zu berichten, was fernerhin vorgehe, >" dem dann die V Orte nicht ermangeln werden, ein gut Aufsehen auf sie zu haben; wenn eS die - s erfordern würde, wisse man eine ziemliche Anzahl braver KricgSlente zu Roß und zu Fuß, die man kurzer Zeit beisammen hätte. Aus diesen und andern Gründen wird beschlossen, einen VII-örtischcu ^ am 5, September zu Lueern abzuhalten, Ss. Auf den Bericht, daß zu Obwalden die geheimen Räthe mcco Abmehrung ernannt worden, waö man in gegenwärtigen gefährlichen Zeiten sehr auffallend findet, n ' Obwalden gebeten und ermahnt, seine geheimen Räthe nach alter Uebnng wiederum zu erwählen, Comoren; der VII katholischen Orte, Lueern 1582, 5 September Staatöarcklv ^nccrn. Lucern. Absch. Bd. k>'. ltl. - Allgein. Absch. Bd. 55^. . RathSbotcn: Lucern. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flekenstein, Ritter, heiß; Niklauö Krus, deS Raths. Uri, Johann zum Brnccnen, Ritter, alt-Landammann, Christoph Schorno, Ritter, Landammann; Kaspar Abyberg, alt-Landammann, Unterwaldcn, ^ September 1582, 783 R°kch°r, Z.H.,,,, W°M. Ritt-, -l.-S-,,.da,,i» °°m W.ld, Zu,, ->»>,»»„->„> Z»!ob Ruftbammr, de« R»»>«, Zrceburg Schau,>»«„ ,I-»a„,tt .",a, Schul.h^, G°».ew, S.ttlmtts,.. und d» S„.°.l,„,,u 0d°,s. Ue« zur Matte,,, "" ^Nachdem d°e,d°d w--v». k? °e, «tt ch chm K.lach».,,,,.issch de« Pf°>!S«'°° Z.tt -u, dem Ged,°, de« «,. . . sich wieber zurükgezogen habe, kann man tnr diesmal Ich-f- Basel ,. «lel z,.ld . u„d S,tt°.s>.P„ i„ der Sache e.wa« °e.s°l,.„ l°l..e «„ de,, Bilchef L? i: -n.er S...-lche.,„.„ ^ «rd „., Hl,chll. a.„- d. :.n e man .m Fall der ^rth z ^ Neuglänbigcn sich fremder Hülfe beim Pfalzgrafcn Casimir, beim 5vr ^r!'"^'r^n a, m, versichern, Dcschalb werden die frühern Verabredungen für solche Fälle, zog von ur eni wr, ^ .^eres dazu dienliche, hcrvorgenommen und besprochen; darüber soll jeder Gesaudl7an stuw^gehe.'men Räthe Bericht erstatten, damit sie auf künstigen Tag darüber instruieren, was weiter zu thun sei;' auch wird für nöthig erachtet, daß jedes Ort seine Gesandten aus nächsten Tag zu Baden wieder aus'dcn geheimen Rüthen ernenne, damit die katholischen Orte Nch dort über alles no? soll jedes Ort. das seine Auszüge und Kr.cgöord .lNiig noch nicht criieu ^ ^'V?"ii bat^ dieses so bald möglich vornehmen, I». Schwhz wird beauftragt, den Paß zu Rap- Mieuer oder be orgt bat. ^ von Lichtensteig nach RapPerswyl zu berufen und mit diesem rswy zu Vorsorgen, den widammänner von Appenzell. Megge.i und dav „oth.ge zu besprechen «. An ^ ' Sache ihre.. Einfluß dahin verwenden. Theiler wird geschrieben. .ie mochten ^ ^ ... Da das Burg- aß tie beide oder wenigstens eine, on ^ oosommten Eidgenossenschaft, vorab den fächerst Berns mit Genf den katholischen ^ ^ und Gefahr, Kosten und Mühe gebracht hat. so ist 'scheu Orten, nichts gutes, ,ondcui ^ ^ ^^ttloses Volk bei seinem ungebührlichen Renan nicht gesonnen, solches ferner zu d ^ ^ in Gefahr und Unruhe zu leben, - Deß- Pn.ent und Glauben schirmen zu Helsen und t ,k abacfertiact werden, hierin ^ dmch D,,ttu.,u, ««,. -ll-.I'l «---«» «»?? «' ^ b'cute cille Stege und Wege und die Gelegenheit -nr^Besieglung dcS Bundes nach burger., .„.terstüzt werden, so soll jedes Ort den Gejandten. d.e es u B^glmig^^ Frankreich abschikcn wird. Auftrag geben, stcb be. ^ ^^^l^ stndcn würde, wen., sie nicht Abhülfe ""^»'r anzuzeigen, daß man nch zu 'vn'tern Maßre^n ^0^' ß ß „„p auS den Vorträgen ^affe, t. Lueern beschwert sich, daß Bern, wie ans em c c savohischen Kricgöhandcls für "nd Antworten Berns ersichtlich, die V katholischen Or e be >PÜch .Mrd parteiisch halte, und begehrt eine Erläuterung, wie die n ^c" aeschrichen, er möchte eine Ab- Schrift pxo königlichen Versicherungsbriefs bezüglich . O 78-! «September >582, I». (S. u. Lauis). I. »». Die Gesandten der vier Orte weide» erinnert, dafür zu sorgen, das; gleich nach ihrer Heimkehr die Abschiede in Bcrathung genommen weide», damit die Sachen nicht also „versäumt" werden, wie schon hie nnd da geschehen ist. Mcin sehe anch im Abschnitte HerrschaftScin^elegcnheitcn: Landvogtci vanis. >>. Art. 354. Polizcisachen. Laudvogtei LuggaruS > Art. 427 GlanbenSsachen. Da st ist zu »st der XIII eidsteiwssische» Orte. Vndol« Äi! September sSonntag nach St. Michelstag). ^taatsarctiiv Vttcern. Allstem. Absch. Vd. ^4!). lAuch iu den Archiven Zürich, Bern, Schwyz, Obwalten, Glarns, Zreiburg, Solotburn nnd Aaran.i Gesandte: Zürich. Hanö Keller, Obmann; Haus Heinrich Lochmann, Pannerherr; HanS alle des Raths. Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiß; Anton Gasser, Vcnner und des Ratü> Viiteeuz Dachselhofer, Stadtschreiber. Lileern. Ludwig Pfhffer, Schultheis;; Heiitrich Flekenstei», " Schultheis;. Nri. Bartholomäus Meguct; Haus Scherrcr, beide des Raths. Schwhz. Christoph Ritter, Landammanu und Pannerherr; Kaspar Abhberg, alt-Laitdammann. Unterwalden ^o) Roßacher, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lnssi, Ritter, Landammanu itid dem Wold. Z"ü Heinrich Elsinger, des Raths. GlarnS. Melchior Hässi, Landammann; Paulus Schiller, alt -Landanima»»- Basel. Ulrich Schulthcß, Bilrgermcistcr; RemigillS Fäsch, des Raths. Freiburg. HanS von LanwW genannt Heid, Schultheis;; Ludwig von Affrh, alt-Schllltheiß. So lothitrn. Stephan Schwaller, Vc»»^' uild des Raths; HanS Jakob zum Staat, Stadtschreiber. Schaffhausen. Dietcgen von Wilde»br>g' genannt Riilgk, Burgermeister; Hans Konrad Mcher, alt-Burgermeister. Appeilzell Joachim Mcgg Landammann. i». Die an die savohischcn nnd berilerischcn Truppen bei Genf abgeordneten Obmann Keller Zürich und Franz Rndela von Freibnrg erstatten Bericht über den Erfolg ihrer Sendung. Die ten voiBZürich melden nun vorerst, das; die Gesandten der sieben Scbicdorte sich gestern um ;ich über die Mittel zur Herstellung guter Einigkeit zu beralhen, und dafil sie Bern um E>ö seiner altfälligen Beschwerden ersucht und ermabut haben, und stellen darauf an die V katholstche» September 1982, d»>s freundliche Begehren, ihnen dieses nicht übel auszulegen, indem es in guter eidgenössischer Wohl- 'Ncinnng geschehen sei, Bern erörtert nun ausführlich, daß es dem lezteu Abschied zufolge die Truppen zurükgczogen habe, daß aber Savohen dasselbe noch nicht gethan, sondern immer noch eine Besazung in Clus habe und von dort aus nicht allein die von Genf, sondern auch durchreisende Kaufleutc Plündere und mißhandle; ferner daß die Berncr und Genfer zuwider dem früher» Verkommniß mit neuen Zöllen beschwert werden; eS wünsche übrigens eine Erklärung von den V Orten, ob sie, wenn die Unler- haudlungen sich zerschlagen sollten, ihre Fahnchen im Dienst des Herzogs verbleiben lassen würden, um daraus entnehmen zu können, ob das Büuduiß zwischen dem Herzog und den VOrtc» den Eidgenossen Zum Nachtheil gereiche ; schließlich müsse Bern ans sein wiederholtes Ansuchen eine endliche Antwort begehren, "b die Eidgenossen sein erobertes und später durch Verträge ihm zuerkanntes Gebiet lWaadt) in ihren Schuz u»d Schirm aufnehmen wollen, — Nachdem nun theils die Parteien lBern, die V katholischen Orte, Savohen und Gens), theils die Schicdortc weitläufig über die Sache verhandelt, nachdem die Fragen, ob die V Orte der Sache parteiisch seien und durch wen der Handel entschieden werden soll, vielseitig erörtert worden, "achdem die Gesandten von Savohen sich über die Beschwerden Berns bezüglich der Besazung in der Elus und neuen Zölle nicht hatten einlassen wollen und auf Erledigung der Hauptsache gedrungen haben, ""chdem man einen Vortrag der Gesandten der Stadt Genf angehört und einen Auszug auö dem Beryll von t598, sowie ihre Erläuterung, daß der Herzog keine Obcrherrlichkeit über Genf bcsizc, daß ihre ^kiheiten und Privilegien von Kaisern, Königen und Päpsten bestätigt worden und daß Bern sich ans scheiß der Eidgenossen mit Genf in ein Burgrecht eingelassen habe, nachdem mau endlich einen Vortrag französischen Gesandten, sowie eine Zuschrift deö Königs (19, September) verlese», ferner eine Zu- ührist des Ehurfürsteu Johannes Georg, Markgrafen zu Brandenburg <91, August), und eine andere ^'u Churfürst August, Herzog zu Sachsen (12, September), welche alle zur Beilegung der Differenzen ^'Nahueu; — erklären die Gesandten der XII Orte: Sie haben erwartet, daß sich die Parteien gemäß ^ Abschieds zu Solothurn und des an den Herzog erlasseneu Schreibens dazu verstehe» würden, daß ^ Handel in Güte beigelegt und dadurch Frieden, Ruhe und Einigkeit hergestellt werde; da dieses aber der Fall sei, so müssen sie ihr tiefes Bedauern darüber aussprechen; damit jedoch keine weitern Nn- ^"bcn daraus erfolgen, so haben sie einen Tag nach Baden ans Sonntag nach hl, Dreikönig (9, Januar ^) angcsezt; bis dahin sollen sich die Parteien aller Feindseligkeiten enthalten und freien Verkehr ""'Mder gestatten; die Stadl Genf, der von den Gesandten die Beibehaltung einer Besazung erlaubt "^beu, soll niemanden beleidigen oder beschädigen; der Herzog soll die Besazung aus der Elus znrük- Zchhe» u>rd, wenn er wegen der herrschenden Krankheiten znl wichet stellung seiner paudc Wachen nöthig ^öe, diess nach altem Brauch halten? die neuen Zölle soll en »ist Bcsolde>ung abgeschafft werden und eS bei den Bünden und Verträgen zwischen dem Herzog, Beul und Guif gänzlich jeiu Verbleiben haben? " bisher nicht üblich geweseil, in ähnlichen Angelegenheiten die Zugewandten Orte beizuzieben, wie jczt begehrt, so soll auch dießmal die Sache von den XI t Orten erlediget werden; und weil der Streitende! eigentlich doppelter Natur ist, so soll auf nächstem Tage zuerst Bern seine Klage vorbringen und """ die savohischen Gesandten darauf antworten; alSdann mögen die savoyischen Gesandten ihre Klage ^geil die Stadt Genf eröffnen und darauf die Gesandten von Genf ihre Antwort und Anliegen Vorzügen; alle drei Parteien sollen ihre Gewahrsamen, Briefe, RechtStitel u, dgl, ans jenen Tag mitbringen; ^'Wch werden der Herzog sowie Bern schriftlich gebeten, ihren Gesandten umfassende Vollmachten zu 780 September 1582, ertheilen und sie in der Sache gütlich bandeln zu lassen, — Der ganze Handel wird aü rokoromlnm g<^ nomine», I». Die zehn Orte, welche die Bercinung mit dem König von Frankreich angenommen haben, verständigen sich dahin, das; die Gesandten zur Besieglung der Vereinung sich auf den 4, November >" Solothurn versammeln und von dort aus nach Frankreich verreitcn sollen. Davon wird dem französische" Ambassador Mittheilung gemacht, Dieser stellt dann das Ansuchen, man möchte die Gesandten nach Fecuss reich ermächtigen, dem Wunsche des Königs bezüglich der Dauer der Vereinuug, nämlich das; dieselbe noch sieben Jahre nach seinem Tode fortbestehen solle, zu entsprechen. Es wird fcstgcsezt, das;, wenn aus einem Orte nur Ein Gesandter abgeordnet wird, dieser höchstens „selb dritt" verreitcn dürfe, wenn abc> zwei abgeordnet werden, jeder nur „selbandcr", um jegliche Unordnung zu vermeiden, «. Es wird ew Schreiben an den König von Frankreich erlassen, worin ihm der Dank für seine väterliche Fürsorge »uc für seinen Eifer zur Herstellung des Friedens und der Ruhe in der Eidgenossenschaft ausgcsprocheu wiU «I. An das Gesuch des Landammann Gasser von Schwhz um Fenster und Wappen in sein neues HcuE wird nochmals erinnert, «. Den nach Frankreich abreisenden Gesandten sollen Instructionen bezüg^ der Anforderung des Hauptmanns Hans Heinrich Erb von Uri an den König mitgegeben werden, I u. Luggarus), K-, tS. u. Rhcinthal). I». (S. u. Lauis), I. Der spanische Gesandte bittet im Namen bec Königs um die Bewilligung, einhundert fünfundzwanzig Kisten mit Harnischen durch die Eidgenosse" schaft nach Burgund führe» zu dürfen, unter Zusicherung pünktlicher Entrichtung der Zölle, — Es w» von der Mehrheit entsprochen, Ii.. Für Belohnung der guten Dienste des Ambrosius Fornaro von F>'e> bürg, als Protcctor im Eollegium zu Mahland, soll jedes Ort mit Beförderung 8 Kronen nach Lucer" schiken. Ms» sehe auch in, Abschnitte HerrschaftSangelegcnlieite» : Landvogtei Rlieiuthal. « Art, >53. Localcs. Laudvogter Lauis. >> Art, l>8, Verwaltung im Ailgem, Laudvogter LuggaruS. t Art. -t?8. Glaubenesachc», Geheime (5v»fereiiz der VII katholischen Orte Baden. Ii582, Sonntag den 7 Oetober 2taatvarct>iv Lucern. — Akten; NeligivnShändel. VandeSarckiv Tckwnz iAuch im Archiv Freiburq.j Rathsboren: Lue er», Ludwig Psyffer, Ritter, Schultheis;; Heinrich Flekenstein, Ritter, heiß; Rcnward Eysar, Stadtscbreiber, Uri, Bartholomäus Megnet, des Raths; Haits Schcrrer, ^ Raths, Schw Hz, Christoph Schorns, Ritter, Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann, U» waldcn, Melchior Lnssi, Ritter, Landammann nid dem Wald. Zug, lder Gesandte wurde nicht lassen, weil er nicht des geheimen Raths gewesen). Fr ei bürg, Hans von Lanten, genannt ' tcr, Schultheis;; Ludwig von Affrh, alt-Schultheiß, Solothurn, Oberst Urs zur Matten, des »». Diese Confcrenz hat vorzüglich den Zwek, sich über die auf dem Tag zu Lueern am !' ^ gemachten Vorschläge hinsichtlich der KriegSordnung, sowie der wegen der Gefahr drohenden ergreifenden Maßregeln zu unterreden und zu verständigen. Nun berichtet Schwhz, das; cö genw' Oktober 1582, 787 mit Landvogt Tschudi zu Lichtensteig und dem Abt von St, Gallen über Sicherstelluug der Stadl Napperswhl gesprochen habe, damit dieser Plaz nicht in die Hände der Gegner komme, was um so nöthi- ger sei, da man wirklich schon von dießfallsigcu Anschlägen gehört habe, — Dem Landvogt Tschudi wird Rundlich gedankt und das weitere bezüglich dieser Angelegenheit mit ihm besprochen, I». Ev wird begossen, durch Vermittlung des Kardinals Borromäus und des Gardchanptmanns Jost Segesser in Rom beim Papst um Hülfe anzusuchen, (Antwort des Papst Gregor XII l au die VII Orte, 22, December; — ber Kardinäle Borromäus und von Como, 22, December; — des Gardehauptmann I, Scgcsscr an die Oheimen Räthe der VII Orte, 23, December. — Ebendaselbst), «. Mit einem der geheimen Räthe des Herzogs von Savohen wird Rüksprachc genommen über die vom Herzog zu erwartende Hülfe an Mannhaft und Geld auf den Fall der Roth; für die gemachten Ancrbietungen wird freundlich gedankt, «I. Den Bcsieglung der Vcrcinung nach Frankreich abgeordneten Gesandten sollen Aufträge crtheilt werden '°as sie mit dem König und andern Personen am Hof unterhandeln sollen; jedoch soll alles durch Vermittlung des Herrn von Mandclot ausgerichtet werden, weil nicht jedermann zu trauen ist, und durch Gesandte, welche in den katholischen Orten geheime Räthe sind. v. Was in Betreff der Eschcnthaler behandelt worden und wessen man sich zu ihnen zu versehen hätte, desgleichen wie mau sich des Königs hu Spanien überhaupt versichert hat, darüber kann jeder Gesandte referieren, I. Lnccrn wird bevollmächtigt, im Namen der VII Orte insgeheim beim Herzog von Florenz, da früher das Haus Mcdicis mit h» Eidgenossen in Freundschaft und Bündnis; gestanden, sowie bei Andern angemessene Schritte zu thuu, Antwort des Herzog Franz von Mcdicis, 15. December), wird darüber gesprochen, was mau m^t zuverlässigen Personen im Wallis verabreden jollte, Dem Bstchof und Landrath wird vom dcrmali- ^ Stand der Angelegenheiten zwischen Savohen und Bern Mitthcilung gemacht, I». Dem Landvogt Tschudi werden Aufträge an den Abt von St. Gallen crtheilt; besonders soll er denselben ermahnen, hche Sachen (?) besser als bisher geheim zu halten, I. Graf Hannibal von Ems anerbietet vertraulich h>ige tausend Manu Untcrstüzuug auf den Fall der Noth, It. Die beide» Pässe Brcmgarteu und Mel- ''ugeu werden so viel möglich sicher gestellt; auch wird darüber gesprochen, wie man sich gegenüber den ^"terthanen in den Freien Acmtcrn alles Guten zu versehen habe, I. Wo man im Fall der Noth ankeifen ydxr st^ darüber wird nichts beschlossen, indem man, je nachdem sich die Dinge stalten, Gott und die Mutter Maria sammt dem himmlischen Heer zu Hülfe nehmen muß ; auch läßt 'h" es bei den frühern Anordnungen, Wortzeichen u, s, w, verbleiben, ohne übrigens sich daran gcbun- halten; wo die Noth und Gefahr ist, dort soll man nach Erfordernis! handeln und den Feind ^Keifen, Auf dem leztcn Tag zu Lucern hatte man Solothurn schriftlich und mündlich ersucht, h" der Protection oder Beschirmung der Stadt Genf sich loszumachen. Nun erklärt Oberst zur Matten "m Namen seiner Obern, daß das von den französischen Gesandten zu diesem Zwek hinterlegte, später ^ wieder zu Händen genommene Geld nicht wieder zurükerstattet worden sei, daß die Genfer das Ver- """nuiß selbst gebrochen und daneben gegen den König und die beiden Städte Bern und Solothurn «roßes Mißtrauen erzeigt haben, und daß ans diesen Gründen Solothurn sich entschlossen habe, den Gen- keine Hülfe mehr zu schikcn, von der Protection sich loszumachen und zu suchen, seine Verschrcibung ^der z,, Ha„5x>„ z„ dringen; weil es jedoch nicht rathsam sei, diesen Landcsschlüssel in eines fremden ^'Usieii Hand kommen zu lassen, so schlage Solothurn vor, daß die zur Besieglung der Vereinung nach '"'"ukreich abgeordneten Gesandten sich mit dem König insgeheim beratben und ihn dahin zu vermögen Oktober 1532, suche», sich vo» dieser Protection ebenfalls loszumachen und dann mit Hülfe gemeiner Eidgenossen Gent einzunehmen und diesen Plaz also offen zu halten. — Diese Erklärung Solothurns wird mit groM Freude vernommen und geziemend verdankt mit ganz besonders freundschaftlichen Zusicherungen, i» päpstliche Nuntius FelicianuS, Bischof zu Scala, vermeldet des Papstes väterlichen Gruß und erinnert an die schon vor drei Jahren eingeleiteten Vorschläge für Ausführung der Reformation der Geistlichen und der Clausur in den Klöstern und legt zugleich schriftlich vor, wie es in dieser Beziehung in der Provinz Bayern gehalten werde; er stellt ferner das dringende Ansuchen, man möchte Solothuru dahin bringen, das! es sich von der Protection Genfs losmache; er empfiehlt schließlich den Herzog von Srn voycn in dessen Handel gegen die Stadt Genf, — Der Vortrag wird verdankt und in den Abseht genommen, «». Hauptmann Erb von Uri soll in seiner Ansprache an den König von Frankreich untcr- stüzt werden, >». Man verwendet sich beim Herzog von Savoycn für den Sohn des Hauptmann Pctc> Orell von Luggarus, An den Papst, an den Eardinal Borromäus und an den Gardchauptmann in Rom werden Schreiben erlassen zu Gunsten der drei Länder, Uri, Schwyz und Nnterwaldcn beznss lich ihres Spans mit Cardinal Borromäus wegen der Jurisdiction im Livinenthal, Verhandlungen der Gesandtschaft nach Frankreich beim Bnndeoschwnr in Paris, Paris 1582, 28 November — Deeember Staatsarchiv Lncrru. Akten: Bündnisse mit Frankreich. lAuch in den Archiven Schwy; und Solothuru. I Gesandte: Lucern, Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß, Uri, Haus zum Brunnen, alt-Landain mann; Peter Gisler, LandeSfähnrich und des Raths, Schwyz, Balthasar Kyd; Rudolph Trübbach. terwaldcn, Melchior von Flüe, Ritter, des Raths ob dem Wald; Melchior Lusst, Ritter, Landainma»» nid dem Wald, Zug, Kaspar Meycnberg, alt-Landvogt zu Lauis, GlaruS, Fridolin Schüler, Lantw Hauptmann und des Raths, Basel, Marx Rnßinger, des Raths, Freiburg, Ulrich von Engclst'^h' des Raths, Solothuru. HicronimuS von Roll, des Raths, Schaffhausen. Iii. Hans Konrad Mey^' Burgermeister, Appenzell, Joachim Meggeli, Landammann, Abt von St, Gallen, Balthasar Tschudi, Landvogt zu Lichtcnsteig. Stadt St, Galle». der> hard Zollikofer, Sekclmeister, Obere Bund, :X, Castelberger, Landrichter, Ei otteshauöbilnd, ^ von Planta Zchngerichtenbund, Hauptmann Florin Sprecher, Landammann, Wallis, ^ Alben, alt-LandcShauptmann; Anton Mayenzett, alt-LandcShauPtmann; Georg Auf der Fluh, E'aiiU zu Sitten, Mühlhanscu. Peter Zicgler, Bürgermeister, Biel, Christoph Wittenbach, Meyer, Auf der Durchreise durch die Freigrafschaft Burgund zu Dijon und TroyeS ehrenvoll a» ^ nommen und von dcit Herren von VarcnncS und Lyvcrdis im Namen deS Königs geleitet, Gesandten am 23, November nach Pont Eharenton, zwei Meilen herwärts Paris, und werden den Herren von Mandelot und Hantefort empfangen und von deS Königs Hofmeistern tracticrt, da aus durch den Marschall d'Auinont und Herrn de la Guichc bis zur Porte St, Auton begleitest "j Im Schwyzer-Eremvlar wird er Prosper Oreliv jjenaimt, November 1582. 78«) den sie hier von dem Prevost des Marchans im Namen der Stadt Paris mit einer zierlichen Oration bewillkommt und dann von all' diesem stattlichen Gefolge und der eidgenössischen Garde bis zu ihren Herbergen geleitet. Am folgenden Tag von Herrn von Bclliövre herrlich gastiert und vom König zur Audienz eingeladen, werden ihnen die jungen Fürsten von Bourbon, des Prinzen von Eondö Söhne, und der Herzog du Mahne bis zum Hans deö Herrn von Bclliövre cntgcgcngeschikt, von wo sie zwischen den auf beiden Seiten der Strasse aufgestellten königlichen Leibgarden in „Hangenden Wagen" bis zum Louvrc comiticrt, daselbst im Porhof vom Herzog von Guise, als Großmeister des königlichen Hauses, Kit „höchster Frohlokung" empfangen und von ihm und andern Fürsten, Herren, Rittern und Edellenten hinauf in den großen Saal geführt und durch die drei Herren von Mandelot, Hantcfort und LhverdiS de», König präsentiert werden. Nach gebührender Reverenz und Begrüßung, sowie nach Versicherung aller ergebener Dienste erstattet Schultheiß Pfhffcr von Lneern in woblgcseztcr Rede Dank für die woblwollcn- den Gesinnungen, welche der König gegen die verbündeten Orte hege, die er sowohl durch gegenwärtige Erneuerung der Vcreinung, als durch Auszahlung einer so stattlichen Summe an die rükständigen Pen- Honen und Kriegsschulden an den Tag gelegt babe; er rühmt den großen Eifer und die Umsicht der Am- dassadorcn von Mandelot, Hantcfort, Flcurh und Lhverdis bei den Unterhandlungen über die Erneuerung der Vereitlung und deren freundschaftliche Gesinnungen gegen die Eidgenossen und bittet, der Kö- U'g möchte dessen in allen Gnaden gedenken. Hierauf drükt der König seinen gnädigen Dank aus und seine große Freude, die ibm der eidgenössischen Gesandten Besuch und die Erneuerung der Vereitlung breite, mit der Ermahnuilg, i» dieser Freundschaft zu verharren, indem er eS sich zur Pflicht machen Kerbe, auch seinerseits allen gnädigen Willen, Hülfe, LiebcS und Guteö gegen die Eidgenossen zu erzeigen; Tag und Malstättc zur Solenuisation der Vereinung bezeichnet er den 2. Deccmber und den großen Münster zn Unserer lieben Frau lNotre Dame). — In der Zwischenzeit hören die Herren von Mandelot, Hautefort und Lyvcrdis auS Auftrag des Königs die Anliegen und Beschwerden an, welche die Eidgenossen insgemein oder einzelne Orte oder Privaten vorzubringen babe». - Am Samstag den I. De- cenibcr gibt der Herzog von Guise ein gar köstlich Gastmahl und versäumt nichts, um die angeborne Freundschaft Treue und Liebe zu bezeugen, welche das Hans Lothringen stets in Lieb und Leid gegen die «ldgenassenjchaf. gebe.,, babe >md noch ferr.er i» leg,., wünsche, «m Sr-n».-., den 2. Deeerr.be, "»de» die Gesandter, °«rr abbe»-»n.c« drei Herren irr den P-last de« Bischdf« »dir Pari«, znrrächs. de», wiir.sser Rd.re Dar». gelegen, gefüb», «« die Fürs«». Hersdgc, Ritter, Sd-ll-nt- nnd Sa.de» sich «er. '°«meln r -wische» der, Herren den «»»delel und H-rrttesr'» -inberschrei.errd „a.,1 dm S.ad.schreiber rwrr T°ld,h,,r.r die besiegelten «riefe der Verein»»., in eine», »stlichen rdilnarrrnreterrerr S-f- s° gelang. »er r» de» Rnrrsse'r »rrd den mir g-idenerr T-»iss-rr.» d-dekre» »I,°rs.r,l>ie.r «achdem i» Seger,wart ""er frerrrden Sesand.er, »rrd eine, nrr ,-l.lb°,e» Me.rge Vdlses "» „ges»».,«,-." Hdchar». rni. grdiier ^e,..ur-i, beende, is. werden die Brief, der Verein»«., dein Kr».,» arrf errrerr. -«.»er. Sarrrrnettrssen "-krr.ier, Schrrittreisr Pfirffer d.rdartt, d.r.rrf in Aller Name» die chrerrdeile »rrrrrabme welche den «"-rrd,er. alierrilralbe» ..zeig, w-rden, »„.de., das, sie abge.rdne. ?'„», «> »>- B.rr. ...» ..... dem «rd '--'-ftigerr, sej. die Wichligiei. d,«selben .»«.irr.,.der r,.,d sprich, die Hdffnnng an», de. .Ed».., werde b«l.lbe eberrfai.« beschwöre, Der Küttig erttwife,. daranf ir. einer lange» r.nd scher.er. Rede, wre ibn, «°blfabr. gemeiner Sidgenr.ffe »i «-f. .'„.« -°> Hd'ic» ieir.e Vd.fai.rer, nichts »». birr,erlassen babe» al« diese» Brmd. dnrch dessen Hülfe drrrj.iglich ib». seine Krane erbal.en ?!)(> December 1582/ worde», wie er die Tapferkeil und Maniiheit der eidgenössischen Nation selbst gesehen nnd erfahren und daß er den ihm geleisteten tapfer» Beistand nie vergessen werde; dcsihalb könne sich auch die Eidgenossenschaft aller Treue, Hülfe nnd jeglichen Beistandes zu ihm versehen; ja er wurde im Fall der Noth uictfl allein all' sein Vermögen, sondern selbst seine Person dafür einsezen; auch er wolle in Gegenwart seiner Fürsten und Herren sowie der Gesandten aller fremden Potentaten den Eid leisten, daß er den Bund bei seinen königlichen Treuen nnd Worten redlich halten werde. — Aus Auftrag des Königs sezt nun der Cardinal von Birago, Canzler in Frankreich, ausführlich auseinander den Ursprung, die Wichtig' keit und die Vortheilc dieses Bündnisses, wie beide Nationen stets zu einander gehalten, welche herrlichen Siege sie über ihre Feinde erfochten, mit welcher Befriedigung solches diejenigen, welche beiden „Standen günstig, aufnehmen, mit welchem Schreien dagegen jene, welche ihnen abhold, die Bestätigung des Bund- nisses vernehmen werden; er ermahnt gemeine Eidgenossenschaft zur Einigkeit nnd den König, der treuen Dienste der Eidgenossen gegen die Krone Frankreich stets eingedenk zu sein. Nach dieser Oratio» lege» der König nnd die eidgenössischen Gesandten die Hand aus das Evangelium und geloben beiderseits/ diesen Bund unverbrüchlich zu halten. Nach althergebrachtem Brauch wird hierauf das Ambrosianische ^ llonm lanelamns gesungen nnd hicinit der Bnndcsschwur beendigt.— Nach der Feierlichkeit gibt der Köu>si im bischöflichen Hofe ein Bankett in Gegenwart aller Fürsten nnd Großen des Hofs, und nachdem er >u einem besondern Saal den Imbiß genossen, begibt er sich zum Zeichen seiner wohlwollenden Gesiunum gen in deil Saal, wo die eidgenössischen Gesandten tafeln, nnd bringt ans ihre Gesundheit einen Trunk aus. Hierauf werden die Gesandten in's königliche Schloß geführt, wo sie beim Herzog von Guisc traktiert werden nnd bis Mitternacht dem „Hoftanz" beiwohnen, den der König mit einem Aufwand, als wenn er selber Hochzeit hatten wollte, ausgestattet hatte.— Die obbcnannten drei französischen Gesandten stelleil im Namen des Königs das dringende Ansuchen, man möchte zu den sieben in der vorigen Bcc- einnng zugestandenen Iahren, welche die Vereinung nach des Königs Ableben noch fortdauern solle, dre> Jahre hinzufügen Die Mehrheit möchte sich nun dazu verstehen, noch Ein Jahr zuzugeben, so daß bw Vercinnng acht Jahre lang nach des Königs Tode fortzubestehen hätte; den Gesandten aber von l!r>, Schwhz, Unterwalden, Zug, Glarns, Basel, Frciburg, Solothurn und Schaffhausen, die hiezu nicht er mächtigt sind, wird es in den Abschied gegeben. — Am Montag den 3. „Wolfsmonat" gibt der Prem! des Marchans ein „der Stadt Paris würdiges" Mahl im Stadthaus am Gröveplaz, welches mit der E> genossen Ehrcnwappcn, von Triumphkränzcn umgeben, geziert war; auch an den folgenden Tagen wer den die Gesandten fürstlich tractiert, nämlich am Dienstag vom Herzog von Joheusc, des Königo >säM ger, am Mittwoch von der Herzogin von Longueville, Gräfin zu Neuenbürg, am Donstag vom Hmsssi von Espcrnon, am Freitag vom Prinzen Genevois, Sohn des Herzogs von Nemours und Stiefbruder des Herzogs von Guise, am Samstag endlich vom Herzog von Ncvers. Jeder Bote soll an seine Obcru darüber dankbare Relation erstatten. " Am Sonntag den 9. werden die Gesandten zur Abschicdsaud>eru in den Louvre geführt. Hier dankt Schultheiß Pfhffer in Aller Namen dem König für das Wohlwolle^ und die Freundschaft, welche er stets gegen die Eidgenossenschaft und deren Zugewandte gehegt er besonders jczt wiederum bewiesen habe; ferner dankt er für die köstlichen Geschenke, welche de» ^ sandten gestern durch den Herrn von Lhverdis übcrbracht worden; er versichert, daß diese Gnadeu Gutthatcu den Eidgenossen stets in Erinnerung bleiben werden; er bittet, der König möchte >u Gesinnungen gegen die Eidgenossen verharren, sowie hinwieder diese sich stets befleißen werden, alle». Deecmbcr 1582. 7!)1 «--. °-»-°^°°"'°' wc-.n d-r dagegen, daß die Eidgenossen , - g ^ ^ ^ Gesandten eine Versicherung zu über Grafschaft Neuenbürg für Wehlen ss - - < wc.in etwa das Geld nicht auf >e Termine für die versprochen^ ^ großen Summen, die er seit einiger Zeit in d'e bestimmte Zeit eintreffen sollte r.i/Abschlicßnng der gegenwärtigen Vcreinnng. Lczteres b'-Eidgenossenschaft gesch.N. «»d dn ' ^ zur Königin und darauf zur Königin Mut- ^ ihm ^llesicheu.-Von h.er be^ ^ ten? Vercinung nach des Königs Tode noch fortdauern soll, bewilligen und Mör>t"n nor-üalich sie daran die Schuld trage, daß der regierende und der jüngst verachte berechtigen, daß ^ eidgenössischen Natio.i verharrt seien. Das Ge- Wb ne Ko'iig ..i ^hre- AM. ) genommen. Ans das dr.n- '7'^^,^ im Namen der eidgenössichen Garde um Verbesserung ihres Soldes > Gciuch des Oberste, ^ g. auswirken können, als daß ihr für die Zukunft alle acht W man der Conscquenzcn wegen incyro Monate eine Bekleidung zu geben versprochen wer en, «3«. Schn°ch>>.„„ dc. dic V..qt.w> Mu-.cu und Tschc-.iz r.gic.cndc» O.tc «cm und z.cibn.g. Freibmg t3 «2. t7-t!». Deco». der. Tt«at»«.chi° B-r». «»iburg. Al'sch. (i. Z28. R..Nb°.c,u ... ^ N.. . . » I.. I.il« >>'. Art. 374 -Z88. Ktei Orbe mit Tscherlez ^2 - 867. ^°gtei Grandson- >l--» ^ ^ ,032- i(U9. ^°Stei Murtcn «3t Konferenz der V katholischen Orte. Gcrsau. t383, 2. Januar. Ttnarsarcviv Lucer». Allgcm. Absch. Bd. >Auch in den Archiven Schnchj und Obwaiden.I Rathsbotcn- Lucern Heinrich Flekenstein. Schultheiß. Nri. Bartholomäus Mcgnct. Landvogt; H°ns Schcrrer beide des Raths. Sch w hz- Kaspar Abhberg, alt-Landammann; (Jost) Auf der Mauer, ^elmeister, Unterwald cn. Johann Roßacher. alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi. Land- ^"'lann nid dem Wald. Zug. Ehristian Jtten, Sckelmcister. 792 Januar 1583. ». Voil Bern und Genf sind die Antworten bezüglich des Streithandels mit Savohen eingelangt; elfteres erklärt, die XII Orte in der Sache handeln lassen zu wollen; lczteres dagegen will die V katholischen Orte nicht als Richter anerkennen, sondern erklärt dieselben für parteiisch. Weil nun Zürich d>e Antworten von Bern und Genf dem Ambassador noch nicht mitgethcilt hat, zu Baden aber verabschiedet worden, das; dieses in Monatsfrist geschehen solle, so soll Schultheiß Flekenstein dem Ambassador anzel- gen, daß er Zürich um Verschiebung des nach Baden angeseztcn Tags für so lange angehen möchte, bis ihm Antwort vom Herzog von Savohen zugekommen sei. Sobald dann diese Antwort eingetroffen, sstt Lucern wieder einen V-örtischen Tag ausschreiben, um sich über eine gleichförmige Antwort an Bern be zuglich der Beschirmung seiner Savohen weggenommenen Lande verständigen zu können, (S. u. Ba- den), v. Das Begehren des Ritter Roll, die V katholischen Orte möchten Fenster und Wappen in die von ihm den Kapuzinern erbaute neue Kirche schenken, wird in den Abschied genommen. Man selie auch im Abschnitte HerrschastSangelejMheiten - Grafschaft Baden. >,. Art. tSV. Stifte und Klöster. «32. Gemein - eidgenössische Tagfnzung. Baden. K.38rt, Sonntag den 17. Januar. (Nach einigen Exempl. 13. Januar.) Staatsarchiv Lnccru. Allgei». Absch. Bd. ^ tb lAuch >» den Archive» Zürich, Bern, Schnchz. Obwalden, ÄiaruS. Freiburg, Svtolburn und Aarau.l Gesandte: Zürich. Hans Keller, Obmann; Hans Heinrich Lochmann, Pannerherr, beide deö Ratch Bern. Beat Ludwig von Mülinen, Schultheiß; Niklaus von Dießbach; Anton Gasser, beide dcS Ratch Vincenz Dachselhofcr, Stadtschrciber. Lnccrn. Uri. Schwhz. Unterwalden. Zug. (Entschuldig^ Glarus. Melchior Hässi, Landammann; Paulus Schüler, alt-Landammann und Pannerherr. Vai^ Ulrich Schulthcß, Burgermeister; Marx Nußinger, des Raths. Frcidurg. Hans von Lauten, genau» Heid, Schultheiß; Ludwig von Affrh, alt-Schulthciß. Solothurn. Stephan Schwaller, Venncr nn des Raths; Hans Jakob zum Staal, Stadtschreiber. Schaffhausen. Dictcgen von Wildenberg, genau' Ringk, Bürgermeister. Appenzell. Bartholomaus Thcilcr, Laildammaitn. Bern macht für sich und im Namen der beiden Städte Frciburg und Solothurn Anzug, daß ^ französischen Franken, obwohl dieselben bisher bei ihnen nur zu zehn Schwhzerbazen cursiert habe», außerordentlicher Menge in'S Land kommen und ihre eigenen Münzen verdrängen, daß die schwel dieser Franken aber laut Probe nur neun Schwhzerbazen und von den beschnittenen drei Stükc hocbl ^ ^ zwei Franken Werth seien; sie beantragen, daß diese Franken abgerufen werden. — Der Antrag instinonllum genommen. I». Das erneuerte Ansuchen des Herzogs von Lothringen (kredenz- waltsbrief für die lothringischen Gesandten, it. ll. 19. September 1582) um ein Bündniß mit den nossen wird wegen Abwesenheit einiger Orte wieder in den Abschied genommen; an den entschuldigend geschrieben, e. Es langt eine Zuschrift ein vom Grasen von Montfort (20. Novcmb. worin er die Eidgenossen zu Berichtigung der montfortischcn Schuldfordcrungcn aus einen Tag stanz am 25. Februar einladet. — Wird zum Verhalt der betreffenden Orte in den Abschied Ä» Ein Vortrag des Herrn von Villa Nova, Gesandten des Gubcrnators, des Parlaments zu Dü a Januar 1583, der Stände der Freigrafschaft Burgund, in welchem er um einen Aufbruch von zwei- bis dreitausend Mann zur Beschirmung der Grafschaft bittet, wird verdankt und -icl iinUi-iicziuIum genommen, «. Bezüglich der Anstände zwischen Bern und dem Herzog von Savohcn, sowie zwischen dem Herzog und der Stadt Genf, zu deren Beilegung man hier zusammengekommen ist, eröffnet Zürich, daß laut des badischen Abschieds die Parteien ihre Antworten binnen Monatsfrist hätten einsenden sollen, daß Bern und Genf dieses bereits gcthan haben, daß dagegen die deS Herzogs immer noch ausstehe. Nach Verlesung eines Entschuldigungsschreibens der V katholischen Orte, sowie eineö durch den Dolmetsch des Herzogs überbrachte» Schreibens (15, Januar), worin dieser sich darüber beschwert, daß die beiden Städte Bern und Genf laut deren ihm mitgetheiltcn Antworten sich immer noch weigern, dem von den XII Orten zu So- l°thuru erlassenen Spruch nachzukommen, werden die Gesandten von Bern angefragt, ob sie noch etwas weiteres über die Sache vorzubringen haben. Diese crössueu nun- Sie vernehmen aus des Herzogs schreiben mit Bedauern und Verwunderung, daß dieser sich in keine ferner» gütlichen Untei Handlungen einlassen wolle und die Sache auf die lange Bank ziehen möchte; Bern dagegen habe stets aufrichtig darum gebeten, man möchte den Herzog dazu vermögen, daß er eS bei den Verträgen und Bünden, sowie den Rechten bleiben lasse, waS die Eidgenossen zu thüu nicht ermangelt haben, daher es ihnen verbindlich dafür danke; mit Unrecht vermenge der Herzog seine Anstände mit Bern mit denen zwischen ihm und Genf, die doch ganz verschiedener Natur seien; denn bei den erster» sei Bern gegen den Herzog Kläger, bei den lcztern der Herzog gegen die Stadt Genf; weil nun aber Bern sich dem erlassenen Abschied nie widersezt, sondern sich nur vorbehalten habe, daran nicht gebunden zu sein, wenn der Ausspruch nicht annehmbar wäre, so habe es zuversichtlich erwartet, der Herzog würde ebenfalls dem Abschied nachkom- wen; eö ersuche nun Bern, daß man ihm zur Wahrung seiner Ehre und zum Ersaz der erlittenen Unkosten behülflich sein und gemäß deö Bündnisses mit Savoyen die erforderlichen Räthe bezeichnen möchte, wozu es als Kläger dann den Obmann aus einem Ort der Eidgenossenschaft bezeichnen werde; zwar icheine der Herzog dieses Bündniß nicht mehr halten zu wollen, denn er habe das Kricgsvolk noch nicht aus der Clus zurükgczogen und ebenso die neu eingeführte» Zölle noch nicht aufgehoben, obschon man ihn um Bezeichnung eines Plazes zu einem gütlichen Vergleich angesprochen hatte; daher begehre Bern ganz freundlich und dringend, die Eidgenossen möchten die Sache mit allem Ernst zu Händen nehmen,- Der französische Ambassador. Herr von Flcurh. drükt sein Bedauern darüber auS. daß sowohl der sa- bohische Gesandte als einige Orte nicht erschienen seien, und erwartet, man werde Mittel und Wege ausfindig machen, um den Handel endlich beizulege», - Daher wird nun von der sieben Orte Gesandten nochmals eine ernste Ermahnung an den Herzog erlassen, sich zu gütlichen Unterhandlungen 5" ^er stehen. bis zu dem auf den 3. März nach Baden augescztcn Tag weder gegen Bern noch gegen "cuf Feindseligkeiten zu beginne» und bezüglich der Besazung in der Clus und der neuen Zölle tum l »c bon Baden nachzukommen. Ferner wird den V katholischen Orten auf ihr Entschuldigungoschic,'cii gc- antwortet man begnüge sich '»it ihrer Entschuldigung, man habe zur endlichen Beilegung dieser -pane den Herzog nochmals mit allem Ernst zur „Gütlichkeit" ermahnt und einen gtme.n-e.dgenoss.schen Tag auf den 3, Mär; nach Baden angesezt; man ersuche sie dringend, eine Ermahnung im Sinne wie die der 'ieben Orte an den Herzog zu erlassen und auf obbcnanntcm Tag fich einzufinden, Frciburg und Solo- thuru werden ersucht alsobald durch eine Abordnung Bern zu ermahnen, bis zur künftigen Tagltistung keine Feindseligkeiten zu beginnen, k. Der französische Ambassador. Herr von Fleury, vermeldet des Kö- W4 Januar 1588, » nigs freundlichen Gruß, auerbietet seine Hülfe ;ur Beilegung der Differenzen zwischen dem Herzog von Savcchen und den beiden Städten Bern und Genf und ermahnt zum Frieden.: daneben bcschweU e» sich, daß die Grafschaft Burgund unter dem Schein, die Grenzen gegen Frankreich zu deken, einen Aus bruch verlange, während doch der König die Neutralität gewissenhaft halte und jeden bestrafe, der dien e verleze; er bittet, man möchte die Sache wohl überlegen und den Aufbruch nicht so leichtfertig bew> > gen, —Der Vortrag wird verdankt und in den Abschied genommen, K. Nach Anhörung eincS Vo»t»agc. der Gesandten der Stadt Genf wird ihnen das Bedauern ausgedrükt, daß sie noch immer darauf Heu, ihr Streit mit Savohen solle durch die sieben oder aber siebzehn Orte zu Händen genommen we^o», und daß sie nicht wie Bern sich entschlossen haben, auch die V katholischen Orte daran Anthcil nehme» zu lassen; sie werden ermahnt und gebeten, ihre Obern zu leztcrm zu bewegen, weil dieses ja keim'» Theil an seinen Rechten etwas benehme, ferner dafür zu sorgen, daß bis zur künftigen Tagleistung »icbts feindseliges gegen den Herzog vorgenommen werde, und ihren Bescheid darüber mit Beförderung Zürich mitzutheilen, S». Zacharias Scarpateta, Hauptmann zu Fürstcnburg, des Bischofs von 0 hm 0>c sandter und Rath, übergibt eine Menge Beschwerden des Bischofs und dessen Untcrthanen und hanSlenten im Münsterthal und Unter-Calven gegen die Herrschaft Oesterreich (Die 21 Klagartikel n Bündncr gegen Oesterreich. — Staatsarch, Luccrn. Akten: III Bünde » rcsp, deren drei Gerichte Glm"-- Schlanders und Naudcrs, und stellt das Begehren, man möchte den Bischof bei der Erbcinung und gegenseitigen Verträgen schirmen, — Cr beklagt sich ferner, daß, ungeachtet dem vorigen Bischof b" oberung des Veltlins von den III Bünden der vierte Theil zugesprochen und nachher eine besinn»'^ Geldsumme dafür zu entrichten versprochen worden, gegenwärtig schon bei 8000 Gulden ausstehend »cie»' ferner daß, als derselbe von den III Bünden die Bezahlung dieser Summe begehrt, der Gotteshaus'» erklärt habe, er »volle wegen dieser Sache keine Kosten haben, und daß die beiden andern ^ keine Antwort haben geben »vollen. Endlich beschwert er sich: Sein Vorfahr habe von dem Grasen ^ Wcrdcnbcrg die Herrschaft am Heinzenberg gekauft; die Briefe darüber seien von Schwhz und besiegelt; nichtsdestoweniger unterstehen sich nun die Untcrthanen am Heinzenberg sich selbst zu eigene Gefängnisse zu bauen und ihm die Huldigung zu verweigern; auch haben selbe vom Obcui ^ ein seinen Briefen widersprechendes Urtheil erlangt; deshalb begehre er, ihm hierüber zu einem m teiischen Rechten zu verhelfen, — Diese Beschwerden und Begehren werden all iimtruonlluln gcnom»»" «»SS. Coufereuz der V katholischen Orte, Luccvn. IS8Z, AelZrunr (Montag nach Lichtmeß ^taatsarMiv Sucrr». Lucern, Absch, Bd, N. IIS, — Allgem, Absch. Ld. ,a.a, LandcSarctriv Schwur lAuch im Landesarchi» Obwalden.l Nathsbotcn: Lueern, Ludwig Pshsser, Ritter, alt'Schultheiß und Pannerherr; Sebastian G'"' Venncr; Niklaus Krus; Jost Holdcrmchcr, Sckclmeistcr, beide des Raths, U r i. Bartholomäus NU Haus Scherrcr, beide des Raths, Schw vz. Christoph Schorns, Ritter, Landammaun und Pauucl > ''l Im Abschied wird nach altem Kalenocr datiert; Lichtmeß siel »583 auf den Mittwoch, der 4. war ein Anita». »4, war ei» Montag; somit mag dieses als daS richtige Datnm nach dem neuen Styl angenommen werden. Februar 1583. 7!15 ^uterwalden. Johann Rofiacher, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritler, Laudammann uid dem Wald. Zug. Hauptmann Paul Seiler, des Raths. Es ist ein Tag nach Baden auf den 13. Marz ausgeschrieben, theils wegen des Kriegshandelö ^6 Herzogs von Savohen mit Bern und Genf, theils wegen der französischen Zahlungen und wegen "»derer Geschäfte mehr. Nach Verlesung der Antworten von Bern und Genf und der ans diesen Handel ^»glichen Abschiede wird für nöthig erachtet, obbcnaunten Tag zu besuchen und Bern mit allem Ernst bort anzufragen, wen es für parteiisch halte und wer eigentlich parteiisch gehandelt habe, damit man sich 'U Verhalten wisse, und dann gleichzeitig die Entschuldigung anzubringen, warum die V Orte den lcztcn ^ag zu Baden nicht besucht haben. Hinsichtlich des Entschlusses derer von Genf und einer von ihnen Angelangten Zuschrift, in welcher sie die V Orte auSdrüllich als parteiische und widerwärtige bezeichnen und deshalb vom Entscheid ihres Handels gänzlich ausschließen wollen und überhaupt den V Orten schmählich trozen, soll jedes Ort seine Gesandten mit der Vollmacht abfertigen zu erklären, daß die V Orte "'cht zugeben könne», daß das Burgrecht zwischen Bern und Genf noch länger fortdauere, besonders Meil Genf dieses Burgrecht weiter ausgedehnt, als bewilligt worden und als es selbst auf dem Tag zu Baden im Jahr 1557 angegeben habe; denn damals habe cS erklärt, es handle sich nur um ein nachbar- liches Verkommniß bezüglich des Commerciums. I». Da die von Bern abermals das Gesuch um Aufnahme ihres savohischen Gebiets in den eidgenössischen Schirm gestellt und die V Orte auf dem Tag zu bueeru am 23. März 1579 sich bereits über eine Autwort hierüber verständigt haben, so will man Bern ^'klären, daß es schon den frommen Altvordern nie habe gefallen wollen, das Gebiet der Eidgenossenschaft scher ihre alten Märchen hinaus zu erweitern, und daß man nun der schweren Folgen wegen sich baranf nicht einlassen könne, v. Das Schreiben an den Herzog von Savohen in Betreff des Tages zu Baden wird genehmigt. «I. Die Gesandten sollen auf künftigem Tag zu Baden anhören, was die andern und besonders die vorgehenden Orte in Betreff der von der Grafschaft Burgund begehrten Hülfe vorbringen und dann dieses all rokoionllnm nehmen, e. Auf dem nächsten Tag zu Baden sollen die Gcsand- den französischen Ambassador anfrage», ob die verfallene Zahlung vorhanden sei, und dann nachdrük- l'ch auf Bezahlung dringen. L. (S. u. Thurgau). K. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrh.). I». Der Cardinal b°n Ems schreibt gar freundlich in Betreff der Jünglinge im Kollegium zu Mahland, an welches er ^l)V Kronen jährlicher Einkünfte gestiftet hat. Da die andern dagegen, welche im Kollegium des Cardi- »als Borromäns studieren, sich beklagen, daß sie in vielen Stükcn nicht gebührend gehalten werden, wird bem Landammanu Lusfi aufgetragen, beim Cardinal Vorromäus die angemessenen Schritte für Abhülfe su thuu. — Dem Cardinal von Ems wird schriftlich gedankt, I» (S. u. Baden). Ii. Da berichtet wird, ^ß in der Garde in Lothringen die Angehörigen der katholischen Orte ungebührlich gehalten, besonders büß ihnen bei Bcsezung der Aemtcr andere vorgezogen werden, soll man sich zu Baden darüber vereinbaren, was au den Herzog geschrieben werden soll. I. Zug berichtet, daß seine Anstände mit Zürich in betreff der Gebeine der im Kappelerkrieg Gefallenen und deS Gemäldes in der Capelle auf dem Berg b?i Zug gütlich beigelegt seien.— Es wird dieses gern gehört und all relorölillurn genommen. »».Landsmann Schorno wird an die Beschwerde der Fischer von Luecrn erinnert, denen die Fischer von Schwhz >M See zu fischen wehren. aus dem Schwyzercremplar. 7W März 1583. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaligelegenheiten - Landgrafschaft Thurgau. r. Art. 42K. Stifte und Klöster. Grafschaft Baden. i Art. l4K. Kirchliches u. Glaubeuss. Bier ennetb. Bogteien uberh. ?. Art. gst Zustizsachen. «SÄ. Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn TS83 1.2/2:!. März (Dienstag nach rmiure*!. Ttaatüarckiv Lucern. Lucern. Absch. Bv. kV lt?. lAuck in den Landescirchivcn Schwv; und Obwaldcn.j Rathsbolen: Lueern. Heinrich Flekcnstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-^chuls heiß; Sebastian Fcer, Pauuerherr; JoftHoldermchcr, Sckelmeister, beide des Raths. Uri. Bartholomäus Meguct, deö Raths. Schwyz. Christoph Schorns, Ritter, Landammann und Pannerherr. Unterwa den. Johann Rofiachcr, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann »>d dem Wald. Zug. Hauptmann Heinrich Elsener, des Raths. l». (S. u. Thurgau). I». Weil vom französischen Ambassador noch keine Anzeige eingelangt ist, ob dit ans Lichtmeß verfallenen Zahlungen vorhanden seien oder nicht, und weil man besorgt, daß an den Lands gemeinden Unwillen entstehen werde, wenn weder Geld noch eine Entschuldigung vorliegen sollte, si wird an den Ambassador geschrieben, er möchte für beförderliche Bezahlung sorgen und bis zum künftig^ Tag zu Baden Bescheid geben, e. Auf das Ansuchen der eidgenössischen Knaben im Collegium zu Mav land, eS möchten die Vll Orte dem Ambrosius Fornaro von Freiburg, der bisher so gut für sie gesorgt habe und den sie schmerzlich vermissen würden, wenn er fortgienge, eine jährliche Entschädigung aussczc», wird auf Ratification hin beschlossen, daß jedes Ort demselben jährlich 8 Kronen schenken wolle; zu ^ den will man auch Freiburg und Solothurn um denselben Beitrag angehen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten: Laudgrafschaft Thurgau ». Art. 427. Stifte und Klöster. «SS. Tagsaznng der XIII eidgenössischen Orte. Baden. llS83, 4Ä/24. April (Sonntag !Uis«i'ieoi'tIig). Staatsarchiv Lncern. Allgem. Absch. Bd. ^44. 2V. Much in den Archiven Zürich. Bern, Schwyz, Glarus, Freiburz, Solothurn und Aarau.I Gesandte: Zürich. Hans Keller, Obmann; Hans Heinrich Lochmann, Pannerherr, beide des Ratlp' Bern. Johannes von Wattenwhl, Schultheiß; NiklauS von Dießbach; Anton Gasscr, Venner; Vincen; Dachselhofer, Stadtschreiber, alle deS Raths. Lucern. Heinrich Flekenstein, Schultheiß; Ludwig Ritter, alt-Schuttheiß und Pannerherr. Uri. Sebastian Tanner, Statthalter und des Raths. Schwh5 Auch dieser Abschied wird unrichtig datiert: Dienstag nach Iwlsrs stel auf den 22. April 158,T 797 Ehnstoph Schorno, Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Abyberg, alt-Landammann. Unter- waldcn, Johann Roßacher, alt-Landammaitn ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landamniann nid dem Wald, Zug. Kaspar Meyenberg, des Raths, GlaruS. Melchior Häsfi, Landammann; Paulus Schuler, alt-Landammann. Basel, Ulrich Schultheß, Bürgermeister; Remigius Fäsch, des Raths, Frei- burg, Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Ludwig von Affry, alt-Schultheiß, Solothurn Stephan Schwaller, Nenner und des Raths; Hans Jakob vom Staat, Stadtschreiber, Schaffhausen, Dietegen von Wildenberg, genannt Ringk, Burgermeister; Hans Konrad Meyer, alt-Burgermeister, Appenzell, Bartholomäus Theiler, Landammann, DeS Pannerherrn von Einsiedeln Bruder bittet um Fenster mit der Orte Ehrenwappen in sein neues Haus, indem ihm bei dem großen Brandunglük zu Einsiedeln mit seinem HauS auch die Fenster mit den Wappen zu Grunde gegangen seien, — Wird all instiuonllum genommen, I». Lucern beschwert sich, daß ihm so viele arme kranke Bettler zugeführt werden, von denen durch das Hin- und Hcrtrans- Portieren viele sterben, bevor sie nur im Spital oder in Herbergen untergebracht seien; es erklärt, daß es von nun an solche Leute nicht mehr annehmen werde, und verlangt, daß jedes Ort für seine Ange- hörigen sorge. Daher wird auf Ratification hin beschlossen: Jedes Ort soll verordnen, daß seine Untertanen ihre Armen selbst erhalten und sie nicht umherschweifen lassen; eS soll auch in Zukunft kein Ort einem andern Arme oder Kranke zuführen; wenn ein Armer krank wird, sosoll man ihn dort verpflegen, Mo er gerade ist, bis er genesen oder gestorben; namentlich sollen die Grenzortc fremde Bettler nicht durchlassen, — An alle Landvögle wird von dielcr Verordnung Mitteilung gemacht, «» Bern macht, dm Anzeige, daß auf seinem Gebiete viele Landfahrer und Schelmen, von ihren Huren begleitet, die armen Untertanen belästigen, bestehlen und mit Feuer drohen, wenn ihnen in ihrem Begehren nicht sogleich entsprochen werde, daß es deßhalb besondere Profosen aufgestellt habe, um Ordnung zu schaffen, daß jene stch aber bei ihrer Verfolgung auf das Gebiet anderer Orte zurükziehen; es beantragt, daß man zur Steuer dieses Unwesens gemeinsame Maßregeln treffen möchte, — Der Antrag wird all instruonllum genommen, «I. Das Hauptgeschäft dieser Tagsazung bilden die Anstände zwischen Bern und dem Herzog don Savoyen sowie jene zwischen dem Herzog und der Stadt Genf. Nachdem nun die Rathsboten von Bern und Genf und dic savoyischen Gesandten (Claude von Ehallant, Ritter und Oberststallmeister; Kaspar bon Genau, Herr von la Bastia von Lullin, Rath und ordentlicher Ambassador; Wilhelm Franz Chabod, Herr zu St, Jakob und Chyron, Staatsrath und Ritter, gewesener Ambassador; Claude Milliet, Prälat zu Aulx, Senator) ihre Instructionen den Gesandten der XU Orte schriftlich eingereicht, nachdem man der drei Parteien Antworten, Repliken und Duplikcn angehört, die meistens in formellen Dingen differieren, '»dem die savoyischen Gesandten den Anstand mit Genf zuerst in Behandlung zu nehmen begehren, und dann erst den mit Bern, während dieses das Gegentheil verlangt, stellen die Gesandten der XII Orte, uachdcm diese Vorverhandlungen bereits fünf Tage angedauert hatten, an alle drei Parteien das Begeh lkn, Bern möchte bis morgen seine Klage gcgeik den Herzog den savoyischen Gesandten schriftlich zustellen, die dann ihre Klage und Antwort auch in Schrift abfassen werden, damit man bis zum künftigen Mon iag beide abhören könne; ebenso sollen die savoyischen Gesandten ihre Klage gegen die Stadt Genf gleichfalls in Schrift verfaßt den gcnferischen Gesandten mittheilcn, damit lcztcre ihre Klagen und Erwiederung ebenfalls abfassen können; bis dahin werde man weder in der einen noch der andern Sache einen Ausspruch thun, — Am folgenden Montag (22, April alten, 2, Mai neuen Kalenders) halten die 798 April 1583, Gesandten des Herzogs wieder einen Vortrag und ebenso die der beiden andern Parteien, Da nnn aber die Gesandten der XII Orte ans denselben ersehen, das; jezt an eine Vereinbarung nicht zu denken ich so beschließen sie, damit man nicht ganz nnverrichtetcr Dinge aus einander gehe, nochmals an den Hc^ zog, an Bern und an die Stadt Genf zu schreiben (23. April, alt, Kalenders) und sie zu bitten, stch b>6 zur künftigen Jahrrechnung „der Gütigkeit zu begeben" und inzwischen nichts unfreundliches oder fciud- seliges gegen einander anzufangen, sondern sich guter Nachbarschaft zu befleißen. Schließlich verdanken die Parteien den Gesandten der XII Orte ihre dieses Handels wegen gehabten Bemühungen und Kosten, «. Der französische Ambassador, Herr von Flcurh, ermahnt in einem wohlwollenden Vortrage zur Em- tracht und zur gütlichen Beilegung der Differenzen zwischen Savohen, Bern und Genf und anerbietet seine Vermittlung; er entschuldigt den König, warum derselbe die schuldigen Zahlungen noch nicht g» leistet habe, und stellt das Ansuchen um Gewährung der von der Königin Mutter gewünschten Ver- längerung der Vereinnng nach des Königs Tode, — Das erstere wird verdankt, das andere in den Abschied genommen, l. Der Gesandte des Gnbcrnators und der Stände der Freigrafschaft Burgund, Hans Franchct, übergibt sein Creditiv (ll, 3, 13, April), und erneuert das lezthin gestellte Gesuch um einen Aufbruch von 2t)9() bis 3000 Mann zum Schuz der Grafschaft gegen die französischen Angriffe und Schädigungen, — Der Vortrag wird :ul instrnonlluin genommen, K. (S. u. Lauis). I»> Landauu mann Roßacher bittet, man möchte den beiden Fähnrichen in Ilntcrwalden, Paul Spichtig und Melchior Birchs, in ihre neuen Häuser Fenster und Wappen schenken, — Wird all ii^trn.uulum auf künftige Jahr- rechuung in den Abschied genommen, I. Ein Anzug des Laudammann Lussi vor den Boten der XII katholischen Orte wegen der Fenster in die neu erbaute Kirche der Kapuziner wird all instrnonllum genommen It. HS. u. Baden), I. HS. u, Thurgau). i»». HS. u, Rheinthal), i». (S. u. Lnggarus). «. Basel bittet um Aufhebung des Arrests, den Magdalena Pfanw zu Altorf auf eine Verschreibung von hundert Gulden Ehestcuer, haftend auf einem Wirthshaus bei Muri, gelegt hat, indem gemäß der Freiheiten der Stadt Basel sowie gemäß des Bundes der Handel zu Basel entschieden werden müsse, — Der Abt von Mur> wird ersucht, auf künftige Jahrrechnung einen Bericht über den Sachverhalt einzusenden, K» (S- Thurgau). «F. Dem Stadtschreiber von Luccrn, der eine Abschrift des Bundes mit Biel begehrt, wild bemerkt, daß derselbe im Bund-Buch zu Baden nicht zu finden sei. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten,' Deutsche gem. Bogteien überh, >». Art. 46, Polizeiliches. Landgrafsrhaft Thurgau. I, Art, 428, Stifte und Klöster. u Art, S28, Stifte und Klöster, Landvogtci Rheinthal, ,» Art, so. Abzug. Grafschaft Bade». k Art. t47, Kirchliches u. Glaubeuss. Landvogtei Lauis, K. Art, 8S, Verwaltung im Allgcm. Landvogtei Luggarus i>. Art, Söst. Territorialstreitigkeitcn. Juni 15d-3. 799 t»S«. Cunferenz der V katholischen Orte. Luccrn 1383, Dienstag den Ä/IÄ. Juni. ) Staatsarchiv Luccrn. Lucern. Absch. Bd. ?. l2t. !Auck in den Archiven Schwyz und Obwalden.i Rathsboten; Luccrn. Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß und Pannerherr; Sebastian Feer Pannerherr; NiklausKrus; Jost Holdernieyer, Sekelmeistcr, — alle des Raths, ll r i. Sebastian Tanner Ritter, Landainmann. Schwyz. Christoph Schorn», Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Abv- bcrg, alt-Landammann. tlntcrwa lden. Johann Rofiacher, alt-Landammann ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Johann Müller, Stadtschrciber. t». Dieser Tag wurde ausgeschrieben wegeil der Anstände zwischen dem Herzog von Savoycn und den beiden Städten Bern und Genf, ferner wegen des Ansuchens BcrnS um Aufnahme seiner eroberten savoyischen Lande in den eidgenössischen Schirm, ferner weil Freiburg diese Lande in den Bund aufgenommen "H, endlich weil Bern und Genf die V Orte immer noch in der Sache für Parteiisch halten. — Nach Verlesung der lczten und der frühern Zuschriften Berns, in welchen dieses begehrt, das; die V Orte nnt unparteiischem Gemüth Berns rechtmäßige Ansprache für empfohlen haben möchten, wird beschlossen, diesen Artikel wieder ml i-okoromlum zu nehmen. I». Betreffend den spänigcn Handel zwischen dem Herzog von Savoyen und den beiden Städten Bern und Genf und der Frage, ob man sich dieser Sache ferner annehmen wolle oder nicht, wird erkennt, diese in allen Treuen an die Obern gelangen zu lassen, damit selbe ihren Entschluß darüber den Gesandten nach Baden in ihre Instruction stellen. «. Hinsichtlich des Ansuchens Berns, seine eroberten savoyischen Lande in den eidgenössischen Schirm aufzunehmen, werden die bezüglichen Beschlüsse vom 29. März 1579 und 14. Februar lczthin bestätigt, nämlich Bern Zu antworten, man finde eS nicht sür gut, „den Bezirk" der Eidgenossenschaft über die alteil Märchen hinaus zu erweitern, und könne sich daher auf sein Begehren nicht einlassen. «I. Da man vernommen hat, daß Freiburg dem Begehren Berns entsprochen und dessen erobertes savoyischeS Gebiet in den Bund aufgenommeil habe (17. Mai), so wird vorgeschlagen, Freiburg wo möglich uoch davon abwendig und auf künftigem Tag zu Baden ihm in vertrauter eidgenössischer Wohlmeinung darüber Vorstellungen zu machen. — Der Handel wird ml mKouomtuin genommen, v. (S. u. Thurgau). l. Auf dem nächsten Tag zu Baden will man vom französischen Ambassador mit allem Ernst eine Antwort begehren, ob die versprochenen Zahlungen, Pensionen u. s. w. vorhanden seien oder nicht, und ihm dabei zu verstehen geben, daß solche Verschicbungen beim gemeinen Mann viel Unwillen erwcken, und daß es für den König unangenehme Folgen haben möchte, wenn man genöthigt wäre, die Sache an die höchsten Gewalten zu bringen. K. (S. u. Thurgau). I». (S. u. Freie Aemter). t. l'S. u. Luggarus). Ii.» (S. u. Baden). Auch dieser Abschied ist nach deni alten Kalender datiert; denn nicht der 4. sonder» der t4. Juni war ein Dienstag; der 4. war ein Samstag und an diesem Wochentage pflegten die V Orte nicht zu tagen, agergl. Note Seite 763. Juni 1583, Man skhc auch im Abschnitte HerrschaflSangclcgevbeilen: Landgrafsrhaft Tlhurgan. « Art. 235. Kirchliche«».Glauben«). Art. 556. Locale«. Grafschaft Bade» lt Art, >48. Kirchliche« II. Glauben«,', Landvogtei Freie Aen«ter K. Art, >65, Jusiizsachen. Vandvogtei Lnggarus. i Art, 547, Kirchliche«, l»S7. Gemelli - eidgenössische Jahreechnuiigö - Tagsaznng, Bnden. Sonntag den K 151 Juni ^taatöarciiiv Lucern. Allgem. Absch. Bd. 7^7^. ti9. Zlrctiiv Glarild. lAuch itt den A'-ckiven Zürich, Bern, Schwyz. Freiburg, Solotburn und Aarnu.j Gesandte: Zürich, Hanö Keller, Obmann; Hanö Heinrich Lochmann, Pannerherr, beide deö Raths, Be r n, Johailncö voil Wattenwhl, Schultheiß; Niklausvou Dießbach; Airton Gaffer, Vcnner; Viilcenz Dach-" selhofcr, Stadtschreibcr, — alle deö Raths, Lueern, Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schulthciß; Heinrich Flcken^ stein, alt-Schulthciß, Uri. Sebastian Tanncr, Landammann, Schwyz. Christoph Schorns, Ritter, Land- ammantt; Kaspar Abyberg, alt-Landammann, tlntcrwalden, Hans Jakob Lussi, Landschreiber, Zuff Heinrich Ilten, des Raths, Glarnö, Melchior Hässi, Landammann, Basel, Remigius Fäsch, des Raths Freiburg, Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Haus Meyer, Burgermeister und deS Raths «solothnrii, Stephan Schwaller, Lcnncr und des Raths; Hans Jakob vom Staat, Stadtschreibcr. Schaffhauscn, Haus Kourad Meyer, Bürgermeister; Dietcgen von Wildcnberg, genannt Ringk, alt- Bürgermeister, Appenzell, Joachim Meggcli, Landammann. »T. (S. u. Baden), I». HS. u. Sargans), v. HS. u. Thurgau), «I, Der Gesandte deö Gubernatorö, der Räthe und Stände der Freigrafschaft Burgund erneuert das Gesuch um Bewilligung eineö Aufbruchs voir zwei- bis dreitausend Mann zur Beschirmung der Grafschaft, — Weil man aber darüber noch kenn Instruction erhalten hat, wird der Vortrag wiederum in den Abschied genommen, v. Der burgundiM Gesandte entrichtet das ErbeinungSgcld für das Jahr 1583*), nämlich für jedes Ort 33 Sonnenkronc» und 3 Pistolctkronen, I. (S. n. Vier ennctbirg. Vogt. überh.). K. HS. n. Rheinthal). I». sS. u. Baden). I. (S. n. Bier ennetbirg. Bogt, überh.) Ii. Die Anstände zwischen dem Herzog von Savoyen und den Städten Bern und Genf kommen abermals zur Verhandlung. Die Gesandten von Bern melden, daß Bern gemäß leztem Abschied seine Antwort Zürich überschikt habe, und nun zu vernehmen wünsche, waS savoyen geantwortet habe. Der savoyische Gesandte, Herr de la Bastia, übergibt eine Zuschrift des Herzogs (29, Mai) und meldet, daß derselbe bereit sei, den Handel durch die Xll Orte in Güte „vertragen" Z" lasseil. Die Gesandten von Bern und Genf, denen die Antwort des Herzogs mit dem Begehren millff' thcilt worden, ihre Antworten ebenfalls schriftlich abzufassen, bemerken, daß sie, obgleich solch' schriftliche ') An Franken 666 Gl,; an Löwen 666 Gl.; an französischen Dikcn >40 Gl,-, an Ba«ler Münze 5» Gl.; an Phililb thalcrn (zn 2l Bz.) 163 Gl. 6 Krz. ; an Bier- und Achtbüzlcr 126 Gl.; an halben Kronen 124 Gl.; an Solothurner-D> ^ 86 Gl.; an kaiserl, Kronen (zu 25 Bz.) 166 Gl, 16 Bz.; an französischen Kronen lz» 26 Bz.) 86 Gl. 16 Bz.; an Duka 23 Gl. 8'/z Bz. - zusammen 2166 Gl. zu 15 Bz. Juni 1588. Procedicren dem bisherigen eidgenössischen Brauch entgegen sei, ihre Gegeuaniworlen bereits schriftlich abgefaßt haben, und legen dieselben vor. Nach deren Mittheilung an den savohischen Gesandten gibt anch dieser seine Antwort in Schrift verfaßt ab. Nach Anhörung und Verlesung nun dieser Vorträge und Antworten der drei Parteien werden nochmals Zuschriften <1. Juli) an alle drei erlassen mit dem Begehreu, sie möchten bis zur nächsten gemein-eidgenössischen Taglcistung, die mau auf den 1. September "ugcsezt habe, keine Feindseligkeiten gegen einander beginnen, sondern sich bis dahin ruhig verhalte», indem man der tröstlichen Hoffnung lebe, alsdann diese Händel befriedigend erledigen zu können. Ferner wird verfügt, es soll Zürich, sobald es die Antwort von Bern erhalten, selbe dem Ambassador in Lueern zusenden, sowie den übrigen Orten Abschriften davon mittheilen, damit man sich allseitig zu verhalten wisse. (Der Herzog antwortete am 24. Juli und wünschte Verschiebung des auf den 1. September ange- Wzteu Tags auf den 3. November. — Bern antwortete den 8. Juli.) t. Auf lezter Jahrrechuuug hatten sich die Iii Bünde über den Ungehorsam derer von Rufsle und Misox beklagt und mau hatte Ursache, schlimme Folgen zu erwarten, wenn nicht bei Zeiten eingeschritten würde. Da nun gegenwärtig niemand ^'schienen ist, um sich weiter zu beklagen, läßt mau die Sache bis auf weiteres auf sich beruhen und uimmt sie wieder in den Abschied, in. Die frühere Verordnung, daß man Gesuche um Fenstcrschenkungen uur für Gotteshäuser, Raths-, Schüzen- und GescllschaftShäuser berüksichtigcn, hingegen Privatpersonen wit derartigen Gesuchen an die einzelnen Orte weisen solle, wird erneuert. Das Ansuchen des Va- wrs in der Karthause Illingen um Fenster und Wappen in sein Gotteshaus wird in! instruoniluiu gekommen. «». Der leztc Beschluß bezüglich des Transports und der Versorgung der Bettler und Kranken wird bestätigt. In Betreff der gesunden starken Landstreicher aber hat Bern eine Verordnung erlassen.— Der Vorschlag, sich gemeinsam über eine allgemeine „Landrumi" zu verständigen nud diese Leute auf Betreten festzunehmen und zu verhören und den Schuldigen den verdienten Lohn zu geben, wird in den Abschied genommen. >». (S. u. Bellen; :c.). «K. Die beiden Gesandten von Lucern sollen über das Gesuch des Landammanu Meggcli um Fenster in ein SchüzenhauS au ihre Obern berichten. (S. u. Rheinthal). 8« (S. u. Tl.urgau). t. Weil einige Landvögte ihre Rechnungen etwas unförmlich und ungleich abgefaßt haben, so soll jeder Bote den Vorschlag, hierüber eine Verordnung zu erlassen, an seine Obern bringen. (S. u. Freie Aemter). v. Rechnungen über die Einnahmen von den Landvögteu und aus den Geleitö- büchscu u. s. w. (S. u. die betreffenden Vogtcien). ZV. (S. u. Sargans). «. nur in, Glarnercremplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Landgrafschaft Thurga». v. Art. ,92. Justizsachen. r. Art. 33. AmtSrechnung. ^nndvogtei Nheinthal. „ 296. Kirchliches u. GlaubcnSs. Art. ,39. LocaleS. r Art. 51. Amtsrechnung. ., 66. Abzug. Grafschaft SarganS Art. 5>2. Leibeigenschaft ». Fall. rr Art. 76. Justizsachen. H. „ 32. AmtSrechnung. Grafschaft Bade,,. » Art. 2,2. LocaleS. V. Art. 35. Amts- u. Geleitsrechnung. I, „ 37. Zoll- unv Gcleitssacheu Landvogtei Freie Aemter. U Art. 57. Märchen. Art. 39. AmtSrechnung. ^ier ennetbirg Bogteien nberh. t Art. 257. Verkehr mit Mayland. i. Art. 258. Verkehr mit Mayland. Allenz, Bollenz und Riviera. p Art. 4,7. 101 802 Juni 1583, anstellen zu dürfen, wozu die V katholischen Orte bereits die Einwilligung ertheilt, während Glarus es noch in den Abschied genommen habe, wie aber alsbald bei den Unterthanen Unruhen erwachsen möchten, wenn der Herr von Hcidenheim die Sache in's Werk bringen sollte; Zürich bitte daher die drei Städte, ihm in diesem Fall mit Rath und Hülfe beizustehen. — Daher wird beschlossen: Es soll jedes Ort, dem etwas dergleichen begegnet, dieses den übrigen kund thnn, und sie zu einer Konferenz an einen gelegenen Ort einladen, um sich über das einzuhaltende Benehmen vereinbaren zu können. I». Weil in neuester Zeit bei den Bündnern verschiedene Umtriebe gemacht worden, um sie zu einem Bündniß mit dem Koiug von Spanien und dem Herzog von Savohen zu verleiten, so wird aus Ratification hin beschlossen, m" aller Beförderung von jeder Stadt einen Rathsbotcn in die UI Bünde zu fchiken, um diese von ihrem Vorhaben abzumahnen; sobald die drei andern Städte ihre Einwilligung dazu Zürich mitgetheilt, dieses hiefür einen Tag ansezen. «. Abgeordnete der Stadt Genf empfehlen die Beilegung ihrer Disfe renzen mit dem Herzog von Savohen und bemerken, wie die Stadt Genf stets mit großem Vertraue» sich auf die IV Städte verlassen habe, in der Meinung, diese werden sie bei ihrem freien Stand und bc> ihrer christlichen Religion schirmen; sie stellen die dringende Bitte, man möchte sie im Hinblik auf ^ Bedrükungen und Anfeindungen, die sie stets von ihren Feinden zu erdulden haben, als Zugewandt Ort, gleichwie St. Gallen und Mühlhausen, aufnehmen. — Dieses Ansuchen wird .all ilwtruonllui» g^ nommen. Juni 1583, «3V. Ennetl'irgische Jahrrechnungs - Tagsaznng. Lauis. 1383, 2». Juni. Staatüarclnv Lucern. Ennetbirg. Absch. !V. 361. lAuch in den Archiven Zürich, Schwyz, liUaruS und Solvthurn.j Rathsboten: Zürich, Heinrich Zicgler, Bern, Peter von Werbt, Lucern, Gilg Grebcl, Uri. Sebastian Baldcggcr Schwpz, Hauptmann Rudolph Reding, Nidwaldcn, Hans Odcrmatt, Zug. Heinrich Elsener" GlaruS. Hauptmann Heinrich Lager, Basel, Hans Rudolph Hubcr, Frciburg. Christoph Ryff, Solothuru, Wolfgang Degenscher, Schaffhausen, Heinrich Jrmcnsce; - alle des Raths, ». - q. (S, u. Lauis u. Mendris, Lauis, Mendris). I. Dem Proteetor im eidgenössischen Eollcgium zu Mayland, Amrosius Fornaro von Freiburg, dem auf einem V-örtischen Tage zu Luccrn als jährliche Belohnung 40 Kronen waren zugesichert worden, verabfolgt jedes der V katholischen Orte 3 Kronen aus dm Zolleinnahmen, Man sehe auch lm Abschnitte HcrrschaflScnigclcgenheiten: Lanis und Mendris Landvogtei LauiS Landvvgtei Mendris «. Art, 43, Juiiizsachcn. k. Art. 412, Zollsache». l, „ 374. Kriegssache». » „ 86. Verwaltung im Allgcm. «. 413, Zollsache», ,, „ 423. Nntcrstüzunge», », Art, 5t t, Märchen, », Art. 36. Anitsrcchnungen, I», Art. 33l. Justlzsachcn, «l 377. Straßen und Flüsse, «, „ 42t, Unlerßuzuugen. r. 422. „ I>, „ 372, Flschenze», j. „ 332. Justizsachen, x. Art, 536, Justizsache», Conferenz der VII katholischen Orte, Luccrn 1383, was der Ambassador jüngst versichert, nämlich daß in wenig Tagen zwcimalhunderttausend Kronen in Solothurn anlangen werden und daß auch der Rest bald nachfolgen solle, das müsse er wiederholen; cr bitte daher, noch ein wenig Geduld zu haben. Darauf wird ihm erwiedert: Man habe nicht erwartet, daß deil bei Abschlicßung der Vcrcinung gegebenen Versicherungen so wenig nachgelebt würde; deßhalb werde man es mit allem Ernst an die Obern bringen und, wenn bis zum nächsten VlI-örtischen Tag nicht die ganze Summe bereit liege, Gesandte nach Lyon an Herrn von Mandelot abordnen, «. Dem Bischt von Wallis wird eine Empfehlung an den König von Frankreich ausgestellt; auch will man auf nächsten Tag mit dem Ambassador mündlich sprechen, damit dem Bischof ein Bencficium oder Jahrgeld zur Erhaltung und Heranbildung von Priestern ausgewirkt werde, indem an leztern großer Mangel ist, «I. Auf m" Schreiben des Cardinals de la Baume, ErzbischofS zu Besanxon, au Oberst Tuggiuer in Solothurn >« Betreff des (in Burgund) eingefallenen hugenottischen Kriegsvolks wird geantwortet, daß man von ihm mehr Sorgfalt und rechtzeitigere Warnung erwartet hätte, weil ja der Anschlag gegen die Geistliche" und die katholische Religion gerichtet sei, und daß man wünsche, er möchte in Zukunft in ähnlichen Fälle« den Bischof von Basel zu rechter Zeit warnen, (S. u. Thurgau). L. Im Betreff der Schcltungc« gegen die Vit katholischen Orte, welche sich einige Baölcr im Flumserbad in Gegenwart des bischöfl^ basclschcn Statthalters von Birsegg erlaubt haben, wird an den Bischof geschrieben, er möchte in'sgeheu" Kundschaften darüber aufnehmen lassen, K. ES wird all roldienclum genommen, was mit dem Gesandte« von Freiburg verhandelt worden ist in Betreff des Vertrags zwischen Freiburg und Bern über Beschu '«mmi der durch leztereö eroberten savoyischen Lande, I». (S. u. Sargans), I. Jedem Ort wird anempföhle"' die Abschiede stets beförderlich in Berathung zu nehmen, Ii,. Die geheimen Räthe der VII katholische" Orte erlassen eine Zuschrift an den spanischen Ambassador Pompcjus vom Kreuz, in welcher sie für l«e auf leztem Tag zu Baden im Namen deS Gubernators zu Mahlaud gegebenen Zusicherungen danken «"^ sich in dessen ferneres Wohlwollen empfehlen, Sie übermitteln ihm gleichzeitig ein Schreiben an de« Juli t583 805 Gubcrnator zu Mahlaud, Herzog zu Terra Nova, folgenden Inhalts: Ihre Gesandten haben nach ihrer Heimkunft ab dem leztcn Tag zu Baden berichtet, wie so gnädig er durch seinen Ambassador P. vom Kreuz jene geheimen Zusagen und Versprechungen des Königs von Spanien, im Fall einer Anfechtung oder eines Angriffs der Religion wegen ihnen Hülfe senden zu wollen, neuerdings bestätigt und gute Freundschaft und Nachbarschaft anerboten habe; dafür danke man ganz verbindlich und werde stets dafür erkenntlich sein ; im Fall der Noth werde man von den wohlgemeinten Anerbieten Gebrauch machen; daneben könne man nicht unterlassen, der guten Dienste des Ambassadors sowohl jezt als während seiner dieljährigen Lcgation, sowie seiner Bemühungen für Erhaltung der Freundschaft und Einigkeit zwischen beide» Staaten und ihren Nntcrthanen mit Anerkennung zu gedenken und recommandicre ihn daher bestens dem König und dem Gubcrnator; schließlich wünsche man beiden Fürsten eine lange glükliche Regierung. K- Staatsarchiv Lucern. Akten: Spanien und Moyland. Geheime CorreSpondenz; st. ,1. 19. Znli. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thnrgau. " Art. 297. Kirchliches u. Glaubenss. Grafschaft Sargans Art. 141. Klöster. <»61. Ennetbirgische Iahrrechmuigs-Tagsazung. Luggarus 1383. 3 August. Staatsarchiv Lucern. Ennetbirg. Absch. Bd. IV. 375. Archiv (Slarus. lAuck in den Archiven Zürich unv Solotburn.I RathSboten: (Dieselben, wie zu Lauis den 24. Juni» ». i. aus dem Glarnereremplar. Man sclie das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSaugelegenheiten: ^ier ennetb. Ttogteien überh s Art. 46. Amtsrechnnng. L»ggar »s und Mainthal. »?. Art. 28. Amtörechnunq. Landvogtei LnggaruS. «- Art. 348. Kirchliches k. Art. 105. Bußenrechnunq. >>. 200. Justizsachcn. k „ 429. Glaubenssachen, c „ 248. „ i. 249. Justizsachen. N. „ 354. Kirchliches. ««2. Couferenz der VII katholischen Orte. Solothurn. 1383, 1Ä. August (Sonntag nach St. Laurenz). Staatsarehiv Lueern. Atlge,n. Absch. Bd. lt)5. lAuck in den Archiven Ob- und Nidwalden und Freiburq 1 RathSboten: Lueern. Heinrich Flckcnstcin, Ritter, Schultheiß; Jost Holdermeher, Sekelmcistcr und Raths. Nri. Ambrosius Püntiner, Statthalter; Jakob Muhcim, beide des Raths. Schwhz. Kaspar August 1583. Abvberg, alt-Landammann; (Werner) Pfyl, des Raths. Uuterwaldeu. Marquard Jmfcld, Landamnian» ab dem Wald; Hans Waser, Ritter, alt-Landammann uid dem Wald. Zug. Kaspar Mcyenberg, des Raths. Freiburg. Pancraz Wild, Sekelmcister und des Raths. Solothurn. Urs Surh, Schultheiß; «tepha» Schwaller, Venucr und des Raths; UrS Rudolf, Sckclmeistcr, „so die Frag gehept". Der Bischof zu Basel, Jakob Christoph (Blarer von Wartensec), stellt durch leine Gesandten, Dr. Marcus Tettinger, 1>r. Johaiin Setterich, beide Domherren der Domstift Basel, Diethclm Blaicr, Vogt zu St. Ursiz, uild Marx Hugo, Vogt zu Delsberg, die Bitte, man möchte ihm in Betreff der schab- liehen Durchzüge, die seit einigen Jahren „verlaufene aufrührerische Banditen und Hugenotten" ans Frankreich und Lothringen durch sein Gebiet unternehmen, beholfcn und berathen sein, denn er sei Z» schwach, mit Waffengewalt solches verhindern zu können, während schriftliche oder mündliche Verwcndun gen der Eidgenossen wohl Abhülfe schaffen würden. — Es wird nun auf Ratification hin fcltgesefl Wenn der Bischof zu Abwehrung des Feindes schriftliche Verwendung oder Gesandte nöthig hat, loll er ü ) an Solothurn wenden, das ihm im Namen der VII katholischen Orte entsprechen wird; wenn aber wcdci Verwendung noch Abmahnung bei dem vorüberziehenden Kriegsvolk etwas helfen und der Bischof thät lieber Hülfe bedarf, so soll er Solothurn sogleich davon benachrichtigen; dieses wird ihm dann, wenn es die Roth erfordert, eiligst zuziehen und auch die übrigen sechs katholischen Orte aufmahnen; der BiM soll aus seinen zuverlässigsten Unterthanen auch einen Auszug veranstalten und stets zwei- bis dreitam send Mann wohlgerüstct für alle Vorfälle bereit halten; ferner soll er wenigstens ein Duzend Feldge- schüze ausrüsten, nicht allein zum Schuz seiner Festungen, sondern auch für einen unvorgcsehcncn Feld- zug. — Der Bischof dankt für die bundsgenössische Gesinnung und will sich dieses alles gefallen lasse»' daneben wünscht er aber zu wissen, wie viel er im Fall eines Zuzugs für jedes Fähnchen zu bezahle» haben würde.— Da man jedoch über diesen Anzug zu antworten nicht vorbereitet ist, wird er all iimlrno» lluiu genommen. I». Betreffend den Anstand zwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel wcge» Aufnahme einiger Ortschaften des bischöflichen Gebiets in ein ewiges Burgrccht von Seite der Stadt, Ü' wie wegen eingeklagter Eingriffe des Bischofs in Rcligionösachcn wird, weil die Malstätte und die Z» säzer von beiden Parteien bereits bezeichnet sind, dem Bischof überlassen, sich entweder nochmals an d>e Stadt Basel zu wenden oder aber den Handel bis zum Mai ruhen zu lassen, in welchem Monat das ^ terim mit der Stadt Basel ablaufen wird. «. Bezüglich des Streithandels zwischen dem Bischof vo» Basel und dem Grafen von Mümpclgard wegen eines von einem Wirthshaus weggerissenen schilt wird erstcrm gerathen, sich mit dem Grafen nachbarlich zu verständigen und, wenn er dabei der MG Wirkung der katholischen Orte bedürfe, diese darum anzusprechen. «R. Den Vorschlag einiger Orte, »»G möchte Bern um Bewilligung des Durchpasses ansuchen für den Fall, daß man dem Bischof von Ball mit Truppen zu Hülfe ziehen müßte, läßt man als überflüssig auf sich beruhen, weil Bern v.un leztc» Aufbruch laut dessen Zuschrift an Solothurn den Durchpaß bereitwillig gestattet hat. Die von Neuen bürg verantworten sich gegen den Verdacht, als seien einige der ihrigen bei obbenanntcm franzölstllss» Kriegsvolk gewesen, t. Ein Gesuch des Bischofs Hildcbrand zu Sitten um Verwendung beim Kömü von Frankreich um ciu Bcueficium zur Erhaltung und Heranbildung junger Priester wird in den > schied genommen in der Hoffnung, daß die Boten auf künftige Tagleistung Auftrag erhalten weihe», mit dem französischen Ambassador darüber zu unterhandeln. K. Auf eingereichte Klagen der savohische» Garde im Picmont wird an den gegenwärtig zu Freiburg residierenden savohischen Gesandten geschrieben August 1533. 807 "nd zugleich deu Boten von Frciburg der Auftrag ertheilt, mit demselben noch mündlich zu sprechen damit diese Leute in Bezug auf Wohnung und Kleidung nach Gebühr gehalten werden, I». Die Anzeige daß der Zicgler von Aarburg vor einigen Tagen in einem Wirlhshaus zu Wangen gegen die katholische Religion gelästert habe, indem er geäußert, „die Katholiken haben einen hölzernen Gott", wird ac! res«?- ''vnckur. genommen. I. Dem französischen Gesandten, Herrn von Fleurh, wird ganz ernstlich erklärt, daß ">an, weil er die versprochenen Summen nicht herbeischaffen könne, dem zu Lucern gefaßten Beschluß ohne wcitcrn Aufschub nachkommen werde, (Abschied der Verhandlung zu Lucern am 13, August; lol, (lg) Inhrrechnung der die Bogleien Vellen;, Bollen; und Riviera regierenden drei Oele, Vellen; 1383, im August und September. Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht e>uf,,efunden werden Comoren; der beiden Orte Bern und Freiburg. Grandson. 1383, 23 — 23. September Zracitsarclii» Bern. Frciburg. Absch. Bd. I), ZtZ. Nathsboteu: Bern, Niklauö Manuel; Vinccnz Dachselhofer, Freiburg, Ulrich von Engelspcrg; Rkartin Gottrow; Anton Krumenstol, Man sebe das Persiandeltc im Abschnitte HerrschaftSlingetegenheiten: Grandson, »<.- Art, 868-883, Gemein-eidgenössische Tagsaznng. Baden. 1383, Iii November (Sonntag vor St. Martinstag). Staatsarchiv Vucern. Allgem. Absch. Bd. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. 'l'l'. fol. Äl0. lAuch in den Archiven Zürich, Schwyz. Obwalden, GlaruS. Freiburg, Solotburn und Aarau.I Gesandte: Zürich, Hans Keller, Obmann; Hans Heinrich Lochmann, Pauncrhcrr, beide des Raths, Anton Gasser, Venner; Vinccnz Dachselhofer, Stadtschreiber, beide des Raths, Lucern, Heinrich bleustem, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schultheiß und Pauncrherr, U r i, Sebastian Tanner, ^audammann; Hans Schcrrer, des Raths, Sch whz, Christoph Schorno, Ritter, Landammann und Panner- Kaspar Abhberg, alt-Landammann, U nterwaldcn, Marguard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Hans Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug, Hans Müller, Stadt- Treiber, Glarus, Melchior Hässi, Landammann; Paulus Schuler, alt-Landammann und Pannerherr ^asel, Remigius Fäsch, des Raths, Freiburg, HauS von Lanlcn, genannt Heid, Schultheiß; Hanö Ulrich Engelsperg. des Raths. Sololhurn, Stephau Schwaller, Venner und des Raths; Hans 8l)8 November 1583. Jakob vom Staat, Stadtschreiber. Schaffhauseil. Dr. Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Dietegeu von Wildenbcrg, genannt Ringt, alt-Bnrgermeistcr. Appenzell. Bartholomaus Theilcr, Landammann. »». Auf die Anzeige Zürichs, daß vor einigen Tagen ein Landstreicher in ein Haus eingebrochen, den Mann ermordet und dessen Frau so zugerichtet habe, daß sie kaum mit dem Leben davon kommen werde, daß überhaupt solche Landfahrer, Gcnglcr, Bettler und Diebe überall in der Eidgenossenschaft sich mehreil, so daß jedermann für sein Eigcnthum und Leben besorgt sein müsse, und daß es deßhalb nötlgg geworden sei, an einem bestimmteil Tag gemeinsam auf dieses Gesindel Jagd zu machen, um von ihm defreit zu werden, wird beschlossen: Es soll jedes Ort auf seinem ganzen Gebiet in'sgeheim anordnen, daß alle Gemeinden und Communcn auf den 27. dieses Monats ans diese Leute, Männer und Weiber, Jagd machen und selbe der Obrigkeit überliefern, damit diese sie verhöre und die schuldigen nach Vcw dienen bestrafe oder in ihre Heimath schike. Auf nächster Tagleistung soll man sich darüber verständigen, wie man in Zukunft diesem Unwesen vorbeugen könne. Jede Obrigkeit soll ihre Nnterthanen ermahne», nach der stattgehabten Jagd gut Wache zu halten, damit ihnen von diesen Leuten kein Uebel zngcsng werde. — Bei diesem Anlaß berichten die Gesandten von Lucern, daß ihre Obern wegen der häufigen Diebstähle und Beschädigungen den Nnterthanen befohlen haben, sich mit Büchsen zu bewaffnen und soläss Buben niederzuschießen, wenn sie selbe bei einem Angriff oder Einbruch ertappen. Endlich wird darüber gesprochen, wie man mit den spanischen und savoyischen Ambassadoren unterhandeln wolle, damit man die kräftigen aus diesem Gesindel auf die Galeeren abliefern könne. — Von dieser Verordnung wird dem Abt von St. Gallen, dem Freihcrrn von Sax, desgleichen denen von Baden, Bremgartcn, Mellingen und Dießcnhofen Mitthcilung gemacht, damit auch sie auf obbcnannten Tag eine gemeinschaftliche Jagd dieses Volk anordnen. I». Da häufig Burgunder und Lothringer mit Schriften über erlittenes Brand unglük, die meistens zu Basel verdeutscht worden, in die Eidgenossenschaft kommen und um Unterstnzung betteln, so wird Basel anempfohlen, sich in Zukunft zuvor beim Herzog oder beim Gubernator über den Sachverhalt zu erkundigen und jeden zurükzuwcisen, der nicht schriftliche Empfehlungen von seiner Obr>g keit vorzuweisen hat; auch soll stets, was ein Ort solchen Leuten als Unterstüznng verabreicht, durch dc» Stadt- oder Landschreiber eigenhändig in ihr Stencrbüchlcin eingeschrieben werden, v. Lncern stellt de» Antrag, man möchte, da bereits in Italien, Spanien, Frankreich und größtcntheils auch in Deutsche' der neue Kalender eingeführt worden, zu Vermeidung fernerer Confusion sich darüber verständigen, r er auch in der Eidgenossenschaft einzuführen sei. — Lucern, Uri, Schwyz, Zug, Freiburg und Volothn^ erklären nun, daß sie den Kalender auf folgende Weise einzuführen beschlossen haben, nämlich: Ee ss mit dem 12. Januar des folgenden Jahres 1584 in Kraft treten; auf diesen 12. Januar soll das Fest ^ hl. Vincenz, welches sonst auf den 22. fällt, „geschrieben und genannt werden" n. s. f.; Ob- und N>b walden haben nicht instruiert; Zürich, GlaruS, Basel, Schaffhansen und Appenzell nehmen die all instruonllum in den Abschied. «I. Auf dem lcztcn Tage zu Baden war beschlossen worden, daß de ^ Span zwischen dem Herzog von Savoyen und denen von Bern und der Stadt Genf auf den l. tember entweder gütlich oder rechtlich erörtert werden solle; nun hatte der Herzog nachträglich (3. Ocro ^ Verschiebung bis auf Sonntag nach hl. Drei Königen begehrt; auf eine Beschwerde Berns über ^ ^ Verzögerung und auf Verlangen Solothurnö hatte Zürich gegenwärtigen Tag ausgeschrieben. Nachdem den XII Schiedorten die Gesandten der drei Parteien angefragt worden, ob sie mit einläßlichen Jnstr» tionen versehen seien, antworten zuerst die von Bern, daß sie bei ihrer eingegebenen Klage verhancn i November 1583. 899 die von Genf geben ihren Vortrag zum Abschied, ebenso die savohischcn Gesandten ihre Antwort über diesen Vortrag der Genfer. — Nach Anhörung dieser Vorträge wird ein anderer Tag nach Baden auf Sonntag nach hl Drei Königen (12. Januar alt. Kalcnd.) angcsezt, auf welchem die Parteien mit ausgedehnten Vollmachten sich einfinden sollen, den Handel gütlich oder rechtlich entscheiden zu lassen, damit die Eidgenossen sowohl als die Parteien der großen Kosten und der vielfachen Mühe und Arbeit enthoben werden Zürich wird ermächtigt, einen andern schiklichcn Ort für die Zusammenkunft zu bezeichnen, wenn allenfalls der Sterbend" zu Baden weiter um sich greifen sollte.-) «. Jedes Ort soll für angemessene Herstellung der so sehr vernachlässigten Landstraßen sorgen; auch den Landvögten und Zugewandten Orten wird die Weisung crtheilt, ihre Unterthanen mit allem Ernst dazu anzuhalten, daß sie 'hrc Straßen in guten Stand stellen, und die Ungehorsamen zu bestrafen, Der französische Ambassa- dor Herr von Flcury vermeldet des Königs freundlichen Gruß und wohlwollende Gesinnung, drükt seine Freude darüber aus, daß man so unverdrossen an der Beilegung der Anstände zwischen Savoycn. Bern und Genf arbeite und anerbietet seine Mithülfe; er meldet sodann, daß die drcimalhunderttausend Kronen in Solothuru angekommen seien und daß man auf den 4. Dcecmber Boten zur Abholung des Geldes dahin abordnen möchte. K. Appenzell meldet, daß es dem Hans Heer von St. Margaretheu seine Güter abgekauft habe, weil derselbe von seinen Gläubigern bis auf's äußerste getrieben worden, und bittet um Bestätigung dieses Kaufs.-ES wird entsprochen, obschon dieser Kauf wider den Vertrag oder "Verspruch" ist; jedoch soll cS in Zukunft nicht mehr gestattet werden. I». (S. u. Thurgau). l. lieber die Wcggeldbegchrcu von Schwyz und Unterwalden sollen die Boten der V katholischen Orte auf nächsten Tag instruiert werden. Ii-. Zürich mittheilt jedem Boten eine Abschrift von einem Schreiben des Grafen Hannibal von Ems und der beiden Säze. - Wird all i.mrnaullum genommen. I. (S. u. Land- vogtei Freie Aemter). I aus dem Bcrnereremplar. Man sebc auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten.' Deutsche gen. Dateien «b-rh » Art. 57. Straßenwesen. «andgrafschaft Thurgau. K-rch"-"-- «'«ub-n-s. Vandvogtei Freie Aemter ' A". -'S Märchen. Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn 1S83, Dienstag den S/IS November Staatsarchiv Sucern. Lucern. Absch. ?. t'2L. lAuck in den LandcSarchivcn Schwyz und Obwalden.I RatbSboten- Lueern Heinrich Flckenstcin, Ritter. Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schult- beiß; Sebastian Feer, Pannerherr; Jost Holdermeyer. Sekelmeistcr, beide des Raths. 11 r>. Sebastian Mten: Savoycn) befindet ffch eine Zuschrift der Königin Elisabeth von England scl. <1 September^in'we'lcher fie die" Eidgenossen dringend zur Einigkeit ermahnt, auf die Zerrüttung hinweist, in welche Frank- '"-h und die Niederlande dur» ihre steten Kriege gefallen, und fie zun. Festhalten am Bündnlß mit der Stadt Genf ermuntert. s°->ie zu einer Erklärung an den Herzog von Savoyen. daß die Angelegenheit der Stadt Genf auch die der Eidgenossen sei. 810 November 1583, Taiiner, Ritter, Landaminailii, Schwhz. Christoph Schorno, Ritter, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann. Un terwa ldcn, Marquard Jmfeld, Ritter, Landammann ob dem Wald; Johann Wascr, Ritter, alt-Laiidammann nid dem Wald, Zug, Heinrich Jttcn, des Raths. Auf Begehren Nidwaldens war dieser Tag angesczt worden besonders wegen der ausgeschriebenen gemein-eidgenössischen Tagsazung für Erledigung der Anstände zwischen Savohen, Bern und Genf, wegen Annahme des neuen Kalenders, wegen der französischen Zahlungen und wegen der Angelegenheit des Kaipar Ludwig von Hcidenhcim, t». Nach Verlesung zweier Zuschriften Zürichs und Solothurns bezüglich dn ausgeschriebenen Tagsazung wird auf höhere Genehmigung hin beschlossen: Man wolle diesen Tag besuchen, weil vielleicht noch andere wichtige Geschäfte daselbst behandelt werden und damit die andern Orte nicht meinen, man wolle sich von ihnen absöndcrn; was dann aber dort verhandelt wird, sollen die Gejaudten all i-okorouclum nehmen. I». Nach Verlesung eines Schreibens des französischen AmbassadorS Herrn von Fleurh an Lucern, worin baldige Berichtigung der versprochenen Zahlungen zugesichert wird, beschließen Lueern, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug, den versprochenen Termin abzuwarten; Uri nimmt es all roü i'onllum, v. Da bereits viele Fürsten und Potentaten den neu-rcformierten römischen Kalender angcnoiw mcn haben, wird für höchst nöthig erachtet, denselben ebenfalls anzunehmen. Daher wird nun die C>n führung desselben beschlossen und zwar so, daß auf Freitag nach Mariä Opferung das Fest des hl. An dreas solle gefeiert werden, es wäre denn, daß der Bischof etwas anderes verordnen würde. An Frcibnrg und Solothuru wird Anzeige davon gemacht mit der Bitte, sich den V Orten anzuschließen und ihre Gesandten auf den künftigen Tag zu Baden mit Vollmacht abzufertigen, diesen Kalender ebenfalls anzunehmen, «I. Jedem Boten wird eine Abschrift mitgctheilt von einer Anzeige derer von Constanz a« Lucern, auf welche Tage ihre beiden Jahrmärkte nach dem neuen Kalender fallen werden, v- (S' u- Thurgau). t. Lucern hat ein Mandat erlassen, daß zu einem Kinde nicht mehr als zwei Personen, naw lich eine Manns- und eine Weibsperson, zu Gevattern gebeten werden dürfen, ferner, daß kein Priest^ eine Coneubinc halten dürfe und daß jeder, welcher das Übersicht, er sei hoch oder niedrig gestellt, von der Pfründe abgesczt und sammt den Proccßakten dem Bischof zur Bestrafung zugcschikt werden solle, endlich daß die Coneubiuen eingezogen, an den Pranger 'gestellt und dann aus dem Land gewiesen werden sollen. Jeder Gesandte soll au seine Obern darüber berichten, damit sich diese entschließen, v sie ein gleiches Mandat erlassen wollen; wenn dann die V Orte in der Sache einig sind, werden ll ohne Zweifel auch Freiburg und Solothurn anschließen, K. (S. u. Rheinthal). I». Ein Bericht dc>- LandschreiberS von Lauis an die VII katholischen Orte sammt GlaruS, wie der Cardinal Borroniaiu „etwas Musterung" unter den Knaben im eidgenössischen Kollegium zu Maylaud vorgenommen ha^' wird all rokoromluiu genommen, I. Dem Priester Jakob Kränzliu von Zug, der einige Zeit Pfarrer Z" Nieder-Sulzbach im Elsaß gewesen ist und daselbst in der Nothwchr einen Edelmann umgebracht hat, wi" eine Empfehlung um „Dispcnsierung" au den Gardehauptmann in Rom ausgestellt, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Landgrafschaft Thnrgau. « Art, 299. Kirchliches ». Giaubenss, Landvogtei Rheinthal. « Art, 154. Locales, Decembcr 1583. 811 «t Bischof Melchior dem Bischof das Recht dargeschlagcn; nachdem aber der Handel auf den Weg gütlicher Unterhandlungen gerathcn, habe es sich diese unter Einstellung des angebotenen Rechtens gerne gefallen lassen; Basel bitte nun, man möchte den Bischof anweisen, von seiner begonnenen Neuerung abzustehen und seine Vcrburgertcn bei ihrem alten Herkommen verbleiben zu lassen. - Der Bischof entgegnet darauf- Seine Gegenpartei werde sich wohl noch erinnern, daß er die Mitteilung deö Originalbriefs oder einer beglaubigten Abschrift von benanntem Burgrecht wiederholt begehrt habe; da nun das ganze Fundament des Handels darin liege, was jenes Burgrccht enthalte, so wünsche er Vorlegung desselben, damit er darüber zu antworten wisse. Nachdem sodann die Gesandten von Basel erklärt, daß sie ben Brief jezt nicht bei Händen haben, daß man aber aus den Missiven Basels den Inhalt des Burg- vechts wohl kenne und nachdem die Anwälte des Bischofs eine Abschrift des Burgrechtsbriefö vorgewiesen und die Fcstsczung einer andern Malstätte verlangt hatten, sowie, daß man sie am morgigen Tage Thören möchte indem sie nicht allein des BurgrechtS und der Religion wegen, sondern noch wegen an- 812 December 1583, derer wichtiger politischer Anstände sich zu beschweren haben, und nachdem die Gesandten von Basel sich damit einverstanden erklärt, legen die bischöflichen Anwälte am folgenden Tage (Mittwoch den 18. December) folgende Gegenforderungen und Ansprachen des Bischofs und Domcapitels zu Basel gegen Burgermeister und Rath daselbst vor: 1) Da vor Jahren die Stadt Basel die Laudgrafschaft Sisgau, welche zuvor die Grafen von Thierstein besessen, mit Bewilligung des Bischofs und Domcapitels Pfand- und lehenweiö an sich gebracht, haben Bürgermeister und Rath der Stadt Basel dieses Lehen lange nicht „empfangen noch empfangen lassen", sondern über fünfzig Jahre lang alle Einkünfte des Domcapitels >u dieser Landgrafschaft, sowie in andern von der Stift verseztcn Herrschaften, als zu Waldenburg, Homberg, Liestal, Füllinsdorf u, f. w. zum höchsten Nachtheil der Stift eingezogen, und so bei hundert und fünszP tausend „Stük", dem Domcapitel zugehörig, zu Händen genommen; daher wolle der Bischof und die Stift die Losung obgemcldter Laudgrafschaft sammt den drei Aemtcrn und Füllinsdorf hiemit aufgckündcl haben mit dem Begehren, daß die Stadt Basel alle bisher daselbst bezogenen und der Stift vorenthcll tenen Einkünfte zurükerstatte; hiebet sollen aber die übrigen Pfandschillingc, als der kleine und grosr Zoll, Münz, Bannwcin, Schultheißenamt, Fuhrwein, Vitzthum u. s. w. laut Briefen vorbehalten und dem Bischof und seiner Stift an der künftigen Losung unschädlich sein. 2) Die Gegenpartei könne nicht >u Abrede stellen, daß die Stift von allen Häusern, Hofstätten, Laden, Höfen und Wirthshäusern, befreiten Personen ausgenommen, auf Martini den BodenzinS bezogen und dieses Recht bisher ohuc Einsprache ausgeübt habe; vor einigen Jahren aber sei sie mit Gewalt daraus verdrängt worden; daher stelle der Bischof und die Stift an die Säze das freundliche Ansuchen, bei Bürgermeister, Rath und Bürgerschaft zu Basel gütlich auszuwirken, daß der Bodcnzins wieder an die Stift entrichtet werde- 3) Der Bischof und die Stift bitten und begehren, daß die Stadt Basel die von Bischof Philipp ohuc Zustimmung des Domcapitels verpfändeten Dörfer Binningen und Bottmingcn zurükgebe oder wenigst^ den Pfandschilling dafür wieder annehme, 4) Gegen der Stift kaiserliche Freiheiten und Handvestcn habe seit einigen Jahren Rath und Burgerschaft zu Basel die Burgermeister und Zunftmeister erwählt und dieselben nicht nach altem Herkommen schwören lassen; daher der Bischof und die Stift um Verwendung für Rükerstattung ihrer Rechtsamen bitten, wogegen sie sich erbieten, alles zu erstatten, wozu sie tu'» Rechts und BilligkcitS wegen verpflichtet seien, 5) Bischof und Domcapitel verlangen Restitution ibrcr Muttcrkirche, deS Münsters, sowie der Höfe, Häuser, des Kirchenschazcs und der Ornate, was alles ihnen bereits seit vierundfünfzig Jahren vorenthalten worden sei, 6) Da die Gegner des Bischofs allerlei lieber griffe bezüglich der Landmarchcn zwischen Münchenstein, Reinach und Arlesheim sich erlauben, i0 w>u^ schen sie gütliche Beilegung dieser Differenzen, Endlich wollen der Bischof und die Stift sammt der Dow- propstci alle andern Rcchtsamen und Ansprachen, die sie hier nicht angeführt, vorbehalten und durch Sti^ schweigen nichts aufgegeben haben, — Nach Verlesung dieser Punkte bemerken die Gesandten von Baff, daß sie nichts anderes erwartet haben, als, es würden allein die Anstände, wegen derer diese Tagsaz""ü angesezt worden, zur Behandlung kommen; da nun aber noch andere Dinge beigemengt werden, worüber sie nicht instruiert seien, so begehren sie dieselben oll rot'oronllum zu nehmen, — Und weil nun aus a diesen Beschwerden und Begehren zu entnehmen ist, daß gegenwärtig bezüglich der veranlasscten gütlich^ Unterhandlung nichts anderes auszurichten sei, als mit Zustimmung der Parteien einen andern festzusezen, weil jedoch unter beiden Parteien Leute sein möchten, welche inzwischen durch Worte uu Handlungen nur erbittern, „dagegen den Säzcn beide Obrigkeiten lieb sind", so werden beide Parteieu 1 December 1583. 813 WundNch UN« -rnsm-l- q-d---n und -rm-hnt. S--MI-U und «nz-I>Snz.n °NIUW.„-N. nch R-»b..sch-ft .u und »ch S-Z-" -m-nd-, ftl-d.ich NU« nch.g d°„-z-u. bis Mi, Hüls- s°..-- «. H-ud-l -I... d°frl-di,°ud- Z-M-d-... und injwi.ch.» lw«i«» «p--»-,. S»'^ !u«-II-„. B-Id. °.rü«°m, di°s°- w°hlm-M.»d.u C-m.I>„uug ,,-ch -mm-u wM°n.-M, Zu. b-id-, P-r..i-n wi.d -I« D°,»-ch °» d-, Brük. b-j.,chu-,! -s.. On S-ldthnrn ,-bi>„ i-il-n dcid- um di- B-wi>Ii,ung dc, S-idchnrn -nsuch-u, »I- Z-,t d°. Zu,nnst wird S°..n,.z ^ s-b-u°. (S-nu.-g O-uli -d-, d-, ». M.,j »t n.» d-m neuen Kalender) angesät, <»<»8 Conferenz der IV Waldstätte. (In der XII Orte Namen.) Uri 1»«^' Freitag den 3/^3 Januar. ZitaatSarckiv Luccrn. Ennclbirg. Absch. IV. Z«I. >Auck >» bcn Landesarchiven Zchwv, und Nidwalden.I R-«b°..n' -u-.,u Ob-rst «udwi« PfM-r. Rill-r, Schul,d-i» und P-nn-rh.rr. Obm, °«n P-°. -1,-L-ud-mm-un. Schwd«. Kaspar Sldyb-rg. -I!-L-udam»-nn. II,„-r«-Id-u. z°»°nn Ritter alt -Landammann und Pannerherr nid dem Wald. » ,S u und ». Em- Zuschrift d-s Cardin-IS V-rrdman« -» di- kathdlisch-n V-I- wird ml r-s-r-uMuu g-n-mm-u. um jn üd-ri-z-n. wi. d°n-u °°n Mis-z und Ruft.- I-uu,- z-d°I. ^ ^ iii Runden nicht so hart bestraft und von ihren gegenwärtigen guten s5n.sÜ'! -5"' '^^"i-mickt werden. Wenn dann die im Misoxerthal versprechen, beim alten Glauben S-iUN w III Bu'id- --„».ich-, ,u H-nd.u ,-n.mm.n 'eibleibcn, ,0 können . - zj^.tcn oder auf andere Weise. «. Cardinal Borromäus hat ein cr cn, ,ei co mit )"U"g^ ^ ^ Gtaruö in Betreff der Knaben im Seminar zu Mayland Schreiben an die V.l katholischen Or r asscn. Da jedes Ort befug > . ^ stch dem Priesterstande es ffteten Seminarien zu ,ch> en, Studien obliegen würde, so will man dcßwegen an den Papst ^men. der andere °b""dern ^ ermöglichen, neben der Priesterschaft noch u die Cardinale schreiben, weil Cardinal Borromäus wünscht, daß man eine Schule in " erc gelehrte Männer zu rr,a Grammatik und Humanität gelehrt werde, und daß man die n katholischen Orten -.richte, ^ angehen möchte, so soll stch jedes Ort darüber 'che.. Gotteshäuser um e.ne ^.che . antworten, daß man alle seine Begehren reiflich rathen. - Uri wird be-nftt-gt. de«C-rwn ^ ' Bier ennetbirg. Vogt. überh,. uberlegen werde, «t. (S. u. Luggarus). ^ ^ ^ ^ ^ ^ Man ftk- auch im Abschnitte HcrrschastSangelegenhciten i Bi . ..^1. t Art. tlt- Polizeiliche». ^»er ennetbirg. «ogtcien uberh. y .... Art. 355. Pol.,-.fachen. ^andvogtei Laurs w « ^ V„ . . » Art. 33. Just.,fachen. ^"lZgarus und Mainthal ' » . >,1 > . «. ^ ,, Art. 260. Tcrr.tor.aillrc.tijjke.ten. ^undvvgtei Luggarus. 814 Januar 1584, <»<»;>. Iahrrechmmg der III Schirmorte des Klosters Engelberg. Engelberg 1S8Ä, I«. Januar. Ätaatsarclnv 5!ucern. — Akten - Kloster (5nqell'crq. Rathsboten: Lucern, Vogt Dulliker Schwhz. Jost Kcuel, Vogt, Untermalden, Johann Roß-' acher, alt-Landammann ob dem Wald; Niklaus Leu, Sekelmeister nid dem Wald, Man selie das Verhandelt!' im Abschnitte Schirmortsan^elcqcnkciten: Abtei und Thal Engelberg » —«?. Art, 85—89. «»70. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1S8^, Dienstag den 7/17 Januar Ttaatüarciiiv Lucern. Lucern. Abscb. Bd. 132. — Allgem. Absch. Bd. ^ li«8. lAucb in den Lande?archiven Schwvz, Obwalden und Nidwulden.I Rathöbotcn: Lucern, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich FlekenlteM, Ritter, alt-Schultheiß; Sebastian Feer, Pannerherr; Jost Holdermeher, Sekelmeister, beide des Raths- Uri. Peter von Pro, alt-Landammann. Schwhz, Christoph Schorno, Ritter, Landammann. Unter^ watden. Marguard Jmfcld, Landammann ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann »> dem Wald. Zug. Hauptmann HanS Brandenberg, des Raths. t». fS. u. Thurgau). ?». Der savohische Ambassador, Herr de la Bastia, bittet unter freundlichen Eibiet ungcn, man möchte den Gesandten auf künftigen Tag zu Baden Vollmachten bezüglich der Anstände des Her zogs mit Bern und Genf mitgeben und dessen Angelegenheiten wie bisher für besohlen haben und sie fördern- Antwort i Man werde seinem Begehren willfahren und nicht crmangeln, stets so zu handeln, wie es guten wahren Bundesgenossen gebühre. Es kömmt bei diesem Anlaß auch zur Sprache, ob man nicht dem savohijche" Gesandten zu verstehen geben sollte, was man bezüglich der Entschädigung für die seit zwei Jahren dwi Sache wegen gehabten Unkosten für Tagsazungen u. a.m. zu erwarten haben möchte. «. Ritter Roll vrN Uri wünscht, man möchte dem Papst danken für dessen Verwendung, daß seinem Solln Hans Ludwig Johauniter-Haus zu Buchscc im Bcrnergcbiet zugestellt werde.-Wird in den Abschieo genommen. ^ schriftliche und mündliche Vorbringen des Ambrosius Fornaro von Freiburg, Abgeordneten dcS Cardina > Borromäus, in Betreff der Unruhen in Bünden und in Betreff der Strafe, welche die Bündner über dic vo« Roveredo und Misox wegen Wiederherstellung des katholischen Glaubens verhängt haben, wird all iolo ronllnw genommen. An den Cardinal Borromäus wird geantwortet, er möchte sich bei denselben digcn, was sie in Glaubenösachen versprechen wollen und wie ihnen zu helfen sein möchte, v» Ambrou ^ Fornaro und der Stadtschreiber von Lucern werden beauftragt, eine Ordnung bezüglich der Aufna Bekleidung, Bürgschaft u. s. w. der im Kollegium zu Mayland studierenden Knaben zu entwerfen und gel Ort abschriftlich mitzutheilen. L. Es wird vorgeschlagen, die französischen Diken zu 7 Bazen zu Weil jedoch Lucern bereis verordnet bat, daß man selbe zu 7 Bazen annehmen solle, eine förmliche Januar 1584. 815 rufung aber aus wichtigen Gründen nicht erlassen hat, läßt mau es dabei bewenden, x. (S. u. Mensis). i». Es wird an das Gesuch von Schwyz um Bewilligung eines WeggeldS erinnert. Man selie auch im Abschnitte HerrschastSam,elc.,enlieitcn: Laiidgrafschaft Thurgau » zoa. Kirchliches ». Glaubenss. Vandvogtei Meudris -r- Marcken Gemein - eidgenössische Tagsazung. Vaden. 138Ä, 8/18. Januar (Sonntag nach hl. Dreikönigen). Dtaatsarcliiv Luccr». AUgcm. Absch. Vd. tZj. in den Archiren Zürich, Schwvz, Obwalren. Nidwaiden, GiaruS, Zrcidnrg, Solotl'ttrn und Äarau.! Gesandte: Zürich. Hans Keller, Obmann; Hans Heinrich Lochmann. Pannerherr, beide des Raths. ^°rn. HanS von Wattenwhl. Schultheiß; Niklaus von Dießbach; Anton Gasser, Venncr; Vinecnz Dachselhofcr, Stadtschreiber, — alle des Raths. L u e crn. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panner- ^rr; Heinrich Flekcnstcin, alt-Schulthciß. Uri. Sebastian Tanncr, Ritter, Landammann; Peter von Pro, °lt-Landa,nmann. Schwyz. Christoph Schorno, Ritter. Landammann; Kaspar Abyberg, alt-Landammann. ^uterwalden. Marguard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Hans Wascr, Ritter, alt-Landammann uid dem Wald. Zug. Hans Müller, Stadtschreibcr; Heinrich Jttcn, des Raths. Glarus. Melchior Hässi, Landammann; PauluS Schüler, alt-Landammann und Pannerherr. Basel. Remigius Fäsch; Hans Jakob Hoffmann, beide des Raths. Frciburg. Hans von Lantcn, genannt Heid, Schultheiß; HanS Ulrich von Engelsperg, des Raths. Solothurn. Stephan Schwaller, Venncr und des Raths; HanS Jakob vom Staal Stadtschreibcr. Schaffhausen. Dr. Hans Konrad Meyer, Burgermeister; Dietegen von Wildenberg genannt Ringk, alt -Burgermeister. Appenzell. Joachim Meggcli, Landammann. Hauptmann Bernhard von Mcntlen von Uri begehrt im Namen des spanischen Ambassadors Powpejus zum Kreuz und des GubcrnatorS zu Mayland. man möchte lezterm gestatten, den Banditen Solibasar Barzo von Mayland, der wegen wiederholten Mords und TodscklagS nicht nur aus dem Hcr- ^°llthum Mayland sondern auch auö der Eidgenossen und der III Bünde Gebiet ausgewiesen sei. sammt Bande mitHülfe der Landvögte zu arretieren, wo er sie finde, und nach Mayland zu führen, wogegen er gleiche Gefälligkeit anerbietet. Es wird ihm bewilligt, jedoch gegen einen Revers, daß er in °bnlichon Fällen Gegenrecht halten werde. - Ein Vorschlag über die gegen die Banditen zu ergreifende Maßregeln wird all mstruonllum genommen. I». Hinsichtlich der Streitigkeiten zwischen Savohcn, Ami und Genf stellen die Boten der XII Orte nach angemessener Begrüßung an die Parteien das Behren um Eröffnung ihrer Instructionen, Klagen und Antworten. Vorerst eröffnen nun die Gesandten d°n Bern ihre Klage über die unbilligen Vcrläumdnngen, mit denen die savoyischen Gesandten im Wallis ""d zu Lucern öffentlich und ganz ohne Grund Bern angegriffen und in sehr große Kosten gebracht daben. Hierauf übergeben die savoyischen Gesandten ihre Klageschrift gegen Bern und gegen die Stadt ^"f sammt einem zu Lucern Samstag vor Antonius (10. Januar) 1535 erlassenen Abschiede. Endlich ^'chen auch die Gesandten der Stadt Genf ihre Antwort ein sammt einem schriftlichen Vortrag und ^uer Vervollständigung des obberührten Abschieds zu Luecrn, Dienstag vor Antonius (13. Januar) 1535. Januar 1584, endlich einen Vorschlag für Beilegung der Differenzen, in welchem die Stadt Genf verlangt: 1) Eist- schädigung für die ihr durch die Feindseligkeiten verursachten Kosten und Beschädigungen; 2) Abtauich der Gebietsstüke, welche unaufhörlich den Anlaß zu Anständen und Reibungen gegeben; 3) freien Hain del und Wandel gemäß ihren alten Privilegien und Briefen sammt Aufhebung der neuen Zölle und Auflagen; endlich 4) genügende Sicherheit vom Herzog, daß er das, was er versprochen, fest und unverbrüchlich ballen werde, — Nachdem man alle diese Vorträge und Klagen augehört und selbe der betreffenden Partei zur Beantwortung zugestellt, und nachdem mau auch die darauf erfolgten Antworten, Repliken und Duplikeu vernommen hat, wird erstlich in Betreff des Streits zwischen dem Herzog und Bern folgender gütliche Spruch erlassen: „Da zwischen dem Herzog von Savohcn und denen von Bern im April „des Jahres 1582 wegen einiger Reden ein Streit entstanden, in Folge dessen sie beiderseits verursacht „worden, zu den Waffen zu greifen und Truppen an die Grenzen zu legen, und nachdem auf ciuun „Tag zu Baden desselben Jahres Bern über den Sachverhalt berichtet und das Begehren gestellt, die „Eidgenossen möchten Gesandte au den Herzog schiken, um ihn zu bitten, ihnen zu Gefallen die Truppe« „von den Grenzen zurükzuziehcn und gegen Bern sich nachbarlich zu benehmen, und nachdem dann der „Herzog in Folge der Bitten der Eidgenossen und des Königs von Frankreich seine Truppen zurükgezoge«' „weil man dabei versprochen, ihm zu seinen rechtmäßigen Ansprachen zu verhelfen, und nachdem dieses „Handels wegen viele Tagsazungen ohne Erfolg gehalten worden und nun auf gegenwärtigem Tage Gesandte beider Parteien (sie werden alle namentlich angeführt) erschienen und den Entscheid den XII eidgenössischen Orten übergeben, so wird den Parteien vorerst ihr freundliches Zutrauen verdankt und nacb „Anhörung der schriftlichen und mündlichen Vorträge gesprochen: 1) Daß die während dieses Handels „gegenseitig vorgekommenen Reden und Schreiben, welche der einen oder andern Partei an ihrer Ebrc „und Reputation nachthcilig sein möchten, aufgehoben, tod und ab und vergessen sein sollen; 2) daß st „der Theil die erlaufenen Kosteil an sich selbst tragen soll und daß hicmit der Herzog und Bern verein „bart und vertragen heißen, gegen einander gute Freunde und Nachbarn sein und gänzlich bei ibrc« „Bünden, wie es getreuen Eids- und Bundsgenossen zukomme, verbleiben sollen," — Die Gesandte« von Uri haben zu diesem Spruch keine Vollmacht und begehren ihn in ihren Abschied, mit dei Z« sickerung, daß ihre Obern ihre Antwort so bald möglich nach Zürich überschiken werden. In Bezug auf den Streithandel zwischen dem Herzog und der Stadt Genf wird nach Anhörung beider Parteien von obgcnannten Boten der XII Orte folgender gütliche Spruch erlassen: " „erwartet habe, es würden beide Parteien den Handel zu einem gütlichen Ausspruch den XII Orten a« „vertrauen, da aber die Gesandten des Herzogs beim Abschied zu Luccrn von 1535 zu verbleiben begeht« „und verlangen, daß der Herzog zuvor wieder in seinen Bestz eingcsezt werde, da hingegen die Sta „Genf begehrt, daß ihr die seit dem Jahr 1531 erwachsenen Kosten vom Herzog vergütet werden, und „beide Parteien von ihren Jnstruetionen nicht abgehen wollen, so wird gesprochen: Es soll jede „aus den Gesandten der XII Orte mit Beförderung einige erkiesen, welche Tag und Ort für eine Z« „sammenkunft bezeichnen und dort nach Verhörung beider Parteien und deren Urkunden, Vertrags „Spruche u, dgl, an diese die Anfrage stellen sollen, ob sie ihnen den Handel gütlich oder rechtlich „« „zusprechen" anvertrauen wollen; bis zu Austrag der Sache soll der Herzog der Stadt Genf freien „len Kauf und Paß „nach dem mollo clo vivro" auf seinem Gebiet gestatten; deßgleichen möchte der - e „zog die Zölle zu Versoix und an andern Orten mehr, weil selbe nickt nur die Stadt Genf, st Januar 1584, H17 »auch die eidgenössischen Kaufleute berühren, gänzlich abschaffen; endlich möchte der Herzog die Bcsazung »in der Clus, die den Reisenden mancherlei Schaden zufügt, ablösen lassen; zum Schluß bitte man beide »Parteien, diesen gütlichen Spruch anzunehmen und den Entschluß darüber nach Zürich zu melden," — Samstag den 4, Februar erklären die Parteien, indem sie den Boten der XII Orte die zur Beilegung ihrer Anstände angewendete Mühe, Sorgfalt und Kosten verbindlich verdanken, daß sie die erlassenen Sprüche an ihre Obern bringen werden, weil sie dieselben anzunehmen nicht ermächtigt seien, e. (S. u. Thurgau), ,K. Der Abgesandte dcö Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich, Vr, Gallus Hager, vermeldet den Boten der V katholischen Orte seines Fürsten freundlichen Gruß und gnädigen Willen und eröffnet: Der ^Herzog habe vernommen, daß er in der Eidgenossenschaft und besonders bei den V Orten angeschuldigt werde, als wolle er seinen Sohn, den „Cardinal von Oesterreich", zum Nachtheil des gegenwärtigen Bischofs Konstanz und der Stift daselbst unordentlicher Weise einzudrängen suchen, und daß daher die V Orte beim Papst und beim Kaiser angedroht haben, sie wollen in diesem Fall für ihr Gebiet einen eigenen Bischof und demselben die auf ihrem Gebiet gelegenen Einkünfte des Bischofs von Constanz anweisen; "bschon nun der Erzherzog nicht an die Richtigkeit dieser Acußcrungcn glaube, und zwar wegen der vom Haus Oesterreich der Eidgenossenschaft stets bewiesenen freundlichen Nachbarschaft und wegen der Erbauung, so habe er dieses doch nicht übergehen können; wenn er auch früher bei der Stift Constanz um "in Canonicat für den Cardinal sich beworben und dazu die kaiserliche Zustimmung erlangt habe, so habe doch nie im Sinn gehabt, die Stift an ihren Freiheiten und ihrem Wahlrecht zu beeinträchtigen; sollte übrigens später die bischöfliche Würde durch Resignation oder aus andere Weise erlediget werden uud der Cardinal durch ordentliche Wahl an diese Stelle gelangen, so erwarte er, daß die V Orte sich bieseö lieb uud angenehm sein lassen werde». — Der Vortrag wird verdankt und in den Abschied genom- «. (S. u. Lauis), 5. (S. u. Luggarus). K. Uri verantwortet sich über die Anschuldigung, als beziehe ^ ein zu hohes Gcrichtsgcld für Abhörung von Parteien; eö habe zwar wohl ein angemessenes Gcrichts- 3"ld festgesczt jedoch nur um der Procefisucht und der Tröllerci vorzubeugen und um die etwas weit "Utfcrntcu Räthe für ihre Mühe einigermaßen zu entschädigen. Die Verantwortung wird genehm gchal- zugleich wird auf Ratifieation hin verordnet, daß jedes Ort gegen Tröllereicn Vorsorgen treffe uud dic'übrigcn Orte einen Boten oder Landvogt, der seine Ernennung durch Umtriebe oder mit Geld iu Stande gebracht habe wieder hcimschiken sollen; endlich wird verordnet, daß die Boten auf den ennet- birgischen Jahrrechnungcn die nach Mahland reisen möchten, dieses nur auf eigene Kosten und erst nach Beendigung aller Geschäfte thuu dürfen, - Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen, damit je- b"ö Ort seine Stimme darüber nach Zürich schike, I». (S. u. Luggarus). t. (S, u. Lauis), k. Der Herzog bo" Aleneon Bruder deS Königs von Frankreich, rühmt mit Zuschrift vom 19, Decembcr 1583 die besondere Tapferkeit uud treuen Dienste der ihm bewilligten eilfFähnchen, entschuldigt sich, warum diese nicht vollständig haben ausbezahlt werden können, und bittet um deren günstige Aufnahme. I. Es beschweren ''h die Kauflcute daß die Geleitsberren sie für Rükstände ihrer Fuhrleute ansprechen uud daß nicht selten b'" Wirthe für Anforderungen an die Fuhrleute deren Pferde und Wagen sammt der Fracht iu Beschlag "rlxnen wodurch ihnen den Kaufleuten, wegen Versäumung der Messen und Märkte oft großer Schaden wachse Daher wird verordnet- In Zukunft sollen die GcleitSherren und Zöllner keinen Fuhrmann mehr bass'crcn lassen bevor er das Gclcitsgcld bezahlt hat. ausgenommen beim Verführen von Saffran, für b"n die Kauflcute besondere Scheine geben sollen; wenn aber ein GeleitSmann aus gutem Willen war- 818 Januar 1584. ten will, mag er es thun, jedoch den Kaufleuten ohne Nachtheil; auch mögen die Wirthe, wenn sie wollen, den Fuhr- und Schiffleutcn und Maulthiertreibcrn auf borg geben, dürfen sie aber nicht zur Bezahlung zwingen, bevor selbe die Waaren an den Ort ihrer Bestimmung gebracht haben, in. und 11. (S. u. Luggarus)- «. (S. u. Lauis). K», (S. u. Mainthal). iy. (S. u. Thurgau). i. «. t. (S. u. Rheinthal). II. (S. u. Thür- gau). v. Auf das von Schwhz erneuerte Begehren um Bewilligung eines Weggelds wird ihm aufgetra- gen, auf nächstem Tag specificiert anzugeben, wieviel es von einem Karren, Roß, Stük Vieh u. a. m nehmen wolle. BV. Lucern berichtet, daß eS einen Dieb und Mörder in VerHaft habe, der bekannt, baß sich eine ganze Bande nicht nur zum stehlen, sondern auch zum morden und brennen verschworen hab^ Obschon nun die Landstreicher und Bettler durch lezte Jagd wenig abgeschrekt worden und sich ssgar täglich vermehren, so wird doch wieder eine allgemeine Jagd auf den 23. Februar angcsezt, um die Schul- digen nach Verdienen bestrafen zu können; damit man jedoch wisse, welche des Almosens bedürftigst'^, soll jedes Ort seinen Armen einen Schein ausstellen, x. Der Procurator Ambrosius Fornaro überbringt aus Auftrag des Cardinals Borromäus die „Coph der Zal der Studenten, so In dem Schwhzer Col- legio zu Mehland mögen angenommen werden." Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegeuheiten: Landgrafschaft Thurgau. e. Art. 529. Stifte und Klöster. i> Art. 334. Stifte und Klöster. «I „ 301. Kirchliches u. GlaubenSs. Landvogtei Rheinthal. r. Art. 83. Justizsachen. t Art. 31. Handel und Gewerbe X. „ l3. Verwaltung im Ailgem. Landvogtei Lauis. e Art. 373. Fischenzeu. a. Art. 242. Justizsachen. l. „ 333. Justizsachen. Landvogtei Luggarus Art. 343. Kirchliches. IN. Art. 250. Justizsachen. Ii „ 261. Territorialstreitigkeiten. u .. 135. Rechnungssachen. Landvogtei Maiuthal l« Art. 433. Polizeiliches. <»72. Cmiferenz der IV evangelischen Städte. Baden. 27. Februar (alt. Kal.) 7. März (neuen Kal.). Staatsarchiv Bern. Evcmgel. Al'scli. st. 147. Rathsboten: (Nicht angegeben.) ti. Da man gemäß dem Vorschlag, welchen die Gesandten von Basel auf lezter Tagsazung zu Bade" in besonderer Versammlung der Gesandten der IV evangelischen Städte gemacht hatten, für rathsam und von Erfolg hält, Gesandte in die V katholischen Orte abzuordnen, so wird einstimmig erkennt, dieses ist nächster Gelegenheit auszuführen. Damit aber das, was man bei diesem Anlaß den V Orten vortragt will, in eine ordentliche Form gebracht werde, soll jede der drei Städte Bern, Basel und Schaffest ihr Gutachten darüber abfassen und mit Beförderung an Zürich mittheilcn, welches dann ebenfalls st^ Meinung darüber „in Schrifft begriffen lassen" und den drei Städten einen Tag und eine Malstatt ^ zeichnen soll, um dann gemeinsam dem Vortrag die angemessene Form zu geben und zugleich über ^ Zeit und Art dieser Abordnung sich auf Ratification hin zu vereinbaren, <». Und damit man auf nannter Zusammenkunft sich verständigen kann, wie man bezüglich des wiederholten Ansuchens der L? Februar 1584. 819 Genf um Aufnahme in Zugewandtschaft oder um sonstige Zusicherung von Schuz und Schirm sich verhalten wolle soll jede der IV Städte ihre Gesandten mit umfassenden Vollmachten abfertigen. Bereits h°t nämlich'^iriel sich entschlossen, unter gewissen Bedingungen der Stadt Genfsich anzunehmen, im Fall sie jemand mit Gewalt und wider Recht und Billigkeit anfechten oder beleidigen sollte; der Gesandte Bern ersucht nun die von Basel und Schaffhauscn. bei ihren Obern eine gleiche Anthe.lnah.ne aus- B..» sich d.« V..»-»« »°- »"l S.«- sich >'- I°d.r S.f.nd» soll an seine Obern darüber referieren, was mit den Gesandten, welche vor einigen Tagen zu (hur ge- ^ bcr Ausnahme der III Bünde in Churwalden in ein Bnndmp gleich halten wolle, instruiert werden. «7» Schiedsgerichtliche Verhandlung. Baden 1584, 27. Februar (alt. Kal.) 7. März (neuen Kal.). Staatsarchiv Lucer». Akten: Vischel von Basel. »«S«f, «°i.i «w-» --»»«>«>>« 'M.scln, S >-» den -wm-lizc» B-such -rw-rt-n nun. daß die S.. kndttn dn Swdt B-s'I du» »,ch--.w-h»'- Bing,-cht mi. d-n Nun-.h-ncn WS B«°f- -n,w.d-r . «^aamiesene Copie als richtig anerkennen werden. — Die Gesandten der 'ginal auflegen oder ie ^ Städtchen Laufen und die fünf Dörfer Stadt Basel wünschen dagegen d°ß d» B ss l ^ „„den sie auch über das übrige genommenen Neuerungen i - ^ ^ ^ ^^^hciltc Copie des BurgrcchtS mit führenden Bescheid geben , 'ü . ^bcreinssimmcnd gefunden; da die Stadt Basel übrigens schon m Original verglichen «nd ^ g'^sen und da die entstandenen Klagen und Streitig- 'o e Jcihre im ruhigen ^ . ben NeligionSeingriffen ihren Grund haben, so wünschen eilen nicht in diesem Busspe ) , ^ ^Mtn. — Nach langem Hin- und Herdisputiercn verlangen o es Bischofs Antwort h'"'" weiterer Verhandlungen bis Michaelis oder Gallustag, um in- >e Gesandten von Pu,sstc ihre Urkunden, die über hundert und fünfzig Jahre 'llchcil über die vom Bijchof ang Bischof sich mit der beantragten Verschiebung nicht zufrie- uikgehen, untersuchen zu können. ^.bezüglichen Urkunden, wünscht aber in zweiter Linie, wenn den geben und anerbietet ^ng ^ ^ auf die Zeit zwischen Ostern und c Verschiebung bclie ^ ^'^^^uncnen Vorträgen ergibt, das; gegenwärtig an eine Ausgleichung do ^ ^ r ^ und da die Zusäzer die vorgeschlagenen Termine theils zu lang theils . P«....» >u d.nw. s... -nd °° w- ^ ^ ^ w: .. .««. ikww. nrz finden, vermitteln nc ^ einfinden solle mit Vollmacht, die beiderseits vorgebt Kalender-s) I ' ' ^ unverbindlich durch die Zusäzer und Unterhändler be- ' >ten Beschwerden und ' mp ^ ^ ^ermals obne Crfolg zusammen komme, er- ^"l'tigen zu lassen. Und damit man aus o.r, „ 820 Februar 1584, suchen sie den Bischof, ihnen zu Ehren und Gefallen Abschriften von den anerbotenen Original-Briefen ) den Gesandten der Stadt Basel inzwischen mitzuthcilen, um selben das Aussuchen zu erleichtern. Schliefe lich werden beide Parteien freundlich ermahnt und gebeten, inzwischen weder mit Worten noch Welken gegen einander etwas unfreundliches vorzunehmen oder solches zu gestatten, mir der Zusicherung, daf man sich dann nach Kräften bemühen werde, die streitigeil Punkte zu einem befriedigenden Reiultat zn bringen. <»74. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. IS8Ä, I L. März ") Staatsarchiv Luccru. Lucern. Absch. Bd. k'. 136. — Allgem. Absch. Bd. 202—212. — Archiv Svlotkurn. lAuch in den Archiven Schwyz, Obwalden und Freiburg.I Rathsboten: Lucern. Ludwig Pfhsfcr, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flckcnstcin, Ritter, alt-isch»kk- heiß; Sebastian Feer, Panncrherr; Ulrich Dullikcr, Bcnncr; Jost Holdermeher, Sekclmcistcr, — alle des Raths, U r i, Sebastian Tanner, Ritter, Landammann; Peter Giöler, Landsfähnrich und des Raths Sch w h z. Christoph Schorno, Ritter, Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammailn, Unterwalde», Marquard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald Zug, Johann Mütter, Stadtschrciber. Freiburg. HanS von Lauten, genannt Heid, Ritter, Schuir heiß, Solothurn, HanS Jakob vom Staat, Stadtschreiber. t». Auf den Bericht, daß die Angelegenheiten in Bünden bedenklicher geworden, daß, wenn die Neu- gläubigen daselbst durchdringen, selbe dann mit Bcihülse der IV ncugläubigcn Städte, welche kürzlich Gesandte in Bünden gehabt, das „Unkraut" auch in das Land Wallis zu verpflanzen trachten würde», daß die Gesandten der IV Städte vieles zum Nachthcil der katholischen Religion in Bündeil vorgenv»»»^ haben, daß Bern ihnen einen Zuzug von zwölftauscnd Mann auf den Fall von KriegSnöthcn ^ sprochen, daß die IV Städte ihnen auch ein besonderes Bünduiß zur Beschirmung ihres neuen Glaubcm angetragen und bei den ncugläubigcn Bündnern bereits so viel zu Stande gebracht haben, daß diese >»> Veltlin eine lutherische Schule oder Scminarium zu errichten sich entschlossen haben, den Katholisch^ über keine katholische Schule bewilligen und keine katholischen Priester und Schulmeister dulden wolle», daß endlich verschiedene Grausamkeiten gegen Katholiken verübt worden, — wird beschlossen: Weil d>e Räthe in Bünden noch versammelt sind und man nicht weiß, was sie beschließen werden, soll Uri, als >»^ den dortigen Verhältnissen am vertrautesten, einen zuverlässigeil Mann, nämlich den Landvogt „aus d" Rivicra, beauftragen, sich bei denen von Misox und Ruffle in'sgchcim genau zu erkundigen, wie Sachen stehen und wie ihnen zn helfen sein möchte und denselben Trost zuzusprechen und dann daliib^' zn berichten, I». Da man vcrmuthet, daß die von Wallis ebenfalls Gesandte auf nächsten Tag z» ^ Bei den Atten finden sich die vom Bischof mitgetheilten Copien von 15 Urkunden von 1350—1575. ") DaS Sololhurncrercmplar ist datiert v. Dienstag den 13. März, h.'den —'>) Gütliche Verhandlung der lV Städte z» Beilegung der Anstände zwischen dem Obern (Grauen) Bund und den andern Bünden, in Betreff res Strafgerichts : 18. Februar 1584. — Staatsarchiv liiicer», Akte» : III Bünde. März 15L4, 821 >»um -b-rdn.n w.r».n so will man st« mit t>.nstlb.n, je nachdem .« P.rs-nllchstit.n stnd, nd°r vi. B»nd,,.r. nnd and.r. «ng°l.g.n».it.» unl.rr.d.n, Abg.-rdn.t- der «ft....lchl,ch.n N.zi.rtlng zu l!n«cim m.ld.» ihr- «»V» " »r- K-i.z-.°mmlff»r d.« C-stmlr, mit I-in.,n w.Ilch.n Kri.aS°°ll b.i Mstmp.lgard dn.chji.».» nnd WS kand schädig«,. nnd wnnsch.n, das, man dq. w»« d.n Grast« iw C»°mdl.,l,> sch-.ib«. »licht. -W.il dl.,. Land. in w- V.r-lnnng inb.grlff.n find und d-ss.lb. „ildcr auch ich.» g.s«-»-n, «--» e»-ir-°-l'.n <1. ,md > . (S,.. M-mch-q, k. V.j»gl,ch d.« Erb- -tnnnzsg.lds, welch.« di° -st.rr.lchisch.» Anwalt, in ».rschi.d.n.» G.ldstrl.n -n«b.z-»lt In>d-N, wird ZI.,- t? r e» / N^lcarschakt erkennt, dasselbe für diesmal noch also anzunehmen, jedoch die fran- u Erhaltung guter NaHwWst 24 constanz. Bozen und mit dem Vorbehalt, daß es i» z-st!nst'w7n".r R.lch-w-h-n»z und --»« E-b°ln»nz b°!-»l. w.rd.n st», d-»it man „ich,- daran °°.st.r. D Stall».,-, «an R».i°stld.n wird Anstig. dada» g-machl, «. H.innch Schnnrach-r lll.st » N.men der eidgenössischen Garde in Lothringen Beschwerde, daß nc von ihren erwalden fuhr un Bromwyler und Rynach, viel leiden müsse, freilich ohne Wissen u^:/d^L° gch w. ...t» da» dl. ..l.d,gt.n Plä-. mit «andsln.chi... er.^ ^ um Hülfe und Rath, - Daher wird an den Herzog gejchricbcn, er mochte n. «HMst s7r,.n > ,n.,'.ich wird anf d.t. Wunsch d.r Sa.d. B.at B.l.r dt... «chw», str V.rd-ss.rnng stin.« S.ld« d.m H.rz-g °mps°»l°n, I». (S, Bad.»), I. !S, a, Thn.gans, ». («, u, Bad.») I. ^ ^lmqau» «> Untcrwaldcn wird ermahnt, bezüglich der Annahme des ncu-refor- «-rt.n K'stnd.rS fich °»'°» tat».lisch.» 0l'.» nicht jn I-Nd.r»-d.r lim «all .» dach nicht statt »ab.n »acht.) s.in.n «ng .hs .ig.n w.nigst.»« °n!ub.f.l,l.n, sich all.« T.°!°s und all.. Schn,-»n,,g°» g.g.n dt., . , , , , ' ... ehalten, indem man sonst Fchlbare nach Verdienen ,trafen wurde, w )iei,n gr ,or ame^, ^ Warus über Bestrafung wegen Religionssachen im Gaster und das v. Der Span zmschm SchwY^ j«6um gen°mmen. «. Neber die Beleidigungen. Weggeldbegehren von Schwyz wndwnoch^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ segnet nnd die gegen clche lczth.n einigen 1"'^" ^ Kundschaften aufnehmen, damit man zu Tagen um so sicherer en Landfrieden und, loll n ^^essen den Troz, der einigen Kapuzinern von Lueern, die nach uftreten kann. Auch soll man ' . ^ ist, Bezüglich der Ansprache des Ammanns Lussi Mljtanz zur Weihe gezogen, z anf künftigem Tag zu Solothurn ihm gemäß Ver- an den König von Frankren' r erledigt werden könnte. 8. Jedes Ort soll uuing zum Rechten Auftrag mitgeben, die ausstehenden französischen Zahlungen mit Wncn Gesandten nach Solothurn den "mrr Nachdruk einzufordern. Man sebe au» !"> Ai'schnitte Herrschaftsan,,cleaen6eiten: Art, SZl>, Stifte und Kiöster. m. Art. 306. Kalcnderitreit, ^andgrafschaft Thnrga» ^ ^2, Kirchliches II GlaubenSs. » ->5l. Locales. ,, Art 2l3, Locales. U, Art. tt». Kirchlichesn.Glaubensi. Art, tltt. Juitizsachen, «. Art. 500. Polizeiliches. Grafschaft Baden. ^andvogtei Mainthal. Grafschaft Uznach nnd Gaster Art. 3S, 522 März 1584. «75. Tagsazung der mit Frankreich verbündeten Orte. Solothurn. 1S84, 21. März. Staatsarchiv Luccrn. Allgem. Absch. Bd. '214. lAuch in den Archiven Schwyz, Obwaldcn. Glarus unk Freiburg.i Gesandte: Bern. Beat Ludwig von Mülincn, alt-Schulthciß; Vineenz Dachselhofcr, Stadstchreiber und des Raths. Luecrn. Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Venncr und des Rathv- Uri. Sebastian Tanucr, Ritter, Landainmann; Peter GiSler, Ritter, Landsfähnrich und des Raths. Schmilz- Christoph Schorns, Ritter, Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann; Hauptmann Michael sch^'' der, des Raths. Unterwalden. Marguard Jmfcld, Landammann ob dem Wald. Melchior Luch, Rit.cr, Landamiiiann; Hans Waser, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Beat Zurlaubcn, Eckel- meister; Heinrich Mehenberg, beide des Raths. Glarus. MelchiorHässi, Landammann; Ludwig Wichstr- alt-Landammann. Basel. HanS Jakob Obcrried; HanS Rudolph Huber, beide des Raths. Freibnrg- Paneraz Wild, Sckelmcister; Ulrich von Engelspcrg, beide des Raths. Solothurn. Urs Surh, Schult heiß; Stephan Schwaller, Nenner; Urs Rudolf, „so die Frag hielt". Schaffhausen. Vr. Hans Konrad Mever, Bürgermeister; Dietegcn von Wildcnberg, genannt Ringk, alt-Burgermcister. Appenzell. Bar- tholomäus Theiler, Landammann; Hans von „Heimen,, (Heim), Sekclmcister und des Raths. t». Der französische Ambassador, Herr von Fleurh, eröffnet in Bezug aus den vom König von Frank- reich begehrten Aufbruch von 6000 Eidgenossen: Da der König in Erfahrung gebracht, daß seine Nachbarn überall Kriegsrüstungen veranstalten, habe er seine Reiterei und sein Fußvolk an die Grenzen vcr legt; nun seien ihm von verschiedenen Seiten Warnungen zugekommen (denen er jedoch nicht gänzlich glauben könne), daß mit jenen Rüstungen beabsichtigt werde, ihn und seine Stände anzugreifen; daher habe er sich entschlosseil, sich ebenfalls verfaßt zu machen und sich dermaßen zu verstärken, daß er allem Widerstand zu leisten im Stande sei; da nun seine Vorfahren in allen Kriegen und Gefahren stets zu den Eidgenossen ihre Zuflucht genommen, indem sich dieselben gegenüber der Krone Frankreich stets treu u gutherzig erwiesen haben, suche er um einen Aufbruch von 6000 Mann oder noch mehr nach und wünscht daß man ihm eine entsprechende Antwort darüber crtheile. — Es wird nun von allen in der Vcreinnng begriffenen Orten, mit Ausnahme von Glarus, Basel und Schaffhauscn, welche leztern nur anhören un>- referieren wollen, beschlossen, den begehrten Aufbruch zu bewilligen. Bei Eröffnung dieses Beschluß wird dem Ambassador noch ernstlich anbefohlen, den König in einer Zuschrift um entsprechende Anord nungen zu ersuchen, damit die versprochenen Zahlungen gefördert und damit den Hauptleuten und dw Mannschaft, die sich zu diesem Zuzug wollen brauchen lassen, angemessene Bestallungen und Besoldung zugesichert und pünktlich ausbezahlt werden, auf daß nicht wieder allerlei Klagen, Elend, Unwillen »n Verdrießlichkeiten durch Hintcrhaltung des wohlverdienten Soldes entstehen. Der Ambassador verficht - daß der König bereits die angemessenen Weisungen erlassen habe, damit die auf Lichtmeß verfallenen Pensionszahlungen in Zukunft immer pünktlich erfolgen; als Termin für die Ausbezahlnng dcS Restex sezt er den 24. Juni an; über das andere will er sogleich durch einen eigenen Courier an den Kön>g berichten. I». Junker Peter Ballier und öi.Chambricr, Räthe und Abgeordnete der Herzogin von Longuc ville, berichten an die Gesandten der vier mit Neuenburg verburgrcchteten Städte, das: die Unterthanc> März 1584. 8SZ Zu Valcndhs sich weigern, die Huldigung und den gebührenden Eid zu leisten. Daher werden diese „Thalleute" zum Gehorsam ermahnt, ihren übrigen Freiheiten jedoch unbeschadet.—Das Anbringen des Grafen von Torniclli aber über seinen Streit mit dem Grafen von Madruz, seinem Schwager, bezüglich der Grafschaft Balendhs, wird in den Abschied genommen. C°»s.rem d°- IV ---M-Us-W' Stadl, und d°. .nang.tisch.n Zng.wnndt.n iz^atSarcki» Bern. Evangcl. Absch. N. IS». (Hans) Keller; Stadtschreiber (Gerold) Escher. Bern. Benner Zür.ch ^ B-i-l. Hi.rmimuS M», H-n-z-'°b H-ffm-n«. bctd. Gass..! V-»n°- t»-n- ^ K>Mq.r, SI. G-ll-n. R.Imnnd. d.« R°II>«. MÜI>l. d« «».ff»..1, - »,.» S.Mch-.iw K-.n- ». D- sich « B.,».°chu..g M n°»Ng »°b.n. Mi» » b.„ und d.. b-.ich..n nun di. G.t°nd.°»°°nZÜ-tch °»«rlich, w-S - «.nwd..tg° C°nf...n> ^ ,.ud».°«.st Tdn.g.» und in. Nh.i,in z.H. d°- ddn '» d u z.n,.m.n . d t°> .„ugchörig.n b-n-nnl.r H.r.-sch°f- .«°.d.n. H>.r...s l.°.ich..u di. G.s.ndi.n °°n B ..N. ten sowohl schriftlich als l' Solothurn in ihren hohen Gerichten am Büchenberg welche Beeinträchtigung ihren Olm ^ ^fidlich eröffnen auch der andern fünf Städte Wucheggbcrg) widerfahren ,e. und ^ referieren lauten. Da man nun einstimmig Gesandten ihre Instructionen, die fa, . ^ Kalender zu verharren, da außerdem Zürich dcu V ver Meinung ist. vor der Hand no ) ^rgcschlagcn hat, so findet man für überflüssig, gegen- ^rten, Bern denen von Solothurii ^ will vorerst die Antworten auf das Rechts- wärtig über diesen Kalenderhandel we, er . ^ Beschluß der IV Städte zu Aarau vom bieten der beiden Städte Zürich und ^rtc beigetreten sind, war fcstgesczt 22. September 1572, welchem ipätcr rann - angefochten würde, so sollen alsdann die worden- Wenn eine Stadt oder inen ^ Bcschüzung des gemeinen Bater- andern Orte oder Städte derselben su l ^ ^ darstrekcn; jedes Ort soll sich dessen landes und der evangelischen Religion " ^ Aufsehen, Sorg' und Wache halten. Dieses Ver- iu dem andern verschen und an '"nc" ^ ^ wechen wird durch gegenwärtigen Aiihang gesuchtes Mittel sei, um zwischen den b'eser Kalendcrhandel nicht ein vom 4^1 ^schim Landen und der Eidgenossenschaft Zwietracht und Evangelischen und ihren Gegnern ^ ^ ^ Kalenders einem Ort etwas wi- ^rennung zu stiften, so wird cmst» ü dasjenige, was der obbcnanntc Beschluß vorschreibt, berwärtiges zustoßen sollte, dann die an ^ Zcitverhältnifsc allenthalben drohend sind b'esem treulich zu leisten verpflichtet ^ verabredet, daß jedes der evangelischen Orte und und um der Gegenpartei Rcspcet Heisch und Gewehr zu versehen, damit man auf Städte seine Angehörigen ermahnen lollc, cy 824 März 1584, einen unerwarteten Ucberfall vorbereitet ist, «I. Auch die andern von den Gesandten der N Städte zu Tagen angeregten und in den Abschied genommenen Punkte kommen jezt wieder zur Sprache, e» ^ Frage bezüglich der Abordnung einer Gesandtschaft zu den V katholischen Orten kann gegenwärtig ui ) behandelt werden, weil Bern und Schaffhausen ihre Bedenken über daö, was in den Vortrag aufzunc men sei, an Zürich noch nicht mitgethcilt haben; sobald leztereS geschehen sein wird, soll gemäß Bc>ch »b der IV Städte auf leztcm Tag zu Baden eine andere Zusammenkunft ausgeschrieben werden, k» Well >e Gesandten von Basel und Schaffhauscn bezüglich des wiederholten Ansuchens der Stadt Genf, ue „Zugewandtschaft" oder in sonst ein „Verständnis;" aufzunehmen, nicht instruiert sind, werden die Ge sandten von Bern nochmals ersucht, von der Stadt Genf die Artikel ihres Begehrens schriftlich cinzu verlangen und nach Gutfindcn selbe den übrigen drei Städten mitzutheilen, damit man bei einer mch maligen Zusammenkunft mit den Gesandten von Genf die bezüglichen Artikel besprechen und sie ZU ciuew endlichen Abschluß bringen kann, x. In Betreff des Ansuchens, welches einige Bündncr den Gesandten der IV Städte, die vor einigen Tagen in Bünden gewesen, eröffnet haben, nämlich daß die IV städtc mit dem Obern Bund, desgleichen mit dem Gotteshauöbund und, wenn möglich, auch mit den Zah" gerichtcn in ein besonderes Bündnis; treten möchten, kommen die Gesandten der IV Städte dahin übcr^ ein, daß man, weil man noch nicht genügend vernommen hat, was die Gemeinden des Obern- und ^ Gottcshausbnnds bezüglich dieser Sache wünschen, an Gallus von Mont, Landrichter im Obern Buu - Johann Baptist und Dietcgen von Salis und (? Paul) Florin zu Jlanz beförderlich schreiben solle, bei allen Gemeinden im Obern- und GotteöhauSbund ihre Intention hierüber „auszubringen" und an Zürich zur Kcnntnißgabe an die andern drei Städte mitzutheilen; wenn man dann über die Sache a seitig informiert ist, soll sie in jedem Ort vor die Räthc gebracht werden, wobei man auf einen gute" Bescheid hofft; sodann soll Tag und Malsiatt bezeichnet werden, wohin die beiden Bünde ihre Gesandten zu schiken haben, um mit den Gesandten der IV Städte über die Artikel deö Bündnisses, jedoch auf U here Genehmigung hin, zu verhandeln; wenn dann die Sache mit den zwei Bünden abgeschlossen su" wird, dürften dann auch mit dem dritten Bund Unterhandlungen angeknüpft werden. «77. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1S84, Dienstag den 17. April (neuen Kal.) Staatsarchiv Lucern. Luccrn. Absch. Bd. ?. IN. — Allgem. Absch. Bd ff. lAuch in den ^andeSarchiven Schwyz und Ol'walden.I Ralhsboten: Luecrn, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß; Sebastian Fcer, Panncrhcrr; Ulrich Dullikcr, Vcnncr; Jost Holdcrmehcr, Sckclmeistcr, — alle des Raths, Uri, Peter A-Pro, alt-Laiu ammann; Johann Jauch, des Raths. Schw hz. Christoph Schorns, Ritter, Landammann; Martin Dcgc ' des Raths. Unterwalden, Marquard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, ' Landammann nid dem Wald, Zug. Haupunann „Hans" (Jakob) Nußbaumer, Ammann; (Hcnn Möstenberg, des Raths. . t». (S. n. Thurgau). I», Es soll jedes Ort überlegen, wie man sich nicht allein in diesem tKalcndcrstreit), sondern auch in andern Fällen bezüglich der Form des Rechtens Zürich gegenüber April 1584, 823 >»».» WM. im »all gllri« °°n R-ch.Mo. »ich, °dsie«en so»,., «. DeMichen i°° m.n -der. ' / , , ,emci..m Boq.cie.., beionde.« de... im TlM.zou, onb-f-„li.i wolle, w» ww m.n de..tt» 2.,.. befehle., de. . K»,I,oMe» -.wo» bchllifiich ist ...» stets ki-gt, W ^Tii?.''.o will ...... ...s ei..e... «igw. ^ Mi. i„m do^de. T ... cS,-,«W- °» ... .. „d «-»») « B.»!.'ch dm«»»».»»!! dc« L°.»°.»m-»n« Sch°...° °°., Sch«„j ... de.. He.zoz d... . I savovischen Ambassador geschrieben; dem Landammann wird zugenchcrt, S»°„e.. w.» n°ch»'°-- - ^ Be.cheid -.„.i.e.. soli.e, >».. Nech.e,. de».«!« sei. wll.de, vap man ihm, wenn er keinen genüge," . , Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten! ^ ,.. . . Art. l>>. Verwaltung im Allgem. Deutsche gem. Äogteien uberh ^ ^ ^ .ssaicnderstreit. " Art. 552. LoealeS. ^andgrafschaft Thnrgan ^ ^ Huldigung. i. „ t33, Zebntsachen, ^ ." 303, Kirchliches u. Glaubenss. I, 12g. Stifte und Kloster, r. « Art. 3. Verwaltung im Allqcm. Vandvogtei Rheinthal ' r . ^ 10. Art. 20t. Justizsachcn. «andvogte. Luggarnö, ^ L .audvogtei Mainthal. Grafschaft Nznach und Gaster u Art. 50t, Polizeiliches. Art. 10. «78. Conferenz der drei Orte Lueern, Schwyz und Unterwalden, T7. April (Dienstag nach Msvricorstin). " S.-a.oa.chiv rueer». - Ak.eu. St.oster Engelberg. . ^chirmorte des Klosters Engclberg, welche auf dem Tag zu Lueern am Rathsboten: (Jene der Iii Schirmorie April waren), .„„bändelte im Abschnitte SchirmortSangeleqenl'citen: Man sehe das ^er»»"^ Rbtej „nd Thal Engelberg «79. Unterem der vier mit Neuenburc; verburgrecdteren Städte. Bern 1S8». April. T.a°tSar»i° Lucer». - Akten Neuenbürg. 9 idwia von Mülincn, alt-Schulthciß; Niklaus von Dießbach, des Raths. Rathsboten- Bern, Bca (NiklauS) Krus, des Raths und Landvogt, Freiburg, ucern, Heinrich Flekcnstcin, a . ^.^^hciß, Solothurn, Stephau Schwaller, Venner; Hans ^vhann von Lanten, genannt He e, ^akob vom Staal, Stadtschreibcr, 826 April l-M, Die Gesandten der Herzogin von Longucville, Franz von Amours, Glado von Neuenbürg und Peter Ballier eröffnen: Da die Unterthanen der Herrschaft Valendys ungeachtet wiederholter Ermahnun- gen der Herzogin und ihren Söhnen die Huldigung verweigern, sei die Herzogin veranlaßt worden, ihre Zuflucht zu den mit der Grafschaft Neuenbürg verburgrechtcten vier Städten zu nehmen und >w Z" bitten, Gesandte nach Neuenburg abzuordnen; nun aber habe Bern für besser erachtet, die Konferenz >" Bern abzuhalten; deßhalb seien auch sie hieher gekommen. In ihrem Vortrage sczen sie die Differenzen mit den Grafen von Avy und Tornielli aufeinander nnd stellen sodann das Ansuchen, die vier Städte möchten gemäß des Burgrechts die Herzogin bei ihren Rechten, Abschieden u, dgl, schirmen und ihr bc hülflich sein, daß die Unterthanen der Herrschaft Valendhs ihr die schuldige Huldigung leisten; sie erbiete sich auch, die XIII Orte der Eidgenossenschaft zu Richtern in Betreff der streitigen Souveränetät anzn nehmen und sich deren Urtheil zu unterziehen, — Graf Joseph von Tornielli stellt nun dar, wie st>" Schwähcr, Graf Renat von Challant, verschiedene Testamente gemacht und zwar zu Gunsten seiner ältc sten Tochter, Philiberta von Challant, des Grafen von Tornielli verstorbener Frau, wie aber Fr"" Jsabella von Challant und deren Gemahl, Graf von Avy, das Testament Hinterhalten haben, — hörung der Parteien und der Erläuterungen der Gesandten von Bern hierüber wird beschlossen, Boten nach Valcndys zu schikcn, um die Unterthanen daselbst zur Huldigung unter den im Uebergabsvcrtrag enthaltenen Vorbehalten zu ermahnen, jedoch der von der Gräfin von Avy prätendierten Wiederlosung und andern ihrer Rechte unbeschadet, und zugleich die Parteien zu crmahnen, sich über ihren Anstan bezüglich der Souveränetät gütlich oder rechtlich zu vereinbaren. Conferenz der die Landgrafschaft Thurgau regierenden VII Orte. Kreuzlingen. 1384, 23. April (Montag nach Suviww). Staatsarchiv Lucern. — Akten: Thurgau. lAuch im Staatsarchiv Zürich.! Rathsbotcn: (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Laudgrafschaft Thurgau, », Art. 363, Stifte »nd Kisker, «- Art. l93. Jnstizsachen. >>- >, 364, „ „ «. „ i!>4, „ „ °, .. 322, .. 430, Stifte und Klöster, u. „ 17ti. Justizsachen, k, „ log. Leibeigenschaft und Fa Conferenz der beiden Orte Bern und Freibnrg. Murten. 1384, 28. April. Staatsarchiv Bern. Frciburg. Absch. Bd, v. zgz. Rathsboten: Bern. Johann von Wattcnwyl, alt-Schulthciß; Niklaus von Dießbach; Abraham von Grafcnricd, Venner und dcS Raths, Frei bürg, Johannes von Lauten, Schultheiß; Bartholomäus Repnold, Statthalter und Sekelmeistcr; Anton Krumenstol, General-Commissär und des kleinen Raths April 1584. 827 d» »-'-°»-in. -».-Schntcheif «. !.ue-rn;°r.H-n» «onrod Meper. Bnr!lk....t.i>n sprich, i» deren N-men dir Miidi-N. BISnwe.l Mld -.. De- Sn,.,°i.Pr-ri,,°.°r dch c.°» B°m ftr,ch ^ ^ ^ » ere ..Gesäiirr- » Ed-Iichr» -t-wls-n. >».» «°rl»">!>, d»l. «rridnrz sich »rr Herrlich, iche vordem der B.Sthnm. .. Xni.nber »r,d Meurcr der Güter „ach Form der aiteir Ersannt, "ttdaseibs. b.st.d. nnd stestott.. w . ,.^e Zu. B.fründnn, seine, «nsPr.chen nnd nnd „zideli.a.en- di.seiden d' S.ad B u chlenn . F ^ van tisW nnd «echte ,,,. er v°. ei... Ersanntn. 2' t « nch .,ne„ darauf, File dich.,.am.,.,. Briese sei... andern «VN Di. Ges... n ^ »«tri nnd .verschine,^ «. ....Bern prätendierten Gerechtizseiten seien -ii. damal« d-r-r waserer Eidgenossen ü , vnnder, Z-I,re i-ng von F-eidn-g nnd Bern gemein. « de. Herrschaft Rnr.en im Best; dieses Bi«.m- sei. so feien °m beherrschet worden; wenn ^ ^ die Ansprache sann, begründen; haben »beide d°« die »orgeieg.en Schr.ste» V - ^ ^ GereMigieiten. in deren rntstgem Städte z..t °ch°.»b°". ° 5^ morde., sondern nicht!-, nnd e.ioschen seien; ferner Ben. man bisher vorgeiegt. I-NI weichen die Güter in Greng in den d.e Anwaite der Stadt Mnr ^ ^ Zariadietion der Herrschaft Mixten gelegen Ken .„meinen «>.l°ü°.." Ssvoden sprechen deutlich, das die Misse,»-.er. weich. en. d.e aiten Freiheiten von vkhändi.,, werde». ;>t Mnrten sollen bestraf, weiden! indem s»>s»°n Mnrten nnd dem B.» ^ ^^.»a.ch iwifch... beiden Herrschaften Mnrten nnd Wissi«. '.eigen emige Marchsteine. welches , ,j^n Best; zu verbleiben. - Neber diesen Span wird von b'"g sei; defihalb hoffen sie bei .wem ^ . Die Land,narck beider Herrschaften Mnrten nnd WifliS- be» „Unterhändlern" also erkennt um g a„^gcben1 in Kraft bestehen: was bürg fest gemäß den vorhandenen .. a, gelegen, soll mit aller Herrlichkeit zur Herrschaft Mnrten, 'enseits dieser March „bisenhalb" gegen^ dahin gehören: was aber „windshalb" gegen ebenso soll denen von Mnrten b" -"'n ' H^rschaft Wiflisburg gehören; demnach 'Tiflisburg liegt, soll mit aller Herrli ' e, ^ ^^^same der Bannwarterei, Testen, Wnn und Waid- wllen beider Herrschaften Untertanen w, besessen, verbleiben: was jeder Stadt in beiden Herrührten, Zinsen und Zehnten, wie ne e ^ g„dercr Sachen halb gehören möchte, soll ihr zustehen 'haften an Gerechtigkeiten der Leben o e ^ ^ freiburgischcn Untertanen von Eonrtion "nd bleiben, der obern Juriödietton . ,^es Viehs, welche die von Ollcircs auf des Spitals "nd Miscrh beschweren stch über eine st sich erlaubt haben, während sie kraft des Vcr- Frciburg Lehengntcrn jenseits dcv baben Die von Olleircs wenden dagegen ein, daß ^°gs von 1558 die Rcchtsame der W'' ^ „ausgezielete" Herrschaft haben. in jenem Vertrag nicht begriffen Es sollen die von Eourtion nnd Misery bei ihrer Darüber wird durch die Schieden g Freibnrg Zinsgntern verbleiben und dieselbe hinfür 'Achtsame der Waidfahrt in und ant^ P^^^ug soll um guter Freundschaft und Nachbarschaft willen "uzen gemäß des berührten Vertrags, ^ ^ (5cmrtion und Misery an bemeldtcr Waidfahrt wiederum "^gehoben sein; würden in Zu nn ^ Eingriffe sich erlauben, von ihrer Obrigkeit oder gehindert, so sollen die, welche solche Pfändungen 8W April 1584. deren ÄmtSleuten bestraft werden, e. Bezüglich des Baches Chandon, als March zwischen den schaften Olleires und Chandon, wird von den Schiedhcrren erkennt, daß beider Städte Stadstchreiber unter Zuzug von ehrbaren Männern aus der Baucrsamc diese March berichtigen sollen, «t Ed waltet ein Streit zwischen beiden Städten in Betreff der vollkommenen oder ganzen Herrlichkeit des halben Theils im Zehnten zu Grangcs, genannt de la Moliörc, welcher vormals den Edeln von JllenS gewesen und durch Theilung an Freibnrg gefallen ist. Bern entgegnet bezüglich dieser Ansprache Freiburgs! D>c vollkommene Jurisdiktion dieses halben Zehntens könne weder kraft der benannten Theilung, noch gcnw Erkanntnisscn Freiburg gehören, weit er in Berns hoher Obrigkeit und ab Gütern aufgenommen wer^c, welche dieses mit aller Jurisdiction belehne. In Folge Vermittlung der Schiedhcrren vergleichen sich beide Städte dahin: Wenn sich hinsür wegen Aufhebung oder Theilung dieses Zehntens Streitigkeiten erheben, so sollen die streitigen Parteien das Recht zu Grangcs, wo der Stadt Bern alle Oberhcrrlichkeit zusteht, brauchen; wenn aber um das Lehen Span erwächst, so sollen die Parteien einander vor ihren Lehen Herren der Stadt Freibnrg suchen, welcher Stadt dann wegen ihrer Lchengcrcchtigkeit, sowie wegen der Löben oder Fällen, Echantes und Comiscs genannt, auch das Erkennen und die Confiscation dcö Lehens „hcun dienen" soll. Gleicher Weise soll auch jede Stadt bezüglich ihrer Edellchcn, wo dieselben „hinter der andern Landen und Gebiete^ gelegen sind, zu der ihr zustehenden Lehensgerechtigkeit, Pflichten und Co» fiscatiouen befugt sein; dabei soll jedoch bezüglich der andern Güter jeder Stadt ihr Oberhcrrlichkeit^ recht ungcschwächt bleiben. Die Ansprachen solcher Lehen wegen sollen vor den Amtslcutcn und Richter" der Stadt, der das Lehen gehört, in der Herrschaft, wohin daS Lehen gehörig, berechtigt und die Lehe'" trager von ihrer Obrigkeit vor diese Gerichte gewiesen werden, v. Bezüglich des Streithandcls zwische" beiden Städten wegen dcö NcugercutzchntenS im Holz, genannt Bois-Masson, in der Zchntmarch dc> Cur von Granges gelegen, beklagt sich Bern, daß der Pfarrhcrr von Surpicrre diesen Zehnten aus," nehmen sich unterstehe, während er zur Cur von Granges gehöre. Freiburg behauptet dagegen, daß da>- Holz Bois-Masson der Stadt Frciburg von wegen ihrer Herrschaft Surpierre mit aller Herrlichkeit^ kannt und zugehörig sei, weßhalb der Zehnten vom Neugereut der Cur zu Surpierre gehöre. ^ Schiedhcrren erkennen: Da die Stadt Bern wegen ihrer Cur Granges im ruhigen Posseß dieses Ze l tens gewesen bis auf die Zeit, da der Pfarrhcrr von Surpierre den Eintrag im Holz Bois-Masftn ^ erlaubte, und da nicht erwiesen ist, daß dieser zuvor irgend eine Zchntgerechtigkcit allda besessen habe, soll der Zehnten von den Schwenden in Bois-Masson jczt und künftig der Stadt Bern in ihren Zehnten zu Granges gehören, t. Bern beklagt sich, daß der freiburgischc Amtmann zu «surpienr den Zehnten aus einigen Rütenen des Holzes zu Villeneuve, in der Kirchhörc Grangcs gelegen, spreche, während er doch zum großen Zehnten von Granges gehöre. Freiburg erwidert, daß die gcschwe"d' ten Hölzer zu sciuem Schloß Surpierre gehören, in derselben Jurisdiction gelegen seien, daß es dies Hölzer um cineu jährlichen Zins verliehen und dem Pfarrherrn von Surpicrre den Zehnten vorbehalten habe. — Hierüber wird von den Schiedhcrren gesprochen: Bern soll bei der Rcchtsamc und Nuzung >- Zehntens seiner Cur Granges in der Dorfmarch Villeneuve bleiben und den Zehnten zu nehmen habcib wie es von Alters her gewohnt gewesen; zu Vermeidung weitcrn „Gezänks" soll eine Ausmarchung > Nengercntzehntens vorgenommen werden; der Neugcrcutzehuteu aber in den obern Hölzern der H^ schaft Surpicrre soll der Stadt Freiburg zugehören, bis Bern durch bessere Briefe dargcthan hat, ^ dieser Zehnten der Cur Granges zuständig sei. K. Bezüglich der Klage Berns, daß die von ^ane^., April 1584. 8Zi) welche der Stadt Freiburg wegen ihrer Herrschaft Stäfis zuständig und nach Combremont pfarrgehürig sind, dem Prädicanteu die Sommergarben zu bezahlen sich weigern, vereinbaren sich die Gesandten beider Städte dahin, daß ihre Unterthancn, welche von ihren ordentlichen alten Kirchspielen abgetrennt werden, Nichtsdestoweniger alle Pflichten, es seien Primizcn, Sommergarben und anderes, so sie vormals den Kirchendienern ihrer Pfarrkirchen schuldig gewesen, zu bezahlen haben, dagegen von der Kontribution, don Steuern oder ä'iülfe an den Bau dieser Kirchen und der Kirchhöfe befreit sein sollen. I». Bern führt Beschwerde, daß der freiburgische Vogt zu Surpierre in der obern Muhle zu GrangeS die Ober- berrlichfxjt exerciere durch Visitation, Gebote, Maßfcken, Auflagen und Büßnng der Uebertreter, während laut des Vertrags an der Sense von 1537 Freiburg dort nichts anderes, als seine Lehen, Zinsen und Zehnten, der Stadt Bern aber alle Obcrhcrrlichkcit zukomme. Darüber wird erkannt, daß sich die Amtölente ^ Stadt Freibnrg solcher. Hoheitsrechte in der benannten Mühle und an andern Orten hinter Granges enthalten daß dieselben der Stadt Bern allein gehören und daß es der leztern Amtsleuten zustehen soll, die Visitation Maßfeknng und Gebote anzuordnen und die Uebertreter zu bestrafen, daß indeß Freibnrg bei seinen Lehen und Zinsen ans der Mühle zu verbleiben habe. I. Bezüglich einer Marchstreitigkeit zwischen den Herrschaften Dcnczh und Vuissens soll jede Partei zwei Kommissäre ernennen, welche die Herrschaf- len delimiticren sollen Ii.. Auf die Klage des Kastellans zu Combrcmont, daß der Pfarrhcrr zu Snrpicrre l'ch Eingriffe in den großen Zehnten von Surpierrc erlaube, während demselben nur der Erbzchnten gehöre,'wird vereinbart dem Pfarrer soll für diesmal die aufgenommene Gerstengarbe bleiben, hinfür "der sog er sich aller Ue'bergriffe im Zehntenbczug müssigen und bei dem bleiben, so ihm zugehört. I. Da e'n Streit obwaltet zwischen beiden Städten über die Jurisdiction und Waidfahrt zu „Emremont" oder ^rit beim Hochgericht von Vulliens. wird verfügt, daß beide Amtsleute von Oron und Ruc und Com- wissarien beider'Parteien auf den Augenschein kehren, die Gcwahrsamen untersuchen und die Märchen Mezen sollen damit beide Obrigkeiten, sowie die Pannerherren und Unterthanen wissen, wie weit ihre s°ftddi,lion m.d Herrschaft.» >-»!>» - - «w ««-»»-. d°r Waidf.hr, ein. «der -u «erhalten habe» >». B-zühlich des «°nd»' zwischen beiden Sl.dl», B-lreff der^Ober. »'«ich!-,, und fturiddietiou d!- beiden »««-- >">d «arenS »kennen die Schied. b-N'». ee solle»7eide SlZdle ihre S,-°ls«>-ib-r und «nttdl.nle beauslrazen. mit Znzu„ ehrbarer Mä,.. -ine B.rsläudianna «ersuch-» «». ^ «— Kundschaft», aufzuueh,,,-,. °»d »ach eid icher SlnSs.aedie Märchen !» b°ftl'Mn°n. ». Gleicher Gehalt s-ll-n sie ermächtiH werden. March», zwischen Ow» und B°ss°»»°»b -» »' »» kemie.n Sluftandd über diu «°rch», .„isch.n Bossounen«. da« obbeuanule «„„eleute d», R-rchsl.i,, iu die Rift, de« Bachs s-!-» »«- «« E°r°chli.,'°» d-r Zeldlahrt und .ÄSllelen- sowie der ftiuse» und Z-bnt-n °°-d»-tt-u wird. Bezüglich des schon lange wall»,den «w» .wisch», beiden Slädlen «w die Waid, und »-ldf-1,,1 und H«l,h-,lze.ech.,gk-ile,. iu zwischen s-rsier „ud «-it.- St Schi-dl-ul. von Solo. '»><» und Biel di- R-rch-n >»»--» f-ftg»!' w°-d.n, b-h-ups» «reiburg. das, «bb-n-nul- -chied. »out,ich „usae,«rochen Hab», d-i di-s- Marchung alldi» d-lnff-u soll- die hol» Obrigkeft, So,,«-. '«i-t-I aenaun, serner daß di° Edellente beider Partei.» bei ihr», H»,sich,eisen. Gericht,,, und Gr. '-«ti-Ieft», bei'ihr,,, ginie» und Schi», w Unlerthaneu -der bei ihren Twinge». Bannen. Hol,hau. »-lds-hrle,/Traft», W»u»°». W-ld-n. Rechts-,».,, uud Zub-hörd-n. wie sie solche bidher b-seffe». «er- 830 April >584, bleiben sollen; Freiburg glaube demnach, daß, weil es seither in den Ben; der Herrschaft St. Dcnys gekommen, den Edelleuten kraft obigen Vertrags ihre Gerechtigkeiten und Niedern Gerichte fernerhin g» hören sollen. Bern dagegen will von seinen Gcwahrsamen, Erkanntnissen, Kundschaften und dein Ver- trag von >544 nicht abstehen. — Hierüber sprechen die Schiedleutc: Es soll der spänigcn Herrlichkeit und Landmarch halb bei der Erläuterung und dem Inhalt obbenanntcn Vertrags verbleiben; ;u Ber- mcidung wcitcrn Spans sollen die Parteien die March, wie sie von Bern gemäß des Vertrags ango geben worden, mit neuen Marchsteinen und Zeichen versehen und so ihrer Jurisdiction Umfang augcn^ fälliger machen; sie sowohl als ihre beidseitigen Unterthancn sollen bei ihren in diesem Bezirk inhabcndcn Lehen, Zinsen, Zehnte», Waidfahrtcn und Holzhau, wie sie diese bisher besessen haben, bleiben; kein Theil soll seine Güter in andern Zeiten, als bisher üblich gewesen, einschlagen und beschlossen halten, um dem andern die Waidfahrt zu versperren. «>. Zwischen der frciburgischen Herrschaft Romont und denen von Lucens und Prllvonloup, zu Bern gehörig, waltet ein Anstand bezüglich der March zu „Mon4 chervet." Nach Anhörung beider Parteien und nach Besichtigung des streitigen Orts wird von den Schieb Herren gesprochen: Der untere und Langenaker gegen Sonnenniedergang soll den Herren von Bern mit der hohen Obrigkeit unterworfen sein, der obere und kleine Akcr aber gegen Sonnenaufgang den Herren von Freiburg, jedoch jedermann an seinen Gerechtigkeiten, Lehen, Zinsen und Zehnten, Wun und Wa>- den auf diesen Ackern unbeschadet. »>. Es kommen nun noch die im lczten Abschied zu Freiburg uncr- ledigten fünf Artikel zur Sprache, nämlich: l) Der Anstand um ein Stük Land zu Allerens, welches Graf Ludwig von Savohcn >333 dem „Vidomc" zu Milden um 100 Groß Vodenzins an das Schloß Milden aeecnsiert hatte, welches nun Bern kraft dieser Aceensation, Freiburg aber wegen seines Schleies Rue anspricht. 2) Das Begehren Berns, Freiburg solle ihm wegen des Visthums Läusanne das Schill Villarzel-le-Gibloux sammt Zubehör zuerkennen. 3) Die Ansprache auf die zwei Häuser zu Chatonuaye, welche vormals nach Villarzel gehört hatten. 4) Des Herrn von Grandcourt vermeinte Ansprache au der Edcln von Stäfis Güter zu Rueprcö, Autavaux und Forel. 5) Der Waidgangsstreit zwischen denen von Nuvillh in der Herrschaft Stäfis und denen von Sassel. — Darüber wird nun von den Schieb Herren gesprochen: ml 1) Weil Bern seine Gerechtigkeit und seinen vicljährigen ruhigen Besiz dcS span'^ gen Stüks zu Allercnö, sowie seine Oberherrlichkeit über das Dorf Brenlcs genügend erwiesen hat, soll es bei dieser Gerechtigkeit verbleiben; all 2) Weil die Stadt Freiburg vor hundert Jahren das Vcb sc Villarzel-le-Gibloux erobert und bisher ruhig besessen hat, soll Bern seine Ansprache auf dieses Lehen gütlich fallen lassen; all 3) Bern soll ebenso von seiner Ansprache auf die beiden Häuser zu Chatonnahe zu Gunsten Freiburgs abstehen; all 4) Weil durch den Vertrag von 1544 beide Herrschaften Stäfis und Grandcourt dclimitiert worden und die Dörfer Rucyres, Autavaux und Forel in dieser Separation d^ Stadt Freiburg zugefallen und diese seither in deren Besiz geblieben ist, so soll Bern seine Anspracht auf diese drei Dörfer ebenfalls aufgeben; all 5) Commissaricn beider Städte sollen über diesen Waid- gangsstrcit Kundschaften aufnehmen und einen gütlichen Vergleich vermitteln. Bezüglich des Spans zwischen der Burgerschaft der Stadt Pcterlingcn und der Gemeinde Dompierre wegen der Waidt'abrk und dann auch wegen der Jurisdiction beider Städte zu En Serpent wird von den Rathsbotcn und den „Sprüchcrn" nochmals ein Augenschein aufgenommen und dann gesprochen: Es sollen die von Peter ^ lingcn und Dompierre ihren Waidgang zu En Serpent sowohl auf den Gütern, so besondcrn Personen zugehörig und dem Schloß Montenach zinsbar sind, als im übrigen Theil gemein haben, nuzen u>u April 1584, brauchen; die dahin führende Straße soll beiden Thcitcn frei und offen bleiben, mit ihrem Vieh darein und daraus zu fahren; endlich sollen der Stadt Frciburg ihres Schlosses Montagnh wegen ihre Lehen und Zinsen auf den Stüken, welche in diesem Einschlag Serpcnt gelegen sind, vorbehalten, sowie die Jurisdiction auf diesem Einschlag zuständig sein, t. Bern sucht durch vorgelegte Erkanntnisse zn beweisen, daß der Zoll zu Domdidier sammt andern Gütern und Gerechtigkeiten durch die gewesenen Herren Von Montagnh-leS-Monts dem Bisthum Lausanne zu Lehen erkannt worden seien, und begehrt, daß Biburg als nunmehriger Besizer dieser Herrschaft diese Zölle, Güter und Lehen an Bern als Inhaber des Bisthums Lausanne erkenne und Fidclität leiste, oder dieses Lehen aufgebe. Die Gesandten von Freiburg entgegnen, daß dieses Begehren sie befremde, daß Freiburg nicht schuldig zu sein glaube, dieses Lehen zu erkennen indem es seit seinem Besiz der Herrschaft Montagnh nie darum angesucht worden, daß es ferner auf alles, was in seinen Landen und Gebieten dem Bisthnm Lausanne gehört habe, eben gut ein Recht zn haben glaube, als die Stadt Bern, — Hierüber sprechen die Schiedlcutc: Weil die Stadt Freiburg dchses Lehcnstük so lang und unangefochten besessen, dasselbe auch geringen Werth habe und es unziemlich wäre, wenn um so geringfügige Sachen eine Stadt der andern lchcnpflichtig wäre, so soll Bern von seiner Ansprache an dieses Lehen abstehen, Zum Schluß stellen die Schicdberren die stündliche Bitte an beide Städte, sie möchten dafür sorgen, daß ihre Untcrthanen künftighin von sich aus und ohne ihrer Obrigkeiten Wissen und Befehl an den Orten, wo ihre Herrschaften an einander htnzen, keine Marchsteine sczen. damit Irrung und Gezänk vermieden bleiben, und möchten beiderseits s''r Aufrichtung der nöthigen Marchstcine an den spänigen Orten sorgen, «82. (5oliserenz der beiden Orte Bern und Freiburg. Milden 1384 , 8. Mai TtaatS -irchiv B-r»- Srcibmg. «bsck, N, SSZ, Rathsboten: (Nicht angegeben). ». Bezüglich der M-rchnng Zwischen Oron und la Rue wird für gut befunden, daß beider Herrschaften Landvögte sammt den Stadtschrcibern beider Städte m.t Zuzug von zwe. altern ehrbaren Mannern von jeder Partei die March berichtigen sollen, daß sie aber, nn Fall sie sich gütlich nicht verständigen könnten Vollmacht haben Kundschaften bei Eiden aufzunehmen und diesen gemäß die Märchen zusezen; ulSdann' mag jede Partei auf ihrer Jurisdiction nach Gefallen den Plaz brauchen, I». Die zwei Kreuze tischen Oron und BossonncnS sollen durch Obbenannte ebenfalls in Richtigkeit gebracht werden, e. Ferner sollen dieselben auch die Marchung zwischen Malens und Corsier in's Reine bringen und die hohe Jurisdiction abgrenzen «I. In Betreff der Jurisdiction und der Märchen zu Chaux zwischen Corsier und Chütcl St Denhs vereinbart man sich dahin, daß man es bei dem bestehenden Vertrag bleiben lassen 'Nolle, daß übrigens in diesem Bezirk keiner Partei an ihren übrigen Rechten und am Waidgang etwas benommen sein soll v Ebenso vereinbart man sich hinsichtlich der streitigen Märchen zwischen Prövon- k°up und Romont wobei aber die Rcchtsamen beider Städte vorbehalten werden, L. Freiburg stellt das ^suchen um Belassung beim Lehen des Zolls zn Montagnh. K. ES wird verfügt, daß die Märchen Zwischen den Gebieten beider Städte weder ausgezogen noch gcsezt werden sollen ohne Vorwisscn beider i 532 Mai 1584, Parteien, Ii. Bezüglich des StrcithandelS zwischen Peterlingen und Dompierre bei dem Ort, genannt En Serpent, wird gut befunden, daß dort die Parteien einen gemeinen Waidgang haben sollen, daß lue „verschlagene" Straße wieder aufgethan werde und daß daselbst die Hobe Jurisdiction Frciburg zustehe, jedoch beiderseits den eigenen Gütern und Waidrechten unnachtheilig, «»83. Conferenz der V katholischen Orte, Lucern. I.S8Ä, IS, Mai (Dienstag vor Pfingsten), Staatsarchiv Lucern. Lucern. Absch. Bd. l^. 1^5. — Allgem. Absch. Bd. '^36. l'Auch in den LandeSarchivcn Schwyz und Obwalden.! Rathsbotcn: Lucern, Ludwig Pfhsscr, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Anton HaaS; Ulrich Dullikcr; Niklauö KruS; Jost Holdermcyer, Sekelmeister, — alle des Raths. Uri, Ambros Püntiner, Statthalter; Peter GiSler, Ritter, Landsfähnrich, beide des Raths, Schwyz, Rudolph Reding, ammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Laudammann, Untcrwaldcn, Marquard Jmfcld, alt -Landammann e dem Wald; Johann Wascr, Ritter, Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug, Jakob baumer, Ammann. »». (S, u, Uznach und Gaster), I». Ritter Roll von Uri und der Ordensritter Michael Oliveuu^ Gesandte des Großmeisters von Malta, erinnern an die frühere Anzeige, daß von Rolls Sohn, Haue Ludwig, die Ordenswürde sammt der Commenthurei zu Buchscc vom Papst verliehen worden, und bitten um Hülfe und Rath, wie derselbe in den Besiz dieser Commenthurei gelangen konnte, — Wird m> Kru-unlum genommen, v. und «I. (S. u. Luggarus), «. Auf den Bericht, daß in Bünden abermals Un^ ruhen ausgebrochen und daß für die Katholiken große Gefahr zu besorgen sei, wird Uri aufgetragen, den zuverlässigsten Personen daselbst sich in'sgcheim darüber zu besprechen, I'. Jedes Ort soll stch br»"ü lich der vorgeschlagenen Abordnung von Gesandten in das Thurgan sobald möglich entschließen; überhau sollen die Abschiede über solch' wichtige Angelegenheiten, an denen dem Vaterland und dem katholisthru Glauben so viel gelegen ist, stets mit Beförderung in Bcrathung genommen werden. K. I» ^ , I, (S, u. Thurgan), in. Die Klage, daß die bischöflich-constanzischen Häuser in der EidgenosscistchuU übel versehen und daß nicht alle Vogteicn mit Eidgenossen besczt seien, wird auf den Tag zu Baden gewiesen, ». Dem Herzog von Florenz wird für die Anzeige von der Vermählung seiner Tochter >u> dem jungen Prinzen von Mantna angemessen gedankt, «». In Betreff der Zuschrift des Grafen von Mümpelgard soll zu Baden Herathen werden, y». (S. u. Uznach und Gaster), «K. In Betreff des Weglss^ begchrens von Schwyz soll auf künftigem Tag verhandelt werden. Ebenso werden die Anzeige Nidwaldcu-, daß es, um die großen Unkosten für die Herstellung der Straßen in seinem Land wieder einzubriwss"' einen Zoll von l Kreuzer auf jedes Stük Vieh, das über den St, Gotthard oder den Brünig auflcr geführt werde, gelegt habe, sowie dessen Bitte um Bestätigung dieser Mafinabme ml iiwlruonllnm genonnuG Juni 1584. 833 Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnhciten: Deutsche gem. Vogtcieu überh Art. 4. Beseznn.,d. bisch, const. Vogt. Landgrafschaft Thurgau u Landvogtei Luggarud. Grafschaft Nznach und Gastcr Art. 308. Kalendcrstrcit. l, „ 365. Stifte und Klöster. 4 », 43t. „ „ „ e, Art. 202. Justizsachen. » Art. 4t. Ii Art. 53>. Stifte und Klöster. .. 323. «l Art. 33l>. Kirchliches. Art. 42 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1384, Dienstag den 3 Juni. StaatSarckw Lue-rn. Lu«rn. Absch. Bd. k>. 448. - Allgcm. Absch. Bd. 44. 244. iAuch in den Landesarchiven SKnchz und Obwalden.t Rathsboten: Lucern. Ludwig PfYffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flekenstein, Ritter, alt-Schult- heiß; Jost Krcpsiugcr, Baumeister; Niklaus Krus, beide dcö Raths. Uri. AmbroS Püntiner, Statthalter und des Raths Sch'whz. Rudolph Reding, Landammann; Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammann ^ud Pannerherr Unterwalden. Marquard Jmfcld, alt-Landammann ob dem Wald; Johann Waser, bitter, Landammann nid dem Wald. Zug. Hauptmann Heinrich Elsener, des Raths. tt. Es wird einstimmig beschlossen, daß die Jahrrcchnung zu Baden nach dem neuen Kalender gehalten werden solle; deshalb wird an Zürich, Bern und Glarus freundlich geschrieben mit dem Begehren, ''e mochten sich in dieser Sache von den V Orten nicht sondern und die Jahrrcchnung zu gleicher Zeit k'e die V Orte besuchen, damit auch die Laudvögte bezüglich ihres Ausritts sich zu Verhalten wissen; Unterwalden habe den neuen Kalender nunmehr auch angenommen. I». (S. u. Thurgau,. v. Eine Be- lchwerdc des Jakob und Matthias Finninger von Mühlhauscn gegen ihre Obrigkeit und einige Privatpersonen daselbst wird in den Abschied genommen. Daneben soll jedes Ort in Betracht ziehen, wie die Stadt Mühlhausen den Bund nie gehalten, wie sie ihre Angehörigen gegen die katholischen Orte und gegen katholische Fürsten habe ziehen lassen und sammt andern Ncugläubigeu in des Herzogs Casimir Swnst z., Feld gezogen sei und daher überlegen, was mit denen von Mühlhausen hierüber gesprochen '"erden soll «I Da'in den neugläubigcn Orten allerlei Anschläge geschmiedet, Musterungen, Feste u.dgl. Balten werden woraus zu entnehmen, daß sie wenig gutes gegen die katholischen Orte im Sinn haben, und da sie überdies Verbindungen mit ausländischen „Herrschaften" eingehen, so sollen die geheimen Räthc ''ch darüber berathcn waS man bei nächster Gelegenheit deshalb verhandeln wolle und wie man sich dornen, Musterungen'und Auszüge veranstalten, Wehr und Waffen rüsten müsse, desigleichen was mit Gesandten der katholischen Fürsten darüber in'Sgehcim zu verabreden sein möchte«) v. Bezüglich der Unruhen in Bünden wird mit dem spanischen Gesandten PomPejus zum Kreuz verhandelt; auch wird 'b-n für sein vertrautes Zusprechen" gedankt. Daneben wird beschlossen, daß Lueern, Uri und Schwhz "°chmals Gesandte auf den Bundestag zu Chur (am 21. Juni) abordnen sollen mit einer Instruction. Zuvor jedem Ort zur Einsicht und allfälligeu Abänderung soll mitgetbeilt werden. Dem spanischen ^ »or die aeheimcn Räthc komme». U und e. Diese Artikel sollen nur vor e,e grv >i,/4 834 Juni 1584, Gesandten wird ein Abschied und eine Instruction gegeben, was er mit dem Cardinal Borromäus, mit dem Bischof von Como und mit dem Gubernator zu Mailand u, a, m. verhandeln möge; auch wird an den Papst und an beide benannten Herren auf ihre Zuschriften geantwortet und dem Prediger von Sonders im Bcltlin (Franz Balerna) auf sein Gesuch bezüglich dieser Sachen eine Bescheinigung über seine Aufträge an den Cardinal BorromäuS ausgestellt. Die Gesandten sollen auS Bünden sogleich aus die Tagleistung zu Baden berichten, wie sie die dortigen Zustände gefunden haben, damit man sich Verhalten wisse,*) I. Ein Anzug des Landammann Lussi von Untcrwalden in Betreff Vollziehung der Beschlüsse des tridentinischen ConciliumS und der Reformation der Geistlichkeit wird all instruonllum genommen, Auch soll jeder Gesandte an seine Obern referieren über die Verordnung, welche Luccrn vor einigen Tagen unter Mithülfe des WcihbischofS von Konstanz erlassen hat zur Abschaffung der Miß bräuche und des ärgerlichen Wesens bei Kindstaufcu, „Kindervertrinkcu", Jahrzcitcn, Beichten bei den Jesuiten u, a. m, K» u, I». HS. u. Thurgau). I. (S. u. Mainthal). Ii. (S. u. Luggarus). I. DaS Schreibe» von Glarus betreffend die von Schwhz soll zu Baden verlesen und ein Beschluß darüber gefaßt werde» »». Luccrn wünscht, daß auf dem Tag zu Baden angeregt werde, man möchte Appenzell und Wallis >» Zukunft von allem besser, als es bisher geschehen, in Kenntniß sezcn, und dieses besonders bezüglich der GlaubcnSangelegenheitcn, weil die lutherischen Orte stets zu ihnen schikcn und dadurch dem katholische» Glauben viel Abbruch thun, ». Man soll sich erkundigen, was Do. Müller von Konstanz in Betreff bc> eidgenössischen Knaben im Kollegium zu Moyland in Rom ausgerichtet hat. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigclegcnhcitcn: Landgrafschaft Thurgau, l>. Art. 324. Stifte nnd Klöster, I>, Art, 240, Polizeiliches, s- „ 45. Huldigung. Landvogtei Luggarus. k Art. 3SI. Kirchliches, Laudvogtei Mainthal, i, Ar: S02. Polizeiliches, «85. Gemein - eidgenössische Jahrrechnungö - Tagsazung, Bade». 1584. 17. Juni. Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bd. ^58 U. L89. Archiv Aarau. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, Schwyz, Nidwalden, GlarnS, Freiburg und Solotburn.I Gesandte: Zürich, Heinrich Thvmmann, alt-Sekclmcister; Hans Keller, Obmann und des Ratlv Bern, Johann voil Wattcnwyl, Schultheiß; Hans Rudolph Sager, Venncr und deS Raths. Lucc»" Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Jost Krcpsinger, Baumeister und des Raths. U r i. Sebastian Ta»»") Landammann, Schwyz. Rudolph Rcding, Landammann; Kaspar Abyberg, alt-Landammann, walden, Marquard Jmfcld, alt-Landammann ob dem Wald. Zug. Kaspar Meycnberg, deS Pal) Glaruö. ThomaS Schmid, Landammann, Basel. Remigius Fäsch; MelchiorHornlochcr, beide des Ra Freiburg, Hans von Lanten, genannt Heid, Schultheiß. Solothurn, HanS Jokob vom ^ Stsotsarchiv Lncern; Akten: III Bünde. Vortrüge, Misstve, Instructionen n, s. w. bezüglich dieser Bündnerwik^ Päpstliche Brevia v, 18. April, 2K. Mai. 15. September, 29. November 1584. Juni 1584, 83S Sladtschrciber, Schaffhauscn, Dictegen von Wildenberg, genannt Ringk, Bürgermeister; Hanö Konrach -iNeher, alt^Burgermeister, Appenzell. Hanö Bodmer, Landammann, HS. u. Baden), I». ES eröffnen die Gesandten der V katholischen Orte vor gemeinen Eidgenossen folgendes: Sie haben Auftrag, gegen die von Zürich und GlaruS, als mitrcgiercnden Herren der Land- lffafschaft Thurgau. klagend aufzutreten; noch sei im frischen Gedächtnis, wie vor einiger Zeit eine Reformation des Kalenders vorgenommen worden; auf Martini verflossenen Jahrs habe die Mehrheit der Orte den neuen Kalender angenommen. Unterwaldcn habe den Beschluß all rekoronllum und die andern Orte in den Abschied genommen; in der Uebcrzcugung, daß ein Beschluß der Mehrheit aufrecht erhalten werden müsse habe man den Landvögten befohlen, die entsprechenden Mandate darüber zu erlassen; nun ^cil sie schon vielseitig vernehmen müssen, daß, obschon diese Angelegenheit weder den Landfrieden noch die Religion irgendwie'berühre, einige Unterthancn im Thurgau sich unter Drohungen der Vollziehung widersezen und dadurch beinahe zu verstehen geben, als seien die V Orte nicht auch regierende Orte der vandgrafschaft Thurgau; sie haben daher mit Strafe gedroht. Zürich aber habe ihnen auf den Fall, daß ''e mit der Strafe fürfahren wollten, das Recht dargeschlagen; da nun die Unruhen sich von Tag zu Tag weiter ausdehnen so bitten sie um Hülfe, damit man die Widerspenstigen zum Gehorsam bringe, Zürich stüzt sich in seiner Verantwortung darauf, daß über diese Sache nie ein förmlicher Beschluß gefaßt worden daß sie übrigens gar nicht so geringfügig sei, wie man sie darstellen möchte, und daß der Papst durch'seinen Baunspruch die Sache zu einer geistlichen gestempelt habe. Auch Bern stellt die Un- gelegenheiteu dar welche die Einführung des neuen Kalenders mit sich bringen würde, - Nachdem die ^ Orte auf beide Vorträge geantwortet, dringen Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhauscn und Appenzell auf Verschiebung Glarus mahnt zur Einigkeit,-Endlich wird nach weitläufigen Erörterungen dieses Handels wegen ein anderer Tag auf den 26, August neuen oder 16, August alten Kalenders nach Baden ""gcsezt « fS Baden) «» 0r. Michael Oliverius, Commenthur der Rittcrhäuser Freiburg, Aachen und Mcchclu und Ritter Roll. Vogt zu Klingnau. erneuern als Abgeordnete des Großmeisters zu Malta das Begehren bezüglich des Hauses Buchsee, Die Boten von Bern erwiedern, daß sie sich dieses «''zugs nicht versehen haben und daß sie hätten erwarten dürfen, man würde sich au Bern selbst wenden. i„ °.r„.„m.„, „°,ch.«r.il>.i..u uud Rech,. B.r» °m H°u« Buchs.. m.chch chu.u du« «-«Nu iu b.u Abschied Pb.», D-- H»""-' °>,.d u.i m-iru-ustu», >,, d.u Absch,.d ».„«um.«, st», wird.» d.„ st°i,.r ».schrieb» - «»> ««« °°" U-- -'..i,, ,,,» pi, Sid,.«.ss.„ bei i»r.n b>-ib°» >">"> Beruf,.uz °„f d,. Sah, «,», »>is.r «-rlV i» -iu.m -»ulich-u s-il eri»ff.„. «r.ispr.chuug, <-b.„s° «,rd »» den «-°'m°m.rich,»'Br°.ur cht i„ 2°b°n° V.st°u, .S, Zuiis ».schrieb.,, Siu de« ^»d-mm-uu k, ssi d,rii .,bw°d> »»-« «- w- — d»,.°ch die Wiechs mi, i» d.» Abschmd IT>-u.,ch. > I lS „, Th,Z-i->« >-»«. d-ß -in. Aulw.,., st-, M°.,s d°m H.r,°g von . „. 7 ' <,^vruch zur Beilegung der Differenzen zwischen isavohen, Bern und 7ch777 °.77u B-m ,,..b G..s B..U »s.ub., eb sei i„ d.r Au.s.r.i»u„» s.,.„ t 836 Juni 1584. Abschieds eine Irrung unterlaufen, und beschwert sich, daß der Herzog die Bcsazung in der Clus noch nicht zurükgezogen habe und daß diese die Reisenden, besonders die Maulthiertrcibcr, brandschazc. Genf gibt seine Antwort schriftlich ein. — Da auch jezt wieder keine Verständigung erhältlich ist und nachdem man den leztcn Abschied und Ausspruch in allen Theilen bestätigt hat, wird der Handel wieder allseitig in den Abschied genommen. — Obmann Keller von Zürich und Landammann Tanncr von Uri werden an den savohischcn Gesandten abgeordnet, um ihm zu Händen des Herzogs zu danken für seinen aner- botenen geneigten Willen und für die Annahme dcö lczten Abschieds und um ihn zu bitten, daß er daS etwas lange Ausbleiben einer schließlichcn Antwort nicht übel nehmen möchte, serner um ihm die Einwendungen derer von Bern und Genf vorzulegen und ihn schließlich um Verwendung beim Herzog zu ersuchen, daß der neue Zoll zu Versoix wieder aufgehoben werde, indem derselbe nicht allein Bern und der Stadt Genf, sondern der ganzen Eidgenossenschaft beschwerlich falle. Der savohische Gesandte crtheilt über alles entsprechende Aufklärung. I. (S. u. Baden). >»». fS. u. Nheinthal). i». DaS Gesuch des SohneS des Landammaun von Flüe um Fenster und Wappen der eidgenössischen Orte in sein neues Haus wird in Berüksichtigung der großen Verdienste des Landammann von Flüe um das Vaterland all mKruöN' cluw genommen, entgegen dem frühern Beschluß, daß in Zukunft auf Tagen keiner Privatperson mehr Fenster geschenkt werden sollen. «. (S. u. Thurgau). Z». (S. u. Rheinthal), «z, (S. u. Vier ennetbirg. Vogt- überh.). ». In Betreff des Abzugs und Wcggelds zu Ob- und Nidwalden sollen die Boten auf nächsten Tag instruiert werden, is. Da bei Verleihung von Vogtcicn und Erwählung zu Gesandten viel Umtriebe und Bestechungen vorkommen, ja für eine Vogtei 2 bis 800V Gld. und für „einen Ritt" 2 bis 89t) Gld. oder Kronen versprochen und bezahlt werden, was dann die armen Unterthanen in den Vogteien entgelten müssen, so wird beschlossen, es soll jedes Ort diesen Unordnungen steuern; auch kein Bote oder Landvogt, der seine Erwählung durch Tröllerei, Bestechungen und Umtriebe ausgewirkt hat, zugelassen, sondern es sollen andere an deren Stellen ernannt werden, t. (S. u. Lauis). » Die Boten der VII katholischen Orte sollen an ihre Obern berichten, was Landammann Lussi (? bezüglich des ConciliumS) vorgebracht hat. H. fS. u. Baden), fS. u. Uznach und Gaster), x.. Die Kaufleute gemeiner Eidgenossenschaft geben ihre Beschwerden wider die Zollner an der Douane zu Lhon schriftlich in den Abschied. Schultheiß Pfhffer legt die Verordnung vor, welche die drei Länder in Betreff ihrer Unterthanen aufgestellt haben (Vorschlag, betreffend Verbesserung der Regierung der III Orte in ihren ennetbirg. Vogteien Bcllcnz, Bollenz und Rivicra. — Archiv Luccrn. Ennctb. Absch. IV. 893. u. Archiv Schwhj)' Die Gesandten der V katholischen Orte halten dem Stadtschrciber von Mühlhausen vor: Nachdem der Bürgermeister und er von einer Tagleistung zn Aarau oder Lenzburg heimgekehrt, haben sie die Zünfte versammelt und diesen mitgctheilt, sie sollen sich mit Harnisch und Gewehr ausrüsten, indem die V Orte einen blutigen Entschluß gefaßt haben, der binnen sechs Wochen ausgeführt werden solle; sie begehren deshalb von ihm eine Erklärung, ob dem also sei oder nicht. Er verantwortet sich also - Allerdings seien die Zünfte versammelt worden und haben sich der Rath und der Stadtschrciber zu denselben verfügt und ihnen anbefohlen, sich zu bewaffnen; es sei dies aber geschehen wegen des vielen fremde" KricgSvolks, besonders der Spanier, die täglich durch ihre Stadt passieren und deren Absichten »m" nicht kenne; er könne aber bei Gott bezeugen, daß von einem Anschlag der V Orte nie die Rede gew^ sen; er bitte daher, seine Obern für entschuldigt zu halten. (Mit Zuschrift vom 17. Juli an Lueern bw' (tätigen Bürgermeister und Rath der Stadt Mühlhauscn die Verantwortung ihres Stadtschreibcrs. Juni 1584, 837 Lucernerarchiv; Akten: Mühlhauscn). — Die Verantwortung wird all i-okoroullum genommen. Nach Anhörung eines Vortrags des Gesandten der Freigrafschaft Burgund, in welchem er bittet, die Eidgenossen möchten in ihrer Freundschaft und ihrem Bündniß gegen die Grafschaft verharren, wird ihm zu Händen des Gubcrnatorö, des Parlaments und der Stände deren freundlicher Gruß uud nachbarliche Gesinnung verdankt, mit der Anzeige, daß die Eidgenossen nicht ermangeln werden, der Grafschaft auf ihr Begehren mit Schreiben oder Gesandten zu Willen zu sein, sowie sie deßhalb auch bereits an den König von Frankreich geschrieben haben, er möchte nicht gestatten, daß gegen die Grafschaft etwas unternommen würde. — Wird all rokoroullum genommen. I»I». AmtSrechnungcn der Landvögte, (S. u. die beireffenden Landvogteien). I»I, aus dem Aarauer-Gremplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Deutsche gem. Nogtcien ühcrh. >> Art. ZK. Polizeiliches. I». Art. 303. 310. Kalenderstrcit. i. „ 77. Einkauf U.Niederlassung. Wcinschaznng. Verwalt. im Allgem. AmtSrechnnng. Landgrafschaft Thnrgau Landvogtei Rheinthal. e ni Art. 37. >. 14. «. Art. 241. Polizeiliches, bt,. „ 34. Amtsrechnung. I». Art. KI. IN«. 52. Abzug. Amtsrechnung. Grafschaft Sarganö Grafschaft Baden. Laudvogtei Freie Aemter. Bier ennetbirg Vogteie» überh> Landvogtei LaniS BeUenz. Vollenz und Riviera Grafschaft Ilznach und Gaster dl,. Art. 33. Art. IKK. Stifte und Klöster. „ 214. LocaleS. „ 184, Stifte und Klöster. a c » NN. Art. 40. Amtsrechnung, q. Art. 142. Polizeiliches Art. 132. Landsteuer. Art. 4l8. « Art, 43. v. Art. 41. NN. .. 3K. Amtsrechnung. Amts- u. GeleitSrechn. t Ennetbirgische Iahrrechnuugo - Tagsazung. Lauis 13841, 2Ä. Juni. Staatsarchiv L»-cr». Lnnctbirg, Absch. Bd. IV. 404. iAuch >n den Archiven Zürich, Glaru« und Soiotburn.l tt.u t . -z ".ich c,v.s. non Bonstettm. Bern. Peter von Wcrdt, Lucern. Hauptmann Ludwig SegesseVRitter' Ur. Hauptmann Bernhard von Mentlcn, Landschreibcr. Schwyz. Hauptmaml Jost Ulrich Obwalden Kaspar zum Weißenbach. Zug. Jakob Brandenberg. Glarus. Gabriel Brunner, > t . e ' a. dwia Meyer. Freiburg. Anton Krumcnstol. Solothurn. Hauptmann LKndwcibcl. Basel. Hans Ludwig ^epei » n ^ ^ B.unun, Sch-ffd-»'-" »°°> - °>l° d°- Ä.II)« Man feste das Pcrstandeltc im Abschnitte HerrschaftSangelcgensteiten - . m.t Justizsachen. 1. Art. 37. Amtsrechnung, «an.s und M-ndriS ^ ... ^ andvogtei Lauis ^ Handel unv Gewerbe. „ 335. „ 838 Juli 1584. ikandvogtei LaniS r Art. 424. Unterstliznngen. ?. „ 461). Kirchensachen. I». ., 425. Untcrstüzungen. «. .. 426. „ >«. „ 461. Kirchensachcn. I. Art. 472. LocalcS. m. „ 427. Nnterstüzungen. n. ., 243. Justizsachen. «. „ 336. „ p .. >27. Bnßenrcchnung. «87. Ennetbirgifche Jahrrechnungs - Tagsaznng. Ascona.^) Juli. Staatsarchiv Lucern. Ennetbirg. Absch. Vd. IV. 42k. lAuch in den Archiven Zürich und Glarus.I Ratbsbotcn: (Dieselben, wie auf der Jahrrechnung zu Lauis). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheilen: Vier cnilctbira Nogteie» überh. u Art. 47 Amtsrechnung. LuggaruS u»d Maiuthal zr Art. 26. Amtsrechnung. Landvofttei LuggaruS ». Art. 276. Polizeisachcn. >«. Art. 177. Justizsachen. e. ., 136. RechnungSsachen. Landvogtei Mainthal I>. Art. 432. Justizsachen. ' Art. 452. RechnungSsachen. « » 433. «88. Conferenz der die Vogteien Uznach und Gaster regierenden Orte. ? ") , 3. August. LandcSarchiv Schwyz. Rathöbotcn: Schwyz. Kaspar Abyberg, alt-Landammann; Sebastian Bühler, Sekelmcister und Fähnriüi; Werner Städeli, des Raths. Glarns. Melchior Hässt; Ludwig Wichser, beide alt -Landaw- männcr; (? Heinrich) Elmcr, Sekelmcister. Die Gesandten von Schwyz übergeben denen von GlaruS folgende Artikel betreffend das vo» Schwyz beanspruchte Recht, in der gemeinsamen Vogtei Windegg und Gaster in ReligionSsachen allem strafen zu können: 1) Wer wider die Sazung und Ordnung der katholischen Kirche und des tridentM^ schen ConciliumS mit Worten oder Werken sich verfehlt oder andere dazu anreizt, es seien Fremde oder Einheimische; 2) wer wider die hl. Messe etwas thut, selbe zu verkleinern.oder zu verlästern sucht; 3) wcr wider die sieben hl. Saeramente frevelt oder jemanden an deren Empfang zu hindern sucht; 4) wer der Kirche oder an andern geweihten Orten oder mit geweihten Dingen oder sonst mit „Ceremoinc» ungebührlich handelt, oder jemanden an seinem Gottesdienst oder an Verrichtung von Wallfahrten ^ verhindern sich bemüht; 5) wer die Feier- und Festtage, welche von der hl. Kirche eingesezt oder ssn von der Gemeinde angenommen worden, nicht hält, oder sonst dawider handelt; 6) wer die Priester! ' Weil während der Jahrrechnung in Luggarns die Pest regierte, wurde die Sizung hiehcr verlegt. "» Der Ort der Verhandlung konnte nicht ermittelt werden. August 1584. 839 wegen ihres Stands und Gottesdienstes wider Recht und Billigkeit schmäht und beleidigt; wer an verbotenen Tagen wider die Ordnung der katholischen Kirche Fleisch und andere verbotene Speisen ißt; 8) wer die Bilder der Heiligen, Crucifixe u- s. w. mit Worten oder Werken inner- oder außerhalb der Kirche verunehrt; 9) wer sich der christlichen und katholischen Ordnung ungehorsam erzeigt, es sei im Kirchenbesuch, oder im Gebet, Fasten, Beichten, Empfang der hl. Sacramente u. dgl., — alle diese hat gemäß Zusicherung nur die Obrigkeit von Schwyz zu bestrafen das Recht, ohne daß sie durch die von Glarus daran gehindert werden darf. In Betreff alles andern erbietet sich Schwhz, mit denen von Glarus gemeinsam zu regieren, wie ihre frommen Altvordern gethan haben. Die Besezung und Ent- sezung der Pfründen und Kirchendiener überall, wo Schwhz dieses Recht seit dem Jahr 1532 ausgeübt hat, soll diesem Ort auch fernerhin verbleiben. Auch im Abschnitt HerrschaftSangcleqenheiten Grafschaft Uznach und Gastcr. ^t. 4t. Conftrenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1584, Dienstag den 14. August (neuen Kal). ^ra'tsarckiv Lucern. Absch. Bd. ?. t5t. — Allgcm. Absch. Bd. >v,d. zo«. lAllch in den Archiven Schwyz. Obwaldcn, Frciburg und Solothurn.; Rathöbotcn: Luccrn. Heinrich Flekenstein, Ritter, alt-Schuttheiß; Ulrich Dullikcr; Niklaus Krus; Jost Krepstnger Baumeister. Uri. Ambrosius Püutiner, Statthalter; Peter Gisler, Ritter, Landsfähn- "ch, beide des Raths Schwhz. Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammann u.td Pannerherr. Untcr- walden Kasvar Jakob Landammann ob dem Wald; Johann Waser. Ritter, Landammanu und Paimer- horr nid dem Wald Zug. Christian Jtten. des Raths. Frciburg. Hauptmann Pancraz Wild. Se- kelmeister und des Raths.' Solothurn. Hans Jakob zum Staat, Stadtschreiber. » r« » » ^ 'N 'Nf.reiu wurde besonders wegen der Unruhen IN Blinden ausgeschrieben. Vor- «» z-b-„ m» d°i- s-,°..d'-.. d« , O.t- d-u-n wc b-id.» St-dt- z--ib»rg und Sdl.tl,»... di. G..l..d- »». war...» si- d-., B«..d...... G°sa»dt° g-schi« »-dt... «»»ich ..... di-s° d«u d-, »°r».b.,,d.» Er.,cht».,z -i»-« s.-,isch -u S -...i»..i»m- °d,r -in-. Sch«I° im V.itii» °di„>...b»-,. und ihn-» «.„„st-il-.., .u» w-lch-,, ««iündm, d- k»,»-lisch-» Ort- di-s-S »ich, j»S-b°» »«»-»> ». »ätl-.. »ich, daß di- B»»d»°r d'-s- I- w°dl»-.»-W°r»»»z ,« «-> -»->»«» »-.i-d-»! -» >»-» d-«I->b-» auf d-u «all. daß .i,»-.. d-ß«-.,-,, -iu lluh-ii .-.J°m-r mit E.„!i.»«..g ail-d B-ist...d-S ...z-d.°»t »ab-. rs,.,.- »tcht für und», , --ach. t w..d-... d.U.. -- m-cht-K-'b-M» w°>'- °»s'°d°». d-. R-uzl.lt.biz-» »ch ...,»»-». -.du. »ch d^Bd.b-ba. i»i«-»d»iss- «chV- d°° s-i ».cht- ..»d°f»zt-ch ...d°......... t-»-r Z°it. -t- da« « .dui ..»fz-ti«'-' >.°ch -iu-ti-. G,°»b.»° S-w-s-»i .» .».» °ud--u Pm».°u >°°.d- ma„ sich ...... «»d»iß «°g°» di-s-'b-» «»»".i >-»» ."»» T.°j °d°r D.°l»...g-» Sch.-ib-» d-r Bu.,d».. -ud-»». --baucht w°.d-u. f°..d-r« ...... >°b- all-- ... st-uudi.ch.- »«»»-., u-sßsch-r M.i»«»z »-«.f-» di-z»st....t.°» w.lch. d°» G°s.»d,-,. ...ch Vinter ^ace erfolgten Antwort; sodann wird der mündliche Bericht - - --- August 1534. Orte auf künftigem Tag zu Baden obbcnannte Rechtfertigung, im Fall sie darum angesprochen würden, vorbringen und darauf dringen sollen, daß die Bündner dem Frieden und der Einigkeit unter sich und im gesammten Vaterland zu lieb es unterlassen, jene Schule zu errichten, und daß, wenn sie durchaus neugläubige Schulen haben wollen, sie selbe in Chur oder anderswo in Bünden errichten mögen. Freiburgund Solothurn anerbieten freundlich ihre Vermittlung; mit dem spanischen Gesandten Pompejus zum Kreuz wird mündlich darüber verhandelt; *) an den Cardinal Borromäns wird geschrieben, er möchte auf Mittel sinnen, wie die Sache auf befriedigende Weise erledigt werden könnte, ik. Bezüglich der ausstehenden Zahlungen wird an den französischen Ambassador geschrieben, er möchte für Beförderung der Sache sorgen, v. (S. u. Freie Aemter). «I. HS. u. Sargans), v, (S. u. Luggarus). (S. u- Mainthal). K. Die Gesandten sollen auf nächsten Tag zu Baden darüber instruiert werden, was man denen von Mühlhauscn auf ihre Entschuldigung antworten und was man bezüglich anderer Dinge, die sie gegen den Bund sich erlaubt haben, mit ihnen reden wolle. I». (S. u. Baden), i» (S. u. Thurgau)- Ii.» Auf nächsten Tag zu Baden soll jedes Ort seinen Gesandten Vollmacht ertheilen, den montfortijchen Ansprechern schriftlich oder mündlich behülflich zu sein. I. (S. u. Thurgau). in. (S. u. Sargans). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau. t Art. 78. Einkauf u. Niederlassung. t Art. 36«. Stifte und Klöster. Grafschaft Sargans. »>. Art. 77. Justizsachen. u>. Art. 142. Klöster. Grafschaft Baden. I,. Art. 185. Stifte und Klöster. Landvogtei Freie Aemter. «. Art. 177. Klöster. Landvogtei LnggaruS «. Art. Zlk. Zollsachen. Landvogtei Mainthal. k Art. 471. Justizsachen. ') Pompejus zum Kreuz begehrte i» folgender Fassung einen Abschied und wurde ihm also ertbeilt : Urim«, progare > sm kasoiastors sti 8u» iVIasstä sti reniloro guolio maggior gratis b Loa Loselisnzia, oliv siano possiliils stell' okksrta no seoo m ^ ^ sta, st'agiutli i» saso «Ii bisogno, per sonservations stolla kostv llattoii< »>» o«ins alles vullo «i s rssponstuto »Ila stvtt» Nassln, et ritrovunstoss liaver fall« per In parls no-itra guslln oks »e p's eonvsnirs so» krisoni, sopra i'inslanöa ns tu kalt« sta sua Lanlita et Larstinale korroinso, IVon si resta allro in eist olu »alvo st'intenstore ipisll« stsiilisrarü »NN Lantitii st sna blassla sti sare somv oosa oliv » sssi aportiene, prinoipa IN ^ -inlo vngliam« prsgaro V. 8. far' opsra, «Iis »na LscsIIs»?.» «criva «vor inansti »nu «uo /Vmlmsoiastors ü stotli sig»«r> -ivni, a farli üapsrs «Iis vogliann stosislers stall' intontiono, cl>s vssi bann« stiniostrato tiavors asoiata oliv !i ginrni passali gli l» nianstata in NONN tro, ««ins V«strv Liguoris s iniorinala. l.i guali atanno in grauste poriooio, et sti gia nlsnni ns liaiino pattito, cl>e ns »vntirsssimo instnito ssntsnt«. - »> nrogatw, I.i Liguori potranno oorivsro ai Larstinals llorroinoo. olis lianno tatto ii snststiti silfilii son ! Vinliasoiastoro: o> > «Ks sta Lua Lcoellon^a sia misso in Lseeulione. , August 1584. 841 «S«. Gasrechnung der die Vogteien Mnrten und Orbe mit Tschcrli; regierenden Orte Bern und Freiburg. Frciburg. 1S8Ä, 21-23. August Staatsarchiv Bern. Freiburg. Absch. L. srt. RathSbotcn- (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangele.,enbeitcn - Art. 83. Aogtei Graßbnrg »V » -». Art. 389 -41». Vogtei Orbe mit Tscherl»z ^ i-r-,, Art. 884 - 888. Vogtei Grandson Bogtei Murten » „q. Art. l»50--I0l>7. «»I. Tagsazung der XIII eidgenössischen Orte. Baden 138Ä, 2<». August (Sonntag nach Bartholomäus). m».,em Absch. Bd. Zt2. Staatsarchiv Vor». Absch. Bd. VU. koi. Z7S. Staatsarchiv Luccrn. ANgcm. „. „ Znrlrb Obwalden, Nidwalden. GlaruS. Freidurg, Selotl'ur» und Aarau.I iAuch in den Archwen s»"»,. Gesandte- gürich Heinrich Thommann. alt-Sckelmeister; Hand Keller. Obmann, beide des Raths. Bern Anton Gasser; Hans Rudolf Sager, beide Venner und des Raths. Luccrn. He.nr.ch Fleken- Anton Oagc , g? Baumeister und des Raths. Nri. Sebastian Tanncr, Landammann; c er von Pro. alt Lau am gandammaun ob dem Wald; Hans Waser. Ritter. Landammann "nnann. Unterwaldcn. .afp ^ 'H^rich Elsinger, des Raths. Glarus. Thomas Schmid, Land- "d Pannerherr nid dem ^ ^ ^ ^ de- Raths. Freiburg. Hans von Lan- "nrrann. Basel. Rem .gmS FaB> MeW° . S-lothurn. Hans Jakob vom Staal. kn, genannt Heid, Schul )erß, . von Wildenberg, genannt Ringk. Bürgermeister; I)r. Hans Stadtschreiber. Schaffhausen. D.ettg- Theiler, Landammann. onrad Meyer, alt Burgermerse^ ^ Theobald von Rheinau, nämlich der LeutPriester Gerold und , Abgeordnete des ' ^ ^ ^ Gegenwart des Rentmcisters des Grafen Rudolph zu Sulz: 'Vogt Hans Wellenberg, er r ff ^ Borfahren eine Summe von 3000 Gld. aufgenommen, für ^,on vor vielen Jahren habende ^n; weil nun aber der Zins jährlich mit großen Ko- e che der Abt von ^hcmau a r - besonders der Herr von Heidegg, zu keiner billigen " »rüge bezahlt werden nur U Graf in Folge der Theilung auch der Markgräfin von Baden ezahlung verstehen wollen, wer ^n einigen Orten der Eidgenossenschaft etwa 5000 Kronen auf- »e Summe zu bezahlen ^ ^richtigen; deshalb habe der Graf den Abt und Convcnt darum um damit berdc Po, . einzustehen; sie bitten nun um die Ermächtigung, dem Grafen gerochen, wieder als ^ GotteöhauS viele Zinsen und Zehnten in des Grafen Land- gras^^^" ^ v^der Graf das Schloß Jestetten als Unterpfand einsezen wolle.-Das An- ^afschaft Klcttgau besize und der Gras oar ^ i 842 August 1584. suchen wird aä iiwtruonllum genommen. I». (S. u. Thurgau). «. Vor den fünf Schicdorten Basel, Frei- bürg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell kommen die Anstände zwischen den beiden Städten Zürich und Bern einer- und den V kathol. Orten anderseits wegen Einführung des neuen Kalenders zur Verhandlung Nach Anhörung beider Parteien werden nun mit Rath und Wissen des französischen Ambassadors, Herrn von Fleury, folgende Mittel und Artikel vorgeschlagen: Der Span soll bis auf Martinötag eingestellt sei»; beide Parteien sollen ihre Unterthanen in den gemeinen Vogteien zur Ruhe und zum Frieden ermahnen; es sollen die Feste und Feiertage in den gemeinen Vogteien bis auf weitere Vereinbarung nach dem neuen Kalender abgehalten werden; sollte aber jemand dieselben nach dem alten Kalender feiern wollen, so ist es ihm freigestellt; weil die von Appenzell in ihrem Land den neuen Kalender überall angenommen, viele unter ihnen aber in das Nheinthal kirchgenössig sind, so sollen in diesen Kirchen alle Festtage nach dem neuen Kalender gehalten werden; die bisher wegen dießfallsigen Uebertretungen verfallenen Bußen sollen aufgehoben sein; diese gütliche Unterhandlung soll jedoch dem lezten Abschied, dem Landfrieden und allen andern Artikeln ohne Eintrag sein. — Der Vorschlag wird den Parteien in den Abschied gegeben und ein anderer Tag nach Baden auf Sonntag nach St. Martinstag alt. Kalend. (15. November) oder 25. November neuen Kalenders angesezt, um diesen Handel endlich zu erledigen, Ge- sandte gemeiner III Bünde, nämlich Paul Florin, Landammann zu Dissentis, Dietegen von Salis, Rittcr, alt-Potestat im Bergell, und Peter Guler, alt Landammann zu Davoö, übergeben ihre Vollmachten sammt Instruction. Es wird ihnen darauf geantwortet: Man verdanke ihnen herzlich ihren freundlichen Gruß und alle eids- und bundsgenösfischc Treue und Liebe, die sie anerboten haben; über ihr Begehren, dem eidgenössischen Bund ähnlich einverleibt zu werden, wie sich früher schon die sieben Orte mit zwei Bünden verbunden haben, fühle man große Freude und wünsche, daß es in's Werk kommen möge; da man stä> jedoch dieses Anzugs nicht versehen und deshalb keine Instructionen darüber erhalten habe, so wolle man das Gesuch in den Abschied nehmen. — Daneben wird erkennt, es soll jedes Ort seine Stimme, was co bezüglich dieses Bündnisses zu thun im Sinn habe, beförderlichst nach Zürich schiken, damit dieses den Bündnern über das Ergebnis berichten könne; findet es Zürich dann angemessen, soll es einen gemem eidgenössischen Tag ausschreiben, damit man sich dort über die Artikel dieses neuen Bündnisses verstau digen kann.*) e. Shndic Michael Roset und Michael Varro, des Raths, entschuldigen als Abgeordnet der Stadt Genf ihre Obern, warum sie über den im Januar erlassenen Spruch noch keine Autwort geben haben; es sei dies nämlich geschehen, weil sie stets auf eine Antwort von Bern gewartet, das »i diesem Handel zuerst zu sprechen habe und mit dem die Stadt Genf durch ein ewiges Burgrecht ve> Kunden sei; Genf beabsichtige keineswegs, wie der Herzog etwa meinen möchte, die Sache auf die lanist Bank zu spielen; denn es habe sich nicht im mindesten zu scheuen und habe im Januar seinen Gesaut ten umfassende Vollmachten ertheilt gehabt zu klagen, zu antworten und zu proeedicren, während dt savohischcn Gesandten durch ihre Einwendungen den Entscheid zu verhindern gesucht haben; Genf wart geneigt, jenen Spruch anzunehmen, wenn es bessere Versicherung erhielte, daß dem Spruch auch von dcr andern Partei nachgelebt würde und daß jene, die dem Spruch nachkommen, Hülfe und Beistand den Eidgenossen finden. Die Gesandten von Bern erklären, daß sie bei der Antwort verbleiben, wc > Bern in Folge des Jahrrechnungöabschiedes an die Orte erlassen habe. Lucern, Schwhz, Unterwalde" *) Laut einer Randbemerkung glaubt Lucern, daß man sich nicht so weit eingelassen habe, wie der 'Abschied laute. August 1584, 843 und Zug verlaugcu. daß man an jenem Spruch festhalte und daß beide Parteien hinfür gute Nachbarn sein sollen, Uri wünscht wie früher, daß die Parteien den gütlichen Spruch annehmen möchten, k. und K. (S, u. Baden). I». Die Antwort des Königs von Frankreich auf die Beschwerden der eidgenössischen Kaufleute in Betreff der Douane zu Lyon wird den Kaufleuten zugestellt und all millruoluwm in den Abschied genommen I. (S, u. Rheinthal), It. In Bezug auf die lezthin gemachte Anregung wegen der Umtriebe und Bestechungen bei Erwählung der Gesandten und Verleihung der Vogtcicn wird nun beschlossen daß jedes Ort von M aus seine Maßregeln dagegen treffen solle, daß jedes Ort verpflichtet sei, es dem'betreffenden Ort anzuzeigen, wenn es eine Übertretung dieser Verordnung in Erfahrung bringt, und daß au die Stelle der auf solche Weist zurükgewiesenen andere Gesandten oder Vögte erwählt werden müssen I. (S u Lauis), ,»» und ... (S, u, Baden). «». In Bezug auf die von den drei Ländern sür ihre Uutcrthanen aufgestellten Artikel läßt man cS cinsweilen dabei bewenden, ,». Jedes Ort soll seine Wirthe dazu anhalten, daß sie Fremde und Einheimische in Bezug auf die Nertheu billig halte», da Brod und Wein wieder so wohlfeil geworden sind, q. (S. u. Baden), r. (S. u. Luggarus), nur im Bernercrcmplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelegenheiten: Deutsche gem. «ogtcien «berh. ^ Einführung d. n. Kai. «audgrafschaft Thurgau, « S"«' ""d Klöster. ", Art, 79. Einkauf... Niederlassung, n ^ . t Art. 15. Verwaltung im Allqem. nandvvgter Rhe»nthal. ... , L. Art. kt. Jndicatur u. Competenzs. », Art, Ii>7. Stifte und Klöster rafschaft Baden ^ 42 Amtsrechnung. «>. „ 18K. „ „ „ „ 2i>l, Locales. I. Art, 193, Landsteuer. , Art, 3>7, Zoklsachen. Landvogtci Lauis- Landvogtei LuggaruS- <»92. a..dr...">d Riviera reglemwen drei Orte Ilrj, Schwyz und Nidwalden. Bellenz im Angust und September. , .. ..-.^ik-nden Archiven nicht aufgefunden werden. Der Abschied konnte in den betrcssenvcn <»93. Taasazung der VII die Landgrafschaft Thurgau regierenden Orte, Bischofszell e Commenthurei Buchsce, und bittet abermals um Hülfe und Rath. — Weil man über den Handel niäst weiter instruiert ist, läßt man es bei dem lczteu Abschied zu Baden bewenden und nimmt ihn ml roloron elmn. «>. Der Bericht des Ritter Roll, wie der Graf von Sulz gute Freundschaft und Nachbarschas gegen die V katholischen Orte zu halten sich anerboten habe, wird in den Abschied genommen, damit std^ Ort auf künftigen Tag zu Baden darüber instruiere, ob man von dort auS jemanden an ihn abordn^ oder wie man ihm sonst danken und sich mit ihm verständigen wolle, e. sS. u. Mainthal), t. Ha"^' mann voit Mentlen entschuldigt den spanischen Ambassador Pompejuö vom Kreuz, daß und warum vm selbe nicht persönlich erscheinen könne, und meldet, daß der König neuerdings seine nachdrüklichc H" zugesichert habe auf den Fall, daß die katholischen Orte der Religion wegen angefochten oder gar Angriff genöthiget würden, und daß der Gudernator von Mahland und der Ambassador sich ebench anerbieten, in diesen Sachen dem Willen deö Königs gemäß zu handeln. Dieses wird verdankt mit dc» Wunsch, es möchte Herr Pompejus berichten, was der Gubernator an die Bündner geschrieben, >v diese geantwortet und was er in dieser Sache weiter zu thun sich entschlossen habe. — An die Bünvnr wird geschrieben, sie möchten auf den Vortrag, welchen Gesandte der katholischen Orte im Juni bei Oktober 1584. K45 gehalten haben, antworten, indem man auf nächstem Tage zu Baden den übrigen Orten über alles berichten werde. K. Bezüglich des auf leztem Tag zu Baden von den Bündncrn gestellten Begehrens um Abschließung ciueö neuen Bündnisses findet man aus vielen Gründen, daß es nicht gut wäre, die Sache so ganz wegzuwerfen, besonders weil die Bündncr sonst fortfahren würden, mit den lutherischen Orten im Einverständniß zu handeln, was der katholischen Religion und den Katholiken in Bünden wenig Gutes bringen dürfte, und weil die katholischen Orte in Zeiten der Roth dann um so weniger von ihnen Zu besorgen^ hätten; auch könnte das Verhältnis mit den Zehngerichtcn, die in Bezug auf die hohen Gerichte dem Haus Oesterreich unterthau sind, bei diesem Anlaß durch entsprechende Vorbehalte geregelt werden, indem man sich zu nichts weiter verpflichten würde, als ihnen beizustehen, wenn jemand sie wider Recht und Billigkeit drängen würde. - Dieses alles wird in den Abschied genommen. Uri soll inzwischen den Landammann Florin und den Gallus von Mont dahin zu vermögen suchen, auf einen zu bestimmenden Tag nach Einsiedeln zu kommen, auf welchem auch Schultheiß Pfyffer von Luecrn und Landammann A-Pro von Uri sich einfinden werden, um daselbst sich über alles zu besprechen. - Endlich wird auch an die geheimen Räthe zu Freiburg und Solothurn und an die beiden katholischen Landam- Männer von Appenzell geschrieben, sie möchten dafür sorgen. daß ihre Obern in der Sache sich nicht übereilen, indem mau zuvor noch über einiges sich zu verständigen habe, was die katholische Religion betreffe. Freiburg stellt schriftlich das Ansuchen, mau möchte eine Gesandtschaft an den Herzog von Savohcn abordnen um ihm zu seiner Vermählung Glük zu wünschen. Man findet dieses ganz angemessen, zudem auch der savohische Gesandte bittet, man möchte Gesandte, und zwar gleich jczt, ernennen. Daher werden nun erwählt von Luccru Heinrich Flekenstein, von Uri Pannerhcrr Kuhn, von Schwyz Landammanu Rtding von Obwaldcn Landammanu Jakob und von Nidwaldeu Laudammaun Waser; der Gesandte von Zug will ohne Vorwissen seiner Obern nicht dazu stimmen und nimmt es in den Abschied. Der Tag Nr die Abreise der Gesandten wird ans nächsten Sonntag (14. October) angcsezt. I. (S. u. Frei- A-mt-r). An den ftauzösischen Ambassador wird die Mahnung erlassen, er möchte mit allem Ernst dafür.orgen, dar, ff bis mm ll November berichtiget werden, indem mau lonst gcnothigcr --7- -? 57. ?-«- 2^ ansm^. 1^7? Dil Gesandten von Schwyz und Unterwalden stellen das Begehren, es möchte,,'-U)"rgc>"> . Weggcldsgesuch instruiert werden. Wird in den Abschied - dle Gesandten « «77 l»e° Wegge.d---dnl.ng d.l. w, «am. V.M. lniin' Schwhj und ll ll Begehre» de« iandamlnalln« Schorns wird b-jügtich seille- Ha Ullggaru savohische Gesandte um Bescheid angefragt q. ES wird H°nde,s Mi. dem Her.sg °?» °- °° ° Hdkaf.Ml. ....... f-tgende. Adresse jll schreiben Weg. l -^.-rauchrmgenemmen. dchlZnuch M ^ein, I». m o?.7u!5«i.d-°. -°»-rn. ll»s°.m -ll-digsseu Herrn Bnndsge.lessen und Mitverwandten.. ^ soll an die rskft-in,-» iltlNbr .felan.icn. November 1584, Man srhe auch im Abschnitte HerrschaftSaiigclegcnhcite» : Deutsclie gem, Zfogteien überh ». Ar>, 79, Einführung d, n. Kai, Landgrafschaft Thurgau n> Art, 592, Stifte und Klöster. Landvogtri Freie Aemter i Art, INii, Justizsachcn, Landvogtei Lnggarus. o Ari. 285, Handel und Gewerbe Landvogtei Mainthal >?. Art, 472, Jnstizsachen. Tagsazung der XIII eidgenössischen Orte, Baden. X38Ä, 23. ?ltovemdev (Sonntag, war St. Katharinentag), LtoatSarctiiv Vucern. Allqem. Absch. Bd. 352. Staatsarchiv Vern. Absch. Bd. vv- 5lI3 und !»83. Archiv GlaruS. I'Auch in den Archiven Zürich, Sct'wyz. Obwalden, Freiburg, Solotburn und Aarau-! Gesandte: Zürich, Heinrich Thommann, Sckclmcistcr; Hans Keller, Obmann, beide des Raths- Bern, Hans von Wattenwyl, Schultheiß; Anton Gasser, Venncr und deS Raths, Lucern, Heinrich Flckenstcin, alt-Schultheiß; Niklaus KruS, des Raths, Uri, Sebastian Tanner, Landammann; Ambrosius Püntincr, Statthalter und des Raths, Schwyz, Kaspar Abyberg; Hans Gasser, beide alt -Landammäw ncr, UItter waldcn, Johann Roßacher, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, alt- Landammann nid dem Wald, Zug, Jakob Nußbaumcr, Ammann; Heinrich Jtten, deS Raths, Glarus- Thomas Schmid, Landammann, Basel. Remigius Fäsch; Wolfgang Sattler, beide deS Raths, Frciburg- Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Hans Meyer, Burgermeister und deS Raths, Solothur" Hans Jakob vom Staal, Stadtschreiber, Sebaffhaußen, Dietegcn von Wildcnberg, genannt Ringl, Bürgermeister; vi'. Hans Konrad Melier, alt-Burgermeister, Appenzell, Bartholomäus Theiler, Land ammmann. »». Abgeordnete des EardinalS Marc Sittich, Bischofs zu Constanz, und des Bürgermeisters und Raths der Reichsstadt Ucberlingen legen im Namen des schwäbischen Kreises die kaiserlichen Mandate vor, welche über Ausfuhr, „Steigerung" und Verfälschung der Münzen auf dem Reichstag zu Ulm e>- lassen worden, und begehren ganz freundlich, die Eidgenossen möchten, weil die Mandate nicht nur s'^ den schwäbischen, sondern auch für den bayerischen und den fränkischen Kreis bestimmt seien und Krasi haben und weil sie für Handel und Gewerb von bcsonderm Nuzcn, dieselben auch bei sich in V^ll ziehung sczen. Nach Verdanknng der vermeldeten Grüße wird ihnen zu verstehen gegeben, daß, weil >" einem Artikel gesagt werde, daß man nicht allein der Eidgenossenschaft, sondern auch andern angrenzen- den Obrigkeiten weder gemünztes noch ungcmünztcö Silber verabfolgen lassen wolle, diese Bestimmung für die Eidgenossen beschwerlich und auch ganz wider die Erbeinung sei, und daß man diese Sache, wc> mau darüber zu antworten keine Vollmacht habe, in den Abschied nehmen wolle, I». Vor den Gesandten der VII katholischen Orte wird ein apostolisches Breve (15, Sept.) verlesen, durch welches ihnen die gnte" Katholiken in Bünden anempfohlen und worin sie ermahnt werden, verschiedenen gefährlichen Neuen'" gen vorzubeugen, Lucern wird nun beauftragt, an den Papst ein Dankschreiben für dessen Väter' Sorgsalt zu erlassen, mit der Versicherung, daß man gern alles mögliche thnn werde, wie es guten tbolischcn Kindern gezieme, und daß man von den Fußstapfcn der frommen Altvordern nickt abweiche' November l584. werde, «. Da man Hoffnung hat, daß der Papst, wenn er darum begrüßt würde, die Schulden des »helvetischen" Kollegiums in Mahland zu bezahlen übernehmen dürfte, so wird beschlossen, sich bei Ambrosius Fornaro zu erkundige«, wo, wann und wie dieses am besten anzubringen sein möchte, ob vielleicht bei der Electiou eines neuen Erzbischofs zu Mahland.—Die katholischen Orte, welche ihre Pläzc im Kollegium zu Mahland noch nicht bcsezt haben, sollen sie bcsczen, damit dieselben nicht etwa „andern Nationen" zugestellt werden; auch sollen die Orte, welche dem Ambrosius Fornaro die festgescztc jährliche Leloh uung für seine Dienste als Protector noch nicht verabfolgt haben, ihrer Verpflichtung beförderlich nachkommen, Dem Fornaro soll eine Bcschcinung zugestellt werden, daß man ihn als Protector wieder bestätigt habe damit er selbe behufs seiner Bezahlung auf der ennctbirgischen Jahrrcchnung vorweise» kann, ,i. Der Cardinal von Ems soll ersucht werden, je einen von den zwei Knaben, welche er von jcdcm'der V katholischen Orte in Mahland studieren läßt, sich den politischen Künsten und Wissenschaften wiedmcn zu lasse», damit nicht nur in geistlichen, sondern auch in „eivilischcu" Dingen gelehrte Männer herangebildet werden, welche, wenn sie au die Regierung kommen, dem Vaterland und der katholische,, Religion mit Rath und That vorstchen können, und welche die Gottesfurcht nicht weniger als b'e Prediger selbst durch ihr Ansehen „promovieren," «. Endlich soll dem Cardinal zu Como geschrieben werden, er möchte die Propstei zu Lauis mit keinem Abzug beschweren, sondern diese Pfründe wie von Mers her bleiben lassen,-Ach diese Aufträge <>Ii o. .l, o.) soll Luecrn im Namen der VII katholischen ^te vollziehen, f. Diese Tagleistung wurde von den fünf Schicdortcn Basel, Frciburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell, besonders auf den Wunsch des französischen Gesandten, Herrn von Fleurh, ausgeschrieben um die Anstände zwischen den beiden Städten Zürich und Bern und den V katholischen Orten in Betreff Einführung des neuen Kalenders beizulegen. Die beiden Städte Zürich und Bern erfreu daß sie die lezthin vorgeschlagenen Mittel nickt annehmen können; Glarus ermahnt zu Friede und Einheit Es werden nun »ut Zustimmung beider Parteien andere Mittel vorgeschlagen. Nach allseitigen Ermahnungen und einläßlicher Erörterung werden leztere endlich auf Ratification hin augenom "'en; jedes Ort soll demnach so bald möglich sich darüber entschließen und seine Resolution Zürich zu- s-hiken; dieses soll das Resultat den Schicdortcn mittheilen; alsdann sollen die sieben oder acht Orte - -in.u Tnz °.rsl-udiz°u, -m w«°°> » »l'di° B-z..!-u b-...i,.u wM-u «. «. Sch-ffb-us-n- «°h dl' °°« «nd.il 3°°' ">>°»> w, Wa.n°u, «eich. „> -n. ^d »-ll°ss-„,ch n b-s-nd-,.' °W -« i ,-"°«u-u! 1-° sich ^'-ffh°nf-ll n u.u «dir d-l> -rwlldiz-l., d.Ml. »llf nüchst-ll. T.z b-richl-ll w>„, °l.f G-z-l.Mld- m» um wm vwl d-r ««— ' " «« S-WM - «"ll-rj-U- o-ft-rr-ich in «-»-'s d-S VI" S-rich.-u im P.Z.iz.ll d-z-hr.-l, Bliudniss-- A. d«l «ihz-u-ss- l „i,d w d-„ «M» z-n-mnl-n I. Di- «-»dt.» d-r G-nf «Mm. z-lllSH '«-iftlich -lllz-.-zt-n V-,.r.z-l °°5 » - ">Spruch -ll,,..hm-lft p-d-l °b°r h-ff-u, w-rp- lwju, ch,,,,.,, «. s-°d»-l> —- — «-...rnng-u « Z-sl-ll, Zus.j.ll u, m « dcr „ ^ ,,„d daß der Stadt Genf die Versicherung gegeben werde, es solle w«-» - d°u Sumd (Hi-r-ullllll- »°ll e-nid-rtl H-r. »°» C.°is.tt.>, -in- Abschrift lui.z-.h-ift, Di°s.r d.sl -r uulll s-i»- Znikufti» «w di-s- Anu-l-z-uh.il .r»°l.-u, w-il °r g.llz und zu, «">> b.d- Mrp di- SI°dl G°uf -d-r 'S"» di-s-m T-z lu B-lr-ff des zu,,ich» Spruch- November 1584. ihren Entschluß eröffnen würden, daß er aber den Entschluß der Stadt Genf seinem Fürsten mittheilen wolle, der dann zu gelegener Zeit darüber zu antworten nicht ermangeln werde. Ii.» Die Gesandten von Bern eröffnen folgendes: Bern verdanke den Xll Orten die Bemühungen und Kosten, welche sie zur Vereinbarung der Anstände zwischen Savohcn und Bern aufgewendet haben, und werde stets erkenntlich dafür sein; die zwölf Orte haben auf die Beschwerden Berns gegen den Herzog von Savohcn wegen dessen Feindseligkeiten einen gütlichen, jedoch unverbindlichen Spruch gethan, welchen aber anzunehmen Bern sich noch nicht habe entschließen können, bevor die zwölf Orte eine Erläuterung darüber gegeben haben, weil er „in gar zu kurzen Worten" abgefaßt sei, man möchte dieses Bedenken Bern nicht übel nehmen, denn es geschehe nicht aus irgend einem Mißtrauen, sondern damit seine Unterthanen durch diese Er- läutcrung bessere Sicherheit erhalten und damit dem Herzog kundbar werde, daß es der Eidgenossen ernstlicher Wille und Meinung sei, den Herzog und die Stadt Bern bei allen ihren Verträgen und Bündnissen bleiben zu lassen und selbe treu und redlich einander zu halten, und daß die zwölf Orte die übertretende Partei zu deren Beachtung anhalten werden, auf daß hicdurch nicht allein gnte Freundschaft und Nachbarschaft zwischen den beiden Parteien, sondern auch ein beständiger Friede im ganzen Vater land möchte erhalten werden und damit auch in Zukunft andere an die Eidgenossenschaft angrcnzcude Fürsten sich solcher Feindseligkeiten enthalten, sobald die zwölf Orte die gewünschte Erläuterung gegcbeu haben, werde Bern obne ferner» Aufschub entsprechende Antwort geben. — Dieses Gesuch wird in den Abschied genommen; die Gesandten der V katholischen Orte aber wollen es gänzlich beim Buchstaben des gütlichen Spruchs verbleiben lassen. I. Das Ansuchen LucernS um Fenster mit den Wappen der Orte in sein schönes neues GerichtshauS wird m! jn.Nlnonllum genommen, in. Gesandte der Stadt Straß' bürg, nämlich Heinrich Johann von Mondolzheim, Niklauö Fuchs und Stadtschrciber Paulus Hochftldm', stellen nach üblicher Begrüßung dar, wie uüzlich und vorthcilhaft es wäre, wenn man beiderseits in eine „nachbarliche Verständniß" oder Vercinung treten würde, damit jeder Theil, wenn ihm wider Billig kcit und Recht und wohlerworbene Freiheiten und Herkommen etwas begegnen sollte, wisse, wessen sich zum andern zur Sicherung gegen ungebührliche Gewalt zu versehen habe; sie seien zu diesem ihrem Begehren veranlaßt worden erstlich, weil daS Streben der fremden Fürsten dahin gehe, die gering^ freien Stände und besonders die Städte, bei denen noch etwas von der alten deutschen Freiheit übrig sei, zu schwächen oder an sich zu bringen oder wenigstens Uneinigkeit zwischen ihnen zu stiften, welche Erfahrung die Eidgenossen gewiß auch schou gemacht haben; ferner weil sie von ihren gutgesinnten Nachbarn schon wiederholt aufmerksam gemacht worden, daß fremde Nationen auf das ganze Elsaß, sonders aber auf die Stadt Straßburg, als einem Schlüssel desselben und des ganzen Rheinsftsms- allerlci Anschläge vorhaben, und weil den Eidgenossen sehr viel daran gelegen sein müsse, daß das Elssl, ihre Kornkammer, und die Stadt Strafiburg „bei ihrem Wesen" verbleibe; dcßhalb also und weil ' Erfahrung lehre, daß die größten Monarchien durch Zwietracht zu Grunde gerichtet worden, durch Einigkeit und Zusammenhalten auch geringe Gemeinwesen in Aufnahme kommen, wünsche ^ Stadt Straßburg die alte Vercinung mit den Eidgenossen wieder zu erneuern. — Dieser Vortrag angemessen verdankt und in den Abschied genommen.*) «. Ritter Walther von Roll von Uu daß er bei Bern um Ucbcrgabe der Comthurei Buchsee an seinen Sohn Hans Ludwig angesucht, "i Krit „in IZ. Mai >588 tai» dann eiir Bündnis, zwischen der Stadt Strasburg und den evangelischen Orten m November 1584. abschlägige Antwort erhalten habe, nnd bittet, man möchte gemäß der Bünde nnd des Landfriedens seinem Sohn zn einem unparteiischen Rechten verhelfen. — Das Begehren wird, nachdem die Gesandten Von Bern erklärt hatten, darüber nicht instruiert zn sein, ml instiuonlluw genommen. «». Nntcrwaldcn berichtet waS eS für Wcggcldcr von Maaren, Vieh nnd Pferden auf seinem Gebiet beziehe, und begehrt freundliche Antwort. I». und q. (S. u. Nheinthal). I. (S. n. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). Die Gesandten der Stadt Genf erneuern ihr Ansuchen um ein Bündniß mit der Eidgenossenschaft und glauben auf Entsprechung hoffen zu dürfen, weil sie bereits mit Zürich nnd Bern in ein Bündniß getreten seien Weil aber die Boten darüber nicht instruiert sind nnd weil man schon vor einigen Jahren die Stadt Genf in gleicher Sache freundlich abgewiesen hat, läßt man es gänzlich dabei verbleiben, will ihr übrigens stets freundlichen und nachbarlichen Willen erzeigen. «. (S. u. Thnrgan). «. Vor einigen Jahren schon war verabschiedet worden, daß der Bischof von Konstanz seine Häuser zn BischofSzcll, Arbon, Güttingen Gottlieben Kaiscrstuhl und Klingnan stets mit Personen ans den eidgenössischen Orten bc- sezen solle' Auf dem Tag zu Zug (13. Januar) sollen nun die Gesandten mit dem Statthalter Wohlgemut!) darüber Rüksprachc halten. Der französische Ambassador, Herr von Flcnrh, entschuldigt den König warum die ausstehenden Zinsen. Pensionen, Soldansprachen n s. w. noch nicht ausbezahlt worden, "ud meldet daß er einen Commissär nach Frankreich geschikt habe. um die noch fehlenden Summen abzuholen; sobald dann dieselben angelangt, werde er unverzüglich davon Kcn.ttniß geben. Auf das Begehren des französischen AmbassadorS wird den Kanflenten anbefohlen, ihre Beschwerden wegen des Zolls und der Douane zu Lyon schriftlich abzufassen nnd auf nächstem Tag vorzulegen, x. Zürich wünscht Antwort ob man, da bereits zwei Bünde mit sieben Orten in Bündniß stehen, auch die Vitt "bor X Gerichte in den eidgenössischen Bund aufnehmen wolle. Weil einige Orte diese Angelegenheit vor LandSgemcinden bringen müsse... wird sie wieder in den Abschied genommen. Wegen der wichtigen reifte t B Begehrendes schwäbischen Kreises. Wunsch der Stadt Strasburg »en noch unerledigten Geschäfte, z. ^ n / . ^ ^ - m, Bmchi .ih i, »» Eidh °ii °ssn.fch°st » - w»d «. T.z nach B.id i. Mi, d .i. ». «.. k»-r »»- «« Iii. »mu,„ B.zi>HI „ii„ tc> »> d°° Gs„.-H.u- S.d-N g-sch»N.n «-»st-r. »°» d-»°» ° k-st... IM. HS. ... Rh..». .... Di. G.bnidc. >,nd R-I-Hi»- M.ihlh.iiis.ii .rii.ii.rn ihn ich.., bisher zu einem ordentlichen Rechten nicht haben gelangen kön- b -fdi."z .»w-.."itch "hn. «dm»»» Ob.igk.it wid°i,.z .,i ....d u«zch°,?°m ..zeig... ,..,d das. ...... ^'l'Ib... hi.. l icht °l> «f°» mbch... si. g.b... di° «Mich.,,,dich. ...... d-s.ib>I w«r.»d des m» nach d°m,tthti, nicht- th-itlich.- w.d.i « »-ch G.tt ,.g... di. »"«»»'->>, '-»dn» d-n H°»d.i wi.d.. an di. .idg..wssisch.» G.sa.ch.... w.,d. - D„»..t wird I» V.rm.!dn».I V»-« W.iII-..figkti> « ,..bg. w °-,°dt B-s-t. die s!^ n. . . ' . . Na. mit ^uzng einiger Männer aus andern Orten d.c Sache zu Händen nehmen ! ^ n'nder verhören nnd wo möglich eine Vereinbarung zu Stande zu bringen '°chn. ^^^chhmg... k.i,..'» i-twig H..H». t° i.g B-s.. d... H....d.t ... d.- °'d°»liich. »fmtMschf «.cht wt!l» »ich iiiif ,!t..sti.,'t Tch„°ist....g d°n.b°, b.,icht.,. D .i. ziiii .iiiit .ii. -. -Ntädtc gürich und Bern mit der St-idt Genf, v. 30 An.iuN 15»t. ') Beilacie Nr. 28. Bnrgrecht der beiden Städte ^n ^ Januar 1585, wird bis zu Austrag des Handels ein frei sicher Geleit ertheilt, sich in Mühlbausen bei Weib und Kindern unangefochten aufhalten zu dürfen, »» und Iik. »iiS rem Glarnerercmplar. — ev aus dem Bernerercmplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: », Art. 5. Bcsezungd.bisch,const.VoÜ' KI,. Art. 114. Rhein. Deutsche gem. Bogteien nberh. t Art, 80. Einführung d. n, Kai. Landgrafschaft Thurgau. t. Art 55t, LocaleS. Landvogtci Rheinthal i» «z. Art, , Ib. 17. Verwaltung im Allgem Grafschaft Baden, Art, 3, Verwaltung im Allgem, Vier ennetb. Vogtcien nberh. r Art. 143. Polizeiliches. Landvogtci Lanis e Art, 462. Kirchensachen. «Nt». Unterhandlungen zwischen Bern und Freiburg. Bern und Freiburg 1383, <». Januar — 13. März. Staatsarchiv Bern, Freiburg. Abscli. II. SZU, Schon seit längerer Zeit hatten zwischen beiden Städten verschiedene Anstände obgewaltet, die ungeachtet wiederholter Konferenzen zu keinem Austrag gekommen. Am 6. Januar 1585 schikt nun Bern den Abraham von Grafcnricd und Niklaus Manuel, beide des Raths, ferner den Stadtschreibcr Viu^B Dachselhofcr und den Anton von Grafenried aus der Burgerschaft mit folgender Instruction nach bürg: 1) Schon wiederholt haben sich bernerische Unterthancn beklagt, das! sie, wenn sie in Freiburg das Geläut zum gewöhnlichen Gebet nicht achten oder es übersehen, „die Gepränge zum selben zu halten , mit rauhen Worten gescholten, oder ins Gefängnis! geworfen und zu einer Geldbuße verfällt werden, während doch die freiburgischen Angehörigen weder in der Stadt noch Landschaft Bern zu den Predigt oder andern Religiousgcbräuchcn angehalten werden, 2) Seit einigen Jahren werde den Gerbern ul Bern und denen in der Landvogtci Wiflisburg alle Zufuhr der Lohrinde und der Kohlen versperrt, einem Abschlag des „feilen Kaufs" gleich zu achten sei, 3) Ungeachtet der im Mai 1584 zu Peterlinjss" auögetragenen Späne unterstehe sich Freiburg, den bernerischcu Commissarien bei Erforschung der Erkannt nissc und Löben einiger Güter im Grcng, welche dem Bisthum Lausaune zu Lehen erkennt waren, trag zu thun, 4) Freiburg lasse die durch die Schiedhcrren vorgeschriebene Aufrichtung der MarclM"^ zwischen den beiden Herrschaften Corsier und St, Denhs nicht vor sich gehen, 5) Bern wünsche, dK die spänige March zwischen den beiden Herrschaften Chandon und Olleircs, sowie der Waidgangs- und Marchstreit zwischen Olleires, Domdidier und Montcnach den unparteiischen Commissarien und dem ^ mann, welche den Span um den Berg Nahe austragen sollen, zum Entscheid überwiesen werde. 6) verlange, daß Freiburg den von bernerischen Angehörigen geforderten Zoll zu Rue aufhebe, die Pfa>u- von Seite derer von Oranges verbiete und für Verbesserung der Landstraße daselbst sorge. ^ wünsche, daß Freiburg seinen Burgern und Nntcrthanen unfreundliche Handlungen, Troz und willen gegen bernerische Burger und Unterthancn verbiete und Fehlbarc bestrafe, erbiete sich dag Januar 1585, 831 von Freiburg alt-Schultheis HanS von Lauten, General Anton Krumcnstol, Stadtschreibcr Wilhelm Tcch- lermann und Niklaus von Pcrromann nach Bern abgeordnet mit einer Instruction, um ,owohl auf obige Beschwerden und Begehreu zu antworten, als auch ihrerseits Beschwerden gegen Bern vorzubringen, unter andern über einen Abzug, welcher von der Frau von Combremout vom Kauf eines sechsten Theilö dieser Herrschaft gefordert worden; wegen der Herrlichkeit der Mühle von „Vaux-Saine"; wegen der Jurisdietiou über die Lehcugüter deS Spitals zu Frciburg jenseits des Bachs Chaudon; wegen Erscznng des abgegangenen Zinses auf der Mühle zu Bubenberg n, a, m, - Am 18. März endlich antwortet Freibnrg wieder in einem ausführlichen Memorial auf die Gegcnantwort Berns über obbenannte Artikel. «V7. Confeienz der VII die Landgmfschaft Thurgan regierenden Orte. 'jttg 1S83, Z-3. Januar (Sonntag nach hl. Dreikönigen). -..-.»«.«i» l- - »bl». «». k°>- Rathsbotcn- Zürich Heinrich Thommann, des Raths und ^ekclmeister, Lucern, Lndwig Pfhffer, Ritter alt-Schultheis und Panncrhcrr, U r i, Ambrosius Püntincr. Statthalter und des Raths; Hauptmann Adrian Kuhn des Raths, Schwhz. Kaspar Abhberg; Johann Gaffer, beide alt-Landammanner. Uute rwalden Kaspar Jakob. Landammann o b dem Wald; Niklaus Leu, Sekclmcistcr und des Raths "id dem Wald Zug. Jakob Nusbaumcr, Ammann; Hans Bolsinger, alt-Ammann; Logt Gotthard Schneid; Jakob Frann des Raths, Glarus. Meinrad Tschndi, Statthalter und des Raths, ». (S u. Freie Aemtcr). I». Es soll sich jedes Ort über den von den Reichs,tändcn auf lcztcr Tag- 'mstnng zu Baden gehaltenen Vortrag in Betreff des Münzwesens berathcn und auf Mittel stnncn, wie man sich mit ihnen vergleichen könne, «. (S.»- Sargans). ... (S. «. Rheinthal), «. Bezüglich der beantragten Bündnisse mit Strasburg, mit Genf und mit den Bündnern, sonne bezüglich der franzo,.scheu Zungen sollen die Gesandte.! auf nächsten Tag zu Lueern m.t genügenden Vollmachten versehen werden L. Auch in Betreff des 0r, Müller von Konstanz soll man auf künftigen Tag zu .uecrn ,n - »-.iereu, «. (S,.., T„.-z°u>, ... «,.f d... «n,uz der Urs« ... d°- der Pestilenz wird Nr. b-.rufl--.zt, mit de.» «mb-.ff.rd-r Pompe...« «-.» Kreuz .1» -»«> > '» uud dieselbe., auf...chstem T.r»e °°-z..t°z... i ->«-»' i-zwisch... ... B-iel '»w ... Bern, Fr-,bürg und S°I°tI»..,, d.r°°.r Mittheffunz .»-.che,., I. (S, .., Th»-z-u>, k. . . S r,«.di .... .ich ze-iu,..-.. A.« p. --wefeu, b.be Sch..«»e.s. ^ ^ ^ben, wenn Herr Wohlgemuth ihm nicht einen Abschied bezüglich der Klagen ' ^ s«!°f d°.. C°..s,»„i in Betreff der beiden V-zteie» K.is.r».,b> und w ...bge er ...f z-zen..m..iz... Tch, werde ...... uuu >cder Gesandte seincil Obern hinterbringen, was für einen Absthitb u>c -n . d, - P" > baben , ^ V fassen ai. die von Rotwyl ei-.e freundliche Antwort ... Betreff des Bnndn. ses "Ul Stra bma (S. u. Nhointbal). «- «°b-r einen Anzug von Glarus ezüglnh e.nes «chchen Maurers wird erkennt, das Vogt Bäldi. wenn ihm an der Sache gelegen sc., se.ne K age vor oen vi, VNen zu Baden vorbringen und daselbst den Bescheid darüber erwarten solle, w. m.- dcm ZürchcrmmA-..', - - dem Glarn-rrr.mpi.'st, 852 Januar 1585, Mo» sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelelzenheiten: Landgrafschaft Tliurgau. Is Art. 325. Stifte und Klöster. i. Art. 555. LocaleS. Landvogtei Rheiuthal. <>. Art. 4. Verwaltung im Allgem. m. Art. It5. Rhein. Grafschaft Sargans e Art. l4Z. Klöster. Landvogtei Freie Acmter » Art. 7. Verwaltung im Allgem. Cvuferenz der VII katholischen Orle. Luccrn. 1383, Dienstag den 22. Januar. Staatsarchiv Lucern. Lucern. Absch. Bd. b'. is,3. — Allgem. Absch. Bd. IZV. 1'^. lAuch in den Archiven Schwyz, Nidwalden, Freiburg und Svlothurn.j Rathsboten: Luccrn. Heinrich Flckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt -Schult heiß; Ulrich Dnlliker, Venner; Niklaus Krus, beide des Raths. U r i. Peter von Pro, alt-Landamma»N' Hauptmann Hans Jakob Troger, des Raths. Schwhz. Rudolph Rcding, Landaimnann; Christoph Schorns. Ritter, alt-Landaminann. Untcrwalden. Kaspar Jakob, Landammann ob dem Wald; Johann Wastll Ritter, Landaimnann und Pannerherr nid dem Wald. Zug. Hauptmann Beat Zurlanbcn, des Raths Frciburg. Hauptmann Paucraz Wild, des Raths und Sckclmcistcr. Solothnrn. Hans Jakob vom Staat, Stadtschreiber. u. Bezüglich der Münzen verbleibt man bei der lezten Verabredung zu Baden, gemäß welcher ans künftigem Tag zu Baden ein Ausschuß ernannt werden solle, welcher über die Mittel sich zu bcrathcn habe, wie man mit denen im Reich unterhandeln wolle, damit das Verbot über Ausfuhr des Silben und der Reichsmünzen wieder aufgehoben werde. Es wird darüber auch an Bern geschrieben. I»« ^ langend das Begehren der Stadt Straßburg um Aufnahme in den eidgenössischen Bund, so findet >»a» aus wichtigen Gründen, besonders weil sie sich nicht zur katholischen Religion bekennt und weil sie wegG einiger vom Glauben abgefallener Domherren in des Kaisers Ungnade gefallen ist, nicht für thunlich, ^ mit ihr einzulassen. Wenn sie auf nächstem Tag ihr Gesuch erneuert, will man ihr folgenden Bc scheid geben: Man danke für ihr freundliches Anbringen; man erinnere sich gar wohl der frein^ schaftlichen Beziehungen, welche gegenseitig zwischen den Altvordern gewaltet; weil aber dergleichen ^ chcn vor die höchsten Gewalten gebracht werden müssen und dieses bis jezt aus verschiedenen Gründen nicht möglich gewesen sei, habe man die Sache verschieben müssen; die katholischen Orte seien aber »"v ' desto weniger zu aller guten Freundschaft und zu nachbarlichen Diensten wie bisher geneigt. all m5li'noiulmn in den Abschied genommen, v. Junker Balthasar von Grissach meldet im Namen des französischen Ambafsadors, Herrn von Fleurh, daß das Geld für eine Pension sammt dem „KricgsiutercP bereit liege und daß auch die andere Pension auf Ostern bezahlt werde; nur möchte man statt der sto" zöfischen Dikcn, die jezt selten seien, die Zahlungen in Franken zu U> Vazen annehmen. Nach lanhS Verhandlung kömmt man endlich, auf Ratification hin, dahin übcrein, daß der Franken zu G/s die Krone aber zu 27 Bazen angenommen werde; die Auöbezahlung der andern Pension erwarte übrigens ganz bestimmt auf Ostern; auch wird der Wunsch ausgesprochen, daß er die den V Orten z'^ kommende Summe nach Luccrn oder Badeil oder wenigstens nach Solothnrn schikcn möchte. llr> Januar 1565. Schwyz nehmen es in den Abschied.*) «t. Bezüglich der Angelegenheiten in Bünden findet man, daß die katholische Religion daselbst in höchster Gefahr schwebe, indem eS auf deren gänzliche Untcrdrükung abgesehen sei, wie die Abstimmungen in GlaubcnSsachen und die gewaltsamen Maßregeln gegen die Katholischen in Bünden zur Genüge darthun, ja daß eS daselbst ganz um die katholische Religion geschehen sein möchte, wenn man so einfältig wäre, den Vündnern in ihrem Begehren um ein Vündniß zu willfahren. Daher wird auf Ratification hin beschlossen, den Bündnern folgende Antwort zu geben: Man wolle sehen, wie man sich mit ihnen verständigen könne, wenn sie zuvor die feste Versicherung geben, daß sie nicht mehr gegen die katholischen Orte ziehen, sondern beim Ausbruch eines Kriegs vielmehr zu vermitteln suchen, ferner daß sie Abmchrungen in Glaubcnssachen und unbillige Nöthigungen gegen die Katholiken in Zukunft unterlassen und diese bei ihrem Glauben und ihren Freiheiten unangefochten bleiben lassen wollen. Sollten sie aber diese Bedingungen nicht eingehen wollen, so soll man ihnen erklären, daß Freundschaft und Vündniß mit ihnen den katholischen Orten wenig nüzen würde, daher man im Sinn habe, den Bund den Katholischen allein zu halten. Wenn zu Baden unter den Vündncr Abgeordneten sich katholische befinden, so sollen die Gesandten sich zuvor mit diesen verständigen, ob sie diese Antwort billigen. «. Der Pfarrer von Uri, als Abgeordneter deS IV Waldstättcr-Capitels, sammt dem Cammcrer und andern Priestern führen Beschwerde, daß in Obwalden durch einige unruhige Priester abermals Ullrichen angestiftet werden, daß diese bei Gevatterschaften wieder drei Personen zulassen und auch wieder das Laster deö Beischlafs „aufbringen", und bittet dringend, man möchte bei Zeiten Vorsorgen treffen, bannt das Nebel nicht weiter um sich greife. Diese Klage wird mit großem Bedauern vernommen; nachdem der Gesandte von Obwalden in Ausstand getreten, wird der Dccan persönlich für entschuldigt erklärt; sodann wird an den Bischof von Consta»; geschrieben, er möchte das entsprechende verfügen und die ihm zugeschikten Priester schärfer bestrafen als bisher, um Acrgcrniß und Unwillen in den Orten zu derhütcn. Obwalden wird crmahnt, seine Angehörigen zum schuldigen Gehorsam anzuhalten; man werde ^ gemäß der Bünde gegen die Widerspenstigen unterstüzen. Endlich wird jedem Ort anempfohlen, hierin gute Ordnung zu halten, t. Die Orte, welche über die Weggeldbegehrcn von Schwyz und Untcrwalden sich noch nicht entschlossen haben, sollen es mit Beförderung thun. K. Die V Orte sind nun darüber einig, die lezthin vorgeschlagenen Mittel in Betreff des Kalenders anzunehmeil, und machen an Zürich Anzeige davon. — Auf nächsten Tag sollen den Gesandten Instructionen mitgegeben werden, was man nunmehr mit Zürich wegen seiner Anmaßungen im Thurgau ohne der andern mitregiereuden Orte Vorluissen sprechen wolle. I». fS. u. Thurgau). i. fS. u. Freie Acmtcr). Ii.» Dem Iii'. Müller von Consta»; wird eine Empfehlung an den Cardinal von Ems crtheilt llti. Januar), damit dieser ihn bezüglich der gugcu ihn erhobenen Anschuldigungen zur Verantwortung kommen lasse. I. Da Ludwig Tschudi von s^larus sich auf dem Tag in Zug so gar trozig und ungestüm benommen hat und mit den bischöflichen Käthen zu Constanz sich gütlich nicht einlassen will und sogar Drohungen sich erlaubt, loll jeder Gesandte Randbemerkung: „Antreffend den Artiekel der französischen Zolling halb, wie hicvor stat, bezügt Herr Großweybe! Hans Geylinqer zu Lucern, nainlich, als man in der Handlung gsin vnd I. Balthasar von Grissach von deßwegen erschincn dich verhört, als der Adscheid mitbringt, habe I. Balthasar Ime ziiaen von der Ratsiuben, nachdem Er vßgcstanden, bevolhen bkryn zegand vnd beiden HH. Schultheißen von Lucern anzezeigen, wann die Ort sich nit fettigen wollen, Ictzzemal nun ein Pension zeneninien ( dann zwo zu erlegen nit möglich) so werde der konig oaS gellt den Houptlntten an Jr Zalung geben so müssen sy dann der Pension gar manglen." Januar 1535. an seine Obern darüber referieren, damit man sich zu verhalten wisse, wenn er an die Orte gelangen sollte. «». Jedes Ort soll seinen Gesandten auf künftigen Tag zu Baden Vollmachten mitgeben, den Finningern von Mühlhausen bezüglich ihrer Anstände bcholfcn zu sein. i». Auch sollen die Gesandten sich in Baden dahin verwenden, daß die bischöflich-constanzischcu Häuser mit katholischen Eidgenossen, wo möglich ans den V Orten, bcsezt werden. «». Denen von Rotwyl wird in Betreff der Straßburgcr-An- gelegenheit freundlich geantwortet und zugesprochen (2ll. Januar). Man selie auch im Abschnitte HcreschnftSnnqelenenbcitcn: Deutsche gem. Vogteien überh. -r. Art. 81. Einfnkiuiiq d. n. Kal. » Art «. Be,ct»n .,d bisch, ernst Voqt. Landgrafschaft Thurga» >>. Art. 533. Stifte unv Klöster. Landvvgtei Freie Älemter. t. Art. 8. Vcnvaltunii im Allgeni. Tagsazung der XIII eidgeuösssscheii Orte. Baden. I21t. Februar (Sonntag. St. Matthistag). ^taatÄarelnv ^uceru. Allgein Absch. Vd. kl!. 2.d Februar 1585 855 ihrer Anerbictungen wird ihnen eröffnet, daß wohl einige Gesandte Vollmacht haben, sich auf Ratification hin in eine Verständigung mit ihnen einzulassen, daß aber die Mehrheit diese Angelegenheit noch an ihre höchsten Gewalten und Gemeinden bringen müsse, daß man sie daher nochmals in den Abschied nehme, um auf künftiger Jahrrecknung darüber Antwort zu geben, e. Das Gesuch des Vogt Valdegger von Uri und des Vogt Jützcr von Schwhz um Fenster mit den Ehrenwappen der Orte in ihre „köstlichen" neuen Häuser wird ml i.nllruonelum genommen. «I. Eine zu Anfang gegenwärtiger Tagsazung eingelangte Zuschrift (12, Februar, der III Bünde, worin sie um Hülfe bitten, im Fall ihnen bei Einnahme des VeltlinS und ClevcnS etwas begegnen sollte, war in aller Eile den Orten mitgetheilt worden, um VerhaltungSbefchlc zu erhalten. Nun meldet der französische Ambassador. Herr von Flcurh, daß er auf seiner Reise hicher die Nachricht erhalten habe, daß in den III Bünden wegen deS spanischen Kriegsvolks Unruhen ausgebrochen, was ihm sehr leid sei; da auch die Eidgenossen in ihrer Einsicht wohl begreifen werden, was auö den Unruhen in Bünden erfolgen möchte, und weil sie in solchen Fällen stets die angemessenen Schritte zu Stillung der Unruhen gethau, weil endlich die Mehrheit der Orte, wie der König, mit benannten III Bünden in Bünduiß stehen, so bitte er ganz ernstlich und freundlich, mau möchte zwei Gesandte dahin abordnen, um sich über alles genau zu erkundigen; der französische Ambassador in Bünden, Herr von LhverdiS, werde ihnen hiebe! in allem mit Rath und That behülflich sein.— Hierauf eröffnet der spanisch -mahländischc Gesandte, Pompcjuö vom Kreuz, nach Vcrmcldung des gnädigen Grußes des Königs: Er habe vernommen, daß in Bünden Unruhen ausgebrochen seien und das; die III Bünde bei diesem Anlaß schriftlich und mündlich den König von Spanien und den Gubcrnator Zu Mayland „nach ihrer Gewohnheit" mit groben Worten beleidigt haben; die III Bünde haben sich unterstanden, im Veltlin eine lutherische Schule zu errichten, welches weder der König und das Herzogtum Mahland und andere Stände in Italien, noch die V katholischen Orte zugeben können, daher an selbe das Begehren gestellt worden, davon abzustehen und die Vcltliner bei ihren Vcrkommn.ssen und trcm Glauben bleiben zu lassen; die III Bünde haben zu willfahren versprochen; was nun inzwischen durch einige Aufwiegler angestiftet worden, könne er mcht wissen; denn was von den 'U-im;dn. gegen das Herzogthum Mahland vorgenommen werde, geschehe ganz ohne alle lUsache, ,ß)a sti sh freundliches Begehren, man möchte sich dieses zu Gemüth führen und diesen Aufruhr stillen; der Komg habe Land nndwite genug und wenn er und der Gnbernator Truppen aufgeboten. ,o geschehen, um seine Nachbarn damit zu überfallen; er bitte deßha-b, man mochte nut en Bmidnmn m allem Ernst reden, damit sie nicht bei jedem Anlaß die angrenzenden Nachbarn beunruhigen, t 's ^ wird den beiden Gesandten für ibre freundlichen wohlwollenden Ermahnungen gedankt, «ä, werden Heinrich Thommann von Zürich und Landammann Waser von Unterwalden bcauf rag , ' nach Bünden und wenn nöthig auch' zum Gubcrnator nach Mahland zu ^ge «m Gnbernator «krieglichen Empörung" auszuwirken. - Nach diesem Beschluß langen Zuschriften an vrm < mttr. den Truppen im Veltlin und den BnndSgenossen der Stadt Chnr. worin ne melden daß d. TrnpPen wicder abgezogen seien Deßhalb läßt man nun die Sache auf sich beruhen, in rwar nng, eap am, ^ie M Bünde ihr Krieaovolk wieder abmahnen werden. « . Der Gesandte deS GubernatorS und der Stande her Frcigrafschast Burgund. Tendier Bcnoht, berichtet, daß der Streit zwischen der Giassthaft und denen von Bern bezüglich der Landmarchen immer noch nicht erlediget sei, und beschwert nch über Feindseligkeiten, Wegnahme von Vieh und Maaren, Verhaftungen n. s. w., welcher nch die Berner seither ichuldig Februar 1585. gemacht haben. Die Gesandten von Bern crwiedern, daß sie hierüber zu antworten keine Vollmacht haben, daß sie jedoch schon auf lczter Tagsazung das Ansuchen gestellt, man möchte den König von Spanien darum angehen, daß der Streit über die Landmarchen endlich einmal erlediget werde. Zur Beilegung der eingeklagten Anstände und Beschwerden wird nun Bern gebeten und ganz freundlich ermahnt, dafür zn sorgen, daß die weggenommenen und vcrarrestiertcn Gegenstände den Eigcnthümern wieder zurükgcstellt und daß beiderseits die Alpen, Wnn, Waiden und Hölzer dieses Jahr wie bisher gcnuzet werden, jedermanns Rechten unbeschadet; auch werden beide Parteien ermahnt, inzwischen anzuordnen, daß die streitigen Landmarchen mit aller Beförderung durch unparteiische Personen berichtiget werden, I. Das Gesuch Solothurns um eine Untcrstüzung für seinen Burger, den Hammerschmied, den schon vor zwei Jahren und auch jezt wieder ein schweres Brandunglük betroffen hat, wird all msti-noinlum genommen. K. Jcdeö Ort erhält vom Haus Oesterreich das Erbeinnngsgeld für das Jahr 1584. I». Die eidgenössischen Kauf-, Handels- und GewerbSleute geben ihre Beschwerden gegen Frankreich schriftlich ein. Da nun der französische Ambaffador, Herr von Flenry, erklärt, daß er sich auf dieselben einzulassen keine Vollmacht habe, so wird beschlossen, die Beschwcrdcschrift an den König zn senden, mit dem Begehren, er möchte dafür sorgen, daß dem ewigen Frieden nachgelebt werde und daß Bevollmächtigte von beiden Parteien einen gütlichen Vergleich über die obwaltenden Anstände entwerfen. Dieser Auftrag wird dem gerade nach Frankreich abreisenden Junker Balthasar (von Grissach) mitgegeben. I. Gesandte des Erzherzogs Ferdn nand von Oesterreich bringen vor: Der Fürst habe in Erfahrung gebracht, daß die Stadt Straßburg bei der Eidgenossenschaft um ein Bündniß angesucht habe; da nun das Haus Oesterreich dabei nicht wenig interessiert sei, so könne die vorder-österreichische Regierung nicht umhin nachbarlich zn melden, daß ohne Zweifel die Anstände zwischen den katholischen und evangelischen Capitnlaren der Hochstift Strasburg den Anlaß zu ihrem Begehren gegeben haben; der vorder-österreichischen Regierung stete Sorge sei as, diesen Span zu erledigen; daneben sei auch ihr nachbarliches Ersuchen und Begehren an die Eidgenossen, sich in das nachgesuchte Bündniß nicht einzulassen und darauf zn halten, daß die Erbcinung und gut? Nachbarschaft erhalten werde. — Dieses Begehren wird all iiwti'nonllnm in den Abschied genommen Ii. Walthcr von Noll, des Raths zu Uri, stellt daö Begehren, daß man ihm gegen Bern zu einem nn Parteiischen Rechten verhelfe, damit seinem Sohn Hans Ludwig die von Bern schon so lange vorentbal tene Comthnrci Buchsee übergeben werde. Die Gesandten von Bern crwiedern, daß sie es bei der dem 1»>. Johann Fürcr, genannt Rööli, von Zurzach hierüber gegebenen Antwort gänzlich verbleiben lassen, und sprechen die Erwartung aus, daß man Bern von seinen wohlbcgründetcn Rechten auf das Hanö Bnchsee nicht verdrängen werde. Uri nnterstüzt daö Begehren des Herrn von Roll. — Dieses wird >n den Abschied genommen. Dabei wird bemerkt, man hätte erwarten dürfen, daß der Großmeister zu Malta oder der Orden, wenn dieser eine Ansprache an Bern wegen des Hauses Bnchsee habe, es im Namen des ganzen Ordens vorbringen würde. I. Bezüglich des Vortrages, welchen die Gesandten des t5o>d> nals Marc Sittich, Bischofs zu Constanz, und des Bürgermeisters und Raths der Stadt Uebcrlingcn im Namen des schwäbischen, bayerischen und fränkischen KrciscS in Betreff der Münzordnnng und t Verbotes, gemünztes oder ungemünztes Silber in die Eidgenossenschaft auszuführen, auf lczter Tag lcistung gehalten hatten, wird mit Herrn Wohlgcmuth verabredet, daß durch Abgeordnete beider Parteit eine Konferenz zu Constanz abgehalten werden soll, um sich über eine Münzordnung zu verständigt und daß inzwischen die Abrufung der Münzen eingestellt bleiben soll. Auch Basel soll den Tag, der Februar 1585. 857 für die Münzvcrhandlungen bezeichnet werden wird, besuchen und dann über das Resultat berichten. »»». Bern und Zürich sowohl als die V katholischen Orte erklären, daß sie die von den Schicdorten vorgeschlagenen Mittel in Betreff des neuen Kalenders angenommen haben und daß sie den Schiedorten die dieses Handels wegen gehabten Bemühungen verdanken. In Folge dessen ertheilcn die VIII die Grafschaft Baden regierenden Orte ihrem Landvogt den Befehl, mit aller Beförderung das Mandat zu publicicreu Die VII die Landgrafschaft Thurgau regierenden Orte sczcn fest, daß sie auf den 31. März Gesandte dahin abschikcn wollen, um mit beiden ReligiousParteien das nöthigc anzuordnen. und «. (S u Nh-inthal) (S. u. Baden). (S. u. Frei- Aemter). Ein schriftlich eingelegter Vortrag der Gesandten der Stadt Genf, worin sie um Verwendung beim Herzog von Savohen ansuchen, dannt derselbe die der Stadt Genf sowohl als der ganzen Eidgenossenschaft ff nachtheiligcn neuen Zölle wieder aufhebe wird all i«m,um genommen. -5. Die Gesandten von Schaffhausen berichten, daß Schaffhausen in Folge des lezten Abschieds die von Lindau um Aufhebung des neuen Zolls ersucht, daß diese aber geantwortet Haben, sie seien in keiner Weise in der Erbeinung begriffen, da ihre Stadt eine freie Reichsstadt sei- der Zoll sei übrigens kein neuer, sondern nur ein „Gredgcld". daher ,.ch d.e Effgenostcn darüber nicht ,,, beschweren haben - ES wird nun an die von Lindau mit allem Ernst geschrieben, sie "Achten den neuen Zoll aufheben und es bei dem alten Zoll verbleiben lassen, t. D.e Gesandten der Stadt Genf SyndieuS Michael Roset und Stadtschreibcr Paul Chevalier, vermelden ihrer Obern freundlichen Gruß'und erneuern ihr schon lezthin gestelltes Gesuch um Aufnahme der Stadt Genf „in den eidgenössischen' Bund und in Zugcwandtschaft" und um Unterhandluugen mit dem Herzog von Savohen lür Aufhebung der neuen Zölle, indem diese nstbt nur der Stadt Genf, sondern der ganzen Eidgenossen- «a d-m ,«>M« °°,I wuwt mit,,..»-III. wdlchn dm «M MI. »>° «M Gmf mdchl. i».. B°W°»d° b°i... -W-« - .N'" °"'b'Ml,°ii. dm d.U.» IM »-««, dm Hmz°gd siir «-M ..... ... z„«, «... - >.... aus den Eren.plarcn der Archive Znr.ch »nd Bern.^ 'Ucrncrcrcmplar. ^ Abschnitte Herrschaftsangelegenüeiten: ^ ... r ... Art. 82. Einführung, d. n. Kai. ^ entsche gem. Vogteie» " e> 1 Art lt« Rhein. « Ar,. !>«. Weinschazuug. ^»dvogtei Rheinthal. Verwaltung in. Allgem. Grafschaft Baden " Art. »t. Lebensarben. andvogtci ^rcie Aemter. - der VII die Grafschaft Thurgau regierenden Orte. t><» März (Montag nach raNnre). — 7. April. ') ^rauenfeld und Wemfrldcn. > z ° Ttaatsar-I.i» Zurirv. Absch. Kd. Nr. ,29. k->I. tlr. lMch in den Archiven Obwalden unr GlaruS.I ^ ^ z-gammann. Sekclmeister; HanS Keller, Obmann, beide des Raths. Rathsbotcn: Zürich. Hem ' H^s Jauch, des Raths. Schwhz. Martin Degen, des Raths, ^ecrn. NiklauS KruS, des Raths, kl' ' >0""' März 1585, Un terwalde n, Kaspar Jakob, Landammaun, Zug, Christian Ilten. GlaruS, Ludwig Wichser, Landammann, Man sehe das Verhandelt? im Abschnitte Herrschaftsattgelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau. ». Art. 66. Lebensachen. v. Art. 107. Leibeigenschaft II. Fall „ 134. Zehntsachen, «l, „ 356. LocaleS. 'Z Die Verhandlung ^Leinfelden i«>,) fand am Sonntag 3u6ien (7. April) stall. Conferenz der beiden Städte Solothuru und Frciburg, Frciburg. 1383, Marz. ?lrcl)iv Solvthurn. Absch. Bd. Nr. 47. RathSboten: Freiburg. (Nicht angegeben), Solothuru, Stephan Schwaller, Schultheiß; Wil Helm Tugginer, Rilter, deS Raths, Auf die Nachricht, daß zwischen Bern und Frciburg Unruhen wegen Marchanständen und einige» geringfügigen Spänen entstanden seien, hatte Solothuru obbcnanntc Gesandten nach Frciburg abgeordnet Nach Vermeidung ihrer Obern freundlichen Grußes und Anerbietnng eidgenössischer brüderlicher Trc»e eröffnen nun diese vor dem Rath zn Freiburg: ES möge dieser die „seltsamen Läufe" in Frankreich, den Niederlanden und an andern Orten nicht übersehen, der Eidgenossenschaft Wohlfahrt bedenken u»d diese spänigcn Händel, die ja nicht so bedeutend seien, freundlich „abgehen lassen"; denn wenn die ^ die andern katholischen Orte und hinwieder Bern die übrigen um Hülfe ansprechen sollten, möchte ssicht größeres Unheil daraus entspringen; weil nun die drei Städte in einer Ringmauer, „wie man gcwöhw lich sagt", stehen, so möchte Freiburg die Anstände freundlich beizulegen suchen, wobei man ihm naä' Vermögen bchülflich zu sein sich anerbiete, Frciburg dankt für diese brüderliche wohlmeinende GcsinnMbi und bemerkt sodann: ES müsse sich über daö Vorgebrachte nicht wenig wundern und fast glauben, es bei seinen Brüdern und Mitbürgern einigermaßen verunglimpft worden, indem cS seinerseits vo» einem Unwillen gegen Bern nichts wisse und von Unruhen keine Rede sei; da jedoch die Sachen M andern Orten „anders ansehen" lassen, so sehe cS nun wohl, daß Bern einen Unwillen wider es gcssl' habe, wisse aber nicht, weßhalb, es wäre dann wegen der Fortwcisnng deS Jost Alex, der gegen die ^ tholische Kirche gelästert habe; was dann die andern Anstände betreffe, so wünsche Freiburg nichts so als Frieden, Ruhe und Einigkeit, auch daß man eS und seine Unterthaucn bei dem ruhig belasse, eS von Alters her besessen habe; auf die ihm schriftlich zugestellten Artikel erwarte es Antwort von Be>»j Frciburg werde sich übrigens zu allem, waö „lcidenlich" sei, verstehen, dagegen „wäre eS nicht wctt'iss' erforderlich", wenn auch Bern crmahnt würde, die Sachen gütlich abgehen zu lassen und nicht so bei seinen gefaßten Meinungen zu verharren; schließlich ersuche Frciburg Solothuru freundlich, in geneigten Willen zu verbleiben und stets mit tröstlichem Rath wie bisher ihm beizustehen, wofür cö I ^ erkenntlich sein werde, März 1585, Kol 7«»2. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. IS83, Dienstag den 2l» März Tta-.s«rchi° Vu-cr», Luc.rn, Absch. k'. ^ ^ ^ iLluch im Landesarchiv Schwhz.^ Rathsbotcn : Lueern. Heinrich Flekenstein, Ritter Sck.iltlmis- und Pannerherr; Sebastian Fccr, Pannerherr; NiklauS KruS, des Naths'^U r^R^t -sai.dammann; Hauptmann HanS Jakob Trogcr, ,dcö Raths Srl.w»- Z7- ^ ter. alt-Landammann nid dem Wald, Zug. Hauptmann Jakob Brandenberg ' ^ U-. Dieser Tag war ausgeschrieben worden, theilS um kick üt^v , ^'»niicii Bogteicu wegen der Einführung dcS 'leuen Kalenders zu besprechen th"i7 7'' ^ ^«eugl-ubigen Orte, wegen der franzosischen Zahlungen und'we^n ve7'^^ ?""""" ^ser berichtet, waö er und Seketmeister Thommann von Zürich ^B inden 7 . ^ndamn.ann o« Katholiken daselbst „trostlich" zugesprochen habe, beständig und fest -» .. . o> »nd wie er gasten werde, lind nachdem man auch vernommen, was für böse Ansä.l.ae^7,"7"^7 Züschen Religion die sectischen Bündner gemacht haben und wie sie n 7 "^nnikung der ka- ^lsten Richter zum Verderben der Katholischen handeln, so hält man für"n7^ 777"^ daß die guten Katholiken nicht also zu Grunde gehen Weil nun d7 ^7^ 7 aufzubieten, "scm Ha..p^ ^ Schuld trägt, so wird Nri b^uf^agt. de." 7 .'7^''?',^l"'.ng an ^ Pl'mpejus vom Kreuz ganz ernstlich um Aufschluß anzugehen, ob er nunmeb."" 77'^" Nmbassa- Ul»" wolle, und dann dessen Bescheid mitzuthcilen. Auch den beiden Städten J.eib ' ""7 " '7 das nöthige darüber mitgetbeilt mit der Anfrage, ob 7.ch si7st7 ^»"^^7. de,n?"7^ "" ''' Katholiken -...verfolgt und st, Ruhe'lassen und ' Frieden zu lieb jene Richter wieder „abschaffen". Je nachdem dann Bescheid erfola. s.„ 7 7 i„ 777^ ^er Z» lassen sei, e. Bezüglich der beschlossenen Abordnung von Gesandte." >v W.dgrafschast Thurgau und ... andere gemc.ne Vogteien wegen Einführung des neuen Kalenders <Ä„ ^et anempfohlen, ciniichtsvollc Männer zu schiken, die mit Ernst und Nack,dr„t > . b» l»..« .ins. s»n s.» Nest,77 vorhalten verständigen, We.l dann auf künftiger Jahrrechnung zu Baden über das Hand ? lo" -öde- Ort seine Gesandten mit angemessenen Instructionen über diesen das.... französischen Ambassador wird mit allem Ernst geschrieben (W Mär- , daß "or der Versammlung der »andsgcmcinden die bestimmte Zusicherung gegeben würde' bcj . ' ^ost der drcimalhunderttauscnd Kronen, sammt den andern dreimalhunderttauscnd stroncn die ^ ezter Erneuerung der Vcrcinung versprochen worden, sicher und gewiß bezahlt werde, alsdann dm de,77" ^e höchsten Gewalten bringen würde und daß er dem König dieses »littheilen möchte damit der . 7 sei. ... lieber den Bericht Lucerns in Betreff der KricgSrüstungen und Musmru.m. ^ von Bern soll jeder Gesandte so bald möglich an seine Obern referieren, damit jedes Ort ... e """"r sei und sich gefaßt halte, f. In einer Zuschrift wird Freiburg abermals freundlich "l " März 1585, sich mit Geitf in nichts einzulassen, K. Ans eine gar gnädige und freundliche Ermahnung des Papst? an die VIl katholischen Orte (Brevc vom 2, Februar), sie möchten sich mit denen von Strasburg in kein Bündnis einlassen, wird an ihn und an den Gardehauptmanie geschrieben, das die VII Orte den Strahn bürgern solches bereits abgeschlagen haben. Auch an Frciburg und Solothnrn wird davon Mittheilung gemacht, I». Der Cardinal von Ems schreibt, das er dem Dr. Müller von Konstanz auf die Verwendung der katholischen Orte verziehen habe. Nun berichtet auch Schultheis Pfhffcr umständlich über den Sach" verhalt (bezüglich der Anstände zwischen der Domstift Konstanz und Dr. Müller), damit man solche abweise, welche in den Orten etwas gegen Müller vorbringen wollten, ES wird hierauf dem Cardinal gedankt; des Dr. Müller Dank und Verantwortung wird in den Abschied genommen; die nächstens >» das Thnrgan abreisenden Boten sollen ihm bcholfen und bcrathen sein und die wider ihn „auSgebraä? tcn" Abschiede als kraftlos herausfordern, i. Auf die Zuschriften des Kardinals von EmS, sowie dcS ProenratorS Ambrosius Fornaro in Maytand und der Knaben im Kollegium daselbst wird den beide» erster» gedankt und Luccrn ermächtigt, das angemessene in der Sache zu handeln. Jedes Ort soll se>>" noch ledigen Pläzc im Kollegium zu Mayland bcsezcn, oder cinsweilcn an Knaben auS den Vogtes vergeben, damit selbe nicht in andere Hände kommen, Ii. An den Bischof von Basel wird zu Gunstc» des Priesters Jakob Krenzlin von Zug geschrieben, er möchte diesen wegen seines TodschlagS liberiereu Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Deutsche gem. Vogteie» nberh. «, Ari. 83, Einführung des neuen Kalenders, Konferenz der die Landvogtei Rheinthal regierenden Orte. Rheinegg. gi58tZ, S2 April Staatsarchiv Zürich. Absch. Br. Nr. kol. lAuch im Landesarchiv Glarus.I RathSbotcil: Zürich, HanS Esther, alt-Schultheis, Schwyz, Kaspar Abhbcrg, alt -Landami»»^" GlarnS, Melchior Hässi, alt-Landammann, Appenzell, Bartholomäus Tbeilcr, alt-Landami »ann (In dieser und der übrigen mitregicrcnden Orte Namen). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Luildvogtei Nheinthul Art. t8, Verwaltung im Allgcm, «!. Art. 20. Verwalt. im Allgew- >>, „ K2. Abzug. t „ 2t. „ „ «?, „ t9. Verwaltung im Allgem. «, „ t3ö. Kirchliches, «I, „ 9!>. Weinschaznng. 7» i. Cvnserenz der VIl katholischen Orte. Lucern Dienstag de» t«». April. StaatSarclii» Lucern, Lucern. Absch, Bd. ie, 172. lAuch in den Archiven Schwyz, Obwalden, Nidwalde», Freiburg und Solothurn.l Rathsboten: Lueern. Heinrich Flekenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schu heiß; Sebastian Feer, Panncrherr; Niklaus KruS; Jost Holdermeher, Sekelmcister, beide des April Ktil Uri. Sebastian Kuhn, Panncrherr; Peter GiSlcr, Fähnrich, beide des Raths. Schwhz. Hauptmann Rudolph Rcding, Ritter, handammaun; HanS Gasser, alt-Laudanimauu. llutcrwaldcu. Kaspar Jakob, Laiida»»»ann o b dem Wald; Johann Wascr, Ritter, Laudammann und Pannerhcrr nid dem Wald Zug. Jakob Nußbaumer, Ammau». Frei bürg. Paneraz Wild, Sckelmeister und des Raths. Solo- thurn. HanS Jakob vom Staat, Stadtschreibcr. »T. Dieser Tag wurde aus Begehren Frcibnrgs ausgeschrieben wegen der allenthalben vor sich ge- hcndcn Kriegsrüstungen. I». Auf dem lezten Tage war an den franzosischen Ambassador in Betreff der ausstehenden Zahlungen geschrieben worden; er halte darauf nicht geantwortet. Nun entschuldigt er um- ständlich den langen Verzug und bittet um Aufschub bis zur Jahrrechnung, indem dann die Bezahlung ganz gewiß erfolgen werde. Weil man aber dieses zu bewilligen keine Bollmacht hat, wird das Begehren >u den Abschied genommen, v. Bezüglich dcS vom franzosischen Ambassador begehrten Aufbruchs von 6W0 Mann findet man aus vielen wichtigen Gründen für rathsam, mit der Sache nicht zu eilen, indem Wohl Mittel zu finden seien, dem drohenden Uebcl vorzubeugen und fernere Gefahr abzuwenden. Der Ambassador dem dieser Entschluß mitgethcilt worden, erläutert nun, wie dem König an der Sache viel gelegen sei und bittet, weil Verzug dem König nachtheilig wäre, das Werk ohne weitere Einwendungen Zu fördern! In Bcrüksichtigung nun, daß es fich um Erhaltung der Krone und des HanseS Guise. sowie der katholischen Religion und um die Wohlfahrt und Ehre des Vaterlandes handle, und nachdem man zu- verlässigcn Bericht erhalten, warum die katholischen Kirsten von Guise mit ihrem Anhang zu den Waffen greifen weil nämlich die hugenottische Partei böse Anschläge wider sie und die katholische Religion gewacht habe und weil sie deßhalb genöthigt seien, nach Hülfe sich umzusehen, daß sie übrigens nichts feindseliges gegen den König vorhaben, sondern vielmehr, wenn der König zu ihnen stehe, die Erhaltung seiner Krone bezweken, findet man, daß man die Sache wohl überlegen müsse. Weil aber der auf den 25. April nach Solothurn augesczte Tag der Mehrheit der Orte wegen ihrer LaudSgemcindeu ungelegen 'st so wird er an' den W verlegt. Auf Ratification hin verständigt man sich nun dahin d--l »«-"-« l w-S Ilm-» dl- G-s-udt-n für B-sch-ld lm»gc„ «°>d.» «-ich. -b M» T°., S-l-ch«,» mit Sr-»-»j ,„,d Znstnl.li-» «, d-,, K-„i« ,»,d d°« Herr» d«l. G»ls- >-,,-» wrrdr».„m sich «W dir ?->»- d°r Dl»,,. r.I»»dl„.»; d.m. im z .ll dl. S°ch.» »>« .M ich d.»,rl..„ «»-d-ii. s->I-»dü° T-,«-» >°°l.I !».» B-is,°»d »„d j». R°..»»z d.r «,-». ,.»d 5 g ö auderm, verwendet werden; deßhalb sollen die Boten nach Solooes katholischen Glaubens, aber zu nichts anu^»>, > > v , ' ^ bezüglich dieser Gesandtschaft versehen werden. «I. (S. u. Mainthal). ifiurn mit den nöthigcn Vollmachten bczugim) ^ ^ Jedem Ort wird eine „Eontrafetung" von falschen Franken mitgctheilt, damit man sich vor den selben zu hüten wisse, f. Ein Vortrag des spanischen AmbassadorS Pompcjnö vom Kreuz, enthaltend k'ue Danksagung bezüglich des Bündnerhandels, wird ml rolüroinlum genommen. K-.ch Der Gesandte Freiburg berichtet ausführlich, warum seine Obern die Ausschreibung gegenwärtigen Tages begehrt haben.- Es werden nämlich umfassende Rüstungen in Frankreich gemacht; bereits haben die Hugenotten Diese Verhandln»., ist im SIbschiedSband nicht ein.,etra,!en. sondern befindet fich i„ der Sa nicht gebundener lchiede des Staatsarchivs Lncern. April 1585, einige Städte erobert und es sei zu besorgen, daß etwas gegen die katholische Religion beabsichtigt werde; ferner sei daS Gerücht verbreitet worden, daß die Berncr heimlich Freiburg überfallen wollen; veßhalb und wegen verschiedener Drohungen habe Freiburg sich gerüstet; inzwischen seien Boten von Solothurn nach Freiburg gekommen und haben Bern in Schuz genommen, vorbringend, daß dieses nichts feindseliges im Sinn habe; Freiburg glaube aber, daß Bern einen Unwillen gegen es gefaßt habe wegen der streitigen Landmarch, wegen des abtrünnigen Jost Alex und wegen einer Marktverordnung, die Freiburg wegen des Trozes der Berner bei Kreuzgängen und beim Mittag- und Betenläuten erlassen; es glaube jedoch damit nichts unbilliges gethau oder Bern Ursache zu einem solchen Benehmen gegeben zu haben und stelle die Sache der Entscheidung der katholischen Orte anhcim, — Nachdem der Gesandte von Solothurn den Handel noch mehr erläutert, wird beschlossen: Man soll fleißig auf alles merken, was vorgehe, und es soll jedes Ort auf das andere ein getreu Aufsehen halten wie bisher; daneben sollen die geheimen Räthe in den Abschieden nachsehen, was man früher für Vorsorgen gegen Ueberfall getroffen, was man im October 1582 zu Baden beschlossen, was man mit katholischen Fürsten und besonders was die VIl katholischen Orte mit einander für Verständnisse haben; die Gesandten dieser Fürsten sollen wiederum daran erinnert werden; jedoch sollen diese Sachen ganz geheim bleiben. Betreffend sodann den Anzug Frciburgö, es sollten die VII Orte wieder einmal ihre eidgenössischen Bünde mit einander erneuern, so erklärt man sich damit einverstanden; es soll daher jeder Gesandte dieses mit allem Ernst an seine Obern bringen, — Schließlich wird an die Bundesgenossen im Wallis freundlich geschrieben und ihnen zugesprochen; eö wird ihnen jedoch nichts anderes gemeldet, als daß sie wegen der an den Grenzen vorgehenden Dinge und Rüstungen sich gefaßt machen möchten, wie die katholischen Orte auch thun werde» Ii. Jedes Ort soll die Namen seiner geheimen Räthe so bald möglich an Lucern mittheilen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaniielciienheite»: Landvogtei Mainthal, >!. Aet. c?::, Justizsachen, 7113. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 21». April (Freitag vor yuusiuwstH. Staatsarchiv Lucern. Luccrn. Absch. Bd. 5'. — Allgcm. 'Absch. Bd. VI!. 7Z. lAuch in den Landcöarchiven Schwyz und Nidwalden.! Rathsboten: Luccrn, Heinrich Flckeustcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffcr, Ritter, alt-Schn^' heiß; Sebastian Feer, Pannerherr; Niklauö Krus, beide des Raths, Uri, Melchior zum Bühl; Werner Käs, beide des Raths, Schwyz. Rudolph Rcding, Landammann. Unterwal den, Kaspar Jakob, Land- ammann ob dem Wald, Johann Wascr, Ritter, Landammann und Pannerherr; Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Hauptmann Jakob Widmer, des Raths. Nach Anhörung deS Berichts, wozu sich die katholischen Fürsten in Frankreich, welche zur ^ Haltung des katholischen Glaubens, sowie zur Ausrottung der Seelen zu den Waffen gegriffen, nunmehr entschlossen haben und welche Gründe sie dazu bewegen, wird für nöthig erachtet, die Sache wohl zu überlegen; denn es würde sich schlecht reimen und wäre vor Gott und der Welt schwer zu verantworten, wenn man die eigenen Leute wider Katholiken und in Gesellschaft mit den Seelischen ziehen lassen und April 1585, 8lssj so die Katholiken zu Grund richteil helfen würde, für welche die frommen Altvordern Leib, Gut und Blut stctö treulich eingcsczt hatten; daneben wird Bedenken getragen, die eigenen Kräfte gerade jezt zu schwächen und dadurch die Gegenpartei beherzter zu machen; eS wird aber auch in Berüksichtigung gezogen, daß die katholischen Fürsten nichts wider den König im Sinn haben, sondern gegenthcils ihn bitten, zu ihnen zn halteil und ihnen das Unkmut ausrotten zu helfen und dadurch ihm lind dem ganzen Reich zur Ruhe zu verhelfen; übrigens beabsichtigt keines der katholischen Orte, den König zu verlassen (ob- schon sie dazu Ursache hätten.' weil auch er die Vercinung ihnen nicht hält), so lange er nichts wider die Katholiken und die katholische Religion vornimmt; hingegen will man die Sache ,licht übereilen und deswegen bevor man etwas beschließt, nähere Erkundigungen einziehen. Deshalb wird nun auf Ratification hin als das angemessenste erachtet, an beide Parteien Gesandte abzuordnen und dem Köllig zu verssehen zu geben, was die katholischen Orte zn diesem Nükhalt bewege und daß sie nichts anders beabsichtigen, als alles das ihm zu halten, was getreuen BnndSgenopen gebühre, D.c Gesandten sollen ans den Tag zu Solothnrn mit Vollmachten abgefertigt werden, über alles d.eses ich zn verehren. - Auch w.rd jeden. Gesandten eine Abschrift der Erklärung der katholischen Fürssen über .hr Vorhaben »utgcthe.lt. damit ied S Ort desto gründlicher über den Sachverhalt unterrichtet werde. An Freibnrg und Solothnrn wird die Ursache gegenwärtigen Tages gemeldet mit dem Begehren, den Ausbruch bis zur Rnkkchr der Gesandten nicht zu bewilligen. Inzwischen soll mau die Gesandten nach Frankreich ernennen, damit diess gleich von Solothnrn ans'abreisen können *) Auf die Anzeige, daß Zürich während dieser Tage einige seiner Rätbe in das Thurgau abgeordnet habe, wird Zug beauftragt, unverzüglich einen zuverlässigen Mann dorthin zu sänken.' nm sich über den Sachverhalt zu erkundigen, e. Ilm Müller von Consta»; "agt betrübt" über die Ungnade, m die er beim Cardinal von Ems und der Domstist gefallen sei, meldet die Ursache davon, betheuert seine Unschuld, dankt für die ihm erthei.te Empfehlung und bittet um serncreö Wohlwollen, «». (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhe.ten: L"»dgrafschaft Thurgau, ,1 Art, Zl>4. Kirchliches u. GlanbenSs. Conferenz der mit Frankreich verbündeten XII Orte. Solvthurn. 1583- I, Mai (Maitag). L..e--N, Mg-M. Absch. Bd, NN. 8l. u. Archive» Zchw.'Z, Ob«-»»-«. Nidwalden und Klar»«.. ^ . a.,dwia von Mülincn. alt-Schulthciß; Anton Gasscr. Ben,.er und des Kathsboteni Schultheiß; Hauptmann Joseph Amrhhn, Fähnrich und )S. Lueern, Hclnnch S mg„„crherr; Peter Gisler, LandSvenncr, beide dcS Raths, Schwhz, Hauptmann Rudolph Reding. Weißenbach, beide dcS Raths o b dem Wald, Melchior Calden, Melchior von Flüe; Landvogt Ka,par zum U-css,ent m. ^ , Niiruhen. - LandcSarchiv Schwyz. Erklärung der Ursache», war,»» der ') Staatsarchiv Lnecrn; Akten: L""„nd Städte z» den Waffe» gegriffen habe», 0. .1, 3l. März, '-«rdinal von Bourbo» und die katholisw"' S" I . Mai l585. Lussi, Ritter; Hans Waser, Ritter, beide alt-Landammänncr nid dem Wald, Zug, Hauptmann Jakob Brandenberg; Hauptmann Heinrich Mchcnbcrg, beide des Raths, Glarus, Kaspar Gallati; Friedrich Vögcli, beide das Raths, Basel, Hans Rudolph Hnber; Jakob Hoffmann, beide des Raths, Frciburg. HanS von Lauten, Ritter, alt-Schulthciß; Paneraz Wild, Sekelmcister und deS Raths, S olothnrn, Stephan Schwallcr, Schultbeiß; Urs Surh, alUSchnltheiß; UrS Rudolf, Venner: Lorenz Aregger, Sekelmcister (der die Frage hielt), Schaffhauscn, Dietegen von Wildenberg, Bürgermeister; Alexander Keller, Sekelmcister und des Raths, Appenzell. Bartholomäus Theiler, alt-Landammann; Hauptmann Jakob Kohler, des Raths, Die Gesandten der in die Vcreinung mit dem König von Frankreich getretenen Xll Orte haben sich auf das Begehren deS französischen AmbassadorS hier in Solothnrn versammelt. Herr von Flcnrh wird nun angefragt, ob er dem, was er jedem Ort zugeschrieben, noch etwas weiteres beizufügen habe. Derselbe übergibt dann einen „pcrgamentnen" Credenzbrief, dem Schreiben gleichlautend, welches er >n Betreff deS begehrten Aufbruchs von sechstausend Mann jedem Ort besonders zugcschikt hatte, lammt einem in's Deutsche übersezten Vortrag. — Nach Eröffnung der Bollmachten und Instructionen ergibt sich, daß alle Orte von Herzen bedauern, daß die Angelegenheiten in Frankreich sich so schlimm gestaltet haben; bezüglich deS begehrten Aufbruchs aber haben die Gesandten von Bern, Lueern, Uri, Bajel und Schaffhansen nur Vollmacht anzuhören und zu referieren, hoffen jedoch, ihre Obern werden sich von den übrigen Orten nicht sondern und treu und redlich das halten, waS bei Aufrichtung der Vcreinung versprochen worden. — Die andern Orte aber, nämlich Schwhz, Ob- und Nidwalden, Zug, GlaruS, Frciburg, Solothnrn und Appenzell bewilligen den Aufbruch vermöge der Vcreinung, (Mit Schreiben vom 8, Mal ersuchen die sechs Orte Lncern, den Aufbruch zum König zu bewilligen, dagegen jenen zum hl, Bund abzuschlagen), — ES soll jedoch dem Ambassador angezeigt werden, l) er möchte beim König den Bestlst auswirken, daß die Obersten und Hauptleute, welche sich in diesem Zug wollen brauchen lassen, mit am gemessenen Bestallungen versehen werden, damit sie dem König brave tapfere Leute zuführen können» 2) daß die Hauptlcute, wenn auch nicht alle Monate, doch so bezahlt werden, daß die Gemeinen uistü aus Roth, wie leider schon wiederholt geschehen, betteln, oder gar die armen Unterthanen beschädigt und berauben müssen; 8) daß er dafür sorge, daß die auf die Jahrrechnung versprochenen Zahlung^ berichtiget werden; 4) daß dafür gesorgt werde, daß die Truppen, sobald sie auf den Grenzen und Muster pläzcn angekommen, mit Proviant, Geschüz, Munition, Reisigen und Hakenschüzen nach altem B>an ) also „beflügelt" werden (weil man nicht wissen kann, wer Freund oder Feind ist), daß ihnen keine SclstM^ widerfahre, die nicht allein dem König zum Nachthcil, sondern auch der Eidgenossenschaft zur Sch»^ gereichen würde. Der Ambassador, dem diese vier Artikel durch einen Ausschuß mitgctheilt worden, g'' die bestimmte Zusicherung, daß für alles die bestmöglichen Anordnungen werden getroffen werden, I»' durch einzelne Unruhestifter ausgestreut worden, daß die von Bern nächtlicher und verrätherischer We>ff Frciburg überfallen wollen, so rechtfertigt Bern sich in Gegenwart FrciburgS also, daß man gänzlicb^ friedigt und überzeugt ist, daß an all' diesen Gerüchten kein wahres Wort sei, — Auch wird beschäm'' daß in Zukunft in jedem Ort dergleichen Verläumder und Unruhestifter andern zum warnenden Exew bestraft werden sollen. Mai 1585. - 707 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. IS«». !». Mai. Staatsarchiv Lurcr». Luccrn. Absch. Bd. ?. tL0. lAuch i» de» LandeSarchiven Schwyz und Obwaldcn.I Rathsbeten : L» c crn. Hciurich Flekcnstein. Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhsscr, Ritter, alt-Schnltheiß; Sebastian Feer, Pannerherr; Niklaus Krus, deS Raths. Uri. Peter von Pro. Landainmann. Schwhz. Rudolph Reding, Ritter, Landainmann. Untermaldcn. Niklaus von Flüc. Landainmann ob dem Wald; Wolfgang'Lnssi, Statthalter nid dem Wald. Zug. Gotthard Schund, Ammann. »». ES kommen die V Orte nochmals zusammen, um sich bezüglich des von Frankreich begehrten Aufbruchs zu vereinbaren. Da man jedoch auch jezt noch nicht weiß, wohin der Krieg sich wenden werde, da ferner der König nicht so angefochten und bedrängt wird, wie man glauben machen möchte, und da d't Fürsten von Guise nichts wider den König vorzunehmen im Sinn haben, sofern sie nicht zuerst aufgriffen werden so wird von der Mehrheit auf Ratification hin als das angemessenste erachtet, mit dem Aufbruch noch zuzuwarten und sich nicht zu übereilen, noch sich von einander zu sondern, sondern dornst die Rükkehr der Gesandten abzuwarten, besonders wc.l Zürich und Bern ihre Leute „haufenweise" Zu diesen. Kriegszug laufen lassen; wenn man dann über den Sachverhalt gründlich unterrichtet ist. wird "'"u besser und erfolgreicher zu handeln wisse». — Weil jedoch einige Orte nur Vollmacht haben anzu- bören und zu referieren wird eS in den Abschied genommen. - Luecrn und Uri wollen übrigens an ^ Orte die den Aufbruch bewilligt haben, nochmals Gesandte abordnen, um sie noch einmal dringend " bitten sich m dieser hochwichtigen Sache von ihnen nicht zu söndern. I». Balthasar. Weihbischof und Domh„r'der Stift Eonstanz «Bischof z« Ascalon). meldet als Abgeordneter des Eardinals Marc Sittich. Bischofs zn Eonsta.u- Er sei in die katholische» Orte abgeschikt. um sich zu erkundigen, wie sich die Geist- "-beu in ihrem f andel und Wandel betragen und wie eS nm die geistlichen Angelegenheiten stehe, nnd um Ordnung z„ schaffen wo es nöthig wäre; nnn habe er gefunden, daß sich die Priester an einigen Orten ^eder dem Laster des Conenbinats hingeben und sonst sich gar ungebührlich und nnPriester.ich aufführen und viel Aergerniß geben, ja ^ °uf ^ ^ «- "« ^ stellt n » tbun damit die Beschlüsse des Eoneiliums vollzogen werden und damit ' .« Mtt B.kb.deriNsl eirre» Priester anstelle. » s° der. Zarn de« ' ° z.» niffe - mw ww all.» s°« iw. Gesandte Thu. "s ^ »necrn nnd Uri melden, mit welche» Jnstrnetianen sie ihre Gesandten ? N. " » Ida" l'.t.e» »ich- bekannt sei. welche Zttf.rne.ian anf dem T°, !>> sät ss'"'^bscheti H-f a fn NI . „^dettt sie drllken ibr Befremde» »der diese Nttfrennd. U >- l°llsnr>. d..t nb-tgett «-» u die », erwarten, da r m . Strafe »erbaten babe. sich bei dem »am franjSsischen »«7?" - - "'7 n N.7» t« bechellinen t die «andtl-nt. der Orte, welche den «. ""bassador begehrten Aufbruch oder Reißzug zu ^ Mai 1585, bruch bewilligt haben, mögen sich darnach verhalten und allfällig schvn angeworbene Luccrner wieder entlassen; denn es werde auf Hab und Gut der diesem Verbot zuwider handelnden Hauptleute greifen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Landgl afschaft Thurgau e. Art. 242, Polizeiliches. Landvogtei Lnggarnö «I Art. tZ7. Rechnungssachen, Abschied der Gesandtschaft der katholischen Orte nach Frankreich an den König und an die verbündeten katholischen Fürsten (Ligue). Paris 1385, 1Ä. Mai — I«. Juli. Staatsarchiv 4!i>cerii. Akten - Frankreich 5 Nnruben. Gesandte: Lueern, Hieronimuö von Hertcnstein, Ritter, deS Raths, Uri, Bartholomäus Megnosi alt-pandvogt zu Baden, des Raths, Schwhz, Kaspar Abhbcrg, Ritter, alt-Landammann, Unterwalde» Konrad Wirz, Statthalter ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug Jakob Brandenberg, des Raths, Frei bürg. Paneraz Wild, Sekelmeistcr und des Raths, SolothurW Stephan Schwallcr, Schultheiß, Appenzell, Joachim Mcggcli, Landammann, », Die Gesandten der VII katholischen Orte nnd AppenzellS, die nach Frankreich abgeordnet sind, >»» die Herstellung des Friedens zwischen dem König und den verbündeten katholischen Fürsten zu verm't tcln, weil auch Frankreich bisher stets bemüht gewesen ist, die in der Eidgenossenschaft entstandene» Zu" stigkeitcn beizulegen, reisen am 14, Mai von Frciburg ab, kommen am 20. nach Lyon, wo sie vom G"' bcrnator, Herrn von Mandclot, freundlich empfangen werden, und erreichen am 80, glüklich Paris, ^ dritten Tag nach ihrer Ankunft (Samstag den l, Jnni) erlangen sie durch Vermittlung deö Herrn von Belliövrc, der den Gesandten während ihres Aufenthalts in Paris alle mögliche Freundschaft und fälligkeit erwiesen, eine Audienz beim König, dem sie nach angemessener Begrüßung und Vergehe»»"!! ihrer bundsgcnössischcn Treue die Beweggründe ihrer Herkunft mündlich erläutern und dann neben bcsondcrn Jnstruetion tss Mai> Lucerns nnd Uri's ihren in Schrift abgefaßten Vortrag sammt den denzbriefen übergeben. Weil nun der König sehr wünscht, jedem der Gesandten insbesondere den Zusms" der Dinge in Frankreich mündlich auSeinanderzusezcn und also jeden Tag, ausgenommen am hl, Psiug^ fest und dessen Nachfeier, welche der König dem Gottesdienst und der heilsamen Berührung oder Ernab rung der „frcvclsüchtigen" gänzlich widmet, einen Gesandten nach dem andern zu sich berufen will, ^ wird ihm dieses zugestanden. Durch diese Audienzen ward die ganze Woche in Anspruch genommen zwischen übcrschikte der König den Vortrag der eidgenössischen Gesandten sammt allen andern z»v dcnshandlung gehörenden Sachen an seine Frau Mutter zu Epernah, wo sich dieselbe gar emiig u den Fricdenöunterhandlungcn beschäftigte, in der Hoffnung, daß jede Stunde deren Abschluß zn tigen sei. Da uun aber die Gesandten wahrgenommen, daß die Dinge nicht so richtig vor sich jedermann erwartet hat, daß die Zeit gar zu sehr hinschwinde, und daß man ohne Zweifel zuHanst^ lich ihre Heimkehr erwarte, dringen sie mit allem Ernst sowohl beim König als beim Herrn von lwvre darauf, daß man sie ohne fcrucrn Verzug abfertige; denn sie müssen sehr besorgen, daß st" Mai >585. »eres Ausbleiben ihrer Obern Ungnade ihnen zuziehen würde und daß der Verzug den Angelegenheiten des Königs zum äußersten Schaden gereichen möchte, ja daß einige Orte wegen ihres überlangen Ausbleibens veranlaßt werden dürsten, den Gegnern deö Königs den begehrten Ausbruch inzwischen zu bewilligen Daranf läßt der König durch den Herrn von Belliövre ganz freundlich bitten, man möchte sich m, Zn.eteffe der S.che >,°ch -wei « dr.i -V Mi. .!«. gm.ngendett Betchmd '»tl»ssen dem, er wtff. selbst nicht. w°r»n -« h-nge, ni.d -tw-rte ..den Ängenbltk grnndltche °,m I«nn-, «n» " " ^.„,i.S»ch.n --Mm. dir D» m-n u»n bles.« Begehren mit Grnnb M i 7, - ""7 .»I st gern An-t.°gb°-H°nhe,« »eis» will, wird dies., „Ans,.ig. cht.»,«I-ge„ k.t.n md .»« » »^ ^ ^ ^h-ifti ,M z„„i> „ach dm. s-1-INI,-!. tl.ch stnh ' G -l -»dtett durch jwei Ordensritter jtl sich bernfen und eröffne, ff. ni.d verrichteten o -- Gesandten haben bereit« wahrnehmen können, das. e« nicht chn.it in einer sch-llch-n l-nh- Stand, gekommen seit da sie nbrigen« den ihren «"e Schuld, da,! n.cht s )on j . ^ ^ um sie gleichfalls zum Frie- °de,n den .mm» «°ben, ° n » « d-.esbs. gemei... den Zrieden nnierhandein ... »eisen, ,° Mit seiner Frau Mtt tn , ^ g«shx,un wiederum an den Hof fommen, wo er ihnen seine Antiochien sie diesen Auftrag eis» m Gesandten nach dieser Audienz mit den Wirthen abgerechnet, sich wo« lchriftlich zustellen werde, D de" ^ ^ ^ ^ «i'ii Herrn den Bestibv-e ^ ^ ^ ^ ^ gewesen, bis,I t >«" ^ B-Hii, das. sei». Frau Mittler bereit« ans dem Weg Nachricht gebracht habe, aß ^ Ankunft abzuwarten, indem die Gesandten sie vielleicht un- "ach Paris sei und daß er a so ra . nächsten Weg einschlage, sondern ..ihren Häusern nach- «wegs nicht antreffen würden ^ eingestellt. Zu gleicher Zeit erhalten die Gesandten al)re". Daher wird die vorhabcm . Juni), die andere von den verbündeten Fürsten W« Zuschriften, die eine vom König ^ Navarra in Abrede, daß er die Fürsten die Waffen zu ^ Juni), In der erster» stellt i Fürsten daS Gesuch, die Gesandten möchten, weil sie «»reifen veranlaßt habe. In der an eni Ursachen dieses Krieges zu crkitndigen, was uicht ge- ihre» Obern hergcschikt worden, »c, ^ ^ kommen, oder aber eine Malstätte zur Besprechung ^ehen könne, ohne auch sie ^wortct: Weil seine Zuschrift von großer Wichtigkeit und Zeichnen, Dem König von Navarra wn ^ bringen, die ihm seiner Zeit der Gebühr nach ant- ^mlich umfangreich sei, werde man geschrieben: Weil man erst am vorigen Tag des Königs 0«en werden. An die verbündeten Fm ^ ^ ^ vcn Obern erhaltenen Auftrage nachkommen ^ Solution empfangen, habe man n> ) einfinden, wohin sie beschicden werden; 0'nen; jczt aber wolle man sich dre> ' „jcht glau- w Fürsten möchten ihren Entschluß ^.uen in Eile ein anderes Schreiben zugeschikt mit Angabe man wolle die Sache hinziehen, , zzjgilia Abend vor Johann Baptist <22, Juni), während 0 Ursachen des langen Ausbleibens, Königin warten, werden sie von der Stadt Paris auf 0 Gesandten noch aus die Ankunft der a ^ ^Hannes Feuer anzusehen, daS der König nach altem 0' Rathöhaus ..cn Grövc" u"' ' Pilleroy, der an die alte Königin ab- ^uch anzünden werde. Am Abend des - ^ >- folgenden Tag seinen Bericht vor dem Ratb, Am ^schikt worden, wieder bei Hofe an und ersta Mai 1585, 26, fahrt der König zu seiner Frau Mutter nach „Laiguh" (Lagnh), von wo er erst in der folgenden Nackt zu- rükkehrt. Am 28, läßt der König den Gesandten sein großes Mißfallen und Bedanern über den neue» den Fürsten bewilligten Ausbruch vorhalten, was sie veranlaßt, noch mit mehr Nachdruk auf unverzügliche Abfertigung zu dringen. Am l, Juli endlich erhalten sie eine schriftliche Antwort des Königs, ^ Sie rühmen ihren Obern, wie der König sie den ganzen Monat, während sie in Paris gewartet, kostenfrei gehalten und beim Abschied herrlich beschenkt habe, und bitten, für diese bewiesenen Ehren und Gna den zu gelegener Zeit dem König zu danken, — Am 2, Juli verreisen die Gesandten von Paris »ach Nemours zur alten Königin, wo sie dieselbe sammt den Verbündeten Fürsten am Juli antreffen. Nachdem sie hier ihre Eredenzbricfe sammt einem Brief des Königs an seine Frau Mutter nach angemessene' Reverenz und Salutation überreicht, werden sie von der alten Königin sogleich abgefertigt mit dem Ansuchen und Begehren, die nöthigcn Schritte bei den Obern zu thun, damit diese den bewilligten Aufbruch wieder zurükziehcn, der nicht allein dem König höchst nachtheilig sein, sondern auch in der Eidgenossenschaft eine gefährliche Trennung herbeiführen würde; diese Kriegsleute könnten wohl bei bessere' Gelegenheit gebraucht werden; denn sie halte den Frieden für ausgemacht und es bedürfe nicht mehr >e viel Kricgövolkö; was ihren Sohn den König anbetreffe, soll man versichert sein, daß kein Fürst unter der Sonne es besser mit der Eidgenossenschaft meine; man soll auch nicht übersehen, daß Frankreichs Wohlstand mit dem der Eidgenossen innig zusammenhänge; sie bittet wiederholt, man möchte benannten Aufbruch einstellen helfen und bei der aufgerichteten Vereinung treu und standhaft verbleibe», man werde sie stets wie bisher als gute und gnädige Gönnerin finden, — Nachdem die Gesandten sich bei der Königin verabschiedet, verfügen sie sich zu den verbündeten Fürsten, um auch diese hoch »»b ernstlich zu einem billigen Frieden zu ermahnen. Nach angemessener Vcrdanknng sezt der Eardinal Ka'i von Bonrbon in der verbündeten Fürsten (Karl, Eardinal von Guise, Heinrich von Lothringen und von Lothringen) Namen auseinander, aus welchen Gründen sie zu den Waffen zu greifen genöthigt wo» den: Obschon nämlich niemand in den Eifer des Königs für die katholisckc Religion Zweifel seze, ^ haben sich doch die Verhältnisse „bewußter Personell" wegen also gestaltet, daß die katholische Religio nach des Königs Ableben unvermeidlich in äußerste Gefahr gcratheu würde, wofern sie als gute k»tln tische Fürsten, welche ihren Glauben, ihre Treue und Glaubhaftigkeit gegen den König und die K'"»^ Frankreich bei allen Anlässen klar und unzweifelhaft an den Tag gelegt, diesem Ucbel nicht bei Ze>^' entgegen gearbeitet hätten; sie seien treue redliche Diener des Königs und alles was sie thnn, gcM allein zur Erhaltung der wahreil allein seligmachcnden Religion; weil die Sache so äußerst wichtig »'^ weil sie in so kurzer Zeit nicht ans die vorgelegte Proposition gebührend zu antworten im Staude >e>e», so bitten sie, mau möchte ihnen einen halben Tag einräumen, um sich darüber berathcn und dann sch'^ lichc Antwort geben zu können. Dieses wird bewilligt, worauf die Gesandten am Abend, weil zu ^ mourS kein Unterkommen zu finden, nach „St, Mathnrin" in ihr Quartier zurükkehren. Am feiges" Tag, Freitag nach Ulriei t5, Juli) reiten die Gesandten wieder nach Nemours zu den verbündeten stcn, um den Abschied zu begehren. Hier werden ihnen vor „gescßncm" Rath nochmals alle Gründe > ^ Ursachen der gegenwärtigen Bewaffnung erläutert mit der dringenden Bitte, dieses in alle» Treue» reu Obern zu hinterbringen und sie in ihrem billigen und göttlichen Vorhaben für befohlen zu wofern man ihnen nicht halte, was ihnen im gegenwärtig in Unterhandlung befindlichen Friede» sprachen werde; die Artikel des Friedens werden sie den Gesandten durch einen besondcrn ^ Mai 1585, 869 nachsenden*) -Was sich sonst noch auf dieser GesandtschaftSreise zugetragen, darüber mag jeder Gesandte an seine Obern weitläufiger berichten.-Am 15. Juli gelangen die Gesandten nach Solothurn znrük, wo Von den drei Schreiben des Königs (1, Juli), der Königin Mutter (4. Juli) und der verbündeten Fürsten (K Juli) an die katholischen Orte jedem eine Abschrift zugestellt wird, damit die VIl katholischen Orte sammt Appenzell ihre Gesandten auf den Tag zu puccrn am 28, Juli mit angemessenen Vollmachten darüber versehen. I». Die Gesandten sollen an ihre Obern berichten, mit welchem Fleiß und Ernst der Ambassador Herr von Fleury, die Gesandten ermahnt und gebeten hat, die Zurükberufnng des den Fürsten bewilligten Aufbruchs zu bewirken; weil nun der König selbst und die Königin Mutter die nämlichen Begehren gestellt haben, „so wird allen anempfohlen, die Sache in allen Treuen an ihre Obern Zu bringen. 70«». Conferenz der die ^andgrafschaft Thurczalt regierenden Orte. Bischofszell. 19. Mai (Sonntag knulnio). Staatsarchiv Lncern. — Akten Bischosszell. lAuch in den Archiven Zürich und GlaruS.I Ratböboteu' ssürich Heinrich Thommann, alt-Sekelmeister, Lncern, Heinrich Flckcnstcin, Schultheiß Nri Ambrosius Püntiner. Statthalter, Schwhz, Hans Gasser^ait-Landammann, Untcrwalden, «-IV-r Ak.b >»- »» W-ldi W-lfgaug Vusii, nid dem Wald, Zug, H.unuch Ztttu. d.S ^ >» Dir »s-udtt »«» SchwY.1 m°«> «uj»>,^ Dn BZchdf zu S-uft-uj d-llzc cuug° S!..glc„„ und Sch>°ss-r)„ der «dgc»dsftulch-f> und >» >"» ^°^-i°u. »»w-u,I>ch i» VischdfSM und Arb-U, ->>f «.Ichc „ AN g b°.»° Eidg-u°ss-» -W .«—>« ^ Neuerungen und es möchte dicö mit der Zeit auch den Eidgenossen uerthanen viele Beschwer n ^ ^ ^ bei Erledigung solcher Vogteien diese mit gropcm stiachthml gcrei > ' . ^-Dieses wird in den Abschied genommen. Dem Landschreiber ge ornen Eidgenosten bcstzt en . ^ Nbschicdcn nachzusuchen, was in dieser Sache schon beschlossen zu Ladeir wird aufgctrageil, in den worden I». «I. (S. u. Thurgau). Man sel..- anch im Abschnitte HerrschattSangclegcni.e.ten: » Art 7. Besezungd.bisch .const.Vogt, putsche ge.», Nogtere» uberh, - ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^nndgrafschaft Thurgau Einkauf ».Niederlassung Akren: Frankreich, Unruhen Friedensartikel zwischen dem König und den Eardinälen von ) Staatsarchiv Lucer»; Akte«: " ' ' ^ ^.5 KöniqS Heinrich III von Frankreich über die Vereinigung .u »».«uuiie: <1- u, 7, ^»11. ourbvn und von Gusse und Maycnnc, ^ lkl"er Nnterthanen zur katholischen Religion: rublieier. 18, Juli I58S. Juni 1585. 7!«. Confereuz der V katholischen Orte. Lucern. 1383. I. Juni. Staatüarcviv Lucern. Luccrn. Absch. Bd. I'. ILZ. — Allgem. Absch. Vd. VI! >:!!!. iAuch im LlindeSarchiv Obwaldcn.I Rathsboten: Lucern. Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schulthcis; und Panncrherr; Niklaus KrnSi Sebastian Fecr, Pannerherr, beide des Raths. Uri. Sebastian Tanner, Ritter, alt -Landammann. Schwhi^ Johann Gaffer, Ritter, alt-Landammann; (? Ulrich) Ceberg , Statthalter. Unterwalden. Niklauö von Flüe, Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lusfl, Statthalter nid dem Wald. Zug. Gotthard Schmid, Ammann. ». In Bezug auf die gegenwärtigen Unruhen und die geworbenen Aufbruche wird nach Eröffnung der Instructionen folgendes verabredet: Weil Frcibnrg auf leztem VU-örtischen Tag die Erneuerung der Bünde beantragt hat und weil Bern ohne Unterlaß in Frcibnrg dringt, den besonder» Bund und die Brüderschaft mit ihm zu erneuern, und da zu besorgen ist, es möchte dabei auch etwas in Betreff der Stadt Genf „cingcflikt" werden, was freilich die katholischen Orte bisher aus billigen und christlichen Beweggründen und mit allem Eifer und Ernst zu verhindern gesucht haben, so will man ans dem von Freiburg auf künftigen Dienstag (4. Juni) angcseztcn VU-ortischen Tag vorerst vernehmen, was die Gc- iandten von Frcibnrg vorbringen werden, und alsdann sie ermahnen, sich wohl zu bedenken und sich in nichts einzulassen, was dem gemeinsamen Wohl des Vaterlands und dem katholischen Glauben nachtheilig sein möchte. — Dieses wird in den Alstchied genommen. I». (S. u. Sargcms). v. Der spanische Ambaffador Pompejns vom Kreuz vermeldet des Königs und des Gnbernators zu Mahland, Herzog de Terra Nova, Gruß und gnädigen Willen, ermuntert zur Unterstüznng der katholischen Fürsten in Frankreich und sichert auf den Fall, das; ihnen etwas deshalb widerfahren sollte, des Königs und des Gubcruato>s Hülfe zn. — Der Vortrag wird angemessen verdankt und in den Abschied genommen. »I. Herr de la Motte, Gesandter der Fürsten des heiligen und katholischen Bundes (Ligue) in Frankreich, begehrt Aul> wort in Betreff des jüngst angesnchten Aufbruchs von iMiii Mann zum Schirm und zur Rettung ^ katholischen Religion. Weil nun sehr viel daran gelegen und jeder Verzug gefährlich ist, so soll sich Ort unverzüglich darüber entschließen; sobald leztcrcs geschehen, will man auf des Gesandten Kosten ff gleich einen andern Tag ausschreiben, uns über die Bestallungen u. s. w. sich mit ihm zu verständiges « . Den bischöflichen Räthen zu Konstanz wird Christoph Mörikofer als Stadtschrciber von Bischoffff empfohlen, lieber die andern Punkte, nämlich die bischöflichen Vogtcien, Priesterschaft, Pfründen und Religion betreffend, soll jedes Ort auf künftigen Tag zu Baden instruieren, 1. (S. u. Luggarus). K- beschwert sich, das; einige Unruhestifter sich unterstehen, wider Recht und Billigkeit alte Gewohnhei^u und Bräuche umzustürzen, und ruft die andern Orte um Recht wider dieselben an. — Das Gesuch in den Abschied genommen mit der Versicherung, das; man nicht ermangeln werde, Zug bei Frieden u» Recht zu schirmen. Juni 1M5, Deuts». ^ Herrschaft--..ge,e..tn5e.',en.- »tschc g.m. Bogtc.e.. uberh «, Ar.. 8. B°sez..ngd. bisch. «nst.Vsqt Grafschaft SarganS. d. Art. .44. Klöster. Vaudvogtei LuggaruS. k. Ar. ,Z8. Rechn»,,j,ss-chvn. 7IR. Coilferenz der VII katholischen Orte. Lucern. z Juni. Staatsarchiv «»cer». «»cern. Absch. Bd. .86. — Allqen,. Atsch Bd n» Ita .. . IUI -c>°. I!U. 1.8. «aiideSarchiv Schwy, lAuck in den Archiven Ob.nalden. Freidurg und Svlothurn.I RathSbotcn- Lucern. Heinrich Flckcnstcin. Ritter, Schultheis.: L-udmi,-. >ne..^ e>ß; Sebastian Feer, Pannerherr; NiklauS KruS, beide des Raths. Ilri Sebastia ^ «t-Landammann. Schwyz. Christoph Schorn-. Ritter, alt-t-andammann und Pannerherr; qana ! r-' ^t-Landammann. Unterwalden. Niklaus von Wie. ilandammann ob dem Wald- W ff ^ 6 ^us„. Statthalter nid dem Wald. Zug. Heinrich Mehenberg, des Raths F.eibnra ? ""enstol, Bürgermeister; Martin Gottrow, beide des Raths. Solothurn Säanv.n. « Die Gesandten von Freiburg und Solothurn eröffnen beffsitin, 8».- ^.» - ^wohl ais von den Fürsten deS heiligen Bunds begehrten Aufbrüche - Es sei"'.,,^"^ ^ auch den Fürsten deS hl. Bunds Truppen bewilligen würde daraus Gekabr v Irland erfolge., möchte, indem sie gegen jene geführt würdW w/^ "n. KWi l "r da- ' nuch.ei die Sache bedenklich wegen der Verpflichtung und des Bündnisses, das man mit dem Mnch bitt,' ^"'nden haben sie die Ausschreibung gegenwärtigen TageS begehrt; sie rathen „„d Aus,/"""'" ^'ten Treuen, die Sache nochmals reiflich zu überlegen und den von den Fürsten bcaehrte» ba/ bewilligen, weil ja auch der König nichts unbilliges handle und den Fürsten anneln» c Fricdensbedingungen anbiete. Obschon die andern V Orte überzeugt sind, dasi die beiden Orte i>, gutherziger Gesinnung diese Ermahnung und Bitte gestellt haben, so können sie sich doch z>7nicbt.> er», entschließen, als das vorgebrachte in den Abschied zu nehmen und in allen Treuen an ihre Oben, eröss '' Sceretär und Dolmetsch des französische,l AmbassadorS von Fleurv de.-.?/"' den Orten, welche ,hm gemäß Vcrcinung den Aufbruch bewilligt haben und liger ei" ^ ^"PPen anders nicht als gemäß Vcreinung und nur zu seinem Schuz vor m.hil »ab "'"'d"' "rrwendet werden; die ail den Köllig abgeordneten Gesandten haben gnädige Auf wrr/" da sie zuversichtlich viel zur Förderung des Friedens ausrichten werden; der Könia ^ e auch Anordnungen treffen, daß in Zukunft die Zahlungen richtiger geleistet werden ; derselbe könne ^ ">cht genugsam verwundern, daß einige Orte den Deputierten einiger Fürsten, die sich gegen de, sch'"'"' 'hrcn natürlichen Herrn, empört und zu den Waffen gegriffen haben, so viel Gunst und Vcn" iÜii's^'^" und sogar einen Aufbruch bewilligen wollen; denn dieses widerspreche den Zusagen, die man bem " ^uicnerung der Vcrcinung dem König gemacht habe; daher ermahne er, diesen Aufbruch nich/"" '"'sten, und begehre, daß man dem König die schuldige Mannschaft zuziehen lasse, weil der Köni" 873 Juni 1585. keinem Fürsten der Christenheit in Beschirmung und Erhaltung der katholischen Religion und in katholischem Wandel und Leben etwaö nachgebe. Ballier wird ersucht, jedem Ort eine Abschrift seines Vortrags zukommen zu lassen, um sich darüber berathen zu können. — Ballier legt sodann auch noch eine Widerlegung der Declaration vor, welche die Fürsten des hl. Bunds erlassen haben; dieselbe wird aber wegen ihres Umfangs und aus andern Gründen nicht verlesen. (Erklärung Königs Heinrich von Frankreich über die Unruhen und Kriegsempörung in seinen Landen; Paris im April 1585. — Allg. Absch. Bd. 66- MI. 61.) «. Der Vorschlag, den neu erwählten Papst (Sixtus V; erwählt 24. April) zu beglükwünscheN/ wird all mgtruonllum genommen. «I. Die Kaufleute in der Eidgenossenschaft stellen das Begehren, es möchte jedes Ort seinen Gesandten auf künftige Tagsazung zu Baden Instruktionen erthcilen, damit der im Jahr 1561 auf fünfundzwanzig Jahre bewilligte österreichische Zoll zu Breisach nicht mehr erneuert werde, weil er allen Kauflcuten und dem Vaterland so sehr beschwerlich sei. — Das Begehren wird »i den Abschied genommen. Die Orte, welche den von den Fürsten des hl. Bunds in Frankreich begehr'' ten Aufbruch bewilligt haben, sollen ihre Gesandten auf den 11. Juni nach Lueern schikcn, um den fürst- liehen Gesandten ihre Antwort zu bringen und über alle Punkte sich mit diesen zu berathen; es mögen auch die Hauptleute, die sich bei diesem Zug brauchen lassen wollen, zu gleicher Zeit sich daselbst einfinden- t". Gemäß des lcztcu Abschieds zu Luceru wird mit den Gesandten von Freiburg das nöthige verhandelt bezüglich der Erneuerung ihres Bundes oder BurgrechtS mit Bern. fS. u. Luggarus). I» Gemäß Abschied zu Baden war der Streithandel zwischen denen von Mühlhausen und ihren vertriebenen Burgern Jakob und Matthias Finningcr einigen aus den eidgenössischen Orten zum Entscheid übergeben worden- Auf die Klage der Finninger wird au die von Mühlhauscn geschrieben, daß man mit Bedauern vernommen, daß sie den Finningern das Geleit zum Rechten abgeschlagen und Tätlichkeiten gegen selbe und deren Angehörige vorgenommen haben, und daß man unfehlbar erwarte, sie werden gemäß Beschluß zu Baden den Finniugeru ein gebührend unparteiisch Recht zu Theil werden lassen. I. Gemäß Beschluß auf dc>" Vll-örtischen Tag zu Lueern am 16. April wird mit dem savohischen Ambassador Rüksprache genommen, worüber an die geheimen Räthe zu referieren ist. I. ans dem Schwyzcreremplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landvogtei Luggnrns. «r Art. tZS. Rechnungssachen. 712. Gemein - eidgenössische Tagsaznng. Solothurn. 158S, 12. Juni. Staatsarchiv Luccr». Allgem. Absch. Bd. NN. tg». iAuch in den Archiven Zürich. Obwaldcn, Glarus und Frciburg.I ^ Gesandte: Zürich. HanS Keller, Obmann und des Raths. Bern. Beat Ludwig von Mülincn, a Schultheiß. Lueern. Niklaus KruS, Landvogt und des Raths. Uri. Ambrosius Püntincr, Jakob Muhcim, beide des Raths. Schw hz. ki. Stadler (nach andern Sattler), Landvogt und ^ ^ ^ Unterwalden. Wolfgang Zelger, Landammann. Zug. HanS Bossart, des Raths. Glaruö. ^ . Wichser, Landammann; (Jost) Tschudi, des Raths. Basel. HanS Rudolph Hubcr, Wechselherr, ^a Juni 1585, 873 873 Hoffmann beide des Raths, Fr ei bürg, Peter Krumenstol, Bürgermeister; Martin Gottrow, Sekclmei- ster und des Raths, Solothurn, Urs Rudolf, Venncr und Sckelmeister; Hans Scheidegger, Bauherr; Lorenz Areggcr Sckclmeistcr (der die Frag hielt), — alle des Raths, Schaffhausen, Dietcgen von Wildenbcrg Bürgermeister, Appenzell, (Hans) Bodmer, Landammann, Der französische Amdassador, Herr von Fleurh, auf dessen Begehren gegenwärtige Tagsazung ausgeschrieben worden, wird darüber angefragt, ob er dem Inhalt jener Zuschrift, welche er bezüglich des AufbrnchbcgchrcnS der BundcSsürstcn in Frankreich an jedes Ort erlassen, im Namen des Königs noch etwas beizufügen habe. Derselbe gibt nun folgende kurze Erklärung: Sowohl der König als er haben au alle Orte'die Ermahnung erlassen (1, und 8, Juni), den verbündeten Fürsten in Frankreich keinen Aufbruch zu bewilligen; dessen ungeachtet habe er vernommen, daß man in einigen Orten auf deren Begehren eingetreten sei; daher bitte er dringend, man möchte wohl bedenken, was für Nachthcil daraus nicht nur für die Krone Frankreich, sondern auch für die Eidgenossenschaft entspringen würde, und wünsche, dasi man seinen schriftlich abgefaßten Vortrag verlese, sowie auch den achten Artikel des ewigen Friedens, damit jeder Gesandte sich zu erklären wisse. Nachdem nun nach Verlesung obbenanntcr Dcelaration die Gesandten ihre Jnstruetionen eröffnet, erklären die acht Orte Zürich. Bern. Glarns. Basel, Fre.bnrg, Solothurn Schaffbauscn und Appenzell, daß sie die Empörung in Frankreich von Herzen bedanern, sowie daß einizc Orte sich in den „Gegcnzug" (in den Dienst der katholischen Fürsten) begeben haben oder begeben wollen- wenn jedoch leztercS geschehen sollte, was Gott abwenden möge, könne jeder Verständige die daraus entspringenden Folgen ermessen; sie erwarten aber, jene Orte werden den berührten Gegen- -UP einstellen- sie werden übrigens nicht nur den achten Artikel des ewigen Friedens, sondern auch alle andern Artikel desselben sowie die neu bcschworne Vereinung stät und fest nach bestem Vermögen hal- ten. in per zuversichtlichen Hoffnung, die V katholischen Orte werden ihre Gesandten ebenfalls mit Voll- . u. der znver lcylucvc. ^ ^ ^ AmbassadorS zu erklären. Die V katholischen Orte »°»>. .!ch >',w d°» t->. V.m,.°g d» «...b.ss.da.« bn H.W, ..... ch' " . , ' d-5 .»» VW. d°„ de... acht-.. ^ ...da... Gd«a.wss..., DI- ach. V.7« mit «affcr, d i, mit gilt-.. Mitttin d-impfc.., damit im Vater. e stnden nun für gu, ..-galten bleibe, und beschließen, an die V Orte zu schreiben, was nu Fnedcn, Ruhe und unig ^ (Abschied betreffend den guisischcn Aufbruch; Ermah- dwsen, so Gott will, nicht unangenehm M W ^ ^ ^ Aufbruch iu den Dienst des hl, Bunds uung der acht Orte an ^ gucern; Akten: Unruhen in Frankreich.); auch mögen die Mcht bewilligen. ... ll, 13. 2""' ^ Sw ^ ^ esandtcn der V Orte an ihre 7. ^ Ambassador in Bünden, Herr von Lhverdis, ersucht im abcn, I». HS. u. Luggarus), «. De ^ beim Gubernator der Grafschaft Burgund in Bc- amen der Fürstin von Longnon e ^ Grafschaft Korn und Gersten vertauscht, dem aber "ff eines Untcrthancn von ' Actraidc sammt Roß und Wagen confiSeicrt worden, - durch einige burgundls w . Neuenbürg und ValendhS im Bezirk der Eidgenossenschaft ge- » wird entsprochen, weil die ( U ^„fschast und den Eidgenossen freien Kauf gestattet, ,1. Das egen ist und die Erbcinung zwijswn katholischen Orte um eine Verwendung beim Papst für «-such dt- H...M ..... °n ^ w'Uen Bruder Aurelius, der in Rom gefang 871 Juni 1535, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbciten, Landvogtci LuggaruS. d. Art. 140. Rechnungssachen. 713. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1383, Donftng den 13. Juni Staatsarchiv Lucer». Lucern. Absch. Bd. t'. 18S. — Atlgcm. Absch. Bd. NIZ. 178. Rathsboten: Lucern. Heinrich Flekenstein, Ritter, Schultheis; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt -Schult- heiß; Jost Holdermcycr, Sekelmeister. Uri. Sebastian Tanner, Ritter, alt-Landammaun. Schwhz. 3e- Hann Gasser, Ritter, alt-Landammann. Unterwaldeu. Niklaus von Flüc, Landammann; Johann Roß acher, alt-Landammann ob dem Wald. Wolfgang Lussi, Statthalter nid dem Wald. Zug. Adam Bach- manu, des Raths. Herr de la Motte, Gesandter der Fürsten des hl. Bunds in Frankreich, bittet um freundliche" Bescheid über sein lczthin gestelltes Begehren um einen Aufbruch zur Untcrstüzung des göttlichen Vor Habens dieser Fürsten und versichert neuerdings, daß dieselben nichts gegen den König beabsichtigen, daß sie nicht nach der Krone streben, wie ihre Feinde verdächtigend ausstreuen, sondern daß sie vielmehr die Sicherung der Krone im Interesse deö Königs, besonders aber die Erhaltung der katholischen Religio" bezwekcn, und daß auch die Truppen der V Orte zu nichts andcrm verwendet werden sollen, wofür d>c Fürsten, wenn eS nöthig wäre, genügende Versicherung geben würden. Luccrn, Uri, Schwhz und Nid- walden sObwalden behält sich den Entscheid bis zur Rükkehr der in Frankreich befindlichen Gesandten vor) erklären sich nun dahin, daß sie im Namen Gottes und seiner würdigen Mutter Maria und deö ganzen himmlischen Heeres zum Schirm und zur Erhaltung deö katholischen Glaubens diesen Aufbruch bewilligen; sie vereinbaren sich auch über die Artikel, wie die Truppen in diesem Dienst gebraucht wcr den sollen, und über noch anderes, was zu dieser Sache nothweudig ist. Diese Artikel sollen in einen or deutlichen Abschied zusammengestellt und den Obersten und Hauptlcuten besiegelt übergeben werden. Gesandte von Nidwalden wünscht schließlich, daß die jezt bewilligten Knechte nicht weiter als auf d>r „Frontier" ziehen sollen, wie man es für die schon Weggezogenen auch cinbedungen habe; die EntjM nung, daß zu Solothurn nichts vorbehalten worden, nimmt er in den Abschied. I». HS. u. Luggarus). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSa»gelc>ie»heitcn ^ Landvogtei LuggaruS. i>. Art. i-ti. Rechnun>sSsachen. 7IA. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern 1383, Mittwoch den 1» Juni Staatsarchiv Lucer». Lucern. Absch. Bd. IV Igz. — Allgem. Absch. Bd. KU. 180. Rathsbotcn: Luc ern. Heinrich Flekenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt -Schnt heiß; Sebastian Fcer, Panncrherr; Niklauö Krus, beide des Raths. Uri. Jakob Muheim, des Rat ^ Schwhz. Werner Pfhl, Landammann; Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammann und Pan »cr)or Juni 1585. 875 Unterwaldcn. NiklauS von Flüe, Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lussi, Statthalter nid dem Wald. Zug. Hauptmann Hans Kaspar Letter; Hartmann Heinrich, beide des Raths. Nach Verlesung einer Zuschrift der übrigen acht Orte aus Solothurn, sowie der Schreiben des Köuigs (8. Juni) und der Gesandten in Frankreich (7. Juni), hat man zwar für nöthig gefunden, dem Ambassador und den acht Orten geziemend zu antworten; weil aber dieser Handel in einigen Orten vor die höchsten Gewalten gebracht werden muß und einige Gesandten nur Vollmacht haben anzuhören und zu referieren, wird der Entwurf zu dieser Antwort in den Abschied genommen; jedes Ort soll seinen Entschluß darüber bis zum 22. uach Lucern schikcn. I». Weil Hauptmann Aurelius VergeriuS aus Frankreich von der hl. Inquisition in Rom des Glaubens wegen verhaftet worden, wird gemäß des Abschieds zu Solothurn und auf Begehren deS AmbassadorS und auf die Bitte seines Bruders Alois VergeriuS an den Gardehauptmann in Rom geschrieben, er möchte dem VergeriuS. wenn er wider den katholischen Glauben in nichts sich verfehlt habe, zur Begnadigung bchülflich sein; man wolle ihm aber nichts vorschreiben, wenn derselbe nicht ein guter katholischer Christ sei. Dem Bruder wird überlassen, diese unvorgrciflich'e Verwendung anzunehmen oder nicht, v. Der Gesandte von Zug klagt, daß wegen der Anstände zwischen den Räthen und der Burgerschaft ernste Unruhen zu besorgen seien, weil einige unruhige Köpfe dem ergangenen Rechtsspruch sich nicht fügen wollen, und bittet um Rath und Hülfe.— Es wird ihm der Rath erthcilt, beförderlich einen Tag zu bestimmen, um zu vernehmen, ob mau die Räthe gegen jene Leute beim Rechtsspruch schirmen wolle; die vier Orte wollen auf benannten Tag auch Gesandte abordnen und den Handel beilegen helfen. S. (S. u. Vier cnnetbirg. Vogt, überh.). e. Es sollen die Gesandten auf künftigen Tag zu Baden mit Vollmacht versehen werden, der Stadt Straßburg aus 'hr Ansuchen nm ein Bündniß zu antworten, daß man es wegen eingetretener Umstände und weil man 'hr Begehren nicht überall an die höchsten Gewalten habe bringen können, bei dem vorigen Bescheid bleiben lasse Darüber sollen sich die Gesandten auch mit denen von Freiburg. Solothurn und Appenzell verständigen, da man als Katholiken sich in diese Sache nicht einlassen kann, was man dem Papst auf seine Ermahnung bereits versprochen hat. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten.' y>- . «I Art. 259. Verkehr mit MaNland. 1"er ennetbirg Nogteicn uberl,. 7IS Ennetbiraische Iahrrechnungs-Taqsazung. Lauis. 24. Juni. Staatsarchiv Luccr... Ennetbirg. Absch. IV. 42!.. jÄuck in den Archiven Zürich. Bern. Mar»« und Solothurn. i von Bonstetten. Bern. Hanö Spätig. Luceru. Hauptmann Balthasar w'ff« u.° Schi) Schw«, «r»°Nn H-Mp»,P.,.r Zmf.Id, R.chS °b dn>, «°ld Zug W-»" SI--»- Hlm« Glorn.. B°,.b M-I. «°. H °r»l°ch.r, «..Iburg, Wilh-lm K.UM.U »°I, Sbl°.b»ru H°u»,m-nn G.b.g z .°»ch.r, Schuff. b°usen. Jakob Rudolf; —alle des Raths. Juni 1585. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Vier eniietb. Vogteien uberh. » Art. t44. Polizeiliches. Lauis und Mendris zx. Art. 33. Amtsrechnung. Laudvogtei LauiS «. Art. 428. Uiiterstiizungen. t> Art. l28. Bußenrechnung. v. „ 387. Jußizsachen. i „ 338. Justizsachen. r. „ 483. Kirchcnsachen. Laudvogtei Meudris. a. Arl. 557. Zollsachen. Bellenz. Bolleuz und Riviera >«- Art. lüi. t. aus dem Bernereremplar. Gemein - eidgenössische Jnhrrechnnngs - Tagsazung. Baden. 1383, Sonntag den 30 Juni. Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bd. Nl!. 188. Staatsarchiv Hürich. Absch. Vd. Nr 1^9 foi. ^77. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. tili. kol. 7^3. Archiv frommen Altvordern ihnen vor Augen stellt und sie auffordert, daS Nebel wieder gut zu machen, wirb verdankt und, weil mau darauf zu antworteil nicht instruiert ist, in den Abschied genommen. «>» ordnete der Stadt Genf beschweren sich, daß der Herzog von Savoycu dem ergangenen Spruch Abschaffung der neuen Zölle nicht nur nicht nachkomme, sondern die Kaufleute noch mehr beschwere,^ früher, und bitten um Hülfe und Rath. — Wird in den Abschied genommen. All den Herzog von vohcil wird ein ernstes Schreiben sl2. Juli) erlassen mit der Bitte, er möchte die neuen Zölle zu soix uild Pont-Arva aufheben und darüber Antwort geben. Z». Der Gesandte der beiden gehe!»"" Räthe der Stadt Straßburg, (geuanut die Dreizehn und Fünfzehn), Stadtschreibcr und Shndie P^ lus Hochfelder, eröffnet nach gewöhnlichem Gruß: Es habeil Meister und Rath der freien ReichB ^ Straßburg aus der Relation ihrer Gesandten vernommen, wie freundlich diese von allen Orteil nominen worden; dafür danken sie ganz verbindlich und nachbarlich und werden es stets derEidgeuoi^ schaft uild ihren Angehörigen zn bcschuldcn wissen; sie wünscheil nun, daß mau sich endlicb über Juni 1585, 877 angetragene Bündnis; entschließe, oder aber, wenn dieses wegen der kriegerischen Lage der Dinge jezt nicht gelegen sei, eö bei nächster Gelegenheit thue; denn eS suche der ehrbare Rath der Stadt Straßbnrg nichts anderes als mit der Eidgenossenschaft in ein solch' nachbarliches Verhältnis; und Bündnis; zu kommen, durch welches jeder Thcil bei seiner Religion, bei seinem „politischen Regiment" und bei all' seinem vorigen Wesen mit Beistand des andern TheilS vor unbilliger Gewalt verthcidigt und erhalten würde; sollten übrigens die Eidgenossen noch in irgend etwas Bedenken sczen, so möchten sie dem Rath der Stadt Straßburg dieses nachbarlich kund thun und dessen Bericht darüber vernehmen, — Nach Anhörung dieses Vortrags wird für die nachbarlichen Gesinnungen und Erbieten gebührend gedankt mit der fernen; Erklärung daß man aus erheblichen Gründen jezt darauf zu antworten keine Vollmacht habe, daß man auch eine' Zuschrift über diese Angelegenheit vom Kaiser erhalten und deshalb alles wieder in den Abschied genommen habe, »m auf künftiger Taglcistnng Antwort zu ertheilen, (S. u. Thurgau), 5. (S u Baden) 5. (S, u. Freie Aemtcr». t. Ritter Walthcr Roll von Uri bittet abermals, seinem Sohn Haus «udwig 'zur Bestznabmc der Eomthnrei Buchst? oder aber zu ciucm unparteiischen Rechten zu verhelfen ' Bern verbleibt bei der dem 1K. HauS Fürcr von Zurzach erthcilten Autwort und erbietet sich, jedem gut Gericht und Recht ergehen zu lassen, bei welchem Anlaß es dann genügend beweisen könne mit welchem Titel es benannte Comthurei im Bcsiz habe, Ritter Roll kann sich mit diesem Bescheid'nicht zufrieden geben, weil Bern in derselben Sache nicht Beklagter und Richter zugleich sein könne und bittet ihm behülflich zu sein. Nach Verlesung einer Zuschrift des Großmeisters zu Malta an die Xlll Orte worin dicker begehrt, daß man die Comthurei dem Orden, dem sie ohne alle Ursache entzogen worden' wiederum zustellen möchte, wird Bern nochmals gebeten, sich in Güte finden zu lassen, damit das Recht vermieden werde, und 'ich auf nächsten Tag darüber zu erklären, - Der Handel w.rd Von den übriaen Orten oll j»«m...n.Ium genommen. ... Die Gesuche des vekelmeisterS von Unterwalden "ud des «uchsiuger von Glarus um Fenster mit den Ehrenwappen der Orte in ,hre neuen Hau,er wer- d-u in den Abschied genommen, Die Gesandten von Schaffhausen bitten .... Namen .hrer Obern um Fenster mit de Orte Ehrenwappen in ihr neues Rathhaus, das ,re m.t großen Kosten erbaut haben >< » er die Orte nicht ermangeln werden, dem Gesuche zu entsprechen, so wird «»->, d-i. d ° ^ ^ ^ ^ ^ 5. »»»d«°„ TW,.,».»,, °°» t >r«»»ch Mi »ml,,,m,>i,,», , T»,trist»,Ig ju Bade» mit >>»,ldam»m»» Waser Veit Zun» berichtet, da» et ° ' .,„« ,,.„r„,„.fbr..» d.t B»»d»r, driptirgr», das, sie '°'e,«°,de,t i» die li, Bind. zetlMu ^ » « z„»se», »°u da auch »ach da» 22i. Sid,, sawi. fiie idre» „«ritt.»»- > Un nun aber um u ar ^ ^ Abschied genommen. Daneben wird an die bcid ^""6 der D>ene;, Frankreich und Spanien geschrieben, sie möchten, weil die 7'" 'cndlereueeii ^ „ach Bünden abgeordnet worden, für Bezahlung e> genössischen Bolen aut 'ü ' - ^ ^ weigern. so will man Anordnungen treffen, daß " daherigen Koste., sorgen, ^ ' ^^e. A„f lezten. Tag hatten die Kauf- und Hau USc,ch<. aus künftiger Taglmstu,^ n , ^ z^rreichischen Zölle eingegeben. Damals war verabschiedet ^ e..te von Basel ihre Beschwe de über ^ dem Haus Oesterreich ab, ?' -'veratbcu solle, ob mau nach Ablauf desselben bei dem Buckstabcu der oufen w.rd, jedes Ort sich darn ^cr einstimmig beschlossen, daß man nach Ablauf benannten ^beinung bleiben wolle oder nickt Nun wiro 878 Juni 1585. Vertrages gänzlich bei der Erbcinung verbleiben wolle; auch wird an den Erzherzog von Oesterreich mit allem Ernst darüber geschrieben. Es wird wiederum an den bischöflichen Statthalter Wohlgcmuth geschrieben, er möchte beförderlichst einen Tag nach Constanz ansezen, damit man in Betreff des Münz- ediets sich berathen könne. (S. u. Sargans). I»I». (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). ev. Es wird jezt kein anderer Tag angesezt; jedes Ort, dem etwas erhebliches begegnet, mag einen Tag ausschreiben. (S. u. Thurgau). «v. Die Gebrüder Finninger von Mühlhausen geben ihre Supplikation schriftlich in den Abschied und stellen das Gesuch, es möchten die Gesandten von Basel, wenn sie im Namen derer von Mühlhausen etwas vorzubringen hätten, dieses in ihrer Gegenwart thnn. Die Gesandten von Basel erwiedern, daß man ihnen unrecht thue, wenn man glaube, daß sie sich derer von Mühlhansen jemals angenommen haben; denn sie haben sich stets alle Mühe gegeben, beide Parteien zu vereinbaren und den Finningern die Rükkehr zu Weib und Kindern zu ermöglichen; zudem wohnen die Finninger gegenwärtig mit Weib und Kindern in Basel; sie müssen jedoch geschehen lassen, was der Obrigkeit zu Basel weiter belieben werde. — Es wird nun den Finningcrn ein Schreiben an Burgermeister und Rath zu Mühl- Hausen bewilligt und der Handel all rokoromlum genommen. K't". (S. u. Baden). KK. Rechnung über den Ertrag der Landvogteien und Geleitsbüchsen. tS. u. die betreffenden Landvogteien und Geleitsbüchsen). «Iii aus den Eremplaren der Archive Zürich und GlarnS. — «>>. aus denen der Archive Zürich und Bern. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenbciten: Deutsche gem. Vogteien nberh v. Art. 2?. Zustizsachcn. Landgrafschaft Thurgau n Art. 32K. Stifte und Klöster. an Art. 305. Kirchliches u. GlaubenSs. I. .. 2l2. Justizsachcn. iric. ., 35. Amtsrechnniig. >i ., 108. Leibeigenschaft u. Fall. Landvogtei Rheinthal » Art. 22. Verwaltung im Allgem. i>. Art. 92. Handel und Gewerbe. e .. 117. Rhein. i >, 23. Verwaltung im Allgem. r. .. 5. Verwaltung im Allgem. «i.'. .. 53. AmtSrcchnung. ir. .. 13«. Kirchliches. Grafschaft SarganS >». Art. 145. Klöster. »» Art. 147. Klöster. >i .. UV. ,, »re .. 34. Amtsrechnung. Grafschaft Bade». in. Art. 19K. Locales. ir. Art. 44. Märchen. r .. 103. Unterstüznngen. „ 37. Amts- ». Gcleitsrechn. Landvogtei Freie Acmter. n. Art. 89t Judicatur u. Coinpetenzs. «re Art. 4i. Amtsrechnung. Vier ennetb. Vogteien nberh. Ii Ii Art. 2K0. Verkehr mit Mahland. Grafschaft Nznach und Gaster » Art. 45. 7R7 Conferenz der III Schirmorte des Klosters Engelberg Engelberg Ttk8!5, Ä Juli Staatsarchiv Luccrn. — Akten: Kloster Engelbert,. Rathöboten: Lucern. Ulrich Dnlliker, Landvogt. Schwhz. Sebastian von Hospital, Landvogt Unterwaldcn. Johann Roßacher, alt-Landammann ob dem Wald; Elias Christen, deS Raths nid dem Wald. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirmortsangeleqenheiten: Abtei und Thal Engclberg. » ^ «. Art. 9t — 95. Juli 1585. K7i 71« Conferenz der IV evangelischen Städte. Slarau. 1S8». »/IÄ. Juli. Staatsarchiv Bcr». Vvangct. Absch. v. iS». Rathsboten: Zürich. Hans Keller, des Raths. Bern. Johannes von Wattcnwyl, Schultheiß; Hans Rudolph Sager, Venner und des Raths. Basel. HanS Jakob Hoffmann, des Raths. Schaffhauseu. Vr. Hans Konrad Meyer, Bürgermeister. Bern hatte die drei andern Städte schriftlich angesucht, ihre Rathöbotcn sainmt ihren vorzüglichsten Gelehrten und Theologen nach Aarau abzufertigen, um sich mit einander zu vereinbaren, wie man gegen die Scete der Wiedertäufer, besonders gegen deren Lehrer, von denen Bern einige in's Gefängniß gesczt hat, strafend einschreiten wolle, damit man weder zu wenig noch zu viel in der Sache thuc. Auf Begehren der Gesandten der IV Städte geben nun die Gelehrten ihr Gutachten schriftlich dahin ab: Um der Täuferei wirksam begegnen zu können, sei vor allem nöthig, deren Quelle zu verstopfen, ohne welches jede andere Bemühung umsonst wäre; eine der Ursachen nun sei, daß fromme, gottcsfürchtige Leute, die Christum von Herzen suchen, von der Kirche sich absöndcrn, daß alle Stände sich verschlechtern und daß es leider wenige gebe, die sich in Handel und Wandel erzeigen, wie sie sollten; selbst im Prcdigerstande befinden sich solche, die unfleißig im Predigen seien, daneben ein ärgerlich Leben führen, der Liederlichkeit, Trunkenheit dem „gyt" und andern Lastern ergeben seien; auch im weltlichen Stand werde leider Übel gefehlt von Obern und Unterthanen; denn schwere öffentliche Laster, als Trunkenheit, Ehebruch, Wucher Hoffahrt Fluchen und Schwören u. dgl. seien im Schwang; deßhalb glauben sie, daß, wenn die Obrigkeit gute Sazungen wider benannte Laster erlasse und ernstlich handhabe und die Laster bestrafe, und wenn die Prediger selber einen musterhaften Wandel führen, dann niemand Anlaß haben werde, ''cd als Täufer von den andern abzusöndcrn; die tägliche Erfahrung lehre, was gute und böse Excmpel vermögen - auch mögen die Synoden oder Capitel. wenn sie recht gehalten werden, zu einer rechten Lehre und zu einem frommen Leben der Prädieanten führen; vor Jahren haben zwar einige Orte zu bestimmten Zeiten auf ih er Landschaft Capitel abgehalten, durch welche die Obervögte. Gerichtsherren, Schaffner, Untervögte und andere bis zum Sigristen eensiert und die Strafwürdigen bestraft worden; dieses sei nun aber seit vielen Jahren unterblieben, weßhalb die Unordnung zugenommen habe; daher halten sie es für das beste Mittel der Täuferei zu wehren, wenn die Orte gemeinsam oder besonders diese frühern Uebuugen flei ig handhaben, wenn sie die Reformationssazungen über die christliche Diseiplin und Begasung der Laster nicht nur wieder erneuern, sondern mit allem Ernst darauf halte.., daß das große Aergerniß der s indhaften Welt, welches von den Täufern stets den andern vorgeworfen wird, gehoben uud damit der Grund zu dieser Absönderung derselben entfernt werde. DaS andere Mittel, der Seete der Wiedertäufer entgegen zu arbeiten, bestehe darin, daß die Diener der Kirchen und Schulen allenthalben den Städten und Dörfern die Kinder fleißig unterweisen, daß ferner die Pfarrer in ihren Predigten »b'«nd.r2g?d7m.n P.°d«° >"'» Mu'Nch. .»ch mich,- „ich. °hne Erfolg sein, wenn die Pfarrer die Wiedertäufer besuchen oder zu sich kommen lassen würden, um 880 Juli 1585, sie in allen Röthigen Punkten zu belehren; ferner möchte es von wesentlichem Nuzen sein, zu gelegener Zeit eine allgemeine Disputation oder Rcligionsgespräch mit den Wiedertäufern abzuhalten, um den Hauptanstiftern jeglichen Vorwand zu Klagen zu benehmen; denn seit der hl, Apostel Zeiten sei es Hebung geweseil, Synoden oder Gespräche abzuhalten, wenn sich Jrrthümer eingeschlichen haben; zudem wäre dieses nichts neues, da dergleichen zu Zürich, Bern und Basel bereits schon vorgekommen; auch habe vor wenig Jahren der Pfalzgraf bei Rhein nicht ohne Erfolg ein besonderes öffentliches Gespräch zu Frankeuthal mit den Täufern abgehalten und dasselbe hernach im Drnk veröffentlichen lasseil. Bezüglich der gegeil die Wiedertäufer anzuwendenden Strafen sei ihre Ansicht, daß man dabei wohl unterscheiden muffe zwischen sonst frommen und braven Leuten, mit denen man Mitleiden haben müsse, weil sie sich einzig wegen der Sündhaftigkeit der Welt von dieser abgewendet haben, nnd den „abgefeimten Buben", welche die einfältigen Leute mit glatten Worten und falschen Vorgaben hintergehen; eine christ- lichc Obrigkeit aber dürfe die Täufcrci nicht ungestraft hingehen lassen; auch dürfe mau die Wicdertäufcrei nicht für so gering achten, wie viele thun; denn diese Scete lehre viele gefährliche Jrrthümer, indem fie nicht allein die Kindertaufe verwerfe nnd durch ihre Wiedertaufe schände und dazu von des Herrn Nachtmahl wenig halte, sondern weil sie auch in den Hauptpunkten der christlicheil Lehre irre, da sie vorgebe, man könne durch eigene Werke und Leiden selig werden, und dadurch die Verdienste Jesu um die Menschheit verwerfe; durch deren Lehre werden alle christlichen Kirchen verwirrt, „die Regiment und Haushaltungen" zerrüttet, das Ansehen der Obrigkeit untergraben, indem sie den Eid der Unterthaucu aufheben ; auch lehren sie, daß man weder Zinsen noch Zehnten zu geben schuldig sei, wobei sie bei verdorbenen Leuten großen Anklang finden; ferner trennen sie die Ehe, reizen die Kinder und Diensten auf, von ihren Eltern und Herrschaften zu laufen, berauben die Kinder ihrer Erbgüter dadurch, daß sie viel Gut aus dem Land schleppen und ihrer Gesellschaft in Mähren zuhändigen; sie entziehen der Obrigkeit Zölle uild Abzüge, entblößeil und berauben das Vaterland aller Hülfe wider feindliche Gewalt, sucheu die wahre evangelische Lehre zu verdrängen; wohin dieses führen kann, hat man zu Münster in West- phalen erlebt. Weil man nun nicht gegen alle gleich verfahren könne, so sollten jene, die nicht lchrcu und noch nicht wieder getauft sind, vorerst durch den Prädicantcn und, wenn dieses ohne Erfolg wäre, vor dem Chorgericht in Gegenwart des Amtmanns oder anderer hiefür Bezeichneter, ermahnt werde», von ihrer Sönderung abzustehen; wenn auch dieses nichts helfen würde, sollte ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden, da ihr Geiz und Eigcnnuz bekannt sei; diejenigen aber, welche sich schon mit der Wiedcrtaufe beflekt und von der Kirche getrennt habeil, sollen nicht nur mit einer Geldbuße bestraft, sondcr» auch von aller Gemeinschaft und Nuzung gemeinsamer Güter in Holz und Feld, in Wässerungen, Käust" und Verkäufen ausgeschlossen werden; wenn man solche, die ihre Predigen besuchen, mit einer auch so geringen Geldstrafe belegen würde, möchten sie hernach wohl daheim bleiben; die halsstarrigen Wiedel täufer soll man einziehen und so lauge im Gefängnis; liegen lassen, bis sie wieder zu sich selbst gekom>»c" sind; inzwischen aber sott mau sie unterrichten und ihrer Jrrthümer überweisen; sollte einer nach der Unterweisung halsstarrig bleiben, so soll man ihn aus dem Land weisen und ihm die Rükkehr nicht eher gestatten, als bis er sich bekehrt hat; das Vermögen der Hinweggezogenen soll verarrcstiert und erst da»" ihnen zurükgestcllt werden, wenn sie oder ihre Nachkommen heimkehren und gehorsam sein wollen; bez"g lich aber der einheimischen und fremden Täufer, welche zu den Predigen Unterschlauf geben, so habe ist maß der alten kaiserlichen Rechte die Obrigkeit Fug und Recht, auf deren Häuser, Scheunen und Güter Juli 1585, 881 zu greifen und selbe zu ihren Händen zu ziehen oder sie am Leib zu strafen; es wäre auch gut, wenn der Wiedertäufer Versammlungen, wo solche gehalten werden, auseinander gejagt würden; gegen die Lehrer welche daS Land durchstreifen und einfältige fromme Leute „in Jrrthum und mit Leib und Gut" aus dem Land hinweg führen, solle eine christliche Obrigkeit billiger Woisc mit größerer Strenge verfahren, indem sie das Recht habe, selbe an Leib und Leben zu strafen und zwar nicht des Glaubens wegen, sondern weil sie aufrührerisch handeln, meineidig sind und die Unterthancn verführen und zum Ungehorsam verleiten; denn auch nach dem Gesez Gottes sei der, welcher einen Menschen gestohlen, oder falsche Lehre und Gottesdienst gestiftet hat, am Leben bestraft worden; christliche Obrigkeiten brauchen sich deshalb kein Gewissen zu machen; denn sie haben einen ausdrüklichen Befehl von Gott und das Schwert empfangen das Böse zu bestrafen; ihre Meinung sei jedoch, daß die Obrigkeit ohne große Roth das Schwert selbst gegen die welche es wohl verdient hätten, nicht brauche, und zwar erstlich, damit den Papisten nicht Veranlassung gegeben werde, gegen die Evangelischen, die sie den Wiedertäufern gleich halten, gleiche oder noch größere Strenge anzuwenden, und zweitens, weil die Erfahrung lehre, daß die verführerische Secte durch Blutvergießen bisher nicht habe können ausgerottet werden, sondern eher zugenommen habe, weil die verurteilten Täufer in ihrer Halsstarrigkeit ihren Ruhm suchen und für Märtyrer wollen gehalten werden deren Consortcn aber durch ihrer Brüder standhaften Tod in ihrer Lehre noch mehr bestärkt werden und weil überdies das Blutvergießen viele frommen Leute empfindlich geärgert und veranlaßt bat zur Täuferei sich hinzuneigen; um nun dieses alles zu vermeiden und den Widersczlichen nicht alle Mittel zur Bekehrung abzuschneiden, halten sie es für zwckmäßiger, daß die Obrigkeit selbe in ewiger Gefangenschaft bei Muß, Wasser und Brod halte, damit ihnen Gott mit der Zeit die Gnade verleihe, zur Erkenntnis ihrer Sünden und zur Bekehrung zu gelangen; dieses könne übrigens ohne großen Schaden der Obrigkeit geschehen, weil sie das Vermögen dieser gefangenen Täufer hiefür verwenden könne- solche Täufer aber, welche sich schwerer malefizischer Verbrechen schuldig gemacht, mögen dieser . „„x,, sie möge die Obrigkeit nach göttlichen und kaiserlichen Rechten «»ad. „ich. «i.haf.,g 7' ^,,iz',.. zw,. w lh, «»sich, da» sl. fit- oee leren ; bezuglich eu ^d ihnen einschärfe, nicht allein das bcrncrische Gebiet «tat ^ g. d.s. i„ Zutuns. g.g... alt, Nu zu meiden, lon^ern i verfahren werden und daß Bern sammt den andern e che ergriffen werden, '"'t a . Verordnung auf ihrem Gebiet publieiercn und "»-.lisch... S.°d..» ,ch „.«„Ms,.. - » all... Kanzel» d.tk»» .» . Gesandt.» der IV Städte auf Ratification hin a»gc»o.n- .ese Vorschläge dc. Gelehrte" ».. Verschlechterung alter Stände die grollte Ursache der Und «eil auch die Erfahr»»- A ^ r„.„, Tag »r.d Nach. "Kreitling der Täufern ^ ^ ^ „Weinkäufc" besuchen, dem Jagen, Schießen und andern en Wirthshäusern »zcn, a „ , ^ n mehr obliegen als den Büchern und dem Studieren, rem Stand nicht geziemen cn ^ ^ ^ ^ Nnterthanen, schwere Laster, als Ehebruch, Hurerei, 'dem ferner auch bei den Wcltfiäw . ^ ^ die Täufer veranlasse, wnkenhcit u, a, m, im Schwang ^ ^ ^ Abgeordneten beider Stände all roleroullum > von der Kirche abzusönderu, wir Vorsorgen treffe und damit auf den Svnoden, Kapiteln und kommen. auf daß man allseitig ernstficht Vo„org III 882 Juli 1585, bei andern Gelegenheiten den fehlbaren Prädieanten ihre Lebensweise ernstlich verwiesen und sie zur Führung eines ehrbaren Wandels ermahnt werden, unter Androhung der Abseznng und anderer Strafen 719. Conferenz der VII katholischen Orte sammt Appenzell, Luccrn. 1S8S Montag den 29. Juli. Staatsarchiv Luccr». Luccrn. Absch, Äd. r, tgi!. lAuch in den Archiven Obwaldcn, Freiburg und Solotburn.! Ralhsboten: Lucern, Heinrich Flekenstein, Ritter, Schultheiß; Sebastian Feer, Panncrherr; Niklaus Krus; Jost Holdermeher, Sckelmeister; Hauptmann Hieronimuö von Hertenstein, Ritter, —alle des Raths Uri. Bartholomäus Mcgnet, des Raths und alt-Landvogt zu Badeu, Sch wh z, Werner Pfhl, Landammann, Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr; Kaspar Abhberg, alt-Landammann, Ii n- terwalden, Niklaus von Flüe, Landammann; Konrad Wirz, Statthalter und des Raths ob dein Wald, Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Hauptmann Jakob Brandenberg' Heinrich Bachmann, deS Raths. Fr ei bürg. Hauptmann Pancraz Wild, Sckelmeister und des Raths Solothurn, Stephan Schwaller, Schultheiß; Hans Jakob vom Staat, Sladtschrcibcr. Appenzell Hans Bodmer, Landammann; Konrad Wiser, Landschreiber. t». Die Gesandten, welche wegen der Kriegsnnruhcn in Frankreich an den König und an die verbünde ten katholischen Fürsten waren abgeordnet worden, hatten auf ihrer Heimkehr zu Solothurn—auf Gutheißen hin der Obern— gegenwärtigen Tag angesezt, sowohl um Bericht zu erstatten, als wegen des Vc gchrens des Königs und der Königin, die in den Dienst der katholischen Fürsten gezogenen Truppen wicdc> hcimzumahncn. Nach Verlesung des Abschieds (S. Absch. Nr, 708) jener Gesandten, sowie der demselben beigefügten Schreiben und nach Anhörung ihres mündlichen Berichts läßt man es gänzlich dabei vcrble» ben. Mit besonderer Freude wird vernommen, daß der König, sowie auch die verbündeten katholische» Fürsten die wohlmeinende Lcgation der Eidgenossen zu Vermeidung von Blutvergießen so gnädig »»b wohlwollend angenommen haben, daß in Folge der Bemühungen der Gesandten der Abschluß eines dens (zu Nemours am 7, Juli) wirklich erfolgt ist, und daß den Gesandten durch gnädige Audienzen, freundliche Aufmunterung, Kostenfreihaltung und herrliche Geschenke so viel Gunst und Ehre erwiest» worden. Daher wird auch für angemessen erachtet, an den König, an dessen Frau Mutter, an die vc> bündeten Fürsten und an die Herren von Mandelot, Belliövre und Brallion für die den Gesandten e> zeigten Dienste und erwiesene Freundschaft freundliche Dankschreiben zu erlassen (80, Juli). 1»« ^ ^ schwert sich, daß die lll Bünde an die ausstehenden Pensionen und Kriegszahlungen zwei Pensionen er halten haben, es aber nur eine, ferner dnß der französische Secretär Jakob Ballier an offener Lan^ gemeinde zu Uri geäußert, der König habe mehr bezahlt, als er versprochen habe oder schuldig sei, cn ' ^ daß sogar der König dem urncrischen Gesandten Megnct persönlich erklärt habe, bei der lczten Z»b - seien 10,000 Kronen mehr bezahlt worden, als er schuldig gewesen; es wünscht deßhalb einen gründ'^ Untersuch, — Das Begehren wird in den Abschied genommen, «. Der französische Ambassador, Hei» Fleurh, ermahnt schriftlich und mündlich, man möchte auf das ernstliche Begehren des Königs und dej^ Frau Mutter dafür sorgen, daß die in den Dienst der katholischen Vundesfürstcn gezogenen Truppe» e Juli 1585, 885 katholischen Orte ab- und heimberufen werden, und bemerkt, daß er sich im übrigen auf dcu Bericht der aus Frankreich zurükgekehrten Gesandten verlasse; betreffend die anläßlich der Bewilligung des lczten Aufbruchs in den Dienst der verbündeten Fürsten ausgestreuten Reden, als habe der König an die versprochenen drcimalhunderttauscnd Kronen den katholischen Orten nur Eine Pension bezahlt, woraus Unwille entstanden, der zum Theil Ursache jener Bewilligung gewesen sei, so halte er für uunöthig, dieses zu verantworten indem er durch ordentliche Rechnung beweisen könne, daß nicht allein die drcimalhunderttauscnd Kronen, sondern noch zehntausend Kronen mehr, als man schuldig gewesen, in die Eidgenossenschaft bezahlt worden. — Nach Anhörung dieses Vortrags erklären die Gesandten von Lucern, Uri und Obwalden bezüglich der verlangten Zurükbcrufung des Regiments, das jüngst in der Buudcsfürsten Dienst gezogen ist, daß der Aufbruch von ihren höchsten Gewalten bewilligt worden und daher obiges Begehren billiger Weise wieder dahin gehöre, was aber so bald nicht geschehen könne; sollten die übrigen Orte etwas zu Beförderung des Friedens vorschlagen, so wollen sie es gern in ihren Abschied nehmen. Die hierauf gemachten Anträge können wegen Kürze der Zeil nicht in Berathung genommen werden. Solothurn wird indes; beauftragt, die beschlossenen Dankschreiben auszufertigen; Lueern soll die Zuschriften an die beiden Regimenter besorgen, jedoch nichts von einer Abmahnung darin melden,-Was dann die französischen Zahlungen anbelangt, so findet sich in den Abschieden nichts anderes vor, alö daß Balthasar von Grissach auf dem Tag zu Lucern den 22, Januar lauf, Jahres angezeigt habe, der König werde, wenn man sich mit der einen Pension nicht begnügen wolle, das Geld den Hauptlcutcn geben, daß er dabei versprochen, die andere Pension werde unfehlbar auf Ostern erlegt werden, und daß er später Aufschub bis Johann! verlangt habe. Gleichwohl wird dem gemeinen Mann vorgegeben, daß alles bezahlt 'sci was aber nicht der Fall ist, indem die auf Lichtmeß 1585 verfallenen dreimalhuuderttausend sanken noch gänzlich ausstehen, «I. Der Dolmetsch der französischen Gesandtschaft. Jakob Ballier, läßt durch einen Pfister von Lucern eine schriftliche Deelaration des Königs auf das Rathhans bringen, mit dem Beacbren dieselbe zu verlesen und in den Abschied zu nehmen, während er selbst eiligst zum Thor hinaus reitet 'lMissiv des Königs von Frankreich an die acht kathol. Orte, - ohne Datum und Unterschrift «d Iii! 226). Da diese aber nichts anderes ist, als eine schwere Anklage und Drohung des Königs legen die verbündeten Fürsten und die V katholischen Orte, welche denselben Hülfe geschikt 'wben da darin auch von keinem Frieden Erwähnung geschieht, sondern vielmehr, daß er nnn erst mit aller Macht den Krieg wider die Fürsten und ihre Helfer führen wolle, während er zugleich von der stacht den Kucg w.o Gesandten in ihren Abschied zu Paris gegeben habe, und da so "ues'^m ^ und deshalb die Schrift verdächtig und ohne Wissen des Ambassadors Ambailador Neb mir der Auswart ar -d,°ke, sch.i», Md..» ,w» -I»-" der n» Mi, d°. Sl.stwd .t °»I km.» B-r.raz '»f.i.d.» . k.z.i s° »l' Skkndk» »°» -"""> d-»,-!,-» P.Msww» -m, md°.» »° «°HI l'l"», das, d.s Im,. Ob..» in« T'°I »-W-0. n »d d»b.i dl. E.w°r.»»g dl. b,°. «. d..n 7. d.„ .». W.H-.M- d.. Eh« w .b.. d.. m d.. «»..st °°st..wm.„d. ^ .».„»lisch.» M W.H..M- ^ .h.„. .S.I°.»un. b.'.7«mb»MW^W.°b'.l s.'ch«'-d° «"» «» - Di.»..» ,» °..kl..», di. - -* 884 Juli 1585, 72«. Ennetbirgische Jahrrechmmgs - Tagfazunq. Luggarus. 1S8S, Juli. Staatsarchiv Luccrn. Ennetbirg. Absch. Bd. IV. 441. lAuch in den Archiven Zürich, Bern, GlaruS und Solotburn.I Nalhsboten: (Die nämlichen, wie zu Laniö am 24. Juni). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier enuetbirg Nogteie» ttbcrh. LuggaruS und Mainthal. Landvogtci LuggaruS. Landvogtci Mainthal a. Art. 287. Kriegssachen. I>. Art. 30. Anitsrechnung. c Art. 286 Handel u. Gewerbe. «. „ 203. Justizsachen. Ii. Art. 474. Justizsachen. >1, ,. 434. 4. Art. 48. AmtSrechnung. I. Art. iv7. Bußenrechnung. It, „ 1V6. o. Art. 4S3. Rechnnngssache». t. „ 48t. Zustizsachen. 721. Cvnferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1S8S, Dienstag den 27 August. Staatsarchiv Luceru. Luccrn. Absch. Bd. 2ttt. — ANgem. Absch. Bd. LK. 256. lAuch in den Archiven Schwvz, Obwalden und Nidwalden.^ Rathsboten: Lucern. Hauptmann Ulrich Dulliker, Venner; Niklaus KruS; Jost Holdermeycr, Sekelmcister; SZauptmann Jost Krcpsinger, Baumeister, — alle des Raths. Ur i. Ambrosius Püntincr, Statthalter; Jakob Muheim, beide des Raths. Schwyz. Christoph Schorns, alt-Landammaun und nerherr; Johann Gaffer, alt-Landammann. Untcrwalden. Niklaus von Flüe, Landammann ob dem Wald; Niklaus Leu, Sckclmeister und dcS Raths nid dem Wald. Zug. Hauptmann Jakob Brande'» berg, des Raths. t». Nachdem man die Berichte darüber angehört, welch' sonderbare Reden und Umtriebe in einigen Orte" der Eidgenossenschaft, besonders den ncugläubigcn, vorkommen, welchen Troz, welche Drohungen seit ei niger Zeit Zürcher, Berner und Glarncr gegen die V Orte sich erlauben, findet man gerade in gcgtü wältigen Zeiten nicht für angemessen, viel darauf zu sezen, sondern man will beobachten, was etwa ner sich zutragen möchte, jedoch sobald eö nöthig sich dessen erinnern. Da übrigens aus den gefallt" Drohungen zu entnehmen ist, daß die Gegner cö auf die Pässe zu Rappcrswhl, Baden, Kaiserst")' Bremgarten und Mellingen besonders abgesehen haben, um diese in ihre Hände zu bringen, so man für nöthig, ebenfalls ein ernstlich Aufsehen zu haben und in den frühern Abschieden und redungen nachzusehen, wie man sich in solchen Fällen zu halten habe; Schwhz soll in Folge seiner Versta" nisse mit Rappcrswhl und Pfäffikon Anordnungen treffen für Ausbesserung des Schlosses und Ergänz»' der Munition; nach Baden, Kaiserstuhl, Brcmgarten und Mellingen wird der Befehl erlassen, die t" wohl zu versorgen; den Gesandten, welche jezt nach Mayland reisen werden, sollen Vollmachte» Unterhandlungen mit dem Gubernator über diese Sache und in Betreff der Bündncr mitgegeben wer ' um zu erfahren, was man von dieser Seite zu gewärtigen habe; an die geheimen Räthc von Fre> ' August 1585. 885 und Solothurn wird das nöthige, besonders bezüglich der Wortzeichen, geschrieben; Schwhz endlich soll an Graf Hannibal von Ems und an den Herrn auf Hohensax Verlraute Boten abordnen, um auch hier das erforderliche einzuleiten. I». Bezüglich der Abordnung von Gesandten nach Mahland> wegen des KvrnkaufS der cnuetbirgischen Unterthancn wird der Vorschlag Zürichs angenommen, nämlich, daß Uri einen oder zwei Boten dahin abfertigen solle; an Zürich wird davon Mitteilung gemacht. Diesen Gesandten sollen dann auch Instructionen mitgegeben werden, mit dem Erzbischof von Mahland in Betreff des eidgenössischen Kollegiums daselbst daS nöthige zu verhandeln, v. Bezüglich der französischen Zahlungen wird neuerdings'der Abschied zu Luccru vom 22. Januar zu Rathe gezogen. Ein Anzug Lucerns über diesen Handel sowie über die schmählichen Schreiben und Reden des Ambassadors gegen die V katholischen Orte wird in den Abschied genommen ; ebenso die Bitte der Gesandten von Uri an die Orte, welche noch nicht zur Botstbaftschikung nach Solothurn eingewilligt haben, sich von ihnen nicht zu ,öndern. «». Mau soll nicht vergessen wieder anzuregen, daß die bischöflich-eonftanzischen Häuser mit katholischen Vögten ans den regierenden Orten besezt und daß ein katholischer Stadtschrciber nach Bischofözcll ernannt werden soll ' Der Pfarrer von Luccrn. der in einigen Tagen .lach Constanz reisen w.rd, soll da- selbst um Antwort darüber ansuchen, v. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß die kranken und presthaftcn Leute gemäß früher,. Beschlüssen versorgt werden. «V«) Da die Zeiten bedenklich und da zudem noch die neugläubigcn Orte sich viel Troz und Drohungen gegen die katholischen Orte herausnehmen und als Beweggrund angeben daß die katholischen Orte de», hl. Bund in Frankreich zum Schirm und zur Erhaltung der katholischen Religion Truppen zugcschikt haben, und obschon man nicht zweifelt. Gott der Allmächtige werde seine Kirche nicht verlassen und nicht zugeben, daß diese Leute etwas zum Nachthcil oder zur Unterdrückung der Kirche ausrichten, so hält mau doch dafür, zum Wohl deö Vaterlandes gute Fürsorge nicht verachten zu sollen. Deßhalb erinnert man sich, wie der König von Spanien schon wiederholt schriftlich und mündlich durch seinen Ambassador Pompejus vom Krenz und besonders durch se.nc Guberna oreu in Mavland sv ganz gnädig sich gegen die katholischen Orte erklärt hat, w.e er .hnen nn F°ll der Roth wem. sie des Glaubens wegen in Kriegsgefahr kommen sollten, zu Hülfe kommen wolle. li>>. < « vor XU Orte wegen anderer Geschäfte einen Gesandten an den Gu- , . " abordnen w.. , . Versicherung nachbarlicher Freundschaft mit demselben über «°. d„„>„ d°r- «n ° i,i„, sich j„ d.sMch.», ihn -m di. Znstchmnn. - i ,»>.«-i..ig.» B.smgn.ist « » 7 ^ .scheu L..e cm ^ und g°...n Ans. - dc« König- ,n °nnn.» w ^ ^ ge.se, .°n ».öen. des. ilnrub-n und Kriigögcfahrc» im V-t-.Innd seldst e.heben s-IIIen, und d.rg eu . Bünden zu verhandeln im Sinn habe, damit mau von den- die mahländischc Regierung mit den ^ » lklbe.. nichts zu besorgen hätte. ^ Abschick keine Erwähnung. Sie findet fich II» Staatsarchiv Lnccrn. — Akten: ') Von dieser Berhandlung gcschic i "" ^ ^ 27. August." Daselbst befindet fich auch die besiegelte Instruction Sv-'nien und Moyland, betitelt: ^-'NNw^r-." ^ Moyland. Albrecht Segesser von Lneern nnd Ambrosius Pnnt.ncr 586 September 1585, Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangele^eicheiten: Deutsche gem. Vogteien überh. N Art. 9. Besezung der bischöfl. const, Vogteien. Vier enntb. Vogteien iiberh. l>. Art. 261. Verkehr mit Mayland, 722. Iahrrechnilnq der die Vogteien Bellenz, Bollenz nnd Niviera regierenden drei Orte. Bellenz. IS8S, in» August und September. Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden. 723 Konferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen. Aaran <». September Staatsarchiv Aürict». Allgem. Adsch. Vd. Nr. IL!». 5a!. 3t)s. StaatSarciiiv Vera. (Hvangcl. Absch. Bd. tt. 183. Rathsboten: Zürich. Heinrich Thommann; Hans Escher, beide des Raths. Bern. Anton Gaffer, Benner; Hans Anton Tillier, Sekelmeistcr. Basel. Hauö Jakob Hoffinann; Wolfgang Sattler, beide des Raths. Schaffhausen. Hans Jakob Ziegler, Statthalter; Georg Mäder, Unterschreibet.-. t». Berit hatte an die drei Städte Zürich, Basel und Schaffhausen ein Büchlein, betitelt: „Fragstük des heiligen christlichen Glaubens an die neuen seelischen Prädicanten", mitgetheilt, welches in der neuen Drnkerei zu Freibnrg im Uechtland gedrukt worden nnd voll Schmähungen ist gegen die wahre cistff^ liche Religion; deshalb vorzüglich wurde gegenwärtiger Tag ausgeschrieben. Nach Eröffnung der Jnstrur- tionen wird auf höhere Genchiniguug hin für das rathsamste erachtet, in der IV evangelischen Stadls Namen ein Schreiben an Freibnrg zu erlassen, mit der Bitte um Einziehung und Vernichtung der be^ nannten Schmähschrift nnd mit angemessenen Vorstellungen über die zu besorgenden Folgen. Jedes L)U soll sich binnen acht Tagen an Zürich darüber erklären, ob es zu diesem Schreiben stimme oder was st^' Aenderungen eö daran wünsche, damit Zürich das Schreiben ausfertigen kann. — Inzwischen soll alles, was in französischer Sprache über nnd wider diese Schrift geschrieben worden, in's Deutsche überstff werden, damit man sich nach Empfang der Antwort aus Freibnrg über Ausschreibung eines andern Tag^ zur Entwerfnng einer Widerlegung obiger Schrift, — was man Ehren halber nicht unterlassen darf, nnd über die Person, durch welche dieser Entwurf verfaßt werden soll, verständigen kann (Bedenken der Diener der Kirche in Zürich über die zu Freibnrg erschienene Schmähschrift gegen die evangcl. Lehre. Bernerexemplar, toi. 187 ); überhaupt ist zu erwarten, daß diese Schrift, wenn sie in's Reich gelangt von den darin besonders scharf angegriffenen Anhängern der augsburgischen Konfession nicht unbcc» wertet bleiben werde. — Und da man vernommen hat, das; eine ziemliche Anzahl Exemplare dieser V Ü ^ auf künftige Frankfurter-Messe verschikt worden, so wird Basel beauftragt, durch eine vertraute Psr'I im Namen der IV Städte vor Anfang der Messe die Obrigkeit zu Frankfurt mündlich darum anzngehs'' daß sie über diese Schrift die Hand schlage nnd deren Bcrkank nicht gestatte. — Der Antrag endlich, September 1585. 887 den deutschen Fürsten und Städten, die der augöburgischcn Konfession zugethan sind, eine Konferenz zn veranstalten damit ihren Lehrern das Schmähen und Lästern verboten werde, wird :ut instiuoinlun. ge nommen. Man findet, daß bei gegenwärtigen Zcitverhältnissen eS in mancher Beziehung beruhigend und zn Verhütung „böser Pratikcn" gut wäre, wenn die IV Städte sich mit den Orten und Zugewandten der Eidgenossenschaft, die ganz oder nur zum Theil sich zu ihrem Glauben bekennen, darüber verständigen würden wie man sich im Fall feindlicher Anfechtung gegen einander halten wolle; da man aber dagegen 'n Berükstchtigung zieht, daß Glarus und Appenzell, dergleichen die III Bünde und Wallis, wenn nc auch zu einer solchen öffentlichen Bcrathschlagung berufen und durch gutherzige evangelische Gesandte vertreten würden doch wie gewöhnlich nur Vollmacht haben würden, anzuhören 'lud zn referieren und da..,, ihren Mitlandleuten. den „Päpstlern", so gut als den evangelische., Bericht erstatten müßten, weß- Haid d°..u .„.« suudd« würde und .»er »iudeeud -il» fS.de.ud auf dl° Sache w rk... mech.e W.ed f«. i«e,misch,er ..ach.", ».»» --- noch de» S,. Muh, auseu .... B.e, ... maude» ,u selche» Bera.h«...,.» deizuzieheu; die,mehr w„I um.» «a« d°n den IV S,°d,e» ...Re, -»„ieaeuhei,... uud S-ürn. uud Schu, de» V-I°.,.ud.s s-w-ile» deschlesseu w.ed^ den Or.eu und ZuPwaud,... deuen .« -..i«°-,i>°»-» ist, sch-istü» '»ltlheile«. >»» diese »effeuttich n,ch. winde, NU. -nfnebmen werden. weun ü° zu. Ber-.huuz beizezegeu werden W-...N d-ueden «°n °uch ,n°°rliss,.,°n P..s«eu !« Glnru« Adden,.,^ Bünden und W.„i» da» Verl,»,,, de». s,e.» «enntuif, b-mPU und üch de, .hu.» erkund,.,.», wn« ... der e.nen ed.r -.„der,, »--che bei ihren Oder» ... er,»uzen sein .»Schie, «. »OM de« schon wieder»-,, -nger-zten Ve.schiag«. der die d.nd.,en..,..d°n ... den ,-.»«« d7 i°l777de777°der Znü°«°nd-c «V Mi in «»,"-><» zu .„»wen se.eu seuderu das. dies.« die .. ..id.e -„.in d.s°r.,en Was ma» d?n V Orten vortragen will, .0 .VN j ^ ^ . e ^ 'an ven v ^rre. o Taa sollen dann alle Bedenken zusammengetragen und daraus w'e... auf ,„m>.e. ,Uders,ch.,ich^ d.s. diese «derdnun., 'nst .mm .gcr ansfuh.lnn . verhindert werde. Dieses alles sollen die Gesandten Mcht ohne Erfolg sei., und dadurch ' ^ Mk so bald möglich in S Werk gesez. werde. Die Ge- m Ernst c». lhrc Obt.» ^ Zürich zur Utttcrdrükung der Secte der Wieder- tri Zürich legen > übergeben den andern drei Städten eine Abschrift davon u n f.i. sein ganzes Ge ucr ^ Bcrncrcxemplar, kvl. 195.), damit wo möglich überall c>s Zürichs, bezüglich er ^ Zusammenkunft seine Meinung hicr- . e. )e Eirafen fe>tgcsczt wer en, veschwcrcn sich über ein neulich vom Herzog von Savoyen iber eröffne... «. Die MaMen v°n ^ ^ ^ndm. welches vorzüglich der assenes Mandat und Vcrbo c. ^ Aufsehen, wenn „Weitläufigkeiten" daraus erfolgen adt Gcnf unerträglich ^ Z,^ich in Betreff des von gemeinen III Bünden an- ten, zgon einer Z»^ ^suchte.. Bündnisses werden .an I a. 588 September 1585. 72«. Conferenz der V katholischen Orte. Lncern. 1383, 17. September Staatsarchiv Lucern. Lucern. Absch. Bd. ?. LV8. Rathsboten: Lueern. Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß und Pannerherr; Sebastian Fcer, Pannerherr; Jost Holdermeyer, Sekelmeister; Hieronimuö von Hertenstein, Ritter, — alle des Raths. Uri. Melchior zum Bühl; Jakob Muheim, beide des Raths. Schwyz. (Sebastian) Bühler, Sekelmeister und des Raths, tlnterwalden. Johann Roßachcr, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, alt- Landammann nid dem Wald. Zug. Heinrich Bachmann, des Raths. Der französische Gesandte in Bünden, Herr von Lyvcrdis, meldet: Er sei im Begriff nach Fran^ reich abzureisen und habe (laut eingelegter Credenz) vom ordentlichen Ambassador, Herrn von Fleury, Auftrag zu bitten, daß man sich mit dessen Antwort in Betreff der verfallenen Pensionen und der lcztc» Zahlung bis zur Rükkchr des Balthasar von Grissach zufrieden geben möchte, indem alsdann guter scheid und gründliche Erläuterung erfolgen werde. Was aber die dieses Jahr verfallenen Zahlungen am betreffe, so habe der König gleich beim Beginn des Jahres den Tresoricren die entsprechenden Beschs ertheilt, daß sie das Geld zusammenbringen sollen; dasselbe sei jedoch wieder für den Krieg verwendet worden; der Ambassador aber werde nicht ermangeln, so viel möglich die Zahlungen befördern zu helfen» übrigens erbiete er sich, allfälligc Aufträge an den König pünktlich zu besorgen.—Weil man nun nöthig findet, die Sache ernstlich zu betreiben, und da man vernommen hat, daß der König in Folge einer großen Steuer keineswegs Mangel an Geld habe, und da Herr von Lyvcrdis sich so freundlich anerboten hast wird ihm eine offene Instruction an den König mitgegeben, bei demselben um unverzügliche Zahlung anzuhalten, indem man sonst die Sache an die höchsten Gewalten bringen würde.—Schwyz nimmt diesen Beschluß in den Abschied.—Auch der andere Handel, betreffend Austhcilung der lcztcn Pension, worauf so viel Unzufriedenheit entstanden ist, wird auf die dringende Bitte der beiden Ambassadoren bis zur Rn kehr Grissachs eingestellt. Weil man übrigens in Erfahrung gebracht hat, daß Hauptmann Gedcon ^tr> ker von Uri der Anstifter dieser Unruhen ist, wird Uri anempfohlen, bei demselben sich ernstlich zn ^ kundigen, wer ihn dazu aufgereizt habe, damit man der Sache auf den Grund komme und sich ZN ^ halten wisse. I». Auf die Klage deö Hauptmanns Albrccht Freuler von Glarus, daß er von seiner Obug feit hart bestraft worden, weil er in den Dienst des hl. Bundes in Frankreich gezogen sei, besonders aber, weil er einen Brief mit den Worten „mit Gott und Maria" geschlossen habe, wird an Glarus o>no freundschaftliche Verwendung für ihn erlassen. «. Landammann Lnssi berichtet, was er vor einigen Tagen im Wallis mit dem Bischof und den beiden Landeshauptleuten Schinner und Maycnzctt im Vertrauen verhandelt habe zur Beseitigung des Unwillens, den die Räthe und Landlcute daselbst wegen der struetion der Gesandten der katholischen Orte auf leztem Tag zu Solothnrn über Ausschließung ^ Zugewandten vom Beisiz gefaßt haben; er berichtet ferner, „wie vertraulich sich selbe anerboten", ch man annehmen dürfe, daß die Sachen daselbst wohl stehen.—Darauf wird an die von Wallis die liche Ermahnung erlassen, sich in das Bündniß mit Genf nicht einzulassen und dafür zu sorgen, daß n mand mehr seine Söhne in evangelische Schulen schike. September 1585, 889 723. Jahrrechlttmq der die Vogteien Murten und Tscherliz regierenden Orte. Freiburg 1383, 23. und 24 September. Staatsarchiv Bern, Frciburg. Absch. L. ZKS, Rathöboten: (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Nogtei Orbe mit Tscherliz. « »» Art. «I > - 320, Vogtei Grandson, Art, 889-Mi, «°gt°i Murten, " ' "" Art. t068-1 »83, 72«. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1383, 1« Octvber StaatSar-Niv Ln-er». Luc-rn. Absch, Bd, ?, 2US. Allz-m, Absch, Bd. Uli. 2». Rathöboten- Lucern, Heinrich Flckeustein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfhffcr, Ritter, alt-Schult- heiß; Ulrich Diilliker, Stadtfähnrich; Niklaus Krus, - alle des Raths. U ri. Adrian Kuhn, des Raths. Schwhz Werner Pfhi. Landammann; Christoph Schorns, Ritter, alt-Landaminanu. Untcrwaldeu, Niklaus von Flüe Landammann ob dem Wald; Wolfgang Lussi. Statthalter und des Raths nid dem W^d cz„a Gotthard Schmid, Ammann; Adam Bochmann, alt-Landvogt zu Luggarns. Dieser Tag wurde hauptsächlich wegen der Unruhen in Zug ausgeschrieben. Da nun Vogt Bach- "wnn als Gesagter von Zug hieher abgeordnet worden, der zuverlässigen Berichten zufolge au diesen Unruhen die meiste Schuld 'trägt und über mehrere der hier anwesenden Gesandten sich ungebühreud ^äußert hat so studct mau es nicht angemessen, neben ihm zu sizcn, sondern will zuvor seine Verantwortung vernehme» Derselbe stellt nun aber allcö in Abrede, weiß sich gar nichts schuldig und anerbietet «ch. in' Gegenwart beider Parteien sich genügend verantworten zu wollen; über allfällige ihm zur Last gelegte Aenßernngen glaubt er nicht hier, sondern an seinem Wohnort belangt werden zu können. Darauf w^ihm ^ 'p ^n neben ibm nichts verhandeln werde, bevor seine Schuld oder Unschuld rechtlich erörtert worden sei - Auf dieses entfernt er sich.-ES wird nnn an die von Stadt und Amt Zug geschrieben- Sie möchten beförderlich einen RechtStag vor unparteiischem Gericht wider Vogt Bachmann und andere Unruhestifter ausezen; man bedauere übrigens herzlich die dortigen Zw.stigke.ten und werde ^ ri y si s -vock möchten sie nichts unfreundliches gegen einander vorneh- ^ de. NechMm, .»>,« worden, s.U°n «. vie. 0«. G, scn,^ ^ !, . ,, hje übrigen Gesandten sich zu ihrer Verantwortung einfinden; » dt. dW„ ^ „,»°n, w w. .^..ich....» j„ ? iled.^nng dco Handel ^ Eardinol von IKmS, Bischof von Constanz, cr möchte einen Vioar «7 m bös d .i. V o .i.n ...i.e.i, di»ni. die «ei.,ich. okizfei. nicht soviel ^"'nächtigten go's ^ abschlägige Antwort in scharfen Ausbrüten, Da man emnht werden müsse, fem verbrecherische Priester, die das Leben verwirkt W°och wiederholt die Erfahrung gemacht hat. w.r ^ 8!)t> Oktober 1585, haben, oder sonst des Priesterthums entsezt werden sollten, von den bischöflichen Anwälten in Konstanz bisher bestraft worden, woraus Unwille und Aergcrniß im Volk und für die Obrigkeiten unnüze Kosten erwachsen, und da überdies bei Transportierung solcher Priester durch lutherische Orte viel Gespött und Verkleinerung der katholischen Religion daselbst entsteht, so hält man für dringend nöthig, von dem Begehren nicht abzulassen, sondern beim Bischof nochmals mit Ernst um Entsprechung anzuhalten, damit jemand da sei, der solchen übelthätigen Priestern die Weihen abnehme, auf daß dann die weltliche Obrigkeit selbe nach Verdienen bestrafen könne, ohne deswegen in eine geistliche Strafe oder gar in den Bann zu verfallen, — Uri, Schwhz und Unterwalden sollen ihren Entschluß, was dem Cardinal nicht allein dieser Angelegenheit wegen, sondern auch in Betreff der Besezung der bischöflichen Vog- teien in den gemeinen Herrschaften geschrieben werden soll, bis zum 21, fließenden Monats nach Lucern schikcn. Und weil endlich 11r. Müller unschuldig im Verdacht gestanden, als habe er diese Sache betriebe», so wird er schriftlich verantwortet, v. Auf die Beschwerde des Herzogs von Savohen über das ab dem lczten Tage zu Baden an ihn erlassene scharfe Schreiben in Betreff der Genfer und einiger lutherische'' Kaufleutc und auf die Entschuldigung der Gesandten, daß sie nicht zu dieser Fassung des Schreibend gestimmt haben, verantwortet man sich gegenüber dem Ambassadör, Wenn in Zukunft wieder dergleichen Klagen zu Tagen oder in den Orten vorgebracht werden, so soll man zuvor auch die Antwort des andern Thcilö anhören, bevor man etwas schreibt, damit man nicht wieder solche Vorwürfe bekomme. Auch soll an der frühcru Verordnung festgehalten werden, daß nämlich auf den Tagen zu Baden die Abschied und Schreiben abgelesen werden sollen, bevor die Gesandten auseinander gehen, «I. Lucern und U''' finden, daß durch die „Pratikeu" des französischen Ambassadors und des Hauptmanns Striker der Ha" del bezüglich der Zahlungen auf die lange Bank gespielt werden wolle und daß es deßhalb nöthig st" die Sache ernsthaft zu betreiben, Sie haben daher beschlossen, Gesandte nach Lyon abzuordnen, wen» binnen zehn oder eilf Tagen kein genügender Bescheid erfolgen sollte; sie stellen nun an die drei ander" Orte das Gesuch, ihren Entschluß darüber mit Beförderung nach Lucern zu schiken. ES ist nämlich dr>» gend nöthig geworden, der Sache auf den Grund zu kommen, weil man vernommen hat, daß Balthast' von Grissach dieser Sache wegen nicht herkommen wolle, «. Einige die Sache näher angehende Personc'' begehren dringend, daß man den Proceß gegen Hauptmann Stricker von Uri beförderlich anhebe, da»» sie des ungerechten Verdachts entlastet werden, — Wird Uri in den Abschied gegeben, t. Hanptnw"" Albrccht Segesser von Lucern, der mit Statthalter Püntiner von Uri im Namen der XII Orte nach land war abgeordnet worden der Tratten und anderer Geschäfte wegen, bringt eine Antwort des G» bcrnators^) auf die Zuschrift der V Orte und berichtet, wie so ehrenvoll sie aufgenommen worden, *) INoll» U»^n>li»i vi I'uienii 8i»»»ei, — »nll» leiloe» «lellv 88, VV, >I»lli XII Nvl >>»88»lu In> vi.Nn i! »onlunl», U»' eieevulu -I»I teuitumenl» i'utlu »Ili lue» 5»Nl»ii nel >>»88»ßch» >>»e <>»»81» 8i»ii»; 8!>>qii»n» Vusiee 8ij;nn,>iv, »Ii» i» iuii» >» siuuli »I »Nee, NU» si »I »n »»e» I»»i «Ii >I»e loe» »!?»> I>»S8il>il» üulli-iluiiiuuv; »ssenll» »N8> I» Iiieniu
  • »»» n^ni »»8» t !i >)»eii»nl»ein»ni» i» quell» »Ii» l«»»il »I ne^ttli» seeeetn, ilel >>»»1» >i NuAniNel Xinlu^ vvnuii qu» >,»» >j XII »»nt»ni « >nirt» »>-Ii»ii»» e»>p»«!tt», et io eispnsia quel iiinta »N» V»8tre 8i>;n»eie <>» lue» inlei»I»uw» ' ^ qunli »ssieueo, »N» in usni vvvnt» velleennn» >sli »ir»iti »aerispnnil «e» » quell», »ke in vuee s! e Nelta, Li ?iusir» 8iK>^ kelieiti, Di Uil »n» il >ui,»n e» 1Ü8Ü, »I seeviii» ni»»i l)»tnl!»i. Oetobcr 1585. 891 Es wird dieses den übrigen Orten mitgetheilt; an Pompejus vom Kreuz und an de» Gubernator werden Dankschreiben erlassen, K. JedcS Ort soll seine Gesandten auf künftigen Tag mit Vollmacht abfertigen, dem Gotteshaus St, Gallen im Handel wegen Romanshorn gegen die lutherischen Bauern und gegen' das unbefugte Vorhaben Zürichs beizustehen, und l. (S. u. Mainthal), k. Dem Procurator im Collegium zu Mahland, Ambrosius Fornaro von Freiburg, wird eine Bescheinigung ausgestellt, daß seine Besoldung jährlich auö dem Zolleinkommen zu LauiS bezahlt werden soll, I. Landammann Schorns erstattet Bericht*) was er im Auftrag vom 27, August bei Graf Hannibal von Ems und Freiherr Hans Theobald von Hohcnsax und dem Abt von St, Gallen ausgerichtet habe. Der Abt von St, Gallen habe sich erboten im Fall der Roth alles, was sein Gotteshaus vermöge, zu den V Orten zu sczcn; man werde daher von seinen Unterthanen nichts zu besorgen haben, indem die in der alten Landschaft fast durchgängig katholisch seien und die im Toggenburg genug mit sich selbst zu thu» haben würden; Graf Handhabe ebenfalls alles Gute auerbotcn. wüusche aber zu wissen, was auch er im Fall der Roth von den V Orten zu erwarten hätte, weil er dadurch die Neugläubigen zu ewigen Feinden machen müsse; er Wte es übriaens für das beste, daß die V Orte durch Gesandte an den Papst und an die A.nbassadoren d°n Savovcn und Spanien in Rom sich wenden, und verde bezügliche Aufträge gern übernehmen, weil " ohnehin nächstddahin abreisen werde; auch der Herr von Sax babe alles Gute anerboten. An diese alle werden freundliche Dankschreiben erlassen; der Bericht selbst wird zu Händen der geheimen Räthe in den Abschied aenommcn Weil endlich vielleicht aus uoch andern Ursachen Gesandte auö den V Orten auf öderer Leute Kosten nach Rom abgeordnet werden, soll man sich inzwischen entschließen, was man denselben auftragen wolle. Man scbc auch im Abschnitte Hcrrschatt-anaelcqcnbcilcn: .. . . . Alt, 475. Justizsache", > Art, 4!>5. Justgsachen vandvogte, Manithal 727. Cvnferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen. Aar.,« 138», Donstag den 21/31 Octvber. 2.a°.«arch,° Zürich, «bsch. Vd. Nr. l-S. -» ^->a.»archi° Bern. Er-»,,.,. Ms». «. 228. Gesandte- Zürich Heinrich Thommann; Hans Eschcr. beide des Raths, Bern. Anton Gasser. ^^ncr. Bauherr- Vineenz Dachsclhofer. Stadtschreiber. Basel, Hans Jakob Hoffmann; Wolfgang Sattler, beide des Raths Schaffhausen, IK Johann Konrad Meyer. Burgermeister. Um die Aufhebung deö Gctraidc -AuSfuhrverbotS auszuwirken und andere Bc.chwerdcn vorzusingen. waren von den beiden Städten Zürich und Bern Gesandte an den Senat zu Chambers) abge- ^not worden Seither haben die von Genf noch andere Beschwerden und Anliegen den beiden Städten "Utgetheilt mit der Bitte um fernere Verwendung beim Herzog von Savoyen, Nun eröffnen die Gesandten von Genf die dieser Angelegenheiten wegen auf gegenwärtigen Tag eitiert worden, daß ihren Vbern seit der beim Herzog ausgewirkten Ausfuhrbewilligung in d.eser Sache nichts weiter begegnet " . Staatsarchiv Lucern - Reliaion-bändel. - (sS stcbt vorauf bemerkt: „ver die 1 D-ese Verband,im,, Iie„t bei den Akten »» e.iaa.° "^'nnien Nätb" und „in'- Abschicdbuch ,u leqen." 892 October 1585. sei, daß ihnen vielmehr alles gehalten werde, was jene Bewilligung enthalte, daß man aber auch in Bezug auf ihre übrigen Beschwerden sich nachdrüklich verwenden möchte, damit sie bei ihren alten Gerechtigkeiten und Verträgen verbleiben können. Es wird daher für rathsam erachtet, ein freundliches Schreiben, und zwar nach einem Entwurf der Gesandten von Bern, an den Herzog von Savohen zu erlassen. Denn obgleich das Edict, durch welches den savoyischcn Unterthanen das Verhandeln des Getraidcs an die Stadt Genf verboten wird, und noch anderes mehr dem gütlichen Spruch der XII eidgenössischen Orte zu Baden zuwider ist, so kann man doch dermalen gegen den Herzog, der in seinen eigenen Landen Herr ist, nicht mit Ernst und Schärfe auftreten; vielmehr ist von einem friedfertigen Benehmen und von einfacher Hinwcisnng auf die Beobachtung des gütlichelr Spruchs ein besserer Erfolg zu erwarten, ß»- Genf wird ermahnt, eigenmächtig und ohne Vorwissen und Willen der mit ihm verbündeten beiden Städte nichts zu unternehmen, woraus „Weitläufigkeiten" erfolgen möchten, sondern so viel wie möglich Frieden zu halten, v. Da Frciburg auf das Schreiben, welches lczthin in Betreff der dort gcdrukten Schmähschrift an diesen Stand erlassen worden, eine einläßliche Antwort zusichert, will man dieselbe gewärtigen, sb- schon zu erwarten ist, das; sie ganz in dem Sinne ausfallen werde, wie seine Zuschrift mit kurzen Züge" angibt, oder daß sie sogar wohl ganz ausbleiben werde. Weil nun die Schrift voll Lästerungen gegs" den wahren Glauben und dessen Lehrer ist, daher es nöthig ist, eine gründliche Widerlegung derselben abzufassen, so soll doch mit einer Veröffentlichung von allfällig durch Gelehrte inzwischen verfaßten Wide»' lcgungen zugewartet werden, bis mau die Verantwortung Freiburgs vernommen hat; sollte zuvor von andern Orten wider dieses Büchlein etwas geschrieben werden, wäre es um so besser und es würde de« IV Städten um so weniger Unwillen daraus erwachsen. — Die Gesandten von Basel machen daneben dw Anzeige, daß, ungeachtet auf das Ansuchen eines Abgeordneten der IV evangelischen Städte zu Franks"^ verboten worden, solche von Frciburg auf die Frankfurter-Messe kommenden Schriften feil zu halten und zu verbreiten, doch bald darauf der Verkauf derselben wieder erlaubt worden, „Inn bcdenckung das glh^ die Frauckfortischen Theologoö, nach abläßung vermeltS büchlinö für gut augesehen, Sidtmalcu dar onnc so schmechliche grobe vuwarhaffte ding, so mitt warheit vuud gruud lhchtlichen zu widerlegen, begrifft" sind, sygc wcgcr, man lasse es vndcr die Welt vßkommcu, dann das cS vndergetruckt werden söllte- «I. Bezüglich des lczthin gemachten Vorschlags, bei den deutschen Fürsten und Ständen der augsburss scheu Konfession entsprechende Schritte zu thun, damit sie ihren Prädieantcn das öffentliche Lästern n> Schmähen gegen die IV evangelischen Städte und ihre RcligionSgcnosscn untersagen, ist mau nun n" Hinblik auf die Verhältnisse dieser Fürsten und Stände der Ansicht, daß es gegenwärtig nicht thun > sei, sich dicßfalls au jemand anders zu wenden, als an den Herzog von Württemberg und an die S>ta Straßburg, als den nächsten Nachbarn, indem wenig Erfolg zu erwarten wäre, wenn mau au Sachft"> Hessen oder andere weit entlegene Stände deshalb schreiben würde; vielleicht aber möchte durch Vermiß luug des Herzogs Johann, Pfalzgrafen bei Rhein, bei diesen etwas auszurichten sein. Zürich wird uu" beauftragt, ein Schreiben iu der IV Städte Namen au die Stadt Straßburg zu entwerfen und den Städten Basel und Schasshauscu Abschriften davon mitzuthcilcn. An den Herzog von Württemberg ft Schaffhauscu in Aller Namen den Bürgermeister Meyer abordnen, um demselben mündlich das angu" scne vorzutragen. «. Bezüglich der Abordnung von Gesandten iu die V katholischen Orte findet n>a einstimmig, daß ein längerer Aufschub nicht rathsam wäre; eine Instruction für die Gesandten wird u> auf Ratification hin entworfen; Zürich soll inzwischen in Aller Namen an jedes der V Orte das ftn > Oetober 1585. 893 chen richten, sie möchten zu Anhörung der Anliegen der IV evangelischen Städte ihre Landsgcmeinden und höchsten Gewalten versammeln; jede der IV Städte soll demnach eine dreifache Botschaft auf Sonntag den 7. Nov. alten Kalenders (17. neuen Kal.) nach Luccrn abordnen, um daselbst am folgenden Tag. sodann am Mittwoch den 10. (20. n. Kal.)'zu Obwaldcn, am Freitag (22. Nov. n. Kal.) zu Nidwalden, am Montag (25. n. Kal.) zu Uri, am Mittwoch den 17. (27. n. Kal.) zu Schwhz und endlich am Freitag (29. n. Kal') zu Zug ihren Vortrag abzuhalten; wenn auch in den V Orten die Gesandten nicht vor die Landögemeinden und höchsten Gewalten, sondern nur vor die zweifachen oder dreifachen Räthe gelassen werden sollten so hofft man dennoch einigen Erfolg, besonders Verhinderung vieler böser „Pratiken" und Verminderung dcS Mißtrauens, indem in benannten Räthcn ohne Zweifel viel gutgesinnte Leute s'zcn und weil dann die IV Städte das ihrige gcthan haben.') t. Bei diesem Anlaß wird auch für gut gehalten daß Zürich die Stadt St. Gallen. Bern die Stadt Biel, Basel die Stadt Mühlhauscn mündlich berichten lassen was die IV Städte bei den V katholischen Orten vorzubringen vorhaben, und daß die Gründe angegeben werden, warum man nicht auch sie dazu bcigczogcn habe. Man ist überzeugt, daß eine solche Verständigung ihnen angenehm sein und vielem Unwillen vorbeugen werde. K. Die Gesandten von Basel schlagen vor, man möchte, da die Verhältnisse der Gläubigen und evangelischen Religions- geuosscn in Frankreich sich immer mißlicher gestalten, im Namen der IV Städte den König von Frankreich durch ein freundliches Schreiben bitten, von der Verfolgung dieser Unterthanen abzustehen. Dieser Vorschlag wird angenommen und Zürich mit der Ausfertigung der Zuschrift beauftragt; wenn man sich auch davon wenig Erfolg verspricht, so ist doch nicht zu übersehen, daß die Evangelischen in Frankreich Trost und Freude' empfinden werden, wenn sie sehen, daß man sich ihrer annimmt und in vorkommenden Fällen tlir ihre Dresse,, wrät I». Basel meldet, daß zuverlässigen Berichten zufolge die spanischen und ita- u ^ den III Bünden noch immer fortdauern und daß man daher, da "l icn Umtriebe nur er ' Ansuchen um ein Bündniß mit gemeiner Eidgenossenschaft seit - MW «... w. ese. ei..je,ne°e.t.nnt°Pe.ssn°„ weihst ' ige- Zeit in g u ^ ^ ^ ^ ^ " mochte, die Sache wiceei >i, . erneuern vorhaben und daß vielleicht bald etwas vor- lachster eidgenössischer Tag eistung > ^ ^ ^ wird die Sache bis dahin verschoben. °w. möchte. «°« die «w«funw^ 2^, „.de Herr von (kierönnt. ' ' >e (gesandten von Bai. ms > Begehren gestellt, ans den König ein getreu Anstehen «.er ^ Königs .« N.°° . erzeig... t ste »eben d-nAnftr.g. dieses ...it. ° ha t„ nnd t»,n in. «all °n i!°t» st ^ ^ ^ ^ utheilen, damit ma,l sich. »" Zall dlc,er sollte, über eine gleichförmige Antwort ver> an ^ " I . . ... ! November an die katholischen Orte um Besammlnng der höchsten Gewalten ") A»f das Begehren der IV Städte vom . xz^alden am it. nnd Nidwalden am 12. November. — S. Staats- <>»Nvor,en Lncern am 18., Uri an, 25.. Schwvz an, "vchiv Bern. Evangel. Absch. " October 1535, 72«. Rechtstag. Zug. 138A, 3t» October (Mittwoch nach Simon und Inda), Staatsarchiv Lurrrn. — Urkunden. Rathsbotcn: Lue er II. Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-Schulthciß und Paunerherr; Ulrich Dulliker; Niklaus Krns, alle des Raths. U r i, Ambrosius Püntiner, Statthalter; Johannes Scherrer, des Raths- Schwyz, Werner Pfyl, Landammann; Christoph Schorns, Ritter, alt-Landanimann und Paunerherr; Leonhard Betschart, des Raths. Unterwalden, Kaspar Jakob, alt-Landammann; Marquard Jmseld, alt- Landammann ob dem Wald, Wolfgang Lnsst, Statthalter; Niklaus Leu, Sekelmcister und des Raths nid dem Wald, Ammann Gotthard Schmid von Zug erläßt auf die Klage der I V Waldstätte gegen alt-Landvogt Adam Bachmann wegen dessen Schcltnngen über sie in Sachen des Briefs, welchen vie IV Waldstatte bei Anlaß der Streitigkeiten unter der Bürgerschaft aufgerichtet hatten, folgendeil Rechtsspruch: er, voggt Bachman, vnsern Gethrüwen, Lieben, Allteil Eidtgnosen von den vier waldtstetten, ouch den Herren gsandtcn, so den Vurgcr-Bricff vffgricht, Jr Eer sol wider geil In den vier Kilchhörincn, Nam- lich zu Zug, Aegeri, Mentzigcil vnd Bar, vnd Reden, Alle die wort, die er über gemclltc Herren gre^' habe Er zu fil grett vnd sh schandtlichcn vnd Lasterlicheil anglogen, vnd gwallt vnd vilrächt than, vnd sollen sich hicmitt die vier waldstctt vnd die Herren gsandtcn der Worten wol vnd erlich verantwurtct haben. Er voggt Bachmanil sol ouch Inen den jacheren verfallen sin ininer Herren von statt vnd Ampi die höchste Büß, vnd dem Amman zu miner Herren von Statt vnd Ampt Händen thrhfache Büß, sol ouch darzu abthragcn vnd bezahlen Alleil den Cossen, so von diser sach wägen ist vffgangen vnd thri^ ben worden", :e, 72«». Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn. 12. Nvvember (Dienstag nach Martini). ^ TtaatSnrcliiv lLucern. Lucern. Absch. Bd. k'. 21 l». — Allgcnr. Absch. Bd. IZU. 275. Rathsboten: Lucern, Heinrich Flekenstcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffer, Ritter, alt-SstR^ heiß und Paunerherr; Ulrich Dulliker, Venncr; Niklaus Krus, beide des Raths, Uri, Heinrich rer, des Raths, Schwyz, Werner Pfyl, Landainmann; Christoph Schorno, Ritter, alt -Landani»>an" Unterwald en, Niklaus voil Flüe, Landammann ob dem Wald; Niklaus Leu, Sekclmeister n> dem Wald, Zug. Gotthard Schmid, Ammann; Hauptmann Kaspar Letter, des Raths. ^ Die Gesandten von Schwyz legen eine Zuschrift des Freiherrn von Sax vor, worin er um treu Aufsehcil auf die Unterthaneii seiner Herrschaften ansucht, und berichten, was Schwyz mündlich habe antworten lassen. Es wird nun Schwyz gerathen, bei Gelegenheit mit dem Herrn Tax freundlich zu sprechen und ihm anzuzeigen, daß er es sogleich berichten möchte, wenn ihm etwas ^ stoßen sollte, I». Die Brüder Matthias und Jakob Finninger von Mühlhauscn klagen abermals, ne immer noch außerhalb ihres Vaterlandes sich aufhalten müssen, da sie bei ihrer Obrigkeit weder > November 1585, noch Billigkeit finden. Daher soll jedes Ort seinen Gesandten auf nächsten Tag ernste Instructionen crtheilen, was gegen die von Mühlhanscn, welche nicht allein alle Schreiben und Ermahnungen verachten. sondern anch schon wiederholt gegen die katholischen Orte und gegen die Bunde gehandelt habe», vorzunehmen sei v Da vom französischen, Ambassador immer noch keine Antwort in Betreff der ausstehenden Zahlungen angekommen ist, ungeachtet Balthasar von Griffach schon seit einigen Tagen zurük- gekehrt ist so wird abermals mit allem Ernst au ihn geschrieben, besonders auch deswegen, damit die lln schuldigen'aus dem Verdacht kommen, Bezüglich des Begehrens der IV evangelischen Städte, man möchte'die höchsten Gewalten versammeln, um ihre Gesandten, die sie schikcn werden, anzuhören, haben einige Orte bereits zugesagt, die andern aber noch nicht. Da nun die Sache sehr wichtig und Argwohn unter dem Volk zu besorgen ist, besonders in den Orten, wo ohnehin leider schon Zerwürfnisse herrschen. d° i-d°ch dl- O.e., «.I« IM«- »w -ucuk-sch». s°,„.°„, I- w!,d -..f HSHcc. G»,c»,mz. »M l ,i>, dcl-IMffcn d», G-MM»- d°r » »-UM» »>°» »»-s°»°rl IM. st°uudlw> ji. danlcn «d .1 d - E«Isch.,d!zun., °uch M».dc».Ott-w«.°.....wm,c. j.. wM». -Id.r. l-ff. II)«« .« b-f-rd»Iich ». -In». T°z °..f Ms». «crdc d».,,. I-d-s s».,c G-s.,.«»- ml' ».tiM»»'"-» B°llm-»>n, c...» S».»°°r, ,°nd»,, <-. D.c f.. ' S°it °» »l'.-is- d.r G-s-,.°>°n d.r ds.r «°Id„«... °°n Z„z Is-bc,. »...M M c, die vier Orte würden, wenn man nicht ruhig sei, vier bis fünf- >I«,.dctt «-"Zilm.» «« »n °°> -INI»». T°z°„ h.bc °..ch d.r W.ihbisch°f ..... - .Idriz... fci». ,.°ch n.«' M „..z... dl.d.r )n nochmals, ein getreu ' n , ^ Gemeinden geschrieben, sie möchten die Unruhigen ' labten Mühe und Kosten, - , Billigkeit verstehen ; wenn sie Abgeordnete dcr vier Orte dazu ")>n zu bringen suchen, drll' "e u . man es dahin bringen könnte, so möchten alsdann die vier Müschen, möchten sie es mekcn, n gegen Vogt Bachmann um etwas zu mildern, wenn Ue sich vielleicht auch dazu ^ her Bünde „den Ruhigen zur Ruhe und den Unrnln- "'cht. so könnten sie dann nicht unterlassen, gcmah sten zur Strafe zu verhelfen" ?:;«> N , ,v evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhanscn. ««->. «». u..d SN-walddU. u... -ch ' Ttaatsarw'v Liiccrn. . . , s-.ltmr die Rathsgesandten der IV protestierenden Städte vor Schnll- Am Montag den 18, November ^ ^ Obwaldcn und am 22, zu Nid- ^>ß, Kleinen und Großen Rathen er ^ ^ LandSgcmcinde, am 27. zu Schwhz vor dem Salden vor den Landsgemeindcn, am '' ' dreifachen Landrath folgende Proposition:*) ^stachen Landrath und am 29 zu Zug ebenfalls . 20. Januar tSSö zu Freibur.r, am 22. Januar zu Solothur» Dense,b°n Vor.ra., eröffne.-.. 1° sov-"". au Februar zu Glarus unv zu AppenzUl. November 1585. Propvsitw lind Fürtrag der I Zwiiiglischcii Stctte» Zürich, Bern, Basel vnd Zchaffhastil na die 7 katholischen Ort der Eljdtgnosischafft. Edel Gestreng, Fromm, Eerenvest, Fürsichtig, Ersam, Wyß, Jnsondersgünstige Herren, gute fründt, vnd ge- thrüwc Liebe Allte Eydtgnossen. Wir khönnen nit widersprechen, müsiend bekhennen, DaS der mehrtheil vnnserer frommen Altvorderen frömbder Fürsten vnnd Herren Vnderthonnen, vnnd deßhalben Inen Inn Iren anligenden fachen gehorsamme zeleisten Pflichtig vnnd verbunden gweßen, vnnd durch Ire Landtvögt beherrschet, geregicrt vnnd bevogtet worden sind, Doch ein Ort onch mehr dann das ander, Wie üch allen selbs müssend. Als aber sy vnnd Ire Landtvvgt mitt Inen vnnseren Vorderen seliger gedechtnuß allerleyg Hochmut, vnbillichen gwallt, Hoffart vnd stoltzheit, glych am meesten Inn üweren Landen getriben, Hatt der Allmechtig Gott, Der Hoffart, Übermut, vubilli- chenn gwallt nit lyden mag, durch syn Göttliche gnad vnnd trafst, vnns gmeinlich söllichen gwallts entlediget, Vnnd also ein lobliche Eydtgnoschafft für alle andere Nationen vnderm Himmel dermaßen mitt frygheilen begäbet, Das die dheinem Fürsten oder Herren mitt einicher Dientstbarkeit mehr vndcrworffen vnd zugethon, Welliche ou ) ein lange Zyt, durch sondere Vorsehung Gottes vnnd vnnser frommen Altvorderen fürsichtigkeit, Inn frid, ruwen vnnd einigkeit gnedigklich erhallten worden Ist, Vnnd vß zusammen gesetzter liebe vnnd einigkeit den Circk Je lenger Je mehr erwyteret habent. (1.) Wann nun vnnscre gmüter, sinn vnnd gcdancken also wyter eintrechtig blyben, Inn glychcn billichen dingen zusammenstimmen, vnns vmb dheinerleyg fachen trennen vnnd vneins machen lassen, Wirt der gnedig Herr vnn Gott, zwyffels ohne, vnns wyter erhallten vnnd bewahren. (2.) Nun aber hörend vnnd vernemmend wir gmeinlich vnd sonderlich, Das Künig, Keyßer, Fürsten, Potentaten vnd Herren gmeiner Eydtgnoschafft, vnangesehcn was Religion vnd glauben Jeder syge, gantz fygend, abhold vnn vfsetzig sind, vnns der Frygheit nit gunnend, Dann fryge Völcker zusehen Inen gar widerig, vß forcht sy by Iren vnderthonnen onch desterminder gehorsamme behallten mögind, Vnnd brächtind vnns derwegen gern wider vnder das Joch der Knechtschafft vnnd Dicntstbarkheit. Vnnd wie Inen der mund stets nach vnnsern Landen schmatzet, Da sy beredt, Der mehrteyl syge Jr Eigenthumb, müsse Inen widerumb werden, Das khönnend sy nit bergen noch Jnbehallten. (3.) Vnnd damitt wir Inn einer Loblichen Eydtgnoschafft söllicher Landen vnnd Frygheiten widerumb entsetzt, roubt vnnd entnommen, Sind Jetzt vil zyt, Jar vnnd tag, mancherleyg vnnd vil böser anschleg vnnd prattic^. Wie üch, ohne zwyffel, selbs ouch bewüßt, gemachet vnnd für Hand genommen, Die zum theil kurtzer Zyten, m> deren willen, so Inn der thatt begriffen, offenbar vnnd früer an tag geben worden, Dann sy verhofft haben. > wcrdent die pratticken wyter dahin gericht, Das man durch Innerliche Uneinigkeit daS bißhero vfrichtig hertzlich thruwen zertrennen, vnnd zwytracht, ein saamcn alles Übels, vnder vnns sehen, gmeine Eydtgnoschafft allgmach abfal brüderlicher liebe brechte, vnnd den Pundt oder desselbigen glider einstheils geringer machte, die überigeu g^^ vnder das Joch sturtzte, Wie dann Jr vnnd wir, Ja gmeine Hochlobliche Eydtgnoschafft sambt vnnd sonders, r vilen Fürsten, Herren, Stetten vnnd Landen, wytgelegncr vnnd benachparten (die vnnsere ruw, frid vnnd wolj a gern sehend) täglich gewarnnet vnnd fründtlich vermandt werdent, vnns Eydtgnossen vmb dheinerleyg willen verwirren, trennen noch theilen zclassen. (4.) ^ Da Ist der ansang, für eins nur zevil waar, Das der Eggstein zu söllicher trennung schon gesetzt " dahin geradten, Das sy mitt gmeiner Eydtgnoschafft vfgerichten Pündtnussen khein bcnügen, sich täglich au »il Potentaten, Fürsten vnnd Herren anhcngig machend, durch miel vnnd gaben bestächen lassend, Iren wenig zu fürend, Wohin, wie wyt, oder was vnheils Inen selbs, vnns, oder vnnsern nachkommenden daruß ^ möcht, Darnebent Jrer mitt Eydt- vnnd Pundtsgnossen ald benachparten wolfart wenig achtend, Mitt we > Jnträttenden Pündtnusscnn, Die Fürsten vnnd Potentaten behertzt werdent, Das sy vil schedlicher nüwcru» wider vfgerichte verträg, brief vnnd sigel, anrichtend. (5.) ^ Sodenne werdent wir die Evangelischen Eydtgnossen verleydet vnnd vßgebcn, als ob wir by den Tütscheu Weltschen Fürsten vnnd Stenden vnnserer Religion sonderbare verstendtnuß vnnd Pündtnuß wider üch gemachet. November 1585. 897 Ferner Ist das gmein Volck vnder üch (als vnns anlanget) bericht vnnd wider vnns verleydet worden. Nachdem die Hugenotten (wie man sy nempt) Inn Franckrych zu -ilmii-.nl.vn mitt dem Künig von Navarren, Printz von Conde vnnd andern ein versamlung oder tag gchallten, Sygen vnnser der Evangelischen Stetten Ersamme Vott- schafftcn onch darby gwesscn, vnnd habint alda radtschleg zu vndcrthruckung der Catholischen gefaßt vnd gemachet. (7.) Sodcnne kompt vnns onch für, Das Jr vnnser Lieb Allt Eydtgnossen, Zuvor vnnd ehe letster vfbruch gesche- chen, üwerm Kriegsuolck Inn Jrem abreyßen bevolchen, Das sy üwer Volck daruf vnnd daran sygend, Das der Künig Inn Franckrych den Protect vnnd angenommncn schirm mitt Genfs vnnd andere Pündtnnß mitt denen, die nit üwers Catholischen gloubens, guittiere vnnd wider vßhin gebe. (8.) Vnnd nachdem dann zu disen gfahrlichcn Zyten allenthalben vil cnderungen vnnd emporungen, vndcrm schyn der Religion ynrvssen thut vnnd angesehen Wirt, Vnnd also die Relizionsachen großen Widerwillen erweckt, vil vugerimpter spöttlicher Worten, mitt schmechen, schellten vnnd schenden gebracht werden, Vnnd onch von dem Geistlichen Stand schandtliche Schmachbüchlin Im thruck vßgond, Da man vnns Kötzer, Abgötterer, vnnscrn glouben ein faltschen nüwen erdichten, vnnsere Kilchendienner faltsche Leerer, vcrfürer vnnd anders »empt, verhaßt macht, vnnd die lüth beredt Als wann wir wanckelbar, nüdt gwüsses noch grundtlichs Inn vnser Christenlichen Confession habint ^ Man jchmäche'die Hochgelopt Jungfrouw Maria, die wirdig Muter Gottes, Die Lieben Heiligen, Habint nüdt vis guten wercke» Vnnd derglychen mehr; Vnnd das man vmb Religionsachen niemandt weder Pflicht, thrüw, "och eydt schuldig syge zu hallten; Deßglychen onch offt beredt wird, Es möge by Übung mehr dann einer Religion gmeiner frid nit bestaan noch erhallten werden. Daruß dann volget, Das svlliche zwytracht zwüschcnt beider Religionen anhengeren entstadt, vnnd Je einer den andern der vnruw halb beschuldiget. (9.) Vß viiud durch söllichen der Eydtgnoschafst fygenden bösen, arglistigen mittlen vnnd saltschen surgeben vnns allen Inn einer loblichen Eydtgnoschafst, vnnser». geliebten Vatterlandt, Die der Allmechtig Gott bisher Inn guter nnigkeit gnedigklich beichirmpt vnnd verwart hatt, zur zyt der noth großen zwyffel vnnd inißthruwen fvnnd ivider gwallt, gfahr vnnd vnrath begegnen vnnd widerfaren möcht, vnnd wurd der leydig vßgang vnnsers glücks mißgünstigen nit wenig froüd vnnd frolockens gebären vnnd bringen. .10.) Deßbalb >vir nit khönnen lenger zu vnderlassen noch zu schwygen, vnns b« üch vnnseren gcthrüiven lieben All- ten Eydtgnossen a.neinlich vnnd sonderlich, gantz guter, thrüwer Eydtgnvssischer wolmeinnng deß vnivarhafften für- g°bens mitt warbeit ».entschuldigen vnnd zuverantworten, vnnd einmal aller bejchwerden vnnd anligenö fründttich W» Mi« m.nd ,M-« D-- -m.d M- I, MM Ichd-nn »»« m.« Mi, d»«» «m>. i- Vm b-»-» -sch-ch-» w». -m,d Nu, werdent. (11.) Ort belangen thut, Das wir vnns mitt andern Fürsten vnnd Herren Inn ^ ^ .„gl verawüssen, Das wir vnns über gineine öffentliche bewußte Pündt mitt ^ndtnuß Jngelassen K an ma uch will Fistel vnnd Herren, Tütsch oder Weltsch, nit Jngelassen habent, Ist seinem Potentaten, sy ffM" g ^ ...ygren Das wir für sölliche vnbedächlliche lüth geacht vnnd gescheht, als nns beschwerlich zuverneinmen ^ ^ ^ vnnsere gmüter nie berürt, Sind onch fürthin vnns lychtlich Inn ^'n Jeder by v..ns Mtz ^«s-^ ^gnoschafft nit zugeniessen vnnd von wegen vnnsers al.gn.einen Vatter- Ia»dt° - . ^,nti!s vnnd wolstandts nit hochnotwendig vnnd bedörffend, Jnzulassen vnnd theilhafft vn.io dey gmeinen ^ ^ öffentlichen Pundt, so wir zusammen glopt vnnd gschworen, tbri^,?' ? I "dtvasst niitt redlicher,' mannlicher dapferkeit onzerbrochenlich zehandthabe» gesinnet, Dann ) vl.ch, ehrbarl.ch, stau l ss - . ^ begeren zehußen, zehandlen, lieb vnnd leyd zulydcn, Die ein- ' N >dt»»-sl>Ich pl- ."-c b-M -n, zü,»l>i» »>t mihi, wi- dchlM, »ß Vnnd Ist hieruf an ms, > Pündtnuß sich bewegen zulassen, Sonder mitt gineinem Rath, wie »i« M »-«> » - H»- -»»d M« h°ch z-Mlst». Ich»„>ich «w». « d-n,„ , U3 November 1585, zu sig vnnd wolfart gelanget, angnem, andern aber erschrockenlich vnnd forchtsamm sind, nit geschmelert vnnd gemindert werde, Sonder wie ein veste Mur, wider alle widerwertige anloüff, mitt lob vnnd ehren bestände. (13-) Wytcr die Verunglimpfung betreffende, Da das gmein Volck vnder üch beredt, Als die Hugenotten (wie man sy heißt) Inn Franckrpch ein Versammlung tag gehallten, Sygen vnnser der vier Evangelischen Stetten Bottschaff- ten ouch barby gewessen, wider die katholischen radtschleg gemachet, Vnnd das der Künig den schirm mit Genff vnnd andern, die nitt Katholisch sygen, vßhin geben vnnd quittieren. (14.) Mögen wir die Evangelischen Stett söllichcr vflag vnnd vnbillichen anclagens mitt warheit entschuldiget werden, Das nammlich sölliche gedanckcn vnns nie zu sinn kommen, noch darvon wüßend, Sind auch niendert an dhen nem Ort darbt) gwessen, ald berufst, Tragend khein wüsten, Was derhalben an eim oder dem andern ort verhandlet, abgeredt vnnd beschlossen worden, Vnnd sind ouch dhemswegs gsinnet, Jemand von der Religion wegen zuduräch- ten noch zuverfolgen. (15.) Wir khönnen aber vnns nit gnugsam verwunderen, Das Jr also wider Genfs vnnd andere Evangelische verhetzt vnd dahin getrachtet, Das der Künig den Genffischen schirm vnnd andern, die nit Katholisch sind, die Pündt- nuß hette vfsagen sollen. (16.) Dann sovil Genfs belangt, Wüstend Jr all gmeinlich, Das dieselbige Statt ein Were, vorMur vnnd Schaff se l gantzer Eydtgnoschafft Ist, Vnnd wann die verloren, soll man nit mehr vnnser Vatterlandt bschlossen, Sonder vff der aller gfahrlichisten sydten offen ncmmen (nennen). (17.) Uewere vnnd vnnsere Fromme Bereiteren haben allweg vff dise Statt ein sonder gethrüw oug vnnd vfsehen gemorste» viurd gehept, vnnd sy by der Eydtgnoschafft erhallten wellen, Wie sölliches ouch der Badisch Abscho^- Anno 1557, heiter vnnd klar vßwyßt vnnd vermag, Da man vnns von Bern dahin verwandt vnnd gewiße», ein Statt Genfs Inn Burgtrecht vf- vnnd anzunemmen. (18.) Wann nun wir von Zürich zu Statt vnnd Land, sambt vnns von Bern, bedacht vnnd erwägen, diser Sta Genfs glegenheit, Loblicher Eydtgnoschafft Eer vnnd wolfart, Item was der mehrteyl Orten vnns von Bern dtt- selben Statt Burgkrechtens, darzu ouch von vnnsers Landts wegen gegen Fürstl. Durchl. zu Savoyg gütlichen helfff" zusprechen, mittlen vnnd erkhennen, glopt vnd verheißen, habcnt wir vff Jetzt erzelte vorgendere Verhandlung vo>> billigkeits wegen nit khönnen vmbgahn, ein Statt Genfs mitt erlichen gedingen Inn schütz vnnd schirm anzune>m men Vnnd, das Jr sehen, Wir nüdt heimlichs vneydtgnössischs noch verborgens gehandlet noch abgeredt, So we ^ wir üch vnnser verglychung hiemitt öffentlichen wüßenthafsten bericht thun, Das wir üch, so Jrs begerend, gern vor läßen oder Copy darvon geben wellend. (19.) Vnnd sind wir, gcthrüwen Lieben Allten Eydtgnossen, zwyffels fryg, Wo üwere Fromme Vorderen von cm^ Statt Genff weren ersucht worden, sy zu einer vorwere einer Loblichen Eydtgnoschafft zubruchen vnnd men, Sy Herten zu erhalltung der Frygheiten vnnd Vattcrlandts ein solchen glückhafften Schlüssel nit gelaßen. Darumb wir Eydtgnössisch pitten, die anfechtungen, so üch hieran hinderen möchten, fallen zulassen m vff vnnser, vnnser Kinder Eer, Lob, Frygheit vnnd Vatterlandt mehr znsehen, ein Statt Genff Inn zugewandtschaff ' als andere Ort, anzunemmen nit verachten, Wie sy üch dann selbs mehrmals ersucht vnnd gebätten habend (^^ Vnnd diewyl wir dann, vss heiligem Göttlichem Wort, gnugsamm erfarcn vnnd gclernet habent, Das ^ gloub eine fryge thüre gab Gottes, durch den Heiligen Geist den mentschen Jngegoßen Wirt, vnnd nit durch ^ macht vnnd zwang einicher Potentaten, Geistlicher noch Weltlicher mentschen, gegeben werden khan, Ouch die gwm ninen nritt Krieg, wehr vnnd waaffcn nit mögend gezwungen werden, Wie das die täglich crsarung mittbrmg ' Habent vnnsere Fromme Vorelteren, geistlich vnnd weltlich, vor Jaren vff allerlei) beschechne klegten Im Gottes die heilig Göttlich gschrifft, alts vnnd nüwen Testanients, für sich genommen, Daruh ein Christenlichs ^ gemeine Confeßion vnnd gloubens bekhandtnuß gestellt, Inn welcher man das heilig Vattcr Vnnser hättet, du Artickel vnnsers wahren Christenlichen gloubens bekhendt, Die heiligen l l) pott volkommenlichen leert, allen Christenlichen Kilchen gebracht wirt, Daruß man das Volck znr forcht Gottes, gehorsamine der Christenlicher brüderlicheii liebe, vnnd zu allen guten wercken trybt vnnd erntstlich vermannet. Fürnemmlil) zum vordersten Habent wir vnnseren Herren vnnd Erlöster Jesum Christum, der von der Heiligen Hochlff " November 1585. W ".iw Reynen Jungkfrouw Maria Inn waarer reyner Jnngkfronwschafft mentsch geboren Ist, für das einig Opfer am stammen deß Crützes, für den einigen fürsprechen vnnd mittler vor Gott synen, Himclischen Vatter, für vnnser sünd, Erkhennen Inn syn die Warheit vnnd das leben vnnd der einig weg zun, eewigen leben, Wie dann die heiligen Propheten, Apostel vnnd Dicnner Gottes vnns zeigend vnnd wyßend. Wir bckhennen vnnd glouben ouch, Das sy sygcn Inn eewiger froüd vnnd seligkeit. Vnnd ließend wir dheinswegs niemandt vngestrafft hingo», der sy sampt oder sonders, noch vil mehr die Hochgelopt Neynn Jungkfrouw Maria, als die Mutcr Gottes, darfür wir sy erkhennen therte schmechen oder vnehrbars von Inen reden, Wie dann sölliche vnnsers gloubens bekhandt- ""ß Im thrnck öffentlich vßgangen, Deren wir vnns, als vß Göttlicher gschrifft >vol gegründt, nit beschämen, Ist °uch bißher mitt nmrheit vonJemandt widerleyt worden, Ueber das wir alwegen vnnd noch vff dise stnnd pittcn vnnd begeren Der vnns vß Göttlicher Heiliger gschrifft, altS vnnd nüwcn Testaments, eins andern vnnd bessern berichten khönne Wellind wir dasselbig gern hören vnnd mitt danckbarkheit annemmen vnnd volgen. Vnnd wiewol Inn dem österlichen Gottsdienst Inn der Christenheit etwas endernng vnnd vnglvchheit Ist, Also das ein theil vermeint vff die wvß der ander vff ein andere baß doran zesyn, So stimpt man doch Inn dem Houptstuck, darnff Christe,.sicher gloub gebuwen, zesam-nen. Als da wir all gloubend Inn einen einigen Gott vnnd svnen einigen Son vnnser» Herren Jesu», Christum, Wie oben ouch gemeldet. Vnnd mag deßhalb soll,che vsserliche endernng sovil vff -)r° nit tramn Das vsserlicher frid, ruw vnnd einigkeit darnmb nit bestaan möge. Dann offenbar am tag Ist Das etlicke Ort vnnser Evdtgn»schafft vnnd gmeine Vndertbonnen (wie ouch vil Stett vnnd Stend Im Rvch Tütscher Nation) Inn beiden Religionen sich fründtlich mitt einander,, hallten vnnd vertragen khönnend. ,2t.) So nn» nur vnnd vnnsere frommen Altforderen mitl Evdt, onch fründtschafft vnnd nachpurschafft einander., verwandt aeaen einander vil schuldig vnnd verbunden, Ouch vnnser Landt, Hab vnnd Gut gmeinlich Inn vnnd durch einander vermenat sind Vnnd damitt „ieniandts vnnsers vfrechten gmüts vnnd thrüw halben, so .vir zn handthabnng Unserer Frvgheit vnnd g.neinen lieben Vatterlandts wolstand tragen. zwyfflen m,nd dann daruß ein anlaß saßen möge Nm,s,n s.id vnnd wolstand mitt was schy" vnnd beschonnng anzufechten, d.e l,ebe vnnd einigkeit zu vnder- -vuffen^S'vill di7!)vch n^ erforderen, zu -rh-ltung desselben vnnd pflantzung der einigkeit vnns söllicher Üstalt gegen einandern vnnsers Als di/Stett Inn Griechenland,, Welcher Regiment.„an Wir habend zur V'te ^ ^ sich ^^^'sVe.^^Daß König Phillipus Inn Macedonia Ire» vnwillen stedts mehret vnnd als vff einer W '"e s" ^ ,,„ch' einander,, mitt listen vmb Jr Frvghcit brechte. Thett allnn-g de», sch.vechern ta,k "bt/ wie er sy a ) Sigloßen Inn syn kncchtschafft vnnd givallt. Do sy nun l vnnd bystandt, Letstlich " x>ayent sv mitt Iren, großem, schaden erst erfahren vnnd gschen, Was !v all mitt liste» vnderthruckt wo, u, ' „ ^ König vmbgangen, Es war aber zu spaat. Da sontste», wenn '"Jede Statt vnnd Ort °"lore" """d w" ff ^ ^ ^ „^„'he.ten, K d>. Ski.ch«,» S.,.. Mi».». M., 'v er Kiinig ein söllichs nit .«mtrecktig vnnd widerwertig leben zum Herren großer Landen vnndKü- Dem Thürcken hatt ouch der Christen zwytrechlig r n > igkrychen gemachet. (24.) tvvdtauoffen, Wann wir disem allem nachgedcnekend, bedachtlich betrachten Darumbe, Gethrüwen Lieben . u, ^„y^rbare machung nüwer Pündtnußen, Item das bim gmei- erwägend, zu was cnd vnn ^ schaden vnnd schmechen, vnnd die schmachbüchli» zuletst gradten möcht, u> man Hinderreden vnnd zzölcker zerschleitzung vnnd vndergang vrsach geben hatt, Vnnd das sg» ^ "" ^ uemmen, ...suchen harkommcn vnnd entsprungen, Habent wir vß anerborner thrüw v, kleinen ansängen vnn ^siebte» Vatterlandts Frygheit, nit vnderlassen khönnen, Der u>d liebe, zu erhalltung vnnser a er ^ „^^eyl diennen vnnd reychen möcht. Dargegen vff üwer '"gen Warnung zethun, so zu vnnser a Was wir achtend zu üwer, vnser aller, vnnd gantzer loblicher erbesserung, anleittung vnnd erJnnerung ze ggcr nutzlichist vnnd notwendigist syn. (25.) D tgnoschafft heyl, wolfart, frid, ruw vnn .„wachsen, zwvlracht vnnd Uneinigkeit anzurichten, Das wir Erstlich, so der Wurtzen nit platz glasten 900 November 4585. gmeinlich vnnd sonderlich vnns der Fürsten, Herren vnnd Potentaten Bottschafften entschlachind, sy abwyßend, alS die so gschickt werdent, große fachen zu verheißen, Daruß mehrteyls nüdt Wirt, dann ein latsch vnnd Aaß zum verderben, Deßglychen gute Wort vnnd gellt vßzugeben, vnruw vnnd Widerwillen anzurichten, Ja Inen Inn vnnsern Landen nit vnderschlouff noch platz laßend, Dann man wol erfahren, Das durch Jr bywonung vnnd fuchßlist gschwindigkeit, sy sich khönnen Inn die gmüter, welche deß gelts mehr, dann der Frygheit achtend, ynschleicken, üch vnnd vnns vnder einander vneins zumachen vnnd wider einander zuHetzen. Dann sontsten frömbden Fürsten vnnd Herren Jr gelt nit feyl Ist, Dann allein wo sy hoffend, dasselbig hoch vfzutryben vnnd mitt anderer lüthen scha- den bessers dardurch zuerlangen; Vnnd so sy dann dahin mögen kommen, Das man Jrem faltschen ynblaßen zuze- hören die oren bewilligt, Laßend sy nit ab, biß sy nach vnnd nach das tödtlich schedlich gifft der vneinigkeit Inn den gantzen lyb vnnsers lieben Vatterlandts vßgießen, vnnd das zu Jrem nutz vnnd vortheil vnnd zu vnnser aller endt- lichem vnnd grundtlichem verderben vnnd vnderthrucken. Dann wann die frömbden Cardinal vnnd Bischoff vnnd ouch derglychen Weltliche gsandten Je durch vnnser Land zogen sind, Do man glych einerleyg verstandt der Religion gehept, Habent sy vi! vnraths angericht vnd ein böße Letzj gelassen. Vnnd Ist etlicher frömbden Potentaten gschwindigkeit dahin gerietst, Das sy den aulaß vnnscrer zertrennung zu Händen ncmmeud, vnder dem schyn vnnd fürwenden der katholischen Religion, Vnnd Ist Inen aber Im grund an der Religion nit sovil gclägen, Dann hiemitt vnns Inn vneinigkeit gegen einandern zebringen, Ob sy hierdurch möchten glegenhcit finden, vnns aneinander!: zchetzen. Vnnd da Inen solliche Ire anschleg gelingen (darvor der gütig Gott gnedigklich syn welle), Kho»- nend Jr vnnser lieb Alt Eydtgnossen, so wol als wir, ermässen, Was Jammers, angst vnnd noth daruß erfolgen wurde, Wann ein theil vnderstünde, den andern der Religion oder anderer fache» halb mit gwallt vnderzcthrucke». Dann sölliche fachen suchend großen anhang, hilf vnnd bystandt anderer Völckcren, deren wir Inn einer Eydtgnoschasff nützit zugeniessen heilend, vnnd wurde der obligenden parthyg eben der nutz daruß gefolgcn, Das sy ein kurtze froüdl mitt eewigem leyd beweynen müßte; Dan» dheineswegs zugedencken Ist, Das by den verhasseren vnnserer löbliche» Frygheiten einich verschonen s»n wurde, den einen theil zezwingen vnnd den andern fryg zelassen. Es gibt I»» sinnlichen anstössen givonlich ein gmein Wätter. (26.) Derhalben erfordert das Ander mittel zu erhaltung vnsers Vatterlandts Frygheit, Das wir alle, als gl>^» eines lybs, einander Inn thrüwen meinnend, Deß andern leyd, schaden vnnd beschwerden nit verachtind, noch vc^ schetziud, Sonder nit änderst haltind, Dann als ob es Inn selb antreff vnnd zu erhalltung deß gantzen lybs die»tff lich syge, Zu allen theilen die Schmachbüchlin, Ouch alle Ecrberürende vnnd schmechliche reden by gebärenden ernst - hafften straffen vnder den Vnderthonnen abschaffind, einander vergangner fachen verzychind, Was Jeder gern von dem ander» überhept werc, sich desselben ouch flyssen, An der heiligen, Gott wolgefelligen einigkeit, so zwüschc» vnns syn soll, styf vnnd stedt verharrind vnnd blybind, Vnnd fürhin, wie oben ouch gebätten, Khein Ort on de» anvcrn vorwüssen vnnd gmeinem Rath mitt kheiuem Fürsten vnnd Herren, Hochs oder Nidern standts, khein ve^ stendtnuß, Vereinigung, Burgkrecht noch Pündtnus nit machen noch annemmen. (27.) Vnnd dann fürs Dritt mittel, Das wir vnns vor Gott vnnserm himmelischen Vatter also gegen eina»^" entschlicssind, globind vnnd versprechind, Das wir gmeinlich vnnd sonderlich vnnsere Eyd vnnd Pündtnußcil/ träg, Landt vnnd Religionfriden thrüwlich, vfrecht vnnd redlich hallten, Einander», wie vnnsere frommen Vordere» gethaan, In allen nöten dapferlich zustaan vnnd wider mengklich schützen, schirmen vnnd handthaben wellend, D») einander von vnglychheit der Religion fachen wegen nit trotzen, vechcn, zwingen noch angryffen, Sonder Je die e»»'» für die andern Gott pittcn, Das er die mindervcrstendigen gnedigklich erlüchten welle, Vnnd vnns sontst mitt le^ stung guter fründtschasft vnnd Christenlicher liebe (diewyl Christus vnnser Houpt vnnd Seligmacher Ist) erbuwe vnnd allersidts bests Vermögens verschaffen, Das die lasier abtriben werdind. (28.) Im fal aber sich begeben wurde, (das Gott wende) Das einich, wer die werind, vnns Inn gmein sonderheit, vnnser Landt, Lüth oder güter vnder dem nammen oder schyn der Catholischen oder Reformierten > ff- gio» belevdigen, zwingen, tringen oder angryffen wellte, Söllen wir alsdann mitt vnnser gmeiner Eydtgnofi."^ macht lybs vnnd guts denen, so also angsochten oder angriffen werind, vnverzogenlich zuzüchen, behulfsen vnn radten syn, vnnsers Vermögens schützen vnnd sehirmmen, Ire fygend vnnd dero anhenger vnnd Zugehörigen ff) November t58ö. 90! 3^» vnnd vertryben, nach luth der qschwornnen Nündte» mri-, ^ ^ erbietend vnnd zu üch dheins andern versehend, Dann das Jr sölli'ck's """ Ü'e»"tt gogen üch ftvg an- "nnd thun werdint. (29.) ^ vnns auch Jetzt glvchssals verheißen Wir sollend vnnd wellend ouch Khein Nachpuren oder Kürst», vi. . » wslßend, vnns noch vnnsere Zugehörigen wider recht vnnd billichs nit belevdiaen? noeb deck) weg bekümmern, angryffen noch überzüchen, Sonders Inen vnnd den Iren aut> ?"? ckewyl sy also J„„ gutem willen beharrend, leiste». (30) ^ ^undt- vnnd nachpnrschafft, ' l«-,-. Va.d !«.„d-..tch D-S wt. «na- .... d-a 2?' usern wolstandt behallten vnnd erhallten, Ouch derhalb ohne costen vnnd sstwd- / i ^ verd.nt wir Jederzvt 2?-! D-»- »l» «-» swch.„?„d ?°.».aa «aa« uffnet sind, nit bald mögen verletzt noch zertrennt werden; Dann das Lob ?,„,>! .. w 'U'geben vnnd behalt"'' bochgeehrt vnnd geprißen wirt, Darnebent die Dapferkheit vnnser frommen Vorderen?m d?^ vnnl "berkommen hatt, Das khein Fygend, Wie gwatttig oder fressen er -)o.l. s. ser aller frid vnnd wolstandt wirt dörffen fürnemmen noch handle». Dem Herrn Kost st,-.- < , Der wöll vnns Wyler gnad geben vnnd Wandt th..n. (3l.) ^ ^ """d danck gsagt. Es Ist vil besser, es Hab einer wenig mitt guter gwüssne vnnd behallt svn Kl, „«k-u... ^ - "er glych vil sollt überkommen, hernach aber die Frygheit, Das gut, sambt lyb vnnd ^"'lt^'it, Weder °"dt da,.. oorliere. Darnmb syge ein Jeder thrüw an Im selb, sy^ V^lmW Wy ' « °u..^ Da «>. Zch. ch. H--..- Dd. Ka-ch. ^ D« .. A« »--- ->»"d. «- »..» M°n -ia.ad.» «sim,.. w-.-. «!. w«",'" ?"e «n ach. d-«-z> m»d «-»-sacht. Oach «nd-r «aa« j„ m-h-mal-a, als ach «>»?"(«»?, ^ zewnssen, abgcredt vnnd beschlossen worden, Wo e.n.chem oder mehr Orten gegen den anderen etwas a,m l" 'vir ü!^ ^ ftündtlich vnnd fryg öffentlich, nach Eydtgnössischer art, gegen einanderen erkleren söllint' Sohlst"' erst,/?' grthrüw lieb Allt Eydtgnossen, erntffl.chen, Jr wellind d.scre vnnsere He.mbsuchuna vnnd l,.-k^..i " best "ü guter fründtlichcr gethrüwer Eydtgnössischer wolmeinung, wie wir vnns kheins andern versetzen^ v„ ? ^"9taan vnnd vfnemmen vnnd üch zn kheinem mißthrnwen gegen vnns bereden laßen Wie verlycho.^ ä» ück) gr'tröstmd vnnd versehend. Der Mmechtig Gott welle hierzu sv.'. gn^!d vn„d A Im zu üch getröstend vnnd versehend. Der Allmechtig lZott welle hierzu svn gnid vnnd würck (39.) Bund sind über biß alles von üch, vnnseren gethrüwen lieben Allten Eudtgnossen, bv diser vnnser abgesandten °ttschafft fründtlichcr, willfäriger, schrifftlicher antwort gewertig. 7k! I Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. IS«'?, 10 December (Dienstag nach Maria Empfängnis!). --taatSarNst» Lucer». Luccrn. Abs». Bd. b'. 2IZ.-ANgc,». Abs». Äd. NN. Rathsboteil! Lucern. Heinrich Flckcnstcitt, Ritter, Schultheiß ; Ludwig Pfyffcr, Ritter, alt-Schuirheiß üüd Paunerherx; Sebastian Feer, Pauucrherr; Niktauo Krus; Jost Holdermeher, Sctelmeistcr, — alle deo ^thö. u^-j J^,^ Lruuucn, Ritter, alt-Laudammaun; Jakob A-Pro, des Raths. Schwyz. Werner "hl, Landaiiimann; ChristophSchorno, Ritter; Kaspar Abhbcrg, beide alt-Landaminänncr. Unterw alden 902 Deeember 1585. Niklaus von Wie, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Hauptmann Jakob Brandenberg; Heinrich Ilten, des Raths. !». ES wird nochmals der Vortrag der IV evangelischen Städte verlesen. Weil aber dieser Handel so außerordentlich wichtig ist und zum Theil auch die Religion berührt, so will man darüber auch nur nach reiflicher Vcrathung antworten. Nun vernimmt man aber, daß die IV Städte ungeachtet ihrer schönen Worte damit umgehen, dem rebellischen König von Navarra sammt dessen hugenottischen Anhang nicht allein wider den König von Frankreich, sondern auch gegen die in dessen Dienst befindlichen Truppen der katholischen Orte,, auch wider Eid und Ehre, wider den ewigen Frieden, die Bünde und den Landfrieden, einen Aufbruch von 12000 Mann unter Herzog Casimir zu erlauben, ferner daß der Aufbruch unversehens und in aller Stille vor sich gehen soll und daß auch die Obersten und Hauptlcute schon bestellt seien. Daher wird für angemessen erachtet, die Antwort noch zu verschieben, bis man sieht, WM hinaus die Sachen wollen. Inzwischen soll jedes Ort die einsichtsvollen unter den Geistlichen und M'lO lichen zu Rathe ziehen und dann einen Vorschlag zu einer Antwort entwerfen, damit man auf nächst"" V-örtischen Tag sich vereinbaren kann. Luccrn insbesondere soll den Reetor des Jesuiten -Collcgiums dm hin vermögen, daß er sich mit In Canisius in Frciburg darüber unterrede, ö». Auf den Bericht, das die Unruhen in Zug sich immer schlimmer gestalten, wird beschlossen, auf nächsten Freitag von jedem einen Rathsboten dahin abzuordnen, um nochmals eine Vermittlung zu versuchen und nöthigen Ernst anzuwenden. «I. An den Papst wird bezüglich des eidgenössischen Eolleginms in Mahland g" schrieben. Balthasar von Grissach entschuldigt den König von Frankreich in Betreff der ausstehenden Pensionen, sucht zu beweisen, daß niemand die Ausbezahlung hintertrieben, sondern daß der Ambapad^ nach Gutfinden und gemäß Weisung des Königs das Geld ausgctheilt habe; er meldet, daß der T^ sorier in vier oder fünf Tagen in Solothurn eintreffen werde. Er bringt sodann ferner vor - Der König habe vernommen, daß die deutschen lutherischen Fürsten sich rüsten und mit 12000 EidgeuKss" aus deil lutherischen Orten dem König von Navarra und den rebellischen Hugenotten zu Hülfe zsttss" wollen, weßwcgcn er sich entschlossen habe, sich zur Gegenwehr zu rüsten; da er nun nächst Gott zu d" Eidgenossen sein höchstes Vertrauen seze und da dieser Krieg nicht allein Frankreich, sondern die gs - katholische Christenheit berühre, so begehre er zu dem schon in seinem Dienst befindlichen einen uc» Aufbruch von 8000 Manu; er bitte, dieses Begehren in den Abschied zu nehmen und sich so bald mag lich darüber zu entschließen. — Die vorgebrachte Entschuldigung bezüglich der Pensionen wird mit friedigung vernommen, weil nunmehr die dieses Handels wegen in Verdacht Gefallenen davon cutl werden; das Begehren ni» einen Aufbruch wird in den Abschied genommen. «5. Uri wird auempfvlst"'" den andern vier Orten beförderlich einen Rechtstag vor dem Landrath gegen Hauptmauu Gedcon Str> anzusczcn wegen dessen Schcltuugen gegen die katholischen Orte in Bezug auf den Kappclcrkrieg- Vorgeben des Stricker, sich in jedem Ort stellen zu wollen um abzubitten, wird als eine Ausflucht st Verzögerung der Sache betrachtet, t". Jedem Ort wird eine Supplikation in Betreff des Josna st^ Brunnen von Uri mitgetheilt, damit die Gesandten auf nächsten Tag zu Baden darüber instruiert (S. u. Thurgau). I». HS. u. Deutsche gemeine Vogteien überhaupt). I. Dem nenerwähltcn W" ' zu Einfiedeln wird eine Verwendung an den Papst in Sachen seiner Eonfirmation ausgestellt Januar 1566, Deutscht gem iUogteien überh Landqrafschaft Thurga» M.in sein auch iui Abschnitte Hevlschaftsnn.selc,senlieiten: erh !>, Art. U>. BtünuNj, der bischöff, eoinlnn^, Bo.j>eien. zx. An. Z27. Slifle und Ktöiler. 732. Tngsuziliig der mit Frankreich verbüit Veten XII Orte. Zvlothurn S3. Januar. Ztnatöarc»,» L»c-r». Allzem. Absch. Bd. INZ^. iRnck, in den Archiven Schwyz und Freiburg.i Gesandte- Bern HanS von Wattcnwyl, Schultheiß; Vinecn; Dachselhofer, Stadtschrciber. Lucern Ludwig Pfyffcr Ritter Schultbeifi; Joseph Amrhvn. Vcnner und des Raths. Nri. Hans zum Brunnen. "lt-Landammann; Sebastian Tauner, alt-Landammann. Schwyz. Kaspar Abybcrg; Christoph Schor.lo, Ritter, beide alt-Landammänner; Sebastian Bühler. Sekelmeister und des Raths. Nnterwalden, Kon- Win Statthalter- Balthasar Müller, Bann.cister, beide des RatbS ab dem Wald. Wolfgang Zclgcr, Landammänn - Melchior Lusst. Ritter. alt-Landammann nid dem Wald, Z ng. Hauptmann Heinrich Jtten; Heinrich -um'Bach beide des Raths. GlaruS. Vogt Michael Bäldi; Jost Tschudi, beide deS RatbS, Basel Jakob Oberricd; Jakob Hoffmann, beide des Raths. Frei bürg. Ludwig von Affry, Schultheiß; Hans Fryo Sekelmcist^ Solothurn. StcPban Schwaller. Schultheiß; UrS Snry, alt-Schultheiß; Urs Rudolf Venner- Lorenz Aregger. Sekelmeister. Schaffbanscn, HanS Konrad Meyer, Burger- weister; Georg Mäder. Unterschreiber, beide Doetoren der Rechte. Appenzell. HanS von Heim. Landammann; HanS Bodmer, alt -Landammann, ' . Diese Taasan.ng hatte der französische Ambaisador. Herr von Fleury, ansge.chr.eben, um e.nen «„>,»>,sc,>» M°u» zum s »,.z «r°»,..ichs g.z.u frcmdc G»»n zu unl-uzcn. Januar 1586, erlaubt sei, ihre Unterthanen zu zwingen, den neuen Glauben anzunehmen, so handle der König nicht unbillig, wenn er die Religio?: aufrecht zu erhalten suche, die er von seinen Vorfahren ererbt und auf welche er gekrönt und von den Ständen bestätigt worden sei; endlich biete das Begehren des Königs noch um so mehr Interesse, weil es die Erhaltung und Beschirmung seiner Krone bezweke und weil dadurch verhütet werde, daß Frankreich unter dem Schein, den widerspenstigen Nnterthancn in ihrem unbilligen Vorgehen bchülflich zu sein, zu Grunde gerichtet werde; deshalb nun bitte er im Namen des Königs ganz freundlich, man möchte den begehrten Aufbruch bewilligen, — Bei Eröffnung der Instructionen ergibt sich nun, daß alle Orte in ihrem herzlichen Mitleiden und Bedauern über diese Unruhen und Kriege in Frankreich übereinstimmen, daß sie dagegen bezüglich des begehrten Aufbruchs verschiedener Meinung >ind. Denn Lneern, Uri, Schwhz, Unterwaldcn ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg, Solothurn und Appen- ell erklären sich bereit, gemäß der uralten und neulich wieder erneuerten Vereinung, besonders aber, damit ihre in Frankreich bereits befindlichen Truppen desto eher vor Verderben bewahrt werden, diesen Aufbruch sogleich zu bewilligen; Uri und Schwhz jedoch nur mit Vorbehalt der Genehmigung ihrer höchste" Gewalten. Bern, Basel und Schaffhauseil erklären, daß sie laut der Rcversbricfe bei Annahme der Vc>- einuug sich deutlich vorbehaltet: haben, im Fall in Frankreich des Glaubens wcgei: ein Krieg geführt würde, nicht nur nicht verpflichtet zu sein, dem König Truppen zu schikcn, sondern sogar befugt zu ff'"' ihre schon in Frankreich dienenden Burger und Unterthanen wiederum heimzuberufen; da nun der gcg^ wältige Krieg gegen ihre Rcligionsgcnossen gerichtet sei, wollen sie ihre Leute zu Hause behalten und diese „des Vaterlandes warten lassen", Basel und Schaffhauseil insbesondere berichten, daß sie ein bot erlassen haben, irgend einem Fürsten zuzuziehen, wer er auch sei, Bern stellt das Begehren an d>e Orte, welche den Aufbruch bewilligen wollen, seilte Bürger und Unterthauen nicht anzunehmen, Glarud endlich will nur unter der Bedingung den Aufbruch bewilligen, wenn alle Orte dazu stimmen, ß» ^ lothurn dailkt den Orten, welche dem braudbeschädigten Haiiiiiicrschmicd und Eiscnschmelzer zu Herbei whl, Niklaus Robischon, eine Brandstcuer verabreicht haben, und bittet die andern Orte, dachelbe Z" tbun, r. Auf lezter Jahrrcchuung zu Baden hatte man die Stadt Mühlhausen ersucht und ernia)"- ihren verbannten Bürgern Matthias und Jakob Finninger unverzüglich zu einem unparteiischen zu verhelfen. Da lezterc nun wieder um Recht anrufen, wird an die von Mühlhausen nochmals die Mahnung erlassen, den von den Orten vorgeschlagenen Mitteln eines unparteiischen Rechten, jedoch' Regalien und Freiheiten unbeschadet, endlich nachzukommen, indem sollst einige Orte darüber zu geben würden, ob die Bünde solches „erleiden" oder nicht, «>. Leonhard „Elbs," des Raths zu ^ast, sfians Ludwig von Muralt und Hans Kaspar Elbs klagen, daß ihr Schwager Leo Curioni jüngst Soissons überfallen, beraubt und verhaftet worden sei. Weil nun dieses eine Handlung ist, welche de" eidgenössischen Privilegien gänzlich zuwider, und weil zu besorgen ist, daß noch andern ehrlichen Leute" gleiches widerfahren möchte, wird der französische Ambassador ersucht, seine Verwendung dahin einige zu lassen, daß der Gefangene wieder freigelassen und angemessen entschädiget werde, v. Die Gesa" der VII katholischen Orte ersuchen den Ambassador dafür zu sorgen, daß sobald möglich etwas Geld Z Befriedigung der Hauptlentc und Gemeinen hergcschikt werde, f. Alls die Anfrage an den Llwbast"^' was man hinsichtlich der ausstehenden Pensionen und anderer Zahlungen zu erwarten habe, antn"- derselbe, daß er zuversichtlich hoffe, es werde dieses Jahr eine bedeutende Zahlung erfolgen; er >eu seits werde alles mögliche zur Beförderung der Sache thun, Februar 1586, 9l)5 733. Conferonz der beiden Städte Freiburg und Solothurn, Frciburg. 1»»«. ^ Februar Archiv Solothurn. Absch. Vd. Ätr. ^7 ag.vwia von Affry, Schultheiß; Peter Krnmonstol, alt-Bnrgcrmeister; Rathöbotcn- .^,.hnrn Hans Jakob vom Staat, Stadtschreiber, Martin Gottrow, alt-Sekelmcifter, Sb ^ ° » Solothurn der kinladung zu dieser Konferenz », Vorerst da..,.» die ' ^chdäm er den Gens e,wieder., erüffne. so- so ».»willig Folge geleistet Der ststoth. > > ,' der melche» die IV hrotestl.rend,.. dann. Freib...» wo.« noch m st«» Fr.ib...» »»d So.o.bnrn gehalten haben, in Städte vor einiger Ze.t in den ^ «„h minder oder mehr welchem Vortrage das eine Ort stündliche Wohlmeinung gegen einander gehabt, zu „versprechen" habe; weil ^u '' ^^^^^^^htnden Dingen brüderlich besprochen, bevor daß sie sich in „schwerwichtigen , ^ Solothurn nicht angestanden, auf das lschrei- die Sache,i auf gemeinen Tagen e« ^ ^ ^ Ansichten darüber zu vernehmen; sollten über einen den FreibnrgS ihn hieher ab,«-ld,m. Ansichten obwalten, so werde Solothurn se.ne Bender mehrere der vorgetragenen el ab ^ Artikel durchbc- donken mündlich oder ^istl'ch m. he. e^ . ^^j^^ion bin. über folgendes- Im l, Artikel werde '«then wird, verständigt man l'ch, k ^ ^ Bünden nicht begnügen, sondern neue den katholischen Orten vorgeworfen, das ' ^ ^ ^ Städte n.cht «ündniffe NU. Potentaten "ugchen mW 7> „dgenSsstschen Bünden '»den, das sie nu, Für,..» « ^ ans diesen V°.w..rf w« M»>>- »'«.inen «aterlandc« schwach -der nachtb ,' B,,nun»n nämlich s-i -in all Ding, da« Bnnd- w°nnn» schuldig !>. ,-in. das „ " ,u « „ichto geheimes. sollte» »»'er l°n°.» Vomutrs 'ih de, ...hollschen O-.- n,i, de». B.scho ^ andniffe der V Ort- mit it.li.n.l»'» -» «- W-W« .P««»' - -» r 0''''-/ „ de-a,,tw°rt°„,'-Di, I, St-ds. be. stnrstkn gemeint s-in, I« st'MM. eo den ^ Mnidigung ii. haben NN, de.tische« oder welschen öu.uuu schweren nch im 2, nnd stArtilel über d,e wnIchMd z st , Botschaft inderVer- »"°nde„ Eittderständnisse Wide, dl, k.thol.schen beide Städte erst-,e», das sanimliing der hugenottischen Fürsten sU Montan urn , Städte den Vorwurf, das dre tut w t ii», diese, Sache nicht beladen, - Zm ü, Art. e » »°u ' ' ^ ^ ^ 'che» Ort. bei». i-,t-u «nfbruch ihrem 5Nteg»»°lt ^ ^ ^ ^ latholtsch Einste», „ die Protertion der Stadt Gert, nn , ,„»„,1, indem sie weder ehre» Hauht- w..., °..f.,ebe, Darnber haben die beiden Städte w 7 ^'"„esen, irgend einen Besch, an -» K-iei.Sl°»,-n, noch ihren Gesandte», d.e .„„er, j« hese», weniger Bnnde mi'iiegeben haben, »,» >'»" -« s' ^ ,g,lich der ««m-hb-chiei», -nbet-n.,., to »»de. ««» n dgt, °„f,nttind°n. - ' ' „uertassen dürfe», ...de... ...... ...cht« dadon «-», das die IV Städte diese» «Mi ^eibnra, wo erst nenti» eine Diniere. ....cht.. das i» de» talbetifchen orte», ^ / z, sch.isten genannt werden tönnten; bejngt.ch »°rde>,, irgend welche Bücher erschien» ...», -- «--- l.» Februar 1586 des Büchleins „Fragstük", welches der Pfarrer Sebastian Werro ins Deutsche übersezt habe, werde Freiburg sich zu verantworten wissen; übrigens könnte man tausend solcher Schriften gegen eine aufzählen, welche in den protestierenden Orten gcdrukt worden, daher eher die katholischen Orte sich zu beklagen Ursache hätten,— Bezüglich des Artikels wegen der Stadt Genf bemerkt der Gesandte von Solo- thurn, daß seine Obern sich in kein besonderes Verständnis mit dieser Stadt eingelassen haben, sondern nur im Verein mit dem König von Frankreich und in dessen Kosten, und zwar allein wegen deö Passes und der Bequemlichkeit für den König und die ganze Eidgenossenschaft; sobald der König die Protection aufgebe, sei auch die Stadt Solothurn zu nichts mehr verpflichtet; es sei übrigens denen von Genf ganz ernstlich intimiert worden, sich aller Schmähschriften, Bücher und Bilder wider die Katholischen zu »ins- sigen; daneben möchte man die V Orte freundlich ermahnen, sich mit fremden Fürsten, namentlich »nt dem Herzog von Savohen, nicht so viel wider die Stadt Genf einzulasse», sondern des gemeinen Mi lcrlandcS Ruhe und Wohlfahrt zu beherzigen, in Erwartung der Zeit, da die Stadt Genf für ihr Thun und Lassen gebührenden Lohn von Gott erhalten werde; wenn die Stadt Genf angefochten werde, ^ müssen Zürich und Bern kraft deö Bnrgrcchts ihr beistehen, bei welchem Anlaß dann Solothurn wegen des SchirmS der neu gewonnenen bernerischcn Lande auch in'ö Spiel kommen wurde; sollten dann du V Orte dem Herzog, wie schon geschehen und jezt wieder im Werk sei, Hülfe senden, so sei wohl zu ^ messen, welch' eine Zerrüttung das im gemeinen Vaterland hervorbringen müßte, — Ferner wurde u" „schwcrwichtigsten" Artikel der Unterschied beider Religionen auf eine Weise dargestellt, welche die ^ Städte hätten unterlassen können, besonders da sie auf eine gemeinsame Confession ihres Glaubens dringen und dabei bemerken, daß derselbe mit der Wahrheit noch von niemanden widerlegt worden, was so viel heißt, als die katholische Religion sei nicht auf die Wahrheit gegründet. Da die V Orte ohiw Zweifel diese Behauptung widerlegen werden, so sollen die beiden Städte sich mit ihnen darüber vcr ständigen. Bezüglich der von den IV protestierenden Städten gestellten Anmuthung, daß man sich >» den Gesandten geistlicher und weltlicher Potentaten nicht einlassen möchte, halten eö die Boten beider Städte für rathsam, mit den übrigen katholischen Orten gemeinsam sich dahin zu erklären: Dwl Meinung der >V Städte sei eine neue Sache, die bisher bei keinem Fürsten oder Herrn, weder in noch Landen in der ganzen weiten Welt üblich gewesen; eö haben sich die frommen Altvordern, in alten Abschieden zu finden, mit einander verglichen, daß man den Enrtisanen nicht so lciclfltich h ' geben solle; „zum Widerspiel aber wäre auch gut", daß eben die IV Städte den Gesandten fremder flu ste» und Potentaten intimiertcn, sich ehrlicher und besser zu verhalten und zu Unruhen, Haß und Wrrw> willen keinen Anlaß zu geben, daß sie besonders aber einigen vornehmen „Banditen" anö Frankreich u aus andern Orten, die nichts Gutes in die Eidgenossenschaft bringen, keinen Untcrschlauf geben.— ^" steht am Ende des Vortrags der IV evangelischen Städte die Ermahnung zur Einigkeit, zur Abschu?^ der Schmähbücher und Schellungeu, zur Haltung der eidgenössischen Bünde und zur Hülfclcistung wider Anfechter, weß Glaubens oder Religion sie seien, Bezüglich dessen erinnert man sich, wie oft auf u ! nössischen Tagen angezogen worden, daß es zur Beseitigung alles Mißtrauens, welches der Rcligu Zwiespalt mit sich gebracht habe, nichts geeigneteres gebe, als den gemeine» eidgenössischen Bund zu ^ neuer» und mit neuen Eiden zu befestigen; denn würde dieses geschehen, so möchten gemeine Eidgenossenschaft sich über diese und andere Differenzen um so eher vereinbaren können. Deshalb wollen Städte nochmals ans Erneuerung der eidgenössischen Bünde dringen; vorzüglich wollen sie darauf ns- er- Februar >586, d.e Antwort, welche die IV protestierenden Städte erwarten, „auf das frenndlicbcst und lieblicheft 'US möglich gestellt werde", damit eidgenössische Treue. Liebe und Freundschaft ..dcstobaS" erhalten werde Der Gesandte von Solothurn soll an seine Obern referieren, waS Sekclmeister Gottrow auf die Forderung der Erben des Leodegar Eichholzcr bezüglich der Bücher, welche allhier den Vätern der Gelellschaft Jesu feilgeboten worden, geantwortet hat, 73A. Konferenz der IV evangelischen Städte, Anrnu 7. Februar Staatsarchiv Bcr». Vvangcl. Absch. v, 2rl. Rarhsboten: Zürich, Heinrich Thommann; Hans Eschcr. beide des Raths, Bern, Auto» Gaffer Kenner; Hans Anton Tillier, Scfclmcistcr. beide des Raths, Basel, Haus Jakob Hoffman»; Wolfgang Sattler, beide des Raths, Scbaffhanscn, I)r, Johann Konrad Mehcr, Burgermeister; Georg Mädcr Raths. »». Balthasar von Grissach übergibt ein Eredenzschreiben vom Ambassador in Solothnrn, vermeldet ^sscn freundliche» Gruß lind begehrt Antwort auf den jüngst zu Bern gehaltenen und den drei andern Städten mitgetheiltcn Vortrag, Das ihm nun mit allgemeiner Zustimmung ertheilte unvorgrciflichc lutwortschreiben befriedigt ihn nicht, indem er nähere Erläuterung darüber wünscht, ob man den ewigen <'>>eden und die Vereinung mit dem König zu halten gesonnen sei. Da jedoch die Gesandten von Bern Uüber keine besondere Vollmacht bestzen, nehmen sie in den Abschied, ob man obbenanntc Antwort l^mnit der gewünschten Erläuterung (wozu übrigens die Gesandten der drei andern Städte beigestimmt labe») an den Ambassador abgehen lassen wolle. Seinen Entschluß hierüber soll dann Bern an Zürich "uttheilen, damit dieses das Schreiben in der IV Städte Namen ausfertigen kann, I». Bezüglich der vor- ^stagencn Abordnung einer Gesandtschaft nach ^Frankreich, um zu einer Friedeusvermittlung sich anzu- 'Ulen, wird die Frage aufgeworfen, ob es nicht vielleicht, bevor man sich hierüber entschließt, gut wäre, Zu erkundigen, ob die deutschen protestierenden Fürsten dasselbe thun wollen, wie bereits angedeutet '^'>den ist. Da man aber in Betracht gezogen, daß der König vielleicht aus verschiedene» Gründen we- "hKr auf dje deutschen Fürsten, als auf die evangelischen eidgenössischen Städte, seine Bundesgenossen, und gütliche Friedensunterhandlungen lieber diesen gestatten möchte, so wird beschlossen, dieses christliche Werk ohne Rüksicht darauf, was die deutschen Fürsten zu thun im Sinn haben, an die ,a„d ^ nehmen, um so mehr, als der evangelische französische Adel in der Schweiz dieses auch gern ^ Denn wenn man auch nichts ausrichten würde, was man übrigens verschiedener Umstände wegen ' ^ erwartet, so möchte es doch ohne Zweifel bei manchem von Erfolg sein, wenn er steht, daß ^ evangclischtn Städte ihr möglichstes gcthan haben, Frieden und Einigkeit in Frankreich zu stiften "'d die Zerrüttung des Königreichs zu verhüten; auch würde es den Gläubigen in Frankreich Trost "'b Vkuth einflößen, wenn sie wahrnehmen, daß man sich in ihrem Interesse mit der Sache befasse. Aus' und andern Gründen wird auf Ratifikation hin beschlossen, diese Botschaftschikung in Ausführung bringe»; deshalb wird ein Tag nach Bern auf Sonntag Qnasimodo (10, April alt, Kal.) angesezt, bon jedem Ort zwei Gesandte sich einfinden sollen, um gleick von hier aus die Reise nach Frankreich' 908 Februar 1586. in Gotteö Namen antreten zu können. Und weil der Pfalzgraf Johann Casimir wünscht, von dem Vorhaben der eidgenössischen evangelischen Städte in Betreff dieser Gesandtschaft Mittheilung zu erhalten, so wird Bern beauftragt, ihm den gefaßten Beschluß zur Kenntnis zu bringen. Inzwischen soll Zürich den französischen Ambassador davon benachrichtigen und einen sichern Geleitsbricf für die Gesandten bei ihm auswirken. Sofern dann die IV Städte mit diesem Beschluß in allen Theilcn einverstanden sind, und sobald Bern die Antwort vom Pfalzgraf erhalten hat, was er und andere Fürsten zu thun gesonnen sind, soll es eine Conferenz der IV Städte ausschreiben, um sich daselbst über den dem König zu eröffnenden Vortrag zu verständigen, sowie darüber, ob derselbe in deutscher oder französischer Sprache zu halten Auch Glarus soll zu dieser Conferenz eingeladen werden, wenn es sich bei der Gesandtschaft zu beteiligen entschlossen haben wird, v. Da seit einiger Zeit mancherlei Gerüchte über Anfechtung und Belagerung der Stadt Genf in Umlauf gekommen, sind derer von Genf Gesandte auf gegenwärtige Conferenz eingeladen worden, um von ihnen zu vernehmen, was für Vorsorgen sie getroffen und wie sie sich im Fall einer Belagerung zu halten gedenken. Dieselben berichten nun folgendes: Mit dem nöthige" Proviant sei die Stadt gegenwärtig ziemlich versehen, auch an Geschüz und Waffen, au Pulver nnd anderer Kriegsmuuition sei kein Mangel; zudem rüsten sie immer noch mehr; ihre Mannschaft an Burgern und Unterthancn betrage ungefähr WW Mann und, da sie nebst diesen im Fall der Roth noch 1666— 1266 Eidgenossen haben, so hoffen sie mit der Hülfe GottcS die Stadt gegen den Feind wol> halten zu können. Nach Anhörung dieses Berichts wird den Gesandten von Genf eröffnet: Obschon >»a" nicht zu besorgen habe, daß die Stadt Genf in nächster Zeit belagert werde, namentlich wegen der gegenwärtigen Theurung und wegen des Mangels an Lebensmitteln in Sadohen, so seien doch solche W-"- nuugeu nicht zu verachten, und man müsse gerade deshalb um so wachsamer sein; man vertraue ihnen wohl, daß sie nichts versäumen und allfällige Luken in Proviant oder Munition zu ergänzen sueben werden; sobald sie übrigens gefährliche Anzeichen bemerken, werde es nöthig sein, das unnüze Volk sv gleich aus der Stadt zu schaffen und bei Zeiten eine Besazung hinein zu nehmen, wobei ihnen Bern »n Fall einer Gefahr beholfcn und bcrathen sein könne, sowie auch Zürich das leisten werde, wozu es vc> möge des Bündnisses verpflichtet sei; endlich möchten sie dafür sorgen, daß die angefangenen Galeeren so bald möglich vollendet werden, damit man sich ihrer im Fall der Roth auf dem See bedienen lönnc «I. Da mau aus verschiedenen Gründen für nöthig erachtet, bald möglichst einen gemein-cidgenösW'^ Tag abzuhalten, um neben andern Geschäften vorzüglich über diese zu besorgende Belagerung der ^ ' Genf mit den Orten, die mit dem Herzog von Savohen in Bündnis stehen, sich zu besprechen tcrn vorzustellen, was daraus für die ganze Eidgenossenschaft erfolgen möchte, und sie zu bitten, daß ' beim Herzog sich dahin verwenden, gemeiner Eidgenossenschaft Ruhe sich angelegen sein und feine liegen gegenüber Genf gemäß des „Anlaßes" gütlich oder rechtlich ausführen zu lassen, so wird ein genw'N eidgenössischer Tag auf den 27. Februar 61, März neuen Kal.) nach Baden angesezt, Zürich Tag unverzüglich ausschreibeil und auch die III Bünde wegen ihrer Buudeswerbuug, sowie OeG'N wegen des Zollanstandes, auf selben einladen, «». Bezüglich des Ansuchens einiger achtbarer Pen aus dem Wallis, mau möchte Gesandte dahin abordne», um mit dieser Landschaft ein näheres Verl a niß anzubahnen und sie gegen die IV Städte verpflichtet zu machen suchen, findet man, daß es aller erwünscht sein würde, wenn man es dahin bringen könnte. Weil man aber bezweifelt, daß man eine wn^ ^ Zusage daselbst erlangen würde und daß überhaupt eine Neigung dazu in der Landschaft vorhanden Februar >5^6. - so zieht man vor, ein förmliches Änsuchcu durch eine Abordnung vor der Hand zn unterlassen und da gegen Bern zu beauftragen, durch Kundschafter näher in Erfahrung zu bringen, was ungefähr zu erwarten sein möchte; könnte man dann in Folge der Erkundigungen sicher auf Geneigtheit hoffen, so wurde man die nächste gute Gelegenheit nicht vorüber gehen lasse», sich in nähere Unterhandlungen mit der Landschaft einzulassen; wenn aber die evangelischen Städlc und Orte auf ihren Antrag einen abschlägigen Bescheid erhalten, so wäre zu besorgen, daß dieses die papistischcn Orte noch mehr aufreizen würde, da deren vor Jahren abgeschlossenes Burg- und Landrecht ihnen das Recht dazu bieten würde; daher will man zuvor nähere Berichte von Bern gewärtigen, ll. Da die Knechte, welche vor einiger Zeit dem Herzog Johann Casimir als Leibgarde gedient, noch einen ziemlichen Theil ihres Soldes zu fordern haben und die gewesenen Hauptleute von denselben stets angefochten werden, so wird Zürich beauftragt, im Namen der lV Städte an diesen Fürsten die Mahnung zu erlassen, für Bezahlung der Rükstände besorgt Zu sein 7S5. Couferenz der V katholische» Orte. Luccrn. Itktsi», Li». Februar Tt>i»tSarcI,iv Luccru. Lucern. Absch. Bd. b'. 217. — Allgci». Absch. Bd. Ul^. Rathsboten: Lueern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Flckcnstein, "tcr, alt-Schulthciß; Niklaus Krus; Jost Holdcrmeher, Sekelmeister, beide des Raths. U r i. Johann Brunnen, Ritter, alt-Landammann; Hauptmann Jakob A-Pro, des Raths. Sch whz. Werner Pfvl, "udaniiiiann; Christoph Schorno, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Untcrwaldcn. Niklaus Flüe, Landammanu; Kaspar Jakob, alt-Landammann o b dem Wald. Melchior Lusst, Ritter, Land- ^wniann nid dem Wald. Zug. Adam Bochmann, Stadtschreiber. ^ ». Hinsichtlich der den IV evangelische» Städten auf ihren Bortrag zu crthcilendcn Autwort lassen ^u und liri ihren Entwurf ablesen; die übrigen Orte haben nur Bollmacht anzuhören und zu refe- ^ten. erachtet man es aus verschiedenen Gründen für zwekmäßigcr, die Antwort den IV Städten ^ensalls vor ihren höchsten Gewalten zu geben; auf dem von Zürich auf den 27. Februar alt. Kalend. Mit ueuen Kalend.) nach Baden augcsezten Tag soll man ihnen dieses melden und zugleich sich ihnen über den Tag der Audienz verständigen. Inzwischen soll jedes Ort die Antwort vor den )>tcn Gewalten verhören lassen. Zu Baden will mau sich darüber verständigen, ob man eine zwei- ^ifache Gesandtschaft schikeu wolle. Auch mit den Gesandten von Appenzell soll das nöthige bc- U'chen werden. (Beschluß Appcuzclls auf den Bortrag der lV cvangel. Städte zu Appenzell 24. Ja- — Staatsarchiv Bern, Evangcl. Absch. lt. 2l!>). »». Da maii in Erfahrung gebracht hat, daß Bern ' Selothnrn »eucrdingo bei Freiburg Schritte gcthan haben, um es dah/u zu bereden, unc sie die c^radt in Schnz und Schirm aufzunehmen, so wird an die beiden Städte Frcibnrg und ^olotbuui, bc- ^"bers aber an die geheimen Räthc zu Freiburg deßhalb geschrieben. Was noch weiter »othig, ,o!l mir Gesandten auf künftigem Tag zu Baden besprochen werden. «. (S. u. Thurgau). ,1. !>r. Müller Instanz schreibt aus Rom, wie er sich vor dem Papst gerechtfertigt habe und wie er von allen ihn erhobenen ungerechten Anschuldigungen absolviert und mit hohen Ehren vom Papst ausgc- Februar l58n. zeichnet worden. — Ferner wird besprochen, wie die Angelegenheiten des BiSthums so schlecht stehen, wie man mit keinem Hirten versorget sei nnd keine Hülfe noch Trost in geistlichen Sachen habe, ferner wie so viel Aergerniß bei Bestrafung der Geistlichen entstehe, wie die bischöflichen Häuser immer mit fremden Vögten besezt nnd alle Einkünfte des BistbumS nach Rom gezogen werden. Und da man noch aus einer Zuschrift des Gardehanptmann Segesscr erfahren hat, daß der Papst es sich ganz väterlich angelegen sein lassen wolle, in diesen Sachen Abhülfe zu schaffen, und einen Nuntius schiken wolle, wenn man eS begehre, nnd da Freiburg ebenfalls einen Nuntius verlangt und als solcher der Bi- schof von Seala vorgeschlagen wird, so hält man es „für mehr als nöthig", sich auf dem nächsten Tag zu Baden ernstlich darüber zu unterreden nnd dem Papst freundlich zu danken und sein gnädig Anerbieten anzunehmen und auch Vorsorgen zu treffen, daß die Absicht des Cardiuals, die dem Bisthuw gehörenden Früchte im Werth von 20,000 Krön, zu verkaufen und den Erlös nach Rom zu ziehen, nicht zur Ausführung komme, v. Dem Junker Balthasar (von Griffach) werden Aufträge bezüglich der ausstehenden Pensionen nach Frankreich mitgegeben, k. Der Freiherr von Bollwhler im Elsaß erbietet sich, vor allen andern den katholischen Orten den Kornkauf zu gestatten, sofern sie von der Regierung zu Enstöheim die Erlaubnis! zum Durchpaß erhalten würden. Daher soll sich jedes Ort entschließen, ob es etwas kaufen lassen wolle oder nicht. K. (S. u. Baden). I». Ein Anzug der Gesandten von Uri, daß sich Uri bei Uebergabe der Vogtei Neuenburg seine Rechte vorbehalten habe, daß die Sache seither uu- erörtert geblieben sei und daß man ihm nun freundlichen Rath ertheileu möchte, da es schon wiederholt vergeblich dieselbe angeregt, wird all mKniomlum in den Abschied genommen. I. Lucern wird befohlen, wegen des Münzgcschäfts ebenfalls einen Abgeordneten nach Eoustanz zu schiken. It. Uri soll den Pom- pcjuS zum Kreuz ernstlich ersuchen, in Maylaud sich dahin zu verwenden, daß man die Angehörigen der Eidgenossen passieren lasse, indem schon über drei Monate keine Spur mehr von Pestilenz da sei. I. SchwhZ' führt Klage über einige Mißbräuche, die beim Verladen des Getraides zu Lucern vorkommen. — Lucern soll seine Sakträger darüber zur Rede stellen. >»». Die wegen des MünzgeschäftS nach Constanz abgeordneten Boten sollen in Betreff der Schmähungen des 0r. Karl König und Hauptmann Fätz von Constanz wider die Eidgenossen beim Stadthauptmann daselbst Erkundigungen einziehen und darüber nach Baden berichten; doch soll die Sache nicht zu sehr verbreitet werden, i». Jedes Ort soll überlegen, ob es thunlich sei, Gesandte nach Rom abzuordnen, um dem Papst den Fußfall zu leisten und andere Anliegen der katholischen Orte vorzubringen. «». Auf nächsten Tag zu Baden sollen die Gesandten Vollmachten in Betreff der Mnhlhauser-Angelcgenhcit mitbringen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleiienliciten: Landgrafschaft Thurgan. e Art. 3i l. Kalenderstreit. Grafschaft Bade». 202. Socalee. März 1586, 1>11 73«. Mmiz-Coiifereiiz. Konstanz IZ8« Mär; Staatsarchiv Lxccrn, — >,kien Münjwesc», Relation dessen, was ans dem Münzt.,., zn Cvnstanz durch die Rüth.- des fränkischen, bayerischen nnd schwäbischen Kreises mit Erzherzog Ferdinand von Oesterreich nnd de» Gesandte» der Eidgenossenschast bezüglich der >5a»d- liabnng des kaiserlichen MünzcdietS verhandelt worden. Es erklären die Abgeordneten vorab, daß ihre Jnstrnetion nicht weiter gehe, als sich mit einander vertraulich zu unterreden, wie dem vorhandenen Unheil, das durch Eigennnz nnd Mißachtung der heilsamen Institutionen entstanden sei, so viel möglich begegnet nnd gesteuert werden könnte! wie die bösen verbotenen Münzen aus dem Reich gcsckafft, wie das Münzen der geringen Sorten, Halbcbazen Drci- krcuzcr und anderer fremder Münzen, welches bisher im Reich, dem Münzediet und den „Rcichseonsti- tutionen" entgegen, sich eingeschlichen hat. wirksam abgeschafft, wie endlich gegen jene welche mit Ein- führen dergleichen Münzen, mit Aufwechseln der guten Münzen, n, dgl, 'dem Pnblieiertcn Münzed.et entgegen handeln, strafend eingeschritten werden solle, - Demnach wird der am Juli 1584 zu Augs- bürg angenommene Vergleich vorgenommen und von Punkt zn Punkt, jedoch nur osi .oloro.uiun. bis'n, künftiger fernerer Besprechung, dnrchberatheu, - Bezüglich nun den l. Artikel, die Verordnung der kaiserliche.. Commissarien betreffend, erklaren sich d.c Abgeordneten des Erzherzogs und der Eidgenossen geaenüber den drei Kreisen dahin, das! ihnen n.chr alle», d.e.c Verordnung gefällig sei. sondern' daß auch jeoer .... Müuzwcscn Erfahrene zugeben muffe, da,!, wenn gegen solche cigcnnüzige Pente nicht mir aller Strenge ru Frankfurt und an andern Orten verfahren werde, diesen Verbrecher» durch solche Nachsicht nur Anlaß noch mehr „Unrichtigkeit und Unordnung" gegeben werde; sie «die österreich, und eidgen, Abgeordneten) wollen aber den drei benachbarte» Kreisen zn bedenken geben, ob nicht dem Unheil der bösen und fremden Münzen vermittelst einer Valutation abzuhelfen wäre dadurch, daß eine, jede Münze .Mmsi Imnitatoin trirumenm, soviel das Tchrot und Korn betreffe, verrufen oder taxiert werde. Dagegen bemerken die Abgeordneten der drei Kreise, daß das „Werk" der Valutation dem Kaiser und anchcrn Fürsten nnd Ständen des Reichs vorbehalten und keine Privatsache sei; zudem bestimme das Münzediet Namen Stükc und Gehalt der gemeinen ReichSmünzcn schon, fremde Münzen aber seien ohnedicß im Reich verboten und keiner Valutation bedürftig; aus diesen Gründen können sie nicht finde», daß durch das vorgeschla gene Mittel der Valutation dem Unwesen abgeholfen werde, — Bezüglich des 2, und 8, Artikels des Deputations-Abschieds, daß nämlich jeder Stand und jede Obrigkeit dafür sorgen solle, daß kein böses Geld in's Reich, vorzüglich in den betreffenden Kreis, eingeführt werde, bei Strafe der Confiscation, erklären die Abgeordneten des Erzherzogs nnd der Eidgenossen, daß bezüglich dieser beiden Artikel, sofern man in den übrigen Punlten sich vergleichen könne, ihrerseits hoffentlich nichts versäumt werde, Der 4. Artikel verordnet, daß kein gutes Geld aus dem Reich ausgeführt werden dürfe, daß insbesondere die an den Grenzen liegenden Stände, als Bayern gegen Tyrol, Salzburg, Kärnthen und Italien, der schwäbische Kreis gegen die Schweiz u, s, f. daran sein sollen, daß daselbst kein gemünztes oder ungemünztes Silber aus dem Reick zu führen gestattet werde. Die eidgenössischen Abgeordneten erkläre,!, daß sie wenn die benachbarten Kreise auf diesem Artikel beharren, sich nicht weiter einlassen könnte», daß sie übri ' März 1586. gcns von ihren Obern den Auftrag haben, um Milderung dieses Artikels anzusuchen. Dagegen begehren die Abgeordneten der drei Kreise zu wissen, ob die Eidgenossenschaft sich, im Fall ihr der Silbcrkauf und allfällig anderes bewilligt würde, dann dem kaiserlichen Münzcdict immollmto unterwerfen werde. Die eidgenössischen Abgeordneten erwicdcrn: Sie haben keine Vollmacht, „sich auf das Münzcdict zu erklären, noch demselben sich zu unterwerfen, viel weniger in den übrigen Punkten etwas endliches zu schließen und willigen"; sie hoffen aber, ihre Obern werden sich auf eine Weise erklären, die zu einer Verständigung führen möchte, wenn mau ihnen den Silberkauf gestatte, die französischen und italienischen Münzen in dem Werth, wie sie in der Schweiz „gcng und geb", nämlich die französischen Kronen zu 26, die italienischen zu 25, die Doppelkronen zu 52 Bazen, die Leuen oder „Bononier" zu 12 Kreuzer, die Franken zu 9, die Dik-Pfenninge zu 6 Bazen cnrsteren lasse, wenn man ihnen ferner das Münzen der kleinen Sorten vom Pfenning bis zum Bazen inclusive, „so ihre Landmünz valuiert", gestatte. Nachdem jedoch der eidgenössischen Abgeordneten Begehren und Konditionen abgelehnt werden, wollen sie sich „auf andere Mittel und Wege nicht erklären". Der Abgeordnete des Erzherzogs von Oesterreich bemerkt, daß sein Fürst zwar gern mit den Fürsten und Ständen zu einer gemeinsamen Vcrgleichung und zur Handhabung des Münzedicts die Hand bieten werde, daß er aber, weil mau dermalen mit der Eidgenossenschaft noch ,stu ungleichem Verstand" und weil er an vielen Orten mit der Eidgenossenschaft benachbart und in täglichem Verkehr „der Commereien und Gewerbe" stehe, gegenwärtig auch keine endliche Erklärung abgeben könne; übrigens hangen fast alle andern Artikel von dem 4. Artikel ab; er wolle indeß über alles an seinen Fürsten referieren und zweifle nicht, daß derselbe so viel möglich auf die Exceution deS Münzedicts Bedacht nehmen werde. Unter Wiederholung ihres Begehrens um freien Silberkauf und um Valutation der französischen und italienischen Münzen erklären sich die eidgenössischen Abgeordneten zum nämlichen bereit. Daher wird nun allseitig beschlossen, es solle, zu was sich beide benachbarten Stände hierüber fernerö erklären oder vergleichen würden, den drei Kreisen wo möglich vor dem l. Mai schriftlich mit- getheilt werden. Die Abgesandten der drei Kreise nehmen dieses alles all rekoronllum, wobei der ialz- burgische seine „gewöhnliche" Protestation in den Abschied gibt. Allgemeine eidgenössische Tagsaznng. Baden. lii58t», s». März (Sonntag (Willi). Staatburrlil» Lucer». All>;cm. Absch. Bd. SSL. — Dtaatsarcliiv Zliricil. Absch. Bd. Nr. IUI. k»I. l. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. vll. 8IZ. >Auch in dc» Archiven Schw»z, Marlis, Frciburg, Solvtburn und Aarau.i Gesandte: Zürich. Heinrich Thommanu, alt-Sekelmcister; Hans Eschcr, alt-Schultheiß, beide des Raths. Bern. Anton Gaffer; Haus Rudolph Sager, beide Venncr und des Raths. Lucern. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr. U r i. Ambrosius Püntincr, Statthalter und des Raths. Schwhz. Christoph Schorns, Ritter; Kaspar Abhberg, beide alt-Landammänner. Unterwaldeu Kaspar Jakob, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Landammann nid dem Wald. Zug. Gotthard Schmid, Ammann; Heinrich Elsinger, des Raths. GlaruS. Melchior Hässi; Ludwig Wichser, beide alt-Landammäuncr Basel. HanS Jakob Hoffmaun; Wolfgaug Sattler, beide des Raths. Frei bürg. Mär, 1586, Ludwig von Affry, Schultheiß; Wilhelm Techtermann. Stadtschreiber, Solothnrn Lore.u Ar.i,.. Sekelmeister und des Raths, Schaffhausen. Ilr. Hans Konrad Meyer. Bürgermeister; Dictegen von W.ldenberg. genannt Ringk, alt-Burgcrmcister, Appenzell, Johann von Heim, Landammann' tt. Als Ursachen der Ausschreibung gegenwärtiger Tagsazung geben die Gesandten von Ulrich an - l) Weil der im Jahr l56l m.t Erzherzog Ferdinand von Oesterreich abgeschlossene Zollvcrtrag in. "anfe d.cscs Jahres zu Ende gehen werde, 2> Um die Frage zu erörtern, ob man das welsche Gebiet Berns gleich wie das andere bernerische Gebiet in die Bünde aufnehmen wolle, 3) Wegen anderer noch nner- ledigtcr Geschäfte, I». Weil die Gesandten des Erzherzogs von Oesterreich noch nicht eingetroffen sind so wird vorerst der Münzabschied. den die Boten von Zürich. Lneern und Uri leztbin zu Eonstanz ans' gebracht" haben, verlesen. Da nun aber die Sache von nicht geringer Wichtigkeit ist, wird sie ml 'Inn. genommen, damit sich jedes Ort darüber berathe. wie man sich mit den. Erzberzog und den drei Reichskreise., über das Gold, nämlich die französischen und kaiserlichen Kronen, sowie über die andern grobc» Münzsorten, vereinbaren könnte. Defibalb wird an den Erzherzog geschrieben, er möchte bis auf weitere Erklärung mit de» drc, Kreisen .ich nicht einlassen. Das Begehren der obbenannten Boten von Zürich. Lneern und Uri um Vergütung ihrer Auslagen von 90 Kronen wird in den Abschied genommen «. Abgeordnete der lll Bünde... Ehnrwalden. nämlich Dominik Bnldet, Landrichter des Obern Ob. »üb b.. G.,..«s,.u«bu»d. WM» >» «uudulß s,.b„, ... ^ s >.u «ch di. °»d.,u Ott. iBn», B-stt, s°>», Sch-ffl,.us.„ uud ,„it «u.» i» di.s.« B-udui« «ud d»u« -uch b.n z .bu,,.,Ich„„.B„„d iu du. u ausnehmen, Sie bemerken ferner, daß se.t dem August 1584. wo sie zuerst dieses Ansuchen gestellt batten' verschiedene Umstände und Verhältnisse dessen Verwirklichung hindernd in den Weg getreten seien und daß sie nun nm entsprechende Antwort bitten Weil jedoch die Gesandten darüber nicht instruiert sind wird die Sache in den Abschied genommen, ,1. Der Abgeordnete des Zchngerichten-Bunds. Hartmann' de Hartmannis, stellt nach Vermeldung seiner Herren freundlichen Grußes dar. wie der Zehngcrichten-Buud mit den beiden andern Bünden eng verbunden sei, wie aber der Erzherzog von Oesterreich' die Aufnahme aller drei Bünde in den eidgenöinschen Bund zu hintertreiben suche, während er nur beschränkte Rechte Zehngerichtcn-Bnnd benzc, und stellt das dringende Gesuch, man möchte diesen Bund sammt den beiden andern Bünden in den unüberwindlichen eidgenössischen Bund aufnehmen, - Auch dieses Gesuch wird in den Abschied genommen, Die erneuerten Bitten des Landammanns Jakob im Namen des Sekelmeisters von Unterwaldcn. sow.e der Gesandten von Glarus im Namen Luchsingers nm Schenkung Von Fenster» mit den Ehrenwappcn der Orte in deren schöne Häuser wird wieder all inMi-nomInm genom- men. f. (S. ... Uznach und Gaster). Gesandte des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich erläutern in weitläufigem Vortrage, warum der Erzherzog den vor fünfundzwanzig Jahren zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft abgeschlossenen Zollvertrag fvom 25. Januar 1561, Beilage Nr, 6, anfgeküudet habe. Nach Anhörung dieses Vortrags, sowie eines bezügliche» Berichtes der hicber eitierten Kauf- und Ge werbSleute und nach Verlesung eines Gcgenberichts und einer Verantwortung der österreichischen Gesandten wird der Handel in den Abschied genommen mit der Bitte an die österreichischen Gesandten, sie möchten 115 Mär; 1586 beim Erzherzog auswirken, daß der neu errichtete Zoll zu Seckingen und Laufenburg bis zu Austrag der Sache eingestellt werde, I». Die österreichischen Gesandten bemerken ferner, daß der Erzherzog wegen der von Frankreich gegenwärtig betriebenen Kriegswerbungen einen Durchzug durch die vorder-österreichischen Lande und daherige Lasten und Beschädigungen besorge und daß er demnach die Eidgenossen ganz nachbarlich ersuche, auf die Vorgänge fleißig zu achten und es ihm zu rechter Zeit zu melden, wenn ein Durchzug vorbereitet werde, damit er seine Gegenmaßregeln treffen könne; und da auch die eidgenössischen Landsaßen und Unterthanen wegen ihres täglichen Verkehrs und des Frucht- und Wcinkaufs dabei nicht weniger interessiert seien, als die österreichischen, so erwarte der Erzherzog nachbarliches Entgegenkommen, I. (S. u. Rheinthal), Ii. Die Gesandten Berns legen einige falsche Bernermünzen vor, die dem Vernehmen nach im Augstthal geschlagen worden, und warnen aus Auftrag ihrer Obern vor der Annahme derselben, Sie melden ferner, daß zwei Personen nach Aarburg gekommen und falsche Franken ausgegeben haben. — Jedes Ort soll die angemessenen Maßregeln treffen, I. (S. u. Mainthal), »> Das Gesuch des brandbeschädigten „Eisenschmieds" von Solothurn um eine Unterstüzung zum Wiederaufbau seiner Schmiede wird wieder in den Abschied genommen, ,s. sS. u. Rheinthal). <». Die Gesandten der V katholischen Orte eröffnen: Es haben die IV Städte vor einiger Zeil an die V Orte das Verlangen gestellt, daselbst vor den höchsten Gewalten etwas vortragen zu dürfen ; sie haben eS ihnen gerne bewilligt und haben auch ihre Ankunft ganz gern gesehen; selbe haben dann ihren Vortrag in ganz freundlicher und eidgenössischer Meinung vorgebracht; die V Orte haben ihnen darauf erwiedert, daß sie ihnen auf ihren freundlichen Vortrag auf nächster Tagsazung antworten werden; nun seien sie von den ^ Orten beauftragt, den IV Städten ganz freundlich zu danken, daß sie also sie heimgesucht, und ihnen anzuzeigen, daß sie gleichfalls vorhaben, die IV Städte durch eine Botschaft heimzusuchen, nm sich mit ihnen bezüglich der schwebenden Differenzen zu unterreden und eine Verständigung zu ermöglichen; sie stellen daher an die lV Städte die Bitte, ihre höchsten Gewalten ebenfalls zu versammeln, um vor denselben t»e Antwort vorbringen zu können,—Nachdem die Gesandten der IV Städte ihre Bereitwilligkeit und Freude darüber ausgedrükt und sich für den freundlichen Empfang ihrer Gesandten in den V Orten bedankt, sczen sie den 14. April für den Besuch der Gesandten der V Orte in Zürich, den 16, für Schaffhausen, den 26. für Basel und endlich den 23, für Bern an, A». Die Gesandten von Glarus legen die Antwort des LandammannS und zweifachen Landraths zu Glarus (17, Februar) auf den von den Gesandten der l^ Städte vor der Landsgemeinde gehaltenen Vortrag schriftlich vor, worin sie die redlichen Absichten der IV Städte lobend anerkennen, und verdanken, deren Zwistigkeiten mit den katholischen Orten tief bedauern, aber voll Hoffnung einer befriedigenden Lösung derselben entgegensehen und schließlich um Entschuldigung bitten, daß sie auf die bezüglich dcö Bündnisses mit der Stadt Genf gemachte Anregung dermalen noch nicht antworten können, da sie znwartcn wollen, bis sie von der Gesinnung der andern Orte hierüber Kenntnis; erhalten haben, q. Meister (Bernhard von Ragenek) und Rath der Stadt Strasburg stellen in einer Zuschrift vom 2. März das Ansuchen um Antwort auf ihr schon wiederholt gestelltes Gesuch um Aufnahme in den eidgenössischen Bnnd, Darauf wird geantwortet, daß man ihnen für den freundlichen Gruß und ihre nachbarliche Gesinnung danke, daß man aber, weil man sich dieses Anzugs nicht versehen, ihr Begehren in den Abschied genommen habe, um auf künftiger Jahrrechnung darauf zu antworten, i». Vom Haus Oesterreich wird das Erbeinungögeld für das Jahr 1585 bezahlt. Dw französische Ambassador schreibt aus Solothurn, daß ihm bei allen Anlässen viel Ehre und Gunst von den März 1566. «I j Eidgenossen erwiesen worden, was ihn nnn veranlasse, crgcbenst zu bitten, man möchte einige aus den Gesandten bezeichnen, welche seinen Sohn über die Tause halten. Daher werden Schultheiß Pfhffer, Schultheiß von Affrh und Sekclmeister Arcgger ausgeschossen, um in aller Orte Namen diese christliche Handlung zu vollbringen. Jedes Ort bestimmt sodann 5 Sonnenkronen zum „Einbund", Bernhard von Angeloch, Prior des Johanniter-Ordcns in Dänemark, zu Lcuggern und Ueberlingcn, Wippcrt von Roscnbach, Commenthur zu Basel und Hohenrcin, Arbogast von Andlau zu Tobel und Fcldkirch und llr. Leonhard Eabelien übergeben einen Eredenzbricf vom Ordensmeister in Deutschland, Philipp Flach voir Schwarzenburg, vermelden ihres Herrn nachbarlichen Gruß, entschuldigen ihn, daß er jezt wegen Krankheit persönlich nicht erscheinen könne^ daß er aber auf nächstem Tag sich einfinden zu können hoffe, um verschiedenes vorzubringen, und bitten, man möchte den Orden und dessen Häuser in der Eidgenossenschaft wie bisher für befohlen haben. — Wird in den Abschied genommen. ,i. Andreas Nhff von Basel b> ttctim Namen des Hieronimus Pulpitis und Johann Anton Rcmundi und Consortcn von Mayland, man möchte sowie man vor Iahreil einigen mayländischcn Kanfleuten ein frei sicher Geleit durch die Eidgenossenschaft bewilligt habe, ein solches auch ihnen ertbeilcn. — Das Gesuch wird ml iinninoiulum genommen v. und Vertrag zwischen Savohen und Bern zu Stande gekommen, der von den Königen von Spanien und Frankreich ratificiert worden, wie Bern erwartet habe, es würden die Eidgenossen die ihm durch jenen Vertrag zugesprochenen Lande in den ewigen Bund aufnehmen, was aber bis jczt erst einige Orte ge- than haben, wie Bern seither der Stadt Genf wegen mit Frankreich einen Tractat abgeschlossen, dem auch Solothurn und später Zürich beigetreten seien; sie bitten schließlich, man möchte niemanden wegzuziehen gestatten, sondern zusammen halten, wie die frommen Altvordern gethan, und den Herzog von Savohen „dahin weifen", wie Zürich, GlarnS, Basel und Schaffhanscn beantragt haben. — Da die Gesandten der acht Orte jedoch hierüber nicht instruiert sind, indem man geglaubt, es handle sich aus gegenwärtigem Tage nur um das österreichische Zollgcschäft und um das von Bern eroberte Gebiet, begehren sie, daß die vier Orte ihnen ihre Vorträge schriftlich zustellen, um darüber auf nächstem Tage Antwort geben zu können. Da die V katholischen Orte in Erfahrung gebracht haben, daß die evangelischen Orte sammr den III Bünden vorhaben, Gesandte nach Frankreich abzuordnen, um den König um Abschluß eine? Friedens zu ersuchen, so soll dieses jeder Gesandte an seine Obern bringen, damit man sich darüber beratbe, od man ebenfalls Gesandte abschiken wolle, »t». Dem Wcihbischof Propst Blarer und Herrn von Hallwhl wird vorgehalten, daß sie dem Cardinal und Bischof von Conftanz stets viel „Gold und Geld" nach Rom schiken und daß das Bisthum mit keinem Hirten versehen sei, ferner daß man vernommen habe, der Bischof wolle, was an Früchten und anderm, im Werth von zwanziglausend Gulden, vorhanden, ebenfalls aus dem Land und nach Italien ziehen, daß er aber daneben die Kirchen und Häuser seines BiöthunlS in Abgang kommen lasse; sie werden mit allem Ernst ermahnt, beim Bischof darum anzuhalten, daß er längstens bis Pfingsten auf sein Bisthum ziehe, wie er versprochen habe, und die all' gemeine Reformation vollziehen helfe, indem man sonst veranlaßt wäre, einen Coadjntor cinzusezen und die bischöflichen Einkünfte im Thurgan und anderöwo in Beschlag zu nehmen, um daraus benannte Kirchen und Häuser herzustellen. t»I». (S. u. Thurgau). vv. u- sen und Kosten gemäß der Xll Orte Vertrag wieder zurükgcstellt werde. I. aus dein Zittcker- und Bcrnereremplar. März I5Mi Man sede an» im Abschnitte HerrschaftSangeleaenfteiten: Landgrafschaft Thurga« "I. Ar. »2. Kalenoerkreit. Landvogtei Rheinthal. ' Ar«, ti. Verwaltung IM Alldem. An. lI8. Rl.ei». « „ tili. Abzug. Landvogtei Mainthal. Art. 4W. Iustizsachen « Ar,. 477. Zustizsachen. ' ^7t>. Grafschaft Uznach «»d Gaster r Art. 4b. 7»«. Couierenz der VII katholischen Orte. Lucern Ä)?li!ir»»i). Ätaatoarciiiv Luccrn. ^ucern. Aösch. Bv. !?. '^1. in den 'Artt'iven Scl'wuz. Freidurg und Solotkurn.i Rathsboten: Lueern. Ludwig Pfvffer, Ritter, Schultheiß! Heinrich Flckenstcin, Ritler,alt-Schnlthciß; Hauptmann Ulrich Dullikcr; Niklaus Krus; Jost Holdermehcr, Sekclmcister, — alle des Raths. U ri. Sebastian Tanner, Ritter, alt-Landammanu; Logt Heinrich Säicrrcr, des Raths. Schwhz. Christoph Schorno, Ritter alt-Landammann. Unterwaldcn. Kaspar Jakob, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, alt -Landammann nid dem Wald. Zug. . Art 20Z, Loeales, Landvogtei Freie Aemter. n. Art, «2, Justizsachen. Landvogtei VaniS « Art. 2tt. Jnstizsachen. 7»»». Abordnung der VII katholischen Orte an die IV evangelischen Städte, Zürich, Schaffhauson, Basel und Bern. I38<», —Ä4 April. VandeSarchiv Dcjnvyz. lAucl' in den Archiven Frelburg und Solorlnirn.! Rathsboteiü Vuceru. Heinrich Flekenstcin, Ritter, alt-Schultheiß; Niklaitö Krus, des Raths; Rcn- ward Ehsat, Stadtschreiber (lczterer beauftragt, die Antwort der VII Orte >u den IV Städten zu verlesen). U r i, Hauptmann Walthcr Zeffel; Vogt Jakob Muhcim, beide des Raths, Schwhz, Sebastian Bühler, Sekelmeister; Hans Ulrich, beide des Raths, Unterwalden. Kaspar Jakob, alt-8andammann ob dem Wald; Wolfgang 8ussi, Statthalter und des Raths nid dem Wald, Zug, Adam Bachmann, Stadt- schrciber; Heinrich Jtteu, beide des Raths, Freiburg, Pancraz Wild, Sekelmeister; Anton Krumenstol, General, beide des Raths, Solothurn, Hans Jakob vom Staal, Stadtschreiber; Niklaus Sury, beide des Raths, ». Nachdem die Gesandten aller VII Orte gemäß deS leztcn Abschieds zu Baden am 14. Abends in Zürich angekommen und sich daselbst über ihre vorhabenden Geschäfte vereinbart, werden sie noch an demselben Abend von den Häuptern und AuSgesckossenen des Raths freundlich bewillkommt und am folgenden Morgen auf das Rathhaus zur Audienz vor dem kleinen und großen Rath begleitet, wo sie auf ihren Vortrag *> folgende Antwort erhalten! Zürich habe diesen freundlichen Besuch und diese wohlmeinende Gesinnung der VII Orte gern gesehen und sei dafür zu Dank verpflichtet ; weil nun aber der abgelesene Vortrag etwas weitläufig sei und nicht allein Zürich, sondern auch die übrigen drei Städte berühre, so wünsche es eine Abschrift davon, um mit Muße sich darüber berathen und mit den übrigen drei Städten zu gelegener Zeit antworten zu können, — Hierauf werden die Gesandten auf der Zunft zum Schneggen und am Abend auf der Zunft zum Rüden gar köstlich traetiert und überhaupt überall mit Freundschaft und allen Ehren behandelt und gänzlich kostenfrei gehalten, I». Auf der Reise nach Vortrag der VII katholischen Orte, s. Seite 920, — Staatsarchiv Lucern, Akten! ReligionShändel. April 1-Mi 919 Sch Uffhausen am Iii, werden die Gesandten vom Prälaten zu Rheinau und vom Grafen Rudolph von Sulz auf der Straße salutiert und zu einem Trunk eingeladen und außerhalb der Stadt Schaff- Hausen von einer Abordnung des Raths zu Pferd freundlich empfangen und in die Stadt begleitet. Bei der am folgenden Tag auf dem Ratbhaus gegebenen Audienz vor dem kleinen und großen Rath wird den Gesandten folgende Antwort erthcilt: Schaffhausen freue sich von Herzen über diesen freund-eidgenössischen Besuch; cS finde auch in dem abgelesenen Vortrag nur wohlmeinende Gesinnungen, daher es verbindlich dafür danke und bitte, die VII Orte möchten stets Schaffhausens gute Eidgenossen sein und bleiben und in dieser guten Gesinnung verharren, indem Schaffhausen auch nicht crmangeln werde, dasselbe zu thun; aus dem Vortrage ersehe man übrigens, daß es sich vorzüglich um den seit einigen Jahren waltenden Span über die Religion handle; es sei aber zu hoffe», daß derselbe wohl freundlich beigelegt werden könne; es bitte, die verlesene Antwort abschriftlich ihm mitzutheilen, damit es sich darüber bcrathcn und erwägen könne, ob es von sich aus oder im Verein mit den drei übrigen Städten eine angemessene Antwort ertheilen wolle, - Sodann werden die Gesandten auf dem Ratbhaus köstlich bewirthet; überhaupt wird ihnen von der Stadt und von Privatpersonen alle mögliche Ehre und Freundschaft erwiesen; auch werden sie wie in Zürich gänzlich kostenfrei gehalten, — Auf die dringende Bitte des Prälaten zu Rheinau und des Grafen zu Sulz, sie auf der Reise nach Basel mit einem Besuch zu beehren, wird am folgenden Freitag die Nachtherberge zu Rheinau gehalten und am kommenden Tage beim Grafen von Sulz auf seinem Schloß zu Tbüngcn der Jmbis eingenommen, bei welchem Anlaß der leztcre durch Abschießen des großen Gclchüzcs auf seiner Vestc zu Küssenberg und durch stattliches Geleite den Gesandten viel Ehren erwiesen, «. Am 22, April, Sonntag Abends, kommen die Gesandten nach Basel wo sie mit gleichen Ehren und gleicher Gastlichkeit wie zu Zürich und Schaffhauscn aufgenommen werden Auf ihren am folgenden Morgen auf dem Rathbaus vor dem kleinen und großen Rath abgelesenen Vortrag wird ihnen folgendes geantwortet: Basel freue sich über den Besuch der Gesandten der VII Orte, um sich in eidgenössischer Wohlmeinung mit ihm zu besprechen und sei auch ganz überzeugt, daß eS auS treuer Fürsorge für die Wohlfahrt des Vaterlandes geschehe; dcßhalb danke es verbindlich und erbiete sich. '» allen Treuen dafür erkenntlich zu sein; weil nun aber der vorgelesene Vortrag etwas weitläufig sei. ft' daß man nicht sogleich darauf antworten könne, so wünsche eö eine Abschrift davon um mit Weile darüber bcrathcn und mit den übrigen drei Städten zn gelegener Zeit darauf antworten zu können. Dem Begehren wird entsprochen, — Hierauf werden die Gesandteil auf der Zunft zum Saffran mit ciucm gar köstlichen „JmbiSmal" traktiert; überhaupt werden ihnen auch hier alle mögliche Freundschaft und Ehren erwiesen, — Auf der Durchreise durch die Stadt Solothurn werden die Gesandten überaus freundlich und gastlich bewirthet und gastfrei gehalten, «». Am Mittwoch Abend endlich, am 2'! April gelangen die Gesandten nach Bern, wo sie wie in den andern drei Städten gastlich aufge nommen werden Nachdem sie am folgenden Morgen auf dem Rathhaus vom kleinen und großen Rath an el ört wordeil erhalten sie folgenden Bescheid: Man könne auS dem abgelesenen Vortrag nichts anderes enftiehmeil ^als daß die VII Orte eö gut meinen und die Wohlfahrt des gemeinen Vaterlandes anstreben, was übrigens auch das Bestreben der IV Städte sei; Bern danke deßhalb für diesen freund-eidgenössischen Besuch; weil aber der Vortrag der VII Orte sehr einläßlich sei und nicht allein die IV Städte berühre, sondern noch weiter greife, so könne man wegen Kürze der Zeit und ohne mit den drei andern Städten darüber Rüksprachc zu halten darauf nicht antworten, welchen Aufschub man übrigens nicht übel deuten April IkM, möchte. — Hierauf wird ihnen auf dem RathhauS ein köstliches Gastmahl gegeben; auch werden sie „ab der Herberge gelöset", wie in den drei ander» Städten auch geschehen, — Nach Ausrichtung ihrer Aufträge kehren die Gesandten zurnk, um ihren Obern über ibre Mission Bericht zu erstatten, H Antwort timiser der Tiden katholische» Orten der Et>dtgnohschafft Lucern, Bri, Schmiß, Bndcrwalden, Zllg, Fry- burg vnnd Solothurn, vff tinnser liethriiwc» Lieben» Alten Ehdtgnossen der Bier stetten, Zürich, Bern, Basel vnnd Schaffhnsen Fnrtrng, so sl) In» sedein »unser derselbchen Fünft Ortteu gethan sin Monatt Nooenibri Anno I.chch Namblich ;n Lucern :e. Edell, Gestrenng, From, Ehrenvest, Fürsichtig, Ersam, Wyß, besonders günstige Herrn, gutte sründt, vnd ge- thrüwe Lyebe Altte Eydtgnossen. Alls dann üch gefallen Jüngst verschinens Monats Novembris, deß Nächst Abgc- loffne» Fünft vnnd Achtzigisten Jars, üwere Ersamme vnd stattliche Rathsbottschafften Zu Vns Abzevertigen vnd zu »orderst nach fründtlichem begrüssenn vnnd Eydtgnössischem Anerbictten so woll Münbtlich alls durch yngelegten schrifft- lichen Fürtrag vnns fürhallten Lassen, Wie das Jr vß wichtigen vnnd bewegenden Vrsachenn, Ouch vmb frid, Ruw vnnd Wollstandt willen vnnsers allgemeinen Lieben vatterLandts, sonderlich aber angesehen die seltzammen vnnd gefarlichen Loüff, so sich allenthalben erregent, üch Daby ouch ettlicher fachen halb, deren Jr by vnns vnnd vnscrm gemeinen Man beschuldigett vnnd verleydett sin sollten, zu Entschuldigen vnnd verantwortten bewegtt syen, vnns durch dieselbige üwere Ersamme Rhatts bottschafften gutter woll gehruwtter vnd gethrüwer Eydtgnossischer Meinung zu besuchen, üwer beschwärd vnnd anligen vnns für zebringcn, vnnd üch darüber sründt- vnnd güttlich mit vnnß zu besprachen :c., wie dann söllichs Inn dem t l., 22., 25. vnnd 33. Absatz oder Artickell gedachts üwers Fürtrags wyttloüffiger gemeldet würdt, Haben wir glych damalen Denselbigc» üwcrn Ehcren Gesandten zu erkennen geben, (wöllichs dann wir hiemit gegen itch sclbs ouch widerumb eräfferent) Wie Lieb vnnd angenem vnns soliche üwere fründtlich bcsuchung vnnd wollmeinde besprachung gewesen, Dasselbig wir ouch nit änderst dann Im besten vffge- nomme», Vnnd könnent wol erkhennen, Daß sollches gutter gethrüwer Eydtgnossischer wolmeinung beschechen sye i Darumb wir üch dann ouch deßen fründtlichen Dannckh wüssendt vnnd sagend Vnnd damit nun wir vnserm Versprechen, üch darüber nach üwcrm begären vnd Ervordern zu erster möglicher gelegenheitt zeantworten gnug vnnd statt thüeyenn, Haben wir dieselbige vnsre wollmeinende Antwortt glychförmiger mästen In schrifft verfaßt, üch hiemit Lenger nit verhallten wollen, trostlicher zuversicht, Jr dieselbige an Jr selbs so billich vnnd wolbegründt befinden, Das Jr sy der wegenn ouch Im besten vnnd aller fründtlicheitt vff vnnd annemmen werden. Alls nun G. L. A. E. Jr zum Anfang meldent vnd erzellent, wie wir Eydtgnossen nitt widersprechen, sonder bekennen müssent, Daß der mehrtheill vnnser frommen Alltvordern frömder Fürsten vnnd Herrn Vnnderthanen Ine» zur gehorsamme In Iren anligenden sachenn pflichtig vnnd verbunden gewesen vnnd durch Ire Landtvögtt beher- schett, geregiert vnnd bevogtet worden, Doch ein Ortt ouch mehr dann das ander, Volgents aber Alls sy vnnd Ire Landtvögtt mit Inen vnsern Vorder» fälliger gedechtnuß Allerley hochmutt, vnbillichen gwallt, hoffartt vnnd stolltzhcst glych am meisten by vnns fünft Ortten In vnnsern Landen getryben, Von Gott dem Allmechtigen (der vnbillichen gwallt, hoffartt vnnd Uebermutt nitt lyden mag) durch sin göttliche gnad vnnd trafst wir gmeinlich sollchen gwallts entledigett vnnd allso ein Lobliche Eydtgnosschafft für alle andere Nattionen vnder dem himmell der mästen mitt fryheitten begabett, Das die keinen Fürsten oder Herrn mitt einicher dienstbarkeitt vnderworffen vnnd zugethann, wellche «j Unter den Akten im Staatsarchiv Lucern befindet sich ein Bericht von Stadtschreiber Cysat, „was sich auf der Reise zu den IV Städten sonderbarlich verloffen außer dem gemeinen Bcfelch:" dieser sehr interessante nicht vfficicllc Bericht enthält eine Zusammenstellung der gehörten Aenßerungen bei den Mahlzeiten und von Privatpersonen u.dgl. Ferner befindet stch dort auch eine specificierte Rechnung über die Kosten dieser Gesandtschaft in die IV Städte, April 1586, auch cm Lange Zytt durch sondere vcrsehung vnnd unser frommen Alltvordcren fürsichtigkheitt In srid, ruwcn vnnd cinigkheitt gnedigklich erhallten worden, vnnd vß zusamen gesetzter Liebe vnnd einigkheitt den Circkh ye Lennger he meer erwyttertt :c. ^ ^ ^ . Antwortendt wir, das üch so woll alls vnns bewüsst, nnt wah Tyrann« vnnser vatterLandt vor ansang einer loblichen Eydtqnoßchafft beherschet vnnd beschwertt gewesen, was zwangs vnnd trangs vnnsere fromme vorder» Lyden vnnd übersta» müessen, biß das dem gültigen Gott gefallen, sich dessen über sy zu erbarmen, Vnnd allso wunder- barlichcr Wyß lJ" betracbtnng daß dieselben vnnsere vorderen In so gar gringem ansehen vnnd vermögen In Etlichen dingen gegen sollicher macht der Jhenigen gewesen) durch sin starcke hanndt vnnd durch mittell Schlichen dryer (Gtychwoll Jres standts halb khlein füegcr Jedoch frommer vnnd verstcndiger) Personen zusamen Verpflichtung volgents aber durch erhalltung vnd bestaubt so vilcr harter Strytten vnd schlachten Sy nach vilen Jaren entiedioett' Mannen har wir vnns mithin genieret, vnnd (das aber nach ein anderen zuerzellenn zewyttloüffig sin würdt »grosse frvheitt erlangtt, biß Letstlich wir die 13 Ortt allso zusamen Inn sollichen herrlichen Pundt Höchen vnnd lücksälli enn staubt vnnd wirde über alle Nationen der wellt kommen, den Vrsprung aber nach Gott dem All- ""ckt'7" "n'Tollchen drven frommen Männern (Derenn Namen Mengklichen bckanntt) genommen, Das aber vnnß ili cltt >ver wollt zwvfflen anders die vrsach wäre, dann allein vnser frommen Alltvorderen Ware ^^k^I^KWtbrc'cktiakheitt, thrüw vnnd rechte vnverenderte Liebe, so sy zusamen getragen vnnd mitt deren sy neu <>i , onbern vervflichtet, Wöllichs Band alle Potentaten, Fürsten vnnd Herrn erschrecktt hatt; Dann nach dem wir "die 13 Ortt vereinbaret vnnd In sollich- cintrechtigkheitt kommen, Ist vnns kein sorgliche antastung von Jemandes mehr t hiemit der samcn alles Uebells vnder vnns kommen, zu einer anzeiq' das iyner Göttlichen Mayestatt nützit vnmüglichs vnnd das hierdurch wir, die zuvor allenn Potentaten Fürst' »und Herrn trutz bietten dorfftent, vnnsre menschliche schwacheitt vnnd sin grechtigkeit erkennen vnnd betrachten soll- ten, das ohne sin macht vnsre sterckhe nütt Ist. Söllichs nun desto meer zu bedcncken, daß diß nitt ein gerin s vnder die höchste straff Ist; Dann stttenmall vnns Gott der Herr so grosse wollthatten zyttlicher fryheitt halb 16 !)2Z April l586. (Wellichs das höchste gutt Ist so vff erden genoßen würdt) verlihen, hatt er vnns darnebent ouch vrsach geben, das ewig zu erlangen, zu wellichem wir alle muß vnnd gelegenheitt geheptt, das sonst andern Völckern, so vnder dem Joch der Dienstbarkheitt sindt, nitt so woll vergundt. Nach dem aber wir das veracht, vnnd glych wie die kinder von Jsrahell gehandlet, hatt er vnns nitt In dem Zyttlichen allein (wöllichs gegenn dem ewigen nüt zeschetzen) straffen wollen, sonder neben dem Zyttlichen vnns ouch Inn dem ewigen gestrafft, Namblich mitt hinnemmung deß liechts der gnaden, wöllichs dann ein solliche yngerissne Vneinigkeitten vnnd Zwytrachten mitbringt, alls ouch die Zerthrennung zytt- licher dingen, Daruß wir zu erkennen haben, wie erschrockenlich die gerechtigkheitt Gottes, vnnd desto mehr vrsachen nemmen sollten, vnns widerumb In sin gnedige versünnung zebringen w. Derhalben, G- L. A. E., wir woll erkennent, Das üwer fürgeschlagner Rhatt, ermanung vnnd erynnerung vnnß allen vast nützlich vnnd nottwendig war, Namblich das wir vnns nit zertheilen noch zerthrennen sollten, wie dann wir zu vnserm theil nit gethan, vnnd vnns nützit erwünschlichers sin könt, Dann das es von üch nit besche- chen währe. Volgendts melden Jr daselbs wytter, Wann nun vnsere gemüstter, sin vnnd gedannckhen allso wytter eintrech- tig blybenn, In glychen billichen dingen zusamen stimmen, vnns vmb dheinerley fachen trennen vnnd vneins machen Lassen, wurde der gnedig Herr vnnd Gott zwyffels one vnns wytter erhallten vnnd bewaren. Da können wir, G. L. A. E., vnns nitt erynnern noch befinden, daß weder vnnsrc Fromme Alltvordern, noch wir von üch vnsern G. L. A. E., noch von üwern Frommen Alltvordern, weder mit wortten noch wercken vnns abgesündertt, Sonders Jeder zytt In billichen dingen mit üch vnnd Inen gestimett vnnd gehandlett, vnnß nit allein nit trennen, noch zu der vneinigkheit bewegen Lassen, Sonder so offt es von nötten gsin, dapffer ouch Eherlich vnnd Redlich zu üch gesetzt, wöllichs wir üch selbs vrtheillen Laßen wöllen. Das aber Jr üwere gemüetter von vnns abgewandt, Deß befinden wir noch Hütt by tag unermeßlichen schwer- tzcn; Dann so wir an dem einen theill gedenckent deß Jammers vnnd trübsalls, so sich von sollicher verenderung wegen verloffen vnd noch täglich dahar ervolgtt, an dem andern aber betrachtentt die grosse fryheitt, so wir mit einandern vnlangest darvor überkommen vnnd angefangen, In gutter stcherheitt zeniessen, ouch wie wir In so gutter einigkheitt vnnd Lieblichen Bandt brüderlicher liebe durch einanderen gewandlentt, Hargegen aber Jctz In sollichenn mißthruwen vnnder einandern wonent, wem wollte sollichs billich nit wee thun, Ein so grosses gutt vnnd wollfartt zu verliehren, Dargegen In ein sollich grosses übell zefallen. Vß wöllchem nun Potentaten, Fürsten vnnd Herrn, vngeachtt was Religion die syent (Alls Jr In dem 3- vnnd 26. Absatz oder Artickell üwers fürtrags meldent) woll vrsach nemmen möchtent, vff vnnser Wasen zemerckhenn- Dann die so üwer Religion anhengig (können wir woll erachten) vnns, den katholischen nit vast günstig, hargegen aber allso ouch die andern üwer Confessionn nitt hold syentt. By dem nun Lychtlich abzunemmen, Das glych wie Jr In dem 4. Artickell üwers fürtrags anzüchent, vill Praticken vnnd böser anschlegen über vnns möchten gemacht werden, Sittenmall es die beste gelegenheit Ist, ein Landt zu erobern, vmbzekheren vnnd zu verwüsten, wann das In Jmselb zertrenntt Ist, wöllicher Exemplen, Ouch wie vill vnzalbarlichen trüebsall, Jammer vund nott In der glychen zertrennung vnnd absönderung sich vnder den völckern erheptt, vnnd wievill darunder geutzlich zegrundt gangen, die ganze Christenheitt voll Ist zc. So dann Jr In dem 3. Artickell oder Absatz üwers fürtrags mclldent, Das könig, Keyser, Fürsten, Potentaten vnnd Herrn gemeiner Eydtgnoßschafft, vnangesehen was Religion vnnd glouben Jeder sye, gantz fygent, abhold vnnd vffsetzig syen, vnnß der fryheitt nit gonnent, dann frye Völcker zesehen Inen gar widerig, deßhalb vnns ouch ger» wider vnnder das Joch der knechtschafft vnnd Dienstbarkeitt brächtendt; Volgendts In dem 23. vnnd 24. Absatz vnnd Artickell Harnach vnns der Griechischen stetten Exempell zur Warnung deßen andüttent vnnd für halltenndfi wie ein Jämerlichenn vßganng es mit Inen von wegenn Jrer vneinigkeitt vnnd Zerthrenung genommen w. Darüber sagent wir, vmb der Fürsten vffsatz (Deßen doch uns nützit von Jemandem bewüßt, wir ouch deßen niemandts verdenckent) Ist vnns Im sorgendem gemelldett; Was aber der Griechen Historj belangtt, wöllen wir von dem, so sich mit Inen verloffen vor vnnd Ee sy Christen worden, nützitt handlen, vermeinent aber, das noch biß- har kein Katholischer Potentat vff sollche wyß mit vns gehandlett oder nach der gestallt mitt vnns zehandlen wil- April l586. !)5! lens sye; Da aber ve söllches zu besorgen, hoffen wir demselbigen mit Gottes Hillff Lychtlich für zekommen. Was aber Inen den Griechen volgender Zytt Harnach begegnett, alls sy Christlichen gloubc» enipfangen, ouch whderumb gegrnnnett vnnd Inn Jr herrlich Regiment vnnd wäsen kommen, Ist aller wellt offenbar, Das su In sollchen vn- faal ouch vnnder das Joch vnnd Tyrann« deß Türckhen nützit anders gebracht, Dann Jr halsstarriger widersatz vnnd abwerffenn von der gehorsame der Heilligen Römischen Katholischen vnnd Apostolischen Kilchen, Darumb sv dann ouch noch Hütt b« tag In sollcher trübsall verstrickt vnnd verhafft sind w. Alls Jr dann wytter an gemelltem Ortt meldent, wie Inen den Fürsten der mund stätts nach vnsern Landen schmatze, Da s« beredt, der mehrtheill Jr eigenthumb sye, müesse Inen widerumb werden, können ouch das nit bergen noch Jnnbehallten w. Ist vnnser antwort für vnsern theil, Das (wo dem also wäre) wir deßen nit vill achtent, Dann wir weder Stett" Schlösser, Flecken, Landt noch Lütt, noch anders besitzent oder behcrrschent, Dann das wir nach vnserm verhoffen zu Gott vnnd der billichkcitt woll darum zu antwortten wüssent, Ouch die mit rechtmässigem ordenlichem Tittcl Jnnhabent vnnd besitzent, Alls wir ouch söllches vor mengklichem vnnd allenthalben, wo das von nötten, mit vfflegung vnser gutten gewarsaminen bezügen vnnd erhallten mögent, vnns vertröstende, Im faal wir darüber söll- tend angetastett werden (wöllches doch wir niemandts verthruwent), Das Gott der Almcchtig, der vnnsre fromme Alltvordern dab« beschützt, sin gnad mit vnns ouch theilen werde, Das wir söllches glych wie sv behallten vnnd vnns vor gwallt vnnd Turanny durch dieselbige sin göttliche gnad vnnd vnsre gethrüwen Lieben Pundtsverwandtcn erretten vnnd erhallten mögen. Vff das üiver fürtrag In dem 5. Wickelt initbrmgt, wie der Eggstein zu vnnser der Eydtgnossen Zerthrennung schon gesetzt, vill dahin geratten, Das s« mit gemeiner Eydtgnoßschafft vffzerichten Pündtnußen khein benügenn, sich täglich an nüwe Potentaten, Fürsten vnnd Herrn anhengig macheni, Durch miett vnnd gaben bestechen lassent, Iren wenig zu Hertzen fürent, wohin, wie wytt oder was Vnheils Inen selbs, vnns oder vnsern nachkommenden daruß entspringen möchtt, Darncbent Jrer mit Eydt- vnnd PundtSgnoßcn oder benachpurtten wollfartt wenig achtendt, Mitt wöllichen vnträttenden Pündtnußen die Fürsten vnnd Potentaten behertzt werdent, Das su vill schädlicher nü- wernngen wider vffgerichte vertrag, Briefs vnnd sigell anrichtendt Gebenn .vir dise antwort für vnnsern therl. Erstlich .ras den Eggstein der Zerthrennung belangt, wär der- selbig vnnd ein vrsach desselbigen, Ist In dem ansang gemeldet; Darzu so offenbar, Das es nit vill erklärung be- darff Aber der Pündtnußen halb, di-will es woll zemercken, vff vnnß die Katholischen Ortt gedütt sye, Ist nit ohn, wam! das wir ettliche Pündtnußen mit Christlichen Fürsten vnnd Herrn angenommen, deren ettlich Jr, vnser G. L A E alych selbs ouch gehollffen vffrichten, alls die erbeinung mit dem Huß Osterrich, Item den ewigen fri- den'vnnd'vereinnuna mit Königl. May. von Franckrich, vnnd mit dem Huß Savo«; was aber wytters, zwyfflet vnns »it >oann das Ar deß Jnnhallts desselbigen gnugsam bericht syent, Dann die vast all zuvor vff gemeinen Eudt- . ^ , ^5- ... niuck so woll alls vnns fürgetragen vnnd angebottenn, vnnd noch Hütt b« tag üwere LMwn^mnd"pM gelassen, Darynn zetrette»; Zudem das wir söllche Pündtnußen all öffentlich nach vnnserm allten Löblichen bruch vffgericht, mitt öffentlicher solennitet geschworen vnnd deß orts gar nüt hein.blichs oder ver- borqenlichs aehandlet, allso daß wir vnns dero gar nit beschemment. So sind noch diennent ouch dieselbe» gar n.e- mandt m Nacktheit dann allein denen, so vnns wider billichs vnnd Recht antasten wölltent, wöllichs (ob Gott will vnnd vnaenvu flett! vnns nit verwyßlich, s°"der von allen denen, so vnns glück vnnd wolfart gonnent, nun desto loblicher g!achtett vnnd gebillichet 'verden soll, Sittenmall w.r hierdurch vor gwallt vnnd vnb.ll desto mehr versichert stininöguit^.c. G. L. A. E., hicuüt Louffen Lassent, wenig deren syent, so Jrer Mitt-Eydtgnoßcn vnnd ^ w, Da verstandt wir nit, vff wän söllches gedüttett werde; für vnnsern theil aber versprechet das wir alles das, so wir gegen üch vnnd mengklichem schuldig sind, bißhar thrüwlich gehalten babeni^ So sind alle söllche nachgendere Pündtnußen, so wir vffgericht, vnsern gemeine» mit üch vnnd andern badenden'aeschwornen Pündtnußen, Traetaten, Verträgen, LandtSfriden vnnd allem dem, damit wir zusamen verbuken" Ms vorgemellt), vunachtheillig, vnnd söllichs alles alls das Eellter In disen nachgendere.. gar Lutter vor- 924 April <586, behallten, vermeinent ouch dessen, alls andere frye Ortt der Eydtgnoßschafft befügt gewesen vnnd noch syn, Sittenmal üwer ettliche Ortt Ouch In glychformigem faal üwer gelegenheitt nach ohne vnnser mitt stimmen für üch selbs nüwe Pündtnuß gemacht, wie woll die vnnsern khein sollchen schwärlichen Last vnnd Nach volg vff vnnser Vatter- landt zühen mögent, wie man aber von andern, Darinn wir nit begrysfen, Ouch vnns darin nie begeben wollen, zu gewartten hatt. Was dann belangtt die nüwerungen der Fürsten sDavon Jr sagent), vermeinen wir, dasselbig nit zu verantworten stände, Sittenmall vnns dieselbigen nit erlütteret werden, wie, wo, wann vnnd was das st>e, Auch die vrsach derselbigen weder vnns noch de» Pündtnussen, so wir mit ettlichenn habent, nit mag zu gemessen werden; wollte man dann sagen von den Empörungen, so sich ettwas kurtzer Jaren har zwüschen ettlichen Fürsten vnnd Iren vnderthanen oder zugethannen an den Anstössen oder grentzen der Eydtgnoßschafft erhept (Darzu Inen villicht anlaß vnnd vrsach möchte geben worden sin), vermeinen wir noch minder darumb zu antwortten haben, Diewill es nit vnnser Eydtgnoßschafft, sonnder frömbde geschefft waren, so ein Eydtgnoßschafft »ützit berüertten w. So vill aber den Anzug miett vnnd gaben halb belangtt, Ist nitt weniger, wir möchtendt zu vnnserm theill woll Lyden vnnd gern sehen, Daß das gellt minder vff der wellt Regierte, Dann aber leider beschicht, Erkennen ouch gar woll, das hierinn glych so woll by vnns In gemeiner Eydtgnvßschafft vnnd anderen Nationen vaft überall (Leider) vnordnung, mangell vnnd mißbrnch zefinden, glych einer gemeinen sucht vnnd kranckheit, wollichs (alls zu besorgen> allen denen, so damit behasft, In die Harr nit zum besten erschießen werde. Wir sind aber für vnnsernn theill vrbüttig, mit üch, vnnsern G. L. A. E-, Den sachen ein thrüw vnnd ernstlichs Nachbedenckens zehaben, ouch überzesitzen vnnd zu abschaffung sollichs mangells vnnd alles deßen, so vnns In gemein zu vnbill vnnd Verkleinerung gerechnett werden möchte, gutte, kombliche vnnd nottwendige satzungen vnnd Ordnungen zesetzenn, ouch In dem- selbigen mit üch hellffen Ernstlich abzehallten, Damit vnbill vnnd gebür vndcr vnns vssgerüttet werde. Sonst können wir üch für vnsern theill vergwüssen, Das wir durch miett vnnd gaben willen In khein Pündtnuß nit getretten, sonnder vß woll gcgründten vnnd befüegten vrsachen dahin bewegtt, wie dann zum theil hievor ouch gemeldet. Ob aber ein Fürst, mit dem wir Pündtnuß vffrichtendt, sin frvgebigkeitt In gaaben vnnd vereerung gegen» vnns erzeigtt, besonder vß dem grundt, Das Jme darinn versprochen wirdt, Jnne vor vnbillichem, vnredlichei» gwallt vnnd trang vnnd by dem synen zeschirmen hellffen swollichs dann an Jme selbs ein göttlich, Loblich vnnd billich Ding, ouch ein werckh der gerechtigkheitt Ist), gedencken wir nit, das kein Verstendiger sollichs für vnbillich achten werde, zudem das nütt nüws, Sonder von vralltem har by üwerenn vnnd vnnsern altvorderen In sölliche» fälen ouch gebruchtt vnnd von Inen angenomen worden; Dann zwüschen derglychenn Pension oder Jar gellt vnnd Fürstlichen gaaben vnnd vereerungen von Fürsten vnnd Herrn, mit denen man Ecrliche vffrechte, ouch billiche öffentliche Pündtnußen hat, ein vnderscheid Ist zenemen, gegen anderen mietten vnnd gaben, so heimlicher wyß geben vnnd genomen werden, In wollichem faal man vff die Conditionen vnnd geding, wie vnnd warumb es bescheche, sehen vnnd die erduren muß, Ee das man ein vrtheill darüber felle, Es gutt oder böß heissen möge; vnnd ob glych woll ein große anzall deren, so gutts willens sich derglichen vereerungen vnnd Jar gellts verzigen, So kan doch Jeder Verstendiger ermessen, Das söllches ein woll verdiente vereerung geheissen werden mag, von wegen der hillff vnnd bystands, so man sollche» Fürsten zu der billichcitt vß trafst vffgerichter Pündtnuß erzeigtt; Diewill aber nütz't so woll geordnet, Das nit ouch ettwan dem Mißbruch vnderworffen syn möge, wollen wir gern wie vorgehörtt, wo Mangel vnnd mißbruch, denselbigen mit üch hellffen fürkomen vnnd verhütten :c. Vnnd alls Jr üch In dein 6. Artickell üwers fürtrags erklagent, Jr verleydett vnnd vßgeben werdent, Alls ob Jr by Tütschen oder Weltschen Fürsten vnnd stenden üiver Religion sonderbare verstentnus vnnd Pündtnus wider vnns gemacht haben, Volgendts üch deßen In dem <2. Artickell hernach wyttloüffiger entschuldigent, sollches nüt sye, Das Jr üch über gemeine öffentliche bewüsste Pündt mit einichem Potentaten, sygen glych König, Fk^ sten vnnd Herrn, Tütsch oder Weltsch, yngelassen haben, üwere gemüetter ouch nie berüert, Syent ouch nit ent- schloßen, üch fürohin Lychtlich In Pündtnuß, deren wir all In gemeiner Eydtgnoßschafft nit zu gemessen, Ouch von wegen vnsers allgemeinen vatterLandts vnnd deß gemeinen» nutzes vnnd wollstandts nit hoch nottwendig vnnd be- dorffent ynzelassen vnnd theilhafft zvnachen, Sonders vnnsern gemeinen öffentlichen Pundt, so wir zusamen geloptt April 1586, »35 vnnd geschworen, thrüwlich, Ehrbarlich, standthafft mitt redlicher, Männlicher Dapfferkheitt vnzerbrochenlich zehandt- haben gesinnett, Dann kein volckh vnnder der Sonnen, mit dem Jr Lieber begärent zehusen, zchandlen, Lieb vnnd Leid zeliden, Die ouch einandcrcn baß ansteenden, dann eben wir ?c. Antwortend wir, Erstlich deß verlydens halb sonderbarer Pündtnußen wider vnns, Das vnns söllchcs nit zu wüsten, habendi vnns ouch dcßen gegen üch nie erklagt, wie aber wir billich gethan, wo wir deßen wüssen geheptt hettendt; ivir verthruwent üch ouch ein solches nit. Aber vff das Jr üch darnach wytter entschuldige»», mitt eini- chem Fürsten, Tütschen oder Weltschen, über die gemeine öffentliche Pündtnuß nit vngelaßen habent, Ist vnns söl- lichs ouch nit zu wüssenn (Dann wir nitt so vill daruff sctzent oder Achtung gebeut), wie vill öffentlicher Pündtnußen Jr vffgericht haben» möchten, zudem Montauban, Engellandt vnnd andere wytte Länder vnns zu wytt vnd vngelägen, Das wir vnnS deßen erkundigen mögen! Jedoch so Ist das offenbar am tag, Das die üwcren verschi- nens 1562 Jars In Franckrych wider den König, ouch sinen rebellischen, ungehorsamen vnderthanen zehillff gan Lyon vnnd Maseon, Volgcnts I» dem 1576. Jare abermalen wider höchst gedachten König von Franckrvch, ouch syne vnderthonen vnnd wider die vnscrn selbs, so do zemalen by dem König vnnd In sinem dienst In Franckrych waren! Dem König von Navarra vnnd Printz von Conde zugezogen, vnangesehsn vnnd über vnnser fründtlich Eydtgnossich bitten vnnd vermanen. So dann haben Jr ouch dem Hertzog Casimiro die üweren ouch zuzühe» Lasten vnnd stattliche Summa gellts darzugeben. Ob nun sollches alles vsh Krafft ettlicher Pündtnußen bcschechen sig oder »it, Lassen wir In sinem wärtt blybenn; Es kann aber dannacht ein söllichs nit hin gan, Dann daß Jr üch durch solliche Hendell vnnd zu züg zu denen, die doch der mehrtheil nit üwers glvnbens Confession sind, by mengklichem verdächtig machent. , Vff' üwer klag, wie das gemein volckh vnnder vnns beredt vnnd wider üch verleydet, wie das Jr vff dem tag oder Versammlung der Hugenotten In Franckrych zu Montauban mit dem Künig von Navarren, Prinzen von Eonde vnnd andern üwer Ersamme Rhattsbottschafften ouch geheptt habent, alda zu vnderthruckung der Eatholischen ze- rathschlaaen dcßen Jr üch ouch hernach In dem 14, vnnd 15. Artickell wyttloüffiger entschuldigent, »iendert an keinem ort'dabo aewesen oder berüfft, ouch solliche gedancken üch nie zu sin kommen, noch davon wußten, zu dem üch vnbewüst, was an dem einen oder andern ortt verhanndlett, abgerett vnnd beschlossen. wv rntwortt Das vnns (was Montauban betangtt vnnd dasclbs verhandlet» sin solle) die fachen üwerthalb nit änderst ange'langtt, wann Jr üwere schrybenn daselbs geheptt haben söllent, Daruff doch wvr nützit gesetzt! Noch söllichs gegen üch g-üffertt; DiewYl aber Jr üch dessen entschuldigent, wollen! wir es daby blyben uch, «»»INN » », «. s— SM " «>!» »»s«ch !» -.1.»».» -.b.n. D-« »m,s -Ich» «»«,. «nnd ruwenn mit vnnd neben emandernn gelebenn vnnd blyebenn mogent ?c. D .„» WS «'S» »-»7 ' I° d.m s, «°°d ».«-> d-n d.°.Ich, I. «i. «»»!,.„ ..I .zs ..l«h z„ ... Demnae) )a ui , », . abreisen gegeben, Daruff vnnd daran zesynd, Das der Künig In 5 v vnnd angchnomnen schirm mit Genfs vnnd andere Pündtnußen mit denen, die nit vnnscrs Franckr ch dc» Pr° «tt md^ange^ ^ ^ ^ -e. L-ttstlich das Jr üch nit gnugsam ver.vundern können», Das ^vir^allsVwider Genff vnnd andere Evangelische verhetzt! vnnd vff söllchc schirms gnittung vnnd vfsgebung getracht -e. Das ettliche Ortt vnder vnns den vnnsern, so Jüngst In Dienst deß Königs vnnd r, irii, 1 '"^"^sürstei/I" Franckrych gezogen, ettivas, so wir vermeint! hoch vonnötten, ouch deßen vß krafft er t acholischen Pun f h^bcnden Pündtnuß verpflicht sin, derselbigen zcstnn zeleggen, In bevelch gebenn, nnser gegen vnnd im (-«^andts verhetzt» sygent, Aber zu verhütten vnnd für zekonimcn, Damitt nit ett- litt das nur wider ff andrer wegen, die vnns nützit angandt, I» ein bösen Last kommen wann der König von ero Pündtsverwantten sind) alls dann denselbigenn ouch müssend hellffen tragen; mochte, vnnd w.r < fürsehung zethundt, Damit wir grossem übell, so haruß Lychtlich volgen, s llichcm aber allem (, .^ vnd Intention desselbige» vnnsers bevelchs gewesen, Sonnst sind intfllehen vnnd ^ Sonder bittend Gott, Das er den Genffern vnnd mengklichem sin göttliche gnad ww^nch"^-» I« z. I,.. A»..°.d..n ..-...»»ch .1, April l586. Vnnd Ist nitt on, das wörttlin verhetztt hatt vnnß nitt wenig bedurens bracht, Das Jr, vnnser G. L. A. E., vnnsj darfür hallten sölltend, Alls ob wir über ander lütt so begirig wärent, oder Lust hettendt, sy In vngefell ze- bringen vnnd vnns Jres Unglücks erfroüwen sölltendt, Das doch wytt von vnnß Ist. Wir Helten aber (vnnsers erachtens) vnns dessen meer zu beschwüren vnnd erklagen; Dann vnns nit soll vffgehept oder verwissen werden, wann wir zewenden vnnd darvor zesyn begerent, Damit groß bluttvergießen nitt ervolge, wie dann derglichen Pündtnußen Letstlich vrsach sin möchtendt; Darumb dann ein Jeder Christ die vermydung vnnd abschaffnng dessel bigenn zefürderen schulldig Ist. Das aber Jr, alls vor gehörtt, den Hugenotten In Franckrych wider vnnß Catholische allso zugezogen, nimptt vnns nit wenig wunder, Sittenmall doch die Hugenotten nitt üwers gloubens oder Confession sind, zudcin ouch Jr glich vnnder üch selbs zwey vnnd dryerley glauben In einer Statt geduldent, Darann üch nit vill gelegen, was Confession oder gloubens einer sye, allein das man nur nit katholisch sye; Daruß dann wir Lychtlich abnemmen könnent, wie verhetzt Jr über vnns Catholische syent w. So dann melldent vnnd klagent Jr In den 9., 19., 21. vnnd 25. Artickell, wie zu diesen gefahrlichen Zitte» allenthalben vill enderungen vnnd empörungen vnder dem schyn der Religion ynrysse vnnd angesehen, vnnd allso die Religionssachen großen Widerwillen erwecktt, vill vngerympter spöttlicher wortten mit schmächen, schellten vnnd sche»- den gebracht werden vnnd ouch von dem geistlichen standt schandtliche schmachbüchlin Im truckh vßgangen, Da man üch Kätzer, Abgötterei, üweren gloubcn ein falltschen nüwen erdichten, üwere Kilchen Diener falltsche Leerer, ver- fürer vnnd anders ncmme (nenne), verhasst mache vnnd die Lütt berede, Alls wann Jr wanckelbar, nütt gwüsses noch gründtlichs In üwer Christlichen Confession habent; Mann schmäche die hochgclopt Junckfrouw Mariam, die würdige Mutter Gottes, die Lieben Heilligen, halltent nütt vff gutten wercken, vnnd derglychen meer; Ouch das man vwb Religions fachen nienmndt weder Pflicht, thrüw noch Eydt schuldig sye zu hallten»; Deßglychen ouch offt beredt werde, Das by Übung meer dann einer Religion gemeiner frid nit bestan noch erhallten werden möge; Daruß da»» volge, das söllche Zwytracht zwüschen beider Religionen anhengeren entstanden, vnnd ye einer den anderen der vn- ruw halb beschuldige, vß dem allem Jr schliessent, vnns allen zur Zytt der nott grosser zwyffell vnnd mißthrüwen (vnnd wider gwallt), gfahr vnnd vnrath begegnen vnnd widerfahren möchtt, Ouch der Leydig vßgang vnnsers glücks mißgünstigen, nit wenig fröwd vnnd srolockens gebären vnnd bringenn wurde w. Haruff antwortend wir, Das die Religions fachen vill empörungen, Jammer vnnd Widerwillen erwecktt, haben wir zuvor die Exempel anderer Nationen gemeldet; Diewyll Jr Es aber an disem Ortt widerumb eräfferent, s" können wir kein klarrers Exempel für ougen stellen, Dann glych vnnsernselbs Eignen vnnfall vnnd trüebsall, so zwüsche" vnns Eydtgnossen sydt der Endcrung der Religion entstanden vnnd noch stätts vnablasslich allso wäret. Vnnd das wir deß allten alles geschwygent, so wöllent wir üch allein deß, so sich erst Kürtzlich zugetragen, erynnern, namblich wie zwüschenn üch vnnd vnns ein grosser mißverstandt erwachsen von wegen der Reformation» oder Correctur deß Callenders, wöllichs Jr für ein geistliche vnnd gloubens fach geacht, vnnd üch allein der Ursachen entrüst vnnd verbittert), Das Es vom Bapst vßgangen, sonnst hettenn Jr Lychtlich können erwcgenn vnnd wüssendts zum theill woll, das es ein natürlich, gerecht vnnd nottwcndig ding Ist, wie es dann ouch ettliche der geleertten vnnd Astronomb erfarne oder Mathematici, so glych üwer Religio» sindt, selbs ouch bekhennendt. Daruß nun woll abzehnemen, wär mehr über den andern verhetzt) sye; Dann wir die bücher vnnd was man von natürlichen dingen oder welt geschich- ten (so sy ann ynen selbs warhafft sind) von deß Authors wcgenn, der sy beschriben oder vßgan laßen, nitt ver- werffcnt, ob er glych nit katholisch Ist w. Was dann das von üch yngefüertt vnnd angezogen» schmähen wider üweren gloubenn vnnd kilchendiener oder Predicanten vnnd Erstlich den geistlichen stand betangtt, Da Ist vnnß nitt zu wüsten», Das vnnsre geistliche nie- mandt schmächent; Deß aber sind wir bekanntlich, das sy vnns vor allem dem, nützit vßgenommen, was dann wider vnnsern Catholischen gloubenn geprediget würdt oder sonnst In thruck vnnd geschrifft vßgath, öffentlich an den Cantz- len vnnd an ordenlichen gcbürenden orttenn, Ouch zu rechter gelegner Zytt, wann es ettwann die fach allso an Jr selbs ervordertt, warnent, dasselbig alls Jrthumb stroffent, ettwann mit sollchen wortten, Das syent falltsche Leeren, arme blinde lütt oder falsche prophetten, ouch ettwann, dieselbig Leer sye kätzerisch vnnd derglychen», ^ April liM'>, 927 nach gestallt der fach vnnd nach den Warnungen vnnd wortten Christi selbs; vermanent vnns allso, Das wir vnns darvor Hütten söllent, mit wöllchen wortten sy weder üch, Keyßer, König, Fürsten noch Herrn meinent, sundcr die Leer, so wider vnscrn glouben Ist; Zu dem das söllches vnnd derglychcnn Warnungen weder gschmütztt noch ge- schmächt Ist; Dann zwüschenn warnen, straffen vnnd schmächcn ein grosser vnderscheid Ist -c. Antreffendt das wörttlin Hereticus oder Ketzer, wöllichs die Irrenden Im glouben berüertt, wie es der Heil- lig Apostell S. Paulus, die Heilligen Vätter vnnd Leerer der Heilligen Kilchen vnnd die Heillig Christlich Kilch vom vralltem vnnd dem Anfang har der Kilchenn Demselbigen einen verstandt gebenn, Darinn können wir such keinn cnderung thun, statt vnnß ouch nit zu; dicwyll aber Jr üch (so vill wir verstandt) dessen so hoch beschwärent vnnd erklagent, ouch dasselbig villicht änderst von vnns vffnemmen möchtendt, Dann es aber vnnserthalb gemeint würdt swie dann von üwern Kilchen diennern vnnd anderen vnns by üch vnnd üwerm gemeinen inan zu verbitteren vnnd verhetztt zemachen, stäts vnnd vnbillicher wnß beschicht) von wegen der glvcheitt des! Tütschen wortts damit zu glych ouch ein ander abschüchlich laster bedüt wirdt (das doch >vytt von vnns Ist, Das wir üch noch die üwern »e damit sy gemeint vnnd noch nit meinent» können wir üch woll vergwüssen, Das diß wörttlin by vnns! weder vonn geistlichen noch welltlichen gar wenig vnnd sellten, wo nitt die grosse Nottwendigkheitt sollichs ett.van» ervordertt, gehörtt würdt. Was dann ferner das schmähen vnnd ,chellten belangtt, an andere» vnordenlichenn Ortten, alls In württs- hüssrn, offnen Plätzen» vnnd derglnchen, Haben wir bv vnnß vor vill Jaren durch ordenliche Mandat« vnnd a». sehen by v'ffgesetzten straffen verbotten, Das man an derglichenn Ortten weder von dem einen noch dem andern gloubenn arguieren sölle, vß >völlichem Jr nun gnugsam verstann könncnt, Das wann wir vnnsj derglichenn wortten gebruchent, sollichs keiner anderen Meinung beschicht, Dann vnnß zur Warnung vnnd vnnderwysung zc. Ob aber vnndcr wylen sich begeben möcht wider vnnsern willen, Das ettliche der vnnsern unbedachter ivyß oder ettwan by dem trunckh an sollchen verbottnen Ortten mit arguieren oder trutzen sich mit vngerympter ,vortten verschüssent, söllent Jr vnns verthruwen vnnd glouben, DaS sollichs nit vnnser verstandt noch Meinung, ouch vnns In thrüwen Leid wäre könncnt ouch nit absvnn, wann das sollichs ettwann ouch möcht beschehen syn, Ist aber die eintzig vr- sach Das'wir glych alls andere Oberkeiltenn mehr nit allzytt so woll gehorsamet werdent, alls wir aber gern ,> be„t nn..d wnllt.nl Sonst so wurde derglychen alles vermitten blybenn; Do aber wir sollicher fachen ye gewar Qen ab" wirs Jeder zytt .nit ernst gestrafft vnnd sind dasselbig noch fürer zethundt gesinnet «. dann deralvchen (wie geHort) vnnsi hmderrucks vnnd w.der vnnsern willen sich eilwan begibt, ,° nit absvnn könnent. wann das nuwim)e. v - nüvit dosell's an taa aebe» worden, Das der billicheit, warheitt, Christlicher Zuchtt vnnd Eeren vngemäß, noch das April 1586, zu Bern gehalltnm vnnd gcthrucktten Comedien samptt andern Bottschaffte», abschüchlichen gemäldenn vnnd schow- Pfennigen; Wöllendt hiemit geschwygen der vnchristlichen gedichten, gesängern, Liederen, rymen, ouch anderer In üweren Stetten gehalltnen Spilen vnnd Comedien, deßglichen offnen vnverschampten erdichten reden vnnd Predigen, fo man by üch vff den Cantzlen thutt vnnd üch vnnd den üweren fürgibtt, wie wir Stein, Holst, Silber vnnd Gold vnnd Anndere gemaldt anbettendt (wollichs wir doch selbs für ein grüwell hanndt), ouch vnns daby one schühen vnnd schäm beschrcytt, alls ob wir die hochgelopte Junckfronwen Mariam, die wirdige Mutter Gottes, vnnd syne Liebe Heilligen hocher achtent vnnd Cerent, Dann Gott selber. Item das wir mchit von dem verDienst Christi wüßent oder halltendt, sonder vnns allein vff vnnser menschlichs thun vnnd gutte werckh verlassen!, sampt anderen vilen erdichten fachen mehr den glouben betreffende, deren man vnns vnbilicher wyß vnnd one grundt beschuldiget; So doch wir derglychenn (wann dem allso wäre) an Lyb vnd Leben straffent. Beschicht aber allein von üwern Predicanten darumb, Damit sy üch vnnd üwere vnnderthonen wider vnnß ye Lenger ve mehr verhetzent; Da aber (ob sy Joch mchit anders ansehen oder betrachten wölkend!) Sy zum wenigsten üwer frommen Alltvorderen darin» verschonen solltend, Die doch all In demselben Katholischen glouben verhoffenlich sälligklich (Alls Jr glych selbs bekennentt) gestorben sind. Ob dann gesagte üwere Predicanten ye so gern von vnnserm glouben Predigent, stunde Inen zu, daß sy üch vnnd üwern vnnderthonen die Lüttere warheitt vom selbigen vnnsern glouben, wie wir Jnne bekennent, Vnnd deßen wir vnns gar nit beschäment, fürgebent, wie dann vnnsre geistlichen thundt, nichit anders straffent noch afferent, Dann was öffentlich In gschrifft vnnd truckh oder sonst Predigen wider vnns vßganngen. Was Dannethin ouch vnns vnnd den vnsern von den weltlichen für schwach beschicht, das wäre nit zu erzel- len, dergestallt ouch, Das die kleinen kind (Das man der Allten geschwygs) vffgewysen werdent, vnnserc Priester vnnd Ordens Lütt an offnen fryen straffen», vff der gasten vnnd vß den Hüseren zu verspotten vnnd zu beschryenn, ohne was sonst vil derglychenn den vnnsern begegnett, wann sy durch üwere gepietten reysent. Vff üwer klag aber, Das man üch vstgebe, Jr nütt gwüsses noch grundtlichs In üwer Confession habent vnnd zu nuderLag deffelbigen In dem 21. Artickell vstfüerent, welcher mästen üwere vorellteren geistlich vnnd welltlich vor Jaren ein Christliche allgemeine Confession vnnd gloubens bekantnuß gestellt vnnd öffentlich In truckh gebenn, wolliche bekantnus bist har vonJcmandts mit warheitt widerlegt worden, Ouch üwer bitten vnnd begären sye, war üch vß heilliger göttlicher gschrifft Allts vnnd nüws Testaments eines anderen vnnd bessern berichten könne, Jr das- selbig gern hören vnnd mitt Dannckbarkeitt annemmen vnnd volgen wölken w. Antworttend wir für das ein, das wir gloubent vnnd bekennent mitt dem Heilligen Apostel! S. Paulo einen einigen Gott, Ein einigen Christum, ein Einigen Lyb Christi, ein einige gesponns Christ), Das Ist eine einige Apostolische katholische Römische Kilchsn, Ein einigen Touff, Ein einigen sälligmachenden glouben, Namblich den Römischen katholischen glouben, vnnd das vsserhalb disem glouben niemandt könne noch möge sällig werden, vnnd das diser allein In heilliger göttlicher gcschrifft Allts vnnd nüws Testaments dermaßen gegründet, Das ouch die Portten der Hellen nüstitt darwider vermögendt ec. Zum andern, wann Jr so beging wärent, üch eins besseren» zu vnderrichten Laßen, so hettend Jr die beste gelegenheitt geheptt, die üwern vff das letst gehalltenn allgemein Tridentinisch Concilium zeschicken, wie dann üch vnnd Mengklichem dahin one sorg vnnd gfahr zekommen gnugsam geteilt vnnd gysell zu Versicherung versprochen an Ortt vnnd End, Da Jrs begertt hettend, Allso das sich niemandt zu entschuldigen hatt. Alda wären Jr Im grundt vnderricht worden vnnd hetten stunden, wast üch gemanglett hette. Diewyll Jr aber das General vnnd allgemein verachtet!, kann ein Jeder Inn Im selbs Lychtlich abnemmen, Das Jr ouch das Particular, so ein Einstige Person darwider schribe, nit annemen werdent. Aber wie dem allem, so Jr oder üwere Predicanten deßen begärten, werden sy woll catholische Büecher findcnn, die üwer gloubens Confession vst heilliger gschrifft widerleggent, Ob sy Jo^) nit glych so vsttruckenlich vnnd specificiert vff dicselbigs üwere Confession vßganngen vnnd düttent. Antreffendt aber üwer entschuldigung, Das man by üch die würdige Mutter Gottes vnnd allzvtt Junckfrouw Mariam, noch die Lieben Heilligenn nit schmäche, Jr ouch die glitten» Werckh nit verachten! ?c. Ist vnnser antwortt: Obglych Jr die mit dem mund vßthruckenlich nitt schcndent oder vnerbars von Inen rcdent oder Jemandem bv üch gestatten!, wie Jr sagcntt, So beschvntt sich doch, das Jr In dem werckh vnd Herst April 1386. »29 ^enig hallend, Sonderlich vff der Mutter Gottes; Dann sonst wo dem allso wäre, wie könntt es möglich sin, Das Jr nit nach dem Christliche» Loblichen vrallten bruch üwer Celltern sy mit dem Englischen grüß mit onus vereertend, So doch diser grüß der Anfang Ist, Das sich der Himmell vnns armen, dürfftige» sünderen wi- derumb eröffiictt, vnnd söllcher grnß allein vns Menschen zewollfart vnnd heill beschechen, Derhalben Jr Jro zu Danckbarkeitt so viler vnnd höchster gutthatten, so wir durch Jr mittell empfangen, Ouch daS sy so vill trüebsals, Angst vnnd Herhleidts von vnnsert wegen mit Jrem Lieben Son Christo, vnnsern Herrn, In vervolgungen vnnd Letstlich Inn sinen schmertzlichisten Lyden vnnd bittern Todt erlitten, sollchen grnß, Das Ave Maria vßzespreche», sy damit zu vereeren nit vnnderLaßen könnendt noch möchtendt. Da aber Jr das zum widerspill nit allein nit mecr vßspre- chent, sonder ouch nit wöllent von Jro reden hören, so wytt, Das wann nur die Armen das Almusen by üch vmb Gottes vnnd unser Lieben fronwen siner mutter willen begärent, sy deßen entgellten müssentt vnnd darzu verspottett werdent wöllent hie nit geschwygen, wie Vill der üwercn, vndcr denen ouch ettliche Predieanten, noch by kurtzenn Jare» init schryben, reden vnnd Predigen dieselbige würdige Mutter GottcS öffentlich vnnd vff das höchst geschinächt vnnd dasselbig zu ettlichen mallen bv den unseren vnnd vff vnscrn gepietten, ouch mit so groben vnchristlichcn lvort- ten, Das eS nit zesagen noch zcschriben Ist, Deren etlich wie billich Jp straff empfangen, Die anderen aber vß vnnserm gwallt zu schnell entthrunen. Da mag Jeder ermessen, so söllichS by Catholischen vnnd vff Catholischem boden beschicht, was erst beschechc, wann sy vff Jrem boden vnnd by Iren Religivnsgnossen sind. Vnnd eben söl- liche Lesteruugenn hörtt man by üch von den wyberen, Die vß Lychtfertigkheitt fräffenlich reden dorffen, Sy syen so gntt alls Maria die vsserwöllte Junckfrouw vnnd mutter Gottes, Die sye glych ein wyb wie sy; vnnd das be- stättigent ouch Inen ettwann die Männer, So doch Gott der Almechtig durch den Engell Gabriel! von Jro bezöget, s» sye voller gnaden, der Herr sye mit Jro, vnnd sy sy gebendyet vnder den wybern -e. So hallt sy mengk- licher für die gebererin Gottes, für ein reine unbefleckte Magt vor der geburtt, Inn vnnd nach der geburt, sampt anderen stucken vollkomner gnaden vnnd heilligkeitt mecr, vß wöllchem doch discrn wyberen gar nützit zu geeignet werdenn mag Jwar so die Juden vnnd Heyden Jro nit vill Eeren vnnd Danckbarkeitt erzeigent, verwundere»! wir vnns nitt Dielvyl sy Christum Iren Son nit erkennen! (wiewoll doch die Türckhenn sy Inn Höchen Eeren halltendt Das beziment sy selbs In Jrem Alcoran vnnd gloubens Konfession, Da sy allso scheut: Es Ist »ie- mandts voll den kindern Adams, den nit berüert Hab Sathan, Dann allein Christus vnnd die Junckfrow Maria). Aber das dannetbin Jr by denen vnnd In deren büchern vnnd gschrifften nühit anders gehört! lvürdt, Dann Christus MeiiiaS Mittler vnnd erlöser w. vnnd hieneben svner wirdigen Mutter die Eer vnnd begrüssung nit mögent ' ^ ^ wöllche Eer doch Gott der Herr selbs vom Höchen himmell herab Jro gegönnt!; ^nnen, noc) arvon ge , ^ ^ höchsten Rhatt von Ewigkeit! har selbs gemacht vnnd be- sel l"'is ^r'o dann durch den himlischen Legaten den Ertzengell Gabriell zugeschickt! vnnd In Jrem Namen, an 5^ ^halben diß kein Menschen Tandt, vnnd ein söllche veracht.lng erschro- ckenllch zehoren Ist -e ^ hielltendt, lvurdent Jr ouch Jr herrlichs Lobgesanng, so sy selbs mit Jrem reinen mundt gesungen, nit vßschließenn; Nun aber Hand Jr an desselben statt anndere Sch.nachLieder ^ wider die Houptt der kilchen vnnder üwer Alchen gesang vnnd für Davidts w'mtt chas"?ber by wM sich »it findt, noch weniger dahin verglycht) yngesetzt vnnd gemischt, wider alle, so woll der kilchen, allS ouch mit vereerung der Lieben Heilligen Gottes; Dann so Jr Inen ettwas Eben a so ha e ^ , ^ie von vralltem har vnnd üwere vorEelltern ouch Loblich vnnd Christlich Eeren gontendt, wurbent Jr ^ S' „ach den wortten deß Psalmisten In Inen Loben; Deß- ""'!lsa!tten an die ortt, Da sy ettwan sonnderlich geertt vnnd yr fürbitt begärtt wirt, nit verach- knn^vnnd verwerffen! angesehen die großen., mirackell vnnd wollfartten, so vnns Durfftigen hie vff Erden noch taglich danncnhar Biltnußen nit vß üweren kilchen gethann, zerstört! vnnd verwüst haben wollen" ^ Mennschen, zu einer gedächtnuß alls ein Spiegel vnnd klare waare 117 1130 April 1536, bücher sind, sich darinnen Jres gottsälligen Handels vnnd wanndels, Lebens vnnc> sterbens müssen zu erinnern, euch sollches alles stätts vor ougen zesehen, Läsen vnnd betrachten, vnnd allso Jrem gutten Exempell nachzefolgenn vr- sach saßen. Hiemitt beduncktt vnns sy gnugsam geschwächt syent, Diewyl Jr Inen die Eer, so Gott der Herr Inen selbs angethan, nitt gonnent, Die wunderwerckh, so er durch sy gewürcktt, nit hören >völlent, vnnd die für fabel, Ja für Tüffelswerckh halltend, Ouch Jr Heligthumb verspottendt vnnd gar verwerffent, so doch dieselben kostliche gefess vnnd heillige wonungen deß Heilligen geists gewesen sind. Was dann die gutten werckh belangtt, zu denen Jr meldent, man das Volck by üch vß den Heilligen Zehenu gebotten Gottes trybe vnnd Ernstlich vermane, will vnns, G, L. A. E., von nötten sin beduncken, ettwas wyttloüf- figers davon zehandlen, Diewyl In disem glich alls ouch In anderm, wie wir vnns deren gebruchent, vill änderst, Dann aber an Jme selbs Ist, By üch vnnd üwerm gemeinen Man fürgeben vnnd gehallten würdt. Dann was Jr daruff halltendt, können wir nit woll verstann, Sittenmall wir In der nüwgloübigenn vnglychen täglichen rede», singen, Predigen vnnd schryben glych das Widerspill hörent vnnd läsent, Das alle gerechten In Einem Jeden gutten werckh sündigenn; Item das alle gutte werckh In Inen selbs vnrein vnnd vor Gott beflecktt, Ouch zum heilt der seelen nit Nottwendig, Dann allein der gloub den Menschen gerecht vnnd fällig mache, vnnd syen die gutten werckh Lutter sünd; Im Evangelio werde khein gutts werckh bevolhen; Keyne gutte werckh syent verdienstlich, mit wöllichen die Ewig belonung Im Himmeil vnnd die krön der gerechtigkheit erlangt werden möge, Obwoll Christus clar vnnd Lutter leert, Das die Christen ohne glychßnery mit Lutterm Hertzen fasten, betten vnnd almußen geben söllen, vnnd Inen vcrheist, Das der vatter, so es In geheim ficht, Inen den fastenden, bettenden vnnd barmhertzigen vergellten, Namblich das sy Iren Lon oder belonung by dem Jhenigen, der einen Jeden nach sinen werckhenn betonen würdt, nit verlieren werden. Item so leeren vnnd schryben die Jhenigen, Es könne niemandts, ob Jme schon durch die gnad Gottes gehollffen würde, mitt gutten werckhenn die 16 gebott hallten noch erfüllen, Alls ob Christus vergebens gesagt, So du zum Leben willt Yngan, so hallt die gebott w. Was Ist aber gemeiners by üwerm gemeinen Man, alls der verfälschte Psalm, All vnnser thnn Ist vmb sunst, ouch In dem besten Leben:c.; Vnangesehen Das der Herr gesagtt, wer gutts thutt, würdt yngann In das Ewig Lebenn. Was können nun gutte werckh gellten, Da man dem Menschen den fryen willen nimpt? Was dann man Letstlich für gutte werckh by vnns ficht oder davon hörtt sagen», muß es alles glychßnerv Apostützlerey, Menschen Tandt vnnd vnnütz sin, Wie Jr üch dann selbs wol zu erynneren wüssent, vnnd kews erklärens bedarff, wie es üwers Leerer vßschryent vnnd vernüttendt, vß wöllichem allem vnnd derglychen vngerymp- M vnbillichem fürgsben (so wir kürtze halb vnnder Lassent), können wir In vnserm kleinfüegen verstand nit finden, Das man vill vff den gutten werckenn hallte, vill wenyger, Das man das Volck darzu trybe vnnd Ernstlich vermane, Sonder vill mehr, Das man sy davon abzühe vnnd hindere, wie es dann ouch Im werckh clar gesehen wirdt. Das dann üwere Leerer so überflüssig den Menschen Tandt fürwerffendt (glych alls ob sy mehr dann Menschen oder Engel oder über alle Heilligen vätter vnnd Leerer der kilchen vnnd Concilia zu eirchigen Reformierern der Heilligen gschnfft vnnd kilchengschefften von oben herad verordnett wären), Sagent wir vnnd halltendt diß für menschen Tandt, wann einer vß siner selbs Eignen Fürwitz allso vermessenlich sin vrtheil vnnd gutt beduncken» zuwider der Heilligen geschafft vnnd dem verstandt der allgemeine» Katholischen Christlichen kilchen (die der heillig geist Re- giertt) setzt vnnd für schrybtt :c. Vnnd diewyll dann, G. L. A, E., Disre Nüwe Leerer vnnd kilchen Dienner wider vnns Katholische üwere vn- derthonen von derglychen dingen mit vill Lesterlichen vndt Erdichten wortten das Letz fürgebent, vnnd damit doch Jr den rechten grundt der katholischen kilchen, was die davon Leert vnnd hallt, warhaffrigklich müssen vnnd fassen mögent, haben wir vß Christlichem gmüett nitt vnder Lassen können, üch dessen ouch zu berichten; Dann wir nach dem Apostolischen bevelch allzytt bereidt sindt, Einem Jeden, der vnnsers gloubens grundt vnnd vrsach vordertt, möglichistes benügen zethundt, gutter Hoffnung, wann Jr diß In diesem vnnd anberm vnnsre wollgegründte Meinung verstau, Jr dieselbig nit allein nitt verwerffen noch bös heissen können, sonder mit vnns stimmen vnnd über einkommen werden; Dann Es keinem recht verstendigen katholischen Christen Menschen nie In sinn kommen (wie April 1586, 931 man aber vnns vnbillicher wyß bcschuldigett), Das einer wollte mit fasten, Batten, allmnsen geben vnnd andern gottsälligen werckhen verzyhung der sünden vnnd das ewig leben verdienen mit sinen werckhen ohne Christum ob.w sin heilligs Lyden, verdienst vnnd gnaden brnnnen, oder das vnnsere werckh (ouch in gnaden gethanj von'Inen selbs so kostlich vnnd so vill wertt syen alls der verdienst Christi, vnnd das vnns Gott von wegen' den wertts gutter werckhen nach der strengen gerechtigkeitt das eivig Leben schuldig sye vnnd geben müesse; Dann wir uivor woll ivüssen, Das zwüschen Gott vnnd vnns, zwüschen vnnsern wercken vnnd dem ewigen Leben khein verglycknuß gefunden würdt, vnnd ob wir glych alles, so vnns gcbotten, thundt, wir dannocht noch vnnütze knechte sindt; ver- halben wir bekennent, Das aller Hand gutte werckh von vnns Catholischen nit der Ursachen geleert, geüebtt' noch verricht werden, Das man mit vnnd durch dieselbigen von fryen stucken ein nüwe erlösung vnd gnad 'erwerben vnnd vsserhalb Christo überkommen wollte, oder das man ettwas thüye, Das sollicher Erlösung vnnd gnaden glnch wertt sye; Dann das Lyden dyser Zytt der künfftigcn Herrligkeitt, so In vnns offenbartt werden soll, nit wertt Ist Derhalben vnnd darumb thund wir gntte werckh, vfs das wir den Edlen schätz deßLydens Christj, vnnser Erlösung gnad vnnd Ewig Leben durch sollche mitteil vnns von Christo selbs fürgeschriben, an vnns bringent, Oder das wir nach dem geding vnnd Paet, mit wöllichem vnns Gott vß Lütterer Barmhertzigkheitt vnnd gütte vmb den taa- lon In synen wyngartten g-dingtt vnnd bestellt hatt, vnns verdientten schuldigen Lou für gethvne arbeitt den tägliche» groschen, die Eren der gerechtigkeit, so der Herr allen denen, so June Liebennt, geben würdt, Das Ist die gnad Gottes vnnd das ewig leben durch Christum erworben, vß trafst gedachts gedings nach vorder» mögent vnd ohne allen Zwyffell zu empfahen hoffentt. Dann die warheitt nit Liegen noch sich verloügnen kan, ouch thrüw vnd vffrecht Im verheissenn Ist; Darich nun klar Ist Das wir Catholischen nit allso gemeint, Das wir durch vnnd m,t den gutten werckhen die gnad Gotte» erst wollene erwarben, sonder die erworbenen gnadenn durch Christum an vnns zebringenn vnnd erlangen, Oder ouch das vnsre werckh In glychheitt der erworbene» gnaden vnd deß ewigen Lebens wert syent, Sonder vp frvgab.ger verhe.ssung, geding vnnd gemachts Pundt Witt vnns, De» Gott awün stck) nitt bricht „och krafftloß 'nacht. Dann obglych .voll Christus das warhafftig Liecht Ist, wöllichs einen. Jeden Menschenn erlücht, vnnd sür alle wellt gnng thann hatt, vnnd nit allein gnng, sonnder ouch so überflüssig Da-> nun ein eintzig tröpflin sines aller heilligisten blutts gnugsam gsi» wäre für alle sünd der wellt, So werden dock nit alle menschen erlücht, Dann sy die stiisternuß inehr Liebent, Dann das Liecht; würdt ouch sollicher gnugtlmvuna vnnd höchster wollthatt nitt Jederman theilhafftig; die schuld aber Ist »stt Christi, sonder den menschen Das sich die wellt sollcher erlösung nit theilhafftig machen, noch die harzu verordnctten mittel! darzu nitt gebruchen will all^ da sind fürnemblich die hochheillige» Sacrament, Bnßwerckh, allS fasten, betten w., Item die werckh der Varmherbia- kheitt, die hungerigen spysen -c. War nun Christj vnnd der Apostel Leer gloubt, Der wirdt dem glo.iben geinäß alle andre gutte werckh, so In derjelbigcn Leer bevolhen, geratte» vnnd gelopt werden, gehorsamblich erstatten^ Doch nit >vie vor gemeldet, Das er erst ein nüwe gnad erwerben wölle vsserhalb deß verdiensts Christj, oder das'vnnsre werckh der erworbnen gnade» vnnd virdiensts Christj glnch wärtt syent, sonnder allein sich hiemit theilhafftig machen deß erworbnen schatzes, wöllichen vnnS Christus mit einem sollichem vßgeding vnnd vorbehaldt allso zuqesagtt vnnd verheissen hatt, Wär gutts thuti, würdt vngann In das ewig Leben; Item, Rufs den arbeitteren vnnd gib Inen den Loh»; Item, Komptt här Jr gebenedyetten mines vatters, besitzend! das Rych, Das üch bereytt Ist von anfanng der wellt; Dann Ich bin hungerig gsi», vnnd Jr hannd mich gespyßtt. Wo aber wir solliche »littcll vcrlaßen, wer. den wir deß verdiensts Christj ouch nit cheilhaffttg werden», vnnd alls Jhener fulcr Knecht, so sin empfangen Talent nit bruchen oder bewerben wollt, In die vsserste finsternus geworffen, vnnd glych dem, so des Herrn willen woll wnst, aber nit thett, mit ville» streichen geschlagen werden. Ein Eintzigs Exempell vß den Heilligen Sakramenten (von kürtze wegen) sye der ^cuff nottwendig zur sälligkeitt; Den gebruchen wir nitt der vrsamenn, Das wir mit dein Touffen ein nüwe erlösung verdienen wöllennt, oder daS diß üsserlich iverckh der schon vtrd'iennten erlösung glych wert spe, sonder das wir die verdiente erlösung durch den verdienst deß lydens Christj an vnns brin gent; Dann er vnnß disen sinen verdienst In gemeldtem Sacrament, ivic ouch In den andern verlaßen hatt, wöllichen wir by »erlittst vnsrer seelen sälligkeitt gehorsainlich nachzesetzen verbunden sindt. Die gutten werckh aber, alls betten, fasten, allmusenn geben», Bußthnn ?c. thnnd wir ouch nit darumb Das 93S April 1536. wir ein nüwes heill vsserhalb Christo erwerben, ouch nit, das sy In Inen selbst des erworbnen heills glych wertt syent, Noch ouch das sy die gnad, alls die Sacramenta In Inen habent vnnd gebent, Sonder das wir (durch die selben In gnaden verrichtt) mehr gnad an vnns bringen, den verheissnen Lon zu empfachen, wöllchen Christus denen, so die gethan, zegeben verheißen, Ja ouch mit söltichem geding gebotten hatt; Dann er gebütt Bättend (mit dem geding), so werdent Jr empfahen, Sind barmhertzig, so werdent Jr barmhertzigkheitt erlangenn, Gebendt almusen, so würdt üch alles rein sin, Heyligent daß fasten, der Herr würdt mehr das gebett erhören, so In dem fasten ver- harrett; Thundt büß, so nahet üch das Rych der Himmlen; Item, wär den willen mines vattcrs thutt (wöllichs geschicht mit Verrichtung synes bevelchs), der wirdt In den Himmell kommen :c. Diewill dann Christus der Herr die gutten werck Leeret vnnd mit vorbemelltem geding die zu betonen gebüt- tett, vnnd so dann wir nun recht gloubige sind, so werden wirs on Zwyffell thun vnnd der verheissung gewärtt werden; Thund wirs aber nitt vnnd kommend dahar mit dem Lären Pfundt, mit den Lären Ampellen, mit dem Todtnen glouben vnnd vnhochzyttlichen kleid, so würdt vnns zwar vnnser vßred nit hellsten, sonder gesagt werden, Wychend ab von mir In das ewig füwr, Dann Ich bin hungerig geweßen, vnnd Jr hanndt mich nit gespysett w, Vnnd wie S. Paulus anzeigtt, würdt alls dann ein Jeder empfahen sinen Eignen Lybs Lon, nach dem er gehandlet hatt, eß sye gutt oder böß, vnnd was er hie gesayett, Das würdt er dörtt schnyden. Vnnd nitt allein werden die, so böses gethann, alls dann (wo veer sy nitt zuvor durch rechte büß verzyhung erlanget) übell bestaun, sonder werden ouch die, so nützit gutts gethan, mit dem unfruchtbaren fygenboum verdamptt werden, nach den wortten Christj, Das der Baum, so nitt gutte frucht bringt, abgehouwen vnnd In das füwr gemorsten werde. So meldet S. Petter clarlich, Das ouch der gerecht kum möge fällig werden, wo wöllen dann die gottlosen erschynen; Deßhalben er vnns vermanett, Desto grösser» flyß anzewenden, unseren beruff vnnd erwöllung durch gutte werckh gewyß zemachenn w. Vff üwer entschuldigung aber Deß Zigs vnnd Verdachts, das man vmb Religionssachen niemandt weder pflichtt, thrüw noch Eydt zehalltenn schuldig sye w., Vermeinen wir, Jr derglychen von vnns vnnd den vnnsern nit gehörtt haben werden; Derhalben wir ouch achtend wytters darüber nit ze antwortten haben, es wäre dann, das man vnns söllichs, was oder wänn man damit meinte, erklärte; Diewyll aber diser üwer anzug ouch den Artickell vnnd Punc- ten deß von üch fürgewendten Mißthrüwens berüeren möchte, vermeinen wir nochmalen, zu derglychen mißthüwen kein vrsach geben habenn; Zudem wir vnns gegen üch nit allein hievor zum ansang, sonder ouch zu anderen Zyt- ten zetagen, vnnd sonnst mehrmalen vnnsers vffrechten gemüetts, vnnd das wir Pündt, Landsfriden vnnd verträg/ ouch alle schuldige Pflicht, alls redtlichen Lütten vnnd Eerlichen Eydtgnoßen zu statt, gegenn allen denen, so das ge- genn vnns ouch thuyentt, zehallten vnnd zeErstatten gesinnet syentt, Erlütteret vnnd Erklärtt. Wie aber gemeiner frid by Übung mehr dann einer Religion woll vnnd Rüwig bestan vnnd erhallten werden möge (alls dann Jr vermeinent, woll sin vnnd beschechen könne), mögenn Jr glych selbs vß dem wäsen vnnd stand der frömbden Nationen In Europa (Das wir vnnser ynheimschen geschwygent) das widerspill finden vnnd vrthei- len, wie zum theill Harnach wytter gehörtt würdt. Das Jr dann fürwendent, der gloub ein frye thüre gaab Gottes sye, Der dem menschen durch den heilligen Geist yngegossenn vnnd nitt durch macht vnnd Zwang einicher Potentaten, geistlicher noch weltlicher Menschen, gegeben, Ouch die gwüßninen mit Krieg, Wöhr vnnd Waaffen nitt mögent gezwungen» werden; Item so sind Jr keins wägs gcsinnett (alls Jr In dem 15. Artickell üwers fürtrags meldent), Jemandts von der Religion wegen zu durächten noch zu vervvlgtnn. Diß Ist vnnser Antwortt: Wir Bekennent zwar, G. L. A. E., Das der gloub ein frye gaab Gottes vnnd Ein Liecht sye, mitt wöllichem der mensch erlüchtett, vestenklich glouptt alles, was die heillig Kilch Gottes Leert vnnd fürgibtt. Es manglett aber ouch vnnd sind harzu noch mehr Mittlen» zu gebruchen, Namblich das man den menschen deß gloubens vnderrichte nach dem Bevelch Christj, wie er dann sinen Apostlen bevolchen, In alle wellt zegan, zepredigen vnnd Leeren; Deßglychen, alls Er Harnach den Heilligen Paulum bekeertt vnnd berüefft hatt, Er Jnne zu Anaina dem Priester gewisen, Der Jme sagen wurde, was er thun sollt; Dann alle die Jhenigen, sn Inen selbs einen andern dann den Katholischen glouben ungebildett, sich selbs allso beredt sygent von dem Heilligen > » April 1030. Geist erlüchtett, HaUtend wir s» vom Sathan harkommcn; Dann Gott, der heillig Geist, der Brunnen vnnd Völle aller gnaden Ist," der ouch nit Irren kann. Nun findt es sich aber, das sollche Lütt nur schwirmer geister sind, Sittenmall ju^Ire» glauben mehr dann einmal verenderct, Hütt eins, Morgens ein anders Leercnt vnnd Predigcnt, wöllicher Kremple» wir nur zu vill handt; So würdt söllichs ouch durch Ire selbs eigne gschrifften vnnd Bücher ^^^^Juni andern Obglych woll der Gloub ein gaab Gottes, so soll nütt desto weniger darumb nitt einem Jeden sry gelaßen svn zegloubenn was vnnd wie er will; Dessen sind vill Exempel, Das ouch zu Zytten der Kehsern Konstantini Theodvsij vnnd Carolj des großen die frystellung des glonbens nit zugelaßenn worden. Darzu Sanct Auaustinus'vnns leertt, Das der Oberkheitt gwallt wider der Kätzer Leer solle gebracht werden; Vnnd wundertt vnns waruff Jr sölliche wortt düttent; Dann wo Jr vermeinent, Das man Jedem sin glouben fr» stellen solle, So sölltend Jr es b» üch selbs Mich finden, Die Bistumb, Clöster, Kilchen vnnd Stifftungen, deren ettlicher Orden- llche Sueeessores vnnd der bcsitzung fähige noch vorhanden, denselbigen widerumb »n zeantlvorttenn vnnd vß erafft sollicher von üch selbS angezogner frystellung Inen die Messung vnnd gebruch JreS allten hargebrachten gloubens vnnd besihunq nach memung vnnd willen der Stifftercn, zu lassen vnnd gestatten. Zum Drytten, So Jr die frystellung deß gloubens gerecht vnnd gutt heissent, warumb lassent Jr dann ouch nit zn, unseren Priestern by üch vnnser» glouben zeübcn^ vnnd so Jr dann, wie Jr üch anbüttendt, hemandt von der Religion wegen zu durächten nock vervolqen gesinnet, warumb strasfent Jr die üweren so hertigklich, wann Jr erfare.n, das s» vnnsers gloubens sich'annemmentt oder vff das wenigist In vnnsre Kilchen komment vnnd den Gotts Dienst mit vnnS verrichtendt? Vnnd worumb werdent die üweren oder die, so vnnder üwer Oberkeitt gesessen, Da man spürtt ett.van einer durch göttlich ungeben vnnd ermanung siner gwüßne sich zu vnnserm glouben neigt oder denselbigen sürdert vnnd begün- stigett für verrätter deß vatterLandts beschritt vnnd so schwärlich verfollgett? Wöiliendt aber Jr vnns dargegcn fürwerffen warumb wir by vnns üwere Predicanten nit ouch Jr Predig Amptt verrichten Lassen, Da wölken wir üch erinnert haben Das Jr vnnS söllches nitt anmutten könnent; Dan» wir Im glouben» nit von üch, sonder Jr von vnns getretene Derhalbcn ouck wir nit schuldig, dem nüwenn platz zegeben, sonder billich, das nüw sich nach »i>m das wir eine sölliche frystellung weder begerent noch zulaßen zc. " Vnnd'al's'da"nn Jr In gemelltem 21. Artickell ettliche sunderbarheitten, so In üwer gloubens Konfession ge- . ^».Mont erlüttrendt, Namblich wie man daß heillig Vatter vnnser bette, Die 12 Artickell 2? »--»«, di. z.„. ^ ^ ouck Letstlich beschlleffent, Das wiewoll In dem üsserlichen Gotts Dienst In der ha lt vnnd v^ ^ theill vermeint, vff die wyß. Der ander vff ein . hristenheitt ettvao e g ^ ^ ^ Houptstuck, daruff Christlicher gloub gebnwen, zesammen, andere baß daran zesvn, S° st.m ^ ^ . Alls ^ Namblich, Ob glych woll Jr das Heillig Vatter vnnser bettendt, die 12 Ar- Gebentt w>r >o che ,,.e.nnent, vnnd die 10 gebott b» üch geleertt werden, So haben doch üwere Leerer eil oeß verstand, sonder ouch In dem buchstaben, nitt wenig verenderet, darzu vnd dar- ^ " Z. oon vnns, ouch von üweren vnnd vnnseren vorEelltern abgesöndertt; was aber von gethan, hiemit u > ouc) ^ gs..uzllen wyttloüffiger nieldent vnnd erzellent, Lassent wir vmb Kürtze willen In Jr Harnach von mverm g ou sollichs ouch geloubtt habe der Lutter, vnnd noch Hütt by tag vill andere svnem wärt^I» en, L>agui ^,izersfent, wie dann üwere Bücher, so Jr oder üwere Leerer wider sy ge- mehr, die Jr gloub aber mag für sich selbs allein vnns zum heilt vnnd rechtfertigung nit )ryben, deßen ^ug »uy gh ,^r vnnd volkoinner gloub sin, Darinn alles vergriffen vnnd vestencklich gegloubtt gnug sin, ^ heillig Katholisch Römisch Kilch gebütt vnnd verbütt zegloubenn; Darumb dann verde, was vnn - o underricht nit manglen würdt. Diewill aber dise Matery harinn nach notturfft em begerendenn an no UM , Artickell oder Puncten erzellen, Darinn Jr by wyttem »» erklären zewytt ouffig, noch vnzalbarlich vill sind), vnnd Namblich von den Heilligen Sacramen- st "s" °äns wägs nit halltendt noch gloubentt, wie die katholisch kilch, Deßglvchen die Rechtfertigung, April 15W, das fürbitt der lieben Heilligen, Den Aplaß, Das fegkfüwr, Item der verdienst Christj, vnnsers einigen Sällig- machers oder Heylandts, ouch die mit würckung deß menschen fryen willens vnnd die gutten werckh, wie das In dem Artickel der gutten werckh halb hievor wyttlöuffiger gemeldet Ist w,, sampt anderem mehr :c., wöllichs alles houpt Puncten vnnd Artickell sind vnnsers gloubens, wolliche ouch wir alle glouben vnnd bekennen müefsent; Dann vnser glouben nit allso gegründett Ist, eins zeglouben, das ander nitt, Sonder berüwett In dem, Das wir alle Artickel durch vß, was von Gott vnnd siner kilchen gebotten Ist, gloubent; Oder das übrig, was wir Joch gloubent, Ist vnns zu der sälligkeitt vnnütz nach den wortten /Ullsiwsij. Derhalben, syttenmall Jr oder üwere Leerer sollche vorgemellte stuckh vnnd dero noch vill mehr zum theill verwerffent, zum theill aber vill änderst vßleggennt vnnd davon halltendt, Dann wir, So kann es nit gsin, Das wir In den houptstncken zusamen komment oder stimment. So dann Jr, vnnser G. L. A. E., Indem 13. Artickell üwers fürtrags vunß so flüssig ersuchcnt vnnd bittend, vnns fürhin nit In Jedes surften Pündtnuß bewegen zelaßen, wie dann eben ouch In dem 6. Artickell anfangs Jr üch ettlicher nüw vffgerichter Pündtnußen mit Fürsten vnnd Herren gegen vnns erklagent, wie man vnbenüegtt an den gemeinen« Eydtgnoßischen vffgerichten Pündtnußen sich täglich an nüwe Potentaten, Fürsten vnnd Herrn anhengig mache w. Wölliche wortt nun den verstannd mit bringent, alls sollte man sich söllcher nüwen Pündtnußen vnnd ver- stentnußen müssigen vnnd allein der allten gemeinen Eydtgnossischen Pündtnußen behellffen w.; Können wir vnns nit gnugsam verwundern, Das Jr vngeachl sollicher üwer beschwärdt vnnd abmanenß vnns Harnach In dem k8., 19. vnnd 29. Artickell glych sclbs mit so grossem yffer vnnd Ernst zum widerspill vund In ein nüwe Pündtnuß vermanent, Namblich mitt der Statt Genfs (wöllichs dann vuch vff fürsten vnnd Herrn sich Lendet vnnd die be- rücrt), wie dann ettliche Ortt vnuder üch In dieselbig schon yngctrettcu, vnnd damit bezügent, Das Jr doch selbs an obberüerten von üch angezognen Allten Eydtgnoßischen gemeinen Pündtnußenn nitt benüegt suent, Das aber Jr hie vor von andern klagend Sonst was das Jenffisch Burgkrccht vnnd den Badischen Abscheid des 1557. Jars bclangtt, den Jr, vnnser G. L. A. E, von Bern, anzühent vnnd vermeinent, dise starckhe Pündtnuß, so Jr mit Jenff gemacht, damit zu glimpffen vnnd verthädingen, Das üch von den übrigen Ortten söllichs bevolhen:c., haben wir solltchen Abscheid noch woll by Händen, der dann Lütterung thutt, wie wytt sollich Burgkrecht, ouch vff was grundt vnnd vrsachen dasselbig Limitiert Ist; Dann die Abscheid Lutter vnnd klarlich zugebent, Das der fürnembst Spann, so Jr, vnnser G. L. A. E. von Bern, damalen mit den Jenffern geheptt, sye gsin vmb die form vnnd Übung eines glhchförmigen Rechtens einer Statt gegen der andern; vnnd diewyll Jr üch eben Hitzig gegen einander« erzeigtt vnnd klagt, haben wir samptt den übrigen Ortten vmb deß besten vnnd vermydung willen, besorgens vnraths zwüschen üch beiden Stetten, üch von Bern vermanet vnnd gebetten, üch mit den Jenfferen In ein Burgkrecht oder vertrag vff glychförmige, zimliche vnnd billiche Artickell nach der Allten Rechtsform vff ein Anzall JarM ynzelaßen, Damit die üweren beydersydts zu glychem Rechtem kommen, ouch fründtschafft vnnd einigkheitt erhallte» werde, mit anehrbiettung, gern darum zemittlen hellffen; Dann üwer klag vnnd fürbringen dermaßen so hitzig wesen, Das man besorgen müessen, ettwas Millichs ervolgen möchte, wöllichs aber, so bald Jr sollchen bevelch erlangt, vff das besser geratten, Allso das es da fürhin keines mittlens mehr Müschen üch bedörffen. Es Ist sölliche vnnser der Ortten bewilligung wytter vnnd änderst gebrucht, Dann aber der Abscheid vermag, vnnd einem fründtlichen vertrag Bürgerlicher fachen vff Ein anzall Jaren ein ewig Burgkrecht vnnd starckhe hillffli^ Pündtnuß gemacht vnnd anders mehr, Es sye üwer Religion vnnd anderer Dingen halb yngesetztt, Das aber die verwylligung nit mit bracht oder sich dahin erstrecktt, Noch ouch dessen zeTagen domalen nit gedacht worden- Dann sonstcn hellen sich vff das wenigist vnnser der katholischen Ortten Gesandte derglychen vnnd besonder die Religion üwer der beiden Stetten belangtt, nützitt beladen; Derhalben Lutter sich beschynt, Das diser Abschob vnnd bewilligung dahin nitt mag gedüttett werde», Das wir zu einer söllichen starcken Pündtnuß (wie aber Jr bw verstan wollent) bewilligett haben sollten. Das aber Jr, vnnser G.L. A. E. der vier Stetten, vnns nochmalen st' hoch ersuchent, dise Statt Jenff In Pündtnuß vnnd Zugwandtschafft anzeuemmen, mitt Pit, die anfechtung, vnns daran hinderen möchtendt, fallen zelaßen vnnd sy allso anzeuemmen, nitt zu verachten mit wyttrer vßsüerung, April 1586. M5 wie hoch vnns allen daran gelegen w., Da bitten wir üch, vnnser G. L. A. E., vnns zu verthruwcn vnnd gloubcn, Das wir(alls zu vor auch gesagtt) wider ein Statt Genff In einichen weg verbittertt syent; vnnd damit wir üwre gemüctter eines söllchen Zwyffels vnnd Argwons, den Jr von dessclbigen wegen zu vnnS gefasset, ettlicher- maßen entledigen mögcnt, wollen wir üch erinnern vnnd zu bedenckhen geben, was sich verschinens 1550. Jars (Alls vns nitt zwyfflett, üch gar woll Jngedenck sve, mit der Statt Kostantz, Alls sy von den Spangiern bestürmptt worden, zugetragen, vnnd wie domalen wir dieselbige statt Lychtlich hettend In vnnsern gwallt bringen mögen, zwar Ein Schlüsselt, so vnnß Fünff Ortten vill komlicher vnnd nützlicher gewesen, dann üch, vnnsernn G. L. A. E. von Bern die Stadt Gennff ; Dannacht alls wir (wie billick) betracht die frömbde gfahr, vnns darob zu erwartten stund, habenn wir sy nit annemmen wöllenn. Glych eben allso Ist es rnsers erachtenns mit Gennff; Dann diewyl dicsclbig Statt gegen Fürstl. Durchl. von Savoy noch vill zu versprechen statt, will es vnns eben allso zu beden- cken stau vnnd nit thunlich noch rathsam sin, vnnst vnnöttigcr wyß In ougenschinliche gfaar zu begebenn -e. Die Pündtnußen (G. L. A. E.) söllent begründet sin vff glyche Eorrespondentz vnnd mittclt nutzes vnnd scha- dens; In disem ortt aber könnent wir nit befinden, das vnns dahar einicher nutz erschiessen, Dargegen aber woll grosser schad, gfaar vnnd statte vnruw gevolgen möge. Das dann Jr so vill darnff setzend, wie dise Statt ein «schliff,ell vnnd starcke Alur oder vorweere der Eydtgnoßschafft sve, vnnd wo die erobertt, vnnsre Land nit mehr beschlossen, sonder an der gfaarlichisten sntten offen genamset werden mögenn. ^ ^ Antwortend »vir wann man vnns angryffen will, hatt man die Lucken war (-J darzu vngchindertt, Obglych Genff vnnser eigen wäre. Wann dann die Jenffer solltcnd belägertt werde», müesstendt wir vorvssen die köpff zerstossen vnnd Luatendt sy vnnß zu; müsstcnd allso vnnser Lvb vnnd gutt darstrccken, vnnd war vnnß doch kein nutzte. Vnnd alls dann Jr, vnnser G. L. A. E., Letstlich von dein 25. Artickell biß zu dem Endt des; fürtrags vß vorgehenden erzellten wichtigen vrsachen vnnd betrachtungen vnnd ettlicher mittlen, die Jr achtendt zu üwrer, vnser aller vnnd gantzer Loblicher Evdtgnoßschafft heill, wollsartt, frid, ruw vnnd wollstand aller nutzlichest vnnd nottwcn- digest sin erinnernd vnnd allso für das erst mittel! Jr vermeinent, Das man sich gmeinlich vnnd sonderlich der Fürsten Herrn vnnd Potentaten Bottschafften cntjchlache, sv ab.vyse, als die so da nüt anders suchent, Dann durch antl. ».'»et vm.d aellt vimebenn vnruw vnnd Widerwillen anzerichte» vnnd vnnß vnnder einander» vneins zemachen ^ Dann frömbd fürsten vnnd Herrn sollichs allein vff Iren nutz vnnd uortheill vnnd wider emandern zu verhetzen, ^ ^ ^ ^ « - F. ^ < vnnd ... vnnier aller cntlichcm vnnd grundtl.chem verderben» vnnd vnderthrucken anwendent; Dann wann die sromb- dcn Eardinä l vnnd Bijchoff vnnd °uch derglychen welltliche Gesandten ye durch vnnsre Land gezogen, Da man l^m^ U ^r Religion g-Wt. H/b°" s'' vi° Anraths angericht vnnd ein böse letzi gelassenn; So sve ouck. ettlicken V° entaten Im grundt an der Eatholischen Religion n.tt so v.ll gelegen, wie aber sy zu e.nem schyn fürwendc.tt vnns darumb a» einander» zebringen, Dann ,y damit Jr gelegenheitt suchen, glych beide theill vnder- i ' ^ s sich fürhin ohne gemeinen Ratth vnnd vorwüssenn der übrigen» Ortten mit Jemanden wvtte/'verbilden neben" mnstlichen. vermannen, Das wir Eydtgnossen zusamen hallten vnnd schuldige pflichten an einandere» Leisten söllten -c., Wie dann söllichs n.itt wytloüffigerer erzellung an sincm Ortt vhgefüertt ivürdt. Geben» .vir dise antwortt: Wir mögent (G. L. A. E.) nitt müssen, maß üch so hoch vff die Abschaffung christlicher Fürsten vnnd Potentaten Bottschafften s° Ich etwas Zytts har In vnnsern alls ouch andern Ortten der Evdtanok-ickmfft meer aasts wyß gewonett vnnd vmb Iren Pfennig gezeert, bewege vnnd tr.nge, Last sich ansechen. ^ o L 5. n üch verleydet vnnd v.rdacht svgen, oder Jr sonnst ei» bösen argwon wider vnns gefasset, Alls ob wie null oder sn mit vnns schädliche böse Praticken (Davon Jr ein wytt Langende erzellung gethann) uerbanndlet vnnd Inen Jr gellt vff üwern vnnd gemeines VatterLandts schaden abnemment, Oder vnnß durch sy m vnrnwen iertbrmunq vnnd Widerwillen gegen üch verhetzen Liesent; Daran aber vnnß zekurtz beschcchen, vnnd ,,i.,.wl > il> ...eer wunder, warumb doch sollche frömbde Fürstliche Boltschafften üch so widerig vnnd verdrießlich Wentt Svttenmal doch°diser Zytt I» der Eydtgnoßschafft kein andere wonnent vnnd handlent, Danneben der Fürsten vnnd Potentaten, mitt denen Jr vnnd die übrigen ort gemeiner Eydtgnoßschafft ouch In Pündtnuß, Friden vnnd vcrstcntnuß sind; vnnd hettend vermeint, Sy sölltend üch glych so Angnäm sin alls vnnß, vmb viler April l-Mi fachen vnnd handle» willen, so sich täglich zutragent, Darumb man mit jollcher Fürsten Bottschafften zereden vnnd zehandlen Haiti vnnd beschicht söllches gemeinlich vnnd eben sowol von der üwern wegen vnnd denselben zeguttein, alls den vnnsern, Sonderlich dyewyll die üwern von Jrer gewirben vnnd Handtierungen wegen vill meer dann wir noch die vnnsern (vßgenommen In Kryegssachenn) In sollicher Fürsten Herrschafften vnnd Landen zehandlen vnnd wandle» habent; Deß könnent Ir selbs nitt absyn, vnnd bezügent Es ouch die Abscheid vnnser Ehdtgnoßischen Tag- leistnngen. Vnnd wo min solliche gelegenheit diser Legaten nit wäre, müsste man den Fürsten mit grossem kosten, bc- schwärd, müey vnnd arbeitt, ouch unsäglichem Verdruß, verlengcrung halb der fachen »achJagen vnnd nach warben. Darumb es dann vnnsers erachtens die fürsten dahin rechnentt vnnd haltenndt, söllcke erhalltung Jrer Bottschafften In vnnsern Landen vnnß Evdtgnoßen eben sowoll alls Inen zu grosser komlichheitt vnnd gelegenheit, alls ouch vnnß zu Eehren, Fründtschafft vnnd besserer erhalltung gemeines fridens, rmven vnnd einigkeitt nit allein zwüschenn Inen selbs vnnd vnnß, Sonder ouch vnder vnnß Eydlgnoffenn, wo sich ettwann Spann vnnd Widerwillen erhebent, wie dann üch selbs ivoll bewüsst; Deßhalb vnvonnöltenn dasselbig wytter vßzefüeren. Wir für vnnsern theill haben glhch so wenig alls Ir nach Inen geworben, noch Jro begertt; dicwyll aber solliche Fürsten su vß eignem bewegen vnnd guttwilligkeitt zu vnnß alls ouch andern Ortten >nehr verordnet, vnnd st) hie neben üch vnnd die nweren glvch so wol alls vnns vnnd den vnnsern vnnd gemeiner Eydtgnoßschafft angehö- rigen alle fründtschafft, Eer, Liebs vnnd gutts vnnd In zutragenden fachen» alle dienstliche guttwilligkeitt erzeigent, vermeinent wir Iren Fürsten vnnd Inen ein andere Dannckbarkeitt dann ein söllich vnfründtlich verwyse» vnnd abschaffen schuldig sin; Können deßhalben by vnnß nit thunlich noch Loblich finden, vffgerichte fründtschafften one nvtt vnnd vrsach In vnfründtschafft zu eerkeeren, ivöllichs dann vß söllichem verwhsen vnfälbarlich entstünde. Zu dem so werdent gwohnlich (alls ouch »och bißhär mitt gemeiner vnnd einhälliger bewilligung ohne Einiche dcrglvchen fürgewendte beschwärd beschehen) solliche Bottschafften allwegen zu gemeinen Ehdtgnoßischen Tagen vor aller vnnd gemeiner Ortten Loblicher Eydtgnoßschafft Eersamme Rhats anwällten, zu vor vnnd Ee st) sich In die Resident; begebent, ordenlich Presentiert vnnd angenommen. Vnnd Ist vnnß nit wenig beschwärlich, das Ir mit so großem hffer vnnd ernst vnns zu abschassung Christlicher vnnd vnns mitt Pündtnus verwanter Fürsten Bottschafften vie gcfarlich vnnsre fachen In sollicher Zertrennung (In deren wir vnder eincindcren Lebent) standen, vnnd für gwüß darfür halltend (wo sollichcm nit fürkommcn), Das es vnnß »it änderst dann andern der gwchenn Jn^Jneu s"lbs Mrenett7 Ländm' V- vnnd all.vegen widerfa'ren, Namblich zu einem bösen, verderblichen vhgang geratteu werde. x>aben wir üch, vunsern G. L. A. E., Anfangs zu sinn gelegt, vnnd ... s^?w»ll?wüssen Das wir vnnß nit von üch, sonnder Jr üch von vnns abgcsündert; Deß ^st uch one ea» sounstei ' z ' entschuldiget haben, Deß erwartenden übells kein schuldt tragendt. wollen wir vnns vor Gott vnnd mengl.ch-". u.tschluo.g ^ ^ c..-. . . - » ^ «Alls wir vcrhosfent) noch Zytt vnnd Platz gnug Ist, vnnd wir bestndent, Diewyl aber lollichem zu e» st ^ - eintziqen Puneten der Zertrennung des Geloubens hanget vnnd Das vnnsre wollfa« -nnd v-chchewn selbs naher vo.gen würdt; Langet, Dan» vst isii) einzig a ^ vnnser allerfründtlichistes höchstes vnud trungenlichistes bitten, So Lanngtt nun an üch, vnusee --- ' ^ c>.„ Pen wäg vnnd fußstapffe» üwer fromme), vorEelltern I» d-n »a-m -ll-m ^ .....d «.»d.» Wir bitend uch, G. L. A. E., ,,,,p ^elltlichs standts (Da wir woll erkennen könnent, Daß deren cttlicher verruchter, gottloser Lutten geis '1 ^ syent Dan» gutt Ist,; Sittenmall es doch allso sin muß, Leider so woll vnder vnß als uch vnnd allentyaiv ) ^as nach den Wortten (Uzristj ergeruußen sin ss ^„„ser wollgegründte mit Höchstcnn Wunderzeichen Sonder das Jr vill mehr vffsehcn )a un Darumb wir üch von hertzen gern (wann Jr üch so vill bestättigete gloubens Ariickell, gcbruch, ( ^ guttem willen anhören wölkten) von dem we- demüttigen, alle Verbitterung von hertzen Machen »"''d ^ches mn g^^ nigisten biß vff das gröst glitten frünndt- vnn grün > ) ^ zwvfflett», Dann aber mann ück täg- Dann Jr bv vnnß vill ein anderß finden werden! ) uch verhetzt zu ) , aeschrifft nit einem Jeden vßzelegen bevolhen, Ist ouch ltandt, Darab Jr üch alls bald -rzercnt D » ^ h M g g^ ^ ) nitt ein Jeder geschickt! darzu, vnnd statt nit auein ^ April liW, vill Jrrent viind zegrund gand), sonder In dem allgemeinen verstand vnnd vßlegung der heiligen katholischen Kilchen :c. Wir bittend üch, G. L. A. E., sind doch yngedenck der Heilligen Dienern Gottes Sanct Felixen, S. Regula, S. Exuperancij, S. Vineentzen, S. Beaten, S. Meinraden, deß Säligen bruder Clausen, deren ettliche üwere Patronen, die andern aber bu üch vnnd vns gewonet, die Jr onch für heillig achtend, maß dieselben für ein glouben ge- hept, Ob sy nit In vnserm Allten Katholischen glouben gestorben, Jr leben aber mit Heilligkeitt vnnd Wunder- thatten verschlissen w. Wir bitten üch onch noch Hütt by tag vffsehenß zehaben vnnd zemerckhen vfs die wunderwcrckh, so noch täglich In der Catholischen kilchen vnnd bv vnnß selbs beschächent, vnns ouch warhafftigklich zegloubeu, Daß die Düffel vß- getribenn, Die hinckenden grad vnnd die Lamen gsund werden nach den ivordteun Christj vnnd deß waaren Evan- gelij. Es wäre üch ouch noch vill zu crzelle» von den großen wunderwcrckhenn, so Gott der Herr noch täglich allenthalben vnndcr den gloübigen, sonderlich aber bv denen, so sich erst nüwlich zu dem glouben bckeerent, erzeigtt vnnd würcktt, wo wir nitt vermeint, üch solliches verdrießlich gsin wäre, wollichs alles so krefftige Zügknußcn sind, das sy üch bilUch harzu bewegen sollent. Betrachtend demnach ein wenig mit dem Heilligen Hieronymo die Ordenliche vnnd Stätts wärende succession vnnd nach volg der Bäpsten von S. Petro dannen biß vff sin Zytt vnnd daß dieselbige suecession ouch von dan- nen stätts gewärtt vnnd noch wärent vnnd nach den wortten Christj zu Petro gesprochen, daß synn gloub nit zergan werde, wyttcr weren wirdt biß zu der End der wellt. Demnach ouch mit dem Heilligen Augustino, die ein heilligkeitt vnnd ordenliche zusamen stimung vnsers allten Catholischen Christlichen gloubcns In der gantzen wyttcn well, die ouch vber die 1500 Jar In sollichem einhälligem iväse» stätts vnnd vnverendert bliben, hargegen wie zwy- spalltig vnnd vneinig üwere kilchen Diener minder einander syent, Das ouch Jr die weltlichem, Oberkeitten s« ett- wan mit gwallt zu der Einigkeitt handhaben, vnnd ouch diser vrsachen halb stätts von üch assistendten oder zuge- thane vß üwern Rhätten In Ire versamblungen verordnen müssent. Item ivievit malen sv üweren glouben In Villen stucken verendert, vnnd noch Hütt bu tag nüt bestendigs da Ist; wöllches einstig üch gnugsam zu verstan geben sollt, Daß der Geist Gottes ldcr einig Ist vnnd nit Irren kau) söllches »it Leittett. Wir bittend üch ouch hieneben yngedenckh zesyn vnnd zehersten zefüeren, maß glücksälliger vnnd Guldiner Jaren (wie maus nemmen inöcht) gewesen by vnnser vätter Zytten, Da vnnser Katholischer gloub noch ganst vnnd ein- heillig In vnnsern Landen war, Item wie der sägen Gottes by vnnd vnder Inen gewesen», wie sy das recht ge- loptt vnnd noch wytt darüber glücksälligers Land besessen Hand; Dann sy die Völle aller süssigkcitt, deß Honigs göttlicher gnaden vnnd gaben, die wollriechende vnd angenäme milch brüderlicher Liebe, de» wollgeschmacktcn wyn aller lügenden vnnd frowden, Ouch die Völle deß brodts deß Lebens genoßenn. Wöllcher vnnd derglychen meer vnzalbarlichen sälligkeitten halber, so by vnnd vnder vnnsernn vättern gewesen, wir üch abermalen zum höchsten bittendt, Jr zu Herste» fassen vnnd Jnnigklich erwägen» wöllent, was sidhar nach verenderung deß gloubens wie vill vnzalbarlichs Jammers, nott vnnd trübsall sich verloffen, Ob nit warhafftig der sägen» vnnd Gnad Gottes by Inen vnnsern vättern gewesen, Derwylen sv In dem allten Catholischen glouben verharret, Vnnd derhalben üch widerumb In das Portt deß Rechten versicherten gestatts begeben w. Hyemit, G. L. A. E., wurdt alle Zertrennung vnder vnnß vereiniget, die bösen afsecten gestillet, Der gutt will vcrsichertt, vnnd werden alle böse Verbitterungen vnnd mißthruwen, alles hindcrredcn, schellten vnnd schmähen für sich selbs hingenommen, Fürsten, Herrn vnnd andern, so vnnß abgünstig oder vffsestig sin möchten oder wölkten, alle Hoffnung, ettwas an vns zu erJagen oder beholen, entnommen, vnnd In Summa, so würdt durch diß einstig zusamen lhun Alles das, was vnns zu beide» theilcn gegen einander» beschwert, vffhören. Damit aber Jr, vnnser G. L. A. E., vnnser wolmeinend, thrüw vnnd vffrecht gemüett gegen üch desto baß erkennen Mögennt, Das wir begerent mit niemandem Lieber zehusen, Dann mit üch, vnnd daß vnnß (wie wir woll crkennent) In diser wellt niemant nustlicher sin kann noch baß anstannde, Dann Jr; So entbiettennd wir vnnß, wo Jr üch allso In einigkeitt vnnsers gloubens, den üwere fromme Vorder» ouch April l586. »39 geheptt, vnnd mit ven vnnscrn so groß glückt) vnnd Eer, so vill gnaden vnnd herrlicher Sigcnn wider vnnsre gemeine vyentt von Gott erlamigtt, vnnd vngezwtzfflett durch mittel! vnnd Christliche Lobliche Vereinigung noch wyttcr von stner Allmcchtigkeitt zu gewartten Huben, widerumb zu vnnß thnn 'verde», Das alls dann wir von hertzen gern mit ück, vnnsern G. L. A. C., übersitzen vnnd vmb all obgemellt, Es sye glych Fürsten vnnd Herrn Pündtnußen, verstendtnußen, alls ouch all ander fürfallent fachen» vnnd Artickell ein gutte stattliche vnnd oroenliche Reformation vnnd verthruwtc Evdtgnoßische vnnd fründtliche vergltzchung zu bestendigem wolstand, friden, ruw vnnd einigkeitt vnnsers allgemeinen VatterLandts hellffen zesetzen vnnd beschliessen, onch mit üch alls Dann zu nutz vnnd Eer des- selbigen» vnnsers VatterLandts vnnd vnnser aller mit allem ernst abzehallten, wie dann an vnnß zu vnuserm theill nit .nanglenn noch erivinden soll, Dasselbig alles nach bestem vnnd vsserstem vnnserm vermögen zefürdern vnnd handthabe». , ^ ^ ^ Versehend vnnß allso, Jr werdenlt d'ser vnnser gethru.vcnn vnnd gutthertzigen vermanung uch erJnnern vnnd sollich vnnser ivollmeincnd anbringen von vnnß Im besten dcrstann vnnd vfsnemmen, wie es dann (Gott, der gereckt Ist wevst es) allso vnnd nitt änderst beschicht; Jr werdent es ouch alles Jnnigklich betrachten, alle böse be- wegungen Hindan setzen», ouch diseni alle», vnnd anderen., so dahar Lauget (wie dann Jr alls die hochverstendigen wvßlich vnnd .voll thnn könnent), wvttloüffiger ouch thrüwlich vnnd ernstlichen nachdencken; Zwyfflett vnns nit, Jr dar'uß finden werdent die fachen» In der warheitt vnnd an Ine» selbs allso vnnserthalben beschaffen syen, vnnd d°n»., miu -.»ich». Dan» G L A E Im fall Jr sollchcn gutthertzigen» vnnd Christlichen furschlag (wie aber wir deß entlichen versehenöv'nnd getröfter"hoffnung sind, durch hyllff vnnd mittell göttlicher gnaden angnommen werde), abschlachenn vnnd verwcygere» solltend, wüsstend wir nitt, waS harzu zcreden oder zerathen, wie die fachen anzegriffcn, Das (wie dann wir zu beiden theillen begärent) Jr v»nd wir In einer wärende» einigkeitt Leben köntendt; Dann ob- glych einn.all inittell z.vüschen vnnß möchten gemacht oder gestellt werden, so kvntend doch dieselbigen derwvlen die verbitterunae» deß ginüettS vnnd die mißthruwen von hertzc» nit vßgerütt iverdent, nit bestendig blichen; Dann ein svni.äckare Reael ^ists daß bv Zwvspallt deß gloubens eintrechtigkeit deß gmüetts nitt bestann n.ag; vnnd das bcfindt vnd erwvsst sick Järlich vnnd täglich, allso das es anderer Zügknuß nitt bedarff, Zu dem Jr es In üwerm fürtrag - , , - / sarossen Widerwillen erwecken. selbs bekennent, Dle Neligwns>au)Ul v l> ^ ^ n < c Die besondern versamlungen vnnd Tagsatzungen, d.e zu vor vnder vnß vnerhortte» Musterungen bv vnnser.. vnndiwthonen^iche >u stömbden Fürsten vnnd Herr», beidersvdts wider deß einen vnnd andern the.llS gloube», frömbder Nationen», denen man In einer Eydtgnoßschafft vnderschlouff gibt; Die svonung ^ derglvchen sind fache», so vnsrc gmütter anzündent, verbitterend, argwönig vnnd '' das verthruwen minderent vnnd hiemit kein Partheyg den vortheil übergeben gegen c.nane er» verda >'3 ^ ^ vergangner Zytt sich ocrloffen vnnd was das künfftig mitbringen möchte w. '-»'"»ig. ... ... wi-^..ch i. d-n ^ ^ „.lammen thund; Dann, wie oben ouch gemeldet, Nach den wortten Pauli nit mehr rechten glauben n.t M^ ^ damß, daß was die ein Parthyg vnder vnns vffbuwt, zerstörtt die dann ein g ou g.ru) ,.r. Herren nit versüntt machen könnent, vnnd zn besorgen, das er alles übcll über an er, lm.nil wir vmw ^ g vnnd Rathschlag eben den vßgang vnnd daS End nemmen werde, Da es allso vnn^verhenge» ^ ^ der gutt Rhat Achitophels verhindert >vard, vff daß der Herr I'naliickl. icker^Nbsalon brächt -e.; wie dann allso beschach, Das sy deß gutte» Nhats nit allein nit genießen möchten, - dt aeber beid mit einandern zu grundt giengen. sonder der Rhät pf ager^vn^ ^ ^ ^ nichtigen vnnd wvttlangenden Argument üwers fürtrags villicht ein wytt- Ev h.tteni. zwar, . ' ' Vollkommenheit aller wortten nach setzen vnnd gründen wöllte) er- v°rd?t^damll aber'"vi^ verdrüsslichcm überflüß üch desto minder bemüyeten, haben wir, so vill Immer möglich gewesen, vnnS der kürtze beflissen», Behallten vnnß aber dabv vor, ob Hann» ützit nach notturfft der fachen, oder April U'M, nitt gnugsam von vnns verantwort, wir von den gnaden Gottes zu dem übrige» ouch gefasst, vnnd vnns nützilt benommen sin solle, allen sollchen mangell vff Jede ervorderung vnnd wo von nötten gutts willenns ouch fründtlich vnnd Eydtgnoßisch zu erfüllen vnnd erstatten. Diewyll nun, G. L. A. E., wir üch sölliche vnnsre Anligende beschwärden, ouch daruff vnser gutthertzige vffrechte wollmeinunng In möglichister kürtze alls vorgehörtt mit entdeckung vnnsers frven offnen gemüetts erklärtt, Bitten wir üch, söllchcs alles von vnns allso Im besten zu verstau, ouch vff vnnd anzenemmen. Wir haben ouch desto fryer vnnd öffentlicher von den fachen geredt, Sittenmal Jr vnns hierzu veranlasset vnnd wir vß üwerm fürtrag nütt anders verstan vnnd abnemmen können, Dann das Jr, vnnser G. L. A. E., glych wie wir, vnnser fromm VatterLand gemeinlich gern hullffen In gutte Reformation, frid, ruw vnnd einigkeit zu bringen; Derhalben vnns sollichs desto mehr bewegt vnnd zehertzen ganngen, vnns allso für nottwendig angesehen, Das wir die fachen nach vnnser beider theilen frommen Alltvordern Loblichem bruch fryg, rund, ohne alles glychßnen einandern anzeigen söl- lent. Nochmalen vff das höchst vnnd trungenlichest üch, vnnser G. L. A. E., bittende, Jr vnns die gnadryche, frö- liche vnnd Lang begerte, verhoffte stund erleben vnnd sehen Lassen wöllent, Das wir In vnnserm Allten waaren Catholischen glouben alle einander» widerumb sehen, vmbfahen vnnd die Hand bietten, Darinn Leben, vnnd durch einandern fridsgm vnnd brüderlich handle» vnnd wandle». Vnnd dann Letstlich mit dem frommen Man Symeone mit einanderen das tröstlich Lobgesang, O Herr, nun lassest du dinen Diener nach dinem wort Im friden saren n. singen vnnd haruff der ewigen sälligkeitt gemessen mögen. Das wölle vnns allen die hochheillige Dryfalltigkeitt ei» einiger Allmechtiger Gott gnädigklich verlyhen. Amen. Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Brunnen 1S8«, 2!» April Landeüarchiv Schwyz. Rathöboten: (Nicht angegeben). und k. HS. u. Bellenz, Bollenz und Riviera). v. Bezüglich der Schuldforderungen sind die beiden Orte Schwyz und Uuterwaldcn in folgenden Punkten einig: Wenn jemand eine Forderung an einen andern hat, so mag er dieselbe am bestimmten Tag einfordern; kann er die Bezahlung nicht erlangen, so mag er den Schuldner pfänden; die Schäzer sollen dann das Pfand bei ihren Eiden so schäzen, daß der Ansprecher seine Forderung sammt dem Schazgeld daraus lösen kann.—Wird in den Abschied genommen. «>. Auf höhere Genehmigung hin wird in Betreff des TestamentierenS verabredet: Wenn jemand in den drei Orten ein Testament aufrichten will, so soll er seinen nächsten Verwandten dazu beiziehen, mag derselbe von Uri, Schwyz oder Unterwalden sein, also daß sodann das Testament vor dem „großen Gewalt" confirmicrt werden kann. (S. u. Bellenz). k. lieber den Anzug bezüglich der Ordnung der Schiffleute zu Flüelen und Brunnen kann jezt nicht eingetreten werden, weil die betreffenden Schifflcute darauf nicht vorbereitet sind. — Wird daher auf künftige drei-örtische Tagleistung verschoben. K. Die Gesandten von Unterwalden bringen daö in den drei Orten vorkommende Tröllen und Praeticieren zur Sprache und schlagen vor, mau möchte den Bund der UI Orte wieder einmal beschwören. Hierüber wird auf Ratification hin erkennt: Wenn „der große Gewalt" in einem Ort zusammenberufen wird, so soll davon an Unterwalden Anzeige gemacht werden, damit dieses seine Gesandten dahin abfertigen kann, um sew Anliegen vorzutragen Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Bellen^ Bollenz und Riviera » d. und «. Art. 420 — 422. / Mai 156t>, 94 j 7ÄI Conferenz der beiden Städte Lern und Freiburg. ?) ^»8«, « und 7. Mai. Staatsarchiv Bern. Freiburg. Abjch. Pd k. Rathsbolen: «Nicht angegeben), t». Ueber den Anstand bezüglich der Delimitation der beiden Herrschaften Chandon und OlteireS hatte man bisher wegen der auseinandergehenden Ansichien der beidseitigen Deputierten zu keinem Resultat gelangen können. Nun vereinbart man sich dahin: Weil alle in der Herrschaft Chandon gelegenen Güter der Stadt Bern wegen ihres Klosters Pcterlingcn lehen und zinspflichtig waren, durch den Tausch aber voir 1566 „alle Herrlichkeit" der Herrschaft Chandon an Freiburg übergeben worden, so gibt cs kein zu verlässigerc'ö Mittel, die Nntcrmarch in der streitigen Gegend aufzufinden, als die Stüke Malten und Akerland welche von der Herrschaft Chandon des Klosters Peterlingen Lehen und dahin erkennt sind, zu designieren und mit den Erkanntnissen des Hauses Pcterlingcn auszusondern, damit Frciburg wisse, was der Herrschaft Chandon gehöre und worauf eS kraft des Tausches die Oberhcrrlichkeit habe; dadurch werden dann auch die Herrschaften Chandon und OlleireS ausgeschieden und beiden Städten kundlich gemacht, auf welchen Stüken sie die Oberhcrrlichkeit haben; desgleichen erfahren dann auch die Unter- thanen, wann und wie sie je nach beider Städte Religion die Festtage halten und ihre Landarbeiten verrichten'können, Damit wird auch erläutert, das an diesem Ort jede Stadt bei ihrer Souveränetät, deß- gleichcn die Herren von Ollcires bei ihren HcrrschaftSrcchten, Lehen, Zinsen, Zehnten und die Unter thanen bei der Genossame ihrer Waidfahrt bleiben sollen, I». Bezüglich des andern SpanS zwischen den Gemeinden Olleireö und Domdidicr um ein Stük Matte von ungefähr anderthalb Mad geben die Gesandten von Bern folgende Erklärung ab: Weil Freiburg durch Gcwahrsamc bewiesen hat, das? das Stük Matte mit aller Herrlichkeit, Lehen und Zinsen den Herren von Montcnach gehört habe und seither durch stauf dieser Herrschaft an Frciburg gekommen sei, so wolle es dieses dabei bleiben lassen, sofern Frciburg in gleichem Fall Gcgcnrecht gegen Bern halte und es bei der Herrlichkeit, den Lehen und Zinsen auf Gütern so in der Stadt Frciburg Gebiet gelegen und der Stadt Bern erkannt worden, bleiben lasse Die frciburgischen Gesandten erklären sich damit einverstanden, «. Ein Anstand über die Kosten, welche die von Domdidier wegen eincö Rechtshandels ansprechen, sowie die von den berncrischen Gesandten darüber abgegebene Erklärung wird von den frciburgischen Gesandten all rokoronclum genommen. Die Gesandten von Bern bemerken auf diesen Bescheid, das; sie die Ansprache derer von Constantinc an die Kosten welche die Gemeinde Pillars-le-grand (oder leö Friques) ihnen abtragen soll, auch nicht ab- schäzcn sondern zuvor erwarten wollen, wie Freiburg die von Ollcires halten wolle, daß sie übrigens bezüglich der Hauptsache, nämlich des spänigcn Waidgangs, etwas zu ändern keine Vollmacht haben, ck. Zu Betreff endlich der neuen Mühle unterhalb Glattcrens, welche ein Dorfsäß daselbst aufzurichten und zu welcher er das Wasser aus dem Bach abzuleiten angefangen, der die Landmarch zwischen den Herrschaften Grandcourt und Glattcrens bildet, verstehen sich die Gesandten von Frciburg dazu, diesen Bau abzustellen, ') Wahrscheinlich Glattere»«, 942 Mai 1586, 742. Iahrrechlilliig der III Schirinorte des Klosters Engelberg. Engclberg. 1?» Mai. StaatSarckiv Luceru. — Akten! Klvfter En^elberst. RaihSbolen- Luecrn, Junker Peier Fecr, des Raths, Schwhz, Balthasar Richmnth, Vogt, kl n- terwaldcn, Johann Roßacher, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald, Man selic raS Vcrliandelte im Abschnitte SchirmortSanqk!k>n»bcitcn: Abtei und Tiial Engelberg. » ». Art, — t»t 7A!!. Konferenz der VII katholischen Orte, Lnccrn iS8<», Juni. Staatsarchiv ^.'»certt. ^ucern. Absch. Ld. t-'. 224. — Allgein. Abscb. Vt. Il2. '.Auch iin Archiv Solotl?urn.j RathSbolcn: Lucern, Ludwig Pfhffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flckenstein, Ritter, alt-Schult- heiß; Sebastian Feer, Panncrherr, des Raths, Uri, Ambrosius Pütttiirer, Landammann; Martin Schick, des Raths, Schwhz, Werner Pfhl, Laudammann; Christoph Schorno, Ritter, all-Landammanu, ttn- terwalden, Johann Roßacher, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landammann nid dem Wald, Zug, Jakob Zürcher, des Raths, Freiburg. Hauptmann Pancraz Wild, Sekelmeister und des Raths, Solothurn. HanS Jakob vom Staat, Stadtschreiber, Auf den Fall, daß die IV evangelischen Städte auf nächstem Tag zu Baden einen Anzug bezüglich der ihnen jüngst gegebenen Antwort machen sollten, verständigt man sich dahin, daß man nicht thunlich oder ersprießlich finde, darüber viel mit denselben zu disputieren, sondern eS bei dem, wie eS geschehen, bleiben zu lassen, und daß man ihnen nochmals in aller Freundlichkeit dasselbe vorschlagen wolle, waS im Schluß jener Antwort enthalten ist, nämlich : wenn sie wieder zum wahren katholischen Glauben zurük- kehren, werde man alsdann mit ihnen das weitere berathen- Und da man gesehen hat und da es aller Welt offenbar ist, waö für Schriften in einigen der IV Städte gerade in der Zeit, als man mit einander in Unterhandlung gewesen, gedrnkt und verbreitet worden, um ihre eigenen Sachen zu beschönigen, dagegen die der katholischen Orte zu verdunkeln, so hält man eS für billig und sachgemäß, die Aurwort darauf dem Publicum nicht vorzuenthalten, sondern sie ebenfalls im Druk herauszugeben, damit jedermann den wahren Grund der Sache sehe und damit die Gutgesinnten in ihrer Gesinnung bestärkt, andere aber möglicher Weise veranlaßt werden, die Sache wohl zu überlegen; dieses alles würde dann Gott zu Lob und Ehre und den katholischen Orten zur Mehrung ihres Ansehens gereichen, — Dieser Vorschlag wird all instruoiulnrn genommen, I». In Betreff des Ansuchens der III Bünde, besonders aber der Zehn Gerichte, um Aufnahme in den eidgenössischen Bund soll jedes Ort den Abschied vom 22, Januar 1585 nochmals in Bcrathung ziehen und dann seine Gesandten auf nächsten Tag zu Baden darüber instruieren, «. tS. u. Lauis). «I. Hinsichtlich der ausstehenden französischen Pensionen und der Bezahlung der in Juni l-M! 943 des Königs Dienst stehenden Truppen wird beschlossen, an den König und an Herrn von Fleury nochmals mit allem Ernst zu schreiben, Freidurg wird damit beauftragt, e. IedcS Ort soll auf die gegenwärtig cursterenden falschen Münze» fleißig achten, r. Die Brüder Jakob und Matthias Finningcr und 0r. SchrekenfuchS von Mühlhausen bitten abermals um Hülfe und Rath bezüglich ihres langwierigen Spans mit dem Rath von Mühlhausen und daß die begehrte Botschaft an Rath und Gemeinde daselbst, weil der Rath die Zuschriften der katholischen Orte bisher der Gemeinde Hinterhalten habe, ohne Verzug abgefertigct werde. Daher wird für billig und nöthig erachtet, daß die bicfür bezeichneten Gesandten unverzüglich und noch vor Beginn der badischen Jahrrechnung nach Mühlkauscn abreise», dort die bisher dieser Sache wegen aus Lucern, Solothurn und Baden erlassenen Schreiben den Rathen und der Gemeinde ernstlich vorhalten, selbe zur Billigkeit ermahnen und die Sache zu einem gedeihlichen Ende zu bringen suchen sollen. «. Jedes Ort soll seinen Bolen auf nächsten Tag zu Baden Vollmacht und Auftrag ertheileu anzuregen, daß die Städte und Gotteshäuser ihre Kornvorräthe öffnen möchten, auf daß bei gegenwärtiger Theurung dem armen Volk einigermaßen geholfen werde. I». Gardchauptmann Se- gcsser berichtet auS Rom, was er für das Gotteshaus und den Prälaten zu Einsiedeln ausgewirkt und wie der Papst sich entschlossen habe, einen Legaten zu de» katholischen Orten zu schiken. — Dafür wird dem Papst und dem Gardebauptmann schriftlich gedankt. I. Auf Anregung deö Landammann Lussi wird an Cardinal Savello in Rom «und an die übrigen Eardinäle der bl. Congrcgationi geschrieben, er möchte dem Propst zu Misox zum Bislhnin Eomo, sobald dieses erledigt sein würde, verhelfen, indem dieses der katholischen Religion in Bünden zum großen Vortbeil gereichen würde. 1^. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überb ) I. Da die Kanfleute der lutherischen Orte beinahe auf allen Tagleistungen weitläufige Klagen wider Frankreich Savohen und Oesterreich vorbringen, diese dagegen über deren betrügliches Handeln an den Zollstätte'n u a. m. sich beschweren, was nicht nur viel Zeit auf den eidgenössischen Tagleistungen in Anspruch nimmt sondern auch den Obrigkeiten zu großer Verkleinerung gereicht, so soll jedes Ort seine Gesandten anf'künstigen Tag zu Baden darüber mit angemessenen Instructionen versehen. lieber das Gesuch «ueerns um Fenster mit den Wappen der katholischen Orte in die Kirche seines neucrbanten CapuzinerklosterS soll jedes Ort seine Boten nach Baden mstruiercn. ... Das Ansuchen des Pfarrers ^ f aus verschiedenen Gründen wiederum auf die Stift Bischofszell sich Joachim Stäbinger in Zug, tver > / ^ ° . zurük-u'iehen vorhatte sich aber zum Ble.bcn w.eder erbeten l.ep>, man mochte sich be. den bischöflichen Rüthen in Constanz dahin verwenden, daß ihm für die dre, nächstfolgenden Jahre die Nuznng des Clau- strals auf der Stift deren Glied er sei, verabfolgt werde, wird mstruonclum genommen. ... (S. u. Tln.raa.i) ,» 'u Freie Aeimer). «t (S. n. Baden). .. (S. u. Thurgau). «. Betreffend die Verwaltung Rezierung und Visitation des BisthumS Konstanz, persönliche Residenz des Bischofs. Abgang der Archen und des Gottesdienstes, Bcsezung der bischöflichen Häuser und Vogteicn. Wegziehen der bischöflichen Einküttfte nach Italien, de» lutherischen Vogt zu Arbo» und andere Beschwerden mehr, wegen derer man bereits veranlaßt worden, an den Papst zu gelangen und einen Viear für die geistlichen An- . ^ sollen, die Gesandten nach Baden abermals mit umfassenden Instructionen ge cgen wl cn zu cgc ^ ^ Maltis" und Bcsanoon wird geschrieben, sie möchten nicht mehr alle^herällaufenen Gesellen", die weder Dimissoricn von ihrem ordentlichen Bischof noch Abschiede von ihren Obrigkeiten und Schulmeistern besizen. zu Priestern weihen. Die frühern Verordnungen hierüber werden bestätigt Um den lutherischen Orten auf ihre Anfragt ob man, im Fall wegen Genf etwas Juni t58l>. vorfallen sollte, dem Herzog von Savoyen zuziehen würde, gebührende Antwort geben zu können, soll jedes Ort seinen Entschluß hierüber de» Gesandten nach Baden mitgeben, v, Zn einer Zuschrift stellt Zürich das Begehren, daß man die beiden Landvögte, welche von Zug in die Freien Aemtcr und von GlaruS in die Landgrafschaft Thurgau erwählt worden, nicht ausweiten lasse, weil selbe entgegen frühern Beschlüssen ihre Wahl durch Bestechuug erkauft haben, — Jedes Ort soll seinen Entschluß hierüber nach Baden schiken, Hv. Uri stellt das Ansuchen, man möchte bezüglich der Beschwerden der Kaufleute über die österreichischen Zölle sowie bezüglich des Transits der Maaren durch die Eidgenossenschaft Ernst anwenden, indem sonst großer Schaden erwachsen und die mit großen Kosten erbauten Straßen und Susten keinen Ertrag bringen würden. Darüber soll nach Baden instruiert werden. Dabei wird verabredet, daß man sich mit den Kauflcuten in nichts einlassen solle, bevor sie die Versicherung gegeben haben, daß sie alle Güter wiederum „hier durch" führen wollen, und bevor die Stadt Basel mit Brief und Siegel zugesichert hat, daß sie die Kaufleute dazu anhalten wolle, x. (S. u, Luggarus). z. Die bischöflich-eon- stanziscken und die reichenauischen Abgeordneten werden bezüglich ihrer Anstände nochmals angehört und zu einer gütlichen Vereinbarung ermahnt ; der ihnen vorgeschlagene Vergleich wird von ihnen beiderseits angenommen. Man sehe auch im Abschnitt? Herrschaft«angel?qenl,?itcn : Laudgrafschaft Thurgau <>, Art, a>3, Kalcndrrsirkit. Zebntsachen. Grafschaft Bade». >,. An, 204, Localce, Vandvogtei Freie Aemter ,, Art 172. Klöstri, Vier ennetb. Vogtetcn überl», u. Art, 2K8, Krieqssachen, Landvogtci Lauis v. Art, 24S. Iniiizsachcn, Landvogtei LngqaruS, »- Art, 142, Rcchnunqssachcn, Gemelli - eldqellössische IahrrechmmW - Tagsazung, Baden. IS8«. 22 Inn,. Staatsarchiv Liueern. ANgein. Absch. Bd. IZl!'. t?3. Staatsarchiv Zürich. Ablch. Bd. Nr. lo>. 77. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. 1717. 9l)Ü. I 'Auch in den Archiven GlaruS, Freiburg, Solotlmvn und Aarau .I Gesandte: Zürich, Kaspar Tbommauu, Bürgermeister; Hans Keller, Obmann und des Raths, Bern. Johann von Wattcuwyl, Schultheiß; Hans Rudolph Sager, Vcnner und deS Raths, Lucern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pauuerhcrr, Uri, Ambrosius Püntiucr, Ritter, Landammann, Schwyz. Werner Pfhl, Landaniinann; Christoph Schorno, Ritter, alt-Landammann. Unterwaldcu. Melchior Lussi, Ritter, Landammaun nid dem Wald, Zug, Hauptmann Wolfgang Schmid, des Raths, GlaruS, Ludwig Wichser, alt-Landammann, Basel, Hans Jakob Hoffmann; Wolfgang Sattler, beide des Raths, Freiburg, Paneraz Wild, Sekelmcister und des Raths, Solothurn, Lorenz Aregger, Sekelmcister, Vcnner und des Raths, Schaffbausen, lli. HanS Konrad Meyer, Bürgermeister; Dietegen von Wildenbcrg, genannt Ringk, alt-Burgcrmeister, Appenzell Joachim Mcggeli, Landammann, Iiini t». und I». (S. u. Sargans). v. und «I. lS. u. Baden), e. und t. (S, u, Thurgau», K. (S, u. Sargans), I». (S. u. Bade»), l. Bisher war es üblich, die Iahrrechnnngcn drei Wochen nach dem heil, Pfingstls zu beginnen. In Folge Einführung des neuen Kalenders wird nun verordnet, daß in Zukunft die Iahrrcchnungcn zu Baden beginnen sollen auf St, Johann des Täufers Tag, daß auf diesen Tag die Gesandten der VIll Ortc sich einzufinden haben, um die ihre gemeinsamen Bogteien betreffenden Geschäfte vorzunehmen, und daß die andern fünf Orte acht Tage später erscheinen sollen, um alsdann die gemein-eidgenössischen Angelegenheiten zu Händen zu nehmen,-Dieser Beschluß wird den Landvögtcn mitgcthcilt, damit sie ihre Unterthancn anweisen, mit ihren Ansprachen und Appellationen sich zu rechter Zeit einzufinden, K (S. u. Mainthal). I. Gesandte der Stadt Straßbnrg bitten um Antwort auf ihr im Februar und März gestelltes Ansuchen. Bei Eröffnung der Instructionen ergibt sich, daß einige Orte Bollmacht hätten, sich mit der Stadt Straßbnrg in ein Bündniß einzulassen; die Mehrheit aber gibt den Gesandten folgenden Bescheid: Sie danken der Stadt Straßbnrg ganz freundlich für die den Eidgenossen bisher erzeigten Gutthaten und versichern, daß sie diese nie vergessen, sondern daß sie stets bereit sein werden selbe durch gute Nachbarschaft zu crwiedcrn, i». Der Prinz von Parma, spanischer Feldherr in den Niederlanden, schreibt aus Brüssel an die V katholischen Orte, sie möchten die beiden Städte Freiburg und Solothurn dabin zu vermögen suchen, daß dieselben das Burgrecht wieder autkündcn, welches sie im Jahr 1570 ohne des Königs von Spanien Wissen und Willen mit der Stadt Besanoon in Burgund abgeschlossen haben - Wird den beiden Städten in ihren Abschied gegeben, Der Gesandte der Graf- scbaft Burgund entrichtet das ErbcinungSgcld für das Jahr l586 und bittet, man möchte die Grafschaft auch fernerhin für befohlen habeil, — ES wird verdankt unter freundschaftlicher Zusicherung, «». (S. u, Baden), p. (S. u, Thurgau), «I- Gesandte des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich suchen in einem weitläufigen schriftlich eingereichten Vortrage die Klagen und Beschwerden der eidgenössischen Kauf- und Handelsleute zu widerlegen und stellen das nachbarliche Begehren, man möchte den Zollvertrag von t5lit hinsichtlicb der'in der Eidgenossenschaft erzeugten und durch österreichisches Gebiet in andere Länder zu verführenden Maaren wieder auf wenigstens fünfundzwanzig Jahre erneuern. Darauf geben die Kauf- nnd Handelsleute ihre Gegenantwort ebenfalls schriftlich ein und begehren, daß man um der Freiheit des Vaterlandes und aller Orten gemeinen Nuzens willen sich in eine fernere Zollvergleichnng nicht einlassen sondern eS bei der geschehenen Aufkündung bleiben lassen möchte, indem sie zuversichtlich erwarten es werden sich der Erzherzog und dessen Commissarien mit der „stattlichen von diese». Zoll empfangenen Nnzung" begnügen, aber auch die Kauf- und Handelsleute der Eidgenossenschaft bei ihrer Freiheit und der Erbeinung verbleiben lassen. Nach Anhörung dieser Vorträge, sowie der darauf erfolgten Repliken und Dupliken wird der Handel wieder in den Abschied genommen, mit dem Ansuchen an beide Parteien bis -n künftiger Tagleistung annehmbare Vorschläge zu bringen, - Auf die Beschwerde, daß der neue' Zoll'zu Seckingen noch nicht abgeschafft sei, erwiedern die Eommissarien, daß sie denen von Seckingen'bei 10 Mark Silbers Strafe haben gebieten lassen, davon abzustehen, und daß sie nun. da lczte- ^ res nicht geschehen sei, mit aller Strenge einschreiten werden. - Die österreichischen Eommissarien bemerken scbließlich das man wenn es bei dem Zollvertrag von 1561 nicht verbleiben sollte, alsdann die Straße auf der Hard wieder'eingehen lassen müsse, die jezt mit Einem Zug fahrbar sei. während früher drei bis vier Züge erforderlich gewesen und daß alsdann die Fuhrkosten für Wein- und Kornwagen vier b.S fünfmal höher zu stehen kommen würden, als jezt der Zoll betrage, und daß somit der Wein und das Korn in diesem Juni 1589, Verhältnis vertheucrt werden müßten, in. Vor den Rathöboten der Xi!I Orte eröffnen Abgeordnete der Itl Bünde: Man werde ohne Zweifel noch im frischen Gedächtnis habe», wie sie auf einer Tagleistung nach Bartholomäustag 1584 daS Ansuchen gestellt haben, es möchte das Bündnis zwischen den sieben alten Orten und dem Obern (Grauen) Bund von 1497 und mit dem Gotteshausbund von 1498 unter angemessener Solennität wieder erneuert werden und es möchten auch die sechs andern Orte die beiden Bünde in ein gleiches Bündnis aufnehmen, wie diese mit den sieben O^en haben, und endlich, es möchten alle XllI Orte auch den Zehngerichten-Bund in dieses Bündnis „ineorporiereu;" auf spätern Tagen haben sie wiederholt ihr Gesuch erneuert, aber noch zu keiner endlichen Antwort gelangen können; darum bitten sie nochmals um entsprechenden Bescheid, — Weil aber auch jezt wieder einige Orte darüber nicht instruiert sind und weil man mit Oesterreich wegen des neuen Zolls noch in Unterhandlung steht, wird das Gesuch nochmals in den Abschied genommen, — Die VII katholischen Orte aber geben den Bündncrn vier Artikel über RcligionSsachcu (S, Staatsarchiv Lueern,^AktenIII Bünde) in den Abschied und erwarten vorerst den Bescheid darüber; wenn sie diese einzugehen und zuhalten versprechen, so werden sich die katholischen Orte in das begehrte Bündnis einlassen, Der Gesandte der Stadt Genf eröffnet vor den Gesandten gemeiner XIII Orte: Es möchten vielleicht einige sein, die es der Stadt Genf als Unbescheidenheit anrechnen, das siedle Eidgenossen so oft mit ihren Klagen bemühe; weit jedoch die beidseitigen Vorfahren schon anerkannt haben, wie nüzlich man einander sein könne, und sich dieses wieder in den neuesten Kriegen gezeigt habe, so zweifle die Stadt Genf nicht, die Eidgenossen werden ihr Bei stand leisten, damit sie von den unaufhörlichen Plakereien der savoyischen Beamten befreit werde; die Eidgenossen haben in ihrem freundlichen Spruch zwischen dem Herzog und der Stadt Genf scstgesezt, daß der Herzog die neuen Zölle um die Stadt Genf herum abschaffen und freien Handel und Verkehr gestatten solle; diese Bestimmung werde jedoch vom Herzog nicht gehalten, wie schon auf leztcr Tagleistung eingeklagt worden, gegentheils seien seither die Beamten noch strenger verfahren; zudem seien auch die Verwendungen für Freilassung des Villaus Lifert u. a, m, ohne Erfolg geblieben, — Nachdem der savoyische Gesandte umständlich auf die vorgebrachten Beschwerden geantwortet, wird er ersucht, den Herzog darum anzugehen, das er, sowie die Stadt Gens bereits ihre Zusäzer ernannt habe, seine Zu säzcr auch ernennen möchte. Herr von Lambert versichert, sein möglichstes thun zu wollen, t. Auf die Bitte des Jakob und Matthias Finninger und des Or. Oswald Schrekenfuchs von Mühlhausen waren von den VII katholischen Orten sammt Appenzell Landammanu Tanner und Sekelmeister Bühler nach Mühlhausen abgeordnet worden. Diese berichten nun, das in Mühlhauscn in ihrer Gegenwart die drei Obbenannten verhaftet worden, daß man selbst gegen sie, die Gesandten, die Waffen gezükt und sich trozig benommen und das mau ihnen abgeschlagen habe, vor die versammelte Gemeinde zu treten. Auch die Verwandten der drei Verhafteten klagen und bitten um entsprechende Verwendung, Aus eine Zuschrift an Mühlhausen um Freilassung der drei Gefangenen erfolgt abschlägige Antwort, — Da nun die Gesandten der obbenannten acht Orte sich dieses Trozes gegen ihre Abgeordneten sowie dieses Abschlages nicht versehen haben, nehmen sie es all rokoronllum; was ihre Obern in der Sache thun werden, müssen sie geschehen lassen; sie erklären aber, sie hätten erwartet, das die von Mühlhausen sich eidgenössischer benehmen würden, — Hierauf erbieten sich die Gesandten der fünf andern Orte, sich nochmals um Freilassung der Gefangenen bei Mühlhausen verwenden zu wollen. Die Gesandten der acht Orte erklären sich damit einverstanden, Jeder Gesandte weiß darüber zu referieren, waö Abgeordnete der Domstift Constanz vor- Juni 1586, »47 gebracht haben und waö denselben darauf geantwortet worden, v. (S.». Sargans), (S. u. Uziiach und Gaster). Unterwalden bittet nm Fenster mit den Ehrenwappen der Orte in sein wieder aufgebautes SchüzenhauS; auch Landammann'Lusst stellt ein gleichartiges Gesuch für sein neues HanS. — Beide Gesuche werden ->,! iiwlrnornwm genommen. Die österreichischen Gesandten entrichten das Erbcinungsgcld für das )nhr 1586. ? Andreas Rhff von Basel stellt das Ansuchen, man möchte dem Hieronimus Vulpius und Zvhann Anton Remnndi und Mithaften von Mahland ein frei sicher Geleit crtheilen, ihre Waaren durch Uri und Bünden führen zu können. Einige Orte wollen entsprechen, die andern nehmen es in den Abschied Da daö Ueberlaufen der Bettler, Landstreicher, Schelmen n, dgl, wieder überhand nimmt und selbe sich sogar rühmen, mit betteln mehr als mit arbeiten zu verdienen, so soll jedes Ort das uö- thige verordnen, damit man dieses Volk wieder los werde, soll die Schuldigen verhören und bestrafen und soll die eigenen Armen selbst unterhalten und nicht von einem Ort zum andern umherschweifen lasse»; ferner soll kein Ort mehr einem andern Arme zuschieben; auch an den Grenzen soll strenge Aufsicht geführt werden, damit die fremden Bettler überall zurükgewiesen werden. — Den Landvögten und den zugewandten Orten wird zur Nackall,tnng von dieser Verordnung Kenntnis; gegeben, !»I». Um der drükcnden Thenrung, die besonders im ungebührlichen Aufkaufen des Getraides ihren Grund hat, zu begegnen, wird verordnet und allen Landvögten und Zugewandten zur Nachachtnng mitgethcilt: ES dürfe in Zukunft niemand mehr, weder Geistliche noch Weltliche, Kernen, Roggen, Haber oder andere Früchte, weder in Hänsern, Mühlen, Speichern noch auf dem Feld aufkaufen und aufschütten, sondern wer etwas '» verkaufen habe', es seien Gotteshäuser, Geistliche, Adeliche oder andere Personen, soll es in die Städte auf den freien Markt führen; wer dagegen handelt, Käufer oder Verkäufer, soll an Leib und Gut bestraft werden, «t. Mf den Anzug, das; bei Verleihung und Besazung der Aemter in den Orten und bei Ernennung von Landvögten und Gesandten wiederum vielerlei ilmtriebe und Bestechungen vorkommen das; für eine Vogtei bis W00 Gld, und für einen „Ritt" bis 1500 Gld, bezahlt werden, worunter dann natürlich die armen Unterthanen leiden müssen, werden zur Beseitigung dieses Unwesens auf Ratification hin Artikel aufgestellt,*) «>«1- (S. u. Sargans), v«. Zürich und Bern wollen dem Hauptmann . .?aae entworfenen Artikel später sS. Absch Nr, 755) in peinlich veränderter Fassung an- l Vl0 UUf U0U0UWU4 Z . . . Noslständi^keit we^eu hier nur die Artikel, welche nicht zur Aufnahme gelangten. — Diese genommen worden, 10 ge en ^ sie seien malefizisch oder nicht, sollen in Zukunft in den vier Voqteien LauiS, Lugend» Als«' Fälle Strafen und ' ' ' In. ^ 'S »eil Landvögten angehöre»; diesen bleibt überlassen, ihre Statthalter, Fiscale »nd Malcss;- garu«, Mainthai^ »nd en dieser Gefälle soll in Zukunft der Landvogt z» LauiS den Gesandten auf der Zahrrechnung Ichrcibee ;n erwäblcn, -t) pi„gaarus 8t>ij Krön,, der ans dem Mainthal Ml Krön, abliefern ; diese Summe» ssi-an obiie iraend einen AbZttg, oe> z» ^ ordentliche» LandeSsscuer den XII Orten überantwortet werden. 5) Weil die Landvogtei lolle» lammt den Ztlli» gandvogtc ssch nicht wohl erhalten können, dagegen die Landvogtei LauiS viel zu groß ist M .mris gar zu klein iss, I Kommunen enthält, so sollen die unterhalb des Sees gelegenen Communen Gericht »nd Recht und einige nicht wohl geege übrige» aber zur Landschaft LauiS gehören, »nd der Landvogt soll den Gesand- in ^andvvat^i Mendriö neumen, ' ' . ^ Gefälle Kill) Krön, abliefern. 6) Damit aber die vier Landvögte wegen dieser Anlage t,n jähllich für da« MaNg, haiie» über Gebühr ;u bessrafcn, so soll icder Landvogt, der „tiranisch" handelt und sich nicht ttwa Anlas, nehmen, werden; cS sollen auch drei ehrbare Männer ;n Superintendenten gesezt werden, die ein nicht virantwoltc» kann, g ' «andvogt, Statthalter, Landschreiber, Fiscal oder andere warnen sollen, wenn diese etwa« oidentlich Aufsehen vornehmen wollten, oder bei ihre» Elve» solches an;»;eigen schuldig sind; diese drei sollen unbilliges gegen die Unterthanen vorne» jährlich durch andere crsczt werden. 948 Juni 1586. Johann Baptist Rehna von Mailand das nachgesuchte Geleit nicht ertheilen. tV. (S, u. LuggaruS). MK, (S. u. Thurgau). I»I», (S. u. Rheinthal), il» ES wird ein anderer Tag auf den 9. November an- geseztj sollte zuvor aber einem Ort etwas wichtiges begegnen, soll es an Zürich davon Anzeige machen, damit dieses einen Tag ausschreibe. kik. Rechnung über die Einnahme von den Landvögten und aus den Geleitöbüchsen. (S. u. die betreffenden Landvogteien). «tu aus dem Zürchereremplar. — «« und tt aus den Zürcher- und Bernereremplareu. — aus dem Zürchereremplar. — 1,1», aus dem Zürchereremplar. Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Deutsche gem. Vogteieu überh. i Art. St. Einführung d. neuen Kal. «c. Art. 23. Justizsache». Laudgrafschaft Thurgau Laudvogtci Rheinthal Grafschaft SargauS / Grafschaft Baven. Landvogtei Freie Aemter. Vier cuuetbirg Vogteieu überh Laudvogtci LuggaruS. Laudvogtci Mainthal Grafschaft Nzuach und Gaftcr. »». .. 47. Polizeiliches. e. Art. 3l 4. Kalenderstreit, k „ 37 Amtsrechnungen, p „ 570. LocaleS. 1,1». Art. 413. Rhein. u. Art. 62. Austand wegen Wartau. U. ., 35. Kirchliches u. GlaubenSs. «. t48. Klöster. o. Art. 76. Justizsache». U. „ 2tS. LocaleS. i>. „ 187. Stifte und Klöster. Kit. Art. 42. Amtsrechnung. ee. Art. 100. Justizsachen. tt. Art. 204. Justizsachen. k. Art. 437. Justizsachen. «. Art. 47. xx. Art. 477. Justizsachen, kk. 36. Amtsrechnung. kk. Art. 54. AmtSrcchnung. v. Art. 456. LocaleS. «IN „ 157. kk. „ 35. AmtSrcchnung. «. Art. 205. LocaleS. kk. „ 38. Amts- u. Geleitsrechn. Ennetbirgische Jahrrechnungs - Tagsazuug. Lauis. 138«, 2«. Juni. Staatsarchiv Lucern. (5nnetbirg. Absch. Bd. IV. ^6 3. lAuch in den Archiven Zürich, Glarus und Solvthurn. I Rathsbotcn: Zürich. Jost von Bonstetten. Bern. Ludwig von Erlach, Oberst. Lucern. Kaspar Pfhffcr. Uri. Sebastian Zurenscller. Schwhz. Hauptmann Hans Kündig. Nidwaldcn. Wolfgang Lussi, Statthalter. Zug. Hauptmann Jakob Brandenberg. Glarns. Michael Bäldi. Basel. Bartholomäus Mcrian. Freiburg. Peter Keuel, Bürgermeister. Solothurn. Hauptmanu Jakob Stoker. Schaffhausen. Georg Hüniger. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: Vier cuuetbirg Vogteieu überh. LauiS und MeudriS Laudvogtci LauiS » Art. 445. Polizeiliches. l. Art. 33. AintSrechuung. I», Art. 63. Verwaltung im Allgem. e. „ 333. Justizsachcn. «I ,. 356. Pollzeisachen. t. „ 468. Rechnungssachen. e. Art. 84. Justizsachen. z> . Art. 357. Polizcisachen. I». „ 464. Kirchensache», t. 465. k. „ 423. Bußenrcchnung. Juli tü8li. 949 7Ä«. Ennetbirgische Zahrrechnuugs - Tagfazung. LoggaruS 438«, 23. Juli TtaatSarolnv Lucern. (Snnelbirg. Absch. Bd. IV. ä78. sÄuch in den Archiven Zürich. Glarus und Solotburn.I Rathsbote» - lDie nämlichen, wie zu LauiS am 24. Juni). Man scbe ras Verhandelte i»> Abschnitte Herrsch .rftSaNjzclejzcnhciten: Art. 4!i. AmISrechnuiig. Art. 31. AintSrechnunq, Art. 205. Justizsachcn. .. 437. Personelles. „ 2UK. Zuslizsachcn. Vier cn^etb Vogteien übcrb LuggaruS und Mainthal Landvogtei LnggaruS. ». M. e. s Art. I7g Zustizsachen. „ 108. Bußenrechnung. „ 355. Kirchliches. Landvogtei Mainthal >, o .. l?8. Arl. 478. Iuiiizsachcn. .. t82. «. Art. 454. Rechnungssachen. I. „ 455. ,, 7/47. Gemein - eidgenössische Tagsnzung. Baden 438«, 7. August. Staatsarchiv Lucern. Allgeni. Absch. Bd. NkZ 471. Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. VVVV. tot. I. lAuch >» de» Archive» Zürich, Schwyz. Nidwalden. Glarus, Freiburg, Solothurn und Aarau.I Gesandte - Zürich Heinrich Thommann, alt-Sckelmeister; Hans Keller, Obmann, beide des Raths. Bern Beat Ludwig von Mülinen. Schultheiß; Hans von Büren. Bcnner und des Raths. Lucern. Heinrich Flekenstein alt-Schulthc.fi. Uri. (abwesend). Schwyz. Christoph Schorno, Ritter, alt-Landam- mann nnd Bannerherr Unterwaldcn. Hans Rofiachcr, Landammann ob dem Wald. Zug. Heinrich ^tt des Ratbs Glarus Ludwig Wichser, Landammann; Melchior Hässi, alt-Landammann. Basel. Melchior Hornlocher des Raths. Kr'eiburg. Ludwig von Affry, Schultheiß. Solothurn. Hans Jakob vom Staat Stadtschrciber. Schaffhausen. Dietegcn von Wildenberg. Bürgermeister; Georg Mäder, Unterschreiber Appenzell. Hanö von „Hamen" (Heimen). Landammann. -ZV f' f Orte Zürich, Bern, Glarus. Basel und schaffhausen berichten, wie sie Bürgermeister und Rath de/stadt Mühlhauscn und die Gebrüder Finninger und den Hr. Johann Oswald Schreken- . . . ..^„iirbart haben. Ueber die den Gesandten der acht Orte, Landammann fuchs mit einander gütlich verein ^ ^ ca.? ' cr -z-.un-.r- Nun Uri und Sekelmeister Bühler von schwyz, angethane Schmach und deren schlechten Empfang verantworten sich die von Mühlhausen schriftlich, wobei man es bewende» läßt. I». Junker Balthasar von Grissach des Königs von Frankreich Gardelieutcnant und Dolmetsch in der Eidgenossenschaft, über, bringt des Königs freundlichen Gruß sammt einem Schreiben (6. Juli), entschuldigt diesen wegen des Ausbleibens der' verfallenen Zahlungen und gibt die feste Versicherung, daß ungeachtet der gegenwär- Ugen Unruhe Bezahlung bald erfolgen werde; endlich vermeldet er des Ambassadors Herrn von 'meury und des Gehcimraths von Bclliövrc freundliche Grüße.-W.rd verdankt. An den König wird geschrieben: Man danke ihm für seine gnädige Gesinnung und freundlichen Anerbieten und ersuche ihn 950 August 1586. ganz ernst und freundlich, für möglichst baltige Bezahlung sorgen zu wollen, v. Bern hatte die Ausschreibung des gegenwärtigen Tagcs verlangt, weil der Herzog von Savohen ein scharfes Mandat <1, Juli) erlassen hat, daß niemand bei Heid und Gut Getraite aus dem Herzogthum abführen dürfe. Die Gesandten von Bern danken nun vorerst für den Besuck) gegenwärtigen Tags und eröffnen sodann: Das in Savohen erlassene Mandat werde den Unterthanen Berns sowie andern Benachbarten zu großem Schaden gereichen; es sei ieid>r allerdings wahr, daß lcztcS Jahr das Getraide nicht wohl gerathcn sei; aber noch seien sehr große Vorrälhe in Savohen aufgeschüttet; wenn das Mandat streng vollzogen werde, so können die bernerischen Unterthanen, welche ererbte und gekaufte Güter auf savohischem Gebiet bestzen, nicht einmal ihre eigenen Früchte ab diesen Güter» abführen und es würde große Thcmri'ing^ic Folge davon sein; ja Bern wäre genöthiget, ans Deutschland Frucht zu beziehe», wodurch chann noch größere Theurung erfolgen müßte; dieses aber möchte der ganzen Eidgenossenschaft und den Zugewandten zu merklichem Schaden gereichen; da nun solches den alten Verträgen zuwider, so bitte und ermahne Bern ganz freundlich und eidgenössisch, man möchte beim Herzog oder seinem Ambassador um Aufhebung dieses Mandats anhalten und die Erlaubnis; zum Bezug der Nuzung der eigenen Güter auswirken, damit man zu allen Theilen in Friede und Einigkeit verbleibe und damit Bern nicht gcnöthigt werde, zu Maßregeln zu greifen, die es lieber nicht anwenden möchte. Hierauf geben auch die Gesandten der Stadt Genf ihre Beschwerden schriftlich ein, worin sie ebenfalls über dieses Mandat u, a, m, sich beschweren. Nachdem man nun den mündlichen Vortrag der Gesandten von Bern angehört und den schriftliche» der Stadt Genf verlesen hat, wird ein Ausschuß an den savohischen Gesandten abgeordnet, um ihm beide Vorträge mitzuthcilen. Und nachdem man auch dessen Verantwortung angehört, in welcher er zum Erlaß eines Schreibens an den Herzog anräth, wird eine bezügliche Ncelamation um Aufhebung des Ausfuhr-Verbots an den Herzog erlassen. Die V katholischen Orte beschließen, sich auf künftigem Tag zu Baden darüber zu beschweren, daß die Zuschritt an den Herzog auch in ihrem Namen erlassen worden, indem sie mit der Stadt Genf nichts zu thnn haben wollen, «I. und v. sS, u. Baden). <1 und «- nur in» Bernererempkar, Mau sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclegenhciten: sijrafschaft Baden, <> Art, 2lti, Lvcales. ^ Art 45, Marchc», (5o»ferenz der evangelischen Orte mit den III Bünden, Aura«. S58«, 15 August Archive Zürich, Bern n»d Bünden. — CorrcSxondcnzen. 'I Nathöboten: Zürich, Bern, Basel und Schaffbanscn. (Unbekannt). Giarus, (Entschuldigt). III Bünde, Johann Baptist Tscharner. Auf diesem Tage Hundelte es sich um Aufrichtung eines Bündnisses zivischeu den evangelischen Orten summt Glarns einerseits und gemeinen >N Bünden anderseits. Die III Bünde sprechen in ihrer Instruction (vom !«. Augnst) die Hoffnung uns, das, die ihnen zu proponierendcn Artikel des Bündnisses „dermaßen lidenlich" sein mochten, daß auch die übrigen Orte Anlaß nehmen werden, in dieses Bündniß zu treten »nd daß also „ein freundliches, einmüthiges Bündniß" aller XIII Orte mit den III Bünden „ohnoerschidenlich" an< *) Ungeachtet genaner Aachsorschnngen konnte der Abschied nicht anfgefnndrn werden. August !5Mi !>51 genoinmen und beschlossen werde: sie beauftrage» ihre» Gesandten n»f dieses hinzuwirken nnd de» Entwurf unverzüglich an die Häupter (der III Bünde) zu relntiercn. — Auf dieser Confcrcnz scheint nun einfach das vorgelegen«? Projcct des Bündnisses dnrchbcrathen »nd in den Abschied genoinmcn worden zu sein. Am 21. August schrieb dann Bern »n Zürich, daß es sich bereit erkläre, dieses Bündniß nach dem Wortlaut der gestellten Artikel anzunehmen: Zürich möge nach Empfang aller Antworkcu Ort nnd lag für die förmliche Aufrichtung und Beschwörung dieses Bündnisses ausschreiben. Am 27. Angust mittheilt Zürich an GlarnS den Entwurf mit folgenden Worten : „Fügend wir ttch darüber z» vernemcn. Nachdem vnnser der vier Stetten gsandte vsf bestimpten Tag zu Arow In, cinandcren gweßen, das alba durch sy. nach besichtig»»» der alten Pündtnttsi, so Ir, wir vnd cttlichc andere Ort üwer nnd vnnser lieb Ehdtgnoßen zevor mitt den zwehcn Pündtc» habcnt, initt gmeiner drhgcr Pündten Abgeordneten artickel einer gmcincn Pündtnnß, vff Ir aller Herren vnd Oberen gfallcn, gestellt vnnd In» cttlichen pnncten vmb etwas baß dann die alte crlüthcrct worden, wie Ir Inn bhligew der abgschr.fft derselben zn'ersechc»". Basel ä.tßcrt mit Schreibet, an Zürich (27. Angnst) seine Bedenken, in das prvjcctierte Bündniß mi, den Zehngerichtcn einzutreten, weil ed den Vorwurf von Seite der VII katholischen Orte besorgt, man handle gegen den cidgenös. fischen Bund es bittet um Rath. Den an, 26. Angnst zu Chur versammelten Gemeinden des GotteShansbnndS wurde eröffnet. Man habe schon seit vielen wahren angestrebt, daß die sechs eidgenössischen Orte, mit denen sie III Bünde in keinem Bündnis, stehen, sie in ein gleiches Bündniß. wie das, welches sie mit de» sieben andern Orten haben, auf- nnd annehme»! dieses habe sich bisher nicht »er. wirkliche, nun aber haben die drei Städte Bern. Basel nnd Schaffhausen sich bereit erklärt, die III Bünde in ein Bündniß anfznnehmen, »nd haben ihnen durch den Gesandten, welchen sie zu ihnen nach Aaran abgeordnet, die Artikel diese» Bündnisses zugeschikt, damit sich jede Gemeinde darüber berathe und ihren Entschluß beförderlichst dem Rath zu Ehnr n.ittheile: auf leztem Tage zu Baden haben die Rathsboten der übrigen Orte mit dem bündnerischc,- Gesandten sich besprochen nnd diesen, zn verstehe» gegeben, daß ein allgemeines Bünd, niß gemeiner XIII Orte mit den III Bünden zu Stande kommen möchte, wenn diese folgende Punkte eingehen, nämlich daß sie sich, wenn Zwietracht und Krieg in der Eidgenossenschaft der Religion wegen ausbrechen sollte, als nnparteiische Schiedleute verhalten nnd sich weder der einen noch der andern Partei annehmen, ferner daß sie in ihren nnd ihrer Untcrthanen Landen die Religio» jedem frei lassen, wider das Gewissen niemanden nöthigen und ihren II, .terthm.cn die Mönche »nd Pfaffe» nach ihrem Willen zulassen. - Später (6. Februar 15.87) wurde dieser Vin .di.iß.Angelegcnhcit wegen ein anderer Tag zu Aara» abgehalten, der wiederum zn keinem Ziele führte. 7'4«». Jahrrechnnng der die Vogteicn Mutten und Echallens regierenden Orte Bern und Freiburg. Bern 138«», 22 August. Staatsarchiv Bern Freiburg. Absch. 0. 722. Rathsboten: «Nicht angegeben). Man sehe das «erhandelte !m Abschnitte Herrschastsangelegcnheiten: Art. 1084-1087. Äogtei Mnrtcu, Der Abschied ist nnvol.ständlg, eigentlich "nr ein An-zng der stattgehabten Verhandlungen. 73«». , . '»'isirben den VIII die Grafschaft Laden regierenden Orten nnd den V.cg.e.chS.V°chau°,m,« Klingnau. 138«, August. Staatsarchiv Luccr».— Akteur Grmschast Baden. der Vitt Orte: Heinrich Thdmmann, Sttelmeister und des Raths von Rathöbotcn i in R a m c n ^ Abgeordnetc d er Stift Constanz: Hans Zürich ^ Hen.r.^S^teni^ ^ Mihelm Bätz. Stadtammann zn Constanz. September I58K, Man sobc vnS Vrrkuinvettc im Al'schnittc herrschaftsnngclcgenhclten.- Grafschaft Baden. Art. »<>>. Indicntiir ,I. Competcnzs. 7SI. Jahrrechmiug der die Voqleien Vellen;, Vollenz und Riviern regierenden Orte Ilri, Schwnz nnd Nidwalden. Bellen; im August und September. Der Abschied konnte in den betreffenden Archive» nicht anfqefundcn werden. 7S2 Conferen; der VII katholischen Orte. Lucern. ?> September Staatsarchiv Lucevv. Vuecrn. Absch. Bd. t-'. Alldem. Absch. Vd. kk". Landesarchiv Htidwaldrn lAuck» in den Archiven Scjnrchz und Solothurn.I Rathöboten: Lucern. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flekcustein, Ritter, att-Schult- hcifi; Sebastian Fecr, Pannerhcrr; Niklaus Krus; Jost Holdermeyer, Sekelmeistcr, — alle des Raths. Uri, Hauptmann Hans Jakob Troger, Starthalter; Melchior Spitz, Fähnrich, beide des Raths. Schwitz. Ghristoph Schorno, Ritter, alt-Laudammann und Pannerherr; Kaspar Abybcrg, alt-Landammaun. lln- terwaldeu. Johanir Roßacher, Landammann ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Laudammann und Pannerherr nid dem Wald Zug. Hauptmann Martin Brandenberg, des Raths. Freiburg- Hauptmann Pancraz Wild; Martin Gottrow, beide Sekclmcister und des Raths. Sotothnrn. Hauptmann Lorenz Aregger, des Raths und Sekelmeister. i». Nach Verlesung einer Zuschrift des Balthasar von Grissach in Betreff der ausstehenden französischen Zahlungen wird beschlossen, den König in einer ernsten Zuschrift nochmals an Bezahlung der gemeinen und besondern Pensionen sowie der Soldrukstäude zu erinnern. Diese Zuschrift wird dem Balthasar von Grissach mitgetheilt, damit er sie durch einen eigenen Boten an den König überschile. I». Bezüglich des Ansuchens der Iii Bünde um Aufnahme in den eidgenössischen Bund wurden ihnen auf lczter Jahrrcchuung zu Baden laut Abschied vom 22. Januar l565 einige Punkte zur Förderung der katholischen Religion vorgeschlagen. Da aber noch keine Antwort eingelaugt ist, zu was sie sich entschlossen haben, so will man diese zuerst abwarten, bevor man näher in die Sache eintreten will; man findet jedoch aus wichtigen Gründen, daß man die Sache wohl überlegen müsse und nicht zn voreilig sein dürfe, im Fall sie sich in die Bedingungen einlassen sollten, damit den guten Katholiken daselbst und der wahren Religion geholfen würde. «. In Betreff des österreichischen Zolls erachtet man, daß man wohl überlegen müsse, ob es thunlich sei, nach den erlittenen großen Unkosten sich in das dargeschlagene Recht einzulassen und dadurch andern als den Kaufleuten Nuzen zu schaffen und „die Fisch in die Bären zu jagen" ; man findet es auch bedenklich, den „Landesfürsten" zu einem ungünstigen Nachbar zu machen, besonders in den gegenwärtigen Zeiten. — Deshalb soll jedes Ort seine Gesandten auf nächsten Tag zu Baden mit Vollmachten darüber abfertigen. «I. Da es offenkundig ist, welch' böse Anschläge die Genfer stets September lüW, ;>5Z wider den König von Frankreich „sich unterfangen" und ebenso wider die katholische Religion und des Vaterlandes Wohlfahrt, troz der Protection, in welche sie vom König aufgenommen worden, wird für nöthig erachtet, gemäß Freundschaft und Bündniß mit dem König ihm dieses ernstlich vorzustellen und ihn zu ermahnen, sich nunmehr „der Genfer zu entschlagen", weil sie weder ihm noch den katholischen Orten Gutes sondern im Gegentheil nur Böses schaffen, wie man ihm jüngst durch die Gesandten Jost Pfyffer und Ambrosius Püntiner mündlich habe erläutern lassen. Dem Gesandten von Solothur» wird dieses in den Abschied gegeben, weil seine Obern seiner Zeit sammt dem König und Bern ebenfalls dieser Protection beigetreten waren, mit der dringenden Crmahnung, sich von dieser Protection zurükzuzichen, und mit der Versicherung, welche Freude sie damit den katholischen Orten bereiten und wie diese ihnen dafür erkenntlich sein würden, v. Da nun zur Sprache kömmt, wie die Gegner sich mit einander vereinbaren. um sich auf alle Zufälle gefaßt zu mache», wie sie vor einigen Tagen zu Aarau sich mit den Bündnern verbunden haben, wie sie einander zusprechen und alles thun, was in ihren Kräften steht, so findet man eS nunmehr für nöthig. daß auch die katholischen Orte gut Aufsehen und Fürsorge halten; zu diesem Zwck hält man für das geeignetste Mittel, daß die Vll katholischen Orte sich enger aneinander anschließen und dazu verbinden, einander beim katholischen Glauben zu schirmen; denn dadurch würde sich das herzliche Vertrauen zu einander mehren, der Gegenpartei aber nicht wenig ., Schrekcn" verursacht Daber sollen sich in jedem Ort die geheimen Räthe darüber entschließen und unverzüglich darüber nach Lueern berichten, damit das Projekt so bald möglich in's Werk komme; auch wird in'sgeheim an die beiden Landammänncr Meggeli und von Heim von Appenzell davon Mittheilung gemacht, jedoch nur so viel, daß man vorhabe, der katholischen Religion wegen sich an einander enger anzuschließen. Sobald alle Stimmen eingegangen sind, soll Lueern einen andern Tag ausschreiben, f. lS. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh) « Jedem Ort wird die Zuschrift des Gardehauptmanns Segesser aus Rom in Betreff des für die Eidgenossenschaft neu erwählten Nuntius abschriftlich mitgetheilt, damit sich jedes Ort zu verhalten wisse - Wird verdankt I». fS. u, Luggarus), l. (S, u, Sargans), It. Jeder Gesandte soll an die geheimen Räthe berichten über die freundlichen nachbarlichen Anerbieten des Grafen Hannibal von EmS ftir den Fall der Roth und was derselbe dagegen begehrt, - Dem Grafen wird schriftlich dafür gedankt. m ° >.„5 -u acleaener Zeit mit ihm weiter darüber verhandeln werde, I. (S. u, mit der Bemerkung, daß man ,u ge-^.,. ^ . Freie Aemter) ... (S u. Baden). »- Bezüglich des b.schofl,ch-ba,elschen Handels sollen die Gesandten auf nächsten Tag zu Lucern instruiert werden, «. Da man vernommen hat. daß Zürich einen gemein- eidgenössischen Tag nachBaden angesczt hat, und zu ver.nnthen ist. daß dieß abermals wegen der Genfer og o, ' '' , ' daß die Gesandten der katholischen Orte bei ihrer Ankunft in Ba- geschebe, so vereinbart man sich vam», ^ ^ ^ ^ ^ . den erklären sollen daß sie der Genfer wegen, d.e ne nichts angehen, bereits Kosten und Unruhen genug gehabt haben und deßhalb nicht länger anwesend bleiben werden. Wenn die lutherischen Orte die Anfrage die sie leztcs Jahr bezüglich der Genfer und des Herzogs von Savohen an die katholischen Orte gestellt erneuern sollten, so soll man denselben mit übereinstimmender Antwort begegnen, ,». (S. Luggarus,' a , Bund bleiben wolle oder nicht, und seine Gesandten auf nächsten Tag zu Lucern mit Vollmachten darüber abfertigein i. Die Orte, die noch im Rükstand sind, werden erinnert, die 1t) Krön, für Fenster und Wappen in die neue Capuziner-Kirche zu Luccrn zu bezahlen, Solothurn wird beauftragt, das Schreiben an den König von Frankreich durch einen eigenen „Läufersboten" abzuschiken, 4. Nidwalden wird erinnert, den umgefallenen Marchstein am Bürgenberg wieder aufrichten zu lassen, » und t. nur im Nidwaldnereremplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSa»gelej>enheiten . Grafschaft SarganS, ' Art. t-tg, Klöster. Grafschaft Baden. >». Art. 200. Localcs, Landvogtei Freie Aemtcr, > Art. S<>, Märchen, Vier ennetb. Vogteien überh t, Art, 2K2, Berkehr mit Mayland. Landvogtei LuggaruS. d Art, 207. Justizsachcn, Art, 443, NechnnngSsachen. 75». Jahrrechnuug der die Vogteien Grandson und Graßburg regierenden Orte Bern und Freiburg. Freiburg 158k, 23 und 2Ä. September Staatsarchiv B-r», Kreiburq, Absch. <4, Z84. Rathsboten! (Nicht angegeben). Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanj,elegenkeiten - Vogtei Graßburg. »». Art, 00-04. Vogtei Orbe mit Tscherliz, it, Art. 42t, Vogtei Grandson »—», Art. 802— 042, Vogtei Murten, i,b «ti. Art, 4088—t0!>7. 75Ä. Conferenz der VII katholischen Orte, Lucern. 158K, Ä. Octobcr TtaatSarc!,iv ^ucern. Luccrn. Absch. Bd. I?. 234. — Allgcm. Absch. Bd. 434. lAuch in den Archiven Schwyz. Nidwalden und Solothurn.j Rathsboten: Luccrn, Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Heinrich Flekcnstein, Ritter, alt-Schulthciß; Sebastian Feer, Panncrherr; Jost Holdermeher, Sekelmcister und des Raths, Uri, Hans Jakob Troger, Statthalter; Melchior Spitz, Fähnrich und des Raths, Schwyz. Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammanu und Panncrherr; Kaspar Abyberg, alt-Landammann, Untcrwaldcn Johann Roßachcr, Landammann ob dem Wald; Johann Waser, Ritter, alt-Laudammann nid dem Wald, Zug, Hauptmann öl. Essener, des Raths. Freiburg, Pancraz Wild; Martin Gottrow, beide Sekelmcister und des Raths. Solothurn, Stephan Schwallcr, Schultheiß; Wolfgang Degenscher, des Raths, Bezüglich der engern Verbindung zwischen den Vll katholischen Orten gehen die Instructionen einstimmig dahin, daß man die vorgeschlagene Verpflichtung und „Brüderschaft" der katholischen Orte Gott Octobcr l58li. !>5.ss dem All.nächtigen, seiner würdigen Mntter Maria und dem ganzen himmlischen Heer zu Lab und Ehre, dem Vaterland zum Traft und zur Wohlfahrt, allen guten Freunden und Glaubensgenossen zur Freude, den mißgünstigen und hochmüthigcn „Stiefbrüdern" aber zum Schrcken, mit besondcrm Verlangen erwarte, Der Entwurf zu diesem Bündnis wird jedem Boten abschriftlich mitgetheilt, *) Damit aber dieses gottselige Werk desto mehr Ansehen gewinne und die verbündeten Orte um so mehr Glük und Heil von Gott erlangen, und damit cS ihnen überhaupt zur Wohlfahrt gereiche, so wird einstimmig beschlossen, sich in der heutigen Nacht mit einer ordentlichen christlichen Ponitcnz und Beicht dazu vorzubereiten und morgens während der feierlichen hl, Messe von der hl, Dreifaltigkeit von der Hand des päpstlichen Legaten das hl, Sacramcnt zu empfangen und darauf die beschlossene Verpflichtung **) mit öffentlichem Eidschwur zu dekräftigen, I». Die Instructionen lauten einstimmig dahin, daß man nunmehr genügende Ursache habe, denen von Mühlhausen die Bünde herauszugeben ; dieses soll jedoch in angemessener Form geschehen Jedes Ort soll demnach seinen Bnndesbrief mit Mnhlhausen auf bevorstehenden Tag zu Baden schiken, damit daselbst die Uebergabe gemacht werde, «. Der neu erwählte Nuntius Santonio, Bischof zu Tricar'icv präsentiert sich (Credcnzbrief vom l7, August), vermeldet des Papstes väterlichen segcn, Gruß und gnädige Gesinnung gegen die VU Orte, ihre Hausgenossen, Weiber. Kinder, Unterthaneu, Land und Leute und erbietet sich, in allen ihren Anliegen ihnen väterlich beholfen und berathen zu sein, vornehmlich in Neformation geistlicher Personen und andern geistlichen Sachen, und bittet, auch mit der weltlichen Macht, wo cS nöthig würde, mitzuwirken; er erwartet, daß man alle Anliegen an ihn bringe, wo er dann nicht ermangeln werde, nach bestem Vermögen zu handeln. Diese wohlwollenden Anerbieten und Zusicherungen werden angemessen verdankt; auch werden ihm der Handel bezüglich des Bischofs von Basel, daS Eolleginm zu Mahland und dessen Proeurator Ambrosius Fornerius von Frciburg, sowie die Angelegenheit wegen der Propste! Torello zu Lauis insbesondere anempfohlen. Jedes Ort soll seinen Gesandten auf nächsten Tag zu Baden Instructionen ertheilcn, was mit Bern bezüglich seines savohischcn Gebiets und in Betreff der Genfer mit denen man nichts mehr zu schassen haben will, gesprochen werden soll, und wie man bedauere daß es den katholischen Orten den Kornkauf entziehe und den Genfern zuwende, ungeachtet seine Bünde mit den Eidgenossen älter und Bern durch dieselben groß geworden sei. «. Auch über den Bündncrhandcl sollen die Gesandten instruiert werden, damit man sich zu verhalten weiß, wenn die Bündner Antwort begehren sollte.., k. (S. u. Vier ennetbir^Vogt, überh.), K. (S. u. Mainthal). I. Den Gesandten von Schwhz werden Aufträge in Betreff der Stadt Rapperswhl ertheilt wegen der Drohungen eines gürchcrs und eineS BündnerS, diesen Ort in ihre Gewalt bringen zu wollen, I. lieber Besezung der bischöflich-constanzisthen Vogteien mit katholischen Eidgenossen, ferner was mit den Chorherren von Zurzach wegen eineS Pfarrers nach Klingnau zu sprechen sei, endlich über die klingnauische Angelegenheit sollen die Gesandten nach Baden instruiert werden, k. Der savohische Ambassador, Herr von "ambert beklagt sich daß sein Fürst seit einiger Zeit in der Eidgenossenschaft verunglimpft worden, indem ausgestreut werde er beabsichtige einen Krieg gegen Bern oder die Stadt Genf, unternehme viele böse Neuerungen entgegen Brief und Sieget und trage au der großen Theurnug und „andern" Unruhen in der .) «lnmerkun., im LucernererenN 'lar: Iii ab.,et,ort vor Rbätten vnd Hundertte» Mittwochen vor Dionisii (8. O.tob,) ,58,!; b.ypt daby vnd «fallt ...ynen „nedigen Herren vß dermoßen .voll, «) Beilaqe Nr, 29, Der Goldene oder Borromäische Bund; .1, .i, 5. O.lober ,58«, W5 Oktober t5W, Eidgenossenschaft die Schuld; dem Herzog geschehe dadurch Unrecht ; den» auf das Gesuch der XU Orte habe er gutwillig dcu Berneru und Genfer» den Kornkauf bewilligt; wer aber die Theurung mache, Korn aufschütte, andern zu Hülfe ziehe, mit offenen Fähnchen Krieg anfange, wo kein Gegner sich zeige, sei jedermann bekannt, so daß es keiner weitern Erklärung bedürfe; er bitte daher, man möchte den Herzog gehörigen Orts entschuldigen, — Wird in den Abschied genommen, l. Jeder Gesandte soll an seine Obern berichten, unter welchen Feierlichkeiten der gestern beschlossene Bundesschwur heute Sonntag (5, Oktober) vollzogen worden und wie der Nuntius im Namen des Papsts so gar väterlich, gnädig und freundlich zugesprochen und ermuntert und ein gar köstliches und herrliches „Jmbismal" gegeben hat, *) Man sehe auch in, Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Deutsche gem. Vogteien überh I, Art, It, Beseznng der bischöff. constanz. Vogteien. Grafschuft Bade», >. Art 2»7, Locales, tUier eunetb. Nogteicn überh. Art. 2t>:i, Verkehr mit Mayland. Laudvogtei Mainthal. Art. 47l>. Iustizsachcn, 733. Gemein - eidgenössische Tagsazung, Baden >2. October. Staatsarchiv Lucern. Allgcm, Absch, Bd. 497, iAuch in den Archiven Zürich, Bern, Schwpz, GlarnS, Freilmrg, Soletburn und Äarau.I Gesandte: Zürich, Heinrich Thommann, alt-Sekelmeister; Hans Keller, Obmann, beide des Raths, Bern, Anton Gasser; Johannes von Büren, beide Benner und des Raths. Lucern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß; Jost Holdcrmeyer, Sekclmcistcr und des Raths, Uri, Ambrosius Püntiuer, Ritter, Landammann, Schwhz. Christoph Schorns, Ritter, alt-Landammaun und Pannerherr; Kaspar Abhberg, alt-Landammann, Untcrwalden, Johann Roßacher, Landammann ob dem Wald; MelchiorLussi, Ritter, Landammann nid dem Wald, Zug, Hauptmann Jakob Widmer, des Raths, Glarus, Ludwig Wichser, Landammann, Basel, Remigius Fäsch; Melchior Hornlocher, beide des Raths, Freiburg. Peter Krn- menstol; Hans Mehcr, Burgermeister, beide des Raths, Solothurn, Stephan Schwaller, Schultheiß; Wolfgang Degenscher, des Raths, Schaffhauseir, Dietegen von Wilkenberg, Burgermeister; l)r, HanS Konrad Meher, alt-Burgermeister, Appenzell, Johannes von Heimen, Landammann. t». (S. u. Baden). Iv. (S, u, Lams), «. Lucern macht Anzug, daß der auf lezter Jahrrcchnung gefaßte Beschluß in Betreff der armen presthaften und der gesunden Bettler, Landstreicher und Gcngler in einigen Orten, besonders an den Grenzen, nicht gehörig gehandhabt werde. Darauf wird erkannt, dah dem benannten Beschluß überall nachgelebt werden solle; auch wird an alle Landvögte und Zugewandten der ernste Befehl erlassen, die Pässe fleißig zu bewachen, damit keine fremden Bettler und Landstreicher hindurchkommen, «t. Gegenwärtige Tagsazung wurde vorzüglich deswegen ausgeschrieben, weil die ennet- birgischen Landvögtc sich bitter beklageil über die im Mahländischen neuerdings wieder erlassenen scharfen ") Luccrnerereniplar lvi. 2Z7 -- 24l, Beschreibung der Feierlichkeiten beim Empfang des Nuntius, der dabei gehaltenen Reden, des Gottesdienstes, der Gastereien u, s. w. Octobcr l566. 957 Mandate in Betreff des Kornkaufs und über deren strenge Vollziehung durch die mahländischen Beamten, und gleichzeitig die Beschwerden der Unterthanen schriftlich eingegeben und dringend um Abhülfe gebeten haben. Nach Verlesung der Klagartikcl und nachdem die Gesandten der katholischen Orte bemerkt, daß sie bereits beim Gubcrnator von Mahland und beim spanischen Gesandten dießfallsige Reclamationen erhoben haben, daß aber noch keine Antwort hierüber eingelangt sei, werden die Klagartikcl dem spani scheu Gesandten Pompejus vom Kreuz mitgctheilt. Dieser sucht die getroffenen Maßregeln durch den im Herzogthum herrschenden Getraidemangcl zu entschuldigen, - Weil mau aber einsieht, daß die Roth groß ist und längerer Verzug noch verderblicher werden könnte, so wird dem Ambassador aufgetragen, beförderlich für Aufhebung des Mandats und Oeffnung des freien Passes gemäß Verträgen zu sorgen; auch wcrdcu Landammann Püntincr von Uri und Degenscher von Solothurn sogleich an den Gubcrnator abgeordnet, um bei ihm mit allem Ernst anzuhalten, daß die Mandate abgeschafft und der freie Transit laut Versprechen wieder bewilligt werde, und eine Antwort von ihm zu begehren. Auf den Fall jedoch, daß die beiden Gesandten nichts ersprießliches auswirken sollten, soll inzwischen jedes Ort überlegen, ob man Gegenrecht halten wolle durch Sperrung der Ausfuhr von Holz, Lohrinde, Kohlen, Fischen u, a, m,. welche Gegenstände die Mayländer nicht entbehren können, e. (S. u. Mamthal). t". (S, u. Sargans), x. (S, ». Baden). I». Von den an Graf Hanuibal von Hohencms abgeordneten Gesandten wurde gegen eine Gegcnvcrschrcibung die AusHingabe der „Rcstzcddel" der Hauptlcute Zwcher und Jcger ausgewirkt; der Restzeddel des Hauptmann Ieger sammt einer Abschrift der Verschreibung soll im Schloß zu Badeil deponiert werden, t. Die vorder-österreichischen Gesandten bringen vor, daß und warum sie keine Vollmachten vom Erzherzog erhalten haben, bemerken aber, daß derselbe ganz ungern sich mit den Eidgenossen in einen Proceß einlassen würde und sich in Bezug auf die Kaufleute an den Vertrag von 1561 halten werde Die Abordnung eines Ausschusses an sie. um eine Verständigung zu erzielen, bleibt ohne Erfolg, weil die Gesandten eben mit keinen weiter» Vollmachten versehen sind; daher wird ihnen auf künftige Tagleistuuq am W November „Tag angesezt", Die Gesandten von Basel bemerken hiebei, daß Basel, well es dem fünfundzwanzigjährigen Vertrag nie beigetreten sei, seineu Kaufleuten verboten habe, den neuen stoll zu entrichten - Hierauf geben d,c Kant- und Gcwerbslcutc der Eidgenossenschaft ihren Vm tvaa sch'- stlich ein und dann ebenso die österreichischen Commitssarien ihre Gegenantwort auf denselben, welche beide in den Abschied genommen werden, Die Inhaber des Salzbrunnens zu Moutiers und der Erzgruben zu Taramasse in Savoycn beschweren sich gegen den Herzog von Savohen. daß er sich Einariffe in ihre Gerechtigkeiten erlaube, und begehren, ihnen zum Rechten zu verhelfe,.. Der savohisthc Gesandte gibt seine Antwort auf die ihm mitgetheilten Beschwerde» schriftlich ein. in welcher er zu be- . ... in dieser Sacke, sowie in allen andern, nichts gethan, als wozu er Fug weisen ,ucht, daß der Herzog >u oie,^ ^ < . . ' . ^ und Recht habe und daß die Kläger sich Vcrlezungcn des Lehenvertrages vom 1, Januar 1-M9 schuldig ' , Antwort werden in den Abschied genommen, t. Die auf lczter Jahrrechnung ^ ,,>,„>„>!> Bch.ch, »»,..!» m!d "s-studl'«-f >-u^ -l'-r Bußen NN» „ V -rch -idi,,.,,» St..ilizki!°,., Miel »nd ^ Aufhebung von Beschlüssen, Beiständer bei Processen u, a. m. für alle Vogteien awn, > PPe a i , wesentlichen Modificationen einstimmig bestätigt und zu ' . ^ , ^^„n also: 1) Die andern mitregierenden Orte sollen keinen Landvogt aufreiten K'vilstl'n nnd lautet nuii ^ .1 oder einen Gesandten nebe., sich NM lassen, der seine Erwählung durch Geld oder Umtriebe zu Stande Oktober 1586, gebracht hat; das betreffende Ori soll selbe an Ehre und Gut bestrafen und andere au deren Stelle wählen; die Unlcrthanen sind nicht verpflichtet, solchen zu schwören, 2> Beim Aufritt jedes LandvogtS sollen zwei ans dem Rath zu Lauis und von Mcndris und ans den sieben Mitrichtcrn zu LuggaruS und im Mainthal bezeichnet werden, welche bei Anlegen der Bußen gegenwärtig sein sollen, damit keine Bußen ohne ihr Wissen von den Amtsleuten angelegt werden; die Verordneten sollen auch einen Urbar haben, in welchen alle Bußen und Verkommnisse eingetragen werden, und welcher den Gesandten auf der Jahrrechnung vorgelegt werden soll, Wenn aber die Amtslcute und Richter ohne Wissen der Verordneten Bußen und Thädigung machen, so sind leztere bei ihren geschworuen Eiden verpflichtet, auf der Jahrrechnung den .Gesandten davon Anzeige zu machen und darüber zu wachen, daß der Kammer nichts entgehe; die Kanzler sollen bei ihren Eiden den Amtsleuten und Verordneten alle Klagen und Proeessc getreulich mittheilen, widrigen Falls sie an Ehre und Gut bestraft werden, Die Landvögte, Amtslentc, Gesandten und Mitrichtcr dieß- und jenseits deS GebirgS sollen von Urtheilcn, Bestätigungen, Liberationen u, s, w. weder Miel noch Gabeil, sondern nur ihr ordentliches GcrichtSgeld nehmen; die Fürsprecher und Konsuln sollen in Zukunft alle zwei Jahre beim Aufritt der Laudvögte einen Eid schwören, weder Miel noch Gaben den Amtsleuten oder Gesandten anzubieten, weder heimlich noch öffentlich ; jeder Unterthan ist verpflichtet, alle jene, so Mict und Gaben von Urtheilcn angeboten oder gegeben haben, den Verordneten zu verklagen, welche dann schuldig sind, den Gesandten auf der Jahrrechnung davon Anzeige zu machen; die Fehlbaren sollen sodann bestraft und deren Hab und Gut confiSeiert werden, wovon die Hälfte der Obrigkeit, ein Bierthcil dem Angeber und ein Vicrtheil dem Spital zufällt; die Verordneten sollen jene Amtölente, welche Miel und Gaben genommen haben, an Zürich und Lucern Ichriftlich vcrzeigen, damit sie an Ehre und Gut bestraft werden, 4> Alle zwei Jahre beim Aufritt der Landvögte sollen die Gesandten den Unterthanen anzeigen lassen, daß alle Fürsprecher, Proeuratorcn n, s, w, keine andern Steuern oder Beschwerden, als wozu sie von Rechts wegen verpflichtet sind, auflegeil dürfen bei hoher Strafe, 5) Die Obrigkeiten sollen ihre Gesandten nach Gefallen entschädigen; diese erhalten dann noch die üblichen „Verehrungen" bei Verleihung der Zölle und GelcitSbüchsen; alle andern Miet und Gaben von Urtheilcn u, dgl, sind verboten, 6) Alle Appellationen gehören vor die Landvögte und von da vor die Gesandten auf der Jahrrechnung; bei ausgefällten Urtheilcn soll eS verbleiben; daher dürfen einzelne Parteien nicht mehr von Ort zu Ort um andere Urtheile anhalten; im Fall aber eine Partei neue Rechtsamen aufgefunden hat, kann sie unter Verkündung an ihre Gegenpartei auf einem Tag zu Badeil an die eidgenössischen Gesandten gelangen; was dann hier erkannt wird, dabei soll cS gänzlich verbleiben, 7) Die Gesandteil auf den ennetbirgischen Jahrrechnungen dürfen keine Erkanntnisse, die dießcitS des GebirgS in den Orten oder auf Tagen ergangen sind, aufheben; sie sollen auch laut der alten Saznngen keine Todschläger zu liberieren die Befugnis; haben, sondern solcherlei Gesuche sollen an die Orte gebracht werden, 6) Diese Verordnung lind Sazung sollen die Obrigkeiten vor ihren höchsten Gewalten verlesen und jedermann ermahnen lassen, derselben nachzuleben; die Gesandten auf beiden Jahrrechnungen zu Baden und Lauis sollen einen Eid schwören, sie zu halten; auch sollen in Zukunft obbenannte Artikel unverändert bleiben, 9> Die LandeSordnnng der Landgrafschaft Thurgau wird verlesen und gänzlich bestätigt, lfl) Weil bisher im Thurgau durch den Landvogt oder das Landgericht oder die Niedern Gerichte mancherlei Verzögerungen bei Urtheilcn vorgekommen, wodurch der gemeine Mann in große Kosten gerathen ist, so soll in Zukunft nicht mehr weiter als bis auf das dritte Gericht Verschiebung Oktober .586, l)59 genommen werden, ll) Die Parteien dürfen in Zukunft bei Processen nur Einen Beistand haben, Läßt sich beweisen, das ein Beistand oder Fürsprecher eine Partei zu appellieren aufgcstiftet habe, so ist er verpflichtet, dieser Partei die Kosten zu bezahlen,- >»». (S. u. Luggarns und Mainthal). «. Das Gesuch des Landammann Lnssi von Untcrwaldcn um Fenster und Wappen in sein neues Hans wird wieder in den Abschied genommen, «. (S, u. Luggarns). >». Es wird ein anderer Tag nach Bade» auf den 30. No vcmber angcsezt, «t Ein Vortrag des Balthasar von Grissach, worin er den König von Frankreich über das Ausbleiben der verfallenen Zahlungen entschuldigt und versichert, das der König wünsche, seiner Verpflichtung recht bald nachkommen zu können, wird ml rokoron.Inn. genommen. Man sebe auch im Abschnitte Herrschafts»ngcle.ze»heite» - Deutsche gem Vogtcien überk Grafschaft SarganS. Grafschaft Bade» Vier ennetb. Vogteieu. überh Landvogtei Lauis Luggarns und Mainthal Landvogtei Lnggarus Landvogtei Mainthal. r Art, 48, Polizeiliches, Art, l>3, Anitanv wegen Wartan. » Art, tK8, Stifte nno Klöster, a, Art, 2<>4, Verkebr mit Moyland, d, Art, 340. Justizsachcn, in. Art, 34. Justizsachen, <>. Art. t44, Rechnungssachen. « Art, 50k, Unterstuznngen, >, Art. 24, Justizsachen, !5, Art, 208, LocaleS, I. Art, t0I, Justizsachcn. 75«. Conferenz der VII katholischen Orte, *) Lucern October — Ä ?tovember mtten - Bern, Territoriunr. — Päpstliche Brevier, Nr. H7. — Niüblheluscr-Akten. Staatsarchiv Lucern. » ». Beschwerdcartikel der Stadt Freiburg gegen Berit - l ) Dem Prior und Convent der Augustiner ^ Neben zu Eorseaux vorenthalten, 2) Den Barfnßcrherren sei eiil Stük zu Freiburg werde cm Tin, ° Reben durch die von Bern abgesprochen worden, ungeachtet „e vor dem Landvogt von Ch.llon den Protest aewonncn hatten 3) Durch den Herrn von Blonah seien alle in seiner Herrschaft gelegenen Güter des Eerrn von Attalens zu Händen gezogen worden, weshalb der leztcre mit Weib und Kind weggezogen sei und sein Eiqenthum Freiburg anbefohlen habe, 4) Den freibnrgischen Angehörigen werde in Bern ' , - so habe unter anderm der Großweibel von Bern gegen jemanden geäußert, mit trozigcn Worten begegnet» ,o yuv . ^ . e e ^ ^ wenn die V katholischen Orte nicht waren, so wollten die Bcrncr bald die Frc.bnrger heimsuchen; doch so möchten sie sich wohl versehen, denn sie halten sie nicht mehr für Eidgenossen, Mitbürger und Brüder, 5) Ebenso habe auch der Schultheiß von Thun gar chrverlezlichc Scheltworte gegen Frcibnrg ausgestoßen; .n os anev über dieses und anderes genügende Kundschaften habe, so werde doch stets alles in Abrede gestellt li> Wie der Landvogt von Trachsclwald jüngst zu Hnttwhl dem ab dem Vll-örtischen Tag zu Lu- eern heimkehrende,, freibnrgischen Gesandten Paneraz Wild begegnet sei, sei wohl zu beherzigen, 7) Die Drohungen des SpitalmcisterS von Bern gegen einen freibnrgischen Untertban deuten darauf hin. daß dic Berncr in kurzem Freiburg überfallen und daselbst „Hansen" wollen, 8) Die Kr.egölente, die kürzlich °)?-Der Abschied konnte nickst anf .zeninoen weiden. Oktober 1580. in den Zusaz nach Genf gezogen, haben sich gar unfreundlich gegen die frciburgischen Unterthancn benommen, ihnen Gänse und Hühner erschossen, mit ihren Spießen ein Kreuz an der Straße umgestossen und mit ihren Hakenbüchsen denen gedroht, welche sie davon abgemahnt. Dagegen habe man sich über die Kriegsleute von Zürich, welche ebenfalls durchmarschicrt seien, nicht zu beklagen, indem diese niemanden beleidiget haben, I». An den Papst wird eine Zuschrift «I, cl. 20, Octobcr erlassen, betreffend flaut Antwort dcv Papstes vom 12, Dccemb, sS, Absch, Lucern, 0, Februar 1587!) die Ankunft des Nuntius, Bischofs von Tricarico, Abschließung des neuen Bündnisses und Empfehlung des Ambrosius Fornaro für eine Pension, « . Die VII katbolischen Orte stimmt Appenzell künden der Stadt Müblhausen den Bund auf durch folgende Zuschrift, Wir Schnlthcissen, Landt Aman», Llein mW grosse Nlint mW gemeinden „achbemelltcr Orten Loblicher Eidtgnoßschafft, Nanilich Lacern, Vry, Schnn,», Biwerwalldcn Ob vnnd Nidt dem Kheran ivalld, Zag mit den, vßercn ainpt, Frhbnrg, Solothurn vnd Appenzell, Enbiettend Nech den, Bürger,„cister, dem Nhaat vnd ganßcr gcnieind der Statt Mütlhnscn Bnnscrc» grüß mW thand Nech dal», zn müsse», Wie das mir vnngezwnfflct ihr Nech selbs mall ziicrinnerli wnßendt, aiöllicher inaßen ihr Borzhttcn »ff Hemer Hoch mW trnngenlicheS warben und anuerbietten von vnnseren Lieben Borderen vnnd a„,weren Ortten meer in den Lablichen Eidlgnassische» Pnndt vß sonnderer fründtschafft uff- und angenommen morden, auch „litt maS Oinnlitlon vnnd Vorbel)nllt Neiverthalbcn solliches beschcchcn, vnnd wie hoch ihr Nech gegen Bans mW den mindern Ortten verpflicht und verbunden, gelopt mW geschmoren, demselbigen in allen thrüwe» nachzckhon, me» mW zngeläbcn, sainpt anderen, Hachen, und vilfalltigen, erbiettcn „wer, wie Hoch mW Bill Nech an viinscr Fründtschafft gelngen, vor und »ach beschechcn, Da mir vnns mall Bcrsechen, ihr anireadt deßselbigen ynngcdcnk gcsyn und Helten sollichen, Pnndt und llcwe- ren, Hachen Bersprcche», nn,S ihr gelopt und geschworen, statt gcthann und dnssclbig an BnnS gehalten, Diean>l aber Bims das wider- spill begegnet, Habendi wir den Pmwt für BnnS genommen, Densclbigen dnrchgeläsen, dargegcn Hemer Handlung gegen BnnS, und die Hachbewcglichen wichtigen Ursachen, mitt mällichcn ihr Nech bis, PnndlS halben vnnd in nnnderen Dingen sHicrinncn BnaonnStten zenicllden, sonder ihr werden »ech deren selbs «voll zu erinnern anißcn) gegen BnnS vergriffen, und den Pnndt vcrwürckt, mich eigentlich betracht und crdnret; sindendt allso, das Bnns weder thnnlich noch nnhlich sige, Berncr nrit Nech in sallichen, Pnndt zestan, v,w das wir ganß voilkhomene gnngsannne fng und Brsach habendi, llech denselbigen vffzesagen, abzekhünden und hinns, zcgeben, Wie dann mir Hiemitt thnndt und llech svllichc» Jet, gewellte,, Pnndt Bffsagendt, abkhündcnt vnd die Orij-innlin deßselbigen, so wir hinder Vnns gehept, nachdem mir Bnnsre Leren Sigell darab geschnitten, »ech hiemitt vßhin gcbendt vnd iiberschickendt. Erkhennendt BnnS anch alle, der Ebben vnnd Pflichten, mitt denen mir Nech bißhaar vß Krafft salliches PnndtS verpflicht und verbnndcn gewesen, gegen Nech allerdings geledigct, gnitt vnd Los, shn, mitt begäre», das ihr in», meer Bnns Bnnscre Leren Sigell, so am, den, Original des, PnndtbricffS, den ihr hinder llech haben, hangcnt, b„ Zeiger» dis, allein Bnnscren m»b Aeßcrzcllte Handlung abgevertigetten LönfferS Polten onch mi- dernmb nberschickend. Ar überschickend s» aber oder nit, so ,vollen wir doch BnnS hiemitt erbitteret und vor mengklichein protestiert haben, da» Bnnser Bcrstand sue, das ob glichmvll ihr Bnnsere Leren Sigell an dise», Originall »och über das behiellteiw vnd nit über- schichtend, dise Bffsagnng vnd Quittung deß PnndlS gegen Nech „üt desto,„indcr A» Krcffte» blbben vnd allso der Pnndt, wie abgehört, vnserthalb gegen üch unnütz vnd krafftlaß sin solle. Bezügendc vor inengklichem, das solliches von Bnns »itt vß geringen sonder kränge,wichen Brsachcn vnd llcwerem selbs eignen, villfalltigen Berschnllden vnd Brsach gebe» bcschicht; dieivhl aber ihr Bnns vnd Bnnser Fründtschafft so gar veracbt, halt Bnns anders zethnndt noch vcrner allso zn überscchen nit zn gednlldcn sin Möllen, Bund deß z» Brkhnndt ist diser Brieff init Bnnser gethriiwen Lieben Endtgnossen der Statt Lucer,, Sccrect ynnsigcll A» Bnnser aller Namen besiglet und geben. Den Birrtten tag MonattS Nnvnnbri«, do man znllt Fünffzehcnhnndert achzig vnd sechs Aar. Annicrknng. Der Bollständigteit und des bessern Berständnisses wegen gebe» wir noch folgende den, Coneept der BundeSab- knndung beigesiigtc Notiz. „Dis, sind die grüiw vnd vrsachc» der Pnndsabtündnng, »ne wol nianS An der nbtündung nit gemeldet". 1) Am Lappclcrkrieg seien sie (die van Mühlhansen) mit offenem Panner wider Bünde, Eid und Ehre als Feinde ander die V Orte gezogen. 2) Im Lahr lö7t! seien sie mit Pfalzgraf Casimir snmnit den Bernern ander den König von Frankreich und die damals in, französischen Dienst Oktober 1586. 7S7. Konferenz der IV evangelischen Städte, Aarau 2«. Qetober. Gtaatsarct>iv ZürictD. Absch. Bd. Nr. 1?t>. f«»« >».» 77"" 777- 7" 7' 7,7"" ii-Ii -in- T...»»'>,>».«, um »» S-«, m.I,. N-»d.„k »cw> befindlichen kuppen der VI. Orte m.d Appenzells gezogen, ganz wider den ewigen frieden, ivider die geschivorneii Winde. Beiträge ^ ^ von Mnhlhansen Bnnd. in welchem dcntlich entlialten, daß sie in keinen fremden Krieg m,d de» Landfrieden »nd besonders wwei ocn> ^ ^ ^ ^ , Neren Mehrheit Wissen lind Willen. Im Jahr tt>82 haben sie benanntem Casimir aber, ziehen sollen, ohne der nbrigeii Orte oder oeren / «Nf« iii Cölii, »nd dem „abgefallenen, trenloscn meineidigen" Bischof Gebhard Trnchsesi zu mal» ihre Leute zuziehe» lassen wider me ^»>1 > ^, ,, , ^ ^ . ^ katbolischen Religion, 4> Aiis eiiiem Tag zn Aarmi 1a8» haben sie mit den IV lutherischen Vlilfc, znr»uter0rukniig der i-tift und der ra 1 ^ , v > - ^ ^ ° „ . , . .„„inirlert und, als ihre Gesaiidteii wieder heimgekehrt, sogleich an die Zünfte den Befehl erlassen, «tädten wider die V katholische» Orte consp>" ^ r, , , , die katholischen Orte haben blutige Anschlage wider sie gemacht s damit haben sie w>- sich z» rnstim und bemehrt zn machen, oorgei c, , ^ , ,, ^ ^ „ " iriirliarkeit, die V Orte unverdienter Weise verdachtigt und ihre Bürgerschaft ander sie aiis der allen Grund der Wahrheit, wider alle ^ , s ,e» v rte . aniui zu l )nen ' Wären" nicht ohne große Gefahr für deren Leben empfangen, sie nicht anhören wollen, son Feinde „mit großem Geboch, ußgezumen ^ . . , ,, .....nijscheii Orte ihre „Widerwärtigen" genannt, der» auf's höchste getrozet »ich die katho »,a>en ^ , >. n ^ ^ Oktober 1583, und weit man zu der erforderlichen Menge Truppen weder zu Genf noch auf bernerischem Gebiete genügenden Proviant aufzutreiben vermöchte. Um aber dennoch nicht unthätig zu sein, wird für rathsam erachtet, im Namen der beiden Städte Zürich und Bern an den Herzog von Savohen ein Schreibe» (31, October) zu erlassen, mit der freundlichen und ernsten Bitte und Ermahnung, er möchte den Gcwalt- thäligkciten seiner Amtsleute gegen die Stadl Genf Einhalt thuu, den Genfern den Bezug ihrer eigene» Früchte ab ihren im Savoyischen tiegenden Gütern, sowie freien Handel und Wandel gestatten und gemäß des Spruchs zu Baden, den auch er angenommen habe, den übereingekommenen Weg gütlichen oder rechtlichen Abkommens einschlagen, indem mau bei fortdauernden Feindseligkeiten und Plakereien nicht unterlassen könnte, den Genfern gemäß Bündniß und Verpflichtung beizustehen. Je nach dem Erfolg dieses Schreibens will man sich über das fernere Verhalten verständigen. Inzwischen soll man den Hauptleuten ungefähr folgenden Bescheid geben: Man lasse es einsweilcn bei den ihnen ertheilten Befehlen verbleiben; man ermahne sie, ihre Knechte zu begütigen, den Herzog nicht zu reizen noch einen Ausfall zu unternehmen, wenn ihnen keine Veranlassung dazu gegeben werde und „wenn sie Ehren halber hinter den Mauern bleiben können"; denn es sei bald etwas angefangen, aus welchem später nur Verlegenheiten erfolgen; übrigens werde man dafür sorgen, daß ihnen außer dem Getraide, welches von Mühlbausen und Basel unterwegs sei, noch einige hundert Stüke Vieb u, a, m, zugeführt werden. Ebenso will man unter Mittheilung dessen, was man mit dem König von Frankreich zu unterhandeln vorhat, an die Stadt Genf schreiben, daß man sich dieses Mangels an Proviant bei ihr nicht versehen habe, daß man ihr aber so viel möglich auszuhelfen suchen werde, daß sie übrigens ohne dringende Roth keinen Ausfall unternehmen, sondern des Herzogs Antwort abwarten möchte, indem man der Hoffnung lebe, daß inzwischen durch die Gnade Gottes oder durch Vermittlung „anderer gutherziger Leute" sich die Sache besser gestatten werde, I». Und weil der König von Frankreich mit den beiden Städten Bern und Solothurn bezüglich der Stadt Genf in einem VertragSverhältniß steht und ihm an dieser Stadt nicht wenig gelegen sein muß, wird für rathsam und nöthig erachtet, demselben so bald möglich über diese Verhältnisse Mitthcilung zu machen, ihn an jenen Vertrag zu erinnern und ihn zu bitten, das zum Unterhalt des Zusazcs hinterlegte Geld zu verabfolgen, indem man so des Königs Intention vernehmen und ihm dadurch bald Veranlassung gegeben würde, vermittelnd aufzuireten, Bern übernimmt die Abordnung einer vertrauten Person an den König, um demselben in seinem und Zürichs Namen das nöthige vorzustellen und gleichzeitig die Bewilligung auszuwirken, im Hcrzogthum Burgund für Genf Frucht ankaufen und ausführen zu dürfen. Inzwischen sollen die Gesandten von Basel und Schaffhausen ihre Obern dahin vermögen, daß diese von sich aus ebenfalls au den König von Frankreich schreiben und ihm vorstellen, zu welchen Nachtheilen es ihm und gemeiner Eidgenossenschaft gereichen würde, wenn der Herzog von Savohen sich mit spanischen Truppen verstärken und der Stadt Genf mit Gewalt zusczen sollte, v. Da Herzog Johann Casimir, Pfalzgraf bei Rhein, sich bisher gegen die evangelischen Städte besonders wohlwollend erzeigt hat und ohne Zweifel auch für die Stadt Genf günstig gestimmt sein wird, so soll man in der beiden Städte Zürich und Bern Namen demselben die Veranlassung des ZusazeS in der Stadt Gent und des Herzogs von Savohen Benehmen umständlich auseinander sczen (3, November), ihm »littheilen, was man dieser Sache wegen an den Herzog von Savohen geschrieben und wie man diesen ermahnt habe, die Neuerungen abzuschaffen und zu einem gütlichen Vergleich die Hand zu bieten oder das Recht anzunehmen, um von ihm, un Fall Savohen abschlägige Antwort ertheilen sollte, zu vernehmen, wie er sich Octobei t58K, dabei zu verhalten gedenke, «I. Weil Bern der Stadt Genf am nächsten gelegen ist und für sein Gebiet am meisten zu besorgen hat, wird es ermahnt, auch fernerhin wie bisher wachsam zu sein und im Fall dringender Noth oder eines UeberfaUS denen von Genf beizuspringen und Zürich sogleich davon in Kennt- niß zu sezen, v. In Anbetracht der drohenden Gefahren und der schweren thenren Zeiten und um den Zorn Gottes durch ernsten Kirchgang und durch Gebet zu versöhnen, wird vorgeschlagen, es möchte in den lV Städten beschlossen werden, daß alle Tage in der Woebe, wo man sonst zu predigen pflegt, wenigstens Eine Person aus jeder Haushaltung zum gemeinsamen Gebet in der Kirche sich einfinden solle. 75«. Gemein - eidgenössische Tagsazung. Baden. 3" November. -.««.oarcki» eu.c... Abs». Bd, NN-. S?I. in den «-»!.-« 3»"». «»»- S««»,. -«dw-ld,». 5-.ibm«. Soi°.bu.n u..r Ulrich H.lnri» A,.'»,.«»«», »It.S-lclmnsl... H».,» K.ller, Ob,»»«», b°lb. de« R»,l,°. «... H»„- °»„ B«..», «-„»->; i-dwiz °m «.lach, b-id. b.« S.,dwlz Pfhff.r, «l..», SchullbM, Z°» Kr.p«»„.., R..H.V U. i, »mb.°il..b Pmul».., «««. k.»b»,»,».,.», Muhbim, b.S «»"» «"»-»» «ch°>»°, »l>-b...d°».».-«..; .«». ,»a, «bbb.r», MM. .»-«»,»»,,,, °b d.m W »ld> H.„« MM. ,d»mm°»„ >md P.»,,»rd.,, >.,b d»,,. Zu^b.,» B-ch,S..W s»„ib°., Gl.....', Sudwig «lchs», Z.l.l, «..»»,« «»,».; M-lch... b.,d, b.-R.»>b, F..lb...z Ptt°> K...m°«st.< ,.»b d.° «..ch.v k.r.u, . .. . r.enn nom Staat, Stadtschreiber. Schafs Hausen, l)r. HanS Konrad Aregger, se e >ne>, cr, .aane -innftmeistcr und deS Raths, A p p en zel l, Johann von Heimen, Mevcr, Bürgermeister; Georg Mader, Zunstmcinei . pandammann. gandvogt Dcgenscher von Solothurn, die ab lcztem Tage ^udammann Pnntme. von M. und . I ^ durch das Herzogthnm sowie über nach May and waien a geor nc w , Unterthanen beim Gubernator Beschwerde zu andere Artikel und Neuerungen W^^netl^ss ^ ^ z.. verlangen, erstatten nun fuhren und Aufhebung de. ,cha.sen . . Hungen erhaltenen Abschied vor. sowie eine Zuschrift Bericht und legen den über die gepfl-g-n-n^ Rodens Hierauf wird an den Herdes Gnbernators Don Carlo d'Arragon an d.e XOrtt^ ^ g?..eigt sei. es bei der lezt zog geantwortet: Man danke »um da ,^^^,'zu lassen; man ermahne ihn aber auch ganz lährigen Verständigung in Betreff des ^an'» Beschwerden abzuhelfen und ernstlich, die erlassene.. Mandate wieder ^son.e ihn „nd seine lln.erthanen gute ^renndtchaft >ii ,d Na .1fl>a>schart zu ^ q,,^^-s^or Pompejus zum Kreuz bei seiner Ankunft drin- auch thun. Auch will man .en ^ beschwerlichen andern Artikel, besonders das Mandat, gend ersuchen, beim Herzog seiner Bemühungen beförderlichst an Uri zu berichten, sobald "'^'^wcherrufe n.^ubn d s^es^^^ ^ j^s Ort. im Fall bis zu knnf- Inzwischen ,oll dieses ,e er Antwort vom Herzog nicht erfolgen sollte, mit allem Ernst darüber tigcr Tagleistnng eine entsprechende Anlwi-l ^ November 1586, entschließe, wie man in Zukunft gegen die Mailänder sich verhalten und ob man gegen sie Gegenrecht anwenden wolle durch Verbot der Ausfuhr von Holz, Fleisch, Kohlen, Lohrinde, Fischen und anderer Be dürfnisse, damit den armen Unterthanen geholfen werde, — Da sich eine große Anzahl mahländischer Banditen in den ennetbirgischen Landschaften aufhält, die viel Unheil anrichten und die der Herzog gänzlich auszurotten im Sinn hat, so wird vorgeschlagen, denselben das Geleit abzukünden und sie wegzuweisen; man hofft durch diese Maßregel viel eher freien feilen Kauf zu erlangen, — Landammann Pün tiner meldet zum Schluß, daß die Unterthanen zu Lauis, Luggarus, Mendriö und Bellenz, welche vorläufig die Kosten der Gesandtschaft nach Moyland größtentheils ausgelegt haben, um einen Beitrag an dieselben bitten, — Das Gesuch wird abgeschlagen, weil die Gesandtschaft allein ihnen zum Northeil veranstaltet worden und weil die regierenden Orte ohnehin schon große Kosten tragen müssen, k. Abgeordnete der Freigrafschaft Burgund eröffnen: Der König von Spanien anerkenne mit großer Befriedigung die Freundschaft und den Beistand, welchen die Eidgenossen zur Erhaltung seiner Grafschaft Burgund an den Tag gelegt haben, und wünsche sehr, daß die guten Beziehungen zwischen den Eidgenossen und der Grafschaft auch fernerhin fortdauern möchten; denn er habe es sich stets angelegen sein lassen, den Gubernatoren sowohl als den andern Einflußreichen des Landes gute Nachbarschaft und Freundschaft gegen die Eidgenossen anzuempfehlen; inzwischen aber seien diese friedlichen Beziehungen wegen Marchstreitigkeiten zwischen Bern und der Grafschaft etwas getrübt worden; um nun diese langwierigen Mißverständnisse endlich zu beseitigen, habe der König sich entschlosseil, benannten Marchstreit durch einen Rechtsspruch der Eidgenossen, jedoch mit Ausschluß des betheiligtcn Bern, entscheiden zu lassen, welchem sich unterziehen zu wollen der König zum Voraus erkläre; er bitte demnach, die Eidgenossen möchten Com- missarien abordnen, welche in Gegenwart beider Parteien an den streitigen Orten Augenschein einnehmen, die betreffenden Rechtsinnen anhören und untersuchen und darüber berichten sollen, damit, dann die Eidgenossen auf einer ordentlichen Tagsazung den Rechtsspruch erlassen und die Orte und Gegenden, welche die Grafschaft Burgund und das Land der Waadt von einander scheiden, bestimmt angeben und zuthei- len können, Schließlich übergeben sie ein diesen Grenzstrcit betreffendes Schreiben deö Königs Philipp von Spanien, — Weil jedoch die Gesandten von Bern darüber nicht instruiert sind, wird der Handel sä ilmtruomlum genommen, «?. Bezüglich der Grafschaft Burgund bemerkt der spanische Gesandte ferner, daß Bern vorzüglich au den waltenden Differenzen die Schuld trage und auf alle Weise die Mißverständnisse zu unterhalten suche, und verlangt nun, daß auch Bern sich jezt erkläre, ob es dem Spruch der Eidgenossen sich unterziehen wolle, und daß es seinen Amtsleuten und Unterthanen verbiete, vor Erledigung der Sache etwas gegen das burgundische Gebiet und des Königs Rechtsinnen daselbst anzufangen, Die Gesandten von Bern lehnen darauf die Anschuldigung von sich ab, als tragen sie daran die Schuld, daß die streitige Untcrmarchung nnumehr nicht erörtert worden, und begehren, daß man ihnen auch diesen Vortrag in den Abschied gebe, — Nachdem man auch diesen Vortrag des spanischen Gesandten, sowie die Antwort und das Begehren der Gesandten von Bern angehört hat, zu einer Erklärung darüber aber nicht instruiert ist, wird der Handel all instruonllum genommen; Bern wird indes; ermahnt, seine Resolution mit Beförderung nach Zürich zu schiken, «R. Die Verordnung, daß Gesuche von Privat Personen um Schenkung von Fenstern in ihre Häuser in den einzelnen Orten vorzubringen seien, daß aber dergleichen Gesuche für Gotteshäuser, Klöster, Raths-, Gcsellschafts- und Schüzcuhäuscr auf gemein- eidgenössischen Tagen wohl vorgebracht werden dürfen, wird hicmit gänzlich bestätigt. Zugleich wird ver- November liäeit». ordnet, daß an Privatpersonen nicht mehr als 3 Kronen, an Gotteshäuser u. s, w, tl Kronen auf Ein Fenster gegeben werden dürfen, e. Die auf dem lezten Tage in den Abschied genommene Landesordnung zu Abstellung verschiedener Mißbräuche, sowie des „Tröllens" und der Mick und Gaben wird nunmehr von der Mehrheit angenommen, Uri. Schwhz und Glarus wären ebenfalls geneigt, sie anzunehmen, müssen sie jedoch vorerst an die Landsgemeinden bringen. Damit aber in diesen Orten inzwischen nichts gegen diese Landesordnung geschehe, wird an deren Landräthe ganz ernstlich geschrieben, sie möchten sich ebenfalls an die aufgestellte Landesordnung halten. Gleichzeitig wird verordnet, daß dieselbe jährlich von Artikel zu Artikel aus beiden Jahrrechnungen vorgelesen werden soll, damit sich jeder darnach zu verhal ten wisse! auch wird sie allen Landvögten dieß- und jenseits des Gcbirgs zur angemessenen Publieation mitgethcilt und «. (S u. Thurgau). I». Ein Porschlag des Schultheiß Pfhffcr von Lneern. bezüglich der fünfundzwanzigmalhunderttansend (2.500.U00) Kronen, die man für Friedgeld, Pensionen, Anleihen und Sold sammt den verfallenen Zinsen an Frankreich zu fordern hat. wird >n den Abschied genommen. Da die acht Orte ohncdicß eine Gesandtschaft an den König behufs Einforderung der ausstehenden Schulden und Penstonen abzuordnen vorhaben, so soll sich jedes Ort darüber entschließen, ob man diese Gesandten beauftragen wolle, auch über obgenannten Vorschlag mit dem König zu unterhandle.., und seinen Entschluß beförderlichst nach Lueern senden, I. (S. u. Thurgau), (S, u. Lauis), I. Nachdem man den mündlichen und schriftlichen Vortrag der österreichischen Commissarien bezüglich der Ve,chwerden der eidgenössischen Kaufleute vernommen und daraus ersehen hat. daß sie die beiden ersten Artikel der Ueber- einkunst von l561 als fortbestehend betrachten und daß nur nock der dritte Artikel streitig .st, werden Obmann Keller Venner von Büren. Schultheiß Pfhffer, Ammann Schorno und Bürgermeister Meyer ausgegossen, um mit denselben zu unterhandeln. Bei diesen Unterhandln.^., besteben die österreichi- " , . dritte Artikel nur auf die Dauer von fünfundzwanzig Jahren versehen Commissar.en darauf, daß de. orurr « "" / , , , , dak wenn die Eidgenossen nach Ablauf dieser Jahre den Zoll von >n- b.ndl.ch sei, indem es dort hc.pe, vag, wc,». ^ .... ^ ' , « ^ . «^iwu dann wieder gütlich darüber unterhandelt werden solle, und ländigen Maaren nicht mehr gebe» wollen, oauu u ^ ^ ,5^ ^ / ai.Uänaerung dieses Artikels handle; nc wollen nch ledoch der Eidgenossen- ay es in ? emna . . Nachbarschaft dazu verstehen, daß von allen Waa- reu, wc ?c in er ' ig'" ' ^ Die eidgenössischen Eommissarien dringen dagegen auf gänzliche d«.n «li-d mach» dl- °swr.Wsch.» «-mmiss-rl-» »i« Aufhebung des drillen e.r ^ ^ 15^1 es Erzherzogs fo gendcn ^ , besiegelten Vertrags- und Beibrief gänzlich verbleiben ; auch der aufgerichteten und von beiden The .len oe. ,z , ^ , , . . dritte streitige Artikel soll wieder auf fünfundzwanzig Jabre erneuert se.n; demnacb iollen alle Maa en ^ ,, , . .r-^-,p„osstngaft erzeugt und verarbeitet und durch das österreichische Ge- und Guter, welche in der E.dgenosieniwui » r> < ^ , biet in andere Länder verführt werden, nur die Hälfte des fcstgesezten Zolls zu geben guld.g se.n; .... wenn die Eidgenossen diesen Zoll nicht mehr geben wollen, soll ^ --"-u- -- ki.-n, » s,w,»r - Dl-M «kd u, d.n , ' . >,.s. bis zur Ratificat.ou dieser Uebereinkunft der Zoll Nickt weiter ge- ^ zugestellt, daß auch der Zoll zu Seckingen gänzlich abgeschafft, daß der Kornkauf den Eidgenossen frei November 1586, und ungehindert bewilligt, und daß endlich auch Reis, weil er zu den Lebensmitteln gehöre, zollfrei gelassen werde, — Die österreichischen Commissarien begehren dann schriftliche Mittheilung der Klage bezüglich des Zolls zu Seckingen und erklären sich bereit, auch mit Basel eine Verständigung in Betreff des KornkaufS abzuschließen; bezüglich der Zollfreiheit des Reises, sowie der andern Beschwerden der Kauf- leutc, wollen sie an den Erzherzog referieren und dann dessen Resolution jedem Ort schriftlich mitthcilen, >»». Gesandte des Bürgermeisters und Raths der Stadt Mühlhauscn beschweren sich, daß acht Orte ihnen den Bund abgekündct (4, November) und Zurükstellung ihrer Siegel ab dem Bundesbricfe verlangt haben, vbschon die Stadt Mühlhansen stets mit Leib, Ehre, Gut und Blul zur Eidgenossenschaft gehalten habe. Auch Abgeordnete der Gemeinde Mühlhausen drüken ihr herzliches Bedauern über diesen Entschluß der acht Orte aus und bitten um Verzeihung und Rath, wie sie sich zu verhalten habe, indem sie an diesem Handel ohne Schuld und bereit sei, die Schuldigen zu bestrafen. Die Gesandten der acht Orte erklären aber, daß sie von ihrer Instruction nicht abgehen dürfen, daß sie auch das Begehren derer von Mühlhausen nicht in den Abschied nehmen, sondern darüber mündlich an ihre Obern referieren wollen, i». und «». tS. u. Lnggarus), I». Die VII katholischen Orte sammt Appenzell beschließen, wegen der rüksiändigen Zahlungen zwei Gesandte an den König von Frankreich abzuordnen, und ernennen alö solche den Hauptmann Jost Pfyfser von Lueern und den Landammann Püntiner von llri. Die daherigcn Kosten will man vorerst selbst tragen, damit der König den Ernst sehe, sie aber später vom Ambassador wieder einzubringen suchen, «K. Die Gesandten von Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell melden, daß der savohische Ambassador in Zürich das Begehren gestellt habe, man möchte zur Beilegung der Anstände zwischen dem Herzog nnd der Stadt Genf Schiedleute ernennen, worauf dann die von Gens ihre Säze schon ernannt haben, daß aber inzwischen der Herzog Truppen in die festen Pläze gelegt, weßhalb Genf genöthiget worden, ebenfalls eine Besazung in die Stadt zu ziehen; sie anerbieten sich nun, die Anstände gütlich zu vermitteln, entweder durch schriftliche oder mündliche Schritte beim Herzog, Das Gesuch der sechs Schiedorte nehmen die Gesandten der V katholischen Orte in ihren Abschied, obschon sie dieser genkerischen Sache endlich müde zu sein erklären, r. zS, u, Baden), Die Gesandten des Kardinals, Bischofs zu Constanz, eröffnen vor den Gesandten der V katholischen Orte (5i, Deeember)! Nachdem das traurige Unglük sich ereignet habe, daß die Stadt und das Schloß Klingnau abgebrannt sei, und man über Mittel und Weg sich bcrathen, wie den armen Burgern daselbst ein Unterkommen verschafft werden könnte, sei man zulezt darauf gekommen, daß der Bischof und das Domcapitel denen von Klingnau mit einem Vorschuß von 4000 Florin aushelfen möchte; man wisse jedoch, daß der Bilchos gar wenig Einkünfte zu Klingnau besize, indem die Landesobrigkeit den acht die Grafschaft Baden regierenden Orten zustehe, und daß der Abt zu St. Blasien, der Commenthur zu Lcuggcrn, die Chorherren in Zurzach und der Prior zu klonen den größten Thcil ihrer Einkünfte dort haben und daß sonst noch die Untcrthanen der Stift seil einigen Jahren durch Theurung, Armuth und Ungcwitter so sehr zu leiden hotten, daß sie nicht einmal ihren Verpflichtungen nachzukommen vermögen, ja daß die Stift ihnen selbst Vorschüsse zu machen genöthigt gewesen sei; da nun der Bischof bei dem Neubau des Schlosses sehr große Auslagen gehabt, so sei eS ihm unmöglich, weitere Vorschüsse zn machen; damit man jedoch sehe, daß er das scinige zu thu» wünsche, so wolle er denen von Klingnau zu den bereits verabreichten 4W Florin noch 5—600 schenken, nnd erwarte, daß sich die Eidgenossen damit begnügen werden. Sie melde» ferner, daß Statthalter und Rothe an die Stelle deS bezüglich der Religion verdächtigen November t58k. »tjss Vogtö zu Arbon einen andern erwählt haben, und daß, weil auch der Vogt zu Bischofszell Entlassung begehrt habe, das Domcapitel Willens sei. diese Vogtci mit einem Vogt aus de» Ländern und auch die andern so versehen zu lassen, daß kein Grund zu klagen mehr sein werde. Betreffend ferner die Klage, daß die Stift ihre Häuser und Schlösser in Abgang kommen lasse, so habe das Domcapitel schon lange nicht gern gesehen, daß der Stift Gelder und Einkünfte in andere Länder abgeführt und daß seit einigen Jahren gar keine Reparaturen vorgenommen werden; sie werde jedoch in Zukunft soviel möglich die nötigen Verbesserungen vornehmen lassen, sowie bereits mit BischofSzell, Gottlieben und der Reichenau der Anfang gemacht worden sei. Endlich sei jedermann bekannt, wie der gewesene Propst zu Bischofszcll, äVicronimuSKyd, die Stift BischofSzell in eine Schuldenlast von über 20.00» Florin gebracht und wie derselbe noch immer nicht aufgebort habe, die Stift täglich in noch größere Unkosten zu bringen und nach Gefallen verarrestierte Gegenstände zu Händen nehme, daher es an der Zeit se,. denselben gebührend zu bestrafen und seiner ordentlichen Obrigkeit zu überliefern, t. Die VII katholischen Orte machen dem Papst in einer Zuschrift Meldung vom Abschluß des Bündnisses unter ihnen zur Aufrcchthaltung des katholischen Glaubens und von der Aufnahme seines Nuntius. deS Bischofs von Tricarieo, - Daß ein solches Schreiben wirklich erlassen worden, ungeachtet der Abschied davon schweigt, ergibt stch aus folgender Antwort dcS PapsteS: . ..... . .» >,..^tnlieuitt l)en« «tielinnem lVnn fueile vertn.8 enn8enui NN88UN1U8, nnuntu itt Hin/,,.', ^ Dileeti mu >u>utei„ ituurlo Kuleml. !)eeeittt)ri8 nci n«>8 i «t.it>8. nuit>u8 enjrttttvilttttb:. v<>8 mul-mu uni- vnminn Imtitiu utleeti fner,ittU8 ex I>teri8 ve-,"-» V""> , » , » . . „ . ... iv,,...,rieen8ein nn8tl-mn, «5t 8eili8 ann8tt>Iiltv iinml v<»8 !>'tttttittitt vxeetti.88e. suiutu- Mi !.Meri,!>,e venv. »>'!!«'" teulee.» > r>-!>ne>.. ^ ' ' ül> eu imoerlNuiu. (!i>. nun ileeel, ImmiINuIe er revervnNu reeei>i?«e, I.nu- ti.mem.iue et denedie- ! liunein n»5,ro »nmme vnv» > > , . . .. tiune ttietntein et «»N8VI-VNN- I tum, et t»uili8>ttmli nitieiuitt vestrum niiim iU8ti8. m itu ueeeinitt«i8, nt u vonis tiiimlum et «.itknlieum omni . t,:,i-iluli8 i.ffe.ln ,u-n8etininmi. - ... ... >» ,n<- tt<»8t».'Ntt l'^titttnn »lirnin Itt Ittnnutti iiiixit ittii ^Ifisttitleutin et uttestiilin N«>ln8 fui.88e internretuti 81111118. Vei'ttitt ettiinver« ' . , , . ? ..«jljliiteitt. et 8innsttlttrtt»n ve.8t> um 8ems»>ternnitt Iniilleitt jierlinente, « ttiii8M0- ve^ti.i . . .Ii. ,8 l"unt«»nilm8 initt« r rennvutu, neNum un,mi8 n« nitii8 entitni8. di eül ii>-. ve«I.!> »nliqui lmdeei. eu». eei^'U-- e,nwnoe' ' / ... , , ,, n> 1,^ ^nniuneti» tieutjii-i >L>tur !>t-»»us amn.pntnnl. »eo, <>.u in.snrinnrn.?? !Mie »NN sed elium sueeusunet! iurumeiiti vineuln suNuuu < v >nlvn^»!i iiiiviurum ruiueui, et sirotervuun Nu vn« «Nu motu» enueiiutvtt nt nun- vlditu«, e>»isti»»iv > elissiuni» or»i»>>-u!>- j tore« » l!.u.l>i!"» i!!> iort.,^iitt. t-enennis »nt.tn» t i.tunt.n»! I.un. IiueeinüK >>eesu- iuuxit, ut umniius loriiudundum nnn «it, <>">" - t , , , ... .... I,»>pi>tin»rinu uInNnnL^ »u!!v nnsotui uut» auurlu.ututn fussiuurn »ussiN«, nunln,.. vniuti Mi! >».'!«, iuni» -iru.» Lesl-'uws t ss ^ ..... IiKMrieoruitt »re Intttiuinmi. iure ittei-ilttniie mvieli «lnuittitti: tti:»it)i' tninen yu-.r.. n»-i °l. ,.r»U->si^ ! rm ?-««--> -"N.un. "»wn.. ' ' " , IÜ8 ei tm'ttilei' n!» ilttpiet-ite > vieti8, vc>5 8nli linei «ttn.^tkinti:» ereeii mim« un- cuttiiiittn ill?» ki'8timki!ttr fflnriii, . >»l r.-,^.m >-.t.e nn»«p.'rj-i, „»Min-- ^ . ,, , , , ,, , inte l^uliiil, NN« ttttlittil.8 tsttislsie < netei'18 t IHN lernttttiiltt :xl eontlutile^ vitttlo.'i, lein milli?» vir«»tttin. nni »nn ein vueerimt ^«kunn . . i .. i < <>tt8tiiule8 e.8ti8 : ittimn il!>8 nrke8lt,nl,88inii8 vu i.8 < nitttttti unni, «im «min- VN8 8«.li. ut ti'il.118 liInumni8 uul leetulum Hiilniunttis teueutes ps>in!in8, et un ..... . , u v<)8 NIIÜIU8 ex!i<»i-lulicme u«! eunnem u» «iine reluziiii simt, iintuliemliim urtt8iLn:,,„,-. ^uumvis uuleiu zu-«, eeiln tuideum ' ^ ^ . ' »u ttiu nn Ii»», s'i oi n- per^everuntiuitt ittlllLei'e: tiimen «jttiu et > « ,» , ' . . ttenitt eie.^eere eusmim^; nnn jms-mmus VN8 in ttninmn nnn venemeuter mu8. et meritu vestru in 8 mu^fsne «l ...... . , . . ,1.. ni-i8tin<> Fluctin, «tilixentiuntte vestiu renuttut>8. Nttinunn ut zu liune tntn, I....t-.ri, ,.u ,,ui.I ,.r» rMitri.mu t'-.N.u>'-n tue»,!.. M I>^ " 1 „v ..->>5»—" verl'i-i, (>">>>"-' iai'Ussu»"» ilio 0ux -»- I'rincups MMmbivoi-um I»<>u« s.»>^ Lii-ilni.8 enriim im uindutiL, tusee v«>8 .,!!<><,m ^ ^ ^»si.ti, nt pu^neti« mlversus uiitinnes I»U8, «^nue eimvenerunt mlver-iiiLi n«8 °an.n.i>ito»W: KNole »Iii pot««"». ^ m-.l» «enti« et Kan«t«r.m. > »ei, Vl.,..i viewri» et >!,netu noslr», ,u" >" ">7^>>e« mime?» I'-Nee in «ttiinn vetill-u. ^iiiuilieitt VN.8 »ttt» >U1 !1tN November I58K, nreitenliuin Xbrnbuin i >1«! gui»>>un »nknnli» ttnßikn» vrnxit lrnpiiinn rintari». X6 guain gu>4nn> nnpn«»enlinni nn», gui >>r» »ei ltegemplnri» nastri bnnnrv nt >>r» lAirislinns» Itnipnblinin »niuln ^ »»n^uinvm ipaum parnti ns«emu« proiunstnre, c>mnil>u» in re- ti»», gunntui» NUN! ipü» »NN pulnrimu», pruniptn nt libnnli aniniu voiunlnti vnstriv »»mu» »lninnuluri, Ollikua l Interim pstern« umitrse iliientimii» nn »aunlm 8e>Ii» Xi>u«tulinu? i>nnn Xnnuiu ^ I 'i»n»l»ri». »in XXV lnnnarii >1, », »XXXV», 0viiti6natus Xustri Xnno 8en»n , ?iio, riini» tiiinltnrutiu». »ilnnti» iiiii» 8euitnli», Xmnniii» vnjzurum »nlveliorum »ntiielinurum »unnrnn!. »Iii»!»', ,8uili»'. diuiisilvnniin, luiiii, Iriiuirni nl 8<>!<>iluri, binnlnüinstinin iibni lati» »nlniiiariim». Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegenbeiten: Deutsche gem. Bogteien überh. e. Art 25, Jiistizsachcn, Landgrafscliaft T^hurgan r Art 38. Amtsrechnung, »r >, Mb, Leibeigenschaft ». Fall, n, Art, 12, Besezung d. bisch,const,Vogt. 4 Art, 341. Stifte und Klöster, (Grafschaft Baden. Bier ennetb. Bogteien itberh Landvogtei LauiS Landvogtei vuggaru«. r Art. 2t7. LocaleS. «. Art 265. Verkehr mit Moyland, l<. Art. 466. Kirchensachen. », Art, t45, Rechnungssachen, « Art, 167, Statuten der Landschaft ». Art. 102. Justizsachen. . NWKWw'WH