März I5Mi
Man sede an» im Abschnitte HerrschaftSangeleaenfteiten:
Landgrafschaft Thurga« "I. Ar. »2. Kalenoerkreit.
Landvogtei Rheinthal. ' Ar«, ti. Verwaltung IM Alldem. An. lI8. Rl.ei».
« „ tili. Abzug.
Landvogtei Mainthal. Art. 4W. Iustizsachen « Ar,. 477. Zustizsachen.
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Grafschaft Uznach «»d Gaster r Art. 4b.
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Couierenz der VII katholischen Orte.
Lucern Ä)?<irz fDonstag vor l'al>li!ir»»i).
Ätaatoarciiiv Luccrn. ^ucern. Aösch. Bv. !?. '^1.in den 'Artt'iven Scl'wuz. Freidurg und Solotkurn.i
Rathsboten: Lueern. Ludwig Pfvffer, Ritter, Schultheiß! Heinrich Flckenstcin, Ritler,alt-Schnlthciß;Hauptmann Ulrich Dullikcr; Niklaus Krus; Jost Holdermehcr, Sekclmcister, — alle des Raths. U ri. Se-bastian Tanner, Ritter, alt-Landammanu; Logt Heinrich Säicrrcr, des Raths. Schwhz. Christoph Schorno,Ritter alt-Landammann. Unterwaldcn. Kaspar Jakob, alt-Landammann ob dem Wald; MelchiorLussi, Ritter, alt -Landammann nid dem Wald. Zug. <?Georg Karl) Lachmann, Sekelmeister und desRaths. Frcibu rg. Martin Gottrow, des Raths und Sekclmcister; Wilhelm Tcchtermann, Stadtschrciber.So lothurn. Lorenz Aregger, des Raths und Sekelmeister; HanS Jakob vom Staal, Stadtschrciber.
». Der Hauptzwck gegenwärtiger Zuiammenknnft ist der, sich über die den IV Städten auf ihrenVortrag zu erthcilende Antwort zu verständigen. Vorerst wird die von den V Orlen bereits entworfeneAntwort verlesen, indem man bis jezt noch nicht hat erfahren können, zu was sich die beiden StädteFreiburg und Solothurn hierüber entschlossen haben oder noch entschließen werden. Die V Orte lassenes bei derselben verbleiben, weil sie nichts ungebührliches darin finden können, sich aber als katholischeChristen verpflichtet halten, den überaus wichtigen weitgehenden Vortrag der IV Städte gebührend zubeantworten und zu widerlegen. Die Gesandten von Freibnrg und Solothurn. welche geneigt sind, sichüber eine einstimmige Antwort zu vereinbaren, nehmen den obbenannten Entwurf in den Abschied, weilihre Obern noch keine Kenntniß davon haben. I». Untcrwalden beantragt, cö möchten auch die übrigenOrte wie es das große Gebet abHalle», um von Gott Glük und Gnade für die bevorstehenden wichti-gen Geschäfte zu erflehen, besonders aber um einen günstigen Bescheid von den IV Städten bezüglichder Religion zu erlangen. ^ Der Antrag wird in den Abschied genommen. «. Lucern, Uri, Schwhz,Nidwaldcn und Freiburg beobachten die Sazungen des tridentinischcn Coneiliums in Betreff der Ge-vatterschaften bei Taufen und ermahnen die übrigen Orte, sich darüber zu bcrathcn, ob sie es auch alsohalten wollen, damit cö bierin übereinstimmend zugehe. ,1. Der Gemeinde auf der Riviera wird eineEmpfehlung für Kornkanf an den Herzog von Savohcn ertheilt. «. Da die neugläubigen Orte beab-sichtigen an den König von Frankreich Gesandte abzuordnen, um den Abschluß eines Friedens mit denHugenotten zu vermitteln, so wird an den König eine vertrauliche Zuschrift erlassen. I'. Bezüglich desschon wiederholt gestellten Antrags, Gesandte nach Rom abzuordnen, um dem Papst Glük zu wünschenund den Fußfall zu leisten, sind einige Orte der Ansicht, daß dieses bei den Neugläubige,l nur Verdruß
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