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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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916
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März 1566.

beidseitigen Anstände entweder durch gütliche Unterhandlungen oder mit Recht erörtert worden. Endlicherläutern die Gesandten von Bern, wie Bern und Freiburg vor langer Zeit mit der Stadt Gens aufeine bestimmte Anzahl Jahre, besonders weil diese Stadt ein Schlüssel zwischen Frankreich und derEidgenossenschaft ist, ein Burgrecht abgeschlossen haben, wie später Freiburg aus diesem Burgrecht getretensei, wie zwischen Savohen und Genf Feindseligkeiten ausgebrochen seien und bei diesem Anlaß Bern einenTheil des savohischen Gebiets eingenommen habe, wie Bern, als sein Burgrecht mit Genf ausgelaufen,sich davon habe zurükziehen wollen und nur auf ausdrükliche Ermahnung der eidgenössischen Ortehin das Burgrccht mit Genf wiederum erneuert habe, wie später durch Vermittlung der Eidgenossen cn>Vertrag zwischen Savohen und Bern zu Stande gekommen, der von den Königen von Spanien undFrankreich ratificiert worden, wie Bern erwartet habe, es würden die Eidgenossen die ihm durch jenenVertrag zugesprochenen Lande in den ewigen Bund aufnehmen, was aber bis jczt erst einige Orte ge-than haben, wie Bern seither der Stadt Genf wegen mit Frankreich einen Tractat abgeschlossen, demauch Solothurn und später Zürich beigetreten seien; sie bitten schließlich, man möchte niemanden wegzu-ziehen gestatten, sondern zusammen halten, wie die frommen Altvordern gethan, und den Herzog vonSavohendahin weifen", wie Zürich, GlarnS, Basel und Schaffhanscn beantragt haben. Da dieGesandten der acht Orte jedoch hierüber nicht instruiert sind, indem man geglaubt, es handle sich ausgegenwärtigem Tage nur um das österreichische Zollgcschäft und um das von Bern eroberte Gebiet, begehrensie, daß die vier Orte ihnen ihre Vorträge schriftlich zustellen, um darüber auf nächstem Tage Antwortgeben zu können. Da die V katholischen Orte in Erfahrung gebracht haben, daß die evangelischen Ortesammr den III Bünden vorhaben, Gesandte nach Frankreich abzuordnen, um den König um Abschluß eine?Friedens zu ersuchen, so soll dieses jeder Gesandte an seine Obern bringen, damit man sich darüber beratbe,od man ebenfalls Gesandte abschiken wolle, »t». Dem Wcihbischof Propst Blarer und Herrn von Hallwhlwird vorgehalten, daß sie dem Cardinal und Bischof von Conftanz stets vielGold und Geld" nachRom schiken und daß das Bisthum mit keinem Hirten versehen sei, ferner daß man vernommenhabe, der Bischof wolle, was an Früchten und anderm, im Werth von zwanziglausend Gulden, vorhan-den, ebenfalls aus dem Land und nach Italien ziehen, daß er aber daneben die Kirchen und Häuserseines BiöthunlS in Abgang kommen lasse; sie werden mit allem Ernst ermahnt, beim Bischof darum an-zuhalten, daß er längstens bis Pfingsten auf sein Bisthum ziehe, wie er versprochen habe, und die all'gemeine Reformation vollziehen helfe, indem man sonst veranlaßt wäre, einen Coadjntor cinzusezen unddie bischöflichen Einkünfte im Thurgan und anderöwo in Beschlag zu nehmen, um daraus benannte Kir-chen und Häuser herzustellen. t»I». (S. u. Thurgau). vv. <S. u. Rheinthal). Unterwaldcn hatte a»Zug geschrieben, daß Landammann Lussi zu Baden Kundschaft darüber ausnehmen werde, ob MichasWeber dem Vertrag über Zurükstellung von gestohlenem Gut nachgekommen sei. Weil nun Weber nichterschienen, ward Lussi solches bewilligt. Nachdem nun Lussi klar bewiesen, daß er dem Münzmcister zuBaden anbedungen, an dem Geld von Basel nichts zu verändern, bevor er genügende Sicherheit gelei-stet, und daß dessen ungeachtet Weber die 25lli) Sonncnkronen ohne Wisseil und Willen derer von IGterwalden nach Zürich abgeführt habe, wird Zug ersucht, dafür zu sorgen, daß diese Summe sammt Z>u-sen und Kosten gemäß der Xll Orte Vertrag wieder zurükgcstellt werde.

I. aus dein Zittcker- und Bcrnereremplar.