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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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912
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März 1586.

gcns von ihren Obern den Auftrag haben, um Milderung dieses Artikels anzusuchen. Dagegen begehrendie Abgeordneten der drei Kreise zu wissen, ob die Eidgenossenschaft sich, im Fall ihr der Silbcrkauf undallfällig anderes bewilligt würde, dann dem kaiserlichen Münzcdict immollmto unterwerfen werde. Dieeidgenössischen Abgeordneten erwicdcrn: Sie haben keine Vollmacht,sich auf das Münzcdict zu erklären,noch demselben sich zu unterwerfen, viel weniger in den übrigen Punkten etwas endliches zu schließenund willigen"; sie hoffen aber, ihre Obern werden sich auf eine Weise erklären, die zu einer Verständigungführen möchte, wenn mau ihnen den Silberkauf gestatte, die französischen und italienischen Münzen indem Werth, wie sie in der Schweizgcng und geb", nämlich die französischen Kronen zu 26, die italieni-schen zu 25, die Doppelkronen zu 52 Bazen, die Leuen oderBononier" zu 12 Kreuzer, die Franken zu9, die Dik-Pfenninge zu 6 Bazen cnrsteren lasse, wenn man ihnen ferner das Münzen der kleinen Sortenvom Pfenning bis zum Bazen inclusive,so ihre Landmünz valuiert", gestatte. Nachdem jedoch der eid-genössischen Abgeordneten Begehren und Konditionen abgelehnt werden, wollen sie sichauf andere Mit-tel und Wege nicht erklären". Der Abgeordnete des Erzherzogs von Oesterreich bemerkt, daß sein Fürstzwar gern mit den Fürsten und Ständen zu einer gemeinsamen Vcrgleichung und zur Handhabung desMünzedicts die Hand bieten werde, daß er aber, weil mau dermalen mit der Eidgenossenschaft noch ,stuungleichem Verstand" und weil er an vielen Orten mit der Eidgenossenschaft benachbart und in täglichemVerkehrder Commereien und Gewerbe" stehe, gegenwärtig auch keine endliche Erklärung abgeben könne;übrigens hangen fast alle andern Artikel von dem 4. Artikel ab; er wolle indeß über alles an seinenFürsten referieren und zweifle nicht, daß derselbe so viel möglich auf die Exceution deS Münzedicts Be-dacht nehmen werde. Unter Wiederholung ihres Begehrens um freien Silberkauf und um Valutationder französischen und italienischen Münzen erklären sich die eidgenössischen Abgeordneten zum nämlichenbereit. Daher wird nun allseitig beschlossen, es solle, zu was sich beide benachbarten Stände hierüberfernerö erklären oder vergleichen würden, den drei Kreisen wo möglich vor dem l. Mai schriftlich mit-getheilt werden. Die Abgesandten der drei Kreise nehmen dieses alles all rekoronllum, wobei der ialz-burgische seinegewöhnliche" Protestation in den Abschied gibt.

Allgemeine eidgenössische Tagsaznng.

Baden. lii58t», s». März (Sonntag (Willi).

Staatburrlil» Lucer». All>;cm. Absch. Bd. SSL. Dtaatsarcliiv Zliricil. Absch. Bd. Nr. IUI. k»I. l.

Staatsarchiv Bern. Absch. Bd. vll. 8IZ.

>Auch in dc» Archiven Schw»z, Marlis, Frciburg, Solvtburn und Aarau.i

Gesandte: Zürich. Heinrich Thommanu, alt-Sekelmcister; Hans Eschcr, alt-Schultheiß, beide desRaths. Bern. Anton Gaffer; Haus Rudolph Sager, beide Venncr und des Raths. Lucern. Lud-wig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr. U r i. Ambrosius Püntincr, Statthalter und des Raths.Schwhz. Christoph Schorns, Ritter; Kaspar Abhberg, beide alt-Landammänner. UnterwaldeuKaspar Jakob, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Landammann nid dem Wald. Zug. Gott-hard Schmid, Ammann; Heinrich Elsinger, des Raths. GlaruS. Melchior Hässi; Ludwig Wichser, beidealt-Landammäuncr Basel. HanS Jakob Hoffmaun; Wolfgaug Sattler, beide des Raths. Frei bürg.