März 1586,
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Mmiz-Coiifereiiz.
Konstanz IZ8« Mär;
Staatsarchiv Lxccrn, — >,kien Münjwesc»,
Relation dessen, was ans dem Münzt.,., zn Cvnstanz durch die Rüth.- des fränkischen, bayerischen nnd schwäbischenKreises mit Erzherzog Ferdinand von Oesterreich nnd de» Gesandte» der Eidgenossenschast bezüglich der >5a»d-liabnng des kaiserlichen MünzcdietS verhandelt worden.
Es erklären die Abgeordneten vorab, daß ihre Jnstrnetion nicht weiter gehe, als sich mit einandervertraulich zu unterreden, wie dem vorhandenen Unheil, das durch Eigennnz nnd Mißachtung der heil-samen Institutionen entstanden sei, so viel möglich begegnet nnd gesteuert werden könnte! wie die bösenverbotenen Münzen aus dem Reich gcsckafft, wie das Münzen der geringen Sorten, Halbcbazen Drci-krcuzcr und anderer fremder Münzen, welches bisher im Reich, dem Münzediet und den „Rcichseonsti-tutionen" entgegen, sich eingeschlichen hat. wirksam abgeschafft, wie endlich gegen jene welche mit Ein-führen dergleichen Münzen, mit Aufwechseln der guten Münzen, n, dgl, 'dem Pnblieiertcn Münzed.etentgegen handeln, strafend eingeschritten werden solle, - Demnach wird der am Juli 1584 zu Augs-bürg angenommene Vergleich vorgenommen und von Punkt zn Punkt, jedoch nur osi .oloro.uiun. bis'n,künftiger fernerer Besprechung, dnrchberatheu, - Bezüglich nun den l. Artikel, die Verordnung der kaiserliche..Commissarien betreffend, erklaren sich d.c Abgeordneten des Erzherzogs und der Eidgenossen geaenüberden drei Kreisen dahin, das! ihnen n.chr alle», d.e.c Verordnung gefällig sei. sondern' daß auch jeoer ....Müuzwcscn Erfahrene zugeben muffe, da,!, wenn gegen solche cigcnnüzige Pente nicht mir aller Strenge ruFrankfurt und an andern Orten verfahren werde, diesen Verbrecher» durch solche Nachsicht nur Anlaßnoch mehr „Unrichtigkeit und Unordnung" gegeben werde; sie «die österreich, und eidgen, Abgeordneten)wollen aber den drei benachbarte» Kreisen zn bedenken geben, ob nicht dem Unheil der bösen und fremdenMünzen vermittelst einer Valutation abzuhelfen wäre dadurch, daß eine, jede Münze .Mmsi Imnitatointrirumenm, soviel das Tchrot und Korn betreffe, verrufen oder taxiert werde. Dagegen bemerken dieAbgeordneten der drei Kreise, daß das „Werk" der Valutation dem Kaiser und anchcrn Fürsten nndStänden des Reichs vorbehalten und keine Privatsache sei; zudem bestimme das Münzediet Namen Stükcund Gehalt der gemeinen ReichSmünzcn schon, fremde Münzen aber seien ohnedicß im Reich verbotenund keiner Valutation bedürftig; aus diesen Gründen können sie nicht finde», daß durch das vorgeschlagene Mittel der Valutation dem Unwesen abgeholfen werde, — Bezüglich des 2, und 8, Artikels desDeputations-Abschieds, daß nämlich jeder Stand und jede Obrigkeit dafür sorgen solle, daß kein bösesGeld in's Reich, vorzüglich in den betreffenden Kreis, eingeführt werde, bei Strafe der Confiscation,erklären die Abgeordneten des Erzherzogs nnd der Eidgenossen, daß bezüglich dieser beiden Artikel, sofern
man in den übrigen Punlten sich vergleichen könne, ihrerseits hoffentlich nichts versäumt werde, Der
4. Artikel verordnet, daß kein gutes Geld aus dem Reich ausgeführt werden dürfe, daß insbesondere diean den Grenzen liegenden Stände, als Bayern gegen Tyrol, Salzburg, Kärnthen und Italien, der schwä-bische Kreis gegen die Schweiz u, s, f. daran sein sollen, daß daselbst kein gemünztes oder ungemünztesSilber aus dem Reick zu führen gestattet werde. Die eidgenössischen Abgeordneten erkläre,!, daß siewenn die benachbarten Kreise auf diesem Artikel beharren, sich nicht weiter einlassen könnte», daß sie übri '