Februar l58n.
zeichnet worden. — Ferner wird besprochen, wie die Angelegenheiten des BiSthums so schlecht stehen,wie man mit keinem Hirten versorget sei nnd keine Hülfe noch Trost in geistlichen Sachen habe, fernerwie so viel Aergerniß bei Bestrafung der Geistlichen entstehe, wie die bischöflichen Häuser immer mitfremden Vögten besezt nnd alle Einkünfte des BistbumS nach Rom gezogen werden. Und da mannoch aus einer Zuschrift des Gardehanptmann Segesscr erfahren hat, daß der Papst es sich ganzväterlich angelegen sein lassen wolle, in diesen Sachen Abhülfe zu schaffen, und einen Nuntius schikenwolle, wenn man eS begehre, nnd da Freiburg ebenfalls einen Nuntius verlangt und als solcher der Bi-schof von Seala vorgeschlagen wird, so hält man es „für mehr als nöthig", sich auf dem nächsten Tagzu Baden ernstlich darüber zu unterreden nnd dem Papst freundlich zu danken und sein gnädig Aner-bieten anzunehmen und auch Vorsorgen zu treffen, daß die Absicht des Cardiuals, die dem Bisthuwgehörenden Früchte im Werth von 20,000 Krön, zu verkaufen und den Erlös nach Rom zu ziehen, nichtzur Ausführung komme, v. Dem Junker Balthasar (von Griffach) werden Aufträge bezüglich der aus-stehenden Pensionen nach Frankreich mitgegeben, k. Der Freiherr von Bollwhler im Elsaß erbietet sich,vor allen andern den katholischen Orten den Kornkauf zu gestatten, sofern sie von der Regierung zuEnstöheim die Erlaubnis! zum Durchpaß erhalten würden. Daher soll sich jedes Ort entschließen, ob esetwas kaufen lassen wolle oder nicht. K. (S. u. Baden). I». Ein Anzug der Gesandten von Uri, daßsich Uri bei Uebergabe der Vogtei Neuenburg seine Rechte vorbehalten habe, daß die Sache seither uu-erörtert geblieben sei und daß man ihm nun freundlichen Rath ertheileu möchte, da es schon wiederholtvergeblich dieselbe angeregt, wird all mKniomlum in den Abschied genommen. I. Lucern wird befohlen,wegen des Münzgcschäfts ebenfalls einen Abgeordneten nach Eoustanz zu schiken. It. Uri soll den Pom-pcjuS zum Kreuz ernstlich ersuchen, in Maylaud sich dahin zu verwenden, daß man die Angehörigen derEidgenossen passieren lasse, indem schon über drei Monate keine Spur mehr von Pestilenz da sei. I. SchwhZ'führt Klage über einige Mißbräuche, die beim Verladen des Getraides zu Lucern vorkommen. — Lucernsoll seine Sakträger darüber zur Rede stellen. >»». Die wegen des MünzgeschäftS nach Constanz abge-ordneten Boten sollen in Betreff der Schmähungen des 0r. Karl König und Hauptmann Fätz von Con-stanz wider die Eidgenossen beim Stadthauptmann daselbst Erkundigungen einziehen und darüber nachBaden berichten; doch soll die Sache nicht zu sehr verbreitet werden, i». Jedes Ort soll überlegen, obes thunlich sei, Gesandte nach Rom abzuordnen, um dem Papst den Fußfall zu leisten und andere An-liegen der katholischen Orte vorzubringen. «». Auf nächsten Tag zu Baden sollen die Gesandten Voll-machten in Betreff der Mnhlhauser-Angelcgenhcit mitbringen.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleiienliciten:
Landgrafschaft Thurgan. e Art. 3i l. Kalenderstreit.
Grafschaft Bade». 202. Socalee.