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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Februar >5^6. -

so zieht man vor, ein förmliches Änsuchcu durch eine Abordnung vor der Hand zn unterlassen und dagegen Bern zu beauftragen, durch Kundschafter näher in Erfahrung zu bringen, was ungefähr zu er-warten sein möchte; könnte man dann in Folge der Erkundigungen sicher auf Geneigtheit hoffen, sowurde man die nächste gute Gelegenheit nicht vorüber gehen lasse», sich in nähere Unterhandlungen mitder Landschaft einzulassen; wenn aber die evangelischen Städlc und Orte auf ihren Antrag einen abschlä-gigen Bescheid erhalten, so wäre zu besorgen, daß dieses die papistischcn Orte noch mehr aufreizen würde,da deren vor Jahren abgeschlossenes Burg- und Landrecht ihnen das Recht dazu bieten würde; daherwill man zuvor nähere Berichte von Bern gewärtigen, ll. Da die Knechte, welche vor einiger Zeit demHerzog Johann Casimir als Leibgarde gedient, noch einen ziemlichen Theil ihres Soldes zu fordern ha-ben und die gewesenen Hauptleute von denselben stets angefochten werden, so wird Zürich beauftragt, imNamen der lV Städte an diesen Fürsten die Mahnung zu erlassen, für Bezahlung der Rükstände besorgtZu sein

7S5.

Couferenz der V katholische» Orte.

Luccrn. Itktsi», Li». Februar

Tt>i»tSarcI,iv Luccru. Lucern. Absch. Bd. b'. 217. Allgci». Absch. Bd. Ul^.

Rathsboten: Lueern, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Flckcnstein,"tcr, alt-Schulthciß; Niklaus Krus; Jost Holdcrmeher, Sekelmeister, beide des Raths. U r i. JohannBrunnen, Ritter, alt-Landammann; Hauptmann Jakob A-Pro, des Raths. Sch whz. Werner Pfvl,"udaniiiiann; Christoph Schorno, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Untcrwaldcn. NiklausFlüe, Landammanu; Kaspar Jakob, alt-Landammann o b dem Wald. Melchior Lusst, Ritter, Land-^wniann nid dem Wald. Zug. Adam Bochmann, Stadtschreiber.

^ ». Hinsichtlich der den IV evangelische» Städten auf ihren Bortrag zu crthcilendcn Autwort lassen^u und liri ihren Entwurf ablesen; die übrigen Orte haben nur Bollmacht anzuhören und zu refe-^ten. erachtet man es aus verschiedenen Gründen für zwekmäßigcr, die Antwort den IV Städten^ensalls vor ihren höchsten Gewalten zu geben; auf dem von Zürich auf den 27. Februar alt. Kalend.Mit ueuen Kalend.) nach Baden augcsezten Tag soll man ihnen dieses melden und zugleich sichihnen über den Tag der Audienz verständigen. Inzwischen soll jedes Ort die Antwort vor den)>tcn Gewalten verhören lassen. Zu Baden will mau sich darüber verständigen, ob man eine zwei-^ifache Gesandtschaft schikeu wolle. Auch mit den Gesandten von Appenzell soll das nöthige bc-U'chen werden. (Beschluß Appcuzclls auf den Bortrag der lV cvangel. Städte zu Appenzell 24. Ja- Staatsarchiv Bern, Evangcl. Absch. lt. 2l!>). »». Da maii in Erfahrung gebracht hat, daß Bern' Selothnrn »eucrdingo bei Freiburg Schritte gcthan haben, um es dah/u zu bereden, unc sie die c^radtin Schnz und Schirm aufzunehmen, so wird an die beiden Städte Frcibnrg und ^olotbuui, bc-^"bers aber an die geheimen Räthc zu Freiburg deßhalb geschrieben. Was noch weiter »othig, ,o!l mirGesandten auf künftigem Tag zu Baden besprochen werden. «. (S. u. Thurgau). ,1. !>r. MüllerInstanz schreibt aus Rom, wie er sich vor dem Papst gerechtfertigt habe und wie er von allenihn erhobenen ungerechten Anschuldigungen absolviert und mit hohen Ehren vom Papst ausgc-