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Februar 1586.
in Gotteö Namen antreten zu können. Und weil der Pfalzgraf Johann Casimir wünscht, von dem Vor-haben der eidgenössischen evangelischen Städte in Betreff dieser Gesandtschaft Mittheilung zu erhalten,so wird Bern beauftragt, ihm den gefaßten Beschluß zur Kenntnis zu bringen. Inzwischen soll Zürichden französischen Ambassador davon benachrichtigen und einen sichern Geleitsbricf für die Gesandten beiihm auswirken. Sofern dann die IV Städte mit diesem Beschluß in allen Theilcn einverstanden sind,und sobald Bern die Antwort vom Pfalzgraf erhalten hat, was er und andere Fürsten zu thun gesonnensind, soll es eine Conferenz der IV Städte ausschreiben, um sich daselbst über den dem König zu eröffnen-den Vortrag zu verständigen, sowie darüber, ob derselbe in deutscher oder französischer Sprache zu haltenAuch Glarus soll zu dieser Conferenz eingeladen werden, wenn es sich bei der Gesandtschaft zu beteili-gen entschlossen haben wird, v. Da seit einiger Zeit mancherlei Gerüchte über Anfechtung und Bela-gerung der Stadt Genf in Umlauf gekommen, sind derer von Genf Gesandte auf gegenwärtige Confe-renz eingeladen worden, um von ihnen zu vernehmen, was für Vorsorgen sie getroffen und wie sie sichim Fall einer Belagerung zu halten gedenken. Dieselben berichten nun folgendes: Mit dem nöthige"Proviant sei die Stadt gegenwärtig ziemlich versehen, auch an Geschüz und Waffen, au Pulver nndanderer Kriegsmuuition sei kein Mangel; zudem rüsten sie immer noch mehr; ihre Mannschaft anBurgern und Unterthancn betrage ungefähr WW Mann und, da sie nebst diesen im Fall der Roth noch1666— 1266 Eidgenossen haben, so hoffen sie mit der Hülfe GottcS die Stadt gegen den Feind wol>halten zu können. Nach Anhörung dieses Berichts wird den Gesandten von Genf eröffnet: Obschon >»a"nicht zu besorgen habe, daß die Stadt Genf in nächster Zeit belagert werde, namentlich wegen der gegen-wärtigen Theurung und wegen des Mangels an Lebensmitteln in Sadohen, so seien doch solche W-"-nuugeu nicht zu verachten, und man müsse gerade deshalb um so wachsamer sein; man vertraue ihnenwohl, daß sie nichts versäumen und allfällige Luken in Proviant oder Munition zu ergänzen suebenwerden; sobald sie übrigens gefährliche Anzeichen bemerken, werde es nöthig sein, das unnüze Volk svgleich aus der Stadt zu schaffen und bei Zeiten eine Besazung hinein zu nehmen, wobei ihnen Bern »nFall einer Gefahr beholfcn und bcrathen sein könne, sowie auch Zürich das leisten werde, wozu es vc>möge des Bündnisses verpflichtet sei; endlich möchten sie dafür sorgen, daß die angefangenen Galeerenso bald möglich vollendet werden, damit man sich ihrer im Fall der Roth auf dem See bedienen lönnc«I. Da mau aus verschiedenen Gründen für nöthig erachtet, bald möglichst einen gemein-cidgenösW'^Tag abzuhalten, um neben andern Geschäften vorzüglich über diese zu besorgende Belagerung der ^ 'Genf mit den Orten, die mit dem Herzog von Savohen in Bündnis stehen, sich zu besprechentcrn vorzustellen, was daraus für die ganze Eidgenossenschaft erfolgen möchte, und sie zu bitten, daß 'beim Herzog sich dahin verwenden, gemeiner Eidgenossenschaft Ruhe sich angelegen sein und feineliegen gegenüber Genf gemäß des „Anlaßes" gütlich oder rechtlich ausführen zu lassen, so wird ein genw'Neidgenössischer Tag auf den 27. Februar 61, März neuen Kal.) nach Baden angesezt, ZürichTag unverzüglich ausschreibeil und auch die III Bünde wegen ihrer Buudeswerbuug, sowie OeG'Nwegen des Zollanstandes, auf selben einladen, «». Bezüglich des Ansuchens einiger achtbarer Penaus dem Wallis, mau möchte Gesandte dahin abordne», um mit dieser Landschaft ein näheres Verl aniß anzubahnen und sie gegen die IV Städte verpflichtet zu machen suchen, findet man, daß es allererwünscht sein würde, wenn man es dahin bringen könnte. Weil man aber bezweifelt, daß man eine wn^ ^Zusage daselbst erlangen würde und daß überhaupt eine Neigung dazu in der Landschaft vorhanden