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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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September 1585,

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangele^eicheiten:

Deutsche gem. Vogteien überh. N Art. 9. Besezung der bischöfl. const, Vogteien.

Vier enntb. Vogteien iiberh. l>. Art. 261. Verkehr mit Mayland,

722.

Iahrrechnilnq der die Vogteien Bellenz, Bollenz nnd Niviera regierenden drei Orte.

Bellenz. IS8S, in» August und September.

Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aufgefunden werden.

723

Konferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen.

Aaran <». September

Staatsarchiv Aürict». Allgem. Adsch. Vd. Nr. IL!». 5a!. 3t)s. StaatSarciiiv Vera. (Hvangcl. Absch. Bd. tt. 183.

Rathsboten: Zürich. Heinrich Thommann; Hans Escher, beide des Raths. Bern. Anton Gaffer,Benner; Hans Anton Tillier, Sekelmeistcr. Basel. Hauö Jakob Hoffinann; Wolfgang Sattler, beidedes Raths. Schaffhausen. Hans Jakob Ziegler, Statthalter; Georg Mäder, Unterschreibet.-.

t». Berit hatte an die drei Städte Zürich, Basel und Schaffhausen ein Büchlein, betitelt:Fragstükdes heiligen christlichen Glaubens an die neuen seelischen Prädicanten", mitgetheilt, welches in der neuenDrnkerei zu Freibnrg im Uechtland gedrukt worden nnd voll Schmähungen ist gegen die wahre cistff^liche Religion; deshalb vorzüglich wurde gegenwärtiger Tag ausgeschrieben. Nach Eröffnung der Jnstrur-tionen wird auf höhere Genchiniguug hin für das rathsamste erachtet, in der IV evangelischen StadlsNamen ein Schreiben an Freibnrg zu erlassen, mit der Bitte um Einziehung und Vernichtung der be^nannten Schmähschrift nnd mit angemessenen Vorstellungen über die zu besorgenden Folgen. Jedes L)Usoll sich binnen acht Tagen an Zürich darüber erklären, ob es zu diesem Schreiben stimme oder was st^'Aenderungen daran wünsche, damit Zürich das Schreiben ausfertigen kann. Inzwischen soll alles,was in französischer Sprache über nnd wider diese Schrift geschrieben worden, in's Deutsche überstffwerden, damit man sich nach Empfang der Antwort aus Freibnrg über Ausschreibung eines andern Tag^zur Entwerfnng einer Widerlegung obiger Schrift, was man Ehren halber nicht unterlassen darf,nnd über die Person, durch welche dieser Entwurf verfaßt werden soll, verständigen kann (Bedenken derDiener der Kirche in Zürich über die zu Freibnrg erschienene Schmähschrift gegen die evangcl. Lehre.Bernerexemplar, toi. 187 ); überhaupt ist zu erwarten, daß diese Schrift, wenn sie in's Reich gelangtvon den darin besonders scharf angegriffenen Anhängern der augsburgischen Konfession nicht unbcc»wertet bleiben werde. Und da man vernommen hat, das; eine ziemliche Anzahl Exemplare dieser V Ü ^auf künftige Frankfurter-Messe verschikt worden, so wird Basel beauftragt, durch eine vertraute Psr'Iim Namen der IV Städte vor Anfang der Messe die Obrigkeit zu Frankfurt mündlich darum anzngehs''daß sie über diese Schrift die Hand schlage nnd deren Bcrkank nicht gestatte. Der Antrag endlich,