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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juli 1585,

72«.

Ennetbirgische Jahrrechmmgs - Tagfazunq.Luggarus. 1S8S, Juli.

Staatsarchiv Luccrn. Ennetbirg. Absch. Bd. IV. 441.lAuch in den Archiven Zürich, Bern, GlaruS und Solotburn.I

Nalhsboten: (Die nämlichen, wie zu Laniö am 24. Juni).

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Vier enuetbirg Nogteie» ttbcrh.LuggaruS und Mainthal.Landvogtci LuggaruS.

Landvogtci Mainthal

a. Art. 287. Kriegssachen.

I>. Art. 30. Anitsrechnung.

c Art. 286 Handel u. Gewerbe.«. 203. Justizsachen.

Ii. Art. 474. Justizsachen.

>1, ,. 434.

4. Art. 48. AmtSrechnung.

I. Art. iv7. Bußenrechnung.

It, 1V6.

o. Art. 4S3. Rechnnngssache».

t. 48t. Zustizsachen.

721.

Cvnferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1S8S, Dienstag den 27 August.

Staatsarchiv Luceru. Luccrn. Absch. Bd. 2ttt. ANgem. Absch. Bd. LK. 256.lAuch in den Archiven Schwvz, Obwalden und Nidwalden.^

Rathsboten: Lucern. Hauptmann Ulrich Dulliker, Venner; Niklaus KruS; Jost Holdermeycr,Sekelmcister; SZauptmann Jost Krcpsinger, Baumeister, alle des Raths. Ur i. Ambrosius Püntincr,Statthalter; Jakob Muheim, beide des Raths. Schwyz. Christoph Schorns, alt-Landammaun undnerherr; Johann Gaffer, alt-Landammann. Untcrwalden. Niklaus von Flüe, Landammann ob demWald; Niklaus Leu, Sckclmeister und dcS Raths nid dem Wald. Zug. Hauptmann Jakob Brande'»berg, des Raths.

t». Nachdem man die Berichte darüber angehört, welch' sonderbare Reden und Umtriebe in einigen Orte"der Eidgenossenschaft, besonders den ncugläubigcn, vorkommen, welchen Troz, welche Drohungen seit einiger Zeit Zürcher, Berner und Glarncr gegen die V Orte sich erlauben, findet man gerade in gcgtüwältigen Zeiten nicht für angemessen, viel darauf zu sezen, sondern man will beobachten, was etwaner sich zutragen möchte, jedoch sobald nöthig sich dessen erinnern. Da übrigens aus den gefallt"Drohungen zu entnehmen ist, daß die Gegner auf die Pässe zu Rappcrswhl, Baden, Kaiserst")'Bremgarten und Mellingen besonders abgesehen haben, um diese in ihre Hände zu bringen, soman für nöthig, ebenfalls ein ernstlich Aufsehen zu haben und in den frühern Abschieden undredungen nachzusehen, wie man sich in solchen Fällen zu halten habe; Schwhz soll in Folge seiner Versta"nisse mit Rappcrswhl und Pfäffikon Anordnungen treffen für Ausbesserung des Schlosses und Ergänz»'der Munition; nach Baden, Kaiserstuhl, Brcmgarten und Mellingen wird der Befehl erlassen, die t"wohl zu versorgen; den Gesandten, welche jezt nach Mayland reisen werden, sollen Vollmachte»Unterhandlungen mit dem Gubernator über diese Sache und in Betreff der Bündncr mitgegeben wer 'um zu erfahren, was man von dieser Seite zu gewärtigen habe; an die geheimen Räthc von Fre> '