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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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883
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Juli 1585, 885

katholischen Orte ab- und heimberufen werden, und bemerkt, daß er sich im übrigen auf dcu Bericht deraus Frankreich zurükgekehrten Gesandten verlasse; betreffend die anläßlich der Bewilligung des lcztenAufbruchs in den Dienst der verbündeten Fürsten ausgestreuten Reden, als habe der König an die ver-sprochenen drcimalhunderttauscnd Kronen den katholischen Orten nur Eine Pension bezahlt, woraus Un-wille entstanden, der zum Theil Ursache jener Bewilligung gewesen sei, so halte er für uunöthig, dieseszu verantworten indem er durch ordentliche Rechnung beweisen könne, daß nicht allein die drcimalhun-derttauscnd Kronen, sondern noch zehntausend Kronen mehr, als man schuldig gewesen, in die Eidge-nossenschaft bezahlt worden. Nach Anhörung dieses Vortrags erklären die Gesandten von Lucern, Uriund Obwalden bezüglich der verlangten Zurükbcrufung des Regiments, das jüngst in der BuudcsfürstenDienst gezogen ist, daß der Aufbruch von ihren höchsten Gewalten bewilligt worden und daher obigesBegehren billiger Weise wieder dahin gehöre, was aber so bald nicht geschehen könne; sollten die übrigenOrte etwas zu Beförderung des Friedens vorschlagen, so wollen sie es gern in ihren Abschied nehmen.Die hierauf gemachten Anträge können wegen Kürze der Zeil nicht in Berathung genommen werden.Solothurn wird indes; beauftragt, die beschlossenen Dankschreiben auszufertigen; Lueern soll die Zuschrif-ten an die beiden Regimenter besorgen, jedoch nichts von einer Abmahnung darin melden,-Was danndie französischen Zahlungen anbelangt, so findet sich in den Abschieden nichts anderes vor, alö daß Bal-thasar von Grissach auf dem Tag zu Lucern den 22, Januar lauf, Jahres angezeigt habe, der Königwerde, wenn man sich mit der einen Pension nicht begnügen wolle, das Geld den Hauptlcutcn geben,daß er dabei versprochen, die andere Pension werde unfehlbar auf Ostern erlegt werden, und daß erspäter Aufschub bis Johann! verlangt habe. Gleichwohl wird dem gemeinen Mann vorgegeben, daß allesbezahlt 'sci was aber nicht der Fall ist, indem die auf Lichtmeß 1585 verfallenen dreimalhuuderttausendsanken noch gänzlich ausstehen, «I. Der Dolmetsch der französischen Gesandtschaft. Jakob Ballier, läßtdurch einen Pfister von Lucern eine schriftliche Deelaration des Königs auf das Rathhans bringen, mitdem Beacbren dieselbe zu verlesen und in den Abschied zu nehmen, während er selbst eiligst zum Thorhinaus reitet 'lMissiv des Königs von Frankreich an die acht kathol. Orte, - ohne Datum und Unter-schrift «d Iii! 226). Da diese aber nichts anderes ist, als eine schwere Anklage und Drohungdes Königs legen die verbündeten Fürsten und die V katholischen Orte, welche denselben Hülfe geschikt'wben da darin auch von keinem Frieden Erwähnung geschieht, sondern vielmehr, daß er nnn erst mit

aller Macht den Krieg wider die Fürsten und ihre Helfer führen wolle, während er zugleich von derstacht den Kucg w.o Gesandten in ihren Abschied zu Paris gegeben habe, und da so

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