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Juni 1585.
keinem Fürsten der Christenheit in Beschirmung und Erhaltung der katholischen Religion und in katholi-schem Wandel und Leben etwaö nachgebe. Ballier wird ersucht, jedem Ort eine Abschrift seines Vortragszukommen zu lassen, um sich darüber berathen zu können. — Ballier legt sodann auch noch eine Wider-legung der Declaration vor, welche die Fürsten des hl. Bunds erlassen haben; dieselbe wird aber wegenihres Umfangs und aus andern Gründen nicht verlesen. (Erklärung Königs Heinrich von Frankreichüber die Unruhen und Kriegsempörung in seinen Landen; Paris im April 1585. — Allg. Absch. Bd. 66-MI. 61.) «. Der Vorschlag, den neu erwählten Papst (Sixtus V; erwählt 24. April) zu beglükwünscheN/wird all mgtruonllum genommen. «I. Die Kaufleute in der Eidgenossenschaft stellen das Begehren, esmöchte jedes Ort seinen Gesandten auf künftige Tagsazung zu Baden Instruktionen erthcilen, damit derim Jahr 1561 auf fünfundzwanzig Jahre bewilligte österreichische Zoll zu Breisach nicht mehr erneuertwerde, weil er allen Kauflcuten und dem Vaterland so sehr beschwerlich sei. — Das Begehren wird »iden Abschied genommen. Die Orte, welche den von den Fürsten des hl. Bunds in Frankreich begehr''ten Aufbruch bewilligt haben, sollen ihre Gesandten auf den 11. Juni nach Lueern schikcn, um den fürst-liehen Gesandten ihre Antwort zu bringen und über alle Punkte sich mit diesen zu berathen; es mögenauch die Hauptleute, die sich bei diesem Zug brauchen lassen wollen, zu gleicher Zeit sich daselbst einfinden-t". Gemäß des lcztcu Abschieds zu Luceru wird mit den Gesandten von Freiburg das nöthige verhandeltbezüglich der Erneuerung ihres Bundes oder BurgrechtS mit Bern. fS. u. Luggarus). I» GemäßAbschied zu Baden war der Streithandel zwischen denen von Mühlhausen und ihren vertriebenen BurgernJakob und Matthias Finningcr einigen aus den eidgenössischen Orten zum Entscheid übergeben worden-Auf die Klage der Finninger wird au die von Mühlhauscn geschrieben, daß man mit Bedauern vernommen,daß sie den Finningern das Geleit zum Rechten abgeschlagen und Tätlichkeiten gegen selbe und derenAngehörige vorgenommen haben, und daß man unfehlbar erwarte, sie werden gemäß Beschluß zu Badenden Finniugeru ein gebührend unparteiisch Recht zu Theil werden lassen. I. Gemäß Beschluß auf dc>"Vll-örtischen Tag zu Lueern am 16. April wird mit dem savohischen Ambassador Rüksprache genommen,worüber an die geheimen Räthe zu referieren ist.
I. ans dem Schwyzcreremplar.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landvogtei Luggnrns. «r Art. tZS. Rechnungssachen.
712.
Gemein - eidgenössische Tagsaznng.
Solothurn. 158S, 12. Juni.
Staatsarchiv Luccr». Allgem. Absch. Bd. NN. tg».iAuch in den Archiven Zürich. Obwaldcn, Glarus und Frciburg.I ^
Gesandte: Zürich. HanS Keller, Obmann und des Raths. Bern. Beat Ludwig von Mülincn, aSchultheiß. Lueern. Niklaus KruS, Landvogt und des Raths. Uri. Ambrosius Püntincr,
Jakob Muhcim, beide des Raths. Schw hz. ki. Stadler (nach andern Sattler), Landvogt und ^ ^ ^Unterwalden. Wolfgang Zelger, Landammann. Zug. HanS Bossart, des Raths. Glaruö. ^ .Wichser, Landammann; (Jost) Tschudi, des Raths. Basel. HanS Rudolph Hubcr, Wechselherr, ^a