Mai l585.
Lussi, Ritter; Hans Waser, Ritter, beide alt-Landammänncr nid dem Wald, Zug, Hauptmann Ja-kob Brandenberg; Hauptmann Heinrich Mchcnbcrg, beide des Raths, Glarus, Kaspar Gallati;Friedrich Vögcli, beide das Raths, Basel, Hans Rudolph Hnber; Jakob Hoffmann, beide desRaths, Frciburg. HanS von Lauten, Ritter, alt-Schulthciß; Paneraz Wild, Sekelmcister und deSRaths, S olothnrn, Stephan Schwallcr, Schultbeiß; Urs Surh, alUSchnltheiß; UrS Rudolf, Ven-ner: Lorenz Aregger, Sekelmcister (der die Frage hielt), Schaffhauscn, Dietegen von Wildenberg,Bürgermeister; Alexander Keller, Sekelmcister und des Raths, Appenzell. Bartholomäus Theiler,alt-Landammann; Hauptmann Jakob Kohler, des Raths,
Die Gesandten der in die Vcreinung mit dem König von Frankreich getretenen Xll Orte habensich auf das Begehren deS französischen AmbassadorS hier in Solothnrn versammelt. Herr von Flcnrhwird nun angefragt, ob er dem, was er jedem Ort zugeschrieben, noch etwas weiteres beizufügen habe.Derselbe übergibt dann einen „pcrgamentnen" Credenzbrief, dem Schreiben gleichlautend, welches er >nBetreff deS begehrten Aufbruchs von sechstausend Mann jedem Ort besonders zugcschikt hatte, lammteinem in's Deutsche übersezten Vortrag. — Nach Eröffnung der Bollmachten und Instructionen ergibtsich, daß alle Orte von Herzen bedauern, daß die Angelegenheiten in Frankreich sich so schlimm gestaltethaben; bezüglich deS begehrten Aufbruchs aber haben die Gesandten von Bern, Lueern, Uri, Bajel undSchaffhansen nur Vollmacht anzuhören und zu referieren, hoffen jedoch, ihre Obern werden sich von denübrigen Orten nicht sondern und treu und redlich das halten, waS bei Aufrichtung der Vcreinung ver-sprochen worden. — Die andern Orte aber, nämlich Schwhz, Ob- und Nidwalden, Zug, GlaruS, Frciburg,Solothnrn und Appenzell bewilligen den Aufbruch vermöge der Vcreinung, (Mit Schreiben vom 8, Malersuchen die sechs Orte Lncern, den Aufbruch zum König zu bewilligen, dagegen jenen zum hl, Bundabzuschlagen), — ES soll jedoch dem Ambassador angezeigt werden, l) er möchte beim König den Bestlstauswirken, daß die Obersten und Hauptleute, welche sich in diesem Zug wollen brauchen lassen, mit amgemessenen Bestallungen versehen werden, damit sie dem König brave tapfere Leute zuführen können»2) daß die Hauptlcute, wenn auch nicht alle Monate, doch so bezahlt werden, daß die Gemeinen uistüaus Roth, wie leider schon wiederholt geschehen, betteln, oder gar die armen Unterthanen beschädigtund berauben müssen; 8) daß er dafür sorge, daß die auf die Jahrrechnung versprochenen Zahlung^berichtiget werden; 4) daß dafür gesorgt werde, daß die Truppen, sobald sie auf den Grenzen und Musterpläzcn angekommen, mit Proviant, Geschüz, Munition, Reisigen und Hakenschüzen nach altem B>an )also „beflügelt" werden (weil man nicht wissen kann, wer Freund oder Feind ist), daß ihnen keine SclstM^widerfahre, die nicht allein dem König zum Nachthcil, sondern auch der Eidgenossenschaft zur Sch»^gereichen würde. Der Ambassador, dem diese vier Artikel durch einen Ausschuß mitgctheilt worden, g''die bestimmte Zusicherung, daß für alles die bestmöglichen Anordnungen werden getroffen werden, I»'durch einzelne Unruhestifter ausgestreut worden, daß die von Bern nächtlicher und verrätherischer We>ffFrciburg überfallen wollen, so rechtfertigt Bern sich in Gegenwart FrciburgS also, daß man gänzlicb^friedigt und überzeugt ist, daß an all' diesen Gerüchten kein wahres Wort sei, — Auch wird beschäm''daß in Zukunft in jedem Ort dergleichen Verläumder und Unruhestifter andern zum warnenden Exewbestraft werden sollen.