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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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862
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April 1585,

einige Städte erobert und es sei zu besorgen, daß etwas gegen die katholische Religion beabsichtigt werde;ferner sei daS Gerücht verbreitet worden, daß die Berncr heimlich Freiburg überfallen wollen; veßhalbund wegen verschiedener Drohungen habe Freiburg sich gerüstet; inzwischen seien Boten von Solothurnnach Freiburg gekommen und haben Bern in Schuz genommen, vorbringend, daß dieses nichts feindseli-ges im Sinn habe; Freiburg glaube aber, daß Bern einen Unwillen gegen es gefaßt habe wegen derstreitigen Landmarch, wegen des abtrünnigen Jost Alex und wegen einer Marktverordnung, die Frei-burg wegen des Trozes der Berner bei Kreuzgängen und beim Mittag- und Betenläuten erlassen; esglaube jedoch damit nichts unbilliges gethau oder Bern Ursache zu einem solchen Benehmen gegeben zuhaben und stelle die Sache der Entscheidung der katholischen Orte anhcim, Nachdem der Gesandte vonSolothurn den Handel noch mehr erläutert, wird beschlossen: Man soll fleißig auf alles merken, wasvorgehe, und es soll jedes Ort auf das andere ein getreu Aufsehen halten wie bisher; daneben sollendie geheimen Räthe in den Abschieden nachsehen, was man früher für Vorsorgen gegen Ueberfall getrof-fen, was man im October 1582 zu Baden beschlossen, was man mit katholischen Fürsten und besonderswas die VIl katholischen Orte mit einander für Verständnisse haben; die Gesandten dieser Fürsten sollenwiederum daran erinnert werden; jedoch sollen diese Sachen ganz geheim bleiben. Betreffend sodann denAnzug Frciburgö, es sollten die VII Orte wieder einmal ihre eidgenössischen Bünde mit einander erneuern,so erklärt man sich damit einverstanden; es soll daher jeder Gesandte dieses mit allem Ernst an seineObern bringen, Schließlich wird an die Bundesgenossen im Wallis freundlich geschrieben und ihnenzugesprochen; wird ihnen jedoch nichts anderes gemeldet, als daß sie wegen der an den Grenzen vor-gehenden Dinge und Rüstungen sich gefaßt machen möchten, wie die katholischen Orte auch thun werde»Ii. Jedes Ort soll die Namen seiner geheimen Räthe so bald möglich an Lucern mittheilen.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaniielciienheite»:

Landvogtei Mainthal, >!. Aet. c?::, Justizsachen,

7113.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lueern. 21». April (Freitag vor yuusiuwstH.

Staatsarchiv Lucern. Luccrn. Absch. Bd. 5'. Allgcm. 'Absch. Bd. VI!. 7Z.lAuch in den Landcöarchiven Schwyz und Nidwalden.!

Rathsboten: Luccrn, Heinrich Flckeustcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Pfyffcr, Ritter, alt-Schn^'heiß; Sebastian Feer, Pannerherr; Niklauö Krus, beide des Raths, Uri, Melchior zum Bühl; WernerKäs, beide des Raths, Schwyz. Rudolph Rcding, Landammann. Unterwal den, Kaspar Jakob, Land-ammann ob dem Wald, Johann Wascr, Ritter, Landammann und Pannerherr; Melchior Lussi, Ritter,alt-Landammann nid dem Wald, Zug, Hauptmann Jakob Widmer, des Raths.

Nach Anhörung deS Berichts, wozu sich die katholischen Fürsten in Frankreich, welche zur ^Haltung des katholischen Glaubens, sowie zur Ausrottung der Seelen zu den Waffen gegriffen, nunmehrentschlossen haben und welche Gründe sie dazu bewegen, wird für nöthig erachtet, die Sache wohl zuüberlegen; denn es würde sich schlecht reimen und wäre vor Gott und der Welt schwer zu verantworten,wenn man die eigenen Leute wider Katholiken und in Gesellschaft mit den Seelischen ziehen lassen und