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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
848
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November 1584.

ihren Entschluß eröffnen würden, daß er aber den Entschluß der Stadt Genf seinem Fürsten mittheilenwolle, der dann zu gelegener Zeit darüber zu antworten nicht ermangeln werde. Ii.» Die Gesandten vonBern eröffnen folgendes: Bern verdanke den Xll Orten die Bemühungen und Kosten, welche sie zurVereinbarung der Anstände zwischen Savohcn und Bern aufgewendet haben, und werde stets erkenntlichdafür sein; die zwölf Orte haben auf die Beschwerden Berns gegen den Herzog von Savohcn wegendessen Feindseligkeiten einen gütlichen, jedoch unverbindlichen Spruch gethan, welchen aber anzunehmenBern sich noch nicht habe entschließen können, bevor die zwölf Orte eine Erläuterung darüber gegebenhaben, weil erin gar zu kurzen Worten" abgefaßt sei, man möchte dieses Bedenken Bern nicht übel nehmen,denn es geschehe nicht aus irgend einem Mißtrauen, sondern damit seine Unterthanen durch diese Er-läutcrung bessere Sicherheit erhalten und damit dem Herzog kundbar werde, daß es der Eidgenossenernstlicher Wille und Meinung sei, den Herzog und die Stadt Bern bei allen ihren Verträgen undBündnissen bleiben zu lassen und selbe treu und redlich einander zu halten, und daß die zwölf Orte dieübertretende Partei zu deren Beachtung anhalten werden, auf daß hicdurch nicht allein gnte Freundschaftund Nachbarschaft zwischen den beiden Parteien, sondern auch ein beständiger Friede im ganzen Vaterland möchte erhalten werden und damit auch in Zukunft andere an die Eidgenossenschaft angrcnzcudeFürsten sich solcher Feindseligkeiten enthalten, sobald die zwölf Orte die gewünschte Erläuterung gegcbeuhaben, werde Bern obne ferner» Aufschub entsprechende Antwort geben. Dieses Gesuch wird in denAbschied genommen; die Gesandten der V katholischen Orte aber wollen es gänzlich beim Buchstaben desgütlichen Spruchs verbleiben lassen. I. Das Ansuchen LucernS um Fenster mit den Wappen der Ortein sein schönes neues GerichtshauS wird m! jn.Nlnonllum genommen, in. Gesandte der Stadt Straß'bürg, nämlich Heinrich Johann von Mondolzheim, Niklauö Fuchs und Stadtschrciber Paulus Hochftldm',stellen nach üblicher Begrüßung dar, wie uüzlich und vorthcilhaft es wäre, wenn man beiderseits ineinenachbarliche Verständniß" oder Vercinung treten würde, damit jeder Theil, wenn ihm wider Billigkcit und Recht und wohlerworbene Freiheiten und Herkommen etwas begegnen sollte, wisse, wessensich zum andern zur Sicherung gegen ungebührliche Gewalt zu versehen habe; sie seien zu diesem ihremBegehren veranlaßt worden erstlich, weil daS Streben der fremden Fürsten dahin gehe, die gering^freien Stände und besonders die Städte, bei denen noch etwas von der alten deutschen Freiheit übrigsei, zu schwächen oder an sich zu bringen oder wenigstens Uneinigkeit zwischen ihnen zu stiften, welcheErfahrung die Eidgenossen gewiß auch schou gemacht haben; ferner weil sie von ihren gutgesinntenNachbarn schon wiederholt aufmerksam gemacht worden, daß fremde Nationen auf das ganze Elsaß,sonders aber auf die Stadt Straßburg, als einem Schlüssel desselben und des ganzen Rheinsftsms-allerlci Anschläge vorhaben, und weil den Eidgenossen sehr viel daran gelegen sein müsse, daß das Elssl,ihre Kornkammer, und die Stadt Strafiburgbei ihrem Wesen" verbleibe; dcßhalb also und weil 'Erfahrung lehre, daß die größten Monarchien durch Zwietracht zu Grunde gerichtet worden,durch Einigkeit und Zusammenhalten auch geringe Gemeinwesen in Aufnahme kommen, wünsche ^Stadt Straßburg die alte Vercinung mit den Eidgenossen wieder zu erneuern. Dieser Vortragangemessen verdankt und in den Abschied genommen.*) «. Ritter Walther von Roll von Uudaß er bei Bern um Ucbcrgabe der Comthurei Buchsee an seinen Sohn Hans Ludwig angesucht,

"i Kritin IZ. Mai >588 tai» dann eiir Bündnis, zwischen der Stadt Strasburg und den evangelischen Orten m