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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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832
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532 Mai 1584,

Parteien, Ii. Bezüglich des StrcithandelS zwischen Peterlingen und Dompierre bei dem Ort, genanntEn Serpent, wird gut befunden, daß dort die Parteien einen gemeinen Waidgang haben sollen, daß lueverschlagene" Straße wieder aufgethan werde und daß daselbst die Hobe Jurisdiction Frciburg zustehe,jedoch beiderseits den eigenen Gütern und Waidrechten unnachtheilig,

«»83.

Conferenz der V katholischen Orte,

Lucern. I.S8Ä, IS, Mai (Dienstag vor Pfingsten),

Staatsarchiv Lucern. Lucern. Absch. Bd. l^. 1^5. Allgem. Absch. Bd. '^36.l'Auch in den LandeSarchivcn Schwyz und Obwalden.!

Rathsbotcn: Lucern, Ludwig Pfhsscr, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Anton HaaS; UlrichDullikcr; Niklauö KruS; Jost Holdermcyer, Sekelmeister, alle des Raths. Uri, Ambros Püntiner,Statthalter; Peter GiSler, Ritter, Landsfähnrich, beide des Raths, Schwyz, Rudolph Reding,ammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Laudammann, Untcrwaldcn, Marquard Jmfcld, alt -Landammann edem Wald; Johann Wascr, Ritter, Landammann und Pannerherr nid dem Wald, Zug, Jakobbaumer, Ammann.

»». (S, u, Uznach und Gaster), I». Ritter Roll von Uri und der Ordensritter Michael Oliveuu^Gesandte des Großmeisters von Malta, erinnern an die frühere Anzeige, daß von Rolls Sohn, HaueLudwig, die Ordenswürde sammt der Commenthurei zu Buchscc vom Papst verliehen worden, und bittenum Hülfe und Rath, wie derselbe in den Besiz dieser Commenthurei gelangen konnte, Wird m>Kru-unlum genommen, v. und «I. (S. u. Luggarus), «. Auf den Bericht, daß in Bünden abermals Un^ruhen ausgebrochen und daß für die Katholiken große Gefahr zu besorgen sei, wird Uri aufgetragen,den zuverlässigsten Personen daselbst sich in'sgcheim darüber zu besprechen, I'. Jedes Ort soll stch br»"ülich der vorgeschlagenen Abordnung von Gesandten in das Thurgan sobald möglich entschließen; überhausollen die Abschiede über solch' wichtige Angelegenheiten, an denen dem Vaterland und dem katholisthruGlauben so viel gelegen ist, stets mit Beförderung in Bcrathung genommen werden. K. I» ^ ,I, (S, u. Thurgan), in. Die Klage, daß die bischöflich-constanzischen Häuser in der EidgenosscistchuUübel versehen und daß nicht alle Vogteicn mit Eidgenossen besczt seien, wird auf den Tag zu Badengewiesen, ». Dem Herzog von Florenz wird für die Anzeige von der Vermählung seiner Tochter >u>dem jungen Prinzen von Mantna angemessen gedankt, «». In Betreff der Zuschrift des Grafen vonMümpelgard soll zu Baden Herathen werden, y». (S. u. Uznach und Gaster), «K. In Betreff des Weglss^begchrens von Schwyz soll auf künftigem Tag verhandelt werden. Ebenso werden die Anzeige Nidwaldcu-,daß es, um die großen Unkosten für die Herstellung der Straßen in seinem Land wieder einzubriwss"'einen Zoll von l Kreuzer auf jedes Stük Vieh, das über den St, Gotthard oder den Brünig auflcrgeführt werde, gelegt habe, sowie dessen Bitte um Bestätigung dieser Mafinabme ml iiwlruonllnm genonnuG