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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Decembcr 1583.

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«<i7.

Schiedsgerichtliche Verhandlung.

Bade». 1S83, 1818 Deccmber.

StaatSarckiv Luccr» Aktc» Bischof von Basel.

Rathsbolen: Zürich. HanS Keller, des Raths und Obmann. Bern. Hans von Wattenwhl, Schult-heiß. Lueern. Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schultheiß und Panncrherr. Uri. Hans zum Brunnen,Ritter, alt-Landammann. Frei bürg. Hans von Lauten, genannt Heid, Ritter, Schultheiß. Schaff-hausen. Dr. Hans Konrad Meyer, Bürgermeister.

Obbcnannte Säzc und Schiedlcutc sind hier zusammengetreten, um bezüglich der Anstände zwi-schen dem Bischof und dem Domeapitcl zu Basel einerseits nnd Bnrgermeistcr und Rath der Stadt Baselanderseits eine gütliche Vereinbarung zu erzielen. Für erster? Partei erscheint der Bischof persönlich, fürdie Stadt Basel aber Burgermeister Bonaventura von Brun, Oberst-Zunftmeister Lux Gebhart, RemigiusUsch und Wolfgang Sattler, alle des Raths.Die Gesandten von Basel eröffnen: Zur Zeit der Baucrn-Unruhen sei man überall darauf bedacht gewesen, dieselben zu stillen; damit das Bisthum Basel beiHand und Leuten erhalten bleibt, habe damals die Stadt Basel das Städtchen Laufen sammt Wahlen,Röschenz und Licsbcrg nnd den fünf Dörfern Reinach, Thcrwyl, Oberwyl, Ettingeu und Allschwyl inein ewig Burgrccht aufgenommen (27. September 1525), unter Vorbehalt deS Eides gegen ihren Ober-herrn, den Bischof, und der Einkünfte der Stift; später sei bei einer Verständigung zwischen BischofPhilipp und seinen Unterthancn unter andcrm bezüglich der Religion festgesczt worden, Prediger anzu-stellen und Freiheit des Glaubens zu gestatten; auch unter dessen Nachfolger, Bischof Melchior, sei es soverblieben; beim Regierungsantritt des gegenwärtigen Bischofs haben die Unterthancn benannter Flekenund Dörfer bei ihrer Huldigung dieses Burgrecht und ihre andern alten Bräuche und Herkommen vor-behalten und die Stadt Basel habe durch eine Gesandtschaft den Bischof als gebornen Eidgenossen be-Mkwünscht und sich anerboten, in freundlichen Beziehungen mit ihm zu leben; bald darauf aber habederselbe zu ArleSheim und Pfeffingen Aenderungeu in der Religion vorgenommen, die Kirche zu Arles-heim geschlossen nnd sich merken lassen, daß er dasselbe auch zu Laufen thun werde; dieses Vorgehengegen ihre Berburgertcn habe Basel nicht hingehen lassen können und habe deßhalb gemäß Verkommuiß'n>t Bischof Melchior dem Bischof das Recht dargeschlagcn; nachdem aber der Handel auf den Weg güt-licher Unterhandlungen gerathcn, habe es sich diese unter Einstellung des angebotenen Rechtens gernegefallen lassen; Basel bitte nun, man möchte den Bischof anweisen, von seiner begonnenen Neuerungabzustehen und seine Vcrburgertcn bei ihrem alten Herkommen verbleiben zu lassen. - Der Bischof ent-gegnet darauf- Seine Gegenpartei werde sich wohl noch erinnern, daß er die Mitteilung deö Original-briefs oder einer beglaubigten Abschrift von benanntem Burgrecht wiederholt begehrt habe; da nun dasganze Fundament des Handels darin liege, was jenes Burgrccht enthalte, so wünsche er Vorlegung des-selben, damit er darüber zu antworten wisse. Nachdem sodann die Gesandten von Basel erklärt, daß sieben Brief jezt nicht bei Händen haben, daß man aber aus den Missiven Basels den Inhalt des Burg-vechts wohl kenne und nachdem die Anwälte des Bischofs eine Abschrift des Burgrechtsbriefö vorgewie-sen und die Fcstsczung einer andern Malstätte verlangt hatten, sowie, daß man sie am morgigen TageThören möchte indem sie nicht allein des BurgrechtS und der Religion wegen, sondern noch wegen an-