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December 1583,
derer wichtiger politischer Anstände sich zu beschweren haben, und nachdem die Gesandten von Basel sichdamit einverstanden erklärt, legen die bischöflichen Anwälte am folgenden Tage (Mittwoch den 18. Decem-ber) folgende Gegenforderungen und Ansprachen des Bischofs und Domcapitels zu Basel gegen Bur-germeister und Rath daselbst vor: 1) Da vor Jahren die Stadt Basel die Laudgrafschaft Sisgau, welchezuvor die Grafen von Thierstein besessen, mit Bewilligung des Bischofs und Domcapitels Pfand- undlehenweiö an sich gebracht, haben Bürgermeister und Rath der Stadt Basel dieses Lehen lange nicht„empfangen noch empfangen lassen", sondern über fünfzig Jahre lang alle Einkünfte des Domcapitels >udieser Landgrafschaft, sowie in andern von der Stift verseztcn Herrschaften, als zu Waldenburg, Homberg,Liestal, Füllinsdorf u, f. w. zum höchsten Nachtheil der Stift eingezogen, und so bei hundert und fünszPtausend „Stük", dem Domcapitel zugehörig, zu Händen genommen; daher wolle der Bischof und dieStift die Losung obgemcldter Laudgrafschaft sammt den drei Aemtcrn und Füllinsdorf hiemit aufgckündclhaben mit dem Begehren, daß die Stadt Basel alle bisher daselbst bezogenen und der Stift vorenthclltenen Einkünfte zurükerstatte; hiebet sollen aber die übrigen Pfandschillingc, als der kleine und grosrZoll, Münz, Bannwcin, Schultheißenamt, Fuhrwein, Vitzthum u. s. w. laut Briefen vorbehalten und demBischof und seiner Stift an der künftigen Losung unschädlich sein. 2) Die Gegenpartei könne nicht >uAbrede stellen, daß die Stift von allen Häusern, Hofstätten, Laden, Höfen und Wirthshäusern,befreiten Personen ausgenommen, auf Martini den BodenzinS bezogen und dieses Recht bisher ohucEinsprache ausgeübt habe; vor einigen Jahren aber sei sie mit Gewalt daraus verdrängt worden; daherstelle der Bischof und die Stift an die Säze das freundliche Ansuchen, bei Bürgermeister, Rath undBürgerschaft zu Basel gütlich auszuwirken, daß der Bodcnzins wieder an die Stift entrichtet werde-3) Der Bischof und die Stift bitten und begehren, daß die Stadt Basel die von Bischof Philipp ohucZustimmung des Domcapitels verpfändeten Dörfer Binningen und Bottmingcn zurükgebe oder wenigst^den Pfandschilling dafür wieder annehme, 4) Gegen der Stift kaiserliche Freiheiten und Handvestcn habeseit einigen Jahren Rath und Burgerschaft zu Basel die Burgermeister und Zunftmeister erwählt unddieselben nicht nach altem Herkommen schwören lassen; daher der Bischof und die Stift um Verwendungfür Rükerstattung ihrer Rechtsamen bitten, wogegen sie sich erbieten, alles zu erstatten, wozu sie tu'»Rechts und BilligkcitS wegen verpflichtet seien, 5) Bischof und Domcapitel verlangen Restitution ibrcrMuttcrkirche, deS Münsters, sowie der Höfe, Häuser, des Kirchenschazcs und der Ornate, was alles ihnenbereits seit vierundfünfzig Jahren vorenthalten worden sei, 6) Da die Gegner des Bischofs allerlei liebergriffe bezüglich der Landmarchcn zwischen Münchenstein, Reinach und Arlesheim sich erlauben, i0 w>u^schen sie gütliche Beilegung dieser Differenzen, Endlich wollen der Bischof und die Stift sammt der Dow-propstci alle andern Rcchtsamen und Ansprachen, die sie hier nicht angeführt, vorbehalten und durch Sti^schweigen nichts aufgegeben haben, — Nach Verlesung dieser Punkte bemerken die Gesandten von Baff,daß sie nichts anderes erwartet haben, als, es würden allein die Anstände, wegen derer diese Tagsaz""üangesezt worden, zur Behandlung kommen; da nun aber noch andere Dinge beigemengt werden, worübersie nicht instruiert seien, so begehren sie dieselben oll rot'oronllum zu nehmen, — Und weil nun aus adiesen Beschwerden und Begehren zu entnehmen ist, daß gegenwärtig bezüglich der veranlasscten gütlich^Unterhandlung nichts anderes auszurichten sei, als mit Zustimmung der Parteien einen andernfestzusezen, weil jedoch unter beiden Parteien Leute sein möchten, welche inzwischen durch Worte uuHandlungen nur erbittern, „dagegen den Säzcn beide Obrigkeiten lieb sind", so werden beide Parteieu