November 1583. 899
die von Genf geben ihren Vortrag zum Abschied, ebenso die savohischcn Gesandten ihre Antwort überdiesen Vortrag der Genfer. — Nach Anhörung dieser Vorträge wird ein anderer Tag nach Baden aufSonntag nach hl Drei Königen (12. Januar alt. Kalcnd.) angcsezt, auf welchem die Parteien mit aus-gedehnten Vollmachten sich einfinden sollen, den Handel gütlich oder rechtlich entscheiden zu lassen, damitdie Eidgenossen sowohl als die Parteien der großen Kosten und der vielfachen Mühe und Arbeit ent-hoben werden Zürich wird ermächtigt, einen andern schiklichcn Ort für die Zusammenkunft zu bezeichnen,wenn allenfalls der Sterbend" zu Baden weiter um sich greifen sollte.-) «. Jedes Ort soll für ange-messene Herstellung der so sehr vernachlässigten Landstraßen sorgen; auch den Landvögten und Zuge-wandten Orten wird die Weisung crtheilt, ihre Unterthanen mit allem Ernst dazu anzuhalten, daß sie'hrc Straßen in guten Stand stellen, und die Ungehorsamen zu bestrafen, Der französische Ambassa-dor Herr von Flcury vermeldet des Königs freundlichen Gruß und wohlwollende Gesinnung, drüktseine Freude darüber aus, daß man so unverdrossen an der Beilegung der Anstände zwischen Savoycn.Bern und Genf arbeite und anerbietet seine Mithülfe; er meldet sodann, daß die drcimalhunderttausendKronen in Solothuru angekommen seien und daß man auf den 4. Dcecmber Boten zur Abholung desGeldes dahin abordnen möchte. K. Appenzell meldet, daß es dem Hans Heer von St. Margaretheuseine Güter abgekauft habe, weil derselbe von seinen Gläubigern bis auf's äußerste getrieben worden, undbittet um Bestätigung dieses Kaufs.-ES wird entsprochen, obschon dieser Kauf wider den Vertrag oder"Verspruch" ist; jedoch soll cS in Zukunft nicht mehr gestattet werden. I». (S. u. Thurgau). l. lieberdie Wcggeldbegchrcu von Schwyz und Unterwalden sollen die Boten der V katholischen Orte auf näch-sten Tag instruiert werden. Ii-. Zürich mittheilt jedem Boten eine Abschrift von einem Schreiben desGrafen Hannibal von Ems und der beiden Säze. - Wird all i.mrnaullum genommen. I. (S. u. Land-vogtei Freie Aemter).
I aus dem Bcrnereremplar.
Man sebc auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten.'
Deutsche gen. Dateien «b-rh » Art. 57. Straßenwesen.
«andgrafschaft Thurgau. K-rch"-"-- «'«ub-n-s.
Vandvogtei Freie Aemter ' A". -'S Märchen.
Conferenz der V katholischen Orte.
Luccrn 1S83, Dienstag den S/IS November
Staatsarchiv Sucern. Lucern. Absch. ?. t'2L.
lAuck in den LandcSarchivcn Schwyz und Obwalden.I
RatbSboten- Lueern Heinrich Flckenstcin, Ritter. Schultheiß; Ludwig Pfhffer, Ritter, alt-Schult-beiß; Sebastian Feer, Pannerherr; Jost Holdermeyer. Sekelmeistcr, beide des Raths. 11 r>. Sebastian
Mten: Savoycn) befindet ffch eine Zuschrift der Königin Elisabeth von England scl. <1September^in'we'lcher fie die" Eidgenossen dringend zur Einigkeit ermahnt, auf die Zerrüttung hinweist, in welche Frank-'"-h und die Niederlande dur» ihre steten Kriege gefallen, und fie zun. Festhalten am Bündnlß mit der Stadt Genf ermuntert.s°->ie zu einer Erklärung an den Herzog von Savoyen. daß die Angelegenheit der Stadt Genf auch die der Eidgenossen sei.