W4 Januar 1588, »
nigs freundlichen Gruß, auerbietet seine Hülfe ;ur Beilegung der Differenzen zwischen dem Herzog vonSavcchen und den beiden Städten Bern und Genf und ermahnt zum Frieden.: daneben bcschweU e»sich, daß die Grafschaft Burgund unter dem Schein, die Grenzen gegen Frankreich zu deken, einen Ausbruch verlange, während doch der König die Neutralität gewissenhaft halte und jeden bestrafe, der dien everleze; er bittet, man möchte die Sache wohl überlegen und den Aufbruch nicht so leichtfertig bew> >gen, —Der Vortrag wird verdankt und in den Abschied genommen, K. Nach Anhörung eincS Vo»t»agc.der Gesandten der Stadt Genf wird ihnen das Bedauern ausgedrükt, daß sie noch immer daraufHeu, ihr Streit mit Savohen solle durch die sieben oder aber siebzehn Orte zu Händen genommen we^o»,und daß sie nicht wie Bern sich entschlossen haben, auch die V katholischen Orte daran Anthcil nehme»zu lassen; sie werden ermahnt und gebeten, ihre Obern zu leztcrm zu bewegen, weil dieses ja keim'»Theil an seinen Rechten etwas benehme, ferner dafür zu sorgen, daß bis zur künftigen Tagleistung »icbtsfeindseliges gegen den Herzog vorgenommen werde, und ihren Bescheid darüber mit BeförderungZürich mitzutheilen, S». Zacharias Scarpateta, Hauptmann zu Fürstcnburg, des Bischofs von 0 hm 0>csandter und Rath, übergibt eine Menge Beschwerden des Bischofs und dessen Untcrthanen undhanSlenten im Münsterthal und Unter-Calven gegen die Herrschaft Oesterreich (Die 21 Klagartikel nBündncr gegen Oesterreich. — Staatsarch, Luccrn. Akten: III Bünde » rcsp, deren drei Gerichte Glm"--Schlanders und Naudcrs, und stellt das Begehren, man möchte den Bischof bei der Erbcinung undgegenseitigen Verträgen schirmen, — Cr beklagt sich ferner, daß, ungeachtet dem vorigen Bischof b"oberung des Veltlins von den III Bünden der vierte Theil zugesprochen und nachher eine besinn»'^Geldsumme dafür zu entrichten versprochen worden, gegenwärtig schon bei 8000 Gulden ausstehend »cie»'ferner daß, als derselbe von den III Bünden die Bezahlung dieser Summe begehrt, der Gotteshaus'»erklärt habe, er »volle wegen dieser Sache keine Kosten haben, und daß die beiden andern ^
keine Antwort haben geben »vollen. Endlich beschwert er sich: Sein Vorfahr habe von dem Grasen ^Wcrdcnbcrg die Herrschaft am Heinzenberg gekauft; die Briefe darüber seien von Schwhz undbesiegelt; nichtsdestoweniger unterstehen sich nun die Untcrthanen am Heinzenberg sich selbst zueigene Gefängnisse zu bauen und ihm die Huldigung zu verweigern; auch haben selbe vom Obcui ^ein seinen Briefen widersprechendes Urtheil erlangt; deshalb begehre er, ihm hierüber zu einem mteiischen Rechten zu verhelfen, — Diese Beschwerden und Begehren werden all iimtruonlluln gcnom»»"
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Coufereuz der V katholischen Orte,
Luccvn. IS8Z, AelZrunr (Montag nach Lichtmeß
^taatsarMiv Sucrr». Lucern, Absch, Bd, N. IIS, — Allgem, Absch. Ld. ,a.a, LandcSarctriv Schwur
lAuch im Landesarchi» Obwalden.l
Nathsbotcn: Lueern, Ludwig Pshsser, Ritter, alt'Schultheiß und Pannerherr; Sebastian G'"'Venncr; Niklaus Krus; Jost Holdcrmchcr, Sckclmeistcr, beide des Raths, U r i. Bartholomäus NUHaus Scherrcr, beide des Raths, Schw vz. Christoph Schorns, Ritter, Landammaun und Pauucl >
''l Im Abschied wird nach altem Kalenocr datiert; Lichtmeß siel »583 auf den Mittwoch, der 4. war ein Anita».»4, war ei» Montag; somit mag dieses als daS richtige Datnm nach dem neuen Styl angenommen werden.