Februar 1583.
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^uterwalden. Johann Rofiacher, alt-Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritler, Laudammannuid dem Wald. Zug. Hauptmann Paul Seiler, des Raths.
Es ist ein Tag nach Baden auf den 13. Marz ausgeschrieben, theils wegen des Kriegshandelö^6 Herzogs von Savohen mit Bern und Genf, theils wegen der französischen Zahlungen und wegen"»derer Geschäfte mehr. Nach Verlesung der Antworten von Bern und Genf und der ans diesen Handel^»glichen Abschiede wird für nöthig erachtet, obbcnaunten Tag zu besuchen und Bern mit allem Ernstbort anzufragen, wen es für parteiisch halte und wer eigentlich parteiisch gehandelt habe, damit man sich'U Verhalten wisse, und dann gleichzeitig die Entschuldigung anzubringen, warum die V Orte den lcztcn^ag zu Baden nicht besucht haben. Hinsichtlich des Entschlusses derer von Genf und einer von ihnenAngelangten Zuschrift, in welcher sie die V Orte auSdrüllich als parteiische und widerwärtige bezeichnenund deshalb vom Entscheid ihres Handels gänzlich ausschließen wollen und überhaupt den V Ortenschmählich trozen, soll jedes Ort seine Gesandten mit der Vollmacht abfertigen zu erklären, daß die V Orte"'cht zugeben könne», daß das Burgrecht zwischen Bern und Genf noch länger fortdauere, besondersMeil Genf dieses Burgrecht weiter ausgedehnt, als bewilligt worden und als es selbst auf dem Tag zuBaden im Jahr 1557 angegeben habe; denn damals habe cS erklärt, es handle sich nur um ein nachbar-liches Verkommniß bezüglich des Commerciums. I». Da die von Bern abermals das Gesuch um Auf-nahme ihres savohischen Gebiets in den eidgenössischen Schirm gestellt und die V Orte auf dem Tag zubueeru am 23. März 1579 sich bereits über eine Autwort hierüber verständigt haben, so will man Bern^'klären, daß es schon den frommen Altvordern nie habe gefallen wollen, das Gebiet der Eidgenossen-schaft scher ihre alten Märchen hinaus zu erweitern, und daß man nun der schweren Folgen wegen sichbaranf nicht einlassen könne, v. Das Schreiben an den Herzog von Savohen in Betreff des Tages zuBaden wird genehmigt. «I. Die Gesandten sollen auf künftigem Tag zu Baden anhören, was die andernund besonders die vorgehenden Orte in Betreff der von der Grafschaft Burgund begehrten Hülfe vor-bringen und dann dieses all rokoionllnm nehmen, e. Auf dem nächsten Tag zu Baden sollen die Gcsand-den französischen Ambassador anfrage», ob die verfallene Zahlung vorhanden sei, und dann nachdrük-l'ch auf Bezahlung dringen. L. (S. u. Thurgau). K. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, übcrh.). I». Der Cardinalb°n Ems schreibt gar freundlich in Betreff der Jünglinge im Kollegium zu Mahland, an welches er^l)V Kronen jährlicher Einkünfte gestiftet hat. Da die andern dagegen, welche im Kollegium des Cardi-»als Borromäns studieren, sich beklagen, daß sie in vielen Stükcn nicht gebührend gehalten werden, wirdbem Landammanu Lusfi aufgetragen, beim Cardinal Vorromäus die angemessenen Schritte für Abhülfesu thuu. — Dem Cardinal von Ems wird schriftlich gedankt, I» (S. u. Baden). Ii. Da berichtet wird,^ß in der Garde in Lothringen die Angehörigen der katholischen Orte ungebührlich gehalten, besondersbüß ihnen bei Bcsezung der Aemtcr andere vorgezogen werden, soll man sich zu Baden darüber verein-baren, was au den Herzog geschrieben werden soll. I. Zug berichtet, daß seine Anstände mit Zürich inbetreff der Gebeine der im Kappelerkrieg Gefallenen und deS Gemäldes in der Capelle auf dem Bergb?i Zug gütlich beigelegt seien.— Es wird dieses gern gehört und all relorölillurn genommen. »».Land-smann Schorno wird an die Beschwerde der Fischer von Luecrn erinnert, denen die Fischer von Schwhz>M See zu fischen wehren.
aus dem Schwyzercremplar.