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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
793
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Januar 1583,

der Stände der Freigrafschaft Burgund, in welchem er um einen Aufbruch von zwei- bis dreitausendMann zur Beschirmung der Grafschaft bittet, wird verdankt und -icl iinUi-iicziuIum genommen, «. Bezüg-lich der Anstände zwischen Bern und dem Herzog von Savohcn, sowie zwischen dem Herzog und derStadt Genf, zu deren Beilegung man hier zusammengekommen ist, eröffnet Zürich, daß laut des badischenAbschieds die Parteien ihre Antworten binnen Monatsfrist hätten einsenden sollen, daß Bern und Genfdieses bereits gcthan haben, daß dagegen die deS Herzogs immer noch ausstehe. Nach Verlesung einesEntschuldigungsschreibens der V katholischen Orte, sowie eineö durch den Dolmetsch des Herzogs über-brachte» Schreibens (15, Januar), worin dieser sich darüber beschwert, daß die beiden Städte Bern undGenf laut deren ihm mitgetheiltcn Antworten sich immer noch weigern, dem von den XII Orten zu So-l°thuru erlassenen Spruch nachzukommen, werden die Gesandten von Bern angefragt, ob sie noch etwasweiteres über die Sache vorzubringen haben. Diese crössueu nun- Sie vernehmen aus des Herzogsschreiben mit Bedauern und Verwunderung, daß dieser sich in keine ferner» gütlichen Untei Handlungeneinlassen wolle und die Sache auf die lange Bank ziehen möchte; Bern dagegen habe stets aufrichtigdarum gebeten, man möchte den Herzog dazu vermögen, daß er eS bei den Verträgen und Bünden, so-wie den Rechten bleiben lasse, waS die Eidgenossen zu thüu nicht ermangelt haben, daher es ihnen verbindlichdafür danke; mit Unrecht vermenge der Herzog seine Anstände mit Bern mit denen zwischen ihm undGenf, die doch ganz verschiedener Natur seien; denn bei den erster» sei Bern gegen den Herzog Kläger,bei den lcztern der Herzog gegen die Stadt Genf; weil nun aber Bern sich dem erlassenen Abschied niewidersezt, sondern sich nur vorbehalten habe, daran nicht gebunden zu sein, wenn der Ausspruch nichtannehmbar wäre, so habe es zuversichtlich erwartet, der Herzog würde ebenfalls dem Abschied nachkom-wen; eö ersuche nun Bern, daß man ihm zur Wahrung seiner Ehre und zum Ersaz der erlittenen Un-kosten behülflich sein und gemäß deö Bündnisses mit Savoyen die erforderlichen Räthe bezeichnen möchte,wozu es als Kläger dann den Obmann aus einem Ort der Eidgenossenschaft bezeichnen werde; zwaricheine der Herzog dieses Bündniß nicht mehr halten zu wollen, denn er habe das Kricgsvolk noch nichtaus der Clus zurükgczogen und ebenso die neu eingeführte» Zölle noch nicht aufgehoben, obschon manihn um Bezeichnung eines Plazes zu einem gütlichen Vergleich angesprochen hatte; daher begehre Bernganz freundlich und dringend, die Eidgenossen möchten die Sache mit allem Ernst zu Händen nehmen,-Der französische Ambassador. Herr von Flcurh. drükt sein Bedauern darüber auS. daß sowohl der sa-bohische Gesandte als einige Orte nicht erschienen seien, und erwartet, man werde Mittel und Wegeausfindig machen, um den Handel endlich beizulege», - Daher wird nun von der sieben Orte Gesand-ten nochmals eine ernste Ermahnung an den Herzog erlassen, sich zu gütlichen Unterhandlungen 5" ^erstehen. bis zu dem auf den 3. März nach Baden augescztcn Tag weder gegen Bern noch gegen "cufFeindseligkeiten zu beginne» und bezüglich der Besazung in der Clus und der neuen Zölle tum l »cbon Baden nachzukommen. Ferner wird den V katholischen Orten auf ihr Entschuldigungoschic,'cii gc-antwortet man begnüge sich '»it ihrer Entschuldigung, man habe zur endlichen Beilegung dieser -paneden Herzog nochmals mit allem Ernst zur „Gütlichkeit" ermahnt und einen gtme.n-e.dgenoss.schen Tagauf den 3, Mär; nach Baden angesezt; man ersuche sie dringend, eine Ermahnung im Sinne wie die der'ieben Orte an den Herzog zu erlassen und auf obbcnanntcm Tag fich einzufinden, Frciburg und Solo-thuru werden ersucht alsobald durch eine Abordnung Bern zu ermahnen, bis zur künftigen Tagltistungkeine Feindseligkeiten zu beginnen, k. Der französische Ambassador. Herr von Fleury, vermeldet des Kö-