August 1580. ^2»
Beschwörung der Bünde abermals ohne wesentlichen Erfolg sein. Sollte übrigens die Sache nochmals""geregt werden, so wollen die Gesandten der IV Städte einstimmig (jedoch mit verschiedenen Worten)""gcfähr folgende Antwort geben: Sic finden, daß hierüber nicht viel Unterhandlungen nöthig seien;"""l man mit einander gute Berkommnissc und einen auödrüklichen Landfrieden abgeschlossen habe, derjeden Theil frei und unangefochten bei seiner Religion bleiben lasse, so bitten die IV evangelischen Ortefreundlich und ernst, eS möchten die übrigen Orte dieses gute und gemeinem Baterland nüzlichenicht hindern, sondern es zu einem glütlichen Fortgang kommen lassen; es werden die evangelischenOrte dieses um sie ganz eidgenössisch und freundlich zu verdienen bestrebt sein. Die darauf erfolgendeAntwort will man dann wieder all reloromlum nehmen,
3?>3.
Jnhrrechiiiing der die Vogteien Belle»;, Böllen; und Riviera regierenden drei Orie.
Bellen; 1381», im August und September.
Der Abschied konnte in den betreffenden Archiven nicht aiimcnindc» werden
3?>t».
Konferenz der beiden Orte Bern und Frei bürg,
Murteu I38S), iZ September
Staatsarchiv Bcr», Freibnrg, Absch. I>, 4?7.
55» Zwischen beiden Städten waltet schon seit längerer Zeit ein Streit in Betreff des Berges Nahe""d der darauf bezogenen 0 Groß Bodenzins, Freiburg begründet sein Eigenthnms- und Inrisdietions-durch die geschehene Abthcilung beim Kalif des GrchcrzcrlandeS, Bern sucht durch vorgelegte Limi-tationen zu beweisen, daß der Berg sein Eigcuthnm sei, und erklärt sich bereit, Freibnrg die prätendier-te» N Groß anderwärts anzuweisen, — Da kein Theil von seinen Ansprüchen abgehen will, wird die^"chc wieder in den Abschied gcnommcn, I». Ebenso wird ein Streithandcl zwiscbcn beiden Städten^gcn des Zehntens auf4Jucharten zu Mcniöres wieder in den Abschied genommen, «5. Die von Miss!)
Wistcnlach führen Klage, daß ihre Nachbarn von St, Anbin sie im Weidgang ans ihren gemeinsamen»eldfahrtcn beeinträchtigen und ihr Vieh pfänden. Dagegen melden die von St, Anbin, daß solche Pfän-""g nicht ohne Ursache geschehen sei, weil ihre Nachbar» von Missh seit einiger Zeit einige gemeinsame^lgen eingeschlagen haben und ihr Bich darauf treiben. Nach Anhörung der Klagen und Antworten^"lahnen die Gesandten beide Parteien zur Einigkeit nnd beschließen, es soll jeder Theil seine Unter-tanen dazu anhalten, die des andern bei ihren Ehchaftcn, „Trättedcn" und Gerechtigkeiten bleiben zu"jfen und von deren Zeigen oder Brachen nichts einzuschlagen; die erlaufenen Kolken tollen gegenjeitig^'"Penficrt sein.