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August l 580,
Conferenz der IV evangelischen Städte.
Slarau 138«, ü!« 'August
Staatöarcl>iv Bern. Cranges. Absch. k. kol ^7.
Rathsboten: Zürich. Heinrich Thommann, alt-Sekelmeister; Haus Keller, beide des Raths. Bern.Antou Gasser, Venner; Haus von Büren, des Raths. Basel. Franz Rcchbcrger, alt -Obcrstzuuftmeistcr,Ulrich Mcriau, des Raths. Sch affhauscn. Hans Kourab Meyer, der Rechte Doctor und BurgermciilcuHerzog Johann Casimir, Pfalzgraf bei Rhein, hatte an Zürich berichtet, das; der Kaiser mit den Ch>"'fürstcn und Ständen des Reichs am 23. August einen Reichstag zu Nürnberg abzuhalten vorhabe und da;; »ubesorgen sei, es werde daselbst die Angelegenheit des Concordicn-Buchs in Bcrathung kommen, was, wen»sie durchgcsezt würde, den Anhängern der evangelischen Religion zu großem Nachthcil gereichen winde,er hatte mit dieser Anzeige das ernstliche Gesuch verbunden, eö möchten die evangelischen Orte der Cid-genossenschaft neben den übrigen evangelischen Ständen beim Kaiser und den Fürsten anhalten, das, dmBuch nicht in Vollziehung komme. Deshalb hatte Zürich gegenwärtige Conferenz ausgeschrieben. Cs wirdnun, ungeachtet die Gesandten von Basel keine Vollmacht für Abordnung einer Gesandtschaft haben, atRatification hin beschlossen: Obschon man noch nicht gewiß wisse, ob auf dem Reichstag diese Sache an-geregt werde, so halte man dennoch für ralhsam, daß die Evangelischen in der Eidgenossenschaft sawwtden Ul Bünden in gemeinsamen Kosten einen Gelehrten, den man in der Person des Professor Willssl'»Stuki in Zürich bezeichnet, zu Herzog Johann Casimir abschiken, damit derselbe sich mit dem HerModer seinen Gelehrten nach Nürnberg verfüge, dort mit den andern evangelischen Fürsten, Ständen »mStädten erwarte, ob bezüglich des Coneordienbuchs etwas angezogen werde, und sobald er dessen tsswiß, oder wenn sonst etwas wichtiges vorfallen sollte, unverzüglich durch einen Boten an Zürich bericlste,damit man sogleich sich wieder versammeln und vereinbaren könne, was man ihm für Vollmachten zu
schikcn wolle und wie weit oder mit wem er sich einlassen dürfe; wenn aber dieser Sache wegen kein AnM
geschehe, so soll er sogleich wieder zurükkehrcn. Auf diese Weise hofft man den Sachverhalt gründlich zu ^fahren, was die aufzuwendenden Kosten wohl wcrth wäre. Inzwischen soll dem Herzog Johann CaP""'sowie dem Landgrafen Wilhelm zu Hessen dieser Entschluß mitgctheilt werden; Bürgermeister Mehcr vuSchaffhansen soll den Herzog von Württemberg, der ebenfalls der Sache noch nicht beigetreten >st-Aller Namen freundlich zur Standhaftigkeit ermahnen. Vis auf St. Felix und Regula Tag (Il.ScPteumsoll jedes der drei Orte seinen Entschluß hierüber nach Zürich schikcn. Ks. Da man von den V>l latlss"scheu Orten auf das an sie gestellte Gesuch um Mitthcilung ihres Bündnisses mit dem Bischof von Baiauf leztcm Tag zu Baden nur eine unfreundliche Antwort erhalten hat, so verständigt man sich ^hin, auf künftiger Tagleistnng sie nochmals freundlich und mit Ernst um Mitthcilung einer Abschrift d>cses Bündnisses, da dieses ja nach ihrer Behauptung nichts gemeiner Eidgenossenschaft nachthciligcs cuhalte, anzugehen; wenn sie dann entsprechen, will man die Sache ml roloroinlum nehmen, um Ü>!>über zu verständigen, was den VlI Orten dcßhalb vorzuhalten sei; im Fall sie aber den Inhalt fBündnisses mitzutheilcn sich weigern, sollen die Gesandten der IV Städte Vollmacht haben, steh u>>tander zu unterreden, wie man denselben die in Händen habende Abschrift eröffnen und deren "darüber erwarten wolle. Wie es scheint, wird der lezthin in den Abschied genommene Vorschlaft "