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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juni 1580,

noch andere schlagen vor, Boten zu bezeichnen, welche Mittel und Weg zu suchen hätten, wie die Biindczu beschwören seien. Der Gegenstand wird daher wiederum in den Abschied genommen, t. Landam-mann Lussi bringt au? Auftrag des Nuntius, Bischofs von Bcreelli, vor: Der Papst habe denselben lcztesJahr als Nuntius in die Eidgenossenschaft geschikt mit dem Auftrag, die Kirchen, sowie auch wegenihres unordentlichen Lebens die Geistlichkeit zu reformieren; nun aber müsse er vernehmen, daß ihneinige im Verdacht haben, als beabsichtige er Unruhen in der Eidgenossenschaft anzustiften; da er jedochbisher nichts gethan habe, als was seine Jnstruetion ihm vorschreibe, so bitte er, ihn für entschuldigt znhalten; daß er übrigens in einigen Orten auf seiner Durchreise nicht angehalten, sei in keiner bösen Ab-"ficht geschehen, sondern nur deshalb, weil er in solchen Orten sein Unterkommen suchen müsse, wo er täglichsein Gebet und den Gottesdienst verrichten könne; endlich lege man den von ihm gebrauchten AnsdrnkHeretici" ganz anders aus, als seine Absicht gewesen; deshalb erbiete er sich, wenn man es verlange,zu erläutern, wie derselbe zu verstehen sei; er bitte schliesslich, man möchte sich mit dieser seiner Vc»antwortung zufrieden geben, Wird ad rokoronduin genommen, ». Nach Anhörung eines Vortragsdes' französischen Ambassadors, Herrn von Sanol), werden ihm zu Händen des Königs dessen Gruß n»dwohlwollende Gesinnung verdankt mit der Anzeige, das man die neuerdings in Frankreich ausgekrochenenUnruhen herzlich bedauere. Um Frieden und Einigkeit wo möglich herzustellen, wird ein Schreiben anden König entworfen, worüber jedes Ort seine Antwort bis zum 11, Juli nach Solothurn zu säM"hat. Des Ambassadors anderes Begehren,alle Widerspenstigen und Unruhstifter," die in der Eidge-nosscnschaft betreten werden, an den König ausliefern zu dürfen, wird ad instruomlum genommen-v. Auf leztem Tage war ein Ausschufi beauftragt worden, ans Ratification hin eine Ordnung darüberzu entwerfen, wie man sich in Zukunft gegen einander zu verhalte» habe, wenn fremdes KriegSvolk anden eidgenössischen Grenzen zu lagern sich nochmals unterstehen würde; den Entwurf hatte man all mMruondnm genommen. Nun eröffnet jeder Gesandte seine Instructionen darüber; da dieselben aber vcrschieden lauten, wird dieses Geschäft wieder in den Abschied genommen, Hv. (S. u. Thurgau). X.»Gesandte der Grafschaft Burgund legt die vom König von Spanien ratificierte Erneuerung der Nsn^tralität zwischen dem Herzogthum und der Grafschaft Burgund vor, sammt einer Zuschrift deslaus Mcrida, 12, Mai); er bezahlt ferner das Erbeinungsgeld des Hauses Burgund für daS Jahr ^au jedes der XII Orte mit 37 Sonnenkroncn, Das Erbeiuuugsgcld vom Haus Oesterreich fnr 'welches auf jedes Ort 150 Gulden bringt, wurde auf die Bauten am Schloß zu Baden verwende5'. Auf das Begehren der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn an ^VII katholischen Orte um Antwort über ihren leztcn Vortrag geben lcztere ihre Antwort schriftlich a(Antwort der VIl katholischen Orte über den von den IV Städten am 24, Februar gehaltenen VortragStaatsarchiv Lueern. Akten: Bischof von Basel), Die Gesandten der IV Städte drüken >hrv ^wundcrung über diese Antwort aus, indem sie nicht geglaubt haben, daß ihr gutgemeinter Anzugden VII Orterr so übel aufgenommen werden würde; sie verlangen nochmals, daß ihnen daS Bnn^mit dem Bischof von Basel zur Einsicht mitgctheilt werde, und wünschen, das man offener mit elnai ^handeln möchte, denn nur dieses würde Frieden, Ruhe und Wohlstand der Eidgcnossenjchaft ,

versichern schließlich, das sie die Bünde und den Landfrieden in allen Treuen halten werden. Die Gesa«von Bern fügen hinzu, das die Antwort der VII Orte einem Abschlag gleich sehe, daß man stetslich mit einander reden nnd handeln sollte, das sie die Mitthcilung des Bündnisses begehren müssen,