Juni 1580,
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üch überzeugen zu können, ob darin nichts wider die Bünde enthalten sei, daß sie dafür halten, es habekein Ort das Recht, sich „hintcrrüks der andern Orte" mit irgend einem Fürsten zu verbinden, Baselund Schaffhansen insbesondere beschweren sich, daß man ihnen vorhalte, sie seien die jüngsten Glieder"u Bunde, während sie glauben, sich stets als gute Eidgenossen gehalten zu haben, Freiburg und Solo-thurn verantworten sich damit, daß sie nichts gethan haben, wozu sie nicht befugt gewesen, indem ihrBund alle altern Freiheiten und Gerechtigkeiten vorbehalte; denn bald nach ihrem Eintritt in den eidge-nössischen Bund im Jahr 1481 sei ein Bündniß mit Bischof Kaspar von Basel (1484) abgeschlossen worden,»in welchem Zürich, Bern, Uri, Schwhz, Untcrwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn auch ge-wesen," — Nach langem Hin- und Herreden wird der Handel nochmals in den Abschied genommen.
(S, u. Luggarus). »»». Schaffhausen stellt das Gesuch, man möchte der Zunft zu den Fischern in^chaffhausen Fenster und Wappen in ihr mit großen Kosten erbautes Zunfthauö schenken. Ebenso bittet
Landammann von Untcrwalden um Fenster mit der Orte Ehrenwappen in das schöne neue Haus^ Hans von Erwil in Obwaldcn, Beide Gesuche werden all irwlrnvinlum genommen, I»I». (S. u.Bwr ennetbirg. Vogt, überh.). <?«?. HS. u. Baden). «I«I. fS. u. Thurgau). v«. (S. u. Baden), tl. Diekatholischen Orte finden es dringend nöthig, daß auch Zug dafür sorge, daß seine Priester die „Schlaf-lungfern" ebenso, wie es in den IV Waldstätten geschehen, entlassen und daß selbe aus dem Land ge-w'csen werden, weil der Papst vor einigen Jahren in einer Zuschrift die VII katholischen Orte ernsthaft,ia beim jüngsten Gericht, dazu crmahnt und jezt abermals durch seinen Gesandten darum gebeten habe, damitwan nicht den Zorn Gottes auf sich lade; würde Zug dem nicht nachkommen, so könnten die IV Wald-
statt
a nicht umhin, vor seine höchste Gewalt Gesandte abzuordnen, KK. Der französische Ambassador,twrr von Sanch, bittet im Namen des Königs um Bewilligung einer Anzahl Truppen und um Ant-bis zum 12, Juli, — Das Begehren wird in den Abschied genommen! jedes Ort soll seinen Ent-üuß darüber bis zum erwähnten Tag nach Solothurn schiken. Nachdem man die Entrichtung der ver-alleiicn Pensionen und der Soldausprachcn der Hauptlcute von ihm begehrt hat, sichert er crstcrc bis"de des künftigen Monats oder längstens bis Mitte Angust zu; über leztere kann er keinen beftimm-Termin angeben, I»I». Rechnung über die Einnahmen von den Landvögten und Geleitsherrcn(S, «. die betreffenden Landvogteien und Geleitsbüchsen), il. Vogt Schall von Lucern und die Landammän-
Von Pro von Uri und Lussi von Untcrwalden waren im Namen der XIII Orte nach Madland ge-schikt25
worden, um Geleit für die Kaufleute auszuwirken; die daherigcn Kosten betragen für jedes Ort^ Kronen; die säumigen Orte werden nun erinnert, ihren Betrag mit Beförderung an Luccrn zu übcr-'chiken.
ous dem Bernereremplar.
Man sebe auch im Abschnitte HcrrschaftSaugelegenbciten,'
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"dgrafschaft Thurgau
^""dvogtei Rheiuthalrasschaft Sargans.
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Art. 175. Justizsachen,.. 132, Zehntsachen,
507. Stifte und Klöster,
Art. 90. Handel und Gewerbe,
Art. 120. Klöster.„ 74. Justizsachen.
4. Verwaltung im Allgem.
U<>, Art, 270, Zolisachen.1,1,, ., ZV, Amwrechnung.
I»I>, Art. 48. AmtSrechnung.
e. Art. t55. Locales,t ua „ 121-427, Klöster,I»I>, „ 29, Amtsrechnuna.