Februar 1580.
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ihrer Fürsteil angemessen gedankt mit dem Gesuch, sie möchten nunmehr gemäß ihrer Vollmachten undnach gewöhnlichem Brauch auf das hl. Evangelium schwören, diese Neutralität fest und unverbrüchlich zuhalten. Nachdem auch dieses geschehen, wird jeder Partei ein besiegeltes Instrument») übergeben undeine Abschrift dem Landschreiber zu Baden zur Aufbewahrung zugestellt. D.e eidgenössischen Getandtengeben nun unter Vorbehalt höherer Genehmigung ebenfalls ihre Zustimmung zu dem von ihnen vor.wittelten Ncutralitätsvertrag. Den Ambassadoren von Frankreich und Spanien wird tchl.cpl.ch überlassenZwei Gesandte aus den eidgenössischen Orten zu bezeichnen, welche bei der Publikation der Neutralitätzu Dülc und zu Dijon anwesend sein sollen.
». aus dem Glarnereremvlar. ^ p- a»S dem Zurchereremdlar.
Mau sel.e auch im Abschnitte Hcrrschaf.Sangelegenbcitc»:
Deutsche qem. Bogteien uberh. " ^ Polizeiliches.
Uaudgrafschaft Thurgau. ° «iukauf ... Niederlassung.
Grafschaft Sargans. ' Art. >.9. Klöster.
Grafschaft Baden. '3',. Kirchliches u. GlaubenSs. >» Art. 178. Stute »u° Kleste..
^andvofttei Freie Aemter. " '28. Polizeiliches.
Conferenz der beide» Städte Bern und Freiburg.
Vubcnber.z I I Marz.
Staatsarchiv Ber» Freiburg. Absch. i>. 37t
Schon seit längerer Zeit waltet ein Anstand zwischen den freiburgischcn Unterthancn von Saanen^lucrseits und den beruerischcu Uutcrthanen von Bubeuberg anderseits wegen der Schwelle bei der Mühlezu Bubenberg. Die von Saanen verlangen nämlich vermöge ihres von den Grafen von Greherz erhal-tenen Freiheitöbriefs, daß die Schwelle weggerissen werde, damit die Fische, wie von Alters her, ihrenuch und Schwung aufwärts haben. Bereits hatte Freiburg bei erfahrnen Meistern ErkundigungenZugezogen, ob nicht durch Anlegung eines Kanals durch den Felsen zur Mühle dieser so viel Wasser^geführt werden könnte, daß sie ohne die Schwelle stets Wasser genug hätte und daher die SchwelleSchaden entfernt werden könnte. Da noch einige andere Vorschläge gemacht worden, welche aberll von Saanen nicht genügend finden, und da sie lcztlich verlangen, man möchte ihnen die bisherigenchtcn von drei bis vierhundert Kronen ersezen und ihnen daneben eine bestimmte Summe für ihreusvrache verabfolgen, da sie dann von ihrem Begehren wegen der Schwelle abstehen würden, wird vonlw>ed und Ruhe wegen der beidseitigen lluterthauen und um weitere Kosten zu vermeiden, von Freiburg^Pkschlagcn, von Seite beider Städte denen von Saanen für ihre Ansprache eine Summe Geld zuZehren. — Dieser Vorschlag wird beiderseits in den Abschied genommen.
^ Beilage Nr. 2-t. Vertrag zwischen Frankreich und Suanien, betreffend dir Neutralität der Freigrasschaft Burgund:^ 23. Februar t58l>.