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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Februar 1560,

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über die andern Punkte sich in dein Sinn zu verantworten, wie Solorhurn gethan hat, I». Lncern"'acht im Vertrauen folgenden Anzug: Da jezt die Lage der Dinge bedenklich sei, niemand deren Ausgangvoraussehen könne und da es besser sei, sich bei Zeiten gegen einen Ncbcrfall zu rüsten, so halte es fürdringend nöthig, daß vor allem jede Unordnung und Hinlässigkeit, welche bei ettlichen Orten seit einigerZeit überhand genommen, beseitiget werde, besonders in Betreff Austhcilung der in den LandeSsekelgehörenden Gelder unter den gemeinen Mann; denn durch dieses Vcrtheilcn entblöße man sich, währendd>e Gegenpartei sich auf alle Weise versehe und verstärke; ferner werde in den Orten zu wenig Aufsichtgehalten, daß die Harnische und Gewehre, welche bei Aufbrüchen in fremde Dienste in Abgang gekommen,durch die Vermöglichen wieder ersezt werden; obschon Lucern seit einiger Zeit große Auslagen für Bautengehabt habe, halte es dennoch über Harnische und Gewehre eine gute Aufsicht, indem es alle zwei Jahre"uf der Landschaft und abwechselnd auch in der Stadt eine allgemeine Musterung abhalte, ganz unver-sehens Leute in die Häuser schike, um nachzusehen, ob alles in Ordnung sei, und auf dem Lande jeden,dvr zweihundert Gulden vermöge, und in der Stadt jeden Bürger mit einer ansehnlichen Buße bestrafe,vlenn er ohne Harnisch angetroffen werde. Die Gesandten der übrigen vier Orte nehmen diesen gut-gemeinten und zugleichhochnothwcndigen" Anzug in ihren Abschied, um ihn an ihre geheimen Räthci» bringen, damit auch bei ihnen sowohl bezüglich des GeldvertheileuS als der Rüstung die angemessenenVorsorgen getroffen werden, v. Es wird auch in vertraulicher Absicht angezogen: Weil man wegen der^ligionstrennung leider nicht zur Erneuerung der eidgenössischen Bünde gelangen könne, und da dieGegenpartei, besonders Bern, allem aufbiete, um eine Spaltung zwischen den katholischen Orten oderk'»e Theilung ihrer Stimmen zu erlangen, und da ferner Bern mit den beiden Städten Freibnrg undSolothurn in eine Mitbrüderschaft getreten sei, wäre eS in dieser gefährlichen Zeit heilsam, wenn die^ ^rte mit benannten beiden Städten, mit denen sie bereits durch Freundschaft und MitbnrgerschaftUrkunden seien, auch eine Mitbrüderschaft abschließen würden; das würde der GegenparteiSchreken"^'"flößen, unter den VII Orten aber größere Freundschaft und Liebe erweken, viel Mißtrauen unter ihnenästigen, besonders aber in wichtigen Geschäften größere Einstimmigkeit bewirken, Diesen Vorschlag^ll ftdcr Gesandte ebenfalls an die geheimen Räthc bringen und dafür sorgen, daß jcdcö Ort seinen^"tschluß darüber mit Beförderung an Luccrn schike. Dieser Artikel soll übrigens ganz geheim gehaltenwerden, ,z. Der Bericht des Schultheiß Helmli über die wegen des Klosters Dänikon gepflogenen^'Handlungen wird all rokoreullum genommen, damit jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag zu Baden""t Instructionen sowohl hierüber, als bezüglich des TrozeS und der Schmähungen deS Herrn von"» gegen die katholischen Orte, abfertige, v. Jeder Gesandte soll an seine Obern berichten, waö dem"»dvogt zu Mcndris in Betreff der Feicrtagsprcdigten zu Balerna befohlen und was nach Mahlandfüglich der eidgenössischen Studenten im Seminarium daselbst geschrieben worden, t Dem Martin"üigari von Lauis wird eine Empfehlung an den Herzog von Savoyen bezüglich seiner Anforderung^ diesen ausgestellt. K. (S. u. Freie Aemter). I». Da der Streithandel zwischen Beat Flckenstein von"kern und Rudi Gehring von Niederberken nach Zürich appelliert worden, die Appellation aber nicht'^) Zürich, sondern nach Baden gehören soll, so soll jedes Ort seine Gesandten nach Baden mit Jn-"vuctivnen darüber abfertigen, i. Auch hinsichtlich der ausstehenden Pensionen und anderer AnforderungenFrankreich soll jedes Ort seine Gesandten nach Baden mit ganz ernstlichen Vollmachten ausrüsten;'»au hält es nicht für unthunlicb, Gesandte an den Hof oder nach Lyon zu schiken, wenn man zu

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