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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Januar 1580.

haben, gibt man sich mit ihrer Verantwortung zufrieden mit dem Zusaz, daß der Vorfall ihnen an ihrerEhre keinen Nachtheil bringen soll. k. Dem Nuntius wird in Betreff der begehrten Botschaft und derZuschrift an die III Bünde entsprochen und es werden ihm Statthalter Kuhn von Uri und LandammannWaser von Untcrwalden mit Instruction beigeordnet. K. Auf den Bericht, welche Schmach lezthin dem Nuintius durch die von Sitten zugefügt worden, indem sie ihn nicht haben wollen einziehen lassen, ungeachtet ernicht zur Visitation gekommen, wird den anwesenden Abgeordneten von Wallis dieses vorgehalten. DerLandeshauptmann entschuldigt sich im Namen des Bischofs von Sitten und der Landschaft Wallis, cSsei ihnen dieses leid und sie hätten lieber, es wäre nicbt geschehen. Der Abgeordnete derer von Sittenbittet, man möchte ihren Fehler nicht gar zu hoch aufnehmen und ihn vergessen. I». (S. u. Luggarus)'l. Seit einigen Jahren haben welsche Burgunder wiederholt Vrandstcnern in den Orten gesammelt; daman jedoch Betrug vermuthet, und da deren Häuser auch gar zu schlecht auS Hürden und Lehm gebaut undnichts werth sind, so wird beschlossen, sie in Zukunft abzuweisen. Den angrenzenden Orten Freiburg,Solothurn und Basel wird davon Anzeige gemacht. Ii.« (S. u. Freie Aemter). I. (S. u. Sargans). i»»>Christoph Haller, Ritter von Nürnberg, wird eine Empfehlung an den Herzog von Savohen ausgeltclll(22. Januar), i». (S. n. Lauis). «». Die Orte, welche sich über den Artikel des leztcn Abschieds, betreffenddie Durchzüge fremder Fürsten, noch nichr entschlossen haben, sollen es beförderlich thun. Z». Uri, Schwh!und Untcrwalden sollen die dem Meyer zu Aernen versprochenen Fenster mit Beförderung bezahlen. «und i'. (S. u. Thurgau).

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugclegcichciteii:

Art. 74. Einkauf u. Niederlassung'

Luudgrafsrhaft Thurgau.

Grafschaft Sargans.Grafschaft Baden.Landvogtei Freie AemtrrLandvogtei LauisLandvogtei Luggarns

»u.o. Art. 29l. Kirchliches II. GlaubenSf.9l. 73. Ginkauf u. Niederlassung.

I. Art. 118. Klöster.

»n.«i. Art. 13Z. Kirchliches u. GlaubcnSs.

kt. Art. 195. LocalcS.

». Ar». 471. LocalcS.

lli. Art. 197. Justizsachen.

»i

Art. 134. Kirchliches ». GlaubeuSs-

579.

Conferen; der IV evangelischen Städte.

Auruu 158«, 1 Februar

Staatsarchiv Bcr». Evangel. Abschiede N. kol. 4.

Rathsboten: Zürich. Heinrich Thommann, alt-Sekelmeister; Hans Keller, beide des Raths.

Niklaus von Meßbach; Anton Gasser, Venner. Basel. Bonaventura von Brun, alt -Burgermcister;rich Mcrian, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Meyer, beider Rechte Doctor und Bwg^meister.

Die Gesandten der IV evangelischen Städte sind auf gegenwärtiger Konferenz zusammengckomm 'weil man vernommen hat, daß die VIIpapistischen" (katholischen) Orte ein Bündniß mit dem )vonBrunnentrut" (Pruntrut) abgeschlossen und beschworen haben, aber nicht weiß, was dieses > ^niß enthält, während zu vermuthen ist, daß, weil dieses Bündniß mit großem Pomp in der Kirchc