Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
701
Einzelbild herunterladen
 

Januar 1580

70 l

derjenigen, welche sie in ihrem Ungehorsam bestärken; er stellt in Abrede, daß er einigen Priestern inder Grafschaft Baden erlaubt habe, ihre Beischläferinnen beizubehalten; denn er habe nur einigen Chor-herren in Zurzach, die eigene Häuser haben, gestattet, diese abgesondert von den Jungfrauen zu be-lohnen, Bezüglich der lateinischen Verse, die er im Kloster Jttiugeu unter das Wappen der Stadt-"ch gesezt, verantwortet er sich also: Er habe dieseMappe" in einem katholischen Kloster gefunden mitschändlichen Neimen über den katholischen Glauben und habe daher für billig erachtet, auch katholischeBeyc darunter zu sezen; man könne deßhalb nicht behaupten, daß er den Landfrieden verlczt habe, indemZürich den ersten Fehler begangen; hinsichtlich des Klosters zu Dicßcnhofen endlich könne er nicht nach-leben, wolle aber darüber an den Papst schreiben und sich dahin verwenden, daß dem Wunsch der ka-tholischen Orte willfahrt werde, Dem Nuntius werden nun Vorstellungen darüber gemacht, daß er soheftig auf Vollziehung des tridcutiuischen EoneiliumS dringe und sogar mit dem Baun gedroht habe,er gerade in den katholischen Orten, wo man wie vielleicht nirgends auf Erhaltung guter Ord-ing des Gottesdienstes, Aeussuuug der katholischen Religion und gute Zucht in den Klöstern halte, esdurchsein wolle, während die geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren unangesucht bleiben,^ daß es den Anschein habe, mau wolle die Eidgenossen, die mit einander in Bündnissen, Verträgen^d im Landfrieden stehen und bei denen die lutherischen Orte eben so gut als die katholischen ingemeinen Vogteicn zu regieren haben, wiederum zu Krieg und Blutvergießen anhezen; er möge sichtrüber erklären. Der Nuntius verantwortet sich hierüber also: In Deutschland sowohl als in Spanienl>on Einleitungen für Vollziehung deS Conciliums getroffen; bezüglich Frankreichs habe er nichts zu^twortcn; seine Maßnahmen gegen die Frauenklöstcr Dänikon und Hcrmetschwhl, sowie gegen Wettingen^d Jttingen seien allein aus dem Grunde geschehen, um das gegebene Aergcrniß möglichst zu beseitigen;e»ie Absicht in diesen und allen andern Sachen sei nicht, Unruhen oder Zwietracht zu stiften, sondern^Ües zuv Ehre Gottes und der katholischen Religion und zur Entfernung jeglichen AcrgcrnisseS auS der^'rche mit Hülfe und Rath der katholischen Orte zu thun; er bitte schließlich, ihm zu seinem bevorste-henden Besuch in den III Bünden ein Zeugniß auszustellen, daß er, durch gegenwärtige Tagleistung undlogen des Handels zu Sitten verhindert, nicht früher habe kommen können, und ihm gemäß des badi-schen Abschieds wegen der Angelegenheiten des Bischofs von Chur zwei Rathsgcsandte mitzugeben,^lse seine Verantwortung wird als vollkommen genügend erachtet und aufgenommen, I». (S. u. Baden),Bezüglich der Reime an derZürchermappa" wird dem Rector der Jesuiten zu Lueern aufgetragen,l be herzubringen; der Nuntius wird übrigens vor ähnlichem Vorgehen gewarnt. Mit lezterm wird auch^ Betreff des Klosters zu Dießenhofcn Rüksprache gehalten, «R. Hinsichtlich der andern die ReformationReffenden Geschäfte bat man nichts anderes beschließen können noch wollen, sondern hat alles all rolo-^llurn genommen. Dieses wird dem Nuntius gemeldet mit der Anzeige, daß man sich bezüglich der Klö-^ »icht weiter einlassen könne, ohne den Unwillen des gemeinen Mannes und Aufruhr in den gcmei-Vogteien besorgen zu müssen,^daß man dagegen alles zu thun bereit sei, was zur Beteiligung vontorgcrniß und Mißbräuchen geeignet sei und ohne Abbruch der Gotteshäuser und der katbolstchen OrteSeiten und Herkommen geschehen könne, wobei man übrigens seine Mitwirkung erwarte. Auch hieraufü'bt er die besten Zusicherungen und bittet, man möchte nicht sogleicb jeder grundlosen VerunglimpfungGlauben schenken, sondern ihn zuvor davon in Kenntnis: sezen, damit er sich verantworten könne, v. DaLandvögte und Landschreiber im Thurgau und zu Baden sich gegen den Nuntius gehorsam erzeigt