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November <579,
erwähnten Truppen ganz unerwartet angerükt seien und den Durchpaß mit der Meldung verlangt haben,daß sie in die Niederlande dem Prinzen von Oranien zuziehen, ferner daß Basel noch niemanden denDurchpaß verweigert habe; eS möge wohl geschehen sein, daß den Truppen Munition, Proviant u, a, »i,geliefert worden, allein Basel sei eine Gcwcrbsstadt und die vielen Kaufleute treiben mancherlei Ge-schäfte, Zürich, Bern, Glarus, Schaffhausen und Appenzell sind instruiert, anzuhören und zu refeuc-ren, — Es wird demnach der Handel all roforonllum genommen und auf Ratifikation hin beschlossen«Wenn in Zukunft ein oder mehrere Orte in Erfahrung bringen, daß sich fremdes Kricgsvolk an denGrenzen niederlasse, so soll cS unverzüglich die übrigen Orte davon benachrichtigen; auch soll in Zukunftkein Ort Kriegsfürsten oder Kriegsvolk den Durchpas; bewilligen ohne Wissen und Willen der übujff"Orte; was ein jedes Ort in dieser Hinsicht zu thun gesonnen ist, darüber soll eö unverzüglich nach Zunberichten, Ii,. Abgeordnete deö Erzherzogs Ferdinand zu Oesterreich und der vorder-österreichischen Land«stände geben ihren in Schrift abgefaßten Vortrag ein, in welchem sie sich im Namen deS Erzherzogeüber den Durchzug französischen Kriegsvolks durch die vorder-österreichischen Lande beschweren,
Begehren wird ein Ausschuß zu ihnen abgeordnet, welcher mit ihnen gemeinsam einige Artikel entwmNach Verhörung derselben wird ihnen für ihren freundlichen Gruß und ihre nachbarliche Gesinnung g^dankt mit dem Bemerken, daß man ihnen auf nächstem Tage Antwort geben werde und daß man gcnmErbeinnng bereit sei, auf ihr Begehren und auf ihre Kosten mit Briefen oder Abordnung von Gesandtenihnen bchülflich zu sei», I. Landammann zum Brunnen bittet im Namen deS Gedcon Striker von Ur>,
ebenso Landammann Lussi im Namen des CommissärS Rhscr von Unterwaldcn um Fenster mit den Ehren-
Wappen der Orte in ihre schönen neuen Häuser, — Beide Gesuche werden all inMruonllnin genommenin. Unterwaldcn macht Anzug: In neuester Zeit habe das Korn wieder aufgeschlagen; daran tragendeHodler und Aufkäufler die Schuld, die überall das Korn aufkaufen und aufschütten; man möchte da ffgegen dieselben ernste Maßregeln ergreifen,— Wird all lekorcunlum genommen, ». Der erneuerte Anzugbezüglich der Kosten für die Abordnung von Gesandten zur Erlangung deS Geleits für die Kauflcutc,^^welche eS auf jedes Ort 25 Kroncu trifft, wird wiederum in den Abschied genommen, damit jedes ^seinen Entschluß mit Beförderung an Lucern schike, <». (S. u. Luggarus,), >i. (S. u. Thurgau),wird jezt kein anderer Tag angesezt; welchem Ort etwas erhebliches begegnet, mag an Zürich davonzeige machen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsamzclegeuheiten:
Landgrafschaft Thnrgau i>, Art. tZN. Zehntsachen.
Landvogtei Freie Aeinter. >>. Art. UZ3, Justizsache».
Vier cnnetb. Vogteien überh. «. Art, 77. Justizsachen. r. Art, 78. Justizsache»,
Landvogtei Lauis. «. Art. 234, Justizsache», k Art, 454. Kirchensache»,
Landvogtei Mendris, k Art, 4N2, RechnunqSsachen.
Landvogtei Luggarus. Art. 343, Kirchliches.